Integration von geflüchteten Menschen in Arbeit und ... · Titel: Aufenthaltserlaubnis nach § 25...

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Vorstandssitzung des Unternehmerverbandes Handwerk Dr. Susanne Koch Integration von geflüchteten Menschen in Arbeit und Ausbildung Fördermöglichkeiten

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Vorstandssitzung des Unternehmerverbandes Handwerk – Dr. Susanne Koch

Integration von geflüchteten

Menschen in Arbeit und

Ausbildung

Fördermöglichkeiten

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Zahlen/Daten/Fakten - Hauptherkunftsländer

Baden-Württemberg

Bundesagentur für Arbeit Seite 2

Monatlicher Zugang von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern (Registrierungen) in BW

in den vergangenen 12 Monaten

Quelle: Integrationsministerium BW

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Personenkreis

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Asylsuchende/r

Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BÜMA) – in BW: BÜMA-

Duldung bis zur Asyl-Antragstellung

Asylbewerber/in

Person, die einen Antrag auf Asyl gestellt hat, über den noch nicht entschieden ist. Status: Aufenthaltsgestattung - § 55 Asylgesetz (AsylG)

Geduldete/r Ausländer/in

Person, deren Antrag auf Asyl abgelehnt wurde – die Abschiebung ist ausgesetzt Status: Duldung - § 60a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Asylberechtigte/r

Person, deren Antrag auf Asyl anerkannt wurde Titel: Aufenthaltserlaubnis nach § 25 (1) AufenthG (=Aufenthaltstitel)

Anerkannter Flüchtling

Person, die als Flüchtling anerkannt wurde Titel: Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 22-25b AufenthG (=Aufenthaltstitel)

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Rund zwei Drittel männlich (2015: rund drei Viertel)

34,4% sind minderjährig (2015: 23,3%)

60,9% sind unter 25 Jahre alt

84,4% sind unter 35 Jahre alt (Quelle: Integrationsministerium BW – bezogen auf die Zuwanderungsdaten 1. Quartal 2016)

27.291 bei AA und JC (gE) in BW gemeldet; rund 80% ohne

Deutschkenntnisse, knapp 20% gut in den Arbeitsmarkt integrierbar, rund

1.120 für Ausbildung und 200 für Studium vorgemerkt (Stand: 25.05.16)

Geschlecht, Altersstruktur und Qualifikation

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Schulbildung ist besser als die berufliche Bildung

17,8%

20,4%

31,5%

22,4%

7,2%

4,0%

Schulbildung

Hochschule

Gymnasium

Mittelschulen

Grundschule

keine formelleSchulbildung

Sonstige

Quelle: BAMF – Kurzanalyse / Mai 2016

8%

11%

81%

Berufsabschlüsse

Akademiker

Facharbeiterniveau

keine formaleAusbildung

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Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt

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Status Asylbewerber/innen 1, 2

(mit Aufenthaltsgestattung)

Geduldete 1, 2

Asylberechtigte/

anerkannte Flüchtlinge 1

(mit Aufenthaltserlaubnis)

Aufenthaltsmonat

0 bis 3

Beschäftigungsverbot

Ausbildung nicht möglich

Beschäftigungsverbot

Ausbildung möglich3

Ab Anerkennung:

Beschäftigung möglich

Ausbildung möglich

Keine Zustimmung der

BA

Zeitarbeit möglich

Aufenthaltsmonat

4- einschl. 48

Praktika, Beschäftigung und

Ausbildung möglich3

Prüfung Beschäftigungs-

bedingungen

Zeitarbeit möglich4

Praktika, Beschäftigung

und Ausbildung möglich3

Prüfung Beschäftigungs-

bedingungen

Zeitarbeit möglich4

1 Bestimmungen zum Mindestlohn (gegebenenfalls Tariflohn oder ortsüblicher Lohn) bei Beschäftigung

und Praktika sind zu beachten 2 Bei Praktika, Ausbildung und Beschäftigung grundsätzlich Erlaubnis der Ausländerbehörde erforderlich 3 Sofern keine Nebenbestimmungen in den Aufenthaltspapieren 4 Mit dem geplanten Integrationsgesetz kann die Vorrangprüfung für 3 Jahre befristet ausgesetzt werden,

Zeitarbeit ist nach dem Beschäftigungsverbot möglich

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Entwicklung von Fachkräften braucht etwa fünf Jahre

Kompetenz-feststellung und Sprachförde-rung

Heranführen an Ausbildung durch Praktika und Einstiegs-qualifizierung

Ausbildung

1 Jahr 1 Jahr 2 bis 3,5 Jahre

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AG stellen Ausbildungs- und Arbeitsstellen bereit und melden diese dem

Arbeitgeberservice (AG-S)

AG unterstützen die Kompetenzfeststellung

- mit Praktika zu den für Beschäftigung üblichen Beschäftigungsbedingungen

- Bewertung der vorhandenen Kompetenzen

AG ermöglichen einen niederschwelligen Einstieg – ggf. in Teilzeit während

Spracherwerb

Multiplikatorenfunktion mit guten Beispielen (bei Verbandsarbeit, Innungen)

AG setzen Auszubildende und Mitarbeiter/innen aus dem Betrieb als

Mentoren/Mentorinnen ein

Wie können sich Arbeitgeber/innen engagieren?

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Förderkette Ausbildungsmarktintegration

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Kompetenz-

feststellung

Spracherwerb

Kombimaß-

nahme

Perspektive für

junge Flüchtlinge

Einstiegsquali-

fizierung Ausbildung

Assistierte

Ausbildung

ausbildungsbe-

gleitende Hilfen

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Zielgruppe:

Arbeitslose Asylbewerber/innen und Geduldete mit Arbeitsmarktzugang,

Asylberechtigte und Flüchtlinge

Dauer:

4 – 6 Monate

Inhalte:

Heranführung an das deutsche Ausbildungs- und Beschäftigungssystem

Berufsorientierung und Kennenlernen der Rahmenbedingungen und

Anforderungen in Berufsfeldern, Ausbildungsberufen und der Arbeitswelt

Vermittlung und Erweiterung von berufsbezogenen deutschen Sprach-

kenntnissen (160 Stunden), die für eine Berufsausbildung notwendig sind

Perspektive für junge Flüchtlinge (PerjuF)

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Konkrete Möglichkeiten der Ausbildungsförderung

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Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) 2

Zur Herstellung der Ausbildungsreife und Vorbereitung einer

Berufsausbildung

Dauer: 9-12 Monate

Einstiegsqualifizierung (EQ) 1

Für Ausbildung suchende Personen bis 35 Jahre

Dauer: mindestens 6, höchstens 12 Monate

Praktikumsvergütung in Höhe von 216,- € monatlich (Aufstockung durch

Betrieb möglich) und Sozialversicherungspauschale werden durch die

Bundesagentur für Arbeit erstattet

Besuch der Berufsschule

1 Für AsylbewerberInnen und Geduldete ist eine Erlaubnis der Ausländerbehörde erforderlich. 2 Derzeit ohne Wartezeit nur für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge möglich.

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Konkrete Möglichkeiten der Ausbildungsförderung

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Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) 2

Unterstützung zum Lebensunterhalt während einer Berufsausbildung, wenn

Auszubildende nicht bei den Eltern wohnen

Assistierte Ausbildung (AsA) 1, 2

Unterstützung während einer betrieblichen Berufsausbildung

(ausbildungsbegleitende Phase)

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) 2

Stützunterricht und/oder sozialpädagogische Betreuung

Während einer betrieblichen Ausbildung zur Sicherung des

Ausbildungserfolges

1 Für AsylbewerberInnen und Geduldete ist eine Erlaubnis der Ausländerbehörde erforderlich. 2 Derzeit ohne Wartezeit nur für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge möglich.

Förderkette Arbeitsmarktintegration

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Kompetenz-

feststellung

Spracherwerb

Kombi-

maßnahme

Perspektive für

Flüchtlinge

Praktika bei

AG (MAG)

Arbeit

(Teil-) Qualifizierung

Anerkennungsverfahren

WeGebAU*

*Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen

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Zielgruppe:

Arbeitslose Asylbewerber/innen und Geduldete mit Arbeitsmarktzugang, Asylberechtigte und

Flüchtlinge

Dauer:

12 Wochen

Inhalte:

4 Wochen:

Eingangsgespräch

Informationen über die Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse

Informationen über den deutschen Arbeitsmarkt

Vermittlung von Deutsch-Sprachkenntnissen (2 Zeitstunden tgl.)

6 Wochen:

Kompetenzfeststellung im „Echtbetrieb“

Vermittlung von Deutsch-Sprachkenntnisse an einem Tag der Woche (6 Stunden)

2 Wochen:

Bewerbungsunterstützung

Vermittlung von Deutsch-Sprachkenntnissen (2 Stunden / Tag)

Perspektiven für Flüchtlinge (PerF)

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Konkrete Möglichkeiten der Arbeitsförderung

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Vermittlungsbudget

Übernahme von Kosten für das Anerkennungsverfahren eines ausländischen

Berufsabschlusses (Übersetzungskosten, Gebühren)

Bewerbungskosten

Maßnahme beim Arbeitgeber (MAG)

Für bei Agenturen für Arbeit/Jobcenter arbeitslos gemeldete Personen

Zur Heranführung an den Arbeitsmarkt und Ausbildungsmarkt bzw.

Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen

Eignungs- bzw. Kompetenzfeststellung

Individuell abgestimmte Dauer – bis maximal 6 Wochen

Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)

Übernahme der Lehrgangskosten, Fahrkosten und ggf.

Kinderbetreuungskosten

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Konkrete Möglichkeiten der Arbeitsförderung

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Eingliederungszuschuss (EGZ)

Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich einer Minderleistung

Förderhöhe und –dauer wird individuell festgelegt

Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen

(WeGebAU)

Anpassungsqualifizierung Beschäftigter in kleinen und mittleren Unternehmen

(Lehrgangskosten)

Arbeitsentgeltzuschuss und Lehrgangskosten bei abschlussorientierter

Qualifizierung

o Externenprüfung/Umschulung

o Teilqualifizierungen

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Pflicht zur Mitarbeit bei angebotenen Integrationsmaßnahmen

Sonderregelungen bei der Ausbildungsförderung von Gestatteten,

Geduldeten und Personen mit sonstigen humanitären Aufenthaltstiteln

Rechtssicherheit für den Aufenthalt während Ausbildung

(„3+2-Regelung“ für geduldete Auszubildende)

Wohnsitzzuweisung

Aussetzung der Vorrangprüfung und Ermöglichung der Leiharbeit für

Gestattete und Geduldete

Entwurf Integrationsgesetz – relevante Änderungen