IV. 2. Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges

3

description

IV. 2. Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges. Prüfung innerhalb der Zulässigkeit Voraussetzung für die Durchführung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens. Der Verwaltungsrechtsweg kann eröffnet sein aus Spezialzuweisungen ( oder: aufdrängende Sonderzuweisungen, z.B. § 126 I BBG ) - PowerPoint PPT Presentation

Transcript of IV. 2. Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges

Page 2: IV. 2. Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges

Wir können die Seite leider nicht finden...Dies kann unterschiedliche Gründe haben: 

• Ein Link wurde falsch gesetzt.• Die aufgerufene Seite gibt es noch nicht oder nicht mehr. 

Und nun? Wie geht es weiter? 

• Möchten Sie zurück zur Startseite?• Vielleicht hilft Ihnen die Suchfunktion weiter?• Sie können den Fehler auch melden: wwwadm(at)uni-saarland.de.

, 04/21/23,
HTML: <noscript>
, 04/21/23,
HTML: </noscript>