J Die EiaküDfte aus Arbe - uni-heidelberg.de · solche die Besteuerung angeknüpft wird; es wird...

32
... :1f: i !. /1 ';. (J _. A. .. Die EiaküDfte aus Arbe i t erschei,aen: 1. als solche aus Arbeit und zwan- a) als Einkünfte aus freien Berufen, b} als Einkünfte aus soästiger nichtgewerblicher ständig,r Beschäftigung. selbst- . \t 2. als solche aus unselbständiger Arbeit - gegenwärtiger und frä- herer und zwar a} bei privaten Arbeitgebern, b} bei öffentlichen Arbeitgebern. Für die selbständige gelten in der Regel dieselben' Grundsätze gleichviel ob gewerbliche oder freiberufliche in Frage steht. Sie wird nach fast allen Verträgen dort besteueZ\ wo ein eine Betriebsstätte} für die Ausübung der gegeben :ist. In den Formeln, die zu diesem Erge1,)Dis ftihren, m el "-. gls ichv:'s.falls kaum wesentliche Abweichungen. nur ist bei den freien Berufen bald der Hinweis auf die zur terung des festen Mittelpunkts· hinzugefügt, bald vergI. für den ersten: Deutschland -Danz.VQ. § 1 Cj§ 2 ci Deutsch land - Qesterreich,Art. IV; Deutschland -Tscheohoslovuei Art. IV· . , Deutschland - Ungarn Art. 111; Oesterreioh - Tschechoslovake1 Art. 4; Ungarn -Tschechoslovakei Art. 3 ; Qest.ueich -Ungarn Art. 4; !; Satz ti;<Art. 4. Abs. 1 S. 2); Italien - Ungarn. <' '. ), Italien Art. 9 Aba.l s. }installation permanente} übereinstimmen4: Belgien - Luxemburg Art. 6 § 1 ; Belgien -J'ranltr reich Art. 9 § 1 ; Belgien - Italien Art. 8; in den drei der Leitsatz, dass an die Ausübung der Tätilkeit Bt:s solche die Besteuerung angeknüpft wird; es wird von vornherei' klar gestellt, daBs die Tätigkeit unter B enutzung·einer ständige Binrichtung erst und nur die. sachliche Wirtschaftszugehörigke1t des Arbeits.ertrages begründet ,

Transcript of J Die EiaküDfte aus Arbe - uni-heidelberg.de · solche die Besteuerung angeknüpft wird; es wird...

Page 1: J Die EiaküDfte aus Arbe - uni-heidelberg.de · solche die Besteuerung angeknüpft wird; es wird von vornherei' klar gestellt, daBs die Tätigkeit unter B enutzung·einer ständige

r.i~' .~ ... :1f:!?f.~fte. i

!. /1';. (J

_.

A. .. Die EiaküDfte aus Arbe i t erschei,aen:

1. als solche aus se~bständiger Arbeit und zwan­a) als Einkünfte aus freien Berufen, b} als Einkünfte aus soästiger nichtgewerblicher

ständig,r Beschäftigung. selbst- .

\t

2. als solche aus unselbständiger Arbeit - gegenwärtiger und frä­herer und zwar

a} bei privaten Arbeitgebern, b} bei öffentlichen Arbeitgebern.

Für die selbständige A~beit gelten in der Regel dieselben' Grundsätze gleichviel ob gewerbliche oder freiberufliche Tätigke~ in Frage steht. Sie wird nach fast allen Verträgen dort besteueZ\ wo ein fester.~ Mittel~unkt( eine Betriebsstätte} für die Ausübung der Tätigk~~ gegeben :ist. In den Formeln, die zu diesem Erge1,)Dis ftihren, mel "-.

gls ichv:'s.falls kaum wesentliche Abweichungen. nur ist bei den

freien Berufen bald der Hinweis auf die ~triebsstätte zur Erll~ terung des • festen Mittelpunkts· hinzugefügt, bald forgelass~ vergI. für den ersten: Deutschland -Danz.VQ. § 1 Cj§ 2 ci Deutsch land - Qesterreich,Art. IV; Deutschland -Tscheohoslovuei Art. IV· . ,

Deutschland - Ungarn Art. 111; Oesterreioh - Tschechoslovake1 Art. 4; Ungarn -Tschechoslovakei Art. 3 ; Qest.ueich -Ungarn Art. 4;

=d~e:.=:!::n:~u;s;~;;dn:!::~:~. S:h!:~~ ~:: !;A:~r~ Satz ti;<Art. 4. Abs. 1 S. 2); Italien - Ungarn. <' '. ), Italien -Frank~eioh Art. 9 Aba.l s. ~- }installation permanente} übereinstimmen4: Belgien - Luxemburg Art. 6 § 1 ; Belgien -J'ranltr reich Art. 9 § 1 ; Belgien - Italien Art. 8; in den drei l.~zten verträ~.n f~hlt der Leitsatz, dass an die Ausübung der Tätilkeit Bt:s solche die Besteuerung angeknüpft wird; es wird von vornherei' klar gestellt, daBs die Tätigkeit unter B enutzung·einer ständige Binrichtung erst und nur die. sachliche Wirtschaftszugehörigke1t des Arbeits.ertrages begründet •

• • ,

Page 2: J Die EiaküDfte aus Arbe - uni-heidelberg.de · solche die Besteuerung angeknüpft wird; es wird von vornherei' klar gestellt, daBs die Tätigkeit unter B enutzung·einer ständige

- 2 - Arbeitseinkünfte.

Eine formell andere sachlich aber im wesentliohen ilbereiDstimmen­de Lösung enthalt der' Danzig- Pole~ Vertrag 1924 Art. IV, der nur die entspreohenq,e Anwendung , der für den Gewerbebetrieb gegebene: Vorsohriften auf die selbständige gewerbliche oder freie Be:ru:fs­tätigkeit anordnet. Die Betriebsstätte gestattet danavh auch hier die Besteu..rp der von ihre in *?). @rzielten GeWinne.

-: ;Mj"'c//'.tJ'~41,.t ,... Der Art. 5 :f'Wende" die für di~ Gewerbebetriebe gegebene Formel ::/tu !:~~(~ t ,I1/', unmittelbar auf die freien' Berufe und selbständige gewerbliche

r~~rl!t;( tUqj1t // _Tätigkeit an.

Eine etwas abweichende Regelung enthält der Polen - Tsoheoho­slovakei vertrag. Er lässt, die Besteuerung am Ort wo die gewinn­

bringende Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird, sofern eine Be­triebsstätts felt, zu • Die Fassung trifft damit für die nicht eben häufigen Fälle Vorkehrung, in denen etwa eine solche Tä~ig. keit einmal in beiden Staaten ohne festen Mittelpunkt ausgeübt werden sol15e", etwa dann, wenn der Wohnsitz in einem dritten an­grenzenden Staate belegen ist. Im normalen :nauf der Dinge ist diese Fassung lI1t der sonst übli ­ohen gleiohbedeutend.

Ob der § 2 des Dänemark -Island vertrages die freien Berufe einbezieht, kann nach dem Wortlaut der französisohen Uebersetzung (Reo. I ,62) zweifelhaft sein. Der Art. 1 de. Oesterreioh-Schweiz vertrages soheidet offensiohtlich die selbständige freie beruf­liche Arbeit aus. ohne sie in die Regelung der gewerbliohen Be­triebe einzubeziehen oder sonst besonders zu erwähnen. Hier dürf~ die Generalklausel des Art. VI anzuwenden sein.

Eine allzu stark vereinfachte Formel enthält Art. , I des Romvertrages 1). DOrt wird das Arbeitseinkommen einschliesslich des Einkommens aus freien Berufen dem Staate zugewiesen, auf dessen Gebiet die ertragbringende Tätigkeit ausgeübt wird. Diese Lösung fährt zu Schwierigkeiten insofern sie gerade in den praktisch wiahtigen Fällen, der Konsultation des Arztes 1m frem­den Lande, der beratenden Tätigkeit des Anwalts oder eines teoh­

1) ebenso Italien - Tschechoslowakei Art. , I und aue. nooh Ungarn - Jugos1avien Art. 4 •

..

Page 3: J Die EiaküDfte aus Arbe - uni-heidelberg.de · solche die Besteuerung angeknüpft wird; es wird von vornherei' klar gestellt, daBs die Tätigkeit unter B enutzung·einer ständige

Arbeitseinkünfte.- c ­

nischen sachverständigen eine praktisch unzweokmässige AUfteil~ erzwingt. Die volle Schwie~igkeit dieser so einfach erscheinende~ Formel wird in den Fällen klar, in denen ein solcher Berater %ege mässig in seiaem Wohnsitzlande tätig wird, aber mehrfach zu vor­bereitenden Besprechungen, gemeinsamer Beratung mit ansässigen Mitgutachtern oder Mitberatern, zu gemeinsamer A~~beitung

von SC~~ichen Aeusserungen in dem andern Lande sich aufhält. Wo ist ,'\"'f das einheitliche Honorar die Tätigkeit ausgeübt?

Daa Danzig Polen Abkommen 1929 trifft für die selbständige 'e­rufliche Tätigkeit ( freie wie gewerbliche) die Bestimmung, dass sie dort besteuert wird, wo die Tätigkeit ständig ausgeübt wird. Art. IV S.l). - ebenso Polen - Ungarn Art. 4 Abs. 1 s. a I dort äurch den Gegensatz ·'nicht nur vorübergehende Ausübung" erläu­tert."

Trifft dies für beide vertragsstaaten zu, so ist die Teil~ nach den Gesichtspunkten der verteilung vorzunehmen, die für Gewerbebetriebe mit Betrie~sstätten ~~.beiden ~taaten gelten.

• • ~ 1 I /1AI" /CI -.Z) 9(Art. IV S. 2 lr'f~ ...--._ llt _/v-" o;:t·« 1;(.., /,'1, t <' \''-d ~ r

Dies muss für den Po~en - ungarn vertrag sachlich ebenfaIB geltel

Die ständige Ausübung de. Tätigkeit wird eines äusseren Zei­chens bedürfen, einer Einriöhtung oder doch der Schaffung einer Arbeitsmöglichkeit, die jederzeit oder zu bestimmten Zeiten ge­nutzt werden kann. Die Lösung ist der ~blichen daher verwandt. Nur ist das Erforder nis de. festen Mittelpunktes etwas abgeschwächt, die Klarheit, die durch dieses Erfordernis geschaffen ist, wieder eingeschränk'

Der Qesterreioh - polen Vertrag knüpft die Besteuerung der selbständigen oder der freien Berufstätigkeit an das Vorbanden­sein von Büros oder eines festen Mittelpunktes und sieht im

Falle solcher Ein~~<;:~]~ _ in beiden Staaten die entsprechende Anwendung der Ver orschriften für gewerbliche Einkünfte

" "~-.~ .....

und gewerbliches vermögen vor (Art. 4).

Page 4: J Die EiaküDfte aus Arbe - uni-heidelberg.de · solche die Besteuerung angeknüpft wird; es wird von vornherei' klar gestellt, daBs die Tätigkeit unter B enutzung·einer ständige
Page 5: J Die EiaküDfte aus Arbe - uni-heidelberg.de · solche die Besteuerung angeknüpft wird; es wird von vornherei' klar gestellt, daBs die Tätigkeit unter B enutzung·einer ständige
Page 6: J Die EiaküDfte aus Arbe - uni-heidelberg.de · solche die Besteuerung angeknüpft wird; es wird von vornherei' klar gestellt, daBs die Tätigkeit unter B enutzung·einer ständige
Page 7: J Die EiaküDfte aus Arbe - uni-heidelberg.de · solche die Besteuerung angeknüpft wird; es wird von vornherei' klar gestellt, daBs die Tätigkeit unter B enutzung·einer ständige
Page 8: J Die EiaküDfte aus Arbe - uni-heidelberg.de · solche die Besteuerung angeknüpft wird; es wird von vornherei' klar gestellt, daBs die Tätigkeit unter B enutzung·einer ständige
Page 9: J Die EiaküDfte aus Arbe - uni-heidelberg.de · solche die Besteuerung angeknüpft wird; es wird von vornherei' klar gestellt, daBs die Tätigkeit unter B enutzung·einer ständige
Page 10: J Die EiaküDfte aus Arbe - uni-heidelberg.de · solche die Besteuerung angeknüpft wird; es wird von vornherei' klar gestellt, daBs die Tätigkeit unter B enutzung·einer ständige
Page 11: J Die EiaküDfte aus Arbe - uni-heidelberg.de · solche die Besteuerung angeknüpft wird; es wird von vornherei' klar gestellt, daBs die Tätigkeit unter B enutzung·einer ständige
Page 12: J Die EiaküDfte aus Arbe - uni-heidelberg.de · solche die Besteuerung angeknüpft wird; es wird von vornherei' klar gestellt, daBs die Tätigkeit unter B enutzung·einer ständige
Page 13: J Die EiaküDfte aus Arbe - uni-heidelberg.de · solche die Besteuerung angeknüpft wird; es wird von vornherei' klar gestellt, daBs die Tätigkeit unter B enutzung·einer ständige
Page 14: J Die EiaküDfte aus Arbe - uni-heidelberg.de · solche die Besteuerung angeknüpft wird; es wird von vornherei' klar gestellt, daBs die Tätigkeit unter B enutzung·einer ständige
Page 15: J Die EiaküDfte aus Arbe - uni-heidelberg.de · solche die Besteuerung angeknüpft wird; es wird von vornherei' klar gestellt, daBs die Tätigkeit unter B enutzung·einer ständige
Page 16: J Die EiaküDfte aus Arbe - uni-heidelberg.de · solche die Besteuerung angeknüpft wird; es wird von vornherei' klar gestellt, daBs die Tätigkeit unter B enutzung·einer ständige
Page 17: J Die EiaküDfte aus Arbe - uni-heidelberg.de · solche die Besteuerung angeknüpft wird; es wird von vornherei' klar gestellt, daBs die Tätigkeit unter B enutzung·einer ständige
Page 18: J Die EiaküDfte aus Arbe - uni-heidelberg.de · solche die Besteuerung angeknüpft wird; es wird von vornherei' klar gestellt, daBs die Tätigkeit unter B enutzung·einer ständige
Page 19: J Die EiaküDfte aus Arbe - uni-heidelberg.de · solche die Besteuerung angeknüpft wird; es wird von vornherei' klar gestellt, daBs die Tätigkeit unter B enutzung·einer ständige
Page 20: J Die EiaküDfte aus Arbe - uni-heidelberg.de · solche die Besteuerung angeknüpft wird; es wird von vornherei' klar gestellt, daBs die Tätigkeit unter B enutzung·einer ständige
Page 21: J Die EiaküDfte aus Arbe - uni-heidelberg.de · solche die Besteuerung angeknüpft wird; es wird von vornherei' klar gestellt, daBs die Tätigkeit unter B enutzung·einer ständige
Page 22: J Die EiaküDfte aus Arbe - uni-heidelberg.de · solche die Besteuerung angeknüpft wird; es wird von vornherei' klar gestellt, daBs die Tätigkeit unter B enutzung·einer ständige
Page 23: J Die EiaküDfte aus Arbe - uni-heidelberg.de · solche die Besteuerung angeknüpft wird; es wird von vornherei' klar gestellt, daBs die Tätigkeit unter B enutzung·einer ständige
Page 24: J Die EiaküDfte aus Arbe - uni-heidelberg.de · solche die Besteuerung angeknüpft wird; es wird von vornherei' klar gestellt, daBs die Tätigkeit unter B enutzung·einer ständige
Page 25: J Die EiaküDfte aus Arbe - uni-heidelberg.de · solche die Besteuerung angeknüpft wird; es wird von vornherei' klar gestellt, daBs die Tätigkeit unter B enutzung·einer ständige
Page 26: J Die EiaküDfte aus Arbe - uni-heidelberg.de · solche die Besteuerung angeknüpft wird; es wird von vornherei' klar gestellt, daBs die Tätigkeit unter B enutzung·einer ständige
Page 27: J Die EiaküDfte aus Arbe - uni-heidelberg.de · solche die Besteuerung angeknüpft wird; es wird von vornherei' klar gestellt, daBs die Tätigkeit unter B enutzung·einer ständige
Page 28: J Die EiaküDfte aus Arbe - uni-heidelberg.de · solche die Besteuerung angeknüpft wird; es wird von vornherei' klar gestellt, daBs die Tätigkeit unter B enutzung·einer ständige
Page 29: J Die EiaküDfte aus Arbe - uni-heidelberg.de · solche die Besteuerung angeknüpft wird; es wird von vornherei' klar gestellt, daBs die Tätigkeit unter B enutzung·einer ständige
Page 30: J Die EiaküDfte aus Arbe - uni-heidelberg.de · solche die Besteuerung angeknüpft wird; es wird von vornherei' klar gestellt, daBs die Tätigkeit unter B enutzung·einer ständige
Page 31: J Die EiaküDfte aus Arbe - uni-heidelberg.de · solche die Besteuerung angeknüpft wird; es wird von vornherei' klar gestellt, daBs die Tätigkeit unter B enutzung·einer ständige
Page 32: J Die EiaküDfte aus Arbe - uni-heidelberg.de · solche die Besteuerung angeknüpft wird; es wird von vornherei' klar gestellt, daBs die Tätigkeit unter B enutzung·einer ständige