Jahresabschluss Vorgeschrieben laut Handelsgesetzbuch. 1. Inventur Mengen- und wertmäßige...

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Jahresabschluss

Vorgeschrieben laut Handelsgesetzbuch.

1. InventurMengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme aller Vermögensteile und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt.

2. InventarAusführliches Bestandsverzeichnis, das alle Vermögensteile und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt nach Art, Menge und Wert ausweist.

3. BilanzKurzgefasste Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital in Kontenform zum Bilanzstichtag.

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InventurDie Inventur umfasst:

1. die mengenmäßige Aufnahme und 2. die Bewertung

der Wirtschaftsgüter und Schulden zum fest gesetzten Inventurstichtag.

Stichprobeninventur

Aufnahme aller Vermögenswerte und Schuden

Vollinventur

Bestandsaufnahme mit Hilfe anerkannter mathematisch- statistischer Methoden aufgrund von Stichproben.

Teile: - Körperliche Inventur = mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme durch zählen, messen und wiegen.- Buchinventur = wertmäßige Bestandsaufnahme aufgrund von Aufzeichnungen

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1a. Zeitnahe InventurBestandsaufnahme 10 Tage vor oder 10 Tage nach dem Abschlussstichtag.

2. Verlegte InventurBestandsaufnahme innerhalb 3 Monate vor oder 2 Monate nach dem Abschlussstichtag.

Inventurverfahren I

3. Permanente InventurStändige Inventur über das gesamte Geschäftsjahr. Mindestens einmalige körperliche Bestandsaufnahme der Vermögenswerte.Voraussetzung: laufende buchmäßige Erfassung der

Bestandsbewegungen (z.B. Lagerkartei)

Bestandsaufnahme am Abschlussstichtag (meist 31.12.) des 12monatlichen Geschäftsjahres.

1. Stichtagsinventur

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Warengruppen können zu unterschiedlichen Zeiten aufgenommen werden. Die wertmäßige Ermittlung des Bestandes zum Abschluss-stichtag ist notwendig.

Bei Inventur vor Abschlussstichtag: Wertfortschreibung

Bei Inventur nach Abschlussstichtag: Wertrückrechnung

Wert am Tag der Inventur- Wert der Zugänge+ Wert der Abgänge= Wert am Abschlussstichtag

Wert am Tag der Inventur+ Wert der Zugänge- Wert der Abgänge= Wert am Abschlussstichtag

Inventurverfahren II

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Inventuranweisung:• Richtigkeit der Bezeichnung der Materialien• Genauigkeit der Mengenerfassung• Deutlichkeit der Eintragung• Prüfung der Materialien auf Sorten und Zustand

Ablauf der Inventur

Organisationsplan:• Festlegung des Zeitpunktes• Organisation des Betriebsablaufes• Einteilung der Lagerabschnitte• Festlegung der Tätigkeiten

1. Zähler2. Schreiber3. Helfer4. Prüfer

• Festlegung der Aufzeichnungsform• Regelung bei Inventurdifferenzen

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Beispiel einer Inventurliste

Lfd.-Nr. Artikelnummer Bezeichnung Lagerplatz Anzahl Soll Anzahl Ist

Unterschrift Schreiber:

Unterschrift Zähler:

Unterschrift Prüfer:

InventurlisteLfd.-Nr. Artikelnummer Bezeichnung Lagerplatz Anzahl Soll Anzahl Ist

Unterschrift Schreiber:

Unterschrift Zähler:

Unterschrift Prüfer:

Inventurliste

167-1005-453Antriebswelle B 041134 82 82

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