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Warum sollten Touristiker das Branchentreffen auch diesmal nicht verpassen? Die Antwort liegt auf der Hand, denn hier gibt es die aktuellen Trends und Entwicklungen in der Tourismusbranche sowie jede Menge Tipps, die zum Führen eines erfolgreichen Un- ternehmens unerlässlich sind! Im Mittelpunkt steht in diesem Jahr der eigene Tourismusbe- trieb. Es geht um die innere Organisation, um die Führung und Motivation der Mitarbeiter. Und es gibt ein Novum: Im Rah- men eines „Touristiker-Früh- stücks“ stellt sich eine neue Freizeiteinrichtung vor - die Er- lebniswelt Oskarshausen. „Stehen meist die Interessen der verschiedenen Zielgruppen und das Gästeverhalten im Vorder- grund, möchten wir einmal den Blick in das eigene Unterneh- men lenken. Fühlen sich die Mit- arbeiter gut aufgehoben, dann werden es auch die Gäste tun.“, ist Landrat Michael Geisler über- zeugt. Denn auch hier gilt es, in- terne Strukturen und Führungs- stile auf den neuesten Stand zu bringen, um nicht nur als Gast- geber, sondern vor allem auch als Arbeitgeber attraktiv zu sein. Was bewegt junge Menschen, in der Gastronomie oder Ho- tellerie arbeiten zu wollen oder eben auch nicht? Bedarf es neu- er Methoden oder Anreizsyste- me? Wie finde ich als Arbeit- geber genügend qualifizierte Arbeitskräfte und wie kann ich sie dauerhaft für mein Unter- nehmen begeistern? Die Teilnehmer erwartet also ein abwechslungsreiches Pro- gramm mit hochkarätigen Gäs- ten und vielen neuen Anregun- gen. Der Tag bietet zudem noch genügend Zeit, um Kontakte zu knüpfen oder einfach ein nettes Gespräch unter „Kollegen“ zu führen. Das gesamte Programm des Tourismustages am 12.11.2019 auf Schloss Burgk finden Sie auf Seite 4 dieses Landkreisboten. Fortsetzung siehe Seite 4 Jahrgang 29 | Nummer 10 | 18. Oktober 2019 Der nächste Landkreisbote erscheint am 15. November 2019. Jetzt ANMELDEN und am 12. November DABEISEIN! Der diesjährige Tourismustag findet auf Schloss Burgk in Freital statt Vor 750 Jahren, am 5. Dezem- ber 1269, wurde die Pirnaer Burg in einer Urkunde des Meiß- ner Markgrafen Heinrich des Er- lauchten erstmals erwähnt. Im Mittelalter war sie eine für Böh- men und die Mark Meißen be- deutsame Grenzburg. Schirmherr Landrat Michael Geisler lädt herzlich ein, am 08.11.2019, 18:00 Uhr, auf Schloss Sonnenstein im Kreis- tagssaal mehr über „Castrum Pirne“ zu erfahren. Historiker Dr. Boris Böhm er- zählt die wechselvolle Geschich- te der Pirnaer Burg. Er spannt den Bogen vom Mittelalter über das barocke Zeitalter bis hin zur Auflösung der Festung im Jahr 1813 und nimmt die Zuhörer mit auf eine Reise in die neu- ere Zeit bis in die Gegenwart. Musikalisch umrahmt wird die Veranstaltung durch das Cello- Duo der Elbland Philharmonie Sachsen. Da die Sitzplatzzahl begrenzt ist, wird um kostenfreie Reser- vierung gebeten. Die Einlass- Tickets sind bitte unbedingt bis zum 28.10.2019 abzuho- len. Einlass ist ab 17:30 Uhr. Kontakt: Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Bürgerbüro Schloßhof 2/4, 01796 Pirna Telefon: 03501 515-1136 E-Mail: buergerbuero.pirna@ landratsamt-pirna.de Jubiläum 750 Jahre Burg Pirna Grenzburg – Landesfestung – Heilanstalt: Die wechselvolle Geschichte der Pirnaer Burg Veränderte Öffnungszeiten Das Landratsamt bleibt einschließlich der Außen- stellen am Freitag, dem 01.11.2019, geschlossen. Dafür ist die Behörde am Mittwoch, dem 30.10.2019, von 08:00 bis 12:00 Uhr zusätz- lich geöffnet. Diese zu- sätzlichen Öffnungszeiten betreffen nicht die Au- ßenstellen in Sebnitz (Bür- gerbüro, Kfz-Zulassungs- stelle und Forstbehörde), die im Sebnitzer Rathaus untergebracht sind. Wir bitten um Beachtung.

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Warum sollten Touristiker das Branchentreffen auch diesmal nicht verpassen?

Die Antwort liegt auf der Hand, denn hier gibt es die aktuellen Trends und Entwicklungen in der Tourismusbranche sowie jede Menge Tipps, die zum Führen eines erfolgreichen Un-ternehmens unerlässlich sind! Im Mittelpunkt steht in diesem Jahr der eigene Tourismusbe-trieb. Es geht um die innere Organisation, um die Führung und Motivation der Mitarbeiter. Und es gibt ein Novum: Im Rah-men eines „Touristiker-Früh-stücks“ stellt sich eine neue Freizeiteinrichtung vor - die Er-lebniswelt Oskarshausen.

„Stehen meist die Interessen der verschiedenen Zielgruppen und das Gästeverhalten im Vorder-grund, möchten wir einmal den Blick in das eigene Unterneh-men lenken. Fühlen sich die Mit-arbeiter gut aufgehoben, dann werden es auch die Gäste tun.“, ist Landrat Michael Geisler über-

zeugt. Denn auch hier gilt es, in-terne Strukturen und Führungs-stile auf den neuesten Stand zu bringen, um nicht nur als Gast-geber, sondern vor allem auch als Arbeitgeber attraktiv zu sein. Was bewegt junge Menschen, in der Gastronomie oder Ho-tellerie arbeiten zu wollen oder eben auch nicht? Bedarf es neu-er Methoden oder Anreizsyste-

me? Wie finde ich als Arbeit-geber genügend qualifizierte Arbeitskräfte und wie kann ich sie dauerhaft für mein Unter-nehmen begeistern?

Die Teilnehmer erwartet also ein abwechslungsreiches Pro-gramm mit hochkarätigen Gäs-ten und vielen neuen Anregun-gen. Der Tag bietet zudem noch

genügend Zeit, um Kontakte zu knüpfen oder einfach ein nettes Gespräch unter „Kollegen“ zu führen.

Das gesamte Programm des Tourismustages am 12.11.2019 auf Schloss Burgk finden Sie auf Seite 4 dieses Landkreisboten.

Fortsetzung siehe Seite 4

Jahrgang 29 | Nummer 10 | 18. Oktober 2019

Der nächste Landkreisbote erscheint am

15. November 2019.

Jetzt ANMELDEN und am 12. November DABEISEIN! Der diesjährige Tourismustag findet auf Schloss Burgk in Freital statt

Vor 750 Jahren, am 5. Dezem-ber 1269, wurde die Pirnaer Burg in einer Urkunde des Meiß-ner Markgrafen Heinrich des Er-lauchten erstmals erwähnt. Im Mittelalter war sie eine für Böh-men und die Mark Meißen be-deutsame Grenzburg. Schirmherr Landrat MichaelGeisler lädt herzlich ein, am 08.11.2019, 18:00 Uhr, auf Schloss Sonnenstein im Kreis-tagssaal mehr über „Castrum Pirne“ zu erfahren. Historiker Dr. Boris Böhm er-

zählt die wechselvolle Geschich-te der Pirnaer Burg. Er spannt den Bogen vom Mittelalter über das barocke Zeitalter bis hin zur Auflösung der Festung im Jahr 1813 und nimmt die Zuhörer

mit auf eine Reise in die neu-ere Zeit bis in die Gegenwart. Musikalisch umrahmt wird die Veranstaltung durch das Cello-Duo der Elbland Philharmonie Sachsen.

Da die Sitzplatzzahl begrenzt ist, wird um kostenfreie Reser-vierung gebeten. Die Einlass-Tickets sind bitte unbedingt bis zum 28.10.2019 abzuho-len. Einlass ist ab 17:30 Uhr.

Kontakt:Landratsamt Sächsische Schweiz-OsterzgebirgeBürgerbüroSchloßhof 2/4, 01796 PirnaTelefon: 03501 515-1136E-Mail: [email protected]

Jubiläum 750 Jahre Burg Pirna Grenzburg – Landesfestung – Heilanstalt: Die wechselvolle Geschichte der Pirnaer Burg

Veränderte Öffnungszeiten

Das Landratsamt bleibt einschließlich der Außen-stellen am Freitag, dem 01.11.2019, geschlossen.Dafür ist die Behördeam Mittwoch, dem 30.10.2019, von 08:00 bis 12:00 Uhr zusätz-lich geöffnet. Diese zu-sätzlichen Öffnungszeiten betreffen nicht die Au-ßenstellen in Sebnitz (Bür-gerbüro, Kfz-Zulassungs-stelle und Forstbehörde), die im Sebnitzer Rathaus untergebracht sind.

Wir bitten um Beachtung.

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www.landratsamt-pirna.de18. Oktober 2019

Aktuelles

Seite 2

21. Tschechisch-Deutsche Kulturtage - 24. Oktober bis 10. November 2019Im Zeitraum vom 24.10. bis 10.11.2019 finden im Rahmen der TDKT unter dem Themen-schwerpunkt 30. Jahrestag der Friedlichen Revolution in der DDR bzw. der Samtenen Revo-lution in der CSSR insgesamt 89 Veranstaltungen statt.Es soll gezeigt werden, zu wel-chen Ergebnissen das Kunst-schaffen im Sozialismus in den 80er Jahren führte und welche gravierenden Veränderungen die neue Freiheit mit sich brach-te. Präsentiert werden einzelne Künstler mit ihren Werken, die während dieser spannenden Zeit entstanden sind. Außerdem wer-den Zeitzeugen einbezogen – so-wohl künstlerisch als auch in Ge-sprächsformaten.In bewährter Weise wird in den Kategorien Klassik, Jazz/Folk, Rock/Pop/Alternative, Film, Thea-ter/Puppenspiel, Literatur, Kunst, Gesellschaft und Lebensart ein vielfältiges Programm zu allen Facetten des Kulturbegriffs ge-boten.

Zum Auftakt der TDKT auf deutscher Seite wird am 24. Oktober, 18:30 Uhr in die Stadtkirche St. Marienkir-

che in Pirna eingeladen. Die Janácek Philharmonie Ostrava und die Elbland Philharmonie Sachsen gestalten mit dem jun-gen tschechischen Geiger Josef Vlcek und der Mezzosopranistin Lucie Ceralová unter Leitung von Ekkehard Klemm Werke von Carl Maria von Weber, Ludwig van Beethoven, Antonín Dvorák und Leoš Janácek. Die Eröffnung des Festivals auf tschechischer Seite findet am 26. Oktober um 19 Uhr im Saal Hranicár in Ústí nad La-bem statt. Mikuláš Chadima und seine Prager Rockband mit der Berliner Punk-Sängerin Mona Mur interpretieren Tagebuchno-tizen von Jürgen Fuchs, in denen er 281 Tage Haft im Stasi-Unter-suchungsgefängnis Berlin-Ho-henschönhausen verarbeitete. Zuvor um 17:00 Uhr eröffnet

Daniel Biskup seine Ausstel-lung „Berlin nach dem Mau-erfall“ und berichtet vom Berlin der Wendejahre. Das Collegium Bohemicum lädt anschließend zu einem kleinen Empfang. Es wird ein Bus-Shuttle von Dresden nach Ústí und zurück angeboten.

Ein besonderes Konzert er-wartet die Besucher am Sonnabend, dem 26. Okto-ber 2019, 17:00 Uhr im Land-schloss Pirna-Zuschendorf, welches gleichzeitig die Saison im Landschloss beendet. Unter dem Titel „Get inspired by Im-pressions“ laden die gefragten tschechischen Musiker Katerina Englichovà (Harfe) und Vilém Ve-verka (Oboe) zu einem interakti-ven Konzertprojekt ein und prä-sentieren ihr gleichnamiges, bei Supraphon erschienenes Album.

Seit mehr als 13 Jahren treten beide als erfolgreiches Duo auf nationalen und internationalen Festivals auf. Im Rahmen dieser musikalischen Performance er-klingt Musik von Maurice Ravel, Alphons Hasselmans, Lubos Slu-ka, Josef Vejvod und Claude De-bussy.

Genießen Sie diesen Abend bei einem Glas Wein in familiärer Atmosphäre mit zahlreichen Freunden der Zuschendorfer Konzerte und erleben Sie profes-

sionelle Kammermusik hautnahim Kerzenschein.

Das Konzert wird unterstützt vonder Ostsächsischen SparkasseDresden und der Euroregion Elbe– Labe.

Ausführliche Programminfor-mationen zu den Tschechisch-Deutschen Kulturtagen unterwww.tdkt.info.

Achtung Schulabgänger 2020 Jetzt im Landratsamt bewerbenDu möchtest eine sichere, vielseitige und zukunftsori-entierte Ausbildung durch engagierte und fachlich qua-lifizierte Ausbilder bei einem wichtigen Ausbildungsbetrieb der Region beginnen?

Wenn du offen im Umgang mit Menschen, aufgeschlos-sen und leistungsbewusst bist und einen guten Schul-abschluss hast, dann sind wir die richtige Ausbildungsstelle für dich.Durch die vielfältigen Aufga-ben des Landratsamtes bietet sich ein breites Spektrum an unterschiedlichen Be-rufsfeldern. Nicht nur typi-sche Verwaltungsberufe sind bei uns vertreten, sondern auch eine Reihe gewerblich-technischer und sozialer Be-rufsfelder.

Auch für Menschen mit ei-ner Behinderung sind wir der richtige Ausbildungspart-ner. Bei gleicher Eignung wer-den sie sogar vorrangig be-rücksichtigt.

5 Verwaltungsfachange-stellte (w/m/d) - Fachrich-tung Kommunalverwaltung Ausbildung ab September 2020Bewerbungsfrist: 04.11.2019

1 Fachinformatiker (w/m/d) - Fachrichtung Systeminte-gration Ausbildung ab August 2020Bewerbungsfrist: 09.12.2019

4 Bachelor of Arts (w/m/d) - Studienrichtung Soziale Arbeit Ausbildung ab Oktober 2020Bewerbungsfrist: 20.02.2020.

1 Fachangestellten für Me-dien- und Informations-dienste (w/m/d) - Fachrich-tung Archiv Ausbildung ab September 2020Bewerbungsfrist: 15.11.2019

Die ausführlichen Ausschrei-bungen finden Sie unter www.landratsamt-pirna.de/ausschreibungen.html.

Bitte bewerben Sie sich aus-schließlich online über das Be-werbungsformular auf www.interamt.de.

Die Gleichstellungsbeauftragte informiert:

Sächsische Kurzfilmtour für Geschlechter-gerechtigkeit am 30.10.2019Jungen und Männer, die Angst haben und Gefühle zeigen. Ein Waisenkind, das keine Adoptiv-eltern findet, weil es sich irgend-wie „queer“ benimmt. Eine Gruppe von Feminist*innen, die den Rest der Welt mit anzüg-licher, männlicher Körperspra-che öffentlich provoziert – das sind drei der Themen, die in den Kurzfilmen der zweiten Filmtour für Geschlechtergerechtigkeit zur Sprache kommen. Auch die Gewalt, die Menschen aufgrund eines angeblichen „Anders-seins“ erleiden, findet Ausdruck. Und manchmal ist es die Solida-rität untereinander, die die wah-re Größe in unserer Gesellschaft ausmacht.

Folgende Filme stehen am 30.10.2019, 18.30 Uhr, im

Begegnungszentrum Pirna, Lange Straße 43 auf dem Pro-gramm:• Game (USA, Jeannie Dono-hoe, 2017)• Der Käpt´n (D, Steve Bache, 2019)• O Orfão (Brasilien, Carolina Markowicz, 2018)• Wren Boys (UK, Harry Ligh-ton, 2017)• JUCK [THRUST] (Schweden, Olivia Kastebring Julia Gumpert & Ulrika Bandeira, 2018)

Alle Kurzfilme liefen dieses Jahr im Wettbewerb des FILMFEST DRESDEN – International Short Film Festival.

Der Eintritt ist frei, um eine Spende zwischen 2 und 7 Euro wird gebeten. Im Anschluss und

zwischen den Filmen gibt es Raum für Gespräche und Dis-kussionen. Die Filmtour ist eine Veranstal-tungsreihe des LAG Queeres Netzwerk Sachsen e. V., des Genderkompetenzzentrums Sachsen sowie des LAG Jungen- und Männerarbeit Sachsen e. V. in Kooperation mit dem FILM-FEST DRESDEN und dem CSD Pirna.

Kontakt:Enrico Damme LAG Jungen- und Männerarbeit Sachsen e. V.Dr.-Friedrich-Wolf-Str. 201097 Dresden Telefon: 0351 79200686 oder 0176 63260831E-Mail: enrico.damme@juma-sachsen

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www.landratsamt-pirna.de 18. Oktober 2019Seite 3

Aktuelles

Landkreisrückblicke20.09.2019: „Eine europäische Des-tination“: Sächsische und Böhmische Schweiz sollen touristisch weiter zu-sammenwachsen Die Vorstände beider Organisationen haben sich in Pirna auf Schloss Sonnenstein getroffen, um über die Entwicklung des Elbsandsteingebirges als grenzüber-schreitendes Reiseziel zu sprechen. Auch nach Aus-laufen der EU-Förderung soll der gemeinsame Weg fortgesetzt werden. Den Entschluss bekräftigten die Verbände mit der Vorstellung eines gemeinsamen Lo-gos für die Region. Die Nationalparkbahn soll als ver-bindendes touristisches Produkt ausgebaut werden.

Gastgeber Landrat Michael Geisler hält daran fest, dass an der Vision der Vermarktung der Region und ihrer Schätze auch in Zukunft festgehalten wird, „mit oder ohne EU-Förderung“.

20.09.2019: 25 Jahre THW Pirna Der Ortsverband Pirna der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk blickt auf 25 Jahre seines Bestehens zurück und feierte dieses Jubiläum in der neu errichteten Fahrzeughalle auf dem Gelände an der Rottwern-dorfer Straße. Seit der Gründung des THW Pirna am 1. Juli 1994 sind die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer eine feste Größe in der Gefahrenabwehr im Landkreis. Zwei Bergungseinheiten, eine Fachgruppe Wassergefahren sowie Bergungstaucher sind Spezia-listen bei technischer Hilfe am, auf und unter Wasser. Eine voll besetzte Jugendgruppe sichert den Nach-wuchs an Einsatzkräften.

27.09.2019: ASB Neustadt weiht neues Seniorenpflegeheim ein In der alten Kunstblumenfabrik in Neustadt finden jetzt Seniorinnen und Senioren eine neue und mo-

derne Wohnstatt. So sollen in dem Heim Wohnge-meinschaften für Demenzerkrankte entstehen, in denen die Bewohner bei alltäglichen Aufgaben, wie zum Beispiel Kochen einem geregelten Tagesablauf nachgehen können. Auch die Gestaltung ist speziell auf Demenzerkrankte abgestimmt. Zu den Gästen, die ASB-Geschäftsführer Alexander Penther zur Eröffnung begrüßte, gehörten neben Landrat Michael Geisler unter anderem der Vorstandsvorsitzende des ASB, Dr. Matthias Czech, Neustadts Bürgermeister Peter Mühle und Pfarrer Schellenberg von der evangelischen Kirchgemeinde Neustadt.

Neue Instrumente für das Jugendblasorchester SebnitzVor kurzem herrsch-te große Freude bei einigen Musikerin-nen und Musikern des JBO Sebnitz e. V., denn sie durften ganz besondere Koffer auspa-cken. Der Inhalt war in jedem Fall sehr wertvoll. Es funkelte und glänzte - denn es gab ei-nige neue Instrumente. Dank Fördermittel des Kulturraumes Meißen - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der Großen

Kreisstadt Sebnitz konnte der Verein zwei neue Tenorhör-ner, zwei Posaunen, vier Klarinetten, eine Tuba und eine Picco-

loflöte anschaffen. Die alten Instrumente waren einfach verbraucht. Einige da-von hatten schon mehrere Be-sitzer und es wurde mehr als 20 Jahre im Verein darauf ge-spielt. Zum einen sieht man den Instrumenten das Alter an und

auch der Klang und die Spiel-fähigkeit werden im Laufe der Jahre nicht besser. Überzeugen Sie sich doch bei einem der nächsten Konzerte von der neuen klanglichen Qua-lität und der Spielfreude der Musiker.

Diese Maßnahme wird mitfinan-ziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abge-ordneten des Sächsischen Land-tags beschlossenen Haushalts.

Neue Ausstellung im GesundheitsamtUnter dem Titel „Welt des Wassers“ ist im Landratsamt, Referat Gesundheitsamt, eine neue Fotoausstellung zu sehen.

Die von Dr. med. Ute Paul, Referat Gesund-heitsamt, gezeigten Fotos aus Deutschland, Ja-pan, Äthiopien, Sri Lanka und Rumänien sollen anregen, sich mit Wasser und seinen vielen Fa-cetten zu beschäftigen. Dazu gibt es gesundheitsbezogene Informatio-nen und Empfehlungen.

Zu den Aufgaben des Referates gehören die Fachgebiete Wasserhygiene und Umwelt-hygiene.

Die Bilder können während der regulären Öff-nungszeiten des Landratsamtes in Pirna, Schloß-hof 2/4, Haus SF, 2. OG besichtigt werden.

Das Foto zeigt Tokio im Regen.

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www.landratsamt-pirna.de18. Oktober 2019 Seite 4

Wirtschaftsförderung

Tourismustag am 12.11.2019 – das erwartet Sie:Die Gastredner Marco Nussbaum und Thomas Pütter kommen aus der Branche. Es sind zwei erst-klassige Referenten, denen diese Themen ebenfalls bewusst sind. Beide werden auf dem Touris-mustag mit Tipps und Hinweisen aufwarten, wie Lösungsansätze aussehen können. So wird Marco Nussbaum kritisch über die He-rausforderungen der heutigen Zeit sprechen und praxisnahe Unternehmensstrategien zu den Themen Markenbildung, Kun-denorientierung, Servicequalität,

Mitarbeitermotivation sowie Un-ternehmens- und Teamentwick-lung präsentieren. Thomas Pütter hingegen wird das Thema „Arbeitgebermarke“ in den Fokus rücken und zeigen, was ein Unternehmen benötigt, um für die Arbeitswelt 4.0 fit und für die junge Generation attraktiv zu sein. Prof. Dr. Straub von der SRH Hochschule Berlin, Campus Hotel-Akademie Dresden, zeigt den Unternehmen, wie all die ge-wonnen Erkenntnisse in der Re-gion umgesetzt werden können.

Ganz neu in diesem Jahr ist das Touristiker-Frühstück. Christian Wehlan lädt dazu in die Erleb-niswelt Oskarshausen ein. Vor knapp einem Jahr geöffnet, bietet Oskarshausen unzählige Möglichkeiten der Freizeitge-staltung für die ganze Familie sowohl im Indoor- als auch im Outdoor-Bereich. Oskarshausen hat sich in nur kurzer Zeit zu einer Erlebniswelt mit ständig neuen Angeboten und über-regionaler Ausstrahlung ent-wickelt.

Hier das Programm im Überblick:

09:00 Uhr Touristiker-Frühstück für Frühaufsteher und Neugierige Christian Wehlan führt durch die Erlebniswelt Oskarshausen Freital

ab 10:15 Uhr Einlass

10:45 Uhr Grußwort Oberbürgermeister Uwe Rumberg

10:50 Uhr Eröffnung des 6. Tourismustages Landrat Michael Geisler

11:00 Uhr „Wer per Diktat fü hrt, wird nicht mehr respektiert – vom Ende des autoritä ren Führungsstils im digitalen Zeitalter.“ - Marco Nussbaum

12:30 Uhr „Attraktiv und sexy als Arbeitgeber für Nachwuchs- kräfte“ SRH Hochschule Berlin, Campus Hotel-Akademie Dresden

12:45 Uhr Mittagspause

13:30 Uhr „Erfolgsfaktor Arbeitgebermarke – Gestalten Sie Ihren Erfolg mit und werden Sie Teil des Sächsischen Netzwerks“ SRH Hochschule Berlin, Campus Hotel-Akademie Dresden

14:00 Uhr „ARBEITGEBERMAGNET WERDEN: Mitarbeiter begeis- tern & binden!“- Thomas Pütter

15:30 Uhr Aufgegriffen und rückgefragt - Diskussion

15:50 Uhr Schlusswort Landrat Michael Geisler

Moderation: Robert Drechsler, Radio Dresden

Anmeldungen sind möglich per E-Mail an: [email protected] oder online unter www.landratsamt-pirna.de/tourismustag.html.

Finanzierungssprechtag der Industrie- und Handelskammer DresdenBeratung zu Fördermitteln und Finanzierungsvarianten

Die IHK Dresden unterstützt Sie neben der projektbezo-genen Recherche geeigneter Fördermittel auch mit der Erar-beitung individueller Finanzie-rungsvorschläge für Ihr Vorha-ben. Haben Sie Interesse?

Termin: 12.11.2019, 10:00 - 15:00 Uhr

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, 01744 Dippoldiswalde,

Weißeritzstraße 7 Haus HG, Raum 316

Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung zu den Ein-zelgesprächen ist erforderlich

und unter www.dresden.ihk.de/veranstaltungen möglich.

Ihre Ansprechpartner:

Landratsamt Sächsische Schweiz-OsterzgebirgeStabsstelle Wirtschafts-förderungTelefon: 03501 515-1519E-Mail: [email protected]

Industrie- und Handels-kammer DresdenReferat WirtschaftsförderungTelefon: 0351 2802-147E-Mail: [email protected]

Unternehmensnachfolge – Beratungsgespräche in DippoldiswaldeAuch für einen Unternehmer kommt die Zeit sein Lebenswerk zu sichern und die unternehme-rische Verantwortung in jüngere Hände zu legen. Für viele stellt sich die Frage nach der Unter-nehmensnach-folge, denn die-se Prozesse sind komplex und be-treffen bis 2020 rund 15.000 Un-ternehmer mit 200.000 Arbeits-plätzen allein in Sachsen.Was gehört dazu und wor-auf ist zu achten? Sowohl für Seniorunternehmer als auch für angehende Nachfolger bietet

die IHK Dresden eine orientie-rende Beratung an, die einen Überblick über die weiteren Schritte im Nachfolgeprozess verschafft. Dabei spielt es keine

Rolle, ob Sie be-reits einen Nach-folger bzw. ein übergabewilliges Unte rnehmen gefunden haben oder noch auf der Suche nach einem geeigne-ten Nachfolger

bzw. Unternehmen sind, ob Sie ganz am Anfang des Nachfol-geprozesses stehen oder letzte Fragen zu klären sind. Die Teil-nahme ist kostenfrei. Eine An-

meldung zu den Einzelgesprä-chen ist erforderlich und unter www.dresden.ihk.de/unterneh-mensnachfolge möglich.

Ihre Ansprechpartner:

Landratsamt Sächsische Schweiz-OsterzgebirgeStabsstelle WirtschaftsförderungTelefon: 03501 515-1519E-Mail: [email protected]

Industrie- und Handelskam-mer DresdenReferat WirtschaftsförderungTelefon: 0351 2802-134E-Mail: [email protected]

Termin: 19.11.2019,

10:00 - 15:00 UhrLandratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, 01744 Dippoldiswalde,

Weißeritzstraße 7 Haus HG, Raum 316

Fortsetzung von Seite 1

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www.landratsamt-pirna.de 18. Oktober 2019Seite 5

Jugend und Bildung

Arbeitsagentur Pirna

HOCHSCHULTAG am 02.11.2019 in PirnaArbeitsagentur lädt alle studieninteressierten Jugendlichen und deren Eltern herzlich ein

Jungen Abiturienten stehen heute vie-le Türen offen. Durch das Dickicht von Hochschultypen und Studiengängen kann man sich jedoch nur gut informiert bewegen und die richtige Entscheidung treffen. Zahlreiche Informationen bietet der Hochschultag, die Messe zur Studi-enorientierung im Landkreis Sächsische

Schweiz-Osterzgebirge, am 02.11.2019, von 09:00 bis 12:00 Uhr, in der Agen-tur für Arbeit Pirna, Seminarstraße 9.

Rund 20 renommierte Studieneinrich-tungen aus Sachsen und den angren-zenden Bundesländern sowie Bera-tungsdienste sind als Aussteller vor Ort.

Universitäten, Fachhochschulen und Berufsakademien informieren zu Stu-diengängen, Voraussetzungen und den entsprechenden Zulassungsver-fahren. Die Besucher erhalten Einbli-cke in akademische Berufsfelder sowie Tipps zur Studienfachwahl und zur Studienfinanzierung.

Zusätzlich können interessante Vorträge im BiZ besucht werden.

Weiterführende Informationen sowie das begleitende Ausstellerheft gibt esunter www.arbeitsagentur.de/pirna -> Ausbildung und Studium.

Veranstaltungsreihe „Familienleben im Fokus“Termine im November

Familie kann schön und he-rausfordernd zugleich sein.

Anlässlich des zehnjährigen Ju-biläums veranstaltet das Pro-jekt Netzwerk „Frühe Hilfen“ eine Reihe zu Familienthemen. Expert*innen geben in den Ver-anstaltungen Anregungen und Raum für Diskussionen zu un-terschiedlichen Themen.Die Veranstaltungen sind kos-tenfrei. Eine Anmeldung ist, wenn nicht anders angegeben, erforderlich. Die Kontaktdaten finden sich bei den Veranstal-tungen.

Im November finden folgende Veranstaltungen statt:

07.11.2019, 19:00 Uhr: „Eltern bleiben trotz Trennung“, Fa-milienberatungsstelle Diakonie Pirna, Ort: Evangelisches Kin-derhaus Pirna, Rosa-Luxem-burg-Straße 29, 01796 Pirna (Anmeldung bis 05.11.2019 an [email protected])

13.11.2019, 19:30 Uhr: „Hoch-sensible Kinder“, Familien-beratungsstelle der Diakonie Dippoldiswalde im Mehrgene-rationenhaus „Regenbogen“,

Poststraße 13, 01705 Freital (Anmeldung bis 11.11.2019 per E-Mail an [email protected])

Das Projekt Netzwerk „Frühe Hilfen“ wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages verab-schiedeten Haushalts. Weiterhin finanziert wird das Projekt durch Mittel des Landkreises Sächsi-sche Schweiz-Osterzgebirge.

Jugend- und Bildungsamt

Pflegekinder machen die Welt bunterWir suchen Eltern für Kinder! - Informationsabend für alle InteressierteDas Thema „Pflegekind“ be-schäftigt Sie? Sie haben sich weiter umgehört und überle-gen, ob es ein Lebensthema für Sie werden könnte? Sie ha-ben Freude am Zusammenle-ben und Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen? Sie können Geduld und Einfüh-lungsvermögen sowie Zeit und Verständnis für die Kinder und ihre Vorgeschichte aufbringen? Sie sind konsequent, ausdau-ernd und belastbar?Dann möchten wir Ihnen den nächsten Informationsabend empfehlen, denn der Pflegekin-

derdienst des Landkreises Säch-sische Schweiz-Osterzgebirge sucht für Kinder aus schwieri-gen Lebenssituationen fortlau-

fend geeignete Pflegeeltern.Hiermit laden wir Sie herzlich zu unserem Informations-abend am 5. November 2019

von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr im Landratsamt Dippoldiswalde, Weißeritzstraße 7, 01744 Dip-poldiswalde, Raum 117, ein.

• Sie erhalten Informationen über die Voraussetzungen, Pfle-geeltern zu werden. • Wir stellen Ihnen den Ablauf eines Bewerbungsprozesses vor. • Wir geben Einblicke in die In-halte der Ausbildung von Pfle-geeltern. • Sie können sich über die Un-terstützungsangebote für Pfle-geeltern informieren.• Aktive Pflegeeltern erzählen

aus dem Alltag mit ihren Pflege-kindern.

Wir freuen uns, Sie begrüßenzu können.

Ihr Team Pflegekinderdienst

Kontakt:Landratsamt Sächsische Schweiz-OsterzgebirgeJugend- und BildungsamtReferat Besondere Soziale Dienste und FörderungTelefon: 03501 515-2093, -2099, -2173, -2174, -2175, -2176, -2184

Schwangereninformations-abend am 13. November 2019 in TharandtDie Kuppelhalle Tharandt in der Pienner Straße 13 in 01737 Tharandt veranstaltet in Kooperation mit dem Pro-jekt „Herzlich willkommen im Leben“ des Landkreises Säch-sische Schweiz-Osterzgebirge und den Schwangerenbe-ratungsstellen der Diakonie Dippoldiswalde einen Infor-mationsabend für werdende Eltern.

Ein Abend rund um alle The-men des Schwangerseins, insbesondere Fragen zu ge-setzlichen und finanziellen Angelegenheiten (Elternzeit, Mutterschutz, Elterngeld, Kindergeld etc.), erwarten werdende Eltern jeweils ab

18:00 Uhr vor Ort. Weiterhin geben die Mitarbeiterinnen des Projektes „Herzlich will-kommen im Leben“ den Teil-nehmenden Informationen zu den Angeboten in der Umge-bung.Der Informationsabend ist kostenfrei. Um Anmeldung wird gebeten.

Telefonisch sind die Mitar-beiterinnen unter: 0160-8403209 oder unter E-Mail: [email protected] zu erreichen.

Die Veranstaltung wird geför-dert vom Staatsministerium für Soziales und Verbraucher-schutz.

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Sozial- und Ausländeramt

Wie gestalten wir die künftige Versorgungsstruktur?Regionaler Pflegedialog zeigt Wege auf

Die Diskussion ist nicht neu, aber sie wird intensiver. Un-ser Gesundheitssystem steht vor großen Herausforderun-gen, auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels. Schon im März 2019 hatten sich auf Initiative des Sächsi-schen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz verschiedene Akteure getrof-fen, um über die Situation der Pflege im Landkreis, aktuelle Herausforderungen und mög-liche Lösungsansätze zu disku-tieren.Der Dialog wurde im Septem-ber auf regionaler Ebene fort-gesetzt. Die Pflege(netz)koordi-

natorin des Landkreises, Katrin Roßberg, nahm Gespräche mit den Bürgermeistern von Neu-stadt in Sachsen, Stolpen, Hohnstein, Lohmen, Dürrröhrs-dorf-Dittersbach, Sebnitz und Stadt Wehlen auf. Gemeinsam mit den Krankenkassen, Pflege-dienstleistern der Region und Vertretern von Vereinen der Seniorenarbeit kamen die Her-ausforderungen auf den Tisch, die dringend einer Lösung be-dürfen. Bei den Gesprächen in der Neustadthalle ging es auch um Kapazitätsgrenzen der Pfle-gedienste, den allgegenwärti-gen Fachkräftemangel und um Möglichkeiten der Unterstüt-

zung pflegender Angehöriger. Dass diese Hürden nur gemein-sam gemeistert werden können und es eines funktionierenden Netzwerkes vor Ort bedarf, dar-in waren sich alle Akteure einig.Am Ende der Veranstaltung stand eine Reihe von positiven Signalen. „Wir haben konkrete Vereinbarungen getroffen und weitere Vorhaben geplant. So wird es noch in diesem Jahr ei-nen (Pflege-)Stammtisch geben, die Unterstützungsmöglich-keiten der Nachbarschaftshilfe und Alltagsbegleiter werden stärker in Fokus gerückt und es gibt Ideen zur Einbeziehung von Schulen, um den Heran-

wachsenden das Thema Senio-ren/Pflege und den Pflegeberuf näher zu bringen.“, resümiert Katrin Roßberg.Auch in den anderen Regio-nen des Landkreises werden die Pflegedialoge aufgenommen.

Die nächste Veranstaltung für die Städte und Gemeinden Dippoldiswalde, Klingenberg, Hartmannsdorf-Reichenau, Kreischa, Rabenau und Banne-witz findet noch im November 2019 statt. Weitere Gespräche stehen im Jahr 2020 auf dem Programm.

Kontakt:Katrin RoßbergPflege(netz)koordinatorinLandratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Sozial- und AusländeramtTelefon: 03501 515-2246E-Mail: [email protected]

Veranstaltungsankündigung

2. Informations- und Aktionstag DEMENZ und PFLEGE am 16.11.2019Die täglichen Herausforde-rungen im Umgang mit ei-ner Demenzerkrankung und Pflegebedürftigkeit sind enorm. Dabei ist es gleich, ob es Betroffene selbst, An-gehörige, Pflegeeinrichtun-gen, Wohnungsgesellschaf-ten, Nachbarn, Ärzte oder aber Pflegedienste und Ver-eine sind, die mit der Proble-matik zu tun haben.

Es sind aber oft pflegende An-gehörige, die die Erkrankten mit großer Hingabe, Herz und Engagement pflegen, oftmals rund um die Uhr und bis an die eigenen Grenzen.

Von Demenz Betroffene und deren Angehörige stehen vor vielen Fragen: Wie geht es jetzt weiter? Was kann ich tun? Wo bekomme ich Hilfe? Gibt es An-gebote vor Ort?

Vor diesem Hintergrund findet am 16. November 2019 auf Initiative des Pflegenetzes und der Pflege(netz)koor-dinatorin ein zweiter land-kreisweiter Informations- und Aktionstag zum Thema DEMENZ und Pflegebedürf-tigkeit statt. Veranstaltungsort ist in diesem Jahr das Helios Klinikum in Frei-tal.

Angebote und Aktionen• Die Veranstaltung richtet sich hauptsächlich an die brei-te Öffentlichkeit und pflegende Angehörige sowie Interessier-te. An vielen Informations- und Aktionsständen wird es Anre-gungen, Informations- und Gesprächsmöglichkeiten geben, wie z. B. über Selbst-hilfegruppen, Pflegeberatung, Betreuungs- und Entlastungs-leistungen sowie Pflegehilfs-mittel. • Die Besucher erwartet zu-dem ein spannender Vortrag von Sophie Rosentreter, ei-ner ehemaligen Fernsehmode-ratorin, die sich nach der Pflege

ihrer Großmutter dem ThemaDemenz verschrieben hat. • Das Helios Klinikum Freitalbietet Führungen durch diegeriatrische Abteilung an.• Die Tagespflege des DRK„Zur alten Feile“ auf derDresdner Straße 303 lädt Inte-ressierte zum Rundgang ein.

Kontakt:Katrin Roßberg Pflege(netz)koordinatorinLandratsamt, Sozial- und AusländeramtTelefon: 03501 5152246E-Mail: [email protected]

Förderprogramm Integrative Maßnahmen Teil 1Stellungnahmen des Landkreises zu Anträgen für das Jahr 2020Die Richtlinie „Integrative Maß-nahmen“ des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz, Ge-schäftsbereich Gleichstellung und Integration, hat zum Ziel die Integration von Personen mit Migrationshintergrund im Freistaat Sachsen zu fördern, die interkulturelle Öffnung in Orga-nisationen zu unterstützen, den gesellschaftlichen Zusammen-halt zu stärken sowie zum Ab-

bau von Vorurteilen und Frem-denfeindlichkeit beizutragen. Projektträger sind hauptsächlich gemeinnützige Träger, Vereine und Verbände, kommunale Ge-bietskörperschaften und Träger der freien Wohlfahrtspflege.Am 31.01.2020 endet die Antragsfrist für das Förder-programm Integrative Maß-nahmen Teil 1 des Freistaates Sachsen mit Projektbeginn zum 01.05.2020.

Für die Einreichung eines Erst-antrags bei der Sächsischen Aufbaubank wird jeweils eine Stellungnahme des Landkreises benötigt. Um die entsprechende Stellung-nahme rechtzeitig zu erhalten, ist• der vollständige Antrag• mit ausführlicher Projektbe- schreibung und• dem unter Ziffer 1 vor- ausgefüllten Formular „Stel-

lungnahme des Landkreises/ der kreisfreien Stadt zum An- trag“ (Formular SAB 62198)• bis zum 31.12.2019• als pdf-Datei• per Mail an soziale.integra- [email protected]

zu senden. Später eingehende Anträge können für die bevor-stehende Förderperiode nicht berücksichtigt werden.Die Formulare sind auf der In-

ternetseite der Sächsischen Auf-baubank (www.sab.sachsen.de)hinterlegt.

Weitere Informationen zum För-derprogramm finden Sie unter: https://www.sab.sachsen.de/förderprogramme/sie-benöti-gen-unterstützung-bei-sozialen-förderthemen/förderung-integ-rativer-maßnahmen-teil-1.jsp

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www.landratsamt-pirna.de 18. Oktober 2019

Aus den Ämtern

Seite 7

K 8751 zwischen Zwiesel und BahraStraßenbau, 12.02.2018 bis 26.02.2020K 9026 OD JohnsbachAusbau Ortsdurchfahrt Johnsbach, 10.09.2018 bis 31.12.2019K 8723 zwischen Porschdorf und K 8724 nach Goßdorf/ WaitzdorfBeseitigung von Hochwasserschäden, 04.03.2019 bis 30.08.2020K 9070 zwischen Rabenauer Mühle und LübauNeubau Stützwand bei Lübau, 20.05.2019 bis voraussichtlich Juni 2020S 159 LangburkersdorfErsatzneubau einer weiteren Brücke, 13.06. bis 31.12.2019K 8733 Abzweig Struppen-Kirchberg bis OE NaundorfStraßenbau, vom 19.08. bis 20.12.2019S 171 von Bielatal Pirnaer Straße bis Raum (inkl. kompl. Ortslage)Straßenbau, vom 26.08. bis 08.11.2019K 8761 in DöbraInstandsetzung Durchlass, 02.09. bis 13.12.2019K 9006 Wilsdruff, OT BlankensteinBreitbandausbau, 14.08. bis 07.11.2019S 169 Bad Schandau – KrippenFahrbahninstandsetzung, 14.10. bis 27.10.2019K 8732 OD NentmannsdorfSanierung Schächte, 14.10. bis 25.10.2019K 9075 OberhermsdorfVerlegung von Fernmelde- und Gasleitungen, 14.10. bis 25.10.2019K 8734 RathenErneuerung Durchlass, 28.10. bis 20.12.2019 A 17 Richtung Prag, Einfahrt an der Anschlussstelle PirnaFahrbahninstandsetzung - 23.10. bis 30.10.2019

Aktuelle Straßenbaustellen mit Vollsperrung

Weitere Straßenbaustellen und -sperrungen entnehmen Sie bitte auch denInformationsquellen der Großen Kreisstädte und Kommunen.

www.landratsamt-pirna.de/strassenbaustellen.html

Amt für Ordnung und Sicherheit

Online-Zulassung – eine zeitsparende AlternativeZu den Aufgaben der Kfz-Zulassungsbe-hörde gehört u. a. die Zulassung, das Um-schreiben oder die Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen.

Sie können die Möglichkeit nutzen, bequem von zu Hause Ihren Zulassungsvorgang vorzube-reiten. Sie haben dadurch den Vorteil, dass Sie Wartezeiten in der Kfz-Zulassungsbehörde ver-kürzen, da Sie nach Abschluss der Erfassung Ih-rer Daten einen individuellen Termin mit der Zu-lassungsbehörde vereinbaren.Bitte beachten Sie: Ab November 2019 behält es sich die Zulassungsbehörde vor, in Abhän-gigkeit von einem hohen Kundenaufkom-men die Ausgabe der Wartemarken 30 Minu-ten vor Ende der Sprechzeit zu beenden. Selbstverständlich können Sie sich zu Ihrem Zu-

lassungsvorgang ein Wunschkennzeichen wäh-len bzw. ein Wunschkennzeichen vorab online reservieren. Die Gebühr für die Inanspruchnah-me eines Wunschkennzeichens beträgt 12,80 Euro und ist bei der Zulassung des Fahrzeuges zuzüglich zur Bearbeitungsgebühr zu entrichten.Eine Online-Reservierung wird für die Dauer von 90 Kalendertagen vorgenommen. Erfolgt inner-halb dieser Frist keine Zulassung, so erlischt die Reservierung automatisch.Termine für die Internetzulassung sind für die Hauptstelle Pirna und die Nebenstelle Freital möglich, in Sebnitz jedoch eingeschränkt nutz-bar (Dienstag und Donnerstag).

Weitere Informationen zur Kfz-Zulassung unter www.landratsamt-pirna.de/verkehrswe-sen-kfzzulassung.html.

Die nächsten Blutspendeaktionen finden statt:22.10.2019, 15:00 - 18:30 Uhr, Aventinum Seniorenpflege GmbH, Markt 11, 01734 Rabenau23.10.2019, 15:30 - 18:30 Uhr, Grundschule, Schulweg 3, 01776 Hermsdorf 04.11.2019, 15:00 - 19:30 Uhr, Sächsische Schweiz Seniorenzentrum, Einsteinstraße 19, 01796 Pirna08.11.2019, 14:30 - 18:00 Uhr, Grundschule Pirna-Sonnenstein, Varkausring 1 b, 01796 Pirna11.11.2019, 15:30 - 19:00 Uhr, Erbgericht, Grimmsche Hauptstraße 44, 01768 Reinhardtsgrimma14.11.2019, 14:30 - 19:30 Uhr, Kulturstätte Bad Schandau, Am Stadtpark, Badallee 10, 01824 Bad Schandau15.11.2019, 10:00 - 13:00 Uhr, Berufliches Schulzentrum für Technik und Wirtschaft Pirna, Pillnitzer Straße 13 a, 01796 Pirna18.11.2019, 14:00 - 19:00 Uhr, Kulturzentrum Parksäle Dr.-Friedrichs-Straße 25, 01744 Dippoldiswalde21.11.2019, 14:30 - 19:00 Uhr, Grundschule, Schulstraße 4, 01768 Glashütte

Vielen Dank für Ihre Spende! Weitere Informationen unter www.blutspende.de.

Was Sie vor der Blutspende wissen und beachten sollten, die DRK-Blutspendetermine und weitere Informationen finden Sie unter: • www.blutspende.de (bitte das entsprechen-de Bundesland anklicken)

• Servicetelefon 0800 11 949 11 (kostenlos er-reichbar aus dem Dt. Festnetz)

Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbrin-gen!

DRK-Blutspendedienst Nord-Ost

Mit Blutspenden Leben retten: Regelmäßige Spender sichern die Blutversorgung in Sachsen

Impfsprechstunden im LandratsamtIm Landratsamt werden regel-mäßig Impfsprechstunden ange-boten. Hier erhält man folgende Leistungen:• Überprüfung des aktuellen Impfstatus mit entsprechender Impfberatung• Gabe fehlender Impfungen• Reisemedizinische länderspe-zifische Beratung (kostenpflich-tig), Gabe reisemedizinischer Impfungen (außer Gelbfieber), Malariaprophylaxe etc.• Übertragung der Impfdoku-mentation in den internationalen Impfausweis (gegen Gebühr)

Jetzt wieder an Grippeschutz-impfung denken

In den kalten Jahreszeiten ist Hauptsaison für Infekte der At-mungsorgane, so auch für die Grippe (Influenza). Deshalb wird wieder die Grippeschutzimpfung empfohlen. Besonders wichtig ist sie u. a. für chronisch Kranke, abwehrgeschwächte Patienten aber auch für medizinisches und pflegendes Personal, also Men-schen, die andere schutzbedürf-tige Personen anstecken können. Grippeviren können schwere

Komplikationen hervorrufen.

Ab Oktober kann man sich im Gesundheitsamt des Landrat-samtes wieder gegen die Grip-pe impfen lassen. Wie schon in den letzten Jahren bietet das Gesundheitsamt den Vierfach-Impfstoff an.

Für gesetzlich Versicherte ist die Impfung kostenfrei. Privatversi-cherte erhalten eine Rechnung, die bei ihrer Krankenkasse einge-reicht werden kann.Bitte denken Sie daran, die

Chipkarte der Krankenkasse und den Impfausweis mitzu-bringen.

Zu folgenden Zeiten ist ein Besuch der Impfsprechstunde möglich: Pirna, Schloßhof 2/4,jeden Dienstag 13:00 - 17:30 Uhr

Freital, Hüttenstraße 14,jeden ersten Donnerstag im Monat 15:30 - 17:30 Uhr

Dippoldiswalde, Weißeritzstra-ße 7, jeden letzten Donnerstag im Monat 15:30 - 17:30 Uhr

Bitte beachten Sie, dass dieImpfsprechstunde in Dip-poldiswalde, welche aufden Feiertag 31.10.2019fällt, auf den 24.10.2019vorverlegt wird.

Kontakt:Landratsamt Sächsische Schweiz-OsterzgebirgeReferat GesundheitsamtSchloßhof 2/401796 PirnaTelefon: 03501 515-2301

Gesundheitsamt

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www.landratsamt-pirna.de18. Oktober 2019 Seite 8

Amt für Sicherheit und Ordnung

Die Katastrophenschutzeinheiten des LandkreisesIn den Landkreisen und Kreisfreien Städten werden ver-schiedene Katastrophenschutzeinheiten aufgestellt.

Heute: Vorstellung der Katastrophenschutz-Einsatzzüge

Die Katastrophenschutz-Einsatzzüge gehören zur Ka-tastrophenschutzeinheit Sanitätswesen und Betreuung und werden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzge-birge durch drei Einsatzzüge dargestellt. Träger dieser Einsatzzüge sind aktuell folgende private Hilfsorganisa-tionen:

1. Katastrophenschutz-Einsatzzug: ASB Ortsver-band Neustadt/Sachsen e. V. und Johanniter-Un-fall-Hilfe e. V. Regionalverband Dresden

2. Katastrophenschutz-Einsatzzug: DRK Kreisver-band Dippoldiswalde e. V.

3. Katastrophenschutz-Einsatzzug: DRK Kreisver-band Freital e. V.

Der Einsatzzug betreut und versorgt Verletzte, Erkrank-te, Betroffene sowie Einsatzkräfte und wirkt bei Evaku-ierungen mit. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:

• Mitwirkung bei der Bildung und dem Betrieb von Be- handlungs-, Betreuungs- und Dekontaminations- plätzen• Zuführung von Nachschub an Gerät sowie von Reser- ven an Kräften und Mitteln• Verpflegung und Betreuung von Hilfebedürftigen und Einsatzkräften sowie deren Versorgung mit Gütern des dringendsten persönlichen Bedarfs• Unterstützung des Rettungsdienstes beim Betrieb von Patientenablagen• Mitwirkung bei der psychischen ersten Hilfe• Transport von Einsatzkräften• Mitwirkung bei der Suche von vermissten Personen• Mitwirkung bei der Erfassung von Personen zum Zwe- cke der Vermisstensuche und der Familienzusammen- führung• Mitwirkung in Schnell-Einsatz-Gruppen

Die Einsatzzüge setzen sich jeweils aus folgenden Tei-leinheiten zusammen:

Weiterhin gibt es in unserem Landkreis Schnell-Ein-satzgruppen (SEG), welche sich aus Teileinheiten des Katastrophenschutz-Einsatzzuges zusammensetzen.Diese kommen auch regelmäßig unterhalb der Katas-trophenschwelle zum Einsatz. Konkret handelt es sichum die SEG Sanität, die SEG Betreuung, die SEG Ver-sorgung und die SEG Führung. Die SEG Sanität kann bis zu 12 schwer Verletzte innerhalb einer Stunde über vierStunden versorgen. Sie besteht aus einem Gerätewagen Sanität und drei Notfallkrankenwagen. Mit einer SEG Betreuung können bis zu 25 leicht Verletzte innerhalbeiner Stunde über vier Stunden medizinisch versorgtoder 150 unverletzt Betroffene kurzfristig sozial betreut und untergebracht werden. Sie besteht aus einem Ge-rätewagen Betreuung und zwei Mannschaftstransport-wagen. Mit einer SEG Versorgung können bis zu 200 Betroffene und/oder Einsatzkräfte mit Verpflegung ver-sorgt werden. Diese SEG besteht aus einem Gerätewa-gen Versorgung, einem Feldkochherd und einem Mann-schaftstransportwagen. Die SEG Führung richtet eine Einsatzleitung/Abschnittsleitung ein und betreibt diese.

Beispielhafte Einsätze waren: Brand Strohlagerhalle Nie-derseidewitz (Einsatz SEG Betreuung), Norovirus im KiEZ Sebnitz (Einsatz SEG Sanität), Brand Gebäude Dippol-diswalde (Einsatz SEG Führung), Bombenfund Heidenau (Einsatz SEG Betreuung und SEG Sanität).

Sie haben Interesse daran, ehrenamtlich als Helferbeim Katastrophenschutz mitzuwirken? Wenden Sie sich an uns, wir beraten Sie gern.

Kontakt:Landratsamt Sächsische Schweiz-OsterzgebirgeAmt für Sicherheit und OrdnungReferat KatastrophenschutzKai Ritter-KittelmannTel.: 03501 515-4305www.landratsamt-pirna.de/katastrophenschutz.html

Führungstrupp mit einem Mehrzweckfahrzeug/Einsatzleitwagen 1

Mehrzweckfahrzeug/Einsatzleitwagen 1

Sanitätsgruppe mit einem Gerätewagen Sanität und einem Mannschaftstransportwagen

Gerätewagen Sanität

Mannschaftstransportwagen Sanität

Transportstaffel mit drei Notfallkrankenwagen Typ B

Notfallkrankenwagen Typ B

Betreuungsgruppe mit einem Mannschaftstrans-portwagen und einem Gerätewagen Betreuung

Mannschaftstransportwagen Betreuung

Gerätewagen Betreuung

Verpflegungstrupp mit einem Gerätewagen Ver-sorgung und einem Feldkochherd

Gerätewagen Versorgung

Feldkochherd

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www.landratsamt-pirna.de 18. Oktober 2019Seite 9

Bekanntmachungen

Bekanntmachungen des Landratsamtes

TOP 5Vorlage-Nr.: 2019/7/0058Beschlussfassung über die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH (RVSOE) nach Drittelbeteiligungsgesetz

Übersicht über die Beschlüsse aus der Kreistagssitzung

vom 07.10.2019

TOP 6Vorlage-Nr.: 2019/7/0060Beschlussfassung über die Bestellung des Landrats bzw. eines vom Landrat benann-ten Bediensteten der Verwaltung und von Mitgliedern des Kreistages in den Auf-sichtsrat der Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH (RVSOE)

TOP 7Vorlage-Nr.: 2019/7/0036Beschlussfassung über den öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen den Verbandsmitgliedern und dem Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe über die Übertragung von Aufgaben des Ersatz- und Ergänzungsverkehrs im Öffentlichen Personennahverkehr

TOP 8Vorlage-Nr.: 2019/7/0046Überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im Budget 2100 - Jugend- und Bildungsamt, Aufgabenbereich Öffentlicher Personennahverkehr

TOP 9Vorlage-Nr.: 2019/7/0003Beschlussfassung über die Neufassung der Hauptsatzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

TOP 10Vorlage-Nr.: 2019/7/0002Beschlussfassung über die Neufassung der Geschäftsordnung für den Kreistag und seine Ausschüsse

TOP 11Vorlage-Nr.: 2019/7/0006Beschlussfassung über die Neufassung der Entschädigungssatzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

TOP 12Vorlage-Nr.: 2019/7/0059Beschlussfassung über die Satzung zur Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung und Förderung der Arbeit der Fraktionen im Kreistag des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Satzung Fraktionsförderung)

TOP 13Vorlage-Nr.: 2019/7/0038Beschlussfassung über die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen in den Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, der Familienförderung und der Jugendgerichtshilfe im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (RL JA LK SOE §§ 11 - 14; 16; 52 SGB VIII)

TOP 14Vorlage-Nr.: 2019/7/0050Beschlussfassung über das Außerkraftsetzen der Richtlinie über die Inanspruchnahme eines Behindertenfahrdienstes zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben zum 01.01.2020

mehrheitlich beschlossen

unter Berücksichti-gung des Ände-rungsantrages zum vorangegangenen TOP einstimmig be-schlossen

einstimmig beschlossen

einstimmig beschlossen

mehrheitlich abgelehnt

Vertagung des TOP´s

einstimmig beschlossen

mehrheitlich beschlossen

mehrheitlich beschlossen

mehrheitlich beschlossen

TOP 6 Jugendhilfeausschuss vom 19.09.2019Vorlage-Nr.: 2019/7/0041Beschlussfassung über den Förderantrag der Evangelischen Jugend im Kirchenbe-zirk Pirna für das Projekt Ju.Kon on Tour 2019

TOP 7 Jugendhilfeausschuss vom 19.09.2019Vorlage-Nr.: 2019/7/0037Beschlussfassung zur Aufhebung des Be-schlusses zur Finanzierung von ambulan-ten Fachleistungsstunden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 29.11.2012

TOP 2 Kreisausschuss 23.09.2019Vorlage-Nr.: 2019/7/0052Beschlussfassung über die Bewilligung von außerplanmäßigen Ein- und Auszah-lungen für die Leistungen zur Errichtung von Verkehrsüberwachungsanlagen im Müglitztal

TOP 3 Petitionsausschuss vom 24.09.2019Vorlage-Nr.: 2019/7/0068Beschlussfassung über die Petition gegen die Wiederinbetriebnahme der Schweine-mastanlage in Stolpen

TOP 4 Petitionsausschuss vom 24.09.2019Vorlage-Nr.: 2019/7/0066Beschlussfassung über die „Petition zur Ablehnung des Bauantrags für die Errich-tung von drei Wohnhäusern in Rehefeld, Grenzweg“ an den Landrat

TOP 5 Petitionsausschuss vom 24.09.2019Vorlage-Nr.: 2019/7/0070Beschluss über die Petition der Königstei-ner Bürgerinitiative Ampel - no - Kreisel – go

Übersicht über die Beschlüsse vorberatende Ausschüsse

Geschäftsordnung für den Petitionsausschuss

vom 24.09.2019

Auf Grundlage von § 6 Absatz 5 Satz 4 der Hauptsatzungdes Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom11.04.2017 hat der Petitionsausschuss des Landkreises Sächsi-sche Schweiz-Osterzgebirge in seiner Sitzung am 24.09.2019folgende Geschäftsordnung beschlossen:

Inhaltsübersicht:

§ 1 Petitionsrecht § 2 Bildung und Zusammensetzung § 3 Aufgaben und Zuständigkeit § 4 Petitionen, Sammelpetitionen, Mehrfachpetitionen, wiederholende Petitionen § 5 Verfahren zur Behandlung von Petitionen § 6 Anhörung § 7 Beschlussfassung des Petitionsausschusses § 8 Anwendbarkeit der Geschäftsordnung für den Kreistag und seine Ausschüsse § 9 Gleichstellung

§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 1 Petitionsrecht

(1) Jede Person hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaftmit anderen in Kreisangelegenheiten mit Vorschlägen, Bittenund Beschwerden (Petitionen) an den Landkreis zu wenden.

(2) Das Petitionsrecht findet seine Grundlagen in Art. 17Grundgesetz, Art. 35 Verfassung des Freistaates Sachsen und§ 11 Absatz 1 Sächsische Landkreisordnung (SächsLKrO).

§ 2 Bildung und Zusammensetzung

(1) Der Kreistag hat gemäß § 11 Absatz 2 SächsLKrO i. V. m.§ 4 Absatz 1 Buchstabe e) der Hauptsatzung des LandkreisesSächsische Schweiz-Osterzgebirge für die Behandlungvon Petitionen, die in seine Zuständigkeit fallen, einenbeschließenden Petitionsausschuss i. S. v. § 37 SächsLKrOgebildet.

(2) Der Petitionsausschuss setzt sich gemäß § 4 Absatz 2Satz 1 der Hauptsatzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aus dem Landrat als Vorsitzenden und 20Kreisräten zusammen.

§ 3 Aufgaben und Zuständigkeit

(1) Der Petitionsausschuss ist gemäß § 6 Absatz 5 Sätze 1und 2 der Hauptsatzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zuständig für die Bearbeitung und Ent-

mehrheitlichbeschlossen

einstimmigbeschlossen

mehrheitlichbeschlossen

einstimmigbeschlossen

mehrheitlichbeschlossen

einstimmigbeschlossen

TOP 15Vorlage-Nr.: 2019/7/0073Beschlussfassung über die Entsendung von zwei Verbandsräten des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und deren Stellvertreter in den Planungsaus-schuss des Regionalen Planungsverban-des Oberes Elbtal/Osterzgebirge

TOP 16Vorlage-Nr.: 2019/7/0069Beschlussfassung über die Bewerbung zum Wettbewerb 2019 „Klimaanpassung in Sächsischen Kommunen“

einstimmig beschlossen

mehrheitlich beschlossen

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www.landratsamt-pirna.de18. Oktober 2019 Seite 10

Bekanntmachungen

scheidung von Petitionen, welche in die Zuständigkeit des Kreistages fallen.

(2) Im Falle, dass eine Petition eine ausschließliche Aufgabe des Kreistages nach § 24 Absatz 2 SächsLKrO betrifft, wird diese dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Peti-tionsausschuss ist in diesen Fällen vorberatend tätig.

(3) Für Petitionen, welche entweder aufgrund gesetzlicher Re-gelungen oder aufgrund von Regelungen in der Hauptsatzung in die Zuständigkeit des Landrates fallen, ist der Petitionsaus-schuss nicht zuständig. Er ist regelmäßig über den Eingang und die Entscheidung von Petitionen, welche in die Zuständig-keit des Landrates fallen, zu informieren, soweit dem daten-schutzrechtlich nichts entgegensteht.

(4) Der Landrat leitet Petitionen, die in die Zuständigkeit des Landtages, des Bundestages oder einer anderen Vertretungs-körperschaft fallen, entsprechend an die zuständige Stelle weiter und informiert den Petitionsausschuss darüber, soweit dem datenschutzrechtlich nichts entgegensteht.

§ 4 Petitionen, Sammelpetitionen, Mehrfachpetitionen, wiederholende Petitionen

(1) Petitionen sind formlose Rechtsbehelfe. Die Vorschläge, Bitten oder Beschwerden in eigener Sache, für andere oder im allgemeinen Interesse zum Inhalt haben. Notwendiger Bestandteil einer Petition ist ein Petitum – ein Verlangen, eine Forderung, ein (konkreter) Antrag. Der Vortrag muss einen Inhalt aufweisen, der der Diskussion und Entscheidung zugänglich und auf ein Tun oder Unterlassen gerichtet ist.

Vorschläge sind an den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterz-gebirge gerichtete Empfehlungen, künftig etwas zu tun oder zu unterlassen.

Bitten sind Forderungen und Begehren, die in persönlich ver-bindlicher Weise auf ein Handeln oder Unterlassen des Land-kreises zielen.

Beschwerden sind Beanstandungen, die sich gegen ein Handeln oder Unterlassen des Landkreises richten. Sie verlangt eine Miss-billigung des Verhaltens und, sofern möglich, seine Korrektur.

(2) Sammelpetitionen sind Unterschriftensammlungen, bei de-nen mehrere Personen als gemeinsame Absender eine Petition vorlegen.

(3) Mehrfachpetitionen sind Petitionen, die individuell abge-fasst wurden, aber das gleiche Anliegen zum Inhalt haben.

(4) Ist eine Petition im Rahmen einer ordnungsgemäßen Be-handlung durch das zuständige Gremium erledigt, so wird eine zweite Petition, die den gleichen Inhalt aufweist und an die gleiche Stelle gerichtet ist (wiederholende Petition), nicht erneut sachlich beschieden, sofern sich die Sach- oder Rechts-lage nicht wesentlich geändert hat. Der Petent ist über das Ergebnis der ersten Beschlussfassung zu unterrichten.

(5) Keine Petitionen sind Anliegen, die keine Vorschläge, Bit-ten oder Beschwerden (also kein Petitum) enthalten. Diese sind insbesondere:- bloße Meinungsäußerungen, Belehrungen, Vorwürfe, Anmerkungen ohne materielles Verlangen- Ersuchen um Auskunft oder Einsichtnahme,- förmliche Rechtsbehelfe (Widersprüche, Einsprüche),- Rechtsauskünfte,- Schreiben deren Inhalt einen Straftatbestand erfüllen,- Schreiben mit beleidigendem, verworrenem oder unverständlichem Inhalt,- Anregungen oder Beschwerden von Kreisbediensteten, die sich aus dem Beamten-, Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis ergeben.

§ 5 Verfahren zur Behandlung von Petitionen

(1) Petitionen sind schriftlich an den Landkreis Sächsische

Schweiz-Osterzgebirge, Büro Landrat, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna, zu richten. Diese müssen vom Petenten unterzeichnet und mit seiner Anschrift versehen sein. Der Petent hat auch die Möglichkeit, seine Petition in der Geschäftsstelle Kreistag zur Niederschrift vorzutragen. Ein Recht, Petitionen mündlich vorzubringen, besteht nicht. Bei Sammelpetitionen ist beim Einreichen eine Kontaktperson zu benennen.

(2) Der Petent erhält durch den Landrat eine Eingangsbestäti-gung; dabei ist er über die Beratungsfolge, in der die Petition voraussichtlich zur Behandlung vorgesehen ist, zu informieren. Bei Mehrfachpetitionen wird eine Petition als Leitpetition ge-führt.

(3) Die Petitionen werden vom Landrat entsprechend der Zu-ständigkeit an den Petitionsausschuss weitergeleitet. Durch die Landkreisverwaltung wird eine Beschlussvorlage ein-schließlich einer Stellungnahme mit einem entsprechendem Beschlussantrag erstellt. Der Petitionsausschuss behandelt die Petitionen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, sofern nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner eine nichtöffentliche Verhandlung erfordern.

(4) Nach entsprechender Bearbeitung und Entscheidung durch den Petitionsausschuss ist dem Petenten durch den Landrat ein begründeter Bescheid gemäß § 11 Absatz 1 Satz 2 Sächs-LKrO innerhalb angemessener Frist, spätestens aber sechs Wochen nach Eingang, zu erteilen. Ist innerhalb von sechs Wochen ein Bescheid nicht möglich, ist nach § 11 Absatz 1 Satz 3 SächsLKrO ein Zwischenbescheid durch den Landrat zu erteilen. Der Bescheid stellt keinen Verwaltungsakt i. S. v. § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz dar, orientiert sich jedoch an den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Kosten (Gebühren, Auslagen) dürfen nicht erhoben werden.

(5) Ein Zwischenbescheid ist ebenfalls für Petitionen zu ertei-len, die am Ende der Wahlperiode noch nicht abschließend entschieden werden konnten. Diese werden in der nächsten Wahlperiode weiterbehandelt.

(6) Gehen zu einem Gegenstand mehr als zehn Petitionen ein, so erfolgt die Bekanntmachung des Petitionsgegenstandes und die Bescheidung der Petition durch Veröffentlichung im Amts-blatt für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

§ 6 Anhörung

Der Petitionsausschuss ist berechtigt, den Petenten, Auskunftspersonen und Sachverständige anzuhören (§ 6 Absatz 5 Satz 3 Hauptsatzung). Weiterhin können Interessenvertreter der Petenten angehört werden. § 40 SächsLKrO gilt entsprechend. Ein Rechtsanspruch auf Anhö-rung besteht nicht. Der Petitionsausschuss kann im Rahmen der Bearbeitung von Petitionen Ortsbesichtigungen durchführen.

§ 7 Beschlussfassung des Petitionsausschusses

(1) Die Beschlussfassung des Petitionsausschusses kann folgende Entscheidungen beinhalten und ist erforderlichenfalls, so im Falle eines Abweichens vom Beschlussvorschlag des Landrates, zu begründen:

- AbhilfeDer Petition wird abgeholfen, wenn der Petition durch bestimmte Maßnahmen entsprochen wurde.

- ErledigterklärungDie Petition wird für erledigt erklärt, wenn sie wegen bestimmter Ereignisse (z. B. Zeitablaufs) abgeschlossen wird.

- BerücksichtigungDas Anliegen der Petition ist begründet. Dem Landrat wird empfohlen, dem Gesuch stattzugeben und innerhalb einer festgelegten Frist dem Petitionsausschuss Bericht zu erstatten.

- ErwägungDie Petition wird als nicht völlig unbegründet angesehen und dem Landrat wird empfohlen, die Angelegenheit nochmals

zu überprüfen und dem Gesuch stattzugeben, soweit dies berechtigt und durchführbar ist.

- Berücksichtigung bei künftigen VerwaltungsentscheidungenLassen sich aus dem Anliegen der Petition Anregungen oder Empfehlungen des Petitionsausschusses an den Landrat herleiten, die bei künftigen VerwaltungsentscheidungenBerücksichtigung finden können, ist der Petent darüber vom Landrat schriftlich zu informieren.

- Weiterleitung an den Kreistag oder den zuständigen Aus-schuss während des BeratungsprozessesBeinhaltet die Petition Vorschläge, deren Entscheidungensich noch im Beratungsprozess im Kreistag oder dessen Ausschüssen befinden, leitet der Landrat diese zur Beachtung an die entsprechenden Gremien weiter und teilt dies dem Petenten schriftlich mit.

- Nicht abhilfefähigDie Petition ist nicht abhilfefähig, wenn sie ein Verlangen enthält, welchem zwingende rechtliche oder tatsächlicheGründe entgegenstehen.

- ZurückweisungDie Petition wird zurückgewiesen, wenn in der Sache bereitseine begründete Entscheidung getroffen wurde oder das erneute Anliegen kein neues Sachvorbringen beinhaltetoder die Sach- und Rechtslage sich nicht geändert hat. Eine Petition wird auch zurückgewiesen, wenn das Anliegen nichtweitergeleitet werden kann oder auf etwas Unmöglichesausgerichtet ist.

- Weiterleitung an die zuständige StelleDie Zuständigkeit liegt nicht beim Landkreis SächsischeSchweiz-Osterzgebirge und dies stellt sich erst während des Verfahrens heraus.

(2) Ein Anspruch auf Durchführung der in der Petition genann-ten Vorschläge und Bitten besteht nicht, sondern nur auf Ant-wort (Bescheid).

§ 8 Anwendbarkeit der Geschäftsordnung für den Kreistag und seine Ausschüsse

Soweit diese Geschäftsordnung nichts Abweichendesregelt gilt die Geschäftsordnung für den Kreistag und seine Ausschüsse entsprechend.

§ 9 Gleichstellung

Soweit aus Vereinfachungsgründen geschlechtsspezifischePersonenzeichnungen verwendet wurden, gelten diese Personenbezeichnungen gleichermaßen für Frauen, Männer und Diverse.

§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Die Geschäftsordnung des Petitionsausschusses tritt am 24.09.2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnungfür den Petitionsausschuss vom 27.01.2016 außer Kraft.

Pirna, den 30.09.2019

M. Geisler Landrat

Geschäftsordnung für den Senioren- und Behindertenbeirat

vom 17.09.2019

Präambel

Auf Grundlage von § 43 der Sächsischen Landkreisordnungfür den Freistaat Sachsen vom 09.03.2018 sowie auf der Grundlage von § 10 Abs. 3 Satz 3 der Hauptsatzung des Land-

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Bekanntmachungen

Seite 11

kreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 11.04.2017 gibt sich der Senioren- und Behindertenbeirat folgende Ge-schäftsordnung:

§ 1 - Rechtsstellung und Zusammensetzung

(1) Der Beirat wird beratend tätig und unterstützt den Kreistag und die Landkreisverwaltung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

(2) Die Sitzungen des Beirates sind nichtöffentlich.

(3) Die Mitglieder des Beirates sind ehrenamtlich tätig.

(4) Die Mitglieder des Beirates werden vom Kreistag für die Dauer einer Wahlperiode des Kreistages gewählt.

(5) Dem Beirat gehören bis zu 16 Mitglieder an, von denen eine Vertreterin/ein Vertreter je Fraktion und bis zu 10 sach-kundige Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge entsendet werden (§ 10 Abs. 2 Hauptsatzung). Der Beirat setzt sich aus 7 Mitgliedern des Kreistages (ein/e Vertreter/in je Fraktion) und 9 sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern zusammen. Das Vorschlagsrecht für die Be-setzung von fünf sachkundigen Einwohnerinnen und Einwoh-nern wird der LIGA der freien Wohlfahrtspflege übertragen. Die übrigen 4 Entsendungen wurden aufgrund von Interessen-bekundungen vorgenommen.

(6) Für den Senioren- und Behindertenbeirat ist der Beigeord-nete des Geschäftsbereiches 2 - Gesundheit und Soziales - des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zuständig.

§ 2 - Vorsitz

Der Beirat wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter, die sie/ihn im Falle der Verhinderung vertreten.

§ 3 - Aufgaben

Der Senioren- und Behindertenbeirat vertritt die Interessen der Seniorinnen und Senioren sowie der Menschen mit Behinde-rungen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

Zu den Aufgaben gehören insbesondere:- Wahrnehmung, Förderung und Koordination der Belange von Seniorinnen und Senioren sowie von Menschen mit Be- hinderungen im Landkreis, - Vorbereitung und Durchführung von Projekten und Initiat- iven,- Förderung der Zusammenarbeit mit Behörden und Verbän- den,- Erstellen von Anträgen, Anregungen und Empfehlungen in allen Fragen die Seniorinnen und Senioren sowie die Men- schen mit Behinderungen betreffend,- Mitwirkung bei der Erarbeitung und Fortschreibung der Alten- hilfeplanung im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, - Kontrolle der Umsetzung des kommunalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention,- jährliche Berichterstattung zur Lage der Seniorinnen und Se- nioren sowie der Menschen mit Behinderungen und der Tä- tigkeit des Beirates im Sozialausschuss,- Angebote zur Beratung von Menschen mit Behinderungen in Angelegenheiten, die zu den Aufgaben des Beirates ge- hören,- Förderung der Integration von Menschen mit Behinderun- gen in Kindergärten und Schulen, Schulplanung und Kinder- gartenplanung,- Mitwirkung an Maßnahmen des Landkreises zur Ausbil- dungs- und Beschäftigungsförderung von Menschen mit Be- hinderungen, - Förderung der Schaffung behindertengerechten Wohn- raums, - Beeinflussung der behindertengerechten Gestaltung von öf- fentlichen Verkehrsräumen, Anlagen und sonstiger der All-

gemeinheit zugänglichen Flächen und Gebäuden sowie der Freizeitstätten im Zusammenwirken mit den Behindertenbei- räten bzw. den Verwaltungen der Kommunen,- Einflussnahme auf Planungen im Verkehrsbereich, insbeson- dere des öffentlichen Personennahverkehres, - Hinweis zur Planung, Errichtung oder Schließung von Behin- derten- und Senioreneinrichtungen und ambulanten Diens- ten im Landkreis.

§ 4 - Rechte und Pflichten

(1) Der Senioren- und Behindertenbeirat ist zu allen, die Seni-orinnen und Senioren sowie die Menschen mit Behinderun-gen betreffenden, Beratungsgegenständen der pol. Gremien und Planungen der Verwaltung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zu hören und einzubeziehen. Die ent-sprechenden Beschlussvorlagen und Unterlagen sind dem Se-nioren- und Behindertenbeirat zu übersenden.

(2) Der Senioren- und Behindertenbeirat hat das Recht, An-träge, Vorschläge und Empfehlungen in Angelegenheiten der Seniorinnen und Senioren sowie der Menschen mit Behinde-rungen an den Kreistag und die Verwaltung des Landkreises zu richten.

§ 5 - Weitere Sitzungsteilnehmerinnen und -teilnehmer

Der Beirat kann sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner sowie Sachverständige zur Beratung einzelner Angelegenhei-ten hinzuziehen (§ 12 Abs. 1 Geschäftsordnung für den Kreis-tag und die Ausschüsse).

§ 6 - Entsendung

Der Senioren- und Behindertenbeirat kann Mitglieder in über-geordnete Senioren- und Behindertenvertretungen entsenden.

§ 7 - Anwendbarkeit der Geschäftsordnung für den Kreistag und seine Ausschüsse

Soweit diese Geschäftsordnung nichts Abweichendes regelt, gilt die Geschäftsordnung für den Kreistag und seine Aus-schüsse entsprechend.

§ 8 - Schlussbestimmungen

(1) Dem Sozialausschuss des Kreistages, als zuständigem Aus-schuss, ist diese Geschäftsordnung zur Kenntnis zu geben.

(2) Die Geschäftsordnung tritt am Tage nach der Kenntnisnah-me des Sozialausschusses in Kraft.

Pirna, den 02.10.2019

M. Geisler Landrat

Hinweis:Nach § 3 Abs. 5 und 6 SächsLKrO gelten Satzungen und an-dere Rechtsvorschriften des Landkreises, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn:1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,2. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,3. der Landrat dem Beschluss nach § 48 Abs. 2 SächsLKrO we-gen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat,4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist

Satzung zur Gewährung von Zuwendungen zur Unterstüt-zung und Förderung der Arbeit der Fraktionen im

Kreistag des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Satzung Fraktionsförderung)

vom 07.10.2019

Auf der Grundlage von § 31a Abs. 3 der Landkreisordnungfür den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) i. d. F. d. Bekanntma-chung vom 09.03.2018 (SächsGVBl. S. 542) und § 2 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Kreistag und seine Ausschüssevom 30.12.2014 hat der Kreistag des Landkreises SächsischeSchweiz-Osterzgebirge in seiner Sitzung am 07.10.2019 fol-gende Satzung beschlossen.

§ 1Zweck der Förderung

(1) Die Voraussetzungen für die Bildung einer Fraktion richtensich nach § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Kreistagund seine Ausschüsse. Fraktionslose Kreisräte können sich zu Gruppen zusammen schließen. Für diese gelten die folgenden Regelungen analog.

(2) Die Fraktionen sind Organteile des Kreistages. Der Land-kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gewährt den Fraktio-nen aus seinem Haushalt Mittel für die sächlichen und perso-nellen Aufwendungen für die Geschäftsführung.

(3) Mit der Gewährung von Zuwendungen nach den Bestim-mungen dieser Richtlinie für den Aufwand, der den Fraktionen inErfüllung ihrer teilorganschaftlichen Aufgabenstellung erwächst,soll die Arbeit der Fraktionen im Kreistag gefördert werden.

(4) Aus diesen Mitteln dürfen keine Entschädigungen an Kreis-räte gewährt werden, soweit diese bereits einen Entschädi-gungsanspruch für ehrenamtliche Tätigkeit haben. Die direkte oder indirekte Unterstützung der politischen Arbeitder Parteien und Wählervereinigungen mit Haushaltsmittelndes Landkreises, insbesondere eine Verwendung der Zuwen-dungen zur Finanzierung des Wahlkampfes der Parteien oder der Wählervereinigungen, ist unzulässig. Die Schwierigkeit ei-ner trennscharfen Abgrenzung der Fraktions- und Parteiaufga-ben sowie der mit der Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen ein-hergehende mittelbar parteifördernde Effekt verlangen eine besondere Zurückhaltung in der Art der Durchführung und der Präsentation. Daher ist zu beachten, dass weiterführendeVerlinkungen auf den Homepages der Kreistagsfraktionen auf Orts-, Kreis-, Landes- oder Bundesverbände sowie andere Par-teigebundene Organisationen unzulässig sind.

§ 2Zuwendung

(1) Für die Gewährung der Zuwendung ist der Zeitpunkt der Bildung der Fraktion maßgebend. Bei der Auflösung und Bil-dung von Fraktionen im Zusammenhang mit den Kreistags-

a) wenn die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstan-det hat oderb) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften ge-genüber dem Landkreis unter Bezeichnung des Sachverhaltes,der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge-macht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemachtworden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Die Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachungder Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachungder Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.

§ 3 Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5 SächsLKrO gelten für andereRechtsvorschriften des Landkreises entsprechend.

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Bekanntmachungen

wahlen ist der Tag der konstituierenden Sitzung des Kreistages für die Gewährung der Fraktionsförderung maßgebend.

(2) Jede Fraktion erhält eine Zuwendung gemäß § 31a Abs. 3 SächsLKrO. Die Höhe der Zuwendung wird per Kreistags-beschluss festgesetzt und setzt sich aus Pauschalbeträgen für Miete, Personal, Geschäftsaufwendungen und die Anzahl der Fraktionsmitglieder zusammen. Die Verwendung der Mittel ist nicht an die Höhe der Pauschalbeträge gebunden und kann daher im Rahmen der Gesamtförderung entsprechend den Be-dürfnissen der Fraktion verwendet werden. Die Anlage 1 weist die aktuelle Verteilung der Fraktionsför-derung auf die einzelnen Fraktionen entsprechend des Haus-haltsansatzes aus und ist Bestandteil dieser Richtlinie.

(3) Bei einer Änderung der Anzahl der Fraktionsmitglieder werden die Zuwendungen in der bisherigen Höhe bis zum Ende des Monats weitergezahlt, in dem die Änderung eintrat. Gleiches gilt, wenn sich die Fraktion innerhalb der Wahlperi-ode auflöst.

§ 3Verwendungszweck

(1) Die Zuwendungen sind ausschließlich zweckgebunden und als anteiliger Aufwandsersatz für die Fraktionsarbeit und die Geschäftsführung der Fraktionen zu verwenden. Ein An-spruch auf Vollkostenerstattung besteht nicht. Dabei ist den Haushaltsgrundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Rechnung zu tragen. Zur Erfüllung der kommunalrechtlichen Funktion und zur Geschäftsführung gehören insbesondere:

1. Mieten für Geschäftsräume bzw. Raummieten für Veran-staltungen der Fraktionen,- unmittelbar vor den Sitzungen des Kreistages steht jeder Fraktion ab 15 Uhr ein Beratungsraum des Landratsamtes unentgeltlich zur Verfügung- zu anderweitigen Anlässen können die Räumlichkeiten ent- geltlich gemietet werden

2. Ausstattung der Geschäftsräume und Geschäftsbedarf,

3. Fachliteratur und Gesetzestexte,

4. Mitgliedsbeiträge für kommunalpolitische Vereinigungen,- sofern die Vereinigung satzungsgemäß und tatsächlich eine nicht nur untergeordnete Beratung der Fraktion anbietet - sind die Personen in den kommunalpolitischen Vereinigun- gen jedoch vorrangig aufgrund ihrer politischen Interessen als Parteimitglied oder -sympathisant/in vereint, ist die Finan- zierung der Mitgliedsbeiträge aus der Fraktionsförderung unzulässig

5. Reisekosten,- Gewährung nach dem Sächsischen Reisekostengesetz für Fraktionsmitglieder, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Fraktion und geladene Expertinnen und Experten zur Un- terstützung der Willensbildung in Hinblick auf Entscheidun- gen des Kreistages

6. Personalkosten,- Lohnabrechnung und -zahlung sowie die Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen können im Rahmen einer Vereinbarung durch das Landratsamt erledigt werden- Personalsachbearbeitung einschließlich Vergütungsabrech- nung erfolgt gebührenfrei

7. Gerichts- und Anwaltskosten im Rahmen von Kommunal-verfassungsstreitverfahren.- Landkreis kommt für Anwalts- und Gerichtskosten im Rah- men von Kommunalverfassungsstreitigkeiten auf- Möglichkeit zur Begleichung dieser Kosten aus Mitteln der Fraktionsfinanzierung dient ausschließlich der fristgerechten Begleichung - Kosten werden nach Vorlage der Zahlungsaufforderung so wie einem Nachweis der Begleichung dieser Forderung (Bsp. Kontoauszug) unverzüglich erstattet

8. Honorare für Gutachten - Gutachten zu Verhandlungspunkten des Kreistages, die von einer Fraktion in Auftrag gegeben wurden, sind nur einge- schränkt anerkennungsfähig. Die Fraktionen haben bei In- formationsbedarf vorrangig die kommunalverfassungsrecht- lichen Rechte der Kreisrätinnen und Kreisräte geltend zu ma- chen, da der Bedarf der externen Informationsbeschaffung auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Beratungs- und Entscheidungsunterlagen als subsidiär angesehen wird. Zu- dem sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Spar- samkeit zu beachten.

9. Kosten für Öffentlichkeitsarbeit - nur zulässig, wenn die Öffentlichkeitsarbeit einen Bezug zur Arbeit im Kreistag hat- eine Öffentlichkeitsarbeit, bei der Bezüge zur Kreistagsarbeit fehlen bzw. hinter allgemein- und parteipolitische Anliegen zurücktreten, kann aus Fraktionsmitteln nicht finanziert wer- den.

(2) Ändern sich die Bemessungsgrundlagen entsprechend § 2 der Richtlinie i. V. m. § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag und seine Ausschüsse für die Gewährung der Zuwen-dung innerhalb eines Monats, wird die Änderung mit Ablauf des Monats zahlungswirksam.

(3) Über Gegenstände, die aus Mitteln nach § 2 angeschafft worden sind, ist eine Inventarliste zu führen, welche die An-schaffung samt Anschaffungszeitpunkt und -wert und die etwaige Veräußerung oder den Untergang der Gegenstände unter Benennung des Grundes ausweisen muss. Im Falle der Auflösung oder der sonstigen Beendigung der Geschäfte einer Fraktion ist diese und sind ihre Mitglieder verpflichtet, sämtliche aus Fraktionsmitteln angeschafften Ge-genstände zum marktüblichen Preis zu veräußern und diese Mittel an den Landkreis zurück zu zahlen. Gleiches gilt für den Untergang der Fraktion mit Ablauf der Wahlperiode des Kreis-tages. Die weitere Nutzung von angeschafften Gegenständen durch neue Fraktionen kann nach Genehmigung durch die Landkreisverwaltung erfolgen.

(4) Aufwandsentschädigungen an Mitglieder der Fraktionen dürfen aus den Mitteln zur Unterstützung der Fraktionsar-beit nicht gewährt werden. Diese sind in der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit abschließend ge-regelt. Von dieser Regelung ausgenommen ist die Anstellung von Fraktionsmitgliedern als Geschäftsführer oder Mitarbeiter der Fraktion. Dies ist vertraglich nachzuweisen.

§ 4Zuwendungsverfahren

(1) Die Zuwendung wird auf schriftlichen Antrag gewährt (An-lage 2). Dieser ist zu Beginn der Wahlperiode einmalig bei der Geschäftsstelle Kreistag einzureichen. Der Antrag muss min-destens enthalten:

1. die Bezeichnung der Fraktion,2. Name, Vorname und Anschrift der/des Vorsitzenden sowie der Schatzmeisterin/des Schatzmeisters,3. die Anzahl der Mitglieder der Fraktion,4. die Dauer der Zugehörigkeit der Mitglieder zur Fraktion,5. die Bankverbindung,6. die Unterschrift der/des Vorsitzenden der Fraktion oder der Schatzmeisterin/des Schatzmeisters.(2) Die Fraktion hat jede Veränderung der Zuwendungsgrund-lagen, insbesondere die Bildung oder Auflösung der Fraktion sowie deren personelle Zusammensetzung entsprechend § 2 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Kreistag und seine Aus-schüsse unverzüglich bei der Geschäftsstelle Kreistag anzu-zeigen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Verpflichtung kann die Zuwendung ganz oder teilweise zurückgefordert werden. Das Recht des Landkreises, die Zuwendung nach an-deren haushalts- oder zuwendungsrechtlichen Bestimmungen zurückzufordern, bleibt unberührt.

(3) Die Zuwendung wird in vier Teilbeträgen (quartalsweise)auf Antrag (Anlage 3) auf das von der Fraktion angegebene Konto überwiesen.

§ 5Verwendungsnachweis

(1) Zum Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung ist über die jeweiligen Ausgaben Buch zu führen; die Einzelaus-gaben müssen sich durch Quittungen, Belege und sonstigeUnterlagen jeweils nachweisen lassen.

(2) Die unter Absatz 1 genannten Nachweise sind entspre-chend § 31 a Abs. 3 SächsLKrO in einfacher Form bis spätes-tens 31. März des Folgejahres bei der Geschäftsstelle Kreistagzur Prüfung einzureichen. Hierfür sind zwingend die seitens des Landkreises zur Verfü-gung gestellten Muster (Anlage 4) zu verwenden. Der einfa-che Verwendungsnachweis besteht aus dem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis ohne Vorlage von Belegen,indem Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliede-rung des Finanzplanes summarisch zusammenzustellen sind. Das Landratsamt ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstigeGeschäftsunterlagen anzufordern sowie die Verwendung der Zuwendung durch örtliche Erhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Die Fraktion hat die erforder-lichen Unterlagen bereitzuhalten und die notwendigen Aus-künfte zu erteilen. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Kreisaus-schuss bekannt zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zuwendung zurückge-fordert werden kann, wenn die Mittel nicht zweckentspre-chend verwendet wurden, der Verwendungsnachweis nichtordnungsgemäß erstellt bzw. nicht fristgemäß erbracht wird. Nichtverbrauchte Mittel sind dem Kreishaushalt wieder zu-rückzuführen.

(3) Verantwortlich für die ordnungsgemäße Buchführung so-wie die fristgerechte Einreichung der Belege ist die/der Frakti-onsvorsitzende. Die Verantwortlichkeit kann auf ein anderes Fraktionsmitglied oder eine Mitarbeiterin/ einen Mitarbeiterder Fraktion übertragen werden. Dies ist der GeschäftsstelleKreistag schriftlich anzuzeigen.

(4) Im Falle des begründeten Verdachtes einer missbräuchli-chen Verwendung der nach § 2 ausgereichten Gelder ist eineTiefenprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landrat-samtes durchzuführen, deren Ergebnis dem Kreistag bekannt zu geben ist. Dieser entscheidet in nichtöffentlicher Sitzungüber das Vorliegen einer missbräuchlichen Verwendung unter Ausschluss derjenigen Mitglieder, deren Fraktion vom Vorwurf der missbräuchlichen Verwendung betroffen ist.

§ 6In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendun-gen zur Unterstützung und Förderung der Arbeit der Fraktio-nen im Kreistag des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzge-birge (RL - Fraktionsförderung) vom 19.12.2014 außer Kraft.

Pirna, den 15.10.2019

M. GeislerLandrat

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Bekanntmachungen

Seite 13

Hinweis:Nach § 3 Abs. 5 und 6 SächsLKrO gelten Satzungen und an-dere Rechtsvorschriften des Landkreises, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn:1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,2. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,3. der Landrat dem Beschluss nach § 48 Abs. 2 SächsLKrO we-gen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat,4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frista) wenn die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstan-det hat oderb) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften ge-genüber dem Landkreis unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge-macht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Die Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.

2.1.3.2.3. Besondere Zuwendungsbestimmungen 2.1.3.3. Außerschulische Jugendbildung 2.1.3.3.1. Begriffsdefinition 2.1.3.3.2. Finanzierungsart und Finanzierungsform 2.1.3.4. Kinder- und Jugenderholung/Stadtranderholung 2.1.3.4.1. Begriffsdefinition 2.1.3.4.2. Finanzierungsart und Finanzierungsform 2.1.3.4.3. Besondere Zuwendungsbestimmungen 2.1.3.5. Werterhaltung (Erhaltungs- und Renovierungs- arbeiten) 2.1.3.5.1. Begriffsdefinition 2.1.3.5.2. Finanzierungsart und Finanzierungsform 2.1.3.5.3. Besondere Zuwendungsbestimmungen 2.1.4. Antrags- und Bewilligungsverfahren für ehrenamtlich geführte Maßnahmen 2.2. Projekte mit fest angestelltem Personal (Fachkraftförderung) 2.2.1. Begriffsdefinition 2.2.2. Zuwendungsvoraussetzungen 2.2.3. Gegenstand der Förderung/Förderschwerpunkte 2.2.4. Finanzierungsart und Finanzierungsform, Höhe der Zu- wendung 2.2.5. Bemessungsgrundlage – zuwendungsfähige und nicht zuwendungsfähige Ausgaben 2.2.6. Antrags- und Bewilligungsverfahren für Fachkraftför- derung 2.3. Zuwendungen an Kinder und Jugendliche aus Familien mit niedrigem Einkommen 2.3.1. Begriffsdefinition 2.3.2. Zuwendungsvoraussetzungen 2.3.3. Gegenstand der Förderung/Förderschwerpunkte 2.3.4. Finanzierungsart und Finanzierungsform, Höhe der Zu- wendung 2.3.5. Antrags- und Bewilligungsverfahren für Kinder und Jugendliche aus Familien mit niedrigem Einkommen 2.4. Investitionen/Baumaßnahmen 2.4.1. Begriffsdefinition 2.4.2. Zuwendungsvoraussetzungen 2.4.3. Gegenstand der Förderung/Förderschwerpunkte 2.4.4. Finanzierungsart und Finanzierungsform 2.4.5. Bemessungsgrundlage – zuwendungsfähige und nicht zuwendungsfähige Ausgaben 2.4.6. Besondere Zuwendungsbestimmungen 2.4.7. Antrags- und Bewilligungsverfahren für Investitionen/ Baumaßnahmen

3. Schlussbestimmungen

4. Inkrafttreten

1. Allgemeiner Teil

1.1. Zuwendungszweck

Ziel des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist es, die erforderlichen und geeigneten Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) unter Beachtung der Strukturprinzipien des Jugendhilferechts, näm-lich der Pluralität, der Partnerschaft und der Subsidiarität so-wie dem Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten bedarfsgerecht vorzuhalten.

1.2. Rechtsgrundlage

Die Zuwendungen werden gemäß § 74 SGB VIII sowie nach Maßgabe dieser Richtlinie und den Bestimmungen entspre-chend den Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staats-ministeriums der Finanzen (SMF) zu § 44 Sächsische Haus-haltsordnung (SäHO) gewährt. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rah-men der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Land-kreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der übertrage-nen Mittel des Freistaates Sachsen.

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht nicht.

Die Förderung richtet sich nach den Vorgaben der Leistungs-paragrafen 11 - 14; 16 und 52 des SGB VIII. Voraussetzung der Förderung der inhaltlichen Arbeit ist dementsprechend die Ausrichtung auf die in dem jeweiligen Paragrafen definierte Zielstellung.

Zielstellung der §§ 11 - 14; 16; 52 SGB VIII

§ 11 Jugendarbeit (1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüp-fen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. (2) Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendar-beit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote. (3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören: 1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, 2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, 3. arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit, 4. internationale Jugendarbeit, 5. Kinder- und Jugenderholung, 6. Jugendberatung. (4) Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, in angemessenem Umfang einbeziehen.

§12 Förderung der Jugendverbände (1) Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist unter Wahrung ihres satzungsgemä-ßen Eigenlebens nach Maßgabe des § 74 zu fördern. (2) In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendar-beit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf Dauer ange-legt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet, sie kann sich aber auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. Durch Jugendverbände und ihre Zusammen-schlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten.

§ 13 Jugendsozialarbeit (1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteili-gungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigun-gen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbil-dung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integ-ration fördern. (2) Soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen nicht durch Maßnahmen und Programme anderer Träger und Organisati-onen sichergestellt wird, können geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen an-geboten werden, die den Fähigkeiten und dem Entwicklungs-stand dieser jungen Menschen Rechnung tragen. (3) Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schu-lischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten werden. In diesen Fällen sollen auch der notwendige Unterhalt des jungen Menschen sichergestellt und Krankenhilfe nach Maßgabe des § 40 ge-leistet werden. (4) Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der Schulverwal-tung, der Bundesagentur für Arbeit, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie der Träger von Be-

Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen in den Aufgaben-

bereichen der Kinder- und Jugend-arbeit, der Jugendsozialarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugend-

schutzes, der Familienförderung und der Jugendgerichtshilfe im Landkreis Sächsische Schweiz-

Osterzgebirge (RL JA LK SOE §§ 11 - 14; 16; 52 SGB VIII)

Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeiner Teil 1.1. Zuwendungszweck 1.2. Rechtsgrundlage 1.3. Zuwendungsempfängerin bzw. Zuwendungsempfänger 1.4. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung 1.5. Allgemeines Antrags-, Bewilligungs- und Förderverfahren 1.6. Begriffsbestimmungen

2. Zuwendungsbereiche 2.1. Ehrenamtlich geführte Maßnahmen nach §§ 11 - 14; 16; 52 SGB VIII 2.1.1. Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen 2.1.1.1. Zuwendungsvoraussetzungen für Jugendclubs und Jugendgruppen/-initiativen/Akteurinnen bzw. Akteure 2.1.2. Bemessungsgrundlage - zuwendungsfähige und nicht zuwendungsfähige Ausgaben 2.1.3. Gegenstand der Förderung/Förderschwerpunkte 2.1.3.1. Projekte 2.1.3.1.1. Begriffsdefinition 2.1.3.1.2. Finanzierungsart und Finanzierungsform 2.1.3.2. Internationale Jugendbegegnungen 2.1.3.2.1. Begriffsdefinition 2.1.3.2.2. Finanzierungsart und Finanzierungsform

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Bekanntmachungen

schäftigungsangeboten abgestimmt werden.

§ 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen An-gebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ge-macht werden. (2) Die Maßnahmen sollen 1. junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüs-sen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfä-higkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen, 2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schüt-zen.

§ 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (1) Müttern, Vätern, anderen Erziehungsberechtigten und jun-gen Menschen sollen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden. Sie sollen dazu beitragen, dass Mütter, Väter und andere Erziehungsbe-rechtigte ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können. Sie sollen auch Wege aufzeigen, wie Konfliktsituatio-nen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können. (2) Leistungen zur Förderung der Erziehung in der Familie sind insbesondere 1. Angebote der Familienbildung, die auf Bedürfnisse und In-teressen sowie auf Erfahrungen von Familien in unterschied-lichen Lebenslagen und Erziehungssituationen eingehen, die Familien in ihrer Gesundheitskompetenz stärken, die Familie zur Mitarbeit in Erziehungseinrichtungen und in Formen der Selbst- und Nachbarschaftshilfe besser befähigen sowie junge Menschen auf Ehe, Partnerschaft und das Zusammenleben mit Kindern vorbereiten, 2. Angebote der Beratung in allgemeinen Fragen der Erzie-hung und Entwicklung junger Menschen, 3. Angebote der Familienfreizeit und der Familienerholung, insbesondere in belastenden Familiensituationen, die bei Be-darf die erzieherische Betreuung der Kinder einschließen. (3) Müttern und Vätern sowie schwangeren Frauen und wer-denden Vätern sollen Beratung und Hilfe in Fragen der Part-nerschaft und des Aufbaus elterlicher Erziehungs- und Bezie-hungskompetenzen angeboten werden. (4) Das Nähere über Inhalt und Umfang der Aufgaben regelt das Landesrecht. (5) (weggefallen)

§ 52 Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (1) Das Jugendamt hat nach Maßgabe der §§ 38 und 50 Ab-satz 3 Satz 2 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) im Verfahren nach dem JGG mitzuwirken. (2) Das Jugendamt hat frühzeitig zu prüfen, ob für den Ju-gendlichen oder den jungen Volljährigen Leistungen der Ju-gendhilfe in Betracht kommen. Ist dies der Fall oder ist eine geeignete Leistung bereits eingeleitet oder gewährt worden, so hat das Jugendamt den Staatsanwalt oder den Richter umgehend davon zu unterrichten, damit geprüft werden kann, ob diese Leistung ein Absehen von der Verfolgung (§ 45 JGG) oder eine Einstellung des Verfahrens (§ 47 JGG) er-möglicht. (3) Der Mitarbeiter des Jugendamts oder des anerkannten Trä-gers der freien Jugendhilfe, der nach § 38 Absatz 2 Satz 2 JGG tätig wird, soll den Jugendlichen oder den jungen Volljährigen während des gesamten Verfahrens betreuen.

1.3. Zuwendungsempfängerin bzw. Zuwendungsempfänger

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gewährt im Rahmen dieser Richtlinie Zuwendungen vorrangig an die an-erkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie an gemeinnüt-zige, rechtsfähige Vereine, Jugendverbände, Jugendgruppen, Jugendinitiativen und Selbsthilfegruppen sowie an kommuna-le Körperschaften, welche Leistungen nach dem SGB VIII für junge Menschen des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterz-gebirge erbringen.

1.4. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Zuwendungen werden nur gewährt, wenn die Finanzierung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann. Die Zuwendungen werden als Zuschuss gewährt. Der Förder-zeitraum ist auf die Dauer eines Haushaltsjahres begrenzt. Ist für ein Haushaltsjahr eine Zuwendung bewilligt worden, wird dadurch für die Folgejahre weder dem Grunde noch der Höhe nach ein Rechtsanspruch auf weitere Zuwendung begründet. Zuwendungsfähig sind in der Regel alle anfallenden Kosten, soweit sie für das Erreichen eines Zuwendungszweckes nach dieser Richtlinie notwendig und angemessen sind.

1.5. Allgemeines Antrags-, Bewilligungs- und Förderverfahren

Der Antrag beinhaltet eine inhaltlich aussagefähige Projekt-beschreibung bzw. Konzeption der Maßnahme entsprechend der Festlegungen der Jugendhilfeplanung sowie einen detail-lierten Kosten- und Finanzierungsplan. Die entstehenden Kos-ten stehen dabei in direktem Zusammenhang mit der inhaltli-chen Projektbeschreibung/Konzeption der Maßnahme.

Kann vor Beginn der Maßnahme kein Zuwendungsbescheid erteilt werden, ist vom Maßnahmeträger ein Antrag auf vor-zeitigen Maßnahmebeginn zu stellen. Dieser ist durch die ent-sprechende Kennzeichnung im Antragsformular zu beantra-gen. Die Bestätigung dazu hat innerhalb von 4 Wochen vom Jugend- und Bildungsamtes bzw. dem Jugendring SOE e. V. (Bewilligungsstelle) zu ergehen. Ein Beginn vor entsprechen-der Genehmigung ist förderschädlich und schließt eine spätere Förderung aus.

Die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie der Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbe-scheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung erfolgen nach dem SGB X und in Anlehnung an die Verwal-tungsvorschriften zu § 44 SäHO, soweit nicht in dieser Richtli-nie Abweichungen zugelassen worden sind. Abweichend von der in der VwV-SäHO § 44 A. Punkt 8.8 festgesetzten Höhe werden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Rück-forderungen oder sonstige Ansprüche von weniger als 10,00 EUR nicht geltend gemacht, es sei denn, dass die Einziehung aus grundsätzlichen Erwägungen geboten ist.

Der Mittelabruf erfolgt entsprechend den ANBest-P bzw. der Regelung im Zuwendungsbescheid.

Für den Antrag sowie den Verwendungsnachweis sind die ak-tuell gültigen Formblätter zu verwenden. (Die aktuellen Vor-drucke finden Sie auf der Homepage des Landkreises unter dem Punkt Formulare Jugend- und Bildungsamt.)

Die getätigten Ausgaben müssen sich im zu erstellenden Sach-bericht widerspiegeln.

Falls das Projekt aus ESF-, Bundes- oder Landesmitteln geför-dert wird, ist mit dem Jugend- und Bildungsamt abzustimmen, welche Formulare verwendet werden.

1.6. Begriffsbestimmungen

Fahrtkosten werden im Sinne einer Dienstreise und als Auf-wandsentschädigung in Anlehnung an das jeweils gültige Sächsische Reisekostengesetz (SächsRKG) gewährt.

Fahrten mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder gemieteten Fahrzeugen werden entsprechend dem (Nut-zungs-) Nachweis/Fahrkarte/Vertrag anerkannt.

Honorar bezeichnet die Vergütung freiberuflicher (selbstän-diger oder nebenberuflicher) und ehrenamtlicher Tätigkeiten. Für Honorartätigkeiten ist ein Honorarvertrag abzuschließen.

Die Leistungserbringung ist nachweislich abzurechnen. Die Empfängerin bzw. der Empfänger muss den Erhalt des Ho-norars geeignet bestätigen und auf der Grundlage des Hono-rarvertrages Steuern selbständig abführen.

Es gilt folgende Staffelung der Honorarkosten als Höchstbe-trag:

• der Höchstbetrag für freiberufliche Tätigkeiten ist jeweilseinzeln in EUR je Stunde zu bestimmen • 30,00 EUR je Stunde für haupt- und nebenberufliche Hono-rarkräfte mit Fach(hoch)schulabschluss • 15,00 EUR je Stunde für ehrenamtlich Engagierte, auch ohneQualifikation, jedoch Eignung für die Aufgaben

Aufwandsentschädigung bezeichnet den Ersatz tatsächlichentstandener Aufwendungen (Fahrtkosten, Kopien, Literatur,Telefon,…) bzw. die Gewährung einer Pauschale entspre-chend § 3 Nr. 26 Einkommenssteuergesetz (EStG) (Übungslei-ter- bzw. Ehrenamtspauschale). Bei der Zahlung von Pauschalen ist ein Vertrag mit der Emp-fängerin bzw. dem Empfänger auf der Grundlage der Satzung zu schließen. Alle erforderlichen Unterlagen (Satzung, evtl. Be-schluss der Mitgliederversammlung/des Vorstandes, Verträge, Rechnungen, Zahlungsnachweise) sind der Bewilligungsstellevorzulegen.

2. Zuwendungsbereiche

2.1. Ehrenamtlich geführte Maßnahmen nach §§ 11 - 14; 16;52 SGB VIII

2.1.1. Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen

Ehrenamtlich geführte Maßnahmen können beantragt werden,wenn die Umsetzung der Maßnahme (Vorbereitung/Durchfüh-rung/Abrechnung) überwiegend im Ehrenamt erfolgt. Kostenfür ggf. zur Unterstützung der Maßnahme eingesetztes haupt-amtliches Personal sind nicht zuwendungsfähig.

Insbesondere ist zu beachten, dass • die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert sein muss, • als zuwendungsfähige Kosten nur die projektbezogenenAufwendungen anerkannt werden, welche nach dem Grund-satz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit für die Maßnahme notwendig sind, • alle bezüglich der Maßnahme anfallenden Einnahmen undAusgaben im Kosten- und Finanzierungsplan darzustellen sind, • allen Zuwendungsgeberinnen bzw. Zuwendungsgebern einübereinstimmender Kosten- und Finanzierungsplan vorzule-gen ist; Abweichungen sind mit den Zuwendungsgeberinnen bzw. Zuwendungsgebern abzustimmen.

2.1.1.1. Zuwendungsvoraussetzungen für Jugendclubs undandere Jugendgruppen/-initiativen/Akteurinnen bzw. Akteure

Voraussetzungen für Jugendclubs und andere Jugendgruppen/-initiativen/Akteurinnen bzw. Akteure, deren Arbeit überwie-gend auf eigene Mitglieder ausgerichtet ist, sind: • mindestens sieben natürliche Personen im Alter zwischen 14und 27 Jahren (Mitglieder); eine bzw. einer davon mindestens18 Jahre • demokratisch verfasste Struktur, d. h. Legitimation und Be-nennung von mindestens einer bzw. einem und bis zu drei Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartnern, wobei eine bzw. einer davon mindestens 18 Jahre alt sein muss, (mit Funktions-/Verantwortungsbezeichnung) im Förderjahr (Anla-ge zum Antrag) • Nachweis gemeinnützige Tätigkeit (Anerkennung durch dasFinanzamt ist nicht Bedingung, Prüfung erfolgt durch Jugend- und Bildungsamt nach § 74 SGB VIII i. V. m. §§ 51 - 68 AO) • mindestens eine bzw. einer der Verantwortlichen hatden Nachweis über einen gültigen Grundlehrgang der

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Jugendleiter/-in-Card (JULEICA) oder über eine adäquate von der Verwaltung anerkannte pädagogische Bildungsmaßnah-me (Sozialpädagogin bzw. Sozialpädagoge, Sozialarbeiterin bzw. Sozialarbeiter, Erzieherin bzw. Erzieher, Sozialassistentin bzw. Sozialassistent) zu erbringen (Der Nachweis hat mit dem Antrag, spätestens jedoch entspre-chend der Auflage im Zuwendungsbescheid zu erfolgen.) • feste Verankerung im Gemeinwesen sowie Kooperations-strukturen mit der Kommune (Sitzgemeinde); Darstellung die-ser im Konzept, d. h. aus dem Konzept soll hervorgehen, wie die Zusammenarbeit erfolgt

2.1.2. Bemessungsgrundlage – zuwendungsfähige und nicht zuwendungsfähige Ausgaben

Zuwendungsfähige Ausgaben • Sachkosten • Honorarkosten • Betriebskosten • Geräte und Ausstattungsgegenstände, die selbstständig nut-zungs- und bewertungsfähig sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten den in § 6 Abs. 2 EStG genannten Betrag (abhängig von der Berechtigung zum Vorsteuerabzug der Antragstellerin bzw. des Antragstellers) nicht übersteigen. Eine Zergliederung von technisch oder wirtschaftlich mitein-ander verbundenen Wirtschaftsgütern, die von ihrer Bestim-mung her nur in dieser Verbindung genutzt werden, ist nicht zulässig.

Nicht zuwendungsfähige Ausgaben: • Mietkosten für die dauerhafte Nutzung gemieteter/eigener Räume • alkoholische Getränke und Genussmittel • nicht in Anspruch genommene Skonti, Rabatte • Pfand • Rückstellungen • Bußgelder, Mahngebühren, Ersatz für Schäden und Geld-strafen • Kautionen • Zinsen etc. • Abschreibungen und Wertminderungen • Investitionen • wenn folgende Ausgaben weder im Antrag noch in der Ab-rechnung im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Projekt stehen:

o Präsente/Blumen o Getränke, Lebensmittel und Cateringkosten o Deko

2.1.3. Gegenstand der Förderung/Förderschwerpunkte

2.1.3.1. Projekte

2.1.3.1.1. Begriffsdefinition

Projekte sind zielgerichtete, zeitlich begrenzte Aktivitäten, die zur Erreichung der Zielstellungen der §§ 11 - 14; 16; 52 SGB VIII beitragen.

2.1.3.1.2. Finanzierungsart und Finanzierungsform

Die Zuwendung wird als Zuschuss in Form von Anteilsfinan-zierung nach einem bestimmten Prozentsatz an den zuwen-dungsfähigen Ausgaben, begrenzt auf einen Höchstbetrag, gewährt. Gefördert werden können die als zuwendungsfähig anerkann-ten Ausgaben bis zu 50 %.

2.1.3.2. Internationale Jugendbegegnungen

2.1.3.2.1. Begriffsdefinition

Internationale Jugendbegegnungen sind Begegnungen zwi-schen Jugendlichen des Landkreises mit Jugendlichen anderer

Staatsangehörigkeit, insbesondere Maßnahmen zur partner-schaftlichen Annäherung.

2.1.3.2.2. Finanzierungsart und Finanzierungsform

Die Zuwendung wird als Zuschuss in Form von Anteilsfinan-zierung nach einem bestimmten Prozentsatz an den zuwen-dungsfähigen Ausgaben, begrenzt auf einen Höchstbetrag, gewährt. Gefördert werden können die als zuwendungsfähig anerkann-ten Ausgaben bis zu 50 %.

2.1.3.2.3. Besondere Zuwendungsbestimmungen

Teilnahme von mindestens 7 Teilnehmerinnen bzw. Teilneh-mern mit Hauptwohnsitz im Landkreis, welche im Alter von 10 und maximal 27 Jahren sein sollten. Die Maßnahme muss mindestens eine Dauer von 3 Tagen ha-ben, wobei An- und Abreisetag als ein Tag zählen und darf in der Regel eine Dauer von 14 Tagen nicht überschreiten. Für Internationale Jugendbegegnungen sind primär Zuwen-dungen auf Bundes- und Landesebene sowie ESF-Förderun-gen in Anspruch zu nehmen. Auszahlungen für Maßnahmen der Internationalen Jugend-begegnung erfolgen in der Regel erst nach Abrechnung der Maßnahme, welche bis spätestens 4 Wochen nach Ende des Bewilligungszeitraumes vorzulegen ist.

2.1.3.3. Außerschulische Jugendbildung

2.1.3.3.1. Begriffsdefinition

Außerschulische Jugendbildung können Maßnahmen mit all-gemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, (sozio)kultu-reller, naturkundlicher und technischer Bildung in Form von Seminaren, Workshops, Projekten sowie als Weiterbildungs-maßnahmen für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen bzw. Mitar-beiter der Jugendhilfe sein.

2.1.3.3.2. Finanzierungsart und Finanzierungsform

Die Zuwendung wird als Zuschuss in Form von Anteilsfinan-zierung nach einem bestimmten Prozentsatz an den zuwen-dungsfähigen Ausgaben, begrenzt auf einen Höchstbetrag, gewährt.

Gefördert werden können die als zuwendungsfähig anerkann-ten Ausgaben bis zu 50 %.

2.1.3.4. Kinder- und Jugenderholung/Stadtranderholung

2.1.3.4.1. Begriffsdefinition

Kinder- und Jugenderholungen/Stadtranderholungen sind Maßnahmen, in denen Kinder und Jugendliche in einer Grup-pe, deren Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer über den gesam-ten Zeitraum bestehen bleiben, eine Zeit der Ferien gemein-sam sinnvoll verbringen. Je nach spezifischer Ausrichtung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers können die Freizeiten mehr thematisch, sportlich oder kreativ ausgerichtet sein und sollen dem Erholungscharakter Rechnung tragen.

Maßnahmen der Stadtranderholung dienen der Kinder- und Jugenderholung am Standort der Zielgruppe, d. h. in ihrem all-täglichen Umfeld. Sie wird im Nahgebiet einer Stadt/Gemein-de durchgeführt und sichert ein ganztägiges pädagogisches Betreuungsangebot (kein Hort).

2.1.3.4.2. Finanzierungsart und Finanzierungsform

Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung gewährt.

Gefördert werden können die als zuwendungsfähig anerkann-ten Ausgaben mit einem Festbetrag bis zu 5,00 EUR pro Tag

und Teilnehmerin bzw. Teilnehmer zzgl. Betreuerin bzw. Be-treuer. Zuwendungsfähiger Betreuungsschlüssel: 7 Kinder aus dem Landkreis : 1 Betreuerin bzw. Betreuer ab dem 8. Kind aus dem Landkreis 2 Betreuerinnen bzw. Be-treuer ab dem 15. Kind aus dem Landkreis 3 Betreuerinnen bzw.Betreuer ab dem 22. Kind aus dem Landkreis 4 Betreuerinnen bzw.Betreuer etc.

In begründeten Ausnahmefällen (insbesondere zusätzlicherLandesförderung) können Zuschüsse für Kinder- und Jugend-erholungen/Stadtranderholungen auch an Träger mit fest an-gestelltem Personal mit einem Festbetrag von bis zu 5,00 € pro Tag und Teilnehmerin bzw. Teilnehmer (ohne zuwen-dungsfähige Betreuerinnen bzw. Betreuer) erfolgen.

2.1.3.4.3. Besondere Zuwendungsbestimmungen

Es muss sich um eine Maßnahme nach § 11 SGB VIII handeln.

Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung/Stadtranderho-lung sind nur für die Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer mit Hauptwohnsitz im Landkreis zuwendungsfähig.

Grundvoraussetzung für die Förderung ist die Teilnahme von mindestens 7 Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.

Die Maßnahme muss mindestens eine Dauer von 3 Tagen ha-ben, wobei An- und Abreisetag bzw. erster und letzter Tag als ein Tag zählen, es sei denn, dass an jeden dieser Tage eine Programmumsetzung von mind. 6 Stunden erfolgt. Die Maß-nahme darf eine Dauer von 14 Tagen nicht überschreiten.

Maßnahmen der Stadtranderholung müssen nachweislichtäglich ein Programmangebot für mindestens 6 Stunden vor-halten.

Die Maßnahme wird durch fachlich geeignete Betreuerinnenbzw. Betreuer begleitet.

Auszahlungen für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderho-lung/Stadtranderholung erfolgen in der Regel erst nach Ab-rechnung der Maßnahme, welche bis spätestens 4 Wochennach Ende des Bewilligungszeitraumes vorzulegen ist.

2.1.3.5. Werterhaltung (Erhaltungs- und Renovierungsarbeiten)

2.1.3.5.1. Begriffsdefinition

Werterhaltungsmaßnahmen (Erhaltungsaufwand entspre-chend § 255 HGB i. V. m. R 21.1 Abs. 1 S. 1 EStR) sind Bau-maßnahmen an einem Gebäude, die zur Erhaltung seiner be-stimmungsmäßigen Nutzungsmöglichkeit dienen. Dabei solltedas Gebäude durch die Maßnahme in seiner Substanz nichtwesentlich vermehrt, in seinem Wesen nicht erheblich ver-ändert oder über seinen bisherigen Zustand hinaus deutlichverbessert werden. Eine Erhaltungsmaßnahme kann auch mit einer dem technischen Fortschritt entsprechenden üblichenModernisierung verbunden sein. Diese Maßnahmen können kurzfristig und in überwiegendem Maße durch Eigeninitiative der Jugendlichen erbracht werden und der Modernisierung und Ausstattung von Jugendräumen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit dienen.

2.1.3.5.2. Finanzierungsart und Finanzierungsform

Die Zuwendung wird als Zuschuss in Form von Anteilsfinan-zierung nach einem bestimmten Prozentsatz an den zuwen-dungsfähigen Ausgaben, begrenzt auf einen Höchstbetrag,gewährt.

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2.2.3. Gegenstand der Förderung/Förderschwerpunkte

• Angebote der Jugendarbeit/Jugendverbandsarbeit nach§§ 11, 12 SGB VIII sowie der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII• Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz nach § 14 SGB VIII • Förderung der Familienbildung nach § 16 SGB VIII • Angebote der Jugendgerichtshilfe nach § 52 SGB VIII, soweitdiese nicht anderweitig nach § 77 bzw. §§ 78 a - g SGB VIIIfinanziert werden

2.2.4. Finanzierungsart und Finanzierungsform, Höhe der Zu-wendung

Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung gewährt.

Der Zuschuss besteht aus einem Festbetrag für Personalkos-ten und einem Festbetrag für Sachkosten. Die im JHA be-schlossenen Vollzeitäquivalente der Fachkräfte der Antrag-stellerin bzw. des Antragstellers bilden die Grundlage für diemaximale Höhe des Zuschusses für Personal- und Sachkos-ten, wobei die tatsächliche Vollzeitäquivalente beim Erstel-len des Zuwendungsbescheides für die Personalkosten aus-schlaggebend ist. Die Träger erhalten jedoch die Möglichkeit,auf veränderte Situationen flexibel reagieren zu können undVerschiebungen zwischen Personal- und Sachkosten oderumgekehrt bis 3% der bewilligten und bezuschussten Perso-nalkosten eigenständig (ohne Änderungsantrag) vorzuneh-men.

Für Personalkosten wird ein Zuschuss bis zu einem Höchstbe-trag von 55 TEUR je Vollzeitäquivalente (VzÄ) gewährt. Eine Inanspruchnahme des Maximalbetrages ist jedoch nur mög-lich, sofern die tatsächlich anfallenden Personalkosten für eine VzÄ größer bzw. gleich 55 TEUR sind.

Die Anerkennung der Personalkosten erfolgt unter der Bedin-gung, dass diesen Kosten die für eine Einstufung nach ent-sprechender Vergütungsgruppe des TVÖD maximal anfallen-den Ausgaben zugrunde liegen. Die rechtmäßige Einstufungliegt im Verantwortungsbereich der Antragstellerin bzw. des Antragstellers. Zu Unrecht gezahlte Entgelte unterliegen inso-weit dem Vorbehalt der Rückforderung.

Für Sachkosten wird entsprechend der unten beigefüg-ten Übersicht ein Zuschuss bis zu einem Höchstbetrag von 7 – 10 TEUR je Kategorie und VzÄ gewährt.

2.2.5. Bemessungsgrundlage – zuwendungsfähige und nichtzuwendungsfähige Ausgaben

Zuwendungsfähige Ausgaben

• Personalkosten nach Maßgabe der Jugendhilfeplanung • Sachkosten für Projekte und Einrichtungen der oben ge-nannten Förderschwerpunkte bis zum Höchstbetrag je Kate-gorie (siehe Tabelle nächste Seite)

• Im Rahmen der als Sachkosten abgegrenzten Ausgaben dür-fen Verwaltungskosten für die fachliche und administrativeLeitung von angestelltem Personal (Overheadkosten) in Höhe von maximal 3.000,00 EUR je geförderter VzÄ pauschal erho-ben und abgegrenzt werden.

• Geräte und Ausstattungsgegenstände, die selbstständig nut-zungs- und bewertungsfähig sind und deren Anschaffungs-oder Herstellungskosten den in § 6 Abs. 2 EStG genannten Betrag (abhängig von der Berechtigung zum Vorsteuerabzugder Antragstellerin bzw. des Antragstellers) nicht übersteigen.Eine Zergliederung von technisch oder wirtschaftlich mitein-ander verbundenen Wirtschaftsgütern, die von ihrer Bestim-mung her nur in dieser Verbindung genutzt werden, ist nichtzulässig.

• Instandhaltungsmaßnahmen

Gefördert werden können die als zuwendungsfähig anerkann-ten Ausgaben bis zu 50 %.

2.1.3.5.3. Besondere Zuwendungsbestimmungen

Eine Antragstellung erfolgt ausschließlich bei der Verwaltung des Jugend- und Bildungsamtes.

Insbesondere bei einer Ausführung durch Unternehmen sind Angebots-unterlagen/Angebotsvergleiche und Vergabebegrün-dungen/Verträge über die Vergabe von Aufträgen einzureichen (mindestens 3 Angebote und Begründungen der Auswahl für ein konkretes Angebot). Diese Unterlagen sind spätestens mit Vorlage des Verwendungsnachweises erforderlich.

Im Rahmen der festgestellten zuwendungsfähigen Ausgaben (Geldleistungen) dürfen die Eigenleistungen (geldwerte Leis-tungen) maximal bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Aus-gaben angesetzt werden. Abweichend von den ANBest-P darf der als zuwendungsfähig anerkannte Betrag für die Eigenleis-tungen in der Abrechnung im Einzelansatz nicht überschritten werden. So gelten im Einzelnen für allgemeine Arbeiten maxi-mal 5,00 EUR pro geleistete Stunde.

2.1.4. Antrags- und Bewilligungsverfahren für ehrenamtlich geführte Maßnahmen

Anträge entsprechend der Förderschwerpunkte sind in der Regel bis zum 30. Oktober des Vorjahres, spätestens jedoch sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Verwaltung des Jugend- und Bildungsamtes des Landkreises einzureichen. Mitglieder des Jugendrings SOE e. V. müssen ihre Förderanträ-ge bis 31. März des laufenden Jahres, spätestens jedoch sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme in der Geschäftsstelle des Jugendrings einreichen.

Eine Beantragung erfolgt getrennt nach den in der Förder-richtlinie benannten Förderschwerpunkten: • Projekte (2.1.3.1) • Internationale Jugendbegegnung (2.1.3.2) • Außerschulische Jugendbildung (2.1.3.3) • Kinder- und Jugenderholung/Stadtranderholung (2.1.3.4) • Werterhaltung (2.1.3.5)

Für jede Maßnahme ist entsprechend ihres Förderschwer-punktes ein gesonderter Antrag zu stellen. Eine gleichzeitige Antragstellung zweier Förderschwerpunkte innerhalb einer Maßnahme ist nicht möglich. Ebenso ist die Teilung eines För-derschwerpunktes in 2 Maßnahmen nicht zulässig.

Über den Eingang der Anträge erteilt die Bewilligungsstelle eine Eingangsbestätigung. Über die Bewilligung oder Ablehnung eines Antrages erhält die Antragstellerin bzw. der Antragsteller einen Bescheid.

Anträge an den Jugendring SOE e. V. mit einer Antragssumme ab 1.500,00 EUR sind dem Jugend- und Bildungsamt grund-sätzlich zur inhaltlichen Abstimmung/Prüfung vor (Mit-)Unter-zeichnung durch die Leitung des Jugend- und Bildungsamtes zusammen mit dem Entscheidungsvorschlag des Jugendring SOE e. V. vorzulegen. Dies hat der Jugendring SOE e. V. si-cherzustellen. Für Anträge mit einer Fördersumme ab 5.000,00 EUR trifft die Förderentscheidung grundsätzlich der Jugendhilfeausschuss (JHA). Der Jugendring SOE e. V. reicht seine Anträge hierzu im Jugend- und Bildungsamt mit einer Stellungnahme be-züglich des Fördervorschlages ein. Werden mehrere Anträge zum Beschluss im JHA eingereicht, ist mit den Unterlagen eine Fördertabelle analog der Fördervorlage des Jugend- und Bil-dungsamtes einzureichen.

Bei den Förderschwerpunkten Projekt (2.1.3.1) und Werterhal-tung (2.1.3.5) ist in der Regel eine antragsbezogene Stellung-nahme der Kommune (Sitzgemeinde) zu erbringen.

Bei Jahresprojekten und größeren Projekten (Antragsvolu-men über 1.500,00 EUR), die weitestgehend in der Kommu-ne (Sitzgemeinde) durchgeführt werden sowie bei Werterhal-tungsmaßnahmen, insofern die Gemeinde nicht Eigentümerin des Gebäudes ist, ist eine fachlich-inhaltliche Stellungnahme grundsätzlich mit dem Ziel einer finanziellen Unterstützung von der Kommune (Sitzgemeinde) einzuholen. Eine positive Stellungnahme ist für die Förderung Pflicht.

Für kreisweite Maßnahmen/Projekte und die übrigen Förder-schwerpunkte muss eine Stellungnahme der Kommune (Sitz-gemeinde) nicht eingeholt werden.

Es erfolgen keine Auszahlungen auf Privatkonten. Es ist mit Antragstellung sicher zu stellen, dass es ein Vereins-/Clubkon-to gibt bzw. die Auszahlung über die Kommune (Sitzgemein-de) bzw. einem Träger der Jugendhilfe erfolgen kann.

2.2. Projekte mit festangestellten Personal (Fachkraftförde-rung)

2.2.1. Begriffsdefinition

Eine Fachkraftförderung wird für Projekte gewährt, für deren fachliche Umsetzung entsprechend §§ 11 - 14; 16; 52 SGB VIII Fachkräfte im Sinne der Regelungen des Jugendhilfeplanes benötigt werden. Grundlage ist ein im Rahmen der Jugend-hilfeplanung (Beschlussfassung JHA) festgestellter Bedarf. Für die inhaltliche Umsetzung gelten die fachlichen Standards ent-sprechend Jugendhilfeplan.

2.2.2. Zuwendungsvoraussetzungen

Zuwendungen werden grundsätzlich nur für im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ansässige Träger bzw. für junge Menschen des Landkreises wirkende Träger bewilligt. Zuwendungen werden nur bewilligt, wenn der Träger (§ 74 SGB VIII) • die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderli-che Arbeit bietet, • gemeinnützige Ziele verfolgt, • die fachlichen Voraussetzungen für die geplante Maßnahme erfüllt (entsprechend Zielstellung der §§ 11-14; 16; 52 SGB VIII), • die Gewähr für eine zweckentsprechende und wirtschaftli-che Verwendung der Mittel bietet, • eine angemessene finanzielle Eigenbeteiligung und/oder eine angemessene Eigenleistung erbringt, • regional bzw. örtlich wirkt und in der Regel eine Beteiligung der Sitzgemeinde nachweisen kann.

• Insbesondere ist zu beachten, dass • die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert sein muss, • bei einer Personalkostenförderung die Zuwendungsemp-fängerin/der Zuwendungsempfänger ihre/seine Bediensteten nicht besser stellen darf als vergleichbare Bedienstete des öf-fentlichen Dienstes, • als zuwendungsfähige Kosten nur die projektbezogenen Aufwendungen anerkannt werden, welche nach dem Grund-satz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit für die Maßnahme notwendig sind, • alle bezüglich der Maßnahme anfallenden Einnahmen und Ausgaben im Kosten-und Finanzierungsplan darzustellen sind, • allen Zuwendungsgeberinnen bzw. Zuwendungsgebern ein übereinstimmender Kosten- und Finanzierungsplan vorzule-gen ist; Abweichungen sind mit den Zuwendungsgeberinnen bzw. Zuwendungsgebern abzustimmen.

Eine auf Dauer angelegte Förderung setzt in der Regel die An-erkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII sowie deren jugendhilfeplanerische Verankerung voraus. In der Regel sollten mind. 0,5 VzÄ je Fachkraft pro geförderter Maßnahme (lt. Förderliste) zum Einsatz kommen. Für beste-hende bzw. abweichende Arbeitszeitmodelle sind Ausnahmen mit dem Jugend- und Bildungsamt zu vereinbaren.

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x = zuwendungsfähig max

Nicht zuwendungsfähige Ausgaben • alkoholische Getränke und Genussmittel • nicht in Anspruch genommene Skonti, Rabatte • Pfand • Rückstellungen • Bußgelder, Mahngebühren, Ersatz für Schäden und Geldstrafen • Leasing für Fahrzeuge • Kautionen • Darlehen, Kreditprovisionen, Zinsen etc. • Abschreibungen und Wertminderungen • Investitionen • Entgeltfinanzierte Leistungen nach § 78a SGB VIII • wenn folgende Ausgaben weder im Antrag noch in der Ab-rechnung im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Projekt stehen:

o Präsente/Blumen o Getränke, Lebensmittel und Cateringkosten o Deko

2.2.6. Antrags- und Bewilligungsverfahren für Fachkraftförde-rung

Anträge für Projekte mit fest angestelltem Personal – Fach-kraftförderung einschließlich der notwendigen Anlagen sind bis zum 31. August des Vorjahres bei der Verwaltung des Ju-gend- und Bildungsamtes des Landkreises einzureichen. Die Antragstellung hat mit dem vorgesehenen Antragsformular zu erfolgen.

2.3. Zuwendungen an Kinder und Jugendliche aus Familien mit niedrigem Einkommen

2.3.1. Begriffsdefinition

Kinder- und Jugenderholungen/Stadtranderholungen sind Maßnahmen, in denen Kinder und Jugendliche in einer Grup-pe, deren Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer über den ge-

samten Zeitraum bestehen bleiben, eine Zeit der Ferien ge-meinsam sinnvoll verbringen. Je nach spezifischer Ausrichtung können die Freizeiten mehr thematisch, sportlich oder kreativ ausgerichtet sein und sollen dem Erholungscharakter Rech-nung tragen.

Maßnahmen der Stadtranderholung dienen der Kinder- und Jugenderholung am Standort der Zielgruppe, d. h. in ihrem all-täglichen Umfeld. Sie wird im Nahgebiet einer Stadt/Gemein-de durchgeführt und sichert ein ganztägiges pädagogisches Betreuungsangebot (kein Hort).

2.3.2. Zuwendungsvoraussetzungen

Es muss sich um eine Maßnahme nach § 11 SGB VIII handeln. Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung/Stadtranderho-lung für Kinder und Jugendliche aus Familien mit niedrigem Einkommen sind nur für Teilnehmerinnen und Teilnehmer vom 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Hauptwohnsitz im Landkreis zuwendungsfähig. Die Maßnahme muss mindestens eine Dauer von 3 Tagen ha-ben, wobei An- und Abreisetag bzw. erster und letzter Tag als ein Tag zählen, es sei denn, dass an jeden dieser Tage eine Programmumsetzung von mind. 6 Stunden erfolgt. Die Maß-nahme darf eine Dauer von 14 Tagen nicht überschreiten und muss von einem anerkannten freien oder öffentlichen Träger der Jugendhilfe durchgeführt werden. Maßnahmen der Stadtranderholung müssen nachweislich täg-lich ein Programmangebot für mindestens 6 Stunden vorhalten.

2.3.3. Gegenstand der Förderung/Förderschwerpunkt

Kinder und Jugendliche aus Familien mit niedrigem Einkom-men vom 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

2.3.4. Finanzierungsart und Finanzierungsform, Höhe der Zu-wendung

Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung gewährt. Gefördert werden Kinder und Jugendliche mit einem Fest-betrag von 12,50 EUR pro Tag, höchstens jedoch 75 % derGesamtteilnahmekosten. Als Bemessungsgrenze gilt ein bis zu20%iges Überschreiten der Leistungsvoraussetzungen nachdem SGB II bzw. SGB XII.

2.3.5. Antrags- und Bewilligungsverfahren für Kinder und Ju-gendliche aus Familien mit niedrigem Einkommen

Die Anträge für die Bezuschussung der Kinder und Jugendli-chen aus Familien mit niedrigem Einkommen müssen vor Be-ginn der Erholungsmaßnahme mit Nachweis des Einkommensim Jugend- und Bildungsamt abgegeben werden.

Der Zuschuss wird direkt an den Träger der Maßnahme oderbei nachweislich bereits gezahlten Beträgen an die Antragstel-lerin bzw. den Antragsteller gezahlt.

Über die Bewilligung oder Ablehnung des Antrages erhält dieAntragstellerin bzw. der Antragsteller einen Bescheid.

Spätestens 6 Wochen nach Maßnahmebeendigung muss derNachweis über die Teilnahme an der Maßnahme im Jugend-und Bildungsamt erbracht werden.

2.4. Investitionen/Baumaßnahmen

2.4.1. Begriffsdefinition

Investitionen sind langfristige Bindungen finanzieller Mittelin materiellen oder in immateriellen Vermögensgegenstän-den. Bei Investitionsentscheidungen steht die zielgerichteteVerwendung der durch die Finanzierung beschafften Finanz-mittel im Mittelpunkt. Die investive Maßnahme muss für dieLeistungserbringung der Zuwendungsempfängerin bzw. desZuwendungsempfängers notwendig und im direkten Zusam-menhang mit deren bzw. dessen Leistungsbereichen stehen.Eine Investition setzt das Vorliegen von Anschaffungs- oderHerstellungskosten i. S. v. § 38 SächsKomHVO voraus.

2.4.2. Zuwendungsvoraussetzungen

Zuwendungen werden grundsätzlich nur für im LandkreisSächsische Schweiz-Osterzgebirge ansässige Träger bzw. fürjunge Menschen des Landkreises wirkende Träger bewilligt.

Zuwendungen werden nur bewilligt, wenn der Träger (§ 74SGB VIII) • die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderli-che Arbeit bietet, • gemeinnützige Ziele verfolgt, • die fachlichen Voraussetzungen für die geplante Maßnahmeerfüllt (entsprechend Zielstellung der §§ 11-14; 16; 52 SGBVIII), • die Gewähr für eine zweckentsprechende und wirtschaftli-che Verwendung der Mittel bietet, • eine angemessene finanzielle Eigenbeteiligung und/odereine angemessene Eigenleistung erbringt, • regional bzw. örtlich wirkt und in der Regel eine Beteiligungder Sitzgemeinde nachweisen kann.

Insbesondere ist zu beachten, dass • die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert sein muss,• als zuwendungsfähige Kosten nur die projektbezogenenAufwendungen anerkannt werden, welche nach dem Grund-satz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit für die Maßnahmenotwendig sind, • alle bezüglich der Maßnahme anfallenden Einnahmen undAusgaben im Kosten- und Finanzierungsplan darzustellen sind,• allen Zuwendungsgeberinnen bzw. Zuwendungsgebern einübereinstimmender Kosten- und Finanzierungsplan vorzule-gen ist; Abweichungen sind mit den Zuwendungsgeberinnenbzw. Zuwendungsgebern abzustimmen.

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www.landratsamt-pirna.de18. Oktober 2019 Seite 18

Bekanntmachungen

2.4.3. Gegenstand der Förderung/Förderschwerpunkte

• Erweiterungsbauten und Umnutzungen • Grundhafte Sanierungen, durch die der ursprüngliche Zu-stand unter Berücksichtigung des Standes der Technik wesent-lich verbessert wird • Beschaffung von beweglichen Vermögensgegenständen, die nicht unter die Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter i. S. v. § 6 Abs. 2 EStG fallen, sowie immateriellen Vermögens-gegenständen

2.4.4. Finanzierungsart und Finanzierungsform

Die Zuwendung wird als Zuschuss in Form von Anteilsfinanzie-rung nach einem bestimmten Prozentsatz an den zuwendungs-fähigen Ausgaben, begrenzt auf einen Höchstbetrag, gewährt.

Gefördert werden können die als zuwendungsfähig anerkann-ten Ausgaben bis zu 50 %.

2.4.5. Bemessungsgrundlage - zuwendungsfähige Ausgaben

Zuwendungsfähige Ausgaben • Anschaffungs- und Herstellungskosten (ausgenommen Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte), die zur Durch-führung der Investitionsmaßnahme erforderlich sind • Geräte und Ausstattungsgegenstände, deren Nutzung über einen längeren Zeitraum angedacht ist, soweit sie keine ge-ringwertigen Vermögensgegenstände im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG darstellen

2.4.6. Besondere Zuwendungsbestimmungen

Insbesondere bei einer Ausführung durch Unternehmen sind Angebotsunterlagen/Angebotsvergleiche und Vergabebegrün-dungen/Verträge über die Vergabe von Aufträgen einzureichen (mindestens 3 Angebote und Begründungen der Auswahl für ein konkretes Angebot). Diese Unterlagen sind spätestens mit Vorlage des Verwendungsnachweises erforderlich.

Im Rahmen der festgestellten zuwendungsfähigen Ausgaben (Geldleistungen) dürfen die Eigenleistungen (geldwerte Leis-tungen) maximal bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Aus-gaben angesetzt werden. Abweichend von den ANBest-P darf der als zuwendungsfähig anerkannte Betrag für die Eigenleis-tungen in der Abrechnung im Einzelansatz nicht überschritten werden. So gelten im Einzelnen für allgemeine Arbeiten maxi-mal 5,00 EUR pro geleistete Stunde.

2.4.7. Antrags- und Bewilligungsverfahren für Investitionen/Baumaßnahmen

Anträge für Investitionen/Baumaßnahmen einschließlich der notwendigen Anlagen sind bis zum 30. Oktober des Vorjahres beim Jugend- und Bildungsamt des Landkreises einzureichen.

Grundsätzlich soll der Förderantrag von der Gebäudeeigentü-merin bzw. vom Gebäudeeigentümer eingereicht werden. Ist dies nicht die Gemeinde, ist eine Stellungnahme grundsätzlich mit dem Ziel einer finanziellen Unterstützung von der Kommu-ne (Sitzgemeinde) einzuholen.

3. Schlussbestimmungen

In Fällen, die durch diese Richtlinie nicht erfasst werden, kann eine Einzelfallregelung im Einvernehmen mit dem JHA getrof-fen werden.

Abweichende Regelungen in ESF-, Bundes- oder Landes-För-derung haben Vorrang vor dieser Richtlinie und werden durch den Landkreis übernommen und anerkannt.

Für Zuwendungen, welche aufgrund des Gesetzes zur Stär-kung der kommunalen Eigenverantwortung bei der Durchfüh-

rung von Förderverfahren im Freistaat Sachsen (Sächsisches Kommunaleigenverantwortungsstärkungsgesetz - Sächs-KomEigVStärkG) in Verbindung mit der Verordnung des Säch-sischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Gewährung einer Pauschale für soziale Zwecke (Sächsische Kommunalpauschalenverordnung - SächsKom-PauschVO) in der jeweils aktuellen Fassung vergeben werden, gelten die Regelungen des Zuwendungsbescheides. Die Ver-waltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen (SMF) zu § 44 Sächsische Haushaltsordnung (SäHO) finden insoweit keine Anwendung.

4. Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt rückwirkend zum 01. Januar 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen in den Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, des erzieherischen Kin-der- und Jugendschutzes, der Familienförderung und der Ju-gendgerichtshilfe im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzge-birge vom 17. September 2018 außer Kraft.

Pirna, den 15.10.2019

M. Geisler Landrat

Außerkraftsetzen der Richtlinie über die Inanspruchnahme eines

Behindertenfahrdienstes zur Teilhabe am gemeinschaftlichen

und kulturellen Leben

Menschen mit Behinderung haben einen Anspruch auf Hilfen zur Förderung der Begegnung und des Umgangs mit nichtbe-hinderten Menschen sowie Hilfen zum Besuch von Veranstal-tungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhal-tung oder kulturellen Zwecken dienen.

Durch die Reform des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch – Re-habilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) - ist die o. g. Richtlinie außer Kraft zu setzen. Nach dem SGB IX-Neu haben diese Personen ab dem 01.01.2020 einen indivi-duellen Anspruch auf Leistungen zur Mobilität im Rahmen der sozialen Teilhabe. Der Bedarf ist im Rahmen der Bedarfsfest-stellung zukünftig individuell durch die zuständigen Leistungs-träger der Eingliederungshilfe zu ermitteln.

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge schreibt eine Stelle als

Behindertenbeauftragter (männlich/weiblich/divers)

zur Besetzung mit 20 Wochenstunden zum nächstmöglichen Termin befristet bis 31.12.2024 aus. Der Arbeitsort ist Pirna.

Die/der Beauftragte vertritt die Belange behinderter Bürgerin-nen und Bürger innerhalb der Landkreisverwaltung und ge-genüber den Gremien des Landkreises.

Sie/er hat darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Landkreises, für gleichwertige Lebensbedingungen der Men-schen mit und ohne Behinderung zu sorgen, in allen Berei-chen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird. Sie/er setzt sich bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe dafür ein, dass unterschiedliche Lebensbedingungen von behinderten Frauen

Stellenausschreibungen des Landratsamtes

und Männern berücksichtigt werden (gemäß der Hauptsat-zung des Landkreises).

Zu den Aufgaben gehören insbesondere:1. Zur Verwirklichung einer umfassenden Teilhabe, Gleichstel-lung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderun-gen wird die Mitwirkung der/des Behindertenbeauftragten bei Angelegenheiten, die die Belange der behinderten Ein-wohnerinnen und Einwohner des Landkreises berühren, si-chergestellt. Insbesondere kommen als Angelegenheiten in Betracht:a) Teilhabe behinderter Menschen in allen Lebensbereichen (z. B. Bildung, Arbeit, Freizeit, Kultur und Wohnen),b) barrierefreie Gestaltung von baulichen und sonstigen Anla-gen, Verkehrsmitteln, technischen Gebrauchsgegenständen, Systemen der Informationsverarbeitung, akustischen und vi-suellen Informationsquellen und Kommunikationseinrichtun-gen sowie anderen Lebensbereichen,c) Fragen zu Leistungen der Teilhabe für behinderte Men-schen,d) Angebote von Diensten und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.Sie/er wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen des Land-kreises mit, die diese Angelegenheiten berühren. Bei dieser Querschnittsaufgabe sind alle Bereiche der Landkreisverwal-tung einbezogen.Dabei arbeitet die/der Behindertenbeauftragte in enger Ab-stimmung mit dem zuständigen Beirat des Landkreises zu-sammen.

2. Als Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen bietet die/der Behindertenbeauftragte regelmäßig Sprech-stunden an.

3. In wesentlichen Fragen, die den Aufgabenbereich des/der Behindertenbeauftragten betreffen, soll vor einer Ent-scheidung der Verwaltung bzw. Beschlussfassung durch den Kreistag oder einen seiner Ausschüsse dem/der Behin-dertenbeauftragten unter Beifügung entscheidungserhebli-cher Informationen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Bei abweichenden Stellungnahmen werden die ent-scheidenden Gremien über die abweichende Position und de-ren Gründe informiert.Die Verwaltung stellt sicher, dass die/der Behindertenbeauf-tragte unter anderem bei den Ausnahmeregelungen zum bar-rierefreien Bauen, bei der Planung von Verkehrsmaßnahmen und der Aufstellung von Nahverkehrsplänen sowie bei der Be-stellung von ÖPNV-Leistungen beteiligt wird.

4. Im Rahmen ihrer/seiner Aufgaben kann die/der Behinder-tenbeauftragte eigenständig Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Dabei wird sie/er von den zuständigen Stellen der Verwaltung unterstützt.

5. Die/der Behindertenbeauftragte wird in ihrer/seiner Tätig-keit von der Verwaltung unterstützt und bekommt die not-wendigen Ressourcen zur Verfügung gestellt. Dies betrifft auch die Beteiligung am Erfahrungsaustausch mit anderen kommunalen Behindertenbeiräten und -beauftragten, die Vertretung des Landkreises auf der Ebene der Landesarbeits-gemeinschaft der Sächsischen Behindertenbeauftragten so-wie die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen.

Die/der Beauftragte ist in der Ausübung der Tätigkeit unab-hängig und kann an den Sitzungen des Kreistages und den für den Aufgabenbereich zuständigen Ausschüssen mit bera-tender Stimme teilnehmen (§ 60 Abs. 4 SächsLKrO).Für die Erfüllung dieser Aufgaben sucht der Landkreis Säch-sische Schweiz-Osterzgebirge eine verantwortungsbewusste, engagiert arbeitende und kontaktfreudige Persönlichkeit mit sehr guten kommunikativen Fähigkeiten, Organisations- und Durchsetzungsfähigkeit, Überzeugungskraft sowie ausge-prägter Sozialkompetenz, Einfühlungsvermögen in die Be-lange, Wünsche und Probleme der Menschen mit Behinde-rungen, ausgeprägtes Denkvermögen zur Entwicklung von Handlungs- und Lösungsstrategien sowie Grundkenntnisse im Sozial- und Baurecht.

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www.landratsamt-pirna.de 18. Oktober 2019Seite 19

Der Landkreis Sächsische Schweiz–Osterzgebirge schreibt eine Stelle als

Beauftragter für Integration und Migration

(männlich/weiblich/divers)

zur Besetzung zum nächstmöglichen Termin befristet bis 31.12.2024 aus. Der Arbeitsort ist Pirna.

Die/der Beauftragte ist in der Ausübung der Tätigkeit unab-hängig und kann an den Sitzungen des Kreistages und den für den Aufgabenbereich zuständigen Ausschüssen mit bera-tender Stimme teilnehmen (§ 60 Abs. 4 SächsLKrO).

Zu den Aufgaben gehören insbesondere:• Zusammenarbeit mit den Fachämtern und Ausschüssen des Landkreises zu Angelegenheiten der Integration und Migration und weiteren Akteuren mit gleichen oder ähnli- chen Aufgaben zu Angelegenheiten der Integration und Migration, mit anderen kommunalen Ausländerbeauftrag-- ten und dem sächsischen Ausländerbeauftragten, • Initiierung, Begleitung und Moderation von Prozessen und Projekten in der Migrantinnen- und Migrantenarbeit, • Förderung der Zusammenarbeit von Organisationen, Ver- bänden, Vereinen und sonstigen Insti-tutionen der Region bei migrations- und integrationsspezifischen Themen,• Beratung und Information von Verwaltung und Privat- personen zu diesbezüglichen Themen, • Durchführung regelmäßige Sprech- und Beratungsstunden,• Entgegennahme und Bearbeitung von Bitten und Be- schwerden,• Information über migrantinnen- und migrantenspezifische Angebote für Bildung, Ausbildung, Weiterbildung sowie Deutsch- und Integrationskurse,• Unterstützung und Förderung von bürgerschaftlichem En- gagement sowie spezieller Projekte und interkultureller Ak- tivitäten,• Aufklärung und Information durch Öffentlichkeitsarbeit, Erarbeitung und Bereitstellung von Berichten, Informati- onsmaterialien, Organisation von Informationsveranstal- tungen, Teilnahme an Einwohnerversammlungen sowie Stadt- und Gemeinderatssitzungen• Begleitung von Aktivitäten zur Fachkräftesicherung,

• Integrationspolitischer und soziokultureller Austausch mit staatlichen Strukturen und zivilgesellschaftlichen Organisa- tionen in PL/CZ.

Für die Erfüllung dieser Aufgaben sucht der Landkreis Säch-sische Schweiz-Osterzgebirge eine verantwortungsbewusste, engagiert arbeitende und kontaktfreudige Persönlichkeit mit einem abgeschlossenen Hoch- bzw. Fachschulstudium oder einer Berufsausbildung mit langjährigen relevanten Praxiser-fahrungen in der Integrations- und/oder Entwicklungszusam-menarbeit. Unabdingbar sind interkulturelle Kompetenz und Einfühlungsvermögen in die Belange, Wünsche und Probleme der Menschen mit Migrationshintergrund sowie Kreativität und Organisationstalent für Maßnahmen der Integrationsför-derung. Gute Sprachkenntnisse in Englisch und mindestens einer wei-teren Fremdsprache – vorzugsweise arabisch, persisch, tigri-nia, farsi - werden vorausgesetzt. Erwartet werden ausgeprägtes konzeptionelles Denkvermö-gen zur Entwicklung von Handlungs- und Lösungsstrategien, Grundkenntnisse im Ausländer- und Asylrecht, kommunikative Kompetenzen und sicheres Auftreten sowie ausgeprägte Sozial-kompetenzen wie Kooperationsfähigkeit, Kritik- und Konfliktfä-higkeit, Organisations- und Durchsetzungsvermögen.Vorausgesetzt werden Kenntnisse der Strukturen, Aufgaben und Abläufe innerhalb der Landkreisverwaltung sowie Erfah-rungen in der Integrations- und Migrationsarbeit.

Wir bieten Ihnen:• eine interessante, abwechslungsreiche und verantwor- tungsvolle Tätigkeit,• eine nach der Entgeltgruppe 10 TVöD bewertete Stelle,• eine Zusatzversorgung sowie alle sonstigen Sozialleistungen - des öffentlichen Dienstes,• Jobticket mit der DB Regio AG und den Partnerunterneh- men im Verkehrsverbund Oberelbe,• Unterstützung bei Fort- und Weiterbildungen,• Gleitzeit,• betriebliches Gesundheitsmanagement mit Angeboten zur betrieblichen Gesundheitsförderung.

Sollten Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, so freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Bitte bewerben Sie sich ausschließlich online über das Bewer-bungsformular auf www.interamt.de. Schriftliche oder per E-Mail eingereichte Bewerbungen werden nur im Ausnahme-fall akzeptiert.Ihrer Bewerbung fügen Sie bitte ein handschriftliches An-schreiben, einen aktuellen Lebenslauf sowie die in der Aus-schreibung geforderten Qualifikationsnachweise und sonsti-gen Unterlagen bei.

Die Bewerbungsfrist endet am 25.10.2019.

Vorausgesetzt wird eine einschlägige Ausbildung im Bereich des gehobenen Verwaltungsdienstes bzw. eine vergleichbare Ausbildung.

Wir bieten Ihnen:• eine interessante, abwechslungsreiche und verantwor- tungsvolle Tätigkeit,• eine nach EG 9b/9c bewertete Stelle (vorbehaltlich der end- gültigen Bewertung der Stelle),• eine Zusatzversorgung sowie alle sonstigen Sozialleistun- gen des öffentlichen Dienstes,• Jobticket mit der DB Regio AG und den Partnerunterneh- men im Verkehrsverbund Oberelbe,• Unterstützung bei Fort- und Weiterbildungen,• Gleitzeit,• betriebliches Gesundheitsmanagement mit Angeboten zur betrieblichen Gesundheitsförderung.

Sollten Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, so freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Bitte bewerben Sie sich ausschließlich online über das Bewer-bungsformular auf www.interamt.de. Schriftliche oder per E-Mail eingereichte Bewerbungen werden nur im Ausnahme-fall akzeptiert.Ihrer Bewerbung fügen Sie bitte ein handschriftliches An-schreiben, einen aktuellen Lebenslauf sowie die in der Aus-schreibung geforderten Qualifikationsnachweise und sonsti-gen Unterlagen bei.

Die Bewerbungsfrist endet am 25.10.2019.

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge schreibt eine Stelle als

Gleichstellungsbeauftragter (männlich/weiblich/divers)

zur Besetzung zum nächstmöglichen Termin befristet bis 31.12.2024 aus. Der Arbeitsort ist Pirna.

Zur Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberech-tigung von Frau und Mann bestellt der Kreistag eine(n) Gleichstellungsbeauftragte(n). Sie/Er überwacht die Verwirk-lichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung von Frau und Mann im Zuständigkeitsbereich des Landkreises und hat Mitwirkungs- und Initiativrecht bei allen Vorhaben, Program-men und Maßnahmen des Landkreises, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die An-erkennung ihrer gleichwertigen Stellung in der Gesellschaft haben. Die/der Beauftragte ist in der Ausübung der Tätigkeit unabhängig und kann an den Sitzungen des Kreistages und

den für den Aufgabenbereich zuständigen Ausschüssen mit beratender Stimme teilnehmen (§ 60 Abs. 4 SächsLKrO).

Das Aufgabengebiet umfasst nachfolgend aufgeführte Arbeitsinhalte:• Förderung des Bewusstseins für Gleichstellung von Frauen und Männern in der Öffentlichkeit und Fachöffentlichkeit, • Analyse der realen Lebenslage von Frauen und Männern im Landkreis, • Umsetzung und Sicherung von Chancengleichheit für Frauen und Männer bei kommunalen Entscheidungen zu Fragen der Arbeitswelt, Gesundheit, Erziehung, Familie, Bildung, Kultur, Kreisplanung sowie des gesamten sozialen Umfeldes,• Zusammenarbeit mit Kreisrätinnen und Kreisräten, Verbän- den, Vereinen und Organisationen, • Begleitung und Kontrolle der Arbeit der einzelnen Fach ämter in Bezug auf Gleichstellungsfragen, • Beantragung, Bewertung, Ausreichung von Fördermitteln/ Zuschüssen, deren Abrechnung und Verwendungsnach- weisprüfung,• Überwachung und Umsetzung des Gender Mainstreaming- prozesses der von der EU geförderten Regionalentwick- lungsprozesse.Ziel der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist damit die Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung so-wie der Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen.Für die Erfüllung dieser Aufgaben sucht der Landkreis Säch-sische Schweiz-Osterzgebirge eine verantwortungsbewusste, engagiert arbeitende und kontaktfreudige Persönlichkeit, die aktiv Wissen und Erfahrungen einbringt.

Vorausgesetzt wird ein einschlägiges Studium, vorzugsweise in der Sozialwissenschaft und/oder mehrjährige einschlägige Be-rufserfahrung sowie praktische Erfahrungen in der Gleichstel-lungsarbeit und fundierte Kenntnisse und Erfahrungen bei der Wahrnehmung von Gleichstellungsinteressen bzw. eine Aus-bildung des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdiens-tes mit mindestens einjähriger Berufserfahrung in der Gleich-stellungsarbeit oder im Projektmanagement, insbesondere bei der Projektentwicklung. Unabdingbar sind soziale Kompetenz und Einfühlungsvermögen sowie Erfahrungen im Umgang mit Menschen, Kreativität und Organisationstalent.Erwartet werden weiterhin ausgeprägte Kommunikationsfähig-keiten, Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen, Über-zeugungskraft, Begeisterungsfähigkeit, Engagement, zeitliche Flexibilität und hohe Einsatzbereitschaft sowie Kenntnisse der Strukturen, Aufgaben und Abläufe innerhalb der Landkreisver-waltung sowie Erfahrungen bzw. fundierte Kenntnisse zu Fra-gen der Gleichstellung und deren praktischer Umsetzung.

Wir bieten Ihnen:• eine interessante, abwechslungsreiche und verantwor- tungsvolle Tätigkeit,• eine nach der Entgeltgruppe 10 TVöD bewertete Stelle,• eine Zusatzversorgung sowie alle sonstigen Sozialleistun- gen des öffentlichen Dienstes,• Jobticket mit der DB Regio AG und den Partnerunter- nehmen im Verkehrsverbund Oberelbe,• Unterstützung bei Fort- und Weiterbildungen,• Gleitzeit,• betriebliches Gesundheitsmanagement mit Angeboten zur betrieblichen Gesundheitsförderung.

Sollten Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, so freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Bitte bewerben Sie sich ausschließlich online über das Bewer-bungsformular auf www.interamt.de. Schriftliche oder per E-Mail eingereichte Bewerbungen werden nur im Ausnahme-fall akzeptiert.Ihrer Bewerbung fügen Sie bitte ein handschriftliches An-schreiben, einen aktuellen Lebenslauf sowie die in der Aus-schreibung geforderten Qualifikationsnachweise und sonsti-gen Unterlagen bei.

Die Bewerbungsfrist endet am 25.10.2019.

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www.landratsamt-pirna.de18. Oktober 2019 Seite 20

Tierärztliche NotdiensteRufbereitschaft

Raum Pirna, Heidenau, Bad Schandau18.10. - 25.10.2019 TA Dr. Kühnel, Pirna 03501 528540 oder 035025 5119125.10. - 01.11.2019 TA Dr. Knop, Pirna-Sonnenstein 03501 790798 oder 0172/875759801.11. - 08.11.2019 TÄ Dr. Nestler, Dohna 0176/4382744808.11. - 15.11.2019 TA Dr. Walther, Pirna 03501 528640 oder 03501 52329315.11. - 22.11.2019 TA Dr. Nitzsche, Pirna-Neundorf 0151/70548337

Raum Lohmen, Stolpen, Neustadt, Sebnitz18.10. - 25.10.2019 Tierklinik Stolpen 035973 283025.10. - 01.11.2019 TÄ Dr. C. Schirm, Lohmen 03501 571400 oder 0162/108202501.11. - 08.11.2019 Tierklinik Stolpen 035973 283008.11. - 15.11.2019 Tierklinik Stolpen 035973 283015.11. - 22.11.2019 TÄ Dr. C. Schirm, Lohmen 03501 571400 oder 0162/1082025

Raum Freital / Dippoldiswalde18.10. - 25.10.2019 TA Richter, Freital/Deuben 0351 649128525.10. - 01.11.2019 TÄ Dr. Hurlbeck, Dippoldiswalde 03504 612527 oder 0171/9089266, 0170/961266601.11. - 08.11.2019 TÄ Dr. Solarek, Wilsdruff 035204 4801108.11. - 15.11.2019 TA L. Gläser, KO Hartha 0171/408992815.11. - 22.11.2019 TÄ DVM Zimmermann, Dippoldiswalde 03504 611392 oder 0174/7202953

Raum Altenberg / Geising18.10. - 25.10.2019 TA Dr. Auerswald, Geising 035056 35911 oder 0172/277569925.10. - 30.10.2019 TA Otys, Geising 0157/7115709830.10. - 08.11.2019 TA Romero,Geising 0157/7115709808.11. - 15.11. 2019 TA Dr. Auerswald, Geising 035056 35911 oder 0172/277569915.11. - 22.11.2019 TA Romero,Geising 0157/71157098

Raum Hartmannsdorf18.10. - 22.11.2019 TAP Hänel, Hartmannsdorf 037326 9186, 0172/2713516

Veröffentlichung auch unter:www.landratsamt-pirna.de/ref-veterinaerdienst-aktuell.html

Bekanntmachungen des Staatsbetriebes Sachsenforst

Starke Stürme in den Jahren 2017 und 2018 sowie hohe Temperaturen und damit verbundene große Trockenheit in den vergangenen beiden Jahren haben die Wälder in Sachsen stark geschädigt.An geschwächten Nadelbäumen fressende Insekten, insbesondere die Borkenkäfer-Arten Buchdrucker und Kupferstecher, fanden so beste Voraussetzungen für eine massenhafte Vermehrung. Je nach Witterungsverlauf werden für das Jahr 2019 wieder starke Schäden in Fichten-, Lärchen- und Kiefernwäldern im Freistaat prognostiziert, die die WaldbesitzerInnen vor erhebliche Probleme stellen werden. Unter folgendem Link finden Sie eine Information des Staatsbe-triebes Sachsenforst (Waldbesitzerportal) zu den Maßnahmen, die von den WaldbesitzerInnen ergriffen werden sollten, um auf ein mögliches Schadgeschehen im Jahr 2020 adäquat re-agieren zu können: www.sbs.sachsen.de/download/190910-Infobrief_2020_1_Borkenkaefer_Amtsblaetter_final.pdf

Bekanntmachungen des Abwasserzweckverbandes Sebnitz

1. Änderungssatzung zur Abwassersatzung des

Abwasserzweckverbandes Sebnitz

Auf Grund von § 56 des Wasserhaushaltgesetzes (WHG), § 50 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) und den §§ 2, 9, 17 und 33 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (Sächs-KAG) sowie der §§ 4, 14 und 124 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) und der § 47 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 1 und § 5 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in der jeweils gel-tenden Fassung hat die Verbandsversammlung des Abwasser-zweckverbandes Sebnitz am 26.09.2019 folgende Änderung der Abwassersatzung in der Fassung vom 11.04.2019 (Land-kreisbote Nr. 5 vom 10.05.2019) beschlossen:

Artikel 1

§ 54 erhält folgende Fassung:

(1) Für die Abwasserentsorgung gemäß § 48 beträgt die Gebühr je m³ Abwasser 1. für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet und durch ein Klärwerk gereinigt wird a) für das Entsorgungsgebiet der Kläranlage Sebnitz 3,53 € b) für die Entsorgungsgebiete der Kläranlagen Hohnstein, Rathewalde und Goßdorf 4,58 €

(2) Zur Abwassergebühr gemäß Absatz 1 Nr. 1 a) kommt jähr-lich eine Grundgebühr gestaffelt nach der im Veranlagungs-zeitraum angefallenen Abwassermenge in nachfolgender Höhe hinzu:

Staffelung nach jährlichen Grundgebühr pro JahrVerbrauch in m³0 bis 200 39,00 €bis 400 120,00 €bis 600 250,00 €bis 800 350,00 €bis 1.000 450,00 €bis 2.000 1.050,00 €bis 3.000 1.750,00 €bis 4.000 2.450,00 €bis 5.000 3.150,00 €bis 6.000 3.850,00 €bis 7.000 4.550,00 €bis 8.000 5.250,00 €bis 9.000 5.950,00 €bis 10.000 6.650,00 €bis 11.000 8.400,00 €bis 12.000 9.200,00 €bis 13.000 10.000,00 €bis 14.000 10.800,00 €bis 15.000 11.600,00 €

(3) Zur Abwassergebühr gemäß Absatz 1 Nr. 1 b) kommt jährlich eine Grundgebühr in Höhe von 39 € pro Grundstückanschluss hinzu.

Artikel 2Inkrafttreten

(1) Artikel 1 der vorstehenden Satzung tritt zum 01.01.2015 in Kraft.

Sebnitz, den 26.09.2019

RuckhVerbandsvorsitzender

Rechtsbehelf:Hinweise nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für denFreistaat Sachsen:

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO, der nach § 47 Abs. 2i.V.m. § 6 Abs. 1 SächsKomZG auf Zweckverbände anzu-wenden ist, gelten Satzungen, die unter Verletzung von Ver-fahrens- und Formvorschriften des SächsKomZG i.V.m. der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Be-kanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgtist.2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge-nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletztworden sind.3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 56 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 3 SächsKomZG wegen Gesetzwidrigkeit wi-dersprochen hat.4. vor Ablauf eines Jahres nach Veröffentlichung der Satzunga) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oderb) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegen-über dem Abwasserzweckverband unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlichgeltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach dem Satz 3, Ziffer 3 oder 4 geltendgemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs.4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verlet-zung geltend machen.

StellenausschreibungenGestalten Sie mit uns die Wasser-versorgung in der schönenSächsischen Schweiz!Der Zweckverband Wasserversor-gung Pirna/Sebnitz (ZVWV) ist eines der bedeutendsten Wasserversor-gungsunternehmen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

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Dann bewerben Sie sich für eine dieser Positionen - bevorzugt online. Weitere Informationen zu den einzelnen Aufgabenbereichen und den Anforderungsprofilen finden Sie auf unserer Internetseite www.zvwv.de/stellenanzeigen.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 29.11.2019.

Ihr Kontakt: Kerstin Scott - Bereichsleiterin VerwaltungE-Mail: [email protected] Telefon: 035971 80 60 0ZVWV Pirna/Sebnitz Markt 11 in 01855 Sebnitz

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Ihre Unterlagen nach Abschluss der Stellenausschreibung nicht zurücksenden. Wünschen Sie eine Rückgabe der Unterlagen, bitten wir Sie, einen ausreichend frankierten Rückumschlag beizufügen oder diese nach vorheriger Rücksprache bei uns persönlich abzuholen. Im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren anfallende Kosten werden nicht erstattet.

Bekanntmachungen des Zweckverband Wasserversorgung Pirna/Sebnitz

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www.landratsamt-pirna.de 18. Oktober 2019Seite 21

• Aktuelle KursangeboteAlle Kurse unter www.vhs-ssoe.de

Volkshochschule Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V.

Redaktion/Fotos: VHS Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V.

Die jeweilige Kultur eines Landes spiegelt sich in ganz besonderer Weise in seiner Esskultur wider. Wenn man Menschen und ihre Lebensart richtig kennenlernen will, geht kein Weg an den traditionellen Spei-sen oder Getränken vorbei. Mit den Koch-kursen kann man diese Exotik erleben, ohne eine weite Reise zu unternehmen. Aber auch die traditionelle deutsche Kü-che hat einiges zu bieten. Nichts geht im Herbst und Winter über einen guten Ein-topf oder eine schmackhafte Suppe! Mit „Fermentieren“ werden traditionelle Ver-fahren und Möglichkeiten vorgestellt, die auch heute ihre Berechtigung haben und zunehmend wieder auf Interesse stoßen.

Suppen und Eintöpfe19H30608 P, Di, 05.11.2019, 17:00 - 20:45 Uhr, 1 x 5 UE, Pirna, VHS, 20,00 €

Kulinarisches Syrien19H30613 P, Sa, 23.11.2019, 10:00 - 13:45 Uhr, 1 x 5 UE, Pirna, VHS, 20,00 €

Kochen wie in Rio19H30613AP, Sa, 16.11.2019, 10:00 - 13:45 Uhr, 1 x 5 UE, Pirna, VHS, 20,00 €

Die Kunst des Fermentierens19H30614 F, Di, 12.11.2019, 17:00 - 20:45 Uhr, 1 x 5 UE, Freital, VHS, 20,00 €19H30615 P, Di, 19.11.2019, 17:00 - 20:45 Uhr, 1 x 5 UE, Pirna, VHS, 20,00 €

Mit dem Ayurveda gesund und lecker kochen19H30616 P, Mi, 13.11.2019, 17:30 - 21:15 Uhr, 1 x 5 UE, Pirna, VHS, 20,00 €

Kochen leicht gemacht

• Kontakt

Hauptgeschäftsstelle Pirna: Geschwister-Scholl-Str. 2, 01796 Pirna, Tel.: 03501 710990Geschäftsstelle Freital: Bahnhofstraße 34, 01705 Freital, Tel.: 0351 6413748Geschäftsstelle Neustadt: Berghausstraße 3a, 01844 Neustadt, Tel.: 03596 604523Stützpunkt Dippoldiswalde: Am Gymnasium1-3, 01744 DippoldiswaldeInternet / E-Mail: www.vhs-ssoe.de / [email protected]

Mit „Weltblicke“ bietet die Volkshoch-schule eine Vortragsreihe von „Teil-nehmern für Teilnehmer“ an. Sie lädt Menschen dazu ein, von erlebnisreichen Reisen, interessanten Entdeckungen in der Region oder besonderen Lebenser-fahrungen zu berichten.

Im Herbstsemester finden folgende Ver-anstaltungen statt:Schlösserlandschaft in Dresden und Umgebung Mi., 06.11.2019, 18:00 – 19:30 Uhr, VHS Freital, BibliothekDo., 07.11.2019, 18:00 – 19:30 Uhr, VHS Pirna

Japan – mehr als Samurai und Kirsch-blüten Mi., 11.12.2019, 18:00 – 19:30 Uhr, VHS Freital, BibliothekDo., 12.12.2019, 18:00 – 19:30 Uhr, VHS PirnaNicaragua und Costa Rica – 2 Freitaler im Land der Vulkane Mi., 22.01.2020, 18:00 – 19:30 Uhr, VHS Freital, BibliothekDo., 23.01.2020, 18:00 – 19:30 Uhr, VHS Pirna

Informationen unter www.vhs-ssoe.de. Alle Veranstaltungen sind kostenfrei. Um Anmeldung wird gebeten.

Neue Veranstaltungen in der Reihe „Weltblicke“

GesellschaftAuf Zeitreise zu den eigenen Vorfahren - Grundkurs Familienforschung19H10111 P, Mi, 06.11. - 11.12.2019, 18:00 - 19:30 Uhr, 4 x 2 UE, Lesesaal - Archivverbund Landrat-samt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge / Stadt Pirna, 44,00 €Alte Schriften: Sütterlin und Fraktur19H10113 P, Do, 07.11. - 05.12.2019, 17:00 - 19:15 Uhr, 4 x 3 UE, Pirna, VHS, 42,00 €Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung19H10202 N, Mi, 27.11.2019, 18:30 - 20:00 Uhr, 1 x 2 UE, Neustadt, VHS, 10,00 €Immobilienverkauf ohne Makler19H10217 P, Mo, 04.11.2019, 18:30 - 20:00 Uhr, 1 x 2 UE, Pirna, VHS, 10,00 €Auslandsjahr nach der Schule - planen, finanzieren, verwirklichen!19H10304 P, Sa, 23.11.2019, 14:00 - 15:30 Uhr, 1 x 2 UE, Pirna, VHS, 3,00 €19H10305 F, Sa, 30.11.2019, 14:00 - 15:30 Uhr, 1 x 2 UE, Freital, VHS, 3,00 €Kultur-GestaltenFotografie Grundkurs - Kleingruppenkurs19H20203 P, Mi, 30.10. - 11.12.2019, 18:00 - 21:00 Uhr, 6 x 4 UE, Pirna, VHS, 120,00 €19H20205 F, Di, 26.11. - 14.01.2020, 18:00 - 21:00 Uhr, 6 x 4 UE, Freital, VHS, 120,00 €„Die blaue Stunde“ - Dämmerungs- und Nachtfotografie - Kleingruppenkurs19H20208 P, Do, 14.11. - 21.11.2019, 16:00 - 18:15 Uhr, 2 x 3 UE, Pirna, VHS, 30,00 €19H20209 F, Mo, 11.11. - 18.11.2019, 16:00 - 18:15 Uhr, 2 x 3 UE, Freital, VHS, 30,00 €Adventskränze in vielen Variationen19H20306 P, Do, 14.11.2019, 15:00 - 18:00 Uhr, 1 x 4 UE, Pirna, Das Creative Hobby, 14,00 €Nähen Jersey - Kleingruppenkurs19H20410 F, Fr, 15.11. - 16.11.2019, 17:00 - 15:30 Uhr, 1 x 5 UE, 1 x 7 UE, Freital, VHS, 60,00 €Elastische Stoffe verarbeiten - Kleingruppenkurs19H20412 P, 29.11. – 30.11.2019, Fr., 17:00 – 20:45 Uhr, Sa., 10:00 – 15:30 Uhr, 1 x 5 UE, 1 x 7 UE, Pirna, VHS, 60,00 €Nähtreff für Kreative - Kleingruppenkurs19H20413 F, Fr, 01.11.2019 - 03.01.2020, 18:00 - 21:00 Uhr, 2 x 4 UE, Freital, VHS, 40,00 €Cajón-Trommeln19H20514 P, Sa, 23.11.2019, 09:30 - 11:45 Uhr, 1 x 3 UE, Pirna, VHS, 20,00 €19H20515 F, Sa, 30.11.2019, 09:30 - 11:45 Uhr, 1 x 3 UE, Freital, VHS, 20,00 €GesundheitHatha-Yoga für Kinder ab 6 Jahre19H30203 P, Di, 12.11.2019 - 28.01.2020, 16:00 - 17:00 Uhr, 10 x 1 Std., Pirna, VHS, 50,00 €Fit für den Alltag - Ganzkörperkräftigung19H30338 P, Di, 12.11.2019 - 28.01.2020, 09:00 - 10:00 Uhr, 10 x 1 Std., Pirna, VHS, 50,00 €19H30339 P, Di, 12.11.2019 - 28.01.2020, 10:15 - 11:15 Uhr, 10 x 1 Std., Pirna, VHS, 50,00 €19H30340 P, Do, 14.11.2019 - 30.01.2020, 15:00 - 16:00 Uhr, 10 x 1 Std., Pirna, VHS, 50,00 €SprachenItalienisch kochen und lernen - Einstiegskurs19H40500 F, Sa, 09.11. - 30.11.2019, 09:30 - 12:40 Uhr, 4 x 4 UE, Freital, VHS, 80,00 €Norwegisch - Grundkurs Stufe A1/1. Semester - Kleingruppenkurs19H40600 P, Mi, 30.10.2019 - 22.01.2020, 17:30 - 19:45 Uhr, 10 x 3 UE, Pirna, VHS, 165,00 €Portugiesisch - Grundkurs Stufe A1/1. Semester - Kleingruppenkurs19H40603 P, Mi, 30.10.2019 - 22.01.2020, 18:00 - 20:15 Uhr, 10 x 3 UE, Pirna, VHS, 165,00 €Digitale Medien-BerufSmartphone - Kleingruppenkurs19H50211 D, Mi, 30.10.2019, 16:15 - 19:30 Uhr, 1 x 4 UE, Dippoldiswalde, „Alte Pforte“, 40,00 €19H50212 P, Mo, 04.11.2019, 09:00 - 12:15 Uhr, 1 x 4 UE, Pirna, VHS, 40,00 €19H50213 N, Di, 05.11.2019, 10:00 - 13:15 Uhr, 1 x 4 UE, Neustadt, VHS, 40,00 €19H50214 F, Di, 12.11.2019, 17:00 - 20:15 Uhr, 1 x 4 UE, Freital, VHS, 40,00 €19H50215 F, Mi, 27.11.2019, 16:00 - 19:15 Uhr, 1 x 4 UE, Wilsdruff, Kleinbahnhof, 40,00 €Word und Excel - Einführungskurs19H50304 P, Mo, 04.11. - 11.11.2019, 17:00 - 20:15 Uhr, 2 x 4 UE, Pirna, VHS, 44,00 €19H50305 F, Do, 07.11. - 14.11.2019, 09:00 - 12:15 Uhr, 2 x 4 UE, Freital, VHS, 44,00 €Webdesign mit WordPress - Eine moderne Webseite erstellen19H50402 P, Mo, 28.10. - 02.12.2019, 17:00 - 20:15 Uhr, 6 x 4 UE, Pirna, VHS, 132,00 €19H50403 F, Di, 29.10. - 03.12.2019, 17:00 - 20:15 Uhr, 6 x 4 UE, Freital, VHS, 132,00 €Internetsicherheit und Datensicherung19H50418 F, Mo, 28.10.2019, 17:00 - 20:15 Uhr, 1 x 4 UE, Freital, VHS, 22,00 €10-Finger-Schreiben am Computer19H50609 P, Do, 14.11. - 12.12.2019, 15:00 - 18:00 Uhr, 5 x 4 UE, Pirna, VHS, 110,00 €

Die VHS bietet gemeinsam mit dem „Na-tionalparkZentrum Sächsische Schweiz“ spannende Exkursionen und Wanderun-gen zu aktuellen Themen vor Ort an. Die nächste Wanderung führt in den hin-tersten Winkel der Sächsischen Schweiz, wo es um die Geschichte des Wolfes im Elbsandsteingebirge und das Zusammen-leben von Mensch und Wolf geht. In klei-nen Mitmachaktionen erfährt man auch, was zu tun ist, wenn man tatsächlich einem Wolf begegnet. Um Anmeldung wird gebeten.

Der Wolf in der Sächsischen Schweiz – Tierkundliche ExkursionSo., 27.10.2019, 10:15 – 15:15 Uhr, Hinterhermsdorf, Bushaltestelle Erbge-richt, 10 €

Wanderung in der Reihe „Nationalpark Sächsische Schweiz“

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www.landratsamt-pirna.de18. Oktober 2019 Seite 22

DEHOGA Sachsen Regionalverband Sächsische Schweiz e.V.

Werkstatt attraktiver Zukunftgeber

Gute Mitarbeiter und begeisterte Auszu-bildende sind in der Gastronomie und Ho-tellerie ein rares Gut. Fachkräfte entschei-den sich immer mehr für jene Arbeitgeber, die ihnen die Möglichkeiten bieten, sich für die Zukunft weiterzuentwickeln, die eine gesunde Unternehmenskultur sowie innovative Formen der Zusammenarbeit und Arbeitsorganisation verkörpern. Nur ein attraktiver Arbeitgeber wird langfristig in der Lage sein, wertvolle Mitarbeiter ins Unternehmen zu holen und durch steigen-de Zufriedenheit dort auch zu halten.

Welche Faktoren machen ein Unter- nehmen für Arbeitnehmer wirklich attraktiv?

Wie finde ich begeisterte Auszubil- dende, die auch später im Unter- nehmen bleiben?

Wie wichtig ist eine wertschätzen- de Kommunikation mit den Mitar- beitern?

Diese und noch mehr Fragen beantwortet die Workshop-Reihe der DEHOGA Sach-sen in Zusammenarbeit mit dem Institut für Dienstleistungsmanagement der SRH Dresden. Ein dreiköpfiges Professoren-Team der SRH und erfolgreiche Gastro-nomen der Region erarbeiten mit Ihnen gemeinsam zielführende Lösungsansätze. Mit dem Projekt wird ein nachhaltiger Un-terstützungsprozess initiiert, der zudem auf Förderstrukturen, Beratungsangebote und Handlungshilfen aufmerksam macht.

Seien Sie bei der großen Auftaktveranstal-tung dabei:

22. Oktober 2019, 9.00 UhrHotel Elbresidenz an der Therme

Bad Schandau

Die Teilnahme an dem Projekt ist für Siekostenlos. Wir freuen uns auf Sie!

DEHOGA Sachsen Regionalverband Sächsische Schweiz e.V.Rudolf-Renner-Straße 23, 01796 Pirna

GESUCHT | GEFUNDEN - So geht Personalsuche im Gastgewerbe heute! Willkommen im Fachkräfte-Netzwerk Gastgewerbe

Workshop-Reihe zur Fachkräftesicherung und Steigerung der Arbeitgeberattraktivität im Gastgewerbe für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Die Workshop-Themen im Überblick: Mein Unternehmen im Arbeitsmarkt - Wie stelle ich mich dar und wen suche ich?

Zielgruppengerechte Mitarbeiter-Ansprache - Aussagekräftige Stellenbeschreibungen

Mitarbeiterbindung, -einsatz und -kommunikation

Bedürfnisse der neuen Mitarbeitergeneration - Gemeinsame Diskussion mit Studierenden

Mitarbeiterführung – Mitarbeiter fördern - Was ist ein guter Führungsstil?

Trend I: Nachhaltigkeit in der Ausbildung - Nachhaltiges Wirtschaften

Trend II: Umgang mit Digitalisierung - Einsatz von Social Media und Apps

Mein Bild als Arbeitgeber - Was ist eine Arbeitgebermarke und wie baue ich sie auf? Markenkern- und Positionierungsstrategie

Alle Termine und weitere Details finden Sie online unter www.fkn-gastgewerbe.de

Die Impulsgeber im ÜberblickProf. Dr. Hartwig BohneProfessor für Internationales Hotelmanage-ment am Campus Dresden der SRH Hochschule Berlin.

Prof. Dr. Matthias StraubProfessor für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (Schwerpunkt Hotellerie/Tourismus) am Campus Dresden der SRH Hochschule Berlin und akademi-scher Leiter des Campus Dresden.

Prof. Dr. Sandra RochnowskiMBA, Reiseverkehrskauffrau und Betriebswirtin mit über 15 Jahren Erfahrung im Tourismus und der Hotellerie.

Wir empfehlen eine Teilnahme an allen Workshop-Angeboten. Sie können je-doch auch gern nur an ausgewählten Terminen teilnehmen.

Wir haben Ihr In-teresse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre An-meldung! Einfach online anmelden:

Mit freundlicher Unterstützung von:

Das Projekt wird gefördert vom: Die Maßnahme wird mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts mitfinanziert.

Ein Angebot von:

Ansprechpartner & Kontakt:Thomas PfennigerGeschäftsführerDEHOGA Sachsen - Regionalverband Sächsische Schweiz e.V.Rudolf-Renner-Straße 23 · 01796 PirnaTel.: 03501 460 640 · Fax: 03501 57 10 [email protected] · www.dehoga-ssw.de

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• Kontakt

Kreissportbund SächsischeSchweiz-Osterzgebirge e.V.Postanschrift: Postfach 100236, 01782 Pirna,Geschäftsstelle: Gartenstraße 24, 01796 PirnaTelefon: 03501 - 491900 | Fax: 03501 - 4919019E-Mail: [email protected] | [email protected]: www.kreissportbund.net | www.ksb-sportjugend.net

Termine (Auswahl) 19. Okt. 2. WiTha Fußball Cup in Wilsdruff 26. Okt. 3. Integrationsvolleyballturnier „SportVereint“ in Freital 27. Okt. Rund um Lohmen (8. Kreisrang- listenlauf) 2. Nov. Schießen für Gäste, 1. Schützengilde Freital „Sachsen 90“ e.V. 3. Nov. Skibasar des SV Grün-Weiß Pirna e.V. 3. Nov. 69. Crosslauf „Rund um den Windberg“ 9. Nov. 3. Meusegaster Pfannkuchenlauf 5.- 11. Nov. Deutsche Bob-Meisterschaften in Altenberg

(Änderungen vorbehalten)

Kandidaten für Ehrenamtspreis gesuchtDer „Ehrenamtspreis im Sport“ wird auch 2019 an verdiente Sportfreundinnen und Sportfreunde im festlichen Rahmen vergeben. Die Mitgliedsvereine können bis zum 21. Oktober 2019 ihre Vorschläge für ihre Kandidaten per Post beim Kreissportbund einreichen. Der Antrag ist in der Vereinsmappe und auf der Homepage www.kreissportbund.net unter dem Link „Ehrungen“ zu finden. Die Auszeichnungs-veranstaltung findet am 21. November auf „Schloss Burgk“ in Freital statt.

Redaktion: Stephan Klingbeil, Medienbeauftragter des Kreissportbundes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V.

Kreissportbund Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V.

Einer der dienstältesten Mitarbei-ter des Kreissportbunds Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (KSB) ist jetzt Rentner. Seit 2001 war Wolf-gang Vogt hauptamtlich tätig für den KSB. Zählt man noch seine Zeit als ehrenamtliches Präsidiumsmit-glied und Medienbeauftragter bei den Vorläufer-Kreissportbünden in Pirna zwischen 1991 und 1998 hin-zu, waren es sogar über 25 Jahre. Auf den Mitarbeiter für Öffentlich-keitsarbeit, der sich außerdem um Ehrungen, Organisation der Spar-kassen Kinder- und Jugendsport-spiele im Winter und Sommer sowie um viele weitere Aufgaben küm-merte, war Verlass. Der 63-Jährige hatte immer den Überblick, war stets Ansprechpartner für Vereine, Mitarbeiter und viele Besucher, die mit ihren Anliegen in die Pirnaer Ge-schäftsstelle kamen. Seine Kollegen schätzen seine besonnene, beschei-dene, aber auch humorvolle Art.

Nun ist der Pirnaer, der vielen auch unter seinem Autorenkürzel WoVo bekannt ist, Rentner. „Er hat im-mens viel für den Sport in unse-rer Region geleistet“, betont KSB-Präsident Roland Matthes. Zum Abschied überreichte er ihm die Ehrenplakette, die höchste Aus-zeichnung des KSB.„Ich werde mit Sicherheit auch in Zukunft bei der einen oder ande-ren Sportveranstaltung in unserem Landkreis auftauchen“, sagt Vogt,

der seinem Verein LSV Pirna seit vielen Jahren die Treue hält.Vogts Aufgaben beim KSB hat nun Stephan Klingbeil übernommen. Der gebürtige Berliner, der mit sei-ner Familie in Dresden wohnt, ist ausgebildeter Zeitungsredakteur. Er war auch viele Jahre als Sportrepor-ter unterwegs. Der 39-jährige Jour-nalist hat seit 2005 für mehrere Me-dien gearbeitet, unter anderem bei der Sächsischen Zeitung und den Dresdner Neuesten Nachrichten.

Staffelstabübergabe beim Kreissportbund

Sportkalender 2020 in PlanungDer Kreissportbund Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bringt auch 2020 einen Sportkalender in Form einer Broschüre heraus. Die Unterlagen dazu (Änderungen bei Vereinsdaten, Anmeldung von Sportveranstal-tungen, Vereinsjubiläen, Angebote von Sport- und Showgruppen) stehen im Downloadbereich unter www.kreissportbund.net zum Ausfüllen als Online-Version bzw. PDF-Dokument bereit. Vereine, die die-se Möglichkeiten nicht nutzen können, wenden sich bitte an die KSB-Geschäftsstelle. Letzter Abgabetermin ist der 22. Oktober 2019. Bitte beachten: Aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung müssen bei Veröf-fentlichung personenbezogener Daten die Formulare rechtsverbindlich unterschrieben werden.

Zusammen kegeln, essen, lachen sowie Pirna und Umgebung erkun-den: Vom 8. bis 12. Oktober wa-ren acht Gäste von der Sportschule Bragin zu Besuch bei der Sportju-gend des KSB. Im Rahmen des „In-ternationalen Sportleraustausches“ gibt es die Begegnungstreffen schon seit 2007. Nach der Reise der Pirnaer zu den Weißrussen in diesem April kamen die Braginer nun zum jährlichen Gegenbesuch. Sie nahmen dabei am 11. Oktober auch mit einem eigenen Team am

Staffelwettbewerb beim 16. WGP-Citylauf in Pirna teil. Der Austausch kam einmal mehr bei Gastgebern

und Gästen sehr gut an. Das Wie-dersehen 2020 ist schon fest ein-geplant.

Wiedersehen in Pirna

Engagement im Verein attraktiver machenAm 24. Oktober 2019 findet im Jugendhaus HAN-NO, Hohe Straße 1 in Pirna, das 3. Jugendleiter-Fo-rum zum Thema „Engagementförderung im Verein” statt. Diese kostenfreie Fortbildung beginnt um 19 Uhr. Bei dem Forum mit Thomas Buchmann von der Sportjugend Sachsen erfahren Teilnehmer, wie man den Einsatz im und für den Verein attraktiver machen kann. Mehr dazu und die Anmeldung online unter: www.ksb-sportjugend.net/aktionen/jugendleiterforum

Die Sport- und Vereinsmeile ist ein fester Bestandteil des alljährlichen Windbergfests in Freital. So auch in diesem September im „Stadion des Friedens“, wo der Kreis-sportbund Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bereits

das neunte Mal die Veranstaltung organisierte. Trotz Regens am Auftakttag schauten am gesamten Wochen-ende nahezu 5.000 Besucher dort vorbei.Auf der Sport- und Erlebnismeile boten KSB, Sportju-gend und Vereine zahlreiche Aktionen zum Zuschauen und zur sportlichen Betätigung. Besucher konnten so etwa einen Kletterberg erklimmen, Trampolin springen, sich am Biathlon-Simulator ausprobieren oder sich beim Double-Play-Basketballduell messen. Besonders gut kam zudem die Bob-Anschub-Anlage an. Das Sparkassen-Kinderland mit Hüpfburg, die Riesen-rutsche und weitere Attraktionen waren ebenfalls vor Ort. Verschiedene Vereine und Fitness-Studios präsen-tierten sich zudem auf der Bühne und bauten für die Besucher Mitmachmodule auf. Auch Artistik, Tanz und Zumba wurden geboten.

Nahezu 5.000 Besucher bei sportlichem Spektakel

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www.landratsamt-pirna.de18. Oktober 2019 Seite 24

Landschaftspflegeverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V. - Öffentlichkeitsarbeit Natur(a) 2000

Zum Streuobstwiesenfest am Sonntag, dem 22. September 2019 begrüßten die Projektko-ordinatorinnen des C2-Projek-tes „Infotafeln und beglei-tende Öffentlichkeitsarbeit „Bunte Vielfalt - Natur(a) 2000 im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erle-ben und verstehen“ wieder viele naturbegeisterte Besucher am schön gestalteten Naturer-lebnisstand des Projektes. Auf dem Scheunenboden im Linden-hof gab es jede Menge Informa-tion zu den geschützten Fauna-Flora-Habitaten (FFH-Gebiete)

und den dort lebenden Tier- und Pflanzenarten. So mancher Gast stellte interessante Fragen zu den Besonderheiten des grenz-übergreifenden europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 und der Umsetzung im Landkreis Sächsische Schweiz Osterzgebirge. Ein bunter Mix an Faltblättern, Broschüren, Pla-katen und ansprechend gestal-teten Tafeln gaben zusätzlich zu den persönlichen Gesprächen aufschlussreiche und spannende Antworten. Auf einer großen Landkreiskarte präsentierte der Landschaftspfle-

geverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V. alle im Land-kreis gemeldeten FFH- und Vogelschutzgebiete mit Gebiets-bezeichnung, Lage und Ausdeh-nung.Besonders reizvoll war die tol-le Rollup-Ausstellung zu acht ausgewählten FFH-Gebieten im Landkreis. Mit großen Fotos und viel Wissenswertem rund um die Fauna-Flora-Habitat-Gebiete, wie zum Beispiel Gimmlitztal, Müglitztal und Meuschaer Höhe, gaben die Rollup’s Auskunft zu selten gewordenen Lebensräu-men und deren Bewohnern.

Prämierung Mal- und Zei-chenwettbewerb 2019Das Streuobstwiesenfest bot natürlich auch eine gute Gele-genheit, die Gewinner des dies-jährigen Mal- und Zeichenwett-bewerbes „Mein Lieblingsort in der Natur“ auszuzeichnen. Je drei Preisträger aus den Katego-rien „Einzelbeitrag“ und „Grup-penbeitrag“ trugen attraktive Sachpreise, wie Wanderrucksack,

Experimentierkästen und Be-stimmungsfächer für Tierspuren nach Hause. Den Gruppensieger erwartet eine außergewöhnliche Erlebnis-Wanderung bei Nacht im schönen Naturschutzgebiet Schwarzbachtal. Natürlich waren alle Gewinnerbilder- und Col-lagen und eine kleine Auswahl weiterer Wettbewerbsbeiträge in einer kleinen Ausstellung zu betrachten. Eine Fachjury hatte sich im Vorfeld die Auswahl-Ent-scheidung nicht leicht gemacht. Eigentlich hätten alle Bilder einen Preis verdient. Allen Teilnehmern an dieser Stelle ein ganz herzli-

ches Dankeschön für‘s Mitma-chen. 2020 wird es wieder einenWettbewerb im Projekt Natura2000 geben. Unter www.lpv-os-terzgebirge.de können die sechsbesten Beiträge genauer ange-schaut werden.In der Stadtbibliothek Freital um-rahmen aktuell Teile der Bilder ineiner Galerie die Bücherregale.Darüber freuen wir uns sehr.Auch 2020 wird das Projekt anzwei Infotagen der Öffentlichkeitvorgestellt und mit Aktionsange-boten um Akzeptanz und Mittunfür das Thema Natura 2000 imLandkreis geworben.

Naturerlebnisstand Projekt Öffentlichkeitsarbeit Natura 2000 zum Streuobstwiesenfest im Lindenhof am 22.09.2019

Redaktion: Landschaftspflegeverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V.

ProjektkoordinatorinnenLandschaftspflegeverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V.Lindenhof Ulberndorf · Alte Straße 1301744 Dippoldiswalde

Ines Thume · Tel.: 03504-629667E-Mail: [email protected]

Marion Grabs · Tel.: 03504-629660E-Mail: [email protected]

Kontakt

Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER – Verwaltungsbehörde.

Wanderausstellung in der Ostsächsischen Sparkasse Dresden, Filiale Freital Potschappel: Noch bis zum 24. November präsentieren wir Ihnen in unserer Roll-Up-Ausstellung Wissenswertes rund um die länderübergreifende europäische Naturschutzstrategie Natura 2000, die Aktivitäten dazu in unserem Landkreis und detaillierte Informationen zu acht ausgewählten FFH-Gebieten. Garniert sind die Fakten mit tollen Fotos schützenswerter Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume.

Leiser Wind zwischen den Hal-men, Bienengesumm, süßer Blü-tenduft und tanzende Schmet-terlinge, welcher Betrachter ist von der Leichtigkeit und Leben-digkeit einer Sommerwiese nicht fasziniert. Einer der Tagfalter, der eher unscheinbare Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous), ist je-doch nur noch selten zu sehen. Der Schmetterling ist mit ca. drei Zentimeter relativ klein. Auf den Flügeloberseiten ist er dunkel-braun und unterseits graubraun gefärbt. Die Männchen zeigen dabei noch einen leicht bläuli-chen Schimmer. Er führt eine ganz besonders spezialisierte Lebensweise. Sein Vorkommen

ist zum einen eng mit dem Gro-ßen Wiesenknopf verbunden, welcher insbesondere auf frisch-feuchten Auenwiesen entlang von Bächen und Flüssen wächst. Zum anderen kann sich der Fal-ter nicht ohne die Hilfe der Ro-

ten Gartenameise entwickeln, deren Nester sich versteckt in der Erde befinden. Der purpurrote Blütenkopf des Wiesenknopfes dient dem Bläuling zur Eiablage und den Raupen als Nahrung. Über den Winter bedienen sich die Raupen mit einem Trick der Fürsorge der Ameisen. In Aus-sehen und Geruch einer Amei-senlarve ähnlich, lassen Sie sich in deren Bau tragen und durch-füttern. Hier verpuppt sich die Raupe. Im Juni, Juli schlüpfen die Falter aus der Puppenhülle und verlassen schnell das Nest der Gartenameise. Auf Grund seines seltenen Vorkommens steht der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling unter strengem

Schutz der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) der EU. Auf Grund der Besonderheiten im „Lebenslauf“ benötigt der Falter Wiesenknopfreiche, nicht über-staute, feuchte Wiesen und Rän-der, die erst spät im Jahr gemäht werden. Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat der

Falter zum Beispiel in den FFH-Gebieten „Wesenitz unterhalbBuschmühle“, „Lockwitzgrundund Wilisch“ und „Feuchtge-biete am Brand“ sowie auf ar-tenreichen Wiesen der Ortsrän-der zwischen Possendorf undDippoldiswalde noch einige guterhaltene Lebensräume.

Selten gewordenes „Kuckuckskind“ – Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläu-ling an der Blüte des Großen Wie-senknopfes. Foto: Ulf Tertel

Blick aus dem Infostand Natura 2000 zum Natura-Erlebnisbastelbereich.

Schülerinnen der Grundschule Schmiedeberg in Obercarsdorf erzielten mit ih-rem wunderschönen Filzbild „Eine lebendige Wiese“ den 1. Platz in der Kate-gorie Gruppenbeiträge. Fotos: LPV Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V.

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www.landratsamt-pirna.de 18. Oktober 2019Seite 25

Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH informiert:

Redaktion: Solveig Großer, Marketing: Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH

Kontakt:

RegionalverkehrSächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH

Bahnhofstraße 14 a01796 PirnaServicetelefon: 03501 7111 930 E-Mail: [email protected]

Bis zum 3. November sind die Fahrrad- und Wanderbusse wie auch das Wan-derschiff in diesem Jahr noch für Sie un-terwegs. Fährt die Kirnitzschtalbahn im Halbstundentakt.

Der Herbst lädt uns mit seinem Farbspiel ein, die Region zu erkunden. Mit den An-geboten der RVSOE sind die Startpunkte für Ihre kleinen Ausflüge bis hin zu den großen Wanderungen leicht und bequem erreich-bar. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Sie zu Fuß oder per Fahrrad unterwegs sein wollen. Steigen Sie ein! Mit unseren FahrradBUS-, Wanderbus- und Plusbuslinien bringen wir Sie von Dresden, Dippoldiswalde, Freital, Pir-na, Königstein, Bad Schandau und Sebnitz in die schönsten Regionen der Sächsisch-Böhmischen Schweiz und des Osterzgebir-ges. Dabei sorgen die gut abgestimmten Fahrpläne zwischen Bus und Bahn für gerin-ge Umstiegs- und Wartezeiten. Unsere Mitarbeiter beraten Sie gern in unse-ren Servicebüros (siehe Kasten) zu Fahrten-angebot und Tarif. Hier erhalten Sie auch Ihre Fahrscheine.

Ausflugs- oder Wandertipps mit Bus, Bahn und Fähre

Steigen Sie ein und entdecken Sie die Säch-sisch-Böhmische Schweiz mit unseren Fahr-rad- und Wanderbussen: mit den Buslinien 219/217 (Tisá-Linie), 242/245 (Bielatal-Linie) und 260, 268/269 (Panorama-Linie) gelan-gen Sie entspannt samt Drahtesel in die oberen Regionen der Sächsisch-Böhmischen Schweiz. Die Wanderbus-Linien 241 (Kir-nitzschtal-Linie), 244 (Steine-Linie), 252 (Bad Schandau Rundlinie) und 237/253 (Bastei-Linie) bringen Sie in die schönsten Wander-gebiete und sind ein guter Grund, mal keine Rundwanderung zu unternehmen.

Unsere Plusbuslinien 388 (Dippoldiswalde - Niederfrauendorf – Glashütte) und 348

(Freital-Deuben - Rabenau – Dippoldiswal-de) erschließen das Osterzgebirge im Takt für Sie.

Besuchen Sie mit uns Glashütte, das Zen-trum der deutschen Uhrmacherkunst. Im Uhrenmuseum sind Sie der Uhrmacherkunst ganz nah und können mehr als 500 Expo-nate verschiedener Epochen bestaunen. Auf dem 17 km langen Rundwanderweg (gel-

be Punkt) kön-nen Sie Glas-hütte von oben erleben, zur Cunnersdorfer Linde und zur Kalkhöhe wan-dern.

Die Busse der Linie 348 bringen Sie zu den Ausgangspunkten für eine Wanderung durch den wildromantischen Rabenauer Grund. Hier vereinen sich Wander- und Ei-senbahnromantik entlang der Roten Wei-ßeritz. Gut ausgeschilderte Wanderwege führen Sie an sagenhafte Plätze, wie der Nixentump. Und mit der Weißeritztalbahn ist der Rückweg (gern auch der Hinweg) be-sonders schön.

Straßenbahnnostalgie finden Sie in der Sächsischen Schweiz. Die Kirnitzschtalbahn bringt seit über 120 Jahren Wanderer in das wildromantische Tal zwischen Bad Schandau und dem Lichtenhainer Wasserfall. Erleben Sie das Reisen des vorigen Jahrhunderts: das Surren der Türen, das Quietschen und Ru-ckeln der Bahnen, die Schaffner, die Ihnen

wie damals die Billetts von der Abreißmap-pe verkaufen und das Rückgeld aus nostal-gischen Galoppwechslern geben. Bis zum 03.11.2019 fährt die Bahn im Halbstunden-takt durch‘s Tal. Ab dem 04.11. gilt dann bis zum Saisonanfang 2020 der Winterfahrplan mit einem 70-Minutentakt.

Mit dem Wanderschiff gleiten Sie bis zu 3-mal täglich beschaulich zwischen Bad Schandau und Hrensko (CR) entlang an tech-nischen Meisterwerken, idyllischen Fischer-dörfern und ehemaligen Sandsteinbrüchen. Alle Anlegestellen sind Ausgangspunkte für Exkursionen in die Sächsisch-Böhmische Schweiz und die Nationalparkregion.

Bad Schandau, Elbkai 09:15 12:00 14:45Krippen/Postelwitz 09:30 12:15 15:00Schmilka 10:15 13:00 15:45Hrensko (CR) 10:30 13:15 16:00 Hrensko (CR) 10:30 13:15 16:00Schmilka 10:40 13:25 16:10Krippen/Postelwitz 11:20 14:05 16:50Bad Schandau, Elbkai 11:30 14:15 17:15

Steigen Sie einfach auf Bus, Bahn und Fähre um – unserer Umwelt zuliebe.

Bad SchandauIm NationalparkbahnhofAm Bahnhof 5 01814 Bad SchandauTelefon: 03501 7111-930

DippoldiswaldeAlte Altenberger Straße 1501744 DippoldiswaldeTelefon: 03501 7111-910

FreitalBusbahnhof Freital-DeubenDöhlener Straße 201705 FreitalTelefon: 03501 7111-920

PirnaBusbahnhof (ZOB)Bahnhofstraße 14 a01796 PirnaTelefon: 03501 7111-160

Servicebüros

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www.landratsamt-pirna.de18. Oktober 2019

Im Rahmen des Projektes „Umweltbi ldungsmaß-nahmen zum Schutz der Streuobstwiesen“ lädt der Landschaftspflegever-band Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V. alle In-teressierten zu Seminaren zum Schnitt von Obstge-hölzen ein.

In den Seminarveranstaltun-gen wird Wissenswertes über Schnittmöglichkeiten, zur Pfle-ge oder Sanierung von Obst-gehölzen vermittelt. Jeder der erfahren möchte was man un-ter einem Erziehungs-, Pfle-ge- oder Verjüngungsschnitt versteht und diesen fachge-recht durchführt, ist zu den kostenfreien Seminarver-anstaltungen herzlich einge-laden. Inhalte der Veranstal-tung sind unter anderem der Aufbau einer Baumkrone, die

Beeinflussung von Schnittmaß-nahmen auf das Wuchsver-halten des Baumes bis hin zur praktischen Vorstellung ver-schiedener Schnittwerkzeuge.Die Seminare beinhalten ei-nen theoretischen und einen praktischen Teil und finden jeweils im Zeitraum von 9.00 bis ca. 15.30 Uhr an folgenden Orten statt:

5. November 2019Lindenhof UlberndorfAlte Straße 1301744 Dippoldiswalde

16. November 2019Naturhof Jacob DittersdorfObere Hauptstraße 11401768 Glashütte

Eine Anmeldung ist unbe-dingt erforderlich. Bitte nut-zen Sie dazu unser Anmelde-formular auf der Internetseite:www.obst-wiesen-schaetze.de (Rubrik „Seminare“) oder rufen Sie uns unter der Tele-fon-Nr. 03504 62 96 61 (An-sprechpartner Frau Müller)an.

Seite 26

Am Freitag, dem 4. Oktober 2019 begann ab 18:00 Uhr die neue Eiszeit am ENSO-Eiskanal in Altenberg. Vier Tage lang wurde die auf minus 13 Grad Celsius heruntergekühlte Be-tonrinne mit einem dünnen Wasserstrahl bespritzt, sodass die Eisschicht Millimeter für Millimeter bis zu einer durch-schnittlichen Dicke von vier Zentimetern anwuchs. Nach der ersten Profilierung durch das Team um Eismeister Ralf Mende konnten die sächsischen Rennrodler traditionsgemäß die ersten Testfahrten absolvie-ren. Die ersten offiziellen Fahr-ten auf der frisch präparierten Eisbahn waren in dieser Saison

der deutschen Skeleton-Nati-onalmannschaft vorbehalten,die am 10. Oktober 2019 ihrenLehrgang begann.

• Kontakt & InfoWintersport Altenberg (Osterzgebirge) GmbHNeuer Kohlgrundweg 1 · 01773 AltenbergTelefon: 035056 35120 · Fax: 035056 32308E-Mail: [email protected] · www.enso-eiskanal.de

WM-Wintersaison ist gestartet

Redaktion: Claudia Reuter, Wintersport Altenberg (Osterzgebirge) GmbH, 06.10.2019

Wintersport Altenberg (Osterzgebirge) GmbH informiert:

Landschaftspflegeverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V., Obst-Wiesen-Schätze

Seminare zum Schnitt von Obstgehölzen

Redaktion/Foto: Landschaftspflegeverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V., Katrin Müller

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folgenden Orten statt:

Die BMW IBSF Bob und Ske-leton Weltmeisterschafen pre-sented by IDEAL Versicherung werden ab Mitte Februar die Region Altenberg in weltmeis-terliche Stimmung versetzen. Die Schüler der Oberschu-

le Geising sowie des „Glück auf“-Gymnasiums Dippoldis-walde und Altenberg sind be-reits jetzt im WM-Fieber. Die Klassensprecher und -stellver-treter folgten am 19. Septem-ber 2019 der Einladung der

Organisatoren in die Panora-mabaude am ENSO-Eiskanal, wo jede Klasse „ihre“ Paten-schaft für eine der teilnehmen-den 35 Nationen ausloste. In einer kleinen Brainstorming-Runde wurden erste Ideen aus-getauscht, wie die Patenschaft mit Leben gefüllt werden kann. Die Vorschläge reichten vom Anfertigen von Plakaten und Schülerzeitung, dem Zu-bereiten ländertypischer Spei-sen und Getränke bis hin zum gemeinsamen Bratwurstessen mit den Spitzensportlern zur WM. Ein Höhepunkt wird auf jeden Fall der gemeinsame Ein-marsch der Klassenvertreter mit den Nationen zur Eröff-nungsveranstaltung werden. Wir sind gespannt, welche tol-len Ideen die Schüler umsetzen und freuen uns auf eine span-nende Zusammenarbeit.

Schulpatenschaften für die Weltmeisterschaften ausgelost

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Katrin MüllerProjektkoordinatorin Streuobst

Landschaftspflegeverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V.Alte Straße 13, 01744 Dippoldiswalde OT UlberndorfTel. 03504 629661E-Mail: [email protected]

www.obst-wiesen-schaetze.dewww.lpv-osterzgebirge.deZuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.

Kontakt

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www.landratsamt-pirna.de 18. Oktober 2019Seite 27

Der Landschaf(f)t Zukunft e. V. informiert:

Redaktion: Ulrike Funke, Verein Landschaf(f)t Zukunft e.V., Foto: Verein Landschaf(f)t Zukunft e.V.

Kontakt

Verein Landschaf(f)t Zukunft e. V.

Siegfried-Rädel-Straße 9 · 01796 PirnaTel.: 03501 5855020 · Fax: 03501 [email protected]

Wie doch die Zeit rennt – schon sind wieder vier Jahre vergangen und so stand laut Satzung auf der Tagesordnung der zweiten MV des LSZ 2019 die Vorstandswahl im Mittelpunkt! In Vorbereitung dessen waren die Mitglieder auf-gerufen, sich aktiv im Vorstand einzubringen. Mit der erfolgrei-chen Wahl aller 14 Kandidaten ist der Vorstand nun um drei Mit-glieder reicher und repräsentiert unsere Kommunen noch stärker.

Aus ihren Reihen wählten die neuen Vorstandsmitglieder den „alten“ Vorstandsvorsitzenden, Manfred Elsner für die nächsten vier Jahre wieder an ihre Spitze.In seinem Schlusswort bedankte sich Manfred Elsner für die ak-tive und ambitionierte Arbeit im Verein und das ihm wiederum entgegen gebrachte Vertrauen. Er zeigte sich sehr zuversichtlich, die anspruchsvollen Themen und Aufgaben zur ländlichen Ent-

wicklung auf der Grundlage derguten Kooperationen und pro-fessionellen Netzwerke des Ver-eins zukunftsfähig zu gestalten.Er lud alle Mitglieder herzlich fürden 5. Dezember zur Regio-nalkonferenz 2019 nach Hö-ckendorf in das „Erbgericht“ ein, um sich zu den zahlreichenProjekten und Aktivitäten, so-wie zum Fortgang von LEADERin 2020 und darüber hinaus zuinformieren.

Der Landschaf(f)t Zukunft wählt seinen Vorstand neu

Jeder hat eine Stimme und kann mit seiner Meinung etwas bewirken. Unter die-sem Motto trafen sich am 19. September 2019 Ge-meindevertreter, Partner der regionalen Entwick-lung, Bewirtschafter, An-wohner und Interessierte in dem kürzlich neu eröff-neten Gemeindehaus Loh-men.

Im Fokus der Veranstaltung stand der Gedankenaus-tausch sowie die Findung von gemeinsamen Ansatzpunk-te zum Thema Hochwasser-schutz und – vorsorge in der Region Lohmen/Wehlen.Um unsere heutige Situation in der Landschaft zu verste-hen muss die Vergangenheit betrachtet werden. Die Dar-stellung unseres historischen Landschaftsbildes anhand von alten Plänen wurde durch ei-nen Masterstudenten der HTW Dresden vorbereitet. Die darauf folgenden angeregten

Diskussionen über Ziele und weitere mögliche umsetzbare Maßnahmen für das Gebiet brachte viele gute Ansatz-punkte hervor. Die entstande-nen Ideen werden durch die Kulturlandschaftskoordinato-rin Grit Praß (Landschaf(f)t Zukunft e.V.) sowie die Pro-jektmitarbeiterin Dörte Acker-mann (Sächsische Landesstif-tung für Natur und Umwelt) gesammelt und weiterent-wickelt.

Eine Fortsetzung der Veran-staltung ist bereits geplant. Haben sie Anregungen oder Fragen?

Kontakt:LEADER – Regionalmanage-ment Sächsische SchweizKulturlandschaftskoordina-torinGrit PraßTelefon: 03501 4704875 E-Mail: [email protected]

Workshop „Entwicklung unserer Kulturlandschaft“

Es war das jährlich wiederkehrende Highlight für die Mitglieder der LAG „Silbernes Erzgebirge“ Die Exkursion am 8. Oktober zu Vorhaben, welche mittels Förderung aus dem LEADER – Fonds um-gesetzt werden konnten. Die Haltepunkte zeigten, wie unterschiedlich die Fördermöglichkeiten der LEADER-Region „Silbernes Erzgebirge“ sein kön-nen. Völlige Verzückung erfuhren die Tiere des Ho-fes Alpaka-Glück in Kleinbobritzsch, wo gerade ein Ferienhaus entsteht. Herr Scholz berichtete in Hartmannsdorf ganz stolz, wie gut seine Zweiradwerksatt und E-Bike Verleih von Einheimischen und Touristen angenommen wird. In Neuhermsdorf führte der Bürgermeister die Reisegruppe zum Waldpark, in dem nicht nur Kinder spielen, sondern auch Erwachsen Sport treiben kön-nen. Im Botanischen Garten Schellerhau wurde von den Schwierigkeiten des Unterhalts der Einrichtung berichtet und welche Hilfe die durch die Förderung geschaffene Stelle dabei leisten wird. Im Naturhotel Bärenfels gab es für die Teilnehmer nicht nur Mit-tagessen, sondern auch eine Besichtigung des Well-

nessbereiches und des Gästeinformationssystems. Im Anschluss folgte ein Besuch einer Zahnarztpraxis in Schlottwitz, die in einer ehemaligen Kaufhalle ihr neues Domizil fand und sich dadurch sowohl tech-nisch aufrüsten als auch personell vergrößern konn-te. Das letzte Ziel an diesem Tag lag in Luchau bei Glashütte. Dort hat eine Ärztin die Scheune ihres el-terlichen Hofes für ihre Familie ausgebaut und dabei wunderbar bewiesen, wie der Erhalt alter Bausub-stanz mit einer modernen und offenen Wohnform einher gehen kann.Wir sind gespannt, welche spannenden Vorhaben nächstes Jahr warten entdeckt zu werden.

LEADER Region Silbernes ErzgebirgeRundfahrt zu LEADER geförderten Objekten im Osterzgebirge

Hinter der „Forellen- und Lachs-zucht Ermisch“ in Langburkers-dorf steckt mittlerweile eine 25-jährige Familiengeschichte. Darin fest integriert - das jähr-lich stattfindende „Schaufi-schen“ am Mühlteich. Am 13. Oktober fand es zum 21. Mal statt. Ob Räucherfisch, Back-fisch, Fischsemmeln, Fischsup-pe – in langen Schlangen war-teten die Besucher, um ihren

„Favoriten“ zu kaufen. Es wur-den aber auch noch weitere

Produkte der Region angebo-ten. So verkauften die Bäcke-rei Mehnert aus Dürrröhrsdorf Kuchen, die Porschendorfer Mühle kaltgepresste Öle, Kath-leen Dittrich aus Hinterherms-dorf Fruchtaufstriche und die Mitarbeiter des Landschaf(f)t Zukunft e. V. präsentierten das Netzwerk „Gutes von hier.“, in dem alle o.a. Unternehmen wichtige Partner sind.

Schaufischen“ am Mühlteich in Langburkersdorf

Der neue Vorstand: v.l.n.r: Straßberger R., Jost C., Stiehl R., Kusche B., Pen-ther A., Reichel A., Paul T., Elsner M., Kunack T., v.Korff J., Schreckenbach T., Schultz H. (nicht im Bild. Richter T., Otto M.)

Umgebindehäuser sind ein unver-zichtbarer Bestandteil der Volks-baukultur in der Sächsischen Schweiz. Wir haben wieder einen

Kalender vorbereitet. Bestellun-gen unter www.re-saechsische-schweiz.de oder per Telefon unter 03501 4704871.

Umgebindehaus – Kalender 2020

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www.landratsamt-pirna.de18. Oktober 2019 Seite 28

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Wer sich regelmäßig um die War-tung seiner Heizungsanlage küm-mert, kann die kühleren Monate des Jahres in der Regel sorgenfrei und unbeschwert genießen. „Bei einer solchen Wartung wird die Anlage auf Herz und Nieren ge-prüft“, weiß Christian Halper vom Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO). Besonders wichtig sei die Kontrolle und Optimierung der Brennereinstellungen. Typischer-weise werden dabei kleinere Bau-teile wie die Öldüse des Brenners als auch der Ölvorfilter im Zuge der Wartung erneuert. „Dies sorgt für einen zuverlässigen Be-trieb und schafft eine wichtige Voraussetzung für die optimale Nutzung der im Brennstoff ent-halten Energie“, so Halper.

Mängel werden im Zuge der Heizungswartung behoben

Gleiches gilt für die Einstellung der Heizungsregelung für die Vorlauf- und Kesseltemperatur: Optimale Einstellungen sorgen für einen emissionsarmen und kostengünstigen Heizungsbe-trieb. Grundlegend ist zudem, dass die Funktion der Druckhal-tung des Heizsystems überprüft wird. Dazu gehört auch, dass gegebenenfalls im Heizsystem enthaltene Luft entfernt und

bei Bedarf Wasser nachgefüllt wird. Denn Luftblasen in Heiz-körpern oder Leitungen können den Energieverbrauch erhöhen und die Funktion beeinträchti-gen. „Fallen Mängel oder Ver-schleißerscheinungen ins Auge, werden diese im Zuge der Hei-zungswartung behoben“, er-klärt Christian Halper. Doch auch bei aller Pflege lohnt sich bei Modellen, die älter als 20

Jahre sind, meist ein Austausch. Setzt man auf ein modernes Brennwertgerät, lassen sich im Vergleich zum alten Kessel bis zu 30 Prozent Heizöl einsparen. Bis Ende des Jahres kann über die Aktion „Besser flüssig bleiben“, die das IWO gemeinsam mit Heizgeräteherstellern initiiert hat, noch die maximale Förderung ge-sichert werden.

Quelle: djd

Die Heizung regelmäßig prüfen lassenSo kommt man effizient, kostengünstig und emissionsarm durch die Heizsaison

Teil einer umfangreichen Heizungswartung ist auch die Überprüfung derHeizkörper. Foto: djd/IWO - Institut für Wärme und Oeltechnik

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www.landratsamt-pirna.de 18. Oktober 2019Seite 29

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Tiere der Regionsuchen ein neues Zuhause

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• Heidi• Hunde-Mix, weiblich• geb.: Mai 2019 • Höhe ca. 30 cm• geimpft, gechipt, entwurmt • Tel.: 03501 783292 • Mail: [email protected]

• Ygritte• Hauskatze• geb.: ca. 2015 • Höhe ca. 25 cm• entwurmt, geimpft, kastriert • Tel.: 03501 783292 • Mail: [email protected]

• Malik• Mix, männlich• geb.: Januar 2016 • Höhe ca. 50 cm• geimpft, entwurmt, kastriert, gechipt • Tel.: 03501 783292 • Mail: [email protected]

• Mohrle• Hauskatze• geb. Mai 2018 • kastriert, entwurmt, geimpft• Tel.: 03504 611185 • Mail: [email protected]

• Dorle• Hauskatze• geb. Mai 2018 • entwurmt, geimpft• Tel.: 03504 611185 • Mail: [email protected]

• Traudl• Hauskatze• geb.: ca. 2014 • Höhe ca. 25 cm• entwurmt, geimpft, gechipt• Tel.: 03501 783292 • Mail: [email protected]

• Hera• Hunde Mix • weiblich • geb.: Januar 2012 • 45 cm ca. Höhe • geimpft, kastriert,entwurmt, gechipt • Tel.: 03501 783292 • Mail: [email protected]

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www.landratsamt-pirna.de18. Oktober 2019 Seite 30

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Einfach mal rauskommen, neue Länder und Kulturen kennen-lernen, eine Portion Sonne tan-ken: Urlaub bedeutet für die meisten Luxus pur. Wenn nur die lästigen Vorbereitungen nicht wären. Gar nicht luxuri-ös ist etwa das Hantieren mit schweren Gepäckstücken. Vor allem Bahnreisende wissen, wie anstrengend es sein kann, mit 20 Kilogramm und mehr in der Hand über volle Bahnsteige zu hetzen, um den Anschluss-zug zu erwischen. Abgesehen davon, dass in den Waggons selbst heutzutage kaum noch Platz für größere Koffer ist. Bequemer ist es, das Gepäck separat auf Reisen zu schi-cken - ganz egal, ob man mit der Bahn, dem Auto oder per Flugzeug in den Urlaub startet oder ob man eine Schiffsreise gebucht hat.

Besonders beliebt ist der Ser-vice bei Kreuzfahrtpassagie-ren. Buchstäblich unbeschwert ohne Koffer kann man so mit dem Zug zu den deutschen Hochseehäfen Hamburg, Kiel, Bremerhaven oder Warnemün-

de anreisen. Sie werden wäh-renddessen vom beauftragten Logistikdienstleister direkt am Check-in der Luxusliner abge-geben. Somit reisen die Koffer von der Haustür bis auf die Ka-bine, ohne dass man etwas da-mit zu tun hätte. Maximal 30 Ki-logramm darf ein Gepäckstück dabei wiegen. Zum Teil lassen sich Koffer auch zu Einstiegs-häfen für den Kreuzfahrturlaub im europäischen Ausland schi-cken, zum Beispiel nach Mal-lorca oder auf die Kanarischen Inseln. Umso entspannter kann der Urlaub beginnen. Die Abwicklung des Koffer-transports ist einfach: Der be-auftragte Kurier holt das Ge-päck zum vereinbarten Termin - ein, zwei Tage vor Urlaubsbe-ginn - zu Hause ab und sorgt garantiert für den pünktlichen Transport zur Wunschadresse. Das kann ein Hotel oder eine Ferienwohnung sein, ebenso wie ein Kreuzfahrtschiff in den deutschen Häfen oder sogar ein Flughafen. Hier nimmt man den Koffer direkt vorm Check-in in den Urlaubsflieger wieder entgegen und erspart sich so selbst das lästige Hantieren mit dem schweren Gepäck. Ebenso läuft der Service auf der Rück-reise ab.

Quelle: djd

Ein Koffer geht auf ReisenSo starten Kreuzfahrer und Bahnpassagiere ohne schweres Gepäck in den Urlaub

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Vor allem bei Kreuzfahrtpassagieren ist der Gepäckservice beliebt.

Pirna Gartenstr. 26 0 35 01/57 00 00 Prof.-J.-Curie-Str. 9 0 35 01/50 63 23

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Es sind die vielen kleinen Dinge, die einen liebevollen Abschied ausmachen.

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www.landratsamt-pirna.de 18. Oktober 2019Seite 31

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Auch wenn es in Deutschland insgesamt wärmer wird: Der Winter kann gerade Autofahrer vor große Herausforderungen stellen. Auf Glatteis, Schnee und vereiste Scheiben sollte man sich rechtzeitig einstellen und das Fahrzeug winterfit ma-chen. Wer einen Urlaub in alpi-nen Regionen plant, muss sich ohnehin ganz besonders wapp-nen.

Licht, Scheiben, Reifen

Gerade sehen und gesehen werden ist bei winterlichen Wetterbedingungen wichtig. Kfz-Meisterbetriebe bieten deshalb im Oktober einen kos-tenlosen Lichttest an, bei dem der Zustand der Beleuchtung des Autos überprüft wird. Wi-

scherblätter sind einwandfrei, wenn sie sauber wischen und keine Schlieren ziehen, andern-falls sind sie auszutauschen. Kühlflüssigkeit und Scheiben-wischerwasser müssen ausrei-chend mit Frostschutzmittel versorgt sein. Sinnvoll ist es zudem, die Füllstände von Mo-toröl und Bremsflüssigkeit zu überprüfen. Winterreifen sind dank ihrer speziellen Gummimi-schung bereits ab einer Außen-temperatur von sieben Grad Celsius den Sommerpneus in Sachen Grip bei Nässe und rut-schiger Fahrbahn überlegen. Man sollte sie also rechtzeitig aufziehen und dabei die Pro-filtiefe überprüfen: Drei Milli-meter sind das Minimum. Ins Auto gehören im Winter: ein stabiler Eiskratzer, ein Handfe-

ger, um Motorhaube und Dach vom Schnee zu befreien, Hand-schuhe und ein Starthilfekabel. Nicht darin verschlossen gehört dagegen der Türschlossenteiser – dort nützt er im Falle eines Falles herzlich wenig.

Nach der Autopanne können hohe Reparatur-

kosten entstehen

Trotz aller Maßnahmen kann es gerade in der kalten Jahreszeit vor allem bei Gebrauchtwa-gen schnell zu einer Autopan-ne kommen. Auch darauf sollte man gut vorbereitet sein. Mit einer Reparaturkostenversi-cherung kann man eventuelle Werkstattkosten überschaubar halten. Eine solche Absicherung kann eine sinnvolle Ergänzung

zur Kfz-Kaskoversicherung sein. Je nach Tarifgestaltung übernimmt die Reparaturkos-tenversicherung einen Großteil der anfallenden Kosten für die häufig kostspieligen Reparatu-ren. In der Versicherung ist eine Vielzahl an elektrischen bezie-hungsweise elektronischen und

mechanischen Bauteilen des Autos enthalten. Im Schadens-fall ist die Werkstatt frei wähl-bar. Voraussetzung ist lediglich, dass es sich um eine handelt, die nötige Reparaturen fach- und sachgerecht durchführen kann.

Quelle: djd

So kann der Winter kommenBei der Vorbereitung sollte man an alle Eventualitäten denken

Attraktiver Nebenverdienstwartet auf Sie!

Page 32: Jetzt ANMELDEN und am 12. November DABEISEIN! · tagssaal mehr über „Castrum Pirne“ zu erfahren. Historiker Dr. Boris Böhm er-zählt die wechselvolle Geschich-te der Pirnaer

www.landratsamt-pirna.de18. Oktober 2019 Seite 32

Lokales

Impressum

Herausgeber:Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge,Schloßhof 2/4, 01796 Pirna,PF 100253/54, 01782 Pirna

Redaktion amtlicher Teil/Lokales: Pressestelle,Pressereferent Enrico Albrecht, Telefon: 03501 515-1110,Fax: 03501 515-81110,E-Mail: [email protected]

Anzeigen, Verteilung:Redaktions- und Verlagsgesellschaft Freital-Pirna mbH, Jörg Seidel (verantw.) Dresdner Str. 72, 01705 Freital, Tel.: 03501 56335630Satz: RuV Freital-Pirna mbH, Steffen SchmidtDruck: DDV Druck GmbH Meinholdstr. 2, 01129 DresdenAuflage: 133.000 Stück zur Verteilung an alle frei zugänglichen Briefkästen.Für Anzeigen gilt die Preisliste 2019 vom Land- kreisboten Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Neue Bereitschaftspraxis am Klinikum Freital

Um auch außerhalb der übli-chen Sprechzeiten von Arzt-praxen medizinische Versor-gungsangebote vorzuhalten, werden an bestimmten Klini-ken Bereitschaftspraxen ein-gerichtet. Eine von insgesamt zwölf neuen Bereitschaftspra-xen in Sachsen befindet sich am Freitaler Klinikum. Diese hat am 3. Oktober 2019 ih-ren Patientenbetrieb aufge-nommen.

In diesen Praxen – oft auch als „Portalpraxen“ bezeich-net – werden Patienten mit nicht lebensbedrohlichen Be-schwerden behandelt, die normalerweise tagsüber eine Arztpraxis aufsuchen wür-den, deren Behandlung aber aus medizinischen Grün-den nicht bis zum nächsten (Werk-)Tag warten kann.

Die schrittweise Einrichtung der neuen Bereitschaftspraxen dient der weiteren Verbesse-rung der medizinischen Ver-sorgung. Durch die Kassen-ärztliche Vereinigung Sachsen in Kooperation mit den Klini-ken in den Regionen sollen 2020 weitere neue Praxen ans Netz gehen.

Bereitschaftsdienst am Klinikum FreitalHelios Weißeritztal-KlinikenKlinikum FreitalBürgerstraße 701705 Freital www.helios-gesundheit.de/kliniken/weisseritztal/

Öffnungszeiten:Wochenende, Feiertage, Brückentage: 09:00 Uhr - 13:00 Uhr

11. Rassekaninchenausstellung in Pirna Jessen am 19. und 20.10.2019Der Rassekaninchenzuchtverein S600 Pirna e. V. lädt am 19. und 20.10.2019 alle interessierten großen und kleinen Besucher recht herzlich zu unserer alljähr-lichen Ausstellung ein. Vielleicht findet der eine oder andere Ge-fallen an diesem schönen Hob-by und möchte den Verein gern unterstützen.

Im Walter-Hultsch-Heim in Pirna Jessen werden ca. 150 Rassekaninchen unterschied-licher Rassen und Farbschläge

zu sehen sein. Die besten Tiere werden am Sonntag 15 Uhr gekürt.Als Rahmenprogramm wird es eine Tombola geben und meh-rere Kaninhop-Vorführungen werden gezeigt. Für das leibli-che Wohl ist ebenfalls gesorgt.

Öffnungszeiten: Samstag von 9 bis 18 Uhr und am Sonntag von 9 bis 16 Uhr.

Auf zahlreiche Besucher freut sich der S 600 Pirna e. V.

Die närrische Zeit beginnt – Vereine des Landkreises laden zum Faschingsauftakt ein

• 11.11.2019: Faschingsauftakt in Geising, www.geising.de, 01778 Geising

• 11.11.2019, 11:11 Uhr: Schlüsselübergabe an den Hohnsteiner Karnevalsklub, 01848 Hohnstein, www.hohnstein.de

• 11.11.2019, 17:00 Uhr: Schlüsselübergabe am Tharandter Rathaus, Rathaus Tharandt, 01737 Tharandt, www.tharandt.de

• 11.11.2019, 17:30 Uhr: Karnevalsumzug in Hartha, ehemaliges Café „Daheim“, Kurort Hartha, 01737 Tharandt, www.tharandt.de

• 11.11.2019, 18:11 Uhr: Sturm aufs Rabenauer Rathaus, Markt 3, 01734 Rabenau, www.stadt-rabenau.de

• 16.11.2019: Faschingsauftakt, Kulturhaus Pretzschendorf, Zur Kirche 2, 01774 Klingenberg, www.fcp-he-he-he.de/

• 16.11.2019, 17:00 Uhr: Saisoneröffnung Fasching in Ruppendorf, Erbgericht Ruppendorf, Beerwalder Str. 2, 01774 Ruppendorf, www.faceboo k.com/Elferrat.Ruppendorf

• 16.11.2019, 19:00 Uhr: Faschingsauftakt Oelsa, www.stadt-rabenau.de,

• 16.11.2019, 19:11 Uhr: Faschingsauftakt auf der Burg Hohnstein, Markt 1, 01848 Hohnstein, www.karnevalsclub-hohnstein.de/

• 16.11.2019, 19:30 Uhr: Faschingsauftakt Reinhardtsdorf, Waldbadstraße 52f 01814 Reinhardtsdorf-Schöna, www.rkc-ev.de,

• 16.11.2019, 20:00 Uhr: Faschingsauftakt Faschingsclub Wurgwitz, Alfred-Damm-Heim Wurg- witz, Pesterwitzer Straße 6, 01705 Freital, www.karnevalsclubwurgwitz.de/

• 16.11.2019, 20:00 Uhr: Faschingsauftakt Freital mit Jolly Jumper, Richard-Wolf-Straße, 01705 Freital, www.fasching-hainsberg.de

• 16.11.2019, 20:00 Uhr, Faschingsauftakt Bad Schandau, Badallee 10, 01814 Bad Schandau, www.karnevalsclub-badschandau.de/

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten zu den Veranstaltungen wird keine Gewähr übernommen. Änderungen sind vorbehalten.