Die neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung

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Die neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung Stand 01. Oktober 2014

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Die neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung. Stand 01. Oktober 2014. Neue Reifeprüfung AHS Stand 01. Oktober 2014. Voraussetzungen für die Zulassung zur schriftlichen und mündlichen Reifeprüfung Bekanntgabe der Prüfungsgebiete bis 15. Jänner der letzten Schulstufe - PowerPoint PPT Presentation

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Die neue standardisierte,kompetenzorientierte

ReifeprüfungStand 01. Oktober 2014

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Voraussetzungen für die Zulassung zur schriftlichen und mündlichen Reifeprüfung

• Bekanntgabe der Prüfungsgebiete bis 15. Jänner der letzten Schulstufe

• 1 „Nicht genügend“ im Jahreszeugnis: positiv → Antritt Haupttermin WH vor den Klausurarbeiten negativ → Wiederholung der WH im Herbst

positiv → RP im 1. NT negativ → WH der 8. / 9. Klasse

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Voraussetzungen für die Zulassung zur schriftlichen und mündlichen Reifeprüfung

• 2 Nichtgenügend im Jahreszeugnis:

beide WH positiv → RP im 1. NT WH im Herbst

Wiederholungsprüfung/en negativ → WH der 8. / 9. Klasse

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Umgang mit Körper- und Sinnesbehinderungvon Kandidat/inn/en

RPVO §3, Abs. 4:

„Im Falle einer Beeinträchtigung durch eine Körper- oder Sinnesbehinderung, die geeignet ist,

das Prüfungsergebnis zu beeinflussen, sind durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden

Vorkehrungen im organisatorischen Ablauf und in der Durchführung der Reifeprüfung

festzulegen, die ohne Änderung des Anforderungsniveaus eine nach Möglichkeit barrierefreie

Ablegung der Prüfung durch die betreffende Prüfungskandidatin oder den betreffenden

Prüfungskandidaten ermöglichen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat die erforderlichen

Veranlassungen zu treffen.“

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7. Klasse bzw. vorletzte Schulstufe: VWASept. VWA:Okt.Nov.

Jän.Feb.

MaiJuniJuli

Zeitplan zur skRP1.

Sem

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Dez.

Einreichung der Themenstellung (Thema und Erwartungshorizont, Ausfüllen des Online-Formulars)

2. S

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ter März Ende März: Übermittlung der Themenstellung durch die Schulleitung an die Schulbehörde 1. Instanz

(§ 8 Abs. 2 und 3 RPVO)

April Ende April: Zustimmung oder Setzung einer Nachfrist durch die Schulbehörde 1. Instanz (§ 8 Abs. 2 und 3 RPVO)

ThemenfindungThemenfestlegungErstellung des Erwartungshorizonts

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8. Klasse bzw. letzte Schulstufe

Feb.

1. S

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Okt.

Nov. Ende November: Bekanntgabe der Themenbereiche für die mündliche RP(§ 28 Abs. 1 RPVO)

Dez.11. Dezember 2014: Probeschularbeit Mathematik für die 8. Klassen

Jän.bis 15. Jänner: Wahl der Prüfungsgebiete und Bekanntgabe durch die Prüfungskandidatin / den Prüfungskandidaten

Zeitplan zur skRP

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8. Klasse bzw. letzte Schulstufe

Juli

Juni

1. und 2. Juni 2015: Kompensationsprüfungen

mindestens 3 Wochen nach Ende der Klausurprüfungen: mündliche Prüfung(§ 36 Abs. 2 SchUG)

Feb.

April30. April 2015: letzter Schultag der 8. Klassen

Mai

4. - 13. Mai 2015: schriftliche Reifeprüfung

21. Mai 2015 (= 11 Tage vor Beginn der Kompensationsprüfungen): Bekanntgabe einer negativen Klausurnotebis 3 Tage nach Bekanntgabe einer negativen Klausurnote: Anmeldung zur Kompensationsprüfung durch Kandidat/in (§ 26 Abs 1 RPVO)

2. S

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19. Feber 2015: Abgabe der Aufgabenstellungen für die nicht standardisierten Klausurgebiete in der Direktionbis Ende der 1. Woche des 2. Semsters: Abgabe der VWA (§ 10 RPVO)26. Feber 2015: Vorlage der Aufgabenstellungen für die nicht standardisierten Klausurgebiete an den LSR für Tirol

März

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4. März 2015: Probeklausur - Englisch11. März 2015: Probeklausur - Deutsch

Zeitplan zur skRP

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1. Säule: Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA)

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• Prüfungsgebiet: VWA + Präsentation und Diskussion

• vgl. Handreichungen des BMBF„Vorwissenschaftliche Arbeit“ (November 2013)„Beurteilungskriterien für das Prüfungsgebiet“ (November 2013)„Diskutieren“ (2012)„Präsentieren und Diskutieren“

• für alle Schüler/innen verpflichtend

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Thema:

• Themenfindung im Einvernehmen zwischen Betreuer/in und Schüler/in im 1. Semester der vorletzten Schulstufe (Thema, nicht Gegenstand)

• jede Lehrperson der Schule als Betreuer/in wählbar (Voraussetzung: erforderliche berufliche oder außerberufliche informelle Sach- und Fachkompetenz für Thema)

• grundsätzlich bis zu 3, höchstens jedoch 5 Arbeiten pro Betreuer/in pro Jahrgang

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• Empfehlung: Einreichung des Themas mit Erwartungshorizont an Direktion bis Ende Februar (Zeit für Vorbegutachtung)

• „Erwartungshorizont“:- von Schüler/in zu verfassen- Inhalt:

impulsgebende Medien (obligat) angestrebte Methoden (obligat) ungefähre Gliederung der Arbeit

(obligat) optional: Präzisierung der

Themenstellung durch geeignete Leitfragen (möglichst konkret, bewältigbar)

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• Einreichung des Themas mit im Zuge der

Themenfindung vereinbartem Erwartungshorizont im Dienstweg an LSR bis Ende März der vorletzten Schulstufe unter https://genehmigung.ahs-vwa.at

• Genehmigung des Themas durch LSR bis Ende April bzw. Neuvorlage innerhalb einer gesetzten Nachfrist

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Durchführung:• Ziele der VWA: ähnlich wie bei FBA

• Betreuung: kontinuierliche Betreuung in der letzten Schulstufe; aber Selbstständigkeit muss gewahrt bleiben

• Erstellung eines Begleitprotokolls durch Schüler/in (jedenfalls Arbeitsablauf, verwendete Hilfsmittel und Hilfestellungen) Beilage zur VWA

• Aufzeichnungen (durch Betreuer/in) über Gespräche im Rahmen der Themenfindung und Festlegung des Erwartungshorizontes, im Zuge der Betreuung und nach Fertigstellung der Arbeit im Hinblick auf Präsentation und Diskussion Beilage zum Prüfungsprotokoll

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• Umfang der Arbeit: ca. 40.000 bis 60.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen, exklusive Vorwort, Inhalts- und Literaturverzeichnis sowie sonstige Verzeichnisse, inklusive Abstract mit ca. 1.000 bis 1.500 Zeichen) – gilt bei Teamarbeit pro Schüler/in

• Abstract auf D oder E (ca. 1.000 bis 1.500 Zeichen inklusive Leerzeichen): schlüssige Darlegung des Themas, der Fragestellung, der Problemformulierung und der wesentlichen Ergebnisse

• VWA kann auch in besuchter FS verfasst werden Präsentation und Diskussion in dieser FS möglich auf Wunsch des Schülers/der Schülerin und mit Zustimmung aller Kommissionsmitglieder

• Abgabe der VWA + Begleitprotokoll: bis Ende der 1. Woche des 2. Semesters der letzten Schulstufe (in digitaler und in zweifach ausgedruckter Form)

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Betreuung und Beschreibung der schriftlichen Arbeit:• Feedback zu den Zwischenergebnissen im

Rahmen der kontinuierlichen Betreuung in der letzten Schulstufe (inhaltliche Gestaltung, Stringenz der Darstellung und Argumentation, formale Kriterien, sprachliche und orthographische Aspekte), aber keine Korrekturarbeiten (vgl. Selbstkompetenz)!

• Verwendung einer Plagiatssoftware (siehe VWA-Datenbank)

• abschließende Korrektur und Beschreibung der Arbeit, aber noch keine eigene Beurteilung jedenfalls Zulassung zur Präsentation und Diskussion

• bilanzierendes abschließendes Gespräch (Analyse der Stärken und Schwächen der Arbeit Vorbereitung der Präsentation und Diskussion)

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VWA-BeurteilungsrasterThemenstellung der VWA: ____________________________Kandidat/in: ___________________________

A) Schriftliche Arbeit• Zeichenanzahl: ____________________________

Begründung im Fall von Unter- bzw. Überschreitung: _______________________________________________

• Sind alle Kompetenzbereiche bei der schriftlichen Arbeit zumindest zum überwiegenden Teil erfüllt? O Nein O Ja• Besteht Plagiatsverdacht? O Nein O Ja (Bei Plagiatsverdacht: Prüfbericht liegt bei)

 Gesamtbeurteilung aus schriftlicher Arbeit, Präsentation, Diskussion: …………………………...……………………………..  ----------------------------------------- ----------------------------------------Ort, Datum: Unterschrift Betreuer/in

Erfüllungsgrad 2 Erfüllungsgrad 2

nicht erfüllt überwiegend zur Gänze

über das geforderte

Maß hinaus

weit über das geforderte Maß

hinaus

1. Der Kandidat / die Kandidatin bring sich konstruktiv in die Themenfindung ein.

2. Der Kandidat / die Kandidatin wählt angemessene Methoden zur Bearbeitung des Themas.

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Präsentation und Diskussion, Beurteilung:• Präsentation und Diskussion der VWA:

- Termin von LSR festzulegen (SchUG § 36 Abs. 2 Zif. 1a: nach Abgabe der VWA bis spätestens Ende des HT)

- Dauer pro Schüler/in: 10 bis 15 Minuten (überwiegender Teil der Zeit für Diskussion)

- Kommission: Vorsitzende/r, Direktor/in, KV, Prüfer/in• Beurteilung nach 8 relevanten

(Teil)Kompetenzen: Selbstkompetenz, inhaltl. Kompetenz,

Informationskompetenz, sprachl. Kompetenz, Gestaltungskompetenz (formale Kriterien) bei der schriftl. Arbeit

strukturelle und inhaltl. Kompetenz, Ausdrucksfähigkeit und Medienkompetenz bei der Präsentation

Diskursfähigkeit bei der Diskussion alle zumindest „überwiegend“ bewertet

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Bei negativer Beurteilung des Prüfungsgebietes VWA durch die Prüfungskommission:• Festlegung und Einreichung einer

neuen/modifizierten Themenstellung (auch neue/r Prüfer/in möglich)

• Genehmigung durch LSR innerhalb von 2 Wochen (oder Nachfrist für Neuvorlage)

• keine ausdrückliche Betreuung mehr vorgesehen

• Zeiträume für Abgabe der VWA: 1. Unterrichtswoche, erste 5 Unterrichtstage im Dezember, 1. Woche des 2. Semesters)

• trotzdem Antreten zur schriftlichen und mündlichen Reifeprüfung möglich

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Bei positiver Beurteilung des Prüfungsgebietes VWA, aber fehlender Zulassung zur (schriftlichen und mündlichen) Reifeprüfung):

• schriftliche VWA bleibt erhalten (oder kann auf Wunsch mit anderem Thema neu geschrieben werden)

• Präsentation und Diskussion muss jedenfalls nach erfolgter Zulassung vor neuer Kommission (allenfalls nochmals) abgelegt werden

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2. Säule: Schriftliche Reifeprüfung

(Klausuren und Kompensationsprüfungen)

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Klausuren

• 3 Klausuren (D, M, leb. FS mit mindestens10 Wochenstunden in der OS) obligat

• 4. Klausur (weitere Fremdsprache oderanderes Prüfungsgebiet) fakultativ

• Wahl und Bekanntgabe der Prüfungsgebietebis 15. Jänner der letzten Schulstufe

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Prüfungsgebiete mit standardisiertenAufgabenstellungen:

• Deutsch• Fremdsprachen (E, F, ITA, SPA; L, G) – Bedachtnahme

auf lehrplanmäßige Wochenstundenzahl und Lernjahre• Mathematik

- Übermittlung der Aufgabenstellungen (mit Korrektur- und Beurteilungsanleitungen) an eine oder mehrere von der Direktion namhaft zu machende Person(en) durch physische Übergabe (im Haupttermin) oder elektronisch (in den Nebenterminen), möglichst zeitnah zur Prüfung, aber zeitgerecht

- Aufbewahrung unter Geheimhaltung- Öffnung der Aufgabenstellungen unmittelbar vor

Beginn der Prüfung im Beisein der Kandidat/inn/en- Aushändigung der Korrektur- und

Beurteilungsanleitungen an Prüfer/in nach Ende der Klausurarbeit

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Bestimmungen für die einzelnen Klausurgegenstände

• Deutsch/ Unterrichtssprache: www.bifie.at/node/77

• Lebende Fremdsprachen: www.bifie.at/node/78

• Griechisch / Latein: www.bifie.at/node/79

• Mathematik: www.bifie.at/node/80

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Mathematik

• Übungsplattform

• Modellschularbeit am 11. Dezember 2014

• Beurteilung der Klausur (+ 2-stündige Schularbeiten ab 7. Klasse):

- Typ-1-Aufgabe: nur 1 einzelne Grundkompetenz, 0-1-Beurteilung

- Typ-2-Aufgaben: 0-1-2-Beurteilung, voneinander unabhängig, Ausgleichspunkte für Teil 1

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Lebende Fremdsprachen

• Probeklausur Englisch: 4. März 2015

• adaptierter Beurteilungsschlüssel:

- Grenze für positive Beurteilung in jedem Kompetenzbereich (rezeptiv und produktiv): 50%

- gewisse Kompensation zwischen rezeptivem und produktivem Teil möglich Vermeidung

von Härtefällen

- insgesamt aber 60% für positive Beurteilung notwendig

- gilt für Klausur und 2-stündige Schularbeiten ab 7. Klasse

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Lebende Fremdsprachen

Englisch

• Angebot - Double Rating

- Prof. Mag. Monika Lener (Meinhardinum Stams)

[email protected]

- Prof. Mag. Peter Samuda (Schigymnasium Stams)

[email protected]

- Prof. Mag. Gabriele Schlosser (Meinhardinum Stams)

[email protected]

- Prof. Mag. Michael Schober (PHT & Reithmannstraße)

[email protected]

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Schularbeitenleitfäden und Modellschularbeiten

• Deutsch: www.bmbf.gv.at/schulen/unterricht/ba/reifepruefung_ahs_msd_lf.xml

• Lebende Fremdsprachen: www.bmbf.gv.at/schulen/unterricht/ba/reifepruefung_ahs_mslf_lf.xml

• Mathematik: www.bmbf.gv.at/schulen/unterricht/ba/reifepruefung_ptsam.xml

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Unterstützungsangebote

• Modellschularbeit Mathematik: 11. Dezember 2014

• Probeklausur Englisch: 4. März 2015

• Probeklausur Deutsch: 11. März 2015

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Mündliche Kompensationsprüfung

• www.bifie.at/node/2313Generelle Informationen zum Ablauf der

Kompensationsprüfungen

• www.bifie.at/node/2314Relevante Auszüge aus Gesetzen und Verordnungen

• www.bifie.at/node/74Downloads zu den Leitfäden der einzelnen Fächer

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Mündliche Kompensationsprüfung:

• gehört zur 2. Säule (Klausurprüfung), ist daher nicht öffentlich (im Gegensatz zur mündlichen Reifeprüfung)

• Bekanntgabe einer negativen Klausurnote: 11 Tage vor Beginn der mündlichen Kompensationsprüfung

• Beantragung durch Prüfungskandidat/in schriftlich an der Schule spätestens drei Kalendertage nach Bekanntgabe der negativen Beurteilung einer Klausurarbeit (standardisiert oder nicht standardisiert) mittels Anmeldeformular (www.bifie.at)

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Mündliche Kompensationsprüfung:

• Alternative: Wiederholung der Klausurprüfung ab dem nächsten Termin

• Termin- wird bei standardisierten Prüfungsgebieten durch Verordnung vom

bmbf festgelegt - an die unmittelbar vorher abgelegte Klausurarbeit gekoppelt

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Mündliche Kompensationsprüfung:

• Aufgabenstellungen:- Testkonstrukt der Kompensationsprüfung so weit wie

möglich kongruent mit jenem der schriftlichen Klausur- in Prüfungsgebieten mit standardisierten

Aufgabenstellungen: standardisiert (Übermittlung von 15 Aufgaben an die Schule, wobei jede Aufgabe dreimal verwendet werden kann; Einteilung und Zuweisung der Aufgabe durch die Direktion)

- in anderen nicht standardisierten Prüfungsgebieten: durch Prüfer/in erstellt

• Durchführung:- Vorbereitung: mindestens 30 Minuten- Prüfungsdauer: maximal 25 Minuten

• Kommission: Vorsitzende/r, Direktor/in, Klassenvorstand, Prüfer/in, fachkundige/r Beisitzer/in (vgl. mündliche Prüfung)

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Mündliche Kompensationsprüfung:

• Konferenzvarianten zur Notenfindung- Kurzkonferenzen nach jeweils drei Prüfungskandidat/inn/en - eine Konferenz nach allen Vormittagsprüfungen zu Beginn der

Mittagspause und/oder - eine Konferenz am Ende der Nachmittagsprüfungen

• Beurteilung des Prüfungsgebietes:Note setzt sich aus negativer Klausur und Kompensationsprüfung zusammen, daher Beurteilung nicht besser als „Befriedigend“ möglich

• Anmerkung: kein Vermerk im Reifeprüfungs-Zeugnis

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Kompetenzbereiche, die nachgewiesen werden können:

- Lesekompetenz- Argumentationskompetenz- Analyse- und Interpretationskompetenz- Sachkompetenz- Reflexionskompetenz- Sprachbewusstsein

Katalog mit genauer Beschreibung der Teilkompetenzen zu den Kompetenzbereichen

Mündliche Kompensationsprüfung:Deutsch / Unterrichtssprache

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Konzeption der Prüfung

- Thema, das in mehrere Teilaufgaben gegliedert ist- Themengestaltung textbasiert - Textbeilage(n): fiktionale wie nichtfiktionale Texte sowie

lineare und nichtlineare Texte- Themenstellung: Anforderungsbereiche Rezeption und

Reproduktion sowie Transfer und Reflexion- eine Teilaufgabe: situativer Kontext, eine genau definierte

monologische Sprechaufgabe (3 – 5‘)

Mündliche Kompensationsprüfung:Deutsch / Unterrichtssprache

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Beurteilung der Prüfung

- verbindlicher Beurteilungsraster für jede Themenstellung beruhend auf dem Katalog der Kompetenzbereiche

- Erwartungshorizont zu (K1) Aufgabenerfüllung aus inhaltlicher und struktureller Sicht und (K2) Aufgabenerfüllung hinsichtlich normativer Sprachrichtigkeit: deckt die Kompetenzbereiche inhaltlich umfassend ab; ist als Richtlinie bei der Beurteilung heranzuziehen

Mündliche Kompensationsprüfung:Deutsch / Unterrichtssprache

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Beurteilung der Prüfung

- Prüfer/in und Beisitzer/in erhalten beide die den Aufgabenstellungen beigelegten Bewertungs- und Beurteilungsraster

- Beurteilung einer Kompensationsprüfung in der Unterrichtssprache muss unter Verwendung des standardisierten Beurteilungsrasters erfolgen

www.bifie.at/node/2316Leitfaden und Beispiel

Mündliche Kompensationsprüfung:Deutsch / Unterrichtssprache

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Mündliche Kompensationsprüfung:Lebende Fremdsprachen

Überblick über die Prüfungselemente für die mündliche Kompensationsprüfung (Bereiche Leseverständnis und Sprechen werden direkt getestet, beide Teile sind gleich gewichtet)

Neue Reifeprüfung AHSStand 01. Oktober 2014

Page 39: Die  neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung

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Mündliche Kompensationsprüfung:Lebende Fremdsprachen

Prüfungsteil Leseverständnis

- Erstellung der Aufgaben nach denselben Prinzipien wie in den schriftlichen Klausuren

- jeweils fünf bis acht Items, abhängig von Länge und Inhalt des Textes

- beide Aufgaben zusammen maximal 13 Items - jedes Item entspricht einem Punkt- jede Aufgabe enthält Fragen, die mündlich zu beantworten sind- jede Aufgabe zum Leseverständnis enthält eine Frage zur

Kernaussage des Textes (mit bis zu drei Punkten zu bewerten)

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Mündliche Kompensationsprüfung:Lebende Fremdsprachen

Prüfungsteil Sprechen enthält einen Sprechauftrag

- Sprechen zu einer in der Vorbereitungszeit bearbeiteten Themenstellung (monologisch)

- situativer Rahmen in drei unterschiedliche Inhaltspunkte gegliedert

- Rolle der Prüferin/des Prüfers: Beschränkung auf das Vorlesen der Aufgabenstellung und das Zeitmanagement

- Wörterbücher sind nicht erlaubt

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Mündliche Kompensationsprüfung:Lebende Fremdsprachen

Ablauf:

www.bifie.at/node/2318 Leitfaden mit einem Beispiel

Neue Reifeprüfung AHSStand 01. Oktober 2014

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Mündliche Kompensationsprüfung:Mathematik

Konzeption

- Grundlage: Kompetenzkatalog- fünf voneinander unabhängige Aufgaben, jeweils in zwei

Arbeitsaufträge gegliedert- gewohnte Hilfsmittel- (Grund-)Wissen und (Grund-)Fertigkeiten sind

kompetenzorientiert nachzuweisen- entscheidende Rolle: Kommunikation über mathematische

Inhalte- unbedingt erforderlich: Kandidat/in kann ohne entsprechende

Leitung durch Prüfer/in seine/ihre Bearbeitung der Aufgaben ausführlich präsentieren

Neue Reifeprüfung AHSStand 01. Oktober 2014

Page 43: Die  neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung

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Mündliche Kompensationsprüfung:Mathematik

Konzeption

- Leitfrage: inhaltlicher und thematischer Bezug auf die Grundkompetenzen des jeweiligen (der Aufgabe entsprechenden) Inhaltsbereiches

- eigener Aufgabentyp: einerseits verfahrensbasiert (im Grundkompetenzteil), sodass die Bearbeitung eine direkte Anwendung eines (Standard-)Verfahrens verlangt, andererseits (im Bereich der Leitfrage) verfahrensbildend, d.h. Strategien müssen reflektiert wiedergegeben bzw. dargestellt werden

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Mündliche Kompensationsprüfung:Mathematik

Beurteilung

- Kandidatinnen und Kandidaten, die in dieser Prüfungssituation mit der Prüferin/dem Prüfer nicht in kommunikativen „Austausch“ treten und ihre Überlegungen nicht unter korrekter Verwendung der Fachsprache im Grundkompetenzbereich ausführlich darlegen, kann die entsprechende Kompetenz nicht bescheinigt werden

- Hinweise zur Leitfrage für Lehrer/innen: Auflistung von Aspekten, die besprochen werden sollten

www.bifie.at/node/2319Leitfaden und Beispiel

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Page 45: Die  neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung

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Mündliche Kompensationsprüfung:Griechisch/ Latein

www.bifie.at/node/2317

Leitfaden und Beispiel

Neue Reifeprüfung AHSStand 01. Oktober 2014

Page 46: Die  neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung

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Mündliche Kompensationsprüfung:nicht standardisierte Klausuren

Aufgaben •werden von Prüfer/in erstellt•beziehen sich auf die Klausur

• überprüfen Kompetenzen der unmittelbar vorangegangenen Klausur

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Page 47: Die  neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung

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Neue Reifeprüfung AHSStand 01. Oktober 2014

3. Säule: Mündliche Reifeprüfung

Page 48: Die  neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung

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3. Säule: Mündliche Reifeprüfung(RPVO § 27 bis 30)

- vgl. Handreichung des BMBF „Mündliche Reifeprüfung“- Leitfäden zu den einzelnen Prüfungsgebieten

https://www.bmbf.gv.at/schulen/unterricht/ba/reifepruefung.html#headline121

- RPVO § 27:• 2 Teilprüfungen (bei 4 Klausuren) oder 3 Teilprüfungen (bei 3 Klausuren)

aus inhaltlich und fachlich unterschiedlichen Prüfungsgebieten(aber z.B. ME und IU oder BE und BGW möglich)

• Prüfungsgebiete frei wählbar(ohne Vorgaben, außer: Schwerpunkt mit mind. 8 JWSTin der OS muss sich in einer der 3 Säulen abbilden)

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Wählbare Prüfungsgebiete:grundsätzlich: alle bis zumindest zur vorletzten Schulstufe

besuchten (schulautonomen) Gegenstände mit mindestens 4 JWST in der OS (also auch vertiefende WPG mit 4 JWST) – vgl. Erhebung

• Ausnahmen:- zusätzlicher WPG lebende FS erst ab 6 JWST- zusätzlicher WPG Informatik erst ab 6 JWST (aber

schulautonomer WPG unter anderem Namen – z.B. „Webdesign“ – auch 4-stündig wählbar)

- ME, BE: 4-jährig in OS (2 Jahre Pflichtgegenstand + 2 Jahre alternativer Pflichtgegenstand; aber

vertiefender oder zusätzlicher WPG ME oder BE auch 2-jährig wählbar)

• Gesamtsumme an JWST der gewählten Prüfungsgebiete:- bei 2 Prüfungsgebieten: 10 JWST in OS- bei 3 Prüfungsgebieten: 15 JWST in OS- Aufstockung mit vertiefendem WPG möglich

• Wahl und Bekanntgabe der Prüfungsgebiete:bis 15. Jänner der letzten Schulstufe

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Teil 1:

Themenbereiche(RPVO § 28)

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Themenbereiche:• Anzahl:

- grundsätzlich: Jahreswochenstunden in der OS mal 3, aber maximal 24 (z.B. D, E, M: 24; GWK mit 7 JWST: 21; WPG mit 4 JWST: 12)

- Ausnahmen:4-jährige Fremdsprache (auch L, G): 183-jährige leb. Fremdsprache: 12BE bzw. ME mit 7 JWST: 18BE bzw. ME mit 8 JWST: 20vertiefender WGP ME bzw. BE: 10IU bzw. BGW: 6 (+ 4 Stücke bzw. Werke)WPG Informatik: 12 (+2 für jede weitere JWST in der OS)

- bei schulautonomen Abweichungen: aliquot- bei PG+WPG: Anzahl aliquot zu Stunden beider

Gegenstände• Umfang: mind. 2 Aufgabenstellungen möglich

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Themenbereiche:• Festlegung durch die gesamte Fachlehrer/innen-

Konferenz an der Schule für jede Abschlussklasse oder –gruppe (bei nur 1 Lehrperson: Einbeziehung weiterer fachkundiger Lehrer/innen):- gleichmäßige Verteilung auf einzelne

Schulstufen nicht zwingend erforderlich- für WPG: Vorschlag durch Lehrperson, Beschluss

durch Fachlehrer/innen-Konferenz- vorläufige Vereinbarungen aufsteigend für jede

Schulstufe (ohne fixe Bekanntgabe an die Schüler/innen)

- endgültiger Beschluss + Kundmachung bis spätestens Ende November der letzten Schulstufe (vgl. SchUG § 79: Anschlag in der Schule für 1 Monat, dann Hinterlegung bei Schulleitung) – keine vorzeitige Bekanntgabe von Aufgabenstellungen

- Geltungsdauer: für 1 oder mehrere Jahre

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Teil 2:

Kompetenzorientierte Aufgabenstellungen

(RPVO § 29)

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Direktor/inn/entagung AHSOktober 2014

Ergebnisse der Arbeitskreise I

Anrecht der Schüler/innen auf bestimmte Betreuungsperson? → nach Möglichkeit Wunsch erfüllen, zumindest nicht gegen Willen des Schülers/der Schülerin

Zählen Fußnoten für Zeichenzahl?

Nachfrist für Abgabe der VWA? → aus gerechtfertigten Gründen (wie bei FBA)

Abgabe der VWA im pdf-Format?

Was passiert mit 2. Fassung der VWA?

korrigierte VWA mit Zustimmung des/der Kandidaten/in in die Schulbibliothek (nur die besten VWAs?)

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RPVO §29, Abs. 1:

„Im Rahmen der mündlichen Teilprüfung ist jeder Prüfungskandidatin und jedem Prüfungskandidaten im gewählten Themenbereich eine kompetenzorientierte Aufgabenstellung, welche in voneinander unabhängige Aufgaben mit Anforderungen in den Bereichen der Reproduktions- und Transferleistungen sowie der Reflexion und Problemlösung gegliedert sein kann, schriftlich vorzulegen.

Gleichzeitig mit der Aufgabenstellung sind die allenfalls zur Bearbeitung der Aufgaben erforderlichen Hilfsmittel vorzulegen.“

Aufgabenstellung erfolgt durch Prüfer/in; nicht zu umfangreich!

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Aus den Erläuterungen: Jede kompetenzorientierte Aufgabenstellung enthält • eine Reproduktionsleistung (Wiedergabe und

Darstellung fachspezifischer Sachverhalte, Bestimmung der Art des Materials und Entnahme von Informationen aus Material, Verwendung von Fachtermini, Anwendung von Arbeitstechniken usw.),

• eine Transferleistung (Erklären von Zusammenhängen, Verknüpfung und Einordnung von Sachverhalten, Analyse von Materialien, Differenzierung von Sach- und Werturteilen)

• eine Leistung im Bereich von Reflexion und Problemlösung (Erörterung von Sachverhalten und Problemen, Entwicklung von Hypothesen, Reflexion eigener Urteilsbildung)

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RPVO §29, Abs. 2:

„Jede Prüferin und jeder Prüfer hat zu jedem Themenbereich bei mehr als einer Prüfungskandidatin oder einem Prüfungskandidaten mindestens zwei kompetenzorientierte Aufgabenstellungen auszuarbeiten.“(bei 1 Kandidat/in also nur 1 Aufgabenstellung nötig)

Aus den Erläuterungen: Die Aufgabenstellung soll gewährleisten, dass die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat - die Mindestzeit von zehn Minuten und Maximalzeit

von 20 Minuten sinnvoll nützen und- die unterschiedlichen Kompetenzen unter Beweis stellen

kann.

Maximale Prüfungszeit von 20 Minuten: am ehesten in „Instrumental- unterricht“ oder „Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung“

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RPVO §29, Abs. 3:

„In den Prüfungsgebieten ‚Deutsch‘, ‚Slowenisch‘, ‚Ungarisch‘, ‚Kroatisch‘, ‚Latein‘ und ‚Griechisch‘ haben die Aufgabenstellung von einem Text auszugehen.“

Aus den Erläuterungen:

„…, wobei der Begriff Text durchaus weiter zu fassen ist und darunter auch Impulse wie beispielsweise Bilder oder Hörimpulse zu verstehen sind.“

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RPVO §29, Abs. 4:

„In den Prüfungsgebieten ‚Lebende Fremdsprache (achtjährig)‘, ‚Lebende Fremdsprache (sechsjährig)‘, ‚Lebende Fremdsprache (vierjährig)‘, ‚Lebende Fremdsprache (dreijährig)‘ und ‚Wahlpflichtgegenstand Lebende Fremdsprache‘ haben die Aufgabenstellungen je eine monologische und eine dialogische Aufgabe zu enthalten.“- monolog. Teil: Prüfungskandidat/in spricht zu

einem Thema, ohne unterbrochen zu werden (ca. 15 Minuten Vorbereitungszeit)

- dialog. Teil: Dialog mit Beisitzer/in über ein Thema (ca. 1 Minute Vorbereitungszeit)

vgl. Sonderbestimmungen für Schulversuch!

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RPVO §29, Abs. 5:

„In den Prüfungsgebieten ‚Instrumentalunterricht‘ und ‚Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung‘ ist im Zusammenhang mit der Aufgabenstellung eine Probe des praktischen Könnens abzulegen.“

Probe des praktischen Könnens in Zusammenhang mit der Aufgabenstellung

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Aufgabenstellung:

Zu einem bestimmten Thema sollen die Schüler/innen mit einer Auswahl von Materialien, die sie in der Vorbereitungszeit zur Verfügung haben, schrittweise selbstständig unterschiedliche Aufgaben lösen.

Die Materialien sollten inhaltlich weitgehend neu und nicht bereits im Unterricht verwendet worden sein.

Die Aufgabe stellt eine fachabhängige Problem- oder Aufgabenstellung dar, die sich schrittweise über Teilaufgaben lösen lässt.

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Grundstruktur der Aufgabenstellung:

(1)Überschrift: Themenbereich und Thema angeben

(2) Situations- bzw. Problembeschreibung: nach Möglichkeit Aufgabe in einen (lebensbedeutsamen) Kontext stellen (kurzer Eingangstext)

(3) Teilaufgaben: - nach Möglichkeit steigendes Anforderungsniveau (Empfehlung: kurzer Einstieg im Anforderungsbereich I, dann kontinuierliche Steigerung der Schwierigkeit )- verschiedenen Anforderungsbereichen zuordenbar- Faustregel: insgesamt vier Teilaufgaben, die je nach Anforderungsbereich bei der Bewertung unterschiedlich zu gewichten sind.

(4) Materialien

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Besonders zu beachten - kompetenzorientierte und inhaltliche Kriterien:

(a)Verwendung sinnvoller Operatoren: keine W-Fragen, sondern von Operatoren gelenkte Arbeitsaufträge, deren Lösung bzw. Beantwortung Kompetenzen erfordern, die auch realistisch erwartet und gezeigt werden können

(b) Sprache: Aufgabenstellung und Erwartungshorizont in entsprechender Fachsprache formulieren (Kommunikationskompetenz)

(c) Multiperspektivität und Kontroversität: Was in Gesellschaft und Politik kontrovers ist, muss auch in der Aufgabenstellung kontrovers dargestellt werden.

(d) Vermeidung suggestiver Lenkungen: Perspektiven und Argumente werden nicht vorgegeben, sondern zur Diskussion gestellt (mit Ausnahmen; z.B. Demokratie).

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Besonders zu beachten - kompetenzorientierte und inhaltliche Kriterien:

(e)Beachtung der Schüler/innenrelevanz und Gesellschaftsrelevanz:z.B. lebensnaher, sinnstiftender Kontext

(f) Passende Materialienauswahl: - genaue Quellenangaben, notwendige Hinweise zur Analyse oder zu Interpretationen - Lesen und Analysieren der Materialien müssen weniger als die Hälfte der Vorbereitungszeit erfordern.- Nur Materialien verwenden, die auch tatsächlich bei der Behandlung der Aufgabenstellung benützt werden. - Material und Aufgabenstellung müssen zusammenpassen mit den unterschiedlichen Kompetenzen, die Schüler/innen zeigen sollen.

(g)Übereinstimmung mit dem Lehrplan: Die Aufgabenstellungen müssen zu den Lernzielen des Lehrplans passen.

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Besonders zu beachten - formale Kriterien:

(a) klare und unmissverständliche Formulierung der Arbeitsaufträge: eindeutige Anweisungen

(b)Anordnung der Teilaufgaben nach gestaffeltem Anspruchsniveau: - Teilaufgaben zusammenhängend (z.B. thematisch)- kaum reine Reproduktion, sondern mehrheitlich Anwendung, Transfer, Problemlösung, Bewertung und Reflexion

(c) Ansprechende optische Gestaltung der Aufgaben: Lesbarkeit der ausgewählten Materialien (z.B. Zahlen bei Diagrammen)

(e)Zeitaufwand:

Anzahl der Teilaufgaben beschränken und Zeitaufwand (vor allem für Vorbereitungszeit) für die Einzelaufgaben überprüfen und eventuell dazuschreiben

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Besonders zu beachten - (nur für Lehrperson) Erwartungshorizont und Beurteilungsschema sowie Reflexion formulieren:

Erstellung eines Erwartungshorizonts: Spielraum der zu erwartenden Antworten (besonders in Anforderungsbereich II und III) berücksichtigen

Angabe eines nachvollziehbaren Bewertungs- bzw. Punktesystems für einzelne Aufgaben, das sich an den Anforderungsbereichen orientiert

Überprüfen: Sind die verwendeten Operatoren zielführend?

Reflektieren: Inwieweit können Aufgabenstellungen verbessert werden?

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Zur Kompetenzorientierung am Beispiel GSK/PB:vgl: Handreichung zur neuen Reifeprüfung für das Fach Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung von Irmgard Plattner, Claudia Rauchegger

Hauptziel von kompetenzorientierten Aufgabenformaten

• ist nicht die Reproduktion von auswendig gelerntem Daten- und Faktenwissen oder von gefälligen, im Unterricht besprochenen oder im Schulbuch präsentierten Inhalten,

• sondern der selbstständige Transfer von bekannten auf variable Situationen sowie die adäquate Zuhilfenahme von methodischen Verfahren zur Problemlösung.

Auszugehen ist von den im Lehrplan verankerten Kompetenzmodellen.

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Vorteilhaft: Benutzung eines Operatorensystems Operatoren sind eigentlich Verben, die bei den Schülerinnen und Schülern relativ genau vordefinierte und eintrainierte Handlungsweisen zur Bearbeitung einer gestellten Aufgabe auslösen sollen. Operatoren können unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden zugeordnet werden und geben folglich mehr Transparenz über das Anforderungsprofil von Prüfungsaufgaben.

Operatoren geben einen Erwartungshorizont bezüglich der Bearbeitung der Aufgabenstellung wieder und erleichtern daher die Beurteilung.

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Themenbereich: Diktatur gegen Demokratie Arbeitsaufgabe 23: Holocaust und Erinnerungskultur  Aufgabenstellung:1 Ermitteln Sie aus den Textquellen 1 und 2 und aus

der Infografik 3 Informationen über die Notwendigkeit und die Problematik der Erinnerung an die NS-Zeit.

2 Analysieren Sie die Texte und arbeiten Sie wichtige Aspekte heraus. Stellen Sie anschließend eine Verbindung zur Erinnerungskultur in Österreich nach 1945 her.

3 Nehmen Sie Stellung zur Frage, welche Aspekte des Themas „Nationalsozialismus“ Jugendliche insgesamt und Sie persönlich etwas „angehen“ könnten!

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Themenbereich: 1500 – Aufbrüche, Hoffnungen, ÄngsteArbeitsaufgabe 14: Aufbrüche in der katholischen Kirche  

Aufgabenstellung:1 Beschreiben Sie wesentliche Aspekte der Krise der

Kirche im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit.

2 Verorten Sie – ausgehend von dem Quellenmaterial (Material 1) – die Bedeutung Martin Luthers für die Reformation.

3 Kritik damals – Kritik heute: Zeigen Sie Parallelen und Unterschiede zwischen dem „Ungehorsam von Martin Luther“ und dem „Aufruf zum Ungehorsam“ der Pfarrerinitiative auf und formulieren Sie selbst eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten der österreichischen „Protestbewegung von unten“.

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Anforderungsbereich I: Reproduktion

• Wiedergeben von Sachverhalten (u.a. auswendig gelerntes Fachwissen oder herausgearbeitete Inhalte aus Darstellungen) sowie

• rein reproduktives Nutzen von Arbeitstechniken (z.B. Geschichte: Benennen der Quellenart, Unterscheidung zwischen Quelle und Darstellung)

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Mögliche Operatoren zum Anforderungsbereich I:

• (be)nennen: auflisten bzw. aufzählen ohne jede/s Erklärung/Wissen bzw. angelernte Tatsachen wiedergeben oder Informationen aus

beigefügten Materialien herauslesen• herausarbeiten: Zusammenhänge unter

bestimmten Aspekten aus dem zur Verfügung gestellten Material erkennen und wiedergeben

• ermitteln: anhand von zur Verfügung gestellten Informationen Sachverhalte bzw.

Zusammenhänge feststellen bzw. herausfiltern

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• beschreiben: zentrale Sachverhalte (Kernaussagen, besondere Beispiele, Schwerpunkte etc.) aus (Vor)Wissen oder aus dem zur Verfügung gestellten Material systematisch und logisch möglichst mit eigenen Worten wiedergeben

• zusammenfassen: Sachverhalte aus (Vor)Wissen oder aus dem zur Verfügung gestellten Material unter Beibehaltung des Sinns auf das Wesentliche reduzieren bzw. komprimiert und strukturiert darlegen

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Anforderungsbereich II

In diesen Bereich fallen vor allem jene Akte, die

• selbstständiges Erklären, Bearbeiten und Ordnen von Inhalten (Reorganisation) und

• das angemessene Anwenden von methodischen Schritten auf unbekannte Zusammenhänge (Transfer) erfordern.

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Mögliche Operatoren zum Anforderungsbereich II:

• analysieren: Sachverhalte oder Materialien kriteriengeleitet bzw. aspektgeleitet ergründen,

untersuchen und auswerten• erklären: Sachverhalte und Materialien durch

eigenes (Vor)Wissen und eigene Einsichten in einen Zusammenhang (Theorie, Modell, Regel) einordnen und dies begründen

• vergleichen: Sachverhalte oder Materialien systematisch gegenüberstellen, um Gemeinsamkeiten, Gegensätzlichkeiten, Unterschiede, besondere Abweichungen und Gewichtungen herauszustellen

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• auswerten: Informationen, Daten und Ergebnisse zu einer abschließenden Gesamtaussage zusammenführen

• einordnen/zuordnen: einen oder mehrere Sachverhalte oder Materialien in einen begründeten Zusammenhang stellen

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Anforderungsbereich III

In diesen Bereich fallen jene Akte, • die einen reflexiven Umgang mit neuen

Zusammenhängen bzw. Problemkonstellationen, mit eingesetzten Methoden und gewonnenen Erkenntnissen (Reflexion) erfordern, um zu

• selbstständigen Begründungen, Interpretationen und Bewertungen zu gelangen (Problemlösung).

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Mögliche Operatoren zum Anforderungsbereich III:

• rekonstruieren/erzählen/ darstellen: kritisches Darstellen eines Sachverhaltes in einer selbstständig begründeten Narration unter Verwendung von Quellen, Darstellungen und Kenntnissen

• dekonstruieren: kritisches Durchschauen und Durchleuchten einer vorgegebenen

Erzählung/eines Textes/… über einen bestimmten Sachverhalt

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• beurteilen: innerhalb eines Zusammenhanges den Stellenwert von Aussagen, Behauptungen, Urteilen, Vorschlägen etc. bestimmen, um unter Offenlegung der angewandten Kriterien, unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden zu einem begründeten Sachurteil zu gelangen

• bewerten: in kontroversen Fragen zu Aussagen, Behauptungen, Vorschlägen oder

Maßnahmen eine persönliche und damit selbstständige, jedoch auch fachlich argumentierte Stellungnahme abgeben und dabei die eigenen Wertmaßstäbe offen legen

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Weitere Operatoren zum Anforderungsbereich III (hier wird es unter Umständen schon sehr fachbezogen):

• erörtern: (nach einer eingehenden Analyse) einen Zusammenhang oder Material (z.B.

Darstellungen) durch Pro- und Contraargumente auf die Stichhaltigkeit hin abwägend überprüfen und daraus eine selbstständige Stellungnahme entwickeln

• interpretieren: Sinnzusammenhänge aus Material methodisch reguliert herausarbeiten und eine begründete Stellungnahme formulieren, die aufgrund einer Analyse, Erläuterung und Bewertung erstellt wurde

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Weitere Operatoren:

darstellen, Stellung nehmen, entwerfen, entwickeln, diskutieren, (über)prüfen, gestalten, formulieren, verfassen, kritisieren

Operatorensystem adaptiv erstellt und erweitert v. Ch. Kühberger nach: Keller 2009; Kultusministerium Baden-Württemberg (2010); Hessisches Kultusministerium (2010).

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Teil 3:

Durchführung(RPVO § 30)

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RPVO §30, Abs. 1:

„In der unterrichtsfreien Zeit vor der mündlichen Prüfung können Arbeitsgruppen zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung eingerichtet werden. Die Vorbereitung in den Arbeitsgruppen hat bis zu vier Unterrichtseinheiten pro ein Prüfungsgebiet bildenden Unterrichtsgegenstand zu umfassen. In den Arbeitsgruppen sind die prüfungsrelevanten Kompetenzanforderungen im jeweiligen Prüfungsgebiet zu behandeln, Prüfungssituationen zu analysieren und lerntechnische Hinweise zur Bewältigung der Lerninhalte zu geben.“

offen: 4 UE pro Klasse bzw. Gruppe oder pro Fach?

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RPVO §30, Abs. 2: „Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat die

für die ordnungsgemäße Durchführung der mündlichen Prüfung notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Über den Verlauf der mündlichen Prüfung ist ein Prüfungsprotokoll zu führen.“

konkret:• Einteilung der Prüfungen (pro Kandidat/in auch mehr als 1

Tag)• Bestellung der fachkundigen Beisitzer/innen (sonst: LSR)• Prüfungs-, Vorbereitungs- und Aufenthaltsraum• technische Infrastruktur (z.B. Präsentationskamera,

Medien)• Vorbereitung für Ziehen der Themenbereiche (+

Zurücklegen)• Vorbereitung für Zuweisung der Aufgabenstellungen• Sichtbarmachen der Aufgaben für Kommission• Umgang mit Versuchsvorbereitungen in NW (vgl.

Broschüre)

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RPVO §30, Abs. 3:

„Die oder der Vorsitzende hat für einen rechtskonformen Ablauf der Prüfung zu sorgen.“

konkret:• kein Dirimierungsrecht mehr• Vollständigkeit der Kommission (Vorsitzende/r,

Direktor/in, KV, Prüfer/in, fachkundige/r Beisitzer/in; Ersatz bei Doppelfunktion oder Verhinderung)

• Überwachung des Ziehungs- und Zuweisungsvorganges

• Sicherstellung der Abschirmung der Kandidat/inn/en

• Festsetzen der Gesamtbeurteilung der RP

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RPVO §30, Abs. 4:

• angemessene Vorbereitungszeit von mindestens 20 Minuten (wie bisher), in leb. FS mindestens 15 Minuten (für monolog. Teil) (Frage: Vorbereitungszeit kann je nach gewähltem Themenbereich und zugewiesener Aufgabenstellung variieren → wann wird gezogen?)

(Erläuterungen: längere Vorbereitungszeit z.B. in IU, BGW, DG, Informatik, NW mit Versuchen, GSK/PB mit mehreren Quellen)

• Prüfungszeit: 10 bis 20 Minuten (in der Regel 15 Minuten; 20 Minuten bes. für IU, BGW); nicht länger als für Gewinnung einer sicheren Beurteilung erforderlich

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RPVO §30, Abs. 5:

• Möglichkeit, im Einvernehmen zwischen Prüfer/in und Kandidat/in Prüfung zur Gänze oder in wesentlichen Teilen in einer leb. FS abzulegen → mangelnde Kenntnisse in leb. FS ohne Relevanz für Beurteilung; Vermerk im RP-Zeugnis

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Rechtliche Grundlagen (kursiv: aus den Erläuterungen):

Auf Fehler, die während einer mündlichen Prüfung auftreten und die die weitere Lösung der Aufgabe wesentlich beeinflussen, ist sogleich hinzuweisen.

Es genügt, dass der Schüler oder die Schülerin auf den Fehler aufmerksam gemacht wird. Der Prüfer oder die Prüferin ist nicht verpflichtet, auch inhaltliche Hilfestellung zu geben.

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Teil 4:

Präsentationskompetenz und

Prüfungskultur

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Präsentationskompetenz:

• vom Lehrplan (allg. Teil) gefordert• beurteilungsrelevant• beinhaltet Sprache, Auftreten, Adressatenbezug,

Medieneinsatz, Anschaulichkeit, Klarheit und Verständlichkeit, Strukturiertheit

• Einüben im Unterricht• Ausstattung des Prüfungsraumes (Medien,

Karten, Tafel, Präsentationskamera, Zeigestab)• Angebot an Workshops zur

Präsentationskompetenz

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Prüfungskultur:• Prüfer/in je nach Aufgabenstellung bei „geteilten“

Fächern (z.B. modulare WPG); auch 2 Prüfer/innen mögl.

• Beginn: Bekanntgabe der Beantwortungsstruktur durch Kandidat/in

• 1. Teil (ca. 5 Minuten): grundsätzlich monologisch (ohne frühe Unterbrechungen), Darlegen der eigenen Aufgabenbehandlung, Präsentation

• 2. Teil (ca. 10 Minuten): Prüfungsgespräch (dialogisch)

- deutlich mehr Redeanteil für Kandidat/in- keine Fülltexte- Eingehen auf verschiedene Kompetenzstufen- Beteiligung des Beisitzers/der Beisitzerin

möglich

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Teil 5:

Beurteilung

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• Kurzprotokollierung durch Prüfer/in• Beobachtungs- und Beurteilungsraster für

fachkundige/n Beisitzer/in und übrige Kommissionsmitglieder (Kriterien, beurteilungsrelevante Bereiche)

• Erwartungshorizont für jede Aufgabenstellung (Bezug zu Kompetenzstufen)

• Beachtung der Notendefinitionen gemäß LBVO § 14

• Beurteilungsantrag durch Prüfer/in (in Abstimmung mit fachkundigem/r Beisitzer/in; nur für mündl. Prüfung, keine Gesamtbeurteilung mehr)

• Abstimmung (alle Kommissionsmitglieder außer Vorsitzendem/r; keine Stimmenthaltung; immer ungerade Zahl, daher kein Dirimierungsrecht)

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in weit über das Wesentliche hinaus-gehendem Ausmaß erfüllt

in über das Wesentliche hinausgehen-dem Ausmaß erfüllt

in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt

in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt

in den wesent-lichen Be-reichen nicht überwiegend erfüllt

 Reproduktionsleistung

 

Sind die Ausführungen umfassend?          Sind die Ausführungen kohärent, gut strukturiert?          Sind die Ausführungen sachlich richtig?          

 Transferleistung

 

Sind die Ausführungen eigenständig?          Sind die Ausführungen klar?          Wird ein Verständnis der Sachverhalte deutlich?          Beweist der/die Kandidat/in Analysefähigkeit?          

 Reflexionsleistung

 

Beweisen die Ausführungen Flexibilität?          Zeigen die Ausführungen Problembewusstsein?          Zeigen die Ausführungen Kritikfähigkeit?           Präsentation

Ist der Vortrag deutlich gegliedert?          Ist die Sprache korrekt und angemessen?          Ist das Auftreten sicher und überzeugend?          Werden Medien sinnvoll eingesetzt?          

Gesamtbeurteilung 

Beobachtungsbogen - Reifeprüfung mündlich

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Beurteilung der Leistungen,Prüfungszeugnisse,

Wiederholung von Teilprüfungen bzw. von Prüfungsgebieten

(SchUG§ 38 bis 40)

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Page 96: Die  neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung

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Teil 1:

Beurteilungder Leistungen bei

der Reifeprüfung

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Page 97: Die  neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung

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SchUG§38:

eigene Beurteilung auf Antrag des Prüfers/der Prüferin durch die jeweilige Kommission für• Vorprüfung• VWA (schriftl. Arbeit inkl. Präsentation und

Diskussion)• Klausurprüfung (allenfalls inkl.

Kompensationsprüfung)• mündl. Prüfung(keine Gesamtbeurteilung pro Prüfungsgebiet mehr!)

• Festsetzen der Gesamtbeurteilung durch Vorsitzende/n

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Teil 2:

Prüfungszeugnisse

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Page 99: Die  neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung

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SchUG§39:• eigenes Zeugnis über Vorprüfung• RP-Zeugnis enthält:

- Bezeichnung der Schule (Schulart, Schulform)- Personalien des Prüfungskandidaten/der

Prüfungskandidatin- Bezeichnung des Lehrplanes, nach dem

unterrichtet wurde- Themenstellung der VWA- Beurteilung der Leistungen in den einzelnen

Prüfungsgebieten der Vorprüfung und der Hauptprüfung (VWA, Klausuren,

mündl. Prüfungen) (kein Vermerk bei Kompensationsprüfung)

- Gesamtbeurteilung der Leistungen (z.B. ausgez., guter Erfolg)

- allenfalls Entscheidung über Zulässigkeit der Wiederholung von Teilprüfungen

- Ort, Datum, Unterschriften (Vorsitzende/r, Direktor/in, KV), Rundsiegel

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Teil 3:

Wiederholung von Teilprüfungen bzw.

von Prüfungsgebieten

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SchUG§40:

• höchstens dreimalige Wiederholung von Teilprüfungen bzw. Prüfungsgebieten (bei negativer Beurteilung oder Nichtbeurteilung wegen vorgetäuschter Leistungen)

• Wiederholung in der gleichen Art wie ursprüngliche Prüfung (eigene Regelung für VWA; trotz Kompensationsprüfung neg. Klausurprüfung muss schriftlich wiederholt werden)

• 3 Jahre nach erstem Antreten gleichbleibende Prüfungsvorschriften

• Antrag auf Zulassung zur Wiederholung durch Kandidat/in, Zuweisung eines Prüfungstermines durch Direktor/in

Neue Reifeprüfung AHSStand 01. Oktober 2014

Page 102: Die  neue standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung

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Neue Reifeprüfung AHSStand 01. Oktober 2014

Informations-Konzept

österreichweite Direktor/inn/entagung am Mittwoch, den 3. Dezember 2014 von 10.00 – 16.30 Uhr in Linz

Informationsveranstaltungen zur mündl. RP an jeder Schule

zentrale bzw. regionale Veranstaltungen für die einzelnen Fächer (Klausur, mündl. RP)

Fortbildungsangebote zur VWA

Information der Schüler/innen und Eltern

Dienstbesprechung für Vorsitzende