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Einleitung des Cedefop 3 Vorwort des Verfassers 9 Kapitel 1 — Allgemeine Informationen 13 1.1 Politische und administrative Strukturen 13 1.2 Bevölkerung 15 1.2.1 Die italienische Bevölkerung 15 1.2.2 Bildungsniveau der Bevölkerung 19 1.2.3 Zuwanderung aus dem Ausland 21 1.3 Wirtschaft und Erwerbsbevölkerung 22 1.3.1 Wirtschaft 22 1.3.2 Erwerbsbevölkerung 24 Kapitel 2 — Geschichte und rechtliche Struktur des Bildungssystems 31 2.1 Die historische Entwicklung des Bildungssystems 31 2.1.1 Das Schulsystem 31 2.1.2 Die Berufsbildung 32 2.2 Gliederung der Kompetenzen 38 2.2.1 Das Schulsystem 38 2.2.2 Berufliche Erstausbildung und Weiterbildung 38 2.2.3 Delegierung von Kompetenzen an die Provinzen 40 2.3 Das Berufsbildungssystem heute 45 2.3.1 Die Planung der Maßnahmen 45 2.3.2 Die Durchführung der Maßnahmen 46 2.3.3 Die Rolle der Sozialpartner 47 2.3.4 Die Rolle des Europäischen Sozialfonds 49 Kapitel 3 — Struktur des Berufsbildungssystems 51 3.1 Das allgemeine Bildungswesen und die Bildungs- und Berufsbildungsbeteiligung 51 3.2 Die berufliche Erstausbildung: ein allgemeiner Überblick 59 3.2.1 Berufsbezogene Zweige des Schulwesens 62 a) Berufsfachliche Ausbildung 64 b) Fachlich-technische Ausbildung 66 c) Lehrerausbildung 67 d) Musisch-künstlerische Ausbildung 68 3.2.2 Berufsbezogene Ausbildung auf Hochschulebene 69 3.2.3 Das Erstausbildungssystem der Regionen 70 a) Allgemeine Merkmale 70 b) Strukturmerkmale des Berufsbildungsangebots der Regionen 72 c) Beteiligung an der regionalen Berufsbildung 76 d) Multiregionale Ausbildungstätigkeiten 77 3.3 Lehre und Verträge über Ausbildung und Arbeit 79 3.3.1 Allgemeine Merkmale 79 3.3.2 Quantitative Entwicklung der beiden Instrumente 81 3.4 Die Weiterbildung 83 3.4.1 Weiterbildungsmaßnahmen der Regionen 83 3.4.2 Weiterbildungsmaßnahmen nach dem Gesetz 236/93 86 3.4.3 ESF-Maßnahmen auf landesweiter Ebene 87 3.4.4 Die Weiterbildungstätigkeit der Unternehmen 87 3.4.5 Ausbildungsangebot der öffentlichen Verwaltung für ihre Beschäftigten 91 3.4.6 Die Weiterbildungsmaßnahmen der Handelskammern 91 Kapitel 4 — Die Finanzierung der allgemeinen und beruflichen Bildung 93 4.1 Die Finanzierung des allgemeinen Bildungswesens 93 4.2 Die Finanzierung der Berufsbildung 94 4.2.1 Die Ausgaben der Regionen für die Berufsbildung 94 4.2.2 Ausgaben des Arbeitsministeriums 98 4.2.3 Die Ausgaben des Bildungsministeriums 100 4.2.4 Ausgaben der öffentlichen Verwaltung für die Weiterbildung ihrer Beschäftigten 101 4.2.5 Die Finanzierung der alternierenden Ausbildung 102 7 Inhalt Kapitel 1 — Allgemeine Informationen

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Einleitung des Cedefop 3

Vorwort des Verfassers 9

Kapitel 1 — Allgemeine Informationen 131.1 Politische und administrative Strukturen 131.2 Bevölkerung 15

1.2.1 Die italienische Bevölkerung 151.2.2 Bildungsniveau der Bevölkerung 191.2.3 Zuwanderung aus dem Ausland 21

1.3 Wirtschaft und Erwerbsbevölkerung 221.3.1 Wirtschaft 221.3.2 Erwerbsbevölkerung 24

Kapitel 2 — Geschichte und rechtliche Struktur des Bildungssystems 312.1 Die historische Entwicklung des Bildungssystems 31

2.1.1 Das Schulsystem 312.1.2 Die Berufsbildung 32

2.2 Gliederung der Kompetenzen 382.2.1 Das Schulsystem 382.2.2 Berufliche Erstausbildung und Weiterbildung 382.2.3 Delegierung von Kompetenzen an die Provinzen 40

2.3 Das Berufsbildungssystem heute 452.3.1 Die Planung der Maßnahmen 452.3.2 Die Durchführung der Maßnahmen 462.3.3 Die Rolle der Sozialpartner 472.3.4 Die Rolle des Europäischen Sozialfonds 49

Kapitel 3 — Struktur des Berufsbildungssystems 513.1 Das allgemeine Bildungswesen und die Bildungs- und Berufsbildungsbeteiligung 513.2 Die berufliche Erstausbildung: ein allgemeiner Überblick 59

3.2.1 Berufsbezogene Zweige des Schulwesens 62a) Berufsfachliche Ausbildung 64b) Fachlich-technische Ausbildung 66c) Lehrerausbildung 67d) Musisch-künstlerische Ausbildung 68

3.2.2 Berufsbezogene Ausbildung auf Hochschulebene 693.2.3 Das Erstausbildungssystem der Regionen 70

a) Allgemeine Merkmale 70b) Strukturmerkmale des Berufsbildungsangebots der Regionen 72c) Beteiligung an der regionalen Berufsbildung 76d) Multiregionale Ausbildungstätigkeiten 77

3.3 Lehre und Verträge über Ausbildung und Arbeit 793.3.1 Allgemeine Merkmale 793.3.2 Quantitative Entwicklung der beiden Instrumente 81

3.4 Die Weiterbildung 833.4.1 Weiterbildungsmaßnahmen der Regionen 833.4.2 Weiterbildungsmaßnahmen nach dem Gesetz 236/93 863.4.3 ESF-Maßnahmen auf landesweiter Ebene 873.4.4 Die Weiterbildungstätigkeit der Unternehmen 873.4.5 Ausbildungsangebot der öffentlichen Verwaltung für ihre Beschäftigten 913.4.6 Die Weiterbildungsmaßnahmen der Handelskammern 91

Kapitel 4 — Die Finanzierung der allgemeinen und beruflichen Bildung 934.1 Die Finanzierung des allgemeinen Bildungswesens 934.2 Die Finanzierung der Berufsbildung 94

4.2.1 Die Ausgaben der Regionen für die Berufsbildung 944.2.2 Ausgaben des Arbeitsministeriums 984.2.3 Die Ausgaben des Bildungsministeriums 1004.2.4 Ausgaben der öffentlichen Verwaltung für die Weiterbildung

ihrer Beschäftigten 1014.2.5 Die Finanzierung der alternierenden Ausbildung 102

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8 4.2.6 Zusammenfassung der öffentlichen Ausgaben für die Berufsbildung 1034.3 Die Rolle der Gemeinschaftsfonds 1044.4 Die Ausgaben der Unternehmen 1064.5 Ausgaben der Ausbildungsteilnehmer 1074.6 Die Bildungsausgaben Italiens im internationalen Vergleich 108

Kapitel 5 — Qualitative Aspekte 1115.1 Zertifizierung und Qualifikationen 111

5.1.1 Zwei Zertifizierungssysteme 1115.1.2 Die Bescheinigungen des Schul- und Hochschulwesens 1115.1.3 Die Bescheinigungen des Berufsbildungswesens 112

5.2 Ausbildung der Ausbilder 1145.2.1 Lehrkräfte und Ausbilder in der schulischen und

berufspraktischen Berufsbildung 1145.2.2 Rechtliche und berufsständische Aspekte der Berufsprofile

Lehrkraft und Ausbilder 1155.3 Berufsberatung 116

5.3.1 Der rechtliche Rahmen 1165.3.2 Die bestehenden Strukturen 1175.3.3 Neue Perspektiven 1175.3.4 Einige innovative Ansätze 118

Kapitel 6 — Tendenzen, Perspektiven und Innovationen 1216.1 Allgemeine Strategie 1216.2 Aktuelle gesetzgeberische Maßnahmen 1236.3 Innovative Aspekte 125

6.3.1 Auf dem Weg zu einem integrierten System 1256.3.2 Die fachlich-technische Berufsbildung auf Hochschulebene 1266.3.3 Die Lehre 1276.3.4 Ausbildungs- und Berufsfindungspraktika 1296.3.5 Die Entwicklung des Zertifizierungssystems 1306.3.6 Die Akkreditierung von Berufsbildungsstrukturen 138

Anhänge 1411. Abkürzungen 1432. Die wichtigsten Einrichtungen 1453. Glossar 1514. Bibliographie zur Berufsbildung 1997/98 153

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4.1 Die Finanzierung des allgemeinenBildungswesens

Die 1997 vom Bildungsministerium geleisteten öffentlichen Bildungsausgabenbelaufen sich auf über 58 000 Mrd. ITL (30,13 Mrd. EUR), wobei eine leichte Erhöhungder Ausgaben für Personal sowie für den Erwerb von Waren und Dienstleistungenfestzustellen war.

Gegenüber dem Vorjahr sind die Ausgaben für alle Schulstufen mit Ausnahme derMittelschule (Sekundarbereich I) gestiegen — wenn auch nur in begrenztem Umfang.Ein beträchtlicher Anstieg dieser Ausgaben war 1996 zu verzeichnen gewesen, wasunter anderem auf die Erneuerung der Verträge zurückzuführen war.

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Kapitel 4 Die Finanzierung der allgemeinen undberuflichen Bildung

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Tabelle 4.1 Ausgaben nach Schulstufen. AufgewendeteHaushaltsmittel in Mrd. ITL (in KlammernGegenwert in Mrd. EUR)

JahrSchulstufe 1990 1995 1996 1997Vorschule 3 117,7 3 690,5 4 859,4 5 037,6Grundschule 11 845,7 12 197,7 16 623,4 16 957,6Sekundarbereich I 12 381,5 11 625,6 15 491,2 14 876,3Sekundarbereich II 12 433,3 13 577,0 17 761,3 17 973,1Sonstige Ausgaben (a) 1 071,4 2 597,6 3 467,3 3 469,8

Insgesamt 40 909,6 43 688,4 58 202,6 58 354,4Wert in Mrd. EUR (b) (21,12) (22,56) (30,05) (30,13)

(a) Folgende Posten sind enthalten:• Ausgaben für Erziehungsheime,• Einrichtungen für Taubstumme und Blinde,• nichtstaatliche Schulen des Sekundarbereichs I,• Kulturaustausch,• Schulbau und -ausstattung.

(b) 1 EUR = 1 936,27 ITL.

QUELLE: ISFOL ANHAND VON DATEN DES BILDUNGSMINISTERIUMS.

Privatschulen, die für alle Schulstufen existieren, erhalten nur in Ausnahmefällenstaatliche Beihilfen oder Fördermittel, sofern hier ein Bedarf im Bildungs- oderSozialbereich gedeckt wird, dem das staatliche Schulwesen nicht gerecht werden kann.

Nach den Censis-Daten für 1995/96 beträgt der Anteil der Privatschulen in Italien 11,4 %;in den höheren Bildungsstufen sind sie jedoch erheblich stärker vertreten: 7,5 % derGrundschulen, 8,6 % der unteren Mittelschulen und 24,7 % der oberen Mittelschulensind private Einrichtungen. Ein anderes Bild ergibt sich, wenn man die Schülerzahlenbetrachtet: 7,6 % der Grundschüler, 7,3 % der Schüler des Sekundarbereichs II und 3,3 % der Schüler der unteren Mittelschulen besuchen Privatschulen.

Im Bereich des Ministeriums für Hochschulwesen und Forschung werden für 1997Ausgaben in Höhe von über 10 000 Mrd. ITL allein für die Hochschulbildungveranschlagt, was eine deutliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr bedeutet. In den

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Haushaltsansätzen für 1998 sind noch höhere Ausgaben von über 11 000 Mrd. ITLausgewiesen. Eine Aufschlüsselung der Mittel nach den wichtigsten Ausgabenpostenzeigt, daß in den letzten Jahren verstärkt Mittel in die wissenschaftliche Forschunggeflossen sind (1997: 3 558 Mrd. ITL, 1998: 3 621,1 Mrd. ITL).

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Tabelle 4.2 Ausgaben des Ministeriums für Hochschulwesen undForschung (MURST) für Hochschulbildung in Mrd. ITL (in Klammern Gegenwert in Mrd. EUR)*

JahrAusgabenposten 1991 1995 1996 1997 1998Veranschlagte laufende Kosten 5 787,7 8 023,8 7 936,7 9 837,6 10 651,7VermögenswirksameAusgaben 883,0 653,4 622,3 474,4 676,6

Insgesamt 6 670,7 8 677,2 8 559,0 10 312,0 11 328,3Wert in Mrd. EUR (3,44) (4,48) (4,42) (5,32) (5,85)Aufwendungen fürHochschulbildung in % derGesamtausgaben desMURST 69,0 67,3 75,8 73,3 75,4

*1 EUR = 1 936,27 ITL.

QUELLE: ISFOL ANHAND VON VORANSCHLÄGEN DES MURST.

Sowohl die staatlichen als auch die privaten Hochschulen, die den Vorgaben fürstaatliche Einrichtungen entsprechen und zur Vergabe allgemein anerkannterAbschlüsse berechtigt sind, werden vom Ministerium für Hochschulwesen undForschung und über Studiengebühren finanziert. Die privaten Hochschulen erhaltendarüber hinaus Zuschüsse von örtlichen Gremien, Verbänden und Stiftungen, dochauch die staatlichen Hochschulen dürfen aufgrund der HochschulautonomieFinanzmittel für Forschungstätigkeiten annehmen.

4.2 Die Finanzierung der Berufsbildung

4.2.1 Die Ausgaben der Regionen für die Berufsbildung

In die regionale Berufsbildung fließen folgende Mittel:

• staatliche Mittel (über den Fondo comune delle regioni — Gemeinsamer Fonds derRegionen) und die Einnahmen aus Regionalsteuern, die überwiegend zurFinanzierung von Erstausbildungsmaßnahmen eingesetzt werden;

• ESF-Mittel (die für auf nationaler Ebene kofinanzierte Programme gewährt werden);

• Einnahmen aus dem Beitrag der Unternehmen (in Höhe von 0,3 % der Lohnsumme),die in den (durch das Rahmengesetz 845/78 eingerichteten) Rotationsfonds zurFörderung der Berufsbildung fließen und (zu zwei Dritteln) zur Finanzierung derErstausbildung und (zu einem Drittel) zur Finanzierung der Weiterbildung genutztwerden. (In Zukunft soll allerdings der gesamte Beitrag der Unternehmen für denAusbau der Weiterbildung verwendet werden.)

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Die jeweiligen Ausgabenvoranschläge sind für die Analyse derBerufsbildungsausgaben nach wie vor von wesentlicher Bedeutung, denn an ihnenkann man die laufenden Trends deutlich ablesen.

In der folgenden Tabelle ist die allgemeine Entwicklung der Ausgabenvoranschlägeauf nationaler Ebene verzeichnet. Es werden sowohl die absoluten Daten für 1994 bis1997 als auch die Veränderungen gegenüber früheren Jahren ausgewiesen. Deutlichsichtbar wird, daß nach der beträchtlichen Steigerung im Jahr 1995, die zum Ausgleichder verspäteten Anpassung einiger Regionen beim Übergang zum neuenPlanungszeitraum des Europäischen Sozialfonds notwendig geworden war, in denletzten zwei Jahren die Ausgaben deutlich langsamer gestiegen sind.

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Tabelle 4.3 Ausgaben der Regionen für die Berufsbildung nach denursprünglichen Haushaltsvoranschlägen *

Jahr Mrd. ITL (in Veränderung Veränderung Veränderung VeränderungKlammern in absoluten gegenüber gegenüber gegenüber

Gegenwert in Zahlen Index Index Index in ITLMrd. EUR) (Vorjahr = 100) (1994 = 100) (1994 = 100)

1994 2 803,2 — 100,0 100,0 100,0(1,44)

1995 3 795,6 992,4 135,4 135,4 128,9(1,96)

1996 4 384,8 589,2 115,5 156,4 141,8(2,26)

1997 4 833,9 449,1 110,2 172,4 152,4(2,49)

*Jeweilige Voranschläge.

QUELLE: ISTAT ANHAND VON HAUSHALTSVORANSCHLÄGEN DER REGIONEN.

Die jeweiligen Ausgabenansätze für 1995 betrugen 3 795,6 Mrd. ITL (1,96 Mrd. EUR) undlagen damit um 992,4 Mrd. ITL höher als 1994; 1996 beliefen sie sich auf 4 384,8 Mrd.ITL (2,26 Mrd. EUR), 589,2 Mrd. ITL mehr als 1995, und 1997 lagen sie bei 4 833,9 Mrd.ITL (2,49 Mrd. EUR), 449,1 Mrd. ITL mehr als 1996. Besser als aus der Entwicklung derabsoluten Zahlen läßt sich die erwähnte Verlangsamung jedoch an der Veränderunggegenüber den Indizes ablesen: Setzt man die Höhe der Bildungsausgaben im Jahr 1994als 100 an, wird deutlich, daß die Steigerung von 1994 bis 1997 immer weiter zurückgeht(1994/95 über 35 %, 1995/96: 15 % und 1996/97: 10,2 %).

In jedem Fall sind die Ausgabenvoranschläge von Jahr zu Jahr kontinuierlich ge-stiegen; bezüglich des tatsächlichen Ausgabenvolumens bleiben jedoch viele Fragenoffen.

Eine Aufschlüsselung der Ausgaben nach Regionen zeigt, daß die Mittelzuweisungenin den letzten drei Jahren schrittweise zugenommen haben.

1997 beliefen sich die von den Regionen für die Berufsbildung veranschlagtenGesamtausgaben (d. h. die Beiträge des Zentralstaates, die ESF-Mittel und die Mittelder Regionen zusammengenommen) auf 4 833,9 Mrd. ITL (2,49 Mrd. EUR), die sichfolgendermaßen auf die verschiedenen Landesteile verteilten: 19,2 % auf dienordwestlichen Regionen, 21,2 % auf die nordöstlichen Regionen, 14,2 % aufMittelitalien und 45,4 % auf die süditalienischen Regionen.

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Tabelle 4.4 Ausgaben der Regionen für die Berufsbildung nachursprünglichen Haushaltsvoranschlägen

Jeweilige VoranschlägeAbsolute Zahlen Veränderungen in %

(in Mrd. ITL)Region 1995 1996 1997 1996-1995 1997-1996Aostatal 22,6 28,6 27,5 26,5 –3,8Piemont 221,1 342,9 231,9 55,1 –32,4Ligurien 133,8 134,5 145,4 0,5 8,1Lombardei 429,4 511,3 524,4 19,1 2,6Venetien 400,1 542,0 334,9 35,5 –38,2Autonome Provinz Trient 95,8 111,6 127,6 16,5 14,3Autonome Provinz Bozen 112,1 116,3 137,0 3,7 17,8Friaul-Julisch-Venetien 110,1 96,2 100,0 –12,6 4,0Emilia-Romagna 322,5 305,3 323,3 –5,3 5,9Toskana 102,9 72,4 200,2 –29,6 176,5Umbrien 55,5 49,4 98,1 –11,0 98,6Marken 51,4 77,9 77,7 51,6 –0,3Latium 326,4 357,6 310,3 9,6 –13,2Abruzzen 193,0 146,3 209,2 –24,2 43,0Molise 51,2 62,8 63,0 22,7 0,3Kampanien 23,6 271,0 394,7 1048,3 45,6Apulien 140,5 38,9 154,1 –72,3 296,1Basilikata 198,1 190,4 167,6 –3,9 –12,0Kalabrien 180,9 112,6 134,4 –37,8 19,4Sizilien 410,8 573,5 796,1 39,6 38,8Sardinien 213,7 243,3 276,5 13,9 13,6

Nordwestitalien 806,9 1.017,3 929,2 26,1 –8,7Nordostitalien 1 040,6 1 171,4 1 022,8 12,6 –12,7Mittelitalien 536,2 557,3 686,3 3,9 23,1Süditalien 1 411,8 1 638,8 2 195,6 16,1 34,0

Italien insgesamt 3 795,6 4 384,8 4 833,9 15,5 10,2Gegenwert in Mrd. EUR (1,96) (2,26) (2,49)

Gesamtwerte in Klammern in EUR.1 EUR = 1 936,27 ITL.

QUELLE: ISTAT ANHAND VON HAUSHALTSVORANSCHLÄGEN DER REGIONEN.

In dieser Tabelle fällt auf, daß im Zeitraum 1996/97 die Veränderung bei dennördlichen Regionen relativ einheitlich war, mit Ausnahme der Regionen Piemont undVenetien, in denen eine deutliche Verringerung von – 32,4 % bzw. – 38,2 % eintrat; inMittel- und Süditalien fiel die Höhe der Veränderungen dagegen sehr unterschiedlichaus: In Mittelitalien reicht das Spektrum von + 176,5 % in der Toskana bis – 13,2 % inLatium; in Süditalien ist das Ungleichgewicht mit einer Spanne zwischen 296,1 % inApulien und – 12,0 % in der Basilikata noch größer.

Zu erwähnen ist ferner die starke Veränderung zwischen 1995 und 1996 in Kampanien(+ 1 048,3 %), die sowohl auf das 1995 gegenüber 1994 verzeichnete negative

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Wachstum (– 37,1 %) als auch auf die Einführung neuer, recht umfangreicherHaushaltskapitel im Jahr 1997 zurückzuführen ist (1). Zwischen 1996 und 1997 trat einverhalteneres Wachstum (45,6 %) ein, was ebenfalls auf eine Stabilisierung hindeutet.Die Entwicklung in Kampanien zwischen 1995 und 1997 weicht jedoch von der relativeinheitlichen Stabilisierungstendenz in den meisten anderen Regionen ab.

Die Veränderung im Landesdurchschnitt von 10,2 % ist also das Ergebnis diametralentgegengesetzter Entwicklungen in Norditalien auf der einen und in Mittel- undSüditalien auf der anderen Seite. In Nordwest- und Nordostitalien gehen dieAusgabenvoranschläge insgesamt um 8,7 % bzw. 12,7 % zurück; in Mittelitaliendagegen steigen sie um 23,1 %, während in Süditalien eine noch größere Steigerungum 34,0 % zu beobachten ist.

Als letztes soll die Verteilung der Berufsbildungsausgaben im Jahr 1997 nach großenAusgabenposten untersucht werden. Die ausgewählten Ausgabenposten betreffenklar definierte Makrobereiche wie z. B. „Kurstätigkeit”, „Ausbildung von Berufs-bildungsfachleuten”, „Sonstige Ausgaben”, „Ausbildung im Gesundheitswesen”,„Vermögenswirksame Ausgaben”; eine Unterscheidung der Ausbildungstypen(Erstausbildung/Weiterbildung) war dagegen bei der Analyse der Haushaltsplänenicht möglich.

Erwartungsgemäß entfallen auf den Ausgabenposten „Kurstätigkeit” in allenRegionen die höchsten Prozentsätze. Die Ausgaben für die „Ausbildung vonBerufsbildungsfachleuten” waren in Sizilien (20,0 %), Sardinien (12,6 %) und in derLombardei (10,5 %) besonders hoch. Für die „Ausbildung im Gesundheitswesen”wurden in der autonomen Provinz Bozen (18,9 %), in Latium (16,9 %), in Sardinien(10,2 %) und in Kalabrien (9,8 %) besonders hohe Anteile aufgewendet. Besondershohe vermögenswirksame Ausgaben waren in der Basilikata (11,9 %) und in derautonomen Provinz Trient (10,2 %) zu verzeichnen.

Betrachtet man die Verteilung in den einzelnen Landesteilen, so zeigt sich, daß dieAusgaben für die Kurstätigkeit in allen vier Landesteilen hoch waren (zwischen 82,9 %in Süditalien und über 90 % in Nordostitalien), die Ausgaben für die Ausbildung vonBerufsbildungsfachleuten in Süditalien (9,8 %) und Nordwestitalien (6,4 %)umfangreicher waren und die Ausgaben für die Ausbildung im Gesundheitswesen inMittelitalien (9,5 %) einen besonders großen Anteil ausmachten; die Posten „SonstigeAusgaben” und „Vermögenswirksame Ausgaben” erreichten dagegen in allen vierLandesteilen einen relativ einheitlichen Anteil.

(1) Dies betrifft u. a. die folgenden Kapitel:• Durchführung von Berufsbildungsvorhaben zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, zur

Förderung der Eingliederung von Jugendlichen und Personen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind(Ziel 3 OMP 1994-1999) mit Gesamtmitteln (ESF, Fonds der Regionen) in Höhe von 132,251 Mrd. ITL;

• Durchführung von Berufsbildungsprojekten zur Förderung der Entwicklung und Strukturanpassungrückständiger Regionen (Ziel 1 OMP 1994-1999) mit Gesamtmitteln (ESF, Fonds der Regionen) in Höhevon 54,290 Mrd. ITL;

• Durchführung von Berufsbildungsprojekten zur Erleichterung der Anpassung der Arbeitskräfte anVeränderungen in der Industrie (Ziel 4 OMP 1994-1999) mit Mitteln in Höhe von 33,670 Mrd. ITL;

• sonstige Kapitel im Gesundheitswesen im Gesamtumfang von 26,350 Mrd. ITL.

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Tabelle 4.5 Aufschlüsselung der Mittel auf große Ausgabenposten:Haushaltsansätze 1997 (in %)

Region Kurs- Ausbildung Sonstige Ausbil- Vermögens- Insgesamttätigkeit (1) von Ausgaben dung im wirksame

Berufsbil- (2) Gesund- Ausgabendungs- heitswesen

fachleutenAostatal 85,4 4,2 1,0 4,5 5,0 100,0Piemont 95,2 1,0 1,2 1,4 1,3 100,0Ligurien 97,3 0,4 0,5 1,7 — 100,0Lombardei 84,9 10,5 0,5 1,3 2,9 100,0Venetien 99,1 — 0,9 — — 100,0Autonome ProvinzTrient 82,1 7,7 — — 10,2 100,0Autonome ProvinzBozen 70,9 — 7,5 18,9 2,7 100,0Friaul-Julisch-Venetien 97,1 0,6 0,3 0,0 2,0 100,0Emilia-Romagna 90,1 3,3 1,6 3,8 1,2 100,0Toskana 87,6 0,8 5,4 3,0 3,2 100,0Umbrien 96,0 0,3 0,1 3,6 — 100,0Marken 89,4 0,3 0,1 4,0 6,3 100,0Latium 79,5 0,2 2,7 16,9 0,8 100,0Abruzzen 96,0 0,1 3,7 — 0,2 100,0Molise 80,7 8,4 10,3 0,6 — 100,0Kampanien 90,1 2,5 5,2 0,3 2,0 100,0Apulien 87,4 0,3 12,3 — — 100,0Basilikata 81,1 1,8 4,2 1,0 11,9 100,0Kalabrien 85,5 2,3 2,5 9,8 — 100,0Sizilien 77,8 20,0 0,1 2,2 — 100,0Sardinien 75,7 12,6 1,4 10,2 0,1 100,0Nordwestitalien 89,4 6,4 0,7 1,5 2,1 100,0Nordostitalien 90,2 2,1 1,8 3,7 2,2 100,0Mittelitalien 85,4 0,4 2,8 9,5 2,0 100,0Süditalien 82,9 9,8 3,1 2,8 1,3 100,0Italien insgesamt 86,0 6,2 2,3 3,7 1,7 100,0

(1) Einschließlich durch den ESF kofinanzierter Kurse, Kurse für Beschäftigte in der Sozial- undBeratungsarbeit, Landwirtschaft, spezielle Projekte usw.

(2) Unterstützung für Kursteilnehmer, Betriebskosten der Berufsbildungszentren, Ausstattung usw.

QUELLE: ISFOL ANHAND DER HAUSHALTSVORANSCHLÄGE.

4.2.2 Ausgaben des Arbeitsministeriums

Bestimmte Berufsbildungsmaßnahmen von nationalem Interesse werden im Rahmendes Finanzierungsinstruments der operationellen multiregionalen Programme desEuropäischen Sozialfonds direkt vom Arbeitsministerium verwaltet.

Insgesamt wendete das Arbeitsministerium 1997 für die Berufsbildung 988,66 Mrd. ITL(510,60 Mio. EUR) auf. Dabei handelt es sich sowohl um Maßnahmen zur Verbesserungder Verwaltung und Organisation des Systems (Ausbildung der Ausbilder, Stärkungdes Systems) als auch um Maßnahmen für Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung(Programm PASS) sowie für arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohteJugendliche und Erwachsene.

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Von dieser Gesamtsumme wurden 52,1 % (515,41 Mrd. ITL) für die multiregionalenoperationellen Programme im Rahmen von Ziel 1 aufgewendet; von diesen erhielt dasProgramm „Emergenza occupazionale Sud” 41,8 % der für Ziel 1 gebundenenGesamtmittel.

Für die multiregionalen operationellen Programme (MOP) im Rahmen von Ziel 3wurden 386,39 Mrd. ITL, also 39,1 % der gebundenen Mittel eingesetzt. In dasProgramm „Interventi per la formazione e l'occupazione”, das einerseits auf dieProbleme der Ersteingliederung und andererseits auf die Reintegration von aus demArbeitsmarkt verdrängten Personen abzielt, flossen 67,7 % dieses Betrags.

Für die multiregionalen operationellen Programme im Rahmen von Ziel 4 wurden86,84 Mrd. ITL bzw. 8,8 % der Mittel verwendet, die fast in vollem Umfang (92,4 %) indas Programm „Riconversione/riqualificazione” flossen.

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Tabelle 4.6 Ausgaben des Arbeitsministeriums: Gebundene undausgezahlte Mittel (Jahr 1997, Mrd. ITL, inKlammern Gegenwert in EUR*)

MOP Ziel 1Gebundene Mittel Ausgezahlte Mittel

Arbeitsministerium 515 417 541 021 225 491 728 817Andere Stellen 303 811 322 988 289 149 481 651Insgesamt 819 228 864 009 514 641 210 468

MOP Ziel 3Gebundene Mittel Ausgezahlte Mittel

Arbeitsministerium 386 399 945 817 85 054 913 757

Multiregionale Unterprogramme Ziel 4

Gebundene Mittel Ausgezahlte MittelArbeitsministerium 86 848 818 262 26 102 423 064Gesamtausgaben des Arbeitsministeriums 988 666 305 100 362 751 488 702Gegenwert in EUR (510 603 534) (187 345 509)

*1 EUR = 1 936,27 ITL.

QUELLE: ISFOL ANHAND VON DATEN VON IGFOR.

Wie die Tabelle zeigt, wurden 362,75 Mrd. ITL (187,34 Mio. EUR) ausgezahlt. Davonbetrafen 62,6 % Maßnahmen im Rahmen von Ziel 1.

Außerdem hat das Arbeitsministerium, wie in Absatz 3.4.2 bereits erwähnt, imRahmen der Weiterbildungsmaßnahmen gemäß Gesetz 236/93 im Jahr 1996 Mittel inHöhe von 207 Mrd. ITL zur Verfügung gestellt, die auf systembezogene Maßnahmen,Umschulungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen für Mitarbeiter von Aus-bildungseinrichtungen und Maßnahmen zur betrieblichen Ausbildung verteiltwurden.

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4.2.3 Die Ausgaben des Bildungsministeriums

Die Aufwendungen des Bildungsministeriums für die schulische Bildung beliefensich im Jahr 1997 insgesamt auf 58 354,4 Mrd. ITL (30,13 Mrd. EUR). Davon entfielen 12 259 Mrd. ITL (6,33 Mrd. EUR), also ein Anteil von 21,0 %, auf die berufsbezogeneBildung.

Wie die folgende Tabelle zeigt, fließen über die Hälfte (58,4 %) der Ausgaben für dieberufsbezogene Bildung in die fachlich-technische Bildung; 1990 waren es 61,2 % beieinem insgesamt im Vergleich zu 1997 geringeren Ausgabenvolumen. Zu Beginndieses Jahrzehnts lag der Anteil der Berufsfachschulen bei 26,9 %; 1997 hatte er sichauf 29,1 % erhöht; die Mittelzuweisungen für die Fachschulen für Kunst haben sich inabsoluten Zahlen zwar erhöht, ihr prozentualer Anteil ist jedoch von 6 % im Jahr 1990auf 4 % im Jahr 1997 gesunken; für die Lehrerausbildung wurden zu Beginn desJahrzehnts 5,9 % und im letzten Jahr des untersuchten Zeitraums 7,5 % aufgewendet.

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Tabelle 4.7 Ausgaben für die schulische Berufsbildung:Mittelbindungen in Mrd. ITL nachBildungskategorien (in Klammern Gegenwert in Mrd. EUR)

Ausbildungstyp Jahr1990 1995 1996 1997

Lehrerausbildung 520,8 555,2 922,9 925,8Fachlich-technische Ausbildung 5 417,1 5 577,8 7 121,0 7 157,8Berufsbezogene Ausbildung 2 383,5 2 454,2 3 560,5 3 578,9Fachschulen für Kunst 532,6 446,2 593,4 596,5

Gesamtausgaben des Bildungsministeriums für schulische Berufsbildung 8 854,0 9 033,5 12 197,9 12 259,0Wert in Mrd. EUR (4,57) (4,66) (6,29) (6,33)

Ausgaben der lokalen Gebietskörperschaften 1 770,8 1 806,7 2 439,5 2 451,8

Gesamtausgaben für schulische Berufsbildung 10 624,8 10 840,2 14 637,4 14 710,8Wert in Mrd. EUR (5,48) (5,59) (7,55) (7,59)Bildungsministerium insgesamt 40 909,6 43 688,4 58 202,6 58 354,4Wert in Mrd. EUR (21,12) (22,56) (30,05) (30,13)Ausgaben für schulische Berufsbildung/Gesamtausgaben Bildungsministerium 21,6 20,7 21,0 21,0

Eingeschlossen sind die Ausgaben für Leibeserziehung und allgemeine Ausgaben,aufgeschlüsselt proportional zur Schülerzahl in den einzelnen Ausbildungstypen.* 11 EUR = 1 936,27 ITL.

QUELLE: ISFOL ANHAND VON HAUSHALTSDATEN DES BILDUNGSMINISTERIUMS.

Insgesamt sind die Ausgaben des Bildungsministeriums sowohl für die Schulen desSekundarbereichs II als auch insbesondere für die berufsbezogene Bildung 1996stärker gestiegen, auch wenn der prozentuale Anteil der letzteren im wesentlichenunverändert blieb.

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Zusätzlich erhalten die Schulen des Sekundarbereichs II (also auch dieberufsbezogenen Schulen) Finanzmittel von den Kommunen und Provinzen, die dieRäumlichkeiten bereitstellen und für deren Unterhalt sowie für die Heizungs-, Licht-und Wasserkosten und für das Verwaltungspersonal aufkommen müssen. Der Anteildieser Ausgaben läßt sich auf etwa 20 % der Gesamtaufwendungen des Ministeriumsveranschlagen; für das Jahr 1997 belaufen sie sich auf 2 451,8 Mrd. ITL (1,26 Mrd. EUR).Zusammen mit den Aufwendungen des Bildungsministeriums ergibt sich also für dieBerufsbildung ein Ausgabenvolumen von 14 710,8 Mrd. ITL (7,59 Mrd. EUR).

4.2.4 Ausgaben der öffentlichen Verwaltung für die Weiterbildung ihrer Beschäftigten

Aufgrund der Notwendigkeit, die öffentliche Verwaltung effizienter zu gestalten,werden zunehmend Anstrengungen unternommen, die Beschäftigten durchAusbildungsmaßnahmen beruflich zu fördern.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Weiterbildung in der öffentlichenVerwaltung. Aufgeführt sind die Zahl der Ausbildungsinitiativen und Teilnehmersowie die Kosten, die der öffentlichen Verwaltung für die Bereitstellung dieserLeistungen für ihre Bediensteten entstehen.

Anhand dieser Daten läßt sich der Anteil der Ausbildungsaufwendungen an derLohnsumme der Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung — zumindest für den Bereichder Ministerien — abschätzen: Grob geschätzt beläuft sich dieser Anteil auf 0,1-0,3 %.

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gTabelle 4.8 Ausbildungsmaßnahmen in der öffentlichen Verwaltung (a) (1996)

Bereich Kurse Teilnehmer Kosten Durch- Durch- Beschäftigte Teilnehmer/Mio. ITL schnittliche schnittliche öffentliche Beschäftigte

(in Kosten/ Kosten/ VerwaltungKlammern Kurs TeilnehmerMio. EUR) (in 1 000 ITL)

Ministerien 3 440 96 492 49 286 14,3 511ÖffentlicheEinrichtungen* 476 12 396 6 366 13,4 514Eigenbetriebe** 518 16 747 8 921 17,2 533Forschungs-einrichtungen*** 633 4 485 1 408 2,2 314

Insgesamt 5 067 130 120 65 981 13,0 507 403 754 32 %(34,07) (6 714) (262)

(a) In Klammern Gegenwert in EUR (1 EUR = 1 936,27 ITL).* Umfaßt: ACI, CONI, INAIL, Inpdai, Inpdap, INPS (keine Angaben), Ipsema (keine Angaben).** Umfaßt: AIMA, ANAS, Sparkassen- und Kreditanstalt, Nationales Corps VVFF, Staatsmonopole.*** Umfaßt: CNR, ENEA, Ispesl, ISTAT, Staatliches Institut für das Gesundheitswesen (Istituto

superiore della sanità).

QUELLE: ISFOL ANHAND VON DATEN AUS DEM BERICHT DES MINISTERIUMS FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST.

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Vergleichbare Informationen, allerdings in bezug auf die autonomen Regionen undProvinzen, werden im Ausbildungsbericht vorgestellt, der im Rahmen der erstennationalen Konferenz über die Ausbildung im öffentlichen Sektor am 25./26. Februar1998 in Rom vorgelegt wurde. In diesem Dokument wird geschätzt, daß die fürWeiterbildungszwecke bereitgestellten Mittel der Regionen etwa 0,4 % derPersonalaufwendungen entsprechen; diesbezüglich sei jedoch auf das starkeUngleichgewicht zwischen den Kommunalverwaltungen in Norditalien einerseits undin Mittel- und Süditalien andererseits hingewiesen, bei denen hier noch einerheblicher Rückstand besteht.

Als wichtige Tatsache erscheint jedoch, daß in sieben Regionen dieser Anteil bei über0,8 % liegt und in zwei davon den Wert von 1 % überschreitet, der in der Richtlinie14/95 des Ministeriums für den öffentliche Dienst als Zielvorgabe aufgeführt ist.

4.2.5 Die Finanzierung der alternierenden Ausbildung

Ergänzende Ausbildungsmaßnahmen für Lehrlinge werden — in den wenigen Fällen,in denen sie durchgeführt werden — aus dem Haushalt der Regionen finanziert undunter den Berufsbildungsaufwendungen der Regionen verbucht.

Eine Ausgabenkomponente, die genauere Beachtung verdient, ist jedoch der Beitragdes Staates im Zusammenhang mit der Ermäßigung der Beiträge zur Sozial- undArbeitslosenversicherung, die den Arbeitgebern für Lehrlinge und Jugendliche mitVerträgen über Ausbildung und Arbeit gewährt wird und somit zu einer Verringerungder Staatseinkünfte führt. Diese verringerten Einkünfte sind teilweise als Investitionenfür die Berufsbildung einzustufen; beim verbleibenden Teil handelt es sich eindeutigum Aufwendungen für Maßnahmen zur Unterstützung der Eingliederung auf demArbeitsmarkt.

Die Größenordnung der Einkunftseinbußen des Staates ist nicht leicht zu berechnen,da die Beiträge je nach Wirtschaftssektor des Unternehmens, Standort, Qualifikationund Größe des Unternehmens unterschiedlich ausfallen. Zudem werden die Beiträgestets als Prozentsatz des Arbeitsentgelts ausgedrückt, das für Beschäftigte mitVerträgen über Ausbildung und Arbeit dem Tariflohn für Arbeitnehmer derselbenEingruppierung entspricht, während bei den Lehrlingen ein Prozentsatz dieserVergütung zugrunde gelegt wird. Dieser Prozentsatz, der halbjährlich erhöht wird,wird ebenfalls tarifvertraglich festgelegt. Zur Zeit liegt der niedrigste Anfangssatz, derfür Lehrlinge im Handwerk ausgehandelt wurde, bei 58 %.

Für die Abschätzung der Mindereinnahmen des Staates für 1997 wird ein hypo-thetisches Arbeitsentgelt von 1 Mio. ITL (516,45 EUR) pro Monat für alle Lehrlinge undBeschäftigten mit Verträgen über Ausbildung und Arbeit zugrunde gelegt.

Im Fall der Lehre sind die Arbeitgeber weitgehend von den Beiträgen zur Sozial- undArbeitslosenversicherung befreit; statt dessen wird ein Pauschalbeitrag erhoben, dersich nach der Beschäftigungsdauer in Wochen und der Art des Unternehmens richtet.Auch für die von den Lehrlingen zu entrichtenden Beiträge gilt ein ermäßigterAbgabensatz.

Bei den Verträgen über Ausbildung und Arbeit muß der Arbeitnehmer denselbenBeitrag entrichten wie für reguläre Beschäftigte; der Beitrag des Arbeitgebers ist nachLandesteil, Art des Unternehmens und Wirtschaftssektor unterschiedlich.

Insgesamt lag der indirekte Beitrag des Staates für Lehre und Verträge über Aus-bildung und Arbeit 1997 bei 3 706 Mrd. ITL (1 914 Mio. EUR).

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De facto ist der vom Staat „investierte” Betrag geringer, da die Arbeitgeber beiEntrichtung der vollen Sätze die entsprechende Summe von der Steuer absetzenkönnten. Ausgehend von den durchschnittlichen Steuersätzen läßt sich schätzen, daß dietatsächliche Summe, auf die der Staat zur Förderung der Lehre und der Verträge überAusbildung und Arbeit verzichtete, 1997 bei etwa 2 270 Mrd. ITL (1 172 Mio. EUR) lag.

Ergänzend zu den vom Staat gewährten Beitragsermäßigungen können auch dieRegionen Vergünstigungen einräumen. Viele regionale Rechtsvorschriften bietenAnreize zur Einstellung von Jugendlichen mit Lehrlingsverträgen oder zurStabilisierung ihrer Arbeitsplätze und ermöglichen die Übernahme der denUnternehmen entstandenen Ausbildungskosten. So gewährt beispielsweise dieRegion Ligurien eine Beihilfe in Höhe von bis zu 3 Mio. ITL für Arbeitgeber, die imRahmen von mit den Sozialpartnern konzertierten Projekten Lehrlinge oderBeschäftigte mit Verträgen über Ausbildung und Arbeit einstellen.

4.2.6 Zusammenfassung der öffentlichen Ausgaben für die Berufsbildung

In den vorstehenden Abschnitten wurden die verschiedenen öffentlichen Ausgabenfür die Berufsbildung in Italien im einzelnen dargestellt.

Die folgende Tabelle bietet für das Jahr 1997 einen Überblick über die verschiedenenBeiträge, aus denen sich die öffentlichen Ausgaben für die berufliche Bildungzusammensetzen.

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Tabelle 4.9 Zusammenfassende Darstellung der öffentlichenAusgaben für die Berufsbildung (1997, in Mrd. ITL)

Verwaltungseinheit BetragRegionen (a) 4 833,9Bildungsministerium 12 259,0Lokale Gebietskörperschaften für schulische Berufsbildung 2 451,8Hochschulministerium (MURST) (b) 547,5Arbeitsministerium 569,7

Maßnahmen MOP 362,7Maßnahmen gemäß Gesetz 236/93 (c) 207,0

Öffentliche Verwaltung für Weiterbildung ihrer Beschäftigten (d) 65,9

Insgesamt 20 727,8Wert in Mrd. EUR (e) (10,70)

(a) Haushaltsansätze.(b) Schätzungen.(c) Zahlungsermächtigungen.(d) 1996.(e) 1 EUR = 1 936,27 ITL.

QUELLE: ISFOL ANHAND VON DATEN DER JEWEILIGEN BEHÖRDEN.

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59,1 % der Gesamtaufwendungen bestreitet das Bildungsministerium, das, wie bereitserwähnt, 12 259 Mrd. ITL für die berufsbezogenen Zweige des Sekundarbereichs IIeinsetzte; die Ausgaben der Regionen für verschiedene Arten von Berufs-bildungskursen machen 23,3 % der Gesamtsumme aus; Gemeinden, Provinzen undRegionen steuern mit Aufwendungen in Höhe von 2 451,8 Mrd. ITL für die ansonstenvom Bildungsministerium finanzierte schulische Berufsbildung weitere 11,8 % derGesamtausgaben für die Berufsbildung bei; das Arbeitsministerium wendet insgesamt569,7 Mrd. ITL auf, davon 362,7 Mrd. ITL für die multiregionalen operationellenProgramme und 207 Mrd. ITL für Maßnahmen gemäß dem Gesetz 236/93; dasMinisterium für Hochschulwesen und Forschung gibt nach Schätzungen von ISFOL547,5 Mrd. für die Hochschuldiplomstudiengänge, also die berufsbezogeneHochschulbildung, aus. Die öffentliche Verwaltung schließlich setzt 65,9 Mrd. für dieWeiterbildung ihrer Beschäftigten ein.

4.3 Die Rolle der GemeinschaftsfondsBesonders hervorgehoben werden sollte die „Abhängigkeit” des italienischenBerufsbildungssystems von den Gemeinschaftsfonds. Diese Abhängigkeit ist nicht sosehr von institutionellen Erfordernissen oder bildungspolitischen Entscheidungenbestimmt; sie hat vielmehr technisch-finanzielle Gründe: Da die öffentlichen Mittelder Regionen weitgehend als Grundlage für die Kofinanzierung fungieren, werdendie mit Hilfe von ESF-Mitteln finanzierten Maßnahmen nicht als Ergänzung zur vonden Regionen finanzierten Berufsbildung betrachtet, sondern „verschmelzen”sozusagen letztendlich mehr oder weniger mit dieser. Berücksichtigt man zudem, daßdie Kofinanzierung die Einhaltung genau definierter Programm- und Verfahrens-vorgaben, die Erfüllung einiger spezieller Voraussetzungen sowie die Aufschlüsselungder Mittel nach Zielen, Achsen und Maßnahmen voraussetzt, wird deutlich, daß die„Konditionierung” der regionalen Berufsbildung durch den ESF das gesamte Systemmit all seinen Verfahren und Angeboten durchdringt.

Die operationellen Programme der Gemeinschaft und die grundlegenden Strategienwurden zwar einvernehmlich und gemeinsam mit allen Mitgliedstaaten aus-gearbeitet, doch de facto mußten die Regionen, die in Italien für die Berufsbildungzuständig sind, tiefgreifende Veränderungen in ihren Planungsverfahren füreinschlägige Maßnahmen und den Entscheidungsverfahren durchführen, umForderungen gerecht zu werden, die ohne Frage auf nationaler Ebene befürwortetund mitgetragen werden, auf die die Regionen selbst aber keinen Einfluß haben. DieBeschränkungen durch die finanzielle Abhängigkeit zeigen sich nicht so sehr (odernicht nur) in bezug auf die obligatorische Einhaltung eines maximalen Ausgaben-volumens, sondern vielmehr auf die Pflicht zur Anpassung an die zeitlichen undverfahrenstechnischen Vorgaben für die Mittelvergabe, die sich unweigerlich auf diezeitliche Gestaltung und die Verfahren der Programmplanung auswirkt.

Andererseits hat es nicht nur wirtschaftliche Gründe, daß die Regionen in großemUmfang ESF-Mittel in Anspruch nehmen. Es besteht eine gewisse Übereinstimmungzwischen den Berufsbildungszielen der Regionen — und damit auch ganz Italiens —und den Zielen des ESF: Beide betrachten die Berufsbildung als Instrument eineraktiven Arbeitsmarktpolitik, das zur Förderung der (Wieder-)Eingliederung insErwerbsleben und Verhinderung von Arbeitslosigkeit beitragen kann, und beidebeziehen bei der Planung von Berufsbildungsmaßnahmen Angebot und Nachfrageauf dem Arbeitsmarkt der jeweiligen Region mit ein.

Um einen umfassenden Überblick über das italienische Berufsbildungssystem zugewinnen, ist es vielleicht nützlich, die Daten über die durch den ESF kofinanziertenMaßnahmen und die ausschließlich aus Eigenmitteln der Regionen finanziertenMaßnahmen (letztere beziehen sich hauptsächlich auf die Grundbildung vonSchulabgängern) gegenüberzustellen: Diese Aufstellung zeigt, daß 1996 die mit ESF-

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Mitteln kofinanzierten Maßnahmen über 77 % der Aufwendungen für dieBerufsbildung in Italien ausmachten. Der ESF beeinflußt das gesamte italienischeBerufsbildungssystem also maßgeblich sowohl im Hinblick auf Programmplanung undVerwaltung der Finanzmittel als auch in bezug auf die Konzeption der Maß-nahmenziele und -arten sowie die Zielgruppen.

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Tabelle 4.10 Durch den ESF kofinanzierte und andere Maßnahmen:Kosten und Abhängigkeitsindex — Finanzdaten in Mio. ITL (in Klammern Gegenwert in 1 000 EUR)(1 EUR = 1 936,27 ITL; 1996)

Region Mittel- Mittelbindungen ESF + Abhängigkeits- bindungen ESF Nicht-ESF Nicht-ESF index (% ESF/

Insgesamt)OP Aostatal 8 293 966 9 259 89,6OP Piemont 263 157 35 111 298 268 88,2OP Lombardei 281 146 200 000 481 146 58,4OP Autonome Provinz Trient 42 501 49 583 92 085 46,2OP Autonome Provinz Bozen 33 276 80 000 113 276 29,4OP Friaul-Julisch-Venetien 44 765 24 748 69 513 64,4OP Venetien 122 001 72 452 194 453 62,7OP Ligurien 93 634 744 94 378 99,2OP Emilia-Romagna 307 170 22 874 330 045 93,1OP Toskana 172 939 2 111 175 050 98,8OP Umbrien 62 304 358 62 662 99,4OP Marken 56 474 4 870 61 344 92,1OP Latium 242 129 45 450 287 579 84,2Nord- und Mittelitalieninsgesamt 1 729 788 539 267 2 269 056 76,0Gegenwert in EUR (893 361) (278 508) (1 171 870)OMP Abruzzen 49 506 2 285 51 791 95,6OMP Basilikata 130 746 0 130 746 100,0OMP Kalabrien 159 181 0 159 181 100,0OMP Kampanien 169 941 397 170 338 99,8OMP Molise 37 290 0 37 290 100,0OMP Apulien 48 196 0 48 196 100,0OMP Sardinien 74 745 0 74 745 100,0OMP Sizilien 239 971 401 176 641 147 37,4Süditalien insgesamt 909 576 403 858 1 313 435 69,0Gegenwert in EUR (469 757) (208 575) (678 333)Italien insgesamt (ohne MOP) 2 639 363 943 125 3 582 491 74,0 Gegenwert in EUR (1 363 117) (487 083) (1 850 202)Insgesamt MOP 575 689 0 0 0Gegenwert in EUR (297 319)Insgesamt 3 215 053 943 125 4 158 177 77,0Gegenwert in EUR (1 660 436) (487 083) (2 147 519)

1. Die Angaben zu den Nicht-ESF-Mittelbindungen der Autonomen Provinz Bozen sind geschätzt.2. Die Angaben zu den ESF-Mittelbindungen sind zu hoch angesetzt, da aufgehobene Mittelbin-

dungen nicht berücksichtigt wurden.3. Die Regionen Basilikata, Kalabrien, Molise, Apulien und Sardinien finanzieren keine Maßnah-

men außerhalb der vom ESF kofinanzierten Programme.4. Die Gesamtsumme der Mittelbindungen für die Berufsbildung weicht von dem Wert ab, der

in der Tabelle über die Ausgaben der Regionen aufgeführt wurde, weil es sich in dieser Tabel-le um Mittelbindungen und nicht um Haushaltsansätze handelt.

QUELLE: ISFOL ANHAND VON DATEN VON IGFOR/SIRGS UND DER REGIONEN.

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4.4 Die Ausgaben der Unternehmen

Auch die Unternehmen bieten Berufsbildungsaktivitäten an, die fast ausnahmslos ausunternehmenseigenen Mitteln finanziert werden. Über die Berufsbildungsausgabender Unternehmen stehen jedoch nicht so detaillierte Informationen zur Verfügungwie über die einschlägigen Ausgaben anderer Anbieter.

1994 führten ISTAT und ISFOL eine Umfrage bei Unternehmen mit mindestens zehnBeschäftigten durch (nicht einbezogen wurden Unternehmen aus den SektorenLandwirtschaft, Gesundheitswesen, Bildung und nichtmarktbestimmte Dienst-leistungen).

Nach den Ergebnissen der Umfrage gaben die Unternehmen 1993 624,6 Mrd. ITL fürAusbildungszwecke aus; berücksichtigt man zudem die Arbeitskosten der an denKursen teilnehmenden Beschäftigten, die Dozenten und die allgemeinen Ausgaben,erhöht sich dieser Betrag auf 2 346 Mrd. ITL. Im fraglichen Zeitraum erhielten dieUnternehmen für Ausbildungsmaßnahmen Zuschüsse in Höhe von 81,8 Mrd. ITL; dietatsächlichen Aufwendungen der Unternehmen für die Aus- und Weiterbildung ihrerBeschäftigten belaufen sich also auf 542,8 Mrd. ITL.

Von den Gesamtaufwendungen (ohne Arbeitskosten) wurden 69,5 % vonUnternehmen mit über 1 000 Beschäftigten geleistet, wobei die Durchschnittssummepro Beschäftigtem bei 217 975 ITL lag. Die Unternehmen mit weniger als 100Beschäftigten setzten 30,6 Mrd. ITL (5,6 % der Gesamtaufwendungen) fürAusbildungszwecke ein, was einem Durchschnittsbetrag von 110 240 ITL proArbeitnehmer entspricht.

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Tabelle 4.11 Gesamtausgaben der Unternehmen für dieWeiterbildung ihrer Beschäftigten nach Kostenart (Mrd. ITL und Anteil in %, 1993)

Kostenart Absolute Zahlen Anteil in %

Direkte Kosten 624,6 26,6(0,32)

Indirekte Kosten:Arbeitskosten der Ausbildungsteilnehmer 1 356,0 57,8Arbeitskosten der unternehmenseigenen Ausbilder 255,6 10,9Sonstige allgemeine Aufwendungen 110,0 4,7

Gesamtkosten brutto 2 346,2 100,0(1,21)

Zuschüsse – 81,8Gesamtkosten netto 2 264,4

(1,16)

Gesamtwerte in Klammern in Mrd. EUR.1 EUR = 1936,27 ITL.

QUELLE: ISTAT, LA FORMAZIONE NELLE IMPRESE (WEITERBILDUNG IN UNTERNEHMEN), 1996.

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4.5 Ausgaben der Ausbildungsteilnehmer

Wie bereits erwähnt, ist der Besuch der staatlichen Schulen des Primarbereichs und desSekundarbereichs I kostenlos.

Für sämtliche Schulen des Sekundarbereichs II ist dagegen ein Beitrag zu entrichten,der jedoch mit etwa 100 000 ITL (52 EUR) jährlich relativ gering ist. Darin enthaltensind die staatlichen Einschreibegebühren und die Gebühren der jeweiligen Schule(letztere werden von der Schulkonferenz festgelegt). Um dem „Recht auf Bildung”Geltung zu verschaffen, existieren jedoch verschiedene Formen der finanziellenUnterstützung für bedürftige und förderungswürdige Schüler. Dabei handelt es sichvorwiegend um Stipendien in Form einer Befreiung von den Gebühren oder einesfinanziellen Zuschusses für den Kauf der Schulbücher, die normalerweise von denSchülern bezahlt werden müssen.

Die Teilnahme an Erstausbildungskursen der Regionen in staatlichen oder Ver-tragseinrichtungen ist in der Regel kostenlos. Je nach Kursart und Region kann abereine Einschreibegebühr erhoben werden, die zwischen 50 000 ITL (26 EUR) fürVollzeitkurse nach der Pflichtschulzeit und 300 000 ITL (156 EUR) für Speziali-sierungskurse im Anschluß an das Abitur liegen kann. Zusätzlich kann von derAusbildungseinrichtung eine Gebühr für Lehrmaterialien erhoben werden.

Es existiert hier jedoch kein landesweit gültiger rechtlicher Rahmen, da jede Regionfür ihre Kurse eigenständig Regeln für Zugang, Teilnahme und finanzielle Beteiligungder Teilnehmer festlegt. Die Situation ist deshalb je nach Landesteil unterschiedlich.

In der Regel existieren keine direkten finanziellen Anreize für beschäftigteArbeitnehmer zur Teilnahme an Weiterbildungskursen. Zudem wird für solche Kursein der Regel eine Gebühr erhoben; Kurse staatlicher Berufsbildungseinrichtungen(oder Vertragseinrichtungen) sind jedoch in manchen Fällen kostenlos (teilweise istauch das Lehrmaterial kostenlos, Fahrtkostenerstattungen sind jedoch nur inselteneren Fällen vorgesehen). Wie bereits im vorigen Kapitel erwähnt, ist fürArbeitnehmer ein Recht auf Bildungsurlaub tarifvertraglich festgelegt.

Anders ist die Situation im Fall der Arbeitslosen: Für sie ist die Teilnahme an Aus-bildungsmaßnahmen kostenlos, in einigen Fällen wird die Teilnahme, insbesonderebei ESF-Kursen, sogar (mit 2 000 bis 5 000 ITL pro Stunde) vergütet. Eine Vergütung istbeispielsweise für Arbeitslose vorgesehen, die an Ausbildungsmaßnahmen (imUmfang von über 400 Stunden) in denjenigen Regionen teilnehmen, die unter ESF-Ziel1, Achse 7 (Förderung der Entwicklung und der strukturellen Anpassung der Regionenmit Entwicklungsrückstand) fallen. In anderen Regionen (z. B. der Lombardei) sindähnliche Möglichkeiten für Arbeitslose vorgesehen, die im Rahmen von Ziel 3finanzierte Kurse besuchen.

Für das Studium an Hochschulen mußten die Studierenden bis Anfang der 90er Jahrein der Regel nur einen sehr geringen finanziellen Beitrag leisten. Mitte des Jahrzehntstrat eine neue Regelung in Kraft, mit der die Beitragsmodalitäten vereinfacht und aufzwei Posten beschränkt wurden: die landesweit gesetzlich geregelte Einschreibe-gebühr (300 000 ITL) und die Hochschulgebühren, die von den einzelnen Hochschulennach dem Bedarf der Einrichtung sowie der finanziellen Situation und den Leistungender einzelnen Studierenden eigenständig festgelegt werden. Durch eineGesetzesreform (Dekret des Ministerpräsidenten vom 30.4.1997) wurde festgelegt,daß ab 1997/98 die von den Hochschulen erhobenen Studiengebühren nicht mehr als20 % der regulären staatlichen Zuwendungen betragen dürfen.

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1996/97 lagen die Studiengebühren im Landesdurchschnitt bei etwas mehr als 900 000 ITL (468 EUR). Es bestehen jedoch deutliche Unterschiede zwischen den nord-italienischen Hochschulen, die in der Regel teurer sind, und den „preisgünstigeren”Universitäten in Mittel- und Süditalien, die jedoch zunehmend geringer werden.

Durch die kürzlich verabschiedete Gesetzesreform wurde auch die finanzielle Unter-stützung von Studierenden neu geregelt („Gleichbehandlung zur Verwirklichung desRechts auf Hochschulbildung”): Der Umfang der Stipendien wurde erhöht und derfinanzielle Beitrag der Regionen neu festgelegt. Ebenfalls 1997 wurden erstmalsMittel aus dem „Fondo integrativo nazionale per il diritto allo studio” (nationalerBeihilfefonds zur Verwirklichung des Rechts auf Hochschulbildung) — für „prestitid'onore” (Sonderdarlehen) und Stipendien — zugeteilt. Dadurch konnten erheblichmehr Studierende gefördert werden.

Die Zuständigkeiten in bezug auf die Verwirklichung des Rechts auf Hochschulbildungsind folgendermaßen verteilt: Der Staat ist zuständig für Koordinierung, Planung undVerteilung der Beihilfefonds-Mittel auf die Regionen, die Regionen tragen dieVerantwortung für die Finanzierung von Studentenwohnheimen, Mensen, Be-förderungsmittel, Information und Beratung, medizinische Versorgung sowie die Ver-waltung der prestiti d'onore (Sonderdarlehen — die es den Studierenden ermöglichensollen, während des Studiums ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, und die nachAbschluß des Studiums, jedoch nicht vor Aufnahme einer Erwerbstätigkeit,zurückgezahlt werden sollen); den Hochschulen obliegt die Organisation des eigenenLehrbetriebs; außerdem sind sie dafür zuständig, Studienberatung durchzuführen, umdie Verwirklichung des Rechts auf Hochschulbildung zu gewährleisten.

Die italienischen Rechtsvorschriften sehen auch, wenn auch in bescheidenem Umfang,eine indirekte Unterstützung der Familien in Form von Beihilfen für unter-haltspflichtige Kinder und Steuererleichterungen vor. Derzeit können 22,0 % derBruttoaufwendungen für Bildung von der Steuer abgesetzt werden.

Nach den Daten der OECD für 1995 ist der Prozentsatz der Gesamtausgaben, den dieFamilien für Bildungseinrichtungen auf Hochschulebene aufwenden (staatlicheZuwendungen an die Familien eingerechnet) mit 16 % einer der niedrigsten inEuropa. Zum Vergleich: Dieser Wert liegt im Vereinigten Königreich bei 28 %, Irlandbei 30 % und in Frankreich bei 16 %.

4.6 Die Bildungsausgaben Italiens im internationalenVergleich

Die jährlichen öffentlichen Aufwendungen für Bildung sind niedriger als in denanderen OECD-Ländern. Im Jahr 1995, dem letzten Jahr, für das vergleichbare Datenvorliegen, beliefen sich die Gesamtausgaben einschließlich der Beihilfen für denprivaten Sektor auf 4,7 % des BIP und lagen damit mehr als einen Prozentpunkt unterdem OECD-Durchschnitt von 5,9 %. Deutlich unter dem Durchschnittswert (12,6 %)liegt der Anteil der Bildungsaufwendungen an den öffentlichen Ausgaben insgesamt:Er beträgt 9,0 % im Vergleich zu beispielsweise 13,5 % in Irland, 13,1 % in Dänemark,12,8 % in Spanien, 11,1 % in Frankreich und 9,5 % in Deutschland.

Der Anteil der Personalausgaben an den laufenden Ausgaben, der für den Primar- undSekundarbereich bei 89,0 % liegt, ist dagegen einer der höchsten in den OECD-Ländern und liegt deutlich über dem Durchschnittswert (82,0 %). Eine genauereBetrachtung zeigt, daß der Anteil der Ausgaben allein für die Lehrer (Lehrpersonal) anden laufenden Gesamtausgaben 71,0 % beträgt, ein Wert, der nur von Irland undBelgien übertroffen wird und über dem OECD-Durchschnitt von 69,0 % liegt. Der

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Anteil der Personalausgaben an den laufenden Kosten für den Tertiärbereichentspricht dagegen dem Durchschnitt (72 %).

Betrachtet man die Aufwendungen pro Schüler bzw. Studierendem, so liegt Italien iminternationalen Vergleich im Mittelfeld: Sie betragen durchschnittlich 4 728 EUR(OECD-Durchschnitt: 4 324 EUR); auch bezogen auf das Pro-Kopf-BIP entsprechen siemit 26,0 % genau dem OECD-Durchschnitt.

Die Verteilung der jährlichen Ausgaben pro Schüler/Studierender auf dieverschiedenen Bildungsstufen ist ausgeglichener als in den meisten anderen OECD-Staaten. Die Unterschiede zwischen den Aufwendungen in den verschiedenenBildungsstufen sind weniger ausgeprägt als in den meisten anderen OECD-Ländern,wo die Pro-Kopf-Aufwendungen in den höheren Bildungsstufen deutlich steigen.Bezogen auf das Pro-Kopf-BIP gibt Italien somit im OECD-Vergleich über-durchschnittlich viel für die Schüler im Vorschul-, Primar- und Sekundarbereich aus undwendet weniger als der Durchschnitt für die Hochschulstudierenden auf.