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desa haf Verbraucherschutz Lebensmittel-, Futtermittelüberwachung, Tierseuchenüberwachung, Task Force GrenzNRQWUROOstelle Flughafen Schönefeld Gentechnik, Chemikaliensicherheit Strahlenschutz Tierseuchenkasse Tierschutz-, Tierarzneimittelüberwachung Düngemittelverkehrskontrolle Jahresbericht 2009

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Ministerium für Umwelt,Gesundheit und Verbraucherschutzdes Landes Brandenburg

Referat

He144 Potsdam

Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung

Müllroser Chaussee 5015236 Frankfurt (Oder)E- [email protected]/info/lvlf

Ministerium für Infrastrukturund Landwirtschaft

Landwirtschaft, Gartenbau und Ernährung

IndusmErgebnisse der Prüfjahre 2008 - 2009

desa

haf

Verbraucherschutz

Lebensmittel-, Futtermittelüberwachung,

Tierseuchenüberwachung, Task Force

Grenz stelle Flughafen Schönefeld

Gentechnik, Chemikaliensicherheit

Strahlenschutz

Tierseuchenkasse

Tierschutz-, Tierarzneimittelüberwachung

Düngemittelverkehrskontrolle

Jahresbericht 2009

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Jahresbericht im Land Brandenburg

zur Lebensmittel-/Futtermittelüberwachung, Tierseuchen-/Tiergesundheits- und

Tierschutz-/Tierarzneimittelüberwachung sowie zur Gentechnik,

Strahlenschutzüberwachung und Düngemittelverkehrskontrolle

2009

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Impressum Herausgeber: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg Referat Presse und Öffentlichkeitsarbeit Heinrich-Mann-Allee 103 14473 Potsdam Telefon: 0331/866-7017 Fax: 0331/866-7018 Internet: www.mugv-brandenburg.de E-Mail: [email protected] Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Abteilung Verbraucherschutz Müllroser Chaussee 50 15236 Frankfurt (Oder) E-Mail: [email protected] Internet: www.mugv.brandenburg.de/info/lvlf Druck: Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Technische Zentrale Am Halbleiterwerk 1 15236 Frankfurt (O) TZAT 114/2010 Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Brandenburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Nachdruck - auch auszugsweise - nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. © Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Juli 2010

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Vorwort

Umfassendheit der Arbeitsaufgaben, Sorgfalt, Gewissenhaftigkeit und Umsichtigkeit be-stimmten auch in diesem Jahr die Aufgaben und Ergebnisse der Abteilung Verbraucher-schutz des Landesamtes für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LVLF). Als obere Landesbehörde nimmt die Abteilung 2 neben koordinierenden und anleitenden Funktionen für die zuständigen kreislichen Behörden auch Vollzugsaufgaben wahr. Eine wei-tere wesentliche Aufgabe der Abteilung ist die Zusammenfassung, Aus- und Bewertung der Untersuchungsdaten des Landeslabors (LLBB), der Überwachungs- und Vollzugsdaten der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter (VLÜÄ), der Futtermittelüberwachungsbe-hörden der Landkreise und des Landesamtes selbst. Es gilt, Schwachstellen zu analysieren, Schlussfolgerungen und Empfehlungen für den Vollzug zu erarbeiten, das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) zu unterstützen und in dessen Auftrag fachaufsichtliche Überprüfungen (Controlling) der Landkreise durchzuführen. Von sogenannten „Lebensmittel- bzw. Futtermittelskandalen“ blieb das Land Brandenburg im Jahr 2009 verschont. Jedoch blieb das Dioxinproblem bei der Elbdeichbeweidung von Scha-fen und Rindern aktuell. Höchstmengenüberschreitungen in den Lebern dieser Tiere erfor-dern eine Neubewertung gemeinsam mit dem BVL und BfR. In 2009 legte die Lebensmittelüberwachung großes Augenmerk auf die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln und auf die Umsetzung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG), was sehr zeitintensiv war. Die Anzahl der Betriebskontrollen ging zurück. Ausdruck des hohen Verbraucherschutzniveaus war die geringe Anzahl lebensmittelbeding-ter Erkrankungen in 2009. In der Futtermittelüberwachung erfolgten die Kontrollen auf der Grundlage betriebsspezifi-scher Risikoeinstufungen programmgestützt. Die schon in 2008 begonnene Einstufung konn-te im Berichtsjahr abgeschlossen werden. Das Jahr 2009 war geprägt durch die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems (QM-System) der Vollzugsbehörden der Landkreise und des Landesamtes in allen Fachbe-reichen der Veterinär-, Lebens-, Futter- und Tierarzneimittelüberwachung. Die ständige Wei-terentwicklung des zentralen Veterinärinformationssystems BALVI iP incl. der Programmie-rung einer fachübergreifenden Risikobewertung der Betriebe ist eine zunehmende Heraus-forderung für alle Behörden. In 2009 gelang uns neben der Einlesung der Lebensmittelpro-benpläne auch die Anmeldung (elektronisch) der Futtermittelproben und Übertragung der Ergebnisse aus dem Labor LIMS ins BALVI iP. Großes Engagement erforderte die Einbindung des QM-Moduls (Lenkung der Dokumente) sowie die Fertigstellung diverser Schnittstellen, teilweise auch bidirektional zum Herkunftssi-cherungs- und Informationssystem für Tiere (HITier), zum Landeskontrollverband (LKV), zur Tierseuchenkasse (TSK) und die in 2010 weiterzuführende Anbindung der neuen Labor-LIMS-Software des LLBB an BALVI iP. Objektiv bedingt gelang uns in 2009 nicht die geplante Oracleumstellung, die TSN 3.0-Einführung sowie die mobile Datenerfassung. Wir sind jedoch zuversichtlich, dass dies in 2010 gelingen wird. In der Tierseuchenbekämpfung stand die Bekämpfung der Blauzungenkrankheit/Bluetongue (BT) im Vordergrund. Die flächendeckende Impfung gegen BTV-8 aller Rinder, Schafe und Ziegen als enorme logistische Leistung aller Beteiligten im Zusammenspiel von Veterinärbe-hörden, Hoftierärzten und Landwirten ersparte Brandenburger Tierhaltern auch in 2009 er-hebliche Tierverluste und Folgeschäden. Von der Geflügelpest der vergangenen Jahre blieb Brandenburg selbst verschont. Jedoch unterstützten drei Mitarbeiter der Task Force Tierseuchenbekämpfung auf Anforderung der zuständigen Behörden aus Thüringen die Kollegen vor Ort mit der mobilen Elektrotötungsan-lage des Landes Brandenburg bei der Seuchenbekämpfung.

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Im Rahmen der VO (EG) 669/ 2009 zur Durchführung der VO (EG) 882/2004 wurden durch die Grenzkontrollstelle Flughafen Schönefeld verstärkte amtliche Kontrollen bei Lebensmit-teln nichttierischer Herkunft durchgeführt. Vermehrte Höchstmengenüberschreitungen von Pflanzenschutzmitteln wurden bei Koriander und Wasserspinat aus Thailand festgestellt. Die Sendungen wurden von der Einfuhr zurückgewiesen oder kostenpflichtig vernichtet. Wie in 2007/2008 begonnen, wurden die neuen gesetzlichen Anforderungen an den Trans-port von Tieren durch zahlreiche Ergänzungslehrgänge in 2009 durch das Landesamt an Landwirte und Mitarbeiter von Transportunternehmen vermittelt. Es konnten 93 Personen den geforderten Befähigungsnachweis erlangen. Der Rückbau des KKW Rheinsberg verläuft planmäßig und soll bis 2013/14 voraussichtlich abgeschlossen sein. Im Zentrum öffentlichen Interesses stehen nach wie vor Anfragen zu Anlagen des Mobilfunks. Hier ist das Referat Strahlenschutz beratende Fachbehörde. Der Fachbereich Gentechnik war in 2009 besonders im Blick der Öffentlichkeit als das BVL das Ruhen der Inverkehrbringensgenehmigung für MON 810 anordnete. Die Aussaat war somit nicht zulässig. Durch den Fachbereich wurde das Anbauverbot überwacht. Wie im Vorjahr wurden die Daten der Düngemittelverkehrskontrolle der Abteilung 4 des LVLF dem Bericht beigefügt. Die Zusammenarbeit mit dem lettischen Veterinärdienst (PVD) und den polnischen Woje-wodschaftstierärzten (Lubuski und Zachodnipomorski) wurde weitergeführt. Im Rahmen von Projekten in Litauen und im Kosovo wurde der Veterinärdienst unterstützt und russische La-bor- und Amtstierärzte mit dem EU-Recht im Rahmen von Fortbildungen gemeinsam mit den VLÜÄ, dem LLBB, LKV, FLI, BfR und BVL weitergebildet. An dieser Stelle sei es mir gestattet, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden (VLÜÄ), der Landwirtschaftsämter, des Landesla-bors Berlin-Brandenburg (LLBB) und nicht zuletzt den Mitarbeitern meiner Abteilung für ihre engagierte Arbeit zu danken, die mit dazu beigetragen haben, dass dieser Jahresbericht in dieser Form entstehen konnte.

Dr. Claudia Possardt Abteilungsleiterin Frankfurt (Oder), Juni 2010

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Inhaltsverzeichnis Seite

I. Lebensmittel-, Futtermittelüberwachung (Dr. Naumann ) 13

II. Tierseuchenüberwachung, Task Force (DVM Kremser) 75

III. Grenzkontrollstelle Flughafen Schönefeld (Dr. Backm ann) 115

IV. Tierschutz-, Tierarzneimittelüberwachung (Dr. H ätte) 127

V. Gentechnik, Chemikaliensicherheit (Dr. Uhse-Nolt e) 147

VI. Strahlenschutz (Herr Hahn) 169

VII. Düngemittelverkehrskontrolle (Dr. F. Hertwig)

191

TSK Der Jahresbericht der Tierseuchenkasse liegt de r Abteilung 2 des LVLF zur Einsicht vor. (Herr Bertram)

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Organigramm Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und FlurneuordnungPräsident: Herr Ilgenstein (0335) 560 - 2400

Vorzimmer: Frau Meinel (0335) 560 - 2402Öffentlichkeitsarbeit: Frau Oesterreich (0335) 560 - 2408

Abteilung 1Service und Fördermanagement

Herr Hartig

(0335) 560 - 2401

Abteilung 2Verbraucherschutz

Frau Dr. Possardt

(0335) 5217 - 710

Abteilung 3Vollzug und Kontrolle im

PflanzenschutzFrau Roeder

(0335) 5217 - 632

Abteilung 4Landwirtschaft und

GartenbauHerr Dr. Trilk

(03328) 436 - 100

Abteilung 5Landentwicklung und

FlurneuordnungHerr Sünderhauf

(033232) 30 - 101

Service______________________

S 1Controlling und

Organisation_______________________

S 2Personalmanagement

und - verwaltung_______________________

S 3 Recht und

Sachverständigenwesen_______________________

S 4 Haushalt

_______________________S 5

Beschaffung_______________________

S 6Innerer Dienst

_______________________S 7

IT-Systemverwaltung/PC-Betreuung

Referat 15Programmentwicklung

EAGFL und ELER

Referat 21Lebensmittel-, Futtermittel- und Handelsklassenüberwachung,

Fleischhygiene

Referat 22Tierseuchenüberwachung und

- bekämpfung, Task force, Tiergesundheit

Referat 23Tierarzneimittelüberwachung,

Tierschutz,-----------------------------------------

Grenzveterinärdienst

Referat 24Gentechnik,

Biotechnologie,Chemikaliensicherheit

Referat 25Strahlenschutz

Referat 31Allgemeiner Pflanzenschutz

Referat 32Pflanzenschutz im Ackerbau und

Grünland

Referat 33Pflanzenschutz im Gartenbau und

Öffentlichen Grün

Referat 34Phytopathologische

Spezialuntersuchungen

Referat 35Pflanzengesundheitskontrolle

Referat 41Agrarökonomie

Referat 42Gartenbau

Referat 43Ackerbau und Grünland

Referat 44Saatenanerkennung

Referat 45Tierzucht, Tierhaltung, Fischerei

Referat 46Berufliche Bildung

Tierseuchenkasse Herr Bertram

(0355) 58 41 50

Referat 51Förderung,

Ländlicher Raum

Referat 52Technische Leitung,

Recht

Referat 53Bodenordnung

ZtPZentraler technischer

Prüfdienst

Vorsitzender des örtlichen Personalrates

Dr. Frank Mende(0335) 560 - 2478

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Monique Albrecht(0335) 560 -2462

Schwerbehinderten-vertrauenspersonGudrun Selepko(0335) 560 - 2426

GleichstellungsbeauftragteCarola Paulstich(0335) 560 - 2461

DatenschutzbeauftragteChristina Hardegen-Saeger

(03361) 55 43 20

Referat 16 ZahlbarmachungAgrarförderung

Stand: 01.06.2009

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Landesamt für Verbraucherschutz,Landwirtschaft und FlurneuordnungAbt. VerbraucherschutzPostanschrift: Müllroser Chausee 50,Hausanschrift: Am Halbleiterwerk 115236 Frankfurt (O)

Abteilung 2 - VerbraucherschutzAbteilungsleiterin: Dr. C. Possardt℡℡℡℡ 0335 - 52 17 700 , Fax: 0335 - 5217350

E-Mail: [email protected]: Frau Zeising

℡℡℡℡ 0335 - 5217710 Fax: 0335 - 5217350

Tierseuchenkasse

DVM Bertram℡℡℡℡ 0355 - 584150, Fax: 0355 - 544621

Referat 23Tierarzneimittelüber-wachung;Tierschutz; Grenzveterinärdienst Schönefeld

Dr. HätteReferatsleiter℡ ℡ ℡ ℡ 0335 - 5217742

Dr. MüllerTierarzneimittelinspektor℡ ℡ ℡ ℡ 0335 - 5217638℡ ℡ ℡ ℡ 0355 - 4990970

Frau TÄ SchroheTierschutzinspektor℡ ℡ ℡ ℡ 0335 - 5217637

Frau RöskeSB Tierarzneimittelüberw.,Tierschutz℡ ℡ ℡ ℡ 0335 - 5217714

Herr LangeSB maschinen-technischer Sachverständiger℡ ℡ ℡ ℡ 0335 - 5217439

----------------------------------------Dr. BackmannLtr. GVD Schönefeld℡ ℡ ℡ ℡ 030 - 60913610

Referat 24Gentechnik / Biotechnologie; Chemikaliensicherheit

Dr. Uhse-NolteReferatsleiter℡ ℡ ℡ ℡ 03328 - 436240

Dr. HoffmannFR Gentechnik℡ ℡ ℡ ℡ 03328 - 436241

Herr WernerFR Chemikaliensicherheit℡ ℡ ℡ ℡ 03328 - 436243

Referat 21Lebensmittel-,Fleischhygiene-,Futtermittel-,Handelsklassen-überwachung

Dr. NaumannReferatsleiter℡ ℡ ℡ ℡ 0335 - 5217743

Frau Ewald FR Schnellwarnsystem, Handelsklassenüber-wachung℡ ℡ ℡ ℡ 0335 - 5217744

Frau LangerSB Lebensmittel-überwachung℡ ℡ ℡ ℡ 0335 - 5217712

Fr. RückertSB Futtermittel-überwachung℡ ℡ ℡ ℡ 0335 - 5217412

Referat 22Tierseuchen-überwachung und -bekämpfung; Task Force / Tiergesundheit

Dr. Possardt m.d.W.d.A.v.b.RL ℡ ℡ ℡ ℡ 0335 - 5217700

Frau Dr. MouchantatFR Tierseuchenüberw. u. -bekämpfung℡ ℡ ℡ ℡ 0335 - 5217716

Frau KremserFR Tierseuchenüberw. u. -bekämpfung℡ ℡ ℡ ℡ 0335 - 5217717

Frau PulsSB Tierseuchenüberw. u. Bekämpfung / BALVI iP℡ 0335 - 5217385℡ 033767 - 30664

Task Force:Dr. Klaaß FGL Task Force℡ ℡ ℡ ℡ 03328 - 436220Fax:03328 - 436222

Dr. SchnellerTÄ f. Rindergesundheitsd.und Gatterwild℡ ℡ ℡ ℡ 03328 - 436223

Dr. RohnTÄ f. Rindergesundheitsd.und Gatterwild℡ ℡ ℡ ℡ 03328 - 436227

Dr. KernTÄ f. Schweinegesundheitsd.℡ ℡ ℡ ℡ 03328 - 436228

Dr. SoikeTA f. Schweinegesundheitsd.℡ ℡ ℡ ℡ 03328 - 436229

Dr. KrämerTÄ f. Schafgesundheitsd.℡℡℡℡ 03328 - 436224

DVM AlbrechtTÄ f. Geflügelgesundheitsd.℡ ℡ ℡ ℡ 03328 - 436225

Dipl.-Ing. BartschatFischgesundheitsdienst℡℡℡℡ 03328 - 436230

Referat 25StrahlenschutzStrahlenschutzvorsorge/Umweltradioaktivität / Strahlenschutzaufsicht

Herr FeldheimReferatsleiter℡ ℡ ℡ ℡ 0335 - 5603121

Herr HahnFGL Strahlenschutz-vorsorge/Umweltradioaktivität℡ ℡ ℡ ℡ 0335 - 5603127

Dr. BlumFR Org. u. Sicherg. Projekte Emission, Immission℡ ℡ ℡ ℡ 0335 - 5603123

Frau HaberlauFR Freigabe, Entsorgung, Projekte℡ ℡ ℡ ℡ 03328 436245

Frau HarnischFR Strahlenschutzvorsorge℡ ℡ ℡ ℡ 0335 - 5603122

Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung

VLF L

QM-BeauftragterDr. Naumann℡ ℡ ℡ ℡ 0335 - 5217743

Stand: Okt. 2009

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G l o s s a r AI Aviäre Geflügelpest AK Aujeszkysche Krankheit AM Arzneimittel Anz. Anzahl Aufz. Aufzucht AVV Allgemeine Verwaltungsvorschrift AtG Atomgesetz B Beschwerdeproben B. Bacillus BA-Code Betriebsarten-Code BALVI iP integriertes Softwaresystem zur behördlichen Überwachung im

Lebensmittel- und Veterinärbereich BAR Barnim BB Land Brandenburg BE Berlin Beanst. Beanstandungen Betr. Betriebe BfR Bundesamt für Risikobewertung BG Bedarfsgegenstände BGA Bundesgesundheitsamt BHV1 Bovine Herpes Virusinfektion 1 BImSchV Bundesimmissionsschutzverordnung BMELV Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-

schutz BmTierSSchV Binnenmarkttierseuchenschutzverordnung BNetzA Bundesnetzagentur BRB Brandenburg BSE Bovine Spongiforme Encephalopathie BT Bluetongue, Blauzungenkrankheit BU Bakteriologische Fleischuntersuchung BÜp Bundesweiter Überwachungsplan BVD/MD Bovine Virusdiarrhoe/Mucosal Disease BVL Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit BY Freistaat Bayern CAE Caprine Arthritis-Encephalitis CB Cottbus Cd Cadmium CWD Chronic Wasting Disease DDT Dichlordiphenyltrichlorethan DEHP Diethylhexylphthalat DGF Deutsche Forschungsgemeinschaft DIN Deutsches Institut für Normierung E. coli Escherichia coli EDV Elektronische Datenverarbeitung EE Elbe-Elster EFG Einfuhrgenehmigung EG Europäische Gemeinschaft ET Embryotransfer

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EU Europäische Union FF Frankfurt (O) Finanz. Finanzierung FM Futtermittel FMV Futtermittelverordnung fr. Best. freie Bestände G Gesamtproben ges. / G gesamt GGD Geflügelgesundheitsdienst GKU Grenzkontrolluntersuchung GSM Global System for Mobile Communications GVD Grenzveterinärdienst GVO Gentechnisch veränderte Organismen HACCP Hazard Analysis Critical Control Point HE Hessen Hg Quecksilber HIT Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere HMÜ Höchstmengenüberschreitungen HPAIV Hochpathogenes Aviäres Influenza Virus HVL Havelland IHN Infektöse hämatopoetische Nekrose insg. insgesamt IPN Infektiöse Pankreasnekrose ISA Infektiöse Anämie der Lachse IT Datenverarbeitung KGR Kernkraftwerk Greifswald KHV Koiherpesvirus KKR Kernkraftwerk Rheinsberg KKW Kernkraftwerk KSP Klassische Schweinepest Kü Kühe KÜP Koordiniertes Überwachungsprogramm LDS Landkreis Dahme-Spreewald Lege Legehennen Leitl. Leitlinien LFGB Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch LFGBZV Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Lebensmittel- und Fut-

termittelgesetzbuch dem Verbraucherinformationsgesetz und weiteren Vorschriften

LGA Landesgesundheitsamt LIMS Laborinformationsmanagementsystem LK Landkreis LKV Landeskontrollverband LLB Landeslabor Brandenburg LLBB Landeslabor Berlin-Brandenburg LM Lebensmittel LMBG Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz LMHV Lebensmittelhygieneverordnung LOS Landkreis Oder-Spree LSS Landessammelstelle LUA Landesumweltamt

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LVLF Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung M/V Maedi/Visna Mastgefl. Mastgeflügel MLUV Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz MOL Märkisch-Oderland MV Mecklenburg Vorpommern NI Niedersachsen NOKO Norddeutsche Kooperation NORM-Stoffe Naturally Occurring Radioactive Materials NRKP Nationaler Rückstandskontrollplan NW Nordrhein-Westfalen OHV Oberhavel Öko ökologisch OPR Ostprignitz-Ruppin OSL Oberspreewald-Lausitz OTA Ochratoxin A OWIG Ordnungswidrigkeitengesetz P Potsdam PAK Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe Pb Blei PCB Polychlorierte Biphenyle PCP Pentachlorphenol PCR Polymerase Kettenreaktion PM Potsdam-Mittelmark PR Prignitz PSM Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel QM Qualitätsmanagementsystem QS Qualitätssicherungssystem RAPEX Schnellwarnsystem zur Produktsicherheit RASFF Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel RDB Reaktordruckbehälter REI Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer

Anlagen RL Richtlinie RPK Rahmenplan der Kontrollaktivität Rückst. Rückstände S sonstige Proben S. Salmonella SchHaltHyg.V Schweinehaltungshygiene Verordnung SH Schleswig-Holstein SN Freistaat Sachsen SPN Spree-Neiße spp. Spezies ST Sachsen-Anhalt StrlSchV Strahlenschutzverordnung StrlVG Strahlenschutzvorsorgegesetz TÄHA Tierärztliche Hausapotheke TAM Tierarzneimittel

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TF Teltow-Fläming THP Tierheilpraktiker TierNebG Tiernebenproduktegesetz TierSchG Tierschutzgesetz TierSchlV Tierschutzschlachtverordnung TierSG Tierseuchengesetz TSD. Tausend TSE Transmissible Spongiforme Encephalopathie TSK Tierseuchenkasse TSV Tierschutzverein TW-Impfg, Tollwutimpfung UM Uckermark UMTS Universal Mobile Telecommunications System unters. untersuchte UV Ultra Violett VHS Virale hämorrhagische Septikämie Vd Verdachtsproben Vf Verfolgsproben VLÜÄ Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter VO Verordnung VVVO ViehverkehrsVerordnung Wiederk. Wiederkäuer ZLN Zwischenlager Nord 3-MCPD -3-Monochlorpropandiol

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I. Lebensmittel- und Futtermittel-

überwachung

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Inhaltsverzeichnis Seite

I. Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 17

1 Lebensmittelüberwachung in Brandenburg - Aufgaben , Struktur, personelle Ausstattung, allgemeine Grundsätze der Ü berwachung und Ergebnisse

17

1.1 Aufgaben 17

1.2 Struktur 17

1.3 Personelle Ausstattung 17

1.4 Allgemeine Grundsätze der Überwachung 18

1.4.1 Betriebskontrollen 18

1.4.2 Zulassung von Betrieben 18

1.4.3 Probenahme 19

1.4.4 Qualitätsmanagement-Systeme (QM-Systeme) 19

1.4.5 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) 20

1.4.6 Information der Öffentlichkeit 20

1.4.7 Schnellwarnsystem (RASFF, RAPEX) 20

1.4.8 Rückverfolgbarkeit 21

1.4.9 Gebühren 21

1.4.10 Maßnahmen bei Rechtverstößen 21

2 Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung 22

2.1. Ergebnisse der Vollzugsbehörden 22

2.1.1 Kontrollen 22

2.1.2 Proben 23

2.1.3 Beanstandungen 24

2.1.4 Maßnahmen 25

2.1.5 Schlachttier- und Fleischuntersuchung 27

2.2 Ergebnisse und Auswertung der amtlichen Untersuchung von Lebensmit-teln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen sowie Weinerzeug-nissen

28

2.2.1 Lebensmittel 28

2.2.2 Bedarfsgegenstände 29

2.2.3 Kosmetische Mittel 29

2.3 Ausgewählte Schwerpunkte der Untersuchung und Überwachung 30

2.3.1 Pathogene Mikroorganismen/Toxine und sonstige labordiagnostische Untersuchungen

30

2.3.2 Rückstände von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln (PSM) in oder auf Lebensmitteln

31

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Inhaltsverzeichnis Seite

2.3.3 Schwermetalle in Lebensmitteln 33

2.4 Lebensmittelbedingte Erkrankungen 34

2.5 Zentrale Programme 35

2.6 Dioxine und dioxinähnliche PCB 36

2.7 Schnellwarnung (RASFF, RAPEX) 37

3 Zusammenfassung/ Schlussfolgerungen 40

4 Futtermittelüberwachung in Brandenburg - Aufgaben, Struktur, per-sonelle Ausstattung, allgemeine Grundsätze der Über wachung und Ergebnisse

40

4.1. Aufgaben 40

4.2 Struktur 41

4.3 Personelle Ausstattung 41

4.4 Allgemeine Grundsätze der Überwachung 41

4.4.1 Probenahme 42

4.4.2 Sonstige Instrumente der Überwachung 42

4.5 Ergebnisse der Überwachung 42

4.5.1 Betriebskontrollen 42

4.5.2 Maßnahmen bei Rechtsverstößen 43

4.5.3 Schnellwarnungen 44

4.5.4 Probenahmen zur Analyse 44

4.5.5 Sonstige Prüfungen 48

5 Zusammenfassung 49

Anlagen 51

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17

I. Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 1 Lebensmittelüberwachung in Brandenburg - Aufgaben , Struktur, personelle

Ausstattung, allgemeine Grundsätze der Überwachung und Ergebnisse 1.1 Aufgaben

Die amtliche Lebensmittelüberwachung ist eine hoheitliche staatliche Aufgabe zur Einhaltung der über 200 lebensmittelrechtlichen Bestimmungen. Im Vordergrund stehen dabei der Schutz der Gesundheit sowie der Schutz vor Irreführung und Täuschung. Zunehmend an Bedeutung gewinnt auch die Information der Öffentlichkeit, durch die zuständigen Behörden über lebensmittelrechtliche Verstöße. Ebenso ist es Aufgabe der Behörde auf Anforderung von jedermann Auskunft zu geben, beispielsweise über die von Erzeugnissen ausgehenden Risiken für Gesundheit und Sicherheit und über durchgeführte Überwachungsmaßnahmen. Die Überwachung umfasst die gesamte Lebensmittelkette von der Primärproduktion bis zum Endverbraucher und wird deshalb oft auch bildlich, wie “Vom Acker bis zum Teller“, oder durch ähnliche Vergleiche beschrieben. Die Aufgaben beschränken sich aber nicht nur auf Lebensmittel, sondern gleichermaßen auf Bedarfsgegenstände und kosmetische Mittel.

1.2 Struktur

Zuständig für die Überwachung der Betriebe sind in Brandenburg die 14 Landkreise und 4 kreisfreien Städte. Sie erfüllen die ihnen übertragenen Aufgaben als Pflichtaufgaben zur Er-füllung nach Weisung. Die amtliche Lebensmittelüberwachung ist dort in Ämtern (meist Vete-rinär- und Lebensmittelüberwachungsämter) angesiedelt, die verschiedenartig strukturiert sind und weitere unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen. Obwohl Futtermittel und Lebens-mittel in engem rechtlichem Zusammenhang stehen, spiegelt sich das nicht immer in der Struktur wieder, teilweise sind diese Bereiche in verschiedenen Ämtern angesiedelt. Auch wenn Trinkwasser nach EU-Recht den Lebensmitteln zugeordnet wird, erfolgt die Überwa-chung des Trinkwassers nicht, wie erwartet durch die Lebensmittelüberwachung, sondern durch andere zuständige Gesundheitsbehörden. Zur Erfüllung der fleischhygienerechtlichen Bestimmungen bilden die Landkreise und kreis-freien Städte unter Berücksichtung der Schlachtzahlen und der örtlichen Gegebenheiten Fleischhygienebezirke. Neben den genannten Behörden nimmt das LVLF als Landesoberbehörde weitere Aufgaben im Rahmen der Lebensmittelüberwachung war. Als Spezialaufgaben der Lebensmittelüber-wachung in Zuständigkeit des Landesamtes seien beispielhaft die Funktion der Kontaktstelle im Rahmen der Schnellwarnung (RASFF, RAPEX) bzw. die Wahrnehmung der Einfuhrkon-trollen durch den Grenzveterinärdienst am Flughafen Schönefeld genannt. Weiterhin werden kreisübergreifende koordinierende und auswertende Tätigkeiten durch das LVLF übernom-men. Die Untersuchung der Proben erfolgte 2009 im LLBB, welches zum 01.01.09 mit der ent-sprechenden Untersuchungseinrichtung in Berlin als Anstalt des öffentlichen Rechts zum Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) fusionierte. Bei nicht ausreichender Kapazität ist es möglich, nicht amtliche Prüflaboratorien mit der Durchführung bestimmter Untersuchungen zu beauftragen. Davon wurde bisher kein Gebrauch gemacht. Stattdessen gibt es einen Aus-tausch von Proben zwischen mehreren amtlichen Prüflaboratorien verschiedener Bundes-länder (Norddeutsche Kooperation der Labore - NOKO).

1.3 Personelle Ausstattung

Für die Lebensmittelüberwachung standen in den Kreisen und kreisfreien Städten 129,5 Be-schäftigte und damit durchschnittlich 7,1 Beschäftigte pro Amt zur Verfügung was in etwa dem Vorjahresbestand entspricht. Mit diesem Personal wurden die sich aus der Risikobeur-

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teilung der Betriebe ergebenden Kontrollhäufigkeiten im Landesdurchschnitt zu 95,8 % er-füllt. Nicht eingeschlossen in diese Berechnung ist das Personal für die Durchführung der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung, da dieser spezialisierte Aufgabenbereich nicht mit den übrigen Überwachungsaufgaben vergleichbar ist. Im Durchschnitt sind in den Ämtern sieben Beschäftigte mit der amtlichen Lebensmittelüberwachung befasst. Dabei handelt sich hauptsächlich um Lebensmittelkontrolleure. Als weitere Berufsgruppen sind auch Tierärzte, Lebensmittelchemiker und Lebensmitteltechnologen vertreten. Für die Erfüllung der fleischhygienerechtlichen Anforderungen werden Tierärzte und amtliche Fachassistenten herangezogen. Die Tierärzte sind überwiegend praktizierende Tierärzte, die mit der amtlichen Aufgabe beauftragt worden sind. Ein anderer Teil ist aber auch im Veteri-när- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) angestellt. In den Ämtern stehen dafür 69 Beschäftigte zur Verfügung, zusätzlich erfolgt eine Unterstützung durch 228 amtlich beauf-tragte Tierärzte. Einzelheiten zur Personalsituation in Brandenburg sind im Anhang, Tabellen 1 und 2, dargestellt.

1.4 Allgemeine Grundsätze der Überwachung

1.4.1 Betriebskontrollen

Die Überwachung der Betriebe erfolgt risikoorientiert und durch standardisierte Verfahren. Wesentliche Faktoren zur Risikoeinstufung eines Betriebes sind die Betriebsart, Produktrisi-ko, Verlässlichkeit sowie Risiko- und Hygienemanagement. Aus der spezifischen Einstufung der Betriebe leitet sich die Kontrollfrequenz ab. Sie kann zwischen täglich und 1x alle fünf Jahre liegen, letzteres betrifft allerdings nur bestimmte Betriebsarten, insbesondere die der Urproduktion. Durch die zunehmende Einbindung der Primärerzeuger in die amtliche Le-bensmittelüberwachung, hat sich die Zahl der zu überwachenden Betriebe in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. Strittig war in der Vergangenheit die Frage bei Erzeugern von Lebensmitteln, insbesondere bei Lebensmitteln tierischer Herkunft, ab welcher Bestandsgröße sie der Überwachung überhaupt unterliegen. Im Ergebnis wurde die Bestandsgröße nicht als Kriterium herangezo-gen. Als alleinige Entscheidungsgrundlage wurde festgelegt, ob die Primärprodukte dem Eigenverbrauch dienen, oder an Andere abgegeben werden. Dies schließt alle Lebensmittel, gleich ob tierischer oder nichttierischer Herkunft, ein. Die Kontrolleure sollten regelmäßig ihre Kontrollgebiete wechseln (Rotationsprinzip). Aufgrund besonderer Gegebenheiten in den Betrieben, insbesondere in Problembetrieben, ist es angezeigt zwei Kontrollpersonen gleichzeitig einzusetzen (Vier-Augen-Prinzip).

1.4.2 Zulassung von Betrieben

Alle Lebensmittelunternehmer müssen sich bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. Darüber hinaus dürfen Lebensmittelunternehmer, die mit Lebensmitteln tierischer Herkunft umgehen, diese nur in den Verkehr bringen, wenn sie zugelassen sind. Einzelne Betriebsar-ten, z.B. die Primärproduktion, sind von dieser Zulassungspflicht ausgenommen. Die Zulassung ist kostenpflichtig und folgt einem geregelten Verfahren. Sie muss durch den Unternehmer bei der Behörde beantragt werden. In der Vergangenheit war die Zulassung Voraussetzung innergemeinschaftlich zu handeln, weshalb in der Regel nur größere Betriebe zugelassen waren. Nunmehr müssen auch ein Großteil kleinerer, handwerklich strukturierter Betriebe zugelas-sen werden. Die Verfahren zur Zulassung wurden Ende 2009 abgeschlossen. In Brandenburg erfolgt die Zulassung aller Betriebe ausschließlich durch die Überwachungs-ämter der jeweiligen Landkreise. Der Verbraucher erkennt ebenso wie die Überwachung Erzeugnisse aus zugelassenen Be-trieben durch das Identitätskennzeichen auf der Verpackung. Aufgrund des besonderen Risikos tierischer Lebensmittel wird damit der Rückgriff bei einer Beanstandung durch die Behörde erleichtert. Wie viele Betriebe bei den einzelnen Betriebs-arten zugelassen sind, ist aus Tabelle 5 im Anhang ersichtlich .

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1.4.3 Probenahme

Nicht nur die Überwachung der Betriebe erfolgt risikoorientiert. Auch die produktbezogene Überwachung durch Probenahme folgt diesem Ansatz. Mittels eines ausgewogenen und standardisierten Verfahrens erfolgt die Planung der Proben durch die zuständigen Vollzugs-behörden, da nur hier die entsprechenden Kenntnisse der Gegebenheiten vor Ort als Grund-lage der Risikoabschätzung vorliegen. Für die Risikoabschätzung werden Einflussgrößen, wie Gesundheitsrisiko, Ernährungsrele-vanz und die Beanstandungsquoten vergangener Jahre für die jeweilige Warengruppe be-rücksichtigt und gewertet. Besonderes Gewicht hat die vorrangige Beprobung der eigenen Hersteller und Primärerzeuger. Der geringere Anteil von Handelsproben (ca. 30 %) wird vor-nehmlich im Großhandel und in Zentrallagern genommen. Die Planung der VLÜÄ wird durch weitere Probenanforderungen, welche sich aus zentralen Programmen ergeben, ergänzt. Dabei handelt es sich um Proben aus dem Nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP), dem bundesweiten Überwachungsplan (BÜp) sowie aus dem Lebensmittelmonitoring. Der NRKP ist ein Programm zur Überwachung von Lebensmitteln tierischer Herkunft. Ziel ist die Aufde-ckung der illegalen Anwendung verbotener oder nicht zugelassener Stoffe und die Kontrolle des vorschriftsmäßigen Einsatzes von zugelassen Tierarzneimitteln. Außerdem wird die Be-lastung mit Umweltkontaminanten erfasst. Die Beprobung erfolgt zielorientiert im Ursprungs-betrieb oder auf dem Schlachthof. Im Falle einer Beanstandung ist damit eine leichte Rück-verfolgbarkeit und Ursachenermittlung gewährleistet. Das Lebensmittel-Monitoring hat dage-gen einen anderen Ansatz. Hierbei werden Lebensmittel systematisch auf gesundheitlich unerwünschte Stoffe untersucht, um repräsentative Daten für Deutschland zu bekommen. Ziel ist es, mögliche gesundheitliche Risiken für den Verbraucher frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls zu minimieren. Die Proben setzen sich aus einem repräsentativen Waren-korb aus Lebensmitteln und einem Projektteil mit besonders aktuellen Fragestellungen zu-sammen. Weiterhin werden Proben für spezielle Landesprogramme geplant. Mit diesen Programmen wird zusätzlich zur laufenden amtlichen Lebensmittelüberwachung auf aktuelle Fragestellun-gen der EU, des Bundes und des Landes reagiert. In einigen Fällen geht es vorrangig auch darum, Tendenzen zu erkennen oder repräsentative Daten zu sammeln, auf deren Grundla-ge neue Rechtsvorschriften oder Verwaltungsvorschriften erlassen werden. Vorgesehen ist grundsätzlich eine Probenzahl von fünf amtlichen Proben bei Lebensmitteln und bei Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen insgesamt 0,5 amtliche Proben je 1.000 Einwohner. Unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl ergeben sich damit 12.648 Lebensmittelproben und 1.265 Proben für Tabakerzeugnisse, Bedarfsge-genstände und kosmetische Mittel.

1.4.4 Qualitätsmanagement-Systeme (QM-Systeme)

Seit dem Jahr 2008 müssen die zuständigen Behörden der amtlichen Lebensmittelüberwa-chung bundesweit QM-Systeme einrichten. In Brandenburg wurde damit bereits im Jahre 2006 begonnen, so dass der Termin gehalten werden konnte. Die QM-Dokumente umfassen alle wichtigen Bereiche der Lebensmittelüberwachung wie beispielsweise die Kontrolle der Betriebe, die Probenahme, das Treffen und Durchsetzen der notwenigen Anordnungen und Maßnahmen, die technische Mindestausrüstung und die interne Organisation der Behörde. Das damit verbundene Anliegen ist, durch diese Standards ein weitgehend einheitliches und qualitätsgerechtes Handeln der Behörden zu realisieren. Ob dieser Anspruch erfüllt wird, kann u. a. durch die gleichfalls im QM-System vorgesehenen Audits ermittelt werden. Alle QM-Dokumente sind in einem übersichtlichen System bestehend aus Verfahrensanwei-sungen, Tabellen, Arbeitsanweisungen, Checklisten, Formblättern und Merkblättern aufge-baut. Das notwendige übergeordnete Regelwerk, das QM-Handbuch, in dem die Grundsätze des QM-Systems festgelegt werden, wurde 2008 genehmigt. Auch 2009 wurde das System modifiziert und weiterentwickelt.

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Alle QM-Dokumente werden durch zeitintensive Arbeitsberatungen einer Expertenfachgrup-pe erstellt, die sich aus Vertretern mehrerer VLÜÄ, des MLUV und des LVLF zusammen-setzt.

1.4.5 Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

Mit dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) sollen grundsätzlich die Informationsrechte des Verbrauchers verbessert werden. Jedermann hat das Recht, bei den zuständigen Be-hörden (VLÜÄ oder LVLF) über eine Vielzahl der dort vorliegenden Daten zur Lebensmittel-überwachung per Antrag, Auskunft zu erlangen. Auch die Behörde hat die Möglichkeit, unabhängig von einem Antragsteller, entsprechende Informationen von sich aus zu veröffentlichen, beispielsweise im Internet. Erste Anfragen und diesbezügliche Erfahrungen mit dem VIG liegen inzwischen in Branden-burg vor. Bis jetzt wurden von Privatpersonen und Verbänden sechs Anfragen im LVLF ge-stellt und bis auf eine Ausnahme auch beantwortet. Es lässt sich allerdings resümieren, dass das VIG nicht so durch die Verbraucher angenommen wird, wie dies durch den Gesetzgeber erwartet worden ist. In einem Fall steht der Informationsgewährung ein verwaltungsgerichtli-ches Verfahren entgegen, welches noch nicht entschieden ist.

1.4.6 Information der Öffentlichkeit

Das Recht der Verbraucher auf mehr Information leitet sich nicht nur aus dem VIG ab. Durch eine ergänzende bzw. neue Regelung im LFGB soll die Behörde die Öffentlichkeit über Ge-sundheitsrisiken von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen informieren. Weiterhin soll eine Information darüber hinaus erfolgen auch bei Täuschung, soweit es sich um Verstöße in nicht unerheblichem Ausmaß handelt und bei zum Verzehr ungeeigneten, insbesondere ekelerregenden Lebensmitteln, die in größeren Mengen oder über einen längeren Zeitraum in den Verkehr gelangt sind. Ähnlich wie beim VIG können auch hier die Namen oder die Firma genannt werden. Den Betroffenen stehen allerdings auch hier Rechtsmittel zur Verfü-gung, so dass letztlich in derartigen Fällen Verwaltungsgerichte darüber entscheiden, ob eine zeitnahe Information der Öffentlichkeit möglich ist. Im Jahr 2009 wurden durch das LVLF fünf derartige Fälle initiiert, wobei die Veröffentlichung durch die Presse und/oder durch entsprechende Aushänge in den betroffenen Verkaufsein-richtungen erfolgte.

1.4.7 Schnellwarnsystem (RASFF, RAPEX)

Im Ergebnis verschiedener Lebensmitteskandale wurde das Europäische Schnellwarnsys-tem für auffällige Lebensmittel, Futtermittel und Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt (Rapid Alert System for Food und Feed, RASFF) für die schnelle Information der zuständi-gen Behörden eingerichtet. Ein ähnliches System existiert für nicht sichere übrige Bedarfs-gegenstände und Kosmetika (Rapid Exchange of Information System, RAPEX). Insbesonde-re für die im System übermittelten Warnmeldungen zu Erzeugnissen, von denen ein Risiko für die menschliche Gesundheit ausgeht, ergibt sich ein sofortiges Handlungsgebot. Euro-paweit werden damit die Überwachungsbehörden in die Lage versetzt, grenzübergreifend unverzüglich die notwendigen Maßnahmen einzuleiten. Die Öffentlichkeit wird wöchentlich durch einen Bericht der Europäischen Kommission zum Schnellwarnsystem aktuell über das Internet informiert. Die Namen der betroffenen Unter-nehmen werden dabei nicht bekanntgegeben, diese sind nur zur behördeninternen Verwen-dung bestimmt. Da es sich bei der Einstellung in das Europäische Schnellwarnsystem um eine rein verwal-tungsinterne Maßnahme handelt, ist nach bisheriger Rechtssprechung ein verwaltungsge-richtlicher Eilrechtschutz für den Unternehmer nicht möglich. Weitere Ausführungen zum Schnellwarnsystem siehe Punkt 2.7.

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1.4.8 Rückverfolgbarkeit

Im Falle von nicht sicheren Lebensmitteln ist der Nachweis über deren Herkunft für den Verbraucherschutz unerlässlich. Der Rückruf der Lebensmittelunternehmer ist ein Instrument des Risikomanagements, welches dazu dient, ein aufgetretenes Lebensmittelsicherheits-problem zu minimieren. Mit der Rückverfolgbarkeit soll gewährleistet werden, dass Produkte gezielt und schnell aus dem Handel genommen werden. Unnötige Störungen des Handels, wie sie durch wenige präzise Angaben entstehen könnten, sollen vermieden werden. Die amtliche Lebensmittelüberwachung, aber auch die betroffenen Lebensmittelunternehmer und gegebenenfalls die Verbraucher können schnell und genau informiert werden. Alle Lebens-mittelunternehmer sind bei Bedarf verpflichtet ihre direkten Lieferanten und Abnehmer zu nennen. Das betrifft alle Unternehmen in der gesamten Lebensmittelkette, d.h. von der Pri-märerzeugung bis zum Vertrieb. Konkret sind der zuständigen Behörde Name und Anschrift der Lieferanten bzw. Kunden, die genaue Verkehrsbezeichnung und das Datum der Über-nahme bzw. Abgabe zu nennen. Weitere ergänzende Angaben sind wünschenswert, aber nicht direkt vorgeschrieben. Wie der Unternehmer sein System zur Rückverfolgbarkeit gestaltet ist nicht geregelt. Der Einsatz von EDV-Systemen ist nicht zwangsläufig gefordert.

1.4.9 Gebühren

Nach dem Gemeinschaftsrecht ist es den Mitgliedstaaten möglich zur Deckung der Kosten für die amtlichen Kontrollen, Gebühren oder Kostenbeiträge zu erheben. In Brandenburg wird davon bei planmäßigen Kontrollen nicht Gebrauch gemacht, es sei denn es treten Sach-verhalte, wie im Punkt 1.4.10 angesprochen, auf. Von der Gebührenfreiheit ausgenommen sind allerdings die Untersuchungen im Rahmen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung, diese beinhalten auch die Kosten für den NRKP. Gebühren auf der Grundlage der aktuellen Gebührenordnung fallen immer dann an, wenn es zu zusätzlichen amtlichen Kontrollen kommt, die über die normale Kontrolltätigkeit hinausge-hen. In Einzelfällen ist auch für bestimmte Erzeugnisse aus bestimmten Ländern gemein-schaftsrechtlich die Pflicht zur Gebührenerhebung für pflichtige Untersuchungen bei der Ein-fuhr vorgeschrieben. Dies beinhaltet den Zeitaufwand sowie die Kosten für die Probenahme und Analyse. Dies trifft auch zu, wenn derartige Kosten im eröffneten Bußgeldverfahren an-fallen.

1.4.10 Maßnahmen bei Rechtsverstößen

Bei jedem Rechtsverstoß ist durch die zuständige Behörde grundsätzlich zu prüfen, ob und welche Maßnahmen eingeleitet werden. Beanstandungen können sich sowohl aus den Er-gebnissen der Betriebskontrolle, als auch aus der Probenahme ergeben. Nach dem Grund-satz der Verhältnismäßigkeit hat die Behörde zu entscheiden welche Maßnahmen sie einlei-tet. Das Spektrum kann von der einfachen Belehrung, über die Verwarnung, bis zur Verfü-gung, zum Bußgeld oder der Abgabe an die Staatsanwaltschaft mit dem Ziel der Einleitung eines Strafverfahrens gehen. Im Verwaltungsverfahren ist zusätzlich die Androhung oder Festsetzung eines Zwanggeldes bis zu 50.000 € möglich. Mit entsprechender Begründung, kann auch weiterhin die Anordnung der sofortigen Vollziehung angeordnet werden. Gegen alle durch die Behörden eingeleiteten Maßnahmen können durch die Betroffenen Rechtsmit-tel eingelegt werden. Auch die sofortige Vollziehung, angeordnet mit dem Ziel die aufschie-bende Wirkung des Widerspruchs zu verhindern, kann im Lebensmittelrecht im verwaltungs-rechtlichen Verfahren außer Kraft gesetzt werden. Im Falle eines eröffneten Bußgeldverfahrens, müssen Auslagen und Gebühren erhoben werden. In derartigen Fällen können diese das eigentliche Bußgeld deutlich überschreiten, da sie oft bei mehreren hundert Euro liegen. In praxi werden allerdings selten Proben im eröffneten Verfahren genommen. Häufiger kommt es vor, dass in Verdachts- und Anlassfällen zusätzliche amtliche Kontrollen notwen-dig sind. Der damit für die betroffene Behörde entstehende Zeitaufwand ist dann dem ver-antwortlichen Unternehmer in Rechnung zu stellen.

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In Brandenburg existiert ein System, welches über den Ausgang aller Strafverfahren infor-miert und eine Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Behörde und Staatsanwaltschaft darstellt und Auskunft darüber gibt, wie die Strafverfahren bei Lebensmittelrechtsverstößen in Brandenburg ausgegangen sind. Geregelt ist auch die Pflicht der Staatsanwaltschaft, die zuständigen Behörden über die Ein-leitung eines Strafverfahrens zu informieren. Soweit trotz festgestellter Mängel keine Maßnahmen ergriffen werden, ist dies durch die Be-hörde mit Gründen versehen zu dokumentieren. Sehr oft werden im Ergebnis der Betriebs-kontrolle bei festgestellten Beanstandungen im Rahmen der Auswertung mit dem Betriebs-verantwortlichen die notwendigen Maßnahmen im gegenseitigen Einverständnis geregelt und im Kontrollbericht dokumentiert. 2 Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung 2.1 Ergebnisse der Vollzugsbehörden

Die Zahl der zu überwachenden Betriebe hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. So auch im Jahre 2009. Derzeit sind 37.067 Betriebe gemeldet. Hauptgrund der Steigerung ist die Neuaufnahme der Primärproduzenten. Dieser Prozess erfolgte schrittweise, so dass sich daraus der kontinuierliche Anstieg erklärt. Die Kennzahlen der Lebensmitteüberwachung sind in zusammengefasster Form im Anhang Tabelle 4 ersichtlich, ausführliche Angaben unter der Berücksichtigung der Betriebsarten ergeben sich aus der Tabelle 5 im Anhang.

32742

35295

36198

36951

37067

30000 31000 32000 33000 34000 35000 36000 37000 38000

2005

2006

2007

2008

2009

Jahr

Anzahl

erfasste Betriebe

Abbildung 1: Entwicklung der Anzahl der zu überwachenden Betriebe in den letzten Jahren 2.1.1 Kontrollen

Die Zahl der durchgeführten Kontrollen hat sich hat sich im Vergleich zum Vorjahr verringert. Gegenwärtig wird die durch die Risikoeinstufung definierte Kontrollzahl im Landesdurch-schnitt zu 95,84 % erreicht. womit aber ein etwas besseres Ergebnis als im Vorjahr erreicht wurde. Die Situation stellt sich allerdings in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten unterschiedlich dar. Die Häufigkeit, wie oft ein erfasster Betrieb mindestens überwacht werden muss, ergibt sich aus seiner konkreten Risikoeinstufung. Demnach muss nicht jeder Betrieb jedes Jahr über-wacht werden. So ist es auch erklärlich, dass etwa ein Drittel der erfassten Betriebe im Be-richtsjahr nicht kontrolliert wurden.

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Hauptursachen für die abnehmenden Kontrollzahlen der Überwachungsbehörden sind im Anstieg zeitintensiver Aufgaben, wie Risikoeinstufung und Zulassung der Betriebe oder in der Anwendung des QM-Systems, zu sehen. Die Anzahl der erforderlichen Kontrollen wurde durch einige Ämter bei weitem nicht realisiert. Im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht ist eine Einwirkung zur Einhaltung der notwendigen Kontrollhäufigkeiten angezeigt.

0

10.000

20.000

30.000

40.000

50.000

60.000

70.000

2005 2006 2007 2008 2009Jahr

Anz

ahl

AnzahlKontrollen

Abbildung 2: Entwicklung der Kontrollzahlen in den letzten Jahren 2.1.2 Proben

Unter Zugrundelegung der Regelung, dass 5 Lebensmittelproben bzw. 0,5 Proben von Be-darfsgegenständen und kosmetischen Mitteln pro 1.000 Einwohner genommen werden soll-ten, ergibt das auf die Einwohnerzahl von Brandenburg bezogen 12.648 Lebensmittelproben und 1.256 Proben für Bedarfsgegenstände und kosmetische Mittel. Diese Zahlen wurden unter Berücksichtigung der hier nicht einbezogen Proben des NRKP annähernd erreicht. Die Verringerung der Anzahl genommener Proben in den letzten Jahren ist auf den veränderten Ansatz der Risikoauswahl zurückzuführen. 2009 wurde diese Tendenz umgekehrt, 617 Pro-ben wurden mehr gezogen als im Vorjahr. Grund dafür war u. a. die Aufnahme von zusätzli-chen Proben im Rahmen eines Landesprogramms zur Abklärung aktueller Risiken.

10.000

10.500

11.000

11.500

12.000

12.500

Anz

ahl

2005 2006 2007 2008 2009

Jahr

Anzahl der genommenenProben

Abbildung 3: Entwicklung der Probenzahlen in den letzten Jahren

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Probleme gibt es mit der Dauer der Untersuchungszeiten, welche besonders bei beanstan-deten Proben relevant sind, da hier ein zeitnahes Handeln der Behörde besonders wichtig ist. Tabelle 6 gibt eine gute Übersicht über die Untersuchungsdauer von Beanstandungs-gründen bei denen ein besonders schnelles Reagieren der Behörde wegen der Informati-onspflicht der Öffentlichkeit gegeben ist. Tabelle 6: Übersicht Untersuchungszeiten beanstandeter Proben mit den Beanstan- dungsgründen „gesundheitsschädlich, -gefährdung, nicht zum Ver-

zehr geeignet, Irreführung“

Dauer der Untersuchungen Anzahl der Proben Untersuchungszeiten in %

1 Woche 7 1 2 Wochen 8 11 3 Wochen 8 11 4 Wochen 9 13 5 Wochen 11 17 6 Wochen 8 11 7 Wochen 7 10 8 Wochen 5 7 9 Wochen 4 6 10 Wochen 0 0 11 Wochen 1 1 12 Wochen 1 1

länger als 12 Wochen 2 3

Von den 71 ausgewerteten Proben wurden 21 % innerhalb von zwei Wochen und 45 % in-nerhalb von vier Wochen bearbeitet. Dementsprechend betrug die Bearbeitungszeit für 55 % der Proben mehr als vier Wochen, was nicht akzeptabel ist. Die Spanne der Bearbei-tungszeit lag zwischen 1 und 18 Wochen.

2.1.3 Beanstandungen

Beanstandungen in einem Betrieb ergeben sich überwiegend aus dem Ergebnis der Be-triebskontrolle und nur zu einem kleinen Teil (6 %) aus dem Untersuchungsergebnis bzw. aus der sich anschließenden Begutachtung. Die Zahl der Betriebe mit Beanstandungen ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen, 2009 sank diese Zahl erstmalig. Dies korreliert mit der niedrigeren Zahl der der kontrollierten Betriebe. Von einer Trendwende kann gegen-wärtig noch nicht gesprochen werden. Tabelle 7: Übersicht Beanstandungen der Betriebe in den letzten Jahren

Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 Anzahl beanstandeter Betriebe 11.160 12.225 13.367 13.724 12.985

in % 42,5 49,8 54,9 56,6 55,6 Hauptgründe für die Beanstandungen sind die Nichteinhaltung hygienischer Anforderungen sowie Kennzeichnungsmängel. Besonders auffällig waren folgende Betriebsarten:

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Tabelle 8 Übersicht Betriebsarten mit den meisten Beanstandungen

Betriebsart Beanstandungen in %

Großküchen 77 Fischereibetriebe 76 Fleischverarbeitungsbetriebe 75 Bäckereien 75 Geflügelschlachtbetriebe 73 Speisegaststätten 71 Hersteller von Feinkostsalaten 70 Großhändler v. Fleisch u. Fleischerzeugnissen 70

Eine Veröffentlichung beanstandeter Betriebe, ähnlich wie in Berlin mit dem „Pankower Mo-dell“ vorgenommen, oder freiwilliges „Smiley-System“ wie es in einigen anderen Bundeslän-dern praktiziert wird, wurde in Brandenburg nicht in Erwägung gezogen.

2.1.4 Maßnahmen

Bei den durchgeführten 2.420 Maßnahmen dominieren die mit den Verantwortlichen der Betriebe abgestimmten und im Kontrollbericht verankerten Festlegungen. Die Abbildung 4 zeigt die Häufigkeit durchgeführter Maßnahmen 2005 - 2009.

20000

21000

22000

23000

24000

25000

26000

2005 2006 2007 2008 2009

Jahr

Anz

ahl

Maßnahmen

Abbildung 4: Übersicht Häufigkeit durchgeführter Maßnahmen

Die verwaltungsrechtlich verbindlicheren Verfügungen werden relativ wenig zur Anwendung gebracht. Dies betrifft gleichfalls die Anzahl der erlassenen Bußgeldbescheide und die einge-leiteten Strafverfahren. Auffällig ist die Halbierung der eingeleiteten Strafverfahren. Dazu folgende Übersicht (Abbildung 5):

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0

50

100

150

200

250

300

350

400

450

500

2005 2006 2007 2008 2009

Jahr

Anz

ahl Bußgelder

Strafverfahren

Verfügungen

Abbildung 5: Detailübersicht durchgeführter Maßnahmen 2005 - 2009 Tabelle 9: Übersicht Betriebsarten mit den häufigsten Bußgeldern und Strafverfahren

Betriebsarten kontroll. Betriebe

Bußgelder/ Strafverfahren in %

Fleischverarbeitungsbetriebe 24 5 20.8

Fleischerei/Metzgerei mit u.ohne Schlachthaus 316 21 6.6

Ambulanter Lebensmittelhandel 846 11 1.3

Speisegaststätten) 4468 53 1,1

Großküchen 658 6 0, 9

Bäckereifilialen 1309 12 0,9

Imbissbetriebe 2448 19 0,7

Von den 2009 abgeschlossenen Strafverfahren (beinhalten auch Fälle aus den Vorjahren), wurden 80 % durch die Staatsanwaltschaft eingestellt, teilweise unter der Auflage, einen bestimmten Geldbetrag zwischen 100,- und 500,- Euro zu zahlen. Zu einem kleinen Teil wurden diese eingestellten Verfahren auch als Ordnungswidrigkeit weitergeführt. Es handel-te sich dabei u. a. um Überschreitungen des Verbrauchsdatums, Nachweis von Fremdfetten in Buttercreme oder um angebotenen Honig aus Deutschland, der tatsächlich aus Osteuropa stammte. Zu 7 Verfahren aus den Jahren 2008 und 2009 gab es rechtskräftige Urteile. Dabei handelte es sich immer um Geldstrafen zwischen 300,- und 1.350 Euro. So wurde z.B. ein Gaststät-tenbetreiber verurteilt, weil er teils gesundheitsschädliches und teils verdorbenes Fleisch seinen Gästen angeboten hat. Immer wiederkehrend sind auch Verurteilungen wegen feh-lender Schlachttier- und Fleischuntersuchung, wobei das Fleisch auch anschließend illegal vermarktet wird. Aus den Jahren 2008/2009 sind 23 % der Verfahren noch nicht abgeschlos-sen.

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Die bereits 2001 durch den Bundesrechnungshof kritisierte häufige Verfahrenseinstellung und eine überlange Verfahrensdauer treffen zumindest für Brandenburg immer noch zu. Auffallend war, dass 2009 nur noch halb soviel Vorgänge an die Staatsanwaltschaft abgege-ben wurden wie im Vorjahr.

2.1.5 Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Im Rahmen der Schlachtung der verschiedenen Tierarten sowie der Überwachung der Ver-marktung von Wildtieren müssen durch die Behörden erhebliche Leistungen erbracht wer-den. Diese ergeben sich durch die Schlachttier- und Fleischuntersuchungen sowie sich an-schließende Laboruntersuchungen, insbesondere die Trichinenuntersuchung und die bakte-riologische Fleischuntersuchung. In den Schlachthöfen Brandenburgs werden hauptsächlich Schweine, Hühner und Enten geschlachtet. Tabelle 10: Anzahl und Ergebnisse der Fleischuntersuchung bei ausgewählten Säugetier-

arten

Tierart Anzahl Fleischunter-suchung Anzahl untauglicher Tiere in %

Rinder 25.060 819 3,2 Schweine 1.828.126 6.296 0,3 Pferde 288 6 2,0 Schafe 88.700 217 0,2 Ziegen 703 0 0 Hasentiere 9.792 0 0

Die Zahl der untauglichen Schweine ergibt sich hauptsächlich aus pathologischen Verände-rungen, wobei Allgemeinerkrankungen, organoleptische Anomalien und multiple Abszesse im Vordergrund stehen. Diese Tiere werden unmittelbar am Schlachtband aussortiert. Nur zu einem relativ geringen Teil führen die Ergebnisse der bakteriologischen Fleischuntersuchung zur Untauglichkeit. Tabelle: 11 Anzahl und Ergebnisse der Fleischuntersuchung bei ausgewählten Geflügel-

arten

Tierart Anzahl Fleischunter-suchung (in tausend) Anzahl untauglicher Tiere in %

Hühner 648.849 1.242 1,9 Enten 25.699 210 0,8 Gänse 190 2 1,0 Puten 8 0 0

Die häufigsten Untauglichkeitsgründe bei Enten sind Allgemeinerkrankungen, Hämato-me/Verletzungen und Entzündungen der Gelenke und des Bauchfells. Bei Hühnern stehen organoleptische Anomalien, Leberveränderungen und Hämatome/Verletzungen im Vorder-grund.

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2.2 Ergebnisse und Auswertung der amtlichen Untersu chung von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen sowie Weinerzeugnissen

2.2.1 Lebensmittel

Die Beanstandungsquote ist von 16,1 % aus dem Vorjahr auf 14,3 % gesunken. Auch die hier mit integrierten Sonderprogramme (BÜp und spezifische Landesprogramme) ändern an diesem Ergebnis nicht. Eigentlich wäre zu erwarten gewesen, dass die zunehmende Orien-tierung auf Risikoproben eher zu einem Anstieg der Beanstandungen führen würde. Damit ist niedrigste Quote innerhalb der letzten fünf Jahr erreicht worden. Es sollte deshalb in Erwägung gezogen werden, die Zahl der Planproben abzusenken, womit auch das leidige Thema überlanger Untersuchungszeiten entschärft werden könnte. Tabelle 12: Übersicht der Beanstandungsquoten der letzten fünf Jahre

2005 2006 2007 2008 2009

16,5 % 15,8 % 17,4 % 16,1 % 14,3 %

Konfitüren u. ä. sowie Nährstoffkonzentrate waren die Lebensmittelgruppen mit den meisten Verstößen wobei überwiegend Kennzeichnungsmängel den Beanstandungsgrund lieferten. Tabelle 13: Übersicht Lebensmittel mit den höchsten Beanstandungsquoten

Kode Lebensmittel Proben-anzahl

Anzahl beanstandeter

Proben

Beanstandungen in %

41 Konfitüren u. ä. 88 41 47

42 Speiseeis, -halberzeugnisse 552 210 38

51 Nährstoffkonzentrate 83 29 35

20 Feinkostsalate 562 150 27

40 Honig, Brotaufstriche 208 56 27

37 Spirituosen 56 15 27

3 Käse 358 84 24

08 Wurstwaren 865 187 22

Alle Beurteilungsgründe für Beanstandungen werden durch die Gutachter der Untersu-chungseinrichtung kodiert. Derzeit umfasst dieser Katalog 27 Positionen. Weitere Einzelheiten sind in den Tabellen 13, 14 und 15 im Anhang ausgeführt. Die häufigs-ten Beanstandungsgründe waren „Kennzeichnungsmängel“ und „nachgemacht / wertgemin-dert“.

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Tabelle 17: Übersicht häufiger Beurteilungsgründe beanstandeter Lebensmittel

Beurteilungsgründe (Kode) Anzahl Beanstan-

dungen in %

hauptsächlich betroffene Lebensmittel

Kennzeichnungsvorschriften (11) 416 24 Honig, Brotaufstriche, Wurstwa-ren,Feinkostsalate

Irreführung (8) 319 18 Speiseeis, Wurstwa-ren,Käse

Nachgemacht / wertgemindert (7) 241 14 Wurstwaren

Zusatzstoffe, fehlende Kennzeich-nung (12) 231 13 Feinkostsalate, Wurstwa-

ren,Speiseeis Nicht zum Verzehr geeignet (mikrobiolog. Verunreinigung) (5) 152 9 Wurstwaren, Fleisch

Die besonders schwerwiegenden Beanstandungen gesundheitsschädlich/ gefährdend wur-den bei 0,4 % der Proben, überwiegend aufgrund des Nachweises von Salmonellen, ausge-sprochen. Dies betraf besonders Fleisch und Fleischerzeugnisse.

2.2.2 Bedarfsgegenstände

Zur Untersuchung gelangten 560 Proben, von denen 95 beanstandet wurden. Die Beanstan-dungsquote ist im Vergleich zu den Vorjahren von 1 % auf 17 % erheblich angestiegen. Hauptgrund dafür ist eine Veränderung der Beurteilungspraxis durch neue Gutachter, wo-nach die Bestimmungen des Geräte-Produkte-Sicherheitsgesetzes (GPSG) nunmehr als Beurteilungsgrund im Sinne einer Beanstandung mit heran gezogen worden sind. Im Vordergrund der Beanstandungen standen Verstöße zu Kennzeichnungsvorschriften bei Bedarfsgegenständen mit Körperkontakt und zur Körperpflege. An diesem Fall wird deutlich, wie notwendig eine labor - und länderübergreifende Vereinheit-lichung der gutachterlichen Tätigkeit ist. Es wäre anzeigt, dass das MUGV diesen Gedanken aufgreift und in den entsprechen Bund/Länder Gremien weiter verfolgt. Nur so ist wäre ein Vergleichbarkeit und objektive Bewertung der Risiken und Rechtsverstöße im Allgemeinen und bei Bedarfsgegenständen im Speziellen gegeben. Tabelle 18: Übersicht Beanstandungsquoten der letzten Jahre

2005 2006 2007 2008 2009

untersuchte Proben gesamt 591 542 472 451 560

davon beanstandet 19 32 25 6 95

Beanstandungen in % 3,2 6,0 5,0 1,0 17

2.2.3 Kosmetische Mittel

Von 269 untersuchten Proben wurden 26 (10 %) beanstandet. Dabei überwogen Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften und Irreführung. Dies betraf vor allem Cremes, Lotionen und Badezusätze.

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Tabelle 19: Übersicht Beanstandungsquote der letzten Jahre

2005 2006 2007 2008 2009

untersuchte Pro-ben gesamt 461 306 301 292 269

davon beanstandet 37 38 33 37 26

Beanstandungen in % 8 12 11 12 10

2.3. Ausgewählte Schwerpunkte der Untersuchung und Überwachung

2.3.1 Pathogene Mikroorganismen/Toxine und sonstige labordiagnostische Untersuchungen

Anhand der Untersuchungsbefunde der letzten Jahre stellt sich die Salmonellensituation deutlich 2009 entspannter dar. Am meisten auffällig war wieder rohes Geflügelfleisch. Die Notwendigkeit einer ausreichenden Erhitzung und die Gefahr einer Kontamination bei nicht ausreichender Küchenhygiene bestehen nach wie vor. Es stellt sich aber die Frage inwieweit es berechtigt ist, dieses rohe Fleisch aufgrund der Kontaminationsgefahr als gesundheits-schädlich zu beurteilen. In Tabelle 20 im Anhang sind alle Salmonellenuntersuchungen aus-führlich dargestellt. Tabelle 21: Übersicht Anzahl der Salmonellenbefunde in den letzten 6 Jahren

Jahr Untersuchungszahl positiver Nachweis in %

2004 5385 1,10 2005 4962 0,73 2006 5682 1,23 2007 5160 1,01 2008 5033 1,00 2009 5084 0,40

Mikrobiologisch bedingte Risiken ergeben sich nicht nur durch Salmonellen sondern auch durch andere Mikroorganismen und deren Toxine. Dieses Risiko war allerdings im Hinblick auf die Vielzahl der durchgeführten Untersuchungen auf mehrere Spezies sehr gering. Le-diglich 24 positive Untersuchungsergebnisse wurden bei 16.227 Untersuchungen ermittelt. Am häufigsten wurde Escherichia coli in Milch und Milchprodukten und Feinkostsalaten nachgewiesen. Im Gegensatz zu den Salmonellen ist hier nicht jeder Nachweis als gesundheitliches Risiko einzustufen. Oft werden derartige Befunde auch als nicht zum Verzehr geeignet (mikrobiolo-gische Verunreinigung) kodiert. Vergleiche auch Tabelle 22 und 23 im Anhang.

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Tabelle 24: Warengruppen mit den häufigsten Beurteilungsgründen

Kode Lebensmittel Proben -zahl

Anzahl Beurteilungsgründe

Kodierung 1 - 4

Beanstandungen in %

06 Fleisch 692 19 2,7

07 Fleischerzeugnisse 736 7 0,9

08 Wurstwaren 865 5 0,5

50 Fertiggerichte 377 4 1,0

05 Eier,Eiprodukte 233 3 1.2

Umfangreiche bakteriologische Untersuchungen im Rahmen des gesundheitlichen Verbrau-cherschutzes werden weiterhin bei Tierkörpern vorgenommen, die bei der rechtlich vorge-schriebenen Fleischuntersuchung im Sinne pathologischer Veränderungen auffällig gewor-den sind. Nach Vorliegen des Untersuchungsergebnisses wird durch den amtlichen Tierarzt entschieden, welche Maßnahmen eingeleitet werden. In der Regel wird der Tierkörper bei entsprechenden Untersuchungsergebnissen dann untauglich beurteilt. Es handelt sich hier übrigens um einen klassischen kritischen Kontrollpunkt im Sinne des HACCP. Weitere labordiagnostische Untersuchungen werden bei allen Haus - und Wildschweinen zum Ausschluss eines Trichinenbefalls sowie der BSE/TSE bei Rindern und kleinen Wieder-käuern durchgeführt. Dazu folgende Übersicht: Tabelle 25: Anzahl und Ergebnis der Trichinenuntersuchungen

Tierart Anzahl Trichinenunter-suchungen Ergebnis

Schweine 1.460.764 alle negativ Pferde 406 alle negativ Schwarzwild 15.848 3x positiv

Tabelle 26: Anzahl und Ergebnis der BSE-/TSE-Untersuchungen bei Schlachttieren

Rind Schaf Ziege Anzahl davon + Anzahl davon + Anzahl davon +

12.980 0 634 0 83 0

2.3.2 Rückstände von Pflanzenschutz- und Schädlings bekämpfungsmitteln (PSM) in oder auf Lebensmitteln

Untersucht wurden insgesamt 1145 Proben der verschiedensten Warengruppen, davon 657 Proben von Obst und Gemüse, wobei 9 Proben beanstandet wurden. Eine Häufung bei be-stimmten Obst- und Gemüsearten wurde nicht festgestellt. Erdbeeren und Kopfsalat waren die Arten, wo am meisten mehr als drei Rückstände nachgewiesen worden. In einigen Fällen wurden 12 verschiedene Wirkstoffe, jeder für sich allerdings unter der Höchstmenge analy-siert. Dies betraf Dill, Tomaten, Erdbeeren und Tafeltrauben. Kumulative Berechnungen oder Beurteilungen zu Summationswirkungen werden bei PSM nicht durchgeführt.

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Israel

Deutschland

Thailand

Ecuador

Türkei

Spanien

Südafrika

unbekannt

Abbildung 6: Übersicht der HMÜ bei Obst und Gemüse unter Berücksichtigung der Herkunft, einschließlich Einfuhruntersuchungen

Sauerkirsche

Wasserspinat

Koriander (frisch)

Weißkohl

Papaya

Zitrone

Orange

Paprika

Petersilie

Pflaumen

Sternanis

Abbildung 7: Übersicht der HMÜ bei Obst und Gemüse unter Berücksichtigung der

Warenart, einschließlich Einfuhruntersuchungen Insgesamt wurden 0,8 % der untersuchten Proben wegen Höchstmengenüberschreitungen beanstandet (ohne Grenzproben). Die überwiegende Anzahl der Höchstmengenüberschrei-tungen (HMÜ) betraf Erzeugnisse, die von Betrieben in den Verkehr gebracht wurden, wel-

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che nicht in Brandenburg ansässig sind. Derartige Fälle wurden zwecks Prüfung von einzu-leitenden Maßnahmen an die zuständigen Behörden außerhalb Brandenburgs abgegeben. Detailangaben zu den Rückstandsuntersuchungen sind aus Tabelle 27 im Anhang zu ent-nehmen. Die hier aufgeführten Untersuchungen wurden durch weitere Analysen im Rahmen der Ein-fuhruntersuchungen am Flughafen Schönefeld ergänzt, die einen Sonderfall im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung darstellen. Bei 66 Sendungen wurden entsprechende Proben gezogen bei den 21 Höchstgehaltsüberschreitungen von Rückständen bei Koriander und Wasserspinat festgestellt worden sind. Laborseitig wurde 2009 auf ca. 600 verschiedene Wirkstoffe untersucht. In den letzten Jah-ren ergaben sich erhebliche Schwankungen in der Anzahl der nachgewiesenen HMÜ. Tabelle 28: Übersicht zur Anzahl PSM Untersuchungen und HMÜ in den letzten Jahren

PSM 2004 2005 2006 2007 2008 2009*

Anzahl der Unter-suchungen 1167 805 886 926 1099 1211

Anzahl der HMÜ 15 3 5 22 25 30

* einschließlich Einfuhruntersuchungen

2.3.3 Schwermetalle in Lebensmitteln

Innerhalb der Gruppe der Schwermetalle wurden insgesamt 2.380 Analysen auf diverse Schwermetalle durchgeführt. Zur Untersuchung gelangten die unterschiedlichsten Waren-gruppen. Zum Beispiel wurden 43 Fisch- und Fischerzeugnisse auf Quecksilber untersucht, Derartige Erzeugnisse werden artenabhängig, als besonders belastete Lebensmittel ange-sehen. Höchstmengenüberschreitungen wurden in 1 Fall bei einem Seefisch festgestellt. Festzustellen ist aber auch, dass die allgemein als besonders belastet eingestuften Fischar-ten in Brandenburg durch die Überwachung vor Ort nur selten angetroffen werden. Auch unter Beachtung der Vorjahresergebnisse, besteht für die Analyse der Schwermetalle keinen Grund diese in dem bisherigen Umfang weiterzuführen. Eine deutliche Reduzierung der Analysen bei gleichzeitig stärkerer Risikoorientierung wäre angezeigt. Nähere Einzelheiten zeigt Tabelle 29 im Anhang. Tabelle 30: Übersicht Anzahl der Untersuchungen auf einzelne Schwermetalle

Element Anzahl der Untersuchungen / Höchst-mengenüberschreitungen

Cadmium 751 / 0 Blei 748 / 0 Quecksilber 181 / 1 Zink 91 / 0 Arsen 105 / 0 Selen 91 / 0 Nickel 23 / 0 Kupfer 390 / 0

Gesamt 2.380 / 1

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2.4 Lebensmittelbedingte Erkrankungen

Die bei lebensmittelbedingten Erkrankungen anfallenden Daten werden zwischen den Ge-sundheitsämtern und den VLÜÄ auf der Grundlage eines gemeinsamen Erlasses innerkreis-lich ausgetauscht. Dies betrifft gleichartige Erkrankungen ab drei Fällen, die örtlich und zeitlich gehäuft auftreten sowie besonders schwerwiegende Einzelerkrankungen. Es ist allgemein bekannt, dass bei lebensmittelbedingten Erkrankungen von einer erheblichen Dunkelziffer auszugehen ist, nach Literaturangaben wird nur jeder 10. Fall gemeldet oder noch weniger. Aus diesem Grund können die hier zur Verfügung stehenden Daten den Um-fang der tatsächlich aufgetretenen lebensmittelbedingten Erkrankungen nur ansatzweise ab-bilden. Hinsichtlich der Erfassung und Auswertung von Daten über das Auftreten von Zoonosen und Zoonoseerregern entlang der Lebensmittelkette werden die relevanten Daten für Deutschland zentral im Bundesinstitut für Risikobewertung(BfR) zusammengefasst, bewertet und auch veröffentlicht. Ziel ist es dabei, epidemiologische Zusammenhänge besser zu erkennen. Die Anzahl der gemeldeten lebensmittelbedingten Erkrankungsgeschehen ist relativ gering und entspricht mit 18 Fällen in etwa denen des Vorjahres.

0

10

20

30

40

50

60

2004 2005 2005 2007 2008 2009

Jahr

Anz

ahl

Erkrankungsgeschehen

Abbildung 8: Erkrankungsgeschehen 2003 - 2009 Spektakuläre Fälle mit einer Vielzahl von Erkrankten und entsprechende Schlagzeilen in den Medien, wie aus früheren Jahren bekannt, sind nicht aufgetreten. Das größte Geschehen be-traf eine Lehrküche mit anschließender Schulspeisung. Erkrankt waren 92 Kinder und 5 Er-wachsene. Salmonellen, Campylobacter oder andere bakterielle Erreger oder deren Toxine konnten nicht nachgewiesen werden, so dass das Geschehen letztlich nicht als lebensmittel-bedingte Erkrankung eingestuft wurde. Das Ergebnis von zwei Stuhlproben deutet eher auf eine Norovirus-Infektion hin. Tabelle 31: Übersicht Anzahl der Erkrankungen je Krankheitsgeschehen

bis 5 6 bis 10 11 bis 20 21 bis 50 51 bis 100 über 100

5 3 7 1 2 0

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Tabelle 32: Übersicht Erkrankungsgeschehen 2004 – 2009 2004 2005 2005 2007 2008 2009

Erkrankungsgeschehen 52 35 33 34 14 18

Anzahl der Erkrankten 566 277 464 586 215 330

Fälle mit abgeklärter Ätiologie 7 7 1 5 2 3

in % 13 20 3 15 14 16

Nach wie vor gelingt es leider nur einen geringen Teil der Fälle ätiologisch abzuklären. Das Spektrum der möglichen bakteriellen Krankheitserreger wird bis auf Campylobacter ssp. routinemäßig abgearbeitet, letztere werden nur sporadisch untersucht. Eine Virusdiagnostik bei Lebensmitteln wird im Landeslabor nicht durchgeführt. Ein eindeutiger Zusammenhang erkrankter Personen und verzehrtem Lebensmittel gelang in drei Fällen. Dabei handelte es sich um Infektionen mit Salmonella Thyphimurium über Flei-scherzeugnisse und mit Salmonella Enteritidis aus Hühnereiern. Tabelle 33: Übersicht der Erkrankungsfälle nach Lebensmittelverzehr mit abgeklärter

Ätiologie

Lebensmittel Erreger sonst. Ursache Herkunftsort Zahl der

Erkrankten

Hackepeter S. Thyphimurium Privathaushalt 2

Hackfleich/Schweinefleisch S. Thyphimurium Privathaushalt 4

Hühnereier S. Enteritidis Kinderheim 10

Im Rahmen differentialdiagnostischer Stuhluntersuchungen der Gesundheitsämter wurden mehrfach Noroviren festgestellt, wobei diese Infektionen eher durch eine Übertragung von Mensch zu Mensch, als durch das Lebensmittel begründet sind und deshalb auch nicht vor-rangig den Lebensmitteln als übertragende Agens zugerechnet werden können. Erschwerend für die Ermittlungen ist die Tatsache, dass es sich bei den angeschuldigten Le-bensmitteln sehr oft um zusammengesetzte Speisen handelt, d.h. ursächlich kommen eine Vielzahl von unterschiedlichen Lebensmitteln in Betracht, von denen in der Regel meist keine Rückstellproben zur Verfügung stehen. Im Berichtsjahr handelte es sich bei den angeschul-digten Lebensmitteln überwiegend um zusammengesetzte Lebensmittel. Kindereinrichtungen und private Haushalte waren die Orte, die am meisten betroffen waren, wie aus siehe Tabelle 34 im Anhang erkennbar. Als häufigste Maßnahmen im Zusammenhang mit lebensmittelbedingten Erkrankungen wur-den durch die Überwachungsbehörden Proben gezogen, Hygienetests durchgeführt und eine Intensivierung der Reinigung und Desinfektion angeordnet.

2.5 Zentrale Programme

Der Nationale Rückstandskontrollplan (NRKP) ist mit Abstand das umfangreichste zentra-le Überwachungsprogramm. Insgesamt wurden dafür 11.332 Proben untersucht. Beanstandungen bzw. Auffälligkeiten ergaben sich lediglich bei 6 Proben (0.05 %), wobei Wildscheine im Vordergrund standen. Bei ihnen wurden 2x Pflanzenschutzmittel (DDT) nachgewiesen, die aus der natürlichen Umweltbelastung resultieren. Weiterhin wurden 2x erhöhte Cadmiumgehalte und 1x zu hohe Bleigehalte ermittelt. Lediglich bei einem Mast-schwein wurde die verbotene pharmakologisch wirksame Substanz Metronidazol nachge-wiesen. Deren Anwendung als Antibiotika, ist bei Lebensmittel liefernden Tieren in der EU

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generell verboten. Verfolgsuntersuchungen im Bestand erbrachten keinen Hinweis auf uner-laubte Anwendungen. Insgesamt stellt sich die Situation hinsichtlich der Rückstandsbelastung und der unsachge-mäßen Tierarzneimittelanwendung bei Lebensmitteln tierischer Herkunft in Brandenburg als unauffällig dar. Dies entspricht auch den Bewertungen der Vorjahre. Es wäre an der Zeit das Programm deutlich herunterzufahren und die an sich angespannte Überwachung zu entlas-ten. Dem entgegenstehende Vorschriften müssten entsprechend verändert werden. Im Rahmen des bundesweiten Überwachungsplanes (BÜp) waren für Brandenburg 245 Untersuchungen von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen sowie 131 Betriebskontrollen mit einhergehender Probenahme in ausgewählten Warengruppen bzw. Betriebsarten vorge-sehen. Die Planzahlen wurden bei den Betriebskontrollen erfüllt. Dagegen wurden die Pro-benzahlen nicht immer ganz erreicht, insbesondere weil die dazu erforderlichen Hersteller-proben infolge des nicht ausreichenden Vorhandenseins entsprechender Betriebe in Bran-denburg nicht zu erbringen waren. Die Betriebskontrollen erbrachten teilweise sehr unbefriedigende Ergebnisse. Ein Punkt be-leuchtete das Hygienemanagement von Speisen in 37 Krankenhäusern. In 11 Einrichtungen wurden keine mikrobiologischen Eigenkontrollen durchgeführt, 6x war der innerbetriebliche Transport und Verteilung zu beanstanden. Weitere Betriebskontrollen betrafen die hygienische Herstellung und Vermarktung von Sushi. Jeder der 10 kontrollierten Betriebe hatte mindestens eine Beanstandung, in der Regel aber mehrere. Besonders häufig wurden Mängel beim HACCP-Konzept, bei der Personalschu-lung, der Reinigung und Desinfektion sowie der Aufstellung und Einhaltung von Hygienere-gelungen vorgefunden. Darüber hinaus war eine Sushi-Probe mit E. coli bakteriell verunrei-nigt. Ein nächster Punkt beschäftigte sich mit der Ermittlung des Sachstandes zum Umgang mit Allergenen und deren Kennzeichnung in verpackten Waren im Handwerk. Einbezogen waren überwiegend Fleischereien und Bäcker, insgesamt 43 Betriebe. Mehr als die Hälfte davon hatte nur unzureichende Kenntnis über Allergene und deren Kennzeichnung. Letztlich wurde die Beschaffenheit von Kochschinken und Schinkenimitaten in 41 Betrieben der Gastronomie überprüft. In 25 Fällen war die Bezeichnung auf der Speisekarte nicht zu-treffend oder entsprach nicht der in den Lieferpapieren. Im Rahmen des Programms wurden weiterhin 227 Proben zu 11 ganz unterschiedlichen Sachverhalten beprobt und untersucht. Beanstandungen gab es sechs. Davon besonders relativ häufig 4x erhöhte Aluminiumgehal-te in Kernfruchtsäften und Nektaren (18 Proben), 1x Salmonellen in Halva und 1x zu hoher Fettgehalt in fettreduzierten oder fettarmen Wurstwaren. jeweils 20 Proben) Die ungünstigen Ergebnisse der Betriebskontrollen müssen Anlass sein, diese Betriebsarten mehr in den Focus der Überwachung zu rücken und gegebenenfalls die Risikoeinstufung im Sinne einer häufigeren Kontrolle zu ändern. Für das Lebensmittel-Monitoring waren insgesamt 140 Proben geplant die auch realisiert worden sind. Im Rahmen des Warenkorbs wurden Ziegenkäse, Pflanzenmargarine, Blumen-kohl, Auberginen und Aprikosen beprobt. Von den sechs zur Auswahl stehenden Projekten, hat sich Brandenburg an vier beteiligt. Je nach Probe, war das analysierte Parameterspekt-rum ganz unterschiedlich, wobei PSM-Rückstände und Mykotoxine im Vordergrund standen. Lebensmittelrechtliche Beanstandungen wurden im Rahmen dieses Programms, im Gegen-satz zum Vorjahr, nicht gefunden. Auf den nicht riskoorientierten Ansatz des Monitorings wurde bereits hingewiesen.

2.6 Dioxine und dioxinähnliche PCB

Dioxine und dioxinähnliche Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PCB) sind ubi-quitär, so dass sich eine Aufnahme nicht gänzlich vermeiden lässt. Im Rahmen der chroni-schen Toxizität wird auf die tumorpromovierende Wirkung in der Literatur hingewiesen. Auf-grund ihres hohen gesundheitlichen Risikos ist deshalb der Eintrag in die Nahrungskette so gering wie möglich zu halten, wozu auch die unbedingte Einhaltung der Höchstmengen zählt.

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Auch wenn die Überwachung 2009 nicht wie im Vorjahr unmittelbar mit größeren Dioxin - geschehen bei Lebensmitteln und Futtermitteln konfrontiert worden ist, bleibt die Problematik aktuell. Während sich auf Grund neuer Messergebnisse die Lage bei den Havelaalen ent-spannt hat, weisen Messergebnisse bei Lebern von Schafen und Rindern, insbesondere bei der Elbdeichbeweidung, auf zum Teil erhebliche Höchstmengenüberschreitungen hin. Schaf-lebern aus bestimmten Gebieten werden deshalb nicht mehr in den Verkehr gebracht, es sei denn es werden tierbezogene Einzeluntersuchen mit negativem Ergebnisse durchgeführt, was aber praktisch schon aus Kostengründen nicht realisiert wird. Bezüglich der Rinder ist die Datenlage für Brandenburg gegenwärtig noch nicht ausreichend, hier wird noch die Auswertung eines bundesweiten Monitorings abgewartet, bevor weitere Festlegungen getroffen werden. Einschränkungen bei der Bewirtschaftung bzw. Deichbewei-dung sind 2010 zu erwarten, möglicherweise auch ein Verkehrsverbot wie bei den Schafle-bern. Insofern ist die mögliche Neubewertung der Dioxingehalte in Lebern von Schafen und Rindern das derzeit wichtigste aktuelle Problem der Lebensmittelüberwachung in Branden-burg.

2.7 Schnellwarnung (RASFF, RAPEX)

Die Anzahl der in der Kontaktstelle eingehenden Schnellwarnungen hat sich in den vergan-genen Jahren ständig erhöht, wie die folgende Übersicht verdeutlicht.

Schnellwarnungen 2004 - 2009

4649

53755163

53925611

6159

0

1000

2000

3000

4000

5000

6000

7000

2004 2005 2006 2007 2008 2009

Jahr

Anz

ahl

Abbildung 9: Anzahl der Schnellwarnungen für Lebensmittel und Futtermittel EU-weit von 2000 bis 2009

Von den 6.159 Schnellwarnungen (mit News) innerhalb des RASFF-System bezogen sich auf Lebensmittel 5.709, einschließlich Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt sowie 450 auf Futtermittel. (siehe Punkt 4.2.3) Bezüglich Lebensmitteln war Brandenburg 122x betroffen. Dabei ging es um folgende Gefahrenquellen:

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Tabelle 35: RASFF-Schnellwarnungen an die zuständigen Behörden in Brandenburg weiter geleitet

Klassifizierung der Gefahrenquelle Anzahl Prozent

Migration 28 22,9

Bakterien 21 17,2

Verletzungsgefahr 20 16,3

Gentechnisch veränderte Organismen 20 16,3

Mykotoxine 11 9,0

Zusatzstoffe überhöht/nicht zugelassen 9 7,3

Kontaminanten 7 5,7

Kennzeichnung 3 2,4

Betrug/Verderb 3 2,4

Tierarzneimittelrückstände 1 0,8

Summe 122

Umfangreiche Überwachungsmaßnahmen wurden insbesondere nach Meldungen über gen-technisch veränderte Leinsaat aus Kanada notwendig. Brandenburg hat selbst 12 Meldungen in das System zu Lebensmitteln eingestellt oder als Befundland an das betreffende Sitzland weitergeleitet. Die Tabelle 35 zeigt die Gründe für das gesundheitliche Risiko, die Verkehrsbezeichnungen und die Herkunft der beanstandeten Erzeugnisse. Tabelle 36: Schnellwarnungen, die von Brandenburg zur Einstellung weitergeleitet wurden

Gesundheitliches Risiko Art des Erzeugnisses/Herkunft

Ethephon Roter Paprika (Spanien)

Cadmium Keramikteller (Schweiz)

Salmonellen Halva (Türkei)

Salmonellen Eiermasse (Polen)

Salmonellen Hähnchendönerfleisch (Deutschland)

Histamin Sardinenkonserven (Marokko)

Quecksilber Marlin/ Fischsteak (Indischer Ozean)

4x GVO Leinsaat (Kanada)

Benzo(a)pyren Nahrungsergänzungsmittel (Deutschland)

Zusätzlich zum RASFF wurden weitere 617 RAPEX-Meldungen bearbeitet. Analog zum RASFF hat sich auch hier die Zahl der Meldungen besonders in den letzten beiden Jahren erhöht.

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RAPEX-Meldungen 2005 - 2009

110 134

395

518

617

0

100

200

300

400

500

600

700

2005 2006 2007 2008 2009

Jahr

Anz

ahl

Abbildung 10: RAPEX-Meldungen von 2004 bis 2009 Brandenburg war 48-mal betroffen, wobei es insbesondere um Beanstandungen zu Weich-machern, Azofarbstoffen und Benzolgehalten in Bedarfsgegenständen in Billigangeboten aus Asien ging. Folgende neun Meldungen wurden durch Brandenburg eingestellt oder vorbereitet und an das Sitzland weitergeleitet: Tabelle 37: RAPEX-Meldungen, die von Brandenburg selbst eingestellt oder zur Einstel-

lung weitergeleitet worden

Grund Art des Erzeugnisses/ Herkunft

Benzidin Kappe (China)

Dispersionsorange Kinderkostüm (Indien)

4x Diethylhexylphthalat (DEPH)

1x Kinderkostüm (Indien) 1 x Puppe (China)

1x Lätzchen (Deutschland) 1x Spielzeug-Nuckelflasche (Frankreich)

2x Formaldehyd 1x Holzpuzzle (Holland)

1x Malset (China) DEHP, Polycyclische aromatische Kohlenwasser-

stoffe (PAK) Laufrad (China)

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3 Zusammenfassung / Schlussfolgerungen Von besonderen Krisensituationen und Lebensmittelskandalen, die ihren Ausgang in Bran-denburg hatten, waren wir nicht betroffen. Alle wesentlichen Anforderungen an die Lebens-mittelüberwachung in Brandenburg wurden erfüllt. Ausdruck des hohen Verbraucherschutz-niveaus ist die sehr geringe Anzahl lebensmittelbedingter Erkrankungen. Die Implementie-rung des QM-Systems ist im Bereich der Lebensmittelüberwachung weitgehend abgeschlos-sen, so dass nunmehr alle wichtigen Überwachungstätigkeiten standardisiert auf der Grund-lage von spezifischen Dokumenten durchgeführt werden. Die Anwendung des QM-Systems führt zu einer qualitativen Verbesserung der Überwachung, bedeutet aber auch erhöhte Zeit-aufwendungen. Da für diese Aufgabe in der Regel keine zusätzlichen Personalstellen ge-schaffen werden, geht dies zu Lasten der Kontrollzahlen und der Kontrolltiefe. Es scheint, dass für einige Überwachungsbehörden dies zunehmend nicht mehr in Einklang gebracht werden kann. Die zentrale Erfassung der meisten Daten aus der Überwachung und Untersuchung auf der Grundlage eines einheitlich angewendeten Programms BALVI iP wurde weiter ausgebaut. Als sehr vorteilhaft und zielorientiert wird der zunehmend risikoorientierte Ansatz der Be-triebskontrollen und der Probennahme gesehen. Es gibt aber auch noch Punkte die verbes-serungswürdig sind. So konnte die vorgegebenen Kontrollzahlen nicht in allen Ämtern erfüllt werden. Das Problem eines in diesem Zusammenhang nicht ausreichenden Personal-bestandes wurde in einigen Ämtern erkannt. Hinsichtlich der Untersuchungen befriedigt die Dauer der Untersuchungszeiten bei beanstandeten Proben nicht immer die Erwartungen. Eine grundsätzliche Verbesserung der Situation ist nicht erkennbar. Durch die vorgenommen Betriebskontrollen im Rahmen des bundesweiten Überwachungsprogramms wurde deutlich, dass für bestimmte lebensmittelrechtliche Sachverhalte mehr Überwachungsbedarf besteht. 4 Amtliche Futtermittelüberwachung in Brandenburg - Aufgaben, Struktur,

personelle Ausstattung, allgemeine Grundsätze der Ü berwachung und Ergeb-nisse

4.1 Aufgaben

In den vergangenen Jahren hat sich der Ansatz der Futtermittelüberwachung weg von der im Vordergrund stehenden Leistung der Nutztiere hin zur Sicherheit der vom Tier stammenden Lebensmittel gewandelt. Der heutige europäische Grundsatz heißt, die Sicherheit von Le-bensmitteln beginnt mit sicheren Futtermitteln. Insofern dienen die Aufgaben der Futtermit-telüberwachung ebenso dem Verbraucherschutz wie die der Lebensmittelüberwachung und sind als gleichrangige hoheitlich staatliche Aufgaben anzusehen. Sichergestellt werden soll die Unbedenklichkeit der vom Tier gewonnen Lebensmittel für die menschliche Gesundheit, die Tiergesundheit und die Verhinderung der Gefährdung des Naturhaushaltes über Aus-scheidungen von unerwünschten Stoffen, die im Futtermittel enthalten sind. Im Zusammen-hang mit der Durchsetzung futtermittelrechtlicher Vorschriften geht es zum Beispiel auch um die Beachtung von Verfütterungsverboten, die Überwachung der Kennzeichnung im Sinne einer Irreführung oder einer krankheitsbezogenen Werbung. Darüber hinaus bezieht sich die Tätigkeit der Futtermittelüberwachung auch auf die Kontrolle der Einhaltung von Vorschriften im Heimtierbereich. In Brandenburg waren 2009 insgesamt 60 Hersteller von Mischfuttermitteln sowie Vormi-schungen, 870 Hersteller von Einzelfuttermitteln, 457 Futtermittelhändler, 114 Lagerbetriebe, 107 Spediteure sowie 4.786 Futtermittelunternehmer der landwirtschaftlichen Primärproduk-tion registriert. Davon waren insgesamt 16 Betriebe nach der Futtermittelhygieneverordnung bzw. nach der Futtermittelverordnung zugelassen. Darüber hinaus sind 1077 Futtermittelbe-triebe erfasst, die weder zugelassen noch registriert sind.

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4.2 Struktur

Die Überwachung der Futtermittel im Land Brandenburg ist zweigeteilt. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind zuständig für die Kontrolle der Einhaltung der futtermittelrechtlichen Vorschriften bei Landwirten. Die gewerbliche Futtermittelherstellung, die Futtermittellager-stätten, die Futtermitteltransporteure und der Futtermittelhandel unterliegen der Zuständig-keit des LVLF. Zudem werden durch das LVLF kreisübergreifende koordinierende und aus-wertende Tätigkeiten sowie das Schnellwarnsystem betreffende Futtermittelvorgänge ausge-führt. In den Landkreisen und kreisfreien Städten ist die Futtermittelüberwachung in der Mehrzahl in den gleichen Ämtern wie die Lebensmittelüberwachung integriert. Es gibt aber auch Fälle, wo die Aufgabe im Landwirtschaftsamt oder im Amt für Wirtschaftsförderung angesiedelt ist. Die Untersuchung der Futtermittelproben erfolgt durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg an den Standorten Potsdam, Frankfurt (Oder) und Berlin.

4.3 Personelle Ausstattung

Insgesamt stehen für die amtliche Futtermittelüberwachung im Land 16,5 Futtermittelkontrol-leure zur Verfügung. In den Landkreisen arbeiten jeweils 0,4 bis 1,5 Futtermittelkontrolleure. In den kreisfreien Städten ist die Zahl deutlich geringer, da sich hier vergleichsweise wenig überwachungsbedürftige Betriebe befinden. Die in die Zuständigkeit des LVLF fallenden Un-ternehmen werden von vier Futtermittelkontrolleuren landesweit überwacht. Um die Tätigkeit als Kontrolleur der Futtermittelüberwachung ausüben zu können, beendeten vier neue Fut-termittelkontrolleurinnen in einem Sachkundelehrgang für Futtermittelkontrolleure ihre um-fassende Ausbildung. Zwei neue Futtermittelkontrolleure haben im Oktober 2009 ebenfalls die notwendige Ausbildung in einem Sachkundelehrgang für Futtermittelkontrolleure begon-nen. Die bisher in der Futtermittelüberwachung tätigen Kontrolleure sind durch Weiterbildun-gen auf dem aktuellsten Stand der futtermittelrechtlichen Vorschriften. Dazu sind durch das MLUV und das LVLF Weiterbildungsveranstaltungen hinsichtlich der neuen Kennzeich-nungsvorschriften bzw. Anwenderschulungen zur Spezialsoftware BALVI iP. angeboten wor-den. Eine vollständige Übersicht über die personellen Ressourcen zeigt Tabelle 44 im Anhang.

4.4 Allgemeine Grundsätze der Überwachung

Die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelgesetz-buches ist Aufgabe der zuständigen Behörden. Dazu haben sie sich durch regelmäßige Überprüfungen und Probenahmen davon zu überzeugen, dass die Vorschriften eingehalten werden. Die Überwachung der Betriebe erstreckt sich über die Ebenen des Erzeugens, des Herstel-lens, des Transportierens, des Lagerns, des Inverkehrbringens und des Verfütterns. Die Kontrollen erfolgen in der Regel unangemeldet und auf der Grundlage einer betriebsspezifi-schen Risikoeinstufung des Futtermittelunternehmens über eine Spezialsoftware (BALVI iP). Zu den Daten haben nur berechtigte Beschäftigte der einzelnen Behörden Zugriff. Faktoren zur Risikoeinstufung eines Betriebes sind die Betriebsart und damit zusammenhängende Risikokriterien. Für die Einstufung der Mischfutterhersteller werden beispielsweise Art und Anzahl der her-gestellten Erzeugnisse, die Produktionsmengen, die Funktionsfähigkeit des Hygienemana-gements und der Eigenkontrollen, die Qualifikation des Personals und die Mängel und Bean-standungen in der Vergangenheit berücksichtigt. Ziel der programmgestützten Einstufung ist eine dem Risiko angemessene Kontrollhäufigkeit, hier zwischen zweijährlich, jährlich und 3x im Jahr, sowie eine weitgehend gleiche Überwachung vergleichbarer Betriebe. Für die Land-kreise und kreisfreien Städte erfolgt die Einstufung der Landwirtschaftsbetriebe ebenfalls programmgestützt. Hier liegt die Mindestkontrollhäufigkeit zwischen jährlich, zwei- und drei-jährlich.

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Für die überwiegende Anzahl der Futtermittelbetriebe besteht eine Registrierungspflicht. Diese ist verbunden mit näheren Angaben des Futtermittelunternehmers zum Standort, zur beabsichtigten Tätigkeit und zum Erzeugnis. Darüber hinaus gibt es eine deutlich geringere Zahl von Betrieben, die zwar überwacht werden, aber nicht registriert sind. Dabei handelt es sich um Betriebe von per se geringerem Risiko wie z. B. der Einzelhandel mit Heimtierfutter. Für einige besonders relevante Betriebsarten, wie Trocknungsbetriebe, in denen das Futter-mittel unter direkter Einwirkung von Verbrennungsgasen getrocknet wird, besteht eine ge-sonderte Zulassungspflicht. Auch für die Verwendung von Fischmehl und Blutmehl zur Her-stellung von Mischfuttermitteln besteht eine gesonderte Zulassungspflicht. Die Betriebskontrollen beinhalten die Prüfung des Betriebes, die Kontrolle der Unterlagen sowie die Beprobung der Futtermittel. Bei den Mischfutterherstellern werden u. a. geprüft:

• die Qualität der Futtermittelrohstoffe und der hergestellten Mischfuttermittel • die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für die Verwendung von Zusatzstoffen • die Einhaltung der vorgeschrieben Kennzeichnung • der Zustand und die Sauberkeit der Anlagen und Geräte • die Dokumentation und Rückverfolgbarkeit • das Verfahren der Gefahrenanalyse und der kritischen Kontrollpunkte (HACCP)

4.4.1 Probenahme

Auf der Grundlage eines zentral vorgegebenen mehrjährigen nationalen Kontrollplans für Deutschland werden die Probenart und die zu untersuchenden Parameter vorgegeben. Pro-benahmen zur Analyse stellen neben den Buch- und Betriebskontrollen einen wesentlichen Bestandteil der Arbeit der Futtermittelüberwachung dar. Die Auswahl der Proben erfolgt auf der Grundlage des Rahmenplans der Kontrollaktivitäten auf dem Futtermittelsektor. Die bei der Kontrolle festgestellten Risiken und Beanstandungen werden dabei berücksichtigt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, durch die Futtermittel-kontrolleure nach eigenem Ermessen eine Auswahl zu treffen. Für Sachverhalte, die von speziellem Landesinteresse sind, werden gesonderte Untersuchungsprogramme realisiert.

4.4.2 Sonstige Instrumente der Überwachung

Die Überwachung der Futtermittel erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie bei Lebensmit-teln. Insofern treffen die bereits erfolgten Ausführungen zum Qualitätsmanagement-System, zum Verbraucherinformationsgesetz, zur Information der Öffentlichkeit, zum Schnellwarnsys-tem, zur Rückverfolgbarkeit, zur Erhebung von Gebühren sowie zu Maßnahmen bei Rechts-verstößen für die Futtermittel gleichermaßen zu.

4.5 Ergebnisse der Überwachung

4.5.1 Betriebskontrollen

Zur Überwachung der Einhaltung geltender futtermittelrechtlicher Vorschriften werden durch die Überwachungsbehörden regelmäßig Überprüfungen und Probenahmen durchgeführt.

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Tabelle 38: Anzahl der zu überwachenden Unternehmen 2007 bis 2009

Betriebsart 2007 2008 2009

Einzelfutterhersteller 536 632 870

Vormischungshersteller 2 2 2

Mischfutterhersteller 45 49 58

Handelsbetriebe 709 681 773

Lagerbetriebe 95 88 114

Spediteure 87 91 107

Landwirte 5.350 5.508 5.547

Insgesamt 6.824 7.051 7.471 Von insgesamt 7.471 zu überwachenden Futtermittelunternehmen wurden 2.035 Betriebe auf der Grundlage der Risikoeinstufung kontrolliert. Eine entsprechende Einstufung in Risi-kogruppen ist gegenwärtig fast abgeschlossen. Betriebe mit Beanstandungen bei vorausgegangenen Prüfungen oder hohem Risikopotential wurden mehrmals aufgesucht, daraus ergab sich eine Gesamtzahl von 3.039 Betriebsprü-fungen. Dabei wurden bei 207 Betrieben Beanstandungen ermittelt, was einer Beanstan-dungsquote von 6,8 % entspricht. Tabelle 39: Anzahl der Betriebsprüfungen in den Jahren 2007 bis 2009

Betriebsart 2007 2008 2009

Einzelfutterhersteller 199 280 286

Vormischungshersteller 11 15 11

Mischfutterhersteller 138 124 96

Handelsbetriebe 587 459 397

Lagerbetriebe 44 25 34

Spediteure 9 7 17

Landwirte 3.204 2.571 2.198

Insgesamt 4.192 3.481 3.039 Die Anzahl der Betriebskontrollen ist allgemein bei den Landwirten und den gewerblichen Futtermittelherstellern und -händlern gesunken. Das könnte am erhöhten Schulungs- und Eingabeaufwand des anzuwendenden Bearbeitungsprogramms BALVI i.P. liegen. Auch für die Abarbeitung von Checklisten und Risikobewertungen für jedes einzelne Futtermittelun-ternehmen ist ein sehr hoher Zeitaufwand notwendig. Die Einführung von Qualitätsmanagement–Systemen für den Bereich Futtermittel und die damit verbundene Vorbereitung zu den in den einzelnen Organisationseinheiten erforderli-chen Audits erfordert ebenfalls einen sehr hohen Verwaltungsaufwand. In einigen Landkreisen wird die durch QM-Dokumente festgelegte Kontrollhäufigkeit entspre-chend der Risikobewertung nicht erreicht.

4.5.2 Maßnahmen bei Rechtsverstößen

Verstöße gegen futtermittelrechtliche Vorschriften wurden von den Überwachungsbehörden im Jahr 2009 mit insgesamt 319 mündlichen Belehrungen und 40 Verwarnungen geahndet. In 73 Fällen wurden Maßnahmen nach § 39 LFGB angeordnet. Dazu zählen u. a. das vorü-bergehende Verbot des Inverkehrbringens von Futtermitteln, die Sicherstellung von nicht

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sicheren Futtermitteln, die Anordnung von Eigenkontrollen, die Überwachung einer Maß-nahme sowie die unschädliche Beseitigung von Erzeugnissen. Es wurde ein Bußgeldverfah-ren eingeleitet, ein Verfahren abgeschlossen und ein Verfahren eingestellt. Die Höhe der vereinnahmten Bußgelder belief sich auf 350,00 €, von vereinnahmten Verwarngeldern auf 70,00 €. 51 Verfahren wurden zuständigkeitshalber an Behörden außerhalb von Brandenburg abge-geben. An andere Mitgliedsstaaten wurden keine Verfahren abgegeben. Tabelle 40: Maßnahmen bei Beanstandungen, Verwarnungen und Bußgelder

Überwachungsbehörde Maßnahmen

nach § 39 LFGB

Verwarnungen Bußgeldver-fahren

LVLF 19 2 0

Landkreise und kreisfreie Städte 54 38 1

Insgesamt 73 40 1

4.5.3 Schnellwarnungen

Im Rahmen des Schnellwarnsystems gab es im Berichtsjahr 450 Meldungen zu Futtermit-teln. Davon war Brandenburg 6-mal betroffen, wovon eine Meldung durch Brandenburg selbst eingestellt wurde. Diese betraf Salmonellen in Getreideschrot. Tabelle 41: Futtermittel-Schnellwarnungen an die zuständigen Behörden in Brandenburg

weitergeleitet bzw. selbst eingestellt

Grund Art des Erzeugnisses/ Herkunft

2x Salmonellen in Getreideschrot Ergänzungsfuttermittel / Deutschland

3x Nicht zugelassene Maislinie MON 88017 in Sojaextraktionsschrot Einzelfuttermittel Sojaextraktionsschrot / USA

1x Nicht zugelassene, gentechnisch veränderte Leinsaat Ergänzungsfuttermittel Leinsaat / Kanada

4.5.4 Probenahmen zur Analyse

Die Anzahl der zu entnehmenden Proben wird durch die Vorgaben des Rahmenplanes der Kontrollaktivitäten (RPK) im Futtermittelsektor und durch die bei der Prüfung vorgefundene Situation im Betrieb bestimmt. Dabei sind durch die Futtermittelkontrolleure die Vorschriften der Futtermittel-Probenahme-und-Analyseverordnung zu beachten. Die Anzahl der Probenahmen verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 5,6 % auf 1.066 Proben, die Beanstandungsquote sank um 2 %.

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Anzahl der Probenahmen und Beanstandungen von Futte rmitteln von 2004 bis 2009

0

200

400

600

800

1000

1200

1400

1600

1800

2000

2004 2005 2006 2007 2008 2009

Jahr

AnzahlProben

Beanstandungen

Abbildung 11: Anzahl der Probenahmen und Beanstandungen von Futtermitteln von 2004 bis 2009

Die Ergebnisse der Untersuchung von Futtermitteln in zusammengefasster Form sind in der Tabelle 45 des Anhangs dargestellt. Die Ergebnisse der Parameter im Einzelnen: Inhaltsstoffe: Die Anzahl der Bestimmungen auf Inhaltsstoffe betrug im Berichtsjahr 1.843 Analysen, die Beanstandungsquote ist im Vergleich zum Vorjahr um 9,5 Prozentpunkte gesunken. Die höchsten Beanstandungen waren bei Rohfett, Rohasche, Methionin und Calcium zu finden. Energie: Für die praktische Fütterung, für die Rationsberechnung bzw. Rationszusammenstellung sowie zur Qualitätsbeurteilung von Futtermitteln kommt der Energiebestimmung ein zentraler Stellenwert zu. Im Jahr 2009 wurden 116 Energiebestimmungen durchgeführt, 2,5 % weniger als 2008. Die Beanstandungsquote für den Energiegehalt ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Zusatzstoffe: Futtermittelzusatzstoffe sind Stoffe, die Futtermitteln in geringen Mengen zugesetzt werden, um bestimmte Wirkungen zu erzielen. Der Dosierungsbereich ist durch Mindest- und Höchstgehalte eingegrenzt. Die deklarierten Zusatzstoffgehalte in den kontrollierten Misch-futtermitteln wurden 2009 bei ca. jeder siebenten Probe nicht eingehalten. In der Mehrzahl wurden bei Herstellern und Händlern Überschreitungen der zugesicherten Qualität festge-stellt (Abweichungen von deklarierten Gehalten). Hier wurden die abweichenden Gehalte von z.B. Monensin-Natrium, Vitamin A, Zink und Selen beanstandet. Die Mehrzahl der Beanstandungen musste wegen Unter- bzw. Übergehalten an Futtermittel-Zusatzstoffen in Mischfuttermitteln (92 Beanstandungen, davon 16 Überschreitungen Höchstgehalt) ausgesprochen werden. Bei den Spurenelementen wurden 205 Untersuchun-gen durchgeführt (43 Beanstandungen, davon 5 Überschreitungen; 1 bei Jod, 3 bei Zink, 1 bei Selen). Die Ergebnisse der Untersuchungen von Zusatzstoffe sind in Tabelle 42 darge-stellt.

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Für die Verschleppung von Kokzidiostatika standen ab Juli 2009 mit der 37.Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung Rückstandshöchstwerte an Kokzidiostatika in Futter-mitteln für Nicht-Zieltierarten zur Verfügung. Die Höchstgehalte gelten nur, wenn die Gehalte an dem jeweiligen Wirkstoff in den Futtermitteln auf eine Verschleppung zurückzuführen sind. Insgesamt sind 70 Untersuchungen auf Kokzidiostatika durchgeführt worden, 12 davon wurden beanstandet. Überschreitungen des Höchstgehaltes gab es bei Maduramicin-Ammonium-Alpha und Monensin-Natrium. Tabelle 42: Untersuchungen von Zusatzstoffen in Mischfuttermitteln

Zusatzstoff Unter-suchungen Beanstandungen %

Kokzidiostatika 70 12 17 dar. Höchstgehaltüberschreitungen 5 7 Vitamine 302 29 10 dar. Höchstgehaltüberschreitungen 4 1 Spurenelemente 205 43 21 dar. Höchstgehaltüberschreitungen 5 2 sonstige Zusatzstoffe 49 8 16 dar. Höchstgehaltüberschreitungen 2 4

Insgesamt 626 92 15

dar. Höchstgehaltüberschreitungen 16 3

Unerwünschte Stoffe und Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln: Die in den Vorjahren festgelegten Vorgaben zur Untersuchung auf unerwünschte Stoffe sind im gleichen Umfang beibehalten worden. Die Untersuchungen im Rahmen des Dioxinmonito-rings auf Überflutungsflächen der Elbe sind 2009 abgeschlossen worden. Auch sind, wie in den vergangenen Jahren, Einzelbestimmungen auf Mykotoxine in Einzel- und Mischfuttermitteln durchgeführt und in Form der Statuserhebung erfasst worden. Ziel dieser Statuserhebung war die mehrjährige Beobachtung der Belastung von Einzel- und Mischfuttermitteln, um über die Notwendigkeit der Festlegung von Höchstgehalten für be-stimmte Mykotoxine auf EU-Ebene vorzubereiten. Insgesamt sind 2009 58 Proben auf Dioxin untersucht worden. Dabei gab es keine Bean-standungen. Tabelle 43: Untersuchungen auf unerwünschte Stoffe und Rückstände von Schädlings-

bekämpfungsmitteln

Parameter Unter-suchungen Beanstandungen %

Aflatoxin B1 68 - -

Schwermetalle 459 - -

Chlorierte Kohlenwasserstoffe 601 - -

Dioxine u. PCB 106 - - Sonstige unerwünschte Stoffe (u. a. Mutterkorn) 37 1 3

unerwünschte Stoffe ohne Höchstgehalt 409 0 0

Schädlingsbekämpfungsmittel 607 0 0

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Unzulässige und verbotene Stoffe: Nach wie vor war die nicht erlaubte Verschleppung von Tierarzneimitteln und Zusatzstoffen in Futtermittel für Tiere, für die sie nicht bestimmt waren, ein wesentlicher Kontrollschwer-punkt für die Futtermittelüberwachungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Nicht mehr als Zusatzstoffe zugelassene Stoffe sind bei den Kontrollen kaum noch aufgefal-len, deshalb wurden die Vorgaben zur Kontrolle nicht mehr erweitert. Bei den mit 55 % unter dem Vorjahr liegenden 122 Untersuchungen auf verbotene Stoffe handelt es sich um Kontrollen, inwieweit in Futtermitteln gebeiztes Getreide, Verpackungs-reste, behandeltes Holz, Kot oder Ähnliches enthalten sind. Dabei ergaben sich keine Bean-standungen. Von 1.733 Untersuchungen auf Verschleppungen von pharmazeutisch wirksa-men Substanzen wurden 9 Proben beanstandet. Hierbei handelte es sich überwiegend um Kokzidiostatika in Mischfuttermitteln bei Erzeuger-Hersteller-Handels-Lager- und Transport-betrieben.

Untersuchungen auf unzulässige Stoffe von 2004 bis 2009

0

500

1000

1500

2000

2500

3000

3500

4000

2004 2005 2006 2007 2008 2009

Jahr

Anz

ahl

de

r U

nter

such

unge

n Verbotenes tierisches Proteinnach VO (EG) Nr. 999/2001

Verbotene Stoffe nach Anlage 6

Verschleppung vonpharmazeutisch wirksamenSubstanzen

Abbildung 12: Untersuchungen auf unzulässige Stoffe in Futtermitteln Untersuchungen auf mikrobiellen Verderb: Im Jahr 2009 wurden insgesamt 58 Einzelfuttermittel und 78 Mischfuttermittel mikrobiolo-gisch untersucht und beurteilt. Davon waren bei Einzelfuttermitteln 13 Proben und bei Misch-futtermitteln 8 Proben zu beanstanden. Kontrolle der Zusammensetzung von Mischfuttermitteln: Die mikroskopische Untersuchung von Mischfuttermitteln dient der Überprüfung der Einhal-tung der Deklaration. Da die entsprechend anzugebenden Anteile auf der Deklaration an-zugeben sind, werden die von den Futtermittelunternehmen gemachten Angaben mit Hilfe der Mikroskopie untersucht. Insgesamt wurden 100 Mischfuttermittel auf die Zusammenset-zung überprüft, 36 davon wurden beanstandet. Kontrolle der Angaben zu GVO: Futtermittel, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus solchen bestehen bzw. aus GVO hergestellte Futtermittel, dürfen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Ge-sundheit von Mensch und Tier oder die Umwelt haben. Durch die Futtermittelüberwachungs-behörden sind im Berichtsjahr 2009 insgesamt 47 Proben auf gentechnisch veränderte Or-ganismen in Futtermitteln untersucht worden. 20 Proben wurden dabei bei Mischfuttermitteln untersucht. Weiterhin wurden Kontrollen hinsichtlich der Deklaration von gentechnisch ver-änderten Organismen durchgeführt. Beanstandet wurden drei Proben bei Einzelfuttermitteln

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(Getreide und Ölsaaten) und vier Proben bei Mischfuttermitteln. Beanstandungen hinsichtlich einer nicht zugelassenen Maislinie MON 88017 in Sojaextraktionsschrot und von nicht zuge-lassener, gentechnisch veränderter Leinsaat waren Bestandteile von Schnellwarnungen. Vergleich der Ergebnisse zu den Vorgaben im Rahmenplan der Kontrollaktivitäten (RPK): Die vorgegebenen Analysenzahlen für Zusatzstoffe und gentechnische Veränderungen konnten nicht erreicht werden. Die hohe Zahl an Ergebnissen bei Schädlingsbekämpfungs-mitteln, unzulässigen Stoffen und verbotenen Stoffen resultiert aus der Tatsache, dass eine Vielzahl von Wirkstoffen durch sogenannte Multimethoden bestimmt und damit gleichzeitig mehrere Wirkstoffe erfasst werden. Die Vorgaben laut Rahmenplan der Kontrollaktivitäten, die Anzahl der Analysen und deren Erfüllung sind in Tabelle 46 des Anhanges dargestellt.

4.5.5 Sonstige Prüfungen

Entsprechend den Vorgaben des Rahmenplans der Kontrollaktivitäten wurden Untersuchun-gen auf Ambrosiasamen, Melamin, genetisch veränderte Organismen und Salmonellen durchgeführt. Insgesamt erfolgten z.B. 33 Kontrollen auf Salmonellen in Einzelfuttermitteln und 37 in Mischfuttermitteln. Die Überprüfung der formalen Kennzeichnungsvorschriften bei einheimischen Produkten erfolgte 2009 in 3.732 Fällen. Dabei wurden 204 Mischfuttermittel beanstandet. Bei Einfuh-ren aus anderen Mitgliedsstaaten wurden 47 Kontrollen durchgeführt mit insgesamt 5 Bean-standungen bei Mischfuttermitteln. Gemäß den Vorgaben zum Landessonderprogramm 2009 wurden durch die Futtermittelkon-trolleure des Landesamtes für Verbraucherschutz und der Landkreise insgesamt 1903 Be-triebe auf die Einhaltung der Anforderungen zur Rückverfolgbarkeit überprüft. Dabei sind 147 Betriebe mit Mängeln beanstandet worden. Das entspricht einer Beanstandungsrate von 7,7 %. Wie die Kontrollen der Rückverfolgbarkeit auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Ver-triebsstufen (von der Futtermittelprimärproduktion bis zum Inverkehrbringen von Futtermit-teln) gezeigt haben, sind die Wege der Futtermittel nicht in jedem Fall nachvollziehbar. Häufige Beanstandungsgründe waren:

- unübersichtliche Dokumentation und Buchführung - fehlende Einkaufsbelege (Lieferscheine, Rechnungen, Kassenbelege) - fehlende Ausgangsbelege für Futtermittel aus eigener Erzeugung - fehlende Rückstellproben - Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine nicht eingehalten. Die Überwachungsbehörden haben mit folgenden Maßnahmen auf die Mängel in der Rück-verfolgbarkeit reagiert:

- Hinweise - Belehrungen/ Beratungen - Verwarnungen - mündliche und schriftliche Anweisungen/ Auflagen zur Abstellung der Mängel innerhalb

einer bestimmten Frist - Forderung, dass Lieferscheine, Rechnungen bzw. Kaufbelege nachzureichen sind - Dokumentation der Mängel in Kontrollberichten/Betriebsakten - Ordnungsverfügungen.

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5 Zusammenfassung Die Futtermittelüberwachung im Land Brandenburg erfolgte im Jahr 2009 gemäß dem Über-wachungsauftrag. Von insgesamt 7.471 zu überwachenden Futtermittelunternehmen wurden 2.035 Betriebe kontrolliert. Betriebe mit Beanstandungen bei vorausgegangenen Prüfungen oder hohem Risikopotential wurden mehrmals aufgesucht. Insgesamt fanden 3.039 Betriebsprüfungen mit 207 Beanstandungen statt. (7 %) Die Anzahl der Probenahmen verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 5,6 % auf 1.066 Probenahmen. 19 % der Proben wurden beanstandet, wovon am meisten Vormischungen betroffen waren. Die Anzahl der Bestimmungen auf Inhaltsstoffe ist gegenüber dem Vorjahr auf 1.843 Proben gestiegen. Dabei gab es 57 Beanstandungen. Die Anzahl der Bestimmun-gen auf Zusatzstoffe ist auf 626 gesunken. 92 Proben wurden beanstandet. Die Untersuchungen im Rahmen des Landesprogramms Dioxinmonitoring auf Überflutungs-flächen der Elbe sind 2009 abgeschlossen worden. Insgesamt sind 58 Proben auf Dioxin untersucht worden. Dabei gab es keine Beanstandungen. In den Betrieben wurde die Möglichkeit der Rückverfolgbarkeit der Ausgangs- und der Fer-tigerzeugnisse geprüft. Es galt u. a. festzustellen, wie die Betriebe auf mögliche Störfälle reagieren und agieren können. Wenn erforderlich, wurde auf Mängel in Bezug auf die Rück-verfolgbarkeit hingewiesen und wurden Möglichkeiten der Beseitigung aufgezeigt. Die Rückverfolgbarkeit kann sich zum einen lediglich auf die Erfassung von Warenein - und -ausgängen beschränken, zum anderen kann sie die gesamten innerbetrieblichen Prozesse umfassen und so eine eindeutige Zuordnung der Waren ermöglichen. Die in den Betrieben jeweils Verantwortlichen wurden darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Genauigkeit der Rückverfolgung letztendlich in einem möglichen Krisenfall darüber entschei-det, welche Mengen an Futtermitteln gesperrt und entsorgt werden müssen. Die Rückver-folgbarkeitssysteme der Betriebe wurden bewertet, die Ergebnisse wurden als neues Kriteri-um in die jährlich vorzunehmende Risikobewertung aufgenommen. Hauptschwerpunkt der Futtermittelüberwachung wird 2010 weiterhin auf die Feststellung und Ahndung von Verstößen bei den Deklarationen gelegt, beispielsweise beim zugesagten Ge-halt an bestimmten Inhalts- und Zusatzstoffen. Für die Kontrolle 2010 sind die folgenden Schwerpunkte gesetzt: 1. Weiterführung des Dioxinprogramms im LVLF und in den Landkreisen,

2. Untersuchung der Verschleppung von Tierarzneimitteln durch die Landkreise,

3. Kontrolle der Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln,

4. risikoorientierte Untersuchung von Geflügelmischfutter auf das Vorhandensein von Sal-monellen,

5. Kontrolle von „ambrosiafrei“ zertifiziertem Futter,

6. Kontrolle der Qualität und des Umgangs mit HACCP-Systemen durch das LVLF

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Anhang Tabellen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung

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Tabelle 1: Anzahl der Bediensteten im Bereich der amtlichen Lebensmittel- überwachung

davon

VLÜA

Bedienstete in der Lebens-mittelüber-wachung

insgesamt

Tierärzte Lebens-

mittel

sonst. wissensch.

Sachver-ständige

Lebens-mittel-

kontrolleure

sonst. Mitarbeiter

Brandenburg 5,15 1,05 - 4,0 0,1 Cottbus 6,15 0,8 0,75 4,6 - Frankfurt (Oder) 4,0 0,8 - 3,2 - Potsdam 6,2 0,9 1,8 3,3 0,2

Barnim 6,0 1,0 - 5,0 - Dahme-Spreewald 9,0 1,0 1,0 6,0 1,0 Elbe-Elster 6,5 1,0 - 5,5 - Havelland 9,3 2,3 1,0 5,0 1,0 Märkisch-Oderland 6,7 1,0 - 5,7 - Oberhavel 5,8 1,0 - 4,8 - Oberspreew.-Lausitz 8,0 0,7 1,0 5,7 0,6 Oder-Spree 8,25 1,0 - 5,75 1,5 Ostprignitz-Ruppin 5,71 1,49 - 3,5 0,72 Potsdam-Mittelmark 9,65 1,2 1,0 6,95 0,5 Prignitz 5,5 1,0 0,5 4,0 - Spree-Neiße 7,25 0,75 - 6,0 0,5 Teltow-Fläming 10,5 2,1 1,0 6,0 1,4 Uckermark 9,85 1,25 0,6 8,0 -

Gesamt 129,51 20,34 8,65 93,00 7,52

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Tabelle 2: Bedienstete für die Überwachung der Fleisch- und Geflügelfleischhygiene

davon

VLÜA

Bedienstete für die Über-

wachung der Fleisch- und

Geflügel- fleischhygiene

gesamt

Tier- ärzte

amtl. Fach-

assistenten

sonst. Personal

zusätzlich amtlich

beauftragte Personen

Brandenburg 0, 85 0,45 0,35 0,05 - Cottbus 0,25 0,15 - 0,10 - Frankfurt (Oder) 0,30 0,10 - 0,20 - Potsdam - - - - - Barnim 2,00 1,00 1,00 - 12,00 Dahme-Spreewald 3,00 2,00 - 1,00 39,00 Elbe-Elster 1,50 1,00 - 0,50 24,00 Havelland 1,00 - 1,00 - 4,00 Märkisch-Oderland 7,74 1,74 5,00 1,00 15,00 Oberhavel 0,70 0,40 - 0,30 16,00 Oberspreew.-Lausitz 1,00 0,60 - 0,40 11,00 Oder-Spree 11,00 2,00 9,00 - 4,00 Ostprignitz-Ruppin 0,94 0,45 - 0,49 19,00 Potsdam-Mittelmark 2,00 1,00 1,00 - 18,00 Prignitz 33,25 8,25 24,00 1,00 13,00 Spree-Neiße 0,25 0,25 - - 9,00 Teltow-Fläming 2,10 1,10 - 1,00 15,00 Uckermark 1,35 0,85 - 0,50 29,00 Gesamt 69,23 21,34 41,35 6,54 228,0

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Tabelle 3: Übersicht über die Betriebe, Kontrollen und Anzahl der Beschäftigten

Anzahl der

Kreis Erfasste Betriebe gesamt

kontrollier-ten

Betriebe

Kontrollen 2009

Beschäf- tigten

erfassten Betriebe auf

einen Beschäf-

tigten

Brandenburg 1.026 831 2.081 5,15 199

Cottbus 1.337 815 1.641 6,15 217

Frankfurt (Oder) 855 553 2.376 4,0 213

Potsdam 1.667 1.291 2.470 6,2 269

Barnim 2147 1.682 3.063 6,0 358

Dahme-Spreewald 2494 1.687 2.721 9,0 277

Elbe-Elster 2136 1.475 2.584 6,5 328

Havelland 2.061 1.072 2.657 9,3 222

Märkisch-Oderland 3.024 1.497 2.371 6,7 451

Oberhavel 2.364 1.331 2.516 5,8 408

Oberspreew.-Lausitz 1.983 1.348 2.810 8,0 248

Oder-Spree 2.557 1.505 3.305 8,25 310

Ostprignitz-Ruppin 2.551 907 1.540 5,71 447

Potsdam-Mittelmark 2.492 1.914 4.690 9,65 258

Prignitz 1.866 889 1.391 5,5 339

Spree-Neiße 1.707 1.320 2.658 7,25 235

Teltow-Fläming 2.241 1.536 3.030 10,5 213

Uckermark 2.555 1.688 4.024 9,85 259

Land gesamt 37.067 23.341 47.949 129,51 286

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Tabelle 4: Lebensmittelüberwachungskennzahlen 2004 – 2009

Kennzahlen 2005 2006 2007 2008 2009

erfasste Betriebe 32.742 35.295 36.198 36.951 37.067

kontrollierte Betriebe 26.274 24.541 24.349 24.243 23.341

Anzahl Kontrollen 63.335 52.721 50.294 48.582 47.949

Anzahl Proben 11.902 12.495 11.063 11.013 11.630

Anzahl beanstandete Betriebe 11.160 12.225 13.367 13.724 12.985

in % 42,5 49,8 54,9 56,6 55,6

Maßnahmen 22.453 23.385 25.693 25.406 24.202

Bußgelder 204 189 258 191 191

Strafverfahren 83 80 63 51 25

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Tabelle 5: Kontrollen, Probenahmen und Maßnahmen der einzelnen Betriebe

BA-Code Betriebe

10 Erzeuger (Urproduktion)10 Erzeuger (Urproduktion) 30 1 1 1

1010Erzeuger von Lebensmitteln tierischer Herkunft (ohne 1020000)

32 1 1

1010100 Rinderhalter 379 12 13 3 3 1 31010110 Milcherzeuger 659 443 531 105 105 2 47 2 1 13 124 101010120 Kälbermäster 41010130 Bullenmäster 94 5 51010140 Mutterkuhhalter 897 54 63 4 4 3 51010200 Schweinehalter 198 6 7 3 3 2 4 1 11010210 Schweinemäster 127 11 131010220 Ferkelerzeuger 8 3 6 1 1 11010230 Sauenhalter 13 4 4 1 1 11010300 Schafhalter 392 17 17 5 5 3 51010310 Erzeuger von Schafmilch 2 2 31010400 Ziegenhalter 21 3 5 1 1 2 11010410 Erzeuger von Ziegenmilch 7 4 81010500 Pferdehalter 801010510 Erzeuger von Pferdemilch 2 2 2 11010600 Geflügelhalter 451 33 34 6 4 2 2 1 2 8 1 11010610 Legehennenhalter 404 34 34 8 8 1 18 9 1 21010620 Broilermäster 25 5 8 21010630 Entenmäster 82 5 6 1 1 11010640 Putenmäster 50 8 101010650 Gänsemäster 14 1 21010700 Kaninchenhalter 131010800 Halter von Gehegewild 102 19 221010900 Wildsammelstelle 148 61 82 23 231020 Fischerei- Krusten- Schalen- und Weichtierbetriebe 1 1 1 31020200 Binnenfischereibetriebe 22 8 14 4 4 7 6 11020210 Fischfangbetrieb (- Binnen) 24 16 24 12 12 8 1 2 22 21020220 Fischzuchtbetrieb 16 7 8 4 4 3 51030 Imkerei 1642 201 138 52 38 21 94 9 2 1 93 4 11040 Erzeuger von Lebensmitteln pflanzlicher Herkunft 268 21 29 11 11 1 7 36 15 11040100 Erzeuger von Getreide 399 37 40 181040200 Erzeuger von Kartoffeln 45 16 21 3 3 14 41040300 Erzeuger von Rüben 1 1 1 11040400 Gartenbaubetrieb 64 28 35 9 8 3 32 1 16 2 31040500 Pilzzuchtbetrieb 13 10 10 3 3 11 31040600 Weinbaubetrieb 2 1 3 1 1 1 1 4 1 11040610 Keltertraubenerzeuger 1 1 11040620 Weinerzeuger (Winzer/ Weingüter) 5 3 3 11040630 Erzeugergemeinschaft 2 1 51040700 Erzeuger von Obst 45 24 33 14 13 2 25 201040800 Erzeuger von Gemüse 92 46 75 24 23 2 35 1 34 21040900 Erzeuger von Tabak 4 2 3 2 2 2 21040r Erzeuger von Lebensmitteln pflanzlicher Herkunft 2 1 1

10 Summe 10 6882 1159 1424 300 281 35 343 50 6 17 411 11 17 3 4

20 Hersteller und Abpacker20 Hersteller und Abpacker 1 1 8 1 1 1 1 11 22010 Milchbe- und Milchverarbeitungsbetriebe 1 1 2 12010200 Molkerei 1 1 12010200z Molkerei (zugelassen) 5 5 43 1 1 27 1 2

Anzahl der MaßnahmenerfassteBetriebe gesamt

kontr. Betriebe

AnzahlKontrollen

Planproben

Anzahl der beanstandeten Betriebe

Strafver-fahren

Gesamt durch Proben

Anzahl der genommenen Proben

durch Kontrollen

BußgeldMaßnah-men im

Sinne der Leitl. Insg.

Verwarnung VerfügungVerdachts-proben

Beschwer-deproben

Verfolgs-proben

sonst.

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BA-Code Betriebe Anzahl der MaßnahmenerfassteBetriebe gesamt

kontr. Betriebe

AnzahlKontrollen

Planproben

Anzahl der beanstandeten Betriebe

Strafver-fahren

Gesamt durch Proben

Anzahl der genommenen Proben

durch Kontrollen

BußgeldMaßnah-men im

Sinne der Leitl. Insg.

Verwarnung VerfügungVerdachts-proben

Beschwer-deproben

Verfolgs-proben

sonst.

2010300 Hersteller von Milcherzeugnissen 1 1 9 1 1 5 22010300z Hersteller von Milcherzeugnissen (zugelassen) 4 4 28 3 3 3 27 20 1 12010400 Käserei 8 8 29 6 6 1 9 2 5 15 22010400z Käserei (zugelassen) 2 2 14 1 1 1 6 10 12010600 Hersteller von Speiseeis industriell 1 1 2 1 1 22010600z Hersteller von Speiseeis industriell (zugelassen) 1 1 10 1 1 2 22020100 Eierpackstellen 37 29 77 14 12 4 44 1 2 3 28 22020100z Eierpackstellen (zugelassen) 3 2 8 2 2 3 42020200 Hersteller von Eiprodukten 2 2 3 2 2 2 12020200z Hersteller von Eiprodukten (zugelassen) 1 1 6 42030 Hersteller von Fleisch und Fleischerzeugnissen 3 2 14 2 2 11 12030100 Schlachthöfe/Schlachtbetrieb 15 14 302 4 5 1 8 82030100z Schlachthöfe/Schlachtbetrieb (zugelassen) 4 4 17 3 3 33 1 82030120 Schlachtbetrieb privat 20 9 30 4 4 13 2 82030120z Schlachtbetrieb privat (zugelassen) 6 6 41 4 4 1 5 1 6 18 3 12030200 Fleischzerlegungsbetrieb 4 4 17 4 4 1 5 22030200z Fleischzerlegungsbetrieb (zugelassen) 6 6 242 6 6 2 52 1 1 65 32030220 Herstellungsbetrieb für Fleischzubereitungen 8 8 77 6 7 1 31 6 38 2 32030220z (zugelassen) 5 5 36 5 5 3 23 4 2 12030300 Fleischverarbeitungsbetrieb 11 11 101 6 6 31 1 42 3 1 1

2030300zFleischverarbeitungsbetrieb zugelassen

15 14 242 12 12 6 103 4 5 88 3 1 4

2030310

2030400 Wildbearbeitungsbetrieb 14 13 39 3 3 1 5 11 12030400z Wildbearbeitungsbetrieb (zugelassen) 9 8 44 5 5 8 15 12030410 Haarwild-Bearbeitungsbetrieb 2 2 6 1 1 12030410z Haarwild-Bearbeitungsbetrieb (zugelassen) 2 2 8 2 2 42030800 Geflügelschlachtbetrieb 4 4 7 3 3 42030800z Geflügelschlachtbetrieb (zugelassen) 4 4 87 2 2 28 10 11

2030810zGeflügelfleischzerlegungs-, -zubereitungs- und -verarbeitungsbetrieb (zugelassen)

4 4 35 4 4 7 17

2030811z Geflügelfleischzerlegungsbetrieb (zugelassen) 1 1 3 22030813z Geflügelfleischverarbeitungsbetrieb (zugelassen) 1 1 2 1 1 22030900r Schlachtbetrieb für Hauskaninchen 1 1 6 1 1 3 6 1

2030zHersteller von Fleisch und Fleischerzeugnissen (zugelassen)

14 13 87 10 10 3 41 1 31 1 4 2 1

2040100Fisch-, Krusten-, Schalen- und Weichtierbe- und -verarbeitungsbetrieb

5 3 7 2 1 1 10 1 6

2040100zFisch-, Krusten-, Schalen- und Weichtierbe- und -verarbeitungsbetrieb (zugelassen)

1 1 11 1 1 1 6 5

2050 Hersteller von pflanzlichen Lebensmitteln inkl. Abpacker 7 4 7 4 4 4 62050100 Ölsamenverarbeitender Betrieb 5 4 27 2 2 3 3 22050110z Hersteller von Margarine und Speisefetten (zugelassen) 1 1 4 42050120 Mühlenbetrieb 25 19 42 7 7 35 5 13 1 1

2050130Hersteller von Getreideprodukten einschl. Backvormischungen

2 2 5 2 2 12 3

2050140 Brotfabriken/Großbäckerei 11 10 42 8 8 20 3 22 1 12050160 Hersteller von Teigwaren 6 5 9 3 2 1 6 1 42050160z Hersteller von Teigwaren (zugelassen) 12050170 Kartoffelverarbeitender Betrieb 8 6 20 4 4 9 17 2

2050180Hersteller von Gemüseerzeugnissen und/oder Sauerkonserven

13 12 22 7 7 21 1 8

2050180zHersteller von Gemüseerzeugnissen und/oder Sauerkonserven (zugelassen)

1 1 8 1 1 1 9 10

2050190 Hersteller von Pilzerzeugnissen 2 2 3 1 1 3 4 12050200 Hersteller von sojahaltigen Erzeugnissen 12050210 Abpacker und Verarbeiter von Schalenobst 1 1 1 12050211 Abpacker von Obst und/oder Gemüse 2 2 3 1 1 12050220 Hersteller von nichtflüssigen Obsterzeugnissen 20 17 26 8 7 2 16 2 13 1

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BA-Code Betriebe Anzahl der MaßnahmenerfassteBetriebe gesamt

kontr. Betriebe

AnzahlKontrollen

Planproben

Anzahl der beanstandeten Betriebe

Strafver-fahren

Gesamt durch Proben

Anzahl der genommenen Proben

durch Kontrollen

BußgeldMaßnah-men im

Sinne der Leitl. Insg.

Verwarnung VerfügungVerdachts-proben

Beschwer-deproben

Verfolgs-proben

sonst.

2050230 Hersteller von Senf und Essig 4 3 7 2 2 1 5 42050250 Zuckerfabrik 1 1 1 22050260 Honigabfüllbetrieb 1 1 2 1 1 2 1

2050270Hersteller von Süßwaren Schokolade und Schokoladenerzeugnissen

11 10 28 6 6 2 8 14

2050280 Kaffeerösterei 2 2 6 2 2 2 52050290 Abpacker von Tee und teeähnlichen Erzeugnissen 3 2 4 1 1 1 2 4

2051Hersteller von Getränken und deren Grundstoffe inkl. Abpacker

7 7 27 6 6 2 65 2 15

2051100 Hersteller von Fruchtsaft und Nektar 27 27 58 17 17 7 63 1 4 45 2 2 12051110 Hersteller von alkoholfreien Erfrischungsgetränken 3 3 6 1 1 9 1 6 1 12051130 Flaschenweinabfüller 2 1 12051150 Hersteller weinähnlicher Getränke 3 3 5 3 2 1 5 42051160 Brauerei 10 8 17 4 3 1 22 1 62051180 Hersteller von alkoholischen Getränken (außer Wein) 3 2 7 2 2 2 9 13 3 12051190 Hersteller von Spirituosen Brennerei 15 8 11 3 2 1 7 52051200 Hersteller von Mineralwasser Tafelwasser 3 3 5 1 1 19 1 1

2052Hersteller von Halbfertig -und Fertiggerichten inkl. Abpacker

3 3 6

2052100 Hersteller von Halbfertig- und Fertiggerichten 9 8 22 5 4 2 4 1 15 12052100z Hersteller von Halbfertig- und Fertiggerichten 1 1 4 1 1 3 32052200 Hersteller von Suppen und Soßen 2 2 3 2 2 32052300 Hersteller von Feinkostsalaten und Mayonnaisen 11 10 31 7 7 1 18 16 1

2052300zHersteller von Feinkostsalaten und Mayonnaisen (zugelassen)

2 2 8 2 2 2 5

2052400ö Hersteller von diätetischen Lebensmitteln (Öko) 12052600 Hersteller von Tiefkühlkost 3 2 15 2 2 1 24 9 4

2052zHersteller von Halbfertig -und Fertiggerichten inkl. Abpacker (zugelassen)

1 1 4 1 1 3

2060Hersteller von anderen Lebensmitteln und Zusatzstoffen inkl. Abpacker

3 1 2 1 1 1 2

2060100 Hersteller von Lebensmittelzusatzstoffen Aromen 4 2 3 12060200 Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln 2 1 1

2060400Gewürzmühle Hersteller von Gewürzzubereitungen und würzenden Lebensmitteln

1 1 3 1 1 4 1

2070 Hersteller von Tabak und Tabakerzeugnissen 12080 Hersteller von kosmetischen Mitteln 18 11 14 6 5 3 10 2 9 2

2090100Hersteller von Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt

45 13 16 1 1 17 1

2090200Hersteller von Lebensmittelverpackungen mit Lebensmittelkontakt

6 4 6 1 1 5 1

2090500Hersteller von Mitteln zur Reinigung Pflege Geruchsverbesserung Desinfektion

4 3 3 1 1 4

2090700Hersteller von Bedarfsgegenständen mit nicht nur vorübergehendem Hautkontakt

3

20 Summe 20 548 431 2246 252 242 58 969 52 38 13 812 36 25 16 1

30 Vertriebsunternehmer und Transporteure

30

Vertriebsunternehmer und Transporteure (Importeure Exporteure Großhändler Transporteure)

11 3 4 2 1 1 2 3

3005 Großhändler 21 10 24 7 7 1 11 4 18 23005z Großhändler (zugelassen) 1 1 13006 Importeure 7 4 999 3 3 1 2 9 23007 Exporteure 4 3 286

3010Großhändler Importeure und Exporteure von Lebensmitteln

21 15 36 6 5 2 41 1 8 12

3010100 Agenturen und Makler für Lebensmittel (Büros) 16 1 13010110 Weinkommissionär 2 1 1 13010200 Großhändler von Milch und Erzeugnissen auf Milchbasis 6 5 10 1 4 1 1

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BA-Code Betriebe Anzahl der MaßnahmenerfassteBetriebe gesamt

kontr. Betriebe

AnzahlKontrollen

Planproben

Anzahl der beanstandeten Betriebe

Strafver-fahren

Gesamt durch Proben

Anzahl der genommenen Proben

durch Kontrollen

BußgeldMaßnah-men im

Sinne der Leitl. Insg.

Verwarnung VerfügungVerdachts-proben

Beschwer-deproben

Verfolgs-proben

sonst.

3010300 Großhändler von Eiern und Eiprodukten 23010400 Großhändler von Fleisch und Fleischerzeugnissen 6 5 8 3 3 3 1 3

3010400zGroßhändler von Fleisch und Fleischerzeugnissen (zugelassen)

6 5 25 4 5 1 23 15 1 2

3010410 Großhändler von Wild und -erzeugnissen 2 1 1 1 1 13010420 Großhändler von Geflügelfleisch und -erzeugnissen 2 1 2

3010500Großhändler von Fisch Krusten- Schalen- Weichtieren und -erzeugnissen

3 3 3 1 1 2 1

3010600 Großhändler von Obst und Gemüse und -erzeugnissen 23 21 37 10 10 56 15 23010700 Großhändler von Getränken (ohne Weinkommissionäre) 73 44 51 16 15 1 13 163010800 Großhändler für Süßwaren 3 2 2 6 3 13010900 Großhändler von Nahrungsergänzungsmitteln 13020 Lebensmittellager 12 6 18 5 5 4 53020100 Lebensmittellager, Zentrallager 67 41 91 12 9 3 208 3 3 6 20 2 13020200 Gefrier-/ Kühlhaus/ -lager 38 22 73 10 10 10 1 15 23020200z Gefrier-/ Kühlhaus/ -lager (zugelassen) 6 5 128 1 1 6 43020300 Getreidelager 58 17 19 113030 Umpackbetriebe 2 2 3 1 1 7 33030100 Umpackbetrieb für Fleisch- und Fleischerzeugnisse 2 2 9 2 2 1 9 5 1

3030100zUmpackbetrieb für Fleisch- und Fleischerzeugnisse (zugelassen)

5 4 135 2 2 1 5 1 24 1

3030300 Umpackbetrieb für Fisch und Fischerzeugnisse 1 1 23030400 Umpackbetrieb für Eier und Eiprodukte 1 13040 Transporteure von Lebensmitteln 7 4 43040100 Transportbetrieb (Lebensmitteltankfahrzeuge) 2 1 13040200 Transportbetrieb (Lebensmittelkühlfahrzeuge) 19 12 18 6 6 11

3040200zTransportbetrieb (Lebensmittelkühlfahrzeuge) (zugelassen)

1

3040300 Transportbetrieb Milchsammelfahrzeuge 4 1 23060 Großhändler von Kosmetischen Mitteln 3 1 1 23060100 Agentur und Makler für kosmetische Mittel (Büros) 13070 Großhändler von Bedarfsgegenständen 2

3070100Großhändler von Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt (außer Verpackungen)

9 6 10 3 3 1 5 1

3070200Großhändler von Verpackungen von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen

4 1 1 2

3070300Großhändler von Bedarfsgegenständen mit Haut- und Schleimhautkontakt

6 2 2 1 1 1 1

3070400 Großhändler von Spielwaren u. Scherzartikeln 5 3 4 1 1 5 1

3070500

Großhändler von Reinigungs- Pflege- Imprägniermitteln Mitteln zur Desinfektion Geruchsverbesserung und Insektenvertilgung

3 1

3070600 Agentur und Makler für Bedarfsgegenstände (Büros) 3 1 1

30 Summe 30 471 257 2013 97 92 12 433 15 3 14 191 7 6 7

40 Einzelhändler (Einzelhandel)40 Einzelhändler 9 5 12 4 24010 Lebensmitteleinzelhandel 42 32 56 14 12 3 31 23

4010100Lebensmittelgeschäft und (eigenständige) -verkaufsabteilung (incl. Supermarkt)

2273 1988 4352 1043 990 142 3441 74 57 44 3 1845 103 20 17 2

4010100zLebensmittelgeschäft und (eigenständige) -verkaufsabteilung (incl. Supermarkt) (zugelassen)

1 1 4 1 1 2 3

4010110Metzgereifiliale Fleischereifiliale und (eigenständige) -verkaufsabteilung

742 667 1487 474 454 91 769 23 8 46 1000 69 17 18 2

4010120Wild- und Geflügeleinzelhandel und (eigenständige) -verkaufabteilung

9 8 13 6 5 1 1 8 1

4010130 Fischgeschäft und(eigenständige) -verkaufsabteilung 74 61 136 41 38 4 68 1 2 82 3 1 2 1

4010140Fachgeschäft und (eigenständige) Verkaufsabteilung für Molkereiprodukte

6 5 7 3 3 1 4 4

59

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BA-Code Betriebe Anzahl der MaßnahmenerfassteBetriebe gesamt

kontr. Betriebe

AnzahlKontrollen

Planproben

Anzahl der beanstandeten Betriebe

Strafver-fahren

Gesamt durch Proben

Anzahl der genommenen Proben

durch Kontrollen

BußgeldMaßnah-men im

Sinne der Leitl. Insg.

Verwarnung VerfügungVerdachts-proben

Beschwer-deproben

Verfolgs-proben

sonst.

4010150 Bäckereifiliale und (eigenständige) -verkaufsabteilung 1438 1309 2228 840 833 41 426 4 3 4 1382 63 8 10 2

4010160Obst- und Gemüseeinzelhandel und (eigenständige) -verkaufsabteilung

234 134 191 62 59 3 44 1 1 1 94 4

4010170 Süßwareneinzelhandel 69 37 42 12 11 3 8 1 15 1 14010171 Honigeinzelhandel 5 3 7 54010180 Getränkeabholmarkt 690 361 420 91 83 8 128 1 3 1 112 6 34010181 Wein- und Spirituoseneinzelhandel 75 39 51 8 8 7 104010190 Eierverkauf Einzelhandel 3 3 7 2 44010200 Aufsteller von Lebensmittelautomaten 27 20 23 6 5 1 2 9

4010210Ambulanter Lebensmittelhandel einschl. Verkaufsfahrzeuge

1354 846 2276 383 366 15 152 16 10 3 1 961 85 15 11

4010210öAmbulanter Lebensmittelhandel einschl. Verkaufsfahrzeuge (Öko)

1

4010220 Grillfahrzeug und -stand 93 55 168 27 27 1 5 1 53 54010230 Marktstand 332 195 705 62 60 4 34 1 4 2 172 13 2 14020 Anderer Einzelhandel 8 4 5 1 1 24020100 Tankstellen mit Lebensmittelverkauf 262 161 194 82 82 11 106 3 14020200 Fitness-Center / Sonnenstudio 146 80 90 32 29 4 15 1 38 14020300 Reformhaus / Naturkostladen 43 30 49 10 9 3 26 2 1 1 21 3 14020400 Apotheke 300 74 78 8 6 2 8 2 10 14020500 Drogerie / Parfümerie 451 293 431 33 19 17 235 2 2 444020600 Kiosk Mini-Märkte 346 198 285 50 50 24 1 64 1 14020700 Versandhandel 28 10 12 3 3 5 44020800 Sanitätshaus 15 4 4 34020900 Sonderpostenverkauf 51 38 139 7 5 2 43 1 84030 Einzelhandel von Tabak und Tabakerzeugnissen 54030100 Tabakwarengeschäft 59 31 37 8 7 1 1 94040 Einzelhandel von kosmetischen Mitteln 10 1 1

4040100Gewerblicher Anwender kosmetischer Mittel z.B. Kosmetikstudio/ Friseurbetriebe

723 66 66 1 1 1

4040200 Kosmetikgeschäft und -abteilung 27 4 4 2 1 1 4 34040300 Ambulanter Verkauf von kosmetischen Mitteln 3 3 3 1 1 14050 Einzelhandel von Bedarfsgegenständen 88 49 352 5 1 4 43 10

4050010Einzelhandel von Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt

107 58 173 14 8 7 59 3 1 25 1 1

4050020Einzelhandel von Bedarfsgegenständen mit Haut-/Schleimhautkontakt

156 76 247 8 1 7 48 7 1

4050100 Spielwarengeschäft und Hobbymarkt 91 26 33 3 3 19 7

4050200Haushaltswarengeschäft und sonstiger Handel mit Bedarfsgegenständen

233 122 370 18 11 8 97 2 19 1

40 Summe 40 10629 7097 14758 3359 3190 377 5767 142 92 106 4 6156 359 74 60 9

50 Dienstleistungsbetriebe50 Dienstleistungsbetriebe 3 1 26 1 1 16 15010 Küchen und Kantinen 19 9 9 1 1 15010100 Großküche Großkantine (>100 Essen täglich) 687 658 1545 508 509 19 256 16 11 1 1042 26 5 4 25010200 Küche Kantine (<100 Essen täglich) 1172 1038 1679 669 670 6 86 18 1026 42 15010210 Küche in Schule und Kindereinrichtung 258 238 371 125 124 3 6 1 2 4 172 45010300 Industrielle Speisenproduktion (Catering) 5 4 6 1 1 3 15010400 Verpflegungsdienst Bringdienst 249 200 295 82 82 1 4 2 1 112 15010500 Essenausgabestelle 2445 2023 2699 943 943 2 12 1 1 1 1236 9 4 15010600 Partyservice 167 115 199 51 51 4 84 9 2 15010600r Partyservice (registriert) 15020 Gaststätten und Imbißeinrichtungen 25 18 26 10 10 18 1 15020100 Speisegaststätte 5386 4468 8170 3204 3200 115 561 95 10 47 5964 390 64 52 15020200 Schankwirtschaft 1279 761 916 321 321 2 24 1 1 386 15 15020210 Pension Hotel (garni) 319 233 264 94 94 4 1 115 4 15020300 Imbissbetriebe einschl. mobile Einrichtung 3019 2448 4963 1660 1659 55 348 26 2 23 1 3044 182 36 16 35020400 Cafes/ Milchbars/ Eisdiele ohne eigene Herstellung 648 529 850 331 323 32 130 2 15 548 20 6 3 1

60

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BA-Code Betriebe Anzahl der MaßnahmenerfassteBetriebe gesamt

kontr. Betriebe

AnzahlKontrollen

Planproben

Anzahl der beanstandeten Betriebe

Strafver-fahren

Gesamt durch Proben

Anzahl der genommenen Proben

durch Kontrollen

BußgeldMaßnah-men im

Sinne der Leitl. Insg.

Verwarnung VerfügungVerdachts-proben

Beschwer-deproben

Verfolgs-proben

sonst.

5020500 Gasthausbrauerei 7 5 9 3 3 1 5 4 15020600 Besen- und Straußwirtschaft 2 1 2 1 1 1 2

5020700Konzessionierter Betrieb auf Volksfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen

315 112 1349 33 32 4 12 5 1 490 17 5 3

5030Veranstalter von Volksfesten Märkten Messen und anderen öffentlichen Veranstaltungen

340 160 437 50 50 137 10

50 Summe 50 16346 13021 23815 8087 8074 240 1454 168 16 104 2 14400 733 123 82 8

60 Hersteller auf Einzelhandelsstufe

60

Hersteller die im wesentlichen auf der Stufe des Einzelhandels verkaufen

2 2 4 1 1 1

6010 Gewerbebetriebe 16010100 Fleischerei/ Metzgerei mit Schlachthaus 57 52 209 33 34 6 75 2 5 103 3 9 56010100z Fleischerei/ Metzgerei mit Schlachthaus (zugelassen) 41 41 189 36 33 8 114 3 2 7 101 7 3 1 16010200 Fleischerei/ Metzgerei ohne Schlachthaus 194 189 656 130 129 32 327 9 3 20 441 41 12 11 2

6010200z Fleischerei/ Metzgerei ohne Schlachthaus (zugelassen) 24 24 108 24 23 5 58 62 3 1 16010300 Bäckerei 462 444 1263 335 331 33 555 10 1 22 900 45 12 46010400 Konditorei 52 51 140 32 32 3 54 2 6 77 9 26010500 Hersteller von Speiseeis Eisdiele 217 192 395 122 117 26 221 2 19 222 9 2 16010600 Hersteller von alkoholischen Getränken 5 4 5 2 2 1 2 1 4 16010610 Klein- und Abfindungsbrennerei 1 1 1 1 1 16010700 Hersteller von Fisch- und Fischereierzeugnissen 53 48 146 31 31 3 81 1 78 6

6020Direktvermarkter mit eigener Herstellung von Lebensmitteln tierischer Herkunft

10 6 16 3 3 3 1 10 1

6020220Direktvermarkter Erzeugnisse auf Milchbasis wärmebehandelte Milch

25 23 39 7 7 2 28 10 1

6020300 Direktvermarkter Fleisch Fleischerzeugnisse Wurstwaren 70 43 97 19 19 2 20 1 3 40 5 1

6020300zDirektvermarkter Fleisch Fleischerzeugnisse Wurstwaren (zugelassen)

5 5 9 2 2 4

6020310 Direktvermarkter Wildfleisch 606 70 109 18 18 1 12 2 34 16020310z Direktvermarkter Wildfleisch (zugelassen) 4 3 6 2 2 1 4 6 1

6020320Direktvermarkter Geflügelfleisch Geflügelfleischerzeugnisse 55 29 49 15 14 2 2 1 17 1

6020320zDirektvermarkter Geflügelfleisch Geflügelfleischerzeugnisse (zugelassen)

2 2 5 1 1 1 1

6020400 Direktvermarkter Fisch Fischereierzeugnisse 48 42 73 21 21 2 48 1 37 36020600 Direktvermarkter Honig 80 8 15 5 3 2 7 1 46020700 Direktvermarkter Eier 38 9 10 3 1 2 3 1 2

6030Direktvermarkter mit eigener Herstellung von Lebensmitteln pflanzlicher Herkunft

43 30 50 18 16 5 31 34 1

6030100Direktvermarkter Getreideerzeugnisse Backwaren Teigwaren etc.

7 5 11 5 5 6 8

6030200 Direktvermarkter Wein 3 3 8 1 1 5 2 2 16030220 Direktvermarkter Erzeugergemeinschaft 3 1 1

6030300Direktvermarkter Spirituosen sonstige alkoholische Getränke (außer Wein)

2 2 2 2 1 1 1 2

6030400 Direktvermarkter alkoholfreie Getränke 3 2 5 3 2 1 4 1 26030500 Direktvermarkter/Verkaufstelle Obst und Gemüse 63 33 52 11 9 2 23 14 2

6040Direktvermarkter mit eigener Herstellung von Lebensmitteln tierischer und pflanzlicher Herkunft

15 12 20 7 5 4 6 2 15 2

60 Summe 60 2191 1376 3693 890 864 144 1691 34 4 80 13 2232 138 47 23 3

Gesamtsumme 37067 23341 47949 12985 12743 866 10657 461 112 337 63 24202 1284 292 191 25

61

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Tabelle 14: Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, Bedarfsgegen-stände, kosmetischen Mitteln insgesamt (G = Gesamtproben, P = Planproben, Vd = Verdachtsproben, Vf = Verfolgsprobe, B = Beschwerdeproben, S = sonst. Proben)

Probenzahl davon beanstandet ZEBS-

Kode Warenobergruppe

G P Vd Vf B S G % P Vd Vf B S 01 Milch 187 172 3 8 4 14 7,5 10 1 3 02 Milchprodukte 214 193 5 15 1 23 10,7 19 3 1 03 Käse 358 329 24 4 1 84 23,5 76 7 1 04 Butter 60 58 2 05 Eier,Eiprodukte 233 216 9 5 3 28 12,0 23 3 2 06 Fleisch 692 607 34 42 9 103 14,9 76 16 5 6 07 Fleischerzeugnisse 736 640 47 21 9 19 129 17,5 91 17 4 6 11 08 Wurstwaren 865 732 41 27 4 61 187 21,6 160 15 6 3 3 10 Fische, Fischzuschnitte 224 191 4 3 1 25 12 5,4 10 2 11 Fischerzeugnisse 221 209 4 7 1 16 7,2 12 2 2 12 Krusten-, Schalen-, Weichtiere u.ä. 74 70 2 2 5 6,8 4 1 13 Fette u.Öle 212 151 4 23 2 32 3 1,4 3 14 Suppen, Saucen 130 119 9 2 23 17,7 20 3 15 Getreide 71 70 1 1 1,4 1 16 Getreideprod., Backvormischg. 172 137 3 1 31 17 Brote, Kleingebäcke 327 323 1 3 3 0,9 3 18 Feine Backwaren 760 743 6 8 3 72 9,5 67 1 3 1 20 Feinkostsalate, Mayonnaisen, u.ä. 562 510 16 33 3 150 26,7 140 2 8 21 Puddinge, Kremspeisen, Desserts 133 132 1 12 9,0 12 22 Teigwaren 86 82 4 4 4,7 3 1 23 Hülsenfrüchte, Ölsamen,Schalenobst 187 143 17 2 2 23 13 7,0 2 7 1 1 2 24 Kartoffeln,stärkereiche Pflanzenteile 126 123 1 1 1 1 0,8 1 25 Frischgemüse 347 340 4 2 1 7 2,0 7 26 Gemüseerzeugn. u.ä. 170 151 8 9 2 15 8,8 10 4 1 27 Pilze 61 59 2 1 1,6 1 28 Pilzerzeugnisse 48 43 5 1 2,1 1 29 Frischobst 313 297 5 5 6 12 3,8 10 1 1 30 Obstprodukte 81 75 2 2 2 5 6,2 4 1 31 Fruchtsäfte 203 180 5 4 1 13 36 2 6 32 Alkoholfreie Getränke 176 161 6 4 3 2 27 15,3 24 1 2 33 Wein 44 40 1 2 1 9 20,5 6 1 2 34 Erzeugnisse aus Wein 25 24 1 2 8,0 2 35 weinähnl. Getränke u.a. 44 44 9 20,5 9 36 Bier, bierähnliche Getränke 188 182 1 5 16 8,5 16 37 Spirituosen, -haltige Getränke 56 54 1 1 15 26,8 14 1 39 Zucker 22 22 40 Honig, Brotaufstriche 208 197 10 1 56 26,9 54 2 41 Konfitüren u.ä. 88 84 2 1 1 41 46,6 39 2 42 Speiseeis, -halberz. 552 486 8 58 210 38,0 185 25 43 Süßwaren 61 50 1 10 7 11,5 6 1 44 Schokoladen, -waren 60 59 1 6 10,0 5 1 45 Kakao 41 20 21 46 Kaffee u.ä. 37 37 47 Tee u.ä. 50 46 4 5 10,0 3 2 48 Säuglings- u. Kleinkindernahrg. 84 78 4 1 1 6 7,1 6 49 Diätetische LM 81 76 3 2 16 19,8 13 1 2 50 Fertiggerichte, zuber. Speisen 377 292 51 10 13 11 50 13,3 39 4 2 4 1 51 Nährstoffkonzentrate u. Nahrungserg. 83 78 5 29 34,9 24 5 52 Würzmittel 88 81 5 2 7 8,0 6 1 53 Gewürze 69 65 1 2 1 3 4,3 3 54 Aromastoffe 25 25 56 Hilfsm. aus Zusatzst. u./o .LM 21 21 1 4,8 1

57 Zusatzstoffe, wie Zusatzstoffe ver-wendete Lebensmittel u. Vitamine 21 21 1 4,8 1

59 Trink-,Mineral-,Tafel-,Quellwasser 200 181 6 9 4 28 14,0 23 2 1 2 Lebensmittel gesamt 10554 9519 366 330 89 250 1504 14,3 1271 105 68 37 23

60 Tabak- u. Tabakerzeug. 5 5 2 40,0 2 81 Verpackung für Kosmetik u. Tabak 9 9 82 BG mit Körperkontakt u. Körperpflege 202 200 1 1 76 37,6 76 83 Reinigungs- u. Pflegemittel 48 48 84 Kosmetische Mittel 269 243 9 2 15 26 9,7 19 5 2 85 Spielwaren u. Scherzartikel 114 110 3 1 12 10,5 11 1 86 BG mit Lebensmittelkontakt 187 170 15 1 1 7 3,7 7 insgesamt 11388 10304 394 333 92 265 1627 14,3 1386 110 70 38 23

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Tabelle 15: Kodierung der Beurteilungsgründe für die Beanstandung von Lebensmitteln

Kode Beanstandungsgrund Lebensmittel

Rechtsgrundlagen (beispiel-haft)

Gruppie- rung

1 Gesundheitsschädlich (mikrobiologische Verunreinigung)

Art. 14 (1) i.V.m. (2) lit. a VO (EG) 178/2002; § 5 (1) LFGB

(A)

2 Gesundheitsschädlich (andere Ursachen)

Art. 14 (1) i.V.m. (2) lit. a VO (EG) 178/2002; § 5 (1) LFGB

(B)

3 Gesundheitsgefährdend (mikrobiologischeVerunreinigung)

VO n. § 13 (1) LFGB; VO n. § 34 LFGB

(A)

4 Gesundheitsgefährdend (andere Ursachen)

VO n. § 13 (1) LFGB; VO n. § 34 LFGB

(B)

5 Nicht zum Verzehr geeignet (mikrobiologische Verunreinigung)

Art. 14 (1) i.V.m. (2) lit. b VO (EG) 178/2002

(A)

6 Nicht zum Verzehr geeignet (andere Ursachen)

Art. 14 (1) i.V.m. (2) lit. b VO (EG) 178/2002; § 11 (2) Nr. 1 LFGB

(B)

7 Nachgemacht/ wertgemindert/ geschönt § 11 (2) Nr. 2 LFGB; VO n. § 13 (4) LFGB

(C)

8 Irreführend Art. 16 VO (EG) 178/2002; § 11 (1) LFGB

(D)

9 Unzulässiger Hinweis auf "naturrein" o.ä. Rechtsgrundlage nicht mehr gegeben, Kode nicht mehr anwenden ab Version 1.11

(D)

10 Unzulässige gesundheitsbezogene Angaben § 12 (1) LFGB (D)

11 Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften VO n. § 35 LFGB (D)

12 Zusatzstoffe, fehlende Kenntlichmachung VO n. § 13 (3) Nr. 1 LFGB (D)

13 Zusatzstoffe, unzulässige Verwendung § 6 (1) LFGB (C)

14 Pflanzenschutzmittel, Überschreitungen von Höchst-gehalten

§ 9 (1) Nr. 1 LFGB (B)

15 Pflanzenschutzmittel, unzulässige Anwendung § 9 (1) Nr. 2 LFGB (B)

16 Pharmakologisch wirksame Stoffe, Überschreitungen von Höchstgehalten oder Beurteilungswerten

VO (EWG) 2377/90; § 10 LFGB (B)

17 Schadstoffe, Überschreitungen von Höchstgehalten VO (EG) 466/2001; VO n. § 13 (5) LFGB

(B)

18 Verstöße gegen sonstige Vorschriften des LFGB oder darauf gestützte VO (andere Ursachen)

(E)

19 Verstöße gegen sonstige, Lebensmittel betreffende nationale Rechtsvorschriften

z.B. MilchG, MargarineG, Branntwein-MonopolG

(E)

20 Verstöße gegen unmittelbar geltendes EG-Recht (ausgenommen Kennzeichnung)

(E)

21 Keine Übereinstimmung mit Hilfsnormen, stoffliche Beschaffenheit

BGA, BfR, BVL, DGF, DIN u.a. freiwillige Vereinbarungen

(C)

22 Verstoß gegen Bestrahlungsverbot § 8 (1) LFGB

23 Verstöße gegen sonstige Vorschriften des LFGB oder darauf gestützte VO (mikrobiologische Verunreinigun-gen)

z.B. Diät V, Mineral- und Tafel-wasser V

(A)

24 Keine Übereinstimmung mit Hilfsnormen, mikrobiolo-gische Verunreinigung (mikrobiologische Verunreini-gung)

BGA, BfR, BVL, DGF, DIN u.a. freiwillige Vereinbarungen

(A)

25 Pharmakologisch wirksame Stoffe, unzulässige An-wendung

VO (EWG) 2377/90; § 10 LFGB (B)

26 Gentechnisch veränderte Organismen, unzulässige Verwendung

VO(EG) Nr. 1829/2003, Art.4 (C)

27 Gentechnisch veränderte Organismen, fehlende Kennzeichnung

VO EG Nr. 1829/2003, Art. 13 (D)

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Tabelle16: Beanstandungen von Lebensmitteln insgesamt (ohne Wein und Erzeugnisse aus Wein)

Beurteilungsgründe Warenobergruppe G 1 2 3 4 5 6 7 8 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25

Beanst. ges .

Milch 187 1 3 6 2 1 1 3 1 18 Milchprodukte 214 4 3 2 16 25 Käse 358 6 1 15 50 26 2 1 5 2 108 Butter 60 Eier, Eierprodukte 233 3 1 2 4 14 2 6 32 Fleisch 692 19 37 22 24 14 4 8 5 4 4 3 144 Fleischerzeugnisse 736 7 27 3 47 36 17 9 8 1 3 5 1 164 Wurstwaren 865 5 29 11 61 50 40 44 1 3 2 8 254 Fische, Fischzuschnitte 224 3 3 4 1 2 1 1 15 Fischerzeugnisse 221 3 2 4 3 4 16 Krustentiere u. ä. 74 2 2 1 2 7 Fette u. Öle 212 3 3 Suppen, Saucen 130 1 2 8 9 4 1 25 Getreide 71 1 1 Getreideprodukte, Backvormi-schungen

172

Brot, Kleingebäck 327 1 3 4 Feine Backwaren 760 6 1 14 7 21 18 1 11 79 Feinkostsalate, Majonäsen 562 17 17 7 37 67 1 17 163 Puddinge, Kremspeisen 133 2 1 7 1 1 12 Teigwaren 86 2 2 4 Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalenobst

187 1 3 1 5

Kartoffeln, stärkereiche Pflan-zenteile

126 1 1

Frischgemüse 347 1 2 2 1 6 Gemüseerzeugnisse 170 2 3 1 5 1 1 3 16 Pilze 61 1 1 Pilzerzeugnisse 48 1 1 Frischobst 313 3 4 5 12 Obsterzeugnisse 81 1 3 1 1 6 Fruchtsäfte 203 1 16 1 8 1 22 1 1 51 alkoholfreie Getränke 176 1 3 3 13 9 29

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Beurteilungsgründe Warenobergruppe G 1 2 3 4 5 6 7 8 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25

Beanst. ges .

weinähnliche Getränke 44 3 2 4 1 10 Bier, bierähnliche Getränke 188 7 1 9 1 18 Spirituosen, -haltige Getränke 56 1 9 12 3 3 28 Zucker 22 Honig, Brotaufstrich 208 7 7 1 46 1 11 73 Konfitüren u. ä. 88 1 3 3 39 3 6 13 68 Speiseeis, -halberzeugnisse 552 1 19 60 14 40 15 149 Süßwaren 61 1 4 7 1 2 15 Schokoladen-, -waren 60 1 1 5 1 8 Kakao 41 Kaffee u. ä. 37 Tee u. ä. 50 1 1 3 5 Säuglings- u. Kleinkindernah-rung

84 1 5 6

Diätetische Lebensmittel 81 3 12 1 6 3 1 26 Fertiggerichte, zubereitete Speisen

377 2 2 9 4 2 6 5 16 2 7 6 61

Nährstoffkonzentrate 83 18 12 3 13 46 Würzmittel 88 6 2 1 9 Gewürze 69 1 1 1 3 Essenzen, Aromastoffe 25 Hilfsmittel aus Zusatzstoffen u./o. LM.

21 1 1

Zusatzstoffe 21 1 1 Trink-, Mineral-, Tafel-, Quell-wasser

200 2 1 2 3 1 1 20 30

Summe 10.485 37 6 1 152 84 241 319 3 416 231 34 8 3 12 41 17 26 3 47 78 1.759

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Tabelle 20: Auf Salmonellen untersuchte Lebensmittel und positive Nachweise 2009

Fle

isch

und

F

leis

chpr

oduk

te

Gef

lüge

lflei

sch

und

-pro

dukt

e

Eie

r un

d E

ipro

dukt

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ltige

Spe

isen

Fei

nkos

tsal

ate,

M

ayon

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Soß

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rest

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dukt

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Spe

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is

Fer

tigge

richt

e,

zube

reite

te S

peis

en

Gew

ürze

, W

ürzm

ittel

übrig

e Le

bens

mitt

el

insg

es.

Lebe

nsm

ittel

Warengruppen

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

Untersuchungszahl 1.274 166 210 549 482 301 437 531 370 77 687 5.084

Salmonellenfunde

Gesamtzahl 14 7 3 1 25

% zur Untersuchungszahl 1,10 4,22 1,43 0,15 0,49

davon S. typhimurium

Gesamtzahl 5 5

% zu Salmonellenfunden 35,71 20,00

davon S. enteritidis

Gesamtzahl 3 3

% zu Salmonellenfunden 100,00 12,00

davon sonstige Salmonellen

Gesamtzahl 9 7 1 17

% zu Salmonellenfunden 64,29 100,00 100,00 68,00

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Tabelle 22: Auf pathogene Mikroorganismen und Toxine untersuchte Lebensmittel 2009

Erreger / Toxine

Fle

isch

und

F

leis

chpr

oduk

te

Gef

lüge

lflei

sch

und

-pro

dukt

e

Eie

r, E

ipro

dukt

e,

eiha

ltige

Spe

isen

Fei

nkos

tsal

ate,

M

ayon

nais

en,

So

ßen

Bac

k- u

nd

Kon

dito

reiw

aren

Fis

che,

Mee

rest

iere

un

d ih

re P

rodu

kte

Milc

h un

d

Milc

hpro

dukt

e

Spe

isee

is

Fer

tigge

richt

e,

zube

reite

te S

peis

en

Gew

ürze

übrig

e Le

bens

mitt

el

insg

esam

t Le

bens

mitt

el

Anzahl der Untersuchungen 721 86 3 547 2 259 622 543 20 3 26 2.832 Staphylococcus aureus

Anzahl der Überschreitungen 3 1 1 5

Anzahl der Untersuchungen 1349 95 1 539 479 351 460 23 50 4 150 3.501 Listeria monocytoge-nes Anzahl der Überschreitungen

Anzahl der Untersuchungen 990 98 558 480 295 402 549 370 79 878 4.699 Escherichia coli

Anzahl der Überschreitungen 6 11 2 19

Anzahl der Untersuchungen 503 22 555 478 6 622 2 270 74 339 2.871 Bacillus cereus

Anzahl der Überschreitungen

Anzahl der Untersuchungen 1.144 94 9 1 346 428 1 31 65 64 2.183 Clostridium perfringens

Anzahl der Überschreitungen

Anzahl der Untersuchungen Yersinia enterocolitica

Anzahl der Überschreitungen

Anzahl der Untersuchungen 61 48 2 15 4 6 5 141 Campylobacter

Anzahl der Überschreitungen

gesamt Anzahl Untersuchungen 4.768 443 4 2.210 1.440 1.257 2.549 1.122 747 225 1.462 16.227

gesamt Überschreitungen 9 12 3 24

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Tabelle 23: Nachweis pathogener Erreger/Toxine in ausgewählten Warengruppen 2009

Erzeugnis Salmonellen in %

übrige pathogene Erreger/Toxine

in % Geflügelfleisch und -produkte 4,2 - Fleisch und -produkte 1,1 - Eier und Eiprodukte, eihaltige Speisen 1,4 - Gewürze, Würzmittel - - Fische, Meerestiere u. ihre Produkte - - Feine Backwaren - - Milch und -produkte - 0,5 Feinkostsalate, Mayonnaisen, Soßen - 0,4 Speiseeis - 0,3

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Tabelle 27: Rückstände an Schädlingsbekämpfungsmitteln in oder auf Lebensmitteln (ohne Einfuhruntersuchung)

Probenzahl mit Rückständen unter der Höchstmenge Lebensmittel

Anzahl der

unter- suchten Proben

Probenzahl ohne Rückst. bzw. nicht bestimmbar

1 Rückst.

2 Rückst.

3 Rückst.

> 3 Rückst.

Probenzahl mit Höchst-

mengen- über-

schreitungen

Milch 62 61 1 Milchprodukte, sonstiger Käse 1 1 Käse 20 18 1 1 Butter Eier, Eierprodukte 16 16 Niere(Rind, Schwein, Lamm) 1 1 Geflügel 2 2 sonst. Fleisch 31 31 Fleischerzeugnisse Seefische 2 2 Süßwasserfische 30 26 2 2 Fischerzeugnisse 1 1 Krusten-, Schalen-, Weichtiere pflanzl Öle u. Fette 17 17 Weizen 24 22 2 Roggen 21 16 4 1 sonst. Getreide 8 6 2 Getreideprodukte 24 22 1 1 Hülsenfr., Ölsamen, Schalen-obst 17 15 1 1 Kartoffeln 61 39 16 6 Kopfsalat 33 9 6 2 2 14 Feldsalat 1 sonst. Blattgemüse 63 27 14 9 7 6 1 Spargel 12 12 Tomaten 50 22 7 4 5 12 Gemüsepaprika 41 13 16 3 6 3 1 Mohrrübe 26 8 4 8 4 2 sonst. Frischgemüse 115 68 25 9 5 8 1 Gemüseerzeugnisse 10 9 1 Erdbeeren 42 5 11 6 6 14 Johannisbeeren 4 2 1 1 Weintrauben 28 1 7 3 8 9 sonst. Beerenobst 13 10 3 Äpfel 49 7 15 12 6 9 sonst. Kernobst 15 7 2 1 2 3 Pfirsiche 4 1 2 1 sonst. Steinobst 73 18 13 14 17 11 2 Orangen 10 2 1 4 2 1 1 sonst. Zitrusfrüchte 31 2 2 6 8 13 1 Exotische Früchte 38 22 5 4 5 2 1 sonst. Frischobst 1 1 Obstprodukte 2 2 Fruchtsäfte, -nektare 15 13 1 1 Honig, Brotaufstrich 66 48 14 3 1 1 Säuglings- und Kindernahrung 3 3 Tee, teeähnliche Erzeugnisse 20 13 3 2 2 Gewürze 25 14 4 2 5 1 Sonstige Proben 18 18

Summe 1.145 649 179 108 89 121 9

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Tabelle 29: Untersuchung auf Schwermetalle in Lebensmitteln

Blei (mg/kg/l)

Cadmium (mg/kg/l)

Quecksilber (mg/kg/l)

Kupfer (mg/kg/l)

Lebensmittel

Anz

ahl P

robe

n

Max

imum

Anz

ahl P

robe

n

Max

imum

Anz

ahl P

robe

n

Max

imum

Anz

ahl P

robe

n

Max

imum

Milch- und Milchprodukte 32 0,041 32 0.005 32 0,003 16 1.430 Geflügel sonst. Fleisch 3 0,049 2 2 0,015 Wurstwaren 1 1 0,008 1 0,005 Seefische 9 0,013 9 0,124 16 5,950 Süßwasserfische 21 0,018 21 0,002 21 0,474 Fischerzeugnisse 6 0,027 6 0,018 6 0,519 Krusten- / Schalen-/ Weichtiere 8 0,019 8 0,099 8 0,099

Weizen 15 0,052 15 0,059 Roggen 16 0,046 16 0,024 sonst. Getreide 8 0,044 8 0,035 1 Getreideprodukte 31 0,045 31 0,106 Brote, Kleingebäck 27 0,114 27 0,045 Hülsenfrüchte 22 0,060 22 0,018 Ölsamen 9 0,060 10 0,474 1 Schalenobst sonst. Hülsenfr., Ölsamen, Schalenobst 1 0,048 1 0,005

Kartoffeln 1 1 0,014 Blattgemüse 69 0,136 69 0,068 37 18,300 Sprossgemüse 37 0,019 37 0,027 17 2,200 Fruchtgemüse 36 0,060 36 0,015 35 1,800 Wurzelgemüse 35 0,062 35 0,012 16 0,850 Gemüseerzeugnisse 45 0,198 45 0,091 Pilze 59 0,201 59 0,169 2 0,138 Pilzerzeugnisse 40 7,458 40 1,885 2 4,645 Weintrauben 11 0,010 11 25 6,260 sonstiges Beerenobst 28 0,050 28 0,015 27 1,670 Kernobst 10 0,013 10 0,004 52 1,000 Steinobst 6 6 25 0,950 exotische Früchte 4 4 6 1,200 Obstprodukte 22 0,080 22 0,041 Wein Alkoholfreie Getränke 1 Honige, Brotaufstriche 5 0,080 5 5 Tee, teeähnliche Erzeug-nisse Säuglings- und Kleinkin-dernahrung 16 3,750 Gewürze 1 0,390 1 Mineralwasser 50 50 50 50 0,050 Sonstige Proben 80 0,216 83 0,404 33 0,071 67 703,000

Summe 748 751 181 1 390

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Zink (mg/kg/l)

Arsen (mg/kg/l)

Selen (mg/kg/l)

Nickel (mg/kg/l)

Lebensmittel

Anz

ahl P

robe

n

Max

imum

Anz

ahl P

robe

n

Max

imum

Anz

ahl P

robe

n

Max

imum

Anz

ahl P

robe

n

Max

imum

Milch- und Milchprodukte 16 45,000 16 16 0,204 Geflügel sonst. Fleisch Fleischerzeugnisse Seefische 3 2,750 Süßwasserfische Fischerzeugnisse Krusten- /Schalen / Weichtiere

1 1,150

Weizen Roggen sonst. Getreide Getreideprodukte 6 41,600 Brote, Kleingebäck Hülsenfrüchte Ölsamen Schalenobst sonst. Hülsenfr., Ölsamen, Schalenobst Kartoffeln Blattgemüse Sprossgemüse Fruchtgemüse Wurzelgemüse Gemüseerzeugnisse Pilze Pilzerzeugnisse Weintrauben sonstiges Beerenobst 1 Kernobst Steinobst Zitrusfrüchte exotische Früchte Obstprodukte Wein Honige, Brotaufstriche Tee, teeähnliche Erzeug-nisse Säuglings- und Kleinkin-dernahrung 24 60,600 8 0,164 Gewürze Mineralwasser 56 0,003 50 5 Sonstige Proben 44 15426,000 29 0,040 17 48,000 18

Summe 91 105 91 23

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Tabelle 34: Ort des Inverkehrbringens und Art des angeschuldigten Lebensmittels

Inverkehrbringer Anzahl Kindereinrichtung privater Haushalt Gaststätte Klinik Kantine Altenpflegeheim

3 3 2 2 2 1

Schule/ Kita Kindererholungsstätte Jugendbildungsstätte Milcherzeuger Behinderteneinrichtung

1 1 1 1 1

Angeschuldigtes Lebensmittel zusammengesetzte Speisen 11 Hackpeterbrötchen 2 Hackepeter ohne Ei 1 Rohmilch 1 verschiedene Fleischgerichte 1 Dessert- und Cremkuchen 1 Fast Food 1 davon Lebensmittel mit Roheizusatz 1 Hackepeterbrötchen mit Roheizusatz 1

Tabelle 44: Anzahl der Futtermittelkontrolleure und der zu überwachenden Betriebe

Landkreise und kreisfreie Städte

Anzahl der Futtermittel- kontrolleure

Anzahl der zu überwa-chenden Betriebe

LVLF 4,0 1.006

Barnim 0,75 357

Dahme-Spreewald 1,0 347

Elbe-Elster 1,0 445

Havelland 1,0 346

Märkisch-Oderland 0,45 413

Oberhavel 1,0 301

Oberspreewald-Lausitz 0,35 191

Oder-Spree 1,0 345

Ostprignitz-Ruppin 0,7 130

Potsdam-Mittelmark 1,0 381

Prignitz 1,5 714

Spree-Neiße 0,6 364

Teltow-Fläming 0,6 399

Uckermark 1,0 654

Brandenburg 0,2 22

Cottbus 0,1 72

Frankfurt (Oder) 0,05 17

Potsdam 0,2 95

Insgesamt 16,5 6.589

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Tabelle 45: Ergebnisse der Untersuchungen von Futtermitteln

2007 2008 2009 Anzahl % Anzahl % Anzahl % Futter-

mittelart Pro-ben

Bean-stan-dung

Pro-ben

Bean-stan-dung

Pro-ben

Bean-stan-dung

Einzelfuttermittel 376 38 10 362 36 10 319 24 8

Mischfuttermittel 898 193 21 727 178 24 716 175 24

dar. Mineralfut-termittel

53 16 30 53 16 30 64 23 36

Vormischungen 33 15 45 29 15 52 21 8 38

Zusatzstoffe 24 5 21 11 3 27 10 0 0

Insgesamt 1.331 251 19 1.129 232 21 1.066 207 19 Tabelle 46: Vorgaben und Ergebnisse der Probenahme zur Analyse

Parameter Anzahl

Analysen RPK 2009

Anzahl Analysen Ist 2009

Erfüllung in %

Inhaltsstoffe 915 1.843 201

Energie 116 116 100

Gehalt an Zusatzstoffen 1.018 626 61

unzulässige Stoffe 639 1733 271

unerwünschte Stoffe 1506 1731 115

Schädlingsbekämpfungsmittel 46 607 1320

verbotene Stoffe (Anl. 6 FMV) 70 122 174

verbotene tierische Proteine 301 226 75

mikrobiologische Untersuchungen 173 206 119

Mischfutterzusammensetzung 107 100 93

gentechnische Veränderungen 54 47 87

Insgesamt 4.667 8.805 189

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II. Tierseuchenüberwachung /

Task Force

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Inhaltsverzeichnis Seite II. Tierseuchenüberwachung, Task Force 79

1 Überwachung der Leukoseunverdächtigkeit 79

2 Stand der BHV1-Sanierung 79

3 Stand der BVD/MD-Statuserhebung und Sanierung 80

4 Stand der Sanierung Maedi/Visna (M/V) 80

5 Stand der Sanierung der Caprinen Arthritis Encephal itis (CAE) 82

6 Überwachung der Tuberkulosefreiheit der Rinder 83 7 Überwachung der Freiheit von Aujeszkyscher-Krankhei t (AK) der

Schweine 83

8 Untersuchung der Haus- und Wildschweine auf Klassis che Schwei-

nepest (KSP) 84

9 Überwachung der Brucellosefreiheit in den Tierbestä nden 84

9.1 Rinder 84

9.2 Kleine Wiederkäuer 85

9.3 Hausschweine 85

10 Überwachung der Salmonellenfreiheit 86

10.1 Salmonellenfreiheit des Geflügels 86 10.2 Salmonellennachweise bei Schweinen, Rindern, Geflügel (ohne Hühner-

herden) und sonstigen Tieren 87

11 Überwachung Aviäre Influenza (AI) / Geflügelpest 88

12 Überwachung der Tollwutfreiheit 88 13 Prophylaxe und Bekämpfung der Amerikanischen Faulbr ut 89

14 BSE-/TSE-/CWD-Überwachung 90 14.1 BSE-Untersuchungen bei Rindern 90 14.2 TSE-Untersuchungen bei Schafen 90 14.3 TSE-Untersuchungen bei Ziegen 90 14.4 CWD-Untersuchungen bei Rotwild 90

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Inhaltsverzeichnis Seite 15 Überwachung der anzeige- und meldepflichtigen Fi schseuchen 91 16 Blauzungenkrankheit / Bluetongue (BT) 91 17 Tierseuchenrechtliche Überprüfungen 91 18 Task Force, Tierseuchenbekämpfung, Tiergesundheitsd ienst 92

18.1 Rindergesundheitsdienst 92 18.2 Schweinegesundheitsdienst 93 18.3 Schafherdengesundheitsdienst 93 18.4 Geflügelgesundheitsdienst 94 18.5 Fischgesundheitsdienst 96 Anlagen 97

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II. Tierseuchenüberwachung, Task Force 1 Überwachung der Leukoseunverdächtigkeit

Betriebe, deren Rinderbestände aus mindestens 30 % Milchkühen bestehen, haben gemäß Rinder-Leukose-Verordnung vom 13. März 1997 in der jeweils geltenden Fassung in Verbin-dung mit der Verwaltungsvorschrift des MLUV vom 06. Januar 2009 zur Verfahrensweise bei Untersuchungen auf anzeigepflichtige Tierseuchen die Leukoseunverdächtigkeit ihres Rinderbestandes durch eine zweimalige milchserologische Bestandsuntersuchung aller über 24 Monate alten Milchkühe im zweijährigen Rhythmus nachzuweisen. Auf dieser Grundlage wurden im Jahr 2009 insgesamt 140.519 Einzelmilchproben aus 318 Milchkuhbeständen untersucht (Anhang, Tabelle 1). Aus verschiedenen Gründen (u. a. schlechte Probenqualität) konnten 172 Proben nicht un-tersucht werden bzw. waren im Ergebnis nicht auswertbar. Eine milchserologisch positive Einzelprobe wurde in der blutserologischen Nachuntersuchung negativ abgeklärt. Alle nicht durch eine Poolmilchuntersuchung überwachten Bestände haben ihre über 24 Mo-nate alten Tiere im dreijährigen Rhythmus blutserologisch zu untersuchen. So wurden im Berichtsjahr 48.798 Blutproben aus 1.130 Beständen auf Leukose getestet und keine positi-ven Leukosebefunde festgestellt (Anhang, Tabelle 2). In Anbetracht der für das Jahr 2009 vorliegenden Untersuchungszahlen und -ergebnisse kann die Leukoseunverdächtigkeit der Rinderbestände des Landes Brandenburg erneut be-stätigt werden. 2 Stand der BHV1-Sanierung Die Auswertung der am 31.12.2009 dokumentierten Ergebnisse der BHV1-Bekämpfung stimmen insgesamt positiv. Ca. 97 % aller Betriebe sind amtlich anerkannt BHV1 frei und in ihnen stehen ca. 92 % aller Kühe Brandenburgs. In 59 Betrieben stehen noch ca. 1.500 BHV1-Reagenten. Die Sanierungserfolge sind im An-hang Tabelle 3 dargestellt. Die Ergebnisse der BHV1-Sanierung in den letzten 6 Jahren zeigt die folgende Grafik (Abbil-dung 1):

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Abbildung 1: Sanierungsfortschritt der BHV1-Sanierung Im Landkreis LOS stehen leider noch etliche (60 % des Landesbestandes) BHV1-Reagen-ten, da dort im Jahr 2008 ausgehend von einem noch nicht sanierten Betrieb in umliegenden Rinderhaltungen BHV1-Reinfektionen auftraten.

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Die übrigen Landkreise Brandenburgs bringen die BHV1-Sanierung erfolgreich zum Ab-schluss bzw. haben sie schon erreicht. 3 Stand der BVD/MD-Statuserhebung und Sanierung Am Ende des Jahres 2009 wurden von den Veterinärämtern ca. 25 % aller Rinderbestände als BVD frei oder BVD unverdächtig gemeldet. Diese Zahlen basieren auf Untersuchungen, die entsprechend dem Brandenburger Programm zur Bekämpfung der BVD durchgeführt wurden. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind im Anhang in Tabelle 4 dargestellt. Da seit dem Jahresende 2008 die BVD-Bundesverordnung als Text vorlag, wenn auch noch nicht rechtskräftig, orientieren sich viele Amtstierärzte bereits an den Formulierungen der BVD-Verordnung. Die Untersuchung von Gewebeproben (Ohrstanzen) zur BVDV-Diagnostik wurde in 2009 vorbereitet. Nach Auswertung der verschiedenen Firmenpräsentationen zur Einführung der Ohrstanzprobe wurde die Entscheidung für einen Ohrmarkenhersteller getroffen und im Au-gust mit den ersten Untersuchungen begonnen. Diese Art der Probenahme wird ab Februar 2010 flächendeckend eingeführt, da die Vorver-suche äußerst erfolgreich abgeschlossen wurden. Von den untersuchten Proben waren le-diglich 0,8 % der Behälter leer (ohne Material). Diese Zahl stimmt zuversichtlich und lässt auf eine reibungslose Einführung der neuen Probenahme (Ohrknorpelgewebe) hoffen. 4 Stand der Sanierung Maedi/Visna (M/V) Von den 26 Zuchtschafbeständen aus neun Kreisen (= 2.599 Schafe), die sich gegenwärtig am Sanierungsverfahren des Landes beteiligen, besitzen 20 Bestände aus sieben Kreisen (Barnim, Havelland, Märkisch-Oderland, Oberspreewald-Lausitz, Prignitz, Spree-Neiße, Uckermark) mit insgesamt 597 Tieren zum Ende des Jahres 2009 die Anerkennung als maedi-unverdächtiger Schafbestand. Vier Schafbestände mit 2.002 Tieren aus vier Landkreisen (Barnim, Dahme-Spreewald, Oder-Spree, Spree-Neiße) befinden sich noch im Anerkennungsverfahren (Anhang, Tabelle 5). Die Veränderungen zum Vorjahr mit 27 angeschlossenen Herden (davon 21 anerkannt M/V-unverdächtig und sechs im Anerkennungsverfahren) resultieren aus Neuzugängen, Status-anerkennungen und Betriebsaufgaben. Die Entwicklung des Sanierungsverfahrens wird in den Abbildungen 2 und 3 dargestellt. Einschließlich der Untersuchungen, die unabhängig vom laufenden Sanierungsverfahren durchgeführt wurden, sind im Berichtsjahr insgesamt 1.230 Schafe aus 38 Beständen be-probt worden, davon waren 26 Proben (2,1 %) positiv (Anhang, Tabelle 6).

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Abbildung 2: Entwicklung des M/V-Sanierungsverfahrens nach teilnehmenden Beständen

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Abbildung 3: Entwicklung des M/V-Sanierungsverfahrens nach Anzahl der betroffenen Zuchtschafe

Nach einem starken Anstieg der positiven Befunde im Jahr 2008 auf 16,3 % (203 Proben) durch einen sich dem Sanierungsverfahren angeschlossenen großen Zuchtschafbestandes im Landkreis Oder-Spree, sank der Anteil im Jahr 2009 auf 2,1 %, positive Proben. Der Ver-lauf der Anzahl an Untersuchungen und der festgestellten positiven Befunde in den letzten 5 Jahren ist in Abbildung 4 dargestellt.

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davon positiv

Abbildung 4: Anteil M/V-positiver Befunde zur Anzahl untersuchter Schafe 5 Stand der Sanierung der Caprinen Arthritis Enceph alitis (CAE) Das Interesse der Ziegenhalter an einem Status „CAE-unverdächtig“ ist ungebrochen hoch: 34 Ziegenbestände mit insgesamt 2.292 Tieren gehörten im Jahr 2009 dem Sanierungs-programm an (Anhang, Tabelle 7). Die Entwicklung der letzten drei Jahre im CAE-Sanie-rungsverfahren des Landes Brandenburg ist in Abbildung 5 dargestellt. Im Berichtszeitraum haben sich vier neue Betriebe dem Verfahren angeschlossen. Es durch-laufen somit insgesamt acht Ziegenbestände aus folgenden sechs Landkreisen das Aner-kennungsverfahren: Cottbus, Barnim, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Potsdam-Mittelmark und Spree-Neiße. Die Voraussetzungen für die Anerkennung als CAE-unverdächtiger Bestand erfüllen 26 Zie-genherden mit insgesamt 2.153 Tieren aus den Landkreisen Barnim, Dahme-Spree, Mär-kisch-Oderland, Oberhavel, Oberspreewald-Lausitz, Potsdam-Mittelmark, Spree-Neiße, Uckermark).

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Abbildung 5: Entwicklung CAE-Sanierungsverfahren der letzten drei Jahre

Die Veränderungen zum Vorjahr mit 34 angeschlossenen Herden (davon 25 anerkannt CAE-unverdächtig und neun im Anerkennungsverfahren) resultieren aus Neuzugängen, Statusan-erkennungen und Betriebsaufgaben oder -umzügen innerhalb des Berichtszeitraumes. Insgesamt wurden im Jahr 2009 1.450 Blutproben aus 38 Ziegenbeständen auf CAE unter-sucht, wovon 14 Proben (1,0 %) positiv waren (Anhang, Tabelle 8). 6 Überwachung der Tuberkulosefreiheit der Rinder Die Überwachung der Tuberkulosefreiheit der Rinderbestände erfolgt im Rahmen der Schlachttieruntersuchungen. Innerhalb des Berichtszeitraumes wurde in zwei Betrieben bei jeweils einem Tier Rindertuberkulose nachgewiesen. Bei dem einen Fall im Landkreis Mär-kisch-Oderland handelte es sich um ein Zirkusrind, welches bei der Schlachttieruntersu-chung auffällig geworden war. Da sich dieser Bestand nur aus diesem einen Tier zusam-mensetzte, waren keine weiteren Bestandsuntersuchungen notwendig. Bei dem anderen Fall im Landkreis Prignitz wurde die Erkrankung durch den Zukauf eines Tieres aus einem Be-stand, in dem Tuberkulose festgestellt wurde, eingeschleppt. Die Untersuchung des Ge-samtbestandes mittels Tuberkulinprobe lieferte keine weiteren positiven Ergebnisse. Somit kann auch für das Berichtsjahr 2009 die Tuberkulosefreiheit für die Rinderbestände des Lan-des Brandenburg bestätigt werden. 7 Überwachung der Freiheit von Aujeszkyscher Krankh eit (AK) der Schweine Zum Nachweis der AK-freiheit sind die Hausschweinebestände gemäß Verordnung zum Schutz gegen die Aujeszkysche Krankheit vom 20. Dezember 2005 jährlich nach einem vor-gegebenen Stichprobenschlüssel zu untersuchen. Im Land Brandenburg wurden in diesem Zusammenhang im Berichtsjahr 52 Schweinebestände verschiedner Produktionsrichtungen

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und Betriebsgrößenklassen mit insgesamt 632 beprobten Schweinen risikoorientiert unter-sucht. Damit wurden die Vorgaben des Stichprobenplanes zahlenmäßig übererfüllt (Anhang, Tabelle 9). Dennoch muss auch für das Jahr 2009 festgestellt werden, dass die im Stichprobenplan festgelegten zu beprobenden Bestandsgrößenklassen und auch die damit verbundenen und in der AK-Verordnung festgelegten zu beprobenden Tiere in Einzelfällen aus verschiedenen Gründen nicht eingehalten wurden bzw. werden konnten. Einschließlich Handelsuntersuchungen und anderen Untersuchungsgründen wurden im Jahr 2009 insgesamt 2.158 Blutproben aus 115 Betrieben auf AK untersucht (Anhang, Tabelle 10). Es wurden keine positiven Befunde festgestellt, womit die Freiheit der brandenburgischen Hausschweinbestände von Aujeszkyscher Krankheit erneut nachgewiesen wurde. Seit einigen Jahren werden bei Wildschweinen nur noch Fallwild und Wildschweine mit ver-dächtigen klinischen Symptomen auf Aujeszkysche Krankheit untersucht. Bei den im Jahr 2009 untersuchten 42 Wildschweinen wurden 2 serologisch positive Befunde erhoben. Das Virus der Aujeszkyschen Krankheit wurde nicht nachgewiesen. 8 Untersuchung der Haus- und Wildschweine auf Klass ische Schweinepest (KSP) Im Rahmen der EU-Anerkennung Brandenburgs als schweinepestfreies Gebiet erfolgt die seuchenprophylaktische Überwachung der Hausschweinebestände durch die labordiagnosti-sche Abklärung KSP-ähnlicher Symptome (fieberhafte Erkrankungen, gehäufte Todesfälle bei Jungtieren, Aborte). In diesem Zusammenhang wurden 539 Proben aus 50 Beständen untersucht. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 1.902 Proben aus 109 Hausschweinebeständen auf KSP untersucht. Davon waren 1.266 amtlich angewiesene Untersuchungen (Anhang, Tabelle 11). Sämtliche Untersuchungen auf KSP verliefen mit negativem Ergebnis. Zur Überwachung des Schwarzwildbestandes auf KSP-Freiheit hat jeder Kreis des Landes Brandenburg im Rahmen eines Monitoringprogrammes die Auflage, pro Jahr mindestens 60 erlegte oder verendet aufgefundene Wildschweine untersuchen zu lassen. Mit 1.410 im Berichtsjahr serologisch beprobten Wildschweinen wurde die im Land Branden-burg zu erbringende Zahl von 1.080 weit übererfüllt (Anhang, Tabelle 12). Auf Grund des relativen Anteils serologisch positiver Befunde von 0,77 % (Toleranzgrenze liegt bei max. 0,5 %) der untersuchten Proben im Jahr 2008 wurde für das Jagdjahr 2009/10 eine flächendeckende Doppelbeprobung der Wildschweine (Serum- und EDTA-Probe) im KSP-Monitoring des Landes angewiesen, um jedes Tier zeitgleich serologisch und virolo-gisch zu untersuchen. Im Berichtszeitraum wurden zwei Blutproben (LK Ostprignitz-Ruppin und Potsdam-Mittelmark) im Antikörper-ELISA positiv befundet (= 0,14 % der untersuchten Tiere). Diese Proben waren virologisch negativ. Klinische Symptome oder pathologisch-anatomische Anzeichen der KSP konnten im Schwarzwildbestand nicht festgestellt werden. Ebenso erbrachten die zur weiteren Abklä-rung durchgeführten Umgebungsuntersuchungen in den jeweiligen Wildeinstandsgebieten keine weiteren positiven Befunde. 9 Überwachung der Brucellosefreiheit in den Tierbestä nden 9.1 Rinder

Zur Überwachung der Aufrechterhaltung des Status „amtlich anerkannt brucellosefrei“ der Rinderbestände des Landes waren auch im Jahr 2009 Bestandsmilchuntersuchungen (je-weils im Abstand von zwei Jahren) bzw. blutserologische Untersuchungen (im Abstand von drei Jahren) bei allen über 24 Monate alten Rindern entsprechend der Brucellose-Verordnung vom 20. Dezember 2005 in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift des MLUV

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vom 06. Januar 2009 zur Verfahrensweise bei Untersuchungen auf anzeigepflichtige Tier-seuchen durchzuführen. Dabei konnte die Brucellosefreiheit der brandenburgischen Rinder-bestände erneut nachgewiesen werden. Es wurden im Berichtsjahr insgesamt 140.785 Milchproben in 318 Betrieben auf Brucellose untersucht (Anhang, Tabelle 13). Davon waren 290 Proben positiv, welche jedoch durch blutserologische Nachuntersuchungen im Endergebnis mit negativem Befund abgeklärt wur-den. Aus verschiedenen Gründen (u. a. schlechte Probenqualität) konnten 416 Proben nicht untersucht werden bzw. waren im Ergebnis nicht auswertbar. Darüber hinaus erfolgte in 1.227 Rinderbeständen die Überwachung der Brucellosefreiheit über eine serologische Untersuchung von 51.720 Blutproben, die alle mit negativem Ergeb-nis verliefen (Anhang, Tabelle 14).

9.2 Kleine Wiederkäuer

Deutschland ist seit Jahren amtlich anerkannt frei von Brucella melitensis und hat diesen Status jährlich durch Überwachungsuntersuchungen in Schaf- und Ziegenbeständen nach einem vorgegebenen Stichprobenplan nachzuweisen. Im Land Brandenburg waren dazu im Berichtsjahr 2.796 bis 3.711 Schafe und Ziegen aus 47 Beständen zu untersuchen. Mit insgesamt 3.607 beprobten Tieren aus 61 Beständen wurde der Plan übererfüllt. In den Bestandsgrößenklassen 100-199 und 200-499 Tiere entsprach jedoch die Gesamtan-zahl der zu untersuchenden Tiere nicht der Mindestvorgabe des Stichprobenplanes. Zudem wurden in der Kategorie 200-499 Tiere weniger Bestände als vorgegeben untersucht (An-hang, Tabelle 15). Da die statistische Sicherheit des Ergebnisses der Bestandsuntersuchungen von der ent-sprechend der Größenklasse erhobenen Probengröße abhängig ist, kann diese Sicherheit in den beiden o. g. Kategorien nicht gewährleistet werden und stellt somit auch die Gesamt-aussage der Untersuchungen (Freiheit von Brucella melitensis ) in Frage. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 3.794 Blutproben von Schafen und Ziegen, einschließlich Handelsuntersuchungen, auf Brucellose untersucht und keine positiven Befunde erhoben. Somit konnte die Brucellosefreiheit bei kleinen Wiederkäuern im Land Brandenburg wieder-um nachgewiesen werden (Anhang, Tabelle 16).

9.3 Hausschweine

Zur Überwachung der Brucellosefreiheit in Freilandbeständen sind gemäß Verwaltungsvor-schrift zur Verfahrensweise bei Untersuchungen auf anzeigepflichtige Tierseuchen (Erlass des MLUV vom 06. Januar 2009) die in Freiland gehaltenen Hausschweine einmal jährlich blutserologisch auf Brucellose zu untersuchen. Von den im Land Brandenburg gemeldeten 88 Schweine-Freilandhaltungen wurden 68 (= 77,3 %) blutserologisch auf Brucellose untersucht (Anhang, Tabelle 17). Damit wurde auch im Jahr 2009 die Vorgabe der Verwaltungsvorschrift, alle Schweine-Freilandhaltungen auf Brucellose zu untersuchen, nicht erfüllt. Die Untersuchungsrate liegt sogar unter der des Jahres 2008 (Abbildung 6). Größere Defizite liegen in den Kreisen Ostprignitz-Ruppin, Spree-Neiße und Teltow-Fläming vor, in denen einige Betriebe aus unterschiedlichen Gründen nicht untersucht wurden oder werden konnten. Eine lückenlose Überwachung der Brucellosefreiheit bei den im Freiland gehaltenen Haus-schweinen ist wegen der permanenten Gefahr der Einschleppung von Brucellose durch infi-ziertes Schwarzwild unerlässlich. Dass diese Gefahr trotz baulicher Absicherung der Gehege ernst zu nehmen ist, beweist der Brucelloseausbruch in einer Schweinefreilandhaltung des Kreises Teltow-Fläming im Jahr 2009. Der Verdacht wurde im Rahmen der serologischen Routineuntersuchung erhoben. Klinische Verdachtsmomente ergaben sich aus den epidemiologischen Ermittlungen. Ein Erregernachweis gelang nicht. Umgebungsuntersuchungen bei Wildschweinen waren jedoch bakteriologisch positiv (Brucella suis Biotyp 2). In den letzten 10 Jahren waren drei Brucello-

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seausbrüche im Land Brandenburg zu verzeichnen. Bei allen Beständen handelte es sich um Freilandhaltungen. Insgesamt wurden im Berichtsjahr aus unterschiedlichen Untersuchungsanlässen bei Haus-schweinen (Überwachung der Freilandhaltungen, Handelsuntersuchungen, Abklärung von Aborten u.a) 2.041 Schweine aus 148 Beständen auf Brucellose untersucht und bis auf die 6 Tiere (= 8 Befunde) aus den o. g. Freilandhaltungen des Kreises Teltow-Fläming keine posi-tiven Befunde erhoben (Anhang, Tabelle 18).

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Abbildung 6: Entwicklung der Untersuchungsfrequenz auf Brucellose in den Schweine-Freilandhaltungen

10 Überwachung der Salmonellenfreiheit 10.1 Salmonellenfreiheit des Geflügels

Zur Bekämpfung zoonotischer Salmonellen beim Geflügel wurden EU-weit auf der Grundla-ge in den Jahren 2004-2008 durchgeführter Prävalenzuntersuchungen Gemeinschaftsziele festgelegt und nationale Bekämpfungsprogramme erarbeitet. In Umsetzung der jeweiligen EU-Verordnungen und einzelnen Bekämpfungsprogramme Deutschlands trat im April 2009 die neue Hühner-Salmonellen-Verordnung in Kraft. Danach erfolgt der Nachweis der Salmonellenfreiheit in Hühnerherden durch die Beprobung in den Haltungsbetrieben. Zu erfassen sind alle nachgewiesenen Salmonellen-Serotypen. Bekämpfungsrelevant sind derzeit die Serotypen S. Typhimurium und S. Enteritidis (=Salmonellen der Kategorie 1) bei Zuchthühner-, Legehennen- und Masthähnchenherden sowie zusätzlich S. Hadar, S. Virchow und S. Infantis (= Salmonellen der Kategorie 2) bei Zuchthühnern. Im Berichtsjahr waren im Land Brandenburg 42 erwachsene Zuchthühnerherden vorhan-den und zu untersuchen. In den 42 Herden fanden insgesamt 115 amtliche Kontrollen statt, bei denen 240 Proben zur Untersuchung eingesandt wurden. Es wurden keine positiven Befunde auf Salmonellen erhoben (Anhang, Tabelle 19). Aus der Tabelle geht hervor, dass die in der o. g. Verordnung vorgeschriebene Untersu-chungshäufigkeit von 3 Untersuchungen pro Herde im Landesdurchschnitt mit 2,7 je Herde nicht ganz erreicht wurden, was auch in der statistischen Erfassung (Zählweise der Herden) begründet sein kann.

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Die Realisierung der amtlichen Kontrollen ist jedoch wichtig für die Gewährung der von der EU bereitgestellten Kofinanzierungen für die Salmonellenuntersuchungen und -bekäm-pfungsmaßnahmen. Die erforderliche Anzahl an Proben (als 2 Pools) je Kontrolle wurde untersucht. Bei den Legehennen für die Konsumeierproduktion ist je Betrieb mit mehr als 1.000 Le-gehennen jährlich eine Herde amtlich auf Salmonellen zu untersuchen. Im Jahr 2009 waren im Land Brandenburg 57 Betriebe in dieser Größenkategorie gemeldet. Amtlich zu untersuchen waren im Berichtszeitraum 55 Herden, 41 davon wurden nur unter-sucht. Insgesamt fanden 59 amtliche Kontrollen statt, bei denen 231 Proben genommen wurden (Anhang, Tabelle 20). Nach den rechtlichen Vorschriften ist je Betrieb einmal jährlich eine Herde amtlich zu unter-suchen. Die Differenz zwischen 41 untersuchten Herden und 59 durchgeführten Kontrollen ergibt sich aus zusätzlichen Untersuchungen zu Abklärung bzw. Verifizierung aufgetretener positiver Befunde. Bei 14 Proben von 3 Herden aus 3 Betrieben (LK LDS und SPN) wurden positive Befunde von S. Enteritidis festgestellt. Es wurden in allen 3 Betrieben entsprechend den Vorgaben der Hühnersalmonellen-Verordnung Verfolgs- und Verifizierungsuntersuchungen durchge-führt sowie Sperr- und Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet. (Siehe auch unter Pkt. 18 „Ge-flügelgesundheitsdienst“) In einem weiteren Betrieb (LK OSL) wurde bei einer Probe in einer Herde S. Enteritica Gruppe D ermittelt. Nach den Vorschriften der Hühnersalmonellen-Verordnung ist jährlich mindestens eine Masthähnchenherde in 10 % der Betriebe mit ≥ 5.000 Tieren amtlich auf Salmonellen der Kategorie 1 zu untersuchen. Da im Land Brandenburg alle Kreise weit weniger als 10 Betriebe in dieser Größenordnung haben, lässt sich die vorgegebene Kontrollquote nicht auf Kreisebene realisieren. Unter Zugrundelegung der auf Landesebene existierenden Betriebe mit über 5.000 Masthähnchen, werden jährlich 4 zu untersuchende Betriebe durch das MUGV vorgegeben. Auf dieser Grundlage wurde im Jahr 2009 in den Kreisen Barnim, Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz und Oder-Spree je eine Masthähnchenherde amtlich untersucht. Auf Grund positiver Befunde bei betriebseigenen Kontrollen wurden darüber hinaus 6 weitere Herden zur amtlichen Abklärung untersucht (Anhang, Tabelle 21). In den Masthähnchenherden des Landes Brandenburg wurden im Berichtszeitraum keine Salmonellen amtlich festgestellt.

10.2 Salmonellennachweise bei Schweinen, Rindern, G eflügel (ohne Hühnerherden) und sonstigen Tieren

Neben den Hühnerherden wurden weitere Tierarten auf Salmonellen untersucht und dabei 98 positive Befunde erhoben (Anhang, Tabelle 22). Mit 67 Salmonellennachweisen entfiel der Hauptanteil auf Geflügel (ausgenommen Hühner). Davon wurde 33-mal S. Enteritidis bei Enten und 20-mal S. Typhimurium var. Copenhagen bei Tauben isoliert. Bei Schweinen wurden 16 positive Salmonellenbefunde ermittelt. In 7 Fällen handelte es sich um S. Typhimurium und in 4 Fällen um S. Typhimurium var. Copenhagen. Letzteres steht meist im Zusammenhang mit dem Eintrag durch Tauben in die Schweinebestände. In den Rinderbeständen des Landes wurden im Berichtsjahr 10 Salmonellenbefunde erhoben. Hier-bei konzentrierten sich die Befunde nicht auf bestimmte Salmonellen-Subtypen, sondern wiesen allgemein ein breites Spektrum auf.

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11 Überwachung Aviäre Influenza (AI) / Geflügelpest Das Jahr 2009 war ein Jahr mit geringem bis mäßigem Einschleppungsrisiko des hoch-pathogenen Virus der Aviären Influenza. Auf der Grundlage der Entscheidung 2007/268/EG (Aviäre Inluenza, EU-Monitoring) erarbei-tete das FLI Insel Riems für die Bundesrepublik Deutschland ein Untersuchungsprogramm zur Durchführung von Erhebungen über das Vorkommen von Geflügelpestviren in Haus- und Wildgeflügelbeständen im Jahr 2009. Derartige Untersuchungsprogramme laufen bereits seit Jahren in den Mitgliedsstaaten. Die Tabelle 23 (im Anhang) gibt einen Überblick über die im Rahmen des EU-Monitorings der vergangenen Jahre im Land Brandenburg zu untersuchenden Hausgeflügelbestände. Im Berichtsjahr waren im Land 47 Wirtschaftsgeflügelbestände mit insgesamt 1.550 Blutproben zu untersuchen. Es wurden insgesamt 1.804 Blutproben aus 57 Beständen im Rahmen des EU-Monitorings am Landeslabor Brandenburg auf AI-Antikörper (H5 und H7) untersucht. Die Beprobung er-folgte im Bestand oder auf dem Schlachthof. Alle Proben wurden AI (H5, H7) negativ bewer-tet. Auch Wildvögel waren im Punkt- bzw. Flächenmonitoring nach einem vorgegebenen Stich-probenplan zu untersuchen. Insgesamt wurden 1.296 Proben (Organe, Tupfer) am Landes-labor virologisch auf AI untersucht. In einigen Fällen wurden verschiedene, ausschließlich niedrigpathogene, AIV-Subtypen festgestellt. Über weitere gesetzliche Regelungen (Geflügelpest-VO, Verwaltungsvorschrift des MLUV) wurde eine AI-Überwachung der Geflügelbestände koordiniert. Bei Wirtschaftsgeflügel wur-den so 76 serologische und 3.116 virologische Untersuchungen (davon 2.586 Tupferproben aus Monitoring-Untersuchungen und 530 Proben aus Sektionstieren) am Landeslabor Bran-denburg auf AI der Subtypen H5 und H7 mit negativem Ergebnis durchgeführt. 12 Überwachung der Tollwutfreiheit Laut Tollwut-Verordnung sind zur Überwachung der Tollwutfreiheit pro Landkreis bzw. kreis-freier Stadt jeweils acht Füchse pro 100 km2 zu untersuchen. Die sich daraus ergebende Gesamtzahl im Land Brandenburg zu untersuchender Füchse von 2.395 Stück wurden mit 2.606 Stück (108,8 %) übererfüllt. Darüber hinaus wurden 6 Landkreise beauftragt, 30 bzw. 45 Marderhunde zur Untersuchung auf Tollwut einzusenden. Die im Land insgesamt zu untersuchenden 240 Marderhunde konnten mit nur 199 Stück nicht erreicht werden (82,5 %). Die Gesamtzahl zu untersuchender Kontrolltiere (Füchse und Marderhunde) wurde im Be-richtsjahr in 5 Kreisen (Frankfurt (Oder), Havelland, Oberhavel, Oberspreewald-Lausitz, Ostprignitz-Ruppin) nicht erfüllt, wobei in den Kreisen Oberhavel, Oberspreewald-Lausitz und Ostprignitz-Ruppin größere Differenzen zu verzeichnen waren. Die Abbildung 7 stellt den Plan an Untersuchungen im Tollwutmonitoring, das Ist der Moni-toringuntersuchungen und die erreichte Anzahl an Gesamtuntersuchungen (Monitoring und nicht geplante Einsendungen durch Forstbedienstete und andere Personen) im Vergleich der letzten Jahre dar.

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Abbildung 7: Jahresvergleich der Untersuchung von Füchsen und Marderhunden auf Tollwut

Wie aus Tabelle 24 (s. Anhang) ersichtlich, wurden die für das Tollwutmonitoring bewilligten finanziellen Mittel nur zu 96,2 % in Anspruch genommen. Dies hängt zum einen mit dem nicht Erreichen der geplanten Untersuchungen zusammen, zum anderen wurden durch ein-zelne Kreise als Grund die falsche oder unvollständige Angabe von Bankverbindungen durch Jäger oder Forstbedienstete sowie die durch die Änderung des Auszahlungsmodus nicht ausreichende überwiesene Geldsumme an den Kreis angegeben. So fehlten z.B. im Land-kreis Potsdam-Mittelmark die finanziellen Mittel für 11 Füchse. Im Berichtsjahr wurden im Landeslabor insgesamt 3.026 Tiere verschiedener Tierarten auf Tollwut untersucht und kein Tollwutvirus nachgewiesen (Anhang, Tabelle 25). Damit konnte die Tollwutfreiheit des Landes Brandenburg im Jahr 2009 erneut bestätigt wer-den. 13 Prophylaxe und Bekämpfung der Amerikanischen Fau lbrut Zur Früherkennung einer Gefährdung der Bienenbestände durch Amerikanische Faulbrut (AF) wird im Land Brandenburg seit vielen Jahren ein jährliches Monitoring auf Peanibacillus larvae spp. larvae durchgeführt. Im Jahr 2009 wurden in diesem Zusammenhang 688 Pro-ben von 484 Bienenbeständen aus allen 18 Kreisen untersucht. Der Erreger bzw. dessen Sporen wurden in 6 Beständen, verteilt auf 5 Kreise (Barnim, Elbe-Elster, Potsdam-Mittelmark, Spree-Neiße und Uckermark), isoliert. Das sind 1,2 % der untersuchten Bestän-de (Anhang, Tabelle 26) Bei Verdachts-, Verfolgs- und Sperrgebietsuntersuchungen wurden in 13 Kreisen insgesamt 114 Bienenbestände untersucht, wovon 12 Bestände, verteilt auf 8 Kreise, positive Befunde aufwiesen (= 10,5 %). In 2009 kam es in 5 Kreisen zu insgesamt 6 Neuausbrüchen von Amerikanischer Faulbrut. In 2 Beständen konnten die Sperrmaßnahmen im Berichtsjahr bereits wieder aufgehoben werden. Insgesamt wurden im Berichtsjahr am LLBB 3.798 Proben auf Paenibacillus larvae spp. lar-vae untersucht. In 15 Bienenbeständen aus 3 Kreisen kam es zu mindestens einem positi-ven Nachweis. In 6 Beständen (4 Imker) aus 4 Kreisen wurde Paenibacillus larvae, Genotyp ERIC II nachgewiesen. Dieser Genotyp spielt in den Bienenbeständen des Landes zuneh-mend eine Rolle, ist jedoch durch den von ihm verursachten Krankheitsverlauf und das Sozi-alverhalten der Bienen besonders im Anfangsstadium klinisch schwer feststellbar und bleibt

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von den Imkern oft unentdeckt. Hier sind Erkrankungen der Bienenvölker nur durch bakterio-logische Untersuchungen frühzeitig erkennbar. Auf Grund der erneuten Ausbreitung der Amerikanischen Faulbrut im Jahr 2009 (Neuaus-brüche in 5 Kreisen gegenüber einem Kreis in 2008), der ständigen Gefahr der Einschlep-pung des Erregers durch das Verbringen von Bienenvölkern in AF-freie Gebiete und zur Früherkennung des Genotyps ERIC II wird die Weiterführung des AF-Monitorings auch für die nächsten Jahre erforderlich sein. Das wachsende Interesse der brandenburgischen Imker, ihre Bienenbestände im Monitoring zur Früherkennung des Faulbruterregers untersuchen zu lassen, geht aus der zunehmenden Teilnahme am Monitoring in den vergangenen Jahren hervor (Anhang, Tabelle 27). 14 BSE- / TSE- / CWD-Überwachung 14.1 BSE-Untersuchungen bei Rindern

Im Jahr 2009 wurden im Landeslabor 10.274 BSE-Untersuchungen bei Rindern durchgeführt (Anhang, Tabelle 28). Davon fanden 1.658 an gesundgeschlachteten, 8.373 an verendeten und 243 Untersuchungen an notgeschlachteten Tieren statt. Im Vergleich zum Vorjahr fielen 5.872 verendete, 97 notgeschlachtete und 1.324 gesundge-schlachtete Rinder weniger zur Untersuchung an, womit insgesamt im Jahr 2009 über 7.000 Rinder weniger untersucht wurden. Bei brandenburgischen Rindern wurden im Berichtsjahr keine positiven BSE-Befunde ermit-telt.

14.2 TSE-Untersuchungen bei Schafen

Im Berichtsjahr wurden 808 Proben von brandenburgischen Schafen auf TSE (Scrapie) un-tersucht (Anhang, Tabelle 29) und keine positiven Befunde erhoben.

14.3 TSE-Untersuchungen bei Ziegen

Bei den 107 auf TSE untersuchten Ziegen wurde keine positiven Befunde nachgewiesen (Anhang, Tabelle 30).

14.4 CWD-Untersuchungen bei Rotwild

Zum Vorkommen der Chronic Wasting Disease (CWD), einer Form der TSE bei Hirscharti-gen, sind nach Entscheidung 2007/182/EG vom 19.03.2007 in den EU-Mitgliedsstaaten Un-tersuchungen bei über 18 Monate alten wild lebenden und gezüchteten Rothirschen nach einem vorgegebenen Stichprobenplan durchzuführen. Entsprechend der jährlichen Jagdstrecke bei wild lebendem Rotwild und der gemeldeten Anzahl in Gatterhaltungen vorhandenen Rotwildes waren im Jahr 2009 im Land Branden-burg 80 Stück erlegte oder verendete wild lebende und 15 Stück aus Gatterhaltungen ge-schlachtete Rothirsche auf CWD zu untersuchen. Die Untersuchungszahlen sind im Anhang in Tabelle 31 erfasst. Der vorgegebene Stichprobenumfang bei wild lebenden Rothirschen konnte mit 77 untersuchten Tieren nicht erreicht werden, da ein sehr hoher Anteil der erleg-ten Tiere unter 18 Monate alt war und bei älteren Tieren die Köpfe von Trophäenträgern häu-fig nicht zur Untersuchung abgegeben wurden. Bei Gatterhirschen wurden die Vorgaben mit 12 untersuchten Tieren ebenfalls nicht erreicht, was seine Ursache u. a. auch darin hat, dass zahlreiche Gehege nur Schauzwecken dienen und keine Tiere geschlachtet werden. Bei allen in 2009 auf CWD untersuchten Rothirschen wurden keine positiven Befunde festgestellt.

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15 Überwachung der anzeige- und meldepflichtigen Fisch seuchen Im Jahr 2009 wurden die meisten Aquakulturbetriebe bereits entsprechend den Vorgaben der neuen Fischseuchen-Verordnung kontrolliert und wie in Tabelle 32 des Anhangs aufge-führt labordiagnostisch untersucht. Die Salmonidenbestände wurden virologisch auf VHS, IHN, ISA und IPN, sowie die Karpfenbestände auf KHV und SVC untersucht (Anhang, Tabel-le 33). IPN-Virus wurde mehrfach nachgewiesen. Im Focus der Untersuchungen stand im Rahmen der Erfüllung der Gesetzesvorgaben auch die Überwachung der Karpfenbestände hinsichtlich der KHV-Infektion. Bisher wurde eine KHV-Infektion in Brandenburg nur in einem Nutzkarpfenbestand 2007 amtlich festgestellt. Da es sich bei dem betroffenen Betrieb um eine geschlossene Anlage ohne Kontaktbetriebe in Brandenburg handelt, konnte die Seuche getilgt werden. Somit gelten alle Karpfenbetriebe in Brandenburg als KHV-frei bzw. entsprechend der geltenden Rechtsetzung als „unverdächtig, keine Seuche bekannt“ (Kategorie III nach RL 2006/88/EG). Allerdings wurde KHV in drei Koi-Karpfen-Hobbyhaltungen in Brandenburg amtlich festge-stellt. 16 Blauzungenkrankheit / Bluetongue (BT) Nach der Verwaltungsvorschrift des MLUV zur Verfahrensweise bei Untersuchungen auf anzeigepflichtige Tierseuchen vom 6. Januar 2009 waren in Umsetzung der EU-Blauzungen-bekämpfungs-Durchführungsverordnung und des bundesdeutschen Programmes zur Be-kämpfung der Blauzungenkrankheit Serotyp 8 in allen Landkreisen im Zeitraum August bis Oktober monatlich 11 Jungtiere empfänglicher Tierarten unmittelbar vor der Impfung auf das Vorhandensein des BTV-Genoms zu untersuchen. Im Berichtsjahr wurden daraufhin 315 Tiere aus 42 Beständen untersucht und in zwei Beständen bei jeweils einem Tier ein positi-ver Befund festgestellt. Klinische Symptome traten nicht auf. Auf Grund der flächendeckenden Fortsetzung der BTV- Impfung im Jahr 2009 blieben die brandenburger Rinder-, Schaf- und Ziegenbestände von Ausbrüchen der Blauzungenkrank-heit verschont. 17 Tierseuchenrechtliche Überprüfungen Durch viele gesetzliche Regelungen sind in einer Reihe von Tierhaltungen und Einrichtungen regelmäßige tierseuchenrechtliche Überprüfungen vorgeschrieben. Auch im Berichtsjahr 2009 sind die VLÜÄ den erforderlichen Kontrollen umfangreich nachgekommen (Anhang, Tabelle 34). Im Land Brandenburg waren insgesamt 10.643 tierseuchenrechtlich kontrollpflichtige Betrie-be in den Veterinärämtern registriert, wovon 2.088 überprüft wurden. Dabei wurden insgesamt 3.302 Kontrollen durchgeführt. Zum Vorjahr wurden 641 Betriebe mehr überprüft und 823 Kontrollen mehr durchgeführt. Der Vergleich der Anzahl überprüfter Betriebe und durchgeführter Kontrollen zeigt, dass eine ganze Reihe von Betrieben entsprechend des vorgeschriebenen Kontrollrhythmus mehrmals kontrolliert wurde bzw. sich auch in verschiedenen Betrieben auf Grund festgestellter Bean-standungen und zur Kontrolle erteilter Auflagen Nachkontrollen erforderlich machten. Bei den Kontrollen kam es zu 119 Beanstandungen, die in 105 Fällen entsprechende behördliche Maßnahmen nach sich zogen. Schwerpunkte der Überprüfungen waren Schlachtstätten, Geflügel- und Schweinehaltungen. Bei den Beanstandungen standen auch in 2009 Fehler und Versäumnisse in der betriebli-chen Dokumentation, Mängel bei der allgemeinen Betriebshygiene und Tierseuchenprophy-laxe sowie bauliche Mängel im Vordergrund. Die häufigsten behördlichen Maßnahmen bei der Feststellung von Mängeln waren Belehrungen, die Erteilung von Auflagen, der Erlass tierseuchenrechtlicher Verfügungen. Jeweils einmal wurde von Ordnungswidrigkeitsverfah-ren und der Anordnung des Ruhens einer Zulassung Gebrauch gemacht.

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18 Task Force, Tierseuchenbekämpfung, Tiergesundhei tsdienst Im Land Brandenburg sind auch im Jahr 2009 keine wirtschaftlich relevanten Tierseuchen aufgetreten. Dies führte wiederum dazu, dass die Arbeitsschwerpunkte der Task Force ins-besondere im tiergesundheitlichen bzw. tierseuchenprophylaktischen Bereich lagen, wobei die Schwerpunkte der tiergesundheitlichen Tätigkeit in den einzelnen Tierartenberichten be-handelt werden. Die Tätigkeiten auf dem Gebiet der Tierseuchenbekämpfung waren auch im Jahr 2009 sehr vielschichtig. Insbesondere wären hier zu nennen:

1. Konsequente Begleitung der Fortführung von landesweiten Bekämpfungsmaßnahmen auf der Grundlage von Bekämpfungsprogrammen (z.B. BHV1, BVD, Paratuberkulose).

2. Planung, Verwaltung und Distribution des Blauzungenimpfstoffes im Rahmen der ver-pflichtenden Impfung zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit.

3. Unterstützung bei der Erarbeitung bzw. Einführung einer neuen diagnostischen Variante zur BVD-Bekämpfung. Damit wurden die Grundlagen geschaffen, dass die Untersuchung von Gewebeproben (Ohrstanzen) zur BVDV Diagnostik bereits im Jahr 2009 soweit vor-bereitet wurde, dass ab 2010 eine landesweite Einführung dieser Methode problemlos er-folgen kann.

4. Nachdem in den letzten zwei Jahren in Deutschland bislang 1.600 Fälle (europaweit rund 2.000 Fälle) des so genannten Blutschwitzens der Kälber (BNP) aufgetreten sind, wird auf den verschiedensten Ebenen nach der Ursache dieser Krankheit geforscht, ohne das die genaue Ursache der Erkrankung bislang geklärt werden konnte. Es wird aber inzwi-schen davon ausgegangen, dass es sich um ein multifaktorielles Geschehen handelt. Da es auch bereits frühzeitig in Brandenburg zum Auftreten der BNP kam, rückte dieses Krankheitsbild sehr schnell in den Fokus des Rindergesundheitsdienstes. Inzwischen wird gemeinsam mit dem Bereich Veterinärmedizin der FU an der Ursachenermittlung gearbeitet.

5. Mitwirkung bei der konkreten Bekämpfung von Tierseuchen: a. In einer Freilandhaltung im Landkreis Teltow/Fläming kam es zum Ausbruch der

Brucellose. Die zuständigen Kollegen waren intensiv in den epidemiologischen Ermittlungen eingebunden.

b. Im Rahmen eines Amtshilfeersuchens aus Thüringen wurde durch 2 Mitarbeiter der Task Force bei einem Ausbruch der niedrigpathogen aviären Influenza die Tö-tung des betroffenen Bestandes mittels der Mobilen Elektrotötungsanlage durch-geführt.

18.1 Rindergesundheitsdienst (RGD)

Im Jahr 2009 wurde die Impfung der für das BT-Virus empfänglichen Tierarten im Land Brandenburg fortgesetzt. Die Verteilung der Impfstoffe im Land wurde organisiert und logis-tisch überwacht. so dass es wiederum möglich war, die Impfung möglichst schnelle und flä-chendeckend durchzuführen. Die Tierseuchenkasse finanzierte in 2009 sowohl den Blauzungenimpfstoff als auch die Impfgebühr, damit eine möglichst große BTV - Impfdecke erreicht werden konnte. Dieses Ziel wurde mit 85 % aller Rinder sehr gut erreicht. Die Einzeltierdokumentation der BTV-Impfungen in das HIT wurde von allen Veterinärämtern pflichtgemäß nur bis zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung durchgeführt. Erst in 2010 wird die Eingabe der Impfungen in HIT, da sie an die Refinanzierung des Impfstoffs durch die Tierseuchenkasse gekoppelt wurde, wieder in vollem Umfang erfolgen. Der RGD war in 2009 maßgeblich beteiligt an der Einführung der Gewebeprobenuntersu-chung (Ohrstanze) zur BVDV-Diagnostik, angefangen von der Beurteilung der Firmenprä-sentationen für die Auswahl der Ohrmarken und des Probenahmeverfahrens über die An-passung an die Untersuchungstechnik im Labor bis hin zur Organisation und Auswertung eines Testlaufes an 5.000 Rindern ausgewählter Landwirtschaftsbetriebe. Auch die flächen-

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deckende Einführung des Verfahrens ab 2010 im Land Brandenburg gemeinsam mit dem Landeslabor wird durch den RGD begleitet. Das Syndrom des „Blutschwitzens“ der Kälber wurde anlässlich eines europäischen Sympo-siums mit der neuen Bezeichnung „Bovine Neonatale Panzytopenie“ versehen. Das Auftreten dieser Symptome in Brandenburger Betrieben stieg in 2009 weiter an und es wird gemeinsam mit der FU - Veterinärmedizin an der Ursachenermittlung gearbeitet.

18.2 Schweinegesundheitsdienst

In Umsetzung der Schweinesalmonellenverordnung müssen alle Endmastbestände über 50 Mastplätze auf Salmonellenantikörper untersucht und kategorisiert sein. Über einen Zeitraum von sechs Jahren wurden insgesamt 9 Bestände in die Kategorie 3 (hohe Belastung) und 28 in die Kategorie 2 (mittlere Belastung) eingestuft. In allen belasteten Beständen erfolgten 2009 nach Abstimmung mit den zuständigen Vete- rinärämtern und gemeinsam mit den betreuenden Tierärzten Untersuchungen zu den Ein-tragsquellen und zur Verbreitung der Salmonellen im Bestand. Im Ergebnis wurden allge-meine und spezielle Prophylaxe- und Bekämpfungsprogramme in Abhängigkeit von der kon-kreten betrieblichen Situation erarbeitet. Bei bakteriologisch positiven Einstallungsuntersuchungen wurden die Ferkel erzeugenden Betriebe in die Bekämpfungsmaßnahmen einbezogen. Diese beinhalten vor allem die Reini-gung und Desinfektion der Stallabteile, Schadnagerbekämpfung sowie fütterungshygienische Aspekte. 2009 erfolgten 15 Beratungen in 8 Betrieben der oberen Zuchtebene des Hybridschweine-zuchtverband Nord/ Ost e.V. (HSZV), des Mitteldeutschen Zuchtverbandes, einem Betrieb der PIC und einem Betrieb der Zuchtvereinigung Hermitage unter besonderer Berücksichti-gung der Kontrolle und Bewertung des Rhinitis atrophicans Situation sowie des PRRS Sta-tus. Die Bewertungsmodalitäten entsprechen bundesweit der Vorgehensweise anderer Schweinegesundheitsdienste. Zwei Besamungsstationen des Landes gelten im Sinne der bundesweiten SGD- Richtlinien als „PRRS unverdächtig“. Im Mittelpunkt der Außendienstbesuche standen wie in den Vorjahren bei Ferkel erzeugen-den Betrieben Fruchtbarkeitsprobleme und die Objektivierung von prophylaktischen Impfun-gen (insbesondere porcine Circovirus 2), bei Mastbeständen Atemwegs- (APP) und Durch-fallerkrankungen sowie die Durchführung von Organchecks zur Objektivierung von Erkran-kungen der oberen Luftwege von Mastschweinen. Gemeinsam mit den betreuenden Tierärzten und den landwirtschaftlichen Spezialberatern wurden die Probleme in Form von Komplexberatungen analysiert und betriebsspezifische Immun- und Prophylaxemaßnahmen empfohlen. Ein Mitarbeiter ist Mitglied in der Arbeitsgruppe des Bundes zur Erarbeitung des KSP/ASP-Bekämpfungsplans und arbeitet in der Expertengruppe Epidemiologie mit.

18.3 Schafherdengesundheitsdienst

Die Impfung gegen das Blauzungenvirus hatte sich im Jahr 2008 als sehr erfolgreich erwie-sen und wurde 2009 ebenso erfolgreich fortgesetzt. So konnte die Krankheit auch 2009 bei den kleinen Wiederkäuern in Brandenburg verhindert werden. Einer der Gründe für die gute Annahme der staatlich angeordneten Impfung war die Kosten-übernahme durch die Tierseuchenkasse und das Land. Obwohl davon auszugehen ist, dass der Erreger noch nicht getilgt ist, ist die Impfung in Deutschland im nächsten Jahr nicht mehr verpflichtend. Leider kann in Brandenburg auch die großzügige Finanzierung in dem Maße nicht weiter gewährt werden. Von nun an liegt es in der Hand der Tierhalter, ihre Herden durch die fortgesetzte Impfung vor der u. U. sehr schmerzhaften Erkrankung, Leistungsein-bußen und Tierverlusten zu schützen. In zwei Landkreisen konnten betroffene Tierhalter und ihre Veterinärämter insgesamt drei der brandenburger Scrapiefälle zu den Akten legen. Während der mehrjährigen Überwa-

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chung gab es in diesen Beständen keine Hinweise auf ein Fortbestehen oder eine Ausbrei-tung der Krankheit. Zurzeit werden noch zwei Betriebe, in denen 2007 bzw. 2008 Scrapie auftrat, amtlich über-wacht. Diese beiden Fälle können voraussichtlich im nächsten Jahr abgeschlossen werden. Die Zucht auf Scrapie-Resistenz fand wieder sehr guten Zuspruch: 187 Böcke und 280 junge weibliche Tiere wurden auf ihre genetische Veranlagung, an Scrapie zu erkranken, untersucht. Dabei wurden sowohl Wirtschaftsrassen wie z. B. Schwarzkopf, Suffolk und Ost-friesisches Milchschaf, als auch Landschafrassen, hier besonders viele Merinos, Skudden und Rauwollige Pommersche Landschafe, einbezogen. Die Nachzucht bietet durchweg eine gute genetische Grundlage. Weit über 80 % der unter-suchten Tiere tragen das resistenzversprechende Allel „ARR“ und können es an ihre Nach-kommen vererben. Besonders effektiv wird es natürlich durch den Einsatz von sogenannten G1-Böcken verbreitet, die dieses Merkmal in doppelter Ausführung besitzen und so an jedes ihrer Lämmer weitergeben. Das als empfänglich eingestufte Allel „VRQ“ wurde nur bei zwei Tieren festgestellt. Böcke mit dieser Genvariante dürfen in vielen Rassen nicht zur Zucht eingesetzt werden.

18.4 Geflügelgesundheitsdienst

Unterstützung der Geflügelbetriebe und Veterinärämter wurde bei der Realisierung der Be-kämpfungsprogramme zur Senkung der Salmonellenprävalenz in Gallus Gallus Zuchther-den, Legehennenherden und Masthähnchenherden gegeben. Die Maßnahmen zur Bepro-bung wurden fortgesetzt und begleitet. Nachdem bereits ab 2007 in Zuchtherden, ab 2008 in Legehennenherden Salmonellen- Untersuchungen verbindlich vorgeschrieben waren, galt dies ab 01.01.2009 zudem auch für Salmonellenkontrollen in den Masthähnchenbetrieben. Es fanden in diesem Zusammenhang Bestandsbesuche mit dem Ziel der Beratung und Um-setzung der rechtlich geforderten Maßnahmen zur Beprobung sowie zum Betriebsmanage-ment statt. In Zucht- und Masthähnchenbetrieben waren 2009 bekämpfungspflichtige Salmonellen we-der in Eigenkontrollen noch bei amtlichen Untersuchungen nachweisbar. In Legehennenhal-tungen wurde in drei Fällen Salmonella Enteritidis bei betriebseigenen Kontrollen bzw. amtli-chen Beprobungen festgestellt. In zwei Betrieben erfolgte die Räumung der Bestände durch Schlachtung bzw. Tötung und unschädliche Beseitigung, in einem Betrieb wurde durch eine Verifikationsuntersuchung von 4.000 Eiern eine Salmonellenuntersuchung mit negativem Ergebnis abgeschlossen, so dass sich die Salmonelleninfektion nicht bestätigen ließ und Restriktionen nicht notwendig wurden. In den Salmonellen-positiven Betrieben haben spezielle Beratungen stattgefunden, um Ein-tragsquellen der Salmonellen zu ermitteln und Maßnahmen aufzuzeigen, die den Eintrag der Salmonellen in den Bestand reduzieren bzw. die vorhandenen Salmonellen konsequent be-seitigen können. Schwerpunkte stellten dabei die Futtermittelhygiene und das Betriebsma-nagement (sogenannte „Biosicherheitsmaßnahmen“) dar. Ergänzend wurde für die Geflügel-halter ein gemeinsam vom LVLF und MUGV erarbeitetes Merkblatt zur Verfügung gestellt. Bezüglich der nach geltender Hühnersalmonellen-Verordnung vorgeschriebenen Salmonel-lenimpfungen wurde gemeinsam mit der Tierseuchenkasse ein Konzept zur finanziellen Un-terstützung der impfenden Betriebe entwickelt und umgesetzt. Perspektivisch ist es notwendig, die Maßnahmen zur Bekämpfung der Salmonellen in Geflü-gelbeständen konsequent weiter zu verfolgen, um die von der EU gesetzten Ziele zur Präva-lenzsenkung bestimmter Salmonellen in Gallus Gallus Zuchtherden, Legehennenherden, Masthähnchenherden und Putenherden in Brandenburg zu erreichen. Überwachung und Monitoring Aviäre Influenza

Insgesamt wurde für das Jahr 2009 das Risiko der Einschleppung von hochpathogenem AI- Virus durch Wildvögel in Haus- und Wildgeflügelbestände als gering bis mäßig eingeschätzt. Das Risiko über den legalen Handel nach Deutschland wurde als vernachlässigbar einge-stuft. Auf Grund von subklinischen Verläufen der Infektion mit hochpathogenem AI-Virus bei Mastenten hat das FLI jedoch das Risiko für das Verbringen von Wassergeflügel als mäßig

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bewertet. Besonders problematisch (hohes Risiko) wird die illegale Einfuhr aus Ausbruchs-ländern insbesondere des asiatischen Raumes bewertet. Zur Ermittlung der Verbreitung der aviären Influenza-Viren wurde ergänzend zum Wildvo-gelmonitoring im Landkreis Uckermark am Felchowsee eine Sentinelanlage mit 10 Stocken-ten weitergeführt, betreut sowie im Abstand von 4 bzw. 2 Wochen serologisch bzw. virolo-gisch beprobt. Insgesamt fanden sich in einigen Fällen, auch bei den Sentineltieren, verschiedene, aus-schließlich niedrigpathogene Typen des AI-Virus, in je einem Fall bei einer Stockente des Subtyps H5Nnicht differenzierbar bzw. H7N7.

Foto: LVLF Foto: LVLF

Abbildung 8: Sentinelanlage Felchowsee Abbildung 9: Probennahme Sentinelstockenten

Technik zur Tötung von Geflügel im Seuchenfall

Die landeseigene am Standort der Task Force in Teltow, OT Ruhlsdorf, vorhandene Technik zur Tötung von Geflügel mit Strom (mobile Elektrotötungsanlage) wurde umgebaut und da-durch sowohl verkehrsfähiger als auch im Hinblick auf den Arbeitsschutz sicherer gestaltet. Zur Überprüfung fand eine Testung der Anlage mit Pekingenten in einem Elterntierbestand mit vor der Schlachtung zu merzenden Tieren statt. Die volle Funktionsfähigkeit konnte be-stätigt werden.

Foto: LVLF Foto: LVLF

Abbildung 10: Mobile Elektrotötungs- Abbildung 11: MEA: Tötung von anlage (MEA) Pekingenten

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Geflügelpestbekämpfung

Grundsätzlich ist auch ein länderübergreifender Einsatz im Rahmen der Tierseuchenbe-kämpfung zur Bereitstellung von Technik und Personal sinnvoll und notwendig. In diesem Zusammenhang wurde in einem Bestand mit 2.305 Stück Geflügel (1.393 Enten, 877 Gänse, 35 Hühner) aus dem Landkreis Nordhausen, nach dem vom FLI bestätigten Nachweis von niedrigpathogenem aviären Influenzavirus des Subtyps H5, im November 2009 zwecks Be-standsräumung und Tötung vom Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit um Amtshilfe gebeten. Drei Mitarbeiter der Task Force unterstützten die Kollegen vor Ort mit der mobilen Elektrotötungsanlage des Landes Brandenburg, die in den zu räumenden Be-stand verbracht wurde. Die Tötung aller Tiere des Bestandes verlief reibungslos. Es wurden die ersten Erfahrungen bei der Tötung von Gänsen mit der landeseigenen mobilen Elektrotö-tungsanlage gemacht. Auch hier gab es keine nennenswerten Probleme. Insgesamt wurde jedoch festgestellt, dass es zum zügigen Ablauf der Seuchenbekämp-fungsmaßnahmen zwingend erforderliche Voraussetzungen am Seuchenstandort bedarf. Um dies zu gewährleisten, wurde eine Übersicht aller notwendigen Parameter erstellt, die dem zuständigen Veterinäramt unmittelbar vor dem Einsatz bereitgestellt werden kann.

18.5 Fischgesundheitsdienst

Bereits seit November 2008 ist die neue Fischseuchenverordnung (FSVO) in Kraft. Gemein-sam mit dem jeweils zuständigen Amtstierarzt wurden die Anträge der Aquakulturbetriebe auf Genehmigung nach § 3 der FSVO oder § 6 der FSVO geprüft. Die genehmigten Betriebe wurden hinsichtlich ihres Gesundheitsstatus in eine Seuchenkategorie eingestuft und ein Risikoniveau ermittelt. Bei der Risikobewertung kam es darauf an, zu prüfen wie hoch die Gefahr der Seucheneinschleppung in einen Betrieb über das Wasser oder über Fische ist. Aber auch wie hoch die Gefahr der Seuchenverbreitung im Falle eines Ausbruchs über Was-ser oder Fische ist. Im Ergebnis wurde für den Betrieb ein hohes, mittleres oder niedriges Risikoniveau ermittelt, woraus sich die Kontrollhäufigkeit durch den Amtstierarzt und durch die Tierseuchenüberwachung/ Fischgesundheitsdienst ergeben. Mit Stand 31.12.2009 sind in Brandenburg 33 Aquakulturbetriebe bzw. Betriebsteile nach FSVO genehmigt worden und 27 weitere waren registrierungspflichtig. Alle genehmigten Aquakulturbetriebe, die Salmoniden halten, wurden hinsichtlich der VHS und IHN in Katego-rie III (keine Infektion bekannt, fällt nicht unter ein Überwachungsprogramm zur Erreichung des Seuchenfreiheitsstatus) eingestuft. Hinsichtlich der Infektiösen Anämie der Lachse (ISA) gilt Deutschland als seuchenfrei, also Kategorie I. Die Karpfen haltenden genehmigten Aquakulturbetriebe wurden hinsichtlich der KHV in Kategorie III eingestuft. Ein Programm zur Erreichung der Kategorie I (nach EU RL 2006/88/EG seuchenfrei) hinsichtlich einer oder mehrerer in der FSVO aufgelisteten nichtexotischen Fischseuchen gibt es derzeit in Bran-denburg nicht. Die meisten genehmigungspflichtigen Aquakulturbetriebe wurden bereits 2009 entsprechend den Vorgaben der FSVO kontrolliert und labordiagnostische Untersuchungen durchgeführt. Im Rahmen der Überwachung der Karpfenbestände hinsichtlich der KHV-Infektion trugen umfassende Informationsmaßnahmen für die Betriebe bei verschiedensten Veranstaltungen sowie ein Hinweisblatt trugen dazu bei, Fischern, Karpfen haltende und züchtende Betriebe zu motivieren und ihnen das fachliche Hintergrundwissen zu KHV zu vermitteln. Damit wur-den sie besser in die Lage versetzt, fischseuchenhygienische Grundsätze praktisch umzu-setzen und einzuhalten. Ein wichtiger Bestandteil war die klinische und labordiagnostische Überwachung der Karp-fenbestände. In diesem Zusammenhang wurden alle K1- und K2-Bestände und besonders die zum Verkauf bestimmten Satzfischbestände klinisch und virologisch untersucht. Zusätz-lich wurden auch Laichkarpfen, Karpfenbrut und Speisefische untersucht, um einen mög-lichst guten Überblick über die Seuchensituation in den Brandenburger Karpfenbeständen zu gewinnen.

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Anhang Tabellen Tierseuchenüberwachung / Task Force

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Tabelle 1: Ergebnisse der milchserologischen Untersuchungen auf Rinderleukose

Anzahl Ergebnis Kreisfreie Stadt / Landkreis Bestände Proben negativ fraglich n. u. bzw.

n. auswertbar positiv

BRB 1 279 273 - 6 - CB - - - - - - FF 1 246 246 - - - P - - - - - - BAR 3 2358 2358 - - - LDS 16 9478 9471 - 7 - EE 44 21044 21034 - 10 - HVL 24 9268 9264 - 4 - MOL 40 16821 16815 - 6 - OHV 19 4016 3985 - 31 - OSL 4 1491 1491 - - - LOS 17 10572 10568 - 4 - OPR 21 11210 11209 - 1 - PM 20 6174 6167 - 7 - PR 45 14927 14923 - 3 1 SPN 14 7862 7860 - 2 - TF 20 15103 15097 - 6 - UM 29 9670 9585 - 85 - Land BB 318 140519 140346 0 172 0

2008 580 124475 124392 0 83 0 Quelle: BALVI iP

Tabelle 2: Ergebnisse der blutserologischen Untersuchungen auf Rinderleukose

Blutproben davon

Kostentragung Kreisfreie Stadt / Landkreis

Anzahl Untersuchungen

Anzahl Bestände positiv % Tierhalter öffentlich %

öffentlich BRB 302 2 - - - 302 100,0 CB 93 9 - - 10 83 89,2 FF 851 5 - - 8 843 99,1 P 409 12 - - 24 385 94,1 BAR 1639 52 - - 87 1552 94,7 LDS 4609 207 - - 2 4607 100,0 EE 5310 73 - - 1797 3513 66,2 HVL 4239 56 - - 58 4181 98,6 MOL 1389 47 - - - 1389 100,0 OHV 1716 89 - - 9 1707 99,5 OSL 2101 64 - - 2 2099 99,9 LOS 2133 36 - - 1 2132 100,0 OPR 7024 118 - - 34 6990 99,5 PM 5329 55 - - 2224 3105 58,3 PR 4392 102 - - 388 4004 91,2 SPN 1754 82 - - 30 1724 98,3 TF 732 31 - - - 732 100,0 UM 4776 90 - - 64 4712 98,7 Land BB 48798 1130 0 0 4712 44060 90,3

2008 56845 1131 0 0 6169 50676 89,1 Quelle: BALVI iP

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Tabelle 3: Übersicht BHV1-freie Bestände 2009

Kreisfreie Stadt / Landkreis

Anzahl Bestände

% freie Bestände

Anzahl Kühe

% Kühe in freien Beständen

Anzahl Bestände mit

Reagenten (HIT)

Anzahl Reagenten

laut HIT BRB 12 100 646 100 0 0 CB 18 94 799 99 0 0 FF 25 100 2361 100 0 0 P 17 100 941 100 0 0 BAR 153 100 10479 100 0 0 LDS 291 97 18701 95 8 88 EE 386 99 22978 100 0 0 HVL 248 98 19344 94 4 27 MOL 168 90 12903 83 7 78 OHV 281 97 14383 96 4 85 OSL 208 99 7574 99 0 0 LOS 171 85 14973 61 14 848 OPR 546 99 33595 100 1 1 PM 299 97 22693 92 3 9 PR 619 96 37584 92 4 129 SPN 234 99 11571 92 0 0 TF 185 98 16412 96 3 57 UM 262 91 25562 85 6 107 Summe 4123 97 273499 92 54 1429

Quelle: BALVI iP

Tabelle 4: Auswertung BVD-Diagnostik 2002-2009

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009

n Ag - Untersuchungen 72.094 59.465 46.842 148.702 120.645 93.577 91.483 75.297

davon positiv 0,40 % 0,40 % 0,63 % 0,34 % 0,37 % 0,39 % 1,10 % 1,00 %

n Ak - Untersuchungen 18.070 12.397 9.950 11.345 11.307 10.558 11.939 10.847

davon positiv 23 % 24 % 23 % 22 % 20 % 12 % 16 % 12 % Quelle: BALVI iP

Tabelle 5: Stand der Maedi / Visna-Sanierung in Zuchtschafbeständen

anerkannter M/V unverdächtiger Bestand

M/V Sanierungsbe-stand

Anzahl Anzahl

Kreisfreie Stadt/ Landkreis

Anzahl Bestände

Anzahl Tiere

Bestände Tiere unters. Bestände Bestände Tiere

BRB - - - - - - - CB - - - - - - - FF - - - - - - - P - - - - - - - BAR 13 260 11 244 10 2 16 LDS 1 7 - - - 1 7 EE - - - - - - - HVL 2 22 2 22 2 - - MOL 1 19 1 19 1 - - OHV - - - - - - - OSL 2 102 2 102 2 - - LOS 2 1972 - - - 2 1972 OPR - - - - - - - PM - - - - - - - PR 1 82 1 82 1 - - SPN 2 127 1 120 1 1 7 TF - - - - - - - UM 2 8 2 8 2 - - Summe 26 2599 20 597 19 6 2002

2008 27 1706 21 565 17 6 1141 Quelle: BALVI iP

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100

Tabelle 6: Anzahl blutserologischer Untersuchungen auf Maedi / Visna (M/V)

Blutproben davon

Kostentragung Kreisfreie Stadt / Landkreis

Anzahl Untersuchungen

Anzahl Bestände positiv % Tierhalter öffentlich %

öffentlich BRB - - - - - - - CB - - - - - - - FF 1 1 1 100,0 - 1 100,0 P - - - - - - - BAR 131 11 2 1,5 - 131 100,0 LDS 8 1 - - 8 - - EE - - - - - - - HVL 17 3 - - 2 15 88,2 MOL 41 4 18 43,9 25 16 39,0 OHV 12 3 3 25,0 12 - - OSL 101 2 - - 101 100,0 LOS 792 2 2 0,3 1 791 99,9 OPR 9 1 - - 9 - - PM 11 3 - - 11 - - PR 31 1 - - - 31 100,0 SPN 60 2 - - 6 54 90,0 TF 1 1 - - 1 - - UM 15 3 - - 15 - - Land BB 1230 38 26 2,1 90 1140 92,7

2008 1247 29 203 16,3 62 1185 95,0 Quelle: BALVI iP Tabelle 7: Stand der CAE-Sanierung in Zuchtziegenbeständen

anerkannter CAE unverdächtiger Bestand

CAE Sanierungsbe-stand

Anzahl Anzahl

Kreisfreie Stadt/ Landkreis

Anzahl Bestände

Anzahl Tiere

Bestände Tiere unters. Bestände Bestände Tiere

BRB - - - - - - - CB 1 4 - - - 1 4 FF - - - - - - - P - - - - - - - BAR 9 761 8 752 7 1 9 LDS 5 227 5 227 4 - - EE - - - - - - - HVL - - - - - - - MOL 3 559 2 545 2 1 14 OHV 2 299 2 299 1 - - OSL 1 60 1 60 - - - LOS 1 1 - - - 1 1 OPR - - - - - - - PM 3 20 1 2 2 18 PR 1 49 - - - 1 49 SPN 5 96 4 52 4 1 44 TF - - - - - - - UM 3 216 3 216 3 - - Summe 34 2292 26 2153 21 8 139

2008 34 2031 25 1743 23 9 288 Quelle: BALVI iP

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101

Tabelle 8: Anzahl blutserologischer Untersuchungen auf CAE

Blutproben davon

Kostentragung Kreisfreie Stadt / Landkreis

Anzahl Untersuchungen

Anzahl Bestände positiv % Tierhalter öffentlich %

öffentlich BRB - - - - - - - CB 13 1 2 15,4 - 13 100,0 FF - - - - - - - P - - - - - - - BAR 145 7 - - - 145 100,0 LDS 199 6 - - 17 182 91,5 EE - - - - - - - HVL - - - - - - - MOL 347 3 1 0,3 23 324 93,4 OHV 296 2 - - - 296 100,0 OSL - - - - - - - LOS 2 2 - - 1 1 50,0 OPR - - - - - - - PM 82 5 8 9,8 58 24 29,3 PR 22 1 2 9,1 - 22 100,0 SPN 77 6 1 1,3 33 44 57,1 TF 81 2 - - 31 50 61,7 UM 186 3 - - - 186 100,0 Land BB 1450 38 14 1,0 163 1287 88,8

2008 1465 37 7 0,5 332 1133 77,3 Quelle: BALVI iP Tabelle 9: Überwachung der Freiheit von Aujeszkyscher Krankheit bei Hausschweinen

Anzahl der

beprobte Bestände

beprobte Schweine Bestands-

charakteristik Bestände gesamt

Schweine gesamt Soll Ist Soll Ist

davon positiv

Zucht-/gemischte Bestände

851 502108 21 35 405-500 488 0

Mastbestände 2840 323300 14 17 137-158 144 0

Summe 3691 825408 35 52 542-658 632 0

2008 3701 819132 35 52 542-658 665 0 Quelle: BALVI iP

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102

Tabelle 10: Anzahl blutserologischer Untersuchungen auf Aujeszkysche Krankheit

Blutproben Kostentragung davon

Kreisfreie Stadt / Landkreis

Anzahl Untersuchungen

Anzahl Bestände positiv %

Tierhalter öffentlich %

öffentlich

BRB - - - - - - - CB 2 1 - - - 2 100,0 FF 12 2 - - - 12 100,0 P - - - - - - - BAR 37 5 - - 4 33 89,2 LDS 63 3 - - - 63 100,0 EE 184 15 - - - 184 100,0 HVL 64 5 - - - 64 100,0 MOL 202 10 - - 38 164 81,2 OHV 149 8 - - 122 27 18,1 OSL 74 4 - - - 74 100,0 LOS 101 9 - - 7 94 93,1 OPR 524 12 - - 164 360 68,7 PM 312 9 - - 151 161 51,6 PR 144 8 - - 75 69 47,9 SPN 82 7 - - 30 52 63,4 TF 120 9 - - 1 119 99,2 UM 88 8 - - - 88 100,0 Land BB 2158 115 0 0 592 1566 72,6

2008 2275 123 0 0 628 1647 72,4 Quelle: BALVI iP Tabelle 11: Überwachung der KSP-Freiheit bei Hausschweinen

zur Abklärung KSP-ähnlicher Symptome Kostentragung Kreisfreie

Stadt/ Landkreis Anzahl

Bestände Anzahl Proben

dav. An-zahl pos.

Anzahl Bestände

Anzahl Unter-

suchungen positiv

Tierhalter öffentlich

BRB - - - - - - - - CB - - - - - - - - FF - - - 3 6 - - 6 P - - - - - - - - BAR 3 5 - 2 10 - 10 - LDS - - - - - - - - EE 13 185 - 19 278 - - 278 HVL 2 41 - 2 33 - 3 30 MOL 4 50 - 9 123 - 45 78 OHV 3 11 - 4 135 - 122 13 OSL - - - 1 10 - - 10 LOS 5 52 - 7 55 - 5 50 OPR 2 6 - 13 516 - 166 350 PM 2 32 - 9 304 - 158 146 PR 3 20 - 15 203 - 75 128 SPN - - - 9 91 - 44 47 TF 9 111 - 9 113 - 8 105 UM 4 26 - 7 25 - 25 Summe 50 539 0 109 1902 0 636 1266

2008 47 513 0 113 1816 0 676 1140 Quelle: BALVI iP

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103

Tabelle 12: Überwachung KSP-Freiheit bei Wildschweinen

Anzahl untersuchter Proben dav. im Endergebnis positi v Kreisfreie Stadt/ Landkreis

Anzahl unters. Proben serologisch virologisch Organe serologisch virologisch

BRB 130 81 47 - - -

CB 55 29 26 - - -

FF 71 44 27 - - -

P 38 21 17 - - -

BAR 175 101 76 2 - -

LDS 99 53 48 2 - -

EE 178 89 119 30 - -

HVL 88 59 38 9 - -

MOL 111 64 49 2 - -

OHV 147 75 74 2 - -

OSL 112 65 47 - - -

LOS 169 85 93 9 - -

OPR 155 100 58 3 1 -

PM 246 136 111 1 1 -

PR 125 79 46 - - -

SPN 234 142 91 - - -

TF 97 57 39 - - -

UM 225 130 100 5 - - Summe 2455 1410 1106 65 2 0

2008 1686 1555 133 45 12 0 Quelle: BALVI iP Tabelle 13: Ergebnisse der milchserologischen Untersuchungen auf Rinderbrucellose

Anzahl Ergebnis Kreisfreie Stadt / Landkreis Bestände Proben negativ fraglich n. u. bzw.

n. auswertbar positiv

BRB 1 279 264 - 15 - CB - - - - - - FF 1 246 246 - - - P - - - - - - BAR 3 2358 2356 - 2 - LDS 16 9473 9471 - 7 - EE 44 21046 20633 - 206 207 HVL 24 9268 9240 - 28 - MOL 40 16821 16812 - 6 3 OHV 19 4016 3985 - 31 - OSL 4 1491 1491 - - - LOS 17 10572 10568 - 4 - OPR 21 11210 11209 - 1 - PM 20 6174 6081 - 20 73 PR 45 14927 14924 - 3 - SPN 14 7862 7859 - 2 1 TF 20 15103 15097 - 6 - UM 29 9934 9843 - 85 6 Land BB 318 140785 140079 0 416 290

2008 580 124475 124378 0 78 19 Quelle: BALVI iP

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104

Tabelle 14: Ergebnisse der blutserologischen Untersuchungen auf Rinderbrucellose

Blutproben davon

Kostentragung Kreisfreie Stadt / Landkreis

Anzahl Untersuchungen

Anzahl Bestände positiv % Tierhalter öffentlich %

öffentlich BRB 311 3 - - - 311 100,0 CB 96 10 - - 10 86 89,6 FF 854 6 - - 8 846 99,1 P 409 12 - - 24 385 94,1 BAR 1654 55 - - 87 1567 94,7 LDS 4618 209 - - 4 4614 99,9 EE 5878 96 - - 1797 4081 69,4 HVL 4362 63 - - 152 4210 96,5 MOL 1393 49 - - - 1393 100,0 OHV 1725 90 - - 9 1716 99,5 OSL 2112 69 - - 2 2110 99,9 LOS 2145 37 - - 1 2144 100,0 OPR 7061 122 - - 64 6997 99,1 PM 5438 60 - - 2007 3361 61,8 PR 3206 115 - - 390 2816 87,8 SPN 1763 86 - - 30 1733 98,3 TF 3598 45 - - 2822 776 21,6 UM 5097 100 - - 64 5033 98,7 Land BB 51720 1227 0 0 7541 44179 85,4

2008 56127 1235 0 0 5992 50135 89,3 Quelle: BALVI iP

Tabelle 15: Erfüllung des Stichprobenplanes für blutserologische Untersuchungen

auf Brucellose bei Schafen und Ziegen nach Bestandsgrößenklassen

unters. Bestände unters. Tiere Bestands-größen-klassen Plan Ist 09 Ist 08 Ist 07 Plan Ist 09 Ist 08 Ist 07

Vorgabe Anz. Proben je Bestand

1 - 9 14 15 16 22 14 - 126 67 89 133 alle Tiere 10 -19 8 12 8 12 80 - 152 143 91 135 alle Tiere 20 - 49 9 13 18 13 180 - 441 229 399 319 alle Tiere 50 - 99 5 7 2 8 250 - 480 281 27 299 alle bis 96

100 -199 3 3 7 3 300 - 465 273 481 172 alle bis 155 200 -499 3 2 2 3 600 - 675 424 126 291 alle bis 225

500 - 999 3 4 4 5 774 848 869 1183 258 > 1000 2 5 4 5 598 1342 815 1532 299

Insgesamt 47 61 61 71 2796 - 3711 3607 2897 4064 - Quelle: LVLF

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105

Tabelle 16: Überwachung der Brucellosefreiheit bei Schafen und Ziegen

Blutproben davon

Kostentragung Kreisfreie Stadt / Landkreis

Anzahl Untersuchungen

Anzahl Bestände positiv % Tierhalter öffentlich %

öffentlich BRB 29 2 - - - 29 100,0 CB 9 2 - - - 9 100,0 FF 122 3 - - - 122 100,0 P 22 3 - - 1 21 95,5 BAR 107 8 - - 3 104 97,2 LDS 283 6 - - 1 282 99,6 EE 254 3 - - - 254 100,0 HVL 338 8 - - 29 309 91,4 MOL 438 6 - - 5 433 98,9 OHV 177 3 - - 2 175 98,9 OSL 67 4 - - - 67 100,0 LOS 329 5 - - 1 328 99,7 OPR 230 4 - - 4 226 98,3 PM 146 8 - - 12 134 91,8 PR 505 5 - - 2 503 99,6 SPN 134 7 - - 3 131 97,8 TF 279 3 - - - 279 100,0 UM 325 5 - - - 325 100,0 Land BB 3794 85 0 0 63 3731 98,3

2008 3253 98 0 0 203 3050 93,8 Quelle: BALVI iP Tabelle 17: Überwachung der Brucellosefreiheit in Schweine-Freilandhaltungen

Kreisfreie Stadt / Landkreis

Anzahl Bestände

Anzahl Tiere

Anzahl unters.

Bestände

Anzahl neg.

Befunde

Anzahl pos.

Befunde

% unters.

Bestände

% unters.

Bestände 2008

BRB - - - - - - - CB - - - - - - - FF 2 3 - - - - 100,0 P 1 2 - - - - 33,3 BAR 11 231 11 84 - 100,0 91,7 LDS 2 479 2 26 - 100,0 100,0 EE 9 147 7 97 - 77,8 85,7 HVL 5 66 4 25 - 80,0 60,0 MOL 1 24 1 12 - 100,0 50,0 OHV 12 111 12 35 - 100,0 94,4 OSL 2 62 2 24 - 100,0 100,0 LOS - - - - - - - OPR 11 502 5 51 - 45,5 56,3 PM 3 160 2 30 - 66,7 75,0 PR 8 224 8 64 - 100,0 100,0 SPN 8 98 4 22 - 50,0 90,9 TF 8 179 5 36 6 62,5 75,0 UM 5 68 5 20 - 100,0 100,0 Summe 88 2356 68 526 6 77,3 -

2008 101 2840 82 458 - 81,2 - Quelle: BALVI iP

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106

Tabelle 18: Überwachung der Freiheit von Schweinebrucellose

Blutproben Kostentragung

davon Kreisfreie Stadt / Landkreis

Anzahl Untersuchungen

Anzahl Bestände positiv %

Tierhalter öffentlich % öffentlich

BRB - - - - - - - CB - - - - - - - FF - - - - - - - P 3 1 - - - 3 100,0 BAR 110 15 - - 4 106 96,4 LDS 36 4 - - 36 100,0 EE 290 20 - - 5 285 98,3 HVL 52 7 - - 52 100,0 MOL 89 9 - - 39 50 56,2 OHV 49 16 - - 49 100,0 OSL 64 3 - - 40 24 37,5 LOS 60 5 - - 2 58 96,7 OPR 512 14 - - 166 346 67,6 PM 300 8 - - 165 135 45,0 PR 135 12 - - 43 92 68,1 SPN 107 9 - - 58 49 45,8 TF 190 15 8 4,2 8 182 95,8 UM 44 10 - - - 44 100,0 Land BB 2041 148 8 0,4 530 1511 74,0

2008 1671 152 0 0 368 1303 78,0 Quelle: BALVI iP Tabelle 19: Untersuchungen auf Salmonellen in erwachsenen Zuchthühnerherden

Anzahl amtl. Untersuchungen von

Zuchtherden Kreis Anzahl Zucht- herden

Anzahl amtl.

zu unters. Zucht-herden

Anzahl amtl.

unters. Zucht-herden

Anzahl amtl.

Unters. in den Her-

den Anzahl Proben

davon positiv

Anzahl

pos. Zucht- herden

LDS 12 12 12 33 88 0 0 HVL 16 16 16 48 84 0 0 LOS 14 14 14 34 68 0 0 BB 42 42 42 115 240 0 0

Quelle: VLÜÄ

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107

Tabelle 20: Untersuchungen auf Salmonellen in Betrieben mit über 1000 Legehennen für die Konsumeierproduktion

Anzahl amtl. Untersuchungen von Legehennenherden

davon Rou-tine unters.

davon Ver-dachts- u. Ver-

folgsunters.

Kreis Anzahl Legeh.-

betr.

Anzahl erwachs. Legeh.- herden

Anzahl amtl.

zu un-ters.

Legeh.- herden

Anzahl amtl.

unters. Legeh.- herden

Anzahl amtl.

Unters. in den Herden

Anzahl Proben

ges.

davon pos.

ges. pos. ges. pos.

Anzahl pos.

Legeh.- herden

LDS 18 56 18 8 8 24 1 18 - 6 1 1 EE 2 3 2 1 1 2 - 2 - - - - HVL 1 1 1 1 1 3 - 3 - - - - MOL 4 24 4 4 4 5 - 4 - - - - OHV 3 7 3 3 3 6 - 6 - - - - OSL 1 3 1 1 1 3 1 3 1 - - 1 LOS 9 9 9 6 17 20 - 20 - - - - OPR 4 8 2 2 2 4 - 4 - - - - PM 6 11 6 6 8 24 - 24 - - - - PR 2 7 2 2 2 6 - 6 - - - - SPN 3 12 3 3 6 128 13 6 3 122 10 2 TF 1 3 1 1 3 3 - 3 - - - - UM 3 3 3 3 3 3 - 3 - - - - BB 57 147 55 41 59 231 15 102 4 128 11 4

Quelle: VLÜÄ

Tabelle 21: Untersuchungen auf Salmonellen in Betrieben mit über 5000 Masthähnchen

Anzahl amtlicher Unters.

von Masthähn.-herden Kreis Anzahl

Mast-hähn.- betriebe

Anzahl amtl. zu

unters. Masthähn.-

herden

Anzahl amtl.

unters. Masthähn.-

herden Anz. Proben

gesamt davon pos.

Anzahl pos.

Herden

BAR 1 1 4 4 - - LDS 2 1 1 1 - - EE 1 - - - - - HVL 1 - - - - - OHV 1 - - - - - OSL 1 1 1 3 - - LOS 6 1 3 6 - - OPR 5 - - - - - PM 1 - 1 4 - - PR 4 - - - - - SPN 2 - - - - - TF 1 - - - - - UM 3 - - - - - BB 29 4 10 18 0 0

Quelle: VLÜÄ

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108

Tabelle 22: Salmonellenbefunde bei Schweinen, Rindern, Geflügel (ohne Hühner) und sonstigen Tierarten

davon

Salmonellen- Serotyp gesamt

Schwein Rind Geflügel (außer Hühner)

andere Tierarten

S. typhimurium var. Cop. 25 4 1 20 - S. typhimurium 12 7 - 4 1 S. derby 3 2 1 - - S. indiana 2 - - 2 - S. enteritidis 35 - - 33 2 S. livingston 3 - - 3 - S. dublin 2 - 2 - - S. goldcoast 1 - 1 - - S. abony 1 - 1 - - S. brandenburg 1 1 - - - S. sonstige 13 2 4 5 2 Summe 98 16 10 67 5

2008 88 39 6 34 8 Quelle: BALVI iP

Tabelle 23: Im Rahmen des EU-Monitoring im Land Brandenburg auf AIV zu

untersuchende Hausgeflügelbestände 2004-2009

untersuchte Bestände Puten Hühner Gänse Enten Zoo,

Heimattiergarten

2004 9 9 7 21 10 2005 8 4 5 28 0 2006 8 4 5 28 0 2007 7 4 6 30 0 2008 7 4 6 30 0 2009 7 4 6 30 0

Quelle: LVLF

Tabelle 24: Überwachung der Tollwutfreiheit bei Füchsen und Marderhunden

Verausgabte Mittel Kontrolltiere

Bewilligte finanzielle

Mittel EURO

bis 31.12.09 EURO

in %

Plan Stück

Ist Stück

durch Forst-bed.

zusätzlich ohne

Finanz.

ins-ges. %

2008 %

Füchse 43110,00 42066,00 97,6 2395 2351 10 245 2606 108,8 112,4

Marderhunde 4320,00 3564,00 82,0 240 199 0 0 199 82,9 129,6 Gesamt 47430,00 45630,00 96,2 2635 2550 10 245 2805 106,5 114,0

Quelle: VLÜÄ

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109

Tabelle 25: Tollwutuntersuchungen nach Tierarten

Tierart Anzahl pos. 2008

Rotfuchs 2684 0 2824

Marderhund 233 0 388

Waschbär 31 0 24

Hauskatze 18 0 27

Rehe 13 0 14

Haushund 8 0 10

Eichhörnchen 7 0 11

Marder 7 0 11

Wildschwein 4 0 12

Nutria 3 0 0

Wanderratte 3 0 0

Fledermäuse 3 0 15

Igel 2 0 0

Dachs 2 0 4

Rinder 2 0 1

Hirsche 2 0 3

sonstige 4 0 3

Gesamt 3026 0 3347 Quelle: BALVI/ LLBB

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110

Tabelle 26: Untersuchungen auf Paenibacillus larvae spp. larvae im LLBB

Untersuchungsgrund Kreis Proben Gemeinden Bestände Bestände positiv

in %

Monitoring Barnim 64 9 33 1 Dahme-Spreewald 23 5 7 0 Elbe-Elster 53 23 53 1 Havelland 65 6 29 0 Märkisch-Oderland 21 4 15 0 Oberhavel 72 10 44 0 Oberspreewald-Laus. 4 2 2 0 Oder-Spree 17 7 11 0 Ostprignitz-Ruppin 16 8 12 0 Potsdam-Mittelmark 74 12 63 2 Prignitz 2 1 1 0 Spree-Neiße 40 17 32 1 Teltow-Fläming 138 15 102 0 Uckermark 35 14 35 1 Brandenburg/Havel 25 1 14 0 Cottbus 5 1 5 0 Frankfurt (Oder) 18 1 18 0 Potsdam 16 1 8 0

gesamt 18 688 137 484 6 1,2 2008 17 549 99 373 4 1,1

klinischer Verdacht/ Barnim 71 4 29 0 Verfolgsuntersuchung/ Cottbus 115 1 9 1 Sperrbezirksuntersuchung Dahme-Spreewald 44 2 5 0 Elbe-Elster 267 4 11 3 Havelland 1 1 1 0

Märkisch-Oderland 11 4 6 1

Oberhavel 5 2 2 0 Ostprignitz-Ruppin 1 1 1 0

Potsdam-Mittelmark 69 3 4 1

Prignitz 164 5 9 2 Spree-Neiße 222 4 13 1 Teltow-Fläming 393 3 17 2 Uckermark 300 5 7 1

gesamt 5 1663 39 114 12 10,5 2008 5 1090 7 30 10 33,3

Barnim 35 6 6 0 andere Untersuchungsgründe Dahme-Spreewald 67 7 9 0 (Wanderung, Zukauf, etc.) Elbe-Elster 157 7 10 0 Havelland 19 4 11 0 Märkisch-Oderland 160 9 15 0 Oberhavel 8 4 7 0 Oberspreewald-Laus. 10 3 4 0 Oder-Spree 14 6 8 0 Ostprignitz-Ruppin 12 2 2 0 Potsdam-Mittelmark 55 14 18 0 Prignitz 16 5 5 2 Spree-Neiße 7 3 3 0 Teltow-Fläming 423 10 22 0 Uckermark 43 4 4 1 Cottbus 7 1 4 0 Frankfurt (Oder) 370 1 21 0 Potsdam 44 1 6 0

gesamt 17 1447 87 155 3 1,9 2008 17 1348 79 139 0 0

Quelle: LLBB

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Tabelle 27: Teilnahme am Faulbrutmonitoring und Ergebnisse 2001 – 2009

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Plan

2010

Anz. Kreise 6 7 9 12 13 15 18 17 18 17

unters. Bestände 142 230 240 288 340 393 330 373 484 566

pos. Befunde 4 10 0 2 4 6 8 4 6

% 2,8 4,3 0 0,7 1,2 1,5 2,4 1,1 1,2

Quelle: LVLF

Tabelle 28: Anzahl BSE-Untersuchungen bei Rindern

Anzahl Unters. positive Befunde % Zielgruppe

2009 2008 2009 2008 2009 2008 verendete Tiere 8373 14245 - - - - notgeschlachtete Tiere 243 340 - - - - krankgeschlachtete Tiere - - - - - -

Tiere mit klinischen BSE-Erscheinungen - - - - - - gesundgeschlachtete Tiere 1658 .982 - - - - getötete Tiere im Rahmen der BSE-Ausmerzung - - - - - - Verdachtsfälle zur Bestätigung durch Laborun-tersuchungen - - - - - - Gesamt 10274 17567 0 0 0 0

Quelle: MUGV

Tabelle 29: Anzahl TSE-Untersuchungen bei Schafen (Scrapie) über 18 Monate

Anzahl Unters. positive Befunde % Zielgruppe

2009 2008 2009 2008 2009 2008 verendete Tiere 514 568 - 1 - 0,18 notgeschlachtete Tiere 1 - - - - - krankgeschlachtete Tiere - - - - - -

Tiere mit klinischen BSE-Erscheinungen - - - - - - gesundgeschlachtete Tiere 293 271 - - - - getötete Tiere im Rahmen der BSE-Ausmerzung - 103 - - - - Verdachtsfälle zur Bestätigung durch Laborun-tersuchungen - - - - - - Gesamt 808 942 0 1 0 0,11

Quelle: MUGV

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Tabelle 30: Anzahl TSE-Untersuchungen bei Ziegen über 18 Monate

Anzahl Unters. positive Befunde % Zielgruppe

2009 2008 2009 2008 2009 2008 verendete Tiere 55 131 - - - - notgeschlachtete Tiere - - - - - - krankgeschlachtete Tiere - - - - - -

Tiere mit klinischen BSE-Erscheinungen - - - - - - gesundgeschlachtete Tiere 52 32 - - - - getötete Tiere im Rahmen der BSE-Ausmerzung - - - - - - Verdachtsfälle zur Bestäti-gung durch Laboruntersu-chungen - - - - - -

Gesamt 107 163 0 0 0 0 Quelle: MUGV

Tabelle 31: Anzahl CWD-Untersuchungen bei Rotwild über 18 Monate

Rotwild

Mindestanzahl zu untersuchenden verendeten oder

getöteten Rotwildes

Anzahl untersuch-tes Rotwild

Anzahl vorhandenes Gatterrotwild

Mindestanzahl zu untersuchenden geschlachteten Gatterrotwildes

Anzahl untersuchtes Gatterrotwild

8423 80 77 413 15 12 Quelle: MUGV

Tabelle 32: Anzahl der Bestandskontrollen in Aquakulturbetrieben 2009

gehaltene Fischart Anzahl Bestandskon-trollen

Anzahl beprobter Bestände zur labordiagnostischen Untersu-chung

Karpfen haltende Betriebe 51 46 Salmoniden haltende Betrie-be

25 22

Quelle: LVLF

Tabelle 33: Ergebnisse der virologischen Untersuchungen (Bezugsbasis Pool)

Erreger Gesamtuntersuchungszahl davon positiv in Be trieben IPN-V 76 20 6 IHN-V 79 0 0 VHS-V 78 0 0 ISA-V 49 0 0 SVC-V 119 0 0 KHV* 206 0 0

* Nutzkarpfen und nur aus Deutschland Quelle: LVLF

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Tabelle 34: Tierseuchenrechtliche Überprüfungen 2009

Anzahl Beanstandun-gen, die zur Amts-handlung geführt

haben

Anzahl behördliche Maßnahmen

Betriebsart

Anz. d. Betr./

Einrich- tungen

Anzahl überprüfte Betriebe

Anzahl Kontrollen

2009 2008 2009 2008 Viehmärkte TierSG § 16 6 4 4 1 2 1 2 Viehhöfe TierSG § 16 0 0 0 0 0 0 0 Schlachthöfe TierSG § 16 13 12 46 0 2 0 2 gew. Schlachtstätten TierSG § 16 169 132 329 8 17 2 15 Viehhandelsbetriebe TierSG § 16 46 31 45 5 1 5 2 Tierschauen/-verkaufsver. TierSG § 16 428 170 205 10 9 8 8 Rinder (>500 Tiere) TierSG § 16 (3) 324 159 170 14 15 14 26 Geflügel TierSG § 16 (3) (>20.000 Legeh.) 23 23 142 1 6 1 6 (>30.000 Mastgefl.) 35 35 198 0 0 0 0 Schwein SchHaltHygV § 10 AUSFÜHRUNGSHINWEISE -SchHaltHygV

Anhang 6 212 111 232 13 8 13 7 Anhang 7 u. 8 102 62 69 19 13 14 12

Anhang 5 243 75 65 9 10 8 9 Anhang 4 3078 86 91 16 23 16 17

SchHaltHygV § 11 1 1 1 0 0 0 0 Psittaciden -Züchter mit Genehmigung und -Händler (Psittakose VO) 2141 164 173 10 15 12 12 Kontrolle des Verfütterungsverbot von Speiseabfällen gem. Art. 22 Abs. 1b der VO Nr. 1774/2002 i.V. m. § 12 des TierNebG 3520 924 1290 0 1 0 1 zugelassene Betriebe und Anlagen nach VO (EG) Nr. 1774/2002 72 21 39 4 8 4 8 Honig- und Seuchenwachs- betriebe Bienenseuchen-VO § 2 150 14 16 0 0 0 0 zugelassene Betriebe: BmTierSSchV §§ 13, 13a, 15 - nicht-öffentl. Schlachthäuser 6 4 17 0 0 0 0 - Nutz- und Zuchtgeflügel 9 9 14 0 2 0 2 - Brütereien 4 4 8 0 0 0 0 - Rinderbesamungstationen 2 2 4 0 0 0 0 - Schweinebesamungsstation 2 2 2 0 0 0 0 - Pferdebesamungsstation 4 3 3 2 1 2 1 - Schafe- / Ziegenbesamungsstation 0 0 0 0 0 0 0 - ET-Einrichtungen 2 2 2 0 0 0 0 - Viehhandelsunternehmen 21 15 28 3 2 2 2 - Händlerstall 3 3 36 0 0 0 0 - Sammelstelle 21 14 63 4 2 3 2 - Fischereibetriebe 2 2 2 0 0 0 0 - Affen und Halbaffen 4 4 8 0 0 0 0 Gesamt 2009 10643 2088 3302 119 - 105 - Gesamt 2008 13038 1447 2479 - 137 - 134

Quelle: VLÜÄ

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III. Grenzkontrollstelle Flughafen Schönefeld

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Inhaltsverzeichnis Seite III. Grenzkontrollstelle Flughafen Schönefeld 119

1 Einfuhr von lebenden Tieren 119

1.1 Einfuhr von Hunden und Hauskatzen 120

1.2 Einfuhr von lebenden Fischen und Tieren aus Aquakultur zu Zierzwecken 121

2 Einfuhr von Waren tierischer Herkunft 122

3 Verstärkte amtliche Kontrollen nach der VO (EG) 882 /2004 Art. 15 (5) bei Lebensmitteln nichttierischer Herkunft

122

4 Kontrolle des Reiseverkehrs 123

5 Kontrolle der Erfassung und Beseitigung von Borda bfällen 125

6 Öffentlichkeitsarbeit 125

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III. Grenzkontrollstelle Flughafen Schönefeld Einfuhr von lebenden Tieren und Waren

261 (2008: 126) Sendungen von Tieren und Waren wurden einer Grenzkontrolluntersuchung unterzogen. 31.312,37 € (2008: 11.357 €) Gebühren wurden eingenommen. Dies bedeutet eine Steigerung der Abfertigungen um 107 % und der Gebühreneinahmen um 275 %. Im Bereich der vorführpflichtigen Lebensmittel nicht tierischer Herkunft wurde im Berichts-zeitraum eine Sendung mit Pilzen aus Serbien abgefertigt. Insgesamt wurden 50.809 geziel-te Durchsuchungen des Reisegepäcks durchgeführt. Bei 617 Feststellungen wurden 846,742 kg Fleisch und Fleischerzeugnisse, 1.240,449 kg Milcherzeugnisse und 82,3 kg sonstige Lebensmittel tierischer Herkunft erfasst und der Vernichtung zugeführt. Amtliche Kontrollen nach der VO (EG) 882/2004 Art. 15 (5) bei Lebensmittel nichttierischer Herkunft wurden bei 105 Sendungen durchgeführt mit 21 PSM-Höchstmengen-überschreitungen.

1 Einfuhr von lebenden Tieren Ein Risiko für die Tierseucheneinschleppung sind die von Reisenden aus Drittländern mitge-brachten Heimtiere. Sendungen mit Tieren und Beanstandungen bei der Einfuhr sind in der nachfolgenden Ta-belle 1 zusammengestellt.

Tabelle 1: Einfuhr von lebenden Tieren

2009 Tierarten Anzahl

Sendungen Anzahl Tiere

davon beanstandet

eingeleitete Maßnahmen

Hunde/Katzen 37 39 35 Sendungen mit 37 Tieren

9x Quarantäne 2x Rückführung 11x EFG mit Auflagen 1x Heilung

Tiere aus Aqua-kultur zu Zier-zwecken

105 1.067.474 18 Sendungen mit Tieren -

Lebende Fische 1 10.500 1 Sendung mit 10.500 Tieren -

Geflügel (Brut-eier) 1 20.880 1 Sendung mit

20.880 Tieren -

Vögel (Papageien/ Sittiche)

1

1 1 Sendung mit

1 Tier Wiedereinfuhr, Quarantäne

Sonstige Tiere 2 932 - -

Summe 147 1.099.826 56 Sendungen

Den größten Anteil an den Abfertigungen bei lebenden Tieren haben weiterhin Tiere aus Aquakultur zu Zierzwecken, hier insbesondere Zierfische sowie in 9 Sendungen Krebstiere. Der Bereich der Sonstigen Tiere setzt sich aus einer Lieferung Reptilien aus Ägypten sowie einem Mähnenwolf aus der Russischen Föderation für den Zoo Leipzig zusammen.

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1.1 Einfuhr von Hunden und Hauskatzen

Die häufigsten Beanstandungen bei der Kontrolle von Tieren wurden bei der Einfuhr von Hunden und Hauskatzen festgestellt. Von 37 Sendungen mit 39 Tieren wurden 35 Sendungen beanstandet, insbesondere aus Drittländern wie Russland 11 GKU 6 Tiere: ohne gültige TW-Impfung = Quarantäne 3 Tiere: ohne TW-Impfung = Quarantäne 1 Tier: TW-Impfung vor Kennzeichnung = Heilung (Titerbestimmung) 1 Tier: unter 3 Monate, ungültige TW-Impfung = Rücksendung Türkei 11 GKU 6 Tiere: Wiedereinfuhr ohne Titer = Verfügung 3 Tiere: ohne TW-Impfung / Kennzeichnung / Titer = Rücksendung 1 Tier: ohne Titer = Quarantäne 1 Tier: ungültige TW-Impfung, ohne Titer = Quarantäne Marokko 4 GKU 2 Tiere: Wiedereinfuhr ohne Titer = Verfügung Titerbestimmung 1 Tier: ohne Kennzeichnung / Titer = Rücksendung 1 Tier: ungültige Titerbestimmung = Quarantäne Tunesien 4 GKU 1 Tier: Wiedereinfuhr ungültiger Titer = Heilung 3 Tiere: ohne TW-Impfung / Kennzeichnung / Titer = Quarantäne Israel 2 GKU 1 Tier: Wiedereinfuhr ohne Titer = Verfügung Titerbestimmung 1 Tier: Chip nicht im ISO-Format = Heilung Weißrussland 1 GKU 1 Tier: Impfung vor Kennzeichnung = Quarantäne Kasachstan 1 GKU 1 Tier: ungültige TW-Impfung, ohne Titer = Rücksendung Libanon 1 GKU 1 Tier: ohne TW-Impfung / Kennzeichnung / Titer = Rücksendung Ägypten 1 GKU 1 Tier: Wiedereinfuhr ohne Titer = Verfügung Titerbestimmung Kroatien 1 GKU 1 Tier: unter 3 Monate alt ohne Einfuhrgenehmigung = Quarantäne Ein Problem ist gerade bei Reisenden mit Heimtieren aus der Russischen Föderation die Kennzeichnung der Tiere erst kurz vor der Ausreise, da eine Impfung ohne vorherige Kenn-zeichnung nicht anerkannt werden kann. Weiterhin reisen nach wie vor auch EU-Bürger mit ihren Heimtieren in Drittländer, die nicht durch Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnet sind. Oft fehlte der Tollwut-Titernachweis vor der Ausreise in ein nicht gelistetes Drittland.

Abbildung 1: Einfuhr Hunde/Katzen 2005 - 2009

0102030405060708090

Anza

hl

2005 2006 2007 2008 2009

Jahr

Anzahl Tiere

AnzahlBeanstandungen

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Das Diagramm zeigt deutlich, dass nach in Kraft treten der VO (EG) 998/2004/EG im Jahr 2005 die häufigsten Beanstandungen festgestellt wurden. Durch die konsequenten Maß-nahmen bei den Einfuhrkontrollen ist zwischen 2005 und 2007 eine signifikante Reduzierung der Tierzahlen und der Beanstandungen festzustellen. Nach einer Stagnation im Jahr 2008 wurden 2009 wieder mehr Tiere im Reiseverkehr beanstandet. Nicht erfasst wird die Kontrol-le von Tieren im Reiseverkehr, die mit gültigen Dokumenten unbeanstandet passieren kön-nen.

1.2 Einfuhr von lebenden Fischen und Tieren aus Aqu akultur zu Zierzwecken

Lebende Fische und Tiere aus Aquakultur zu Zierzwecken (Zierfische, Weich- und Krebstie-re) haben im Lufttransport eine große Bedeutung. Dies zeigt sich auch in der weiterhin wachsenden Zahl der Abfertigungen. Bei insgesamt 105 Zierfischsendungen wurden 18 Sendungen beanstandet. In drei Fällen waren eine oder mehrere Boxen defekt, bei zwei Fällen kam es durch Wasser-verlust zum Verenden von Tieren. Weitere Beanstandungsgründe waren unvollständige Be-schriftung der Boxen, fehlende oder unvollständige Originalzeugnisse, fehlende Transporter-klärungen sowie die nicht rechtzeitige Anzeige der Ankunft an der Grenzkontrollstelle.

020406080

100120

Anz

ahl

2005 2007 2009

Jahr

AnzahlSendungen

AnzahlBeanstandungen

Abbildung 2: Einfuhr Zierfische 2005 - 2009

0

10

20

30

40

Anz

ahl

2005 2007 2009

Jahr

AnzahlSendungen

AnzahlBeanstandungen

Abbildung 3: Einfuhr lebende Fische 2005 - 2009

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2 Einfuhr von Waren tierischer Herkunft Die Abfertigung von Waren tierischer Herkunft ist im Jahr 2009 gesunken, es handelt sich primär um Mustersendungen in kleineren Mengen. Weiterhin wurde eine Sendung mit Jagd-trophäen sowie eine Sendung zu wissenschaftlichen Zwecken abgefertigt.

Tabelle 2: Einfuhr von Waren tierischer Herkunft

2009

Waren Anzahl Sendungen

Menge in t

davon beanstandete Sendungen

davon zurückgewiesene Sendungen

Lebensmittel 4 0,02 0 0 Nichtlebensmittel 4 0,184 0 0 Erzeugnisse gesamt 8 0,186 0 0

3 Verstärkte amtliche Kontrollen nach der VO (EG) 8 82/2004 Art. 15 (5) bei

Lebensmitteln nichttierischer Herkunft Tabelle 3: Kontrollen von Lebensmitteln nichttierischer Herkunft nach Artikel 15 (5) der

VO (EG) 882/2004 2009

Waren Her-kunft

Anzahl Kon-

trollen

Anzahl Laborunter-suchungen

davon PSM-Nachweis ohne

Beanstandungen

davon PSM- Nachweis mit

Höchstmengen-überschreitung

TH 48* 29 6 15 IL 2** 1 - 1 Koriander VN 1 1 - -

Wasser-spinat TH 33* 14 5 5

TH 6 6 5 - Okra EG 2 2 1 - Zitronen-gras TH 5 5 - -

EG 4 4 - - Minze IL 1 1 Basilikum IL 1 1 - - Gurken EG 1 1 - - Grüne Bohnen EG 1 1 - -

Summe 105 67 17 21

TH: Thailand; IL: Israel; EG: Ägypten; VN: Vietnam

*) 14 Sendungen wurden mit Gesundheitszeugnis ohne Laboruntersuchung abgefertigt, 2 Sendungen wurden ohne Laboruntersuchung auf Wunsch des Einführers kostenpflichtig ver-nichtet

**) 1 Sendung wurde aufgrund vorhergehender Höchstmengenüberschreitung kostenpflichtig vernichtet

Mit verstärkten amtlichen Kontrollen von Lebensmitteln nichttierischer Herkunft nach Artikel 15 (5) der VO (EG) 882/2004 wurde im Mai 2009 begonnen. Die entsprechenden Lebensmit-tel wurden anhand der Einfuhrmengen, Ergebnissen der Kontrollen an anderen Einfuhrorten sowie anhand von Schnellwarnungen ermittelt. Im Laufe der durchgeführten Untersuchungen

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wurde der Schwerpunkt der Kontrollen und Probennahme auf Koriander und Wasserspinat (iponema aquatica) aus Thailand verlagert, da bei diesen Lebensmitteln vermehrt Beanstan-dungen mit Höchstmengenüberschreitungen von PSM festgestellt worden sind. Lag der Sendung eine Gesundheitsbescheinigung über eine Freiheit von Pflanzenschutzmitteln bei, wurden nur stichprobenhaft Laboruntersuchungen durchgeführt. Bei einem Lieferanten wur-de bei Koriander und Wasserspinat trotz vorgelegtem Gesundheitszeugnis eine Höchstmen-genüberschreitung festgestellt. Hier wurden alle weiteren Sendungen des Lieferanten mit Koriander und Wasserspinat von der Einfuhr zurückgewiesen und die entsprechenden Le-bensmittel kostenpflichtig vernichtet. 4 Kontrolle des Reiseverkehrs Gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 745/2004 mit Einfuhrvorschriften für Lebensmittel tieri-schen Ursprungs (gültig bis 30.04.2009) und 206/2009 über die Einfuhr für den persönlichen Verbrauch bestimmter Mengen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die Gemeinschaft (gültig ab 01.05.2009) wurden gemeinsam mit dem Zoll risikoorientiert Reisende aus Dritt-ländern kontrolliert. Insgesamt wurden 50.809 gezielte Durchsuchungen des Reisegepäcks durchgeführt. Bei 617 Feststellungen wurden 846,742 kg Fleisch und Fleischerzeugnisse, 1.240,449 kg Milcherzeugnisse und 82,3 kg sonstige Lebensmittel tierischer Herkunft erfasst und der Vernichtung zugeführt. Nach wie vor sind die von den Reisenden mitgeführten Le-bensmittel und andere Erzeugnisse tierischer Herkunft ein großes Risiko für die Einschlep-pung und Weiterverbreitung von Tierseuchen. Trotz der Erlaubnis ab dem 01.05.2009 bis zu 10 kg Erzeugnisse tierischer Herkunft aus Kroatien im Reiseverkehr einzuführen war ein erneuter Anstieg der Gesamtmenge der eingezogenen Waren zu verzeichnen.

0,00

500,00

1.000,00

1.500,00

2.000,00

2.500,00

3.000,00

3.500,00

4.000,00

Kilo

gra

mm

2005 2006 2007 2008 2009

Jahr

Fleisch- u. Fleischerzeugnisse

Milch- u. Milcherzeugnisse

Sonstige Erzeugnisse

Gesamtmenge

Abbildung 4: Einziehung und Vernichtung von Lebensmittel tierischen Ursprungs zum persönlichen Gebrauch in kg

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Tabelle 4: Schwerpunktdrittländer aus denen Lebensmittel tierischer Herkunft eingezogen wurden

Anzahl der Kontrollen 2006 2007 2008 2009

Ägypten 1.606 2.249 1.849 2.763 Russland 10.567 9.432 11.851 11.267 Türkei 9.414 7.574 9.188 11.031 Syrien 611 473 738 828 Israel 2.571 2.242 2.757 3.298 Kroatien 2.808 1.876 1.925 2.250 Libanon - - - 1.053

Summe 35.872 31.442 28.629 32.490

0

2.000

4.000

6.000

8.000

10.000

12.000

Anz

ahl

2006 2007 2008 2009

Jahr

Ägypten

Russland

Türkei

Syrien

Israel

Kroatien

Libanon

Abbildung 5: Anzahl der Kontrollen Schwerpunktdrittländer 2006 - 2009

0

50

100

150

200

250

300

350

Anz

ahl

2006 2007 2008 2009

Jahr

ÄgyptenRusslandTürkeiSyrienIsraelKroatienLibanon

Abbildung 6: Anzahl der Feststellungen Schwerpunktdrittländer 2006 - 2009

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5 Kontrolle der Erfassung und Beseitigung von Borda bfällen Zu den Aufgaben des GVD gehört auch die tägliche Kontrolle der ordnungsgemäßen Erfas-sung und Beseitigung von Bordabfällen der in Schönefeld gelandeten Flugzeuge. Dabei wurde die Dokumentation zur Nachweisführung über die unschädlich beseitigten Ab-fälle nach den Forderungen der VO(EG) 1774/2002 kontrolliert. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Kontrolle der hygienischen Sammlung, Lagerung und un-schädlichen Beseitigung durch die zugelassenen Catering-Betriebe. Da die Küchen- und Speiseabfälle von Beförderungsmitteln im grenzüberschreitenden Ver-kehr Material der Kategorie 1 sind, werden diese vom Flughafen zur Sammelstelle mit einem vorgeschriebenen Handelspapier transportiert. Festgestellte Mängel werden dokumentiert und entweder sofort durch die verantwortlichen Mitarbeiter der Einrichtungen beseitigt oder bei technischen Mängeln an die zuständigen Leiter zur Behebung weitergeleitet. 6 Öffentlichkeitsarbeit • Aktualisierung der Merkblätter für Reisende zur Beachtung beim Mitbringen von Le-

bensmitteln tierischer Herkunft nach Inkrafttreten der Verordnung (EG) 206/2009,

• Aushang von Postern im Einreisebereich in Abstimmung mit der Verkehrsleitung,

• Schulung der Abfertigungsbeamten des Zolls zu den neuen Regelungen im Reiseverkehr nach der VO (EG) 206/2009,

• Aktualisierung der relevanten veterinärrechtlichen Vorschriften im Reiseverkehr im Inter-netauftritt des LVLF,

• Telefonische Beratungen von Reisenden über Fragen zum Thema Einreise mit Tieren, primär Heimtiere und Pferde,

• Leitungsberatungen GVD mit Zollamt Schönefeld

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IV. Tierschutz-,

Tierarzneimittelüberwachung

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Inhaltsverzeichnis

Seite

IV. Tierschutz-, Tierarzneimittelüberwachung 131

1 Tierschutz 131

1.1 Überwachung und Kontrolle von Tiertransporten 131

1.2 Sachkundevermittlung 132

1.3 Überwachung und Kontrolle von Nutztierhaltungen 132

1.4 Kontrollen im Rahmen der anderweitigen Verpflichtungen Cross Compliance (CC) im Bereich Tierschutz

133

1.5 Tierversuche 133

1.6 Technische Überprüfung von Betäubungsanlagen und -geräten 134

1.7 Zuwendungen für Tierschutzvereine und Tierheime 135

2 Tierarzneimittelüberwachung 136

2.1 Arzneimittelinspektionen 136

2.2 Bearbeitung von Anzeigen 136

2.3 Auswertung der statistischen Angaben der VLÜÄ zur arzneimittelrechtli-chen Überwachung

136

2.4 Untersuchung von Tierarzneimittelproben 138

2.5 Controlling im Auftrag des MUGV 139

2.6 Verstöße gegen das Arzneimittelrecht 140

2.7 Sonstige Aktivitäten 140

3 Weitere Prüfungen durch den technischen Sachverst ändigen 141

Anlagen 143

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IV. Tierschutz-, Tierarzneimittelüberwachung 1 Tierschutz 1.1 Überwachung und Kontrolle von Tiertransporten

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 sind eine Vielzahl von neuen Regelungen geschaffen worden, die insbesondere sogenannte „lange Transporte“ (über 8 Stunden) betreffen. Neben erhöhten technischen Anforderungen an Transportfahrzeugen sind die Verantwortlichkeiten und Anforderungen von praktisch allen an den Transporten beteiligten Personen konkreti-siert. Um die Einhaltung dieser und der weiteren Vorgaben nachvollziehen zu können, erfolgt zwi-schen den Mitgliedstaaten ein Informationsaustausch im Zusammenhang mit Beanstandun-gen bei Tiertransporten über eine nationale Kontaktstelle, in Deutschland eingerichtet beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Die Aufgaben der Kon-taktstelle für die Koordinierung und Bearbeitung von übermittelten Beanstandungen durch das BVL, die dem Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg zuzuordnen sind, wurden Anfang 2008 dem LVLF übertragen. Bis Dezember 2009 wurden insgesamt 17 übermittelte Vorgänge mit Beanstandungen bei Langzeittransporten bearbeitet. Die überwiegende Anzahl der Beanstandungen betraf den Transport von Schlachtschweinen (beanstandet durch polnische Kontrollbehörden). Gründe für Beanstandungen waren hauptsächlich lückenhaft ausgefüllte Fahrtenbücher, fehlendes „Navigationssystem“ oder Bedienungsmängel. Bei angegebenen schwerwiegenden Mängeln im Einzelfall (Nichteinhaltung der Transport- und Ruhezeiten, ungeeignete Tränksysteme) wurden die zuständigen Vollzugsbehörden aufgefordert, entsprechende Stellungnahmen mit eventuell veranlassten Maßnahmen zu den Vorwürfen abzugeben, die an das BVL weitergemeldet wurden. Tabelle 1 (Anhang) zeigt Erhebungen der VLÜÄ (Veterinär- und Lebensmittelüberwachung-sämter) über die 2009 durchgeführten Kontrollen von Tiertransporten nach transportierten Tierarten und Kontrollorten. Am Versandort sind dies in erster Linie amtliche Überprüfungen bei langen Beförderungen zwischen EU-Mitgliedstaaten und nach Drittländern zum Zeitpunkt des Verladens hinsichtlich der Transportfähigkeit der Tiere und Kontrollen zur Einhaltung technischer und organisatori-scher EU-Vorgaben zur Durchführung von Tiertransporten nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005. Vorwiegend sind es Rinder- und Schweinetransporte, die an den Versandorten kon-trolliert werden. Gegenüber 2008 ist im Jahr 2009 ein deutlicher Anstieg der Anzahl dieser Transporte von 1.424 auf 2.512 zu verzeichnen. Dabei erhöhte sich der Kontrollanteil an Schweinetransporten zu den Gesamtkontrollen am Versandort von 56 % im Jahr 2008 (895 Transporte) auf 75 % (1.969 Transporte) 2009. Im Ergebnis einer fachaufsichtlich durchgeführten Kontrolle konnten in Zusammenarbeit mit der Vollzugsbehörde wesentliche Verbesserungen des Kontroll- und Dokumentationsmodus am Versandort einer Sammelstelle erreicht werden. Gleichzeitig wurden in diesem Zusam-menhang die tierschutz- und tierseuchenrechtlichen Anforderungen an eine Sammelstelle umgesetzt. Kontrollen am Bestimmungsort erfolgen vorwiegend auf den Schlachthöfen. Aus der Tabelle 1 ersichtlich werden dort die häufigsten Beanstandungen bei Geflügeltransporten festgestellt. Zufallskontrollen oder gezielte Kontrollen von Tiertransporten auf der Straße sind nur mög-lich im Rahmen der allgemeinen Verkehrskontrolle durch die Bundespolizei, dem Amt für Güterverkehr und den Zollbehörden im Grenzbereich. Bei Feststellung des Verdachtes eines

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Verstoßes durch die Kontrollbehörden gegen das Tierschutzrecht, sind die zuständigen VLÜÄ unmittelbar zu unterrichten, die dann vor Ort die weiteren Maßnahmen anordnen.

1.2 Sachkundevermittlung

Beauftragt durch das MLUV hat in den Jahren 2007 - 2008 das LVLF für 725 Teilnehmer entsprechende Ergänzungslehrgänge zum Erwerb des Befähigungsnachweises für Fahrer und Betreuer zur Durchführung von Tiertransporten im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätig-keit gemäß Artikel 17 Absatz 2 der VO EG Nr. 1/2005 vorbereitet und durchgeführt. Die ge-prüften Teilnehmer erhielten eine Bescheinigung zum Nachweis für den erfolgreich absol-vierten Ergänzungslehrgang als Voraussetzung für die Ausstellung des Befähigungsnach-weises durch die jeweils zuständige Behörde. 2009 wurden 3 dieser Ergänzungslehrgänge mit 66 Teilnehmern durch die Brandenburgi-sche Landwirtschaftsakademie (BLAK) organisiert und vorbereitet. Das LVLF führte dabei die Schulung und Prüfung durch. Geprüft wurden weitere 27 Teilnehmer bei Komplettlehr-gängen für „Einsteiger“. Entsprechend der Tierschutzzuständigkeitsverordnung des Landes BB wurde ein Seminar „Schlachtung und Zerlegung von Schafen“ in der BLAK durch Fachvorträge mitgestaltet. 11 Teilnehmer sind abschließend gemäß der Tierschutz-Schlachtverordnung erfolgreich ge-prüft worden.

1.3 Überwachung und Kontrolle von Nutztierhaltungen

Die jahresstatistische Zusammenstellung der tierschutzrechtlichen Überwachung und Kon-trolle durch die VLÜÄ in Nutztierhaltungen zu Erwerbszwecken erfolgte nach den Berichts-vorlagen der Entscheidung 2006/778/EG vom 14.11.2006 über „Mindestanforderungen an die Erfassung von Informationen bei Kontrollen von Betrieben, in denen bestimmte landwirt-schaftliche Nutztiere gehalten werden“ (ABL. EU Nr. L 314 S 39). Damit wurden konkrete Mindestanforderungen an die Berichterstattung vorgegeben. Es er-folgte eine Aktualisierung und Erweiterung der Berichterstattung über die Ergebnisse durch-geführter Kontrollen auch in Betrieben, die Rinder, Schafe, Ziegen, Hausgeflügel, Laufvögel, Enten, Gänse, Truthühner und Pelztiere halten. Gleichzeitig werden die Mitgliedstaaten ver-pflichtet, bei den Kontrollen zu den bisherigen allgemeinen Mindestanforderungen an die Haltung, die für alle landwirtschaftlichen Nutztiere gelten, die spezifischen Mindestanforde-rungen für die Haltung von Kälbern, Schweinen und Legehennen mit zu berücksichtigen. Rechtlich umgesetzt sind diese allgemeinen und spezifischen Mindestanforderungen der Haltung von Nutztieren zu Erwerbszwecken in der aktuellen Fassung der Tierschutz-Nutz-tierhaltungsverordnung (TierSchNutztV). Durch das LVLF initiiert erfolgte 2008 unter Einbeziehung der AG Tierschutz BB und der Firma BALVI GmbH die Umstellung und Anpassung der statistischen Erfassung im IT-System BALVI iP an die Anforderungen der Entscheidung unter Beachtung des nationalen Fachrechts. Im Dezember 2008 wurde die angepasste EU-Statistik im System zur Testung für das Land Brandenburg freigegeben, so dass ab 2009 die Dokumentation und Datener-fassung durch die VLÜÄ nach den erarbeiteten Vorgaben im IT-System erfolgen konnte. Die in Tabelle 2 und 3 (Anhang) angegebenen Erhebungen widerspiegeln somit die im IT-System BALVI iP erfassten Daten der VLÜÄ zu durchgeführten Nutztierkontrollen entspre-chend o. g. Entscheidung. Der Kontrollanteil bezogen auf alle kontrollpflichtigen Betriebe (Haltungseinrichtungen) be-trägt 5,2 %, mit Kälberhaltungen 10,4 %, mit Schweinehaltungen 6,4 %, Rinder außer Kälber 7,1 %. Tendenziell entspricht die Kontrollquote dem Bundesdurchschnitt. Hauptbeanstandungsgründe unter den aufgeführten Verstoßkategorien, vorwiegend in Käl-berhaltungen, sind Betreuungs- und Versorgungsmängel. Schwerwiegende Mängel, wie nicht bedarfsgerechte Fütterung und Tränkwasserversorgung, die Enthornung von Kälbern ohne Betäubung, wurden nur in Einzelfällen festgestellt und entsprechend geahndet.

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Problematisch bei einer Bewertung tendenzieller Vergleiche sind die Angaben zur Anzahl der Betriebe, bedingt durch unspezifische fachliche Definitionsvorgaben für landwirtschaftliche Betriebe (national und EU). So erfolgt die Erfassung der in die Statistik einzubeziehenden Betriebe durch die Behörde nach der allgemeinen Vorgabe zum Geltungsbereich der TierSchNutztV „Halten von Nutztieren zu Erwerbszwecken“. Im Rahmen eines durchgeführten Controllings in 3 VLÜÄ mit Begleitung einer Vorortkontrolle in landwirtschaftlichen Tierhaltungen wurde der Vollzug der TierSchNutztV, mit Schwerpunk-ten in Bezug auf die Hinweise des MUGV zur Durchführung der TierSchNutztV vom 26.05.09 auch im Hinblick auf die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die amtlichen Kontrollen zunehmend risikobasierend durchge-führt werden. Die Prüfung der Anwendung von Checklisten und der Dokumentation der Kon-trollen ergab, dass anhand dokumentierter Verfahren, wie Checklisten aus dem „Handbuch Tierschutzüberwachung in Nutztierhaltungen“ und der elektronischen Dokumentation im Sys-tem BALVI iP, Berichte über die Kontrollen erstellt werden. Verifizierungsnachweise in Form von Messprotokollen sind dabei sorgfältiger zu führen. Die Ahndung von festgestellten Verstößen erfolgt in Abhängigkeit der Schwere des Versto-ßes und der Tierschutzrelevanz mit Maßnahmenfestlegung und Fristsetzung zur Abstellung der Mängel (in Tabelle 2 und 3 unter Pkt. 19. – 21. erfasst, z. B. in Verstoß A bis B Ord-nungsverfügungen mit Fristsetzung, in Verstoß C OWIG/Strafverfahren).

1.4 Kontrollen im Rahmen der anderweitigen Verpflichtungen Cross Compliance (CC) im Bereich Tierschutz

Nach der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 wird die Gewährung von EU-Direktzahlungen an die Landwirte seit 2007 auch an die Einhaltung von Mindestanforderungen im Bereich Tier-schutz geknüpft. Das nationale Tierschutzrecht gilt dabei weiterhin, unabhängig von den CC-Verpflichtungen. Ahndungen nach dem nationalen Fachrecht erfolgen unabhängig. Verstöße gegen das deutsche Fachrecht lösen nur dann eine Kürzung der EU-Direktzahlungen aus, wenn gleichzeitig auch gegen die CC-Verpflichtungen verstoßen wird. Die CC-Kontrollen im Bereich des Tierschutzes werden durch die zuständigen VLÜÄ in den Betrieben durchgeführt, die durch die Zahlstelle risikobasierend vorgegeben werden. Da CC-Kontrollen durch die Fachbehörden durchgeführt werden, sind diese Kontrollen in die jährlich zu planenden und berichtspflichtigen Fachrechtskontrollen einzubeziehen und somit in der Statistik nach der Entscheidung 2006/778/EG erfasst. In diesem Zusammenhang fand durch das LVLF im Auftrag des MUGV eine fachaufsichtli-che Prüfung in einem VLÜA statt. Alle dazu im VLÜA begutachteten Berichte wiesen keine Lücken auf, sie sind vollständig geführt, nachvollziehbar und vollinhaltlich in die HIT-Datenbank übernommen worden.

1.5 Tierversuche

Die rechtlichen Grundlagen für Tierversuche sind im Tierschutzgesetz (TierSchG) festge-schrieben. Tierversuche dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie einem in § 7 des TierSchG genannten Zwecke dienen und wenn die dabei zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Tiere ethisch vertretbar sind. Wer Versuche an lebenden Wirbeltieren durchführen will, benötigt grundsätzlich eine Ge-nehmigung nach § 8 des TierSchG. Die dafür zuständige Behörde ist das LVLF.

Vom Vorbehalt der Genehmigung befreite, aber anzuzeigende Tierversuche, sind im TierSchG festgeschrieben.

Alle Tierversuchseinrichtungen müssen nach § 8b TierSchG einen Tierschutzbeauftragten bestellen und dem LVLF diese Bestellung einschließlich einer Befugnisfestlegung anzeigen. Die Anzeigen und Genehmigungsanträge für Tierversuche sind mit Kenntnisnahme des Tier-schutzbeauftragten des Antragstellers beim LVLF als zuständige Behörde einzureichen.

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Wer Tierversuche durchführt, ist verpflichtet, bis zum 31.03. des folgenden Jahres dem LVLF über die Verwendung von Tieren einen Bericht mit dem Inhalt nach dem Muster der Anlage der Versuchstiermeldeverordnung vorzulegen. Tierversuchskommissionen werden, entsprechend der Festlegung im Tierschutzgesetz, den zuständigen Behörden für deren Entscheidung über die Genehmigung von Tierversuchen beigeordnet. Zur sachverständigen Unterstützung der Behörden im Genehmigungsverfahren gibt die Kommission zu jedem Antrag Stellungnahmen, insbesondere zu dessen Unerläss-lichkeit und zur ethischen Vertretbarkeit, ab. Die Mehrheit der Mitglieder muss nach der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchfüh-rung des TierSchG über Fachkenntnisse auf den Gebieten der Veterinärmedizin, der Medizin oder einer naturwissenschaftlichen Fachrichtung verfügen. Mindestens ein Drittel der Mit-glieder sind Vertreter von Tierschutzorganisationen. Bearbeitung von Anzeigen und Genehmigungsanträgen f ür Tierversuche und Verwen-dung von Versuchstieren im Land Brandenburg

2009 wurden über 100 Vorgänge bearbeitet, 28 davon waren Anträge für genehmigungs-pflichtige Tierversuche. Zu diesen Anträgen hat die Tierversuchskommission für die Erarbei-tung der Stellungnahmen 7 Sitzungen abgehalten. Mehr als zwei Drittel der zu bearbeitenden Vorgänge betreffen Tierversuche, die vom Ge-nehmigungsvorbehalt befreit sind sowie Änderungs- oder Verlängerungsanzeigen zu bereits genehmigten und angezeigten Tierversuchen. Im Land Brandenburg werden im Vergleich zu anderen Bundesländern wenige Tiere zu wis-senschaftlichen Zwecken verwendet. Genehmigt wurden schwerpunktmäßig Forschungspro-jekte im Zusammenhang mit Entstehung, Vorbeugung und Therapie von Übergewicht und Diabetes und anderen Krankheiten des Menschen sowie Telemetrieprojekte zur Untersu-chung von grundlegenden Fragestellungen über Lebensgewohnheiten und Gefährdungsfak-toren von Wildtieren. Versuche an Primaten werden im Land Brandenburg nicht vorgenom-men.

1.6 Technische Überprüfung von Betäubungsanlagen un d -geräten

Im Auftrag und in Zusammenarbeit mit den zuständigen VLÜÄ erfolgten behördliche Über-prüfungen von Betäubungsanlagen und -geräten mit Unterstützung des technischen Sach-verständigen des LVLF zur Kontrolle der in der TierSchlV geforderten technischen Parame-ter (Betäubungsstromstärke, Betäubungszeit, CO2-Konzentration) und der technischen Aus-rüstung (wie z.B. Anzeige der Mindestbetäubungszeit und der fehlerhaften Betäubung sowie automatische Zuschaltung der Betäubungsstromstärke in Abhängigkeit des Widerstandes) Die Auswertung der Überprüfung wurde vor Ort mit dem Betreiber oder einem Vertreter durch den technischen Sachverständigen durchgeführt. Die festgestellten Mängel wurden genannt und im Bedarfsfall erläutert. 2009 wurden 25 Betäubungs- und Tötungstransformatoren überprüft, davon sind 14 Geräte für den Fall einer angeordneten Nottötung von Rindern, Schweinen oder Schafen ohne Blut-entzug vorgesehen. Die für den Fall einer angeordneten Nottötung bereitgehaltenen Anlagen sind in einem vorbildlichen Funktionszustand. Auf Grund geringer Anforderungen des technischen Sachverständigen durch die Veterinär-ämter sind nur 11 Geräte, die zur Elektrobetäubung in Schlachtstätten eingesetzt werden, überprüft worden. Häufige Mängel in den Schlachtbetrieben sind das Fehlen der in der TierSchlV geforderten Anzeigen der Mindestbetäubungszeit und des fehlerhaften Betäubungsstromstärkeverlaufs. Das betraf 8 der überprüften Geräte, die nicht über die Anzeige in einer fehlerhaften Betäu-bung hinsichtlich des Stromstärkeverlaufs verfügten (TierSchlV Teil II Punkt 3.7.2), und 3 Geräte verfügten nicht über ein akustisches oder optisches Signal zur Anzeige der Mindest-betäubungszeit (TierSchlV Teil II Punkt 3.7.3). Ursache dafür ist der Einsatz älterer Geräte in

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Schlachtbetrieben mit geringen Schlachtzahlen. Vereinzelt wurden auch Betäubungstrans-formatoren vorgefunden, bei denen die Anzeige der Mindestbetäubungszeit nachgerüstet wurde. Die Nachrüstung der Anzeige einer fehlerhaften Betäubung ist technisch bedeutend aufwendiger, nicht immer möglich und aus Kostengründen nicht immer sinnvoll. Eines der überprüften Geräte verfügte nicht über die in der TierSchlV geforderte Einrichtung, die ver-hindert, dass die Betäubungsspannung auf die Elektroden geschaltet wird, wenn der gemes-sene Widerstand zwischen den Elektroden außerhalb des Bereichs liegt, in dem der erfor-derliche Mindeststromdurchfluss erreicht werden kann (TierSchlV Teil II Punkt 3.7.1). Dieses veraltete, gebraucht gekaufte Gerät verfügte noch über einen Handschalter an der Betäu-bungszange zum Zuschalten der Betäubungsspannung. Bei einem der überprüften Geräte waren die Zangenelektroden verschlissen. Alle Betäubungstransformatoren erreichten die in der TierSchlV vorgeschriebene Betäubungsstromstärke. Von den zwei im Land vorhandenen Kohlendioxid-Betäubungsanlagen für Schweine wurde eine überprüft. Die Anlage befand sich in einem guten technischen Zustand. Im Land Brandenburg steht eine fahrbare Elektrotötungsanlage zur tierschutzgerechten Tö-tung von Nutzgeflügel bereit. Eine zweite Tötungsanlage für Geflügel beruht auf dem Prinzip eines hohen Kohlendioxidgehaltes im geschlossenen Container. Im Fall des Ausbruchs einer Tierseuche bei Wirtschaftsgeflügel sollen diese Anlagen eine behördlich angeordnete Tötung tierschutzgerecht umsetzen. Im Jahr 2009 kam die Elektrotötungsanlage bei einem Seu-chenausbruch zur Anwendung. Der Einsatz wurde durch den technischen Sachverständigen unterstützt.

1.7 Zuwendungen an Tierschutzvereine und Tierheime

2009 wurden 51.100 € für die finanzielle Unterstützung der gemeinnützigen Tierschutzverei-ne (TSV) bei der Sterilisation/Kastration frei lebender Katzen zur Verfügung gestellt. Voraussetzung für die Bewilligung von Zuwendungen ist die Vorlage eines vollständigen An-trages sowie eine ordnungsgemäße Abrechnung der erhaltenen Mittel aus dem Vorjahr durch einen Verwendungsnachweis. Dabei sind vorgegebene Fristen einzuhalten. 37 TSV stellten einen Antrag auf Zuwendung und bekamen Zuwendungsbescheide für eine Festbetragsfinanzierung zur Bezahlung der Operationskosten in Höhe von 36 € je weiblicher Katze und 20 € je männlicher Katze in Form eines Zuschusses. Laut Sachstand der eingereichten Verwendungsnachweise haben die Tierschutzvereine 2009 ca. 2.000 Katzen und 1.200 Kater sterilisiert bzw. kastriert. Im Vergleich zum Vorjahr wurden etwa gleichviel Kastrationen /Sterilisationen durch die TSV veranlasst. Durch die neue Gebührenordnung für tierärztliche Leistungen hat sich zum Teil für die TSV der Eigenanteil an den Kastrationskosten erhöht, da die Gesamtsumme, die vom Land für diese spezielle Maßnahme bereitgestellt wird, seit Jahren gleich geblieben ist. Weiterhin werden zur Verbesserung des Tierschutzes für Tierheime und Vereine Fördermit-tel vom Land aus der Konzessionsabgabe „Lotto“ zur Verfügung gestellt. Das LVLF führte dazu im Auftrag des MUGV in 4 Tierheimen/Tierpensionen, die Zuwendun-gen aus Lottomitteln beantragt hatten, Vor-Ort-Kontrollen durch. Dabei erfolgte eine Überprüfung der Notwendigkeit und Realisierbarkeit der beantragten fi-nanziellen Unterstützung. Dem MUGV wurden fachliche Stellungnahmen zu den entspre-chenden Anträgen zugearbeitet. Insgesamt stellten 2009 7 Einrichtungen einen entsprechenden Antrag. Für 2 Einrichtungen kamen ca. 40.000 €, unter anderem für den Bau von Tierunterkünften bzw. für dringende Sanierungsmaßnahmen, zur Auszahlung.

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2 Tierarzneimittelüberwachung

2.1 Arzneimittelinspektionen

Im Tierimpfstoffbereich fanden eine Inspektion eines Diagnostikaherstellers in Brandenburg und zwei Inspektionen in Niedersachsen in Amtshilfe mit der zuständigen Behörde statt. Im Tierimpfstoffbereich fungieren wir nur als Sachverständige für die zuständigen Behörden im eigenen Bundesland bzw. in Rahmen des Inspektionsverbundes in anderen Bundesländern. Zwei Inspektionen erfolgten bei Laboren nach § 14(4) Arzneimittelgesetz (AMG), eine beim Pharmazeutischen Unternehmer und eines Großhändlers im Land Brandenburg unter Ein-haltung des gesetzlich vorgeschriebenen Überwachungszeitraums. Die Regelinspektionen gemäß § 64 AMG wurden gemeinsam mit den zuständigen Bearbei-tern des Landesgesundheitsamtes durchgeführt. Die Beseitigung der bei den Inspektionen festgestellten Mängel wird durch die Behörde ter-minisiert. Die Firmen leiten unverzüglich entsprechende Maßnahmen ein und teilen den Voll-zug schriftlich den Überwachungsbehörden mit.

2.2 Bearbeitung von Anzeigen

Die Bearbeitung von Anzeigen klinischer Prüfungen durch das LVLF hat sich nur unwesent-lich geändert. In diesem Jahr wurden 9 Anzeigen und 4 Änderungsanzeigen eingereicht. Diese wurden zur Kenntnis genommen und auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ge-prüft. Die entsprechenden notwendigen Angaben zur Zieltierart, zu Prüfverfahren über die Wirksamkeit oder im Vergleich mit anderen Substanzen, Dosierung, Wartezeit, verantwortli-che Personen, Verwendung bzw. Verbleib der Tiere, beteiligte Betriebe und Tierärzte sind in einer Eingangsbestätigung festzuhalten und den beteiligten Landkreisen zur Kenntnis zu geben. Diese Bestätigungen benötigt der Pharmazeutische Unternehmer für seine einzurei-chenden Unterlagen bei der Zulassungsbehörde (BVL).

2.3 Auswertung der statistischen Angaben der VLÜÄ zur arzneimittelrechtlichen Überwachung

Die Erstellung der Jahresstatistik mit Hilfe des IT-Systems BALVI iP gestaltete sich zuneh-mend stabil. Nur noch wenige Kreise haben mit Abweichungen zwischen Dokumentation und elektronischer Statistik zu kämpfen. Systemfehler können inzwischen ausgeschlossen wer-den. Die Ergebnisse der Statistik werden gemeinsam mit dem Ministerium bewertet und dienen damit der fachaufsichtlichen Kontrolle. Den VLÜÄ sollen die ausgearbeiteten Trends in der Überwachung wertvolle Hinweise zur Verbesserung der Arbeit geben. In Tabelle 4 sind die aktuellen Trends aus den vier Schwerpunkten der Tierarzneimittelüber-wachung der letzten drei Jahre dargestellt. Der Drei-Jahres-Trend ergibt sich aus dem ge-setzlich vorgeschriebenen Überwachungszeitraum für tierärztliche Hausapotheken von zwei Jahre. Die Anzahl und Qualität der Verschreibungen von Fütterungsarzneimitteln wurde dieses Jahr zum letzten Mal erfasst, da keine Meldungen mehr an die zuständigen Behörden erfolgen müssen. Das Auftreten von besonderen Vorkommnissen dient bei der Auswertung dem Erfahrungs-austausch zwischen den Ämtern.

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Tabelle 4: Überwachungsaufgaben der VLÜÄ

2009 2008 2007

Überprüfungen Überprüfungen

Anzahl Betriebe ge-

samt Anzahl % % %

Tierärztliche Hausapotheken 557 274 49,2 31,9 46,4

Tierbestände (Betriebe mit Risiko-bewertung)

92.820 (ca.8.000)

1.351 (1.263)

1,5 15,8 1,7 1,8

Tierheilpraktiker 60 8 13,3 26,0 29,3 Handel mit freiverkäuflichen TAM 482 104 21,6 26,3 17,3

Tierärztliche Hausapotheken (TÄHA): Die Überwachungsfrequenz hat sich auf 49,2 % erhöht. Damit kann der gesetzlich vorge-schriebene Rhythmus wieder eingehalten werden. Kontrollabstände über drei Jahre werden bei den internen Kontrollen kaum noch angetroffen. Die Kontrolltiefe sollte sich entsprechend der Praxisart auf bestimmte Schwerpunkte konzentrieren, z. B. TÄHA mit Schwerpunkt Pferd – Verwendung und Dokumentation von TAM aus der Positivliste. Tierhalter: Die Zahl der erfassten Bestände erhöhte sich nur noch unwesentlich. Die Anzahl der Kontrol-len ist wieder auf das Niveau von 2007 gefallen. Dadurch wird die Zielstellung 3 % der Be-stände zu kontrollieren genauso wenig erreicht wie die Zielstellung von 20 % der Betriebe aus der Risikoberechnung, selbst dann nicht, wenn man alle Kontrollen nur den Risikobetrie-ben zurechnet. Die Regelkontrollen bei Tierhaltern sind bei 12 Ämtern gesunken und bei 6 Ämtern gestiegen - insgesamt muss die Überwachungstätigkeit aber wieder gesteigert werden. Pferde, Bienen und Kaninchenhaltungen finden noch zu wenig Beachtung. Die Überwachung wird nach Ak-tualisierung der Risikobewertung wieder nach dem 2008 vorgestellten Schema erfolgen und in die Statistikabfrage aufgenommen. Personen, die Arzneimittel berufs- oder gewerbsmäßig bei Tieren anwenden, ohne Tierarzt oder Tierhalter zu sein: Das Ziel, 50 % der Tierheilpraktiker (THP) und der anderen Berufsgruppen zu überwachen, wurde nicht erreicht. Bei der geringen Zahl von THP ist dies eigentlich nicht verständlich. Die Planung und Kontrollhäufigkeit müssen verbessert werden, insbesondere auch deshalb, weil es hier den meisten Beratungsbedarf gibt. Handel mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln (TAM): Die Überwachung ist ab 2011 risikoorientiert durchzuführen, so wie gesetzlich vorgeschrie-ben. Unter Beachtung der Regelung, den Überwachungszeitraum kleiner als 5 Jahre zu hal-ten, sollten weniger Kontrollen als dieses Jahr nicht erfolgen – wir sind jetzt an der unteren Grenze. Die Verordnung über die Zuständigkeiten im Arzneimittelwesen ist zurzeit in Über-arbeitung und bringt eventuell neue Regelungen in diesem Bereich. In diesem Bereich treten hauptsächlich viele Abgrenzungsfragen und Kennzeichnungsprob-leme bei Tierarzneimitteln auf. Die fehlende Sachkunde bei einigen Händlern erschwert die Situation zusätzlich.

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Hersteller von Fütterungsarzneimitteln: Deutschlandweit ist derzeit der Trend landwirtschaftlicher Betriebe zu beobachten, auf die orale Medikation über das Futter oder die Tränke mittels Einsatz von Dosierern überzuge-hen. Untersuchungen des LVLF zu Verschreibungen ergaben einen weiteren Rückgang von 45 im Jahr 2008 auf 32 im Jahr 2009. Durch den Wegfall der gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflicht der zuständigen Behörde über den Einsatz von Fütterungsarzneimitteln, wird die Erfassung und Auswertung dazu eingestellt. Beobachtet wird aber weiterhin der Einsatz von Medikamenten über das Futter bzw. Tränk-wasser.

2.4 Untersuchung von Tierarzneimittelproben

Proben von Tierarzneimitteln werden als Planproben bei Herstellern (Tabelle 5) und als Ver-dachtsproben aus verschiedenen Bereichen der Vertriebskette (Tabelle 7) bzw. direkt aus dem Trog während der Behandlung der Tiere gezogen (Tabelle 6). Herstellerproben werden durch die Inspektorin des LVLF direkt während bzw. nach der Pro-duktion im Betrieb entnommen. In diesem Jahr wurden keine Mängel festgestellt. Tabelle 5: Untersuchungsergebnisse bei Herstellerproben Bezeichnung Grund / Klärung Inhaltsstoffe Ergebnis

Pen-Strep Planprobe Benzylpenicillin-Procain Dihydrostreptomycinsul-fat

ohne Beanstandung

Multivit + Mineralien Planprobe Vitamine, Mineralstoffe ohne Beanstandung

Die Untersuchung von Medikamenten im Tränkwasser konnte dieses Jahr als neues Analy-severfahren im Labor eingeführt werden. Die Einhaltung der vorgesehenen Dosis bei Verab-reichung von Fertigarzneimitteln über das Futter wurde durch die Untersuchung von Proben, die direkt im Landwirtschaftsbetrieb am Trog entnommen wurden, überprüft. Die Untersu-chungsergebnisse zeigten auch in diesem Jahr viele verschiedene Probleme beim Umgang auf. Oft konnte keine ordnungsgemäße Versorgung der Tierbestände mit Arzneimitteln er-reicht werden (Tabelle 3). Gemeinsam mit dem verantwortlichen Tierarzt und dem Tierhalter wurden mögliche Fehlerquellen erörtert und nach Lösungen gesucht. Tabelle 6: Untersuchungsergebnisse bei der Arzneimittelzugabe über das Futter / Tränke

Jahr Fütterungssystem Wirkstoff Wirkstoffgehalt % H omogenität

01/09 Flüssigfütterung mit Vor-mischbehälter

Sulfadiazin Trimethoprim

89,7 85,5

o.k.

02/09 Pellet in Schubkarre ge-mischt

Colistinsulfat 104,8 nicht homogen

03/09 Fütterungsarzneimittel Colistinsulfat 102,6 o.k.

04/09 Flüssigfütterung mit Vor-mischbehälter

CTC–HCL 20,6 nicht homogen

05/09 Tränkwasser mit Vormisch-behälter

CTC–HCL 119,3 nicht homogen

06/09 Flüssigfütterung mit Vor-mischbehälter CTC–HCL 68,0 nicht homogen

07/09 Fütterungsarzneimittel Tiamulin 94,7 nicht homogen

Wirkstoffgehalt: zwischen 90 - 110 % entspricht der Vorschrift; Homogenität: Werte zwischen 75 - 125 % vom Durchschnittsgehalt werden als

homogene Mischung beurteilt

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Die Probenahme in der Vertriebskette erfolgt nur im Verdachtsfall. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind in Tabelle 7 angegeben. Tabelle 7: Untersuchungsergebnisse bei Verdachtsproben

Bezeichnung Grund / Klärung Ergebnis

Bene Bac Gel Kennzeichnung Angabe Verfall nur auf Rech-nung

Mikrobiologische Untersuchung o.k., Kennzeichnung mangelhaft (Ch.-B., Verfalldatum, Hinweis für Tiere)

KlaWohl Klauen- schlammbad

Abklärung TAM / Pflegemittel, Analyse Bestandteile, Kennzeichnung

Ergebnis der qualitativen und quanti-tativen Analyse weicht von Rezeptur ab Abgrenzung noch offen!

TRIXI Floh- u. Zeckenband für Hunde

Kennzeichnung farbloser Prägestempel Kennzeichnung mangelhaft

ProMeris für kleine Katzen

Verwendbarkeit wurde vom Pharm. Unternehmer um 1 Jahr verlängert

Blister und äußere Umhüllung unter-schiedliches Verfalldatum, Unterneh-mer konnte keine Verlängerung vorle-gen, deshalb verboten

Fa. leovet bio-Hautöl 200 ml

Abklärung AM / Pflegemittel, Wirkstoffgehalt Pflegemittel

Carprodyl® F 100 mg

Wirksamkeit schlecht – Wirk-stoffgehalt eingehalten? 99,6 % o. B.

DERMAZYME® System (4 leere Fla-schen)

Dermazyme System CEVA Tier-gesundheit GmbH 1. Fl. ACTI-BAC: Chlorhexidin + Phenoxyethanol 2. Fl. ACTI-FUNGAL: Climbazol + Ethylacetat 3. Fl. ACTI-SEB: Salicylsäure + Climbazol 4. Fl. ACTI-FILM: Silikonkomplex + Kamille Abklärung AM / Pflegemittel an-hand der Kennzeichnung

offen

DEXDOMITOR® Wirkstoff Dexmedetomidin-hydrochlorid (0,5 mg/ml) Gehalt? unklare Dosierangabe Hund

102,4 % oB Kennzeichnung Umkarton mangelhaft

PFIFF Strahlpflegegel

Abklärung AM / Pflegemittel, Wirkstoff: Kupfersulfat, Dimethyl- benzyl

offen

2.5 Controlling im Auftrag des MUGV

In diesem Jahr sollte eine Überprüfung der Überwachung und der Kontrollen der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter im Einzelhandel (EZH) mit TAM außerhalb von Apo-theken erfolgen. Grundlage für die Überprüfung bildete die statistische Meldung für den Bereich Tierarzneimit-tel 2008. Im Gespräch wurden mit den zuständigen Bearbeitern der 7 Ämter vorher festgelegte Fragen zum Einzelhandel geklärt. Dabei wurden die folgenden Schwerpunkte geprüft: Zuständigkeit und Kommunikation im Amt, Stammdatenerfassung, Eingabe der Kontrollen, Abgleich der BALVI-Zahlen aus der Statistikmeldung mit den Zahlen über eine Filterabfrage,

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Vorbereitung der Kontrolle, Papierdokumentation, Probenahme, Betriebsrundgang, Anzeigen und Sachkundenachweise, eingeleitete Maßnahmen und welche Probleme bestehen. Im Jahr 2008 waren im Land Brandenburg 482 Einzelhändler tätig. Diese Anzahl ist relativ konstant. Ergebnisse und Schlussfolgerungen: Die Dokumentation war in 4 Ämtern unzureichend. Dieser Mangel kann behoben werden, indem die im QS-System vorgeschriebenen aktuellen Checklisten angewendet werden. Nur dokumentierte Kontrollen zählen als durchgeführt. Zur Bestätigung der Kontrolle einerseits und der Kenntnisnahme der Mängel anderseits darf die Unterschrift des Kontrollierten auf der Checkliste nicht fehlen. In einigen Ämtern muss die Kommunikation mit Lebensmittel- und Tierschutzüberwachung sowie dem Gesundheitsamt intensiviert werden. Der Überblick über die vorhandenen Einzelhändler sollte mit dem Lebensmittelbereich und dem Gesund-heitsamt regelmäßig abgeglichen werden. Bei der Erstellung der Statistik in BALVI iP muss mittels Filterabfrage die Plausibilität der Ergebnisse überprüft und ggf. korrigiert werden. Zu-künftig ist die Planung der Kontrollen mittels Risikobewertung durchzuführen, wobei ein Zeit-raum von 5 Jahren nicht überschritten werden soll. Als Probleme wurden Fischpräparate bei Zoohändlern, die schwierig zu beurteilen sind, an-gesprochen. Für die Probenahme und die Kontrolle sollten mehr Informationen zu Schwer-punktproblemen durch die oberste Landesbehörde gegeben werden.

2.6 Verstöße gegen das Arzneimittelrecht

• Durch die zuständigen Behörden wurden zwei Strafverfahren gegen Tierärzte wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz eingeleitet.

• Die Ursachen für die ungenaue Dosierung von Medikamenten über Futter oder Tränke wurde durch gemeinsame intensive Fehlersuche und Belehrungen zur Mängelbeseiti-gung behoben.

• Drei Anfragen der Zollbehörden zur Einfuhr von Tierarzneimitteln aus Drittländern wur-den durch das LVLF bearbeitet.

2.7 Sonstige Aktivitäten

Die Expertenfachgruppe Tierarzneimittel (Qualitätssicherung und BALVI) des Landes Bran-denburg konnte das Problem der Andockung des bundeseinheitlichen ZLG-Qualitätssiche- rungssystems in der Tierarzneimittelüberwachung an das brandenburgische QS-System nach VO 882/2004 lösen. Dazu wurden drei Schnittstellendokumente erstellt und durch die Landesarbeitsgruppe BB in Kraft gesetzt. Damit ist die Verwendung der Checklisten aus dem ZLG-Qualitätssicherungssystem in allen Behörden geregelt. Schwerpunkte bei der Weiter-entwicklung des elektronischen Erfassungssystems BALVI iP war die Fehlerbehebung in den Checklisten und der Statistik sowie die Aktualisierung der Risikobewertung Tierhalter und Neueinführung Einzelhandel. Die PG Tierarzneimittel der IuK der LAV der Bundesländer befasste sich intensiv mit der An-passung der Checklisten und des Verstoßartenkataloges an die neuen gesetzlichen Rege-lungen. Ein Mitglied der Gruppe vertritt den Bereich Tierarzneimittel in der AG Katalogpflege des BVL. Ein dritter Schwerpunkt ist die Einarbeitung der Änderungen in die Statistikabfrage. Als neues Projekt kam die Umsetzung der Risikobewertung Einzelhandel in BALVI iP hinzu und die Erfassung der Probenahme nach § 65 AMG. Die Mitarbeit in der Expertenfachgruppe (EFG) 13/14 Tierarzneimittel und EFG 16 Tierimpf-stoffe erfordert nicht nur die Teilnahme an je zwei dreitägige Sitzungen pro Gruppe sondern auch intensive Arbeit an den umfangreichen QS-Dokumenten, die diese Expertenfachgrup-pen erstellen.

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3 Weitere Prüfungen durch den Technischen Sachverst ändigen Im Rahmen der Überwachung von Milcherhitzungsanlagen wurden 11 technische Einrich-tungen zur Pasteurisierung von Milch und 3 Rahmerhitzer im Auftrag der VLÜÄ überprüft. Kontrolliert wurden Erhitzungstemperaturen, Heißhaltezeiten und deren Registrierung sowie die vom Betreiber durchgeführten Eigenkontrollen. Die vorhandenen Sicherheitssysteme wurden auf Funktion überprüft. Seit Juli 2008 werden durch den technischen Sachverständigen Proben im Rahmen der Strahlenschutzüberwachung genommen. Die feststehenden Probenahmeorte sind über das ganze Land Brandenburg verteilt. In einem Plan ist festgelegt, in welchem Monat die Bepro-bung der einzelnen Probenahmestellen zu erfolgen hat. Beprobt wurden Oberflächengewässer, Kläranlagen, Deponien und Indikatorpflanzen. Zu den Oberflächenwasserproben gehören Wasser, Sediment und Schwebstoffe. Aus den Klär-anlagen werden Klärschlamm, Klärabwasser und aus den Deponien wird Sickerwasser be-probt. Bestandteile der vorgegebenen Indikatorpflanzen sind Blätter, Nadeln und Gras. 2009 sind 224 Proben zur Untersuchung an die zuständigen Messstellen des Landeslabors Berlin-Brandenburg übergeben worden (siehe Kapitel VI. Strahlenschutz). Damit wurde der Probenplan vollständig erfüllt.

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Anhang Tabellen Tierschutz, Tierarzneimittelüberwachung

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Tabelle 1: Erhebungen über durchgeführte Tiertransp ortkontrollen 2009

Anzahl und Einzelheiten der festg estellten Ve rstöße

Tiere Transportmittel Begleitdokume nte

eingeleitete Maßnahmen

Art der

Kon-trol-len

Tierart

Anzahl der

Doku- men-ten-kon-

trollen

Anzahl der

kontroll. Trans-

portmit-tel

Anzahl der dabei

transpor-tierten Tiere

An-zahl der

kontr. Trans-porte mit

Verstö-ßen

Anzahl der bei

Verstößen trans-

portierten Tiere

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Ord

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füg.

Ow

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Str

afve

rfah

ren

Rinder 2 4 32 1 15 1 1 5 1 1

Schweine 5 6 910 1 90 1 1 4 1 4 2 1 1 1 Kleine Wiederk.

Equiden

Hausvögel 1 60

Kaninchen

Sonstige 1 1 4

Tra

nspo

rt a

uf d

er S

traß

e

gesamt 8 12 1.006 2 105 2 1 1 9 1 4 2 1 2 2

Rinder 8 1.833 15.939 21 938 20 1 1 21

Schweine 4.463 10.560 1.468.279 62 8.047 52 1 3 4 4 61 1 Kleine Wiederk. 11 29

Equiden 3 8 31 1 1 1 1

Hausvögel 3.489 3.489 23.536.909 422 2.903.985 422 422

Kaninchen

Sonstige 1 1 100 am B

estim

mun

gsor

t

gesamt 7.964 15.902 25.021.287 506 2.912.971 72 1 3 426 1 1 1 4 505 1

Rinder 543 543 55.370 1 28 1 1

Schweine 1.751 1.969 428.650 2 820 1 1 Kleine Wiederk. 3 3 266

Equiden 47 40 75

Hausvögel 49 72 1.467.058

Kaninchen

Sonstige 3 1 20

am V

ersa

ndor

t

gesamt 2.396 2.628 1.951.439 3 848 1 1 2

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Tabelle 2: Tierschutzkontrollen in Betrieben mit la ndwirtschaftlichen und anderen Nutztieren

Anzahl Tierkategorie

Rin

der

(Käl

ber

ausg

enom

men

)

Sch

afe

Zie

gen

Hau

svög

el (

*)

Lauf

vöge

l

Ent

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Gän

se

Pel

ztie

re

Tru

thüh

ner

1. kontrollpflichtige Betriebe 3.985 3.235 1.178 2.704 73 1.262 457 3 132

2. kontrollierte Betriebe 282 65 28 25 6 55 18 12

3. Betriebe ohne Beanstandung 246 55 25 21 6 49 16 11

Zahl der Verstöße wegen

4. Personal 1 1

5. Kontrollen 13 3 1 1 1

6. Aufzeichnungen 10 3 2 2

7. Bewegungsfreiheit 6

8. Gebäude und Unterbringung 32 1 4 3 2 1

9. automatische und mechanische Anlagen

10. Füttern, Tränken u. beigefügte Stoffe 19 4 2

11. Verstümmelungen

12. Zuchtmethoden 1

13. Verstoß A 44 9 2 3 6 3 1

14. Verstoß B 25 2 2 1 1

15. Verstoß C 10

(*) Geflügel der Spezies Gallus gallus mit Ausnahme von Legehennen

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Tabelle 3: Tierschutzkontrollen in Betrieben mit la ndwirtschaftlichen Nutztieren - Kälber-, Schweine- und Legehennenhaltungen -

Tierkategorie Legehennen

Anzahl Haltungssystem

Fre

iland

haltu

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Bod

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ltung

ausg

esta

ltete

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te

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Käl

ber

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ne

1. kontrollpflichtige Betriebe 93 52 1 5 2.272 2.324

2. kontrollierte Betriebe 19 27 1 3 237 148

3. Betriebe ohne Beanstandung 19 25 1 3 204 130

Zahl der Verstöße wegen

4. Personal 2

5. Kontrollen 18 4

6. Aufzeichnungen 7 2

7. Bewegungsfreiheit 7 3

8. Besatzdichte 5 2

9. Gebäude und Unterbringung 22 6

10. Mindestbeleuchtung 7 5

11. Böden (für Schweine) 6

12. Einstreu 1 3 10

13. automatische und mechanische Anlagen

14. Füttern, Tränken u. beigefügte Stoffe 27 6

15. Hämoglobinwert (Kälber) 1

16. faserhaltiges Raufutter (Kälber u. Sauen) 2

17. Verstümmelungen 1 3 6

18. Zuchtmethoden

19. Verstoß A 1 68 33

20. Verstoß B 1 24 12

21. Verstoß C 12 4

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V. Gentechnik, Chemikaliensicherheit

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Inhaltsverzeichnis

Seite V. Gentechnik, Chemikaliensicherheit 150

1 Bericht aus dem Vollzug des Gentechnikrechts

150

1.1 Rechtlicher Rahmen und Zuständigkeiten 150

1.2 Gentechnische Arbeiten und Anlagen 151

1.3 Experimentelle Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen 152

1.4 Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen 154

1.5 Überwachung 155

2 Chemikaliensicherheit 157

2.1 Einführung 157

2.2 Aufgaben 157

2.3 Chemikalienrechtliche Entwicklungen 159

2.4 Ergebnisse 161

2.4.1 Nachweis der Sachkunde 161

2.4.2 Inverkehrbringen giftiger oder sehr giftiger Stoffe 161

2.4.3 Entscheidung über die Zurückweisung der Ein- und Ausfuhr von Stoffen und Erzeugnissen

162

Anlagen 164

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V. Gentechnik, Chemikaliensicherheit 1 Bericht aus dem Vollzug des Gentechnikrechts 1.1 Rechtlicher Rahmen und Zuständigkeiten

Die Anwendung gentechnischer Verfahren und die Verwendung gentechnisch veränderter Organismen in gentechnischen Anlagen, ihre Freisetzung in die Umwelt und ihr Inverkehr-bringen sind in Deutschland auf der Grundlage des EU-Rechts bundesgesetzlich geregelt. Das Gentechnikgesetz und die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsverordnungen verfolgen einerseits den Zweck, das Leben und die Gesundheit von Mensch, Tier und Pflan-ze sowie die sonstige Umwelt und Sachgüter vor schädlichen Auswirkungen gentechnischer Verfahren und Produkte zu schützen, andererseits den verbindlichen rechtlichen Rahmen zu schaffen für die Erforschung, Nutzung und Förderung der Möglichkeiten der Gentechnik. Weiterer Gesetzeszweck ist die Gewährleistung der Koexistenz ökologischer, konventionel-ler und gentechnische Verfahren nutzender Anbauformen in der Landwirtschaft. Die Rechts-vorschriften regeln umfassend Fragen der Anzeige, Anmeldung bzw. Genehmigung gen-technischer Anlagen und Arbeiten, von Freisetzungen und des Inverkehrbringens von Pro-dukten. Ebenso werden Pflichten von Betriebsverantwortlichen, personelle Voraussetzun-gen, die Öffentlichkeitsbeteiligung, die außerbetriebliche Notfallplanung, Dokumentations-pflichten und erforderliche technische Sicherheitsmaßnahmen je nach Risiko der verwende-ten Organismen und der beabsichtigten gentechnischen Veränderungen vorgegeben. Europäisches und deutsches Gentechnikrecht folgen dem Vorsorgeprinzip. Bei gentechni-schen Anlagen sollen mögliche Risiken bereits durch Anzeige-, Anmelde- bzw. Genehmi-gungsverfahren minimiert werden, die die Risikobewertung im konkreten Einzelfall beinhalten und organisatorische und technische Sicherheitsmaßnahmen festlegen. Auch bei experimentellen Freisetzungen und beim Inverkehrbringen gentechnisch veränder-ter Organismen oder daraus bestehender Produkte ist die umfangreiche Prüfung risikorele-vanter Kriterien durch Antragsteller und Behörden Voraussetzung für die Erteilung der Ge-nehmigung. Diese erteilt bei Antragstellung in Deutschland das Bundesamt für Verbraucher-schutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Die Zuständigkeiten und Aufgabenfelder des Landesamtes für Verbraucherschutz, Landwirt-schaft und Flurneuordnung nach der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf den Gebieten gefährliche Stoffe und Gentechnik geregelt sind in der Abbildung 1 dargestellt.

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Abbildung 1: Aufgabenfelder und LVLF-Zuständigkeiten 1.2 Gentechnische Arbeiten und Anlagen

Gentechnische Arbeiten in Forschung und Entwicklung bis hin zur Produktion in biotechnolo-gischen Anlagen größeren Maßstabs oder in Gewächshäusern und Tierhaltungen dürfen nur in gentechnischen Anlagen durchgeführt werden, die einer von vier Sicherheitsstufen zu-geordnet werden. Sicherheitsstufen gentechnischer Arbeiten nach dem Gentechnikgesetz: S1: nach dem Stand der Wissenschaft kein Risiko (für die menschliche Gesundheit und

die Umwelt) S2: nach dem Stand der Wissenschaft ein geringes Risiko S3: nach dem Stand der Wissenschaft ein mäßiges Risiko S4: nach dem Stand der Wissenschaft ein hohes Risiko bzw. ein begründeter Verdacht

Gentechnische Anlagen müssen der Risikobewertung und Sicherheitseinstufung entspre-chend bestimmten Ansprüchen an den baulichen Zustand und die apparative Ausrüstung genügen, die im Wesentlichen in der Gentechnik-Sicherheitsverordnung festgelegt sind. Das Maßnahmenspektrum reicht von allgemeinen Anforderungen an Arbeitshygiene, Arbeits-schutz und weitgehender Minimierung des Austrags gentechnisch veränderter Organismen in der niedrigsten Kategorie (Sicherheitsstufe 1) bis hin zu deren völligem Einschluss in her-metisch geschlossenen Anlagen und Apparaturen in der höchsten Kategorie (Sicherheitsstu-fe 4). Zulassungsverfahren in den Sicherheitsstufen 3 und 4 sowie fallweise der Stufe 2 be-dürfen der Beteiligung der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, dem sach-verständigen Beratungsgremium der Bundesregierung in Fragen der Gentechnik. Anzeigen, Anmeldungen oder Genehmigungen sind über die erstmalige Inbetriebnahme hin-aus auch bei allen wesentlichen Änderungen im laufenden Betrieb erforderlich. Änderungen

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sicherheitsrelevanter Einrichtungen, der Risikobewertung, der verantwortlichen sachkundi-gen Personen und besondere Vorkommnisse müssen der Behörde mitgeteilt werden. Im Land Brandenburg wurden zum 31. Dezember 2009 insgesamt 71 gentechnische Anla-gen von 34 Anlagenbetreibern - 13 öffentlichen Forschungseinrichtungen und 21 privatwirt-schaftlichen Unternehmen oder eingetragenen Vereinen - betrieben. In 63 Anlagen wurden gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufe 1 durchgeführt, acht Anlagen dienten der Durchführung gentechnischer Arbeiten der Sicherheitsstufe 2. Im Jahr 2009 wurden fünf gentechnische Anlagen erstmalig zugelassen und vier Anlagen auf Veranlassung der Anla-genbetreiber geschlossen. Drei Anlagen der Sicherheitsstufe 1 wurden auf Antrag eines öf-fentlichen Betreibers zusammengeführt. Die gentechnischen Anlagen unterscheiden sich erheblich sowohl im räumlichen Ausmaß als auch in Anzahl und Umfang der gentechnischen Arbeiten. Neben Anlagen mit nur einem Laborraum existieren Forschungsinstitute, deren gentechnischer Arbeitsbereich praktisch den gesamten Bestand an Laboren und Technikräumen umfasst. In einzelnen Einrichtungen bestehen ausgedehnte Gewächshauskomplexe und Tierhaltungsräume für Arbeiten mit transgenen Pflanzen und Tieren. Das Anwendungsspektrum gentechnischer Verfahren reicht von der biologischen und medi-zinischen Grundlagenforschung über die Entwicklung medizinischer Wirkstoffe und diagnos-tischer Verfahren bis zu Fragestellungen der Materialforschung, der Ökologie, des Pflanzen-baus und der Sicherheitsforschung. Regionale Schwerpunkte bestehen im Raum Potsdam mit der Universität, der Max-Planck-Gesellschaft, dem Deutschen Institut für Ernährungsforschung und der Fraunhofer-Gesellschaft als großen Forschungseinrichtungen und dem Potsdamer Biotech-Campus so-wie an der Hochschule Lausitz und dem Biotechnologiezentrum Luckenwalde. Infolge einer Rechtsänderung im Jahr 2008 wurde für den erstmaligen Betrieb gentechni-scher Anlagen der Sicherheitsstufe 1 und für weitere Arbeiten in der Sicherheitsstufe 2 ein Anzeigeverfahren eingeführt, das das bis dahin geltende Anmeldeverfahren ersetzte. Damit wurde im Interesse der Verfahrenserleichterung für die Betreiber solcher Anlagen bzw. Ar-beiten die bisher geltende Wartefrist bis zur Aufnahme der Arbeiten aufgehoben. Die bisheri-gen Erfahrungen mit der Umsetzung des Anzeigeverfahrens zeigen, dass die Anlagenbetrei-ber vor Erstattung der Anzeige das Beratungsangebot der Behörde nutzen. Das mit der Mög-lichkeit des sofortigen Beginns der Arbeit verbundene Risiko der vorläufigen Untersagung durch die Behörde, z.B. im Fall unzureichender baulicher und organisatorischer Vorkehrun-gen oder nicht zutreffender Sicherheitsbewertung, kam dadurch auch im Jahr 2009 nicht zum Tragen. Angaben zur Entwicklung der gentechnischen Anlagen und der Vollzugstätigkeit des LVLF sind der Tabelle 1 im Anhang zu entnehmen.

1.3 Experimentelle Freisetzungen gentechnisch verän derter Organismen

Experimentelle Freisetzungen in die Umwelt werden auf definierten Flächen über einen be-grenzten Zeitraum durchgeführt und bedürfen der Genehmigung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, das im Einvernehmen mit weiteren Bundes-behörden die für die Sicherheit des Vorhabens bedeutsamen Aspekte prüft. Die Beteiligung des Landes beschränkt sich auf die Abgabe einer Stellungnahme, deren Würdigung im Er-messen der Genehmigungsbehörde liegt. Das für die Abgabe der Stellungnahme des Lan-des zuständige Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz beteiligt alle Stellen und Behörden, deren Zuständigkeitsbereiche von dem beantragten Vorhaben berührt werden. Im Genehmigungsverfahren ist darüber hinaus die Öffentlichkeit zu beteiligen, je-doch findet kein Erörterungstermin statt.

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Im Rahmen eines „vereinfachten Verfahrens“ für bestimmte Kulturpflanzenarten können An-tragsteller innerhalb eines festgelegten Arbeitsprogramms beliebig viele Standorte für Folge-freisetzungen desselben gentechnisch veränderten Organismus nachmelden und kurzfristig mit der Freisetzung beginnen. Bei diesem Verfahrensweg ist eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit nicht vorgesehen; Prüfmöglichkeiten innerhalb des Landes sind angesichts sehr enger Fristsetzung stark eingeschränkt. Seit Inkrafttreten des Gentechnikgesetzes 1990 wurden in Brandenburg an 21 Standorten insgesamt 41 Freisetzungen mit jeweils mehrjährigen Laufzeiten durchgeführt, von denen 18 im Rahmen des „vereinfachten Verfahrens“ genehmigt wurden. Drei Genehmigungen an drei Standorten wurden von den Genehmigungsinhabern nicht genutzt. Aktive Freisetzungen waren im Jahr 2009 aufgrund von noch 9 geltenden Genehmigungen zulässig. Jedoch machten nur drei Betreiber von drei Genehmigungen an drei Standorten Gebrauch. Für Standorte in Brandenburg wurde im Jahr 2009 ein Freisetzungsvorhaben für gentechnisch veränderten Mais neu genehmigt. Sechs Vorhaben an fünf Standorten unterlagen der Nach-kontrolle auf den Durchwuchs gentechnisch veränderter Pflanzen. Für das Jahr 2010 waren mit Stand vom 31.12.2009 keine weiteren Freisetzungen von gentechnisch veränderten Pflanzen beantragt. Gegenwärtig sind noch sieben Genehmigungen an sechs Standorten nutzbar. Bei den übrigen Genehmigungen ist entweder der genehmigte Zeitraum abgelaufen oder der Genehmigungsinhaber hat die Freisetzung vorzeitig für beendet erklärt. Die Vorha-ben betrafen bisher die landwirtschaftlichen Nutzpflanzen Kartoffel, Raps, Mais und Zucker-rübe. Die beantragten Flächen betrugen zwischen ca. 1 ha und 80 ha, wurden jedoch über-wiegend nur mit einem geringeren Flächenanteil genutzt. Die gentechnischen Veränderun-gen bestanden bei Raps, Zuckerrübe und teilweise bei Mais in erhöhter Toleranz gegenüber Herbiziden, zusätzlich bei Mais in erhöhter Toleranz gegen Schadinsektenbefall sowie bei der Kartoffel in unterschiedlichen Eingriffen in den Stoffwechsel, in der Synthese bestimmter Stärken oder in einer erhöhten Toleranz gegenüber einem pilzlichen Schaderreger.

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1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009

Neugenehmigungen/Standortnachmeldungen

aktive Freisetzungen Standorte

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Abbildung 2: Die Entwicklung der aktiv genutzten Freisetzungen im Land Brandenburg.

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1.4 Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organ ismen

Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Produkten, die gentechnisch veränderte Or-ganismen enthalten oder aus ihnen bestehen, nach der europäischen Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG werden bei Antragstellung in Deutschland – unter Beteiligung der EU-Kommis- sion und der Mitgliedstaaten - ebenfalls vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Le-bensmittelsicherheit erteilt. Sie gelten jedoch in allen Unterzeichnerstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Die Behörden der Bundesländer sind am Genehmigungsverfahren nicht beteiligt. Dies gilt auch für Zulassungen nach der EU-Verordnung 1829/2003/EG über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel, die Einfuhr-, Verarbeitungs- und Anbauzwecke umfassen können. Die Mehrzahl der erteilten Genehmigungen erstreckt sich auf den Import und die Verarbei-tung, nicht jedoch auf den Anbau. Bis Ende Dezember 2009 erfüllten 33 Produkte mit gen-technisch veränderten Pflanzen die gentechnikrechtlichen Voraussetzungen für die Vermark-tung in der Europäischen Union, davon 29 zur Verwendung als Lebens- und Futtermittel. Der großflächige Anbau in der Landwirtschaft war Anfang des Jahres 2009 lediglich mit den zwei gentechnisch veränderten Mais-Varianten T25 und MON810 möglich. Der Anbau setzt neben der gentechnikrechtlichen Zulassung auch die Zulassung nach den sorten- und saat-gutrechtlichen Bestimmungen voraus, nämlich die Erteilung einer nationalen Sortenzulas-sung durch das Bundessortenamt oder die Eintragung der Sorte in den Gemeinschaftlichen Sortenkatalog sowie die Anerkennung der saatgutrechtlichen Verkehrsfähigkeit. EU-weiter Sortenschutz bestand im Dezember 2009 für 146 gentechnisch veränderte Maissorten. Alle Sorten sind Nachkommen der als MON810 bezeichneten gentechnischen Veränderung, die Toleranz gegenüber dem Maiszünsler vermittelt. Für 13 für den Anbau unter den hiesigen klimatischen Bedingungen und Bodenverhältnissen geeignete MON810-Sorten erteilte das Bundessortenamt eine nationale Sortenzulassung. Seit 2005 sind die Bewirtschafter land-wirtschaftlicher Flächen verpflichtet, dem BVL die Absicht zum Anbau gentechnisch verän-derter Pflanzen spätestens drei Monate vor der Aussaat mitzuteilen. Das BVL erfasst die Angaben im nationalen Standortregister. Angaben, die sich auf das Grundstück und die gen-technisch veränderte Pflanze beziehen, sind öffentlich zugänglich. Seit 2005 meldeten ins-gesamt 39 verschiedene Bewirtschafter Flächen in Brandenburg an das Standortregister. Für 2009 waren im Frühjahr Meldungen von 16 Bewirtschaftern für eine Anbaufläche von 1573 ha registriert. Am 17.04.2009 ordnete das BVL als zuständige Bundesoberbehörde das Ru-hen der Inverkehrbringensgenehmigung für MON810 an. Die auf Umwelterwägungen ge-stützte Entscheidung betraf ausschließlich den Anbau, berührte jedoch nicht die Einfuhr und die Verwendung als Lebens- oder Futtermittel. Als Folge der Entscheidung war die Aussaat von MON810 auf den bereits an das Standortregister gemeldeten Flächen nicht zulässig.

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1.5 Überwachung

Alle Formen des Umgangs mit gentechnisch veränderten Organismen unterliegen nach § 25 Gentechnikgesetz der behördlichen Überwachung. Zur Durchsetzung der gentechnikrechtli-chen Bestimmungen ist die Behörde befugt, jederzeit Zutritt zu gentechnischen Anlagen und Flächen genehmigter Freisetzungen zu verlangen, betriebliche Unterlagen einzusehen und die Entnahme von Proben vorzunehmen bzw. zu veranlassen. Mögliche Folgen der Überwachungstätigkeit können in behördlichen Anordnungen bis hin zur Untersagung des Anlagenbetriebes bzw. der Freisetzung bestehen und schließen die Einlei-tung von Bußgeld- und Strafverfahren ein. Zweck der Überwachung der Gentechnischen Anlagen ist es, die fortdauernde Einhaltung aller Sicherheitsvorkehrungen zu überprüfen. Kontrolliert wird insbesondere auf mögliche Verstöße gegen Mitteilungspflichten, gegen Anzeige-, Anmelde- und Genehmigungserfor-dernisse, z.B. bei wesentlichen Änderungen der Anlage oder bei der Durchführung weiterer gentechnischer Arbeiten, und gegen erteilte Auflagen und Nebenbestimmungen. Einen be-sonderen Schwerpunkt bildet die Überwachung weiterer, über die ursprüngliche Anzeige hinausgehender gentechnischer Arbeiten in der Sicherheitsstufe 1, über die lediglich Auf-zeichnungen geführt werden müssen, die jedoch keine zusätzliche Mitteilung erfordern. Die gentechnischen Anlagen und Arbeiten im Land Brandenburg wurden im Jahr 2009 bei insgesamt 121 Inspektionen kontrolliert. Diese Überwachungsmaßnahmen ergaben in zwei Fällen Hinweise auf Rechtsverstöße. In diesen Fällen konnte die Mängelbehebung durch schriftliche Belehrung, ohne Auswirkung auf den Fortbestand der gentechnischen Anlage oder die Durchführung gentechnischer Arbeiten, erreicht werden. Wie der Tabelle 1 (An-hang) zu entnehmen ist, ist die Zahl der Beanstandungen seit dem Jahr 2004 rückläufig. Zudem waren in den letzten fünf Jahren im Unterschied zu den vorangegangen weder die Einstellung des Anlagenbetriebes anzuordnen noch Bußgeldverfahren einzuleiten. Die routinemäßige Prüfung der Aufzeichnungen zu gentechnischen Arbeiten gab erneut An-lass zu Nachfragen und Hinweisen. In einem Fall wurde festgestellt, dass gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufe 2 in einer nur für die Sicherheitsstufe 1 angemeldeten gen-technischen Anlage durchgeführt wurden. Das Anmeldeverfahren für die erforderliche Anla-ge der Sicherheitsstufe 2 war bis zum Jahresende 2009 noch nicht abgeschlossen. Sowohl aktiv betriebene als auch in der Nachkontrolle befindliche Freisetzungen wurden durch Inspektionen vor Ort und durch Anforderung und Prüfung weitergehender Informatio-nen überwacht. Inspektionen fanden an den Aussaat- und Ernteterminen statt. Im Jahr 2009 war an einem der drei genutzten Standorte ein Fall mutwilliger Versuchszerstörung zu ver-zeichnen. Wesentliches Augenmerk wird auf die Prüfung der Identität des Saatgutes der gentechnisch veränderten Pflanzen, die Einhaltung von Schutzmaßnahmen (Abstandsregelungen des Ge-nehmigungsbescheids zu benachbarten Beständen, Bemessung und Aufwuchs von Mantel-saaten) sowie die Durchführung der Eigenüberwachung gerichtet. Die Untersuchungen von Saat- bzw. Pflanzgut von Mais und Kartoffel im Jahr 2009 gaben keine Hinweise auf Abwei-chungen von den erteilten Genehmigungen und hatten keine Beanstandungen zur Folge. Weitere Gegenstände der Überwachung waren die Einhaltung von zulässigen Bodenbear-beitungen und Vernichtungsverfahren sowie der Verbleib des Erntegutes. Ordnungsmaßnahmen waren seit 2001 nicht zu ergreifen. Überwacht wird grundsätzlich auch die Einhaltung von Bestimmungen der jeweiligen Ge-nehmigungsbescheide zur Nachkontrolle nach Beendigung von Freisetzungsvorhaben. In der auf die Versuchseinstellung folgenden Vegetationsperiode ist die Fläche durch den An-tragsteller auf durchwachsende gentechnisch veränderte Pflanzen zu kontrollieren. Tritt die-ser Fall ein, so sind die Pflanzen vor der Blüte zu beseitigen und die Nachkontrolle ist um ein weiteres Jahr zu verlängern. Bisher wurde lediglich bei Kartoffeln und Raps ein solcher Nachauflauf vorgefunden, bei Kartoffeln nur in dem darauffolgenden Jahr nach Versuchsein-stellung. Anders im Fall der bis zum Jahr 2001 durchgeführten Freisetzungen mit gentech-

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nisch verändertem Raps: Hier trat, wie nach den Eigenschaften der Kultur zu erwarten, re-gelmäßig Durchwuchs in den Folgejahren auf. An zwei verbliebenen Standorten mit letztma-ligem Rapsanbau in den Jahren 1998 bzw. 2000 muss die Nachkontrolle um ein weiteres Jahr verlängert werden, nachdem unter den bei Kontrollen vor Ort aufgefundenen Raps-pflanzen auch noch im Jahr 2009 gentechnisch veränderte Pflanzen nachgewiesen wurden. Aufgrund der Ruhensanordnung des BVL für die Genehmigung des Inverkehrbringens des gentechnisch veränderten Mais MON810 bestand die Schwerpunktaufgabe, die Einhaltung des Anbauverbotes zu überwachen. Nachdem die betroffenen Landwirte über die Entschei-dung und deren Konsequenzen informiert worden waren, konnte anhand der durch das Lan-desamt angeforderten Erklärungen festgestellt werden, dass in keinem Fall Saatgut von MON810 enthaltenden Sorten ausgebracht worden war. Ein regelmäßiger Schwerpunkt der Überwachung des Inverkehrbringens gentechnisch ver-änderter Produkte ist die Untersuchung von Saatgut auf unzulässige gentechnisch verän-derte Bestandteile. Dies betraf im Jahr 2009 in erster Linie konventionelles Saatgut von Mais, Sommer- und Winterraps, da in diesen Kulturen die Entwicklung gentechnisch verän-derter Sorten am weitesten fortgeschritten ist. Die entsprechenden Proben werden alljährlich im Rahmen der amtlichen Saatgutverkehrskontrolle gezogen und im gemeinsamen Landes-labor der Länder Berlin und Brandenburg (LLBB) analysiert. Die methodische Grundlage bildet ein allen Bundesländern empfohlenes Konzept des Unterausschusses Methodenent-wicklung der Bund/Länder- Arbeitsgemeinschaft Gentechnik. Die im Rahmen des Konzepts entwickelten bzw. aus der Analytik von Lebensmitteln auf gentechnisch veränderte Bestand-teile übernommenen Methoden ermöglichen es, ein breites Spektrum weltweit bekannter, hinreichend genau beschriebener Transformationsereignisse in Mais, Raps, Zuckerrübe, Sojabohne und Kartoffel nachzuweisen. Die eingesetzten PCR-Verfahren lassen die Diffe-renzierung - je nach Zulassungsstatus in der Europäischen Gemeinschaft - in nach dem Gentechnikrecht uneingeschränkt, eingeschränkt oder nicht zum Inverkehrbringen geneh-migte gentechnisch veränderte Pflanzen zu. Die Untersuchungsergebnisse für konventionelles Saatgut seit Beginn der jährlichen Unter-suchungen im Jahr 2001 sind in Tabelle 2 (Anhang) dargestellt. Bei der Untersuchung der 32 Maissaatgutproben im Jahr 2009 wurde in einem Fall das Vorhandensein einer gentechni-schen Veränderung nachgewiesen. Dabei handelte es sich um die zum Zeitpunkt der Unter-suchung zum Anbau genehmigte gentechnisch veränderte Linie MON810. In diesem Fall veranlasste der Sortenschutzinhaber vor der Aussaat die vollständige Rücknahme der be-troffenen Partie aus dem Handel. In den letzten Jahren war keine der untersuchten Proben von konventionellem Rapssaatgut zu beanstanden. Da es aus einigen Bundesländern Hinweise auf das Vorkommen gentechnisch veränderter Bestandteile in zur Verarbeitung in der Lebensmittelkette bestimmten Öllein- und Senfsamen und im Fall von Senf auch zur widerrechtlichen Verwendung als Saatgut gab, wurde in 2009 im Land Brandenburg erstmals auch Saatgut von Öllein und weißem Senf auf die fraglichen Veränderungen untersucht. In keiner der untersuchten Proben konnten gentechnische Ver-änderungen festgestellt werden.

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2 Chemikaliensicherheit 2.1 Einführung

Vorbeugender Verbraucherschutz aus chemikalienrechtlicher Sicht bedeutet Schutz der Bür-ger und der Umwelt vor der Einwirkung gefährlicher Stoffe. Gefahren für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt bei der Erzeugung, Verwendung, beim Verbrauch und der Entsorgung dieser Stoffe müssen ausgeschlossen werden. Deshalb existiert ein rechtlicher Rahmen zur Bewertung, Registrierung und Zulassung von Stoffen, die in den Verkehr ge-bracht werden. Darüber hinaus bestehen für besonders Besorgnis erregende Stoffe Verbote für das Inverkehrbringen oder Nutzungsbeschränkungen. Das LVLF wirkt zusammen mit anderen Vollzugsbehörden an der Kontrolle der gesetzlichen Regelungen für die Abgabe gefährlicher Stoffe und Produkte mit. Als „gefährlich“ werden Stoffe bezeichnet, die u.a. giftig bzw. sehr giftig, brandfördernd oder hochentzündlich sind. Zu den gefährlichen Stoffen zählen auch gesundheitsschädliche Stof-fe, die im Verdacht stehen, kanzerogen, teratogen oder mutagen zu wirken oder irreversible Schäden zu verursachen. Aus diesem Grund werden an den sicheren Umgang mit Chemika-lien hohe Anforderungen gestellt. Besonders restriktiven Beschränkungen ist der Umgang mit giftigen und sehr giftigen Stoffen oder Zubereitungen unterworfen. Diese können schon in geringen bzw. sehr geringen Mengen beim Einatmen, Verschlucken oder bei der Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen. Verpackungen dieser Stoffe sind mit den bekannten Gefahrensymbolen zu kennzeichnen. Auf Grund der von solchen Stoffen vor allem für die menschliche Gesundheit ausgehenden Gefahren sind eine Reihe gesetzlicher Regelungen, u.a. für den Verkauf vorgesehen.

2.2 Aufgaben

Im Rahmen der Kontrolle des sicheren Umgangs mit Chemikalien erfüllt das LVLF folgende Vollzugsaufgaben:

� Erteilung der Erlaubnis zum Inverkehrbringen giftiger und sehr giftiger Stoffe � Entgegennahme und Prüfung von Anzeigen nicht erlaubnispflichtiger Unternehmen � Durchführung und Anerkennung der Sachkundeprüfung nach § 5 ChemVerbotsV � Entscheidung über Zurückweisung der Ein- und Ausfuhr von Stoffen und Erzeug-

nissen

Für den gewerbsmäßigen Verkauf giftiger oder sehr giftiger Stoffe benötigen die Unterneh-men eine Erlaubnis. Unter bestimmten Umständen genügt die Anzeige dieser Tätigkeit. Ob eine Erlaubnis benötigt wird oder die Tätigkeit angezeigt werden muss, ist abhängig davon, an welchen Personenkreis verkauft wird. Einzelhändler müssen für die Abgabe dieser Stoffe an private Endverbraucher eine Erlaubnis beantragen. Großhändler, die an gewerbliche Verbraucher oder berufsmäßige Verwender bzw. Wiederverkäufer abgeben, sind genauso wie öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten zu einer Anzeige dieser Tätigkeit verpflichtet. Unternehmen, die giftige oder sehr giftige Stoffe verkaufen, müssen in ihrem Betrieb eine Person beschäftigen, die sachkundig nach § 5 ChemVerbotsV, zuverlässig und mindestens 18 Jahre alt sein muss. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird auf einen entsprechenden

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Sachkundeprüfung − Durchführung nach dem Antwortauswahlverfahren − stufenförmiger Aufbau (Grundprüfung - Teil I und min-

destens eine der Zusatzprüfungen Teile II oder III). − 20 Fragen je Prüfungskomplex − Teil I: Eigenschaften, Toxikologie, Gefahrenabwehr,

gesetzliche Regelungen zum Inverkehrbringen − Teil II: Eigenschaften von Einzelstoffen, Wirkungen auf Umwelt

und menschliche Gesundheit, Gefahrenabwehr und An-wendung von gefährlichen Stoffen außer Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln

− Teil III : Haupteinsatzgebiete wichtiger Stoffgruppen, Wirkungen,

Schädigungsfaktoren und Anwendungen von Biozid-Produkten und Pflanzenschutzmitteln

Antrag hin die Erlaubnis erteilt. Die genannten personellen Voraussetzungen müssen auch Unternehmen erfüllen, die nicht im Einzelhandel tätig sind. Die beabsichtigte Tätigkeit kann in diesen Fällen nach erfolgter Anzeige gegenüber dem LVLF aufgenommen werden. Neben der gewerbsmäßigen Abgabe von giftigen und sehr giftigen Stoffen wird auch für als "brandfördernd" oder "hochentzündlich" zu kennzeichnende und bestimmte gesundheits-schädliche Stoffe ein Nachweis der Sachkunde benötigt. Die erforderlichen Kenntnisse über den Umgang mit diesen Gefahrstoffen werden im Rah-men einer Prüfung nachgewiesen. Diese Sachkundeprüfung erstreckt sich auf allgemeine Kenntnisse über Stoffe mit den genannten Eigenschaften, über die mit ihrer Verwendung verbundenen Gefahren sowie über einschlägige Rechtsvorschriften. In Abhängigkeit vom Gefährdungspotenzial und der Art der Stoffe oder Zubereitungen, die in den Verkehr gebracht werden sollen, können verschiedene Arten von Sachkundeprüfungen abgelegt werden:

� umfassende Sachkundeprüfung (Teile I bis III)

� eingeschränkte Sachkundeprüfung mit Ausnahme von Biozid-Produkten und Pflanzenschutzmitteln (Teile I und II)

� eingeschränkte Sachkundeprüfung beschränkt auf Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel (Teile I und III)

� eingeschränkte Sachkundeprüfung beschränkt auf einzelne gefährliche Stoffe oder Zubereitungen (Teil I und 10 Fragen zu Eigenschaften des Stoffes auf der Basis des Sicherheitsdatenblattes)

Die Sachkundeprüfung wird bundesweit nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. Die Prü-fungsfragen werden aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder für die Sachkunde-prüfung nach § 5 ChemVerbotsV (GFK) entnommen. Der Katalog wird von einer Arbeits-gruppe unter Leitung des LVLF, in der Vertreter aus mehreren Bundesländern mitarbeiten, bei Bedarf aktualisiert und auf der Homepage der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemi-kaliensicherheit (BLAC) unter http://blak-uis.server.de/servlet/is/2146/P-4a.pdf veröffentlicht. Die Sachkunde nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 ChemVerbotsV kann auch im Rahmen eines Hoch-schulstudiums nachgewiesen werden. Voraussetzung dafür ist die Gleichwertigkeit der Prü-fung mit der Sachkundeprüfung nach § 5 Abs. 2 ChemVerbotsV. Auf der Grundlage eines Antrages der jeweiligen Bildungseinrichtung prüft das LVLF die Übereinstimmung der Aus-bildungsinhalte und der Durchführung der Prüfung mit den Anforderungen der ChemVer-botsV. Antragsberechtigt sind Universitäten und Fachhochschulen des Landes Brandenburg, die im Rahmen eines ordentlichen Studienganges Lehrveranstaltungen anbieten, die dem Ablegen der Sachkundeprüfung dienen sollen. Erfüllen Ausbildung und Prüfung die Voraus-setzungen zur Anerkennung der Gleichwertigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 ChemVerbotsV, er-teilt das LVLF einen Anerkennungsbescheid. Dieser Bescheid bildet die Voraussetzung für die Anerkennung der einzelnen Prüfungen, die im Rahmen des beantragten Studienganges durchgeführt werden sollen. Auf Anfragen von Zolldienststellen werden Entscheidungen über die Zulässigkeit der Ein- und Ausfuhr von Stoffen und Erzeugnissen getroffen. Durch Verlagerung der EU-Außengrenze nach Osten hat sich der Schwerpunkt der Zusammenarbeit mit den Zollbehör-den verändert. Die Anfragehäufigkeit von Straßengrenzübergangsstellen ist zurückgegan-gen, dagegen haben die Anfragen aus Zollpostämtern zugenommen. Dabei handelt es sich

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z.B. um Fragen im Zusammenhang mit der Zulassung von Pflanzenschutz- und Schädlings-bekämpfungsmitteln, der vorschriftsmäßigen Kennzeichnung und Verpackung von gefährli-chen Stoffen oder den Handel mit verbotenen Stoffen.

2.3 Chemikalienrechtliche Entwicklungen

Im Jahr 2009 wurden verschiedene Regelungen mit Auswirkungen auf den Rechtsvollzug zu gefährlichen Stoffen und Zubereitungen im Land Brandenburg erlassen. Zu den wichtigsten Veränderungen auf europäischer Ebene zählen: � Einunddreißigste Anpassung der Stoffrichtlinie

� Anpassung der CLP-Verordnung an den technischen Fortschritt

� Änderung der Biozid-Richtlinie sowie Entscheidung über die Aufnahme bzw. Nichtauf-nahme von Wirkstoffen in die Anhänge I, IA oder IB der Richtlinie

� Neufassung der Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen

� Änderung der Beschränkungsrichtlinie und des Anhangs XVII der REACH-Verordnung

Einunddreißigste Anpassung der Stoffrichtlinie Mit der 31. Anpassung der Stoffrichtlinie (RL 2009/2/EG) wurden umfangreiche Änderungen der Einträge im Anhang I (Ersetzungen, Aufnahmen, Streichungen) dieser Richtlinie vorge-nommen. Unter anderem wurden bestimmte Perborate als fortpflanzungsgefährdend der Kategorie 2 eingestuft. Im Ergebnis der Neubewertung ihrer CMR-Eigenschaften wurden die Einstufungen einiger Nickelverbindungen geändert bzw. erstmals in den Anhang I aufge-nommen. Beispielsweise werden nickelhaltige Legierungen aufgrund ihres Freisetzungsan-teils als sensibilisierend eingestuft (Nickelallergie). Anpassung der CLP-Verordnung an den technischen For tschritt Die 1. Anpassung CLP-Verordnung (VO Nr. 790/2009) an den technischen Fortschritt war erforderlich, um die mit der 30. und 31. Anpassung der Stoffrichtlinie geänderten bzw. er-gänzten Einstufungen und Kennzeichnungen in die Listen der harmonisierten Einstufungen und Kennzeichnungen der CLP-Verordnung zu übernehmen und somit rechtswirksam wer-den zu lassen. Biozid-Richtlinie Im Berichtszeitraum wurden verschiedene Regelungen zum Inverkehrbringen von Biozid-Produkten getroffen. Mit der Richtlinie 2009/107/EG wurde das in der Biozid-Richtlinie fest-gelegte Prüfprogramm um vier Jahre bis zum 14.05.2014 verlängert. Somit können die vor-gesehenen Prüfungen der notifizierten alten Wirkstoffe fortgesetzt werden. Weiterhin wurde über die Aufnahme von Wirkstoffen in den Anhang I der Biozid-Richtlinie entschieden. In den dazu erlassenen Richtlinien ist geregelt, für welche Produktart(en) ein Wirkstoff zugelassen ist. Es wurde der Zeitpunkt und die Dauer der Aufnahme in den Anhang I festgelegt (für 12 Stoffe jeweils 10 Jahre und für 4 Stoffe 5 Jahre). Zu diesen Wirkstoffen zählen z.B. die in Holzschutzmitteln enthaltenen Borverbindungen Dinatriumtetraborat, Dinatriumoctaborat Tetrahydrat, Borsäure und Boroxid. Damit die Mit-gliedstaaten und die Betroffenen (Hersteller, Handel) sich auf die Erfüllung der neuen Anfor-derungen vorbereiten können, wurde vor der Aufnahme der Wirkstoffe in Anhang I der Bio-zid-Richtlinie eine Übergangsfrist festgelegt. Diese Frist endet für die genannten Stoffe am 31. August 2011. Danach erfolgt die Aufnahme in den Anhang I der Biozid-Richtlinie für die Produktart 8 (Holzschutzmittel). Nach einer weiteren Übergangsfrist von 2 Jahren dürfen diese Wirkstoffe enthaltende Biozid-Produkte nur noch mit einer entsprechenden Zulassung der zuständigen Behörde vermarktet werden.

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"Bereits ein kleiner Schluck Lampenöl - oder auch nur das Saugen an einem Lampendocht - kann zu einer lebensbedrohlichen Schädigung der Lunge

führen".

"Nur für die industrielle Verwendung und für gewerb li-che Verwender, die über eine Zulassung in bestimmte n

EU-Mitgliedstaaten verfügen. Überprüfen Sie, in wel -chem Mitgliedstaat die Verwendung genehmigt ist."

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit zwei Entscheidungen die Nicht-aufnahme von insgesamt 13 Wirkstoffen in die Anhänge I, IA oder IB der Biozid-Richtlinie bekannt gegeben. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass Biozid-Produkte, die diese Wirkstoffe enthalten, zwölf Monate nach Inkrafttreten der jeweiligen Entscheidung nicht mehr in Verkehr gebracht werden (1. März bzw. 1. Juni 2010). Mit den meisten dieser Stoffe kommen Endverbraucher in der Regel nicht in direkten Kon-takt. Unter anderem wurde für Ethanol als Wirkstoff für die Produktart 3 (Biozid-Produkte für die Hygiene im Veterinärbereich) die Entscheidung über die Nichtaufnahme in die Anhänge I, IA oder IB getroffen. Ethanol darf seit dem 1. März 2010 nicht mehr für diesen Verwen-dungszweck eingesetzt werden. Neufassung der Verordnung über Stoffe, die zum Abba u der Ozonschicht führen Mit der Neufassung der mehrfach geänderten Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 sollten die geltenden Bestimmungen vereinfacht werden. Der schrittweise Ausstieg aus der Produktion von teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen wird auf das Jahr 2020 vorverlegt. Ab 2010 dürfen ungebrauchte teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe nicht länger für die Instandhaltung oder Wartung von Kälte- und Klimaanlagen verwendet werden. Der Wie-derverkauf von zurück gewonnenen teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen wird verboten und ihre Verwendung ist nur für die Instandhaltung oder Wartung von bestehenden Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen bis zum 31. Dezember 2014 gestattet. Kälte- und Klimaanlagen sowie die Wärmepumpen, die mit zurück gewonnenen teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen befüllt wurden, sind mit einer Kennzeichnung zu versehen, aus der die Art des Stoffes, die enthaltene Menge und die in Anhang I der CLP-Verordnung festgelegten Kennzeichnungselemente für als die Ozonschicht schädigend eingestufte Stoffe und Gemische hervor geht. Änderung der Beschränkungsrichtlinie und des Anhang XVII der REACH-Verordnung Eine für Endverbraucher wichtige Änderung der Beschränkungsrichtlinie betrifft Regelun-gen zu Beschränkungen des Inverkehrbringens von Lampenölen und Flüssiggrillanzündern ab dem 01.12.2010. So ist die Verpackung von Lampenölen zusätzlich zur bisherigen Son-derkennzeichnung ("Mit dieser Flüssigkeit gefüllte Lampen sind für Kinder unzugänglich aufzubewahren") mit folgendem Hinweis zu versehen: Auch auf Verpackungen von Grillanzündern müssen entsprechende Hinweise vorhanden sein. Beide Produktarten müssen ab dem 01.12.2010 in schwarzen undurchsichtigen Be-hältnissen mit höchstens 1 Liter Füllmenge zum Verkauf angeboten werden. Eine weitere Änderung des Anhangs I der Beschränkungsrichtlinie betrifft zeitlich gestaffelte Maßnahmen für den Ausstieg aus der Verwendung von Dichlormethan. Der wesentliche In-halt der Regelung besteht darin, dass dichlormethanhaltige Farbabbeizer (Konzentration > 0,1 Gew. %) nach dem 06.12.2011 an den Endverbraucher nicht mehr abgegeben werden dürfen. Die Verwendung im gewerblichen Bereich ist nach dem 06.06.2012 verboten. Für die Mitgliedstaaten besteht die Möglichkeit, die gewerbliche Verwendung von Dichlor-methan enthaltenden Farbabbeizern weiter zu gestatten. Die gewerblichen Verwender müs-sen nachweislich über den Umgang mit derartigen Farbabbeizern geschult worden sein. Es wurden Regelungen zu den Schulungsinhalten getroffen. Ab dem 06.12.2011 sind Verpackungen von Dichlormethan enthaltenden Farbab-beizern (Konz. ≥ 0,1 Gew.-%) mit folgender Sonderkennzeichnung zu versehen: Der Anhang XVII „Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Ver-wendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse“ der REACH-Verordnung wurde neu gefasst. Dabei wurden 3 Änderungsrichtlinien der Beschränkungs-

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richtlinie (76/769/EWG) übernommen. Dies war notwendig, da diese Richtlinien zeitgleich mit der REACH-Verordnung bzw. nach deren Veröffentlichung erschienen waren. Der Wortlaut einzelner Beschränkungen wurde überarbeitet, um die Terminologie zu verein-heitlichen und an die Begriffe der CLP-Verordnung anzugleichen. Beschränkungen für ein-zelne Stoffe wurden gestrichen, da diese schon in anderen EG-Verordnungen geregelt sind. Davon betroffen sind z.B. Tetrachlorkohlenstoff und 1,1,1-Trichlorethan und die Bestimmun-gen über Quecksilber in Batterien. 2.4 Ergebnisse

2.4.1 Nachweis der Sachkunde

Für das gewerbsmäßige Inverkehrbringen von giftigen, sehr giftigen Stoffen und Zubereitun-gen, wie auch für als "brandfördernd", "hochentzündlich" oder bestimmte als "gesundheits-schädlich" zu kennzeichnende Chemikalien (krebserzeugend, erbgutverändernd oder fort-pflanzungsgefährdend) muss die Sachkunde nach der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) nachgewiesen werden. Im Jahr 2009 wurden vom LVLF insgesamt 75 Prü-fungen durchgeführt. Den erforderlichen Nachweis der eingeschränkten Sachkunde für die Anwendung und Abgabe von als giftig, sehr giftig, brandfördernd, hochentzündlich oder be-stimmten als "gesundheitsschädlich" zu kennzeichnenden Pflanzenschutzmitteln erbrachten zusätzlich 17 Prüflinge im Rahmen einer kombinierten Prüfung zusammen mit dem Referat Allgemeiner Pflanzenschutz. Die Aufteilung der Gesamtzahl auf die unterschiedlichen Arten der Sachkundeprüfung ist in Tabelle 3 (Anhang) dargestellt. An der Universität Potsdam nahmen 9 Studenten an der Prüfung zum Nachweis der umfas-senden Sachkunde auf der Grundlage der im Jahr 2005 für den Diplomstudiengang Chemie durch das LVLF erteilten Anerkennung teil.

2.4.2 Inverkehrbringen giftiger oder sehr giftiger Stoffe

Im Jahr 2009 wurden für den Verkauf giftiger oder sehr giftiger Stoffe oder Zubereitungen neun Erlaubnisse erteilt. Diese bezogen sich im Wesentlichen auf das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und von Biozid-Produkten. Von zwei Handelsunternehmen, die als Großhändler an gewerbliche Verbraucher oder be-rufsmäßige Verwender bzw. Wiederverkäufer tätig sind, wurden Anzeigen über das Inver-kehrbringen von giftigen und sehr giftigen Stoffe oder Zubereitungen entgegengenommen. Die Anzeigen betrafen u.a. das beabsichtigte Inverkehrbringen von giftigen und sehr giftigen Pflanzenschutzmitteln. Damit waren in Brandenburg zum 31. Dezember 2009 238 Firmen im Besitz einer Erlaubnis. Fast die Hälfte der erlaubnispflichtigen Unternehmen war im Bereich des Landhandels tätig. Dazu zählen Raiffeisenmärkte, Bäuerliche Handelsgenossenschaften oder andere Agrar-handelsketten. Drogerien haben einen Anteil von ca. 20 % und Bau- und Gartenmärkte von ca. 9 % an der Gesamtzahl der Erlaubnispflichtigen. Auf Unternehmen aus den Bereichen technische Gase, Schädlingsbekämpfung, Schwimmbadbau, Pharmahandel oder Vorrats-schutz entfallen knapp 15 %. Von 57 Betrieben lagen Anzeigen zum Inverkehrbringen von giftigen oder sehr giftigen Stof-fen oder Zubereitungen vor. Die größten Gruppen der Anzeigepflichtigen sind produzierende Unternehmen (ca. 28 %) oder kommen aus den Bereichen Schädlingsbekämpfung, Schwimmbadbau und Großhandel (ca. 30 %).Der Bereich des metallverarbeitenden Gewer-bes hat einen von Anteil ca. 15 %. Dabei handelt es sich in der Regel um Betriebe, die mit Flusssäure enthaltenden Präparaten arbeiten und handeln. In den Unternehmen wurden insgesamt 331 sachkundige Personen beschäftigt

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2.4.3 Entscheidung über die Zurückweisung der Ein- und Ausfuhr von Stoffen und Erzeugnissen

Im Jahr 2009 war durch das LVLF eine Anfrage einer Zolldienststelle zu bearbeiten. Im Rahmen dieser Anfrage war über die Ausfuhr einer Lieferung von Dichlortetrafluorethan (R 114 - C2Cl2F4) in die Republik Kasachstan zu entscheiden. Der Stoff war als Zubehör zu ei-ner Klima-/ Kälteanlage von einer Firma aus Nordrhein-Westfalen in separaten Behältnissen versendet worden. Die Lieferung wurde im Güterverteilzentrum Großbeeren beanstandet. Über das Inverkehrbringen von R 114 war nach der Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen [Verordnung (EG) Nr. 2037/2000] zu entscheiden. Da keine Aus-nahmetatbestände im Sinne dieser EU-Vorschrift vorlagen, konnte der Ausfuhr des Kältemit-tels nicht zugestimmt werden. Eine Übersicht der im Berichtszeitraum und der in den zurückliegenden Jahren getroffenen Entscheidungen ist in Tabelle 3 (Anhang) dargestellt.

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Anhang Tabellen Gentechnik, Chemikaliensicherheit

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Tabelle 1: Übersicht über die Vollzugstätigkeit im Sachgebiet Gentechnik (Zahlenangaben jeweils für den Stand am 31.12.)

Vollzugstätigkeit 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009

Gentechnische Anlagen 48 48 51 50 56 62 66 72 71

Anzeige-/Anmelde-/Geneh-migungsverfahren (erstmalig)

13 7 8 5 7 9 10 13 5

Anzeige-/Anmelde-/Genehmi-gungsverfahren (wesentliche Anlagen-änderungen)

8 8 8 11 10 10 7 11 22

Anmelde-/anzeigepflichtige weitere Arbeiten

7 3 1 3 2 6 4 2 0

Beratungen vor Antragstellung/ Vorbesichtigungen

20 20 10 16 18 22 18 25 9

Mitteilungen § 21 GenTG 16 10 23 26 12 25 29 53 62 Inspektionen 56 66 75 86 70 98 98 106 121 Anforderung von Unterlagen und weiteren Informationen

5 3 0 2 1 1 0 0 0

Sonstige Prüfungen 9 7 6 10 18 7 4 3 18 Belehrungen/Beanstandungen 6 7 7 12 9 6 2 2 2 Einstweilige Einstellungen § 20 GenTG bzw. Untersagung § 26 GenTG/Stilllegungen

3 3 0 1 0 0 0 0 0

Betriebseinstellungen (auf Ver-anlassung des Betreibers)

6 4 4 5 1 3 6 7 4

Bußgeldverfahren 0 0 0 1 0 0 0 0 0

Freisetzungen 27 21 14 15 14 15 12 11 9

Genehmigungsverfahren / Standortnachmeldungen

2 2 1 3 2 1 3 2 2

Fachliche Prüfungen / Stel-lungnahmen

2 2 1 3 2 1 1 2 2

Mitteilungen § 21 GenTG 5 2 0 3 1 1 0 2 6 Inspektionen 21 12 7 20 10 17 15 11 11 Ermittlungen 0 0 0 0 0 0 1 0 0 Belehrungen/Beanstandungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Bußgeldverfahren 0 0 0 0 0 0 0 0 0

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Tabelle 2: Untersuchung von konventionellem Saatgut auf GVO-Anteile

Anzahl der untersuchten Jahr Kultur

Sorten Saatgutproben positive Befunde

Mais 26 30 1 Sommerraps 8 8 1 2001 Winterraps 20 20 0 Mais 26 31 2 Sommerraps 2 2 0 2002 Winterraps 15 24 0 Mais 25 30 0 Sommerraps 5 7 0 2003 Winterraps 15 22 0 Mais 28 33 0 Sommerraps 0 0 0 2004

Winterraps 15 26 2 Mais 29 30 0 Sommerraps 0 0 0 2005

Winterraps 17 20 0 Mais 28 30 1 Sommerraps 1 1 0 2006 Winterraps 16 20 0 Mais 23 29 0 Sommerraps 1 1 0 2007 Winterraps 15 16 0 Mais 26 30 2 Sommerraps 1 1 0 2008 Winterraps 15 21 0 Mais 30 32 1 Sommerraps 0 0 0 Winterraps 20 21 0 Öllein 1 7 0

2009

Weißer Senf 2 4 0

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Tabelle 3: Übersicht über die Vollzugstätigkeit im Chemikalienbereich

Aufgabe Jahr

2004 2005 2006 2007 2008 2009

Erteilung einer Erlaubnis für das Inverkehrbringen als "giftig" oder "sehr giftig" gekennzeich-neter Stoffe und Zubereitungen

2 7 4 2 4 9

Entgegennahme einer Anzeige des Inverkehrbringens als "gif-tig" oder "sehr giftig" gekenn-zeichneter Stoffe und Zuberei-tungen

0 2 2 2 5 2

Durchführung von Sachkunde-prüfungen davon: 21 50+21 1 22+22 1 46+15 1 65+46 1 75+9 1

- umfassende Sachkunde 2 7+21 1 7+22 1 2+15 1 2+46 1 9+9 1 - eingeschränkte Sachkunde 13 43 9 40 38 66 - kombinierte Sachkunde 6 8 6 4 25 17 Entscheidung über die Zulas-sung oder Zurückweisung der Ein- / Ausfuhr von Stoffen und Erzeugnissen

2 3 1 0 3 1

1 Prüfungen der umfassenden Sachkunde an der Universität Potsdam aufgrund der Anerkennung nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 ChemVerbotsV (Bescheid des LVLF vom 15.03.2005)

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VI. Strahlenschutz

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171

Inhaltsverzeichnis

Seite

VI. Strahlenschutz

173

1 Überwachung von Umweltmedien, Lebens- und Futterm itteln auf Radioaktivität

173

1.1 Messprogramm nach § 3 Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) 173

1.2 Messprogramm der amtlichen Lebensmittelüberwachung 173

1.3 Messprogramm Wildpilze 174

1.4 Zusammenfassung 175

2 Überwachung des Rückbaues des Kernkraftwerkes Rhe insberg (KKR)

175

2.1 Messprogramm zur Emissions- und Immissionsüberwachung des KKW Rheinsberg

176

2.2 Strahlenschutzaufsicht der Rückbaumaßnahmen/-projekte und des Rest-betriebes

177

3 Überwachung der Verwertung radioaktiver Reststoff e und der Entsorgung radioaktiver Abfälle

177

3.1 Entsorgung der im Rahmen des Rückbaues des Kernkraftwerkes Rheinsberg anfallenden Reststoffe

177

3.2 Freimessung und Freigabe 178

3.3 Entsorgung zum Zwischenlager Nord 179

3.4 Entsorgung radioaktiver Abfälle aus Wirtschaft, Bildung, Forschung und Medizin über Entsorger und Landessammelstelle (LSS)

180

4 Schutz vor natürlich vorkommenden radioaktiven St offen bei Arbei-ten und aus Hinterlassenschaften

180

4.1 Arbeiten bei Anwesenheit natürlich radioaktiver Stoffe und deren Entsor-gung

180

4.2 Hinterlassenschaften aus industriellen Prozessen (radiologische Altlas-ten)

181

5 Nuklearspezifische Gefahrenabwehr, Rufbereitschaf t Strahlenschutz 182

6 Schutz der Bevölkerung vor den Wirkungen der nich tionisierenden Strahlung

182

6.1 Entwicklung, aktuelle Situation und Perspektiven in Brandenburg 182

6.2 Messungen, Bewertung und Beratung bei konkreten Fällen für Behörden und Bürger

186

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Seite

Anlagen 187

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173

VI. Strahlenschutz 1 Überwachung von Umweltmedien, Lebens- und Futterm itteln auf Radioaktivität 1.1 Messprogramm nach § 3 Strahlenschutzvorsorgeges etz (StrVG)

Nach § 3 StrVG sind die Bundesländer verpflichtet, in einem Messprogramm jährlich eine vorgegebene Anzahl Proben (§3-Proben) mit vorgegebenen Analyseverfahren auf Radioak-tivität zu untersuchen. Die Bundesländer werden in Bundesauftragsverwaltung tätig. Die Messergebnisse werden im Rahmen des bundesweiten Mess- und Informationssystems IMIS über die Landesdatenzentrale an den Bund übermittelt. Das primäre Ziel liegt in der radiologischen Langzeitüberwachung der Umwelt, einschließlich der Radioaktivitätsermitt-lung im Futter und Lebensmitteln (möglichst erzeugernah). Diese Messungen sind jedoch nicht mit der amtlichen Überwachung von Lebens- und Futtermitteln gleichzusetzen. Der Beitrag dieser Messungen zum Verbraucherschutz besteht vor allem darin, dass auf Basis dieser Ergebnisse die amtliche Lebens- und Futtermittelüberwachung gezielt in Schwer-punktbereichen einer Belastung einsetzen kann. Dies gilt insbesondere für den Fall eines nuklearen Ereignisses, in dem die Zahl der Messungen deutlich über das in Tabelle 1 ge-nannte Maß hinaus erhöht werden würde. Diese und weitere Anforderungen für den Ereig-nisfall sind im sog. Intensivmessprogramm festgelegt. Auf dessen Grundlage finden regel-mäßig bundesweite Übungen, zuletzt am 16.-17.11.2009 statt. Die in Tabelle 1 (Anhang) zusammengestellten Messergebnisse der §3-Proben (Stand 26.04.2010) zeigen ein seit Jahren unverändert niedriges Niveau der Umweltradioaktivität in Brandenburg. Die Messwerte für radioaktives Cäsium spiegeln den Eintrag aus dem Tscher-nobylunfall wider. Zum Teil sind auch noch signifikante Beiträge aus dem Kernwaffenfallout der frühen 60-er Jahre zu finden. Anders beim Radionuklid Strontium-90: Hier fand in Bran-denburg praktisch keine Immission aus dem Tschernobyl-Fallout statt. Messwerte über der Nachweisgrenze sind vollständig dem Kernwaffenfallout zuzuordnen. Plutonium wurde in keiner Probe nachgewiesen. Urangehalte in bestimmten Matrices sind auf den natürlichen Urangehalt der Erdkruste zurückzuführen. Ebenso natürlichen Ursprungs ist das Nuklid Triti-um, wobei aber auch Beiträge durch Freisetzungen bei Kernwaffenexplosionen hinzu kom-men. Dies betrifft jedoch vor allem den oberirdischen Bereich. In Grundwässern findet man Tritium nur dann, wenn zu deren Bildung Niederschläge der „nuklearen Ära“ beigetragen haben. Jeweils aktuelle Datenzusammenstellungen analog zur o. g. Tabelle sind im Internet unter http://www.mluv.brandenburg.de/cms/detail.php/168828 einsehbar.

1.2 Messprogramm der amtlichen Lebensmittelüberwach ung

Neben dem Messprogramm nach § 3 StrVG hinaus werden Untersuchungen der amtlichen Lebensmittelüberwachung zur Überprüfung der Einhaltung von Höchstwerten an Radioaktivi-tät in Lebensmitteln durchgeführt. Rechtsgrundlage ist § 10 StrVG in Verbindung mit der EU-Einfuhrverordnung Nr. 733/2008. Hiervon betroffen sind in erster Linie frische und verarbeite-te Wildpilze. Das relevante Radionuklid ist Cäsium-137. Die Kontrollen sind gemäß EU-Verordnung 1635/2006 von dem Mitgliedsstaat vorzunehmen, in dem die Erzeugnisse in Verkehr gebracht werden. Im Jahr 2009 wurden am Grenzübergang Frankfurt (Oder) durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) insgesamt 991 Untersuchungen vorgenommen, wobei in keinem Fall eine Höchstwert-Überschreitung festgestellt wurde. Zunächst gilt die EU-Verordnung Nr. 733/2008 nur für Produkte aus Drittländern. Jedoch ist aus § 11 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) der allgemeine Rechtsanspruch des Verbrauchers abzuleiten, dass generell keine Lebensmittel in Verkehr gebracht werden, in denen die genannten Höchstwerte überschritten werden. Somit können bei Bedarf auch einheimische Lebensmittel in der Zuständigkeit der VLÜÄ

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entsprechend überwacht werden. Bei Bedarf steht das LVLF zu radiologischen Fachfragen beratend zur Verfügung. Diesbezügliche Anfragen und Untersuchungen erfolgten im Jahr 2009 nicht.

1.3 Messprogramm Wildpilze

Wegen der geringen Verzehrsmengen sind Wildpilze im Messprogramm nach § 3 StrVG nicht obligatorisch vorgeschrieben. Im Rahmen eines gesonderten Programms werden jedoch bereits seit 1992 jährlich eine Reihe einheimischer Speisepilze untersucht, die überwiegend von ehren-amtlichen Pilzsachverständigen aufgesammelt wurden. Rein formal (es handelt sich um Um-weltproben, nicht um Lebensmittel im Sinne des Gesetzes) wurde im Jahr 2009 bei 6 von 136 Proben der o. g. Höchstwert zum Inverkehrbringen (600 Becquerel radioaktives Cäsium pro Ki-logramm Frischmasse) überschritten. Bei allen sechs Proben handelt es sich um bekannterma-ßen besonders stark Cäsium speichernde Arten. Drei der sechs Proben stammen aus Regionen mit für Brandenburg überdurchschnittlich starker Tschernobylbelastung: südlich von Perleberg bzw. bei Rathenow. Die maximale Belastung wurde mit 2.000 Bq/kg bei einem Reifpilz (Rozites caperata) aus der Region Perleberg ermittelt. Im Mittel über alle 136 Proben lag der Radioaktivi-tätsgehalt bei ca. 7 % des o. g. EU-Höchstwertes. Tabelle 2: Cäsium-137 in einheimischen Pilzen 2009 Cäsium-137 Bq pro kg Frischmasse Minimum < 0,09 Median 43 Maximum 2000

Am Beispiel des viel gesammelten Maronenröhrling zeigt sich über die letzten Jahre ein deutlicher Rückgang der Radioaktivität, insbesondere in den Spitzenwerten, auf etwa ein Drittel der Belastung, die noch Anfang der 90er Jahre festzustellen war (Abbildung 1). Abbildung 1: Rückgang der Radioaktivität beim Maronenröhrling

Cs-137 in Maronenröhrlingen aus Brandenburg

1

10

100

1000

10000

Bq/

kg (F

M)

Maximum 1770 2800 2280 2360 1030 390 1800 1480 1100 1500 620 500 720 976 560 1200 950 1000

Minimum 205 64 12 130 110 4 56 88 62 56,7 48 20 28 77 16 21 16 33

Median 360 330 314 360 350 130 229 345 172 190 228 120 165 165 120 120 140 275

1992 (11)

1993 (17)

1994 (22)

1995 (17)

1996 (13)

1997 (7)

1998 (19)

1999 (15)

2000 (24)

2001 (25)

2002 (14)

2003 (12)

2004 (18)

2005 (14)

2006 (15)

2007 (25)

2008 (34)

2009 (12)

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Allein durch den radioaktiven Zerfall ist der Rückgang nicht zu erklären. Cäsium-137 hat eine Halbwertzeit von 30 Jahren, somit beträgt die Aktivität nach 15 Jahren noch mehr als zwei Drittel des Ausgangswertes. Das Cäsium wandert jedoch langsam in tiefere Bodenschichten und ist somit generell weniger für die Pilze verfügbar. Die Strahlenexposition durch Verzehr auch der höher belasteten Arten in üblichen Mengen bleibt dennoch gering, wenn man sie im Vergleich mit der natürlichen Strahlenexposition u. a. durch kosmische Strahlung und radioaktive Stoffe natürlichen Ursprungs im Erdreich, betrachtet. Fünf Portionen á 200 g von Pilzen mit einer Belastung von 600 Bq/kg haben eine Strahlen-dosis von weniger als 1 % der mittleren jährlichen natürlichen Dosis zur Folge. Diese natürli-che Strahlenbelastung schwankt in Deutschland schon in Abhängigkeit vom Wohnort um ca. ± 50 %. Der Genuss von Pilzen aus Brandenburg in üblichen Mengen kann aus der Sicht des Strahlenschutzes als unbedenklich eingestuft werden.

1.4 Zusammenfassung

Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Strahlenexposition der Bevölkerung in Bran-denburg durch vom Menschen erzeugte radioaktive Stoffe in Lebensmitteln und anderen Umweltmedien auch im Jahr 2009 vernachlässigbar gering war. 2 Überwachung des Rückbaues des Kernkraftwerkes Rhe insberg (KKR) Das KKW Rheinsberg wurde im Jahr 1966 als erstes Kernkraftwerk der ehemaligen DDR in Betrieb genommen. Es gehörte zur ersten Generation von Versuchskraftwerken für die Energieerzeugung, die weltweit errichtet wurden. Der Druckwasserreaktor vom Typ WWER (aus sowjetischer Produktion) erzeugte Energie für einen 70-MW-Generator, die in das Energieverbundnetz eingespeist wurde. Die Anlage wurde am 1. Juni 1990 für Umladungs-, Instandhaltungs- und Reparaturmaß-nahmen außer Betrieb genommen. Seitens der damaligen Aufsichtsbehörde wurden um-fangreiche Nachrüstmaßnahmen als Voraussetzung eines erneuten Anfahrens der Anlage benannt. Auf Grund des Umfanges des erforderlichen Genehmigungsverfahrens und der zu erwartenden Kosten für Ertüchtigungsmaßnahmen im Vergleich zur vorgesehenen Restlauf-zeit von 2 Jahren wurde seitens der Betreiberin die endgültige Außerbetriebnahme der Anla-ge für 1990 beschlossen. Ursprünglich war die Einstellung des Leistungsbetriebes für 1992 geplant. Abbildung 2 zeigt die aktuellen Abbauetappen.

Gebäude (Herstellen Sanierungswert)

Heiße Zelle

Reaktor

Restbet riebssysteme Spezielle Wasseraufbereitung

Restbetriebssysteme d. Primärkreislaufes

Lager f . feste u. f lüssige radioakt ive Abfälle

19981999

20002001

20022003

20042005

20062007

20082009

20102011

20122013

20142015

Abbildung 2: Aktuelle Etappen der Stilllegung und des Abbaus des KKW Rheinsberg

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Die Etappen der Stilllegung und des Rückbaus wurden bzw. werden durch Genehmigungen, die das Ministerium, Umwelt. Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) als oberste atom-rechtliche Landesbehörde erteilt, reglementiert. Die Strahlenschutzaufsicht über die nunmehr stillgelegte kerntechnische Anlage obliegt dem Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirt-schaft und Flurneuordnung (LVLF - Referat Strahlenschutz). Die Rückbaumaßnahmen erfol-gen nach dem Grundsatz, jede unnötige Strahlenexposition oder Kontamination von Mensch und Umwelt zu vermeiden sowie jede Strahlenexposition und Kontamination auch unterhalb der gesetzlichen Strahlenschutzgrenzwerte so gering wie möglich zu halten. Ein wesentlicher Schritt im Verlaufe des Rückbaus, der von der Öffentlichkeit besonders wahrgenommen wurde, war die Konditionierung der Brennelemente, deren Verpackung in Castor-Behälter und der Transport dieser Behälter in das Zwischenlager Nord am Standort Lubmin in Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 2001. Von diesem Zeitpunkt an war das Kernkraftwerk Rheinsberg frei von Brennelementen. Danach wurden die Restbetriebssysteme zur technisch sicheren Lagerung des Kernbrenn-stoffes zurückgebaut und der Abbau der einzelnen Anlagen im Reaktorgebäude konnte ohne wesentliche Einschränkungen fortgesetzt werden. Eine weitere wichtige Etappe des Rückbaus war die Demontage des unzerlegten kontami-nierten und stark aktivierten Reaktordruckbehälters (RDB) und dessen Transport in das Zwi-schenlager Nord im Laufe des Jahres 2007. Aufgabe des Referates Strahlenschutz ist es, den Rückbauprozess im Auftrag der obersten Landesbehörde in allen Phasen als Strahlenschutzaufsichtsbehörde zu begleiten. Neben der Strahlenschutzüberwachung der einzelnen Rückbauetappen kontrolliert die Strah-lenschutzaufsichtsbehörde den Material- und Stofffluss der radioaktiven Reststoffe in den Richtungen uneingeschränkte Freigabe, Freigabe zur Verwertung oder zur Deponierung und Zwischenlagerung/Endlagerung aufsichtlich. Weiterhin wird auch die Strahlenexposition des eingesetzten Betriebs- und Fremdpersonals aufsichtlich überwacht.

2.1 Messprogramm zur Emissions- und Immissionsüberw achung des KKW Rheinsberg

Im Rahmen der Überwachung des im Rückbau befindlichen KKR werden Emissionen und Immissionen nach bundeseinheitlicher Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwa-chung kerntechnischer Anlagen (REI) ermittelt und in Jahresberichten des LVLF dokumen-tiert. Bei den Emissionen werden die genehmigten Grenzwerte für radioaktive Ableitungen über die Abluft und das Abwasser regelmäßig weit unterschritten. So wurden in der Abluft im ver-gangenen Jahr insgesamt 0,11 E+06 Bq an Beta-Gamma-Aerosolen ermittelt, die haupt-sächlich über den 120 m-Kamin abgegeben wurden. Das sind nur ca. 0,01 % des Genehmi-gungswertes. Bei Alpha-Aerosolen wurden mit 5,9 E+04 Bq ebenfalls nur 0,79 % des Ge-nehmigungswertes festgestellt. Über den Abwasserpfad leitete das KKR insgesamt 5,8 E+06 Bq Beta-Gamma-Strahler ab. Das sind nur 0,58 % des Genehmigungswertes. Für die Gesamtalpha-Aktivität wurden im Berichtsjahr keine Werte über der Nachweisgrenze ermittelt. In die Havelwasserstraße wur-de eine Tritiumaktivität von 7,3 E+08 Bq eingeleitet, was nur 0,07 % des Genehmigungswer-tes sind. Zur Überwachung der Immissionen wird an zwei festgelegten Messpunkten die Gammado-sisleistung kontinuierlich erfasst und an weiteren 19 behördlich festgelegten Standorten, die sich zum Teil an der Außengrenze des Betriebsgeländes als auch im umliegenden Gelände der Anlage befinden, die Jahresdosis der Gammastrahlung ermittelt. An je zwei Messpunk-ten werden über Aerosolfilter sowie Niederschlagssammler Proben gesammelt und gamma-spektrometrisch ausgewertet. Auch hier gab es keine Nachweise auf künstliche Radioaktivi-tät. Darüber hinaus werden nach einem festgelegten Programm weitere Umweltproben, die die Ernährungskette betreffen, aus der Umgebung des Kraftwerksstandortes genommen. Das

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Probenspektrum und die Analyseverfahren ähneln weitgehend dem unter Punkt 1. beschrie-benen Messprogramm. Abweichungen vom landesweiten Zustand wurden nicht nachgewie-sen. Einzelheiten der KKW-Überwachung sind dem Fachbericht „Überwachung des KKW Rheinsberg nach der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI)“ zu entnehmen, der beim LVLF, Referat 25 abgefordert werden kann (Erstel-lungstermin Ende Mai des Folgejahres).

2.2 Strahlenschutzaufsicht der Rückbaumaßnahmen/-pr ojekte und des Restbetrie-bes

Die Gesamtanlage befindet sich weiterhin im Restbetrieb. Im Verlaufe des Jahres 2009 wurde der Abbau des Lagers für flüssige radioaktive Abfälle, sowie die Demontage von Ausrüstungen der Schmutzigen Außenbehälteranlage und der Chemischen Wasseraufbereitungsanlage fortgesetzt. Weitere Arbeitsschwerpunkte waren im Reaktorgebäude der Rückbau der Einrichtungen der Nasszerlegestation sowie die Weiter-führung der Arbeiten zum Abbau der Heißen Zelle. Des Weiteren erfolgten vorbereitende Arbeiten zur Demontage des Ringwasserbehälters des Reaktors. Zur laufenden Prüfung von Projekt- und Betriebsunterlagen und deren Umsetzung sowie insbesondere zur aufsichtlichen Überwachung der Strahlenexposition des Personals und der Umwelt erfolgten regelmäßig Inspektionen vor Ort. Diese umfassten Kontrollen von Dokumentationen und in der Kraftwerksanlage, insbesonde-re zur - Überwachung der Personendosis - Strahlenschutzuntersuchung - Führung der Strahlenpässe - Unterweisung und Fachkunde des Personals - Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte und der betrieblichen Richtwerte von Dosisleis-

tungen und Kontaminationen in einzelnen Teilen des Kontroll- und Überwachungsberei-ches (Arbeitsplätze, Verkehrsflächen, Lagerbereiche, Schleusen)

- Einhaltung der Strahlenschutzmaßnahmen genehmigter Projekte - Emissions- und Immissionsüberwachung einschließlich von Überprüfungen in der unab-

hängigen Messstelle (siehe auch 2.1) und zum - Umgang mit Strahlenquellen und sonstigem radioaktiven Material und Abfällen 3 Überwachung der Verwertung radioaktiver Reststoff e und der Entsorgung radioaktiver Abfälle 3.1 Entsorgung der im Rahmen des Rückbaus des Kern kraftwerkes Rheinsberg

anfallenden Reststoffe

Beim Rückbau des Kernkraftwerks Rheinsberg (KKR) werden neben dem Kernbrennstoff etwa 341.000 Mg Reststoffe anfallen, die im Einklang mit den bestehenden atomrechtlichen und abfallrechtlichen Gesetzen und Bestimmungen entsorgt werden müssen. Der größte Teil der Reststoffe stellt verwertbare Stoffe dar, die in den allgemeinen Stoffkreislauf zurückge-führt werden können. Voraussetzung hierfür ist eine Freigabe nach § 29 Strahlenschutzver-ordnung (StrlSchV) und der Nachweis der Einhaltung von Freigabewerten. Die auf Grund ihrer Geometrie und der erforderlichen Behandlungen im KKR nicht freimess-baren Reststoffe werden in das Zwischenlager Nord (ZLN) verbracht. Das ZLN befindet sich am Standort des Kernkraftwerkes Greifswald (KGR) der Energiewerke Nord GmbH. Es dient beiden Kernkraftwerken als Puffer- und Zwischenlager sowie als Kon-ditionierungsstation. Darüber hinaus wird für die Konditionierung radioaktiver Reststoffe aus

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dem KKR (insbesondere Großkomponenten) auch die Zentrale aktive Werkstatt des KGR genutzt. Mit fortschreitendem Rückbau werden für radioaktiv kontaminierte Wässer des KKR auch die am Standort des KGR befindlichen Aufbereitungsanlagen genutzt. Metallische kontaminierte und aktivierte Reststoffe werden mit dem Ziel einer Abklinglage-rung in das ZLN eingelagert. Ein geringer Anteil der Reststoffe ist so kontaminiert oder aktiviert, dass er als radioaktiver Abfall in ein Endlager entsorgt werden muss. Da in Deutschland derzeit kein Endlager zur Verfügung steht, werden diese Stoffe ebenfalls in das ZLN verbracht und dort bis Inbetrieb-nahme eines Endlagers zwischengelagert.

3.2 Freimessung und Freigabe

Mit der Novellierung der Strahlenschutzverordnung im Jahr 2001 wurden die Regelungen zur Freigabe neu in die Verordnung aufgenommen. Die Freigabe entlässt radioaktive Stoffe, sowie bewegliche Gegenstände, Gebäude, Bodenflächen, Anlagen und Anlagenteile, die aktiviert oder kontaminiert sind und aus genehmigungspflichtigen Tätigkeiten stammen, als nicht radioaktive Stoffe aus der atom- oder strahlenschutzrechtlichen Überwachung zur Verwendung, Verwertung, Beseitigung, Innehabung oder zur Weitergabe an Dritte. Die Frei-gabe darf nur dann erteilt werden, wenn für Einzelpersonen der Bevölkerung nur eine effekti-ve Dosis im Bereich von 10 Mikrosievert im Kalenderjahr oder darunter auftreten kann. Die Strahlenschutzverordnung legt für verschiedene Freigabearten nuklidspezifische Freigabe-werte fest, die dies gewährleisten. Dabei wird zwischen uneingeschränkter und eingeschränkter Freigabe unterschieden. Bei einer uneingeschränkten Freigabe sind keine Festlegungen hinsichtlich der künftigen Nut-zung, Verwendung, Verwertung, Wiederverwertung, Beseitigung oder dem endgültigen Verbleib zu treffen. Demgegenüber ist die eingeschränkte zweckgerichtete Freigabe auf eine bestimmte Verwertungs- oder Verwendungsart ausgerichtet, so dass die Materialien nur zu dieser Verwertung oder Verwendung freigegeben werden dürfen. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung erteilte am 4.8.2004 dem Kernkraftwerk Rheinsberg die aufsichtliche Zustimmung zur „Freigabe radioaktiver Stof-fe, beweglicher Gegenstände, Gebäude, Bodenflächen, Anlagen oder Anlagenteile, die akti-viert oder kontaminiert sind“. Damit konnten die Regelungen des § 29 StrlSchV für Freigaben im Rahmen der Stilllegung und des Abbaus angewendet werden. Gleichzeitig wurde das in der Freimessordnung beschriebene Verfahren zur Erfüllung der Anforderungen nach § 29 Abs. 2,3 und 5 StrlSchV bestätigt. Mit diesem Freimessverfahren muss die Genehmigungsinhaberin den Nachweis führen, dass die freizugebenden Materia-lien, Gebäude und Bodenflächen die vorgeschriebenen Freigabewerte einhalten. In der be-trieblichen Freimessordnung sind diese Verfahren im Einzelnen geregelt. Vor Beginn der Freimessung meldet die Genehmigungsinhaberin beim LVLF Referat 25 als Strahlenschutz-aufsichtsbehörde die Freimesskampagne unter Angabe der Art des freizumessenden Mate-rials, seiner Herkunft, seiner Masse, des vorgesehenen Messverfahrens und Messumfangs sowie der geplanten Freigabeart an. Nach behördlicher Prüfung und Bestätigung führt die Betreiberin die Freimessung durch. Sie schließt ab mit der Feststellung ihres Strahlen-schutzbeauftragten, dass die festgelegten Anforderungen durch die Freimessung vollständig erfüllt worden sind. Im Rahmen des Aufsichtsverfahrens meldet die Betreiberin die Kampag-ne bei der Strahlenschutzaufsichtsbehörde ab. Diese prüft die Daten und entscheidet, ob behördliche Kontrollmessungen durchgeführt werden. Erst dann gelten die jeweiligen Mas-sen als freigegeben und nicht radioaktiv. Im Jahr 2009 wurden ca. 1800 Mg Reststoffe aus der atomrechtlichen Bindung entlassen. Für die Reststoffe wird in Abbildung 3 der jeweilige Anteil der verschiedenen Materialarten dargestellt. Die Beton- und Bauschuttmassen stammen überwiegend aus dem Rückbau des ALfR-flüssig. Abbildung 4 zeigt die kumulativ seit 1996 freigegebenen Reststoffmassen. Sie liefert einen guten Überblick über die Massenverhältnisse der freimessbaren Materialarten beim Rückbau kerntechnischer Anlagen. Die Massen aus dem Rückbau der Anlagen-,

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Elektro- und Leittechnik sind verglichen mit Massen von Beton und Bauschutt aus dem Ab-riss von Gebäuden gering. Da der überwiegende Teil der Anlagentechnik des KKR zur Weiterbehandlung, Abklinglagerung und anschließenden Freimessung in das ZLN verbracht wird, ist der Anteil an Eisen- und Nichteisenmetallen an den freigemessenen Reststoffen kleiner als typischerweise für den Rückbau eines Kernkraftwerkes zu erwarten wäre.

In 2009 freigebene Stoffe

1

10

100

1.000

10.000

Erds

toffe

Baus

chut

t, Be

ton

Stah

lN

icht

eise

nmet

alle

Kabe

l

Materialart

Mas

se

Masse in Mg

Abbildung 3: In 2009 freigegebene Stoffe

Seit 1996 freigegebene Stoffe

01

10100

1.00010.000

100.000

Erds

toffe

Baus

chut

t, Be

ton

Baus

telle

nabf

all

Stah

l

Kabe

lso

nstig

e St

offe

*N

icht

eise

nmet

alle

Hol

z

Gla

s

Materialart

Mas

se

Masse in Mg

* z.B. Ionenaustauscherharze, Plaste, Öle, Dämmstoffe, Dichtstoffe

Abbildung 4: Seit 1996 freigegebene Stoffe

3.3 Entsorgung zum Zwischenlager Nord

Alle im KKR nicht freimessbaren Reststoffe werden in das Zwischenlager Nord (ZLN) trans-portiert. Nach Prüffolge- oder Ablaufplänen wird für die Reststoffe die Einhaltung der An-nahmebedingungen des Zwischenlagers geprüft und durch Sachverständige bestätigt. Die Einhaltung der Transportvoraussetzungen wird durch das LVLF geprüft. Im ZLN werden die Reststoffe direkt oder nach einer längeren Abklingzeit zerlegt, freimess-bare Reststoffe werden dem Stoffkreislauf zugeführt, radioaktive Abfälle konditioniert und bis zur Öffnung eines Endlagers zwischengelagert. Im Jahr 2009 wurden insgesamt 198,3 Mg Metalle und 25,6 Mg Mischabfälle zum ZLN abgegeben. Außerdem erfolgten Transporte mit insgesamt 178 Mg kontaminierten Wässern. Abbildung 5 gibt einen Überblick über die kumulativ seit 1996 abgegebenen Reststoffmassen.

Materialarten Masse in Mg

Erdstoffe 235,6 Bauschutt, Beton 1.318,0 Stahl 251,0 Nichteisenmetalle 1,4 Kabel 3,1

Materialart Masse in Mg

Erdstoffe 71.690,5 Bauschutt, Beton 11.856,0 Baustellenabfall 2.527,0 Stahl 1.255,0 Kabel 210,0 sonstige Stoffe* 242,0 Nichteisenmetalle 127,0 Holz 39,2 Glas 0,7

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In das ZLN entsorgte Reststoffmassen (Mg) kumuliert seit 1996

110

1001000

10000

Me

talle

Mis

cha

bfa

ll

Be

ton

De

kan

terr

ück

stä

nd

e

kon

tam

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sse

r

Materialart

Mas

se (

Mg)

Abbildung 5: Ins ZLN entsorgte Reststoffe (Mg) kumuliert seit 1996 bezogen auf Materialart

3.4 Entsorgung radioaktiver Abfälle aus Wirtschaft, Bildung, Forschung und Medizin über Entsorger und Landessammelstelle (LSS)

Radioaktive Abfälle, die aus Tätigkeiten in Wissenschaft, Medizin und Gewerbe entstehen, sind von den Erzeugern gemäß Atomgesetz (AtG) und StrlSchV an die zuständige LSS ab-zuliefern. Der Gesetzgeber verpflichtet die Länder, für diese Abfälle LSS zur sicheren Zwi-schenlagerung einzurichten. Auf der Grundlage eines am 17.09.1999 zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg geschlossenen Vertrages können die radioaktiven Abfälle des Landes Brandenburg an die LSS in Mecklenburg-Vorpommern, die sich innerhalb der Halle 1 des ZLN befindet, abgeliefert werden. Eine Benutzungsordnung regelt die Einlagerungsbedin-gungen von radioaktiven Abfällen. Im Berichtszeitraum wurden 48 Stück Schulquellen mit einer Gesamtaktivität von 4,6 E+06 Bq an die LSS abgegeben. Über das Referat Strahlenschutz des LVLF wurden im Jahr 2009 insgesamt 337 Stück um-schlossene Strahlenquellen (insbesondere Schulquellen, Ionisationsrauchmelder, Quellen aus EC-Detektoren, Staubmessgeräten u.a.) mit einer Gesamtaktivität von 2,2 E+10 Bq aus Brandenburg als Reststoffe zur weiteren Aufbereitung an behördlich zugelassene Firmen bzw. Institutionen abgegeben. 4 Schutz vor natürlich vorkommenden radioaktiven S toffen bei Arbeiten und aus

Hinterlassenschaften 4.1 Arbeiten bei Anwesenheit natürlich radioaktiver Stoffe und deren Entsorgung

In bestimmten industriellen Prozessen fallen Rückstände an, die einen erhöhten Gehalt an natürlicher Radioaktivität aufweisen (Thorium, Uran und deren jeweilige Zerfallsprodukte). Sie werden auch als NORM-Stoffe (naturally occurring radioactive materials) bezeichnet. Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) trifft Regelungen für den Umgang mit diesen Stoffen, sofern deren Radioaktivität ein festgelegtes Maß übersteigt. Im Zusammenhang mit der Be-seitigung derartiger Rückstände ist das LVLF für den Vollzug der hier einschlägigen §§ 97 ff StrlSchV zuständig. In Brandenburg fallen nennenswerte Mengen dieser Rückstände in der Eisenerzverhüttung an (Tabelle 3).

Materialart Masse (Mg) Metalle 3997,0 Mischabfall 317,4 Beton 40,2 Dekanterrückstände 9,9 kontaminierte Wässer 1515,7

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Tabelle 3: Radiologisch relevante Rückstände aus industriellen Prozessen Spezifische Aktivität

(Mittelwerte 2009) Entsorgung

Schlämme aus der Gichtgas-reinigung der Hochöfen

210Pb: 10 Bq/g übertägige Deponie

Stäube aus der Rauchgas-reinigung der Sinteranlage

210Pb: 10 Bq/g übertägige Verwertung (mit nachfolgender Untertage-verbringung)

Für die Entsorgung der Hochofen-Gichtgasschlämme beträgt das in der StrlSchV festgelegte Maß für die spezifische Aktivität 1 Bq/g (Anlage XII Teil B Nr. 2 und 4 StrlSchV). Da dieser Wert überschritten wird, ist eine Deponierung nur zulässig, wenn für den konkreten Entsorgungsweg ein Nachweis der radiologischen Unbedenklichkeit vorliegt. Auf Grundlage dieses Nachweises erfolgt dann durch die Strahlenschutzbehörde die Entlassung der Schlämme aus der strahlen-schutzrechtlichen Überwachung in den Geltungsbereich des Abfallgesetzes. Für die Stäube aus der Sinteranlage bedarf es ebenfalls einer behördlichen Entlassung, da die für die übertägige Verwertung zutreffende Überwachungsgrenze bei 2 Bq/g erreicht ist (Anlage XII Teil B Nr. 1 und 4 StrlSchV). Im Jahr 2009 galten für die Entsorgung der Schlämme und Stäube die in den Vorjahren jeweils erteilten Genehmigungen fort. In einem Fall war es jedoch erforderlich, auf Grund geänderter Entsorgungsbedingungen eine gesonderte Zustimmung zur Verbringung der Stäube zu erteilen.

4.2 Hinterlassenschaften aus industriellen Prozess en (radiologische Altlasten)

Eine besondere Form überwachungsbedürftiger Rückstände im Sinne der StrlSchV sind alt-lastenartige Bodenverunreinigungen an Orten, an denen ehemals mit thorium- oder uranhal-tigen Verbindungen industriell umgegangen wurde. Brandenburg ist davon vorrangig auf diversen Kleinflächen im Stadtgebiet von Oranienburg betroffen. Bodenaushub, der bei ge-wöhnlichen Arbeiten oder Sanierungsarbeiten auf derartigen Flächen anfällt, unterliegt den Regelungen nach §§ 97 ff StrlSchV. Im Zuge von baurechtlichen Verfahren auf Altlast- und Altlastverdachtsflächen wurden ins-gesamt 72 Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange (TÖB) und im Zusammenhang mit Sicherungsmaßnahmen oder sonstigen Anfragen 8 projektbezogene Fachstellungnah-men abgegeben. Über den Weg der TÖB-Stellungnahme erhalten Grundstückseigentümer, Bauherrn und Pro-jektplaner eine aktuelle Bewertung der betroffenen Flächen hinsichtlich ihres radiologischen Zustandes sowie Hinweise zu notwendigen Maßnahmen, die zur Absicherung des Strahlen-schutzes bei der Ausführung der geplanten Arbeiten zu ergreifen sind. Die Verantwortlichen können so bereits in der Planungsphase die erforderlichen Maßnahmen zum Arbeits- und Umweltschutz bis hin zur strahlenschutzgerechten Entsorgung von anfallendem belastetem Bodenaushub berücksichtigen. Mit dieser Verfahrensweise wird ein kontrollierter Umgang mit den radioaktiven Bodenverunreinigungen sichergestellt, so dass es infolge der Ausführung von Arbeiten auf radiologischen Altlastflächen zu keiner erhöhten Strahlenexposition für die Bevölkerung kommen kann. In Einzelfällen waren Altlast- bzw. altlastverdächtige Flächen hinsichtlich ihres Gefährdungs-potenzials zu beurteilen und geeignete Untersuchungsmethoden sowie notwendige Maß-nahmen zur Flächensicherung zu bewerten. Einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der radiologischen Situation auf bzw. in der Umge-bung von Altlastflächen stellt die von der Stadt Oranienburg veranlasste und vom Land Bran-denburg geförderte Sicherung einer im Zentrum von Oranienburg befindlichen belasteten ehemaligen Industriefläche dar. Bei dieser Maßnahme, die vom LVLF fachlich begleitet wur-de, konnten städteplanerische Belange mit den Erfordernissen des Strahlenschutzes in Ein-klang gebracht werden, indem das bis dahin brach liegende Gelände unter Verbleib der ra-dioaktiven Bodenverunreinigungen so zu einem Parkplatz ausgebaut wurde, dass diese Flä-che nunmehr als dauerhaft gesichert angesehen werden kann.

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Aus Baumaßnahmen auf radiologischen Altlastflächen wurden insgesamt 40 t thoriumhalti-ger Bodenaushub mit einer Gesamtaktivität von 45 MBq auf Brandenburger Deponien ent-sorgt. Die Materialien stammen von Oranienburger Altlastflächen sowie vom Gelände des ehemaligen Synthesewerkes Schwarzheide, dessen Betriebsflächen auf Grund des einstigen Einsatzes von thoriumhaltigem Katalysatormaterial ebenfalls radioaktive Bodenbelastungen aufweisen. Die am höchsten belasteten Bereiche wurden hier bereits in den vergangenen Jahren saniert, Teilflächen haben aber noch den Status einer radiologischen Altlastfläche. 5 Nuklearspezifische Gefahrenabwehr, Rufbereitschaf t Strahlenschutz Das Referat Strahlenschutz betreibt gemeinsam mit dem Landeslabor Berlin-Brandenburg (Strahlenmessstellen in Oranienburg und Frankfurt (Oder)) eine Rufbereitschaft „Strahlen-schutz“. Somit ist sichergestellt, dass bei Vorkommnissen mit radioaktiven Stoffen oder ent-sprechenden Verdachtsfällen umgehend Messungen, Bewertungen vorgenommen und eventuelle Bergungs- und Entsorgungsmaßnahmen eingeleitet werden können. Die im Rah-men des Erstzugriffs tätigen Behörden wie Zoll, Feuerwehr, Ordnungsämter und Polizei kön-nen kurzfristig mit Messungen und Bewertungen unterstützt werden. Außerhalb der üblichen Dienstzeiten wird auch in entsprechend gelagerten Fällen einstweilig Amtshilfe für das zu-ständige Landesamt für Arbeitschutz und Sicherheitstechnik geleistet. Im Jahr 2009 wurde der Bereitschaftsdienst bei sieben Vorkommnissen zu Transporten mit geschredderten kontaminierten Abfällen in Anspruch genommen. 6 Schutz der Bevölkerung vor den Wirkungen der nich tionisierenden Strahlung 6.1 Entwicklung, aktuelle Situation und Perspektive n in Brandenburg

Mit dem Begriff der nichtionisierenden Strahlung werden niederfrequente elektrische und magnetische Felder vor allem der Stromversorgung sowie hochfrequente elektromagneti-sche Felder (Funkwellen) zusammengefasst. Sofern diese Felder von gewerblich betriebe-nen Anlagen ausgehen, gelten die Grenzwertregelungen nach dem Immissionsschutzrecht (26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - „Verordnung über elektromagneti-sche Felder“). Solche Anlagen sind der jeweils zuständigen Regionalabteilung des Landes-umweltamtes vor Inbetriebnahme anzuzeigen. Die Erfassung der angezeigten Anlagen im Anlagen-Informationssystem AIS-I des Landesumweltamtes (LUA) ist auch die Basis für die nachfolgenden Statistiken. Das LVLF ist mit seinem Referat Strahlenschutz beratende Fachbehörde für das Landes-umweltamt beim immissionsschutzrechtlichen Vollzug und ist für diese Zwecke mit Mess- und Berechnungstechnik ausgerüstet. Während früher im Zentrum des öffentlichen Interes-ses vor allem Hochspannungsleitungen und Trafostationen standen, sind es wegen des sichtbar fortschreitenden Aufbaus von Funksendeanlagen derzeit vor allem die Anlagen des Mobilfunks. Zur Erläuterung der folgenden Auswertungen:

- Eine Anlage ist eine Installation eines Betreibers zur Mobilfunkversorgung des Umfelds mit einem Netz. Gebräuchlich ist auch der Begriff Mobilfunkbasisstation.

- Eine Anlage besteht häufig aus mehreren – i.d.R. drei- so genannten Sektor-Antennen , welche die einzelnen Himmelsrichtungen versorgen.

- Ein Standort ist der Ort, an dem diese Anlage installiert ist. Mehrere Anlagen in unmittel-barer Nachbarschaft, wie z.B. an einem Mast oder auf einem Hausdach, können sich ei-nen gemeinsamen Standort teilen.

Mit Stand 31.12.2009 wurden in Brandenburg 5224 Mobilfunkanlagen an 2358 Standorten betrieben. Die Zahl der Anlagen erhöhte sich im Verlauf des Jahres 2009 um 5 % bezogen auf den Vor-jahresstand.

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Mobilfunk in Brandenburg

- Anlagen -

0

1000

2000

3000

4000

5000

6000

Anlagenbestand gesamt31.12.

3248 3700 4193 4624 4978 5224

davon UMTS Neuanlagen imlfd. Jahr

274 322 213 64 67 119

2004 2005 2006 2007 2008 2009

Abbildung 6: Mobilfunk - Entwicklung der Anlagen Erkennbar wird, dass der Ausbau der UMTS-Netze inzwischen weit fortgeschritten ist. Das Maximum pro Jahr neu eingerichteter UMTS-Anlagen war 2005 zu verzeichnen. Nahezu gleich blieb dagegen die Zahl der Standorte. Der seit 2006 zu beobachtende Trend eines nur noch relativ geringen Standortneubaus setzt sich damit fort.

Mobilfunk-Standorte in Brandenburg

0

500

1000

1500

2000

2500

ohne UMTS 1289 1157 1154 1217 1260 1221

mit UMTS 633 856 1032 1056 1091 1137

2004 2005 2006 2007 2008 2009

Abbildung 7: Mobilfunk - Entwicklung der Standorte Der Netzausbau vollzieht sich zunehmend über die Erweiterung bereits vorhandener Stand-orte, was sich auch im anhaltenden Trend zur Mehrfachnutzung von Standorten durch ver-schiedene Betreiber zeigt.

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184

Mobilfunk-Standorte in Brandenburg- Mehrfachnutzung ("site sharing") -

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

4 Betreiber 28 32 36 69 73 84

3 Betreiber 94 114 135 167 181 202

2 Betreiber 353 412 455 503 526 538

1 Betreiber 1447 1455 1559 1534 1571 1534

2004 2005 2006 2007 2008 2009

Abbildung 8: Mobilfunk - Nutzung von Standorten durch mehrere Betreiber

Mobilfunk-Standorte in Brandenburg- Mehrfachnutzung ("site sharing") -

0%10%20%30%40%50%60%70%80%90%

100%

> 5 Anlagen 28 41 54 72 84 97

5 Anlagen 21 33 39 52 65 81

4 Anlagen 68 99 122 146 154 170

3 Anlagen 136 165 206 240 287 325

2 Anlagen 620 695 775 811 841 808

1 Anlage 1049 980 990 952 920 877

2004 2005 2006 2007 2008 2009

Abbildung 9: Mobilfunk - Ausstattung von Standorten mit mehreren Anlagen In Deutschland sind vier Betreiber öffentlicher Mobilfunknetze tätig. Jeder dieser Betreiber unterhält jeweils zwei Netze, nämlich zum einen UMTS und zum anderen ein „klassisches“, so genanntes GSM-Netz („D-“ und „E-Netze“). Die GSM-Netze werden noch unterschieden nach dem verwendeten Frequenzband, 900 MHz bzw. 1800 MHz. Der im Regelfall maximal mögliche Ausbau eines Standortes sind somit 8 Anlagen (4 Betreiber mit jeweils einer GSM- und einer UMTS-Anlage) mit entsprechend noch mehr Antennen. Bisweilen werden von ei-nem Betreiber sowohl GSM-900 als auch GSM-1800-Anlagen an ein und demselben Stand-ort betrieben. Somit sind rein theoretisch sogar bis zu 12 Anlagen an einem Standort denk-bar. Solche „Großstandorte“ mit mehr als 8 Anlagen sind jedoch die absolute Ausnahme, davon gab es in Brandenburg zum Stichtag 31.12.2009 nur 14 Stück.

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Die Neuerrichtung von Standorten führt, vor allem wenn diese optisch exponiert gelegen sind, bisweilen zu Protesten von Anwohnern. Wegen dieser Nachbarschaftskonflikte und unter dem Aspekt der Schonung des Landschaftsbildes ist die Mehrfachnutzung von (vor-handenen) Standorten anzustreben. Hinsichtlich der Minimierung der Gesamtimmission wäre aber häufig gerade das Gegenteil die korrekte Lösung: Viele möglichst „kleine“, aber hoch gelegene Standorte, die relativ gleichmäßig und „kundennah“ verteilt sind. Festzuhalten ist aber, dass auch intensive Forschungen in den vergangenen Jahren keinen Zusammenhang zwischen den tatsächlichen Immissionen von Mobilfunkanlagen und ge-sundheitlichen Auswirkungen aufzeigen konnten. Zudem haben –wie Messungen immer wieder zeigen- die weit verbreiteten häuslichen Funk-anwendungen wie Schnurlostelefone und WLAN oftmals einen größeren Beitrag zu den Dau-er-Immissionen in Wohnräumen als die im Wohngebiet befindlichen Mobilfunksendeanlagen. Vielfach nicht bekannt ist, dass bezogen auf den Grenzwert nicht die Mobilfunksender die entscheidenden Feldquellen in Brandenburg darstellen, sondern vielmehr die Aussendungen eines einzigen Senders, dafür aber mit großer Leistung: Der Langwellen-Rundfunk-Sender Oranienburg nördlich von Berlin, der sein Programm seit Jahrzehnten mit mehreren Hundert-tausend Watt ausstrahlt. Sieht man vom Bereich weniger Kilometer um den Sender einmal ab, betragen die Immissionen auch dieses Senders meist weniger als ein Prozent vom Grenzwert. Andererseits machen Mobilfunkimmissionen aber oftmals nur weniger als 0,01 % vom Grenzwert aus. Der Ausschnitt aus einer dreimonatigen Langzeitüberwachung an einem Messort in unmittelbarer Nachbarschaft (!) zu einer UMTS-Mobilfunkstation macht das deut-lich.

EM F-M essstation Frankfurt (O.), HumboldtstraßeJuli bis Oktober 2008 (Ausschnitt)

Daten: Bundesnetzagentur

0

0,1

0,2

0,3

0,4

0,5

12.9.08 13.9.08 14.9.08 15.9.08 16.9.08 17.9.08 18.9.08 19.9.08 20.9.08 21.9.08 22.9.08 23.9.08 24.9.08

% v

om G

renz

wer

t

LW/MW-Rundfunk

Mobilfunk

SenderabschaltungOranienburg 177 kHz

17.9. von 12-18 Uhr

Abbildung 10: EMF-Langzeitmessung - typischer Verlauf Betreiber dieser Langzeitmessgeräte ist die Bundesnetzagentur (BNetzA). Im Jahr 2009 fand in Brandenburg keine derartige Messung statt. Die praktisch einzige Quelle von zumindest ansatzweise „grenzwertigen“ Belastungen durch elektromagnetische Felder im Alltag sind die Handys. Dies insbesondere in Gebieten mit schlechter Funkversorgung: Weil das vom Handy gesendete Signal bei der Basisstation im-mer ausreichend stark ankommen muss, erhöht das Handy seine Sendeleistung bei schlech-ter Funkverbindung. Wie stark die Strahlenbelastung durch das Handy (sog. SAR-Wert) im ungünstigsten Fall ist, hängt auch von seiner Bauweise ab. Der maximal zulässige SAR-Wert beträgt 2 W/kg; viele Handys unterschreiten diesen Wert deutlich. Er ist jeweils in den Gerä-teunterlagen angegeben und kann beim Händler erfragt werden. Unter dem Aspekt der Strahlenbelastung wird empfohlen, sich beim Kauf für ein Handy mit geringem SAR-Wert zu entscheiden.

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6.2 Messungen, Bewertung und Beratung bei konkreten Fällen für Behörden und Bürger

Schwerpunkt war die Beantwortung schriftlicher und telefonischer Anfragen zu konkreten Einzelfragen, ohne dass hierzu Messungen stattfanden. In verstärktem Maße wurde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, bei Bürgeranfragen zu Mobilfunkanlagen die Aufnahme ei-nes entsprechenden Messortes in die bundesweite Messaktion der BNetzA zu vermitteln. Die Ergebnisse dieser Messungen sind auch im Internet abrufbar unter http://emf.bundesnetzagentur.de . Im Zusammenhang mit einer Transformatorenstation älterer Bauart und den dazugehörigen Erdkabeln in einem Wohngebiet wurde im Jahr 2009 eine Messung niederfrequenter Mag-netfelder auf einem Wohngrundstück vorgenommen. Dabei konnte die Einhaltung der Im-missionsschutzgrenzwerte, auch bei angenommener Maximallast der Transformatoren, nachgewiesen werden.

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Anhang Tabellen Strahlenschutz

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Tabelle 1: Messergebnisse der Umweltradioaktivitäts überwachung 2009

Cäsium-137 Strontium-90 Uran-238 Plutonium-239/240 Tritium Medium

An- zahl

Mini- mum

Median Maxi- mum

An- zahl

Mini- mum

Median Maxi- mum

An- zahl

Mini- mum

Median Maxi- mum

An- zahl

Mini- mum

Median Maxi- mum

An- zahl

Mini- mum

Median Maxi- mum

Milch

Milch ab Hof* 57 < 0,052 0,11 1,4

Sammelmilch* 46 < 0,062 0,2 0,6 18 0,017 0,03 0,048

Magermilchpulver**** 6 2,3 2,7 3,6

Käse (Import)** 2 < 0,12 0 < 0,14

pflanzliche Nahrungsmittel

Freilandgemüse** 79 < 0,056 < 0,12 0,9 7 0,02 0,04 0,1

Obst** 26 < 0,078 < 0,12 < 0,17 5 0,0076 0,0096 0,03

Getreide** 56 < 0,051 < 0,12 0,4 3 0,1 0,1 0,24

Kartoffeln** 9 < 0,092 < 0,13 0,2 1 0,015

Gemüse (Import)** 5 < 0,064 < 0,12 < 0,14

Kartoffeln (Import)** 2 < 0,091 < 0,14

Nahrungsmittel tierischer Herkunft

Rindfleisch** 14 0,095 0,2 3,2

Schweinefleisch** 16 0,057 < 0,11 0,2

Geflügel** 5 < 0,067 < 0,1 < 0,11

Kalbfleisch** 3 1 2,6 13

Schaffleisch** 3 0,8 1,6 1,7

Rindfleisch (Import)** 1 < 0,083

Schweinefleisch (Import)** 2 < 0,087 < 0,13

Geflügel (Import)** 2 < 0,055 < 0,062

Schaffleisch (Import)** 2 < 0,073 < 0,1

Schwarzwild** 9 0,8 4,8 11

Rehwild** 5 0,1 2 13

Hirsch** 14 0,1 11 32

Wild (Import)** 1 < 0,11 Süßwasserfisch** 37 < 0,1 1,8 28 3 0,018 0,02 0,03

Fisch (Import)** 3 < 0,087 < 0,093 1

Gesamtnahrung*** 26 < 0,098 < 0,28 0,4 4 0,055 0,064 0,065

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Cäsium-137 Strontium-90 Uran-238 Plutonium-239/240 Tritium Medium

An- zahl

Mini- mum

Median Maxi- mum

An- zahl

Mini- mum

Median Maxi- mum

An- zahl

Mini- mum

Median Maxi- mum

An- zahl

Mini- mum

Median Maxi- mum

An- zahl

Mini- mum

Median Maxi- mum

Säuglings- u. Kleinkindernah-rung** 12 < 0,043 < 0,086 0,2 2 0,054 0,059

Trinkwasser* 40 < 0,0011 0,0021 0,0094 6 0,001 0,0025 0,003 6 < 0,00016 0,0033 0,007 5 < 0,0003 < 0,00034 < 0,0005 6 < 5,3 < 7,8 < 9,5

Futtermittel

Weide- u. Wiesenbewuchs** 37 < 0,075 0,7 33 9 0,19 0,26 0,8

Futtermais**** 17 < 0,13 < 0,27 5,3

Futtergetreide**** 7 < 0,1 < 0,11 < 0,19 1 0,14

Sonstige**** 9 < 0,032 0,9 9,5 2 1,1 3,3

Futterkartoffeln/-rüben*** 3 < 0,2 0,22 0,3

Einzelfuttermittel zur Mischfutter-herstellung (Import)**** 2 0,14 0,21

Weide- u. Ackerböden**** 46 3,9 11 51 13 0,4 1 1,7

Indikatorpflanzen

Blätter**** 8 3 8,8 13

Gras**** 8 < 0,19 1,4 3

Nadeln**** 4 0,4 19 34

Oberflächengewässer

Oberflächenwasser* 61 < 0,001 < 0,011 0,033 13 0,0029 0,005 0,014 13 0,002 0,005 0,006 14 < 0,0002 < 0,00042 < 0,0075 59 < 5 < 8,5 10

Sediment**** 42 0,97 8,3 74

Schwebstoffe**** 18 4,9 9,2 25

Grundwasser* 8 < 0,0037 < 0,0056 < 0,031 4 0,00031 0,00085 0,0015 4 0,0009 0,001 0,0012 4 < 0,00012 < 0,00064 < 0,0016 4 < 5,2 < 7,4 < 9,5

Kläranlagen

Abwasser* 42 < 0,015 < 0,04 < 0,098 8 < 0,0013 0,0025 0,006 8 < 0,0004 0,00075 0,002 8 < 0,00015 < 0,0004 < 0,0013

Klärschlamm**** 39 < 0,39 2 4,3 8 2 2,2 3,1 8 13 18 30 8 < 0,001 < 0,042 < 0,98

Deponiesickerwasser* 12 < 0,0074 < 0,015 0,05 12 < 5,3 < 9,2 99

Kompost**** 6 2,4 3,3 4,2

* Becquerel pro Liter

** Becquerel pro Kilogramm bezogen auf Frischmasse *** Becquerel pro Tag und Person

**** Becquerel pro Kilogramm bezogen auf Trockenmasse

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VII. Düngemittelverkehrskontrolle

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Inhaltsverzeichnis

Seite

VII. Düngemittelverkehrskontrolle 194

1 Mineralische Düngemittel 194

2 Organische Düngemittel 196

3 Zusammenfassung 197

Anlagen 201

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VII. Düngemittelverkehrskontrolle Zum Schutz der Landwirte und Verbraucher werden auf Grundlage des Düngegesetzes amt-liche Kontrollen bei Düngemittelhändlern, in Bau- und Gartenmärkten sowie bei Düngemittel-herstellern (Biogas-, Kompost- und Kläranlagen u. a.) durchgeführt. Ziel dieser Maßnahme ist es festzustellen, ob die Düngemittel entsprechend der Düngemittelverordnung (DüMV) ordnungsgemäß gekennzeichnet und in den Verkehr gebracht werden.

Eigenschaften von Düngemitteln: Für eine sachgerechte Anwendung von Düngemitteln müssen diese

• einen pflanzenbaulichen, produktions- oder anwendungstechnischen Nutzen aufwei-sen und somit das Pflanzenwachstum wesentlich fördern oder deren Qualität wesent-lich verbessern,

• durch Zufuhr an organischer Substanz und/oder Nährstoffen die Fruchtbarkeit des Bodens erhalten bzw. erhöhen,

• die Schadstoffgrenzwerte einhalten, um den Boden und die Nahrungskette nicht mit Schadstoffen anzureichern sowie

• für die Gesundheit von Menschen, Tieren und Nutzpflanzen unbedenklich sein und den Naturhaushalt nicht gefährden.

Gesetzliche Grundlagen: Das Düngegesetz vom 09. Januar 2009 (BGBl. I S. 54), zuletzt geändert am 31. Juli 2009 (BGBl I Nr. 2539) schreibt in § 12 Abs. 1 vor, dass die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen - hier: DüMV vom 16.12.2008 ( BGBl I S. 2524), zuletzt geändert am 14.12.2009 (BGBl I S.3905) - sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der EG auf dem Gebiet des Düngemittelrechts von den nach Landesrecht zuständigen Behörden zu überwachen sind.

Die Zuständigkeitsverordnung auf dem Gebiet des Düngerechtes im Land Brandenburg (GVBl. II Nr. 44) wurde 2009 neu gefasst und am 26. November in Kraft gesetzt. Entspre-chend dieser Verordnung ist das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LVLF) die zuständige Behörde für die Überwachung und Einhaltung der Vorschriften des Düngemittelverkehrs. Der Umfang amtlicher Kontrollen von mineralischen Düngemitten wurde bei den Düngemit-telhändlern gegenüber den Vorjahren leicht reduziert. Bei den Düngemittelhändlern rückten vor allem die Kontrollen der Bau- und Gartenmärkte in den Fokus, bei den Düngemittelpro-duzenten waren es die Biogasanlagen. Aufgabe hier ist es, die Einhaltung der düngemittel-rechtlichen Vorschriften bei der Herstellung und Lagerung sowie die ordnungsgemäße Kennzeichnung zu überprüfen. Die Kontrollen fanden in 23 Bau- und Gartenmärkten, 18 Großhandelseinrichtungen, 23 Biogasanlagen, 5 Kompostanlagen sowie 3 Stärkefabriken statt. Im Jahr 2009 wurden insgesamt 168 Proben von Düngemitteln entnommen und im Landeslabor Berlin-Brandenburg untersucht. 1 Mineralische Düngemittel Dem Trend folgend, dass die Mineraldüngerverkäufe im vergangenen Wirtschaftsjahr bun-desweit drastisch sanken, wurden die amtlichen Kontrollen von 117 auf 72 reduziert (Anhang, Tabelle 1).

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Lag der Kontrollschwerpunkt in den Vorjahren in Großhandelseinrichtungen und Garten-fachmärkten noch bei den Einnährstoffdüngern, verschob sich dieser 2009 in Richtung Mehrnährstoffdünger. Die Probenahme der ausgewählten Partien erfolgte nach gründlicher Inaugenscheinnahme sämtlicher Düngemittel im Lager der Inverkehrbringer. Bei den durchgeführten Kontrollen wurde die Kennzeichnung bei 3 mineralischen Düngemit-teln bemängelt. Da es sich hier um keine schwerwiegenden Verstöße handelte, konnten die-se Mängel durch die Inverkehrbringer jedoch umgehend behoben werden. Weitere Verstöße wurden bei der Kontrolle der mineralischen Düngemittel und der anschließenden Untersu-chung im Labor im Berichtszeitraum nicht festgestellt 2 Organische Düngemittel Im Unterschied zu den mineralischen Düngemitteln werden organische Düngemittel im Land Brandenburg in über 100 Kompostanlagen, 100 Kläranlagen und 140 Biogasanlagen aus Gemischen von Bioabfällen oder Klärschlämmen und tierischen Nebenprodukten sowie Wirt-schaftsdüngern hergestellt und als flüssige oder feste organische Einzel- und Mehrnährstoff-dünger bzw. in Form von Bodenhilfsstoffen in den Verkehr gebracht. Aus diesem Grunde wurde der Schwerpunkt der Probenahme im Jahre 2009 auf die organischen Düngemittel gelegt und insgesamt 96 Proben unterschiedlicher organischer Düngemittel gezogen (An-hang, Tabelle 2). Diese organischen Düngemittel können auch außerhalb der landwirtschaftlichen Nutzfläche zum Zwecke der Düngung eingesetzt werden, unterliegen aber auch dann der amtlichen Düngemittelkontrolle. Bedingt durch die verschiedenen Ausgangsstoffe unterscheiden sich die hergestellten Düngemittel stark von einander. Die Untersuchungsergebnisse sind in Ta-belle 3 (Anhang) aufgeführt. Die Nährstoffgehalte von Komposten und Erden erreichen oft nicht die Gehalte organischer Mehrfachdünger nach Anlage 1 Abschnitt 3 der Düngemittel-verordnung. In den entnommenen Düngemittelproben wurden auf Grundlage des Düngegesetzes § 2, Abs. 2, Satz1 i. V. mit Düngemittelverordnung § 1, Abs. 3 neben den vorgeschriebenen Nährstoffen auch die Schadstoffgehalte - insbesondere die Schwermetallgehalte (Tabelle 4 Anhang) - und bei Hornspänen, Klärschlammkomposten und Gärsubstraten mit Kofermenten die seuchenhygienische Unbedenklichkeit kontrolliert. Dazu erfolgte die Untersuchung der Proben auf Salmonellenfreiheit. Auf der Grundlage des Untersuchungsberichtes des Labores wurden 2 Proben beanstandet. Bei der sofortigen Nachkontrolle der entsprechenden Bio-gasanlagen konnte die seuchenhygienische Unbedenklichkeit der organischen Düngemittel-chargen festgestellt werden. Die Kupfer- und Zinkgehalte von Gärsubstraten (Abbildung1) liegen deutlich unter denen der Vorjahre. In einem Gärsubstrat wurde jedoch ein erhöhter Zinkgehalt von 839 mg/kg TS festgestellt. Wie auch im Vorjahr ergab die Überprüfung der Ausgangsstoffe, dass diese überhöhten Schwermetallgehalte aus Wirtschaftsdüngern (Gülle) resultieren. Da für die Wirt-schaftsdünger keine Grenzwerte für Cu und Zn vorgegeben sind, beinhaltet dies keinen Ver-stoß gegen die düngemittelrechtlichen Vorschriften. Die diese Gülle liefernden Biogasanla-genbetreiber bzw. Landwirte wurden darauf hingewiesen, dass derartig hohe Schwermetall-konzentrationen bei wiederholter Ausbringung zu Schadstoffanreicherungen in den Böden führen können.

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0

100

200

300

400

500

600

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009

Kupfer Zink

Abbildung 1: Durchschnittlicher Kupfer- und Zinkgehalt [mg/kg TS] in Gärsubstraten der amtlichen Düngemittelkontrolle von 2003 - 2009 3 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen Das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung führt als zustän-dige Behörde die Überwachung und Einhaltung des Düngemittelverkehrs durch. Es wurden amtliche Düngemittelproben entnommen und untersucht. Der Umfang der Düngemittelkon-trollen blieb in den letzten Jahren nahezu konstant (Abbildung 2). Gegenüber den Vorjahren reduzierte sich jedoch der Anteil der beprobten Mineraldünger zu Gunsten der organischen Düngemittel. Dabei ist die Anzahl der Beanstandungen in den letzten 5 Jahren auf einem niedrigen Niveau geblieben.

0

20

40

60

80

100

120

140

2003insg.

beanst. 2004insg.

beanst. 2005insg.

beanst. 2006insg.

beanst. 2007insg.

beanst. 2008insg.

beanst. 2009insg.

beanst.

mineralische Düngemittel organische Düngemittel

Abbildung 2: Anzahl der untersuchten Düngemittelproben und deren Beanstandungen von 2003 – 2009

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Schwerpunkt bei den Kontrollen waren neu in Betrieb genommene Biogasanlagen sowie die Untersuchung von Mehrnährstoffdüngern und Kultursubstraten bei den Landhandelsunter-nehmen und Baumärkten. Neben der Einhaltung von düngemittelrechtlichen Vorschriften bei der Lagerung soll die amt-liche Überwachung zur Fehlervermeidung während des Inverkehrbringens von Düngemitteln beitragen. Das schafft Rechtssicherheit für Landwirte und andere Verbraucher beim Umgang und dem zielgerichteten Einsatz von Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Nutzflächen so-wie im Garten- und Freizeitbereich. Die Ergebnisse der amtlichen Düngemittelkontrollen 2009 lassen sich wie folgt zusammen-fassen: 1. Beim Inverkehrbringen mineralischer Düngemittel konnten bei den Großhändlern (Agro-

Service, Raiffeisengenossenschaften, Baumärkten u. a.) keine vorsätzlichen Verstöße gegen die Vorschriften der Düngemittelverordnung festgestellt werden. Beanstandungen zur ordnungsgemäßen Kennzeichnung der Düngemittel im Lager bzw. zur Vervollständi-gung der Kennzeichnung wurden in 3 Fällen umgehend behoben.

2. Die Überprüfung eines Kompostanlagenbetreibers ergab, dass die hergestellten Kom-

poste nicht gekennzeichnet waren. Außerdem fehlten die notwendigen Nähr- und Schad-stoffanalysen. Mittels behördlicher Anordnung nach Düngegesetz § 13 Abs. 3 wurde jeg-liches Inverkehrbringen vorübergehend untersagt.

3. Die Ergebnisse der Schadstoffuntersuchungen organischer Düngemittel zeigten zum Teil

recht große Abweichungen von den deklarierten Gehalten, jedoch keine Grenzwertüber-schreitungen. Zum Schutz des Bodens und der Nahrungskette vor unerwünschten Ein-trägen ist es erforderlich, die Schadstoffgehalte in Gärsubstraten und Komposten noch intensiver zu kontrollieren.

4. Die von den Biogasanlagen vorgelegten Untersuchungsergebnisse stimmten mit den

amtlich entnommenen Proben im Hinblick auf die Nährstoff- und Schadstoffgehalte weit-gehend überein. Vor allem die Kupfer- und Zinkgehalte lagen deutlich unter denen der Vorjahre. Je nach eingesetzten Inputstoffen variierten sie stark untereinander. Obwohl bereits bei der Genehmigung der Anlage die angezeigten Inputstoffe nach DüMV, Anlage 2 Tab. 7 und 8 geprüft wurden, müssen die tatsächlich eingesetzten Inputstoffe und de-ren Mengen im Rahmen der Buchprüfung der Biogasanlagen weiter überwacht werden.

5. Die in den Biogasanlagen anfallenden Gärrückstände sind nach ihren Nährstoff- und

Schadstoffgehalten mit flüssigem Wirtschaftsdünger (Gülle) vergleichbar. Deren Anwen-dung ist auf Grundlage der Düngeverordnung nach den Nährstoffgehalten zu bemessen, so dass die Aufbringmenge auf ca. 20 bis 40 m3/ha bzw. nahezu 1 bis 2 t TS/ha zu be-grenzen sind. Die Aufbringmengen liegen somit deutlich unter den Höchstmengen ent-sprechend BioAbfV (20 t TS/ha) und somit den vorgegebenen Schadstofffrachten je ha.

6. Die Kontrolle der Lagerbestände von Düngemittelhändlern beinhaltet die ordnungsgemä-

ße Deklaration sowie die getrennte Lagerhaltung der Düngemittel gemäß Düngemittel-verordnung. Dabei wird auch auf Verschlusssicherheit und Dichtheit der abgepackten Düngemittel und Lagerhallen geachtet.

7. Bei Gärsubstraten mit Kofermenten und Klärschlammkomposte erfolgte ebenfalls die

Untersuchung auf Perfluorierte Tenside (PFT). Von den 8 untersuchten Proben wurde in keinem Fall der Wert von 100 µg/kg TS erreicht, der eine landwirtschaftliche Verwertung dieser Düngemittel ausschließt. Im Einzelnen lagen die Werte zwischen < 10 bis 24 µg/kg TS.

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8. Für das Land Brandenburg ist eine weitere Verlagerung von Kontrollschwerpunkten vor-gesehen. Wie auch schon im Vorjahr sollen die Biogasanlagen stärker überprüft werden. Der Focus wird dabei auf die Anlagen gelegt, die überwiegend nachwachsende Rohstof-fe verarbeiten. Hierbei sind Buchprüfungen hinsichtlich der eingesetzten Inputstoffe und der abgegebenen Gärrückstände notwendig, um auch die Düngemittelzufuhr auf land-wirtschaftliche Nutzflächen zu überprüfen.

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Anhang Tabellen zur Düngemittelverkehrskontrolle

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Tabelle 1: Amtlich entnommene Proben von mineralischen Düngemitteln Mineralische Düngemittel Anzahl 2008 Anzahl 2009

Stickstoffdünger 31 12 Phosphatdünger 14 2 Kalidünger 14 6 Kalk- und Mg-Dünger 5 4 Kalk-Mg und S-Dünger 0 0 NPK-Dünger 35 41 NP-Dünger 5 3 NK-Dünger 0 2 PK-Dünger 9 1 Spurennährstoffdünger 3 0

Sonstige 1 1

insgesamt 117 72 Tabelle 2: Amtlich entnommene Proben von organischen Düngemitteln Organische Düngemittel Anzahl 2008 Anzahl 2009

Klärschlamm 2 0 Klärschlammkompost 4 2 Kompost 4 7 Gärsubstrate 23 23 Kultursubstrate 12 37 Böden 2 0 tierische Wirtschaftsdünger 11 7 sonstige organische Düngemittel 8 20

insgesamt 66 96 Tabelle 3: Nährstoffgehalte (Mittelwerte) amtlich geprüfter organischer Düngemittel 2009

Anzahl TS oTS pH Nges. P2O5 K2O Düngemittel n % % TS % TS

Klärschlammkompost 2 95,8 40,2 5,2 1,6 3,6 0,3 Kompost 7 98,4 27,2 7,3 1,0 0,3 0,5 Gärsubstrate 23 94,7 74,2 8,2 8,8 3,3 6,1 Kultursubstrate 37 47,8 66,3 5,7 1,1 0,1 0,2 tierische Wirtschaftsdün-ger 7 93,3 54,3 7,3 3,9 2,1 2,5

sonstige org. Düngemittel 20 94,0 79,7 5,7 11,5 3,9 6,7

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Tabelle 4: Schadstoffgehalte (Mittelwerte) amtlich geprüfter organischer Düngemittel 2009

Pb Cd Cr Cu Ni Hg Zn Düngemittel mg/kg TS

Klärschlammkompost 1) 35,6 1,10 58,0 204 24,0 0,51 541 Kompost 31,4 0,52 71,7 28 24,9 0,15 166

Gärsubstrate 2) 2,0 0,51 12,5 124 9,0 0,09 363 Kultursubstrate 30,5 0,31 14,0 14 7,2 0,05 52 tierische Wirtschaftsdünger 8,3 0,30 9,3 234 18,0 0,06 583 sonstige org. Düngemittel 0,3 0,5 1,0 19,2 0,1 0,11 90 Grenzwerte BioAbfV 150 1,5 100 100 50 1,00 400

1) Grenzwert nach AbfKlärV, Cd: 5, Cu: 800, Zn: 2500 mg/kg TS 2) Grenzwert gilt nicht für Wirtschaftsdünger

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Ministerium für Umwelt,Gesundheit und Verbraucherschutzdes Landes Brandenburg

Referat

He144 Potsdam

Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung

Müllroser Chaussee 5015236 Frankfurt (Oder)E- [email protected]/info/lvlf

Ministerium für Infrastrukturund Landwirtschaft

Landwirtschaft, Gartenbau und Ernährung

IndusmErgebnisse der Prüfjahre 2008 - 2009

desa

haf

Verbraucherschutz

Lebensmittel-, Futtermittelüberwachung,

Tierseuchenüberwachung, Task Force

Grenz stelle Flughafen Schönefeld

Gentechnik, Chemikaliensicherheit

Strahlenschutz

Tierseuchenkasse

Tierschutz-, Tierarzneimittelüberwachung

Düngemittelverkehrskontrolle

Jahresbericht 2009