ISO 9001:2015 Audit Frageliste -...

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ISO 9001:2015 Audit Frageliste

Auditart /Auditkriterien

(Norm / Revision):

Audittermin (vor Ort):

Unternehmen/Auftrag-geber:

Strae / Postfach:

PLZ / Ort:

Auditbeauftragter:

Lead-Auditor/Auditor:

Fachexperte/ Trainee:

Standort / Niederlassung, etc.:

Stichprobenverfahren

Datum

Lead-Auditor(en)

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1 Objektive Auditnachweise mssen dokumentiert.

2 Die Verwendung dieser Audit-Frageliste wird als erste Quelle fr einen dokumentieren Audit Nachweis, welcher alle Bereiche abdeckt, empfohlen. Alternativ knnen auch Audit Notizen, Prozessbltter, u.v.m. verwendet werden.

3 Dokumentierte Auditnachweise (Audit-Frageliste, Audit Notizen, Prozessblter) sind fr jedes Audit und fr jeden Standort (falls zutreffend) fr die jeweils zutreffenden Prozesselemente separat auszufllen.

4 Die Bewertung kann in die Spalte Bewertung (B) eingetragen werden:

1 = Erfllung (ggf. mit Verbesserungspotenzial)

2 = Nebenabweichung (geringfgige Abweichung)

3 = Abweichung (wesentliche Abweichung)

n.z.= Nicht zutreffend

Audit-Frageliste

ISO 14001:2015

5 Das endgltige Bewertungsergebnis ist stets in der Manahmenliste zu dokumentieren (Anhang 1)

Seite 10 von 12

Anforderungen

Beachte: es handelt sich jeweils um verbindliche Anforderungen an die Organisation

Auditaufzeichnungen

(z.B. eingesehene Nachweise, Kommentare zur Bewertung der Wirksamkeit.)

Beachte die Hinweise zu verpflichtenden Angaben im Auditbericht/Abschnitt 2

B

PLAN4. Kontext der Organisation

4.

Kontext der Organisation (Org.)

4.1Verstehen der Organisation und ihres Kontextes

Relevante externe und interne Themen bestimmen, die sich auf ihre Fhigkeit auswirken, die beabsichtigten Ergebnisse ihres UMS zu erreichen.

Derartige Themen mssen Umweltzustnde mit einschlieen, die durch die Organisation beeinflusst werden oder die Organisation beeinflussen knnen.

bersicht/Darstellung der relevanten internen und externen Themen; Bewertung der Methode fr die Ermittlung des Kontexts

4.2 Verstehen der Erfordernisse und Erwartungen interessierter Parteien

die interessierten Parteien, die fr ihr UMS relevant sind, bestimmen;

die relevanten Erfordernisse und Erwartungen (d. h. Anforderungen) dieser interessierten Parteien bestimmen;

bestimmen, welche von diesen Erfordernissen und Erwartungen fr sie zu bindenden Verpflichtungen werden.

bersicht ber die interessierten Parteien und deren Erfordernisse und Erwartungen; Bewertung der von der Organisation angewendeten Methode zur Identifizierung der interessierten Parteien

(Min. 2 Beispiele)

4.3 Festlegen des Anwendungsbereichs des Umweltmanagementsystems

die Grenzen und die Anwendbarkeit ihres Umweltmanagementsystems bestimmen, um dessen Anwendungsbereich festzulegen.

Bei der Festlegung des Anwendungsbereichs bercksichtigen:

odie unter 4.1 genannten externen und internen Themen;

odie unter 4.2 genannten bindenden Verpflichtungen;

oihre Organisationseinheiten, Funktionen und physischen Grenzen;

oihre Ttigkeiten, Produkte und Dienstleistungen;

oihre Befugnis und Fhigkeit zur Ausbung von Steuerung und Einflussnahme;

alle Ttigkeiten, Produkte und Dienstleistungen der Organisation, die innerhalb dieses Anwendungsbereichs liegen, in das UMS einbeziehen

Der Anwendungsbereich muss als dokumentierte Information aufrechterhalten werden und fr interessierte Parteien verfgbar sein.

Begrenzung des Anwendungsbereiches, soweit zutreffend; Bewertung der Angemessenheit des Anwendungsbereiches

4.4Umweltmanagementsystem

ein UMS aufbauen, verwirklichen, aufrechterhalten und fortlaufend verbessern, einschlielich der bentigten Prozesse und ihrer Wechselwirkungen.

dabei das in 4.1 und 4.2 gewonnene Wissen bercksichtigen. die dieser Prozesse bestimmen

Bei WA: Besttigung der fortgesetzten Steuerung und Wirksamkeit des Managementsystems, basierend auf z.B. internen Audits, Managementbewertungen, nderungsmanagement, Zieleerfllung, KPIs zur Steuerung des UMS (Min. 1 Bsp)

PLAN5. Fhrung

5.

Fhrung

5.1 Die in Bezug auf das QMSFhrung u. Verpflichtung

Die oberste Leitung muss in Bezug auf das UMS Fhrung und Verpflichtung zeigen, indem sie:

die Rechenschaftspflicht fr die Wirksamkeit des UMS bernimmt;

sicherstellt, dass die Umweltpolitik und die Umweltziele festgelegt und mit der strategischen Ausrichtung und dem Kontext der Organisation vereinbar sind;

sicherstellt, dass die Anforderungen des UMS in die Geschftsprozesse der Organisation integriert werden;

sicherstellt, dass die fr das UMS erforderlichen Ressourcen zur Verfgung stehen;

die Bedeutung eines wirksamen Umwelt-managements sowie die Wichtigkeit der Erfllung der Anforderungen des UMS vermittelt;

sicherstellt, dass das UMS seine beabsichtigten Ergebnisse erzielt;

Personen anleitet und untersttzt, damit diese zur Wirksamkeit des UMS beitragen;

fortlaufende Verbesserung frdert;

andere relevante Fhrungskrfte untersttzt, um deren Fhrungsrolle im jeweiligen Verant-wortungsbereich deutlich zu machen.

z.B. Delegationsmitteilungen, Managementbewertungen (Min. 1 Bsp.)

UND: Statusbewertung hins. UMS als Teil des strategischen Planungsprozesses unter Bezug auf z.B. Strategieplne, Investitionsprogramme, Stakeholderbefragungen. (Min. 1 Bsp.)

5.2 Umweltpolitik

eine Umweltpolitik festlegen, verwirklichen und aufrechterhalten, die:

angemessen ist fr den Zweck und Kontext der Organisation, einschlielich Art, Umfang und Umweltauswirkungen ihrer Ttigkeiten, Produkte und Dienstleistungen;

einen Rahmen zum Festlegen von Umweltzielen bietet;

eine Verpflichtung zum Schutz der Umwelt, einschlielich dem Verhindern von Umweltbelastungen, und sonstige besondere im Hinblick auf den Kontext der Organisation relevante Verpflichtungen enthlt;

ANMERKUNG Sonstige besondere Verpflichtungen zum Schutz der Umwelt knnen die nachhaltige Ressourcenverwendung, Abschwchung des und Anpassung an den Klimawandel sowie Schutz der Biodiversitt und kosysteme umfassen. d) eine Verpflichtung zur Erfllung ihrer bindenden Verpflichtungen enthlt; e) eine Verpflichtung zur fortlaufenden Verbesserung des Umweltmanagementsystems enthlt, um die Umweltleistung zu verbessern.

Die Umweltpolitik muss:

als dokumentierte Information aufrechterhalten werden;

innerhalb der Organisation bekanntgemacht werden;

fr die interessierten Parteien verfgbar sein.

z.B. vorhandene Politiken (Ausgabe vom, unterzeichnet von)

UND: Evidenzbasierte Besttigung der Einhaltung der Verpflichtung zur Durchfhrung proaktiver Manahmen zum Schutz der Umwelt vor Schden und Beeintrchtigungen (Min. 2 Bsp.)

5.3 Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse in der Or ganisation

sicherstellen, dass die Verantwortlichkeiten und Befugnisse fr relevante Rollen zugewiesen und innerhalb der Organisation bekannt gemacht werden.

die Verantwortlichkeit und Befugnis zuweisen fr:

das Sicherstellen, dass das UMS die Anforderungen dieser Internationalen Norm erfllt;

b) das Berichten an die oberste Leitung ber die Leistung des UMS, einschlielich der Umweltleistung.

z.B. Organigramme, Berufungsmitteilungen, Stellenbeschreibungen (Min. 2 Bsp.)

PLAN6. Planung fr das UMS

6.

Planung fr das UMS

6.1Die Org. muss Manahmen zum Umgang mit Risiken und Chancen

6.1.1 Allgemeines

die Prozesse aufbauen, verwirklichen und aufrechterhalten, die fr die 6.1.4 notwendig sind.

Bei Planungen fr das UMS bercksichtigen:

die in 4.1 genannten Themen;

die in 4.2 genannten Anforderungen;

den Anwendungsbereich ihres UMS.

die Risiken und Chancen bestimmen, in Verbindung mit ihren Umweltaspekten (siehe 6.1.2), bindenden Verpflichtungen (siehe 6.1.3) und anderen in 4.1 und 4.2 ermittelten Themen und Anforderungen, die betrachtet werden mssen

mgliche Notfallsituationen innerhalb des Anwendungsbereichs des UMS bestimmen

dokumentierte Information aufrechterhalten, ber ihre

Risiken und Chancen, die bercksichtigt werden mssen;

nach 6.1.1 bis 6.1.4 erforderlichen Prozesse, im notwendigen Umfang

z.B. bersicht ber die identifizierten Risiken und Chancen; Prozessanalysen

6.1.2 Umweltaspekte

die Umweltaspekte ihrer Ttigkeiten, Produkte und Dienstleistungen bestimmen, die sie steuern kann und die, auf die sie Einfluss nehmen kann, sowie die mit ihnen verbundenen Umweltauswirkungen unter Bercksichtigung des Lebenswegs.

dabei folgendem Rechnung tragen:

nderungen, einschlielich geplanter oder neuer Entwicklungen und neuer oder vernderter Ttigkeiten, Produkte und Dienstleistungen;

nicht bestimmungsgemen Zustnden und vernnftigerweise vorhersehbaren Notfallsituationen.

die bedeutenden Umweltaspekte, bestimmen unter Verwendung festgelegter Kriterien.

ihre bedeutenden Umweltaspekte zwischen ihren verschiedenen Ebenen und Funktionsbereichen angemessen kommunizieren.

dokumentierte Information aufrechterhalten ber :

ihre Umweltaspekte und damit verbundene Umweltauswirkungen;Manahmen zum Umgang mit Risiken u. Chancen mssen proportional zur mglichen Auswirkung auf die Konformitt von Prod. + Dstl. sein.

z.B. bersichten ber die identifizierten Umweltaspekte und die damit verbundenen Umweltauswirkungen; verwendete Kriterien fr Wesentlichkeit; Liste der wesentlichen Umweltaspekte; Nachweise fr bercksichtigte Phasen des Lebensweges Produkt/Dienstleistung; ggf. Begrndungen fr die Nichtbercksichtigung von Phasen des Lebensweges (Min. 3 Bsp.)

PLAN6. Planung fr das UMS

ihre Kriterien, die zur Bestimmung ihrer

bedeutenden Umweltaspekte verwendet wurden;

ihre bedeutenden Umweltaspekte.

ANMERKUNG Aus bedeutenden Umweltaspekten knnen sich Risiken und Chancen ergeben, die entweder mit nachteiligen Umweltauswirkungen (Bedrohungen) oder vorteilhaften Umweltauswirkungen (Chancen) verbunden sind.

6.1.3Die Org. muss Bindende Verpflichtungen

die mit ihren Umweltaspekten zusammenhngenden, bindenden Verpflichtungen bestimmen und auf sie zugreifen knnen;

bestimmen, wie diese bindenden Ver-pflichtungen auf die Organisation anwendbar sind;

diesen bindenden Verpflichtungen bei Aufbau, Verwirklichung, Aufrechterhaltung und fortlaufender Verbesserung ihres UMS Rechnung tragen.

dokumentierte Information ihrer bindenden Verpflichtungen aufrechterhalten.

ANMERKUNG Bindende Verpflichtungen knnen zu Risiken und Chancen fr die Organisation fhren.

z.B. aktuelle bersicht ber die bindenden Verpflichtungen

6.1.4 Bei der Planung zum Erreichen der Q-ZielePlanung von Manahmen

planen, Manahmen zu ergreifen, fr den Umgang mit ihren:

bedeutenden Umweltaspekten;

bindenden Verpflichtungen;

Risiken und Chancen, wie in 6.1.1 ermittelt;

planen, wie:

die Manahmen in ihre UMS- Prozesse oder in andere Geschftsprozesse integriert und dort verwirklicht werden (siehe 6.2, Abschnitt 7, Abschnitt 8 und 9.1);

die Wirksamkeit der Manahmen bewertet wird (siehe 9.1).

dabei ihre technologischen Mglichkeiten und ihre finanziellen, betrieblichen und geschftlichen Anforderungen bercksichtigen.

z.B. Umweltprogramme, Finanzplne, Ressourcenplne, Aktualisierung von UMS-Prozessen, Definition von Wirksamkeitskriterien

6.2Die Org. muss Umweltziele und Planung zu deren Erreichung

6.2.1 Umweltziele

Umweltziele fr relevante Funktionsbereiche und Ebenen festlegen, dabei den bedeutenden Umweltaspekten und damit verbundenen bindenden Verpflichtungen der Organisation Rechnung tragen, und ihre Risiken und Chancen bercksichtigen.

Die Umweltziele mssen:

im Einklang mit der Umweltpolitik stehen;

messbar sein (sofern machbar);

berwacht werden;

vermittelt werden;

soweit erforderlich, aktualisiert werden

dokumentierte Informationen zu den Umweltzielen aufrechterhalten.

z.B. bersicht ber Umweltziele mit (min. 2) Beispielen, Kommunikation von Umweltzielen; Zielfindungsprozess, Bewertungskriterien und Messgren

6.2.2 Planung von Manahmen zur Erreichung der Um weltziele

bestimmen:

was getan wird;

welche Ressourcen erforderlich sind;

wer verantwortlich ist;

wann es abgeschlossen wird;

wie die Ergebnisse bewertet werden, einschlielich Kennzahlen zur berwachung der Fortschritte in Bezug auf das Erreichen ihrer messbaren Umweltziele (siehe 9.1.1).

bercksichtigen, wie Manahmen zum Erreichen ihrer Umweltziele in die Geschftsprozesse integriert werden knnen.

z.B. Liste der Einzelziele und programme; Beispiele fr die Einbindung von Umweltzielen in die allgemeinen Managementziele; Zielerreichungsprotokolle; definierte Kriterien fr die Zielerreichung

DO7. Untersttzung

7.

Untersttzung

7.1Die Org. muss Ressourcen

Die Org. muss die erforderlichen Ressourcen fr den Aufbau, die Verwirklichung, die Aufrechterhaltung u. die fortlaufende Verbesserung des QMS bestimmen u. bereitstellen.

z.B. bersicht ber die ermittelten notwendigen Ressourcen; besttigte Budgetierung von Umweltmanahmen (Min. 1 Bsp.)

7.2Die Org. muss Kompetenz

fr Personen, die unter ihrer Aufsicht Ttigkeiten verrichten, welche die Umweltleistung der Organisation und ihre Fhigkeit, ihre bindenden Verpflichtungen zu erfllen, beeinflussen, die erforderliche Kompetenz bestimmen;

sicherstellen, dass diese Personen auf Grundlage angemessener Ausbildung, Schulung oder Erfahrung kompetent sind;

mit ihren Umweltaspekten und ihrem UMS verbundenen Schulungsbedarf bestimmen;

wenn erforderlich, Manahmen einleiten, um die bentigte Kompetenz zu erwerben und die Wirksamkeit der getroffenen Manahmen bewerten.

ANMERKUNG Geeignete Manahmen knnen zum Beispiel sein: Schulung, Mentoring oder Versetzung von gegenwrtig angestellten Personen; oder Anstellung oder Beauftragung kompetenter Personen.

angemessene dokumentierte Information als Nachweis

der Kompetenz aufbewahren.Die Org. muss:

z.B. Kompetenzmatrices; Trainingsbedarfsermittlung; Schulungsplne; Schulungsnachweise; Wirksamkeitsbewertungen von Schulungsmanahmen

(Min. 2 Bsp.)

7.3Die Org. muss Bewusstsein

Personen, die unter Aufsicht der Organisation Ttigkeiten verrichten, mssen sich bewusst sein hinsichtlich:

der Umweltpolitik;

der bedeutenden Umweltaspekte und der damit verbundenen tatschlichen oder potenziellen Umweltauswirkungen im Zusammenhang mit ihrer Arbeit;

ihres Beitrags zur Wirksamkeit des UMS, einschlielich der Vorteile einer verbesserten Umweltleistung;

der Folgen einer Nichterfllung der Anforderungen.

z.B. Aufzeichnungen zu Interviews von Mitarbeitern

DO7. Untersttzung

7.4 Kommunikation

7.4.1 Allgemeines

die bentigten Prozesse fr die interne und externe Kommunikation in Bezug auf das UMS aufbauen, verwirklichen und aufrechterhalten, einschlielich:

oworber,

owann;

omit wem,

owie,

kommuniziert wird.

dabei:

oihren bindenden Verpflichtungen Rechnung tragen

osicherstellen, dass die kommunizierte umweltbezogene Information mit der Information bereinstimmt, die innerhalb des UMS erzeugt wird und dass diese verlsslich ist.

auf relevante uerungen bezogen auf ihr UMS reagieren.

soweit angemessen, dokumentierte Informationen als Nachweis fr ihre Kommunikation aufbewahren.

z.B. Bezug auf einen dokumentierten Kommunikationsprozess (wenn vorhanden) (Min. 2 Bsp. insgesamt fr 7.4))

7.4.2 Interne Kommunikation

fr das UMS relevante Informationen zwischen den verschiedenen Ebenen und Funktionsbereichen der Organisation intern kommunizieren, einschlielich nderungen des UMS, soweit angemessen;

sicherstellen, dass ihre Kommunikationsprozesse den Personen, die unter Aufsicht der Organisation Ttigkeiten verrichten, Mglichkeiten bieten, zur fortlaufenden Verbesserung beizutragen.

z.B. Mitteilungen der obersten Leitung; Besprechungsprotokolle; Informationstafeln; Intranet

7.4.3 Externe Kommunikation

fr das UMS relevante Informationen extern kommunizieren, wie durch die Kommunikationsprozesse der Organisation festgelegt und wie durch ihre bindenden Verpflichtungen gefordert.

z.B. Emissionserklrungen, Berichte an Behrden, Produktdeklarationen, EMAS Umwelterklrungen

7.5 Dokumentierte Information

7.5.1 Allgemeines

Das UMS muss beinhalten:

die von dieser Internationalen Norm geforderte dokumentierte Information;

dokumentierte Information, welche die Organisation als notwendig fr die Wirksamkeit des UMS bestimmt hat.

ANMERKUNG Der Umfang dokumentierter Information fr ein UMS kann sich von Organisation zu Organisation unterscheiden, und zwar aufgrund:

der Gre der Organisation und der Art ihrer Ttigkeiten, Prozesse, Produkte und Dienstleistungen;

der Notwendigkeit, die Erfllung ihrer bindenden Verpflichtungen nachzuweisen;

der Komplexitt ihrer Prozesse und deren Wechselwirkungen;

der Kompetenz der Personen, die unter Aufsicht der Organisation Ttigkeiten verrichtenAllgemeines

z.B. Handbcher, Prozessschaubilder, Listen von Verfahrensbeschreibungen, webbasierte Dokumentenarchive

7.5.2

Erstellen und Aktualisieren

z.B. berprfte Beispiele

angemessene Kennzeichnung und Beschreibung (z. B. Titel, Datum, Autor oder Referenznummer);

angemessenes Format (z. B. Sprache, Softwareversion, Grafiken) und Medium (z. B. Papier, elektronisch);

angemessene berprfung und Genehmigung im Hinblick auf Eignung und Angemessenheit sicherstellen.

7.5.3 Lenkung dokumentierter Information

falls zutreffend, folgende Ttigkeiten bercksichtigen:

Verteilung, Zugriff, Auffindung und Verwendung;

Ablage/Speicherung und Erhaltung, einschlielich Erhaltung der Lesbarkeit;

berwachung von nderungen (z. B. Versionskontrolle);

Aufbewahrung und Verfgung ber den weiteren Verbleib.

dokumentierte Information externer Herkunft, die von der Organisation als notwendig fr Planung und Betrieb des UMS bestimmt wurde, muss angemessen gekennzeichnet und gelenkt werden.Doku. Info, die als, muss vor unbeabsichtigten nderungen geschtzt werden.

z.B. Liste der Dokumente externer Herkunft, berprfte Beispiele

DO8. Betrieb

8.

Betrieb

8.1Die Org. muss Betriebliche Planung und Steuerung

die Prozesse zur Erfllung der Anforderungen an das UMS und zur Durchfhrung der unter 6.1 und 6.2 ermittelten Manahmen aufbauen, verwirklichen, steuern und aufrechterhalten, indem sie:

betriebliche Kriterien fr die Prozesse festlegt;

die Steuerung der Prozesse in bereinstimmung mit den betrieblichen Kriterien durchfhrt.

ANMERKUNG Steuerung kann Verfahren und technische Manahmen umfassen. Steuerung kann einer Hierarchie folgend (z. B. Beseitigung, Substitution, administrativ) verwirklicht und einzeln oder in Kombination genutzt werden.

geplante nderungen berwachen sowie die Folgen unbeabsichtigter nderungen beurteilen und, falls notwendig, Manahmen ergreifen, um jegliche negativen Auswirkungen zu vermindern.

sicherstellen, dass ausgegliederte Prozesse gesteuert oder beeinflusst werden. Die Art und das Ausma der Steuerung oder des Einflusses, die auf diese Prozesse angewendet werden, mssen innerhalb des UMS festgelegt sein.

Betrachtung des Lebenswegs durch:

angemessene Steuerungsmanahmen aufbauen, um sicherzustellen, dass ihre Umweltanforderungen beim Entwicklungsprozess fr das Produkt oder die Dienstleistung unter Bercksichtigung jedes Lebenswegabschnitts betrachtet werden;

ihre Umweltanforderungen fr die Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen bestimmen, soweit angemessen;

ihre wesentlichen Umweltanforderungen an externe Anbieter, einschlielich Vertragspartner, kommunizieren;

die Notwendigkeit bercksichtigen, Informationen ber mgliche bedeutende Umweltauswirkungen im Zusammenhang mit dem Transport oder der

, um die Konformitt mit den Produkt- u. Dienstleistungsanforderungen zu erreichen

Lieferung, Nutzung, Behandlung am Ende des Lebenswegs und endgltige Beseitigung der Produkte und Dienstleistungen bereitzustellen.

dokumentierte Information im notwendigen Umfang aufrechterhalten

z.B. vorhandene (dokumentierte) Prozeduren fr den Materialeinkauf, die Lieferantenbewertung, die umweltfreundliche Produktentwicklkung, die Verpackung, den Transport, die Entsorgung etc; Festlegungen fr ausgelagerte Prozesse (wenn vorhanden); Beispiele fr die Information von Kunden und Lieferanten (Min. 3 Bsp.)

DO8. Betrieb

8.2Die Org. muss Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr

die Prozesse aufbauen, verwirklichen und aufrechterhalten, die sie fr die Vorbereitung und Reaktion auf mgliche, in 6.1.1 ermittelte, Notfallsituationen bentigt:

sich auf die Gefahrenabwehr durch die Planung von Manahmen zur Verhinderung oder Minderung nachteiliger Umweltauswirkungen aufgrund von Notfallsituationen vorbereiten;

auf eintretende Notfallsituationen reagieren;

dem Ausma des Notfalls und der mglichen Umweltauswirkung angemessene Manahmen ergreifen, um die Folgen von Notfallsituationen zu verhindern oder zu mindern;

regelmig die geplanten Gefahrenabwehrmanahmen testen, soweit praktikabel;

regelmig die Prozesse und geplanten Gefahrenabwehrmanahmen berprfen und berarbeiten, insbesondere nach dem Auftreten von Notfallsituationen oder bungen;

relevante Informationen und Schulung ber die Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr in angemessener Form den relevanten interessierten Parteien, einschlielich Personen, die unter ihrer Aufsicht Ttigkeiten verrichten, zur Verfgung stellen.

dokumentierte Information im notwendigen Umfang aufrechterhalten, sofern zutreffend.

z.B. Analyse potentieller Notfallsituationen; Alarm- und Evakuierungsplne; Planungen fr Notfallbungen; Protokolle von Notfallbungen

Check9. Bewertung der Leistung

Check9. Bewertung der Leistung

9. Bewertung der Leistung

9.

Bewertung der Leistung

9.1 berwachung, Messung, Analyse und Bewertung

9.1.1 Allgemeines

ihre Umweltleistung berwachen, messen, analysieren und bewerten.

bestimmen:

was berwacht und gemessen werden muss;

die Methoden zur berwachung, Messung, Analyse und Bewertung, sofern zutreffend;

die Kriterien, anhand derer die Organisation ihre Umweltleistung bewerten wird, und angemessene Kennzahlen;

wann die berwachung und Messung durchzufhren ist;

wann die Ergebnisse der berwachung und Messung zu analysieren und zu bewerten sind.

sicherstellen, dass kalibrierte oder geprfte berwachungs- und Messgerte zur Anwendung kommen und diese in angemessener Weise gewartet werden.

ihre Umweltleistung und die Wirksamkeit des UMS bewerten.

die fr ihre Umweltleistung relevanten Informationen sowohl intern als auch extern kommunizieren, wie in ihren Kommunikationsprozessen ausgewiesen und wie aufgrund ihrer bindenden Verpflichtungen erforderlich.

geeignete dokumentierte Informationen als Nachweis der Ergebnisse der berwachung, Messung, Analyse und Bewertung aufbewahren.Allgemeines

z.B. Beobachtungs- und Messplne fr das aktuelle Jahr; Messgertelisten; Beispiele fr vorliegende Kalibrierungsscheine;

UND: Aussage zur Wirksamkeit des UMS in Bezug auf das Erreichen der Umweltziele und der anderen beabsichtigten Resultate basierend auf dem Status der Zieleerreichung und der Umsetzung der Gesamtstrategie der Firma (Min. 4 Bsp. insgesamt fr 9.1)

9.1.2 Bewertung der Einhaltung von Verpflichtungen

Die Org. die zur Bewertung der Erfllung ihrer bindenden Verpflichtungen notwendigen Prozesse aufbauen, verwirklichen und aufrechterhalten:

bestimmen, wie hufig die Einhaltung der Verpflichtungen bewertet wird;

die Einhaltung ihrer Verpflichtungen bewerten und Manahmen ergreifen, falls notwendig

Kenntnisse und Verstndnis ihres Status hinsichtlich der Einhaltung der Verpflichtungen aufrechterhalten.

dokumentierte Informationen als Nachweis der Ergebnisse der Bewertung der Einhaltung der Verpflichtungen aufbewahren.

z.B. Datum und Ergebnis der Bewertung der Einhaltung; ggf. Bezug auf einen dokumentierten Prozess fr die Bewertung der Einhaltung; ggf. ergriffene Manahmen zur Wiederherstellung der Einhaltung; Kommunikation mit Behrden

9.2 Internes Audit

9.2.1 Allgemeines

in geplanten Abstnden interne Audits durchfhren.

Hufigkeit interner Audits; Datum des letzten internen Auditprogramms (geforderte Angabe);

9.2.2 Internes Auditprogramm

ein oder mehrere interne Auditprogramme aufbauen, verwirklichen und aufrechterhalten, einschlielich der Hufigkeit, Methoden, Verantwortlichkeiten, Anforderungen an die Planung sowie Berichterstattung ihrer internen Audits.

die umweltbezogene Bedeutung der betroffenen Prozesse, nderungen, welche die Organisation beeinflussen, und die Ergebnisse vorheriger Audits bercksichtigen:

fr jedes Audit die Auditkriterien sowie den Umfang festlegen;

Auditoren so auswhlen und Audits so durchfhren, dass die Objektivitt und Unparteilichkeit des Auditprozesses sichergestellt ist;

sicherstellen, dass die Ergebnisse des Audits gegenber der zustndigen Leitung berichtet werden.

dokumentierte Information als Nachweis.der Verwirklichung

z.B..Bezge zu internen Auditoren, Auditplnen, Auditberichten, Bewertungen der Auditergebnisse, Inputs fr Managementbewertung

Check9. Bewertung der Leistung

9.3 Managementbewertung

das UMS in geplanten Abstnden bewerten.

folgende Aspekte bercksichtigen:

den Status von Manahmen vorheriger Managementbewertungen;

Vernderungen bei:

externen und internen Themen, die das UMS betreffen;

den Erfordernissen und Erwartungen interessierter Parteien, einschlielich der Verpflichtungen;

bedeutenden Umweltaspekten;

Risiken und Chancen;

den erreichten Erfllungsgrad der Umweltziele;

Informationen ber die Umweltleistung der Organisation, einschlielich Entwicklungen bei:

Nichtkonformitten und Korrekturmanahmen;

Ergebnissen von berwachungen und Messungen;

Erfllung ihrer bindenden Verpflichtungen;

Auditergebnisse;

Angemessenheit von Ressourcen;

relevante uerungen interessierter Parteien, einschlielich Beschwerden;

Mglichkeiten zur fortlaufenden Verbesserung.

Ergebnisse der Managementbewertung:

Schlussfolgerungen zur fortdauernden Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit des UMS;

Entscheidungen zu Mglichkeiten der fortlaufenden Verbesserung;

Entscheidungen zu jeglichem nderungsbedarf am UMS, einschlielich Ressourcen;

Manahmen bei Nichterreichen der Umweltziele, sofern erforderlich;

Mglichkeiten, die Integration des UMS mit anderen Geschfts-prozessen zu verbessern, falls bentigt;

jegliche Folgerungen fr die strategische Ausrichtung der Organisation.

dokumentierte Information als Nachweis der Ergebnisse.

Datum der letzten Managementbewertung (geforderte Angabe); Bezge auf Protokolle (Inputs/Outputs), ggf. zu Aufzeichnungen anderer Managementmeetings mit Bewertungscharakter, zu Mitteilungen der obersten Leitung zur Wirksamkeit

(Min. 1 Bsp.)

10.

Verbesserung

ACT10. Verbesserung

10.1Die Org. muss Allgemeines

Mglichkeiten zur Verbesserung (siehe 9.1, 9.2 und 9.3) bestimmen und notwendige Manahmen verwirklichen.

z.B. Bezge zu vorhandenen Prozessen/Methoden der Ableitung von Verbesserungsmanahmen

10.2 Nichtkonformitt und Korrekturmanahme

Wenn eine Nichtkonformitt auftritt:

darauf reagieren und falls zutreffend:

Manahmen zur berwachung und zur Korrektur ergreifen;

mit den Folgen umgehen, einschlielich der Verminderung nachteiliger Umweltauswirkungen;

die Notwendigkeit von Manahmen zur Beseitigung der Ursache von Nichtkonformitten bewerten, damit diese nicht erneut oder an anderer Stelle auftreten, und zwar durch:

berprfen der Nichtkonformitt;

Bestimmen der Ursachen der Nichtkonformitt;

Bestimmen, ob vergleichbare Nichtkonformitten bestehen oder mglicherweise auftreten knnten;

jegliche erforderliche Manahme verwirklichen;

die Wirksamkeit jeglicher ergriffenen Korrekturmanahme berprfen;

sofern erforderlich, das UMS ndern.

Korrekturmanahmen mssen der Bedeutung der Auswirkungen der aufgetretenen Nichtkonformitten angemessen sein.

dokumentierte Information aufbewahren, als Nachweis von:

der Art der Nichtkonformitt sowie jeder daraufhin getroffenen Manahme;

der Ergebnisse jeder Korrekturmanahme.

z.B. Beispiele fr Berichte ber Korrekturmanahmen einschlielich Ursachenermittlung, ergriffener Manahmen und Bewertungen der Wirksamkeit der Manahmen

10.3Die Org. muss Fortlaufende Verbesserung

die Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit ihres UMS fortlaufend verbessern, um die Umweltleistung zu verbessern.

z.B. Bezge auf Umweltprogramme (mittel-, langfristig), erkennbare Trends basierend auf Indikatoren (KPIs), Beispiele fr das Erreichen spezifischer Umweltziele (Min. 3 Bsp.)