JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum...

60
Die VR-Brille Das macht den Landkreis Vorpommern-Rügen so besonders JANUAR/FEBRUAR 2020 Standort Zeigen, was die Region bietet IT-Campus Lernen, was wichtig wird Wasserstoff Erkennen, was machbar ist ZEITSCHRIFT DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER ZU ROSTOCK

Transcript of JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum...

Page 1: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

Die VR-BrilleDas macht den Landkreis

Vorpommern-Rügen so besonders

JANUAR/FEBRUAR 2020

Standort Zeigen, was die Region bietet

IT-Campus Lernen, was wichtig wird

Wasserstoff Erkennen, was machbar ist

ZEITSCHRIFT DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER ZU ROSTOCK

Page 2: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch
Page 3: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

Januar/Februar 2020 WIR | 3

VORWORT

»Sie haben Hinweise oder Bitten? Dann melden Sie sich unter [email protected]

Klaus- Jürgen Strupp Präsident der IHK zu Rostock

Von beidem das Beste

Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,

die ersten Logos auf Briefbögen kündigen es an: 2020 feiern wir das 30. Jahr der Wiedervereinigung. Aus zweien wurde eines. Nun ja, nicht alles hat gleich auf Anhieb geklappt. Aber 30 Jahre später können wir in vielen Bereichen der Wirtschaft sagen: „Wir, die regionale Wirtschaft, sind aktiv geworden. Wir hatten Ideen, wir haben sie umgesetzt, wir waren und sind flexibel, haben uns auf ganz Neues eingelassen, wir haben etwas unternommen. Wir sind Unternehmerinnen und Unternehmer.“ Ein Grund zum Feiern: 30 Jahre Einheit wäre in der Diktion der Hoch-zeitstage die Perlenhochzeit. Das passt gut zur Region, denn Perlen gibt es hierzulande viele: Touristische, wirtschaftliche, wissenschaftliche. Wir müssen sie manchmal nur zum Glänzen bringen und präsentieren – damit alle wissen, wie schön sie sind, wie schön es hier ist.

Gemeinsam statt einsam30 Jahre nach der Wende zeigt mancher eine vermeintlich neue Spaltung auf: Hier Mecklenburg und dort Vorpommern. Wem hilft das? Niemandem. Unser IHK- Bezirk erstreckt sich von Vorpommern bis Mecklenburg. Unser Fokus sollte stets darauf gerichtet sein, von beidem das Beste zu sehen und vor allem gemeinsam an einem Strang zu ziehen. Wo es noch besser werden muss, bei Infrastruktur, Arbeitskräfteaufbau, der räumlichen Distanz zu den Berufsschulen, der Belebung des ländlichen Raumes: da müssen wir uns allesamt anstrengen, gemeinsam.

VR ist relevantIn der WIR blicken wir durch die VR- Brille und zwar ganz ohne künst-liche Wirklichkeit, virtual Reality, auch wenn sie längst einen Platz in der Welt hat. Einen Platz in vielen – auch Mecklenburger – Herzen, hat Vorpommern- Rügen. Wir zeigen, was sich dort bewegt, welche Hürden es gibt und was die Menschen dort an- und umtreibt. Vorpommern- Rügen ist eine großartige Region, der wir uns als IHK genauso intensiv widmen wie dem Mecklenburger Teil unseres IHK- Bezirkes. Ende Januar 2020 ist „unser“ Vorpommer, der Leiter der IHK- Geschäftsstelle Stralsund, Karsten Liefländer, nach 30 Jahren IHK in den wohlverdienten Ruhestand getreten. Ihm folgt als neuer Geschäftsbereichsleiter Jens Rademacher, ein guter Bekannter im Bezirk der IHK zu Rostock. Für die als Hauptgeschäfts-führer geleistete Arbeit danke ich ganz herzlich. Mit Jens Rademacher stärken wir den vorpommerschen Teil des IHK- Bezirkes und zeigen einmal mehr: Es gibt keine Grenzen, nur gemeinsam sind wir stark. Wir werden Jens Rademacher und seine neue verantwortungsvolle Aufgabe in einer der kommenden WIR- Ausgaben näher beleuchten.

Ihnen und uns allen wünsche ich ein wunderbares Jubiläumsjahr voller Energie und Mut zu Neuem!

gez. Klaus- Jürgen Strupp

Page 4: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

4 | WIR Januar/Februar 2020

3 Vorwort

6 Regional verankert

6 Der Arbeitsplatz als Gefahrenquelle

10 Titelthema

10 Flagge zeigen für eine Region mit viel Potenzial

12 Interview mit Landrat Dr. Stefan Kerth

14 Vom Festland über die Inseln 16 Leben und arbeiten in

Vorpommern-Rügen

18 IHK aktuell

18 Ein Vorpommer nimmt Abschied 20 Arbeit der IHK-Ausschüsse

24 Standort

24 Mitglieder stärken Regiopolregion Rostock mit Vertrag

26 Unternehmensförderung

26 Rügen C & C: Großhandel in Familienhand

28 Wissen schafft Wirtschaft

28 Vom Szenetreff zum IT- Campus: Der MakerPort in Stralsund

30 Zukunftstechnologie Wasserstoff 32 Wissenschaftler erhalten Steuerhilfe

33 International

33 Unternehmerreise nach Stettin 34 Zu Besuch bei den Meistern

der Digitalisierung

38 Aus- & Weiterbildung

38 Eine Prüfung der besonderen Art

39 Neue Regelungen in der Berufsbildung

INHALT

JANUAR/FEBRUAR 2020

26Unternehmensförderung

Drei Generationen in einer FirmaDie Rügen C+C Warenhandels GmbH ist der umsatzstärkste Großhandel der Region. Dabei waren die Anfänge gar nicht so leicht, erinnert sich Familie Bodderas, in deren Hand das Unternehmen liegt. Mittlerweile arbeitet auch die dritte Generation im Betrieb mit.

28Wissen schafft Wirtschaft

Ideenschmiede für digitale WirtschaftIm MakerPort in Stralsund wird Digitalisierung groß geschrieben. Gründer können sich hier mit etablierten Unternehmern zu allen Facetten des Themas austauschen. Außerdem gibt es Beratungen und Seminare. Nun wird der MakerPort zu einem modernen Co- Working- Space umgebaut.

Foto

: So

ldex

Page 5: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

Januar/Februar 2020 WIR | 5

40 Recht & Steuern

40 Neues System für die Grundsteuer 42 Rückvermeisterung im Handwerk:

Was bedeutet das für IHK- Betriebe? 44 Das Energie- Label fällt weg

46 Bekanntmachungen

46 Wirtschaftssatzung der Industrie- und Handelskammer zu Rostock für das Geschäftsjahr 2020

49 Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

51 Statut für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen der IHK zu Rostock

52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen

53 Nachgehakt

53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch umstritten

54 Veranstaltungen & Termine

56 Durchstarter

56 Lifestyle à la carte: Das Café SüdWest in Stralsund

58 Vorschau März 2020 58 Impressum

Die IHK zu Rostock online:www.rostock.ihk24.de

facebook.com / IHKzuRostock

Foto

: Sid

ney

Ber

lin

34International

Lernen von den BestenBei der SLUSH in Helsinki konnten sich Teilnehmer einer Delegationsreise, die auch von der IHK begleitet wurde, vom digitalen Know- how der Finnen über-zeugen lassen. Ziel der Reise war es, Startups aus Mecklenburg- Vorpommern bei der Investorensuche zu unterstützen.

Foto

: AH

K F

inn

lan

d

56Durchstarter

Das Café abseits des MainstreamsDas Essen im Café Südwest ist vor allem eins: regional. Die 29- jährige Stephanie Walther und ihr Cousin Sebastian Ermel haben das Lokal vor eineinhalb Jahren gegründet – mit dem Ziel, der Gastro- Szene in Stral-sund etwas Neues hinzuzufügen. Ihr Konzept bezeichnen die beiden als sehr erfolgreich.

Foto

: IH

K z

u R

ost

ock

Page 6: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

6 | WIR Januar/Februar 2020

REGIONAL VERANKERT

Der Arbeitsplatz als GefahrenquelleDie Medic Assistance Business Health GmbH berät Unternehmen in ganz Deutsch-land zu Themen wie Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Mitarbeitergesundheit. Nun gibt es ein arbeitsmedizinisches Zentrum auf Rügen.

Wie gefährlich ist mein Arbeitsumfeld? Eine Antwort auf diese Frage kann die Medic Assistance Business Health GmbH geben. Das Unternehmen, das im Janu-ar 2017 gegründet wurde, berät Unter-nehmen aller Branchen zu den Themen Arbeitsmedizin und -sicherheit. Nach-dem seit 2017 Standorte in Nürnberg, Ulm und Berlin etabliert wurden, gibt es nun auch ein arbeitsmedizinisches Zentrum in Bergen auf Rügen. „Unser Ziel ist es, deutschlandweit so gut wie möglich vernetzt zu sein. Daher machte es für uns Sinn, uns auch noch nördlicher von Berlin aufzustellen“, sagt Marketingchef Robin Meier. In der be-triebsärztlichen Praxis sind seit Ende 2019 ein Betriebsarzt und eine arbeits-medizinische Assistenz tätig.Der Raum Rügen sei für das Unter-nehmen besonders attraktiv, da es be-reits ein bestehendes Netzwerk gebe, über das Kunden akquiriert werden können, so Robin Meier. „Da gibt es viel Potenzial für uns.“ Auf einen bestimmten Kundentyp zielt die GmbH nicht ab. So arbeitet Medic Assistance bereits mit Arztpraxen, Handwerksbetrieben, Kitas, Senioreneinrichtungen, aber auch mit Großunternehmen aus der Auto-mobil-, Energie-, Gesundheits- oder Modebranche zusammen. Was sie alle gemeinsam haben, ist laut Meier ein ge-wisses Gefährdungspotenzial. Wie genau dieses aussieht, variiert eben-falls. „Wir haben in Ulm beispielsweise einen sehr großen Kunden aus dem Gesundheitsbereich. Dort führen wir viele Untersuchungen, Beratungen und Impfungen durch, was besonders wich-tig ist, da die Mitarbeiter täglich mit Patienten zu tun haben“, so Robin Meier. Auch da, wo die potenziellen Gefahren nicht so offensichtlich sind, gibt es für die Experten viel zu tun. In großen Bürokomplexen würden zum Beispiel Flucht- und Rettungswege hinsicht-

lich der Sicherheit oder Treppenhäuser bezüglich des Brandschutzes einer ge-nauen Prüfung unterzogen, sagt Robin Meier. Außerdem sei auch der generelle Aufbau des Arbeitsplatzes relevant. „Das Thema ergonomisches Arbeiten spielt dabei eine wesentliche Rolle.“„In unseren Praxen bieten wir unseren Kunden ein breites Spektrum an arbeits-medizinischen Angebots-, Pflicht- und Wunschvorsorgen sowie Eignungsunter-suchungen, wie zum Beispiel Feuer-wehrtauglichkeitsuntersuchungen oder Eignungsuntersuchungen zu Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, um nur einen kleinen Teil unseres Re-pertoires zu nennen“, so Meier. „Ab dem Frühjahr 2020 haben wir außerdem See-diensttauglichkeitsuntersuchungen der See- BG im Angebot.“Die Betreuung der Betriebe wird indivi-duell gestaltet. Am Anfang steht immer eine allgemeine Einschätzung, danach wird verhandelt, wie regelmäßig nöti-ge Untersuchungen oder Betreuungs-termine sind. Wie umfangreich der Service dann ist, hänge vorrangig von der Mitarbeiterzahl ab, so Robin Meier, und natürlich davon, was diese erste Ge-fährdungsbeurteilung ergibt. Neben den offensichtlichen Faktoren, die eine Belastung hervorrufen kön-nen, nehmen die Experten von Medic Assistance auch die Psyche der Mit-arbeiter unter die Lupe. Robin Meier: „Über unseren psychologischen Dienst bieten wir Sprechstunden vor Ort oder eine Betreuung über die telearbeits-medizinische Sprechstunde an.“Im Vordergrund steht dabei die Prä-vention. „Wir agieren, damit es gar nicht erst zum Ernstfall kommt“, so Meier. Seminare und Webinare, die über den Arbeitgeber an die Mitarbeiter weiter-geleitet werden können, gehören eben-falls zum Angebot.

Christina Milbrandt

„Wir agieren, damit es gar nicht erst

zum Ernstfall kommt.“

Robin Meier, Marketingchef

Das arbeitsmedizinische Zentrum der Medic Assistance Business Health GmbH in Bergen auf Rügen

» Weitere Informationen: www.medicassistance.de

Foto

: Med

ic A

ssis

tan

ce

Page 7: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

Januar/Februar 2020 WIR | 7

UnternehmensgeschichtenUnternehmensgeschichtenRegelmäßig wollen wir besondere Unternehmensgeschichten in der WIR präsentieren. Haben Sie auch etwas zu erzählen, das Sie von anderen unter-scheidet? Melden Sie sich unter [email protected].

JubiläenJubiläen

Die IHK zu Rostock gratuliert zu folgenden Firmenjubiläen:

20 Jahre ■ as grafik design, 18437 Stralsund

25 Jahre ■ Wohnen Exklusiv, 18119 Rostock- Warne-münde

Bitte teilen auch Sie uns Ihr Firmenjubiläum mit! Kontakt:[email protected]

– Zahl des Monats –

1.000Arbeitsplätze im Raum Vorpommern-

Rügen stehen direkt in Bezug zum internationalen Geschäft. Das ergab eine Erhebung der HypoVereinsbank aufgrund von Daten der Statistischen

Ämter des Bundes und der Länder sowie den Strukturerhebungen im Dienstleistungsbereich der Statisti-

schen Landesämter.

Janßen löst Schäde ab

Wechsel beim Tourismusverband

Jobcenter hat neue Chefin

Stefan Grammann leitet das WSA

Das Jobcenter Landkreis Rostock hat eine neue Geschäfts-führerin: He-

lena Grimme. Sie ist bereits seit

1991 in diversen Fach- und Führungs-positionen bei der Bundesagentur für Arbeit tätig. Von 2005 bis 2011 leitete sie die ARGE in Wismar. Nach der Fusion mit Grevesmühlen zum Jobcenter Nordwestmecklenburg verantwortete sie dort den operati-ven Bereich. 2013 wechselte sie zum Jobcenter Ludwigslust- Parchim. In ihrer neuen Position will sie sich für die Umsetzung des Teilhabechancen-gesetzes einsetzen.

Das Wasser-straßen- und Schifffahrts-amt Stral-sund hat einen neuen

Chef: Stefan Grammann hat

Holger Brydda als Amtsleiter abgelöst. Grammann konnte schon auf Bundes-ebene Führungserfahrungen sammeln: Im Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie leitete er das Referat „Nautischer Informationsdienst“. Vorher war er unter anderem bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord tätig, wo er für Neubau- und Aus-bauvorhaben an Bundeswasserstraßen zuständig war.

Dr. Holger Janßen hat zu Jahresbeginn die Leitung des Amtes für Raumordnung

und Landes-planung, Region

Rostock übernommen. Damit löst er Gerd Schäde ab, der nach 29 Jahren in den Ruhestand geht. Holger Janßen hatte elf Jahre im Leibniz- Institut für Ostseeforschung Warnemünde gearbeitet, bevor er 2016 als Referent für Fragen der Raumordnung ins Schweriner Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung wechselte. Dort betreute der 46- Jäh-rige unter anderem die Arbeitsgruppe Regionalplanung.

Tobias Woitendorf ist zum neuen Geschäfts-führer des Tourismus-verbandes

Mecklenburg- Vorpommern

berufen worden. Das wurde beim 29. Tourismustag im November ver-kündet. Woitendorf ist bereits seit 2007 im Tourismusverband tätig, wo er als Marketing- und Kommunikations-leiter Erfahrungen sammelte. Ganz fremd ist ihm sein neuer Posten nicht: Der 44- Jährige war vorher lange Jahre stellvertretender Geschäftsführer. Woitendorf folgt auf Bernd Fischer, der in den Ruhestand gegangen ist.

Tourismuspreis für Robert DahlRobert Dahl, Chef von Karls Erleb-nis- Dorf, ist beim 29. Tourismustag im November mit dem Tourismus-preis Mecklenburg- Vorpommern ausgezeichnet worden. Dem Unter-nehmer sei es gelungen, Besucher immer wieder durch Neues zu be-geistern, hieß es zur Begründung. Robert Dahl ist 1992 mit zehn Hek-tar Feldern und 13 Verkaufshäus-chen gestartet. Mittlerweile gibt es vier weitere Erlebnis- Dörfer, zwei davon in MV (Usedom und Rügen). Allein hier zählt der Hof rund drei Millionen Besucher pro Jahr, die Erdbeerernte liegt bei rund 7.000 Tonnen. 2018 ist Dahl zudem in das Beherbergungsgeschäft ein-gestiegen. Auf zwei Etagen bietet die Upcycling- Herberge „Alles Paletti“ in Rövershagen 50 Zimmer.

Namen & Köpfe

Page 8: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

8 | WIR Januar/Februar 2020

REGIONAL VERANKERT

Große Resonanz für LNG- TankstelleSeit Ende 2019 gibt es in Rostock eine erste Flüssigerdgas- Tankstelle.

Neues Jahr, neuer Vorstand, neue IdeenDie Rostocker Wirtschaftsjunioren haben 2020 viel vor.

Cora Birkner, Kreis-sprecherin der Wirt-schaftsjunioren Rostock,

freut sich 2020 auf frische Ideen aus dem jungen Vorstandsteam. Im Fokus stehen in diesem Jahr die Vorbereitungen für das „ECC 2021“-Projekt. „Die Europakonferenz ist für den Ver-ein eine große Herausforderung und ich möchte das ECC- Team nach Kräften unterstützen“, so Martin Schönhoff, Vorstandsmitglied und Ressortleiter International. Unsere Region und der

Verein müssen auch über die Landes- und Bundesgrenzen hinaus sichtbarer werden. „Neben ECC 2021 dürfen wir die regionale Vereinstätigkeit nicht ver-nachlässigen“, meint Schatzmeisterin Daniela Hiller. Für sie steht vor allem die Mitgliedergewinnung in der Region im Fokus. Vorstandsmitglied Andreas Szabó möchte hierzu die Partnerstädte und den WJ Hanseraum stärker ins Boot holen und den regionalen Bekanntheits-grad durch Veranstaltungen in der Stadt erhöhen.

Auch dieses Jahr wird es wieder Unter-nehmensbesichtigungen, Gastvorträge, ein Sommerfest, die Hanse-Sail-Aus-fahrt und das Kindersportfest beneFIT geben. Die Wirtschaftsjunioren laden jeden ersten Dienstag im Monat alle interessierten Jungunternehmer und ambitionierten Nachwuchskräfte zum gemütlichen Netzwerkstammtisch ein. Die aktuellen Termine der Rostocker Wirtschaftsjunioren gibt es im Internet unter www.wj-rostock.de.

Daniela Hiller

Verflüssigtes Erdgas (liquefied natural gas, LNG) wird seit Jahrzehnten in der Industrie eingesetzt, die Nachfrage nach LNG steigt. Der Bund möchte Deutsch-land zum Standort für LNG- Infra-struktur machen. Der direkte Import von LNG über spezielle Terminals in Deutschland soll zu einer wei tergehen-den Diversifizierung der Gasversorgung beitragen und dadurch die Versorgungs-sicher heit weiter erhöhen. Der marktwirtschaftliche Ausbau der LNG- Infrastruktur ist jetzt auch in Rostock angekommen. Im Dezember 2019 weihte der Tankstellenbetreiber BarMalGas gemein sam mit dem LNG- Lieferanten und Investor NOVATEK die erste öffentliche LNG- Tankstelle in Mecklenburg- Vorpommern bei dem Ros-tocker Unternehmen Spedition Heinrich Gustke GmbH ein.Spediteur Stephan Gustke: „Wir nutzen die Tankstelle – demnächst sogar noch mehr: 30 neue Fahrzeuge, die wir dort betanken können, bekommen wir An-fang 2020.“ Die Resonanz in der Unter-nehmerschaft, so Gustke, sei sehr groß.

Einweihung der ersten öffentlichen LNG-Tankstelle in Mecklenburg-Vorpommern bei Gustke Logistik

Gerade viele weitere Spediteure profi-tierten davon, auf den LNG- Kraftstoff zuzugreifen. Das lohne sich in jedem

Fall, auch im Hinblick auf die Umwelt-bilanz.

Sabine Zinzgraf

Foto

: Yvo

nn

e Tr

imd

e, S

ped

itio

n H

ein

rich

Gu

stke

Gm

bH

Page 9: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

Januar/Februar 2020 WIR | 9

Kostenlos und neutral!Das geht! Und wir zeigen Ihnen wie.

STATT VERSCHWENDENENERGIE: NUTZEN

Eine Kampagne der: Gefördert durch: Im Auftrag von:

Im Schnitt lassen sich in jedem Unternehmen30% der Kosten für Wärme, Kälte und Strom sparen. Um dieses Potenzial zu heben, informieren unsere Ingenieure Sie in Vor-Ort-Gesprächen direkt über mögliche Maßnahmen sowie Fördermöglichkeiten in Ihrem Unternehmen und stellen Kontakte zu Energie- und Fördermittelberatern her – kostenlos und neutral.

Voraussetzung ist, dass Ihr Unternehmen in den Branchen Tourismus, Ernährung oder Gesundheit tätig und in Mecklenburg-Vorpommern ansässig ist. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin: 0385 3031640 oder info@mv-effi zient.de.

Nächster MVeffi zient-Stammtisch:„Abwärmenutzung, Verlust-minimierung und Anlageneffi zienz“06.02.2020, 11.00 - 14.00 UhrHotel Hamburg-Wittenburg, Zur Winterwelt 1, 19243 Wittenburg

Jetzt anmelden: www.mv-effi zient.de

Ostseestaal beliefert Bayerns GartenschauDas Stralsunder Unternehmen hat für die LaGa in Ingolstadt eine Brückenstegkonstruktion gefertigt.

Einen besonderen Auftrag an Land gezogen hat die Ostseestaal GmbH & Co. KG. Bereits im Dezember hat das Unternehmen die Stahlbaukomponenten einer besonderen Brückensteg-produktion nach Bayern geschickt. Der Fußgängerbrücken-steg ist für einen Verbindungsweg auf der Landesgartenschau in Ingolstadt vom 24. April bis zum 4. Oktober vorgesehen. Der Verbindungsweg überwindet im Nordwesten der ober-bayerischen Stadt ein mehrere Meter hohes Gefälle zwischen dem Einkaufszentrum „Westpark“ und dem Gelände der Landesgartenschau. Über den rund 39 Meter langen Brücken-steg gelangen Besucher des Einkaufszentrums direkt in den anlässlich der Gartenschau neu entstehenden Landschaftspark.Ostseestaal ist eine Spezialfirma für die Herstellung und Lieferung von passgenauen Bausätzen aus zugeschnittenem und dreidimensional geformtem Blech. Insbesondere das

Know- how beim exakten Zuschnitt, die 3D- Kaltverformung von Blechen und das Verschweißen komplexer Baugruppen prädestiniere die Firma für anspruchsvolle Projekte wie die Landesgartenschau, so Michael Schultze, Business Unit Manager des Unternehmens.Derzeit sind bei Ostseestaal 220 Mitarbeiter beschäftigt. Vom reinen Schiffbauzulieferer wandelte sich das Unter-nehmen zum Systemlieferanten. Zum Beispiel werden auch für die Windenergie sowie Luft- und Raumfahrt komplett aus-gerüstete Fertigungssysteme entwickelt und gebaut.

Qu

elle

: Bac

hsc

hu

ster

Arc

hit

ektu

r

Page 10: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9.10.

Rügen – größte Insel Deutschlands MV Werften – Eine Erfolgsgeschichte an der OstseeküsteOstseestal GmbH & Co. KG – Erste vollelektronische Solar-Binnenautofähre ScanHaus Marlow GmbH – Einer der größten deutschen Fertighaushersteller Masson GmbH – Weltweit mit Fiberglas-Deko-Produkten präsent Rügen Fisch AG – Marktführer für Fischkonserven in Deutschland Ostsee Schmuck GmbH – Größte Bernsteinschmuck-Verkaufsausstellung Europas Störtebecker Festspiele GmbH – Eine der größten Freilichtbühnen EuropasLeuchtturm auf Rügen – Einer der ältesten an der OstseeEiner der bedeutendsten Kranichrastplätze in Zentraleuropa

1

8

9

37

4

5

2

6

Flughafen/

Hafen

10

N

S

OW

Flugplat z

10 | WIR Januar/Februar 2020

TITELTHEMA

Beispiele aus dem HSK-Buch

Page 11: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9.10.

Rügen – größte Insel Deutschlands MV Werften – Eine Erfolgsgeschichte an der OstseeküsteOstseestal GmbH & Co. KG – Erste vollelektronische Solar-Binnenautofähre ScanHaus Marlow GmbH – Einer der größten deutschen Fertighaushersteller Masson GmbH – Weltweit mit Fiberglas-Deko-Produkten präsent Rügen Fisch AG – Marktführer für Fischkonserven in Deutschland Ostsee Schmuck GmbH – Größte Bernsteinschmuck-Verkaufsausstellung Europas Störtebecker Festspiele GmbH – Eine der größten Freilichtbühnen EuropasLeuchtturm auf Rügen – Einer der ältesten an der OstseeEiner der bedeutendsten Kranichrastplätze in Zentraleuropa

1

8

9

37

4

5

2

6

Flughafen/

Hafen

10

N

S

OW

Flugplat z

Januar/Februar 2020 WIR | 11

Flagge zeigen für eine Region mit viel PotenzialFlächenstark, aber strukturschwach? Die Region Vorpommern- Rügen hat mehr zu bieten als vielen bewusst ist. Das muss noch stärker auch gelebt werden.

Kürzlich bei einer Veranstaltung zum Regionalmarketing: Der Moderator fragt das Publikum,

was ihm beim Stichwort Kopenhagen einfällt. Die Menschen assoziieren „Fahrradstadt“, „Freiheit“, „Glücklich-sein“, „Work- Life- Balance“, „Offenheit“, „Wissenschaft“, „Internationaler Hub“. 155 Kilometer Luftlinie trennen Kopen-hagen von Stralsund. Wäre gefragt worden, woran die Menschen bei „Vor-pommern“ denken, wären die Antworten wohl ähnlich ausgefallen? Auch in Vorpommern hat sich in den vergangenen Jahren viel getan: Die Re-gion ist wunderschön, noch nicht ver-dichtet, wie viele andere Regionen es sind. Wohnraum ist vielerorts noch er-schwinglich, Kita- Betreuungsplätze sind in weit größerer Anzahl vorhanden als in anderen Regionen Deutschlands. Es gibt Hochschulen und überregionale Zug- An-bindungen und auch beim Breitband-ausbau kommt die Region gut voran. Gerade das gibt Anlass zur Hoffnung. Vorpommern- Rügen darf keine Offline-region sein, sondern sollte künftig ste-hen für eine Region der Zukunft, wo die Lebensqualität hoch und agiles Arbeiten möglich ist. Mit dem 5G- Mobilfunk-netz entsteht das Netz der Zukunft als Voraussetzung für die Digitalisierung, z. B. in der Industrie, Landwirtschaft und für das autonome Fahren.

Raum für EntfaltungRegionen entwickeln sich nachweislich besser, wenn sie viele kreative Köpfe haben. Kreative brauchen Raum für Ent-faltung. Den gibt es in Mecklenburg und in Vorpommern. Vorpommern kann es gelingen, mehr Industrieansiedlungen zu gewinnen, beispielsweise über einen Fokus auf Wasserstoff als Energie-

träger, denn: Industrie folgt Energie. Vorpommern hat auch gute Chancen, kreative Nomaden anzuziehen. Das wäre positiv, denn Arbeitskräften folgen heute auch die Investitionen.Professor Norbert Zdrowomyslaw von der Hochschule Stralsund hat kürzlich ein Buch herausgegeben, das den Titel trägt „Die 161 HSK Mecklenburg-Vor-pommerns mit Entdeckerrouten: At-traktiver Lebens-, Wirtschafts- und Urlaubsstandort“. HSK steht für „hat sonst keiner“. Einige der Alleinstellungs-merkmale aus diesem Buch finden Sie auf der nebenstehenden Karte. Es ist wichtig, dass die Menschen wissen und verinnerlichen, wie attraktiv die Region ist. Denn nur dann bleiben sie hier und

kommen her. Genau das macht Regionen lebendig: Zuzug, weil es hier lebenswert ist, weil es hier interessante Arbeits- und Ausbildungsplätze gibt, weil es hier großartig ist. Wenn die HSK- Karte in den kommenden zehn Jahren um dop-pelt soviele außergewöhnliche Attrak-tionen angewachsen und die Assoziation zu Vorpommern genauso positiv wie jene zu Kopenhagen ist, wäre das ein gutes Ergebnis.

Sabine Zinzgraf

Sabine Zinzgraf

Leiterin Kommunikation und MarketingTel.: 0381 [email protected]

Sieht schon einmal Kopenhagen recht ähnlich: Ein Blick auf Stralsund.

Foto

: pu

re-l

ife-

pic

ture

s/A

do

beS

tock

.co

m

Page 12: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

12 | WIR Januar/Februar 2020

TITELTHEMA

DIE VR-BRILLE

„Wir müssen noch stärker für unsere Region werben“Seit 2018 ist Dr. Stefan Kerth Vorpommern-Rügens Landrat. Kerth, der sein ganzes Berufsleben in MV verbracht hat, sieht die vielen Vorteile des Kreises nicht erst seit seiner Zeit als Oberbürgermeister von Barth. Im Interview spricht er über seine Initiativen zur Fachkräftesicherung, die Stärken der Region und wirtschaftliche Leuchttürme.

Sie haben nach Ihrem Amts-antritt das Format „Landrat trifft Wirtschaft“ ins Leben gerufen. Was war die Intention dahinter?

Dr. Stefan Kerth: Für mich war es von Anfang an wichtig, das Thema Fach-kräfte stärker in den Fokus zu rücken. Auch wenn der Landkreis juristisch hier nicht zuständig ist. Trotzdem haben wir mit dem Format einen ersten Aufschlag gemacht. Zunächst wollte ich mir ge-meinsam mit Vertretern aus der Wirt-schaft einen Überblick verschaffen: Wo

drückt euch denn der Schuh? Ich woll-te ein besseres Gefühl für die Heraus-forderungen bekommen. In weiteren Treffen haben wir Handlungsfelder de-finiert und Lösungsmöglichkeiten ent-wickelt.

Wie oft kam es bereits zu diesen Treffen? Gab es konkrete Ergeb-nisse?

Wir haben in den vier Treffen wichtige Punkte zum Arbeitsmarkt und zur Mi-gra tion herausgearbeitet. Nur ein Bei-

spiel: Jeder vierte Beschäftigte in unse-rem Landkreis ist 55 Jahre oder älter. Das waren 2018 rund 19.000 Arbeit-nehmer in Vorpommern-Rügen. Es ist schön, dass wir noch so lange arbeiten. Aber wir steuern damit auf ein riesiges Nachwuchsproblem zu. Mit unseren eigenen Leuten können wir diese Lücke nicht schließen. Deswegen brauchen wir Zuwanderung und wollen auch noch mehr Menschen aus Großstädten wie Berlin oder Hamburg für unsere lebenswerte Region gewinnen. Es ist ein wichtiges Ergebnis, dass wir nach außen noch stärker für unsere Region

Foto

: Lan

dkr

eis

Page 13: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

Januar/Februar 2020 WIR | 13

als Lebens- und Arbeitsort werben müs-sen. Da werden wir im Laufe des Jahres auch einiges auf den Weg bringen.

Im September wurde die Region Rügen-Stralsund in die Regionenförderung „HyLand“ aufgenommen. In diesem Rahmen sollen sämtliche Akteure vor Ort vernetzt sowie ein Projektkonzept erstellt werden. Inwiefern sind diese Maßnahmen bereits vorangeschritten?

Es hat sich ein Kernteam mit wichtigen Akteuren aus Verwaltung, Mobilität und Energieerzeugung formiert. Gemeinsam soll in Arbeitsgruppen bis Jahresende eine Nutzungsstrategie für Wasserstoff erarbeitet werden. Es muss erst mal ge-klärt werden, für wen die Nutzung in der Region lukrativ ist und wer sie produzie-ren könnte. Insgesamt ist das total span-nend, da auch die Bundesregierung die Technologie stärker in den Fokus rückt. Man kann Wasserstoff sehr gut als Ener-gie speichern und ohne klimaschädliche Emissionen verbrauchen.

Für welche Branchen sehen Sie im Landkreis außerdem besonderes Potenzial?

Ich sehe unter anderem großes Poten-zial im Bereich IT und der Kreativwirt-schaft. Wir sind Vorreiter beim Breit-bandausbau. Die Region ist damit für mobiles Arbeiten mit hohem Wohn- und Freizeitwert sehr gut aufgestellt. Letzt-lich sind es aber auch die vielen kleinen landwirtschaftlichen Erzeuger und Direktvermarkter, die einen ganz wich-tigen Beitrag leisten. Sie bieten hervor-ragende und absolut wettbewerbsfähige Produkte.

Welche Unternehmen bzw. wirtschaftlichen Projekte in der Region sind für Sie Leuchttürme?

In Vorpommern-Rügen kann man die Werft in Stralsund und den Hafen Mukran, als wichtige Industriestand-orte, durchaus als Leuchttürme der Wirtschaft bezeichnen. Wichtig sind

jedoch auch die vielen kleinen und mit-telständischen Unternehmen, die die Wirtschaft am Laufen halten und stän-dig neue Impulse setzen. Ein äußerst wichtiger Wirtschaftsfaktor ist auch der Tourismus. Fast ein Drittel der Über-nachtungen und Ankünfte in MV finden allein in Vorpommern-Rügen statt. Das hat große Strahlkraft.

Im November wurde der erste Direktzug aus Zentralchina im Hafen Mukran begrüßt. Kann die Wirtschaft im Landkreis langfristig vom Betrieb dieser Strecke profitieren?

Ja, die Wirtschaft kann auf jeden Fall stark davon profitieren. Der Hafen Mukran bietet auf seinen über 400 ha großen Flächen alles, was ein Multi-funktionshafen braucht. Damit ist er auch in der Lage, Flächen für Gewerbe- und Industrieansiedlungen anzubieten. Die Anbindung an die Seidenstraße stellt deshalb eine riesige Chance für den Hafen, die Stadt Sassnitz, den Landkreis und das Land MV dar.Dabei sollten wir alle die Hoffnung haben, dass es nicht nur bei einem Test bleibt und bei einer kontinuierlichen Aufnahme des Verkehrs auch gelingt, volle Züge in die Gegenrichtung zu sen-den.

Wo müssen Politik und Wirt-schaft Ihrer Meinung nach noch enger zusammenarbeiten, um das Beste aus der Wirtschaftsregion Vorpommern-Rügen herauszu-holen?

Der größte limitierende Faktor der Wirt-schaftsentwicklung wird die Verfügbar-keit von Arbeitskräften sein. Wir kön-nen in der Region auch in Zukunft nur erfolgreich sein, wenn Politik und Wirt-schaft gemeinsam an der Verbesserung der Fachkräftesituation arbeiten. Jeder muss bereit sein, einen Beitrag zu leis-ten. Darüber hinaus könnten wir alle ruhig etwas selbstbewusster nach innen und außen auftreten: Wir leben schließ-lich dort, wo andere Urlaub machen.

Dr. Stefan Kerth wurde am 16. April 1973 in Parchim geboren. Zunächst begann er 1989 eine Ausbildung zum Augenoptiker. Nach dem Erlangen des Abiturs folgten ein Studium der Rechts-wissenschaften an der Universität Rostock und die Promotion zum Doktor der Rechte. Er arbeitete im Landtag MV als Referent und war zeitgleich Lehrbeauftragter an der Hochschule Wismar. Von 2007 bis 2018 war er Bürgermeister der Stadt Barth.Seit 1. Oktober 2018 ist Dr. Stefan Kerth (SPD) Landrat des Landkreis Vorpommern-Rügen.

Interview: Christina Milbrandt

Page 14: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

14 | WIR Januar/Februar 2020

TITELTHEMATITELTHEMA

DIE VR-BRILLEDIE VR-BRILLE

Vom Festland über die Inseln Knapp 1.000 Einwohner leben auf der Insel Hiddensee, die mit einer Fläche von knapp 19 Quadratkilometern zwischen Ostsee und Vitter sowie Schaproder Bodden liegt. Mit vier Ortsteilen ist sie verhältnismäßig klein und kommt mit einer weiteren Besonderheit daher: Hiddensee ist weitestgehend autofrei. Wie Logistik vor Ort dennoch gelingt, hat Redakteur Sidney Berlin in Erfahrung gebracht.

F rank Soßnowski hat alle Hände voll zu tun. Seine zwölf Lkw sind beladen und machen sich auf den

Weg, die Inseln Rügen und Hiddensee zu versorgen. Seit mehr als 15 Jahren trägt der Diplom- Ingenieur die Ver-antwortung bei der Insellogistik Rügen/Hiddensee GmbH. Er ist Herr über vier Lagerhallen mit knapp 6.000 Quadrat-metern gedeckter Lagerfläche sowie gut 9.000 Quadratmetern Freilagerfläche.

Und hier findet sich alles, was die Men-schen auf Hiddensee brauchen. „Lebens-mittel, Baustoffe, Hotelwäsche. Aber eben auch Betten, Fernseher und andere Dinge, welche die Hiddenseer online ein-kaufen. Knapp 85 Prozent der Güter für die Nachbarinsel kommen zunächst bei uns an“, erläutert der Geschäftsführer. In Bergen auf Rügen, wo die Insellogistik ihren Firmensitz hat, wird die Ware ge-sammelt und für die spätere Zustellung

Bis zu sieben Meter hoch sind die Regale in der neu gebauten Lagerhalle der Insellogistik. Da darf auch der Geschäftsführer Frank Soßnowski mit anpacken.

Elektrofahrzeuge übernehmen die Versorgung auf der Insel Hiddensee.

8

Page 15: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

Januar/Februar 2020 WIR | 15

nach Orten und Kunden vorsortiert. Doch das gestaltet sich mitunter schwie-rig, denn neben Lebensmitteln, die auf die Insel gebracht werden, kommen die Internetartikel häufig ohne An-kündigung und ohne Angabe der Emp-fänger an. „Doch Dank der langjährigen Erfahrung unserer Mitarbeiter können wir dieses Problem fast immer lösen. Gegen 23 Uhr beginnen unsere Mit-arbeiter mit der Beladung des Lkw und der Fahrzeug- Anhänger. Diese machen sich dann noch in der Nacht auf den Weg nach Schaprode“, gibt Soßnowski Einblicke ins Tagesgeschäft.

Optimierte WarenlieferungDie weitere Lieferung nach Hiddensee ist aus zweierlei Gründen besonders. Zum einen erfolgt die Warenlieferung gebündelt. Lebensmittel für die Super-märkte und Hotels von ganz unter-schiedlichen Lieferanten machen sich in den Lkw der Insellogistik ebenso auf den Weg, wie Dinge für den Privatgebrauch. „Natürlich kostet es am Ende des Tages den Verbraucher etwas mehr. Aber wir schaffen hier eine starke Optimierung des Warenverkehrs, verringern dadurch den Fahrzeugverkehr auf der Insel und leisten somit einen Beitrag zum Umwelt-schutz“, ist Soßnowski überzeugt. Zum anderen ist der Lieferweg beson-ders, weil er ab Schaprode per Fähr-verkehr weitergeführt wird – auf den Fähren der Reederei Hiddensee, einer 100-prozentigen Tochterfirma der Wei-ßen Flotte, die ganzjährig den Fähr-betrieb aufrechterhält und den Versor-gungsauftrag für die Insel Hiddensee hat. Das Unternehmen aus der Hanse-stadt Stralsund befördert jährlich etwa 500.000 Personen auf seinen Schiffen und unterschiedlichen Routen. „Die Ver-bindung zwischen Schaprode und Vitte ist dabei eine der beliebtesten“, weiß Detlev Düwel, der sich seit fünfeinhalb Jahren als Vertriebsleiter im Stralsunder Büro um alle zehn Fahrgastschiffe sowie die fünf Autofähren kümmert.

Niemand bleibt zurück„Vor allem Tagesgäste nutzen die Fahrten auf die Insel Hiddensee, die wir im Som-mer bis zu 15-mal täglich ab Schaprode anfahren und im Winter immerhin auch zehnmal am Tag mit zwei Schiffen mit dem Festland und der Insel Rügen ver-

binden.“ Aber auch Pendler sowie Bau-arbeiter nutzen den Weg mit der Fähre, um auf Hiddensee ihren Pflichten nach-gehen zu können. „Dabei ist die Planung nicht immer einfach“, wie Düwel zugibt, „wenn wir kurzfristige Buchungen und Tagestickets haben. Dann wird es voll auf den Schiffen. Denn zusätzlich ga-rantieren wir auf der Motorfähre Vitte die Mitnahme von Fahrrädern. Aber bei allen Herausforderungen musste bisher noch nie jemand auf der Insel bleiben“, ergänzt der Vertriebsleiter schmunzelnd.

Elektrisch zum KundenDen Güterverkehr bekommt der Fahr-gast aber selten direkt mit. Lediglich die Fähre „Vitte“ kann Fahrzeuge nach Hiddensee befördern. „Und dies auch nur nach vorheriger Anmeldung“, erläutert Gudrun Wulff. Sie kümmert sich bei der Reederei Hiddensee als Betriebsleiterin unter anderem um die Versorgung der Insel. Im Schaproder Büro werden die Plätze den Lieferwagen zugewiesen, nachdem diese hinsichtlich Größe und Gewicht geprüft werden. Hier erfolgt die sogenannte Trajektierung. „Wir laden und löschen die Schiffe in Schap-rode und Vitte. Mit einer Ladefläche von knapp 80 Metern Länge und einer Kapazität von etwa 70 Tonnen kommt

da in Spitzenzeiten einiges zusammen“, weiß Wulff zu berichten. In Vitte geht es für Lebensmittel, Hotel-wäsche und Betten dann zunächst vom Lkw in ein weiteres Verteillager. „Natür-lich betritt der Lkw kurz die Insel, aber unser Lager ist knappe 50 Meter vom Fähranleger entfernt. Wir können hier also nicht wirklich von Autoverkehr sprechen“, erläutert Nils Gottschalk. Als Geschäftsführer der Hiddenseer Logistik GmbH ist er das letzte Glied in der Lieferkette. „Wenn die Waren kommissioniert sind, beginnt die Aus-lieferung an die Hotels, Supermärkte, Restaurants und nicht zuletzt an die Einwohner. Hierzu nutzen wir unsere fünf Elektroschlepper und drei Elektro-transporter. Diese verteilen ganzjährig, außer an Sonn- und Feiertagen, auf der gesamten Insel Güter und die Post.“ So kommen frische Handtücher in die Hotels, knackige Lebensmittel in den Supermarkt und die bestellte Ware aus dem Internet zum Endverbraucher. „Um-gekehrt nehmen wir natürlich Artikel wieder mit zurück. Leergut, entsorgte Pappe und Folien aus den Supermärkten finden den Weg zurück“, sagt Nils Gott-schalk. Das führt dazu, dass nicht nur Frank Soßnowski auf diesem Weg alle Hände voll zu tun hat.

Detlev Düwel ist der Herr über die Schiffe der Weißen Flotte. Der Vertriebsleiter kennt fast alle Abfahrtszeiten auswendig.

Foto

: Sid

ney

Ber

lin

Foto

: Sid

ney

Ber

lin

Page 16: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

16 | WIR Januar/Februar 2020

TITELTHEMA

DIE VR-BRILLE

Das Welcome Center: Hilfe für Unternehmen und Fachkräfte

Dr. Christian Bülow und Stefanie Skock beraten im Welcome Center alle, die ihren Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in den Landkreis Vorpommern-Rügen verlegen möchten.

Leben und arbeiten in Vorpommern-Rügen – Der Landkreis als Magnet für Fachkräfte

Im Juli 2018 ist in Stralsund das Wel-come Center des Landkreises Vor-pommern-Rügen gegründet worden. Das Ziel war es, eine zentrale Anlaufstelle für Fachkräfte, Rückkehrer und Zuzügler aus dem In- und Ausland zu schaffen. Außerdem bekommen Unternehmen vielfältige Unterstützung bei der Gewin-nung neuer Mitarbeiter. Schon in den ersten eineinhalb Jahren konnten die Mitarbeiter des Welcome Centers rund 330 Personen beraten. „Der höchste Be-ratungsbedarf bestand in den Bereichen der Job- und Wohnungssuche“, berichtet Leiter Dr. Christian Bülow. Auch bei Dual-Career-Konstellationen, also in Fällen, in denen ein Paar für beide eine passende Stelle sucht, habe das Welcome Center schon erfolgreich vermitteln können. Bülow: „Damit wurde schon für einige Neubürger der entscheidende Ausschlag für den Um-zug nach Vorpommern-Rügen mit der

ganzen Familie gegeben.“ Die Erfolgs-bilanz der Umzüge in den Landkreis veranschlagt der Einrichtungsleiter bei 50 Prozent. Die meisten Klienten kämen aus Berlin, Nordrhein-Westfalen und Sachsen.

Seit November hat Bülow mit Stefanie Skock eine neue Mitarbeiterin, die ihm in der täglichen Arbeit zur Seite steht. Künftig widmen sie sich verstärkt dem überregionalen Fachkräftemarketing und der Netzwerkarbeit. Christina Milbrandt

Stärken ■ Anzahl der KITA-Betreuungsplätze pro Kind am

höchsten in VR im Vergleich zu den Metropolen (insbesondere Grimmen, Barth, Bergen)

■ Überregionale Zugverbindungen von und nach Stralsund (und Bergen) gut

■ Erschwinglicher Wohnraum ■ Mehr Grünflächen als in den Großstädten, d. h.

geringere Stickstoffdioxid- und Feinstaubbelastungen (insbesondere Grimmen, Barth und Bergen)

Schwächen ■ Demografisches Problem in den Landstädten

(insbesondere in Grimmen und Barth): ver-gleichsweise wenige Kinder, weniger arbeitende Bevölkerung und hoher Anteil von alten Leuten

■ Große Entfernung zu internationalen Flughäfen ■ Niedriges medianes Bruttoarbeitsentgelt

Chancen ■ Gesellschaftliche Veränderungen zu stärkerer Work-Life-

Balance könnte Nachfrage nach Leben und Arbeit in den Peripherien steigern

■ Noch stärkere, gezielte Anwerbung von Zuwanderern aus Metro polen (Betreuung durch das Welcome Center)

■ In Kombination mit dem überdurchschnittlich stark vorangetriebenen Breitbandausbau in Vorpommern-Rügen: Weitere Etablierung von ortsunabhängigen hochpreisigen Dienstleistungen (insbesondere IT-Sektor)

Risiken ■ Falls aktuelle Nachwuchsproblematik nicht weiter-

hin mit Aktivitäten der Fachkräftesicherung und -anwerbung aufgefangen werden, drohen Verluste der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

■ Großer Konkurrenzkampf mit anderen wirtschafts-starken Regionen (beispielsweise um Fachkräfte)

■ Zunehmende Disparitäten zwischen Stadt und Land in Deutschland

Foto

: Wel

com

e C

ente

r

Page 17: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

Januar/Februar 2020 WIR | 17

Ansprechpartner

Prof. Dr. rer. nat. Lieven Kennes [email protected]

Dr. rer. nat. Christian Bü[email protected]

Leben und arbeiten in Vorpommern-Rügen – Der Landkreis als Magnet für Fachkräfte

Studie zur Lebensqualität im Landkreis Die Schaffung gleichwertiger Lebens-verhältnisse und das Gefälle zwischen Stadt und Land stellen eine der größten Herausforderungen für Deutschland dar. Auch für Vorpommern-Rügen ist das Thema stets aktuell. Wie unter-scheiden sich die Lebensbedingungen hier von denen in anderen Regionen der Bundesrepublik? Dieser Frage sind der Landkreis, die Hansestadt und die Hochschule Stral-sund in einer gemeinsamen Studie zu den sozioökonomischen Lebensbedingungen

im Landkreis nachgegangen. Dabei wur-den ausgewählte Städte im Landkreis – Stralsund, Barth, Grimmen und Bergen auf Rügen – unter anderem mit den gro-ßen Metropolen verglichen. Die Studie macht deutlich, dass der Landkreis viele Stärken hat – über-durchschnittlich gute überregionale Zuganbindungen, erschwinglichen Wohnraum, viele Kitaplätze pro Kind, geringe Feinstaubbelastung. Diese ma-chen ihn attraktiv für alle, die ihren Le-bens- und Arbeitsmittelpunkt hierher

verlegen wollen. Dennoch gibt es eini-ge Schwächen wie den demografischen Wandel und das niedrige Lohnniveau (siehe grafische Darstellung). Die Studie wird voraussichtlich im ers-ten Quartal 2020 publiziert und dann kostenlos im Netz zur Verfügung ge-stellt.

Autoren der Studie: Prof. Dr. Lieven Kennes, Magdalena Kenter

(Hochschule Stralsund), Dr. Christian Bülow (Landkreis Vorpommern-Rügen), Mathias Weber (Hansestadt Stralsund)

FlächennutzungStädte Vorpommern-Rügen und drei deutsche Metropolen

Stra

lsun

d

Bart

h

Berg

en

Grim

men

Ham

burg

Berli

n

Mün

chen

Fläc

henn

utzu

ng

GewässerSiedlungVegetationVerkehr

100 %

80 %

60 %

40 %

20 %

0

Durchschnittliche Neuvertragskaltmieten (2018)Städte Vorpommern-Rügen und drei deutsche Metropolen

Stra

lsun

d

Bart

h

Berg

en

Grim

men

Ham

burg

Berli

n

Mün

chen

18 €/m²

16 €/m²

14 €/m²

12 €/m²

10 €/m²

8 €/m²

6 €/m²

4 €/m²

2 €/m²

0

5,77 5,58 5,77 5,74

9,0410,4

16,24

Page 18: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

18 | WIR Januar/Februar 2020

Ein Vorpommer nimmt AbschiedKarsten Liefländer ist im Landkreis Vorpommern-Rügen kein Unbekannter. Begleitet man ihn zum Interviewspaziergang durch die Hansestadt Stralsund, muss man häufiger stehen bleiben, als man denkt. Neben netten Worten geht es hier und da auch immer um die Belange der regionalen Wirtschaft. Dieser hat sich Karsten Liefländer seit 30 Jahren verschrieben.

Knapp 14.000 Mitgliedsunter-nehmen der IHK zu Rostock fallen in die Zuständigkeit der Geschäftsstelle Stralsund. Wie viele haben Sie vor Ort besucht?

Karsten Liefländer: Jedes Unternehmen einmal vor Ort besucht zu haben, ist selbst mit drei Jahrzehnten in der Ge-schäftsstelle Stralsund utopisch. Aber ich denke, gut ein Viertel der Mitglieds-unternehmen habe ich am Firmensitz kennengelernt. Viele von unseren Mit-gliedsunternehmen habe ich in den Jahren intensiv begleitet und ihre In-teressen immer gegenüber Politik und Verwaltung vertreten.

Das klingt nach vielen Stunden im Auto. Können Sie das beziffern?

Nein, beziffern kann ich es sicherlich nicht. Aber eines war mir in all den Jahren immer wichtig: Dass die IHK als Dienstleister in den Unternehmen vor Ort ist. Nur so kennen wir die Sorgen und Nöte unserer Mitglieder ebenso wie deren Wünsche. Und genau das ist im großen Flächenbezirk der IHK zu Ros-tock wichtig.

Was zeichnet Ihre Arbeit im Landkreis Vorpommern-Rügen aus Ihrer Sicht besonders aus?

Es ist immer schwierig, von Aus-zeichnungen der eigenen Arbeit zu sprechen. Wenn es mir gelungen ist, die Region zusammenzuhalten, einen kurzen Draht in die Rathäuser der Re-gion zu haben und zudem Lösungen ge-meinsam zu finden, dann sehe ich das

als Erfolg. Weiterhin denke ich, dass unser Regionalausschuss für die Region Vorpommern-Rügen in den vergangenen Jahren viel bewegt hat.

Und wie geht es für den Mensch Karsten Liefländer nun weiter? Endlich mehr Zeit für Haus und Hof und weniger auf Achse?

Sicher wird künftig viel Zeit in Haus und Hof investiert. Auch die Familie, vor allem die sieben Enkelkinder, können sich darauf freuen, dass ich nun mehr

Zeit für sie habe. Auf Achse bleiben wir aber weiterhin. Schließlich wollen noch einige Regionen mit unserem Wohn-mobil erkundet werden.

Am 31. Januar 2020 endete die Zeit als Leiter der Geschäftsstelle Stralsund von Karsten Liefländer. Für die Zukunft ist ge-sorgt, wenn ab dem 1. Februar 2020 Jens Rademacher erster Ansprechpartner für die Unternehmen der Region ist. Wir danken Karsten Liefländer für sein umtriebiges En-gagement in den vergangenen Jahren und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.

IHK AKTUELL

Foto

: Mat

hia

s R

öven

sth

alKarsten Liefländer leitete viele Jahre die IHK-Geschäftsstelle in Stralsund.

Page 19: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

Januar/Februar 2020 WIR | 19

IHK- Vollversammlung fordert: Das Azubi- Ticket muss kommenDie Vollversammlung der IHK zu Ros-tock hat in ihrer Sitzung im Dezember beschlossen, die politische Forderung nach einem Azubi- Ticket in MV unein-geschränkt zu unterstützen. Zur Ver-besserung der Attraktivität der Berufs-ausbildung und zur Abfederung der stark gestiegenen Kosten für die Fahr-ten zu Berufsschulen wird ein landes-weites 365- Euro- Ticket zur Nutzung des ÖPNV favorisiert. Die Vollversammlung verwies auf die Eigenverantwortung der Wirtschaft. Mit der Präferenz für ein 365- Euro- Ticket bestünde die Möglich-

keit, dass sich die Ausbildungsbetriebe an der Finanzierung beteiligen, wenn sie diese für ihre Azubis übernehmen.Aufgrund der demografischen Ent-wicklung ist die Zahl der Berufsschul-standorte in MV in den vergangenen zehn Jahren stark reduziert worden. Das Land spart damit erhebliche Mittel ein. Für die Unternehmen und die Azubis sind jedoch steigende Mobilitätskosten die Folge. Die Erfahrungen haben zu-dem gezeigt, dass mit den großen Ent-fernungen zur Berufsschule bei vielen Jugendlichen durchaus Erwägungen ver-

bunden sind, überhaupt eine berufliche Ausbildung zu wählen. Dadurch wird die Fachkräftesicherung für viele Unter-nehmen zunehmend in Frage gestellt und die berufliche Bildung gegenüber anderen Qualifizierungswegen weiter geschwächt. Die aktuelle Fahrtkostenrichtlinie des Landes, die Härtefälle vermeiden soll, deckt den entstandenen Bedarf nicht und schließt durch die Begrenzung auf eine Ausbildungsvergütung von maxi-mal 600 Euro den größten Teil der Aus-zubildenden aus. Berit Heintz

Niklas Nienaß zu Gast bei der IHK zu RostockDer Europa- Abgeordnete sprach mit Unternehmensvertretern über ihre Sorgen.

Am 2. Dezember 2019 hatte die IHK Niklas Nienaß zu einem ersten Kennenlernge-spräch eingeladen, an dem neben der Ge-schäftsleitung auch der Präsident und ausgewählte Unternehmensvertreter teil-nahmen. Niklas Nienaß vertritt seit dem 2. Juli 2019 die Interessen des Landes Mecklenburg- Vorpommern und damit auch des Kammerbezirks im neunten Europa-parlament. Er wirkt dort unter anderem in den Ausschüssen für regionale Ent-wicklung und für Kultur und Bildung mit. Gegenstand des Gesprächs in der IHK waren

neben der Wasserrahmenrichtlinie und der DSGVO die Erweiterung der Verbandsklage (Aarhus Konvention) sowie der Kammer-bezirk als Wasserstoff- Region. Nienaß zeig-te außerdem reges Interesse an den Sorgen der Unternehmen. Er versprach, die ihm aufgezeigten Aspekte in die jeweiligen Be-ratungen einfließen zu lassen. Das Gespräch wurde von allen Beteiligten im Nachhinein als sehr gelungen bezeichnet. Die IHK und MdEP Nienaß freuen sich auf eine gute Zusammenarbeit.

Dr. Maria Schneider- Reißig

Foto

: Eu

rop

ean

Un

ion

Niklas Nienaß

Verstärkung in RostockSebastian Krollmann ist neu in Rostock. Nicht nur bei der IHK zu Rostock, wo er als Referent für Raumordnung und Regionalent-wicklung seit Ende 2019 tätig ist. Der studierte Diplom-Geograf ist aus Halle (Saale) an die Ostsee gezogen und kümmert sich in der IHK vorrangig um Stellungnahmen zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. Dabei bezieht er die Sicht der Wirtschaft mit ein, auch, wenn er im Begleitausschuss für die EU-Strukturfonds die Interessen der regionalen Wirtschaftsunternehmen vertritt. Zudem kümmert Sebastian Krollmann sich um den Strategierat Wirtschaft-Wissenschaft MV. Er ist erreichbar unter den Kontakt-daten [email protected] sowie unter 0381 338-140. Fo

to: S

idn

ey B

erlin

Page 20: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

20 | WIR Januar/Februar 2020

IHK AKTUELL

Drei bewegte JahreDer IHK- Regionalausschuss Vorpommern- Rügen hat in kurzer Zeit viel erreicht.

Vor drei Jahren hat der Regionalaus-schuss der IHK zu Rostock für Vor-pommern- Rügen seine Arbeit auf-genommen. Seither widmet er sich regionalen Wirtschaftsthemen und ist unter der Ägide von Mathias Rohloff (Vorsitzender) und Bernd Möller (stell-vertretender Vorsitzender) zu einem Sprachrohr der regionalen Wirtschaft des Landkreises Vorpommern- Rügen geworden.

Hohe BeteiligungDurchschnittlich 15 Veranstaltungen organisiert der Regionalausschuss jähr-lich. „Dabei fällt auf, dass wir stets eine sehr hohe Beteiligung der Ausschuss-mitglieder haben“, freut sich Mathias Rohloff. Das mache die Verbunden-heit und das Interesse mit der Region, aber auch zur IHK, deutlich. Der engen Zusammenarbeit zwischen dem Aus-schussvorsitzenden Rohloff und dem bisherigen Geschäftsstellenleiter in Stralsund, Karsten Liefländer, ist es zu verdanken, dass Themen, die auf der Tagesordnung stehen, konstruk-tiv abgearbeitet werden. Einen hohen Stellenwert im Ausschuss haben auch die Fachkräftesicherung und die Unter-nehmensnachfolge. Daraus entstand die gemeinsame Förderinitiative „Bundes-wehr– Wirtschaft“ für den gesamten Be-zirk der IHK zu Rostock. Eine eigens hierfür geschaffene Plan-stelle war von 2015 bis 2018 mit Oberst-leutnant d. R. Peter Spieß und ab 2019 mit Fregattenkapitän d. R. Peter Mann besetzt. Der jeweilige Koordinator setzt sich für einen engeren Austausch zwi-schen der Wirtschaft und der Bundes-wehr in den Bereichen Stralsund, Laage, Bad Sülze und Rostock ein, stellt Verbin-dungen zu Soldaten und Unternehmen mit einer analog angepassten Perso-nalplanung her, festigt diese und orga-nisiert Kennenlern- Treffen zwischen ausscheidenden Zeitsoldaten und Unter-nehmen in den Betrieben vor Ort und in Dienststellen der Bundeswehr. Die enge Zusammenarbeit zwischen dem Regionalausschuss Vorpommern- Rügen und den Bundeswehr- Dienststellen, wie

z. B. das Jagd-Geschwader 73, Steinhoff in Rostock/Laage oder der Marinetech-nikschule in Parow, sind über viele Jahre zur gelebten Tradition geworden. Ständige Gäste des Regionalausschusses sind die Bürgermeister und zuständigen Verwaltungsspitzen und auch der Par-lamentarische Staatssekretär für Vor-pommern, Patrick Dahlemann, der seit der ersten Stunde in diesem Ausschuss persönlich bzw. vertreten durch seinen Stellvertreter mitwirkt. Zweimal jähr-lich informiert auch der Landrat des Kreises Vorpommern- Rügen die Teil-nehmer über Schwerpunktaufgaben des Landkreises und steht für Fragen und Antworten zur Verfügung. Auch Abgeordnete aus der Landespolitik und dem Kreistag sowie der Bürgerschaft nehmen regelmäßig an Veranstaltungen des Regionalausschusses teil. Der Aus-schuss pflegt den Austausch, ob bei Neu-jahrsempfängen, Firmenjubiläen oder bei Vereidigungen und Freisprechungen an der Marinetechnikschule Parow.

Hohe SachkompetenzDer Ausschuss erhält regelmäßig Ein-ladungen zu wichtigen Themen und Veranstaltungen in den Kommunen, bei Hochschule und Wirtschaftsverbänden. Das belegt: Der Regionalausschuss ist ein anerkannter Partner der Wirt-schaft geworden. Punkten kann er auch damit, dass seine Ausschussmitglieder aus fast allen Bereichen der Wirtschaft kommen. Das verleiht dem Gremium

eine hohe Sach- und Fachkompetenz. Ein gewünschter positiver Effekt der intensiven Ausschussarbeit: Besonders die regionale IHK- Arbeit zwischen Haupt- und Ehrenamt in der IHK zu Rostock hat sich weiter gefestigt und ist aus dem IHK- Bezirk nicht mehr wegzu-denken. Dabei profitiert die Ausschuss-tätigkeit auch von der aktiven Mitarbeit von drei Präsidiumsmitgliedern der IHK zu Rostock.

Mit viel Elan in 2020Der Arbeitsplan 2020 sieht unter an-derem vor, die Region Zingst- Prerow- Barth noch stärker als bisher in die Ausschussarbeit einzubeziehen. Viele Unternehmer wenden sich mit Fragen und Vorschlägen an die Ausschuss-mitglieder und die Geschäftsstelle in Stralsund und bitten um Einbeziehung der Ausschussmitglieder in die Lösung ihrer Problematik. Mit 25 ständigen Ausschussmitgliedern und etwa sechs ständigen Gästen zählt der Regionalaus-schuss zu einem der größten Ausschüsse in der IHK.„Die Ausschussarbeit ist ausgesprochen konstruktiv“, berichtet Mathias Roh-loff und freut sich: „Bereits wenige Tage nach seiner Wahl im September 2019 besuchte IHK- Präsident Klaus- Jürgen Strupp den Ausschuss in Stralsund und stellte damit die Weichen für eine neue konstruktive Zusammenarbeit im IHK- Bezirk.

Mathias Rohloff

Der Regionalausschuss für Vorpommern- Rügen im Frühjahr 2018. Die Mitglieder des Ausschusses machen sich stark für einen attraktiven Standort Vorpommern-Rügen.

Foto

: Jö

rg H

aman

n

Page 21: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

Januar/Februar 2020 WIR | 21

Tourismusbranche zieht stärker an einem Strang

Kristin Just (IHK zu Schwerin), Ruth Ramberger (Vienna House Stadt Hamburg Wismar), Fred Schneider (IHK zu Rostock), Alexander Winter (arcona Management GmbH), Stefanie Schar-renbach (IHK zu Schwerin), Peter Gebser (Campingplatz „Pommernland“ GmbH), Angelika Seidel (IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern) (von links)

Foto

: Ch

rist

ina

Milb

ran

dt

Nach zehn Rekordjahren in Folge laufen die Geschäfte der Tourismuswirtschaft nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau – so die Ergebnisse der aktuel-len DIHK- Saisonumfrage Tourismus Herbst/Winter 2019/20. Zwar sind die Geschäftserwartungen in allen Bran-chen des Tourismus im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken, die Mehrheit der Unternehmen geht aber von mindes-tens gleichbleibenden Geschäften aus. So steigt die Wirtschaftsleistung des Tourismus weiter an, die Entwicklung verliert jedoch an Dynamik. Einfluss auf diese Entwicklung haben unter anderem die deutlich eingetrübte Stimmung in der Gesamtwirtschaft, die Insolvenz des größten Pauschalreiseanbieters Thomas Cook, die Diskussion um Klimawandel

und Nachhaltigkeit sowie der Fach-kräftemangel.Um den neuen Herausforderungen gewachsen zu sein, ist es umso wich-tiger, dass die Tourismusbranche an einem Strang zieht. Dies war Konsens eines Meinungsaustausches touristi-scher Unternehmen in der IHK zu Ros-tock. Die Tourismusausschüsse und

Arbeitskreise der drei IHKs in MV dis-kutierten Ende 2019 über Modelle einer Tourismusfinanzierung und Ideen, dem Fachkräftemangel in der Branche zu begegnen. 2020 wird der Dialog fort-gesetzt.

» Weitere Informationen:

www.rostock.ihk24.de · Dok.-Nr: 3010012

Page 22: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

22 | WIR Januar/Februar 2020

IHK AKTUELL

Auslobung zum Medienpreis „RUFER” der IHKs in Mecklenburg-Vorpommern 2020

Bewerben Sie sich um den Medienpreis „RUFER” zur Förderung eines anspruchsvollen Wirtschaftsjournalismus.Die ausführliche Auslobung und die Unterlagen zur Einreichung von Beiträgen der Kategorien Presse, Hörfunk, Fernsehen und Online fi nden Sie auf den Internetseiten der drei IHKs des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Die Einreichungsfrist endet am 31. März 2020

Ausbildungsmarkt: Ausschuss zieht positive BilanzZum Jahresende zog der Berufs-bildungsausschuss (BBA) der IHK zu Rostock eine positive Bilanz der Entwicklungen auf dem Ausbildungs-markt: Erfreulich ist, dass sich die seit 2012 leicht ansteigende Zahl von Schul-abgängern auch 2019 fortgesetzt hat. Bereinigt um statistische Sondereffekte spiegelt das auch die Ausbildungs-statistik der IHK zu Rostock wider. Die Zahl der Ausbildungsverträge in den Be-trieben der Region liegt in etwa auf dem Niveau des Vorjahres, rückläufig sind die Zahlen lediglich in den gastronomischen Berufen.Vertragslösungen und ihre Gründe ste-hen stets im Fokus der Diskussionen im Berufsbildungsausschuss. Ein Inst-rument, um eine Lösung zu vermeiden, ist die weitere Intensivierung der Berufs-

orientierung. Welche Vorstellungen bringen junge Menschen mit, wenn sie sich für eine duale Ausbildung ent-scheiden? Hier unterstützt die IHK zu Rostock unter anderem mit den digi-talen schwarzen Brettern, die Berufs-informationen für Schüler in den all-gemeinbildenden Schulen bereitstellen. Auch die Ausbildungsbotschafter der IHK vermitteln Jugendlichen authenti-sche Erfahrungen ihrer Ausbildung und werben so auch für ihre Ausbildungs-betriebe. Zum 1. Juni startet die siebte Be-rufungsperiode des Ausschusses zur Beilegung von Streitigkeiten aus be-stehenden Berufsausbildungsverhält-nissen, des Schlichtungsausschusses. In Vorbereitung darauf hat der Berufs-bildungsausschuss die paritätisch mit

Arbeitnehmer- und Arbeitgeberver-tretern besetzte Vorschlagsliste zur Ver-abschiedung durch die Vollversammlung der IHK vorab bestätigt.Mit der Unterzeichnung der Nationalen Allianz für Aus- und Weiterbildung zur Stärkung der beruflichen Bildung im August 2019 sollen die Qualität und Attraktivität der dualen Ausbildung weiter gestärkt werden. Inhaltliche Schwerpunkte bilden beispielsweise Be-ratungs- und Unterstützungsangebote für Studienabbrecher und Geflüchtete, um sie für eine Ausbildung zu gewinnen. Die Stärkung der Berufsschulen steht ebenso im Fokus: Lehrernachwuchs-gewinnung und eine bessere technische Ausstattung der Schulen sind Instru-mente, die positive Effekte für die Aus-bildung bringen sollen. Berit Heintz

Page 23: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

Januar/Februar 2020 WIR | 23

Neuer Markt, Parkplätze und Baumaßnahmen Der Regionale Verkehrsausschuss für die Region Rostock hat sich auf seiner Sitzung im Dezember mit der Ge-staltung des Rathausanbaus am neuen Markt befasst. Im Fokus standen dabei besonders die Verkehrsanbindung und die geplanten Parkhaus- beziehungs-weise Tiefgaragenkapazitäten auch im Zusammenhang mit der Bebauung des Stadthafens und des neuen Theater-standortes im Quartier Bussebart. Für den Rathausanbau sollen entsprechende Parkraumkapazitäten vorgesehen wer-den. Außerdem müssen Parkplätze, die mit der Bebauung des Stadthafens und des Theaters entfallen, in die Neu-bebauung integriert werden, so die For-derung des Ausschusses.

Außerdem stellte das Amt für Verkehrs-anlagen das bereits teilweise realisierte Pollerkonzept für die Innenstadt und für Warnemünde vor. Dadurch sollen verkehrsberuhigte Bereiche außerhalb der Lieferzeiten vom Kfz- Verkehr frei-gehalten und die Sicherheit für die Auf-enthalts- und Veranstaltungsbereiche gewährleistet werden. Ein Großteil der Anlagen ist bereits errichtet, wie am Neuen Markt. Noch bestehende Lücken werden mit Versenkpollern geschlossen und einige ältere Anlagen ausgetauscht. Das Amt informierte auch über die im Jahr 2020 anstehenden Verkehrsbau-maßnahmen, darunter Arbeiten der Ver-sorgungsträger, Gleiserneuerungen und Haltestellenverlegungen in der Richard-

Wagner- Straße und in der Rosa- Luxem-burg- Straße sowie die Erschließung des neuen Wohngebietes Kiefernweg an der Satower Straße, die unter Teil- bzw. Voll-sperrung realisiert werden müssen. Die Kreuzung am Grünen Tor / Lange Stra-ße soll erweitet werden, um die Radver-kehrsführung vom Patriotischen Weg in die Lange Straße zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang ist eine Neu-koordinierung der Ampeln vom Knoten Vögenteich bis zur Straße Am Stran-de vorgesehen, um den Verkehrsfluss zu verbessern. Geplant ist, dass das „Handyparken“ über smartparking für die von der Stadt bewirtschafteten Park-flächen eingeführt werden soll.

Thomas Höppner

Parkkarten für Gewerbetreibende: Frist verlängertRostocker Gewerbebetriebe, die in Be-wohnergebieten ansässig sind und nicht über eigene Parkmöglichkeiten verfügen, konnten bis April 2019 eine Ausnahme-genehmigung vom Bewohnerparken für ein Fahrzeug je Unternehmen be-antragen (orangene Parkkarte). Die Stadt überarbeitet aktuell die Regelung zur Vergabe der Ausnahmegenehmigungen. Bis die Überarbeitung abgeschlossen ist, behalten die zwischenzeitlich aus-gelaufenen Ausnahmegenehmigungen weiterhin ihre Gültigkeit. Das Amt für Verkehrsanlagen hat nun mitgeteilt, dass die Übergangsfrist für ausgelaufene Ausnahmegenehmigungen zunächst bis zum 30. Juni verlängert wird und die Gewerbetreibenden/An-tragsteller entsprechend informiert wurden beziehungsweise werden. „Für den Moment ist dies positiv“, sagt Peter Volkmann, stellvertretender Haupt-geschäftsführer der IHK zu Rostock. „Der zuständige Senatsbereich hat der IHK zugesagt, für die Zukunft eine mit den Wirtschaftsvertretern abgestimmte Lösung zu finden, über die im frühen ersten Quartal 2020 ge-meinsam beraten werden soll“. Viele Gewerbetreibende sind auf ihr Fahrzeug und eine Parkmöglichkeit in der Nähe

ihres Betriebes zur Bewältigung des Ge-schäftsalltages angewiesen. Die künf-tige Regelung wird insofern eine hohe Bedeutung hinsichtlich der Attraktivität der betreffenden Gebiete als Gewerbe-standort und für die dort ansässigen Gewerbetreibenden haben. Daher muss auch weiterhin möglich sein, unter be-stimmten Voraussetzungen eine Ge-nehmigung beantragen und erhalten

Thomas Höppner

Referent Verkehr

Tel.: 0381 [email protected]

Foto

: IH

K z

u R

ost

ock

zu können. Dafür braucht es eine ein-deutige und praxistaugliche Regelung mit nachvollziehbaren Kriterien, so die Forderung der IHK.

Page 24: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

24 | WIR Januar/Februar 2020

Anzeige_A5-Quer.indd 1 11.04.2019 10:58:14

STANDORT

Die Verbandspartner nach der Unterzeichnung des Vertrages

Mitglieder stärken Regiopolregion Rostock mit Vertrag

Die Mitglieder des Planungsverbandes Regiopolregion Rostock haben den neuen Kooperationsvertrag unter-zeichnet. Damit verpflichten sie sich, die Zusammenarbeit zu vertiefen und damit die wirtschaftlichen, technologischen, räumlichen, sozialen und kulturellen Be-dingungen in der Region zu verbessern. Das Ziel: die Wettbewerbsfähigkeit im nationalen und internationalen Ver-gleich zu steigern. Derzeit steht das Projekt zur Inter-nationalisierung und Entwicklung einer Dachmarke für die Regiopolre-gion Rostock (INTRO) im Fokus. Das Bundesprojekt „Regiopole und Regio-polregionen für Deutschland“ mit dem Schwerpunkt Energieinfrastruktur ist in der Planung.

Foto

: Co

rnel

ius

Alb

rech

t

Neues Leitbild zur Aufteilung der Maklerkosten

Über eine Neuregelung bei der Ver-teilung der Maklerkosten wurde schon lange diskutiert, meist in der Form, ob das sogenannte Bestellerprinzip von Miet- auf Kaufimmobilien ausgeweitet werden soll. Das ist seit letztem Sommer vom Tisch. Stattdessen will die Große Koalition eine Teilung der Maklerkosten zwischen den Transaktionspartnern gesetzlich verankern. Im Oktober hat die Bundesregierung einen Gesetzent-wurf beschlossen, der derzeit beraten wird.Mit der Neuregelung wird die Doppel-tätigkeit des Immobilienmaklers weiter möglich sein. Das heißt, er kann sowohl Käufer als auch Verkäufer beraten und betreuen und seine Rolle als Mittler zwischen beiden Parteien ausfüllen. Das entspricht auch dem Leitbild des Immobilienmaklers, der beide Seiten neutral berät. Auch Suchaufträge und Alleinvermarktungsaufträge sollen dem Gesetzentwurf zufolge weiterhin mög-lich sein.Wenn die Provision künftig überall geteilt wird, kann der Makler auch in Zukunft für einen fairen und trans-parenten Markt sorgen und wird für

seine gute Arbeit entsprechend gut ent-lohnt. Grundsatz der Neuregelung: Der-jenige, der dem Makler als Zweiter einen Auftrag erteilt, soll nicht mehr zahlen als der Erstauftraggeber. Handelt es sich bei dem Zweitauftraggeber um den Käu-fer, soll dieser künftig nicht mehr allein die Provision zahlen. Das bedeutet, dass der Makler nicht mehr provisionsfrei für den Verkäufer tätig werden kann. Gelingt es ihm nicht, eine Provision mit dem Verkäufer zu verhandeln, darf er auch vom Käufer nichts verlangen. Damit müssen insbesondere diejenigen Makler umdenken, die für den Verkäufer bisher kostenlos gearbeitet haben.Dem Gesetzentwurf der Bundesregie-rung zufolge soll die neue Provisions-regelung nur für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen gelten. Aus-genommen sind Mehrfamilienhäuser sowie Gewerbeimmobilien. In den per-sönlichen Anwendungsbereich fallen auf Käuferseite nur natürliche Personen, jedoch keine Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG. Maklerverträge sollen künftig obligatorisch in Textform vor-liegen, was der Beweissicherung und Transparenz dienen soll.

Der Immobilienverband Deutschland und seine Mitglieder haben sich in den vergangenen Monaten vehement gegen das sogenannte Bestellerprinzip gewehrt und sich für eine Teilung der Maklerkosten ausgesprochen. Insofern ist der vorliegende Gesetzentwurf zu begrüßen, auch wenn es nach wie vor keine überzeugende Rechtfertigung des Eingriffes in die Vertragsfreiheit von Maklern, Verkäufern und Käufern gibt. Mit einer Verabschiedung des Gesetzes ist Mitte Februar 2020 zu rechnen.

Carolin Hegenbarth, Immobilienverbandes Deutschland IVD

Auch die Industrie- und Handels-kammern des Landes haben ge-meinsam über den DIHK vor dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz gegen einen solchen Eingriff in die Vertrags- und Gewerbefreiheit Stellung bezogen.

»Kontakt: Katja Riebe, Tel.: 0381 338- 221, [email protected]

Page 25: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

Januar/Februar 2020 WIR | 25

Brillanz+Nachhaltigkeit= bleibender Eindruck

druckerei-weidner.de/weidnerdrucktgruen

Druckerei Weidner GmbHCarl-Hopp-Straße 15, 18069 RostockT (0381) 46 10 [email protected]

Anz_WIR-Sept_RZ 21.08.19 08:43 Seite 1

Anzeige_A5-Quer.indd 1 11.04.2019 10:58:14

Page 26: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

26 | WIR Januar/Februar 2020

UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Foto

: Rü

gen

C &

C W

aren

han

del

s G

mb

H

Großhandel in FamilienhandAngefangen mit einem Spät- und Wochenendverkauf in Sassnitz auf Rügen, startete Familie Bodderas im stationären Handel durch. Heute führen sie in Bergen auf Rügen den umsatzstärksten Großhandel der Region. Seit 30 Jahren sind Vater und Sohn gemeinsam für die Geschäfte bei der Rügen C & C Warenhandels GmbH verantwortlich. Mittlerweile konnten sie auch die dritte Familiengeneration im Unternehmen etablieren.

Wenn Erich Bodderas von den Anfängen seines Unter-nehmens erzählt, fühlt sich

der Zuhörer direkt in die Zeit zurück-versetzt. Nicht nur, weil der 78-Jährige bildlich spricht. Grund dafür sind die Emotionen, mit denen der Geschäfts-führende Gesellschafter zurückblickt. „Die Anfangszeit war nicht immer einfach. Gestartet sind wir mit dem Straßenverkauf und haben heute mit über 12.000 Artikeln im Markt die Posi-tion als Versorger der Region. Der Weg war mitunter steinig, aber heute blicken wir mit Stolz auf das Erreichte zurück.“ Im August 1987 machten sich Erich

und sein Sohn Tom Bodderas erstmalig selbstständig. In Sassnitz eröffneten sie den ersten Spät- und Wochenend-verkauf, der bis 21 Uhr geöffnet hatte. „Doch mit der politischen Wende 1989 war uns klar, dass große Konkurrenz aus den alten Bundesländern kommen wird. Daher suchten wir eine Alternative“, er-innert sich der Diplom- Ökonom Erich Bodderas. Die Idee kam ihnen, als sie mit zehn Gastronomen der Insel Rügen im niedersächsischen Oldenburg einen Großhandel besuchten. „Es wurde schnell deutlich, dass auf Rügen eben-falls Bedarf für so einen Markt besteht. Also gründeten wir im April 1990 die

12.000

Artikel befinden sich im Markt und können jederzeit geliefert werdenArtikel befinden sich im Markt und

können jederzeit geliefert werden.

Page 27: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

Januar/Februar 2020 WIR | 27

Unternehmer des Jahres: Bewerbungsphase beginntWer wird Unternehmer des Jahres 2020 in MV? Die Bewerbungsphase hat begon-nen für den Preis. Ausgezeichnet werden Persönlichkeiten und Unternehmen in den Kategorien Unternehmerpersön-lichkeit, Unternehmensentwicklung sowie Fachkräftesicherung und Fami-lienfreundlichkeit. „Unser Land feiert in diesem Jahr 30 Jahre Mecklenburg- Vorpommern. Des-halb suchen wir in der Kategorie Unter-nehmensentwicklung auch Bewerbun-gen von Betrieben, deren Geschichte und

Entwicklung die Wendezeit und die Auf-bauleistung der vergangenen 30 Jahre widerspiegelt“, so Wirtschaftsminister Harry Glawe. Ent scheidend für die No-minierung seien kreative Ideen, Errun-genschaften, Produkte, die Fürsorge für die Mitarbeiter und gesellschaftliches Engagement. Träger des Wettbewerbs sind das Minis-terium für Wirtschaft, Arbeit und Ge-sundheit, der Ostdeutsche Sparkassen-verband mit den Sparkassen in MV, die drei Industrie- und Handelskammern in

MV, beide Handwerkskammern in MV und die Vereinigung der Unternehmens-verbände Mecklenburg- Vorpommern (VUMV).Die Bewerbungsphase endet am 27. März, die Preisverleihung soll am 24. Juni statt finden.

» Weitere Informationen:

www.rostock.ihk24.de · Dok.-Nr: 4099000

Rügen C & C Warenhandels GmbH. Zu-nächst verkauften wir auf der Straße, an die Kaufhallen der HO. Wir wurden Mit-glied der Markant und der INTERGAST GmbH. Bei letztgenanntem Verbund, dem 40 mittelständische Lebensmittel- Großhändler aus deutschsprachigen Ländern angehören, sogar als Ge-sellschafter. Kurz danach nutzten wir einen alten Speicher in Lauterbach, bevor es im März 1992 nach Gademow ging, wo wir bis heute ansässig sind.“

Heimat in GademowDabei war der Kampf um die heutigen Markt- und Lagerhallen kein einfacher. Mehrmals begab sich Vater Bodderas zur Treuhandanstalt, schrieb emotionale Briefe an die Verwalter. „Um nicht ein zweites Mal im Leben für etwas bestraft zu werden, auf das man keinen Einfluss hat. Nach dem zweiten Weltkrieg war ich gezwungen, in der DDR aufzuwachsen. Jetzt sollte ich im Nachteil gegenüber denen sein, die 40 Jahre freie Markt-wirtschaft auf ihrer Seite hatten. Doch am Ende setzten wir uns allen Wider-ständen zum Trotz gegen fünf weitere Bieter durch. Die ehemalige Kartoffel- und Kohllagerhalle in Gademow über-nahmen wir und bauten sie aus.“ Besonders ist dabei nicht nur, dass die Firma bis heute ihren Standort behalten hat. Auch einige Mitarbeiter vom ersten Tag sind noch heute dabei und alle, die bereits in Rente gegangen sind, sind in guter Erinnerung. Überhaupt geht es herzlich zu zwischen den meterhohen

Stammkundschaft kommt von hier und zieht sich bis nach Usedom. Zu jeder Kundennummer haben wir ein Gesicht. Und nicht zu vergessen unsere Liefe-ranten. Mit ihnen allen agieren wir auf Augenhöhe.“

Unternehmensnachfolge läuftMittlerweile ist mit Hannes Bodderas auch die dritte Generation der Familie in der Firma. Der Jüngste im Bunde kümmert sich um das Controlling, wird aber an die Geschäftsleitung heran-geführt. „Wir haben die Unternehmens-nachfolge nicht mit einem bestimmten Datum versehen. Im Mittelpunkt steht immer das Wohl des Unternehmens. In-sofern ergibt es sich, dass wir stückweise Aufgaben abgeben und Verantwortung übertragen“, gibt Tom Bodderas, Vater von Hannes, Einblicke in künftige ope-rative Veränderungen. Fraglos ist, dass die zwölf eigenen Lieferfahrzeuge auch in nächster Zeit Hotels, Gaststätten und weitere Gewerbetreibende beliefern wer-den. „Sie alle bilden gemeinsam mit uns das Rückgrat der Region. Leider wird der Mittelstand, der für Kontinuität steht, in der medialen Berichterstattung, aber auch auf Seiten der Politik immer häufi-ger vergessen. Etwas mehr Anerkennung täte uns und unseren Mitarbeitern gut“, so Tom Bodderas. Er ist sich sicher, dass die dritte Generation der Firma für Kontinuität im Großhandel und Abhol-markt auf Deutschlands größter Insel steht.

Sidney Berlin

Regalen. Jeden Mitarbeiter begrüßt der Chef mit Handschlag. Es zeigt, was das Unternehmen ausmacht: „Mit-einander handeln. Gemeinsam der Re-gion etwas zurückgeben“, beschreibt es Tom Bodderas. „Fast alle Mitarbeiter stammen von der Insel Rügen, unsere

30 Jahre WirtschaftMit der politischen Wende 1989/90

nutzten viele die gewonnene Freizügigkeit und gründeten

Unternehmen. Wir stellen Erfolgsgeschichten aus 30 Jahren Wirtschaft vor.Haben auch Sie erfolgreich

gegründet und sind heute noch aktiv? Melden Sie sich gerne unter

[email protected].

Page 28: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

28 | WIR Januar/Februar 2020

WISSEN SCHAFFT WIRTSCHAFT

Vom Szenetreff zum IT- CampusDer MakerPort bringt im Stralsunder Stadtzentrum IT- Firmen und -Interessierte zusammen. Nun wird er zu einem modernen Co- Working- Space umgebaut. Doch das ist erst der Anfang: Auf lange Sicht soll die Arbeit im geplanten Wirt-schafts- und Wissenschaftscampus weitergeführt werden.

Programmier- Unterricht für Kin-der, Gründungsberatung, Netz-werk- Events für Startups – der

MakerPort hat sich in Stralsund zu einer beliebten Adresse in Sachen IT etab-liert. Der Digitalisierungstreffpunkt wurde im vergangenen Jahr in der alten Kinderbibliothek eingerichtet und hat mittlerweile einen stetigen Zustrom an Interessierten, die das Angebot an Se-minaren, Workshops und individueller Beratung nur zu gern nutzen. Nachdem der Anfang gemacht ist, nut-zen die Verantwortlichen das neue Jahr, um den MakerPort noch weiter voranzu-bringen. Ganz oben auf der Agenda steht der Ausbau der Räumlichkeiten im Her-zen der Hansestadt. „Dafür haben wir den ganzen Februar geschlossen“, kün-digt Christian Wulf, der beim MakerPort

Moderner Co-Working-Space: So soll der MakerPort nach dem Umbau aussehen.

als Coach für Gründer und Gründungs-interessierte angestellt ist, an. In dieser Zeit soll sich der bislang noch offene Raum in einen Co- Working- Space ver-wandeln, ausgestattet mit modernster Technik.

Umbau nach modernen StandardsGeplant sind unter anderem mehre-re voneinander abgetrennte Schreib-tische, ein Tresenbereich sowie Sta-tionen, an denen praktisch gearbeitet werden kann. So soll es zum Beispiel die Möglichkeit geben, vor Ort zu löten. Die praktische Umsetzung der Ideen sei eines der wichtigsten Ziele, betont Christian Wulf. Aber auch der organi-satorische Teil, den viele Gründer oder Gründungsinteressierte umtreibt, kann von dort aus erledigt werden. „Startups,

die zu uns gehören, machen hier jetzt schon ihre Investorengespräche. Das wird auch weiterhin möglich sein“, sagt Christian Wulf. Komplett offen für alle wird der Co- Working- Space jedoch nicht sein. Nut-zen können dieses Angebot alle, die als Projektteilnehmer beim MakerPort dabei sind. Das Interesse daran sei bis-lang ungebrochen, so Christian Wulf. So kämen regelmäßig auch interessier-te Bürger vorbei, viele davon schon im Rentenalter, die sich für die Themen-schwerpunkte interessieren und mit-machen wollen. Großen Anklang fin-det zudem das Format „Bitkoeppe“, ein Unterrichtsangebot des Vereins IT- Lagune Vorpommern. In regelmäßig stattfindenden Seminaren werden da-durch schon die Jüngsten an Themen wie Programmiersprachen oder Robotik herangeführt. Für das Team um Christian Wulf ist diese Nachfrage ein voller Erfolg. „Wir möchten unbedingt eine breite Be-völkerungsschicht mitnehmen.“

Geplanter Umzug ins IT- CenterDer Um- und Ausbau des aktuellen Standortes ist für die Verantwortlichen aber nur ein Teilziel. Auf lange Sicht sind ganz andere Dimensionen geplant. Denn der MakerPort soll in den Wirt-schafts- und Wissenschaftscampus in-tegriert werden, der sich derzeit noch in der Planung befindet. Auf 200.000 Quadratmetern soll im Dreieck Prohner Straße/Parower Chaussee ein Zentrum für die IT- Branche entstehen. Dazu wird unter anderem ein Center gehören, in dem Startups und bereits etablierte Unternehmen unterkommen sollen, ge-meinsam mit der Hochschule konkrete Entwicklungen vorangetrieben werden und Netzwerkarbeit geleistet werden kann.

Foto

: Mak

erPo

rt

Page 29: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

Januar/Februar 2020 WIR | 29

Federführend bei dem Bauprojekt ist die Hansestadt Stralsund. Das Amt für Wirt-schaftsförderung und Stadtmarketing, am gleichen Standort ansässig wie der MakerPort, bildet mit diesem den Aus-gangsort für die Campusplanungen. Zudem gibt es Kooperationsverein-barungen mit weiteren Partnern: dem Energieministerium MV, dem Landkreis Vorpommern- Rügen, der Hochschule Stralsund, dem Verein IT Lagune, der IHK zu Rostock, der Stralsunder Mittel-standsvereinigung sowie der Initiative Leben und Wohnen im Alter. Christian Wulf blickt diesem IT- Campus voller Enthusiasmus entgegen. „Was wir hier im Kleinen machen, passiert da im Gro-

Die Themenschwerpunkte Die Themen, mit denen sich die Beteiligten des MakerPort auseinandersetzen, sind extrem vielfältig. Die technischen Schwerpunkte sind Robotik, 3D- Druck und das Internet of Things (IoT). Inhaltlich liegt der Fokus auf der Digitalisie-rung mit all ihren Facetten, Entrepreneurship und Gründungsbeteiligung sowie dem Voranbringen innovativer Projekte (zum Beispiel 5G). „Es ist unser Ziel, ge-meinsam mit Jung- und Bestandsunternehmen, der Wissenschaft, Schülern und Studierenden sowie allen, die Lust haben, dabei zu sein, neue Ideen zu entwickeln und damit Mecklenburg- Vorpommern voranzubringen“, sagt Gründungsmitglied Christian Wulf.

Zusammenarbeit mit der IHKDer MakerPort hat eine Kooperationsvereinbarung mit der IHK zu Rostock. Da-durch sollen Kontakte zu Bestandsunternehmen hergestellt werden. Außerdem ist der Standort in der Stralsunder Innenstadt ein beliebter Anlaufpunkt der Wirtschaftsjunioren.

MakerPort-Geschäftsführer Christian Wulf

ßen“, sagt er. Und lange dauert es, zu-mindest nach der bisherigen Planung der Beteiligten, nicht mehr. „Wir haben uns das Ziel gesetzt, 2022 mit dem Center fertig zu sein“, berichtet der Gründungs-coach. Bis dahin konzentriert sich das Maker-Port- Team darauf, seine Angebote vom Standort in der Innenstadt aus noch weiter auszubauen und sich mit neuen Themen aus dem Bereich der Digitali-sierung auseinanderzusetzen. Die frisch umgebauten Räumlichkeiten werden in einer Eröffnungsveranstaltung vor-gestellt, verspricht Christian Wulf.

Christina Milbrandt

Der MakerPort vernetzt und begleitet Unternehmen, die sich mit Digitalisie-rung in all ihren Facetten beschäftigen. Von dem Angebot profitieren nicht nur Bestandsunternehmen, sondern auch junge Unternehmer in spe, die gerade dabei sind, ihre Ideen in die Tat umzusetzen. So auch die Gründer des 3D- Druck- Unternehmens Soldex und des Startups Pigright, dessen Software landwirtschaftliche Daten analysiert, damit Landwirte ihre Ernte möglichst gewinnbringend verkaufen können.

William Will, Geschäftsführer bei Soldex: Profitieren konnten wir in den letzten Monaten vor allem von den interes-santen Veranstaltungen und Formaten im MakerPort, durch die wir wichtige Partner und Kunden kennenlernen konnten. In Zukunft wünschen wir uns einen überregionalen Austausch mit anderen Innovationszentren und Wissenträgern sowie den Zugang zu potenziellen Investoren zur Umsetzung unserer Ideen.

John Flemming, Geschäftsführer bei Pigright:Der MakerPort macht es möglich, Startups in MV besser zu vernetzen und mit großen Unternehmen in Kontakt zu treten. In der Vergangenheit diente der MakerPort vor allem Im Bereich Marketing und IT als Hilfe, da wir durch das große Netzwerk die Best Practices besser umsetzen konnten. Außerdem sehen wir den Vorteil, Kontakte zur Öffentlichkeit wie zum Beispiel Stadt und Presse bekommen zu können.

Foto

: Mak

erPo

rt

Page 30: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

30 | WIR Januar/Februar 2020

WISSEN SCHAFFT WIRTSCHAFT

MDR-Checkliste zur Vorbereitung auf die neue MedizinprodukteverordnungAm 25. Mai 2017 ist die neue EU- Medizinprodukteverordnung (MDR) in Kraft getreten und kommt nach einer Übergangs-frist von drei Jahren am 26. Mai 2020 zur Anwendung. Die MDR ersetzt die bisherige Richtlinie 90/385/EWG über akti-ve implantierbare Anforderungen an das Inverkehrbringen und die Überwachung von Medizinprodukten in der Euro-päischen Union. Trotz einschneidender Neuerungen bleibt das herkömmliche Zertifizierungsmodell in Bezug auf den Marktzugang (CE- Konformitätskennzeichnung) jedoch er-

halten. Das Konformitätsverfahren ist vor der Produktver-marktung durchzuführen.Weitere Informationen über die neue europäische Medizin-produkteverordnung sowie eine Checkliste zur Vorbereitung finden Sie unter:

» Weitere Informationen:

www.rostock.ihk24.de · Dok.-Nr: 4513900

Zukunftstechnologie Wasserstoff Der 47. Technologieabend verdeutlichte die Entwicklungspotenziale für MV

Ein Bild, das selbst die Lehrkräfte der Hochschule Stralsund (HOST) selten zu Gesicht bekommen: Über 100 Gäste aus Wirtschaft, Wissenschaft und Poli-tik der Region füllten den dortigen Großen Hörsaal am 12. Dezember zum Technologieabend der IHK zu Rostock, der gemeinsam mit der HOST organi-

siert wurde, um sich über Chancen und Wertschöpfungspotenziale zum Thema Wasserstoff auszutauschen. Im Mittel-punkt stand das Thema „Zukunfts-technologie Wasserstoff – eine Chance für die Region“. Mit seinem nahezu un-endlich verfügbaren „Rohstoff“ an Er-neuerbaren Energien stellt Wasserstoff auf Basis etablierter wie neuer techno-logischer Verfahren ein wirtschaftlich wie ökologisch sinnvolles Mittel dar, sich mit Innovationen in einem nach-haltig wachsenden Markt aus Nord-deutschland heraus zu etablieren. Bereits im Rahmen der Begrüßung er-klärte Sven Olsen von der IHK daher „Wasserstoff kann einen echten Para-digmenwechsel für unsere Region be-deuten. Wir haben hier im Norden herausragende Möglichkeiten, mit der aus Windstrom gewonnenen Energie grünen Wasserstoff zu produzieren. Wasserstoff hat großes Potenzial zur Steigerung der Wertschöpfung zahl-reicher Sektoren und Branchen in der norddeutschen Wirtschaft und wird – neben anderen Technologien – eine zentrale Rolle bei der erfolgreichen Um-setzung der Energiewende spielen.“Er führte weiter aus, nach dem Leitmotiv „Industrie folgt Energie“ böten sich im Rahmen der Wasserstofftechnologien in Zukunft durch das Potenzial günstiger

Energieerzeugung enorme Chancen zur Ansiedlung energieintensiver Industrie.“Der IHK ist daher wichtig, die Kräfte zur Entwicklung in der Region als TOP- Wasserstoffstandort zu bündeln. Der Technologieabend gab durch Experten-vorträge der HOST sowie durch die Vor-stellung erster Anwendungsprojekte in der Region einen Überblick über die bereits vorhandenen Wasserstoff-technologien und -potenziale. Es war daher passend und zielführend, die Ver-anstaltung in einer der ersten von der Bundesregierung geförderten Wasser-stoffregion und gemeinsam mit dem In-stitut für Regenerative EnergieSysteme der HOST durchzuführen. Viele der Teilnehmer nutzten zuvor die Chance zur Besichtigung der Komplex-labore, um sich ein Bild über Wasser-stofftechnologieanwendungen und re-generative Energiesysteme zu machen.

» Weitere Informationen:

www.rostock.ihk24.de · Dok.-Nr: 15563 (Reihe IHK- Technologieabende)

Kai Retzlaff

Fachbereichsleiter Industrie, Innovation, RegionalentwicklungTel.: 0381 [email protected]

Die Besichtigung der Labore kam bei den Gästen gut an.

Foto

: IH

K z

u R

ost

ock

Page 31: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

Januar/Februar 2020 WIR | 31

FOTO

: GEN

E GL

OVER

Das neue Jahr im Volkstheater!

VOLKSTHEATER-ROSTOCK.DE FOTO

S: G

ENE

GLOV

ER

Page 32: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

32 | WIR Januar/Februar 2020

WISSEN SCHAFFT WIRTSCHAFT

Foto

: Iva

n T

raim

ak

Wissenschaftler erhalten SteuerhilfeDas Forschungszulagengesetz ermöglicht erstmalig die Förderung von Grundlagen-forschung, industrieller Forschung und experimenteller Entwicklung.

Zum Jahresende 2019 hat das seit Jahren von Wissenschaft und Wirtschaft eingeforderte

Forschungszulagengesetz Bundestag und Bundesrat passiert. Die Förderung setzt bei den Personalausgaben an und gilt für alle steuerpflichtigen Unter-nehmen unabhängig von deren Größe oder der Art der im Unternehmen aus-geübten Tätigkeit. Damit wird erstmalig in Deutschland die Forschung und Entwicklung (FuE) mit den Komponenten Grundlagen-forschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung steuerlich gefördert. Bemessungsgrundlage sind die im Wirtschaftsjahr entstandenen förderfähigen Aufwendungen des An-spruchsberechtigten bis maximal zwei Millionen Euro. Die Forschungszulage beträgt 25 Prozent der FuE- Personalaus-gaben, höchstens 500.000 Euro. Bei der Auftragsforschung erhält der Auftraggeber die Förderung. Die förder-fähigen Aufwendungen betragen 60 Pro-zent des vom Anspruchsberechtigten an den Auftragnehmer gezahlten Entgelts. Die Auftragsforschung wird nur dann begünstigt, wenn der Auftragnehmer seinen Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat oder in einem anderen Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR- Abkommen) Anwendung findet.Begünstigte Forschungs- und Ent-wicklungsvorhaben können durch-geführt werden als eigenbetriebliche

Forschung und/oder als Auftrags-forschung, als Kooperation von einem Anspruchsberechtigten mit mindestens einem anderen Unternehmen oder als Kooperation von einem Anspruchs-berechtigten in Zusammenarbeit mit einer oder mehreren Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung. Förderfähige Aufwendungen sind die beim Anspruchsberechtigten dem Lohn-steuerabzug gemäß § 38 Abs. 1 EStG unterliegenden Arbeitslöhne für Arbeit-nehmer im Bereich FuE, die der Arbeit-nehmer unmittelbar vom Arbeitgeber erhält sowie die Ausgaben des Arbeit-gebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers. Förderfähige Aufwendungen sind auch Eigenleistungen eines Einzelunter-nehmers in einem begünstigten For-schungs- und Entwicklungsvorhaben. Je nachgewiesener Arbeitsstunde, die der Einzelunternehmer mit Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten beschäftigt ist, sind 40 Euro je Arbeitsstunde bei ins-gesamt maximal 40 Arbeitsstunden pro Woche als förderfähige Aufwendungen anzusetzen.Die Summe, der für ein FuE- Vorhaben gewährten staatlichen Beihilfen, darf – einschließlich der Forschungszulagen nach diesem Gesetz – pro Unternehmen und pro Vorhaben den Betrag von 15 Millionen Euro nicht überschreiten.Eine Doppelförderung mit anderen För-derungen, staatlichen Beihilfen oder EU- Fördermitteln ist ausgeschlossen.

Der Antrag auf Forschungszulage kann nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die förderfähigen Aufwendungen vom Arbeitnehmer bezogen worden sind oder die förderfähigen Aufwendungen entstanden sind, beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Grundlage für die Festsetzung der Forschungs-zulage ist eine Bescheinigung, die die Förderfähigkeit des FuE- Vorhabens feststellt. Die bescheinigende Stelle muss seitens des Gesetzgebers noch be-stimmt werden.Die Forschungszulage ist in einem Forschungszulagenbescheid festzu-setzen. Die festgesetzte Forschungs-zulage wird bei der nächsten Ver-anlagung zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer vollständig auf die festgesetzte Steuer angerechnet. Die Leistung erfolgt aus den Einnahmen an Einkommensteuer, bei Steuer-pflichtigen im Sinne des Körperschaft-steuergesetzes aus den Einnahmen an Körperschaftsteuer. Bei Kapitalgesellschaften erhält das Unternehmen direkt die Förderung; bei Personengesellschaften erhalten die Ge-sellschafter die Förderung – und nicht das Unternehmen selbst. Dies sind Vor-gaben der EU- Kommission.

DIHK

» Weitere Informationen:

www.rostock.ihk24.de · Dok.-Nr: 4655438

Page 33: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

Januar/Februar 2020 WIR | 33

INTERNATIONAL

Erfolgreiche Reise nach StettinGroßes Interesse an Geschäftskontakten nach Polen

Jacek Wójcikiewicz erklärt den Teilnehmern die zukünftige Entwicklung des Stettiner Hafens.

Tobias Klein

Referent Europa

Tel.: 0381 [email protected]

Foto

: Ber

t Sc

har

ffen

ber

g, IH

K z

u S

chw

erin

Im Mittelpunkt der Reise im November stand die Kooperationsbörse „Industrial Bridge“. Sie gilt als das größte B2B-Net-working-Event in der polnischen Region Westpommern. In diesem Jahr brachte die internationale Kooperationsbörse 30 deutsche und 120 polnische Unter-nehmensvertreter zusammen. Mit 296 Meetings konnte sogar ein neuer Veranstaltungsrekord verbucht werden. Die polnischen Netzwerkpartner des En-terprise Europe Networks erhoffen sich aus der Veranstaltung einen wirtschaft-lichen Schub für die gesamte Region. Allein die teilnehmenden Unternehmen aus MV konnten mit 64 Meetings knapp die Hälfte aller internationalen Gespräche verbuchen. Für Jens Lamp-recht von der Energieanlagen Greifswald GmbH war die Teilnahme ein Erfolg.

„Ich habe sehr gute Gespräche mit polni-schen Unternehmensvertretern geführt, mit denen eine zukünftige Zusammen-arbeit durchaus vorstellbar wäre“, so Lamprecht.Neben der Teilnahme an der Ko-operationsbörse standen am zweiten Tag der Reise Besuche des Stettiner Ha-fens, des Stahlkonstruktionsherstellers FINOMAR sowie ein Rundgang durch die Forschungseinrichtungen der West-pommerschen Technischen Universität Stettins auf der Agenda. Die Teilnehmer konnten so die polnische Industrie näher kennenlernen und weitere Kon-takte knüpfen. Die nächste Industrial Bridge wird voraussichtlich im Herbst 2021 stattfinden.

Weitere Informationen unter www.enterprise- europe- mv.de

Bley GmbH & Co. KG An der Chaussee 5 • 23948 Wohlenberg

Tel.: 038825/41-0 • Fax: 038825/41100www.feriendorf-ostsee.de

E-Mail: [email protected]

Unser Feriendorf liegt direkt an der Ostsee (Wohlenberger Wieck) im kleinen idyllischen Dorf Wohlenberg zwischen Boltenhagen und Wismar. Sehr gut erreichbar sind die Städte Wismar, Lübeck, Schwerin und Ros-tock. Der kleine Ort Wohlenberg mit etwa 50 Einwohnern bietet Ihnen himmlische Ruhe und Erholung pur. • Unser Feriendorf besteht aus drei Hotelkomplexen, aus Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Doppelhaus-Ferienwohnungen. In unserem Restaurant mit Biergarten wird regionale gutbürgerliche Küche angeboten. • Kostenlos verfügbar: Parkplatz, Indoorhalle, Freizeithalle, Fitnessraum, Outdoor-Fitness geräte, Fußballplatz, großer Außenspielplatz mit Seilbahn, Renn fahrer wiese, Volleyballplatz, Modell-auto aus stellung mit ca. 1000 Autos, Museumsführung sowie der erste Besuch in unserer Sauna. • Gegen Gebühren nutzbar sind: Waschcenter, Fahrräder, E-Bikes, Kegelbahn, Billard, Autoscooter, Dart-geräte, Kicker-Automaten, Saunen, Whirlpools und Sonnenbank. • In der Hauptsaison fi ndet jeden Donnerstag unser Kinderfest mit Grillen, Getränken, Hüpfburg, Kinder schminken, Discjockey auf der Festwiese bei der Veranstaltungsbühne für Groß und Klein statt. • In der näheren Umgebung befi nden sich ein Golfplatz, ein Reiterhof, das Freizeitbad Wonnemar, Kindermotorcross und vieles mehr.

Fordern Sie unseren

Hausprospekt an – mit

über 20 Angeboten als

Preisknüller!

Bestens geeignet für Firmenveranstaltungen und Betriebsausfl üge!!!

Page 34: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

34 | WIR Januar/Februar 2020

INTERNATIONAL

Zu Besuch bei den Meistern der DigitalisierungMit dem Ziel, Startups bei ihrer Investorensuche international zu unterstützen und den Innovationsstandort Mecklenburg- Vorpommern länderübergreifend zu präsen-tieren, brach die IHK zu Rostock gemeinsam mit dem Digitalisierungsministerium MV und einer 30- köpfigen Delegation im November 2019 zum zweiten Mal zur SLUSH nach Helsinki auf.

Spitzenreiter FinnlandIn Finnland leben nicht nur die glück-lichsten Menschen der Welt, laut „World Happiness Report 2019“, auch in Sachen Digitalisierung liegen die Finnen vorne. Dies zeigen die aktuellen Ergebnisse des Index für digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI) der Europäischen Kommission, der die Leistungen der 28 EU- Mitgliedstaaten in unterschied-lichsten Bereichen – von der Internet-anbindung und digitalen Kompetenzen bis zur Digitalisierung der Unternehmen und öffentlichen Dienste – vergleicht. Deutschland belegt hier lediglich Platz zwölf.

Erfolgreiches Startup-ÖkosystemZu den wichtigen Treibern der finni-schen Digitalisierung gehören laut GTAI die großen IT- Firmen des Landes wie Tieto, Microsoft Mobile und Nokia – mittlerweile wieder Finnlands größtes Unternehmen. Die Umstrukturierungen infolge des Verkaufs der Handy- Sparte von Nokia an Microsoft hatten eine rege Gründerwelle in Finnland angestoßen. Das ist ein Grund dafür, dass auch Startups bedeutende Akteure der Digi-talisierung sind. Und dies kommt nicht von ungefähr. Ein vorausschauender und agiler Staat hat Hand in Hand mit der Wirtschaft geholfen: durch Förder-

programme, durch gezielte Ansiedlung von Gründerzentren, durch Business Angels, die bei der Finanzierung helfen und durch Netzwerke und Anlaufstellen, die für die Unterstützung von Startups wichtig sind.

Maria01 – Europas größter Startup-CampusDer Großraum Helsinki und auch Finn-land zählen zu einem der am besten ver-netzten Startup- Ökosysteme der Welt. Insbesondere die Hauptstadtregion hat die größte Dichte an verschiedenen Netz-werken und Möglichkeiten für Startups gemeinschaftlich zu arbeiten. Von einem

Von einer kleinen Versammlung 300 finnischer Tech- Nerds hat sich die SLUSH zu dem Startup- und Tech- Event in Europa mit mehr als 25.000 Besuchern aus aller Welt entwickelt.

Foto

: AH

K F

inn

lan

d

Page 35: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

Januar/Februar 2020 WIR | 35

interessanten Beispiel konnten sich die Delegationsteilnehmer direkt vor Ort überzeugen. Der ehemalige Krankenhauskomplex Maria 01 beherbergt gegenwärtig über 120 Startups und Scale- ups, 12 Venture- Capital- Fonds, mehrere Ökosystem- Förderer und über 1.100 Mitglieder auf 10.000 m2 Fläche. Durch den Ausbau des Campus soll bis zum Jahr 2023 auf 70.000 m2 Europas größte Startup- Gemeinschaft ent-stehen – mit Platz für etwa 650 neue Betreiber und neue Arbeitsplätze für mindestens 4.000 Menschen.

SLUSH – Inspiration Digitalisierungsminister Christian Pegel war von der Atmosphäre in der finnischen Hauptstadt begeistert: „Den Input, den wir als Verwaltung

Foto

: AH

K F

inn

lan

d

Zentrales Element ist bei der SLUSH die Meeting- Area. Alle Meetings werden zentral in der Web- App über das Matchmaking- Tool organisiert, in dem man konkret nach Investo-ren, Corporates oder Partnern suchen und diese anschreiben kann.

Christina Heß

Referentin Außenwirtschaft

Tel.: 0381 [email protected]

Lieferantentag

M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n

19.18. März 2020

HanseMesse Rostock

Mecklenburg-Vorpommern.

Die größte B2B -Veranstaltung in

Das Rahmenprogramm umfasst Infos zu

Robotnik in der Fertigung, Risikoorientiertes

Lieferantenmanagement bei Großbauprojekten

in der Meyer Werft und Digitalisierung im Einkauf.

www.lieferantentag-mv.de BesuchenSie den

Lieferantentag!

Von der Vision

zum Projekt.

2800Referenzen

Das individuelle Bau-System Entwurf und Planung Festpreis Fixtermin 40 Jahre Erfahrung Alles aus einer Hand

Wir beraten Sie gern persönlich.Dipl.-Ing. Fr. Bartram GmbH & Co. KGZiegeleistraße · 24594 Hohenwestedt

Tel. +49 (0) 4871 778-0Fax +49 (0) 4871 [email protected]

MITGLIED GÜTEGEMEINSCHAFT BETON

im Industrie- und Gewerbebau

WWW.BARTRAM-BAUSYSTEM.DE

BBS_AZ_2017_03125_1-4-Seite_IHK_58x185_II_RZ_KORR_2017-04-07_RL.indd 107.04.17 09:00

ebenso wie die Startups an diesen zwei Tagen erhielten, können wir nur über solche Reisen erreichen. Wir stehen mit dem digitalen M- V noch am Anfang eines Wegs. In Hel-sinki konnten wir mit Menschen aus der ganzen Welt darüber sprechen, wie sie eben diesen gegangen sind. Es geht nicht darum, andere Modelle zu kopieren. Aber die Inspirationen, die wir bei der Gründermesse be-kommen haben, werden für unsere weiteren Aufgaben unbezahlbar sein.“

Aktion Deutschland HilftDas starke Bündnis bei Katastrophen

Wenn Menschen durch große Katastrophen in Not geraten, helfen wir. Gemeinsam, schnell und koordiniert. Schon ab 5 € im Monat werden Sie Förderer. So helfen Sie Tag für Tag und genau dort, wo die Not am größten ist.

Spendenkonto: DE62 3702 0500 0000 1020 30 Jetzt Förderer werden unter: www.Aktion-Deutschland-Hilft.de

Foto

: AH

K F

inn

lan

d

Page 36: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

36 | WIR Januar/Februar 2020

INTERNATIONAL

„Wir wollen den Markteinstieg in Angriff nehmen“

Weil technische Probleme an Schif-fen nicht rechtzeitig erkannt werden, kämpfen Schifffahrts- und Fährbetriebe wegen ihrer Schiffsausfälle jährlich mit erheblichen Einbußen. Hartmann Schleifer und Robert Garbe vom Start-up NautiTronix bieten mit ihrer Lösung der digitalen Schiffsinspektion Voraus-setzungen, damit die Technik dauerhaft funktionieren kann. NautiTronix wurde neben weiteren sechs Startups aus MV für eine geförderte Teilnahme an der SLUSH 2019 ausgewählt. Christina Heß von der IHK zu Rostock sprach danach mit Hartmann Schleifer.

Was genau macht NautiTronix und wo steht ihr in der Unter-nehmensentwicklung?

Als junges Unternehmen haben wir uns auf Datenerfassung- und auswertung im maritimen Sektor spezialisiert: mit dem Ziel, ein Predictive Maintenance System für Reedereien und Fährunternehmen zu etablieren. Auch Wartungsfirmen, die sich um mehrere Reedereien kümmern, sind ein Zielmarkt. Wir wollen uns in gewisse Nischen drängen, zum Beispiel konnten wir unser System so konzipie-ren, dass es in verschiedenen Schiffs-typen wie Elektro- oder Dieselschiffen nachrüstbar ist. Möglich macht dies ein eigens dafür entwickelter und der Schifffahrt an-gepasster Industrie- PC. Dort werden sämtliche Schnittstellen zu Schiffs-komponenten implementiert, diese Daten werden an einen zentralen Ser-ver weitergeleitet. Auch das Thema „Herstellerunabhängigkeit“ ist für uns wichtig. Ziel ist es, dass eine Reederei mit „NautiTronix pro“ ihre komplette Flotte im Überblick hat und Probleme rechtzeitig erkennt – egal, um welchen Antriebstyp es sich handelt und welche Komponenten von welchen Herstellern darauf verbaut sind. Mittlerweile ist „NautiTronix pro“ auf neun Schiffen als Pilotprojekt verbaut, weitere folgen in den nächsten Mona-ten. Parallel wollen wir den offiziellen Markteinstieg in Angriff nehmen.

bei „Delegationsreisen“ oft sogar als wichtiger an. Und auch diesmal war es der Fall und ganz konkret können wir aus dieser Runde sogar die ein oder an-dere konkrete Opportunity bearbeiten.

Was war Dein persönliches Highlight auf der SLUSH 2019?

Da gab es definitiv einige! Der eige-ne NautiTronix Pitch auf der German Pitching Stage war auf jeden Fall eine wertvolle Erfahrung, dazu gehörte aber auch schon das Pitch- Training mit Dima in der IHK zu Rostock im Rahmen der Vorbereitung. Das „The Next 100“ Side Event, bei dem wir auch direkt Firmen wie Wärtsilä oder Scania treffen konn-ten, war inhaltlich für mich auch de-finitiv ein Highlight. Auch der kurze Saunagang zwischen den Terminen hat natürlich gutgetan.Für mich war es aber auch schön zu sehen, wie sich junge Leute aus MV in die Selbstständigkeit trauen und vor allem auch, wie sie vom Land, IHK und Co. unterstützt und dazu motiviert werden.

Welchen Rat würdest du anderen Startups geben, die an der nächsten SLUSH teilnehmen möchten?

Unbedingt gut vorbereiten und Termine im Vorhinein vereinbaren. Egal, welche Kontakte man sucht, man sollte sie vor-her über die Matchmaking-Plattform oder LinkedIn kontaktieren und Termi-ne vereinbaren. Die SLUSH ist zu groß, um dort zufällig auf genau die Leute zu treffen, die relevant sind. Dasselbe gilt für Side- Events. Viele sind schnell aus-gebucht, aber gerade dort hat man die Möglichkeit, konkrete Firmen oder Per-sonen zu treffen.

Gab es für dich und das Nauti-Tronix- Team einen handfesten Nutzen aus der Teilnahme an der SLUSH?

Wir sind noch in der Nachbereitung, aber wir konnten auf der SLUSH definitiv ei-nige potenzielle wichtige Kontakte aus unserer Branche treffen. Beispiele dafür sind Wärtsilä, Scania oder auch Volvo. Auch Kontakte zu potenziellen kleineren Projekt- beziehungsweise Technologie-partnern haben sich ergeben. Über einen solchen konnten wir schon einen ersten Kontakt zu einer finnischen Reederei knüpfen.Zusätzlich zu den Kontakten auf der Messe konnten wir vor allem aber auch weitere Kontakte innerhalb der Reise-gruppe knüpfen oder bestehende Kon-takte vertiefen. Das sehe ich persönlich

Christina Heß

Referentin Außenwirtschaft

Tel.: 0381 [email protected]

Hartmann Schleifer

Foto

: Nau

tiTr

on

ix

Page 37: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

Anzeigen: Rechtsanwälte · Steuerberater · Unternehmensberater

Januar/Februar 2020 WIR | 37

BDO AG WirtschaftsprüfungsgesellschaftStB Simone Brenner | WP/StB Gernot PotzFreiligrathstraße 11 I 18055 Rostock Telefon: +49 381 493028-0 I [email protected] I www.bdo.de

MIT BDO ZUM ZIEL

Schwerpunkte der BDO in Rostock: y Steuerliche Beratung y Finanz- und Lohnbuchführung y Jahresabschlusserstellung yWirtschaftsprüfung y EU-Projektprüfung y Prüfung der Trennungsrechnung y Betriebswirtschaftliche Beratung y Beratung bei Unternehmenskauf oder -verkauf

y Begleitung von Nachfolgeprozessen

WIR-Magazin der IHK Rostock_90-55.indd 1 07.10.2013 14:51:13

Unsere Kanzlei bietet mittelständischen Unternehmen folgende Leistungen an:

• Existenzgründungsberatung• Betriebswirtschaftliche Auswertungen• Finanzierungsberatung• Branchenanalysen, Betriebsvergleiche• Vorausschauende, steuergestaltende Beratung

Freund & Partner GmbHSteuerberatungsgesellschaft Jana Schubert · Steuerberaterin

Lange Straße 46 · 18311 Ribnitz-Damgarten Telefon: (03821) 70 89 30 · Fax: (03821) 72 12 23

[email protected] · www.etl.de/fp-ribnitzdamgarten

Ein Unternehmen der ETL-Gruppe

Wir sind IhrAnsprechpartner und Berater in allensteuerlichen undbetriebswirtschaftlichenFragen.

Unsere Leistungen: Lohn- und Gehaltsabrechnung Finanzbuchhaltung (buchen laufender Geschäftsvorfälle) Büroorganisation auch bei Engpässen (Urlaub, Krankheit etc.)

Unser Anspruch: Ihre Zufriedenheit Diskretion Fairness

AEW-Service · Inh. Andrea Wohlgemuth · Hahnenkamp 10 · 18069 LambrechtshagenTel.: 0381-202 78 927 · Mobil: 0176 100 32 701 · [email protected]

www.aew-service.de

Anzeigenwerbung,die ankommt

Anzeigenverkauf:Telefon: 03841 213 213E-Mail: [email protected]

Rubrik-Anzeige 90 mm x 55 mm

180 € netto

Auflage:32.000

Page 38: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

38 | WIR Januar/Februar 2020

AUS- & WEITERBILDUNG

Eine Prüfung der besonderen ArtBei der Meisterschaft für Auszubildende im Gastgewerbe können junge Erwachsene ihr berufliches Können beweisen. Bei dem Wettbewerb müssen sie ganz neue Herausforderungen meistern – und wachsen so über sich hinaus.

Innerhalb kurzer Zeit Menüs für zahl-reiche Gäste zuzubereiten, ist für Jonas Ahrens kein Problem. Der 19- Jährige macht eine Ausbildung zum Koch im Hotel Neptun in Warnemünde. Durch die Arbeit in der Küche hat er gelernt, mit Hochdruck umzugehen. Das Gelernte konnte Jonas schon 2019 bei den Bundes-meisterschaften für Auszubildende im Gastgewerbe unter Beweis stellen. Angetreten ist Jonas mit zwei weite-ren Mitstreitern aus Mecklenburg- Vorpommern, einem angehenden Restaurantfachmann und einer Hotel-fachfrau. Im Team mussten die drei ein Vier- Gänge- Menü für zehn Personen kochen, servieren und am entsprechend gedeckten Tisch präsentieren. Schon die Vorbereitung sei anspruchs-voll gewesen, berichtet Jonas. „Mein Ausbilder und ich haben uns jede Woche einen Tag Zeit genommen.“ Da bei der Meisterschaft auch theoretisches Wis-sen abgefragt wird, musste Jonas sich zu-dem mit Themen wie Warenkalkulation oder Einsatzplänen auseinandersetzen. So gut sich die Azubis auch vorbereitet haben, der Wettbewerbstag war dennoch besonders aufregend für sie. Schließlich gehört es zu den Regularien der Meister-schaft, dass die Teilnehmer erst vor Ort erfahren, welches Menü sie anfertigen sollen – und eigentlich nicht einmal das. „Wir haben Zutaten bekommen und mussten uns selbst überlegen, was wir daraus machen“, berichtet Jonas. Es sei eine ganz besondere Erfahrung gewesen, sagt Jonas. Denn die Küche, die beim Wettbewerb gefragt war, sei eine andere als die im Hotel Neptun. Und auch die Arbeitsbedingungen haben den 19- Jährigen gefordert. „Die Arbeitsfläche war recht klein. Ich muss-te dort das Essen zubereiten, die Teller bestücken und alles in Ordnung halten – auch das wurde von der Jury bewertet.“ Am Ende hat Jonas in seiner Berufs-gruppe den vorletzten Platz bei den

Meisterschaften belegt. Traurig war darüber aber keiner, so Ausbildungs-leiterin Juliane Gorski. „Im Vordergrund steht für uns die berufliche Weiter-entwicklung der Teilnehmer. Wir haben Jonas keinen Druck gemacht und sind sehr stolz auf ihn. Er war danach ein an-derer Mensch.“ Auch Jonas ist froh darüber, sich dem gestellt zu haben. Dabei ist ihm die Ent-scheidung zur Teilnahme nicht leicht-gefallen. Jemand sei ausgefallen und er sei eingesprungen. „Wir haben ihn gepusht, weil wir sein Potenzial gesehen haben. Und seine Leistung war beachtlich. Vor allem, wenn man bedenkt, dass alle an-deren Azubis bereits im dritten Lehrjahr waren, Jonas aber erst im zweiten.“ Im Hotel Neptun werden derzeit ins-gesamt 65 Azubis ausgebildet, 15 davon als Köche. Die Meisterschaften sieht Juliane Gorski als Sprungbrett für die jugendlichen Teilnehmer. „Diejenigen, die teilnehmen, sind so motiviert, dass sie andere Luft schnuppern und sich weiterentwickeln wollen“, sagt die Aus-bildungsleiterin. Viele kämen auch wie-der zurück: Von den Erfahrungen, die außerhalb gesammelt wurden, profitiere das Hotel Neptun sehr gern. Jonas Ahrens ist mittlerweile im dritten Lehrjahr. Wie es danach für ihn weiter-

geht, steht noch nicht fest. Derzeit überlegt er, ob er sich der Wettbewerbs-situation noch einmal aussetzt. Denn im April können sich die Auszubildenden bei den Landesmeisterschaften MV messen, der Vorstufe zum Bundeswett-bewerb. Christina Milbrandt

Jonas Ahrens (2.v. r.) mit seinen Mitstreitern Anna- Lena Dietrich und Daniel Steven Gutierrez Gomez sowie Andrea Lehmann, die die Azubis beim Wettbewerb betreut und begleitet.

Termin Landesmeisterschaft: voraussichtlich 20. und 21. April 2020 Termine Vorausscheide:Restaurantfachmann/-frau

■ Dienstag, 3. März, ab 13 Uhr ■ RBB des LK Rostock,

Außenstelle Bad DoberanHotelfachmann/-frau

■ Mittwoch, 4. März, ab 13 Uhr ■ RBB des LK Rostock,

Außenstelle Bad DoberanKoch/Köchin

■ 18. März 2020, Uhrzeit noch offen ■ Berufliche Schule der Hanse-

und Universitätsstadt Rostock, Dienstleistung und Gewerbe

Anmeldungen:IHK zu Rostock, GB Aus- und Weiterbildung,Heike Toebe, Tel.: 0381 338 560, E- Mail: [email protected]: 10. Februar 2020

Foto

: Deh

og

a M

V

Page 39: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

Januar/Februar 2020 WIR | 39

Neue Regelungen in der BerufsbildungWir stellen die wichtigsten Punkte der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes vor.

Berit Heintz

Leiterin des Geschäftsbereiches Aus- und WeiterbildungTel.: 0381 [email protected]

Mindestausbildungsvergütung im Gesetz verankertFür alle Auszubildenden, die in ihrem Betrieb keiner Tarifbindung unterliegen, gilt künftig eine Mindestausbildungs-vergütung. Ab 2020 erhalten Azubis im ersten Jahr mindestens 515 Euro, bis 2023 soll dieser Betrag auf 620 Euro an-gehoben werden. Im zweiten Jahr soll die Vergütung um 18 Prozent, im dritten um 35 Prozent, im vierten um 40 Pro-zent steigen.

Teilzeitausbildung grundsätzlich für alle offenMit dem Gesetz ist Teilzeitausbildung nun für alle offen. Darin liegen vermehrt Chancen zum Beispiel für Geflüchtete, Lernbeeinträchtigte sowie Menschen mit Behinderungen. Das Einverständnis des Betriebes vorausgesetzt, kann die tägliche oder wöchentliche Ausbildungs-zeit auf bis zu 50 Prozent reduziert wer-den. Sie verlängert sich dadurch auf bis zu viereinhalb Jahre.

Durchlässigkeit verbessertVereinfachungen gibt es bei aufeinander aufbauenden Berufsausbildungen. Hier wird die Durchlässigkeit verbessert. Azubis, die eine zweijährige Ausbildung erfolgreich absolviert haben und eine darauf aufbauende drei- oder dreiein-halbjährige Ausbildung anschließen, müssen den ersten Teil der Abschluss-prüfung nicht mehr ablegen.

Azubis, die ihre Abschlussprüfung in einem drei- oder dreieinhalbjährigen Ausbildungsberuf, der auf einem zwei-jährigen Ausbildungsberuf aufbaut, nicht bestanden haben, können auf Antrag bei mindestens ausreichenden Leistungen im ersten Teil der Abschluss-prüfung den Abschluss des zweijährigen Ausbildungsberufes erhalten.

Betriebliche FreistellungVolljährige Azubis werden minder-jährigen beim Berufsschulbesuch gleichgestellt. Die Regelung, dass Azubis vor einem vor 9 Uhr beginnen-den Berufsschulunterricht nicht be-schäftigt werden dürfen, wurde aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz in das Berufsbildungsgesetz übernommen. Darüber hinaus sollen alle Azubis nicht nur für die Teilnahme am Berufsschul-unterricht, sondern auch an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unter-richtsstunden einmal pro Woche frei-gestellt werden. Dieser Tag wird mit der täglichen Ausbildungszeit angerechnet. Außerdem erfolgt eine Freistellung in Berufsschulwochen mit Blockunter-richt von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen. Hier ist eine Anrechnung in Höhe der durchschnitt-lichen wöchentlichen Ausbildungszeit vorzunehmen. Auch an Arbeitstagen un-mittelbar vor dem Tag der schriftlichen Abschlussprüfung müssen Azubis auf Wunsch freigestellt werden.

Neue Fortbildungsbezeichnungen Um das System der Berufsbildung trans-parenter, international verständlich und vergleichbar zu machen, erhält die auf die Ausbildung folgende Höhere Berufs-bildung neue Abschlussbezeichnungen. Die erste Fortbildungsstufe ist der Berufsspezialist. Er findet beispiels-weise für die (zertifizierten) IT- Spezia-listen und (geprüften) Servicetechniker Anwendung. Der „Bachelor Professio-nal“ ist die zweite Fortbildungsstufe und umfasst die Meister und Fachwirte. Die dritte Fortbildungsstufe ist der „Mas-ter Professional“ für die IHK- Betriebs-wirte, die Technischen Betriebswirte und Berufspädagogen. Die bisherigen Bezeichnungen wie Meis-ter, Fachwirt oder Bilanzbuchhalter können neben den neuen auf den Zeug-nissen erhalten bleiben. Die neuen Be-zeichnungen stellen die Gleichwertigkeit mit akademischen Abschlüssen heraus, weisen aber auf die berufspraktische Aus-richtung hin. Der Zusatz „Professional“ gewährleistet zugleich die Abgrenzung zu akademischen Abschlusstiteln.

Im Dezember haben 74 Soldaten sowohl ihre Ausbildung in den elektronisch- techni-schen Berufen als auch die Weiterbildung auf Meisterebene beendet. Im feierlichen Rahmen wurden 13 Gesellenbriefe für die Elektroniker für Betriebstechnik, zwei für die Elektroniker für Automatisierungstechnik, 22 für die Elektroniker für Geräte und Systeme, 15 für die IT- Systemelektroniker und 15 für die Fachinformatiker überreicht. Fünf Industriemeister für Elektrotechnik erhielten darüber hinaus ihre Meisterzeugnisse.Die Festansprache hielt IHK- Präsident Klaus- Jürgen Strupp, der auch auf den Fach-kräftemangel in der Wirtschaft hinwies. Der Weg für die Zeit nach der Bundeswehr scheint geebnet: „Nach der Digitalisierung und Entbürokratisierung suchen wir händeringend nach guten Fachleuten, die gern in Mecklenburg- Vorpommern leben und arbeiten möchten“, so der IHK- Chef.

Freisprechung und Bestpreisvergabe an der Marinetechnikschule

IHK- Präsident Klaus- Jürgen Strupp (r.) und Oliver Jülke, Kommandeur der Marinetechnikschule

Foto

: Uta

Fäc

knit

z

» Weitere Informationen:

www.rostock.ihk24.de · Dok.-Nr: 4655200

Page 40: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

40 | WIR Januar/Februar 2020

RECHT & STEUERN

Neues System für die GrundsteuerDer Bundesrat hat der umstrittenen Reform am 8. November 2019 zugestimmt.

Die Grundsteuer wird auf den Grund-besitz, das heißt auf Grundstücke und Gebäude erhoben. Gezahlt wird sie grundsätzlich von den Eigentümern. Im Falle der Vermietung kann die Grund-steuer über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Neben Wohn-grundstücken unterliegen auch gewerb-lich genutzte Grundstücke und Flächen in der Land- und Forstwirtschaft der Grundsteuer.Für die Ermittlung der Höhe wird zu-künftig nicht mehr allein auf die Boden-werte zurückgegriffen, sondern auch auf Erträge wie Mieteinnahmen. Für die Bundesländer ist die Möglichkeit vorgesehen, eine eigene Berechnungs-methode zu entwickeln (die sogenannte Öffnungsklausel). Die Länder haben fünf Jahre Zeit, die Reform umzusetzen.

Ziele der ReformDas Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung letztes Jahr für verfassungs-widrig erklärt, da es gleichartige Grund-stücke unterschiedlich behandele und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße.Zentrales Ziel der Reform ist, die Grund-steuer im Einklang mit dem Grundgesetz verfassungskonform und gerechter zu regeln. Dabei sollen die Gemeinden kei-nen Gewinn erzielen. Insgesamt aber soll das Aufkommen aus der Grund-steuer gleichbleiben.

Zukünftige BerechnungDie Grundsteuer wird auch zukünftig in drei Schritten berechnet: Wert mal Steuermesszahl mal Hebesatz.

1. Der GrundbesitzwertWesentliche Faktoren sind der jeweili-ge Wert des Bodens (Bodenrichtwert) und die Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete, die unter anderem von der sogenannten Mietniveaustufe der jeweiligen Gemeinde abhängt. Weitere Faktoren sind die Grundstücksfläche,

Immobilienart sowie das Alter des Ge-bäudes. Die Einordnung der Gemeinden in Mietniveaustufen wird vom BMF auf Basis von Daten des Statistischen Bundes-amtes über die Durchschnittsmieten in allen 16 Bundesländern erfolgen.

2. Ausgleich der WertsteigerungenAusgleich der Wertsteigerungen, die im Vergleich von den aktuellen zu den seit 1935 beziehungsweise 1964 nicht mehr aktualisierten Werten entstanden sind. Dazu wird die Steuermesszahl von 0,35 auf 0,034 Prozent gesenkt. Außerdem sollen der soziale Wohnungsbau sowie kommunales und genossenschaftliches Wohnen weiter, auch über die Grund-steuer, gefördert werden. Hier ist ein zu-sätzlicher Abschlag bei der Steuermess-zahl um 25 Prozent vorgesehen, der sich steuermindernd auswirkt.

3. Anpassen der HebesätzeFür die Kommunen besteht die Möglich-keit, ihre Hebesätze anzupassen und so dafür zu sorgen, dass sie insgesamt nicht mehr Grundsteuer einnimmt als vor der Reform.

Besonderheiten Anders als bei Wohngrundstücken wer-den für vermietete Geschäftsgrund-stücke keine statistischen Daten er-hoben, die für die Bewertung genutzt werden könnten. Daher soll sich die Grundsteuer hier am vereinfachten Sachwertverfahren orientieren, das für die Wertermittlung auf die gewöhn-lichen Herstellungskosten für die jewei-lige Gebäudeart und den Bodenrichtwert abstellt.

Öffnungsklausel für BundesländerGrundsätzlich wird es den Bundes-ländern möglich sein, ein eigenes Grundsteuermodell einzuführen und landesrechtlich zu regeln (Öffnungs-klausel). Die Mehrheit der Bundes-länder begrüßt die Möglichkeit, eine

eigene Berechnungsmethode ent-wickeln zu können. Einzelne Länder haben bereits angekündigt, dass sie ein wertunabhängiges Modell für ihre Ge-meinden vorsehen wollen. Dieses Mo-dell setzt an der Fläche der Grundstücke und Gebäude an. Die Werte bleiben dabei unberücksichtigt. Verschiedene Länder sprechen sich dafür aus, ein einfaches Berechnungsmodell anzustreben. Ein solches soll regionale Besonderheiten berücksichtigen und ohne Steuer-erhöhungen auskommen.

IHKs in MVNach hiesiger Auffassung führt die Reform zu einem Aufbau von Büro-kratie ‒ sowohl für die gewerbliche Wirtschaft als auch für die Finanzver-waltung. Insbesondere das vereinfachte Sachwertverfahren für betrieblich ge-nutzte Grundstücke ist zu aufwendig. Beispielsweise ist hierfür die Angabe der Bruttogrundfläche erforderlich, die üblicherweise nicht ermittelt wird. Zudem müssen die Nutzungsart und das Baujahr eines Gebäudes angegeben werden. Letzteres ist besonders bei Ge-bäuden schwierig, die in mehreren Etap-pen entstanden sind. Diese Bewertung ist alle sieben Jahre nötig. Ein Problem sind zudem die Bodenrichtwerte. Diese werden von regional sehr unterschied-lich besetzten Gutachterausschüssen festgelegt. Diese intransparente Wert-ermittlung ist bisher nicht gerichtlich überprüfbar, sodass hier Gerichtsver-fahren zu erwarten sind.Die IHKs in MV setzen sich für eine büro-kratiearme und aufkommensneutrale Umsetzung der Reform ein, die durch die Öffnungsklausel möglich wurde. Der Anteil am gesamten Grundsteuerauf-kommen, der auf eine unternehmerische Nutzung von Grundstücken zurückgeht, sollte nicht ausgeweitet werden. Um eine zu starke Rechtszersplitterung zu ver-meiden, sollte auch ein gemeinsames Ländermodell in Betracht gezogen wer-den. Doreen Wiesner- Damaschke

Page 41: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

Januar/Februar 2020 WIR | 41

Rostock

Stralsund

Ribnitz-Damgarten

Bergen

Bad Doberan

Güstrow

Laage

Tessin

Grimmen

SassnitzSassnitz

Triebsees

Marlow

Bützow

GnoienSchwaan

Satow

Kühlungs-born

Barth

DIE ZEITSCHRIFT DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER ZU ROSTOCKIHK-Region: Kreisfreie Hansestadt Rostock sowie Landkreise Rostock und Vorpommern-Rügen

Auflage:32.000

Ausgabe Anzeigenschluss Erscheinungstag

März 6. Februar 2. März 2020April 12. März 6. April 2020Mai 14. April 12. Mai 2020Juni 7. Mai 3. Juni 2020Juli/August 11. Juni 6. Juli 2020September 6. August 31. August 2020Oktober 3. September 28. September 2020November 15. Oktober 9. November 2020Dezember 12. November 7. Dezember 2020

Anzeigenverkauf:

Verlag „Koch & Raum“ Wismar OHGDankwartstraße 22, 23966 WismarTelefon: 03841 213 213 Telefax: 03841 213 195

[email protected]

Anzeigenwerbung,die ankommt

Informieren Sie sich direkt:

Ines Raum Tel. 0172 31 08 578

Gesetz gegen SchwarzarbeitGroße Paketdienstleister werden mit in die Haftung für Sozialbeiträge genommen.

Mit dem Paketboten- Schutz- Gesetz, das zum 23. November 2019 in Kraft ge-treten ist, werden Generalunternehmen mit in die Haftung für Sozialbeiträge genommen, die ihre Nachunternehmen nicht abführen. Generalunternehmen sind insbesondere große Paketdienst-leister. Der Gesetzgeber will mit dem Gesetz die illegale Beschäftigung und die Schwarz-arbeit eindämmen. Es betrifft Pakete mit einem Einzelgewicht von bis zu 32 Kilogramm, soweit diese in Kraftfahr-zeugen mit einem zulässigen Gesamt-gewicht von bis zu 3,5 Tonnen befördert werden sowie die stationäre Bearbeitung von Paketen (sortieren für den weiteren Versand in Verteilzentren).

Das Generalunternehmen kann sich auf zwei Arten auf von dieser gesamt-schuldnerischen Haftung entlasten. Der Nachunternehmer legt eine Un-bedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse beziehungsweise der Berufsgenossenschaft vor oder der Nachunternehmer lässt sich ins amt-liche Verzeichnis der Industrie- und Handelskammern eintragen, um damit seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Die Eintragung ins amtliche Verzeichnis erfolgt auf Antrag. Dazu muss das Unter-nehmen eine Reihe von Nachweisen er-bringen, die der Webseite zu entnehmen sind. Die Nachweise sendet das Unter-nehmen mit seiner unterschriebenen Erklärung an die zuständige Auftrags-

beratungsstelle beziehungsweise die IHK. Zudem muss das Unternehmen einen Onlineantrag ausfüllen, der vom System direkt weitergeleitet wird. Die Präqualifizierung sowie die Eintragung ins Verzeichnis sind gebührenpflichtig. Das Unternehmen enthält mit der Ein-tragung ein Zertifikat, mit dem es die Eintragung gegenüber dem General-unternehmen nachweisen kann. Die Eintragung ist ein Jahr gültig, danach muss sie wiederholt werden. Informationen zum amtlichen Verzeich-nis finden Sie im Internet unter www.amtliches- verzeichnis.ihk.de.

Annette Karstedt- Meierrieks, Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V.

Page 42: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

42 | WIR Januar/Februar 2020

RECHT & STEUERNRECHT & STEUERN

Rückvermeisterung im Handwerk: Was bedeutet das für IHK- Betriebe?Einige meisterfreie Berufe unterliegen seit diesem Jahr wieder der Meisterpflicht

Mit der Novelle der Handwerks-ordnung (HwO) im Jahr 2004 wurden zahlreiche Berufe

„meisterfrei“. Sie konnten als so-genannte zulassungsfreie Handwerke ohne meisterliche Qualifikation selbst-ständig ausgeübt werden. Nunmehr sieht die Bundesregierung Anlass, einige dieser Berufe wieder der Meisterpflicht zu unterwerfen. Das entsprechende Ge-setz soll Anfang 2020 in Kraft treten.Betroffen sind folgende Berufsgruppen:

■ Fliesen-, Platten- und Mosaikleger ■ Betonstein- und Terrazzohersteller ■ Estrichleger ■ Behälter- und Apparatebauer ■ Parkettleger

■ Rollladen- und Sonnenschutz-techniker

■ Drechsler und Holzspielzeugmacher ■ Böttcher ■ Glasveredler ■ Schilder- und Lichtreklame-hersteller

■ Orgel- und Harmoniumbauer ■ Raumausstatter

Welche IHK- Betriebe sind betroffen?Von dieser Gesetzesänderung sind nicht nur Unternehmen betroffen, die schon bisher der Handwerkskammer an-gehört haben, es können auch Betriebe betroffen sein, die bislang ausschließ-

lich IHK- zugehörig sind. Es handelt sich dabei vor allem um die Betriebe, die bislang eine der oben aufgeführten Tätigkeiten neben ihrer Handels- oder Dienstleistungstätigkeit in unter-geordneter Weise in ihrem IHK- Betrieb ausführen.Wer also zum Beispiel einen Fliesen-handel betreibt und Fliesenverlegung und -arbeiten anbietet, war bisher in vielen Fällen nicht bei der Handwerks-kammer im Verzeichnis der zulassungs-freien Handwerke eingetragen, wenn der Handel die umsatzstärkere Tätigkeit dar-stellte. Gleiches gilt zum Beispiel auch für Werbeagenturen, die Werbeschilder als Lichtreklame selbst herstellen.

Page 43: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

Januar/Februar 2020 WIR | 43

- Innerhalb 1 Std. vor Ort- 24h Hydraulik-Reparaturdienst- Schläuche, Armaturen, Zubehör

(bis 50 km Anfahrt)

Bundesweite Service-Hotline

Pirtek Rostock – Schwerin, Fischerweg 407 - 18069 RostockTel. 0381 66 09 80 91, Fax 0381 66 09 80 93, E-Mail: [email protected]

0800 99 88 800 Gebührenfrei

Hallenbau - schlüsselfertig

Office aus Stahl und Glas

Statik - Ausführungsplanungen

Brandschutzplanungen

Güstrow/M-V T: 03843 2410-0 / [email protected]

AE SYSTEME www.terminal-systems.de Tel.: 05136 802421

Inventur DigitalisierungSeriennummern VerwaltungAusführliche ProtokolleLagerbestände

Bestandsschutz, aber…Der für die „Rückvermeisterung“ vor-gelegte Gesetzentwurf sieht für diese Unternehmen vor, dass sie auch weiter-hin ihre handwerklichen Tätigkeiten im Nebenbetrieb ausüben können und dürfen. Allerdings müssen sie innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Ge-setzes einen Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle stellen. Hiervon aus-genommen sind Unternehmen, bei denen die handwerkliche Tätigkeit im Rahmen eines unerheblichen handwerklichen Nebenbetriebs ausgeübt wird. Die IHK zu Rostock bietet dazu Beratungen an.

Was ist ein unerheblicher hand-werklicher Nebenbetrieb? Voraussetzung für einen solchen Neben-betrieb ist das Bestehen eines Haupt-betriebs, bei dem der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt. Haupt- und Nebenbe-trieb müssen fachlich, organisatorisch und wirtschaftlich verbunden sein. Handwerkliche Nebenbetriebe müssen grundsätzlich in der Handwerksrolle ein-getragen werden. Dies gilt nicht, wenn die Tätigkeit im Nebenbetrieb lediglich in unerheblichem Umfang ausgeübt wird. Die Tätigkeit darf dabei die durchschnitt-liche Arbeitszeit eines ohne Hilfskräfte Vollzeit arbeitenden Betriebes des be-treffenden Handwerkszweiges während eines Jahres nicht überschreiten (rund 1.664 Stunden pro Jahr). Diese Grenze gilt auch für Ein- Personen- Betriebe.

Nachweis durch GewerbeanmeldungBetroffene Unternehmen müssen für die Eintragung in die Handwerksrolle

lediglich nachweisen, dass sie bereits vor In- Kraft- Treten der Gesetzesänderung handwerkliche Tätigkeiten ausgeführt haben, nicht aber, dass eine meisterliche Qualifikation vorliegt. Es gibt hier also Bestandsschutz für die bestehenden Unternehmen: Sie sollen keine zusätz-lichen Anforderungen erfüllen müssen außer der Eintragung in die Handwerks-rolle. Der Nachweis kann zum Beispiel durch die Gewerbeanmeldung oder durch entsprechende Rechnungen er-folgen. Allerdings ist damit zukünftig eine (zusätzliche) Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer mit einer grund-sätzlichen Beitragszahlungspflicht ver-bunden sowie eine Gebührenzahlung für die Eintragung.

Achtung: Ende des Bestandsschutzes Ändert sich später die personelle Zu-sammensetzung der Unternehmens-leitung, muss innerhalb von sechs Mo-naten die notwendige handwerkliche Qualifikation, also grundsätzlich das

Vorhandensein eines Meisters, nach-gewiesen werden und ein entsprechender Eintrag in die Handwerksrolle erfolgen.

Was ist zu tun?IHK- Unternehmen, die ihren Umsatz-schwerpunkt im Handel oder in der Er-bringung von Dienstleistungen haben und daneben handwerkliche Leistun-gen aus den oben genannten Berufen erbringen, die in einem wirtschaft-lich- technischen Zusammenhang zur nichthandwerklichen Tätigkeit ste-hen, können sich an die Industrie- und Handelskammer zu Rostock wenden. Darüber hinaus stehen auch die Hand-werkskammern für Auskünfte zur Ver-fügung.

Annette Karstedt- Meierrieks, Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V.

Foto

: Lo

thar

Dre

chse

l

Nicole Wegner

Referentin Stabsbereich Recht, Steuern, HandelsregisterwesenTel.: 0381 [email protected]

Auch der Beruf des Parkettlegers unterliegt seit diesem Jahr wieder der Meisterpflicht.

Ing

o B

artu

ssek

/Ad

ob

eSto

ck.c

om

Page 44: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

44 | WIR Januar/Februar 2020

RECHT & STEUERN

müssen nicht überklebt und in der Ver-packung dieser Leuchten enthaltene EU- Labels nicht entfernt werden. Ab diesem Zeitpunkt dürfen die entsprechenden Leuchten durch Lieferanten und Her-steller aber nicht mehr mit Etiketten versehen werden. Die Hinweise der EU- Kommission besitzen allerdings keine Rechtsverbindlichkeit.Die neue Regelung betrifft auch On-line- Shops, Werbung in Printmedien, im Internet oder die Präsentation des Labels in Verkaufsräumen. Um Abmahnungen und Bußgelder zu vermeiden, sollten seit dem 25. Dezember folgende Maß-nahmen für die betroffenen Leuchten umgesetzt werden:

■ Entfernung aller Schilder mit dem EU- Label,

■ Überklebung von Aufklebern an Ausstellungsleuchten, Regalen etc. in den Verkaufsräumen

■ Entfernung aller EU- Label- Angaben in Online- Shops oder auf Websites (Energieklasse- Button, Energie-

klasse- Angabe im Rahmen des Artikelnamens, Angabe Energie-klasse bei Produktbeschreibung und in technischen Daten, alle Bilddateien mit EU- Label, Link und Datei zum Produktdatenblatt)

■ Entfernung aller EU- Label- be-zogenen Angaben in Werbemitteln (Energieklasse- Button, Angabe Spektrum, auch Nennung in der Produktbeschreibung).

Sollte es zu Abmahnungen kommen, sollten diese – nach Prüfung, ob es sich überhaupt um einen abmahnbefugten Mitbewerber oder Verein handelt – mit der Argumentation zurückgewiesen wer-den, dass keine Irreführung und keine gravierende Beeinträchtigung des Wett-bewerbs vorliegt. Das Abmahnrisiko wird als relativ gering eingeschätzt. Sollte es dennoch zu Abmahnungen kommen, sollte die zuständige IHK in-formiert werden.

DIHK

Seit dem 25. Dezember 2019 gilt die EU- Verordnung 874/2012/EU, die Anpassungen im Handel sowie bei

Herstellern notwendig macht. Lieferan-ten und Hersteller müssen darauf ach-ten, Leuchten ohne Leuchtmittel nicht mehr mit dem Energie- Label zu ver-sehen. Leuchten, die vor diesem Datum in Verkehr gebracht wurden und das Label enthalten, können weiterhin ver-kauft werden. Allerdings müssen sämt-liche Kommunikationsinstrumente wie Werbemittel oder vorhandene Online- Shops angepasst werden.Die Regelung wurde am 5. Dezember vergangenen Jahres im EU- Amtsblatt veröffentlicht und tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Auf Nach-fragen hin hat sich die EU- Kommission dahingehend geäußert, dass bei Leuch-ten, die bereits in Verkehr gebracht wurden, keine Entfernung des Labels notwendig ist. Das heißt, alle Geräte, die bereits bei Händlern gelabelt in den Lagern oder Verkaufsräumen stehen,

Das Energie- Label fällt weg

Lieferanten und Hersteller dürfen Lampen ohne Leuchtmittel

nicht mehr damit versehen.

Gra

fik:

Lig

ht

Imp

ress

ion

Page 45: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

Januar/Februar 2020 WIR | 45

Anzeigen: Versicherungsmakler

MAN KÖNNTE SICH DARAN GEWÖHNEN WERDEN WIR ABER NICHT TUN

Die wichtigste Bewertung ist für uns das Urteil unserer Kunden. Zum dritten Mal in Folge wurde MARTENS & PRAHL von den Entscheidern im Mittelstand bei der Mittelstandsstudie der Wirt-schaftsWoche zur Nr. 1 im Segment V ersicherungsmakler gewählt.

Martens & PrahlVersicherungskontor GmbH RostockAugust-Bebel-Straße 89 · 18055 RostockT 0381 66 69 70-0 · F 0381 66 69 70-21www.martens-prahl-rostock.de

w w w.unik at-versicherungsmakler.de

UnikatVersicherungsmakler

Über 25 Jahre Vertrauen und Sicherheit

unabhängig – kompetentregional stark

Gesetzliche Änderungen 2020 Die IHK zu Rostock macht auf mehrere Neuerungen für Unternehmen in verschiedenen Bereichen auf-merksam, die seit dem Jahreswechsel gelten oder später in Kraft treten werden. Wir haben einige für Sie aufgelistet. Einen Überblick über die wichtigsten Veränderungen finden Sie zudem auf www.rostock.ihk24.de. Die Liste wird ständig aktualisiert.

Neues Bürokratieentlastungsgesetz – BEG IIIDas Gesetz zur Bürokratieentlastung soll Anfang 2020 in Kraft treten. Als Kernelement wird die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung be-zeichnet. So muss, wer sich als Arbeitnehmer krank-meldet, künftig keinen „gelben Zettel“ mehr vorlegen. Ein elektronisches Meldeverfahren soll die Arbeitsun-fähigkeitsbescheinigung in Papierform ersetzen.

Kassen- Meldepflicht vorerst ausgesetztDie neue Meldepflicht für Registrierkassen, wie sie das Kassengesetz ab 2020 vorsieht, wird vorerst ausgesetzt. Zunächst soll eine elektronische Lösung geschaffen werden. Hintergrund: Wer neue Registrierkassen und EC- Kassen anschafft oder ältere Modelle ausmustert, soll das künftig innerhalb eines Monats bei seinem Finanzamt melden.

Dienstfahrrad für BeschäftigteDas Dienstrad, das der Arbeitgeber zusätzlich zum re-gulären Gehalt spendiert, ist seit Anfang dieses Jahres steuerfrei. Stellt der Arbeitgeber einem Mitarbeiter also ein Fahrrad kostenfrei zur Verfügung, das dieser auch privat nutzen darf, muss der Beschäftigte den geld-werten Vorteil nicht versteuern.

Grenzüberschreitende SteuergestaltungenIm Sommer 2020 treten voraussichtlich Neu-regelungen in Kraft, welche Unternehmen mit Ge-schäftsbeziehungen im EU- Ausland betreffen. Sofern Ihr Unternehmen Beziehungen zu im EU- Ausland ansässigen Unternehmen unterhält und in diesem Zusammenhang steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen erbringt, müssen Sie in Zukunft beim Finanzamt eine Zusammenfassende Meldung (ZM) zu diesen Umsätzen abgeben.

Nicole Wegner

Referentin Stabsbereich Recht, Steuern, HandelsregisterwesenTel.: 0381 [email protected]

Page 46: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

46 | WIR Januar/Februar 2020

BEKANNTMACHUNGEN

DER IHK ZU ROSTOCK · NR. 162

Erscheinungstag: 3. Februar 2020

Wirtschaftssatzung der Industrie- und Handelskammer zu Rostock für das Geschäftsjahr 2020

1 Nichtkaufleute sind Gewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und deren Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäfts-betrieb nicht erfordert.

2 Kaufleute sind Gewerbetreibende, die im Handelsregister eingetragen sind oder deren Gewerbe-betrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Rostock hat in ihrer Sitzung vom 02. Dezember 2019 gemäß den §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I, S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 82 des Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Ver-ordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 vom 20. November 2019, (BGBl. I S. 1626), sowie der Beitragsordnung vom 28. November 2005 in der Fassung vom 18. Dezember 2018 folgende Wirtschaftssatzung für das Geschäftsjahr 2020 (01. Januar 2020 bis 31. De-zember 2020) beschlossen:

I. Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan wird1. im Erfolgsplan mit Erträgen in Höhe von 9.095.200,00 EUR Aufwendungen in Höhe von 10.095.400,00 EUR geplantem Vortrag in Höhe von 0,00 EUR Saldo der Rücklagenveränderungen in Höhe von 1.000.200,00 EUR

2. im Finanzplan mit Investitionseinzahlungen in Höhe von 767.000,00 EUR Investitionsauszahlungen in Höhe von 308.300,00 EURfestgestellt.

II. Beitrag

1. Beitragsfreistellung

1.1. Natürliche Personen und Personengesellschaften, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, und eingetragene Vereine, wenn nach Art und Umfang ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich ist, sind vom Beitrag freigestellt, soweit ihr Gewerbe-ertrag nach dem Gewerbesteuergesetz oder, soweit für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuermessbetrag nicht festgesetzt wird, ihr nach dem Ein-kommenssteuergesetz ermittelter Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200,00 Euro nicht übersteigt.

1.2. Nicht im Handelsregister eingetragene natürliche Personen, die ihr Gewerbe nach dem 31. Dezember 2003 angezeigt und in den letzten fünf Wirtschaftsjahren vor ihrer Betriebseröffnung weder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt haben, noch an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt waren, sind für das Geschäftsjahr der In-dustrie- und Handelskammer, in dem die Betriebseröffnung erfolgt, und für das darauf folgende Jahr von der Umlage und vom Grundbeitrag sowie für das dritte und vierte Jahr von der Umlage befreit, wenn ihr Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, 25.000,00 EUR nicht übersteigt.

2. Als Grundbeiträge sind zu erheben

2.1. von Nichtkaufleuten1, mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb,– von 5.200,01 EUR bis 15.340,00 EUR 35,00 EUR – von 15.340,01 EUR bis 25.000,00 EUR 70,00 EUR – von 25.000,01 EUR bis 50.000,00 EUR 140,00 EUR soweit nicht die Befreiung nach Ziff. II.1.2. eingreift;

2.2. von Kaufleuten2 mit einem Verlust oder mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb,– bis 50.000,00 EUR 140,00 EUR

Dieser Mindestgrundbeitrag ist auch bei negativem Betriebsergebnis zu erheben.

Dieser Mindestgrundbeitrag wird für Zugehörige der Industrie- und Handelskammer in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, deren gewerbliche Tätigkeit sich in der Funktion eines persönlich haftenden Gesellschafters in nicht mehr als einer Personenhandelsgesellschaft er-schöpft, auf schriftlichen Antrag um 70,00 EUR reduziert, sofern beide Gesellschaften der Industrie- und Handelskammer zu Rostock angehören.

2.3. von allen Zugehörigen der Industrie- und Handelskammer mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, – von 50.000,01 EUR bis 100.000,00 EUR 280,00 EUR – ab 100.000,01 EUR 560,00 EUR

2.4. von allen Zugehörigen der Industrie- und Handelskammer, die nicht nach Ziff. II.1.1. vom Beitrag befreit sind und die in einer der folgenden Staffeln eines von zwei Kriterien erfüllen:a) – mehr als 8.200.000,00 EUR Umsatz – mehr als 100 Arbeitnehmer auch wenn sie sonst nach Ziff. II.2.1.–II.2.3. zu veranlagen wären 1.250,00 EUR Der 560,00 EUR übersteigende Anteil des Grundbeitrages wird bis zum

Höchstbetrag von 690,00 EUR auf die Umlage angerechnet.

b) – mehr als 16.400.000,00 EUR Umsatz – mehr als 250 Arbeitnehmer auch wenn sie sonst nach Ziff. II.2.1.–II.2.3. zu veranlagen wären 2.500,00 EUR Der 560,00 EUR übersteigende Anteil des Grundbeitrages wird bis zum

Höchstbetrag von 1.940,00 EUR auf die Umlage angerechnet.

c) – mehr als 24.600.000,00 EUR Umsatz – mehr als 500 Arbeitnehmer auch wenn sie sonst nach Ziff. II.2.1.–II.2.3. zu veranlagen wären 5.000,00 EUR Der 560,00 EUR übersteigende Anteil des Grundbeitrages wird bis zum

Höchstbetrag von 4.440,00 EUR auf die Umlage angerechnet.

d) – mehr als 32.800.000,00 EUR Umsatz – mehr als 750 Arbeitnehmer auch wenn sie sonst nach Ziff. II.2.1.–II.2.3. zu veranlagen wären 7.500,00 EUR Der 560,00 EUR übersteigende Anteil des Grundbeitrages wird bis zum

Höchstbetrag von 6.940,00 EUR auf die Umlage angerechnet.

e) – mehr als 41.000.000,00 EUR Umsatz – mehr als 1.000 Arbeitnehmer auch wenn sie sonst nach Ziff. II.2.1.–II.2.3. zu veranlagen wären 10.000,00 EUR Der 560,00 EUR übersteigende Anteil des Grundbeitrages wird bis zum

Höchstbetrag von 9.440,00 EUR auf die Umlage angerechnet.

Sind die Voraussetzungen mehrerer Staffeln gleichzeitig erfüllt, so kommt die nach dem Beitrag höchste Staffel zur Anwendung.

Bei Unternehmen, die den Betrieb von eigenen oder gecharterten Handels-schiffen im internationalen Verkehr zum Gegenstand haben, ist § 9 Nr. 3 Gewerbesteuergesetz auf die Kriterien Umsatz, Arbeitnehmer zur Beitrags-festsetzung nach II.2.4. a bis e sinngemäß anzuwenden.

2.5. Der Mindestgrundbeitrag ist als Jahresbeitrag unteilbar.

3. Als Umlagen sind zu erheben 0,19 % des Gewerbeertrages, hilfsweise des Gewinns aus Gewerbebetrieb. Bei natürlichen Personen und Personen-

Page 47: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

Januar/Februar 2020 WIR | 47

gesellschaften ist die Bemessungsgrundlage einmal um einen Freibetrag von 15.340,00 EUR für das Unternehmen zu kürzen. In Fällen, in denen laut Zerlegungsbescheid des führenden Finanzamtes nur Prozentanteile des Gesamtgewerbeertrages auf den IHK-Bezirk entfallen, wird dieser Freibetrag mit dem gleichen Prozentanteil gewährt.

4. Bemessungsjahr für Grundbeitrag und Umlage ist das Jahr 2020.

5. Soweit ein Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, des Bemessungsjahres nicht bekannt ist, wird eine Vorauszahlung des Grundbei-trages und der Umlage auf der Grundlage des der Industrie- und Handels-kammer zum Zeitpunkt des Erlasses des Beitragsbescheides vorliegenden Gewerbeertrages, hilfsweise des Gewinns aus Gewerbebetrieb, des jüngsten Kalenderjahres erhoben. Dies gilt entsprechend für die Bemessungsgrund-lagen Umsatz und Zahl der Arbeitnehmer, soweit diese für die Veranlagung zum Grundbeitrag erheblich sind.

Soweit der Industrie- und Handelskammer kein Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, vorliegt, der Zugehörige der Industrie- und Handelskammer jedoch seinen Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbe-betrieb mitgeteilt hat, wird eine Vorauszahlung des Grundbeitrages und der Umlage auf der Grundlage des mitgeteilten Betrages erhoben. Dies gilt entsprechend für die Bemessungsgrundlagen Umsatz und Zahl der Arbeit-nehmer, soweit diese für die Veranlagung zum Grundbeitrag erheblich sind.

Soweit von Zugehörigen der Industrie- und Handelskammer mit vollkauf-männischem Geschäftsbetrieb noch keine Bemessungsgrundlagen vor-liegen, wird eine Vorauszahlung gemäß Ziff. II.2.2. erhoben. Soweit von Zugehörigen der Industrie- und Handelskammer, die nicht im Handels-register eingetragen sind und deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht er-fordert, keine Bemessungsgrundlagen vorliegen, kann eine Vorauszahlung des Grundbeitrages gemäß Ziff. II.2.1. erhoben werden. Dabei sind die Ge-werbetreibenden in geeigneter Form zu befragen bzw. Schätzungen im Sinne § 162 AO vorzunehmen.

Die endgültige Festsetzung und Abrechnung des Grundbeitrages und der Umlage erfolgt nach Vorliegen des Gewerbeertrages, hilfsweise des Gewinns aus Gewerbebetrieb, für das Bemessungsjahr.

Für die Erhebung von Beiträgen für rückwirkende Zeiträume gelten die Haushaltssatzungen/Wirtschaftssatzungen in der jeweils beschlossenen Fassung. Werden Beiträge für die Zeiträume vor dem Jahr 2002 endgültig veranlagt, werden diese ebenfalls in EURO berechnet. Berechnungsbasis ist dabei die jeweilige Haushaltssatzung des betreffenden Haushaltsjahres. Die in diesen Haushaltssatzungen festgestellten DM- Beträge werden nach dem gesetzlichen Umrechnungskurs (1,00 EUR = 1,95583 DM) und den vorgeschriebenen Umrechnungs- und Rundungsverfahren in EURO aus-gedrückt. Durch die Währungsumstellung bedingt, können Rundungs-differenzen auftreten.

III. Kredite

1. InvestitionskrediteFür Investitionen können Kredite in Höhe von 500.000,00 EUR auf-genommen werden.

2. KassenkrediteZur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft dürfen Kassenkredite bis zur Höhe von 0,00 EUR aufgenommen werden.

IV. Inkrafttreten

Diese Wirtschaftssatzung tritt zum 01. Januar 2020 in Kraft.

Rostock, den 02. Dezember 2019Industrie- und Handelskammer zu Rostock

gez. Klaus- Jürgen Strupp gez. Jens RademacherPräsident Hauptgeschäftsführer

Die vorstehende Wirtschaftssatzung wird hiermit ausgefertigt und in der IHK- Zeitschrift „WIR“ veröffentlicht.

Rostock, den 02. Dezember 2019Industrie- und Handelskammer zu Rostock

gez. Klaus- Jürgen Strupp gez. Jens RademacherPräsident Hauptgeschäftsführer

Page 48: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

48 | WIR Januar/Februar 2020

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Rostock hat in ihrer Sitzung vom 2. Dezember 2019 gemäß den §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I, S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 82 des Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Ver-ordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680

Erfolgs- und Finanzplan 2020

vom 20. November 2019, (BGBl. I S. 1626, sowie der Beitragsordnung vom 28. November 2005 in der Fassung vom 18. Dezember 2018 den Wirt-schaftsplan für das Geschäftsjahr 2020 (1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020) beschlossen.Der Erfolgs- und Finanzplan für das Jahr 2020 werden nachstehend ver-öffentlicht.

Wirtschaftsplan der IHK zu Rostock kann eingesehen werdenDer vollständige Wirtschaftsplan 2020 der Industrie- und Handels-kammer zu Rostock kann nach vorheriger Terminabstimmung von den IHK -Zugehörigen bei der Hauptgeschäftsführung eingesehen werden.

Rostock, den 2. Dezember 2019Industrie- und Handelskammer zu Rostock

gez. Klaus- Jürgen Strupp gez. Jens RademacherPräsident Hauptgeschäftsführer

ErfolgsplanWerte in EUR

IST2018

Plan2019

Plan2020

1. Erträge aus Beiträgen 7.843.613 7.615.300 7.336.2002. Erträge aus Gebühren 1.269.124 1.219.100 1.453.3003. Erträge aus Entgelten 23.931 27.200 32.7004. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an

unfertigen Leistungen0 0 0

5. Andere aktivierte Eigenleistungen 0 0 06. Sonstige betriebliche Erträge 417.679 256.000 273.000

- davon: Erträge aus Erstattungen (121.277) (60.500) (95.300)- davon: Erträge aus öffentlichen Zuwendungen (204.155) (154.700) (120.700)- davon: Erträge aus Abführung an gesonderte

Wirtschaftspläne(0) (0) (0)

Betriebserträge 9.554.347 9.117.600 9.095.2007. Materialaufwand

a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebs-stoffe und für bezogene Waren

279.305 273.000 363.100

b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 792.845 817.400 978.5008. Personalaufwand

a) Gehälter 4.134.723 4.277.600 4.311.600b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für

Altersversorgung und Unterstützung927.344 861.100 839.700

9. Abschreibungena) Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-

gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

334.938 353.500 335.300

b) Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der IHK üblichen Abschreibungen überschreiten

0 0 0

10. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.586.461 3.093.100 3.225.800- davon: Erträge aus Abführung an gesonderte

Wirtschaftspläne(0) 0 (0)

Betriebsaufwand 9.055.616 9.675.700 10.054.000Betriebsergebnis 498.731 -558.100 -958.800

11. Erträge aus Beteiligungen 0 0 012. Erträge aus anderen Wertpapieren und Aus-

leihungen des Finanzanlagevermögens1.814 0 0

13. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 0 0- davon Erträge aus Abzinsung (0) (0) (0)

14. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens

0 0 0

15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 22.552 24.000 27.000- davon Aufwendungen aus Aufzinsung (22.548) (23.000) (23.000)Finanzergebnis -20.737 -24.000 -27.000Ergebnis der gewöhnlichen Geschäfts-tätigkeit

477.994 -582.100 -985.800

16. Außerordentliche Erträge 0 0 017. Außerordentliche Aufwendungen 0 0 0

Außerordentliches Ergebnis 0 0 018. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0 019. Sonstige Steuern 11.555 12.000 14.40020. Jahresergebnis 466.439 -594.100 -1.000.20021. Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr 197.429 0 022. Entnahmen aus Rücklagen

a) aus der Ausgleichsrücklage 800.000 0 765.000b) aus anderen Rücklagen 86.923 634.100 639.800

23. Einstellungen in Rücklagena) in die Ausgleichsrücklage 0 0 0b) in andere Rücklagen 581.900 40.000 404.600

24. Ergebnis 968.890 0 0

FinanzplanWerte in EUR

IST2018

Plan2019

Plan2020

1. Jahresergebnis vor außerordentlichem Posten 466.439 -594.100 -1.000.2002. a) +/- Abschreibungen (+)/Zuschreibungen (-) auf

Gegenstände des Anlagevermögens 334.938 353.500 335.300

b) - Erträge aus Auflösung Sonderposten 3.276 3.300 3.3003. +/- Zunahme (+)/Abnahme (-) der Rückstellungen,

Bildung Passive RAP (+)/Auflösung Aktive RAP (+), Auflösung Passive RAP (-)/Bildung Aktive RAP (-)

57.439 50.000 60.000

9. = Plan-Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit

862.093 -193.900 -608.200

10. Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögen

3.892,00 2.000 2.000

11. - Auszahlungen für Investitionen in das Sach-anlagevermögen

490.882 342.000 212.300

12. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens

0 0 0

13. - Auszahlungen für Investitionen des im-materiellen Anlagevermögens

2.769 65.000 71.000

14. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens

806.500 0 765.000

15. - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzan-lagevermögen

24.302 20.000 25.000

16. = Plan-Cashflow aus der Investitionstätig-keit

292.439 -425.000 458.700

17. a) + Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-) Krediten

0 0 0

b) + Einzahlung aus Investitionszuschüssen18. - Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz-)

Krediten0 0 0

19. = Plan-Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

0 0 0

20. Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmit-telbestandes (Summe der Zeilen 9, 16 und 19)

1.154.531 -618.900 -149.500

BEKANNTMACHUNGEN · NR. 162

Page 49: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

Januar/Februar 2020 WIR | 49

Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

Die Vollversammlung der Industrie- und Handels-kammer zu Rostock hat am 2.12.2019 auf Grund von §§ 1 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Re-gelung des Rechts der Industrie- und Handels-kammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 82 des Zwei-ten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutz-rechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 vom 20. November 2019, (BGBl. I S. 1626) ge-ändert worden ist, in Verbindung mit §§ 32, 34a Gewerbeordnung (GewO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), die zuletzt durch Artikel 5 Absatz 11 des Gesetzes vom 21. Juni 2019 (BGBl. I S. 846) ge-ändert worden ist und der §§ 9 ff., § 11 Abs. 8 der Bewachungsverordnung (BewachV) in der Fas-sung vom 3. Mai 2019 (BGBl. I S. 692) folgende Neufassung der Prüfungsordnung beschlossen:

§ 1 SachkundeprüfungDer Nachweis der Sachkunde gem. § 34a GewO i. V. m. § 9 BewachV kann durch eine Prüfung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erbracht werden. Zweck der Sachkundeprüfung ist der Nachweis, dass die in diesen Bereichen tätigen Personen die für die eigenverantwortliche Wahr-nehmung der Bewachungsaufgaben erforder-lichen Kenntnisse über die dafür notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachbezogenen Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung erworben haben.

§ 2 ZuständigkeitDie Abnahme der Sachkundeprüfung erfolgt durch die Industrie- und Handelskammern. Die Sachkundeprüfung kann bei jeder Industrie- und Handelskammer abgelegt werden, die diese Prü-fung anbietet.

§ 3 Errichtung, Zusammensetzung, Berufung und Abberufung von Prüfungsausschüssen(1) Die Industrie- und Handelskammer zu Rostock, im Folgenden IHK zu Rostock ge-nannt, errichtet einen oder mehrere Prüfungs-ausschüsse für die Sachkundeprüfung. Mehrere Industrie- und Handelskammern können einen gemeinsamen Prüfungsausschuss errichten.(2) Die IHK zu Rostock beruft die Mitglieder des Prüfungsausschusses, den Vorsitzenden und sei-nen Stellvertreter für die Dauer von 5 Jahren.(3) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein.(4) Der Prüfungsausschuss besteht aus mindes-tens drei Mitgliedern. Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder, wenigstens aber drei Mitglieder, mit-wirken. Er beschließt mit der Mehrheit der ab-gegebenen Stimmen; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. (5) Die Mitglieder haben Stellvertreterinnen oder Stellvertreter.(6) Die §§ 83 bis 86 Verwaltungsverfahrens-gesetz MV (VwVfG M- V) und § 89 VwVfG finden entsprechende Anwendung Bei der Sachkunde-

prüfung darf nicht mitwirken, wer Angehöriger des Prüfungsteilnehmers nach § 20 Abs. 5 VwVfG ist(7) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind ehrenamtlich tätig. Für bare Auslagen, Zeitver-säumnis und sonstigen Aufwand wird – soweit eine Entschädigung nicht von anderer Seite ge-währt wird – eine angemessene Entschädigung gezahlt, deren Höhe sich an der Entschädigungs-regelung für ehrenamtliche Tätigkeit in den Prüfungsausschüssen in der jeweils geltenden Fassung orientiert.(8) Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse kön-nen nach Anhörung des Betroffenen und der IHK zu Rostock aus wichtigem Grunde abberufen wer-den.

§ 4 Prüfungstermine und Anmeldung zur Prüfung(1) Die IHK bestimmt Ort und Zeitpunkt der Prüfung sowie die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses, und gibt die Prüfungs-termine und Anmeldefristen in geeigneter Form rechtzeitig bekannt.(2) Die Anmeldung zur Sachkundeprüfung soll schriftlich oder elektronisch auf dem Formular der IHK zu Rostock erfolgen.(3) Die Entscheidung über den Prüfungstag, den Prüfungsort, den Prüfungsablauf sind dem Prüfungsteilnehmer rechtzeitig mitzuteilen.

§ 5 Nichtöffentlichkeit der Prüfung und Verschwiegenheit(1) Die Prüfung ist nicht öffentlich.(2) Im mündlichen Teil der Prüfung können je-doch anwesend sein:

a) beauftragte Vertreter der Aufsichtsbehörden, b) Mitglieder eines anderen Prüfungsaus-

schusses für die Sachkundeprüfung im Be-wachungsgewerbe,

c) Vertreter der Industrie- und Handels-kammern,

d) Personen, die beauftragt sind, die Qualität der Prüfung zu kontrollieren, oder

e) Personen, die in einen Prüfungsausschuss berufen werden sollen.

Diese Personen dürfen nicht in die laufende Prü-fung eingreifen oder in die Beratung über das Prüfungsergebnis einbezogen werden.(3) Unbeschadet bestehender Informations-pflichten, insbesondere gegenüber der IHK, haben die Mitglieder des Prüfungsausschusses und sonstige mit der Prüfung befasste Personen über alle Prüfungsvorgänge Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren.

§ 6 Belehrung, Befangenheit(1) Die Prüfungsteilnehmer sind vor der Prü-fung über den Prüfungsablauf, die zur Ver-fügung stehende Zeit, die in der schriftlichen und mündlichen Prüfung jeweils zu erreichende Gesamtpunkteanzahl, die Bedingungen über die Zulassung zur mündlichen Prüfung und die Fol-gen bei Täuschungshandlungen und Ordnungs-verstößen zu belehren.(2) Zu Beginn des jeweiligen Prüfungsteils wird die Identität der Prüfungsteilnehmer festgestellt.

Die Prüfungsteilnehmer sind nach Bekanntgabe der Prüfer zu befragen, ob sie von ihrem Recht zur Ablehnung eines Prüfers wegen Besorgnis der Be-fangenheit gemäß §§ 20 und 21 VwVfG Gebrauch machen wollen.(3) Für Mitglieder des Prüfungsausschusses gilt entsprechend § 20 Absatz 4 VwVfG.(4) Über einen Befangenheitsantrag entscheiden die Prüfer des Prüfungsausschusses ohne Mit-wirkung des betroffenen Prüfers. Bei Stimmen-gleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Richtet sich der Ablehnungsantrag gegen den Vorsitzenden, so ist mindestens eine Zweidrittelmehrheit der anderen Prüfer erforderlich. Wird einem Befangenheitsantrag stattgegeben, so soll der Prüfungsteilnehmer zum nächsten Prüfungstermin eingeladen wer-den, sofern der ausgeschlossene Prüfer nicht so-gleich durch einen anderen Prüfer ersetzt oder der Prüfungsteilnehmer einem anderen Prüfungsaus-schuss zugeteilt werden kann. Besteht die Besorg-nis der Befangenheit bei allen Prüfungsausschuss-mitgliedern, so hat die IHK zu entscheiden.

§ 7 Täuschungshandlungen und Ordnungs-verstöße(1) Unternimmt es ein Prüfungsteilnehmer, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu be-einflussen oder leistet er Beihilfe zu einer Täu-schung oder einem Täuschungsversuch, liegt eine Täuschungshandlung vor.(2) Wird während der Prüfung festgestellt, dass ein Prüfungsteilnehmer eine Täuschungshand-lung begeht oder einen entsprechenden Verdacht hervorruft, ist der Sachverhalt von der Aufsichts-führung festzustellen und zu protokollieren. Der Prüfungsteilnehmer setzt die Prüfung vorbehalt-lich der Entscheidung des Prüfungsausschusses über die Täuschungshandlung fort.(3) Liegt eine Täuschungshandlung vor, wird die Prüfung für nicht bestanden erklärt.(4) Behindert ein Prüfungsteilnehmer durch sein Verhalten die Prüfung so, dass die Prüfung nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, ist er von der Teilnahme auszuschließen. Die Ent-scheidung hierüber kann von der Aufsicht ge-troffen werden. Die endgültige Entscheidung über die Folgen für den Prüfungsteilnehmer hat der Prüfungsausschuss unverzüglich zu treffen. Absatz 3 gilt entsprechend. (5) Vor Entscheidungen des Prüfungsaus-schusses nach den Absätzen 3 und 4 ist der Prüfungsteilnehmer zu hören.

§ 8 Rücktritt, NichtteilnahmeTritt der Prüfungsbewerber nach der Anmeldung und vor Beginn der Prüfung durch schriftliche Erklärung zurück, gilt die Prüfung als nicht ab-gelegt. Tritt der Prüfungsteilnehmer nach Beginn der Prüfung zurück oder nimmt er an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet die IHK.

Page 50: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

50 | WIR Januar/Februar 2020

§ 9 Gliederung und Durchführung der Sach-kundeprüfung(1) Die Prüfungssprache ist deutsch.(2) Die Sachkundeprüfung besteht gemäß § 11 Abs. 1 BewachV aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil. (3) Der schriftliche Prüfungsteil kann entweder auf Papier oder in elektronischer Form durch-geführt werden. Der schriftliche Prüfungsteil kann im Antwort- Wahl- Verfahren durchgeführt werden. Die IHK bestimmt das Verfahren.(4) Der schriftliche Prüfungsteil dauert 120 Minuten. Der mündliche Prüfungsteil soll pro Prüfungsteilnehmer etwa 15 Minuten dauern. In dem mündlichen Prüfungsteil können bis zu 5 Prüfungsteilnehmer gleichzeitig geprüft werden.(5) Die IHK regelt die Aufsichtsführung bei dem schriftlichen Prüfungsteil.(6) Gegenstand des schriftlichen Prüfungs-teils sind die in § 7 i. V. m. Anlage 2 BewachV festgelegten Prüfungsgebiete. Gegenstand des mündlichen Prüfungsteils sind die in § 9 Abs. 2 i. V. m. § 7 und Anlage 2 BewachV aufgeführten Gebiete mit dem Schwerpunkt der in § 7 Num-mer 1 und 6 BewachV genannten Gebiete. Der Prüfungsausschuss ist gehalten, die überregional erstellten Prüfungsaufgaben zu übernehmen.(7) Zum mündlichen Prüfungsteil wird nur zu-gelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil be-standen hat und sich innerhalb von zwei Jahren, beginnend ab dem Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils, zum mündlichen Prüfungsteil anmeldet und diesen ablegt. Der mündliche Prüfungsteil kann innerhalb der zwei Jahre be-liebig oft wiederholt werden. (8) Bei der Durchführung der Prüfung sollen die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Dauer der Prüfung, die Zulassung von Hilfs-mitteln und die Inanspruchnahme von Hilfe-leistungen Dritter wie Gebärdendolmetscher für hörbehinderte Menschen. Die Art der Be-hinderung ist mit der Anmeldung zur Prüfung nachzuweisen.

§ 10 Gegenstand und Dauer der spezifischen Sachkundeprüfung(1) Gegenstand der spezifischen Sachkunde-prüfung sind die Sachgebiete gemäß § 7 BewachV, die aufgrund der Feststellung gemäß § 13c Abs. 2 GewO ergänzend zu prüfen sind.(2) Abweichend von § 9 Abs. 4 richtet sich in die-sem Fall die Dauer des schriftlichen Prüfungsteils nach der Anzahl der Fragen in den Sachgebieten, die zu prüfen sind, im Verhältnis zu der Gesamt-zahl der Prüfungsfragen nach Abs. 4 Satz 1

§ 11 Ergebnisbewertung(1) Der schriftliche und der mündliche Prüfungs-teil ist mit Punkten zu bewerten.(2) Der schriftliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn die Leistungen mindestens mit aus-reichend bewertet wurden. Dies ist der Fall, wenn der Prüfungsteilnehmer mindestens 50 Prozent der zu vergebenden Gesamtpunkte erzielt hat.(3) Der mündliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn die Leistungen mindestens mit ausreichend bewertet wurden. Dies ist der Fall, wenn mindes-tens 50 Prozent der zur vergebenden Gesamt-punkte für die mündliche Prüfung erreicht wer-den.(4) Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer beide Prüfungsteile be-standen hat.

§ 12 Ergebnisbewertung der spezifischen Sachkundeprüfung(1) Der schriftliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn die Leistungen mindestens mit ausreichend bewertet wurden. Dies ist der Fall, wenn der Prüfungsteilnehmer in den geprüften Bereichen jeweils mindesten 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt.(2) Der mündliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn die Leistungen mindestens mit aus-reichend bewertet wurden. Dies ist der Fall, wenn der Prüfungsteilnehmer mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt hat.(3) Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer die aufgrund der Fest-stellung gem. § 13c Abs. 2 GewO zu ergänzenden Prüfungsteile bestanden hat.

§ 13 Feststellung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses(1) Der Prüfungsausschuss entscheidet mehr-heitlich jeweils über das Bestehen oder Nicht-bestehen des schriftlichen und des mündlichen Prüfungsteils. Bei Stimmengleichheit ent-scheidet der Vorsitzende.(2) Das Ergebnis des schriftlichen Prüfungs-teils ist dem Prüfungsteilnehmer nach Abschluss der Korrektur, das Ergebnis des mündlichen Prüfungsteils nach Abschluss der Beratungen über diese mitzuteilen. (3) Wurde der schriftliche oder der münd-liche Prüfungsteil nicht bestanden, erhält der Prüfungsteilnehmer einen schriftlichen Bescheid der IHK. Der Bescheid enthält den Hinweis, dass die Prüfung nach Anmeldung wiederholt werden kann. (4) Prüfungsteilnehmern, die den schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil bestanden haben,

wird eine Bescheinigung nach Anlage 3 der Be-wachV ausgestellt.(5) Prüfungsteilnehmern, die die spezifische Sachkundeprüfung nach § 13c Abs. 2 GewO be-standen haben, wird hierüber eine Bescheinigung nach Anlage 4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des § 34a der Gewerbeordnung und zur Bewachungsverordnung (BewachVwV)] aus-gestellt.

§ 14 PrüfungswiederholungDie Prüfung darf wiederholt werden.

§ 15 NiederschriftÜber die Prüfung ist eine Niederschrift zu ferti-gen, aus der die einzelnen Prüfungsergebnisse, besondere Vorkommnisse oder sonst auffällige Feststellungen zu entnehmen sind. Sie ist von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen.

§ 16 Aufbewahrungsfristen(1) Nach Abschluss der Prüfung ist das Ergeb-nis der Prüfung 50 Jahre aufzubewahren. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten sind ein Jahr, die Niederschriften gem. § 15 zehn Jahre auf-zubewahren. Weitere Prüfungsunterlagen sind, soweit vorhanden, ein Jahr aufzubewahren. (2) Der Ablauf der vorgenannten Fristen wird durch das Einlegen eines Rechtsmittels ge-hemmt.(3) Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen.

§ 17 RechtsbehelfsbelehrungEntscheidungen sind bei ihrer schriftlichen Bekanntgabe an den Prüfungsteilnehmer mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. Diese richtet sich im Einzelnen nach der Ver-waltungsgerichtsordnung und den Ausführungs-bestimmungen des Landes Mecklenburg- Vor-pommern.

§ 18 InkrafttretenDiese Prüfungsordnung tritt nach Veröffent-lichung im Mitteilungsblatt „WIR“ der IHK zu Rostock in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Prüfungsordnung vom 4. April 2011, zuletzt ge-ändert am 14. Dezember 2016, außer Kraft

Rostock, den 16.12.2019 Klaus- Jürgen Strupp Jens RademacherPräsident Hauptgeschäftsführer

ausgefertigt am: 16.12.2019Klaus- Jürgen Strupp Jens RademacherPräsident Hauptgeschäftsführer

BEKANNTMACHUNGEN · NR. 162

Page 51: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

Januar/Februar 2020 WIR | 51

Statut für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen der Industrie- und Handelskammer zu Rostock

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Rostock hat gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Satz 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Indust-rie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 82 des Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 vom 20. November 2019, (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist, am 2. Dezember 2019 folgendes Statut für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außen-wirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen beschlossen:

§ 1 Zuständigkeit (1) Die Industrie- und Handelskammer zu Ros-tock (IHK) stellt auf Antrag die für den Außen-wirtschaftsverkehr erforderlichen Ursprungs-zeugnisse aus, soweit die Ausstellung nicht anderen Stellen zugewiesen wurde. (2) Ein Ursprungszeugnis wird nur ausgestellt, wenn der Antragsteller seinen Sitz, eine Betriebs-stätte oder, falls er kein Gewerbe betreibt, seinen Wohnsitz im IHK- Bezirk hat oder wenn die ört-lich und sachlich zuständige IHK der Ausstellung zustimmt.

§ 2 Allgemeine Bestimmungen(1) Ein Ursprungszeugnis wird nur bezogen auf einen tatsächlichen Versand ausgestellt. Ist der Versand noch ungewiss, soll ein Ursprungszeug-nis nicht ausgestellt werden.(2) In begründeten Ausnahmefällen kann eine Neuausfertigung eines Ursprungszeugnisses auch dann beantragt werden, wenn für die be-treffenden Waren bereits ein Ursprungszeugnis ausgestellt wurde.

§ 3 Antragstellung (1) Der Antragsteller stellt den Antrag auf Aus-stellung eines Ursprungszeugnisses mittels der von der IHK zur Verfügung gestellten elektroni-schen Anwendung.(2) Soweit der Antrag alternativ in Papierform gestellt wird, hat der Antragsteller den Vordruck-satz bestehend aus Antrag (auf Ausstellung eines Ursprungszeugnisses), Ursprungszeugnis und, soweit erforderlich, Durchschriften identisch auszufüllen und der IHK einzureichen. Der An-trag in Papierform ist vom Antragsteller mit Orts- und Datumsangabe zu versehen und zu unterzeichnen.Der Antragsteller hat die vom DIHK autorisierten Vordrucke zu verwenden, die den im Anhang zu diesem Statut abgebildeten Mustern und Spezi-fikationen entsprechen. Jeder Vordruck muss den Namen und die Anschrift oder das Kenn-zeichen der Druckerei enthalten.(3) Für die Angaben im Ursprungszeugnis ist eine Amtssprache der Europäischen Union zu verwenden. Bei der Verwendung einer anderen

als der deutschen Sprache kann die IHK eine Übersetzung verlangen, die ein Übersetzer an-gefertigt hat, der für Sprachübertragungen der betreffenden Art nach den landesrechtlichen Vorschriften ermächtigt oder öffentlich bestellt wurde oder einem solchen Übersetzer jeweils gleichgestellt ist.

§ 4 Erforderliche Angaben (1) Der Antrag auf Ausstellung eines Ursprungs-zeugnisses muss vollständig ausgefüllt sein und die Angaben enthalten, die zur Feststellung der Nämlichkeit der darin aufgeführten Waren er-forderlich sind, insbesondere

– Anzahl, Art, Markierung (z. B. Zeichen und Nummern) der Packstücke,

– allgemeinverständliche, handelsübliche Be-schreibung der Ware, die eine hinreichende Konkretisierung ermöglicht,

– Gewicht, alternativ Stückzahl oder eine an-dere für die Ware übliche Maßeinheit,

– Name und Anschrift des in der Europäischen Union ansässigen Absenders,

– Bestimmungsland der Waren.(2) Aus dem Antrag muss eindeutig das jewei-lige nichtpräferenzielle Ursprungsland der einzelnen Waren hervorgehen. Dabei können als Ursprungsland die Europäische Union, ihre Mit-gliedstaaten mit dem Klammerzusatz „(Europäi-sche Union)“ oder ein Nicht- EU- Staat angegeben werden.(3) Der Antrag darf zusätzlich Folgendes ent-halten:

– Angaben über Wert der Waren sowie Ver-weise auf zugehörige Handelsdokumente,

– Angaben über das Akkreditiv,– Angaben über die Einfuhrlizenz,– Angaben aufgrund zwischenstaatlicher Ver-

einbarungen.

§ 5 Nichtpräferenzieller Ursprung (1) Der nichtpräferenzielle Ursprung ist nach Ar-tikel 60 der „Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union“ (UZK) und der ergänzenden „Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2015/2446 vom 28. Juli 2015 der Kommission mit Einzelheiten zur Prä-zisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union“ (UZK- DA) in der jeweils gültigen Fassung zu bestimmen.(2) Die IHK bestimmt den nichtpräferenziellen Ursprung bei Beteiligung zweier oder mehrerer Länder am Herstellungsprozess gemäß Artikel 60 Absatz 2 UZK auf Grundlage des Prinzips der letzten wesentlichen Be- oder Verarbeitung.(3) Auf Antrag kann die IHK die gemäß Artikel 62 UZK erlassenen produktspezifischen Vor-schriften der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2015/2446 zum Zollkodex der Union in der je-weils gültigen Fassung oder gemäß Artikel 61 UZK die im Bestimmungsland oder -gebiet gel-tenden Ursprungsregeln heranziehen.

§ 6 Befugnisse der IHK(1) Die IHK kann vom Antragsteller alle er-forderlichen Auskünfte und Unterlagen zum Nachweis der Richtigkeit der im Antrag ent-haltenen Angaben verlangen. Dies betrifft ins-besondere Nachweise über den nichtpräferen-ziellen Ursprung, wie z. B. ein von einer dazu berechtigten Stelle ausgestelltes Ursprungs-zeugnis, sowie die gemäß § 5 Absatz 3 not-wendigen Angaben. (2) Für die Erteilung der Auskünfte und Vorlage der verlangten Unterlagen kann die IHK dem An-tragsteller eine angemessene Frist setzen.(3) Reichen die Angaben im Antrag oder die nach Absatz 1 verlangten Auskünfte oder Unterlagen nicht aus, lehnt die IHK die Ausstellung des Ur-sprungszeugnisses ab.(4) Stellt sich nachträglich heraus, dass die An-gaben unrichtig sind, so hat die IHK das Ur-sprungszeugnis für ungültig zu erklären und, sofern möglich, aus dem Verkehr zu ziehen.

§ 7 Ausstellung (1) Die IHK stellt das Ursprungszeugnis in der dafür bestimmten elektronischen Anwendung aus und dem Antragsteller elektronisch zur Ver-fügung. (2) Verwendet der Antragsteller den Vordruck gemäß § 3 Absatz 2, versieht die IHK diesen mit ihrer Bezeichnung, Ortsangabe, Datum, Siegel und Unterschrift des mit der Ausstellung Beauf-tragten.(3) Die von der IHK ausgestellten Ursprungs-zeugnisse sind öffentliche Urkunden.

§ 8 Aufbewahrung und Löschung Antrag, zugehörige Unterlagen und Daten wer-den zwei Jahre aufbewahrt. Die Aufbewahrungs-frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die IHK über den Antrag entschieden hat. Nach Ablauf der Frist werden bei elektronischer Ver-arbeitung die Daten gelöscht; analoge Doku-mente werden einer rechtssicheren Vernichtung zugeführt.

§ 9 Sonstige Bescheinigungen (1) Stellt die IHK auf Antrag sonstige dem Außen-wirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen, (Langzeit-) Erklärungen- IHK für den nichtprä-ferenziellen Ursprung aus, oder gibt sie auf an-deren dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Dokumenten Erklärungen ab, so sind die Be-stimmungen dieses Statuts sinngemäß anzu-wenden. (2) Falls nicht elektronisch beantragt, stellt der Antragsteller der IHK eine zusätzliche Aus-fertigung des von ihm unterschriebenen Doku-mentes zur Verfügung. Diese verbleibt bei der IHK. (3) Bescheinigungen und Erklärungen werden in deutscher Sprache erteilt; bei nachgewiesenem Bedürfnis können sie auch in einer Fremdsprache erteilt werden.

Page 52: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

52 | WIR Januar/Februar 2020

(4) Eine Bescheinigung kann nicht ausgestellt, eine Erklärung nicht abgegeben werden, wenn der mit ihr verfolgte Zweck oder der beantragte Inhalt gegen ein Gesetz oder Grundsätze der öf-fentlichen Ordnung verstößt.

§ 10 DurchführungsvorschriftenZur Durchführung dieser Bestimmungen können Richtlinien als Dienstanweisung erlassen werden.

§ 11 Gebühren Für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen, Bescheinigungen und Erklärungen erhebt die IHK Gebühren nach Maßgabe ihrer Gebühren-ordnung.

§ 12 Inkrafttreten Dieses Statut tritt am 1. März 2020 in Kraft. Damit tritt das Statut vom 1. Mai 2016 außer Kraft.

Bekanntmachung zum Sachver-ständigenwesen

Öffentliche Bestellungen und Vereidigungen erloschen

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung des Sachverständigen Herrn Dr. agr. Rudolf An germann für das Sachgebiet „Bewer-tungs- und Entschädigungsfragen in land-wirtschaftlichen Betrieben“ ist erloschen.

Rostock, 03.01.2020gez. Nicole Wegner

BEKANNTMACHUNGEN · NR. 162

Rostock, den 16.12.2019

Klaus- Jürgen Strupp Jens RademacherPräsident Hauptgeschäftsführer

Das vorstehende Statut wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt „WIR – Wirtschaft in Rostock“ veröffentlicht:

Rostock, den 16.12.2019

Klaus- Jürgen Strupp Jens RademacherPräsident Hauptgeschäftsführer

Hinweis auf die Anlagen zur Bekannt-machung:

» Weitere Informationen:

www.rostock.ihk24.de · Dok.-Nr: 2640404

In den Bildungsausschuss berufene Person:Name, Vorname Funktion UnternehmenWunderlich, Marco

Geschäftsführer und Leiter

Fahrschule Verkehrsausbildungsstätte und Fahrschule Wunderlich GmbH Gutenbergstraße 36/37 18146 Rostock

In den Ausschuss Digitalisierung berufene Personen:Name, Vorname Funktion UnternehmenOpitz, Jens Inhaber FTTX- F¡TH® Consulting

Seerosensteig 318273 Güstrow

Vogel, Jan Geschäftsführer DIGIWERFT GmbHRahnstädter Weg 33 18069 Rostock

Born, Dennis Geschäftsführer viminds – Onlinemarketing GmbH Carl- Hopp- Straße 4b 18069 Rostock

Raedel, Torsten Head of Business Development

P4DT – Partners for Digital Trans-formation GmbH Carl- Hopp- Straße 19a 18069 Rostock

Neu berufene Ausschussmitglieder

In den Ausschuss für Immobilienwirtschaft- und Regionalentwicklung berufene Person:Name, Vorname Funktion UnternehmenKrüger, Andreas Architekt Architekturbüro

Am Gutshaus 4 18184 Klein Kussewitz

Mischinger, Marco

Vorstandsvor-sitzender

Allgemeine WohnungsbauGenos-senschaft Güstrow – Parchim und Umgebung eGFriedrich- Engels- Straße 1218273 Güstrow

In den Außenwirtschaftsausschuss berufene Personen:Name, Vorname Funktion Unternehmen

Levold, GregorGeneral Manager – External Logistics

Liebherr- MCCtec Rostock GmbHLiebherrstraße 118147 Rostock

Kohlmann, Silvia

Geschäfts-führerin

envitecpro GmbHLuise- Reuter- Ring 8 18069 Rostock

Page 53: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

Januar/Februar 2020 WIR | 53

POLEN

LITAUEN

WEISSRUSSLAND

LETTLAND

ESTLAND

FINNLAND

RUSSLAND

RUSSLAND

DEUTSCHLAND

Nord Stream Betrieb seit 2011 Nord Stream 2 Inbetriebnahme Anfang 2020 geplant

LUBMIN

Ust-Luga

Wyborg

SCHWEDEN

NORWEGEN

N

S

OW

Transportleistung der Pipelines insgesamt: 110 Mrd. m3 pro Jahr

Versorgte Haushalte EU 26 Millionen

Geschätzte Baukosten

8-10 Milliarden Euro

NACHGEHAKT

Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch umstritten

Die Europäische Union benötigt künftig mehr Importgas. Etwa 120 bis 140 Milliarden Kubik-

meter müssen perspektivisch ersetzt werden, wenn die Produktion in den Niederlanden, Norwegen und England weiter zurückgeht und der in Deutsch-land beschlossene Ausstieg aus Stein-kohle (2018), Atomkraft (2022) und Braunkohle (2038) wirksam wird.Nord Stream 2, eine Pipeline für russi-sche Erdgaslieferungen aus dem Jamal- Gebiet, führt über 1.230 Kilometer durch die Ostsee vom russischen Wy-borg bis Lubmin bei Greifswald, nahezu parallel zur Pipeline Nord Stream 1, die seit 2011 erfolgreich in Betrieb ist. Mit der geplanten Inbetriebnahme 2021 soll sich die jährliche Transportkapazität auf insgesamt 110 Milliarden Kubikmeter verdoppeln.Die Kosten von 9,5 Milliarden Euro in-vestiert zur Hälfte der russische Gas-konzern Gazprom. Die andere Hälfte tragen mit je 950 Millionen Euro zu glei-chen Teilen die fünf westeuropäischen Unternehmen: Wintershall und Uniper aus Deutschland, OMV aus Österreich, Royal Dutch Shell aus den Niederlanden und Großbritannien sowie Engie aus Frankreich. Regional ist der Mukran Port in das Projekt involviert: Dort wurden 54.000 Rohre für Nordstream 2 gelagert, die zunächst mit Beton um-mantelt und dann beim Unternehmen Wasco Coating – ebenfalls ansässig im Mukraner Hafen – auf Transportschiffe umgeschlagen wurden. Das privatwirtschaftliche Projekt er-fährt viel politischen Gegenwind und droht zwischen den widerstreitenden Interessen zerrieben zu werden: „Ins-gesamt hat der Diskurs um die Ost-seepipeline eine politische Brisanz entwickelt, die auf sachlicher und wirtschaftlicher Ebene nicht nach-vollziehbar ist“, erklärte der Vorstands-chef der Deutsch- Russischen Aus-landshandelskammer (AHK Russland), Matthias Schepp.

Die Ukraine fürchtet um Durchleitungs-gebühren von zwei Milliarden Euro jähr-lich. Polen möchte zum europäischen Handelspunkt für Gas werden und er-richtet mit EU- Förderung zusätzlich zu seinem Flüssiggasterminal in Swine-münde eine Gasleitung nach Dänemark, zunächst für norwegisches Erdgas und perspektivisch für Flüssiggas aus den USA, das über ein baltisches Pipeline- Projekt auch nach Estland, Lettland und Litauen gebracht werden soll. Die 2019 geänderte europäische Gasricht-linie fordert die Trennung von Pipe-line- Eigentümer und Gaslieferant. Das US- Repräsentantenhaus will mit Sank-tionen gegen die beteiligten Firmen die Fertigstellung der Pipeline in letzter Minute stoppen.Die Inbetriebnahme von Nord Stream 2 würde die Großhandelspreise in Europa nach Schätzungen des Kölner Instituts ewi Energy Research & Scenarios um bis zu 16 Prozent senken. Dies führt allein in der europäischen Stahlindustrie zur Einsparung von einer Milliarde Euro und in der Chemiebranche zu positiven Kosteneffekten von drei Milliarden Euro pro Jahr. Insgesamt rechnet ewi mit EU- weiten jährlichen Kostenersparnissen

zwischen acht und 24 Milliarden Euro schon ab 2020, abhängig von der Preis-entwicklung bei Flüssigerdgas (LNG).Das derzeit größte Infrastruktur-projekt der EU hat europaweit 30.000 Arbeitsplätze geschaffen, mehr als 1.000 Unternehmen aus 25 Ländern seien direkt und indirekt in den Be-reichen Baustoffe, Stahl, Bau, Verkehr, Logistik, Ingenieurdienstleistungen, Umweltuntersuchungen sowie Projekt- und Qualitätsmanagement beteiligt, darunter 350 mittelständische Unter-nehmen aus Deutschland.Solange amerikanisches Flüssiggas 20 Prozent teurer ist als die Erdgas-lieferungen aus Russland, spreche ab-seits von politischen Interpretationen vor allem die wirtschaftliche Vernunft für die Pipeline. „Deutschland braucht günstige Energiepreise, um mit sei-nen energieintensiven Industrien im weltweiten Wettbewerb bestehen zu können“, sagte Schepp. Zudem haben sich wirtschaftliche Beziehungen als wichtiges Instrument zur Konfliktver-hinderung und Konfliktbegrenzung be-währt.

Dr. Björn Swinarski

Gra

fik:

Ch

rist

ian

Lin

den

au/I

HK

zu

Ro

sto

ck

Page 54: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

54 | WIR Januar/Februar 2020

Alle Veranstaltungen im Internet:www.rostock.ihk24.de, Dok.-Nr: 2638668

VERANSTALTUNGEN & TERMINE

4. Februar 2020Beratungstag Versicherungen für Existenzgründer und Unternehmer8.30 bis 16.00 UhrAnsprechpartnerin: Jana Zirzow Tel.: 0381 338- 222, [email protected]

6. Februar 2020Sachkundeprüfung für BerufskraftfahrerGrone Bildungszentrum RostockAnsprechpartner: Robert ErlerTel.: 0381 338- 517, [email protected]

11. Februar 2020Beratungstag FinanzierungIHK zu Rostock, 8.30 bis 16.00 UhrAnsprechpartner: Fred SchneiderTel.: 0381 338- [email protected]

10. bis 14. Februar 2020Unterrichtung im BewachungsgewerbeAFZ RostockTeilnahmegebühr: 300 EuroAnsprechpartner: Robert ErlerTel.: 0381 338- 517, [email protected]

19. Februar 2020Unterrichtung im GastgewerbeIHK zu Rostock, 10.00 bis 14.00 UhrAnsprechpartner: Fred SchneiderTel.: 0381 338- [email protected]ühr: 50 Euro

Sprechtag Digitales Marketing und Social MediaIHK zu Rostock, 8.30 bis 15.00 UhrAnsprechpartnerin: Kristin LiebTel.: 0381 338-101, [email protected]

20. und 21. Februar 2020Sachkundeprüfung im BewachungsgewerbeGrone-Bildungszentren RostockAnsprechpartner: Robert Erler Tel.: 0381 338- 517, [email protected]ühr: 150 Euro

25. Februar 2020Beratungstag UnternehmensnachfolgeIHK zu Rostock, 8.30 bis 16.00 UhrAnsprechpartner: Fred SchneiderTel.: 0381 338- [email protected]

Regionaltag zum Thema „Erfolgsfaktor Familie“Podiumsdiskussion mit Bundesfamilien-ministerin Dr. Franziska GiffeyIHK zu Rostock, ab 14.30 Uhr

26. Februar 2020Sachkundeprüfung „Freiverkäufliche Arzneimittel“IHK zu RostockAnsprechpartner: Robert Erler Tel.: 0381 338- 517, [email protected]ühr: 110 Euro

27. Februar 2020Suchmaschinenoptimierung für KMU mit Online- AuftrittWorkshop für Einsteiger (dieser Workshop wird in Kooperation mit dem Mittelstand 4.0 Kompetenzzentrum Rostock durch-geführt)14.00 bis 17.00 UhrAnmeldungen über Kristin Lieb Tel.: 0381 338-101, [email protected] IHK24-Dok-Nr.: 184131136

10. März 2020IHK- JahresempfangStadthalle Rostock, Südring 90, 15.00 Uhr

Arbeit 4.0 Unter dem Titel: „mv- works | Damit arbeiten funktioniert“ findet das Opening Event des Kompetenzzentrums Arbeit 4.0, am 10. März 2020 im Technologiezentrum Rostock- Warnemünde (Friedrich- Barne-witz- Straße 5, 18119 Rostock) statt. www.mvworks.de/event

11. März 202020. Informationsforum für Versi-cherungs-, Finanzanlagen- und ImmobiliardarlehensvermittlerIHK zu Rostock, ab 13.00 UhrAnsprechpartnerin: Jana Zirzow Tel. 0381 338- 222, [email protected]

12. März 2020Fehmarn Link Business Conference ’20Die internationale Veranstaltung Fehmarn Link Business Conference ’20 (FLBC) findet am Donnerstag, dem 12. März, in Lalandia in Rødbyhavn als Startrampe für den Bau der Fehmarnbelt- Verbindung statt. Das Hauptaugenmerk von FLBC liegt auf den Geschäftsmöglichkeiten, die sich im Zu-sammenhang mit dem Bau des Fehmarn-belt- Tunnels in den kommenden Jahren ergeben. Informationen zur Anmeldung, zum Programm und Veranstaltungsort gibt es unter www.femern- conference.com. Interessierte können auch einen Stand als Aussteller oder eine Werbeanzeige buchen.

26. März 2020Ernährungsgipfel Am 26. März 2020 treffen sich etwa 300 Vertreter aus Industrie und Handwerk der Agrar- und Ernährungswirtschaft, aus Handel, Politik und Verwaltung, Kammern, Verbänden und Medien sowie zahlreiche Netzwerkpartner und Dienstleister zum 4. Norddeutschen Ernährungsgipfel im Hotel Neptun in Rostock- Warnemünde.

27. März 2020Inklusive Arbeitswelt„Wir haben etwas gegen Kräftemangel!“ Unter diesem Motto findet am 27. März (Einlass ab 9 Uhr, Beginn 9.30 Uhr) im Bürgerschaftssaal des Rostocker Rathauses der erste Fachtag zum Thema „Inklusive Arbeitswelt“ statt.

31. März bis 2. April 2020Unternehmensreise nach OdenseAnsprechpartnerin: Kristin Lieb Tel. 0381 338-101, [email protected]

23. April 2020Tag der Industrie MVHannover, Convention Center der Messe AG, Saal 3B, 13.00 bis 17.00 Uhr Ansprechpartner: Tobias KleinTel.: 0381 338-243, [email protected]

Page 55: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

Januar/Februar 2020 WIR | 55

11. März 2020

Infoforum jährt sich zum 20. MalAm 11. März ab 13.00 Uhr laden die IHK zu Rostock und der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute Re-gion Rostock/Schwerin zum 20. In-formationsforum für Versicherungs-, Finanzanlagen- und Immobiliardarle-hensvermittler in die IHK zu Rostock ein. Apl. Prof. Dr. Jochen Ruß, Ge-schäftsführer des Instituts für Finanz- und Aktuarwissenschaften in Ulm, wird zur Zukunft der Lebensversicherung sprechen. Außerdem sollen Denkanstö-ße für ein besseres Kundenverständnis gegeben werden (Kontakt: Tel. 0381 338- 222, [email protected]).

31. März bis 2. April 2020

Unternehmensreise nach OdenseDie IHKs in MV und das Enterprise Eu-rope Network planen vom 31. März bis 2. April eine Unternehmensreise nach Odense. Inhalt werden mehrere Unter-nehmensbesuche, eine internationale B2B-Kooperationsbörse mit dänischen Robotikunternehmen sowie der Besuch von Forschungseinrichtungen und Clus-tern sein. Zielgruppe: alle Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Multi-plikatoren aus MV, die sich mit Robotik und Künstliche Intelligenz beschäftigen (Kontakt: Tel. 0381 338 101, [email protected]).

» Anmeldung:

www.rostock.ihk24.de · Dok.-Nr: 4664352

25. Februar 2020

Familienministerin besucht die IHKBundesfamilienministerin Dr. Franzis-ka Giffey veranstaltet am 25. Februar einen Regionaltag zum Thema „Erfolgs-faktor Familie“. Zu diesem Anlass be-sucht die Politikerin die Cortronic GmbH in Warnemünde. Ab 14.30 Uhr macht Giffey bei der IHK zu Rostock Halt, wo sie von Präsident Klaus-Jürgen Strupp begrüßt wird. Die Ministerin wird eine Keynote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie halten. Im Anschluss daran soll es eine Podiumsdiskussion geben, bei der die teilnehmenden Unternehmer alle Fragen zum Thema loswerden können.

23. April 2020

„Tag der Industrie MV“ auf der Hannover MesseMit dem „Tag der Industrie MV“ wirbt Mecklenburg- Vorpommern für sich und seine Wirtschaft auf der Hanno-ver Messe. Die Veranstaltung wird am 23. April, von 13.00 bis 17.00 Uhr im Convention Center der Messe AG im Saal 3B stattfinden. Eröffnet wird der Tag von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Neben einer offenen Diskussion zu den Branchen in MV mit unseren Clusterver-

tretern gibt es die Möglichkeit, geplante Gespräche mit Fachbesuchern, anderen Unternehmern, Wirtschaftsförderern und potenziellen Geschäftspartnern zu führen. In Kooperation mit dem Enterprise Europe Network (EEN) veranstalten wir eine internationale Kooperationsbörse B2B (business to business) vor Ort. Die Anmeldung zum B2B ist für Frühbucher

bis zum 29. Februar kostenlos. Danach kostet die Teilnahme 119 Euro. » Weitere Informationen: https://technology-business-

cooperation-days-2020.b2match.io/

»AnsprechpartnerTobias Klein, Tel. 0381 338 243, [email protected]

10. März 2020

IHK- JahresempfangDer Jahresempfang der IHK zu Rostock findet in diesem Jahr am 10. März in der Rostocker Stadthalle statt. Er widmet sich im 30. Jahr der Wiedervereinigung den unternehmerischen Leistungen unserer Region. Haben Sie Interesse dabei zu sein? Dann füllen Sie das Online- Formular bis zum 26. Februar 2020 aus. Anschließend senden wir Ihnen eine Einladung zu. Da nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung steht, werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

» Anmeldung:

www.rostock.ihk24.de · Dok.-Nr: 3748394 Foto

: Ste

ffen

Sp

itzn

er

Page 56: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

56 | WIR Januar/Februar 2020

DURCHSTARTER

Sebastian Ermel und Stephanie Walther vor ihrem Café in der Stralsunder Innenstadt

Lifestyle à la carteStephanie Walther und Sebastian Ermel betreiben in Stralsund das Café Süd-West, das seinen Gästen Slow Food und ein von vielen Reisen inspiriertes Ambiente bietet.

L ondon, Singapur, Indonesien – durch ihre Arbeit hat Stephanie Walther schon viel von der Welt

gesehen. Bei der Norddeutschen Landes-bank hat die 29- Jährige im Bereich der Projektfinanzierung gearbeitet, hat dadurch mehrere Jahre im Ausland ver-bracht. Der Wunsch nach Veränderung führte sie schließlich wieder zurück zu ihren Wurzeln: In Stralsund hat die Rüganerin vor eineinhalb Jahren ge-meinsam mit ihrem Cousin Sebastian Ermel das Café SüdWest eröffnet und damit eine gastronomische Nische ge-füllt, die in der Hansestadt in dieser Weise bis dahin nicht bedient wurde. Die Speisekarte des Cafés bietet einen bunten Mix an Gerichten. Angeboten werden ganz traditionelle Frühstücks-gerichte mit regionalem Käse, frischem Brot, Obst oder Imkerhonig, aber auch Chia- Pudding mit Beerenmüsli, Smoo-thie Bowls und Tapasteller, zu denen hausgemachtes Chutney gereicht wird. Das Angebot spiegelt das Lebensgefühl wider, das Stephanie Walther und Sebas-tian Ermel ihren Gästen vermitteln wollen: Der Fokus liegt auf Gesundheit, Nachhaltigkeit und auch Einfachheit. Punkte, die Stephanie Walther vor allem durch ihre Reisen immer wichtiger ge-worden sind.

Inspiriert durchs ReisenWährend ihrer Zeit im Ausland habe sie sich verstärkt mit der Lebensweise der Menschen auseinandergesetzt, sagt sie.

„In vielen Ländern leben die Menschen mit viel weniger, sind aber dennoch glücklicher als die Menschen hier“, er-zählt sie. Das finde sich auch in der Ess-kultur wieder. Das, was sie in dieser Zeit gelernt hat, wollte Stephanie Walther unbedingt mit einem Projekt, am liebsten in der Heimat, auffangen. An Ideen mangelte es ihr nicht. Ein nachhaltiges Urlaubs-angebot in der Region war eines davon. Die Gründung des Cafés ergab sich schließlich durch einen Glücksfall. „Ich habe nach meiner Rückkehr 2017 bei einer Ferienwohnungsvermarktung ge-arbeitet. Dabei habe ich sehr viele Men-schen kennengelernt, von denen mir jemand die freie Immobilie gezeigt hat. Ich war gleich begeistert.“Doch obwohl die Räumlichkeiten per-fekt waren – allein konnte Stephanie

„Es kommt schon vor, dass die Leute skeptisch reagieren. Aber wenn sie dann

unsere Gerichte ausprobiert haben,

sind sie immer begeistert.“

Stephanie Walther,

Restaurantbetreiberin

Page 57: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

Januar/Februar 2020 WIR | 57

Idee Vorgründung Gründung Frühentwicklung Wachstum

Walther sie nicht bewirtschaften. „Also habe ich meinen Cousin angerufen. Ich wusste, er spielt ebenfalls mit dem Ge-danken, sich beruflich zu verändern und ich habe ihm gesagt, er hat zwei Tage Zeit, sich zu entscheiden, ob er mit einsteigt – noch am selben Abend hat er mir zugesagt.“

Regionales auf dem TellerWas Stephanie Walther auf ihren Reisen vor allem gelernt hat: Beim Essen ist es wichtig, zu wissen, was man da genau isst. „Mir ist vor allem wichtig zu wissen, woher kommt das eigentlich“, sagt sie. Viele Menschen würden sich damit nicht auseinandersetzen, seien festgefahren in ihren Gewohnheiten. Aber die kann man auch ändern. Und genau diesen Anspruch wollte sie mit dem Café erfüllen. Dement-sprechend kommen die Zutaten für die angebotenen Speisen zum größten Teil von regionalen Erzeugern und Zu-lieferern. „Das ist uns das Wichtigste“, sagt Stephanie Walther. An der einen oder anderen Stelle sei das aber leider nicht immer umsetzbar. „Vor allem beim Gemüse ist es schwierig, sich komplett regional auszurichten. Da müssen wir öfter auch auf den Einzel-handel zurückgreifen“, räumt die Gastro-nomin ein. Dass das eine Baustelle ist, die sie noch angehen will, macht sie im Gespräch aber schon deutlich. „Das haben wir bislang einfach noch nicht ausgebaut“, betont Stephanie Walther. Auch verarbeitete Produkte versuchen die Cafébetreiber zu vermeiden, wenn es möglich ist. So gebe es keinen klassi-schen entkoffeinierten Kaffee, sondern Lupinenkaffee. „Weil es ein natürliches Produkt ist“, betont Stephanie Walther.

Learning by doingAuch wenn das Konzept von Anfang an unumstößlich stand, funktionierte die Umsetzung der einzelnen Kompo-nenten nicht immer auf Anhieb. Daher wurden viele Einzelheiten im Laufe der Zeit immer wieder dem laufenden Betrieb angepasst. Eine Tatsache, die auch der mangelnden gastronomischen Erfahrung der beiden geschuldet ist. „Wir haben ganz viel ausprobiert“, er-zählt Stephanie Walther. So gab es an-fangs zum Beispiel sehr ausgedehnte Öffnungszeiten und keinen Ruhetag.

fort von der SüdWest- Küche überzeugt sind. „Es kommt schon vor, dass die Leute skeptisch reagieren und fragen, warum wir nicht ganz normale Früh-stücksgerichte mit Rührei servieren. Aber wenn sie dann unsere Gerichte ausprobiert haben, sind sie immer be-geistert.“Besonders im Sommer, wenn auch die Terrasse genutzt werden kann, ist das Café immer voll. In dieser Zeit haben die beiden Betreiber und ihre Aushilfen ordentlich zu tun. Auch in der Neben-saison gebe es keinen extremen Ein-bruch bei den Gästezahlen. Der halte sich im Rahmen, vielmehr würden sich die Gäste automatisch saisonal ändern. „Im Sommer kommen sehr viele Touris-ten, in den anderen Monaten mehr Stral-sunder“, sagt Stephanie Walther. Die 29- Jährige macht zusätzlich zum Cafébetrieb derzeit ihren Master mit dem Schwerpunkt Kleine und Mittel-ständische Unternehmen. Außerdem möchte sie das Café auch als Plattform für den Austausch von Erzeugern, Zu-lieferern und gastronomischen Partnern nutzen. Darüber hinaus seien keine großen Nebenprojekte und auch keine grundlegende Veränderung des Cafés geplant. „Wenn wir daraus irgendetwas ganz Großes machen, wäre es nicht mehr das, was es jetzt ist.“

Christina Milbrandt

Jetzt hat das Café unter der Woche von 8.30 bis 17.30 Uhr geöffnet, an Sonn- und Feiertagen von 9.30 bis 16 Uhr. Am Dienstag gibt es einen Ruhetag. Auch an vielen anderen Stellen haben die beiden seit der Eröffnung im August 2018 immer wieder gefeilt. „Wir haben auch an der Karte und am Ambiente viel verändert, weil wir gemerkt haben, das läuft einfach nicht“, sagt Stephanie Walther. „Wir haben da mit sehr viel Witz und Herzblut gearbeitet, aber letzt-lich hat es keiner wirklich verstanden. Die Karte war einfach zu voll.“ Auch an diesen Stellen profitierten die beiden Gastro- Neulinge von den Tipps ihrer vielen Kontakte. Lieferanten, andere Gastronomen, Gäste – Hinweise gab es von vielen Seiten. „Wir haben das wie ein Schwamm aufgesaugt und umgesetzt.“Offizielle Business- Seminare oder Gründungsberatung haben die beiden dagegen nicht in Anspruch genommen, sagt Stephanie Walther, die sich im Café hauptsächlich um die Buchhaltung und das Organisatorische kümmert. Das Feedback von außen sei für sie nach wie vor die wichtigste Lernquelle.

Steter Zulauf an GästenDie offene Einstellung zu ihrem Unter-nehmen hat sich für Stephanie Walther und Sebastian Ermel ausgezahlt. Sie haben einen steten Zulauf an Gästen – auch wenn nicht alle von vornherein so-

Bei der Einrichtung ihres Cafés haben Stephanie Walther und Sebastian Ermel ihren eigenen Stil eingebracht.

Foto

: Ch

rist

ina

Milb

ran

dt

Foto

: Caf

é Sü

dW

est

Page 58: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

58 | WIR Januar/Februar 2020

ImpressumWIR – Zeitschrift der Industrie- und Handelskammer zu Rostock31. Jahrgang

Herausgeber: IHK zu Rostock, Ernst-Barlach-Straße 1–3, 18055 Rostock, Tel.: 0381 338-0, www.rostock.ihk24.de

Redaktion: Sabine Zinzgraf, Christina Milbrandt Anschrift: IHK zu Rostock, Ernst-Barlach-Straße 1–3, 18055 Rostock, Tel.: 0381 338-701, Fax: 0381 338-709, [email protected]

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen ver-zichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.

WIR ist das offizielle Organ der IHK zu Rostock. Der Bezug der IHK-Zeitschrift erfolgt im Rahmen der grundsätzlichen Beitrags-pflicht als Mitglied der IHK. Im freien Verkauf: Einzelheft 1,50 € zzgl. Versandkosten, Jahresabonnement (Inland): 30 €.

Erscheinungsweise: 10 Ausgaben pro Jahr (monatlich mit zwei Doppelausgaben pro Jahr)

Die Redaktion behält sich das Recht der auszugsweisen Wieder-gabe von Zuschriften vor. Veröffentlichungen müssen nicht mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen. Für unverlangt ein-gesandte Manus kripte und Fotos übernehmen wir keine Haftung.

Fotos: Quelle am Bild; Titelbild: riebevonsehl/AdobeStock und nuclear_lily/AdobeStock

Porträtfotos IHK-Mitarbeiter: Mathias Rövensthal/IHK zu Rostock

Verlag: Verlag Koch & Raum Wismar OHG, Dankwartstraße 22, 23966 Wismar, Tel.: 03841 213213, [email protected]

Druck: Druckerei Weidner GmbH, Carl-Hopp-Straße 15, 18069 Rostock, Tel.: 0381 4610740, [email protected]

Druckauflage: 32.400 Exemplare

Anzeigenverkauf: Ines Raum, Verlag Koch & Raum Wismar OHG,

Tel.: 03841/213213, Fax: 03841/213194, [email protected]

VORSCHAU

MÄRZ 2020

In Zeiten des Aufbruchs haben viele Menschen 1990 die Ärmel hochgekrempelt, das Alte hinter sich gelassen und sich vorgenommen, die Zukunft zu gestalten. Mit Erfolg: 30 Jahre nach der Wiedervereinigung blicken regionale Unternehmerinnen und Unternehmer auf ihre eigene gute Wirtschaftsgeschichte zurück. Wir por t rä tie ren einige von ihnen. Sie machen deutlich: Unternehmertum ist viel besser als sein Ruf. Trotzdem haben junge Menschen nur selten den Wunsch, unternehmerisch tätig zu werden: Warum ist das so? Was lässt sich dagegen tun? Mehr dazu erfahren Sie in der kommenden WIR.

Foto

: A

nim

aflo

ra P

icsS

tock

/ A

do

bes

tock

.co

m

Page 59: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

Styletto Connect – JETZT EXKLUSIV TESTEN!

Styletto Connect.

MEHR ALS NUR EIN HÖRGERÄT.Ein stilvoller Auftritt – stylische Hörgeräte, die Sie selbstbewusst tragen.

Immer verbunden – Bluetooth-Streaming von Smartphone und TV.Energie Tag und Nacht – mobiles Laden mit portablem Lade-Etui für die Hosentasche.

Inklusive Lade-Etui

Signia-DE_White_Campaign_Anzeige_Produkt-Coop_A4_RZ.indd 1 05.06.2019 13:47:47

Wollen auch Sie die Revolution in Klang, Design, Streaming und mobilem Laden erleben?Dann vereinbaren Sie bis zum 30.03.2020 einen unverbindlichen Termin und tragen Siedas neue Styletto Connect kostenlos Probe.

[email protected]

03996 1450503

Poggestraße 817166 Teterow

[email protected]

0381 37565560

Rungestraße 1518055 Rostock

[email protected]

0381 80899699

Ernst-Thälmann-Straße 5-618069 Rostock

[email protected]

038205 149988

St.-Jürgen-Straße 2818195 Tessin

Hörtrend Hörsysteme GmbH

Page 60: JANUAR/FEBRUAR 2020 Die VR-Brille - IHK zu RostockLernen von den Besten 52 Bekanntmachung zum Sachverständigenwesen 53 Nachgehakt 53 Nordstream 2: für die Wirtschaft wichtig, politisch

Raten Sie mal, was hier läuft?

Tipp: Es ist das erfolgreichste Privatradio in Mecklenburg-Vorpommern. Die meisten Hörerinnen

und Hörer im Alter zwischen 14 und 59 Jahre schalten jeden Tag dieses Programm ein*. Der Sender

ist über 13 UKW-Frequenzen im ganzen Land zu empfangen – aber auch weltweit als Stream

über eine kosten lose App, über Alexa oder die Homepage. Aktuelle regionale Informationen und

die meiste Musik mit allen aktuellen Hits sorgen rund um die Uhr für ein abwechslungsreiches

Unterhaltungsprogramm.

Für alle, die jetzt noch einen kleinen Denkanstoß benötigen: schneiden Sie diese Anzeige aus

und basteln Sie sich einfach die Nummer 1 für Radiowerbung im Land* *!

Lösungshilfe: unten rechts.

* Quelle: ma 2019 Radio II / Tagesreichweite in M-V / Mo-Fr 6-18 Uhr

* * Quelle: ma 2019 Radio II / Marktanteile Werbefunk in M-V / Mo-Fr ab 14 Jahre

OHR-20005_Puzzle-AZ_Presseball_A4_RZ.indd 1OHR-20005_Puzzle-AZ_Presseball_A4_RZ.indd 1 15.01.20 14:2615.01.20 14:26