JHV - BUND Kreisgruppe Düren · Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB) ......

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JHV - BUND Kreisgruppe Düren Donnerstag, 21. März 2013, 20 Uhr, Komm-Pleußmühle-Kulturzentrum, August-Klotz-Str. 21, Düren Vorgehen und „best practice“ von Windkraftplanungen im Kreis Düren Hans-Otto von der Heide - Geschäftsführer Heike Sybrandi - Stadtplanerin

Transcript of JHV - BUND Kreisgruppe Düren · Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB) ......

JHV - BUND Kreisgruppe Düren Donnerstag, 21. März 2013, 20 Uhr, Komm-Pleußmühle-Kulturzentrum, August-Klotz-Str. 21, Düren Vorgehen und „best practice“ von Windkraftplanungen im Kreis Düren

Hans-Otto von der Heide - Geschäftsführer Heike Sybrandi - Stadtplanerin

_GLIEDERUNG _AUSSCHUSSWIRKUNG _STANDORTUNTERS. _FNP _B-PLAN/ VBP

_TITZ _LINNICH _DÜREN _NIEDERZIER _ALDENHOVEN

_LANGERWEHE _HÜRTGENWALD _KREUZAU _FAZIT

Gliederung: • Allgemeine Vorgaben zur planungsrechtlichen Umsetzung von

WEA • Ausschusswirkung • Standortuntersuchung • Flächennutzungsplan • Bebauungsplan

• Bearbeitete Kommunen im Kreis Düren • Beispiele

• die ländliche Flächengemeinde Linnich • die Stadt Düren • die waldreiche Kommune Hürtgenwald

• Schlusswort

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• Windenergieanlagen (WEA) als privilegierte Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB) grundsätzlich zulässig.

• § 5 i.V.m. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB als Steuerungselement: „Öffentliche Belange stehen einem Vorhaben auch dann entgegen, wenn

durch Darstellung im Flächennutzungsplan eine Ausweisung an anderer Stelle (gemeint sind die sogenannten Konzentrationszonen) erfolgt ist“

Ausweisung von Konzentrationszonen, – um Ansiedlung von WEA zu steuern – um geeignete Standorte zu finden – Ausschlusswirkung für das gesamte übrige Gemeindegebiet

• Zur Ausweisung im Flächennutzungsplan ist ein gemeindliches Planungskonzept notwendig, dass auf der Untersuchung des gesamten Gemeindegebietes basiert Standortuntersuchung

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Gliederung in HARTE Kriterien…. • Nur Flächen mit geeigneter Windhöffigkeit ab 5 m/s • Belange der Regionalplanung: • Siedlungsflächen und Einzelhöfe • Abstände zu Siedlungsflächen:

– Hängt von immissionsschutz-rechtlichen Anforderungen (Schattenwurf bzw. Lichtreflexe, Lärm, etc.) ab, dieser wiederum von der Schutzwürdigkeit der vorhandenen Bebauung , Annahme: 2-3,4 MW Anlagen ca. 3-fache Anlagehöhe kann als hartes Kriterium angesetzt werden

• Abstände zu Einzelhöfen : – geringerer Schutzstatus als Siedlungsbereiche

• Gewerbliche Flächen • Schutzgebiete • Puffer zu Schutzgebieten

– FFH-Gebiete/ Gebiete nach der EG-Vogelschutzrichtlinie/ Naturschutzgebiete und gesetzlich (gem. § 62 LG) geschützte Biotop: 300 m

• Wald in waldarmen Kommunen • Infrastrukturtrassen (Straße! Freileitungen?) • Artenschutz (Schwerpunktvorkommen windenergiesensible Arten)

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…. Und WEICHE Kriterien unerlässlich… • Begünstigende Faktoren

– Größe der Zone (ab 50 ha positiv, unter 15 ha negativ) – Nähe zu Einspeisepunkten – Erschließung

• Restriktive Faktoren – Vorsorgeabstände zu Siedlungsbereichen und Einzelhöfen: frei wählbar – Waldbereiche bei waldreichen Kommunen – Landschaftsschutzgebiete – Flächen für die Freizeitnutzung – Landschafts- und Ortsbildes (Vorbelastung) – Flächen des Rohstoffabbaus bzw. den Braunkohlentagebau (inkl. des

Schutzstreifens)

POTENTIALFLÄCHEN

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Und was ist mit: – Sendeanlagen oder Richtfunkstrecken – Gewässern (Gewässerrandstreifen von 10 m) – Überschwemmungsgebieten – Bau und Bodendenkmale – Kleinflächige Schutzgebiete wie Geschützte Landschaftsbestandteile und

Naturdenkmale – Freileitungen (104 m) als Abstand – Belange des Forstes (Vorabstimmung Landesbetrieb Wald und Holz)

Läßt sich aufgrund der Kleinflächigkeit oder Spezifik nicht auf der Ebene der Standortuntersuchung lösen

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…. ABWÄGUNG mittels DETAILUNTERSUCHUNG nicht vergessen! • Begünstigende Faktoren

– Windhöffigkeit – Größe der Zone (ab 3 Anlagen? Nur große Anlagen?) – Nähe zu Einspeisepunkten – Erschließung

• Restriktive Faktoren – Regionalplanung (BNSLE) – Andere Nutzungen/ Tagebau – Landschafts- und Ortsbildes (Vorbelastung) – Artenschutz (Attraktivität der Fläche) – ALTERNATIVE NUTZUNGSABSICHTEN der Gemeinde

KONZENTRATIONSZONEN

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Planverfahren abgeschlossen Planverfahren in Bearbeitung

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Stadt Linnich

Beispiel Stadt Linnich Inhalt 1) Potentialflächenanalyse und Untersuchung des Stadtgebietes Linnich

2) Eingrenzung und Analyse der potentiellen Windkraftflächen 3) Aufstellung von Flächennutzungsplänen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen 4) Aufstellung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen

Stadt Linnich_Harte Kriterien 1000 m Abstand zu Siedlungsbereichen

Brachelen

Lindern

Rurich

Müntz

Hompech

Broich

Barmen

Merzenhausen Koslar

Setterich

Freialdenhoven

Puffendorf

Stadt Linnich_Harte Kriterien Schutzgebiete Potenzialflächen 1

Potenzialflächen 2

Potenzialflächen 3 Potenzialflächen 4 Potenzialflächen 5

Potenzialflächen 6

Brachelen

Lindern

Rurich

Müntz

Hompech

Broich Barmen

Merzenhausen Koslar

Setterich

Freialdenhoven Puffendorf

Stadt Linnich_Harte Kriterien Straßen Eintragung von Schutzabständen zu Straßen in den Analyseplan - zu Land-/ Kreisstraßen mind. 40 m (Flügelspitze-Fahrbahnrand)

innerhalb der 40 m bedarf es der Zustimmung der

obersten Landesstraßenbaubehörde

- zu Bundesstraßen Anbauverbotszone 20 m innerhalb der darauffolgenden 40 m bedarf es der

Zustimmung der obersten Landesstraßenbaubehörde

- zu Autobahnen Anbauverbotszone 40 m innerhalb der darauffolgenden 100 m bedarf es der

Zustimmung der obersten Landesstraßenbaubehörde

Empfehlung des Bundesverkehrsministeriums:

Mindest-Abstand von Raststätten, Tankstellen usw. =

Gesamthöhe (wegen Eiswurfgefahr)

Stadt Linnich_Harte / Weiche Kriterien Windpotenzial Potenzialflächen 1

Potenzialflächen 2

Potenzialflächen 3 Potenzialflächen 4

Potenzialflächen 5

Potenzialflächen 6

Brachelen

Lindern

Rurich

Müntz

Hompech

Broich Barmen

Koslar Freialdenhoven Puffendorf

Stadt Linnich_Weiche Kriterien Größe Potenzialflächen 1

Potenzialflächen 2

Potenzialflächen 3 Potenzialflächen 4

Potenzialflächen 5

Potenzialflächen 6

Brachelen

Lindern

Rurich

Müntz

Hompech

Broich Barmen

Merzenhausen Koslar

Setterich

Freialdenhoven Puffendorf

Stadt Linnich_Weiche Kriterien Bestehende Standorte_Vorbelastung Landschaft

Brachelen

Lindern

Rurich

Müntz

Hompech

Broich Barmen

Merzenhausen Koslar

Setterich

Freialdenhoven Puffendorf

Vorrangzone Geilenkirchen

Vorrangzonen Linnich und Erkelenz

Vorrangzonen Jülich und Aldenhoven

Stadt Linnich_Untersuchung potenzieller Windkraftstandorte Abwägung

Abwägungsrelevante Belange: 1) 1.000 m Abstand sollte, wenn innerhalb des Stadtgebietes möglich, zum Schutz der

Bevölkerung eingehalten werden 500 m Abstand zu Einzelgehöften (auf Basis Flächennutzungsplan)

2) bereits vorbelastete Landstriche sind zum Schutz weniger bzw. nicht belasteter Flächen

zu bevorzugen 3) Großflächiges Areal zur Anlage einer größeren Anzahl von Anlagen ist sowohl aus

landschaftspflegerischen, als auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bevorzugen 4) Synergien sollten wenn möglich geschlossen und ausgenutzt werden 5) Aus landschaftspflegerischer Sicht sollten Flächen mit möglichst geringer Fernwirkung

gewählt werden 6) Es sollten keine geschützten Landschaftsbestandteile bzw. Schutzgebiete negativ

tangiert werden 7) Windpotenzial sollte gegeben sein

Stadt Linnich_Untersuchung potenzieller Windkraftstandorte Abwägung

Abwägung aller Potenzialflächen untereinander: Die Flächen, welche die meisten der vorgenannten Kriterien erfüllen sind: Potenzialfläche 1, 3, 4 und 6 - größten Flächen unter Einhaltung 1.000 m-Abstand - bestehende Vorbelastungen (Windparks, Straßen, Hochmasten) - vertretbare Fernwirkungen - sehr gutes Windpotenzial

Potenzialflächen 1/ Körrenzig

Potenzialflächen 6 Gereonsweiler

Potenzialflächen 3 Boslar

Potenzialflächen 4 /Ederen

Stadt Linnich_Untersuchung potenzieller Windkraftstandorte Abwägung

Abwägung aller Potenzialflächen untereinander: Potenzialflächen 1, 3 und 6 - Erweiterung bereits bestehender Windparkflächen - bieten große Areale auf eigenem Stadtgebiet - Landschaftsbild ist bereits vorbelastet / weniger bzw. nicht belastete Flächen können geschützt werden - Synergien können geschlossen und genutzt werden - Fernwirkungen sind vertretbar

Potenzialflächen 1/ Körrenzig Potenzialflächen 6

Gereonsweiler

Potenzialflächen 3 Boslar

Stadt Linnich_Ausweisung von Vorrangzonen für Windkraftanlagen Analysepläne

Einarbeitung aller Erkenntnisse in den Analyseplan Beispiel Körrenzig

Stadt Linnich_Ausweisung einer Vorrangzone für Windkraftanlagen FNP-Änderung

Aufstellung von Flächennutzungsplänen Beispiel Körrenzig

Stadt Linnich_Ausweisung einer Vorrangzone für Windkraftanlagen Bebauungsplan

VERFAHREN: 1) Ermittlung der potentiellen Standorte der Windkraftanlagen innerhalb der

jeweiligen Zonen (Rotorblatt muss sich innerhalb des Verfahrensbereiches FNP befinden) höchste Effizienz bei niedrigstem Flächenverbrauch 2) Abstimmung dieser Konzepte mit dem Luftwaffenamt der Bundeswehr wegen Radar 3) spezifische Untersuchung der ausgewählten Standorte durch Fachgutachten (Schall/ Schatten/ LPB/ Landschaftsbild/ Überprüfung, ob Addition der Windkraftanlagen noch im verträglichen Bereich) Aufstellung von vorhabenbezogenen BEBAUUNGSPLÄNEN

Stadt Linnich_Ausweisung von Vorrangzonen für Windkraftanlagen Bebauungsplan

Beauftragung des Windanlagenherstellers ENERCON zur unabhängigen Ermittlung der geeignetsten Standorte - ENERCON = Europas führender Hersteller von Windkraftanlagen - Ermittlung der am Besten geeignetsten Standort nach rein objektiven Kriterien

- Variabilität im Rahmen der Planung gewährleistet (Konzept passt zu verschiedenen bzw. den gängigsten Windanlagentypen)

Stadt Linnich_Ausweisung von Vorrangzonen für Windkraftanlagen Bebauungsplan

Stadt Linnich_Ausweisung von Vorrangzonen für Windkraftanlagen Beteiligung

Voranfragen bzw. Abstimmungstermine bei den wichtigsten Versorgern und Trägern öffentlicher Belange 1) RWE (zuständig für das 110-kV-Netz) 2) Amprion (zuständig für das220-/380-kV-Netz) 3) Deutsche Bahn DB 4) Wehrbereichsverwaltung (Richtfunk, Flugsicherung) 5) Thyssengas 6) EWV Energie- und Wasserversorgung (Nieder- und Mittelspannungsleitungen Wasserversorung) 7) Infracor (Fernleitungen) 8) Telekom (Kommunikationsnetz)

Stadt Linnich_Ausweisung von Vorrangzonen für Windkraftanlagen Beteiligung_Eigentümer Kontaktaufnahme zu allen Eigentümern innerhalb der Potentialflächen - Ermittlung aller Flurstücke innerhalb der Potentialflächen und Mitteilung der jeweiligen Eigentümer und Anschriften durch die Stadt Linnich - Versand von einem Anschreiben mit Fragebogen zur ersten Informations- sammlung - Infoveranstaltungen

Stadt Linnich_Ausweisung von Vorrangzonen für Windkraftanlagen Eigentümer/ Fragebogen

Stadt Linnich_Ausweisung von Vorrangzonen für Windkraftanlagen Nachbarkommunen Kontaktaufnahme zu den angrenzenden Städten und Gemeinden - erste unverbindliche Vorabstimmung mit den benachbarten Städten und Gemeinden

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Stadt Düren

Beispiel Stadt Düren Inhalt 1) Grobuntersuchung des Stadtgebietes Düren

2) Detailuntersuchung der Potentialflächen und Abwägung 3) Aufstellung eines Flächennutzungsplanes zur Ausweisung einer Konzentrationszonen für Windkraftanlagen 4) Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

Stadt Düren_Untersuchung potenzieller Windkraftstandort Zwischenergebnis

Fläche C

Fläche B

Fläche A

Stadt Düren_Untersuchung potenzieller Windkraftstandort Abwägung

Alle drei Potentialflächen sind generell zur Ausweisung als Konzentrationszone geeignet. Fläche A ist hier zu bevorzugen, da sich hier • am besten mehrere Windenergieanlagen gebündelt realisieren lassen • Eine Vorbelastung der Landschaft durch Tagebau, Kraftwerk etc. besteht • Die besten Windleistungen vorliegen und dem Ziel der Planung somit am ehesten entsprochen werden kann. Die Fläche B könnte zusätzlich als Erweiterung der bestehenden Konzentrationszone ausgewiesen werden, jedoch ist die Windleistung ggf. beeinträchtigt. Fläche C könnte als „Reservefläche“ für eine spätere Ausweisung betrachte werden, falls auch in Zukunft eine weitere Ausweisung gewünscht ist. Dann würde diese die Zone B sinnvoll ergänzen. Heute ist die Ausweisung einer Konzentrationszone an dieser Stelle noch nicht zu empfehlen, da z.B. Fläche A geeigneter ist. Die Fläche C rückt relativ nah an den Hauptsiedlungsbereich Dürens heran.

Stadt Düren 21. Änderung des Flächennutzungsplan

Stadt Düren Vorhabenbezogener Bebauungsplan

Stadt Düren Vorhabenbezogener Bebauungsplan

Vorhabenbezogener Bebauungsplan: Vorhaben- und Erschließungsplan

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Gemeinde Hürtgenwald

Beispiel Gemeinde Hürtgenwald Inhalt 1) Grobuntersuchung des Stadtgebietes Düren

2) Detailuntersuchung der Potentialflächen und Abwägung 3) Aufstellung eines Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von drei Konzentrationszonen für Windkraftanlagen 4) Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungspläne

Gemeinde Hürtgenwald Analyseplan

• Diffuse Siedlungsstruktur

• Viele Naturschutz-gebiete

• Hoher Waldanteil

Gemeinde Hürtgenwald Wald

Gemeindegebiet Beispiel Rennweg

Gemeinde Hürtgenwald Radar und Artenschutz am Beispiel Rennweg

Flächenwegfall durch Radar: maximal zulässige Bauhöhe für wirtschaftlichen

Betrieb über dem Wald nicht ausreichend

Flächenwegfall durch Artenschutz:

Anlagen nur innerhalb des Korridors möglich

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