Information zur Reifeprüfung

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Dir. Mag. Inge Schneider AHS 1 Information zur Reifeprüfung Maturajahrgang 2011/12

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Information zur Reifeprüfung. Maturajahrgang 2011/12. Informationen zur Reifeprüfung. Zeitlicher Ablauf Voraussetzung für das Antreten Formen der Reifeprüfung Fachbereichsarbeiten Klausuren (Dauer, Abwicklung, etc.) Mündliche Prüfungen (Formen, Dauer, Beurteilung,…). September - PowerPoint PPT Presentation

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Information zur Reifeprüfung

Maturajahrgang 2011/12

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Informationen zur Reifeprüfung

• Zeitlicher Ablauf

• Voraussetzung für das Antreten

• Formen der Reifeprüfung

• Fachbereichsarbeiten

• Klausuren (Dauer, Abwicklung, etc.)

• Mündliche Prüfungen (Formen, Dauer, Beurteilung,…)

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Zeitlicher Ablauf 1

September

Dezember

• Anmeldung zur FBA in der Direktion → Formular! (Ende 2. Schulwoche)

• Bekanntgabe des Kernstoffs in allen Prüfungsgegenständen (bis Weihnachten)

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Zeitlicher Ablauf 2

Jänner

Februar

• Anmeldung zur Reifeprüfung → Einverständnis des Prüfers für Schwerpunktprüfungen! (Woche nach Weihnachten)

• Abgabe der FBA an Fachprüfer → Eingangsstempel der Dir.! (Spätestens Ende der 1. Woche nach den Semesterferien!)

• Korrektur und Beurteilungsantrag durch PrüferIn (2 - 3 Wo.!) → Weiterleitung an Vorsitzende/n.

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Zeitlicher Ablauf 3

Februar

• Festlegung d. Themen-bereiche für Spezialfragen (Einvernehmen PrüferIn – KandidatIn) → Weiterleitung an den KV zur Überprüfung (Woche nach den Semesterferien)

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Zeitlicher Ablauf 4

Spät. drei Wo. vor Klausur-beginn:

Vorletzte

Woche vor Klausur-beginn:

• Endgültige Beurteilung der FBA durch die Kommission = PrüferIn und Vorsitzende/r

• Beurteilungskonferenz der

8. Klassen → Festlegen allfälliger Jahresprüfungen

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Zeitlicher Ablauf 5

April/Mai

• Bei negativer FBA Bekanntgabe der neu gewählten Form d. RP (spätestens 1 Woche vor Klausurbeginn)

• Bekanntgabe d. Reihenfolge d. Klausuren und Jahresprüfungen durch Dir. (spätestens 1 Woche vor Klausurbeginn)

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Zeitlicher Ablauf 6

April/Mai

• Abgabe der Wörterbücher und Formelsammlungen (laut Terminkalender)

• Schriftliche RP: Bei 4 Klausuren muss ein/e Kandidat/in einen prüfungsfreien Tag haben!

• Schriftliche Jahresprüfungen am Tag nach der letzten Klausur

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Zeitlicher Ablauf 7

Mai

2 Wochen vor Beginn der mdl. RP

• Korrektur der Klausuren durch PrüferIn → Weiterleitung an Vorsitzenden

• (Nachweisliche) Bekanntgabe (der negativen) Klausuren durch KV → davor „Zwischen-konferenz“

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Zeitlicher Ablauf 8

Mai/Juni

Juni

• Abhaltung von Arbeitsgruppen in den Prüfungsgegenständen zwischen dem Ende der schriftlichen und dem Beginn der mündlichen Reifeprüfung.

• Bekanntgabe der Prüfungs-halbtage (Aushang) spätestens eine Woche vor Beginn der mündlichen RP

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Voraussetzungen G+RG

• Positive Absolvierung aller erforderlichen Pflicht- und Wahlpflichtgegenstände: ein negativ beurteilter Gegen-stand kann als Jahresprüfung im Rahmen der Reifeprüfung abgelegt werden.

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REIFEPRÜFUNG

Vorprüfung Schriftlich Mündlich 1 Schwerpunktprüfung

4 3 vertiefend oder

4 3 fächerübergreifend oder

4 3 ergänzend

3 4 vertiefend oder

3 4 fächerübergreifend oder

3 4 ergänzend

Fachbereichs-arbeit

3 3 Präsentation d. FBA und Frage zum Umfeld

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Schriftliche Reifeprüfung Gymnasium

• Deutsch

• Mathematik

• Fremdsprache (E, F3/F5, L3/L5, I5)

• Bei 4 Klausuren: eine weitere Fremdsprache

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Schriftliche Reifeprüfung RG

• Deutsch

• Mathematik

• Fremdsprache (E, F5, I5 oder L5)

• Bei 4 Klausuren: DG oder eine weitere Fremdsprache

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Mündliche Reifeprüfung G und RG

A) Religion, Deutsch, Geschichte, Psych/Phil, Musikerziehung, Bildnerische Erziehung

B) Fremdsprachen

C) Geografie, Mathematik, Biologie, Physik, Chemie, Informatik, DG

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Mdl. RP → Wahlmöglichkeiten

• In allen Formen der AHS-Oberstufe muss mündlich jedenfalls eine Fremdsprache (Gruppe B) gewählt werden → dann eine lebende Fremdsprache, wenn nicht schon schriftlich gewählt!

• Darüber hinaus im – Gymnasium

Wahl aus A, B oder C, aber nicht alle aus B; – Realgymnasium

mindestens ein Gegenstand aus Gruppe C.

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G+RG

• Für eine mündliche Reifeprüfung in Informatik müssen sechs Jahreswochenstunden des Wahlpflichtgegenstands positiv absolviert worden sein.

• Für eine mündliche Reifeprüfung in Spanisch müssen acht Jahreswochen-stunden des Wahlpflichtgegenstands positiv absolviert worden sein.

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G+RG

• Für eine vertiefende Schwerpunkt-prüfung in einem Gegenstand müssen 4 Jahreswochenstunden des dazu gehörenden Wahlpflicht-gegenstands positiv absolviert worden sein, mindestens zwei davon in der 7. bzw. 8. Klasse

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Fachbereichsarbeit 1

• Ein Rücktritt von der FBA ist vor der Anmeldung zur RP – also bis zu den Weihnachtsferien – möglich.

• Verfassen der Arbeit unter laufender Betreuung des/r Lehrers/in im Wintersemester der 8. Klasse– Begleitprotokoll des/r KandidatIn– Betreuungsprotokoll des/r Lehrers/in

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Fachbereichsarbeit 2

• Übergabe der gebundenen FBA mit Begleitprotokoll an den/die PrüferIn in der 1. Woche des Sommersemesters (3 Exemplare).

• Endgültige Beurteilung 3 Wo. vor Klausur

• Wenn FBA negativ, neue Wahl der Prüfungsgebiete bis 1 Woche vor der Klausur.

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Fachbereichsarbeit 3

• Bei negativer FBA: Neu gewählte Prüfungsgebiete Herbsttermin; alle anderen Prüfungsgebiete können im Haupttermin abgelegt werden!

• In allen anderen gewählten Gegenständen kann er/sie im Haupttermin antreten.

• Der negativen FBA kommt ansonsten keinerlei Gewicht zu!

• Bei Vorliegen einer vorgetäuschten – nicht beurteilten – Leistung wird ebenso vorgegangen.

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Klausuren 1: Abwicklung

• Nur das Notwendigste mitnehmen! Handys müssen ausgeschaltet und abgegeben werden!

• Prüfungsraum darf nur einzeln und für notwendige Bedürfnisse kurz verlassen werden, Prüfungstrakt gar nicht!

• Sitzplan muss eingehalten werden!• Öffnen des Kuverts durch Direktorin oder eine/n

StellvertreterIn – Vergleich mit vorliegenden Kopien.• Nach Besprechen der Aufgabenstellung Beginn der

Arbeitszeit: Anfang und Ende der Arbeitszeit müssen gut sichtbar an die Tafel geschrieben sein!

• Themenwahl nach spätestens 30 Minuten abgeben!

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Klausuren 2: Vorgetäuschte Leistungen

• KEINE Beurteilung, Wiederholung im nächstfolgenden Prüfungstermin mit neuer Aufgabenstellung. – Fortsetzung der RP in allen anderen Gegenständen im selben Termin.

• Abnahme unerlaubter Hilfsmittel → sind dem Prüfungsprotokoll anzuschließen: Vermerk im Protokoll!

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Klausuren 3: Arbeitszeit

• Deutsch: 5 x 60 Minuten• Latein: 4 x 60 Minuten • Englisch: 5 x 60 Minuten inkl. Hörtext • Französisch 3: 5 x 60 Minuten inkl. Hörtext • F5 und I5: 5 x 60 Minuten • Mathematik: 4 x 60 Minuten• DG 5 x 60 Minuten• Jahresprüfung 2 x 50 Minuten

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Klausuren 4: Fernbleiben

• Gerechtfertigtes Fernbleiben: – Bei Vorliegen einer schriftlichen, rechtsgültigen

Entschuldigung/ärztlichen Bestätigung kann die Klausur nach Möglichkeit zum selben Termin abgelegt werden

• Nicht gerechtfertigtes Fernbleiben:– Haupttermin: Die Reifeprüfung wird unterbrochen

und kann nur zu einem späteren Termin mit allen noch ausstehenden Prüfungen fortgesetzt werden.

– Wiederholung: Verlust der betreffenden Wiederholungsmöglichkeit!

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Mündliche Reifeprüfung: Grundstruktur der Prüfung

• 3 verschiedenartige, voneinander unabhängige Prüfungsfragen– 2 Kernfragen (eine ist zu wählen)– 1 Spezialfrage

• Bei Sprachen: Es muss ein Text bearbeitet werden!

• Mindestens eine Frage muss in Form einer Präsentation beantwortet werden!

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Kern- und Spezialfrage

• Kernfrage: Aus den wesentlichen Bereichen des Lehrstoffs der Oberstufe → verpflichtende Bekanntgabe des Kernstoffs im 1. Semester der 8. Klasse!

• Spezialfrage: Aus einem mit dem/der PrüferIn vereinbarten Themenbereich aus dem Lehrstoff der Oberstufe, aber über den Unterricht hinausgehend (höhere Anforderungen an Detailkenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Eigenständigkeit). – Der Themenbereich muss mehrere u. verschiedenartige Fragen zulassen!

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Vertiefende Schwerpunktprüfung

• 2 verschiedenartige und voneinander unabhängige Fragen vertiefender Art – eine wird gewählt.

• Lehrstoff des entsprechenden vertiefenden Wahlpflichtgegenstandes

• Zielsetzung: Einblick in und Verständnis für vertiefende Sachgebiete

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Fächerübergreifende Schwerpunktprüfung

• 2 verschiedenartige und voneinander unabhängige Fragen fächerübergreifender Art – eine davon wird gewählt.

• Mehrere fächerübergreifende Bereiche müssen vorhanden sein!

• Fragen müssen sich auf Querverbindungen zwischen den beiden Prüfungsgebieten erstrecken, über fachspezifische Bereiche und Problemstellungen hinaus.

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Schwerpunktprüfung zur FBA

• Spezialfrage entfällt!• Schwerpunktprüfung besteht aus einer

Prüfungsfrage zur Thematik der FBA einschließlich des fachlichen Umfelds.

• Das Prüfungsgespräch zur gestellten Frage hat die Präsentation und Diskussion der FBA einschließlich ihres fachlichen Umfelds zum Inhalt. - Zuerst kurzer Überblick über die FBA, dann Eingehen auf spezielle/n Aspekt/e.

• Vorangestellte mediale Präsentation der FBA wird erwartet.

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„Zusatz“ und Jahresprüfung

• Zusätzliche mündliche Prüfung nach negativer Klausur:– 3 Kernfragen, 2 davon sind zu wählen (in

allen Sprachen jedenfalls die in Zusammenhang mit einem Text gestellte!)

• Jahresprüfung:– 2 Fragen aus dem Lehrstoff der 8. Klasse –

beide sind zu beantworten!

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Vorlage der Prüfungsfragen

• Die Prüfungsfragen müssen vom/von der Vorsitzenden überprüft werden. Daher werden sie ihm/ihr am Beginn jedes Halbtags vorgelegt.

• Vorsitzende/r kann Fragen ablehnen (bei gravierenden formalen oder inhaltlichen Mängeln, bei starken Überschneidungen mit bereits gestellten Fragen, etc.).

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Kommission

• Mündliche Reifeprüfung ist eine kommissionelle und öffentliche Prüfung!

• Kommission: Vorsitzende/r, DirektorIn, KV, PrüferInnen einer mdl. Teilprüfung; PrüferIn einer Jahresprüfung ist nur bei dieser stimmberechtigt!

• Vorsitzender hat kein Stimmrecht, aber Dirimierungsrecht bei Stimmengleichheit.

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Durchführung der Prüfung

• 4 Teilprüfungen an einem Halbtag, mehr als 4 Teilprüfungen an beiden Halbtagen eines Prüfungstages.

• Vorbereitungszeit von mindestens 20 Minuten, bei Schwerpunktprüfung mindestens 30 Minuten. – Verlängerung in bestimmten Gegenständen (Informatik, DG,…) möglich.

• Dauer: 5 bis 15 Minuten, in ME 10 bis 20 Minuten; für Schwerpunktprüfung zusätzlich höchstens 10 Minuten. – Jedenfalls nicht länger, als für Gewinnung eines sicheren Urteils erforderlich!

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Prüfungsverlauf

• KandidatIn soll in einem Prüfungsgespräch – Kenntnis des Prüfungsgebietes, – Einsicht in Zusammenhänge sowie– Eigenständigkeit im Denken und in der

Anwendung des Lehrstoffes

nachweisen können, und zwar• in sachlich richtiger sprachlicher Ausdrucks-

weise - mit Sichtbarmachen schriftlicher und graphischer Teile an Tafel, Flipchart oder in Projektion.

• Mind. eine Frage in Form einer Präsentation!

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Wichtige Hinweise für mündliche Prüfung

• Absolut pünktlich erscheinen!

• Dem Anlass gemäße Kleidung tragen!

• Selbstsicher und höflich auftreten!

• Sich auf das Prüfungsgespräch einlassen!

• Auf adäquate Sprachebene achten!

• Deutlich und laut genug sprechen!

• Inhalte anschaulich präsentieren!

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Beurteilung 1

• In nicht öffentlicher Sitzung am Ende des Halbtages für alle, die die Prüfung an diesem Halbtag auch beendet haben;

• (begründeter) Beurteilungsantrag des/r Prüfers/in;

• für positive Beurteilung einer Teilprüfung muss jede der Frage zumindest mit „Genügend“ zu beurteilen sein – inkl. Schwerpunktprüfung!

• Beurteilung in den Prüfungsgebieten auf Grund der Beurteilung in den Teilprüfungen auf Antrag des/r Prüfers/in.

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Beurteilung 2

• Bei Beteiligung von 2 PrüferInnen an einer vertiefenden Schwerpunktprüfung muss Einigung über die Note erzielt werden.

• Bei einer fächerübergreifenden Prüfung wird die Leistung in die Noten der beiden Gegenstände eingerechnet.

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Bekanntgabe der Ergebnisse

• Vor der Konferenz dürfen keine Hinweise an die KandidatInnen über die mögliche Beurteilung erfolgen!

• Nach der Konferenz am Ende des Halbtags werden die KandidatInnen in den Prüfungsraum gebeten (alphabetische Aufstellung!) und vom Vorsitzenden über das Ergebnis der Reifeprüfung in Kenntnis gesetzt. Abschließend gratuliert die gesamte Kommission den KandidatInnen zur bestandenen Reifeprüfung.

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Erlaubte Hilfsmittel

• Wörterbuch in Latein

• Angabe von Vokabeln in Fremdsprachen

• Formelsammlungen und elektronische Rechengeräte in Mathematik und Physik

• Periodensystem in Chemie

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Abmeldung oder Rücktritt

• Grundsätzlich nicht zulässig!• Erstmaliges Antreten: Bei Rücktritt vor Annahme

der Frage wird RP unterbrochen – Fortsetzung der restlichen Prüfungen erst im nächsten Termin möglich!

• Wiederholung: Nicht gerechtfertigtes Fernbleiben führt zum Verlust der betreffenden Wiederholungsmöglichkeit.

• Gerechtfertigtes Fernbleiben: Schriftliche Bestätigung muss vorliegen, dann nach Möglichkeit Antreten zum gleichen Termin!

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Nichtbestehen der Reifeprüfung

• Für die Wiederholung eines Teils der Reifeprüfung muss sich ein/e KandidatIn schriftlich anmelden!

• Sollte er/sie dann der Reifeprüfung ungerecht-fertigt fern bleiben, so verfällt die Wieder-holungsmöglichkeit!

• Arbeitsgemeinschaften sind für Herbst- bzw. Frühjahrstermin nicht vorgesehen, aber Absprache mit dem/der PrüferIn ist sehr zu empfehlen!

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Danke für eure Aufmerksamkeit und viel Erfolg!