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JUGEND für Europa

Deutsche Agentur JUGEND IN AKTION

Version: April 2007

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Ausführliche, aktuelle und verbindliche Informationen für AntragstellerInnen finden Sie im Programmhandbuch sowie im Internet unter www.jugendfuereuropa.de.

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Prioritäten

European Citizenship

Partizipation Jugendlicher

Kulturelle Vielfalt

Einbeziehung Jugendlicher mit erhöhtem Förderbedarf

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Zielgruppen

Jugendliche zwischen 13 und 30 Jahren je nach Aktion und Projekt

Jugendorganisationen

Fachkräfte der Jugendarbeit

Träger der freien Jugendhilfe

Organisationen und Einrichtungen im Jugendbereich

Lokale Behörden

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Programmländer

EU-Mitgliedsländer

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Malta, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern

EFTA-Länder

Island, Liechtenstein, Norwegen

Assoziierte Länder

Türkei

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Osteuropa und KaukasusArmenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldawien, Russische Föderation, Ukraine, Weißrussland

Süd-Ost-EuropaAlbanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien, Montenegro

Euro-Med (Mediterrane Länder)Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien, Palästinensische Behörde im Westjordanland und dem Gazastreifen

Benachbarte Partnerländer

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Zuschussbedingungen

Keine Vollfinanzierung

Festbeträge und Anteilfinanzierung

Keine Förderung durch ein anderes Bildungsprogramm der EU

Keine Maßnahmen die bereits mit Mitteln:

- des Kinder- und Jugendplans des Bundes

- des Deutsch-Polnischen Jugendwerks

- des Deutsch-Französischen Jugendwerks

bezuschusst werden.

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Jugendbegegnungen: Aktion 1.1

Wer? Jugendliche, 13 bis 25 Jahre (Ausnahme 26-30) Mind. 16, max. 60 TeilnehmerInnen

Was? Bi-, tri- oder multilaterale Jugendbegegnungen

Mit wem? Mindestens einem weiteren Programmland

Wie lange? 6 - 21 Tage (ohne An - und Abreise)

Aktion 1.1

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Feste Austauschpartner im Ausland

Partnerschaftliche Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Maßnahme

Einbeziehung der beteiligten Jugendlichen in Vorbereitung, Durchführung und Auswertung

Interkulturelles Lernen als wichtiger Bestandteil

Jugendbegegnungen: Allgemeine Voraussetzungen

Aktion 1.1

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Bi-, tri- oder multilaterale Begegnungen zwischen Programmländern

Mind. 1 EU-Land

Nicht gefördert werden: bilaterale Begegnungen mit Polen (DPJW)und bi- und trilaterale Begegnungen mit Frankreich (DFJW)

Jugendbegegnungen: Bedingungen Programmländer

Aktion 1.1

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Europäische Bürgerschaft Beteiligung junger Menschen Kulturelle Vielfalt Einbeziehung Jugendlicher mit erhöhtem Förderbedarf Europäisches Jahr des Interkulturellen Dialogs (2008) Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt Sport als Mittel für aktive Bürgerschaft und die soziale Integration junger Menschen Beförderung gesunder Lebensweisen durch physische Aktivitäten einschl. Sport Vorbereitung des Europäischen Jahrs der Innovation und Kreativität 2009 und der Wahlen zum EP Einbeziehung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund

Jugendbegegnungen: Europäische und Nationale Förderprioritäten

Aktion 1.1

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Schüleraustausch

Satzungsmäßige Treffen oder Gründungsversammlungen von Organisationen

Touristische Aktivitäten/ Urlaubsreisen

Sprachkurse/ Studienreisen

Reine Sportveranstaltungen/ Wettbewerbe

Reine Konzertveranstaltungen/ Tourneen

Festivals

Aktivitäten gewinnorientierter Organisationen

Reine Workcamps

Jugendbegegnungen: Nicht förderfähige Aktivitäten

Aktion 1.1

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Vorbereitung der Aktivitäten und TeilnehmerInnen 500 € pro Land

Vorbereitender Besuch: Reisekosten 100 %, 50 € pro Tag (max. 2 Tage) 1-2 Personen (2 Personen nur, wenn 2. Person jugendlich ist)

Reisekosten (70 %)

Jugendbegegnungen: Förderfähige Kosten

Aktion 1.1

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Kosten für Aktivitäten:Bi- und trilateral: 800 €, 15 € pro TeilnehmerIn und Nacht Multilateral: 2.000 € + 15 € pro TeilnehmerIn und Nacht

Kosten für die Durchführung von Valorisierungsmaßnahmen (Verbreitung und Verwertung der Ergebnisse) 100 % der förderfähigen Kosten (max. 500€ pro Organisation; Höchstbetrag 2500€)

Außergewöhnliche Kosten (besondere Anforderungen bei Jugendlichen mit erhöhtem Förderbedarf oder besonderen Aktivitäten, Visakosten etc.): Bis zu 100 %

Jugendbegegnungen: Förderfähige Kosten

Aktion 1.1

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Bi- und trilaterale Jugendbegegnungen: Geteilte Antragstellung

Entsendende Gruppe: Reisekosten, vorbereitender Planungsbesuch, Vorbereitung von Aktivitäten und TeilnehmerInnen, Kosten für Valorisierung, Außergewöhnliche Kosten

Aufnehmende Gruppe: Vorbereitung von Aktivitäten und TeilnehmerInnen, Aktivitätskosten, Kosten für Valorisierung, Außergewöhnliche Kosten

Multilaterale Jugendbegegnungen: Einheitliche Antragstellung

Aufnehmende Gruppe: Vorbereitender Planungsbesuch, Vorbereitung von Aktivitäten und TeilnehmerInnen, Aktivitätskosten, Kosten für Valorisierung, Außergewöhnliche Kosten

Es können Finanzierungsvereinbarungen für mehrere Maßnahmen abgeschlossen werden (nur für AntragstellerInnen, denen schon mindestens drei verschiedene Projekte bewilligt wurden )

Jugendbegegnungen: Antragstellung

Aktion 1.1

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3.1  Zusammenarbeit mit den Benachbarten Partnerländern der Europäischen Union

3.2  Zusammenarbeit mit „Sonstigen Partnerländern weltweit“

Jugend in der Welt: Aktion 3

Aktion 3

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Die Aktivitäten sollten multilateral sein, d.h. mind. 4 Länder einbeziehen.

Bilaterale und trilaterale Begegnungen sind für diejenigen Partnergruppen vorgesehen, die bislang noch keine Jugendbegegnungen organisiert haben.

Das Länder- und TeilnehmerInnen-Verhältnis zwischen EU-Ländern und Benachbarten Partnerländern sollte ausgewogen sein.

Begegnungen sollten möglichst mit Benachbarten Partnerländern der gleichen Region durchgeführt werden

Jugend in der Welt

Zusammenarbeit mit den Benachbarten Partnerländern der Europäischen Union: Besonderheiten bei Jugendbegegnungen

Aktion 3

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Osteuropa und Kaukasus:Ein Programmland-Partner stellt Gesamtantrag bei Nationaler Agentur (bei Projekten in Programmland gastgebender Partner)

Südosteuropa:Gastgebender Partner stellt Antrag im Programmland bei National-Agenturin Südosteurpa bei Executive Agency

(Zu beachten: Hier nur 3 Antragsfristen und späterer frühester Projektbeginn)

Jugend in der Welt

Zusammenarbeit mit den Benachbarten Partnerländern der Europäischen Union: Antragstellung

Aktion 3

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Euromed: Gastgebender Partner stellt Antrag: im Programmland bei National-Agentur in Euro-Med bei dortiger Youth Unit des Programms EuroMed-Youth

Zu beachten: Andere Antragsfristen und geringfügig abweichende Richtlinien.

Infos zur aktuellen Situation des EuroMed-Youth Programms finden Sie unter: http://www.euromedyouth.net

Jugend in der Welt

Zusammenarbeit mit den Benachbarten Partnerländern der Europäischen Union: Antragstellung

Aktion 3

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Durch diese Unteraktion sollen Projekte mit Ländern unterstützt werden:

die keine Nachbarländer der EU sind und

die im Jugendbereich Vereinbarungen mit der Europäischen Gemeinschaft geschlossen haben.

Im Rahmen der Aktion 3.2 wird Projekten Priorität eingeräumt, an denen Länder in Lateinamerika, Afrika, der Karibik und der Pazifikregion sowie in Asien beteiligt sind.

Jugend in der WeltZusammenarbeit mit „Sonstigen Partnerländern weltweit“: Aktion 3.2

Aktion 3

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Austausch von Erfahrung und ’best practice’ im Bereich der Jugendarbeit und der nichtformalen Bildung,

Unterstützung von Training und Entwicklung von Jugendorganisationen und Personen, die in der Jugendarbeit und im Bereich der nichtformalen Bildung tätig sind,

Entwicklung/Stärkung von Partnerschaften und Netzwerken zwischen Jugendorganisationen,

Unterstützung einer thematischen Zusammenarbeit im Jugendbereich durch multilaterale und bilaterale Begegnungen.

Jugend in der WeltZusammenarbeit mit „Sonstigen Partnerländern weltweit“: Ziele

Aktion 3

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Projekte werden im Zuge einer jährlichen Ausschreibung ausgewählt.

Förderungswürdige Anträge werden anhand der Förderkriterien und den in der Ausschreibung dargelegten Vergabekriterien bewertet. Durch diese Ausschreibungen werden jährliche thematische und/oder regionale Prioritäten festgelegt.

Weitere Informationen zu Antragsformularen und -fristen enthält die Website der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur in Brüssel

http://eacea.ec.europa.eu

Jugend in der Welt

Zusammenarbeit mit „Sonstigen Partnerländern weltweit“: Antragstellung

Aktion 3