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IDPA Interdisziplinäre Projektarbeit Leitfaden für das Erstellen und Benoten einer IDPA in den Fächern der Sozial- und Geisteswissenschaften sowie deren Kombination mit Naturwissenschaften Schuljahr 2017/18 Kanton St. Gallen Berufsmaturitätsschule St. Gallen

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IDPA Interdisziplinäre Projektarbeit

Leitfaden für das Erstellen und Benoten einer IDPA in den Fächern

der Sozial- und Geisteswissenschaften sowie deren Kombination mit

Naturwissenschaften

Schuljahr 2017/18

Kanton St. Gallen Berufsmaturitätsschule St. Gallen

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Leitfaden IDPA

Inhaltsverzeichnis

1 EINFÜHRUNG 1

1.1 Bedeutung und Benotung der IDPA 2

2 ORGANISATORISCHER RAHMEN / PROZESS 3

2.1 Themenwahl und Gruppenbildung 3

2.2 Projektskizze 3

2.3 Arbeitsmodus und Coaching 4

2.4 Das Arbeitsjournal 4

2.5 Benotung des Prozesses 5

3 DIE PRODUKTE DER IDPA 6

3.1 Das Produkt in Form einer schriftlichen Arbeit 6

3.1.1 Aufbau und Elemente der schriftlichen Arbeit 6

3.1.2 Der Hauptteil der schriftlichen Arbeit 7

3.1.3 Bewertung einer schriftlichen Arbeit 8

3.1.4 Formale Anforderungen an eine schriftliche Arbeit 9

3.1.5 Umgang mit Plagiaten bzw. Teilplagiaten 10

3.2 Alternative Produkte der IDPA 11

3.2.1 Arbeitsmodus und Coaching bei alternativen Produkten 11

3.2.2 Benotung der alternativen Produkte 11

4 DIE PRÄSENTATION DER IDPA 13

4.1 Organisation und Durchführung der Präsentationen 13

4.2 Benotung der Präsentation 13

5 BESTIMMUNGEN ZUR ABGABE DER IDPA 15

5.1 Verspätete Abgabe 15

6 QUELLENVERZEICHNIS 16

6.1 Gesetzliche Grundlagen 16

6.2 Bildnachweis 16

7 ANHANG 17

7.1 Beispiel für eine Selbstständigkeitserklärung 17

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Leitfaden IDPA Seite 1

1 Einführung

Gemäss Art. 11 Abs. 4 der Berufsmaturitätsverordnung (Berufsmaturitätsverordnung [BMV],

2009) "verfassen oder gestalten die Lernenden" eine Interdisziplinäre Projektarbeit (IDPA).

Die IDPA ist in der Regel eine vorwissenschaftliche schriftliche Arbeit, welche die Lernenden

auf das Verfassen von wissenschaftlichen Arbeiten an Fachhochschulen vorbereitet. Alter-

nativ kann die IDPA auch als kreatives Produkt oder als technische Produktion durchgeführt

werden, wobei diese beiden Varianten ebenfalls von einer schriftlichen Arbeit begleitet wer-

den. Die BMV legt weiter fest, dass in einer IDPA Bezüge zur Arbeitswelt sowie zu mindestens

zwei Fächern des Berufsmaturitätsunterrichts hergestellt werden.

Die IDPA ist Bestandteil der Schlussprüfungen und die Lernenden setzen dazu, soweit es das

gewählte Produkt verlangt, ihre interdisziplinären, überfachlichen Kompetenzen ein, die sie

im Verlaufe der Ausbildung erworben haben. Dazu gehören gemäss Rahmenlehrplan (RLP,

2012, S.126) folgende:

Methodisches Vorgehen: sich in ein Thema einarbeiten; eine Fragestellung, Hypo-

these oder Gestaltungsidee formulieren; disziplinäres Wissen und Können zur Prob-

lemlösung nutzen; geeignete methodische Vorgehensweisen für die Untersuchung

und Gestaltung anwenden oder entwickeln

Planung und Durchführung von Projekten: konzeptionell denken; ein Projekt in

Grundzügen skizzieren; die Arbeit nach einem Zeitplan strukturieren; selbstständig

und beharrlich auf ein Ziel hinarbeiten; den Erarbeitungsprozess und insbesondere

die verwendeten Methoden kritisch reflektieren

Sozialkompetenz: Verantwortlichkeiten im Team festlegen; sachorientiert zusam-

menarbeiten; eigene Stärken einbringen sowie mit Widerständen und Konflikten

umgehen; mit den Betreuungspersonen konstruktiv zusammenarbeiten; Vereinba-

rungen mit ihnen einhalten und Unterstützung bei ihnen holen, wenn sie nötig ist

Informationssuche: verschiedenartige Informationsquellen nutzen und bewerten;

Gewährspersonen befragen; das Ergebnis von Recherchen im geeigneten Medium

festhalten; korrekt zitieren

Nachhaltigkeitsorientiertes Denken: die eigenen und fremden Werte und Haltungen

kritisch reflektieren; mit der Ungewissheit offener Situationen umgehen; sich an ei-

nem konkreten Fall mit gesellschaftlichen und ökologischen Fragen auseinanderset-

zen; gemeinsame Vorstellungen über die Gestaltung der Zukunft entwickeln

Kreative Betätigung: handwerkliches Geschick, Kreativität und künstlerisches Talent

an den Tag legen

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Leitfaden IDPA Seite 2

Kommunikation und Präsentation: die Ergebnisse strukturieren und in geeigneter

Form festhalten; die Ergebnisse und ihre Erarbeitung vor Publikum präsentieren und

kommentieren

1.1 Bedeutung und Benotung der IDPA

Die IDPA besteht aus drei Elementen, die unterschiedliches Gewicht für die Benotung haben,

namentlich dem Prozess (10%), dem Produkt (70%) und der Präsentation (20%). Die Beno-

tung erfolgt durch die betreuende/n Lehrperson/en gestützt auf die Bewertungskriterien,

wie sie in den Kapiteln 2.5, 3.1.4, 3.2.2 und 3.3.2 ausgewiesen sind. In der Regel wird die

IDPA als Gruppenarbeit durchgeführt (vgl. Kapitel 2.1) und die Benotung erfolgt grundsätz-

lich gruppenweise (Kantonaler Schullehrplan St. Gallen, 2015, S.232). Die Präsentation kann

in begründeten Fällen individuell benotet werden. Über begründete Ausnahmen bezüglich

der gruppenweisen Benotung des Prozesses und des Produkts entscheidet/entscheiden die

betreuende/n Lehrperson/en nach Rücksprache mit der vorgesetzten Stelle.

Die erreichte Gesamtnote der IDPA erscheint im Zeugnis des letzten Semesters des Bildungs-

ganges, wird im Maturazeugnis zusammen mit dem Titel der Projektarbeit aufgeführt (BMV,

2009, Art. 28 Abs. 1 lit. f) und fliesst zu 50% in die Gesamtnote für das interdisziplinäre Ar-

beiten ein (BMV, 2009, Art. 24 Abs. 5). Bei der BM1 wird die Note zudem im Fähigkeitszeug-

nis berücksichtigt und mit der Note V+V verrechnet.

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Leitfaden IDPA Seite 3

2 Organisatorischer Rahmen / Prozess

2.1 Themenwahl und Gruppenbildung

Grundsätzlich orientiert sich die Wahl des Themas an den Interessen der Lernenden. Zu be-

achten ist dabei, dass das Thema Bezüge zu mindestens zwei Fächern des Berufsmaturitäts-

unterrichts aufweist. Die Themenwahl erfolgt im Rahmen des IDAF-Unterrichts und die IDAF-

Lehrperson unterstützt die Lernenden im Klassenverband bei der Themenwahl. Zusätzlich

stellen einzelne Fachlehrpersonen Themenvorschläge zur Verfügung. Die Lernenden sind

eingeladen, zur Konkretisierung ihrer thematischen Vorstellungen das Gespräch mit den

entsprechenden Fachlehrern zu suchen.

Parallel zur Themenwahl erfolgt die Teambildung. Die Lernenden einer Klasse schliessen sich

zu diesem Zweck zu 2er- bis 4er-Gruppen zusammen, wobei die IDAF-Lehrperson diesen

Prozess begleitet. Über begründete Ausnahmen zur Erstellung einer Einzelarbeit entschei-

det die IDAF-Lehrperson bzw. die betreuende/n Lehrperson/en.

Ob ein Thema in Frage kommt oder nicht, hängt in letzter Instanz von der Lehrperson bzw.

den Lehrpersonen ab, welche die Arbeit betreuen und benoten sollen. Die Lernenden treten

mit ihren thematischen Vorstellungen an die Lehrpersonen heran und bewerben sich für ein

Coaching. In der Regel bedarf es der Zusagen von zwei Lehrpersonen, welche sich bereiter-

klären, die Betreuung und die Benotung der Arbeit zu übernehmen. Zu beachten ist dabei,

dass die Anzahl der Arbeiten, welche eine Lehrperson betreuen darf, beschränkt ist. Es be-

steht prinzipiell kein Anspruch darauf, von einer bestimmten Lehrperson eine Arbeit be-

treuen zu lassen.

Sobald die provisorischen Zusagen der Lehrpersonen (fortan Coach genannt) erfolgt sind,

müssen die Lernenden eine Projektskizze erstellen und diese einreichen.

2.2 Projektskizze

Die Projektskizze dient der Konzeption der IDPA und ist ein wichtiges Kommunikationsinstru-

ment zwischen Projektgruppe und Coach.1 Eine vom Coach bewilligte Projektskizze ist der

Ausgangspunkt für das Produkt. Die Projektskizze umfasst in konzentrierter Form folgende

Inhalte und dient der Grobplanung der IDPA:

1. (Arbeits-)Titel des Projekts

2. Namen der Beteiligten: Verfasserinnen: Namen, Vornamen / Betreuende Lehrperso-

nen: Namen, Vornamen

3. Beschreibung der Ausgangslage und des fachlichen Kontexts, auf den die Arbeit Be-

zug nehmen soll

1 Wenn im Folgenden vom Coach die Rede ist, ist damit immer auch die Pluralform (2 Coaches) mitgemeint

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Leitfaden IDPA Seite 4

4. Formulierung der Ziele, der Fragestelllungen und/oder der Thesen bzw. Hypothesen

5. Formulierung der methodischen Eigenleistung (wie Interviews, Umfragen, Experi-

mente, etc.) und Begründung der Methodenwahl bezüglich der Ziele, Fragestellung

und/oder Thesen bzw. Hypothesen

6. Abklärung in Sachen Machbarkeit (Verfügbarkeit von Interviewpartner, Institutionen

wie z.B. Labore, verfügbare Literatur und Quellen)

7. Ausweis über das beabsichtigte Vorgehen in Form eines Arbeitsplans mit definierten

Meilensteinen sowie zwei festgelegten Besprechungstermine mit mindestens einem

Coach.

Mit der Annahme der Projektskizze durch den Coach ist der Prozess der Themenfindung ab-

geschlossen. Die Projektskizze kann im Sinne einer rollenden Planung im Laufe der Arbeit in

Absprache mit dem Coach abgeändert und entsprechend aktualisiert werden. Diese aktua-

lisierte Projektskizze muss zusammen mit der IDPA und dem Arbeitsjournal am Schluss des

Prozesses eingereicht werden (vgl. Kapitel 2.5).

2.3 Arbeitsmodus und Coaching

Im IDAF-Unterricht werden wichtige Techniken und Kompetenzen zum Verfassen einer IDPA

vermittelt. Dazu gehören beispielsweise das Formulieren von Zielsetzungen, Fragestellun-

gen, Thesen und Hypothesen, Techniken des Recherchierens, das Vorgehen bei empirischen

Arbeiten und das korrekte Zitieren aus verschiedenen Quellen. Das eigentliche Erstellen und

Verfassen der Arbeit erfolgt grösstenteils ausserhalb des Präsenzunterrichts sowie in der

IDPA-Woche vor den Winterferien.

Der Coach betreut die Lernenden während des gesamten Arbeitsprozesses individuell und

je nach Bedürfnis der Lernenden. Er berät sie in fachlicher Hinsicht, bei der Wahl und Aus-

gestaltung der anzuwendenden Methoden und ist Anlaufstelle bei auftretenden Problemen.

In der Regel findet das Coaching im Rahmen von mindestens zwei offiziellen Besprechungs-

terminen statt. Es liegt in der Verantwortung der Lernenden, sich in Absprache mit dem

Coach um diese Termine zu bemühen und sich angemessen auf diese Besprechungen vor-

zubereiten. Auf Wunsch des Coaches und/oder der Lernenden können weitere Bespre-

chungstermine beantragt werden. Kleinere Probleme können während des Unterrichtsall-

tags geklärt werden.

2.4 Das Arbeitsjournal

Während des Prozesses führen die Lernenden ein Arbeitsjournal. Darin werden alle Arbeits-

schritte dokumentiert, die konkreten Arbeitsleistungen der einzelnen Gruppenmitglieder

ausgewiesen, entstandene Verzögerungen begründet, auftretende Schwierigkeiten sowie

deren Lösung beschrieben und die erreichten Etappenziele ausgewiesen. In welcher Form

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dieses Journal geführt wird, ist den Lernenden überlassen. Das Arbeitsjournal muss am Com-

puter erstellt werden. Es muss strukturiert und übersichtlich über die genannten Punkte

Auskunft geben. Das Arbeitsjournal ist fortlaufend zu aktualisieren und der Coach kann je-

derzeit Einsicht in dieses Dokument verlangen.

Das Arbeitsjournal wird am Schluss des Prozesses durch eine Reflexion des Arbeitsprozesses

ergänzt. Die Lernenden nehmen darin rückblickend Bezug auf die positiven und die negati-

ven Aspekte des Prozesses und zeigen auf, welche Lehren sie bezüglich ihrer Vorgehens-

weise daraus ziehen. Diese Reflexion kann gruppenweise oder einzeln geschehen.

2.5 Benotung des Prozesses

Die Benotung des Prozesses erfolgt durch den Coach. Der Prozess macht 10% der Gesamt-

note der IDPA aus. Die Lernenden haben während des Prozesses das Recht auf Einsicht in

den Bewertungsbogen des jeweiligen Coaches. Dieser stützt sich bei der Ausgestaltung des

Bewertungsbogens auf die im Folgenden aufgeführten Kriterien bzw. Leitfragen.

Engagement & Selbständigkeit (20% der Prozessbewertung): Zeigen die Lernenden

angemessenes Engagement (Motivation, Einsatz)? Lösen die Lernenden auftretende

Schwierigkeiten und Probleme kreativ und zielgerichtet? Arbeiten die Lernenden

selbstständig und ausdauernd?

Sozialkompetenz & Verlässlichkeit (20% der Prozessbewertung): Bereiten sich die Ler-

nenden auf die Coachingtermine angemessen vor? Halten sich die Lernenden an

Gruppenvereinbarungen? Funktioniert die Zusammenarbeit im Team konstruktiv

und fair?

Planung und Durchführung (60% der Prozessbewertung): Setzen sich die Lernenden

realistische Projektziele und Meilensteine? Werden die Meilensteine eingehalten?

Werden im Fall von Verzögerungen geeignete Massnahmen getroffen? Wird das Ar-

beitsjournal seriös und übersichtlich geführt? Ist die Projektskizze vollständig sowie

angemessen konkret und detailliert? Erfolgt eine selbstkritische und realistische Re-

flexion des Arbeitsprozesses?

Für die Benotung des Prozesses haben die Projektskizze, das Arbeitsjournal und die Reflexion

ein hohes Gewicht. Zusammen mit der IDPA muss beim Abgabetermin ein separates Doku-

ment eingereicht werden, welches die genannten drei Elemente enthält. Dieses Dokument

muss nicht gebunden werden.

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Leitfaden IDPA Seite 6

3 Die Produkte der IDPA

Das Produkt wird in der Regel als schriftliche Arbeit eingereicht. In Absprache mit dem Coach

kann die IDPA aber auch in anderer Form (technische Produktion, Versuchsanordnung, Film,

Bühnenstück, Ausstellung usw.) erstellt werden. Alternative Formen der IDPA sind erfah-

rungsgemäss mit Mehraufwand verbunden, weshalb sich diese Vorgehensweise nur für be-

sonders motivierte und innovative Lernende empfiehlt.

3.1 Das Produkt in Form einer schriftlichen Arbeit

Eine IDPA als schriftliche Arbeit im Bereich der Sozial- und Geisteswissenschaften sowie de-

ren Kombination mit den Naturwissenschaften ist eine vorwissenschaftliche Studie zu einem

untersuchungswürdigen Sachverhalt. Vorwissenschaftlich bedeutet, dass die IDPA in ihrer

Form und ihrem Aufbau einer wissenschaftlichen Arbeit entspricht, bezüglich des wissen-

schaftlichen Gehalts und der methodischen Umsetzung im Rahmen einer Berufsmaturitäts-

schule aber Einschränkungen in Kauf genommen werden müssen. Untersuchungswürdig be-

deutet, dass das Thema bzw. die Fragestellungen eine vertiefte Auseinandersetzung recht-

fertigen. Ob dies der Fall ist, liegt im Ermessen des Coaches.

3.1.1 Aufbau und Elemente der schriftlichen Arbeit

Eine schriftliche Arbeit enthält die in der folgenden Tabelle aufgeführten Elemente. Die Be-

schreibung der Elemente ist an dieser Stelle nur skizzenhaft. Weitere Informationen zu den

Anforderungen finden sich in den Kapiteln 3.1.2 und 3.1.3 sowie in den Ausführungen zur

Bewertung der schriftlichen Arbeit (Kapitel 3.1.4).

Element Bemerkungen Umfang

Titelblatt Das Titelblatt weist den Namen der Berufsfachschule, den Ti-

tel der Arbeit, die Lernenden, die Klasse, das Abgabedatum

und die Coaches aus.

1 Seite (nicht numme-riert)

Inhaltsverzeichnis Das Inhaltsverzeichnis weist die Inhalte und die Gliederungs-

ebenen der Arbeit korrekt nummeriert aus.

1 – 2 Seiten (nicht numme-riert)

Abstract Der Abstract (Kurzzusammenfassung) ist fakultativ, wird in

wissenschaftlichen Arbeiten aber in der Regel verlangt. ½ - ¾ Seiten

Vorwort Das Vorwort ist fakultativ. Es bietet die Möglichkeit, die per-

sönliche Motivation, die Umstände der Arbeit, Danksagun-

gen oder Ähnliches auszudrücken.

1 Seite

Einleitung

Die Einleitung führt den Leser an das Thema heran, die Fra-

gestellungen und/oder Thesen bzw. Hypothesen werden

ausgewiesen und begründet sowie der Aufbau der Arbeit

und das methodische Vorgehen beschrieben.

1½ - 3 Sei-ten.

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Leitfaden IDPA Seite 7

Hauptteil

Im Hauptteil werden unter kritischer Bezugnahme auf ver-

schiedene sachdienliche Quellen die theoretischen Grundla-

gen zu den Fragestellungen und/oder Thesen bzw. Hypothe-

sen erarbeitet und begründet. Dabei werden Kontroversen

aufgezeigt und eine fundierte eigene Position entwickelt.

Es werden differenzierte Antworten aufgrund der verwende-

ten Quellen formuliert sowie durch die Integration der Er-

gebnisse und Erkenntnisse der methodischen Leistungen die

theoretischen Erläuterungen gewinnbringend ergänzt.

Seitenzahl variiert je nach Anzahl der Grup-penmitglie-der (Siehe Kapitel 3.1.5)

Schluss / Fazit

Im Schlussteil werden die erarbeiteten Erkenntnisse zusam-

menfassend wiedergegeben; die Fragestellungen abschlies-

send beantwortet und/oder aufgezeigt, inwiefern sich die

Thesen bzw. Hypothesen bestätigen lassen oder nicht.

Auch eigene kritische Gedanken, eigene Standpunkte zum

Sachverhalt, unkonventionelle Lösungsvorschläge oder Ähn-

liches sind im Schlussteil erwünscht.

Aber: Der Schlussteil enthält keine Reflexion des Arbeitspro-

zesses und keine Ausführungen über den persönlichen Ge-

winn oder Ähnliches.

2 – 4 Seiten

Quellenverzeichnis

Im Quellenverzeichnis werden die verwendete Literatur, die

verwendeten Internetquellen, sonstige Quellen (wie bei-

spielsweise TV-Dokumentationen, Radiosendungen etc.) so-

wie die Herkunft der Abbildungen korrekt ausgewiesen.

1 – 2 Seiten

Selbständigkeitser-klärung

Eine Vorlage für die Selbständigkeitserklärung findet sich im

Anhang dieses Leitfadens. ---

Anhang Im Anhang finden sich belegende Dokumente wie einge-

setzte Fragebögen, Interviewleitfäden, Daten aus Umfragen,

Beobachtungsbögen und dergleichen.

Nach Bedarf

3.1.2 Der Hauptteil der schriftlichen Arbeit

Im Hauptteil der Arbeit beweisen die Lernenden, dass sie sich fundiert in einen Gegenstand

einlesen und sich in einer angemessenen fachlichen Tiefe damit beschäftigen können. Dazu

gehört, dass verschiedene kontroverse Quellen auf angemessenem Niveau gefunden, aus-

gewertet und verglichen werden. Es geht dabei nicht darum, einfach eine Zusammenfassung

zu schreiben, sondern darum, durch die theoretische Aufarbeitung des Themas in Bezug auf

die Fragestellungen und/oder Thesen eine eigenständige Position zu erarbeiten. Damit ver-

bunden ist auch der korrekte Umgang mit verschiedenen Quellen. Im IDAF-Unterricht wer-

den die entsprechenden Kompetenzen vermittelt.

Durch dieses Vertiefen in den Gegenstand und das Entwickeln einer eigenen, fundierten Po-

sition werden sowohl Antworten auf die Fragestellungen bzw. Argumente für oder gegen

die Thesen gefunden als auch die Basis für den methodischen Teil der Arbeit gelegt. Durch

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Leitfaden IDPA Seite 8

den Einsatz geeigneter Methoden werden die theoretischen Erkenntnisse empirisch vertieft,

erweitert und/oder geprüft.

Die Auswahl der geeigneten Methoden hängt von den Zielen der Arbeit ab. Im Präsenzun-

terricht in den verschiedenen Fächern, aber insbesondere im IDAF-Unterricht sowie im Fach

Sozialwissenschaften wird vertieft auf verschiedene Methoden eingegangen. Die im Folgen-

den erwähnten Methoden werden an dieser Stelle folglich nur skizzenhaft erklärt und die-

nen der Übersicht.

3.1.3 Bewertung einer schriftlichen Arbeit

Die Bewertung der schriftlichen Arbeit erfolgt durch den Coach. Die Lernenden haben wäh-

rend des Prozesses das Recht auf Einsicht in den Bewertungsbogen des jeweiligen Coaches.

Dieser stützt sich bei der Ausgestaltung des Bewertungsbogens auf die im Folgenden aufge-

führten Kriterien bzw. Leitfragen.

A) Bewertung der inhaltlichen Leistung (65% der Produktbewertung):

Einleitung (10% der Produktbewertung): Wird der Leser verständlich und zweckdien-

lich an das Thema und die Fragestellungen herangeführt? Sind die Fragestellungen

und/oder die Thesen klar formuliert? Ist der Zugang zum Thema sachangemessen,

möglicherweise sogar innovativ? Gibt es einen orientierenden Ausblick auf den In-

halt der Arbeit und die Vorgehensweise?

Hauptteil (40% der Produktbewertung): Werden wichtige Fachbegriffe definiert, er-

läutert und kontextualisiert? Sind die herangezogenen Quellen quantitativ angemes-

sen sowie thematisch und inhaltlich relevant? Werden kontroverse Quellen heran-

gezogen? Werden die Quellen vertieft und mit Blick auf die Leitfragen der Arbeit

ausgewertet? Sind die zusammenfassenden Darlegungen aus den Quellen sachlich

korrekt wiedergegeben? Werden allfällige Mängel, Widersprüche, Kontroversen,

Unvereinbarkeiten innerhalb einer und/oder zwischen verschiedenen Quellen er-

kannt und kritisch analysiert? Werden zweckdienliche Methoden zielgerichtet ge-

wählt, korrekt durchgeführt und angemessen in die Arbeit integriert? Entsteht durch

die angewendeten Methoden ein inhaltlich substanzieller Mehrwert?

Schluss/Fazit (15% der Produktbewertung): Gibt es eine sachangemessene resümie-

rende Schlussfolgerung aus dem Hauptteil mit Blick auf die Ausgangslage der Arbeit?

Wie hoch ist der analytische Gehalt des Fazits? Werden eigene Standpunkt begrün-

det vertreten und/oder eigene Erkenntnisse erläutert? Gibt es allenfalls gedanklich

Überraschendes, Fantasievolles, Kritisch-Innovatives? (z.B. spannende neue Fragen,

einen bedenkenswerten unkonventionellen Lösungsvorschlag, Thematisierung von

bislang Unberücksichtigtem, was aber wichtig sein könnte).

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Leitfaden IDPA Seite 9

B) Formale Richtigkeit und darstellerische Leistung (35% der Produktbewertung)

Struktur/Gliederung/innere Logik (10% der Produktbewertung): Durchzieht die IDPA

ein thematischer roter Faden? Ist die Reihenfolge der Kapitel sachlogisch aufgebaut?

Sind die Kapitel / ist die Gliederung angemessen portioniert? Sind die Überschriften

treffend gewählt? Ist die Gewichtung der Themenbereiche stimmig? Werden die Ka-

pitel mit geeigneten Übergängen verbunden? (z.B. einleitende Bemerkungen in ein

Kapitel, Zwischenfazits) Werden sachlich unpassende Abschweifungen vermieden?

Sprachstil (10% der Produktbewertung): Ist die Sprache klar und verständlich? Ist die

Arbeit durch einen einheitlichen standardsprachlichen Stil gekennzeichnet? Ist der

Satzbau abwechslungsreich und ist die Wortwahl treffend und variantenreich? Ver-

helfen geeignete Satzverbindungen zu einem angenehmen Lesefluss?

Zitieren und Dokumentieren sowie Umgang mit Tabellen, Diagrammen usw. (15% der

Produktbewertung): Werden alle Quellen korrekt und sorgfältig nach dem APA-Stan-

dard zitiert und dokumentiert? Werden eingesetzte Fragebögen, Interviewleitfäden

und Rohdatentabellen im Anhang integriert? Sind allfällige Diagramme und Tabellen

lesbar, klar und verständlich? Werden solche Diagramme, Tabellen und Abbildungen

sinnvoll in den Text integriert, d.h. haben sie an der eingebauten Stelle einen Infor-

mationswert und werden sie gedanklich-sprachlich aufgegriffen und ausgewertet?

C) Sprachrichtigkeit und Formatierung/Layout

Die korrekte Verwendung der Sprache, eine einwandfreie Formatierung sowie ein anspre-

chendes Layout werden bei der Benotung vorausgesetzt. Bei Verstössen gegen die Sprach-

richtigkeit oder die Anforderungen an die Formatierung (siehe Kapitel 3.1.5) bzw. das Layout

sind Abzüge von jeweils bis zu 10% (eine halbe Note) der Produktbewertung möglich.

3.1.4 Formale Anforderungen an eine schriftliche Arbeit

Der Umfang des Kerns einer schriftlichen Arbeit (Einleitung, Hauptteil, Schluss/Fazit) beträgt

15'000 – 25'000 Zeichen (ohne Leerzeichen) pro Gruppenmitglied. Nicht mitgezählt werden

also das Titelblatt, das Inhaltsverzeichnis, das Quellenverzeichnis, das Vorwort und der An-

hang. Über begründete Ausnahmen bezüglich der verlangten Zeichenzahl entscheidet der

Coach.

Als Richtlinien für die Formatierung gelten folgende Grundsätze, von denen nur in Abspra-

che mit dem Coach abgewichen werden kann.

Papierformat: A4

Seitenränder: links 3 cm; rechts 2 cm; oben 2.5 cm; unten 2.5 cm

Schriftart: Verwendung einer gebräuchlichen und gut lesbaren Standardschrift

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Leitfaden IDPA Seite 10

Schriftgrösse: 11 - 12 Pt

Zeilenabstand: 1.4 – 1.5-facher Zeilenabstand

Ausrichtung: im Fliesstext Blocksatz, sinnvolle und korrekte Silbentrennung

Haupttitel: 14 - 18 Pt fett, Abstand vor: 18 pt, Abstand nach: 12 Pt

Untertitel: 13 - 16 Pt fett, Abstand vor: 12 pt, Abstand nach: 6 Pt

Zitate/Quellen: im Lauftext integriert, nach APA-Standard

Fussnoten: für an den Leser gerichtete Zusatzinformationen (sparsam verwenden)

Fertigstellung: spiral- oder thermogebunden

Es wird zudem Wert gelegt auf ein ansprechendes Layout. Dazu gehört eine gezielte Gestal-

tung der Absätze zwischen den Abschnitten sowie der Einzüge und Absätze bei Aufzählun-

gen, eine sinnvolle Gestaltung der Kopf- und/oder Fusszeile, das professionelle Integrieren

von Bildern und Grafiken und ein optisch ansprechendes Titelblatt.

Des Weiteren müssen alle Verzeichnisse korrekt erstellt und übersichtlich formatiert wer-

den. Das Inhaltsverzeichnis wird dabei vorzugsweise automatisiert erstellt und gemäss dem

Formatierungskonzept der Arbeit angepasst. Das Quellenverzeichnis muss den Anforderun-

gen des APA-Standards genügen. Entsprechende Kompetenzen werden im IDAF-Unterricht

vermittelt.

3.1.5 Umgang mit Plagiaten bzw. Teilplagiaten

Es gehört zum "Ehrenkodex" beim Verfassen von schriftlichen Arbeiten, die Leser genau wis-

sen zu lassen, woher welche Informationen bezogen wurden. Deshalb gilt: Jede Information,

welche nicht zum Allgemeinwissen gehört und nicht eigenen Gedanken entspringt, ist mit

der Quelle zu belegen und korrekt auszuweisen. Verstösse gegen diese Regel nennt man

Plagiate. Plagiate sind kein Kavaliersdelikt, sondern geistiger Diebstahl und ein schwerwie-

gender Verstoss gegen die Redlichkeit.

Stellt der Coach Unregelmässigkeiten fest, wird also die Arbeit insgesamt oder werden Teile

davon ohne Quellenangabe abgeschrieben oder von anderen Personen verfasst oder mit-

verfasst, handelt es sich um ein Voll- bzw. ein Teilplagiat. Im Umgang mit Plagiaten gelten

folgende Richtlinien:

Vollplagiate werden vollständig zurückgewiesen. Das Produkt wird in einem solchen

Fall mit null Punkten bewertet.

Teilplagiate werden zur Überarbeitung zurückgegeben. Eine höhere Note als 4.0 ist

bei aufgedeckten Teilplagiaten nicht möglich.

In Grenzfällen, das heisst bei Teilplagiaten, in denen nur einzelne Stellen nicht korrekt belegt

bzw. kopiert sind, entscheidet der Coach nach Rücksprache mit der vorgesetzten Stelle über

angemessene Massnahmen.

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3.2 Alternative Produkte der IDPA

An Stelle einer schriftlichen Arbeit ist es möglich, die IDPA in Form einer technischen Pro-

duktion, eines Films, eines Bühnenstücks, eines literarischen Werks, einer Ausstellung oder

Ähnlichem einzureichen. Erfahrungsgemäss sind solche IDPAs mit erheblichem Mehrauf-

wand verbunden und nur in Einzelfällen empfehlenswert. Ob ein solches Produkt in Frage

kommt, muss im Einzelnen geprüft werden und ist nur in Absprache mit einem Coach mög-

lich, der sich bereiterklärt, den Prozess zu begleiten und die Arbeit in dieser Form zu be-

treuen.

Alternative Produkte müssen von einem schriftlichen Kommentar begleitet werden, in wel-

chem die theoretischen Grundlagen des Produkts erläutert und das Konzept des Produkts

aufgezeigt werden. In der Regel umfasst diese begleitende Arbeit unabhängig von der An-

zahl der Gruppenmitglieder 25'000 – 35'000 Zeichen (ohne Leerzeichen). Über den tatsäch-

lich erwarteten Umfang und den genauen Inhalt dieses Dokuments entscheidet der Coach

in Absprache mit den Lernenden.

3.2.1 Arbeitsmodus und Coaching bei alternativen Produkten

Die Bestimmungen zum Arbeitsprozess, wie sie im Kapitel 2 dargelegt werden, gelten sinn-

gemäss auch für die Benotung einer alternativen IDPA. In Absprache mit dem Coach sind

Ausnahmen oder Ergänzungen möglich. In jedem Fall aber muss eine Projektskizze einge-

reicht werden, welche sinngemäss alle oben genannten Anforderungen erfüllt (Kapitel 2.2),

und fortlaufend ein Arbeitsjournal geführt werden. Am Ende des Prozesses muss ebenfalls

die aktualisierte Projektskizze zusammen mit dem Arbeitsjournal und der Reflexion des Pro-

zesses abgegeben werden (vgl. Kapitel 2.4 und 2.5).

Der Coach unterstützt die Lernenden im Rahmen seiner Möglichkeiten. Auf die organisato-

rischen Besonderheiten eines alternativen Produkts wird bei der Betreuung soweit als mög-

lich Rücksicht genommen. Über den Modus der Zusammenarbeit entscheidet der Coach in

Absprache mit den Lernenden.

3.2.2 Benotung der alternativen Produkte

Der Rahmenlehrplan nennt einige Kriterien, nach denen alternative Produkte zu benoten

sind (RLP, 2012, S.149). Diese Kriterien gelten als Richtlinien für die Ausgestaltung der Be-

wertung. Sie werden vom Coach in Absprache mit den Lernenden sinngemäss auf die Be-

sonderheiten des Produktes angeglichen.

A) Inhalt des Produkts (maximal 40% der Produktbewertung)

Der Arbeit liegt ein klares gestalterisches Konzept [ein klarer Konstruktionsplan] zu-

grunde.

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Der Bezug zum beruflichen Tätigkeitsgebiet wird sichtbar.

Gestalterisches Konzept [Konstruktionsplan] und Ausführung stehen in einer erkenn-

baren Beziehung zueinander.

Aus Ideen, Entwürfen und Komponenten entsteht ein Ganzes.

Der interdisziplinäre Anspruch (Bezugnahme auf mindestens zwei Fächer, Erweite-

rung fachlicher Kompetenzen in einem neuen Kontext, Denken in Zusammenhängen)

ist in Thema und Methode erkennbar.

B) Form des Produkts (maximal 60% der Produktbewertung)

Die Gestaltungsmittel [die Komponenten der Konstruktion] sind dem gestalterischen

Konzept [Konstruktionsplan] angemessen.

Die technische Qualität des Produkts ist überzeugend.

C) Schriftlicher Kommentar (mindestens 30% der Produktbewertung)

Die theoretischen Grundlagen und das Konzept des Produkts werden erläutert.

Besondere Herausforderungen zur Erstellung des Produkts werden aufgezeigt.

Der eigene Anteil am Werk wird offengelegt.

Die Anforderungen an eine schriftliche Arbeit, wie sie im Kapitel 3.1.4 dargelegt werden,

gelten auch für den schriftlichen Kommentar zu den alternativen Produkten.

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4 Die Präsentation der IDPA

4.1 Organisation und Durchführung der Präsentationen

Den Abschluss der IDPA bildet die Präsentation der IDPA im Klassenverband. Die Durchfüh-

rung der Präsentationen wird von der IDAF-Lehrperson bzw. der Klassenlehrperson in Ab-

sprache mit den beteiligten Coaches organisiert. Die Präsentationstermine und das Zimmer

werden den Lernenden frühzeitig bekannt gegeben.

Für den reibungslosen Ablauf der Präsentationen müssen die Präsentationszeiten eingehal-

ten werden. Es gelten folgende Richtlinien:

Einzelpräsentation: 8 - 12 Minuten

Tandempräsentation: 15 - 20 Minuten

Dreierpräsentation: 20 - 25 Minuten

Viererpräsentation: 25 - 30 Minuten

Als Hilfsmittel für die Präsentation steht die übliche Klassenzimmer-Infrastruktur zur Verfü-

gung. Es liegt in der Verantwortung der Lernenden, sich frühzeitig über die besonderen Be-

gebenheiten des entsprechenden Klassenzimmers zu informieren und ihre Präsentation den

örtlichen Begebenheiten anzupassen. Weitere Hilfsmittel sind von der Gruppe eigenverant-

wortlich zu organisieren.

4.2 Benotung der Präsentation

In der Regel erhält jedes Gruppenmitglied die gleiche Note. In begründeten Fällen kann die

Präsentation individuell benotet werden. Die Benotung der Präsentation erfolgt durch den

Coach. Dieser stützt sich bei der Ausgestaltung des Bewertungsbogens auf die im Folgenden

aufgeführten Kriterien bzw. Leitfragen.

Inhalt & Struktur (20% der Präsentationsbenotung): Hat die Präsentation eine klare

und nachvollziehbare Struktur? Wird am Anfang ein Überblick gewährt und am Ende

ein Fazit gezogen? Werden sinnvolle Schwerpunkte gesetzt und die zentralen Fragen

beantwortet? Werden die Inhalte korrekt wiedergegeben? Werden verschiedene Per-

spektiven und Sichtweisen aufgezeigt? Werden die Erläuterungen mit guten Beispie-

len, mit Episoden und Geschichten unterstützt?

Auftreten und Inszenierung (30% der Präsentationsbenotung): Wirken die Mimik, die

Gestik und die Körperhaltung natürlich und dem Anlass und der Thematik angemes-

sen? Wird der (Blick-)Kontakt zum Publikum hergestellt? Wird der Standort der Prä-

sentierenden sinnvoll gewählt und gegebenenfalls variiert? Wird die Präsentation der

Themenstellung entsprechend fantasievoll, originell und effektvoll umgesetzt?

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Sprachlicher Ausdruck (30% der Präsentationsbenotung): Wird weitgehend frei ge-

sprochen? Gelingt es, die Zuhörenden mit geeigneten rhetorischen Mitteln zu fesseln,

Aufmerksamkeit zu schaffen und aufrecht zu erhalten? Ist das Sprechtempo flüssig

und angemessen? Sind die Sprache bzw. die Formulierungen klar, präzise und ver-

ständlich? Sind "Marotten" (Ausdruck, Sprache) feststellbar?

Medienkompetenz (20% der Präsentationsbenotung): Sind die eingesetzten Hilfsmit-

tel und Medien sinnvoll gewählt? Ist der Medienmix abwechslungsreich, ohne dass

ein "Overkill" entsteht? Sind die verwendeten Medien technisch einwandfrei und op-

tisch ansprechend gestaltet? Werden die technischen Hilfsmittel und Medien richtig

bedient, "funktioniert es"?

Ein einwandfreies Zeitmanagement wird bei der Bewertung der Präsentation vorausgesetzt.

Bei Nichteinhaltung der Zeitvorgaben kann ein Abzug von bis zu 20% der Benotung der Prä-

sentation erfolgen.

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5 Bestimmungen zur Abgabe der IDPA

Der Coach gibt die offiziellen Termine für die Abgabe der Projektskizze, des Arbeitsjournals,

der Reflexion sowie der eigentlichen Arbeit bekannt. Die Termine sind absolut verbindlich.

In der Regel wird die IDPA dem Coach persönlich überreicht. Alternativ ist es möglich, die

Arbeit eingeschrieben per Post dem Coach zuzustellen. Bei der Betreuung durch zwei Coa-

ches erhalten beide Coaches ein gebundenes Exemplar. Ein weiteres gebundenes Exemplar

muss für die Archivierung der Arbeit eingereicht werden.

5.1 Verspätete Abgabe

Der Abgabetermin für die IDPA wird von der Schule verbindlich festgelegt. Dieser fällt in der

Regel auf einen Freitag. Gelingt es den Lernenden nicht, den Termin einzuhalten, kann die

Arbeit am darauffolgenden Montag eingereicht werden. Während dieser Frist haben die Ler-

nenden die Möglichkeit, allfällige Probleme (z.B. PC-Absturz usw.) zu beheben. Für diese

Verspätung wird von der Produktnote eine ganze Note abgezogen. Zudem wird die verspä-

tete Abgabe bei der Bewertung des Prozesses berücksichtigt.

Bei einer Verspätung von mehr als 3 Tagen gilt die IDPA als nicht eingereicht und das Produkt

wird mit null Punkten bewertet.

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6 Quellenverzeichnis

6.1 Gesetzliche Grundlagen

BMV (2009). Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität. Schweizerische Eidge-

nossenschaft, Bern. Online: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compila-

tion/20080844/index.html. (Zuletzt abgerufen: 12.05.2017; 18.41h)

Kantonaler Schullehrplan St. Gallen (2015). Kantonaler Schullehrplan für die Berufsmaturität

im Kanton St. Gallen. Kanton St. Gallen, Bildungsdepartement, Amt für Berufsbildung. St.

Gallen.

RLP (2012). Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität. Schweizerische Eidgenossenschaft.

Bern.

6.2 Bildnachweis

Titelblatt: Fotomek-Fotolia.com. Online: http://www.communicateandsell.de/content-pro-

duktion/der-ultimative-leitfaden-zur-content-kuratierung/ (Zuletzt abgerufen: 31.05.2017;

10.25h)

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7 Anhang

7.1 Beispiel für eine Selbstständigkeitserklärung

Hiermit erklären wir, dass wir die vorliegende Arbeit selbstständig verfasst, alle beanspruch-

ten Hilfsmittel und Quellen angegeben und keine unerlaubten Hilfen in Anspruch genom-

men haben. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass bei Verstössen gegen diese Erklärung

ein Abzug vorgenommen wird.

(Ort), (Datum)

(Eigenhändige Unterschriften der Gruppenmitglieder)