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Inhalt

Abschnitt Thema Seite

1. Die jagdliche Nutzung des Wildes …………………………………………………………………………………………..4

2. Darstellung der staatlichen Jagdflächen und der

waldbaulichen Situation …………………………………………………………………………………………………………..5

3. Zukünftige Bewirtschaftung und Organisation

der Verwaltungsjagd …………………………………………………………………………………………………………………...8

4. Schlussbetrachtung ………………………………………………………………………………………………………………...15

Anlagen:

- Prüfungsbogen zur Verpachtung von staatlichen

Eigenjagden und Verlängerung bestehender Verträge …………………………………………………………….16

- Prüfungsbogen zur Vergabe von Pirschbezirken und

Verlängerung bestehender Verträge …………………………………………………………………………………………...17

- Handlungsanweisung zur Organisation und Durchführung

der Jagd auf Regieflächen im jeweiligen Forstrevier durch

die/den Revierleiterin/er ………………………………………………………………………………………………………………..18

- Leitfaden für die Durchführung von Gesellschaftsjagden

auf den Regiejagdflächen des SaarForst Landesbetriebes

durch die/den Revierleiterin/er ……………………………………………………………………………………………………19

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Vorwort

Das Jagdkonzept SaarForst 2020 für die jagdliche Bewirtschaftung des saarländischen Staatswal-

des wird getragen von der Erkenntnis, dass bei allen Maßnahmen der Wildbewirtschaftung die

natur- und die tierschutzrechtlichen, die waldbaulichen, die volkswirtschaftlichen und die sozialen

Belange zu berücksichtigen sind.

Das Jagdkonzept beschränkt sich auf den Staatswald des Saarlandes, der als Regiejagdfläche des

Saarlandes jagdlich durch den SaarForst Landesbetrieb betreut wird.

Viele Wildarten, so z.B. Rehwild, Schwarzwild, Damwild und bedingt auch Rotwild, haben es als

sogenannte Kulturfolger sehr gut verstanden, sich mit dem Menschen und seinem Wirken zu arran-

gieren. Die Bestände dieser Schalenwildarten sind zahlenmäßig hoch und sie können die baumar-

tenreiche Etablierung der Waldverjüngung gefährden.

Der Maßstab für die Jagdausübung im Staatswald ist daher, dass sich die in der Richtlinie zur Be-

wirtschaftung des Staatswaldes (WBRL) bestimmten standortheimischen und standortgerechten

Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen natürlich verjüngen können und somit eine

artenreiche, gesunde Waldgesellschaft dauerhaft entsteht und erhalten bleibt.

Dies ist die Garantie dafür, dass der Herausforderung durch den Klimawandel nachhaltig begegnet

werden kann.

Ziel ist es auch, ein ausgewogenes, den örtlichen Verhältnissen angepasstes System der Beteiligung

der privaten Jägerschaft von Jagderlaubnisscheinen, Pirschbezirken und Teilnahmen an Bewe-

gungsjagden, bis hin zu Verpachtungen, zu etablieren.

Das Jagdkonzept SaarForst 2020 im Staatswald des Saarlandes nennt die Eckpunkte, setzt die

Schwerpunkte und stellt sich damit den sich ändernden gesellschaftlichen Ansprüchen an den

Wald und seine Bewirtschaftung.

Hans-Albert Letter

Leiter des SaarForst Landesbetrieb

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1. Die jagdliche Nutzung des Wildes

Die Jagd im SaarForst Landesbetrieb wird auf der Grundlage der bestehenden Gesetzgebung

(BJG, SJG) durchgeführt. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die wildlebenden Tiere als wesentlicher

Bestandteil der Natur in ihrer natürlichen Vielfalt zu bewahren und zu fördern sind.

Die Jagd ist als eine in Jahrhunderten gewachsene Nutzung der Natur zu ordnen und weiter zu ent-

wickeln, die jagdlichen Interessen mit öffentlichen Belangen, insbesondere mit denen der Land-

Fischerei- und Forstwirtschaft, des Tier- und Naturschutzes, der Landschaftspflege und der na-

turverträglichen Erholung auszugleichen.

Die Jagd ist nur in Form anerkannter Jagdmethoden und unter Beachtung tierschutzrechtlicher

Grundsätze zulässig. Sie hat aus vernünftigem Grund zu erfolgen. Aus vernünftigem Grund ge-

schieht die Jagdausübung insbesondere dann, wenn sie als nachhaltige naturnahe Landnutzung

das erlegte Wild ganz oder in wesentlichen Teilen der menschlichen Nutzung zugeführt wird, der

Regulierung der jeweiligen Art, der Schadensvorbeugung oder –abwehr zugunsten der Landnutzun-

gen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 4 des Saarländischen Naturschutzgesetzes vom 5. April 2006 (Amtsbl. S.

729) und der Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen oder dem Jagdschutz, dient.

Der Wildbestand ist so zu regulieren, dass eine Beeinträchtigung der natürlichen Vielfalt von

Flora und Fauna möglichst vermieden wird.

Die vorbildhafte Bewirtschaftung der staatlichen Eigenjagden im SaarForst Landesbetrieb ist

das wichtigste flankierende Instrument zur Umsetzung der waldbaulichen Ziele und einer da-

mit einhergehenden naturnahen Waldwirtschaft im Staatswald des Saarlandes.

Der Maßstab für die Jagdausübung im Staatswald ist, dass sich die in der Richtlinie zur Bewirt-

schaftung des Staatswaldes (WBRL) bestimmten standortheimischen und standortgerechten

Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen natürlich verjüngen können und somit

eine artenreiche, gesunde Waldgesellschaft dauerhaft entsteht und erhalten bleibt.

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2. Darstellung der waldbaulichen Situation und der staatlichen Jagdflächen

Die staatliche Jagdfläche setzt sich zusammen aus dem Staatswald und den durch Arrondierungen

angegliederten Flächen.

Des Weiteren befinden sich Staatswaldflächen in den Jagdgenossenschaften der Kommunen und

werden von diesen jagdlich bewirtschaftet. SaarForst Landesbetrieb ist in diesen Jagdgenossen-

schaften ein Jagdgenosse.

Die Einflussmöglichkeiten von SaarForst bezüglich der Höhe der Abschusszahlen bei den zu beja-

genden Schalenwildarten in den Jagdgenossenschaften sind gering.

Die naturalen Erfolge intensiver Jagdausübung in den staatlichen Regiejagdflächen, die sich insbe-

sondere in den ansteigenden Verjüngungsvorräten widerspiegeln, sind bemerkenswert.

Der Verjüngungserfolg bestimmter Baumarten und Baumartengruppen wie z.B. Eiche, Edellaub-

bäume und Weißtanne ist jedoch lokal bis regional noch nicht zufrieden stellend. Die Gefahr der

Entmischung der natürlichen Waldgesellschaft zu Gunsten der Buche ist weithin gegeben.

Die Buche sowie die meisten Nadelbaumarten können ohne Schutzmaßnahmen verjüngt werden.

1996

2007

26000

27000

28000

29000

30000

31000

32000

33000

34000

ha

Staatswaldinventur 1996-2007Verjüngungsfläche

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Nach Umsetzung der Neuorganisation des SaarForst Landesbetriebes vom 1.9.2005 wurde die Jagd

als zentrales waldbauliches Steuerungselement aus der Verantwortung der Revierleiter herausge-

löst (keine Dienstaufgabe mehr).

Dieser Umstand hat dazu geführt, dass die Ausübung der Jagd im SaarForst Landesbetrieb verstärkt

durch die private Jägerschaft (Verpachtungen) wahrgenommen wird.

Darstellung der staatlichen Jagdflächen getrennt nach:

Anteil in Genossenschaftsjagden

Pachtflächen und Pirschbezirken,

Mitarbeiterjagd und freie Regiejagd

Stand: 01.04.2013

Verwaltungsjagd:

Eigentumsfläche Staatswald

incl. landwirtschaftlicher Fläche 39. 959 ha

angegliederte Flächen + 2.660 ha

Flächen in Jagdgenossen- schaften - 3.524 ha

Eigenjagd SaarForst

= 39.095 ha

100 %

davon verpachtet 18.170 ha

46 %

davon Pirschbezirke 8.598 ha

22 %

davon Regiejagd 12.327 ha

32 %

davon Mitarbeiterjagd 3.237 ha

davon freie Regiejagd 9.090 ha

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Diese Zahlen verdeutlichen, dass zurzeit ¾3/4 der gesamten Verwaltungsjagd von SaarForst Lan-

desbetrieb (Jagdgenossenschaftsflächen, verpachtete Flächen, Pirschbezirke) durch private Jäger

bejagt werden.

Hebt man die Vorteile der Regiejagd als Mittel zum Zweck der Umsetzung einer ökologisch orien-

tierten Waldentwicklung hervor, dann muss der Anteil der verpachteten und in Jagdgenossen-

schaften liegenden Jagdflächen (55%) von SaarForst verringert werden.

3. Zukünftige Bewirtschaftung und Organisation der g

Es ist erforderlich, weitere Anstrengungen zur Verbesserung der waldbaulichen Zielerreichung

zu unternehmen.

Wildschadensvermeidung ist das zentrale Planungsziel bei einer deutlichen Reduzierung des

Schutzaufwandes gegen Wild (Verbiss- Fege- Zaun- und Schälschutz).

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3. Zukünftige Bewirtschaftung und Organisation der Verwaltungsjagd

Rehwild und Schwarzwild sind in allen Verwaltungsjagdflächen vertreten. Reh-

wild ist in allen Forstrevieren, mit Ausnahme der Forstreviere mit Rotwild als Stand-

wild, die Leitwildart.

Rotwild kommt im nördlichen Saarland vor und ist als Standwild in den Forstrevie-

ren Naturpark (Wadern-Steinberg) und Nonnweiler-Eisen und als Wechselwild in

den Forstrevieren Mettlach-Merzig, Losheim, Wadern und Nohfelden vertreten.

Dam- und Muffelwild kommen verstreut über das Saarland vor, mit Schwerpunk-

ten um den Peterberg (Gde. Nonnweiler), Eiweiler und Bosen (Gde. Nohfelden) als

Standwild und als Wechselwild auf den Gemarkungen der Stadt Wadern u. der

Gemeinde Losheim.

Niederwild wie z.B. der Hase spielen nur eine untergeordnete Rolle im Staats-

wald.

Die Bejagungsintensität der Wildarten richtet sich:

bei Rot- und Rehwild nach dem Zustand der Waldverjüngung,

bei Schwarzwild nach der gegebenen oder möglichen Schadenssituation inner-

halb und außerhalb des Waldes (landwirtschaftl. Flächen, Siedlungen/

Bebauungen)

Wildarten:

Rehwild, Schwarzwild, Rotwild, Damwild, Muffelwild, Niederwild

Die weitere Ausbreitung von Rotwild in andere staatliche Forstreviere ist nicht erwünscht.

Damwild ist in den Staatswäldern außerhalb der festgelegten Grenzen des Kerngebietes von

1987 nicht erwünscht. Die derzeit bestehenden Muffelpopulationen in den Staatswäldern sind

aufzulösen.

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Die Wettbewerbsfähigkeit des Regiejagdmodells hängt von der waldbaulichen Zielerreichung

einerseits und der Wirtschaftlichkeit bei Gegenüberstellung der Kosten und Erlöse andererseits

ab.

Die Reduktion der jagdlichen Erfolgsdefinition rein auf Erlöse und Kosten ohne Berücksichtigung

des naturalen Ist-Zustandes ergibt eine unvollständige Bewertung. Das Gegenteil ist der Fall, es

würde ein verfälschtes Bild der Regiejagd hinsichtlich einer Kosten-Nutzenanalyse und der wald-

baulichen Zielerreichung entstehen.

Jagdpacht- und sonstige Jagdeinnahmen sind jährlich buchhalterisch leicht erfassbar, die Etablie-

rung, Sicherung und Erhaltung baumartenreicher Waldverjüngung aber nicht!

Verpachtungen

Die Einflussmöglichkeiten in den verpachteten und in den in Jagdgenossenschaften liegenden

Jagdflächen sind zur Verbesserung der waldbaulichen Zielerreichung und der Wildschadensver-

meidung eingeschränkt.

Eine deutliche Reduzierung des Schutzaufwandes gegen Wild (Verbiss- Fege- Zaun- und Schäl-

schutz) ist in diesen Flächen nicht möglich. Die momentan geltenden gesetzlichen Bestimmungen

(BJG, SJG) setzen hier den, wenn auch stringent ausgelegten Jagdpachtverträgen für die Verwal-

tungsjagd, enge Grenzen. Auch die derzeitige Rechtsprechung verhindert in vielen Fällen die Aus-

richtung einer ausgewogenen und biotopangepassten Wildtierbewirtschaftung im Sinne des Be-

triebszieles von SaarForst.

Organisation der Verwaltungsjagd

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Nicht zu verpachten sind die Waldflächen, in denen sich der Schwerpunkt der Waldbestände am

Ende der Vorratspflege und / oder in der Zielstärkennutzung (Generationswechsel) befinden.

Waldflächen, in denen das Rotwild als Standwild (nördl. Saarland) vorkommt, sind ebenfalls von

der Verpachtung ausgeschlossen.

Zur Verpachtung möglich sind zusammenhängende Waldflächen, die auf Grund ihrer Baumarten-

zusammensetzung, des Bestandesalters und der Struktur nicht oder nur wenig verbissgefährdet

sind.

Jede Verpachtung oder die Verlängerung erfordert eine eingehende Prüfung (siehe Prüfungsbo-

gen) und das Einvernehmen der Geschäftsbereiche Wildbewirtschaftung, Zertifizierung und

Waldbewirtschaftung, Naturschutz sowie des zuständigen Revierleiters.

Von jeglicher Verpachtung grundsätzlich ausgeschlossen sind die Flächen der Naturschutzge-

biete, Naturwaldzellen und andere naturschutzfachlich, sensible Flächen (z.B. Horstschutzge-

biete, ATB-Flächen).

Dies gilt in gleicher Weise für die Flächen des geplanten Nationalparks und die Kernzonen des

Biosphärenreservates Bliesgau.

Ziel von SaarForst Landesbetrieb ist es, die Anteile der verpachteten Jagdflächen auf 30% der

Regiejagdfläche zu begrenzen.

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Pirschbezirke

Pirschbezirk ist keine Verpachtung sondern eine entgeltliche Jagderlaubnis.

Waldbauliche Zielerreichung und Wildschadensvermeidung daher durchsetzbar.

Kurzfristige Ausweisung, Änderung oder Rücknahme der Pirschbezirke möglich.

Erlössituation Pirschbezirk gegenüber Verpachtung neutral.

Zeitlicher Rahmen ist frei bestimmbar (1 – 5 Jahre).

Vorgaben für die Abschusserfüllung und Kontrolle besser durchsetzbar.

Optimierung des Einsatzes von revierlosen Jägern.

Beteiligung einer hohen Anzahl von Jägern.

Organisation und Durchführung von Bewegungsjagden durch SFL möglich.

Wildbretvermarktung sichergestellt und Kosteneinsparung bei Wildkammern.

Erprobung und Durchführung neuer Jagdmethoden und –strategien möglich.

Die Jagdnutzung der landeseigenen Waldflächen durch die vermehrte Ausweisung von Pirschbe-

zirken und die damit verbundene Rücknahme von verpachteten Jagdflächen bringt im Wesentli-

chen folgende Vorteile:

Zukünftige Verpachtungen und die Neuausweisung sowie Verlängerung der Pirschbezirke dür-

fen nur nach eingehender Prüfung und unter Beachtung der gemachten waldbaulichen Vorga-

ben erfolgen (siehe Prüfungsbogen).

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Jagdarten

Die Einzeljagd ist der Regelfall im Staatswald des SaarForst Landesbetriebes.

Gesellschaftsjagden (alle Jagden, bei denen mehr als vier Personen die Jagd als

Schützen ausüben) in Form von Gemeinschaftsansitzen und Bewegungsjagden stellen weitere

wichtige und angewandte Jagdmethoden dar.

Der Gemeinschaftsansitz ist die Jagdart, die dann zum Einsatz kommt, wenn eine Bewegungsjagd

nicht möglich oder nicht durchführbar ist (starke Zerschneidung durch Verkehrsstraßen, Sperrung

v. Straßen und Hundeeinsatz nicht möglich).

Bewegungsjagd: Bei dieser Jagdform, ähnlich der Drückjagd, werden die Schützen (Jäger) weiträu-

miger abgestellt. Das Wild wird nur soweit beunruhigt, dass es seine Einstände verlässt und mög-

lichst vertraut und langsam auf die Schützen zu zieht. Das erleichtert den Jägern die gezielte Erle-

gung. Diese Jagdart wird in großen Revieren oder revierübergreifend auf alle Schalenwildarten

angewandt.

Bei der Bewegungsjagd ist der organisatorische Aufwand als sehr hoch, der jagdliche Erfolg i.d.R.

als sehr effektiv einzustufen. Die Beunruhigung des Wildes erfolgt innerhalb einer kurzen Zeitspan-

ne (1-2 Tage), so dass danach eine Beruhigung für das Wild schnell wieder eintritt

(tierschutzgerecht).

Auf die Bewegungsjagd kann nicht verzichtet werden. Leider hemmen zurzeit noch die entspre-

chenden gesetzlichen Regelungen die Durchführung dieser Jagden.

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Bewegungsjagden mit Hundeeinsatz, bei denen es zum „Überjagen der Hunde“ kommen kann,

sind mit den Nachbarrevieren abzustimmen (Vorgaben des SJG beachten, § 16, Abs. 4). Die zustän-

digen Revierleiter und der Geschäftsbereich Wildbewirtschaftung, Zertifizierung sind für diese

„Abstimmungen“ verantwortlich.

Die Bewegungsjagd sollte zur Steigerung der Effizienz immer revierübergreifend durchgeführt

werden.

Aufgaben und Beteiligung des Forstpersonals

Mit der Neuorganisation des SaarForst Landesbetriebes im September 2011 wurde die Jagd wieder

Dienstaufgabe des Forstpersonals (Revierleiter/innen).

Die Realisierung der jagdlichen Ziele wurde in den Verantwortungsbereich der Forstrevierleiter

gegeben.

Die Anlage und Unterhaltung von Kirrungen als Mittel zur Bejagung der Schwarzwildbestände

sind der Ausnahmefall.

Die wesentlichen Aufgaben des zuständigen Forstpersonals auf der Fläche wird es sein, die hel-

fenden Jäger, die Pirschbezirksinhaber und sonstige Jagdgäste zu betreuen und anzuleiten, die

Gemeinschaftsansitze und Bewegungsjagden zu organisieren, gemäß dem Betriebsziel von Saar-

Forst Landesbetrieb.

Die eigentliche direkte Jagdausübung wird von dem zusätzlichen und freiwilligen Einsatz des

einzelnen Försters bestimmt sein.

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Durch die ansteigende Arbeitsbelastung und den gleichzeitigen Stellenabbau des Forstpersonals

ist davon auszugehen, dass die direkte Jagdausübung auf der Fläche durch das Forstpersonal in

Zukunft rückläufig sein wird

Zielsetzung der Regiejagd des SaarForst Landesbetriebes

Die Zielsetzung muss sein, landeseigene Flächen dort zu arrondieren wo es möglich ist, damit die

Verbissintensität und die waldbauliche Gefährdung in diesen Flächen entsprechend des Be-

triebszieles von SFL reduziert werden kann und ein ausgewogener und biotopangepasster Wild-

tierbestand erreicht wird.

Diese gemischten Naturverjüngungen aus standortheimischen –und gemäßen Baumarten können

nur entstehen, wenn die dafür notwendigen Rahmenbedingungen auf der Fläche stimmen d.h., ein

ausgewogener und biotopangepasster Wildtierbestand erreicht ist.

Ziel ist es, ein ausgewogenes, den jeweils örtlichen Verhältnissen angepasstes System der

Beteiligung der privaten Jägerschaft von Jagderlaubnisscheinen, Pirschbezirken und Gesell-

schaftsjagden, bis hin zu Verpachtungen zu etablieren.

Die natürliche Verjüngung der standortheimischen und standortgerechten Baumarten ohne

aufwendige Schutzmaßnahmen auf den landeseigenen Flächen ist das Betriebsziel von Saar-

Forst Landesbetrieb. Eine natürliche, artenreiche und gesunde Waldgesellschaft im Saarland

ist die Garantie, der kommenden Herausforderung durch den Klimawandel nachhaltig zu be-

gegnen.

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Allein aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es unverzichtbar, der natürlichen Verjüngung unserer

heimischen Baumarten gegenüber der künstlichen Verjüngung den Vorzug zu geben, da die künstli-

che Anlage von Wald durch Pflanzung (ca. 8.500 Euro/ha) um ein Vielfaches teuerer ist. Dies ist

dem SaarForst Landesbetrieb in der Richtlinie zur Bewirtschaftung des Staatswaldes des Saarlan-

des vom November 2008 (WBRL) vorgegeben.

4. Schlussbetrachtung

Die aufgezeigten Vorteile der Regiejagd als Mittel zum Zweck der Umsetzung einer naturnahen,

ökologisch und ökonomisch tragfähigen Waldentwicklung im Staatswald des Saarlandes überwie-

gen und werden der vorgegebenen Gemeinwohlverpflichtung am ehesten gerecht.

Deshalb bleibt es Aufgabe der Regiejagd, gutes Beispiel für den Tierschutz, für die Anwendung der

Wildtierforschung und für den Willen zur Kooperation mit der Jägerschaft, den Grundeigentümern

sowie den Erholungssuchenden zu sein.

Ein naturnahes, waldbauliches und jagdliches Handeln soll dazu beitragen, die abträglichen exter-

nen Einflüsse auf unser Waldökosystem abzumildern.

Der Wildbestand ist so zu regulieren, dass eine Beeinträchtigung der natürlichen Vielfalt von

Flora und Fauna möglichst vermieden wird.

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Vertragsnummer, Revier, Flächenbegang am: ______________________________________________

Teilnehmer :_____________________________________________________________________________

Flächengröße :___________________________________________________________________________

vorhandene Baumarten :__________________________________________________________________

Neuverpachtung:

Verlängerung : derzeitiger Pachtpreis ______

Naturschutzgebiet vorhanden : ja nein Größe :_____

ATB Flächen vorhanden : ja nein Größe :_____

Rehwildabschuss/100 ha/3J.: _____Stck.

Zielstärkennutzung : ja nein

Vorratspflege: ja nein

vorhandene Verjüngung : ha

Verbissintensität : gering mittel hoch

Entmischung in vorhandener Verjüngung: ja nein

Horstschutzvereinbarung für folgende Arten zu beachten :

_________________________________________________________________________________________

Verpachtung: ja nein

Verlängerung : ja nein

_________________________________________________

Ort Datum

___________________________________________________

Unterschrift

Prüfungsbogen zur Verpachtung von staatl. Eigenjagden und Verlängerung

bestehender Verträge

Votum:

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Vertragsnummer, Revier, Flächenbegang am:_______________________________________________

Teilnehmer :_____________________________________________________________________________

Flächengröße :___________________________________________________________________________

vorhandene Baumarten :__________________________________________________________________

Neuvergabe:

Verlängerung : derzeitiger Pachtpreis :_____________

Naturschutzgebiet vorhanden : ja nein Größe :_______

ATB Flächen vorhanden : ja nein Größe :________

Rehwildabschuss/100 ha/3J.: _____Stck.

Zielstärkennutzung : ja nein

Vorratspflege: ja nein

vorhandene Verjüngung : ha

Verbissintensität : gering mittel hoch

Entmischung in vorhandener Verjüngung: ja nein

Horstschutzvereinbarung für folgende Arten zu beachten :

Neuvergabe: ja nein

Verlängerung : ja nein

__________________________________________________

Ort, Datum

___________________________________________________

Unterschrift

Prüfungsbogen zur Vergabe von Pirschbezirken und Verlängerung

bestehender Verträge

Votum:

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Gemäß „Betriebsziel, Aufgabenstellung und Grundsätzen der Aufgabenerfüllung des SaarForst Lan-

desbetriebes“ ist die Jagd ein zentrales Element der Bewirtschaftung des Staatswaldes und somit

für den Revierleiter eine Dienstaufgabe.

Die Forstrevierleiter tragen die Verantwortung für die Erfüllung der waldbaulich notwendigen Ab-

schüsse und deren Organisation. Die Abschusszahlen leiten sich aus konkreten Zielvereinbarungen

( Abschusspläne ) der Zentrale für den Bereich der Regiejagdfläche des jeweiligen Forstreviers ab.

Einweisung, Betreuung und Beratung revierloser Jäger, Pirschbezirksinhaber und sons-

tiger Jäger.

Wahrnehmung des Vorschlagsrechts zur Ausweisung und flächenmäßigen Abgrenzung

von Pirschbezirken.

Organisation gemeinschaftlicher Ansitz- und effizienter Drückjagden (Jagdleiter)

Überwachung der vertraglichen Regelungen in den verpachteten staatlichen Eigenjagd-

bezirken.

Einleitung, Bearbeitung und Abschließen von Wildschadensverfahren im Bagatellbe-

reich (Obergrenze: bis 500 Euro).

Überwachung, Meldung und Anmeldung von Verbiss- und Schälschäden auf der staatli-

chen Waldfläche.

Organisation und Durchführung der Fallwildentsorgung.

Wahrnehmung der Aufgaben als Forstschutzbeauftragter gemäß § 40 SJG.

Vertretung des Landes in Jagdgenossenschaften nach Beauftragung

Betreuung vorhandener Kühlzellen.

Durchführung und Kontrolle des körperlichen Nachweises bei entsprechender Beauftra-

gung.

Wildbretvermarktung und Rechnungserstellung nach Beauftragung

Gewährleistung und Durchführung notwendiger Nachsuchen

Unterhaltung und Pflege der jagdlichen Einrichtungen nach den Vorgaben der UVV

(jährliche, schriftl. Bestätigung).

Zeitnahe Verbuchung der Abschüsse in ProForst (elektr. Streckenbuch).

Handlungsanweisung zur Organisation und Durchführung der Jagd auf Re-

gieflächen im jeweiligen Forstrevier durch die/den Revierleiterin/er

Verantwortungs– und Aufgabenbereich der Revierleiterin / des Revierleiters

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Gesellschaftsjagden in Form von Gemeinschaftsansitzen und Bewegungsjagden stellen wichtige

und angewandte Jagdmethoden dar, die sehr effektiv und sicher sein können, wenn ihre Durchfüh-

rung von einer guten vorbereitenden Planung begleitet wird.

Das bedarf aber der strikten Beachtung einiger wichtiger Regeln zum Ablauf von Gesellschaftsjag-

den.

Eine Jagd steht und fällt mit der Organisation. Bei der Planung, Organisation und Durchführung von

Einzel- und Gesellschaftsjagden ist folgendes zu beachten:

Die Herbstzeit ist der Beginn der Jagdsaison auf Schalenwild. Besonders in Revieren mit hohen

Abschuss-Vorgaben oder großen Wildschäden in den landwirtschaftlich genutzten Flächen bedeu-

tet dies, alljährliche Planung, Organisation und Durchführung von Gesellschaftsjagden.

Bei dieser Jagdform, ähnlich der Drückjagd, werden die Schützen (Jäger) weiträumiger abgestellt.

Das Wild wird nur soweit beunruhigt, dass es seine Einstände verlässt und möglichst vertraut und

langsam auf die Schützen zu zieht. Das erleichtert den Jägern die gezielte Erlegung. Diese Jagdart

wird in großen Revieren oder revierübergreifend auf alle Schalenwildarten genutzt.

Sicherheitsregeln für den Jagdleiter:

Der Jagdleiter hat folgende Punkte zu beachten:

Jagdscheine und den jährlichen Schießnachweis (§ 16 SJG) kontrollieren.

Teilnehmer mit Jugendjagdscheinen sind auszuschließen.

Genügend brauchbare Jagdhunde sind einzusetzen (auch Nachsuchegespann bereithalten).

Leitfaden für die Durchführung von Gesellschaftsjagden auf den Regiejagd-

flächen des SaarForst Landesbetriebes durch die/den Revierleiterin/er

Organisation:

Bewegungsjagd:

Allgemeines:

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Belehrung von Schützen (Gefahrenpunkte im Revier durch Witterung z.B. Abpraller bei

Frost. Dickungsränder, Horizont, Hinweis auf Waldbesucher, besonders Wanderer und

Pilzsucher) und Treiber (kein Vorausgehen einzelner Treiber, Ausrichtung an Schneisen und

Wegen) über notwendige Sicherheitsbestimmungen und Bekanntgabe der Signale.

Alle Jagdteilnehmer haben Sicherheitskleidung zu tragen.

Schützen bekommen Stände von ortskundigen Anstellern zugewiesen.

Schützen bekommen Nachbarstände und Schussbereiche gezeigt.

Schussbereiche müssen so gestaltet sein, dass niemand gefährdet wird.

Treiben in Straßennähe durch Schilder oder Posten absichern.

Untersagung für Personen, die geistig oder körperlich (Kinder) behindert sind.

Beendigung der Jagd bei Nebel ,Schneetreiben, Dunkelheit.

Sicherheitsregeln für die Schützen:

Jeder Schütze hat sich vor Jagdbeginn mit den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften (VSG 4.4

„Jagd“) vertraut zu machen. Diese sind auf der Rückseite des Jagdscheines nachlesbar.

Was Schützen unbedingt beachten müssen:

Waffe erst auf dem Stand laden, wenn kein anderer Hinweis erfolgt.

Sich deutlich farblich von der Umgebung abheben (Warnweste ist Pflicht!!!).

Die Waffe nach Beendigung des Treibens sofort entladen.

Waffe außerhalb des Treibens entladen, mit geöffnetem Verschluss, Mündung nach

oben oder abgeknickt tragen.

Verständigung des Nachbarn mit Handzeichen nach Einnehmen des Standes,

sofern möglich.

Zugewiesener Stand darf bis Ende des Treibens nicht verlassen werden.

Flintenlaufgeschosse sind verboten.

Vor dem Anblasen / dem angesagten Beginn der Jagd darf nur mit Genehmigung des Jagd-

leiters geschossen werden.

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Durchgeh- und Treiberschützen dürfen keine Patrone im Patronenlager haben.

Für Treiber- und Durchgehschützen ist das Führen einer unterladenen Waffe ausnahmswei-

se erlaubt für den Eigenschutz (Notstand) und zum Antragen eines Fangschusses und für

den Schuss auf vom Hund gestelltes Wild.

Schützen müssen immer auf natürlichen Kugelfang (gewachsener Boden) achten.

Dickungsränder sind kein Kugelfang.

·Jeder Schütze ist für seinen abgegebenen Schuss persönlich und uneingeschränkt

verantwortlich.

Kein Schießen auf Wild, das von Hunden dichtauf gefolgt wird.

Kein Schießen auf Wild, das auf Kuppen oder Höhenrücken läuft.

Die Routen der Treiber und Hundeführer sind zu beachten.

Sicherheit für Treiber :

Treiber sind verpflichtet Sicherheitskleidung (gelbe/rote Regenkleidung oder Brustumhänge mit

orange-roter Signalfarbe) zu tragen.

Jagdhunde und Halter :

Bei Gesellschaftsjagden müssen brauchbare Hunde vorhanden sein, um das krank ge-

schossene Wild möglichst bald zu finden und es zu erlösen.

Hundehalter muss für Schäden seines Hundes (Biss, Verkehrsunfall) aufkommen.

Ebenso muss der Halter bei Schäden am eigenen Tier als Mitverursacher selbst aufkom-

men. Im ersten Fall wird in der Regel die Jagdhaftpflicht eintreten, im zweiten Fall eine

eventuelle Solidarkasse. Bestätigtes Nachsuchegespanne sind in der Regel separat versi-

chert.

Wird ein Hund durch fahrlässigen Schuss verletzt oder getötet, so haftet die Versicherung

des Schützen.

Nachsuche und Wildfolge:

Krankgeschossenes Wild muss unverzüglich nachgesucht werden (brauchbare Hunde).

Wird ein Hund verletzt, dann stehen dem Hundeführer nur dann Ersatzansprüche zu, wenn

er einen verbindlichen Auftrag zur Nachsuche erhalten hat und vorher nicht als Jagdgast

tätig war. (Also nur für den bestellten bzw. beauftragten Nachsucheführer).

Verursacht ein geschnallter Hund einen Verkehrsunfall, so haftet der Hundeführer.

Bei Nachsuchen hat der eingesetzte Hundeführer die Stellung des Jagdleiters.

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Gelangt angeschossenes Wild über die Reviergrenze, so kann es in Sichtweite getötet wer-

den. Eine Nachsuche ist nur bei schriftlicher Wildfolgevereinbarung erlaubt.

Den Reviernachbarn zur Jagd einzuladen erspart oft viel Ärger.

Das auf diese Art zur Strecke gekommene Wild muss am Erlegungsort versorgt und liegen

gelassen werden. Der Nachbar ist unverzüglich zu benachrichtigen.

ist das Wild im Nachbarrevier außer Sicht, so muss der Anschuss nach Möglichkeit an der

Stelle des Überwechsels markiert werden. Der Reviernachbar wird sofort unterrichtet. Mit

Erhalt der Nachricht, geht die Pflicht der Nachsuche auf den Nachbarn über.

Ist der Nachbar nicht erreichbar, so dürfen anerkannte und bestätige Schweißhundefüh-

rer ohne vorherige Benachrichtigung weiter suchen.

Die Anrechnung auf den Abschussplan erfolgt auf das Revier, wo das Stück angeschossen

wurde.

Wildbrethygiene beim Aufbrechen, Fleischuntersuchung (bei Krankheitsverdacht), Trichi-

nenuntersuchung ist Pflicht des Jagdleiters.

Jagdlicher Erfolg hängt von einer guten Planung ab!

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Einladung frühzeitig: Hundeführer, Treiber, Nachsuchengespann .

Revierübergreifende Bewegungsjagden mit Nachbarn gemeinsam planen.

Warnschilder aufstellen, Wege sperren (Genehmigungen durch Forstbehörde), Genehmi-

gung bei zuständigen Verkehrsbehörden wegen Straßensperrung beantragen, Polizei infor-

mieren.

Wenn es zum „Überjagen der Hunde“ kommen kann, muss sich mit den Nachbarrevieren

abgestimmt werden (Vorgaben des SJG beachten, § 16, Abs. 4).

Anzahl und Standort der Stände festlegen, Gefahrenzonen ausweisen und markieren und

Drückjagdböcke aufstellen.

Fernwechsel berücksichtigen.

Sind die Schützenstände an den richtigen Positionen eingerichtet und die Stände mit den

späteren Anstellern abgegangen?

Eventuelle Wildbret-Vermarktung klären.

Vermarktung vor Ort an Jäger/Treiber verhindern oft unangenehme Diskussionen.

Abtransport des geschossenen Wildes organisieren. Anhänger für Wild.

Aufgebrochenes Wild auf einem Fahrzeug aufhängen und nicht aufeinander werfen wie

Kartoffelsäcke.

Wann und wo wird aufgebrochen und von wem.

Temperaturen haben Einfluss auf Dauer der Treiben. Pausen sind evtl. angebracht, schon

alleine, dass sich die Hunde erholen können.

Standkarten organisieren (SFL – GB1.2), farbige Bänder für eventuelle Anschüsse ausge-

ben.

Hutbänder und Signalwesten bereithalten.

Parkplätze während des Treibens festlegen, Hinweisschilder für die Anfahrt der Jagdteilneh-

mer.

Folge, Sammelplatz und Aufbrechplatz festlegen. Transportfahrzeuge, Behälter für Aufbrü-

che Schwarzwild von übrigem Wild getrennt.

Trichinenbeschauer bestellen, Wildursprungsmarken, Bescheinigungen.

Checkliste einer Bewegungsjagd:

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Ein Verbandskasten befindet sich ____________________________

Karte mit Rettungspunkten für alle Jagdteilnehmer erstellen.

Wasser und ausreichend Kühlräume müssen vorhanden sein.

Telefonnummern von Arzt, Tierarzt, Tierheim und Polizei bereithalten. Vorherige Absprache

der Ärztebereitschaft, da Jagden meist am Wochenende stattfinden. Sind Ärzte oder Sani-

täter evtl. unter den Jagdteilnehmern.

Streckenreisig und Brüche für die Schützen organisieren.

Schützen zum Abstellen bei Nachsuchen einplanen.

Lokal das Schüsseltreiben organisieren.

Merkblatt für Bewegungsjagden ausgeben.

Einteilung der Stände nach Schießfertigkeit der Jäger.

Ein sicherer schneller Schütze kann oft mitunter den Fehler eines weniger guten Schützen

wettmachen.

Schussdistanzen richten sich häufig nach den verwendeten Optiken, Rotpunktgeräte bis

max. 50 Meter.

Bei Jagdpausen Möglichkeiten zum Aufwärmen der Teilnehmer schaffen (Schwedenfeuer/

Lagerfeuer).

Kalt-/Heißgetränke und kleinen Imbiss bereithalten.

Hinweise zur Ansprache des Jagdleiters bei einer Schalenwildjagd

(Ansprache bitte den örtlichen Gegebenheiten anpassen und so kurz wie möglich halten)

Begrüßung.

Jagdscheinkontrolle.

Jäger, Treiber und Durchgehschützen, die an der heutigen Jagd teilnehmen, müssen signal-

farbene Kleidung oder Westen/Umhänge tragen.

Die Jagdleitung

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Wir werden heute .........Treiben durchführen. Es sind folgende Treiben (Art der Treiben)

………… Die Folge ist………………………………………………………….

Signale bekannt geben, z. B.: Jagdbeginn, Jagd vorbei. Das Ganze halt etc.

Folgende Wildarten dürfen geschossen werden ………………. zulässiges Kaliber……………………..

Vor und während der Jagd gilt für alle Schützen, Treiber und Fahrer ein striktes Alkoholver-

bot.

Uhrenvergleich und Bekanntgabe der Zeiten für …………………..

Anfang und Ende der Treiben, werden Jagdsignale gegeben und

wie…………………………………………………………….

Unterbrechung, um den Anschuss zu markieren bzw. das erlegte Wild aufzubrechen.

Die Waffe wird erst auf dem Stand geladen. Geschossen werden darf:

nach Einnehmen des Standes, bereits beim Angehen, erst nach dem Anblasen, nach Freiga-

be durch den Beauftragten.

Vorgegebenen Schussbereich beachten!

Wenn sich Personen in Gefahr bringender Nähe befinden, darf in diese Richtung weder

angeschlagen noch geschossen werden.

Waffen müssen außerhalb der Treiben ungeladen, offen, mit der Mündung nach oben getra-

gen werden (bei schlechtem Wetter werde ich ggf. eine andere Trageweise zulassen).

Durchgehschützen dürfen nur unterladene Waffen führen. Sie dürfen nur laden und schie-

ßen zum Eigenschutz, wenn sie z. B. von wehrhaftem Wild angenommen werden: um den

Fangschuss anzubringen, um vom Hund gestelltes Wild zu strecken.

Nach Einnehmen des Standes, Verständigung mit den Nachbarn. Sofern kein Sichtkontakt

besteht, teilt der Beauftragte den Standort der Nachbarn mit. Der Beauftragte oder ich infor-

mieren Sie über Sichtmarkierungen bei nicht optimalen Sichtverhältnissen (z. B. farbige

Pfähle im Feld oder Farbtupfer an Bäumen im Wald).

Der Stand darf grundsätzlich nicht ohne meine Zustimmung und nach Verständigung der

Nachbarn verlassen werden.

Nach Ende jeden Treibens treffen wir uns …………………………………………………………………………… und

Sie werden von Herrn …………………………………...abgeholt.

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Treiberwehr bleibt stehen und richtet sich aus nach Aufforderung durch Jagdsignal

……………………….…. Obertreiber………………..Hundeführer………………

Hunde dürfen nur nach Aufforderung durch den mich/ Beauftragten geschnallt werden.

Personen, die sich disziplinlos verhalten, werden sofort von der Jagd ausgeschlossen. Wer

nicht freigegebenes Wild streckt, zahlt …………………. € .

Die Jäger/Treiber …………………… führen für den Notfall ein Mobiltelefon mit.

Ein Verbandskasten befindet sich ………………………………

Die Rettungspunkte befindet sind (Karte) ………………………………

Das Mittagessen und Schüsseltreiben findet statt bei/im …………………………………….

Wer nimmt nicht am Schüsseltreiben teil?

Folgende Jäger/Treiber sind von mir beauftragt, Sie anzustellen bzw. die Treiberwehr zu

leiten.

Gruppenleiter a) ist der beauftragte Jäger …………………………………

Ich nenne jetzt die Jäger, die zur Gruppe a) gehören ………………………………..

Gruppenleiter b) ist …………………………..

Jäger der Gruppe b)……………………….

Fahrzeugführer sind ………………………….

Die Fahrer dürfen erst abfahren, nachdem sich alle Mitfahrer angeschnallt haben.

Waidmannsheil und guten Anlauf für den heutigen Jagdtag!

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Notizen:

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