Integration von geflüchteten Menschen in Arbeit und ... · Titel: Aufenthaltserlaubnis nach § 25...
Transcript of Integration von geflüchteten Menschen in Arbeit und ... · Titel: Aufenthaltserlaubnis nach § 25...
Vorstandssitzung des Unternehmerverbandes Handwerk – Dr. Susanne Koch
Integration von geflüchteten
Menschen in Arbeit und
Ausbildung
Fördermöglichkeiten
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Zahlen/Daten/Fakten - Hauptherkunftsländer
Baden-Württemberg
Bundesagentur für Arbeit Seite 2
Monatlicher Zugang von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern (Registrierungen) in BW
in den vergangenen 12 Monaten
Quelle: Integrationsministerium BW
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Personenkreis
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Asylsuchende/r
Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BÜMA) – in BW: BÜMA-
Duldung bis zur Asyl-Antragstellung
Asylbewerber/in
Person, die einen Antrag auf Asyl gestellt hat, über den noch nicht entschieden ist. Status: Aufenthaltsgestattung - § 55 Asylgesetz (AsylG)
Geduldete/r Ausländer/in
Person, deren Antrag auf Asyl abgelehnt wurde – die Abschiebung ist ausgesetzt Status: Duldung - § 60a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Asylberechtigte/r
Person, deren Antrag auf Asyl anerkannt wurde Titel: Aufenthaltserlaubnis nach § 25 (1) AufenthG (=Aufenthaltstitel)
Anerkannter Flüchtling
Person, die als Flüchtling anerkannt wurde Titel: Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 22-25b AufenthG (=Aufenthaltstitel)
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Rund zwei Drittel männlich (2015: rund drei Viertel)
34,4% sind minderjährig (2015: 23,3%)
60,9% sind unter 25 Jahre alt
84,4% sind unter 35 Jahre alt (Quelle: Integrationsministerium BW – bezogen auf die Zuwanderungsdaten 1. Quartal 2016)
27.291 bei AA und JC (gE) in BW gemeldet; rund 80% ohne
Deutschkenntnisse, knapp 20% gut in den Arbeitsmarkt integrierbar, rund
1.120 für Ausbildung und 200 für Studium vorgemerkt (Stand: 25.05.16)
Geschlecht, Altersstruktur und Qualifikation
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Schulbildung ist besser als die berufliche Bildung
17,8%
20,4%
31,5%
22,4%
7,2%
4,0%
Schulbildung
Hochschule
Gymnasium
Mittelschulen
Grundschule
keine formelleSchulbildung
Sonstige
Quelle: BAMF – Kurzanalyse / Mai 2016
8%
11%
81%
Berufsabschlüsse
Akademiker
Facharbeiterniveau
keine formaleAusbildung
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Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
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Status Asylbewerber/innen 1, 2
(mit Aufenthaltsgestattung)
Geduldete 1, 2
Asylberechtigte/
anerkannte Flüchtlinge 1
(mit Aufenthaltserlaubnis)
Aufenthaltsmonat
0 bis 3
Beschäftigungsverbot
Ausbildung nicht möglich
Beschäftigungsverbot
Ausbildung möglich3
Ab Anerkennung:
Beschäftigung möglich
Ausbildung möglich
Keine Zustimmung der
BA
Zeitarbeit möglich
Aufenthaltsmonat
4- einschl. 48
Praktika, Beschäftigung und
Ausbildung möglich3
Prüfung Beschäftigungs-
bedingungen
Zeitarbeit möglich4
Praktika, Beschäftigung
und Ausbildung möglich3
Prüfung Beschäftigungs-
bedingungen
Zeitarbeit möglich4
1 Bestimmungen zum Mindestlohn (gegebenenfalls Tariflohn oder ortsüblicher Lohn) bei Beschäftigung
und Praktika sind zu beachten 2 Bei Praktika, Ausbildung und Beschäftigung grundsätzlich Erlaubnis der Ausländerbehörde erforderlich 3 Sofern keine Nebenbestimmungen in den Aufenthaltspapieren 4 Mit dem geplanten Integrationsgesetz kann die Vorrangprüfung für 3 Jahre befristet ausgesetzt werden,
Zeitarbeit ist nach dem Beschäftigungsverbot möglich
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Entwicklung von Fachkräften braucht etwa fünf Jahre
Kompetenz-feststellung und Sprachförde-rung
Heranführen an Ausbildung durch Praktika und Einstiegs-qualifizierung
Ausbildung
1 Jahr 1 Jahr 2 bis 3,5 Jahre
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AG stellen Ausbildungs- und Arbeitsstellen bereit und melden diese dem
Arbeitgeberservice (AG-S)
AG unterstützen die Kompetenzfeststellung
- mit Praktika zu den für Beschäftigung üblichen Beschäftigungsbedingungen
- Bewertung der vorhandenen Kompetenzen
AG ermöglichen einen niederschwelligen Einstieg – ggf. in Teilzeit während
Spracherwerb
Multiplikatorenfunktion mit guten Beispielen (bei Verbandsarbeit, Innungen)
AG setzen Auszubildende und Mitarbeiter/innen aus dem Betrieb als
Mentoren/Mentorinnen ein
Wie können sich Arbeitgeber/innen engagieren?
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Förderkette Ausbildungsmarktintegration
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Kompetenz-
feststellung
Spracherwerb
Kombimaß-
nahme
Perspektive für
junge Flüchtlinge
Einstiegsquali-
fizierung Ausbildung
Assistierte
Ausbildung
ausbildungsbe-
gleitende Hilfen
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Zielgruppe:
Arbeitslose Asylbewerber/innen und Geduldete mit Arbeitsmarktzugang,
Asylberechtigte und Flüchtlinge
Dauer:
4 – 6 Monate
Inhalte:
Heranführung an das deutsche Ausbildungs- und Beschäftigungssystem
Berufsorientierung und Kennenlernen der Rahmenbedingungen und
Anforderungen in Berufsfeldern, Ausbildungsberufen und der Arbeitswelt
Vermittlung und Erweiterung von berufsbezogenen deutschen Sprach-
kenntnissen (160 Stunden), die für eine Berufsausbildung notwendig sind
Perspektive für junge Flüchtlinge (PerjuF)
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Konkrete Möglichkeiten der Ausbildungsförderung
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Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) 2
Zur Herstellung der Ausbildungsreife und Vorbereitung einer
Berufsausbildung
Dauer: 9-12 Monate
Einstiegsqualifizierung (EQ) 1
Für Ausbildung suchende Personen bis 35 Jahre
Dauer: mindestens 6, höchstens 12 Monate
Praktikumsvergütung in Höhe von 216,- € monatlich (Aufstockung durch
Betrieb möglich) und Sozialversicherungspauschale werden durch die
Bundesagentur für Arbeit erstattet
Besuch der Berufsschule
1 Für AsylbewerberInnen und Geduldete ist eine Erlaubnis der Ausländerbehörde erforderlich. 2 Derzeit ohne Wartezeit nur für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge möglich.
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Konkrete Möglichkeiten der Ausbildungsförderung
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Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) 2
Unterstützung zum Lebensunterhalt während einer Berufsausbildung, wenn
Auszubildende nicht bei den Eltern wohnen
Assistierte Ausbildung (AsA) 1, 2
Unterstützung während einer betrieblichen Berufsausbildung
(ausbildungsbegleitende Phase)
Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) 2
Stützunterricht und/oder sozialpädagogische Betreuung
Während einer betrieblichen Ausbildung zur Sicherung des
Ausbildungserfolges
1 Für AsylbewerberInnen und Geduldete ist eine Erlaubnis der Ausländerbehörde erforderlich. 2 Derzeit ohne Wartezeit nur für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge möglich.
Förderkette Arbeitsmarktintegration
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Kompetenz-
feststellung
Spracherwerb
Kombi-
maßnahme
Perspektive für
Flüchtlinge
Praktika bei
AG (MAG)
Arbeit
(Teil-) Qualifizierung
Anerkennungsverfahren
WeGebAU*
*Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen
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Zielgruppe:
Arbeitslose Asylbewerber/innen und Geduldete mit Arbeitsmarktzugang, Asylberechtigte und
Flüchtlinge
Dauer:
12 Wochen
Inhalte:
4 Wochen:
Eingangsgespräch
Informationen über die Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse
Informationen über den deutschen Arbeitsmarkt
Vermittlung von Deutsch-Sprachkenntnissen (2 Zeitstunden tgl.)
6 Wochen:
Kompetenzfeststellung im „Echtbetrieb“
Vermittlung von Deutsch-Sprachkenntnisse an einem Tag der Woche (6 Stunden)
2 Wochen:
Bewerbungsunterstützung
Vermittlung von Deutsch-Sprachkenntnissen (2 Stunden / Tag)
Perspektiven für Flüchtlinge (PerF)
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Konkrete Möglichkeiten der Arbeitsförderung
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Vermittlungsbudget
Übernahme von Kosten für das Anerkennungsverfahren eines ausländischen
Berufsabschlusses (Übersetzungskosten, Gebühren)
Bewerbungskosten
Maßnahme beim Arbeitgeber (MAG)
Für bei Agenturen für Arbeit/Jobcenter arbeitslos gemeldete Personen
Zur Heranführung an den Arbeitsmarkt und Ausbildungsmarkt bzw.
Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
Eignungs- bzw. Kompetenzfeststellung
Individuell abgestimmte Dauer – bis maximal 6 Wochen
Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)
Übernahme der Lehrgangskosten, Fahrkosten und ggf.
Kinderbetreuungskosten
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Konkrete Möglichkeiten der Arbeitsförderung
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Eingliederungszuschuss (EGZ)
Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich einer Minderleistung
Förderhöhe und –dauer wird individuell festgelegt
Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen
(WeGebAU)
Anpassungsqualifizierung Beschäftigter in kleinen und mittleren Unternehmen
(Lehrgangskosten)
Arbeitsentgeltzuschuss und Lehrgangskosten bei abschlussorientierter
Qualifizierung
o Externenprüfung/Umschulung
o Teilqualifizierungen
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Pflicht zur Mitarbeit bei angebotenen Integrationsmaßnahmen
Sonderregelungen bei der Ausbildungsförderung von Gestatteten,
Geduldeten und Personen mit sonstigen humanitären Aufenthaltstiteln
Rechtssicherheit für den Aufenthalt während Ausbildung
(„3+2-Regelung“ für geduldete Auszubildende)
Wohnsitzzuweisung
Aussetzung der Vorrangprüfung und Ermöglichung der Leiharbeit für
Gestattete und Geduldete
Entwurf Integrationsgesetz – relevante Änderungen