Institut für Elektrische Anlagen - Keine 110kV-Freileitung TU Graz.pdf · Stromversorgung des...
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WISSENSCHAFTLICHES GUTACHTEN 110-kV-Leitungsverbindung Almtal - Kremstal
Auftraggeber: Amt der oberösterreichischen Landesregierung,
Landesrat für Umwelt, Energie, Wasser und KonsumentInnenschutz
Endbericht
Wissenschaftliche Ausarbeitung
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. techn. Lothar Fickert Dipl.-Ing. Tobias Haring, M.A. (Econ.)
Ao. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. techn. Herwig Renner Dipl.-Ing. Dr. techn. Ernst Schmautzer
Projekt-Nummer: 2010-62
Dezember 2010
Institut für Elektrische Anlagen
A - 8010 GRAZ, Inffeldgasse 18 Telefon: (+43 316) 873 - 7550 Telefax: (+43 316) 873 - 7553
Institutsvorstand: Univ.-Prof. Dr. Lothar Fickert
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 1
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung ........................................................................................... 4
1.1 Veranlassung, Überblick und Aufgabenstellung ................................... 4
1.2 Gliederung, Methode und Umfang des Gutachtens .............................. 6
1.3 Zur Verfügung gestellte Unterlagen ........................................................ 7
2 Technische Aspekte zur Beurteilung der Spannungsqualität des Netzes ................................................................................................. 9
2.1 Allgemeine Forderungen ......................................................................... 9
2.2 Netzspannungsqualität .......................................................................... 10
2.3 Netzsicherheit und Netzzuverlässigkeit ............................................... 12
2.4 Dezentrale Einspeisungen ..................................................................... 24
2.5 Sonstige Kriterien zur Beurteilung der Qualität der Versorgung ....... 35
2.6 Energieeffizienz und Smart Grids ......................................................... 38
2.7 Elektromagnetische Felder .................................................................... 44
3 Derzeitige Situation der Stromversorgung .................................... 65
3.1 Stromversorgung in Österreich ............................................................. 65
3.2 Netzversorgungsqualität Österreich ..................................................... 70
3.3 Stromversorgung in Oberösterreich ..................................................... 73
3.4 Beurteilung der Netzversorgungssituation des Raums Kremstal/Almtal/Vorchdorf/Steyr ........................................................................ 75
4 Untersuchung der Versorgungsvarianten ..................................... 94
4.1 Variante 1: Derzeitiger Netzzustand (Nullvariante) .............................. 95
4.2 Variante 2: Dezentrale Einspeisungen .................................................. 97
4.3 Variante 3: Verstärkung des 30-kV-Netzes in der Region Almtal ..... 101
4.4 Variante 4: 30-kV-Ersatzlösung der Region Almtal und 30-kV-Ersatzversorgung für die Region Kremstal ..................................................... 104
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 2
4.5 Variante 5: 110-kV-Kabelverbindung (Vollverkabelung) Vorchdorf - Kirchdorf über ein (neu anzulegendes) Umspannwerk in Steinfelden .......... 107
4.6 Variante 6: 110-kV-Kabelverbindung Vorchdorf - Kirchdorf über ein (neu anzulegendes) Umspannwerk in Steinfelden, mit einseitiger Verwendung von Trenntransformatoren .......................................................... 116
4.7 Variante 7: 110-kV-Kabelverbindung Vorchdorf - Kirchdorf über ein (neu anzulegendes) Umspannwerk in Steinfelden, mit zweiseitiger Verwendung von Trenntransformatoren .......................................................... 122
4.8 Variante 8: 110-kV-Freileitungsverbindung Vorchdorf - Kirchdorf über ein (neu anzulegendes) Umspannwerk in Steinfelden .................................... 130
4.9 Variante 9: 110-kV-Freileitungsverbindung Vorchdorf – Kirchdorf über eine nördlich gelegene Trasse (ohne Umspannwerk im Trassenverlauf)133
4.10 Variante 9A: 110-kV-Freileitungsverbindung Vorchdorf – Kirchdorf über eine nördlich gelegene Trasse und ein (neu anzulegendes) Umspannwerk in der Nähe von Pettenbach .................................................... 136
4.11 Variante 9B: 110-kV-Kabelverbindung Vorchdorf – Kirchdorf über eine nördlich gelegene Trasse und ein (neu anzulegendes) Umspannwerk in der Nähe von Pettenbach, mit einseitiger Verwendung von Trenntransformatoren ....................................................................................... 139
4.12 Variante 9C: 110-kV-Kabelverbindung Vorchdorf – Kirchdorf über eine nördlich gelegene Trasse und ein (neu anzulegendes) Umspannwerk in der Nähe von Pettenbach, mit zweiseitiger Verwendung von Trenntransformatoren ....................................................................................... 145
4.13 Variante 10: 110-kV-Verbindung Kirchdorf – Klaus zzgl. 110-kV-Verbindung Vorchdorf – Kremsmünster .......................................................... 149
4.14 Variante 11: 110-kV-Gemeinschaftsleitung ÖBB-EAG Vorchdorf – Wartberg ............................................................................................................. 152
4.15 Variante 12: Kraftwerksbau in der Region Kirchdorf ......................... 156
5 Vergleich der Varianten ................................................................. 160
5.1 Untersuchungsumfang ........................................................................ 160
5.2 Kostenbetrachtungen ........................................................................... 161
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 3
5.3 Methodik ................................................................................................ 164
6 Erkenntnisse des Gutachtens ...................................................... 169
7 Appendix ........................................................................................ 171
7.1 Netzspannungsqualität ........................................................................ 171
7.2 Netzsicherheit und Netzzuverlässigkeit ............................................. 173
7.3 Dezentrale Energieerzeugung ............................................................. 176
7.4 Berechnung von elektrischen und magnetischen Feldern ............... 188
7.5 Stellungnahme zum Dokument „110 kV ade! - Fragen zum wissenschaftlichen Gutachten “110-kV-Leitungsverbindung Almtal - Kremstal (Zwischenbericht)” vom 6. Februar 2011 ......................................... 200
7.6 Stellungnahmen zum Dokument „Gemeindeamt Steinbach am Ziehberg, Brief vom 04. Februar 2011-02-21: Fragen zum Zwischenbericht „Wissenschaftliches Gutachten 110-kV-Leitungsverbindung Almtal – Kremstal““ .......................................................................................................... 234
8 Literaturverzeichnis ...................................................................... 240
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 4
1 Einleitung
1.1 Veranlassung, Überblick und Aufgabenstellung
Mit Schreiben der Oberösterreichischen Landesregierung, Landesrat für Umwelt,
Energie, Wasser und KonsumentInnenschutz, vom 08.09.2010 wurde das Institut für
Elektrische Anlagen der Technischen Universität Graz beauftragt, ein Gutachten
über die Versorgungssituation der Regionen Almtal - Kremstal zu erstellen, in dem
insbesondere die Notwendigkeit der geplanten 110-kV-Leitung Vorchdorf – Kirchdorf
und deren Auswirkungen auf die regionale Stromversorgung beurteilt sowie mögliche
Alternativen zur Verbesserung der Stromversorgung untersucht werden sollen.
Das Gutachten soll dabei konkret drei getrennte Fragestellungen der
oberösterreichischen Stromversorgung behandeln, nämlich
- Analyse des Bedarfs einer 110-kV-Verbindung Vorchdorf - Kirchdorf zur
Sicherstellung der Versorgungssicherheit inkl. der Berücksichtigung von
Stromverbrauchsszenarien
- Untersuchung der Trassenführung inkl. Bewertung von Alternativen
- Technische Möglichkeiten und wirtschaftliches Umfeld einer Verkabelung
(Voll- bzw. Teilverkabelung)
Die Stromversorgung der Region Almtal erfolgt derzeit über 30-kV-Leitungen aus
dem
• Umspannwerk Gmunden (ca. 76 km Gesamtleitungslänge, ca. 35 km
Hauptleitungslänge),
• Umspannwerk Kirchdorf (ca. 20 km Gesamtleitungslänge, ca. 16 km
Hauptleitungslänge bis Scharnstein),
• Umspannwerk Vorchdorf (ca. 54 km Gesamtleitungslänge, ca. 23 km
Hauptleitungslänge bis Steinfelden).
Das Almtal südlich von Vorchdorf besitzt derzeit einen Leistungsbedarf von 17 MW.
Nach Abzug von saisonal schwankender dezentraler Erzeugung muss eine
gesicherte Leistungsdifferenz von bis zu 16,2 MW über die 30-kV-Netze transportiert
werden.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 5
Die Stromversorgung der Region Kremstal erfolgt über eine 110-kV-Doppelleitung,
ausgehend vom Umspannwerk Steyr Nord. Ein Ausfall am Beginn dieser Stichleitung
würde dazu führen, dass keine adäquate Versorgung der Region Kirchdorf -
Kremsmünster - Bad Hall möglich ist. Die Region Steyr besitzt einen
Versorgungsanschluss zum Österreichischen Verbundnetz über das Umspannwerk
Ernsthofen, bzw. eine betriebsmäßig geöffnete Verbindung zum steirischen Netz.
Die 110-kV-Verbindung von Vorchdorf über Steinfelden nach Kirchdorf ist aus Sicht
der Energie AG deswegen anzustreben, weil das 110-kV-Netz der Region Vorchdorf
- Almtal - Kremstal derzeit nur über zwei nicht miteinander verbundene 110-kV-
Stichleitungen (Doppelsystem) Traunfall - Vorchdorf und Steyr Nord - Bad Hall
Kremsmünster - Kirchdorf versorgt wird. Die Energie AG sucht daher nach einer
Möglichkeit im Sinne eines Lückenschlusses, eine 110-kV-„Ring“verbindung zu
schaffen, um die Versorgungssicherheit der Regionen Almtal, Kremstal und Steyr zu
erhöhen. Es handelt sich um eine offene Ringverbindung, da im Umspannwerk
Kremsmünster eine Trennstelle vorgesehen ist.
Prinzipiell ergeben sich vier getrennte Problemkreise, nämlich die langfristig
gesicherte:
- Stromversorgung der Region Kremstal,
- Stromversorgung der Region Vorchdorf,
- Stromversorgung der Region Almtal,
- Stromversorgung der Region Steyr.
Die angestrebte Lösung zur Verbesserung der Stromversorgung soll alle der oben
angesprochenen Problemkreise abdecken und mit möglichst geringem finanziellem
Aufwand realisiert werden können.
Seitens der Energie AG wird als Lösung eine 110-kV-Freileitung (Doppelsystem),
ausgehend vom Umspannwerk Vorchdorf über ein neu zu errichtendes
Umspannwerk in Steinfelden bis zum Netzpunkt Kirchdorf angestrebt (Schließung
einer 110-kV-(Ring)Verbindung über Vorchdorf - Steinfelden - Kirchdorf -
Kremsmünster - Bad Hall - Steyr Nord). Alle der genannten Forderungen werden
somit laut Energie AG erfüllt.
Seitens Vertreter von Bürgerinitiativen wird eine alternative Trassenführung (siehe
Alternativen), eine alternative Technologiewahl (Kabel) bzw. anderwärtige Lösung
ohne 110-kV-Leitungsbau angestrebt.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 6
1.2 Gliederung, Methode und Umfang des Gutachtens
Seitens des Auftraggebers wurden die Anforderungen an das Gutachten formuliert,
nämlich dass
- eine Analyse des Bedarfs einer 110-kV-Verbindung Vorchdorf - Kirchdorf zur
Sicherstellung der Versorgungssicherheit inkl. der Berücksichtigung von
Stromverbrauchsszenarien,
- eine Untersuchung der Trassenführung inkl. Bewertung von Alternativen, und
- eine Analyse der technischen Möglichkeiten und wirtschaftliches Umfeld einer
Verkabelung (Voll- bzw. Teilverkabelung),
stattfindet.
Zu diesem Zweck erfolgt im Gutachten zunächst eine technisch-wissenschaftliche
Analyse des Istzustandes der Versorgungssituation des Raumes Almtal hinsichtlich
der Parameter Spannungsqualität und Versorgungssicherheit, sowie eine
Abschätzung der Entwicklung des Strombedarfs der Region und der daraus
resultierenden künftigen Versorgungsanforderungen.
Für die Verbesserung der beschriebenen Versorgungsproblematik wurden seitens
der Energie AG und der Initiative „110 kV ade!“ auch eine Reihe alternativer
Varianten erarbeitet, die im Gutachten nach technisch-wirtschaftlichen Kriterien
wissenschaftlich näher untersucht und einander gegenübergestellt werden. Eine
konkrete und detaillierte Trassenuntersuchung ist nicht Gegenstand dieses
Gutachtens.
Als zusätzlicher Aspekt steht die Versorgungssicherheit im Rahmen der
Liberalisierung des Strommarktes im Blickpunkt der Öffentlichkeit und im Interesse
der Wirtschaft.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 7
1.3 Zur Verfügung gestellte Unterlagen
Von EAG zur Verfügung gestellt 1. 30-kV-Netzplan und Beantwortung div. Fragen, Mail von Gahleitner
Bernhard, Freitag, 19. November 2010 16:33
2. Dauerlinien und Lastgänge der Umspannwerke Kirchdorf, Ball Hall,
Kremsmünster, Vorchdorf, Großraum Steyr, 2010-11-12_GaB_Detail-Lasten
SAK.pptx
3. Netzplan der EAG, Netzplan_incl_SZ.pdf, Stand 23.7.2009
4. Powerpoint-Präsentation der Stellungnahmen der EAG per 10.11.2010, SAK
Summe FAQs aktuell.pptx
5. Lastdaten und Lastgänge, 2010-09-27_GaB_Lasten SAK.pptx, von EAG
6. Häufig gestellte Fragen / Alternativen zur Stromversorgung Almtal und
Kremstal (SAK), SAK Alternativen aktuell.pdf
7. Projektinformation Stromversorgung Almtal und Kremstal, Almtalleitung.pdf
8. Stromverbrauchsentwicklungen, SAK Stromverbrauchsentwicklungen und
+£bersicht UW Gebiete 20100602.pdf
9. Stromversorgung Almtal und Kremstal, Notwendigkeit und
Alternativenprüfung, 2010-05-20 SAK Notwendigkeit und Alternativen
final.pdf
10. Verbrauchsdiagramme der Region SAK, Verbrauchsdiagramme_UWs_2.pdf
Weitere zur Verfügung gestellte Unterlagen 11. Initiative „110 kV ade!“: Fotomontagen von Leitungsanlagen: Montage
Mast.jpg, Montage Almtal.jpg, Mongtage Inzersdorf.jpg, Montage
Steinbach.jpg
12. Initiative „110 kV ade!“: Themen und Fragen für eine Studie "Neugestaltung
der Stromversorgung des Alm- und Kremstals", 11.06.2010,
Studienthemen.pdf
13. IFK Gesellschaft m.b.H.: Richtpreisangebot für eine Kabelverlegung,
Richtpreisangebot IFK.pdf
14. Initiative „110 kV ade!“: Themen und Fragen für das Gutachten
Stromversorgung Almtal – Kremstal, Studienthemen.pdf
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 8
15. Initiative „110 kV ade!“: Präzisierungen und Ergänzungen zum Themen- und
Fragenpapier “Neugestaltung der Stromversorgung des Alm- und Kremstals
11.06. 2010”, Themen_Fragen_TUG.pdf
16. Stromversorgung Almtal und Kremstal, Notwendigkeit und
Alternativenprüfung, Projektprüfung EAG_2.pdf
17. „110 kV ade! - Fragen zum wissenschaftlichen Gutachten “110-kV-
Leitungsverbindung Almtal - Kremstal (Zwischenbericht)” vom 6. Februar
2011, übermittelt vom Büro Landesrat Rudi Anschober am 08. Februar 2011
11:15
18. Gemeindeamt Steinbach am Ziehberg, Brief vom 04. Februar 2011-02-21:
Fragen zum Zwischenbericht „Wissenschaftliches Gutachten 110-kV-
Leitungsverbindung Almtal – Kremstal, übermittelt vom Büro Landesrat Rudi
Anschober am 08. Februar 2011 11:15
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 9
2 Technische Aspekte zur Beurteilung der Spannungsqualität des Netzes
2.1 Allgemeine Forderungen
Die allgemein bekannten und gültigen Anforderungen an die Energieversorgung sind,
dass die Bereitstellung der Energie
• in ausreichendem Maße
• versorgungssicher mit entsprechender Qualität
• wirtschaftlich
• umweltfreundlich
• gesellschaftspolitisch akzeptierbar
erfolgen muss [23].
In ausreichendem Maße bedeutet, dass keine Engpässe in der Versorgung
auftreten dürfen und eine entsprechende Reserve für die künftige Entwicklung
vorzusorgen ist. Da die elektrische Energie die Besonderheit aufweist, dass wegen
des Energieerhaltungssatzes in jedem Augenblick das Leistungsgleichgewicht
zwischen Erzeugung und Verbrauch gegeben sein muss, bedeutet diese
physikalische Tatsache, dass keine Engpässe sowohl bei der Leistung als auch
langfristig bei der insgesamt gelieferten Energie auftreten dürfen.
Versorgungssicher mit entsprechender Qualität bedeutet, dass im Betrieb nicht
nur alle technischen Anforderungen wie Ausfallsicherheit, Kurzschlussfestigkeit,
Spannungsfestigkeit, Erdschlusslöschung usw. erfüllt sein müssen, sondern dass die
den Kunden zur Verfügung gestellte Spannung auch den entsprechenden
Qualitätskriterien (Einhaltung des Spannungsniveaus, der Frequenz usw.) an die
Spannung bei unterschiedlichsten Lastbedingungen genügen muss und auch die
entsprechenden Qualitätskriterien der Versorgungssicherheit erfüllt sein müssen.
Wirtschaftlich bedeutet, dass die Energiebereitstellung mit möglichst niedrigen
Kosten für den Kunden erfolgen soll, d.h. dass Investitionen in den Ausbau des
Elektroenergiesystems – also den Ausbau von Leitungen und Kraftwerken dem
Nutzen angemessen sein sollen, und dass Verluste im Betrieb bei der
Stromerzeugung, der Übertragung und im Verbrauch optimiert werden müssen.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 10
Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist darüber hinaus zu fordern, dass
wirtschaftspolitische Zielsetzungen erfüllt werden sollen, d.h. z.B. dass
Importabhängigkeit und Handelsbilanzdefizite gering gehalten werden und günstige
Voraussetzungen für die wirtschaftliche Entwicklung einer Region etc. realisiert
werden sollen.
Umweltfreundlich bedeutet, dass schädliche Auswirkungen auf Mensch und Natur
vermieden bzw. minimiert werden müssen, d.h. dass zulässige Emissionsgrenzen
eingehalten werden und Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild möglichst
gering gehalten werden müssen.
Gesellschaftspolitisch akzeptierbar heißt schließlich, dass die Energiepolitik die
Akzeptanz für einen Kraftwerksbau oder Netzausbau bei der Bevölkerung finden
muss, wobei die Bevölkerung auf der Basis definierter Rahmenbedingungen in den
Entscheidungsprozess einzubinden ist. Dies bedeutet z.B., dass die Notwendigkeit
eines Netzausbaus zu begründen ist, entsprechende Alternativen zu untersuchen
sind und nur jene Lösung realisiert werden soll, die allen Kriterien – aus der Sicht des
Gemeininteresses unter bestmöglicher Achtung der Interessen Betroffener – am
besten entspricht.
2.2 Netzspannungsqualität
2.2.1 Allgemeines
Unter Netzspannungsqualität wird verstanden, dass die charakteristischen Merkmale
der Versorgungsspannung, wie z.B.
• der Betrag der Spannung
• die Kurvenform des Spannungsverlaufs
• die Frequenz
• die Symmetrie des Drehstromsystems
möglichst konstant sein sollen, bzw. sich nur in gewissen vorgegebenen
Toleranzgrenzen verändern dürfen. Diese Forderung gilt nicht nur hinsichtlich der
Energieerzeugung, sondern sie gilt für jeden Punkt des Netzes – insbesondere auch
im Fall sogenannter Netzrückwirkungen, d.h. wenn die Abweichungen durch den
Betrieb störender Verbraucher hervorgerufen werden.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 11
Um Verbraucher, insbesondere gewerbliche und industrielle Großverbraucher, in
einem Netz mit hoher Spannungsqualität versorgen zu können, bedarf es einer
entsprechenden Spannungssteifigkeit des Netzes, die wiederum aus
Zuverlässigkeitsgründen optimal nur durch geringe Netzimpedanzen - und dies
bedeutet durch genügend hohe Kurzschlussleistung - realisiert werden kann.
Oberschwingungserzeugende Anlagen mit einer Anschlussleistung von 50 kW
können bei einer Kurzschlussleistung von 15 MVA ohne weitere Untersuchung an
das Netz angeschlossen werden. Verbraucheranlagen mit einer schwankenden
Leistungsaufnahme von 50 kW können bei einer Kurzschlussleistung von 50 MVA
ohne weitere Untersuchung an das Netz angeschlossen werden.
Im Falle von atmosphärischen Einflüssen, Leitungsunterbrechungen oder
Kurzschlüssen im Netz können darüber hinaus Spannungsunterbrechungen und
Spannungseinbrüche auftreten. Netzausfälle durch derartige Ereignisse werden in
der Störstatistik seitens der Elektrizitätswirtschaft aufgezeichnet und dokumentiert.
2.2.2 Forderungen laut Europanorm EN 50160:1995-10
Folgende Parameter sind für die Netzspannungsqualität relevant (quantitative
Bestimmungen siehe Tabelle 2.1):
• Spannungshöhe
• Versorgungsunterbrechungen (kurz, lang)
• Spannungseinbrüche
• Spannungsschwankungen, Flicker
• Spannungsunsymmetrie
• Spannungsform (Oberschwingungen, Zwischenharmonische,
Signalspannungen)
• transiente und netzfrequente Überspannungen
• Frequenz
Betrachtet man die Ursachen für mangelnde Netzspannungsqualität, muss man
mehrere Bereiche berücksichtigen. Einerseits kommt es infolge von
Netzrückwirkungen durch große Kundenanlagen zu Spannungsverzerrungen und
Flicker-Erscheinungen. Andererseits kommt es infolge von Problemen im
Übertragungs- oder Verteilnetz zu kurzen oder längeren Unterbrechungen
(Netzzuverlässigkeit).
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 12
EN 50160
Anwendungsbereich Nieder- und Mittelspannung
Spannung +10/-10 %
Unsymmetrie 2 % (3 %)
THD 8 %
Einzelne Oberschwingungen 0,5-6,0 % (Tabelle)
Zwischenharmonische -
Signalspannungen freq.-abh. Grenzkurve
Flicker Plt=1
Unterbrechungen (kurz) 10-100 pro Jahr
Unterbrechungen (lang) 10-50 pro Jahr
Spannungseinbrüche 10-1000 pro Jahr
Frequenz in Verbundnetz ±1 % (+4/-6 %)
Netzfrequente Überspannungen NSp.: <1,5 kV MSp.: <2 Uc
Transiente Überspannungen NSp.: <6kV MSp.: -
Frequenz bei Inselbetrieb ±2 % (±15 %)
Tabelle 2.1: Parameter der Netzspannungsqualität, EN 50160
Weiters bestimmt der Lastflusszustand bzw. die Belastungssituation im Netz das
Spannungsniveau in den einzelnen Netzknoten. In ausgedehnten ländlichen
Mittelspannungsnetzen sind als Hauptprobleme für die Einhaltung des
Spannungsniveaus die verschiedenen Lastsituationen, insbesondere bei besonderen
Netzschaltungen im gestörten Betriebsfall bzw. Netzumschaltungen zu nennen1.
2.3 Netzsicherheit und Netzzuverlässigkeit
2.3.1 Definition
Ein verstärkter Kostendruck bei gleichzeitigem Auftrag der Energieversorger, die
öffentliche Versorgung wahrzunehmen, führte in den letzten Jahren wieder zu einem
Wiederaufleben der Thematik um Zuverlässigkeit und Sicherheit.
1 Weitere Ausführungen hinsichtlich Auswirkung von Abweichungen von der Nennspannung und Berechnungsmethoden siehe Appendix
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 13
Nach [23] (§ 29, Z 12) entspricht es der Pflicht eines Verteilnetzbetreibers:
„Engpässe im Netz zu ermitteln und Handlungen zu setzen, um diese zu vermeiden“.
„(Netz)zuverlässigkeit beschreibt die Wahrscheinlichkeit, dass eine Komponente
oder ein System während einer vorgegebenen Zeit seine vorgegebene Funktion
erfüllt. Bei der Zuverlässigkeit werden die jährliche Ausfallsrate, die mittlere
Unterbrechung und die Nichtverfügbarkeit betrachtet, die im Wesentlichen aus dem
stationären Systemverhalten abzuleiten sind.“ ([10], S.133)
„Mit Sicherheit wird die Fähigkeit eines Systems bezeichnet, auf Störungen derart
zu reagieren, dass keine unkontrollierbaren transienten Prozesse entstehen, welche
zum Ausfall großer Teile des Systems führen.“ ([10], S.133)
In Bezug auf Energiesysteme muss hierbei festgehalten werden, dass ein Betrieb der
Netze unterhalb der Belastungsgrenzen zu erfolgen hat, und Reservehaltung nötig
ist.
„Systeme, die längerfristig zuverlässig arbeiten, müssen nicht unbedingt auch sicher
sein. Die Zuverlässigkeitskennwerte bei den Kunden sind daher kein Indikator für die
Sicherheit eines Systems“. ([10], S.133)
2.3.2 Beurteilungskriterien
Für die Beurteilung der Ausfallsicherheit eines Übertragungsnetzes ist die
Anwendung des sogenannten (n-1)-Netzsicherheitskriteriums nach wie vor die
üblichste Vorgangsweise. Das (n-1)-Kriterium besagt, dass das Netz bei einem
Einfachausfall, d.h. bei Ausfall eines beliebigen einzelnen Netzelements
(Transformator, Einfachleitung, 1 System einer Doppelleitung usw.) noch ohne
Einschränkung weiterbetrieben werden können muss.
Dies bedeutet, dass durch den Ausfall
• keine unversorgten Teilgebiete entstehen dürfen,
• dass das Spannungsniveau überall eingehalten werden muss,
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 14
• dass die Strombelastungen der Leitungen und Transformatoren den
zulässigen Grenzstrom nicht überschreiten dürfen, und
• dass es zu keiner Ausweitung der Störung kommen darf.
Für Übertragungsnetze wird gefordert, dass ein Einfachausfall ohne Versorgungs-
Unterbrechung beherrscht werden muss, d.h. durch die „Momentanreserve“ des
Netzes abzufangen ist. Wichtig ist hierbei zu beachten, dass Sicherheitssysteme
nicht alle Störungen abfangen können. Insbesondere Sammelschienen-Fehler oder
Common-Mode-Fehler (z.B. Mastbruch) stellen hierbei eine besondere
Herausforderung an die Netzsicherheit dar.
Bei Verteilnetzen der Mittel- und Niederspannungsebene wird dagegen eine gewisse
Unterbrechungsdauer zugelassen, bis entsprechende Umschaltungen vorgenommen
sind und Reserveversorgungen aktiviert wurden (Umschaltreserve zur Beurteilung
von Verteilnetzen). Die Beurteilung und der Vergleich der Versorgungssicherheit von
Verteilnetzen erfolgt daher meist auf Basis der Parameter Dauer und Häufigkeit von
Versorgungsunterbrechungen.
Zusammenfassend gilt für Energieversorgungsnetze also, dass eine hohe
Zuverlässigkeit nur dann erreicht werden kann, wenn nach einem Ausfall eine rasche
Reparatur gewährleistet ist (hohe Reparaturrate), bzw. die Ausfallsrate sehr klein ist.
Gleichzeitig ist als weitere Strategie die Komponentenunabhängigkeit in redundanten
Systemen möglich, um Common-Mode-Fehler (Mastumbruch in einem
Doppelsystem) zu vermeiden.
Bezüglich der konkreten Frage (s. Appendix 7.5, Abschnitt 1: Gliederungsbezogener
Fragenkatalog, Frage: 1a.) hinsichtlich der (n-1)-Sicherheit , ob die erforderliche (n-
1)-Sicherheit der Region durch die bereits (n-1)-sicheren Stichleitungen Traunfall -
Vorchdorf und Steyr-Kirchdorf gegeben ist, wird Folgendes festgehalten:
Gemäß dem oberösterreichischen ElWOG ist derzeit sowohl der Stich Traunfall –
Vorchdorf, als auch der Stich Steyr Nord – Bad Hall – Kremsmünster – Kirchdorf
noch (n-1)-sicher versorgt.
Neben der Forderung einer (n-1)-sicheren Versorgung findet sich im
oberösterreichischen ElWOG auch der Auftrag an Netzbetreiber, ein sicheres,
zuverlässiges und leistungsfähiges Übertragungs- oder Verteilernetz unter
Bedachtnahme auf den Umweltschutz zu betreiben und zu erhalten …
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 15
Im oberösterreichischen ELWOG wird dazu in § 2 („Begriffsbestimmungen“), Ziffer 40
festgelegt, dass … das (n-1)-Kriterium und die (n-1)-Sicherheit in Netzen von mehr
als 36 kV (Hoch- und Höchstspannungsnetze) dann erfüllt ist, wenn nach Ausfall
eines Betriebsmittels keine daraus resultierende Versorgungsunterbrechung, keine
thermische Überlastung von Betriebsmitteln, keine Verletzung von
Spannungstoleranzen, keine Verletzung von Grenzen der Kurzschlussleistung und
dergleichen eintreten; …“
Wenn man diese gesetzliche Forderung auf eine einsystemige Kabelverbindung
zwischen Vorchdorf und dem Kremstal anwendet, wäre diese einsystemige Kabel-
verbindung neben der eingeschränkten Übertragungsfähigkeit für den Raum Steyr
als Anspeisung des UW Steinfelden im Sinne des (n-1)-Kriteriums problematisch: Da
eine dauernde galvanische Kupplung der Netzbezirke Ernsthofen und Lambach / St.
Peter aus Gründen der Erdschlusslöschung nicht zulässig ist und im Netzbezirk
Ernsthofen nur mehr geringe Löschreserven vorhanden sind, müsste das 110-kV-
Kabel im UW Kirchdorf ständig offen betrieben werden und somit wäre das UW
Steinfelden nicht (n-1)-sicher versorgt. Aus den gleichen Gründen
(Erdschlusslöschung) ist auch eine (n-1)-Versorgung der Umspannwerke Steinfelden
und Vorchdorf aus dem Netzbezirk Ernsthofen nicht möglich.
Bezüglich der konkreten Frage (s. Appendix 7.5, Abschnitt 2: Erfüllung des
gesetzlichen Versorgungsauftrags, Frage: 1.) hinsichtlich der konkreten
Notwendigkeit von Netzausbaumaßnahmen zur Einhaltung der (n-1)-sicheren
Versorgung wird Folgendes festgehalten:
Das im oberösterreichischen ElWOG verbindlich geforderte (n-1)-Kriterium ist ein
übliches Planungskriterium in Hochspannungsnetzen. Dieses kann als technische
und branchenübliche Mindestanforderung bei der Errichtung bzw. Erweiterung von
Hochspannungsnetzen verstanden werden.
In besonderen Fällen (bedeutende Wirtschafts- und Ballungszentren) ist darüber
hinaus eine Risikoabschätzung für Common-Mode-Fehler zweckmäßig. Bei
entsprechend hoher Wahrscheinlichkeit können hier bereits bei relativ geringen
Übertragungsleistungen über das (n-1)-Kriterium hinausgehende
Ausbaumaßnahmen zielführend sein.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 16
Bezüglich der konkreten Frage (s. Appendix 7.5, Abschnitt 2: Erfüllung des
gesetzlichen Versorgungsauftrags, Frage: 4.) hinsichtlich der Reservevorhaltung von
Hochspannungsersatzversorgungen für Common-Mode-Fehlerfälle wird Folgendes
Die Frage der geforderten / angestrebten Versorgungssicherheit ist nicht
standardisiert. Sie ist unabhängig von der Spannungsebene und Regionalität bzw.
Interregionaliät und ist unter Bedachtnahme auf Störstatistiken, Bedeutung des
Ausfalls für die betroffenen Wirtschaftsprozesse und Folgen von (seltenen) Common-
Mode-Fehlerfällen unter Abwägung der Risken und des spezifischen Aufwandes zu
entscheiden.
2.3.3 Indikatoren für die Netzzuverlässigkeit
Zur Charakterisierung von ganzen Netzen stehen die von IEEE definierten und in
Abbildung 2-1 angeführten Parameter zur Verfügung. In einigen Ländern sind die
Netzbetreiber verpflichtet, diese Parameter jährlich als Maß für die
Versorgungssicherheit ihrer Netze zu veröffentlichen. In Österreich erfolgt eine
anonymisierte jährliche Bewertung seit 2002 auf Basis der Leistungsgewichtung.
Abbildung 2-1: Auswahl der wichtigsten IEEE-Kennzahlen zur Charakterisierung der Spannungsunter-brechungen in Energieversorgungsnetzen
Nj.....Anzahl der Kunden mit Spannungsunterbrechung
Ns....Gesamtanzahl der versorgten Kunden im untersuchten Netz
Pj.....Leistung der Kunden mit Spannungsunterbrechung
Ps....Gesamtleistung der versorgten Kunden im untersuchten Netz
tj......Unterbrechungsdauer
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 17
j.......laufende Nummer der Spannungsunterbrechung
2.3.4 Definitionen und Randwerte der Versorgungszuverlässigkeit
Für die Produktgüte, also die Qualität der gelieferten Spannung bzw. elektrischen
Energie, ist neben der Netzspannungsqualität vor allem die Qualität der Versorgung
entscheidend. Als Versorgungsqualität wird dabei üblicherweise im technischen
Sinne die Kontinuität der Lieferung elektrischer Energie bezeichnet. Sie wird durch
Versorgungsunterbrechungen beeinträchtigt, die entweder durch geplante
Abschaltungen (also bei Netzbauarbeiten oder Wartungen) oder aber durch
ungeplante, sogenannte zufällige Versorgungsunterbrechungen hervorgerufen
werden. Diese sind störungsbedingt und führen selbst bei nicht unmittelbar
betroffenen Verbrauchern zu Spannungseinbrüchen. Während eines
Spannungseinbruches wird einem Verbraucher nur in einem stark reduzierten
Ausmaß elektrische Energie zugeführt, sodass es – abhängig von der Art des
Gerätes, der Höhe der Restspannung und der Dauer des Spannungseinbruchs – zu
einer mehr oder weniger wirksamen Beeinträchtigung kommt.
Unter einer Störung des Netzbetriebes versteht man die ungewollte Änderung des
• Schaltzustandes,
• Isolationszustandes,
• Spannungszustandes,
eines elektrischen Netzes.
Störungen beeinträchtigen die Verfügbarkeit der elektrischen Energieversorgung
bzw. resultieren in der Nichtverfügbarkeit der elektrischen Energie. Die
Nichtverfügbarkeit wird am besten durch zwei Parameter
• Häufigkeit
• Dauer
von Versorgungsunterbrechungen beschrieben.
2.3.4.1 Häufigkeit von Versorgungsunterbrechungen
Diese Beeinträchtigungen, die den kurzzeitigen Entzug bzw. die Nichtverfügbarkeit
elektrischer Energie zur Folge haben, stammen überwiegend aus dem
Störgeschehen im Bereich des Übertragungs- und Verteilnetzes, also im Bereich des
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 18
Netzbetreibers. So führen Netz- und Anlagenfehler, wie z.B. Kurz- und
Erdkurzschlüsse, in der Folge zu Spannungseinsenkungen und vorübergehenden
oder definitiven Abschaltungen.
Die technische Angabe der Häufigkeit von Versorgungsunterbrechungen erfolgt
durch die Kennzahl „Ausfälle pro Jahr“. Diese ergibt die mittlere Zeit zwischen zwei
aufeinanderfolgenden Fehlern. Der erste Wert (Ausfälle pro Jahr) kann bei
gleichartigem Störungsgeschehen aus dem Quotienten der Anzahl der Störungen
und dem Beobachtungszeitraum in Jahren gewonnen werden. Bei vielen
Netzbetreibern ist auch die Berechnung aus den Erfahrungswerten der
Vergangenheit üblich, wobei auf die Störstatistiken zurückgegriffen wird.
Für die Häufigkeit der zufälligen Versorgungsunterbrechungen, gibt die Europanorm
EN 50160 – Merkmale der Spannung in öffentlichen Elektrizitätsversorgungsnetzen
– für Nieder- und Mittelspannungsnetze folgende Randwerte an:
EN 50160 (Auszug) Kurze Unterbrechungen 10 bis mehrere 100/Jahr Lange Unterbrechungen 10 bis 50/Jahr
Tabelle 2.2: Randwerte für Versorgungsunterbrechungen
2.3.4.2 Dauer von Versorgungsunterbrechungen
Der zweite Parameter, welcher die Netzversorgungssicherheit beschreibt, ist die
Dauer von Versorgungsunterbrechungen.
Bezüglich der Dauer von Versorgungsunterbrechungen gibt es keinen genormten
oder vertraglich allgemein festgelegten Grenzwert. In der sogenannten Zollenkopf-
Kurve wird zwar eine Ausfallsenergie von 1 bis 3 MWh als akzeptabel beschrieben.
Diese Angabe wurde empirisch abgeleitet, dabei wurden Reaktionen der Kunden
einbezogen.
Bezüglich der konkreten Frage (s. Appendix 7.5, Abschnitt 1: Gliederungsbezogener
Fragenkatalog, Frage: 1a.) hinsichtlich der Versorgungssicherheit, welches Kriterium
neben dem (n-1)-Kriterium für ein 110-kV-Netz als gültiges Kriterium bei
Netzanalysen an diese angelegt wird, wird Folgendes festgehalten:
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 19
Neben dem (n-1)-Kriterium wird das Einfache Zollenkopfkriterium bzw. das
Erweiterte Zollenkopfkriterium herangezogen.
Dabei wird neben dem gesetzlich vorgegebenen Kriterium der (n-1)-Sicherheit in der
Netzplanung als weiteres Kriterium die Berücksichtigung der im Störungsfalle nicht
gelieferten Energie (ENS, Energy Not Supplied) herangezogen. Diese Vorgabe wird
unter der Bezeichnung „Zollenkopfkriterium“ angeführt.
Hierzu wird z.B. im Distribution Code Schweiz - Technische Bestimmungen zu
Anschluss, Betrieb und Nutzung des Verteilnetzes, DC – CH, Ausgabe 2009 im
Kapitel 6.1. Zollenkopfkriterium in der Ausbauplanung Folgendes festgestellt:
1) … Als Alternative zu der (n-1)-Sicherheit kann auch das Zollenkopfkriterium
angewendet werden. Dieses Kriterium gibt einerseits klare Vorgaben für die
Netzausbauplanung …), andererseits lassen sich die Ausfälle einfach mit der
Planungsvorgabe … vergleichen.
(2) Das Zollenkopfkriterium verwendet die Ausfallleistung in Kombination mit
Ausfalldauer und Ausfallhäufigkeit: Je kürzer und je seltener ein Ausfall ist, desto
grösser ist die erlaubte Ausfallleistung, respektive je länger und häufiger ein Ausfall
ist, desto kleiner ist die erlaubte Ausfallleistung. Das Zollenkopfkriterium regelt die
maximale Leistung und maximale Zeit pro Ausfall. Die Anzahl der Ausfälle wird nicht
berücksichtigt. Es werden nur die ungeplanten Ausfälle erfasst.
(3) Für eine einfache Analyse kann das Zollenkopfkriterium in seiner ursprünglichen
Funktion übernommen werden, ohne Beizug von Ausfallhäufigkeiten: Alle Ausfälle
müssen im Ausfallzeit / Ausfallleistungsdiagramm, in doppelt logarithmischer Skala
aufgetragen, unter der Linie zwischen 100 MW / 1 min und 0.01 MW / 24 h liegen ….
Im Distribution Code Schweiz wird für die Ausfallsenergie ein maximal zulässiger
Wert von ca. 3 MWh angegeben. Angewendet auf z.B. das UW Kirchdorf, bedeutet
das bei einer ausgefallenen Leistung von 30 MW und einer durch eine
Doppelleitungsstörung bedingten Reparaturdauer von 5 … 48 Stunden eine
Ausfallsenergie von 150 … 1440 MWh. Das bedeutet, dass Kirchdorf im Sinne des
Zollenkopfkriteriums als überkritisch zu bewerten ist. Dieselbe Aussage trifft auch auf
die Umspannwerke Kremsmünster und Bad Hall zu.
Darüber hinausgehend wird – um der Häufigkeit von Störungen Rechnung zu tragen,
auch das Erweiterte Zollenkopfkriterium herangezogen:
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 20
Ebenfalls im Distribution Code Schweiz wird auch die Häufigkeit großer Ausfälle
berücksichtigt:
(5) Bei Vorgabe einer maximalen nicht zeitgerecht gelieferten Energie pro Jahr, kann
bei einer bestimmten Häufigkeit eines Ausfalls gerade die erlaubte Dauer und
Ausfallleistung angegeben werden. Ein typischer Wert liegt bei 0,5 MWh/a. Je nach
Netzgebiet kann zusätzlich die maximale Ausfallzeit begrenzt werden, ein typischer
Wert liegt bei 10 h.
Den folgenden Berechnungen wird die Ausfallsrate von 0,033/100 km und Jahr
zugrunde gelegt. Sie ist aus den langjährigen Erfahrungswerten des
oberösterreichischen 110-kV-Netzes gewonnen und liegt um 60 % unter dem in der
deutschen VDN-Statistik angegebenen Wert von 0,087/100 km und Jahr.
Im Distribution Code Schweiz wird für die mittlere jährliche Ausfallsenergie ein Wert
von ca. 0,5 MWh/a angegeben. Angewendet auf z.B. das UW Kirchdorf, bedeutet
das bei einer erwarteten Häufigkeit eines Doppelsystemausfalls von H = h[Ausfälle
pro Jahr und 100 km] x L[km] = 45 * 0,033/100 = 0,015 Ausfälle pro Jahr und der o.a.
berechneten Ausfallsenergie von 150 … 1440 MWh eine mittlere jährliche
Ausfallsenergie von 2,25 … 21,6 MWh/a. Das bedeutet, dass Kirchdorf auch im
Sinne des erweiterten Zollenkopfkriteriums als überkritisch zu bewerten ist. Dieselbe
Aussage trifft auch auf die Umspannwerke Kremsmünster und Bad Hall zu.
Interessant und wichtig in diesem Konnex ist auch die Analyse der mittleren
jährlichen Ausfallsenergie für den Raum Steyr ohne das nachgelagerte Kremstal: Bei
einer erwarteten Häufigkeit eines Doppelsystemausfalls der Leitung Ernsthofen –
„Mast 19“ (Steyr) von H = h[Ausfälle pro Jahr und 100 km] x L[km] = 5,5 * 0,033/100
= 0,0018 Ausfälle pro Jahr und der o.a. berechneten Ausfallsenergie von 120 MW x 5
… 48 Stunden = 600 … 5760 MWh eine mittlere jährliche Ausfallsenergie von 1,1 …
10,4 MWh/a. Das bedeutet, dass bereits auch der Raum Steyr ohne das
nachgelagerte Kremstal im Sinne des erweiterten Zollenkopfkriteriums als
überkritisch zu bewerten ist.
Bezüglich der konkreten Frage (s. Appendix 7.5, Abschnitt 1: Gliederungsbezogener
Fragenkatalog, Frage: 10.1.) hinsichtlich der statistischen Wahrscheinlichkeit für einen Totalausfall einer Doppelleitung wird Folgendes festgehalten:
Grundsätzliches betr. der Stichworte
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 21
• (n-1)-Sicherheit (Ausfall eines Betriebsmittels darf keine daraus resultierende
Versorgungsunterbrechung, keine thermische Überlastung von Betriebsmitteln
usw. hervorrufen)
• einfaches Zollenkopfkriterium (Ausfallleistung in Kombination mit Ausfalldauer)
• erweitertes Zollenkopfkriterium (Berücksichtigung auch der Häufigkeit großer
Ausfälle)
ist in den vorhergehenden Abschnitten wiedergegeben.
Bei der Bewertung des Risikos ist neben der Eintrittswahrscheinlichkeit auch der
Schaden bei Eintritt zu berücksichtigen. Dies kann dazu führen, dass auch bei
geringer Eintrittswahrscheinlichkeit Maßnahmen zum Verhindern kritischer
Ereignisse technisch/wirtschaftlich gerechtfertigt sind.
Ausgehend von den Erfahrungswerten der Energie AG mit einem Common-Mode-
Fehler (z. B.: Mastumbruch) etwa alle 5 Jahre ist bei einer gesamten 110-kV-
Trassenlänge im Netz der Energie AG von 600 km mit etwa 0,033 Ausfällen pro Jahr
und 100 km zu rechnen. Dieser Wert ist im Branchenvergleich sehr niedrig
(Wahrscheinlichkeit eines Common-Mode-Ausfalls lt. VDN-Statistik 0,00087 Ausfälle
je System-km und Jahr bei 600 km Trasse ~ 0,52 Ausfälle pro Jahr bzw. alle 1,9
Jahre ein Ausfall)
Umgelegt auf die 110-kV-Leitung Traunfall – Vorchdorf bedeutet dies statisch einen
zweisystemigen Ausfall etwa alle 350 Jahre, bei der Leitung Ernsthofen – Steyr etwa
alle 550 Jahre und bei der Leitung Steyr Nord – Kirchdorf etwa alle 75 Jahre (nach
VDN-Statistik ergeben sich mit 133 Jahren, 209 Jahren bzw. 29 Jahren wesentlich
höhere Ausfallraten).
Diese Werte sind mit den Folgen eines zweisystemigen Ausfalls der jeweiligen
Leitung zu verknüpfen, was im gegenständlichen Fall insbesondere bei den Problem-
feldern Kremstal und Raum Steyr Handlungsbedarf erkennen lässt.
Bezüglich der konkreten Frage (s. Appendix 7.5, Abschnitt 1: Gliederungsbezogener
Fragenkatalog, Frage: 10.2.) hinsichtlich der Variation der Ausfallwahr-scheinlichkeit mit dem verwendeten Masttyp und der Situierung der Trasse wird
Folgendes festgehalten:
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 22
Für seriöse bzw. statistisch abgesicherte Aussagen reichen hier die Informationen
nicht aus. Leider werden derartig detaillierte Daten international nicht erfasst. Um
diese Unsicherheit aber zu berücksichtigen, wurde in den Berechnungen ein Band
für die Ausfallsdauer von 5 … 48 Stunden angesetzt. Man sieht, dass trotz der
Streubreite die grundsätzlichen Aussagen nicht beeinflusst werden.
Bezüglich der konkreten Frage (s. Appendix 7.5, Abschnitt 2: Erfüllung des
gesetzlichen Versorgungsauftrags, Frage: 2.) hinsichtlich der technischen
Vorschriften für eine Zweitanspeisung bzw. Ersatzversorgung wird Folgendes
festgehalten:
International ist es üblich, zusätzlich zum (n-1)-Kriterium für die Planung der
Versorgungssicherheit auch noch das Zollenkopfkriterium (Berücksichtigung der
ausgefallenen elektrischen Energie) in Form des einfachen oder des erweiterten
Zollenkopfkriteriums heranzuziehen, bei dem die Eintrittwahrscheinlichkeit
einbezogen wird.
Somit kann auch eine geringe Eintrittswahrscheinlichkeit (wie dies etwa für den
Raum Steyr der Fall ist) bei entsprechend schwerwiegenden Folgen eines Ausfalls
einen Netzausbau über das (n-1)-Kriterium hinaus rechtfertigen bzw. erforderlich
machen (Zollenkopfkriterium).
2.3.4.3 Häufigkeit von Spannungseinbrüchen
Eine weitere, negative Auswirkung von Störungen besteht in den resultierenden
Spannungseinbrüchen: Wenn in einem Abgang ein Kurzschluss auftritt, wird nicht
nur unmittelbar an der Fehlerstelle die Netzspannung zu Null, sondern dieser
Spannungseinbruch pflanzt sich entlang der betroffenen Leitung in das gesamte,
eigentlich fehlerfreie Netz fort. Das bedeutet, dass ein Fehler am Ort A zu einem
Spannungseinbruch an einem galvanisch verbundenen Ort B führt. In der Folge wird
in relativ kurzer Zeit (typ. 0,2 bis 1,5 Sekunden) eine Schutzeinrichtung den Fehler
abschalten und die Fehlerstelle (inklusive nachgeschalteter Netzstrukturen)
spannungslos machen.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 23
Für die Verbraucher, deren Spannungsversorgung aus dem nunmehr abgeschalteten
Netzteil gekommen ist, bedeutet das eine Versorgungsunterbrechung (s.o.) Für die
anderen Verbraucher, deren Spannungsversorgung aus dem „gesunden“, nicht
unmittelbar vom Fehler betroffenen Netz kommt, bedeutet die Abschaltung des
Fehlers durch eine Schutzeinrichtung, dass ihre Versorgungsspannung nach der
Fehlerabschaltung wieder die ordnungsgemäße Spannungshöhe aufweist. Diesen
vorübergehenden Spannungsentzug nennt man Spannungseinbruch.
Die technische Beschreibung der Spannungseinbrüche erfolgt durch die Angabe der
Verteilung von Häufigkeit und Restspannung in einem Jahr.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 24
Dieser Wert kann aus längere Zeit dauernden Messungen erhalten werden, welche
für ausgewählte Stellen im Netz, z.B. die einspeisende Umspannwerks-
Sammelschiene im Sinne eines Monitorings durchgeführt werden.
Für die Häufigkeit von Spannungseinbrüchen, legt die Europanorm EN 50160 –
Merkmale der Spannung in öffentlichen Elektrizitätsversorgungsnetzen – für Nieder-
und Mittelspannungsnetze folgende Grenzwerte fest:
EN 50160 (Auszug)
Spannungseinbrüche (U < 90 %, T< 1 min) einige 10 bis 1000/Jahr
Tabelle 2.3: Randwerte für Spannungseinbrüche
2.3.4.4 Dauer von Spannungseinbrüchen
Bei der automatischen Fehlerbehandlung hat die Schutztechnik einen dominierenden
Einfluss: Durch entsprechende Schutzkonzepte und Gerätelösungen können sichere
und schnelle Abschaltungen erreicht werden, sodass die Netzstörungen zu möglichst
geringen Beeinträchtigungen der Versorgungssicherheit führen. Zusätzliches
Monitoring und die Nutzung leittechnischer Funktionen der Schutzeinrichtungen
gestatten eine rasche Fehlerdiagnose und effiziente Fehlerbehebung und stellen
damit einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit dar.
Bezüglich der Dauer von Spannungseinbrüchen gibt es im Hinblick auf den
Netzbetrieb keinem genormten oder vertraglich allgemein festgelegten Grenzwerte.
Für allfällige Festlegungen müssten Reaktionen der Kunden und betriebliche
Maßnahmen gegeneinander abgewogen werden. Auch das ist ein schwieriger
Prozess.
2.4 Dezentrale Einspeisungen
Steigende Energiepreise, Umweltbewusstsein und das Bedürfnis nach einer
gesicherten Energieerzeugung ließen in den letzten Jahren den Anteil an dezentraler
Energieerzeugung stark ansteigen. Dieser Entwicklung sind sich auch die Betreiber
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 25
von Verteil- und Übertragungsnetzen bewusst, welche eine sichere Netzstruktur zur
Verfügung stellen müssen.
Nach [23] § 29, Z 21 zählt u.a. zu den Pflichten des Verteilnetzbetreibers,
„bei Planung des Verteilnetzausbaus Energieeffizienz-, Nachfragesteuerungsmaß-
nahmen oder dezentrale Erzeugungsanlagen, durch die sich die Notwendigkeit einer
Nachrüstung oder eines Kapazitätsersatzes erübrigen könnte, zu berücksichtigen.“
Diese Entwicklungen führen jedoch weiter zu der paradoxen Situation, dass in Bezug
auf Netz- bzw. Kraftwerksstruktur Reserven gehalten werden müssen, um im Falle
von Netzausfällen einen raschen Netzwiederaufbau gewährleisten zu können.
2.4.1 Blockheizkraftwerke
Unter einem Blockheizkraftwerk versteht man relativ kleine, in Orts- bzw.
Stadtgebieten installierte Kraftwerke mit einer Leistungsgröße von 50 kWel bis
10 MWel, welche die anfallende Wärme über ein Nahwärmenetz hauptsächlich für
Heizzwecke nutzen und gleichzeitig Strom ins öffentliche Niederspannungs- bzw.
Mittelspannungsnetz oder ein eigenes Kundennetz einspeisen (Kraft-Wärme-
Kopplung bzw. Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung). Ein BHKW kann grundsätzlich überall
dort sinnvoll eingesetzt werden, wo Wärme und Strom gleichzeitig gebraucht werden.
Blockheizkraftwerke (BHKW) erschließen u.U. Einsatzgebiete, die mit zentralen
Heizkraftwerken nicht wirtschaftlich versorgt werden können. BHKW sind eine
Möglichkeit zur besseren Nutzung der Primärenergie in Wärmekraftwerken durch die
Kraft-Wärme-Kopplung und stellen so einen wichtigen Beitrag zur Verminderung der
Energieimporte und zur Entlastung der Umwelt dar.
Bei den BHKW werden üblicherweise drei Typen unterschieden:
• gas- und dieselmotorbetriebenes BHKW
• gasturbinenbetriebenes BHKW
• Brennstoffzellen-BHKW
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 26
• BHKW auf Gas- bzw. Dieselmotorbasis: Ein gas- bzw. dieselmotorbetriebenes
BHKW setzt sich aus folgenden Hauptelementen zusammen:
- Verbrennungskraftmaschine als Generatorantrieb (Diesel-, Gas-Otto- oder Gas-Zündstrahlmotor)
- Generator zur Stromerzeugung - Wärmetauschersystem zur Rückgewinnung der Wärmeenergie aus Luft-
Kraftstoff-Gemisch, Motorkühlwasser-Öl-Kreislauf und Abgas - Schalt- und Steuereinrichtungen zur Stromverteilung bzw. zum
Motormanagement - hydraulische Einrichtungen zur Wärmeverteilung.
Die Antriebsmaschine wird mit Brennstoffen (Diesel, Erdgas, Biogas) versorgt.
Die eingesetzte Energie wird in der Arbeitsmaschine einerseits in mechanische
Energie an der Welle und andererseits in thermische Energie im Luft-Kraftstoff-
Gemisch, Kühlwasser, Schmieröl und Abgas umgewandelt. Die mechanische
Energie wird zum Antrieb eines Generators und damit zur Stromerzeugung
genutzt.
Die thermische Energie wird gleichzeitig mittels eines Wärmerückgewinnungs-
systems zur Erzeugung von Warmwasser, überhitztem Wasser oder Sattdampf
genutzt. BHKW werden - um lange Laufzeiten zu erreichen - für die Deckung der
Heizungsgrundlast ausgelegt. Dabei soll die thermische Leistung bei etwa 25 –
40 % des maximalen Wärmeleistungsbedarfes an den kältesten Tagen liegen.
Der restliche Wärmebedarf sollte aus wirtschaftlichen Gründen mit
Spitzenkesseln abgedeckt werden.
Um eine vom Wärmebedarf unabhängige Stromerzeugung zu erreichen, sollte
zwischen dem BHKW-Modul und der Heizungsverteilung ein Pufferspeicher
geschaltet werden. Damit ist es möglich, Energie in Form von erwärmtem
Heizungswasser während der Zeitabschnitte mit geringem Wärmebedarf im
Pufferspeicher abzulegen. Diese Energie kann nach Bedarf jederzeit abgerufen
werden. Probleme bei dieselmotorbetriebenen BHKW verursachen die hohen
Partikelemissionen, die besondere Maßnahmen erfordern. Grundsätzlich ist bei
der Betriebsführung von BHKW zu beachten, ob der Einsatz strom- oder
wärmegeführt sein soll, um optimale Erträge zu erwirtschaften.
• BHKW mit Gasturbine: Gasturbinen werden aufgrund ihrer schlechten
mechanischen Wirkungsgrade im unteren Leistungsbereich erst ab einer
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 27
Basisgröße von 3 MWel eingesetzt. Die Gasturbine besteht aus einem
Turboverdichter, der Luft aus der Umgebung ansaugt und diese verdichtet - aus
der Brennkammer, die den Brennstoff mit der zugeführten komprimierten Luft
verbrennt - und aus der eigentlichen Turbine, die das Gas aus der Brennkammer
auf Umgebungsdruck entspannt und dabei an der Welle mechanische Energie
abgibt, die in einem Generator in elektrische Energie umgewandelt wird.
Die 450 – 600 °C heißen Abgase können über einen Wärmetauscher ihre Energie
an das Heizungswasser abgeben, das dem Verbraucher über ein Nahwärmenetz
zugeführt wird. Bei der Gasturbine kann Prozessdampf bei viel höheren
Temperaturen als bei Gasmotoren ausgekoppelt werden.
• Brennstoffzellen-BHKW: Neben den konventionellen Techniken Gasmotor und
Gasturbine wurde in den letzten Jahren die Entwicklung von Brennstoffzellen für
den Einsatz in BHKW stark vorangetrieben. Mit Brennstoffzellen wird bei der
elektrochemischen Reaktion zwischen z.B. Wasserstoff und Sauerstoff direkt
elektrische Energie erzeugt. Diese „kalte Verbrennung“ ist im Prinzip die
Umkehrung der elektrolytischen Wasserspaltung. Bis die Brennstoffzellentechnik
im BHKW-Sektor zu einem ernstzunehmenden Konkurrenten der etablierten
Techniken Gasmotor und Gasturbine wird, ist noch viel Entwicklungsarbeit zu
leisten. Die Vorteile des hohen elektrischen Wirkungsgrades bei Volllast (derzeit
40 %), des sehr guten Teillastverhaltens und der geringen Schadstoffemissionen
rechtfertigen die hohen Investitionskosten in Forschung und Entwicklung der
Brennstoffzelle. Attraktiv erscheint ein Einsatz von Brennstoffzellen im Bereich
der gewerblichen Kraft-Wärme-Kopplung (Hotels, Krankenhäuser, Bürogebäude),
im Bereich der dezentralen Stromversorgung sowie in Bereichen, in denen hohe
Anforderungen an die Umweltverträglichkeit gestellt werden.2
•
2.4.2 Biomasseheizkraftwerke
Für eine möglichst rationelle Primärenergienutzung der Biomasse bietet sich die
Kraft-Wärme-Kopplung an. Darunter versteht man die gleichzeitige Erzeugung von
Strom und Wärme in einer thermischen Kraftmaschine. In solchen Maschinen kann
2 Detaillierte Ausführungen für den Einsatzbereich, die Umweltauswirkungen, den Wirkungsgrad, die Emissionen und die Kosten von Blockheizkraftwerken siehe Appendix.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 28
aus physikalischen Gründen (Carnot-Prozess) nur ein Teil der Brennstoffenergie in
elektrischen Strom umgewandelt werden. Der größere Teil der Brennstoffenergie fällt
als Restwärme an. Der Wärmebedarf (im wesentlichen Raumwärmebedarf der
Haushalte sowie Prozesswärmebedarf von Industriebetrieben) der unmittelbaren
geographischen Umgebung ist ausschlaggebend für die Auslegung solcher
Heizkraftwerke.
Eine dezentrale, mit Biomasse betriebene Kraft-Wärme-Kopplung ist prinzipiell auf
vier Arten vorstellbar:
• Dampfkraftanlage mit Dampfmotor oder Dampfturbine
• Holzvergasungsanlage mit Blockheizkraftwerk
• Heißluftturbinenanlage
• Heißgasmotoren (Stirlingmotor)
− Dampfkraftanlage: Sie ist derzeit die einzig technisch erprobte Möglichkeit der
Kraft-Wärme-Kopplung mit Biomassefeuerung.
Die Dampfkraftanlage besteht im Wesentlichen aus folgenden Komponenten:
− Feuerung
− Dampfkessel mit Dampf-/Kondensatkreislauf
− Kraft-Wärme-Erzeugung
Die bei kleineren Anlagen aus Kostengründen eingesetzten Rauchrohrkessel mit
beschränktem Druck und beschränkter Temperatur erlauben nur bescheidene
elektrische Wirkungsgrade bis max. 16 %. Bei mittleren Leistungen (bis einige
MW) werden Flammrohrkessel mit maximalem Dampfdruck bis 30 bar und
maximaler Frischdampftemperatur bis 400 °C eingesetzt. Erst bei Leistungen
über 3 MW sind Wasserrohrkessel mit höherem Druck und höherer
Dampftemperatur (bis 535 °C) wirtschaftlich einsetzbar.
Der Dampfmotor (dampfbetriebener Kolbenmotor), der im Leistungsbereich von
25 kW bis 2 MW als ausgereifte Technologie auf dem Markt ist, hat in diesem
Leistungsbereich einen geringeren spezifischen Dampfverbrauch und weist ein
besseres Teillastverhalten als die Dampfturbine auf. Bei größeren Leistungen (ab
20 MW) kommt nur mehr eine Dampfturbine in Frage, weil sie einen geringeren
Bauaufwand, geringere Abmessungen pro Leistungseinheit und kleinere
thermische Verluste aufweist.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 29
− Holzvergasungsanlage mit Blockheizkraftwerk: Die Holzvergasung ist ein
thermochemischer Prozess, der den festen Brennstoff Holz in den gasförmigen
Brennstoff Holzgas überführt. Dieses kann in einem Blockheizkraftwerk zur
Erzeugung von Strom und Wärme herangezogen werden. Der in einem
Holzgaskraftwerk (Holzvergasung und Verbrennung in einem Gasmotor)
erreichbare elektrische Wirkungsgrad liegt bei ca. 21 %.
Ein Holzvergasungskraftwerk besteht im Wesentlichen aus folgenden Einheiten:
− Gaserzeugung,
− Gasaufbereitung,
− Gasverwertung.
Zur Gaserzeugung eignen sich für kleinere Anlagen bis etwa 1200 kW
Festbettvergaser nach dem Gleichstromverfahren, für größere Anlagen
Wirbelschichtvergaser. Während Festbettvergaser stückigen (Korngröße 3 –
8 cm), trockenen (max. 25 % Wassergehalt) Brennstoff mit möglichst geringem
Feinanteil benötigen, muss der Brennstoff bei Wirbelschichtvergasern möglichst
feinkörnig (max. 25 mm Korngröße) sein.
Um hohe elektrische Wirkungsgrade erreichen zu können, stellen heutige
Motoren sehr hohe Ansprüche an die Reinheit des Holzgases. Zumindest muss
das heiße Holzgas von Staub und Kondensaten befreit und gekühlt werden. In
der Regel werden hierfür neben Filtern und Kühlern auch Gaswäscher
eingesetzt. Die Gasverwertung kann entweder in einem Gasbrenner zur
Prozessenergieerzeugung oder in einem Blockheizkraftwerk zur Strom- und
Wärmeerzeugung erfolgen. Die Gasverwertung im Blockheizkraftwerk besteht im
Wesentlichen aus einem Gas-Ottomotor, einem Generator und aus
Wärmetauschern zur Gewinnung der Abwärme aus Kühlwasser, Schmieröl und
Abgas.
Während die Komponenten der Gasverwertung als ausgereift gelten, ist die
Entwicklung geeigneter Gaserzeugungs- und Gasreinigungsanlagen noch nicht
abgeschlossen.
• Heißluftturbinenanlage: Die Kraft-Wärme-Kopplung auf Basis eines
Heißluftprozesses stellt für den Leistungsbereich zwischen 1 MWth und 10 MWth
eine vielversprechende Möglichkeit dar, die sich allerdings erst im
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 30
Entwicklungsstadium befindet. Ein Heizkraftwerk auf Basis eines
Heißluftprozesses besteht im wesentlichen aus folgenden Komponenten:
− Feuerung
− Abgasturbolader
− Kraft-Wärmeerzeugung
Beim Heißluftprozess wird dem Rauchgas durch einen Wärmetauscher
Wärmeenergie entzogen und auf die in einem Turbokompressor komprimierte
Luft übertragen. Über die Turbinenstufen der Gasturbine, die mit Verdichter und
Generator auf einer Welle sitzt, wird die Luft entspannt, wodurch mechanische
Leistung an die Turbinenwelle abgegeben wird. Die anfallende Restwärme wird
durch Wärmeauskopplung einem Fernwärmenetz zugeführt.
Die neuesten Weiterentwicklungen (zweistufige Verbrennung, höhere
Rauchgastemperatur, Kombination von Wassereinspritzung und
Zwischenaufheizung der Luft durch Kanalbrenner, Vergasung anstelle
konventioneller Verbrennung) sollen den elektrischen Wirkungsgrad auf
beachtliche 30 % steigern. Gasturbinen sind zwar die kostengünstigsten
thermischen Arbeitsmaschinen, weisen allerdings wegen der notwendigen
Verdichtung kaum höhere Wirkungsgrade als 30 % auf. Rechnet man noch einen
Vergasungswirkungsgrad von 70 % ein, kommt man nur mehr auf einen
elektrischen Gesamtwirkungsgrad von 21 %.
• Stirlingmotor: Wie bei vielen anderen Prozessen in der Thermodynamik (z.B.
Gasturbinenprozess, Verbrennungsmotor) erfolgt der Arbeitsgewinn auch beim
Stirlingmotor durch Komprimieren des Arbeitsmediums bei niedriger Temperatur
und Expansion desselben bei hoher Temperatur.
Im Unterschied zum Verbrennungsmotor sind Energieträger und Arbeitsmedium
(Luft, Wasserstoff, Helium) getrennt und die Energiezufuhr erfolgt durch
Wärmeübertragung in den nach außen abgeschlossenen Arbeitsraum. Da eine
zyklisch schnell wechselnde Wärmezu- und -abfuhr in einem einzigen
Arbeitszylinder durch Wärmeübertragung nicht realisierbar ist, muss der
Arbeitsraum in einen heißen und einen kalten unterteilt und das Arbeitsgas
zyklisch hin- und hergeschoben werden. Die Vorteile des Stirlingmotors liegen in
der Vielstofffähigkeit, in den geringen Schadstoffemissionen, im guten
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 31
Teillastverhalten, in der zu erwartenden langen Lebensdauer
(25000 Betriebsstunden) und in langen Wartungsintervallen
(5000 Betriebsstunden). Noch zu lösende Probleme gibt es vor allem bei den
Werkstoffen, die hohen mechanischen und thermischen Beanspruchungen
ausgesetzt sind, bei der möglichst hermetischen Abdichtung, um Gasverluste zu
vermeiden, und bei schneller Lastanpassung an Belastungsänderungen. Der
elektrische Wirkungsgrad soll bis zu 25 % betragen, wobei unter
Laborbedingungen schon elektrische Wirkungsgrade um 38 % erreicht wurden.3
2.4.3 Biogasanlagen
Im Unterschied zur festen Biomasse handelt es sich bei der Biogaserzeugung
vorwiegend um die Verwendung biogener Abfallstoffe wie Mist und Gülle,
Speisereste, Rasenschnitt, Fett und Öle, die im Normalfall auf die Felder
ausgebracht, kompostiert oder speziell entsorgt werden müssen und keine
energetische Nutzung aufweisen. Die Technologie zur Biogasgewinnung ist die
anaerobe Vergärung (Fermentation), bei der mit Hilfe von Mikroorganismen
(Bakterien) in wässriger Lösung unter Luftabschluss und Zufuhr von Wärme in
mehreren Stufen Biogas mit einem Methangehalt von 55 bis 70 % gebildet wird.
Eine Biogasanlage besteht aus mehreren Komponenten. In der sogenannten
Vorgrube werden Mist, Gülle und Futterreste gesammelt und mit einem
Tauchschneidwerk zerkleinert. Bei Biogasanlagen mit Co-Fermentation können
zusätzlich Speisereste, Speisefette und -öle (z.B. aus Gasthäusern oder
Großküchen) sowie Grünschnitt zugesetzt werden.
Über eine Pumpleitung gelangt das gesammelte Material in das Herzstück der
Anlage, den Fermenter. Im Fermenter, der mit einer Fußbodenheizung ausgestattet
ist, findet bei einer Temperatur von rund 38 °C sowie unter Luft- und Lichtabschluss
der Vergärungsprozess statt. Die nötige Energie zur Beheizung des Fermenters wird
in der Biogasanlage erzeugt.
Im Nachfermenter (Nachgärbehälter) wird der Vergärungsprozess abgeschlossen,
wobei die Gesamtverweildauer des Substrates rund 60 Tage beträgt. Während der
3 Weitere Ausführungen hinsichtlich Emissionen, Umweltauswirkungen, Kosten und Wirkungsgrad siehe Appendix.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 32
Vergärung verhindert ein Tauchmotorrührwerk die Bildung von Sink- und
Schwimmschichten.
Das bei der Vergärung entstehende Biogas wird in einen Gasaufbereitungsraum
geleitet, wo es entwässert, gereinigt und anschließend in einem speziellen
Kunststoffbehälter (Gasspeichersack) zwischengespeichert wird.
Im Blockheizkraftwerk wird die im Biogas vorhandene Energie in Strom bzw. Wärme
für den Eigen- bzw. Fremdbedarf umgewandelt.
Rund ein Drittel der Biogasmenge wird benötigt, um die Fußbodenheizung des
Fermenters zu betreiben, ein Drittel steht für die Beheizung der Wohn- bzw.
Stallgebäude zur Verfügung.
Das letzte Drittel wird in Strom umgewandelt, der entweder für den Eigenbedarf
genutzt oder in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden kann.
Das Dargebot an Biogas ist kontinuierlich im Jahresablauf; das entstehende Gas ist
speicherbar und kann daher deterministisch eingesetzt werden.
Gemessen in Großvieheinheiten (einer GVE entspricht z.B. 1 Rind, 8 Schweinen, ...)
ist mit einem Ertrag von 500 m3 Biogas pro Jahr und Großvieheinheit zu rechnen,
aus denen 800 kWh Strom und 1000 kWh in Form von Wärme bereitgestellt werden
können. Hochgerechnet auf den Viehbestand in Österreich ergibt sich z.B. ein
Gesamtpotential von etwa 1000 GWhel/a Netto-Stromeinspeisung in das
österreichische Netz.4
2.4.4 Windkraftanlagen
Eine weitere Möglichkeit der Nutzung von regenerativen Energien stellt die
Windenergie dar. Dabei handelt es sich um keine neue Technologie, sondern
vielmehr um eine Wiederentdeckung dieser traditionellen Energieform. Die
Anforderungen an Windkraftanlagen (WKA) haben sich aber wesentlich verändert.
Wurden früher die Anlagen zum Getreidemahlen verwendet, werden sie heute fast
ausschließlich zur Elektrizitätsgewinnung eingesetzt. Dabei kommt es zu keiner
Emission von CO2 oder anderen Schadstoffen. Da die eingespeiste Windenergie
verstärkt in den Wintermonaten anfällt, stellt sie eine mögliche Ergänzung zu den
Laufkraftwerken dar.
4 Weitere Ausführungen hinsichtlich Umweltauswirkungen und Kosten siehe Appendix.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 33
Wird die Energie von WKA in das öffentliche Versorgungsnetz eingespeist, so führt
dies neben bestimmten Netzrückwirkungen auch zu veränderten
Spannungszuständen und Leistungsflüssen. Die WKA speisen dabei in der Regel
dezentral in ein bestehendes Mittelspannungsnetz ein. Die einzelnen Auswirkungen
einer Einspeisung von Windenergie sind dabei im Mittel- als auch im
Hochspannungsnetz zu untersuchen. Eines der größten Probleme der
Windenergienutzung stellen die Leistungsschwankungen dar.
Vor allem dann, wenn eine große Anzahl von WKA im Versorgungsgebiet eines
Netzbetreibers installiert ist, kann das zu Problemen und erhöhten Kosten im
gesamten Kraftwerkspark führen. Dazu zählen die vorzuhaltende Kraftwerksreserve,
sowie die Spannungs- und Frequenzhaltung.
Die heutigen netzgekoppelten Anlagen sind durchwegs als Horizontalläufer
ausgeführt. Die Vorteile dieser Bauweise sind:
− Regelung der Leistungsabgabe durch Blattverstellung möglich
− höhere Wirkungsgrade
− größere Akzeptanz bei der Bevölkerung
Bei der Horizontalbauweise befindet sich das Maschinenhaus am Turm. Darin sind
der Generator, das Getriebe und die Windrichtungsnachführung untergebracht.
Einzelne Anlagen können auch getriebelos ausgeführt sein. Dabei sind Rotor und
Generator direkt über die Welle gekoppelt. Da durch den Wegfall des Getriebes die
Umdrehungsgeschwindigkeit relativ gering ist, wird der Generator oft als
Ringgenerator (Synchronmaschine) ausgeführt.
Anschließend wird bei letzterem die niederfrequente Spannung über Gleichrichter,
Gleichstromzwischenkreis und pulsweitenmoduliertem Wechselrichter auf die
Netzfrequenz von 50 Hz gebracht5. Auf die Bauart des Vertikalläufers wird an dieser
Stelle nicht weiter eingegangen, da sie beim heutigen Stand der Technik eine
untergeordnete Rolle spielt.
2.4.5 Klein(Kleinst)wasserkraftanlagen
Elektrische Energiegewinnung aus Wasserkraft besitzt in Österreich eine lange
Tradition und gilt als Eckpfeiler der heimischen Energieerzeugung. Sie gilt als
5 Detaillierte Ausführungen hinsichtlich Leistungsregelung, Netzanbindung, Umweltauswirkungen und Kosten siehe Appendix.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 34
emissionsfrei, wobei bei der Errichtung von Neuanlagen ökologische und
ökonomische Erfordernisse Hand in Hand gehen müssen. In Österreich wird für die
Kleinwasserkraft eine Obergrenze von 10 MW installierter Anschlussleistung
angesetzt. Für die Subkategorie der Kleinstwasserkraft gibt es derzeit keine
allgemein anerkannte Übereinkunft. Die Austrian Energy Agency (AEA) beziffert,
dass Ende 2008 mehr als 2.400 Kleinwasserkraftwerke (< 10 MW) in das öffentliche
Versorgungsnetz einspeisten.
Damit könnten rund 8 Prozent des österreichischen Strombedarfs gedeckt bzw. ca.
1,5 Mio. Haushalte mit Strom versorgt werden [6]. Bei der Kleinstwasserkraft können
noch folgende Subkategorien festgelegt werden6:
Bezeichnung Installierte Anschlussleistung
Piko-Wasserkraft < 5 kW
Mikro-Wasserkraft 5 - 100 kW
Mini-Wasserkraft >100 – 1000 kW
Klein-Wasserkraft >1 - 10 MW
Tabelle 2.4 Subkategorien bei der Klein(Kleinst)wasserkrafterzeugung, Quelle: [6], S.33
2.4.6 Photovoltaische Anlagen
Photovoltaikanlagen nutzen den photovoltaischen Effekt um aus Sonnenlicht Strom
zu erzeugen. Bei einer einzelnen Siliziumzelle liegt die abgreifbare Spannung
zwischen 0,5 V und 0,6 V Gleichspannung. Viele solcher Zellen können mittels
Reihen- und Parallelschaltung zu Solarmodulen oder Solarpanelen verschaltet
werden.
Die spezifische Leistung einer Zelle kann, herrührend aus dem Aufbau einer Zelle
aus der Shockley’schen Diodengleichung abgeleitet werden [84].7
6 Technische Ausführung und Investitionskosten von Klein(Kleinst)wasserkraft siehe Appendix 7 Detallierte Berechnung des Flächenbedarfs für Photovoltaikeinspeisung siehe Appendix.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 35
2.5 Sonstige Kriterien zur Beurteilung der Qualität der Versorgung
2.5.1 Kurzschlussleistung und Kurzschlussfestigkeit
Die Anforderungen an die Kurzschlussfestigkeit bzw. an die Netzspannungsqualität
sind von der 3-poligen Kurzschlussleistung – allerdings in gegenteiliger Weise –
abhängig. Grundsätzlich ist eine kleine Quellenimpedanz im Netz erwünscht. Der
Zusammenhang zwischen dem Kurzschlussstrom und der Quellenimpedanz kann
bei Erzeugungseinrichtungen über Z=U/Ik festgemacht werden. Die aus einer
niedrigen Quellenimpedanz resultierenden hohen Kurzschlussströme führen jedoch
zu hohen mechanischen und thermischen Beanspruchungen. Ebenfalls ist die
Abschaltfähigkeit der Leistungsschalter besonders gefordert.
Die maximale Kurzschlussleistung des Netzes steigt mit der installierten
Kraftwerksleistung im Netz bzw. mit den Einspeisungen aus dem übergeordneten
Übertragungsnetz. Die Kurzschlussleistung in den einzelnen Netzpunkten ist
unterschiedlich, sie hängt maßgeblich von den resultierenden Impedanzen der
Leitungen und Transformatoren ab, welche sich zwischen den Einspeisestellen und
dem Anschlusspunkt der Lasten befinden. Die aktuelle Kurzschlussleistung in einem
Netzpunkt ist weiters abhängig vom momentanen Kraftwerkseinsatz sowie vom
augenblicklichen Schaltzustand des Netzes, d.h. für jede Schaltungsvariante und
jede Netzzustandsvariante ergeben sich auch unterschiedliche Werte für die
Kurzschlussleistung.
Der in einem 3-poligen Kurzschlussfall auftretende, maximal mögliche Fehlerstrom
bestimmt die erforderliche Kurzschlussfestigkeit der im Netz vorhandenen Anlagen
und Betriebsmittel. Insbesondere Leistungsschalter müssen so dimensioniert sein,
dass die auftretenden Kurzschlussströme sicher und rasch ausgeschaltet werden
können, um die dahinter liegenden Anlagen vor Zerstörung zu schützen.
Der Bau zusätzlicher Einspeisepunkte bzw. zusätzlicher Kraftwerke führt unter
Umständen zu einer Erhöhung der Kurzschlussleistung und erfordert damit
möglicherweise eine Ertüchtigung der Leistungsschalter in den Schaltanlagen oder
andere ebenfalls aufwändige Zusatzmaßnahmen.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 36
2.5.2 Erdschlusslöschung und Blindleistungskompensation
Netze mit isoliertem Sternpunkt und sogenannte gelöschte Netze, deren Sternpunkt
über eine Sternpunktsdrossel (Löschspule) geerdet ist, haben den betrieblichen
Vorteil gegenüber niederohmig oder starr geerdeten Netzen, dass sie bei Auftreten
eines einpoligen Erdschlusses ohne Unterbrechung weiter betrieben werden können.
Voraussetzung dafür ist, dass der über die Fehlerstelle fließende Erdschlussstrom
einen bestimmten Grenzwert nicht überschreitet, weil nur dann bei ausgedehnten
Hochspannungsnetzen im Erdschlussfall ein selbsttätiges Erlöschen eines
Lichtbogens im Nulldurchgang des Stromes sichergestellt ist. Für die 110-kV-Ebene
beträgt der maximale Erdschlussstrom 132 A, bis zu dem eine Löschung als
gesichert angenommen wird, für gelöschte 30-kV-Netze liegt dieser Wert bei 67 A.
Der größte Teil der im Netz auftretenden einpoligen Fehler sind Lichtbogenfehler, die
bei Einhaltung dieser Grenzwerte ohne Schalttätigkeit, d.h. ohne
Versorgungsunterbrechung, von selbst erlöschen.
Diese Form von Netzen ist als self-healing-grid zu klassifizieren. Bei einem zu
großen Erdschlussstrom besteht die Gefahr, dass der Erdschluss bestehen bleibt,
was in der Folge zum Auftreten von Doppel- bzw. Mehrfacherdschlüssen führen
kann. Außerdem steigt das Gefährdungspotential an der Fehlerstelle, bzw. durch
Spannungsverschleppung an anderen Stellen des Netzgebietes.
Der resultierende Erdschlussstrom, der von dem betroffenen aktiven Leiter über die
Fehlerstelle gegen Erde abfließt, wird durch die geometrische Summe aus
kapazitivem Erdschlussstromanteil, induktivem Löschspulenstrom und den
ohmschen Ableitströmen, sowie den Stromableitvermögen allfälliger Kabelmäntel
und anderer metallischer Strukturen bestimmt. Die bestimmende Größe für die Höhe
des maßgeblichen kapazitiven Erdschlussstromes ist die Nullkapazität des Netzes,
die sich im Wesentlichen aus der Summe der Erdkapazitäten aller Freileitungen und
Kabel eines galvanisch verbundenen Netzes zusammensetzt.
2.5.2.1 Erdschlusslöschung
Diesem „natürlichen“, kapazitiven Erdschlussstrom wird entsprechend der
Einstellung der Löschspule(n) ein etwa gleich großer, induktiver Strom überlagert.
Durch die entgegengesetzte Phasenlage dieser Erdschlussstrom-Komponenten wird
die gesamte Amplitude drastisch reduziert, sodass die Löschgrenze unterschritten
werden kann. Allerdings verbleiben selbst bei der Vollkompensation die bisher nicht
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 37
kompensierbaren Wattreststromanteile und die Oberschwingungsanteile, die sich
zum Erschluss-Reststrom überlagern und damit in der Netzpraxis eine relevante
Begrenzung darstellen. Sie sind im Wesentlichen von der Größe des kapazitiven
Erdschluss-Stroms abhängig.
2.5.2.2 Blindstromkompensation
Aufgrund der hohen Kapazität von Kabeln, verglichen mit den Kapazitäten von
Freileitungen, ergeben sich hohe kapazitive Ladeströme, die je nach Lastzustand
und den jeweiligen Blindleistungsflüssen gegebenenfalls kompensiert werden
müssen. Dafür werden Drosseln in Parallelschaltung in ausgewählten Netzpunkten
eingesetzt.
2.5.3 Netzverluste
Die bei der Übertragung von elektrischer Leistung anfallende Netzverlustleistung ist
quadratisch abhängig vom Strom im Leiter und linear abhängig von der
Übertragungsdistanz. Wird der Strom verdoppelt, so steigt die übertragene Leistung
auf das Doppelte, allerdings vervierfacht sich die Verlustleistung. Daher ist es
grundsätzlich sinnvoll, bei Bedarf nach höheren Übertragungsleistungen die
Betriebsnennspannung zu erhöhen, weil damit die Betriebsströme und die Verluste
verringert werden. Dies erklärt auch die Tendenz zu höheren Betriebsspannungen im
Netzbetrieb. Auch die Erhöhung des Vermaschungsgrades im Netz führt zu einer
Abnahme der Verlustleistung, da damit die Auslastung der einzelnen Betriebsmittel
(Freileitungen, Kabel, Transformatoren) vergleichmäßigt wird und sinkt.
Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Netzverluste zusätzlich
zu den Verbraucherleistungen erzeugt werden müssen, d.h. einen demgemäßen
Kraftwerkseinsatz erfordern. Da die meisten Verluste naturgemäß bei der größten
Netzauslastung (Spitzentarif) eintreten, erhöht sich der Einsatz von (teuren)
Spitzenkraftwerken dementsprechend.
2.5.4 Übertragungsfähigkeit und Engpässe
Ein Netz wird innerhalb seiner Übertragungsfähigkeitsgrenzen betrieben, wenn
folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 38
− Einhaltung des Spannungsniveaus
− Berücksichtigung der maximal zulässigen Strombelastbarkeit der
Betriebsmittel.
2.6 Energieeffizienz und Smart Grids
Steigende Energiepreise bei gleichzeitig immer größer werdendem Stromverbrauch
führen zu der naheliegenden Überlegung von Stromsparmodellen bzw.
Effizienzsteigerungen. Der steigende Energieverbrauch (nicht nur an elektrischer
Energie) kann dabei in die Sektoren Haushalt, Industrie, Gewerbe, Verkehr und
Landwirtschaft aufgeteilt werden. Nach [19] kann hierbei festgestellt werden, dass
der höchste Anteil an Energie vom Verkehr verbraucht wird (35 %), gefolgt vom
produzierenden Gewerbe mit 29 % und den Haushalten mit 24 %. Speziell zur
Bereitstellung von Raumwärme werden rund 30 % verbraucht. Abgeleitet aus dieser
Bestandsaufnahme kann eine Reihe von Maßnahmen (Thermische Isolierungen,
Nutzung von Prozesswärme, Stand-By-Verluste etc.) durchgeführt werden, welche
den individuellen Energieverbrauch senken. Energieeffizienz leistet einen aktiven
Beitrag zur Reduktion von Emissionen und zieht durch einen verminderten
Stromverbrauch auch finanzielle Einsparungen mit sich.
2.6.1 Energieeffizienz in der Landwirtschaft
Aufbauend auf [12] werden die Einsparpotenziale für Milchviehbetriebe,
Ferkelzuchtbetriebe und Schweinemastbetriebe dargelegt.
2.6.1.1 Milchviehbetriebe
• Eine freie Stallbelüftung,
• die Nutzung der Abwärme zur Milchkühlung,
• die Umwandlung von elektrischer in Wärmeenergie (Eis) zu Niedertarifzeiten,
und die Verwendung einer Eiswasserkühlung.
2.6.1.2 Ferkelzuchtbetriebe
• Der Einsatz von modernen Energiesparlüftern,
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 39
• die Verwendung einer Stallbodenheizung (Warmwasser-Heizplatten),
kombiniert mit einer häuslichen Heizungsanlage um den Strombedarf zur
Ferkelnestheizung zu minimieren.
2.6.1.3 Schweinemastbetriebe
• Substitution von bestehenden Stallbelüftungen durch moderne
Energiesparlüfter.
Diesen Einsparpotenzialen müssen jedoch Wirtschaftlichkeitsüberlegungen
gegenübergestellt werden, welche von der Tarifsituation, der Betriebsgröße und mit
Rücksicht auf bestehende Anlagenelemente durchgeführt werden müssen.
2.6.2 Definition von Smart Grids
Im Rahmen der Nationalen Technologieplattform Smart Grids (FEEI – Fachverband
der Elektro- und Elektronikindustrie, 1060 Wien sowie Österreichs E-Wirtschaft, 1041
Wien) wird unter dem Begriff Smart Grids Folgendes verstanden:
„Das Smart Grid basiert auf einem intelligenten System, das es ermöglicht, energie-
und kosteneffizient zwischen einer Vielzahl von Verbrauchern, Erzeugern und in
Zukunft auch verstärkt Speichern ein Gleichgewicht herzustellen.
Dieses Gleichgewicht wird durch das Management von Energieerzeugung,
Energiespeicherung, Energieverbrauch und dem Stromnetz erreicht.“
Basierend auf dieser Definition können nach [3] als wesentlichste Elemente und Ziele
von Smart Grids festgehalten werden:
• Hohe Verfügbarkeit der elektrischen Energie und Leistung zur richtigen Zeit,
am richtigen Ort, mit hoher Versorgungssicherheit und entsprechender
Qualität,
• hohe Wirtschaftlichkeit im makro- und mikroökonomischen Sinn,
• Umweltfreundlichkeit der elektrischen Versorgung,
• hohe gesellschaftliche Akzeptanz der Stromversorgung,
• Bereitstellung von Infrastruktur zur Ermöglichung von zentraler und
dezentraler Einspeisung und Stromentnahme im Netz sowie von
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 40
Kommunikationseinrichtungen zwischen Erzeugern und Verbrauchern, um ein
effizientes, wirtschaftliches, resourcenschonendes und sicheres Energie- und
Lastmanagement realisieren zu können.
Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen können Smart Grids von Seiten der
Nationalen Technologieplattform Smart Grids nicht als erfolgreich lösbar bewertet
werden. Hierzu werden nach [3] folgende Ergänzende Betrachtungen angeführt:
1) Da z.B. Gas- oder Fernwärmenetze in der Lage sind, in ihrem Medium Energie zu
speichern, sind sie für Ausgleichsaufgaben hervorragend geeignet und sollten im
Sinne von integrierenden Energiebetrachtungen in die Überlegungen zu Smart
Grids einbezogen werden.
Hier ist wegen der Verschiedenheit der Lastgänge von z.B. Wärme / Kälte vs.
elektrischer Strom von entscheidender Bedeutung, ob ein wärme- (kälte-) oder
stromgeführter Betrieb realisiert wird: davon hängt maßgeblich die Größe der
Wärme- (Kälte)Speicher ab!
2) Besonders in dicht bebauten Gebieten (städtische Siedlungen) lassen sich wegen
der bereits hohen Leistungsdichten mit geringerem Mehraufwand Smart Grids eher
betreiben als in dünn besiedelten, ländlichen Gebieten, in denen nur geringe
Leistungsdichten auftreten.
Dabei kann im Gegensatz zu den bisherigen Versuchen, Smart Grids in ländlichen
Gebieten zu realisieren (mit den bekannten Problemen. wie z.B. Spannungshaltung,
Spannungsqualität, Versorgungszuverlässigkeit etc.) gezeigt werden, dass sich
insbesondere städtische Netze für eine kostenoptimale Realisierung von Smart-Grid-
Strukturen besonders gut bzw. besser eignen können.
3) Eine Analyse der Nutzenbetrachtungen ergibt, dass ein deutlicher Zusatznutzen
dann erzielt werden kann, wenn neben den hier fokussierten elektrischen
Energienetzen auch andere Energienetze (Fernwärme, Gas) einbezogen werden.
4) Ein derzeit noch technisch ungelöstes Problem hinsichtlich der erwarteten
Stabilität von Netzen ist das nicht befriedigende „Low Voltage Ride Through“-
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 41
Verhalten (Netzstörungs-Festigkeit) der kleinen Erzeugungsanlagen für den Fall,
dass die stabilisierenden zentralen Erzeuger ausfallen: Auf Grund der relativ langen
Abschaltzeiten von Netzfehlern in der Mittelspannungs- und Niederspannungsebene
und den gleichzeitig kleinen Trägheitskonstanten der Stromerzeuger bzw. der
Wechselrichter muss nach einem größerflächigen Spannungseinbruch ein Großteil
der kleinen, dezentralen Einspeiser vom Netz getrennt werden. Dann muss nach
Spannungswiederkehr das vorgelagerte, übergeordnete Netz diese ausgefallene
Leistung für eine gewisse Zeit als Regelenergie zur Verfügung stellen. Daher wird
hier noch einmal darauf hingewiesen, dass die Verfügbarkeit der Stromnetze, und
hier wiederum der übergelagerten Netze und der entsprechenden
Erzeugungseinheiten, von großer Bedeutung ist. Denn nur dadurch kann eine hohe
Versorgungssicherheit, insbesondere Systemsicherheit, erzielt werden.
2.6.3 Potentialanalyse für Smart Grids
Im spezifischen soll hierbei auf den Nutzen für den Endverbraucher eingegangen
werden wobei von Seiten der Nationalen Technologie Smart Grid folgende
Stellungnahmen für Endverbraucher (Haushalt, Industrie und Gewerbe) zu
entnehmen sind:
• … Verbrauchsmanagementtechnologien in Industrie, Gewerbe und Haushalt
ermöglichen die Teilnahme an Demand Side Management, Demand
Response Aktivitäten, Energieinformationen, preisbasierten Tarifen und
können Energieverlagerungspotentiale erschließen.
• Smart Home Systeme können gemeinsam neben
Energiemanagementaktivitäten im Haushalt insbesondere Sicherheitsaspekte
(Information bei Defekten von Geräten) oder aber Commodityaspekte (Haus
über Internet vorheizen, automatische Beschaltung, etc.) unterstützen.
• Eine Massenanwendung von Elektromobilität wird durch den Einsatz von
Smart-Grid-Technologien unterstützt.
• Über die Smart Grid Kommunikationsnetze besteht die Möglichkeit, Angebote
energiefremder Servicedienstleistungen (z.B. Sicherheitskonzepte) zu nützen.
• Zukünftige Smart Grid-fähige Endgeräte ermöglichen automatisierte Vorgänge
im Hintergrund, d.h. der Endkunde muss sich nicht um die intelligenten
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 42
Vorgänge in seinem Haushalt, Betrieb, etc. selbst laufend aktiv kümmern,
wenn er nicht möchte.
• Entsprechende intelligente IKT-Funktionalitäten ermöglichen den
Industriebetrieben, wettbewerbsfähiger am liberalisierten Energiemarkt
auftreten zu können, einerseits als flexibler Kunde und andererseits als
Anbieter am Energiemarkt.
• Industriebetriebe besitzen komplexe Netze mit wachsender Komplexität in
Herstellung, Betrieb und Belastung. Werden diese Anforderungen intelligent
vernetzt, können sie optimiert und kostengünstiger betrieben werden.
Als ergänzende Betrachtungen hierzu weisen [3] auf folgende Punkte hin:
1) Beim Applikationsfeld „Elektromobilität“ ist das Konzept des Vehicle-to-Grid (V2G)
kritisch zu hinterfragen, da die stagnierende Lade-Entlade-Zyklenzahl der Batterien
bei gleichzeitig hoch bleibendem Preisniveau einen derartig kostspieligen
lebensdauerbedingten Verschleiß an Batterien bedingt, dass derzeit und in der
überschaubaren Zukunft der mögliche Gewinn in einem Stromhandels-
Beteiligungsmodell nicht wettgemacht wird.
2) Zur Verbreitung der Servicedienstleistungen (z.B. Sicherheitskonzepten) ist
festzuhalten, dass es zur Installation einer sicherheitstechnischen Anlage einer
Konzession und Zertifizierung bedarf.
3) Die fehlende Standardisierung / Normung bei den Funktionalitäten der Smart
Meter ist vor allem durch Fragen des Datenschutzes bedingt und ein wesentliches
Hindernis bei einer kosteneffizienten Markdurchdringung. Hierbei müssen
datenschutzrechtliche Fragestellungen berücksichtigt und Lösungen weiterentwickelt
werden.
Zu den wichtigen, den Datenschutz betreffenden Fragestellungen bzw. Themen
gehört, auch nach Meinung der Nationalen Technologieplattform Smart Grids:
• Wo werden Daten erfasst?
• Wo verarbeitet?
• Wer hat das Recht, Daten zu verarbeiten bzw. weiterzureichen?
• Sicherheit – Verantwortung für den koordinierten Betrieb
• Sicherheit – Verantwortung für Personensicherheit
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 43
• Neue Tarife für Netzbereitstellung
• Wie groß ist das Aufwand/Nutzen-Verhältnis (in Bezug auf die Treiber,
Klimaziele und allfällige Kundenvorteile durch neue Dienstleistungen) bei
Smart Metering tatsächlich?
• Wer ist der Nutznießer der Vorteile? Wie soll die Kostentragung geregelt
werden?
• Eine Standardisierung fehlt weitgehend (Technologien, Protokolle), jeder
Erzeuger hat eigene Lösungen (Problem der Abhängigkeit z.B. bei
Erneuerung).
• Kommunikationsstrecken von den Trafostationen zu den Übertragungsknoten
fehlen weitestgehend noch.
• Die Rolle des Dateneigners (Verteilernetzbetreiber) mit Rechten und Pflichten
ist festzulegen.
• Die Datenqualitätssicherung ist noch zu entwickeln (bei Nutzung für
Abrechnung aber auch für eine allfällige Unterstützung bei der
Betriebsführung).
• Der Datenschutz der sensiblen Kundendaten ist noch nicht vollständig
geregelt.
• Die Übertragungssicherheit ist aus Sicht der Verteilernetzbetreiber noch nicht
ausreichend nachgewiesen (Vermeidung von externen Beeinflussungen,
Fehlfunktionen) …
3) Ungeklärt ist auch, inwiefern sich durch die Vergleichmäßigung der Nachfrage
auch die Tag-Nacht-Spanne der Tarife auswirkt. Erste Untersuchungen haben
gezeigt, dass im Sinne eines Rebound-Effektes durch steigende Strom-Nachfrage zu
bisherigen Schwachlastzeiten in diesen der Strompreis ansteigen wird, wodurch die
Ersparnisse sinken. („Nachttarif wird Tagtarif“)
4) Inwieweit sich die Einsparungen der ersten Breitentests, die mit ausgewählten
Haushalten und dabei besonders engagierten und fachkundigen Verbrauchern (nicht
der „breiten Masse“) und das während einer eher kurzen Zeitspanne durchgeführt
wurden, auf eine Massenanwendung und längere Zeiten übertragen lässt, ist ein
offener Punkt, der noch weiter untersucht werden muss. Schlussfolgerungen aus den
o.a. sehr selektiven ersten Felduntersuchungen können nur mit einem größeren
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 44
wissenschaftlich-methodischen Risiko auf die Massenanwendung und längere Zeiten
übertragen werden.
Eine Schätzung des Institutes für Elektrische Anlagen der Technischen Universität
Graz ergibt ein Einsparpotential von 7 % der elektrischen Energie bei 5 % der
Haushalte (Alpha-Kunden“), also 0,35 % des Haushaltsstromverbrauchs. Da die
Haushalte ca. ein Drittel der gesamten elektrischen Energie verbrauchen, bedeutet
das – auf z.B. Österreich hochgerechnet – eine Einsparung von 0,12 % des
Strombedarfs, das entspricht einer Reduktion von 8 MW.
Verglichen mit einer im langjährig erwiesenen jährlichen Steigerung von 2,4 %
entspricht das dem Verbrauchsanstieg innerhalb von 18 Tagen.
Resultierend aus diesen Ergebnissen ist nach [3] der Verbraucheinsparungseffekt als
marginal einzustufen.
2.7 Elektromagnetische Felder
Das elektrische Feld wird durch elektrische Ladungen verursacht (elektrische
Spannung), das magnetische Feld durch bewegte Ladungsträger (elektrischer
Strom). Im Unterschied zu den natürlichen, nur sehr langsam veränderlichen Feldern
(verursacht durch Wolken, Schichten der Atmosphäre und durch das Erdmagnetfeld)
sind die Felder in der Umgebung von elektrischen Anlagen in Europa meist Wechsel-
bzw. Drehfelder, die ca. 50 mal in der Sekunde bei öffentlichen
Stromversorgungsanlagen bzw. in Österreich, Deutschland und der Schweiz ca.
16,7 mal in der Sekunde in Stromversorgungsanlagen für elektrifizierte Bahnen ihre
Richtung ändern. Elektromagnetische Felder8 sind bis zu einer bestimmten Schwelle
vom Menschen nicht wahrnehmbar, jedoch existieren fundierte physikalische
Beschreibungen und wissenschaftliche Modelle, sowie die erforderlichen
Voraussetzungen zur Berechnung und Messung der entsprechenden Größen.
Dennoch reicht der heutige Stand der Erkenntnisse nicht aus, um Wirkungen auf
biologische Systeme vollständig beschreiben zu können. Viele, oft auch nicht
erwiesene, Zusammenhänge und Wirkungsmechanismen werden in der
Öffentlichkeit diskutiert und sind Thema der aktuellen und künftigen Forschung.
8 Grundsätzlich kann bis zu Frequenzen von ca. 9 kHz das elektrische und das magnetische Feld mathematisch getrennt betrachtet werden, über dieser Frequenz nehmen die Beiträge der Kopplung des elektromagnetischen Feldes zu, sodass diese Kopplung nicht mehr vernachlässigt werden darf.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 45
Für die Bewertung der elektrischen und magnetischen Felder werden im
vorliegenden Gutachten die Referenzwerte der in Österreich dem Stand der Technik
entsprechenden gültigen Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850, Ausgabe: 2006-02-01
„Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von
0 Hz bis 300 GHz – Beschränkung der Exposition von Personen“ [66] herangezogen.
2.7.1 Wirkungen niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder auf den Menschen
Im Folgenden werden Aussagen aus verschiedenen Quellen zum Thema
niederfrequente magnetische Felder, im Sinne einer allgemeinen Information des
Lesers, zusammenfassend dargestellt 9.
2.7.1.1 ICNIRP, WHO und OVE/ON
Äußere elektrische und magnetische Wechselfelder verursachen im Körperinneren
des Menschen elektrische Ströme. Sehr starke Felder können zur Stimulation von
Nerven und Muskeln führen. Anmerkung: Gesundheitliche Gefährdungen und Störungen des Wohlbefindens sind bei Einhaltung
der – in Übereinstimmung mit den Richtlinien von WHO und ICNIRP (1998) – in der Vornorm
ÖVE/ÖNORM E 8850 bzw. der vorangegangenen Vornorm ÖNORM S 1119: 1994-01 festgelegten
Grenzwerte nach heutigem Kenntnisstand nicht zu erwarten.
Die Evaluierung niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder kann gemäß
[66] entweder mit Hilfe von
− Basisgrenzwerten oder
− Referenzwerten
durchgeführt werden.
Da aber nur die Referenzwerte leicht direkt berechenbar bzw. messbar sind, wird
üblicherweise in einem ersten Schritt überprüft, ob die Referenzwerte (für die
elektrische Ersatzfeldstärke und die magnetische Ersatzflussdichte) eingehalten
werden, da davon ausgegangen wird, dass bei Einhaltung der Referenzwerte die
Basisgrenzwerte ebenfalls eingehalten werden. Stellt sich im Rahmen der
Evaluierung hingegen heraus, dass die Referenzwerte an zugänglichen Orten
überschritten werden, müssen in einem zweiten Schritt entweder Maßnahmen 9 Die folgenden Punkte stellen jedoch keine medizinische Bewertung dar
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 46
getroffen werden, die eine Einhaltung der Referenzwerte sicherstellen oder es muss
z.B. durch Berechnungen nachgewiesen werden, dass die Basisgrenzwerte
eingehalten werden.
Anmerkung: Da elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder in der Praxis häufig sehr
inhomogen sind, sind die Berechnungen der Stromdichten im menschlichen Körper sehr kompliziert
und die erforderlichen Modellbildungen sehr aufwendig. Es besteht daher der Wunsch, möglichst
durch den Nachweis, dass bereits die Referenzwerte der magnetischen Ersatzflussdichte und der
elektrischen Ersatzfeldstärke eingehalten werden, mit der vereinfachten Methode das Auslangen
gefunden werden kann und aufwändigere Bewertungsverfahren somit vermieden werden.
Die Referenzwerte10 zur Begrenzung der Exposition wurden von ICNIRP nach
sorgfältiger Analyse und Bewertung aller veröffentlichten wissenschaftlicher Literatur
entwickelt. ICNIRP überprüfte bei Auswertung der Literatur auch die Glaubwürdigkeit
der verschiedenen berichteten Ergebnisse. Als Grundlage für die vorgeschlagenen
Basisgrenzwerte, von denen die Referenzwerte abgeleitet sind, wurden nur
nachgewiesene Wirkungen herangezogen. Der Nachweis einer krebsauslösenden
Wirkung einer EMF-Langzeitexposition galt bei der Festlegung des Grenzwerts durch
Vertreter der ICNIRP als nicht erbracht.
Zwischen den Schwellenwerten für akute Wirkungen und den Basisgrenzwerten
besteht ein Sicherheitsfaktor von etwa 50 für die Exposition der Allgemein-
bevölkerung bzw. ein Sicherheitsfaktor von etwa 10 für die berufliche Exposition.
Anmerkung: Üblicherweise werden zur Beurteilung die Referenzwerte selbst bzw. bei Vorliegen von
Quellen unterschiedlicher Frequenz oder von Oberschwingungen die Gesamtexpositionsverhältnisse
der Referenzwerte und nicht die Basisgrenzwerte gemäß ICNIRP bzw. Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850
herangezogen, um den ungünstigsten Fall zu berücksichtigen. Da dieses Verfahren eine Tendenz zur
Überbewertung mit sich bringt, kann es bei Überschreiten der zulässigen Referenzwerte bzw. der
Gesamtexpositionsverhältnisse bei mehreren Quellen notwendig sein, detailliertere Berechnungen
durchzuführen oder vorbeugende Maßnahmen zu treffen.
Die Referenzwerte der „Richtlinie für die Begrenzung der Exposition durch zeitlich
veränderliche elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder (0 Hz bis
300 GHz)“ [87] sowie jene der EU-Ratsempfehlung [29] finden sich in der Vornorm
ÖVE/ÖNORM E 8850 für die berufliche Exposition und die Exposition der Allgemein-
10 Diese Referenzwerte der ICNIRP wurden von der EU sinngemäß übernommen [29] und stellen auch die Referenzwerte nach [66] dar.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 47
bevölkerung wieder. Die Begründung dazu ist in den folgenden Zitaten
wiedergegeben.
Zitat aus: Richtlinie für die Begrenzung der Exposition durch zeitlich veränderliche
elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder (bis 300 GHz)
„GRUNDLAGEN FÜR DIE BEGRENZUNG DER EXPOSITION:
Die vorliegenden Richtlinien für die Begrenzung der Exposition wurden nach
gründlicher Sichtung aller publizierten wissenschaftlichen Literatur entwickelt. Die im
Zuge dieser Prüfung angewandten Kriterien wurden ausgearbeitet, um die
Glaubwürdigkeit der verschiedenen beschriebenen Ergebnisse zu bewerten
(Repacholi und Stolwijk 1991; Repacholi und Cardis 1997); nur gesicherte
Wirkungen wurden als Grundlage für die vorgeschlagenen
Expositionsbeschränkungen verwendet. Die Auslösung von Krebs durch langfristige
Exposition durch EMF wurde als nicht gesichert angesehen, daher basieren diese
Richtlinien auf kurzfristigen, unmittelbaren gesundheitlichen Auswirkungen wie z.B.
die Reizung peripherer Nerven und Muskeln, Schocks und Verbrennungen, die durch
Berührung leitfähiger Objekte verursacht werden und erhöhte Gewebetemperaturen,
die aus der Absorption von Energie während der Exposition durch EMF resultieren.
Im Falle potentieller Langzeiteffekte der Exposition wie erhöhtes Krebsrisiko kam
ICNIRP zu dem Schluss, dass die verfügbaren Daten als Grundlage für die
Festlegung von Expositionsbegrenzungen nicht ausreichen, obwohl
epidemiologische Untersuchungen zwar Anhaltspunkte, aber keine überzeugenden
Beweise für einen Zusammenhang zwischen möglichen karzinogenen Wirkungen
und der Exposition durch magnetische Flussdichten von 50/60-Hz-Feldern
erbrachten, die in der Größenordnung beträchtlich unter den in diesen Richtlinien
empfohlenen liegen.“
Zitat aus: Empfehlung des Rates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition
der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Felder (0 Hz – 300 GHz):
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 48
„Anhang I: B. BASISGRENZWERTE UND REFERENZWERTE
Bei der Anwendung der Grenzwerte aufgrund der Bewertung möglicher
Auswirkungen auf die Gesundheit elektromagnetischer Felder sollte zwischen
Basisgrenzwerten und Referenzwerten unterschieden werden.
Hinweis: Diese Basisgrenzwerte und Referenzwerte zur Begrenzung der Exposition
wurden nach sorgfältiger Auswertung aller veröffentlichten wissenschaftlichen
Literatur entwickelt. Die bei der Auswertung zugrunde gelegten Kriterien wurden auf
die Überprüfung der Glaubwürdigkeit der verschiedenen berichteten Ergebnisse hin
ausgelegt; als Grundlage für die vorgeschlagenen Expositionsgrenzwerte wurden nur
nachgewiesene Wirkungen herangezogen. Der Nachweis einer krebsauslösenden
Wirkung einer EMF-Langzeitexposition galt als nicht erbracht. Da jedoch zwischen
den Schwellenwerten für akute Wirkungen und den Basisgrenzwerten ein
Sicherheitsfaktor von etwa 50 besteht, deckt die vorliegende Empfehlung implizit
auch mögliche Langzeitwirkungen im gesamten Frequenzbereich ab.
Basisgrenzwerte: Direkt auf nachgewiesenen Auswirkungen auf die Gesundheit
und biologischen Erwägungen beruhende Expositionsgrenzwerte in Bezug auf
zeitlich veränderliche, elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder
werden als „Basisgrenzwerte" bezeichnet. Je nach der Feldfrequenz dienen als
physikalische Größen zur Angabe dieser Grenzwerte die magnetische Flussdichte
(B), die Stromdichte (J), die spezifische Energieabsorptionsrate (SAR) und die
Leistungsdichte (S). Magnetische Flussdichte und Leistungsdichte können am
exponierten Menschen problemlos gemessen werden.
Referenzwerte: Diese Werte dienen bei der praktischen Expositionsbewertung zur
Beurteilung der Frage, ob die Basisgrenzwerte sicher eingehalten werden könnten.
Einige Referenzwerte sind von einschlägigen Basisgrenzwerten mittels Mess-
und/oder Rechenverfahren abgeleitet, andere berücksichtigen die Wahrnehmung
und schädlichen indirekten Wirkungen der EMF-Exposition. Die abgeleiteten Größen
sind elektrische Feldstärke (E), magnetische Feldstärke (H), magnetische
Flussdichte (B), Leistungsdichte (S) und Strom durch die Gliedmaßen (I). Größen,
die die Wahrnehmung und andere indirekte Wirkungen berücksichtigen, sind
Kontaktstrom (I) und bei gepulsten Feldern die spezifische Energieabsorption (SA).
In jeder Expositionssituation lassen sich die Mess- oder Rechenwerte jeder dieser
Größen mit dem entsprechenden Referenzwert vergleichen. Die Einhaltung des
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 49
Referenzwertes gewährleistet die Einhaltung des entsprechenden Basisgrenzwerts.
Überschreitet der Messwert den Referenzwert, so bedeutet dies noch nicht
notwendigerweise die Überschreitung des Basisgrenzwerts. Es ist dann jedoch
nachzuprüfen, ob der Basisgrenzwert eingehalten wird.“
2.7.1.2 Basisgrenzwerte gemäß österreichischer Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850
In der folgenden Tabelle sind die aktuellen Basisgrenzwerte für zeitlich veränderliche
elektrische und magnetische Felder gemäß [66] zusammengefasst.
Art der Exposition Frequenzbereich
Stromdichte für Kopf und
Rumpf (Effektivwert)
Durch-schnittliche
Ganzkörper-SAR
Lokale SAR (Kopf und Rumpf)
Lokale SAR (Gliedmaßen)
mA·m-1 W·kg-1 W·kg-1 W·kg-1
Allgemein- bevölkerung
>0 Hz bis 1 Hz 8 — — — >1 Hz bis 4 Hz 8/ƒ — — — >4 Hz bis 1 kHz 2 — — —
>1 kHz bis 100 kHz ƒ/500 — — — >100 kHz bis
10 MHz ƒ/500 0,08 2 4
>10 MHz bis 10 GHz — 0,08 2 4
Berufliche Exposition
>0 Hz bis 1 Hz 40 — — — >1 Hz bis 4 Hz 40/ƒ — — — >4 Hz bis 1 kHz 10 — — —
>1 kHz bis 100 kHz ƒ/100 — — — >100 kHz bis
10 MHz ƒ/100 0,4 10 20
>10 MHz bis 10 GHz — 0,4 10 20 Frequenz f in Hz
ANMERKUNG:
− Aufgrund der elektrischen Inhomogenität des menschlichen Körpers sind die Stromdichten über einen Querschnitt von
1 cm² senkrecht zur Stromrichtung zu mitteln. − Für Frequenzen bis 100 kHz und für gepulste Magnetfelder können die mit den Pulsen verbundenen maximalen
Stromdichten aus den Anstiegs- und Abfallzeiten sowie aus der maximalen Änderungsrate der magnetischen
Flussdichte berechnet werden. Die induzierte Stromdichte lässt sich dann mit den entsprechenden Basisgrenzwerten
vergleichen.
− Für Pulse der Dauer tp ist die auf die Basisgrenzwerte anzuwendende Frequenz aus f= (2·tp)-1 zu ermitteln. − Für den Frequenzbereich von 0,3 GHz bis 10 GHz wird für gepulste Expositionen der Basisgrenzwert der SA von
mJ·kg-1 für beruflich exponierte Personen und 2 mJ·kg-1 für die Allgemeinbevölkerung festgelegt. Um durch
thermoelastische Expansion bedingte Höreffekte einzuschränken oder zu vermeiden, ist dieser Grenzwert in Hinblick
auf die Exposition des Kopfes über 10 g Körpergewebe oder Körperflüssigkeit zu mitteln1). Für statische Felder
werden keine Basisgrenzwerte angeführt.
− Im Frequenzbereich von 10 GHz bis 300 GHz erfolgt die Angabe der Grenzwerte direkt durch die
Leistungsflussdichte. Zur Expositionsbegrenzung sind die Referenzwerte aus Tabelle 6 aus der Vornorm ÖVE
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 50
ÖNORM E 8850 heranzuziehen. 1) In diesem Frequenzbereich entspricht der SA-Schwellenwert von 4 mJ·kg-1 bis 16 mJ·kg-1 zur Erzeugung dieses Effekts bei
Pulsen von 30 µs den Spitzen-SAR-Werten von 130 W·kg-1 bis 520 W·kg-1 im Gehirn.
Tabelle 2.5 Basisgrenzwerte für zeitlich veränderliche elektrische und magnetische Felder bei Frequenzen bis zu 10 GHz gemäß [66], Tabelle 5
2.7.1.3 Referenzwerte gemäß österreichischer Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850
Zum Schutz der Allgemeinbevölkerung bzw. bei beruflicher Exposition durch zeitlich
veränderliche elektrische und magnetische Felder gelten z.B. für Felder mit einer
Frequenz von 50 Hz und 16,7 Hz gemäß Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 im Sinne
des Normengesetzes folgende Referenzwerte als Stand der Technik:11
Frequenz
Exposition der Allgemeinbevölkerung Berufliche Exposition
E Elektrische Feldstärke
(Effektivwert)
B Magnetische Flussdichte
(Effektivwert)
E Elektrische Feldstärke
(Effektivwert)
B Magnetische Flussdichte
(Effektivwert) kV/m µT kV/m µT
16,7 Hz 10 300 20 1500 50 Hz 5 100 10 500
Tabelle 2.6 Ausgewählte Referenzwerte für die Exposition der Allgemeinbevölkerung bei ausgewählten Frequenzen der öffentlichen Energieversorgung in Österreich gemäß [66],Tabelle 6 (vgl. Vorgängernorm Vornorm ÖNORM S 1119, Tabelle 1 und 4 Grenzwerte für zeitlich unbegrenzten Aufenthalt)
Bei Einhaltung der in den österreichischen Normen festgelegten Referenzwerte ist
jedenfalls sichergestellt, dass keine unmittelbaren Wirkungen (gesundheitliche
Gefährdungen und Störungen) eintreten.
2.7.1.4 Überschreiten der Referenzwerte
Elektromagnetische Felder wirken auf den menschlichen Körper durch bestimmte
physiologische Mechanismen ein. Die Hauptmechanismen basieren auf nervösen
Systemeffekten (Reizungen des Zentralen Nervensystems ZNS) und Erwärmungen.
Diese Effekte sind von der Frequenz abhängig und durch biologisch relevante
11 Im Arbeitnehmerschutz gilt [66] gemäß § 2 Abs. 8 ASchG als Stand der Technik. d.h. für die Beurteilung gegenüber NF- und HF-EMF sind neben § 66 ASchG - allgemeine Festlegungen für „physikalische Einwirkungen“ - die Grenzwerte der beruflichen Exposition und weitere das ASchG konkretisierende Beurteilungen anzuwenden.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 51
Größen (z.B. elektrische Feldstärke, Stromdichte) definiert. Basierend auf
wissenschaftlich festgestellten gesundheitlichen Auswirkungen gibt es internationale
und nationale Schutzanforderungen, die auf grundlegende physiologische Grenz-
werte abgestellt werden.
Diese Grenzwerte enthalten hohe Sicherheitsfaktoren, um ein hohes Maß an Schutz
für die Allgemeinbevölkerung und beruflich exponierte Personen sicherzustellen, sind
aber unter Umständen nicht direkt messbar.
Das Bewertungsverfahren nach ICNIRP wie auch Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850
basiert auf einem zweistufigen Verfahren. In einem ersten Schritt kann die Einhaltung
der Referenzwerte der abgeleiteten physikalischen Größen (elektrische
Ersatzfeldstärke und magnetische Ersatzflussdichte) überprüft werden. Werden
diese Referenzwerte eingehalten, ist davon auszugehen, dass keine unzulässigen
Körperstromdichten auftreten. Werden die Referenzwerte jedoch überschritten, muss
in einer zweiten Stufe überprüft werden, ob die Basisgrenzwerte (maximal zulässige
induzierte Stromdichten im Bereich des Zentralnervensystems von Personen) nicht
überschritten werden.
Die Einhaltung der gegenüber den Basisgrenzwerten leichter mess- oder
berechenbaren Referenzwerte stellt dann üblicherweise die Einhaltung der
Basisgrenzwerte sicher, ausgenommen sind einige spezielle Feldsituationen (z.B.
das Berühren von elektrischen Leitern, Arbeiten an oder mit elektrischen Maschinen,
stark inhomogene Feldsituationen), die dann gesondert behandelt werden müssen.
Es ist dabei zu beachten, dass ein Überschreiten der Referenzwerte noch nicht not-
wendigerweise die Überschreitung der jedenfalls einzuhaltenden Basisgrenzwerte
bedingt. Werden Referenzwerte (in µT oder V/m) überschritten, so bedeutet dies,
dass im Rahmen einer detaillierten Untersuchung (z.B. Berechnung) überprüft
werden muss, ob die Basisgrenzwerte (in mA/m²) eingehalten werden oder nicht.
2.7.1.5 Exposition von Extremitäten gemäß Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850
Da in den Richtlinien der ICNIRP die Referenzwerte (Basisgrenzwerte) auf den
Schutz des Zentralnervensystems abstellen, werden in Österreich für Extremitäten
(z.B. Hände, Füße) zusätzlich maximal zulässige Referenzwerte festgelegt. Somit
sind für die Exposition von Extremitäten von Personen im Frequenzbereich von 0 Hz
bis 100 kHz die Referenzwerte der magnetischen Flussdichte einzuhalten, die für die
Allgemeinheit um einen Faktor 50 größer als die in dieser Tabelle für die
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 52
Referenzwerte angegebenen Werte sind (Anmerkung Punkt f in Tabelle 6 der Norm
[66]).
Bezüglich der konkreten Frage (s. Appendix 7.5, Abschnitt 4: Neuere Darstellungen
zu Vorsorgewerten hinsichtlich Elektromagnetischer Felder, Frage: 3.) hinsichtlich
der Eignung der in der Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 angegebenen Referenzwerte wird Folgendes festgehalten:
Den aktuellen Publikationen der WHO, ICNIRP, CENELEC und IEEE kann
entnommen werden, dass es derzeit keine substantiellen Erkenntnisse in der
Wissenschaft gibt, dass die seitens der ICNIRP vorgegebenen Grenzen reduziert
werden sollen. Die in der Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 angeführten Grenzen
entsprechen somit dem Stand der Technik und der Wissenschaft.
2.7.1.6 Bewertung der Wirkungen niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder (EMF) auf technische Geräte
Die elektrischen Felder von Hochspannungsfreileitungen (bis 110 kV) sind außerhalb
der Annäherungszone gemäß [68] so klein und werden durch Gebäude und
metallische Gehäuse weitestgehend geschirmt, sodass eine weitere Beurteilung
hinsichtlich der Störung von elektrischen Geräten in der Regel unterbleiben kann.
Ausnahmen bilden dabei besonders empfindliche elektrotechnische Geräte wie z.B.
elektromedizinische Geräte (Herzschrittmacher).
Daher ist bei besonders empfindlichen Geräten und innerhalb des
Annäherungsbereichs (Gefährdungsbereichs) die Störfestigkeit der Geräte zu
beachten, gegebenenfalls sind geeignete Maßnahmen zu treffen (siehe dazu z.B.
[24], [25], [64], [68], [70]).
Niederfrequente Magnetfelder können empfindliche (elektro-)technische Geräte
stören. Zu beachten ist, dass die Grenzwerte von ICNIRP (auch Vornorm
ÖVE/ÖNORM E 8850) nicht die Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) bzw. die
Störfestigkeit von Geräten betreffen. Die Einhaltung dieser Grenzwerte schließt
Störungen von oder Wirkungen auf empfindliche elektrotechnische Geräte wie z.B.
Monitorbildröhren, Eingangskreise von Verstärkern und Steuerungen und
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 53
medizinische Geräte (Metallprothesen, Herzschrittmacher, Defibrillatoren und
Cochlea-Implantate, ...) nicht unbedingt aus.
In Tabelle 2.7 sind beispielhaft Grenzwerte für empfindliche elektrische Geräte bei
Beeinflussung durch niederfrequente Magnetfelder zusammengefasst dargestellt.
Anwendungsbereich:
Grenzwert für B
Magnetische Speicher, Disketten 1 mT (=1000 µT) Tonaufnehmer 100 µT Außenbereich von labor- oder medizintechnisch genutzten Gebäuden mit besonders empfindlichen Geräten
0,2 … 0,4 µT
PC-Röhrenmonitore (Bildschirmzittern) 0,3 … 0,712 µT Allgemeiner Laborbereich 0,2 µT
Anwendungsbereich:
Grenzwert für B
Grenzwert für störungsfreien Elektronenmikroskop-Betrieb von Feldemissions-Raster-Elektronenmikroskopen
0,1 … 0,3 µT
Grenzwert für störungsfreien Magnetenzephalographie-Betrieb (Schirmkammer) < 1 nT
Neuere aktive Implantate (z.B. Herzschrittmacher) 13 Ältere aktive Implantate (z.B. Herzschrittmacher)
70… 150 µT 16… 20 … 70 µT
Elektromagnetische Störfestigkeit für Geräte und Systeme gemäß EN 60601-1-2: 2001 Medizinische Geräte, Tab. 202
3,77 µT (3 A/m)
Elektromagnetische Störfestigkeit für Wohnbereich, Geschäfts- und Gewerbebereiche sowie Kleinbetriebe gemäß EN 61000-6-1 2002-09-01, Tab. 1
3,77 µT (3 A/m)
Elektromagnetische Störfestigkeit für Industriebereich gemäß EN 61000-6-2 2002-09-01, Tab. 1 37,7 µT (30 A/m)
EEG-, EKG- und EMG-Geräte gemäß ÖVE-EN7 1991 (für EMG gemäß ÖVE/ÖNORM E8007 2005-12-01)
0,2 … 0,4 µTSS 0,1 µTSS
14
Tabelle 2.7 Grenzwerte [87] magnetischer Ersatzflussdichten für empfindliche Betriebsmittel, Geräte und Anlagen für 50 Hz (gemäß Normen, Herstellerangaben und eigenen Messungen bzw. Berechnungen)
12 So beginnt z.B. bei Monitorbildröhren (CRT) abhängig von der Bauart und der Bildschirmdiagonale in niederfrequenten magnetischen Wechselfeldern ab einer magnetischen Flussdichte von etwa 0,3 … 0,7 µT das Bild sichtbar zu flimmern bzw. zu zittern. Ursache ist die durch das magnetische Störfeld verursachte, zusätzliche, asynchrone Ablenkung des Elektronenstrahls. TFT Monitore zeigen diese Effekte bei Einwirkung niederfrequenter magnetischer Felder nicht. Bei Strombelastung von N-, PE-, und PA-Leiter können aber auch bei TFT-Monitoren Flimmereffekte beobachtet werden [1] 13 Bei Implantaten müssen sowohl das elektrische wie auch das magnetische Feld gleichzeitig beachtet werden. Bei gleichzeitiger Exposition mit elektrischen Feldern sind die angegebenen Grenzen für die magnetischen Felder deutlich kleiner, Werte aus [18], Elektronische Implantate bzw. Fachinformation des Österreichischen Elektrotechnischen Komitees – OEK, Personen mit aktiven Implantaten in elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern [74]. 14 Die in Tabelle 2.7 angeführten Grenzwerte stellen, Ersatzflussdichtewerte (Effektivwerte) dar, mit Ausnahme der in der E 8007 angeführten Grenzwerte welche Spitze-Spitze-Werte (BSS) darstellen
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 54
Bezüglich der konkreten Frage (s. Appendix 7.5, Abschnitt 4: Neuere Darstellungen
zu Vorsorgewerten hinsichtlich Elektromagnetischer Felder, Frage: 1.) hinsichtlich
der Sorgen bezüglich Erkrankungen durch Hochspannungsleitungen und andere
elektrische Expositionen wird Folgendes festgehalten:
Die neuesten Ergebnisse der Forschung bzw. der Stand der Technik und
Wissenschaft hinsichtlich niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder sind
in der Publikation
• ICNIRP, Guidelines: Guidelines for limiting exposure to time-varying electric
and magnetic fields (1 Hz to 100 kHz), International Commission on Non-Ionizing
Radiation Protection, 15 June 2010
zu finden. Die im Einwand angeführten Literaturstellen sind im Lichte dieser neuen
Erkenntnisse zu lesen und zu interpretieren.
Bezüglich der konkreten Frage (s. Appendix 7.5, Abschnitt 4: Neuere Darstellungen
zu Vorsorgewerten hinsichtlich Elektromagnetischer Felder, Frage: 2.) hinsichtlich
der Empfehlung seitens der WHO für weitere Forschungen Expositionen wird
Folgendes festgehalten:
Zitat aus “Environmental Health Criteria 238, WHO, EXTREMELY LOW
FREQUENCY FIELDS“:
Overall conclusion: New human, animal and in vitro studies, published since the
2002 IARC monograph, do not change the overall classification of ELF magnetic
fields as a possible human carcinogen.
Diese Klassifizierung der WHO, dass niederfrequente elektrische und magnetische
Felder möglicherweise karzinogen sind, beinhaltet lt. Definition der WHO dezidiert
auch die Aussage, dass niederfrequente elektrische und magnetische Felder
möglicherweise „nicht“ karzinogen sind.
2.7.2 Elektrische Felder in der Umgebung von Energieleitungen
Freileitungen verursachen abhängig von der Betriebsspannung und der Geometrie
der Leiter elektrische Felder [V/m]. Abbildung 2-2 zeigt typische Werte der
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 55
elektrischen Feldstärke, wie sie in der Umgebung von Energieleitungen der
Spannungsebene 30 bzw. 110 kV auftreten.
Im Vergleich dazu, sind die im Haushalt, in der näheren Umgebung elektrischer
Geräte (0,5 m) und Leitungen auftretenden Felder gering. Elektrische Felder können
durch geerdete, leitfähige Materialien gut abgeschirmt werden.
So zeigen Gebäude in Ziegel- oder Betonbauweise und Bäume eine Schirmwirkung
von ca. 90 %. In der Umgebung von im leitfähigen Erdreich eingegrabenen Kabeln
bzw. von geschirmten Kabeln treten daher keine elektrischen Felder auf.
Die je nach Ausführungsart der Leitung auftretenden maximalen elektrischen
Feldstärken liegen zwischen 0,4 kV/m und 1,2 kV/m. Das sind 8-24 % des nach [66]
zulässigen Referenzwertes. Damit ist in der Regel im Aufenthaltsbereich unterhalb
der Freileitung, unabhängig von der gewählten Variante gewährleistet, dass durch
elektrische Feldstärken keine unerwünschten Wahrnehmungen und keine Gefahren
verursacht werden.
0
0.2
0.4
0.6
0.8
1
1.2
-100 -80 -60 -40 -20 0 20 40 60 80 100
Querabstand von der Trasse [ m ]
Elek
trisc
he F
elds
tärk
e [ k
V/m
]
110-kV-Freileitung 1 System A
110-kV-Freileitung 1 System B
110-kV-Freileitung 1 System C
110-kV-Freileitung 2 Systeme
30-kV-Freileitung einfach
30-kV-Freileitung doppelt
Leitungsvarianten, nach Maximalwert des Feldes gereiht
Abbildung 2-2: Elektrische Feldstärke in der Umgebung von Energieleitungen. Bei Erdkabeln schirmt das umgebende leitfähige Erdreich, bzw. der meist im Aufbau vorhandene Mantel-schirm das elektrische Feld zu 100 % ab.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 56
2.7.3 Magnetische Felder in der Umgebung von Energieleitungen
Abbildung 2-3 zeigt magnetische Felder, die in der Umgebung von Energieleitungen
der Spannungsebene 30 bzw. 110 kV bei einer Übertragungsleistung von 10 MVA
Last auftreten. Für die Berechnung des vom Lastzustand abhängigen Magnetfeldes
wurde 10 MVA als symmetrischer Lastfall angenommen. Für Varianten mit zwei
Systemen wurde die Last gleichmäßig aufgeteilt angenommen.
Dabei ergibt sich für eine 110-kV-Leitung mit zwei Systemen ein Leiterstrom von 26,2
A.; für eine 30-kV-Leitung mit einem System, 192,2 A.
Die Festlegung auf eine Übertragungsleistung für alle Berechnungen erfolgte unter
dem Gesichtspunkt der Vergleichbarkeit der magnetischen Felder in der Umgebung
von Leitungen verschiedener Spannungsebenen.
Energieleitungen
0
0.2
0.4
0.6
0.8
1
1.2
-100 -80 -60 -40 -20 0 20 40 60 80 100
Querabstand von der Trasse [ m ]
Mag
netis
che
Flus
sdic
hte
[ µT
] / 1
0 M
VA
30-kV-Freileitung einfach
110-kV-Freileitung 1 System A
110-kV-Freileitung 1 System B
110-kV-Freileitung 1 System C
110-kV-Freileitung 2 Systeme
30-kV-Erdkabel
30-kV-Erdkabel doppelt
30-kV-Freileitung doppelt
110-kV-Erdkabel 1 System
110-KV-Erdkabel -2 Systeme
Leitungsvarianten, nach Maximalwert des Feldes gereiht
Abbildung 2-3 Magnetische Flussdichte in der Umgebung von Hochspannungsfreileitungen und Erdkabel bei einer Last von 10 MVA
Magnetische Felder nehmen direkt proportional mit der Stromstärke in den Leitern,
und damit mit der Übertragungsleistung zu. Aus dem Diagramm in Abbildung 2-3
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 57
abgelesene Werte sind auf eine Übertragungsleistung von 10 MVA bezogen und
können durch Multiplikation mit dem entsprechenden Faktor für die tatsächliche
Übertragungsleistung umgerechnet werden.
Bei einer Übertragungsleistung von 10 MVA erreicht eine einfache 30-kV-Leitung ~1
% des nach [66] geltenden Referenzwertes für 50-Hz-Magnetfelder. Alle anderen
untersuchten Varianten weisen geringere magnetische Felder auf.
Für die Verteilung der magnetischen Flussdichte in der Umgebung einer
Energieleitung sind die Stromstärke und vor allem auch die Geometrie der
Leiteranordnung entscheidend. Je enger die Strompfade des Hin- und Rückleiters
aneinander geführt werden, umso geringer ist das „Restfeld“ in der Umgebung. Bei
idealer, koaxialer Leitungsführung, wenn die Summe aus Außenleiterstrom und
Innenleiterstrom „0“ ergibt, heben sich die Magnetfelder in der Umgebung vollständig
auf. Bei Erdkabeln ist dieser Umstand entsprechend der eng aneinanderliegenden
Leiter (doppelte Isolierwandstärke) näherungsweise erfüllt. Bei gleicher
Übertragungsleistung sind daher die Felder eines Erdkabels wesentlich niedriger als
jene einer Freileitung.
Da bei Freileitungen die Leiterabstände durch die begrenzte Durchschlagfestigkeit
der Luft vorgegeben sind, sind in der Regel, trotz höherer Stromstärken, die
magnetischen Felder in der Umgebung einer 30-kV-Leitung kaum höher als jene
einer 110-kV-Leitung.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 58
Magnetische Flussdichte in der Umgebung verschiedener Energieleitungen
0.00001
0.0001
0.001
0.01
0.1
1
10
-100 -50 0 50 100
Querabstand von der Trasse [ m ]
Mag
netis
che
Flus
sdic
hte
[ µT
]
30-kV-Freileitung einfach 10MVAErdkabelmantelstrom 10A110-kV-Freileitung 1 System A 10MVA110-kV-Freileitung 1 System B 10MVA110-kV-Freileitung 1 System C 10MVA110-kV-Freileitung 2 Systeme 10MVA30-kV-Erdkabel 10MVA30-kV-Erdkabel doppelt 10MVA30-kV-Freileitung doppelt 10MVA110-kV-Erdkabel 1 System 10MVA110-KV-Erdkabel -2 Systeme 10MVAErdkabelmantelstrom 1A
Leitungsvarianten, nach Maximalwert des Feldes gereiht
Abbildung 2-4 Magnetfeld eines 10-A- bzw. 1-A-Erdkabelmantelstromes im Vergleich mit den durch die Energieübertragung verursachten Felder (dargestellt im logarithmischen Maßstab zur besseren Erkennbarkeit der Verteilung in den Randzonen)
Wie man nun der Abbildung 2-4 entnehmen kann, ist die Elektromagnetische
Verträglichkeit (EMV) z.B. für 21“-Röhrenbildschirme sowie in medizinisch genutzten
Räumen (ÖVE EN7, Forderung: B < 200 nT) für die 110-kV-Freileitung, Variante C,
bei einer Übertragungsleistung von 10 MVA im Abstand > 20 m gewährleistet.
Hochspannungs-Erdkabel sind in der Regel mit elektrisch gut leitenden Schirmen
versehen. Diese können erdfühlig verlegt werden oder z.B. einseitig oder beidseitig
geerdet sein.
Im - mit den Nulleitern der lokalen Niederspannungsversorgung - vermaschten Netz
treten in den Zweigen der Maschen, entsprechend den Impedanzen verteilte
homopolare Ströme auf. D. h. ein Teil des Nulleiterstromes eines unsymmetrisch
belasteten Energiekabels kann über den Kabelmantel eines Hoch-
spannungserdkabels fließen.
Die durch diese homopolaren Ströme verursachten magnetischen Felder sind
entsprechend der 1/r-Charakteristik (r... Abstand in m) gegenüber jenen der
Leiterströme (1/r²-Charakteristik) dominant und daher in der Bewertung zu beachten.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 59
Magnetische Flussdichte in der Umgebung verschiedener Energieleitungen
0
0.2
0.4
0.6
0.8
1
1.2
-100 -50 0 50 100
Querabstand von der Trasse [ m ]
Mag
netis
che
Flus
sdic
hte
[ µT
] / 1
0 M
VA
30-kV-Freileitung einfach 10MVA
Erdkabelmantelstrom 10A110-kV-Freileitung 1 System A 10MVA
110-kV-Freileitung 1 System B 10MVA
110-kV-Freileitung 1 System C 10MVA
110-kV-Freileitung 2 Systeme 10MVA
30-kV-Erdkabel 10MVA
30-kV-Erdkabel doppelt 10MVA
30-kV-Freileitung doppelt 10MVA
110-kV-Erdkabel 1 System 10MVA
110-KV-Erdkabel -2 Systeme 10MVA
Leitungsvarianten, nach Maximalwert des Feldes gereiht
Abbildung 2-5 Magnetfeld eines 10-A-Erdkabelmantelstromes im Vergleich mit den durch die Energieübertragung verursachten Felder
Bei Erdkabelmantelströmen von 10 A überwiegt sowohl direkt über dem Kabel als
auch in größeren Abständen das durch den Mantelstrom verursachte Feld
gegenüber den Feldern, die durch eine Übertragungsleistung von 10 MVA verursacht
werden. In Abbildung 2-4 ist auch das magnetische Feld für einen Mantelstrom von
1 A eingezeichnet. Der logarithmische Maßstab verdeutlicht, dass in größeren
Querabständen (> 50 m), der Mantelstrom von 10 A ein stärkeres Feld verursacht als
jede der Freileitungsvarianten bei einer Übertragungsleistung von 10 MVA. Im
Abstand d > 50 m sind die Felder, die durch die Phasenleiterströme verursacht
werden, unabhängig von der Variante gering. Im logarithmischen Maßstab ist die
geringere Abnahme über der Entfernung (1/r-Charakteristik) für den homopolaren
Fall deutlich erkennbar. Bei den Kabel-Varianten ist wegen möglicherweise
auftretender Mantelströme die Minimierung der magnetischen Felder nicht gesichert.
Eine Reduktion dieser Mantelströme kann z.B. durch Verbesserung der
Lastsymmetrie(n) im Niederspannungsnetz, eine Optimierung der Verlegeart, der
Schirmung, der Leiterauskreuzung und Erdungsverbindungen erreicht werden.
Im Fall guter Symmetrieverhältnisse ergibt sich, wie Abbildung 2-4 zeigt, jedoch auch
bei Kabelmantelströmen im Bereich 1 bis 2 A eine deutliche Feldreduktion
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 60
gegenüber den Freileitungsvarianten. Auf Grund der Berechnungsergebnisse folgt,
dass eine Kabelvariante der Freileitung vorzuziehen ist, wenn hohe Übertragungs-
leistungen zu erwarten sind und gleichzeitig beschränkte Emissionen erwünscht sind.
Abbildung 2-6 bis Abbildung 2-9 veranschaulichen die Verteilung der elektrischen
Feldstärke bzw. der magnetischen Flussdichte (für den angenommenen Lastfall 10
MVA) in der Umgebung der untersuchten Varianten. Die Felder wurden für eine
horizontale Ebene in einer Höhe von 1 m über Grund sowie für eine vertikale Ebene,
durch die die Leitung hindurchtritt, berechnet. Die Leitungs- bzw. Kabeltrasse verläuft
in der Mitte dieser Ebene. Die vertikale Ebene ist in Längsrichtung der Trasse an der
Stelle positioniert, wo die Leiterseile der Freileitungen am tiefsten herabhängen. Dort
treten in der Regel die größten elektrischen Feldstärken bzw. magnetischen
Flussdichten auf. Die Breite der Ebenen erstreckt sich auf beide Seiten der Trasse
bis zum Abstand von 100 Meter. Die für die Horizontalebene gewählte Länge in
Richtung der Trasse entspricht den Abmessungen eines typischen halben
Spannfeldes einer 110-kV-Freileitung. Die vertikale Ebene erstreckt sich bis zu einer
Höhe von 50 Meter.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 61
a)
b)
c)
d)
e)
f) Abbildung 2-6: Elektrische Felder der Freileitungsvarianten im anschaulichen 3D-Bild zum
Vergleich; Die elektrischen Felder sind unabhängig von der Übertragungsleistung
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 62
a)
b)
c)
d)
e)
f) Abbildung 2-7 Elektrische Felder der Freileitungsvarianten im anschaulichen 3D-Bild zum Vergleich;
Die magnetischen Felder sind abhängig von der Übertragungsleistung
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 63
a)
b)
c)
d)
Abbildung 2-8 Magnetfelder der Kabelvarianten ohne Kabel-Mantelströme im anschaulichen 3D-Bild zum Vergleich
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 64
Magnetfeld eines Kabels mit Kabelmantelstrom
10 A
Magnetfeld eines Kabels
mit Kabelmantelstrom 1 A
a)
b)
Abbildung 2-9: Magnetfelder der Kabelvarianten im anschaulichen 3D-Bild zum Vergleich
Die Abbildung 2-2 bis Abbildung 2-9 sind Grundlage für die folgenden
Schlussfolgerungen:
• Die im üblichen Aufenthaltsbereich in der Umgebung der in Österreich
üblichen untersuchten Freileitungsbauformen maximal auftretenden
elektrischen Feldstärken erreichen maximal 24 % des ÖVE ÖNORM E 8850
Referenzwertes.
• Die größten 50-Hz-Flussdichten in der Umgebung der bei einer Last von
10 MVA untersuchten Leitungsbauformen, erreichen 1 % des ÖVE ÖNORM E
8850 Referenzwertes.
• Die Felder nehmen rasch mit der Entfernung von der Leitung ab.
• Die größten bei Nennstrom auftretenden magnetischen Flussdichten liegen im
Fall der untersuchten Leitungsbauformen unterhalb des ÖVE ÖNORM E 8850
Referenzwertes.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 65
3 Derzeitige Situation der Stromversorgung 3.1 Stromversorgung in Österreich Die österreichische Stromversorgung als Teil der mitteleuropäischen
Stromversorgung beruhte auf dem sogenannten hydrothermischen Verbundbetrieb –
dem eng gekoppelten Betrieb eines gemischten Kraftwerkssystems, bei dem sowohl
hydraulische (Wasser) als auch thermische Kraftwerke (Kohle, Gas, Öl) eingesetzt
werden. Die Liberalisierung der Elektrizitätsmärkte führte zur Einführung von
Handelsplattformen, wobei diese unter Berücksichtigung weiterer Komponenten wie
CO2-Handelssysteme und regenerativer Energieerzeugungsformen (Windparks,
Photovoltaik,...) den klassischen Verbundbetrieb ersetzt haben. Aufgrund seiner
besonderen geographischen Lage besitzt Österreich im Vergleich zu anderen
europäischen Ländern ein sehr hohes Potential an hydraulischer Erzeugung, mit
Spitzenkraft aus den Speicherbecken der Zentralalpen und Laufkraft an der Donau
und den übrigen Flüssen. Im Winter bedingen das rückläufige Dargebot der
Wasserkraft sowie der erhöhte Strombedarf die Notwendigkeit einer entsprechenden
Zusatzerzeugung mit thermischen Kraftwerken und gegebenenfalls zusätzlichen
Importen.
Die Konzeption der liberalisierten Elektrizitätsmärkte und der verstärkte Ausbau von
regenerativen Energieformen erfordern naturgemäß einen intensiven
Energieaustausch. So ist z.B. für den Transport der Spitzenenergie zu den
Verbrauchsschwerpunkten während der Starklastzeiten und umgekehrt für den
Transport der Laufkraft aus dem Donauraum in den Süden und Osten, bzw. zum
Pumpen während der Schwachlastzeiten, ein zuverlässiges, leistungsfähiges
Leitungssystem in der 220-kV- bzw. 400-kV–Ebene, mit ausreichender
Transportkapazität von größter Bedeutung.
Abbildung 3-1 zeigt, dass nach wie vor ca. 2/3 der gesamten elektrischen
Energieerzeugung (blaue Linie) auf Wasserkraft (blaue Fläche) und ca. 1/3 auf
thermischer Energieerzeugung (rote Fläche) beruhen. In den letzten Jahren kam es
außerdem verstärkt zum Ausbau von regenerativen Energieträgern (grüne Fläche),
wobei hier vorrangig die Windenergie zu erwähnen ist. Gelb dargestellt sind die
Importe.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 66
Abbildung 3-1: Aufbringung elektrischer Energie aus Österreich, Quelle: E-Control (2010), http://www.e-control.at/de/statistik/strom/betriebsstatistik/jahresreihen, zuletzt geladen 29.09.2009
Nach Abbildung 3-2 ist der Großteil der elektrischen Energie bei den Endkunden
(blaue Fläche) verbraucht worden. Restliche wesentliche Verbrauchsposten sind der
Kraftwerkseigenbedarf, Netzverluste und Pumpbetrieb. Es ist in Abbildung 3-2 durch
Vergleich der österreichischen Gesamterzeugung mit dem Inlandsverbrauch
einschließlich Netzverlusten zu erkennen, dass Österreich seit ca. 10 Jahren seine
Position als Nettoexporteur eingebüßt hat und seitdem über das Jahr gesehen ein
Nettoimporteur an elektrischer Energie ist. Der Ausbau der Energieressource
Wasserkraft hat in Relation zur Gesamtproduktion stagniert. Dennoch ist Abbildung
3-2 und Abbildung 3-4 zu entnehmen, dass der heimische Konsum an elektrischer
Energie in den letzten Jahrzehnten rund 2-3 % p.a. zugenommen hat.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 67
Abbildung 3-2: Verwendung elektrischer Energie in Österreich, Quelle: E-Control (2010), http://www.e-control.at/de/statistik/strom/betriebsstatistik/jahresreihen, zuletzt geladen 29.09.2009
Die Windkrafttechnologie hat in den letzten Jahren auch in Österreich einen großen
Aufschwung erhalten (siehe Abbildung 3-3). Durch kontinuierliche Verbesserungen
der einzelnen Komponenten und Anlagenteile, insbesondere auf dem Gebiet der
Rotoren, konnte die Anlagenleistung sukzessive vergrößert werden. Die Anlagen
werden in Serienproduktion gefertigt, wodurch deren Kosten in den letzten Jahren
stark reduziert werden konnten.
Abbildung 3-3: Installierte Leistung [MW] an Windenergie in Österreich, Quelle: http://www.energiewerkstatt.org/html/windenergie_osterreich.html, zuletzt geladen: 27.09.2010
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 68
Abbildung 3-4 zeigt, dass die bis zur Finanz- und Wirtschaftskrise (2008, 2009) ein
jährlicher Zuwachs von elektrischer Energie von ca. 2-3 % p.a. zu verzeichnen war.
Die roten Linien, welche die Veränderungsrate im 5- bzw. 10-Jahres-Mittel
kennzeichnen, zeigen eine zwar leicht stagnierende jedoch immer noch positive
Tendenz beim Stromverbrauch. Erst mit der Finanz- und Wirtschaftkrise war erstmals
eine markante negative Veränderungsrate seit ca. 50 Jahren zu verzeichnen.
Abbildung 3-4: Verbrauch von elektrischer Energie in Österreich (ohne Verbrauch für Pumpspeicherung), Quelle: E-Control (2010), http://www.e-control.at/de/statistik/strom/betriebsstatistik/jahresreihen, zuletzt geladen 29.09.2009
Dem steigenden Verbrauch und der wachsenden Importabhängigkeit steht seit ca.
15 Jahren ein weitgehend konstantes Netz (Abbildung 3-5) gegenüber. Dieses wird
über die Determinanten Erzeugung und Verbrauch damit sukzessive an seine
Belastungsgrenzen herangeführt. Zusätzlich existieren die Bestrebungen, neben den
konventionellen Energieträgern - Wasser und fossilen Brennstoffen - eine breite
Anbindung von weiteren erneuerbaren Energieträgern zu forcieren. Als
Hauptvertreter kann hierbei die Nutzung von Windenergie angesehen werden. Diese
Einbindung erfordert jedoch stabile Netzstrukturen, um größere
Einspeiseschwankung über den hydro-thermischen Verbund, bzw. marktgesteuerte
Exporte/Importe ausgleichen zu können.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 69
Abbildung 3-5: Trassenlängen im öffentlichen Netz in Österreich, Datenstand August 2010, Quelle: E-Control(2010),http://www.e-control.at/de/statistik/strom/bestandsstatistik/VerteilungsErzeugungsanlagen2009 , zuletzt geladen 29.09.2009, eigene Darstellung
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 70
3.2 Netzversorgungsqualität Österreich
Hinsichtlich der Verfügbarkeit des österreichischen Stromnetzes folgen die
Auswertungen der E-Control internationalen Standards und gelten für
Mittelspannungsnetze. E-Control legt als Grund für Versorgungsunterbrechungen
folgende Kategorien fest [21]:
• Atmosphärische Einwirkungen: Gewitter, Stürme, Eis, Schnee, Lawinen,
Feuchtigkeit, Kälte, Hitze, Erdbeben, Erdrutsch, Felssturz und anderen
Naturkatastrophen sowie Anordnungen von Behörden oder Einsatzkräften
(z.B. Brandbekämpfung) International gibt es unterschiedliche Ansätze
außergewöhnliche Ereignisse (exceptional events) aus der Berechnung der
Zuverlässigkeitszahlen auszunehmen. In Österreich werden ausgewiesene,
zeitlich eingeschränkte Naturkatastrophen in der Berechnung der
Versorgungszuverlässigkeit der Netze dann ausgenommen, wenn eine lokale
Ausrufung einer Krisensituation durch den ansässigen Krisenstab (z.B. durch
Bürgermeister) und/oder die Einleitung von Maßnahmen seitens des Bundes
oder Landes, z.B. aus den Katastrophenfonds, erfolgt.
• Fremde Einwirkung: durch Menschen, Tiere, Baumschlägerungen, Erd-
und/oder Baggerarbeiten, Kräne, Fahrzeuge, Flugobjekte, Brand
(fremdverursacht) oder durch Sonstiges verursachte Störungen.
• Netzbetreiber intern: Fehlschaltungen, Fehlfunktionen/Ausfälle eines
Betriebsmittels, Alterung, Überlastungen usw.; Ursachen, die in unmittelbarem
Zusammenhang mit dem Betrieb des Netzes stehen – auch Störungen
unbekannter Ursache.
• Versorgungsausfall/Rückwirkungsstörungen: Ausfall der vorgelagerten
Spannungsebene, Ausfall der Versorgung (Erzeuger) oder z.B. Störung aus
einem anderen Netz, die auf das betrachtete Netz zurückwirkt.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 71
Abbildung 3-6: Aufschlüsselung der jährlichen Anzahl an Versorgungsunterbrechungen nach ihrer Ursache, Quelle: [21], S.6
Abbildung 3-7: Aufschlüsselung der jährlichen (ungeplanten) Anzahl Versorgungsunterbrechungen nach ihrer Häufigkeit, Quelle: [21], S.6
Abbildung 3-6 zeigt, dass die Mehrheit der jährlichen Versorgungsunterbrechungen
in der Mittelspannungsebene auf geplante Abschaltungen (z.B. für Wartungs-
arbeiten) zurückzuführen ist. Bei den ungeplanten Versorgungsunterbrechungen
(Abbildung 3-7) sind vor allem atmosphärische Einwirkungen für einen
Versorgungsausfall verantwortlich. Rückwirkungen aus dem Hoch- und
Höchstspannungsnetz sind nur zu einem geringen Prozentsatz Auslöser von
Unterbrechungen.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 72
Abbildung 3-8: Jährliche ungeplante Nichtverfügbarkeit (in Minuten) der Stromversorgung in Österreich in den Jahren 2002-2007, Quelle: [21], S.9
Die österreichischen Mittelspannungsnetze besitzen nach Abbildung 3-8 über die
Jahre 2002-2007 bei der ungeplanten Nichtverfügbarkeit einen Median von ca. 45
min/a.
Abbildung 3-9: Nichtverfügbarkeit der österreichischen Mittelspannungsnetze im Jahr 2006, unterschieden nach geplanten und ungeplanten Unterbrechungen und gewichtetem Österreichwert (70,45min), Quelle: [22], S.14
Abbildung 3-9 und Abbildung 3-10 stellen die geplante und ungeplante
Nichtverfügbarkeit der elektrischen Energieversorgung, eingeteilt nach den
unterschiedlichen (größeren und kleineren) Netzbetreibern dar.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 73
Abbildung 3-10: Nichtverfügbarkeit der österreichischen Mittelspannungsnetze (2007), unterschieden nach geplanten und ungeplanten Versorgungsunterbrechungen und gewichtetem Österreichwert (64,24 min), Quelle: [21], S.10
Für die „großen“ tarifierenden Netzbetreiber liegt nach Abbildung 3-10 im Jahr 2007
die ungeplante Nichtverfügbarkeit unter dem gesamten österreichischen Durchschnitt
(47,14 min/a) bei 32,85 min/a [21].
3.3 Stromversorgung in Oberösterreich
Die oberösterreichische Stromversorgung als Teil des liberalisierten Marktes ist
mit Laufkraftwerken, Spitzenkraftwerken, thermischen Kraftwerken sowie einem
steigenden Anteil an regenerativen Energieträgern (Photovoltaik, Wind, ...)
ausgestattet.
Über derzeit drei Einspeisestellen – Lambach, St. Peter, Ernsthofen – wird das
110-kV-Netz aus dem übergeordneten 220/380-kV-Netz der APG gespeist.
Daneben existieren 110-kV-Verbindungsleitungen zu den Netzen der STEWEAG,
SAG, EVN und nach Deutschland, um einen interregionalen Austausch und Aushilfe
zu gewährleisten. Neben der Landesversorgungsgesellschaft betreiben derzeit APG,
Linzstrom und die Welsstrom Teile des oberösterreichischen 110-kV-Netzes.
Nach [86] ergibt sich in Österreich ein technisch-wirtschaftliches
Wasserkraftpotenzial mit ca. 13 TWh.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 74
Die Verteilung auf die Bundesländer ist der Abbildung 3-11 zu entnehmen. Für
Oberösterreich existiert ein technisch-wirtschaftliches (Rest)Potenzial von jährlich
800 GWh.
Abbildung 3-11: Verteilung des österreichischen Wasserkraftpotenzials auf die Bundesländer, Quelle: [86], S.6
In Oberösterreich gingen Windkraftanlagen im Jänner 1996 in Eberschwang (2 x 500
kW) und im Oktober 1996 in Laussa (3 x 600 kW) ans Netz. Zwei Anlagen in
Schenkenfelden (2 x 600 kW) wurden im September 1998 in Betrieb genommen.
Fünf Anlagen (2 x 660 kW in Spörbichl bei Windhaag, 3 x 660 kW in Altschwendt bei
Zell a.d. Pram) wurden im November 1999 errichtet. Im Jahr 2001 wurden zwei
weitere Windräder in Altschwendt in Betrieb genommen und im Jahr 2002 eine
Anlage in Steiglberg/Lohnsburg (2 MW) errichtet. Im Jahr 2003 gingen eine Anlage in
Vorderweißenbach (2 MW) und Schernham (1,8 MW) in Betrieb. Weitere 6 Anlagen
(á 2 MW) wurden 2005 in Vorderweißenbach errichtet (siehe Abbildung 3-12). Im
Jahr 2009 wurden 43 GWh aus Windenergie erzeugt [56].
Abbildung 3-12 Windenergieanlagen in Oberösterreich, Quelle: [56], S.16
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 75
3.4 Beurteilung der Netzversorgungssituation des Raums Kremstal/Almtal/Vorchdorf/Steyr
3.4.1 Methodik zur Beurteilung der Belastung von elektrischen Netzen
Wenn die Stromaufnahme einer Gruppe von Verbrauchern, z.B. Wohnungen oder
Gewerbebetrieben, mit einer gemeinsamen Leistungsmessung erfasst wird, gleichen
sich die benützungsbedingten Schwankungen des Stromverbrauchs der einzelnen
Lasten teilweise aus und es entsteht das Belastungsdiagramm einer
Verbrauchergruppe („Lastgebirge“). Je nach Zeitspanne der Erfassung spricht man
von einem Tagesbelastungsdiagramm, einem Wochenbelastungsdiagramm oder
einem Jahresbelastungsdiagramm.
Für Tagesbelastungsdiagramme sind die Lastspitzen zu Mittags und früh am Abend
charakteristisch, wohingegen in den frühen Morgenstunden ein Leistungstal auftritt.
Abbildung 3-13 stellt beispielhaft die Entwicklung einer solchen Belastungskurve dar.
Wochenbelastungsdiagramme sind, wenn keine Feiertage vorhanden sind, während
der Werktage eine praktisch periodische Wiederholung des einzelnen Tages-
Belastungsdiagramm. An den Wochenenden entfallen die Gewerbe- und
Industrielasten, und der Verbrauch und die Lastspitzen sind im Allgemeinen geringer.
Ein mitteleuropäisches Jahresbelastungsdiagramm wies in der Vergangenheit in der
Winterzeit grundsätzlich höhere Verbraucherleistungen als in der Sommerzeit auf.
Aktuelle Jahresbelastungsdiagramme zeigen durch den erhöhten Kühlbedarf bereits
eine Sommerspitze.
Abbildung 3-13.: Beispiel für die Entwicklung eines Tagesbelastungsdiagramms
In der Netzpraxis wird die Leistung für größere Verbraucher im Allgemeinen in Form
von Viertelstundenmesswerten des Energiezählers erfasst. Die so ermittelten
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 76
Leistungswerte, aufgetragen über die Zeit ergibt die Ganglinie. Die folgende Formel
stellt eine Näherung dar:
(1)
Typisch sind die Mittags- und Abendspitzen, sowie die Vergleichmäßigung bei
steigender Anzahl der Verbraucher. Die Überlagerung der Ganglinien von mehreren
Verbrauchern ergibt prognostizierbare Belastungskurven.
Die Dauerlinie wird aus dem Belastungsdiagramm abgeleitet (siehe Abbildung 3-14),
wobei die Leistungswerte abfallend sortiert werden. Sie stellt den Zusammenhang
zwischen Belastung und Zeitdauer der Belastung dar. Mit Hilfe dieser Darstellung
lässt sich bestimmen, wie lange eine bestimmte Belastung in Summe aufgetreten ist,
nicht aber, wann diese aufgetreten ist. Zur Sicherstellung eines zuverlässigen
Netzbetriebes müssen die Systemkomponenten für eine maximale
Leistungsübertragung ausgelegt sein.
Abbildung 3-14: Beispiel für die Herleitung der Dauerlinie
Pmax...maximal auftretende Belastung im Betrachtungszeitraum
Pmin....minimal auftretende Belastung im Betrachtungszeitraum
Die Arbeitssummenlinie leitet sich wie die Dauerlinie auch aus dem
Belastungsdiagramm ab (siehe Abbildung 3-15). Sie zeigt den Zusammenhang
zwischen Arbeit und Zeit. Sie wird auch als „Zählerstandskurve“ bezeichnet, da man
daraus die bis zu einer bestimmten Zeit benötigte Energie ablesen kann. Der Verlauf
der Kurve ist dort am steilsten, wo auch das Belastungsdiagramm die höchsten
Werte aufweist.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 77
Abbildung 3-15: Herleitung der (Jahres)Arbeitssummenlinie aus (Jahres)dauerlinie und dem (Jahres)Belastungsdiagramm
Diese Methode der Auswertung von Netzlasten wird nicht nur für Lasten verwendet
sondern kann auch z.B. bei Erzeugung und Auslastung angewendet werden. Aus
den Lastganglinien können unterschiedliche Faktoren wie die
• Energie (Arbeit) W
• Grundlast Pg
• mittlere Last Pm
• Höchstlast Ph
• Belastungsfaktor m
• Lastverhältnis m0 und
• Gleichzeitigkeitsfaktor g
abgeleitet werden.
Die Energie bzw. Arbeit W in kWh entspricht der Fläche unter dem
Belastungsdiagramm oder unter der Dauerlinie, wobei gilt, dass P(t) der zeitliche
Verlauf der Wirkleistung ist, und T die Beobachtungsdauer darstellt.
(2)
(3)
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 78
Die Grundlast Pg ist der Punkt im Belastungsdiagramm, bei dem die geringste
Belastung auftritt.
Die mittlere Last Pm entspricht jener Leistung, welche über die gesamte
Beobachtungsdauer T aufgebracht werden müsste, um damit die gesamte
verrichtete Arbeit W zu erzeugen.
(4)
Die Höchstlast Ph ist die größte Last, die im Belastungsdiagramm auftritt. Die
Benutzungsdauer Tm wird aus dem Verhältnis von Arbeit zu Höchstlast bestimmt und
entspricht somit jener Zeitdauer der Höchstlast, die zur Bereitstellung dieser Arbeit
benötigt würde.
(5)
Der Belastungsfaktor m gibt entweder das Verhältnis von mittlerer Last zu
Höchstlast bzw. das Verhältnis der Benutzungsdauer zur gesamten
Beobachtungszeit an. Für den Idealfall einer konstanten Last über die gesamte
Beobachtungszeit wird das Verhältnis gleich eins. Real ist dieser Faktor immer
kleiner als eins.
(6)
Das Lastverhältnis mo gibt das Verhältnis von Grundlast zu Höchstlast an. Für den
Idealfall einer konstanten Last über die gesamte Beobachtungszeit wird das
Verhältnis eins. Real ist dieser Faktor immer kleiner als eins.
(7)
Bei der Zusammensetzung der einzelnen Tagesbelastungsdiagramme verschiedener
Verbraucher ist in der Regel die Höchstlast Ph kleiner als die Summe der Einzellasten
Ph,j, da diese nicht gleichzeitig auftreten. Dieser Zusammenhang wird als
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 79
Gleichzeitigkeitsfaktor g bezeichnet. Für Haushalte beträgt dieser Gleichzeitigkeits-
faktor beispielsweise 0,3.
(8)
Der Gleichzeitigkeitsfaktor wird also herangezogen, um bei einer Gruppe
inhomogener Verbraucher, in der bei jedem Verbraucher lediglich die Größe der
Lastspitze (ohne Zeitpunkt des Auftretens) bekannt ist, die Gesamtlastspitze zu
bestimmen.
Da elektrische Netze, wegen der fehlenden Speicherfähigkeit der elektrischen
Energie, auf die Spitzenlast ausgelegt sein müssen, ist der Gleichzeitigkeitsfaktor für
die Netzdimensionierung wesentlich.
3.4.2 Versorgungssituation des Raums Kremstal
Der Raum Kremstal wird über eine 110-kV-Stichleitung (Doppelsystem) von Steyr-
Nord – Bad Hall – Kremsmünster – Kirchdorf versorgt. Bei Ausfall einer Leitung kann
noch die flächendeckende Versorgung des Kremstales gewährleistet werden. Bei
einem Common-Mode-Fehler (z.B.: Mastumbruch auf 110-kV-Ebene) ist es nicht
möglich eine entsprechende Ersatzversorgung aufrecht zu erhalten. Je nach
Fehlerort kann eine Versorgungsunterbrechung des gesamten Kremstales eintreten.
Im Falle eines Common-Mode-Fehlers oder dringender Instandsetzungsarbeiten,
welche eine Gesamtabschaltung der Verbindung erforderlich machen, kann eine
Versorgungsunterbrechung von bis zu mehreren Tagen vorliegen.
Die Jahresdauerlinien nach Abbildung 3-16 bis Abbildung 3-18 geben Auskunft über
die Dauer der bezogenen Leistungen über das Jahr hinweg. Von besonderer
Bedeutung sind hier die Spitzenleistungen (Ps) und die mittlere bezogene Leistung
(Pm), wobei ein Belastungsfaktor (Pm/Ps) mit 0,7 angenommen werden kann. Die
Gesamtspitzenlast für die Umspannwerke in Kirchdorf, Kremsmünster und Bad Hall
liegt bei ca. 80 MW.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 80
Abbildung 3-16: Jahresdauerlinie für die Region Kirchdorf (2007 und 2008), Quelle: Energie AG
Für die Region Kirchdorf ist ein deutlicher Lastrückgang im Jahr 2008 gegenüber
dem Jahr 2007 zu verzeichnen. Dies ist nicht zuletzt auf den externen Einfluss der
internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise zurückzuführen.
Abbildung 3-17: Jahresdauerlinie für die Region Kremsmünster (2007 und 2008), Quelle: Energie AG
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 81
Abbildung 3-18: Jahresdauerlinie für die Region Bad Hall (2007 und 2008), Quelle: Energie AG
Anhand von Abbildung 3-22 ist zu erkennen, dass der elektrische Energieverbrauch
in der Region Kremstal seit 2001 mit einer Spannweite von 2,4 % p.a. (bis 2008) und
1,9 % p.a. (bis 2010) zugenommen hat.
Für zukünftige Entwicklungen ist zu berücksichtigen, dass der kurzfristige Rückgang
seit dem Jahr 2008 seine Kausalität in der extern ausgelösten Finanz- und
Wirtschaftskrise hat. Diese Verringerung ist als nicht repräsentativ zu sehen. Für
weitere Analysen ist der Trend bis 2008 heranzuziehen.
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Lastgang UW Kirchdorf 2007
Lastgang UW Kirchdorf
Abbildung 3-19: Lastgang UW Kirchdorf (2007), Quelle: Energie AG
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Abbildung 3-20: Lastgang UW Kremsmünster, Quelle: Energie AG
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Datum / Uhrzeit
Lastgang UW Bad Hall 2007
Lastgang UW Bad Hall
Abbildung 3-21: Lastgang UW Bad-Hall, Quelle: Energie AG
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 83
Abbildung 3-22: Jährliche Arbeit mit Entwicklungstendenzen für die Region Kremstal (Stand 2010), Quelle: Energie AG
Abbildung 3-19, Abbildung 3-20 und Abbildung 3-21 machen für die Lastgänge im
Kremstal deutlich, dass eine immer weiter fortschreitende Vergleichmäßigung der
Sommer- und Winterhöchstlast eintritt. Die Spitzenleistung liegt für Kirchdorf bei ca.
27 MW, für Kremsmünster bei ca. 29 MW und für Bad Hall bei ca. 27 MW.
Kurzfristige Einbrüche können auf Betriebsurlaube und Feiertage zurückgeführt
werden. Eine Nahwärmeversorgung in Kirchdorf mit dezentraler Einspeisung zeigt
keinen signifikanten Einfluss auf die Lastsituation.
Bezüglich der konkreten Frage (s. Appendix 7.5, Abschnitt 3: Volkswirtschaftliche
bzw. Netzbetreiber-übergreifende Gesichtspunkte, Frage: 1.) hinsichtlich des
Jahres-Energiebedarfs im Kremstal wird Folgendes festgehalten:
Das Verbot einer ständigen Kupplung der Netzbezirke Ernsthofen und Lambach / St.
Peter aus Gründer der Erdschlusslöschung bedingt im 110-kV-Projekt Almtal –
Kremstal eine offen betriebene Trennstelle zwischen Traunfall und Steyr Nord.
Bei Realisierung einer zweisystemigen Freileitung ist diese Trennstelle vorrangig im
UW Kremsmünster sinnvoll, da dort über einen getrennten Zwei-Sammelschienen-
Betrieb eine (n-1)-sichere Versorgung aller Umspannwerke hergestellt werden kann.
400
420
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verb
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Jahr
Entwicklung des Stromverbrauchs im Kremstal
Kremstal
Trend 2001 - 2010
Trend 2001 - 2008
∅ Stromverbrauchszunahme 2001 - 2010 etwa 1,9 % p. a.
∅ Stromverbrauchszunahme 2001 - 2008 etwa 2,4 % p. a.
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om
verb
rau
ch [
GW
h]
Jahr
Entwicklung des Stromverbrauchs im Kremstal
Kremstal
Trend 2001 - 2010
Trend 2001 - 2008
∅ Stromverbrauchszunahme 2001 - 2010 etwa 1,9 % p. a.
∅ Stromverbrauchszunahme 2001 - 2008 etwa 2,4 % p. a.
*) Summe der Umspannwerke Bad Hall, Kremsmünster und Kirchdorf
*
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 84
In diesem Zuge wird zumindest die Last des UW Kirchdorf (~ 150 GWh pro Jahr) auf
den Netzbezirk Lambach / St. Peter umgeschaltet.
Die Last des UW Kremsmünster (~ 190 GWh) kann wahlweise bzw. teilweise
zwischen den beiden Netzbezirken umgeschaltet werden. Dabei muss die
Erdschlusslöschung im Netzbezirk Ernsthofen (110-kV-E-Spule im UW
Kremsmünster) sichergestellt werden.
3.4.3 Versorgungssituation des Raums Almtal
Das Almtal wird über drei 30-kV–Stichleitungen der Umspannwerke in Gmunden,
Vorchdorf und Kirchdorf versorgt. Zusätzlich existieren dezentrale Einspeiser. Die 30-
kV-Leitungen der Umspannwerke in Gmunden, Vorchdorf und Kirchdorf sind
wiederum von der Funktionsfähigkeit der 110-kV–Netzseite abhängig.
Abbildung 3-23: Jahresdauerlinie für die Region Almtal (2007 bis 2008), Quelle: Energie AG
Die Jahresdauerlinien aus Abbildung 3-23 zeigen
• die jährliche Gesamtbelastung für den Raum Almtal für die Zeiträume 2007
und 2008 (grün),
• das jährliche Leistungsdefizit (2007 und 2008), welches über das bestehende
30-kV-Netz zur Verfügung gestellt werden muss (rot). Dieses Defizit schwankt
resultierend aus der Dargebotsabhängigkeit der örtlichen dezentralen
Erzeugung.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 85
Es ist anhand von Abbildung 3-23 zu erkennen, dass die jährliche Spitzenbelastung
bei ca. 17 MW liegt. Diese Leistung wird zu einem großen Teil über das bestehende
30-kV-Netz bereitgestellt.
Abbildung 3-24: Lastgang des Raums Almtal inklusive eigener Erzeugung, Quelle: Energie AG
Nach Abbildung 3-24 wird deutlich, dass bisher eine rein dezentrale Versorgung
(dargestellt durch die blaue Linie) des Almtales nicht möglich ist, und die Auslegung
des 30-kV-Netzes sich an der Winterhöchstlast (welche sich deutlich von der
Sommerhöchstlast abhebt) mit geringster dezentraler Einspeisung orientieren muss.
Derzeit kann für die Stichleitungsabzweige der Umspannwerke Kirchdorf und
Gmunden noch eine gegenseitige Ersatzversorgung (für den Fall, dass eine dieser
beiden ausfällt) unter Einhaltung der geforderten Spannungsniveaus realisiert
werden. Bei einem Lastanstieg von mehr als 2 MW von Scharnstein bis zum Talende
ist diese gegenseitige Ersatzversorgung im Hochlastfall nicht mehr durchführbar. Für
den 30-kV-Abzweig des Umspannwerkes Vorchdorf kann, aufgrund der ent-
stehenden Leitungslängen, keine Ersatzversorgung aus dem Umspannwerk Kirch-
dorf unter Einhaltung der Spannungsniveaus hergestellt werden.
Bei Ausfall einer der drei Umspannwerks-Versorgungen (z.B.: Mastumbruch, Trans-
formatorbrand, etc.) ist - keine sprunghaften Lastanstiege vorausgesetzt - mittel- bis
langfristig eine umfassende Versorgung des Raums Almtal nicht mehr gegeben.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 86
Abbildung 3-25: Verlauf des Energieverbrauchs der Region Almtal mit durchschnittlicher Entwicklungstendenz, Quelle: Energie AG
Resultierend aus der Stromverbrauchsentwicklung bis 2008 kann für die Region
Almtal als Zukunftsprognose eine Verbrauchssteigerung von bis zu 2 % p.a.
angenommen werden (Abbildung 3-25). Kurzfristig können aber auch durch
Zuwanderung von Industrie und der Vitalisierung von Tourismuszentren größere
Lastanstiege realisiert werden. Diese würden dann schlagartig bestehende
Leistungsreserven in der Mittelspannungsebene aufheben.
Bezüglich der konkreten Frage (s. Appendix 7.5, Abschnitt 1: Gliederungsbezogener
Fragenkatalog, Frage: 8.1) hinsichtlich des Themenbereichs: Verbrauchsanstieg im Almtal wird Folgendes festgehalten:
Eine Analyse des Lastgangdiagramms bringt natürlich einen klaren Hinweis auf die
Hauptverursacher der Lastspitzen. Sollte sich herausstellen, dass z.B. einzelne
Großverbraucher diese Spitzen hervorrufen, könnte man unter Umständen
Maßnahmen finden, um diese Lastspitzen zu vermeiden. Voraussetzung dafür ist
einerseits das Einverständnis der/des Kunden und andererseits eine rasche (z. B.
ferngesteuerte) Zugriffsmöglichkeit für den Netzbetreiber auf die Anlagen der/des
Kunden.
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Jahr
Entwicklung des Stromverbrauchs im Almtal
Almtal
Trend 2001 - 2010
Trend 2001 - 2008
∅ Stromverbrauchszunahme 2001 - 2008 etwa 2,0 % p. a.
∅ Stromverbrauchszunahme 2001 - 2010 etwa 2,3 % p. a.
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ch [
GW
h]
Jahr
Entwicklung des Stromverbrauchs im Almtal
Almtal
Trend 2001 - 2010
Trend 2001 - 2008
∅ Stromverbrauchszunahme 2001 - 2008 etwa 2,0 % p. a.
∅ Stromverbrauchszunahme 2001 - 2010 etwa 2,3 % p. a.
*) Summe der 30-kV-Abzweige Pettenbach (UW Vorchdorf), Theresienthal (UW
Gmunden) und Pettenbach (UW Kirchdorf)
*
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 87
Wenn – was auch denkbar ist – eine Vielzahl von VerbraucherInnen und
Großverbrauchern diese Spitzen hervorrufen, müsste für wirksame zentrale
Maßnahmen das Einverständnis aller dieser Kunden eingeholt werden.
Da diese Maßnahmen in der Regel mit schwerwiegenden Eingriffen in die Prozesse
der/des Kunden, wie z.B. Lastabschaltungen ohne Rückfragen oder zeitgerechte
Information, und das noch während der regulären Arbeitszeiten, einhergehen,
reduziert sich ein derartiges „demand side management“ in der Praxis auf Einzelfälle
bei Kunden mit entsprechend großem Dispositionspotential (> 10 MW), wobei das
uneingeschränkte Einverständnis vorliegen muss. Es müssten also Gewerbe
und/oder Industriebetriebe ihren Betrieb der allgemeinen Stromsituation unterwerfen
und sich einschränken.
Bezüglich der konkreten Frage (s. Appendix 7.5, Abschnitt 1: Gliederungsbezogener
Fragenkatalog, Frage: 8.2.) hinsichtlich der technischen oder kostenseitigen Aspekte
von Maßnahmen, die Lastspitzen zu begrenzen, wird Folgendes festgehalten:
Im betrachteten Netzgebiet sind nur wenige Kunden mit derartigen
Anschlussleistungen ansässig. Es ist davon auszugehen, dass sich deren
Stromverbrauch größtenteils an anderen Interessen orientiert. Würden
entsprechende Dispositionsspielräume vorhanden sein, so würden jene Kunden aus
tariflichen Gründen vermutlich bereits jetzt die Lastspitzen reduzieren und
„Nachtstrom“ beziehen.
Es ist also von einem höchst bescheidenen Potenzial auszugehen, wodurch keine
nennenswerte Möglichkeit zum Aufschub des Projekts zu erwarten ist.
Bezüglich der konkreten Frage (s. Appendix 7.5, Abschnitt 2: Erfüllung des
gesetzlichen Versorgungsauftrags, Frage: 5.) hinsichtlich der Maßnahmen der Nachfragesteuerung im Sinne des ElWOG wird Folgendes festgehalten:
Wie in Abschnitt 1 („Gliederungsbezogener Fragenkatalog“) unter Frage 8.2 erläutert
wurde, sind freiwillige Einschränkungen ohne Weiteres möglich.
Im oberösterreichischen ELWOG ist in § 21 („Pflichten der Stromerzeuger“), unter
Ziffer 7 z.B. festgehalten, dass Stromerzeuger verpflichtet sind, auf Anordnung der
Regelzonenführer gemäß § 50 Z. 5 und 5a zur Netzengpassbeseitigung oder zur
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 88
Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit die Erhöhung und/oder Einschränkung
der Erzeugung, somit die Veränderung der Kraftwerksverfügbarkeit des
Kraftwerksbetreibers vorzunehmen, …
Diese Maßnahmen betreffen aber Einspeiser und nicht Netzbetreiber
Ebenfalls im oberösterreichischen ELWOG ist in § 29 („Pflichten der Betreiber von
Übertragungsnetzen“), unter Ziffer 8 z.B. festgehalten, dass
Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet sind, Engpässe im Netz zu ermitteln und
Maßnahmen zu setzen, um Engpässe zu vermeiden oder zu beseitigen sowie die
Versorgungssicherheit aufrecht zu erhalten. Sofern für die Netzengpassbeseitigung
oder Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit dennoch Leistungen der Erzeuger
(Erhöhung oder Einschränkung der Erzeugung sowie Veränderung der
Kraftwerksverfügbarkeit) erforderlich sind, ist dies vom Übertragungsnetzbetreiber
unter Bekanntgabe aller notwendigen Daten unverzüglich dem Regelzonenführer zu
melden, der erforderlichenfalls weitere Anordnungen zu treffen hat
Diese Maßnahmen betreffen Übertragungsnetzbetreiber.
Ebenfalls im oberösterreichischen ELWOG ist in § 40 („Pflichten der Betreiber von
Verteilernetzen“), unter Ziffer 10 z.B. festgehalten, dass Verteilernetzbetreiber
verpflichtet sind, Engpässe im Netz zu ermitteln und Maßnahmen zu setzen, um
Engpässe zu vermeiden oder zu beseitigen sowie die Versorgungssicherheit aufrecht
zu erhalten. Sofern für die Netzengpassbeseitigung erforderlich, haben die
Verteilernetzbetreiber in Abstimmung mit betroffenen Netzbetreibern mit den
Netzbenutzern (Erzeuger und Entnehmer), deren Anlagen für Engpassmanagement
geeignet sind, Verträge abzuschließen, wonach diese zu Leistungen (Erhöhung oder
Einschränkung der Erzeugung oder der Entnahme, Veränderung der
Kraftwerksverfügbarkeit) gegen Ersatz der wirtschaftlichen Nachteile und Kosten, die
durch diese Leistungen verursacht werden, verpflichtet sind; dabei ist auch
sicherzustellen, dass bei Anweisungen gegenüber Betreibern von KWK-Anlagen die
Sicherheit der Fernwärmeversorgung nicht gefährdet wird. Die Aufwendungen, die
den Verteilernetzbetreibern aus der Erfüllung dieser Verpflichtung entstehen, sind
ihnen angemessen abzugelten.
Ferner wird ebenda unter Ziffer 11a festgehalten, dass … wenn Netzengpässe
auftreten und für deren Beseitigung Leistungen der Erzeuger erforderlich sind und
eine vertragliche Vereinbarung gemäß Z. 11 nicht vorliegt, haben die Erzeuger auf
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 89
Anordnung des Verteilernetzbetreibers in Abstimmung mit den betroffenen
Netzbetreibern Leistungen (Erhöhung oder Einschränkung der Erzeugung,
Veränderung der Kraftwerksverfügbarkeit) zu erbringen. Dabei ist auch
sicherzustellen, dass bei Anweisungen gegenüber Betreibern von KWK-Anlagen die
Sicherheit der Fernwärmeversorgung nicht gefährdet wird. Z. 11 letzter Satz gilt
sinngemäß.
Diese Maßnahmen betreffen Verteilernetzbetreiber. Diese können mit sich bereit
findenden Verbrauchern gegen Kostenersatz eine Entnahmebeschränkung
vereinbaren.
Realistisch wird dieses Potential wegen der in 8.2. angeführten Einschränkungen (in
der Regel schwerwiegende Eingriffen in die Prozesse, Lastabschaltungen ohne
Rückfragen oder zeitgerechte Information, …) als nicht nachhaltig realisierbar
eingeschätzt.
3.4.4 Versorgungssituation des Raums Vorchdorf
Der Raum Vorchdorf wird über eine 110-kV-Doppelleitung versorgt. Zusätzlich
existiert ein 30-kV-Mittelspannungsnetz, welches ebenfalls die Versorgung
übernehmen kann.
Abbildung 3-26: Jahresdauerlinie für die Region Vorchdorf (2007-2008), Quelle: Energie AG
In der Region Vorchdorf ist gegenwärtig mit einer Spitzenleistung von ca. 18 MW zu
rechnen.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 90
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tung
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W]
Datum / Uhrzeit
Lastgang UW Vorchdorf 2007
Lastgang UW Vorchdorf
Abbildung 3-27: Lastgang Region Vorchdorf (2007), Quelle: Energie AG
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Jahr
Entwicklung des Stromverbrauchs im UW Vorchdorf
Vorchdorf
Trend 2001 - 2010
Trend 2001 - 2008
∅ Stromverbrauchszunahme 2001 - 2010 etwa 2,8 % p. a.
∅ Stromverbrauchszunahme 2001 - 2008 etwa 2,1 % p. a.
Abbildung 3-28: Elektrischer Energieverbrauch in der Region Vorchdorf (Stand 2010), Quelle: Energie AG
Ähnlich zur Entwicklungstendenz in der Region Kremstal sind auch in der Region
Vorchdorf (Abbildung 3-28) die Folgen der internationalen Finanz- und
Wirtschaftskrise maßgeblich für die Entwicklungen seit 2008 verantwortlich. Aus der
Dauerlinie (Abbildung 3-26) und nach Abbildung 3-27 und ist die Notwendigkeit der
Spitzenlastdeckung für die Region ersichtlich. Bei Leistungsspitzen von bis zu 18
MW (Stand: 2007) ist eine Ersatzversorgung über ein 30-kV-Leitungssystem noch
einige Jahre möglich.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 91
3.4.5 Versorgungssituation des Raums Steyr
Der Raum Steyr, wird über eine 110-kV-Leitung der APG von Ernsthofen nach Steyr
Nord versorgt. Weiters existiert eine Einspeisung mehrerer EKW-Kraftwerke. Eine
110-kV–Verbindung in den steirischen Raum kann nur für Störungsaushilfe
herangezogen werden.
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Leis
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[M
W]
Stunden
Dauerlinie Raum Steyr (inkl. UW Großraming)
Last Raum Steyr (inkl. UW Großraming) 2007
Last Raum Steyr (inkl. UW Großraming) 2008
Abbildung 3-29 Jahresdauerlinie Region Steyr (ohne Region Kremstal) (Stand 2010), Quelle: Energie AG
Nach Abbildung 3-29 liegt das maximale Leistungsdefizit bei ca. 120 MW. Auch die
Region Steyr wurde seit 2008 von der internationalen Wirtschaftskrise erfasst
(Abbildung 3-32), wobei dieses Ereignis nicht repräsentativ für die
Gesamtentwicklung seit 10 Jahren gesehen werden kann.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 92
Abbildung 3-30: Lastgang der Region Steyr (ohne Kremstal) im Jahr 2007 mit/ohne Berücksichtigung der EKW-Erzeugung, Quelle: Energie AG
Abbildung 3-31: Lastgang Region Steyr (inklusive Kremstal) 2007 mit/ohne Berücksichtigung der EKW-Erzeugung, Quelle: Energie AG
-140
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Datum / Uhrzeit
Lastgang Großraum Steyr (inkl. Kremstal) 2007
GR Steyr Netto
Erzeugung EKW
GR Steyr Brutto-140
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22.1
0.20
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05.1
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19.1
1.20
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2.20
07
Leis
tung
[M
W]
Datum / Uhrzeit
Lastgang Großraum Steyr (inkl. Kremstal) 2007
GR Steyr Netto
Erzeugung EKW
GR Steyr Brutto
*
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 93
500
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600
650
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GW
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Jahr
Entwicklung des Stromverbrauchs in Steyr (inkl. Großraming)
Summe Steyr
Trend 2001 - 2010
Trend 2001 - 2008
∅ Stromverbrauchszunahme 2001 - 2010 etwa 0,8 % p. a.
∅ Stromverbrauchszunahme 2001 - 2008 etwa 1,8 % p. a.
Abbildung 3-32 Entwicklung des elektrischen Energieverbrauchs Steyr (Stand 2010), Quelle: Energie AG
Abbildung 3-30 und Abbildung 3-31 machen deutlich, dass eine Spitzenlastdeckung
über einen zusätzlichen Netzanschluss für den Fall einer Höchstlast in Höhe von ca.
180 MW ohne zusätzliche Einspeisung ermöglicht werden muss. Im Fall der
Einspeisung durch die Kraftwerke der EKW muss berücksichtigt werden, dass diese
vornehmlich im Schwellbetrieb arbeiten. Um im Verbundbetrieb die Verfügbarkeit zu
berücksichtigen, sind für Laufkraftwerke mit Schwellbetrieb in Österreich nur 46 %
(E-Control) der installierten Leistung als gesichert anzunehmen. Für eine mögliche
Inselversorgung sind Totalausfälle zu berücksichtigen.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 94
4 Untersuchung der Versorgungsvarianten Im Folgenden werden, aufbauend auf der Nullvariante, die den derzeitigen Zustand
des Netzes repräsentiert, verschiedene Schaltzustände und Varianten hinsichtlich
eines Leitungs- oder Kraftwerksausbaus untersucht.
Grundsätzlich werden alle Varianten in den folgenden Abschnitten vollständig
beschrieben und nach einem einheitlichen Kriteriensystem analysiert.
Aus der Bedeutsamkeit der Fragestellungen hinsichtlich einer langfristig gesicherten
Elektrizitätsversorgung stellt sich bei den Teilproblematiken folgende Reihung ein:
1. Versorgung des Raums Kremstal,
2. Versorgung des Raums Almtal,
3. Versorgung der Region Vorchdorf,
4. Versorgung des Großraums Steyr.
Eine volkswirtschaftliche Betrachtung erfordert, dass eine Lösung den
Kosten/Nutzen-Aufwand maximiert, womit die Erfordernisse aller Gebiete
bestmöglich erfüllt werden sollten.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 95
4.1 Variante 1: Derzeitiger Netzzustand (Nullvariante)
4.1.1 Technische Beschreibung der Variante
Abbildung 4-1: Derzeitiger Netzzustand der Regionen Kremstal, Almtal, Vorchdorf und Steyr mit bestehenden 110-kV-Leitungsverbindungen (rot), Quelle: eigene Darstellung
Mit „Nullvariante“ wird die Variante bezeichnet, bei der im Raum Almtal / Kremstal
weder bei Leitungen, noch Kraftwerken, Neubauten, oder Zubauten bzw.
Veränderungen erfolgen (gemäß Abbildung 4-1).
In der derzeitigen Situation bleibt es bei der Nullvariante bei einer ausgedehnten 30-
kV–Versorgung des Almtales über drei Stichleitungen Umspannwerk Kirchdorf,
Umspannwerk Vorchdorf und Umspannwerk Gmunden. Die Versorgung der
Regionen Kremstal und Vorchdorf erfolgt weiterhin über doppelsystemige 110-kV–
Stichleitungen. Im Fall von Vorchdorf ausgehend vom Umspannwerk Traunfall, im
Fall von Kirchdorf ausgehend von Umspannwerk Steyr Nord über das Umspannwerk
Bad Hall und Umspannwerk Kremsmünster zum Umspannwerk Kirchdorf.
4.1.2 Analyse der Variante für die Region Kremstal
Für die Region Kremstal bringt diese Versorgungsvariante keine Verbesserung in
Bezug auf eine redundante Versorgung. Der Ausfall (oder die Reparatur) einer
Leitung kann unter Berücksichtigung der Stromverbrauchsszenarien für den Raum
Kremstal in ca. 15-20 Jahren zu einer eingeschränkten Versorgung führen. Ein
Ausbau der thermischen Leitungskapazitäten (stärkerer Querschnitt) ist aufgrund der
Mastkonstruktionen nicht möglich, und würde einen Neubau der Leitung erfordern.
30kV-Netz
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 96
Eine notwendige Instandhaltung des Systems (z.B.: Erdseiltausch, Mastschäden)
oder ein Common-Mode-Fehler, welche eine Abschaltung des gesamten Systems
erforderlich machen, führen mit Sicherheit zu einer Versorgungsunterbrechung der
gesamten Region. Die Dauer von dieser kann wenige Stunden bis mehrere Tage
betragen.
4.1.3 Analyse der Variante für die Region Almtal
In der Region Almtal stößt das jetzige 30-kV-Netz unter Berücksichtigung eines
kontinuierlichen Lastanstiegs von 2-3 % pro Jahr in ca. 7 Jahren an seine
Belastungsgrenze (Spitzenlastdeckung nicht mehr gegeben). Dieser Prozess kann
durch weitere zusätzliche Belastungen (z.B.: Revitalisierung der Skiregion Kasberg)
beschleunigt werden. Der Einbau eines Längsregeltransformators für die Region
Grünau ist bereits erfolgt. Die Regelreserve des Transformators erlaubt noch
zulässige Spannungswerte an den Talenden. Jedoch erreicht das Spannungsniveau
vor dem Längsregeltransformator (Bereich Mühldorf) bereits kritische Werte von 93,3
% des Ausgangsspannungsniveaus beim Umspannwerk. Eine Sicherung des
Spannungsniveaus bei Lastzuwachs (weiterer Ausbau von Haushalten, Gewerbe
und Industrie) und Ersatzversorgung ist somit mittel- bis längerfristig gefährdet.
Statistisch kann gezeigt werden, dass
− das 30-kV–Netz eine Ausfallshäufigkeit von ca. 0,35 Ausfällen pro Jahr
besitzt,
− die durchschnittliche Unterbrechungsdauer ca. 64 min beträgt.
−
4.1.4 Analyse der Variante für die Region Vorchdorf
Für die Region Vorchdorf findet keine Verbesserung der Versorgungssituation statt.
4.1.5 Analyse der Variante für die Region Steyr
Die Region Steyr kann keinen Nutzen aus dieser Variante ziehen.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 97
4.1.6 Überregionale Auswirkungen und Wirtschaftlichkeit
Diese Variante verursacht in der kurzen Frist keine Investitionskosten in die
Netzinfrastruktur. Mittelfristig bis langfristig ist jedoch
− weiterhin mit erheblichen Kosten durch Versorgungsausfälle ganzer Regionen
(Kremstal, Vorchdorf) zu rechnen, und
− ein ständiger Ausbau der Netzinfrastruktur (Investitionen) für die Region
Almtal notwendig, um den kontinuierlichen Lastanstieg (inkl.
Spitzenlastdeckung) abdecken zu können.
4.2 Variante 2: Dezentrale Einspeisungen
4.2.1 Technische Beschreibung der Variante
Abbildung 4-2 Schematische Darstellung von vermehrter dezentraler Energieerzeugung in den Regionen Kremstal, Almtal und Vorchdorf (schwarz: 30-kV-Leitungsnetz mit dezentralen Einspeisepunkten, blau: bestehendes 110-kV-Leitungsnetz), eigene Darstellung mit willkürlicher Standortwahl
Die Einsatzbedingungen von vermehrter dezentraler Energiegewinnung im Raum
Kremstal / Almtal / Vorchdorf aus regenerativen Quellen (schematisch dargestellt in
Abbildung 4-2), wie Blockheizkraftwerken (Biomasse), Wasserkraft, etc. wurden
technisch einleitend dargelegt. Wesentliche Eckpfeiler einer solchen regionalen
UW Kremsmünster
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 98
Energieversorgung als Substitut/Komplementär zur zentralen Versorgung via
Großanlagen und Leitungsnetz sind:
− Verfügbarkeit,
− Inselbetriebsfähigkeit,
− Systemverhalten im Fehlerfall (Personen- und Anlagensicherheit).
Die Verfügbarkeit der Anlagen bei Einsatz als Substitut muss ähnlich der klassischen
Versorgungsstruktur ein hohes Niveau aufweisen, um Einbußen in der
Lebensqualität, der Wirtschaftsleistung, oder der öffentlichen Sicherheit zu
vermeiden.
Diese Anforderung an die Verfügbarkeit muss auch für den Komplementärbetrieb
gewährleistet sein.
Im Sinne der Nichtverschlechterung bedeutet dies, dass zu jedem Zeitpunkt im Jahr
eine Verfügbarkeit für dezentrale Anlagen, höher als jene der österreichischen
Energieversorgung, existieren muss. Wenn die entsprechenden Leistungsspitzen
unter Berücksichtigung eines steigenden Strombedarfs nicht erfüllt werden können,
so sind (Teil)Abschaltungen die einzig technisch wirksame Maßnahme, um einen
Totalausfall zu verhindern. Diese Abdeckung der Leistungserfordernisse kann
gewährleistet werden durch:
− redundanten permanenten Kraftwerksbetrieb mit einer gesicherten Leistung,
− Zugriff der höheren Versorgerebene auf diesen Kraftwerksbetrieb,
− gegebenenfalls eine Kostenersatzverpflichtung seitens der Kraftwerks-
betreiber bei Nichteinhaltung der geforderten Versorgungsauflagen.
Mit Bezug auf diese Auflagen kann nur ein Kraftwerksbetrieb über eine entsprechend
vorzuhaltende Menge an Blockheizkraftwerken oder Biomasseanlagen eine
entsprechende Versorgungssicherheit gewährleisten15. Dieser Betrieb kann
allerdings nicht wirkungsgradoptimal wärmegeführt organisiert werden, sondern
muss den Ansprüchen der elektrischen Energieversorgung genügen. Es ist also
aufgrund der hohen Reservehaltung und möglicherweise geringen
Auslastungsgraden mit hohen spezifischen Kosten zu rechnen.
Elektrische Energiegewinnung aus Windkraft zählt derzeit neben der Wasserkraft zu
den relevantesten regenerativen Energieerzeugungsformen.
15 Unabhängig von der Kraftwerksverfügbarkeit muss eine entsprechend ausgebaute Netzinfrastruktur für den Energie(ab)transport zu Verfügung stehen.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 99
Wie einleitend dargelegt ist auch in Österreich ein gewisses Potential zur
wirtschaftlichen Nutzung vorhanden. Dieser grundsätzlich emissionsfreien
Energieform stehen Flächenverbrauch und mögliche negative
Landschaftsbeeinflussung gegenüber. Die größte Schwierigkeit der Nutzung liegt in
der Dargebotsabhängigkeit und dem Energieabtransport. Windparks benötigen eine
starke Netzanbindung, damit Schwankungen in der Erzeugung durch günstigen
interregionalen Stromaustausch abgedämpft werden können. Für den Inselbetrieb ist
diese Erzeugungsvariante nicht geeignet.
In Bezug auf den Raum Almtal / Kremstal kann derzeit von keinem
Windenergieprojekt ausgegangen werden (d.h.: keine Genehmigung vorhanden).
Daher kann auch keine detaillierte Prognose für die einzelnen Teilregionen
durchgeführt werden.
4.2.2 Analyse der Variante für die Region Kremstal
Für das Kremstal bringt der Einsatz von verstärkter dezentraler Energieversorgung
im Almtal keine Entspannung hinsichtlich einer redundanten Leitungsanbindung.
4.2.3 Analyse der Variante für die Region Almtal
Für die Region Almtal muss berücksichtigt werden, dass eine Versorgung über
dezentrale Energieversorgung nur unter einleitend erwähnten Auflagen zu einer
langfristig gesicherten Versorgung führen kann.
Zur Beantwortung der Fragestellung, wie groß die zu installierende Leistung
dezentraler Anlagen sein müsste, um durch diese dezentralen Anlagen die
Stromversorgung des Almtals dauerhaft sicherzustellen, werden folgende 2
Varianten untersucht:
• Variante 1: Annahme einer 2,4 %-igen Verbrauchssteigerung per anno
• Variante 2: Annahme einer 2,4 %-igen Verbrauchssteigerung per anno
zuzüglich einer einmal auftretenden Last (z.B. Revitalisierung der Schiregion
Kasberg, Ansiedelung eines grösseren Gewerbebetriebes, …)
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 100
Als Abschätzung für den Bedarf an dezentraler Erzeugung soll die Annahme dienen,
dass die Region Almtal mit ihrem Gesamtverbrauch betrachtet wird, ohne Rücksicht
auf einzelne 30-kV-Leitungsstränge. Derzeit kann die Spitzenlast bei der derzeitigen
Netzkonstellation mit ca. 17 MW angesetzt werden, wobei bis zu ca. 16 MW über das
Netz abgedeckt werden und ein kleiner Teil aus den bestehenden dezentralen
Anlagen stammt.
Das bestehende 30-kV-Netz stößt bei Einhaltung der geforderten Richtlinien für die
Spannungsqualität und in weiterer Folge hinsichtlich der Versorgungssicherheit in ca.
7 Jahren an seine Grenzen. Sprunghafte Lastanstiege können jedoch diese Reserve
schlagartig verbrauchen oder sogar überschreiten, d.h. gar nicht mehr realisierbar
sein.
Für eine „dauerhafte“ Lösung zur Ersatzversorgung wird ein Zeitraum von 25 Jahren
angesetzt. Der durchschnittliche Verbrauchsanstieg soll 2,4 % betragen. Die
Revitalisierung einer Skiregion und/oder die Einrichtung eines größeren
Gewerbegebietes werden mit 5 MW veranschlagt.
• Für Variante 1 ergibt sich am Ende der 25 Jahre, dass eine dezentrale
Versorgung gemäß Annahmen, abzüglich der bestehenden Netzreserven und
bestehender dezentraler Anlagen, eine Lastspitze von ca. 12 MW abdecken
müsste. Dies beinhaltet aber noch keine Reserven für den redundanten
Betrieb. Bei einer redundanten Leistung von 30 % der installierten Leistung
steigt der Leistungsbedarf auf 16 MW.
• Für Variante 2 (Miteinbezug eines Gewerbegebietes und/oder Skigebietes mit
mind. 5 MW zusätzlichem Leistungsbedarf) müsste eine dezentrale
Versorgung, wieder abzüglich der bestehenden Netzreserven und
bestehender dezentraler Anlagen, eine Lastspitze von ca. 17 MW – ohne
Redundanz – und von ca. 22 MW abdecken.
Diese Leistungsabschätzungen nehmen nur Rücksicht auf den elektrischen
Leistungsbedarf. Für einen wirkungsgradoptimalen Betrieb müsste ein
wärmegeführter Betrieb angenommen werden und die Verwertung der Abwärme
sichergestellt sein.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 101
4.2.4 Analyse der Variante für die Region Vorchdorf
Für die Region Vorchdorf tritt keine Entlastung ein, da eine dezentrale
Energieversorgung nur regional begrenzten Einfluss besitzt und eine verstärkte
verteilte Energieerzeugung einen weiteren Netzausbau benötigt.
4.2.5 Analyse der Variante für die Region Steyr
Für die Region Steyr kann in punkto Versorgungssicherheit/Zuverlässigkeit keine
Verbesserung festgestellt werden.
4.3 Variante 3: Verstärkung des 30-kV-Netzes in der Region Almtal
4.3.1 Technische Beschreibung der Variante
Abbildung 4-3: Bestehendes 30-kV-Netz (schwarz) und bestehende 110-kV-Leitungsverbindungen (blau) schematisch dargestellt, Quelle: eigene Darstellung
Es erfolgt annahmegemäß ein sukzessiver (bedarfsoptimierter) Tausch des
bisherigen Freileitungsbestandes durch eine Verkabelung (bestehendes 30-kV-Netz
schematisch in Abbildung 4-3 dargestellt). Hinsichtlich der Versorgungsqualität kann
für die Region Almtal durch eine vollständige zweisystemige Verkabelung (Stand der
UW Kremsmünster
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 102
Technik) eine Spannungserhöhung von ca. 2 % für das MS-Netz erreicht werden.
Zusätzlich wird die Kurzschlussleistung des Netzes um 40 % bis 70 % erhöht.
Hinsichtlich der Verfügbarkeit des Netzes kann statistisch festgestellt werden, dass
die bezogene Anzahl von Störungen mit Versorgungsunterbrechung und Fehlerur-
sprung in der Mittelspannungsebene von ca. 2,9 je 100 kmFreileitung auf ca. 1,5 je 100
kmKabel zurückgeht, was einer Reduktion von etwa 50 % entspricht. Dies ist allerdings
auch mit längeren Reparaturzeiten im Fehlerfall verbunden.
Die strommäßig im EVU-Betrieb übertragbaren Leistungen einer doppelsystemigen
Mittelspannungsverkabelung mit einem Querschnitt von jeweils 240 mm2 Al betragen
ca. 30 MVA. Allerdings muss bei allen Untersuchungen neben der Stromtragfähigkeit
auch das jeweilige Spannungsniveau berücksichtigt werden.
4.3.2 Analyse der Variante für die Region Kremstal
Für die Region Kremstal bringt diese Variante keine zusätzliche
Versorgungssicherheit. Die Verkabelung der Mittelspannungsebene kann zu keiner
bedarfsgerechten Ersatzversorgung der Region Kirchdorf führen.
4.3.3 Analyse der Variante für die Region Almtal
Eine Verkabelung des bestehenden 30-kV-Netzes kann zu einer Verbesserung der
regionalen Versorgungssituation führen, wobei ein stetiger Lastanstieg der Region
eine zusätzliche Versorgung unumgänglich macht.
Die bestehenden Leistungsreserven könnten auch sprunghaft durch mögliche
Betriebsansiedelungen in Gewerbe und Industrie und den Ausbau von
Tourismuszentren aufgebraucht werden. Weiters sind aus Sicht der
Spannungshebung, der Kurzschlussleistung und der Verluste lange
Stichleitungsabzweige zu vermeiden.
Zur Beantwortung der Fragestellung, wie lange die bestehende Netzkonstellation den
Strombedarf befriedigen kann, wird von einer 2,4 %-igen Verbrauchssteigerung per
anno ausgegangen.
Als Abschätzung für die Nutzungsdauer wird die Region Almtal mit ihrem
Gesamtverbrauch betrachtet, ohne Rücksicht auf einzelne 30-kV-Leitungsstränge.
Derzeit kann die Spitzenlast bei der derzeitigen Netzkonstellation mit ca. 17 MW
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 103
angesetzt werden, wobei bis zu ca. 16 MW über das Netz abgedeckt werden und ein
kleiner Teil aus den bestehenden dezentralen Anlagen stammt.
Das bestehende 30-kV-Netz stößt bei Einhaltung der geforderten Richtlinien für die
Spannungsqualität und in weiterer Folge hinsichtlich der Versorgungssicherheit in ca.
7 Jahren an seine Grenzen. Sprunghafte Lastanstiege können jedoch diese Reserve
schlagartig verbrauchen oder sogar überschreiten, d.h. gar nicht mehr realisierbar
sein.
Ein zweckmäßiger Ausbau besteht im Ersatz der 30-kV-Freileitung (Hauptleitung)
von UW Gmunden über Steinfelden nach UW Kirchdorf durch ein Kabel. Dann
können aus den bisherigen 7 bis 10 Jahren Versorgbarkeit etwa 17 bis 20 Jahre
(also etwa zusätzliche 10 Jahre) erzielt werden. Die Restriktion bei dieser Variante
liegt nicht mehr in Spannungsproblemen, sondern die Übertragungsfähigkeit des
Kabels ist das einschränkende Kriterium.
4.3.4 Analyse der Variante für die Region Vorchdorf
Diese Variante nimmt keinen Einfluss auf die Versorgungssituation der Region
Vorchdorf.
4.3.5 Analyse der Variante für die Region Steyr
Für die Region Steyr kann keine Verbesserung der Versorgungssituation erreicht
werden.
4.3.6 Überregionale Auswirkungen und Wirtschaftlichkeit
Eine allgemeine Verkabelung der Mittelspannungsebene ist oft aus Gründen der
Verlustminimierung und der Störungsanfälligkeit anzustreben. Jedoch bedeutet dies,
aufgrund einer begrenzten Übertragungsfähigkeit (bedingt durch die
Spannungsebene), keine Ersatzversorgung von ganzen Regionen. Hinsichtlich
regionaler Wirtschaftsentwicklungspolitik ist festzuhalten, dass die wirtschaftliche
Attraktivität eines Standortes auch maßgeblich durch seine
Elektrizitätsversorgungsmöglichkeiten beeinflusst wird. Es kann mittels reiner
Verkabelung nur eine „lokale“ (innerhalb der vorgesehenen
Übertragungsreichweiten- und -kapazitäten einer 30-kV-Ebene), zeitlich begrenzte
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 104
Verbesserung erreicht werden, aber keine langfristige, überregionale Stabilisierung
bzw. Entspannung des Netzbetriebes.
4.4 Variante 4: 30-kV-Ersatzlösung der Region Almtal und 30-kV-Ersatzversorgung für die Region Kremstal
4.4.1 Technische Beschreibung der Variante
Abbildung 4-4: Schematisch dargestelltes bestehendes 30-kV-Netz für die Region Almtal (schwarz) und Ersatzversorgung Kirchdorf (fiktiv, rot) und bestehende schematisch dargestellte 110-kV-Leitungsverbindungen (blau), Quelle: eigene Darstellung mit willkürlich gewähltem Trassenverlauf und willkürlich gewählter Trassenanzahl für die Leitungsverbindungen von Vorchdorf nach Kirchdorf
Hier erfolgt die Anspeisung der Region Almtal aus dem neu entstehenden 30-kV-
Netzknoten Pettenbach.
Zusätzlich erfolgt eine Ersatzversorgung der Region Kremstal (im speziellen der
Region um Kirchdorf) über die 30-kV-Ebene. Um die Erfordernisse einer
Ersatzversorgung im Falle eines Ausfalls der 110-kV-Stichleitung (z.B.:
Ersatzversorgung des Kremstales (Kirchdorf/Kremsmünster/Bad Hall) bei einem
Common-Mode-Fehler bei Steyr Nord oder Ersatzversorgung der Regionen Kremstal
und Steyr) erfüllen zu können, muss unter Berücksichtigung der
Stromverbrauchsszenarien eine Übertragungsleistung von ca. 200 MVA
gewährleistet sein.
UW Kremsmünster
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 105
Dies bedeutet, dass ca. 4 doppelsystemige Mittelspannungskabelstrecken von
Vorchdorf nach Kirchdorf verlegt werden müssen. Dies beinhaltet jedoch noch keine
systeminterne Redundanz. Aus Redundanzgründen müsste anstatt einer
doppelsystemigen Ausführung auf eine 3-systemige Ausführung mit entsprechenden
Querschnitten umgestellt werden. Neben Aspekten der Zuverlässigkeit führen
Rahmenbedingungen wie begrenzte Transformatorgrößen,
Leistungsschalterschaltvermögen, Schaltanlageninfrastruktur und
Verlustbetrachtungen zu dem Schluss, dass eine 30-kV-Übertragung für die
geforderten Zwecke nicht Stand der Technik ist.
4.4.2 Analyse der Variante für die Region Kremstal
Der Ersatz einer 110-kV-Verbindung durch 30-kV-Mehrfachsysteme ist zwar
technisch möglich, jedoch nicht Stand der Technik. Es könnte eine Ersatzversorgung
stattfinden, jedoch sind die Möglichkeiten einer entsprechenden Trassenwahl, die
räumlichen Möglichkeiten in den Umspannwerken Vorchdorf und Kirchdorf begrenzt
und weitere beachtliche technische Problemstellungen gegeben.
4.4.3 Analyse der Variante für die Region Almtal
Eine Verkabelung des bestehenden 30-kV-Netzes kann zu einer Verbesserung der
regionalen Versorgungssituation führen, wobei ein stetiger Lastanstieg der Region
(verstärkt durch mögliche Betriebsansiedelungen) eine zusätzliche Versorgung
unumgänglich macht. Aus Sicht der Spannungshebung, der Kurzschlussleistung und
der Verluste sind lange Stichleitungsabzweige zu vermeiden.
4.4.4 Analyse der Variante für die Region Vorchdorf
Für die Region Vorchdorf könnte eine Ersatzversorgung aus der Region Kirchdorf
stattfinden. Ein interregionaler Energieaustausch über die 30-kV-Ebene ist jedoch
nicht Stand der Technik.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 106
4.4.5 Analyse der Variante für die Region Steyr
Für die Region Steyr kann bei entsprechender Systemauslegung- und Redundanz
eine Ersatzversorgung sichergestellt werden. Diese ist jedoch nicht Stand der
Technik und ist mit zusätzlichen Verlusten und Zuverlässigkeitsproblemen behaftet.
4.4.6 Überregionale Auswirkungen und Wirtschaftlichkeit
Eine allgemeine Verkabelung der Mittelspannungsebene ist oft aus Gründen der
Verlustminimierung und der Störungsanfälligkeit anzustreben. Eine zusätzliche
Versorgung, speziell im Raum Almtal, ist
− zum einen durch einen kontinuierlich ansteigenden Bedarf an elektrischer
Energie, und
− durch möglicherweise sprunghafte Entwicklungen in Gewerbe, Industrie und
Tourismus
notwendig, um die Versorgungsqualität und Zuverlässigkeit aufrecht zu erhalten.
Die 30-kV-Ebene ist aufgrund der begrenzten Übertragungsfähigkeit (bedingt durch
die Spannungsebene) für eine Ersatzversorgung von ganzen Regionen nicht Stand
der Technik. Es kann immer nur eine „lokale“ Verbesserung (innerhalb der
vorgesehenen Übertragungsreichweiten- und -kapazitäten einer 30-kV-Ebene)
erreicht werden, aber keine überregionale Stabilisierung bzw. Entspannung des
Netzbetriebes.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 107
4.5 Variante 5: 110-kV-Kabelverbindung (Vollverkabelung) Vorchdorf - Kirchdorf über ein (neu anzulegendes) Umspannwerk in Steinfelden
4.5.1 Vollverkabelung versus Teilverkabelung
Bei einer Teilverkabelung von ausgewählten Streckenabschnitten ergeben sich
grundsätzlich Problemkreise in
• der gesellschaftlich akzeptierten Errichtung von ausgewählten
Kabelabschnitten, und
• der technisch-betrieblichen Einbindung.
Es ist im Rahmen dieses Gutachtens nicht möglich, eine Aussage über ausgewählte
Verkabelungsabschnitte zu treffen. Hinsichtlich der Anstrebung einer
paretoeffizienten (kein Betroffener darf im Vergleich schlechter gestellt werden)
Lösung kann keine Wertung über mehr oder weniger relevante Leitungsabschnitte
getroffen werden.
Weiters stellt die technisch-betriebliche Einbindung eines teilverkabelten
Leitungsabschnittes aus Sicht der Schutztechnik und des Netzbetriebs (zusätzliche
Netzschutzeinrichtungen, zusätzliche Messsysteme, Automatische Wiederein-
schaltung AWE, Fehlerortung im Störungsfall in den Kabelabschnitten) eine kritische
Thematik dar, welche aber durch entsprechenden Mehraufwand (zusätzliche
Primärtechnik, Mess- und Schutzeinrichtungen) grundsätzlich lösbar ist und einen
Mehraufwand bedingen.
Die Varianten einer beschränkten Teilverkabelung werden auf Wunsch des
Auftraggebers als Untervariante der Freileitungslösungen (Variante 8: „110-kV-
Freileitungsverbindung Vorchdorf - Kirchdorf über ein (neu anzulegendes)
Umspannwerk in Steinfelden“ bzw. Variante 9: „110-kV-Freileitungsverbindung
Vorchdorf – Kirchdorf über eine nördlich gelegene Trasse (ohne Umspannwerk im
Trassenverlauf)“ bzw. Variante 9A: „110-kV-Freileitungsverbindung Vorchdorf –
Kirchdorf über eine nördlich gelegene Trasse und ein (neu anzulegendes)
Umspannwerk in der Nähe von Pettenbach)“ ebenfalls betrachtet und sind in der
Variantengegenüberstellung enthalten.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 108
4.5.2 Technische Beschreibung der Variante mit Vollverkabelung und neu anzulegendem Umspannwerk in Steinfelden
Abbildung 4-5: Schematische Darstellung einer doppelsystemigen 110-kV-Kabelverbindung über ein neu anzulegendes Umspannwerk in Steinfelden, Quelle: eigene Darstellung
Die Kabelvariante der 110-kV-Trasse würde bei gleicher Trassenführung ebenfalls
die Einrichtung eines Umspannwerks in Steinfelden ermöglichen.
Die Forderung, die Region Steyr über das in diesem Fall ebenfalls mitzuversorgende
Kremstal mit einem derzeitigen Spitzenleistungsbedarf von insgesamt 180 MW zu
versorgen, bestimmt die Übertragungsfähigkeit einer 110-kV-Verbindung zwischen
Vorchdorf und Kirchdorf.
Unter der Annahme eines ca. 2,4 %-igen Verbrauchszuwachses beträgt der
Ersatzversorgungsbedarf bereits in wenigen Jahren mehr als 200 MW.
Wegen der Forderung nach Nachhaltigkeit über einen branchenüblichen
Planungshorizont von 40 Jahren, muss die vorzusehende Übertragungsfähigkeit (>
300 MW) deutlich über der maximalen Kapazität eines wirtschaftlich und technisch
sinnvollen Einzelkabels (200 MW) liegen. Daher ist auf jeden Fall bereits in
unmittelbarer Zukunft ein Doppelsystem vorzusehen: Nur ein Doppelsystem
garantiert nachhaltig den geforderten (n-1)-sicheren Betrieb.
Das 110-kV-Netz wird im Normalfall in Wegscheid oder in Lambach getrennt be-
trieben. Eine zusätzliche 110-kV-Verbindung, welche die Löschbezirke Lambach / St.
Peter und Ernsthofen verbinden würde, erfordert eine weitere Netztrennung (in
Abbildung 4-5 bei Kremsmünster angedeutet).
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 109
Dabei ist ein weiterer wichtiger Punkt die sog. Kabelreserve. Die Kabelreserve (in
km) bezieht sich im betrachteten Löschbezirk auf den kapazitiven
Erdschlussstrombeitrag von Kabeln.
Diese Reserve gibt die Obergrenze des möglichen Kabelzubaus in dem betrachteten
Netzteil an, ohne eventuell vorschriftenbedingt notwendige Umstellungsmaßnahmen
in gelöschten Netzen zu berücksichtigen.
a. Als Kabelreserve ist damit der vollständige Verbrauch der verfügbaren
Ausbaureserve durch den alleinigen Zubau von 110-kV-Kabeln zu verstehen
(damit ist auch kein weiterer Ausbau von 110-kV-Freileitungen in dem
Löschbezirk mehr möglich). Wirk- bzw. Blindleistungsregelung durch die
Trenntransformatoren.
Bezugnehmend auf [31] muss für den Netzbezirk Lambach / St. Peter festgestellt
werden, dass die
„Kabelausbaureserve des Netzes der Energie AG bei der aktuellen Betriebsweise,
bei Netztrennung in Lambach oder Wegscheid (kein gekuppeltes Gesamtnetz) und
bei Anwendung der angegebenen gutachterlichen Methodik ca. 41 km beträgt.“
Eine Überschreitung dieser Grenze von ca. 41 km Einfachsystem (Stand 2004) führt
dazu, dass die geforderten Löschgrenzen von 132 A bei der gegenwärtigen
Betriebsweise überschritten werden würden. Nach Abzug der seit dem Zeitraum
2004 (Erstellung des Gutachtens zur Kabelreserve im oberösterreichischen 110-kV-
Netz) bis zum heutigen Stand realisierten Projekte verbleibt eine Reserve von ca. 36
km Einfachsystem.
Bei fiktiven Kabeltrassenlängen von 20 km bis 35 km (womit die Längen für eine
nördlich gelegene Trasse ohne ein Umspannwerk in Steinfelden und eine Trasse
über ein Umspannwerk in Steinfelden abgedeckt sind) ist diese Beschränkung bei
doppelsystemiger Ausführung als Kabel jedenfalls überschritten.
Bauartbedingt ist der Beitrag von 110-kV-Kabeln zum Erdschlussstrom (in A/km) ca.
um den Faktor 30 höher als jener von Freileitungen.
Theoretische netztechnische Alternativen, um den Kabeleinsatz zu erhöhen, sind
z.B.:
− Netztrennung/galvanische Trennung über Trenntransformatoren,
− Niederohmig/starre Erdung der gesamten oberösterreichischen 110-kV-Netze,
− Mittelohmige Erdung der gesamten oberösterreichischen 110-kV-Netze,
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 110
wobei diese Systemumstellungs-Maßnahmen nicht durch aktuelle Erfahrungen
abgesichert sind.
Durch eine Auftrennung des Netzes in mehrere kleine Teilnetze (Löschbezirke) ist es
unter Umständen möglich, insgesamt mehr Kabel einzusetzen. Eine Auftrennung der
Netze führt jedoch ohne begleitende Maßnahmen zu schwerwiegenden Nachteilen,
z.B. Sinken des Vermaschungsgrades und Verringerung der Versorgungssicherheit.
Bei einer Auftrennung sind zusätzliche Abstützungs- / Einspeisepunkte (Umspann-
werke zum übergelagerten 380/220-kV-Übertragungsnetz) mit einer entsprechenden
Anzahl von Transformatoren erforderlich (Erfüllung des (n-1)-Kriteriums an der
Übergabestelle).
Die galvanische Auftrennung könnte auch mittels Trenntransformatoren durchgeführt
werden, um die Sicherheit und die Vermaschung beizubehalten, womit aber hohe
Investitionskosten verbunden sind.
Zusätzliche Transformatoren steigern die Fehleranfälligkeit des Netzes (zusätzliche
Längselemente), führen zu einer Senkung der Kurzschlussleistung und bedingen
zusätzliche Transportverluste.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach einer 1-systemigen oder 2-
systemigen Kabelverbindung: Bezüglich der konkreten Frage (s. Appendix 7.5,
Abschnitt 1: Gliederungsbezogener Fragenkatalog, Frage: 1a.) hinsichtlich einer
1-systemigen Kabelverbindung zwischen Vorchdorf und Kirchdorf, ob diese
nicht - ohne die Kabelreserve zu überschreiten - über Jahrzehnte eine ausreichende
Übertragungsleistung im Regelbetrieb sicherstellt, wird Folgendes festgehalten:
Zwar erhöht der Ringschluss durch ein 4,8 km langes Kabel durch Steyr - wie im .
Appendix 7.5, Abschnitt 1: Gliederungsbezogener Fragenkatalog, unter der
Beantwortung von Frage 1b ausgeführt - die Versorgungssicherheit und -qualität
innerhalb der Stadt Steyr. Nach wie vor wird aber der Großraum Steyr einschließlich
des Kremstals von außen (aus dem Umspannwerk Ernsthofen) über eine
Doppelleitung auf einem Gestänge versorgt, und die könnte durch eine
Doppelleitungsstörung mit den beschriebenen Folgen ausfallen.
Dagegen hilft nur eine Reserveeinspeisung mit einer Kapazität von zumindest 180
MW (Stand, 2007) bzw. einer entsprechend dem erwarteten Leistungszuwachs
höheren Kapazität. Bei einem erwarteten mittleren Leistungszuwachs von 2,4 % pro
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 111
Jahr wird für den Großraum Steyr einschließlich des Kremstals die 200-MW-Marke
nach 5 Jahren überschritten. Daher stellt im Sinne der Nachhaltigkeit ein 1-
systemiges 110-kV-Kabel keine Lösung dar.
Bezüglich der konkreten Frage (s. Appendix 7.5, Abschnitt 2: Erfüllung des
gesetzlichen Versorgungsauftrags, Frage: 3.) hinsichtlich der Leistungsfähigkeit
eines Einzelkabels mit einer Scheinleistung von 200 MVA als Zweitanspeisung und
Ersatzversorgung des Kremstales wird Folgendes festgehalten:
Wie in Abschnitt 3.4.5 („Versorgungssituation des Raums Steyr“) erläutert wurde,
erfordert die Ausfallsreserve für den Großraum Steyr eine Reserveeinspeisung mit
einer Kapazität von zumindest 180 MW (Stand, 2007) bzw. einer entsprechend dem
erwarteten Leistungszuwachs höheren Kapazität. Bei einem erwarteten mittleren
Leistungszuwachs von 2,4 % pro Jahr wird für den Großraum Steyr einschließlich
des Kremstals die 200-MW-Marke nach 5 Jahren überschritten. Damit kann ein
einziges 200-MW-Kabel nicht als nachhaltig angesehen werden.
Bezüglich der konkreten Frage (s. Appendix 7.5, Abschnitt 1: Gliederungsbezogener
Fragenkatalog, Frage: 7.1.) hinsichtlich der Kabelreserve im gegenständlichen Netz
wird Folgendes festgehalten:
Die angeführte Kabelreserve von ca. 36 km (Einzelkabel-Länge) bezieht sich auf den
Netzbezirk Lambach / St. Peter, der u.a. die Umspannwerke Traunfall und Vorchdorf
versorgt.
Im Netzbezirk Ernsthofen, aus dem der Großraum Steyr und das Kremstal versorgt
werden, ist die Kabelreserve mit weniger als etwa 10 km (Einzelkabel-Länge)
wesentlich geringer, wodurch unter diesem Gesichtspunkt ein einsystemiges Kabel
im Netzbezirk Lambach / St. Peter zwar noch möglich, eine Umschaltung (Verlegung
der Anspeisung) des UW Steinfelden und/oder des UW Vorchdorf aus dem
Netzbezirk Lambach / St. Peter heraus in den Netzbezirk Ernsthofen aber nicht
zulässig wäre. Als Abhilfemaßnahme müsste für die Versorgung des in den
Netzbezirk Ernsthofen verlegten Umspannwerks Steinfelden (Stichbetrieb!) ein
Trenntransformator eingesetzt werden bzw. müssten für den Fall einer
Durchspeisung an beiden Enden Trenntransformatoren eingesetzt werden. Damit in
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 112
diesem Betriebsfall keine ungewollten Kreisströme über diese Netzkupplung fließen,
ist es im Falle einer Durchspeisung erforderlich, schrägregelbare
Trenntransformatoren einzusetzen.
Warnhinweis: Im Hinblick auf die knappe Kabelreserve und allfällige weitere im
Netzbezirk Ernsthofen geplante Netzumstellungs- / -erweiterungsprojekte ist die
verfügbare Kabelreserve unter Berücksichtigung der Gesamtsituation im Zentralraum
Oberösterreichs sorgfältig zu verplanen.
Bezüglich der konkreten Frage (s. Appendix 7.5, Abschnitt 1: Gliederungsbezogener
Fragenkatalog, Frage: 7.2) hinsichtlich der konkret geplanten weiteren Netzausbaupläne wird Folgendes festgehalten:
Es ist davon auszugehen, dass jedes weitere, mit der 110-kV-Verbindung Almtal –
Kremstal vergleichbare Projekt (z. B. dem Gutachter bekannt Ried – Raab – Ranna)
in Form eines 110-kV-Kabels ähnliche Probleme auslösen würde.
Bezüglich der konkreten Frage (s. Appendix 7.5, Abschnitt 1: Gliederungsbezogener
Fragenkatalog, Frage: 9.) hinsichtlich der Verlagerung des Umspannwerks-Standortes von Steinfelden nach Pettenbach wird Folgendes festgehalten:
Grundsätzlich gilt es bei der Situierung eines neuen Umspannwerks den
Lastschwerpunkt im zu versorgenden Mittelspannungsnetz zu berücksichtigen. Je
weiter von diesem entfernt ein Umspannwerk errichtet wird, desto höher sind in der
Regel die Kosten für die Einbindung in das örtliche Mittelspannungsnetz und desto
höhere Verluste entstehen beim Transport der benötigten elektrischen Energie.
Unter diesen Gesichtspunkten ist im Sinne einer effizienten und kostenoptimalen
Lösung dem Umspannwerksstandort Steinfelden gegenüber einem Standort in
Pettenbach jedenfalls der Vorzug zu geben.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 113
4.5.3 Analyse der Variante (Vollverkabelung) für die Region Kremstal
Bei annahmegemäß doppelsystemiger Ausführung des Kabels ist die Versorgung
des Kremstales über die Hochspannungsseite (n-1)-sicher durchgeführt. Auch bei
etwaigen Common-Mode-Fehlern im Freileitungsnetz kann in Abhängigkeit von der
Lage der Netztrennstelle zumindest binnen weniger Minuten eine Ersatzversorgung
hergestellt werden.
4.5.4 Analyse der Variante (Vollverkabelung) für die Region Almtal
Durch ein zusätzliches Umspannwerk in Steinfelden kommt es zu einer Stützung des
regionalen 30-kV-Netzes.
4.5.5 Analyse der Variante (Vollverkabelung) für die Region Vorchdorf
Die Existenz einer alternativen 110-kV-Verbindung stellt eine (n-1)-sichere
Versorgung für den Raum Vorchdorf dar.
4.5.6 Analyse der Variante (Vollverkabelung) für die Region Steyr
Für die Region Steyr wird durch den zusätzlichen Anschlusspunkt eine weitere
Versorgungsmöglichkeit geschaffen, womit die Wahrscheinlichkeit eines
Gesamtsystemausfalls weiter minimiert wird.
4.5.7 Überregionale Auswirkungen und Wirtschaftlichkeit (Vollver-kabelung)
Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit von Kabeltrassen gegenüber
Freileitungsverbindungen ist abzuwägen, in welchem Ausmaß die höheren
Investitionskosten durch Einsparungen bei den Übertragungsverlusten kompensiert
werden können. Grundsätzlich ist dies von der übertragenen Leistung abhängig. In
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 114
einem modellhaften Beispiel wurden hierfür zwei doppelsystemige
Leitungsverbindungen (Kabel und Freileitung) mit Berücksichtigung der
Investitionskosten, der über den Vergleichszeitraum auftretenden (auf den Barwert
diskontierten) Verluste und der Übertragungsleistung gegenübergestellt.
Anhand von Abbildung 4-6 ist erkennbar, dass abhängig von der permanent
übertragenen Leistung (und den damit verbundenen Verlusten), es innerhalb der
angenommenen Lebensdauer von 40 Jahren (~angenommene Lebensdauer für
Kabel), bedingt durch die geringeren Übertragungsverluste es zu einer Indifferenz
zwischen Kabel und Freileitung, erst bei einer permanent übertragenen Leistung von
ca. 200 MVA kommen kann.
Abbildung 4-6: Gesamtkosten (Investitionskosten + kumulierte diskontierte Verluste) eines 110-kV-Kabels / Freileitung in Abhängigkeit von der Nennübertragungsleistung (8760 h/a), Zeitraum: 40 Jahre, eigene Darstellung
Für eine angenommene Übertragungsleistung von 60 MVA kann aber anhand von
Abbildung 4-7 gezeigt werden, dass die eingesparten monetär bewerteten
Übertragungsverluste gegenüber einer Freileitung keine Investition in eine
Kabelausführung rechtfertigen würden.
Zusätzlich zu den bereits hohen Investitionskosten eines Energiekabels kommt die
begrenzte Lebensdauer von ca. 40 Jahren (hier Annahme einer Neuanschaffung zu
gleichen Kosten) gegenüber einer Freileitung mit 80 Jahre hinzu.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 115
Abbildung 4-7: Diskontierte Investitionskosten + kumulierte diskontierte Verluste bei einer Übertragungsleistung von 60 MVA bei 110-kV-Kabel / Freileitung in Abhängigkeit von Laufzeit, eigene Darstellung
Bezüglich der konkreten Frage (s. Appendix 7.5, Abschnitt 1: Gliederungsbezogener
Fragenkatalog, Frage: 3.) hinsichtlich der Kostengleichheit beim Kostenvergleich
Erdkabel / Freileitung, welches die relevante zu betrachtende Leistung ist, wird
Folgendes festgehalten:
Grundsätzlich ist zwischen
• Regelbetrieb und
• Ersatzversorgungsszenarien
zu unterscheiden.
Während für die Bemessung der 110-kV-Leitungsverbindung Almtal – Kremstal
primär Ersatzversorgungsszenarien bei ungünstigen Last- bzw. Erzeugungs-
verhältnissen (z. B.: Versorgung des Raums Steyr aus dem Netzbezirk Lambach / St.
Peter) maßgeblich sind, ist aufgrund des vorwiegenden Regelbetriebs für die
Ermittlung der Netzverluste der Regelbetrieb anzusetzen.
Die angeführte zu übertragende Leistung von 60 MVA stellt einen Durchschnittswert
eines möglichen Regelbetriebes dar, bei dem die Umspannwerke Steinfelden,
Kirchdorf und Kremsmünster über die neue 110-kV-Verbindung Almtal – Kremstal
versorgt werden.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 116
4.6 Variante 6: 110-kV-Kabelverbindung Vorchdorf - Kirchdorf über ein (neu anzulegendes) Umspannwerk in Steinfelden, mit einseitiger Verwendung von Trenn-transformatoren
4.6.1 Technische Beschreibung der Variante für einseitige Trennung
Diese Variante ist aus der wegen der Überschreitung der Löschgrenze netztechnisch
nicht zulässigen Variante 5 abgeleitet. Eine Umspannwerkversorgung zur Stützung
der 30-kV-Ebene in der Region Almtal erfolgt über ein neu zu errichtendes
Umspannwerk in Steinbach, das durch diese Situierung nahe dem
Versorgungssschwerpunkt (Almtal) liegt und dadurch generell eine günstigere
Versorgungssituation bedingt als ein weiter entferntes Umspannwerk, z.B. bei
Pettenbach (Varianten 9A, 9B und 9C).
Wegen der Löschproblematik und dem damit verbunden Kuppelverbot der
Netzlöschbezirke Lambach / St. Peter und Ernsthofen ist bei großräumigen
Kabellösungen der Einbau mindestens eines Trenntransformators zur galvanischen
Trennung erforderlich. Zusätzlich muss eine betrieblich geöffnete Trennstelle am
anderen Ende der Kabelstrecke existieren (siehe Abbildung 4.8). Es ergeben sich
zwei Subvarianten:
− Variante A: Betrieblich geöffnete Trennstelle in Kirchdorf und Trenntransfor-
mator(en) in Vorchdorf (Abbildung 4-8),
− Variante B: Betrieblich geöffnete Trennstelle in Vorchdorf und
Trenntransformator(en) in Kirchdorf (Abbildung 4-9).
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 117
Abbildung 4-8: Schematische Darstellung einer 110-kV-Kabelverbindung zwischen Vorchdorf und Kirchdorf mit betrieblich geöffneter Trennstelle in Kirchdorf und Trenntransformator(en) in Vorchdorf, Quelle: eigene Darstellung, Variante A
Die Problematik liegt für beide Varianten in der Notwendigkeit einer betrieblich stets
geöffneten Verbindung, sodass die Kabelverbindung als galvanische getrennte Stich-
leitungsverlängerung ausschließlich für den ausschließlich Löschbezirk Lambach /
St. Peter oder Ernsthofen fungiert.
Diese Varianten sind daher nur als unidirektionale Ersatzversorgung zu klassieren:
Bei Variante A ist eine Ersatzversorgung nur aus dem Netzbezirk Lambach / St.
Peter in Richtung Kremstal bzw. Steyr möglich. Eine Ersatzversorgung der Region
Vorchdorf /Traunfall aus dem Kremstal ist nicht möglich, da die zusätzliche
Kabelkapazität die Kabelreserve des Netzbezirkes Ernsthofen bei weitem
überschreitet
Die Verlegung der Trennstelle ist im Zuge von Wartungsarbeiten etc. aufgrund der
schlagend werdenden Löschproblematik für einen der beiden Netzbezirke nicht
möglich.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 118
Abbildung 4-9: Schematische Darstellung einer 110-kV-Kabelverbindung zwischen Vorchdorf und Kirchdorf mit betrieblich geöffneter Trennstelle in Vorchdorf und Trenntransformator(en) in Kirchdorf, Quelle: eigene Darstellung, Variante B
4.6.2 Analyse der Varianten für die Region Kremstal
4.6.2.1 Variante A
Für die Region Kremstal bedeutet die Variante der einseitigen Trennung mittels
entsprechender Trenntransformatoren bei Ausfall der Normalversorgung aus der
Region Steyr eine geringere Versorgungssicherheit durch den Einbau eines
zusätzlichen Elements (Umschaltung auf eine Ersatzversorgung erfolgt in wenigen
Minuten).
4.6.2.2 Variante B
Für die Region Kremstal bedeutet diese Variante bei Ausfall der Normalversorgung
aus der Region Steyr keine höhere Versorgungssicherheit. Dies ist auf die
Nichtzuschaltbarkeit der Kabelstrecke in den Netzlöschbezirk Lambach / St. Peter,
ohne dabei die Kabelreserven zu überschreiten, zurückzuführen. Damit ist bei
Variante B aus Gründen der sonst überschrittenen Kabelreserve des Netzbezirkes
Lambach / St. Peter eine Ersatzversorgung aus Vorchdorf in die Region Kremstal /
Steyr nicht möglich. Lediglich in die Richtung Vorchdorf / Traunfall
kann eine Ersatzversorgung erfolgen.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 119
4.6.3 Analyse der Varianten für die Region Almtal
4.6.3.1 Variante A
Für die Region Almtal bringt diese Variante im Normalbetrieb eine Entlastung der
Versorgungssituation, da eine zusätzliche Netzstützung für die 30-kV-Ebene erfolgt.
Bei Variante A ist Variante bei Ausfall der Normalversorgung aus der Region
Vorchdorf aber aus Gründen der sonst überschrittenen Kabelreserve des
Netzbezirkes Ernsthofen eine Ersatzversorgung aus dem Umspannwerk Kirchdorf in
die Region Vorchdorf / Traunfall nicht möglich. Damit ist bei Variante A aus Gründen
der sonst überschrittenen Kabelreserve des Netzbezirkes Ernsthofen eine
Ersatzversorgung in Richtung Steinfelden bzw. die Region Vorchdorf / Traunfall
nicht möglich. Lediglich in die Richtung des Kremstals kann eine Ersatzversorgung
von Vorchdorf aus erfolgen.
4.6.3.2 Variante B
Für die Region Almtal bringt diese Variante im Normalbetrieb eine Entlastung der
Versorgungssituation, da eine zusätzliche Netzstützung für die 30-kV-Ebene erfolgt.
Bei Variante B ist bei Ausfall der Normalversorgung aus der Region Steyr aus
Gründen der sonst überschrittenen Kabelreserve des Netzbezirkes Lambach / St.
Peter eine Ersatzversorgung aus Vorchdorf in die Region Kremstal / Steyr nicht
möglich. Lediglich in die Richtung Vorchdorf / Traunfall kann eine Ersatzversorgung
erfolgen.
Im Gegensatz zu Variante A ist bei Variante B aus Gründen der sonst
überschrittenen Kabelreserve des Netzbezirkes Lambach / St. Peter eine
Ersatzversorgung aus Vorchdorf in Richtung Steinbach bzw. die Region Kremstal /
Steyr nicht möglich.
4.6.4 Analyse der Variante für die Region Vorchdorf
4.6.4.1 Variante A
Für die Region Vorchdorf bedeutet diese Variante keine höhere Versorgungs-
sicherheit. Dies ist auf die Nichtzuschaltbarkeit der Kabelstrecke in den
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 120
Netzlöschbezirk Ernsthofen, ohne dabei die Kabelreserven zu überschreiten,
zurückzuführen. Damit ist bei Variante A aus Gründen der sonst überschrittenen
Kabelreserve des Netzbezirkes Ernsthofen eine Ersatzversorgung in die Region
Vorchdorf / Traunfall nicht möglich. Lediglich in die Richtung des Kremstals kann
eine Ersatzversorgung von Vorchdorf aus erfolgen.
4.6.4.2 Variante B
Für die Region Vorchdorf würde die Variante der einseitigen Trennung mittels
entsprechender Trenntransformatoren eine geringere Versorgungssicherheit durch
den Einbau eines zusätzlichen Elements bedeuten (Umschaltung auf eine
Ersatzversorgung erfolgt in wenigen Minuten).
4.6.5 Analyse der Variante für die Region Steyr
Eine Versorgung der Region Steyr ist großräumig sichergestellt, weil bei Auftreten
von Versorgungsunterbrechungen, nach Lösung der Trennstelle innerhalb von
Minuten, durch Umschaltmaßnahmen eine Ersatzversorgung der Region Steyr
hergestellt werden kann.
4.6.5.1 Variante A
Hinsichtlich der benötigten Spitzenleistungen bei einem Versorgungsausfall der
Region Steyr würde diese Variante bei voller Einsatzfähigkeit nur bedingt eine
Entlastung bringen, da eine Aufhebung der Trennstelle in Kirchdorf dazu führt, dass
die Erdschlusslöschfähigkeit im Netzbezirk Ernsthofen unter Umständen nicht mehr
gegeben ist.
4.6.5.2 Variante B
Eine Ersatzversorgung der Region Steyr kann bei dieser Variante nicht stattfinden,
da die Zuschaltung einer zusätzlichen Kabelstrecke in den Netzbezirk Lambach / St.
Peter zu einer Überschreitung der technisch möglichen Kabelreserve führt.
Bei Variante B ist aus Gründen der sonst überschrittenen Kabelreserve des
Netzbezirkes Lambach / St. Peter eine Ersatzversorgung aus Vorchdorf in die
Region Kremstal / Steyr nicht möglich. Lediglich in die Richtung Vorchdorf / Traunfall
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 121
kann eine Ersatzversorgung erfolgen.
4.6.6 Überregionale Auswirkungen und Wirtschaftlichkeit
Resultierend aus den regionenspezifischen Analysen zeigt sich, dass beide
Varianten nicht alle Erfordernisse hinsichtlich regionaler Versorgung abdecken
können. Je nach Lösung hinsichtlich des Installationsortes der Trenntransformatoren
(in Vorchdorf oder in Kirchdorf) kann nur einer der beiden Brennpunkte Kremstal
bzw. Vorchdorf gelöst werden.
Aufgrund der zusätzlichen Verluste und weitaus höheren Investitionskosten, sind sie
folglich auch als unwirtschaftlich im Sinne einer kostengünstigen Energieversorgung,
und unangemessen im Sinne einer effizienten, verlustarmen Energieversorgung zu
betrachten und daher nicht Stand der Technik.
Nach § 6 ElWOG, (Grundsatzbestimmung) kann hierzu auch festgehalten werden,
„[...], daß Elektrizitätsunternehmen als kunden- und wettbewerbsorientierter Anbieter
von Energiedienstleistungen nach den Grundsätzen einer sicheren, kostengünstigen,
umweltverträglichen und effizienten Bereitstellung der nachgefragten
Dienstleistungen sowie eines wettbewerbsorientierten und wettbewerbsfähigen
Elektrizitätsmarktes agieren. Diese Grundsätze sind als Unternehmensziele zu
verankern.“
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 122
4.7 Variante 7: 110-kV-Kabelverbindung Vorchdorf - Kirchdorf über ein (neu anzulegendes) Umspannwerk in Steinfelden, mit zweiseitiger Verwendung von Trenntransformatoren
4.7.1 Technische Beschreibung der Variante für beidseitige Trennung
Abbildung 4-10: Schematische Darstellung einer 110-kV-Kabelverbindung zwischen Vorchdorf und Kirchdorf mittels beidseitigem Einsatz von Trenntransformatoren, Quelle: eigene Darstellung
Eine Verbindung der Umspannwerke Vorchdorf und Kirchdorf über ein
doppelsystemiges Kabel mittels Trenntransformatoren (Abbildung 4-10) bei beiden
Leitungsenden ist aus technischer Sicht grundsätzlich möglich. Ein (n-1)-sicherer
Betrieb erfordert für ein Doppelsystem zumindest 4 Trenntransformatoren.
In Bezug auf eine Netzkupplung müssen folgende Unterscheidungen getroffen
werden:
b. Es erfolgt eine „starre“ Netzkupplung, ohne die Möglichkeit der Wirk- bzw.
Blindleistungsregelung durch die Trenntransformatoren.
c. Es erfolgt eine „starre“ Netzkupplung, mit der Möglichkeit der Wirk- bzw.
Blindleistungsregelung durch die Trenntransformatoren (Schrägregelung).
d. Es erfolgt keine Netzkupplung (Netztrennstelle im Umspannwerk
Kremsmünster).
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 123
ad a.)
Eine Netzkupplung ohne Regelungsmöglichkeit der Trenntransformatoren (Abbildung
4-11) ist aus Sicht der Löschfähigkeit der Netzbezirke möglich. Als wesentliche
Problematik ist allerdings das Auftreten von eventuell nicht kontrollierbaren
Lastflüssen über das 110-kV-Netz zu nennen. Diese treten bedingt durch die
Winkeldifferenz zwischen den 110-kV- / 220/380-kV-Netzknoten im übergeordneten
Übertragungsnetz auf. Die thermische Begrenzung der 110-kV-Leitungsstrukturen
(thermische Übertragungsgrenzen von Leitungsabschnitten bei 2 x 130 MVA) sind
allerdings für eine (unkontrollierte) Leistungsübertragung als Ergänzung zur 220-kV/
380-kV-Ebene ausgelegt. Sie bilden jedoch keine zusätzliche Möglichkeit für einen
wirtschaftlichen Strom“transit“.
UW Kirchdorf
UW Vorchdorf
UW Traunfall
UW Kremsmünster 220 kV-Übertragungsebene
UW Bad Hall, Steyr, ...
UW Ernsthofen
Abbildung 4-11: Schematische Darstellung der Hoch- und Höchstspannungsebene der Regionen Kremstal / Almtal / Vorchdorf mit 220-kV-Ebene (rot), bestehender 110-kV-Ebene (schwarz), „parasitärem“ Stromtransit (rote Pfeile auf 110-kV-Ebene) und Einbindung von ungeregelten Trenntransformatoren ohne Netztrennung (blau), Quelle: eigene Darstellung
ad b.)
Um im Falle einer Netzkupplung unkontrollierte Lastflüsse zu vermeiden, können
geregelte Trenntransformatoren eingesetzt werden (Abbildung 4-12). Diese
ermöglichen durch entsprechende Stufenstellung theoretisch einen Leistungsfluss
von null bis zur thermischen Grenzleistung der Leitungsabschnitte. Allerdings ist
diese Möglichkeit der Übertragungsleistungsregelung im Hinblick auf die maximal
übertragbaren Leistungen (bedingt durch die Spannungsebene) als nicht
zweckmäßig anzusehen.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 124
UW Kirchdorf
UW Vorchdorf
UW Traunfall
UW Kremsmünster 220 kV-Übertragungsebene
UW Bad Hall, Steyr, ...
UW Ernsthofen
Abbildung 4-12: Schematische Darstellung der Hoch- und Höchstspannungsebene der Regionen Kremstal/ Almtal / Vorchdorf mit 220-kV-Ebene (rot), bestehender 110-kV-Ebene (schwarz) und Einbindung von geregelten Trenntransformatoren ohne Netztrennung (blau), Quelle: eigene Darstellung
ad c.)
Aufgrund der Tatsache, dass die 110-kV-Ebene (aus voran erläuterten Gründen)
nicht für dauerhafte Übertragung großer Leistungen (als Substitut zur 220/380-kV-
Ebene) geeignet ist, ist im Falle einer galvanisch getrennten Verbindung der
Netzbezirke mittels (un)geregelter Trenntransformatoren, ebenfalls eine (betrieblich
geöffnete) Trennstelle (Umspannwerk Kremsmünster) vorzusehen (Abbildung 4-13).
UW Kirchdorf
UW Vorchdorf
UW Traunfall
UW Kremsmünster 220 kV-Übertragungsebene
UW Bad Hall, Steyr, ...
UW Ernsthofen
Abbildung 4-13: Schematische Darstellung der Hoch- und Höchstspannungsebene der Regionen Kremstal / Almtal / Vorchdorf mit 220-kV-Ebene (rot), bestehender 110-kV-Ebene (schwarz) und Einbindung von (un)geregelten Trenntransformatoren mit Netztrennung (blau), Quelle: eigene Darstellung
Da die Anlagenkonzeption nicht auf Transit ausgelegt ist, sind die resultierenden
leistungsabhängigen Verluste auf die Lasten bis einschließlich Umspannwerk
Kremsmünster zu beziehen. Die zusätzlichen leistungsabhängigen und
leistungsunabhängigen jährlichen Verluste einer solchen Anlagenkonzeption
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 125
betragen ferner ca. 2,45 GWh pro Jahr (bedingt durch den Einsatz der 4 Trenntrans-
formatoren).
Hinsichtlich der Versorgungszuverlässigkeit muss beachtet werden, dass es sich bei
einer Serienschaltung Transformator – Leitung - Transformator um ein System
handelt, welches weitere Störungsquellen beinhaltet. Die Ausfallswahrscheinlichkeit
des Gesamtsystems ergibt sich aus der Summe der Einzelwahrscheinlichkeiten und
liegt jedenfalls über jener einer reinen Leitungsverbindung. Durch die Einschaltung
von zusätzlichen Transformatoren steigt die Netzimpedanz (Netzrückwirkungen),
womit bei späteren Gewerbe- und Industrieansiedelungen unter Umständen mit
Mehrkosten zu rechnen ist (dies gilt auch für die Varianten mit einseitiger Einbindung
von Trenntransformatoren).
Die Lebensdauer eines Transformators ist stark abhängig von der Betriebsweise,
kann aber mit ca. 30-40 Jahren angenommen werden. Das bedeutet, dass langfristig
zu den Investitionen für ein neues Kabel, bei Beibehaltung der Netzbetriebsweise,
praktisch zeitgleiche Nachfolgeinvestitionen für die Trenntransformatoren kalkuliert
werden müssen.
4.7.2 Analyse der Variante für die Region Kremstal
Für die Region Kremstal ergibt sich bei der beidseitig galvanisch getrennten
Verbindung mit dem Umspannwerk Kirchdorf, durch eine zweite Anspeisung auch
bei Laststeigerung im Normalbetrieb eine Entspannung der Versorgungssituation. für
den Fall, dass ein dauernd gekuppelter Betrieb gefahren wird (Fall a und b).
Im Störfall würde die Variante der beidseitigen Abriegelung mittels entsprechender
Transformatoren für die Region Kremstal eine geringere Versorgungssicherheit als
eine reine Kabel- oder Freileitungsverbindung bedeuten. Grund hierfür sind
zusätzlich installierte potentielle Störungsquellen (Trenntransformatoren). Hinsichtlich
der benötigten Spitzenleistungen bei einem Versorgungsausfall ab Steyr Nord würde
diese Variante bei voller Einsatzfähigkeit eine Systemstützung gewährleisten.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 126
4.7.3 Analyse der Variante für die Region Almtal
Für die Region Almtal ergibt sich bei der beidseitigen galvanisch getrennten
Versorgung über Kabel eine Verbesserung der Versorgungssituation, da eine
zusätzliche Umspannwerks-Versorgung sichergestellt wird.
4.7.4 Analyse der Variante für die Region Vorchdorf
Für die Region Vorchdorf ergibt sich bei der beidseitig galvanisch getrennten
Verbindung mit dem Umspannwerk Kirchdorf, durch eine zweite Anspeisung auch
bei Laststeigerung im Normalbetrieb eine Entspannung der Versorgungssituation. für
den Fall, dass ein dauernd gekuppelter Betrieb gefahren wird (Fall a und b).
Für die Region Vorchdorf würde die Variante der beidseitigen Abriegelung mittels
entsprechender Transformatoren eine geringere Versorgungssicherheit als eine reine
Kabel- oder Freileitungsverbindung bedeuten. Grund hierfür sind zusätzlich
installierte potentielle Störungsquellen (Trenntransformatoren).
4.7.5 Analyse der Variante für die Region Steyr
Für die Region Steyr wird großräumig eine zusätzliche Versorgung sichergestellt.
4.7.6 Überregionale Auswirkungen und Wirtschaftlichkeit
Im Gegensatz zu einer Versorgung mit einem reinen Kabeldoppelsystem (welches
aufgrund der fehlenden Kabelreserven sowohl im Löschbezirk Lambach / St. Peter
als auch im Löschbezirk Ernsthofen mit der gegenwärtigen Netzsituation nicht
realisierbar ist) ergeben sich nach eigener Rechnung, bei der Installation von
zusätzlichen Trenntransformatoren, jährlich zusätzliche Verluste von ca. 2,45 GWh
(Einsatz von 4 Transformatoren, Verlustleistung in Abhängigkeit von der
eingesetzten Transformatorspezifikation und Übertragungsleistung).
Die Projektkosten belaufen sich, geschätzt aus den Anschaffungskosten für die
Trenntransformatoren inkl. den Kosten einer entsprechenden 110-kV-
Kabelverbindung (Material, Verlegung, Servitutskosten, Verkabelung von Mittel- und
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 127
Niederspannungs-Ortsnetzen, Behördenvorschreibung, Entschädigungen f.
Flurschäden + Engineering), dem Umspannwerk Pettenbach und Umbauarbeiten in
den Umspannwerken Vorchdorf und Kirchdorf auf ca. 50 Mio. €. (Einpflügen lt.
Angebot der Fa. IFK) bzw. 57 Mio. (konservative Preisansätze bei der Verkabelung).
Somit liegen sie rein bei den Errichtungskosten um das 2,9 bis 3,3- fache über den
Kosten einer doppelsystemigen Freileitungsverbindung mit einem 110/30-kV-
Umspannwerk in Steinfelden– Variante 8 - (17 …18 Mio. €).
Die Möglichkeit einer alternativen Verlegung durch Einpflügen eröffnet bei den
Preisen einen Preiskorridor, wobei die Anzahl der kostenintensiven
Kreuzungsbereiche mit anderen Infrastruktureinrichtungen ebenso wie unerwartete
geologische Komplikationen eine Unsicherheit bei der Kalkulation darstellen.
Resultierend aus diesen Ergebnissen kann diese Variante zwar alle Erfordernisse
hinsichtlich regionaler Versorgung abdecken, jedoch ist sie unwirtschaftlich im Sinne
einer kostengünstigen Energieversorgung, und unangemessen im Sinne einer
effizienten, verlustarmen Energieversorgung und daher nicht Stand der Technik.
Nach § 6 ElWOG, (Grundsatzbestimmung) kann hierzu auch festgehalten werden,
„[...], daß Elektrizitätsunternehmen als kunden- und wettbewerbsorientierter Anbieter
von Energiedienstleistungen nach den Grundsätzen einer sicheren, kostengünstigen,
umweltverträglichen und effizienten Bereitstellung der nachgefragten
Dienstleistungen sowie eines wettbewerbsorientierten und wettbewerbsfähigen
Elektrizitätsmarktes agieren. Diese Grundsätze sind als Unternehmensziele zu
verankern.“
Bezüglich der konkreten Frage (s. Appendix 7.5, Abschnitt 3: Volkswirtschaftliche
bzw. Netzbetreiber-übergreifende Gesichtspunkte, Frage: 2.) hinsichtlich der
Kosteneinsparung für die Energie AG, wenn das Netzentgelt für die
Höchstspannungsebenen 1 und 2 der APG eingespart werden kann und die
Stromtransporte auf die neue Freileitung Vorchdorf - Kirchdorf verlagert werden, wird
Folgendes festgehalten:
Die Verrechnung der Netzentgelte für die Netzebenen 1 und 2 erfolgt getrennt
leistungs- und arbeitsbasierend. Aufgrund von durch den Netzbetreiber nicht
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 128
beeinflussbaren bzw. schlecht prognostizierbaren Einflüssen ist bei den
leistungsbasierenden Netzentgelten vermutlich keine Einsparung erzielbar.
Bei den arbeitsbasierenden Netzentgelten sind durch möglichst erzeugungsnahen
Verbrauch der elektrischen Energie Einsparungen bei den Netzentgelten der
Netzebene 1 und 2 möglich. Dies ist durch Umschaltung von Last (z. B. UW
Kremsmünster) in den Netzbezirk Lambach / St. Peter in Zeiten hoher Erzeugung in
diesem Teilnetz zu erreichen. Sofern die Gegebenheiten im Netzbezirk Ernsthofen
zur gleichen Zeit ein Erzeugungsdefizit aufweisen (Energie wird aus der Netzebene 1
(APG) bzw. 2 bezogen), kann so einerseits die hinsichtlich Netzentgelten
unentgeltliche Rückspeisung aus dem Netzbezirk Lambach / St. Peter der EAG in die
Netzebene 1 bzw. 2 im Netzbezirk Lambach / St. Peter reduziert, und andererseits
der kostenpflichtige Bezug aus der Netzebene 1 bzw. 2 im Netzbezirk Ernsthofen
verringert werden.
Diese Einsparung an Netzentgelten der Netzebene 1 und 2 sind jedoch für die
Energie AG als Netzbetreiber nur bedingt wirksam: im Rahmen der
Netztarifregulierung durch die Regulierungsbehörde (E-Control GmbH) kommen
verringerte Kosten in Form niedrigerer Netzentgelte allen Kunden des Tarifbereichs
Oberösterreich zugute (Umlageverfahren). Auf diese Art profitieren primär die
Netzkunden im Tarifbereich Oberösterreich von diesen Kostensenkungen.
Bezüglich der konkreten Frage (s. Appendix 7.5, Abschnitt 3: Volkswirtschaftliche
bzw. Netzbetreiber-übergreifende Gesichtspunkte, Frage: 3.) hinsichtlich der
Auswirkung einer Lastfluss-Verlagerung wird Folgendes festgehalten:
Im Rahmen der Netztarifregulierung schlagen sich geringere Abgabemengen seitens
APG an die EAG in Form steigender Netzentgelttarife für das Übertragungsnetz
nieder, wodurch mittelfristig der Vorteil für die oberösterreichischen Netzkunden
wieder reduziert wird.
Bezüglich der konkreten Frage (s. Appendix 7.5, Abschnitt 3: Volkswirtschaftliche
bzw. Netzbetreiber-übergreifende Gesichtspunkte, Frage: 4.) hinsichtlich der
Verlagerung des Stromtransportes von der bestehenden 220-kV-Struktur auf eine
neu zu errichtende 110-kV-Freileitung wird Folgendes festgehalten:
Im Sinne energieeffizienter Netze sollte elektrische Energie möglichst „elektrisch
nahe“ am Ort der Erzeugung verbraucht werden bzw. sollten die Transportwege im
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 129
Sinne niedriger Transportverluste (Leitungs- und Transformatorverluste) kontrolliert
werden. Im Falle des Verbrauchs von im Netzbezirk Lambach / St. Peter erzeugter
Energie in Kirchdorf und/oder Kremsmünster ist bei Direkttransport über das 110-kV-
Netz Lambach von einem möglichen Verlustreduktionspotential auszugehen.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 130
4.8 Variante 8: 110-kV-Freileitungsverbindung Vorchdorf - Kirchdorf über ein (neu anzulegendes) Umspannwerk in Steinfelden
4.8.1 Technische Beschreibung der Variante
Abbildung 4-14: Schematische Darstellung einer 110-kV-Freileitungsverbindung zwischen Vorchdorf und Kirchdorf über ein Umspannwerk in Steinfelden, Quelle: eigene Darstellung
Diese Variante (Abbildung 4-14) wird von der Energie AG als Lösung der
Stromversorgungsproblematik der Regionen Kremstal, Almtal, Vorchdorf und Steyr
vorgeschlagen.
Die Ausführung besteht aus einem 110-kV-Doppelsystem mit einem Umspannwerk
in Steinfelden zur Stützung des 30-kV-Netzes in der Region Almtal. Die
Versorgungssicherheit der Regionen Kirchdorf, Vorchdorf und Steyr ist durch den
zusätzlichen 110-kV-Anschluss gewährleistet. Die Trennung der Löschbezirke erfolgt
durch eine offen betriebene Trennstelle im Umspannwerk in Kremsmünster.
Als Untervariante ist auch eine Ausführungsform dieser Freileitungs-Lösung denkbar,
bei der an einer noch festzulegenden Stelle ein kleines Stück Kabelstrecke
(Doppelkabel) in Form einer beschränkten Teilverkabelung eingefügt wird. Die
maximale Länge einer allfälligen Kabelstrecke ist durch die Kabelreserven
beschränkt (ca. 36 km Einfachkabel im Netzbezirk Lambach / St. Peter bzw. weniger
als 10 km Einfachkabel im Netzbezirk Ernsthofen). Bezüglich der grundsätzlichen
Problematik einer Teilverkabelung gilt das in Variante 5: „110-kV-Kabelverbindung
(Vollverkabelung) Vorchdorf - Kirchdorf über ein (neu anzulegendes) Umspannwerk
in Steinfelden“ Gesagte.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 131
Warnhinweis: Im Hinblick auf die knappe Kabelreserve und allfällige weitere im
Netzbezirk Ernsthofen geplante Netzumstellungs- / -erweiterungsprojekte ist die
verfügbare Kabelreserve unter Berücksichtigung der Gesamtsituation im Zentralraum
Oberösterreichs sorgfältig zu verplanen.
Bezüglich der konkreten Frage (s. Appendix 7.5, Abschnitt 3: Volkswirtschaftliche
bzw. Netzbetreiber-übergreifende Gesichtspunkte, Frage: 4.) hinsichtlich des Ortes der offenen Trennstelle, damit das Kremstal tatsächlich nur im Common-mode-
Fehlerfall über Vorchdorf versorgt würde, wird Folgendes festgehalten:
Die Trennstelle müsste im UW Kirchdorf oder im UW Vorchdorf vorbehaltlich der
Möglichkeit einer (n-1)-sicheren Versorgung aller Umspannwerke errichtet werden.
Wenn eine einsystemige Variante realisiert würde, dürfte wegen der Forderung nach
Unterbrechungsfreiheit der Stromversorgung, im Störungsfall keine offene
Trennstelle vorhanden sein. Das aber hieße, dass die Netzbezirke Lambach / St.
Peter und Ernsthofen dauernd gekuppelt sein müssten, was aber wegen der
Kabelreserve aus Gründen der Sicherheit der Allgemeinbevölkerung nicht zulässig
ist. Damit ist eine offene Trennstelle nur bei einer zweisystemigen Variante möglich.
4.8.2 Analyse der Variante für die Region Kremstal
Diese Variante stellt eine zweiseitige Anspeisung der Region Kirchdorf sicher,
sodass bei Auftreten eines Common-Mode-Fehlers nach Lösung der Trennstelle
raschestens (Zeitdauer im unteren Minutenbereich) durch Umschaltmaßnahmen eine
Ersatzversorgung der Region Kremstal gewährleistet werden kann.
4.8.3 Analyse der Variante für die Region Almtal
Für die Region Almtal kann durch eine zusätzliche, räumlich nahe Einspeisung der
110-kV-Ebene auf die 30-kV-Ebene und weiteren Leitungsbau auf der 30-kV-Ebene
im Normalbetrieb eine Entspannung der Versorgungssituation erreicht werden.
Weitere Lastanstiege können somit vom System abgefangen werden, und dezentrale
Einspeisungen durch eine stabile Netzsituation weiter forciert werden. Durch die
Errichtung eines zusätzlichen Einspeisepunktes im Raum Almtal im Zentrum des
Versorgungsgebietes wird nicht nur die für den zentralen Bereich benötigte Energie
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 132
verlustarm zum Zentrum übertragen, sondern es erfolgt auch eine Entlastung und
eine Verkürzung der verbleibenden 30-kV-Netzzweige von den umliegenden
Einspeisepunkten, wodurch eine wesentliche Verringerung der Netzverluste erzielt
werden kann.
4.8.4 Analyse der Variante für die Region Vorchdorf
Für die Region Vorchdorf ergibt sich ähnlich zu Kirchdorf / Kremstal eine
Entspannung durch eine zusätzliche 110-kV-Anbindung, weil bei Auftreten eines
Common-Mode-Fehlers nach Lösung der Trennstelle raschestens (Zeitdauer im
unteren Minutenbereich) durch Umschaltmaßnahmen eine Ersatzversorgung der
Region Vorchdorf gewährleistet werden kann.
4.8.5 Analyse der Variante für die Region Steyr
Die Versorgung der Region Steyr ist großräumig sichergestellt, weil bei Auftreten von
Versorgungsunterbrechungen nach Lösung der Trennstelle raschestens (Zeitdauer
im unteren Minutenbereich) durch Umschaltmaßnahmen eine Ersatzversorgung der
Region Steyr gewährleistet werden kann.
4.8.6 Überregionale Auswirkungen und Wirtschaftlichkeit
Ein 110-kV-Doppelsystem mittels Freileitung und einer Netzabstützung in der Region
Steinfelden erfüllt die Erfordernisse aller Teilregionen hinsichtlich langfristig
gesicherter elektrischer Energieversorgung. Der Kostenrahmen eines 110-kV-
Freileitungssystems liegt trotz höherer Verluste deutlich unter jenem einer
Kabelvariante und deutlich unter jenem einer Kabelvariante mit
Trenntransformatoren. Im Fehlerfall ist bei einer Freileitungsvariante weiters mit
geringerem Reparaturaufwand bzw. Reparaturzeiten zu rechnen.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 133
4.9 Variante 9: 110-kV-Freileitungsverbindung Vorchdorf – Kirchdorf über eine nördlich gelegene Trasse (ohne Umspannwerk im Trassenverlauf)
4.9.1 Technische Beschreibung der Variante
Abbildung 4-15: Schematische Darstellung einer direkten 110-kV-Freileitungsverbindung zwischen Vorchdorf und Kirchdorf (ohne Umspannwerk im Trassenverlauf), Quelle: eigene Darstellung
Diese Variante entspricht der kürzesten Verbindung zwischen Vorchdorf und
Kirchdorf und birgt somit auf der 110-kV-Ebene weniger Verluste, geringere
Investitionskosten und eine geringere Störungsanfälligkeit. Ein Umspannwerk ist im
Zuge dieser Leitungsvariante nicht vorgesehen.
Als Untervariante ist auch eine Ausführungsform dieser Freileitungs-Lösung denkbar,
bei der an einer noch festzulegenden Stelle ein kleines Stück Kabelstrecke
(Doppelkabel) in Form einer beschränkten Teilverkabelung eingefügt wird. Die
maximale Länge einer allfälligen Kabelstrecke ist durch die Kabelreserven
beschränkt (ca. 36 km Einfachkabel im Netzbezirk Lambach / St. Peter bzw. weniger
als 10 km Einfachkabel im Netzbezirk Ernsthofen). Bezüglich der grundsätzlichen
Problematik einer Teilverkabelung gilt das in Variante 5: „110-kV-Kabelverbindung
(Vollverkabelung) Vorchdorf - Kirchdorf über ein (neu anzulegendes) Umspannwerk
in Steinfelden“ gesagte.
Warnhinweis: Im Hinblick auf die knappe Kabelreserve und allfällige weitere im
Netzbezirk Ernsthofen geplante Netzumstellungs- / -erweiterungsprojekte ist die
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 134
verfügbare Kabelreserve unter Berücksichtigung der Gesamtsituation im Zentralraum
Oberösterreichs sorgfältig zu verplanen.
4.9.2 Analyse der Variante für die Region Kremstal
Eine Verlegung der 110-kV-Trasse nördlich des Eiskogels über Pettenbach ist aus
Sicht der Versorgungszuverlässigkeit der Variante über das Almtal (Variante 8)
gleichzusetzen, da bei Auftreten eines Common-Mode-Fehlers nach Lösung der
Trennstelle innerhalb von Minuten durch Umschaltmaßnahmen eine
Ersatzversorgung der Region Kremstal gewährleistet werden kann.
4.9.3 Analyse der Variante für die Region Almtal
Für das Almtal ergibt sich keine Verbesserung der Versorgungssituation.
4.9.4 Analyse der Variante für die Region Vorchdorf
Für die Region Vorchdorf ergibt sich langfristig eine Entspannung der
Versorgungssituation, da bei Auftreten eines Common-Mode-Fehlers nach Lösung
der Trennstelle raschestens (Zeitdauer im unteren Minutenbereich) durch
Umschaltmaßnahmen eine Ersatzversorgung der Region Vorchdorf gewährleistet
werden kann.
4.9.5 Analyse der Variante für die Region Steyr
Eine Versorgung der Region Steyr ist großräumig sichergestellt, weil bei Auftreten
von Versorgungsunterbrechungen, nach Lösung der Trennstelle innerhalb von
Minuten, durch Umschaltmaßnahmen Umschaltmaßnahmen eine Ersatzversorgung
der Region Steyr gewährleistet werden kann.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 135
4.9.6 Überregionale Auswirkungen und Wirtschaftlichkeit
Die 110-kV-Freileitungsverbindung entspricht eingeschränkt einer Steigerung der
Versorgungszuverlässigkeit für alle betrachteten Teilregionen. Die Errichtung einer
zentralen Einspeisestelle für das 30-kV-Netz Almtal ist bei dieser Variante nicht
vorgesehen, womit ein Haupterfordernis nicht erfüllt wird.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 136
4.10 Variante 9A: 110-kV-Freileitungsverbindung Vorchdorf – Kirchdorf über eine nördlich gelegene Trasse und ein (neu anzulegendes) Umspannwerk in der Nähe von Pettenbach
4.10.1 Technische Beschreibung der Variante
Abbildung 4-16: Schematische Darstellung einer 110-kV-Freileitungsverbindung zwischen Vorchdorf und Kirchdorf über ein Umspannwerk in Pettenbach, Quelle: eigene Darstellung
Diese Variante entspricht der kürzesten Verbindung zwischen Vorchdorf und
Kirchdorf und birgt somit auf der 110-kV-Ebene weniger Verluste, geringere
Investitionskosten und eine geringere Störungsanfälligkeit. Eine
Umspannwerkversorgung zur Stützung der 30-kV-Ebene in der Region Almtal erfolgt
über ein neu zu errichtendes Umspannwerk in der Nähe von Pettenbach, wobei
allerdings die zusätzliche (verglichen mit einem 110/30-kV-Umspannwerk in
Steinfelden) 30-kV-Stichleitungslänge die Wirksamkeit einer Entlastung für das
Almtal etwas reduziert, da die 30-kV-Stichleitungslänge die Wirksamkeit einer
Entlastung negativ beeinflusst. Durch den längeren Transportweg ergeben sich auch
höhere Verluste im 30-kV-Netz. Darüber hinaus ist mittelfristig mit erhöhten Kosten
für die Einbindung ins 30-kV-Netz (Kabel in den Raum Scharnstein) zu rechnen.
Als Untervariante ist auch eine Ausführungsform dieser Freileitungs-Lösung denkbar,
bei der an einer noch festzulegenden Stelle ein kleines Stück Kabelstrecke
(Doppelkabel) in Form einer beschränkten Teilverkabelung eingefügt wird. Bezüglich
der grundsätzlichen Problematik gilt das in Variante 5: „110-kV-Kabelverbindung
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 137
(Vollverkabelung) Vorchdorf - Kirchdorf über ein (neu anzulegendes) Umspannwerk
in Steinfelden“ Gesagte.
4.10.2 Analyse der Variante für die Region Kremstal
Eine Verlegung der 110-kV-Trasse (unabhängig von Kabel- oder Freileitungs-
ausführung) nördlich des Eiskogels über Pettenbach ist aus Sicht der
Versorgungszuverlässigkeit der Variante über das Almtal (Variante 8)
gleichzusetzen, da bei Auftreten eines
Common-Mode-Fehlers nach Lösung der Trennstelle raschestens (Zeitdauer im
unteren Minutenbereich) durch Umschaltmaßnahmen eine Ersatzversorgung der
Region Kremstal gewährleistet werden kann.
4.10.3 Analyse der Variante für die Region Almtal
Für das Almtal ergibt sich eine geringfügige Verbesserung der Versorgungssituation,
da auf Grund der längeren Einspeisewege, verglichen mit der örtlichen Situation bei
Anspeisung aus einem 110/30-kV-Umspannwerk in Steinfelden, die gesamte
Versorgungssituation nur suboptimal verbessert wird.
4.10.4 Analyse der Variante für die Region Vorchdorf
Für die Region Vorchdorf ergibt sich langfristig eine Entspannung der
Versorgungssituation, da bei Auftreten eines Common-Mode-Fehlers nach Lösung
der Trennstelle raschestens (Zeitdauer im unteren Minutenbereich) durch
Umschaltmaßnahmen eine Ersatzversorgung der Region Vorchdorf hergestellt
werden kann.
4.10.5 Analyse der Variante für die Region Steyr
Eine Versorgung der Region Steyr ist großräumig sichergestellt, weil bei Auftreten
von Versorgungsunterbrechungen, nach Lösung der Trennstelle innerhalb von
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 138
Minuten, durch Umschaltmaßnahmen eine Ersatzversorgung der Region Steyr
hergestellt werden kann.
4.10.6 Überregionale Auswirkungen und Wirtschaftlichkeit
Die 110-kV-Freileitungsverbindung entspricht einer Steigerung der
Versorgungszuverlässigkeit für alle betrachteten Teilregionen. Hinsichtlich der
Errichtung einer zentralen Einspeisestelle für das 30-kV-Netz Almtal ist diese
Variante suboptimal, womit ein Haupterfordernis nur bedingt erfüllt wird.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 139
4.11 Variante 9B: 110-kV-Kabelverbindung Vorchdorf – Kirchdorf über eine nördlich gelegene Trasse und ein (neu anzulegendes) Umspannwerk in der Nähe von Pettenbach, mit einseitiger Verwendung von Trenn-transformatoren
4.11.1 Technische Beschreibung der Variante
Diese Variante ist aus der wegen der Überschreitung der Löschgrenze netztechnisch
nicht zulässigen Variante 9A abgeleitet. Auch sie entspricht der kürzesten
Verbindung zwischen Vorchdorf und Kirchdorf und birgt somit auf der 110-kV-Ebene,
verglichen mit der Variante 6, weniger Verluste, geringere Investitionskosten und
eine geringere Störungsanfälligkeit.
Eine Umspannwerkversorgung zur Stützung der 30-kV-Ebene in der Region Almtal
erfolgt über ein neu zu errichtendes Umspannwerk in der Nähe von Pettenbach,
wobei allerdings die zusätzliche (verglichen mit einem 110/30-kV-Umspannwerk in
Steinfelden) 30-kV-Stichleitungslänge die Wirksamkeit einer Entlastung für das
Almtal etwas reduziert und durch den längeren Transportweg höhere Verluste im 30-
kV-Netz auftreten. Darüber hinaus ist mittelfristig mit erhöhten Kosten für die
Einbindung ins 30-kV-Netz (Kabel in den Raum Scharnstein) zu rechnen. Hinsichtlich
der Trenntransformatoren gelten die Aussagen von Variante 6.
Wegen der Löschproblematik und dem damit verbunden Kuppelverbot der
Netzlöschbezirke Lambach / St. Peter und Ernsthofen ist bei großräumigen
Kabellösungen der Einbau mindestens eines Trenntransformators zur galvanischen
Trennung erforderlich. Zusätzlich muss eine betrieblich geöffnete Trennstelle am
anderen Ende der Kabelstrecke existieren (siehe Abbildung 4.8). Es ergeben sich
zwei Subvarianten:
− Variante A: Betrieblich geöffnete Trennstelle in Kirchdorf und Trenntransfor-
mator(en) in Vorchdorf (Abbildung 4.17).
− Variante B: Betrieblich geöffnete Trennstelle in Vorchdorf und
Trenntransformator(en) in Kirchdorf (Abbildung 4.18).
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 140
Abbildung 4-17: Schematische Darstellung einer 110-kV-Kabelverbindung zwischen Vorchdorf und Kirchdorf über ein Umspannwerk in Pettenbach, mit einem Trenntransformator in Vorchdorf, Quelle: eigene Darstellung, Variante A
Die Problematik liegt für beide Varianten in der Notwendigkeit einer betrieblich stets
geöffneten Verbindung, sodass die Kabelverbindung als galvanische getrennte Stich-
leitungsverlängerung ausschließlich für den ausschließlich Löschbezirk Lambach /
St. Peter oder Ernsthofen fungiert.
Diese Varianten sind daher nur als unidirektionale Ersatzversorgung zu klassieren:
Bei Variante A ist eine Ersatzversorgung nur aus dem Netzbezirk Lambach / St.
Peter in Richtung Kremstal bzw. Steyr möglich. Eine Ersatzversorgung der Region
Vorchdorf /Traunfall aus dem Kremstal ist nicht möglich, da die zusätzliche
Kabelkapazität die Kabelreserve des Netzbezirkes Ernsthofen bei weitem
überschreitet
Die Verlegung der Trennstelle ist im Zuge von Wartungsarbeiten etc. aufgrund der
schlagend werdenden Löschproblematik für einen der beiden Netzbezirke nicht
möglich.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 141
Abbildung 4-18: Schematische Darstellung einer 110-kV-Kabelverbindung zwischen Vorchdorf und Kirchdorf über ein Umspannwerk in Pettenbach mit einem Trenntransformator in Kirchdorf, Variante B, Quelle: eigene Darstellung, Variante B
4.11.2 Analyse der Variante für die Region Kremstal
Eine Verlegung der 110-kV-Trasse nördlich des Eiskogels über Pettenbach ist aus
Sicht der Versorgungszuverlässigkeit der Variante über das Almtal (Variante 8)
gleichzusetzen, da bei Auftreten eines Common-Mode-Fehlers nach Lösung der
Trennstelle innerhalb von Minuten durch Umschaltmaßnahmen eine
Ersatzversorgung der Region Kremstal gewährleistet werden kann.
4.11.2.1 Variante A
Für die Region Kremstal bedeutet die Variante der einseitigen Trennung mittels
entsprechender Trenntransformatoren bei Ausfall der Normalversorgung aus der
Region Steyr eine geringere Versorgungssicherheit durch den Einbau eines
zusätzlichen Elements (Umschaltung auf eine Ersatzversorgung erfolgt in wenigen
Minuten).
4.11.2.2 Variante B
Für die Region Kremstal bedeutet diese Variante bei Ausfall der Normalversorgung
aus der Region Steyr keine höhere Versorgungssicherheit. Dies ist auf die
Nichtzuschaltbarkeit der Kabelstrecke in den Netzlöschbezirk Lambach / St. Peter,
ohne dabei die Kabelreserven zu überschreiten, zurückzuführen. Damit ist bei
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 142
Variante B aus Gründen der sonst überschrittenen Kabelreserve des Netzbezirkes
Lambach / St. Peter eine Ersatzversorgung aus Vorchdorf in die Region Kremstal /
Steyr nicht möglich. Lediglich in die Richtung Vorchdorf / Traunfall
kann eine Ersatzversorgung erfolgen.
4.11.3 Analyse der Variante für die Region Almtal
Für das Almtal ergibt sich im Normalbetrieb eine geringfügige Verbesserung der
Versorgungssituation, da auf Grund der längeren (verglichen mit einem 110/30-kV-
Umspannwerk in Steinfelden) Einspeisewege die gesamte Versorgungssituation nur
suboptimal verbessert wird.
4.11.3.1 Variante A
Für die Region Almtal bringt diese Variante im Normalbetrieb eine Entlastung der
Versorgungssituation, da eine zusätzliche Netzstützung für die 30-kV-Ebene erfolgt.
Bei Variante A ist Variante bei Ausfall der Normalversorgung aus der Region
Vorchdorf aber aus Gründen der sonst überschrittenen Kabelreserve des
Netzbezirkes Ernsthofen eine Ersatzversorgung aus dem Umspannwerk Kirchdorf in
die Region Vorchdorf / Traunfall nicht möglich. Damit ist bei Variante A aus Gründen
der sonst überschrittenen Kabelreserve des Netzbezirkes Ernsthofen eine
Ersatzversorgung in Richtung Pettenbach bzw. die Region Vorchdorf / Traunfall
nicht möglich. Lediglich in die Richtung des Kremstals kann eine Ersatzversorgung
von Vorchdorf aus erfolgen.
4.11.3.2 Variante B
Für die Region Almtal bringt diese Variante im Normalbetrieb eine Entlastung der
Versorgungssituation, da eine zusätzliche Netzstützung für die 30-kV-Ebene erfolgt.
Bei Variante B ist aus Gründen der sonst überschrittenen Kabelreserve des
Netzbezirkes Lambach / St. Peter eine Ersatzversorgung aus Vorchdorf in die
Region Kremstal / Steyr nicht möglich. Lediglich in die Richtung Vorchdorf / Traunfall
kann eine Ersatzversorgung erfolgen.
Im Gegensatz zu Variante A ist bei Variante B aus Gründen der sonst
überschrittenen Kabelreserve des Netzbezirkes Lambach / St. Peter eine
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 143
Ersatzversorgung aus Vorchdorf in Richtung Pettenbach bzw. die Region Kremstal /
Steyr nicht möglich.
4.11.4 Analyse der Variante für die Region Vorchdorf
Für die Region Vorchdorf ergibt sich langfristig eine Entspannung der
Versorgungssituation, da bei Auftreten eines Common-Mode-Fehlers nach Lösung
der Trennstelle innerhalb von Minuten durch Umschaltmaßnahmen eine
Ersatzversorgung der Region Vorchdorf hergestellt werden kann.
4.11.4.1 Variante A
Für die Region Vorchdorf bedeutet diese Variante keine höhere Versorgungs-
sicherheit. Dies ist auf die Nichtzuschaltbarkeit der Kabelstrecke in den
Netzlöschbezirk Ernsthofen, ohne dabei die Kabelreserven zu überschreiten,
zurückzuführen. Damit ist bei Variante A aus Gründen der sonst überschrittenen
Kabelreserve des Netzbezirkes Ernsthofen eine Ersatzversorgung in die Region
Vorchdorf / Traunfall nicht möglich. Lediglich in die Richtung des Kremstals kann
eine Ersatzversorgung von Vorchdorf aus erfolgen.
4.11.4.2 Variante B
Für die Region Vorchdorf würde die Variante der einseitigen Trennung mittels
entsprechender Trenntransformatoren eine geringere Versorgungssicherheit durch
den Einbau eines zusätzlichen Elements bedeuten (Umschaltung auf eine
Ersatzversorgung erfolgt in wenigen Minuten).
4.11.5 Analyse der Variante für die Region Steyr
Eine Versorgung der Region Steyr ist großräumig sichergestellt, weil bei Auftreten
von Versorgungsunterbrechungen, nach Lösung der Trennstelle innerhalb von
Minuten, durch Umschaltmaßnahmen eine Ersatzversorgung der Region Steyr
hergestellt werden kann.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 144
4.11.5.1 Variante A
Hinsichtlich der benötigten Spitzenleistungen bei einem Versorgungsausfall der
Region Steyr würde diese Variante bei voller Einsatzfähigkeit nur bedingt eine
Entlastung bringen, da eine Aufhebung der Trennstelle in Kirchdorf dazu führt, dass
die Erdschlusslöschfähigkeit im Netzbezirk Ernsthofen unter Umständen nicht mehr
gegeben ist.
4.11.5.2 Variante B
Eine Ersatzversorgung der Region Steyr kann bei dieser Variante nicht stattfinden,
da die Zuschaltung einer zusätzlichen Kabelstrecke in den Netzbezirk Lambach / St.
Peter zu einer Überschreitung der technisch möglichen Kabelreserve führt.
Bei Variante B ist aus Gründen der sonst überschrittenen Kabelreserve des
Netzbezirkes Lambach / St. Peter eine Ersatzversorgung aus Vorchdorf in die
Region Kremstal / Steyr nicht möglich. Lediglich in die Richtung Vorchdorf / Traunfall
kann eine Ersatzversorgung erfolgen.
4.11.6 Überregionale Auswirkungen und Wirtschaftlichkeit
Die 110-kV-Kabelverbindung entspricht eingeschränkt einer Steigerung der
Versorgungszuverlässigkeit für alle betrachteten Teilregionen. Hinsichtlich der
Errichtung einer zentralen Einspeisestelle für das 30-kV-Netz Almtal ist diese
Variante suboptimal, womit ein Haupterfordernis nur bedingt erfüllt wird. Je nach
Lösung hinsichtlich des Installationsortes der Trenntransformatoren (in Vorchdorf
oder in Kirchdorf) kann nur einer der beiden Brennpunkte Kremstal bzw. Vorchdorf
gelöst werden.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 145
4.12 Variante 9C: 110-kV-Kabelverbindung Vorchdorf – Kirchdorf über eine nördlich gelegene Trasse und ein (neu anzulegendes) Umspannwerk in der Nähe von Pettenbach, mit zweiseitiger Verwendung von Trenn-transformatoren
4.12.1 Technische Beschreibung der Variante
Abbildung 4-19: Schematische Darstellung einer 110-kV-Kabelverbindung zwischen Vorchdorf und Kirchdorf über ein Umspannwerk in Pettenbach und Trenntransformatoren in Vorchdorf und Kirchdorf, Quelle: eigene Darstellung
Diese Variante entspricht der Variante 9A, bis auf den technologischen Unterschied
der Art der Leitungsverbindung. Sie entspricht der kürzesten Verbindung zwischen
Vorchdorf und Kirchdorf und birgt somit auf der 110-kV-Ebene, verglichen mit der
Variante 7, weniger Verluste, geringere Investitionskosten und eine geringere
Störungsanfälligkeit.
Eine Verbindung der Umspannwerke Vorchdorf und Kirchdorf über ein
doppelsystemiges Kabel mittels Trenntransformatoren (Abbildung 4.19) bei beiden
Leitungs-Enden ist aus technischer Sicht grundsätzlich möglich. Ein (n-1)-sicherer
Betrieb erfordert für ein Doppelsystem zumindest 4 Trenntransformatoren.
In Bezug auf eine Netzkupplung müssen wie bei Variante 7 folgende
Unterscheidungen getroffen werden:
a. Es erfolgt eine „starre“ Netzkupplung, ohne die Möglichkeit der Wirk- bzw.
Blindleistungsregelung durch die Trenntransformatoren.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 146
b. Es erfolgt eine „starre“ Netzkupplung, mit der Möglichkeit der Wirk- bzw.
Blindleistungsregelung durch die Trenntransformatoren (Schrägregelung).
c. Es erfolgt keine Netzkupplung (Netztrennstelle im Umspannwerk
Kremsmünster).
Bezüglich der Lastflussverlagerung / - steuerung in der 110-kV-Netzebene gilt das für
Variante 7 Angeführte.
Eine Umspannwerkversorgung zur Stützung der 30-kV-Ebene in der Region Almtal
erfolgt über ein neu zu errichtendes Umspannwerk in der Nähe von Pettenbach,
wobei allerdings die zusätzliche (verglichen mit einem 110/30-kV-Umspannwerk in
Steinfelden) 30-kV-Stichleitungslänge die Wirksamkeit einer Entlastung für das
Almtal etwas reduziert und durch den längeren Transportweg höhere Verluste im 30-
kV-Netz auftreten. Darüber hinaus ist mittelfristig mit erhöhten Kosten für die
Einbindung ins 30-kV-Netz (Kabel in den Raum Scharnstein) zu rechnen, Hinsichtlich
der Trenntransformatoren gelten die Aussagen von Variante 7.
4.12.2 Analyse der Variante für die Region Kremstal
Für die Region Kremstal ergibt sich bei der beidseitig galvanisch getrennten
Verbindung mit dem Umspannwerk Kirchdorf, durch eine zweite Anspeisung auch
bei Laststeigerung im Normalbetrieb eine Entspannung der Versorgungssituation. für
den Fall, dass ein dauernd gekuppelter Betrieb gefahren wird (Fall a und b).
Im Störfall würde die Variante der beidseitigen Abriegelung mittels entsprechender
Transformatoren für die Region Kremstal eine geringere Versorgungssicherheit als
eine reine Kabel- oder Freileitungsverbindung bedeuten. Grund hierfür sind
zusätzlich installierte potentielle Störungsquellen (Trenntransformatoren). Hinsichtlich
der benötigten Spitzenleistungen bei einem Versorgungsausfall ab Steyr Nord würde
diese Variante bei voller Einsatzfähigkeit eine Systemstützung gewährleisten.
4.12.3 Analyse der Variante für die Region Almtal
Für das Almtal ergibt sich eine geringfügige Verbesserung der Versorgungssituation,
da auf Grund der längeren (verglichen mit einem 110-/30-kV-Umspannwerk in
Steinfelden) Einspeisewege die gesamte Versorgungssituation nur suboptimal
verbessert wird.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 147
4.12.4 Analyse der Variante für die Region Vorchdorf
Für die Region Vorchdorf ergibt sich bei der beidseitig galvanisch getrennten
Verbindung mit dem Umspannwerk Kirchdorf, durch eine zweite Anspeisung auch
bei Laststeigerung im Normalbetrieb eine Entspannung der Versorgungssituation. für
den Fall, dass ein dauernd gekuppelter Betrieb gefahren wird (Fall a und b).
Für die Region Vorchdorf würde die Variante der beidseitigen Abriegelung mittels
entsprechender Transformatoren eine geringere Versorgungssicherheit als eine reine
Kabel- oder Freileitungsverbindung bedeuten. Grund hierfür sind zusätzlich
installierte potentielle Störungsquellen (Trenntransformatoren).
4.12.5 Analyse der Variante für die Region Steyr
Für die Region Steyr wird großräumig eine zusätzliche Versorgung sichergestellt.
Für die Region Steyr ergibt sich bei der beidseitig galvanisch getrennten Verbindung
mit dem Umspannwerk Kirchdorf, durch eine zweite Anspeisung auch bei
Laststeigerung im Normalbetrieb eine Entspannung der Versorgungssituation. für
den Fall, dass ein dauernd gekuppelter Betrieb gefahren wird (Fall a und b).
Im Störfall würde die Variante der beidseitigen Abriegelung mittels entsprechender
Transformatoren für die Region Kremstal eine geringere Versorgungssicherheit als
eine reine Kabel- oder Freileitungsverbindung bedeuten. Grund hierfür sind
zusätzlich installierte potentielle Störungsquellen (Trenntransformatoren). Hinsichtlich
der benötigten Spitzenleistungen bei einem Versorgungsausfall ab Steyr Nord würde
diese Variante bei voller Einsatzfähigkeit eine Systemstützung gewährleisten.
4.12.6 Überregionale Auswirkungen und Wirtschaftlichkeit
Im Gegensatz zu einer Versorgung mit einem reinen Kabeldoppelsystem (welches
aufgrund der fehlenden Kabelreserven sowohl im Löschbezirk Lambach / St. Peter
als auch im Löschbezirk Ernsthofen mit der gegenwärtigen Netzsituation nicht
realisierbar ist) ergeben sich nach eigener Rechnung, bei der Installation von
zusätzlichen Trenntransformatoren, jährlich zusätzliche Verluste von ca. 2,45 GWh
(Einsatz von 4 Transformatoren, Verlustleistung in Abhängigkeit von der
eingesetzten Transformatorspezifikation und Übertragungsleistung).
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 148
Die Projektkosten belaufen sich, geschätzt aus den Anschaffungskosten für die
Trenntransformatoren inkl. den Kosten einer entsprechenden 110-kV-
Kabelverbindung (Material, Verlegung, Servitutskosten, Verkabelung von Mittel- und
Niederspannungs-Ortsnetzen, Behördenvorschreibung, Entschädigungen f.
Flurschäden + Engineering), dem Umspannwerk Pettenbach und Umbauarbeiten in
den Umspannwerken Vorchdorf und Kirchdorf zzgl. der 30-kV-Kabelanbindung
(Servitutskosten, Entschädigungen f. Flurschäden + Engineering) auf ca. 39 Mio. €.
(Einpflügen lt. Angebot der Fa. IFK) bzw. 53 Mio. (konservative Preisansätze bei der
Verkabelung). Somit liegen sie rein bei den Errichtungskosten um das 1,9 bis 2,5-
fache über den Kosten einer doppelsystemigen Freileitungsverbindung mit einem
110/30-kV-Umspannwerk in Pettenbach – Variante 9A - (20 …22 Mio. €).
Resultierend aus diesen Ergebnissen kann diese Variante zwar alle Erfordernisse
hinsichtlich regionaler Versorgung abdecken, jedoch ist sie unwirtschaftlich im Sinne
einer kostengünstigen Energieversorgung, und unangemessen im Sinne einer
effizienten, verlustarmen Energieversorgung und daher nicht Stand der Technik.
Nach § 6 ElWOG, (Grundsatzbestimmung) kann hierzu auch festgehalten werden,
„[...], daß Elektrizitätsunternehmen als kunden- und wettbewerbsorientierter Anbieter
von Energiedienstleistungen nach den Grundsätzen einer sicheren, kostengünstigen,
umweltverträglichen und effizienten Bereitstellung der nachgefragten
Dienstleistungen sowie eines wettbewerbsorientierten und wettbewerbsfähigen
Elektrizitätsmarktes agieren. Diese Grundsätze sind als Unternehmensziele zu
verankern.“
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 149
4.13 Variante 10: 110-kV-Verbindung Kirchdorf – Klaus zzgl. 110-kV-Verbindung Vorchdorf – Kremsmünster
4.13.1 Technische Beschreibung der Variante
Abbildung 4-20: Schematische Darstellung von 110-kV-Trassen von Kirchdorf nach Klaus und von Vorchdorf nach Kremsmünster, Quelle: eigene Darstellung
Eine 110-kV-Verbindung Klaus - Kirchdorf und Vorchdorf - Kremsmünster (Abbildung
4-20) erfordert die Erweiterung des 220-kV-Umspannwerks in der Nähe von Klaus.
Das Umspannwerk Klaus ist eingebettet in die 220-kV-Leitungsverbindung zwischen
dem Umspannwerk Ernsthofen und dem Umspannwerk Weißenbach, welche ein Teil
der (hinsichtlich Übertragungskapazität kritischen) Nord-Südverbindung des
österreichischen Übertragungssystems ist. Zusätzlich kommt es zu einer anderen
110-kV-Freileitung/Kabelverbindung vom Umspannwerk Vorchdorf nach
Kremsmünster, um die Sicherung der Region Vorchdorf zu gewährleisten. In
Kremsmünster ist weiters eine betrieblich offene Verbindung notwendig.
Bezüglich der konkreten Frage (s. Appendix 7.5, Abschnitt 1: Gliederungsbezogener
Fragenkatalog, Frage: 11.) hinsichtlich der Belastbarkeit der 220-kV-Verbindung
Ernsthofen-Weißenbach wird Folgendes festgehalten:
Seitens APG wird der Ausbau des 380-kV-Netzes zwar vorangetrieben, die
Realisierung des fehlenden 380-kV-Leitungsstückes zwischen UW Salzach Neu und
UW Tauern ist aufgrund rechtlicher und politischer Probleme zum gegebenen
Zeitpunkt aber nicht absehbar.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 150
Bis zur Inbetriebnahme dieses 380-kV-Leitungsstücks ist die 220-kV-Leitung
Ernsthofen – Weißenbach als eine der parallel laufenden Nord-Süd-Leitungen hoch
belastet.
4.13.2 Analyse der Variante für die Region Kremstal
Diese Variante ist eine Verbesserung der Versorgungssicherheit allerdings nur für
den Raum Kremstal. Folgende Punkte sind für die Auslegung einer entsprechenden
Trasse relevant:
− geographische Verhältnisse (Geländeformation, welche Freileitungs- bzw.
Kabelbau unter realistischem Kostenaufwand sehr aufwändig macht),
− Raumverhältnisse (Sicherstellung der baubedingten Trassenbreite),
− Rücksichtnahme auf angrenzende Grundstücke.
Die Bereitstellung ausreichender Reserveleistung im Falle einer
Leitungsunterbrechung für das Kremstal ist wegen der im Zuge des
marktabhängigen, nicht planbaren überregionalen und internationalen
Stromtransportes ausgelasteten APG–Leitungen und neuer geplanter
Kraftwerksprojekte entlang dieser 220-kV-Verbindung fraglich. Im
Ersatzversorgungsfall müssen zusätzlich zur Regelübertragung, die mit 2 x 300 MVA
veranschlagt ist, mindestens 50 MW (Kirchdorf) übertragen werden.
4.13.3 Analyse der Variante für die Region Almtal
Für die Region Almtal bringt diese zusätzliche Netzeinspeisung keine Verbesserung
der Versorgungssituation, da kein zusätzliches Umspannwerk zur Stützung des 30-
kV-Netzes möglich ist.
4.13.4 Analyse der Variante für die Region Vorchdorf
Durch die zusätzliche Verbindung von Vorchdorf nach Kremsmünster würde eine
Absicherung der Region stattfinden.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 151
4.13.5 Analyse der Variante für die Region Steyr
Für die Region Steyr ist diese Variante vorteilhaft, weil ab dem Knoten
Kremsmünster eine doppelte Einspeisung über das Umspannwerk Kremsmünster
vorhanden ist.
4.13.6 Überregionale Auswirkungen und Wirtschaftlichkeit
Die Wirtschaftlichkeit dieser Variante richtet sich hier vor allem an den Kosten einer
Leitungsverbindung vom Umspannwerk Kirchdorf zum 220-kV-Netzknoten in Klaus.
Hierfür müssten aus Gründen der (n-1)-Sicherheit wiederum ein 110-kV-
Doppelsystem mit zwei 220 / 110-kV-Netzkuppelumspanner installiert werden. Die
Kosten einer Leitungsverbindung liegen vor allem in der schwierigen und beengten
Geländeformation bis Klaus und der in Summe (Vorchdorf - Kremsmünster und
Kirchdorf - Klaus) größeren Trassenlänge. Eine im Vergleich in Summe höhere
Annäherung an bebaute Gebiete im Vergleich zur Variante Umspannwerk Vorchdorf
- Steinfelden - Kirchdorf ist für beide Trassen nicht ausgeschlossen.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 152
4.14 Variante 11: 110-kV-Gemeinschaftsleitung ÖBB-EAG Vorchdorf – Wartberg
4.14.1 Technische Beschreibung der Variante
Abbildung 4-21: Schematische Darstellung eine 110-kV-Gemeinschaftsleitung mit
den Österreichischen Bundesbahnen von Vorchdorf nach Wartberg, Quelle: eigene
Darstellung
Die Versorgung der Region Almtal erfolgt weiterhin über die 30-kV-Leitungen
Kirchdorf - Scharnstein, Vorchdorf - Steinfelden und Gmunden - Kasberg. In
Gemeinschaft mit der ÖBB soll annahmegemäß ein 110-kV-Doppelsystem auf einer
speziellen Mastkonstruktion gemeinsam mit dem 110-kV–ÖBB-System von
Vorchdorf nach Wartberg geführt werden. Der Vorteil liegt in der Ersparnis einer
zweiten Trasse. Ein Umspannwerk in Steinfelden oder in der Nähe der Region Almtal
ist in dieser Variante nicht vorgesehen.
Aus wirtschaftlicher Perspektive wird u.a. auf die folgenden Vor- und Nachteile einer
solchen Gemeinschaftsleitung hingewiesen [50]:
Vorteile
• Möglichkeit der Realisierung von Leitungsprojekten auf gleichen Trassen,
• Höhere Trassenausnutzung (Übertragungsleistung je Trassenbreite),
• Geringerer Aufwand für Grundablösung und Entschädigungen.
Nachteile
• Konzeption teurer Mastkonstruktionen (große Masthöhe) mit erhöhter
Trassenbreite,
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 153
• Mehraufwand bei Leitungseinschleifungen und Einführungen in
Umspannwerke,
• Mehraufwand durch notwendige Symmetrierungsmaßnahmen (Setzen von
Verdrillungsmasten),
• Erhöhung der Störquote durch größere Blitzeinschlagsraten und damit
Verminderung der Versorgungszuverlässigkeit,
• Umbau auf Gemeinschaftsleitungen entspricht einem vollständigen Neubau,
bei dem die alten Tragwerke nicht verwendet werden können.
Hinsichtlich einer solchen Kombination müssen folgende Punkte berücksichtigt
werden:
1. Netztechnische Rückwirkungen auf Grund niederfrequenter
elektromagnetischer Beeinflussungen
2. Netzsicherheit
3. Verfügbarkeit von Leitungszügen auf Gemeinschaftsgestängen
(Störungsbehebung)
4. Betriebsführung und Schutz
ad. 1.) Netztechnische Rückwirkungen auf Grund niederfrequenter elektromagnet-
ischer Beeinflussungen
Die Grundlagen für diese Untersuchung basieren auf [51] und [52]. Weiterführende
Untersuchungen erfolgten in [53]. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt
zusammenfassen:
„Die Beeinflussung des 110-kV-Bahnnetzes durch eingekoppelte, kapazitive
Spannungen aus dem 110-kV-Drehstromnetz im Normalbetrieb, eine 50 Hz
Komponente von max. 4 % im 16 2/3 Hz Netz bei einer Grenzlänge von 650 km
auftritt.“ ([53], S.21 )
„Die Beeinflussung des 110-kV-Bahnnetzes durch eingekoppelte, kapazitive
Spannungen aus dem 110-kV-Drehstromnetz bei Erdschluss im Drehstromnetz, eine
50 Hz Komponente von max. 4 % im 16 2/3 Hz Netz bei einer Grenzlänge von 140
km auftritt.“ ([53], S.21)
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 154
„Die Beeinflussung einer 50 Hz Komponente im Falle eines Erdschlusses im 16 2/3
Hz Netz erfolgt mit ca. 0,1 A/km Gemeinschaftslänge. Dieser Strom überlagert sich
dem eigentlichen 16 2/3 Hz–Erdschlussreststrom.“ ([53], S.21)
ad. 2.) Netzsicherheit
Durch mechanische Fehlstellen bzw. Übermüdung bedingt, kann es bei einem
mechanischen Defekt im konstruktionsbedingt übergeordneten System zu einer
Leiterseilberührung mit dem darunterliegenden Leitungssystem kommen. Zusätzlich
zur jeweilig systemeigenen 16 2/3-Hz- oder 50-Hz Komponente würde sich dann das
jeweilig andere System überlagern.
Dieser Zwischensystemfehler kann als einpoliger Erdfehler des jeweils höher
aufgehängten Systems mit einem zusätzlichen Übergangswiderstand (anderes
Netzsystem) verstanden werden und es tritt ein komplexes Störungsbild ein.
ad. 3.) Verfügbarkeit von Leitungszügen auf Gemeinschaftsgestängen (Störungs-
behebung)
Um Betriebseinschränkungen mit nachfolgender reduzierter Verfügbarkeit zu
vermeiden, müssen die Abschaltmöglichkeiten und die Zugänglichkeit im
Normalbetrieb und insbesondere im Störungsbetrieb rechtsverbindlich gesichert
werden.
ad. 4.) Betriebsführung und Schutz
Bei der Betriebsführung können in betrieblicher und organisatorischer Hinsicht nach
[50] nur Nachteile angegeben werden:
• Zusätzliche Systemabschaltungen bei Revisions- und Montagearbeiten sind
erforderlich,
• Notwendigkeit einer Koordinierung aller Schalthandlungen zwischen
verschiedenen Benützern,
• Längere Leitungsabschaltungen zum Zweck des Umbaus sind meist nicht
möglich,
• Beschränkung zukünftiger Erweiterungsmöglichkeiten des einzelnen
Benutzers der Gemeinschaftsleitung.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 155
4.14.2 Analyse der Variante für die Region Kremstal
Für die Region Kremstal kann nur bedingt eine Entlastung gesehen werden, da der
Abzweig im Raum Wartberg erfolgt. Es erfolgt lediglich eine „Vorverlagerung des
Stichleitungsabzweiges“. Ein Common-Mode-Fehlerfall von Wartberg bis Kirchdorf
kann mit dieser Variante nicht abgedeckt werden.
4.14.3 Analyse der Variante für die Region Almtal
Für die Netzstruktur in der Region Almtal bringt diese Variante keine Entlastung, da
die Netzanspeisungspunkte weiterhin von den Umspannwerken Vorchdorf, Kirchdorf
und Gmunden ausgehen.
Eine geringfügige Verbesserung ergibt sich durch die bessere Versorgungssitutaion
des UW Vorchdorf.
4.14.4 Analyse der Variante für die Region Vorchdorf
Die Versorgungssicherheit für den Raum Vorchdorf wird durch den zweiseitigen
Anschluss an das 110-kV-Netz sichergestellt. Um jedoch Betriebseinschränkungen
mit nachfolgender reduzierter Verfügbarkeit zu vermeiden, müssen die
Abschaltmöglichkeiten (bei Revisions- und Montagearbeiten) und die Zugänglichkeit
im Normalbetrieb und insbesondere im Störungsbetrieb (Zwischensystemfehler)
rechtsverbindlich gesichert werden.
4.14.5 Analyse der Variante für die Region Steyr
Für die Region Steyr wird eine zusätzliche Versorgungssicherung über die
Umspannwerke Vorchdorf/Kremsmünster/Bad Hall sichergestellt. Mit
Einschränkungen in der Betriebsführung, der Zuverlässigkeit und dem Schutz ist
allerdings zu rechnen.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 156
4.15 Variante 12: Kraftwerksbau in der Region Kirchdorf
4.15.1 Technische Beschreibung der Variante
Abbildung 4-22: Schematische Darstellung für einen Kraftwerksbau in der Region Kirchdorf, Quelle: eigene Darstellung
200 MW – Gasturbine bzw. 200 MW – Gas und Dampfturbinenanlage Der Bau eines Gaskraftwerks in der Region Kirchdorf (Abbildung 4-22) entspricht
einer kraftwerkstechnischen Stützung des Netzes. Diese Stützung muss einer
Versorgung des Raumes Kremstal bzw. Steyr plus einer Reservehaltung für
zukünftige Entwicklungen genügen.
Durch Kombination einer Gasturbine mit einer Dampfturbine kann der Wirkungsgrad
einer Anlage wesentlich erhöht werden. Neben der Nutzung der Abwärme aus der
Gasturbine kann im Kondensationsabschnitt des Dampfkreislaufes eine
Fernwärmeauskoppelung stattfinden. Eine GuD-Anlage wird aufgrund des hohen
Wirkungsgrades grundsätzlich als Grundlast– oder Mittellastkraftwerk eingesetzt.
Im Falle der Errichtung einer solchen Anlage im Raum Kirchdorf ist eine zweiseitige
Einspeisung in die 110-kV-Leitung vom Umspannwerk Steyr Nord bis zum
Umspannwerk Kirchdorf vorhanden.
Ein Kraftwerk muss, um hinsichtlich der Einspeisekapazität mit den Leitungslösungen
vergleichbar zu sein, für eine Leistung von mindestens 200 MW ausgelegt sein.
4.15.2 Analyse der Variante für die Region Kremstal
Aus Sicht der elektrischen Energieversorgung ist bei redundanter Versorgung die
Region Kremstal gesichert. Allerdings können hinsichtlich standort- und
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 157
umweltbezogener Problematiken (Infrastruktur, Emissionen, …) keine Aussagen
getroffen werden.
4.15.3 Analyse der Variante für die Region Almtal
Die Elektrizitätsversorgung des Raumes Almtal ist mit dem Bau einer solchen Anlage
bei gleichzeitigem Status-Quo im Netzausbau nicht betroffen. Die Begründung hierfür
liegt in der begrenzten Übertragungskapazität der 30-kV-Stichleitung von Kirchdorf
nach Scharnstein. Bei weiteren Lastanstiegen in der Region kann diese Variante
keine Entspannung der Netzsituation herbeiführen.
4.15.4 Analyse der Variante für die Region Vorchdorf
Für die Region Vorchdorf bringt der Bau eines solchen Kraftwerks keine Entlastung.
4.15.5 Analyse der Variante für die Region Steyr
Die Region Steyr könnte eine zusätzliche Abstützung über die 110-kV-Leitung von
Kirchdorf über Kremsmünster und Bad Hall erfahren.
4.15.6 Überregionale Auswirkungen und Wirtschaftlichkeit
200 MW - Gasturbine
Nach den Quellen [28], [36], [79] und [16] kann von folgenden Kosten für ein
Gaskraftwerk ausgegangen werden:
• Spezifische Investitionskosten: ~150-200 €2006/kW,
wobei dies Free-on-Board-Kosten sind, d.h. es wird die Gasturbine, der
Generator, der Lufteinlass mit Filter und Lärmschutz, der Abgasschornstein,
Starter und Steuerung und das Brennersystem berücksichtigt.
Die Kosten für eine schlüsselfertige Anlage können mit 60-100 % höher
veranschlagt werden.
• Betrieb- und Wartungskosten: ~0,007 €/kWhel,
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 158
Als Richtwerte für die jährlichen Wartungs- und Instandhaltungskosten nach
Komponenten: Komponente % der Investitionskosten
Heißwasserkreislaufkomponente 1,8
Schaltanlage 1,8
Gebäudetechnik 1,6
Bautechnik 1
• Anfahrtskosten (Kaltstart): 43 €/MW,
wobei die Brennstoff- und Verschleißkosten pro Startvorgang ca. 10 €/MW
betragen.
Nach [38] beträgt die ungefähre Hochfahrzeit einer Gasturbine bei 20 min, wobei hier
von einer vorangegangenen Stillstandszeit von mehr als 8 h ausgegangen wird.
Die Technische Lebensdauer liegt im Vergleich zu Kabel oder Freileitungen mit 20
Jahren in einem eher geringen Bereich. Die Wirtschaftlichkeit der Anlage ist
zusätzlich auch von der Anzahl der Volllaststunden abhängig.
Die geforderte Redundanz kann nur erreicht werden, wenn für die Netzstützung zwei
Anlagen errichtet werden (Einhaltung der Möglichkeit von Instandhaltungs- und
Revisionsarbeiten muss gewährleistet sein), wobei eine Anlage als quasi ständig
verfügbarer Netzersatz immer im „stand-by“ – Betrieb gehalten und gezahlt werden
muss.
Der Einsatz selbst erfolgt möglicherweise nur wenige Stunden pro Jahr, womit eine
für die Wirtschaftlichkeit erforderliche Mindestvolllaststundenanzahl nicht erreicht
wird. Die Kosten für eine solche Betriebsweise können nur schwer abgeschätzt
werden. Gleichzeitig muss berücksichtigt werden, dass eine solche Investition (als
Beitrag zur Netzstützung) in die Netzkosten miteingerechnet werden muss.
200 MW Gas- und Dampfturbine
Nach unterschiedlichen Quellen können folgende Aussagen über die spezifischen
Investitionskosten gemacht werden:
• „Free-on-Board“ Anlagen [36] mit einer elektrischen Leistung von ca. 200 MW
können mit spezifischen Kosten von 450-500 €/kWel veranschlagt werden. Die
Kosten von „schlüsselfertigen“ Anlagen liegen bis zu ca. 75 % höher [74].
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 159
Die Anfahrtszeiten betragen unterschiedlichen Quellen zufolge 4-5 h beim Kaltstart,
2-3 h im Warmstart und ca. 1 h beim Heißstart.
Die Bauzeit einer Anlage liegt zwischen 2 und 3 Jahren, die Lebenszeit beträgt ca.
25 Jahre. Je nach Fahrweise ist die Anlage auf 150.000-200.000 Betriebsstunden
ausgelegt [74].
Für den (n-1)-sicheren Betrieb muss festgehalten werden, dass die Verfügbarkeit der
Anlagen nicht einer Verfügbarkeit durch eine zusätzliche Netzanbindung
gleichzusetzen ist.
Bezüglich der Redundanz gilt dasselbe wie für die Gasturbine.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 160
5 Vergleich der Varianten
5.1 Untersuchungsumfang
In Tabelle 5.1 erfolgt einer Auflistung der im Rahmen dieses Gutachtens
untersuchten Varianten für eine langfristig gesicherte Stromversorgung der Regionen
Kremstal, Almtal, Vorchdorf und Steyr. Die Inhalte der Tabelle nehmen Bezug auf die
Kapitel
• 4.1 „Variante 1: Derzeitiger Netzzustand (Nullvariante)“,
• 4.2 „Variante 2: Dezentrale Einspeisung“,
• 4.3 „Variante 3: Verstärkung des 30-kV-Netzes in der Region Almtal“,
• 4.4 „Variante 4: 30-kV-Verkabelung der Region Almtal und 30-kV-Ersatzver-
sorgung für die Region Kremstal“,
• 4.5 „Variante 5: 110-kV-Kabelverbindung (Vollverkabelung) Vorchdorf -
Kirchdorf über ein (neu anzulegendes) Umspannwerk in Steinfelden“,
• 4.6 „Variante 6: 110-kV-Kabelverbindung Vorchdorf - Kirchdorf über ein (neu
anzulegendes) Umspannwerk in Steinfelden und einseitige Verwendung von
Trenntransformatoren“,
• 4.7 „Variante 7: 110-kV-Kabelverbindung Vorchdorf - Kirchdorf über ein (neu
anzulegendes) Umspannwerk in Steinfelden und zweiseitige Verwendung von
Trenntransformatoren“,
• 4.8 „Variante 8: 110-kV-Freileitungsverbindung Vorchdorf - Kirchdorf über ein
(neu anzulegendes) Umspannwerk in Steinfelden“,
• 4.9 „Variante 9: 110-kV-Freileitungsverbindung Vorchdorf - Kirchdorf über eine
nördlich gelegene Trasse (ohne Umspannwerk im Trassenverlauf)“
• 4.10 „Variante 9A: 110-kV-Freileitungsverbindung Vorchdorf – Kirchdorf über
eine nördlich gelegene Trasse und ein (neu anzulegendes) Umspannwerk in
der Nähe von Pettenbach)“
• 4.11 „Variante 9B: 110-kV-Kabelverbindung Vorchdorf – Kirchdorf über eine
nördlich gelegene Trasse und ein (neu anzulegendes) Umspannwerk in der
Nähe von Pettenbach, mit einseitiger Verwendung von Trenntransformatoren“
• 4.12 „Variante 9C: 110-kV-Kabelverbindung Vorchdorf – Kirchdorf über eine
nördlich gelegene Trasse und ein (neu anzulegendes) Umspannwerk in der
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 161
Nähe von Pettenbach, mit zweiseitiger Verwendung von Trenntransform-
atoren“
• 4.13 „Variante 10: 110-kV-Verbindung Kirchdorf - Klaus zzgl. 110-kV-
Verbindung Vorchdorf - Kremsmünster“,
• 4.14 „Variante 11: 110-kV-Gemeinschaftsleitung ÖBB-EAG Vorchdorf –
Wartberg“,
• 4.15 „Variante 12: Kraftwerksbau in der Region Kirchdorf“.
Als zusätzliche Kriterien sind die
• technische Realisierbarkeit (welche im Rahmen der aufgezählten Kapitel
überprüft wurde), und
• eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Diese erfolgt über branchenübliche
Erfahrungswerte und eine Plausibilitätsprüfung der von der Energie AG
bekanntgegebenen Investitionskostenabschätzungen der Varianten
von Bedeutung.
Die technische Realisierbarkeit wird mit ja/nein klassiert; bei der
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung werden die Investitionskosten angegeben.
5.2 Kostenbetrachtungen
Hinsichtlich der Kosten von Kabellösungen wird seitens des Gutachters eine
risikoaverse Position vertreten, allerdings werden in einer Variantenberechnung die
Kosten des Richtpreisangebots der Fa. IFK Gesellschaft m.b.H. für eine
Kabelverlegung ebenfalls bestimmt. Dadurch ergibt sich bei 110-kV-Kabellösungen
ein verlegungsbedingter Preiskorridor.
Bezüglich der konkreten Frage (s. Appendix 7.5, Abschnitt 1: Gliederungsbezogener
Fragenkatalog, Frage: 4.) hinsichtlich der Übertragbarkeit von Kostenangaben anderer Quellen, wird Folgendes festgehalten:
Die in anderen Quellen angeführten Kostenangaben sind nur bedingt verwendbar, da
in der zitierten Quelle von höheren Leitungsauslastungen ausgegangen wird. Wie
bekannt ist, sind die geringeren Stromwärmeverluste beim Kabel speziell bei hohen
spezifischen Leitungsauslastungen von Bedeutung.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 162
Im gegenständlichen Projekt verschieben sich die Kostenrelationen bei der
Vollkostenrechnung – auf Grund der geringen spezifischen Leitungsauslastung im
Regelbetrieb und der zusätzlichen Verluste in den Trenntransformatoren – weiter
zugunsten einer Freileitungslösung.
Ebenfalls bezüglich der konkreten Fragen (s. Appendix 7.5, Abschnitt 1:
Gliederungsbezogener Fragenkatalog, Frage: 5.) hinsichtlich der Kosten für Betrieb, Wartung und Unterhaltung der beiden Leitungsarten bzw. der allgemeinen
Kostensituation (s. Appendix 7.6, Abschnitt 2: Wirtschaftliches Umfeld einer
Verkabelung – Frage: 1 und Frage: 2 hinsichtlich der herangezogenen Quellen und
der transparenten Darstellung der Kostenberechnungsunterlagen) wird Folgendes
festgehalten:
Je nach Anwendungsfall wurden österreichische Preise vergleichbarer bereits
durchgeführter Projekte der Elektrizitätswirtschaft bzw. internationale Preisstellungen
bzw. Vorgaben des finnischen Regulators unter Berücksichtigung einer allfälligen
Preisgleitung bzw. (im Fall der Trenntransformatoren) reale Angebote herangezogen.
Die Angaben der Energie AG wurden – auch in Kenntnis branchenüblicher Kosten –
seitens des Institutes für elektrische Anlagen der Technischen Universität Graz auf
Plausibilität geprüft und durch aktuelle Richtpreisofferte untermauert.
So ist z.B. in den offiziellen Festlegungen des finnischen Regulators für die
Betriebskosten von 110-kV-Freileitungen ein Wert angegeben, der – als Barwert auf
die Errichtungskosten umgelegt – im Bereich einiger weniger Prozent der gesamten
Errichtungskosten liegt. Er ist damit im Sinne einer nachhaltigen und damit
langfristigen Betrachtung von untergeordneter Bedeutung.
In Appendix 7.6 ist eine detaillierte Kostenabschätzung wiedergegeben. Diese
Tabelle ergibt sich aus den technisch notwendigen Aufwendungen und den o.a.
Preisen.
Da es sich hierbei
• wegen der realpolitischen Position der Technischen Universität am
Marktgeschehen nur um eine Preiskontrolle „am grünen Tisch“ handeln kann
(keine verbindlichen Offerte) und
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 163
• realistischere Kosteneinschätzungen dem Controlling eines Netzbetreibers
wie der EAG zugestanden werden und
• sich die bei einer positionsweisen Nachrechnung ergebenden Preisdifferenzen
beim ausschlaggebenden Gesamtpreis ausgleichen,
sind die im Gutachten wiedergegebenen Preise im Sinne einer Grobkosten-Analyse
zu verstehen und geben die Größenordnung der Projektkosten wieder.
Daher sind im Gutachten bewusst die von der EAG angegebenen Preise
übernommen worden, da bei keiner Position ein Einwand im Sinne einer
signifikanten Über- / Unterschreitung eines Richtpreises festgestellt werden konnte.
Ausnahme: Lediglich bei Var. 4 (30-kV-Ersatzlösung der Region Almtal und 30-kV-
Ersatzversorgung für die Region Kremstal) wurde vom szt. von der EAG
abgegebenen Richtpreis abgegangen und gemäß der Kontrollkalkulation seitens des
Institutes für elektrische Anlagen der Technischen Universität Graz ein Wert von 51
Mio. € eingesetzt.
Warnhinweis: Die Art der Kalkulation, die konkreten Zahlenwerte und die
zahlenmäßig untermauerten Gesamtaussagen sind für andere Projekte sowohl im
Bereich der EAG als auch in der übrigen österreichischen Elektrizitätswirtschaft
wegen der Verschiedenheit der Ausgangssituationen, der technischen Details und
der ökonomisch-ökologischen Randbedingungen nicht zu verallgemeinern.
Bezüglich der konkreten Frage (s. Appendix 7.5, Abschnitt 1: Gliederungsbezogener
Fragenkatalog, Frage: 6.1.) hinsichtlich der Gesamtkosten für 4 Trenntransformatoren wird Folgendes festgehalten:
Ein aktuelles Angebot der Fa. Siemens belegt derzeit einen Stückpreis für einen
110/110-kV-Trenntrafo (Bemessungsleistung: 200 MVA) von 1,78 Mio. Euro.
Rechnet man die Kosten für Transport, Einbau, Fundament, usw. dazu, so
erscheinen die Angaben der Energie AG weitestgehend plausibel.
So ist z.B. aus den offiziellen Festlegungen des finnischen Regulators für
Großtransfomatoren unter Einrechnung eines Zuschlags für die geforderte
Schrägregelung in Höhe von 15% ein Preis von 1,8 Mio. Euro ableitbar. Da diese
Angaben aus dem Jahr 2007 stammen, wird bei der Anwendung der Preislisten eine
branchenübliche Gleitung von 3% p.a. berücksichtigt
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 164
Bezüglich der konkreten Frage (s. Appendix 7.5, Abschnitt 1: Gliederungsbezogener
Fragenkatalog, Frage: 6.2.) hinsichtlich der Übertragungsverluste in den Trenntransformatoren auf Basis der durchgeleiteten Strommengen wird Folgendes
festgehalten:
Bei Transformatoren ist zwischen stromabhängigen (Kupferverlusten) und
stromunabhängigen Verlusten (Eisenverlusten) zu unterscheiden. Bei
Transformatoren dieser Dimension ergeben alleine die stromunabhängigen
Eisenverluste der vier Trenntransformatoren etwa 2,5 GWh pro Jahr. Die
stromabhängigen Kupferverluste sind demgegenüber bei einer durchschnittlichen
Übertragungsleistung von 60 MVA laut Wirtschaftlichkeitsberechnung
vernachlässigbar.
Das vorliegende Angebot der Fa. Siemens benennt gar 85 kW an Eisenverlusten für
einen derartigen Trenntrafo. Daraus würden sich etwa 3,0 GWh pro Jahr an
stromunabhängigen Eisenverlusten ergeben.
5.3 Methodik
Wesentlichstes Bewertungskriterium einer Variante ist die Erfüllung der
regionenspezifischen Erfordernisse an eine langfristig sichere und effiziente
Energieversorgung. Diese beinhalten die Berücksichtigung
• des steigenden Energieverbrauchs,
• die Verlustminimierung im Netzbetrieb,
• des Stands der Technik in der Netz(ausbau)planung (z.B. (n-1)-Kriterium und
Kabelreserve) und hinsichtlich Netzsicherheit und Netzzuverlässigkeit (siehe
Kapitel 2.3)
• die Kostenreduktion im Netzbetrieb.
Für die Teilregionen wurde zur Bewertung eine symbolische Nomenklatur eingeführt:
• „+“ bedeutet, dass den Ausführungen des Gutachtens folgend, diese Variante
die regionenspezifischen Erfordernisse vollinhaltlich erfüllt.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 165
• „ – “ bedeutet, dass den Ausführungen des Gutachtens folgend, diese
Variante die regionenspezifischen Erfordernisse nicht erfüllt.
• „~“ bedeutet, dass den Ausführungen des Gutachtens folgend, diese Variante
die regionenspezifischen Erfordernisse nur bedingt oder teilweise erfüllen
kann.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 166
Varianten
Erfüllung der Erfordernisse einer langfristigen, sicheren und effizienten Energieversorgung Technische
Realisierbarkeit Investitions-
kosten
Region Kremstal Region Almtal Region Vorchdorf Region Steyr
1 Nullvariante − − − −
ja − Kap. 4.1.2 4.1.3 4.1.4 4.1.5
2 Dezentrale Einspeisung − ~ − −
ja k.A. Kap. 4.2.2 4.2.3 4.2.4 4.2.5
3 Verstärkung des 30-kV-Netzes in der Region Almtal
− ~ − − ja ~ 5 Mio. €
Kap. 4.3.2 4.3.3 4.3.4 4.3.5
4 30-kV-Verkabelung der Region Alm-tal und 30-kV-Ersatzversorgung für die Region Kremstal
~ ~ ~ ~ ja ~51 Mio. €
Kap. 4.4.2 4.4.3 4.4.4 4.4.5
5 110- kV-Kabel (Vollverkabelung) über (neu anzulegendes) UW Steinfelden
+ + + + nein
~43 Mio. €
K..Preis:
~37 Mio. € Kap. 4.5.2 4.5.3 4.5.4 4.5.5
6
110-kV-Kabelverbindung über ein (neu anzulegendes) UW Steinfelden und einseitige Verwendung von Trenntransformatoren
Var. A Var. B Var. A Var. B Var. A Var. B Var. A Var. B
ja
~50 Mio. €
K.Preis:
~44 Mio. €
+ - + + - + ~ -
4.6.2.1 4.6.2.2 4.6.3.1 4.6.3.2 4.6.3.1 4.6.3.2 4.6.4.1 4.6.4.2
7
110-kV-Kabelverbindung über ein (neu anzulegendes) UW Steinfelden und zweiseitige Verwendung von Trenntransformatoren
+ + + + ja
~57 Mio. €
K.Preis:
~50 Mio. Kap. 4.7.2 4.7.3 4.7.4 4.7.5
8 110-kV-Freileitung über (neu anzu-legendes) UW Steinfelden
+ + + +
ja
~17 Mio. €
mit 5 km
Teilverkabelung:
+3,2 (2,5) Mio.€ Kap. 4.8.2 4.8.3 4.8.4 4.8.5
Tabelle 5.1 Bewertungsschema als Zusammenfassung der Versorgungsvarianten für die Regionen Kremstal/Almtal/Vorchdorf/Steyr: (+) Erfordernisse erfüllt, (-) Erfordernisse nicht erfüllt, (~) Erfordernisse nur bedingt/teilweise erfüllbar. „K.Preis“ bezeichnet den Korridorpreis lt. Richtpreisangebot Fa. IFK.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 167
Varianten
Erfüllung der Erfordernisse einer langfristigen, sicheren und effizienten Energieversorgung Technische
Realisierbarkeit Kosten
Region Kremstal Region Almtal Region Vorchdorf Region Steyr
9 110-kV-Freileitung Nordroute (ohne UW im Trassenverlauf)
+ − + +
ja
~ 12 Mio. €
mit 5 km
Teilverkabelung:
+3,2 (2,5) Mio.€ Kap. 4.9.2 4.9.3 4.9.4 4.9.5
9A 110-kV-Freileitung Nordroute (mit UW im Trassenverlauf)
+ Kap. 4.10.2
+ 4.10.3
+ 4.10.4
+ 4.10.5
ja
~17 Mio. €
mit 5 km Kabel:
+3,2 (2,5) Mio.€
9B
110-kV-Kabelverbindung über ein (neu anzulegendes) UW Pettenbach und einseitige Ver-wendung von Trenntransform-atoren
Var A Var.B
+ - 4.11.2.1 4.11.2.1
Var A Var.B
- + 4.11.3.1 4.11.3.2
Var A Var.B
- + 4.11.4.1 4.11.4.2
Var A Var.B
~ - 4.11.5.1 4.11.5.2
ja
~41 Mio. €
K.Preis:
~39 Mio. €
9C
110-kV-Kabelverbindung über ein (neu anzulegendes) UW Pettenbach und zweiseitige Ver-wendung von Trenntransformatoren
+ Kap. 4.12.2
+ 4.12.3
+ 4.12.4
+ 4.12.5
ja
~48 Mio. €
K.Preis:
~45 Mio. €
10 110-kV-Freileitung Kirchdorf - Klaus und Vorchdorf - Kremsmünster
+ − + + ja ~33 Mio. €
Kap. 4.13.2 4.13.3 4.13.4 4.13.5
11 110-kV-Gemeinschaftsleitung ÖBB-EAG Vorchdorf -Wartberg
~ − ~ ~ ja ~15 Mio. €
Kap. 4.14.2 4.14.3 4.14.4 4.14.5
12 Kraftwerksbau in der Region Kirchdorf
+ − − ~ ja >100 Mio. €
Kap. 4.15.2 4.15.3 4.15.4 4.15.5
Fortsetzung Tabelle 5.1: Bewertungsschema als Zusammenfassung der Versorgungsvarianten für die Regionen Kremstal/Almtal/Vorchdorf/Steyr: (+) Erfordernisse erfüllt, (-) Erfordernisse nicht erfüllt, (~) Erfordernisse nur bedingt/teilweise erfüllbar. „K.Preis“ bezeichnet den Korridorpreis lt. Richtpreisangebot Fa. IFK.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 168
Unter Einbeziehung der volkswirtschaftlichen/technischen Erfordernisse einer
umfassenden Lösung für alle Teilregionen und der Grundvoraussetzung der
technischen Realisierbarkeit bleibt zusammenfassend festzustellen, dass die
Varianten
• „110-kV-Freileitungsverbindung Vorchdorf - Kirchdorf über ein (neu
anzulegendes) Umspannwerk in Steinfelden“ (Variante 8) und
• „110-kV-Kabelverbindung Vorchdorf - Kirchdorf über ein (neu anzulegendes)
Umspannwerk in Steinfelden und zweiseitige Verwendung von
Trenntransformatoren“ (Variante 7)
bzw. die Varianten
• „110-kV-Freileitungsverbindung Vorchdorf – Kirchdorf über eine nördlich
gelegene Trasse und ein (neu anzulegendes) Umspannwerk in der Nähe von
Pettenbach“ (Variante 9A) und
• „10-kV-Kabelverbindung Vorchdorf – Kirchdorf über eine nördlich gelegene
Trasse und ein (neu anzulegendes) Umspannwerk in der Nähe von
Pettenbach, mit zweiseitiger Verwendung von Trenntransformatoren“
(Variante 9C)
alle Bedingungen erfüllen.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 169
6 Erkenntnisse des Gutachtens Es wird festgestellt, dass für eine langfristige wirtschaftliche Entwicklung der
Regionen Almtal, Kremstal, Vorchdorf und Steyr ein Netzausbau zur Sicherstellung
einer zuverlässigen, qualitativ hochwertigen Energieversorgung notwendig ist. Die
dafür notwendigen Maßnahmen beruhen auf einer hinsichtlich Common-Mode-
Absicherung redundanten 110-kV-Versorgung und entsprechenden
Begleitmaßnahmen auf der 30-kV-Ebene (Verkabelung), speziell für die Region
Almtal. Aus dem Vergleich der Varianten ist festzustellen, dass eine
Freileitungsverbindung oder eine Kabeltrasse inklusive Trenntransformatoren über
ein (neu anzulegendes) Umspannwerk in Steinfelden die Elektrizitätsversorgung aller
vier Teilregionen langfristig sichern kann. Alternativ dazu, wenn auch
elektrotechnisch ungünstiger und mit höheren Verlusten behaftet, erfüllt auch eine
nördlich gelegene Trasse mit einem (neu anzulegenden) Umspannwerk in der Nähe
von Pettenbach diese Aufgaben.
Aus Gründen der Energieeffizienz, der Kostensituation und dem volkswirtschaftlichen
Nutzen ist die Freileitungsvariante gegenüber der 110-kV-Kabellösung mit
beidseitigen Trenntrafos, gekoppelt mit weiteren Netzausbaumaßnahmen, wie einer
Verkabelung der 30-kV-Versorgung im Raum Almtal, vorzuziehen. Hierbei sind die
beiden Freileitungslösungen (über UW Steinfelden bzw. UW Pettenbach)
gleichpreisig, wobei aber die Südvariante (über UW Steinfelden) verlustoptimiert ist.
Als Untervariante der Freileitungs-Lösungen ist es auch eine beschränkte
Teilverkabelung denkbar, allerdings wird darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf
die knappe Kabelreserve und allfällige weitere im Netzbezirk Ernsthofen notwendige
Erweiterungsprojekte die verfügbare Kabelreserve unter Berücksichtigung der
Gesamtsituation im Zentralraum Oberösterreichs sorgfältig zu verplanen ist.
Bezüglich der Varianten mit Vollverkabelung (einschließlich Trenntrafos in UW
Vorchdorf und UW Kirchdorf) ist die nördliche Variante (über UWPettenbach)
kostengünstiger, wobei die Mehrverluste im 30-kV-Netz auf Grund der längeren
Kabelwege den Mehrpreis einer verlustoptimierten südlichen Trasse nicht aufwiegen
können. Die Möglichkeit einer alternativen Verlegung durch Einpflügen eröffnet bei
den Preisen einen Preiskorridor, wobei die Anzahl der kostenintensiven
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 171
7 Appendix
7.1 Netzspannungsqualität
7.1.1 Auswirkungen von Abweichungen von der Nennspannung
Abweichungen von der Nennspannung können – je nach Dauer und Höhe der
Abweichung – zu Funktionsstörungen bei elektrischen Geräten führen. Die in der
Europanorm EN 50160 festgelegten Grenzen sind nicht als Verträglichkeitspegel
anzuwenden. Das heißt, dass es empfindliche Geräte geben kann, die bereits bei
geringeren Abweichungen in ihrer Funktion beeinträchtigt sind, und robuste Geräte,
die auch bei größeren Abweichungen von der Nennspannung funktionieren.
7.1.1.1 Elektronische Schaltungen, Personal Computer
Die in den USA ausgearbeitete und international angewendete CBEMA-Kurve gibt
für elektronische Geräte den Bereich der Versorgungsspannung vor. Sie legt
Grenzwerte für die Abweichung der Spannung vom Sollwert in Abhängigkeit der
Dauer der Störung fest. Für Spannungen außerhalb des Bereiches wird durch den
Gerätehersteller im Allgemeinen keine Garantie für einwandfreie Funktion
abgegeben.
Ausschlaggebend für die Sensitivität eines elektronischen Gerätes auf
Spannungseinbrüche und –unterbrechungen ist vor allem die Dimensionierung des
Netzteiles.
Abbildung 7-1: CBEMA-Grenzkurve der zulässigen Abweichung der Spannung von dem Nennwert bei elektronischen Geräten
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 172
7.1.1.2 Abfall von Schützen
Der Arbeitsbereich von Magnetspulen endet bei ca. 70-85 % der Nennspannung.
Darunter kann ein gesicherter Betrieb nicht garantiert werden.
7.1.1.3 Asynchronmotoren
Das Anlaufmoment von Asynchronmotoren nimmt quadratisch mit der Spannung ab.
Bei einem Absinken der Spannung auf 90 % sinkt daher das Anlaufmoment auf
ca. 80 % ab. In ungünstigen Fällen kann es daher vorkommen, dass Asynchron-
motoren bei Unterspannung nicht anlaufen. Weiters erwärmt sich ein
Asynchronmotor bei Unterspannung wegen der erhöhten Stromaufnahme stärker.
Dies führt im Allgemeinen zu einer Reduktion der Lebensdauer.
7.1.2 Berechnungsmethode zur Ermittlung des Spannungsniveaus
Die Spannung im betrachteten Mittelspannungsnetz wird durch einen Transformator
mit Spannungsregler in einem Bereich von 29,2 kV ±1 % konstant gehalten. Die
dazugehörigen 30-kV-Netze sind teilweise vermascht aufgebaut, werden aber aus
technischen Gründen (z.B. Schutz) als Strahlennetze betrieben.
Bei einseitiger Speisung der Netzzweige – entsprechend einem Strahlennetz -
verläuft das Spannungsniveau im Allgemeinen (ohne dezentrale Einspeisungen) von
den Einspeisestellen sinkend zu den Entnahmestellen. Die Höhe der Spannungs-
abfälle ist einerseits von den Belastungen in den einzelnen Netzknoten, andererseits
von den Impedanzen des speisenden Netzwerkes, d.h. von der Kurzschlussleistung
in den Knoten, abhängig. Während bei diesen Netzimpedanzen vor allem große
örtliche Unterschiede existieren, sind es bei den Netzlasten die großen zeitlichen
Unterschiede im Laufe eines Tages bzw. im Verlaufe des Jahres, die bei einer
Beurteilung zu berücksichtigen und mit den zulässigen Grenzwerten zu vergleichen
sind. Maßgeblich für die Beurteilung des minimalen Spannungsniveaus ist die
maximal auftretende Netzlast.
In Österreich gelten bezüglich der EN 50160 die Grenzen für Niederspannungsnetze
(+ 10 % bzw. - 10 %), ausgehend von der Nennspannung von 400/230 V.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 173
7.2 Netzsicherheit und Netzzuverlässigkeit
7.2.1 Markoff’sche Differentialgleichungen
Die Forderungen nach Redundanz in Energieversorgungssystemen kann auch über
Differentialgleichungen nach Markoff beschrieben werden [82]. Die Zuverlässigkeit
des Gesamtsystems ist hierbei von den (abnehmenden) Lebensdauern der
Teilsysteme abhängig. Diese unterliegen modellmäßig einer Exponentialfunktion,
wobei die Verteilungsfunktion, für die Lebensdauer mit,
1 tLF e λ−= − (9)
gegeben ist.
Für ein betrachtetes Doppelleitungssystem können somit drei stationäre Zustände
festgehalten werden:
1. beide Leitungssystemkomponenten sind intakt (P1),
2. eine Leitungssystemkomponente ist ausgefallen (P2),
3. beide Leitungssystemkomponenten sind defekt (P3).
Nach [82] können für dieses System drei Markoff’sche -Differentialgleichungen
aufgestellt werden: ˙
1 1 2˙
2 1 2 3˙
3 2 3
(
,
) ,
.
P a P P
P a P P b P
P P b P
λ µ
λ µ λ µ
λ µ
= − +
= − + +
= −
(10)
a, b sind (pos.) Parameter. μ entspricht der Reparaturrate und λ der Ausfallsrate
(P1+P2+P3=1). Reparaturrate und Ausfallsrate stellen mittlere Häufigkeiten dar, d.h.
den Erwartungswert der Fehler- oder Reparaturanzahl (N(t)) in einem Zeitintervall
dividiert durch dessen Länge t (im Grenzfall der Stationärität gilt z.B. für die
Ausfallsrate ( )lim[ ]t
N tt
λ−>∞
= ).
Für die Verfügbarkeit des Systems ergibt sich bei statistisch unabhängigen
Teilsystemen [82]: 2 2
2( ) ( )1 2 2 2 2
( 2 ) 2( )( ) ( ) ( )
t tvV t e eλ µ λ µµ µ λ λ λ
λ µ λ µ λ µ− + − ++
= − ++ + +
(11)
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 174
Die statistische Unabhängigkeit kann im Falle von Energiesystemen durch eine
umfassende räumliche Trennung der Komponenten erreicht werden. Die
gegenseitige Abschottung von Transformatoren oder auch die Verlegung von
Leitungen und Kabeln auf signifikant unterschiedlichen Wegen hin zum
Netzanschlusspunkt verringern die bedingte Wahrscheinlichkeit eines
Gesamtsystemausfalls.
Im Vergleich hierzu ergibt sich für ein nicht redundantes Einfachsystem:
V µµ λ
=+
(12)
Im Grenzfall für t ∞ ergibt sich, dass diese Verfügbarkeiten nur gleich sein können
wenn entweder λ oder μ gleich 0 sind.
7.2.2 Kosten der Netzversorgungsqualität
Mangelnde Versorgungsqualität verursacht nicht nur für die Elektrizitätsunternehmen
wegen der nicht verkauften Energie einen Einkommensausfall, sondern ruft gerade
bei Kunden aus den Bereichen Industrie und Gewerbe große Schäden,
Produktionsausfälle und daher Kosten hervor. Die Abhängigkeit der Konsumenten ist
in Bezug auf eine sichere Energieversorgung in den letzten Jahren eher gestiegen.
Dies ist zurückzuführen auf [10]:
Automatisierung der industriellen Prozesse,
Vernetzung der Geschäftsprozesse,
breite Einführung von Internet,
Gebäudeautomatisierung und Klimatisierung.
Konkret entstehen für Verbraucher z.B. bei Spannungseinbrüchen oder
Versorgungsunterbrechungen:
• Wiederanlaufkosten (Dispositionsänderungskosten, Reinigungs- und Rüstkosten, Anlaufkosten),
• Stillsetzungskosten (Dispositionsänderungskosten, Auslaufkosten, Konservierungskosten),
• Stillstandskosten (Anlagen- und Personalkosten, Lagerkosten, entgangener Gewinn),
• Zusatzkosten (Zusatz- und Nachholarbeit, erhöhte Herstellungskosten auf anderen Betriebsmitteln, Materialkosten durch Ausschussware),
• Schäden in Produktionsanlagen.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 175
Die entstehenden betriebswirtschaftlich berechneten Kosten variieren stark von
Branche zu Branche und werden in verschiedenen Quellen unterschiedlich bewertet.
Für Österreich lassen sich nach [11] mittlere Unterbrechungskosten für den
österreichischen Kundenmix von ca. 8 €/kWh feststellen. Der entsprechende
volkswirtschaftliche Schaden für ein modellhaftes 110-kV-Netz mit einer
Spitzenleistung von 100-350 MW, einer ausgefallenen mittleren Leistung von 250
MW und bis zu 350 000 betroffenen Kunden wird hierbei mit ca. 2 Mio €/h beziffert.
Jedoch sind bei schwerwiegenden Folgefehlern (Personenschäden, Sachschäden)
weitaus höhere Kosten zu veranschlagen.
„Hieraus ergibt sich, dass die Ebenen 1 bis 3 (220/380 kV – 110 kV
Spannungsebene) nicht nur zuverlässig, sondern auch sicher sein sollten, d.h. sie
sollten mindestens nach dem (n-1) Prinzip redundant aufgebaut sein, [..]. Wegen des
hohen Schadensrisikos ist eher eine n-2-Sicherheit anzustreben.“ ([11], S.136)
Nach [10], S. 361 ff führen daher folgende Thesen zu einer sicheren Infrastruktur:
Ausbau des Netzes entsprechend dem Lastanstieg,
Ausreichende regionale Eigenerzeugungsquote. Hierdurch wird die
Abfangsicherheit von Regionen beim Ausfall von Leitungen verringert. [..]
Schaffen einer ausreichenden Übertragungskapazität zu den benachbarten
Regionen, um im Fall von Kraftwerks- oder Leitungsausfällen Notreserven in
ausreichender Menge beziehen zu können.
Entsprechend einer EU-Richtlinie sollen die Übertragungsnetze derart
ausgebaut werden, dass mindestens 10 % des Bedarfs aus benachbarten
Regionen bezogen werden können.
Regelmäßige Erneuerung der Kraftwerke und Netze, damit ein zuverlässiger
Betrieb gewährleistet ist. Der Ausbau muss entsprechend dem Lastanstieg
erfolgen, damit jederzeit eine ausreichende und sichere Versorgung
gewährleistet ist.
Konkret lässt sich die Versorgungsqualität beim Netzbetreiber durch
Ausbaumaßnahmen im Leitungsnetz und in den Umspannwerken, durch
Investitionen in Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes, der Netzführung und
des Netzbetriebes steigern, um damit einen ausfallsicheren Betrieb gemäß dem (n-
1)-Kriterium zu gewährleisten.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 176
Auf der Kundenseite lassen sich durch Investitionen in z.B. Unterbrechungsfreie
Stromversorgungsanlagen – USV - die negativen Folgen von Versorgungs-
unterbrechungen oder Spannungseinbrüchen, welche aus dem öffentlichen Netz
stammen, auf ein gewünschtes Maß reduzieren.
7.3 Dezentrale Energieerzeugung
7.3.1 Blockheizkraftwerke
7.3.1.1 Einsatzbereich
Blockheizkraftwerke erschließen für die Kraft-Wärme-Kopplung Einsatzgebiete, die
mit zentralen Heizkraftwerken nicht wirtschaftlich erreicht werden. Ein BHKW kann
grundsätzlich überall dort sinnvoll eingesetzt werden, wo Strom und Wärme
möglichst gleichzeitig gebraucht werden. Zur Erzeugung von
Niedertemperaturwärme für Heizzwecke bei gleichzeitig gesicherter Stromabnahme
ergeben sich wirtschaftliche Einsatzmöglichkeiten vor allem in öffentlichen
Einrichtungen wie Hallenbädern, Sportzentren, Schulen, Krankenhäusern, aber auch
in Wohnsiedlungen. Der Zusammenschluss mehrerer Objekte zu sogenannten
Nahwärmesystemen bietet sich oft als beste Lösung an. Die hohen
Strombezugskosten für mittelständische Betriebe, Klein-EVUs und für Haushalte
fördern die Chancen für den Einsatz von BHKW. In der Industrie werden BHKW-
Anlagen primär zur Eigenstromerzeugung bei gleichzeitiger Bereitstellung von Heiz-
und Prozesswärme eingesetzt. Prozesswärmenetze werden oft auf so hohem
Temperaturniveau (Rücklauftemperaturen über 90 °C) betrieben, dass die Abwärme
aus dem Kühlwasser von Verbrennungsmotoren nur genutzt werden kann, wenn
Motoren mit sogenannter Heißkühlung (Kühlwassertemperaturen über 110 °C)
eingesetzt werden. Für höhere Prozesswärmetemperaturen werden Gasturbinen mit
Abgastemperaturen zwischen 450 °C und 600 °C eingesetzt. Größere BHKW-
Anlagen mit Leistungen von mehr als 2 MWel eignen sich für die Erweiterung
vorhandener Heizwerke bzw. den Aufbau kommunaler Fernwärmenetze bei
gleichzeitigem Ausbau der kommunalen Eigenstromerzeugung.
BHKW zur dezentralen Verwertung von Deponie-, Klär- und Biogas sind bereits
vielfach im Einsatz. Die Gründe hierfür liegen in der (kostenlosen) Verfügbarkeit der
Brennstoffe, im Wegfall der emissionsproblematischen Abfackelung und in der
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 177
Möglichkeit, die Wärme an Ort und Stelle abzusetzen. Durch die zunehmende
Faulturmbeheizung und die thermische Behandlung des Faulschlammes ist ein
Wärmebedarf ganzjährig gegeben.
7.3.1.2 Umweltauswirkungen
BHKW können in besonderer Weise zur Schonung unserer Umwelt und zur
Verringerung der Gefahren für das globale Klima beitragen. Hierfür sind drei Aspekte
maßgebend:
• Erstens sparen BHKW durch die gekoppelte Erzeugung von Strom und Wärme Energie. Damit wird gleichzeitig die Schadstoffbelastung der Luft herabgesetzt, da weniger Brennstoff im Ausmaß der Energieeinsparung gegenüber Kesselanlagen und Kraftwerken ohne Abwärmenutzung benötigt wird.
• Zweitens tragen sie durch den hauptsächlichen Einsatz des emissionsarmen
Brennstoffes Erdgas zur Reduzierung der Umweltbelastung bei, denn schadstoffbildende Bestandteile sind in Erdgas praktisch nicht enthalten. Die bei der Umsetzung des Erdgases in BHKW entstehenden Abgase sind daher nahezu frei von Schwefeldioxid wie auch von Staub, Schwermetallen und Halogenverbindungen. Außerdem trägt das kohlenstoffarme Erdgas im Vergleich zu anderen fossilen Energieträgern am wenigsten zu der vom Menschen verursachten Verstärkung des Treibhauseffektes bei.
• Drittens ist der dezentrale Einsatz von BHKW nicht an ein ausgedehntes
Leitungsnetz zur Verteilung der Wärmeleistung gebunden. Nahwärmeversorgungssysteme weisen daher vergleichsweise geringe Verteilungsverluste auf. Sie sind damit ein sinnvoller Entwicklungsschritt gegenüber der konventionellen Fernwärmeversorgung aus zentralen Heizkraftwerken.
Insbesondere bei motorbetriebenen BHKW sind wegen des hohen Geräuschpegels
der Motoren (ca. 80...100 dB(A)) immer besondere Schallschutzmaßnahmen
erforderlich. Dies gilt auch für gasturbinenbetriebene BHKW.
7.3.1.3 Wirkungsgrade
Der Wirkungsgrad eines BHKW ist abhängig vom verwendeten Brennstoff und steigt
mit zunehmender Anlagengröße [74]:
• Erdgas: 25 % - 46 %,
• Biogas/Klärgas: 25 % - 46 %,
• Heizöl: 20 %-46 %
• Raps-Pflanzenöl: 25 %-45 %
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 178
7.3.1.4 Emissionen
Die Emissionen von BHKW hängen vom Brennstoff ab. Die folgend angegeben
Werte sind Emissionsrichtwerte die alle Anbieter von Blockheizkraftwerken einhalten
sollen.
Treibstoff Motor NOx CO mg/Nm3 mg/Nm3 Erdgas Magermotor 500 300 Erdgas Gasturbine 75 100 Biogas Magermotor 500 1000 Biogas Gastturbine 150 100 Heizöl Gastturbine 150 100
Tabelle 7.1: Emissionen von BHKW-Anlagen, Quelle: [74], S.19
7.3.1.5 Kosten
Die Investitionskosten sinken mit der Anlagenleistung und hängen vom verwendeten
Treibstoff ab. In Tabelle 2-8 werden die spezifischen Investitionskosten in
Abhängigkeit von diesen Parametern angegeben:
BHKW 100 kWel 200 kWel 300 kWel Erdgas ~900 ~750 ~650 Biogas ~1000 ~750 ~650 Heizöl ~650 ~450 ~400 Raps ~1600 ~1450 ~1400
Tabelle 7.2: Spezifische Investitionskosten (€/kWel) in Abhängigkeit von Treibstoff und Anlagengröße, Quelle: [74], S. 16
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 179
7.3.2 Biomassekraftwerke
7.3.2.1 Emissionen
Für Biomasseheizkraftwerke gelten die gleichen gesetzlichen Emissionsgrenzwerte
wie für Biomasseheizwerke. Die tatsächlich erreichbaren Emissionswerte liegen
deutlich niedriger und sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Schadstoffkonzentrationen in mg/Nm3
(bezogen auf 13 % O2-Gehalt im Verbrennungsgas)
Brennstoff-wärmeleistung
Staub CO NOx TOC*)
bis 2 MW < 100 < 100 < 250 < 10
*) TOC: unverbrannte organische gasförmige Stoffe (angegeben als Kohlenstoff)
Tabelle 7.3: Typische Emissionen gut eingestellter Biomassefeuerungen
7.3.2.2 Umweltauswirkungen
Der Ersatz fossiler Energieträger durch Biomasse stellt einen wichtigen Beitrag zur
Entschärfung des Treibhauseffektes infolge des CO2-Ausstoßes dar. Solange mehr
Biomasse produziert als verbraucht wird, trägt die Biomassefeuerung zur Reduktion
des CO2-Problems bei und hilft mit, eine mögliche Klimakatastrophe zu vermeiden.
Emissionen an Schwefel sind aufgrund der Zusammensetzung des Holzes nur in
sehr geringem Ausmaß vorhanden, andere Emissionen wie NOx und CxHy können
durch geeignete Verbrennungstechnologien weit unter den zulässigen Grenzen
gehalten werden. Für die Einhaltung der Staubemissionen gibt es ausgereifte
Rückhalteanlagen. Der große Vorteil der Biomasseheizkraftwerke liegt in der
gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme. Damit lassen sich gute
Gesamtwirkungsgrade (bis ca. 80 %) erreichen, was zu einer erheblichen
Brennstoffeinsparung und damit zu einer Umweltentlastung führt.
7.3.2.3 Kosten
Die zu erwartenden Stromerzeugungskosten der verschiedenen
Biomasseheizkraftwerke sind in Tabelle 7.4 für eine elektrische Leistung von 200
kW.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 180
Biomasseheizkraftwerk (200 kWel)
Stromerzeugungskosten in €/kWel
Dampfturbinen (Hackgut) ~ 4300 Dampfturbinen (Stroh) ~ 4500 ORC-Anlage (Hackgut) ~7000
Tabelle 7.4: Stromerzeugungskosten der verschiedenen Anlagen zur KWK mit Biomasse, Quelle: [74], S. 52
Für Stirlingmotor-Biomassekraftwerke können im kleinen Leistungsbereich bis 15
kWel, 15.000-19.000 €/kWel und für Anlagen bis 50 kWel, 9.000-12.500 €/kWel als
Richtwerte angenommen werden [74].
7.3.2.4 Wirkungsgrad
Der gesamte Wirkungsgrad eines BHKW ist abhängig von seiner Anlagengröße
(steigt mit der Anlagengröße) und der Wärmeausnutzung.
Biomasseheizkraftwerk elektrischer Wirkungsgrad
Dampfanlage < 24 % Holzgaskraftwerk < 30 % Heißluftturbinenanlage ≈ 25 % Stirlingkraftwerk ≈ 21 %
Tabelle 7.5: Erreichbare elektrische Wirkungsgrade der verschiedenen Anlagen zur KWK mit Biomasse
7.3.3 Biogasanlagen
7.3.3.1 Umweltauswirkungen
Durch offene Miststätten und Güllegruben kann Methangas ungehindert in die
Atmosphäre entweichen. Methan ist etwa 58-mal klimawirksamer als beispielsweise
Kohlendioxid (C02) und hat einen wesentlichen Anteil am Treibhauseffekt. Bei der
Verarbeitung in einer Biogasgäranlage wird das im Substrat (Mist bzw. Gülle)
enthaltene Methangas zur Energiegewinnung (Strom und Wärme) eingesetzt. Durch
das "Gülle-Management" mit einer Biogasgäranlage kann praktisch ein doppelter
Nutzen erzielt werden: ökonomische Nutzung von vorhandenen Energieressourcen
und Klimaschutz durch Methangasreduktion.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 181
Das bei der Vergärung entstehende Endsubstrat ist ein wertvoller biologischer
Dünger. Dieser kann als Dünger auf die Felder aufgebracht werden und erspart
weitgehend den Einsatz von Mineraldünge- und Pflanzenschutzmitteln.
Weitere Vorteile sind, dass Biogasgülle nitratfrei, beinahe geruchlos und nicht ätzend
ist. Außerdem kann sie wetterunabhängig auf die Felder aufgebracht werden. Die
Geruchsbelästigung im Umfeld von landwirtschaftlichen Betrieben kann damit
reduziert werden.
7.3.3.2 Kosten
Kostenmäßig liegen derzeitige Anlagen im Bereich von 4000-4500 €/kWhel [74]. Von
diesem Aufwand abzuziehen sind Wärmeerlöse und Einsparungen durch geringeren
Kunstdüngerbedarf, da das bei der Vergärung entstehende Endsubstrat ein
wertvoller Dünger ist.
7.3.4 Windkraftanlagen
7.3.4.1 Leistungsregelung
Bei elektrischen Energieversorgungsanlagen kann üblicherweise die
Primärenergiezufuhr dem Leistungsbedarf entsprechend erhöht oder vermindert
werden. Bei WKA ist hingegen nur ein Eingriff in Richtung geringerem
Energieumsatz möglich. Diese Begrenzung, der aus dem Wind entnehmbaren
Leistung, kann auf zwei unterschiedliche Arten erfolgen:
• Stall-Regelung: Dieses, bei kleinen und mittelgroßen Anlagen bis etwa 600 kW verwendete Verfahren beruht auf dem Prinzip des gewollten Strömungsabrisses am Rotor bei Erreichen der Nennwindgeschwindigkeit. Durch die dadurch entstehende Verwirbelung wird die Leistungsaufnahme des Rotors begrenzt und somit die Leistungsabgabe der Anlage auf Werte im Bereich der Nennleistung gehalten. Bei diesem Verfahren wird der Rotor, durch einen direkt mit dem Netz gekoppelten Generator, auf seiner Drehzahl gehalten. Als Generator wird dabei fast ausschließlich eine Asynchronmaschine verwendet.
• Pitch-Regelung: Bei dieser Leistungsregelung wird der Anstellwinkel der
Rotorblätter bei Windgeschwindigkeiten über der Nenngeschwindigkeit aus dem verändert, um so eine gleichmäßige Leistungsabgabe zu gewährleisten. Weiters kann die WKA bei kleineren Windgeschwindigkeiten durch diese Regelung immer optimal betrieben werden. Diese Blattverstellung wird bei kleinen Anlagen (im 10-kW-Bereich) hydraulisch, bei Anlagen größerer Leistung elektromotorisch vorgenommen. Ein weiterer Vorteil dieser Blattwinkelverstellung ist die Möglichkeit, die Rotorblätter im Falle eines erzwungenen Stillstandes in Fahnenstellung zu bringen.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 182
7.3.4.2 Generator und Netzanbindung
Der Generator wandelt die mechanische Rotationsenergie in elektrische Energie um.
Wegen ihrer robusten Ausführungsmöglichkeiten werden ausschließlich
Drehfeldmaschinen eingesetzt, wobei zwischen Asynchron- und Synchronmaschinen
unterschieden wird.
• Synchronmaschinen: Da die Synchronmaschine belastungsunabhängig immer mit konstanter (synchroner) Drehzahl umläuft, ist sie für eine direkte Netzanbindung nicht geeignet. Durch das harte Drehzahlverhalten würde bei Windstößen einerseits die Belastungen im Triebstrang zu groß und andererseits diese direkt ins elektrische Netz übertragen werden. Daher werden Synchronmaschinen über Wechselrichter (inklusive Gleichstromzwischenkreis) indirekt ans elektrische Netz angeschlossen. Dadurch entsteht eine Entkopplung zwischen Generator und Netz, wodurch der Generator mit variabler Frequenz und optimaler Drehzahl betrieben werden kann. Ein großer Vorteil der Synchronmaschine ist, dass sie im Stande ist, Blindleistung zu liefern, wodurch auch ein Einsatz im Inselbetrieb möglich ist. Durch die Veränderung des Blindleistungstransportes kann der cos ϕ und dadurch auch die Spannungserhöhung am Verknüpfungspunkt beeinflusst werden. Weiters besteht die Möglichkeit, durch den Einsatz einer speziellen Synchronmaschine, dem sogenannten Ringgenerator, die Anlage getriebelos auszuführen.
• Asynchronmaschine: Bei der Asynchronmaschine ist die Drehzahl abhängig
von der Belastung. Durch diese relative Drehzahländerung (Schlupf) erhält die Maschine ein weicheres Drehzahlverhalten. Da jedoch der Schlupf bei heute üblichen Maschinen (500 kW und größer) nur etwa 1 % beträgt, ist das Drehzahlverhalten auch als annähernd steif anzusehen. Eine Abhilfe für dieses Problem bietet die Anwendung von Stromrichtertechnik im Läuferkreis (doppelt gespeiste Asynchronmaschine).
Die heutige Entwicklung geht in Richtung der Anwendung von IGBT´s (Insulated
Gate Bipolar Transistor). Dadurch erreichen z.B. 1,5 MW-Anlagen einen variablen
Schlupf von 1 % bis etwa 10 %. Die bisher vorliegenden Messungen lassen eine
Glättung des Drehmomentes und der Leistung erwarten. Ein Nachteil der
Asynchronmaschine ist ihr Bedarf an Blindleistung, dadurch sind entsprechend dem
Betriebszustand Kompensationskondensatoren parallel zu schalten. Im Regelfall sind
Asynchronmaschinen billiger, robuster und wartungsfreier als Synchronmaschinen.
Hingegen haben Synchronmaschinen meist einen etwas besseren Wirkungsgrad.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 183
7.3.4.3 Netzanbindung
Es werden folgende Betriebsarten von Windkraftanlagen unterschieden: • Inselbetrieb: Es besteht dabei keine Verbindung zur öffentlichen
Stromversorgung. Mögliche Verwendung bei Almhütten, abgelegenen Wochenendhäusern und Einzelgehöften.
• Netzparallelbetrieb: Das ist die heute übliche Betriebsart beim Einsatz von
großen Windkraftanlagen. Der Windgenerator wird an das Mittelspannungsnetz des örtlichen Netzbetreibers angeschlossen. Die erzeugte Energie kann bei Bedarf vom Anlagenbetreiber selbst genutzt werden, überschüssige Energie wird gegen Vergütung in das Netz eingespeist. Umgekehrt kann auch in windschwachen Zeiten die Versorgung des Betreibers aus dem öffentlichen Netz erfolgen.
7.3.4.4 Umweltauswirkungen
Die Standortauswahl für Windkraftanlagen kann nicht allein anhand der
windklimatischen Bedingungen erfolgen. Diese stellen zwar die bedeutendste
Nutzungsvoraussetzung dar, daneben gehen aber auch eine Reihe anderer Faktoren
in die Evaluierung möglicher Aufstellungsorte ein. So sind bestimme Räume für die
Nutzung der Windenergie generell ungeeignet, da dies zu Konflikten mit der dort
bestehenden Landnutzung führen würde. Als Beispiele hierfür gelten dicht bebaute
Gebiete, Sicherheitszonen um Industriebetriebe (Gefahrgutverarbeitung) oder
Einflugschneisen von Flughäfen.
Weiters müssen aber auch mögliche Umwelteinwirkungen der Windkraftanlagen
selbst bei der Standortevaluierung berücksichtigt werden. Dazu gehören:
• Sicherheitsrisiko (z.B. Bruch eines Rotorblattes),
• Belästigung der Anwohner durch Schallemissionen,
• Belästigung der Anwohner durch Abschattungseffekte.
7.3.4.5 Kosten
Eine vergleichende Analyse der Herstellkosten bzw. der Verkaufspreise wie auch
anderer kostenwirksamer Faktoren, ist für Systeme unterschiedlicher Größe und
Leistungsfähigkeit nur mit Hilfe spezifischer Werte möglich. Für konventionelle
Energieerzeugungsanlagen wird die Nennleistung als Kennwert für die
Leistungsfähigkeit des Systems verwendet. Bau- und Betriebskosten sowie die
Energielieferung elektrotechnischen Anlagen zur Energieerzeugung sind in erster
Linie von der Nennleistung abhängig.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 184
Regenerative Energieerzeugungssysteme müssen zunächst einen Energieträger mit
äußerst geringer Dichte, die Solarstrahlung oder den Wind, auffangen, bevor sie ihn
in nutzbare Arbeit wandeln können. Dies bedeutet, dass die baulichen Dimensionen
und damit auch die Kosten von der Größe des Energiekollektors bestimmt werden.
Auch die Energieerzeugung wird von der Dimension des Kollektors bestimmt. Eine
hohe Nennleistung des folgenden Energiewandlers ist nur in dem Maße von Nutzen,
wie der "Energiesammler" in der Lage ist, die erforderliche Energiemenge auch
bereitzustellen. Demzufolge wird eine Windkraftanlage durch die Rotorkreisfläche
bzw. den Rotordurchmesser besser gekennzeichnet als durch die Nennleistung des
Energieträgers. Aussagekräftige spezifische Kosten müssen daher auf die
Dimensionen des Rotors bezogen werden. Für genaue Kosten- und
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen genügt der Bezug auf die Rotorkreisfläche aber
nicht. Letztlich ist die erzeugte Energiemenge - üblicherweise die jährliche
Energieerzeugung - der gültige Maßstab. Diese ist vom Standort und von der
Leistungscharakteristik der Windkraftanlage abhängig. Die spezifischen
Investitionskosten variieren mit Verweis auf unterschiedliche Quellen zwischen 800
€/kWel und 1500 €/kWel [74]. Die Netzanbindungskosten hängen außerdem noch von
der Entfernung zum Einspeiseknoten ab, generell kann man aber sagen, dass diese
bei großen Windparks im Binnenland am günstigsten sind. Die Investitions-
Nebenkosten für Planung, Erschließung, Fundament oder Sonstiges sind projekt-
und standortabhängig.
7.3.5 Klein(Kleinst)wasserkraftanlagen
7.3.5.1 Technische Umsetzung
Grundlegend für die Bau bzw. die Dimensionierung von Wasserkraftanlagen sind die
Durchflussmenge [m3/s] und die Nutzfallhöhe [m]. Abzuwägen ist zwischen möglichst
hoher Benutzungsdauer der Ausbauwassermenge und der Forderung nach hoher
Ausnutzung des Wasserangebots.
Nach [55] lässt sich die Effektivleistung einer Wasserkraftanlage über,
· · · · ,eff gesP g Q Hµ ρ= (13)
wobei für μges der Gesamtwirkungsgrad, für g=9,81 m/s2, ρ = 103 kg/m3, Q der
Volumenstrom (V/t) und H die Fallhöhe (m) einzusetzen ist.
In den meisten Fällen werden Kleinstwasserkraftwerke als Ausleitungskraftwerke
ausgeführt, welche aus den folgenden vier Grundkomponenten bestehen [6]:
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 185
− Damm / Wasserfassung / Triebwasserleitung
− Druckleitung
− Turbine / Generator
− Triebwasserableitung
Auf die Spezifika der einzelnen Anlagenteile wird nicht eingegangen, es sei hier auf
[6] und die umfangreiche Literatur verwiesen.
7.3.5.2 Investitionskosten
Grundsätzlich setzen sich die Investitionskosten eines Wasserkraftwerks aus den
folgenden sechs Kostengruppen zusammen [6]:
− Kosten für die bauliche Erstellung (Stauwehr, Einlaufbauwerk, Werkskanal,
Krafthaus, etc.)
− Kosten für die hydraulische Ausrüstung (Wehr- und Notverschlüsse,
Rohrleitungen, etc.)
− Kosten für die maschinell-elektrische Ausrüstung (Turbine, Generator,
Freileitungen, Schalt und Schutzeinrichtungen, Montagekosten, etc.)
− Nebenkosten (Planungskosten, Grunderwerb, etc.)
− Finanzierungskosten (Zinsen für aufgenommenes Fremdkapital)
− Etwaiger Zuschlag für Unvorhergesehenes (Preissteigerungen,
Mehrleistungen während der Bauzeit)
Wie anhand Abbildung 7-2 ersichtlich ist steigen in der Regel die Investitionskosten
bei sinkender Fallhöhe und geringer Kraftwerksgröße in €/kW.
Abbildung 7-2: Spezifischer Investitionskosten von Klein(Kleinstwasserkraft)-Anlagen, Quelle: [6], S.48
Für die optimale Standortwahl und die Dimensionierung der Anlage sind detaillierte
Daten über Topographie, Geomorphologie, Wasserressourcen und
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 186
Regenerationspotential des Gewässers von größter Bedeutung. Erschwerend ist
hierbei, dass diese Daten speziell für den Kleinstwasserkraftbereich nur spärlich
verfügbar und schwer zu ermitteln sind. Für die Wirtschaftlichkeit der Anlage ist eine
möglichst hohe Nutzungsdauer von Vorteil. Diese kann jedoch durch ökologische
Gegebenheiten eingeschränkt werden, weiters müssen gesetzliche Auflagen
berücksichtigt werden. Es sei hier auf die Wasserrahmenrichtlinie hingewiesen,
welche den Anlagenbetreiber verpflichtet eine gewisse Pflichtwasserabgabe zu
garantieren. Diese Auflage kann jedoch zu einer weiteren Verminderung der
möglichen Volllaststunden und damit der Wirtschaftlichkeit führen.
„Schließlich sind auch die derzeit üblichen Genehmigungsverfahren für ökologische
Gutachten für die Errichtung eines Wasserkraftwerks zu erwähnen, die durch ihre
Komplexität die Errichtung von Piko- und Mikro-Wasserkraftanlagen erschweren, weil
auch diese Kleinstanlagen dieselben ökologischen Anforderungen
(Fischdurchgängigkeit, ausreichendes Restwasser) erfüllen müssen wie größere
Anlagen. Denn je natürlicher die Fließgewässerstruktur ist, umso schwieriger wird es
für den potenziellen Anlagenbetreiber, die Richtlinie zur Errichtung eines
Kleinstwasserkraftwerks zu erfüllen.“ [6]
7.3.6 Photovoltaikanlagen
Ausgegangen wird von der Shockley’schen Diodengleichung:
( 1)eUkT
D Si i e= − (14)
,
Hierbei ist iD die Dichte des Diffusionsstroms pro Flächeneinheit, U die anliegende
Spannung, e die Elementarladung (e=1,602176*10-19 C), k die Boltzmann-Konstante
(8,617343*10−5 eV/K) und T die Temperatur (K). Es ergibt sich weiters,
( 1)eUkT
k Sp U i U i U i e= ⋅ = ⋅ − ⋅ − , (15)
mit iK als Kurzschlussstromdichte.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 187
Die maximale Leistungsdichte ergibt sich über dp/dU=0 und Umwandlung:
max
( )
1max s k
maxU i ip kT
eU
+=
+.
(16)
Für den Umwandlungswirkungsgrad der Zelle folgt:
maxmax
ein
pp
η =, (17)
wobei pein die Leistungsdichte der auf die Zelle auftreffenden Strahlung ist.
Hinsichtlich der Dimensionierung der Zelle sei ein Beispiel aus [84] angeführt:
Die Solarzelle wird bei einer Temperatur von 27°C betrieben und weist eine
Sperrstromdichte von 9*10-9A/m2 auf. Bei einer Einstrahlung von 900 W/m2 beträgt
die Kurzschlussstromdichte 200 A/m2.
Über
1( )1
K
Smax
max
iikTU ln eUekT
+=
+,
(18)
erhält man für Umax=0,537 V. Für die Leistungsdichte folgt darauf pmax=102,4 W/m2.
Für eine Leistung von 1000 W ergibt sich somit einer erforderliche Zellenfläche von
mind. A= P / pmax = 9,764 m2 . Für den Wirkungsgrad der Anlage erhält man
maxmax .
102,4 0,1138900
S
p
qη = = =
.
(19)
Es wird somit deutlich, dass für die Erbringung von großen Leistungen, ein hoher
Flächenaufwand nötig ist.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 188
7.4 Berechnung von elektrischen und magnetischen Feldern
7.4.1 Berechnung der magnetischen Flussdichte
7.4.1.1 Allgemeines
Jeder stromdurchflossene Leiter ist von einem magnetischen Feld umgeben. Das
Feld kann z.B. durch Feldlinien veranschaulicht werden, die bei einem einzelnen
Leiter konzentrische Kreise um den Leiter bilden oder es kann z.B. auch durch eine
Farbdarstellung die Ortsabhängigkeit der Beträge der magnetischen Flussdichte
(Ersatzflussdichte, Effektivwert, Spitzenwert) in einer angenommenen Schnittebene
visualisiert werden. Die magnetische Flussdichte einer Leiterkonfiguration, z.B. der
stromführenden Leiter einer Hochspannungsfreileitung, kann nach dem Gesetz von
Biot-Savart aus der Superposition von Teilfeldern der (in einzelne Teilsegmente
unterteilten) Leiter berechnet werden.
7.4.1.2 Analytische Methode zur Berechnung der magnetischen Flussdichte (nach Biot-Savart)
Eine wichtige analytische Methode zur Berechnung der magnetischen Flussdichte ist
die Methode nach dem Gesetz von Biot-Savart.
Das Biot-Savart’sche Gesetz16 erlaubt die Berechnung der magnetischen Feldstärke
bei Kenntnis der Stromaufteilungen in einem homogenen Raum (z.B. Luft oder
Vakuum). Ist der Strom in einem Linienleiter an der Stelle Q bekannt, so kann mit
Hilfe der folgenden Beziehung an jedem beliebigen Aufpunkt P die magnetische
Flussdichte verursacht durch dieses Leiterstück berechnet werden.
( )Q P
Q P
ds r r1dH I4 r r
× −= ⋅ ⋅
π −
z
y
P
x
rP
ds
Q
rQ
I
dH
Abbildung 7-3 Grafische Darstellung zur Berechnung der magnetischen Feldstärke im Raumpunkt P
16 Benannt nach Jean Baptiste Biot (1774-1862) und Félix Savart (1791-1841), die bereits im Jahr 1820 eine quantitative Beschreibung für die magnetische Wirkung (Kraftwirkung) lieferten, die von einem, in einer Leiterschleife fließenden Strom in einem beliebigen Raumpunkt erzeugt wird.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 189
H
magnetische Feldstärke in A/m I elektrische Stromstärke im Leiter (Stromfaden) in A ds
Längenelement des Leiters auf der Kurve s in m
Q Pr ,r
Ortsvektoren zu den Punkten Q und P
Durch Superposition, also lineare Aufsummierung, der magnetischen
Flussdichteanteile über alle in einem Feldraum wirksamen Linienstromleiterstücke
kann die resultierende magnetische Flussdichte in einem Aufpunkt P bestimmt
werden. Für einen unendlich langen Leiter ergibt sich daraus in einem Abstand r vom
Leiter folgende Beziehung, wobei der Einheitsvektor He in Umfangrichtung zeigt.
HIH e
2 r= ⋅
π
(20)
Sind nun mehrere stromdurchflossene Leiter im Raum vorhanden, kann die
resultierende magnetische Feldstärke
gesH im Punkt P durch Aufsummieren der
einzelnen Anteile
iH im Punkt P, verursacht durch die entsprechenden Leiter
i = 1 … n, berechnet werden. Es gilt also: n
ges ii 1
H (P) H (P)=
= ∑
(21)
Für den Fall, dass sich die genannten Leiter in Luft (lineares, homogenes, isotropes
Medium) befinden, kann die zugehörige magnetische Flussdichte wie
gesB folgt
bestimmt werden: n
ges 0 ges 0 ii 1
B (P) H (P) H (P)=
= µ ⋅ = µ ⋅∑
(22)
Entsprechende Berechnungsprogramme erlauben die freie Anordnung von
strombehafteten Leitern im dreidimensionalen Raum sowie die Summation der
Feldbeiträge dieser Leiter für beliebige Aufpunkte in der Umgebung der Leiter. Unter
den in der Praxis erlaubten Voraussetzungen, dass keine ferromagnetischen
Materialien vorhanden sind und die feldbeeinflussende Wirkung der induzierten
Wirbelströme vernachlässigt werden kann, liefert diese Methode, ausgenommen z.B.
im unmittelbaren Nahbereich von Leitern, Hochspannungsmasten, (Strom-)Schienen
oder anderer metallischer, magnetisch wirksamer Objekte, hinreichend genaue
Simulationsergebnisse.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 190
Relevante induzierte Ausgleichs- bzw. Reduktionsleiterströme in benachbarten
metallisch leitfähigen Systemen z.B. in Kompensationsleitern, Schienenanlagen,
beidseitig geerdeten Kabelschirmen, PEN-Leitern von 50-Hz-Niederspannungs-
anlagen, metallischen Wasserleitungen, PA-Leitern usw. müssen bei der
Berechnung der magnetischen Flussdichte nach Biot-Savart berücksichtigt werden.
Anmerkung: Da neu zu errichtende Anlagen gemäß dem Stand der Technik unter Berücksichtigung
der aktuellen Gesetze und Normen17 geplant und errichtet werden, wird vorausgesetzt, dass der
Großteil der o.a. Ausgleichströme auf ein technisches Mindestmaß begrenzt ist. In der Berechnung
können sie in der Regel gegenüber den relevanten Betriebsströmen in den (Außen-)Leitern und den
Reduktionsleitern wie z.B. Erdseilen, Rückleiter, Schienen vernachlässigt werden.
Es kann daher bei normen- bzw. vorschriftenkonformer Vorgangsweise davon ausgegangen werden,
dass die vagabundierenden Ströme minimiert werden. Treten trotzdem aufgrund von zufälligen und
nicht beabsichtigten Verbindungen der elektrischen Anlage mit anderen leitfähigen Strukturen
störende vagabundierende Ströme auf, können nachträglich Maßnahmen wie der Einbau von
Isolierstücken, Isolierkupplungen, Ertüchtigung von Erdungsanlagen und die geeignete Behandlung
von Schirmleitungen, (zusätzlichem) Potenzialausgleich, PA-Ausgleichsleitungen etc. zur
Feldreduktion bzw. Feldlenkung getroffen werden, um dann den störungsfreien Betrieb benachbarter
(elektrotechnischer) Anlagen zu gewährleisten. Zusätzlich ist anzumerken, dass sich nennenswerte
induzierte Ströme und Spannungen in benachbarten metallischen Leitern erst bei größeren
Näherungslängen (im Kilometer-Bereich) ausbilden (siehe [57], induktive Beeinflussung). Es sind
dann auch die Erdungsverhältnisse elektrischer Anlagen bzw. Maßnahmen des kathodischen
Korrosionsschutzes zu berücksichtigen [58].
7.4.1.3 Magnetische Ersatzflussdichte und Spitzenwert der magnetischen Flussdichte
Wie bereits erwähnt, ergeben sich in der Umgebung von Leitern, die mit
Wechselstrom durchflossenen sind, im Allgemeinen elliptische Drehfelder, also
zeitlich und räumlich variable, vektorielle Felder.
17 Zur Reduktion bzw. Vermeidung dieser Ausgleichsströme (vagabundierende Ströme, stray currents) werden in den einschlägigen ÖVE-Bestimmungen und -Vorschriften eine Reihe von Maßnahmen gefordert, die seit Jahren als Stand der Technik gelten und bei deren Anwendung diese Ausgleichsströme vermieden oder zumindest auf ein geringes Maß reduziert werden können (siehe Elektrotechnikgesetz, Elektrotechnikverordnung, Nullungsverordnung - Ausnahmebedingungen, [64], [65] bzw. diverse Europanormen wie zB für die Behandlung des PEN-Leiters in Gebäuden mit Informationstechnik [70], Technische Empfehlung TE 30 des ÖVGW, Beachtung der Bauverbotszone der ÖBB, [41], [57], [58], [59], [60], [67], ...). Die Beachtung der angeführten Regelwerke wird als Stand der Technik vorausgesetzt.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 191
Für die Darstellung, Messung und Bewertung muss eine Ersatzgröße (eine
numerische Zahl) gefunden werden, um speziell die zeitliche (periodische)
Abhängigkeit und die Vektoreigenschaft zu eliminieren.
Im Rahmen der Bewertung nach [66] ebenso wie nach [87] (abgeleitete,
Referenzwerte bzw. Auslösewerte nach EU-Richtlinie 2004/40/EG) erfolgt dies durch
Bildung der Ersatzflussdichte EFD.
Diese ergibt sich aus den Effektivwerten der Flussdichtekomponenten in den drei
aufeinander normalen (orthogonalen) Raumrichtungen (x, y, z) gemäß folgender
Definition (vgl. Abbildung 7-4) ergibt:
e2 2 2x eff y eff z effB B B B= + + (23)
eB magnetische Ersatzflussdichte (Effektivwert) in T
x eff y eff z effB ,B ,B Effektivwerte (RMS) der magnetischen Flussdichte in x/y/z-Richtung in T
Ebenso kann man die Vektorwertigkeit und Zeitabhängigkeit eliminieren, indem man
den Maximalwert des Betrags der Flussdichte über eine Periode T bestimmt.
( )maxt 0...T
B max B(t)=
=
(24)
maxB Spitzenwert der magnetischen Flussdichte in T
B(t)
Zeitlicher Verlauf des Vektors der magnetischen Flussdichte in T
B(t)
Zeitlicher Verlauf des Betrags der magnetischen Flussdichte in T
Der Spitzenwert der magnetischen Flussdichte ist immer größer oder gleich der
magnetischen Ersatzflussdichte.
max eB B≥ (25)
Im Falle eines Wechselfeldes ist der Spitzenwert um den Faktor 2 größer.
Beschreibt der Flussdichtevektor während einer Periode einen Kreis, so ist maxB
gleich groß wie Be.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 192
-1 -0.5 0 0.5 10
5
10
15
20
Bx in µT
t in
ms
0 5 10 15 20-1
-0.5
0
0.5
1
t in ms
By in
µT
-1 -0.5 0 0.5 1-1
-0.5
0
0.5
1
Bx in µT
0 5 10 15 200
0.2
0.4
0.6
0.8
1
t in ms
|B| in
µT
Byeff
B xeff
Be
Byeff
Bxeff
Be
Bx(t)
By(t)
|B(t)|
Bx(t)
By(t) B(t)
B =e B +B xeff yeff2 2
B
Abbildung 7-4 Zeitliche und räumliche Darstellung der zeitlich variablen, vektoriellen Größe „magnetische Flussdichte“ (beispielweise 50 Hz) und Darstellung des Zusammenhangs mit der Ersatzflussdichte Be und dem Spitzenwert Bmax. Die Flussdichte wird hier mit nur 2 Komponenten (x- und y-Richtung) dargestellt, eine Erweiterung in z-Richtung ergibt sich analog.
7.4.1.4 Beeinflussende Ströme zur Beurteilung gemäß Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850
Zur Berechnung der magnetischen Felder ist die Kenntnis der Stromverteilung in den
aktiven und passiven Leitern einer Anlage (Stromstärke, Phasenlage und Ort)
zwingend notwendig (siehe dazu Kapitel 7.4.1.2).
Für die Festlegung der Ströme muss unterschieden werden ob einerseits die
Kurzzeitexposition (z.B. [66], [87], etc.) oder andererseits die Langzeitexposition (z.B.
24-h-Mittelwert bei Bahnanlagen gemäß NISV in der Schweiz, teilweise im
Zusammenhang mit epidemiologischen Betrachtungen) beurteilt werden soll.
Bei Hochspannungsfreileitungen kann der für die Berechnung relevante
Beeinflussungsstrom Irv wie folgt festgelegt werden:
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 193
• Berücksichtigung der (geplanten) Nennbetriebsströme NI (eventuell lt. Bau-bescheid der zuständigen Behörde, Betriebsbewilligung)
• Berücksichtigung der thermischen Ströme (zulässige Dauerstromstärken) für die verwendeten Leiterseile je nach Umgebungsbedingungen (z.B. Umgebungstemperatur, Windgeschwindigkeit)
• Beachtung des Anlagengrenzstroms: Annahme des maximalen Strom-transports über die betreffende Leitungsanlage
o Maximaler Strom im Normalbetrieb NI gemäß Angaben der Hersteller der Seile, Armaturen und anderer limitierender Betriebsmittel
o Maximaler Strom im Normalbetrieb unter Berücksichtigung des (n-1)-Kriteriums. Der n-1-Strom liegt z.B. bei mehrsystemigen Leitungen abhängig von der Netztopologie je System üblicherweise zwischen (n 1) NI 0,5 ... 0,70 I− = ⋅ .
o Bei Doppelfreileitungen ist zu berücksichtigen, ob ein System der Doppelleitung abgeschaltet, beidseitig geerdet und kurzgeschlossen ist. Im anderen System wird dann angenommen, dass der Nennstrom (thermische Strom) der verwendeten Seile = NI I fließt.
Anmerkung 1: Relevante Stromunsymmetrien sind zu berücksichtigen.
Anmerkung 2: Bei mehrsystemigen Leitungen hat die Position der Phasenseile einen entscheidenden
Einfluss auf die Emissionen.
Anmerkung 3: Ungünstigste mögliche Lastflüsse und Lastflussrichtungen sind zu berücksichtigen.
Für die Wahl der relevanten Beeinflussungsströme zur Beurteilung gemäß [66]
können auch die Anleitungen der „Hochspannungsleitungen - Vollzugshilfe zur
NISV“, BAFU, [39] Abschnitt 2.4.1 als Hilfe berücksichtigt werden:
„Der maßgebende Betriebszustand ist für jeden Leitungsstrang durch eine bestimmte Stromstärke
charakterisiert. Diese wird im Folgenden als «maßgebender Strom» bezeichnet. Obschon in der
Definition von Anhang 1 Ziffer 13 NISV nicht explizit erwähnt, ist von einer symmetrischen
Strombelastung auszugehen, d.h. dem Idealfall, in dem alle Phasenleiter eines Leitungsstranges gleich
hohe Ströme führen und sich deren Phasenwinkel um genau 120 Grad (bei 50-Hz-Systemen) bzw. 180
Grad (bei 16,7-Hz-Systemen) unterscheiden. Nur auf diese Weise erhält man eindeutig definierte
Verhältnisse.
Gleiches gilt für die Oberwellen, welche in einer großen Vielfalt von Kombinationen auftreten
können. Auch hier sollen im Sinne der Eindeutigkeit die Ströme im maßgebenden Betriebszustand als
oberwellenfrei angenommen werden.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 194
Maßgebend ist grundsätzlich der zulässige Dauerstrom, welcher in Anhang 1 Ziffer 13 NISV als
thermischer Grenzstrom bezeichnet wird. Dies ist der höchste Strom, mit dem ein Leitungsseil bzw.
Kabel bei den spezifizierten Umweltbedingungen belastet werden darf, ohne dass die Leitertemperatur
die werkstofftechnisch zulässige Grenze überschreitet. Die relevanten Umweltbedingungen sind in
Anhang 1 Ziffer 13 NISV mit der Temperaturangabe von 40 °C nur ansatzweise spezifiziert. Es wird
daher empfohlen, auf bestehende technische Normen für den zulässigen Dauerstrom zurückzugreifen:
• Für Freileitungen sind dies Leitsätze von electrosuisse (SEV 198:1952 und 198/A1:1960: Leitsätze für die zulässige Dauerstrombelastung von Leitungsseilen), die seit langem die Grundlage für die Dimensionierung von Leitern darstellen. Diese technische Norm geht von einer Umgebungstemperatur von 40 °C und gleichzeitigem Wind mit einer Geschwindigkeit von 0.5 m/s aus. Eine Auswahl für verschiedene gebräuchliche Leitermaterialien und -querschnitte findet sich in Anhang 4. Für andere Querschnitte oder Leitermaterialien muss der thermische Grenzstrom für die genannten Umweltbedingungen im Einzelfall berechnet und nachvollziehbar dokumentiert werden.
• Bei Kabelleitungen, die im Boden verlegt werden, hängt der zulässige Dauerstrom nicht nur vom Leitungsmaterial und -querschnitt, sondern von weiteren Faktoren wie der jeweiligen Verlegeart, Bodenbeschaffenheit und Betriebsart ab. Maßgebend ist der vom Hersteller spezifizierte zulässige Dauerstrom, welchen dieser gestützt auf die Vorgaben des Anwenders und die Norm IEC 60287 für den jeweiligen Anwendungsfall ermittelt.
Anhang 1 Ziffer 13 Absatz 2 NISV eröffnet zusätzlich die Möglichkeit, als maßgebenden Strom im
Einzelfall einen niedrigeren als den thermischen Grenzstrom festzulegen. Solche Begrenzungen
können physikalisch oder nicht-physikalisch begründet sein. Physikalische Begrenzungen sind durch
die installierte Hardware bedingt.
Beispiele sind:
− Leitungsstränge, deren maximaler Strom entweder durch einen Erzeuger (Kraftwerk) oder durch direkt an sie angeschlossene Verbraucher (z.B. Transformatoren) begrenzt wird. In diesem Fall kann für die Festlegung des maßgebenden Stroms die Summe der Nennleistungen aller Generatoren bzw. Verbraucher zugrunde gelegt werden, selbst wenn der Leiterquerschnitt einen höheren thermischen Grenzstrom zulässt.
− Ein Leitungsabschnitt in einer längeren Leitung, der bezüglich des Leiterquerschnitts stärker dimensioniert ist als der Rest der Leitung (z.B. Dreier- statt Zweierbündel bei einer Freileitung zur Lärmverminderung; Kombination von Frei- und Kabelleitung). In diesem Fall gilt als maßgebender Strom der thermische Grenzstrom für den am schwächsten dimensionierten Leitungsabschnitt.
Nicht-physikalische Begrenzungen sind nicht durch die Hardware, sondern betrieblich bedingt. Es
handelt sich um eine Selbstbeschränkung der verfügbaren Übertragungskapazität durch den
Anlageinhaber. Eine solche kommt für Leitungsstränge in Frage, welche aufgrund ihrer Funktion im
Leitungsnetz im Normalbetrieb immer unter dem thermischen Grenzstrom betrieben werden.
In diesem Fall kann der Anlageinhaber im Standortdatenblatt bzw. im Rahmen der
Sanierungsabklärung als maßgebenden Strom einen Wert deklarieren, der im Normalbetrieb der
Leitung nicht überschritten wird. Dieser ist als 98 Perzentilwert der Stundenmittelwerte eines Jahres
zu verstehen.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 195
(Dies bedeutet, dass 98 % der Stundenmittelwerte eines Jahres unter dem festgelegten maßgebenden
Strom liegen müssen). Sowohl physikalisch als auch nicht-physikalisch begründete
Strombegrenzungen sollen nur dann beantragt und bewilligt werden, wenn sichergestellt ist, dass sie
auf lange Dauer eingehalten werden können. Sie sind im Standortdatenblatt bzw. im Meldeformular
«Sanierungsabklärung für eine alte Hochspannungsleitung» festzuhalten und bilden Bestandteil der
auf diesen Unterlagen basierenden Verfügungen. Auch wenn die Plangenehmigungsbehörde die
Durchführung der Sanierung nur zur Kenntnis nimmt, soll sie eine allfällige Strombegrenzung in
geeigneter Weise festhalten.“
Anmerkung: Bei Freileitungen wird in der Schweiz für die Berechnung des Anlagegrenzwertes (1 µT)
nicht der 24-h-Mittelwert der Ströme sondern der Grenzstrom herangezogen, wobei die Einhaltung
des Anlagegrenzwertes nur für Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN) erforderlich ist. Der 24-h-
Mittelwert wird nur bei Bahnanlagen als präventiv festgelegte Grenze herangezogen.
7.4.2 Berechnung der elektrischen Feldstärke
7.4.2.1 Analytische Methode zur Berechnung der elektrischen Feldstärke
Niederfrequente elektrische Felder, verursacht durch elektrische Anlagen der
öffentlichen Energieversorgung, können als quasi-statisch betrachtet werden.
Der Erdbodeneinfluss kann nicht wie bei der Magnetfeldberechnung vernachlässigt
werden, sondern stellt gegenüber dem hochohmigen Widerstand der Umgebungsluft
einen nahezu idealen Leiter dar.
Die elektrischen Feldlinien stehen somit nahezu senkrecht auf den Erdboden. Dem
wird im Zuge der mathematischen Modellierung Rechnung getragen, indem die
gesamte oberirdische Leiterkonfiguration am Boden gespiegelt wird (Spiegelungs-
methode bzw. Methode der äquivalenten Ladungen [15].
Die Berechnung erfolgt im Wesentlichen in 2 Schritten:
1. Bestimmung der äquivalenten Ladungen für alle Leiter bei gegebener Leiterkonfiguration
2. Berechnung der elektrischen Feldstärke verursacht durch diese Ladungen
Die Bestimmung der äquivalenten Ladungen erfolgt mit Hilfe der Beziehung: 1−= ⋅ = ⋅Q C U P U (26)
Q Spaltenmatrix der Ladungen in As U Spaltenmatrix der Spannungen in V C Matrix der Kapazitäten in As/V bzw. F P Matrix der Potenzialkoeffizienten in V/As
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 196
Die einzelnen Matrizen setzen sich aus folgenden (auf die Länge der Leiter
bezogenen) Komponenten zusammen: 1
1 11 1k 1
k k1 kk k
q p p U
q p p U
− = ⋅
(27)
i Index der Leiter i = 1…k
iq Ladung des Leiters i (längenbezogen) in As/m
iip Selbstpotenzialkoeffizient des Leiters i (längenbezogen) in Vm/As
ijp Gegenpotenzialkoeffizient des Leiters i mit dem Leiter j (längenbezogen) in Vm/As
iU Spannung des Leiters i in V
Die Selbst- und Gegenpotenzialkoeffizienten sind abhängig von der geometrischen
Anordnung (Abbildung 7-5, links) der Leiter und können für unendlich lange Leiter
gemäß den folgenden Formeln berechnet werden.
iii
0 i
2y1p ln2 r
= ⋅
πε ,
'ij
ij0 ij
D1p ln2 D
= ⋅ πε
(28)
iy Abstand des Leiters i über Boden in m
ir Radius des Leiters i in m
ijD Abstand zwischen dem Leiter i und dem Leiter j in m 'ijD Abstand zwischen dem Leiter i und dem Spiegelleiter des Leiters j in m
0ε Permittivität des Vakuums 0ε =8,854·10-12 As/Vm
Für Bündelleiter muss anstelle des Leiterradius der äquivalente Radius der
Bündelleiteranordnung verwendet werden:
n 1aqr R nrR−= ⋅ mit 1
aR2 sin( n )−
=⋅ π ⋅
(29)
raq äquivalenter Radius einer Bündelleiteranordnung in m
r Radius eines Teilleiters in m
n Anzahl der Bündelleiter
a Bündelleiterabstand in m
R Umkreisradius des Bündelleiters in m
Die Berechnung des elektrischen Feldes erfolgt auf Basis des Satzes von Gauß mit
Hilfe der folgenden Formel
i
0 i
qE
2 d=
⋅ π ⋅ ε ⋅ (30)
E Betrag der elektrischen Feldstärke in V/m qi längenbezogene Ladung des Leiters i, bzw. des Spiegelleiters in As/m di Abstand zum Leiter i, bzw. zum Spiegelleiter in m
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 197
y
x
y
x
Abbildung 7-5 Berechnung der Potenzialkoeffizientenmatrix (links) und der elektrischen Feldstärke (rechts)
Für einen Leiter und dessen Spiegelleiter ergeben sich für die Komponenten des
elektrischen Feldes in x und y Richtung folgende Ausdrücke (siehe dazu auch
Abbildung 7-5, rechts):
( ) ( ) ( ) ( )i p i pi
x 2 2 2 20 i p i p i p i p
x x x xqE
2 x x y y x x y y
− − = − ⋅ π ⋅ ε − + − − + +
(31)
( ) ( ) ( ) ( )i p i pi
y 2 2 2 20 i p i p i p i p
y y y yqE
2 x x y y x x y y
− + = − ⋅ π ⋅ ε − + − − + +
(32)
x yE ,E elektrische Feldstärkekomponenten in x bzw. y-Richtung in V/m
iq längenbezogene Ladung des Leiters i in As/m
i ix ,y Koordinaten des Leiters i in m
P Px ,y Koordinaten des Aufpunkts in m
Durch Summation der Feldstärkeanteile verursacht durch die verschiedenen Leiter
erhält man schließlich die resultierende elektrische Feldstärke einer Anlage in einem
Aufpunkt.
Leitfähige Strukturen, wie z.B. Menschen, metallische Hochspannungsmasten,
Bäume, Häuser, Dächer usw. können das elektrische Feld beeinflussen18 (verzerren,
abschirmen, verstärken). Eine derartige Berechnung erfordert eine aufwändige
Modellierung und kann im Nahbereich der leitfähigen Strukturen besser mit der
Finiten Elemente Methode (FEM) erfolgen. Die folgende Abbildung zeigt beispielhaft
die Verzerrung des elektrischen Feldes durch ein Gebäude bei starker Näherung an
eine 380-kV-Freileitung.
18 Das niederfrequente magnetische Feld ist hingegen passiv nur schwer zu beeinflussen, umzulenken oder abzuschirmen, z.B. durch hochpermeable Stoffe, magnetisch wirksame Abschirmbleche (Stärke, Aufbau, Ausrichtung und geometrische Abmessungen müssen angepasst sein), Feldreduktion durch Wirbelströme in Aluminiumblechten etc.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 198
EG ±0,00
1.OG +2,88
2.OG +5,76
1.DG +8,64
2.DG +11,52
+14,85
GARAGE -3,06
222
0 88
Abbildung 7-6 Beispiel für die Verzerrung des elektrischen Feldes durch Gebäude in näherer Umgebung (Berechnung mit FEM)
7.4.2.2 Elektrische Ersatzfeldstärke
Die elektrische Ersatzfeldstärke Ee ergibt sich aus Effektivwerten der Feldstärkekomponenten in drei aufeinander normalen Raumrichtungen gemäß folgender Definition19:
2 2 2
e xeff yeff zeffE E E E= + + (33)
Ee elektrische Ersatzfeldstärke in V/m Exeff, Eyeff, Ezeff Effektivwerte (RMS) der elektrischen Feldstärke in x/y/z-Richtung in V/m
7.4.2.3 Beeinflussende Spannungen bei 50 Hz-Anlagen
Es sind die im Betrieb möglichen maximalen Spannungen für die Berechnung der
elektrischen Felder heranzuziehen (z.B. höchste Betriebsspannung gemäß [63], [71]
vormals [62]). Man kann [63], Tabelle A.1 entnehmen, dass das zulässige
Spannungsband, d.h. die höchste und niedrigste Spannung eines Netzes, an der
Übergabestelle in elektrischen Anlagen +6 %/-10 % bzw. ab 1. 1. 2009 +10 %/-10 %
von UN beträgt. Hinsichtlich der relevanten Termine ist in diesem Zusammenhang
[27] zu berücksichtigen.
19 Analog zur in Kapitel 7.4.1.3 beschriebenen Ersatzflussdichte Be
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 199
Abbildung 7-7 Gruppeneinteilung der Hochspannungsfreileitungen aus [71]
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 200
7.5 Stellungnahme zum Dokument „110 kV ade! - Fragen zum wissenschaftlichen Gutachten “110-kV-Leitungsverbindung Almtal - Kremstal (Zwischenbericht)” vom 6. Februar 2011
Die Stellungnahmen erfolgen in der Reihenfolge des o.a. Dokuments und sind
gemäß der dort vorgegebenen Gliederung in die Kapitel
• Gliederungsbezogener Fragenkatalog
• Erfüllung des gesetzlichen Versorgungsauftrags
• Volkswirtschaftliche bzw. Netzbetreiber-übergreifende Gesichtspunkte
• Neuere Darstellungen zu Vorsorgewerten hinsichtlich Elektromagnetischer Felder
unterteilt.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 201
Abschnitt 1: Gliederungsbezogener Fragenkatalog
110 kV ade! Papier - 6/2010 S. 4
Themenbereich: Erdkabel 1-systemig
Frage: 1a.) Ist die erforderliche (n-1)-Sicherheit gegeben, wenn die bereits (n-1)-
sicheren Stichleitungen Traunfall - Vorchdorf und Steyr-Kirchdorf durch ein 1-
systemiges Erdkabel zu einem Ringschluss verbunden werden?
Falls nicht, welches (auch für das restliche 110-kV-Netz gültige) verbindliche
Kriterium wird dabei angelegt?
Antwort auf Frage 1a.)
(n-1)-Sicherheit
Gemäß dem oberösterreichischen ElWOG ist derzeit sowohl der Stich Traunfall –
Vorchdorf, als auch der Stich Steyr Nord – Bad Hall – Kremsmünster – Kirchdorf
noch (n-1)-sicher versorgt.
Neben der Forderung einer (n-1)-sicheren Versorgung findet sich im
oberösterreichischen ElWOG auch der Auftrag an Netzbetreiber, ein sicheres,
zuverlässiges und leistungsfähiges Übertragungs- oder Verteilernetz unter
Bedachtnahme auf den Umweltschutz zu betreiben und zu erhalten …
Im oberösterreichischen ELWOG wird dazu in § 2 („Begriffsbestimmungen“), Ziffer 40
festgelegt, dass … das (n-1)-Kriterium und die (n-1)-Sicherheit in Netzen von mehr
als 36 kV (Hoch- und Höchstspannungsnetze) dann erfüllt ist, wenn nach Ausfall
eines Betriebsmittels keine daraus resultierende Versorgungsunterbrechung, keine
thermische Überlastung von Betriebsmitteln, keine Verletzung von
Spannungstoleranzen, keine Verletzung von Grenzen der Kurzschlussleistung und
dergleichen eintreten; …“
Wenn man diese gesetzliche Forderung auf eine einsystemige Kabelverbindung
zwischen Vorchdorf und dem Kremstal anwendet, wäre diese einsystemige Kabel-
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 202
verbindung neben der eingeschränkten Übertragungsfähigkeit für den Raum Steyr
als Anspeisung des UW Steinfelden im Sinne des (n-1)-Kriteriums problematisch: Da
eine dauernde galvanische Kupplung der Netzbezirke Ernsthofen und Lambach / St.
Peter aus Gründen der Erdschlusslöschung nicht zulässig ist und im Netzbezirk
Ernsthofen nur mehr geringe Löschreserven vorhanden sind, müsste das 110-kV-
Kabel im UW Kirchdorf ständig offen betrieben werden und somit wäre das UW
Steinfelden nicht (n-1)-sicher versorgt. Aus den gleichen Gründen
(Erdschlusslöschung) ist auch eine (n-1)-Versorgung der Umspannwerke Steinfelden
und Vorchdorf aus dem Netzbezirk Ernsthofen nicht möglich.
Einfaches Zollenkopfkriterium
Neben dem gesetzlich vorgegebenen Kriterium der (n-1)-Sicherheit wird in der
Netzplanung als weiteres Kriterium die Berücksichtigung der im Störungsfalle nicht
gelieferten Energie (ENS, Energy Not Supplied) herangezogen. Diese Vorgabe wird
unter der Bezeichnung „Zollenkopfkriterium“ angeführt (s. Gutachten, Kap 2.3.4.2)
Hierzu wird z.B. im Distribution Code Schweiz - Technische Bestimmungen zu
Anschluss, Betrieb und Nutzung des Verteilnetzes, DC – CH, Ausgabe 2009 im
Kapitel 6.1. Zollenkopfkriterium in der Ausbauplanung Folgendes festgestellt:
1) … Als Alternative zu der (n-1)-Sicherheit kann auch das Zollenkopfkriterium
angewendet werden. Dieses Kriterium gibt einerseits klare Vorgaben für die
Netzausbauplanung …), andererseits lassen sich die Ausfälle einfach mit der
Planungsvorgabe … vergleichen.
(2) Das Zollenkopfkriterium verwendet die Ausfallleistung in Kombination mit
Ausfalldauer und Ausfallhäufigkeit: Je kürzer und je seltener ein Ausfall ist, desto
grösser ist die erlaubte Ausfallleistung, respektive je länger und häufiger ein Ausfall
ist, desto kleiner ist die erlaubte Ausfallleistung. Das Zollenkopfkriterium regelt die
maximale Leistung und maximale Zeit pro Ausfall. Die Anzahl der Ausfälle wird nicht
berücksichtigt. Es werden nur die ungeplanten Ausfälle erfasst.
(3) Für eine einfache Analyse kann das Zollenkopfkriterium in seiner ursprünglichen
Funktion übernommen werden, ohne Beizug von Ausfallhäufigkeiten: Alle Ausfälle
müssen im Ausfallzeit / Ausfallleistungsdiagramm, in doppelt logarithmischer Skala
aufgetragen, unter der Linie zwischen 100 MW / 1 min und 0.01 MW / 24 h liegen ….
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 203
Im Distribution Code Schweiz wird für die Ausfallsenergie ein maximal zulässiger
Wert von ca. 3 MWh angegeben. Angewendet auf z.B. das UW Kirchdorf, bedeutet
das bei einer ausgefallenen Leistung von 30 MW und einer durch eine
Doppelleitungsstörung bedingten Reparaturdauer von 5 … 48 Stunden eine
Ausfallsenergie von 150 … 1440 MWh. Das bedeutet, dass Kirchdorf im Sinne des
Zollenkopfkriteriums als überkritisch zu bewerten ist. Dieselbe Aussage trifft auch auf
die Umspannwerke Kremsmünster und Bad Hall zu.
Erweitertes Zollenkopfkriterium
Ebenfalls im Distribution Code Schweiz wird auch die Häufigkeit großer Ausfälle
berücksichtigt:
(5) Bei Vorgabe einer maximalen nicht zeitgerecht gelieferten Energie pro Jahr, kann
bei einer bestimmten Häufigkeit eines Ausfalls gerade die erlaubte Dauer und
Ausfallleistung angegeben werden. Ein typischer Wert liegt bei 0,5 MWh/a. Je nach
Netzgebiet kann zusätzlich die maximale Ausfallzeit begrenzt werden, ein typischer
Wert liegt bei 10 h.
Den folgenden Berechnungen wird die Ausfallsrate von 0,033/100 km und Jahr
zugrunde gelegt. Sie ist aus den langjährigen Erfahrungswerten des
oberösterreichischen 110-kV-Netzes gewonnen und liegt um 60 % unter dem in der
deutschen VDN-Statistik angegebenen Wert von 0,087/100 km und Jahr.
Im Distribution Code Schweiz wird für die mittlere jährliche Ausfallsenergie ein Wert
von ca. 0,5 MWh/a angegeben. Angewendet auf z.B. das UW Kirchdorf, bedeutet
das bei einer erwarteten Häufigkeit eines Doppelsystemausfalls von H = h[Ausfälle
pro Jahr und 100 km] x L[km] = 45 * 0,033/100 = 0,015 Ausfälle pro Jahr und der o.a.
berechneten Ausfallsenergie von 150 … 1440 MWh eine mittlere jährliche
Ausfallsenergie von 2,25 … 21,6 MWh/a. Das bedeutet, dass Kirchdorf auch im
Sinne des erweiterten Zollenkopfkriteriums als überkritisch zu bewerten ist. Dieselbe
Aussage trifft auch auf die Umspannwerke Kremsmünster und Bad Hall zu.
Interessant und wichtig in diesem Konnex ist auch die Analyse der mittleren
jährlichen Ausfallsenergie für den Raum Steyr ohne das nachgelagerte Kremstal: Bei
einer erwarteten Häufigkeit eines Doppelsystemausfalls der Leitung Ernsthofen –
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 204
„Mast 19“ (Steyr) von H = h[Ausfälle pro Jahr und 100 km] x L[km] = 5,5 * 0,033/100
= 0,0018 Ausfälle pro Jahr und der o.a. berechneten Ausfallsenergie von 120 MW x 5
… 48 Stunden = 600 … 5760 MWh eine mittlere jährliche Ausfallsenergie von 1,1 …
10,4 MWh/a. Das bedeutet, dass bereits auch der Raum Steyr ohne das
nachgelagerte Kremstal im Sinne des erweiterten Zollenkopfkriteriums als
überkritisch zu bewerten ist.
Frage: 1b.)
Gibt es grundsätzliche Beurteilungskriterien, wonach die Errichtung eines 1-
systemigen Erdkabels hier anders zu betrachten ist als das ebenfalls zur Erhöhung
der Versorgungssicherheit als Ringschluss errichtete 4.8 km lange Erdkabel durch
Steyr?
Antwort auf Frage 1b.)
Die Rahmenbedingungen beim einsystemigen 110-kV-Kabel durch Steyr
unterscheiden sich grundsätzlich von den Anforderungen an eine 110-kV-Verbindung
Almtal – Kremstal. Im Fall des 110-kV-Kabels durch Steyr handelt es sich um eine
innerstädtische Verbindung, die zukünftig primär weitere Laststeigerungen im
Westen der Stadt Steyr möglich macht. Eine einsystemige Ausführung war dabei nur
aufgrund einer parallel führenden 110-kV-Freileitung im Osten der Stadt möglich –
diese beiden Leitungen übernehmen gegenseitig die „Ausfallsreserve“, wodurch eine
(n-1)-sichere Versorgung im Stadtbereich Steyr erreicht werden konnte. Die
Sicherheit der Anspeisung des Großraums Steyr ist davon nicht betroffen und wird
durch diese innerstädtische Verbindung nicht erhöht.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 205
110 kV ade! Papier
Themenbereich: Erdkabel 1-systemig / Zusammenhang mit Versorgung Steyr
Frage: 2.)
Die EAG führt in ihrer Presseaussendung 12/2010 an, dass durch den Ringschluss
im 110-kV-Netz die maximale Versorgungssicherheit und -qualität für Steyr
gewährleistet ist.
Wenn die Versorgung des Raumes Steyr dadurch gesichert ist, würde die
angegebene benötigte Übertragungsleistung für die Verbindung Vorchdorf - Kirchdorf
deutlich (um ca. 120 MW) reduziert.
Könnte nicht eine 1-systemige Kabelverbindung zw. Vorchdorf und Kirchdorf - ohne
die Kabelreserve zu überschreiten - über Jahrzehnte eine ausreichende
Übertragungsleistung im Regelbetrieb sicherstellen?
Antwort auf Frage 2.)
Wie unter der Beantwortung von Frage 1b) ausgeführt, erhöht der Ringschluss die
Versorgungssicherheit und -qualität innerhalb der Stadt Steyr. Nach wie vor wird
aber der Großraum Steyr einschließlich des Kremstals von außen (aus dem
Umspannwerk Ernsthofen) über eine Doppelleitung auf einem Gestänge versorgt,
und die könnte durch eine Doppelleitungsstörung mit den beschriebenen Folgen
ausfallen.
Dagegen hilft nur eine Reserveeinspeisung mit einer Kapazität von zumindest 180
MW (Stand, 2007) bzw. einer entsprechend dem erwarteten Leistungszuwachs
höheren Kapazität. Bei einem erwarteten mittleren Leistungszuwachs von 2,4 % pro
Jahr wird für den Großraum Steyr einschließlich des Kremstals die 200-MW-Marke
nach 5 Jahren überschritten. Daher stellt im Sinne der Nachhaltigkeit ein 1-
systemiges 110-kV-Kabel keine Lösung dar.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 206
Studie S.100
Themenbereich: Kostenvergleich Erdkabel / Freileitung
Frage: 3.)
Bei der Berechnung der Gesamtkosten in Abb. 4.6 wird angeführt, dass es erst ab
einer permanent übertragenen Leistung von ca. 200 MVA zu Kostengleichheit
kommt.
Auf Seite 96 wird als Begründung für die Notwendigkeit eines 2-systemigen Kabels
der mögliche Bedarf von mehr als 200 MW bereits in einigen Jahren herangezogen
bzw. im branchenüblichen Planungshorizont sogar bis zu 300 MW angeführt.
Für den o.a. Kostenvergleich wird jedoch nur eine Übertragungsleistung von 60 MVA
herangezogen. Diese Übertragungsleistung könnte auch durch ein 1-systemiges
Kabel erfüllt werden.
Warum wurden derart unterschiedliche Übertragungsleistungen für die Berechnung
bzw. Begründung herangezogen?
Antwort auf Frage 3.)
Grundsätzlich ist zwischen
• Regelbetrieb und
• Ersatzversorgungsszenarien
zu unterscheiden.
Während für die Bemessung der 110-kV-Leitungsverbindung Almtal – Kremstal
primär Ersatzversorgungsszenarien bei ungünstigen Last- bzw. Erzeugungs-
verhältnissen (z. B.: Versorgung des Raums Steyr aus dem Netzbezirk Lambach / St.
Peter) maßgeblich sind, ist aufgrund des vorwiegenden Regelbetriebs für die
Ermittlung der Netzverluste der Regelbetrieb anzusetzen.
Die angeführte zu übertragende Leistung von 60 MVA stellt einen Durchschnittswert
eines möglichen Regelbetriebes dar, bei dem die Umspannwerke Steinfelden,
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 207
Kirchdorf und Kremsmünster über die neue 110-kV-Verbindung Almtal – Kremstal
versorgt werden.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 208
Studie S.100
Themenbereich: Kostenvergleich Erdkabel / Freileitung
Frage: 4.)
Inwieweit sind die Kostenangaben in Brakelmann 2004, S. 62 ff. (“15.2
Investitionskosten und Barwerte von 110-kV-Freileitungen und 110 kV-Kabeln für
eine 30 km lange Trasse”) auf die von der EAG eingereichte Freileitung versus die
von “110 kV ade!” skizzierte Erdkabeltrasse übertragbar?
Antwort auf Frage 4.)
Die angeführten Kostenangaben sind nur bedingt verwendbar, da in der zitierten
Quelle von höheren Leitungsauslastungen ausgegangen wird. Wie bekannt ist, sind
die geringeren Stromwärmeverluste beim Kabel speziell bei hohen spezifischen
Leitungsauslastungen von Bedeutung.
Im gegenständlichen Projekt verschieben sich die Kostenrelationen bei der
Vollkostenrechnung – auf Grund der geringen spezifischen Leitungsauslastung im
Regelbetrieb und der zusätzlichen Verluste in den Trenntransformatoren – weiter
zugunsten einer Freileitungslösung.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 209
110 kV ade! Papier - 9/2010 Nr. 4.7
Studie S. 99 f.
Themenbereich: Kostenvergleich Erdkabel / Freileitung
Frage: 5.)
Auch unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten sind in den Kostenvergleich nicht
nur Übertragungsverluste einzubeziehen, sondern sämtliche mit Betrieb, Wartung
und Unterhaltung der beiden Leitungsarten (etwa analog zu Brakelmann 2004, S. 48
ff., wo eine wirtschaftlichere Relation zugunsten des Erdkabels errechnet ist),
zumindest: Instandsetzungskosten anhand relevanter Erfahrungswerte mit typischen
Schadensereignissen und deren Häufigkeit; Kosten für die Erhaltung des
Schutzstreifens bei der Freileitung; übliche Revisionen, Instandhaltungen u.Ä.
Antwort auf Frage 5.)
Ein Teil der Frage ist bereits in Frage 4 enthalten.
Die Angaben der Energie AG wurden – auch in Kenntnis branchenüblicher Kosten –
auf Plausibilität geprüft und werden durch aktuelle Richtpreisofferte untermauert.
So ist z.B. in den offiziellen Festlegungen des finnischen Regulators für die
Betriebskosten von 110-kV-Freileitungen ein Wert angegeben, der – als Barwert auf
die Errichtungskosten umgelegt – im Bereich einiger weniger Prozent der gesamten
Errichtungskosten liegt. Er ist damit im Sinne einer nachhaltigen und damit
langfristigen Betrachtung von untergeordneter Bedeutung.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 210
110 kV ade! Papier - 9/2010 Nr. 4.1./ 6.
Studie S. 101 ff. u.a
Themenbereich: Kosten und Technik Trenntransformatoren
Frage: 6.1)
Von der Energie AG werden die Gesamtkosten für 4 Trenntransformatoren für eine
beidseitige Trennung des 2-systemigen Erdkabels mit insgesamt 10 Mio. Euro
angegeben. Alle verfügbaren Informationen inkl. die anderer Netzbetreiber gehen
hingegen von maximalen Stückkosten inkl. Einbau und evtl. Peripherie von 1 Mio.
Euro aus. Ist die Kostenangabe der EAG plausibel begründbar?
Antwort auf Frage 6.1.)
Ein aktuelles Angebot der Fa. Siemens belegt derzeit einen Stückpreis für einen
110/110-kV-Trenntrafo (Bemessungsleistung: 200 MVA) von 1,78 Mio. Euro.
Rechnet man die Kosten für Transport, Einbau, Fundament, usw. dazu, so
erscheinen die Angaben der Energie AG weitestgehend plausibel.
So ist z.B. aus den offiziellen Festlegungen des finnischen Regulators für
Großtransfomatoren unter Einrechnung eines Zuschlags für die geforderte
Schrägregelung in Höhe von 15% ein Preis von 1,8 Mio. Euro ableitbar. Da diese
Angaben aus dem Jahr 2007 stammen, wird bei der Anwendung der Presilisten eine
branchenübliche Gleitung von 3% p.a. berücksichtigt
Frage: 6.2)
Von welchen durchgeleiteten Strommengen wird bei den angegebenen
Übertragungsverlusten von 2,5 GWh/a durch 4 Trenntransformatoren ausgegangen,
und sind diese tatsächlich zu erwarten, wenn der Ringschluss wie angegeben primär
der Ersatzversorgung im Falle einer Totalunterbrechung dient bzw. wenn von einer
Übertragungsleistung von 60 MVA laut Wirtschaftlichkeitsberechnung ausgegangen
wird?
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 211
Antwort auf Frage 6.2.)
Bei Transformatoren ist zwischen stromabhängigen (Kupferverlusten) und
stromunabhängigen Verlusten (Eisenverlusten) zu unterscheiden. Bei
Transformatoren dieser Dimension ergeben alleine die stromunabhängigen
Eisenverluste der vier Trenntransformatoren etwa 2,5 GWh pro Jahr. Die
stromabhängigen Kupferverluste sind demgegenüber bei einer durchschnittlichen
Übertragungsleistung von 60 MVA laut Wirtschaftlichkeitsberechnung
vernachlässigbar.
Das vorliegende Angebot der Fa. Siemens benennt gar 85 kW an Eisenverlusten für
einen derartigen Trenntrafo. Daraus würden sich etwa 3,0 GWh pro Jahr an
stromunabhängigen Eisenverlusten ergeben.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 212
110 kV ade! Papier - 6/2010 S. 12, Nr. 12
Studie S. 101 ff. u.a
Themenbereich: Trenntransformatoren 1-systemiges Erdkabel
Frage: 7.1)
Die “Kabelreserve” im gegenständlichen Netz beträgt nach Abzug der 4,8 km 1-
systemiges Erdkabel in Steyr noch ca. 31 km. Welche zwingenden technischen
und/oder wirtschaftlichen Gründe sprechen dagegen, hiervon ca. 20 km für ein 1-
systemiges Erdkabel Kirchdorf - Vorchdorf zu benutzen?
Antwort auf Frage 7.1.)
Die angeführte Kabelreserve von ca. 36 km bezieht sich auf den Netzbezirk
Lambach / St. Peter, der u.a. die Umspannwerke Traunfall und Vorchdorf versorgt.
Im Netzbezirk Ernsthofen, aus dem der Großraum Steyr und das Kremstal versorgt
werden, ist die Kabelreserve mit weniger als etwa 10 km (Einzelkabel-Länge)
wesentlich geringer, wodurch unter diesem Gesichtspunkt ein einsystemiges Kabel
im Netzbezirk Lambach / St. Peter zwar noch möglich, eine Umschaltung (Verlegung
der Anspeisung) des UW Steinfelden und/oder des UW Vorchdorf aus dem
Netzbezirk Lambach / St. Peter heraus in den Netzbezirk Ernsthofen aber nicht
zulässig wäre. Als Abhilfemaßnahme müsste für die Versorgung des in den
Netzbezirk Ernsthofen verlegten Umspannwerks Steinfelden (Stichbetrieb!) ein
Trenntransformator eingesetzt werden bzw. müssten für den Fall einer
Durchspeisung an beiden Enden Trenntransformatoren eingesetzt werden. Damit in
diesem Betriebsfall keine ungewollten Kreisströme über diese Netzkupplung fließen,
ist es im Falle einer Durchspeisung erforderlich, schrägregelbare
Trenntransformatoren einzusetzen.
Warnhinweis: Im Hinblick auf die knappe Kabelreserve und allfällige weitere im
Netzbezirk Ernsthofen geplante Netzumstellungs- / -erweiterungsprojekte ist die
verfügbare Kabelreserve unter Berücksichtigung der Gesamtsituation im Zentralraum
Oberösterreichs sorgfältig zu verplanen.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 213
Frage: 7.2)
Welche konkret geplanten weiteren Netzausbaupläne (Freileitung und Erdkabel)
würden hiervon derart berührt, dass ihretwegen ein Einbau von
Trenntransformatoren (wieviele und an welchen Stellen des Netzes) unumgänglich
würde?
Antwort auf Frage 7.2.)
Es ist davon auszugehen, dass jedes weitere, mit der 110-kV-Verbindung Almtal –
Kremstal vergleichbare Projekt (z. B. dem Gutachter bekannt Ried – Raab – Ranna)
in Form eines 110-kV-Kabels ähnliche Probleme auslösen würde.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 214
110 kV ade! Papier - 6/2010 S. 7 f.
Studie S. 74 ff.
Themenbereich: Verbrauchsanstieg Almtal
Frage: 8.1)
Aus dem Lastgangdiagramm und aus den Aussagen der Studie bzw. der Energie AG
ist ersichtlich, dass innerhalb einer Zeitspanne von knapp 10 Jahren zunächst nur die
punktuellen Lastspitzen zu Problemen in der Versorgungsqualität für das Almtal
führen können.
Kann eine Analyse der regelmäßigen Ursachen dieser Lastspitzen Grundlage für
Maßnahmen sein, die diese Lastspitzen vermeiden – z.B. wenn einzelne
Großverbraucher dafür ausschlaggebend sind und diese die Möglichkeit haben, ihren
Verbrauch flexibel anzupassen?
Antwort auf Frage 8.1.)
Eine Analyse des Lastgangdiagramms bringt natürlich einen klaren Hinweis auf die
Hauptverursacher der Lastspitzen. Sollte sich herausstellen, dass z.B. einzelne
Großverbraucher diese Spitzen hervorrufen, könnte man unter Umständen
Maßnahmen finden, um diese Lastspitzen zu vermeiden. Voraussetzung dafür ist
einerseits das Einverständnis der/des Kunden und andererseits eine rasche (z. B.
ferngesteuerte) Zugriffsmöglichkeit für den Netzbetreiber auf die Anlagen der/des
Kunden.
Wenn – was auch denkbar ist – eine Vielzahl von VerbraucherInnen und
Großverbrauchern diese Spitzen hervorrufen, müsste für wirksame zentrale
Maßnahmen das Einverständnis aller dieser Kunden eingeholt werden.
Da diese Maßnahmen in der Regel mit schwerwiegenden Eingriffen in die Prozesse
der/des Kunden, wie z.B. Lastabschaltungen ohne Rückfragen oder zeitgerechte
Information, und das noch während der regulären Arbeitszeiten, einhergehen,
reduziert sich ein derartiges „demand side management“ in der Praxis auf Einzelfälle
bei Kunden mit entsprechend großem Dispositionspotential (> 10 MW), wobei das
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 215
uneingeschränkte Einverständnis vorliegen muss. Es müssten also Gewerbe
und/oder Industriebetriebe ihren Betrieb der allgemeinen Stromsituation unterwerfen
und sich einschränken.
Frage: 8.2)
Welche technischen oder kostenseitigen Einwände sprechen dagegen, den Effekt
solcher Maßnahmen prozessbegleitend auszuwerten und so evtl. einen Aufschub der
Notwendigkeit einer Netzverstärkung zu erreichen, sodass die Einführung neuer
Techniken abgewartet werden kann?
Antwort auf Frage 8.2.)
Im betrachteten Netzgebiet sind nur wenige Kunden mit derartigen
Anschlussleistungen ansässig. Es ist davon auszugehen, dass sich deren
Stromverbrauch größtenteils an anderen Interessen orientiert. Würden
entsprechende Dispositionsspielräume vorhanden sein, so würden jene Kunden aus
tariflichen Gründen vermutlich bereits jetzt die Lastspitzen reduzieren und
„Nachtstrom“ beziehen.
Es ist also von einem höchst bescheidenen Potenzial auszugehen, wodurch keine
nennenswerte Möglichkeit zum Aufschub des Projekts zu erwarten ist.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 216
110 kV ade! Papier - 6/2010 S. 8 f.
Themenbereich: 30-kV-Anbindung des Almtals
Frage: 9)
Unter der Annahme einer Erdkabeltrasse über Pettenbach mit einem 110/30-kV-UW
ca. 950 m nordwestlich des Pettenbacher Ortskerns (vorgesehenes Gewerbegebiet)
nahe der Vorchdorfer Straße würde eine zusätzliche 30-kV-(Erdkabel-) Leitung bis
Scharnstein-Mühldorf unter ungünstigsten Trassierungsaspekten eine Länge von 15
km (Straßenentfernung ca. 10 km) haben und hier die bestehende 30-kV-Versorgung
des inneren (südlichen) Almtals abstützen. (Identische Lösung wie UW Steinfelden,
jedoch ca. 4 km länger.)
Löst diese Variante die Versorgungssituation des Almtals in ausschlaggebender
Weise schlechter als die Anbindung über ein UW Steinfelden und falls ja, inwiefern?
Antwort auf Frage 9.)
Grundsätzlich gilt es bei der Situierung eines neuen Umspannwerks den
Lastschwerpunkt im zu versorgenden Mittelspannungsnetz zu berücksichtigen. Je
weiter von diesem entfernt ein Umspannwerk errichtet wird, desto höher sind in der
Regel die Kosten für die Einbindung in das örtliche Mittelspannungsnetz und desto
höhere Verluste entstehen beim Transport der benötigten elektrischen Energie.
Unter diesen Gesichtspunkten ist im Sinne einer effizienten und kostenoptimalen
Lösung dem Umspannwerksstandort Steinfelden gegenüber einem Standort in
Pettenbach jedenfalls der Vorzug zu geben.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 217
110 kV ade! Papier - 6/2010 S. 8 f.
Studie S. 12 ff.
Themenbereich: (n-1)- Sicherheit
Frage: 10.1)
Voraussetzung 1: Eine 2-systemige Freileitung erfüllt grundsätzlich das (n-1)-
Kriterium.
Voraussetzung 2: Dadurch nicht reduzierte Risiken wie Mastumbruch schränken die
geforderte Zuverlässigkeit nur in dem Maße ihrer Wahrscheinlichkeit ein (Fickert
2010, S. 13, vorl. Absatz).
Voraussetzung 3: Das 110-kV-Netz der Energie AG hat eine Trassenlänge (nicht:
Leitungslänge!) von ca. 600 km, innerhalb dessen ein Totalausfall statistisch alle 5
Jahre eintritt. Die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls wird proportional zur
Trassenlänge und zur Zeit angegeben (z.B. 0,47 Ausfälle pro 100 km und Jahr).
Ist demgemäß eine statistische Wahrscheinlichkeit für einen solchen Ausfall einmal
alle 300 Jahre (<10 km Traunfall-Vorchdorf) bzw. alle 55-60 Jahre (ca. 50-55 km
Steyr-Kirchdorf) ausreichend unwahrscheinlich? Falls nein, welche
Wahrscheinlichkeit gilt als tolerierbar und aufgrund welcher gesetzlichen technischen
o.a. Standards?
Antwort auf Frage 10.1.)
Grundsätzliches betr. der Stichworte
• (n-1)-Sicherheit (Ausfall eines Betriebsmittels darf keine daraus resultierende
Versorgungsunterbrechung, keine thermische Überlastung von Betriebsmitteln
usw. hervorrufen)
• einfaches Zollenkopfkriterium (Ausfallleistung in Kombination mit Ausfalldauer)
• erweitertes Zollenkopfkriterium (Berücksichtigung auch der Häufigkeit großer
Ausfälle)
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 218
ist in der Beantwortung von Frage 1 wiedergegeben.
Bei der Bewertung des Risikos ist neben der Eintrittswahrscheinlichkeit auch der
Schaden bei Eintritt zu berücksichtigen. Dies kann dazu führen, dass auch bei
geringer Eintrittswahrscheinlichkeit Maßnahmen zum Verhindern kritischer
Ereignisse technisch/wirtschaftlich gerechtfertigt sind.
Ausgehend von den Erfahrungswerten der Energie AG mit einem Common-Mode-
Fehler (z. B.: Mastumbruch) etwa alle 5 Jahre ist bei einer gesamten 110-kV-
Trassenlänge im Netz der Energie AG von 600 km mit etwa 0,033 Ausfällen pro Jahr
und 100 km zu rechnen. Dieser Wert ist im Branchenvergleich sehr niedrig
(Wahrscheinlichkeit eines Common-Mode-Ausfalls lt. VDN-Statistik 0,00087 Ausfälle
je System-km und Jahr bei 600 km Trasse ~ 0,52 Ausfälle pro Jahr bzw. alle 1,9
Jahre ein Ausfall)
Umgelegt auf die 110-kV-Leitung Traunfall – Vorchdorf bedeutet dies statisch einen
zweisystemigen Ausfall etwa alle 350 Jahre, bei der Leitung Ernsthofen – Steyr etwa
alle 550 Jahre und bei der Leitung Steyr Nord – Kirchdorf etwa alle 75 Jahre (nach
VDN-Statistik ergeben sich mit 133 Jahren, 209 Jahren bzw. 29 Jahren wesentlich
höhere Ausfallraten).
Diese Werte sind mit den Folgen eines zweisystemigen Ausfalls der jeweiligen
Leitung zu verknüpfen, was im gegenständlichen Fall insbesondere bei den Problem-
feldern Kremstal und Raum Steyr Handlungsbedarf erkennen lässt.
Frage: 10.2)
Frage 2: In welchem Ausmaß variiert eine Ausfallwahrscheinlichkeit wie die oben
genannte durch Masttyp und Situierung der Trasse im Bereich von aufgetretenen
Ausfällen (z.B. Beton- gegenüber Stahlgittermasten, besondere Windexposition,
Nähe zu Starkholzwald o.Ä.?
Löst diese Variante die Versorgungssituation des Almtals in ausschlaggebender
Weise schlechter als die Anbindung über ein UW Steinfelden und falls ja, inwiefern?
Antwort auf Frage 10.2.)
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 219
Für seriöse bzw. statistisch abgesicherte Aussagen reichen hier die Informationen
nicht aus. Leider werden derartig detaillierte Daten international nicht erfasst. Um
diese Unsicherheit aber zu berücksichtigen, wurde in den Berechnungen ein Band
für die Ausfallsdauer von 5 … 48 Stunden angesetzt. Man sieht, dass trotz der
Streubreite die grundsätzlichen Aussagen nicht beeinflusst werden.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 220
110 kV ade! Papier 6/2010 S. 9 f.
Studie S. 114.
Themenbereich: Versorgungsgeb. Steyr u. Kirchdorf
Frage: 11.)
Der folgende Widerspruch bleibt ungeklärt: einerseits die APG-Angabe, dass eine
Entlastung der 220-kV-Verbindung Ernsthofen-Weißenbach durch den (inzwischen
zügig vorangetriebenen) Ausbau des 380-kV-Netzes erreicht wird, andererseits die
Angabe der Studie, wonach diese Verbindung hinsichtlich der Übertragungskapazität
kritisch sei.
Antwort auf Frage 11.)
Seitens APG wird der Ausbau des 380-kV-Netzes zwar vorangetrieben, die
Realisierung des fehlenden 380-kV-Leitungsstückes zwischen UW Salzach Neu und
UW Tauern ist aufgrund rechtlicher und politischer Probleme zum gegebenen
Zeitpunkt aber nicht absehbar.
Bis zur Inbetriebnahme dieses 380-kV-Leitungsstücks ist die 220-kV-Leitung
Ernsthofen – Weißenbach als eine der parallel laufenden Nord-Süd-Leitungen hoch
belastet.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 221
110 kV ade! Papier 6/2010 S. 10 f.
Studie S, 79 ff.
Themenbereich: Versorgungsgeb. Steyr
Frage: 12.)
Nach Angaben der Energie AG (12/2010) wurde durch den dort erwähnten
Ringschluss im 110-kV-Netz eine “maximale Versorgungssicherheit” sowie der
“zukünftige Energiebedarf” gewährleistet.
Ist dieser Netzausbau in der Studie bereits berücksichtigt? Falls ja, welche Erklärung
gibt es für den Widerspruch zwischen Aussage der Energie AG und Studie? Falls
nein, kann dann die Frage der Versorgung des Gebiets von Steyr als Begründung für
die gegenständliche 110-kV-Leitung als nicht ausschlaggebend betrachtet werden?
Antwort auf Frage 12.)
Grundsätzliches betr. der Stichworte
• Ringschluss im 110-kV-Netz Steyr
• Versorgungssicherheit und -qualität innerhalb der Stadt Steyr
• Versorgungssicherheit und –qualität im Großraum Steyr einschließlich des
Kremstals
ist in der Beantwortung von Frage 1 und 2 bereits wiedergegeben.
Der 110-kV-Ringschluss im Stadtgebiet Steyr gewährleistet optimale Voraussetzung
für eine positive wirtschaftliche Entwicklung im Westen der Stadt Steyr und ist
vorwiegend von regionaler Bedeutung.
Hinsichtlich überregionaler Anbindung des Industriestandortes Steyr an das
oberösterreichische Hoch- und Höchstspannungsnetz spielt der 110-kV-Westring in
Steyr eine untergeordnete Rolle.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 222
Studie S. S. 37 ff.
Themenbereich: Elektromagnetische Felder
Frage: 13.)
Bezüglich der Frage von Krankheitsrisiken bezieht sich der Zwischenbericht zur
Studie soweit ersichtlich auf Empfehlungen, die auf wissenschaftlichen Quellen aus
der Zeit bis 1999 basieren. Diese werden jedoch durch neuere Empfehlungen (teils
von Organisationen der gleichen Institution, z.B. EU) infrage gestellt (s.u. Abschnitt
5). Ist unter Berücksichtigung dieser neueren Empfehlungen das Fazit
aufrechtzuerhalten, dass bei Einhaltung der in den österreichischen Normen
festgelegten Referenzwerten “jedenfalls sichergestellt” sei, dass keine
gesundheitlichen Gefährdungen und Störungen eintreten?
Antwort auf Frage 13.)
Die Antworten sind im Abschnitt 4: “Neuere Darstellungen zu Vorsorgewerten
hinsichtlich Elektromagnetischer Felder“ detailliert wiedergegeben.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 223
Abschnitt 2: Erfüllung des gesetzlichen Versorgungsauftrags
3. Erfüllung des gesetzlichen Versorgungsauftrags
Frage 1:
Welche konkreten Umstände im gegenständlichen Untersuchungsraum (differenziert
nach den aufgeführten Versorgungsbebieten, z.B. Vorchdorf) erfordern hinsichtlich
einer (n-1)-sicheren Versorgung angesichts der o.g. statistischen
Ausfallwahrscheinlichkeiten Netzausbaumaßnahmen?
Antwort auf Frage 1:
Wie in Abschnitt 1 („Gliederungsbezogener Fragenkatalog“) unter Frage 1a erläutert
wurde, ist das im oberösterreichischen ElWOG verbindlich geforderte (n-1)-Kriterium
ein übliches Planungskriterium in Hochspannungsnetzen. Dieses kann als
technische und branchenübliche Mindestanforderung bei der Errichtung bzw.
Erweiterung von Hochspannungsnetzen verstanden werden.
In besonderen Fällen (bedeutende Wirtschafts- und Ballungszentren) ist darüber
hinaus eine Risikoabschätzung für Common-Mode-Fehler zweckmäßig. Bei
entsprechend hoher Wahrscheinlichkeit können hier bereits bei relativ geringen
Übertragungsleistungen über das (n-1)-Kriterium hinausgehende
Ausbaumaßnahmen zielführend sein.
Frage 2:
Nachdem das Oö ElWOG sich mit der (n-1)-Sicherheit begnügt, nach welchen
technischen Vorschriften muss die Zweitanspeisung bzw. Ersatzversorgung, wie von
der Energie AG im vorliegenden Fall projektiert, errichtet werden?
Antwort auf Frage 2:
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 224
International ist es üblich, zusätzlich zum (n-1)-Kriterium für die Planung der
Versorgungssicherheit auch noch das Zollenkopfkriterium (Berücksichtigung der
ausgefallenen elektrischen Energie) in Form des einfachen oder des erweiterten
Zollenkopfkriteriums heranzuziehen, bei dem die Eintrittwahrscheinlichkeit
einbezogen wird.
Somit kann auch eine geringe Eintrittswahrscheinlichkeit (wie dies etwa für den
Raum Steyr der Fall ist) bei entsprechend schwerwiegenden Folgen eines Ausfalls
einen Netzausbau über das (n-1)-Kriterium hinaus rechtfertigen bzw. erforderlich
machen (Zollenkopfkriterium). Siehe auch Abschnitt 1 („Gliederungsbezogener
Fragenkatalog“) Frage 1a.
Frage 3:
Wäre ein Einzelkabel mit einer Scheinleistung von 200 MVA als Zweitanspeisung
und Ersatzversorgung des Kremstales ausreichend unter Einhaltung des (n-1)-
Kriteriums?
Antwort auf Frage 3:
Wie in Abschnitt 1 („Gliederungsbezogener Fragenkatalog“) unter Frage 1a erläutert
wurde, erfordert die Ausfallsreserve für den Großraum Steyr eine
Reserveeinspeisung mit einer Kapazität von zumindest 180 MW (Stand, 2007) bzw.
einer entsprechend dem erwarteten Leistungszuwachs höheren Kapazität. Bei einem
erwarteten mittleren Leistungszuwachs von 2,4 % pro Jahr wird für den Großraum
Steyr einschließlich des Kremstals die 200-MW-Marke nach 5 Jahren überschritten.
Damit kann ein einziges 200-MW-Kabel nicht als nachhaltig angesehen werden.
Frage 4:
Ist es in Europa üblich, in regionalen Hochspannungsnetzen
Hochspannungsersatzversorgung für Common-Mode-Fehlerfälle vorzuhalten? In
welchen Ländern?
Antwort auf Frage 4:
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 225
Die Frage der geforderten / angestrebten Versorgungssicherheit ist nicht
standardisiert. Sie ist unabhängig von der Spannungsebene und Regionalität bzw.
Interregionaliät und ist unter Bedachtnahme auf Störstatistiken, Bedeutung des
Ausfalls für die betroffenen Wirtschaftsprozesse und Folgen von (seltenen) Common-
Mode-Fehlerfällen unter Abwägung der Risken und des spezifischen Aufwandes zu
entscheiden.
Frage 5:
Welche Maßnahmen der Nachfragesteuerung im Sinne des ElWOG insbesondere
zur Steuerung der Lastspitzen sind denkbar und zweckmäßig zur Reduzierung der
befürchteten Versorgungsengpässe?
Antwort auf Frage 5:
Wie in Abschnitt 1 („Gliederungsbezogener Fragenkatalog“) unter Frage 8.2 erläutert
wurde, sind freiwillige Einschränkungen ohne Weiteres möglich.
Im oberösterreichischen ELWOG ist in § 21 („Pflichten der Stromerzeuger“), unter
Ziffer 7 z.B. festgehalten, dass Stromerzeuger verpflichtet sind, auf Anordnung der
Regelzonenführer gemäß § 50 Z. 5 und 5a zur Netzengpassbeseitigung oder zur
Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit die Erhöhung und/oder Einschränkung
der Erzeugung, somit die Veränderung der Kraftwerksverfügbarkeit des
Kraftwerksbetreibers vorzunehmen, …
Diese Maßnahmen betreffen aber Einspeiser und nicht Netzbetreiber.
Ebenfalls im oberösterreichischen ELWOG ist in § 29 („Pflichten der Betreiber von
Übertragungsnetzen“), unter Ziffer 8 z.B. festgehalten, dass
Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet sind, Engpässe im Netz zu ermitteln und
Maßnahmen zu setzen, um Engpässe zu vermeiden oder zu beseitigen sowie die
Versorgungssicherheit aufrecht zu erhalten. Sofern für die Netzengpassbeseitigung
oder Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit dennoch Leistungen der Erzeuger
(Erhöhung oder Einschränkung der Erzeugung sowie Veränderung der
Kraftwerksverfügbarkeit) erforderlich sind, ist dies vom Übertragungsnetzbetreiber
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 226
unter Bekanntgabe aller notwendigen Daten unverzüglich dem Regelzonenführer zu
melden, der erforderlichenfalls weitere Anordnungen zu treffen hat
Diese Maßnahmen betreffen Übertragungsnetzbetreiber.
Ebenfalls im oberösterreichischen ELWOG ist in § 40 („Pflichten der Betreiber von
Verteilernetzen“), unter Ziffer 10 z.B. festgehalten, dass Verteilernetzbetreiber
verpflichtet sind, Engpässe im Netz zu ermitteln und Maßnahmen zu setzen, um
Engpässe zu vermeiden oder zu beseitigen sowie die Versorgungssicherheit aufrecht
zu erhalten. Sofern für die Netzengpassbeseitigung erforderlich, haben die
Verteilernetzbetreiber in Abstimmung mit betroffenen Netzbetreibern mit den
Netzbenutzern (Erzeuger und Entnehmer), deren Anlagen für Engpassmanagement
geeignet sind, Verträge abzuschließen, wonach diese zu Leistungen (Erhöhung oder
Einschränkung der Erzeugung oder der Entnahme, Veränderung der
Kraftwerksverfügbarkeit) gegen Ersatz der wirtschaftlichen Nachteile und Kosten, die
durch diese Leistungen verursacht werden, verpflichtet sind; dabei ist auch
sicherzustellen, dass bei Anweisungen gegenüber Betreibern von KWK-Anlagen die
Sicherheit der Fernwärmeversorgung nicht gefährdet wird. Die Aufwendungen, die
den Verteilernetzbetreibern aus der Erfüllung dieser Verpflichtung entstehen, sind
ihnen angemessen abzugelten.
Ferner wird ebenda unter Ziffer 11a festgehalten, dass … wenn Netzengpässe
auftreten und für deren Beseitigung Leistungen der Erzeuger erforderlich sind und
eine vertragliche Vereinbarung gemäß Z. 11 nicht vorliegt, haben die Erzeuger auf
Anordnung des Verteilernetzbetreibers in Abstimmung mit den betroffenen
Netzbetreibern Leistungen (Erhöhung oder Einschränkung der Erzeugung,
Veränderung der Kraftwerksverfügbarkeit) zu erbringen. Dabei ist auch
sicherzustellen, dass bei Anweisungen gegenüber Betreibern von KWK-Anlagen die
Sicherheit der Fernwärmeversorgung nicht gefährdet wird. Z. 11 letzter Satz gilt
sinngemäß.
Diese Maßnahmen betreffen Verteilernetzbetreiber. Diese können mit sich bereit
findenden Verbrauchern gegen Kostenersatz eine Entnahmebeschränkung
vereinbaren.
Realistisch wird dieses Potential wegen der in 8.2. angeführten Einschränkungen (in
der Regel schwerwiegende Eingriffen in die Prozesse, Lastabschaltungen ohne
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 227
Rückfragen oder zeitgerechte Information, …) als nicht nachhaltig realisierbar
eingeschätzt.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 228
Abschnitt 3: Volkswirtschaftliche bzw. Netzbetreiber-übergreifende Gesichtspunkte
Frage 1:
Der Jahresbedarf im Kremstal wird mit 540 GWh angegeben. In welchem Umfang
würde dieser Jahresbedarf nunmehr über das UW Vorchdorf unmittelbar aus dem
Netzbereich der Energie AG bereitgestellt?
Antwort auf Frage 1:
Das Verbot einer ständigen Kupplung der Netzbezirke Ernsthofen und Lambach / St.
Peter aus Gründer der Erdschlusslöschung bedingt im 110-kV-Projekt Almtal –
Kremstal eine offen betriebene Trennstelle zwischen Traunfall und Steyr Nord.
Bei Realisierung einer zweisystemigen Freileitung ist diese Trennstelle vorrangig im
UW Kremsmünster sinnvoll, da dort über einen getrennten Zwei-Sammelschienen-
Betrieb eine (n-1)-sichere Versorgung aller Umspannwerke hergestellt werden kann.
In diesem Zuge wird zumindest die Last des UW Kirchdorf (~ 150 GWh pro Jahr) auf
den Netzbezirk Lambach / St. Peter umgeschaltet.
Die Last des UW Kremsmünster (~ 190 GWh) kann wahlweise bzw. teilweise
zwischen den beiden Netzbezirken umgeschaltet werden. Dabei muss die
Erdschlusslöschung im Netzbezirk Ernsthofen (110-kV-E-Spule im UW
Kremsmünster) sichergestellt werden.
Frage 2:
Wie hoch ist Einsparung für die Energie AG, wenn das Netzentgelt für die
Höchstspannungsebenen 1 und 2 der APG eingespart werden können und die
Stromtransporte auf die neue Freileitung Vorchdorf - Kirchdorf verlagert werden?
Antwort auf Frage 2:
Die Verrechnung der Netzentgelte für die Netzebenen 1 und 2 erfolgt getrennt
leistungs- und arbeitsbasierend. Aufgrund von durch den Netzbetreiber nicht
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 229
beeinflussbaren bzw. schlecht prognostizierbaren Einflüssen ist bei den
leistungsbasierenden Netzentgelten vermutlich keine Einsparung erzielbar.
Bei den arbeitsbasierenden Netzentgelten sind durch möglichst erzeugungsnahen
Verbrauch der elektrischen Energie Einsparungen bei den Netzentgelten der
Netzebene 1 und 2 möglich. Dies ist durch Umschaltung von Last (z. B. UW
Kremsmünster) in den Netzbezirk Lambach / St. Peter in Zeiten hoher Erzeugung in
diesem Teilnetz zu erreichen. Sofern die Gegebenheiten im Netzbezirk Ernsthofen
zur gleichen Zeit ein Erzeugungsdefizit aufweisen (Energie wird aus der Netzebene 1
(APG) bzw. 2 bezogen), kann so einerseits die hinsichtlich Netzentgelten
unentgeltliche Rückspeisung aus dem Netzbezirk Lambach / St. Peter der EAG in die
Netzebene 1 bzw. 2 im Netzbezirk Lambach / St. Peter reduziert, und andererseits
der kostenpflichtige Bezug aus der Netzebene 1 bzw. 2 im Netzbezirk Ernsthofen
verringert werden.
Diese Einsparung an Netzentgelten der Netzebene 1 und 2 sind jedoch für die
Energie AG als Netzbetreiber nur bedingt wirksam: im Rahmen der
Netztarifregulierung durch die Regulierungsbehörde (E-Control GmbH) kommen
verringerte Kosten in Form niedrigerer Netzentgelte allen Kunden des Tarifbereichs
Oberösterreich zugute (Umlageverfahren). Auf diese Art profitieren primär die
Netzkunden im Tarifbereich Oberösterreich von diesen Kostensenkungen.
Frage 3:
Was bedeutet diese Verlagerung für die bestehenden Leitungssysteme und die
Kostenstruktur der APG?
Antwort auf Frage 3:
Im Rahmen der Netztarifregulierung schlagen sich geringere Abgabemengen seitens
APG an die EAG in Form steigender Netzentgelttarife für das Übertragungsnetz
nieder, wodurch mittelfristig der Vorteil für die oberösterreichischen Netzkunden
wieder reduziert wird.
Frage 4:
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 230
Ist es volkswirtschaftlich sinnvoll, wenn der Stromtransport von der bestehenden
220-kV-Struktur auf eine neu zu errichtende 110-kV-Freileitung verlagert wird?
Antwort auf Frage 4:
Im Sinne energieeffizienter Netze sollte elektrische Energie möglichst „elektrisch
nahe“ am Ort der Erzeugung verbraucht werden bzw. sollten die Transportwege im
Sinne niedriger Transportverluste (Leitungs- und Transformatorverluste) kontrolliert
werden. Im Falle des Verbrauchs von im Netzbezirk Lambach / St. Peter erzeugter
Energie in Kirchdorf und/oder Kremsmünster ist bei Direkttransport über das 110-kV-
Netz Lambach von einem möglichen Verlustreduktionspotential auszugehen.
Frage 5:
Wo müsste die offene Trennstelle errichtet werden, damit das Kremstal tatsächlich
nur im Common-mode-Fehlerfall über Vorchdorf versorgt würde?
Antwort auf Frage 5:
Die Trennstelle müsste im UW Kirchdorf oder im UW Vorchdorf vorbehaltlich der
Möglichkeit einer (n-1)-sicheren Versorgung aller Umspannwerke errichtet werden.
Wenn eine einsystemige Variante realisiert würde, dürfte wegen der Forderung nach
Unterbrechungsfreiheit der Stromversorgung, im Störungsfall keine offene
Trennstelle vorhanden sein. Das aber hieße, dass die Netzbezirke Lambach / St.
Peter und Ernsthofen dauernd gekuppelt sein müssten, was aber wegen der
Kabelreserve aus Gründen der Sicherheit der Allgemeinbevölkerung nicht zulässig
ist. Damit ist eine offene Trennstelle nur bei einer zweisystemigen Variante möglich.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 231
Abschnitt 4: Neuere Darstellungen zu Vorsorgewerten hinsichtlich Elektromagnetischer Felder
Frage 1.)
(Die folgende Auflistung bezieht sich auf Abschnitt 2 (Gliederungsbez.
Fragenkatalog), Frage 13)
1. Die Direktorin der Europäischen Umweltagentur Prof. Jacqueline McGlade
empfiehlt in einer Stellungnahme vom 16.10.2009 dringend eine Reduzierung der
Grenzwerte für die Exposition von EMF und bezieht sich dabei auf den Report der
BioInitiative Working Group vom 31.12.2007, in dem es u.a. heißt: “Die Autoren
überprüften mehr als 2000 wissenschaftliche Studien und Literaturübersichten und
schlossen daraus, dass die derzeit gültigen öffentlichen Sicherheitsgrenzwerte für
den Schutz der offentlichen Gesundheit untauglich sind. Vom gesundheitspolitischen
Standpunkt aus sind neue öffentliche Sicherheitsgrenzwerte und Grenzwerte für die
weitere Einführung von Risikotechnologien auf der Basis des Beweismaterials
gerechtfertigt.
Die wissenschaftliche Beweislage, die der Bericht dokumentiert, gibt Anlass zu
Sorgen bezüglich Kinderleukämie (durch Hochspannungsleitungen und andere
elektrische Expositionen), Gehirntumore, Gehörnervtumore (durch Mobil- und
Schnurlostelefone) und der Alzheimer'schen Krankheit. Es gibt Hinweise, dass EMF
ein Risikofaktor für Krebs bei Kindern wie auch bei Erwachsenen sind.”
Stellungnahme der Technischen Universität Graz, Institut für elektrische Anlagen
Die neuesten Ergebnisse der Forschung bzw. der Stand der Technik und
Wissenschaft hinsichtlich niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder sind
in der Publikation
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 232
• ICNIRP, Guidelines: Guidelines for limiting exposure to time-varying electric
and magnetic fields (1 Hz to 100 kHz), International Commission on Non-Ionizing
Radiation Protection, 15 June 2010
zu finden. Die im Einwand angeführten Literaturstellen sind im Lichte dieser neuen
Erkenntnisse zu lesen und zu interpretieren.
Frage 2.)
2. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist in ihrem “Fact Sheet Nr. 322” vom
Juni 2007 nach Einsetzung einer Task Force bei dem bereits 2001 (wenn auch mit
umfangreichen Vorbehalten formulierten) Hinweis auf “mögliche Risiken” von
Leukämie bei Kindern bei einer dauerhaften Exposition ab 0,3 bis 0,4 nT geblieben.
Die WHO empfiehlt abschließend weitere Forschungen, um die Unsicherheiten der
wissenschaftlichen Beweislage weiter zu reduzieren. (WHO > Media Centre > Fact
sheets)
Stellungnahme der Technischen Universität Graz, Institut für elektrische Anlagen
Zitat aus “Environmental Health Criteria 238, WHO, EXTREMELY LOW
FREQUENCY FIELDS“:
Overall conclusion: New human, animal and in vitro studies, published since the
2002 IARC monograph, do not change the overall classification of ELF magnetic
fields as a possible human carcinogen.
Diese Klassifizierung der WHO, dass niederfrequente elektrische und magnetische
Felder möglicherweise karzinogen sind, beinhaltet lt. Definition der WHO dezidiert
auch die Aussage, dass niederfrequente elektrische und magnetische Felder
möglicherweise „nicht“ karzinogen sind.
Frage 3.)
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 233
3. Die Österreichische Ärztekammer hat mit Schreiben an den ÖVE und das ÖN vom
29.9.2005 förmlich Einspruch erhoben gegen die Verabschiedung des Entwurfs der
im Zwischenbericht der Studie herangezogenen Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 vom
1.8.2005. Der Einspruch wird unter Hinweis auf zahlreiche neuere Untersuchungen
begründet und bezeichnet ausdrücklich auch die im Zwischenbericht der Studie
herangezogenen Referenzwerte des ICNIRP von 1998 (!) als “nicht dem Stand der
medizinischen Wissenschaften und Erfahrungen” entsprechend. Diese
Referenzwerte seien in keiner Weise geeignet, den erforderlichen Schutz der
individuellen und öffentlichen Gesundheit zu garantieren
Stellungnahme der Technischen Universität Graz, Institut für elektrische Anlagen
Den aktuellen Publikationen der WHO, ICNIRP, CENELEC und IEEE kann
entnommen werden, dass es derzeit keine substantiellen Erkenntnisse in der
Wissenschaft gibt, dass die seitens der ICNIRP vorgegebenen Grenzen reduziert
werden sollen. Die in der Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 angeführten Grenzen
entsprechen somit dem Stand der Technik und der Wissenschaft.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 234
7.6 Stellungnahmen zum Dokument „Gemeindeamt Steinbach am Ziehberg, Brief vom 04. Februar 2011-02-21: Fragen zum Zwischenbericht „Wissenschaftliches Gutachten 110-kV-Leitungsverbindung Almtal – Kremstal““
Die Stellungnahmen erfolgen in der Reihenfolge des o.a. Dokuments und sind
gemäß der dort vorgegebenen Gliederung in die Kapitel
• Transparente Darstellung der prognostizierten Wachstumsrate
• Wirtschaftliches Umfeld einer Verkabelung
unterteilt.
Der im o.a. Brief angeführte Fragenkomplex 3 („Interdisziplinärer Ansatz“) wird in
dieser Stellungnahme nicht weiter verfolgt, da seitens des Auftraggebers des
wissenschaftlichen Gutachtens eine geologisch bzw. topologische Tassenanalyse
nicht beauftragt war.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 235
Abschnitt 1: Transparente Darstellung der prognostizierten Wachstumsrate
Themenbereich: Verbrauchssteigerung
Frage: 1.)
Welche Quellen bilden die Grundlage dieser Aussage bzw. der im Text angegebenen
Verbrauchssteigerungen?
Antwort auf Frage 1.)
Aus den jeweiligen Lastgangkurven der einzelnen Umspannwerke werden die
Jahresstromverbräuche ermittelt und in Form einer Zeitreihe dargestellt.
Frage: 2.)
Inwieweit beeinflussen die gesetzten Aktivitäten bzw. Strategiepapiere von LR
Anschober diese Aussage?
Antwort auf Frage 2.)
Die Aktivitäten zielen auf eine Senkung des Gesamt-Energieverbrauchs ab, also aller
Energieträger (Gas, Kohle, Öl, Biomasse, … elektrischer Strom). Oft ist eine
Senkung des Energieverbrauchs mit einer Steigerung des Bedarfs an elektrischer
Energie verbunden, da der elektrische Strom zur Regelung und Steuerung
energieeffizienter Prozesse nötig ist. Ein Beispiel dafür ist die Elektromobilität, die
einen erhöhten Stromverbrauch (z.B. aus erneuerbaren Quellen) zugunsten eines
verringerten Öl-Konsums hervorruft.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 236
Abschnitt 2: Wirtschaftliches Umfeld einer Verkabelung
Themenbereich: Kosten der Varianten
Frage: 1.)
Welche Quellen wurden zur Berechnung herangezogen?
Antwort auf Frage 1.)
Je nach Anwendungsfall wurden österreichische Preise vergleichbarer bereits
durchgeführter Projekte der Elektrizitätswirtschaft bzw. internationale Preisstellungen
bzw. Vorgaben des finnischen Regulators bzw. (im Fall der Trenntransformatoren)
reale Angebote herangezogen.
Frage: 2.)
Weiter ersuchen wir um transparente Darstellung der Berechnung?
Antwort auf Frage 2.)
Die beiliegende Tabelle ergibt sich aus den technisch notwendigen Aufwendungen
und den o.a. Preisen.
Da es sich hierbei
• wegen der realpolitischen Position der Technischen Universität am
Marktgeschehen nur um eine Preiskontrolle „am grünen Tisch“ handeln kann
(keine verbindlichen Offerte) und
• realistischere Kosteneinschätzungen dem Controlling eines Netzbetreibers
wie der EAG zugestanden werden und
• sich die bei einer positionsweisen Nachrechnung ergebenden Preisdifferenzen
beim ausschlaggebenden Gesamtpreis ausgleichen,
sind die im Gutachten wiedergegebenen Preise im Sinne einer Grobkosten-Analyse
zu verstehen. Daher sind im Gutachten bewusst die von der EAG angegebenen
Preise übernommen worden, da bei keiner Position ein Einwand im Sinne einer
signifikanten Über- / Unterschreitung eines Richtpreises festgestellt werden konnte.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 237
Bem: Lediglich bei Var. 4 (30-kV-Ersatzlösung der Region Almtal und 30-kV-Ersatz-
versorgung für die Region Kremstal) wurde vom szt. von der EAG abgegebenen
Richtpreis abgegangen und gemäß der Kontrollkalkulation seitens des Institutes für
elektrische Anlagen der Technischen Universität Graz ein Wert von 51 Mio. €
eingesetzt.
Hinsichtlich der Kosten von Kabellösungen wird seitens des Gutachters eine
risikoaverse Position vertreten, allerdings werden in einer Variantenberechnung die
Kosten des Richtpreisangebots der Fa. IFK Gesellschaft m.b.H. für eine
Kabelverlegung ebenfalls bestimmt. Dadurch ergibt sich bei 110-kV-Kabellösungen
ein verlegungsbedingter Preiskorridor.
Die Möglichkeit einer alternativen Verlegung durch Einpflügen eröffnet bei den
Preisen einen Preiskorridor, wobei die Anzahl der kostenintensiven
Kreuzungsbereiche mit anderen Infrastruktureinrichtungen ebenso wie unerwartete
geologische Komplikationen eine Unsicherheit bei der Kalkulation darstellen.
Warnhinweis: Die Art der Kalkulation, die konkreten Zahlenwerte und die
zahlenmäßig untermauerten Gesamtaussagen sind für andere Projekte sowohl im
Bereich der EAG als auch in der übrigen österreichischen Elektrizitätswirtschaft
wegen der Verschiedenheit der Ausgangssituationen, der technischen Details und
der ökonomisch-ökologischen Randbedingungen nicht zu verallgemeinern.
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 238
Preisübersicht 110-kV-Leitungsverbindung Almtal – Kremstal (Teil 1) Preisübersicht 110-kV-Leitungsverbindung Almtal - Kremstal
TUG Erhebung
TUG Erhebung
TUG Erhebung
TUG Erhebung
TUG Erhebung
mit IFK Kabel
mit IFK Kabel
mit IFK Kabel
mit IFK Kabel
mit IFK Kabel
Werte im GA
(Kap. 5)
Korridor Werte im
GA (Kap. 5)
Farbcode: Kabel = orangeFarbcode: Freileitung = hellgrün
Variantenvergleich Menge /Stück Einheit Stück-Preis
[Mio €]
Gesamt-preis
[Mio €]
Menge /Stück Einheit Stück-Preis
[Mio €]
Gesamt-preis
[Mio €]
Gesamt-preis
[Mio €]
Gesamt-preis
[Mio €]
Variante 1keine Kosten
Variante 2keine Berechnung erfolgt
Variante 330-kV-Doppelkabel ( a' 240 mm2 Alu) 16 km 0,217 3,5
Servitutskosten, Entschädigungen f. Flurschäden + Engineering 16 km 0,050 0,8
Erweiterungen Umspannwerk Gmunden (Abgänge + Petersenspulen) 2 Stück 0,400 0,8
Längsregler Scharnstein 1 Stück 0,500 0,5
Summe Variante 3 5,6 5
Variante 430-kV-Mehrfachkabel (4 Systeme*3) ( a' 500 mm2 Alu) 22 km 1,820 40,0
Servitutskosten, Entschädigungen f. Flurschäden + Engineering 22 km 0,050 1,1
Umspannstationen / div. Schaltanlagen 12,352 12,4
Summe Variante 4 53,5 51
Variante 5110-kV-Doppelkabel 1600 mm2 Alu Material 30,75 km 0,500 15,4 30,75 km 0,595 18,3
110-kV-Doppelkabel 1600 mm2 Alu Verlegung 30,75 km 0,506 15,6 30,75 km 0,284 8,7
Servitutskosten, Verkabelung von Mittel- und Niederspannungs-Ortsnetzen, Behördenvorschreibung, Entschädigungen f. Flurschäden + Engineering
30,75 km 0,150 4,6 30,75 km 0,150 4,6
Umspannstationen / div. Schaltanlagen 5,000 5,0 5,000 5,0
Summe Variante 5 40,5 36,6 43 37
Variante 6110-kV-Doppelkabel 1600 mm2 Alu Material 30,75 km 0,500 15,4 30,75 km 0,595 18,3
110-kV-Doppelkabel 1600 mm2 Alu Verlegung 30,75 km 0,506 15,6 30,75 km 0,284 8,7
Servitutskosten, Verkabelung von Mittel- und Niederspannungs-Ortsnetzen, Behördenvorschreibung, Entschädigungen f. Flurschäden + Engineering
30,75 km 0,150 4,6 30,75 km 0,150 4,6
Trenntrafos einschl. Sekundärtechnik, Transport und Einbau samt Fundament 2 Stück 2,500 5,0 2 Stück 2,500 5,0
Umspannstationen / div. Schaltanlagen 6,696 6,7 6,696 6,7
Summe Variante 6 47,2 43,3 50 44
Variante 7110-kV-Doppelkabel 1600 mm2 Alu Material 30,75 km 0,500 15,4 30,75 km 0,595 18,3
110-kV-Doppelkabel 1600 mm2 Alu Verlegung 30,75 km 0,506 15,6 30,75 km 0,284 8,7
Servitutskosten, Verkabelung von Mittel- und Niederspannungs-Ortsnetzen, Behördenvorschreibung, Entschädigungen f. Flurschäden + Engineering
30,75 km 0,150 4,6 30,75 km 0,150 4,6
Trenntrafos einschl. Sekundärtechnik, Transport und Einbau samt Fundament 4 Stück 2,500 10,0 4 Stück 2,500 10,0
Umspannstationen / div. Schaltanlagen 8,392 8,4
Summe Variante 7 53,9 50,0 57 50
Variante 8110-kV-Doppelleitung 583/28mm2 Alu/Aldrey 24 km 0,408 9,8
Servitutskosten, Verkabelung von Mittel- und Niederspannungs-Ortsnetzen, Behördenvorschreibung, Zufahrtswege-Bau, Entschädigungen f. Flurschäden + Engineering
24 km 0,160 3,8
Umspannstationen / div. Schaltanlagen 5,000 5,0
Summe Variante 8 18,6 17
Variante 9110-kV-Doppelleitung 583/28mm2 Alu/Aldrey 22 km 0,408 9,0
Servitutskosten, Verkabelung von Mittel- und Niederspannungs-Ortsnetzen, Behördenvorschreibung, Zufahrtswege-Bau, Entschädigungen f. Flurschäden + Engineering
22 km 0,160 3,5
Umspannstationen / div. Schaltanlagen
Summe Variante 9 12,5 12
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 239
Preisübersicht 110-kV-Leitungsverbindung Almtal – Kremstal (Teil 2) Variante 9A
110-kV-Doppelleitung 583/28mm2 Alu/Aldrey 22 km 0,408 9,0
Servitutskosten, Verkabelung von Mittel- und Niederspannungs-Ortsnetzen, Behördenvorschreibung, Zufahrtswege-Bau, Entschädigungen f. Flurschäden + Engineering
22 km 0,160 3,5
30-kV-Doppelkabel ( a' 240 mm2 Alu) 5 km 0,217 1,1
Servitutskosten, Entschädigungen f. Flurschäden + Engineering 5 km 0,050 0,3
Umspannstationen / div. Schaltanlagen 5,000 5,0
Summe Variante 9A 18,8 17
Variante 9B110-kV-Doppelkabel 1600 mm2 Alu Material 24 km 0,500 12,0 24 km 0,595 14,3
110-kV-Doppelkabel 1600 mm2 Alu Verlegung 24 km 0,506 12,1 24 km 0,284 6,8
Servitutskosten, Verkabelung von Mittel- und Niederspannungs-Ortsnetzen, Behördenvorschreibung, Entschädigungen f. Flurschäden + Engineering
24 km 0,150 3,6 24 km 0,150 3,6
Trenntrafos einschl. Sekundärtechnik, Transport und Einbau samt Fundament 2 Stück 2,500 5,0 2 Stück 2,500 5,0
30-kV-Doppelkabel ( a' 240 mm2 Alu) 5 km 0,217 1,1 5 km 0,217 1,1
Servitutskosten, Entschädigungen f. Flurschäden + Engineering 5 km 0,050 0,3 5 km 0,050 0,3
Umspannstationen / div. Schaltanlagen 7,544 7,5 5,000 5,0
Summe Variante 9B 41,6 38,6 41 39
Variante 9C110-kV-Doppelkabel 1600 mm2 Alu Material 24 km 0,500 12,0 24 km 0,595 14,3
110-kV-Doppelkabel 1600 mm2 Alu Verlegung 24 km 0,506 12,1 24 km 0,284 6,8
Servitutskosten, Verkabelung von Mittel- und Niederspannungs-Ortsnetzen, Behördenvorschreibung, Entschädigungen f. Flurschäden + Engineering
24 km 0,150 3,6 24 km 0,150 3,6
Trenntrafos einschl. Sekundärtechnik, Transport und Einbau samt Fundament 4 Stück 2,500 10,0 4 Stück 2,500 10,0
30-kV-Doppelkabel ( a' 240 mm2 Alu) 5 km 0,217 1,1 5 km 0,217 1,1
Servitutskosten, Entschädigungen f. Flurschäden + Engineering 5 km 0,050 0,3 5 km 0,050 0,3
Umspannstationen / div. Schaltanlagen 8,392 8,4 8,392 8,4
Summe Variante 9C 47,5 44,4 48 45
Variante 10110-kV-Doppelleitung Vorchdorf - Kremsmünster 583/28mm2 Aldrey 21 km 0,408 8,6
110-kV-Doppelleitung Klaus - Kirchdorf 583/28mm2 Alu/Aldrey 11,5 km 0,408 4,7
Servitutskosten, Verkabelung von Mittel- und Niederspannungs-Ortsnetzen, Behördenvorschreibung, Zufahrtswege-Bau, Entschädigungen f. Flurschäden + Engineering
32,5 km 0,160 5,2
Umspannstationen / div. Schaltanlagen 14,764 14,8
Summe Variante 10 33,2 33
Variante 11110-kV-4-fach-Leitung mit ÖBB 16 km 0,450 7,2
Servitutskosten, Verkabelung von Mittel- und Niederspannungs-Ortsnetzen, Behördenvorschreibung, Zufahrtswege-Bau, Entschädigungen f. Flurschäden + Engineering
16 km 0,120 1,9
Umspannstationen / div. Schaltanlagen 4,140 4,1
Summe Variante 11 13,3 15
Kraftwerks-LösungenVariante 12GuD-Kraftwerk Kirchdorf 200 0,500 100,00
Summe Variante 12 100,0 >100
TeilverkabelungKabel110-kV-Doppelkabel 1600 mm2 Alu Material 5 km 0,500 2,5 5 km 0,595 3,0
110-kV-Doppelkabel 1600 mm2 Alu Verlegung 5 km 0,506 2,5 5 km 0,284 1,4
Servitutskosten, Verkabelung von Mittel- und Niederspannungs-Ortsnetzen, Behördenvorschreibung, Entschädigungen f. Flurschäden + Engineering
5 km 0,150 0,8 5 km 0,150 0,8
Kabelaufführung einschließlich Messvorkehrungen 2 Stück 0,100 0,2 2 Stück 0,100 0,2
Summe 5 km Kabel 6,0 5,3 6 5,3
Freileitung110-kV-Doppelleitung 583/28mm2 Alu/Aldrey 5 km 0,408 2,0
Servitutskosten, Verkabelung von Mittel- und Niederspannungs-Ortsnetzen, Behördenvorschreibung, Zufahrtswege-Bau, Entschädigungen f. Flurschäden + Engineering
5 km 0,160 0,8
Summe 5 km Freileitung 2,8 2,8 2,8Mehrpreis 5 km Kabellösung 3,2 2,5
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 240
8 Literaturverzeichnis Sofern Verweise in dem gegenständlichen wissenschaftlichen Gutachten nicht direkt
referenziert sind, sind die angeführten Quellen als weiterführende Literatur zu
verstehen.
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über 1 kV
[61] ÖVE-L 20 (1998-06): Verlegung von Energie-, Steuer- und Messkabeln
[62] ÖVE-L 11/1979, Ausgabe: 1982-01-15, ÖVE-L 11a/1980 (eingearbeitet):
Errichtung von Starkstromfreileitungen über 1 kV – einschließlich der Nachträge
ÖVE-L 11b/1982, ÖVE-L 11c/1983, ÖVE-L 11d/1986 und ÖVE-L11e/1997
[63] ÖVE/ÖNORM E 1100-2, Ausgabe: 2005-05-01: Normspannungen – Teil 2:
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[64] ÖVE/ÖNORM E 8001-1/A4, Ausgabe: 2008-07-15: Errichtung von
elektrischen Anlagen mit Nennspannungen bis AC 1000 V und DC 1500 V; Teil 1:
Begriffe und Schutz gegen elektrischen Schlag; (Schutzmaßnahmen), (Änderung)
Stromversorgung des Raumes Almtal/Kremstal Seite 247
[65] ÖVE/ÖNORM E 8007, Ausgabe: 2005-12-01: Starkstromanlagen in
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[66] ÖVE/ÖNORM E 8850, Vornorm, Ausgabe: 2006-02-01: Elektrische,
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[67] ÖVE/ÖNORM E 8383, Ausgabe: 2000-03-01: Starkstromanlagen mit
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[68] ÖVE/ÖNORM EN 50110-1 (EN 50110-2-100 eingearbeitet), Ausgabe 2007-
05-01: Betrieb von elektrischen Anlagen; Teil 1: Europäische Norm, Teil 2-100:
Nationale Ergänzungen (Ersatz für ÖVE EN 50110-1 (EN 50110-2-100
eingearbeitet)1997 + ÖVE E 5 Teil 9/1982 ab 2007-07 01)
[69] ÖVE/EN 50160: 1995-10. Merkmale der Spannung in öffentlichen
Elektrizitätsversorgungsnetzen.
[70] ÖVE/ÖNORM EN 50310, Ausgabe 2006-12-0.1. Anwendung von Maßnahmen
für Potenzialausgleich und Erdung in Gebäuden mit Einrichtungen der
Informationstechnik
[71] ÖVE/ÖNORM EN 50341,1 Ausgabe: 2002-09-01: Freileitungen über AC 45 kV
– Teil 1: Allgemeine Anforderungen – Gemeinsame Festlegungen – Teil 2: Index
der Nationalen Normativen Festlegungen (NNA) (eingearbeitet) – Teil 3-1:
Nationale Normative Festlegungen (NNA) für Österreich (eingearbeitet)
[72] ÖVE EN 60204-1: 1998-03. Sicherheit von Maschinen – Elektrische
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[73] ÖN: ÖNORM S 1119 Niederfrequente elektrische und magnetische Felder
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[80] Schmautzer, E., Silny, J., 2009,“Elektromagnetische Felder im Bereich
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