info...Zusammen mit unserer Partnergesellschaft Revistag Treuhand AG freuen wir uns, Sie in den...

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info März 2011 Nr.1/2011 T & R AG Gümligen | Biel | Kerzers | Murten | Tel. +41 31 950 09 09 | Fax +41 31 950 09 10 | [email protected] | www.tr-bern.ch Mit der vorliegenden Ausgabe der T & R info orientieren wir Sie über den steten Wandel, welchem die Personaladminis- tration bei internationalen Arbeitsverhältnissen ausgesetzt ist. Unsere nächste Veranstaltung: T & R Business-Apéro 2011 Aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht Sowohl das Jahr 2010 als auch der Jahreswechsel auf den 1. Januar 2011 hatten bzw. haben es steuerlich in sich. Eine ganze Reihe von Gesetzes- und Praxisänderungen, aber auch Gerichtsentscheide von grosser Tragweite haben uns dazu veranlasst, Ihnen im Rahmen unserer diesjährigen Business-Apéros aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht zu präsentieren. Diese Entwicklungen im Steuerrecht betref- fen sowohl die selbständig und unselbständig Erwerbenden als auch die juristischen Personen. Unsere Referenten wer- den Ihnen die relevanten Zusammenhänge sowie Planungs- massnahmen und Handlungsalternativen aufzeigen. Die Einladung an diese Veranstaltung wurde Ihnen bereits zugestellt. Das T & R Business-Apéro findet an folgenden Orten statt: Biel, Dienstag, 3. Mai 2011 Thun, Mittwoch, 4. Mai 2011 Murten, Donnerstag, 5. Mai 2011 Langenthal, Dienstag, 10. Mai 2011 Bern, Mittwoch, 11. Mai 2011 Solothurn, Donnerstag, 12. Mai 2011 Nähere Informationen mit der Möglichkeit zur Online- Anmeldung erhalten Sie unter: www.tr-bern.ch/veranstaltungen Umzug unserer Niederlassung Nidau nach Biel Unsere Niederlassung im Seeland zieht nach Biel um. Ab dem 4. April 2011 befindet sich unser Domizil an der Karl-Neuhausstrasse 8 in 2502 Biel Zusammen mit unserer Partnergesellschaft Revistag Treuhand AG freuen wir uns, Sie in den neuen Räumlich- keiten begrüssen und weiterhin kompetent beraten zu dürfen. Am Donnerstag, 30.6.2011, laden wir Sie an unserem neuen Bieler Domizil zum «Umzugs-Apéro» ein. Details dazu werden wir Ihnen rechtzeitig mitteilen. 1 T & R info Der praktische Tipp Ordentliche oder eingeschränkte Revision Die gegenwärtigen Schwellenwerte zur Differenzierung zwischen ordentlicher und eingeschränkter Revision (Bilanzsumme – Um- satzerlös – Mitarbeiter) liegen bei 10 – 20 – 50 Mio. Nun hat sich der Ständerat in der aktuellen Session nach dem Nationalrat für die Anhebung der Schwellenwerte auf neu 20 – 40 – 250 Mio. ausge- sprochen. Einzig offen bleibt die Frage, ob die Schwellenwerte bereits auf Mitte Jahr oder auf Beginn des kommenden Jahres an- gehoben werden sollen. Tipp: Falls Ihr Unternehmen die aktuellen Schwellenwerte überschritten hat und daher einer ordentlichen Prüfungspflicht unterstellt war, die höheren Schwellenwerte aber nicht überschritten wird, empfehlen wir zu prüfen, ob die Jahresrechnung zukünftig nur noch einge- schränkt geprüft werden soll (Wegfall der Prüfpflicht des Internen Kontrollsystems und umfassender Bericht der Revisionsstelle an den Verwaltungsrat). Beilage Als Ergänzung zum Thema der Personaladministration im Wandel überlassen wir Ihnen anbei eine Übersicht über die wichtigsten Masszahlen der Sozialversicherungen sowie die Zinssätze für die Berechnung der geldwerten Leistungen. Der letzten Seite können Sie Neueintritte und Beförderungen im Kreis unserer Kadermitarbeitenden sowie eine Vorschau über die kommenden Veranstaltungen der T & R AG entnehmen. Freundliche Grüsse T & R AG Gümligen I Biel I Kerzers I Murten

Transcript of info...Zusammen mit unserer Partnergesellschaft Revistag Treuhand AG freuen wir uns, Sie in den...

  • infoMärz 2011 Nr.1/2011 T & R AG Gümligen | Biel | Kerzers | Murten | Tel. +41 31 950 09 09 | Fax +41 31 950 09 10 | [email protected] | www.tr-bern.ch

    Mit der vorliegenden Ausgabe der T & R info orientieren wir Sie über den steten Wandel, welchem die Personaladminis-tration bei internationalen Arbeitsverhältnissen ausgesetzt ist.

    Unsere nächste Veranstaltung:

    T & R Business-Apéro 2011Aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht Sowohl das Jahr 2010 als auch der Jahreswechsel auf den 1. Januar 2011 hatten bzw. haben es steuerlich in sich. Eine ganze Reihe von Gesetzes- und Praxisänderungen, aber auch Gerichtsentscheide von grosser Tragweite haben uns dazu veranlasst, Ihnen im Rahmen unserer diesjährigen Business-Apéros aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht zu präsentieren. Diese Entwicklungen im Steuerrecht betref-fen sowohl die selbständig und unselbständig Erwerbenden als auch die juristischen Personen. Unsere Referenten wer-den Ihnen die relevanten Zusammenhänge sowie Planungs-massnahmen und Handlungsalternativen aufzeigen.

    Die Einladung an diese Veranstaltung wurde Ihnen bereits zugestellt. Das T & R Business-Apéro findet an folgenden Orten statt:

    Biel, Dienstag, 3. Mai 2011Thun, Mittwoch, 4. Mai 2011Murten, Donnerstag, 5. Mai 2011Langenthal, Dienstag, 10. Mai 2011Bern, Mittwoch, 11. Mai 2011Solothurn, Donnerstag, 12. Mai 2011

    Nähere Informationen mit der Möglichkeit zur Online- Anmeldung erhalten Sie unter:www.tr-bern.ch/veranstaltungen

    Umzug unserer Niederlassung Nidau nach BielUnsere Niederlassung im Seeland zieht nach Biel um. Ab dem 4. April 2011 befindet sich unser Domizil an der

    Karl-Neuhausstrasse 8 in 2502 Biel

    Zusammen mit unserer Partnergesellschaft Revistag Treuhand AG freuen wir uns, Sie in den neuen Räumlich-keiten begrüssen und weiterhin kompetent beraten zu dürfen.

    Am Donnerstag, 30.6.2011, laden wir Sie an unserem neuen Bieler Domizil zum «Umzugs-Apéro» ein. Details dazu werden wir Ihnen rechtzeitig mitteilen.

    1T & R info

    Der praktische TippOrdentliche oder eingeschränkte Revision

    Die gegenwärtigen Schwellenwerte zur Differenzierung zwischen ordentlicher und eingeschränkter Revision (Bilanzsumme – Um-satzerlös – Mitarbeiter) liegen bei 10 – 20 – 50 Mio. Nun hat sich der Ständerat in der aktuellen Session nach dem Nationalrat für die Anhebung der Schwellenwerte auf neu 20 – 40 – 250 Mio. ausge-sprochen. Einzig offen bleibt die Frage, ob die Schwellenwerte bereits auf Mitte Jahr oder auf Beginn des kommenden Jahres an-gehoben werden sollen.

    Tipp:

    Falls Ihr Unternehmen die aktuellen Schwellenwerte überschritten hat und daher einer ordentlichen Prüfungspflicht unterstellt war, die höheren Schwellenwerte aber nicht überschritten wird, empfehlen wir zu prüfen, ob die Jahresrechnung zukünftig nur noch einge-schränkt geprüft werden soll (Wegfall der Prüfpflicht des Internen Kontrollsystems und umfassender Bericht der Revisionsstelle an den Verwaltungsrat).

    BeilageAls Ergänzung zum Thema der Personaladministration im Wandel überlassen wir Ihnen anbei eine Übersicht über die wichtigsten Masszahlen der Sozialversicherungen sowie die Zinssätze für die Berechnung der geldwerten Leistungen.

    Der letzten Seite können Sie Neueintritte und Beförderungen im Kreis unserer Kadermitarbeitenden sowie eine Vorschau über die kommenden Veran staltungen der T & R AG entnehmen.

    Freundliche GrüsseT & R AGGümligen I Biel I Kerzers I Murten

  • T & R info2

    infoEinleitungDie laufenden Änderungen in der Personaladministration wie auch bei den Sozialversicherungen und im Steuer-wesen zwingen die Unternehmungen immer mehr ihrer Zeit mit dem Thema Personal- bzw. Saläradministration zu verbringen. Während sich die Unternehmungen früher «nur» um die korrekte Abwicklung der Lohnabrechnung und um die pünktliche Überweisung der Lohnzahlung kümmern mussten, werden sie heute mit den unterschied-lichsten Themen wie Entsendungen, Arbeitsbewilligungen, Schattensaläre, Mehrfachanstellungen, Internationale Sozial versicherungen etc. konfrontiert. Der zunehmende Einfluss der Gesetzgebung auf den Personalbereich wird dabei allgegenwärtig. Die Veränderungen im Arbeitsmarkt, die zunehmende Internationalisierung sowie die rasante Entwicklung der neuen Medien sind zusätzliche Heraus-forderungen denen sich Unternehmungen heute stellen müssen. Nachfolgende ausgewählte Neuerungen sollen Ihnen helfen in Spezialgebieten des Bereiches Personal-administration den Durchblick zu behalten.

    ArbeitsbewilligungenArbeitsgesuche für Erwerbstätige aus der Europäischen Union (EU) sowie den Staaten der Europäischen Freihan-delsassoziationen (EFTA), welche von einem Schweizer Arbeitgeber angestellt werden, können relativ einfach d.h. ohne grösseren administrativen Aufwand über das Freizügigkeitsabkommen abgewickelt werden. Dies gilt allerdings nicht für Dienstleistungserbringer sowie Entsendungen aus dem EU/EFTA-Raum welche mehr als 90 bzw. 120 Tage dauern. Diese fallen nicht unter das Frei zü gig keits ab kommen und müssen durch die kantonale Arbeitsmarkt behörde bewilligt werden. Arbeitssuchende aus anderen Staaten sind ebenfalls nur in beschränktem Ausmass zugelassen. Auch für diesen Personenkreis muss ein Gesuch bei der kantonal zuständigen Arbeitsmarktbe-hörde eingereicht werden. Zugelassen werden lediglich Führungskräfte, Spezialistinnen und Spezialisten sowie qualifizierte Arbeitskräfte. Der Bundesrat legt jeweils gegen Ende des Jahres die Kontingente (Anzahl zu verge-bender Arbeits bewilligungen) des neuen Jahres fest. Wo möglich wird empfohlen, für kürzere Arbeitseinsätze in der Schweiz das Online-Meldeverfahren zu beanspru-chen (90-Tage-Regelung) oder eine 120-Tage-Bewilligung (120 Tage innerhalb eines Jahres) zu beantragen.

    Personaladministration in stetem Wandel

    Kontingente / Höchstzahlen Kurzaufenthalts-bewilligungen Drittstaatangehörige 2011:

    Die Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen für Dienstleistungserbringer EU/EFTA werden voraus-sichtlich auf insgesamt 500 (125 pro Quartal) festgesetzt:

    Grenzüberschreitende SozialversicherungenArbeitnehmende, die nicht im selben Land wohnen und arbeiten, von einem anderen Land entlöhnt werden oder von einem Land in ein anderes ziehen, lösen auto-matisch Fragen zur Zugehörigkeit des jeweiligen Sozial-versicherungssystems aus. Um die Zuständigkeit zu regeln, unterhält die Schweiz mit den meisten Industrie-staaten und den europäischen Ländern Sozialversiche-rungsabkommen (Staatsverträge). Zudem finden sich in den bilateralen Verträgen mit der EU im Abkommen über die Personenfreizügigkeit (APF/FZA) länderübergreifende Bestimmungen.

    Wo eine Person zu versichern ist, hängt in erster Linie davon ab

    – wo sie erwerbstätig ist– wo sie wohnt– welche Staatsangehörigkeit sie besitzt

    Nachfolgend ein Überblick aus dem Merkblatt 10.01 – Arbeitnehmende im Ausland und ihre Angehörigen, welches ab 1. Januar 2011 gültig ist:

    Bund 2500Kantone 2500Zürich 504Bern 314Waadt 197Aargau 170

    Genf 166St. Gallen 153Tessin 113Luzern 110Basel-Stadt 104Basel-Landschaft 79

    Die Höchstzahlen für Kurzaufenthaltsbewilligungen für Dienstleistungserbringer EU/EFTA werden voraussicht-lich auf insgesamt 3000 (750 pro Quartal) festgesetzt.

    Bund 1750Kantone 1750Zürich 353Bern 220Waadt 138Aargau 119

    Genf 116St. Gallen 107Tessin 79Luzern 77Basel-Stadt 73Basel-Landschaft 55

    Höchstzahlen / Kontingente für Aufenthalts-bewilligungen Drittstaatangehörige:

  • ÜberblickStaatsangehörige der Schweiz mit Wohnsitz im Ausland

    Arb

    eits

    ort

    Ist die Person AHV-versichert? Vertragsstaat Nein Nichtvertragsstaat Nein EU-Staat Nein EFTA-Staat Nein Mehrere EU-Staaten Nein Mehrere EFTA-Staaten Nein Schweiz und Vertragsstaaten Ja, mit dem in der Schweiz erworbenen Einkommen.

    Schweiz und EU-Staat Nein, ausser die Person arbeitet nicht in ihrem Wohnsitzstaat und der Sitz des Arbeitgebers befindet sich in der Schweiz.

    Schweiz und EFTA-Staat Nein, ausser die Person arbeitet nicht in ihrem Wohnsitzstaat und der Sitz des Arbeitgebers befindet sich in der Schweiz.

    Schweiz und Nichtvertragsstaaten Ja, mit dem in der Schweiz erworbenen Einkommen.

    Staatsangehörige eines EU-Staates mit Wohnsitz im Ausland

    Arb

    eits

    ort

    Ist die Person AHV-versichert? Vertragsstaat ausserhalb der EU Nein Nichtvertragsstaat Nein EU-Staat Nein Mehrere EU-Staaten Nein

    Schweiz und Vertragsstaat Ja, mit dem in der Schweiz erworbenen Einkommen. Schweiz und EU-Staat Nein, ausser die Person arbeitet nicht in ihrem Wohnsitzstaat und der Sitz des

    Arbeitgebers befindet sich in der Schweiz. Schweiz und Nichtvertragsstaat Ja, mit dem in der Schweiz erworbenen Einkommen.

    Staatsangehörige eines EFTA-Staates (Island, Lichtenstein, Norwegen) mit Wohnsitz im Ausland

    Arb

    eits

    ort

    Ist die Person AHV-versichert? Vertragsstaat ausserhalb der EU Nein Nichtvertragsstaat Nein EFTA-Staat (ausserhalb der Schweiz) Nein Mehrere EFTA-Staaten Nein Schweiz und Vertragsstaat Ja, mit dem in der Schweiz erworbenen Einkommen. ausserhalb der EFTA Schweiz und EFTA-Staat Nein, ausser die Person arbeitet nicht in ihrem Wohnsitzstaat und der Sitz des

    Arbeitgebers befindet sich in der Schweiz. Schweiz und Nichtvertragsstaat Ja, mit dem in der Schweiz erworbenen Einkommen.

    Staatsangehörige eines Nichtvertragstaates mit Wohnsitz im Ausland

    Arb

    eits

    ort

    Ist die Person AHV-versichert? Vertragsstaat ausserhalb der EU Nein Nichtvertragsstaat Nein EU-Staat Nein Mehrere EU-Staaten Nein Schweiz und Vertragsstaat Ja, mit dem in der Schweiz erworbenen Einkommen. ausserhalb der EU Schweiz und EU-Staat Ja, mit dem in der Schweiz erworbenen Einkommen. Schweiz und Nichtvertragsstaat Ja, mit dem in der Schweiz erworbenen Einkommen.

    AusblickInnerhalb der EU sind bereits seit dem 1. Mai 2010 neue Regelungen mit zum Teil abweichenden Bestimmungen in Kraft. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat sich aber dahingehend geäussert, dass diese solange das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU nicht entsprechend angepasst wird, keine Anwendung finden und die bisherigen Bestimmungen in Kraft bleiben. Wann die Aktualisierung des Abkommens erfolgen wird, ist nach wie vor ungewiss und bleibt abzuwarten.

    3T & R info

  • T & R info4

    T & R AG CH-3073 Gümligen | Sägeweg 11 | Niederlassungen in Biel | Kerzers | Murten | Tel. +41 31 950 09 09 | Fax +41 31 950 09 10 [email protected] | www.tr-bern.ch

    infoHerzlich willkommen bei T & R AGRita Casutt, dipl. Wirtschaftsprüferin, Vizedirektorin Rita Casutt ist seit dem 1. August 2010 für die T & R AG als Teamleiterin im Geschäftsbereich Wirtschaftsprüfung tätig. Sie verfügt über 14 Jahre Erfahrung in der Wirtschaftsprüfung bei einer internationalen Wirtschaftsprüfungsunternehmung, wo sie zuletzt ein Team von rund 20 Personen leitete. Zudem verfügt sie über ein spezielles Fachwissen im Bereich der Sozialver-sicherungen und des Gesundheitswesens. Frau Casutt ist vom Bundesamt für Sozialversicherungen für die Durch führung von Kassen revisionen und Arbeitgeberkontrollen als anerkannte Revisorin zugelassen.

    Marc Thomet, MWST-Experte, Vizedirektor Marc Thomet ist am 1. März 2011 in unsere Unternehmung im Geschäftsbereich Steuerberatung eingetreten. Marc Thomet ist ein ausgewiesener Fachmann des Mehrwertsteuerrechts. Er verfügt über eine jahrzehntelange praktische Erfahrung in der Beratung. Seine Beratungsschwerpunkte liegen in der nationalen und internationalen Mehrwertsteuer sowie im schweizerischen Zollrecht. Er ist spezialisiert in der mehrwertsteuerlichen Optimierung von Reihengeschäften beim Import, Export und innerhalb der Europäischen Union sowie generell in EU- Transaktionen und Internationalem Handel.

    Beförderungen Tina Turner, dipl. Treuhandexpertin, zur Vizedirektorin Tina Turner ist im Oktober 2004 als junge Nachwuchskraft in unsere Gesellschaft eingetreten. Im Jahr 2006 hat sie mit Aus-zeichnung die sehr anspruchsvolle Prüfung zur dipl. Treu hand-expertin abgeschlossen. Als klassische Treuhandgeneralistin mit einem hervorragenden, breit abgestützten Fach wissen betreut sie als Mandatsleiterin in unserem Geschäfts bereich Wirtschaftsbera-tung, welcher ganzheitliche, vernetzte, Treuhanddienstleis tun gen anbietet, eine sehr anspruchsvolle Klientschaft. Die Beförderung erfolgt in Anerkennung ihrer hohen Fachkompetenz und ihrer persönlichen Entwicklung.

    Dominik Borner, dipl. Wirtschaftsprüfer, zum Prokuristen Dominik Borner, dipl. Wirtschaftsprüfer, Betriebsökonom FH, ist am 1. Januar 2011 in unsere Dienste getreten. Seine Sporen in unserer Branche hat er sich als Generalist bei einer kleineren Treuhandgesellschaft abverdient. Danach wechselte er zu einer grossen, international tätigen Prüfungsgesellschaft und nahm die Ausbildung zum dipl. Wirtschaftsprüfer in Angriff, welche er 2009 mit grossem Erfolg abgeschlossen hat. Herr Borner übernimmt auf den 1. Juli 2011 als Bereichsleiter Region Biel – Seeland die Verantwortung für unsere Niederlassungen in Biel und Kerzers. Seine Ernennung zum Prokuristen erfolgt in Anerkennung der grossen Wichtigkeit seiner künftigen Funktion für die Weiterent-wicklung unserer Gesellschaft im Wirtschaftsraum Biel – Seeland.

    Eveline Baeriswyl, Betriebswirtschafterin HF, zur Handlungsbevollmächtigten Eveline Baeriswyl ist seit dem 1. September 2010 für die T & R AG als qualifizierte Treuhand-Generalistin im Geschäfts bereich Wirt-schaftsprüfung tätig. Sie verfügt über mehr als 10 Jahre Berufs-erfahrung im Finanz- und Rechnungswesen. Frau Baeriswyl schloss im Jahr 2005 die berufsbegleitende Ausbildung zur Betriebswirt-schafterin HF ab. Frau Baeriswyl hat anspruchsvolle Mandate in den Bereichen Wirtschafts prüfung, Abschluss- und Steuerberatung übernommen und wird zudem ihre Kenntnisse in Projekten der Organisation von Rechnungs wesen und Controlling einsetzen können.

    Melanie Mollet, Treuhänderin mit eidg. Fachausweis, zur Handlungsbevollmächtigten Melanie Mollet ist seit dem 8. November 2010 für die T & R AG als qualifizierte Treuhand-Generalistin im Geschäftsbereich Wirtschaftsberatung tätig. Zuvor arbeitete sie mehrere Jahre bei einer grösseren Treuhandunternehmung. Frau Mollet hat sich innert kürzester Zeit in unserer Unternehmung eingearbeitet und betreut eine grosse Anzahl von Mandaten. Sie verfügt über ein grosses Knowhow in den Bereichen, Saläradministration, Buchführung, Abschluss- und Steuerberatung und weist bereits über 10 Jahre Treuhanderfahrung aus. Die Weiterbildung zur Treuhänderin mit eidg. Fachausweis hat Frau Mollet im Jahr 2003 mit grossem Erfolg abgeschlossen.

    Kathrin Tschumi, Personalfachfrau mit eidg. Fachausweis, zur Handlungsbevollmächtigten Kathrin Tschumi ist per 1. Oktober 2010 als Verantwortliche für das Personalwesen in die T & R AG eingetreten. Seit ihrem Eintritt hat Frau Tschumi bereits viel in die Wege geleitet, die Prozesse im Bereich unseres eigenen Personalwesens zu professionalisieren. Weiter steht sie uns bei all unseren Anliegen im Bereich von Personalfragen mit Rat und Tat zur Seite. Sie bringt als Personal-fachfrau mit FA rund 10 Jahre Berufserfahrung in verschiedenen Unternehmungen mit. Frau Tschumi unterstützt alle Bereiche der T & R AG mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung, was ihr innert kürzester Zeit das vollumfängliche Vertrauen einbrachte.

    VorschauSteuerseminar, 30. August 2011 «M & A – Transaktionen und Steuern sowie Einsatz von Holdingstruk-turen». Weitere Informationen folgen in Kürze unter: www.tr-bern.ch

    T & R Herbst-Forum, 25. Oktober 2011 Weitere Informationen zum T & R Herbst-Forum erfahren Sie in der Juni-Ausgabe der T & R info.

    MWST-Kurse, Herbst 2011 Im Herbst werden wir wiederum modular aufgebaute MWST- Kurse anbieten. Weitere Informationen zum Angebot erfahren Sie in der Juni-Ausgabe der T & R info.