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1 JOURNAL WOHNBAUFÖRDERUNG 2020 Klimafreundliche Wohnimpulse EIGENHEIMBAU GRUPPENWOHNBAU ALTHAUSSANIERUNG MEHRGESCHOSSIGER WOHNBAU EIGENTUMSWOHNUNGEN EIGENMITTEL- ERSATZKREDIT In Kooperation mit: WOHNBAU- FÖRDERUNG IN KÄRNTEN 2020

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JOURNALWOHNBAUFÖRDERUNG 2020

KlimafreundlicheWohnimpulse

EIGENHEIMBAU GRUPPENWOHNBAU ALTHAUSSANIERUNG MEHRGESCHOSSIGER

WOHNBAUEIGENTUMSWOHNUNGENEIGENMITTEL-

ERSATZKREDIT

In Kooperation mit:

WOHNBAU-FÖRDERUNGIN KÄRNTEN

2020

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Viele Kärntnerinnen undKärntner träumen vom ei-genenHaus, einembarriere-

freien Badezimmer oder vom Aus-bau ihres Dachbodens zur Wohn-raumschaffung. Für die Umset-zung sind sie bei Kärntens kompe-tenten Bau- und Technikunterneh-men an der richtigen Adresse. Sieverfügen über langjährige Erfah-rung und sorgen dafür, dass Bau-und Sanierungsprojekte so schnellals möglich umgesetzt werden.Auch bei Fragen zu Bauvorschrif-ten oder Wohnbauförderung sindsie die erstenAnsprechpartner undnehmen Behördenwege ab.

Kunden profitieren vom umfas-senden Know-how – vom erstenPlanungsschritt bis zur Schlüssel-übergabe. Die Profis in Sachen Bauhaben immer ein offenes Ohr fürFragen und erarbeiten gemeinsammit ihren Kunden die beste Lösungfür jedes Projekt. Dazu gehört bei-spielsweise auch, dass Baumeisterfür einen Neubau oder eine Sanie-rung oder in der Haustechnik so-wohl Antragstellung als auch Bera-tung in Sachen derWohnbauförde-rung für ihre Kunden übernehmen.

Um Förderungen zu erhalten,gilt es die unterschiedlichstenRahmenbedingungen einzuhalten

– vom Niedrigenergiehaus-Stan-dard im Wohnungsneubau bis zurEffizienz von Haustechnikanlagen.Hier ist es wichtig, einen kompe-tenten Partner an seiner Seite zuhaben, der den Überblick behält.Die Kärntner Bauexperten bietengenau das – und informieren auchüber die neuesten Entwicklungen.

Neu seit JahresbeginnSo setzt die Kärntner Wohn-bauförderung 2020 einen Schwer-punkt auf das Thema Sanierung.Damit wurde eine langjährige For-derung von Landesinnung Bauund ARGE Bauwirtschaft erfüllt.Thermische Sanierungen werdennun ebenso gefördert wie derFenstertausch oder die Dämmungder obersten Geschoßdecke undDachschräge. Weitere Förder-schwerpunkte betreffen den Hei-zungsaustausch auf energieeffizi-ente ökologische Haustechnikan-lagen und die Schaffung einerDach- und Fassadenbegrünung.

„Mit dieser Sanierungsoffensivewurde ein wichtiger Schritt in dierichtige Richtung gemacht“, sindsich Gerhard Oswald, Obmann derArge Bauwirtschaft, und Bau-Lan-desinnungsmeister Robert Rautereinig. Nun gehe es darum, weitere

Meilensteine in der Zusammenar-beit von Wirtschaft und Behördenumzusetzen. „Die wichtigstenThemen sind dabei die Entbüro-kratisierung sowie schnellere Be-hördenverfahren“, präzisieren diebeiden Interessenvertreter. ErsteEvaluierungsgespräche mit demLand Kärnten sind bereits geplant.

„Alles aus einer Hand“Übrigens: Wussten Sie, dass Bau-und Holzbaumeister die einzigenuniversell einsetzbaren Baufach-kräfte sind? ObWohnungsumbau-ten,Wohnungssanierung oder Ab-brucharbeiten – sie dürfen sowohldie Projektentwicklung als auchdie Projektleitung und die Bauaus-führung übernehmen. Kundenprofitieren davon, dass sie „allesaus einer Hand“ bekommen undsich auf die Erfahrung und dasKnow-how des Baumeisters in al-len Baufragen verlassen können:Die Bauprojekte werden vonBau- und Holzbaumeistern qua-litativ hochwertig, termingerechtund mit vorhersehbaren Kostenabgewickelt.

Es wird die komplette Arbeit –von der Planung über die Förder-beratung bis hin zur Fertigstel-lung – übernommen.

Sie kennen die spezifischen regi-onalen Bedingungen. Das gilt fürörtliche Bebauungsvorschriftenebenso wie für Förderrichtlinien.

Als Bauherr erhalten Sie die Be-stätigung, die von Gemeindenals Baubehörden für die Ertei-lung der Benützungsbewilligungverlangt wird.

Sie vertreten den Bauherrn vorBehörden und haften für ihre Ar-beitsleistung. Der Bauherr hatalso Gewährleistungs- und Scha-denersatzansprüche.

Ihren Handwerker in Ihrer Nähefinden Sie auf WKO Firmen A–Z.

Weiterführende Informationenerhalten Sie auch imInnungshaus Bau und Technik,9020 Klagenfurt,Koschutastrasse 4, oderunter wko.at/ktn

Hier werdenWohnträume wahrDie Kärntner Bauwirtschaft erfüllt Wohnträume – von der Planung bis zurschlüsselfertigen Ausführung. Häuslbauer können sich entspannt zurücklehnen!

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ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG

WohnenimWandelWohnbedürfnisse ändern sich im Lau-fe der Zeit ebenso wie Lebensverhält-nisse. Beides geht oft Hand in Hand.Derartige Veränderungen finden seitjeher statt, eingebettet in gesellschaft-liche Rahmenbedingungen. Auf all die-se Parameter geht die Kärntner Wohn-bauförderung ein und hat die Förder-richtlinien erneut den sich änderndenGegebenheiten angepasst. Den fort-schreitenden Klimawandel im Blick,werden die neuen Fördermaßnahmender zunehmenden Sensibilisierung derMenschen für ökologische Themenund Problembereiche gerecht. BeimHaus- und Wohnbau spiegelt sich dasin einem nachhaltigen Umgang mitden zur Verfügung stehenden Res-sourcen wider wie auch im CO2-neu-tralen Heizen. Bei allem Wandel gibtes aber auch Konstanten: Der Bedarfnach leistbarem Wohnraum zählt dazu.Die neuen Richtlinien der KärntnerWohnbauförderung zielen darauf ab,diesen Bedarf zu decken.

Ihr Journal-Team

Inhalt

IMPRESSUM: Medieninhaber und Heraus-geber: Kleine Zeitung GmbH & Co KG,Hasnerstraße 2, 9020 Klagenfurt. Konzeption& Produktion: Anzeigen und Marketing KleineZeitung GmbH & Co KG – © PR-Redaktion.Projektleitung & Anzeigen: Hanspeter Kaiser,[email protected],Tel. 0664-13 15 900Koordination: Mag. Harald Kronig.Redaktion: Julia Rinesch, Mag. Harald Kronig.Layout: Styria Media Design GmbH & Co KG,www.styriamediadesign.atTitelbild: Lily/stock.adobe.comDruck: Druck Carinthia GmbH & Co KG,9300 St. Veit/Glan.

Alle in diesem Journal verwendeten Daten,Fakten, Beispiele und Interpretationen wurdenauf Basis des Kärntner Wohnbauförderungsge-setzes des Amtes der Kärntner Landesregierung,Wohnbauförderung, erstellt.Druck- und Satzfehler vorbehalten.

4 Grundsätzliches zurKärntner Wohnbauförderung

6–9 Errichtung und Erwerb vonWohnungen –allgemeine Voraussetzungen derKärntner Wohnbauförderung

10–13 Errichtung vonWohnraum im Eigentum

16–19 Ersterwerb vonWohnraumdirekt vom Bauträger

20 Mietwohnungen undWohnheimeimmehrgeschoßigenWohnbau

22–23 Gewährung eines Eigenmittelersatzkredites

24 Impulsprogramm„Raus aus fossilen Brennstoffen“

25–26 Barrierefreie Maßnahmen oderaltersgerechtesWohnen

27–31 Sanierung von Eigenheimen, sonstigenGebäuden undWohnhäusern immehrgeschoßigenWohnbau(außer Wohnhäuser im (Mit-)Eigentum vongemeinnützigen Bauvereinigungen und Gemeinden)

32–33 Sanierung vonWohnhäusern undWohnheimen gemeinnützigerBauvereinigungen und Gemeinden

34–35 Schaffung vonWohnraum in Bestandsobjektenund Erwerb von Bestandsobjekten

37–38 Begleitmaßnahmen zur Sicherung einerzeitgemäßen und leistbarenWohnversorgung

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ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG4 www.kleinezeitung.at/wohnbaufoerderung

Am 1. 1. 2020 ist das Kärnt-ner Wohnbauförderungs-gesetz – K-WBFG 2017

in Kraft getreten. Zeitgemäßes,qualitativ hochwertiges und leist-bares Wohnen für die KärntnerBevölkerung sicherzustellen, diesunter Berücksichtigung klimare-levanter, ökologischer Gesichts-punkte, ist eine der wichtigstenZielsetzungen der neuen Wohn-bauförderung.

Leistbares und zukunftswei-sendes Wohnen steht im Fokusder neuen Wohnbauförderung.Die Anforderungen an das Woh-nen haben sich verändert. NeueHaushaltsformen, neue Lebens-stile und Arbeitswelten, wie bei-spielsweise Homeoffice, sowie dieDigitalisierung prägen unsere Ge-sellschaft, die vielfältiger, flexiblerund mobiler geworden ist. Auf-grund dieser neuen Herausforde-rungen mit unterschiedlichenWohnbedürfnissen wurde dieWohnbauförderung angepasst,weiterentwickelt und es wurdenbedarfsgerecht verschiedensteFörderungsmodelle entwickelt.Erstmals gibt es in vielen Berei-chen die Wahlmöglichkeit zwi-schen Direktzuschüssen und För-derungskrediten, sodass maßge-schneiderte Finanzierungsmodel-le angeboten werden können.

Kostengünstiges energiespa-rendes ökologisches Bauen undSanieren, ein Angebot an preis-werten Mietwohnungen, die Bele-bung von Orts- und Stadtkernen,d. h. „Innen vor Außen“ durchNachverdichtung des Bestandes,etwa durch Einbau einer Woh-nung in ein Eigenheim, und alters-gerechtes barrierefreies Wohnensind zentrale Themen der Wohn-bauförderung.

Wesentlich ist, dass die energe-tischen Mindestanforderungendeutlich entschärft und an die Er-fordernisse der Baubewilligungangepasst wurden, bürokratischeHemmnisse wurden beseitigt.

Was wird gefördert?✓ Errichtung von Eigenheimenvorrangig in Siedlungsschwer-punkten

✓ Einbau, Zubau einer Wohnungin ein Eigenheim, z. B. Dachge-schoßausbau

✓ Kauf einer Eigentumswohnungoder eines Eigenheims (direktvom Errichter)

✓ Errichtung von kostengünstigenMietwohnungen im gemeinnüt-zigen sozialen Wohnbau durchNeubau oder Reconstructingin Anlehnung an den Leitfaden„Quartier & Wir – Entwicklungbestehender Wohnquartiere“

✓ Finanzierungsbeiträge von Mie-tern für Grund- und Baukos-tenanteile geförderter gemein-nütziger Mietwohnungen

✓ Schaffung vonWohnraumdurchAuf-, Zu-, Um- oder Einbau einerWohnung in einer bestehendenalten Bausubstanz

✓ Erwerb von bestehenden, z. B.leerstehenden, alten Eigenhei-men (Hauskauf) in Orts- undSiedlungsschwerpunkten

✓ Revitalisierung von Bestands-objekten durch Errichtung vonMietwohnungen oder Wohn-raum für den Eigenbedarf durchUmnutzung von leerstehendenBestandsobjekten in Siedlungs-schwerpunkten

✓ Barrierefreie Maßnahmen im Ei-genheim (z. B. Rampe im Ein-gangsbereich, Umbau Sanitär-räume) und im mehrgeschoßi-gen Wohnbau (z. B. nachträgli-cher Lifteinbau)

✓ Wohnhaussanierung – Förder-ung der thermisch-energeti-schen Sanierung von Gebäudenvon der Einzelbauteilsanierungüber Dämmung der Außenwän-de inkl. Fenstertausch bis zurErhöhung des Wärmeschutzes,von der Umstellung des Heiz-systems auf erneuerbare Energi-en mit dem Fokus auf „Raus ausfossilen Brennstoffen“, Errich-

tung von Solar- und Photovol-taikanlagen bis zur umfassen-den energetischen Sanierung

✓ Kostenlose Vor-Ort-Energie-beratung

✓ Sanierungscoach – Sanierungs-begleitung bei der energeti-schen Sanierung

✓ Beratungsprogramme bei derEntwicklung von Wohnquartie-ren, Reconstructing-Projekten,Aktivierung von Leerstand zurWohnraumnutzung und bei Sa-nierungsmaßnahmen im mehr-geschoßigen Wohnbau

✓ Beratungsscheck zur Analyseder Wohnsituation und Aus-lotung von Optimierungspo-tenzialen für eine Um- oderNachnutzung von leerstehen-den Häusern oder Räumlich-keiten durch einen Architek-ten, Steuerberater, Rechts-anwalt, Berater der Wohn-bauförderung (Anmeldungbei der Gemeinde)

AUSKÜNFTE UNDINFORMATIONEN:Abteilung 11 – Zukunftsentwick-lung, Arbeitsmarkt und Wohnbau,Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurtwww.wohnbau.ktn.gv.atE-Mail: [email protected]: 050536-31002, 31004

Grundsätzlicheszur Wohnbauförderung

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VON A BIS Z

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ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG www.kleinezeitung.at/wohnbaufoerderung

Die Förderrichtlinien der Kärnt-ner Wohnbauförderung wurdenerneut adaptiert. Mit welchemZiel?MAG. ANGELIKA FRITZL: Klima-freundliches Wohnen finanzierbarund leistbar zu machen, war einewesentliche Zielsetzung. Verdich-tetes Bauen, zukunftsfittesWohnenin Bestandsobjekten, die thermi-sche Sanierung von bestehendenWohngebäuden, leistbare Miet-wohnungen sind künftige Schwer-punkte der Wohnbauförderung.

Wie sehen die Neuerungenkonkret aus?Wer leerstehende oder nicht mehrbewohnbare Gebäude fürWohnzwecke saniert oder ein be-stehendes, mindestens 20 Jahre al-tes Eigenheim kauft, erhält einewesentlich höhere Förderung alsbisher. Es gibt Bonusbeträge fürNachverdichtungsmaßnahmen imNeubau. In der Wohnhaussanie-rung wurden Förderungen erhöhtund es gibt Förderungen für Maß-nahmen zur Klimaanpassung, wie z.B. Dach- oder Fassadenbegrünung.

Leistbare Mietwohnungen sindein heißes Thema. Wie reagiertdie Kärntner Wohnbauförderungauf den steigenden Bedarf?Aufgrund der stark steigenden

Mietpreise auf dem privaten Woh-nungsmarkt wird die Errichtungvon smarten Zwei- und Dreizim-merwohnungen für Haushalte mitniedrigem Einkommen durch hö-here Förderungen forciert.

Stichwort Klimaschutz: CO2-Reduzierung wird auch imWohnbau immer wichtiger.Wie gehen die neuen Förder-richtlinien darauf ein?Das ist ein zentrales Thema. DieAktion „Raus aus fossilen Brenn-stoffen“ mit einem Zuschuss inHöhe von bis zu € 6.000 für denTausch von Heizungsanlagen vonfossilen Brennstoffen auf erneuer-bare Energien wurde verlängertund erweitert. Künftig sind alleWohngebäude auch über 200 m²Wohnnutzfläche förderbar.

Wie sieht es im Sanierungs-bereich aus?Hier wurde eine Dämmoffensivegestartet, die Förderungen groß-zügig erhöht. Im Zuge der Däm-mung der Außenwand wird auchder Fenstertausch wieder geför-dert, Zuschüsse sind bis zu€ 13.300 möglich.

Nachverdichtung ist ein aktuellesSchlagwort. Was gibt es indiesem Bereich Neues?

Die Förderung für die Nachver-dichtung von Bestandsobjektenwurde wesentlich erhöht. So istjetzt der Häuslbauerbonus auchbei Zu-, Auf-, Um- und Einbauten,z.B. für den Einbau einer Dachge-schoßwohnung in ein bestehendesEigenheim möglich.

Wie kommt man in den Genussder Förderungen? Muss mandazu selbst ein Rechtsexperteund Bauprofi sein?Nein, man muss selbst kein Exper-te sein. Diesbezüglich wurde einwichtiger Schritt gesetzt: Es wer-den verschiedenste Beratungsleis-tungen gefördert. Um die Durch-führung von thermisch-energeti-schen Sanierungsmaßnahmen zuerleichtern, kann man sich einenSanierungsbegleiter holen, der biszu € 800 gefördert wird. Über dieFörderungsmöglichkeiten, dieKombinierbarkeit von Förderun-gen und den optimalen Fördermixgibt das Team der Wohnbauförde-rung gerne Auskunft.

KONTAKT:Abteilung 11 – Zukunftsentwick-lung, Arbeitsmarkt und Wohnbau,Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurtwww.wohnbau.ktn.gv.atE-Mail: [email protected]: 050536-31002, 31004

Neue Richtlinien für das Kärntner Wohn-bauförderungsgesetz: Wer jetzt baut,saniert oder nachrüstet, kann von derErweiterung des Häuslbauerbonus oderder Förderung von Bauwerks-, Dach-und Fassadenbegrünungen profitieren.

Wohnraum– kostengünstig &klimaschonend

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Neuerungenim Überblick

1.Im Impulsprogramm für„Raus aus fossilen Brennstof-fen“ mit einer Förderung biszu € 6.000 gibt es keineWohnnutzflächenbeschrän-kung mehr.

2.Mit der Aktion „Dämmenstatt Geld verschwenden“wird die Dämmung derAußenwände inkl. Fenster-bzw. Türentausch mit max.€ 13.300 gefördert.Zusätzlicher Bonus von€ 5.000 bei Verwendungnachwachsender Dämm-stoffe wie bspw. Zellulose.

3.Häuslbauerbonus künftigauch bei Zu, Auf-, Um- undEinbauten in Höhe von€ 12.000 bzw.€ 15.000 beiErreichung maßgeblicherEnergiekennzahlen möglich.

4.Bonus für verdichteteBauweise und Nachverdich-tung wird zusätzlich zumEinmalzuschuss (Häuslbau-erbonus) in Höhe bis max.€ 7.000 gewährt.

5.Erwerb von Bestandsobjek-ten bzw. Schaffung vonWohnraum in Bestandsob-jekten wird mit € 400/m²tatsächlicher Nutzfläche bis130 m² bzw. 150 m² verstärktgefördert.

6.Einmalzuschuss bis zu€ 1.200 für Analysen desBestandsobjektes vorKaufentscheidung oderSanierungsentscheidung.

7.Begrünungsmaßnahmen wieDachbegrünungen, Fassaden-begrünungen oder gezielteBepflanzungen des Außen-raums werden künftiggefördert.

8.Bonus für Elektromobilität(Anschaffung einer Wallbox)in Höhe von € 700.

9.Erhöhung des Bonus beiErreichen von klima:aktivSilber von € 500/m² auf€ 700/m² förderbarerNutzfläche.

10.Erstmaliger Lifteinbauwird imRahmen barrierefreier Maß-nahmen bzw. vorbeugenderMaßnahmen verstärktgefördert.

Leistbares Wohnenund Klimaschutz

sind bei den Neuerungenab 1. Jänner 2020 großeund wichtige Themen.

MAG. ANGELIKA FRITZL,Abteilungsleiterin

Wohnbauförderung Land Kärnten

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ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG6 www.kleinezeitung.at/wohnbaufoerderung

Der Wunsch, sich ein Hausoder den Traum von den ei-genen vier Wänden zu ver-

wirklichen, steht bei vielen Kärnt-nern nach wie vor ganz weit obenauf der Prioritätenliste. Auf dersel-ben Stufe findet sich die KärntnerWohnbauförderung, die über Jah-re hinweg einen wichtigen Bau-stein des Finanzierungsinstrumen-tariums darstellt. Die rechtlicheGrundlage für die Wohnbauförde-rung bildet das Kärntner Wohn-bauförderungsgesetz 2017.

1. Wer wird gefördert?Förderungsanträge können vonbegünstigten Personen gestelltwerden, die Eigentümer (Miteigen-tümer) der Bauliegenschaft sind.Als begünstigt gelten Personen,die einen dringenden Wohnbedarfhaben und das geförderte Ob-jekt ganzjährig und regelmäßig alsHauptwohnsitz nutzen und folgen-de Voraussetzungen erfüllen:✓ Volljährigkeit (Ausnahme nur inbegründeten Ausnahmefällen)

✓ Nachweis des Bedarfs am geför-derten Wohnraum

✓ Österreichischer Staatsbürgeroder einem solchen gleichge-stellt

✓ das Jahreseinkommen (Famili-eneinkommen) übersteigt nichtdas höchstzulässige Jahresein-kommen.

2. HöchstzulässigesJahreseinkommenDashöchstzulässigeJahreseinkom-men (Familieneinkommen) für dieGewährung einer Förderung be-trägt bei einer Haushaltsgröße vonNormaleinkommensbezieherNiedrigeinkommensbezieher1 Person€ 38.000 € 25.3332 Personen€ 55.000 € 36.6673 Personen€ 61.000 € 40.6674 Personen€ 67.000 € 44.667für jede weitere Person+ € 6.000 + € 4.000

3. Was gilt als Jahreseinkommen?Als Jahreseinkommen gilt dasBruttojahreseinkommen des derAntragstellung und dem Ab-schluss des Kaufvertrages (bei Er-werbsförderung) vorangegange-nen Kalenderjahres (ohne Famili-enbeihilfe) undwird bei Einkünftenaus nichtselbstständiger Arbeit –sofern nicht zur Einkommenssteu-er veranlagt – wie folgt berechnet:Als Jahreseinkommen gilt dasBruttojahreseinkommen des derAntragstellung und dem Ab-schluss des Kaufvertrages (bei Er-werbsförderung) vorangegange-nen Kalenderjahres (ohne Famili-enbeihilfe) undwird bei Einkünftenaus nichtselbstständiger Arbeit –sofern nicht zur Einkommenssteu-er veranlagt – wie folgt berechnet:Bruttobezüge gem. § 25 EStG 1988– Werbungskosten gemäß § 16EStG 1988

– gesetzliche Abfertigungen, Ka-pitalabfindungen und steuerlichbegünstigte freiwillige Abferti-gungen

– außergewöhnliche Belastungengem. § 34 EStG 1988

– Freibeträge gem. §§ 35, 104, 105und 106a EStG 1988

– Lohnsteuer

Weiters zählen zum Einkommenauch z. B. Überstundenzuschläge,Arbeitslosen-, Kinderbetreuungs-und Wochengeld, Studienbeihil-fen, gesetzlich, gerichtlich odervertraglich festgesetzte Unter-haltszahlungen sowie Lehrlings-entschädigungen im Ausmaß von30 %, sofern die Bezieher mit El-tern oder Großeltern im gemeinsa-men Haushalt leben.

Die Einkünfte sämtlicher haus-haltsangehöriger Personen sindoffenzulegen.

4. Was gilt als Wohnhaus?Als Wohnhaus gilt ein Gebäude,das auchWohnzwecken dient, wo-bei die Wohnungen den unten an-geführten Bestimmungen zu ent-sprechen haben.

Verlässlicher Baustein für die

FinanzierungDie Kärntner Wohnbauförderung ist ein wichtiger Faktor im KärntnerWohnbau. Mit den überarbeiteten Förderungsrichtlinien auf Basis des Wohnbau-förderungsgesetzes 2017 wurden die Voraussetzungen für leistbares Wohnen imZeichen des Umwelt- und Klimaschutzes geschaffen.

ERRICHTUNGUND ERWERB VONWOHNUNGEN –ALLGEMEINEVORAUSSETZUNGEN

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5. Was gilt als Wohnung?AlsWohnung gilt eine zur ganzjäh-rigen Bewohnung geeignete, bau-lich in sich abgeschlossene normalausgestattete Wohnung, die min-destens aus Zimmer, Küche (Koch-nische), WC und Bade- oderDuschgelegenheit besteht und de-renNutzfläche nichtweniger als 25m² beträgt. Bei Wohngebäudenmit zwei Wohnungen müssen diegeförderten Wohnungen baulichin sich abgeschlossen sein. Aus-nahme: Bei bäuerlichen Wohnge-bäuden mit zwei Wohnungenmuss nur die zweite Wohnungbaulich in sich abgeschlossen sein.

6. Was gilt als Eigenheim?Ein Eigenheim ist ein Gebäude mithöchstens zwei Wohnungen, wo-von eine zur Benützung durch denFörderungswerber bestimmt ist.

7. Was gilt als sonstigesGebäude?Ein sonstiges Gebäude ist ein Ge-bäude, das nicht zuWohnzwecken

dient, jedoch nach Abschluss vonBaumaßnahmen zur ganzjährigenWohnnutzung geeigneten Wohn-raum aufweist.

8. Was versteht man unternormaler Ausstattung?Darunter versteht man, dass diezu fördernde Wohnung den zeit-gemäßenWohnbedürfnissen ent-sprechend in normaler Ausstat-tung nach dem jeweiligen Standder Technik, insbesondere hin-sichtlich des Schall-, Wärme-,Feuchtigkeits- und Abgasschut-zes sowie der Anschlussmöglich-keit an Fernwärme in hierfür inBetracht kommenden Gebietenauszuführen ist. Es dürfen keineBaustoffe verwendet werden, dieeine Beeinträchtigung der Ge-sundheit von Menschen bei derBauausführung des Objektes be-wirken; die Baustoffe dürfen imVerlauf des Lebenszyklus keineklimaschädigenden, halogenier-ten Gase in die Atmosphäre frei-setzen.

9. Wie wird die Nutzflächeberechnet?DieNutzflächeumfasst diege-samte Bodenfläche einerWohnung einschließlich Log-gien und Wintergärten abzüg-lich der Wandstärken und derim Verlauf der Wände be-findlichen Durchbrechun-gen (Ausnehmungen) abz-gl. 2 % von der Nettogrund-rissfläche bzw. bei verputz-ten oder verkleideten Wän-den von der aus den Planma-ßen (Rohbaumaße) errechnetenGrundrissfläche. Keller- und Dach-bodenräume, soweit sie fürWohnzwecke nicht geeignet sind,weiters Treppen, Balkone, Terras-sen sowie für landwirtschaftlicheZwecke spezifisch ausgestatteteRäume in Verbindungmit einerWohnung werden bei der Be-rechnung der Nutzfläche nichtberücksichtigt.

Bei Eigenheimen ohne Unter-kellerung zählen Räume für

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technische Zwecke (Heizung,Lüftung, Warmwasserspeicher)und Lagerzwecke (Holz-, Pellets-lager) mit einer Fläche von insge-samt 10 m² nicht zur Nutzfläche.

9. Gibt es eine Nutzflächenober-grenze?Bei Errichtung oder Erwerb vonWohnraum wird eine Förderungnur gewährt, wenn die Nutzflächeder Wohnung 130 m², bei mehr alsfünf im gemeinsamen Haushaltlebenden Personen 150 m² nichtübersteigt. In begründeten Aus-nahmefällen (z. B. historisch wert-volle oder denkmalgeschützteGebäude) ist nach Anhörung desWohnbauförderungsbeirates eineÜberschreitung der höchstzulässi-gen Wohnnutzfläche zulässig.

10. Was ist die förderbareNutzfläche*?Bei der Förderung der Errichtungund des Erwerbs von Wohnraumim Eigentumbemisst sich das Aus-maß der Förderung nach der för-derbaren Nutzfläche, die von derHaushaltsgröße abhängig ist.

Die förderbare Nutzfläche* be-trägt bei einer Haushaltsgröße von

1 Person 50 m²2 Personen 65 m²3 Personen 75 m²4 Personen 90 m²5 Personen 105 m²6 Personen 115 m²mehr als 6 Personen 125 m²* Beim Erwerb von Bestandsobjektenbwz. Schaffung von Wohnraum durchAuf-, Zu-, Um- und Einbau in Bestands-objekten gelten gesonderte Angabender förderbaren Nutzfläche.

11. Wann spricht man voneiner Jungfamilie?Als Jungfamilie gelten✓ ein Ehepaar mit oder ohne Kin-der oder eine eingetragene Part-

nerschaft, wenn beide Ehegat-ten oder eingetragenen Partnerdas 35. Lebensjahr zum Zeit-punkt der Antragstellung nochnicht vollendet haben;

✓ Lebensgefährten, wenn beidedas 35. Lebensjahr zum Zeit-punkt der Antragstellung nichtvollendet haben und zumindesteiner ein oder mehrere eigeneoder adoptierte, haushaltszuge-hörige Kinder, für welche Fami-lienbeihilfe bezogen wird, auf-weist;

✓ Alleinstehende, wenn sie das35. Lebensjahr zum Zeitpunktder Antragstellung noch nichtvollendet haben und ein odermehrere eigene oder adoptier-te, haushaltszugehörige Kinder,für welche Familienbeihilfe be-zogen wird, aufweisen;

12. Was versteht man unternahestehenden Personen?Unter nahestehenden Personenversteht man Verwandte in gera-der Linie (Großeltern, Eltern, Kin-der und Enkelkinder) einschließ-lich der Adoptiv- und Pflegekin-der, Geschwister, Verschwägertein gerader Linie (dies gilt für ein-getragene Partner sinngemäß),eigene adoptierte Kinder undPflegekinder.

13. Was ist ein Förderungskredit?Ein Förderungskredit ist ein zins-begünstigter Landeskredit, dererstrangig im Grundbuch sicher-zustellen ist.

14. Was ist ein Annuitätenzu-schuss?Ein Teil der Förderungssummewird neben dem Förderungskre-dit in Form von Annuitätenzu-schüssen zu den Rückzahlungsra-ten (Zinsen- und Tilgungsraten) ei-nes sonstigen zur Finanzierung derWohnung aufgenommenen Hypo-thekarkredits gewährt.

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ERRICHTUNGUND ERWERB VONWOHNUNGEN –ALLGEMEINEVORAUSSETZUNGEN

WICHTIG!Bei einer Überschreitung derangeführten höchstzulässigenNutzfläche von 130 bzw. 150 m²wird keine Förderung gewährt.

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15. Was ist ein „Häuslbauer-bonus“?Der „Häuslbauerbonus“ ist einnicht rückzahlbarer Einmalzu-schuss, der auf eine Dauer von 20Jahren erstrangig im Grundbuchsicherzustellen ist.

16. Was ist besonderszu beachten?Das zu verbauende Grundstückmuss vorrangig im Siedlungs-schwerpunkt im örtlichen Entwick-lungskonzept (OEK) der Standort-gemeinde ausgewiesen sein. DieFinanzierung des Bauvorhabensmuss nachweislich gesichert sein(Bankbestätigung).Wer eine geförderte Wohnung be-zieht, ist verpflichtet, seine Rechtean den bisher zur Befriedigung sei-nes dringendenWohnbedürfnissesregelmäßig verwendetenWohnun-gen binnen sechs Monaten nachBezug der geförderten Wohnungaufzugeben. Ausnahmen sind nurmit Zustimmung des Landes in be-stimmten Fällen zulässig.

17. AntragstellungFörderungsanträge können beimAmt der Kärntner Landesregie-rung, Abteilung 11, Mießtaler Stra-ße 1, 9021 Klagenfurt, eingebrachtwerden.Die Formblätter stehen auch un-ter www.wohnbau.ktn.gv.at zumDownload zur Verfügung.Förderungsanträge, die den erfor-derlichen Nachweis über die elek-tronische Übermittlung des Ener-gieausweises an die ZEUS Daten-bank und die Baubewilligung nichtangeschlossen haben, gelten alsnicht eingebracht.

19. ZusicherungBei positiver Erledigung erhält derFörderungswerber eine schrift-liche Zusicherung samt Schuld-schein und erwirbt damit An-spruch auf die Förderung.

Weitere Informationen finden Sieunter www.wohnbau.ktn.gv.at

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ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG10 www.kleinezeitung.at/wohnbaufoerderung

Schritt fürSchrittzum

WohntraumDer Weg zur Wohnbauförderung ist seit 1. 1. 2020 erheblich einfacher.Der Landesgesetzgeber hat neue Anreize geschaffen,das Lebensprojekt „Eigenheimbau“ anzupacken.

Die Wohnbauförderung un-terstützt Interessenten da-bei, den Traum vom Eigen-

heim zu realisieren. Der Wegfallder strengen energetischen Min-destanforderungenundeineWahl-möglichkeit zwischen einemHäusl-bauerbonus (Direktzuschuss) odereinem Förderungskredit mit at-traktiven Zinskonditionen erleich-tern den Zugang zur Wohnbauför-derung.

Bei Inanspruchnahme einesFörderungskredits für✓ die Neuerrichtung eines Eigen-

heims oder✓ die Schaffung von Wohnraumdurch Zubau oder Einbau einerWohnung in ein bestehendesGe-bäude (z. B.: Dachgeschoßaus-bau, Aufstockung) wird eine Ba-sisförderungvon€300/m²Nutz-fläche g ewährt. Diesewird durchBonusbeträge nochmals erhöht.

Besonders gefördert werden✓ Jungfamilien mit einem Bonusvon € 12.000

✓ Familien mit Kindern mit einemBonus von € 1.000 je Kind

✓ Niedrigeinkommensbeziehermit einem Zuschlag von € 3.000

✓ Bonusbeträge gibt es ferner bei:✓ Nachverdichtungen inkl. Ab-bruchkosten und/oder verdich-teter Bauweise

✓ Errichtung eines Niedrigstener-giehauses

✓ Verwendung von ökologischenBaustoffen

✓ Nutzung von Sonnenenergie(Solar- oder Photovoltaikanla-gen)

✓ besonders platzsparenden Bau-projekten

✓ wenn das Wohnobjekt gewisseLagequalitäten aufweist, z. B.Anbindung an den öffentlichenNahverkehr, an Nahversorger

✓ das Wohnobjekt sich in einerstrukturschwachen ländlichenGemeinde befindet,

✓ bereits altersfit bzw. barrierefreigebaut wird.

✓ Elektromobilität – Anschaffungeiner Wallbox und

✓ Dachbegrünungen

1. Wer wird gefördert?Der Förderungswerber muss✓ eine begünstigte Person sein✓ (Mit-)Eigentümer oder Woh-nungseigentümer der zuverbauenden Liegenschaft sein.

2. Was wird gefördert?Gefördert wird für den eigenenWohnbedarf und hinsichtlich einerzweiten Wohnung auch desWohnbedarfs einer dem Förde-rungswerber nahestehendenbegünstigten Person (mit Aus-nahme seines Ehegatten odereingetragenen Partners oderLebensgefährten) die✓ Errichtung eines Eigenheims,von Gebäuden im Gruppen-wohnbau oder eines Doppel-hauses mit je maximal 2 Woh-nungen,

✓ Errichtung einer Wohnungdurch Auf-, Zu-, Um- oderEinbau in Wohnhäuser odersonstige Gebäude.

3. Welche energetischenAnforderungen gibt es?a) Anforderungen an Energie-

kennzahlenDie Energiekennzahlen derBaubewilligung reichen aus.

Zu beachten ist jedoch,dass für die Wohnbauförderung- keine fossilen Brennstoffe(Kohle, Heizöl)

- keine Elektroheizungen- keine Infrarotheizungen- Erdgasbrennwertanlagen nur inAusnahmefällen und unterbestimmten Voraussetzungenzum Einsatz gelangen dürfen.

b) Anforderungen an die Heiz-ungs- und WarmwasserversorgungIm Fernwärmebereich ist ver-pflichtend an das Fernwärmenetzanzuschließen bzw. sind alternativbei einem besonders hohen tech-nischen oderwirtschaftlichenAuf-wand „hocheffiziente alternativeEnergiesysteme“ einzusetzen.4. Wie wird gefördert?Die Förderung erfolgt durchGewährung

Gewährt wird eine sichereund günstige Finanzierung

mit 0,7 % Zinsen.Zusätzlich gibt es erhöhteFörderungen für Familien

und Kinder.

NATASCHA WAGNER,Expertin für Kleinbau und Ersterwerb

RICHTLINIE FÜR DIEFÖRDERUNG DERERRICHTUNG VONWOHNRAUM IMEIGENTUM

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ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG 11www.kleinezeitung.at/wohnbaufoerderung

für ein freistehendes Eigenheim mit DachbegrünungBauen mit Energiekennzahlen der Baubewilligung:

Errichtung eines Eigenheimes130 m² Nutzfläche, 50 m² zu begrünender FlächeJungfamilie, 1 Kind, Niedrigeinkommensbezieherförderbare Nutzfläche für 3 Personen: 75 m²

Basisförderung: 75 m² x € 300 € 22.500Beantragte Bonusbeträge:✓ Umweltbonus Ökoindex 160 – 120 € 1.500✓ Bonus für SonnenenergiePhotovoltaik – 4kWp – 4 kWp X € 1.000 € 4.000

✓ Bonus für Elektromobilität € 700✓ Bonus für Dachbegrünung 50m² x € 50 € 2.500✓ Bonus barrierefreie Bauweise € 10.000✓ Bonus strukturschwacher ländlicher Raum € 7.000✓ Bonus Jungfamilie € 12.000✓ Kinderbonus € 1.000✓ Zuschlag bei niedrigem Einkommen € 3.000Förderungssumme € 64.200Aufteilung in60 % Förderungsdarlehen € 38.52040 % Annuitätenzuschüsse € 25.680

BERECHNUNGDER FÖRDERUNG

für die Errichtung einer Wohnung in einem Eigenheim durchNachverdichtung im Niedrigstenergiegebäude Standard:

Errichtung einer Wohnung durch Zubau95 m² NutzflächeJungfamilie, 2 Kinderförderbare Nutzfläche für 3 Personen: 75 m²

Basisförderung: 75 m² x € 300 € 22.500Beantragte Bonusbeträge:✓ Bonus Nachverdichtung 75 m² X € 150 € 11.250✓ Energieeffizienzbonus 75 m² X € 100 € 7.500✓ Umweltbonus Ökoindex < 120 € 4.000✓ Bonus für SonnenenergiePhotovoltaik – 2 kWp – 2 kWp X € 1.000 € 2.000

✓ Bonus für Elektromobilität € 700✓ Bonus strukturschwacher ländlicher Raum € 7.000✓ Bonus Jungfamilie € 12.000✓ Kinderbonus (1.000 x 2) € 2.000✓ Bonus Standortqualität € 5.000Förderungssumme € 73.950Aufteilung in60 % Förderungsdarlehen € 44.37040 % Annuitätenzuschüsse € 29.580

BERECHNUNGDER FÖRDERUNG

✓ eines Förderungskredits(zinsbegünstigten Kredits)und

✓ von Annuitätenzuschüssenoder alternativ

✓ eines Einmalzuschusses(Häuslbauerbonus) – für dieErrichtung von Eigenheimen,Eigenheimen im Gruppen-wohnbau und Doppelhäusern.

Der Förderungskredit und Häusl-bauerbonus sind erstrangig imGrundbuch sicherzustellen.

5. Wie hoch ist die Förderung?a. Förderungskredit und Annuitä-tenzuschüsseBei Gewährung eines Förde-rungskredites und von Annuitä-tenzuschüssen wird die errech-nete Förderungssumme im Aus-maß von 60 % als Förderungskre-dit und im Ausmaß von 40% inForm von Annuitätenzuschüssengewährt.Der Förderungskredit hat eineLaufzeit von 30 Jahren, Verzinsung0,7 % p. a. in den ersten 20 Jahren

und 1,5 % p. a. ab dem 21. Jahr biszum Laufzeitende.

Die Annuitätenzuschüsse habeneine Laufzeit von maximal zehnJahren und der Antrag auf Gewäh-rung des Zuschusses für die ersten5 Jahre wird gleichzeitig mit demFörderungskredit gestellt.

b. Einmalzuschuss(Häuslbauerbonus)Dieser Zuschuss beträgt✓ € 12.000 oder✓ € 15.000 bei einem Niedrigst-energiegebäude – Standard 2020

Zum Einmalzuschuss (Häuslbauer-bonus) wird ein Bonus für verdich-tete Bauweise (in Abhängigkeit derGrundstücksgröße) und Nachver-dichtung in Höhe zwischen € 3.000und € 7.000 und für Abbruchkos-ten im Rahmen der Nachverdich-tung in Höhe von € 5.000 gewährt.

Weitere Informationen finden Sieunter www.wohnbau.ktn.gv.at

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ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG12

Kürzere Fahrzeit zum Arbeitsplatz,

mehr Lebensqualität

Mehr Freizeit. Schon seit zwölfJahren arbeitet Nino Hinko Miler inÖsterreich. Täglich pendelt er vonSlowenien über die Grenze, seitdrei Jahren gemeinsam mit seinerFrau und seinen 11- und 17-jährigenKindern, die eine Schule in Klagen-furt besuchen. „Da war für uns ir-gendwann klar, dass wir unserenLebensmittelpunkt nach Kärntenverlegen wollen.“ Und so wurdedie Eigentumswohnung in Slowe-nien verkauft undein großer Traumwahr: „Abends auf der Terrasse sit-zen zu können unddenFeierabendim eigenen Garten zu genießen,das war schon ein Grund, warumwir uns für den Bau eines Hausesund gegen eine andere Wohnungentschieden haben.“ Gebaut wur-de in Holzständerbauweise, der

Einzug ist für Ende Februar ge-plant. Neben mehr Lebensqualitätwar auch die Vorsorge fürs Alterausschlaggebend bei der Ent-scheidung zum Hausbau. Miler:„Unser Erdgeschoß können wir inZukunft einfach adaptieren und sobarrierefrei auf einem Stockwerkwohnen.“

Für den Häuselbauerbonus hatFamilie Miler die Hilfe der Gemein-de in Anspruch genommen: „Daswar ganz unproblematisch undwurde uns super erklärt. Beson-ders die Kinder freuen sich darauf,in Zukunft näher an ihren Schulenund Freunden wohnen zu können.Die Kinder haben für ihre Zimmeralles selbst ausgesucht undmitge-staltet. Das Wichtigste war aberder Internetanschluss.“

Nach vielen Jahren des Pendelns von Slowenien nach Kärnten war für FamilieMiler klar, dass eine räumliche Veränderung ansteht. Mit dem Bau einesfreistehenden Einfamilienhauses hat sich ihr Lebenstraum erfüllt.

Details der Förderung:Einmalzuschuss/HäuselbauerbonusEUR 15.000,–

Errichtung einesEinfamilienwohnhausesmit einer Wohnnutzfläche von126,95 QuadratmeternVier Personen im Haushalt,davon zwei Kinder

ERRICHTUNG einesEIGENHEIMES in ST.MICHAEL OB BLEIBURG

www.kleinezeitung.at/wohnbaufoerderung

FOTOS: TRAUSSNIG

Im Erdgeschoß können wirspäter barrierefrei leben,

falls wir nicht mehr sogut zu Fuß sind.

Nino Hinko Miler

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ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG 13www.kleinezeitung.at/wohnbaufoerderung

Details der Förderung:FörderkreditAZ-Darlehen

Errichtung eines Einfamilien-wohnhauses mit einerWohnnutzfläche von106,3 Quadratmetern

Vier Personen im Haushalt,davon zwei KinderBonus für JungfamilieBonus für zwei KinderEnergieeffizienzbonusUmweltbonusBonus für StandortqualitätZuschlag bei niedrigemEinkommen

ERRICHTUNG einesEIGENHEIMESin SITTERSDORF

Der Traum vom Haus:

Mehr Platz fürdie ganze Familie

Lebenstraum. Ein Eigenheim imGrünen – welche Familie mit klei-nen Kindern träumt nicht davon?Für Sandra Truschner-Herzog, ih-ren Mann Alexander und die bei-den gemeinsamen Kinder soll die-ser Traum noch dieses Jahr in Er-füllung gehen. „Unsere jetzigeMietwohnung ist einfach zu kleinfür uns vier. Zuerst haben wir unseinige Häuser zum Kauf angese-hen, doch nichts hat so richtig ge-passt. Da ist die Entscheidung ge-

fallen, selbst zu bauen“, so SandraTruschner-Herzog. EinGrundstückneben den Großeltern war bereitsvorhanden. „Das hat uns dieEntscheidung auf jeden Fall er-leichtert. Wir leben beide gern amLand, Schulen und Kindergärtensind zu Fuß erreichbar und auchEinkaufsmöglichkeiten gibt es inunmittelbarer Umgebung.“ 106 m²Wohnfläche plus einen Keller darfdie junge Familie in Zukunft ihr Ei-gen nennen. Geheiztwird umwelt-

freundlich mit einer Luftwärme-pumpe.

Den Antrag zur Wohnbauförde-rung hat die junge Familie als un-kompliziert empfunden. SandraTruschner-Herzog: „Bei einemHausbau ist man immer mit enor-men Kosten konfrontiert, da warder Förderkredit schon ein großerVorteil. Die Erfüllung der Kriterienwaren für uns kein Hindernis. Ichkann jedem nur empfehlen, sich zuinformieren.“

Wenn man als Jungfamilie den Entschluss fasst, ein Haus zubauen, ist der Förderkredit der Wohnbauförderung Kärnteneine willkommene finanzielle Erleichterung. Auch für FamilieTruschner-Herzog aus Sittersdorf in Unterkärnten.

RICHTLINIE FÜR DIEFÖRDERUNG DERERRICHTUNG VONWOHNRAUM IMEIGENTUM

Schulen,Kindergärtenund Einkaufs-möglichkeiten

haben wir ganz inunserer Nähe.

Sandra Truschner-Herzog

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ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG14 www.kleinezeitung.at/wohnbaufoerderung

Kärntner Siedlungswerk:

Wohnbau mit WeitblickMit den Bauprojekten „Thomas-Schmid-Hof“ in Klagenfurt-Annabichl und„Postplatzl“ in Völkermarkt schafft das Kärntner Siedlungswerk leistbarenWohnraum, der sowohl gegenwärtige als auch zukünftige Ansprüche erfüllt.

In Völkermarkt, in zentraler Lage,trifft preisgekrönteArchitektur aufhochwertige Baumaterialien. Am„Postplatzl“wird aktuell ein attrak-tives und vor allem – dank dergroßzügigen Wohnbauförderung

des Landes Kärnten – leistbaresWohnbauprojekt der Drau Wohn-bau GemeinnützigeWohnungsge-sellschaft m.b.H., einem Unter-nehmen der Kärntner Siedlungs-werk Gruppe, realisiert.

Tatkräftig unterstützt haben dieVerwirklichung dieses Meilensteinsder Stadtentwicklung sowohl dasLand Kärnten als auch die Stadtge-meinde Völkermarkt. Realisiertwerden beim Bauvorhaben „Drau-blick I“ insgesamt 54 Wohnungen.Der überwiegende Anteil ist als2-Zimmer-Wohnungen mit einerGröße von ca. 50 Quadratmeternausgestaltet. Zum Bauprojekt ge-hört auch eine mehrgeschoßigeTiefgarage mit insgesamt 91 Ab-stellplätzen. ZudemstehendenBe-wohnern attraktive Außenanlagenals Erholungsraum zur Verfügung.Darüber hinaus entstehen insge-samt 15 Betreuungsplätze, die inForm von „betreutem Wohnen“Menschen mit Benachteiligungenund/oder Behinderungen ein mo-dernes Zuhause bieten sollen.

Der autArK-Wohnverbund er-möglicht den Bewohnerinnen undBewohnern eine weitestgehendselbstbestimmte Lebensführungund Weiterentwicklung. DieGrundidee dabei ist, Wohnange-

bote zur Verfügung zu stellen, wel-che die individuellenWünsche undBedürfnisse jedes Einzelnen be-rücksichtigen und darüber hinausgleichermaßen die Gemeinschaftund Selbstständigkeit der Bewoh-ner fördern.

Der Baukörper ist terrassenartigausgebildet. Damit wird den topo-graphischen Gegebenheiten inVölkermarkt, mit der markantenGeländekante in Richtung Südenzur Drau, Rechnung getragen.Nochmals wesentlich gesteigertwird die Wohnqualität durch dentraumhaften Ausblick. Der Vorteilder barrierefreien Ausgestaltungder Anlage und der Anpassbarkeitsämtlicher Wohnungen eröffnetauch Personen mit eingeschränk-ter Mobilität die Möglichkeit, sichbei der Stadtgemeinde Völker-markt als Interessentinnen und In-teressenten vormerken zu lassen.

Die Mieterinnen und Mieter die-ser in vielerlei Hinsicht außerge-wöhnlichen Wohnanlage werdenihre neuen Wohnungen im Mai2020 beziehen können.

In Klagenfurt-Annabichl in derKreuzwirtgasse entstehen zwölfsmarte Reihenhäuser für Jungfa-milien sowie für alleinerziehendeElternteile mit Kind. Zum idealenWohnumfeld gehören für die zu-künftigen Mieter im Thomas-Schmid-Hof ein angrenzender klei-ner Park wie auch eine hervorra-gende Infrastruktur. Bushaltestel-len, Schulen, Kindergärten sowieeine Apotheke, Lokale und etlicheNahversorger liegen in unmittelba-rer Nähe und können fußläufigoder mit dem Fahrrad leicht er-reicht werden.

Die Reihenhäuser für Jungfamilienbieten großzügigenWohnraum fürPaare mit ein bis zwei Kindern: ImErdgeschoß befinden sich einegroße Wohnküche, ein Abstell-raum und WC sowie Terrasse undGarten, das Obergeschoß verfügtüber ein Bad mit WC und zwei bisdrei Zimmer.

Nach Süden ausgerichtete Ter-rassen und private Eigengärten

tragen wesentlich zu einer ange-nehmen, freundlichen Wohnatmo-sphäre bei. Allgemeine Grünflä-chen bieten zusätzlichen Freiraumfür die Gemeinschaft.

Die Energieversorgung erfolgtmit Wärmepumpen und hauseige-nen Photovoltaik-Anlagen.

Besonderes Augenmerk habenPlaner und Bauträger auf die ein-fache, bei Bedarf auch nachträgli-che Adaptierbarkeit für behinder-tengerechtes Wohnen auf zweiEbenengelegt. Sowurde dermög-liche Einbau eines Plattformliftesfür Rollstuhlfahrer in der Planungbereits berücksichtigt.

Mit einer Wohnnutzfläche von 60bzw. 73 m² bieten die kleinerenReihenhäuser kostengünstigenWohnraum für alleinerziehende El-ternteile. Eine Wohnküche sowieein behindertengerechetes Badmit WC sowie Terrasse und Gartenim Erdgeschoß, dazu zwei Schlaf-zimmer und ein zusätzliches WC

im Obergeschoß decken die erfor-derlichen Wohnbedürfnisse per-fekt ab.

Die Grundrisse der Wohneinhei-ten wurden speziell für diese Ziel-gruppe konzipiert und bilden mitden größeren Reihenhäusern für

Jungfamilien einen stimmigenWohnverbund, der Nachbar-schaftshilfe wie beispielsweise ge-genseitiges Babysitten ermög-licht, und wo es den Bewohnernleicht fallen sollte, freundschaftli-che Kontakte zu knüpfen.

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ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG 15www.kleinezeitung.at/wohnbaufoerderung

Unterstützung fürs Eigenheim:

AK vergibtWohnbaudarlehenArbeitnehmer werden von der Arbeiterkammer Kärnten bei der Schaffung von Wohnraummit zwei unterschiedlichen Förderungen unterstützt.

AllerAnfang ist bei der Schaf-fung von Wohnraumschwer – nicht mit dem zin-

senlosen Wohnbaudarlehen derArbeiterkammer! Mit dem Wohn-baudarlehen wird ein Hausbau,ein Wohnungskauf, eine Sanie-rung oder Investition in Alternati-venergie gefördert.

Der Förderungsbetrag des zin-senlosen AK-Wohnbaudarlehensreicht von 800 Euro bis zu einemMaximalbetrag von 6.000 Euro.Auf das zinsenlose Darlehen, miteiner monatlichen Rückzahlungs-rate von 40 Euro bis 100 Euro, ha-ben alle kammerumlagepflichti-gen (mindestens ein Jahr) Arbeit-nehmer einen mehrmaligen An-spruch.

Junges WohnenZusätzlich gibt es für junge Arbeit-nehmer, die ein eigenes Zuhausegründen wollen, ein zinsenlosesWohnbaudarlehen in der Höhe von3.000 Euro für eine Genossen-schafts- oder Gemeindewohnung.Die Voraussetzungen für ein „Jun-ges Wohnen“-Darlehen sind:• Sie haben das 35. Lebensjahrnoch nicht vollendet.

• Sie müssen zum Zeitpunkt derAntragstellung bei der Arbeiter-kammer Kärnten mindestenssechs Monate umlagepflichtiggewesen sein.

• Sie müssen, wenn Sie Lehrlingsind, zum Zeitpunkt der Antrag-stellung das 18. Lebensjahr voll-endet haben und in einem auf-

rechten Lehrverhältnis stehen.Bei Alleinverdienern und Alleiner-ziehern wird das Darlehen pro Kindum 500 Euro erhöht. Die monatli-che Rückzahlungsrate beträgt 50Euro.

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AK-PräsidentGünther Goach:„Wohnen mussleistbar sein, dieAK hilft.“

AK-Wohnbaudarlehen: Hausbau, Wohnung anschaffen, Wohnraumsanierung, in Klimaschutz investieren

Mehr Infos:ktn.ak.at/foerderungenTelefon: 050 477-4002E-Mail: [email protected]

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ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG16 www.kleinezeitung.at/wohnbaufoerderung

Finanzplan unter

Dach und FachOb das Projekt „Hausbau“ oder „Wohnung“ heißt, die Herausforderungen,die sich bei der Umsetzung stellen, ähneln einander. Und sie sind in der Regelbeträchtlich. Mithilfe der Kärntner Wohnbauförderung lassen sich zumindestdie finanziellen Belastungen besser abfedern.

RICHTLINIE FÜR DIEFÖRDERUNG DESERSTERWERBS VONWOHNRAUM

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ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG 17www.kleinezeitung.at/wohnbaufoerderung

Die Kärntner Wohnbauförde-rung schafft ein gutes Gefühlbeim Hausbau oder Woh-

nungskauf. Dabei steht hinsichtlichder Planung eine solide finanzielleBasis für das Projekt an erster Stel-le. Den Bedarf an Wohnraum zu si-chern sowie allgemein Wohnenzeitgemäß zu gestalten und leistbarzu machen, sind wesentliche Zieledes Kärntner Wohnbauförderungs-gesetzes 2017. Punkte wie die sozi-ale, wirtschaftliche und ökologi-sche Nachhaltigkeit sowie ein leich-terer Zugang zu leistbarem Eigen-tum im städtischen und ländlichenRaum sind weitere Kernpunkte.

Gefördert wird der Erwerb von Ei-genheimen oder Eigentumswoh-nungen direkt vom Bauträger. Be-sondere Berücksichtigung findendabei Jungfamilien. Spezielle Be-deutung hat zudem eine klima-und energiesparende, ökologischeund ressourcenschonende Bau-weise sowie die Nähe etwa zu um-weltfreundlicher Mobilität, zu Ein-richtungen der täglichen Nahver-sorgung, der sozialen Infrastruktur(medizinische Versorgung, Apo-theke, Schulen, Kindergarten, öf-fentliche Verwaltung, Dienstleis-tungsbetriebe u. a. m.) sowie zuEinrichtungen für Erholung undFreizeit. Diese Förderungsmaß-nahme soll nachhaltiges qualitativhochwertiges Bauen, den Einsatzerneuerbarer Energien oder Um-stieg auf umweltfreundliche Mobi-lität forcieren und damit einen Bei-trag zur Entlastung der Wohnkos-ten und Reduktion der CO2-Emis-sionen privater Haushalte leisten.

1. Wer wird gefördert?Der Förderungswerber muss✓ eine begünstigte Person sein✓ (Mit-)Eigentümer oder Woh-nungseigentümer der zu ver-bauenden Liegenschaft sein

2. Was wird gefördert?Gefördert wird der Ersterwerb di-rekt vom Errichter✓ einer Eigentumswohnung fürden Eigenbedarf

✓ eines Eigenheimes, von Eigen-heimen im Gruppenwohnbaumit jeweils max. zwei Wohnun-gen für den eigenen Wohnbe-darf und hinsichtlich einer zwei-ten Wohnung auch des Wohn-bedarfs einer dem Förderungs-werber nahestehenden begüns-tigten Person mit Ausnahmeseines Ehegatten, eingetrage-nen Partners oder Lebensge-fährten.

3. Welche energetischen Anfor-derungen gibt es?Anforderungen an Energie-kennzahlen*Die Wohnbauförderung kann mitder Baubewilligung beantragtwerden.

Zu beachten ist jedoch,dass für die Wohnbauförderung- keine fossilen Brennstoffe(Kohle, Heizöl)

- keine Elektroheizungen- keine Infrarotheizungen- Erdgasbrennwertanlagen nur inAusnahmefällen und unter be-stimmten Voraussetzungenzum Einsatz gelangen dürfen.

*Vom Bauträger sind Maßnahmen zurVermeidung sommerlicher Überwärmungzu setzen (zB Bauwerksbegrünungen(Gründächer, begrünte Fassaden),gezielte Bepflanzungen im Außenraumoder Fensterorientierung etc.).

Anforderungen an die Heizungs-und WarmwasserversorgungDie Heizungs- und Warmwasser-versorgung hat gemäß des Art.15a B-VG Vereinbarung durch„hocheffiziente alternative Ener-giesysteme“ zu erfolgen, so-fern die zu fördernde Baulich-keit nicht in einem vorgegebe-nen Fernwärmebereich und derAnschluss an dieses Netz miteinem besonders hohen tech-nischen oder wirtschaftlichenAufwand verbunden ist.

4. Was sind die Förderungsvor-aussetzungen?✓ Bei Eigentumswohnungen immehrgeschoßigen Wohnbauund Eigenheimen im Gruppen-wohnbau muss die Zusage dergrundsätzlichen Förderungsbe-reitschaft vorliegen, die vomErrichter vor Baubeginn der zufördernden Wohnung zu bean-tragen ist.

✓ Beim Ersterwerb von Eigenhei-men darf die Baubewilligung abAntragstellung nicht länger als 5Jahre zurückliegen. Die Zusageeiner grundsätzlichen Förde-rungsbereitschaft ist nicht erfor-derlich.

✓ Der Kauf muss zu Fixpreisenoder, wenn es sich um einegemeinnützige Bauvereinigunghandelt, maximal zu den nachdem Wohnungsgemeinnützig-keitsgesetz zulässigen Preisenerfolgen.

✓ Der höchstzulässige Kaufpreiseiner Wohnung darf € 2.750/m²Nutzfläche bzw. für den Fall,dass ein Qualitätsstandard von

6. Wie hoch ist die Förderung?Die Förderungshöhe ergibt sichaus der Basisförderung und Bo-nusbeträgen und wird die Förde-rungssumme im Ausmaß von✓ 60 % als Förderungskredit undim Ausmaß von

✓ 40 % in Form von Annuitäten-zuschüssen gewährt.

Ein Förderungskredit hat eineLaufzeit von 30 Jahren, Verzins-ung 0,7 % p. a. in den ersten20 Jahren und 1,5 % p. a. ab dem21. Jahr bis zum Laufzeitende.

Der Annuitätenzuschuss, der eineLaufzeit von maximal zehn Jahrenhat, wird gleichzeitig mit demFörderungskredit beantragt.

Berechnung der Förderung:Das Förderungsausmaß errechnetsich aus der Basisförderung inHöhe von € 300/m² förderbarerNutzfläche und den jeweils zutref-fenden max. Bonusbeträgen, wie:

✓ Bonus für verdichtete Bauweisein Abhängigkeit der Grund-stücksgröße (€ 50–100/m² för-derbarer Nutzfläche) und Bonusfür Nachverdichtung (€ 150/m²förderbarer Nutzfläche)

✓ Energieeffizienzbonus:€ 100/m² förderbarer Nutzfläche

✓ Umweltbonus:bis zu € 8.000 bei Eigenheimenund bis zu € 100/m² förderbarerNutzfläche bei Eigentumswoh-nungen im mehrgeschoßigenWohnbau

mindestens Klima:aktiv Silberdes BMLFuW (www.klimaaktiv.at) erreicht wird, € 3.000/m²Nutzfläche nicht übersteigen.

✓ Die jeweils angeführte Kauf-preisobergrenze umfasst denKaufpreis je Wohnung samtZubehör (Balkone, Terrassen,Kellerabteil), d. h. die daraufentfallenden anteiligen Grund-und Baukosten, inkl. der ge-setzlichen Umsatzsteuer. DerKaufpreis für Tiefgaragenplät-ze, oberirdische Pkw-Abstell-plätze oder Carports wird indie maximal zulässige Kauf-preisobergrenze nicht ein-gerechnet, darf jedoch einmarktübliches Preisniveau nichtüberschreiten. Für denFall einesnicht gesonderten Ausweisesvon Tiefgaragenplätzen, ober-irdischen Pkw-Abstellplätzenoder Carports im Gesamtkauf-preis gemäß Kaufvertrag wer-den folgende Pauschalsätze(inkl. USt) in Abzug gebracht:

Tiefgaragenplatz: € 17.000OberirdischerPkw-Abstellplatz: € 5.000Carport: € 8.000

Wichtiger HINWEIS:Eine Förderung erfolgt nur zumErsterwerb von schlüsselfertigemWohnraum.

5. Wie wird gefördert?Die Förderung erfolgt durchGewährung✓ eines zinsbegünstigten Kredits(Förderungskredit) und

✓ von Annuitätenzuschüssen

BERECHNUNGDER FÖRDERUNGErwerb einer Eigentumswohnung mit 65 m² NutzflächeKaufpreisobergrenze: € 2.750 x 65 m², exkl. Tiefgarage2 Personen, Niedrigeinkommensbezieherförderbare Nutzfläche für 2 Personen: 65 m²Basisförderung: 65 m² x € 300 € 19.500Beantragte Bonusbeträge:✓ Bonus Nachverdichtung 65 m² X € 150 € 9.750✓ Energieeffizienzbonus 65 m² X € 100 € 6.500✓ Umweltbonus Ökoindex <120 65 m² X € 50 € 3.250✓ Bonus Standortqualität € 5.000✓ Zuschlag bei niedrigem Einkommen € 3.000✓ Bonus Fassadenbegrünung 65 m² X € 15 € 975

Förderungssumme € 47.975

Aufteilung in60 % Förderungsdarlehen € 28.78540 % Annuitätenzuschüsse € 19.190

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ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG18 www.kleinezeitung.at/wohnbaufoerderung

mit klima:aktiv Silber Standard:Erwerb einer Eigentumswohnung mit 90 m² NutzflächeKaufpreisobergrenze: € 3.000 X 90 m², exkl. TiefgarageJungfamilie, 2 Kinderförderbare Nutzfläche für 4 Personen: 90 m²

Basisförderung:90 m² x € 300 € 27.000Beantragte Bonusbeträge:✓ Bonus verdichtete Bauweise € 11.250✓ Energieeffizienzbonus 90 m² X € 100 € 9.000✓ Umweltbonus Ökoindex <120 € 3.750✓ Bonus Jungfamilie € 12.000✓ Kinderbonus (€ 1.000 X 2) € 2.000✓ Bonus Standortqualität € 7.000✓ klima:aktiv Silber € 6.000Förderungssumme € 78.000

Aufteilung in60 % Förderungsdarlehen € 46.80040 % Annuitätenzuschüsse € 31.200

BERECHNUNGDER FÖRDERUNG

Leistbares Eigentum istauch für Jungfamilien

durch einen zinsgünstigenFörderkredit und zusätzliche

Zuschüsse möglich.

ELFRIEDE PIRKER,Expertin für Ersterwerb

und mehrgeschoßigenWohnbau

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RICHTLINIE FÜR DIEFÖRDERUNG DESERSTERWERBS VONWOHNRAUM

✓ Bonus für Sonnenenergie• Thermische Solaranlage:bis max. € 6.000

• Photovoltaikanlage:€ 1.000/kWp bis € 4.000/kWpfür Eigenheime bzw. € 2/m²förderbarer Nutzfläche (max.4.000) für Eigentumswohnun-gen im mehrgeschoßigenWohnbau

✓ Bonus barrierefreie Bauweise:(nur für Eigenheime): € 10.000

✓ Bonus strukturschwacherländlicher Raum: € 7.000

✓ Bonus Jungfamilie (alleFamilienmitglieder unter 35Jahren zählen dazu): € 12.000

✓ Kinderbonus: € 1.000 je Kind

✓ Zuschlag bei niedrigemEinkommen: € 3.000

✓ Bonus für behindertengerech-te bauliche Maßnahmen (fürein Haushaltsmitglied mitBehinderung): € 15.000

✓ Bonus Standortqualität (z. B.ÖPNV-Haltestelle und zwei wei-tere Infrastruktureinrichtungeninnerhalb von 1.000Metern Luft-linie): € 5.000

✓ Bonus für Elektromobilität (An-schaffung einer Wallbox): € 700

✓ Bonus Begrünungsmaß-nahmen:• € 50/m² förderbarer Nutzflä-che bis max. € 5.000 (für Ei-gentumswohnungen im mehr-geschossigen Wohnbau)

• € 15/m² förderbarer Nutzflä-che für Dachbegrünungs- oderFassadenbegrünungsmaßnah-men

✓ Bonus für Passivhaus-Stan-dard:€ 50/m² förderbarer Nutz-fläche

✓ Bonus Niedertemperaturhei-zung (nur für Eigentumswoh-nungen im mehrgeschoßigenWohnbau): € 10/m² förderbarerNutzfläche

✓ Bonus Qualitätsstufen: kli-ma:aktiv (nur für Eigentums-wohnungen im mehrgeschoßi-gen Wohnbau) Bei der Errich-tung eines Geschoßwohnbauesin der Qualitätsstufe:

klima:aktiv Silber: Bonusbetrag €80/m² förderbarer Nutzfläche

klima:aktiv Gold: Bonusbetrag €100/m² förderbarer Nutzfläche

Deklarationsplattform: https://www.klimaaktiv.at/bauen-sanieren/gebaeude-deklarieren/gebaeudedeklaration.html

Die detaillierten Förderungsvor-aussetzungen sind der Richtliniefür die Förderung der Errichtungvon Wohnraum im Eigentum zuentnehmen oder man informiertsich bei den Beratern derKärntner Wohnbauförderung.

WeitereInformationen findenSieunterwww.wohnbau.ktn.gv.at

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ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG20 www.kleinezeitung.at/wohnbaufoerderung

RICHTLINIE FÜR DIEFÖRDERUNG VONMIETWOHNUNGENUND WOHNHEIMEN IMMEHRGESCHOSSIGENWOHNBAU

Leistbares Wohnen mit hoherWohnqualität und -zufrieden-heit zu ermöglichen, wird als

vorrangiges Ziel der KärntnerWohnbauförderung angesehen.Ein Beispiel dafür ist die Förderungvon preisgünstigen Mietwohnun-gen gemeinnütziger Wohnbauge-sellschaften. Die Mieten im ge-meinnützigen Sektor sind bis zu30%günstiger alsMietwohnungenbei privaten Vermietern.

Den Ansprüchen der Bewohnergerecht zu werden, ist eine zentra-le Herausforderung. Denn Wohn-qualität und -zufriedenheit werdennicht nur durch eine energieeffizi-ente sowie hochwertige Bauweisemit funktionalen Grundrissen undprivaten Freiraumflächen wie Bal-konen bestimmt, sondern vor al-lemauch durch dieMöglichkeit derMitbestimmung bei der Gestal-tung des eigenen Wohnumfeldessowie durch gute soziale bzw.nachbarschaftliche Kontakte.

Daher liegt das Hauptaugen-merk auf sozialer Nachhaltigkeit,die einengleich hohenStellwert hatwie die Architektur und ökologi-sche und wirtschaftliche Aspekte.

Zentrale Lagen mit viel Grün-raum und kurze Wege mit fußläu-figer Erreichbarkeit öffentlicherVerkehrsmittel, Anbindung anRadwege, an zentrale Dienstleisterdes täglichen Bedarfs, wie Ärzte,Nahversorger, Frisör, Bäcker, Gas-tronomie, ein schulisches Umfeld,Betreuungseinrichtungen für Kin-der, gute Freizeitmöglichkeitenund eine gut gelebte Nachbar-schaft sind die heutigen Anforde-rungen der Bewohner.

Gemeinschaftsflächen und Be-gegnungszonen sowie der Einsatz

von „Kümmerern“, also Ansprech-personen vor Ort, die ein offenesOhr für die Bedürfnisse der Be-wohner haben, sollen dazu beitra-gen, die Wohnzufriedenheit zusteigern. Maßnahmen zur Vermei-dung sommerlicher Überwär-mung (z.B. Bauwerksbegrünun-gen wie Gründächer, begrünteFassaden, gezielte Bepflanzungenim Außenraum oder Fensterorien-tierung etc.) spielen im Rahmender Klimawandelanpassung einewesentliche Rolle.

Für Haushalte mit Niedrigstein-kommen (bis 2/3 des höchstzuläs-sigen Jahreseinkommens) sollkünftig eine Errichtung leistbarerKleinwohnungen von max. 50 m²ermöglicht werden.

1. Was und wer wird gefördert?Gefördert wird die✓ Errichtung von Mietwohnungen(einschließlich Reconstructing)im mehrgeschossigen Wohnbauund Reihenhäusern durchgemeinnützige Bauvereinigun-gen oder Gemeinden sowie die

✓ Errichtung von Wohnheimendurch Institutionen, die aus-schließlich und unmittelbarkirchlichen, gemeinnützigenoder mildtätigen Zweckendienen.

Welche Wohnbauvorhaben ge-fördert werden, legt der Wohn-bauförderungsbeirat in mehrjähri-gen Wohnbauprogrammen fest.

2. Was sind die Förderungsvor-aussetzungen?✓ Die Bauliegenschaft muss vor-rangig im Siedlungsschwer-punkt des örtlichen Entwick-lungskonzeptes (OEK) derStandortgemeinde vorgesehen

sein. Das Bauorhaben muss denErfordernissen einer sparsamenVerwendung von Grund und Bo-den entsprechen.

✓ Die Nutzfläche jeder Wohnungdarf 130 m², bei mehr als fünf imgemeinsamen Haushalt leben-den Personen 150m² nicht über-steigen. Ausnahmen gibt es fürWohngemeinschaften oderWohnverbundsysteme.

✓ Die angemessenen Gesamtbau-kosten und die förderbarenAbbruch- und Entsorgungskos-ten dürfen nicht überschrittenwerden.

✓ Die städtebauliche und bau-künstlerische Qualität des Bau-vorhabens muss durch geeigne-te Maßnahmen, wie z. B. Durch-führung von städtebaulichenund baukünstlerischen Wett-bewerben gesichert sein.

3. Wie wird gefördert?a. Die Förderung erfolgt durch die✓ Gewährungeineszinsbegünstig-ten Kredits

4. Voraussetzungen für dieVermietungGeförderte Mietwohnungen dür-fen nur an begünstigte Personenvergeben werden. Dabei beträgtdas höchstzulässige Jahresein-kommen (Familieneinkommen)bei einer Haushaltsgröße von1 Person € 38.0002 Personen € 55.0003 Personen € 61.0004 Personen € 67.000Für jede weitere Person+ € 6.000Um eine geförderte Mietwohnungzu erhalten, sind folgendeKriterienzu erfüllen:✓ Österreichischer Staatsbürgeroder einemsolchengleichgestellt

✓ Volljährigkeit (Ausnahme nur in

begründeten Ausnahmefällen)✓ Nachweis des Bedarfs am geför-dertenWohnraum (z. B.Wechselvon einer nicht geförderten ineine geförderte Wohnung,beruflich bedingter Orts-wechsel…)

✓ Nutzungdes gefördertenWohn-objektes ausschließlich für deneigenen Wohnbedarf als Haupt-wohnsitz

✓ Verpflichtung zur Aufgabe derRechte an den bisher regelmä-ßig als Hauptwohnsitz genutz-ten Wohnungen binnen sechsMonaten nach Bezug dergeförderten Wohnung

5. Übertragung geförderter Woh-nungen in das Wohnungs-eigentumGeförderte Mietwohnungen dür-fen in dasWohnungseigentum desMieters unter bestimmtenVoraussetzungen übertragen undkönnen Förderungskredite über-nommen werden.Eine wesentliche Voraussetzungist das Vorliegen einer begünstig-ten Person.

Das Formblatt „Ansuchen aufÜbernahme des Wohnbauförde-rungskredites“ ist zusammen mitallen erforderlichen Nachweisenbei der Wohnbauförderungsstelleeinzureichen.

6. Antragstellung für eine geför-derte MietwohnungAnträge auf eine geförderte Miet-wohnung sind bei der zuständigenGemeinde oder der Wohnbauge-sellschaft einzubringen.

Weitere Informationenfinden Sie unterwww.wohnbau.ktn.gv.at

Günstige Mieten, langfristige Mietverträge, hoherWohnkomfort in attraktiven zentralen Lagen, barrie-refreie und energieeffiziente Bauweise unter Berück-sichtigung sozialer Aspekte mit den Bedürfnissen derBewohner im Mittelpunkt, sind Qualitätsmerkmaledes sozialen gemeinnützigen Wohnbaus.

Leistbares Wohnen

als Ziel

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ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG 21www.kleinezeitung.at/wohnbaufoerderung

Würdevollleben und wohnen im Alter

In der Gemeinde St. Andrä im La-vanttal wird auf einem zentrums-nahen Grundstück im Stadtteil

Wölzing ein richtungsweisendes,soziales Projekt umgesetzt. DasZiel: die umfassende undqualitäts-volle Versorgung wie auch Betreu-ung und Pflege älterer Menschensicherzustellen.

Ausgeführt wird das Projektdurch die LANDESWOHNBAUKÄRNTEN – Neue Heimat in Zu-sammenarbeit mit der Arbeitsver-einigung der Sozialhilfe Kärntens.Die Umsetzung wird mit Hilfe desLandes Kärnten, durch Förderungund Unterstützung der Landes-hauptmannstellvertreterinnen

Wohnbaureferentin Dr.in GabySchaunig und Gesundheitsreferen-tin Dr.in Beate Prettner, ermöglicht.

In einer ersten Stufe wird ein Pfle-geheim mit 75 Betten errichtet,daran angeschlossen wird es eineTagesstätte mit einer Kapazitätvon 15 Plätzen für ältere pflegebe-dürftige Menschen geben.

In einemdurch dieWohnbauför-derung geförderten, barrierefreienGebäudekomplex werden zusätz-lich 20betreubareWohnungen zurVerfügung stehen. „Dieses Gebäu-de wird baulich mit dem Pflege-heim verbunden sein, wodurch esimAnlassfall auchmöglich ist, dass

eine Person in unmittelbarer Nähedes pflegebedürftig gewordenenPartners leben und diesen beglei-ten kann“, erklärt Wolfgang Ru-schitzka, technischer Geschäfts-führer der LWBK.

„Ein Stützpunkt für mobile Pfle-gedienste, von welchem aus dieHauskrankenpflege für St. Andräorganisiert wird und wo man überPflege- und Betreuungsangeboteinformiert wird, rundet das Ange-bot ab“, so Dir. Klaus Harter, Ge-schäftsführer der AVS.

Durch die LWBK wurden kärnten-weit bereits mehrere Pflegeheimeerrichtet. „Wir haben viel Erfah-

rung auf diesem Gebiet“, betontMag. Harald Repar, kaufmänni-scher Geschäftsführer der LWBK.„Es ist uns eine große Freude, ge-meinsam mit der AVS als langjäh-rigem Partner sowie dem LandKärnten den Betrieb des neuenPflegeheimes samt Tagesstätte si-cherstellen und zugleich ‚betreu-baresWohnen‘ in derGemeindeSt.Andrä gewährleisten zu können.“

Der Bedarf ist laut Bürgermeis-ter Ing. Peter Stauber groß, so lä-gen bereits zahlreiche Anmeldun-gen für die Betreuungsplätze vor.

Der Baustart soll im Frühjahr er-folgen, die Eröffnung ist im Som-mer 2021 geplant.

Die qualitätsvolle Betreuung und Pflege älterer Menschen zählt inunserer Gesellschaft zu den drängendsten Zukunftsfragen. PraktikableAntworten gibt ein soziales Projekt in St. Andrä im Lavanttal.

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22 www.kleinezeitung.at/wohnbaufoerderung ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG

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RICHTLINIE FÜR DIEGEWÄHRUNG EINESEIGENMITTELERSATZ-KREDITES

Um den Kreis der Anwärter zuvergrößern, die für eine ge-förderte Mietwohnung infra-

ge kommen, wurde im KärntnerWohnbauförderungsgesetz 2017die Richtlinie für die Gewährungeines Eigenmittelersatzkreditesgrundlegend erneuert. Denn MietergeförderterWohnungen habenmit-unter anteilige Bau- oder Grundkos-ten zu tragen, die ihnen gemeinnüt-zige Bauvereinigungen oder Ge-meindenvorschreiben.WodiesedieEigenmittel, die auf die angemesse-ne Nutzfläche entfallen, nicht auf-bringen können, bietet die Wohn-bauförderungdieMöglichkeit, einenEigenmittelersatzkredit zu beantra-gen. Entscheidendes Kriterium: DieAufbringung der Eigenmittel darfden Mietern aufgrund ihrer persön-lichen Eigentumsverhältnisse nichtzumutbar sein.

Indem ein solcher Eigenmitteler-satzkredit gewährt und die anteiligenGrund- bzw. Baukosten gesichertwerden, wird der Zugang zu geför-derten leistbaren Mietwohnungenerleichtert. Diese Maßnahme soll, be-gleitend zu den Mietensenkungspro-grammendesLandes,auchdasWoh-nen in geförderten Altobjekten, ins-besondere im ländlichen Raum, wie-der attraktiver machen.

1. Was versteht man unter demEigenmittelersatzkredit?Unter dem Eigenmittelersatzkreditversteht man einen Kredit zur Fi-nanzierung eines vorgeschriebe-nen Finanzierungsbeitrages (Bau-und Grundkostenbeitrages) im ge-förderten mehrgeschoßigen ge-meinnützigen Wohnbau.

WICHTIG!Nicht gefördert werden dieKaution sowie Eigenmittelleis-tungen für Grundkostenanteile,die zur nachträglichen Übertra-gung der Wohnung in das Woh-nungseigentum berechtigen.

2. Wer wird gefördert?Gefördert werden Mieter bzw. Nut-zungsberechtigte, die Eigenmittelfür eine aus Mitteln der Wohn-bauförderung geförderte Mietwoh-

Berechnung des Eigenmittelersatzkredits:Bezug der Wohnung: 1. 2. 2018, 2 PersonenWohnnutzfläche: 79,40 m²Förderbare Nutzfläche: 75 m²Grundkostenbeitrag gesamt: € 5.610davon förderbar für 75 m²: € 5.300Miete inkl. Betriebskosten: € 524,34

Berechnung in Abhängigkeit vom Einkommen:Einkommen Mieter: € 35.000,00 € 17.000,00Förderung Grundkostenanteil/Eigenmittelersatzkredit Land: € 2.650,00 (50 %) € 3.180,00 (60 %)Eigenmittelanteil Mieter: € 2.650,00 € 2.430

Bedingungen Eigenmittelersatzkredit:Laufzeit: 10 JahreVerzinsung: 0,5 % p.a.Annuitäten (Zinsen+Tilgung): monatlich

Höhe der monatlichen Belastung für den Mieter:

Variante 1) Variante 2)Miete inkl. Betriebskosten: EUR 524,34 EUR 524,34Rate Eigenmittelersatzkredit EUR 22,67 EUR 27,20Monatliche Belastung für den Mieter: EUR 547,01 EUR 551,54

BERECHNUNGDER FÖRDERUNG

Der Eigenmittelersatzkredit des Landes eignetsich bestens dazu, die Finanzierung von Bau- undGrundkostenbeiträgen für geförderteMietwohnungen im mehrgeschoßigengemeinnützigen Wohnbau zu erleichtern.

Wichtig ist, den Antrag auf den Eigenmittelersatzkreditgleich bei der Wohnungszuweisung beim Vermieter

abzugeben, um keine Fristen zu versäumen.

MAG. MANUELA ZLATKIC, Expertin für Eigenmittelersatzkreditund mehrgeschoßigenWohnbau

Geeignetes Instrument zur

Finanzierung

nung einer Gemeinde oder einergemeinnützigen Bauvereinigungaufzubringen haben.

Die Antragstellung hat spätes-tens 3 Monate nach Wohnungszu-weisung bzw. Abschluss des Miet-oder Nutzungsvertrages durch diegemeinnützige Bauvereinigungoder Gemeinde zu erfolgen.

3. Persönliche VoraussetzungenDer Mieter bzw. Nutzungsberech-tigte muss eine✓ begünstigte Person,✓ Österreichischer Staatsbürgeroder einem solchen gleich-gestellt sein und

✓ den Bedarf am gefördertenWohnraum nachweisen.

Dabei beträgt das höchstzulässigeFamilieneinkommen bei einerHaushaltsgröße von1 Person € 25.3332 Personen € 36.6673 Personen € 40.6674 Personen € 44.667Für jede weitere Person+€ 4.000

4. Was wird gefördert?Gefördert werden vom Erst- oderNachfolgemieter bzw. Nutzungs-berechtigten aufzubringende✓ EigenmittelleistungenzurFinan-zierung des Grundkosten-/Bau-kostenanteiles einer gefördertenMietwohnung einer Gemeindeoder einer gemeinnützigen Bau-vereinigung

5. Wie wird gefördert?Die Förderung erfolgt durchGewährung eines Eigenmitteler-satzkredites, Laufzeit 10 Jahre,Verzinsung0,5% jährlich. Der Kreditist vom Mieter bzw. Nutzungsbe-rechtigten in monatlichen gleich-bleibenden Zinsen und Tilgungumfassenden Annuitäten rück-zuerstatten.

6. Wie hoch wird gefördert?Gefördert wird✓ zwischen 50–80 % desFinanzierungsbeitrages

Informationen finden Sie unterwww.wohnbau.ktn.gv.at

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ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG 23www.kleinezeitung.at/wohnbaufoerderung

Eine bezahlbare, barrierefreie und unbefristete Wohnung zu finden, warder Wunsch von Pensionist Leopold Lehner. Dank eines Eigenmittel-mittelersatzkredits für den Finanzierungsbeitrag wird er nun bald in

eine neue Wohnung der Kärntner Heimstätte umziehen.

Auch bei niedrigem Einkommen:

LeistbaresWohnenFOTOS: WEICHSELBRAUN

Eine unbefristete Wohnung zu finden,die auch für mich bezahlbar ist,

war mein großer Wunsch.Leopold Lehner

Sicherheit. Nachdem LeopoldLehners jetzige Wohnung nur be-fristet vermietet wird, war demPensionisten schnell klar, dass ersich eine dauerhafte Lösungwünscht. Bei der Kärntner Heim-stättewurde er fündig: „DieWohn-anlage in Viktring wird gerade neugebaut. Dank Aufzug ist die 56 m²große Wohnung barrierefrei, dieLage ist perfekt, da ich alles zu Fußoder mit dem Fahrrad erreichenkann. Und der Mietvertrag ist un-befristet. Das war mein Hauptkri-terium. Wer möchte denn im Alterschon ständig umziehen?“ Undauch der Mietzins ist für LeopoldLehner trotz seiner geringen Pen-sion bezahlbar. Möglich wurde derAbschluss des Mietvertrages dann

vor allem aber durch den Eigen-mittelersatzkredit des LandesKärnten. „Dafür war ich sehr dank-bar, da es mir sonst nicht möglichgewesen wäre, das Geld aufzu-bringen. So ist ein großer Teil desFinanzierungsbeitrags abge-deckt“, so Leopold Lehner. Dankder kleinen monatlichen Rückzah-lungsraten von etwa 20 Euro ist soein Kredit auch für Niedrigverdie-ner eine gute und vor allem reali-sierbare Lösung. Auch für die Ab-wicklung durch Mag.a ManuelaZlatkic findet Leopold Lehner nurLob: „Unkompliziert, sehr hilfsbe-reit und freundlich. Ganz toll warauch, dass alle Stellen so gut inei-nandergegriffen haben.“ Der Um-zug ist im Sommer 2020 geplant.

Details der Förderung:Finanzierungsbeitrag (Bau-kostenbeitrag) in der Höhevon EUR 3.393,12

Eigenmittelersatzkredit in derHöhe von EUR 2.400,09

Größe der Wohnung: 56,55m²,davon förderbar 50 m²

NiedrigeinkommensbezieherWohnbaugenossenschaft:Kärntner HeimstätteGeplanter Einzug:Sommer 2020

GEFÖRDERTEMIETWOHNUNG inVIKTRING

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ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG24 www.kleinezeitung.at/wohnbaufoerderung

Gefördert wird die Umstellung von fossilenBrennstoffen auf energieeffiziente, erneuerbare

Energien mit bis zu € 6.000, auch bei einerWohnnutzfläche von über 200 m2.

ING. HELMUT POMPENIG,Technische BeratungWohnbauförderung und -sanierung

Impulsprogramm

„Raus aus fossilenBrennstoffen“

Die Wohnbauförderung des Landes Kärnten macht den Kärntnerinnen und Kärntnern den Umstieg auferneuerbare Energieträger schmackhaft. Als Teil der Sanierungsoffensive bietet das Impulsprogramm„Raus aus den fossilen Brennstoffen“ einen finanziellen Zuschuss in der Höhe von maximal 6.000 Euro.

Wer kann eine Förderungbeantragen?✓ (Mit)Eigentümer des Gebäudes✓ Wohnungsinhaber – Mieter,Wohnungseigentümer oder(Mit)Eigentümer, der eine inseinem Haus gelegene Woh-nung selbst benützt

✓ Bauberechtigter✓ Bestellter Verwalter nach § 6Abs. 2 MRG oder § 14c Abs. 2WGG

Was wird gefördert?Gefördert wird der Heizungsan-lagentausch von Heizungssyste-men auf Basis fossiler Brennstoffe(Kohle, Öl, Gas, Allesbrenner) auferneuerbare Energien in✓ Eigenheimen mit höchstens

zwei Wohnungen✓ sonstigen Gebäuden mit

höchstens zwei Wohnungen,die nicht zu Wohnzweckendienen und nach Abschluss

der Sanierungsmaßnahmenzur ganzjährigen Wohnnut-zung geeigneten Wohnraumaufweisen.

Bevor der Antrag gestellt wird,muss eine Vor-Ort-Energiebera-tung als Teil der Förderung durch-geführt werden. Ausnahme: DieGebäudehülle ist bereits gedämmt.Die Beratung wird von Energiebe-ratern aus dem Energieberater-netzwerk Kärnten (netEB) durch-geführt.Zu ihren Leistungen zählen:✓ Begutachtung des Gebäudes(Rundgang um das Gebäude,Heizraum etc.)

✓ Analyse von Problemstellun-gen (Feuchte, Zugerscheinun-gen etc.)

✓ Beurteilung des Energiever-brauchs und Empfehlung vonMaßnahmen, die den Ener-gieverbrauch für Heizung und

Warmwasser nachhaltig redu-zieren (thermische Sanierung,Heizungsumstellung etc.)

✓ U-Wert-Berechnungen✓ Hinweis auf Energiebuch-haltung

✓ SommertauglichkeitAnmeldung zur Vor-Ort-Bera-tung: www.wohnbau.ktn.gv.atoder Energieservicestelle,Tel. 050 536 DW 18808,www.neteb-kärnten.at

Welche Voraussetzungensind zu erfüllen?✓ Die Bauvollendung muss min-destens fünf Jahre vor An-tragstellung erfolgt sein, außerbeim Anschluss an Fernwärme

✓ Ganzjährige Nutzung der ge-förderten Wohnung (für juristi-sche Personen als Förderungs-werber gibt es Ausnahmen)bzw. beider Wohnungen in ei-nem Zweifamilienwohnhaus

✓ Die Durchführung der Sanie-rungsmaßnahmen hat durchbefugte Unternehmer zu er-folgen

✓ Die Mindestinvestition beträgt€ 2.000 exklusive Umsatz-steuer

✓ fachgerechte Entsorgung deralten Heizungsanlage

WICHTIG!Die Anträge sind vor Beginn derSanierungsarbeiten zu stellen.

Wie und wie hoch wird gefördert?Die Sanierungsförderung fürenergieeffiziente Heizungssyste-me erfolgt in Form eines Einmal-zuschusses im Ausmaß von✓ 35% der förderbaren Sanie-rungskosten (max. € 36.000 jeGebäude), höchstens in Höhevon

• € 6.000 je Gebäude

SANIERUNGS-OFFENSIVE 2020

Page 25: JOURNAL - Kleine Zeitung · FO TO: REDPIXEL/ ST OCK.ADOBE. CO M ENT GEL TLICHE EINSCHAL TUNG V iele Kärntnerinnen und Kärntner träumen vom ei-genenHaus,einembarriere-freienBadezimmerodervomAus-

ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG 25www.kleinezeitung.at/wohnbaufoerderung

Wer sein Eigenheim al-tersfit machen möchte,sollte nicht darauf war-

ten, bis körperliche Einschränkun-gen ein solches Vorhaben er-schweren. Die Kärntner Wohn-bauförderung unterstützt Men-schen, die vorausblickend die ei-genen vier Wände an die Bedürf-nisse des Alters anpassen oder be-hindertengerecht gestaltenmöch-ten und fördert Maßnahmen fürbarrierefreies und altersgerechtesWohnen undMaßnahmen für Men-schen mit Behinderung im Ein-oder Zweifamilienwohnhaus, imErschließungsbereich oder inner-halb einer Wohnung im mehrge-schoßigen Wohnbau und vorbeu-gende altersgerechte Maßnah-men. Vorrangige Ziele: Wohnkom-fort erhöhen und älteren Men-schen bzw. Menschen mit Behin-derung einen möglichst langenVerbleib in ihrer gewohnten Um-gebung ermöglichen.

1. Wer wird gefördert?a. (Mit-)Eigentümer des Gebäudesb. Bestellter Verwalter des

Gebäudesc. Wohnungsinhaber – Mieter,Wohnungseigentümer oder(Mit-)Eigentümer, der eine inseinem Haus gelegene Woh-nung selbst benützt

2. Was wird gefördert?a. Maßnahmen für barrierefreies

oder altersgerechtes Wohnenund Maßnahmen für Menschenmit Behinderung im Ein- oder

Zweifamilienwohnhaus (Eigen-heim mit maximal 2 Wohnun-gen) und im mehrgeschoßigenWohnbau (Wohngebäude mitmindestens 3 Wohnungen)durch Vorlage einer fachärztli-chen Bestätigung oder desNachweises über den Bezugdes Pflegegeldes zumindest abPflegestufe 3

✓ Barrierefreie äußere Erschlie-ßung zum Hauseingang (z. B.Einbau einer Rampe, Türver-breiterung)

✓ Bauliche Maßnahmen zur Barri-erereduzierung innerhalb derWohnung (z. B. Türverbreite-rung, automatische Schließ-türen, Treppenlift…).

✓ Behindertengerechter Umbauder Sanitärräume bei Vorliegeneiner fachärztlichen Bestäti-gung oder eines Nachweisesüber den Bezug des Pflegegel-des zumindest ab Stufe 3 (z. B.Einbau einer Dusche, Einbau ei-nes behindertengerechtenWCs)

✓ Bauliche Maßnahmen durchZubau barrierefreier Räume imAusmaß von insgesamt max.25 m² Nutzfläche, um auf einerEbene barrierefrei wohnen zukönnen.

b. Barrierefreie Maßnahmen au-ßerhalb der Wohnung im mehr-geschoßigen Wohnbau:

Darunter fallen✓ äußere Erschließung zumEingangsbereich / Parkplatz /Tiefgarage

✓ erstmaliger Einbau von Aufzü-gen, mit zumindest vierGeschoßeinstiegstationen inWohnhäusern mit mindestenssechs Wohnungen

c. vorbeugende altersgerechteMaßnahmen

✓ Barrierefreie äußere Erschlie-ßung zum Hauseingang (z. B.Einbau einer Rampe, Türverbrei-terung)

✓ Bauliche Maßnahmen zur Barri-erereduzierung innerhalb derWohnung (z. B. Türverbreite-rung, automatische Schließtü-ren, Treppenlift…)

✓ Altersgerechter Badumbau✓ Bauliche Maßnahmen durch Zu-bau barrierefreier Räume imAusmaß von insgesamt max.25 m² Nutzfläche, um auf einerEbene barrierefrei wohnen zukönnen.

3. Was sind die Förderungsvor-aussetzungen?Die Förderungsvoraussetzungensind u. a.:✓ Die Bauvollendung muss mind.fünf Jahre vorAntragstellung er-folgt sein, außer es liegt einefachärztliche Bestätigung oderNachweis über den Bezug desPflegegeldes zumindest ab Stu-fe 3 vor.

✓ Hauptwohnsitzliche Nutzungder geförderte(n)Wohnung(en)

✓ max. Nutzfläche 200m²

4. Wie und wie hoch wirdgefördert?

a. vorbeugende Maßnahmen undbarrierefreie Maßnahmen fürMenschen mit Behinderung imEin- oder Zweifamilienhaus

✓ Gewährung eines Einmalzu-schusses in Höhe von 30 % derförderbaren Gesamtkosten vonmax. € 39.000 je Wohnung für

• Maßnahmen zur barrierefreienäußeren Erschließung und Barri-erereduzierung innerhalb derWohnung – max. € 3.600

• altersgerechten und/oder behin-dertengerechten Badumbau –max. € 3.600

• bauliche Maßnahmen/Zubau zurSchaffung von barrierefreienRäumen – max. € 4.500

b. Barrierefreie Maßnahmen immehrgeschoßigen Wohnbau

• vom (Mit-)Eigentümer oderbestellten Verwalter beantragteFörderungen erfolgen durch

✓ Gewährungeinesnicht rückzahl-baren Zuschusses, zahlbar aufdie Dauer von 10 Jahren.

• Von Mietern,Wohnungsinhabernoder (Mit-)Eigentümern, die eineim mehrgeschoßigen Wohnbaugelegene Wohnung selbstnutzen,Beantragte Förderungen erfol-gen durch

✓ Gewährung eines Einmalzu-schusses im Ausmaß von 30 %der förderbaren Gesamtkostenin Höhe von max. € 20.000.

Informationen finden Sie unterwww.wohnbau.ktn.gv.at

RICHTLINIE FÜRBARRIEREFREIEMASSNAHMEN ODERALTERSGERECHTESWOHNEN

Altersgerecht wohnen?

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Gefördert werden sowohl der vorausschauendealtersgerechte Umbau als auch notwendige

barrierefreie Maßnahmen bei gesundheitlicherBeeinträchtigung, zum Beispiel Einbau eines

Treppenlifts, Badumbau . . .

PETRA RASSI, Expertin für Wohnhaussanierung

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ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG26 www.kleinezeitung.at/wohnbaufoerderung

RICHTLINIE FÜRBARRIEREFREIEMASSNAHMEN ODERALTERSGERECHTESWOHNEN

Für viele Jahre vorgesorgt. Dietägliche Routine im Badezimmerwurde für die Mutter von RaimundHochegger immer beschwerlicher.Daher entschied sich die Familiefür einen großzüigen Um- undAusbau des Badezimmers. Rai-mung Hochegger: „Es war uns ab-solut wichtig, dass die Muttermöglichst lange zuhause in den ei-genen vierWänden leben kann. Daim Badezimmer vor dem UmbaukeineDusche, sondern nur eineBa-dewanne verbaut war, mussten wirbarrierefreie Umbaumaßnahmentreffen, um ihr den Alltag um einVielfaches zu erleichtern.“ Durchden Abbruch einer Zwischenwand

Auch im Alter möglichstlange in den eigenen vier

Wänden bleiben zu können –diesen Wunsch hatte auch

die Mutter von RaimundHochegger. Ein erster,

wichtiger Schritt:der barrierefreie Umbau

des Badezimmers.

wurde das Badezimmer vergrößertund somit Platz geschaffen für eineebene, barrierefreie Dusche sowieWaschmaschine undWäschetrock-ner. „Für sie ist der Alltag so vielleichter zu bewerkstelligen. Neben

einem Duschsitz haben wir auchHaltegriffe anbringen lassen, umein Maximum an Sicherheit zu ge-währleisten.“ Bekannte haben Rai-mund Hochegger von der Förde-rungsmöglichkeit des Landes Kärn-ten erzählt. „Daraufhin habe ichmich selbst erkundigt und war sehrzufrieden mit der Abwicklung. Na-türlich ist ein Zuschuss in dieserHöhe auch eine Motivation, sich füreinen Umbau zu entscheiden.“

Mit der Durchführung der Sa-nierung hat Raimund Hocheggernur Firmen aus der Region beauf-tragt: „Es warmir besonders wich-tig, Ansprechpartner vor Ort zuhaben.“

Details der Förderung:Barrierefreie Maßnahmen fürdie im Zweifamilienhauslebende MutterWohnnutzfläche: Wohnung 1:130 m², Wohnung 2: 170 m²

Wohnung 1: Einbau einerbarrierefreien Dusche inkl.Fußbodenheizung undBeseitigung einer Zwischen-wand inkl. Estrich, Fliesen-legerarbeiten etc.

Förderungsfähige Gesamt-kosten: EUR 12.000

Gewährung eines Einmal-zuschusses in Höhe vonEUR 3.600

BARRIEREFREIE MASS­NAHMEN im WOHN­HAUS in REICHENFELS

FOTO: TRAUSSNIG

Sicherheit und Komfort

Weiterhindaheim leben

Es war derWunsch meinerMutter, so lange

wie nur irgendwiemöglich zuhause

bleiben zu können.Raimund Hochegger

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ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG 27www.kleinezeitung.at/wohnbaufoerderung

Wenn vom Sanieren dieRede ist, ist immer auchEnergieeffizienz ein

Thema. Wer energiebewusst han-delt, stößt weniger CO2 aus. Dabeischont ein bewusster sparsamerUmgang mit Energie nicht nur dieUmwelt, sondern auch die eigeneGeldbörse. Entsprechend den Kli-maschutzzielen und Zielsetzun-gen des Energiemasterplans Kärn-ten werden gezielte Förderungenzur deutlichen Reduzierung vonCO2-Treibhausgasemissionen an-geboten.

Besonders gefördert wird dieÖkologisierung, z. B. die Verwen-dungvonDämmmaterial aus nach-wachsenden Rohstoffen, Maßnah-men zur Vermeidung sommerli-cher Überwärmung (z.B. Bau-werksbegrünungen oder Bepflan-zungen im Außenraum), dämmen-de Maßnahmen unter dem Motto

„Dämmen statt Geld verschwen-den“, aber auch die Prüfung derSommertauglichkeit. Motive fürdie Durchführung von Sanierungs-maßnahmen gibt es viele. Sie rei-chen vom Wunsch, umweltbe-wusst zu handeln, einen höherenWohnkomfort und mehr Behag-lichkeit zu erzielen bis zum Bestre-ben, die Wohnkostenbelastung zureduzieren, indem man Energie-kosten einspart.

Der erste Schritt und Vorausset-zung für die Gewährung einer Sa-nierungsförderung ist eine kosten-lose geförderte Vor-Ort-Energie-beratung, im Rahmen derer eingeschulter Energieberater ausdem Energienetzwerk KärntenzumAntragsteller ins Haus kommt.

Er verschafft sich einen Über-blick über den Energieverbrauchdes Gebäudes, die Warmwasser-,

Heizungsanlage etc. und erklärt,wie die Energieeffizienz des Ge-bäudes optimiert werden kann.Gleichzeitig berechnet der Ener-gieberater auf Basis von empfoh-lenen thermisch-energetischenSanierungsmaßnahmen das Ein-sparungspotenzial, damit manweiß, wie viel an Energiekostenjährlich gespart werden könnenund wann sich die Investitions-maßnahmen amortisieren.

Ist die Entscheidung für eine um-fassende energetische Sanierungeinmal getroffen, besteht die Mög-lichkeit, eine geförderte fachkun-dige Sanierungsbegleitung – einenso genannten Sanierungscoach –für organisatorische Belange imZusammenhang mit der Abwick-lungder Sanierungsmaßnahmen inAnspruch zu nehmen. Der Sanie-rungscoach unterstützt beim För-

derungsansuchen, bei der Ange-botseinholung, bei energetischenFragen während der Bauausfüh-rung, bei der Kontrolle und Ab-rechnung von Bauleistungen etc.Die Leistungen können individuellgewählt werden.

Umfassende Beratung rund umdas Themader Energie bietet Ihnendie Energieserviecestelle des Lan-des unter www.neteb-kärnten.at.

1. Wer kann Förderungswerbersein?✓ (Mit-)Eigentümer des Gebäu-des, Wohnungsinhaber – Mie-ter, Wohnungseigentümer oder

✓ (Mit-)Eigentümer, der eine inseinem Haus gelegene Woh-nung selbst nutzt,

✓ Bauberechtigter oder✓ bestellter Verwalter desGebäudes ist.

Bereits in der Startphase unterstützt die Wohnbauförderung Haus- und Wohnungseigentümersowie Mieter dabei, Bestandsflächen thermisch-energetisch zu sanieren.Ein besonderes Serviceangebot ist die kostenlose Vor-Ort-Energieberatung.

Sanieren leicht gemacht

RICHTLINIE FÜR DIESANIERUNG VONEIGENHEIMEN,SONSTIGEN GEBÄUDENUND WOHNHÄUSERN IMMEHRGESCHOSSIGENWOHNBAU(außerWohnhäuser im (Mit-)Eigentumvon gemeinnützigen Bauvereinigungenund Gemeinden)

FOTO: SDECORET/STOCK.ADOBE.COM

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ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG28 www.kleinezeitung.at/wohnbaufoerderung

RICHTLINIE FÜR DIESANIERUNG VONEIGENHEIMEN,SONSTIGEN GEBÄUDENUND WOHNHÄUSERN IMMEHRGESCHOSSIGENWOHNBAU(außerWohnhäuser im (Mit-)Eigentumvon gemeinnützigen Bauvereinigungenund Gemeinden)

2. Was wird gefördertGefördert wird die thermisch-energetische Sanierung von✓ Eigenheimen mit höchstenszwei Wohnungen,

✓ sonstigen Gebäuden, die nachAbschluss der Sanierungsmaß-nahmen ganzjährig bewohntwerden,

✓ Miet- und Eigentumswohnun-gen im mehrgeschoßigenWohnbau und Wohnheimen(außer Wohnhäuser im (Mit-)Eigentum von gemeinnützigenBauvereinigungen und Ge-meinden).

Folgende Sanierungsmaßnahmenwerden gefördert:I. Beratungsleistungena. Vor-Ort-EnergieberatungGefördert werden Leistungen vonEnergieberatern aus dem Ener-gieberaternetzwerk Kärnten, wiez. B.:✓ Begutachtung des Gebäudes(Rundgang außen, Heizraum …)

✓ Beurteilung des Energiever-brauchs und Empfehlung vonMaßnahmen, welche denEnergieverbrauch für Heizungund Warmwasser nachhaltigreduzieren (thermische Sanie-rung, Heizungsumstellung …)

✓ Kostenschätzung der empfoh-lenen Sanierungsmaßnahmenund Förderberatung

✓ Zusammenfassung der Bera-tung (inkl. Kostenvergleich vonEinzelmaßnahmen und umfas-sender Sanierung)

✓ Sommertauglichkeit

b. Sanierungscoach – Sanierungs-begleitungGefördert werden je nach Bedarffolgende Leistungen:✓ Analyse von Problemstellungen(Feuchte, Zugerscheinungen…)

✓ Unterstützung beim Förderan-suchen

✓ Unterstützung bei der Ange-botseinholung

✓ Beratung bei energetischenFragen während der Bauaus-führung

✓ Unterstützung bei der Kontrolleund Abrechnung von Bau-leistungen

✓ Unterstützung bei der Zusam-menstellung von Unterlagen fürdie Förderstelle

Zusatzleistung: Erstellung desEnergieausweises bzw. eines Sa-nierungskonzeptesBefugte Unternehmer sind unterwww.neteb-kärnten.at zu finden.

II. Maßnahmen zur Erhöhung desWärmeschutzes einzelner Bau-teileGefördert werden folgende Maß-nahmen zur Erhöhung des Wär-meschutzes:

Dämmung Außenwand = 14 cmFenstertausch bzw. Tausch vonAußentüren im Zuge der Däm-mung der Außenwand – Vollwär-meschutzDämmung obersteGeschoßdecke = 24 cmDämmung untersteGeschoßdecke = 10 cm

III. Energieeffiziente ökologischeHaustechnikanlagen✓ Neuerrichtung und Erweiterungvon thermischen Solaranlagenzur Warmwasserbereitung und/oder Wärmeerzeugung

✓ Heizungsanlagentausch auf er-neuerbare Energie, z. B.Anschluss an Fernwärme,Pelletskessel, Scheitholzkessel,Hackgutkessel

✓ Kontrollierte Wohnraumlüftungmit Wärmerückgewinnung

✓ Erstmalige Errichtung vonPhotovoltaikanlagen

✓ Wärmepumpenheizung

IV. Umfassende energetischeSanierungUmfassende energetische Sanie-rungsmaßnahmen sind zeitlich zu-sammenhängende Renovierungs-arbeiten an der Gebäudehülleund/oder den haustechnischenAnlagen eines Gebäudes.

HINWEIS:Förderungen für die umfassendeenergetische Sanierung werdennur gewährt, wenn keine Heiz-systeme auf fossiler Basis(Kohle, Öl, Elektroheizung)verwendet werden, und beiElektro- oder Infrarotheizungender im Energieausweis ausge-wiesene CO2SK-Wert nichtgrößer als 30 kg/m² ist oderdiese im Rahmen der Sanie-rungsmaßnahmen ausgetauschtwerden.

Es sind entweder✓ drei thermische Maßnahmenoder

✓ zwei thermische Maßnahmen inKombination mit der Erneue-rung des Heizsystems aus demfolgenden Katalog vorzuneh-men:

Fenster, Dach (Dachdämmung)oder oberste Geschoßdecke,Fassadenfläche,Kellerdecke, ener-getisch relevantes Haustech-niksystem

Als relevantes Haustechniksystemgelten: Solaranlagen zur Warm-wasserbereitung, Solaranlagen zurHeizungseinbindung, Photo-voltaikanlagen, Anschluss Fern-wärme, Holzvergaserheizung mitPufferspeicher, Hackschnitzelhei-zung, Pelletsheizung, Heizungs-anlage mit Biomasse, Wärmepum-penheizung, Kontrollierte Wohn-raumlüftung.

3. Wie lauten die Förderungsvor-aussetzungen?Wesentliche Voraussetzungensind unter anderem:✓ zum Zeitpunkt der Antragstel-lungmuss dasGebäude (Gebäu-deteile) mindestens 20 Jahre altsein, außer es handelt sich um

• Maßnahmen zur Nutzung alter-nativer erneuerbarer Energien(5 Jahre Bauvollendung), oder

• den Anschluss an Fernwärme.

✓ Nachweis über die kostenloseVor-Ort-Energieberatung

✓ Hauptwohnsitzliche Nutzungder geförderte(n)Wohnung(en)nach Durchführung der Sanie-rungsmaßnahme(n) (außer beiWohnheimen).

✓ Zulässige Nutzfläche der geför-derten Wohnung von max200 m².

✓ Die Durchführung der Sanie-rungsmaßnahmen hat durch be-fugte Unternehmer zu erfolgen.

✓ Die Mindestkosten der Sanie-rung müssen € 2.000 exkl. USt.(außer bei thermischen Solaran-lagen, PV-Anlagen und Solar-stromspeicher) betragen.

✓ Vorlage eines Energieausweises(Bestands- und Planungsener-gieausweis) bei der umfassen-den energetischen Sanierung ,oder eines Renovierungsaus-weises bei der Dämmung derAußenwände digital im Wegeder ZEUS-Datenbank.

HINWEIS:Mit der Durchführung der Sanie-rungsmaßnahmen darf ab demZeitpunkt der Antragstellungbegonnen werden. Arbeiten undInvestitionen, die vor Antrag-stellung getätigt wurden,werden bei der Förderungnicht berücksichtigt.

4. Wie und wie hoch wirdgefördert?Die Förderung für Eigenheime undsonstige Gebäude mit höchstenszwei Wohnungen erfolgt✓ in Form eines Einmalzuschussesoder alternativ

✓ in Form eines Förderungs-kredites.

(1) Eigenheime und sonstigeGebäude mit höchstens zweiWohnungenDie Sanierungsförderung erfolgtwahlweise in Form eines Einmal-zuschusses oder alternativ in Formeines Förderungskredites.a.Einmalzuschuss imAusmaß zwi-

Im Zuge der Dämmung derAußenwände wird auch der

Fenstertausch wieder gefördert.

HELMUT STEINER,Experte Wohnhaussanierung

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ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG 29www.kleinezeitung.at/wohnbaufoerderung

schen 30 % und 40 % der förder-baren Sanierungskosten, max.

a) BeratungsleistungenVor-Ort-Energieberatung kostenlosSanierungscoach bei umfassenderSanierung: max. 80 % der Kosten

€ 800

Energieausweis (Bestands- undPlanungsenergieausweis) beiumfassender Sanierung oderRenovierungsausweis im Zugeder Dämmung der Außenwände

€ 300

b) EinzelbauteilmaßnahmenDämmung Dach und obersteGeschoßdecke € 2.500

Dämmung Kellerdecke € 1.500

Fenstertausch im Zuge derDämmung der Außenwand

€ 3.300

c) VollwärmeschutzDämmung der Außenwände– Vollwärmeschutz € 10.000

c) HaustechnikanlagenAustausch alter Heizungsanlagengegen Heizungsanlagen fürbiogene Brennstoffe, Fernwärme

oder Wärmepumpenheizungen€ 3.000

Kontrollierte Wohnraumlüftung€ 1.200

Solaranlage je m² Aperturfläche€ 250 – € 3.750 max.

Photovoltaik-Anlage € 480– je kWp max. € 2.400

d) Umfassende energetischeSanierung € 15.000

Zuschlag für 2. Wohnung€ 5.000

e) Bonus bei Verwendung vonDämmmaterial aus nachwachsen-den Rohstoffen mind. 90% (Hanf,Zellulose, Holzfaser, etc.)Zuschlag von 50 % auf Förderun-gen der Bauteile gemäß lit. bb. Förderungskredit im Ausmaßvon max. 60 % der förderbarenSanierungskostenDer Förderungskredit hat eineLaufzeit von 15 Jahren, mit einerVerzinsung von 0,7 % jährlich.

(2)Wohnhäuser, sonstigeGebäu-de mit mehr als zwei Wohnungenund Wohnheime (mehrgeschoßi-ger Wohnbau)

Die Sanierungsförderung erfolgtdurch Gewährung eines✓ nicht rückzahlbaren Zuschussesauf die Dauer von 10 Jahren.

I. Das Ausmaß der Förderungbeträgt je Wohnung:✓ 25 % der förderbaren Sanie-rungskosten für Dach- und Fas-sadenbegrünungen

•Extensive Dachbegrünung€ 50/m²begrünter Fläche

• Intensive Dachbegrünung€ 100/m² begrünter Fläche

•Fassadenbegrünungmax. € 20.000

✓ 30 % der förderbaren Sanie-rungskosten zur Erhöhung desWärmeschutzes einzelner Bau-teileZuschuss max: € 10.800

✓ 35 % der förderbaren Sanie-rungskosten für energieeffizi-ente HaustechnikanlagenZuschuss max: € 12.600

✓ 50 % der förderbaren Sanie-rungskosten bei Umstellung vonHeizsystemen auf Basis fossiler

Brennstoffe auf Heizungsanla-gen für biogene Brennstoffe,Fernwärme oder Wärmepum-penheizung Zuschuss max:

€ 18.000

✓ 50 % der förderbaren Sanie-rungskosten für eine umfassen-de energetische Sanierung

Zuschuss max: € 24.000

bei Erreichen der Qualitätsstufeklima:aktiv SilberZuschuss max: € 42.000

✓ bei Verwendung von Dämm-material aus nachwachsendenRohstoffen werden die förder-baren Kosten des Dämm-materials um 40 % erhöht

✓ Zusätzliche Gewährung einesEinmalzuschusses bei der um-fassenden energetischen Sanie-rung für den SanierungscoachiHv max. € 800 und für denEnergieausweis (Bestands- undPlanungsenergieausweis)iHv max: € 300

Weitere Informationenfinden Sie unterwww.wohnbau.ktn.gv.at

FOTO: MALP/STOCK.ADOBE.COM

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ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG30 www.kleinezeitung.at/wohnbaufoerderung

Aus Alt mach Neu. 33 Jahre heizteSiegfried Srienz aus Villach mit Öl.Als er dann von den Förderungs-möglichkeiten des Landes Kärntenerfuhr, war die Entscheidung füreine neueHeizung schnell klar: „DieFörderung war für mich sicher aus-schlaggebend. Irgendwann hättenwir so oder so eine neue Heizunggebraucht und Umweltschutz ist jamittlerweile auch in aller Munde.Bei der Gelegenheit wurden dannauch gleich unsere Fenster saniert.Jetzt haben wir erstmal Ruhe.“ Daüberall imHaus Radiatoren verbautsind, stand die Entscheidung fürPellets als neue Heizform schnellfest. „Und das war im Nachhineinbetrachtet eine super Entschei-

Aus Umweltschutzgründen dachte Siegried Srienz aus Villach schon länger über eine neueHeizungsanlage nach. Jetzt, einige Monate nach der Umrüstung, ist er noch immer mehr alsglücklich mit seiner Entscheidung für eine neue Pelletsheizung.

dung. Kein Dreck und keine großenUmbauten, da die Räume schonvorhanden waren“, so Srienz. DiePelletszufuhr kam in den Raum derehemaligenÖltanks. In nur dreiWo-chen Bauzeit war der Heizungs-tausch erledigt. Im Vorfeld der Sa-nierung wurde auch die Energiebe-ratung in Anspruch genommen.„Das war überhaupt Spitze. Da hatman gespürt, dass es nicht darumgeht, uns etwas zu verkaufen, son-dern wirklich die beste Lösung her-auszuarbeiten.“ Und auch die Ab-wicklung der Förderung verlief ab-solut reibungslos. Siegfried Srienz:„Das Geld wurde innerhalb kürzes-ter Zeit überwiesen. Besser geht eseigentlich gar nicht.“

Details der Förderung:Aktion „Raus aus fossilenBrennstoffen“Austausch der Ölheizungs-anlage gegen Pelletsheizungim EinfamilienhausWohnnutzfläche: 113,84 m²Gesamtkosten inkl. fachge-rechter Entsorgung deralten Heizungsanlage:EUR 17.650,63

Gewährung eines Einmal-zuschusses in Höhe vonEUR 6.000,–

HEIZUNGSANLAGEN­TAUSCH im WOHN­HAUS in VILLACH

Wir hatten so gutwie keine Umbautenfür die neueHeizungsanlage.Siegfried Srienz

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Neue Heizung als

Beitrag zum Klimaschutz

RICHTLINIE FÜR DIESANIERUNG VONEIGENHEIMEN,SONSTIGEN GEBÄUDENUND WOHNHÄUSERN IMMEHRGESCHOSSIGENWOHNBAU(außerWohnhäuser im (Mit-)Eigentumvon gemeinnützigen Bauvereinigungenund Gemeinden)

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ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG 31www.kleinezeitung.at/wohnbaufoerderung

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RICHTLINIE FÜR DIESANIERUNG VONEIGENHEIMEN,SONSTIGEN GEBÄUDENUND WOHNHÄUSERN IMMEHRGESCHOSSIGENWOHNBAU(außerWohnhäuser im (Mit-)Eigentumvon gemeinnützigen Bauvereinigungenund Gemeinden)

Arriach.Wenn eine neue Heizung,dann eine kombinierte Holzverga-serheizungsanlage. Das war derWunsch von Walter Unterköfleraus Arriach. Bisher wurde in sei-nem Einfamilienhaus mit Öl undHolz geheizt, doch nachdem deralte Holzofen seinen Dienst ver-weigert hat, war klar, dass es eineneue, umweltfreundlichere Anla-ge werden soll. „Ich wohne direktam Wald, daher war mir wichtig,mit Holz heizen zu können. Gleich-

zeitig wollte ich aber die Optionhaben, den Ofen auch mit Pelletsbetreiben zu können.“ So fiel dieEntscheidung für eine kombinier-te Holzvergaserheizungsanlage.

Für das Pelletslager wurde deralte Öltank ausgebaut, in nur vierTagen waren alle Umbauarbeitenabgeschlossen. Und die Lebens-qualität ist für Walter Unterköflerschon jetzt merklich besser: „Inden neuen Ofen passen größereHolzscheite, da muss ich nur noch

einmal schneiden. Und auch dieAsche muss nur einmal im Monatentsorgt werden.“ Begeistert istder Arriacher auch von der Heiz-leistung des neuen Ofens: „Ichmuss nicht mehr so oft Holz nach-legen und trotzdem sindHaus undWasser warm.“ Auch bei ihm hatdie Landesförderung zur Ent-scheidung für eine neue Heizungbeigetragen: „Der reibungsloseAblauf hat mich besonders be-geistert.“

Dank der neuen Heizungsanalage kann Walter Unterköfler jetzt mitScheitholz oder Pellets heizen. Für ihn ist die Umrüstung ein großerGewinn an Lebensqualität.

Details der Förderung:Aktion „Raus aus fossilenBrennstoffen“

Austausch der Ölheizungs-anlage auf Holzvergaser-heizungsanlage

Förderfähige Gesamtkosteninkl. fachgerechter Entsor-gung der alten Heizungsan-lage: EUR 29.799,06

Gewährung eines Einmal-zuschusses in Höhe vonEUR 6.000,–

HEIZUNGSANLAGEN­TAUSCH im WOHN­HAUS in ARRIACH

Vor dem Tauschder alten Ölhei-zung war mir klar:Es soll eineumweltfreund-liche Alternativewerden.Walter Unterköfler

Doppelte Heizkraft

für kalte Tage

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ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG32 www.kleinezeitung.at/wohnbaufoerderung

RICHTLINIE FÜR DIESANIERUNG VONWOHNHÄUSERN UNDWOHNHEIMENGEMEINNÜTZIGERBAUVEREINIGUNGENUND GEMEINDEN

ZeitgemäßesWohnen in

AltobjektenNachhaltigkeit und Energieeffizienz haben im neuen Wohnbauförde-

rungsgesetz einen besonders hohen Stellenwert. Auf Basis einerganzheitlichen Betrachtung wurde eine Strategie entwickelt, um die

Wohnqualität in Alt- und Bestandsobjekten zu heben.

FOTO: MEDIAPARTS/STOCK.ADOBE.COM

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ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG 33www.kleinezeitung.at/wohnbaufoerderung

Wesentliche Zielsetzungdes Kärntner Wohn-bauförderungsgesetzes

2017 ist die Sicherung einer zeit-gemäßen und leistbaren Wohn-versorgung der Kärntner Bevölke-rung. Der sozialen, wirtschaftli-chen und ökologischen Nach-haltigkeit sowie raumordnungs-rechtlichen Aspekten wird dabeibesonderes Augenmerk ge-schenkt. Im Sinne dieser Intentionsollen Förderanreize zur deutli-chen Hebung des Wohnkomfortsin Bestandsobjekten gemeinnützi-ger Wohnbauträger und Gemein-den geschaffen werden.

Maßnahmen wie die Anpassungvon Grundrissen an geänderteLebensformen und Wohnstile, dieSchaffung von Grün- und Freiräu-men oder ein Anbringen von Bal-konen sollen zu einer ErhöhungderWohn- bzw. Aufenthaltsqualität inWohnanlagen beitragen.

1. Wer wird gefördert?Gefördert werden Sanierungs-maßnahmen gemeinnützigerBauvereinigungen und von Ge-meinden bei in ihrem (Mit-)Eigen-tum stehenden✓mehrgeschoßigen Wohnhäusern✓ Wohnungen im mehrgeschoßi-gen Wohnbau

✓ Wohnheimen✓ sonstigen Gebäuden✓ Reihenhäusern und Eigenhei-men mit jeweils höchstens2 Wohnungen

2. Was wird gefördert?I. Erhaltungs- undVerbesserungs-maßnahmenWesentliche Voraussetzung:Die Sanierungsmaßnahmen ste-hen bei gleichzeitiger energeti-scher Sanierung des Bestandes(sofern nicht bereits energetischsaniert) in einer wirtschaftlich ver-tretbaren Relation zum Aufwand,und gehen über die gewöhnlicheInstandhaltung hinaus.

Gefördert werden insbesondere:✓ die Errichtung oder die Ausge-staltung von der gemeinsamenBenützung der Bewohner die-nenden, einer zeitgemäßenWohnkultur entsprechendenAnlagen in normaler Ausstat-tung, wie zentrale Waschkü-chen, Gemeinschaftsräume undGrün- und Freiraumgestaltung(z. B. Anbringen von Balkonen)

✓ Infrastruktureinrichtungen füralternative Mobilitätsformen

✓ die Errichtung oder Umgestal-tung von Wasser- und Strom-leitungen sowie Sanitäranlagen

✓ Maßnahmen zur Erhöhung desSchallschutzes

✓ dieVereinigungvonWohnungenoder von sonstigen Räumen zuWohnungen

✓ Passive Maßnahmen zur Vermei-dungsommerlicherÜberwärmung

✓ Maßnahmen zur Digitalisierung✓ die Teilung von Wohnungen✓ die Änderung der Grundrissge-staltung

✓ Sanierungsmaßnahmen amDachstuhl, nur in Verbindungmit der Errichtung eines Kaltda-ches

Nicht gerfördert werden reine Ver-schönerungsmaßnahmen.

II. Maßnahmen zur Erhöhung desWärmeschutzes einzelnerBauteileGefördert werden Einzelbauteil-maßnahmen zur Erhöhung desWärmeschutzes, wie Dämmungder Außenwand, obersten und un-tersten Geschoßdecke

HINWEIS:Fenster als Einzelbauteilmaßnah-me werden nur gefördert, wennder Bestand bereits energetischsaniert wurdeund folgende Wärmedurch-gangskoeffizienteneingehaltenwerden:DämmungAußenwand

=0,40W/m²KDämmungobersteGeschoßdecke =0,25W/m²KDämmunguntersteGeschoßdecke =0,40W/m²K

III. Energieeffiziente ökologischeHaustechnikanlagen✓ Neuerrichtung und Erweiterungvon Solaranlagen zurWarmwas-serbereitung

✓ Heizungsanlagentausch auf er-neuerbare Energie, z.B. An-schluss an Fernwärme, Pellets-kessel, Scheitholzkessel, Hack-gutkessel

✓ Kontrollierte Wohnraumlüftungmit Wärmerückgewinnung

✓ Erstmalige Errichtung vonPhotovoltaikanlagen

✓ Erstmaliger Einbau von Solar-stromspeicher

✓ WärmepumpenheizungIV. Umfassende energetischeSanierungUmfassende energetische Sanie-rungsmaßnahmen sind zeitlich zu-sammenhängende Renovierungs-arbeiten an der Gebäudehülleund/oder den haustechnischenAnlagen eines Gebäudes.

HINWEIS:Förderungen für die umfassendeenergetische Sanierung werdennur gewährt, wenn keine Heizsys-teme auf fossiler Basis (Kohle, Öl,Gas) verwendet werden oder imRahmen der Sanierung ausge-tauscht werden.

Es sind entweder✓ drei thermische Maßnahmenoder

✓ zwei thermische Maßnahmenin Kombination mit der Erneu-erung des Heizsystems ausdem folgenden Katalog vor-zunehmen:Fenster, Dach (Dachdämmung)oder oberste Geschoßdecke,Fassadenfläche, Kellerdecke,energetisch relevantes Haus-techniksystem.

Als relevantes Haustechniksystemgelten: Solaranlage zur Warm-wasserbereitung, Solaranlagen zurHeizungseinbindung, Photo-voltaikanlage, Anschluss Fern-wärme, Holzvergaserheizung mitPufferspeicher, Hackschnitzelhei-zung, Pelletsheizung, Heizungsan-lage mit Biomasse, Wärmepum-penheizung, Kontrollierte Wohn-raumlüftung.

3. Was ist zu beachten?Für die Gewährung eines Zu-schusses für Sanierungsmaßnah-men nach dieser Richtlinie ist einmittelfristiges Gesamtkonzeptbzw. -strategiekonzept (zumin-dest für die nächsten fünf Jahre),versehen mit einem Finanzie-rungsplan samt Wirtschaftlich-keitsberechnung (unter Darle-gung der Mietenentwicklung), aus

demder (energetische) Status desGebäudes und die geplanten Maß-nahmen hervorgehen, samt Zeit-plan der Umsetzung vorzulegen.

4. Wie lauten die Förderungsvor-aussetzungen?Wesentliche Voraussetzungensind unter anderem:✓ zum Zeitpunkt der Antrag-stellungmuss das Gebäude (Ge-bäudeteile) mindestens 20 Jah-re alt sein, außer es handelt sichum

• Maßnahmen zur Nutzung alter-nativer erneuerbarer Energien(5 Jahre Bauvollendung), oder

• den Anschluss an Fernwärme.✓ Nachweis über die kostenloseVor-Ort-Energieberatung

✓ Hauptwohnsitzliche Nutzungder geförderte(n)Wohnung(en)nach Durchführung der Sanie-rungsmaßnahme(n) (außer beiWohnheimen).

✓Durchführung der Sanierungs-maßnahmen durch befugte Unter-nehmer.

✓ Einhaltung der Vergabevor-schriften der Wohnbauförde-rung.

✓ Vorlage eines Energieausweises(Bestands- und Planungsener-gieausweis) bei der umfassen-den energetischen Sanierungdigital im Wege der ZEUS-Datenbank.

5. Wie und wie hoch wirdgefördert?Die Sanierungsförderung erfolgtdurch Gewährung eines nichtrückzahlbaren Zuschusses auf dieDauer von 10 Jahren.

Informationen finden Sie unterwww.wohnbau.ktn.gv.at

FOTO: NEW AFRICA/STOCK.ADOBE.COM

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ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG34 www.kleinezeitung.at/wohnbaufoerderung

RICHTLINIE FÜR DIESCHAFFUNG VONWOHNRAUM INBESTANDSOBJEKTENUND ERWERB VONBESTANDSOBJEKTEN

Bestandsobjekteneu gedacht

Stadt- und Ortszentren wieder zu beleben, kann nur gelingen, wenn diese auch bewohnt sind.Hier setzt die Kärntner Wohnbauförderung an, indem sie die Schaffung von leistbarem

Wohnraum in bestehenden Objekten finanziell unterstützt.

Stehen Immobilien in zentralenLagen längere Zeit leer, hatdas Auswirkungen auf das

Umfeld und die Entwicklung vonOrts- und Stadtkernen. Sanierenstatt Leerstand lautet daher derLeitsatz, mit dem die Wohnbauför-derung die Schaffung von leistba-rem Wohnraum forciert. Ziel ist es,die Potenziale von bestehendenObjekten zu nutzen und diese einerwirtschaftlich sinnvollen Wohnnut-zung zuzuführen. Das stärkt Orts-und Stadtkerne.

Für die Nutzung zu Wohnzwe-cken bieten sich nicht (mehr) be-wohnbare Wohnhäuser oder leer-stehende sanierungsfähige Gebäu-de bzw. Geschäfts- oder ehemals

gewerblich genutzte Flächen an.Neben zusätzlichem Wohnraum,etwa durch Dachausbauten, bietetdie Nutzung bestehender Flächenauch den Vorteil, dass das Objekt inseinem Wert steigt. Das gilt insbe-sondere, wenn dasGebäude gleich-zeitig energetisch optimal saniertwird.Dankder vielenMöglichkeiten,die sich beim Aus- und Umbau er-öffnen, können neue Wohnmodelleund barrierefreie Wohnungen ent-stehen. Das Beispiel auf Seite 35zeigt, dass Förderungen für energe-tische Sanierungsmaßnahmen undAusbaumaßnahmen kombinierbarsind. Für einen optimalen Förde-rungsmix wird eine Beratung in derWohnbauförderung empfohlen.

1. Was wird gefördert?Gefördert werden:a. die Errichtung von Wohnungen

bzw. Schaffung von Wohnraumdurch Zu-, Um- oder Einbau imdirekten baulichen Verbund miteinem (nicht mehr) bewohn-baren Altbestand oder in sons-tigen Gebäuden, insbesonderein Siedlungsschwerpunkten

✓ für den eigenen Wohnbedarfbzw. für nahestehende Perso-nen oder

✓ für Zwecke der Vermietung dessanierten Wohnraums bzw. derWohnungen.

Die förderbaren Kosten umfassendie (anteilig) der gefördertenWohnungen zuordenbaren Ge-

samtbaukosten, das sind• Planungskosten (z. B. Architekt,Bauleitung und Baukoordinator,Bauverwaltungskosten),

• Baukosten (z. B. Baumeisterar-beiten einschließlich Abbruchar-beiten),

• Baunebenkosten (z. B. An-schlussgebühren für Kanal, Fern-wärme, Wasser, Strom) und

• Kosten der Haustechnik.

b. der Erwerb von Bestandsobjek-ten (z. B. Eigenheim mit höchs-tens 2Wohnungen), die in Sied-lungsschwerpunkten liegen undder Mindestanforderung an dieEnergiekennzahlen entspre-chen, durch - begünstigte Per-

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ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG 35www.kleinezeitung.at/wohnbaufoerderung

von Bau- und thermisch-energetischer Sanierungsmaßnahmen fürden Einbau einer Wohnung in ein leerstehenden Geschäftshauses:

Objekt: GeschäftshausTatsächliche Wohnnutzfläche: 140 m²Anzahl der Personen: 3Förderbare Nutzfläche (für Baumaßnahmen): 130 m²Sanierungsmaßnahmen: umfassende Sanierung (Wärmedämmungan den Außenmauern mit nachwachsenden Dämmstoffen (Hanf),Heizungstausch und Isolierung der Kellerdecke)Sanierungskosten: € 45.000Baumaßnahmen: Umbauarbeiten(Grundrissänderung, Einbau Bad/WC etc.)Baukosten: € 96.000

Förderung der SanierungsmaßnahmenFörderung durch Einmalzuschüssekostenlose Energieberatung (im Wert von € 200)Bestands- und Planungsenergieausweis € 300Sanierungscoach € 800Umfassende Sanierung € 15.000Bonus nachwachsender Dämmstoff VWS € 5.000Umfassende Sanierung Einmalzuschuss € 21.100Förderungskredit Umbau 130 m² x € 400 € 52.000

BERECHNUNG DER FÖRDERUNG

sonen für den eigenenWohnbe-darf und hinsichtlich einer zwei-ten Wohnung auch des Wohn-bedarfs einer dem Förderungs-werber nahestehenden begüns-tigten Person.

Eine Förderung ist nur zulässig,wenn:✓ kein Kauf im Nahebereich desFörderungswerbers vorliegt

✓ der Erwerb der Liegenschaftbzw. des Förderobjektes zueinem angemessenen Kaufpreis(ortsüblicher Preis) erfolgt

✓ der Kaufvertrag maximal 1 Jahrvor Antragstellung rechtswirk-sam abgeschlossen wurde

✓ das Bestandsobjekt zum Zeit-punkt der Antragstellung denEnergiekennzahlen gemäß derOIB-Richtlinie 6, Ausgabe April2019, entspricht oder binnen ei-nem Jahr ab Beantragung desFörderungskredites eine ener-getische Sanierung des Be-standsobjektes auf diesen Ener-giestandard erfolgt.

2. Allgemeine Förderungsvor-aussetzungen, u. a.✓ Das Gebäude (Gebäudeteile)muss zumZeitpunkt der Antrag-stellung älter als 20 Jahre sein.

✓ Hauptwohnsitzliche Nutzungder geförderten Wohnungennach Durchführung der Sanie-rungsmaßnahme(n)

✓ Die Nutzfläche der durch Zu-,Um- oder Einbau oder durch Er-werb geförderten Wohnung(en)darf 200 m² nicht übersteigen.

✓ Die Durchführung der Sanie-rungsmaßnahmen hat durch be-fugte Unternehmer und in einerwirtschaftlich und technischkostenoptimalen Ausführung zuerfolgen.

✓ Die Kosten der Sanierungsmaß-nahmen haben insgesamt nach-weislich mindestens € 2.000exklusive Umsatzsteuer (USt.)zu betragen.

✓ Die Finanzierung des Bauvorha-bens muss gesichert sein.

✓ Im Falle der Vermietung dessanierten Wohnraumes darf aufdie Laufzeit der Förderung dieRichtwertmiete nicht über-schritten werden

3. Wie wird gefördert?Die Förderung erfolgt durch dieGewährung eines Förderungskre-dites mit einer Laufzeit von 20Jahren, Verzinsung 0,7 % jährlich,mit einer Zinsen und Tilgung um-fassenden jährlichen Annuität von5,36 %, die in monatlichen Teilbe-trägen tilgungsplankonform zuentrichten ist.

3.1. Erwerb von BestandsobjektenDie förderbare Nutzfläche beträgtbei einer Haushaltsgrößebis 5 Personen 130 m²mehr als 5 Personen 150 m²

Die Förderungshöhe beträgta. bei Gewährung eines Förde-

rungskredites € 400/ m² tat-sächlicher Nutzfläche, höchs-tens € 400/m² förderbarerNutzfläche in Abhängigkeit derHaushaltsgröße bzw. max. 50%des Kaufpreises lt. Kaufvertrag(Grund und Gebäude) z.B.:Jungfamilie mit 1 Kind: bei einerHaushaltsgröße von 3 Personensind 130 m² förderbar, der För-derungskredit beträgt höchs-tens € 52.500.

b. beim Erwerb von Bestandsob-jekten in Orts- und Stadtkernenbesteht die Wahlmöglichkeitzwischen einem Förderungs-kredit wie unter lit. a angeführtoder einem Direktzuschuss inHöhe von € 15.000.

3.2. Schaffung von Wohnraumdurch Zu-, Um- und Einbau in Be-standsobjektenDer Förderungskredit beträgt✓ für den Eigenbedarf bzw.Wohn-bedarf nahestehender Personen€ 400/m² tatsächlicher Nutz-fläche, höchstens € 400/m²förderbarer Nutzfläche.Gefördert wird der Differenz-betrag von der bestehendenWohnnutzfläche zur erneuerba-ren Wohnnutzfläche in Abhän-gigkeit der Haushaltsgröße, zBin einem 3-Personen HaushaltFläche Altbestand 70 m²,Fläche Zubau Neu 100 m²Berechnung Förderhöhe:130 m²–70 m² = 60 m² x € 400

= € 24.000✓ für Zwecke der Vermietung €400/m² tatsächlicher Nutzfläche,höchstens € 400/m² förderbarerNutzfläche. Die durchschnittlicheWohnnutzfläche aller neuen bzw.sanierten Wohnungen darf 75 m²nicht übersteigen

3.2. ProjektentwicklungSowohl beim Erwerb von Bestand-sobjekten als auch bei der Schaf-fung von Wohnraum durch Um-,Zu- und Einbauten werden Pro-jektentwicklungsleistungen (Ana-lysieren der Grundlagen, Ortsbe-sichtigung, Bestandsaufnahme,Machbarkeitsstudie etc.) mit ei-nem Einmalzuschuss bis höchs-tens € 1.200 gefördert.

Weitere Informationen findenSie unter www.wohnbau.ktn.gv.at

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Planen und Bauen

im Bestand

Planen und Bauen im Bestandwird immer wichtiger – unteranderem, weil zur Verfügung

stehende Flächen immer knapperwerden.NotwendigeKlimaschutz-ziele und die demografische Ent-wicklung des Landes verlangennach Energieeffizienz, Barriere-freiheit und einer zukunftsorien-tierten Nutzung von Bestandsbau-ten. Durch gekonntes Planen undBauen lassen sich gewachseneStrukturen an heutige Bedürfnissevon Wohnformen anpassen, Leer-stände in Ortskernen beheben undSiedlungsgebiete schonend nach-verdichten.

Für Gebäudesanierungen stehtinteressierten BauherrInnen einumfangreiches Paket an Förder-maßnahmen des Landes Kärntenzur Verfügung. Bei der maßge-schneiderten Planung und Umset-zung ihrer Bauvorhaben im Be-

stand erhalten BauherInnen pro-fessionelle Unterstützung durchArchitektInnen und Zivilingenieu-rInnen. Die unabhängigen Fach-leute wissen, wie sich durch Um-baumaßnahmen, Modernisierungund Instandsetzung der Wert ei-nes Gebäudes erhalten oder stei-gern lässt, ohne dass es zu Ein-schränkungen für die NutzerInnenkommt. ZiviltechnikerInnen erken-nen, welche Möglichkeiten der Be-stand unter neuzeitlichen Anfor-derungen bietet. Sie können dievorhandene Substanz bewerten,moderne Technik in alte Struktu-ren integrieren und dadurch dieWirtschaftlichkeit eines Gebäudesverbessern.

Um die besten Lösungen entwi-ckeln zu können, ist es für Planer-Innen wichtig, frühzeitig die Er-wartungen, Wünsche und Vorstel-lungen der BauherrInnen zu ken-

nen. Sind die Fragen der Finanzie-rung, der aktuellen und zukünfti-gen Nutzung sowie des Realisie-rungszeitraums geklärt, könnenZiviltechnikerInnen die Wünscheder BauherrInnen mit den Anfor-derungen des Miet- und Baurechtsin Einklang bringen. Und sie er-möglichen eine ebenso hochwerti-ge wie wirtschaftliche Bauausfüh-rung – dank ihres Know-hows überdie baukonstruktiven Grundlagenaus der Entstehungszeit von Ge-bäuden, die Verträglichkeit von al-ten und neuen Baustoffen unddank ihrer Kenntnis der techni-schen Abläufe.

In den meisten Fällen bietet dieumfassende Sanierung von Be-standsbauten große Chancen. Ineinzelnen Fällen ist es aber wirt-schaftlicher, neu zu bauen: DasWohnbaumodell „Reconstructing“bietet hier dieMöglichkeit, auf vor-

handenem Baugrund alte Gebäu-de durch neue zu ersetzen unddem Bedürfnis nach leistbaremWohnen in den BallungszentrenRechnung zu tragen. In Kärntenwird diese Option vor allem fürWohnbauten der Nachkriegszeiteingesetzt. Der überwiegende Teildieser Gebäude wurde in den1950er-Jahren errichtet und istvon qualitativ minderwertigerBausubstanz, sodass eineGeneral-sanierung aus wirtschaftlichenGründen ausgeschlossen werdenmuss.

Weitere Informationen:www.ztkammer.at

Bauen im Bestand bietet große Chancen. Anpassungen an aktuelleBedürfnisse der NutzerInnen sind meist leichter umzusetzen, als gedacht.Mit der sorgsamen Planung und unabhängigen Expertise von Ziviltechni-kerInnen lässt sich der Wert von Gebäuden erhalten und steigern.

Bauvorhaben im Bestand: ArchitektInnen undZivilingenieurInnen unterstützen bei dermaßgeschneiderten Planung und Umsetzung

FOTO: PATTILABELLE/STOCK.ADOBE.COM

ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG36 www.kleinezeitung.at/wohnbaufoerderung

Baumaßnahmen imBestand zu planen,

setzt fundierte Kennt-nisse und spezielles

Wissen voraus.Mithilfe unabhängiger

ArchitektInnen undZivilingenieurInnenlassen sich maßge-

schneiderte Lösungenqualitätsvoll umsetzen.

ARCH. DI BARBARAFREDIANI-GASSER,

Vizepräsidentin derKammer der ZiviltechnikerInnenfür Steiermark und Kärnten

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ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG 37www.kleinezeitung.at/wohnbaufoerderung

RICHTLINIE FÜRBERATUNGS- UNDBEGLEITMASSNAHMENZUR SCHAFFUNG UNDSICHERUNG EINERZEITGEMÄSSEN UNDLEISTBARENWOHNVERSORGUNG

Die Revitalisierung von Be-standsobjekten stellt eineäußerst effektiveMaßnahme

zurBelebungalter Stadt- undOrts-kerne dar. Die Kärntner Wohn-bauförderung bietet attraktiveFörderanreize für Maßnahmen, diezu einer Schaffung von Wohnräu-men durch Um- bzw. Nachnutzungvon Bestandsobjekten führen so-wie Unterstützung bei einer Verän-derung der Wohnsituation. Damitsollen Siedlungs- und Ortskernesowie Stadtteile im Sinne derNachhaltigkeit neu belebt werden.Um zeitgemäßes Wohnen im Zei-chen von Wohnqualität und Ener-gieeffizienz zu ermöglichen, wer-den ferner thermisch-energetischeSanierungsmaßnahmen gefördert.Grundlage ist das Gesetz über denWohn- und Siedlungsfonds für dasLand Kärnten.

Für Eigentümer bzw. Projektträ-ger besteht zudemdieMöglichkeit,einen Beratungsscheck zur Beizie-hung von Fachexperten über diejeweilige Standortgemeinde zu be-antragen.

1. Wer wird gefördert?Gefördert werden natürliche Per-sonen und juristische Personen, die✓ (Mit-)Eigentümer des Gebäudes✓ bestellte Verwalter✓ Projektträger sind.

2. Förderbare Maßnahmen✓ Quartiersentwicklung und Quar-tiersmanagementWesentliche Zielsetzung ist dieSchaffung von leistbarem Wohn-raum bei gleichzeitig hoher Wohn-und Lebensqualität für die Bewoh-ner. Neben der Architektur, ökono-mischen und ökologischen Fakto-ren ist dabei die soziale Nachhaltig-keit ein bedeutender Aspekt. Beider Planung ist auf unterschiedli-che Wohnformen mit vielfältigen

Grundrissen, auf eine soziale Infra-struktur mit Begegnungszonen,Gemeinschaftsräume, Freiraumge-staltung, Urban gardening, etc. Be-dacht zu nehmen.

Eine sozialeDurchmischung,par-tizipative Mitbestimmungskonzep-te und dgl. sollen gemeinschaftli-ches Wohnen ermöglichen. Damitsich nachhaltige soziale Strukturenin einem Wohnquartier entwickelnkönnen, bedarf es einer professio-nellen Begleitung, durch einenQuartiersmanager als soziales Bin-deglied zwischen den Bewohnern.

Förderbar sind:a. Personal- und Sachkosten in di-

rektem Zusammenhang mit so-zialraumorientierten Maßnah-men zur Förderung der sozialenNachhaltigkeit, in bestehendenmindestens 50Wohnungen um-fassendenWohnquartieren bzw.neu zu entwickelnden Stadtteil-bzw. Wohnquartieren gemein-nütziger Bauvereinigungenoder Gemeinden, wie z. B.

• Einrichtung einer Koordina-tions- bzw. Anlaufstelle/Infor-mations- drehscheibe („Küm-merer“), u. a. zur

✓ bedarfsgerechten Beratung derBewohner zu unterschiedlichenFragestellungen und Themen

✓ Ermittlung vonAngeboten, Res-sourcen, Themen, Bedarf imWohnquartier zur Förderungdes Miteinanders durch gemeinschaftliche nachbarschaftlicheAktivitäten, Veranstaltungen,

b. Beratungsleistungen zur Durch-führung bewusstseinsbildenderMaßnahmen im Zusammenhangmit Reconstructing-Projektengemeinnütziger Bauvereinigun-gen oder Gemeinden, insbeson-dere Durchführung von Informa-tionsveranstaltungen

✓ Reconstructing – Entwicklung

Ortskernewieder belebenUm das Wohnen in alten Siedlungs- und Ortskernen wieder lebenswert zugestalten, bietet die Kärntner Wohnbauförderung attraktive Förderanreizeund umfangreiche Beratungsmöglichkeiten.

FOTO: CELLI07/STOCK.ADOBE.COM

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ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG38 www.kleinezeitung.at/wohnbaufoerderung

bestehender Wohnquartiere✓ Dabei sind insbesondere die Er-haltung wertvoller Bausubstanz,die Prüfung möglicher Nachver-dichtung bei gleichzeitiger Er-haltung und Verbesserung derFreiraumqualitäten und die Be-rücksichtigung von bedarfsof-fener Nutzungsmischung (Woh-nen, Arbeiten, Kleingewer-be,…) für eine positive Quar-tierentwicklung zu beachten.In einem integrierten Prozess aufBasis des Leitfadens mit dem Ti-tel „Quartier & Wir – Nachhalti-ge Weiterentwicklung von Be-standsquartieren“ sollen künftigdie bisher nebeneinander wir-kenden Prozesse und Akteurein einem umfassend integrieren-den Prozess zusammengeführtwerden um bestmögliche nach-haltige Weiterentwicklung vonBestandsquartieren im Rahmenvon Reconstructing-Projektenfür alle Prozessbeteiligten zu si-chern.

Förderbar sind:• Beratungsleistungen und Be-gleitmaßnahmen befugter exter-ner Unternehmen oder Dienst-leister – der sog. „Potential-Lot-sen“ (Architekt, Fachhochschuleetc.) – im Rahmen von Reconst-ructing-Projekten bzw. Erneue-rung von Bestandsobjekten/Quartieren auf Basis bzw. in An-lehnung an den Leitfaden „Quar-tier & Wir“.

✓ Aktivierung von Leerstand inBestandsobjekten zur Schaf-fung von Wohnräumen durchNachnutzung von Bestandsob-jekten

• Zur Aktivierung von leerstehen-den bzw. nur noch zum Teil be-wohnten und damit wirtschaft-lich nicht zweckmäßig genutztenBestandsobjekten zur Schaffung

von Wohnraum durch Umnut-zung, Errichtung von Ein- bzw.Zubauten und Umbau von Objek-ten in Siedlungsschwerpunktenbesteht die Möglichkeit, in derjeweiligen Standortgemeindeeinen Beratungstisch zur Durch-führung einer Erstberatung derEigentümer bzw. Projektträgermit Fachexperten aus dem Kreisder Architekten, Steuerberater,Rechtsanwälte und Wohnbauför-derung zur Auslotung möglicherVerwendungspotenziale der Ob-jekte und zur Information übersteuerliche, rechtliche und förde-rungsrelevante Themenstellun-gen einzurichten.

Förderbar sind:• Beratungsleistungen befugterexterner Unternehmer (z. B. Ar-chitekten bzw. Ziviltechniker,Wirtschaftstreuhänder, Rechts-anwälte) zur gezielten Informati-on der Eigentümer bzw. Projekt-träger im Rahmen eines von derjeweiligen Standortgemeindeeinzurichtenden Beratungsti-sches, der die Teilnahme vonmindestens drei Interessentenvon zu sanierenden Objekten zuumfassen hat, wovon nur inbegründeten Ausnahmefällenabgewichen werden kann.

✓ Beratung bei thermisch-energeti-schen Sanierungsmaßnahmen

• Im mehrgeschoßigen Wohnbau(Wohnhaus mit mindestens dreiWohnungen) soll im Zuge vonKommunikationsprozessen Mie-tern bzw. Eigentümern auf Basisdes Sanierungskonzeptes dieVorteilhaftigkeit thermisch-energetisch sanierter Gebäu-desubstanz vermittelt werden,um Entscheidungsfindungspro-zesse zur Erzielung der für dieDurchführung von Sanierungs-

maßnahmen erforderlichenMehrheiten zu unterstützen bzw.zu verkürzen und einen Anreizzur Durchführung von Sanie-rungsmaßnahmen zu schaffen.

Förderbar sind:• Beratungsleistungen befugterexterner Unternehmer (Architek-ten, Soziologen, etc.) – die nichtschon Auftragnehmer für die Er-stellung des Sanierungskonzep-tes bzw. der Planung der Sanie-rungsmaßnahme sind/waren –zur gezielten Information derMieter bzw. Eigentümer im Rah-men von Mieter- bzw. Eigentü-merversammlungen über die zuerwartenden Auswirkungen derSanierungsmaßnahmen*

3. Wie und wie hoch wird geför-dert?✓ Quartiersentwicklung undQuar-tiersmanagement

• Maßnahmen der sozialraumori-entierten Quartiersentwicklungdurch Gewährung eines nichtrückzahlbaren Zuschusses imAusmaß von max. 100 % derförderbaren Personal- und Sach-kosten, max. € 70.000/Jahr, aufeine Projektdauer von max. 2Jahren.

• Beratungsleistungen externerFachexperten im Zusammen-hang mit Reconstructing-Pro-jekten durch Gewährung einesnicht rückzahlbaren Zuschussesim Ausmaß von max. 100 % derförderbaren Kosten, max. für 20Beratertage je Projekt bzw. Bau-stufe zu einem Tagessatz vonmax. € 1.200, exkl. USt., ein-schließlich Nebenkosten, wiez. B. Reisekosten, Diäten, Bar-auslagen.

✓ Reconstructing – Entwicklungbestehender Quartiere

• Die Förderung erfolgt für Bera-

tungsleistungen und Begleit-maßnahmen externer Berater anden gemeinnützigen Wohnbau-träger oder Gemeinde in Formeines nicht rückzahlbaren Zu-schusses für max. 350 Stundenje Projekt zu einem Stundensatzvon max. € 100 exkl. USt, exkl.Nebenkosten, wie Fahrtkosten,Diäten, Barauslagen für einenBeratungstisch und ist von je-dem teilnehmenden Interessen-ten (Eigentümer/Projektträger)ein Selbstbehalt in Höhe von €50 zu leisten.

✓ Aktivierung von Leerstand inBestandsobjekten zur Schaf-fung von Wohnräumen durchNachnutzung von Bestandsob-jekten

Die Förderung erfolgt durch Ge-währung eines nicht rückzahlbarenZuschusses im Ausmaß von max.90 % der förderbaren Kosten vonmax. € 3.000, exkl. Ust., einschließ-lich Nebenkosten, wie Fahrtkosten,Diäten, Barauslagen, für einenBeratungstisch, von jedem teilneh-menden Interessenten (Eigentü-mer/Projektträger) ist ein Kosten-beitrag in Höhe von € 50 zu leisten.

✓ Begleitende Beratung bei ther-misch-energetischen Sanie-rungsmaßnahmen

Die Förderung erfolgt durchGewährung eines nicht rückzahl-baren Zuschusses im Ausmaß vonvon max. € 3.000, exkl. Ust., derförderbaren Beratungskosten, ein-schließlich Nebenkosten für einenBeratungstisch. Von jedem Teil-nehmer ist ein Kostenbeitrag von€ 50 zu leisten.

Weitere Informationen finden Sieunter www.wohnbau.ktn.gv.at

RICHTLINIE FÜRBERATUNGS- UNDBEGLEITMASSNAHMENZUR SCHAFFUNG UNDSICHERUNG EINERZEITGEMÄSSEN UNDLEISTBARENWOHNVERSORGUNG

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Arbeiterkammer Kärnten vergibtZinsenlosesWohnbaudarlehen

050 477-4002 [email protected] ktn.ak.at/foerderungen

„Mit dem zinsenlosenWohnbaudarlehen unterstützenwir Kärntens Arbeitnehmer beim Kauf oder derSanierung eines Eigenheims.“

AK-Präsident Günther Goach

hnbaudarlehen6.000 E

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