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Ing. Markus Pruckner / Arbeitssicherheit Sicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung AM-VO § 5 erwendung eines Arbeitsmittels Gefahr für Sicherheit und Gesundheit angemessene Unterweisung der AN Unterweisung

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AM-VO

§ 5

Verwendung eines Arbeitsmittels Gefahr für Sicherheit und Gesundheit

angemessene Unterweisung der AN

Unterweisung

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Die Anweisungen des Dienstgebers sind zu beachten

Das ausgefasste Werkzeug ist sorgsam zu behandeln

Während der gesamten Arbeitszeit herrscht Alkoholverbot (auch in den Pausen)

Im gesamten Gebäude herrscht Rauchverbot

Die Arbeitszeit ist pünktlich einzuhalten

Verhalten am Arbeitsplatz

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Präventivdienste

ArbeitsmedizinerinDr. Elisabeth Szedenik DW 2420Mo 12:00 – 14:30 UhrMi 9:00 – 12:00 UhrDo 11:30 – 14:30 UhrFr 12:00 – 14:30 Uhr

SicherheitsfachkraftIng. Markus Pruckner DW 2068

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GefahrenbereichAM-VO

§ 2

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1) Gefährdung durch Arbeitsplatz(Absturzgefahren)

2) Gefährdung durch Arbeitsmittel (Maschinen, Geräte,....)

3) Gefährdung durch Arbeitsstoffe (Materialien, Staub, Dämpfe, ....)

4) Gefährdung durch Unachtsamkeit

Sicherheit am ArbeitsplatzSicherheit am Arbeitsplatz

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Information der AN

Alle Arbeitnehmer/innen

• Einrichtungen zur Brandbekämpfung Standorte Handhabung• Einrichtungen zur Erste-Hilfe-Leistung Standorte

AStV

§ 14

2415

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Ausnahme nur in bezeichneten Raucherinseln

Im gesamten Gebäude gilt absolutes Rauchverbot

ASchG

§ 30

Nichtraucherschutz

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Während der gesamten Arbeitszeitgilt absolutes Alkoholverbot

Alkohol am Arbeitsplatz

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AM-VO

§ 2

Technische Vorkehrungen

• Zugang zu Gefahrenbereich verhindern• Hineinlangen verhindern• Absturz verhindern• andere geeignete Schutzfunktion bewirken

Schutzeinrichtungen

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Ist mit Verletzungen oder mit gesundheitlichen Schäden von Arbeitnehmern zu rechnen, so sind vom Arbeitgeber zurVerfügung zu stellen:

§ 69 ASchG, §§ 66 bis 71 AAV

Persönliche Schutzausrüstung - ArtenPersönliche Schutzausrüstung - Arten

Die Vorschriften übererforderliche Gesundheitsüberwachung sind unabhängig von der Benutzung persönlicher Schutzausrüstung anzuwenden.

S ID I

• Kopfschutz,• Fußschutz,• Augen- und

Gesichtsschutz,• Atemschutz,• Körperschutz.

7 Persönliche Schutzausrüstung7.1 Grundlagen

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AM-VO

§ 37

gegen Wegrutschenund Umfallen sichern

tragfähige Standfläche

geeignete Sicherung gegenAuseinandergleiten

keine Widerlageroberhalb der Gelenke

Stehleitern

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AM-VO

§ 34

Aufstellung

• gegen Umfallen und Wegrutschen gesichert• auf tragfähiger Standfläche• erforderlichenfalls lastverteilende Unterlage• gegen Anstoßen sichern im Verkehrsbereich von Fahrzeugen im Öffnungsbereich von Fenstern, Türen• bei schlechter Sicht Warnbeleuchtung

Leitern

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AM-VO

§ 34

Verwendung

• als waagrechte Gerüstträger• als Unterlagen für Gerüstbeläge• als Laufgänge, Lauftreppen, Laufbrücken• von Gerüstleitern und Dachleitern als Aufstiegsleitern

Leitern

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Sicheres Benutzen von LeiternSicheres Benutzen von Leitern

Nur geeignete Leitern benutzen.Schadhafte Leitern nicht benutzen und Mängel melden.

Leitern nur auf tragfähigem und ebenem Untergrund aufstellen.

Sicherung der Leiter gegen Wegrutschen bzw. Umfallen z.B. durch Leiterfüße, vornehmen.

Der Beschäftigte muss bei Arbeiten mit beiden Beinen auf der Leitersprosse stehen.

Beim Benutzen von Leitern ist geeignetes Schuhwerk zu tragen.

Leitern, im Verkehrsbereich von Fahrzeugen, Hebe-zeugen, im Öffnungsbereich von Fenstern, Türen:• Vorkehrungen gegen Anstoßen (z.B.: Absperrungen,

Warnposten).• Bei schlechter Sicht, Dunkelheit: deutlich sichtbare

Warnbeleuchtung.

3 Arbeitsmittel3.5 Leitern

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StehleiterStehleiter

§ 37 AM-VO

Stehleitern dürfen als Anlegeleitern nur verwendet werden, wenn sie aufgrund konstruktiver Einrichtungen hiefür geeignet sind.

Vorhandene Spreizsicherungen an Stehleitern müssen benutzt werden.

Ein Übersteigen von Stehleitern auf andere Standplätze oder Einrichtungen ist nicht zulässig, sofern die Leiter nicht gegen Kippen und Wegrutschen gesichert ist.

Verfahrbare Stehleitern müssen gegen unbeabsichtigtes Verschieben gesichert sein.

Stehleitern dürfen benutzt werden, wenn diese• eine fest angebrachte Spreizsicherung haben,• oberhalb der Gelenke keine Widerlager bilden können.

3 Arbeitsmittel3.5 Leitern

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AM-VO

§ 47

Vorübergehend benötigte Standplätze

• aufgeschichtete Ziegel• aufeinandergestellte Fässer, Kisten, Eimer

gilt auch für die

Auf- und Abstiege zu diesen

Standplätze, Aufstiege

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Heben und Tragen

1) Mit steil aufgerichtetem Oberkörper aus der Hocke heben.

2) Das Verdrehen der Wirbelsäule beim Heben und Ablegen von Lasten vermeiden.

3) Lasten eng am Körper heben und tragen.

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Der Rücken beim Heben von Lasten

Druckkraft auf die Lendenwirbelsäule beim Heben von 25 kg

0

1

2

3

4

5

6

0 30 60 90

Rumpfneigungswinkel

Dru

ck

kra

ft in

kN

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In einem IT-System(Schutzleitungssystem)

Erdver-bindungdurch Standort

Z=1000

In einem geerdeten NetzTT-System

(Schutzerdung oderFehlerstromschutzschaltung)

Erdverbindungdurch Standort

Z=1000

5 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel5.1 Grundlagen

Wann fließt Strom durch den Körper?Wann fließt Strom durch den Körper?

Der elektrische Strom fließt nur in einem geschlossenen Stromkreis.• Stromfluss über die Erde

Erdverbindungdurch Isolations-fehler

Z=1000

In einem IT-System(Schutzleitungssystem)

ÖVE-EN 1, nach BGI 548(ÖVE-E 8001-1)

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ElektroschutzElektroschutz

5 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel5.1 Grundlagen

ESV

• ÖVE-E 5 Teil 1/1989 (Betrieb von Starkstromanlagen - Grundsätze)• ÖVE-E 5 Teil 9/1982 (Betrieb von Starkstromanlagen - in explosionsgefährdeten Betriebsstätten)• ÖVE-EN 1 Teil 1/1989 (Schutzmaßnahmen)• ÖVE-EN 1 Teil 2/1993-04 (elektrische Betriebsmittel)• ÖVE-EN 1, Teil 3 (Beschaffenheit, Bemessung und Verlegung von Leitungen und Kabeln)• ÖVE-EN 1, Teil 4 (Anlagen besonderer Art, zB feuchte Räume, Garagen, Provisorien)• ÖVE-EX 65/1981, ÖVE-EX 65a/1985 (elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen)• ÖVE-T 5/1990 (Bahnanlagen)

Wichtige ÖVE-Vorschriften:

Die für den Arbeitnehmerschutz relevanten ÖVE-Vorschriften bei• Errichtung,• Betrieb und• Wartung von Starkstromanlagensind durch die Elektroschutzverordnung verbindlich.

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen in sicherem Zustand erhalten werden.

HO7RN-F

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Benutzen von elektrischen BetriebsmittelnBenutzen von elektrischen Betriebsmitteln

§§ 15, 35 ASchG, § 1 ESVÖVE-E 5 Teil 1/1989

(ÖVE-EN 50110-1)

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur benutzt werden, wenn

mit sicherheitstechnischen Mängeln

dürfen nur bestimmungsgemäß benutzt werden,

dürfen nur entsprechend der elektrotechnischen Regeln betrieben werden,

sind vor dem Benutzen auf betriebssicheren Zustand zu überprüfen,

• dürfen nicht mehr benutzt werden bzw. müssen abgeschaltet werden und

• sind dem Vorgesetzten unverzüglich zu melden.

• eine ggf. erforderliche Beauftragung erteilt wurde und• eine entsprechende Unterweisung erfolgt ist,

ArbeitnehmerDefektes Arbeitsmittel

ZuständigerVorgesetzter bzw.zuständige Person

5 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel5.2 Schutzmaßnahmen

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Physiologische Wirkungen Physiologische Wirkungen von Strom auf den Menschenvon Strom auf den Menschen

5 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel5.1 Grundlagen

nach ZH 1/95 IEC-Pub. 479 P.1

Zone 1:Keinerlei Auswirkungen und Reaktionen.

Zone 2:Keine schädlichen physiologischen Auswirkungen.

Zone 3:Keine Organschäden zu erwarten. Reversible Störungen der Reizbildung und Reizleitung im Herzen, Muskelkontraktion und Atemschwierigkeiten wahrscheinlich.

Zone 4:Herzkammerflimmern wahrscheinlich. Zunehmende Stromstärke und Einwirkdauer führt zu Herzstillstand, Atemstillstand und schweren Verbrennungen. Ab 500 mA kann jede kurzzeitige Einwirkung tödlich sein.

0,1

10

100

1000

10000

50

500

5000

20

200

2000

1,0

10 1000

1005,0

50

500

2,0

20200

0,2

0,5

1 2 4

Herzkammer-flimmernwahrscheinlich

Zeit [ms]

Strom[mA]

ab 10 msLoslassgrenze

ab 300 msHerzflimmernwahrscheinlich

nachIEC 64

Wah

rne

hmu

ngsg

ren

ze

Loslassgrenze

320

0 m

A

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LichtbogenwirkungLichtbogenwirkung

5 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel5.1 Grundlagen

nach BGI 548

UV-Strahlung

IR-Strahlung(Wärmestrahlung)Lichtbogentemperatur

von ca. 4000°C

GlühendeMetallteilchen

Stromleiter

Lichtbögen entstehen beim Trennen oder Verbinden elektrischer Leiter mit unterschiedlichen Potentialen oder durch Isolationsfehler:• an Schaltern, die eine elektrische Last ein- oder ausschalten (Einschaltstrom) bzw

Kurzschließen (Kurzschlussstrom),• durch elektrostatische Entladungen, zB Blitzeinwirkung,• durch Isolationsfehler infolge

von Feuchtigkeitoder Werkstoffermüdung,

• durch Kurzschluss infolgeder Verwendung ungeeigneten Werkzeuges.

Gefahren für den Menschen durch Lichtbögen:• Thermische Strahlung Verbrennungen• UV-Strahlung Verblitzen der Augen• Wärmeeinwirkung durch verdampfende Metallteilchen Verbrennungen und Erschrecken

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Störungen bei elektrischen AnlagenStörungen bei elektrischen Anlagen§ 2 ESV

ÖVE-E 5 Teil 1/1989(ÖVE-EN 50110-1)

Beim Auftreten von Störungen sind die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auszuschalten.

Keine eigenmächtigen Veränderungen vornehmen.

Defekte Sicherungen nur durch Sicherungseinsätze gleichen Typs und Nennwertes ersetzen.

Die Instandsetzung elektrischer Anlagen dürfen nur durch Personen, die die erforderliche Fachkunde besitzen erfolgen.

AC

: 23

0 V ~ 1 0 A

A C 23 0 V 10 A

230V

• 1 0 A

Sicherung

Elektroverteilerkasten mit

FI-Schutzschalter und Sicherungsautomaten

5 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel5.2 Schutzmaßnahmen

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Arbeiten an elektrischen Anlagen Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmittelnund Betriebsmitteln

§ 2 ESVÖVE-E 5 Teil 1/1989

(ÖVE-E 50110-1)

Vor Beginn der Arbeiten an aktiven Teilen muss der spannungsfreie Zustand hergestellt und während der Arbeiten sichergestellt werden.

Die 5 Sicherheitsregeln sind bei Arbeiten an Starkstromanlagen grundsätzlich einzuhalten.

Das Einhalten der 5 Sicherheitsregeln ist bei Arbeiten an elektrischen Anlagen lebenswichtig!

Vor Beginn der Arbeiten sind folgende Maßnahmen zu treffen:

5 Sicherheitsregeln

• Allpolig und allseitig abschalten,• Gegen Wiedereinschalten sichern,• Auf Spannungsfreiheit prüfen,• Erden und kurzschließen,• Gegen benachbarte unter Spannung stehende

Teile schützen (abdecken, eingrenzen).

HochspannungVorsicht!

Lebensgefahr

5 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel5.3 Arbeiten an elektrischen Anlagen

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nach ÖVE-E 34 und DIN VDE 0134

Erste Hilfe bei StromunfällenErste Hilfe bei Stromunfällen

Beim Berühren von unter Spannung stehenden Teilen besteht LEBENSGEFAHR !

Reihenfolge beachten!

1. Strom unterbrechen durch:• Ausschalten, Stecker ziehen• Sicherung herausnehmen oder• Sich selbst isoliert aufstellen (z.B. trockenes Brett, trockene Kleidung, dicke trockene

Zeitung, trockene Plastiktüte) und nichts berühren.• Verunglückten mit nichtleitendem Gegenstand (z.B. trockene Holzlatte) von den

unter Spannung stehenden Teilen trennen oder an seinen Kleidern wegziehen.

• Rettungsdienst oder Notarzt rufen! Notruf: (144)• Ansprechbarkeit überprüfen, Atmung und Puls kontrollieren,• Erste Hilfe je nach Verletzung durchführen,• Verunfallten nicht allein lassen!

(Eine Vorsorgeuntersuchung auf Herzrhythmus-Störungen sollte immer durchgeführt werden).

2. Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten:

2 A C 50 H z 2 3 0 V ~

IP 44

10A

HO7RN-F

1996

N otaus

10

5 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel5.5 Erste Hilfe und Brandbekämpfung

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Erste Hilfe - Hochspannungsanlagen über 1 kVErste Hilfe - Hochspannungsanlagen über 1 kV

nach ÖVE-E 34 und VDE 0134nach BGI 510

Beim Berühren von unter Spannung stehenden Teilen besteht LEBENSGEFAHR!

Annäherung nur bis 5m.

Bei unbekanntenSpannungen:

Ruhe bewahren! Reihenfolge beachten!

Notruf: Hochspannungsunfall

Nur Fachkundige dürfen Anlagen spannungsfrei schalten bzw die Rettung bei unter Spannung stehenden Teilen ermöglichen. Verunfallten erst dann retten, wenn Spannungsfreiheit hergestellt ist!

Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten:• Ansprechbarkeit überprüfen, • Atmung und Puls kontrollieren,• lebensrettende Maßnahmen durchführen,• Verunfallten nicht allein lassen!

2415Rettungsmaßnahmen durch Fachkundige einleitenNur Fachkundige haben ausreichende Fachkenntnisse.

5 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel5.5 Erste Hilfe und Brandbekämpfung

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5 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel5.5 Erste Hilfe und Brandbekämpfung

Erste HilfeErste Hilfe

nach BGI 510

Ansprechen!

Bewusstseins-kontrolle

keinBewusst-sein

kein Atem

kein Puls

Herz-Lungen-Wiederbelebung

Bei Bewusstlosigkeit undvorhandener Atmung:Stabile Seitenlage

Bewusstsein vorhanden

Atem vorhanden

Puls vorhanden

Bei Atemstillstand:Beatmung / Atemspende

Schockbekämpfung

Atem-kontrolle

Kreislauf-kontrolle

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5 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel5.5 Erste Hilfe und Brandbekämpfung

Erste HilfeErste Hilfe

nach BGI 510

Mit 2 Atemspenden beginnen.Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführen bis beim Verletzten die Atmung und der Kreislauf einsetzen oder bis ein Arzt übernimmt.

2x Atemspende15x Herzdruckmassage

1x Atemspende5x Herzdruckmassage

Bei Kreislaufstillstand: Herz-Lungen-Wiederbelebung

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Nimm dir 2 Sekunden oder 2 Minuten Zeit bevor du etwas tust,

damit du versteckte Gefahren vor, während und nach der Erledigung der Arbeit

erkennen und beheben kannst!

Take 2 / Nimm 2