Informationsveranstaltung über die Staatliche Pflichtfachprüfung · 2020-04-21 · Ministerium...

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Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt -Landesjustizprüfungsamt - Klewitzstraße 4 39112 Magdeburg Informationsveranstaltung über die Staatliche Pflichtfachprüfung

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  • Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

    -Landesjustizprüfungsamt -

    Klewitzstraße 4 39112 Magdeburg

    Informationsveranstaltung über die Staatliche Pflichtfachprüfung

  • Staatliche Pflichtfachprüfung

    • universitären Schwerpunktbereichsprüfung (Gewichtung: 30 %)

    • staatlichen Pflichtfachprüfung(Gewichtung 70 %).

    (§§ 5 d Abs. 2 DRiG, 1 Abs. 2 JAG LSA)

  • Kontakt zu uns!

    • E-Mail: [email protected]

    • Telefon: 0391/ 567-5000 • www.ljpa.sachsen-anhalt.de

    Fundstelle für Termine, Formulare, Merkblätter, Hinweise

    http:www.ljpa.sachsen-anhalt.dehttp:anhalt.demailto:[email protected]

  • Ansprechpartner

    Herr Neumann Telefon: 0391/567-5011 E-Mail: [email protected]

    mailto:[email protected]

  • Vorgesehene Sprechstunden

    • Donnerstag, 14.05.2020, 10-16 Uhr• Freitag, 15.05.2020, 09-12 Uhr• Im Prüfungsraum (Juridicum)

  • Termine- Prüfungsdurchgang 2/2020

    Meldezeitraum: 1. Mai 2020 bis 31. Mai 2020 Prüflinge, die am Prüfungsdurchgang 1/2020 teilgenommen haben können sich für die Wiederholungsprüfung/Prüfung zur Notenverbesserung noch innerhalb von zwei Wochen nach mündlicherBekanntgabe des Prüfungsgesamtergebnisses melden.

    Klausuren: ZR I Donnerstag, 20.08.2020 ZR II Freitag, 21.08.2020 ÖR I Montag, 24.08.2020 ÖR II Dienstag, 25.08.2020 SR I Donnerstag, 27.08.2020 SR II Freitag, 28.08.2020

    Mündliche Prüfungen: voraussichtlich im Januar 2021 (Änderungen bleiben vorbehalten)

  • Unterlagen für den Meldeantrag

    • Leistungsnachweise im Original oder in beglaubigterKopie

    • Nachweis der Studienleistungen i.d.R. durch die„Bescheinigung über erbrachte Studien- undPrüfungsleistungen“ der Universität (kann per E-Mailbeim universitären Prüfungsamt beantragt werden)

    • Einfacher Notenspiegel („Ausdruck aus demLöwenportal“) ist nicht ausreichend

    • Nachweis über die Immatrikulation(außer bei Notenverbesserung)

  • Bestandteile der Prüfung • Schriftliche Prüfung

    sechs Klausuren, je zwei Klausuren im Zivilrecht,Strafrecht, Öffentliches Recht - Gewichtung je 10 %

    • Mündliche Prüfung

    (§§ 16, 21, 53 JAPrVO)

    drei Prüfungsgespräche (Zivilrecht, Strafrecht,Öffentliches Recht) – Gewichtung je 13,33 %

  • Inhalt von Klausuren • Pflichtprüfungsstoff - § 14 JAPrVO (z.T. nur als

    Überblickswissen)• Prüfung anderer Rechtsgebiete nur, „soweit Verständnis

    und Arbeitsmethode festgestellt werden sollen“ - § 13Abs. 2 JAPrVO

    • Fallbezogene Klausuren - § 16 Abs. 2 JAPrVO• Bei Zivilklausuren ist ein handels-, gesellschafts- oder

    arbeits- rechtlicher „Aufhänger“ möglich - § 16 Abs. 3JAPrVO

    • Geprüft wird die juristische Methodik und Arbeitstechnik(Gutachtenstil, Subsumtion, Erörterung von rechtlichenProblemen) – vgl. § 16 Abs. 2 JAPrVO

  • Zugelassene Hilfsmittel

    • AV über die zugelassenen Hilfsmittel in derjuristischen Staatsprüfung

    • Gesetzestexte-- Schönfelder, „Deutsche Gesetze“-- Sartorius I, „Verfassungs- und Verwaltungsgesetze“-- Sartorius II, „Internationale Verträge und Europarecht“

    (oder Beck-Texte im dtv: „Europa-Recht“, Nr. 5014 und „Völkerrechtliche Verträge“, Nr. 5031)

    -- Becksche Textausgabe, Gesetze des Landes Sachsen-Anhalt (oder Nomos Gesetze Landesrecht Sachsen-Anhalt)

    -- Beck-Texte im dtv, „Arbeitsrecht“, Nr. 5006

    • Schreibutensilien, Buchständer, Lesezeichen • Verpflegung

  • Zulässige Markierungen usw. • einzelne handschriftliche Verweisungen

    auf Vorschriften• (Zahlenhinweise, auch mit dem

    Normzusatz eines anderen Gesetzes, z.B.„§ 128 HGB“, auch mit Angabe vonAbsatz, Satz, Nummer, Alternative) undgelegentliche Unterstreichungen undfarbliche Hervor- hebungen,

  • Nicht zugelassene Hilfsmittel • Beilagen (eingefügte Blätter, Aufbauschemata,

    Formulare) bei den Gesetzestexten

    • Handschriftliche, eingeklebte oder sonst eingefügte wörtliche Bemerkungen und Kommentierungen bei den Gesetzestexten

    • sog. „Dürckheimer Register“ oder selbst geschriebene „Fähnchen“, die einzelne §§ undnicht nur den Anfang von Gesetzestextenmarkieren

  • Weitere nicht zugelassene Hilfsmittel

    • Eigenes Schreib- oder Konzeptpapier • Taschenrechner• Kalender• Mobiltelefone• „Smartwatches“• Computer

  • Mitführen nicht zugelassener Hilfsmittel

    • Das Mitführen nicht zugelassener Hilfsmittelstellt einen Täuschungsversuch dar, § 4 Abs. 1S. 2 JAPrVO

    • Bei einem Täuschungsversuch wird die Klausuri.d.R. mit „ungenügend“ bewertet, in schweren Fällen die gesamte Prüfung,§ 30 Abs. 1 JAPrVO

    • Mobiltelefone dürfen noch zum Prüfungsortmitgebracht werden, müssen aber (zusammenmit weiterem Gepäck, Jacken, Mänteln usw.)vor Beginn der Bearbeitung an einem dafürbestimmten Ort abgelegt werden

  • Ablauf der schriftlichen Prüfung

    vgl. das „Merkblatt für die Anfertigung der Aufsichtsarbeiten“

  • Ablauf der schriftlichen Prüfung (1)

    • Die Ladung und ein gültiger Lichtbildausweis(Personalausweis, Reisepass, Führerschein) sind mitzuführen.

    • Alle anderen Gegenstände als zugelassene Hilfsmittel undVerpflegung müssen an dem dafür bestimmten Ort (z.B.Garderobe) abgelegt werden, auch Taschen, Jacken.

    • Nach dem Beginn der Bearbeitung dürfen keine Gegenständemehr aus der Garderobe, aus Jacken, Taschen usw. geholtwerden.

    • Die Sitzplätze sind nach dem festgelegten Sitzplaneinzunehmen.

    • Der Erhalt der Aufgabe ist mit der Unterschrift zubescheinigen.

    • Die zugeteilte vierstellige Kennziffer ist auf jeder Seite derReinschrift einzutragen.

  • Ablauf der schriftlichen Prüfung (2)

    • Die Bearbeitungszeit beträgt genau fünf Zeitstunden abdem von der Aufsicht mitgeteilten Bearbeitungsbeginn.

    • Toiletten dürfen nur mit Genehmigung der Aufsichtaufgesucht werden (gleichzeitig nur ein weiblicher und einmännlicher Prüfling)

    • Rauchpausen sind nicht gestattet.• Störungen (z.B. Lärm), relevante Schreibfehler,

    Unvollständigkeiten der Aufgabe sind umgehend bei derAufsicht zu melden.

    • Bei Bearbeitungsschluss ist in der Ausarbeitung „Ende derBearbeitung“ und die zugeteilte Kennziffer zu vermerken.

    • Die Reinschrift ist mit allen Konzeptblättern, demAufgabentext und dem Mantelbogen abzugeben.

  • Unentschuldigtes Fehlen

    • Bei unentschuldigtem Fehlen wird die Klausurmit „ungenügend“ bewertet, im Wiederholungsfall die gesamte Prüfung,§ 17 Abs. 4 JAPrVO.

    • Prüfungsunfähigkeit infolge von Krankheit giltals genügender Entschuldigungsgrund,§ 17 Abs. 5 S. 1 JAPrVO.

  • Möglichkeiten bei Erkrankungen

    • Rücktritt nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 JAPrVO• Nachweis durch amtsärztliches Attest; in

    Ausnahmefällen reicht Attest des Facharztes• Folgen:

    – Vor Abschluss der schriftlichen Prüfung: vollständigeNeuanfertigung

    – Nach Abschluss der schriftlichen Prüfung: nur mündliche Prüfung

  • Rücktritt von der Prüfung aus anderen Gründen

    • grundsätzlich nur bis zum Beginn der Prüfung • Schriftliche Erklärung ggü. LJPA

    • Ausnahme: im Falle des sog. Freischusses– Rücktritt bis ein Tag nach den schriftlichen Prüfungen

    • RF des genehmigten Rücktritts:− Prüfung gilt als nicht unternommen

    • RF des ungenehmigten Rücktritts: − Prüfung gilt als nicht bestanden

  • Prüfungsnoten für Klausuren

    -- Sehr gut 16,00 bis 18,00 Punkte -- Gut 13,00 bis 15,00 Punkte -- Vollbefriedigend 10,00 bis 12,00 Punkte -- Befriedigend 7,00 bis 9,00 Punkte -- Ausreichend 4,00 bis 6,00 Punkte -- Mangelhaft 1,00 bis 3,00 Punkte -- Ungenügend 0,00 Punkte

    (§ 22 Abs. 1 JAPrVO)

  • Zulassung zur mündlichen Prüfung

    Die mündliche Prüfung ist erreicht, wenn

    -- mindestens 4 Klausuren mit wenigstens 4,00 Punkten bewertet worden sind

    oder

    -- wenn mindestens drei Aufsichtsarbeiten mit wenigstens 4,00 Punkten bewertet worden sind und die Summe aller Einzelbewertungen mindestens 21,00 Punkte beträgt

    (§ 19 Abs. 1 JAPrVO)

  • Inhalt der mündlichen Prüfung • 3 Prüfungsgespräche von ca. 20 min. je Prüfling zum

    Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht

    • Mitgeprüft werden auch die Rechtsgebiete, die „imÜberblick“ zum Prüfungsstoff gehören (Teile desHandels- und Gesellschaftsrechts, des Arbeitsrechts,des Prozessrechts und des Zwangsvollstreckungsrechts)

    • Merkblatt „Hinweise zum Ablauf der mündlichen Prüfung

    (§ 21 JAPrVO)

  • Prüfungsgesamtnote

    • Klausuren: je 10 % der Gesamtnote

    • Prüfungsgespräche: je 13,33 % derGesamtnote

    • Aufgrund des Gesamteindrucks darfdie Prüfungskommission bis zu einemPunkt herab- oder heraufsetzen.(§ 23 Abs. 1, 2 JAPrVO)

  • Notenstufen der Gesamtnote

    -- Sehr gut 14,00 bis 18,00 Punkte -- Gut 11,50 bis 13,99 Punkte -- Vollbefriedigend 9,00 bis 11,49 Punkte -- Befriedigend 6,50 bis 8,99 Punkte -- Ausreichend 4,00 bis 6,49 Punkte -- Mangelhaft 1,50 bis 3,99 Punkte -- Ungenügend 0,00 bis 1,49 Punkte

  • Freiversuch (§ 26 JAPrVO) • nach der Vorlesungszeit des 8. Semester

    • unberücksichtigt bleibende Zeiten nach § 26 Abs. 2 JAPrVO

    – z.B. Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit, Auslandsstudium, Teilnahme am Moot Court, Gremienarbeit, Schwerpunktbereichsprüfung

    • aber Höchstgrenze nach § 26 Abs. 3 JAPrVO !!!

    • Wichtiger Hinweis: Ob das laufende Sommersemester 2020aufgrund der Schließung der Universität i.S.v. § 26 Abs.2 JAPrVOunberücksichtigt bleibt, steht derzeit noch nicht fest. Falls dies derFall sein sollte, können Freiversuchskandidaten, die sich für denPrüfungsdurchgang 2/2020 anmelden, ohne Angabe nähererGründe von der Prüfung zurücktreten und ihren Freiversuch auchnoch im Prüfungsdurchgang 1/2021 ablegen.

  • Noch mal ? • Notenverbesserung nach § 27 JAPrVO

    – Kosten 300,- €

    • Wiederholung bei Nichtbestehen des sog.Erstversuchs einmal möglich - § 28 Abs. 1JAPrVO

  • Referendariat in Sachsen-

    Anhalt?

    • Hervorragende Ausbildungsbedingungen• Kleine überschaubare Arbeitsgruppen• Kostenfreier Examensklausurenkurs• Examen am Laptop• Gute berufliche Perspektiven z.B. in der

    Justiz

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