Informations-veranstaltung LAG JAW
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Informations-veranstaltungLAG JAW
Grundlagen für eine Zertifizierung von Jugendwerkstätten Hannover 11. April 2012
Anforderungen des SGB III, der AZAV und der Empfehlungen des Anerkennungsbeirats an die Trägerzulassung
Block 1: Inhalt
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Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am ArbeitsmarktZiele:
mehr Dezentralität höhere Flexibilität größere Individualität höhere Qualität mehr Transparenz
Reduzierung der Zahl der Instrumente und Verringerung der Regelungsdichte
Kosteneinsparungen (geplant: 2,5 bis 3 Mrd. Euro jährlich)
SGB III neu
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SGB III Drittes Kapitel: Aktive Arbeitsförderung – gliedert sich zukünftig in folgende Unterstützungsleistungen:1. Abschnitt: Beratung und Vermittlung (§§ 29 bis 43)2. Abschnitt: Aktivierung und berufliche
Eingliederung (§§ 44 bis 47) 3. Abschnitt: Berufswahl und Berufsausbildung (§§ 48 bis 80b)4. Abschnitt: Berufliche Weiterbildung (§§ 81 bis 87)5. Abschnitt: Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (§§ 88 bis 94) 6. Abschnitt: Verbleib in Beschäftigung (§§ 95 bis 111)7. Abschnitt: Teilhabe behinderter Menschen
am Arbeitsleben (§§ 112 bis 135)
Zukünftig Festlegung des Geltungsbereichs gefordert
SGB III neu
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Erweiterte Qualitätssicherung (§ 176 ff SGB III) Anforderungen an Träger und Maßnahmen und
Zulassungsverfahren im Wesentlichen im Gesetz geregelt Alle SGB III-Träger: Externe Trägerprüfung- und -zulassung durch Zertifizierungsagenturen ab 2013 Träger von Weiterbildungs-, Aktivierungs- und Eingliederungsmaßnahmen auf Gutscheinbasis ab 01.04.2012
Maßnahmezulassung bei „Gutscheinmaßnahmen“ erforderlich (Aktivierungs- und Eingliederungs-maßnahmen, Weiterbildung)
Prüfungen durch den Prüfdienst der Bundesagentur für Arbeit
SGB III neu
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Zulassung durch fach-
kundige Stelle
Träger und Maßnah-
men
Agenturen für Arbeit
und Jobcenter
1. Stufe: Trägerzulassung (§178 SGB III)für 5 Jahre bei Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, personeller und fachlicher Eignung,
Qualitätssicherungssystem und angemessenen Vertragsbedingungen
2. Stufe: Maßnahmezulassung (§179 SGB III)für 5 jahre, wenn erfolgreiche Teilnahme zu erwarten ist,
bei Zweckmäßigkeit, angemessenen Teilnahmebedingungen, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
3.. Stufe: Zulassung von Bildungsmaßnahmen
(§179 SGB III)Ergänzende Anforderungen
Teilnahme an Ausschreibungender BA z.B. BaE und BvB
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
§ 45 SGB III
Bildungsgutschein§ 81 SGB III
Bietet Gutscheinmaßnahmen an
Ausschreibung von Maßnahmender BA z.B. BaE und BvB
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
§ 45 SGB III
Bildungsgutschein§ 81 SGB III
Gutscheinausgabe
Zulassung von Trägern und Maßnahmen in der aktiven Arbeitsförderung
ab 01.01.2013 ab 01.04.2012
SGB III neu
SGB III Fünftes Kapitel: Zulassung von Trägern und Maßnahmen§ 178 Trägerzulassung Ein Träger ist von einer fachkundigen Stelle zuzulassen, wenn (1) er die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
besitzt, (2) er in der Lage ist, durch eigene Bemühungen die berufliche
Eingliederung von Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt zu unterstützen,
(3) Leitung, Lehr- und Fachkräfte über Aus- und Fortbildung sowie Berufserfahrung verfügen, die eine erfolgreiche Durchführung einer Maßnahme erwarten lassen,
(4) er ein System zur Sicherung der Qualität anwendet und (5) seine vertraglichen Vereinbarungen mit den Teilnehmenden
angemessene Bedingungen insbesondere über Rücktritts- und Kündigungsrechte enthalten.
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Weitere verbindlich geltende Vorgaben:Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) vom 05. April 2012
Akkreditierungsverfahren Trägerzulassung Maßnahmezulassung Zulassungsverfahren Zusammenarbeit fachkundige Stellen und BA Übergangsregelung
Empfehlungen des Anerkennungsbeirates vom 23.05.2011Sofern diese nicht den gesetzlichen Regelungen des SGB III und der AZAV widersprechen
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Anforderungen an die Trägerzertifizierung
(1) Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
VerfahrenNachweise§ 8 Abs. 4 (1)
Verfahren Nachweise
§ 178 (1)
AZAV § 2 (1)
Leistungsfähigkeit- Erklärung, dass über das
Vermögen kein Insolvenz-verfahren eröffnet, beantragt oder die Eröffnung mangels Ware abgelehnt wurde
- Darstellung der Organisations-struktur und des Personals sowie der Eignung dieser Strukturen und des Personals für die Durchführung der Maßnahmen
- Darstellung der Eignung der Räumlichkeiten
- Übersicht über das aktuelle Angebot an Maßnahmen
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Anforderungen an die Trägerzertifizierung
(1) Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
VerfahrenNachweise§ 8 Abs. 4 (1)
Verfahren Nachweise
§ 178 (1)
AZAV § 2 (1)
Leistungsfähigkeit- Erklärung, dass über das
Vermögen kein Insolvenz-verfahren eröffnet, beantragt oder die Eröffnung mangels Ware abgelehnt wurde
- Darstellung der Organisations-struktur und des Personals sowie der Eignung dieser Strukturen und des Personals für die Durchführung der Maßnahmen
- Darstellung der Eignung der Räumlichkeiten
- Übersicht über das aktuelle Angebot an Maßnahmen
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Anforderungen an die Trägerzertifizierung
(1) Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
VerfahrenNachweise§ 8 Abs. 4 (1)
Verfahren Nachweise
§ 178 (1)
AZAV § 2 (1)
Zuverlässigkeit- Name, Geburtsdatum, -ort des
gesetzlichen Vertreters, Anschrift des Geschäftssitzes und Zweigstellen, Satzung, Gesellschaftsvertrag, Eintrag ins Vereins- oder Handelsregister
- Erklärung über Vorstrafen, anhängige Strafverfahren, staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren und Gewerbeuntersagungen innerhalb der letzten fünf Jahre
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Anforderungen an die Trägerzertifizierung
(2) Bemühungen zur Unterstützung der Eingliederung
VerfahrenNachweise§ 8 Abs. 4 (1)
Verfahren Nachweise
§ 178 (2)
AZAV § 2 (2)
Verfahren zur Unterstützung der Eingliederung von Teilnehmer in den ersten Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
- Darstellung von Art und Umfang der Zusammenarbeit mit Akteuren des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes vor Ort
- Darstellung der Methoden, mit denen der Träger aktuelle arbeitsmarktrelevante Entwicklungen berücksichtigt
- Übersicht bereits durchgeführter vergleichbarer Maßnahmen und deren arbeitsmarktlichen Ergebnisse
- Bewertung des Trägers durch ehemalige Teilnehmende und Betriebe
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Anforderungen an die Trägerzertifizierung
(3) Aus- und Fortbildung sowie Berufserfahrung der Leitung, Lehr- und Fachkräfte
VerfahrenNachweise§ 8 Abs. 4 (1)
Verfahren Nachweise
§ 178 (3) Verfahren zur Sicherung der Kompetenz von Leitung, Lehr- und Fachkräften
Nachweise der - Aus- und Weiterbildung der
Leitung sowie der Lehr- und Fachkräfte einschließlich ihres beruflichen Werdegangs und ihrer praktischen Berufserfahrung im Fachgebiet
- Pädagogische Eignung der Lehr- und Fachkräfte, einschließlich ihrer methodisch-didaktischen Qualifikationen
- Bewertung der Lehr- und Fachkräfte durch ehemalige Teilnehmende
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Anforderungen an die Trägerzertifizierung
(4) System zur Sicherung der Qualität
folgt gleich
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Anforderungen an die Trägerzertifizierung
(5) Vertragliche Vereinbarungen mit Teilnehmenden
VerfahrenNachweise§ 8 Abs. 4 (1)
Verfahren Nachweise
§ 178 (5) - Musterverträge, in denen die Rechte und Pflichten der Vertragspartner geregelt sind (u.a. Inhalt der Maßnahme, Umfang und Dauer, Kosten, Lehrmaterialien, Kündigungs- und Rücktrittsrechte, Datenschutz)
- Vorsehen, dass den Teilneh-menden nach Abschluss der Maßnahme eine Teilnahme-bescheinigung mit Angaben zum Inhalt, zeitlichen Umfang, Ziel ausgehändigt wird.
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AZAV § 2 (4)
(4) Ein System zur Sicherung der Qualität nach § 178 Nummer 4 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch liegt vor, wenn durch zielgerichtete und systematische Verfahren und Maßnahmen die Qualität der Leistungen gewährleistet und kontinuierlich verbessert wird. Damit die fachkundige Stelle das Vorliegen der Voraussetzungen beurteilen kann, erhält sie von dem Träger eine Dokumentation grundsätzlich
1. zu einem kundenorientierten und auf Eingliederung in den Ausbildungs- und Arbeits markt gerichteten Leitbild,2. zur Unternehmensorganisation und -führung, einschließlich der Festlegung von Unternehmenszielen und der Durchführung eigener Prü fungen zur Funktionsweise des Unternehmens,
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AZAV § 2 (4)(Fortsetzung)3. zu einem zielorientierten Konzept zur Qualifizierung und Fortbildung der Leitung und der Lehr- und Fachkräfte,4. zu Zielvereinbarungen, einschließlich der Messung der Zielerreichung und der Steue rung fortlaufender Optimierungsprozesse auf Grundlage erhobener Kennzahlen und Indikatoren,5. zur Berücksichtigung arbeitsmarktlicher Entwicklungen bei Konzeption und Durchfüh rung von Maßnahmen der Arbeitsförderung,6. zu den Methoden zur Förderung der individuellen Entwicklungs-, Eingliederungs- und Lernprozesse der Teilnehmenden.
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AZAV § 2 (4)
(Fortsetzung)7. zu den Methoden der Bewertung der durchgeführten Maßnahmen sowie ihrer ar beitsmarktlichen Ergebnisse,8. zur Art und Weise der kontinuierlichen Zusammenarbeit mit Dritten und deren ständi gen Weiterentwicklung dieser Zusammenarbeit und9. zu einem systematischen Beschwerdemanagement, einschließlich der Berücksichti gung regelmäßiger Befragungen der Teilnehmenden.
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Standards für QualitätsmanagementsystemeDIN EN ISO 9001 / AZAV legen Anforderungen an Qualitäts-managementsysteme fest und dienen im Zertifizierungsver-fahren als Grundlage für die Bewertung von Qualitäts-managementsystemen.
Ein Zertifikat bescheint:„Der Aufbau, die Verfahren und die eingesetzten Mittel sind grundsätzlich dafür geeignet, um qualitativ gute Produkte bzw. Dienstleistungen zu erbringen.“
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Anforderungen an ein System zur Sicherung der Qualität in Anlehnung an die die AZAV § 2 (4) und die Empfehlungen des Anerkennungsbeirats vom 13.03.20061. Kundenorientiertes Leitbild
VerfahrenNachweise§ 8 Abs. 4 (1)
Verfahren Nachweise
AZAV§ 2 Abs. 4 (1)
Empf. AB AZWV§ 8 Abs. 4 (1)
Empf. AB AZWV § 8 Abs. 4 (3)
Verfahren, wie das Leitbild dokumentiert, (weiter-)entwickelt und kommuniziert wird
Kundenorientiertes und auf Eingliederung in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ausgerichtetes Leitbild- Dokumentation eines Unterneh-
mensprofils- Definition der „Kunden“ des
Trägers und Nachweis, dass auf die Erwartungen der Kunden eingegangen und dies in den Prozess der kontinuierlichen Verbesserung integriert wird;
- Nachweis, dass das Leitbild in- und extern kommuniziert wird
- Dokumentation über die Entwicklung des Leitbilds
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Anforderungen an ein System zur Sicherung der Qualität in Anlehnung an die die AZAV § 2 (4) und die Empfehlungen des Anerkennungsbeirats vom 13.03.20062. Unternehmensorganisation und -führung
VerfahrenNachweise§ 8 Abs. 4 (1)
Verfahren Nachweise
AZAV§ 2 Abs. 4 (2)
Empf. ABAZWV§ 8 Abs. 4 (6)
Verfahren zur Unternehmensorganisation und -führung, einschließlich der Festlegung von Unternehmenszielen und der Durchführung eigener Prüfungen zur Funktionsweise des Unternehmens
- Dokumentation zu Aufbau- und Ablauforganisation: Unternehmensstrukturen
(Organigramm), Verantwortlichkeiten Kommunikationsstrukturen, Steuerungsmechanismen
im Zusammenhang mit Qualitätsmanagement
Abläufen von Geschäfts-prozessen
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Anforderungen an ein System zur Sicherung der Qualität in Anlehnung an die die AZAV § 2 (4) und die Empfehlungen des Anerkennungsbeirats vom 13.03.20062. Unternehmensorganisation und -führung
VerfahrenNachweise§ 8 Abs. 4 (1)
Verfahren Nachweise
AZAV§ 2 Abs. 4 (2)
Empf. ABAZWV§ 8 Abs. 4 (6)
Empf. ABAZWV§ 8 Abs. 4 (7)
Verfahren zur Unternehmensorganisation und -führung, einschließlich der Festlegung von Unternehmenszielen und der Durchführung eigener Prüfungen zur Funktionsweise des Unternehmens
- Dokumentation zum System der regelmäßigen Überprüfung von Vorgaben und der Umsetzung von Zielen und Verfahren Soll-Ist-Vergleiche interne Audits – insbeson-
dere zur Kundenzufrieden-heit, zum pädagogischen Personal, zur räumlich-technischen Ausstattung,
Vertragsbedingungen, Maßnahme- und Personal-
management, Unterrichtsdokumentation, Management-Review
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Anforderungen an ein System zur Sicherung der Qualität in Anlehnung an die die AZAV § 2 (4) und die Empfehlungen des Anerkennungsbeirats vom 13.03.20063. Zielorientiertes Konzept zur Qualifizierung und Fortbildung der Leitung und der Lehr- und Fachkräfte VerfahrenNachweise§ 8 Abs. 4 (1)
Verfahren Nachweise
AZAV § 2 Abs. 4 (3)
Zielorientiertes Konzept zur Qualifizierung und Fortbildung der Leitung und der Lehr- und Fachkräfte
- Festlegung der Qualifikationsanforderungen
- Dokumentation von Fort- und Weiterbildungen
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Anforderungen an ein System zur Sicherung der Qualität in Anlehnung an die die AZAV § 2 (4) und die Empfehlungen des Anerkennungsbeirats vom 13.03.20064. Zielvereinbarungen, Messung der Zielerreichung und Steuerung fortlaufender Optimierungsprozessen
VerfahrenNachweise§ 8 Abs. 4 (1)
Verfahren NachweiseAZAV § 2 Abs. 4 (4)
Empf. AB AZWV § 8 Abs. 4 (3)
Verfahren zu Zielvereinba-rungen, einschließlich der Messung der Zielerreichung und Steuerung fortlaufender Opti-mierungsprozesse auf Grundlage erhobener Kenn-zahlen oder Indikatoren
Verfahren zur Festlegung und regelmäßigen Überprüfung der Qualitätspolitik und der Qualitätsziele
- Dokumentation über die Entwicklung von Unternehmenszielen sowie operationalisierbarer Ziele
- Dokumentation der Lehr- und Lernziele, Konzeption der Weiterbildungsangebote des Trägers, insbesondere auch mit Blick auf die Lernvoraussetzungen bei den Teilnehmenden
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Anforderungen an ein System zur Sicherung der Qualität in Anlehnung an die die AZAV § 2 (4) und die Empfehlungen des Anerkennungsbeirats vom 13.03.20064. Zielvereinbarungen, Messung der Zielerreichung und Steuerung fortlaufender Optimierungsprozessen
VerfahrenNachweise§ 8 Abs. 4 (1)
Verfahren NachweiseAZAV § 2 Abs. 4 (4)
Empf. ABAZWV § 8Abs. 4 (9)
Verfahren zu Zielvereinba-rungen, einschließlich der Messung der Zielerreichung und Steuerung fortlaufender Opti-mierungsprozesse auf Grundlage erhobener Kenn-zahlen oder Indikatoren
- Dokumentation über die Findung unternehmenseigener Qualitätsziele und der daran Beteiligten
- Regelmäßige Überprüfung der Zielerreichung;
- Dokumentation der Weiterentwicklung der Ziele und der Korrekturmaßnahmen
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Anforderungen an ein System zur Sicherung der Qualität in Anlehnung an die die AZAV § 2 (4) und die Empfehlungen des Anerkennungsbeirats vom 13.03.20065. Berücksichtigung arbeitsmarktlicher Entwicklungen
VerfahrenNachweise§ 8 Abs. 4 (1)
Verfahren Nachweise
AZAV § 2 Abs. 4 (5)
Empf. ABAZWV § 8 Abs. 4 (2)
Verfahren, wie arbeitsmarktliche Entwicklungen bei Konzeption und Durchführung von Maßnahmen berücksichtigt werden
- Dokumentation einer aktuellen und systematischen Analyse des kundenrelevanten Arbeitsmarktes
- Dokumentation der kontinuierlichen Einbeziehung der Analyseergebnisse in die Maßnahmekonzeption und Maßnahmedurchführung.
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Anforderungen an ein System zur Sicherung der Qualität in Anlehnung an die die AZAV § 2 (4) und die Empfehlungen des Anerkennungsbeirats vom 13.03.20066. Methoden zur Förderung individueller Lernprozesse
VerfahrenNachweise§ 8 Abs. 4 (1)
Verfahren Nachweise
AZAV § 8 Abs. 4 (6)
Empf. AB AZWV § 8 Abs. 4 (4)
Dokumentiertes Verfahren zur Eignungsfeststellung
Verfahren zur Ermittlung individuellen Lernbedarfs
- Dokumentation der Methoden zur Förderung der individuellen Entwicklungs-, Eingliederungs- und Lernprozesse,
- Dokumentation des Einsatzes angemessener Lernmethoden;
- Darlegung von Maßnahmen zur zielgruppenadäquaten Förderung und Überwachung von Lernprozessen
- Darlegung von Maßnahmen, um die Teilnehmerpräsenz zu verbessern, die Abbruchquoten zu reduzieren und die Lehrgangsziele zu erreichen
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Anforderungen an ein System zur Sicherung der Qualität in Anlehnung an die die AZAV § 2 (4) und die Empfehlungen des Anerkennungsbeirats vom 13.03.20067. Methoden der Bewertung der durchgeführten Maßnahmen
VerfahrenNachweise§ 8 Abs. 4 (1)
Verfahren Nachweise
AZAV § 2 Abs. 4 (7)
Empf. AB AZWV § 8 Abs. 4 (5)
- Dokumentation zu den Methoden der Bewertung der durchgeführten Maßnahmen sowie ihrer arbeitsmarktlichen Ergebnisse
- Nachweis einer kontinuierlichen Erfassung der Teilnehmer-präsenz- und -abbruchquoten;
- Feststellung, ob die Lernziele erreicht sind und die Unterrichts-qualität gewährleistet ist;
- Erfassung arbeitsmarktlicher Eingliederungserfolge;
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Anforderungen an ein System zur Sicherung der Qualität in Anlehnung an die die AZAV § 2 (4) und die Empfehlungen des Anerkennungsbeirats vom 13.03.20067. Methoden der Bewertung der durchgeführten Maßnahmen
VerfahrenNachweise§ 8 Abs. 4 (1)
Verfahren Nachweise
AZAV § 2 Abs. 4 (7)
Empf. AB AZWV § 8 Abs. 4 (5)
- Dokumentation des Umgangs mit den Evaluierungsergebnissen als Teil des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses mit besonderem Blick auf Maßnahmekonzeption und -durchführung.
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Anforderungen an ein System zur Sicherung der Qualität in Anlehnung an die die AZAV § 2 (4) und die Empfehlungen des Anerkennungsbeirats vom 13.03.2006 8. Art und Weise der kontinuierlichen Zusammenarbeit mit Dritten und deren ständigen Weiterentwicklung VerfahrenNachweise§ 8 Abs. 4 (1)
Verfahren Nachweise
AZAV § 2 Abs. 4 (8)
Dokumentation der Art und Weise der kontinuierlichen Zusammenarbeit mit Dritten und deren ständigen Weiterentwicklung
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Anforderungen an ein System zur Sicherung der Qualität in Anlehnung an die die AZAV § 2 (4) und die Empfehlungen des Anerkennungsbeirats vom 13.03.2006 9. Systematisches Beschwerdemanagement einschließlich regelmäßiger Befragungen der Teilnehmenden VerfahrenNachweise§ 8 Abs. 4 (1)
Verfahren Nachweise
AZAV § 2 Abs. 4 (9)
Verfahren eines systematischen Beschwerdemanagement
Verfahren zur regelmäßigen Befragungen von Teilnehmenden
Dokumentationen zu regelmäßigen Befragungen der Teilnehmenden
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