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Präsentiert von: 10. und 11. März 2020 München www.internetworld-expo.de SPONSORING

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Präsentiert von:

10. und 11. März 2020 München

www.internetworld-expo.de

SponSoring

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DAS iST DiE inTErnET WorLD EXpoDie perfekte commerce e-xperience im Internet und am POS ist das zentrale Thema der INTERNET WORLD EXPO 2020, Europas größter Commerce-Messe in München. Am 10. und 11. März 2020 werden hier mehr als 19.000 Fachbesucher nach Produkten und Anregungen suchen, um die Kunden im Internet und auch im Laden noch besser und schneller zu bedienen.

Über 450 Aussteller stellen dazu neue Produkte, Dienstleistungen und Lösungen vor. 250 renommierte Fachreferenten liefern Ideen und Diskussionsstoff.

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Die INTERNET WORLD EXPO 2019 mit 420 Ausstellern.

RÜCKBLICK 2019

420 AUSSTELLEr

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Die INTERNET WORLD EXPO ist der wichtigste Branchen-Event des Commerce (online und stationär) und des Multichannel-Handels. 2019 kamen 19.153 Besucher auf die Messe.

RÜCKBLICK 2019

19.153 BESUCHEr

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RÜCKBLICK 2019

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32.000€. Logo auf dem Veranstaltungsfl yer sowie in Einladungs-Emails . Logopräsenz auf der Website in Korrespondenz zum Event-Logo

in allen Online-/Offl ine-Medien. Erwähnung als Hauptsponsor im Eröffnungsdialog. 2 Banner Eingang Nord Ost . Präsentation von 30 Minuten auf der TrendArena plus „powered by“. Möglichkeit zur Auslage von Prospektmaterial am Morgen auf der TrendArena. 2/1 Seite Anzeige im Messe-Guide zur freien Gestaltung. Presse- und VIP-Loungepräsenz durch Logo sowie Sitzecke für 8 Personen inkl. Catering und Tickets sowie Hostessen in gebrandeten T-Shirts

pLATinSponSor

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pLATinSponSor». Pressemitteilung als Ankündigung vor dem Event. Sponsored Post auf internetworld.de.:

Individuell gestalteter Artikel max. 4000 Zeichen + Bild & Link 24h auf Homepage als Teaser 1 x Facebook & Twitter-Eintrag 1 x Newsletter-Eintrag. 1 Woche Werbe-Präsenz im Newsletter internetworld.de (2 x täglich, ca. 35.000 Empfänger). 1/1 U4 Seite Print in der INTERNET WORLD BUSINESS (IVW 4. Quartal 2017: 16.784 Exemplare)

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18.000€. Exklusives Sponsoring einer der vier InfoArenen. Logo auf dem Veranstaltungsfl yer sowie in Einladungs-Emails. Logopräsenz auf der entsprechenden Website und Bezeichnung

„Goldsponsor“. Erwähnung als Goldsponsor im Eröffnungsdialog. 2 Roll-ups im Bühnenbereich sowie Logo in digitaler Form. Präsentation von 30 Minuten auf einer der Bühnen . Möglichkeit zur Auslage von Prospektmaterial am Morgen auf einer der InfoArenen. 1/1 Seite Anzeige im Messe-Guide zur freien Gestaltung. Pressemitteilung als Ankündigung vor dem Event »

goLDSponSorBÜHnE

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goLDSponSor/BÜHnE». Sponsored Post auf internetworld.de.:

Individuell gestalteter Artikel max. 4000 Zeichen + Bild & Link24h auf Homepage als Teaser 1 x Facebook & Twitter-Eintrag 1 x Newsletter-Eintrag. 1 Woche Werbe-Präsenz im Newsletter internetworld.de (2 x täglich, ca. 35.000 Empfänger). 1/1 Seite Print in der INTERNET WORLD BUSINESS (IVW 4. Quartal 2017: 16.784 Exemplare)

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SiLBErSponSorrEgiSTriErUngSBErEiCH

23.000€. Logo auf dem Veranstaltungsfl yer sowie in Einladungs-Emails. Logopräsenz auf der entsprechenden Website und Bezeichnung

„Silbersponsor“ . Drehtürbeklebung (2 Drehtüren). 1 Banner im Halleneingangsbereich. 1/1 Seite Anzeige im Messe-Guide zur freien Gestaltung. 1/1 Seite Print in der INTERNET WORLD BUSINESS (IVW 4. Quartal 2017: 16.784 Exemplare)

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14.500€. Logo auf dem Veranstaltungsfl yer sowie in Einladungs-Emails. Logopräsenz auf der entsprechenden Website und Bezeichnung

„Silbersponsor“. Rotunde im Villagebereich. 1/2 Seite Anzeige im Messe-Guide zur freien Gestaltung. Sponsored Post auf internetworld.de.: Individuell gestalteter Artikel max. 4000 Zeichen + Bild & Link24h auf Homepage als Teaser1 x Facebook & Twitter-Eintrag 1 x Newsletter-Eintrag. 1 Woche Werbe-Präsenz im Newsletter internetworld.de (2 x täglich, ca. 35.000 Empfänger). 1/2 Seite Print in der INTERNET WORLD BUSINESS (IVW 4. Quartal 2017: 16.784 Exemplare)

SiLBErSponSor

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WEiTErE SponSoringMÖgLiCHKEiTEn:

. Sponsoring von Teilnehmer-Badges (exklusiv) 7.900,00 €Exklusives Branding der Teilnehmer-Badges, die an alle Besucher der INTERNET WORLD EXPO ausgegeben werden. getränke- oder Brezn-Sponsoring 5.500,00 €*Verteilung von Getränken oder Brezn im Eingangsbereich an alle Besucher. Becher- und Zuckersponsoring 5.000,00 €*Verteilung von gebrandeten Kaffeebechern mit Logo sowie Zuckertüten mit Logo in allen Cateringbereichen/Snackbars. Welcome-gifts für Teilnehmer 4.500,00 €*. promotion auf der Messe durch Hostessen 800,00 €bzw. personen ihrer Wahl. T-Shirt-Sponsoring für Hostessen 7.500,00 €*. Floorgraphics auf Anfrage. Sanitärsponsoring auf Anfrage

pro Person und Tag

*Herstellungskosten/Auslieferung/Personalkosten nicht inklusive

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Hiermit bestätige ich die verbindliche Buchung der oben ausgewählten Leistung(en):

Ort, Datum, Unterschrift & Firmenstempel Auftraggeber

BUCHUng SponSoringEntsprechendes bitte ankreuzen !

Firma (mit Angabe der Rechtsform, z.B. AG, GmbH, OHG, KG)

Straße, Haus-Nr.

PLZ, Ort

Land Geschäftsführer

Telefon Ansprechpartner Messeorganisation

Fax E-Mail

URL Umsatzsteuer-Identnummer

pLATinSponSor

goLDSponSor

SiLBErSponSor: rEgiSTriErUngSBErEiCH

SiLBErSponSor

Sponsoring von Teilnehmer-Badges (exklusiv)

getränke- oder Brezn-Sponsoring

Becher- und Zuckersponsoring

Welcome-gifts für Teilnehmer

promotion auf der Messe durch Hostessen

Floorgraphics

Sanitärsponsoring

T-Shirt-Sponsoring für Hostessen

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ALLgEMEinE BEDingUngEn DEr EBnEr VErLAg gMBH & Co Kg FÜr AUSSTELLEr UnD SponSorEn (TEiLnEHMEr)

Nachstehende „Allgemeine Bedingungen der Ebner Media Group GmbH & Co. KG für Aussteller und Sponsoren“ (im Folgenden „Allgemeine Bedingungen“) gelten für die Überlassung von Flächen bzw. eventuell dazugehöri-ger Standausstattung im Wege der Miete zur Präsentation von Produkten oder sonstiger Sponsoringleistungen für gewerbliche Zwecke und weiteren damit zusammenhängenden Zusatzleistungen zwischen der Ebner Media Group GmbH & Co. KG / Büro München, Bayerstraße 16a, 80335 München (im Folgenden „Ebner Media“) und Ihnen als Aussteller oder Sponsor (im Folgenden „Teilnehmer“ oder „Hauptausteller“) in Ihrer Tätigkeit als Unternehmer.

„Besondere Anmelde-/Teilnahmebedingungen“ der Ebner Media und weitere Geschäftsbedingungen eines Dritten, z.B. eines Messezentrums, ergänzen diese Allgemeinen Bedingungen (im Folgenden alle zusammen „AGB“). Es gilt insofern die Rangfolge: Anmeldebestätigung der Ebner Media in Verbindung mit den Angaben im Anmeldeformular; Besondere Anmelde-/Teilnahmebedingungen der Ebner Media; Allgemeinen Bedingungen; Geschäftsbedingungen eines Dritten.

1. Anmeldung / VertragsschlussAngebote der Ebner Media auf Anfragen sind freibleibend und unverbindlich.Mit der Rücksendung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars bestellt der Teil-nehmer verbindlich die Fläche und eventuell dazugehörige Standausstattung zur Miete und/oder Zusatzleis-tungen. Durch die Unterschrift und Rücksendung des Formulars werden die AGB verbindlich anerkannt.Die Anmeldung ist für den Teilnehmer bindend.

2. Anmeldebestätigung, Rücktritt und Nichtteilnahme2.1. Bis zum Erhalt der Anmeldebestätigung kann der Teilnehmer von der Anmeldung ohne Begründung zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich bei der Ebner Media anzuzeigen. Die Ebner Media erlaubt sich für die verursachten Kosten eine Pauschale in Höhe von € 2.500 in Rechnung zu stellen. Mit der Anmeldebestätigung durch die Ebner Media kommt ein für beide Parteien verbindlicher Vertrag zustande. Weicht der Inhalt der Anmeldebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so kommt der Vertrag nach Maßgabe der Anmeldebestätigung zustande. Der Teilnehmer kann innerhalb von 2 Wochen widersprechen, wenn der Inhalt der Anmeldebestätigung wesentlich vom Inhalt der Anmeldung abweicht.2.2. Ist der Teilnehmer aus Gründen, die in seinem Risikobereich liegen, verhindert, um von der Fläche und/oder sonstig gewünschten Leistungen den vereinbarten Gebrauch zu machen, so bleibt er grundsätzlich zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Miete verpflichtet. Jedoch sind bei Zugang einer Anzeige der Verhinde-rung durch den Teilnehmer bis 6 Monate vor dem offiziellen Veranstaltungsbeginn lediglich 75 % der vertrag-lich vereinbarten Miete zu zahlen.2.3. Zusätzlich zu bezahlen sind die bereits durch die Ebner Media erbrachten Leistungen für die folgenden Pauschalen, die mit Zugang der Anzeige der Verhinderung fällig werden:a) Verwaltungskosten- und Organisationspauschale in Höhe von € 750 zzgl. MwSt. für Auftragsbestätigung, Buchhaltung, Stornierungsaufwand, Webseitenpflege, Leistungen Dritter (z.B. Messebauer, Zeichner, Grafik);b) Pauschale für Marketingleistungen in Höhe von € 80 zzgl. MwSt. pro qm gebuchter Fläche. Abweichend von dieser Ziffer 2.2 trägt jeder Vertragspartner für den Fall, dass die vertraglich vereinbarte Veranstaltung aufgrund einer nicht voraussehbaren höheren Gewalt nicht stattfinden kann, die ihm bis dahin entstandenen Kosten selbst.2.4. Die Ebner Media ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die für eine wirtschaftliche Durchfüh-rung der Veranstaltung erforderliche Zahl an Teilnehmern und Sponsoren nicht erreicht wird, der Hauptveran-stalter die Veranstaltung nicht durchführt oder sonstige nicht im Verantwortungsbereich der Ebner Media lie-gende Gründe vorliegen, die die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen. In diesem Falle wird der Aussteller unverzüglich benachrichtigt und die bereits geleistete Zahlung erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, soweit der Ebner Media nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last liegt.

3. Leistungserbringung durch die Ebner Media3.1. Nach Abschluss der Planung erhält der Teilnehmer genauere Informationen über den Standort und die qmZahl der Fläche, sowie über die Abwicklung und den Zeitplan des Sponsorings. Die Zuweisung der Fläche, des Standorts und die Bestimmung des Zeitplans beim Sponsoring erfolgt nach Wahl durch die Ebner Media nach pflichtgemäßem Ermessen. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Form oder Platzie-rung der Fläche oder auf einen bestimmten Zeitpunkt, auch wenn dies in der Anmeldung oder der Anmeld-ebestätigung festgelegt ist.

3.2. Soweit Flächen vermietet werden, ist Inhalt der Leistung von Ebner Media die Überlassung der vereinbar-ten Fläche ohne Aufbauten, Stromanschluss, Hard- und Software. Weitergehende Sonder- und Zusatzausstat-tung wird von der Ebner Media kostenpflichtig angeboten.

3.3. Die Ebner Media ist berechtigt, aus wichtigem Grund eine von der Anmeldebestätigung abweichende Standfläche zuzuteilen, die Standgröße und -maße zu ändern, Ein-, Über- und Ausgänge der Messe und des Kongresses zu verlegen oder zu schließen und bauliche Veränderungen in den Messehallen vorzunehmen, ohne dass daraus Rechte hergeleitet werden können. Verringert sich dadurch die Standgröße, wird der Diffe-renzbetrag zur gebuchten Größe zurückerstattet. Ein Schadensersatz- oder Rücktrittsanspruch des Teilneh-mers entsteht dadurch nicht.

3.4. Befinden sich auf der Standfläche Säulen, Überdachungen, Installationsanschlüsse oder sonstige feste Einbauten des Veranstaltungsraumes, führt dies nicht zu einer Minderung des Mietpreises oder sonstiger Kosten.

3.5. Soweit andere Zusatzleistungen vom Teilnehmer hinzugebucht werden, richtet sich der konkrete Umfang der Leistungserbringung nach den Besonderen Anmelde-/Teilnahmebedingungen und nach den Angaben in der Anmeldebestätigung der Ebner Media in Verbindung mit den Angaben im Anmeldeformular.

4. Leistungspflichten des Teilnehmers bei Aufbau und Betrieb der Stände4.1. Der Teilnehmer hat die öffentlich-rechtlichen, insbesondere bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu beachten und für die erforderlichen Genehmigungen selbst zu sorgen. Dies gilt auch für die für den Teilneh-mer tätigen Personen. Diese Personen sind auf die Einhaltung der Bestimmung hin zu überwachen.

4.2. Etwaige erforderliche Versicherungen sind vom Teilnehmer selbst abzuschließen.

4.3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, detaillierte Standskizzen und ggf. Bildmaterial spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Ebner Media zur Genehmigung einzureichen. Das Weitere ergibt sich aus den Besonderen Anmelde- und Teilnahmebedingungen.

4.4. Die Aufstellung und der Betrieb elektrischer Geräte im speziellen eine eigene W-LAN Infrastruktur (Rou-ter etc.) mit Ausnahme der Exponate des Teilnehmers bedürfen der vorherigen, schriftlichen Zustimmung von der Ebner Media.

4.5. Die Präsentation von Produkten und Dienstleistungen darf nur auf der gebuchten Standfläche erfolgen. Die Verteilung von Produkten, Flyern und sonstigen Werbemitteln in den übrigen Bereichen des Messegelän-des kann über ein Sponsoring gebucht werden, andernfalls ist sie unzulässig.

4.6. Der Teilnehmer hat die gebuchte Fläche in der vertraglich vorgesehen Form für die Dauer der Veranstal-tung vorzuhalten und während der Öffnungszeiten ständig zu besetzen. Ein vorzeitiges Räumen des Messe-standes stellt einen schwerwiegenden Verstoß dar, der den Teilnehmer verpflichtet, eine Vertragsstrafe nach Ziffer 5.1 zu zahlen.

4.7. Soweit Gegenstand des Vertrages Sponsoringleistungen sind, ist der Sponsor verpflichtet, die verein-barte Leistung vertragsgerecht zu erbringen.

4.8. Der Teilnehmer darf die Fläche nur selbst nutzen und sie ohne schriftliche Genehmigung der Ebner Media Dritten weder ganz noch teilweise überlassen. Sponsorenleistungen sind selbst zu erbringen. Die baulichen Vorschriften (Standflächen & Konzepte) werden im Dokument „Standbauvorschriften“ beschrieben. Diese sind durch den Aussteller einzuhalten.

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5. Folgen der Pflichtverletzung und Vertragsstrafe5.1. Bei einem Vertragsverstoß gegen Ziffer 4.6., den der Teilnehmer zu verschulden hat, verpflichtet sich der Teilnehmer der Ebner Media eine Vertragsstrafe in Höhe von 125 % der auf den Tag entfallenden Miete zum vereinbarten Flächenpreis zu bezahlen, unbeschadet des Rechts der Ebner Media den Stand und die Fläche selbst zu gestalten oder darüber anderweitig zu verfügen.5.2. Bei einem Vertragsverstoß gegen Ziffer 4.8., den der Teilnehmer zu verschulden hat, verpflichtet sich der Teilnehmer, der Ebner Media eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 % des Rechnungsbetrages pro Fall der Zuwiderhandlung, mindestens jedoch € 1.000,- und höchstens begrenzt auf den Rechnungsbetrag zzgl. MwSt. zu bezahlen, unbeschadet des Rechts der Ebner Media, die Leistung selbst oder durch Dritte zu erbringen und die durch entstehenden Kosten der Ersatzbeschaffung ersetzt zu verlangen, die Fläche selbst zu gestalten oder darüber anderweitig zu verfügen. Dem Teilnehmer ist es unbenommen, einen geringeren Schaden nach-zuweisen.

6. Folgen des Zahlungs- und Leistungsverzugs des Teilnehmers6.1. Die Ebner Media hat das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen und/oder die Leistung zu verweigern, wenn der Teilnehmer mit einer Zahlung ganz oder teilweise mehr als 14 Tage in Verzug ist, wenn das Insolven-zverfahren oder die Eröffnung des gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs gegen ihn beantragt wird oder der Teilnehmer erklärt, den Stand nicht zu besetzen oder seine vertragliche Leistung nicht zu erbringen.6.2. Sofern die Ebner Media den Vertrag fristlos kündigt, ist die Ebner Media berechtigt, den in Rechnung gestellten Betrag als pauschalen Schadensersatz geltend zu machen. Gelingt es der Ebner Media, die Fläche anderweitig zu vermieten oder einen anderen Sponsor zu gewinnen, so steht der Ebner Media gegen den Teil-nehmer eine Entschädigung der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Beträge zu. Dies sind in der Regel 20 % des dem Teilnehmer in Rechnung gestellten Betrages, wenn der Grund für eine fristlose Kün-digung des Vertrages weniger als 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn erfolgt und 10% des dem Teilnehmer in Rechnung gestellten Betrages, wenn der Grund für eine fristlose Kündigung des Vertrages mehr als 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn liegt.6.3. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass der Ebner Media kein oder tatsächlich nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Ebner Media ist berechtigt, einen tatsächlich höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.

7. Preise, Mehrwertsteuer und Fälligkeit7.1. Alle genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. MwSt. und anteiliger Umlagen für tech-nische Leistungen.7.2. Weicht die tatsächlich zur Verfügung gestellte Fläche um weniger als 10 % von der bestätigten Fläche ab, so hat dies keinen Einfluss auf den vereinbarten Preis, sofern dem Teilnehmer hierdurch keine erhebliche Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs entsteht. Bei einer darüber hinausgehenden Abweichung wird der vereinbarte Preis auf Grundlage der bestätigten Fläche, Ausgestaltung des Standes und der sonsti-gen Leistungen entsprechend nach entsprechendem Hinweis ermäßigt oder erhöht.7.3. Der Rechnungsbetrag ist 14 Tage nach Erhalt der Rechnung, spätestens eine Woche vor Veranstaltungs-beginn fällig und ab dann mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Alle weiteren Zusatz-leistungen sind am dritten Tag nach dem Tag, der entsprechend den „Besonderen Anmelde-/Teilnahmebe-dingungen“ oder der Anmeldebestätigung als Abbauende der Ausstellung gilt, fällig. Kommt der Teilnehmer mit einer Zahlung ganz oder teilweise um mehr als 10 Kalendertage in Rückstand, so ist unbeschadet der Fälligkeit einzelner Teilzahlungen der gesamte noch offene Rechnungsbetrag zur sofortigen Zahlung fällig, ohne dass es einer erneuten Mahnung oder Fristsetzung bedarf. 7.4. Der fristgerechte und vollständige Zahlungseingang ist Voraussetzung für die Nutzung der Fläche/des Mietgegenstandes, für den Katalogeintrag sowie für die Aushändigung der Teilnehmerausweise. Die Ebner Media behält sich vor, die Standfläche zu sperren oder anderweitig zu vermieten, wenn der Rechnungsbetrag nicht vor Veranstaltungsbeginn auf dem Konto der Ebner Media eingegangen ist.

8. Mitaussteller, zusätzlich vertretene Unternehmen, Gemeinschaftsstände8.1. Da die gebuchte Standfläche nur an den Teilnehmer (Hauptaussteller) vermietet wird, darf diese nicht ohne Zustimmung der Ebner Media getauscht, geteilt oder anderweitig an Dritte überlassen werden.8.2. Eine gemeinsame Nutzung der gebuchten Flächen durch mehrere Unternehmen ist zulässig, wenn die Bestimmungen des Besonderen Teils der Teilnahmebedingungen die Teilnahme von Mitausstellern und/oder zusätzlich vertretenen Unternehmen zulassen und diese vorab vorschriftsmäßig als Mit- bzw. Unteraussteller angemeldet wurden. Dies gilt auch für Unternehmen, die mit eigenen Produkten auftreten, auch wenn kein eigenes Personal vertreten ist, d.h. Konzernfirmen und Tochtergesellschaften gelten ebenfalls als Mitaus-steller.

8.3. Wenn sich mehrere Unternehmen gemeinsam eine Standfläche teilen (Gemeinschaftsstand), ist der Hauptaussteller verpflichtet, die anderen Unternehmen als Mit- bzw. Unteraussteller über das Anmelde-formular anzumelden. Der Hauptaussteller bleibt alleiniger Vertragspartner der Ebner Media und hat für die Einhaltung der AGB durch die anderen Unternehmen zu sorgen. Er haftet für das Verschulden der Mit- bzw. Unteraussteller wie für eigenes Verschulden.

8.4. Bringt der Teilnehmer einen Mit-/Unteraussteller ohne vorherige Kenntnis der Ebner Media und ohne schriftliche Anmeldung auf die gemietete Fläche mit, ist die Ebner Media zur fristlosen Kündigung des Ver-trages ggfs. sogar zur Räumung der Mietfläche berechtigt. In diesem Fall bestehen auch keine Schadenser-satz- oder anderweitige Ansprüche seitens des Teilnehmers gegen die Ebner Media. Ferner kann die Ebner Media eine Vertragsstrafe in Höhe der Anmeldekosten für Mit-/Unteraussteller mit einem Aufschlag von 50% verlangen.

8.5. Nimmt ein als Mit- bzw. Unteraussteller angemeldetes Unternehmen nicht teil, ist das Mitausstellerentgelt trotzdem in voller Höhe zur Zahlung fällig. Mitaussteller kann nur werden, wer noch nicht Aussteller (Hauptaus-steller) der Veranstaltung ist/war.

9. Zustand und Nutzung der Fläche/Ausstattung und Haftungsbeschränkungen

9.1. Die Ebner Media übergibt die Fläche (einschließlich ggf. dazugehöriger Standausstattung) grundsätzlich in einwandfreiem und gereinigtem Zustand. Mit dem Tag, der als Abbauende der Ausstellung gilt, ist die dazu-gehörige Standausstattung wie erhalten wieder an die Ebner Media zurückzugeben. Schäden an den Flächen oder dazugehöriger Standausstattung hat der Teilnehmer der Ebner Media unverzüglich, spätestens jedoch bei Rückgabe anzuzeigen. Schäden, die der Teilnehmer zu vertreten hat, werden auf Kosten des Teilnehmers beseitigt.

9.2. Der Teilnehmer hat unverzüglich, jedenfalls vor Veranstaltungsbeginn, den Standort der Fläche, die Beschaffenheit des Standes und ggfs. dazugehöriger Standausstattung und alle sonstigen Zusatzleistun-gen zu überprüfen und evtl. Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen, da ansonsten die Mängelansprüche erlöschen. Ansprüche des Teilnehmers auf Ersatz von Aufwendungen oder Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren innerhalb von 6 Monaten nach dem Tag, der entsprechend den Besonderen Anmelde-/Teilnahmebedingungen oder der Anmeldebestätigung als Abbauende der Ausstellung gilt.

9.3. Die Ebner Media und die Erfüllungsgehilfen der Ebner Media übernehmen keine Obhutspflicht für die vom Teilnehmer eingebrachten Stände, Einbauten oder sonstigen Gegenständen.

9.4. Die Ebner Media und die Erfüllungsgehilfen der Ebner Media haften nur für Vorsatz und grobe Fahrläs-sigkeit. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Ebner Media auch bei einer fahrlässigen Pflichtverletzung. Bei durch leichter Fahrlässigkeit verursachte Sach- und Vermö-gensschäden einschließlich entgangenem Gewinn haften die Ebner Media und die Erfüllungsgehilfen der Ebner Media nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung der Vertrag prägt und auf deren Erfüllung der Teilnehmer vertrauen durfte.

9.5. Die Ebner Media haftet nicht für Schäden, die durch Teilnehmer, Standbauer, welche keine Erfüllungsge-hilfen der Ebner Media sind, Besucher oder sonstige Dritte verursacht werden. Im Schadensfall tritt die Ebner Media etwaige Ansprüche gegen den Schädiger/Teilnehmer ab.

9.6. Die Ebner Media übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt, Streiks oder sonstige von ihr nicht zu vertretene Ausfälle oder Leistungsschwankungen in der Energieversorgung eintreten.

10. Sonstiges

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Unwirksame oder fehlende Klauseln sind durch wirksame Klauseln zu ersetzen, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen.

Stand: 03/2019

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