Innovation Zweite Säule
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InnovationZweite Säule
Freizügigkeitsgesetz und Übergang zur selbständigen Erwerbstätigkeit
BVG-Apéro vom 5. September 2005
Advisory Services
5. September 20052
Inhalt des Referats
• Inhalt Freizügigkeitsgesetz• Auftrag Wirkungsanalyse• Fragestellungen• Vorgehen• Wichtigste Ergebnisse• Auswirkungen der Barauszahlungen• Mögliche Missbräuche• Erkenntnisse aus der Wirkungsanalyse• Verbesserungsmöglichkeiten
5. September 20053
Freizügigkeitsgesetz (FZG)• Inkraftsetzung 1.1.1995 - Volle Freizügigkeit für den obli-
gatorischen und überobligatori- schen Bereiche der beruflichen Vorsorge
- Mit der Freizügigkeitsleistung soll sich der AN bei der VE des neuen AG ohne Verlust für ver-gleichbare Vorsorgeleistungen versichern können
- Wegfall der goldenen Fesseln beiStellenwechsel
• Anpassung von Art. 22 FZG im Zusammenhang mit der Revision des Scheidungsrechts auf 01.01.2000 Vorsorgeausgleich: Hälftige Teilung des während der Ehe erworbenen Freizügigkeits-kapitals.
5. September 20054
Wirkungsanalyse Freizügigkeitsgesetz
• Durchführung einer Wirkungsanalyse des FZG im Auftrag des BSV im Jahr 2002
• Gesetzliche Verpflichtung: Art. 20 FZV schreibt Analyse der Wirkungen der Freizügigkeit zusammen mit Fachkreisen vor
• Prüfungsauftrag - Hat das FZG die vom Gesetzgeber vorgegebenen Ziele erreicht?
- Welche Nebenwirkungen sind durch FZG hervorgerufen worden?- Besteht ein Handlungsbedarf?- Welche Massnahmen sind erfor-derlich?
5. September 20055
Fragestellungen
• Auswirkungen auf Mobilität und Flexibilität (AN, AG, VE, FZG)• Reglementsänderungen, Primatwechsel, Änderungen auf
Beitrags- und Leistungsseite• Risiken und Hemmnisse des Leistungserhalts
- Auswirkungen der Barauszahlung ?- Erhöhung der Zahl der Barauszahlungsgesuche durch FZG ?
• Änderungen bei Gesundheitsvorbehalt• Informationspflicht gemäss Art. 8 und 24 FZG• Umgehungsmöglichkeiten des Vorsorgeausgleichs bei Ehe-
scheidungen (missbräuchlicher Bezug der Barauszahlung)• Nebenwirkungen des FZG
5. September 20056
Vorgehen• Vorstudie: - Machbarkeitsanalyse
- Vorbereitung der Befragung der Vorsorge-einrichtungen
• Hauptstudie: - Schriftliche Befragung von 200 Vorsorge-einrichtungen- Rücklauf 53.7%, Anteil Versicherte: 56.5%- Hohe Repräsentativität der Ergebnisse- Vertiefung der Wirkungszusammenhänge und Thesen mit Experten- Analyse der Wirkungen des FZG durch Vergleich mit Zielen des Gesetzgebers- Fazit, Empfehlungen zu möglichen Verbesserungen des FZG
5. September 20057
Berufliche Mobilität• Indirekte Förderung durch Beseitigung eines potenzialen
Hindernisses beim Stellenwechsel
• Höhe des Austritts- bzw. Eintrittskapitals ist kein bedeutendes Kriterium beim Stellenwechsel mehr
• Vorteile für Arbeitgeber bei Personalsuche
• Positive Auswirkungen bei Restrukturierungen wegen Klarheit über Austrittsleistungen
• Vorteile für Arbeitnehmer insbesondere bei Stellenwechseln
• Vorteile für Vorsorgeeinrichtungen durch Klarheit und Trans-parenz der Austrittsleistungen Problemlose Berechnung und Übergabe der Austrittsleistungen
5. September 20058
Leistungen, Beiträge• Reglementanpassungen infolge FZG:
- Formelle Anpassungen bei fast allen Kassen- Materielle Anpassungen v.a. bei Leistungsprimatkassen (Anpassung der Einkaufstarife)
• Trend zum Beitragsprimat setzt sich fort (Einfachere Verwal-tung, zunehmende Individualisierung FZG nicht primäre Ursache)
• Erhöhung der Beiträge und der Leistungen, Verhältnis zwischen AN- und AG-Beiträgen mehrheitlich unverändert
• Keine grundsätzliche Veränderung der Finanzierung aufgrund der Berechnungen der Austrittsleistungen
• Keine direkte Verstärkung der Entsolidarisierung durch FZG feststellbar
5. September 20059
Vorsorgeausgleich bei Eheschliessung
• Verbesserung der Situation des wirtschaftlich schwächeren Ehegatten
• Hohe Anforderungen in der Rechtumsetzung für Gerichte und Anwälte starke Unterstützung von Experten und Aufsichtsbehörden notwendig
• Fehler bei der gerichtlichen Überprüfung von Scheidungs-vereinbarungen
• Ungenauigkeiten bei der Festlegung des teilbaren Kapitals festgestellt ( Praxis der Gerichte z.T. fehlerhaft)
• Vorgängige Barauszahlungen können zu Umgehungen des Vorsorgeausgleichs führen.
5. September 200510
Risiken / Hemmnisse bei Ein- & Austritt von aktiven Versicherten
• Übergabe der Freizügigkeitsleistung hat sich gut eingespielt und erfolgt problemlos
• Tendenzielle Zunahme der Barauszahlungen Erhöhung der Eigenverantwortung der Versicherten
• Praxis der Steuerbehörden führt bei Aufnahme einer selb-ständigen Erwerbstätigkeit zu einem Gesamtbezug des Vor-sorgeguthabens Verlustrisiko vorhanden, da oft 1. Säule Grundbedürfnisse nicht vollständig deckt
• Missbräuche bei Barauszahlungen in Einzelfällen (Unterschrift des Ehepartners)
5. September 200511
Entwicklung der Gesuche um Barauszahlungen
Sind die Gesuche um Barauszahlungen in den letzten fünf Jahren gestiegen?
0%5%
10%15%20%25%30%
ja tendenziell ja kein eindeutigerTrend
tendenziell nein nein keine Angaben
bei 1/3 der VE Gesuchsanstiegbei 1/3 der VE kein Gesuchsanstiegbei 1/3 der VE kein eindeutiger Trend
5. September 200512
Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit
• Nebenwirkung des FZG
• Möglichkeit der Barauszahlung kann zu indirekter Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit führen
• In Einzelfällen entsteht ein zusätzlicher Anreiz
• Verwendung der Barauszahlung für kurzfristige Überwindung finanzieller Engpässe bei Erwerbslosigkeit
5. September 200513
Auswirkungen der Barauszahlungen auf Freizügigkeit
• Barauszahlung stellt das Ziel der Freizügigkeit nicht in Frage
• Alters- und Risikoleistung können sich durch Barauszahlung stark verschlechtern
• Versicherte haben Möglichkeit, sich später wieder in eine VE einzukaufen
• Probleme, wenn Leistungen der 1. Säule nicht ausreichen, um Grundbedürfnisse der Betroffenen zu decken
5. September 200514
Missbräuche bei Barauszahlungen
• VE stellen nur Missbräuche in Einzelfällen fest.
• VE stellen auf erhöhte Selbstverantwortung der Versicherten ab
• Die Missbrauchsfälle sind sehr unterschiedlich
• Bei schlechter Information des Arbeitgebers sind vermehrt Probleme mit Barauszahlungen und v.a. ihrer Folgen fest-zustellen.
5. September 200515
Schutz gegen Missbräuche
• Möglichkeiten der missbräuchlichen Erwirkung einer Baraus-zahlung können nur beschränkt ausgeschlossen werden.
• Nachweis einer missbräuchlichen Erwerbsaufnahme ist schwierig möglich.
• Bei enger Beziehung zwischen VE, AG und Versicherten weniger Missbäuche, besondere Risiken bei Freizügigkeits-konten.
• Information durch VE über Gefahren und wegfallende Leistungen ist wichtig.
5. September 200516
Erkenntnisse der Wirkungsanalyse FZG
• Gesetzgeberischer Erfolg
• Beseitigung der goldenen Fesseln bei Stellenwechseln
• Transparenz und Klarheit für Austrittsleistungen
• Gute Adaption des FZG in der Praxis
• Gesetzgeberische Umsetzung bestehender gesellschaftlicher Veränderungen
5. September 200517
Verbesserungsmöglichkeiten gemäss Befragungsergebnissen1. Höhere Formerfordernisse und vertiefte Prüfungen bei
Barauszahlungen
2. Zulassung von teilweiser Barauszahlung bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit durch die Steuerbehörden
3. Behandlung von Unterdeckungen und Verteilung von freien Mitteln bei Restrukturierungen von Unternehmen
4. Bessere rechtliche Grundlagen für Mischprimate (Altersleistungen nach Beitragsprimat, Risikoleistungen nach Leistungsprimat)
5. Hilfestellungen im Scheidungsverfahren