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1 Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen (AGL) Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm 2017

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Jobcenter Arbeit und Grundsicherung

Leverkusen (AGL)

Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm 2017

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Impressum

Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen

Heinrich-von-Stephan-Str. 6a, 51373 Leverkusen

Ansprechpartnerin: Renate Helff, Geschäftsführerin

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Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 2.1 Arbeitsmarkt

2.2 Ausbildungsmarkt 2.3 Kundenstruktur

3. Geschäftspolitische Ziele und Schwerpunkte 2016 3.1 Jugendliche in den Ausbildungsmarkt und Arbeitsmarkt integrieren

3.2 Langzeitbezieher / Langzeitarbeitslose aktivieren und Integrations- chancen erhöhen

� Langzeitleistungsbezug und Langzeitarbeitslosigkeit vermeiden � Langzeitleistungsbezug und Langzeitarbeitslosigkeit verringern � ESF-Bundesprogramm für arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose � Beratung von Kunden über 50 Jahren � Selbständigenberatung � Beschäftigungsmöglichkeiten für Alleinerziehende und Erziehende nutzen � Erbringung der kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II

3.3 Marktnähe leben, Arbeitgeber erschließen und Beschäftigungschancen für schwerbehinderte Menschen verbessern

� Rehabilitanden und Schwerbehinderte � Arbeitgeber-Service (AGS)

3.4 Kundinnen und Kunden ohne Abschluss zu Fachkräften ausbilden und in den Arbeitsmarkt integrieren 3.5 Geflüchtete Menschen in Ausbildung und Arbeit integrieren

3.6 Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA)

3.7 Rechtmäßigkeit und Qualität der operativen Umsetzung sicherstellen

4. Verteilung der Eingliederungsleistungen im Überblick

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Abkürzungsverzeichnis

Abkürzung Erläuterung / Kommentar

AG Arbeitgeber

AGL Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen

AG-S Arbeitgeberservice

ALG II Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch - Grundsicherung

AMA Arbeitsmarkt

AVGS Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

bFM Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement

BaE Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen

BA Bundesagentur für Arbeit

BCA Beauftragte für Chancengleichheit

BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales

BVB Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme

DQM Datenqualitätsmanager/Datenqualitätsmanagement

eLB erwerbsfähige Leistungsberechtigte, erwerbsfähiger Leistungsberechtigter

EAP Erstansprechpartner

EGZ Eingliederungszuschuss

ESF Europäischer Sozialfond

EV Eingliederungsvereinbarung

FbW Förderung beruflicher Weiterbildung

HOPLa Hilfsangebot zur Orientierung und Planung IFK/IFKs Integrationsfachkraft/Integrationsfachkräfte

IHK Industrie- und Handelskammer

IKS Internes Kontrollsystem

JC Jobcenter

JSL Job Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH

KAoA Initiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“

KKK Kundenkontaktdichtekonzept

KMU Kleine und mittelständische Unternehmen

MAG Maßnahme beim Arbeitgeber

M&I Markt&Integration

PDL Private Personaldienstleister

PL Profillage

Reha/SB Rehabilitation/Schwerbehinderte

sVB Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte

SGB II Sozialgesetzbuch – Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende

SGB III Sozialgesetzbuch – Drittes Buch - Arbeitsförderung

u25 Bezeichnung für die Kundinnen und Kunden unter 25 Jahre

ü25 Bezeichnung für die Kundinnen und Kunden über 25 Jahre

UFa Unterstützung der Fachaufsicht

UFa-Tool Werkzeug zur Unterstützung der Fachaufsicht

V-DQM Verantwortlicher für Datenqualität/Verantwortlicher Datenqualitätsmanagement

Verbis Vermittlungs-, Beratungs- und Informationssystem (IT-Fachverfahren)

VV Vermittlungsvorschlag

VZA Vollzeitäquivalent

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1. Einleitung

Das Arbeitsmarktprogramm 2017 des Jobcenters Arbeit und Grundsicherung Leverkusen (Jobcenter AGL) bringt den Arbeitsmarktpartnern und den Bürgerinnen und Bürgern die Planung und Ziele des Jobcenters näher und macht diese nachvollziehbar und transparent. Der wachsende Bedarf an Fachkräften, die wachsende Zahl der Kundinnen und Kunden, die Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) benötigen, die demografische Entwicklung sowie der besondere Unterstützungsbedarf von bestimmten Personengruppen bei der Integration in den Arbeitsmarkt, bleiben Herausforderungen, die nur gemeinsam bewältigt werden können. Ein aufeinander abgestimmtes, gemeinsames Handeln der relevanten Akteure eröffnet die Chance, diesen Herausforderungen erfolgreich zu begegnen. Im Vordergrund der Planung steht neben der Erbringung der Leistungen nach dem SGB II und damit der Sicherstellung der Lebensgrundlage unserer Kundinnen und Kunden das Ziel, möglichst viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedarfsdeckend in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Um dabei so erfolgreich wie möglich zu sein, gilt es, geeignete Maßnahmen und Aktivitäten zur Vermeidung und zum Abbau von Arbeitslosigkeit zu erarbeiten und weiter zu entwickeln. Oberste Priorität wird es auch im Jahr 2017 sein, die vorhandenen Mittel im Eingliederungsbudget, sowie die personellen Ressourcen des Jobcenters effizient zu nutzen. Nur dadurch werden so viele erwerbsfähige Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher wie möglich zügig und nachhaltig in Arbeit vermittelt und können ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft und eigenen Mitteln bestreiten. Das Arbeitsmarktprogramm 2017 ist somit die Grundlage unseres Handelns und es zeigt auf, was das Jobcenter AGL sich am Standort Leverkusen für das aktuelle Geschäftsjahr vorgenommen hat, worauf wir uns konzentrieren und wie wir unsere Ziele verfolgen:

• Wir leisten einen Beitrag zur Fachkräftesicherung

• Wir verbessern für marktferne Kundinnen und Kunden die Teilhabechancen am Arbeitsleben

• Wir erarbeiten mit Jugendlichen gute berufliche Zukunftsperspektiven

• Wir arbeiten intensiv an der Integration geflüchteter Menschen, ohne andere Personengruppen zu vernachlässigen

• Wir nutzen alle Beschäftigungsmöglichkeiten Dieses Arbeitsmarktprogramm ist das regionale Instrument des Jobcenters AGL und spiegelt unsere Haltung wieder: Wir wollen für unsere Kundinnen und Kunden immer besser werden! Dabei greift das Jobcenter AGL auf ein funktionierendes Netzwerk zurück, das sich sowohl aus Trägern der beruflichen Weiterbildung als auch aus Trägern der freien Wohlfahrtspflege, Vertretern der Arbeitgeberverbände und Kammern, der Bundesagentur für Arbeit sowie den

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flankierenden Hilfen der Stadt Leverkusen und weiteren Akteuren am örtlichen Arbeitsmarkt zusammensetzt.

2. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

2.1 Arbeitsmarkt

Insgesamt geht die AGL weiterhin von einer stabilen Nachfrageseite in 2017 bei den kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) ohne größere Ausschläge aus, die unseren Kunden Chancen zur Integration bieten. In Leverkusen und Umgebung sind weder größere Betriebsansiedlungen mit Arbeitsplatzaufbau, noch größere Abwanderungen mit Arbeitsplatzverlusten bekannt. Die Konjunkturprognose der Bundesregierung geht von einem moderat anhaltenden Wirtschaftswachstum von 1,4% aus, Stand Januar 2017. Der Konjunkturbericht vom Sommer 2016 der Industrie- und Handelskammer zu Köln (IHK) ergab, dass die Unternehmen etwas weniger zufrieden sind mit der Geschäftslage als im letzten Jahr. Der Indikator liegt jedoch weiterhin auf einem hohen Niveau. Niedrige Ölpreise, starker Konsum und Niedrigzinsen stärken das wirtschaftliche Umfeld. Die Erwartungen an die Geschäftsentwicklung der kommenden Monate sind weniger zuversichtlich als im Sommer 2015. Die Beschäftigungsaussichten im IHK Bezirk Köln sind per Saldo leicht gesunken aber grundsätzlich weiter stabil. 11,3 Prozent der Unternehmen gaben an weitere Mitarbeiter einstellen zu wollen, 7,1 Prozent der Unternehmen planen Arbeitnehmer abzubauen. Die überwiegende Mehrheit (81,5 Prozent) der Unternehmen möchte an dem derzeitigen Beschäftigungsstamm festhalten. Gute Beschäftigungschancen bestehen über alle Branchen hinweg. In der Industrie plant keines der befragten Unternehmen mit weniger Personal. Auch 82,6 Prozent der Handelsunternehmen planen am vorhandenen Personalstamm festzuhalten, 9 Prozent möchten neues Personal einstellen. Im Dienstleistungsbereich planen 11,9 Prozent der Unternehmen Neueinstellungen während auch hier die überwiegende Mehrheit von 80,6 Prozent am derzeitigen Personalstamm festhalten möchte. Die konjunkturellen Tendenzen spiegeln sich auch in den Teilregionen wieder. Mit 25 Punkten hat die Stimmung in Leverkusen im Vergleich zur Vorumfrage deutlich abgenommen. Trotzdem bleibt der Lageindikator im Vergleich zu den anderen Teilregionen auf einem hohen Niveau. Die Erwartungen an die wirtschaftliche Entwicklung in den nächsten Monaten sind auch in den Teilregionen weniger optimistisch. In Leverkusen ist der Indikator um rund 10 Prozentpunkte gefallen. (IHK Konjunkturbericht – Sommer 2016)

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2.2 Arbeitsmarktanalyse

In Leverkusen gibt es 3.148 Betriebsstätten mit 63.049 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, darunter 3528 Auszubildende:

Betriebsgrößenklasse

Betriebe

Ausbildungsbetriebs-quote 2)

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

Ausbildungsquote 3)

Insgesamt darunter:

Ausbildungsbetriebe 1)

Insgesamt darunter:

Auszubildende

Insgesamt 3.148 699 22,2 63.049 3.528

5,6

1-5 Beschäftigte 2.112 247 11,7 4.692 304

6,5

6-9 Beschäftigte 411 145 35,3 3.000 234

7,8

10-19 Beschäftigte 278 115 41,4 3.657 226

6,2

20-49 Beschäftigte 177 83 46,9 5.499 287

5,2

50-99 Beschäftigte 78 44 56,4 5.597 304

5,4

100-249 Beschäftigte

55 38 69,1 8.705 465

5,3

250-499 Beschäftigte

15 12 80,0 5.453 473

8,7

500 und mehr Beschäftigte

22 15 68,2 26.446 1.235

4,7

1) Betriebe mit Auszubildenden nach Personengruppenschlüssel.

2) Prozentualer Anteil von Ausbildungsbetrieben an allen Betrieben mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

3) Prozentualer Anteil von Auszubildenden an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (einschl. Auszubildende).

Quelle – Statistik der BA – Datenportal NRW – Beschäftigte - Stichtag 31.12.2015, Datenstand: Juni 2016

Ein hoher Anteil der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Leverkusen arbeitet in Großbetrieben mit mehr als 250 Arbeitnehmern. Der Bruttoarbeitslohn ist der höchste Medianlohn in Nordrhein-Westfalten. Die Einstellungschancen in den Großbetrieben ist für das Kundenklientel des Jobcenters AGL jedoch gering, da überwiegend nur Experten und Spezialisten in den Branchen eingestellt werden. Bei der Stellenakquise konzentriert sich das Jobcenter AGL daher vorrangig auf die kleinen und mittlere Unternehmen. Die Betriebsstätten mit 50 und weniger Beschäftigten machen gut rund 95% der Leverkusener Unternehmen aus. Quelle – regionale Strukturanalyse – Struktur des regionalen Arbeitsmarktes

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Folgende Arbeitsstellen am ersten Arbeitsmarkt wurden im Laufe des Jahres 2016 für Leverkusen gemeldet. Dies spiegelt sich auch in den Aussagen aus dem Konjunkturbericht der IHK wieder:

Berufsbereiche/Berufshauptgruppen Jan 16 Feb 16 Mrz 16 Apr 16 Mai 16 Jun 16 Jul 16 Aug 16

6 7 8 9 10 11 12 13

Insgesamt 931 1.038 1.067 1.037 991 998 1.001 930

1 Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau 6 8 10 8 14 18 13 12

2 Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung 225 213 222 241 226 237 236 210

3 Bau, Architektur, Vermessung, Gebäudetechn. 41 48 54 73 77 78 90 88

4 Naturwissenschaft, Geografie, Informatik 139 135 149 131 126 118 148 113

5 Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit 136 210 215 218 176 167 157 154

6 Kaufm.Dienstl., Handel, Vertrieb, Tourismus 112 122 105 81 87 102 100 100

7 Unternehmensorga, Buchhalt, Recht,Verwalt. 69 78 78 85 81 75 65 64

8 Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung 193 216 221 186 196 199 185 181

9 Geisteswissenschaften, Kultur,Gestaltung 10 8 13 14 8 4 7 8

Quelle – Statistik der BA – Datenportal NRW – Stellenheft - Erstellungsdatum: 16.08.2016

Am Leverkusener Arbeitsmarkt werden zu einem hohen Maße Fachkräfte gesucht, ein Großteil der Leverkusener SGBII Empfänger bringt jedoch nur Kenntnisse aus dem Helferbereich mit. Auch dies zeigt, dass die Qualifizierung der Kundinnen und Kunden eine der langfristigen Strategien des Jobcenter AGL sein muss, um den Arbeitslosen, den Zugang zur nachhaltigen Beschäftigung zu ermöglichen. Eine Gegenüberstellung der Leverkusener Arbeitslosen (SGB II) und der gemeldeten Arbeitsstellen verdeutlicht dies:

Arbeitslose (SGB II), Arbeitsstellen (für SVB) und SV-Beschäftigte nach Anforderungsniveau Leverkusen, Stadt, Jahresdurchschnitt 2015 – Visualisierung Marktchancen

Anforderungsniveau

Arbeitslose (SGB II) Arbeitsstellen (für SV-Beschäftigung)

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (AO)

JD 2015 Anteil in % JD 2015 Anteil in % 30.06.2015 Anteil in

%

1 2 3 4 5 6

Gesamt 5.374 100,0 793 100,0 61.951 100,0

Helfer 3.281 61,1 81 10,2 7.423 12,0

Fachkraft 1.777 33,1 578 72,9 36.729 59,3

Spezialist 136 2,5 65 8,2 8.740 14,1

Experte 120 2,2 69 8,7 8.813 14,2

keine Angabe 60 1,1 - 0,0 246 0,4

Visualisierung - Marktchancen

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Die Situation am Ausbildungsmarkt war 2015/16 für Bewerber erneut günstiger als im letzten Jahr. Auch in diesem Jahr setzt sich der Rückgang der Bewerberzahlen weiter fort. Gleichzeitig haben wiederum mehr Arbeitgeber Ausbildungsplätze an die Agentur für Arbeit gemeldet. Die Halbjahresbilanz fällt insofern positiv aus, als dass im Vergleich zu März 2015 weniger Bewerberinnen und Bewerber als unversorgt gelten und bereits viele der gemeldeten Ausbildungsplätze mit passenden Bewerberinnen und Bewerbern besetzt werden konnten. In Leverkusen wurden bislang 1.009 Berufsausbildungsstellen gemeldet. Dies sind 284 oder 39,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Davon sind derzeit noch 375 unbesetzt – 150 oder 28,6 Prozent weniger als im Vorjahr. Auf Bewerberseite stehen diesen Stellen 807 gemeldete Ausbildungssuchende gegenüber. Dies sind 23 oder 2,9 Prozent mehr als im Vorjahr. 533 gelten zum aktuellen Stand als unversorgt – dies sind drei oder 0,6 Prozent weniger als im Vorjahr. In Leverkusen wurden folgende Berufsbereiche am meisten gemeldet, bzw. am häufigsten durch die Jugendlichen nachgefragt:

TOP 10 der Berufe Leverkusen (gemeldet bei der Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach) – 6 Übereinstimmungen in Rot gekennzeichnet: Gemeldete Stellen: Wünsche der Bewerber/innen

Chemikant/in Verkäufer/in

Chemielaborant/in Kaufmann/-frau im Einzelhandel

Kaufmann/-frau f. Büromanagement Medizin. Fachangestellte/r

Industriekaufmann/-frau Kaufmann/-frau f. Büromanagement

Verkäufer/in Chemikant/in

Pharmakant/in KFZ-Mechatroniker – PKW-Technik

Kaufmann/-frau im Einzelhandel Industriemechaniker/in

Industriemechaniker/in Industriekaufmann/-frau

Elektroniker – Automatisierungst. (Ind.) Maler/Lackierer/in –

Gestaltung/Instandh.

Werkfeuerwehrmann/-frau Tischler/in

Der Ausbildungsmarkt in Rhein-Berg/Leverkusen, Presseinfo 022/2016, vom 31.03.2016

Das Jobcenter AGL hat die Ausbildungsstellenvermittlung auf die Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach rückübertragen, so dass die genannten Ergebnisse für beide Rechtskreise gelten.

2.3 Kundenstruktur

Im Jobcenter AGL werden derzeit 8.725 Bedarfsgemeinschaften betreut, in denen insgesamt 17.247 Regelleistungsberechtigte leben. 12.040 Personen davon sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte und stehen dem Arbeitsmarkt damit grundsätzlich zur Verfügung, 5.372 Menschen davon sind arbeitslos gemeldet darunter 2.610 Langzeitarbeitslose. Die Gründe für die Langzeitarbeitslosigkeit und den Langzeitleistungsbezug sind vielfältig, oftmals sind es fehlende Qualifikationen, mangelnde Berufserfahrung, Lebenslaufbrüche durch kurzfristige Beschäftigungen, gesundheitliche Einschränkungen und auch eingeschränkte Arbeitszeiten z.B. aufgrund von Kinderbetreuung. Einem Großteil der betreuten Menschen helfen daher nur längerfristige Strategien und Beratung, um dauerhaft in den Arbeitsmarkt integriert werden zu

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können. Daher wird das Jobcenter AGL auch in 2017 die Förderung von abschlussorientierte Qualifizierungen anbieten, um das vorhandene Qualifizierungsdefizit der Kundinnen und Kunden abzubauen. Arbeitslose mit Qualifizierungsdefizit (Rechtskreis SGB II) Leverkusen, Stadt Jahresdurchschnitt

2014/2015

Visualisierung Marktchancen – Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung

Merkmal 2014 2015

Veränderung von

2014 auf 2015

absolut in

%

4 5 6 7

Alle Arbeitslosen 5.148 5.374 226 4,4

Arbeitslose mit Qualifizierungsdefizit - isoliert

Helfer 3.094 3.281 188 6,1

darunter: mit abgeschlossener Berufsausbildung 593

631

39

6,5

ohne abgeschlossene Berufsausbildung 3.362 3.537 175 5,2

darunter: Fachkräfte (inkl. keine Angabe) 861

887

26

3,0

Langzeitarbeitslose (>12 Monate) 2.429 2.531 101 4,2

darunter: Fachkräfte (inkl. keine Angabe) mit

Berufsausbildung

572

569

- 3

- 0,5

Arbeitslose mit Qualifizierungsdefizit - kombiniert 4.526 4.737 211 4,7

Anteil an allen Arbeitslosen in % 87,9

88,1

0,2

0,3

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Die Herausforderung durch Zuwanderung, Flucht und Asyl hat weiterhin Einfluss auf die Kundenstruktur des Jobcenters. Auch bei dieser Kundengruppe kann nur eine längerfristige Strategie zu einer sinnvollen und bedarfsdeckenden Integration in den Arbeitsmarkt führen, an deren Anfang der Erwerb der deutschen Sprache stehen muss. Bestand an Arbeitslosen nach der Staatsangehörigkeit

Merkmal 2016

Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug

Insgesamt

5.295

5.401

5.442

5.651

5.538

5.415

5.346

5.372 Staatsangehörigkeit unbekannt oder ohne Angabe

22

24

22

27

21

18

22

24

Deutsche

3.392

3.489

3.526

3.623

3.572

3.506

3.471

3.464

Ausländer

1.881

1.888

1.894

2.001

1.945

1.891

1.853

1.884

Nichteuropäische Asylherkunftsländer

351

343

356

388

375

366

355

374

224 Eritrea

23

16

17

17

16

15

17

19

232 Nigeria * *

12

12

10

14

14

14

273 Somalia * *

3 * * * * *

423 Afghanistan

13

13

10

16

16

15

14

15

438 Irak

84

82

86

93

82

94

94

103

439 Islamische Republik Iran

34

30

28

27

30

31

22

21

461 Pakistan

13

12

10 * * * * *

475 Arabische Republik Syrien

170

178

190

212

210

187

184

191

Übrige Staaten (zugangsstärksten)

137 Italien

137

140

147

155

150

153

155

153

144 Mazedonien

115

112

106

121

121

119

120

120

152 Polen

127

124

125

130

129

124

121

113

163 Türkei

443

459

437

435

418

416

400

407 Bestand an Arbeitslosen nach der Staatsangehörigkeit - SGB II – Datenportal NRW

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Ein Dauerschwerpunkt im Jobcenter AGL ist die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, im Monat August 2016 sind insgesamt 488 Jugendliche arbeitslos gemeldet, davon gelten 79 der unter 25-jährigen bereits als langzeitarbeitslos. Die Zahl der u25 Kunden ohne Schulabschluss (97 Kunden) und ohne Berufsabschluss (410 Kunden) ist leicht gesunken. Auch hier ist die Bekämpfung und Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit nur durch intensive Beratung und über eine mittel- und langfristige Strategie mit Qualifikationserwerb möglich, damit die Integration in den Arbeitsmarkt auch bedarfsdeckend erfolgen kann. Bestand an Arbeitslosen 15 bis unter 25 Jahre, Stadt Leverkusen

Merkmal Aug 15

Sep 15

Okt 15

Nov 15

Dez 15

Jan 16

Feb 16

Mrz 16

Apr 16

Mai 16

Jun 16

Jul 16

Aug 16

SGB II

497

476

501

469

462

485

493

497

538

509

501

507

488 dar. 15 bis unter 20 Jahre

101

94

118

111

107

107

98

97

104

98

98

109

103

dav. Männer

291

277

297

280

275

289

298

299

314

296

296

280

268

Frauen

206

199

204

189

187

196

195

198

224

213

205

227

220

dar. Ausländer

173

176

195

178

165

187

189

170

190

174

173

156

165

dav. Nicht Langzeitarbeitslos

432

417

431

395

389

406 *

431

470 *

432

438

409

Langzeitarbeitslos

65

59

70

74

73

79 *

66

68 *

69

69

79

dar. Ohne Schulabschluss

101

97

100

100

90

97

92

95

105

88

97

102

97

Mit Schulabschluss

392

373

397

363

364

379

394

397

427

415

396

399

383 Keine Angabe etc. zum Schulabschluss

4 *

4 * * * *

5 *

6

8

6

8

% Anteil keine Angabe etc. an SGB II

0,8 *

0,8 * * * *

1,0 *

1,2

1,6

1,2

1,6

dar. Ohne Berufsausbildung

433

399

427

399

392

420

418

421

466

442

442

432

410

Mit Berufsausbildung

58

70

70

67

67

63

73

75

70

62

43

58

57 Keine Angabe etc. zur Berufsausbildung

6

7 * *

3 * * * * *

16

17

21

% Anteil keine Angabe etc. an SGB II

1,2

1,5 * *

0,6 * * * * *

3,2

3,4

4,3

Datenportal NRW – BA Gebietsstruktur – Bestand an Arbeitslosen 15 bis unter 25 Jahre

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3. Geschäftspolitische Ziele und Schwerpunkte 2017

Aus der Einschätzung zur Konjunktur- und Arbeitsmarktentwicklung leiten sich die geschäftspolitischen Handlungsfelder in der Grundsicherung für 2017 ab:

3.1 Jugendliche in den Ausbildungsmarkt und Arbeitsmarkt integrieren

3.2 Langzeitbezieher / Langzeitarbeitslose aktivieren und Integrations- chancen erhöhen 3.3 Marktnähe leben, Arbeitgeber erschließen und Beschäftigungschancen für schwerbehinderte Menschen verbessern 3.4 Kundinnen und Kunden ohne Abschluss zu Fachkräften ausbilden und in den Arbeitsmarkt integrieren 3.5 Geflüchtete Menschen in Ausbildung und Arbeit integrieren

3.6 Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA)

3.7 Rechtmäßigkeit und Qualität der operativen Umsetzung sicherstellen

3.1 Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt

integrieren

Die Aufgabe Jugendliche in den Ausbildung- und Arbeitsmarkt zu integrieren ist auch für das Jahr 2017 weiterhin eine der wichtigsten Aufgaben des Jobcenters AGL. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass bei dieser Personengruppe aufgrund der unterschiedlichen Lebenslagen, des sozialen, persönlichen, schulischen und beruflichen Umfeldes oft die direkte Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit nicht kurzfristig realisierbar ist. Für diese Jugendlichen kann lediglich ein sehr differenziertes Angebotsspektrum Integrationserfolge gewährleisten. Die unter 25-jährigen Kundinnen und Kunden machen einen Großteil der Langzeitleistungsbezieher des Jobcenters AGL aus, da diese aufgrund des verpflichtenden Schulbesuchs nicht aktiv am Prozess der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung beteiligt werden können. Um die Kundengruppe der Schüler frühzeitig zu aktivieren und über Fördermöglichkeiten etc. zu beraten, finden bereits ab dem Monat November 2016 Anschreibe-Aktionen statt, um erste Rückmeldungen zu den beruflichen Perspektiven zu bekommen. Ferner erhalten die potentiellen Schulabgänger 2017 auf diesem Weg bereits erste allgemeine Informationen, bei wem sie Unterstützung zur Berufsorientierung, Studienwahl, Ausbildungsstellenvermittlung und Arbeitsvermittlung erhalten können. Die weitere Aktivierung wird in den Osterferien 2017 durch Einzelgespräche bei der zuständigen Integrationsfachkraft fortgeführt. Hier erfolgt die individuelle Beratung über den geplanten beruflichen Werdegang der potentiellen Schulabgänger 2017 (Anmeldung zur Berufsberatung, schulische Ausbildungsmöglichkeiten, Nachholen von Schulabschlüssen, eigene

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Fördermöglichkeiten des Jobcenters AGL sowie Fördermaßnahmen in Kooperation mit der Berufsberatung: BvB, BvB pro, Assistierte Ausbildung, Einstiegsqualifizierung). Zur Vermittlung in Arbeit greift das Jobcenter AGL auf eine Vielzahl von Förderinstrumenten und Beratungsangeboten zurück, die sowohl arbeitsmarktnahe als auch arbeitsmarktferne Jugendliche berücksichtigen. Die Auswahl der Maßnahmen für die Zielgruppe der u25-jährigen muss immer individuell und passgenau erfolgen. Es gibt spezialisierte Fördermaßnahmen für die Jugendlichen: Aktivierungshilfe, Jugend Arbeitsgelegenheiten, HOPLa (Hilfe zur Orientierung und Planung beruflicher Perspektiven), betriebliche Ausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung regulär und in Teilzeit für Alleinerziehende (BaE). Ferner kann bei Bedarf ebenfalls eine Zuweisung in die regulären Fördermaßnahmen des Jobcenters AGL erfolgen (Leverkusen in Arbeit, Förderzentrum, Zukunftscheck usw.). Das bestehende umfangreiche Netzwerk wird ebenfalls in der Beratung genutzt (Jugend in Arbeit plus, Keinen Abschluss ohne Anschluss = KAoA, Offene Jugendberufshilfe in Leverkusen, Infobörse sowie der Arbeitskreis Jugend & Arbeit Leverkusen). Im Rahmen der Teilnahme an den regulären u25-Fördermaßnahmen finden vor Ort beim jeweiligen Träger monatliche Trägersprechstunden mit einer Integrationsfachkraft statt. Diese Plattform bietet den Teilnehmenden, dem Träger der Maßnahme und der Integrationsfachkraft des Jobcenters AGL die Möglichkeit einen gemeinsamen Lösungsweg bei drohendem Abbruch zu finden. Eine Stabilisierung der Teilnahme, eine beständige Auslastung der Maßnahme sowie die direkte Umsetzung des Absolventenmanagements zur Nachhaltigkeit können somit erfolgen. Das Ziel aller Aktivitäten für das Jahr 2017 wird sein, die Quote der Jugendarbeitslosigkeit trotz der beschriebenen eher ungünstigen wirtschaftlichen, konjunkturellen und arbeitsmarktlichen Bedingungen zu halten. Insbesondere die Arbeit mit den Bestandsflüchtlingen und der weitere Zugang von u25 Flüchtlingen (ca. ein Drittel der Neuzugänge), wird dabei eine große Herausforderung werden.

3.2 Langzeitbezieher / Langzeitarbeitslose aktivieren und

Integrationschancen erhöhen

Das Thema „Langzeitleistungsbezug / Langzeitarbeitslosigkeit vermeiden und verringern“ wird weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Arbeit im Jobcenter AGL sein. Auf der einen Seite müssen die Übertritte in den Langzeitleistungsbezug bzw. in die Langzeitarbeitslosigkeit durch geeignete Maßnahmen vermieden werden und auf der anderen Seite ist der Bestand an Langzeitleistungsbeziehern / Langzeitarbeitslosen zu reduzieren.

� Langzeitleistungsbezug und Langzeitarbeitslosigkeit vermeiden

Zur Vermeidung des Langzeitleistungsbezuges werden im Rahmen eines Projektes Kunden, die in sechs bis neun Monaten in den Langzeitleistungsbezug übertreten würden und eine Marktnähe aufweisen durch eine Mitarbeiterin zentral betreut. Aufgrund eines geringeren Betreuungsschlüssels und der Konzentration auf das Kerngeschäft konnten hier weiterhin gute Erfolge erzielt werden. Das Projekt wird daher auch im Jahr 2017 weiter fortgesetzt. Zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit gibt es seit dem 01.11.2015 ein eigenes Projekt im Jobcenter AGL. Kunden, die bis zu drei Monate arbeitslos sind und bei denen gute Integrationschancen vorliegen, werden durch eine Mitarbeiterin zentral betreut. Ähnlich wie beim

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Projekt „Vermeidung von Übertritten in den Langzeitbezug“, werden aufgrund des geringeren Betreuungsschlüssels und der Konzentration auf das Kerngeschäft gute Integrationserfolge erwartet. Auch wurden bisher gute Ergebnisse erzielt, so dass eine Weiterführung im Jahr 2017 erfolgen soll. Für beide Projekte wird die Akquise geeigneter Kundinnen und Kunden modifiziert. Bereits in den Beratungsgesprächen der Erstansprechpartner sollen die entsprechenden Projektteilnehmer identifiziert und den jeweiligen Projekten zugesteuert werden.

� Langzeitleistungsbezug und Langzeitarbeitslosigkeit verringern

Zum Abbau des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern wird das sogenannte „Viersener Modell“ auch in 2017 im Jobcenter AGL fortgeführt. Eine enge Beratung und Betreuung von fünf Kundinnen und Kunden pro Integrationsfachkraft soll eine zusätzliche Hilfestellung zur Aufnahme einer existenzsichernden Beschäftigung sein. Stellt sich im Laufe der Zusammenarbeit heraus, dass eine Integration auf dem Arbeitsmarkt vorerst nicht möglich ist, wird die enge Betreuung beendet. Eine andere Kundin bzw. Kunde im Langzeitleistungsbezug rückt nach und wird in die intensive Betreuung aufgenommen. Der Bestand von fünf Langzeitleistungsbezieherinnen bzw. Leistungsbeziehern je Integrationsfachkraft bleibt somit konstant. Des Weiteren wurde im Jahr 2016 ein Förderzentrums eingekauft, eine Maßnahme, die genau für diese Kundengruppe konzipiert wurde, um den Schritt in Richtung Integration in bedarfsdeckende Arbeit zu schaffen. Darüber hinaus wird auch die öffentlich geförderte Beschäftigung im Jahr 2017 fortgesetzt. (Landesprogramm)

� ESF-Bundesprogramm für arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose

Das Jobcenter AGL hat mit dem Zuwendungsbescheid vom 23.04.2015 die beantragten Mittel für das ESF-Bundesprogramm für arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose erhalten. Geplant wurde mit einer Größenordnung von insgesamt 33 Eintritten in der Laufzeit des Programms von 2015 - 2019. Dabei sollen 30 reguläre Fälle gefördert werden und drei Intensivfälle. Für arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose soll mit dem ESF-Bundesprogramm eine Zugangsmöglichkeit zum ersten Arbeitsmarkt geschaffen werden, die im besten Fall zu einer dauerhaften Integration führt. Der Programmstart im Jobcenter AGL erfolgte am 01.07.2015 mit Einstellung der Betriebsakquisiteurin / Coach. Seit September 2015 erfolgen regelmäßig Beratungsgespräche mit interessierten Arbeitgebern aus der Region und Arbeitnehmerkunden und -kundinnen, die danach in begleiteten Vorstellungsgesprächen zusammengebracht werden. Bisher wurden insgesamt 162 Kunden und Kundinnen für eine potentielle Teilnahme am ESF-Bundesprogramm überprüft. Demgegenüber stehen bis dato 124 Arbeitgeberkontakte in Leverkusen und Umgebung. Potentielle Programmteilnehmende werden nach einem positiven Erstgespräch im regelmäßigen Turnus eingeladen. Bei der Arbeitgeberakquise steht neben den Programminformationen die kundenfokussierte Arbeitgeberansprache im Vordergrund. Bisher konnten so 23 Kundinnen und Kunden in Arbeit gebracht werden.

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Derzeit wird mit 39 weiteren Programmteilnehmenden aktiv an einer Bewerbungsstrategie gearbeitet. Bis zum Ende des Jahres 2016 wird es voraussichtlich zu insgesamt 25 Arbeitsaufnahmen kommen, im Juli 2017 soll die geplante Eintrittszahl von 33 Eintritten erreicht sein. Nach erfolgter Arbeitsaufnahme nehmen die Kundinnen und Kunden zur Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses an einem begleitenden Coaching teil. Das Programm wird bei voller Auslastung insgesamt drei Mitarbeiter umfassen, wovon zwei Mitarbeiter in Vollzeit als Coaches eingesetzt werden. Zu Beginn des Jahres 2017 ist die Einstellung des zweiten hauptamtlichen Coaches geplant, so dass die intensive Betreuung der Teilnehmenden, zur Stabilisierung der Arbeitsverhältnisse, auch bei steigender Teilnehmerzahl, gewährleistet werden kann. Die Begleitung der Programmteilnehmer und –teilnehmerinnen durch die Coaches soll bis Jahresende 2018 fortgeführt werden.

� Beratung von Kunden über 50 Jahren

Eine spezialisierte Beratung aller Kunden 50+ im Jobcenter AGL hat sich in den vergangenen Jahren als sehr erfolgreich erwiesen. Jedoch gibt es insbesondere bei dieser Zielgruppe auch Kundinnen und Kunden, bei denen eine Integration eher als mittel - oder längerfristiges Ziel zu betrachten ist. Die Kundengruppe 50+ hat somit ein hohes Risiko in die Langzeitarbeitslosigkeit und den Langzeitleistungsbezug überzugehen. Vor Aufnahme einer bedarfsdeckenden Arbeit steht zunächst die Verringerung oder Beseitigung verschiedener Problemlagen. Darüber hinaus muss insbesondere bei der Kundengruppe ab dem 60. Lebensjahr auch der Übertritt in die Rente begleitet werden. Die Mitarbeiter des Teams wurden dafür speziell und umfangreich geschult (Expert 50+) und verfügen somit über sehr viel Erfahrung im Umgang mit den Bedürfnissen und Problemen älterer Menschen auf dem Weg zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt. So wird sowohl mit Empowerment-Ansätzen als auch mit systemischen Fragestellungen und Denkansätzen gearbeitet. Zur Erschließung neuer Arbeitgeberkontakte und möglicher Stellenangebote für das 50+ Klientel ist im Jahr 2017 eine eigene Veranstaltung für Leverkusener Arbeitgeber geplant. Die Spezialisierung auf unterschiedliche Alters- und Kundengruppen, hat sich im Jobcenter AGL als sehr erfolgreich erwiesen, um den Anliegen der jeweiligen Kundengruppe gerecht werden zu können.

� Selbständigenberatung

Eine weitere Risikogruppe für den Übertritt und den Verbleib im Langzeitleistungsbezug stellen die Selbständigen dar. Daher wurde im Jahr 2014 ein Team gegründet, das Kundinnen und Kunden betreut und berät, die hauptberuflich selbständig sind, jedoch weiterhin ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt benötigen. Aufgrund der guten Erfolge wurde die Beratung und Betreuung ab dem Jahr 2015 auch auf die ausgeweitet, die eine hauptberufliche Selbständigkeit/Existenzgründung planen. Gründungswillige werden beginnend mit der verpflichtenden Teilnahme an einer Informationsveranstaltung für Existenzgründungen bis hin zur tatsächlichen Gründung durch die Berater im Team für Selbständige beraten und betreut. So soll sichergestellt werden, dass nur Existenz-gründungen gefördert und unterstützt werden, die zu einer bedarfsdeckenden Selbständigkeit und dadurch auch zum Wegfall von ergänzenden Leistungen führen.

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Auch Existenzgründungen die sich vorerst nur im Nebenerwerb realisieren lassen, werden unterstützt, die Betreuung erfolgt dann aber weiterhin durch die originären Integrationsfachkräfte. Um eine engere Kooperation bei allen Fragen und Problemen der Selbständigen gewährleisten zu können, sitzen die Mitarbeiter Markt & Integration und Leistungsgewährung seit Mai 2015 in einer gut funktionieren Bürogemeinschaft zusammen. Für 2017 sind der Ausbau der Netzwerke und eine weiterhin engere Kooperation mit allen Partnern, die Existenzgründer und Selbständige in Leverkusen beraten, geplant.

� Beschäftigungsmöglichkeiten für Alleinerziehende und Erziehende

nutzen

Gerade für Alleinerziehende und Erziehende bedeuten die Teilhabe am Erwerbsleben und das gleichzeitige Organisieren der Kinderbetreuung eine große Herausforderung. Flexible Beschäftigungs- / Arbeitszeitmodelle, individuelle Qualifizierungsmaßnahmen und ausreichend Kinderbetreuungsmöglichkeiten sind daher für sie von besonderer Bedeutung. Die Kundengruppe der Alleinerziehenden ist daher auch eine Zielgruppe bei der Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug. Die Spezialisierung auf diese Kundengruppe hat sich im Jobcenter AGL als sehr positiv erwiesen, da trotz der spezifischen Hindernisse erhebliche Potentiale für eine Integration auf dem Arbeitsmarkt zu finden sind. Die Beratung zielt meist auf eine mittelfristige Integration ab, da vor der Integration oftmals noch strukturelle Hürden abgebaut werden müssen. Auch das Angebot von Qualifizierung und der Erwerb von beruflichen Kenntnissen ist Bestandteil der Beratung. Des Weiteren werden die bestehenden Netzwerkstrukturen (Frauenbüro, Jugendamt, Frauenhaus, Frauenberatungsstelle) intensiv genutzt und sollen noch ausgebaut werden. Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) und die spezialisierten Berater innerhalb des Jobcenters AGL (U25, 50plus, Reha/SB, Selbständigen Beratung) können hierbei unterstützen. Zur Aktivierung steht das gesamte Maßnahmeangebot des Jobcenters AGL zur Verfügung, aber auch speziell für Alleinerziehende und Erziehende vorgehaltene Maßnahmen, wie die Teilzeit - BaE und das Aktivierungscenter für Alleinerziehende. Darüber hinaus wird die enge Zusammenarbeit mit dem AGS fortgeführt, insbesondere im persönlichen Kontakt zu Unternehmen kann so für die Einstellung von Alleinerziehenden und Erziehenden geworben werden.

� Erbringung der kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB

II

Die aus dem Integrationsbudget finanzierten Angebote zur Unterstützung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter werden flankiert von den kommunalen Leistungen nach § 16a SGB II. Erfahrungsgemäß ist die Integration von Langzeitleistungsbezieherinnen und - beziehern erst zu erreichen, wenn verschiedene Problemlagen abgebaut und die Arbeitsmarktnähe zuverlässig hergestellt ist.

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Um die Arbeitsmarktnähe gerade bei den Langzeitleistungsbezieherinnen und - beziehern zu verbessern, stellt die Stadt Leverkusen in Abstimmung mit dem Jobcenter AGL die Ressourcen für die sozialintegrativen Maßnahmen zur Verfügung. Die Angebote zur

• Schuldnerberatung • Suchtberatung • Psycho-Soziale Betreuung • Beratung zur häuslichen Pflege von Angehörigen

werden am häufigsten genutzt. Abstimmungsgespräche zwischen der Stadt Leverkusen und dem Jobcenter AGL über die zur Verfügung stehenden Kapazitäten und die Qualität der Leistungserbringung werden weiterhin regelmäßig geführt. Für das Jahr 2017 ist die Einrichtung einer Koordinierungsstelle bei der Stadt Leverkusen geplant, so dass die Angebote noch transparenter und schneller in Anspruch genommen werden können.

3.3 Marktnähe leben, Arbeitgeber erschließen und Beschäftigungschancen für schwerbehinderte Menschen verbessern

� Rehabilitanden und Schwerbehinderte

Die Erschließung von Beschäftigungschancen und die Integration von Rehabilitanden und schwerbehinderten Menschen in den Arbeitsmarkt ist ein weiteres Dauerthema des Jobcenter AGL. Diese Kundengruppe hat jedoch häufig multiple Vermittlungshemmnisse, so dass eine Integration in den Arbeitsmarkt als mittel - oder langfristiges Ziel zu betrachten ist. Die Zentralisierung der Beratung und Betreuung von Rehabilitanden und Schwerbehinderten Menschen hat sich bewährt. Da die Zahl der zu betreuenden Schwerbehinderten in 2016 gestiegen ist, wurde der Bereich um eine weitere Integrationsfachkraft aufgestockt. Diese spezialisiert sich auf Kundinnen und Kunden ab dem 55. Lebensjahr und die dort vorliegenden Probleme und Hemmnisse. Auch die Beratung in Rente und der Übertritt werden eng begleitet. Die intensive, individuelle Beratung und Unterstützung der Kundinnen und Kunden ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Die spezialisierten Integrationsfachkräfte haben an umfangreichen Schulungen zum Thema Schwerbehinderung, Teilhabe am Arbeitsleben, behinderungsspezifischen Integrationsmöglichkeiten etc. teilgenommen und werden auch fortlaufend weiter geschult. Darüber hinaus wurden alle Integrationsfachkräfte über Multiplikatoren im Haus geschult. Ziel der Schulungen ist es, für die Thematik zu sensibilisieren, potenzielle Reha-Fälle zu identifizieren und die Möglichkeiten der Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen kennenzulernen. Insbesondere der Blick auf das Thema „Verbesserung von Identifizierung und Feststellung von Rehabilitationsbedarfen“ wurde in 2016 geschärft und wird auch im Jahr 2017 fortgesetzt. Um die Qualität bei der Identifizierung und Feststellung von Rehabilitationsbedarfen von Kundinnen und Kunden weiter zu verbessern, hat das Jobcenter AGL dieses Thema gezielt in das Fachaufsichtskonzept aufgenommen und führt dazu in regelmäßigen Abständen

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Stichprobenprüfungen durch. Dabei wird insbesondere geprüft, ob ein möglicher Rehabilitationsbedarf bei Kundinnen und Kunden rechtzeitig und bedarfsgerecht erkannt wird und ob durch die Integrationsfachkräfte die notwendigen Schritte zur Identifizierung und Feststellung eines Rehabilitationsbedarfes (z.B. Einleitung einer amtsärztlichen Begutachtung) eingeleitet werden. Die Ergebnisse dieser Prüfungen sind gut, das Jobcenter AGL arbeitet aber weiterhin daran, die Qualität stetig zu verbessern. Zur Steigerung der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen wird die Kooperation mit dem Arbeitgeberservice des Jobcenters AGL weiter verstärkt. Die spezialisierten Integrationsfachkräfte werden im persönlichen Kontakt bei Unternehmen für mehr Inklusion im Arbeitsleben werben. Im Jahr 2016 wurden gezielt Unternehmen beraten, die eine Ausgleichsabgabe zahlen, weil sie keine oder zu wenig Schwerbehinderte beschäftigen. Dieses Projekt wurde von den Arbeitgebern gut angenommen. Einige schwerbehinderte Kunden haben die Möglichkeit bekommen, sich im Rahmen eines Praktikums beim Arbeitgeber zu beweisen und haben im Anschluss daran auch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen können. Im Jahr 2017 wird die Arbeitgeberansprache fortgeführt. Außerdem ist das Jobcenter AGL seit April 2016 in Kooperation mit der Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach, dem Jobcenter Rhein Berg, dem Jobcenter Oberberg und dem Träger „Die Kette“ im Rahmen des Programms der Bundesregierung zur „Intensiven Eingliederung von schwerbehinderten Menschen“ an dem Projekt „Netzwerk Eins A“ beteiligt. In dem Projekt, welches bis Ende 2018 angelegt ist, werden für den Standort Leverkusen zeitgleich 20 Kundinnen und Kunden über einen Zeitraum von bis zu 10 Monaten betreut. Ziel des Projektes ist die Schaffung eines rechtskreisübergreifenden Modells zur beruflichen Eingliederung schwerbehinderter Menschen im Agenturbezirk Bergisch Gladbach. Angestrebt wird die Implementierung des Inklusionsgedankens in den betrieblichen Alltag, mehr und leidensgerechtere Beschäftigungsverhältnisse für schwerbehinderte Menschen und eine verbesserte Ausbildungssituation für Menschen mit Handicap zu schaffen.

� Arbeitgeber-Service (AGS)

Die lang bewährte Arbeitsweise des Arbeitgeberservice des Jobcenter AGL wird auch im Jahr 2017 weiter fortgesetzt. Der speziell geschulte Außendienstmitarbeiter besucht jährlich ca. 700 kleine und mittlere Unternehmen und berät diese individuell oder bewirbt auch gezielt Sonderprogramme. Erfahrungsgemäß bestehen in kleinen und mittleren Unternehmen für das Jobcenter AGL die größten Chancen Stellen für unsere Kunden und Kundinnen zu akquirieren. In folgenden Branchen werden die größten Integrationschancen für die Kunden und Kundinnen des Jobcenters AGL gesehen (Berufe/Tätigkeiten):

• Hochbau (Helfer- und Helferinnen) • Landschafts- und Gartenbau (Helfer und Helferinnen) • Spedition und Lager (Lagerfachkräfte, Helfer und Helferinnen Lager/Transport) • Handelsunternehmen (kaufmännischer Bereich, Bürohelfer – und Helferinnen) • Zeitarbeit (Metall/Produktionshelfer- und Helferinnen) • Sicherheitsgewerbe

Der Arbeitgeberservice ist Ansprechpartner für alle Fragen von Leverkusener Unternehmen in Zusammenhang mit der Einstellung und Förderung von Kundinnen und Kunden des Jobcenters AGL, insbesondere bei:

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• Beratung bei Fragen zu Eingliederungszuschüssen und Maßnahmen in Unternehmen • Austausch über die Qualität von Bewerbungsunterlagen im Bewerbungsprozess • Austausch über mögliche zusätzliche Unterstützungsbedarfe (Arbeitskleidung,

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber – MAG etc.)

• Unterstützung bei der Vorauswahl geeigneter Bewerberinnen und Bewerber • Beratung bei der Einstellung von Schutzsuchenden

Durch die enge Zusammenarbeit des Arbeitgeberservice mit dem Integration Point, erfährt auch die Zielgruppe der Flüchtlinge auf kurzem Weg eine umfassende individuelle Beratungsleistung mit dem Ziel, Arbeitgeberkontakte herzustellen und die ersten Schritte bei der Heranführung an den Arbeitsmarkt zu begleiten. Der regelmäßige fachliche Austausch des Arbeitgeberservice mit dem Integration Point optimiert diese Zusammenarbeit. Die Schnittstellen zu den Integrationsfachkräften werden weiter ausgebaut und optimiert. Hierzu nehmen die Mitarbeiter des Arbeitgeberservice bei Bedarf oder z.B. bei der Einführung von Sonderprogrammen an den Teambesprechungen teil. Eine weitere wichtige Schnittstelle besteht zu den Förderberatern des Jobcenters AGL. Nach dem erfolgreichen Erwerb einer abschlussorientierten Berufsqualifizierung steht eine einzelfallbezogene, intensive Zusammenarbeit mit dem Kunden im Fokus. Dies trägt dazu bei, die Integrationshürden auf dem 1. Arbeitsmarkt zu überwinden und die Chancen auf eine zeitnahe Arbeitsaufnahme nach der absolvierten Qualifikation zu erhöhen. Durch die passgenaue Auswahl von Stellenangeboten, die der Arbeitgeberservice unterbreitet, wird der Integrationsprozess entsprechend unterstützt. Das bewerberorientierte Angebot „JOBTIME“ wird von der Kundschaft des Jobcenters AGL weiterhin gut angenommen und daher mit ca. 24 Terminen auch in 2017 fortgeführt. Das JOBTIME-Angebot findet jeden 1. Und 3. Donnerstag im Monat beim Arbeitgeberservice statt. Die Beratung zur Umwandlung eines Minijobs wird im Jahr 2017 erneut in den Fokus genommen. Die Umwandlung von Minijobs in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat eine gesamtgesellschaftliche Bedeutung und betrifft sehr oft die Kundengruppe der Erziehenden. Da aufgrund des Datenschutzes einem Kontakt zu den jeweiligen Unternehmen zugestimmt werden muss, wird dies vorab über die Integrationsfachkräfte abgeklärt. Das Unternehmen wird dann im Anschluss durch den Arbeitgeberservice kontaktiert und zur Umwandlung des Minijobs in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung beraten. Bei Erweiterung der Stundenzahl und des Aufgabenbereiches kann auch nach einer Einzelfallprüfung ein Eingliederungszuschuss in Aussicht gestellt werden. Weitere Aktivitäten des Arbeitgeberservice in 2017 außerhalb der direkten Ansprache von Arbeitgebern und Bewerberinnen und Bewerber werden sein:

• Planung der VI. Zeitarbeitsmesse im FORUM Leverkusen • Teilnahme an der Veranstaltung der IHK und des Gründungsnetzwerkes

„Existenzgründer und Jungunternehmer Tag“ mit einem eigenen Messestand • regelmäßiger Kontakt zur Wirtschaftsförderung Leverkusen • bei Unternehmensanfragen die Umsetzung von Bewerbertagen

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3.4 Kundinnen und Kunden ohne Abschluss zu Fachkräfte ausbilden und in den Markt integrieren

Die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen für gering und nicht ausreichend qualifizierte Kundinnen und Kunden hat einen hohen Stellenwert im Jobcenter AGL und wird auch weiterhin einen geschäftspolitischen Schwerpunkt bilden. Förderberater Um eine Steigerung der Eintritte in abschlussorientierte Maßnahmen zu realisieren und die Eingliederungsquote zu steigern, wurden im Jahr 2015 zwei Förderberater installiert. Die Handlungsfelder stringentes Teilnehmermanagement, rechtzeitige Unterstützungsangebote um Abbrüche zu vermeiden und das Einfordern der Integrationsverantwortung der Bildungsträger werden auch im Jahr 2017 weiterhin an Bedeutung gewinnen und durch die Förderberater umgesetzt und begleitet. Folgende Aufgaben werden durch die Förderberater wahrgenommen: • Beratung im Rahmen aller abschlussorientierter Maßnahmen • intensive Trägerbetreuung • Intensivierte Abbruchprävention • Betreuung der Initiative Zukunftsstarter (Fortführung der Initiative „Erstausbildung junger Erwachsener“ • Experte für Fragen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung • Intensives Absolventenmanagement bei abschlussorientierten Maßnahmen (drei Monate

vor und sechs Monate nach Ende der Maßnahme) Durch die Zentralisierung mehrerer Aufgaben wird die Nachhaltung der Zielerreichung vereinfacht. Die hohe Präsenz der Förderberater bei den ortsansässigen Bildungsträgern ermöglicht eine kontinuierliche Qualitätsprüfung und trägt somit zur Steigerung der Integrationsergebnisse bei. Unter Berücksichtigung der bisher erworbenen Erkenntnisse wird die Abbruchprävention intensiviert. Die Teilnehmer werden in der ersten Woche der Teilnahme und nach zwei Monaten noch einmal persönlich kontaktiert. So besteht die Möglichkeit sofort bei eventuellen Problemen zu reagieren. Darüber hinaus sollen die Träger zum Beginn des Absolventenmanagements (drei Monate vor Abschluss der Maßnahme) eine Bescheinigung ausstellen, aus der hervorgeht ob eine erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussprüfung zu erwarten ist. Um geeignete Kunden zu akquirieren bieten die Förderberater jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat eine freie Sprechstunde an. Dieses Angebot wird mit Aushängen im Haus beworben. Außerdem werden die Integrationsfachkräfte kontinuierlich über die durch die Förderberater identifizieren Bedarfe am Markt informiert, so dass diese bereits die geeigneten Kunden im Hinblick auf eventuelle Weiterbildung beraten können. Zur Unterstützung ist in 2016 die Maßnahme „Grundkompetenzen“ in Kooperation mit dem Jobcenter Köln ausgeschrieben worden.

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Die Weiterbildung der Kundinnen und Kunden mit Hilfe von Kurzqualifikationen verbleibt im Aufgabenportfolio der Integrationsfachkräfte. Folgende Bildungsabschlüsse für abschlussorientierte Qualifizierungen sind für das Jahr 2017 geplant:

Berufsgruppe des Zielberufs

abschluss-orientierte Eintritte insgesamt

dar. Teilqualifizierungen

Gesamt 70 16 223 Holzbe- und -verarbeitung 1 232 Technische Mediengestaltung 3 242 Metallbearbeitung 1 251 Maschinenbau- und Betriebstechnik 10 262 Energietechnik 2 263 Elektrotechnik 2 332 Maler.,Stuckat.,Bauwerksabd,Bautenschutz 1 431 Informatik 3 513 Lagerwirt.,Post,Zustellung,Güterumschlag 5 3 516 Kaufleute - Verkehr und Logistik 5 521 Fahrzeugführung im Straßenverkehr 13 13 531 Obj.-,Pers.-,Brandschutz,Arbeitssicherh. 11 613 Immobilienwirtschaft,Facility-Management 1 631 Tourismus und Sport 1 714 Büro und Sekretariat 4 715 Personalwesen und -dienstleistung 2 817 Nicht ärztliche Therapie und Heilkunde 1 821 Altenpflege 2 831 Erziehung,Sozialarb.,Heilerziehungspfl. 2

Um die Integrationen nach der Weiterbildung zu steigern wurde das Absolventenmanagement erweitert und intensiviert. Dieses sieht unter anderem die sechsmonatige Nachbetreuung der Teilnehmer durch die Förderberater vor. Darüber hinaus erfolgt durch den Außendienstmitarbeiter des Arbeitgeberservices eine gezielte Arbeitgeberansprache. Weiterbildungsmesse Zur Beratung und Unterstützung potentieller Kundinnen und Kunden, die Interesse an einer Qualifizierung haben, wurde in 2016 die fünfte Weiterbildungsmesse unter Beteiligung von 30 Ausstellern und Weiterbildungsträgern aus Leverkusen und dem Umland durchgeführt. Die ca. 300 teilnehmenden Kundinnen und Kunden hatten die Möglichkeit, sich im direkten Austausch mit den Trägern über Weiterbildungsmaßnahmen zu informieren.

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Für die Integrationsfachkräfte ist die Weiterbildungsmesse eine gute Plattform zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Arbeitsmarktpartnern und der Netzwerkbildung. Für das Geschäftsjahr 2017 ist ebenfalls eine Weiterbildungsmesse geplant.

3.5 Geflüchtete Menschen in Ausbildung und Arbeit

integrieren

Um dem steten Anstieg der Flüchtlinge gerecht zu werden, ist im Dezember 2015 ein Integration Point im Jobcenter AGL eingerichtet worden, in dem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Markt und Integration und dem Leistungsbereich erstmals in einem Team zusammen sitzen und eng verzahnt zusammen arbeiten. Aufgrund der räumlichen Situation konnte bisher nur ein Teil der Flüchtlinge im Integration Point betreut und beraten werden. Nach Bezug einer eigenen Etage im Oktober 2016 werden die Personalkapazitäten nun im Jahre 2017 sukzessive ausgebaut und alle Flüchtlinge in die Betreuung des Integration Points übernommen. Aus dem SGB III Bereich sind ebenfalls zwei Mitarbeiter im Integration Point vor Ort ansässig, so dass dort auch alle Flüchtlinge, die sich noch im Asylverfahren befinden und Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, in Vermittlungsfragen betreut werden können. Im Integration Point werden aktuell rund 1.000 Flüchtlinge aus beiden Rechtskreisen betreut. Weitere Netzwerkpartner sind u.a. die Stadt Leverkusen und der Caritasverband sowie weitere Wohlfahrtverbände und Organisationen, die sich in Flüchtlingsfragen engagieren. Im Jahr 2017 wird die enge Zusammenarbeit SGB III und SGB II, die sich nun auch räumlich darstellt, für weitergehende Synergieeffekte und Projekte mit den Netzwerkpartner genutzt werden können. Eine der vornehmlichen Aufgaben in der Betreuung der Flüchtlinge ist den Spracherwerb als Grundlage für jeden Integrationserfolg zu ermöglichen. Dafür steht mittlerweile u.a. das Regelinstrument „KompAS“ (Kompetenzbilanzierung, Aktivierung und frühzeitiger Spracherwerb) zur Verfügung, in dem erstmals der Integrationskurs mit einer Maßnahme zur Potentialfeststellung und Heranführung an den deutschen Arbeitsmarkt eng verzahnt wird. Des Weiteren steht bis zum 31.12.2017 auch noch die ESF BAMF Maßnahme (Berufsbezogene Deutschförderung) zur Verfügung, die nun parallel zur neuen Nationalen Sprachförderung genutzt werden kann. Ab 2018 löst die Nationale Sprachförderung die ESF BAMF Maßnahme komplett ab. Weiterhin werden die Anerkennungsverfahren bei qualifizierten Flüchtlingen im Integration Point in die Wege geleitet und nachgehalten, wobei hier in erster Linie mit dem Netzwerkpartner „Netzwerk IQ“ zusammen gearbeitet wird. Eine regelmäßige Vorortberatung des Netzwerks IQ in den Räumlichkeiten des Integration Points ist in Planung. Neben dem Spracherwerb, der in den Jahren 2015 und 2016 den größten Anteil in der Flüchtlingsbetreuung hatte, wird im Jahr 2017 nun auch eine verstärkte Heranführung und Vermittlung in den Arbeitsmarkt der Flüchtlinge, die aus den Integrationskursen kommen, im Focus stehen. Nach erfolgreicher Absolvierung der Integrationskurse sind als weitere Instrumente in der Förderkette passgenau z.B. das Förderzentrum (SGB II) oder zunächst auch der Verbleib im Förderzentrum für Flüchtlinge (SGB III) möglich. Für die u25-jährigen Flüchtlinge steht in Kooperation mit der Agentur für Arbeit die Maßnahme PerjuF (Perspektiven für junge Flüchtlinge) zur Verfügung. Des Weiteren können auch Arbeitsgelegenheiten angeboten werden, die über die Flüchtlingsintegrationsmaßnahme (FIM) zukünftig auch schon Flüchtlingen im Anerkennungsverfahren über die Stadt Leverkusen zur Verfügung stehen. Auch weitere Maßnahmen aus dem Angebotsportfolio des Jobcenters AGL wie „Leverkusen in Arbeit“ und Zukunftscheck können für Flüchtlinge nach dem Erwerb der Grundsprachkompetenzen im

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Bedarfsfall genutzt werden, um eine möglichst schnelle und passgenaue Integration in den hiesigen Arbeitsmarkt zu erreichen.

3.6 Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

(BCA)

Die BCA nimmt im Jobcenter AGL konzeptionell ausgerichtete Aufgaben, wichtige Beratungs- und Unterstützungsaufgaben in Fragen der Frauenförderung, der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei beiden Geschlechtern wahr. Hierzu berät sie die Fach - und Führungskräfte bei der Anwendung des Gender-Mainstreaming-Ansatzes im Jobcenter AGL, beteiligt sich an der Erstellung des Arbeitsmarkt-, und Integrationsprogramms, wirkt mit bei einer geschlechter- und familiengerechten fachlichen Aufgabenerledigung im Jobcenter AGL, leistet Beratung und Unterstützung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und ihren BG-Angehörigen sowie von Arbeitgebern, Arbeitnehmer - und Arbeitgeberorganisationen. Die BCA ist außerdem Ansprechpartnerin für kommunale und öffentliche Institutionen und Netzwerke in Leverkusen, die sich um die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Arbeitssuchende mit familiären Verpflichtungen sowie zum Thema Frau und Beruf einsetzen. Sie organisiert und begleitet verschiedene Veranstaltungen und Projekte zu diesen thematischen Schwerpunkten. Hierzu gehört unter anderem, neben regelmäßig stattfindenden Informationsveranstaltungen für Erziehende, bei denen Unterstützungsmöglichkeiten auf dem Weg zum beruflichen (Wieder-) Einstieg aufgezeigt werden, auch die Gestaltung der jährlich bundesweit stattfindenden Aktion „Einstellungssache! Jobs für Eltern“. Hier soll auch 2017 an die erfolgreichen Veranstaltungen der letzten Jahre angeknüpft werden. So ist zum einen eine Informationsbörse für die erziehenden Kundinnen und Kunden des Jobcenters AGL geplant, zum anderen soll in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberservice des Jobcenters AGL, bei regionalen Arbeitgebern gezielt für eine familienfreundliche Personalpolitik geworben werden. Weiter ist für 2017 ein niedrigschwelliges Informationsangebot für erziehende Arbeitsuchende beabsichtigt. Im Rahmen eines Settings außerhalb der Behördenstruktur sollen Informationen zu Förderinstrumenten, Qualifizierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Möglichkeiten der Kinderbetreuung vermittelt werden. Ziel ist es nicht nur zur Förderung von Frauen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf beizutragen, sondern auch die standortbezogene Netzwerkarbeit voranzubringen und die im Jobcenter etablierte Alleinerziehendenberatung zu unterstützen.

3.7 Rechtmäßigkeit und Qualität der operativen Umsetzung

sicherstellen

Die Qualitätssicherung im SGB II hat das Ziel, eine rechtmäßige, wirtschaftliche und wirksame sowie möglichst kundenfreundliche Dienstleistung zu erbringen. Ziel ist es, das Aufgabenportfolio klar zu strukturieren und zu schärfen und damit im Interesse der Kunden und deren Förderbedarfe die zur Verfügung stehenden Investitionsmittel ganzjährig und kontinuierlich umzusetzen.

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4. Leistungen zur Eingliederung

Für Eingliederungsleistungen stehen dem Jobcenter AGL in Jahr 2017 nach Abzug des Umschichtungsbetrages voraussichtlich rund 7,9 Millionen Euro zur Verfügung. Das Budget liegt somit um 969.264 € niedriger als im Jahr 2016. Die finanziellen Mittel werden anteilig wie folgt umgesetzt:

Zweckbestimmung Haushaltsplanung 2017

Stand 15.12.2016

Jahres-Eingliederungsbudget 7.859.550 €

I. Vermittlung, Aktivierung, berufliche Eingliederung 43,0 %

II. Qualifizierung 26,4 %

III. Beschäftigung begleitende Leistungen EGZ / BEZ 8,8 %

IV. Förderung Selbstständiger 1,1 %

V. Spezielle Maßnahmen für Jüngere 10,7 %

VI. Beschäftigung schaffende Maßnahmen 9,5 %

VII. SWL / Freie Förderung (§16f SGB II) 0,5 %

Summe (verplante) Eingliederungsleistungen 100%