Informationen und Bestimmungen zum Geschäftsverkehr€¦ · MMag. Erhard Tschmelitsch; Mag. Regina...

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Informationen und Bestimmungen zum Geschäſtsverkehr Walser Privatbank AG Version: 4.1 Stand: 13.09.2019 Inhalt Nr. 1 Vorvertragliche Informationen für Verbraucher Nr. 2 Leistungs- und Preisblatt Nr. 3 Sonderbedingungen zu AGB Nr. 4 Allgemeine Geschäſtsbedingungen Nr. 5 Gegenüberstellung der Allgemeinen Geschäſtsbedingungen (falls zutreffend) Nr. 6 Allgemeine Informationen zum Anlagegeschäſt Nr. 7 Allgemeine Informationen zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher Nr. 8 Allgemeine Informationen zum Basiskonto Nr. 9 Allgemeine Informationen zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher bei Basiskonten Nr. 10 Bedingungen für Debitkarten Nr. 11 Bedingungen für digitale Debitkarten Nr. 12 Bedingungen für die Nutzung der Debitkarte im Rahmen der Kartenfunktion ZOIN Nr. 13 Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen (Internet Banking und ELBA business) Nr. 13 Nutzungsbedingungen ELBA-pay App Nr. 14 Einlagensicherung Anlegerentschädigung Nr. 15 Bedingungen für das Spareinlagengeschäſt Nr. 16 Bedingungen zur Nutzung von Online Sparen „fix“ Nr. 17 Bedingungen zur Nutzung von Online Sparen Nr. 18 Bedingungen für bargeldlose Zahlungen im Internet im Rahmen des Maestro SecureCode Nr. 19 Informationen zur Datenverarbeitung (DSGVO) Nr. 20 Informationsbogen für den Einleger Nr. 21 Allgemeine Geschäſtsbedingungen für die Portfolio- / Vermögensverwaltung Nr. 22 WALSER Vergütungsvertrag (Bedingungen) Nr. 23 Vergütungsvereinbarung – Vermögensverwaltende Strategiefonds (Bedingungen) Nr. 24 Auſtrag Vermögensverwaltungsmandat (Bedingungen) Nr. 25 Selbstauskunſt (Bedingungen) 2 | 23 | 34 | 39 | 56 | 75 | 93 | 104 | 107 | 119 | 124 | 129 | 133 | 142 | 145 | 147 | 149 | 151 | 153 | 156 | 161 | 163 | 170 | 172 | 174 | 176 |

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  • Informationen und Bestimmungen zum Geschäftsverkehr Walser Privatbank AG Version: 4.1

    Stand: 13.09.2019

    Inhalt

    Nr. 1 Vorvertragliche Informationen für VerbraucherNr. 2 Leistungs- und PreisblattNr. 3 Sonderbedingungen zu AGB Nr. 4 Allgemeine GeschäftsbedingungenNr. 5 Gegenüberstellung der Allgemeinen Geschäfts bedingungen (falls zutreffend)Nr. 6 Allgemeine Informationen zum AnlagegeschäftNr. 7 Allgemeine Informationen zu Zahlungs dienstleistungen für VerbraucherNr. 8 Allgemeine Informationen zum BasiskontoNr. 9 Allgemeine Informationen zu Zahlungs dienstleistungen für Verbraucher bei BasiskontenNr. 10 Bedingungen für DebitkartenNr. 11 Bedingungen für digitale DebitkartenNr. 12 Bedingungen für die Nutzung der Debitkarte im Rahmen der Kartenfunktion ZOINNr. 13 Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen (Internet Banking und ELBA business)Nr. 13 Nutzungsbedingungen ELBA-pay AppNr. 14 Einlagensicherung AnlegerentschädigungNr. 15 Bedingungen für das SpareinlagengeschäftNr. 16 Bedingungen zur Nutzung von Online Sparen „fix“Nr. 17 Bedingungen zur Nutzung von Online Sparen Nr. 18 Bedingungen für bargeldlose Zahlungen im Internet im Rahmen des Maestro SecureCodeNr. 19 Informationen zur Datenverarbeitung (DSGVO)Nr. 20 Informationsbogen für den EinlegerNr. 21 Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Portfolio- / VermögensverwaltungNr. 22 WALSER Vergütungsvertrag (Bedingungen)Nr. 23 Vergütungsvereinbarung – Vermögensverwaltende Strategiefonds (Bedingungen)Nr. 24 Auftrag Vermögensverwaltungsmandat (Bedingungen)Nr. 25 Selbstauskunft (Bedingungen)

    2 |23 | 34 | 39 | 56 |75 |93 |

    104 |107 |119 |124 | 129 |133 |142 |145 |147 |149 |151 |153 |156 |161 |163 |170 |172 |174 | 176 |

  • 1 | I. Allgemeine Informationen3 | II. Produktbezogene Informationen3 | 2.1 Informationen zum Vertrag zur

    Depoteröffnung | 2.2 Informationen zum (Konto-)

    Rahmenvertrag12 | 2.3 Informationen zum Auftrag für

    ein Vermögensverwaltungsmandat16 | 2.4 Informationen bezüglich ver -

    mögens verwaltender Strategiefonds20 | 2.5 Informationen bezüglich des

    WALSER Vergütungsvertrags

    . Allgemeine Informationen Diese Informationen gelten bis auf Weiteres. Sie stehen lediglich in deutscher Sprache zur Verfügung. Diese allgemei-nen Informationen gelten für jede einzelne der unter dem Kapi-tel aufgeführten produktbezogenen Informationen.

    Name und Anschrist der Bank Walser Privatbank AGWalserstraße Riezlern, ÖsterreichTel. + ( ) -Fax + ( ) - [email protected] Kosten zusätzlicher Art fallen nicht an.

    Niederlassungen in DeutschlandWalser Privatbank AGNiederlassung DüsseldorfBenrather Straße Düsseldorf, DeutschlandTel. + () -Fax + () [email protected]

    Kosten zusätzlicher Art fallen nicht an.

    Walser Privatbank AGNiederlassung StuttgartKronprinzstraße Stuttgart, Deutschland

    Tel. + () -Fax + () [email protected]

    Kosten zusätzlicher Art fallen nicht an.

    Gesetzlich Vertretungsberechtigter der Walser PrivatbankAG ist der Vorstand Dipl.-Volkswirt Florian Widmer, MBA (Vorsitzender); MMag. Erhard Tschmelitsch; Mag. Regina Reitter, MBA, CMC

    Eintragung im (Genossenschast s-)Register (Amtsgericht /Register-Nr.) Die Walser Privatbank AG (nachfolgend: „Bank“) ist im Firmenbuch Feldkirch, Österreich, unter der Firmenbuch-Nr. x eingetragen. Die Niederlassung der Bank in Düsseldorf ist beim Amts-gericht in Düsseldorf im HRB eingetragen. Die Niederlassung der Bank in Stuttgart ist beim Amts-gericht in Stuttgart im HRB eingetragen.

    Umsatzsteuer-Identifi kationsnummer (UID)ATU

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    Stand: 01.03.2019

    Vorvertragliche Informationenfür Verbrauchermit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland sowie zuim Fernabsatz oder außerhalb von Geschäst sräumen geschlossenen Verträgenüber Finanzdienstleistungen (einschließlich Widerrufsbelehrungen)

    Nr. 1

    Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Bank-geschäst en aller Art (§ Bankwesengesetz) und von damit zu-sammenhängenden Geschäst en.

    Zuständige Aufsichtsbehörde Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Finanzmarktauf-sicht (FMA), Otto-Wagner-Platz , Wien, Österreich (im Internet unter: www.fma.gv.at) sowie die Österreichische Nati-onalbank, Otto-Wagner-Platz , Wien, Österreich (im In-ternet unter: www.oenb.at).

    Weitere zuständige Aufsichtsbehörde Zuständige Aufsichtsbehörde bei (grenzüberschreitenden)Bankgeschäst en in Deutschland ist auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. , Bonn, oder Dienstsitz Frankfurt: Bundesanstalt für Finanz-dienstleistungsaufsicht (BaFin), Marie-Curie-Str. – (im Internet unter: www.bafi n.de).

    Vertragssprache Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist deutsch. Die Vertragsbedingungen und diese Vorab -informationen werden in deutscher Sprache mitgeteilt. Maß-gebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kom-munikation mit dem Kunden während der Laufzeit des Ver-trags ist die deutsche Sprache.

    Anwendbares Recht, das die Bank der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor Abschluss des Vertrags zugrunde legt

    Für die Aufnahme von Beziehungen vor Abschluss des Vertrags zwischen Kunde und Bank gilt deutsches Verbrau-cherrecht.

    Auf den Vertrag anwendbares Recht und Gerichtsstand Die Geschäst sbeziehung unterliegt dem von den Ver-tragsparteien gewählten Recht. Demnach wird die Geltung ös-terreichischen Rechts nach freier Rechtswahl durch die Partei-en ausdrücklich vereinbart. Die Parteien können nach geltendem europäischen Recht jederzeit vereinbaren, dass die Geschäst sbeziehung nach ei-nem anderen Recht zu beurteilen ist als dem, das zuvor auf-grund anderer gesetzlicher Vorschrist en maßgebend war. Sofern die Parteien keine Rechtswahl getroff en haben, be-stimmt sich das auf den Vertrag anzuwendende Recht - bei-spielsweise bei Dienstleistungsverträgen - nach dem Recht des Staates, in dem der Dienstleister seinen gewöhnlichen Aufent-halt hat. Im Rahmen der von den Parteien ausdrücklich getroff e-nen freien Rechtswahl weist das Kreditinstitut seine Kunden insbesondere darauf hin, dass neben dem nach der Rechts-wahlklausel vereinbarten Recht auch immer die verbraucher-

    schützenden Bestimmungen des Rechts des Staates Anwen-dung fi nden, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für Verbraucher ergibt sich der Gerichtsstand nach dem Gesetz, wobei verbraucherschützende Normen des Landes, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, stets Anwendung fi nden; insbesondere bei Klagen eines Ver-brauchers gegen das Kreditinstitut ist die Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstre-ckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EUGVVO)zu berücksichtigen. Auf die Sonderbedingungen zu den Allge-meinen Geschäst sbedingungen für Verbraucher mit gewöhnli-chem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland wird inso-fern verwiesen.

    Hinweis zur Einlagensicherung Die Bank unterliegt uneingeschränkt den Bestimmungen des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes. Sie ist Mitglied der für die gesetzliche Einlagensicherung und Anlegerentschädigung zuständigen Österreichischen Raiff ei-sen-Einlagensicherung eGen (ÖRE). Die Österreichische Raiff eisen-Einlagensicherung eGen (ÖRE) nimmt die Funktion der gesetzlichen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung für die Raiff eisen Bankengruppe Österreich (RBG) wahr. Die RBG ist ein Verbund von Kreditinstituten, und zwar den Raiff eisenbanken, den Raiff eisenlandesbanken und der Raiff eisen Bank International AG (RBI), die nach dem Prinzip der Regionalität und Subsidiarität in ganz Österreich bestehen und sich daher durch besondere Kundennähe auszeichnen. Da dem Prinzip der Solidarität in der Raiff eisen Banken-gruppe zentrale Bedeutung zukommt, gibt es ergänzend zur gesetzlichen Einlagensicherung der ÖRE ein dichtes Netz an freiwilligen Solidaritätseinrichtungen, die die jeweils teilneh-menden Raiff eisenbanken und somit auch deren Kunden über die gesetzliche Einlagensicherung hinausgehend schützen. Die Raiff eisen Bankengruppe Österreich verfügt somit über ein dichtes Netz zur Sicherung von Kundeneinlagen. Weitere Informationen fi nden Sie im Schalteraushang.

    Bankenabwicklung Aktien, Bankschuldverschreibungen sowie andere Forde-rungen gegen Kreditinstitute unterliegen besonderen Vor-schrist en. Diese Regelungen können sich für den Anleger / Ver-tragspartner des Instituts im Abwicklungsfall des Instituts nachteilig auswirken. Weitere Informationen fi nden Sie im Schalteraushang.

    Beschwerdestelle der Bank Die Bank ist stets bemüht, die Kunden hinsichtlich ihrer Wünsche und Bedürfnisse in allen Belangen des Bankgeschäst s bestmöglich zu betreuen. Sollten Sie dennoch Grund zu einer

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  • Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Bank-geschäst en aller Art (§ Bankwesengesetz) und von damit zu-sammenhängenden Geschäst en.

    Zuständige Aufsichtsbehörde Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Finanzmarktauf-sicht (FMA), Otto-Wagner-Platz , Wien, Österreich (im Internet unter: www.fma.gv.at) sowie die Österreichische Nati-onalbank, Otto-Wagner-Platz , Wien, Österreich (im In-ternet unter: www.oenb.at).

    Weitere zuständige Aufsichtsbehörde Zuständige Aufsichtsbehörde bei (grenzüberschreitenden)Bankgeschäst en in Deutschland ist auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. , Bonn, oder Dienstsitz Frankfurt: Bundesanstalt für Finanz-dienstleistungsaufsicht (BaFin), Marie-Curie-Str. – (im Internet unter: www.bafi n.de).

    Vertragssprache Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist deutsch. Die Vertragsbedingungen und diese Vorab -informationen werden in deutscher Sprache mitgeteilt. Maß-gebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kom-munikation mit dem Kunden während der Laufzeit des Ver-trags ist die deutsche Sprache.

    Anwendbares Recht, das die Bank der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor Abschluss des Vertrags zugrunde legt

    Für die Aufnahme von Beziehungen vor Abschluss des Vertrags zwischen Kunde und Bank gilt deutsches Verbrau-cherrecht.

    Auf den Vertrag anwendbares Recht und Gerichtsstand Die Geschäst sbeziehung unterliegt dem von den Ver-tragsparteien gewählten Recht. Demnach wird die Geltung ös-terreichischen Rechts nach freier Rechtswahl durch die Partei-en ausdrücklich vereinbart. Die Parteien können nach geltendem europäischen Recht jederzeit vereinbaren, dass die Geschäst sbeziehung nach ei-nem anderen Recht zu beurteilen ist als dem, das zuvor auf-grund anderer gesetzlicher Vorschrist en maßgebend war. Sofern die Parteien keine Rechtswahl getroff en haben, be-stimmt sich das auf den Vertrag anzuwendende Recht - bei-spielsweise bei Dienstleistungsverträgen - nach dem Recht des Staates, in dem der Dienstleister seinen gewöhnlichen Aufent-halt hat. Im Rahmen der von den Parteien ausdrücklich getroff e-nen freien Rechtswahl weist das Kreditinstitut seine Kunden insbesondere darauf hin, dass neben dem nach der Rechts-wahlklausel vereinbarten Recht auch immer die verbraucher-

    schützenden Bestimmungen des Rechts des Staates Anwen-dung fi nden, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für Verbraucher ergibt sich der Gerichtsstand nach dem Gesetz, wobei verbraucherschützende Normen des Landes, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, stets Anwendung fi nden; insbesondere bei Klagen eines Ver-brauchers gegen das Kreditinstitut ist die Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstre-ckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EUGVVO)zu berücksichtigen. Auf die Sonderbedingungen zu den Allge-meinen Geschäst sbedingungen für Verbraucher mit gewöhnli-chem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland wird inso-fern verwiesen.

    Hinweis zur Einlagensicherung Die Bank unterliegt uneingeschränkt den Bestimmungen des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes. Sie ist Mitglied der für die gesetzliche Einlagensicherung und Anlegerentschädigung zuständigen Österreichischen Raiff ei-sen-Einlagensicherung eGen (ÖRE). Die Österreichische Raiff eisen-Einlagensicherung eGen (ÖRE) nimmt die Funktion der gesetzlichen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung für die Raiff eisen Bankengruppe Österreich (RBG) wahr. Die RBG ist ein Verbund von Kreditinstituten, und zwar den Raiff eisenbanken, den Raiff eisenlandesbanken und der Raiff eisen Bank International AG (RBI), die nach dem Prinzip der Regionalität und Subsidiarität in ganz Österreich bestehen und sich daher durch besondere Kundennähe auszeichnen. Da dem Prinzip der Solidarität in der Raiff eisen Banken-gruppe zentrale Bedeutung zukommt, gibt es ergänzend zur gesetzlichen Einlagensicherung der ÖRE ein dichtes Netz an freiwilligen Solidaritätseinrichtungen, die die jeweils teilneh-menden Raiff eisenbanken und somit auch deren Kunden über die gesetzliche Einlagensicherung hinausgehend schützen. Die Raiff eisen Bankengruppe Österreich verfügt somit über ein dichtes Netz zur Sicherung von Kundeneinlagen. Weitere Informationen fi nden Sie im Schalteraushang.

    Bankenabwicklung Aktien, Bankschuldverschreibungen sowie andere Forde-rungen gegen Kreditinstitute unterliegen besonderen Vor-schrist en. Diese Regelungen können sich für den Anleger / Ver-tragspartner des Instituts im Abwicklungsfall des Instituts nachteilig auswirken. Weitere Informationen fi nden Sie im Schalteraushang.

    Beschwerdestelle der Bank Die Bank ist stets bemüht, die Kunden hinsichtlich ihrer Wünsche und Bedürfnisse in allen Belangen des Bankgeschäst s bestmöglich zu betreuen. Sollten Sie dennoch Grund zu einer

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  • Beschwerde haben, wird die Bank dieser Beschwerde umgehend nachgehen. Zu diesem Zweck sollten Sie sich an Ihren Kundenbe-rater oder – wenn auf diesem Weg keine zufriedenstellende Erle-digung erreicht werden kann – an die Beschwerdestelle der Bank ([email protected]) wenden. Innerhalb von zwei Wochen wird die Bank Ihnen den Ein-gang Ihrer Eingabe schrist lich bestätigen. Im Folgenden wird sich die Abteilung Beschwerdemanagement in Abstimmung mit den betroff enen Fachabteilungen mit Ihrem Anliegen ausei-nandersetzen und Ihnen nach weiteren zwei Wochen eine Stel-lungnahme über die Erledigung zusenden. Wenn Sie mit dem Lösungsvorschlag nicht einverstanden sind, können Sie sich mit Ihrem Anliegen erneut an die Beschwerdestelle wenden. Sollte weiterhin keine zufriedenstellende Erledigung ein-getreten sein, so wenden Sie sich bitte an den Ombudsmann der gemeinsamen Schlichtungsstelle der Österreichischen Kre-ditwirtschast .

    Streitschlichtung durch den Ombudsmann Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Verbraucher die Möglichkeit, die gemeinsame Schlichtungs-stelle der Österreichischen Kreditwirtschast (https://banken-schlichtung.at) anzurufen. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels eines Briefs, eines Telefaxes oder einer E-Mail) zu rich-ten an:

    Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschast Wiedner Hauptstraße Wien, Österreich per Fax: + per E-Mail: offi [email protected]

    Die Verfahrensordnung und weitere Informationen der Schlichtungsstelle stehen Ihnen im Internet zur Verfügung (www.bankenschlichtung.at/downloads.html).

    Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich je-derzeit schrist lich oder zur dortigen Niederschrist bei der zu-ständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. Auf oben genann-te Behörden nebst deren Anschrist wird insofern verwiesen.

    Hinweis gemäß Honoraranlageberatungsgesetz Die Walser Privatbank AG erbringt die Anlageberatung nicht als Honorar-Anlageberatung, sondern als provisionsba-sierte, mithin abhängige Anlageberatung.

    Hinweis in Bezug auf Zuwendungen Dritter Die Bank darf im Rahmen der provisionsbasierten Anla-geberatung im Zusammenhang mit Wertpapieren Zuwendun-gen von Dritten oder ihren Vertriebspartnern annehmen oder gewähren, sofern

    a) die Zuwendung darauf ausgelegt ist, die Qualität der für den Kunden erbrachten Dienstleistung zu verbessern und der ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistung im bestmöglichen Interesse des Kunden nicht entgegen-steht, und

    b) Existenz, Art und Umfang der Zuwendung oder, soweit sich der Umfang noch nicht bestimmen lässt, die Art und Weise seiner Berechnung dem Kunden vor der Erbrin-gung der Wertpapierdienstleistung oder Wertpapierne-bendienstleistung in umfassender, zutreff ender und ver-ständlicher Weise unmissverständlich off engelegt wird.

    Zuwendungen im Sinne dieser Vorschrist sind Provisio-nen, Gebühren oder sonstige Geldleistungen sowie alle nicht-monetären Vorteile. Im Rahmen der Vermögensverwaltung investiert die Bank ausnahmslos in sogenannte „institutionelle Tranchen“. Diesbezüglich erhält sie keine Zuwendungen Dritter.

    . Produktbezogene Informationen . Informationen zum Vertrag zur Depoteröff nung (nach-

    folgend: „Depotvertrag“) und damit verbundener Dienstleistungen

    Wesentliche Leistungsmerkmale des Depotvertrags

    Verwahrung Die Bank verwahrt im Rahmen des Depotvertrags unmit-telbar oder mittelbar die Wertpapiere und Werterechte des Kunden (im Folgenden zusammenfassend: „Wertpapiere“). Die Dienstleistungen, die die Bank im Rahmen der Verwahrung er-bringt, sind den Allgemeinen Geschäst sbedingungen der Bank in den Ziff ern – sowie in den Allgemeinen Informationen für das Anlagegeschäst der Bank konkretisiert. Diese fi nden sich insbesondere in den Geschäst sbedingungen der Bank. Sie betreff en insbesondere– die Erstellung von Depotauszügen,– die Einlösung von Wertpapieren,– die Behandlung von Bezugsrechten /Options-

    scheinen / Wandelschuldverschreibungen,– die Weitergabe von Nachrichten,– die Prüfungspfl icht der Bank,– den Umtausch sowie die Ausbuchung und

    Vernichtung von Urkunden,– zusätzliche Regelungen bei Wertpapieren

    mit Auslandsbezug.

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  • Erwerb und Veräußerung von Wertpapieren Der Kunde kann Wertpapiere, z. B. verzinsliche Wertpa-piere, Aktien, Genussscheine, Zertifi kate, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und Optionsscheine über die Bank er-werben oder veräußern. Einzelheiten über die verschiedenen Grundlagen, Ausgestaltungen und Funktionen der markt-üblichen Wertpapiergattungen können Sie den Allgemeinen Informationen für das Anlagegeschäst der Bank und den Allge-meinen Geschäst sbedingungen der Walser Privatbank AG ent-nehmen. Der Erwerb oder die Veräußerung kann wie folgt stattfi nden:

    a) durch Kommissionsgeschäst : Der Kunde erteilt der Bank von Fall zu Fall den Aust rag, im eigenen Namen, aber für Rechnung des Kunden an einer Börse oder außerbörslich Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen. Die Bank wird sich bemühen, für Rechnung des Kunden ein entspre-chendes Ausführungsgeschäst zu tätigen.

    b) durch Festpreisgeschäst : Für einzelne Geschäst e kann der Kunde mit der Bank, soweit von ihr angeboten, un-mittelbar einen Kauf / Verkauf zu einem festen oder be-stimmten Preis vereinbaren.

    Sofern bei einem Wertpapiergeschäst ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs durch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bank bereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern. Einzelheiten der Erfüllung von Kommissions- und Festpreisgeschäst en, Kauf oder Verkauf fi nden sich im Leistungs- und Preisblatt, in den Geschäst sbedingungen, insbesondere in den Allgemeinen In-formationen für das Anlagegeschäst der Bank. Die Dokumente liegen im Schalteraushang der Haupt- und Zweigniederlassun-gen der Bank zur Einsichtnahme aus.

    Hinweis auf Risiken und Preisschwankungen von Wertpapieren

    Wertpapiergeschäst e sind wegen ihrer spezifi schen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behast et. Insbesondere sind folgende Risiken zu nen-nen:– Kursänderungsrisiko; Risiko rückläufi ger Anteilspreise– Bonitätsrisiko (Ausfallrisiko bzw. Insolvenzrisiko) des

    Emittenten– Totalverlustrisiko

    Vorbenannte Aufzählung ist nicht abschließend. Ergän-zend wird auf die Basisinformationen über Wertpapiere und die Allgemeinen Informationen zum Anlagegeschäst verwiesen. Der Preis eines Wertpapiers unterliegt Schwankungen auf dem Finanzmarkt, auf die die Bank keinen Einfl uss hat. In der Vergangenheit erwirtschast ete Erträge (z. B. Zinsen und Dividenden) und erzielte Wertsteigerungen sind kein Indikator

    für künst ige Erträge oder Wertsteigerungen. Ergänzend wird wegen der Risiken auf die Allgemeinen Informationen für das Anlagegeschäst und auf die Basisinformationen über Wert-papiere verwiesen. Der Kunde sollte nur dann Wertpapierge-schäst e selbstständig ohne Beratung tätigen, wenn er über ausreichende Erfahrungen oder Kenntnisse im Bereich der ent-sprechenden Wertpapieranlage verfügt.

    Preise Die Preise für die Dienstleistungen der Bank ergeben sich aus dem aktuellen Leistungs- und Preisblatt. Die Änderung von Entgelten während der Laufzeit des Depotvertrags erfolgt nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäst sbedingungen. Das jeweils gültige Leistungs- und Preisblatt kann der Kunde in den Geschäst sräumen der Bank einsehen. Auf Wunsch wird die Bank dem Kunden das Leistungs- und Preisblatt aushändigen bzw. zusenden.

    Hinweise auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten

    Einkünst e aus Wertpapieren, u. a. Kapital- und Zinserträ-ge, sind grundsätzlich steuerpfl ichtig. Gleiches gilt bezüglich des Erwerbs und der Veräußerung von Finanzinstrumenten. Abhängig vom jeweils geltenden Steuerrecht (In- oder Ausland) können bei der Auszahlung von Erträgen oder Veräußerungser-lösen Kapitalertrags- und / oder sonstige Steuern anfallen (z. B. Withholding Tax nach US-amerikanischem Steuerrecht), die an die jeweilige Steuerbehörde abgeführt werden und daher den an den Kunden zu zahlenden Betrag mindern. Dem Kunden wird im Hinblick auf die individuellen steu-erlichen Auswirkungen einer Kapitalanlage empfohlen, einen eigenen Steuerberater zu konsultieren. Die Bank selbst leistet keine Rechts- oder Steuerberatung. Eigene Kosten (z. B. für Telefongespräche, Porti) hat der Kunde selbst zu tragen.

    Leistungsvorbehalt Die Bank wird die von ihr zu erbringenden Leistungen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist erbringen.

    Erfüllung des Depotvertrags und der damit verbun-denen Dienstleistungen

    Die Bank erfüllt ihre Verpfl ichtungen aus dem Depotver-trag durch Bereitstellung und Führung des Depots.

    Vertragliche Kündigungsregeln

    – Kündigungsrechte des Kunden Kunden stehen die Kündigungsrechte nach den Allgemei-nen Geschäst sbedingungen, Ziff er a, und den Allgemeinen Geschäst sbedingungen für die Portfolioverwaltung / Vermögens -verwaltung der Bank, enthalten in deren Geschäst sbedingun-gen, zu. Insofern wird auf diese verwiesen.

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  • – Mindestlaufzeit Für den Depotvertrag und für die Vermögensver-

    waltung werden keine Mindestlaufzeiten verein-bart. Bei Kündigung des Depotvertrags muss der Kunde die ver wahrten Wertpapiere auf ein ande-res Depot übertragen oder diese veräußern.

    Mit dem Depotvertrag zusammenhängende Dienstleis-tungen (Wesentliche Leistungsmerkmale des Verrechnungs-kontos) Neben dem Depot stellt die Bank dem Kunden ein Ver-rechnungskonto zur Verfügung. Der Kunde kann das Verrech-nungskonto zur Geldanlage nutzen, es gibt keine Mindest- oder Höchstanlagebeträge. Zuzahlungen sind jederzeit, z. B. durch Überweisung von Drittkonten, möglich. Auszahlungen erfolgen durch Überweisung auf das Auszahlungskonto des Kunden bei einer Drittbank, Barabhebungen vom Verrechnungskonto sind nicht möglich. Das Verrechnungskonto kann auch zur Abwick-lung gegebenenfalls bestehender Wertpapierdepots, Vermö-gensverwaltungsmandate oder Laufzeitkonten des Kunden dienen. Das Verrechnungskonto darf nicht für Zwecke des Zahlungsverkehrs (z. B. Überweisungen, Daueraust räge, Last-schrist verfahren) verwendet werden. Es wird grundsätzlich le-diglich auf Guthabenbasis geführt, ein Überziehungskredit wird nicht eingeräumt. Verpfl ichtungen der Bank im Zusammenhang mit

    dem (Verrechnungs-) Kontovertrag Die Bank erfüllt ihre Verpfl ichtungen aus dem (Verrech-nungs-)Kontovertrag durch Einrichtung des Verrechnungskon-tos, durch Verbuchung der Gutschrist en und Belastungen (z. B. aus Überweisungen, Depotführungsentgelten, Wertpapierer-trägen) auf dem in laufender Rechnung geführten Verrech-nungskonto. Die jeweiligen Buchungspositionen werden zum Ablauf des Quartals miteinander verrechnet. Das Ergebnis wird dem Kunden als Rechnungsabschluss auf einem dauerhast en Datenträger mitgeteilt. Alle von der Bank vorgenommenen Buchungen werden im Kontoauszug unter Angabe des Bu-chungsdatums, des Betrags, einer kurzen Erläuterung über die Art des Buchungsbetrags sowie der Wertstellung aufgelistet. Die Kontoauszüge werden in der jeweils vereinbarten Form (z. B. durch Einstellung in die Electronic Banking-Mailbox oder im Wege des Postversands) übermittelt.

    Zahlungen von Überziehungszinsen durch den Kunden Gegebenenfalls anfallende Überziehungszinsen werden dem (Verrechnungs-)Konto zum Ablauf des Quartals belastet.

    Zahlungseingänge Zahlungseingänge schreibt die Bank dem (Verrech-nungs-)Konto gut.

    Auszahlung Die Bank erfüllt eine Auszahlungsverpfl ichtung durch Ausführung von Überweisungsaust rägen des Kunden auf das von ihm bestimmte Auszahlungskonto.

    Sonstige Rechte und Pfl ichten der Bank und des Kunden Die Grundregeln für die gesamte Geschäst sverbindung zwischen der Bank und dem Kunden sind in den beiliegenden Geschäst sbedingungen beschrieben. Auf diese wird ergänzend verwiesen. Die genannten Bedingungen stehen dem Kunden im Haupthaus wie in den Zweigniederlassungen jeweils im Aus-hang in deutscher Sprache zur Verfügung.

    Information über das Zustandekommen des De-potvertrags und den damit zusammenhängenden Dienstleistungen im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäst sräumen der Bank

    – Fernabsatz Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein bindendes Ange-bot auf Abschluss des vorliegenden Vertrags und den damit zusammenhängenden Dienstleistungen ab, indem er die aus-gefüllten und unterzeichneten Formulare auf Eröff nung eines Depots oder den auf elektronischem Weg übermittelten Antrag auf Eröff nung eines Depots und den damit zusammenhängen-den Dienstleistungen an die Bank übermittelt, sodass diese der Bank zugehen (Fernabsatz). Entscheidend hierbei ist, dass die Vertragsparteien nicht gleichzeitig körperlich anwesend sind, wenn der Vertrag zustande kommt.

    – Außergeschäst sraumvertrag Wurden der vorliegende Vertrag und damit zusammen-hängende Dienstleistungen außerhalb der Geschäst sräume der Bank bei gleichzeitiger Anwesenheit des Kunden und eines Mit-arbeiters der Bank abgeschlossen, so spricht man von einem Außergeschäst sraumvertrag. Das ist beispielsweise bei einem Abschluss des Vertrags in der Privatwohnung des Kunden der Fall. Ebenso liegt ein Außergeschäst sraumvertrag vor, wenn der Kunde in seiner Privatwohnung gegenüber einem anwesenden Vertreter der Bank ein bindendes Angebot abgibt, die Bank aber erst später den Antrag annimmt. Gleiches gilt, wenn der Vertrag aufgrund einer Ansprache des Kunden mit einem Mit-arbeiter der Bank außerhalb der Geschäst sräume der Bank zu-stande kommt oder der Vertrag anlässlich einer besonderen (Ausfl ugs-)Veranstaltung in den Geschäst sräumen der Bank geschlossen wird.

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  • Der Depotvertrag und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen kommen erst zustande, wenn die Bank dem Kunden nach einer erforderlichen Identifi zierung die Annahme des Vertrags erklärt.

    Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen im Hinblick auf den Depotvertrag und damit verbundener Verträge im Rahmen des Fernabsatzes

    Sie können als Kunde die auf Abschluss des Depotver-trags und den damit zusammenhängenden Dienstleistungen gerichtete Willenserklärung wie folgt widerrufen, wobei bei mehreren Widerrufsberechtigten jedem Einzelnen das Wider-rufsrecht zusteht:

    Für einzelne Geschäst e mit Wertpapieren, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die die Bank keinen Einfl uss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist aust re-ten können, besteht kein Widerrufsrecht. Ist jedoch der Käufer von Anteilen oder Aktien eines off enen Investmentfondsvermö-gens durch mündliche Verhandlung außerhalb der ständigen Geschäst sräume desjenigen, der die Anteile oder Aktien eines off enen Investmentfondsvermögens vermittelt hat, dazu be-stimmt worden, eine auf den Kauf gerichtete Willenserklärung

    abzugeben, so besteht ein Widerrufsrecht nach § des Kapi-talanlagegesetzbuchs (KAGB). Der Käufer ist in diesem Fall an die auf den Kauf gerichtete Willenserklärung nur gebunden, wenn er sie nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei der Verwaltungsgesellschast oder einem Repräsentanten im Sinne des § KAGB in Textform widerrust ; dies gilt auch dann, wenn derjenige, der die Anteile oder Aktien verkaust oder den Verkauf vermittelt, keine ständigen Geschäst sräume hat.

    Widerrufsbelehrung

    WiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklä-rung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhast en Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspfl ichten gemäß Artikel b § Absatz in Verbindung mit Artikel b § Absatz EGBGB und auch nicht vor Erfüllung unse-rer Informationspfl ichten gemäß Artikel b § Absatz in Verbindung mit § Absatz Nummer bis , und sowie Artikel § Absatz EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Wi-derrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhast en Daten-träger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:

    Walser Privatbank AGWalserstraße Riezlern, ÖsterreichFax: + ( ) - [email protected]

    WiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Überziehen Sie Ihr Konto ohne eingeräumte Überziehungsmöglichkeit oder überschreiten Sie die Ihnen eingeräumte Überzie-hungsmöglichkeit, können wir von Ihnen über die Rückzah-

    lung des Betrags der Überziehung oder Überschreitung hin-aus weder Kosten noch Zinsen verlangen, wenn wir Sie nicht ordnungsgemäß über die Bedingungen und Folgen der Überziehung oder Überschreitung (z. B. anwendbarer Soll-zinssatz, Kosten) informiert haben. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleis-tung verpfl ichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklä-rung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und aus-drücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begin-nen. Besteht eine Verpfl ichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungs-verpfl ichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpfl ichtungen zur Erstattung von Zah-lungen müssen innerhalb von Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufser-klärung, für uns mit deren Empfang.

    Besondere HinweiseBei Widerruf dieses Vertrags sind Sie auch an einen mit diesem zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebun-den, wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung betriff t, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird.

    Ende der Widerrufsbelehrung

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  • Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen im Hinblick auf den Depotvertrag und damit verbundener Verträge, die außerhalb von Geschäst sräumen der Bank geschlossen wurden

    Sie können als Kunde die auf Abschluss des Depotver-trags und den damit zusammenhängenden Dienstleistungen gerichtete Willenserklärung wie folgt widerrufen, wobei bei mehreren Widerrufsberechtigten jedem Einzelnen das Wider-rufsrecht zusteht:

    Für einzelne Geschäst e mit Wertpapieren, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die die Bank keinen Einfl uss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist aust reten kön-nen, besteht kein Widerrufsrecht. Ist jedoch der Käufer von An-teilen oder Aktien eines off enen Investmentfondsvermögens durch mündliche Verhandlung außerhalb der ständigen Ge-schäst sräume desjenigen, der die Anteile oder Aktien eines of-fenen Investmentfondsvermögens vermittelt hat, dazu be-stimmt worden, eine auf den Kauf gerichtete Willenserklärung abzugeben, so besteht ein Widerrufsrecht nach § des Kapi-

    talanlagegesetzbuchs (KAGB). Der Käufer ist in diesem Fall an die auf den Kauf gerichtete Willenserklärung nur gebunden, wenn er sie nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei der Verwaltungsgesellschast oder einem Repräsentanten im Sinne des § KAGB in Textform widerrust ; dies gilt auch dann, wenn derjenige, der die Anteile oder Aktien verkaust oder den Verkauf vermittelt, keine ständigen Geschäst sräume hat.

    Ende der Information zum Depotvertrag und den damit zusam-menhängenden Dienstleistungen.

    Widerrufsbelehrung

    WiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklä-rung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhast en Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspfl ichten gemäß Artikel b § Absatz in Verbindung mit Artikel b § Absatz EGBGB und auch nicht vor Erfüllung unse-rer Informationspfl ichten gemäß Artikel b § Absatz in Verbindung mit § Absatz Nummer sowie Artikel § Absatz EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklä-rung auf einem dauerhast en Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:

    Walser Privatbank AGWalserstraße Riezlern, ÖsterreichFax: + ( ) - [email protected]

    WiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Überziehen Sie Ihr Konto ohne eingeräumte Überziehungsmöglichkeit oder überschreiten Sie die Ihnen eingeräumte Überzie-hungsmöglichkeit, können wir von Ihnen über die Rückzah-lung des Betrags der Überziehung oder Überschreitung hin-

    aus weder Kosten noch Zinsen verlangen, wenn wir Sie nicht ordnungsgemäß über die Bedingungen und Folgen der Überziehung oder Überschreitung (z. B. anwendbarer Soll-zinssatz, Kosten) informiert haben. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleis-tung verpfl ichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklä-rung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und aus-drücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begin-nen. Besteht eine Verpfl ichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungs-verpfl ichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpfl ichtungen zur Erstattung von Zah-lungen müssen innerhalb von Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufser-klärung, für uns mit deren Empfang.

    Besondere HinweiseBei Widerruf dieses Vertrags sind Sie auch an einen mit die-sem zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung be-triff t, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage ei-ner Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird.

    Ende der Widerrufsbelehrung

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  • . Informationen zum (Konto-)Rahmenvertrag und damit verbundener Dienstleistungen

    Wesentliche Leistungsmerkmale Die Bank richtet für den Kunden ein Konto auf Basis ei-nes Girokontovertrags in laufender Rechnung zur Ausführung einer unbestimmten Anzahl von Zahlungsvorgängen ein. Die Bank schreibt eingehende Zahlungen auf dem Konto gut und wickelt vom Kunden veranlasste Zahlungsvorgänge (z. B. Über-weisungen) zulasten des Kontos ab, soweit das Konto ausrei-chend Guthaben oder Kredit aufweist. Grundsätzlich sind fol-gende Dienstleistungen vom (Konto-)Rahmenvertrag erfasst:

    – Kontoführung– Ein- und Auszahlungen,– Barauszahlungen an Geldautomaten mit der Debitkarte– Überweisungen– Daueraust räge– Lastschrist belastungen– Scheckverkehr– Dispositions- / Überziehungskredit– Kreditkarten, (digitale) Debitkarten– Bankkarte zur Abhebung an in- und ausländischen

    Geldautomaten, zur Nutzung von SB-Terminals, zur bargeldlosen Zahlung an automatischen Kassen im Rahmen des electronic cash- und Maestro-Systems

    – Telefon-Service, Telefonbanking und / oder Electronic Banking (ELBA)

    Preise Die aktuellen Preise ergeben sich aus dem Leistungs- und Preisblatt. Dieses kann in den Geschäst sräumen der Bank eingesehen werden. Änderungen von Zinsen und Entgelten während der Laufzeit des Kontovertrags erfolgen nach Maß-gabe der Allgemeinen Geschäst sbedingungen.

    Leistungsvorbehalt Hinsichtlich einzelner im Zusammenhang mit dem Konto stehenden Dienstleistungen (z. B. Gutschrist bei Scheckeinlö-sung) gelten die Vorbehalte, wie sie mit dem Kunden über die hierfür maßgeblichen Geschäst sbedingungen vereinbart wur-den (z. B. Vorbehalt der Einlösung und des Eingangs des Gegen-werts).

    Zahlung und Erfüllung des Vertrags

    Zahlung der Entgelte und eventuell anfallender Zinsen Die anfallenden Entgelte und Zinsen werden auf dem Konto zum Quartalsende belastet.

    Kontoführung Die Bank erfüllt ihre Verpfl ichtungen aus dem Kontover-trag durch Verbuchung der Gutschrist en und Belastungen auf Basis der zugrunde liegenden Aust räge und Weisungen (z. B. aus Überweisungen, Lastschrist en, Ein- und Auszahlungen, Bankentgelte) auf dem in laufender Rechnung geführten Konto (Kontokorrentkonto). Beim Kontokorrentkonto werden die je-weiligen Buchungspositionen zum Ende der vereinbarten Rech-nungsperiode miteinander verrechnet und das Ergebnis (Saldo) dem Kunden als Rechnungsabschluss mitgeteilt. Alle von der Bank vorgenommenen Buchungen werden dem Kontoauszug mit Angabe des Buchungsdatums, des Betrags, einer kurzen Erläuterung über die Art des Geschäst s sowie der Valuta (Wert-stellung) aufgelistet. Kontoauszüge werden in der jeweils ver-einbarten Form (z. B. Postversand oder über die Electronic Banking-Mailbox) übermittelt.

    Einzahlungen / Zahlungseingänge Eingezahlte Geldbeträge und Zahlungseingänge schreibt die Bank dem Konto gut.

    Auszahlung Die Bank erfüllt eine Auszahlungsverpfl ichtung durch Auszahlung am Schalter oder an Geldausgabeautomaten.

    Überweisung Bei einer institutsinternen Überweisung ist diese mit Gutschrist auf dem Konto des Begünstigten und Übermittlung der Angaben zur Person des Überweisenden und des angege-benen Verrechnungszwecks erfüllt. Bei einer institutsübergrei-fenden Überweisung ist diese mit Gutschrist auf dem Konto des Kreditinstituts des Begünstigten und Übermittlung der Angaben zur Person des Überweisenden und des angegebenen Verwendungszwecks erfüllt. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus den Allgemeinen Geschäst sbedingungen der Bank.

    Einlösung von Lastschrist en und vom Kunden aus-gestellter Schecks Für Lastschrist en gelten die Einlösungsregeln gemäß Zif-fer a der Allgemeinen Geschäst sbedingungen. Eine Last-schrist liegt danach vor, wenn der Zahler den Empfänger mit-tels eines Lastschrist mandats ermächtigt, zulasten des Kontos des Zahlers Beiträge einzuziehen. Zugleich weist er die Bank an, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen Zahlungen einzulösen. Auf die Bank gezogene Schecks sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht spätestens am zweiten Bankarbeits-tag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird (vergl. Ziff er Abs. der Allgemeinen Geschäst sbedingungen).

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  • Scheckinkasso Ist der Scheck auf ein Kreditinstitut im Inland gezogen, erfüllt die Bank ihre Verpfl ichtung aus dem Scheckinkasso mit Vorlage des Schecks oder dessen Daten beim bezogenen Kre-ditinstitut. Bei einem auf ein Kreditinstitut im Ausland gezoge-nen Scheck ist die Verpfl ichtung der Bank aus dem Scheckin-kasso durch aust ragsgemäße Weiterleitung der Schecks oder der Scheckdaten erfüllt. Vor Eingang des Scheckgegenwerts bei der Bank erfolgt die Gutschrist in der Regel nur unter dem Vorbehalt des Eingangs (vgl. Ziff er der Allgemeinen Ge-schäst sbedingungen).

    Kartenzahlung mit der Bankkarte Vom Kunden veranlasste Kartenzahlungen erfüllt die Bank durch Zahlung an den Händler als Akzeptanten der Kar-tenzahlung. Die Nutzung von Zahlungskarten ist in den Sonder-bedingungen zur Konto- und Depotführung geregelt.

    Überziehungskredit Die Bank stellt ihren Kunden nach gesonderter Vereinba-rung einen Überziehungskredit auf dem Konto zur Verfügung. Über den eingeräumten Kreditrahmen kann der Kunde frei ver-fügen. Die Rückführung erfolgt mittels den auf dem Konto ein-gehenden Zahlungen. Die Zinsen und regelmäßig anfallende Entgelte sind jeweils am Ende des Quartals bei Rechnungsab-schluss fällig (vgl. Leistungs- und Preisblatt und die Allgemei-nen Geschäst sbedingungen, enthalten in den Geschäst sbedin-gungen der Bank).

    Darüber hinaus sind mit dem Girokonto- und Basis-kontovertrag folgende Dienstleistungen verbunden:

    – Zugangswege, Electronic Banking-Mailbox

    – Telefonbanking, Electronic Banking und Electronic Ban-king-Mailbox

    Der Kunde kann mit Kontoeröff nung die Dienstleistungen der Bank über verschiedene Zugangswege, insbesondere über das Telefonbanking oder Electronic Banking, in Anspruch nehmen. Damit er diese Zugangswege in Anspruch nehmen kann, bedarf es einer gesonderten Teilnahmevereinbarung (vergl. Teilnahmevereinbarung ELBA / Internet und Telefonbanking).

    Für das Electronic Banking sind die Geschäst sbedingun-gen, insbesondere die Bedingungen für Electronic Ban-king-Leistungen (Internet Banking und ELBA business) als Anhang zu den Allgemeinen Geschäst sbedingungen maßgeblich.

    Sofern vereinbart, werden geeignete Bankmitteilungen dem Kunden über die Electronic Banking-Mailbox zum Abruf bereitgestellt.

    – Debitkarten, digitale Debitkarten Die Debitkarte dient zur Abhebung an in- und ausländi-

    schen Geldautomaten, zur bargeldlosen Zahlung an au-tomatisierten Kassen im Rahmen des jeweiligen durch das Akzeptanzlogo gekennzeichneten Systems sowie zum Aufl aden der Geldkarte an entsprechenden Ladeter-minals. Bezüglich der einzelnen Anwendungs- und Ver-wendungsmöglichkeiten der (digitalen) Debitkarte wird auf die Besonderen Bedingungen für Debitkarten und die Besonderen Bedingungen für die digitale Debitkarte, je-weils als Anhang zu den Allgemeinen Geschäst sbedin-gungen, verwiesen.

    Vertragliche Kündigungsregeln Der (Konto-)Rahmenvertrag kann sowohl vom Kunden als auch von der Bank jederzeit ordentlich unter Einhaltung ei-ner angemessenen Kündigungsfrist zum letzten Tag eines lau-fenden Monats bzw. außerordentlich bei Vorliegen eines wich-tigen Grunds gekündigt werden (siehe oben). Auf die in den Allgemeinen Geschäst sbedingungen und die für den Kunden und die Bank festgelegten Kündigungsregeln wird verwiesen (vergl. Z. a der Allgemeinen Geschäst sbedingungen).

    Mindestlaufzeit Für den Girokontovertrag wird keine Mindestlaufzeit ver-einbart (siehe oben).

    Sonstige Rechte und Pfl ichten von Bank und Kunde siehe oben

    Hinweis auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten

    Soweit im Rahmen der Kontoführung Guthabenzinsen anfallen, sind diese Einkünst e steuerpfl ichtig. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dieses gilt insbesondere, wenn der Kunde außerhalb der Republik Österreich steuer-pfl ichtig ist. Eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti) hat der Kunde selbst zu tragen.

    Information über das Zustandekommen des (Kon-to-)Rahmenvertrags und den damit zusammenhängen-den Verträgen und Dienstleistungen im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäst sräumen der Bank

    – Fernabsatz Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein bindendes Ange-bot auf Abschluss des vorliegenden Vertrags und den damit zusammenhängenden Dienstleistungen ab, indem er die aus-gefüllten und unterzeichneten Formulare auf Eröff nung eines Depots oder den auf elektronischem Weg übermittelten Antrag auf Eröff nung eines Depots und den damit zusammenhängen-den Dienstleistungen an die Bank übermittelt, sodass diese der

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  • Bank zugehen (Fernabsatz). Entscheidend hierbei ist, dass die Vertragsparteien nicht gleichzeitig körperlich anwesend sind, wenn der Vertrag zustande kommt.

    – Außergeschäst sraumvertrag Wurden der vorliegende Vertrag und damit zusammen-hängende Dienstleistungen außerhalb der Geschäst sräume der Bank bei gleichzeitiger Anwesenheit des Kunden und eines Mit-arbeiters der Bank abgeschlossen, so spricht man von einem Außergeschäst sraumvertrag. Das ist beispielsweise bei einem Abschluss des Vertrags in der Privatwohnung des Kunden der Fall. Ebenso liegt ein Außergeschäst sraumvertrag vor, wenn der Kunde in seiner Privatwohnung gegenüber einem anwesenden Vertreter der Bank ein bindendes Angebot abgibt, die Bank aber erst später den Antrag annimmt. Gleiches gilt, wenn der Vertrag aufgrund einer Ansprache des Kunden mit einem Mit-arbeiter der Bank außerhalb der Geschäst sräume der Bank zu-

    stande kommt oder der Vertrag anlässlich einer besonderen (Ausfl ugs-)Veranstaltung in den Geschäst sräumen der Bank geschlossen wird.

    Der (Konto-)Rahmenvertrag und die damit zusammen-hängenden Dienstleistungen kommen erst zustande, wenn die Bank dem Kunden nach einer erforderlichen Identifi zierung die Annahme des Vertrags erklärt.

    Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen im Hinblick auf das Zustandekommen des (Konto-)Rahmenvertrags (und damit verbundener Verträge) Sie können als Kunde die auf Abschluss des (Konto-)Rah-menvertrags und auf damit zusammenhängende Dienstleis-tungen gerichtete Willenserklärung wie folgt widerrufen, wobei bei mehreren Widerrufsberechtigten jedem Einzelnen das Wi-derrufsrecht zusteht:

    Widerrufsbelehrung

    WiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklä-rung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhast en Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspfl ichten gemäß Artikel b § Absatz in Verbindung mit Artikel b § Absatz EGBGB und auch nicht vor Erfüllung unse-rer Informationspfl ichten gemäß Artikel b § Absatz in Verbindung mit § Absatz Nummer sowie Artikel § Absatz EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklä-rung auf einem dauerhast en Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:

    Walser Privatbank AGWalserstraße Riezlern, ÖsterreichFax: + ( ) - [email protected]

    WiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Überziehen Sie Ihr Konto ohne eingeräumte Überziehungsmöglichkeit oder überschreiten Sie die Ihnen eingeräumte Überzie-hungsmöglichkeit, können wir von Ihnen über die Rückzah-lung des Betrags der Überziehung oder Überschreitung hin-

    aus weder Kosten noch Zinsen verlangen, wenn wir Sie nicht ordnungsgemäß über die Bedingungen und Folgen der Überziehung oder Überschreitung (z. B. anwendbarer Soll-zinssatz, Kosten) informiert haben. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleis-tung verpfl ichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklä-rung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und aus-drücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begin-nen. Besteht eine Verpfl ichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungs-verpfl ichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpfl ichtungen zur Erstattung von Zah-lungen müssen innerhalb von Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufser-klärung, für uns mit deren Empfang.

    Besondere HinweiseBei Widerruf dieses Vertrags sind Sie auch an einen mit die-sem zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung be-triff t, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage ei-ner Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird.

    Ende der Widerrufsbelehrung

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  • Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen im Hinblick auf den (Konto-) Rahmenvertrag, der außerhalb der Geschäst sräume der Bank geschlossen wurde

    Sie können als Kunde die auf Abschluss des (Konto-)Rah-

    menvertrags und auf damit zusammenhängende Dienstleis-tungen gerichtete Willenserklärung wie folgt widerrufen, wobei bei mehreren Widerrufsberechtigten jedem Einzelnen das Wi-derrufsrecht zusteht:

    Ende der Information zum (Konto-)Rahmenvertrag auf Basis eines Girokontos oder eines Basiskontos und den damit zusammenhängenden Dienstleistungen und verbundenen Ver-trägen.

    Widerrufsbelehrung

    WiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklä-rung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhast en Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspfl ichten gemäß Artikel b § Absatz in Verbindung mit Artikel b § Absatz EGBGB und auch nicht vor Erfüllung unse-rer Informationspfl ichten gemäß Artikel b § Absatz in Verbindung mit § Absatz Nummer sowie Artikel § Absatz EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklä-rung auf einem dauerhast en Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:

    Walser Privatbank AGWalserstraße Riezlern, ÖsterreichFax: + ( ) - [email protected]

    WiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Überziehen Sie Ihr Konto ohne eingeräumte Überziehungsmöglichkeit oder überschreiten Sie die Ihnen eingeräumte Überzie-hungsmöglichkeit, können wir von Ihnen über die Rückzah-lung des Betrags der Überziehung oder Überschreitung hin-

    aus weder Kosten noch Zinsen verlangen, wenn wir Sie nicht ordnungsgemäß über die Bedingungen und Folgen der Überziehung oder Überschreitung (z. B. anwendbarer Soll-zinssatz, Kosten) informiert haben. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleis-tung verpfl ichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklä-rung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und aus-drücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begin-nen. Besteht eine Verpfl ichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungs-verpfl ichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpfl ichtungen zur Erstattung von Zah-lungen müssen innerhalb von Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufser-klärung, für uns mit deren Empfang.

    Besondere HinweiseBei Widerruf dieses Vertrags sind Sie auch an einen mit die-sem zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung be-triff t, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage ei-ner Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird.

    Ende der Widerrufsbelehrung

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  • . Informationen zum Aust rag für ein Vermögensver-waltungsmandat (Vermögensverwaltungs- und Depot-vertrag); z. B. WALSER Strategie System Global; WALSER Strategie Klassik / Klassik Plus

    Wesentliche Leistungsmerkmale Mit Unterfertigung eines entsprechenden Aust rags für ein Vermögensverwaltungsmandat beaust ragt der Kunde den Vermögensverwalter mit einer Portfolioverwaltung (im Folgen-den: „Vermögensverwaltung“). Dazu beaust ragt der Kunde den Vermögensverwalter, ein Vermögensverwaltungsdepot sowie ein Dispositions- oder Verrechnungskonto einzurichten und die auf dem Vermögensverwaltungsdepot / Dispositionskonto be-fi ndlichen Vermögenswerte innerhalb der im Vermögensver-waltungsaust rag defi nierten Anlagestrategie und der Anlage-politik gemäß dem mit dem Kunden vereinbarten Umfang der Vermögensverwaltung nach bestem Wissen und freiem sach-gemäßen Ermessen ohne vorherige Einholung von Weisungen zu verwalten. Der Kunde erteilt der Bank für die Dauer und in den Grenzen des Vertrags eine unwiderrufl iche Vermögensver-waltungsvollmacht und befreit die Bank vom Verbot des lnsich-geschäst s. Der Vermögensverwalter ist daher insbesondere berech-tigt und bevollmächtigt, Wertpapiere und ähnliche Werte (z. B. Optionsscheine, Bezugsrechte etc.) zu erwerben und zu ver-äußern, die sich aus diesen ergebenden Rechte als Gesellschaf-ter, Miteigentümer etc. auszuüben, Titel umzustellen, Bezugs-rechte auszuüben, zu erwerben oder zu verkaufen, Devisen anzuschaff en oder zu veräußern, Guthaben zu halten sowie alle sonstigen Verfügungen und Rechtshandlungen zu setzen, die ihm bei der Verwaltung der Vermögenswerte des Kunden zweckmäßig oder ratsam erscheinen.

    Depotverwahrung / -verwaltung im Rahmen der Vermögensverwaltung

    Die Bank stellt dem Kunden für die Verwahrung von Finanzinstrumenten ein Depot einschließlich eines Verrech-nungskontos zur Verfügung. Die Bank verwahrt in diesem De-pot unmittelbar oder mittelbar die Finanzinstrumente und Wertrechte des Kunden (im Folgenden zusammenfassend „Finanzinstrumente» genannt). Das Depot steht ausschließlich für Geschäst e mit Finanzinstrumenten zur Verfügung, die in ei-nem unmittelbaren Zusammenhang mit der Vermögensverwal-tung stehen. Eine Nutzung des Depots für andere Geschäst e in Finanzinstrumenten ist nicht möglich.

    Mit dem Depotvertrag zusammenhängende Dienst -leistungen (Wesentliche Leistungsmerkmale des Verrechnungskontos)

    Neben dem Depot stellt die Bank dem Kunden ein Ver-rechnungskonto zur Verfügung. Der Kunde kann das Verrech-nungskonto zur Geldanlage nutzen. Zuzahlungen sind jederzeit, z. B. durch Überweisung von Drittkonten, möglich. Auszahlun-

    gen erfolgen durch Überweisung auf das Auszahlungskonto des Kunden bei einer Drittbank. Barabhebungen vom Verrech-nungskonto sind nicht möglich. Das Verrechnungskonto kann auch zur Abwicklung gegebenenfalls bestehender Wertpapier-depots, Vermögensverwaltungsmandate oder Laufzeitkonten des Kunden dienen. Das Verrechnungskonto darf nicht für Zwe-cke des Zahlungsverkehrs (z. B. Überweisungen, Daueraust räge, Lastschrist verfahren) verwendet werden. Es wird grundsätzlich lediglich auf Guthabenbasis geführt. Ein Überziehungskredit wird nicht eingeräumt.

    Umsetzung Die diesem Vermögensverwaltungsvertrag unterliegen-den Vermögenswerte werden je nach Marktsituation in die festgelegte Anlagepolitik unter Berücksichtigung der Anlage-strategie überführt.

    Einzelheiten hinsichtlich der Erfüllung des Vertrags Die Bank erfüllt ihre Verpfl ichtungen aus dem Vertrag durch die fortlaufende Bereitstellung und Verwaltung des De-pots und durch die Durchführung des Erwerbs und der Ver-äußerung von Finanzinstrumenten gemäß den Vorgaben des Vermögensverwaltungsmandats. Zudem wird die Bank einen Verrechnungskontovertrag einrichten und Gutschrist en und Belastungen (z. B. aus Überweisungen, Depotführungsentgel-ten, Finanzinstrumenterträgen) auf dem in laufender Rech-nung geführten Verrechnungskonto verbuchen. Die jeweiligen Buchungspositionen werden zum Ablauf des Quartals mitein-ander verrechnet und das Ergebnis dem Kunden als Rech-nungsabschluss mitgeteilt. Alle von der Bank vorgenommenen Buchungen werden im Kontoauszug unter Angabe des Bu-chungsdatums, des Betrags, einer kurzen Erläuterung über die Art des Buchungsbetrags sowie der Valuta (Wertstellung) auf-gelistet. Der Rechnungsabschluss wird in der jeweils vereinbar-ten Form dem Kunden übermittelt. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag so-wie aus den Vertragsbedingungen, insbesondere aus den Allge-meinen Geschäst sbedingungen für die Portfolio- und Vermö-gensverwaltung.

    Hinweis auf Risiken und Preisschwankungen von Finanzinstrumenten

    Geschäst e mit Finanzinstrumenten sind wegen der spezi-fi schen Merkmale von Finanzinstrumenten oder der durchzu-führenden Vorgänge mit speziellen Risiken behast et. Insbeson-dere sind folgende Risiken zu nennen:

    – Aktien- und Rentenmarktrisiken– Bonitätsrisiko (Ausfallrisiko bzw. Insolvenzrisiko)

    des Emittenten– Handelsrisiko– Indexrisiko– Kursänderungsrisiko, Risiko rückläufi ger Anteilspreise

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  • – Nachbildungsrisiko– Politische Risiken– Totalverlustrisiko– Wechselkursrisiken– Zins- und Kreditrisiken (…)

    Die Aufzählung ist nicht abschließend. Ergänzend wird auf die Basisinformationen über Wertpapiere und die Allgemei-nen Informationen zum Anlagegeschäst verwiesen. Der Preis eines Finanzinstruments unterliegt Schwan-kungen auf dem Finanzmarkt, auf die die Bank keinen Einfl uss hat. Demnach kann der Preis eines Finanzinstruments gegen-über dem Einstandspreis steigen oder fallen. Deshalb kann das Geschäst mit Finanzinstrumenten nicht widerrufen werden. In der Vergangenheit erwirtschast ete Erträge (z. B. Zinsen, Divi-denden) und erzielte Wertentwicklungen sind kein Indikator für künst ige Erträge oder Wertsteigerungen. Auch die im Rahmen der Vermögensverwaltung (Vermögensverwaltungs- und De-potvertrag) einbezogenen Simulationen oder Prognosen sind keine verlässlichen Indikatoren. Von der Bank kann daher auch keine Garantie für den Erfolg der aufgrund der Empfehlung ge-troff enen Anlageentscheidung übernommen werden. Ergän-zend wird wegen der Risiken auf die Allgemeinen Informationen für das Anlagegeschäst und auf die Basisinformationen über Wertpapiere verwiesen.

    Hinweise auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten

    Einkünst e aus Finanzinstrumenten sind in der Regel steu-erpfl ichtig. Dasselbe gilt für Gewinne aus dem Erwerb und der Veräußerung von Finanzinstrumenten. Abhängig vom jeweils geltenden Steuerrecht können bei der Auszahlung von Erträgen oder Veräußerungserlösen Kapitalertrags- und/oder sonstige Steuern anfallen (z. B. Withholding Tax nach US-amerikani-schem Steuerrecht), die an die jeweilige Steuerbehörde abge-führt werden und daher den an den Kunden zu zahlenden Be-trag mindern. Ebenfalls steuerpfl ichtig sind Einkünst e aus Zinsen auf das Guthaben des Verrechnungskontos. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dieses gilt insbeson-dere, wenn er im Ausland steuerpfl ichtig ist. Eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti) hat der Kunde selbst zu tragen.

    Preise Die Preise entnehmen Sie bitte dem Vermögensverwal-tungsmandat oder - sofern gesondert vereinbart - dem (Konto-)Rahmenvertrag oder dem aktuellen Leistungs- und Preisblatt. Dieses kann in den Geschäst sräumen der Bank eingesehen wer-den. Änderungen von Zinsen und Entgelten während der Laufzeit des Vertrags erfolgen nach Maßgabe der Allgemeinen Ge-schäst sbedingungen für die Vermögens- und Portfolioverwal-tung. Ergänzend wird auf die Geschäst sbedingungen verwiesen.

    Vertragliche Kündigungsregeln Das Vermögensverwaltungsmandat kann sowohl vom Kunden als auch von der Bank jederzeit ordentlich bzw. außerordentlich bei Vorliegen eines wichtigen Grunds gekün-digt werden. Im Übrigen gelten die Regelungen der Allgemei-nen Geschäst sbedingungen für die Portfolio- und Vermögens-verwaltung.

    Mindestlaufzeit Für den Vermögensverwaltungsvertrag wird keine Min-destlaufzeit vereinbart (siehe oben).

    Sonstige Rechte und Pfl ichten von Bank und Kunde siehe oben

    Information über das Zustandekommen des Ver-mögensverwaltungsmandats und den damit zusammen-hängenden Dienstleistungen im Fernabsatz oder außer-halb von Geschäst sräumen der Bank

    – Fernabsatz Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein bindendes Ange-bot auf Abschluss des vorliegenden Vertrags und den damit zusammenhängenden Dienstleistungen ab, indem er die aus-gefüllten und unterzeichneten Formulare auf Eröff nung eines Depots oder den auf elektronischem Weg übermittelten Antrag auf Eröff nung eines Depots und den damit zusammenhängen-den Dienstleistungen an die Bank übermittelt, sodass diese der Bank zugehen (Fernabsatz). Entscheidend hierbei ist, dass die Vertragsparteien nicht gleichzeitig körperlich anwesend sind, wenn der Vertrag zustande kommt.

    – Außergeschäst sraumvertrag Wurden der vorliegende Vertrag und damit zusammen-hängende Dienstleistungen außerhalb der Geschäst sräume der Bank bei gleichzeitiger Anwesenheit des Kunden und eines Mit-arbeiters der Bank abgeschlossen, so spricht man von einem Außergeschäst sraumvertrag. Das ist beispielsweise bei einem Abschluss des Vertrags in der Privatwohnung des Kunden der Fall. Ebenso liegt ein Außergeschäst sraumvertrag vor, wenn der Kunde in seiner Privatwohnung gegenüber einem anwesenden Vertreter der Bank ein bindendes Angebot abgibt, die Bank aber erst später den Antrag annimmt. Gleiches gilt, wenn der Vertrag aufgrund einer Ansprache des Kunden mit einem Mit-arbeiter der Bank außerhalb der Geschäst sräume der Bank zu-stande kommt oder der Vertrag anlässlich einer besonderen (Ausfl ugs-)Veranstaltung in den Geschäst sräumen der Bank geschlossen wird.

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  • Das Vermögensverwaltungsmandat und die damit zu-sammenhängenden Dienstleistungen kommen erst zustande, wenn die Bank dem Kunden nach einer erforderlichen Identifi -zierung die Annahme des Vertrags erklärt.

    Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen im Hinblick auf das Zustandekommen des Vermögensverwaltungs-mandats (Vermögensverwaltungs- und Depotvertrag nebst Verrechnungskonto)

    Sie können als Kunde die auf Abschluss eines Vermögensver-waltungsmandats und auf damit zusammenhängende Dienst-leistungen gerichtete Willenserklärung wie folgt widerrufen, wobei bei mehreren Widerrufsberechtigten jedem Einzelnen das Widerrufsrecht zusteht:

    Für einzelne Geschäst e mit Wertpapieren, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die die Bank keinen Einfl uss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist aust re-ten können, besteht kein Widerrufsrecht. Ist jedoch der Käufer von Anteilen oder Aktien eines off enen Investmentfondsvermö-gens durch mündliche Verhandlung außerhalb der ständigen Geschäst sräume desjenigen, der die Anteile oder Aktien eines off enen Investmentfondsvermögens vermittelt hat, dazu be-stimmt worden, eine auf den Kauf gerichtete Willenserklärung

    abzugeben, so besteht ein Widerrufsrecht nach § des Kapi-talanlagegesetzbuchs (KAGB). Der Käufer ist in diesem Fall an die auf den Kauf gerichtete Willenserklärung nur gebunden, wenn er sie nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei der Verwaltungsgesellschast oder einem Repräsentanten im Sinne des § KAGB in Textform widerrust ; dies gilt auch dann, wenn derjenige, der die Anteile oder Aktien verkaust oder den Verkauf vermittelt, keine ständigen Geschäst sräume hat.

    Widerrufsbelehrung

    WiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklä-rung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhast en Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspfl ichten gemäß Artikel b § Absatz in Verbindung mit Artikel b § Absatz EGBGB und auch nicht vor Erfüllung unse-rer Informationspfl ichten gemäß Artikel b § Absatz in Verbindung mit § Absatz Nummer sowie Artikel § Absatz EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklä-rung auf einem dauerhast en Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:

    Walser Privatbank AGWalserstraße Riezlern, ÖsterreichFax: + ( ) - [email protected]

    WiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Überziehen Sie Ihr Konto ohne eingeräumte Überziehungsmöglichkeit oder überschreiten Sie die Ihnen eingeräumte Überzie-hungsmöglichkeit, können wir von Ihnen über die Rückzah-lung des Betrags der Überziehung oder Überschreitung hin-

    aus weder Kosten noch Zinsen verlangen, wenn wir Sie nicht ordnungsgemäß über die Bedingungen und Folgen der Überziehung oder Überschreitung (z. B. anwendbarer Soll-zinssatz, Kosten) informiert haben. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleis-tung verpfl ichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklä-rung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und aus-drücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begin-nen. Besteht eine Verpfl ichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungs-verpfl ichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpfl ichtungen zur Erstattung von Zah-lungen müssen innerhalb von Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufser-klärung, für uns mit deren Empfang..

    Besondere HinweiseBei Widerruf dieses Vertrags sind Sie auch an einen mit die-sem zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung be-triff t, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage ei-ner Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird.

    Ende der Widerrufsbelehrung

    14 | 21

  • Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen im Hinblick auf den Vermögensverwaltungsvertrag (Vermögensver-waltungs- und Depotvertrag nebst Verrechnungskonto), der außerhalb der Geschäst sräume der Bank geschlos-sen wurde

    Sie können als Kunde die auf Abschluss eines Vermö-gensverwaltungsmandats und auf damit zusammenhängende Dienstleistungen gerichtete Willenserklärung wie folgt wider-rufen, wobei bei mehreren Widerrufsberechtigten jedem Ein-zelnen das Widerrufsrecht zusteht:

    Für einzelne Geschäst e mit Wertpapieren, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die die Bank keinen Einfl uss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist aust re-ten können, besteht kein Widerrufsrecht. Ist jedoch der Käufer von Anteilen oder Aktien eines off enen Investmentfondsvermö-gens durch mündliche Verhandlung außerhalb der ständigen Geschäst sräume desjenigen, der die Anteile oder Aktien eines off enen Investmentfondsvermögens vermittelt hat, dazu be-stimmt worden, eine auf den Kauf gerichtete Willenserklärung abzugeben, so besteht ein Widerrufsrecht nach § des Kapi-

    talanlagegesetzbuchs (KAGB). Der Käufer ist in diesem Fall an die auf den Kauf gerichtete Willenserklärung nur gebunden, wenn er sie nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei der Verwaltungsgesellschast oder einem Repräsentanten im Sinne des § KAGB in Textform widerrust ; dies gilt auch dann, wenn derjenige, der die Anteile oder Aktien verkaust oder den Verkauf vermittelt, keine ständigen Geschäst sräume hat. Ende der Information zum Vermögensverwaltungsver-trag und den damit zusammenhängenden Dienstleistungen.

    Widerrufsbelehrung

    WiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklä-rung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhast en Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspfl ichten gemäß Artikel b § Absatz in Verbindung mit Artikel b § Absatz EGBGB und auch nicht vor Erfüllung unse-rer Informationspfl ichten gemäß Artikel b § Absatz in Verbindung mit § Absatz Nummer sowie Artikel § Absatz EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklä-rung auf einem dauerhast en Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:

    Walser Privatbank AGWalserstraße Riezlern, ÖsterreichFax: + ( ) - [email protected]

    WiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Überziehen Sie Ihr Konto ohne eingeräumte Überziehungsmöglichkeit oder überschreiten Sie die Ihnen eingeräumte Überzie-hungsmöglichkeit, können wir von Ihnen über die Rückzah-lung des Betrags der Überziehung oder Überschreitung hin-

    aus weder Kosten noch Zinsen verlangen, wenn wir Sie nicht ordnungsgemäß über die Bedingungen und Folgen der Überziehung oder Überschreitung (z. B. anwendbarer Soll-zinssatz, Kosten) informiert haben. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleis-tung verpfl ichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklä-rung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und aus-drücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begin-nen. Besteht eine Verpfl ichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungs-verpfl ichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpfl ichtungen zur Erstattung von Zah-lungen müssen innerhalb von Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufser-klärung, für uns mit deren Empfang.

    Besondere HinweiseBei Widerruf dieses Vertrags sind Sie auch an einen mit die-sem zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung be-triff t, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage ei-ner Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird.

    Ende der Widerrufsbelehrung

    15 | 21

  • . Informationen bezüglich vermögensverwaltender Strategiefonds der Walser Privatbank AG - Vergü-tung - nebst Depotvertrag und Verrechnungskonto

    Wesentliche Leistungsmerkmale Die Vereinbarung regelt die Geschäst sbeziehung zwi-schen der Bank und ihren Kunden hinsichtlich der Zeichnung von vermögensverwaltenden Strategiefonds, die eigens von der Bank für ihre Kunden aufgelegt worden sind. Der Kunde schließt nach dem Vertrag eine Vereinbarung hinsichtlich der Vergütung der eigens aufgelegten Strategiefonds ab. Die Min-destzeichnungssumme beträgt . EUR. Die Bank wird von dem Kunden beaust ragt, ein Depot einzurichten, indem die von dem Kunden gezeichneten Fondsanteile verwahrt werden. Gleichzeitig richtet die Bank dem Kunden ein Verrechnungs- und Abwicklungskonto ein.

    Depotvertrag bezüglich vermögensverwaltender Strategiefonds

    Die Bank stellt dem Kunden für die Verwahrung von Fi-nanzinstrumenten ein Depot einschließlich eines Verrech-nungskontos zur Verfügung. Die Bank verwahrt in diesem De-pot unmittelbar oder mittelbar die vom Kunden gezeichneten Strategiefonds (im Folgenden: „Finanzinstrumente»). Das De-pot steht ausschließlich für Geschäst e mit Finanzinstrumenten zur Verfügung, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Verwaltung der Strategiefonds stehen. Eine Nutzung des Depots für andere Geschäst e in Finanzinstrumenten ist nicht möglich. Die in dem Depot gehaltenen Strategiefonds dürfen nicht übertragen werden.

    Mit dem Depotvertrag zusammenhängende Dienst-leistungen (Wesentliche Leistungsmerkmale des Verrechnungskontos)

    Neben dem Depot stellt die Bank dem Kunden ein Ver-rechnungskonto zur Verfügung. Einzahlungen erfolgen durch Überweisung von einer Drittbank auf das Verrechnungskonto. Auszahlungen vom Verrechnungskonto erfolgen durch Über-weisung auf das Auszahlungskonto des Kunden bei einer Dritt-bank. Barabhebungen vom Verrechnungskonto sind nicht mög-lich. Das Verrechnungskonto kann auch zur Abwicklung gegebenenfalls bestehender Wertpapierdepots, Vermögens-verwaltungsmandate oder Laufzeitkonten des Kunden dienen. Das Verrechnungskonto darf nicht für Zwecke des Zahlungs-verkehrs (z. B. Überweisungen, Daueraust räge, Lastschrist ver-fahren) verwendet werden. Es wird grundsätzlich lediglich auf Guthabenbasis geführt, ein Überziehungskredit wird nicht ein-geräumt.

    Hinweis auf Risiken und Preisschwankungen von Finanzinstrumenten

    Geschäst e mit Finanzinstrumenten sind wegen der spezi-fi schen Merkmale von Finanzinstrumenten oder der durchzu-führenden Vorgänge mit speziellen Risiken behast et. Insbeson-dere sind folgende Risiken zu nennen:– Aktien- und Rentenmarktrisiken– Bonitätsrisiko (Ausfallrisiko bzw. Insolvenzrisiko) des

    Emittenten– Handelsrisiko– Indexrisiko– Kursänderungsrisiko, Risiko rückläufi ger Anteilspreise– Nachbildungsrisiko– Politische Risiken– Totalverlustrisiko– Wechselkursrisiken– Zins- und Kreditrisiken (…)

    Die Aufzählung ist nicht abschließend. Ergänzend wird auf die Basisinformationen über Wertpapiere und die Allgemei-nen Informationen zum Anlagegeschäst verwiesen. Der Preis eines Finanzinstruments unterliegt Schwankungen auf dem Finanzmarkt, auf die die Bank keinen Einfl uss hat. Demnach kann der Preis eines Finanzinstruments gegenüber dem Ein-standspreis steigen oder fallen. Deshalb kann das Geschäst mit Finanzinstrumenten nicht widerrufen werden. In der Vergan-genheit erwirtschast ete Erträge (z. B. Zinsen, Dividenden) und erzielte Wertentwicklungen sind kein Indikator für künst ige Er-träge oder Wertsteigerungen. Auch die im Rahmen der vermö-gensverwaltenden Strategiefonds einbezogenen Simulationen oder Prognosen sind keine verlässlichen Indikatoren. Von der Bank kann daher auch keine Garantie für den Erfolg der auf-grund der Empfehlung getroff enen Anlageentscheidung über-nommen werden. Ergänzend wird wegen der Risiken auf die Allgemeinen Informationen für das Anlagegeschäst und auf die Basisinformationen über Wertpapiere verwiesen.

    Hinweise auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten

    Einkünst e aus Finanzinstrumenten sind in der Regel steu-erpfl ichtig. Dasselbe gilt für Gewinne aus dem Erwerb und der Veräußerung von Finanzinstrumenten. Abhängig vom jeweils geltenden Steuerrecht können bei der Auszahlung von Erträgen oder Veräußerungserlösen Kapitalertrags- und/oder sonstige Steuern anfallen (z. B. Withholding Tax nach US-amerikani-schem Steuerrecht), die an die jeweilige Steuerbehörde abge-führt werden und daher den an den Kunden zu zahlenden Be-trag mindern. Ebenfalls steuerpfl ichtig sind Einkünst e aus Zinsen auf das Guthaben des Verrechnungskontos. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesonde-re, wenn er im Ausland steuerpfl ichtig ist. Eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti) hat der Kunde selbst zu tragen.

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  • Preise Die Bank erhebt im Rahmen der Betreuung und Beratung der eigens für die Kunden angelegten vermögensverwaltenden Strategiefonds eine sogenannte Service-Fee. Die Preise bzw. Konditionen dieser Service-Fee entnehmen Sie bitte der Vergü-tungsvereinbarung über vermögensverwaltende Strategie-fonds der Walser Privatbank AG (Kosten und Nebenkosten). Die Service-Fee wird von der Bank einbehalten und dem Konto des Kunden belastet. Die Berechnung der Service-Fee richtet sich nach der Behaltedauer.

    Vertragliche Kündigungsregeln Der Vertrag kann sowohl vom Kunden als auch von der Bank jederzeit ordentlich bzw. außerordentlich bei Vorliegen eines wichtigen Grunds gekündigt werden. Auf die Geschäst s-bedingungen wird insofern verwiesen.

    Mindestlaufzeit Für den Vertrag wird keine Mindestlaufzeit vereinbart (siehe oben).

    Sonstige Rechte und Pfl ichten der Bank und des Kunden

    Wurden in dem Kaufvertrag über vermögensverwaltende Strategiefonds der Walser Privatbank AG und den dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen keine anderweitigen Rege-lungen getroff en, so gelten ergänzend die Geschäst sbedingun-gen, insbesondere die Allgemeinen Geschäst sbedingungen und das Leistungs- und Preisblatt der Bank in der jeweils gültigen Fassung. Diese werden dem Kunden in der Hauptgeschäst sstel-le der Bank und den Geschäst sstellen der Zweigniederlassun-gen in Deutschland jeweils im Aushang zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch kann der Kunde die aktuellen Bedingungen einse-hen, sich auf einem dauerhast en Datenträger aushändigen oder zusenden lassen.

    Information über das Zustandekommen des Auf-trags zur Zeichnung vermögensverwaltender Strategie-fonds der Walser Privatbank AG – Vergütung – und da-mit zusammenhängender Dienstleistungen (Depotver-trag, Verrechnungskonto, Vergütungsvertrag) im Fern-absatz oder außerhalb von Geschäst sräumen der Bank

    – Fernabsatz Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein bindendes Ange-bot auf Abschluss des vorliegenden Vertrags und den damit zusammenhängenden Dienstleistungen ab, indem er die aus-gefüllten und unterzeichneten Formulare auf Eröff nung eines

    Depots oder den auf elektronischem Weg übermittelten Antrag auf Eröff nung eines Depots und den damit zusammenhängen-den Dienstleistungen an die Bank übermittelt, sodass diese der Bank zugehen (Fernabsatz). Entscheidend hierbei ist, dass die Vertragsparteien nicht gleichzeitig körperlich anwesend sind, wenn der Vertrag zustande kommt.

    – Außergeschäst sraumvertrag Wurden der vorliegende Vertrag und damit zusammen-hängende Dienstleistungen außerhalb der Geschäst sräume der Bank bei gleichzeitiger Anwesenheit des Kunden und eines Mit-arbeiters der Bank abgeschlossen, so spricht man von einem Außergeschäst sraumvertrag. Das ist beispielsweise bei einem Abschluss des Vertrags in der Privatwohnung des Kunden der Fall. Ebenso liegt ein Außergeschäst sraumvertrag vor, wenn der Kunde in seiner Privatwohnung gegenüber einem anwesenden Vertreter der Bank ein bindendes Angebot abgibt, die Bank aber erst später den Antrag annimmt. Gleiches gilt, wenn der Vertrag aufgrund einer Ansprache des Kunden mit einem Mit-arbeiter der Bank außerhalb der Geschäst sräume der Bank zu-stande kommt oder der Vertrag anlässlich einer besonderen (Ausfl ugs-)Veranstaltung in den Geschäst sräumen der Bank geschlossen wird.

    Die Vereinbarung und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen kommen erst zustande, wenn die Bank dem Kunden nach einer erforderlichen Identifi zierung die Annahme des Vertrags erklärt. Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen im Hinblick auf die Zeichnung vermögensverwaltender Strategie-fonds der Walser Privatbank AG – Vergütung – und da-mit verbundener Verträge (Depotvertrag nebst Verrech-nungskonto) im Fernabsatz

    Sie können als Kunde die auf Abschluss der Vergütungs-vereinbarung und den damit zusammenhängenden Dienstleis-tungen gerichtete Willenserklärung wie folgt widerrufen, wobei bei mehreren Widerrufsberechtigten jedem Einzelnen das Wi-derrufsrecht zusteht:

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  • Für einzelne Geschäst e mit Wertpapieren, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die die Bank keinen Einfl uss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist aust re-ten können, besteht kein Widerrufsrecht. Ist jedoch der Käufer von Anteilen oder Aktien eines off enen Investmentfondsvermö-gens durch mündliche Verhandlung außerhalb der ständigen Geschäst sräume desjenigen, der die Anteile oder Aktien eines off enen Investmentfondsvermögens vermittelt hat, dazu be-stimmt worden, eine auf den Kauf gerichtete Willenserklärung abzugeben, so besteht ein Widerrufsrecht nach § des Kapi-talanlagegesetzbuchs (KAGB). Der Käufer ist in diesem Fall an die auf den Kauf gerichtete Willenserklärung nur gebunden, wenn er sie nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei der Verwaltungsgesellschast oder einem Repräsentanten im Sinne des § KAGB in Textform widerrust ; dies gilt auch dann,

    wenn derjenige, der die Anteile oder Aktien verkaust oder den Verkauf vermittelt, keine ständigen Geschäst sräume hat.

    Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen im Hinblick auf die Zeichnung vermögensverwaltender Strategie-fonds der Walser Privatbank AG – Vergütung – und da-mit verbundener Verträge (Depotvertrag nebst Verrech-nungskonto), die außerhalb der Geschäst sräume der Bank abgeschlossen wurden

    Sie können als Kunde die auf Abschluss der Vergütungs-vereinbarung und auf damit zusammenhängende Dienstleis-tungen gerichtete Willenserklärung wie folgt widerrufen, wobei bei mehreren Widerrufsberechtigten jedem Einzelnen das Wi-derrufsrecht zusteht:

    Widerrufsbelehrung

    WiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklä-rung widerrufen.

    Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dau-erhast en Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspfl ichten ge-mäß Artikel b § Absatz in Verbindung mit Artikel b § Absatz EGBGB und auch nicht vor Erfüllung unserer In-formationspfl ichten gemäß Artikel b § Absatz in Ver-bindung mit § Absatz Nummer sowie Artikel § Absatz EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhast en Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:

    Walser Privatbank AGWalserstraße Riezlern, ÖsterreichFax: + ( ) - [email protected]

    WiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Überziehen Sie Ihr Konto ohne eingeräumte Überziehungsmöglichkeit oder überschreiten Sie die Ihnen eingeräumte Überzie-hungsmöglichkeit, können wir von Ihnen über die Rückzah-

    lung des Betrags der Überziehung oder Überschreitung hin-aus weder Kosten noch Zinsen verlangen, wenn wir Sie nicht ordnungsgemäß über die Bedingungen und Folgen der Überziehung oder Überschreitung (z. B. anwendbarer Soll-zinssatz, Kosten) informiert haben. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleis-tung verpfl ichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklä-rung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und aus-drücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begin-nen. Besteht eine Verpfl ichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungs-verpfl ichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpfl ichtungen zur Erstattung von Zah-lungen müssen innerhalb von Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufser-klärung, für uns mit deren Empfang.

    Besondere HinweiseBei Widerruf dieses Vertrags sind Sie auch an einen mit die-sem zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung be-triff t, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage ei-ner Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird.

    Ende der Widerrufsbelehrung

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  • Für einzelne Geschäst e mit Wertpapieren, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die die Bank keinen Einfl uss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist aust re-ten können, besteht kein Widerrufsrecht. Ist jedoch der Käufer von Anteilen oder Aktien eines off enen Investmentfondsvermö-gens durch mündliche Verhandlung außerhalb der ständigen Geschäst sräume desjenigen, der die Anteile oder Aktien eines off enen Investmentfondsvermögens vermittelt hat, dazu be-stimmt worden, eine auf den Kauf gerichtete Willenserklärung abzugeben, so besteht ein Widerrufsrecht nach § des Kapi-

    talanlagegesetzbuchs (KAGB). Der Käufer ist in diesem Fall an die auf den Kauf gerichtete Willenserklärung nur gebunden, wenn er sie nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei der Verwaltungsgesellschast oder einem Repräsentanten im Sinne des § KAGB in Textform widerrust ; dies gilt auch dann, wenn derjenige, der die Anteile oder Aktien verkaust oder den Verkauf vermittelt, keine ständigen Geschäst sräume hat. Ende der Information zur Vergütungsvereinbarung über vermögensverwaltende Strategiefonds und damit zusammen-hängender Dienstleistungen.

    Widerrufsbelehrung

    WiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklä-rung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dau-erhast en Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspfl ichten ge-mäß Artikel b § Absatz in Verbindung mit Artikel b § Absatz EGBGB und auch nicht vor Erfüllung unserer In-formationspfl ichten gemäß Artikel b § Absatz in Ver-bindung mit § Absatz Nummer sowie Artikel § Absatz EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhast en Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:

    Walser Privatbank AGWalserstraße Riezlern, ÖsterreichFax: + ( ) - [email protected]

    WiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Überziehen Sie Ihr Konto ohne eingeräumte Überziehungsmöglichkeit oder überschreiten Sie die Ihnen eingeräumte Überzie-hungsmöglichkeit, können wir von Ihnen über die Rückzah-

    lung des Betrags der Überziehung oder Überschreitung hin-aus weder Kosten noch Zinsen verlangen, wenn wir Sie nicht ordnungsgemäß über die Bedingungen und Folgen der Überziehung oder Überschreitung (z. B. anwendbarer Soll-zinssatz, Kosten) informiert haben. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleis-tung verpfl ichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklä-rung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und aus-drücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begin-nen. Besteht eine Verpfl ichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungs-verpfl ichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag v