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Integrationsprojekte Modul 022681 Ausgewählte Aspekte beruflicher Integration Stundengestaltung von Melanie Vahlert, Karin Rogner und Kathleen Hofmann

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Integrationsprojekte

Modul 022681 Ausgewählte Aspekte beruflicher Integration Stundengestaltung von Melanie Vahlert, Karin Rogner und Kathleen Hofmann

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Begriffsannäherung• Integrationsprojekte als junge und zukunftsträchtige Form der Eingliederung Arbeitloser mit Beeinträchtigungen

• „Brücke“ zwischen der WfbM, Rehabilitation und allgemeinen Arbeitsmarkt • rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen

• dauerhafte Arbeitsplätze mit tariflichen oder ortsüblichen Konditionen

• Angebot von Fördermaßnahmen

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Abgrenzung zur WfbM

• Autonomiegewinn

• Verlust von individuellen Sicherheiten

• Beschäftigungsverpflichtung der WfbM verbunden mit zahlreichen sozialen Hilfen

zielt auf soziale und berufliche Rehabilitation ab

• höherer finanzieller Aufwand für einen Werkstattplatz

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Geschichtliche Entwicklung

• Ursprung in Psychiatrie-Reform

• ohne berufliche Integration war Integration in die Gemeinde schwer möglich

• Fehlen an passenden Arbeitsangeboten für psychisch Kranke

• Ende 1970er Gründung von „Selbsthilfe-Firmen“

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Geschichtliche Entwicklung

• Anfangsschwierigkeiten und Skepsis gegenüber Selbsthilfe-Firmen

keine gesetzlichen Grundlagen

• fachliche und politische Unterstützung durch Freudenberg-Stiftung

Kompetenzsteigerung und Image-Aufwertung

• Gründung FAF Professionalisierung

• BAG der Integrationsfirmen e.V. Lobbyarbeit

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Sozialethische Leitlinien

„weiche Ziele“ für eine möglichst human gestaltete Arbeitswelt, Qualitätsmerkmale:

1. Transparenz

2. Integrität

3. Einheit von Förderung und Beschäftigung

4. Akzeptanz und Respekt

5. Stufung der Anforderungen

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Sozialethische Leitlinien

6. Strikte Orientierung am Arbeits-/Tarifrecht

7. Solidarisches Betriebsklima

8. Offenheit in wirtschaftlichen Fragen

9. Normalität/Gleichstellung/Partizipation

10. Normalität

Gemeinnützigkeit

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Geschäftsfelder keine typisch behinderungsspezifischen Tätigkeitsfelder

• Industriedienstleistungen

• Hotel- und Gaststättengewerbe, Gastronomie, Kantinen

• Handwerk

• Handel

• Hausdienstleistungen

• Büro- und EDV/Internet-Dienstleistungen

• Garten- und Landschaftsbau

• Personenbezogene Dienstleistungen

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Rechtliche Grundlagen

SGB IX §§ 132-135

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BegriffsbestimmungIntegrationsprojekt

• Marktorientierte

• soziale Unternehmen

• Teil des allgemeinen Arbeitsmarkts

• Beschäftigung für einen hohen Anteil von Menschen mit Behinderungen

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Fortsetzung Begriffsbestimmung

Anstellung unter „normalen“ Bedingungen:

• dauerhaft

• sozialversichert

• mit tariflicher ortsüblicher Entlohnung

• mit vollen Arbeitnehmerrechten

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Das Gesetz unterscheidetIntegrationsunternehmen, - betriebe und –abteilungen

Integrationsunternehmen:

• auf Dauer angelegt

• rechtlich und wirtschaftlich selbständig

• erwerbswirtschaftliche Zwecksetzung

• Rechtsform der jeweiligen Betriebsform

• Buchführungspflichtig

• Gewinne und Verluste sind auszuweisen

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Integrationsbetriebe und –abteilungen:

• rechtlich unselbständige Betriebe oder Betriebsabteilungen von Unternehmen oder öffentlichen Arbeitgebern

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Zielgruppe

schwerbehinderte Menschen

die besondere Schwierigkeiten haben Arbeit aufdem 1. Arbeitsmarkt zu bekommen, aufgrund:• Art und Schwere der Behinderung• wegen sonstiger Umstände

und trotz:• Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten• Einsatzes des Integrationsfachdienstes

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Zielgruppe 1 schwerbehinderte Menschen mit:

• geistiger oder seelischer Behinderung

• schwerer Körper-, Sinnes-, oder Mehrfachbehinderung,die sich nachteilig aufs Berufsleben auswirkt

• weitere vermittlungshemmende Faktoren, die Eingliederung auf den 1. Arbeitsmarkt erschweren

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Zielgruppe 2

• schwerbehinderte Menschen, die nach Vorbereitung in Werkstatt oder psychiatrischer Einrichtung auf den Übergang in den 1. Arbeitsmarkt vorbereitet werden sollen

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Zielgruppe 3

• schwerbehinderte Menschennach Ende der Schulbildung

• Beschäftigung und Weiterqualifizierung durchberufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen

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Laut Gesetz beschäftigen Integrationsunternehmen mindestens 25% schwerbehinderter Menschen,ihr Anteil soll in der Regel 50% nicht übersteigen.

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Mitarbeiterstruktur nach Art der Behinderung

Abbildung

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Wieviele solcher Projekte gibt es?

• 2004 gab es 500 Integrationsprojekte in Deutschland

• 15.900 Arbeitsplätze

• 7.800 davon mit schwerbehinderten Menschen besetzt

• 3.100 Teilzeitarbeitsplätze (unter 15 Stunden pro Woche), diese wurden von 1.200 schwerbehinderten Menschen und 1.900 nichtbehinderten besetz

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Aufgaben der Integrationsprojekte nach §133• Beschäftigung

• arbeitsbegleitende Betreuung

• Weiterbildung oder Gelegenheit zu außerbetrieblichen Maßnahmen

• Unterstützung zur Beschäftigung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

• Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine Tätigkeit im Integrationsprojekt

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Typisierung der Firmen

1. Die “marktorientierte Firma”

Ausrichtung an den Erfordernissen des Marktes, delegiert Betreuungsaufgaben, sinnvoll, wenn stabile Regelversorgung gegeben ist

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2. Die “Zuverdienst-Firma”

stundenweise Beschäftigung gegen geringe Bezahlung, sinnvoll als Einstieg zum Beispiel nach langer Krankheit oder für Frührentner

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3. Die “Maßnahmenfirma”

soziale, pädagogische und rehabilitative Ziele stehen im Vordergrund, subventionierte, zeitlich befristete Beschäftigungsangebote, umstrittener Typus, da die wirtschaftliche Basis zur Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze fehlt, soll der Vorbereitung auf unbefristete Beschäftigung dienen

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Finanzielle Leistungen nach § 134

• Zuständig für die Förderung sind die Integrationsämter

• Fördergelder stammen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe nach §77

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Integrationsprojekte können Leistungen erhalten für

• Aufbau, Erweiterung, Modernisierung

• (z.B. barrierefreier Umbau, bei investiver Förderung wird ein Eigenanteil von 20% vorausgesetzt)

• Ausstattung

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• betriebswirtschaftliche Beratung In der Gründungsphase Übernahme von 80% der entstehenden Kosten, höchstens 5100€, für laufende Beratung höchstens 2500€ pro Kalenderjahr

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• besonderen Aufwand = überdurchschnittlich aufwändige arbeitsbegleitende Unterstützung, psychosoziale Betreuung am Arbeitsplatz, flexible, an die Mitarbeiter,angepasste Betriebsstrukturen, kann mit einer monatlichen Pauschale von 200€ pro beschäftigten schwerbehinderten Menschen ausgeglichen werden.

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Weitere Förderungen sind möglich, beispielsweise durch:

• Starthilfen der Aktion Mensch (nur bei Gemeinnützigkeit)

• Lohnkostenzuschüsse und Maßnahmekosten der Arbeitsverwaltung

• Mittel der Beschäftigungsförderung von Kommunen, Ländern und der EU

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Einstellungsverfahren

• Stellenausschreibung (lokale Medien/behördlich)

• Vermittlung durch Agentur für Arbeit, Integrationsfachdienst, eigenständige Bewerbung

• Praktikum vor Einstellung

• Leistungsbeantragung vor Vertragsabschluss

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Praxisbeispiel: Hotel Mit-Mensch

• Integrationsunternehmen gGmbH

• 2001 durch den Träger gegründet

• 7 festangestellte Mitarbeiter, 2 Praktikanten

• Behinderungsquoten 100 %

• trägt sich finanziell größtenteils selber, sonst Zuschuss vom Integrationsamt

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Praxisbeispiel: Mosaik-Services

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Praxisbeispiel: Wäscherei der ajb GmbH

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1. Integration?„Mindestens 25 Prozent schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen dortbeschäftigt sein, wobei ihr Anteil aus Gründen derWettbewerbsfähigkeit 50 Prozent nicht überschreiten soll.Diese Forderung wird allerdings vielen Firmen nichtgerecht. Daher hat der Gesetzgeber in Ausnahmefällenvorgesehen, dass auch ein höherer Anteil anschwerbehinderten Menschen beschäftigt werden kann,wenn das wirtschaftliche Ergebnis stimmt.“

2. „Brücke“?Integrationsfirmen sind rechtlich dem 1.Arbeitsmarktzuzurechen, faktisch aber eine Brücke zwischen WfbM undallgemeinen Arbeitsmarkt.Was ist realistisch?

3. AusblickWohin könnten sich die Integrationsfirmen in Zukunftidealerweise entwickeln?