Katholizismus und seine sozialethischen Grundaussagen Dr. Lucian FARCAS, Iasi, Rumänien.

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Katholizismus und seine sozialethischen Grundaussagen Dr. Lucian FARCAS, Iasi, Rumänien

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Katholizismusund seine

sozialethischen Grundaussagen

Dr. Lucian FARCAS, Iasi, Rumänien

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  Die Soziallehre in unserer Zeit

 Zu jeder Zeit hat die Kirche sich mit

sozialen Fragen auseinandergesetzt, dennoch wird

der Beginn einer eigenen Soziallehre mit der 1891

veröffentlichten EnzyklikaRERUM NOVARUM

zu den sozialen Problemen der damaligen Zeit gesehen. Neben den Rundschreiben der Päpste

gehören zur Soziallehre auch die Dokumente des Konzils und die

Sozial-Hirtenbriefe von Bischofskonferenzen oder einzelner

Bischöfe.

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Entfaltung der sozialen Botschaft: Entstehung – Träger - Inhalte

1.Die Soziallehre der Kirche:

setzt sich mit Problemen einer bestimmten Zeit auseinander

undverwendet eine dieser Zeit eigene Sprache

und wissenschaftliche Argumentationsweise.

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2.Sie ist weder ein unveränderbares,

geschlossenes Lehrgebäude,

noch ist sie an ein bestimmtes Gesellschaftssystem gebunden.

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3.Ihre Ausformulierung

ist geprägtvon den Grundfragen

der jeweiligen Zeitund gesellschaftlichen Situation.

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4.Die soziale Botschaft der Kirche

zeigt Unrecht aufund

gibt Orientierungfür die Veränderung der Gesellschaft aus

dem Geist des Evangeliums.

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5.Sie wird in den

Sozialdokumentenzur Sprache gebracht,

die aufgreifen,was in den Sozialbewegungen

gelebt und diskutiert wird.

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Drei wichtige Abschnitte: 1. Phase von Leo XIII bis zum II.

Vatikanischen Konzil (1891 - 1965):Die Kirche antwortet mit

sozialphilosophischen Prinzipien auf die gesellschaftlichen Probleme, die in den

europäischen Ländern mit der industriellen Revolution entstanden ist.

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Drei wichtige Abschnitte: 2. Phase – (von 1961 bis 1970) – Die Kirche

hat zwei Aufgaben:• Sie deutet gesellschaftliche Vorgänge im

Licht des Evangeliums als Zeichen der Zeit,

• Sie zielt mit ihren Optionen auf internationale Gerechtigkeit

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Entfaltung der sozialen Botschaft: Entstehung – Träger - InhalteDrei wichtige Abschnitte:

3. Phase – (ab 1971): Die soziale Botshcaft der Ortskirchen wird in neuen, nach Ländern und Kontinenten verschiedenen Formen zur Sprache gebracht:

• In Europa durch eine politische Theologie / Unterschied West-Ost-EU !!!

• In Lateinamerika durch Befreiungstheologien• In den USA durch Pastoralbriefe in

öffentlicher Diskussion

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Die Katholische Soziallehre zeigt Unrecht aufund gibt Orientierung zur Gestaltung der Gesellschaft

Personalität:Was gilt der Mensch?Der Mensch ist auf Gemeinschaft und Unendlichkeit angelegt.Er muss Träger, Schöpfer und ziel aller gesellschaftlichen Einrichtungen sein

Subsidiarität:Wer ist zuständig?Die übergeordnete Gemeinschaft soll die einzelnen und die kleineren Einheiten unterstützen, aber nicht deren Eigenaktivität ausschalten

Gemeinwohl:Was ist gut für das Ganze?Die volle entfaltung aller Menschen in der Schöpfung bedarf bestimmter natürlicher und gesellschaftlicher VoraussetzungenLeitideen

Prinzipien derKatholischen Soziallehre

Solidarität:Wer wird verantwortlich?Alle Menschen sollen sich ihres Verbundseins bewusst werden und füreinander Verantwortung übernehmen

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Es geht um Orientierung in der Suche nach Problemlösungen:  1. Wie sind die Verhältnisse, die die Situation bestimmen?

2. Wie ist das Verhalten (einzelner, von Gruppen...)? 3. Wo kommt es zu Konflikten/ Problemen? 4. Welche Lösung kommt durch die Orientierung an den Leitideen in den Blick?

Diese Leitideen erschließen Dimensioneneiner menschen- und gesellschaftsgerechten Problemlösung.

Sie stehen in Spannung zueinander,müssen aber zusammen gesehen werden:

Zustän-digkeit

Einzelner

Verantwort-lichkeit

Ganzes

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Gesellschaftliche Verantwortung der Kirche(n): Soziallehre + Sozialpraxis

Leitprinzipien der katholischen Soziallehre

1. Soziallehre buchstabiert die gesellschaftliche Dimensiondes christlichen Glaubens aus:

SubsidiaritätSolidarität

BeteiligungGemeinwohl Allgemeine Bestimmung

der Güter

Personalität

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2, Soziallehre schärft den Blick für gesellschaftliche Probleme (Zeichen der Zeit) und gibt Orientierung zur Gestaltung der Gesellschaft - vor allem durch ihre Leitideen

DIE MENSCHLICHE PERSON:Jede Person ist nach christlicher Überzeugung ein lebendiges Abbild Gottes, der jedem Menschen seine unvergleichliche und unveräußerliche Würde gibt.  Der Mensch ist offen für das Unendliche und alles Geschaffene, ein Wesen der Freiheit  und Verantwortung. Auf dieser Überzeugung beruht die ganze Soziallehre.  Der Mensch als Person ist seinem Wesen nach sozial, auf Beziehung und Leben in Gesellschaft angelegt.  Eine gute gesellschaftliche Ordnung hat ihre Grundlage in persönlichen Einstellungen: Gerechtigkeit, Anstand, Ehrlichkeit können nicht einfach erwartet oder durch Gesetze und Institutionen gemacht werden. Jeder und jede einzelne ist dafür verantwortlich.  Soziale Sünden haben gleichfalls ihren Ursprung in einzelnen Personen und verfestigen sich zu Strukturen der Sünde, die Würde und Rechte von Menschen und Völkern verletzen.

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2, Soziallehre schärft den Blick für gesellschaftliche Probleme (Zeichen der Zeit) und gibt Orientierung zur Gestaltung der Gesellschaft - vor allem durch ihre Leitideen

DAS SOLIDARITÄTSPRINZIPSolidarität bringt die Gleichheit der Würde und Rechte aller Menschen sowie den gemeinsamen Weg der Menschen und Völker in besonderer Weise zum Ausdruck.

Solidarität ist die feste und beständige Entschlossenheit, sich für das Gemeinwohl einzusetzen, das heißt für das Wohl aller und eines jeden, weil wir alle für alle verantwortlich sind. Solidarität ist mehr als der Zusammenhalt innerhalb einer Gruppe, um gemeinsame Interessen zu verfolgen. Solidarität muss vielmehr immer auch das Gemeinwohl und seine Strukturen im Blick behalten.

In einer Welt, die immer enger zusammenwächst, und in der die wechselseitige Abhängigkeit immer bewusster wird, muss auch die Solidarität weltweit werden.

Krasse Ungleichheiten zwischen reichen und armen Ländern, die durch Ausbeutung und Korruption noch verstärkt werden, fordern ein intensives Engagement der begünstigten Länder.

Es besteht eine enge Verbindung zwischen Solidarität und Gemeinwohl, Solidarität und allgemeiner Bestimmung der Güter, Solidarität und Gleichheit der Menschen und Völker, Solidarität und Frieden.

Darin zeigt sich die Zusammengehörigkeit der Sozialprinzipien, die sich ergänzen und gegenseitig stärken.

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2, Soziallehre schärft den Blick für gesellschaftliche Probleme (Zeichen der Zeit) und gibt Orientierung zur Gestaltung der Gesellschaft - vor allem durch ihre Leitideen

SUBSIDIARITÄT Die Subsidiarität regelt die Beziehungen zwischen Individuen, Gruppen und übergeordneten Einheiten, von den Familien über die politischen, wirtschaftlichen, sozialen Einrichtungen bis hin zum Staat. Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass was einzelne und kleinere Gruppen aus eigener Kraft tun können, ihnen nicht von der größeren Gemeinschaft genommen werden darf. Wohl aber ist diese verpflichtet, sie so zu unterstützen, dass sie ihre Funktionen erfüllen können. Gesellschaft und Staat müssen deshalb die Familien, Gemeinden und kleinere politische Einrichtungen so unterstützen, dass ihre Freiheit und Kreativität gefördert und nicht eingeschränkt wird.

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GEMEINWOHL: (1)ist auf Grund von Würde, Einheit und Gleichheit aller Personen die Gesamtheit der gesellschaftlichen Bedingungen, die allen Gruppen wie auch Einzelnen ein gutes Leben ermöglichen. Gemeinwohl beinhaltet alles,was ein gutes und friedliches Leben ermöglicht:das Engagement für den Frieden, eine gute Organisation des Staates, die Rechtsordnung, den Umweltschutz, und vor allem die Sicherung der grundlegenden menschlichen Bedürfnisse: Ernährung, Wohnung, Arbeit, Erziehung und Bildung, Verkehr, Gesundheit, Informationsfreiheit und Religionsfreiheit. Gemeinwohl ist unteilbar, es kann nur gemeinsam erreicht, gesteigert und für die Zukunft bewahrt werden. Eine besondere Verantwortung für das Gemeinwohl kommt dem Staat zu, dessen politische Autorität im Gemeinwohl gründet.

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GEMEINWOHL:

Gemeinwohl ist unteilbar, es kann nur gemeinsam erreicht, gesteigert und für die Zukunft bewahrt werden. Eine besondere erantwortung für das Gemeinwohl kommt dem Staat zu, dessen politische Autorität im Gemeinwohl gründet.

Die spezielle Verpflichtung des Staates ist es, für das Wohl der Minderheiten ebenso wie für das der Mehrheit der Bevölkerung Sorge zu tragen.

Für das Gemeinwohl der gesamten Menschheit und künftiger Generationen muss jede Nation in echter internationaler Zusammenarbeit ihren Beitrag leisten.

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ALLGEMEINE BESTIMMUNG DER GÜTER:

Gott hat die Erde mit ihren Reichtümern zum Wohl aller Menschen bestimmt. Die Güter der Erde müssen darum auch allen In einem gerechten Verhältnis zukommen.

Jeder Mensch hat das Recht, von den Gütern der Erde zu leben. Dieses Recht ist vorrangig gegenüber dem Recht auf Eigentum.

In jeder Gesellschaft und im weltweiten Austausch muss es deshalb gerechte Regelungen geben, damit allen Menschen das zum Leben Notwendige zugute kommt.

Eigentum kann einen geordneten Gebrauch der Güter unterstützen, es bringt Vorteile wie bessere Lebensbedingungen, größere Wahlmöglichkeiten und Sicherheit für die Zukunft.

Eigentum ist aber kein absolutes Recht, es muss immer auch dem Gemeinwohl dienen.Ebenso wie die natürlichen Ressourcen der Erde müssen auch die neuen Entwicklungen von Technik und Wissenschaft durch gerechte Regelungen und internationale Vereinbarungenallen Menschen und Völkern zugute kommen, damit alle an der gemeinsamen entwicklung teilhaben können

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2, Soziallehre schärft den Blick für gesellschaftliche Probleme (Zeichen der Zeit) und gibt Orientierung zur Gestaltung der Gesellschaft - vor allem durch ihre Leitideen

Recht auf Eigentum ist nachrangig: (KSLK, 172) „Das Prinzip der gemeinsamen Nutznießung der Güter ist das ‚Grundprinzip der ganzen sozialethischen Ordnung’ und das ‚kennzeichnende Prinzip der christlichen Soziallehre’. ... Es handelt sich vor allem um ein natürliches Recht, das in der Natur des Menschen liegt.... Es ist jeder einzelnen Person zu Eigen, und es ist vorrangig in Bezug auf jegliches Eingreifen des Menschen hinsichtlich der Güter.... Alle anderen Rechte, ganz gleich welche, auch das des Eigentums und des freien Tausches, sind diesem Grundgesetz untergeordnet. Sie dürfen seine Verwirklichung nicht erschweren, sondern müssen sie im Gegenteil erleichtern.“

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2, Soziallehre schärft den Blick für gesellschaftliche Probleme (Zeichen der Zeit) und gibt Orientierung zur Gestaltung der Gesellschaft - vor allem durch ihre Leitideen

BETEILIGUNG:

ist eine Konsequenz der Subsidiarität. Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Beteiligung am kulturellen, wirtschaftlichen, sozialen und politischen Leben der Zivilgesellschaft und des Staates.

Dem Recht der Beteiligung entspricht eine Pflicht, die von allen bewusst, verantwortungsvoll und im Sinne des Gemeinwohls wahrgenommen werden muss.

Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist Grundlage der Demokratie und eine der wichtigsten Garantien für ihren Fortbestand. So ist es wichtig, das Wahlrecht auszuüben, auch wenn sich Beteiligung nicht auf den Urnengang beschränkt.

Dem Recht auf Beteiligung entspricht die Verpflichtung der Verantwortlichen, in der Ausübung ihrer Funktionen die Beteiligten zu informieren, anzuhören und einzubeziehen.

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3. Soziallehre bezieht sich konkret auf die verschiedenen Lebensbereiche, die in ihren Zusammenhängen zu sehen sind.

Lenbensbereiche

Arbeit, Wirtschaftsoziale Sicherheit

Lebensräume

LebensbeziehungenWeltwieteGerechtigkeit

Bildung undMedien

VoraussetzungFür Verantwortungund Beteiligung

Politische Gestaltung von:- Land / Stadt- Staat- Europa

BeziehungsfähikeitSozialer Zusammenhalt

Bewahrung derSchöpfung

Friede

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4. Sozialpraxis zur Umsetzung der Anliegen der Soziallehre braucht eine Vielfalt sozialer Initiativen und

Einrichtungen: Entscheidungen zum Einsatz der Ressourcen und Talente:

Umsetzung derSoziallehre

Soziallehre im eigenenBereich ist eine Frage der

Glaubwürdigkeit

Zivilgesellschaft

PolitikWirtschaft

EigenständigeKirchlicheInitiativenPfarren

LaienorganisationenOrdensleute

BewegungenNetzwerke

Besondere Sendungder Laien !

GemeindeLandBund

Betriebe

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5. Soziallehre und Sozialpraxis der Kirchen in einer pluralen Gesellschaft müssen in gemeinsamer

gesellschaftlicher Verantwortung wahrgenommen werden:

Ökumene und interreligiöser Dialog - eine neue Weise des Christseins:

- in der Herkunftskirche

und

- in Gemeinschaft mit anderen Kirchen und Religionen!

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W O

S

N

ArbeitKultu

r

Wirtschaft

Politik

Religion

Offene Aufgaben: Zusammenhang zwischenReligion - Gesellschaft

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... endlich zu Ende gekommen !

Danke für Ihre Aufmerksamkeit !