KAVCAREERDAYS - koelner-anwaltverein.de · Ausgabe 02/2019 KAV MAGAZIN GALA Kölner Juristen am 22....

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Ausgabe 02/2019 KAV MAGAZIN GALA Kölner Juristen am 22. November 2019 in der Wolkenburg JurTour – Reise in die Luxusmetropole des Orients: Dubai Revue des 12. KAT und der Mitgliederversammlung im Mai 2019 KAVCAREERDAYS für Junganwälte & Juniormitglieder des KAV auf Burg Schnellenberg 12.–13. Juli 2019

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Ausgabe 02/2019

KAV MAGAZIN

GALA Kölner Juristenam 22. November 2019in der Wolkenburg

JurTour – Reise in die Luxusmetropole des Orients: Dubai

Revue des 12. KAT und der Mitgliederversammlungim Mai 2019

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5Editorial |

unser 12. Kölner Anwaltstag im Mai 2019 war ein voller Erfolg. Mit 22 Ausstellern auf der EXPOKAV, 13 bestens besuchten Fach-vorträgen und einem erneuten Besucher-rekord können wir auf eine Veranstaltung zurückblicken, die in Deutschland ihres-gleichen sucht. Zu der sich anschließen-den Mitgliederversammlung konnten wir auch dieses Jahr nicht nur viele Mitglieder unseres Vereins begrüßen, sondern auch zahlreiche Ehrengäste aus Politik, Justiz, Rechtsanwaltskammer und befreundeten Vereinen. Dass nicht nur die Justiz, durch Herrn Generalstaatsanwalt Harden, und der DAV, durch seinen Vizepräsidenten Herrn Kollegen Schafhausen, ein Grußwort gesprochen haben, sondern insbesondere Herr Justizminister Biesenbach und Frau Oberbürgermeisterin Reker an unserer Mit-gliederversammlung teilgenommen und gleichfalls ein Grußwort an uns gerichtet haben, ist nicht nur eine große Anerken-nung unseres Vereins und seiner Arbeit, sondern zeigt, dass der Kölner Anwaltver-ein in Nordrhein-Westfalen und in Köln, aber auch in Berlin wahrgenommen wird.

Einen ausführlichen Bericht zum 12. Kölner Anwaltstag und zu unserer Mitgliederver-sammlung finden Sie auf Seite acht dieses Magazins.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn es auf die Urlaubszeit zugeht und wir uns eigentlich auf entspannte Tage freuen sollten, hat mich etwas nachdenklich ge-macht. Aktuell habe ich einen Beitrag vom 15.04.2019 in der LTO gelesen, dessen Inhalt darauf schließen ließ, dass es politische

Bestrebungen gibt, unseren Berufsstand weiter in seiner Arbeit zu belasten und diese zu erschweren. Die Anwaltschaft ist als Organ der Rechtspflege einer der we-sentlichen Pfeiler unseres Rechtsstaats und der einzige Garant hierfür aufseiten der Bürgerinnen und Bürger. Die Anwaltschaft diente und dient dabei schon immer auch dem Schutz der Verbraucher – auch wenn das damals noch nicht so hieß.

Um diese Aufgaben zu erfüllen, gibt es das System aus RVG und Berufsrecht einerseits sowie den einzelnen Verfahrensordnungen mit ihren Regelungen zur Kostentragungs-pflicht andererseits. Damit bleibt unsere Dienstleistung für die Bürgerinnen und Bürger berechenbar und von gleichblei-bender Qualität. Es führt zu einer Quersub-ventionierung und von geringen bis hin zu hohen Streitwerten können die Bürgerin-nen und Bürger mit einer gleichbleibend hochwertigen Rechtsvertretung rechnen, die frei davon ist, dass die Anwaltschaft z. B. überlegen muss, welchen Prozentsatz eines Erfolgshonorars sie bekommen will.

Nun gibt es – wieder einmal – Bestrebungen, zum einen das Erfolgshonorar zu erlauben und zum anderen die Möglichkeit zu eröff-nen, dass Anwälte für die Vermittlung eines Mandats bezahlen.

Wie soll ich mir das vorstellen? Werden wir demnächst Kunden einer Vermittlungs-plattform, bei der derjenige Rechtsanwalt oder diejenige Rechtsanwältin die besten (lukrativsten) Mandate bekommt, der/die dieser Plattform am meisten bezahlt? Oder soll es Mandatemakler geben, die zwischen Anwalt und Mandant vermitteln und die von der Anwaltschaft bezahlt werden? Und sollen wir uns in gerichtlichen Verfahren demnächst beim Preis Konkurrenz machen, wer das geringste Erfolgshonorar kassiert? Soll das auch im Strafrecht, Sozialrecht und öffentlichem Recht gelten? Und was ist mit den kleinen Forderungen. Wie viel Erfolgshonorar kann ich denn dann bei der Rückforderung einer Mietkaution von 1.200,00 Euro verlangen?

Natürlich muss man immer über Neue-rungen nachdenken. Hier aber wird an den Eckpfeilern unseres Berufsstandes und der in Deutschland hervorragend funktio-nierenden Rechtsberatung durch Anwälte gerüttelt. Man kann nicht allen Ernstes davon ausgehen, dass eine weitergehende marktwirtschaftliche Öffnung der Rechts-beratung diese verbessern wird. Das

Gegenteil wird der Fall sein. Der Kampf um Mandate über den Preis dient den Rechts-ratsuchenden nicht. Das Gegenteil ist der Fall. Die Bürgerinnen und Bürger werden bei einer Umsetzung solcher Vorhaben auf der Strecke bleiben.

Hiergegen wird der Kölner Anwaltverein das in seiner Macht stehende tun.

Nichtsdestotrotz wünsche ich Ihnen schöne Ferien, die von solchen Gedanken unbelastet sein sollten. Erholen Sie sich gut,

Ihr

Markus TrudeVorsitzender

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

6 | Inhalt

KAV Intern Aktuelles &Wissenswertes

08 | Revue: 12. Kölner Anwaltstag

10 | Bericht: Mitgliederversammlung des KAV e. V.

16 | KAVCAREERDAYS

18 | Die Juniormitgliedschaft des KAV

20 | Anwälte & Kunst

22 | Anwälte & Kultur

24 | Herzlich willkommen im KAV

25 | Mitgliedervorteile

26 | KAV Partnerschaften

28 | KAV Service-Angebot

32 | Der KAV in den sozialen Medien

34 | KAV Rechtpersönlich: Interview mit Joachim Roth, Leiten-der Oberstaatsanwalt in Köln, und Rechtsanwalt Dr. Frank Seebode, Mitglied des Vorstands des KAV e. V.

36 | Stellungnahme: Der Strafrechts- ausschuss des KAV e. V. lehnt das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ ab

37 | Elektronischer Versand und elektronische Zustellung per beA am OLG Köln

37 | Haftungsfalle wegen Aufbewah- rungsfristen bei Gericht

38 | beA–Frühjahrsputz: Automatisches Löschen von Nachrichten beginnt

40 | Wie Ihnen als Anwältin / Anwalt die Kommunikation mit schwierigen Mandanten gelingt

42 | Smartphone keine Gefährdung des Kindeswohls

43 | Blauer Montag im Arbeitsrecht

46 | JurTour – Dubai

Veranstaltungen, Termine und Hinweise

50 | Wichtige Termine

51 | Sommerabschlussgala – 12. Juli 2019

51 | Redaktionsschluss KAV Magazin Ausgabe 3/2019

52 | Gala Kölner Juristen

Revue

12. Kölner Anwaltstag &Mitgliederversammlung im Mai 2019

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7Inhalt |

ImpressumHerausgeber: Kölner Anwaltverein e. V. (KAV) | Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Rechtsanwalt Markus Trude (Vorsitzender des KAV) | Redaktion: Rechtsanwalt Joachim Kleinrahm (Vorstandsmitglied des KAV), Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Luckhaus (Vorstandsmitglied des KAV) Martin V. Sampedrano Gonzalez (Geschäftsführer des KAV), Rechtsanwalt Carsten T. Schuster (Geschäftsführer des KAV) | Adresse und Geschäftsstelle: Oberlandesgericht Köln, Reichensperger-platz 1, 50670 Köln | Media Relations: Martin V. Sampedrano Gonzalez (Geschäftsführer des KAV) | Gestaltung und Layout: E-MEDIAD GmbH | Titelbild: Shutterstock/ASDF Media, Shutterstock/Cuby Design | Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.

KAV Seminare Verschiedenes

60 | Fortbilden und Service genießen

61 | Information zu den Seminaren

62 | Übersicht der Seminare

66 | KAV Seminare

92 | Frühjahrs-, Herbst- und Jahresend- veranstaltungen 2019 –2020 (7, 8 oder 15 Std. FAO*)

94 | Fachanwaltslehrgänge 2019–2020 96 | Zusatzausbildung zum ⁄ r

Fachsekretär ⁄ in für Familienrecht

98 | Veranstaltungsorte und Parkhinweise

101 | Teilnahmebedingungen Seminare

05 | Editorial

07 | Impressum

102 | Annoncen

104 | Anmeldeformular GALA Kölner Juristen

106 | Anmeldeformular Seminare

Ausschüsse &Arbeitskreise

54 | Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz

55 | Ausschuss Insolvenzrecht

58 | Ausschuss Junge Anwälte

59 | Ausschuss Steuerrecht

59 | Ausschuss Versicherungsrecht

GALA Kölner Juristen am 22. November 2019 in der Wolkenburg, Köln

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8 | 12. Kölner Anwaltstag

KAV Intern

Im Rahmen dieser stets innovativen, vorrangig an Ju-risten gerichteten Veranstaltung, kamen die Mitglieder und Gäste des Vereins unter anderem in den Genuss verschiedener Fachvorträge. Diese wurden in Form von Seminaren und Workshops, die neue Entwicklungen in den Bereichen der Mandantenkommunikation, des Onlinemarketings, des Kanzleimanagements sowie Aktuelles zu ausgewählten Rechtsgebieten vermittel-ten, angeboten. Das Motto des 12. KAT „KAV Generationen“ wurde als

Hommage an seine Mitglieder gewählt, die das Herz-stück des Vereinslebens bilden. So bunt wie unsere Stadt und unsere Gesellschaft, so vielfältig ist auch die Struktur der Mitglieder, die dem KAV sein Leben verlei-hen. Vor dem Hintergrund der sich immer weiter ent-wickelnden Technologie und der damit verbundenen Hürden, aber auch Chancen, bot das Vortragsprogramm auch erstmals einen Elevator-Pitch, in dem gleich fünf Unternehmen in fünf knappen Vortragsminuten ihre Dienstleistungen für den Kanzleialltag vorstellten. Ein

12. Kölner Anwaltstag – KAV Generationen

R E V U E

Am 08. Mai 2019 begrüßte der KAV über 400 interessierte Rechts-anwältinnen und Rechtsanwälte, die der Einladung zum 12. Kölner Anwaltstag ins Pullman Cologne Hotel gefolgt sind. In diesem Jahr stand die größte KAV Veranstaltung des Jahres ganz im Zeichen der KAV Generationen und bot traditionsgemäß ein umfangreiches so-wie kostenfreies Fortbildungsprogramm mit einer angeschlossenen Fachausstellung, der .

Fotos: Matthias Drobeck

9 12. Kölner Anwaltstag |

Status-quo-Vortrag zu den Entwicklungen des beA und Fortbildungen in diversen Fachgebieten ermöglichten den Teilnehmern wertvolle Informationen. Themen rund um die Bereiche Legal-Tech, Kanzleimar-keting und Management wurden von den ausstellenden Unternehmen zudem in der EXPOKAV nochmals gesondert beleuchtet.

Der KAT ist im Laufe der Zeit stark gewachsen und über die Grenzen von Köln hinaus bekannt geworden. Das Angebot an kostenfreien Fortbildungen und der angeschlossenen Fachausstellung wurde stets erweitert und sorgt bei Mitgliedern des Vereins, den Kooperations-partnern vor Ort, aber auch bei Gästen für Begeisterung. Neben den 22 Messeständen, an denen sich die Partnerunternehmen des KAV mit ihren Serviceangeboten und Technologien den Besuchern präsen-tierten, sorgte dieses Jahr erstmalig der „KAV VIP-Pass für Mitglieder“ für Begeisterung, der ausschließlich KAV Mitgliedern zur Verfügung stand und kostenfreie Serviceleistungen rund um die Verpflegung vor Ort abdeckte. Zudem erhielten alle registrierten Mitglieder vor Ort ein persönliches Geschenk des Vereins, die neue KAV Tasche. Bei einem Coffee to go kamen die Gäste während der Pausenzeiten mit Kolle-ginnen und Kollegen sowie den Ansprechpartnern der ausstellenden Unternehmen in interessante Gespräche und konnten die verbunde-nen Vorzugskonditionen im Rahmen ihrer KAV Mitgliedschaft kennen-lernen. Neben der KAV Candy-Station sorgte auch ein mobiler Eisstand, der mit freundlicher Unterstützung von Wolters Kluwer realisiert werden konnte, für kulinarische Begleitung auf dem Messerundgang. Vertreter des KAV Vorstandes und der KAV Ausschüsse und Arbeitskrei-se standen für Fragen und Anregungen zur Verfügung. Zu den diesjährigen Ausstellern zählten die adesso insurance solu-tions GmbH (drebis), anwalt.de, AppelrathCüpper, Verlag C.H. Beck, RKG Autovermietung, Konica Minolta, Herrenbude, DATEV eG, DKV, Greven Medien, Hans Soldan GmbH, HDI Versicherungen, juris GmbH, RA-MICRO Köln, Rummel AG, Sack Fachmedien, OEVERMAN, Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG, Stein Gruppe, Wolters Kluwer, Hays Recruiting experts worldwide und Philips Diktierlösungen.

Zur Tradition des KAT gehörte auch in diesem Jahr wieder das Gewinnspiel mit attraktiven Preisen, welche dank der freundlichen Un-terstützung der KAV Partnerunternehmen realisiert werden konnten.Im Anschluss an den 12. Kölner Anwaltstag erfolgte die Mitglieder-versammlung des KAV e. V. mit angeschlossenem Abendessen aller beteiligten Mitglieder und Gäste.

Für die Teilnahme am 12. Kölner Anwaltstag bedanken wir uns bei allen Teilnehmern, Referenten und Ausstellern und freuen uns darauf, Sie alle im nächsten Jahr zum 13. KAT begrüßen zu dürfen.

Fotos: Matthias Drobeck

10 | Mitgliederversammlung

Ordentliche Mitgliederversammlung des Kölner Anwaltverein e. V. am Mittwoch, 08. Mai 2019, Pullman Cologne Hotel

Am Mittwoch, dem 08.05.2019, fand die Ordentliche Mitgliederversammlung des Kölner Anwalt-verein e. V. (KAV) im Pullman Cologne Hotel für das Jahr 2019 im Anschluss an den 12. Kölner Anwaltstag statt. Es nahmen 162 Kolleginnen und Kollegen teil. Herr Kollege Markus Trude als Vorsitzender konnte viele Ehrengäste aus Politik, Justiz, Verwaltung und Anwaltschaft begrüßen.

Die zugehörige Tagesordnung wurde in der Ausgabe 01/2019 des KAV Magazins und damit frist-gerecht bekannt gegeben. Sie beinhaltete folgende Tagesordnungspunkte:

B E R I C H T

Tagesordnung

1. Jahresbericht des Vorsitzenden2. Grußworte3. Kassenbericht4. Entlastung des Vorstandes5. Wahl des Kassenprüfers /der Kassenprüfer6. Wahlen zum Vorstand

7. Einsetzung der Ausschüsse Handels- und Gesellschaftsrecht und Informationstechnologierecht

8. Wahlen von Ausschussmitgliedern9. Ehrung der Jubilare10. Verschiedenes

Fotos: Matthias Drobeck

11Mitgliederversammlung |

Fortsetzung auf der nächsten Seite »

Herr Kollege Trude eröffnete die Mitglieder-versammlung um 18.27 Uhr und dankte für das zahlreiche Erscheinen. Er begrüßte dann die Ehrengäste. Zu nennen sind: Der Minister der Justiz, Peter Biesenbach; die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln, Henriette Reker; die Präsidentin des Oberlandesgerichts Köln, Margarete Gräfin von Schwerin; der Generalstaatsanwalt Köln, Thomas Harden; der Präsident der Rechtsanwaltskammer Köln, Dr. Thomas Gutknecht; der Vizepräsident des Deutschen Anwalt-verein, Martin Schafhausen; der Präsident des Landgerichts Köln, Roland Ketterle; der leitende Oberstaatsanwalt der Staats-anwaltschaft Köln, Joachim Roth; der Präsident des Amtsgerichts Köln, Henning Banke; der Präsident des Landes-arbeitsgerichts Köln, Dr. Jürgen vom Stein; der Präsident des Finanzgerichts Köln, Benno Scharpenberg; die Präsidentin des Verwaltungsgerichts Köln, Birgit Herkelmann-Mrowka; der Direktor des Arbeitsgerichts Köln, Dr. Dirk Gilberg.

Nach der Begrüßung stellte Herr Kollege Trude fest, dass die Mitgliederversammlung ordnungsgemäß einberufen wurde. Die satzungsgemäße Vier-Wochen-Frist wurde durch Verteilung und Versendung der Einla-dung nebst Tagesordnung im KAV Magazin Ausgabe 01/2019 eingehalten.

Sodann wurde der seit der letzten Mitgliederversammlung im Jahre 2018 verstorbenen Kolleginnen und Kollegen, die namentlich genannt wurden, mit einer Schweigeminute gedacht.

Der Vorsitzende ging sodann zur Tagesord-nung über:

TOP 1 – Jahresbericht des Vorsitzenden

Herr Kollege Trude teilte mit, dass für ihn wichtigste Thema des letzten Jahres, das sich durch alle Veranstaltungen gezogen habe, sei der demografische Wandel in der Gesellschaft. Dieser habe mittler-weile auch die Anwaltschaft erreicht. Das Durchschnittsalter in der Anwaltschaft läge bei mittlerweile über 50 Jahren. Eine An-waltsschwemme gäbe es nicht mehr. Weil immer weniger junge Leute Jura studierten, kämen auch immer weniger junge Absol-venten in unsere Kanzleien.

Daraus ergebe sich, dass sich die Anwalt-schaft immer neuen, großen Herausforde-rungen stellen müsse. Neue Arbeitszeit-modelle seien gefragt, dies bedinge auch, dass immer weniger junge Kolleginnen und Kollegen eine eigene Kanzlei anstreb-ten. Daraus folge, dass auch die Anwalt-vereine immer weniger Mitglieder hätten. Dem müssten sich die Vereine stellen. Es sei deswegen wichtig, jedenfalls den Or-ganisationsgrad zu halten. Natürlich müsse auch weiterhin alles dafür getan werden, um junge Kolleginnen und Kollegen für den Verein zu gewinnen.

Herr Kollege Trude berichtete sodann über die Mitgliederzahlen des KAV, wonach zum 31.12.2018 3.917 Kolleginnen und Kollegen Mitglieder des KAV waren. Das waren 35 Mitglieder weniger als im Jahr zuvor. Allerdings gelang es dem Kölner Anwalts-verein, bezogen auf den Tag der Mitglie-derversammlung, die Mitgliederzahl um 63 zu steigern, sodass der Organisations-stand nach wie vor rund 50 % beträgt. Herr Kollege Trude wies in diesem Zusammen-hang darauf hin, dass es wichtig sei, das Profil des Anwaltvereins zu schärfen, um die Interessen der Anwaltschaft vertreten zu können. Er war der Auffassung, dass dies in Zukunft stärker von den Anwaltvereinen und auch vom Deutschen Anwaltverein thematisiert werden müsse.

Herr Kollege Trude nannte dazu ein Bei-spiel: Zu Beginn des Jahres 2019 fand eine außerordentliche Kammerversammlung statt. Zweck der Versammlung war, die Kammermitglieder darüber entscheiden zu lassen, ob eine neue Immobilie angemietet werden sollte, deren verfügbare Fläche größer sei als diejenige der jetzt genutzten Immobilie in der Riehler Straße. Der KAV hatte dazu eine Stellungnahme erarbeitet

und diese per Newsletter an seine Mitglie-der veröffentlicht. Dies war auf große Reso-nanz gestoßen. Herr Kollege Trude dankte in diesem Zusammenhang der Rechtsan-waltskammer Köln für die Professionalität, mit der die RAK Köln auf die Stellungnahme reagiert hatte.

Herr Kollege Trude verwies sodann auf zahlreiche Veranstaltungen, die der Kölner Anwaltverein für den anwaltlichen Nach-wuchs etabliert habe. Dabei stellte er her-aus, dass man in Konkurrenz zu Justiz und Verwaltung stehe, die ähnliche Nachwuchs-sorgen hätten. Zu nennen sind dabei die Veranstaltungen „Referendariat, und was dann?”, den Moot Court zum bürgerlichen Recht der Universität zu Köln, den der KAV mit begleitet, und neue Veranstaltungen wie die KAVCAREERDAYS, die unter dem Oberbegriff „Young Lawyers” eingerichtet wor-den seien. Herr Kollege Trude betonte, dass Referendare Juniormitglied im KAV werden könnten und auch schon einige geworden seien.

Er bedankte sich für die Unterstützung bei der Mitgliederwerbung beim Ausschuss Junge Anwälte des KAV, beim Kammer-präsidenten, Herrn Kollegen Dr. Gutknecht, und bei der Richterschaft, allen voran bei der Präsidentin des OLG Köln, Gräfin von Schwerin, dem Präsidenten des LG Köln, Herrn Ketterle, sowie bei dem Präsidenten des AG Köln, Herrn Banke.

Damit schloss Herr Kollege Trude seinen Jahresbericht, zu dem keine Fragen gestellt wurden.

TOP 2 – GrußworteZunächst richtete sich die Oberbürgermeis-terin der Stadt Köln, Frau Henriette Reker, selbst Rechtsanwältin von Beruf, an die Mitgliederversammlung. Nach Begrüßung der Anwesenden bemerkte Frau Reker, sie komme gerne zu Mitgliederversammlun-gen des KAV, weil man dort immer etwas Neues lerne. Sie ging sodann auf das Motto des diesjährigen Anwaltstages ein, „KAV Generationen”. Es gefiele ihr, wenn auch nicht in allen Konsequenzen, dass junge Leute wieder vermehrt auf die Straße gingen, um zu demonstrieren. In diesem Zusammenhang teilte sie mit, ihrer Ansicht nach müsse die Schule gestrafft werden, chancengerechte Bildung sei wichtig. Ebenso wichtig sei allerdings der Umwelt-schutz; Frau Reker verwies darauf, dass die Verkehrswende in Köln in vollem Gange

12 | Mitgliederversammlung

sei. Dabei sei der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs wichtig. Zudem müs-se man sich darauf einstellen, dass in einer Gesellschaft, in der eine längere Lebenszeit üblich würde, bessere Rahmenbedingungen für Senioren geschaffen werden müssten.

Frau Reker kam sodann auf die Verwal-tungsreform zu sprechen; es sei dafür zu sorgen, dass viele Leistungen, beileibe nicht alle, für den Bürger digital abrufbar sein müssten.

Schließlich verwies sie auf ein Projekt Recht 3.0, mit dem innerhalb der Stadtverwaltung der Stadt Köln dort tätige Juristen besser miteinander vernetzt werden sollten.

Sie dankte sodann den Kolleginnen und Kollegen und schloss damit ihr Grußwort.

Sodann sprach der Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins, Herr Kollege Martin Schafhausen. Er lobte zunächst die Durchführung des Kölner Anwaltstages als spektakulär und vertrat dazu die Auffassung, diese Leistungen des KAV müssten Vorbild nicht nur für örtliche Anwaltvereine sein.

Er hob weiter hervor, dass mit Frau Edith Kindermann nunmehr eine Kollegin –

zum ersten Mal in der Geschichte des Deut-schen Anwaltvereins – zu dessen Präsiden-tin gewählt worden sei. Er teilte mit, dass Frau Kollegin Kindermann und der gesamte Vorstand des DAV sich dafür einsetzen würden, dass eine RVG-Erhöhung ohne Er-höhung der Gerichtsgebühren durchgeführt werde. Das sei eine zentrale Forderung des DAV, die immer in Gesprächen mit den politischen Gremien wiederholt werde.

Bezogen auf Legal Tech vertrat Herr Kollege Schafhausen die Auffassung, dass damit keine Änderung des Rechtsdienstleistungs-gesetzes verbunden sein dürfe, dessen Regelungen müssten auch gegenüber Legal- Tech-Unternehmen gelten. Der DAV trete zudem dafür ein, dass eine Änderung des anwaltlichen Gesellschaftsrechtes analog eines Vorschlages von Herrn Prof. Dr. Hens-sler zu diskutieren sei. Schließlich verwies Herr Kollege Schafhausen darauf, dass der DAV Interessenvertreter der Anwaltschaft sei. Er sei deren Netzwerk und deren Zukunft.

Herr Kollege Schafhausen schloss seinen Vortrag mit dem Hinweis darauf, dass am 8. Mai 1945 und damit vor exakt 74 Jahren der zweite Weltkrieg geendet habe. Seit-dem habe es keine Kriege in Europa mehr gegeben. Dies wünsche er sich auch für die Zukunft.

Zu diesem Zeitpunkt waren der Justizminis-ter des Landes Nordrhein-Westfalen, Herr Kollege Biesenbach sowie Herr General-staatsanwalt Harden noch nicht erschienen, sodass TOP 3 vorgezogen wurde.

TOP 3 – Kassenbericht des Schatzmeisters

Herr Kollege Dr. Jörg Luxem, seit 2018 Schatzmeister des KAV, dankte zunächst

seinem Vorgänger, Herrn Kollegen Dr. Marcus Werner, für dessen hervorragen-de Tätigkeit. Herr Kollege Dr. Luxem teilte mit, dass der KAV auf finanziell gesunden Füßen stehe. Er berichtete, dass 2018 das Jahresergebnis 92.000,00 Euro betragen habe. Dabei verwies er darauf, dass im vergangenen Geschäftsjahr 2018 eine Umstellung dahingehend stattgefunden habe, dass die Seminaraktivitäten der Kölner Anwaltverein Service GmbH wieder in den Verein integriert worden seien. Die rechtlichen Gegebenheiten, die früher dazu geführt hätten, die Fortbildungsaktivitäten in eine GmbH auszugliedern, seien entfallen.

Zum Bericht des Schatzmeisters gab es keine Fragen.

Die Kassenprüfer, Frau Kollegin Simone Staab und Herr Kollege Marcus Welp, stellten fest, dass die Kas-senprüfung keinerlei Anlass zu Beanstan-dungen gegeben hatte und empfahlen der Mitgliederversammlung, den Vorstand zu entlasten.

TOP 4 – Entlastung des Vorstandes

Aus der Mitte der Versammlung heraus stellte Herr Kollege Dr. Rainer Klocke den Antrag, den Vorstand zu entlasten. Die Mitgliederversammlung entlastete den Vorstand dann einstimmig unter Enthaltung des Vorstandes.

Zurück zu TOP 2 – Gruß-worte

Zwischenzeitlich waren der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Herr

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13Mitgliederversammlung |

Kollege Peter Biesenbach sowie Herr Gene-ralstaatsanwalt Thomas Harden erschienen. Herr Kollege Trude bat zunächst Herrn Kollegen Biesenbach und sodann Herrn Harden um ihre Grußworte.

Herr Kollege Biesenbach schilderte die Projekte des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen.

Er wies zunächst darauf hin, dass die Aus-kunftsrechte der Gerichtsvollzieher erwei-tert werden sollten, insbesondere bezüglich des Einsichtsrechts in das Grundbuch. Auch sollten Auskunftsrechte gegenüber den Versorgungswerken etabliert werden.

Er plane eine Änderung der Verwaltungs-gerichtsordnung, jedenfalls solle dies auf der Justizministerkonferenz thematisiert werden. Alle Änderungen dienten der Beschleunigung der Verwaltungsgerichts-verfahren, insbesondere bei Großprojekten. Planfeststellungsverfahren bezüglich großer Infrastrukturmaßnahmen sollten zukünftig direkt erstinstanzlich zum Oberverwal-tungsgericht gelangen. Verwaltungsgerich-te sollten die Möglichkeit haben, durch die Vorgabe verbindlicher Fristen das Verfahren zu straffen. Für bestimmte Aufgaben sei es wünschenswert, spezielle Spruchkörper zu schaffen, die die Verfahren dann mit höhe-rer Sachkompetenz bearbeiten könnten.

Die Durchsetzung von Amtshaftungsan-sprüchen solle erleichtert werden.

Sodann teilte Herr Kollege Biesenbach mit, dass die Eingänge bei den Kammern für Handelssachen massiv rückläufig seien. Es gäbe insofern Reformbedarf, denn der Rückgang der Eingänge bei den Kammern für Handelssachen hänge auch damit zusammen, das große Wirtschaftsprozes-se zunehmend bei Schiedsgerichten im Ausland verhandelt würden. Es werde dis-

kutiert, ob die Kammern für Handelssachen aufgelöst und dafür spezialisierte Zivilkam-mern eingerichtet werden, die dann mit fachlich passenden Handelsrichtern besetzt werden könnten. Zudem müsse es Senate für Handelssachen bei den Oberlandesge-richten geben. Es sei auch eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes notwen-dig, denn es müsse ermöglicht werden, dass bestimmte Prozesse auch auf Englisch verhandelt werden könnten. Dazu gehöre, dass eine freie Gerichtswahl möglich sein müsse, damit man Commercial Courts einrichten könne. Seiner Auffassung nach sei dies wichtig, damit große internationale Wirtschaftsprozesse in Zukunft in Deutsch-land stattfinden könnten.

Herr Kollege Biesenbach sprach sodann Legal-Tech-Unternehmen an, die seiner Ansicht nach vom Verbraucher begrüßt würden. Soweit anwaltliche Tätigkeiten erbracht würden, müsse jedoch das Rechts-dienstleistungsgesetz gelten, was europa-rechtlich nicht unproblematisch sei. Er setze sich jedenfalls dafür ein, dass das Rechts-dienstleistungsgesetz auch in Deutschland weiterhin gelte.

Abschließend bedankte sich der Justizmi-nister für den freundlichen Umgang des KAV mit dem Justizministerium und seiner Person.

Die Grußworte wurden dann durch Herrn Generalstaatsanwalt Thomas Harden abgeschlossen. Herr Harden gliederte sein Grußwort in zwei Teile: Zunächst verwies er darauf, dass die Generalstaatsanwaltschaft an anwaltlichen Verfahren beim OLG Köln mitzuwirken habe und stellte die histori-sche Entwicklung der Disziplinarstaatsan-waltschaft dar. Er halte eine Befassung der Generalstaatsanwaltschaft mit anwaltlichen Themen für richtig, weil die Staatsanwalt-schaft zur Objektivität verpflichtet sei. Es gäbe keine fehlende Sachkunde, weil derartige Verfahren nur von erfahrenen Oberstaatsanwälten durchgeführt würden. Zudem wirke die Beteiligung der General-staatsanwaltschaft an solchen Verfahren dem Misstrauen der Bevölkerung bezüglich Verfahren unter Juristen entgegen und schließlich seien in der BRAO genügend Korrektive gegen zu hohen Einfluss der Generalstaatsanwaltschaft enthalten.Im zweiten Teil seines Grußwortes hob Herr Harden aktuelle Schwerpunkte bei der Tätigkeit der Staatsanwaltschaft Köln hervor. Dies sei zunächst die Bekämpfung der Clan-Kriminalität. Auch der Bereich

Cybercrime werde weiter ausgebaut. Die Staatsanwaltschaft arbeite daran, be-schleunigte Verfahren besser durchführen zu können, darüber hinaus werde nun ein Seniorendezernat eingerichtet, dass sich mit Straftaten zum Nachteil älterer Bürger beschäftige. Ein weiterer Schwerpunkt sei die Behandlung der Wirtschaftskriminalität sowie der Raubstraftaten auf der Straße. Schließlich seien vermehrt Straftaten gegenüber Polizei und Rettungsdiensten zu beobachten, denen man ebenso entgegen-treten müsse wie den Raserstraftaten.

Herr Harden wünschte zum Abschluss sei-ner Grußworte der Mitgliederversammlung einen weiteren guten Verlauf.

TOP 5 – Wahl der Kassen-prüfer

Frau Kollegin Simone Staab und Herr Kollege Marcus Welp stellten sich erneut als Kassenprüfer zur Wahl. Sie wurden einstimmig bei eigener Enthaltung von der Mitgliederversammlung zu Kassenprüfern gewählt.

TOP 6 – Wahlen zum Vor-stand

Zunächst verabschiedete Herr Kollege Trude die aus dem Vorstand ausscheidenden Kolleginnen und Kollegen, nämlich Frau Kollegin Elke Orban, Frau Kollegin Angelika Töpfer, Herrn Kollegen Michael Blenkle und Herrn Kollegen Jürgen Sauren. Er beschrieb zunächst die Tätigkeiten der ausscheidenden Vorstands-mitglieder und dankte ihnen für ihre Tätig-keit für Vorstand und Verein.

Fortsetzung auf der nächsten Seite »

14 | Mitgliederversammlung

Der Verfasser stand zur Wiederwahl an, weil seine Wahlperiode abgelaufen war. Er hatte sich bereit erklärt, ein weiteres Mal für den Vorstand zu kandidieren. Mit der Einladung zur Mitgliederversammlung hatte der Vor-stand mitgeteilt, der Mitgliederversamm-lung 2019 den Verfasser und vier weitere Kolleginnen und Kollegen als Kandidaten für den Vorstand vorzuschlagen, die sich für eine Tätigkeit im Vorstand beworben hatten. Dies waren Frau Kollegin Dr. Luise Hauschild, Frau Kollegin Fatma Atasever, Herr Kollege Dr. Frank Seebode und Herr Kollege Prof. Dr. Ulrich Luckhaus.

Die Geschäftsordnung des Vorstands erfor-dert, dass ein Wahlleiter von der Mitglie-derversammlung gewählt wird, der selbst nicht Mitglied des Vorstandes sein darf. Herr Kollege Dr. Rainer Klocke stellte sich als Wahlleiter zur Verfügung und wurde von der Mitgliederversammlung einstimmig ge-wählt. Er stellte zunächst fest, dass die For-malien zur Wahl eingehalten wurden und keine Gegenvorschläge eingegangen seien. Sodann bestellte Herr Kollege Dr. Klocke zwei Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle, nämlich Frau Sonja Hafner und Frau Mandy Wolf, zu Stimmzählerinnen.

Die Kandidaten stellten sich sodann der Mitgliederversammlung kurz vor und wur-den nach der Vorstellung jeweils einstim-mig mit eigener Enthaltung gewählt. Alle Gewählten nahmen die Wahl an.

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15Mitgliederversammlung |

Herr Kollege Dr. Klocke wies sodann noch auf einige Veranstaltungen der Kölner juristischen Gesellschaft und auf den 73. Deutschen Juristentag im September 2020 hin.

TOP 7 – Einsetzung der Ausschüsse Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Informationstechnologie-rechtDiese beiden Ausschüsse gab es zuvor nicht, es waren Arbeitskreise. Die Arbeits-kreise sollten nunmehr als Ausschüsse eingesetzt werden. Die Abstimmung dazu wurde für beide Ausschüsse en bloc durchgeführt, das Ergebnis war einstim-mig, sodass der Verein nunmehr über die Ausschüsse Handels- und Gesellschafts-recht sowie Informationstechnologierecht verfügt.

TOP 8 – AusschusswahlenZunächst dankte Herr Kollege Trude den Ausschüssen und den Mitgliedern für die geleistete Arbeit im vergangenen Ge-schäftsjahr.

Er schilderte die Formalien, die für die Ausschusswahl einzuhalten sind. Er schlug Herrn Kollegen Jürgen Sauren als Wahlleiter vor, der einstimmig von der Versammlunggewählt wurde. Herr Kollege Sauren ernannte Frau Sonja Hafner und Frau Mandy Wolf zu Stimmzählerinnen.

Neu zu besetzen waren die Ausschüsse Be-treuungsrecht, Handels- und Gesellschafts-recht, Insolvenzrecht, IT-Recht, Mediation und Schlichtung und Syndikusanwälte.

Die Kolleginnen und Kollegen, die sich zur Wahl gestellt hatten, erhoben sich, soweit anwesend, kurz bei der Nennung ihres Namens. Die Ausschüsse wurden sodann en bloc gewählt, dies führte zu folgenden Ergebnissen:

Betreuungsrecht

Nina AhrendChristian BlumeDavid Deutgen, LL. M.Antje Gerathewohl, LL. M.Sabine Moeller-NietschUlrike SchrammAnnette Sieling

Handels- und Gesellschaftsrecht

Alexander HahnAndrea HeuserDr. Stefan Klöckner, LL. M.Tobias Kordes, LL. M.Dr. Sebastian Korts, MBADr. Jörg LuxemProf. Dr. Andreas Müller-WiedenhornStefan Nüsser, LL. M.Dr. Tobias Rolfes Prof. Dr. Elmar SchuhmacherDr. Günter SeulenAlexandra Sofia Wrobel

Insolvenzrecht

Dorothea BaslerJana DettmerKai-Jens Egerlandt, LL. M.Dr. Jörg GollnickBenno GoostAlexia JoannidisChristian WeißMichael WilbertDr. Franz Zilkens, MBA

IT-Recht

Guido Aßhoff, LL. M.Dr. Christiane BierekovenDr. Thomas Engels, LL. M.Adrian HoppeDavid HumborgDr. Carsten IntveenSascha KremerProf. Dr. Ulrich LuckhausAnne OhlenDr. Roderic OrtnerDr. Sascha Vander, LL. M.Kjell Vogelsang

Mediation und Schlichtung

Dirk BurghofDoris FrickeKarl SauerDr. Sara Sotelo-LubigAndrea TrudeMatthias Weber

Syndikusanwälte

Dr. Stephanie EggerathEllen EichbergPia Gischarowski, LL. M.Stefanie NoverSusanne ProsslinerKai ReckeDr. Tobias RolfesBoris Wein

TOP 9 – Ehrung des JubilarsIn diesem Jahr wurde Herr Kollege Dr. Hubert van Bühren für seine 50-jährige Mitgliedschaft im Kölner Anwaltverein geehrt. In seiner Laudatio verwies Herr Kollege Trude auf viele ehrenamtliche Tätigkeiten, die Herr Kollege Dr. van Bühren in seiner langen bisherigen Karriere wahr-genommen habe. Darunter sei besonders hervorzuheben seine Tätigkeit als Präsi-dent der Rechtsanwaltskammer Köln. Herr Kollege Dr. van Bühren wurde mit einer Jubiläumsurkunde und einem hochwertigen Präsentkorb geehrt.

TOP 10 – VerschiedenesZu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen mehr, sodass Herr Kollege Trude die Mitgliederversammlung um 21.02 Uhr schloss.

16 | KAV Intern

Mit den KAVCAREERDAYS für Berufseinsteiger bietet Euch der Kölner Anwaltverein die Gelegenheit, in entspannter, junger Runde wert-volle Informationen und Tipps rund um die „anwaltliche Praxis“ zu erhalten. Auf der imposanten Burg Schnellenberg, nur eine Fahrstun-de von Köln entfernt, trefft Ihr auf weitere junge Kolleginnen und Kollegen sowie auf erfahrene Praktiker, die Euch wertvolle Anekdo-ten, Hilfestellungen und Zukunftsperspektiven für den Berufsalltag geben. Was besonders schön daran ist? Die KAVCAREERDAYS sind entspannt und Ihr könnt Euch auf zwei großartige Tage in toller Gesellschaft freuen. Denn von der Anreise (wenn Ihr nicht selber fahren möchtet) bis hin zur Abreise (irgendwann geht’s auch wieder nach Hause) ist alles für Euch organisiert und im günstigen Teilnahmebeitrag von nur EUR 59,00 pro Person inbegriffen:

• Organisierte An- und Abreise (auf Wunsch)• Verpflegung vor Ort• Übernachtung im Einzelzimmer des Burghotels• Vortragsprogramm• Gemeinsames Netzwerken am Abend an der Bar• Seminarunterlagen

Die Themen

Zivilprozesstaktik – Tipps & Tricks aus Anwaltssicht Referent: RA Markus Trude, Vorsitzender des KAV e. V., Köln

Selbstvermarktung: Wie sich junge Rechtsanwälte gut verkaufen Referentin: RAin Pia Löffler, München

Steuern sparen: Tipps & Tricks für selbstständige und ange-stellte RechtsanwälteReferentin: RAin Roswitha Prowatke, Köln

Legal Tech – Synergieeffekte für junge Rechtsanwälte Referent: RA Nico Kuhlmann, Hamburg

Denn auch Superhelden müssen lernen, ihre Superkräfte einzusetzen!

KAVCAREERDAYSDas Karriereseminar für Junganwälte und Juniormitglieder des KAVBurg Schnellenberg | 57439 Attendorn/Biggesee

Bildnachweise: Superwoman: fotolia/lassedesignen, Superman: shutterstock.com/alphaspirit

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17KAV Intern |

Die Referenten

RA Markus Trude

Rechtsanwalt Markus Trude ist selbstständiger Rechtsanwalt in Köln und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Weitere Schwer-punkte seiner Tätigkeit sind das Staatshaftungs- und das Berg-schadensrecht. Er ist ganz überwiegend forensisch tätig und war von 2004 bis 2013 Sprecher des von ihm gegründeten Ausschusses Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit dem Jahre 2013 ist er Vorstands-mitglied des KAV, dessen Vorsitzender er seit dem Jahre 2018 ist.

RAin Roswitha Prowatke, LL. M.

Die Referentin, Frau Rechtsanwältin Roswitha Prowatke, LL. M., berät und vertritt im Steuerstreit mit den Finanzbehörden und in Steuerstrafverfahren. Sie ist seit 2004 zur Anwaltschaft zugelassen. Im Jahr 2007 hat sie zusätzlich das Steuerberaterexamen abgelegt und sich mit der Fachanwältin für Steuerrecht weiter spezialisiert. Kollegin Prowatke ist Partnerin einer auf Steuerrecht und Steu-erstrafrecht spezialisierten Kanzlei in Köln. Sie ist langjähriges Mitglied im Steuerausschuss des KAV, hält Vorträge und publiziert in Fachzeitschriften.

RA Nico Kuhlmann

Herr Rechtsanwalt Nico Kuhlmann ist Associate bei Hogan Lovells Int. LLP in Hamburg in der Praxisgruppe Intellectual Property, Media and Technology. Zudem ist er der Gründer des Hamburg Legal Tech Meetups, der Initiator der Women-of-LegalTech-Auszeichnung, der Veranstalter der deutschlandweiten Legal Tech Competition für Studierende und der Verfasser diverser Beiträge zum Thema Legal Tech. Hogan Lovells hat ihm deshalb im Rahmen eines weltweiten Wettbewerbs den Titel „Master of Innovation” verliehen.

RAin Pia Löffler

Rechtsanwältin Pia Löffler (Wirtschaftsjur. Univ. Bayreuth) arbeitete nach dem 2. Staatsexamen drei Jahre als Juristin für die Sony Music Entertainment GmbH, bevor sie 2010 eine Einzelkanzlei für Urheberrecht gründete. 2012 war sie Syndika und Redakteurin beim Anwaltssuchdienst anwalt.de. 2013 gründete sie anwaltstex-te.com und schreibt seitdem Marketingtexte für Kanzleien jeder Größe. Seit 2014 berät sie Kanzleien in Marketingfragen und gründete 2017 anwalts.marketing und unterstützt seitdem Kanz-leien auch in der Umsetzung aller Marketingmaßnahmen, v. a. im Internet.

Der Ablauf

Freitag, 12. Juli 201914.00 Uhr Ankunft und Begrüßung 15.00 Uhr Erster Vortragsblock (RA Markus Trude)16.30 Uhr Kaffeepause17.00 Uhr Zweiter Vortragsblock (RAin Pia Löffler)19.00 Uhr Gemeinsames Dinner 20.30 Uhr Chill-out/Networking an der Bar

Übernachtung im Burghotel

Samstag, 13. Juli 2019Bis 09.00 Uhr Frühstück09.00 Uhr Dritter Vortragsblock (RAin Roswitha Prowatke)10.30 Uhr Kaffeepause11.00 Uhr Vierter Vortragsblock (RA Nico Kuhlmann) 12.30 Uhr Lunch14.00 Uhr Verabschiedung und Abreise

ANMELDUNGUm an den KAVCAREERDAYS teilnehmen zu können, musst Du nur:• Mitglied im KAV e. V. sein oder schnellstmöglich werden• Dir am 12.–13. Juli 2019 Zeit nehmen• Dich per E-Mail, Fax oder Post anmelden

Bring Deine Kolleginnen und Kollegen einfach mitWenn Dich die KAVCAREERDAYS interessieren, dann erzähle doch Deinen jungen Kolleginnen und Kollegen davon und meldet Euch zusammen an. Es lohnt sich, denn je mehr Teilnehmer sich zusam-men anmelden, desto günstiger wird der individuelle Teilnahme-beitrag für diese Veranstaltung:

1 Anmeldung = € 59,00 pro Teilnehmer2 Anmeldungen = € 49,00 pro Teilnehmer3 und mehr Anmeldungen = € 39,00 pro Teilnehmer

Ein entsprechendes Anmeldeformular für Eure individuelle bzw. die Anmeldung mehrerer Teilnehmer findet Ihr auf www.koelner-anwaltverein.de/kavcareerdays

18 | KAV Intern

Du bist Referendarin/Referendar und suchst einen attraktiven, zuverlässigen Partner für eine gemeinsame Zukunft? Wir haben da was für Dich!

Die Jugend von heute bildet die Zukunft von morgen. Wie oft hören wir diesen Satz und wie viel Anerkennung und Wert-schätzung bringen wir ihm entgegen? Wir vom KAV haben uns dazu viele Gedanken gemacht, denn uns ist es als innovativer Anwaltverein ein großes Anliegen, den Nachwuchs zu fördern und Euch die Vorteile einer Mitgliedschaft im KAV vorzustellen. Denn diese kann ein Bund fürs Leben sein – voller Abwechslung, Attraktivität, Unterhaltung und Entwicklung. Wir freuen uns daher sehr, Euch die neue KAV Juniormitgliedschaft vorstellen zu können. Diese ermöglicht ab sofort allen Referendarinnen und Referendaren im juristischen Vorbereitungsdienst des OLG Bezirks Köln, den KAV bereits vor Erlangung der Zulassung zur Anwaltschaft als potenziellen Partner zu entdecken.

Juniormitglieder bekommen die Möglichkeit, das gesamte KAV Dienstleistungsangebot zu nutzen. Hierzu zählen unter anderem eine Vielzahl von Netzwerkveranstaltungen, Fortbildungen und Preisvorteile bei namhaften Partnerunternehmen des Vereins.

Darüber hinaus erhalten Juniormitglieder Einladungen zu ganz besonderen Events und bekommen die Möglichkeit, im Aus-tausch mit unseren Young Lawyers Erfahrungswerte auszutau-schen und sich ein Netzwerk von zukünftigen Kolleginnen und Kollegen zu schaffen.

Der Mitgliedsbeitrag im Rahmen der KAV Juniormitgliedschaft beläuft sich auf 30,00 Euro pro Kalenderjahr. Die Mitgliedschaft ist online, unter www.kav-junior.de, aber auch schriftlich per Post oder E-Mail zu beantragen.

Wir freuen uns auf Euch!

Euer Kölner Anwaltverein e. V.

www.kav-junior.de

Die Juniormitgliedschaft des KAV

iStock.com/PeopleImages

19KAV Intern |

Die Juniormitgliedschaft im Kölner Anwaltverein bringt Euch zusammen und hält viele gemeinsame Aktivitäten und Erlebnisse für Euch bereit. Freut Euch auf ein starkes Netzwerk voller interessanter Menschen, baut heute schon Eure Kontakte für die Zukunft aus und erfahrt von jungen und erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechts-anwälten wertvolle Tipps.

Alles zu Deinem Match mit dem KAV erfährst Du unter www.eliteanwalt.de oder www.kav-junior.de.

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Ihr habt viele Gemeinsamkeiten! Lernt Euch kennen.

20 | KAV Intern

Anwälte & KunstA&K

September 2019

Düsseldorf Cologne Open Galleries

Auch in 2019 starten die Düsseldorf Cologne Open Galleries (DC Open) die Saison im Kunstherbst wieder mit einem ge-meinsamen Eröffnungswochenende in Düsseldorfer und Kölner Galerien. Dies wird vom 06. bis 08. September 2019 stattfinden.

Wir freuen uns sehr, mit DC Open auch in diesem Jahr wieder einen gemeinsamen Termin realisieren zu können, bei dem die

Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer Veranstaltungsreihe erneut von der Kölner Kunsthistorikerin Birgit Laskowski (www.zerofold) begleitet werden. Im vergangenen Jahr führte Frau Laskowski bereits durch das Belgische Viertel und dortige ausgewählte Kunstgalerien. Auch in diesem Jahr wird die versierte Kunstvermittlerin und freie Kuratorin einen solchen „Kunstspaziergang“ in lockerer Form anbieten. Während der Eröffnungstage werden somit ein bis zwei etwa zweieinhalb-stündige Kunstspaziergänge zu ausgewählten Kölner Galerien erfolgen, die in fußläufiger Nähe zueinander liegen oder auch mithilfe eines Shuttles angesteuert werden. Diese Promenaden

Kunst und Jura, welch eine Kombination, könnte man denken. Doch die Kunst des Streitens und die Kunst der Farben, Formen, Figuren, Kurven und Kanten sind gleichermaßen spannend und vielseitig. Mit der Veranstaltungsreihe „Anwälte & Kunst“ bieten wir Ihnen eine Mischung aus beiden Bereichen und zeigen dabei auf, wie viel Recht in der Kunst eine tragende Rolle spielt und wie interessant die Hintergründe sein können. Dabei kombinieren wir spannende Vorträge mit aktuellen Ausstellungen, begeben uns mit Ihnen auf Exkursionen und begegnen dabei Künstlern, Sammlern und Experten hautnah. In Zusammenarbeit mit der Van der Grinten Galerie und Zilkens Fine Art Insurance Broker freuen wir uns sehr über den großen Zuspruch, den diese Veranstaltungsreihe erhält. Aus diesem Grunde arbeiten wir voller Tatendrang an stets attraktiven Programmen für Sie. Die bereits geplanten Termine für das Jahr 2019, die bis zum Redaktions-schluss finalisiert werden konnten, finden Sie wie folgt. Weitere Termine werden in Kürze auf unserer Website www.kav.koeln vorgestellt.

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geben Gelegenheit, die Kölner Galerienszene besser kennenzu-lernen, in unterhaltsamer Weise Wissenswertes über Kunst und insbesondere die traditionsreiche Rheinländische Kunstland-schaft zu erfahren und sich mit den Galeristen oder auch den Künstlern selbst auszutauschen.

Nähere Informationen zu den konkreten Stationen und Ter-minen werden wir Ihnen im Frühsommer mitteilen. Da die Teilnehmerzahl für diese Spaziergänge limitiert ist, bitten wir im Falle Ihres Interesses vorab um eine E-Mail-Mitteilung. Gern informieren wir Sie, sobald die Details dieser Termine fixiert sind und Sie erhalten die Gelegenheit, sich direkt über den KAV anzumelden.

TERMINWird in Kürze bekanntgegeben. Weitere Infos unter www.koelner-anwaltverein.de

Der Kostenbeitrag zur Teilnahme je Termin:€ 20,00 je Veranstaltung für Mitglieder des KAV e. V.€ 30,00 je Veranstaltung für Nichtmitglieder

Aus organisatorischen Gründen bitten wir um eine vorherige Anmeldung bis zu sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn.

Die Personenzahl ist limitiert. Eine vorherige Anmeldung über den KAV ist aus organisatorischen Gründen zwingend notwen-dig. Bitte richten Sie Ihre Anmeldung per E-Mail an: [email protected]

Weitere Termine folgen in Kürze.

Anwälte & Kunst ist eine gemeinsame Veranstaltungsreihe von:

22 | KAV Intern

Köln ist eine ganz besondere Stadt, die ein großzügiges und ab-wechslungsreiches Angebot für kulturinteressierte Bürgerinnen und Bürger bietet. Mit der vor einigen Jahren gegründeten Ver-anstaltungsreiche Anwälte & Kunst ergänzte der Kölner Anwalt-verein e. V. gemeinsam mit seinen Kooperationspartnern, der Van der Grinten Galerie und Zilkens Fine Art Insurance Broker, diese kulturelle Vielfalt. Die anfängliche Idee einer einzelnen Veranstaltung avancierte schnell zu einer gefragten Reihe und wurde somit ein Erfolg. Über den großen Zuspruch der Teilneh-merinnen und Teilnehmer, die gemeinsam mit uns die Welt der Kunst aus verschiedenen Blickwinkeln erkunden durften, haben wir uns bestärkt gefühlt, unser kulturelles Angebot im Rahmen Ihrer Vereinszugehörigkeit weiter auszubauen. Es ist uns daher eine besondere Freude, Ihnen ab sofort unter der Überschrift Anwälte & Kultur weitere Highlights präsentieren zu dürfen. Neben dem bestehenden Flaggschiff Anwälte & Kunst werden Sie in Zukunft auch Veranstaltungen zu den Themen Bühnen und Schauspiel, Literatur, Architektur und Kulinarik mit uns erleben dürfen. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen die Kultur dieser Stadt in ihrer Vielfältigkeit zu erkunden!Derzeit befinden sich noch einige Terminhighlights in Vor-bereitung. Die bereits geplanten Veranstaltungen finden Sie nachfolgend.

JUNI 2019

Exklusive Baustellenführung durch das Kölner Opernhausam 24. Juni 2019

Zum zweiten Mal in Folge erhalten wir die Gelegenheit, im Rahmen einer exklusiven Führung hinter die Kulissen der größten und spannendsten Baustelle unserer Stadt zu blicken. Die Führung unter der Leitung des Leiters der Kommunikation der Bühnen Köln, Herrn Christopher Braun, wird am Montag, 24. Juni 2019 um 15.00 Uhr stattfinden. Der Treffpunkt ist das Tor 1 am Offenbachplatz, direkt gegenüber des 4711-Hauses.Bitte beachten Sie vorab, dass die Führung nicht barrierefrei ist, die Teilnahme an der Führung auf eigene Gefahr erfolgt und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine persönliche Sicherheitsausrüstung zur Verfügung gestellt wird. Diese umfasst Sicherheitsschuhe, Sicherheitshelm und Warnweste. Ohne diese ist eine Teilnahme an der Führung aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Die Führung wird ca. zwei Stunden umfassen.Bitte beachten Sie, dass die Gruppengröße auf 20 Personen limitiert ist. Eine frühzeitige verbindliche Anmeldung wird daher empfohlen.

TERMIN 24. Juni 2019, 15.00 Uhr, Tor 1 am Offenbachplatz, Köln

JULI 2019

Exklusive Führung durch die Synagoge Roonstraße am 11. Juli 2019

Am Donnerstag, dem 11. Juli 2019, begeben wir uns gemein-sam auf eine interessante Führung durch die Synagoge auf der Roonstraße. Das Gemeindehaus in der Roonstraße 50 ist das „Herzstück“ der Synagogen-Gemeinde. Hier befindet sich das religiöse und kulturelle Zentrum. Als liberale Synagoge wurde es Ende des 19. Jahrhunderts im neo-romanischen Stil erbaut. Eingeweiht wurde das neue Gotteshaus, das 1.400 Menschen Platz bot, am 22. März 1899. In der Reichspogromnacht brannte auch diese Synagoge aus. 1957 – 12 Jahre nach Neugründung der Gemeinde im April 1945 – beauftragte die Gemeinde den Architekten Helmut Goldschmidt mit dem Wiederaufbau. An der feierlichen Einweihung am 20. September 1959 nahm auch Bundeskanzler Konrad Adenauer, der frühere Oberbürgermeister von Köln, teil. Auf der gemeinsamen Führung, die um 16.00 Uhr beginnen wird, erhalten Sie beeindruckende Einblicke und In-formationen rund um die jüdische Kirche. Für die Teilnahme an der Führung wird selbstverständlich um angemessene Bekleidung gebeten. Herren jeglichen Alters werden zudem darum gebeten, eine Kopfbedeckung mitzuführen (Mütze, Hut oder Kippa).Wir möchten darauf hinweisen, dass wir aus Sicherheitsgrün-den die Namen, Anschriften und Telefonnummern der ange-meldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer an die Synagoge weiterleiten müssen und Sie zwingend Ihren Personalausweis am Führungstag mitbringen müssen. Aus religiösen Gründen ist es zudem nicht gestattet, Getränke und Lebensmittel mit in die Synagoge zu bringen.

TERMIN 11. Juli 2019, 16.00 Uhr, Synagoge Roonstraße, Köln

Der Kostenbeitrag zur Teilnahme je Führungstermin:€ 15,00 je Veranstaltung für Mitglieder des KAV e. V.€ 25,00 je Veranstaltung für Nichtmitglieder

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24 | KAV Intern

Wir freuen uns, seit dem 01. Februar 2019 folgende Kolleginnen und Kollegen als neue Mitglieder des KAV begrüßen zu können. Wir wünschen allen Neumitgliedern einen erfolgreichen und zufriedenen Start!

Neue Mitglieder

RA Patrick Baumfalk, Kerpen

RA Tim Besgen, Köln

RAin Judith Braun, Köln

RA Farzan Daneshian, Köln

RAin Luise Fröhlich, Köln

RA Markus Gierok, Köln

RA André Bernhard Gröschl, Köln

RAin Anika Hellmann, Köln

RA Dr. Michel Hoffman, LL. B., Köln

RA Alexander Hoffmann, LL. M., Köln

RAin Sabine Hoffmans, Köln

RA Malte Hotes, Köln

RA David Humborg, Köln

RAin Aline Icha-Spratte, Köln

RA André Jerschke, Köln

RAin Kathrin Johann, Bonn

RA Maximilian Philipp Klefenz, Köln

RA Markus Kompa, Köln

Klaudia Krack, Leverk. ( Juniormitglied)

RA Philipp Maria Kühn, Köln

RA Marius Lieven, Köln

RA Robert Maehl, Köln

RA Henning Meier, Köln

RAin Annabelle Mertes, Köln

RAin Annika Mette, Köln

RAin Melissa Middelhauve, Köln

RA Philipp Muffert, Köln

RA Dr. Lutz Nepomuck, Köln

RAin Nora Nolan, Erftstadt

Gianna Perino, Köln ( Juniormitglied)

RAin Hannah Milena Piel, Köln

RAin Vera Randel, Köln

RAin Elisa Roenneberg, Köln

RAin Funda Seleserpe, Köln

RA Maximilian Spitzhorn-Stork, Köln

RAin Stefanie Stanka, Köln

RA Per Kristian Stöcker, Köln

RA Joscha Stothfang, Hürth

Florian Tambour, Bonn ( Juniormitglied)

RA Viktor von Essen, Bonn

RA Marc Robin Wiemert, Köln

RA Sven Wilhelmy, Köln

RA Yener Yendi, Köln

RA Andreas Günter Zechlin, Troisdorf

RA Christopher Roland Zeller, Köln

RA Jan Zimmermann, Köln

Herzlich willkommen im KAV

25KAV Intern |

✓ Vielfältige Fortbildungsveranstaltungen, Seminare, Workshops, Tagungen und Großevents

✓ Preisvorteile für KAV Mitglieder bei der Buchung von Fortbildungen aus dem neuen KAV Fortbildungs-programm

✓ Besondere Preisvorteile für Jungmitglieder* bei der Buchung von Fortbildungen aus dem neuen KAV Fortbildungsprogramm

✓ Preisvorteile für KAV Mitglieder bei der Buchung der vom KAV und der Deutschen Anwaltakademie (DAA) veranstalteten Fachanwaltslehrgänge in Köln

✓ 28 Fachausschüsse und Arbeitskreise

✓ Zahlreiche Veranstaltungen zum Knüpfen und zur Pflege von Kontakten

✓ Vier Ausgaben des KAV Magazins

✓ Kostenfreier Robenverleih

✓ Kostenfreier Zugang zur KAV Lounge im LG Köln inkl. Kaffee, Gebäck und Mineralwasser

✓ Online-Buchungsportal für Seminare – www.kav-seminare.de

✓ Online-Stellenbörse für Rechtsanwälte und Kanzleimitarbeiter unter www.kav-karriere.de

✓ Korrespondenz und Dialog mit Kölner Gerichten und weiteren Institutionen

✓ Parkplätze für Rechtsanwälte auf dem Justizparkplatz vor dem Justizparkhaus am Justizzentrum Köln

✓ Vergünstigte Nutzung des KAV Kurierdienstes der KAV Service GmbH

✓ Unterstützung und Informationen zu günstigen Grup-penversicherungsverträgen, dem Versorgungswerk und zur obligatorischen Berufshaftpflichtversicherung

✓ Vielfältige Sonderkonditionen und Vorteile bei den KAV Kooperationspartnern www.koelner-anwaltverein.de/partner

✓ Option zur Nutzung des KVB JobTickets

✓ Rechtsberatung in der KAV Geschäftsstelle im LG Köln

✓ Telefonischer Notdienst in Strafsachen

✓ Durch die Mitgliedschaft des KAV im DAV: Nutzung sämtlicher Angebote des DAV

*Jungmitglieder:Ordentliche Mitglieder des Kölner Anwaltverein e. V., deren Abschluss des 2. Juristischen Staatsexamens nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und die ihr 40. Lebens-jahr noch nicht vollendet haben.

Als Mitglied des KAV genießen Sie unter anderem folgende Annehmlichkeiten:

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26 | KAV Intern

KAV PartnerschaftenWir freuen uns sehr, Ihnen unsere Partnerunternehmen und die von ihnen offerierten Sonder-konditionen für KAV Mitglieder im Partnerbereich unserer Website näher vorstellen zu können. Überzeugen Sie sich von den umfangreichen und attraktiven Angeboten, die Ihnen die folgenden Unternehmen unterbreiten:

Bürobedarf Hänsel

27KAV Intern |

Gern stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KAV Geschäftsstellen für Fragen und Anregungen rund um das Partnerangebot des KAV zur Verfügung.

Der KAV freut sich, Ihnen seinen neuen Medienpartner, den FFI Verlag, vorstellen zu dürfen. Weitere Informationen erhalten Sie zudem ab sofort in unserem KAV Partnerbereich auf unserer Website unter www.koelner-anwaltverein.de/partner.

28 | KAV Intern

FFI VerlagFFI-Verlag – kostenlose Fachinformationen für die Anwaltspraxis: Kurz. Gut. Gratis.

Der KAV freut sich über die neue Partnerschaft mit dem FFI-Verlag. Der FFI-Verlag ist ein moderner Online-Fachverlag für Juristen, die Fachinformationen suchen, die nah am Kanzleialltag sind. Mit The-men wie Legal Tech, Kanzleimarketing, Abrechnung, Cyberschutz oder Recruiting informiert FFI seine Zielgruppe stets über das Aktuellste und Relevanteste aus der Welt der Anwaltskanzleien. Die Fachinformationen sind dabei nicht nur hochwertig, sondern auch auf das Wichtigste heruntergebrochen und für die Leser kostenlos – getreu dem Verlagsmotto „Kurz. Gut. Gratis.“.

Wer sich gut und schnell über praktische Probleme und Sachver-halte in Rechtsanwaltskanzleien informieren will, wird im Online-Kiosk des Verlags fündig. Insbesondere die Online-Fachportale legal-tech.de, kanzleimarketing.de und MkG-online.de (Mit kollegialen Grüßen) werden in der Branche bereits rege genutzt. Legal-tech.de ist mit rund 4.000 Besuchern pro Monat (Stand: März 2019) für Rechtsanwaltskanzleien die führende Website zum Thema Digitalisierung. Insbesondere kleine und mittelgroße Kanzleien erfahren hier, wie sie Legal Tech konkret nutzen können.

Auf kanzleimarketing.de erfahren Rechtsanwälte und Steuerbera-ter, wie sie zeitgemäß und effizient Mandantenakquise und Man-dantenbindung betreiben können. Von Aspekten des Online-Mar-ketings bis hin zu Methoden zur langfristigen Bindung bestehender Mandanten finden Leser hier Tipps und Erfahrungswerte von ausge-suchten Experten auf diesem Gebiet. Herausgeberin des Fachinfo-Portals ist Rechtsanwältin und Marketingexpertin Pia Löffler.

Der Fachinfo-Dienst MkG (Mit kollegialen Grüßen) richtet sich mit dem MkG-Magazin und der Website mkg-online.de speziell an Juristinnen und Juristen, die sich in den ersten Berufsjahren be-finden. In sechs Ausgaben pro Jahr und auch online informieren Fachautoren über typische und aktuelle Berufsthemen, wie ak-tuelle Rechtsprechung, Digitalisierung, Abrechnung, Datenschutz oder Karriere. Denn Jungjuristen wissen, dass es mehr braucht, als nur eine gute Ausbildung, um als Neuling zu bestehen. MkG ist hier ein praktischer und informativer Helfer.

Neben regelmäßig erscheinenden Online-Publikationen ver-öffentlicht FFI auch monothematische Fachinfo-Broschüren, die sich in ausführlicherem Rahmen auf einen Themenbereich fokussieren. Zu den aktuellen Publikationsthemen gehören beispielsweise Recruiting in der Anwaltskanzlei, Cybersicherheit, Mandantenbindung oder die Wahl einer Anwaltskanzleisoftware sowie einer juristischen Datenbank.Weitere Fachinformations-Angebote des FFI-Verlags finden Sie auf www.ffi-verlag.de.

KontaktinformationenFreie Fachinformationen GmbHLeyboldstraße 1250354 HürthTel.: 02233 80 575 - 12E-Mail: [email protected]

Robenverleih im gesamten Landgerichtsbezirk KölnEin wichtiger Servicebestandteil des KAV ist der Robenverleih in der Zweigstelle des KAV e. V. im Justizgebäude Köln sowie in der neuen Hauptgeschäftsstelle im OLG Köln. Die eleganten Roben werden hier mit freundlicher Unterstützung des Hauses Hans Soldan zur Verfügung gestellt. Egal, ob man nun seine Robe in der Hektik des Alltags vergessen hat oder schlicht noch keine eigene Robe besitzt. Die Mitglieder des KAV können sich darauf verlassen, stets dem Berufsstand angemessen an den Gerichtsterminen in Köln teilneh-men zu können. Dieses Angebot hat der KAV nunmehr für seine Mitglieder erweitert und stellt in Absprache mit den umliegenden acht weiteren Amts-gerichten im Landgerichtsbezirk Köln in jedem Amtsgericht weitere Leihroben zur Verfügung. Zukünftig können sich Mitglieder des KAV daher auch direkt in den Amtsgerichten vor Ort gegen Vorlage eines Ausweisdokumentes für die Dauer der Gerichtsverhandlung eine Robe leihen. Die Ausgabe der Roben erfolgt dabei entweder über die Verwal-tung oder die Wachtmeisterei des jeweiligen Amtsgerichts. Der KAV bittet aufgrund der geringen Stückzahl der Leihroben darum, diese mit Rücksicht auf die Kolleginnen und Kollegen direkt im Anschluss an den auswärtigen Termin wieder zurückzugeben.

Neu: Ein Leben ohne „keine Zeit“Ein modernes, digitales Diktiersystem mit Spracherkennung und verschlüsselter Einbindung Ihres Handys in den Kanzlei-Workflow zur Dokumentenerstellung ist die Lösung, um Überstunden zu vermeiden. Das schafft Freiräume für stressfreies und gewinnbringendes Arbeiten und mehr Zeit für die schönen Dinge des Lebens, die sich meistens außerhalb der Kanzlei abspielen: Willkommen in Ihrem Leben ohne „keine Zeit“! Besuchen Sie uns unter philips.com/dictation

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32 | KAV Intern

WARUM SOCIAL MEDIA?Neben seiner Website und der neuen Kölner Anwaltverein App ist der KAV auch in den sozialen Medien aktiv. Mit Profilen bei Facebook, Twitter, einer Gruppe bei Xing und unserem eigenen YouTube-Kanal informieren wir Sie stets aktuell rund um alle The-men und Entwicklungen, die Sie als Mitglied interessieren könnten. Als neustes Medium bieten wir Ihnen nun auch unsere Präsenz bei Instagram an. Sie erreichen unsere Profile unter den nachfolgen-den Links:

Neu: Instagram www.instagram.com/KAVereinFacebook www.facebook.com/KAVereinXing www.xing.com/net/koelneranwaltvereinTwitter www.twitter.com/koelneranwaltYouTube www.youtube.de – Kölner Anwaltverein

Über Ihre aktive Teilnahme, auch auf diesem (Online-) Wege, würden wir uns sehr freuen.

RECHTZEITIG INFORMIERTSeit bereits zwei Jahren informiert der KAV seine Mitglieder mit seinem Newsletter RECHTZEITIG INFORMIERT. Dieser monatlich erscheinende E-Mail-Dienst hält Sie stets über die im Folgemonat stattfindenden Seminare und Veranstaltungen auf dem neuesten Stand. Hinterlegte Direktlinks ermöglichen den Zugriff auf weitere Informationen zu den jeweils gewünschten Vorträgen und bieten

zudem die Möglichkeit einer papierlosen Direktbuchung. Darüber hinaus bewirbt der Newsletter auch Fachanwaltskurse, lädt zu Tref-fen, Empfängen und Bällen ein und hält nützliche Informationen für die Empfänger bereit. Interes-sierte Mitglieder können sich über die Website des KAV für diesen Service registrieren.

DER YOUTUBE-KANAL DES KAVMit dem YouTube-Kanal des Kölner Anwaltvereins präsentieren wir Ihnen verschiedene Videos und Clips. Diese dokumentieren zum einen von uns ausgerichtete Veranstaltungen wie zum Beispiel den Kölner Anwaltstag oder auch die Reise der Jungen Anwälte zum Deutschen Anwaltstag. Zudem stellen wir Ihnen unsere Kooperationspartner, deren kon-krete Angebote für KAV Mitglieder und die damit verbundenen Vorzüge im Rahmen Ihrer Vereinsmitgliedschaft näher vor. Das Video-Angebot unseres Kanals wächst kontinuierlich und wir freuen uns sehr auf Ihren Besuch! Gern können Sie unseren Kanal auch abonnieren, damit Sie keines unserer nachfolgenden Videos verpassen.

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34 | Aktuelles & Wissenswertes

Aktuelles & Wissenswertes

Interview mit Joachim Roth, Leitender Oberstaatsanwalt in Köln, und Rechtsanwalt Dr. Frank Seebode, Mitglied des Vorstands des Kölner Anwaltverein e. V.

KAV RECHTPERSÖNLICH

I. BERUFLICH:1. Welche höchstrichterliche Entscheidung war für Sie die bahnbrechendste bzw. unerwarteste im Laufe Ihrer bisherigen juristischen Laufbahn?J.R.: Bezogen auf meine persönliche Tätigkeit sicher die Entschei-dung des BGH zur Amtsträgereigenschaft seinerzeit im Verfahren zum sog. Kölner Müllskandal – hier allerdings unerwartet.

I. BERUFLICH:1. Welche höchstrichterliche Entscheidung war für Sie die bahnbrechendste bzw. unerwartetste im Laufe Ihrer bisherigen juristischen Laufbahn?F.S.: Völlig überraschend und unverständlich sind die Entscheidun-gen zur Zulässigkeit sog. legendierter Fahrzeugkontrollen (unwahre polizeiliche Behauptung über die Zufälligkeit einer Fahrzeugkon-trolle). Zum einen wird dem Beschuldigten damit der anerkannte Strafmilderungsgrund der polizeilichen Überwachung seines Tuns genommen! Zum anderen wird so polizeiliches und staatliches Lügen legalisiert: Unerträglich, dass die Unwahrheit zur Grundlage der prozessualen Wahrheitssuche wird!

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2. Gibt/Gab es einen Juristen, der für Sie Vorbildfunktion hat oder den Sie bewundern? J.R.: Ich habe viel von meinen (verschiedenen) Ausbildern/Vorge-setzten gelernt und dabei stets versucht, mir das Positive abzu-schauen und (selten) die von mir als negativ wahrgenommenen Dinge nicht zu übernehmen.

3. Welches Gesetz halten Sie für das skurrilste?J.R.: Die Rheinische Post hat mal § 27 Abs. 6 StVO als skurril be-zeichnet, dem könnte ich mich anschließen, obschon die Vorschrift wohl Sinn macht.

4. Mit welchem Rechtsgebiet werden Sie sich niemals anfreun-den?J.R.: Erschließungsbeitragsrecht – wenn es denn sein müsste, würde ich aber auch versuchen, dafür mein Herz zu erwärmen.

5. Welches rechtlich relevante Thema wird Ihrer Auffassung nach in naher Zukunft die Juristen unseres Landes insbesonde-re beschäftigen?J.R.: Alles rund um das „digitale Leben“. Angefangen von elek-tronischen Akten, über Rechtsfragen, die sich aus dem zivil- und strafrechtlichen Handeln im Netz ergeben, über elektronische Gerichtssäle, über Cybercrime im engeren Sinn bis hin zur KI, die wir uns nutzbar machen müssen und gleichzeitig beherrschen sollten. In meinen Science-Fiction-Heftchen von früher ist Letzteres oft nicht gelungen.

6. Welchen Ratschlag können Sie jungen Kollegen der Justiz oder Anwaltschaft zum Beginn ihrer Berufstätigkeit erteilen?J.R.: Miteinander reden und versuchen, den anderen zu verstehen. Innerhalb und außerhalb der jeweiligen Berufsgruppe.

7. Wie arbeitet Ihr „Nachfolger“ im Jahre 2030?J.R.: Das sind nur noch gut zehn Jahre. Es wird alles digitaler (s. o.), aber die Grundsätze werden sich nicht wesentlich verschieben, das haben sie sich in den letzten zehn Jahren auch nicht wesentlich – die Schwerpunkte werden möglicherweise andere sein.

II. PERSÖNLICH:1. Mit welchen Vorurteilen mussten Sie sich aufgrund Ihrer Berufszugehörigkeit häufig auseinandersetzen?J.R.: Die Einseitigkeit der Sichtweise und es stimmt doch: Die Staatsanwaltschaft ist die objektivste Behörde der Welt. Es wird leider nur nicht gesehen, dass Einzelfälle diesen Grundsatz nicht widerlegen.

2. Welches ist Ihr Lieblingsgericht (Speisen oder Justiz)?J.R.: Rheinischer Sauerbraten und ansonsten, das Gericht, das sich um objektive Klärung und Bewertung eines Sachverhaltes bemüht und dabei sich selbst möglichst nicht den in Vordergrund stellt.

3. In welchem Zustand befindet sich Ihr Schreibtisch freitags abends?J.R.: In völliger Unordnung, aber die wichtigen Sachen sind (zu-meist) im Geschäftsgang.

4. Welchen Beruf hätten Sie ergriffen, wenn Sie sich nicht den Rechtswissenschaften zugewandt hätten?J.R.: Ehrlich gesagt, keine Ahnung, vielleicht irgendwas mit Medien – oder wie sagen das die jungen Menschen heute?

2. Gibt/Gab es einen Juristen, der für Sie Vorbildfunktion hat oder den Sie bewundern?F.S.: Gerhart Baum ist seit vielen Jahrzehnten ein aufrechter, un-ermüdlicher und erfolgreicher Freiheitskämpfer, der nicht nur mit seinen gefürchteten Verfassungsbeschwerden viel für die Rechts-staatlichkeit in Deutschland erreicht hat!

3. Welches Gesetz halten Sie für das skurrilste?F.S.: Ich kenne zum Glück nur verhältnismäßig wenige Gesetze. Aber dass es eine Ordnungswidrigkeit ist, schräg über die Straße zu gehen, ist schon merkwürdig. Aus jüngster Vergangenheit fällt mir die DSGVO ein, die an Entfrem-dung vom Adressaten kaum zu überbieten ist.

4. Mit welchem Rechtsgebiet werden Sie sich niemals anfreun-den?F.S.: Ich habe mich früh auf das Strafrecht konzentriert. Alle anderen Rechtsgebiete haben mir in der Folgezeit die Freundschaft gekündigt.

5. Welches rechtlich relevante Thema wird Ihrer Auffassung nach in naher Zukunft die Juristen unseres Landes insbesonde-re beschäftigen?F.S.: Alles was mit dem Internet zu tun hat. Neben der klassischen Cyberkriminalität sind das auch Datenmanipulation, fake news, verhetzende Netzinhalte etc.Daneben wird es eine immer größere Herausforderung, vor allem das Strafrecht in den Grenzen der Objektivität zu halten. Die Ten-denz geht dazu, weniger die objektiv ermittelbare Tat unter Strafe zu stellen, sondern die viel schwerer oder gar nicht zu ermittelnde Gesinnung, die angeblich aus der Tat spricht.

6. Welchen Ratschlag können Sie jungen Kollegen der Justiz oder Anwaltschaft zum Beginn ihrer Berufstätigkeit erteilen?F.S.: Keine Angst vor Herausforderungen haben! Man darf sich nicht überschätzen, aber viele Fälle sind erfolgversprechender als sie zunächst scheinen.Nicht nur an das schnelle Geld denken! Nachhaltiges Arbeiten nach den eigenen Prinzipien ist auf Dauer erfolgreicher und auch erfreulicher, als sich von höherem Honorar den Spaß an der Arbeit nehmen zu lassen.Nicht vorschnell urteilen! Menschen sind unglaublich unterschied-lich; sie denken, fühlen und handeln alle anders. Deswegen ist nur wenig im Wortsinn „unglaublich“.Den Ausgleich von der Arbeit nicht vergessen! Familie, Sport oder Hobbys sind auch für den beruflichen Erfolg wichtig.

7. Wie arbeitet Ihr „Nachfolger“ im Jahre 2030?F.S.: Innerhalb von zehn Jahren wird sich hoffentlich nicht viel ändern. Bücher und Akten werden zwar verschwinden, jede Bewegung kann online nachverfolgt werden und das Essen wird gepostet, aber der Rest bleibt gleich.

II. PERSÖNLICH:1. Mit welchen Vorurteilen mussten Sie sich aufgrund Ihrer Berufszugehörigkeit häufig auseinandersetzen?F.S.: Als Strafverteidiger wird man ständig mitverurteilt. Meine Tätigkeit wird vornehmlich als Strafvereitelung und damit als nachträgliche Unterstützung der Straftat gesehen. Meist ändert sich diese Einstellung erst, wenn selbst ein Verteidiger benötigt wird. Dann ist der Rechtsstaat plötzlich der Gegner und die staat-lichen Eingriffe gehen viel zu weit.

36 | Aktuelles & Wissenswertes

2. Welches ist Ihr Lieblingsgericht (Speisen oder Justiz)?F.S.: Ich liebe die italienische Küche, vor allem die Vorspeisen.Im Übrigen gehe ich am liebsten in das Amts-/Landgericht Köln.

3. In welchem Zustand befindet sich Ihr Schreibtisch freitags abends?F.S.: Wegen der hohen Aktualität vieler Mandate brauche ich diese Akten auf meinem Tisch. Er ist also immer gut gefüllt.

4. Welchen Beruf hätten Sie ergriffen, wenn Sie sich nicht den Rechtswissenschaften zugewandt hätten?F.S.: Vielleicht Arzt. Heute denke ich eher an handwerkliche Berufe, wie z. B. Schreiner.

5. Wer ist Ihr Lieblingsautor/Ihre Lieblingsautorin?F.S.: Don Winslow

6. Teilen Sie mit uns eine/Ihre Lebensweisheit?F.S.: Und immer wieder geht die Sonne auf!

III. ABSCHLIESSENDE WORTERecht ist ...F.S.: ... und bleibt von Menschen gemacht, es ist also nicht absolut, sondern beeinflussbar!

5. Wer ist Ihr Lieblingsautor/Ihre Lieblingsautorin?J.R.: Das wechselt sehr stark, mal Schätzing, mal Grisham. Zuletzt war ich von einem Buch meines Namensvetters Philip Roth fasziniert.

6. Teilen Sie mit uns eine/Ihre Lebensweisheit?J.R.: Es gibt keine Zufälle.

III. ABSCHLIESSENDE WORTERecht ist ...J.R.: ... das Streben nach gerechtem Ausgleich.

STELLUNGNAHME: Der Strafrechtsausschuss des Kölner Anwaltverein e. V. lehnt das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ abDer Referentenentwurf kriminalisiert die zulässige und gebotene Berufsausübung der Anwaltschaft, baut rechtsstaatliche Verfah-rensgarantien ab und verhindert eine vertrauensvolle Mandatsbe-arbeitung.

Der Gesetzesentwurf hat den folgenden Wortlaut: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer (…) die Vollziehung einer bestehenden Ausreisepflicht dadurch beeinträchtigt, dass er

a) über geplante Maßnahmen zur Feststellung der Identität ausrei-sepflichtiger Ausländer mit dem Ziel einer Behinderung derselben informiert, oder

b) ohne Erlaubnis der zuständigen Behörde geplante Zeitpunkte oder Zeiträume einer bevorstehenden Abschiebung veröffentlicht, an einen unbestimmten Personenkreis gelangen lässt oder einem ausreisepflichtigen Ausländer mitteilt.“

Eine Ausnahme für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist nicht vorgesehen, wodurch anwaltlich ordnungsgemäßes und gebotenes Verhalten kriminalisiert wird.

Anwältinnen und Anwälte müssen ihre Mandantschaft vollständig und umfassend über alle relevanten Sachverhalte unterrichten. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Tatsachen handelt, die prozessuale Maßnahmen erforderlich machen.

Ein Abschiebungstermin ist eine solche Tatsache:• Eine unmittelbar bevorstehende Abschiebung kann gerichtlichen

Rechtsschutz oder sonstige anwaltliche Tätigkeiten notwendig machen. Die Entscheidung hierüber können und müssen nur informierte Mandantinnen und Mandanten treffen. Entsprechen-de Informationen müssen ihnen folglich zur Verfügung gestellt werden dürfen.

• Die Kommunikation zwischen Anwältinnen bzw. Anwälten und ihrer Mandantschaft muss frei sein. Eine vertrauensvolle Zusam-menarbeit im Mandat ist sonst unmöglich.

• Menschen sind im deutschen Rechtssystem Prozesssubjekte. Dass Anwältinnen und Anwälte ihrer Mandantschaft alle Tatsa-chen vollständig mitteilen, ist eine Selbstverständlichkeit.

Genau dieses Verhalten stellt der Gesetzesentwurf unter Strafe: Wenn Anwältinnen und Anwälte ihrer Mandantschaft diese not-wendigen Informationen in berufsrechtlich gebotener Weise mit-teilen, machen sie sich strafbar. Den Anwälten bleibt damit nur die Wahl, mandantenwidrig zu handeln oder sich strafbar zu machen.

Diese Kriminalisierung ordnungsgemäßer anwaltlicher Berufsaus-übung ist rechtsstaatswidrig.Anwälte garantieren eine einseitige, an den Interessen ihrer Mandantschaft orientierte Rechtsvertretung. Sie nehmen diese Interessen auch im Widerstreit mit dem Staat engagiert wahr und garantieren und ermöglichen dadurch erst, dass rechtsstaatliche Verfahrensgarantien wahrgenommen werden können.

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37Aktuelles & Wissenswertes |

Elektronischer Versand und elektronische Zustellung per beA am OLG KölnIn einem Schreiben vom 03. April 2019 informierte die Präsidentin des Oberlandesgerichts Köln, Margarete Gräfin von Schwerin, den Vorsitzenden des KAV, Herrn Kollegen Markus Trude, darüber, dass im Rahmen eines Pilotprojektes seit dem 21. Februar 2019 am OLG Köln der rechtsförmige elektronische Versand von Dokumenten getestet wird.

Die Pilotierung umfasst dabei neben der formlosen elektronischen Versendung auch die elektronische Zustellung gegen elektroni-sches Empfangsbekenntnis.

Empfangskanal auf Seite der Anwaltschaft wird hierbei das beson-dere elektronische Anwaltspostfach (beA) sein.

Haftungsfalle: Wichtiger Hinweis an unsere Mitglieder wegen der Aufbewahrungsfristen bei GerichtIn länger dauernden Verfahren kann es vorkommen, dass Parallel- akten und die darin befindlichen Originale vernichtet werden, bevor die Hauptsache abgeschlossen ist. Aus der Anwaltschaft wurde dem Verein berichtet, dass die Akte eines selbstständigen Beweisverfahrens vernichtet wurde, als das Hauptsachverfahren noch nicht beendet war. Bei den Gerichten laufen für jede Akte

eigene Aufbewahrungsfristen. Wenn diese abgelaufen sind, kann die Akte jederzeit vernichtet werden. Wir bitten unsere Mitglieder, dies zukünftig zu berücksichtigen, und bei den Gerichten eingereichte Originalunterlagen zeitnah, jeden-falls aber vor Ablauf der Aufbewahrungsfristen, zurückzufordern.

Diese Aufgabe kann die Anwaltschaft nur erfüllen, wenn sie frei von staatlichen Eingriffen handeln kann. Anderenfalls können sie ihre Mandantschaft nicht dabei unterstützen, ihre legitimen Interessen effektiv durchzusetzen. Die Kriminalisierung berufs-rechtlich gebotener und notwendiger anwaltlicher Tätigkeiten führt so unmittelbar zu einer Erosion des Rechtsstaates. Sie unterminiert die bürgerorientierte anwaltliche Tätigkeit.

Zudem entmündigt sie die Bürger und zerstört jede vertrauensvolle Zusammenarbeit im Mandat.

Bereits die Möglichkeit von strafbarem Verhalten schränkt die anwaltliche Berufsausübung ein, denn schon die Möglichkeit einer Straftat kann von den Ermittlungsbehörden als „Anfangsverdacht“ genutzt werden, um gegen Anwälte vorzugehen: Kanzleidurchsuchungen und berufsrechtliche Einschränkungen sind nur zwei mögliche Folgen.

„Alle Kollegen, die Mandate mit Abschiebungsbezug bear-beiten, müssen dann befürchten, zum Ermittlungsziel der Exekutive zu werden. Es steht zu befürchten, dass genau dies beabsichtigt ist“, so Rechtsanwalt Christian Mertens, Mitglied des Strafrechtsausschusses des Kölner Anwaltverein e. V. Der Gesetzesentwurf ist der faktische Versuch, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einzuschüchtern. Er untergräbt die vertrauens-volle Zusammenarbeit zwischen Anwältinnen und Anwälten und ihrer Mandantschaft. Er nimmt jedem Bürger damit letztendlich eben jenen anwaltlichen Beistand, auf den er – gerade in existen-tiellen Streitfällen – angewiesen ist.Dies ist eines Rechtsstaates unwürdig. Dieser Entwurf darf kein Gesetz werden.

Kontakt für Rückfragen: Rechtsanwalt Daniel WölkySprecher des Strafrechtsausschusses des Kölner Anwaltverein e. V.0221 /47 670 60 | [email protected]

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38 | Aktuelles & Wissenswertes

beA–Frühjahrsputz: Automatisches Löschen von Nachrichten beginntMit dem neuen beA-Update begann im April 2019 das au-tomatische Löschen von Nachrichten aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA). Erfahren Sie in diesem Beitrag, was es dabei zu beachten gilt.Mit dem Update auf die Version 2.1.6, das am 31. März 2019 instal-liert wurde, ist das beA auf den neuesten Stand gebracht wor-den. Verschiedene Fehler wurden behoben und Verbesserungen umgesetzt.Erstmals verkündete die BRAK im Februar-Heft 2019 des BRAK-Magazins, dass zum 01. April 2019 das automatische Löschen von Nachrichten (§ 27 RAVPV) startet. Mit dem Newsletter 12/2019 vom 28. März 2019 wurden diese Informationen modifiziert und finden sich nun auf der Informationsseite der BRAK auch in den „Aktuellen Meldungen“ vom 29. März 2019.Gelöscht werden (nur) Nachrichten, die länger als 30 Tage im Ordner „Papierkorb“ liegen.Wurde zuerst noch kommuniziert, dass auch Nachrichten automati-siert gelöscht werden, die ungelesen in noch nicht aktivierten beA-Postfächern liegen, hat die BRAK jetzt mitgeteilt, dass Nachrichten, die in anderen Ordnern als dem Ordner „Papierkorb“ liegen, nicht automatisch gelöscht werden. Nachrichten, die bereits länger als 90 Tage im beA-Postfach liegen, werden allerdings automatisch in den Ordner „Papierkorb“ verschoben und nach weiteren 30 Tagen

gelöscht. Verschiebt man die Nachrichten zurück in den Ordner „Posteingang“ oder „Gesendet“ (oder in einen Unterordner), wer-den diese nicht gelöscht und die 90-Tages-Frist wird erneut ausge-löst. Bisher nicht geöffnete Nachrichten werden nicht automatisiert verschoben.Wichtig: Nachrichten, die automatisiert aus dem Ordner „Papierkorb“ gelöscht wurden, bleiben unwiederbringlich gelöscht.

beA ist kein Archiv – Export erforderlich – Drucken genügt nichtUm die Nachrichten dauerhaft zu sichern und einen Nachweis zu führen, ist ein Export der Nachrichten zwingend notwendig. Das Ausdrucken allein genügt nicht! Hierzu ein paar Hilfestellungen:Der Export erfolgt nur aus einer geöffneten Nachricht heraus mit dem Button „Sonstige Funktionen“, „Exportieren“. Dieser befindet sich rechts oben zwischen „Kommentar erstellen“ und „Etiketten“.beA erstellt dabei eine ZIP-Datei und schlägt als Dateinamen in unserem Beispiel Nachricht 8895631 vor. Speichern Sie die ZIP-Datei komplett unter einem für Sie sinnvollen Dateinamen, z. B. Rubrum, eigenes AZ und Inhalt der Datei, ggfs. lassen Sie die Nachrichten-ID als Bestandteil des Dateinamens bestehen. Nach der ID-Nr. 8895631 können Sie im beA anhand eines Filters (Haken rechts oberhalb der Nachrichtenübersicht anklicken) suchen:

In der ZIP-Datei befinden sich:

• Maschinenlesbare XML-Datei, die knapp 300 Seiten umfasst.• BusinessCard: Visitenkarte des Absenders,• export: Umfasst alle notwendigen Nachweise (Absender,

Empfänger, Betreff, eigenes Aktenzeichen, Aktenzeichen der Justiz, Gesendet, Empfangen, Zugegangen, Erstellt von, Letzte Änderung von, Anhänge und das Nachrichtenjournal (Zeitpunkt des Empfangs, Öffnen der Nachricht durch welchen Benutzer).

• Message: Das Nachrichtenfeld sollte leer bleiben, Gerichte kön-nen softwarebedingt beim Senden keine Nachrichten eintragen.

• Verification Report: Das Prüfprotokoll beinhaltet die Information, wann die Nachricht auf dem Server eingegangen ist, ob und welche Anhänge qualifiziert elektronisch signiert wurden und über welchen Übertragungsweg die Nachricht versendet wurde. Das eigentliche Dokument befindet sich in der PDF-Datei.

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39Aktuelles & Wissenswertes |

Legen Sie verschiedene Ordner pro Anwalt an, z. B. beA-Eingang, beA-Ausgang, beA-Gesendet, und verschieben Sie danach die relevanten Dateien (z. B. Export und die PDF-Dokumente) in die elektronische Akte.

Achtung bei KanzleisoftwareDie BRAK informiert: „Wir empfehlen dringend, Nachrichten, die über eine Kanzleisoftware an die Justiz gesendet wurden, über die beA-Webanwendung zu exportieren. Ein valider Zugangsnachweis

ist mit dem im Exportcontainer enthaltenen Prüfprotokoll gewähr-leistet. Die Kanzleisoftwareschnittstelle wird mit der Version 2.2, die im Sommer 2019 zur Verfügung steht, so angepasst, dass ein Export von Nachrichten über Fachsoftware vollständig gewährleis-tet wird, sobald die Hersteller diese Version integriert haben.“

Definieren Sie RegelnUm das beA optimal in den Kanzleiablauf zu integrieren, sind ge-naue Regeln für den Umgang mit dem beA-Postfach festzulegen:

Rechte überprüfenLegen Sie fest (Einstellungen/Postfachverwaltung/Benutzerverwal-tung), welche Rechte Mitarbeiter ebenfalls erhalten sollten:• 07 Nachricht exportieren/drucken,• 08 Nachricht organisieren (Etiketten),• 09 Nachricht in Papierkorb verschieben,• 10 Nachricht löschen,• 20 Postfach- und Nachrichtenjournal verwenden (die Journale

sind ebenfalls regelmäßig zu exportieren).

Informationen über das automatische LöschenSofern die Benachrichtigungsfunktion aktiviert ist (Einstellungen/Postfachverwaltung/Eingangsbenachrichtigungen), versendet das System eine „Warnung“ an die hinterlegte E-Mail-Adresse. Aus technischen Gründen erfolgen die Prozesse schrittweise, seit Mai

soll dies nun regelmäßig durchgeführt werden.Ilona Cosack, Inhaberin der ABC AnwaltsBeratung Cosack Fachbe-ratung für Rechtsanwälte und Notare, berät und begleitet seit 1998 Anwaltskanzleien ganzheitlich als Expertin mit dem Schwerpunkt Anwältin und Anwalt als Unternehmer. Sie ist Autorin des Praxis-handbuchs Anwaltsmarketing und gibt in Fachpublikationen und als Referentin, auch für Rechtsanwaltskammern und Anwaltverei-ne, wertvolle Hinweise zur Umsetzung in die Praxis.

Quellen mkg-online.de: https://mkg-online.de/2019/04/02/bea-frueh-jahrsputz-automatisches-loeschen-von-nachrichten-beginnt/PDF, MkG-Ausgabe 2/19: https://mkg-online.de/Magazine/ffi_MkG-02-2019.pdf

Die Prüfung des Übermittlungsstatus erfolgt in der gesendeten Nachricht:

40 | Aktuelles & Wissenswertes

Wie Ihnen als Anwältin /Anwalt die Kommunikation mit schwierigen Mandanten gelingt Empfinden Sie mitunter Gespräche mit schwierigen Mandanten als einen ständigen Drahtseilakt zwischen verschiedenen kommunikativen Fettnäpfchen? Erfahren Sie im Folgenden von Rechtsanwältin und Business Coach Dr. Anja Schäfer, wie Ihnen die Kommunikation mit herausfordernden Mandanten gelingt, indem Sie diese in den Mittelpunkt Ihrer Aufmerksamkeit stellen, Fragen stellen, aktiv zuhören und sich auf den Nutzen, den Ihr Gegenüber durch Sie erreichen will, fokussieren.

1. Stellen Sie den Mandanten in den Mittelpunkt der KommunikationIm heutigen Service-Zeitalter ist es wichtiger denn je, den Men-schen in den Mittelpunkt der Mandatskommunikation zu stellen. Dies gilt für jeden Mandanten, unabhängig davon, ob Sie diesen leicht für sich begeistern oder er eine kommunikative Herausfor-derung darstellt.Voraussetzung einer erfolgreichen Mandatskommunikation ist Ihr wirkliches Interesse am einzelnen Mandanten und seinen Themen. Dies gilt besonders für die sog. schwierigen Mandanten, also Menschen, die Sie erst noch von Ihrer Expertise überzeugen müssen. Sammeln Sie alle Informationen, die Sie von bzw. über die betreffende Person und das potenzielle Mandat bekommen können, um diese später u. a. für die Präsentation Ihres Angebotes zu nutzen. Fokussieren Sie sich in jedem Gespräch auf den Nutzen und die Ziele, den Ihr (im Einzelfall auch zukünftiger) Mandant – im besten Fall mit Ihnen oder durch Sie – erreichen will.Da entgegen allgemeiner Erwartungen die allermeisten Entschei-dungen emotional getroffen werden, sind Zahlen, Daten oder Fakten zu der von Ihnen angebotenen Dienstleistung zunächst zweitrangig. Der Beratungsvertrag wird zwischen Menschen abge-schlossen. Die einzige variable Komponente sind Sie als Anwalt (im Vergleich zu Ihren Mitbewerbern) und Ihre Fähigkeit, den Mandan-tennutzen aufzugreifen und diesen durch Ihre Kommunikation und Ihr Auftreten sowie die nachfolgende Bearbeitung des jeweiligen Mandats an Ihre Kanzlei zu binden.

2. Stellen Sie FragenWenn Sie mit Ihrem Mandanten – vor allem, wenn dieser von unzugänglicher oder leicht aufbrausender Natur ist – ins Gespräch kommen wollen, müssen Sie dessen Neugier wecken. Dies gelingt Ihnen, wenn Sie selbst neugierig sind, und viele offene Fragen zur Person und/oder Sache stellen. Vermeiden Sie solche, die der an-dere nur mit einem „Ja“ oder „Nein“ beantworten kann. Achten Sie des Weiteren darauf, dass Sie wohlwollend fragen. Häufig werden Fragen unbewusst wertend, kritisch oder belehrend formuliert, was sich nicht unbedingt förderlich auf das jeweilige Gespräch und die spätere Mandatsbeziehung auswirkt.Setzen Sie Fragen bewusst ein, um nicht nur notwendige Infor-mationen zu erhalten, sondern auch, um das Gespräch zu führen. Lassen Sie Ihren Mandanten von sich und/oder seinen Themen er-zählen. Bereits Goethe sagte wohl: „Wer nicht neugierig ist, erfährt nichts.“ Nutzen Sie die Fragestellungen daher strategisch, um vorab und im Einzelfall zu klären, was Ihr Mandant von Ihren Vorschlägenhält, oder wie gegebenenfalls die gewünschte Unterstützung aus-sehen soll.

3. Hören Sie aktiv zuVertiefen Sie den Kontakt zu Ihrem Gesprächspartner, indem Sie aktiv zuhören. Dies gelingt Ihnen immer dann, wenn Sie sich auf das jeweilige Gespräch fokussieren. Achten Sie darauf, dass Sie mit Ihren Gedanken nicht noch im vorherigen oder schon im nächsten Termin festhängen. Mit dem in heutigen Zeiten seltenen Gut Ihrer ungeteilten Aufmerksamkeit werden Sie auch schwierige Zeitge-nossen leicht für sich einnehmen.Nutzen Sie außerdem die Momente des Zuhörens, um Ihr Gegen-über und seine Mimik, Gestik sowie Körperhaltung zu beobachten und auf diese Weise im Einzelfall für Sie wichtige Schlüsse für die weitere Zusammenarbeit zu ziehen.

4. Fokussieren Sie sich auf den Nutzen für Ihren MandantenMenschen reagieren mitunter etwas ungehalten, wenn sie das Gefühl haben, dass Sie sich als Anwalt nicht genügend für ihre Sache interessieren oder engagieren. Fokussieren Sie sich daher im Gespräch sowie später darauf, was Ihr Mandant – mit Ihnen gemeinsam oder durch Sie – erreichen will.

Dr. Anja Schäfer

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42 | Aktuelles & Wissenswertes

Smartphone keine Gefährdung des KindeswohlsOLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Juni 2018 – 2 UF 41/18 

Das Amtsgericht in Bad Hersfeld sprach in einem Sorgerechtsstreit der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu. Der Kindesmutter wurden dazu feste Regeln aufgegeben. Sie sollte verbindliche Zei-ten und Inhalte hinsichtlich der Nutzung von im Haushalt verfügba-ren Medien (insbesondere TV, Computer, Spielkonsole, Tablet) für das achtjährige Kind festlegen. Der genaue Inhalt der Regeln sollte dem Gericht binnen zwei Monaten nach Zustellung des Beschlusses mitgeteilt werden. Der Kindesmutter wurde ferner untersagt, dem Kind ein eigenes und frei zugängliches Smartphone zur Verfügung zu stellen. Sollte das Kind anderweitig in den freien Besitz eines Smartphones oder sonstigen mobilen Smartgeräts gelangen, sollte sie es einziehen. Diese Auflagen wurden befristet, bis das Kind zwölf Jahre alt ist.

Das OLG Frankfurt ist völlig anderer Meinung und hat die Auflagen insgesamt aufgehoben. Geeignete Maßnahmen zum Schutz des Kindes sind nur zu treffen, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes oder sein Vermögen gefährdet ist. Die Regelung des § 1666 BGB ist eine Ausprägung des dem Staat obliegendem Wächteramtes, das dem Schutz des Kindes bei Gefährdung seines Wohls dient. Staatliche Maßnahmen betreffen auch die Grundrechte der Eltern. Deshalb müssen hohe Anforderun-gen für staatliche Eingriffe in die elterliche Personensorge gelten.Der Senat widerspricht dem Amtsgericht, wonach Auflagen erfor-derlich sind, wenn sich im Verlauf eines Verfahrens herausstellt, dass ein Kind oder Jugendlicher Smartphones oder Tablets nutzt und dabei auch den – letztlich von den Eltern ermöglichten – Internet- oder WhatsApp-Zugang nutzt. Gleiches gilt, wenn das Kind oder der Jugendliche Zugang zu Computerspielen hat, die nicht altersgerecht sind. Ohne Vorliegen weiterer und erheblicher Anzeichen für eine konkrete Gefährdung des Kindes ist die Wahr-nehmung des staatlichen Wächteramtes durch Maßnahmen des Familiengerichts nicht zulässig.

Die allgemeinen Risiken der Nutzung smarter Technologien und Medien durch Minderjährige begründen nicht per se eine hin-reichend konkrete Kindeswohlgefährdung. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob das Kindeswohl Schutzmaßnahmen durch staatliche Organe erfordert. Die Nutzung digitaler Medien muss zum Schutz von Minderjährigen gegebenenfalls pädagogisch begleitet werden. Hierbei ergeben sich jedoch individuelle Spielräume, die – solange keine konkrete Kindeswohlgefährdung vorliegt – innerhalb der jeweiligen Familien eigenverantwortlich festgelegt werden.

Nach Auffassung des OLG Frankfurt sind die wegen der Neuar-tigkeit der Gefährdungen durch das Internet aktuell diskutierten Schädigungsformen im Kindesschutz nicht anders zu bewerten als die technisch seit längerer Zeit bekannten Medien. Ausgedehnte Fernsehzeiten oder das Anschauen kindergefährdender Sendungen im öffentlich-rechtlichen oder privaten Rundfunk sollten Eltern geeignet verhindern. In gleichem Maß gilt es zu verhindern, dass Kinder sich ausschließlich von Junkfood ernähren. Eltern müssen darauf achten, dass ihre Kinder die ihrem Schutz dienenden Stra-ßenverkehrsregeln einhalten, Körper- und Zahnhygiene betreiben, verordnete Medikamente regelmäßig einnehmen usw. In allen die-sen Bereichen kann eine Vernachlässigung oder fehlende Kontrolle dazu beitragen, dass Kinder der Gefahr einer Schädigung ausge-setzt sind. Allein der Besitz eines Smartphones, Tablets, Computers oder Fernsehers mit oder ohne Internetzugang rechtfertigt indes nicht die Annahme, dass Eltern durch die Eröffnung eines Zugangs ihr Kind schädigen.

RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln

Es geht nicht darum, dass Sie ihm zeigen, dass Sie in diesem oder jenem Punkt Recht haben, oder gar Ihr ganzes Wissen zu einzelnen rechtlichen Problemen ausbreiten. Kommunizieren Sie Ihre Expertise vielmehr konkret auf den gewünschten Nutzen des Mandanten bezogen. Greifen Sie sein Ziel auf und erklären Sie ihm bei der Präsentation Ihrer Dienstleistung, was Sie ganz konkret für ihn tun können. Erzählen Sie ihm „Geschichten“, indem Sie ähnlich gelagerte Beispiele – in denen Sie bereits mit Erfolg tätig waren – erläutern. Bieten Sie dem Mandanten Alternativlösungen an, sofern Sie in der Sache wider Erwarten nicht tätig werden können oder wollen.

5. Setzen Sie klar und deutlich Ihre GrenzenDurch die oben skizzierten Herangehensweisen lässt sich so manches Fettnäpfchen im Umgang mit herausfordernden Mandan-ten vermeiden oder umschiffen. Nicht immer gelingt es jedoch, schwierige Zeitgenossen kommunikativ „einzufangen“. Wenn einzelne trotz aller Bemühungen dennoch laut oder gar persönlich werden, setzen Sie klar und deutlich Grenzen. Lassen Sie sich nicht

alles bieten. Nehmen Sie einen solchen Disput nicht persönlich, sondern seien Sie sich Folgendem bewusst: Sie entscheiden im Regelfall, ob Sie das Mandat annehmen oder ablehnen, fortsetzen oder beenden. Manchmal bedarf es jedoch einiger klarer Worte, um auch Ihren Mandanten daran zu erinnern, dass eine erfolgrei-che Mandatsbeziehung nicht allein von Ihnen abhängt.

Informationen zur Autorin:Rechtsanwältin Dr. Anja Schäfer war acht Jahre für eine große mittelständische Kanzlei in NRW auf dem Gebiet des Verwal-tungsrechts tätig. Heute unterstützt und berät sie von Berlin aus hauptsächlich Rechtsanwältinnen bei Fragen zur strategischen Ausrichtung, zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung, zur Kommunikation im Business sowie zum Auf- und Ausbau des eigenen Netzwerkes. www.anja-schaefer.eu

Link zur Primärquelle: https://mkg-online.de/2018/12/19/kommu-nikation-mit-schwierigen-mandanten/

43Aktuelles & Wissenswertes |

INIST,WER DRINIST ...IMKAVErfahren Sie mehr auf Seite 100

Der blaue Montag und das Krankfeiern im Arbeitsrecht1. Woher kommt der Begriff „blauer Montag – blau machen“?

Der Ausdruck „blau machen“ bedeutet allgemeinsprachlich das Fernbleiben vom Arbeitsplatz ohne triftigen Grund. Der Begriff wird in der Bedeutung und Wertschätzung der Redewendung „Krankfei-ern“ gleich gesetzt. Die Bezeichnung wird auch beim Fernbleiben vom Schulunterricht verwendet. Der Ausdruck Blaumachen könnte sich aus dem Berufsbereich der Färber im Mittelalter entwickelt haben. Er bezeichnet die letzte Phase des Färbens von Tüchern. Der wichtigste Farbstoff der frühe-ren Jahrhunderte war Indigoblau. Er war einfach herzustellen und die preiswerteste Farbe in der damaligen Zeit. Indigoblau stammt von der indischen Pflanze Indigofera tinctoria. In Mitteleuropa wur-de der Farbstoff überwiegend aus dem Waid gewonnen. Indigo ist nur löslich durch Sauerstoffentzug. Die Waidblätter wurden mit ei-ner Urinbrühe bedeckt. In der Sonne entstand durch den Gärungs-prozess Alkohol. Das Tuch nahm zunächst eine gelblich-grüne Farbe an. Die Farbe Blau entwickelte sich erst im Lauf des Tages. Durch die Sonneneinstrahlung und den Luftsauerstoff oxidierte das Indigo und wurde blau. Der Sonnenlichttag war meist ein Montag. An diesem Tag ruhte die Weiterverarbeitung. Die Färber hatten nichts zu tun, sie „machten blau“ und ließen die Natur für sich arbeiten.

2. Blauer Montag im Arbeitsrecht

Der blaue Montag im Arbeitsrecht bedeutet das kurzzeitige Fern-bleiben vom Arbeitsplatz ohne tatsächlich krank zu sein. Fehlt ein Kollege montags am Arbeitsplatz und ist er dienstags wieder da, denken sich viele, er hat blau gemacht oder krankgefeiert.

Das „Krankfeiern“ ist in Deutschland keine Seltenheit. Den Unter-nehmen entsteht dadurch ein hoher Schaden. Rund zehn Prozent der deutschen Arbeitnehmer machen gelegentlich blau. Vielleicht liegt die Dunkelziffer sogar noch höher. Männer scheinen öfter krankzufeiern als Frauen: Fast vierzehn Prozent der Männer, aber nur knapp sechs Prozent der Frauen planen laut eigenen Aussagen zufolge schon jetzt, im nächsten Monat einen Tag blau zu machen. Manche Mitarbeiter nennen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sogar ironisch „gelber Urlaubsschein“.

Der Arbeitnehmer muss aufgrund seiner regelmäßigen Anwesen-heitspflicht am Arbeitsplatz den Arbeitgeber unverzüglich über sein Fernbleiben wegen Arbeitsunfähigkeit informieren. Dies hat spätestens zu Beginn der Arbeitszeit am ersten Tag der Erkrankung zu erfolgen. Die Krankmeldung kann per Telefon, E-Mail oder Fax übermittelt werden. Der Arbeitnehmer muss keine Auskunft über

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44 | Aktuelles & Wissenswertes

PERSONEN

Der KAV gedenkt der verstorbenen Kolleginnen und KollegenIn der Mitgliederversammlung des KAV am 08.05.2019 wurde der nachfolgend genannten Kolleginnen und Kollegen die im Zeitraum zwischen den Mitgliederversammlungen 2018 und 2019 verstorben sind, gedacht.

Der KAV wird diesen Kolleginnen und Kollegen stets ein ehrendes Andenken bewahren.

Dr. Reinhard Birkenstock

Dr. Dietmar Franz

Carl Alfons Gebauer

Dr. Rüdiger Holthausen

Manfred Ihne

Jacques Laborde

Dr. Walter Mende

Dr. Jürgen Mittelbach

Katharina Pfeilschifter

Dr. Hans Rentzsch

Jürgen Röttger II

Reinhard Sterner

Harald Tressel

Hermann-Josef Völker

Hermann Oskar Wegener

Hans Theo Bechem

Dr. Helmut Köhler

Margret Meffert

Gerd Wegerhoff

Eike Gustav Schulte

seine Beschwerden oder die Art seiner Krankheit erteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage, hat der Mitarbeiter zusätzlich eine von einem Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung (ärztliches Attest, besser bekannt als gelber Schein oder Krankenschein) vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheini-gung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muss die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, dass der Krankenkas-se unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.

Der Arbeitnehmer ist bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Aus-land verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung mitzuteilen. Die durch die Mitteilung entstehenden Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen. Die Anzeige- und Nachweispflichten bei Erkrankung sind in § 5 Entgelt-fortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt.

Grundsätzlich ist der Krankenschein erst nach drei Tagen seit der Erkrankung vorzulegen. Der Arbeitgeber kann von seinem Arbeit-nehmer die Vorlage eines ärztlichen Attestes schon am ersten Tag seiner Krankheit ohne weitere Begründung verlangen § 5 EFZG. Dies gilt nicht, wenn die Vorlage eines Attestes nach drei Tagen der Erkrankung ausdrücklich im Arbeitsvertrag geregelt ist.

Der Arbeitgeber kann die Richtigkeit der Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit durch den medizinischen Dienst der gesetzli-chen Krankenkassen durch ein Gutachten überprüfen lassen. Liegt eine Arbeitsunfähigkeit nicht vor, kann er das Verhalten abmahnen oder das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen. Arbeitnehmer, die krankfeiern und sich dadurch eine Entgeltfortzahlung erschleichen, begehen einen (versuchten) Betrug zulasten des Arbeitgebers.

Der ärztlichen Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit kommt ein hoher Beweiswert zu. Die Beurteilung trifft der behandelnde Arzt. Die Grundlagen für dessen Entscheidung sind in der Arbeits-unfähigkeitsrichtlinie geregelt. Die Richtigkeit der Bescheinigung kann nur durch unzweifelhafte tatsächliche Umstände erschüttert werden. Im Nachfolgenden sind einige typische Fälle aufgeführt:

• Verweigerung der Untersuchung durch den Medizinischen Dienst.• Ankündigung des Krankfeierns nach einer Auseinandersetzung

mit dem Arbeitgeber über Ablehnung des Urlaubsantrages zum gewünschten Termin.

• Der Arbeitnehmer ist ständig nach dem Urlaub einige Tage krank.

• Der Arbeitnehmer wird während der Erkrankung bei einer Tätig-keit beobachtet, die von einem Kranken nicht erwartet wird z. B. Arbeit auf der Baustelle des Nachbarn, übermäßiger Alkohol- und Nikotingenuss auf nächtelangen Kneipenbummeln, Arbeit in der Nacht als DJ.

• Rückwirkende Krankschreibung von mehr als drei Tagen.• Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne vorherige

Untersuchung.

RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln

TECHNOLOGIE, DIE MIT IHNEN WÄCHST

Die Arbeitswelt ist im Wandel. IT soll sich nach Menschen und Unternehmen richten. Workplace Hub definiert Arbeit neu. Hardware, Software und eine ganze Bandbreite an Applikationen und Services werden auf einer einzigen IT-Plattform kombiniert. Eine flexible und skalierbare IT-Infrastruktur, wächst mit Ihrem Geschäft mit. Das ist IT auf einem Quadratmeter – grenzenlos einfach. workplacehub.konicaminolta.de

46 | Aktuelles & Wissenswertes

Liebe Leserinnen und Leser,

die Vereinigten Arabischen Emirate sind seit über 20 Jahren eines der beliebtesten Reiseziele der Deutschen. Der Grund hierfür liegt auf der Hand. In kaum einem anderen Land bündeln sich die zahlreichen Möglich-keiten, Aktivitäten und Neuentwicklungen so sehr, so schnell und fortschrittlich wie hier. Dubai, die heutige Luxusmetropole des Orients, war einst ein verschlafenes Fischerdorf, in dem die Entdeckung eines enormen Ölvorkommens im Jahre 1966 nach und nach für sehr viel Geld und da-raus resultierende Macht sorgte. Das Emirat bekam die Aufmerksamkeit der Welt mit den ersten spektakulären Bauprojekten und avancierte sehr schnell zum Traumziel derer, die bereit waren, viel Geld zu inves-tieren, um ihren Urlaub an einem fernen Ort der Superlative zu verbringen. Die Wüste und die Traumstrände am Jumeirah- Strand luden bereits damals zu unvergess-lichen Urlaubserinnerungen ein. Mit den Jahren entstanden immer neue Projekte, die bekanntesten Hotelgruppen der Welt entdeckten schnell das enorme Potenzial dieser nicht müde werdenden Region und ließen sich sukzessive mit Prachtbauten hier nieder. Dubai wurde größer, das An-gebot an Attraktionen für Groß und Klein wuchs immens und die Begeisterung der weltweiten Gäste stieg von Jahr zu Jahr. Aus dem einst verträumten Fischernest am Persischen Golf wurde das, was Dubai

heute ist: Glanz, Glamour, Chic, Eleganz, Treffpunkt der Elite und Ziel für luxusaffine Reisende. Der Ursprung dieses Emirates ist in weni-gen Stadtteilen noch zu erahnen. In den Vierteln Deira, Bur Dubai und Bastakia ist das ursprüngliche Dubai noch sehr schön spürbar. Bei einem Bummel über den Gewürz- oder den Gold-Souk, aber auch auf einer Creek-Überfahrt auf einer Abra, dem traditionellen Wassertaxi, wird das historische Dubai samt wuseligem Treiben, orientalischen Düften und Gerüchen er-lebbar. Ein wahres Highlight! Den Kontrast hierzu bilden die modernen, funkelnden Wolkenkratzer, die pompösen Shopping-malls und Entertainmentparks der Stadt. Diese befinden sich unter anderem in den neuen Stadtvierteln Business Bay, Down-town, Jumeirah Beach Residences, Marina und City Walk und bilden die trendigen Hotspots. Aber nicht nur Touristen wissen die Vorzüge und die Vielfältigkeit Dubais zu schätzen. Rund 85 % der heutigen Bevöl-kerung stammt aus dem Ausland, was dem arabischen Dubai einen bemerkenswerten internationalen Charakter vermittelt. Nach dem höchsten Gebäude der Welt, dem Burj Khalifa mit beeindruckenden 828 Metern Höhe, sind die Bauherren der im Emirat ansässigen Baugesellschaft EMAAR weiter dabei, sich selbst zu übertreffen, bevor es ein anderer macht. Derzeit laufen die Arbeiten am nächsten Megaprojekt, dem Dubai Creek Tower, der an der gleich-

namigen Wasserader der Stadt entsteht und die Höhe des Burj Khalifa noch einmal überbieten soll. Und es wird sich noch eini-ges Weitere tun. Neue Wohnkonzepte und Hotels werden bis zur EXPO im Jahr 2020 vollendet und wir dürfen sicher sein, dass auch danach die Stadt, viel mehr noch das gesamte Emirat, weiter wachsen wird. Dubai ist und bleibt ein Reiseziel, welches vor Superlativen nur so strotzt. Der höchste Turm und die größte Mall der Welt prägen mit den vorgelagerten Wasserspielen der The Dubai Fountain und den faszinierenden LED-Shows auf der Fassade des Burj Khali-fas am Abend das Ambiente des Zentrums von Downtown Dubai. Vor der Küste im Golf sorgt The Palm, die künstlich ange-legte Palmeninsel mit zahlreichen Hotels, unter anderem dem Atlantis mit seinem angeschlossenen Wasserpark Lost Cham-bers, für Begeisterung und ermöglicht von nahezu jedem Punkt aus den Blick auf das einzige Sieben-Sterne-Hotel der Welt, den Burj Al Arab.Wer glaubt, dass Dubai nur aus Beton und Glas besteht, der irrt. Denn ab vom modernen Treiben finden sich auch ruhige, entlegene Highlights. Eines der größten ist die Wüste. Ob zur Jeepsafari, zum Sand-borden oder einem romantischen Dinner in den Dünen, dieses Erlebnis sollte sich keiner entgehen lassen. Wer hoch hinaus will und kann, sollte eine Heißluftballon-fahrt auf dem Programm haben. Aus der Vogelperspektive wird die Mischung aus

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ursprünglicher Schönheit und Kargheit mit der nahe gelegenen Moderne besonders einprägsam. Für Ihren Aufenthalt in Dubai haben wir Ihnen einige interessante Tipps und Hin-weise zusammengestellt. Wir wünschen Ihnen viel Glück bei un-serem JurTour-Gewinnspiel, welches wir dank der freundlichen Unterstützung des luxuriösen Steigenberger Hotel Business Bay Dubai realisieren können.

Viel Freude beim Schmökern und wie immer, eine schöne Reise!

Ihr Martin V. Sampedrano GonzalezRedakation KAV Magazin

Highlights der StadtNeosBeeindruckend! Anders kann man den Aus-blick vom NEOS im The Address Downtown Hotel nicht beschreiben. Aus luftiger Höhe der 63. Etage lassen sich die faszinierenden Wasserspiele der The Dubai Fountain und die spektakulären LED-Shows des gegen-überliegenden Burj Khalifa bestaunen. In bequemen Loungesesseln oder an eleganten Bartresen lassen sich internati-onale Cocktails zu stimmungsvollen Beats genießen. Ein absolutes Highlight!» www.addresshotels.com/en/

Zero GravityZero Gravity lockt mit einem großen privaten Strandbereich mit Sonnenliegen und -schirmen sowie einem Restaurant und einer Bar, die sich beide an eine weite Ter-rasse anschließen. Während es außen beim Blick auf die Skyline der Marina sehr ge-mütlich zugeht, zeigt sich das Zero Gravity innen ziemlich futuristisch. Abends finden in der Bar regelmäßig Veranstaltungen und Partys statt, bei denen auch international bekannte DJs, wie David Craig, Scott Evans und Paul van Dyk, auftreten. Beim Eintritt sind mehrere Optionen vom Tagesticket bis zum Ein- und Zwei-Wochen-Pass erhältlich.» www.0-gravity.ae

Dubai FrameDer neueste Glanzpunkt in Dubais Skyline ist eine gigantische Errungenschaft der In-genieurskunst. Der Dubai Frame im Zabeel Park wurde im Januar 2018 eröffnet und steht sowohl bei Einheimischen als auch bei Touristen ganz oben auf der Liste der Attraktionen, die es zu besuchen gilt. Das Einzigartige am Dubai Frame ist eine mo-derne Glasbrücke − eine Attraktion, die es in der Region so bisher noch nicht gegeben hat. Die 25 Quadratmeter große verglaste Fläche ist Bestandteil einer 93 Meter langen Brücke, die die beiden vertikalen Türme miteinander verbindet. Der durchsichtige Glasboden in 150 Metern Höhe löst beim Betreten ein berauschendes Schwindelge-fühl aus. Na, schon nervös? Keine Sorge,

die Glasplattform besteht aus hochwertigen Materialien und ist absolut bruchsicher.» www.thedubaiframe.com

La Mer DubaiEssen, Shoppen, Spielen – unter diesem Motto steht das Mitte Oktober 2017 eröffne-te Vergnügungs-Areal in direkter Strandlage La Mer Dubai. Seit der Fertigstellung sorgen mehr als 130 Geschäfte, Cafés, Shops und Strandaktivitäten für einen spannenden Tag mit Familie und Freunden. Zum Angebot von La Mer gehört auch „Hawa Hawa“ – ein Trampolin-Trend aus Japan. Zudem gibt es zahlreiche Geschäfte, die den neuesten Bikinitrend verkaufen. La Mer ist täglich von 10.00 Uhr bis Mitternacht geöff-net. Es liegt zwischen Pearl Jumeirah und Jumeirah Bay. La Mer ist Ihr Ziel, wenn Sie ein Stadthotel gebucht haben, den Strand aber nicht missen wollen. » www.lamerdubai.ae

Dubai OperaDie Ende August 2016 eröffnete Dubai Opera, am Fuße des Burj Khalifa gelegen, ist ein architektonisches Meisterwerk und ein kulturelles Glanzlicht der Stadt. Das von dem dänischen Architekten Janus Rostock in Form einer traditionelle Dhow gestal-tete Gebäude mit 2.000 Sitzplätzen kann multifunktional verwendet werden: Oper, Ballett, Theater, klassische Musik oder auch moderner Pop sind hier zu Gast.» www.dubaiopera.com

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48 | Aktuelles & Wissenswertes

Tipps und Adressen für einen unvergesslichen Aufenthalt in Dubai

AnreiseFlugDie bequemste Anreise nach Dubai offeriert Ihnen die Fluggesellschaft Emirates. Gleich zweimal am Tag steuern die luxuriösen Flugzeuge den internationalen Flughafen von Dubai ab Düsseldorf an. Zudem bestehen Verbindungen ab Frankfurt am Main, Hamburg und München.Per Umsteigeverbindung bringen Sie fast alle bekannten Fluggesellschaften ebenso ab Köln/Bonn nach Dubai. Hierzu zählen Lufthansa, Turkish Airlines und Pegasus Airlines.

HotelsSteigenberger Hotel Business Bay DubaiDas kosmopolitische 5-Sterne Steigenberger Hotel Busi-ness Bay ist das erste Steigenberger Hotel in der Region. Es präsentiert seit seiner Eröffnung die renommierte deutsche Gastfreundschaft im Emirat. Unabhängig vom Grund des Auf-enthalts wird jeder Gast die zentrale Lage des Hauses an der malerischen Uferpromenade der gleichnamigen Business Bay zu schätzen wissen. Die Innenstadt von Dubai, der bekannte Burj Khalifa und der neue Dubai Water Canal befinden sich in unmittelbarer Nähe. Das Hotel bietet täglich kostenfreie Shuttleservices zur Dubai Mall und zum La Mer Beach.

Die Gäste des Hauses können aus insgesamt 350 einzigarti-gen Zimmern und Suiten wählen, die einen atemberauben-den Blick auf den Dubai Canal, die Skyline der Stadt und den berühmten Burj Khalifa bieten. Darüber hinaus offeriert das Hotel eine elegante Club Lounge in der 19. Etage mit Blick auf den Kanal. Zudem sorgen ein Panoramapool auf dem Dach und eine Lounge mit atemberaubendem Blick auf den höchs-ten Turm der Welt für eine entspannte Atmosphäre. Bei einer Anwendung im preisgekrönten Spa des Hotels kommen Körper, Geist und Seele auf ihre Kosten. Ein voll ausgestattetes Fitnessstudio, ein Squashcourt, ein Friseursa-lon und eine Auswahl an fünf Bars und Restaurants stehen zudem zur Verfügung. Das Brothaus Bakery ist ein Bistro, das zu Dubais versteck-ten Juwelen und am besten gehüteten Geheimnissen zählt und somit zu einem Must-try-Ziel für Frühstücksliebhaber avancierte. Mit seinen Wurzeln in Deutschland werden im Brothaus die besten Brezeln der Stadt gebacken. Darüber hinaus bietet das Bäckerei-Bistro eine breite Auswahl wei-terer Köstlichkeiten.

Das „The Backyard“ ist die einzigartigste Street-Art-inspirierte und städtische Außenterrasse der Stadt. Der atemberauben-de Blick auf den Dubai Water Canal mach sie zu einem der hipsten Treffpunkte Dubais. Im Bayside Restaurant & Terrace werden unterdessen frisch zubereitete internationale Gerichte serviert. Spezielle Themen-abende laden dazu ein, auf der schönen Außenterrasse mit Blick auf den eleganten Kanal zu entspannen.Das Hotel wurde mit dem Green Key 2018-Zertifikat ausge-zeichnet, welches ein hohes Engagement für die Umwelt und einen nachhaltigen Tourismus zertifiziert. Nehmen Sie teil an unserem JURTOUR-Gewinnspiel und mit etwas Glück lernen Sie Dubai mit einem Aufenthalt im Steigenberger Hotel Business Bay Dubai persönlich kennen. Alle Details zum Gewinnspiel finden Sie auf Seite 49. Wir wünschen Ihnen viel Glück!» dubai.steigenberger.com

Burj Al ArabDas Burj Al Arab Hotel ist nach wie vor das bekannteste Hotel der Welt. Der weiße Turm in Form eines Dhow-Segels befindet sich auf einer kleinen künstlichen Insel vor dem Jumeirah-Strand und ragt mit 321 Metern in die Höhe. Von außen schlicht in weiß gehalten, erstreckt sich im Inneren die gewaltige Kraft aus Prunk und Glamour. Alles, was golden glänzt, ist tatsächlich aus Gold. Zimmer gibt es keine, dafür Suiten. Wer hier residieren möchte, muss tief in die Tasche greifen. Wer sich das Erlebnis Burj Al Arab aber dennoch nicht entgehen lassen will, kann bei einem reservierten Besuch zur Tea-Time oder zum Dinner in einem der Restaurants die Pracht aus 1001 Nacht zu „etwas“ günstigeren Konditionen erleben. » www.burjalarab.com

GastronomieDie Highlights der Gastronomie befinden sich in den luxu-riösen Hotels und Resorts der Stadt. Zu den besten Lokalen zählen das italienische Restaurant Il Ristorante – Niko Romito im Bvlgari Hotel, das japanische Restaurant Hashi im Armani Hotel und das bekannte Fischrestaurant Pierchic. Das mehrfach ausgezeichnete Restaurant Pierchic mit hin-reißendem Ausblick über den Persischen Golf bietet seinen Gästen ein Gourmet-Erlebnis über dem Wasser, denn es steht auf einem Pier mitten im Meer. Hier werden frische Seafood-Spezialitäten serviert. Gäste können unter freiem Himmel speisen und werden von eleganten Rikschas vom Pier bis vor die Tür chauffiert. Ein Spaziergang vor oder nach dem Dinner durch die beeindruckende Anlage „Madinat Jumeirah“, die einem arabischen Dorf nachempfunden wurde, rundet das Erlebnis ab.» www.bulgarihotels.com » www.armanihoteldubai.com » www.jumeirah.com

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Gewinnen Sie einen Aufenthalt im Steigenberger Hotel Business Bay DubaiEleben Sie Dubai und residieren Sie für zwei Übernachtungen inkl. Frühstück im luxuriösen Steigenberger Hotel Business Bay.

Senden Sie uns Ihre richtige Antwort zusammen mit Ihren Kontakt- details per E-Mail ([email protected]) zu und mit ein wenig Glück gewinnen Sie dieses besondere Dubai-Erlebnis. Wir wünschen Ihnen viel Glück!

Einsendeschluss ist der 01. August 2019. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Für die freundliche Unterstützung des Steigenberger Hotel Business Bay Dubai bedanken wir uns recht herzlich.

» dubai.steigenberger.com

Beantworten Sie uns bitte zur Teilnahme an diesem Gewinnspiel die nachfolgende Frage korrekt:

Wie hoch ist der Burj Khalifa?

758 Meter 828 Meter 928 Meter

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Veranstaltungen, Termine und Hinweise

Wichtige Termine 2019

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24.06.2019

11.07.2019

12.07.2019

12.–13.07.2019

30.08.2019

06.– 08.09.2019

18.09.2019

02.10.2019

22.11.2019

WEITERE INFORMATIONEN

Seite 22

Seite 22

Seite 51

Seite 16

Seite 59

Seite 20

im KAV Magazin3/2019

im KAV Magazin3/2019

Seite 52

ANLASS/VERANSTALTUNG

Anwälte & Kultur – exklusive Baustellenführung durch das Kölner Opernhaus

Anwälte & Kultur – exklusive Führung durch die Synagoge Roonstraße

Abschlussgala der Rechtsanwaltsfachangestellten inder Wolkenburg

KAVCAREERDAYS auf Burg Schnellenberg

Netzwerkveranstaltung im Plenarsaal des Oberlandes-gerichts Köln

Anwälte & Kunst – Düsseldorf Cologne Open Galleries

Referendariat – und was dann? Thema: Syndikus

Organfest im Justizgebäude Luxemburger Straße

GALA Kölner Juristen in der Wolkenburg

51Termine |

Sommerabschlussgala der Rechtsanwaltsfachangestellten am 12. Juli 2019 in der Wolkenburg

Am Freitag, 12. Juli 2019 findet die Sommerabschlussgala der Rechtsanwaltsfachangestellten in der Wolkenburg, Mauritiusstein-weg 59, 50676 Köln statt. Wir freuen uns sehr, den erfolgreichen Abschluss und den damit verbundenen Berufseinstieg der Absolventinnen und Absolventen, gemeinsam mit Ihnen, den ausbildenden Kanzleien, Familien und Freunden feiern zu können. Der Empfang beginnt um 18.30 Uhr. Zum offiziellen Part der Ver-anstaltung wird das kulinarische Dinner-Buffet eröffnet. Tanzbare Beats sorgen danach für eine ausgelassene Stimmung. Wir freuen uns auf Sie!

Für die Absolventinnen und Absolventen ist die Teilnahme an dieser feierlichen Veranstaltung inkl. Getränken (Sektempfang, Kölsch, Wein, Softgetränke und Kaffee bis 23.30 Uhr), Speisen und Programm kostenfrei. Der Teilnahmebeitrag für weitere Gäste beläuft sich auf € 80,00 inkl. MwSt. pro Person inkl. genannter Getränke (bis 23.30 Uhr), Teilnahme am mediterranen Buffet und Programm. Ab 23.30 Uhr können die Gäste bei DJ-Musik ausgelassen weiter-feiern. Getränke werden an einer eigenen Bar auf Selbstzahlerbasis angeboten. Auf der Website des KAV (www.koelner-anwaltverein.de) unter der Rubrik „Aktuelles und Hinweise“ haben wir für Sie das entspre-chende Anmeldeformular hinterlegt.

Bitte richten Sie Ihre Anmeldungen bis spätestens 06. Juli 2019 per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg an:

Kölner Anwaltverein e. V.Frau Mandy WolfReichenspergerplatz 1 Fax: 0221-28 56 02 - 2150670 Köln E-mail: [email protected]

Mit freundlicher Unterstützung von:

Termin: 12.07.2019

Termin: 12.07.2019

Redaktionsschluss KAV Magazin Ausgabe 3/2019Die Redaktion des KAV Magazins freut sich über die Einsendung interessanter und aktueller Informationen, Hinweise, Texte und Berichte. Der Redaktionsschluss des KAV Magazins, Ausgabe 3/2019 erfolgt am 12. Juli 2019.Bitte richten Sie Ihre Textvorschläge und Ideen sehr gern an folgende E-Mail-Adresse: [email protected]

Sollten Ihnen Berichte aus unserem derzeit aktuellen Magazin besonders gut gefallen haben, Sie Kritik äußern oder offene Fragen stellen wollen, dann richten Sie Ihr Anliegen bitte ebenfalls an die genannte Adresse. Gern werden wir hierauf in der nächsten Ausgabe eingehen.

Am Freitag, dem 22. November 2019, findet zum neunten Mal in Folge die GALA Kölner Juristen in der Wolkenburg statt. Die GALA reiht sich ein in eine lange Tradition von Juristenfesten, die der Kölner Anwalt-verein seit Jahren organisiert. Bis zu den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts veranstaltete der KAV für sei-ne Mitglieder diese gesellschaftlichen Abende. Mehr und mehr wollten die Partnerinnen und Partner der Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft, Justiz und Verwaltung, Universität, Fachhochschule und der privaten Wirtschaft teilnehmen. Daraus entwickelte sich der Juristenball. Dieser Ball erlebte in den 1980er Jahren mit teilweise über 1.200 Gästen eine beispiels-lose Erfolgsgeschichte. Eine ganz besondere Atmo-sphäre bot das Ballereignis stets dann, wenn es im historischen Treppenhaus des Oberlandesgerichts zu Köln am Reichenspergerplatz stattfand.Neben den Gästen aus der Kölner Region folgten viele ausländische Kolleginnen und Kollegen der befreun-deten Anwaltsorganisationen und Anwaltskammern den Einladungen. Sie kamen und kommen aus den Benelux-Ländern, Frankreich, Großbritannien und Irland, später aber auch aus Italien, Kroatien, Norwe-gen, Polen, Spanien und Tschechien.

In diesem Jahr haben wir nach den großen Erfolgen der vergangenen acht Jahre erneut die Wolkenburg für die GALA Kölner Juristen gewählt. Das traditionelle Ballhaus ist der räumliche Mittelpunkt vieler festlicher Veranstaltungen in Köln. Die vorweihnachtliche Deko-ration von außen wie auch innen erweckt bereits bei dem Betreten der alten Klosteranlage das Verlangen nach einem exklusiven Abend.Die GALA Kölner Juristen beginnt am 22. November 2019 um 17.30 Uhr mit einem Empfang. Um 18.30 Uhr wird das Dinner serviert. Während des Dinners werden die Gäste von Martin Sasse auf dem Piano begleitet. Im Anschluss spielt um 21.00 Uhr die Band Heavens Club zum Tanz auf. Wie in den Vorjahren erwartet Sie auch in diesem Jahr ein besonderes Show-Highlight. Lassen Sie sich überraschen! Ebenso traditionell ist das Bewusstsein dafür, mit dieser Veranstaltung nicht nur einen wunderschönen, glanzvollen Abend zu schaffen, sondern auch etwas Gutes zu tun. Wie in den Vorjahren wird den Gästen der GALA Kölner Juristen daher auch in diesem Jahr eine Tombola geboten, deren Gesamterlös einer karitativen Einrichtung zugute kommt. Unter allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die ein Tombolalos

AM FREITAG, 22. NOVEMBER 2019 IN DER WOLKENBURG

GALA KÖLNER JURISTEN

erwerben, werden wieder sensationelle Preise, die dank der freundlichen Unterstützung unserer Marke-tingpartner realisiert werden können, verlost. Die pauschale Preisgestaltung lässt den festlichen Abend mit Begleitung oder mit mehreren eigenen Gästen leicht kalkulieren. Der Galapreis von € 129,00 pro Person beinhaltet den Empfang, die Programmpunkte, das Dinner und ausgewählte Getränke bis 02.30 Uhr inklusive einem Mitternachtsimbiss. Teilnehmer ohne Dinner zahlen den Ballpreis von € 69,00 pro Person einschließlich aller Programmpunkte, Getränke bis 02.30 Uhr und dem Mitternachtsimbiss. Das Interesse ist groß. Reservieren Sie daher frühzeitig! Buchungen sind bis zum 02. November 2019 per Anmeldeformular (siehe Seite 104), auf dem Fax- oder Postweg möglich.Bitte zahlen Sie Ihren Kartenbeitrag erst nach Erhalt Ihrer Rechnung unter Angabe der dort angegebenen Rechnungsnummer. Die reservierten Gala- und Ball-karten liegen am Abend des 22. November 2019 an der Abendkasse für Sie bereit. Kommen Sie gemeinsam mit Ihrer Partnerin, Ihrem Partner, Ihren Geschäftsfreunden und Mandanten im Kreise Ihrer Kolleginnen und Kollegen auf die festliche GALA Kölner Juristen.Einen tollen Eindruck zum Glanz und der festlichen Atmosphäre, die diese Veranstaltung auszeichnen, erhalten Sie in unserem Video zur GALA Kölner Juris-ten, welches Sie auf der Startseite unserer Website www.koelner-anwaltverein.de aufrufen können.Wir freuen uns darauf, Sie am 22. November 2019 in der Wolkenburg begrüßen zu dürfen.

Fotos: Matthias Drobeck

54 | Ausschüsse & Arbeitskreise

Die Ausschüsse und Arbeitskreise informieren

AUSSCHUSS GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ

Qualcomm vs. Apple und die Lücken des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen im Zivilprozess – Rettung durch das GeschGehG?

In zwei Patentverletzungsverfahren nahm der US-amerikanische Halbleiterhersteller Qualcomm seinen Wettbewerber Apple vor dem Landgericht München I aufgrund einer vermeintlichen Patent-verletzung in Anspruch. Konkret warf Qualcomm Apple vor, dessen patentgeschützte Lehre zur Anpassung des Stromverbrauchs von Chips zu nutzen und trug substantiiert zur vermeintlichen Ausge-staltung des Apple-Chips vor. Das Landgericht München I gab den Klagen statt und verhängte ein Verkaufsverbot für mehrere Apple- iPhone-Modelle in Deutschland. Dabei warfen diese Prozesse ein Schlaglicht auf den Geheimnisschutz im Zivilverfahren.

So machte die Kammer in ihren Entscheidungen (Az. 7 O 10495/17 und 7 O 10496/17) deutlich, dass bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nicht aufgeklärt werden konnte, wie der Chip tatsäch-lich funktioniert, die Kammer in ihren Entscheidungen vielmehr jeweils den substantiierten Vortrag der Klageschrift zugrundezule-gen hatte, der die vermeintliche Funktionsweise des Apple-Chips mittels eines reverse-engineering-Prozesses detailliert erläuterte. Da sich Apple aufgrund von Geheimhaltungsinteressen seines Chip-Zulieferers Qorvo insbesondere daran gehindert sah, Schaltpläne des Chips vorzulegen und somit substantiiert darzulegen, wie der Chip denn stattdessen funktioniert, blieb es bei einem – unzurei-chenden – einfachen Bestreiten der Beklagten.

Dies wirft die Frage auf, welche prozessualen Möglichkeiten denn Apple überhaupt zur Seite gestanden hätten, um die Geheimhal-tungsinteressen seines Lieferanten zu wahren. Als erstes kommt bei geheimhaltungsbedürftigen Themen im Zivilprozess ein Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit gem. § 172 Nr. 2 GVG in den Sinn. Allerdings hätte ein solcher Antrag durch Apple aufseiten Qorvos für wenig Beruhigung gesorgt, da es Qorvo primär um den Schutz des Geheimnisses vor Qualcomm als Kläger und Wettbewerber und damit vor einer Prozesspartei selbst ging. Da Apple überdies als vermeintlicher Patentverletzer in Anspruch genommen wurde und das patentrechtliche Besichtigungsverfahren gem. § 140c PatG allein einem Patentinhaber (oder einem anderem Berechtigten), der eine Patentverletzung behauptet, Ansprüche einräumt und nicht demjenigen (Geheimnis-) Schutz gewährt, welcher sich gegen eine behauptete Patentverletzung verteidigen möchte (dazu Semrau-Brandt GRUR-Prax 2019, 127ff), ist die Abwehrhaltung Qorvos durch-aus nachvollziehbar: Apple konnte schlichtweg nicht sicherstellen,

dass im Rahmen des Prozesses offenbarte Geschäftsgeheimnisse an den Kläger und damit an einen unmittelbaren Wettbewerber geraten würden. Insbesondere ein „in-camera“-Verfahren, im Rah-men dessen Geschäftsgeheimnisse allein dem Gericht, nicht jedoch dem Gegner offenbart werden, sieht das deutsche Recht nicht vor.

Spannend ist nun die Frage, inwieweit der prozessuale Schutz von Geschäftsgeheimnissen zukünftig durch die Umsetzung der Trade-Secrets-Richtlinie (RL (EU) 2016/943) verbessert wird. Im aktuellen Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (GeschGehG) sehen die §§ 16ff. ein umfassendes Nutzungs- und Offenlegungs-verbot für Verfahrensbeteiligte vor und ergänzen damit – auf den ersten Blick – das Schutzkonzept der §§ 172, 174 GVG. Allerdings be-zieht sich dieser prozessuale Schutz von Geschäftsgeheimnissen in den §§ 16ff. GeschGehG ausweislich des Wortlautes des § 16 Abs. 1 GeschGehG allein auf „Klagen, durch die Ansprüche nach diesem Gesetz geltend gemacht werden (Geschäftsgeheimnissachen)“. Jenseits dessen bleibt es nach der Konzeption des Entwurfes beim Schutz des GVG.

Im Ergebnis droht somit durch den (zu) engen Anwendungsbereichder Vorschriften des prozessualen Geheimnisschutzes im Gesch-GehG – nach wie vor – ein allein lückenhafter Schutz von Geschäfts-geheimnissen im Zivilprozess. Die große Herausforderung wird daher sein, durch „wohldosierten“ Vortrag einerseits das Geheim-nis zu wahren, andererseits die Behauptung der Gegenseite zu erschüttern.

RA Dr. Markus Bagh, LL. M. FA für Gewerblichen Rechtsschutz FA für Urheber- & Medienrecht Mitglied im Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz

55Ausschüsse & Arbeitskreise |

Fortsetzung auf der nächsten Seite »

AUSSCHUSS INSOLVENZRECHTDer Ausschuss Insolvenzrecht informiert

Plädoyer für effiziente Insolvenzantragsformulare

Der Weg zum Insolvenzverfahren führt in der Regel über die amt-lichen Antragsformulare (https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/eroeffnung_insolvenzverfahren/index.php). Weitgehend unbekannt ist jedoch, dass die Formulare lediglich bei Verbraucher-anträgen verpflichtend sind (§ 305 Abs. 5 InsO) und im Übrigen einen bloßen Vorschlag darstellen (Linker in: Schmidt, Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht (2019), § 13 InsO, Rn. 7).

Sowohl bei Verbraucheranträgen wie auch bei Eigenanträgen des Schuldners im Regelverfahren sieht die Insolvenzordnung die Mög-lichkeit für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucher-schutz vor, im Verordnungswege einen Formularzwang anzuordnen (§ 13 Abs. 4, § 305 Abs. 5 InsO). Von dieser Verordnungsermäch-tigung wurde jedoch nur für das Verbraucherverfahren Gebrauch gemacht. Ein Verordnungsentwurf für Formulare zum Eigenantrag im Regelverfahren nach § 13 InsO vom 28.02.2014 (Entwurf einer Verordnung zur Einführung eines Formulars für den Antrag des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und zur Änderung der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzver-fahren im Internet) stieß auf zahlreiche Vorbehalte aus der Praxis und wurde daher nicht weiter verfolgt (Linker, a. a. O., Rn. 7).

Die amtlichen Formulare des Ministeriums der Justiz NRW für Eigenanträge auf Eröffnung von Regelverfahren zu natürlichen und juristischen Personen sind unvollständig, widersprüchlich und unpräzise. Daher ist ein nicht beratener Schuldner/Geschäftsführer in der großen Mehrzahl der Fälle nicht in der Lage, die amtlichen Formulare vollständig, korrekt und zweifelsfrei auszufüllen. Auch wenn die Beratung häufig nach außen nicht in Erscheinung tritt, kommt in der Praxis kaum ein Schuldner beim reinen Ausfüllen des Eigenantrages ohne Beratung eines spezialisierten Rechtsanwaltes oder einer Schuldnerberatungsstelle aus.

Selbst der das schuldnerische Unternehmen betreuende Steuerbe-rater kann den Insolvenzantrag in der Regel nicht ohne spezialisier-te Hilfe ausfüllen. Diese unbefriedigende Situation wird durch die Strafbewehrung eines (für juristische Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit) falsch gestellten Insolvenzantrages nach § 15a Abs. 4 Nr. 2 InsO noch verschärft.

Inhaltlich sind die Antragsformulare deutlich zu umfangreich, um der Eilbedürftigkeit des Insolvenzantrags Rechnung zu tragen. Gleichzeitig enthalten sie m. E. nicht die notwendigen Informatio-nen, um eine Eröffnungsentscheidung allein auf den Antrag stützen zu können oder die Arbeit des vom Gericht im Antragsverfahren bestellten Sachverständigen wahrnehmbar zu erleichtern. Diese inhaltlichen Unzulänglichkeiten führen dazu, dass die Sachver-ständigen in der Praxis ohne Differenzierung sämtliche für das Gutachten benötigten Informationen in kanzleiinternen Formularen erneut abfragen und auf vollständige Ausfüllung dieser Formulare drängen, da sie eine konsistente Datenlage benötigen und die Informationen in der Kanzleiorganisation sinnvoll und effizient weiterverarbeitet werden sollen. Das führt zu unnötigen Friktionen

beim Schuldner, da dieser nach dem aufwändigen Ausfüllen der amtlichen Formulare zahlreiche Informationen und Aufstellungen erneut und in anderer Struktur erstellen muss. Dabei muss der Schuldner davon ausgehen, dass sämtliche für die relevanten Entscheidungen benötigten Angaben bereits im Antragsformular abgefragt worden sein sollten, sodass er dem erweiterten Informa-tionsbegehren des Sachverständigen mit Ablehnung und Misstrau-en begegnet, das der Sachverständige zunächst ausräumen muss. Gleichzeitig hat der Schuldner nach Abgabe des Insolvenzantrages häufig keine externe rechtliche oder steuerliche Beratung mehr, die die begehrten Informationen für diesen einordnen und bewerten kann. Schließlich fehlt – gerade in Verfahren mit Betriebsfortfüh-rung – dem Schuldner und der Buchhaltung auch die Zeit, umfang-reiche Auswertungen erneut zu erstellen.

Ein praxisgerechtes Antragsformular sollte:

1. Dem Insolvenzrichter eine Eröffnungsentscheidung und die weiteren verfahrensleitenden Entscheidungen ermöglichen

2. Dem nicht extern beratenen Schuldner einen schnellen Zugang zum Insolvenz(antrags)verfahren ermöglichen

3. Dem Schuldner einen verbindlichen Hinweis darauf geben, was für Unterlagen und Informationen für das Insolvenzgutachten und das eröffnete Insolvenzverfahren ergänzend benötigt werden

4. Dem Sachverständigen bzw. Insolvenzverwalter Aufwand für redundante Informationsbeschaffung ersparen, um sich auf die Probleme des konkreten Falles konzentrieren zu können

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56 | Ausschüsse & Arbeitskreise

In Einzelnen:

1. Der Insolvenzantrag soll dem Insolvenzrichter/der Insolvenzrich-terin die Eröffnungsentscheidung, die Auswahl eines passenden Gutachters/Insolvenzverwalters und ggf. die Besetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses sowie die Angemessenheit von vorläufigen Sicherungsmaßnahmen ermöglichen.

Für die verfahrensleitenden Entscheidungen ist ein großer Teil der in den amtlichen Antragsformularen abgefragten Informationen nicht entscheidungserheblich. Daher sollte ein Antragsformular zwischen entscheidungserheblichen und nicht entscheidungs-erheblichen Informationen trennen. Nicht unmittelbar entschei-dungserhebliche, aber für die weitere Bearbeitung des Verfahrens benötigte Informationen sollten als sekundär gekennzeichnet und nicht als vorrangig abgefragt werden, um dem Schuldner bzw. dessen Berater eine sinnvolle Einordnung der abgefragten Infor-mationen zu ermöglichen.

Die amtlichen Antragsformulare ermöglichen nach meiner Einschät-zung derzeit keine unmittelbare Eröffnungsentscheidung wegen Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO. Maßstab für die Eröffnungs-entscheidung ist die freie richterliche Beweiswürdigung (§ 286 ZPO i.V.m. § 4 InsO). Wesentliche für die Beurteilung der Zahlungs-unfähigkeit relevante Informationen sind in den gegenwärtigen Antragsformularen jedoch nicht enthalten.

So fehlen Angaben zu verfügbarer Liquidität aus einem offenen Kontokorrentkredit oder jedwede Angabe zu Aktiva II oder Passiva II (prognostische Einzahlungen und Auszahlungen innerhalb von 21 Tagen nach dem Prüfungsstichtag). Sofern Kontoguthaben ausgewiesen ist, fehlt eine Information darüber, ob das Guthaben verfügbare Liquidität darstellt oder – beispielsweise aufgrund von Kontenpfändungen der Verfügungsbefugnis des Schuldners/Ge-schäftsführers – entzogen ist.

Die derzeit verwendeten Gläubigerlisten geben keine Hinweise auf einen Fälligkeitszeitpunkt der in der Gläubigerliste ausgewiesenen Verbindlichkeiten.

Die Eigenanträge der juristischen Personen werden in aller Regel nicht auf den Eröffnungsgrund der Überschuldung (§ 19 InsO) gestützt, sodass die Prüfung dieses Eröffnungstatbestandes gut-achterlichen Ermittlungen vorbehalten bleiben kann und Informa-tionen dazu im Antragsformular außer Betracht bleiben können. Im Rahmen eines Eigenantrages könnte für die freie richterliche Beweiswürdigung auch ein Geständnis des Schuldners/Geschäfts-führers ausreichen, zu den in den amtlichen Antragsformularen fehlenden Informationen gibt es jedoch im Formular keine Erklä-rung des Schuldners/Geschäftsführers.

2. Für den Schuldner und seinen allgemein anwaltlichen oder steu-erlichen Berater soll das Antragsformular strukturiert und präzise Informationen abfordern ohne die in den derzeitigen Formularen vorhandenen Wiederholungen und Widersprüchlichkeiten. Bei einem Teil der derzeit abgefragten Informationen erschließt sich – auch einem anwaltlichen Berater – der unmittelbar verfahrensbezo-

gene Sinn der erfragten Informationen nicht, was bei einem nicht beratenen Schuldner die Bereitschaft zu einem sorgfältigen Ausfül-len der aufgeführten Informationen nicht unerheblich reduziert und bei einem beratenen Schuldner zu regelmäßigen Nachfragen des steuerlichen oder anwaltlichen Beraters bei einem Fachanwalt für Insolvenzrecht führt.

Schließlich weisen die ausfüllbaren amtlichen pdf-Formulare teil-weise technische Mängel auf, die zusätzlichen Aufwand hervorrufen und ergänzende Anmerkungen per Hand erfordern.

3. In Vorbereitung des Insolvenzantrages ist der Schuldner/Ge-schäftsführer häufig anwaltlich oder steuerlich beraten, sodass mit Unterstützung der Berater in dieser Phase eine sorgfältige und kompetente Vorbereitung des Insolvenzverfahrens erfolgen kann. Nach Abgabe des Insolvenzantrages verfügt der Schuldner in der Regel nicht mehr über das für die Vergütung von Beratungsleistun-gen notwendige freie Vermögen, sodass es danach in der Mehrzahl der Fälle keine externe Beratung mehr gibt und der Schuldner/Geschäftsführer sich mit den umfangreichen Anforderungen des Sachverständigen/Insolvenzverwalters allein gelassen sieht.Ein gutes Antragsformular kann die später vom Gutachter/Insol-venzverwalter benötigten Informationen und Unterlagen ankün-digen. Damit wird die Gerichtsakte von unnötigen Unterlagen entlastet und dem Schuldner/Geschäftsführer die sorgfältige und möglicherweise beratene Zusammenstellung und Bewertung der benötigten Unterlagen ermöglicht, weil der Schuldner nicht mehr auf die konkrete Anforderung des bestellten Gutachters/Insolvenz-verwalters warten muss. Zusätzlich verobjektiviert das Formular die benötigten Informationen und Unterlagen und versachlicht damit die Datengrundlage des Verfahrens.

4. Parallel zur besseren Vorbereitung der Unterlagen erspart der Gutachter/Insolvenzverwalter sich die Abfrage von redundanten Informationen und kann sich auf die Besonderheiten des konkreten Verfahrens konzentrieren. Damit kann er das Verfahren auch auf diese Weise effizienter gestalten und Gutachten schneller erstellen, was für die natürlichen Personen im Ergebnis zu einer zügigeren Restschuldbefreiung führt.

Beispielsweise werden die für die Verfahrensbearbeitung zentra-len Aufstellungen wie Gläubigerliste, Debitorenliste oder sonstige Aufstellungen regelmäßig sehr aufwändig vom Schuldner per Hand in das pdf-Formular eingetippt und liegen dann nicht in einem Format vor, das für den Gutachter/Verwalter sinnvoll zu verarbeiten oder auszuwerten ist. Die Verwendung der Formulare führt damit zu teilweise erheblicher vollkommen überflüssiger und frustrie-render Doppelarbeit aufseiten sowohl des Schuldners als auch des Verwalterbüros. Verfahrensbeteiligte Eventualgläubiger sind in der Gläubigerliste regelmäßig nicht enthalten und werden in der Folge am Verfahren nicht immer beteiligt, wenn in einer Vielzahl der Fälle primär die im Eigenantrag angegebene Gläubigerliste zur Grundlage des ersten Gläubigerrundschreibens gemacht wird. Diese Redundanzen sind mit sinnvollen Regelanweisungen für das Ausfüllen der Listen leicht zu vermeiden.

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57Ausschüsse & Arbeitskreise |

Fazit: Im Ergebnis sollte ein effizientes Antragsformular wie folgt gegliedert sein:

A. Unmittelbar entscheidungserheblich sind:

• Kontaktdaten Schuldner, Kontaktdaten Antragsteller und ggf. Nachweis der Vertretungsbefugnis durch Vollmacht bzw. Kopie Handelsregisterauszug

• Sämtliche Anträge, Anregungen und Hinweise (Eröffnungsantrag, Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung und Stundung der Verfahrenskosten, Antrag vorläufige Eigenverwaltung, Anregung vorläufige Insolvenzverwaltung, Anregung fakultativer vorläu-figer Gläubigerausschuss, Vorschläge zur Besetzung des vorl. Gläubigerausschusses oder der Person des Insolvenzverwalters/Gutachters)

• Kennzahlen nach § 22 a Abs. 1 InsO, Angaben zur örtlichen Zuständigkeit, Angaben zur Verfahrensart, Angaben zu einem Verfahrenskostenvorschuss

• Liste aller verfahrensbeteiligten Gläubiger mit vollständigen Namen und Anschriften und Erklärung zur jeweiligen Fälligkeit (mit Kompatibilität zu Excel/csv-Formaten), einschl. Mitarbeiter, Sozialversicherungsträger, Behörden und Anzahlungen von Kunden

• Vollständigkeitserklärung zur Gläubigerliste• Angaben zur stichtagsbezogenen Liquidität (einschließlich ggf.

offenem Kontokorrentkredit) – geschäftlich und privat• Angaben zu Einzahlungen und Auszahlungen innerhalb von 21

Tagen nach Stichtag (Aktiva und Passiva II) bzw. Negativerklä-rung als Zugeständnis nach § 288 ZPO

• Sonstiges privates Vermögen (Gliederung nach ForStaB)• Sonstiges geschäftliches Vermögen (Gliederung nach ForStaB

bzw. § 266 HGB, einschließlich offener Stammeinlage)• Vollständigkeitserklärung zur Vermögensaufstellung• Angaben bei laufendem Geschäftsbetrieb (Art und Umfang)• Bei Antrag auf vorläufige Eigenverwaltung: Vergleichsrechnung

und ggf. Bescheinigung n. § 270b InsO

B. Mittelbar entscheidungserheblich für die die Auswahl des passenden Insolvenzverwalters sind:

• Angaben zu einem eingestellten Geschäftsbetrieb, bei natürli-chen Personen: Angaben zur Berufsausbildung, gegenwärtigen Tätigkeit, Arbeitgeber und Unterhaltspflichten

• Kontaktdaten Steuerberater, anwaltlicher Berater, Unterneh-mensberater, insolvenzrechtliche Beratung

• Erklärung zur Vorbefassung gelisteter Gutachter/Insolvenzver-walter

• Sanierungsansätze im Insolvenzverfahren, Anforderungen an die Person des Insolvenzverwalters

C. Ankündigung der vom Gutachter/Insolvenzverwalter benötig-ten Unterlagen und Informationen

• Bei laufendem Geschäftsbetrieb: Liquiditätsplanung für acht Wochen, Aufstellung laufende Projekte, Aufstellung Kreditsicher-heiten, Aufstellung erhaltene Anzahlungen

• Entbindungserklärung von der Schweigepflicht für Kreditinstitute und Behörden

• Betriebswirtschaftliche Unterlagen: BWA, SuSa und Jahresabschlüsse für die letzten fünf Jahre, alle bebuchten Konten mit Einzelbuchungen bzw. GdPDU-Daten

• Kontoauszüge und Kassenbücher, Online-Zugänge zu den Ge-schäfts- und Privatkonten

• Verträge in Kopie Versicherungsverträge/Bausparverträge/Darlehensverträge/Ver-träge zu Kreditsicherheiten/Mietverträge/Finanzierungsverträge

• Aktuelle Grundbuchauszüge bei Grundeigentum• Ausgangsrechnungen und Lieferscheine/Leistungsnachweise zu

den offenen Forderungen, Verträge zu laufenden Aufträgen• Inventarverzeichnis• Gesellschaftsrechtliche Unterlagen, Nachweis über die Erbrin-

gung der Stammeinlage • Mitarbeiterliste, Arbeitsverträge und letzte 12 Gehaltsabrechnun-

gen der aktuellen eigenen Mitarbeiter • Bei natürlichen Personen: laufender Arbeitsvertrag und bisherige

Gehaltsabrechnungen • Erfolgreiche Zwangsvollstreckungen innerhalb von sechs Mona-

ten vor Eingang des Insolvenzantrages• Korrespondenz (E-mail und Post) mit Banken, Steuerberater und

vollstreckenden Gläubigern (Finanzamt, Sozialversicherungsträ-ger) aus den letzten drei Jahren

• Eigene Stundungsbitten (E-mail und Post) an Gläubiger

Dr. Franz Zilkens Insolvenzverwalter, RA, MBA, FAInsR Mitglied des Ausschuss für Insolvenzrecht im Kölner Anwaltverein

58 | Ausschüsse & Arbeitskreise

AUSSCHUSS JUNGE ANWÄLTE

Young Lawyers Club!?Unter dem Titel „Young Lawyers Club“ werden die traditionellen Stammtischrunden des Ausschusses ausgerichtet. Die aktuellen Termine der nächsten Club-Events sind stets unter www.kav.koeln in der Rubrik „Aktuelles und Hinweise“ abrufbar.

Was Euch erwartet? Interessante und abwechslungsreiche Locations, in denen Ihr in ungezwungener Atmosphäre junge Kolleginnen und Kollegen kennenlernen könnt. Der kollegiale Austausch wird hier ohne Allü-ren gepflegt und Fragen und Bedürfnisse sowie aktuelle Themen besprochen. Der Young Lawyers Club wird hierbei in verschiedenen Cafés, Bars, Restaurants und im Rahmen verschiedener Events der Stadt ausgerichtet. Wo die einzelnen Club Events stattfinden erfährst Du stets auf der Website des KAV. Noch einfacher bleibst Du informiert, wenn Du Dich für den internen Newsletter des Aus-schusses registrierst. Hierfür sendest Du uns einfach eine E-Mail an die [email protected] und wir leiten Dir die Infos zu.

Wer darf daran teilnehmen?Grundsätzlich alle Juristen, die sich zu den Jungen Anwälten zählen und daran interessiert sind, den Austausch mit Gleichgesinnten zu suchen und zu pflegen. Der Young Lawyers Club ist ein Angebot des Ausschusses Junge Anwälte im KAV. Wenn Du aber noch kein Mitglied bist, dann lass Dich von unseren passionierten Aus-schussmitgliedern doch in das Angebot des Vereins einführen und überzeuge Dich selbst, ob Du Mitglied dieser Institution werden möchtest. Als Junganwältin oder Junganwalt hast Du übrigens die Möglichkeit, die Mitgliedschaft im KAV für die ersten zwei Jahre nach Deiner Zulassung kostenfrei zu erleben. Referendarinnen und Referendare profitieren zudem von der neuen Junior-Mitgliedschaft im Verein und sind natürlich herzlich willkommen beim Young Lawyers Club.

Ist die Teilnahme kostenfrei?Ja, so ist es! Die Teilnahme ist grundsätzlich kostenfrei. Lediglich Deine Getränke und Speisen, die Du im Rahmen des Events vor Ort bestellst, gehen auf Deine eigene Rechnung. Die Mitglieder des Ausschusses Junge Anwälte sind Deine direkten Ansprechpartner, wenn es um den Start in den Anwaltsberuf geht. Hierfür hat der Ausschuss sogar eine Hotline eingerichtet. Zudem steht Dir die Geschäftsstelle des KAV jederzeit für Fragen und Anre-gungen zur Verfügung.

Die nächsten Termine:

•04. Juli 2019Young Lawyers Club 19.00 Uhr

• 01. August 2019Young Lawyers Club 19.00 Uhr

• 05. September 2019Young Lawyers Club 19.00 Uhr

• 03. Oktober 2019Young Lawyers Club 19.00 Uhr

• 07. November 2019Young Lawyers Club 19.00 Uhr

• 05. Dezember 2019Young Lawyers Club @ Weihnachtsmarkt19.00 Uhr am Torbogen auf dem Rudolfplatz

Alle aktuellen Hinweise und Informationen zu den Terminen ent-nehmt Ihr bitte der Website des KAV unter www.koelner-anwalt-verein.de/KoelnerAnwaltVerein-e.V/Aktuelles-und-Hinweise.Wir freuen uns auf Euch!Euer Ausschuss Junge Anwälte

Hotline für junge Kolleginnen und Kollegen Der Ausschuss Junge Anwälte hat eine Hotline eingerichtet, damit sich junge Kolleginnen und Kollegen mit Fragen, die den Einstieg in den Anwaltsberuf und die Probleme in den ersten Berufsjahren betreffen, unmittelbar an die Mitglieder des Ausschusses wenden können.

Die Hotline wird ab dem Erscheinen dieser Mitteilungen bedient:

im Monat Juni von Herrn Kollegen Stefan Schneck, 0221 / 50 48 55im Monat Juli von Frau Kollegin Sandra Schulte, 0800 / 77 67 658im Monat August von Herrn Kollegen Nils Bruckhuisen, 0221 / 29 42 61 20im Monat September von Herrn Kollegen Adrian Hoppe, 0221 / 99 37 25 724im Monat Oktober von Frau Kollegin Yasmin Pellegrino Marcone, 0221 / 34 66 49 72im Monat November von Herrn Kollegen Stefan Schneck, 0221 / 50 48 55im Monat Dezember von Frau Kollegin Elisa Beckamp, 0211 / 95 95 85 00

In dringenden Notfällen erreichen Sie die Sprecherin des Ausschusses, Frau Kollegin Yasmin Pellegrino Marcone, auch mobil unter: 0176/84682317.

59Ausschüsse & Arbeitskreise |

AUSSCHUSS STEUERRECHT

Kein Dienstwagen für Ehegatten als Minijobber

1. Laut BFH (Urteil vom 10.10.2018, X R 44-45/17) ist es ausgeschlos-sen, dass der Arbeitgeber einem familienfremden Minijobber eine uneingeschränkte, selbstbeteiligungsfreie Nutzungsüberlassung eines Firmenwagens für Privatfahrten gewährt.Das Finanzgericht Köln (27. September 2017, 3 K 2547/16) hatte folgenden Fall entschieden:Der Kläger beschäftigte seine Ehefrau im Rahmen eines geringfü-gigen Beschäftigungsverhältnisses in seinem Einzelunternehmen. Die Ehefrau wurde als Büro- und Organisationskraft und auch für Kurierfahrten zu Post, Bank, Steuerberater und Lieferung von Pake-ten an Kunden und für Bringen und Abholen von Waren eingestellt. Die monatliche Bruttovergütung war 400,00 €.Es war ein Kraftfahrzeugüberlassungsvertrag geschlossen, wonach der Ehefrau ein betriebliches Kraftfahrzeug überlassen wurde, welches sie auch für private Zwecke nutzen durfte. Der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung wurde nach der Ein-Prozent-Regelung berechnet mit 385,00 € pro Monat und vom Lohn der Ehefrau abgezogen. Der Betriebsprüfer meinte, dass das Ehegattenarbeits-verhältnis nicht dem Fremdvergleich standhalten würde und daher steuerlich nicht anzuerkennen sei. Er erhöhte den Gewinn des Steuerpflichtigen um die Kosten, die für das Kraftfahrzeug angefal-len waren und um den Lohnaufwand für die Ehefrau. Das Finanz-gericht Köln gab der Klage des Steuerpflichtigen statt, wonach alle Kosten (Pkw und Lohnaufwand) Betriebsausgaben seien.Der BFH hat im Revisionsverfahren die Entscheidung des FG Köln aufgehoben. Der BFH meint, dass der Sachverhalt dem Fremd-vergleich nicht standhält. Es sei ausgeschlossen, dass einem familienfremden Minijobber eine uneingeschränkte und selbstbe-teiligungsfreie Nutzung eines Firmenfahrzeugs für Privatfahrten

gewährt wird. Der Arbeitgeber sei im Regelfall nur dann bereit, dem Arbeitnehmer die private Nutzung eines Dienstfahrzeuges zu gestatten, wenn die hierfür kalkulierten Kosten plus Barlohn in angemessenem Verhältnis zum Wert der Arbeitsleistung stehen, was beim Minijobber nicht der Fall sei. Von dieser Art der Gestaltung ist daher abzuraten.

RA Dietmar Corts, KölnMitglied des Ausschusses Steuerrecht im KAV

AUSSCHUSS VERSICHERUNGSRECHT

Netzwerkveranstaltung „Versicherungsrecht 2019“

Der Ausschuss Versicherungsrecht im KAV lädt herzlich am Freitag, den 30. August 2019 um 15.00 Uhr zur Netzwerkveranstaltung „Ver-sicherungsrecht 2019“ im Oberlandesgericht Köln ein.Wir freuen uns, zu dieser Veranstaltung Frau Richterin am Bundes-gerichtshof Marion Harsdorf-Gebhardt als Referentin gewinnen zu können.Frau Harsdorf-Gebhardt wird in einem ca. 1,5-stündigen Vortrag die aktuelle Rechtsprechung des Versicherungssenates des Bundes-gerichtshofes vorstellen. Im Anschluss daran besteht bei einem Umtrunk und einem kleinen Imbiss Gelegenheit zu Gesprächen.

Die Veranstaltung ist kostenfrei und findet im Plenarsaal des Oberlandesgerichts statt.

Wir freuen uns über Ihr zahlreiches Erscheinen. Bitte richten Sie aus organisatorischen Gründen Ihre Anmeldung per E-mail an: [email protected]. Vielen Dank!

RAin Simone Staab, KölnSprecherin des Ausschusses Versicherungsrecht im KAV

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60 | Seminare

Fortbilden und Service genießen

Ein KAV Seminar ist mehr als eine reine Fortbildung. Wir bieten Ihnen mit unseren Seminarprodukten an ausgewählten Standorten nicht nur interessante Referenten und Vortragsthemen, sondern auch eine Vielzahl attraktiver Inklusivleistungen. Genießen Sie folgende Annehmlichkeiten:

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Mineralwasser im Tagungsraum Bei allen Veranstaltungen im Tagungsraum

Kaffeepausen Ab einer Seminarlänge von drei Vortragsstunden

Mittagessen Ab einer Seminarlänge von acht Vortragsstunden

Kostenfreie WLAN-Nutzung am Tagungsort Im Rahmen verschiedener, mehrstündiger Seminarangebote – bitte beachten Sie die entsprechende Seminarbewerbung

Skriptmaterial Abhängig vom Referenten – per Download oder als Printexemplar vor Ort

Flugbuchung/BahnticketsFür die Planung Ihrer Anreise per Flugzeug oder Bahn (auch für generelle Geschäfts- und Privatreisen) steht Ihnen unser Kooperationspartner, das TUI Reisebüro, Am Handelshof 1, 45127 Essen, zur Verfügung. Sie erreichen Ihre persönlichen Ansprechpartner telefonisch unter der Rufnummer: 0201/81 060-37 oder auch per E-Mail unter [email protected]. Bitte geben Sie stets Ihre Mitgliedschaft im Kölner Anwaltverein (KAV) an oder informieren Sie die zuvorkommenden Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter des Reisebüros darüber, als Nichtmitglied an einer Veranstaltung des KAV teilzunehmen.

Mietwagenservice Unser Kooperationspartner Europcar bietet Mitgliedern des KAV e.V. attraktive Sonderkonditionen. Die genauen Details hierzu erhalten Sie über die Geschäftsstelle des KAV oder online im Partnerbereich der KAV Website.

Übernachtungen in Köln Im Rahmen unserer mehrtägigen Seminare bieten wir Ihnen attraktive Sonderkonditionen in den entsprechenden Ta-gungshotels an. Sollten Ihre Vorstellungen von den von uns eingerichteten Konditionen abweichen, so steht Ihnen unser Kooperationspartner, das TUI Reisebüro in Essen, jederzeit gern bei der Suche nach einer Alternative zur Verfügung. Mitglieder des KAV e. V. erhalten darüber hinaus generelle Vergünstigungen in ausgewählten Hotels der Accor Gruppe, Hilton Hotels, Mövenpick Hotels & Resorts sowie im Hyatt Regency Köln und Courtyard Köln Hotel.Details hierzu finden Sie in unserem Partnerbereich auf der KAV Website: www.koelner-anwaltverein.de/partner.

Mehr Infos unter www.Koelner-Anwaltverein.de

61Seminare |

Information zu den Seminarenfo

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Liebe Leserinnen und Leser,

wir freuen uns sehr, Ihnen mit dieser Ausgabe des KAV Magazins das neue Seminarprogramm des Kölner Anwaltverein e. V. vorstellen zu dürfen. Sie finden nachfolgend die Bewerbung der bereits bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe geplanten Seminare der nächsten Folgemonate. Darüber hinaus wurden und werden kontinuierlich weitere Fachseminare, Workshops und Tagungen für Sie erstellt, deren Bewerbung im direkten Anschluss zur finalen Planung auf unserer KAV Onlinebuchungsplattform im Internet unter www.kav-seminare.de, in unserem monatlichen Newsletter sowie im KAV Magazin, Ausgabe 1/2019, erfolgt.

Wie bereits in der Ausgabe 2/2018 mitgeteilt, wird das gesamte Fortbildungsprogramm seit Beginn des Jahres vom Kölner Anwaltverein e. V. (KAV) realisiert. So profitieren Sie als Vereinsmitglied bei jeder Seminarbuchung und im direkten Vergleich zu Nichtmitgliedern von den KAV Sonderkonditionen. Jungmitglieder* des KAV genießen zudem eine weitere Preisreduktion bei der Buchung einer unserer Fortbildungen. Alle Seminare, die in dieser Ausgabe beworben werden, sind über das im hinteren Teil dieses Magazins befindliche Anmeldeformular buchbar. Online können Sie Ihre Fortbildung unter www.kav-seminare.de buchen. Bitte beachten Sie einen technischen Hinweis. Buchungen, die nach dem 01.01.2018 über das Onlinesystem erfolgen, erfordern aufgrund eines Systemwechsels eine erneute Registrierung. Wir bitten, die damit verbundenen Umstände zu entschuldigen und danken für Ihr Verständnis.

Alternativ zur Formular- (welche Sie uns per Post, E-Mail oder Fax übermitteln können) bzw. Onlinebuchung besteht jederzeit die Möglichkeit einer individuellen E-Mail-Anmeldung. Senden Sie uns hierfür bitte Ihren Seminarwunsch sowie die personenbezoge-nen Daten inkl. Rechnungsadressaten an die nachfolgende E-Mail-Adresse: [email protected].

Wir freuen uns darauf, Ihnen mit unseren neuen Veranstaltungen eine Vielzahl besonderer Fortbildungen bieten zu können.

Ihr Kölner Anwaltverein e. V.

*Jungmitglieder: Ordentliche Mitglieder, deren Abschluss des 2. Juristischen Staatsexamens nicht länger als fünf Jahre zurück-liegt und die ihr 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

62 | Seminare

ARBEITSRECHT

08.–09.11.2019 S. 83 | Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht

BANK- UND KAPITALMARKTRECHT

10.12.2019 S. 87 | Best of Bankrecht

13.–14.03.2020 S. 90 | 10. Kölner Bankrechtstag

BAU- UND ARCHITEKTENRECHT

11.–12.10.2019 S. 80 | Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht

BETREUUNGSRECHT

04.09.2019 S. 68 | Gesundheitssorge und das Recht am Lebensende

ERBRECHT

06.09.2019 S. 69 | Der Ausgleich von Pflegeleistungen im Todesfall10.09.2019 S. 69 | Das notarielle Nachlassverzeichnis10.10.2019 S. 79 | Der faktische Geschäftsführer – Strafbarkeits- und Haftungsrisiken von Unternehmens-

lenkern einschließlich Testamentsvollstreckern nach §§ 35,69 ff., 370 AO07.11.2019 S. 82 | Erbrecht und Grundbuch

KAV Seminare – Übersicht

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63Seminare |

04.12.2019 S. 86 | Die wichtigsten BFH-Entscheidungen im Jahre 2018/2019 zur Ertragsbesteuerung von Unternehmen

11.12.2019 S. 87 | Komplexe Testamentsgestaltungen am Beispiel von Behindertentestamenten10.02.2020 S. 89 | Umstrukturierungen von Unternehmen – zivil- und steuerrechtliche Fallen

FAMILIENRECHT

13.–14.09.2019 S. 71 | Herbstseminar Familienrecht04.12.2019 S. 86 | Die wichtigsten BFH-Entscheidungen im Jahre 2018/2019 zur Ertragsbesteuerung von

Unternehmen

GESELLSCHAFTSRECHT

03.07.2019 S. 67 | Gesellschafterausschluss und Anteilseinziehung – Finale im gesellschaftsrechtlichen Rosenkrieg?

27.09.2019 S. 76 | Aktuelle wirtschaftsrechtliche Fragen in Belgien, Frankreich, Italien und den Niederlanden11.10.2019 S. 79 | 5. Kölner Gesellschaftsrechtstag 201904.12.2019 S. 86 | Die wichtigsten BFH-Entscheidungen im Jahre 2018/2019 zur Ertragsbesteuerung von

Unternehmen10.02.2020 S. 89 | Umstrukturierungen von Unternehmen – zivil- und steuerrechtliche Fallen

GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ

26.06.2019 S. 66 | Basic-Seminar: Einführung in das Markenrecht15.–16.11.2019 S. 84 | Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz

INFORMATIONSTECHNOLOGIERECHT

19.–20.09.2019 S. 72 | 9. NRW IT-Rechtstag

INTERNATIONALES RECHT

27.09.2019 S. 76 | Aktuelle wirtschaftsrechtliche Fragen in Belgien, Frankreich, Italien und den Niederlanden

JUNGE ANWÄLTE

26.06.2019 S. 66 | Basic-Seminar: Einführung in das Markenrecht

MEDIATION UND SCHLICHTUNG

01.07.2019 S. 67 | Supervision für Mediatoren

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64 | Seminare

KAV Seminare – Übersicht

MEDIZINRECHT

19.11.2019 S. 85 | Aktuelle Entwicklungen im Vertragsarztrecht29.01.2020 S. 88 | Aktuelle Probleme des Arzthaftungsrechts aus der Perspektive der Verfahrens-

beteiligten, der Wissenschaft und der Versicherungswirtschaft 30.01.2020 S. 89 | Das Recht am Ende des Lebens – aktuelle Entwicklung im Recht der Sterbebegleitung

MITARBEITERSEMINAR

25.09.2019 S. 75 | STYLE – Modetipps für selbstbewusstes und professionelles Auftreten im Kanzleialltag 30.10.2019 S. 81 | Erfolgreiche Zwangsvollstreckung

MIET- UND WEG-RECHT

07.11.2019 S. 82 | Erbrecht und Grundbuch 29.–20.11.2019 S. 86 | Kölner Mietrechtstage 2019

SOZIALRECHT

25.09.2019 S. 75 | Highlights der Rechtsprechung des BSG und des LSG15.11.2019 S. 85 | Aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung in der gesetzlichen Kranken- und sozialen

Pflegeversicherung mit Bezügen zu aktuellen Gesetzesänderungen

SPORTRECHT

13.02.2020 S. 90 | Sportmedienrecht – Verwertungsrechte im Sportbusiness

STEUERRECHT

03.07.2019 S. 67 | Gesellschafterausschluss und Anteilseinziehung – Finale im gesellschaftsrechtlichen Rosenkrieg?

06.09.2019 S. 69 | Der Ausgleich von Pflegeleistungen im Todesfall24.09.2019 S. 74 | Anwaltliche Problemfelder im Finanzgerichtsprozess – Fallstricke, Prozesstaktik, Rechts-

behelfe & Rechtsmittel08.10.2019 S. 78 | Kapitalkonten bei der Besteuerung von Personengesellschaftern – Grundlagen und

Gestaltungen

Fortsetzung auf der nächsten Seite »

65Seminare |

10.10.2019 S. 79 | Der faktische Geschäftsführer – Strafbarkeits- und Haftungsrisiken von Unternehmens-lenkern einschließlich Testamentsvollstreckern nach §§ 35,69 ff., 370 AO

05.11.2019 S. 81 | Vermögensabschöpfung aus der Praxis des Strafsachenfinanzamtes Köln04.12.2019 S. 86 | Die wichtigsten BFH-Entscheidungen im Jahre 2018/2019 zur Ertragsbesteuerung von

Unternehmen10.02.2020 S. 89 | Umstrukturierungen von Unternehmen – zivil- und steuerrechtliche Fallen

STRAFRECHT

14.09.2019 S. 72 | Aktuelles aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht10.10.2019 S. 79 | Der faktische Geschäftsführer – Strafbarkeits- und Haftungsrisiken von Unternehmens-

lenkern einschließlich Testamentsvollstreckern nach §§ 35,69 ff., 370 AO05.11.2019 S. 81 | Vermögensabschöpfung aus der Praxis des Strafsachenfinanzamtes Köln30.01.2020 S. 89 | Das Recht am Ende des Lebens – aktuelle Entwicklung im Recht der Sterbebegleitung

SYNDIKUSANWÄLTE

13.09.2019 S. 70 | 5. Kölner Syndikus-Rechtstag

URHEBER- UND MEDIENRECHT

20.–21.09.2019 S. 73 | Herbstseminar Urheber- und Medienrecht13.02.2020 S. 90 | Sportmedienrecht – Verwertungsrechte im Sportbusiness

VERKEHRSRECHT

27.–28.09.2019 S. 77 | Herbstseminar Verkehrsrecht

VERSICHERUNGSRECHT

08.–09.11.2019 S. 82 | 10. Kölner Versicherungsrechtstag

ZIVILVERFAHRENSRECHT UND ZWANGSVOLLSTRECKUNG

11.09.2019 S. 70 | Berufung im Zivilprozess 30.10.2019 S. 81 | Erfolgreiche Zwangsvollstreckung

= 15 Std. FAO = Basic-Seminare

66 | Seminare

KAV Seminare

GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ, JUNGE ANWÄLTE

Basic-Seminar: Einführung in das Markenrecht

Bei diesem Vortrag handelt es sich um ein Grundlagenseminar. So werden verschiedene Markenformen vorgestellt, es werden Fragen der Verwechslungsgefahr besprochen, Tipps zu Recherchemöglich-keiten gegeben, auf die Kollision von Marken mit Internetdomains hingewiesen und typische Fallstricke anhand von vielen Beispielen aufgezeigt.

Der Referent, Herr Kollege Christian Weil, ist selbstständiger Rechtsanwalt, Mitgründer und Partner einer Patent- und Rechts-anwaltskanzlei in Köln. Er arbeitet seit 1999 selbstständig mit den Tätigkeitsschwerpunkten Marken-, Wettbewerbs-, Internet-, Patent-, Geschmacksmuster- sowie Urheberrecht, ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Mitglied des KAV Ausschusses Gewerblicher Rechtsschutz.

REFERENTRA Christian Weil, Köln

ES LADEN EIN: Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz,

Ausschuss Junge Anwälte

DATUM: Mittwoch, 26. Juni 2019

UHRZEIT: 17.00 – 19.00 Uhr

ORT: Landgericht Köln, Saal 1507, Seite 98

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 60,00

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 70,00

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 90,00

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std.

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de

SERVICE UND KOOPERATION (SEITE 60):

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67Seminare |

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MEDIATION UND SCHLICHTUNG

Supervision für Mediatoren ist Pflicht – KAV bietet sie an Bereits in dem Seminar am 9. April 2019 haben Interessenten die Möglichkeit, das Thema Supervision näher kennenzulernen. Be-kanntlich wird durch das Mediationsgesetz in Verbindung mit der ZMediatAusbV die Supervision für MediatorInnen in der Ausbil-dung als auch vertiefend in der Fortbildung gefordert.

Der KAV bietet am 17.6. und 1.7.2019 in seinen Räumlichkeiten im OLG Köln ab 11.00 Uhr Supervision in Form der Einzelsupervi-sion im 2-er Setting oder auch in der Gruppe an. Die maximale Gruppenstärke beträgt fünf Personen. Supervision im Sinne des Mediationsgesetzes ist als eine Selbstreflexion erlebter Situa-tionen und erlebten Verhaltens der eigenen Berufstätigkeit als Mediator mit dem Ziel einer Verbesserung, eine Neuorientierung zu verstehen. Bei der geforderten Einzel-Fall-Supervision bietet es sich ohne weiteres an, den Rahmen einer Gruppe zu wählen, da der Resonanzraum einer Gruppe wesentlich größer ist. Typische Fragestellungen für eine Supervision sind: Meine Mediation war schwierig. Ich bin unsicher, ob ich alles richtig gemacht habe und was ich hätte besser machen können. Die Supervision (lateinisch Über-Blick) hat folgende Aspekte im Blick:

• Wie verhalten sich die Konfliktparteien in der Mediation?• Wie verläuft das Mediationsgespräch?• Welche Rolle spielt dabei der Mediator?

Entsprechend den Supervisionsverpflichtungen können teilneh-men: Frisch ausgebildete MediatorInnen, die einen Mediationsfall durchgeführt haben, zertifizierte MediatorInnen, die ihrer Nach-weispflicht für vier Einzelsupervisionen nachkommen müssen sowie natürlich auch die insoweit verpflichteten „alten Hasen“.

REFERENTRA Christoph Bubert, Köln

ES LÄDT EIN: Ausschuss Mediation und Schlichtung

DATUM: Montag, 01. Juli 2019

UHRZEIT: ab 11.00 Uhr

ORT: Geschäftsstelle des KAV im OLG Köln

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 70,00

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 90,00

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 110,00

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):

GESELLSCHAFTSRECHT, STEUERRECHT

Gesellschafterausschluss und Anteilseinziehung – Finale im gesellschaftsrechtlichen Rosenkrieg?Streitigkeiten kommen nicht nur in den besten Familien vor, son-dern auch in den erfolgreichsten Gesellschaften. Nicht selten gehen die Ungereimtheiten so weit, dass ein „Rauswurf“ des unliebsamen Gesellschafters erwogen wird. Ist die Situation erst einmal derart festgefahren, folgt allzu oft sein Ausschluss oder die Einziehung seiner Geschäftsanteile. Obwohl einige Fragen zum Verfahren beim Gesellschafterausschluss und bei der Anteilseinziehung mittlerweile höchstrichterlich geklärt sind, verbleiben immer noch Unsicherhei-ten und Unwägbarkeiten. Das Seminar wird den Teilnehmern die einzelnen Schritte und Voraussetzungen erläutern, um das zwangs-weise Ausscheiden eines Gesellschafters herbeizuführen. Neben den Unterschieden zwischen Personen- und Kapitalgesellschaft werden auch die prozessualen Möglichkeiten des Betroffenen behandelt, sich gegen das Zwangsausscheiden zu wehren.Aber ist das Ausscheiden wirklich das Finale der Streitigkeit oder womöglich erst die Halbzeit? Erfahrungsgemäß kann sich der Streit durchaus bei der Abfindung fortsetzen. Ausgangspunkt dafür ist die

Frage nach dem Verkehrswert der Beteiligung des ausgeschiede-nen Gesellschafters. Zu deren Beantwortung stehen eine Vielzahl von Ansätzen zur Verfügung, die durch Gesetz und Rechtsprechung, aber auch durch die steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufsstände geprägt sind. Das Seminar wird einen Überblick über die wohl gängigsten Bewertungsverfahren geben und anhand von Fallbeispielen verdeutlichen, wie eng Steuer- und Gesellschafts-recht an dieser Stelle miteinander verknüpft sind.

Der Referent, Herr Kollege Dr. Klöckner, ist Rechtsanwalt und Partner bei einer Steuerberatungsgesellschaft in Köln. Er ist ferner Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und ist v. a. umfas-send in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts tätig. Herr Klöckner übernimmt bei seinen Mandanten sowohl beratende Aufgaben als auch deren Vertretung in streitigen Angelegenheiten. Neben dem klassischen Gesellschaftsrecht liegt sein Fokus auf dem Unterneh-menskauf (M&A).

68 | Seminare

KAV Seminare

REFERENTRA Dr. Stefan Klöckner, LL. M., Köln

ES LÄDT EIN: Ausschuss Handels- und Gesellschaftsrecht

DATUM: Mittwoch, 03. Juli 2019

UHRZEIT: 17.00 – 20.15 Uhr

ORT: Lindner Hotel City Plaza, Seite 98

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 90,00

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 105,00

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 135,00

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 3 Std. (§ 15 FAO)

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):

BETREUUNGSRECHT

Gesundheitssorge und das Recht am LebensendeIn Beachtung des Rechtes auf Selbstbestimmung sowie des Rechtes auf körperliche Unversehrtheit setzt jede medizinische Heilbehandlungsmaßnahme die Einwilligung des Patienten nach angemessener Aufklärung voraus. Der Aufgabenkreis der Gesund-heitssorge ist sowohl für Betreuer als auch Bevollmächtigte an-spruchsvoll, müssen sie doch im Falle der Einwilligungsunfähigkeit des Betreuten/Vollmachtgebers stellvertretend Entscheidungen mit bisweilen weitreichenden Konsequenzen treffen. Das Seminar be-handelt die Aufgaben und Pflichten des Betreuers/des Bevollmäch-tigten in den medizinischen Behandlungssituationen, in denen der Betreute/der Vollmachtgeber• entscheidungsunfähig ist• schwerstkranke und sterbende Menschen vorsorgliche Willens-

erklärungen in gesunden Tagen getroffen haben, die lebenser-haltende Maßnahmen untersagen.

Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes kommt in seinem Beschluss vom 14.11.2018 zu der Entscheidung, dass der Abbruch einer lebenserhaltenden Maßnahme keiner betreuungsgerichtli-chen Genehmigung nach § 1904 BGB bedarf, wenn der Betroffene einen entsprechenden eigenen Willen bereits in einer wirksamen Patientenverfügung nach § 1901a Abs. 1 BGB niedergelegt hat.Das Seminar verschafft Klarheit zur aktuellen Rechtsprechung des BGH zur Patientenautonomie am Lebensende und behandelt wichtige Rechtsfragen zum betreuungsgerichtlichen Genehmi-gungserfordernis nach § 1904 BGB und der Verantwortung, denen sich Betreuer/Bevollmächtigter u. a. beim Abbruch einer lebenser-haltenden Maßnahme bzw. einem Sterbewunsch des Betroffenen zu stellen haben.

Die Referentin, Frau Kollegin Sybille M. Meier, ist zugleich Fach-anwältin für Erbrecht und Medizinrecht und seit 1985 im Betreu-ungsrecht tätig. Sie ist Autorin/Mitautorin zahlreicher betreuungs-rechtlicher Publikationen, unter anderem des Handbuches Deinert/Lütgens/Meier „Die Haftung des Betreuers”, und kommentierte in dem Handkommentar „Betreuungsrecht” von Prof. Dr. Jurgeleit das gesamte Aufsichts- und Haftungsrecht.

REFERENTINRAin Sybille Meier, Berlin

ES LÄDT EIN: Ausschuss Betreuungsrecht

DATUM: Mittwoch, 04. September 2019

UHRZEIT: 14.00 – 20.30 Uhr

ORT: The Midtown Hotel, Seite 98

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 180,00

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 210,00

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 270,00

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 6 Std. (§ 15 FAO)

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):

69Seminare |

ERBRECHT, STEUERRECHT

Der Ausgleich von Pflegeleistungen im TodesfallBei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften oder bei der Bearbeitung von pflichtteilsrechtlichen Mandaten kommt es häufig zum Streit darüber, ob Pflegeleistungen, die ein Abkömm-ling gegenüber dem Erblasser erbracht hat, zugunsten dieses Ab-kömmlings ausgeglichen werden müssen. Das Referat ergänzt den Vortrag, den Herr Kollege Mörschner für das Deutsche Notarinstitut in Berlin gehalten hat, um die seitdem ergangenen neuen Urteile und um die aktualisierten Ansichten in der Literatur. Schwer-punkt der Ausführungen sind Gestaltungsfragen vor dem Erbfall (z. B. Pflegevertrag, Innenverhältnis einer Vorsorgevollmacht und letztwillige Verfügung). Zudem erfolgen Ausführungen zu Beweis-fragen, zu dem taktischen Verhalten im Zivilprozess und zu den Möglichkeiten der Berechnung der geltend gemachten Ansprüche. Frau Kollegin Christ rundet den Vortrag mit steuerlichen Hinweisen zu den Fragen der Einkommenssteuer und zu der Erbschaftssteuer betreffend des Problemkreises „Pflege durch Abkömmlinge” ab.

Die Referentin, Frau Kollegin Susanne Christ, ist Fachanwältin für Steuerrecht. Der Referent, Herr Kollege Lukke Mörschner, ist Fachanwalt für Erbrecht.Beide referieren seit Jahren zu erb- und steuerlichen Themen.

REFERENTENRAin Susanne Christ, KölnRA Lukke Mörschner, Leverkusen

ES LADEN EIN: Ausschuss Erbrecht, Ausschuss Steuerrecht

DATUM: Freitag, 06. September 2019

UHRZEIT: 16.00 – 19.15 Uhr

ORT: The Midtown Hotel, siehe Seite 98

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 90,00

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 105,00

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 135,00

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 3 Std. (§ 15 FAO)

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):

ERBRECHT

Das notarielle NachlassverzeichnisIn Pflichtteilsauseinandersetzungen haben Informationen über den Nachlass für den Berechtigten besondere Priorität. Vermehrt ge-winnt in diesem Zusammenhang das notarielle Nachlassverzeichnis an Bedeutung. Im Fokus stehen zum Beispiel Art und Umfang der Aufklärung, die Vorlage von Belegen oder die Dauer der Errichtung. Die beiden Referenten nähern sich dem Thema aus der Sicht eines Prozessanwalts und eines Notars. Neben einer breiten Darstellung der aktuellen Rechtslage sollen praktische Ansätze entwickelt, aber auch Schwierigkeiten im Umgang miteinander diskutiert werden.

Der Referent, Herr Dr. Benedikt Schmitz, ist Notar und MBL in Köln.Der Referent, Herr Kollege Wolfgang Krüger, ist LL. M. und Fachan-walt für Erbrecht und Familienrecht. Herr Krüger begleitet umfas-send erbrechtliche Streitigkeiten für den Bonner Prozessfinanzierer FORIS AG. Daneben veröffentlicht und referiert Herr Kollege Krüger seit Jahren zu diversen erbrechtlichen Themen. Unter anderem verantwortet er gemeinsam mit Walter Krug den Abschnitt „Die Auskunftsklage“ in dem aktuell in der 6. Auflage erschienenen Standardwerk „Das erbrechtliche Mandat“ von Kerscher/Krug/Spanke.

REFERENTENNotar Dr. Benedikt Schmitz, KölnRA Wolfgang Krüger, LL. M., Bonn

ES LÄDT EIN: Ausschuss Erbrecht

DATUM: Dienstag, 10. September 2019

UHRZEIT: 17.00 – 20.15 Uhr

ORT: The Midtown Hotel, Seite 98

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 90,00

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 105,00

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 135,00

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 3 Std. (§ 15 FAO)

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):

70 | Seminare

KAV Seminare

ZIVILVERFAHRENS- UND ZWANGSVOLLSTRECKUNGSRECHT

Berufung im ZivilprozessDie Berufung dient der Überprüfung der erstinstanzlichen Entschei-dung. Dabei sind bereits bei Einlegung der Berufung und auch im weiteren Verfahrensablauf die Besonderheiten des Rechtsmittels zu beachten. Das Seminar greift einige wichtige Aspekte auf, die für ein erfolgreiches Berufungsverfahren aus Sicht des Anwalts von Bedeutung und daher zu beachten sind.Der Referent, Herr Edmund Schmitt, ist seit 2011 Vorsitzender Rich-ter am OLG Köln. Darüber hinaus ist er Lehrbeauftragter an der TH Köln und Mitautor des Harbauer Rechtsschutzversicherung ARB-Kommentar, erschienen im C.H. Beck Verlag. Zudem ist Herr Schmitt Prüfer in der 1. Juristischen Staatsprüfung des Landes NRW.

REFERENT Vors. Richter am OLG Köln Edmund Schmitt

ES LÄDT EIN: Arbeitskreis Zivilverfahrens- und

Zwangsvollstreckungsrecht

DATUM: Mittwoch, 11. September 2019

UHRZEIT: 17.00 – 19.00 Uhr

ORT: Landgericht Köln, Saal 1508, Seite 98

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 60,00

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 70,00

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 90,00

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std.

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):

SYNDIKUSANWÄLTE, HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT

5. Kölner Syndikus-Rechtstag 2019Die Industrie- und Handelskammer zu Köln, die Rechtsanwalts-kammer Köln, der Kölner Anwaltverein und der Bundesverband der Unternehmensjuristen laden zum 5. Kölner Syndikus-Rechtstag 2019 ein.

Mit unserer gemeinsamen Veranstaltung bieten wir Ihnen neben Informationen insbesondere die Gelegenheit zum kollegialen Aus-tausch auf regionaler Ebene. Die Veranstaltung richtet sich an Un-ternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen und behandelt Themen aus verschiedenen Bereichen des Unternehmensrechts.

Neben aktuellen rechts- und steuerpolitischen Inhalten wird natür-lich auch das Recht der Syndikusanwältinnen und Syndikusanwälte ein zentrales Thema sein.

Wir freuen uns, Ihnen aktuell ankündigen zu dürfen:

„Datenschutz im Gesellschaftsrecht“RA Dr. Marcus Werner, Syndikus IHK Köln

„Aktuelle Datenschutzfragen im Unternehmen“RA Dr. Tobias Rolfes, IHK Köln

„Geldwäschegesetz“RA Markus Jentgens, RAK Köln

„Kartellrecht: Status quo und aktuelle Entwicklungen“RA Dr. Stephan Wachs, LL. M., Deutsche Post AG, Bonn

„Aktuelles aus dem Berufsrecht der Syndikusanwälte“RA Martin W. Huff, Geschäftsführer RAK Köln

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71Seminare |

Diese Veranstaltung wird kostenfrei angeboten. Eine vorherige Anmeldung unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift ist aus organisatorischen Gründen vonnöten. Bei der Teilnahme an dem jeweils fachlich passenden Vortrag wird je eine Stunde als Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO (Handels-und Gesellschaftsrecht) anerkannt. Die hierfür vorgesehe-nen Teilnehmerlisten zur Dokumentation liegen am Eingang zum Vortragsraum bereit.

REFERENTENRA Dr. Marcus Werner, Syndikus IHK KölnRA Dr. Tobias Rolfes, IHK KölnRA Markus Jentgens, RAK KölnRA Dr. Stephan Wachs, LL. M., Deutsche Post AG, BonnRA Martin W. Huff, RAK Köln

ES LADEN EIN: Ausschuss Handels- und Gesellschaftsrecht,

Syndikusanwälte

DATUM: Freitag, 13. September 2019

UHRZEIT: 09.00 – 17.00 Uhr

ORT: Gothaer Versicherung, Arnoldiplatz 1, 50909 Köln

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: je 1 Std. (§ 15 FAO)

Die Teilnahme ist kostenfrei.

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):

FAMILIENRECHT

Herbstseminar Familienrecht

Wir freuen uns, Ihnen auch 2019 das Herbstseminar im Familien-recht ankündigen zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich die Veran-staltung durch hochkarätige Referenten und interessante Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung für 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Folgende Themen dürfen wir Ihnen anbieten:

Freitag, 13.09.2019 „Zugewinn und steuerliche Gefahren – aktuelle Entwicklung“ RAin Susanne Christ, Köln

„Gewinnermittlung verstehen, aber richtig!“StB Hartmut Schumacher, Dipl.-Finw., Delmenhorst

„Elternunterhalt“ RA und Notar Wolfgang Schwackenberg, Oldenburg

Samstag, 14.09.2019„Versorgungsausgleich“Wilfried Hauptmann, Rentenberater, Bonn

„Teilungsversteigerung im Familienrecht“Peter Mock, Dipl.-Rpfl., AG Koblenz

Wir behalten uns etwaige Änderungen vor.

ES LÄDT EIN: Ausschuss Familienrecht

DATUM UND UHRZEIT:

Freitag, 13. September 2019, 13.00–20.30 Uhr

Samstag, 14. September 2019, 09.00–18.30 Uhr

ORT: Lindner Hotel City Plaza, Seite 98

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):

NORMALPREIS: € 450,00 Jungmitglied KAV/€ 525,00 Mitglied KAV/

€ 675,00 Nichtmitglied

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):

NORMALPREIS: € 210,00 Jungmitglied KAV/€ 245,00 Mitglied KAV/

€ 315,00 Nichtmitglied

KOSTEN TEILBUCHUNG 2* (8 STD., SA.):

NORMALPREIS: € 240,00 Jungmitglied KAV/€ 280,00 Mitglied KAV/

€ 360,00 Nichtmitglied

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):

72 | Seminare

KAV Seminare

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STRAFRECHT

Aktuelles aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht Diese Veranstaltung ist Teil einer regelmäßig stattfindenden Fort-bildungsreihe, in der aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht vorgestellt und kritisch hinterfragt wird. Gleichzeitig wird sie zum Anlass genommen, Wissen im materiellen wie im formellen Recht aufzufrischen. Oft genug fehlt im Strafverteidiger-Alltag die Zeit, sich mit Rechtsfragen und deren Relevanz für das eigene Verteidigungsverhalten intensiver ausei-nanderzusetzen. Zweimal jährlich finden im Frühjahr und Herbst jeweils vierstündige Veranstaltungen statt. Grundsätzlich sollen die Themen jeder einzelnen Veranstaltung offen bleiben, um der Ak-tualität höchstrichterlicher Entscheidungen den Vorzug geben und auf sie flexibel reagieren zu können. Gerne können Themen für die Veranstaltungen vorgeschlagen werden, die bitte rechtzeitig an die E-Mail-Adresse [email protected] zu übermitteln sind. Herr Richter am BGH Dr. Ralf Eschelbach ist Mitglied des für den OLG-Bezirk Köln zuständigen 2. Strafsenats des BGH. Als solcher kann er als unmittelbar Beteiligter über die Entwicklungen und Ten-denzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung berichten. Er ge-nießt nicht zuletzt aufgrund seiner Veröffentlichungen in Kommen-taren und Aufsätzen außerordentliches Renommee. Als Referent zahlreicher Fortbildungsveranstaltungen ist er bekannt und wegen seiner kritischen und hinterfragenden Sichtweisen geschätzt.

REFERENTRichter am BGH Dr. Ralf Eschelbach

ES LÄDT EIN: Strafrechtsausschuss

DATUM: Samstag, 14. September 2019

UHRZEIT: 10.00 – 14.30 Uhr

ORT: The Midtown Hotel, Seite 98

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 120,00

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 140,00

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 180,00

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 4 Std. (§ 15 FAO)

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):

INFORMATIONSTECHNOLOGIERECHT

9. NRW IT-Rechtstag

Zum 9. Mal richten der Kölner Anwaltverein und die Arbeitsge-meinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (davit) den NRW IT-Rechtstag in Köln aus. Beleuchtet werden wieder die aktuellen rechtlichen IT-Topthemen. Nach den Referaten besteht anschlie-ßend jeweils Gelegenheit zur ausführlichen Diskussion. Im Rahmen der Veranstaltung gibt es wieder die Möglichkeit 7, 8 und 15 Std. im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Bitte beachten Sie hierzu auch die jeweiligen Teilbuchbarkeiten. Wir freuen uns, Ihnen folgende Themen und Referenten ankündigen zu dürfen:

Donnerstag, 19.09.2019„DSGVO: Wie agieren die Aufsichtsbehörden?“ Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informations-freiheit (BfDI), Bonn

„Update: Blockchain“RA Julius Oberste-Dommes, LL. M., Köln

„Update: Scrum und agile Programmierung“RA Philipp Kühn, Köln

73Seminare |

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„Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ“RA Dr. Alexander Paradissis, Köln

„Update: Fernabsatzrecht und Shoprecht“RA Dr. Carsten Föhlisch, Syndikus, Köln

„davit open: aktuelle Fragen, Fälle und Erfahrungen aus dem Auditorium“RA. Prof. Dr. Ulrich Luckhaus, Köln

Freitag, 20.09.2019„Aktuelle Rechtsprechung des OLG Hamm“Vors. Richter am OLG Hamm Celso Lopez Ramos

„Das neue Geschäftsgeheimnisgesetz – erste Erfahrungen bei der Beratung zum Aufbau von Schutzkonzepten“RA David Ziegelmayer, Köln

„Tipps und Tricks im EV-Verfahren“RA Dr. Thomas Engels, LL. M., Köln

„Bye bye Telefonseelsorge? Zur Praxis des LG Köln nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichtes“Vors. Richter am LG Köln Dr. Martin Koepsel

„Was ist eigentlich Software?“Dr. Oliver Stiemerling, IT-Sachverständiger, Köln

Wir behalten uns etwaige Änderungen vor.

Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne von § 15 FAO wird für 15 Std. (Komplettbuchung) erteilt. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich.

ES LÄDT EIN: Ausschuss Informationstechnologierecht

DATUM UND UHRZEIT:

Donnerstag, 19. September 2019, 13.00–20.30 Uhr

Freitag, 20. September 2019, 09.00–18.30 Uhr

ORT: Pullman Cologne Hotel, Seite 98

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., DO.–FR.):

NORMALPREIS: € 450,00 Jungmitglied KAV/€ 525,00 Mitglied KAV/

€ 675,00 Nichtmitglied

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., DO.):

NORMALPREIS: € 210,00 Jungmitglied KAV/€ 245,00 Mitglied KAV/

€ 315,00 Nichtmitglied

KOSTEN TEILBUCHUNG 2* (8 STD., FR.):

NORMALPREIS: € 240,00 Jungmitglied KAV/€ 280,00 Mitglied KAV/

€ 360,00 Nichtmitglied

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):

URHEBER- UND MEDIENRECHT

Herbstseminar Urheber- und Medienrecht

Zum 6. Mal bietet der Arbeitskreis Urheber- und Medienrecht in Kooperation mit dem Kölner Anwaltverein e. V. ein Herbstseminar an. Beleuchtet werden wieder die aktuellen Themen im Urheber-und Medienrecht. Ferner besteht die Möglichkeit 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO im Zuge dieser Veranstal-tung zu besuchen. Bitte beachten Sie hierzu auch die jeweiligen Teilbuchbarkeiten unter www.kav-seminare.de. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich. Die genauen Referenten und Inhalte werden wir in Kürze bekannt geben. Wir freuen uns, Ihnen bereits folgende Referenten ankündigen zu dürfen:

Freitag, 20.09.2019„Aktuelle Rechtsprechung des OLG Hamm“Vors. Richter am OLG Hamm Celso Lopez Ramos

„Das neue Geschäftsgeheimnisgesetz – erste Erfahrungen bei der Beratung zum Aufbau von Schutzkonzepten“RA David Ziegelmayer, Köln

„Tipps und Tricks im EV-Verfahren“RA Dr. Thomas Engels, LL. M., Köln

„Bye bye Telefonseelsorge? Zur Praxis des LG Köln nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichtes“Vors. Richter am LG Köln Dr. Martin Koepsel, Köln

„Was ist eigentlich Software?“Dr. Oliver Stiemerling, IT-Sachverständiger, Köln

Samstag, 21.09.2019Vors. Richterin am OLG Köln a.D. Margarete ReskeProf. Dr. Karl-Nikolaus Peifer, Universität zu KölnRA Dirk Petri, KölnRA Burkhard Renner, KölnN.N.

ES LÄDT EIN: Arbeitskreis Urheber- und Medienrecht

DATUM UND UHRZEIT:

Freitag, 20. September 2019, 09.00–18.30 Uhr

Samstag, 21. September 2019, 09.00–17.30 Uhr

ORT: Pullman Cologne Hotel, Seite 98

74 | Seminare

KAV Seminare

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):

NORMALPREIS: € 460,00 Jungmitglied KAV/€ 535,00 Mitglied KAV/

€ 685,00 Nichtmitglied

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (8 STD., FR.):

NORMALPREIS: € 240,00 Jungmitglied KAV/€ 280,00 Mitglied KAV/

€ 360,00 Nichtmitglied

KOSTEN TEILBUCHUNG 2* (7 STD., SA.):

NORMALPREIS: € 220,00 Jungmitglied KAV/€ 255,00 Mitglied KAV/

€ 325,00 Nichtmitglied

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de

SERVICE UND KOOPERATION (SEITE 60):

STEUERRECHT

Anwaltliche Problemfelder im Finanzgerichtsprozess – Fallstricke, Prozesstaktik, Rechtsbehelfe & RechtsmittelDas Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwäl-te sowie Fachanwältinnen und Fachanwälte für Steuerrecht mit Grundkenntnissen der Finanzgerichtsordnung. Die Veranstaltung stellt ausgewählte prozessuale Fallstricke vor, geht auf Reaktions-möglichkeiten zu gängigen prozessualen Ereignissen ein, zeigt eigene Möglichkeiten zur erfolgreichen Prozessführung auf und behandelt Rechtsbehelfe sowie Rechtsmittel während und nach dem erstinstanzlichen Verfahren vor dem Finanzgericht.

Der Referent, Dr. Julian Schwind, LL. M. (geb. Horst), absolvierte 1999–2002 seine Ausbildung im gehobenen Dienst der Finanzver-waltung (Dipl.-Finanzwirt (FH), 2002). Herr Dr. Schwind studierte von 2003–2011 Rechtswissenschaften in Münster, wo er ebenfalls erfolgreich promovierte und einen Masterstudiengang abschloss. Von 2011–2013 war Herr Dr. Schwind bei einer Kanzlei in Bonn im Bereich Umwandlungssteuerrecht und Verfahrensrecht/Prozessfüh-rung tätig. Seit 2013 ist er Richter am Finanzgericht Köln, zunächst im 13. Senat (insbes. Zuständigkeit für Körperschaftsteuer) und seit 2016 im 15. Senat (Bezirkszuständigkeit, insbesondere Einkommen-steuer, für die Finanzämter Köln-Süd und Aachen-Kreis).

REFERENTRichter am Finanzgericht Dr. Julian Schwind, LL. M., Köln

ES LÄDT EIN: Ausschuss Steuerrecht

DATUM: Dienstag, 24. September 2019

UHRZEIT: 16.00 – 20.15 Uhr

ORT: The Midtown Hotel, Seite 98

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 120,00

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 140,00

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 180,00

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 4 Std. (§ 15 FAO)

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):

75Seminare |

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SOZIALRECHT

Highlights der Rechtsprechung des BSG und des LSGDas Seminar – welches bereits mehrfach mit großem Erfolg durchgeführt wurde – wird sich wiederum mit der Aufarbeitung der Rechtsprechung – über alle Fachgebiete einschließlich des Verfahrensrechts – befassen. Frau Vorsitzende Richterin Astrid Lente-Poertgen ist als langjährige ehemalige Pressesprecherin des Landessozialgerichts mit der Judikatur des vergangenen Jahres na-turgemäß intensiv befasst gewesen und daher bestens in der Lage, alle interessierten Kolleginnen und Kollegen auf den aktuellen Stand zu bringen.

Die Referentin, Frau Vorsitzende Richterin am LSG NRW Astrid Lente-Poertgen, ist seit April 1992 als Richterin am Sozialge-richt und seit August 1998 beim Landessozialgericht tätig. Im Juni 2011 wurde sie dann zur Vorsitzenden Richterin am LSG ernannt. Von 1998 bis 2001 war sie mit Streitigkeiten der allgemeinen Rentenversicherung befasst. Anschließend war sie bis Ende 2004 Richterin am 1. Senat mit dem Schwerpunkt Arbeitsförderungs-recht; anschließend gehörte sie dem 16. Senat an (Schwerpunkte Kranken-, Künstlersozialversicherung, Betriebsprüfungsverfahren, Arbeitsförderungsrecht). Seit dem 01.07.2011 ist sie Vorsitzende des 2. Senates, der sich mit Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitssuchende und des Schwerbehindertenrechts befasst. Neben der Dozententätigkeit an der Fachhochschule für öffentliche Ver-waltung hält sie regelmäßig bundesweit Vorträge und Seminare, insbesondere zu Themenbereichen der Grundsicherung für Arbeits-suchende, Sozialhilfe, des Arbeitsförderungs- und Krankenversiche-rungsrechts sowie des allgemeinen Verwaltungsverfahrens- und des Prozessrechts.

REFERENTINVors. Richterin am LSG NRW Astrid Lente-Poertgen, Essen

ES LÄDT EIN: Ausschuss Sozialrecht

DATUM: Mittwoch, 25. September 2019

UHRZEIT: 16.00 – 20.15 Uhr

ORT: The Midtown Hotel, Seite 98

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 120,00

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 140,00

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 180,00

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 4 Std. (§ 15 FAO)

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):

MITARBEITER

STYLE – Modetipps für selbstbewusstes und professionelles Auftreten im Kanzleialltag Ein Aktiv-Seminar für Rechtsanwaltsfachangestellte

Die Kanzlei in der Sie arbeiten ist der Ort, an dem Sie die meiste Zeit der Woche verbringen. Mit Ihrem Engagement und Tatendrang unterstützen Sie Ihre Arbeitgeber dabei, das Tagegeschäft professi-onell zu meistern. Vielen Rechtsanwaltsfachangestellten ist jedoch gar nicht bewusst, wie wesentlich ihr professionelles Auftreten den Erfolg einer Kanzlei mitbeeinflussen kann. Denn in den meisten Fällen sind Sie der erste Kontakt zum Mandanten, der mit seinen Anliegen und Problemen Ihre Kanzlei aufsucht. Als erste Anlauf-stelle, sei es telefonisch oder persönlich bei der Begrüßung und Betreuung in der Kanzlei, verkörpern Sie das, was Ihre Arbeitgeber bereit sind zu bieten. Dieses sollte in der Regel ein hohes Maß an Qualität sein.

Wie der Telefonkontakt perfekt zu realisieren ist und ein professio-nelles effizientes Ferngespräch ablaufen sollte, lernen Sie in unse-rem Seminar „Der Telefonkontakt – die Visitenkarte Ihres Hauses.“ Dieses bieten wir stets zum Jahresbeginn an.In diesem Aktiv-Seminar geht es rein um die Beantwortung von Modefragen und die Umsetzung der entsprechenden Antworten. Wie bekomme ich ein professionelles Kanzleioutfit konzipiert, ohne tief dafür in die Tasche greifen zu müssen? Welche Farben sind hierfür geeignet und auf welche Details und Accessoires sollte besser verzichtet werden? Kurz, klar und definiert geht es gemeinsam mit einer Mode-Ex-pertin des Modehauses AppelrathCüpper am Neumarkt zur Sache.

76 | Seminare

KAV Seminare

Der Spaß soll dabei nicht zu kurz kommen, denn Mode ist mehr als Uniform. Mode ist Ausdruck, Kraft und Stärke und kann so viel Gutes bewirken. Lassen Sie sich einfach inspirieren.

ES LADEN EIN: KAV, AppelrathCüpper

DATUM: Mittwoch, 25. September 2019

UHRZEIT: 17.00 – 20.00 Uhr

ORT: AppelrathCüpper am Neumarkt. Treffpunkt: 3. Etage

KOSTENBEITRAG: Die Teilnahme ist für angestellte Rechtsanwalts-

fachangestellte, deren leitende Rechtsanwälte Mitglieder im KAV

sind, kostenfrei.

Der Teilnahmebeitrag für externe Rechtsanwaltsfachangestellte

beläuft sich auf € 20,00 pro Person.

Alle Teilnehmerinnen dieses Seminars erhalten im Rahmen ihrer

Teilnahme am gleichen Abend einmalig 20 % Rabatt auf das Sorti-

ment von AppelrathCüpper.

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de

INTERNATIONALES RECHT, EUROPARECHT, HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT

Aktuelle wirtschaftsrechtliche Fragen in Belgien, Frankreich, Italien und den NiederlandenForderungsdurchsetzung und Sicherungsmöglichkeiten, Compli-ance/Korruptionsbekämpfung, Handels- und Vertriebsrecht und grenzüberschreitende Verschmelzung und Aufspaltung Einzelne Themen:

Forderungsdurchsetzung und Sicherungsmöglichkeiten (von allen Ländern behandelt)

Compliance/Korruptionsbekämpfung (alle Länder bis auf Belgien)

Handels- und Vertriebsrecht (alle Länder)

grenzüberschreitende Verschmelzung und Aufspaltung (nur Belgien) Angesichts der umfassenden Globalisierung der Wirtschaftsmärk-te können sich auch mittelständische Unternehmen nicht dem Reiz, aber auch der Notwendigkeit des grenzüberschreitenden Handelsverkehrs oder einer Investition im Ausland verschließen. Dabei stellt die beratende Begleitung des Unternehmens bzw. anwaltliche Unterstützung des Mandanten auch den Anwalt vor

große fachliche Herausforderungen. Die Betreuung eines erfolgrei-chen Mandats mit Auslandsbezug erfordert zwangsläufig gewisse Grundkenntnisse des jeweiligen ausländischen Rechtssystems und des rechtlichen Umfeldes. Die Veranstaltung soll den wirtschafts-rechtlich tätigen Kolleginnen und Kollegen in diesem Sinne eine Hilfestellung geben, um Risiken im Vorfeld zu vermeiden bzw. zumindest zu verringern. In internationalen Rechts- und Handels-beziehungen erfahrene Praktiker geben einen praxisorientierten Überblick über wirtschaftsrechtliche besondere Fragestellungen in ihren Ländern.

REFERENTEN (eventuelle Änderungen behalten wir uns vor): Jörg Letschert Rechtsanwalt, Avocat à la Cour, Vorsitzender des Rechtsausschusses der Deutsch-Französischen Industrie- und Handelskammer Paris und Vizepräsident des DAV Frankreich, vertritt seit über 30 Jahren vorwiegend Unternehmen des deutschen Mittelstands im deutsch-französischen Wirtschaftsrecht. Jörg Letschert ist in allen Bereichen des Wirtschaftsrechtes tätig und vertritt seine Mandanten auf den unternehmensrelevanten Gebieten des Handels- und Privat-rechts, insbesondere des Gesellschafts-, Vertriebs-, Arbeits- und Prozessrechtes. Er ist Managing Partner der deutsch-französischen Anwaltskanzlei SOFFAL in Paris

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77Seminare |

Dr. jur. Antje LukeRechtsanwältin, Avocat à la Cour, Vorsitzende des DAV Frank-reich und Partnerin der Kanzlei BMHAvocats. Sie hat sich auf das Gesellschaftsrecht, grenzüberschreitende Unternehmensver-schmelzungen und -erwerbe (M&A) sowie Umstrukturierungen von Unternehmen und Joint Ventures, Handelsrecht und Compliance spezialisiert. Ihre Mandanten sind deutschsprachige und internatio-nale Unternehmen. Hans MathijsenGründungsmitglied des DAV Niederlande, advocaat in den Nie-derlanden, mit bundesdeutscher Zulassung als Rechtsanwalt. Er spricht regelmäßig für Tagungen in Deutschland; als advocaat und Rechtsanwalt ist er aktiv im Bereich des Wirtschaftsrechts. Ester TrompGründungsmitglied des DAV Niederlande, advocaat in den Nieder-landen, mit bundesdeutscher Zulassung als Rechtsanwältin. Sie spricht regelmäßig für Tagungen in Deutschland; als advocaat und Rechtsanwältin ist sie aktiv im Bereich des Wirtschaftsrechts.

Dr. jur. Stephan GrigolliRechtsanwalt und Avvocato (mit Doppelzulassung in Deutschland und Italien), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Gründer und Partner der Kanzlei Grigolli & Partner in Mailand, Gründungsmitglied und Vorsitzender des Deutschen Anwaltvereins Italien (DAV Italien) und aktives Mitglied zahlreicher zwischenstaat-licher Vereinigungen, Gremien und Handelskammern. Er ist mehr-sprachig aufgewachsen und berät seit 20 Jahren Unternehmen und Private im deutsch-italienischen Rechtsverkehr (Schwerpunkte Handels- und Gesellschaftsrecht, M&A, Immobilienrecht, Compli-ance und Insolvenzrecht) und ist in den Listen der Schiedsrichter und der Mediatoren der Deutsch-Italienischen Handelskammer Mailand eingetragen. Als Autor zahlreicher Veröffentlichungen ist er regelmäßig als Referent in Italien und im Ausland aktiv.

Paola della CampaAvvocato und Rechtsanwältin, mit Magisterstudium in deutschem Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität München und Zu-lassung in Mailand und München sowie am italienischen Kassati-onsgerichtshof. Gründungsmitglied und Schatzmeisterin des DAV Italien. Gründerin und Partnerin der Kanzlei CLG Italia, Mailand-Bo-logna. Tätigkeitsbereiche: internationales Zivil- und Handelsrecht, Insolvenzrecht, Internationales Familien- und Erbrecht, Immobilien-recht, Litigation. Tankred ThiemRechtsanwalt und Avvocato, stellvertretender Vorsitzender des DAV Italien und Partner der Kanzlei LGV Avvocati, Mailand vertritt seit mehr als zehn Jahren Unternehmen, insbesondere Inhaber regist-rierter Schutzrechte, in den Bereichen gewerblicher Rechtsschutz, Datenschutzrecht und Compliance und insbesondere in grenzüber-schreitenden Gerichtsverfahren. Er hält regelmäßig Vorträge und ist Mitglied zahlreicher branchenspezifischer Vereinigungen.

ES LÄDT EIN: KAV

DATUM: Freitag, 27. September 2019

UHRZEIT: 14.30 – 20.15 Uhr

ORT: The Midtown Hotel, Seite 98

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 200,00

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 220,00

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 260,00

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 5 Std. (§ 15 FAO)

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):

VERKEHRSRECHT

Herbstseminar Verkehrsrecht

Wir freuen uns, Ihnen auch 2019 das Herbstseminar im Verkehrs-recht ankündigen zu dürfen. Beleuchtet werden wieder die aktu-ellen Themen im Verkehrsrecht. Die Teilnehmer haben wieder die Möglichkeit, 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Bitte beachten Sie hierzu auch die jeweiligen Teilbuchbar-keiten unter www.kav-seminare.de. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich. Wir freuen uns, Ihnen folgende Referenten und Themen anbieten zu können:

Freitag, den 27.09.2019„Aktuelle Rechtsprechung des BVerwG zu Cannabiskonsum”RAin Ulrike Dronkovic, Köln und RA Carsten Staub, Mettmann

„Abgrenzung § 24a StVG zu § 315c und § 316 StGB und die Auswirkungen im Verwaltungsrecht”RAin Ulrike Dronkovic, Köln und RA Carsten Staub, Mettmann

„§§ 315d, 315f StGB in Theorie und Praxis”RAin Ulrike Dronkovic, Köln und RA Carsten Staub, Mettmann

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78 | Seminare

KAV Seminare

Samstag, den 28.09.2019„Update zur Höhe des Personenschadens”Vors. Richter am OLG Düsseldorf Hans-Günter Ernst

„THC”Dr. Hilke Andresen-Streichert, Institut für Rechtsmedizin, Uni-klinikum Köln

„Möglichkeiten und Grenzen in der Unfallrekonstruktions-praxis”SV Dr. Marco Görtz, Frechen Wir behalten uns etwaige Änderungen vor.

ES LÄDT EIN: Ausschuss Verkehrsrecht

DATUM UND UHRZEIT:

Freitag, 27. September 2019, 13.00 –20.30 Uhr

Samstag, 28. September 2019, 09.00 –18.30 Uhr

ORT: Hotel Mondial am Dom Cologne, Seite 98

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):

NORMALPREIS: € 450,00 Jungmitglied KAV/€ 525,00 Mitglied KAV/

€ 675,00 Nichtmitglied

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):

NORMALPREIS: € 210,00 Jungmitglied KAV/€ 245,00 Mitglied KAV/

€ 315,00 Nichtmitglied

KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.):

NORMALPREIS: € 240,00 Jungmitglied KAV/€ 280,00 Mitglied KAV/

€ 360,00 Nichtmitglied

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):

STEUERRECHT

Kapitalkonten bei der Besteuerung von Personengesellschaftern – Grundlagen und GestaltungenDas Seminar richtet sich insbesondere an Anwälte, die bei ihrer Rechtsberatungstätigkeit mit der Veräußerung, dem Erwerb oder der unentgeltlichen Übertragung von Anteilen an Personenge-sellschaften in Berührung kommen. So sind die Kapitalanteile (und damit letztlich die Kapitalkonten) der Personengesellschafter maßgeblich für die Besteuerungsfolgen einer Transaktion. Der Re-ferent erläutert die handels- und steuerrechtlichen Mechanismen zur Abbildung und Entwicklung von Kapitalkonten und beleuchtet unter Hinweisen zur Transaktionsgestaltung, wie sich Kapitalkonten im Zuge von Veräußerung, Erwerb und unentgeltlicher Übertragung auswirken (u. a. §§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 15a, 16 EStG; Übertragung negatives Kapitalkonto).

Der Referent, Herr Kollege Alexander Pittelkow, ist Rechtsanwalt und Steuerberater und seit 2010 in der steuerrechtlichen Beratung aktiv. Von 2010 bis 2014 war er in einer großen Wirtschaftsprü-fungsgesellschaft in Düsseldorf, von 2014 bis 2017 in einer Groß-kanzlei in Köln tätig. Seit 2018 berät er in einer Großkanzlei am Standort Düsseldorf große und mittelständische Unternehmen bei Umstrukturierungen sowie deren handels- und steuerbilanzieller Abbildung.

REFERENTRA Alexander Pittelkow, Köln

ES LÄDT EIN: Ausschuss Steuerrecht

DATUM: Dienstag, 08. Oktober 2019

UHRZEIT: 18.00 – 20.00 Uhr

ORT: The Midtown Hotel, Seite 98

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 60,00

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 70,00

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 90,00

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. (§ 15 FAO)

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):

79Seminare |

STEUERRECHT, STRAFRECHT, ERBRECHT

Der faktische Geschäftsführer – Strafbarkeits- und Haftungsrisiken von Unternehmenslenkern einschließlich Testamentsvollstreckern nach §§ 35,69 ff., 370 AODer Vortrag vermittelt einen Überblick über die Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken, denen sich Personen, die nicht zur Ge-schäftsführung und Vertretung einer juristischen Person berufen sind, aussetzen, wenn sie auf die Unternehmensführung Einfluss nehmen. Einhergehend damit wird die Rechtsfigur des faktischen Geschäftsführers im Steuerrecht und im Steuerstrafrecht anhand der Rechtsprechung erläutert.

Der Referent, Herr Kollege Thomas Wenzler, geboren am 20.07.1962 in Köln, ist seit April 1991 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit Juni 1996 ist Herr Wenzler Fachanwalt für Steuerrecht. Seine Tätig-keitsschwerpunkte liegen im Steuerstrafrecht, im steuerlichen Haftungsrecht sowie Betriebsprüfungen und Steuerstreitverfahren. Zu diesen Themen ist er zudem regelmäßig als Autor und Dozent tätig.

REFERENTRA Thomas Wenzler, Köln

ES LADEN EIN: Ausschuss Steuerrecht, KAV

DATUM: 10. Oktober 2019

UHRZEIT: 18.00 – 20.00 Uhr

ORT: Köln Mariott Hotel, Seite 98

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 60,00

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 70,00

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 90,00

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. (§ 15 FAO)

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):

GESELLSCHAFTSRECHT

5. Kölner Gesellschaftsrechtstag 2019Save the Date

Wir freuen uns, Ihnen 2019 den 5. Kölner Gesellschaftsrechtstag ankündigen zu dürfen. Die Veranstaltung zeichnet sich durch hoch-karätige Referenten und interessante Themen aus. Die aktuellen Vortragsthemen und Referenten werden Ihnen zeitnah bekannt gegeben.

ES LÄDT EIN: Ausschuss Handels- und Gesellschaftsrecht

DATUM: Freitag, 11. Oktober 2019

UHRZEIT: 09.00 –16.00 Uhr

ORT: Hyatt Regency Cologne, Seite 98

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 390,00

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 420,00

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 480,00

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 6 Std. (§ 15 FAO)

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):

80 | Seminare

KAV Seminare

BAU– UND ARCHITEKTENRECHT

Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht

Wir freuen uns, Ihnen auch 2019 die Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht ankündigen zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich die Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und interessante Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung für 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Die aktuellen Vortragsthemen und Referenten werden Ihnen zeitnah bekannt gegeben. Folgende Themen dürfen wird jedoch bereits ankündigen:

Freitag, den 11.10.2019„Neuerungen im Bereich der Feuchte- und Schimmelschäden; Abnahme des Gemeinschaftseigentums aus Sicht des Sachver-ständigen”SV Matthias Becker, Dipl-Ing., Königswinter

„Baubetrieb in der Praxis”Volker Winterscheid, Dipl.-Ing., Dipl.-Kfm., Köln

„Die neue BauO NRW”RA Christopher Küas, Köln

Samstag, den 12.10.2019„Das Ende der Funktionalitätshaftung nach neuem Bauver-tragsrecht”RA Dr. Paul Popescu, Köln

„Aktuelle Rechtsprechung und neues Bauvertragsrecht”Vors. Richter am OLG Thomas Manteufel, Köln

„Aktuelles zum Architektenhaftungsrecht”RA Dr. Walter Klein, Köln

Partner vor Ort:

ES LÄDT EIN: Ausschuss Bau- und Architektenrecht

DATUM UND UHRZEIT:

Freitag, 11. Oktober 2019, 13.00–20.30 Uhr

Samstag, 12. Oktober 2019, 09.00–18.30 Uhr

ORT: Steigenberger Hotel, Seite 98

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):

NORMALPREIS: € 450,00 Jungmitglied KAV/€ 525,00 Mitglied KAV/

€ 675,00 Nichtmitglied

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):

NORMALPREIS: € 210,00 Jungmitglied KAV/€ 245,00 Mitglied KAV/

€ 315,00 Nichtmitglied

KOSTEN TEILBUCHUNG 2* (8 STD., SA.):

NORMALPREIS: € 240,00 Jungmitglied KAV/€ 280,00 Mitglied KAV/

€ 360,00 Nichtmitglied

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):

81Seminare |

ZIVILVERFAHRENS- UND ZWANGSVOLLSTRECKUNGSRECHT, MITARBEITER

Erfolgreiche Zwangsvollstreckung – Erfahrungen mit der Sach- aufklärung, der Forderungspfändung und den KostengesetzenDas Seminar besteht aus Vorträgen über die Erfahrungen im Um-gang mit der Sachaufklärung durch den Obergerichtsvollzieher a. D. Winfried Pesch und der Forderungspfändung durch die Rechtspfle-gerin Elisabeth Kurth vom AG Bergheim. Begleitend zu den einzel-nen Vollstreckungsmaßnahmen werden von dem Bürovorsteher Uwe Schaefer und Herrn Kollegen Dr. Ulrich Prutsch die Gerichts-kosten und die anwaltliche Gebührenabrechnung dargestellt. Nach den Kurzreferaten besteht die Gelegenheit zur Diskussion über einzelne Fragestellungen.

REFERENTENDipl.-Rpfl. Elisabeth Kurth, AG BergheimRA Dr. Ulrich Prutsch, KölnWinfried Pesch, Obergerichtsvollzieher a. D.Uwe Schaefer, Bergisch Gladbach

ES LÄDT EIN: Arbeitskreis Zivilverfahrens- und

Zwangsvollstreckungsrecht

DATUM: Mittwoch, 30. Oktober 2019

UHRZEIT: 16.30–19.00 Uhr

ORT: Landgericht Köln, Saal 1502, Seite 98

KOSTENBEITRAG ANGESTELLTE MITGLIED: € 70,00

KOSTENBEITRAG ANGESTELLTE NICHTMITGLIED: € 90,00

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):

STEUERRECHT, STRAFRECHT

Vermögensabschöpfung aus der Praxis des Strafsachen- finanzamtes KölnSteuerfahndungsmaßnahmen waren schon in der Vergangenheit häufig mit Maßnahmen verbunden, die die Steueransprüche des Staates sichern sollen. Durch das am 01.07.2017 in Kraft getretene „Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung“ hat sich die Bedeutung dieses Instrumentariums verändert. Anders als im bisherigen Recht schließen Verletztenansprüche künftig die Einziehung (früher: Verfall) nicht aus. Die komplizierten Rege-lungen zur Rückgewinnungshilfe sind abgeschafft worden. Der Vortrag wird sich mit diesen Veränderungen befassen und die Auswirkungen für die Praxis der Steuerfahndung beleuchten. Dabei wird auch auf das Verhältnis zum dinglichen Arrest nach § 324 AO eingegangen und erörtert, welche praktischen Folgen für die Arbeit der Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung die Gleichrangigkeit von dinglichem Arrest nach § 324 AO und Vermö-gensarrest nach der StPO hat. Anhand von praktischen Beispielen wird die Bedeutung der Vermögensabschöpfung für die Arbeit der Finanzverwaltung erläutert.Die Referentin, Frau Gabriele Jardin, ist seit 1989 in der Finanzver-waltung NRW tätig. Von 1993 bis 1999 war sie Sachgebietsleiterin in der Steuerfahndung und konnte die dort gemachten Erfahrungen als Referentin für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung von 2000 bis 2003 in der OFD Rheinland gewinnbringend einsetzen. Nach Tätigkeiten in div. Festsetzungsfinanzämtern schloss sich eine Tätigkeit als Referatsleiterin in der OFD für den Bereich Außen-dienste und USt an. Seit 2013 ist Frau Jardin als Dienststellenleiterin zunächst im FA Köln-Mitte und dann im Strafa-FA Köln tätig.

REFERENTINGabriele Jardin, Vorsteherin des Finanzamts

für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung, Köln

ES LADEN EIN: Ausschuss Steuerrecht, Ausschuss Strafrecht

DATUM: Dienstag, 05. November 2019

UHRZEIT: 18.00 – 20.00 Uhr

ORT: The Midtown Hotel, Seite 98

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 60,00

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 70,00

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 90,00

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. (§ 15 FAO)

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de

SERVICE UND KOOPERATION (SEITE 60):

82 | Seminare

KAV Seminare

ERBRECHT, MIET- UND WEG- RECHT

Erbrecht und GrundbuchStirbt der Inhaber eines Rechts an einem Grundstück, wird das Grundbuch unrichtig und muss berichtigt werden. Der Vortrag stellt zunächst das Grundbuchberichtigungsverfahren anhand verschie-dener Grundfälle vor. Anschließend werden die Auswirkungen der Geschäftsunfähigkeit der Vertragspartner zu verschiedenen Zeitpunkten eines Übertragungsvorganges, der Testierunfähigkeit des Erblassers und von Unklarheiten über die Erbenstellung auf das Berichtigungsverfahren dargestellt. Anschließend erläutert Herr Müller-Sartori, was zu beachten ist, wenn Minderjährige (Mit-) Erben sind, der Erblasser Gesellschafter einer Grundstücks-GbR war oder Testamentsvollstreckung bzw. Vor- und Nacherbschaft ange-ordnet wurde und wie eine Abschichtung umgesetzt wird. Abschließend wird der Vortrag noch die Grundbuchberichtigungs-klage darstellen. Der Referent wird im jeweiligen Zusammenhang auch die internationalen Bezüge erläutern.

Der Referent, Herr Kollege Patrick Müller-Sartori, ist Rechtsanwalt in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Köln und berät Un-ternehmer und Privatpersonen zu Nachfolgegestaltungen und im Falle von Erbauseinandersetzungen. Er ist daneben Fachautor und Dozent zu Nachfolge- und Vorsorgethemen.

REFERENTRA Patrick Müller-Sartori, Köln

ES LÄDT EIN: Ausschuss Erbrecht

DATUM: Donnerstag, 07. November 2019

UHRZEIT: 18.00 – 20.00 Uhr

ORT: NH Collection Köln Mediapark, Seite 98

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 60,00

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 70,00

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 90,00

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. (§ 15 FAO)

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):

AUSSCHUSS VERSICHERUNGSRECHT

10. Kölner Versicherungsrechtstag

Wir freuen uns, Ihnen auch 2019 den 10. Kölner Versicherungs-rechtstag ankündigen zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich die Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und interessante Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstal-tung für 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Wir freuen uns, Ihnen bereits folgende Referenten mit Arbeitstiteln ankündigen zu dürfen:

„Reisevertragsrecht“RAin Claudia Richter, HDI Versicherung, Hannover

„Versicherungsprozessrecht“Vors. Richter am OLG Köln Edmund Schmitt undRA Dr. Mathias Franzke, Wesseling

„Aktuelle Rechtsprechung zum Versicherungsrecht“Vors. Richter am OLG Düsseldorf Michael Kneist

„Lebensversicherungsrecht“RA Dr. Joachim Grote, Köln

Weitere Themen werden in Kürze bekannt gegeben. Etwaige Änderungen behalten wir uns vor.

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83Seminare |

ES LÄDT EIN: Ausschuss Versicherungsrecht

DATUM UND UHRZEIT:

Freitag, 08. November 2019, 13.00–20.30 Uhr

Samstag, 09. November 2019, 09.00 –18.30 Uhr

ORT: Hotel Mondial am Dom Cologne, Seite 98

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):

FRÜHBUCHER: € 425,00 Jungmitglied KAV/€ 500,00 Mitglied KAV/

€ 650,00 Nichtmitglied

NORMALPREIS: € 450,00 Jungmitglied KAV/€ 525,00 Mitglied KAV/

€ 675,00 Nichtmitglied

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):

FRÜHBUCHER: € 200,00 Jungmitglied KAV/€ 235,00 Mitglied KAV/

€ 305,00 Nichtmitglied

NORMALPREIS: € 210,00 Jungmitglied KAV/€ 245,00 Mitglied KAV/

€ 315,00 Nichtmitglied

KOSTEN TEILBUCHUNG 2* (8 STD., SA.):

FRÜHBUCHER: € 225,00 Jungmitglied KAV/265,00 Mitglied KAV/

€ 345,00 Nichtmitglied

NORMALPREIS: € 240,00 Jungmitglied KAV/€ 280,00 Mitglied KAV/

€ 360,00 Nichtmitglied

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):

ARBEITSRECHT

Jahresendveranstaltung Arbeitsrecht

Wir freuen uns, Ihnen auch 2019 die Jahresendveranstaltung Arbeitsrecht ankündigen zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich die Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und interessante Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung für 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Wir dürfen Ihnen bereits folgende Referenten und Themen bekannt geben:

„Neueste Rechtsprechung des BAG”Präsident des LAG Brandenburg a. D. Dr. Friedrich Eisemann, Köln

„Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG”RA Dr. Marcus Richter, Köln

„Neues bei besonderen Beschäftigungsverhältnissen”RA Prof. Dr. Martin Reufels, Köln

Weitere Vortragsthemen und Referenten werden Ihnen zeitnah bekannt gegeben. Wir behalten uns etwaige Änderungen vor.

ES LÄDT EIN: Ausschuss Arbeitsrecht

DATUM UND UHRZEIT:

Freitag, 08. November 2019, 13.00 –20.30 Uhr

Samstag, 09. November 2019, 09.00 –18.30 Uhr

ORT: NH Collection Köln Mediapark, Seite 98

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.– SA.):

FRÜHBUCHER: € 425,00 Jungmitglied KAV/€ 500,00 Mitglied KAV/

€ 650,00 Nichtmitglied

NORMALPREIS: € 450,00 Jungmitglied KAV/€ 525,00 Mitglied KAV/

€ 675,00 Nichtmitglied

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):

FRÜHBUCHER: € 200,00 Jungmitglied KAV/€ 235,00 Mitglied KAV/

€ 305,00 Nichtmitglied

NORMALPREIS: € 210,00 Jungmitglied KAV/€ 245,00 Mitglied KAV/

€ 315,00 Nichtmitglied

KOSTEN TEILBUCHUNG 2* (8 STD., SA.):

FRÜHBUCHER: € 225,00 Jungmitglied KAV/265,00 Mitglied KAV/

€ 345,00 Nichtmitglied

NORMALPREIS: € 240,00 Jungmitglied KAV/€ 280,00 Mitglied KAV/

€ 360,00 Nichtmitglied

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):

84 | Seminare

KAV Seminare

GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ

Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz

Das Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz findet am 15.–16. November 2019 im Pullman Cologne Hotel statt. Es behandelt ak-tuelle Probleme im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und richtet sich an Fachanwältinnen und Fachanwälte, aber natürlich auch an alle am Grünen Bereich interessierten Kolleginnen oder Kollegen. Die Teilnehmer erhalten wieder die Möglichkeit, 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO im Zuge dieser Veran-staltung zu besuchen. Bitte beachten Sie hierzu auch die jeweiligen Teilbuchbarkeiten. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich. Wir freu-en uns, Ihnen bereits folgende Themen und Referenten bekannt geben zu dürfen:

„Richtliniengesetzgebung zum Urheberrecht in der Digitalen Informationsgesellschaft“Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Bonn

„Veranstaltungsrecht“Prof. Dr. Maximilian Becker, Universität Siegen

„Wettbewerbsrecht“Vors. Richter am LG a. D. Dieter Kehl, Köln

„Amtliche Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren im Markenrecht ab 01.05.2020“Vors. Richter am BPatG a. D. Dr. Friedrich Albrecht, Haar

„Strafrechtliche Seiten des geistigen Eigentums“RA Dr. Nikolaos Gazeas, Köln

„Presserecht“RA Lucas Brost, Köln

Wir behalten uns etwaige Änderungen vor.

Partner vor Ort:

ES LÄDT EIN: Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz

DATUM UND UHRZEIT:

Freitag, 15. November 2019, 13.00 –20.30 Uhr

Samstag, 16. November 2019, 09.00–18.30 Uhr

ORT: Pullman Cologne Hotel, Seite 98

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.– SA.):

FRÜHBUCHER: € 425,00 Jungmitglied KAV/€ 500,00 Mitglied KAV/

€ 650,00 Nichtmitglied

NORMALPREIS: € 450,00 Jungmitglied KAV/€ 525,00 Mitglied KAV/

€ 675,00 Nichtmitglied

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):

FRÜHBUCHER: € 200,00 Jungmitglied KAV/€ 235,00 Mitglied KAV/

€ 305,00 Nichtmitglied

NORMALPREIS: € 210,00 Jungmitglied KAV/€ 245,00 Mitglied KAV/

€ 315,00 Nichtmitglied

KOSTEN TEILBUCHUNG 2* (8 STD., SA.):

FRÜHBUCHER: € 225,00 Jungmitglied KAV/ € 265,00 Mitglied KAV/

€ 345,00 Nichtmitglied

NORMALPREIS: € 240,00 Jungmitglied KAV/€ 280,00 Mitglied KAV/

€ 360,00 Nichtmitglied

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):

85Seminare |

SOZIALRECHT

Aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung mit Bezügen zu aktuellen GesetzesänderungenDas Seminar behandelt die für die Praxis zentralen Entscheidungen des Bundessozialgerichts und der Landessozialgerichte des letzten Jahres auf dem Gebiet der Kranken- und Pflegeversicherung und stellt Bezüge zu relevanten Gesetzesänderungen her.

Die Referentin, Frau Stefanie Hupertz, ist (nach wirtschaftsbera-tender Tätigkeit als Anwältin) seit 2007 Richterin der nordrhein-westfälischen Sozialgerichtsbarkeit und seit 2013 Richterin am Landessozialgericht in Essen mit Tätigkeit in dem mit Kranken- und Pflegeversicherung befassten 5. Senat.

REFERENTINRichterin am LSG NRW

Stefanie Hupertz, Essen

ES LÄDT EIN: Ausschuss Sozialrecht

DATUM: Freitag, 15. November 2019

UHRZEIT: 14.00 – 18.15 Uhr

ORT: The Midtown Hotel, siehe Seite 98

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 120,00

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 140,00

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 180,00

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 4 Std. (§ 15 FAO)

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):

MEDIZINRECHT

Aktuelle Entwicklungen im VertragsarztrechtIn der Veranstaltung sollen in erster Linie wesentliche Fragen, die durch Änderungen des SGB V aufgetreten sind, behandelt werden. Außerdem soll auf ausgewählte Entscheidungen eingegangen werden. Neben weiteren aktuellen Themen aus dem Bereich Zulas-sungsrecht sollen damit in erster Linie Fragen der Leistungsabrech-nung angesprochen werden.

Der Referent, Dr. Horst Bartels, ist Rechtsanwalt und seit 1992 Justitiar der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in Düsseldorf.

REFERENTRA Dr. Horst Bartels, Justitiar d. Kassenärztl. Vereinigung, Düsseldorf

ES LÄDT EIN: Ausschuss Medizinrecht

DATUM: Dienstag, 19. November 2019

UHRZEIT: 18.00 – 20.00 Uhr

ORT: The Midtown Hotel, siehe Seite 98

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 60,00

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 70,00

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 90,00

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. (§ 15 FAO)

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):

86 | Seminare

MIET- UND WEG-RECHT

Kölner Mietrechtstage 2019

Save the Date

Wir freuen uns, Ihnen auch 2019 die Kölner Mietrechtstage an-kündigen zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich die Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und interessante Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung für 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Wir dürfen Ihnen bereits folgenden Inhalt und Referent ankündigen:

„Schimmel in Wohnungen“Jochen Florczak, Dipl.-Ing., Köln

Weitere Themen und Referenten geben wir Ihnen in Kürze bekannt.

ES LÄDT EIN: Ausschuss Miet- und WEG-Recht

DATUM UND UHRZEIT:

Freitag, 29. November 2019, 13.00–20.30 Uhr

Samstag, 30. November 2019, 09.00 –18.30 Uhr

ORT: Hyatt Regency Cologne, Seite 98

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.– SA.):

FRÜHBUCHER: € 425,00 Jungmitglied KAV/€ 500,00 Mitglied KAV/

€ 650,00 Nichtmitglied

NORMALPREIS: € 450,00 Jungmitglied KAV/€ 525,00 Mitglied KAV/

€ 675,00 Nichtmitglied

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):

FRÜHBUCHER: € 200,00 Jungmitglied KAV/€ 235,00 Mitglied KAV/

€ 305,00 Nichtmitglied

NORMALPREIS: € 210,00 Jungmitglied KAV/€ 245,00 Mitglied KAV/

€ 315,00 Nichtmitglied

KOSTEN TEILBUCHUNG 2* (8 STD., SA.):

FRÜHBUCHER: € 225,00 Jungmitglied KAV/ € 265,00 Mitglied KAV/

€ 345,00 Nichtmitglied

NORMALPREIS: € 240,00 Jungmitglied KAV/€ 280,00 Mitglied KAV/

€ 360,00 Nichtmitglied

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):

STEUERRECHT, GESELLSCHAFTSRECHT, ERBRECHT, FAMILIENRECHT

Die wichtigsten BFH- Entscheidungen im Jahre 2018/2019 zur Ertragsbesteuerung von UnternehmenDer BFH entscheidet zwar steuerrechtliche Fragen, wertet aber auch die den Entscheidungen zugrundeliegenden zivil- und gesell-schaftsrechtlichen Gestaltungen und gibt Hinweise auf richtiges Vorgehen. Daher handelt es sich nicht um ein nur auf Fachanwälte für Steuerrecht zugeschnittenes Seminar.Der Referent, Dr. Hartmut Klein, ist Rechtsanwalt und Steuerbera-ter. Der ehemals hauptamtliche Dozent an der Bundesfinanzaka-demie im Bundesministerium der Finanzen von 1986 bis Juni 2012,

promovierte an der Universität Köln zum Thema Gesamtbetrag der Einkünfte. Seit Juli 2012 ist Herr Dr. Hartmut Klein als selbstständi-ger Rechtsanwalt und Steuerberater tätig und Mitglied des Steuer-rechtsausschusses des KAV. Er trägt in den Bereichen Gesellschafts-recht und Steuerrecht vor und ist Autor u. a. der Kommentierung § 8 KStG in Mössner/Seeger so wieder Werke Klein/Muller/Lieber: Änderung der Unternehmensform. Handbuch zum Umwandlungs- und Umwandlungssteuerrecht, 11. Aufl., NWB-Verlag (2017), Klein/

KAV Seminare

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87Seminare |

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Muller, Praxishandbuch der GmbH Gesellschafts- und Steuerrecht, NWB Verlag in der 4. Aufl., 2018. Zudem ist er schriftstellerisch mit einer Vielzahl von Aufsätzen in Erscheinung getreten.

REFERENTRA/StB Dr. Hartmut Klein, Bergisch Gladbach

ES LÄDT EIN: Ausschuss Steuerrecht

DATUM: Mittwoch, 04. Dezember 2019

UHRZEIT: 16.00 –20.15 Uhr

ORT: The Midtown Hotel, Seite 98

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 120,00

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 140,00

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 180,00

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 4 Std. (§ 15 FAO)

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):

BANK- UND KAPITALMARKTRECHT

Best of BankrechtDer Ausschuss Bank- und Kapitalmarktrecht freut sich, auch für das Jahr 2019 die Traditionsveranstaltung „Best of Bankrecht” ankün-digen zu können. In der Veranstaltung referieren vier Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht zu ausschließlich praxisbezogenen Themen. Den vier 30 - bis 45-minütigen Referaten schließt sich in der Regel eine sehr lebhafte Diskussion an. Insgesamt dauert die § 15 FAO-fähige Veranstaltung drei Zeitstunden. Themen und Inhalte werden in Kürze bekannt gegeben.

ES LÄDT EIN: Ausschuss Bank-und Kapitalmarktrecht

DATUM: Dienstag, 10. Dezember 2019

UHRZEIT: 17.00 – 20.15 Uhr

ORT: Neptunbad, Seite 98

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 90,00

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 105,00

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 135,00

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 3 Std. (§ 15 FAO)

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):

ERBRECHT

Komplexe Testamentsgestaltungen am Beispiel von BehindertentestamentenDas Seminar richtet sich an Rechtsanwälte, Fachanwälte, Notare und sonstige Personen, zu deren Tätigkeiten komplexe Testaments-gestaltungen und hier insbesondere Behindertentestamente und ihre postmortale Umsetzung gehören.Behindertentestamente sind ein Musterbeispiel für komplexe Testamentsgestaltungen. Nicht zuletzt aufgrund der Wechselwir-kung zwischen Erb-, Sozial-, Betreuungs-, Betreuervergütungs- und Heimrecht erfordern sie, die gesamte Klaviatur des Testamentsge-staltungrechts bis in die feinsten Verästelungen hinein zu kennen und – vor dem Hintergrund der jüngeren Rechtsprechung insbe-sondere des BGH und der Sozialgerichte – die Auswirkungen der unterschiedlichen Gestaltungsvarianten abschätzen zu können. Das gilt umso mehr, wenn zusätzlich weitere gestaltungserhebli-

che Umstände zu berücksichtigen sind, etwa bei Geschiedenen, bei Patchworkfamilien oder bei größeren Familienvermögen, die jeweils besondere Anordnungen erforderlich machen.

Schwerpunkte: • Erbschafts- kontra Vermächtnislösung bei Behindertentestamenten• Bestimmung der „richtigen“ Erbquote/pflichtteilsrechtliche

Schranken• befreite/nicht befreite Vor- und Nacherbschaft• Fallstricke bei der Testamentsvollstreckung• Klauseln bei „großen“ Vermögen• 2-Testamente-Modell• Auswirkungen des Betreuervergütungsgesetzes (VBVG)

88 | Seminare

• Annahme und Ausschlagung nach dem Erbfall• Geschiedenen-/Patchworkkonstellationen bei Behinderten-

testamenten

Der Referent, Herr Kollege Dr. Hans Hammann, ist als Fachanwalt für Erbrecht auf Partnerebene bei einer Wirtschaftskanzlei in Reutlingen, länderübergreifend für den Bereich des privaten Erb- und Erbschafsteuerrechts mit zuständig. Seine Schwerpunkte in der Praxis, als Referent und als Autor, liegen in den Bereichen der Testamentsgestaltung, der Auslegung und Anfechtung fehlerhafter Testamente, dem gesamten Pflichtteilsrecht, der Auseinanderset-zung von Erbengemeinschaften sowie der nationalen und interna-tionalen Nachlassabwicklung einschließlich Erbschaftsteuer. Er ist Mitglied des siebenköpfigen Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein und als solcher Mitherausgeber der Zeitschrift „ErbR”.

REFERENTRA Dr. Hans Hammann, Reutlingen

ES LÄDT EIN: Ausschuss Erbrecht

DATUM: Mittwoch, 11. Dezember 2019

UHRZEIT: 13.00 –18.30 Uhr

ORT: The Midtown Hotel, Seite 98

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 150,00

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 175,00

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 225,00

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 5 Std. (§ 15 FAO)

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):

MEDIZINRECHT

Aktuelle Probleme des Arzthaftungsrechts aus der Perspektive der Verfahrensbeteiligten, der Wissenschaft und der VersicherungswirtschaftIm Rahmen dieses Seminars werden die versierten Referenten zu ihren jeweiligen Erfahrungen und den Entwicklungen rund um das Arzthaftungsrecht aus ihren eigenen Fachbereichen und den dort gewonnenen Perspektiven referieren. Die Veranstaltung verspricht einen spannenden Austausch und intensive Aufklärung.

REFERENTEN Prof. Dr. Christian Katzenmeier, Universität zu KölnVors. Richter am OLG Köln Dr. Peter ThurnRA Bernd Schwarze, KölnRA Dr. Roland Uphoff, BonnRA Patrick Weidinger, Deutsche Ärzteversicherung, Wiesbaden

ES LÄDT EIN: Ausschuss Medizinrecht

DATUM: Mittwoch, 29. Januar 2020

UHRZEIT: 14.00 – 19.45 Uhr

ORT: MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne, Seite 98

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 150,00

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 175,00

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 225,00

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 5 Std. (§ 15 FAO)

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):

89Seminare |

MEDIZINRECHT, STRAFRECHT

Das Recht am Ende des Lebens – aktuelle Entwicklung im Recht der SterbebegleitungDie Referenten, Prof. Dr. Lukas Radbruch und Dr. Oliver Tolmein, gehen im Zuge dieser sehr spannenden Fortbildung auf das Recht am Ende des Lebens ein. Damit sind vor allem die aktuellen Entwicklungen im Recht der Sterbebegleitung gemeint. Unter anderem werden die Neuerungen in der Palliativmedizin, die Überlassung von Natriumpentobarbital zur Durchführung des Suizids, Cannabis als Medizin auch für SAPV-Patienten, die aktuelle Rechtsprechung des BGH zu Patientenverfügungen und Vorsorge-vollmachten, die Kostenübernahme für Hospize sowie weitere Themen dieses Schwerpunktes behandelt.

REFERENTEN Prof. Dr. med. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, Bonn und Direktor der Klinik für Palliativmedizin am Universitätsklinikum, Bonn

RA Dr. Oliver Tolmein, Hamburg

ES LÄDT EIN: Ausschuss Medizinrecht

DATUM: Donnerstag, 30. Januar 2020

UHRZEIT: 09.00 – 18.40 Uhr

ORT: MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne, Seite 98

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 240,00

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 280,00

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 360,00

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 8 Std. (§ 15 FAO)

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):

STEUERRECHT, ERBRECHT, GESELLSCHAFTSRECHT

Umstrukturierungen von Unternehmen – zivil- und steuerrechtliche Fallen• Übertragung von Unternehmen• Umwandlungs- und Umwandlungssteuerrecht• Nießbrauch• sonstige Aufnahme- und Nachfolgestrukturen

Der Referent, Dr. Hartmut Klein, ist Rechtsanwalt und Steuerbera-ter. Der ehemals hauptamtliche Dozent an der Bundesfinanzaka-demie im Bundesministerium der Finanzen von 1986 bis Juni 2012, promovierte an der Universität Köln zum Thema Gesamtbetrag der Einkünfte. Seit Juli 2012 ist Herr Dr. Hartmut Klein als selbstständi-ger Rechtsanwalt und Steuerberater tätig und Mitglied des Steuer-rechtsausschusses des KAV. Er trägt in den Bereichen Gesellschafts-recht und Steuerrecht vor und ist Autor u. a. der Kommentierung § 8 KStG in Mössner/Seeger so wieder Werke Klein/Muller/Lieber: Änderung der Unternehmensform. Handbuch zum Umwandlungs- und Umwandlungssteuerrecht, 11. Aufl., NWB-Verlag (2017), Klein/Muller, Praxishandbuch der GmbH Gesellschafts- und Steuerrecht, NWB Verlag in der 4. Aufl., 2018. Zudem ist er schriftstellerisch mit einer Vielzahl von Aufsätzen in Erscheinung getreten.

REFERENTRA/StB Dr. Hartmut Klein, Bergisch Gladbach

ES LÄDT EIN: Ausschuss Steuerrecht

DATUM: Montag, 10. Februar 2020

UHRZEIT: 16.00 – 20.20 Uhr

ORT: The Midtown Hotel, Seite 98

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 120,00

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 140,00

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 180,00

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 4 Std. (§ 15 FAO)

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):

90 | Seminare

SPORTRECHT, URHEBER- UND MEDIENRECHT

Verwertungsrechte im SportbusinessDas Sportrecht erlangt in der Praxis eine immer größere Relevanz. Das Sportbusiness umfasst als Querschnittsmaterie viele verschie-dene Rechtsgebiete und stellt dabei hohe Anforderungen an die rechtliche Beratung u. a. von Sportlern und Vereinen. Eine zentrale Rolle spielen dabei die Verwertungsrechte, bzw. die Wahrung und Durchsetzung von Verwertungsrechten im Sportbusiness. Die Veranstaltung gibt einen Überblick, welche verwertbaren Rechte zu beachten sind und wie diese Rechte bestmöglich geschützt und im Markt durchgesetzt werden können.Eine besondere Stellung im Sportbusiness nimmt der Bereich des eSports ein, der ebenfalls beleuchtet wird. Professionelle Wett-kämpfe zwischen den Spielern faszinieren inzwischen ein weltwei-tes Publikum und es werden Jahr für Jahr Preisgelder in Millionen-höhe ausgeschüttet. Die Besonderheiten dieser Branche sollen im Vergleich zu bestehenden Strukturen im Sportbusiness – wie die FIFA als Weltverband im Fußball – juristisch beleuchtet werden.

Rechtsanwalt Dr. Niklas Haberkamm, LL. M. oec. ist Partner der Me-dienrechtskanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum in Köln und Lehrbeauftragter für Medienrecht an der Universität Trier und der Westfälischen Hochschule. Neben dem Medienrecht und dem Markenrecht ist er auf das Sportrecht spezialisiert und betreut dort sowohl Mandanten aus dem klassischen Sportbusiness als auch aus dem aufstrebenden Bereich des eSport.

REFERENTRA Dr. Niklas Haberkamm, LL. M., Köln

ES LÄDT EIN: KAV

DATUM: Donnerstag, 13. Februar 2020

UHRZEIT: 14.00 – 19.30 Uhr

ORT: MGallery Hotel Mondial am Dom, Seite 98

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 150,00

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 175,00

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 200,00

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 5 Std. (§ 15 FAO)

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):

BANK- UND KAPITALMARKTRECHT

10. Kölner Bankrechtstag

Save the Date

Nach den großen Erfolgen der letzten neun Jahre freuen wir uns sehr, den 10. Kölner Bankrechtstag 2020 ankündigen zu dürfen. Wie auch in den Vorjahren findet der Kölner Bankrechtstag zu Jahresbe-ginn statt. Dadurch können sich interessierte Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht bereits frühzeitig auf ihrem Spezialgebiet fortbilden und die nach § 15 FAO erforderlichen Stunden absolvie-ren. Themen und Referenten werden alsbald bekannt gegeben.

ES LÄDT EIN: Ausschuss Bank- und Kapitalmarktrecht

DATUM UND UHRZEIT:

Freitag, 13. März 2020, 13.00 –20.30 Uhr

Samstag, 14. März 2020, 09.00 –18.30 Uhr

ORT: MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne, Seite 98

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.– SA.):

FRÜHBUCHER: € 425,00 Jungmitglied KAV/€ 500,00 Mitglied KAV/

€ 660,00 Nichtmitglied

NORMALPREIS: € 450,00 Jungmitglied KAV/€ 525,00 Mitglied KAV/

€ 675,00 Nichtmitglied

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):

FRÜHBUCHER: € 200,00 Jungmitglied KAV/€ 235,00 Mitglied KAV/

€ 305,00 Nichtmitglied

NORMALPREIS: € 210,00 Jungmitglied KAV/€ 245,00 Mitglied KAV/

€ 315,00 Nichtmitglied

KOSTEN TEILBUCHUNG 2* (8 STD., SA.):

FRÜHBUCHER: € 225,00 Jungmitglied KAV/€ 265,00 Mitglied KAV/

€ 345,00 Nichtmitglied

Normalpreis: € 240,00 Jungmitglied KAV/€ 280,00 Mitglied KAV/

€ 360,00 Nichtmitglied

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt (§ 15 FAO)

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):

Köln | Am Neumarkt

92 | Seminare

Im Rahmen unserer angebotenen Frühjahrs-, Herbst- und Jahresendveranstaltungen erhalten Sie die Möglichkeit, die erforderlichen 15 Fortbildungsstunden nach § 15 FAO in einer Veranstaltung zu absolvieren. Diese Veranstaltungen werden jeweils als Teilbuchung (7 oder 8 Std.) sowie als Komplettbuchung angeboten.

Herbstseminar Familienrecht 13.–14. September 2019

Lindner Hotel City Plaza

9. NRW IT-Rechtstag 19.–20. September 2019Pullman Cologne Hotel

Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht 20.–21. September 2019Pullman Cologne Hotel

Herbstseminar im Verkehrsrecht 27.–28. September 2019MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne

Jahresendveranstaltung im Bau- u. Architektenrecht 11.–12. Oktober 2019Steigenberger Hotel

10. Kölner Versicherungsrechtstag des KAV 08.–09. November 2019 MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht 08.–09. November 2019

NH Collection Hotel Köln Mediapark

Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz 15.–16. November 2019Pullman Cologne Hotel

Kölner Mietrechtstage 2019 29.–30. November 2019 Hyatt Regency Cologne Hotel

10. Kölner Bankrechtstag 13.–14. März 2020 MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne

Alle Veranstaltungen werden als Komplettseminar (15 Std. FAO) sowie als Teilbuchung (7 bzw. 8 Std. FAO je Vortragstag) angeboten und umfassen alle Serviceleistungen unseres Seminarprogramms. Hierzu zählen zum Beispiel Kaffeepausen, Mittagessen (siehe Ausschrei-bung), Getränke im Tagungsraum, kostenfreies WLAN etc.

Early-Bird: Bis zu vier Monate vor Veranstaltungstermin sichern Sie sich im Rahmen der Frühjahrs- Herbst- und Jahresendveranstaltungen den KAV Frühbucherrabatt. Die entsprechenden Konditionen entnehmen Sie bitte den Seminarausschreibungen.

Umfangreiche Informationen zu den gebotenen Vortragsthemen und Referenten erhalten Sie in den Seminarausschreibungen dieser Ausgabe und auf der Online-Buchungsplattform www.kav-seminare.de. Bitte beachten Sie die Preisstruktur für KAV Mitglieder, KAV Jungmitglieder und Nichtmitglieder.

Frühjahrs,- Herbst- und Jahresend- veranstaltungen 2019 –2020 (7, 8 oder 15 Std. FAO*)

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94 | Seminare

in Kooperation mit der DeutschenAnwaltAkademie in Köln

Kurse 2019*

Fachanwaltslehrgang Sportrecht(05. September 2019 bis 21. Dezember 2019)H+ Hotel Köln-Hürth

Kostenbeitrag für KAV e. V. Mitglieder: € 2.135,00**Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: € 2.515,00**Kostenbeitrag für alle Klausuren: € 220,00**

35. Fachanwaltslehrgang Miet- und Wohnungseigentumsrecht(05. September 2019 bis 25. Januar 2020)Park Consul Hotel Köln

Kostenbeitrag für KAV Mitglieder: € 1.865,00**Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: € 2.185,00**Kostenbeitrag für alle Klausuren: € 220,00**

35. Fachanwaltslehrgang Versicherungsrecht(10. Oktober 2019 bis 29. Februar 2020)nH Hotel Köln Altstadt

Kostenbeitrag für KAV Mitglieder: € 1.995,00**Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: € 2.350,00**Kostenbeitrag für alle Klausuren: € 220,00**

* Gilt für die Kurse ab 2019: Gebühr inkl. ausführlichen digitalen Seminarunterlagen und Pau-senerfrischungen, gedruckte Seminarunterlagen sind gegen einen Aufpreis von € 150,00** erhältlich.

**keine USt. (DeutscheAnwaltAkademie)

Profitieren Sie als KAV Mitglied von den günstigsten Teilnahmegebühren. Vertragspartner dieser Kurse ist die DeutscheAnwaltAkademie.

Umfangreiche Informationen zu den Kursen finden Sie online unter www.kav-seminare.de.

In der jeweiligen Kursbeschreibung mit Informationen zu den Referenten, Themen und Vortragsdaten finden Sie zudem ein hin-terlegtes Anmeldeformular. Bitte nutzen Sie ausschließlich dieses Formular für Ihre Kursanmeldung, um sicherzustellen, dass Sie den günstigsten Teilnahmebeitrag buchen können.

Im Anschluss zu Ihrer Anmeldung steht Ihnen die DeutscheAnwaltAkademie für alle Fragen und Anregungen zur Verfügung.

Fachanwaltslehrgänge 2019

Seit dem Jahr 2015 bieten Ihr Kölner Anwaltverein e. V. und die DeutscheAnwaltAkademie gemeinsam und erfolgreich Fachanwaltskurse in verschiedenen Rechtsgebieten in Köln an. Beide Institutionen bündeln hiermit ihre Kompetenzen auf dem Kölner Markt, um den Vereinsmitgliedern des KAV sowie externen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein attraktives und preis-leistungsorientiertes Angebot im Bereich der Fachanwaltsausbildung zu offerieren.

96 | Seminare

Zusatzausbildung zum ⁄ r Fachsekretär ⁄ in für Familienrecht

Jeder im Familienrecht tätige Rechtsanwalt weiß, dass es sehr viele Arbeitsschritte gibt, die sich ständig wiederholen. Mit einer guten Anleitung sind viele Arbeitsschritte auch vom qualifizierten Personal zu meistern. Zu diesen Dingen zählen u. a.:

• das Ausfüllen des VKH-Formulars gemeinsam mit den Mandanten und das Zusammenstellen der dafür erforder-lichen Belege

• das Ausfüllen des Formulars für den Versorgungsaus-gleich und das Übersenden der einzelnen Auskünfte an die Mandanten

• das Vorbereiten und Entwerfen des Scheidungsantrages

• das Vorbereiten von Besprechungsterminen, indem das Personal die dafür erforderlichen Unterlagen mit den Mandanten bespricht

• usw. Des Weiteren ist es auch unumgänglich, dass das Personal über ein Minimum an Kommunikationsgeschick verfügt. Gerade im Familienrecht haben die Mandanten oft das Bedürfnis, ihre Sorgen und Nöte und insbesondere aktuelle Geschehnisse unmittelbar und sofort mit ihrem Anwalt zu besprechen. Ein oftmals eng gestrickter Zeitplan lässt eine sofortige Rücksprache mit dem Rechtsanwalt leider oftmals nicht zu. Geschultes Personal kann hier jedoch eine sinnvol-le Brücke zwischen Anwalt und Mandanten bilden. Vielfach reicht es den Mandanten bereits, ihre Anliegen dem Personal mitzuteilen. Im Laufe eines Mandatsverhältnisses können somit die Mitarbeiter schon zu kompetenten und zuverlässigen Ansprechpartnern für die Mandanten werden.

Sachstandsanfragen und auch Verständnisfragen in Bezug auf Formulare oder mitzubringende Unterlagen können ebenfalls vom qualifizierten Personal übernommen werden. Die Idee des Seminars soll daher an die Besonderheiten des Familienrechtes unmittelbar anknüpfen. Zum einen soll es das Personal in den juristischen Dingen schulen, aber auch auf die sogenannten Softskills eingehen, die not-wendig sind, damit die Mandantschaft das Gefühl hat, gut aufgehoben zu sein, ohne dass diese Leistung ausschließ-lich von dem Rechtsanwalt erledigt werden muss.Damit wird der Rechtsanwalt in vielfacher Hinsicht entlas-tet. Zeitraubende Gespräche, in denen die Mandantschaft immer und immer wieder auf Emotionen eingehen möchte, können kompetent und qualifiziert vom Sekretariat aufge-fangen werden. So wird kein Mandant im Regen stehen ge-lassen, sondern aufgrund von Kommunikationsgeschick und Gesprächsführungstechniken, die das Personal beherrscht, gut aufgefangen.Die Idee ist daher, diese Zusatzausbildung in zwei Ab-schnitte aufzuteilen. Neben den juristischen Kenntnissen stehen daher der Umgang und die Kommunikation mit dem Mandanten ebenfalls im Vordergrund. Es soll die Mandatsannahme am Telefon, der Umgang mit schwieri-gen Mandanten und auch die selbstständige Überwachung der einzelnen immer wiederkehrenden Arbeitsabläufe und Schritte eingeübt und vertieft werden. Dabei sollen die Teilnehmer selbst ausprobieren und für sich schließlich die besten Möglichkeiten mitnehmen.Das Seminar richtet sich sowohl an Auszubildende als auch an langjährige Fachangestellte, die im Bereich des Familien-rechtes arbeiten oder aber dahin umsatteln wollen.

RAin Carmen Grebe, Köln RAin und Mediatorin Eva Friepörtner, Köln

RA Norbert Schneider, Neunkirchen-Seelscheid

Termine und Inhalte zur Zusatzausbildung:

Donnerstag, 04. Juli 2019, 09.00 –17.05 Uhr

• Grundlagen des materiellen Rechts RAin Carmen Grebe, Köln

• Büroorganisation RAin und Mediatorin Eva Friepörtner, Köln

Freitag, 05. Juli 2019, 09.00 –17.05 Uhr

• Kostenrecht RA Norbert Schneider, Neunkirchen-Seelscheid

• Kommunikationstraining für den Kanzleialltag RAin Carmen Grebe, Köln

Die Teilnehmer dieser Zusatzausbildung bekommen nach erfolgreicher Teilnahme an beiden Kurseinheiten (insgesamt 14 Zeitstunden) ein entsprechendes Zertifikat über ihre Teilnahme.

Kostenbeitrag/Komplettbuchung:

Mitarbeiter von KAV Mitgliedern: € 300,00Mitarbeiter externer Kanzleien: € 400,00 inklusive beide Kurstermine, Mineralwasser im Raum, Frühstücks- und Kaffeepausen

Veranstaltungsort:

Beide Kurstermine finden in den modernen Räumlichkeiten der DESIGN OFFICES Gereon, Christophstraße 15 –17, 50670 Köln statt.

Anmeldung online unter www.kav-seminare.de sowie über das auf S. 106 hinterlegte Anmeldeformular.

98 | Seminare

Veranstaltungsorte und Parkhinweise

TH KölnClaudiusstraße 1, 50678 KölnParkhinweis: Es befinden sich zahlreiche öffentliche Parkplätze in der Umgebung der TH Köln.

NeptunbadNeptunplatz 1, 50823 KölnParkhinweis: Das Neptunbad verfügt über eigene Parkplätze (Selbstzahler) in der Tiefgarage.

Köln Marriott HotelJohannisstraße 76–80, 50668 KölnParkhinweis: Das Hotel verfügt über eine eigene Tiefgarage (Selbstzahler). Alternativ befindet sich das Parkhaus Rhein Triadem direkt gegenüber der Einfahrt zur Hotelgara-ge (Selbstzahler).

Lindner Hotel City PlazaMagnusstraße 20, 50672 KölnParkhinweis: Eine kostenpflichtige öffent-liche Tiefgarage mit Zugang zum Hotel befindet sich im Gesamtgebäudekomplex.

MGallery Hotel Mondial am Dom CologneKurt-Hackenberg-Platz 1, 50667 KölnParkhinweis: Das Hotel verfügt über eine Parkebene (Selbstzahler), die über den auf der Rückseite des Hauses befindlichen Pkw-Aufzug zu erreichen ist. Alternativ be-findet sich das Parkhaus Groß-Sankt-Martin (Selbstzahler) direkt neben dem Hotel.

Landgericht KölnLuxemburger Str. 101, 50939 KölnParkhinweis: Das Justizparkhaus sowie der Anwaltsparkplatz befinden sich hinter dem Gerichtsgebäude und stehen Ihnen bis 20.00 Uhr kostenfrei zur Verfügung. Nach dieser Zeit werden beide Parkmöglichkeiten geschlossen.

Azimut Hotel Köln City CenterHansaring 97, 50670 KölnParkhinweis: Das Parkhaus im Saturnhoch-haus (Backsteingebäude des Hotels) ist durchgehend geöffnet (Selbstzahler). Das Parkhaus im neuen Saturngebäude (Selbst-zahler) schließt um 20.00 Uhr.

Pullman Cologne HotelHelenenstraße 14, 50667 KölnParkhinweis: Das Pullman Cologne Hotel verfügt über eine eigene Tiefgarage (Selbst-zahler). Alternativ befindet sich das Park-haus des Lindner City Plaza Hotels auf der Magnusstraße in Laufnähe (Selbstzahler).

NH Collection Köln MediaparkIm Mediapark 8b, 50670 KölnParkhinweis: Parkhinweis: Die kostenpflich-tige Tiefgarage des Mediaparks befindet sich in unmittelbarer Nähe.

Hyatt Regency Köln HotelKennedy-Ufer 2 a, 50679 KölnParkhinweis: Das Hyatt Regency Hotel ver-fügt über eigene Parkplätze (Selbstzahler), sowohl Außenstellplätze als auch Stellplätze in der Tiefgarage sind vorhanden.

Steigenberger HotelHabsburgerring 9–13, 50674 KölnParkhinweis: Die kostenpflichtige öffentliche Tiefgarage am Rudolfplatz befindet sich in unmittelbarer Nähe.

The Midtown HotelKaiser-Wilhelm-Ring 48, 50672 KölnEine kostenpflichtige öffentliche Tiefgarage befindet sich direkt vor dem Hotel.

Die Vortragsveranstaltungen des Kölner Anwaltverein e. V. werden an verschiedenen Veranstaltungsorten im Kölner Stadtgebiet durchgeführt. In dieser Rubrik finden Sie die genauen Adressangaben sowie Hinweise zu den vor Ort gebotenen Parkmöglichkeiten. Wir freuen uns, Sie vor Ort begrüßen zu dürfen!

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Teilnahmebedingungen für das Fortbildungsangebot des Kölner AnwaltVerein e. V.1. Veranstalter des FortbildungsangebotsVeranstalter ist der Kölner AnwaltVerein e. V., satzungsgemäß vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn RA Markus Trude, oder den stellv. Vorsitzenden, Herrn RA Dipl.-Inform. Dr. jur. Marcus Werner (gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung des Kölner Anwaltvereins vom 15. März 1946 in der Fassung vom 11. September 2012), Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln, eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln, 43 VR 4781; Telefon: 0221/285602-20 (montags bis freitags 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr), Telefax: 0221/4414-57,E-Mail: [email protected],Internet: www.koelner-anwaltverein.de/KoelnerAnwalt-Verein-e.V2. GeltungsbereichDer Kölner AnwaltVerein e. V. führt Seminare, Fortbil-dungsveranstaltungen und Fachanwaltslehrgänge nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen durch.3. Wie kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und uns zustandeSoweit wir Ihnen über unsere Internetseiten www.koelner-anwaltverein.de oder www.koelner-anwaltverein.de/KoelnerAnwaltVerein-e.V, über unsere Mitgliederzeitschrift „KAV Magazin“, über ei-nen unserer Flyer oder auf sonstigem Weg (z.B. über ein Anmeldeformular unter www.kav-seminare.de) Fortbil-dungsveranstaltungen anbieten, stellt dies lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebotes dar. Indem Sie eine Bestellung per Brief, Telefax oder Telefon absenden, geben Sie ein Angebot gemäß § 145 BGB ab. Wir bestätigen Ihnen per Brief oder Telefax den Vertrags-schluss. Sofern Sie dies angegeben haben, übersenden wir Ihnen die vorgenannten Bestätigung per E-Mail. 4. Annahme der BuchungWenn Sie eine Fortbildungsveranstaltung per Brief, Telefon oder Telefax buchen, bestätigen wir Ihnen in-nerhalb von ca. fünf Werktagen, ob wir Ihr Angebot zum Abschluss des Vertrages über die von Ihnen gewünschte Fortbildungsveranstaltung annehmen.5. WiderrufsrechtWenn Sie Verbraucher sind, steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Ein Verbraucher ist eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.a) WiderrufsbelehrungSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, dieKölner AnwaltVerein e. V. Reichenspergerplatz 1, 50670 KölnTelefax: 0221/4414-57E-Mail: [email protected],mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.b) WiderrufsfolgenWenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mittei-lung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns ein-gegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprüngli-chen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzah-lung Entgelte berechnet.Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen wäh-rend der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienst-leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

6. Teilnahmegebühren und FälligkeitSämtliche Teilnahmegebühren der vom Kölner AnwaltVer-ein e. V. angebotenen Veranstaltungen sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.Die Teilnahmegebühren für Ihre gebuchte Fortbildungs-veranstaltung (Seminare, Fachanwaltskurse, Zusatzausbil-dungen etc.) wird mit dem Zugang der Rechnung fällig.Soweit wir dies anbieten, können Sie zu ermäßigten Teilnahmegebühren teilnehmen, wenn Sie zum Zeitpunkt des Fachanwaltslehrganges oder zum Zeitpunkt der berufsbegleitenden Zusatzausbildung, Mitglied des Kölner Anwaltvereins und weniger als fünf Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sind. Bitte beachten Sie auch die Informationen auf unserer Website zu der finanziellen Fördermöglichkeit dieser Kurse durch das Land NRW mit einem sog. Bildungsscheck. 7. Sonderkündigungsrechta) Sonderkündigungsrecht bei SeminarenSie können bis zu 14 Tage vor Seminarbeginn die von Ihnen gebuchte Fortbildungsveranstaltung kündigen. In diesem Fall erlischt unser Anspruch auf die vereinbarte Teilnahmegebühr.Kündigen Sie bis zum Ablauf des Tages vor dem Veran-staltungstermin, berechnen wir Ihnen eine Pauschale in Höhe von 30 % der Teilnahmegebühr. Diese Pauschale wird sofort fällig. Sie dürfen uns nachweisen, dass uns durch Ihre Kündigung finanzielle Nachteile nicht oder nicht in Höhe der von uns berechneten Pauschale entstanden sind.b) Sonderkündigungsrecht bei Fachanwaltskursen oder ZusatzausbildungenSie können bis zu zwei Monaten vor Beginn des Fach-anwaltskurses oder der Zusatzausbildung den von Ihnen gebuchten Fachanwaltskurs oder die Zusatzausbildung kündigen. In diesem Fall erlischt unser Anspruch auf die vereinbarte Teilnahmegebühr.Kündigen Sie bis zum Ablauf des Tages vor dem Veran-staltungstermin, berechnen wir Ihnen eine Pauschale in Höhe von 30 % der Teilnahmegebühr. Diese Pauschale wird sofort fällig. Sie dürfen uns nachweisen, dass uns durch Ihre Kündigung finanzielle Nachteile nicht oder nicht in Höhe der von uns berechneten Pauschale entstanden sind.c) Form der KündigungSie können Ihre Kündigung schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erklären.8. Programmänderung und Absage von Fortbildungsveranstaltungen durch die Kölner Anwaltverein Service GmbHWir bitten um Verständnis dafür, dass wir Fortbildungs-veranstaltungen jeglicher Art absagen können, wenn z. B. ein Dozent ausfällt oder die geplante Teilnehmerzahl nicht erreicht wird. Sofern wir von diesem Recht Ge-brauch machen, informieren wir Sie von unserer Absage so rechtzeitig wie möglich. Bitte informieren Sie sich stets online über die aktuellen Kursinformationen oder kontaktieren Sie unsere Geschäftsstelle. Sollten wir Fort-bildungsveranstaltungen absagen, erstatten wir Ihnen die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sons-tigen Erfüllungsgehilfen des Kölner AnwaltVerein e. V. 9. ArbeitsunterlagenIm Rahmen einer Vielzahl der vom Kölner AnwaltVerein e. V. angebotenen Fortbildungsveranstaltungen stellen die Referenten Ihnen Arbeitsunterlagen zur Verfügung. Wir weisen Sie darauf hin, dass grundsätzlich kein Anspruch auf diese Arbeitsunterlagen besteht. Sofern der jeweilige Referent einwilligt, übermitteln wir Ihnen diese Arbeitsunterlagen im Nachgang zur jeweiligen Veranstal-tung per E-Mail. Zu diesem Zweck legen wir im Rahmen der Veranstaltung entsprechende Listen aus, auf denen Sie ihre E-Mail-Adresse eintragen können.Der Kölner AnwaltVerein e. V. haftet nicht für den Inhalt der Fortbildungsveranstaltung oder der begleitenden Ar-beitsunterlagen, es sei denn der Kölner AnwaltVerein e. V. oder einer seiner Erfüllungsgehilfen handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.10. UrheberrechtDie ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheber-rechtlich geschützt. Sie dürfen diese nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung des entsprechenden Referenten und des Kölner Anwaltverein e. V. vervielfäl-tigen. Die Skriptmaterialien stehen exklusiv den Teilneh-mern der entsprechenden Fortbildungsveranstaltung zur Verfügung.

11. DatenschutzWenn wir Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, beachten wir die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Wir speichern die uns übermittelten personenbezogenen Daten, wie z. B. Name, Adresse, Bankverbindung und E-Mail-Adresse, zur Abwicklung Ihrer Seminaranmeldung. Sollten Sie Information über weitere Veranstaltungen wünschen, benötigen wir hierzu Ihre Einwilligung. Sollten Sie per Brief, Telefon oder Telefax eine unserer Fortbildungsveranstaltungen buchen, teilen Sie uns bitte mit, ob wir Sie über weitere Veranstaltungen informieren dürfen. 12. Teilnahmebescheinigung oder Zertifikata) FortbildungsveranstaltungenSofern Sie an einer unserer Fortbildungsveranstaltun-gen teilgenommen haben, erteilen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung. Zum Nachweis Ihrer Teilnahme an einer unserer Fortbildungsveranstaltungen führen wir Teilnehmerlisten. Sollten Sie an der Ausstellung einer Teilnahmebestätigung interessiert sein, bitten wir Sie darum, Ihre Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung durch Ihre Unterschrift auf der Teilnehmerliste zu bestä-tigen. Wir übersenden Ihnen die Teilnahmebestätigung nach Abschluss der Fortbildungsveranstaltungen. Dies setzt voraus, dass Sie die Teilnahmegebühren für die Fortbildungsveranstaltung vollständig bezahlt haben.Unsere Fortbildungsveranstaltungen sind in der Regel als Pflichtfortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO geeignet. Eine endgültige Entscheidung über die Eignung als Pflichtfortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO trifft die für Sie zuständige Rechtsanwaltskammer.b) Fachanwaltskurse oder ZusatzausbildungenFür die Teilnahme und den erfolgreichen Abschluss eines unserer Fachanwaltskurse oder eine unserer Zusatzausbil-dungen, erteilen wir Ihnen ein Zertifikat. Zum Nachweis Ihrer Teilnahme an einer unserer Fortbildungsveranstal-tungen führen wir Teilnehmerlisten. Sollten Sie an der Ausstellung einer Teilnahmebestätigung interessiert sein, bitten wir Sie darum, Ihre Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung durch Ihre Unterschrift auf der Teilnehmer-liste zu bestätigen. Wir übersenden Ihnen die Teilnahme-bestätigung nach Abschluss der Fortbildungsveranstaltun-gen. Dies setzt voraus, dass Sie die Teilnahmegebühren für die Fortbildungsveranstaltung vollständig bezahlt haben. 13. HaftungsbegrenzungIhre Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeb-licher Aufwendungen richten sich nach den folgenden Bestimmungen.a) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, eines gesetz-lichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von uns beruhen, haften wir unbeschränkt.b) Bei den übrigen Haftungsansprüchen haften wir un-beschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.c) Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf das Fünffache des von Ihnen geschuldeten Netto-Entgelts sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Vertragserfüllung typischerweise gerechnet werden muss.14. Anwendbares Recht, GerichtsstandAuf unsere Verträge wenden wir nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) an.Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile ist unser Sitz. Gerichtsstand ist Köln.Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so be-rührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

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Annoncen

Mitarbeiter/Referendare

Kanzleimanager (m/w/d) für CBH Rechtsanwälte PartGmbB gesucht: Aufgaben: Leitung der Verwaltung einer mittelstän-dischen Kanzlei mit mehreren Standorten (rd. 100 Rechtsan-wälte, rd. 90 nichtanwaltliche Mitarbeiter), Organisation/Opti-mierung kanzleiinterner Prozesse, Projektplanung u. Projektma-nagement, Supplier-Relationship-Management, Software Asset Management. Profil: Erfolgreich abgeschlossenes Studium (Master of Business Administration, Wirtschaftsinformatik, BWL

oder vergleichbare Qualifikati-on), mehrjährige (mindestens 5-jährige) Berufserfahrung in der Projektplanung u. im Projektma-nagement, idealerweise in einem freiberuflichen Unternehmen, Führungserfahrung, idealerweise Führungskräfteausbildung, fun-dierte Kenntnisse im Bereich der IT-Infrastruktur u. IT-Transforma-tions-projekten, Erfahrung im IT-Projektmanagement u. Software Asset Management, betriebs-wirtschaftliches u. analytisches Denken, Kreativität u. schnelle Einarbeitung in neue Themenge-biete, eigenständige, strukturierte Arbeitsweise gepaart mit Hands-on-Mentalität, ausgesprochene Teamfähigkeit, ausgeprägte

Kommunikations-, Entscheidungs- u. Durchsetzungsfähigkeit wie auch ein souveränes, verbind-liches Auftreten, Flexibilität, hohe soziale Kompetenz u. die Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit.Anfragen an: RA Dr. Jörg Laber Tel.: 0221/9519085E-Mail: [email protected]

RA-Micro-versierte Schreibkraft gesucht von RA Norbert Bau-schert, Fachanwalt für Sozial- u. FamR in Einzelkanzlei, die sich seit mehr als 40 Jahren am Ebert-platz befindet.Anfragen an: RA Norbert Bauschert

Tel.: 0221/121919 E-Mail: [email protected]

Wir sind eine zivilrechtlich aus-gerichtete Kanzlei mit Fachan-waltsspezialisierungen u. bieten Referendaren die Möglichkeit, ihre Ausbildung in der Anwalts-station sowie der Pflichtwahlstati-on bei uns durchzuführen mit der Möglichkeit, nach dem Assessor-Examen bei uns als Rechtsanwalt tätig zu sein. Gleichfalls bieten wir Berufsanfängern eine An-fangsstelle.Anfragen an: RAe Klocke & LinkensTel.: 0221/9127870 E-Mail: [email protected]

Bürogemeinschaft Bürogemeinschaft in zentraler Innenstadtlage (Heumarktnähe, keine Fußgängerzone) hat ab sofort einen gut geschnittenen hellen Büroraum (bei Bedarf auch zwei Räume) von ca. 20 qm mit großer Fensterfläche u. Domblick zur Untervermietung an eine nette Kollegin od. einen netten Kollegen frei. Die Kanzlei nimmt die komplette dritte Etage eines Geschäftshauses mit Aufzug ein. Der repräsentative Bespre-chungsraum, die Teeküche, die KAT-Verkabelung/Telefonanlage u. der Aktenkeller können gerne mitbenutzt werden. Es können optional max. zwei Arbeitsplätze (möbliert od. unmöbliert) für

eigene Mitarbeiterinnen einge-richtet werden. Aktuell haben wir einen familienrechtlichen Schwer-punkt. Interessierte Kolleginnen od. Kollegen können ergänzend od. gerne auch identisch tätig sein.Anfragen an: RAin Huckert, Tel.: 0221/27782753, E-Mail: [email protected]

Rechtsanwalts-Bürogemeinschaft sucht weitere Kollegin/Kollegen ab Oktober 2019 bzw. nach Absprache. Repräsentative, große u. helle Büroräume, moderne Infrastruktur u. Pkw-Einstellplätze sind vorhanden. Die Bürogemein-schaft besteht aus vier Anwälten u. existiert seit über 20 Jahren an der Aachener Straße, Nähe Universitätsstraße mit verkehrs-

günstiger Anbindung. Günstige Kostenstruktur bei gut eingear-beitetem Fachpersonal u. ange-nehmer kollegialer Atmosphäre werden geboten.Anfragen an: RA Zurstraßen od. RAin Dr. Beyer, Tel.: 0151/17424752, E-Mail: [email protected]

Bürogemeinschaft in Brühl sucht zum 01.07.2019 od. später Verstärkung in repräsentativer u. zentral gelegener Anwaltskanzlei. Es steht ein heller Büroraum von ca. 19 qm zur Verfügung sowie die gemeinsame Nutzung von Sekretariat, Inanspruchnahme von Sekretariatsleistungen, Emp-fangsbereich u. Küche. Folgende Rechtsgebiete würden unsere

Kanzlei optimal ergänzen: FamR, ErbR, StrafR, Verwaltungs- od. VerkehrsR. Kollegen/innen mit anderen Schwerpunkten sind auch gerne angesprochen. Die Dezernatsverteilung ist flexibel möglich. Wir legen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit gegenseitiger Urlaubsver-tretung u. bieten eine günstige Kostenstruktur.Anfragen an: RA Michael Pennings, Kaiserstr. 7, 50321 Brühl, Tel.: 02232/567678, E-Mail: [email protected]

Bürogemeinschaft in herausra-gender zentraler Innenstadtlage (Breite Straße) über den Dächern von Köln in kernsaniertem Objekt

Rechtsanwältinnen/ Rechtsanwälte

Erfahrener Rechtsanwalt (m/w) zur Festanstellung gesucht, in Vollzeit od. Teilzeit, mind. 1 Jahr Berufserfahrung, besondere

Kenntnisse im ArbeitsR wün-schenswert. Geboten wird ein modernes Arbeitsumfeld in einer wirtschaftsrechtlich ausgerichte-

ten Kanzlei. Anfragen an: RAin Haverkamp, Tel.: 0221/9730960; E-Mail: [email protected]

103Annoncen |

geboten (Lichtbilder unter www.drstark.de/angebot.html). Zur Verfügung steht ein heller u. ru-higer Büroraum (bei Bedarf auch zwei Büroräume) mit einer Größe von ca. 21 qm. Gemeinsame Sekretariatsbenutzung sowie die Inanspruchnahme von Sekreta-riatsdienstleistungen ist ebenso

möglich, wie die gemeinsame Nutzung des separaten Schreib-zimmers, der Küche, des Emp-fangsbereichs, der Dachterrasse u. des Besprechungszimmers. Gleiches gilt für die Nutzung der Bibliothek/Literatur u. der Juris-Datenbank. Die Kanzlei ist hochwertig ausgestattet u. ver-

fügt über modernste Telekommu-nikations- u. EDV-Einrichtungen; Pkw-Tiefgaragenstellplätze u. Archivräume im Hause optional vorhanden. Freundliches, kolle-giales Miteinander ist für unsere seit nunmehr fast 20 Jahren bestehende Bürogemeinschaft ebenso selbstverständlich, wie

kostenfreie Termins- u. Urlaubs-vertretungen. Von Interesse wäre auch eine Übernahme/Unter-stützung von Mandaten aus den Bereichen FamR, ImmobilienR u. ArbeitsR. Anfragen an: RA Dr. Stark, Tel.:0221/272470 od. 0177/3579357

Vermietung/ Verkauf

Wir suchen Nachmieter für Büroräume ab dem 01.07.2019 od. später im Bereich Innenstadt Nähe Zülpicher Platz, Ringlage. Angeboten werden mehrere Büroräume in unterschiedlicher

Größe zwischen 18 u. 25 qm. Eine Küche zur gemeinschaftlichen Nutzung ist vorhanden, im Sekre-tariat können Arbeitsplätze für Sekretariatsmitarbeiter(-innen) zur Verfügung gestellt werden.

Die Preisvorstellungen liegen bei € 20,00/qm netto. Tiefgaragen-plätze im hauseigenen Parkhaus können angemietet werden.Anfragen an: Tel.: 0172/7805483, E-Mail: [email protected]

Schaltung von Annoncen in den KAV MitteilungenFür Mitglieder des KAV e. V. sowie für deren Mitarbeiter ist die Schaltung von Annoncen in den KAV Mitteilungen kostenfrei. Nichtmitgliedern sowie deren Mitarbeiter bieten wir die Annoncenschaltung zu € 36,00 inkl. 19 % MwSt. an. Für gewerbliche Anzeigen berechnen wir € 74,00 inkl. 19 % MwSt.

MANDANTEN Eine Website oder Imagebroschüre ist meist der erste Berührungs- punkt mit Ihrer Kanzlei. Wir stellen Ihre Kompetenz ins rechte Licht und entwickeln den passenden Auftritt für Web & Print.

Neben der KAV Website und dem KAV Magazin finden Sie weitere Referenzen aus dem Bereich „Recht“ auf www.e-mediad.de.

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WIR SEHEN UNS ... AM 22. NOVEMBER 2019 IN DER WOLKENBURG KÖLN

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Veranstalter: Kölner Anwaltverein e. V.

Veranstalter: Kölner Anwaltverein e. V.

Verbindliche Reservierung zur GALA KÖLNER JURISTEN, 22. November 2019

GALA (inkl. Dinner & Getränke* und BALL)

BALL ohne Dinner (inkl. Getränke*)

Zur Gala am 22. November 2019, ab 17.30 Uhr, in der Wolkenburg, bestelle ich zum Preis von jeweils € 129,- Karten für folgende Personen: (Bitte Namen einsetzen und Doppelanmeldung vermeiden. Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen.)

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Zum Ball am 22. November 2019, ab 21.00 Uhr, in der Wolkenburg, reserviere ich zum Preis von jeweils € 69,- Flanierkarten für folgende Personen: (Bitte Namen einsetzen und Doppelanmeldung vermeiden. Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen.)

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Reservierungen bis zum 02.11.2019 per Post, per Fax: 0221/285602-21 oder in der Geschäftsstelle des KAV

Bitte senden Sie dieses Formular ausgefüllt per Fax an 0221/285602-21 oder per Post an die Kölner Anwaltverein e. V. (s. o.). Bei Rückfragen kontaktieren Sie uns bitte unter: 0221/285602-13 oder [email protected] Die Reservierung der Karten ist verbindlich! Aufgrund des limitierten Kartenkontingentes bitten wir um Verständnis, dass Anmel-dungen in Reihenfolge ihres Eingangsstempels berücksichtigt werden. Wir freuen uns daher auf Ihre frühzeitige Anmeldung.Die Karten liegen an der Abendkasse bereit. Bitte zahlen Sie Ihren Galabeitrag erst nach Erhalt Ihrer Rechnung unter Verwendung der dort angegebenen Rechnungsnummer. Vielen Dank!

Absender und Rechnungsempfänger:

Name:

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Straße, Hausnr.:

PLZ, Ort:

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Anmeldeformular für Seminare des Kölner Anwaltverein e.V.

Termin Sem.-Nr. Titel Kostenbeitrag

26.06.2019 GR1-06-19 Basic-Seminar: Einführung in das Markenrecht JM: € 60,00 / M: € 70,00 / NM: € 90,00

01.07.2019 Medi1-07-19 Supervision für Mediatoren ist Pflicht – KAV bietet sie an JM: € 70,00 / M: € 90,00 / NM: € 110,00

03.07.2019 GesR1-07-19 Gesellschafterausschluss und Anteilseinziehung – Finale im gesellschaftsrechtlichen Rosenkrieg?

JM: € 90,00 / M: € 105,00 / NM: € 135,00

04.09.2019 BetreuR1-09-19 Gesundheitssorge und das Recht am Lebensende JM: € 180,00 / M: € 210,00 / NM: € 270,00

06.09.2019 ErbR1-09-19 Der Ausgleich von Pflegeleistungen im Todesfall JM: € 90,00 / M: € 105,00 / NM: € 135,00

10.09.2019 ErbR2-09-19 Das notarielle Nachlassverzeichnis JM: € 90,00 / M: € 105,00 / NM: € 135,00

11.09.2019 ZPO1-02-19 Berufung im Zivilprozess JM: € 60,00 / M: € 70,00 / NM: € 90,00

13.09.2019 Syndikus1-09-19 5. Kölner Syndikus-Rechtstag 2019 Die Teilnahme ist kostenfrei.

13.–14.09.2019 FamR1-09-19 Herbstseminar Familienrecht JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00

13.09.2019 FamR1-09-19-1 Herbstseminar Familienrecht – Teilbuchung 1 JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00

14.09.2019 FamR1-09-19-2 Herbstseminar Familienrecht – Teilbuchung 2 JM: € 240,00/ M: € 280,00 / NM: € 360,00

14.09.2019 StrafR1-09-19 Aktuelles aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht

JM: € 120,00 / M: € 140,00 / NM: € 180,00

19.–20.09.2019 ITR1-09-19 9. NRW IT-Rechtstag JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00

19.09.2019 ITR1-09-19-1 9. NRW IT-Rechtstag – Teilbuchung 1 JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00

20.09.2019 ITR1-09-19-2 9. NRW IT-Rechtstag – Teilbuchung 2 JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00

20.–21.09.2019 UrhebR1-09-19 Herbstseminar Urheber- und Medienrecht JM: € 460,00 / M: € 500,00 / NM: € 685,00

20.09.2019 UrhebR1-09-19-1 Herbstseminar Urheber- und Medienrecht – Teilbuchung 1 JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00

21.09.2019 UrhebR1-09-19-2 Herbstseminar Urheber- und Medienrecht – Teilbuchung 2 JM: € 220,00 / M: € 255,00 / NM: € 325,00

24.09.2019 SteuR1-09-19 Anwaltliche Problemfelder im Finanzgerichtsprozess – Fallstricke, Prozesstaktik, Rechtsbehelfe & Rechtsmittel

JM: € 120,00 / M: € 140,00 / NM: € 180,00

25.09.2019 SozR1-09-19 Highlights der Rechtsprechung des BSG und des LSG JM: € 120,00 / M: € 140,00 / NM: € 180,00

25.09.2019 KAV1-09-19 STYLE – Modetipps für selbstbewusstes und professionelles Auftreten im Kanzleialltag – Ein Aktiv-Seminar für Rechtsanwaltsfachangestellte

Ext. Rechtsanwaltsfachangestellte: € 20,00

27.09.2019 IntR1-09-19 Aktuelle wirtschaftsrechtliche Fragen in Belgien, Frankreich, Italien und den Niederlanden

JM: € 200,00 / M: € 220,00 / NM: € 260,00

27.–28.09.2019 VerkR1-09-19 Herbstseminar Verkehrsrecht JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00

27.09.2019 VerkR1-09-19-1 Herbstseminar Verkehrsrecht – Teilbuchung 1 JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00

28.09.2019 VerkR1-09-19-2 Herbstseminar Verkehrsrecht – Teilbuchung 2 JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00

08.10.2019 SteuR1-10-19 Kapitalkonten bei der Besteuerung von Personengesellschaftern – Grundlagen und Gestaltungen

JM: € 60,00 / M: € 70,00 / NM: € 90,00

10.10.2019 SteuR2-10-19 Der faktische Geschäftsführer JM: € 60,00 / M: € 70,00 / NM: € 90,00

11.10.2019 GesR1-10-19 5. Kölner Gesellschaftsrechtstag JM: € 390,00 / M: € 420,00 / NM: € 480,00

11.–12.10.2019 BauR1-10-19 Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00

Kölner Anwaltverein e. V., Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln

Bitte wählen Sie ein oder mehrere Seminare aus, tragen Sie umseitig Ihre Daten ein und senden Sie uns alle Seiten per E-Mail-Scan, Post oder Fax an die angegebene Faxnummer. Vielen Dank!

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*Kostenangaben: JM = Jungmitglied KAV, M = Mitglied KAV, NM = Nichtmitglied, F = Frühbucher

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*Kostenangaben: JM = Jungmitglied KAV, M = Mitglied KAV, NM = Nichtmitglied, F = Frühbucher

Termin Sem.-Nr. Titel Kostenbeitrag

11.10.2019 BauR1-10-19-1 Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht – Teilbuchung 1 JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00

12.10.2019 BauR1-10-19-2 Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht – Teilbuchung 2 JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00

30.10.2019 ZPO1-10-19 Erfolgreiche Zwangsvollstreckung Mitarbeiter / Mitglied KAV: € 70,00Mitarbeiter / Nichtmitglied: € 90,00

05.11.2019 SteuR1-11-19 Vermögensabschöpfung aus der Praxis des Strafsachenfinanzamtes Köln JM: € 60,00 / M: € 70,00 / NM: € 90,00

07.11.2019 ErbR1-11-19 Erbrecht und Grundbuch JM: € 60,00 / M: € 70,00 / NM: € 90,00

08.– 09.11.2019 VersR1-11-19 10. Kölner Versicherungsrechtstag JMF: € 425,00 / MF: € 500,00 / NMF: € 650,00JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00

08.11.2019 VersR1-11-19-1 10. Kölner Versicherungsrechtstag – Teilbuchung 1 JMF: € 200,00 / MF: € 235,00 / NMF: € 305,00 JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00

09.11.2019 VersR1-11-19-2 10. Kölner Versicherungsrechtstag – Teilbuchung 2 JMF: € 225,00 / MF: € 265,00 / NMF: € 345,00JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00

08.– 09.11.2019 ArbR1-11-19 Jahresendveranstaltung Arbeitsrecht JMF: € 425,00 / MF: € 500,00 / NMF: € 650,00JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00

08.11.2019 ArbR1-11-19-1 Jahresendveranstaltung Arbeitsrecht – Teilbuchung 1 JMF: € 200,00 / MF: € 235,00 / NMF: € 305,00JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00

09.11.2019 ArbR1-11-19-2 Jahresendveranstaltung Arbeitsrecht – Teilbuchung 2 JMF: € 225,00 / MF: € 265,00 / NMF: € 345,00JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00

15.11.2019 SozR1-11-19 Aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung mit Bezügen zu aktuellen Gesetzesänderungen

JM: € 120,00 / M: € 140,00 / NM: € 180,00

15.–16.11.2019 GR1-11-19 Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz JMF: € 425,00 / MF: € 500,00 / NMF: € 650,00 JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00

15.11.2019 GR1-11-19-1 Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz – Teilbuchung 1 JMF: € 200,00 / MF: € 235,00 / NMF: € 305,00JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00

16.11.2019 GR1-11-19-2 Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz – Teilbuchung 2 JMF: € 225,00 / MF: € 265,00 / NMF: € 345,00JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00

19.11.2019 MedR1-11-19 Aktuelle Entwicklungen im Vertragsarztrecht JM: € 60,00 / M: € 70,00 / NM: € 90,00

29.–30.11.2019 MietR1-11-19 Kölner Mietrechtstage 2019 JMF: € 425,00 / MF: € 500,00 / NMF: € 650,00JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00

29.11.2019 MietR1-11-19-1 Kölner Mietrechtstage 2019 – Teilbuchung 1 JMF: € 200,00 / MF: € 235,00 / NMF: € 305,00JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00

30.11.2019 MietR1-11-19-2 Kölner Mietrechtstage 2019 – Teilbuchung 2 JMF: € 225,00 / MF: € 265,00 / NMF: € 345,00JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00

04.12.2019 SteuR1-1e-19 Die wichtigsten BFH – Entscheidungen im Jahre 2018/2019 zur Ertrags-besteuerung von Unternehmen

JM: € 120,00 / M: € 140,00 / NM: € 180,00

10.12.2019 BankR1-12-19 Best of Bankrecht JM: € 90,00 / M: € 105,00 / NM: € 135,00

11.12.2019 ErbR1-12-19 Komplexe Testamentsgestaltungen am Beispiel von Behinderten- testamenten

JM: € 150,00 / M: € 175,00 / NM: € 225,00

29.01.2020 MedR1-01-20 Aktuelle Probleme des Arzthaftungsrechts aus der Perspektive der Ver-fahrensbeteiligten, der Wissenschaft und der Versicherungswirtschaft

JM: € 150,00 / M: € 175,00 / NM: € 225,00

30.01.2020 MedR2-01-20 Das Recht am Ende des Lebens – aktuelle Entwicklung im Recht der Sterbebegleitung

JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00

10.02.2020 SteuR1-02-20 Umstrukturierungen von Unternehmen – zivil- und steuerrechtliche Fallen JM: € 120,00 / M: € 140,00 / NM: € 180,00

13.02.2020 SportR1-02-20 Sportmedienrecht – Verwertungsrechte im Sportbusiness JM: € 150,00 / M: € 175,00 / NM: € 200,00

13.–14.03.2020 BankR1-03-20 10. Kölner Bankrechtstag JMF: € 425,00 / MF: € 500,00 / NMF: € 650,00 JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00

13.03.2020 BankR1-03-20-1 10. Kölner Bankrechtstag – Teilbuchung 1 JMF: € 200,00 / MF: € 235,00 / NMF: € 305,00JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00

14.03.2020 BankR1-03-20-2 10. Kölner Bankrechtstag – Teilbuchung 2 JMF: € 225,00 / MF: € 265,00 / NMF: € 345,00JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00

Umsatzsteuerbefreite Fortbildungsveranstaltungen eines Berufsverbandes.

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In dieser Ausgabe des KAV Magazins finden Sie die Bewerbung der bereits bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe geplanten Seminare der nächsten Folgemonate. Darüber hinaus wurden und werden kontinuierlich weitere Fachseminare, Workshops und Tagungen erstellt, deren Bewerbung im direkten Anschluss zur finalen Planung auf unserer KAV Onlineplattform im Internet unter www.kav-seminare.de, in unserem monatlichen Newsletter sowie in den nachfolgenden KAV Magazinen erfolgen.

Gern stehen wir Ihnen für Fragen und Anregungen jederzeit zur Verfügung. Seinen Mitgliedern gewährt der KAV Sonderkonditionen. Bitte wählen Sie als KAV Mitglied den entsprechend angezeigten Mitgliederpreis. Bitte zahlen Sie Ihre Teilnahmegebühr erst nach Erhalt Ihrer Rechnung unter Berücksichtigung der dort angegebenen Rechnungsnummer. Vielen Dank!

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Köln, den Unterschrift Im Anschluss zu Ihrer Anmeldung erhalten Sie gemäß unseren Teilnahmebedingungen eine Bestätigung und Annahme Ihres Buchungswunsches sowie eine Ausführung unserer Teilnahmebedingungen. Bitte zahlen Sie erst nach Erhalt Ihrer Rechnung unter Verwendung Ihrer Rechnungsnummer. Vielen Dank!

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