Informationen zu den Themen Testament und Erbschaft ... · leisten Sie, dass das Dokument nicht in...

17
www.greenpeace.de Weitergeben ... Informationen zu den Themen Testament und Erbschaft

Transcript of Informationen zu den Themen Testament und Erbschaft ... · leisten Sie, dass das Dokument nicht in...

ww

w.g

reen

pea

ce.d

e

Weitergeben ...Informationen zu den Themen Testament und Erbschaft

F 03

5 5

Wir sind Gäste auf diesem Planeten –und das auch nur für kurze Zeit. Wir erben die Erde von unseren Vorfahren und reichen sie weiter an zukünftige Generationen. Wenn Sie möchten, dass auch unsere Kindeskinder eine lebens-werte Welt vorfinden, handeln Sie jetzt und bedenken Sie Greenpeace in Ihrem Testament.

Greenpeace gibt dieser zerbrechlichen Erde eine Stimme. Geben Sie dem Planeten eine Chance – mit Ihrem Letzten Willen.

MIT DER FORDERUNG, DIE ARKTIS unter Schutz zu stellen, kämpft Greenpeace gegen Ölbohrungen in dem

bedrohten Lebensraum. Der Klimawandel ist hier schon heute am stärksten zu spüren. Am entgegengesetzten

Pol gelang Greenpeace mit dem „Weltpark Antarktis“ bereits ein Meilenstein für den Umweltschutz: Das inter-

nationale Abkommen verbietet den Walfang und jeglichen kommerziellen Rohstoffabbau für mindestens 50 Jahre.

Sie tragen sich mit dem Gedanken, Ihre Testaments- und Erbschaftsangelegenheiten zu regeln? Sie brauchen dafür einige grundlegende Informationen?

In dieser Broschüre möchten wir Ihnen den rechtlichen Rahmen erläutern, in dem Sie Ihre Entscheidung treffen. Und wir bie ten Ihnen Tipps und Informationen, wie Sie über Ihren Tod hinaus nicht nur Ihre Angehörigen absichern, sondern auch die Zu -kunft der Erde mitgestalten können.

Wir kämpfen gegen die drohende Zerstörung unserer Lebens-grundlagen. Für Artenvielfalt, Klimaschutz, saubere Energien, gegen Walfang, Kahlschlag und genmanipulierte Nahrung. Helfen Sie uns dabei, die Weichen für die Zukunft zu stellen. Nehmen Sie Greenpeace in Ihr Testament auf. Wem Ihr Nach-lass einmal zugutekommt und welche Bestimmung er erfüllen soll, darüber können Sie weitgehend selbst verfügen. Wir freuen uns, wenn Sie aus Überzeugung handeln.

Eine Zukunft für die Erde – mit Ihrem Testament

Ihr Testament 3

URWALDSCHUTZ IST KLIMASCHUTZ: Seit vielen Jahren setzt sich Greenpeace für den Erhalt der

„grünen Lungen“ der Erde ein – vor allem im Amazonas, in Indonesien, Russland, Kanada und im

Kongo. Aktueller Erfolg: Asiens größter Papierkonzern hat nach drei Jahren Greenpeace-Kampagne

unseren Forderungen nachgegeben und das Ende der Regenwaldzerstörung in Indonesien angekündigt.

Wer den Nachlass nach seinen Wünschen regeln möchte, kann ein Testament aufsetzen. Viele Menschen machen von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch.

Ohne Testament gilt im Todesfall die gesetzliche Erbfolge, die im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt ist. Danach wird die Erbfolge in Ordnungen gestaffelt. Erben vorrangiger Ordnun-gen schließen Verwandte entfernterer Ordnungen aus (siehe Grafik nächste Seite). Erben erster Ordnung sind neben den ehelichen auch die adoptierten und nicht ehelichen Kinder des Erblassers, die zu gleichen Teilen erben. Für bereits verstorbe ne Kinder rücken Enkel nach.

Gibt es keine lebenden Abkömmlinge des Erblassers, rücken die Erben zweiter Ordnung nach. Dies sind zunächst die Eltern des Verstorbenen. Leben sie nicht mehr, treten ihre Nachkommen, also die Geschwister und – wenn die nicht mehr leben – die Nichten und Neffen des Erblassers, an ihre Stelle. Gibt es hier keine Angehörigen, geht der Nachlass an die Erben dritter Ordnung: Großeltern oder deren Kinder

und Enkel, also Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen des Erblassers. Verschwägerte sind nicht erbberechtigt, ebenso-wenig geschiedene Ehepartner oder Lebenspartner gleich welchen Geschlechts, die ihre Beziehung zum Erblasser nicht legalisiert haben.

Zwar sieht der Gesetzgeber noch weitere Ordnungen vor – zum Beispiel die Urgroßeltern des Erblassers beziehungswei-se deren Nachkommen –, die lassen wir hier jedoch aus Grün-den der Übersichtlichkeit außer Acht.

Wichtige Begriffe: NACHLASS oder ERBMASSE nennt sich alles, was vererbt wird. Erbe ist, wer durch die gesetzliche Erbfolge oder durch die letztwillige Verfü-gung des Erblassers (TESTAMENT oder ERBVERTRAG) dazu bestimmt wird. Was der Erbe auf diese Weise er- hält, ist die ERBSCHAFT – dazu können auch Schulden zählen. Erben sind Rechtsnachfolger des Erblassers.

Bekommen Sie Ihren Letzten Willen?

Gesetzliche Erbfolge 5

UM DIE OZEANE ZU RETTEN, braucht es eine nachhaltige Fischerei und ein globales Netzwerk von Meeresschutz-

gebieten. Nur so kann die marine Artenvielfalt überleben. Etappensiege auf dem Weg dahin: Treibnetzfischerei

und Einhüllen-Tanker sind in der EU verboten, hochgiftige TBT-haltige Schiffsanstriche sind weltweit tabu und die

Gemeinsame Fischereipolitik in Europa hat gerade eine Reform zugunsten nachhaltiger Fischerei beschlossen.

Neben allen erbberechtigten Verwandten bekommt auch immer der Ehe- oder gleichgeschlechtliche Lebenspartner (die Lebenspartnerschaft muss vor der jeweils zuständigen Behör-de des Bundeslandes geschlossen worden sein) einen Teil des Erbes. Wie hoch dieser ausfällt, hängt zum einen vom eheli-chen Güterstand und zum anderen von der Anzahl der ande-

ren gesetzlichen Erben ab. Er beträgt aber mindestens ein Viertel der Erbmasse. Falls weder Verwandte noch Ehe- oder Lebenspartner eines Verstorbenen Erben werden und auch keine testamentarische Regelung vorliegt, geht das Erbe an das Bundesland, in dem der Verstorbene zuletzt gewohnt hat.

Die gesetzliche Erbfolge

Gesetzliche Erbfolge 7

Partner/in (Ehepartner, eingetragener Lebenspartner)

Großeltern Tanten / Onkel Cousinen / Cousins

Eltern Geschwister Nichten / Neffen

Kinder (ehelich, nicht ehelich, adoptiert) Enkel

Erblasser/in †

3. Ordnung

2. Ordnung

1. Ordnung

Die Angehörigen einer Generation stehen nebeneinander. Die Pfeile zeigen den Verlauf einer Erbfolge, je nach Ordnung farbig markiert. Der Ehe- und Lebenspartner nimmt eine Sonderstellung ein, weil er zu keiner der Ordnungen gehört. Gibt es Erben einer vorrangigen Ordnung, gehen Verwandte einer nachrangigen Ordnung leer aus.

DAS MEER IST KEINE MÜLLKIPPE! Diese Botschaft musste der Ölkonzern Shell im Jahr 1995

schmerzlich erfahren. Monatelang kämpfte Greenpeace auf See gegen die Versenkung der Ölplattform

Brent Spar. Als der breite Protest an den Shell-Tankstellen schließlich zu spüren war, lenkte der Ölmulti

ein. Drei Jahre später folgte ein generelles Versenkungsverbot für Ölplattformen.

Wer nicht will, dass die gesetzliche Erbfolge eintritt, muss ein Testament verfassen. Die Motive mögen unterschied-licher Natur sein:

Kinderlose möchten oft nicht, dass unbekannte, entfernte Verwandte das ersparte Vermögen erben – oder als letzte Instanz der Staat.

Häufig soll ein Ehe- oder Lebenspartner besser abgesichert werden, als es das Gesetz vorsieht. In dem von vielen Paaren bevorzugten sogenannten Berliner Testament setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Erst wenn der oder die Überlebende verstirbt, erben die Kinder.

In einem Testament können Sie auch nicht Erbberechtigte einsetzen. Wollen Sie zum Beispiel eine gemeinnützige Orga-nisation wie Greenpeace oder die Greenpeace Umweltstiftung in Ihrem Letzten Willen bedenken, bietet sich zum Beispiel das Vermächtnis als spezielle Zuwendungsform an. Der Vermächt- nisnehmer bekommt eine bestimmte Geldsumme, einen festgelegten Prozentsatz oder einen bestimmten Gegenstand aus der Erbmasse zugesprochen.

In Ihrem Testament können Sie grundsätzlich jeden als Erben einsetzen. Kindern, Ehegatten oder Lebenspartnern und Eltern steht allerdings ein Pflichtteil zu. Dieser beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs und muss vom Erben in Geld ausbezahlt werden. Die Pflichtteilregelungen sollen verhindern, dass die nächsten Verwandten eines Verstorbenen leer ausgehen. In vielen Fällen verzichten Berechtigte allerdings auf die Auszahlung, etwa Kin der, deren Eltern sich gegenseitig als Alleinerben eingesetzt haben. Rechtlich gesehen könnten sie den länger lebenden Elternteil zwingen, ihnen den Pflichtanteil auszuzahlen.

Besser, als den Hinterbliebenen Anlass zu Auseinander setzung zu geben, ist es, noch zu Lebzeiten miteinander zu sprechen und mit einem eindeutigen Testament, das die rechtlichen Vor ga -ben berücksichtigt, für Klarheit auch nach dem Tod zu sorgen.

Vertiefende Details, etwa zu Gebühren und Steuern, Testamentsbeispiele und vieles mehr, finden Sie in dem Ordner „Weitergeben ... Persönlicher Leitfaden zu meinem Testament“, den Sie mit der Postkarte am Ende dieser Broschüre kostenlos anfordern können.

Ihr Testament 9

Damit Ihr Letzter Wille gültig ist, müssen Sie einige formale Dinge beachten. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: das handschriftliche oder das notarielle Testament.

Wenn Sie sich für die erste Variante entscheiden, verfassen Sie den gesamten Text handschriftlich und versehen ihn mit Ort, Datum und Unterschrift. Sie sollten das Testament beim Nachlassgericht Ihres Amtsgerichts hinterlegen. Damit gewähr -leisten Sie, dass das Dokument nicht in unbefugte Hände gerät, die Erben ausfindig gemacht werden können und die Eröff-nung durch das Nachlassgericht schnell erfolgen kann.

Widerrufen können Sie Ihr Testament am einfachsten, indem Sie es vernichten und ein neues Dokument aufsetzen. Eine Begründung für Ihre Verfügungen brauchen und sollten Sie nicht geben, denn sie ermöglicht unter Umständen eine Anfechtung Ihres Letzten Willens. Das notariell beurkundete Testament fertigt der Notar an und sorgt ebenso für die Hinterlegung des Dokuments beim zu-ständigen Amtsgericht. So können Sie sicher sein, dass Ihr Letzter Wille unmissverständlich formuliert ist und sich keine Formfehler einschleichen.

HANDSCHRIFTLICHES TESTAMENT Vorteile: Dem Erblasser entstehen zunächst keine Kosten. Hinterlegt er das Testament beim Amtsgericht, fallen vom Vermögenswert abhängige Gebühren an, beispielsweise 33 Euro für ein Vermögen von 50.000 Euro.

Nachteile: Wird das Testament zu Hause aufbewahrt, kann es verloren gehen oder in falsche Hände geraten. Formale oder inhaltliche Mängel machen es anfechtbar. Die Erben brauchen in aller Regel einen Erbschein als Nachweis für Banken, Grundbuch- oder Finanzamt.

NOTARIELLES TESTAMENT Vorteile: Die Regelung des Nachlasses ist juristisch abgesi-chert. Eine Hinterlegung des Testaments beim Amtsgericht erfolgt automatisch. Ein Erbschein ist meist nicht erforderlich.

Nachteil: Für die Beurkundung durch einen Notar fallen Kosten an, die vom Nachlasswert abhängen. Gemäß der der-zeit gültigen Kostenordnung sind das etwa 132 Euro bei einem Vermögenswert von 50.000 Euro. Wenn Sie einen Rechtsan-walt oder Steuerberater hinzuziehen, können zusätzliche Kosten entstehen. Auch hier gilt eine Gebührentabelle.

Wie Ihr Nachlass die Form wahrt

10 Ihr Testament

Statt eines Testaments können Sie vom Notar auch einen Erbvertrag aufsetzen lassen. Diese Art der Verfügung eignet sich, wenn mehrere Parteien eine Vereinbarung eingehen, die nicht einseitig aufgehoben werden kann. Auf diese Weise können Erben abgesichert werden, zum Beispiel die Tochter oder der Sohn, die/der den elterlichen Betrieb weiterführen möchte.

Es kann steuerlich günstig sein, Kindern vorzeitig einen Erbteil zu überlassen. Solche Schenkungen können mit Auflagen verbunden werden, etwa Nutzungsrechten an Hauseigentum oder Vermögensertrag (Nießbrauch) für den länger lebenden Ehegatten. Die Steuerfreibeträge kann man alle zehn Jahre neu in Anspruch nehmen.

GANZ WICHTIG: Sie können Ihr Testament jederzeit ändern – indem Sie eine Ergänzung verfassen oder ein neues Testament aufsetzen. Wenn Sie ein neues Testament machen, vernichten Sie das alte. Existie-ren mehrere Testamente, gilt das zuletzt abgefasste Dokument.

Ihr Testament 11

Mein Testament Ich, Ute Schneider, geboren am 23.4.1945, wohnhaft Lilienstr. 4 in Bielefeld, setze zu gleichen Teilen die Umweltschutzorganisation Greenpeace e.V., eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter der Nummer 9774, und die Umweltstiftung Greenpeace als Erben ein. Aus meinem Vermögen sollen die Nachlassverbindlichkeiten und die Abwicklungskosten bestritten werden. Das danach verbleibende Nachlass­vermögen soll zu gleichen Teilen auf beide Organisatio­nen verteilt werden. Für mein Testament soll deutsches Erbrecht gelten, auch wenn ich zum Zeitpunkt meines Todes außerhalb von Deutschland gelebt haben sollte.

Bielefeld, den 12.6.2013Ute Schneider

Mithilfe eines Testaments können Sie auch gemeinnützige Organisati-onen bedenken. Hier im Beispiel für ein handschriftliches Testament werden der Greenpeace e.V. und die Umweltstiftung Greenpeace be -dacht. Es kann auch nur der Greenpeace e.V. beziehungsweise nur die Umweltstiftung berücksichtigt werden.

DASS SICH DIE GENTECHNIK IN DEUTSCHLAND nicht durchsetzen kann, daran hat Greenpeace

großen Anteil. Verbraucherkampagnen verhinderten gentechnisch manipulierte Lebensmittel im

Supermarkt. Und auf Genfeldern protestierten Greenpeace-Aktivisten und säten Bioweizen.

Greenpeace steht für das Prinzip des ökologischen Wirtschaftens – auch in der Landwirtschaft.

„Der Tag, an dem die Welt Greenpeace nicht länger braucht, wird jener Tag sein, an dem Greenpeace die Welt verändert hat. Ich hoffe, dass dieser Tag bald kommt.“

Noch ist dieser Tag, von dem David McTaggart († 2001), lang-jähriger Chef von Greenpeace International, träumte, nicht in Sicht. Greenpeace hat alle Hände voll zu tun. Weltweit kämp-fen Aktivisten gegen den Klimawandel, die Abholzung der letzten Urwälder, die Verschmutzung der Meere, die riskante Atomtechnologie und gegen neue Kohlekraftwerke.

Greenpeace weist jedoch nicht nur auf Missstände hin, sondern erarbeitet auch innovative Lösungen wie das 3-Liter-Sparauto SmILE oder den in aller Welt erfolgreichen FCKW- und FKW-freien Kühlschrank Greenfreeze.

Um die vielen Umweltprobleme und die globalen Bedro-hungen zu entschärfen oder gar zu lösen, brauchen wir viel

Durchhaltevermögen und Unterstützung. Zusammen können wir die Energiewende schaffen und so der Erderwärmung Einhalt gebieten. Zusammen können wir dafür sorgen, dass die verbliebenen Urwaldgebiete unter Schutz gestellt werden, genmanipulierte Lebensmittel bei uns keine Chance haben und es für unsere Nachkommen eine nachhaltige Energiever-sorgung aus erneuerbaren Quellen gibt.

Sie können uns bei unserer Arbeit helfen, indem Sie Green-peace in Ihrem Testament bedenken. Stärken Sie uns für die Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte. Die nachfol-genden Generationen werden es Ihnen danken!

Wenn GEMEINNÜTZIGE ORGANISATIONEN erben oder ein Vermächtnis erhalten, zahlen sie KEINE ERBSCHAFTSTEUERN. Deshalb kommt alles Geld, das Sie Greenpeace durch Erbschaften und Vermächtnisse überantworten, voll und ganz der Umwelt zugute.

Setzen Sie ein Zeichen!

Ihr Beitrag 13

DEN BOOM DER ERNEUERBAREN ENERGIEN hat Greenpeace mit vielen Machbarkeitsstudien

und der Gründung der Ökostrom-Genossenschaft Greenpeace energy wesentlich vorangetrieben.

Die Erfolgsgeschichte übertrifft selbst optimistischste Erwartungen: Rund 25 Prozent des erzeugten

Stroms in Deutschland stammen heute aus Windkraftwerken, Solaranlagen, Erdwärme und Biomasse.

Gerne bieten wir Ihnen weitere Hilfe an, wenn Sie nun selbst ein Testament aufsetzen wollen.

Wir haben einen kostenlosen Ordner erstellt, der Sie bei der Regelung Ihrer Testaments- und Erbschaftsangelegenheiten unterstützen soll. Er enthält viele Informationen und Ratschläge zur Abfassung des eigenen Letzten Willens. Außerdem finden Sie u. a. Wissenswertes zum Thema Pflichtteilsrecht, Erbschaftssteuer und Bestattungsvorsorge. Und wir geben Ihnen darin Anregungen, wie Sie Greenpeace bedenken können.

Gern beantworten wir weitere Fragen auch persönlich und stehen Ihnen für ein vertrauliches Gespräch zu Verfügung.

Sie wollen das Thema vertiefen – und zur Tat schreiten?

Ihr Beitrag

Wenn Sie mehr zu dem Thema Testament wissen wollen, fordern Sie kostenlos den Ordner „Weitergeben ... Persönlicher Leitfaden zu meinem Testament“ an.

So einfach bestellen Sie den Ordner:

per E-Mail: Senden Sie uns eine Nachricht mit Ihrer Postadresse und Förderernummer (falls zur Hand) an [email protected]

per Post: Drucken Sie das Formular auf der nächsten Seite aus, füllen Sie die Felder möglichst vollständig aus, stecken Sie das Blatt in einen frankierten Umschlag und ab geht die Post an:Greenpeace e.V., Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg

per Fax: Faxen Sie das ausgefüllte Formular an: 040/306 18 19 -434

per Telefon: Oder rufen Sie uns auch für die Bestellung einfach an unter 040/306 18-434

Uli Busch und Sandra GüntnerGreenpeace e.V.Tel: 040/306 18-434

Notiz für Ihre Unterlagen: Den Ordner „Weitergeben … Persönlicher Leitfaden zu

meinem Testament“ habe ich bei Greenpeace bestellt am:

Bit

te a

nkre

uzen

:

Ja,

sch

icke

n S

ie m

ir ko

sten

los

den

Ord

ner

„Wei

terg

eben

… P

ersö

nlic

her

Leitf

aden

zu

mei

nem

Tes

tam

ent“

Ruf

en S

ie m

ich

bitt

e fü

r ei

n ve

rtra

ulic

hes

Ges

prä

ch a

n.

M

eine

Tel

efon

num

mer

: __

____

____

____

____

____

____

____

____

____

____

____

__

Nam

e

Vorn

ame

Str

aße/

Hau

snum

mer

PLZ

, Ort

Förd

ernu

mm

er (f

alls

vor

hand

en)

5

„Der Optimismus der Aktion ist besser als der Pessimissmus des Gedankens.“Harald Zindler, Gründer von Greenpeace Deutschland

Impressum: Greenpeace e.V., Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg, www.greenpeace.de; V.i.S.d.P. Uli Busch, Tel: 040/30618-434, E-Mail: [email protected]; Druck: Druckerei Zollenspieker, Zollenspieker Hauptdeich 54, 21037 Hamburg; Fotos: mauritius images, GP/Daniel Beltra, Picture Press/Matthias Breiter, GP/Hancock, 2 x GP/Gavin Newman, GP/Dave Sims, GP/Peter Jonas, GP/Ulrich Baatz, GP/Christiane Eisler, GP/Christian Aslund, GP/Paul Langrock, GP/Sabine Vielmo

Gedruckt auf 100 % Recyclingpapier

„Der Optimismus der Aktion ist besser als der Pessimismus des Gedankens.“Harald Zindler, Gründer von Greenpeace Deutschland

F 03

5 5

Stand 03/2016