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Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt Best-Practice Beispiele aus der Ernährungs- und Genussmittelindustrie

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Integration von Geflüchteten in den ArbeitsmarktBest-Practice Beispiele aus der Ernährungs- und Genussmittelindustrie

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Die hohe Zahl an Asyl- und Schutzsuchenden, die vor Krieg, Verfolgung und Not aus ihrer Heimat geflüchtet sind, stellt Deutschland vor vielfältige Herausforderungen. Dabei gilt, damit Integration gelingt, müssen Geflüch-tete mit hoher Bleibeperspektive und anerkannte Verfolgte frühestmöglich in Schulbildung, Ausbildung und Beschäftigung kommen. Auch die Wirtschaft und speziell die Ernährungs- und Genussmittelindustrie ist daher mit der Integration dieser Menschen in den Arbeitsmarkt gefordert.

Die vorliegende Publikation der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen durch das im Juni 2019 verabschiedete Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung. Darüber hinaus finden Unternehmen Erfolgsbeispiele gelun-gener Integration aus der Branche sowie weiterführende Informationen zur Berufsvorbereitung, Ausbildung oder Beschäftigung von Geflüchteten.

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Ausbildungsduldung: (§ 60c Aufenthaltsgesetz)• Ausdehnung auf staatlich anerkannte oder vergleichbar geregelte Assistenz- und

Helferberufe

• Ausbildungsduldung kann frühestens sieben Monate vor Beginn der Berufsausbildung beantragt werden

• Einführung einer Wartefrist von drei Monaten nach Ablehnung des Asylantrags

• Sicherstellung einer bundeseinheitlichen Anwendung durch Konkretisierungen des Abschlusskriteriums „konkret bevorstehende Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung“

• Identitätsklärung innerhalb von sechs Monaten nach Einreise

Beschäftigungsduldung: (§ 60d Aufenthaltsgesetz)• Für Geduldete und deren Familienangehörige, die vor dem 1. August 2018 eingereist sind

• Voraussetzungen: Mindestens 18 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt (mit mindestens 35 Stunden pro Woche) und seit mindestens 12 Monaten geduldet

• Identitätsklärung wie bei Ausbildungsduldung

• Erteilung der Beschäftigungsduldung für 30 Monate, danach Wechsel in einen humanitären Aufenthaltstitel möglich

• Die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet, d.h. Anträge können längstens bis zu diesem Datum gestellt werden

WICHTIGE NEUERUNGEN

Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung (in Kraft ab Januar 2020) Das Gesetz gewährleistet Ausländern, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist, unter bestimmten Voraussetzungen und für einen bestimmten Zeitraum einen verlässlichen Aufenthaltsstatus durch eine langfristige Duldung, wenn sie eine Berufsausbildung absolvieren oder einer Beschäftigung nachgehen. Im Anschluss daran besteht die Möglichkeit zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.

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Engagement der Ernährungs- und Genussmittelindustrie

Die Wirtschaft und speziell die Ernährungs- und Genussmittelindustrie hat zur Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt bereits einen großen Beitrag geleistet. Die Branche bietet interessierten und engagierten Geflüchteten Chancen auf Ausbildung und Beschäftigung. Seit Juni 2018 haben über 2.300 Menschen aus den Hauptherkunftsländern* eine sozial-versicherungspflichtige Beschäftigung in der Branche aufgenommen. Das sind ganze 28 Prozent dieser Personengruppe im gesamten verar- beitenden Gewerbe.

*Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien

Geflüchtete aus Hauptherkunfstländern* in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung

Ernährungs- und Genussmittelindustrie

2.306Restliche Branchen im verarbeitenden Gewerbe

5.827

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Best-Practice Beispiele aus der Branche

Bahlsen, Ritter Sport: Unterstützer bei der Plattform „Wir zusammen“ Hier ansehen >

Mit „Wir zusammen“ wurde 2016 eine leistungsfähige Plattform für die Integration von Geflüch-teten aufgebaut. Das Netzwerk förderte den Dialog mit relevanten Experten aus Politik, Behör-den und Institutionen. Dazu war die Plattform auf zahlreichen Integrationsmessen vertreten, auf denen die Zusammenarbeit mit Geflüchteten in der Praxis diskutiert wurde und ein Erfahrungs-austausch stattfand.

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Die Aktivitäten der 2008 gegründeten „Deutschlandstiftung Integration“ zielen darauf ab, Integration durch Aufklärung und Information zu ermöglichen und die Akteure zu vernetzen. Das Kernstück der Stiftung stellt das Stipendien- und Mentorenprogramm „Geh deinen Weg“ dar, das junge talentierte Menschen mit Migrationshintergrund auf ihrem Weg ins Berufsleben begleitet. Mit der Verleihung des Integrationspreises „Talisman” wird Vielfalt auf allen gesell-schaftlichen Ebenen sichtbar gemacht.

Brauerei Clemens Härle (Initiator), Hochland: Mitglieder in der Unternehmerinitiative „Bleiberecht durch Arbeit“ Hier ansehen >

Das Ziel der Initiative ist die langfristige Integration von Geflüchteten in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt, sowie die Gestaltung einer gesetzlichen Regelung, die integrierten Geflüchteten in Arbeit eine Bleibeperspektive und den Unternehmen Planungssicherheit bietet. Konkret fordert die Initiative, dass das „Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung” nachgebessert wird und Menschen mit einer Arbeitserlaubnis und Duldung nicht abgeschoben werden.

KIN-Lebensmittelinstitut: Vorbereitungslehrgang Qualifizierte/r Lebensmittelpraktiker/in (QLP) für Geflüchtete Hier ansehen >

Der Lehrgang soll den Absolventen einen Einstieg in das deutsche duale Ausbildungssystem im Rahmen der Lebensmittelindustrie nach einer insgesamt 9-monatigen praxisorientierten Berufs-orientierungsphase erleichtern. Ziel der Maßnahme ist das Erlangen von Grundfertigkeiten, die zur schnellen Einarbeitung an einfachen Arbeitsplätzen in der Lebensmittelindustrie unerlässlich sind. Diese Fertigkeiten sind branchenübergreifend und werden stark praxisorientiert am prakti-schen Beispiel vermittelt.

Projekt Kompass D: Eine Initiative von Neusser Unternehmern für Neu-Neusser aus fernen Ländern Hier ansehen >

Gestartet als Unternehmerinitiative in Zusammenarbeit mit dem Rhein-Kreis Neuss und der Stadt Neuss, um junge Migranten an die deutsche Gesellschaft und Arbeitswelt heranzuführen, und ihnen somit eine bessere Integration in ihre neue Heimat zu ermöglichen, ist die Initiative „Kompass D“ seit Sommer 2019 eine Initiative des Rhein-Kreises Neuss in Kooperation mit der Stadt Neuss und Neusser Unternehme(r)n. Wichtigstes Element in der Arbeit von „Kompass D“ ist das Heranführen der Teilnehmer an die Arbeitswelt. Durch Besuche in und von Unternehmen erfahren sie, was es bedeutet, eine Ausbildung in Deutschland zu absolvieren.

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Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e. V.

Claire-Waldoff-Straße 7 10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 200 786 114 E-Mail: [email protected] www.ang-online.com

KONTAKT

Weiterführende Informationen

Erfolgreich integrieren – Potenziale Geflüchteter nutzen Link >

Das Portal ist eine Initiative der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), des Zentralverbands des Deut-schen Handwerks (ZDH) sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Webseite bündelt für interessierte Unternehmen Informationen, Praxisbeispiele und Publikationen verschiedener Akteure zur Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt.

KOFA-Interaktiv Link >

Das interaktive Informationsangebot des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung (KOFA) wendet sich an Personalverantwortliche in KMU. Hier können Sie Förderinstrumente kennen-lernen, einen Einblick in die Praxis erhalten oder grundlegende Informationen zur Ausbildung und Beschäftigung von Geflüchteten finden.