Informationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen ... · Vor dem Ratsbeschluss zur Einleitung...
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Herzlich Willkommen zur
Informationsveranstaltung
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
im Verfahren zur 91. Änderung des FNP der Stadt Münster
im Stadtbezirk Münster-Ost, im Stadtteil Mauritz-Ost,
im Bereich „Am Pulverschuppen“
zur Neuerrichtung einer
Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Flüchtlinge
Leitung & Moderation: Bezirksbürgermeisterin Martina Klimek
Einführung: Christopher Festersen
Vorträge: Mattias Bartmann | Gerd Franke
Protokoll: Tobias Krause-Kämereit
Montag, 03.12.2018, 19:00 Uhr, Institut der Feuerwehr NRW - Wolbecker Str. 237
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
zur 91. Änderung des FNP der Stadt Münster
im Bereich „Am Pulverschuppen“
Agenda
Einleitung • Zweck des Verfahrens zur 91. Änderung des FNP
• Änderungsbereich | geplante Darstellung
• Verfahren | vorläufige Zeitplanung
Standortuntersuchung • Anforderungen an die ZUE
• Methode und Ergebnis
Verkehrliche Aspekte • Geplante Erschließung
Technische Erschließung • Schmutzwasser | Regenwasser
Umwelt relevante Aspekte • Altlasten | Kampfmittelbelastung / -beseitigung
• Artenschutz | Ausgleichsmaßnahmen
• Lärmschutz
Fragen und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
zur 91. Änderung des FNP der Stadt Münster
im Bereich „Am Pulverschuppen“
Agenda
Einleitung • Zweck des Verfahrens zur 91. Änderung des FNP
• Änderungsbereich | geplante Darstellung
• Verfahren | vorläufige Zeitplanung
Bauleitpläne, d.h.
der Flächennutzungsplan (FNP) als „Vorbereitender Bauleitplan“ (§ 1 (2) u. § 5 ff. BauGB)
der Bebauungsplan (B-Plan) als „Verbindlicher Bauleitplan“ (§ 1 (2) u. § 8 ff. BauGB)
sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen (§ 2 (1) BauGB), sobald und
soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 (3) BauGB)
Im FNP ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen
Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der
Gemeinde in den Grundzügen darzustellen (§ 5 (1) BauGB), z.B. insbesondere die für die
Bebauung vorgesehenen Flächen
Der B-Plan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung; er
bildet die Grundlage für weitere, zum Vollzug des BauGB erforderliche Maßnahmen (§ 8 (1)
BauGB)
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung
sind, zu ermitteln und zu bewerten (§ 2 (3) BauGB)
Die Öffentlichkeit und die fachlich berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind
an der Aufstellung der Bauleitpläne zu beteiligen (§§ 3 u. 4 BauGB)
Der Rat beschließt die Änderung des FNP (abschließender Beschluss) und einen B-Plan
als Satzung
91. Änderung des FNP der Stadt Münster
im Bereich „Am Pulverschuppen“
Planbereich „Am Pulverschuppen“
Luftbild aus Mai 2014 | Bildquelle: Stadt Münster | Vermessungs- und Katasteramt
Planbereich der 91. FNP-Änderung Potenzieller ZUE-Standort und westlich angrenzende Fläche der
ehemals militärisch genutzten Einrichtung „Am Pulverschuppen“
Beschluss zur
Änderung
BV Ost Ɩ ASSVW
RAT
10.10.2018
Vorlaufphase
Planungsanlass
Erarbeitung
1. Konzept
Erste Stufe
der öffentlichen
Beteiligung
Bürgerversammlung
03.12.2018
Behördenbeteiligung
Vorbereitung
der
Auslegung
Überarbeitung des
Entwurfes
Beschluss zur
Auslegung
BV Ost Ɩ ASSVW
FNP-Änderungsverfahren gem. Baugesetzbuch (BauGB)
Zweite Stufe
der öffentlichen
Beteiligung
Öffentliche Auslegung
(1 Monat)
Behördenbeteiligung
Vorbereitung
der Abwägung
Vorabwägung der
Stellungnahmen
Verwaltung Politik Politik Verwaltung Öffentlichkeit
Abschließender
Beschluss
BV Ost Ɩ ASSVW
RAT
Genehmigung
der FNP-
Änderung
durch die
Bezirksregierung
Münster
Rechtswirk-
samkeit
durch
Bekanntmachung
der Genehmigung
Öffentlichkeit Verwaltung Verwaltung Verwaltung Politik
Vorläufige Zeitplanung zur 91. FNP-Änderung
10. Oktober 2018 Ratsbeschluss zur Einleitung der 91. FNP-Änderung
3. Dezember 2018 Frühzeitige Information und Beteiligung der Öffentlichkeit
1. Quartal 2019 Frühzeitige Beteiligung der fachlich berührten Behörden und
der sog. Träger öffentlicher Belange
1. - 2. Quartal 2019 Erarbeitung Planentwurf und Umweltbericht zur Änderung
3. Quartal 2019 Vorlage an ASSVW => Zustimmung zur Offenlegung der
Planung
4. Quartal 2019 Durchführung der öffentlichen Auslegung (Dauer einen Monat)
mit Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen zur Planung
durch Bürgerinnen und Bürger
1. Quartal 2020 Abschließender Ratsbeschluss zur 91. FNP-Änderung
2. Quartal 2020 Genehmigung der 91. FNP-Änderung durch Bez.-Reg. Münster
3. Quartal 2020 Bekanntmachung der Genehmigung im Amtsblatt => Eintritt der
Wirksamkeit der 91. FNP-Änderung als Grundlage für die
Erteilung einer Baugenehmigung zur Neuerrichtung der ZUE „Am
Pulverschuppen“
4. Quartal 2018
Änderung
Regionalplan
Antrag Stadt Münster zur
Änderung des Regionalplans
Erarbeitungsbeschluss
Regionalrat 17.12.2019
Änderung FNP
Ratsbeschluss zur Änderung
10.10.2018
Öffentliche
Informationsveranstaltung
Artenschutzprüfung
Gewässerumbau
Entwurfsplanung
Flächenbereitstellung / -erwerb
Beginn wasserrechtliches
Verfahren
Beteiligung Umweltverbände
und Eigentümer
Wasserrechtliche Genehmigung
durch untere Wasserbehörde
Artenschutzgutachten
Fledermäuse, Brutvögel, Amphibien, Reptilien
Abgabe
Gut-
achten
01.08.19
Genehmigung der
FNP-Änderung
Bekanntmachung im Amtsblatt
Stadt Münster
Erarbeitung Vorentwurf und
Umweltbericht
(ohne Aussagen zum
Artenschutz)
Behördenbeteiligung
Erarbeitung Entwurf und
Umweltbericht
(inkl. Aussagen zum
Artenschutz)
Zustimmung zur Offenlegung
ASSVW September 2019
Öffentliche Auslegung
Oktober 2019
Abschließender Beschluss
des Rates Februar 2020
Im Anschluss Start
Genehmigungsverfahren bei
der Bezirksregierung Münster
2. Quartal 2020
Scopingverfahren
Beteiligungsverfahren für
Öffentlichkeit und Behörden
Aufstellungsbeschluss
Regionalrat September 2019
Anzeigeverfahren bei der
Landesplanungsbehörde
Bekanntmachung im Gesetz-
und Verordnungsblatt NRW
1. Quartal 2019 2. Quartal 2019 3. Quartal 2019 4. Quartal 2019 1. Quartal 2020
Vorläufige Zeitplanung der erforderlichen
Planverfahren für die Neuerrichtung der ZUE
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
zur 91. Änderung des FNP der Stadt Münster
im Bereich „Am Pulverschuppen“
Agenda
Einleitung • Zweck des Verfahrens zur 91. Änderung des FNP
• Änderungsbereich | geplante Darstellung
• Verfahren | vorläufige Zeitplanung
Standortuntersuchung • Anforderungen an die ZUE
• Methode und Ergebnis
Standortuntersuchung
Erste vorlaufende Standortuntersuchung
Im Vorfeld der vom Rat der Stadt Münster am 16.05.2018 beschlossenen Vorlage
V/0361/2018 „Verlagerung der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) zum Standort Am
Pulverschuppen, Warendorfer Straße“ ist eine erste vorlaufende Standortuntersuchung
durchgeführt worden, die sich im Wesentlichen auf liegenschaftlich verfügbare potenzielle
Standorte bezog, d.h. auf Flächen die sich ausschließlich in städtischem Eigentum befanden.
Zweite stadtweite Standortuntersuchung
Vor dem Ratsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens der 91. FNP-Änderung am 10.10.2018
(vgl. Vorlage V/0812/2018) ist eine zweite stadtweite Standortuntersuchung durchgeführt
worden.
Methode und Ergebnis dieser Standortuntersuchung sind vom Rat als Bestandteil der Vorlage
zur Kenntnis genommen worden.
In diese zweite Standortuntersuchung sind auch die seinerzeit zunächst untersuchten Flächen
der ersten Standortuntersuchung ergänzend und zum Vergleich mit aufgenommen worden.
Die aktuelle stadtweite Standortuntersuchung ist im Internet einsehbar unter:
www.stadt-muenster.de/stadtplanung/flaechennutzungsplan/91-aenderung
Beschreibung der geplanten ZUE
Zweck
Eine ZUE dient der Unterbringung von Flüchtlingen nach ihrem Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung
(EAE).
In einer ZUE sollen Flüchtlinge - nach bisherigem Stand - grundsätzlich bis zu sechs Monate bleiben.
Aktuell ist auf Landesebene eine Verlängerung des Aufenthalts in einer ZUE bis zu 24 Monate geplant,
bevor die Flüchtlinge - ein Bleiberecht vorausgesetzt - den Kommunen zugewiesen werden.
Voraussichtliches Raumprogramm
Räumlichkeiten für ca. 500 Personen mit ca. 12.500 m² Bruttogeschossfläche (BGF).
Mehrere Wohngebäude mit 2 Vollgeschossen inkl. Gemeinschaftsraum (ggf. Teeküche) sowie Technik-
und Wäscheraum.
Mehrere Gemeinschaftsgebäude (1 Vollgeschoss) mit folgenden Nutzungen: 1 x Kantine / Kiosk, 1 x
Freizeit-, Fitness- und Sozialräume, 1 x Religiöse Einrichtung, 1 x Kinderstube, 1 x Gebäude mit
Sanitätsräumen, Lager und Wäscheausgabe, 1 x Verwaltung / Hausmeister, 1 x Pförtner.
Umgebende Freiflächen dienen der Unterbringung von Spielplätzen, Tischtennisplatten und weiterer
Sportausstattung, 1 x Bolzplatz, Treffpunkte mit Sitzbänken.
Flächen für ca. 35 - 50 Pkw-Stellplätze im Zufahrtsbereich sowie ca. 250 Fahrräder im Bereich der
Wohngebäude.
Ein erforderlicher Gasanschluss ist in der Nähe zu bestehenden Siedlungsgebieten i.d.R. ohne
erheblichen Mehraufwand herstellbar.
Rahmenbedingungen der zweiten stadtweiten
Standortuntersuchung
Präambel
Die Neuerrichtung einer ZUE in Münster soll grundsätzlich nach dem Leitbild eines „Kleinen Dorfes in der
Stadt“ mit spezifischen räumlichen und baulichen Anforderungen an das gemeinschaftliche
Zusammenleben der dort unterzubringenden Menschen konzipiert und betrieben werden.
Wesentliche Standortanforderungen
Der daraus resultierende Flächenbedarf beträgt ca. 3,5 ha1 (netto) mit zusammenhängendem,
kompaktem Standortzuschnitt plus optionale Flächen für eine Eingrünung und/oder Ausgleichsflächen.
Gute Erreichbarkeit mit stadtinternem ÖPNV sowie für Kfz durch Anbindung an benachbarte Haupt-
verkehrsstraßen.
Räumliche Nähe zu bestehenden Siedlungsstrukturen unter Beachtung notwendiger Abstands-
erfordernisse, d.h. keine „Insellage“ im Freiraum.
Vorgesehen ist nach jetzigem Stand eine Rückbauverpflichtung nach Nutzungsaufgabe, d.h. alle neuen
baulichen Anlagen der ZUE sollen grundsätzlich zum gegebenen Zeitpunkt nach ihrer Nutzungsaufgabe
komplett rückgebaut und der Standort der ZUE wieder einer Freiraumnutzung als Freifläche zugeführt
werden.
Geplante neue Darstellung im FNP als „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung
„Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen / ZUE“.
1 Hinweis: Bei der ergänzenden zweiten stadtweiten Untersuchung potenzieller Standorte wurden hinsichtlich des Flächenbedarfs auch Flächen mit
einer Unterschreitung von maximal 10 % (d.h. mit einer Flächengröße von rund 3,2 ha) betrachtet.
Schematische Darstellung der Kriterien geleiteten
Standortuntersuchung
Tabuflächen: Schutzgebiete,
vorhandene funktionalisierte
Grünflächen,
Hauptgrünzüge und
Waldflächen,
bestehende Siedlungen,
in Realisierung befindliche
Wohnbaugebiete,
siedlungsstrukturelle
Insellagen,
Industriegebietsreserven
Sonstige
Ausschlusskriterien: Wohnbaupotenzialflächen,
Stadtteillagen
Fokussierung auf
spezifische Suchräume
(„Weiß“-Flächen): Abgleich mit
Nutzungskonkurrenz,
Erreichbarkeit, Flächengröße,
Flächenverfügbarkeit u.a.
Untersuchungsraum: gesamtes Stadtgebiet
Münster
Tabuflächen im Sinne von „harten“, allerdings nicht gesetzlich vorgegebenen Kriterien, die zum Ausschluss einer
ZUE-Errichtung führen
Naturräumliche Kriterien
Schutzgebiete
(Naturschutz, Wasserschutz,
Hochwasserschutz)
• Naturschutzgebiete
• FFH- oder Vogelschutzgebiete
• gesetzlich geschützte Biotope
• geschützte Landschaftsbestandteile inkl. realisierter
Ausgleichsflächen
• Landschaftsschutzgebiete
• Wasserschutzgebiete I und II
• gesetzlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete
Vorhandene funktionalisierte
Grünflächen, Hauptgrünzüge
und Waldflächen
• Promenadenring
• Parks, Friedhöfe, Dauerkleingartenanlagen
• Hauptgrünzüge gemäß Grünordnung
• Waldflächen (dargestellt im FNP)
Tabuflächen im Sinne von „harten“, allerdings nicht gesetzlich vorgegebenen Kriterien, die zum Ausschluss einer
ZUE-Errichtung führen
Siedlungsräumliche Kriterien
Siedlungsflächen
Bereits genutzte Siedlungsflächen gem. Amtlichem
Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS)
Baulandprogramm Stufe 1
(V/0207/2018) Flächen des Baulandprogramms Stufe 1
Erläuterung: Diese Flächen sind aufgrund dringenden
Wohnraumbedarfs und auf Basis bereits erfolgter Verabredungen mit
den Eigentümern (gem. SoBoMü) für eine zeitnahe Aktivierung als
neue Baugebiete in der Stadt Münster vorgesehen
FNP-Flächenreserven für
industrielle Nutzungen
(GI-Gebiete)
Noch nicht genutzte Flächen, die im FNP als GI-Gebiete
dargestellt sind
Erläuterung: Aufgrund von Abstandsbelangen zwischen bestehenden
Betrieben bzw. zulässigen Nutzungen ggü. sensiblen Nutzungen (z. B.
Wohnen) eignen sich diese Standorte nicht zur Errichtung einer ZUE
Siedlungsstruktur Mehr als 1 km Abstand zum nächstgelegenen Siedlungsraum
Sonstige Ausschlusskriterien im Sinne von „weichen“, allerdings nicht gesetzlich vorgegebenen Kriterien, die in der Abwägung zum Ausschluss einer ZUE-Errichtung führen
Baulandprogramm Stufe 2
(V/0207/2018)
Wohnsiedlungs-
flächenkonzept 2030
(V/0200/2018)
Baulandprogramm Stufe 2, Wohnsiedlungsflächenkonzept
2030 sowie FNP-Wohnbauflächen-Reserven
Erläuterung: Diese Flächen sind für eine Aktivierung als neue
Baugebiete aufgrund dringenden Wohnraumbedarfs mittel- bis
langfristig vorgesehen. Sollten diese im Einzelfall bereits kurzfristig
verfügbar sein, stehen sie wegen der Priorität des dringenden
Wohnraumbedarfs nicht für die Errichtung einer ZUE zur Verfügung -
mittel- bis langfristig verfügbare potenzielle Wohnbauflächen kommen
für die Errichtung einer ZUE nicht in Betracht, weil diese kurzfristig
realisiert werden soll
Kern-Siedlungsschwerpunkt
(gem. FNP) Lage außerhalb des im FNP dargestellten Kern-Siedlungs-
schwerpunktes
Erläuterung: Aufgrund der Größe der Einrichtung (ca. 500 Plätze)
sollte diese in dem Teilraum der Stadt Münster mit der höchsten
Zentralitätsstufe (Kern-Siedlungsschwerpunkt) verortet werden, sofern
eine solche Einrichtung bzgl. der vorhandenen Siedlungsstruktur
grundsätzlich verträglich ist – Stadtteillagen werden daher
ausgeschlossen
Kriterium Beispiel
Nutzungskonkurrenz 1 • Bestandteil des Gewerbeflächenkonzepts
• Sonstiges
Natur und Umwelt ² • Lage im 2. Grünring
• Betroffene nicht gesetzlich geschützte Biotope
Erreichbarkeit • ÖPNV: Fußläufige Entfernung zur nächsten (vorhandenen) Bushaltestelle oder Schienenhaltepunkt
• IV: Anbindung an benachbarte Hauptverkehrsstraße
fehlende Leistungsfähigkeit der Zuwegung
Entwässerung • Aufwand für Herstellung von Entwässerungsanlagen
Immissionen • Lärmimmission durch verkehrsreiche Straßen oder Bahnstrecken
• Geruchsimmissionen z.B. durch landwirtschaftliche Betriebe im Umfeld
• Schutzabstand zu benachbarter industrieller Nutzung
Planungsrecht • Regionalplan
• FNP
Realisierung • Flächenverfügbarkeit
• Zeithorizont
Flächengröße • Erreichung der Mindestflächengröße
• Flächenzuschnitt
1 In der Abwägung ist für die Standorteignung insbesondere ausschlaggebend das Kriterium „Nutzungskonkurrenz“ vor dem
Hintergrund der Bedarfe für Wohnen und Gewerbe der wachsenden Stadt und der damit verbundenen grundsätzlichen
Siedlungsflächenknappheit in Münster
² Die Ermittlung einer möglichen Betroffenheit von Artenschutzbelangen sowie des konkreten Ausgleichsbedarfs erfordert
ggf. weitere vertiefende Untersuchungen
Kriterien für die weitere Prüfung potenzieller Standorte
Übersicht untersuchter potenzieller ZUE - Standorte
Bedingt
geeignet
Geeignet
Wenig geeignet
Nicht geeignet
1
2 3
6 5
9
4
8
7
10
11
12
15
13
14
16a
16b
17
Übersicht der untersuchten Standorte 1 - 3
2
1
3
Bedingt geeignet
Geeignet
Wenig geeignet
Nicht geeignet
Übersicht der untersuchten Standorte 1 - 3
Nr.
Standort
Nutzungs-
konkurrenz
Flächen-
größe
in ha
Natur
und
Umwelt
Erreichbarkeit
Techn.
Erschlie-
ßung
Immis-
sionen
Planungs-
recht
Realisierung
Gesamt-
bewertung
ÖP
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IV
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Reg
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lan
FN
P
Flä
ch
en
ve
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eit
Ze
ith
ori
zo
nt
1
Mauritz-Ost
Nördlich
Coppenrathsweg ++ + - - - - o - - - -
Wenig
geeignet
2
Mauritz-Ost
Östlich Wilhelms-
havenufer
++ + - o + - o - - - -
Wenig
geeignet
3
Mauritz-Ost
östlich „Pulver-
schuppen“ ++ + - + + - o - - ++ o Geeignet
LEGENDE ++ Kriterium sehr gut erfüllt, + Kriterium erfüllt, o Kriterium bedingt erfüllt, - Kriterium nicht erfüllt, -- K.O.-Kriterium
Kriterium Beurteilung
Nutzungskonkurrenz • Keine ++
Flächengröße • ca. 3,6 ha +
Natur und Umwelt • Lage im LP Nr. 1
• Lage im 2. Grünring und Vorrangfläche Freiraumsicherung
• Bestandteil der gepl. Parkanlage Mauritzheide gem. Grünordnung
(Zielkonzept Freizeit u. Erholung)
• Bestandteil des klimaökologischen Ausgleichsraums
• Altlasten-/Verdachtsfläche
-
Erreichbarkeit • ÖV: Bushaltestelle Pulverschuppen fußläufig erreichbar (ca. 400 m) +
• IV: Lage nahe an Hauptverkehrsstraße Warendorfer Str. (L 843 ) mit
Anbindung an B 51/B 481n (Umgehungsstraße) +
Entwässerung • Schmutzwasser-Anschluss über Pumpwerk und Druckrohrleitung
möglich, aber aufwendig; Regenwassereinleitung über Rückhaltung
möglich, Wasserrechtsverfahren zum Ausbau des Gewässers sowie
liegenschaftliche Regelungen erforderlich
-
Immissionen • Nähe Knoten B 51/B 481n (im Bau),
• Nähe Bahnstrecke Münster-Warendorf -Rheda-Wiedenbrück
• Sportflächen in der Nachbarschaft
o
Planungsrecht • Änderung Regionalplan erforderlich -
• Änderung FNP erforderlich (z.Zt. Grünfläche) -
Flächenverfügbarkeit • Städtisches Eigentum ++
Zeithorizont o
3 Mauritz-Ost – Östlich „Pulverschuppen“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
zur 91. Änderung des FNP der Stadt Münster
im Bereich „Am Pulverschuppen“
Agenda
Einleitung • Zweck des Verfahrens zur 91. Änderung des FNP
• Änderungsbereich | geplante Darstellung
• Verfahren | vorläufige Zeitplanung
Standortuntersuchung • Anforderungen an die ZUE
• Methode und Ergebnis
Verkehrliche Aspekte • Geplante Erschließung
Verkehrliche Erschließung
Sachstand:
Der Landesbetrieb Straßen NRW hat im September 2018 er-
klärt, dass er die geplante neue, gebündelte und lichtsignal-
gesteuerte Einmündung Wilhelmshavenufer / Am Pulver-
schuppen / Zufahrt zur BImA-Fläche, incl. einer erforderlichen
Lärmschutzwand, innerhalb der nächsten zwei Jahre erstellt
Eine im August 2018 durchgeführte Verkehrszählung an der
ZUE Ibbenbüren (mit ca. 350 zum Zeitpunkt der Zählung dort
untergebrachten Personen) hat im Ergebnis nur eine geringe
Belastung mit Kfz-Fahrten mit insges. ca. 130 Kfz - Zu-/Ab-
fahrten im Zählzeitraum von 5:00 bis 19:00 Uhr aufgezeigt
Für die geplante, grundsätzlich vergleichbare ZUE Münster
wird mit einem ähnlichen Kfz-Aufkommen gerechnet
Diese Verkehre können aus verkehrsplanerischer Sicht
problemlos über die neue lichtsignal-gesteuerte Einmündung
abgewickelt werden
Weiteres Vorgehen:
Abstimmung mit der BImA bzgl. der Nutzung ihrer Fläche für
die Kfz-Erschließung des geplanten ZUE-Standorts
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
zur 91. Änderung des FNP der Stadt Münster
im Bereich „Am Pulverschuppen“
Agenda
Einleitung • Zweck des Verfahrens zur 91. Änderung des FNP
• Änderungsbereich | geplante Darstellung
• Verfahren | vorläufige Zeitplanung
Standortuntersuchung • Anforderungen an die ZUE
• Methode und Ergebnis
Verkehrliche Aspekte • Geplante Erschließung
Technische Erschließung • Schmutzwasser | Regenwasser
Technische Erschließung Schmutzwasser
Sachstand:
Der Bereich der ehem. Kaserne „Pulver-
schuppen“ verfügt über ein eigenes
Schmutzwasser-Pumpwerk, an das
grundsätzlich auch der Schmutzwasser-
Anschluss für die ZUE auf der geplanten
städtischen Fläche angeschlossen werden
kann
Alternativ dazu wäre der Bau eines neuen
Schmutzwasser-Pumpwerkes und einer
neuen Druckrohrleitung (Länge ca. 850 m)
über die Warendorfer Str. zur Einleitung in
das vorhandene Kanalnetz in der Dyck-
burgstr. möglich
Weiteres Vorgehen:
Abstimmung vertraglicher Regelungen
zum Anschluss an das auf der BImA-
Fläche vorhandene Schmutzwasser-
Pumpwerk
Technische Erschließung Regenwasser
Sachstand:
Die bestehende Topografie, die Bodeneigen-
schaften und der hohe Grundwasserstand
lassen keine Regenwasser-Versickerung zu,
was bei starken Regenfällen in der Vergangen-
heit wiederholt zu Überschwemmungen ge-
führt hat
Grundsätzlich muss das Regenwasser daher
über vorhandene Gräben abgeleitet bzw. durch
bauliche Maßnahmen zurückgehalten werden
Das Grundproblem ist, dass durch den Bau
des DEK das östlich davon gelegene Gelände
von seinem natürlichen Vorfluter (Edelbach)
abgetrennt wurde
Die Regenwasser-Entwässerung erfolgt derzeit
über teilweise verrohrte Gräben (im Gewässer-
Unterlauf mit ca. 800 m Länge) mit zu engen
Querschnitten entlang des Coppenrathswegs
und des Wilhelmshavenufers zur Einleitung in
den DEK nördlich der Schleuse
Einzugsgebiet des Vorflutgewässers
Nr. 3299992
Aufgrund der örtlichen Verhältnisse führt be-
reits ein 2 - 5 jähriges Hochwasser-Ereignis
zu Überflutungen; angestrebt wird, dass die
Wassermenge oberhalb eines 50-jährigen
Hochwassers abgeführt werden kann
Technische Erschließung Regenwasser
Lösungsansatz:
Der Entwurf eines hochwasserwirtschaftlichen
Gutachtens liegt vor
Die unzureichende Hochwasser-Sicherheit im Ein-
zugsgebiet bedeutet einen dringenden Bedarf für
eine hydraulische Sanierung des lokalen Gewäs-
sersystems zur Erfüllung der gesetzlich vorge-
schriebenen Standards zur Hochwasservorsorge
Dieses ist unabhängig davon, ob eine ZUE am
geplanten Standort „Pulverschuppen“ errichtet
wird
Vorgesehene Maßnahmen:
• Neutrassierung und naturnaher Ausbau eines leistungsfähigen Gewässersystems mit aus-
reichendem Querschnitt bis zur Einleitungsstelle in den DEK nördlich der Schleuse
• Öffnung von verrohrten Gewässerstrecken / Schaffung von Retentionsvolumen im und am
Gewässer / Beseitigung von punktuellen Engstellen (Durchlass-Aufweitungen)
• Anschluss des künftigen ZUE-Grundstücks an das Gewässersystem nur über separate dezen-
trale Rückhaltemaßnahmen auf dem ZUE-Grundstück
Neutrassierung und Ausbau des Gewässers
Technische Erschließung Regenwasser Weiteres Vorgehen:
Die Planungen zur schmutz- und regenwasser-
technischen Erschließung des ZUE-Grundstücks
laufen parallel
Die konkrete Planung für eine naturnah gestaltete
Gewässerverlegung ist für das 1. Halbjahr 2019
vorgesehen
Das wasserrechtliche Plangenehmigungsver-
fahren gem. Wasserhaushaltsgesetz mit Beteili-
gung der Anrainer und örtlich Betroffenen sowie
die Umweltverträglichkeits-Vorprüfung soll bis
Anfang 2020 durchgeführt werden
Die Vergabe bzw. der Bau der Gewässerverlegung
soll ab Mitte 2020 starten
Verhandlungen mit betroffenen Eigentümern
wurden bereits aufgenommen
Gespräche mit Genehmigungsbehörde (Untere
Wasserbehörde), Zuwendungsbehörde (Bezirks-
regierung MS) und Wasserstraßenverwaltung
bzgl. künftiger Gewässereinleitung in den DEK
Geplante Gewässerverlegung: Südlich des Coppenrathswegs soll der Entwäs-
serungsgraben künftig südlich des Umspann-
werks der Stadtwerke verlaufen und westlich
davon den Coppenrathsweg unterqueren, um
von dort entlang des Sportgeländes nach Nor-
den bzw. Westen und anschließend entlang
des Wilhelmshavenufers zur Einleitungsstelle
nördlich der DEK-Schleuse geführt zu werden
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
zur 91. Änderung des FNP der Stadt Münster
im Bereich „Am Pulverschuppen“
Agenda
Einleitung • Zweck des Verfahrens zur 91. Änderung des FNP
• Änderungsbereich | geplante Darstellung
• Verfahren | vorläufige Zeitplanung
Standortuntersuchung • Anforderungen an die ZUE
• Methode und Ergebnis
Verkehrliche Aspekte • Geplante Erschließung
Technische Erschließung • Schmutzwasser | Regenwasser
Umwelt relevante Aspekte • Altlasten | Kampfmittelbelastung / -beseitigung
• Artenschutz | Ausgleichsmaßnahmen
• Lärmschutz
Sachstand:
Altlastenverdachtsfläche (Nr. 722) auch auf städtischem
Grundstück mit Verfüllungen im Bereich ehemaliger Bomben-
trichter mit Boden, Bauschutt und Schotter bis zu einer Tiefe
von ca. 1 m; durchgeführte chemische Analysen zeigen keine
auffälligen Werte
Luftbild von 1945 zeigt weitere verfüllte Bombentrichter
Weiteres Vorgehen:
Erstellung eines Gutachtens bzgl. gesunder Wohn- und
Arbeitsverhältnisse
Altlastenbeseitigung nach Kampfmittelräumung (Dauer i.d.R.
ca. 4 Monate)
frühere Pachtverträge für die städtische Fläche sind zum
31.10.2018 gekündigt worden; Betretungsmöglichkeiten für
weitere Untersuchungen bzw. Maßnahmen sind damit
gegeben
Umwelt relevante Aspekte Altlasten
Auszug Umweltkataster / Altlastenkarte
Sachstand:
Luftbildanalyse aus 2016 liegt vor, demnach 3 Verdachts-
punkte (VP) auf städtischem Grundstück und 1 VP unmittelbar
östlich der Grundstücksgrenze
Weiteres Vorgehen:
Beantragung der Kampfmittelräumung beim Kampfmittel-
beseitigungsdienst (KBD / Bearbeitungsdauer i.d.R. ca. 3
Wochen)
Durchführung und Auswertung einer Oberflächen-Detektion
(Dauer i.d.R. ca. 3 Wochen)
Überprüfung der Verdachtspunkte (Dauer i.d.R. ca. 3 Wochen;
bei ggf. erforderlicher Wasserhaltung plus i.d.R. ca. 1 Woche)
Bezirksregierung (BZR) Arnsberg empfiehlt eine baubeglei-
tende Kampfmittelräumung
Umweltrelevante Aspekte Kampfmittelbelastung/-beseitigung
Suchraum für Kampfmittel
Umweltrelevante Aspekte Artenschutz | Ausgleichsmaßnahmen
Sachstand:
Bei der Planung der ZUE ist der Artenschutz angemessen zu
berücksichtigen, eine umfassende Kartierung ist erforderlich
Hinweise auf verfahrenskritische Arten liegen nicht vor
Ein faunistisches Gutachten und eine artenschutzrechtliche
Prüfung (ASP Stufe I und II, ggf. III) wurden bereits beauftragt
(Dauer: insgesamt bis 01.08.2019) zur Erfassung folgender
planungsrelevanter und wertgebender Tierarten:
• Brutvögel (Anfang März bis Ende Juni 2019)
• Fledermäuse (Mitte September 2018 bis Anfang Juli 2019)
• Amphibien (Anfang März bis Ende Juni 2019)
• Reptilien (Ende April bis Anfang Juli 2019)
Im Rahmen der 91. FNP-Änderung wird ein umfassender
Umweltbericht erstellt und veröffentlich, in dem alle planungs-
relevanten Umweltaspekte behandelt werden
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gem. Anlage 1
UVP-Gesetz NRW ist für Flüchtlingsunterkünfte nicht
erforderlich
Untersuchungsraum Artenschutz-
Gutachten
Umweltrelevante Aspekte Artenschutz | Ausgleichsmaßnahmen
Weiteres Vorgehen:
ZUE-Planbereich liegt im Geltungsbereich des Landschafts-
plans (LP) „Werse“, eine Änderung des LP ist erforderlich
LP trifft keine Schutzgebiet-Ausweisung für den Planbereich,
allerdings besteht die Zielsetzung „Erhalt einer mit natürlichen
Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten
Landschaft“ incl. vorhandener Tierwelt und ihrer Lebensräume/
-bedingungen, z.B. einer vor Ort vorhandenen Hecke
Art und Umfang von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, z.B.
im Sinne einer geeigneten Eingrünung, sind abhängig vom
konkreten baulichen Nutzungskonzept der ZUE vom Verur-
sacher zu erbringen
Bei Bauantragstellung ist ein landschaftspflegerischer Begleit-
plan (LBP) einzureichen mit folgenden Angaben: • Darstellung des vorhandenen Gehölzbestandes und Angaben über
ggf. zu beseitigende Bäume und Gehölze
• Darstellung der geplanten und vorhandenen Gebäude, befestigten
Flächen, Wege, Zufahrten, Stellflächen mit Angabe der
Befestigungsart
• Darstellung der geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie
Vorlage einer Eingriffsbilanzierung
Umweltrelevante Aspekte Lärmschutz
Sachstand:
Bau des Knotens B 51 / B 481n führt zu einem höheren Verkehrsauf-
kommen im Nahbereich des geplanten ZUE-Standorts (Prognose:
Rechtsabbieger B 481n / Warendorfer Str. ca. 14.000 Kfz/Tag)
Für eine lärmtechnische Beurteilung des geplanten ZUE-Standorts im
Rahmen der FNP-Änderung sind die lärmtechnischen Aussagen des
Gutachtens zum Planfeststellungsverfahren Ausbau B 51 / B 481n
ausreichend; danach werden vor Ort max. Lärmwerte von 59 dB(A)
am Tag erwartet, die Orientierungswerte für den Schallschutz im
Städtebau für Dorf- und Mischgebiete betragen tags 60 dB(A) und
nachts 45 dB(A)
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens muss ggf. noch mit
einem Lärmschutz-Gutachten geprüft werden, ob Schallschutz-
maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm am ZUE-Standort
erforderlich sind
Der Lärm durch die nördlich des Coppenrathsweg gelegene Sport-
anlage ist aufgrund der Entfernung zum Standort nicht erheblich
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
zur 91. Änderung des FNP der Stadt Münster
im Bereich „Am Pulverschuppen“
Agenda
Einleitung • Zweck des Verfahrens zur 91. Änderung des FNP
• Änderungsbereich | geplante Darstellung
• Verfahren | vorläufige Zeitplanung
Standortuntersuchung • Anforderungen an die ZUE
• Methode und Ergebnis
Verkehrliche Aspekte • Geplante Erschließung
Technische Erschließung • Schmutzwasser | Regenwasser
Umwelt relevante Aspekte • Altlasten | Kampfmittelbelastung / -beseitigung
• Artenschutz | Ausgleichsmaßnahmen
• Lärmschutz
Fragen und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger