Inklusion in Bayern Eine Information für Beratungsfachkräfte Staatliche Schulberatungsstelle...

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Inklusion in Bayern Eine Information für Beratungsfachkräfte Staatliche Schulberatungsstelle München, Oktober 2012 Die Powerpoint wurde erstellt auf der Grundlage des Manusskripts „Schulräteinformation 2011/I und dem KMS IV.3 – 5 S 7306.7- 4 b.42008 vom 11.5.2011 Informationsstand 08.11.2011

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Inklusion in Bayern

Eine Information für Beratungsfachkräfte

Staatliche Schulberatungsstelle München, Oktober 2012

Die Powerpoint wurde erstellt auf der Grundlage des Manusskripts „Schulräteinformation 2011/I und dem KMS IV.3 – 5 S 7306.7- 4 b.42008 vom

11.5.2011Informationsstand 08.11.2011

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UN Behindertenrechtkonvention

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Staatliche Schulberatungsstelle München 3

Inklusion in Bayern - Gesetzgebung

Die Weiterentwicklung eines Bildungssystems, in dem Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen mit anderen gemeinsam lernen, ist ein zentrales Anliegen der UN-Behindertenrechtskonvention.

Zur Umsetzung des Art.24 der UN-Behindertenrechtskonvention hat eine interfraktionelle Arbeitsgruppe des Bayerischen Landtags einen Gesetzentwurf zur Änderung des BayEUG (BayEUG-E) eingebracht und im Juli 2011 beschlossen.

Das im Gesetz vorgesehene Schulprofil „Inklusion“ ist ein sehr guter Ansatz, um schrittweise die Inklusion von jungen Menschen mit und ohne Behinderung umzusetzen.

Die Förderschulen in Bayern bleiben auch nach der geplanten Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Kompetenzzentren für Sonderpädagogik. Sie unterstützen auch künftig die Regelschulen bei der Inklusion und bleiben zugleich Lernort für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

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Inklusion in Bayern – zentrale Anliegen

Folgende Schwerpunkte können als zentrale Anliegen der Inklusion in Bayern formuliert werden:

Inklusion als Aufgabe aller Schulen Stärkung der ElternrechteNeue Rahmenbedingungen zur flexibleren Ausgestaltung inklusiver

Schullandschaften bis hin zur Schule mit dem Schulprofil „Inklusion“. (Art. 30b Bay-EUG-E)

Einführung der Schule mit dem Schulprofil „Inklusion“. Fortführung und Weiterentwicklung der bewährten Formen

kooperativen Lernens (Art. 30a BayEUG-E) Ausbau des gemeinsamen Unterrichts für Schülerinnen und Schüler

mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf Vielfältige Formen des gemeinsamen Unterrichts Ausbau der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste (MSD)

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Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen (BayEUG Art.30a)

(3) Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf können gemeinsam in Schulen aller Schularten unterrichtet werden. Die allgemeinen Schulen werden bei ihrer Aufgabe … von den Förderschulen unterstützt.

(5) Ein sonderpädagogischer Förderbedarf begründet nicht die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Schulart.

Aber: Schulartspezifische Regelungen für die Aufnahme, das Vorrücken, den

Schulwechsel und die Durchführung von Prüfungen an weiterführenden Schulen bleiben unberührt.

Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf müssen an der allgemeinen Schule die Lernziele der besuchten Jahrgangsstufe nicht erreichen, soweit keine schulartspezifischen Voraussetzungen bestehen. Die Feststellung der Lernziele … durch einen individuellen Förderplan sowie den Nachteilsausgleich regeln die Schulordnungen.

Schüler, die auf Grund ihres sonderpädagog. Förderbedarfs die Lernziele der Haupt/Mittelschulen und Berufsschulen nicht erreichen, erhalten ein Abschlusszeugnis ihrer Schule mit einer Beschreibung der erreichten individuellen Lernziele sowie eine Empfehlung über Möglichkeiten der beruflichen Eingliederung und zum weiteren Bildungsweg.

(6) Die Zusammenarbeit zwischen Förderschulen und allgemeinen Schulen soll im Unterricht und im Schulleben besonders gefördert werden.

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Verteilung der Förderschwerpunkte

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Staatliche Schulberatungsstelle München 7

Inklusion – konkrete Entwicklung vor Ort

Vorrangiges Ziel der Schulentwicklung aller Schulen ist die inklusive Schule.

Angebote der inklusiven Schulen im Verbund mit kooperativen Lernformen (BayEUG Art.30a (7):1. Kooperationsklassen 2. Partnerklassen (ehemals Außenklassen) 3. Offene Klassen der Förderschule 4. Inklusion einzelner Schülerinnen und Schüler 5. Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion“

Folie 12

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Staatliche Schulberatungsstelle München 8

Kooperationsklasse

Übersicht

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Staatliche Schulberatungsstelle München 9

Partnerklasse (ehemals Außenklasse)

Übersicht

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Staatliche Schulberatungsstelle München 10

Offene Klasse des Förderzentrums

Übersicht

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Staatliche Schulberatungsstelle München 11

Inklusion einzelner SchülerInnen

Übersicht

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Schulen mit dem Profil „Inklusion“

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Klassen mit festem Lehrertandem

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Schulentwicklung als Voraussetzung für Inklusion

Mehrebenenmodell inklusiver Schulentwicklung Prof. Dr. Ulrich Heimlich, LMU München 2011

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Inklusion in Europa

Literatur: Wocken: Das Haus der inklusiven Schule, 2011

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MenschenbilderGrenzen des Elterlichen Wahlrechts

BayEUG Art.41 (4,5)

Die Aufnahme an der Förderschule setzt die Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens voraus.

Es kann nach Einschätzung der Schule ein Ausnahmefall des Abs.5 vorliegen, wenn:

• Der individuelle sonderpädagogische Förderbedarf an der allgemeinen Schule auch unter Berücksichtigung des Gedankens der sozialen Teilhabe nach Ausschöpfung der an der Schule vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten sowie der Möglichkeit des Besuchs einer Schule mit dem Schulprofil „Inklusion“ nicht hinreichend gedeckt werden kann und

•die Schülerin oder der Schüler dadurch in der Entwicklung gefährdet ist oder

•sie oder er die Rechte von Mitgliedern der Schulgemeinschaft erheblich beeinträchtigt.

Im Zweifelsfall entscheidet die jeweilige Schulaufsicht.

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Inklusionsschulen im Raum München im Schuljahr 2012/2013

Grund-, Mittelschulen Grundschule an der Schrobenhausener Str., München Grundschule am Hedernfeld, München Grundschule am Theodor-Heuss-Platz, München Mittelschule an der Schleißheimer Str., München Mittelschule Elisabeth-Kohn-Straße, München Mittelschule an der Schrobenhausener Straße, München

Ansprechpartner zur Inklusion (Dienstaufsicht):

Förderschule: Frau Doll-Edlfurtner, Reg. v. Obb., T: 2176-3105

Mittelschulen: Herr Pirkl, Reg. v. Obb., T: 2176-2584

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Inklusion an Realschulen KMS vom 17.10.2011

Formen der Inklusion an der Realschule1. SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die am

lernzielgleichen Unterricht teilnehmenZiel: Realschulabschluss

Umsetzung: Ausstattung der Schulen mit zusätzlichen Budgetstunden(Zweck: Zusätzliche Stunden können bspw. für die Einrichtung kleinerer

Klassen, für spezielle Zusatzangebote, für die Erstellung zusätzlicher Materialien oder auch für die Vor- bzw. Nachbereitung des Unterrichts verwendet werden.)

Umfang Zusatzstunden 2010/11: 266 Schüler mit 376 Wochenstunden

Maßnahmen des Nachteilsausgleichs durch MB(z. B. Zeitverlängerung, Anpassung der Prüfungsorganisation und –struktur u.

a.)

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Realschulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt / Inklusion

Samuel-Heinicke-Realschule MünchenSchwerpunkt Hören

Edith-Stein-Schule UnterschleißheimSchwerpunkt Sehen

Ernst-Barlach-Schule MünchenSchwerpunkt Körperbehinderung

Landschulheim Elkhofen i. Grafingsoziale und emotionale Entwicklung

Realschule mit dem Schulprofil Inklusion Marie-Luise-Fleißer-Realschule, München

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Inklusion an Realschulen - Einzelinklusion

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Staatliche Schulberatungsstelle München 21

Inklusion an Realschulen KMS vom 17.10.2011

2. SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die nicht am lernzielgleichen Unterricht teilnehmen

Ziel: soziale Teilhabe

Umsetzung:Partnerklasse RS Eching – Fröbelschule Freising: seit 2006/07; gemeinsame

Unterrichtseinheiten und Projekte in Geschichte, Kunsterziehung, Haushalt und Ernährung, Sport sowie gemeinsames Theaterstück und gemeinsamer Wandertag

RS München III – Otto-Steiner-Schule München: Seit 2006/07; Teil einer 7. Jgst. (sowohl gemeinsamer als auch getrennter Unterricht)

RS Nürnberg II – Förderschule der Lebenshilfe, Nürnberg: Teil einer Ganztagesklasse in Jgst. 5 und 6 (gemeinsamer Unterricht in Kunst, Musik und Sport, gemeinsame Projekte und Lernzeiten)

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Staatliche Schulberatungsstelle München 22

Inklusion an Gymnasien KMS vom 14.10.2011

Mit der Gesetzesänderung wird der grundsätzlich gleichberechtigte Zugang für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu allen Schularten ermöglicht.

Die schulartspezifischen Regelungen für die Aufnahme, das Vorrücken, den Schulwechsel und die Durchführung von Prüfungen bleiben an den weiterführenden Schulen unberührt.

Formen am Gymnasium PartnerklassenDas Gymnasium Kirchseeon sowie das Gymnasium Grafing haben mit der Korbinian-

Schule Steinhöring hier bereits Pionierarbeit geleistet und praktizieren eine sehr gewinnbringende Zusammenarbeit. Bei der Umsetzung bedarf es einer engen Abstimmung zwischen der Förderschule und dem jeweiligen Gymnasium, wobei die Zustimmung der beteiligten Schulen und Schulaufwandsträger erforderlich ist. Der Elternbeirat ist anzuhören.

Schulen mit dem Schulprofil InklusionEine Schule mit dem Schulprofil „Inklusion“ setzt auf der Grundlage eines gemeinsamen

Bildungs- und Erziehungskonzepts in Unterricht und Schulleben individuelle Förderung im Rahmen des Art. 41 Abs. 1 und 5 BayEUG für alle Schülerinnen und Schüler um. Dabei sind Unterrichtsformen und Schulleben sowie Lernen und Erziehung auf die Vielfalt der Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf auszurichten.

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Gymnasien mit Integrationserfahrung / Schulprofil Inklusion

Städt. Adolf-Weber-Gymnasium: Integration Blinder und Sehbehinderter Gisela-Gymnasium: Integration hörgeschädigter Schülerinnen und Schülern

ab der 10. Jgst. bis zum Abitur Gymnasium Geretsried: Integration Körperbehinderter Carl-Orff Gymnasium Unterschleißheim: Integration gehörloser Schülerinnen

und Schülern Humboldt-Gymnasium Vaterstetten: Integration Körperbehinderter Kleines privates Lehrinstitut Derksen, staatl. anerkannt: Integration

Behinderter Günther-Stöhr-Gymnasium Icking, staatl. anerkannt: Integration Behinderter

Gymnasium mit dem Schulprofil Inklusion Dante Gymnasium, München

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Berufliche Schulen mit Integrationserfahrung

Adolf-Kolping-Berufsschule München: Staatlich anerkannte Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung mit Förderschwerpunkt Lernen in über 40 Ausbildungsberufen.

Staatliche Wirtschaftschule der Bayerischen Landesschule für Körperbehinderte: Aufnahme von Schüler/innen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf; Aufnahme von 1-2 Autisten und 1-2 ADS/ ADHS – Schüler/Innen

Samuel-Heinicke-FOS zur sonderpädagogischen Förderung, staatl. anerkannt: Förderschwerpunkt Hören

Ernst-Barlach-Schulen, staatl. anerkannt: FOS zur sonderpädagogischen Förderung, Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung

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Berufliche SchulenBehinderungsbegriff i.S.d. SGB IX

Behindert in diesem Sinne sind Menschen, deren Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter teilzuhaben, wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung im Sinne von § 2 Abs.1 SGB IX nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind und die deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen, einschließlich lernbehinderter Menschen. Diesen stehen Menschen gleich, denen eine Behinderung mit den genannten Folgen droht.

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Staatliche Schulberatungsstelle München 26

Berufsorientierung individuell

Zielgruppeschwerbehinderte Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf aller Schularten

– die in den letzten (beiden) Jahren vor ihrem angestrebten Schulabschluss stehen. – bei denen besondere Hindernisse für die Eingliederung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erwarten sind – bei denen es möglich erscheint, durch eine zusätzliche individuelle Unterstützung in der Phase der beruflichen Orientierung eine realistische Perspektive und tragfähige Netzwerkstrukturen für eine spätere Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu entwickeln

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Staatliche Schulberatungsstelle München 27

Berufsorientierung individuell

Die förmliche Feststellung einer Schwerbehinderung oder eines sonderpädagogischen Förderbedarfs ist nicht zwingend erforderlich!

Angebot für Schülerinnen und Schüler mit - mit Sinnesbehinderungen, - körperlichen, - sprachlichen - kognitiven Beeinträchtigungen - schweren chronischen Erkrankungen (Epilepsie, Diabetes, Asthma, …) - psychischen Störungen (Autismus-Spektrum-Störung, Psychosen, Persönlichkeitsstörungen, …)

Die berufliche Eingliederung von behinderten Menschen erfolgt nach dem Prinzip: So normal wie möglich – so speziell wie nötig.

Aus: BERUFSORIENTIERUNG INDIVIDUELL, Umsetzung des Handlungsfeldes I. des Bund-Länder-Programms „Initiative Inklusion“ , FB für die Schulaufsicht.

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Staatliche Schulberatungsstelle München 28

Integrationsfachdienste in Bayern www.integrationsfachdienst.de

Eingerichtet zur Überwindung von Schnittstellen bei der Unterstützung von Menschen mit Behinderung zur beruflichen Teilhabe.

Zuständig für: - Menschen mit (Schwer-)Behinderung - Arbeitnehmer, Arbeitssuchende, Schüler, WfbM-Beschäftigte

Berufsorientierung individuell•Meldung Betreuungswunsch durch die Schule beim IFD •Kontakt- und Informationsgespräch zwischen IFD und teilnehmenden Schüler •Einleitung der Maßnahme durch IFD, Meldung des Teilnehmers/der Teilnehmerin an Koordinatoren (IFD, Schule, Agentur für Arbeit) und Integrationsamt •Vermittlung berufskundlicher Informationen •Analyse von Kompetenzen und Potenzialen •Durchführung von Praktika, Training arbeitsweltbezogener sozialer Kompetenzen •Auswertung der Erfahrungen und Beratung über die beruflichen Optionen des Schülers und die weitere Strategie der beruflichen Eingliederung unter Einbeziehung aller am Prozess der Berufsorientierung zu beteiligenden Personen •Begleitung des Übergangs in das Arbeitsleben bis zur Aufnahme einer Ausbildung oder einer anderen beruflichen Maßnahme, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist •Abschluss der Maßnahme