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TO 10 KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810 e-mail: [email protected] www.kontrollamt.wien.at DVR: 0000191 KA II - KAV-3/12 Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund", AKH, Prüfung der Entwicklung und der Wahrnehmung der Auftraggeberfunktion im Bereich der technischen Betriebsführung Tätigkeitsbericht 2012

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TO 10

KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810 e-mail: [email protected] www.kontrollamt.wien.at DVR: 0000191

KA II - KAV-3/12

Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund",

AKH, Prüfung der Entwicklung und der Wahrnehmung

der Auftraggeberfunktion im Bereich

der technischen Betriebsführung

Tätigkeitsbericht 2012

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KURZFASSUNG

Die Durchführung der technischen Betriebsführung des Allgemeinen Krankenhauses

der Stadt Wien - Medizinischer Universitätscampus der VAMED-KMB Krankenhausma-

nagement und Betriebsführungsges.m.b.H. obliegt auf Grundlage des Technischen Be-

triebsführungsvertrages, der mit der Zusatzvereinbarung des Jahres 2004 und den

nachfolgend abgeschlossenen Ergänzenden Vereinbarungen nennenswert modifiziert

wurde. Auch wenn im Betrachtungszeitraum der Jahre 2005 bis 2010 die vereinbarten

Zielvorgaben und Inhalte größtenteils zur Umsetzung gelangten, zeigte die Einschau in

Bezug auf einzelne Themengebiete einen Handlungsbedarf der Vertragsparteien auf.

Die Leistungserbringung der Betriebsführungsgesellschaft wies nämlich insofern Ver-

besserungs- und Optimierungspotenziale auf, als eine wirtschaftliche und zeitgerechte

Leistungsabwicklung und Dokumentation nicht durchgängig gegeben war. Ebenso lag

ein die Erfordernisse der Auftraggeberin berücksichtigendes Berichtswesen noch nicht

vor. Demgegenüber gaben die von der Teilunternehmung Allgemeines Krankenhaus

der Stadt Wien - Medizinischer Universitätscampus an die Betriebsführungsgesellschaft

vorgenommenen Leistungsauslagerungen bzw. Leistungserweiterungen Anlass zur Kri-

tik, zumal diesen keine Wirtschaftlichkeitsberechnungen zugrunde lagen. Darüber hin-

aus fand die von der Teilunternehmung in Anspruch genommene Zwischenfinanzierung

von effizienzsteigernden Maßnahmen keinen Eingang in das Rechnungswesen der Un-

ternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund".

Durch die Einsetzung einer externen technischen begleitenden Prüfung zusätzlich zur

externen kaufmännischen Prüfung wurde die der Auftraggeberfunktion inhärente Kon-

trollkompetenz in weiten Teilen externen Sachverständigen übertragen. Mit den bis zum

Ende der Einschau erfolgten personellen Abgängen erfuhr die Personalsituation der

Technischen Direktion des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Wien - Medizinischer

Universitätscampus eine weitere Schwächung und führte zu wesentlichen Einschrän-

kungen in der Aufgabenwahrnehmung. Zur Stärkung der Eigentümer- bzw. Auftragge-

berseite wurde die Umsetzung einer Reihe von Maßnahmen empfohlen.

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INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung ..................................................................................................................... 8

1.1 Historie der technischen Betriebsführung .................................................................. 8

1.2 Prüfbericht des Kontrollamtes aus dem Jahr 2005 .................................................... 9

1.3 Prüfungsgegenstand ............................................................................................... 11

2. Vertragliche Rahmenbedingungen der technischen Betriebsführung ........................ 12

2.1 Technischer Betriebsführungsvertrag ...................................................................... 12

2.1.1 Allgemeines .......................................................................................................... 12

2.1.2 Leistungsabgeltung............................................................................................... 13

2.1.3 Prüfung der Leistungserbringung und Abrechnung .............................................. 14

2.1.4 Vertragslaufzeit ..................................................................................................... 14

2.2 Personalbereitstellungsvertrag ................................................................................ 15

2.3 Zusatzvereinbarung des Jahres 2004 ..................................................................... 15

2.3.1 Pauschalierung der Vergütung ............................................................................. 16

2.3.2 Budgetmittel mit indikativer Widmung ................................................................... 17

2.3.3 Zusätzliche Kündigungsmöglichkeiten .................................................................. 17

2.3.4 Externe Begleitende Prüfung ................................................................................ 18

2.3.5 Verbindliche Qualitätsstandards ........................................................................... 19

2.4 Ergänzende Vereinbarungen der Jahre 2005 bis 2010 ........................................... 19

2.4.1 Allgemeines .......................................................................................................... 19

2.4.2 Prüfungsrelevante Inhalte ..................................................................................... 20

2.4.3 Drei-Säulenmodell ................................................................................................ 21

2.4.4 Grundlagen der Externen Begleitenden Prüfung .................................................. 23

2.4.5 Qualitätsstandardhandbuch .................................................................................. 24

2.5 Feststellungen des Kontrollamtes ............................................................................ 24

3. Kosten der technischen Betriebsführung ................................................................... 26

3.1 Entwicklung in den Jahren 2005 bis 2010 ............................................................... 26

3.2 Verwendung der indikativ gewidmeten Budgetmittel ............................................... 28

3.2.1 Entwicklung in den Jahren 2005 bis 2010 ............................................................ 28

3.2.2 Ursachen der erhöhten Mittelverwendung ............................................................ 30

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3.3 Kosten der Zusätzlichen Leistungen ........................................................................ 31

3.3.1 Entwicklung in den Jahren 2005 bis 2010 ............................................................ 31

3.3.2 Ursachen der Kostensteigerungen ....................................................................... 32

3.4 Ausweis der technischen Betriebsführung im Rechnungswesen ............................. 34

3.4.1 Allgemeines .......................................................................................................... 34

3.4.2 Ablauf der Verrechnung ........................................................................................ 34

3.4.3 Ansatz im Rahmen der Jahresabschlüsse der Teilunternehmung ........................ 36

3.5 Feststellungen und Empfehlungen des Kontrollamtes ............................................. 37

4. Umsetzung der im Rahmen der zweiten und dritten Säule festgelegten

Maßnahmen .................................................................................................................. 42

4.1 Qualitätsmanagement.............................................................................................. 42

4.2 Instrumente für den technischen Betrieb ................................................................. 43

4.3 Feststellungen des Kontrollamtes ............................................................................ 44

5. Personalbeistellungen durch die Stadt Wien ............................................................. 46

5.1 Entwicklung in den Jahren 2005 bis 2010 ............................................................... 46

5.2 Ursachen der Veränderungen ................................................................................. 47

5.3 Weitere Entwicklung bis Mitte des Jahres 2011 ...................................................... 47

5.4 Feststellungen des Kontrollamtes ............................................................................ 48

6. Budgetärer Ausblick .................................................................................................. 49

6.1 Budget der technischen Betriebsführung der Jahre 2011 und 2012 ........................ 49

6.2 Ursachen der Budgetsteigerungen .......................................................................... 50

6.3 Feststellungen und Empfehlungen des Kontrollamtes ............................................. 52

7. Wahrnehmung der Auftraggeberfunktion im Bereich der operativen technischen

Betriebsführung ............................................................................................................. 54

7.1 Aufgabenverteilung .................................................................................................. 54

7.2 Externe kaufmännische Prüfung .............................................................................. 56

7.3 Externe Begleitende Prüfung ................................................................................... 59

7.3.1 Beauftragung ........................................................................................................ 59

7.3.2 Prüftätigkeit ........................................................................................................... 60

7.3.3 Prüfungsergebnisse .............................................................................................. 61

7.3.4 Zusammenarbeit mit der externen kaufmännischen Prüfung ............................... 64

7.4 Aufgabenwahrnehmung durch die Technische Direktion ........................................ 65

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7.4.1 Organisatorische Gliederung, Personalausstattung und Kosten .......................... 65

7.4.2 Wahrnehmung der VAMED-KMB Krankenhausmanagement und

Betriebsführungsges.m.b.H.-Kompetenz ....................................................................... 67

7.5 Feststellungen und Empfehlungen des Kontrollamtes ............................................. 70

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abs ............................................... Absatz

AKH .............................................. Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien - Medizini-

scher Universitätscampus

ARGE AKH ................................... Arbeitsgemeinschaft der Republik Österreich und der

Stadt Wien für den Neubau des AKH

BVergG 2002 ............................... Bundesvergabegesetz 2002

bzgl. .............................................. bezüglich

bzw. .............................................. beziehungsweise

CCG ............................................. Compentence Center für Arbeitssicherheit und Ge-

sunderhaltung

d.s. ................................................ das sind

DFW ............................................. Abteilung Finanz- und Betriebswirtschaft

EBP .............................................. Externe Begleitende Prüfung

EDV .............................................. Elektronische Datenverarbeitung

EFQM ........................................... European Foundation for Quality Manangement

E-Mail .......................................... Elektronische Post

EU ................................................ Europäische Union

EUR .............................................. Euro

exkl. .............................................. exklusive

GED .............................................. Generaldirektion

gem. ............................................. gemäß

GGS ............................................. Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales

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GMP ............................................. Good Manufaturing Practice

GuV .............................................. Gewinn- und Verlustrechnung

inkl. ............................................... inklusive

KMB .............................................. Krankenhausmanagement und Betriebsführungsge-

sellschaft m.b.H.

KOFÜ ........................................... Kollegiale Führung

Krankenanstaltenverbund ............. Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund"

lt. .................................................. laut

Mio.EUR ....................................... Millionen Euro

MUW ............................................ Medizinische Universität Wien

p.a. ............................................... per annum

Pkt. ............................................... Punkt

PR ................................................ Public Relations

Pr.Z. .............................................. Präsidialzahl

rd. ................................................. rund

s. ................................................... siehe

SAP BW........................................ SAP Business Information Warehouse

SAP CS ........................................ SAP Customer Service

SAP R/3 ........................................ SAP Release 3

TBV .............................................. Technischer Betriebsführungsvertrag

TDR .............................................. Technische Direktion

TU AKH ........................................ Teilunternehmung Allgemeines Krankenhaus der

Stadt Wien - Medizinischer Universitätscampus

u.a. ............................................... unter anderem

USt ............................................... Umsatzsteuer

V-KMB .......................................... VAMED-KMB Krankenhausmanagement und Be-

triebsführungsges.m.b.H.

VZÄ .............................................. Vollzeitäquivalent

Wr. KAG ....................................... Wiener Krankenanstaltengesetz 1987

WStV ............................................ Wiener Stadtverfassung

z.B. ............................................... zum Beispiel

z.T. ............................................... zum Teil

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Allfällige Rundungsdifferenzen bei der Darstellung von Berechnungen wurden nicht

ausgeglichen.

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PRÜFUNGSERGEBNIS

1. Einleitung

1.1 Historie der technischen Betriebsführung

Zusätzlich zum Baubeauftragungsvertrag wurde die damalige Firma A durch den im

Jahr 1985 mit der ARGE AKH abgeschlossenen Betriebsführungsvertrag mit der tech-

nischen Betriebsführung von fertiggestellten Bauteilen des sogenannten Bauabschnit-

tes IV (Hauptgebäude mit den dazu gehörigen Nebenobjekten) und mit der Übernahme

der Aufgaben eines Technischen Servicezentrums für das gesamte AKH beauftragt. Im

Jänner 1989 wurde von Fachdienststellen des Magistrats die Durchführung der techni-

schen Betriebsführung in den übrigen Bereichen des AKH, insbesondere in den Neuen

Kliniken und in den Bauabschnitten I - III (Wohnbezirk, Außenanlagen) des Neubaupro-

jektes sowie bestimmte weitere Leistungen für den gesamten Bereich des AKH an die

damalige Magistratsabteilung 16 übertragen.

Vor dem Hintergrund der geplanten Fertigstellung des Neubauprojektes und zur Ver-

meidung von Doppelgleisigkeiten aufgrund zweier unterschiedlicher Betriebsführungs-

organisationen beauftragte schließlich die damalige Magistratsabteilung 16 Ende des

Jahres 1991 die neu gegründete KMB auf Grundlage des im gleichen Jahr errichteten

TBV mit der technischen Betriebsführung der bisher von ihr betreuten Bereiche per

1. Jänner 1993 sowie des Bauabschnittes IV des Neubaues des AKH (einschließlich

der Aufgaben des Technischen Servicezentrums) spätestens mit Beendigung des Be-

triebsführungsvertrages. Diese Beauftragung wurde mit Beschluss des Gemeinderates

vom 13. Dezember 1991, Pr.Z. 3736 genehmigt.

Da beabsichtigt war, den Großteil des mit der technischen Betriebsführung in der dama-

ligen Magistratsabteilung 16 betrauten städtischen Personals der KMB zur Verfügung

zu stellen, wurde im Jänner 1992 zwischen der Stadt Wien und der KMB auf Grundlage

des TBV ein Personalbereitstellungsvertrag abgeschlossen. Damit sollte gewährleistet

bleiben, dass auch weiterhin auf ein entsprechend ausgebildetes Eigenpersonal zu-

rückgegriffen werden kann, um mittel- bzw. langfristig eine Alternative zur Fremdverga-

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be zu haben. Von den insgesamt rd. 320 betroffenen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern

der damaligen Magistratsabteilung 16 entschieden sich schließlich rd. 80 % für eine

Personalbeistellung zur KMB, während die restlichen Bediensteten der Stadt Wien ihre

Tätigkeit weiterhin im Rahmen der TDR des AKH fortsetzten.

Durch die Verschmelzung der KMB mit jener Tochtergesellschaft der Firma A, die bis-

lang mit der Umsetzung des Betriebsführungsvertrages befasst war, oblag der KMB ab

Jänner 1993 auch dessen Vollziehung. Nachdem der Betriebsführungsvertrag am

31. Dezember 1998 auslief, trat der TBV für das gesamte AKH mit 1. Jänner 1999 in

vollem Umfang in Kraft. Anzumerken war weiters, dass die Firmenbezeichnung der

KMB im Jahr 2000 auf V-KMB umgewandelt wurde.

1.2 Prüfbericht des Kontrollamtes aus dem Jahr 2005

Die Wahrnehmung der Auftraggeberfunktion gegenüber der V-KMB hatte bereits im

Rahmen einer früheren Einschau des Kontrollamtes hinsichtlich der Tätigkeit der TDR

des AKH - unter besonderer Berücksichtigung ihrer Aufbau- und Ablauforganisation -

einen Prüfungsschwerpunkt dargestellt (s. Tätigkeitsbericht 2005, Wiener Krankenan-

staltenverbund, Prüfung der Technischen Direktion der Teilunternehmung Allgemeines

Krankenhaus - Universitätskliniken der Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenver-

bund"). Damit wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass die gesamte operative

technische Betriebsführung des AKH seit 1. Jänner 1993 einer externen Firma übertra-

gen worden war und somit die Führung der technischen Angelegenheiten des AKH in

Kooperation zwischen V-KMB und TDR des AKH zu erfolgen hat.

Wie das Kontrollamt damals festgestellt hatte, war die Ausgliederung der operativen

technischen Betriebsführung an eine Betriebsführungsgesellschaft in Form des vorlie-

genden Betriebsführungsmodells im Bestreben erfolgt, die betrieblichen Erfordernisse

rund um die Inbetriebnahme des neuen AKH sach- und fachgerecht zu bewältigen,

wenngleich diese Konstruktion einen schwer umkehrbaren Akt darstellte und der ge-

winnorientierten Vertragspartnerin eine monopolartige Stellung einräumte. Gleichzeitig

war dem Großteil des damals mit der technischen Betriebsführung betrauten städti-

schen Personals im Rahmen eines Personalbereitstellungsvertrages eine Beschäfti-

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gung bei der V-KMB ermöglicht worden, um gegebenenfalls bei Rücknahme der

Fremdvergabe auf entsprechend ausgebildetes Eigenpersonal zurückgreifen zu kön-

nen.

Weiters war vom Kontrollamt ausgeführt worden, dass dem TBV aufgrund der man-

gelnden Spezifikation des Leistungsumfanges, dem Modus der Leistungsverrechnung

bzw. Leistungskontrolle und der Ausgliederung von weitreichenden Planungs- und

Steuerungskompetenzen Schwachstellen inhärent waren, weshalb der Wahrnehmung

der sogenannten V-KMB-Kompetenz durch den Krankenanstaltenverbund bzw. das

AKH eine zentrale Funktion zukam. Bei der V-KMB-Kompetenz handelt es sich im We-

sentlichen um die Bündelung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Vertragspart-

nerschaft zur V-KMB, die neben der Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus den

vertraglichen Grundlagen insbesondere die Prüfung und Verhandlung des Budgets, die

Durchführung von Leistungsvergaben an die V-KMB, die Abwicklung des Kontroll- und

Berichtswesens und den Aufbau eines EDV-unterstützten Informations- und Dokumen-

tationswesens umfassen.

Was die Wahrnehmung der V-KMB-Kompetenz im damaligen Überprüfungszeitraum

der Jahre 2000 bis 2005 anbelangte, sollten durch gemeinsame Absichtserklärungen

und in Angriff genommene Projekte eine Weiterentwicklung der Vertragspartnerschaft

zwischen der V-KMB und dem AKH, eine Stärkung der Auftraggeberfunktion und eine

Optimierung der technischen Betriebsführung bewirkt werden. Jedoch hatten substan-

zielle Auffassungsunterschiede in der Zusammenarbeit einerseits zur Einstellung be-

deutender Projekte und andererseits zu einer weitgehenden Eskalation in der Vertrags-

partnerschaft geführt, wodurch eine konstruktive und sachgerechte Kooperation zum

Zeitpunkt der damaligen Prüfung des Kontrollamtes zwischen der TDR des AKH und

der V-KMB nur eingeschränkt möglich war.

Schließlich war im seinerzeitigen Bericht darauf hingewiesen worden, dass infolge der

zwischen der GED des Krankenanstaltenverbundes und der V-KMB verhandelten und

vom Gemeinderat genehmigten Zusatzvereinbarung zum TBV aus dem Jahr 2004 hin-

sichtlich der Modifikation der Vergütung die bisherige Kooperation zwischen der TDR

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des AKH und der V-KMB nachhaltig verändert wurde. Zum einen wurde das Verfahren

der Budgetprüfung aufgrund der Pauschalvergütung der operativen technischen Be-

triebsführungsleistung abgekürzt und zum anderen wurde die stichprobenartige techni-

sche Leistungsprüfung der TDR des AKH - obwohl nicht expressis verbis geregelt -

durch eine noch einzusetzende "Externe begleitende technische Leistungsprüfung"

gleichsam abgelöst.

In diesem Zusammenhang hatte das Kontrollamt empfohlen, dass trotz der Ausgliede-

rung der technischen Betriebsführung und der - zusätzlich zur bereits seit dem Jahr

1994 eingesetzten externen kaufmännischen Prüfung - geplanten "Externen begleiten-

den technischen Leistungsprüfung" auch weiterhin ein adäquates Ausmaß an Pla-

nungs-, Steuerungs- und Kontrollkompetenz in personeller und informativer Hinsicht auf

der Auftraggeberseite vorzuhalten wäre, um eine effiziente und wirtschaftliche techni-

sche Betriebsführung zu gewährleisten.

1.3 Prüfungsgegenstand

Zielsetzung der gegenständlichen - in der zweiten Jahreshälfte 2011 durchgeführten -

Einschau waren die Prüfung der Operationalisierung der Zusatzvereinbarung aus dem

Jahr 2004 sowie allfälliger in den Jahren 2005 bis 2010 zwischen der Stadt Wien bzw.

dem Krankenanstaltenverbund und der V-KMB abgeschlossener Vereinbarungen, die

Darstellung der Entwicklung der operativen technischen Betriebsführung sowie eine

nähere Betrachtung der Wahrnehmung der V-KMB-Kompetenz durch das AKH. Die

Durchführung von Ersatz- und Investitionsprojekten im AKH, die ebenfalls in Kooperati-

on zwischen der TDR und der V-KMB erfolgt, stellte hingegen keinen Prüfungsgegen-

stand dar.

Die Erhebungen des Kontrollamtes erstreckten sich im Wesentlichen auf die im AKH mit

der Umsetzung der vertraglichen Rahmenbedingungen der technischen Betriebsfüh-

rung befassten Organisationseinheiten TDR des AKH sowie DFW der Direktion der

TU AKH. Darüber hinaus wurden diesbezügliche Auskünfte sowohl von dem mit der

EBP beauftragten Ingenieur- und Ziviltechnikerunternehmen als auch von dem mit der

externen kaufmännischen Prüfung betrauten Wirtschaftsprüfungsunternehmen einge-

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holt. Zur weiteren Abrundung des Prüfungsergebnisses fanden auch Gespräche mit

Vertreterinnen bzw. Vertretern der V-KMB statt.

An dieser Stelle war anzumerken, dass die V-KMB zu den umsatzstärksten Auftrag-

nehmerinnen bzw. Auftragnehmern des AKH bzw. des Krankenanstaltenverbundes

zählt und diese lt. den im Firmenbuch publizierten Jahresabschlüssen der Jahre 2005

bis 2010 einen durchschnittlichen jährlichen Überschuss von rd. 5,67 Mio.EUR erwirt-

schaftete. Durchschnittlich rd. 96 % der von der V-KMB im Betrachtungszeitraum aus-

gewiesenen Umsätze gründeten sich nach Einschätzung des Kontrollamtes auf den

TBV. Der verbleibende Anteil entfiel auf andere im Gesundheitsbereich tätige Auftrag-

geberinnen bzw. Auftraggeber, wobei diese sonstigen betrieblichen Erträgnisse einen

Anstieg um 3,83 Mio.EUR auf 6,52 Mio.EUR im Jahr 2010 verzeichneten.

2. Vertragliche Rahmenbedingungen der technischen Betriebsführung

2.1 Technischer Betriebsführungsvertrag

2.1.1 Allgemeines

Der TBV wurde Anfang der 1990er-Jahre als Betriebsführungsvertrag mit Elementen

eines Werk- sowie eines Treuhandvertrages konzipiert. Mit ihm übernahm die spätere

V-KMB die technische Betriebsführung der bau-, haus- und medizintechnischen Anla-

gen in den gesamten Bauteilen des AKH, die Aufgaben des Technischen Servicezent-

rums für die medizinischen Einrichtungen sowie die Durchführung sogenannter Weiterer

Leistungen, wie z.B. des Betriebes und der Instandhaltung der Telefonzentrale oder der

gärtnerischen Gestaltung der Park- und Grünanlagen. Als Leistungsumfang der techni-

schen Betriebsführung wurde das Erkennen, Planen, Durchführen, Veranlassen und

Kontrollieren all jener Maßnahmen festgelegt, die eine wirtschaftliche und sichere Funk-

tion der technischen Anlagen sowie die Erhaltung der Anlagen- und Gebäudesubstanz

sicherstellen sollen, wobei die V-KMB zur Leistungserbringung Eigen- und/oder Fremd-

leistungen heranziehen kann.

Im Zuge der Vertragslaufzeit erweiterte sich der Leistungsumfang der V-KMB - neben

der nicht vom Prüfungsgegenstand umfassten Durchführung von Investitionsprojekten -

um die jährlich vom AKH zu beauftragenden sogenannten Zusätzlichen Leistungen

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(z.B. für das Medizinische Dokumentationszentrum oder das Inventarisierungsma-

nagement), wobei diese Beauftragungen ebenfalls auf Grundlage des TBV erfolgten.

2.1.2 Leistungsabgeltung

Bezüglich der Leistungsabgeltung der technischen Betriebsführung, der Aufgaben des

Technischen Servicezentrums sowie der Durchführung der sogenannten Weiteren Leis-

tungen war im TBV vorgesehen, dass die V-KMB den im Folgejahr durchzuführenden

Leistungsumfang spezifiziert und das dafür erforderliche Budget bis zum 30. Juni eines

jeden Jahres vorlegt. Dieses war von der Stadt Wien zeitgerecht vor Beginn des nächs-

ten Kalenderjahres zu genehmigen und bildete den Höchstbetrag der Abrechnungs-

summe. Die Zusätzlichen Leistungen sowie die Investitions- und Instandhaltungsprojek-

te hingegen waren in Form von Einzelleistungsvergütungen und von Pauschalen zu

veranschlagen. Nach Maßgabe des dem jeweiligen Budget angeschlossenen Zah-

lungsplanes waren die finanziellen Mittel der V-KMB in Form von monatlichen Zuzäh-

lungen vorab zur Verfügung zu stellen, wobei die jeweiligen Abrechnungen monatlich im

Nachhinein unter Berücksichtigung der im TBV enthaltenen Vergütungssätze und Ver-

gütungszuschläge bzw. nach den tatsächlichen Kosten erfolgten. Hinsichtlich der zuge-

zählten Beträge war bis zu ihrer Abrechnung eine Verzinsung zugunsten der Auftragge-

berin bzw. des AKH vereinbart.

Der Personalaufwand für den im jeweiligen TBV-Budget spezifizierten Leistungsumfang

war auf Basis der geleisteten Arbeitsstunden (multipliziert mit den qualifikations- und

bereichsbezogenen Vergütungssätzen) in Rechnung zu stellen. Zur Abgeltung des All-

gemeinen Sachaufwandes waren die Vergütungssätze je Teilbereich um unterschiedli-

che prozentuelle Aufschläge (4 % oder 11 %) zu erhöhen. Demgegenüber waren die

anteiligen Geschäftsgemeinkosten der V-KMB, wie z.B. Generalsekretariat und Perso-

nalwesen, nach dem tatsächlichen Aufwand abzurechnen.

Neben der unentgeltlichen Bereitstellung aller für die Leistungserbringung erforderlichen

Räumlichkeiten (inkl. Einrichtung) hat die Stadt Wien bis dato auch für die Energien,

Medien und Betriebskosten aufzukommen. Zudem übernimmt die Stadt Wien nach er-

folgter Abstimmung die tatsächlichen Kosten der Rechenzentrums-Leistungen und

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sonstigen EDV-Leistungen zur Erfüllung des TBV. Die Kosten der von der V-KMB an-

geschafften Sachmittel und die im Namen und auf Rechnung der Stadt Wien oder im

eigenen Namen beauftragten Leistungen werden ebenfalls von der Stadt Wien ersetzt.

2.1.3 Prüfung der Leistungserbringung und Abrechnung

Das Prozedere für die Prüfung der Leistungserbringung und Abrechnung war in der An-

lage 6 zum TBV geregelt und stellte sich auszugsweise folgendermaßen dar: Zur Si-

cherstellung der wirtschaftlichen Abwicklung der technischen Betriebsführung hatte die

Stadt Wien ein Prüfteam von ca. vier Ingenieuren und ca. vier Werkmeistern vorzuhal-

ten, welches die Beurteilung des geplanten Instandhaltungsaufwandes, die stichpro-

benartige Überprüfung der Leistungserbringung, die Rechnungsprüfung und Budgetbe-

wertung durchzuführen hatte. Die Ergebnisse dieser Prüftätigkeiten waren verpflichtend

zu behandeln und einvernehmlich umzusetzen.

Zur Prüfung der Abrechnung hatte die V-KMB u.a. monatliche Personaleinsatzmeldun-

gen bekannt zu geben, Aufzeichnungen von Leistungen außerhalb des TBV zu doku-

mentieren, die Einsichtnahme in Stempelkarten ihrer Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter

sowie in Rechnungen und Verträge über Sachmittel bzw. Fremdleistungen zu ermögli-

chen. Als Grundlage der Leistungsabrechnung wurden die auf Basis der Stempelkarten

erstellten Leistungsscheine herangezogen, wobei als verrechenbare Arbeitszeit die in

den Leistungsscheinen für Tätigkeiten im Rahmen des TBV ausgewiesene Zeit galt.

Zum Nachweis der durchgeführten Tätigkeiten des handwerklichen Instandhaltungsper-

sonals wurden standardisierte Tätigkeitsberichte geführt, wobei nach Einführung des

Instandhaltungsinformationssystems einzelleistungsbezogene Auswertungen über

durchgeführte Instandhaltungsarbeiten zur Verfügung standen.

2.1.4 Vertragslaufzeit

Bezüglich der Vertragsdauer enthält der TBV - nach Ablauf einer auf zehn Jahre befris-

teten Vertragsdauer - eine automatische Vertragsverlängerung um jeweils fünf Jahre,

sofern er nicht spätestens zwei Jahre vor dem nächstmöglichen Kündigungstermin von

einer der Vertragsparteien aufgelöst wird. Im Übrigen sah der TBV nach Ablauf einer

angemessenen Erfahrungs- und Beobachtungsperiode - frühestens nach Ablauf von

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fünf Jahren ab Inkrafttreten des TBV (das war der 1. Jänner 2004) - die Möglichkeit ei-

ner Vertragsanpassung durch eine Modifikation der Vergütung in Form von Einheits-

und/oder Regie- und/oder Bauschpreisen mit der Zielsetzung vor, einen Anreiz zur Kos-

tenminimierung zu schaffen.

2.2 Personalbereitstellungsvertrag

Mit dem für die Dauer des TBV abgeschlossenen Personalbereitstellungsvertrages wird

der Stadt Wien das Recht eingeräumt, in den Bereichen der Bauabschnitte I - III und

der Neuen Kliniken 85 % und im Bereich des Bauabschnittes IV (Hauptgebäude mit den

dazu gehörenden Nebenobjekten) 15 % des notwendigen Personals beizustellen, wobei

die Bekanntgabe des Personalbedarfes durch die V-KMB erfolgen soll. Als Form der

Personalbeistellung durch die Stadt Wien kommt entweder ein Karenzurlaub im öffentli-

chen Interesse mit Eintritt in ein Dienstverhältnis zur V-KMB oder eine Abordnung unter

Beibehaltung des Dienstverhältnisses mit der Stadt Wien in Betracht. Zur Abgeltung der

Dienstleistung der abgeordneten Bediensteten verpflichtet sich die V-KMB, der Stadt

Wien monatlich im Nachhinein jede geleistete Arbeitsstunde (exkl. Nichtanwesenheits-

zeiten) nach veränderlichen Stundensätzen - gegliedert nach den Qualifikationsgruppen

gemäß TBV - zu vergüten.

2.3 Zusatzvereinbarung des Jahres 2004

Der Zusatzvereinbarung des Jahres 2004 zum TBV ging ein diesbezügliches Angebot

der V-KMB vom März 2004 voraus, das im Wesentlichen eine Modifikation der Vergü-

tung der operativen technischen Betriebsführung unter Berücksichtigung von weiterfüh-

renden Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, zusätzliche Kündigungstermine sowie eine

Leistungsüberwachung durch eine EBP beinhaltet. Damit wurde von dem im TBV ein-

geräumten Recht Gebrauch gemacht, wonach die Vertragsparteien nach Ablauf eines

bestimmten Zeitraumes eine Vertragsanpassung mit dem Ziel eines wirtschaftlichen

Leistungsanreizes unter gleichzeitiger Kostenminimierung vornehmen können. Nach

Prüfung und Präzisierung des Angebotes der V-KMB im Rahmen von Verhandlungen

zwischen der GED des Krankenanstaltenverbundes und der V-KMB wurde schließlich

die Zusatzvereinbarung mit Beschluss des Gemeinderates vom 17. Dezember 2004,

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Pr.Z. 05593-2004/001-GGS angenommen, wobei die Bestimmungen des TBV dadurch

für die Jahre 2005 bis 2012 wie folgt modifiziert bzw. abgeändert wurden.

2.3.1 Pauschalierung der Vergütung

Entgegen der bisherigen Leistungsabgeltung der V-KMB in Form eines Kostenersatz-

modells auf Grundlage jährlich zu genehmigender Budgets wurde mit der Zusatzverein-

barung des Jahres 2004 ab dem Jahr 2005 eine Pauschalierung der Vergütung der

operativen technischen Betriebsführung, worunter die technische Betriebsführung, die

Aufgaben des Technischen Servicezentrums sowie die Weiteren Leistungen zusam-

mengefasst sind, eingeführt und die Berechnung der operativen TBV-Budgets für die

Jahre 2005 bis 2012 wie folgt festgelegt (Beträge in Mio.EUR exkl. USt):

Berechnung operatives TBV-Budget

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Summe

Basis Budget 2004 67,60 67,60 67,60 67,60 67,60 67,60 67,60 67,60 540,80

Direkte Budgetreduktion 2,00 2,00 2,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 21,00

Budget 65,60 65,60 65,60 64,60 64,60 64,60 64,60 64,60 519,80

Valorisierung 2 % 1,30 2,70 4,00 5,30 6,70 8,10 9,60 11,10 48,80

Operatives TBV-Budget 66,90 68,30 69,60 69,90 71,30 72,70 74,20 75,70 568,60

Die Ermittlung der operativen TBV-Budgets für die Jahre 2005 bis 2012 erfolgte jeweils

auf Basis des in herkömmlicherweise zustandegekommenen Budgets 2004 in der Höhe

von 67,60 Mio.EUR, wobei ein Teil der von der V-KMB zugesagten weiterführenden

Effizienzsteigerung dem Krankenanstaltenverbund bzw. dem AKH in Form einer direk-

ten Budgetreduktion weitergegeben wurde. Des Weiteren wurden die daraus resultie-

renden Budgetwerte jährlich um einen vorläufigen Valorisierungsfaktor von 2 % erhöht,

während der tatsächlichen Valorisierung die von der "Unabhängigen Schiedskommissi-

on" für die Bundesinnungsgruppe Metall-Elektro-Sanitär Sparte Gewerbe und Hand-

werk (kollektivvertraglich) festgelegte Kostenentwicklung zugrunde liegt.

Die angeführten operativen TBV-Budgets waren der V-KMB entsprechend der bisheri-

gen vertraglichen Regelung monatlich im Voraus in zwölf gleich hohen Zuzählungen zur

Verfügung zu stellen, wobei die Verrechnung der diesbezüglichen Kostenersätze der

V-KMB an das AKH monatlich im Nachhinein erfolgte.

KA II - KAV-3/12 Seite 17 von 74

Im Fall des Bedarfes an Klarstellungen und Modifikationen, die sich aus baulichen Än-

derungen im Zuge der Restfertigstellung des AKH oder aus Änderungen von betriebli-

chen Bedingungen ergeben sollten, wurde von den Vertragsparteien eine einvernehmli-

che Vorgehensweise unter Zugrundelegung des TBV vereinbart.

2.3.2 Budgetmittel mit indikativer Widmung

Der zweite Teil der von der V-KMB im Rahmen der Zusatzvereinbarung zugesagten

weiterführenden Effizienzsteigerung bestand in der indikativen Widmung bestimmter

Budgetmittel des operativen TBV-Budgets für die Realisierung von sogenannten effizi-

enzsteigernden Maßnahmen im Bereich der Haus- und Bautechnik. Darunter sind lt.

einer in der Zusatzvereinbarung enthaltenen Definition jene haus- und bautechnischen

Maßnahmen zu verstehen, die für die Lebensdauer verlängernde Erhaltung - unter Be-

dachtnahme auf die qualitätsvolle technische Optimierung der Anlagen- und Gebäu-

desubstanz - eingesetzt werden. Die diesbezüglich vorgesehenen anteiligen Budgetmit-

tel mit indikativer Widmung sind - ebenfalls unter Berücksichtigung einer vorläufigen

Valorisierung in der Höhe von 2 % - für die Jahre 2005 bis 2012 folgendermaßen abge-

bildet (Beträge in Mio.EUR exkl. USt):

Berechnung indikative Wid-mung

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Summe

Für die Realisierung von effizienzsteigernden Maß-nahmen gewidmete Mittel 2,50 4,00 7,50 9,00 9,00 9,00 9,00 9,00 59,00

Valorisierung 2% 0,10 0,20 0,50 0,70 0,90 1,10 1,30 1,50 6,30

Indikativ gewidmete Budgetmittel 2,60 4,20 8,00 9,70 9,90 10,10 10,30 10,50 65,30

2.3.3 Zusätzliche Kündigungsmöglichkeiten

Was die Vertragslaufzeit anbelangt, wurden mit der Zusatzvereinbarung des Jahres

2004 ergänzend zu den diesbezüglichen Bestimmungen des TBV ab dem Jahr 2005

zusätzliche Kündigungsmöglichkeiten durch die Auftraggeberin festgelegt. Einerseits

handelt es sich dabei um eine jährliche Kündigungsmöglichkeit (mit einer dreijährigen

Kündigungsfrist) für den Fall der Nichterreichung der von der V-KMB zugesagten wei-

terführenden Effizienzsteigerungen nach Vorliegen der jährlichen Endabrechnung und

Prüfung durch die EBP. Andererseits wurden der Auftraggeberin zu den Stichtagen

KA II - KAV-3/12 Seite 18 von 74

31. Dezember 2006 und 31. Dezember 2009 zwei zusätzliche erfolgsunabhängige Kün-

digungstermine - ebenfalls unter Einhaltung einer dreijährigen Kündigungsfrist - einge-

räumt.

2.3.4 Externe Begleitende Prüfung

Zur Objektivierung der von der V-KMB erbrachten Leistungen und zur Unterstützung

des mit der Überprüfung der Abrechnung beauftragten Wirtschaftsprüfungsunterneh-

mens ist eine EBP mit dem Ziel einzurichten, neben der sicheren Funktion der techni-

schen Anlagen insbesondere die Erhaltung der Anlagen- und Gebäudesubstanz zu be-

stätigen bzw. gegebenenfalls geeignete Veranlassungen vorzunehmen. Weiters ist die

EBP von der Auftraggeberin nach Durchführung eines geeigneten Vergabeverfahrens

zu bestellen und sind die Kosten der EBP von beiden Vertragsparteien zu gleichen Tei-

len zu tragen. Als Leistungsumfang dieser EBP sind eine Reihe von Aufgaben und Prü-

fungsinhalten festgelegt, die u.a.

- die Beurteilung des Zustandes der Anlagen- und Gebäudesubstanz mit Bedachtnah-

me auf das Anlagenalter und auf die Betriebsführungs- und Instandhaltungsmaß-

nahmen der V-KMB sowie die Beurteilung derselben,

- die Prüfung und Feststellung der widmungsgemäßen Verwendung der aus den wei-

terführenden Effizienzsteigerungen resultierenden Mittel,

- die Beurteilung der Auswirkung von Veränderungen der Betriebsbedingungen im AKH

und

- die jährliche Übernahme der von der V-KMB erbrachten Leistungen

umfassen.

In diesem Zusammenhang sind von der EBP zu den in einem jährlichen Prüfprogramm

festzulegenden Themenbereichen periodische Prüfberichte zu erstellen und zumindest

jährlich in einem Endbericht über die Leistungserbringung der V-KMB zusammenzufas-

sen. Im Übrigen sind von den Vertragsparteien und der EBP detaillierte Durchführungs-

bestimmungen zu den Inhalten der Zusatzvereinbarung einvernehmlich zu erarbeiten,

die u.a. auch unvorhersehbare Leistungen als Folgen von Maschinenbruch sowie allfäl-

lige Änderungen der für die Betriebsführung maßgeblichen Gesetze behandeln.

KA II - KAV-3/12 Seite 19 von 74

2.3.5 Verbindliche Qualitätsstandards

Zur Gewährleistung und langfristigen Sicherstellung eines Qualitätsdenkens bei der

Abwicklung des TBV wurde normiert, für die Erhaltung des Anlagenzustandes - unter

Einsetzung einer Arbeitsgruppe mit dem Vorsitz der EBP - verbindliche Qualitätsstan-

dards zu definieren. Die Erarbeitung dieser Standards in Form eines Qualitätsstandard-

handbuches sollte bis längstens 31. Dezember 2008 abgeschlossen sein und dem TBV

als klarstellendes Addendum beigefügt werden.

2.4 Ergänzende Vereinbarungen der Jahre 2005 bis 2010

2.4.1 Allgemeines

Im Betrachtungszeitraum der Jahre 2005 bis 2010 kam es in Ergänzung zum TBV und

in Präzisierung der Zusatzvereinbarung des Jahres 2004 zum Abschluss von insgesamt

drei Vereinbarungen, die neben Vertretern des AKH und der V-KMB auch von Vertre-

tern der Geschäftsführung der Firma B, dem Generaldirektor des Krankenanstaltenver-

bundes und dem Finanzdirektor der Stadt Wien unterfertigt wurden. Eine Befassung der

nach dem Statut für die Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund" mit Aufga-

ben der Aufsicht betrauten Gemeindeorgane war in allen drei Fällen nicht vorgesehen.

Im Detail handelt es sich um:

- die Vereinbarung über die Nutzung der Mittel für indikative Widmung und Projektab-

wicklung im Rahmen der technischen Betriebsführung des AKH vom 7. November

2006,

- die Detaillierten Durchführungsbestimmungen (inkl. Beilage Prozessbeschreibung Ob-

jektivierung der Betriebsführungs- und Instandhaltungsleistungen der V-KMB) vom

21. November 2007 zu der Zusatzvereinbarung zum TBV des Jahres 2004 in Verbin-

dung mit der Vereinbarung über die Nutzung der Mittel für indikative Widmung und

Projektabwicklung im Rahmen der technischen Betriebsführung des AKH vom No-

vember 2006 sowie

- das Qualitätsstandardhandbuch zum TBV (inkl. Anlage 1: Dynamisches Addendum

"Kennzahlen zum Qualitätsstandardhandbuch") vom 21. Dezember 2009.

KA II - KAV-3/12 Seite 20 von 74

Der Vollständigkeit halber war anzumerken, dass die beiden letztgenannten Vereinba-

rungen ebenfalls von einem Vertreter des mit der EBP betrauten Ingenieur- und Zivil-

technikerunternehmens - das lt. der Zusatzvereinbarung des Jahres 2004 nennenswert

an deren Erstellung mitzuwirken hatte - unterfertigt wurden. Generell erschien bemer-

kenswert, dass keine unmittelbare Mitwirkung der Rechtsabteilung der Direktion der

TU AKH an der Erstellung der Ergänzenden Vereinbarungen, die erst zum Zeitpunkt der

Einschau des Kontrollamtes von deren Existenz Kenntnis erlangte, erfolgte.

2.4.2 Prüfungsrelevante Inhalte

Im Hinblick auf die z.T. ausführliche und detaillierte Ausgestaltung der genannten Ver-

einbarungen wurden die prüfungsrelevanten Inhalte in der nachfolgenden Tabelle über-

blicksweise dargestellt und bestimmten Themenbereichen zugeordnet:

Themenbereiche Vereinbarung über die Nutzung der Mittel für indikative Wid-mung und Projektabwicklung

vom November 2006

Detaillierte Durchfüh-rungsbestimmungen vom November 2007

Qualitäts- standardhandbuch

zum TBV vom Dezember 2009

Leistungsabgeltung/ Vertragslaufzeit

Fortführung der Berechnung der operativen TBV-Budgets für die Jahre 2013 bis 2017 mit insgesamt 401,70 Mio.EUR (exkl. USt)

Ab dem Jahr 2008 Zu-zählung des gesamten operativen TBV-Budgets bis Mitte Jän-ner des jeweiligen Jah-res und Beibehaltung der Verzinsung der zugezählten und noch nicht abgerechneten Beträge zugunsten der Auftraggeberin bzw. des AKH

Vereinbarung zur Fortsetzung der tech-nischen Betriebsfüh-rung durch die V-KMB bis mindestens zum Jahr 2027 zu den Rahmen-bedingungen des Jahres 2012

Effizienzsteigernde Maßnahmen im Bereich der Bau- und Haustechnik

Fortführung der indikativen Widmung in den Jahren 2013 bis 2017 mit anteiligen Mitteln von insgesamt 56 Mio.EUR (exkl. USt)

Festlegung der Vorge-hensweise hinsichtlich der Realisierung und Übernahme der effizi-enzsteigernden Maß-nahmen

Festlegung der Verwendung der indikativ gewidmeten Mittel für den Zeitraum der Jahre 2005 bis 2012 sowie 2013 bis 2017

Möglichkeit der Zwi-schenfinanzierung von Maßnahmen bzw. Pro-jekten - weitestgehend ohne Zwischen-finanzierungskosten - im Rahmen der bis zum Jahr 2017 zugesagten indikativ gewidmeten Budgetmittel

KA II - KAV-3/12 Seite 21 von 74

Entwicklung der V-KMB zu einer der besten Dienstleister-innen auf Basis des EFQM-Modells

Unterstützung durch das AKH und gemeinsame Weiterent-wicklung des jeweiligen Pro-zess- und Qualitätsmanage-ments

Ausarbeitung eines gemeinsamen Strate-giemodells für den technischen Betrieb des AKH

Bewahrung des be-reits erreichten Quali-tätsstandards auf Basis des EFQM

Qualitätsstandard-handbuch zum TBV

Gemeinsame Fertigstellung des Handbuches bis 31. Dezember 2007

Fertigstellung des Handbuches bis 30. Juni 2008

Umsetzung und Wei-terentwicklung der im Dynamischen Ad-dendum festgelegten Qualitätskennzahlen im Rahmen der Platt-form "technik für menschen" bis zum 31. Dezember 2011

Instrumente für den technischen Betrieb des AKH

Gemeinsame Entwicklung den Erfordernissen aller Beteiligten entsprechender Instrumente (z.B. Projektmanagement)

Erstellung von Instru-menten als Maßstab zur Anlagenbeurteilung und Anlagenbeurteilungs-darstellung (inkl. Leis-tungen)

Beurteilung der Machbarkeit der An-forderungen zum Projekt SAP CS (inkl. Berichtswesen) im Rahmen der Plattform "technik für men-schen" Ermöglichung eines Daten- und Informati-onszuganges für die TDR des AKH zum SAP BW der V-KMB

EBP Durchführung der Prüf-tätigkeit auf Grundlage der Prozessbeschrei-bung

Ermöglichung eines Daten- und Informati-onszuganges für die EBP in das SAP CS der V-KMB

Veränderung der Betriebs-bedingungen/ Leistungsbild der V-KMB

Definition und Festle-gung eines Prozesses im Fall von betriebsbe-dingten Änderungen ("Zusätze zur operati-ven Pauschale")

Definition und Umset-zung eines Instru-mentariums zur Dar-stellung der betriebs-bedingten Änderun-gen bis zum Jahr 2010

Technische Doku-mentation

Festlegung des Umfan-ges der technischen Dokumentation und Ermöglichung eines lesenden Zugriffes für die TDR des AKH und die EBP auf die relevan-ten Daten der V-KMB

Planung einer Evalu-ierung der im Rah-men der technischen Betriebsführung an-zuwendenden Doku-mentationsstandards

2.4.3 Drei-Säulenmodell

Die Mehrzahl der in der Tabelle angeführten Inhalte waren Ausfluss des mit der Verein-

barung über die Nutzung der Mittel für indikative Widmung und Projektabwicklung vom

November 2006 etablierten sogenannten Drei-Säulenmodells. Nach diesem soll das

KA II - KAV-3/12 Seite 22 von 74

langfristige, von einer gemeinsamen Entwicklung der Vertragspartnerschaft getragene

Vertragsverhältnis auf drei Säulen, nämlich der Fortsetzung der Vertragspartnerschaft

unter Berücksichtigung der vertraglichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, der

Entwicklung der V-KMB am Weg zur Excellence mit EFQM und der gemeinsamen Ent-

wicklung von Instrumenten für den technischen Betrieb des AKH, aufgebaut werden.

Im Rahmen der ersten Säule wurde von der V-KMB die mit der Zusatzvereinbarung des

Jahres 2004 vereinbarte Budgetentwicklung (einschließlich der weiterführenden Effi-

zienzsteigerungen in Form der direkten Budgetreduktion und der indikativen Widmung

bestimmter Budgetmittel) über das Jahr 2012 hinaus bis zum Jahr 2017 zugesagt. Dar-

über hinaus wurde hinsichtlich der weiterführenden Effizienzsteigerungen die Möglich-

keit der Zwischenfinanzierung von Maßnahmen bzw. Projekten im Rahmen der bis zum

Jahr 2017 zugesagten indikativ gewidmeten Budgetmittel geschaffen. In weiterer Folge

wurde von den Vertragsparteien im Sinn einer langfristigen Substanzerhaltung der An-

lagen "verbindlich" festgelegt, die "vereinbarten Betriebsführungsleistungen bis mindes-

tens 2027 zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abzuwickeln", wie sie sich mit

31. Dezember 2012 nach der Zusatzvereinbarung des Jahres 2004 unter Berücksichti-

gung der geplanten Valorisierung ergeben.

Mit der als zweite Säule bezeichneten Entwicklung der V-KMB am Weg zur Excellence

mit EFQM setzte sich die V-KMB mit Unterstützung des AKH zum Ziel, auf Basis des

EFQM-Modells zu einer der besten Dienstleisterinnen Österreichs und Europas bis zum

Jahr 2010 zu werden. Nach einer allgemeinen Definition handelt es sich beim EFQM-

Modell um ein Unternehmensmodell, das eine ganzheitliche Sicht auf Organisationen

ermöglicht und dem Unternehmen mithilfe von verschiedenen Instrumenten (z.B.

Selbstbewertung) helfen soll, eigene Stärken und Verbesserungspotenziale zu erken-

nen und die Unternehmensstrategie demnach auszurichten. Darüber hinaus sollte im

Einvernehmen zwischen der V-KMB und dem AKH das jeweilige Prozess- und Quali-

tätsmanagement weiterentwickelt und ein gemeinsames Strategiemodell für den techni-

schen Betrieb des AKH ausgearbeitet werden, wofür eine aus Vertreterinnen bzw. Ver-

tretern der V-KMB und der TDR des AKH bestehende Plattform "technik für menschen"

einzurichten ist.

KA II - KAV-3/12 Seite 23 von 74

Die gemeinsame Entwicklung der Instrumente für den technischen Betrieb des AKH, die

sowohl die Erfordernisse der Auftraggeberin (einschließlich der EBP) als auch der Auf-

tragnehmerin berücksichtigen und als wichtige Grundlage für die künftige operative Ver-

tragsabwicklung angesehen wird, stellt die dritte Säule der Vertragspartnerschaft dar.

Hinsichtlich der Gestaltung des von der V-KMB eingeführten SAP CS, das eine EDV-

unterstützte Verwaltung und Abwicklung von Kundendienstaufträgen u.a. in Bezug auf

Leistungsaufträge, Störungen sowie Wartungen ermöglicht, und des dafür zu definie-

renden Berichtswesens sollte im Rahmen der Plattform "technik für menschen" ein Len-

kungsgremium unter Mitwirkung der EBP implementiert werden. Weiters war ein Daten-

und Informationszugang einerseits für die EBP in das SAP CS und andererseits für die

TDR des AKH in das SAP BW des SAP R/3 der V-KMB im Zusammenhang mit den

Leistungen innerhalb der Pauschale vorzusehen.

2.4.4 Grundlagen der Externen Begleitenden Prüfung

In Entsprechung der Zusatzvereinbarung des Jahres 2004 wurde mit den Detaillierten

Durchführungsbestimmungen die Prüftätigkeit der EBP dahingehend präzisiert, als sie

ihre Prüfungshandlungen nach Maßgabe der Prozessbeschreibung "Objektivierung der

Betriebsführungs- und Instandhaltungsleistungen der V-KMB" durchzuführen hat. In

materieller Hinsicht obliegt der EBP demnach u.a. die Überprüfung und Übernahme der

Qualität der Leistungserbringung sowohl hinsichtlich der vom operativen TBV-Budget

umfassten technischen Betriebsführung als auch hinsichtlich der im Rahmen der indika-

tiv gewidmeten Budgetmittel umgesetzten effizienzsteigernden Maßnahmen. Darüber

hinaus ist die EBP im Einzelfall in die Analyse und Bewertung von wesentlichen Verän-

derungen der Betriebsbedingungen (Zusätze zur operativen Pauschale) einzubeziehen,

wobei von ihr für den Fall der Nichterreichung eines einvernehmlichen Ergebnisses zwi-

schen den Vertragsparteien eine verbindliche Entscheidung zu treffen ist. Weiters wird

erneut darauf verwiesen, dass die Prüftätigkeit der EBP eine Ergänzung zur externen

kaufmännischen Prüfung durch das beauftragte Wirtschaftsprüfungsunternehmen dar-

stellt, welches die formelle und rechnerische Richtigkeit der Abrechnungen der V-KMB

zu überprüfen hat.

KA II - KAV-3/12 Seite 24 von 74

2.4.5 Qualitätsstandardhandbuch

Das Qualitätsstandardhandbuch zum TBV, das unter Vorsitzführung der EBP erarbeitet

wurde, enthält neben Festlegungen zur Weiterentwicklung des Drei-Säulenmodells in

der Anlage das "Dynamische Addendum Kennzahlen zum Qualitätsstandardhandbuch".

Dieses umfasst die Entwicklung eines Balanced Scorecard Modells zur strategischen

Steuerung im Vertragsverhältnis, die Konzeption des Leistungsbildes der V-KMB, die

Erstellung einer gemeinsamen Prozesslandkarte, die Festlegung von Qualitätskennzah-

len als Grundlage für die Beurteilung der Erhaltung des Anlagenzustandes sowie Quali-

tätsstandards zum Berichtswesen und zur Führung der technischen Dokumentation,

wobei die zu diesen Punkten beschriebenen Vorgangsweisen bis zum 31. Dezember

2011 umzusetzen und gegebenenfalls weiter zu entwickeln sind. Darüber hinaus soll

das Dynamische Addendum als eines der obersten Qualitätsdokumente der Plattform

"technik für menschen" etabliert werden.

2.5 Feststellungen des Kontrollamtes

2.5.1 Mit den im Betrachtungszeitraum der Jahre 2005 bis 2010 zwischen der V-KMB

und dem AKH abgeschlossenen Ergänzenden Vereinbarungen erfuhren die in der Zu-

satzvereinbarung des Jahres 2004 geforderten Durchführungsbestimmungen zur EBP

und die Definition verbindlicher Qualitätsstandards - wenn auch z.T. zeitverzögert - ihre

Detailausgestaltung. Gleichzeitig wurde vor dem Hintergrund des langjährigen Ver-

tragsverhältnisses ein sogenanntes Drei-Säulenmodell etabliert, das eine Fortsetzung

der Vertragspartnerschaft unter Berücksichtigung der vertraglichen und wirtschaftlichen

Rahmenbedingungen, die Entwicklung der V-KMB am Weg zur Excellence mit EFQM

sowie eine gemeinsame Entwicklung von Instrumenten für den technischen Betrieb des

AKH vorsieht.

2.5.2 Über die Bestimmungen der Zusatzvereinbarungen des Jahres 2004 hinaus wur-

de infolge des Abschlusses der Ergänzenden Vereinbarungen im Rahmen der ersten

Säule die Fortführung der Budgetentwicklung einschließlich der weiterführenden effizi-

enzsteigernden Maßnahmen für die Jahre 2013 bis 2017 vereinbart. Des Weiteren wur-

de vonseiten der V-KMB die Möglichkeit der Zwischenfinanzierung von Maßnahmen

bzw. Projekten im Rahmen der bis zum Jahr 2017 zugesagten indikativ gewidmeten

KA II - KAV-3/12 Seite 25 von 74

Budgetmittel eingeräumt, was im Fall der Inanspruchnahme durch das AKH einen Vor-

griff auf zweckgebundene, künftig zur Verfügung stehende Budgetmittel bedeutet. Im

Gegenzug wurde die jährliche Zuzählung des gesamten operativen TBV-Budgets durch

das AKH an die V-KMB anstelle der monatlichen Teilzahlungen auf eine Einmalzahlung

bis Mitte Jänner des jeweiligen Jahres abgeändert, wobei die daraus resultierenden

Mehreinnahmen aus Zinsenerträgnissen dem AKH zusätzlich zur Disposition bereitste-

hen.

Mit dem Qualitätsstandardhandbuch zum TBV vom Dezember 2009 wurde von den

Vertragsparteien eine Fortsetzung der technischen Betriebsführung durch die V-KMB

(über das Jahr 2017 hinaus) um weitere zehn Jahre bis mindestens zum Jahr 2027 zu

den Rahmenbedingungen des Jahres 2012 dem Grund nach festgelegt. Damit wurde

von beiden Vertragsparteien der Absicht Ausdruck verliehen für weitere zwei Vertrags-

perioden von je fünf Jahren auf die Inanspruchnahme der im TBV geregelten ordentli-

chen Kündigungsmöglichkeit (s. Pkt. 2.1.4) zu verzichten. Auch wenn in diesem Zu-

sammenhang noch eine weitere Konkretisierung der budgetären und vertraglichen

Rahmenbedingungen erforderlich erscheint, wurde nach Ansicht des Kontrollamtes mit

dieser Vereinbarung bereits zu einem frühen Zeitpunkt die Verhandlungsposition der

Stadt Wien im Hinblick auf die Erzielung weiterer Effizienzsteigerungen möglicherweise

geschwächt.

Weiters war festzustellen, dass die Möglichkeit der Zwischenfinanzierung und die in

Aussicht gestellte Vertragslaufzeit bis mindestens zum Jahr 2027 nach Auffassung des

Kontrollamtes nennenswerte Weiterentwicklungen des Vertragsverhältnisses mit der

V-KMB darstellen, die jedoch einer Genehmigung durch andere Gemeindeorgane nicht

zugeführt wurden.

Stellungnahme der Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenver-

bund":

Die Grundintention des Qualitätsstandardhandbuches waren die

Sicherstellung einer nachhaltigen, Substanz erhaltenden Betriebs-

führung und Instandhaltung und der diesbezügliche Nachweis an-

KA II - KAV-3/12 Seite 26 von 74

hand von gemeinsam festgelegten Kennzahlen. Mit dem Zeithori-

zont 2027 wurde ein Anreiz zur vertraglich festgelegten, nachhalti-

gen und zukunftsorientierten Leistungserbringung durch die

V-KMB gesetzt. Eine Mittelfindung für absehbare zusätzlich erfor-

derliche längerfristige Anlagen- und Substanzerneuerungen bzw.

Generalsanierungen entsprechend den Rahmenbedingungen des

Jahres 2012 waren die ausschlaggebenden Beweggründe; ein

Verzicht auf ordentliche Kündigungsmöglichkeiten war keinesfalls

der Leitgedanke.

2.5.3 Die Verankerung der Entwicklung der V-KMB am Weg zur Excellence mit EFQM

und die Unterstützung durch das AKH als zweite Säule sowie die gemeinsame Entwick-

lung von Instrumenten für den technischen Betrieb des AKH als dritte Säule wurden

vom Kontrollamt insofern begrüßt, als dadurch die Voraussetzungen für eine qualitäts-

volle Weiterentwicklung der Leistungserbringung durch die V-KMB in Kooperation mit

der TDR des AKH und gleichzeitig ein Beitrag zur Objektivierung des Leistungsbildes

der V-KMB sowie zur Überprüfung und Übernahme der Betriebsführungsleistungen ge-

schaffen werden sollten. Allfällige in diesem Zusammenhang entstehende Mehraufwen-

dungen wären aus Gründen der Sparsamkeit im Rahmen des seit dem Jahr 2005 valo-

risierten und pauschalierten operativen TBV-Budgets abzudecken.

Schließlich war darauf hinzuweisen, dass die zugesagte Unterstützung und Beteiligung

der TDR des AKH an der Implementierung dieser zwei Säulen erneut die Bedeutung

des Vorhaltens adäquater Personalressourcen auf Auftraggeberseite zur Wahrnehmung

der V-KMB-Kompetenz unterstreicht.

3. Kosten der technischen Betriebsführung

3.1 Entwicklung in den Jahren 2005 bis 2010

Die Entwicklung der Kosten der operativen technischen Betriebsführung in den Jahren

2005 bis 2010 wurde in der nachfolgenden Tabelle anhand der diesbezüglichen Werte

aus den jeweiligen Jahresprüfberichten der externen kaufmännischen Prüfung darge-

stellt (Beträge in Mio.EUR exkl. USt):

KA II - KAV-3/12 Seite 27 von 74

Vorauszuschicken ist, dass es sich bei den in der Position Abgerechnetes valorisiertes

operatives TBV-Budget angeführten Beträgen um jene Jahrespauschalen handelt, die

nach Maßgabe der Zusatzvereinbarung des Jahres 2004 ermittelt, der V-KMB jeweils

im Voraus zugezählt und in weiterer Folge dem AKH im Nachhinein mittels monatlichen

Kostenersätzen verrechnet wurden.

Unter der Position Zusätze zur operativen Pauschale sind die jeweiligen Ergebnisse der

im Rahmen der jährlichen Budgetverhandlungen erstellten Minderungs-/Mehrungs-

rechnungen betragsmäßig ausgewiesen, die vor dem Hintergrund der Änderungen der

Betriebsbedingungen (z.B. in Bezug auf die Anzahl und den Umfang der Gebäude oder

der Geräte/Systeme, die behördlichen oder gesetzlichen Auflagen) budgetwirksam zu

berücksichtigen waren. Die jeweiligen Aufschläge für neue Leistungen bzw. Abschläge

für entfallende Leistungen waren im Einvernehmen zwischen dem AKH und der V-KMB

festzulegen und nach den aktuellen TBV-Stundensätzen sowie allen sonstigen Kosten-

bestandteilen zu bewerten, wobei der EBP grundsätzlich die Freigabe und im Bedarfs-

fall die Prüfung der Nachweisführung der Zusätze zur operativen Pauschale zukam.

Kosten der technischen Betriebs-führung

2005 in

Mio.EUR

2006 in

Mio.EUR

2007 in

Mio.EUR

2008 in

Mio.EUR

2009 in

Mio.EUR

2010 in

Mio.EUR

Summe in

Mio.EUR

Abgerechnetes valorisiertes opera-tives TBV-Budget 66,45 67,93 69,20 69,84 71,89 72,72 418,03

Zusätze zur operativen Pauschale 0,15 1,12 1,00 2,27

Kostenersatz operative technische Betriebsführung 66,45 67,93 69,20 69,99 73,01 73,72 420,30

Operatives TBV-Budget lt. Zusatz-vereinbarung des Jahres 2004 66,90 68,30 69,60 69,90 71,30 72,70 418,70

Abweichung -0,45 -0,37 -0,40 0,09 1,71 1,02 1,60

Die zwischen dem AKH und der V-KMB abgerechneten valorisierten operativen TBV-

Budgets beliefen sich in den Jahren 2005 bis 2010 auf einen Gesamtbetrag von 418,03

Mio.EUR, wodurch der lt. Zusatzvereinbarung des Jahres 2004 für diesen Zeitraum

festgelegte Budgetwert in der Höhe von 418,70 Mio.EUR geringfügig unterschritten

wurde. Maßgeblich dafür war die tatsächliche Entwicklung des jährlich anzuwendenden

Valorisierungsfaktors, die insgesamt betrachtet niedriger als die zum Zeitpunkt der Er-

KA II - KAV-3/12 Seite 28 von 74

stellung der Zusatzvereinbarung des Jahres 2004 vorläufig angenommene Valorisie-

rung von jeweils 2 % ausfiel.

Beginnend mit dem Jahr 2008 kam es zum Ansatz und zur Verrechnung von Zusätzen

zur operativen Pauschale, die von 0,15 Mio.EUR im Jahr 2008 auf 1 Mio.EUR im Jahr

2010 einen nennenswerten Anstieg verzeichneten. Laut den jährlich durchgeführten

Minderungs-/Mehrungsrechnungen führten betriebsbedingte Änderungen insbesondere

zu Aufschlägen im Zusammenhang mit der Betreuung von Großgeräten, der Kapazi-

tätserhöhung in der Bettenwerkstatt des AKH und neuen gesetzlichen Vorgaben, wel-

che durch Abschläge - beispielsweise durch den Wegfall des Standortes Wien 9, Spi-

talgasse 11 oder infolge der Verlagerung der Beschaffung umschlossener radioaktiver

Quellen für medizintechnische Geräte an die Anstaltsapotheke des AKH - nicht kom-

pensiert werden konnten.

Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Valorisierung und der Zusätze zur operativen

Pauschale erhöhte sich der jährliche Kostenersatz der operativen technischen Betriebs-

führung in den Jahren 2005 bis 2010 somit um 7,27 Mio.EUR oder 10,9 % auf

73,72 Mio.EUR, was gegenüber den ursprünglichen Budgetwerten lt. Zusatzvereinba-

rung des Jahres 2004 mit einer angenommenen Steigerungsrate von insgesamt 8,7 %

einen kumulierten Mehraufwand von 1,60 Mio.EUR bedeutet.

3.2 Verwendung der indikativ gewidmeten Budgetmittel

3.2.1 Entwicklung in den Jahren 2005 bis 2010

Inwieweit die im Rahmen der operativen TBV-Budgets für die Realisierung von effizi-

enzsteigernden haus- und bautechnischen Maßnahmen anteilig zugesagten Budgetmit-

tel im Betrachtungszeitraum ausgeschöpft und einer widmungsgemäßen Verwendung

zugeführt wurden, prüfte das Kontrollamt ebenfalls unter Zuhilfenahme der in den Jah-

resprüfberichten der externen kaufmännischen Prüfung ausgewiesenen diesbezügli-

chen Werte. In der nachfolgenden Tabelle werden die im Betrachtungszeitraum tatsäch-

lich zur Verfügung gestandenen valorisierten Budgetmittel mit indikativer Widmung den

von der V-KMB belegten Mittelverwendungen für effizienzsteigernde Maßnahmen ge-

genübergestellt (Beträge in Mio.EUR exkl. USt):

KA II - KAV-3/12 Seite 29 von 74

Verwendung der indikativ gewidme-ten Budgetmittel

2005 2006 2007 2008 2009 2010 Summe

Valorisierte indikativ gewidmete Budgetmittel 2,53 4,14 7,91 9,73 10,01 10,13 44,45

Von V-KMB belegte Mittelverwen-dungen 3,32 4,94 9,21 19,40 9,37 13,51 59,75

Abweichung 0,79 0,80 1,30 9,67 -0,64 3,38 15,30

Wie aus der Tabelle hervorgeht, überstiegen in den Jahren 2005 bis 2010 die von der

V-KMB belegten Mittelverwendungen für effizienzsteigernde Maßnahmen mit einem

Gesamtbetrag von 59,75 Mio.EUR die vom AKH im Rahmen des valorisierten operati-

ven TBV-Budgets bereitgestellten indikativ gewidmeten Budgetmittel mit einem Ge-

samtbetrag von 44,45 Mio.EUR um mehr als ein Drittel, woraus sich - bei kumulierter

Betrachtung - per 31. Dezember 2010 eine Forderung der V-KMB gegenüber dem AKH

in der Höhe von 15,30 Mio.EUR ergab.

In Anbetracht des Umstandes, dass die V-KMB mit der Zusatzvereinbarung des Jahres

2004 für die Jahre 2011 und 2012 indikativ gewidmete Budgetmittel in der Höhe von

20,80 Mio.EUR und mit der Ergänzenden Vereinbarung vom November 2006 für den

Zeitraum der Jahre 2013 bis 2017 weitere indikativ gewidmete Budgetmittel in der Höhe

von 56 Mio.EUR zusicherte, war zwar eine Deckung der im Betrachtungszeitraum vor-

genommenen Budgetvorgriffe (15,30 Mio.EUR) gegeben, allerdings steht als Folge die-

ser Vorgehensweise für die Jahre 2011 bis 2017 mit 61,50 Mio.EUR ein reduziertes

Budgetvolumen mit indikativer Widmung - d.s. im Durchschnitt p.a. 8,80 Mio.EUR - zur

Verfügung. Darüber hinaus ist der Vollständigkeit halber anzuführen, dass mit einer wei-

teren Verminderung dieser noch disponiblen Mittel mit indikativer Widmung zu rechnen

sein wird, da lt. der Ergänzenden Vereinbarung vom November 2006 bis zum Jahr 2017

ein Anteil von 3,30 Mio.EUR für die Finanzierung von Investitions- und Reinvestitionser-

fordernissen am AKH herangezogen werden soll.

Die Prüfberichte der externen kaufmännischen Prüfung enthielten in der Anlage u.a.

eine Aufstellung der von der V-KMB im jeweiligen Berichtsjahr belegten Aufwendungen

auf Ebene der einzelnen Maßnahmen. Die Durchsicht der diesbezüglichen Aufstellun-

gen der Jahre 2005 bis 2010 ergab, dass sich im Betrachtungszeitraum insgesamt 125

KA II - KAV-3/12 Seite 30 von 74

verschiedene, überwiegend mehrjährige Maßnahmen in Umsetzung befanden. Obwohl

jährlich eine Reihe dieser Vorhaben zum Abschluss gebracht werden konnte, erhöhte

sich die Anzahl der laufenden Maßnahmen von 27 im Jahr 2005 auf 67 im Jahr 2010,

was u.a. auch für die deutliche Zunahme der belegten Mittelverwendungen verantwort-

lich war.

In materieller Hinsicht handelte es sich bei den angeführten Maßnahmen in der Mehr-

zahl der Fälle um Erneuerungen, Sanierungen und Großreparaturen im Bereich der

Haus- und Bautechnik des AKH. Dazu zählten z.B. die mehrjährigen Projekte "Techno-

logieanpassung Brandmeldeanlage" mit einem belegten Gesamtaufwand von

5,69 Mio.EUR, "Austausch Lichtrufanlage" mit einem solchen von 3,72 Mio.EUR, "Groß-

reparatur Dächer und Dehnfugen" mit einem solchen von 2,42 Mio.EUR und "Großflä-

chiger Austausch Bodenbeläge" mit einem solchen von 2,10 Mio.EUR.

3.2.2 Ursachen der erhöhten Mittelverwendung

Die im Jahr 2008 eingetretene außerordentliche Erhöhung bei den von der V-KMB be-

legten Mittelverwendungen resultierte aus dem Austausch der Geschirrspülanlage im

Küchenbereich mit einem ausgewiesenen Jahresaufwand in der Höhe von

11,90 Mio.EUR. Einer Auswertung der DFW des AKH zufolge betrafen rd. 60 % dieser

Projektkosten die Ersatzanschaffung der Geschirrspülanlage samt Nebenanlagen und

Zubehör; der verbleibende Anteil entfiel auf für die Inbetriebnahme erforderliche haus-

und bautechnische Maßnahmen sowie geringwertige Wirtschaftsgüter. Die Finanzie-

rung dieser überwiegend aktivierten Ersatzinvestition aus Budgetmitteln mit indikativer

Widmung, die lt. Zusatzvereinbarung des Jahres 2004 eigentlich für die Realisierung

von effizienzsteigernden Maßnahmen im Bereich Haus- und Bautechnik zweckgebun-

den sind, wurde vom AKH mit der angespannten finanziellen Situation begründet. Damit

wurde jedoch eine Finanzierungsbeteiligung durch den Bund bzw. die MUW im Rahmen

der Paktierten Investitionen nicht angesprochen. Laut den diesbezüglichen zwischen

der Stadt Wien, dem Bund und der MUW abgeschlossenen Vereinbarungen sind näm-

lich laufende Investitionen zur Erhaltung und Fortführung des Standards u.a. in den Be-

reichen Basisinfrastruktur- und Bauinvestitionen sowie Geräteinvestitionen von der

Stadt Wien (60 %) und vom Bund (40 %) gemeinsam zu finanzieren.

KA II - KAV-3/12 Seite 31 von 74

Beginnend mit dem Jahr 2008 beinhalteten die eingesehenen Aufstellungen auch ein-

zelne Maßnahmen im Zusammenhang mit der baulichen Sanierung der Tiefgarage des

AKH. Ursprünglich sollte durch die Installation eines kathodischen Korrosionsschutzes

und durch die Sanierung der Dehnfugen ein Fortschreiten der Schädigung des Bautei-

les 41 - Tiefgarage unterbunden werden. Allerdings brachten Probeentnahmen des

Baubestandes augenscheinlich nicht erkennbare - offensichtlich aus der Errichtungszeit

resultierende - Ausführungsmängel zutage, deren Sanierung zu einer deutlichen Aus-

weitung des anfänglichen Projekt-, Kosten- und Terminplanes führte. Allein im Zeitraum

der Jahre 2008 bis 2010 wuchs der von der V-KMB belegte und im Rahmen der indika-

tiv gewidmeten Budgetmittel finanzierte Sanierungsaufwand auf 5,20 Mio.EUR an, wo-

bei die Kosten der baulichen Generalsanierung der Tiefgarage zum Zeitpunkt der Ein-

schau des Kontrollamtes mit insgesamt rd. 25 Mio.EUR geschätzt wurden. Da die Fi-

nanzierung der ab dem Jahr 2011 gesetzten baulichen Maßnahmen nicht mehr im Weg

der indikativ gewidmeten Budgetmittel erfolgen soll, waren vonseiten der Direktion der

TU AKH andere Bedeckungsmöglichkeiten in Prüfung.

3.3 Kosten der Zusätzlichen Leistungen

3.3.1 Entwicklung in den Jahren 2005 bis 2010

Über das operative TBV-Budget hinaus wurden im Betrachtungszeitraum auf Basis ent-

sprechender Zuzählungen an die V-KMB auch die Kostenersätze der sogenannten Zu-

sätzlichen Leistungen abgerechnet. Grundlage der jährlichen Beauftragungen der

V-KMB mit der Durchführung der Zusätzlichen Leistungen stellte der TBV dar. Eine

Einbeziehung der Zusätzlichen Leistungen in den Geltungsbereich der Zusatzvereinba-

rung des Jahres 2004 und damit in die pauschalierte Vergütung erfolgte nicht; demge-

mäß hatte das AKH der V-KMB auf Basis der jährlich verhandelten Budgetansätze je-

weils den tatsächlichen Aufwand zu ersetzen. Dieser umfasste sowohl den Eigen- als

auch den Fremdleistungsanteil der Leistungserbringung durch die V-KMB, wobei im Fall

von Subunternehmerleistungen ein 4%iger Aufschlag zu berücksichtigen ist.

Laut den diesbezüglichen Jahresberichten der externen kaufmännischen Prüfung stellte

sich die Entwicklung der Kosten der Zusätzlichen Leistungen in den Jahren 2005 bis

2010 wie folgt dar (Beträge in Mio.EUR exkl. USt):

KA II - KAV-3/12 Seite 32 von 74

Kosten der Zusätzlichen Leistungen 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Summe

Budget für Zusätzliche Leistungen 5,02 5,16 4,93 6,29 7,11 8,07 36,58

Tatsächlich von der V-KMB verrech-neter Kostenersatz 5,26 4,76 4,91 5,94 7,12 7,73 35,72

Abweichung 0,24 -0,40 -0,02 -0,35 0,01 -0,34 -0,86

Wie der Tabelle zu entnehmen ist, unterschritten die tatsächlich von der V-KMB ver-

rechneten Kostenersätze in Summe den Budget- bzw. Zuzählungsrahmen für Zusätzli-

che Leistungen, woraus sich ein Minderaufwand bzw. eine Forderung des AKH gegen-

über der V-KMB in der Höhe von 0,86 Mio.EUR ergab. Unabhängig davon erhöhten

sich die Kosten für Zusätzliche Leistungen von 5,26 Mio.EUR im Jahr 2005 um 2,47

Mio.EUR auf 7,73 Mio.EUR im Jahr 2010, was einem - um die Valorisierung nicht be-

reinigten - Zuwachs von 47 % entspricht.

Die Anzahl der Zusätzlichen Leistungen stieg in den Jahren 2005 bis 2008 von 15 auf

26 an und verringerte sich bis zum Jahr 2010 wieder auf 19. Zu den kostenmäßig größ-

ten Leistungspositionen zählten im Betrachtungszeitraum die "Leistungsabrufe TDR"

mit einem Gesamtbetrag von 6,63 Mio.EUR, die "Leistungen für das Medizinische Do-

kumentationszentrum" mit einem solchen von 9,34 Mio.EUR sowie die "Inventarisie-

rung" mit einem solchen von 5,65 Mio.EUR.

Unter der erstgenannten Leistungsposition werden lt. dem diesbezüglichen Motivenbe-

richt grundsätzlich jene - nicht vom operativen TBV-Budget umfasste - Leistungsabrufe

verstanden, die einmalige Leistungen geringen Umfanges in den Bereichen Bau- und

Haustechnik, Nachrichtentechnik, Sicherheitstechnik, Orientierung oder Schlüsselver-

waltung betreffen und von der V-KMB im Auftrag der TDR nach Maßgabe festgelegter

Regeln abzuwickeln sind. Demgegenüber stellt der Leistungsinhalt der zweit- und dritt-

genannten Leistungsposition die Erbringung von Arbeitskräfteüberlassungen zur Unter-

stützung der Organisationseinheiten Medizinisches Dokumentationszentrum und Inven-

tarmanagement des AKH dar, wobei die jährliche Beauftragung der V-KMB im Weg der

TDR auf Anforderung der Verwaltungsdirektion des AKH erfolgte.

3.3.2 Ursachen der Kostensteigerungen

Die im Jahr 2008 eingetretene und im Folgejahr fortgesetzte nennenswerte Erhöhung

bei den Kosten der Zusätzlichen Leistungen resultierte im Wesentlichen aus der Über-

KA II - KAV-3/12 Seite 33 von 74

tragung des bisher von der Abteilung Wirtschaft des AKH wahrgenommenen Auftrags-

managements gegenüber einer Reinigungsfirma betreffend Service- und Reinigungs-

leistungen im Küchenbereich an die V-KMB auf Grundlage der Bestimmungen des TBV.

In einer E-Mail des damaligen Verwaltungsdirektors des AKH an die TDR wurde dieser

Mitte des Jahres 2008 eingeschlagene Weg einerseits mit der Vermeidung einer auf-

wendigen und möglicherweise einen höheren Preis erzielenden Neuausschreibung der

diesbezüglichen Service- und Reinigungsleistungen und andererseits mit der Aufrecht-

erhaltung einer bewährten und langjährigen Vertragspartnerschaft zur Reinigungsfirma

begründet.

In weiterer Folge wurden dem AKH von der V-KMB nach Maßgabe der Vergütungsmo-

dalität des TBV die tatsächlichen Fremdleistungskosten der Reinigungsfirma unter Hin-

zurechnung des 4%igen Subunternehmerzuschlages verrechnet. Bezogen auf die in

den Jahren 2009 und 2010 angefallenen Kostenersätze für diese Leistungsposition be-

lief sich der in Rechnung gestellte Subunternehmerzuschlag auf durchschnittlich rd.

67.000,-- EUR p.a., der vom AKH für die Auslagerung des Auftragsmanagements an

die V-KMB zu tragen war.

Für den Anstieg der Kosten der Zusätzlichen Leistungen im Jahr 2010 war primär eine

Leistungserweiterung in der Position "Leistungen für das Medizinische Dokumentati-

onszentrum" maßgeblich. Zur Aufarbeitung des Rückstandes der einzuscannenden Pa-

tientinnendokumentation bzw. Patientendokumentation von ca. acht bis zehn Monaten

wurden beginnend mit Jänner 2010 zusätzliche Personalbeistellungen im Weg der TDR

bei der V-KMB abgerufen, wobei die Beendigung des diesbezüglichen Projektes - nach

einer Verlängerung um weitere fünf Monate - mit Ende August 2011 geplant war. Das

für das Jahr 2010 benötigte anteilige Projektbudget betrug rd. 400.000,-- EUR und war

das Ergebnis der Multiplikation der zusätzlich bereitgestellten Arbeitsstunden mit dem

valorisierten Stundensatz der Qualifikationsgruppe G, Administrative Hilfskraft, gemäß

TBV. Mit dieser Form der Leistungsabgeltung wurde die Vergütungsmodalität der bis-

lang bei der V-KMB abgerufenen Personalbeistellungen beibehalten, jedoch unterblieb

in Bezug auf diese befristete Leistungserweiterung ein Fremdvergleich mit den diesbe-

züglichen Kostensätzen anderer Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen.

KA II - KAV-3/12 Seite 34 von 74

3.4 Ausweis der technischen Betriebsführung im Rechnungswesen

3.4.1 Allgemeines

Einleitend war anzumerken, dass gemäß dem Statut für die Unternehmung "Wiener

Krankenanstaltenverbund" das Rechnungswesen des Krankenanstaltenverbundes nach

den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung den Unternehmensprozess in seinen

Zusammenhängen inhaltsgetreu wiederzugeben und Daten für die unternehmerischen

Dispositionen bereitzustellen hat. Als wesentliche Elemente des Rechnungswesens

werden u.a. eine nach den Grundsätzen der Doppik eingerichtete Buchführung, eine

Kosten- und Leistungsrechnung sowie der Jahresabschluss genannt. Weiters ist gere-

gelt, dass die GED des Krankenanstaltenverbundes unter Mitwirkung der Direktionen

der Teilunternehmungen für ihren jeweiligen Aufgabenbereich, sohin auch für die

TU AKH, einen Jahresabschluss und einen Lagebericht zu erstellen hat.

Zusätzlich zur unternehmensinternen Buchungs- und Bilanzierungsrichtlinie inkl. Hand-

buch für die Anlagenbuchhaltung im SAP liegt der DFW des AKH ein von einem Wirt-

schaftsprüfungsunternehmen im Jahr 2005 erstellter Verbuchungsleitfaden zur Abbil-

dung der Leistungsbeziehungen aus dem TBV unter Berücksichtigung der Anforderun-

gen der Kostenrechnung vor, der im Jahr 2006 um ein Gutachten betreffend die Mög-

lichkeit der Finanzierung von Projekten aus den indikativ gewidmeten Budgetmitteln

ergänzt wurde.

3.4.2 Ablauf der Verrechnung

Ausgangspunkt für den Eingang der Kostenersätze der technischen Betriebsführung in

das Rechnungswesen des AKH stellt die jährliche Zuzählung des valorisierten operati-

ven TBV-Budgets (einschließlich des Budgets für Zusätzliche Leistungen) durch das

AKH bzw. die Stadt Wien auf ein von der V-KMB im Rahmen des TBV geführtes Bank-

konto dar, wobei die Überweisung ab dem Jahr 2008 nicht mehr in zwölf Teilbeträgen,

sondern in Form eines Einmalbetrages jeweils bis Mitte Jänner eines jeden Jahres er-

folgt.

KA II - KAV-3/12 Seite 35 von 74

In weiterer Folge obliegt der V-KMB neben der Führung der eigenen Firmenbuchhal-

tung die Abwicklung der TBV-Vertragsbuchhaltung, welche in die übertragenen Ver-

rechnungskreise Operativer Bereich inkl. Maßnahmen, Zusätzliche Leistungen und die -

nicht prüfungsgegenständlichen - Investitionsprojekte gegliedert ist. Im Rahmen dieser

Verrechnungskreise erfolgt die Evidenz der jeweiligen Zuzählungen, der dem AKH wei-

terverrechneten Kostenersätze sowie der sich daraus ergebenden Verrechnungssalden

(Forderungen oder Verbindlichkeiten der V-KMB gegenüber dem AKH bzw. der Stadt

Wien). Des Weiteren umfasst die TBV-Vertragsbuchhaltung u.a. das Zinsenmanage-

ment in Bezug auf die zugezählten und verwendeten Finanzmittel sowie die Führung

des sogenannten Finanzmittelübertrages, worunter eine fortlaufende gesonderte Dar-

stellung des über den gesamten Vertragszeitraum (seit dem Jahr 1993) zwischen dem

AKH bzw. der Stadt Wien und der V-KMB angefallenen Verrechnungssaldos aus kumu-

lierten Zuzählungen und getätigten Aufwendungen verstanden wird.

Im Jahresverlauf werden vonseiten der V-KMB dem AKH die monatlichen Kostenersät-

ze bekannt gegeben bzw. weiterverrechnet. Während die buchhalterische Erfassung

der teils aktivierungspflichtigen und teils nicht aktivierungspflichtigen monatlichen Kos-

tenersätze in das SAP des AKH als führendes Buchführungssystem durch die DFW des

AKH erfolgt, werden die von der V-KMB ebenfalls monatlich bereitgestellten kosten-

rechnungsrelevanten Daten im Weg der Kostenrechnung des AKH in das SAP einge-

spielt.

Mit der jeweiligen Meldung des vorläufigen Kostenersatzes zum Dezember durch die

V-KMB werden der DFW des AKH - vor dem Hintergrund der Erstellung des Jahresab-

schlusses - Zusatzinformationen zur Verfügung gestellt, die im Wesentlichen das vor-

läufige Ergebnis der TBV-Vertragsbuchhaltung in Bezug auf das abgelaufene Ge-

schäftsjahr enthalten. Die Heranziehung dieser vorläufigen Werte zur Erstellung des

Jahresabschlusses der TU AKH ist darin begründet, dass der endgültige Kostenersatz

der technischen Betriebsführung erst mit der Fertigstellung der Prüfberichte der exter-

nen kaufmännischen Prüfung festgestellt wird, die erst zu einem späteren Zeitpunkt vor-

liegen. Allenfalls zwischen dem vorläufigen und dem endgültigen Kostenersatz beste-

hende Abweichungen werden im Rechnungswesen des AKH im Folgejahr berücksich-

tigt.

KA II - KAV-3/12 Seite 36 von 74

3.4.3 Ansatz im Rahmen der Jahresabschlüsse der Teilunternehmung

Da in den Jahren 2005 bis 2010 sowohl hinsichtlich der Erstellung des Jahresabschlus-

ses des AKH als auch in Bezug auf die Führung der TBV-Vertragsbuchhaltung keine

Änderung der Buchungs- und Darstellungssystematik eintrat, wurde der Ausweis der

operativen technischen Betriebsführung im Rechnungswesen des AKH anhand der

diesbezüglichen Werte des Jahres 2010 geprüft.

3.4.3.1 Ein Vergleich der Bilanzwerte des AKH zum Stichtag 31. Dezember 2010 mit

dem im Jänner 2011 zur Verfügung gestellten vorläufigen Ergebnis der TBV-

Vertragsbuchhaltung des Jahres 2010 zeigte auf den ersten Blick eine Übereinstim-

mung der ausgewiesenen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen dem AKH und

der V-KMB. Demgemäß wies das AKH gegenüber der V-KMB - bedingt durch höhere

Vorauszahlungen für Investitionsprojekte - eine Forderung mit einem Gesamtbetrag von

40,60 Mio.EUR aus, der Verbindlichkeiten aus dem TBV in der Höhe von 1,48 Mio.EUR

gegenüberstanden. Darüber hinaus wurden im Anlage- und Umlaufvermögen des AKH

jene Bestandsänderungen berücksichtigt, die sich im Jahr 2010 aus Geschäftsfällen im

Zusammenhang mit der operativen technischen Betriebsführung ergaben. So wurden

z.B. unter der Bilanzposition Vorräte die von der V-KMB gemeldeten Lagerbestände mit

einem Betrag von 12,25 Mio.EUR angesetzt.

Bei näherer Betrachtung der in der TBV-Vertragsbuchhaltung und in weiterer Folge in

den Prüfberichten der externen kaufmännischen Prüfung ausgewiesenen Forderungen

und Verbindlichkeiten aus dem TBV war allerdings festzustellen, dass die im Jahr 2010

über die indikativ gewidmeten Budgetmittel hinaus erfolgte Mittelverwendung in der Hö-

he von 3,38 Mio.EUR (s. Tabelle im Pkt. 3.2.1) - die eine Forderung der V-KMB gegen-

über dem AKH darstellt - bei der Erstellung des Jahresabschlusses des AKH außer An-

satz blieb. Wie die weiteren Erhebungen ergaben, erfolgte auch in den Jahren 2005 bis

2009 keine bilanzielle Erfassung der diesbezüglichen Abweichungen zwischen den in-

dikativ gewidmeten Budgetmitteln und von der V-KMB belegten Mittelverwendungen,

sodass bei kumulierter Betrachtung mit Stichtag 31. Dezember 2010 Verbindlichkeiten

des AKH gegenüber der V-KMB aus Budgetvorgriffen in der Höhe von 15,30 Mio.EUR -

KA II - KAV-3/12 Seite 37 von 74

einschließlich der damit verbundenen Aufwendungen - keinen Eingang in die Gebarung

des AKH fanden.

3.4.3.2 Das Leistungsentgelt für die technische Betriebsführung ist im Jahresabschluss

2010 des AKH unter der Aufwandsposition Sonstige betriebliche Aufwendungen mit

einem Betrag von 75,11 Mio.EUR ausgewiesen. Im diesbezüglichen Lagebericht der

TU AKH wird u.a. auf den TBV und auf einzelne Inhalte der Zusatzvereinbarung des

Jahres 2004 Bezug genommen, wonach das für die technische Betriebsführung zu ent-

richtende Leistungsentgelt mit dem von der Stadt Wien zu genehmigenden Budget be-

grenzt ist.

Laut der GuV-Saldenliste des AKH handelt es sich bei dem genannten Betrag des Jah-

res 2010 um den kumulierten Saldo der vom AKH geführten Aufwandskonten betreffend

Instandhaltung V-KMB, der somit nicht nur die operative technische Betriebsführung

inkl. indikative Maßnahmen (66,23 Mio.EUR) sondern auch die Zusätzlichen Leistungen

und die nicht aktivierungspflichtigen Investitionen bzw. Instandhaltungen beinhaltet. Der

Aufwand der operativen technischen Betriebsführung inkl. Maßnahmen in der Höhe von

66,23 Mio.EUR ist deshalb niedriger als der im Pkt. 3.1 angeführte zuzählungsorientier-

te Kostenersatz der operativen technischen Betriebsführung des Jahres 2010 von 73,72

Mio.EUR, weil Teile des Kostenersatzes - insbesondere der die indikativen Maßnahmen

betreffenden Kosten - durch die DFW des AKH aktiviert wurden.

3.5 Feststellungen und Empfehlungen des Kontrollamtes

3.5.1 Der in den Jahren 2005 bis 2010 zwischen dem AKH und der V-KMB jährlich für

die operative technische Betriebsführung zur Verrechnung gelangte Kostenersatz leitete

sich aus den lt. Zusatzvereinbarung des Jahres 2004 festgelegten vorläufig valorisierten

Budgetwerten ab. Die infolge der tatsächlichen Valorisierung entstandenen geringfügi-

gen Budgetunterschreitungen wurden durch die ab dem Jahr 2008 - aufgrund betriebs-

bedingter Änderungen - angesetzten Zusätze zur operativen Pauschale mehr als kom-

pensiert, sodass im Betrachtungszeitraum ein kumulierter Mehraufwand von

1,60 Mio.EUR zu verzeichnen war.

KA II - KAV-3/12 Seite 38 von 74

3.5.2 Die im Rahmen der operativen TBV-Budgets für die Realisierung von effizienz-

steigernden haus- und bautechnischen Maßnahmen anteilig zugesagten Budgetmittel

wurden in den Jahren 2005 bis 2010 mehr als ausgeschöpft, da die von der V-KMB

diesbezüglich belegten Mittelverwendungen jene vom AKH bereitgestellten indikativ

gewidmeten Budgetmittel - bei kumulierter Betrachtung - um insgesamt 15,30 Mio.EUR

überschritten. Damit wurde vom AKH im Betrachtungszeitraum von der in den Ergän-

zenden Vereinbarungen eingeräumten Möglichkeit der Zwischenfinanzierung bzw. des

Vorgriffes auf zweckgebundene, künftig zur Verfügung stehende Budgetmittel in nicht

unerheblichem Ausmaß Gebrauch gemacht, was allerdings die bis zum Jahr 2017 noch

disponierbaren Mittel nennenswert verminderte.

Die Ursachen der erhöhten Mittelverwendung lagen einerseits im Austausch der Ge-

schirrspülanlage im Küchenbereich, der - ohne eine effizienzsteigernde haus- und bau-

technische Maßnahme zu sein - wegen budgetärer Erfordernisse aus Mitteln mit indika-

tiver Widmung finanziert wurde. Andererseits erweiterte sich die bauliche Sanierung der

Tiefgarage des AKH aufgrund im Projektverlauf zutage getretener versteckter Mängel

des Baubestandes zu einer Generalsanierung mit deutlich höheren Gesamtkosten, de-

ren Finanzierung künftig außerhalb der indikativ gewidmeten Budgetmittel sichergestellt

werden soll. Abgesehen davon betrafen die im Rahmen der indikativ gewidmeten

Budgetmittel abgerechneten Maßnahmen vereinbarungsgemäß großteils mehrjährige

Erneuerungen, Sanierungen und Großreparaturen im Bereich der Haus- und Bautech-

nik des AKH.

Ausgehend von der - ohne Finanzierungsbeteiligung des Bundes bzw. der MUW umge-

setzten - Ersatzinvestition der Geschirrspülanlage musste festgestellt werden, dass bei

den im Rahmen der indikativ gewidmeten Budgetmittel finanzierten Maßnahmen bislang

der Aspekt der gemeinsamen Finanzierung von Paktierten Investitionen durch die Stadt

Wien und den Bund bzw. die MUW generell ausgeklammert blieb. Das Kontrollamt

empfahl daher dem AKH, künftig auch bei den zu aktivierenden Maßnahmenumsetzun-

gen in den der gemeinsamen Finanzierung unterliegenden Bereichen eine entspre-

chende Finanzierungsbeteiligung durch den Bund bzw. durch die MUW anzustreben.

KA II - KAV-3/12 Seite 39 von 74

Stellungnahme der Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenver-

bund":

Die im Pkt. 2.5.2 beschriebene Finanzmittelfindung unter Inaus-

sichtstellung der Ausnutzung eines Zeithorizontes bis 2027 erfolg-

te auch unter der dringenden Notwendigkeit der Realisierung der

hier genannten und für den Weiterbetrieb des Krankenhauses we-

sentlichen Großvorhaben. Insbesondere der im Zuge der Sanie-

rung erkannte Bauschaden führt zu einer wesentlichen Erhöhung

der Kosten der Generalsanierung der Tiefgarage und war daher

nicht absehbar. Die Finanzierung der Generalsanierung ein-

schließlich der Behebung des Bauschadens war zum damaligen

Zeitpunkt weder seitens der Stadt Wien noch im Rahmen der poli-

tischen Vereinbarung möglich.

Der Empfehlung des Kontrollamtes betreffend eine Finanzie-

rungsbeteiligung durch den Bund bzw. die MUW bei aktivierungs-

fähigen Maßnahmenumsetzungen wird künftig Folge geleistet

werden und in den diesbezüglichen Gremien die Anträge einge-

bracht werden.

Positiv war hervorzuheben, dass mit der im Jahr 2005 erfolgten Einführung der im

Rahmen der indikativ gewidmeten Budgetmittel finanzierten Maßnahmen eine schritt-

weise Ablöse der vormals vom AKH gesondert finanzierten Instandhaltungsprojekte

erreicht wurde.

3.5.3 Die Kosten der über die operative technische Betriebsführung hinaus auf Grund-

lage des TBV jährlich beauftragten Zusätzlichen Leistungen erfuhren im Betrachtungs-

zeitraum einen Zuwachs um 47 % auf 7,73 Mio.EUR im Jahr 2010, der insbesondere

auf eine Auslagerung des Auftragsmanagements gegenüber einer Reinigungsfirma an

die V-KMB sowie auf eine Ausweitung der Personalbeistellungen durch die V-KMB zur

Aufarbeitung von Rückständen im Bereich des Medizinischen Dokumentationszentrums

zurückzuführen war.

KA II - KAV-3/12 Seite 40 von 74

Die Auslagerung des Auftragsmanagements war insofern kritikwürdig, als die Beweg-

gründe für diese Vorgangsweise dem Kontrollamt nicht einsichtig erschienen und damit

zusätzlich neben den tatsächlichen Fremdleistungskosten der Reinigungsfirma ein

4%iger Subunternehmerzuschlag der V-KMB in der Höhe von jährlich rd. 67.000,-- EUR

in Kauf genommen wurde. Hinsichtlich der befristeten Ausweitung der Personalbeistel-

lungen im Bereich des Medizinischen Dokumentationszentrums unter Anwendung der

Vergütungsmodalität des TBV war anhand der vorgelegten Unterlagen nicht nachvoll-

ziehbar, ob die vom AKH gewählte Vorgangsweise der Leistungserbringung durch die

V-KMB auch die wirtschaftlichste Umsetzungsvariante darstellte.

Stellungnahme der Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenver-

bund":

Nach Umbau der Geschirrspüle war es seitens der Leitung der Ab-

teilung Küche und Betriebsrestaurant zur Aufrechterhaltung eines

reibungslosen Betriebsablaufes und zur Sicherstellung der Patien-

tinnen- bzw. Patientenversorgung erforderlich, die bisherige leis-

tungserbringende Firma beizubehalten. Aus nunmehriger Sicht

scheint es zweckmäßig eine Neuausschreibung zu veranlassen.

Die Kontinuität der digitalen Archivierung nach den Abläufen und

Vorgaben des Medizinischen Dokumentationszentrums mit ent-

sprechenden Qualitätskriterien (Scannqualität, Qualitätskontrolle)

und rasche Verfügbarkeit der Daten erfordern eine Leistungser-

bringung durch das Medizinische Dokumentationszentrum. Das

EDV-System der digitalen Archivierung stellt die Zuordnung zur

richtigen Patientin bzw. zum richtigen Patienten und die sofortige

Abfrage nach Einscannen und Überleiten der Daten sicher. Sollten

Patientinnen- bzw. Patientenakten während des Bearbeitungspro-

zesses im Medizinischen Dokumentationszentrum benötigt wer-

den, können diese unverzüglich in einer angemessenen Zeit aus-

gefolgt werden.

KA II - KAV-3/12 Seite 41 von 74

3.5.4 Der auf Grundlage des TBV erfolgten Leistungsverrechnung zwischen dem AKH

bzw. der Stadt Wien und der V-KMB ist die sogenannte TBV-Vertragsbuchhaltung zwi-

schengeschaltet, die im Betrachtungszeitraum von der V-KMB neben ihrer Firmenbuch-

haltung geführt und von einer externen kaufmännischen Prüfung einer jährlichen Prü-

fung auf Ordnungsmäßigkeit und rechnerische Richtigkeit unterzogen wurde. Die Kos-

tenersätze der operativen technischen Betriebsführung (einschließlich der Zusätzlichen

Leistungen) wurden vonseiten der V-KMB dem AKH monatlich weiterverrechnet, wobei

deren buchhalterische und kostenmäßige Erfassung in das SAP des AKH als führendes

Buchführungssystem der DFW der Direktion der TU AKH oblag.

Ein Vergleich des Jahresabschlusses der TU AKH des Jahres 2010 mit dem diesbezüg-

lichen vorläufigen Ergebnis der TBV-Vertragsbuchhaltung sowie den Prüfberichten der

externen kaufmännischen Prüfung ergab, dass die über die indikativ gewidmeten

Budgetmittel hinaus erfolgte Mittelverwendung des Jahres 2010 bei der Erstellung des

Jahresabschlusses des AKH außer Ansatz blieb. Da in den Jahren 2005 bis 2009 eben-

falls keine bilanzielle Erfassung der diesbezüglichen Abweichungen einschließlich der

damit verbundenen Aufwendungen vorgenommen wurde, war ein vollständiger Ausweis

der technischen Betriebsführung im Rechnungswesen der TU AKH im Betrachtungs-

zeitraum nicht gewährleistet. Das Kontrollamt empfahl daher, die mit Stichtag

31. Dezember 2010 ausgewiesenen Budgetvorgriffe in der Höhe von insgesamt 15,30

Mio.EUR (netto) in entsprechender Weise auch in die Gebarung des AKH aufzuneh-

men.

Stellungnahme der Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenver-

bund":

Der Empfehlung des Kontrollamtes wurde bereits nachgekommen

und die Verbindlichkeit in der Bilanz 2011 mit 15,10 Mio.EUR aus-

gewiesen. In Zukunft werden aktivierungsfähige Maßnahmen nicht

mehr im Weg der indikativ gewidmeten Budgetmittel beauftragt.

Dies bedingt aber eine anteilige Aufstockung der Investitionsmittel

durch die Stadt Wien.

KA II - KAV-3/12 Seite 42 von 74

Abschließend war festzuhalten, dass das in den Jahresabschlüssen des AKH unter der

Aufwandsposition Sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesene Leistungsentgelt

für die technische Betriebsführung aufgrund seiner Zusammensetzung und der Aktivie-

rung bestimmter Teile nur bedingt einen Rückschluss auf die tatsächliche Höhe der

Kosten der operativen technischen Betriebsführung zuließ.

4. Umsetzung der im Rahmen der zweiten und dritten Säule festgelegten Maß-

nahmen

4.1 Qualitätsmanagement

Die Aktivitäten der V-KMB und die unterstützenden Leistungen der TDR des AKH zur

Umsetzung des mit den Ergänzenden Vereinbarungen etablierten Drei-Säulenmodells

wurden von den beiden Vertragspartnerinnen im Leistungsbericht "Der Weg zur

Excellence - Jänner 2006 bis Oktober 2010" zusammengefasst. Diesem zufolge wurden

im Zusammenhang mit der Entwicklung der V-KMB am Weg zur Excellence mit EFQM

verschiedene Maßnahmen gesetzt, die von der Erstellung eines gemeinsamen Leitbil-

des über die Entwicklung einer gemeinsamen Balanced Scorecard bis hin zur Planung

einer gemeinsamen Prozesslandkarte reichten. Darüber hinaus wurde beginnend mit

dem Jahr 2007 die Plattform "technik für menschen" einschließlich gemeinsamer

Excellence-Teams geschaffen und in weiterer Folge mit konkreten Aufgabeninhalten,

z.B. die Umsetzung und Weiterentwicklung des dynamischen Addendums zum TBV

"Kennzahlen zum Qualitätsstandardhandbuch", betraut.

Bezüglich der vereinbarten Entwicklung der V-KMB zu einer der besten Dienstleisterin-

nen Österreichs und Europas auf Basis des EFQM-Modells (s. Pkt. 2.4.3), an der auch

die TDR und die EBP im Rahmen des jährlichen EFQM-Assessments mitwirkten, konn-

te die V-KMB im Betrachtungszeitraum eine Reihe von nationalen und internationalen

Nominierungen und Auszeichnungen erreichen. So wurde die V-KMB z.B. im Jahr 2009

von der Austrian Foundation for Quality Management mit dem Staatspreis Unterneh-

mensqualität in der Kategorie Großunternehmen ausgezeichnet. Im darauffolgenden

Jahr wurde ihr von der European Foundation for Quality Management im Rahmen des

EFQM Excellence Award 2010 unter den 13 besten europäischen Unternehmen (Fina-

KA II - KAV-3/12 Seite 43 von 74

listinnen bzw. Finalisten) die Auszeichnung als Prize-Winner mit Vorbildwirkung im Be-

reich "Erfolg durch Menschen" verliehen.

4.2 Instrumente für den technischen Betrieb

Vor dem Hintergrund der gemeinsamen Entwicklung der Instrumente für den techni-

schen Betrieb des AKH erfolgte im Jahr 2008 eine Ablöse des vormals in der V-KMB

eingesetzten Instandhaltungsinformationssystems durch das technische Betriebsfüh-

rungstemplate SAP CS (s. Pkt. 2.4.3). Für dessen Implementierung und Betriebsfüh-

rung bis zum Jahr 2017 wurde der V-KMB vom AKH bzw. von der Stadt Wien im Vo-

raus auf Grundlage eines Beschlusses des Gemeinderatsausschusses für Gesundheit

und Soziales ein gesonderter Kostenersatz von insgesamt 6,48 Mio.EUR (inkl. USt) zur

Verfügung gestellt. Weiters konnte im Jahr 2009 die Einführung von SAP BW in der

V-KMB als Berichtswerkzeug und Datawarehouse abgeschlossen werden.

Zwecks Schulung der Bediensteten der TDR des AKH und von Vertretern der EBP fand

im Oktober 2009 ein einwöchiges, von der V-KMB abgehaltenes Basisseminar über

SAP CS und SAP BW statt. Zudem wurde den geschulten Bediensteten der TDR des

AKH ein lesender Daten- und Informationszugang in das SAP BW der V-KMB sowie der

EBP ein solcher in das SAP CS der V-KMB ermöglicht. Während der im Bedarfsfall

auch auf andere SAP-Module erweiterbare Onlinezugriff der EBP vor allem Anwendun-

gen zur Unterstützung ihrer Prüftätigkeit umfasst, war der Zugang für die Zugriffsbe-

rechtigten der TDR des AKH in das SAP BW der V-KMB insbesondere auf Anwendun-

gen bzw. vordefinierte Berichte in Bezug auf die Zusätzliche Leistung "Leistungsabrufe

TDR" sowie auf bestimmte anlagenbezogene Instandhaltungsberichte beschränkt.

Wie die Einschau des Kontrollamtes zeigte, machten die Zugriffsberechtigten der TDR

des AKH in der Praxis von dem diesbezüglichen Onlinezugang nur in geringem Umfang

Gebrauch, was einerseits mit der eingeschränkten Datenzugriffsmöglichkeit und ande-

rerseits mit dem z.T. geringen Informationsgehalt der abrufbaren Auswertungen bzw.

Berichte begründet wurde. Auch konnte im Rahmen des für die Weiterentwicklung des

SAP CS unter der Plattform "technik für menschen" eingerichteten Gremiums keine

KA II - KAV-3/12 Seite 44 von 74

Verbesserung des Daten- und Informationszuganges für die TDR des AKH erreicht

werden.

Was die Umsetzung und Weiterentwicklung des dynamischen Addendums "Kennzahlen

zum Qualitätsstandardhandbuch" betrifft, war anzumerken, dass entsprechende Ausar-

beitungen im Rahmen der gemeinsamen Plattform "technik für menschen" vorgenom-

men wurden. Die erstmalige Publikation der vereinbarten Qualitätskennzahlen über das

Jahr 2011 war im Rahmen eines Qualitätsstandardberichtes geplant, wobei die Interpre-

tation dieser Ergebnisse durch die EBP erfolgen und als gesonderter Teil ihres Jahres-

berichtes 2011 abgebildet werden sollte. Laut Auskunft der EBP gestalte sich die Erlan-

gung vergleichbarer Kennzahlen zur Durchführung von Benchmarks der operativen

technischen Betriebsführung des AKH mit anderen Krankenanstalten schwierig, sodass

eine Aussagekraft dieser Qualitätskennzahlen erst durch einen Mehrjahresvergleich

gegeben sein wird.

4.3 Feststellungen des Kontrollamtes

4.3.1 Das von der V-KMB selbst gesteckte Ziel, mithilfe des EFQM-Modells bis zum

Jahr 2010 zu einer der besten Dienstleiterinnen zu werden, war nur mit umfangreichen

und zugleich auch ressourcenintensiven Maßnahmen - unter der Beteiligung der TDR

des AKH und der EBP - zu erreichen. Außenwirksam wurden die Aktivitäten der V-KMB

im Bereich des Qualitätsmanagements durch die Verleihung nationaler und internatio-

naler Auszeichnungen gewürdigt.

4.3.2 Insbesondere mit der Implementierung des technischen Betriebsführungstempla-

tes SAP CS durch die V-KMB in den Jahren 2008 und 2009 fand eine Weiterentwick-

lung der Instrumente für den technischen Betrieb des AKH statt, deren Finanzierung

nicht im Rahmen der pauschalierten Vergütung, sondern gesondert vom AKH bzw. von

der Stadt Wien erfolgte.

Aufbauend auf Schulungsmaßnahmen wurden für Vertreterinnen bzw. Vertreter der

TDR des AKH und der EBP lesende Zugriffsberechtigungen in unterschiedlichem Um-

fang in die genannten SAP Module vonseiten der V-KMB eingerichtet, wobei jene das

KA II - KAV-3/12 Seite 45 von 74

Personal der TDR des AKH betreffenden Berechtigungen im Wesentlichen auf Anwen-

dungen in Bezug auf außerhalb des operativen TBV-Budgets liegende Leistungsteile

eingeschränkt waren. Ein die Erfordernisse der Auftraggeberin berücksichtigendes

EDV-unterstütztes Berichtswesen gemäß den im Qualitätsstandardhandbuch zum TBV

vom Dezember 2009 festgelegten Vorgaben war daher zum Zeitpunkt der Einschau des

Kontrollamtes noch nicht umgesetzt.

Stellungnahme der Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenver-

bund":

Die Empfehlung des Kontrollamtes wird umgesetzt. Eine die Auf-

traggeberin unterstützende EDV-Einschau in das auf SAP CS ba-

sierende Berichtswesen und die notwendigen Zugriffsberechtigun-

gen werden in den weiterführenden Besprechungen zwischen der

V-KMB und der TDR in Begleitung durch die EBP entsprechend

den Vereinbarungen im Qualitätsstandardhandbuch eingefordert

werden.

4.3.3 Die im Rahmen des dynamischen Addendums "Kennzahlen zum Qualitätsstan-

dardhandbuch" für die Beurteilung der Erhaltung des Anlagenzustandes vereinbarten

Qualitätskennzahlen waren zum Einschauzeitpunkt für das Jahr 2011 unter Federfüh-

rung der V-KMB in Ausarbeitung und sollen im Jahr 2012 nach entsprechender Inter-

pretation durch die EBP erstmals publiziert werden. Wie auch die EBP in diesem Zu-

sammenhang ausführte, werden diese Qualitätskennzahlen erst durch einen Mehrjah-

resvergleich sowie im Fall des Vorliegens entsprechender Vergleichsdaten an Aussa-

gekraft gewinnen.

Stellungnahme der Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenver-

bund":

Die Übermittlung der ersten Auswertung durch die V-KMB erfolgte

Anfang März 2012, eine Analyse ist im Laufen. Wie die EBP kor-

rekt feststellt, sind aussagekräftige Interpretationen erst in einem

Mehrjährigkeitsvergleich möglich. Die momentan laufende Migrati-

KA II - KAV-3/12 Seite 46 von 74

on der aus dem Vorgängersystem (Instandhaltungsinformations-

system) entnommenen Zahlen für die Jahre vor der Systemum-

stellung stellt einen wichtigen Schritt dazu dar.

5. Personalbeistellungen durch die Stadt Wien

5.1 Entwicklung in den Jahren 2005 bis 2010

Wie bereits im Pkt. 1.1 ausgeführt, entschieden sich anlässlich der Ausgliederung der

technischen Betriebsführung des AKH rd. 250 Bedienstete des mit der technischen Be-

triebsführung in der damaligen Magistratsabteilung 16 betrauten städtischen Personals

auf Grundlage des im Jahr 1992 abgeschlossenen Personalbereitstellungsvertrages für

eine Personalbeistellung zur damaligen KMB. Diese Personalbeistellungen in Form von

Abordnungen (unter Beibehaltung des Dienstverhältnisses mit der Stadt Wien) oder in

Form von Karenzurlauben im öffentlichen Interesse (mit Eintritt in ein Dienstverhältnis

zur damaligen KMB) wurden - wie bereits erwähnt - u.a. damit begründet, dass dadurch

auch weiterhin auf ein entsprechend ausgebildetes Eigenpersonal zurückgegriffen wer-

den kann und mittel- bzw. langfristig eine Alternative zur Fremdvergabe besteht.

Im Betrachtungszeitraum stellte sich die Entwicklung der Anzahl der an die V-KMB per-

sonalbeigestellten Bediensteten der Stadt Wien gemäß einer Auswertung der Abteilung

Personal der Direktion des AKH wie folgt dar:

Personalbeistellungen an V-KMB

2005 2006 2007 2008 2009 2010

Abordnungen 42 40 35 32 31 29

Karenzurlaube im öffentlichen Interesse 71 68 66 61 60 61

Summe 113 108 101 93 91 90

Insgesamt betrachtet sank die Anzahl der an die V-KMB personalbeigestellten Bediens-

teten der Stadt Wien von 113 im Jahr 2005 um 23 oder rd. 20 % auf 90 im Jahr 2010,

wobei die Abordnungen einen höheren Rückgang als die Karenzierungen aufwiesen.

Damit setzte sich die bereits im Zeitraum zwischen der Ausgliederung der technischen

Betriebsführung und dem Jahr 2004 eingetretene rückläufige Entwicklung auch in den

Folgejahren fort. Bezogen auf die berufliche Ausbildung entfielen von den nur mehr 90

KA II - KAV-3/12 Seite 47 von 74

im Jahr 2010 personalbeigestellten Bediensteten nahezu zwei Drittel auf handwerkliche

Fachkräfte und Angehörige von technischen Berufsgruppen; der verbleibende Anteil

betraf vorwiegend sonstige Bedienstetengruppen der Schemata I und III gemäß Anla-

ge 1 der Besoldungsordnung 1994 (z.B. Telefonistinnen bzw. Telefonisten, Kraftwagen-

lenkerinnen bzw. Kraftwagenlenker) sowie Verwaltungs- und Kanzleipersonal.

Demgegenüber erfuhr die durchschnittliche Personalausstattung der V-KMB lt. ihren

Jahresabschlüssen 2005 bis 2010 - ohne Berücksichtigung der Personalbeistellungen

durch die Stadt Wien - mit einem Personalzugang von 66 eine Erhöhung auf 754 Be-

dienstete. Damit verminderte sich der Anteil der personalbeigestellten städtischen Be-

diensteten am Gesamtpersonalstand der V-KMB - ungeachtet der Entwicklung des Per-

sonaleinsatzes für die vorgenommenen Geschäftsfelderweiterungen - bis zum Jahr

2010 auf rd. 11 %.

5.2 Ursachen der Veränderungen

Die in den Jahren 2005 bis 2010 eingetretenen Veränderungen bei den Personalbeistel-

lungen waren auf 25 Austritte (insbesondere infolge von Pensionierungen) und auf zwei

Neueintritte zurückzuführen. Letztere betrafen einerseits die Abordnung eines Arbeiters

im Jahr 2006 und andererseits den ehemaligen Technischen Direktor des AKH.

5.3 Weitere Entwicklung bis Mitte des Jahres 2011

Den dem Kontrollamt über den Betrachtungszeitraum hinaus vorgelegten Unterlagen

war zu entnehmen, dass die Anzahl der Personalbeistellungen durch die Stadt Wien an

die V-KMB im Zeitraum Jänner bis Juli 2011 - entgegen dem bisherigen rückläufigen

Trend - einen Zuwachs um vier auf insgesamt 94 personalbeigestellte Bedienstete ver-

zeichnete. Dies war im Wesentlichen auf den Übertritt von fünf Mitarbeitern der TDR

des AKH in die V-KMB zurückzuführen, denen mit Zustimmung der gemeinderätlichen

Personalkommission ab 1. Juli 2011 für die Dauer ihres Dienstverhältnisses zur V-KMB

ein Karenzurlaub (Urlaub gegen Entfall der Bezüge) im öffentlichen Interesse gewährt

wurde.

KA II - KAV-3/12 Seite 48 von 74

Dem diesbezüglichen Antrag der Direktion der TU AKH vom Mai 2011 zufolge stand die

Nominierung dieser Mitarbeiter (vier Fachbedienstete des technischen Dienstes und ein

Kanzleibediensteter) im Zusammenhang mit dem Leistungsabruf des AKH vom Juli

2010, mit dem eine Reihe von Leistungsbereichen betreffend das Management der Me-

dizintechnik im AKH auf Grundlage des TBV von der V-KMB abgerufen wurde. Weiters

wurde darauf verwiesen, dass die genannten - bislang von der TDR des AKH aufgrund

einer Sondervereinbarung zum TBV erbrachten - Leistungen bereits im Rahmen der

ursprünglichen Konzeption des TBV berücksichtigt waren und im Sinn der weiterführen-

den Synergiefindung und Synergiehebung nunmehr entsprochen wird. Abschließend

wurde die Personalbeistellung der fünf Mitarbeiter der TDR des AKH zur Sicherstellung

der personellen Erfordernisse der von der V-KMB neu geschaffenen Organisationsein-

heit (Medizintechnik-Bewirtschaftung) als die effizienteste Lösung angesehen.

5.4 Feststellungen des Kontrollamtes

5.4.1 In den Jahren 2005 bis 2010 setzte sich die rückläufige Entwicklung der Vorjahre

bei den Personalbeistellungen der Stadt Wien gegenüber der V-KMB weiter fort. Stellt

man die zum Zeitpunkt der Ausgliederung der technischen Betriebsführung personal-

beigestellten rd. 250 städtischen Bediensteten den 90 im Jahr 2010 gegenüber, redu-

zierten sich die Personalbeistellungen in diesem Zeitraum somit um nahezu zwei Drittel.

Da gleichzeitig der Personalstand der V-KMB im Betrachtungszeitraum einen Zuwachs

verzeichnete, war im Jahr 2010 nur mehr rd. jede zehnte Mitarbeiterin bzw. jeder zehnte

Mitarbeiter der V-KMB ein personalbeigestellter städtischer Bediensteter, sodass die

Stadt Wien ihr im Rahmen des Personalbereitstellungsvertrages eingeräumtes Recht,

das notwendige Personal im Bereich der Bauabschnitte I - III zu 85 % und im Bereich

des Bauabschnittes IV zu 15 % zu stellen, nicht ausschöpfte.

Wenngleich dem Kontrollamt bewusst war, dass die personellen Gegebenheiten im Be-

reich des Krankenanstaltenverbundes bzw. AKH für eine derartige Personalbeistel-

lungsquote nicht mehr vorliegen, muss darauf hingewiesen werden, dass damit die ur-

sprüngliche Intention des Personalbereitstellungsvertrages, durch den Rückgriff auf

entsprechend ausgebildetes Eigenpersonal mittel- bzw. langfristig eine Alternative zur

Fremdvergabe zu haben, immer mehr ins Hintertreffen gerät.

KA II - KAV-3/12 Seite 49 von 74

5.4.2 Mit dem Übertritt des ehemaligen Technischen Direktors des AKH Ende des Jah-

res 2010 und von fünf ehemaligen Mitarbeitern der TDR des AKH Mitte des Jahres

2011 zur V-KMB kam es jedoch - wider dem Trend - zu einer Aktivierung des Instru-

mentes der Personalbeistellung von städtischen Bediensteten, wobei im erstgenannten

Fall die Wiederherstellung der paritätischen Besetzung der Geschäftsführung der

V-KMB im Vordergrund stand und der zweitgenannte Fall auf einen Leistungsabruf der

Direktion der TU AKH zurückzuführen war. Dieser Leistungsabruf sah die Übertragung

bestimmter, bisher von der TDR des AKH wahrgenommener Agenden an die V-KMB

vor, auf den im Pkt. 6.2 näher eingegangen wird.

6. Budgetärer Ausblick

6.1 Budget der technischen Betriebsführung der Jahre 2011 und 2012

In der nachfolgenden Tabelle werden die zwischen dem AKH und der V-KMB festgeleg-

ten Budgetwerte für die Jahre 2011 und 2012 (mit Stand November 2011) dargestellt

und den diesbezüglichen Werten des Kostenersatzes 2010 gegenübergestellt (Beträge

in Mio.EUR exkl. USt):

Budgetentwicklung Kostenersatz

2010 Budget 2011

Budget 2012

Valorisiertes operatives TBV-Budget 72,72 74,11 75,59

davon Mittelverwendung mit indikativer Widmung 13,51 10,32 10,53

Zusätze zur operativen Pauschale 1,00 1,80 2,94

Gesamtkosten der operativen technischen Be-triebsführung 73,72 75,91 78,53

Zusätzliche Leistungen 7,73 9,57 11,50

Summe 81,45 85,48 90,03

Während das valorisierte operative TBV-Budget und der diesbezügliche Anteil der Mit-

telverwendung mit indikativer Widmung für die Jahre 2011 und 2012 auf Grundlage der

Zusatzvereinbarung des Jahres 2004 ermittelt wurden, waren die ausgewiesenen

Budgetwerte in Bezug auf die Zusätze zur operativen Pauschale und die Zusätzlichen

Leistungen das Ergebnis von Budgetverhandlungen zwischen Vertreterinnen bzw. Ver-

tretern der V-KMB und des AKH. Mit dieser Vorgehensweise wurde das auf die außer-

halb des operativen TBV-Budgets liegenden Leistungsteile eingeschränkte Prozedere

der Budgeterstellung der Jahre 2005 bis 2010 fortgesetzt, das jedoch eine fristgerechte

KA II - KAV-3/12 Seite 50 von 74

Fertigstellung des Budgets nicht immer gewährleisten konnte. So wurden z.B. die Bud-

getverhandlungen 2010 nicht wie vertraglich vorgesehen bis Ende des Jahres 2009,

sondern bedingt durch nachträgliche Leistungs- und Kostenanpassungen erst im Laufe

des Jahres 2011 zum Abschluss gebracht.

Wie aus der Tabelle hervorgeht, wurde für die technische Betriebsführung im Jahr 2011

ein Betrag von 85,48 Mio.EUR und im Jahr 2012 ein Betrag von 90,03 Mio.EUR veran-

schlagt, was gegenüber dem Kostenersatz 2010 einer Steigerungsrate von 4,9 % bzw.

10,5 % entspricht. Für diese Erhöhungen waren neben der tatsächlichen Valorisierung

des operativen technischen Budgets deutliche Zuwächse sowohl bei den Zusätzen zur

operativen Pauschale als auch bei den Zusätzlichen Leistungen verantwortlich, die in

Summe im Budget 2012 gegenüber dem Kostenersatz 2010 einen Anstieg um

5,71 Mio.EUR bzw. zwei Drittel aufwiesen.

Unabhängig von dem festgelegten Budget für das Jahr 2012 (mit Stand November

2011) wurde von der Direktion der TU AKH im Dezember 2011 vor dem Hintergrund der

finanziellen Situation der Stadt Wien eine Reduktion bzw. Verschiebung von geplanten

und teilweise schon beauftragten Zusätzlichen Leistungen vorgenommen. Demgemäß

wurde der Budgetwert 2012 für die Zusätzlichen Leistungen um 0,85 Mio.EUR und da-

mit der Mitte Jänner 2012 fällige Zuzählungsbetrag in der Höhe von 90,03 Mio.EUR auf

89,18 Mio.EUR gekürzt, wobei zum Zeitpunkt der Einschau über die Detailausgestal-

tung der zu reduzierenden Leistungen noch das Einvernehmen zwischen dem AKH und

der V-KMB herzustellen war.

6.2 Ursachen der Budgetsteigerungen

Bei näherer Betrachtung der in den Budgetunterlagen (inkl. Motivenberichte) ausgewie-

senen Zusätze zur operativen Pauschale und Zusätzlichen Leistungen zeigte sich, dass

die ansteigende Entwicklung im Wesentlichen aus dem Ansatz neuer Leistungspositio-

nen resultierte.

Hervorzuheben waren in diesem Zusammenhang die erstmals für das Jahr 2011 unter-

jährig angesetzten Positionen Risiko- und Technologiemanagement (einschließlich

KA II - KAV-3/12 Seite 51 von 74

PR-Aktivitäten) sowie Medizintechnik-Bewirtschaftung, die aufgrund des Leistungsabru-

fes der Direktion der TU AKH vom Juli 2010 nunmehr von der V-KMB durchzuführen

sind. Während die Gestaltung und Wahrnehmung des Technologie- und Risikomana-

gements unter Zugrundelegung des EFQM-Modells zur Qualitätssicherung und damit

zur Erhaltung der erzielten Qualitätsniveaus beitragen soll, umfasst die Medizintechnik-

Bewirtschaftung u.a. die Reinvestitionsplanung, die Beratung bei Neu- und Ersatzinves-

titionen, das Leihgerätemanagement, die Bedarfsanalyse und die Beschaffung.

Laut den im Rahmen der jeweiligen Motivenberichte ausgewiesenen Kalkulationen wa-

ren diese beiden Positionen im Jahr 2011 mit einem Gesamtbetrag von 0,66 Mio.EUR

und im Jahr 2012 mit einem solchen von 1,53 Mio.EUR budgetiert, wobei der überwie-

gende Anteil auf Personalkosten entfiel. So waren im Jahr 2012 für das Risiko- und

Technologiemanagement (einschließlich PR-Aktivitäten) fünf Planstellen im Ausmaß

von fünf VZÄ und für die Medizintechnik-Bewirtschaftung (einschließlich Beschaffung)

zehn Planstellen im Ausmaß von acht VZÄ vorgesehen, was insgesamt betrachtet eine

Erhöhung des Personalstandes der V-KMB aus den genannten Positionen um

15 Planstellen bzw. 13 VZÄ bedeutet. Gegliedert nach Qualifikationsgruppen gemäß

TBV setzten sich die Planstellen u.a. aus zwei Stellen der Qualifikationsgruppe A (Ab-

teilungsleiterinnen bzw. Abteilungsleiter), aus sechs Stellen der Qualifikationsgruppe B

(Betriebsingenieurinnen bzw. Betriebsingenieure, Fachtechnikerinnen bzw. Fachtechni-

ker) sowie vier Stellen der Qualifikationsgruppe D (Sekretärinnen bzw. Sekretäre) zu-

sammen.

Wenngleich gemäß den Motivenberichten der angegebene Budgetbedarf bedingt durch

verschiedene Einflussfaktoren (z.B. Entwicklung des jährlichen Reinvestitionsvolumens)

z.T. noch Änderungen unterworfen ist und die mit der Auslagerung verbundenen Vortei-

le und Synergien überblicksweise erläutert wurden, konnten dem Kontrollamt vonseiten

des AKH keine entsprechenden Wirtschaftlichkeitsberechnungen im Hinblick auf die

Fremdvergabe dieser Leistungspositionen an die V-KMB vorgelegt werden. Die Wirt-

schaftlichkeit bzw. Effizienz dieser Vorgehensweise des AKH wäre insofern infrage zu

stellen, als die auf Basis der Vergütungssätze des TBV ermittelten Personalkostener-

sätze der V-KMB deutlich über den durchschnittlichen Personalkosten für Eigenperso-

KA II - KAV-3/12 Seite 52 von 74

nal der TU AKH liegen und im Fall der Inanspruchnahme von Fremdleistungen durch

die V-KMB (z.B. Beschaffung von medizintechnischen Geräten) ein 4%iger Subunter-

nehmeraufschlag zur Verrechnung gelangt. Darüber hinaus waren die zu erbringenden

Leistungsinhalte in den Motivenberichten z.T. unbestimmt ausgestaltet, wodurch eine

Überprüfung der Leistungserbringung nur eingeschränkt möglich erscheint.

Weitere im Rahmen der Budgets der Jahre 2011 und 2012 neu hinzugekommene Zu-

sätze zur operativen Pauschale und Zusätzliche Leistungen betrafen u.a. das "Patien-

tenmonitoring", die "Betriebsführung des Bauteiles 61.1", die "Kostenabschätzung für

Begleitung, Implementierung und Aufrechterhaltung GMP - Good Manufacturing Prac-

tice im AKH" sowie die "Unterstützungsleistungen für den Aufbau des CCG - Compe-

tence Center für Arbeitssicherheit und Gesunderhaltung". Während für die beiden erst-

genannten Positionen betriebsbedingte Änderungen mit Auswirkungen auf die techni-

sche Betriebsführung maßgeblich waren, stand bei den beiden letztgenannten Positio-

nen das Vorhalten von Personalressourcen für die Durchführung von Beratungs- und

Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Erfüllung gesetzlicher Erfordernis-

se durch das AKH im Vordergrund. Bezogen auf das Jahr 2012 wurden für die Leistun-

gen der V-KMB im Zusammenhang mit der Einrichtung der GMP und dem Aufbau des

CCG Gesamtkosten in der Höhe von 0,63 Mio.EUR veranschlagt, die sich ausschließ-

lich aus Kosten für das einzusetzende Personal und für die Bereitstellung von Stunden-

kontingenten von Fachexpertinnen bzw. Fachexperten zusammensetzten.

6.3 Feststellungen und Empfehlungen des Kontrollamtes

Wie auch in den Vorjahren standen im Mittelpunkt der Budgetverhandlungen der Jahre

2011 und 2012 primär die außerhalb des operativen TBV-Budgets liegenden Leistungs-

teile Zusätze zur operativen Pauschale und Zusätzliche Leistungen, zumal die Budget-

werte für die operative technische Betriebsführung in der Zusatzvereinbarung des Jah-

res 2004 schon festgelegt waren. In Anbetracht des Umstandes, dass in den Vorjahren

der Abschluss der jeweiligen Budgetverhandlungen z.T. mit erheblichen Verzögerungen

erfolgte, empfahl das Kontrollamt künftig eine fristgerechte Fertigstellung - entspre-

chend der vertraglichen Regelungen und im Einklang mit den budgetären Terminvorga-

ben des Krankenanstaltenverbundes - anzustreben.

KA II - KAV-3/12 Seite 53 von 74

Stellungnahme der Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenver-

bund":

Die Empfehlung des Kontrollamtes betreffend fristgerechte Fertig-

stellung der Budgetverhandlungen wird Berücksichtigung finden.

Die genannten Verzögerungen wurden teilweise von den Vorperi-

oden übernommen und dauerten im Zusammenhang mit den

massiven personellen Veränderungen in der TDR an.

Die zwischen dem AKH und der V-KMB festgelegten Budgets 2011 und 2012 wiesen

gegenüber dem Kostenersatz des Jahres 2010 nennenswerte Steigerungen auf. Die

Ursachen hiefür lagen insbesondere im Ansatz neuer Leistungspositionen im Bereich

der Zusätzlichen Leistungen. Sowohl die Auslagerung des Technologie- und Risikoma-

nagements und der Medizintechnik-Bewirtschaftung als auch die Inanspruchnahme der

V-KMB für zusätzliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen führten zu einer weite-

ren Verschiebung von Aufgaben (Geschäftsfeldern) in die V-KMB, wodurch die TU AKH

als Auftraggeberin auf das Vorhalten entsprechender Fachkompetenz im Eigenperso-

nalbereich verzichtete. Demgegenüber gingen bzw. gehen mit diesen Leistungserweite-

rungen nicht unwesentliche Personalvermehrungen aufseiten der V-KMB einher, die

vom AKH auf Grundlage der Bedingungen des TBV im Rahmen des Sachaufwandes

vergütet werden.

Abgesehen davon lagen den genannten Leistungsauslagerungen bzw. Leistungserwei-

terungen keine Wirtschaftlichkeitsberechnungen zugrunde, welche in den konkreten

Fällen die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit einer Fremdleistungserbringung ge-

genüber einer Eigenleistungserbringung bestätigt hätten. Das Kontrollamt empfahl da-

her, aus Gründen der Sparsamkeit nicht nur die künftigen, sondern auch die gegen-

ständlichen Leistungspositionen einer derartigen Prüfung zu unterziehen und ergebnis-

abhängig eine Fremdvergabe oder eine Leistungserbringung im Eigenbereich durchzu-

führen.

KA II - KAV-3/12 Seite 54 von 74

Stellungnahme der Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenver-

bund":

Der Empfehlung des Kontrollamtes betreffend Prüfung der zusätz-

lichen Leistungen auf Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und

Sparsamkeit wird nachgekommen werden.

Eine Leistungserbringung im Eigenbereich ist ohne qualitative und

quantitative Personalausstattung in der TDR nicht vorstellbar.

Durch die Übernahme des Großteils der Mitarbeiter der Abteilung

Medizintechnik durch die V-KBM ist eine Leistungserbringung im

Bereich Beschaffung nicht mehr möglich.

Als Konsequenz der im ersten Halbjahr 2011 getätigten Organisa-

tionsänderung, ist eine Bauherrnfunktion für die Medizintech-

nik-Beschaffung in der TDR neu einzurichten. Die erforderliche

Qualifikationsanpassung wird bei Nachbesetzung der Leitung der

Medizintechnik in der TU AKH umgesetzt. Es ist geplant die

Nachbesetzung vorgezogen bereits im Jahr 2012 durchzuführen.

7. Wahrnehmung der Auftraggeberfunktion im Bereich der operativen techni-

schen Betriebsführung

7.1 Aufgabenverteilung

Nach der - gemäß Wr. KAG den inneren Betrieb einer Krankenanstalt regelnden - An-

staltsordnung des AKH sind nähere Ausführungen hinsichtlich der Tätigkeit der KOFÜ

und damit des Technischen Direktors in einer Geschäftsordnung und solche hinsichtlich

der Organisation sowie der dienstlichen Obliegenheiten des zugeteilten Personals in

Dienstvorschriften zu regeln. Im Anhang der Geschäftsordnung der KOFÜ (Geschäfts-

einteilung) sind die gemeinsamen und eigenverantwortlichen Aufgabenbereiche der

Mitglieder der KOFÜ aufgelistet, wobei die Führung der Krankenanstalt in administrati-

ven, wirtschaftlichen und technischen Angelegenheiten hinsichtlich der strategischen

Ausrichtung der Direktion der TU AKH vorbehalten ist.

KA II - KAV-3/12 Seite 55 von 74

Wie aus der diesbezüglichen Geschäftseinteilung hervorgeht, ist der Großteil der im

Pkt. 1.2 beschriebenen V-KMB-Kompetenz der TDR des AKH zugeordnet, womit der

Funktion des Technischen Direktors als eigenverantwortlicher Leiter für technische An-

gelegenheiten und Mitglied der KOFÜ Rechnung getragen wird. Demgemäß fallen die

nachstehend auszugsweise dargestellten Aufgaben in den Zuständigkeitsbereich der

TDR des AKH:

- Planung und Errichtung von Neu-, Zu- und Umbauten über Beauftragung der V-KMB

oder anderer Firmen,

- Planung, Errichtung, Installation, Betrieb, Erhaltung und Begutachtung von wärme-,

kälte-, lüftungs-, klima- und sonstigen maschinentechnischen Anlagen aller Art (Be-

auftragung der V-KMB und anderer Firmen, Abstimmung der Beauftragung und des

Budgets der V-KMB),

- Planung, Errichtung, Installation, Betrieb, Erhaltung und Begutachtung von haus-,

fernmelde- und medizintechnischen Einrichtungen und Anlagen sowie von Gas- und

Wasseranlagen aller Art samt den dazugehörigen Geräten, Maschinen und Installati-

onsmaterial (Beauftragung der V-KMB und anderer Firmen, Abstimmung der Beauf-

tragung und des Budgets der V-KMB),

- Veranlassung von periodischen Überprüfungen aller netzabhängigen Elektro- und

elektromedizinischer Geräte entsprechend gesetzlicher Bestimmungen (Beauftragung

der V-KMB),

- Beschaffung, Zuweisung und Instandhaltung von medizin- und haustechnischen Anla-

gegütern sowie Vergabe bau-, medizin- und haustechnischer Leistungen und Liefe-

rungen.

Mit der Namhaftmachung der V-KMB fand die Abwicklung der operativen technischen

Betriebsführung durch die V-KMB auf Grundlage des TBV auch Eingang in die Ge-

schäftseinteilung des AKH, wobei der TDR des AKH grundsätzlich die Vertretung der

Wahrnehmung der Auftraggeberfunktion gegenüber der V-KMB zukommt. Ein wesentli-

cher Teil des Aufgabenbereiches der TDR wird daher durch die vertraglichen Rahmen-

bedingungen der Zusammenarbeit mit der V-KMB bestimmt.

KA II - KAV-3/12 Seite 56 von 74

Unabhängig davon obliegt der DFW der Direktion der TU AKH die Wahrnehmung der

finanz- und betriebswirtschaftlichen Belange der Teilunternehmung, worunter u.a. die

Erstellung des Wirtschaftsplanes einschließlich der Überwachung des Budgetvollzuges

sowie die Erstellung des Jahresabschlusses fallen. In diesem Sinn hat die DFW auch

für die Sicherstellung der budgetären Erfordernisse der operativen technischen Be-

triebsführung sowie für den Ausweis der technischen Betriebsführungskosten im Rech-

nungswesen des AKH Sorge zu tragen.

Über die genannten Organisationseinheiten des AKH hinaus nahm beginnend mit dem

Jahr 2006 in Umsetzung der Zusatzvereinbarung des Jahres 2004 - und zusätzlich zur

externen kaufmännischen Prüfung - ein Ingenieur- und Ziviltechnikerunternehmen in der

Funktion als EBP seine Tätigkeit auf, womit die der Auftraggeberfunktion inhärente Kon-

trollkompetenz gegenüber der V-KMB in weiten Teilen externen Sachverständigen

übertragen ist. Vor diesem Hintergrund untersuchte das Kontrollamt zum einen Art und

Umfang der Aufgabenwahrnehmung (einschließlich der Prüfungsergebnisse) durch die

externe kaufmännische Prüfung und durch die EBP. Zum anderen wurde die Wahr-

nehmung der V-KMB-Kompetenz durch die TDR des AKH unter Berücksichtigung des

Zusammenwirkens mit den externen Sachverständigen einer näheren Betrachtung un-

terzogen.

7.2 Externe kaufmännische Prüfung

Die Tätigkeit der externen kaufmännischen Prüfung ging auf eine - im Einvernehmen

mit Vertreterinnen bzw. Vertretern des AKH - im Jahr 1994 erfolgte Beauftragung durch

die damalige KMB zurück, der zufolge ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen die Über-

prüfung der Geschäftsgemeinkosten und Zinsgutschriften sowie der Umsatzsteuer-

Aufzeichnungen zum TBV vorzunehmen hatte. In den Jahren 1996 und 1997 erweiterte

sich der ursprüngliche Prüfauftrag insofern, als zusätzlich eine Überprüfung der Auf-

zeichnungen der für die ARGE AKH und Stadt Wien geführten Rechnungskreise, eine

Gegenüberstellung "Budget-Zuzählung-Kostenersatz" sowie eine Prüfung der Leis-

tungserfassung und Abrechnung der damaligen KMB an die Stadt Wien bzw. ARGE

AKH durchzuführen waren. In weiterer Folge war die Prüftätigkeit der externen kauf-

männischen Prüfung bedingt durch geänderte Rahmenbedingungen (z.B. Auslaufen

KA II - KAV-3/12 Seite 57 von 74

des Betriebsführungsvertrages im Jahr 1998) einem stetigen Wandel unterzogen, wobei

die jährlichen Prüfungsergebnisse in themenbezogenen Prüfberichten zusammenge-

fasst wurden.

In den Jahren 2005 bis 2010 erfuhr die Prüftätigkeit und die Berichterstattung der exter-

nen kaufmännischen Prüfung insbesondere aufgrund der Zusatzvereinbarung des Jah-

res 2004 und der im Jahr 2008 erfolgten Ablöse des Instandhaltungsinformationssys-

tems der V-KMB durch das SAP CS wesentliche Änderungen. Des Weiteren wurde das

Wirken der externen kaufmännischen Prüfung von den Änderungswünschen geprägt,

die im Rahmen der jährlichen Berichtspräsentationen in der TDR des AKH von den Ver-

treterinnen bzw. Vertretern des AKH und der V-KMB geäußert und in Besprechungspro-

tokollen festgehalten wurden (z.B. gesonderter Ausweis der effizienzsteigernden Maß-

nahmen). Die Leistungserbringung durch das Wirtschaftsprüfungsunternehmen wurde -

wie von Anbeginn an - auch im Betrachtungszeitraum im Namen und auf Rechnung der

V-KMB durchgeführt, wobei sich die jährlichen Kosten auf rd. 0,09 Mio.EUR (exkl. USt)

beliefen.

Bezogen auf die operative technische Betriebsführung umfasste die Tätigkeit der exter-

nen kaufmännischen Prüfung im Wesentlichen die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit und

der rechnerischen Richtigkeit der von der V-KMB geführten TBV-Vertragsbuchhaltung

sowie der Einhaltung der monetären Vorgaben aus der Zusatzvereinbarung des Jahres

2004 sowie des TBV. Darüber hinaus oblag ihr die Prüfung der Zusätzlichen Leistun-

gen, die seit dem Jahr 2005 als eigener Verrechnungskreis im Rahmen der TBV-

Vertragsbuchhaltung geführt werden.

Die Prüfungen des Wirtschaftsprüfungsunternehmens wurden in Zusammenarbeit mit

der V-KMB auf Grundlage bereitgestellter Unterlagen und Datenträger sowie einer le-

senden Zugriffsmöglichkeit in das SAP-System der V-KMB durchgeführt. Infolge der mit

der Zusatzvereinbarung des Jahres 2004 eingeführten pauschalierten Vergütung der

operativen Betriebsführungsleistungen erfolgte eine Einschränkung der belegmäßigen

Überprüfung der Nachweisführung der aufseiten der V-KMB angefallenen Eigen- und

Fremdleistungen auf die im Rahmen der indikativ gewidmeten Budgetmittel finanzierten

KA II - KAV-3/12 Seite 58 von 74

effizienzsteigernden Maßnahmen, die Zusätzlichen Leistungen sowie die nicht prü-

fungsgegenständlichen Instandhaltungs- und Investitionsprojekte. Die Zusätze zur ope-

rativen Pauschale blieben analog zu den operativen Betriebsführungsleistungen von

dieser Detailprüfung ausgenommen.

Die Ergebnisse der jährlichen Prüftätigkeit des Wirtschaftsprüfungsunternehmens mün-

deten im Betrachtungszeitraum jeweils in sieben gesonderten Prüfberichten. Im Hinblick

auf die operative technische Betriebsführung waren insbesondere die Prüfberichte be-

treffend Budget-Zuzählung-Kostenersatz-Finanzmittelübertrag-Zinsen, Aufzeichnungen

des für die Stadt Wien geführten Rechnungskreises, Zusätzliche Leistungen sowie ver-

tragskonforme Monatsabrechnung der von der V-KMB erbrachten Leistungen zu nen-

nen.

Insgesamt betrachtet wurde mit den genannten Prüfberichten der Jahre 2005 bis 2010

jeweils das endgültige Ergebnis der TBV-Vertragsbuchhaltung festgestellt und dessen

ordnungsgemäßes Zustandekommen einschließlich der rechnerischen Richtigkeit be-

stätigt. Darüber hinaus ergab die z.T. stichprobenartige und auf bestimmte Leistungstei-

le eingeschränkte Überprüfung der Nachweisführung der von der V-KMB verrechneten

Eigen- und Fremdleistungen mit Ausnahme geringfügiger Korrekturen keinen Anlass zu

Beanstandungen.

Was den Zeitpunkt der Berichtslegung und der Berichtspräsentation anbelangt, kam es

betreffend die Jahre 2005 bis 2008 infolge der Anpassung der Berichterstattung an die

Zusatzvereinbarung des Jahres 2004 und aufgrund terminlicher Verschiebungen durch

die Vertragsparteien z.T. zu erheblichen Verzögerungen. So fand z.B. die Übergabe der

Prüfberichte des Jahres 2008 an das AKH und die V-KMB erst im Rahmen der Be-

richtspräsentation vom Jänner 2010 statt. Bezüglich der Jahre 2009 und 2010 konnte

hingegen ein fristgerechter Abschluss der Prüftätigkeit durch die externe kaufmännische

Prüfung festgestellt werden, da sowohl die Berichtslegung als auch die Berichtspräsen-

tation jeweils bis Ende Juni des Folgejahres vorgenommen wurden.

KA II - KAV-3/12 Seite 59 von 74

Berührungspunkte der externen kaufmännischen Prüfung mit der im Jahr 2006 einge-

setzten EBP bestanden lediglich insofern, als Vertreter der EBP z.T. an den jährlichen

Berichtspräsentationen des Wirtschaftsprüfungsunternehmens teilnahmen und der EBP

die jährlichen Prüfberichte in vollem Umfang zur Verfügung gestellt wurden. Eine dar-

über hinausgehende Zusammenarbeit der beiden externen Prüfeinrichtungen war nicht

vorgesehen.

7.3 Externe Begleitende Prüfung

7.3.1 Beauftragung

Ausgehend von der Zusatzvereinbarung des Jahres 2004 wurde im Laufe des Jahres

2005 vom damaligen Forum Einkauf des Krankenanstaltenverbundes mit Unterstützung

eines externen Beratungsunternehmens ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger EU-

weiter Bekanntmachung gemäß BVergG 2002 betreffend die Durchführung der beglei-

tenden Prüfung der technischen Leistungen der V-KMB am AKH abgewickelt. Im Rah-

men der Angebotsprüfung wurde von einem Projektteam, bestehend aus Vertretern der

TDR des AKH und des Forums Einkauf sowie einem Vertreter des Sozialmedizinischen

Zentrums Baumgartner Höhe - Otto Wagner-Spital und des externen Beratungsunter-

nehmens, ein Ingenieur- und Ziviltechnikerunternehmen als Bestbieter ermittelt, dem

nach nochmaliger Prüfung des Vergabevorschlages durch die GED des Krankenanstal-

tenverbundes der Zuschlag erteilt wurde.

Mit dem zwischen dem AKH und dem Ingenieur- und Ziviltechnikerunternehmen abge-

schlossenen Vertrag vom Februar 2006 erfolgte die Beauftragung der EBP für die Jahre

2005 bis Jänner 2010 auf Grundlage der im mehrstufigen Verhandlungsverfahren ab-

gegebenen Angebotsunterlagen. Zur Sicherstellung der durchgängigen Tätigkeit der

EBP, die auch mit der Begleitenden Kontrolle der Kommission für Paktierte Investitio-

nen im AKH betraut ist, wurde das Vertragsverhältnis vorerst bis Ende des Jahres 2012

und durch die Nichtinanspruchnahme der Kündigungsmöglichkeit bis Juni 2011 um wei-

tere fünf Jahre bis Ende des Jahres 2017 verlängert. Die Fortsetzung des Vertragsver-

hältnisses beruhte auf dem Angebot der EBP vom September 2009, das sich grund-

sätzlich an den Bestimmungen des Erstvertrages orientierte und auf die Detaillierten

Durchführungsbestimmungen vom November 2007 verwies.

KA II - KAV-3/12 Seite 60 von 74

Laut den von der zuständigen Buchhaltungsabteilung 10 der Magistratsabteilung 6 be-

reitgestellten monatlichen Honorarabrechnungen des Ingenieur- und Ziviltechnikerun-

ternehmens wurden dem AKH für die Durchführung der begleitenden Prüfung der tech-

nischen Leistungen der V-KMB im Zeitraum der Jahre 2005 bis 2010 insgesamt 1,56

Mio.EUR (exkl. USt) in Rechnung gestellt. Wie das Kontrollamt weiters erhob, veran-

lasste die TDR des AKH jährlich eine Weiterverrechnung der Hälfte der Honorarkosten

an die V-KMB, womit der diesbezüglich in der Zusatzvereinbarung des Jahres 2004

festgelegten Kostentragungsregelung entsprochen wurde.

7.3.2 Prüftätigkeit

Art und Umfang der Prüftätigkeit der EBP ergaben sich im Betrachtungszeitraum aus

den jeweiligen Angebotsunterlagen (Ziel- und Aufgabenbeschreibung inkl. Leistungs-

verzeichnis) sowie aus den Detaillierten Durchführungsbestimmungen vom November

2007. Dem darin enthaltenen Prüfkonzept zufolge ist die Anzahl der zu prüfenden Ob-

jekte bzw. der Umfang der Prüfungen seitens der EBP basierend auf einem standardi-

sierten statistischen Stichprobenverfahren in Abstimmung mit der TDR des AKH derart

festzulegen, dass daraus die im Anwendungsfall notwendige Stichprobengröße zur Er-

mittlung einer validen Aussage abgeleitet werden kann. Weiters soll mit der Festlegung

des Prüfumfanges ein Gesamtbild über den Anlagenzustand erlangt und dargestellt so-

wie gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit und Effizienz geplanter oder bereits durchgeführter

Maßnahmen hinterfragt und dargelegt werden.

Laut der Leistungsbeschreibung beinhaltet die Tätigkeit der EBP insbesondere die lau-

fende Prüfung und Beurteilung der Anlagen- und Gebäudesubstanz einschließlich der

von der V-KMB gesetzten Betriebsführungs- und Instandhaltungsleistungen, die Prü-

fung und Beurteilung der von der V-KMB vorgelegten indikativen Maßnahmenplanun-

gen und Maßnahmenumsetzungen und die jährliche Übernahme der von der V-KMB

erbrachten technischen Betriebsführungsleistungen. Weitere Aufgaben betreffen die

Beurteilung der Auswirkungen betriebsbedingter Änderungen nach Aufforderung durch

die TDR des AKH sowie die Wahrnehmung bestimmter Tätigkeiten im Rahmen der

Plattform "technik für menschen" und hinsichtlich des EFQM der V-KMB.

KA II - KAV-3/12 Seite 61 von 74

Die Prozessbeschreibung "Objektivierung der Betriebsführungs- und Instandhaltungs-

leistungen der V-KMB" enthält detaillierte Festlegungen hinsichtlich des Prüfablaufes,

die von der Erstellung einer einvernehmlichen Jahresprüfplanung durch die EBP über

die Bereitstellung von Prüfungsunterlagen durch die V-KMB sowie die Vor-Ort-

Begehungen durch die EBP bis hin zu der Berichterstattung an die TBV-

Vertragsparteien reichen. Während die Bewertung des Zustandes der Anlagen- und

Gebäudesubstanz auf Basis des bereits beschriebenen Stichprobenverfahrens durch-

zuführen ist, sollen die Maßnahmenplanungen und Maßnahmenumsetzungen einer

Vollprüfung unterzogen werden. Die jeweiligen Prüfungsergebnisse sind in Form von

zeitnahen Einzelberichten zu dokumentieren, deren gewichtete Bewertungen fachbe-

reichsbezogen im Jahresbericht der EBP zusammenzufassen sind. Gegebenenfalls soll

im Rahmen des Jahresberichtes die Übernahme der Betriebsführungsleistungen der

V-KMB festgestellt werden.

7.3.3 Prüfungsergebnisse

Laut einer vom Kontrollamt angeforderten Aufstellung des Ingenieur- und Ziviltechniker-

unternehmens vom Oktober 2011 wurden in den Jahren 2006 bis 2010 insgesamt 276

Einzelprüfungen durchgeführt, wobei der überwiegende Teil die Anlagen- und Gebäu-

desubstanz mit 88 und die indikativen Maßnahmen mit 172 Prüfungen betraf. Die restli-

chen Einschauen der EBP hatten die Beurteilung der Auswirkungen betriebsbedingter

Veränderungen (Zusätze zur operativen Pauschale) sowie die Durchführung von Son-

derprüfungen im Auftrag der TDR des AKH (z.B. betreffend die Migration der Daten des

Instandhaltungsinformationssystems ins SAP CS) zum Gegenstand.

7.3.3.1 Die Einzelprüfungen zur Beurteilung der Anlagen- und Gebäudesubstanz ba-

sierten auf einer entsprechenden Jahresprüfplanung, der eine Analyse des Istzustandes

unter Berücksichtigung bereits gewonnener Erkenntnisse, vorliegender Störungsdaten

und sonstiger Unterlagen sowie ein darauf aufbauendes standardisiertes Stichproben-

verfahren vorausging. In materieller Hinsicht behandelten die im Betrachtungszeitraum

durchgeführten Einzelprüfungen Prüfungsobjekte und anlagenbezogene Schwerpunkte

insbesondere in den Bereichen Haustechnik, Elektrotechnik, Medizintechnik sowie Inf-

KA II - KAV-3/12 Seite 62 von 74

rastruktur- und Bautechnik. Die stichprobenweise eingesehenen Einzelberichte beinhal-

teten jeweils den Befund, das Prüfungsergebnis sowie die Prüfbewertung anhand eines

fünfstufigen Bewertungssystems, wobei als Prüfungsinhalte die Anlagen- und Gebäu-

desubstanz, die Betriebsführung und Instandhaltung durch die V-KMB sowie die Doku-

mentation festgelegt waren.

Wie den diesbezüglichen Jahresberichten der EBP zu entnehmen ist, bewegte sich die

aus der Zusammenfassung der Ergebnisse der Einzelberichte resultierende Gesamt-

bewertung der Anlagen- und Gebäudesubstanz in den Jahren 2005 bis 2010 in einer

Bandbreite zwischen 1,56 und 1,99, was mit der Bewertung "entspricht im Wesentli-

chen" gleichgesetzt wird. Ungeachtet dieser grundsätzlich positiv ausgefallenen Beur-

teilung wurde von der EBP jedoch in Bezug auf einzelne Prüfungsinhalte ein Hand-

lungsbedarf festgestellt. So waren z.B. im Jahr 2010, das eine Gesamtbewertung von

1,94 aufwies, Verbesserungen hinsichtlich der Betriebsführung und Instandhaltung

durch die V-KMB in den Bereichen Elektrotechnik sowie Infrastruktur- und Bautechnik

aufgezeigt worden.

7.3.3.2 Was die Prüfung der indikativen Maßnahmen anbelangt, hatten den Maßnah-

menumsetzungen durch die V-KMB entsprechend geprüfte Maßnahmenplanungen

durch die EBP vorauszugehen, wofür auch ein entsprechendes Prozedere etabliert war.

Demgemäß wurden die von der V-KMB vorgelegten Motivenberichte über geplante

Maßnahmen vonseiten der EBP hinsichtlich ihrer Zweckmäßigkeit und der Wirtschaft-

lichkeit der Leistungserbringung einer Beurteilung zugeführt. Anzumerken war, dass die

bewerteten Maßnahmenplanungen bedingt durch nachträgliche Leistungsänderungen

bzw. Leistungsverschiebungen in Folgejahre unterjährigen Veränderungen unterworfen

waren, die der EBP allerdings nicht durchgängig kommuniziert wurden.

Die erfolgten Einzelprüfungen über die Maßnahmenumsetzungen betrafen neben der

Zentralen Betriebsführung ebenfalls die Bereiche Haustechnik, Elektrotechnik sowie

Infrastruktur- und Bautechnik, wobei die technische und projektmäßige Umsetzung, die

wirtschaftliche Umsetzung sowie die Dokumentation als zu prüfende Teilaspekte festge-

legt waren. Laut den diesbezüglichen Jahresberichten der EBP lag die aus der Zusam-

KA II - KAV-3/12 Seite 63 von 74

menfassung der Ergebnisse der Einzelberichte resultierende Gesamtbewertung der

Maßnahmenumsetzungen durch die V-KMB in den Jahren 2005 bis 2010 in einer

Bandbreite zwischen 1,49 und 1,88.

Wenngleich auch hier eine im Wesentlichen entsprechende Gesamtbewertung vorlag,

wurde bei einzelnen im Betrachtungszeitraum durchgeführten Maßnahmenumsetzun-

gen ein Optimierungspotenzial bzgl. der wirtschaftlichen Umsetzung festgestellt. Zudem

wurde von der EBP auch im Zusammenhang mit der Übernahme der Maßnahmenum-

setzungen ein Handlungsbedarf erkannt, da diese in einer Vielzahl von Fällen wegen

der Nichterfüllung formaler Grundlagen (z.B. Nichtmeldung der Fertigstellung, noch of-

fene Behördenverfahren) sowie mangels des Nachweises einer Dokumentation gemäß

AKH-Hausnorm nicht abgeschlossen werden konnte. Bei der AKH-Hausnorm aus dem

Jahr 1978 handelt es sich um die Grundlage für die Erstellung der Dokumentation zur

Planung und Errichtung des Neubaues AKH, die gemäß dem Qualitätsstandardhand-

buch zum TBV vom Dezember 2009 einer Evaluierung unterzogen werden sollte.

7.3.3.3 In weiterer Folge enthielten die im Betrachtungszeitraum von den Vertragspar-

teien freigegebenen Jahresberichte der EBP Ausführungen zur Thematik der Übernah-

mefähigkeit und Übernahme der Vertragsleistungen für das jeweilige Prüfungsjahr. Wie

in den diesbezüglichen Jahresberichten betreffend die Jahre 2005 bis 2010 festgehal-

ten ist, bestätigten der Zustand der von der Betriebsführung umfassten Anlagen im AKH

sowie die Ergebnisse der seitens der EBP gesetzten Prüfhandlungen - unter Bedacht-

nahme auf das Anlagenalter und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen - die ord-

nungsgemäße Erfüllung der Pflichten des TBV durch die V-KMB. Auch erfolgten die von

der V-KMB durchgeführten Maßnahmen sowohl inhaltlich als auch umfangmäßig im

Wesentlichen im Rahmen der Vorgaben aus den jeweiligen Motivenberichten. Eine Ein-

schränkung erfuhr diese Beurteilung jedoch mit dem Verweis der EBP auf die in den

Einzelprüfungen aufgezeigten Verbesserungspotenziale und Abweichungen, die insbe-

sondere die teilweise Nichteinhaltung geplanter Maßnahmen (einschließlich erforderli-

cher Abstimmungen mit der Auftraggeberin) sowie die z.T. zeitverzögerte Abwicklung

und Dokumentation der Maßnahmenumsetzungen durch die V-KMB betrafen.

KA II - KAV-3/12 Seite 64 von 74

Beginnend mit dem Jahresbericht 2008 wurde die Übernahmefeststellung durch die

EBP dahingehend weiter präzisiert, als auf Basis der jeweiligen Jahresberichte und der

zugrunde gelegten stichprobenartigen Prüfungen die Übernahmefähigkeit und Über-

nahme der Betriebsführungsleistungen gemäß TBV für die Jahre 2008 bis 2010 für ver-

bindlich erklärt wurden. Gleichzeitig wurden in diesem Zeitraum - neben den nicht über-

nommenen Maßnahmenumsetzungen - die Leistungen der V-KMB im Zusammenhang

mit der Erstellung des SAP CS als Facility-Managementsystem für den technischen Be-

reich wegen noch offener Punkte (z.B. Finalisierung des Berichtswesens in Abstimmung

mit der Auftraggeberin) von der Übernahmefeststellung ausgenommen.

7.3.4 Zusammenarbeit mit der externen kaufmännischen Prüfung

Gemäß den vertraglichen Grundlagen (Leistungsverzeichnis) und der Prozessbeschrei-

bung "Objektivierung der Betriebsführungs- und Instandhaltungsleistungen der V-KMB"

hat die EBP im Rahmen ihrer Prüftätigkeit eine Schnittstelle nicht nur zur V-KMB, son-

dern auch zur externen kaufmännischen Prüfung eigenverantwortlich zu definieren.

Damit soll der Erhalt jener Daten sichergestellt werden, die eine wirtschaftliche Beurtei-

lung der technischen Leistungen der V-KMB ermöglichen.

Wie die Einschau des Kontrollamtes zeigte, erschöpfte sich die Zusammenarbeit zwi-

schen der EBP und der externen kaufmännischen Prüfung im Betrachtungszeitraum in

dem bereits im Pkt. 7.2 beschriebenen Umfang, wonach Vertreter der EBP z.T. an den

jährlichen Berichtspräsentationen des Wirtschaftsprüfungsunternehmens teilnahmen

und der EBP die jährlichen Prüfberichte über die kaufmännische Prüfung zur Verfügung

gestellt wurden.

Das Nichtzustandekommen einer weiterführenden Zusammenarbeit wurde von der EBP

mit der als ausreichend empfundenen Datenbereitstellung durch die V-KMB und den

gegenüber der kaufmännischen Prüfung unterschiedlichen Prüfungsinhalten begründet.

Demgemäß war im Betrachtungszeitraum hinsichtlich der Prüfung der Maßnah-

menumsetzungen, deren Übernahmen gemäß den vertraglichen Grundlagen in Form

einer Überprüfung der EBP in Zusammenarbeit mit der externen kaufmännischen Prü-

fung erfolgen sollten, keine aufeinander abgestimmte Vorgehensweise etabliert.

KA II - KAV-3/12 Seite 65 von 74

7.4 Aufgabenwahrnehmung durch die Technische Direktion

7.4.1 Organisatorische Gliederung, Personalausstattung und Kosten

Vor dem Hintergrund des Prüfberichtes des Kontrollamtes aus dem Jahr 2005 sowie

späterer Entwicklungen wurde im März 2006 vom damaligen Technischen Direktor das

Aufbauorganisations- und Personalkonzept der TDR des AKH einer Aktualisierung zu-

geführt. Mit der Umsetzung dieses Konzeptes, das bis zum Zeitpunkt der gegenständli-

chen Einschau in Geltung war, kam es u.a. zu einer teilweisen Neuordnung der Stabs-

stellen und der Abteilungen der TDR des AKH sowie deren Aufgabenzuordnung.

Demgemäß umfasste die TDR des AKH in den Jahren 2006 bis 2011 unter Beibehal-

tung der Stablinienorganisation nunmehr fünf Stabsstellen und drei Abteilungen mit ins-

gesamt sechs Geschäftsfeldern. Im Dezember 2011 stellten sich die Aufbauorganisati-

on und der Personalstand der TDR des AKH (inkl. drei Bedienstete der Magistratsdirek-

tion-Personalausgleichsstelle und exkl. Lehrlinge) im Detail wie folgt dar:

Funktion Organisationseinheit Eigenpersonal Fremdpersonal

Leitung Technischer Direktor 1)

0,6

Stabsstellen

Direktionsassistenz 4

Direktionssekretariat 1

Sicherheitstechnik (inkl. Umweltmanagement) 8

Qualitätsmanagement -

Koordinationsleiter Behördenverfahren 2)

-

Abteilung Technische Instandhaltung und Betriebsführung 1)

0,4

Geschäftsfelder

Technische Betriebsführung 2

Projektmanagement und Projektcontrolling 6 1

Technische Infrastruktur 9

Abteilung Technisches Controlling und Datenmanagement 3)

1,5

Geschäftsfelder Technisches Finanzmanagement

3) 0,5

Behörde und Dokumentation 2)

8

Abteilung Medizintechnik 2

Geschäftsfeld Implementierung Medizintechnik 3 2

Anzahl der Beschäftigten 46 3

1) Die Funktion des Technischen Direktors wurde interimistisch vom Leiter der Abteilung Technische Instandhaltung

und Betriebsführung wahrgenommen. 2) Die Aufgaben dieser Stabsstelle waren dem Leiter des Geschäftsfeldes Behörde und Dokumentation zugeordnet. 3) Die Funktion des Leiters der Abteilung Technisches Controlling und Datenmanagement wurde interimistisch vom

Leiter des Geschäftsfeldes Technisches Finanzmanagement wahrgenommen.

KA II - KAV-3/12 Seite 66 von 74

Insgesamt betrachtet verfügte die TDR des AKH zur Erfüllung der ihr in der Geschäfts-

einteilung des AKH zugewiesenen Aufgaben über 49 Beschäftigte. Während mit 46 Be-

schäftigten der Großteil der in der TDR tätigen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter in ei-

nem Dienstverhältnis zur Stadt Wien stand, erfolgte die Beschäftigung der übrigen drei

aufgrund einer Personalbeistellung durch die V-KMB. In diesem Zusammenhang er-

schien bemerkenswert, dass es sich bei dem im Geschäftsfeld Implementierung Medi-

zintechnik ausgewiesenen Fremdpersonal um zwei der fünf ab Juli 2011 übergetrete-

nen Bediensteten der Stadt Wien handelt, die zur Aufarbeitung von Rückständen auch

weiterhin in ihrem angestammten Bereich zugeteilt waren.

Im Vergleich zu den diesbezüglichen Werten des Kontrollamtsberichtes aus dem Jahr

2005, dem zufolge sich der Personalstand der TDR des AKH per 31. Dezember 2004

auf 57 Beschäftigte (davon sieben Arbeitskräfteüberlassungen) belief, bedeutet dies

einen Rückgang um acht Beschäftigte. Diese Entwicklung war insbesondere auf die im

Pkt. 5 beschriebenen Personalbeistellungen an die V-KMB, nämlich des ehemaligen

Technischen Direktors im November 2010 und der ehemaligen Bediensteten der Abtei-

lung Medizintechnik im Juli 2011, zurückzuführen. Darüber hinaus verzeichnete die

TDR des AKH zur Unterstützung der Neuorganisation des Wirtschaftsbereiches, die

anlässlich der Vorkommnisse rund um das Vergabeverfahren Überlassung von Arbeits-

kräften und Erbringung von Managementleistungen für das AKH (s. Tätigkeitsbericht

2011, Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund", Prüfung betreffend Einsatz

von Leiharbeitskräften im KAV; Ersuchen gem. § 73 Abs. 6a WStV vom 9. September

2010) eingeleitet wurde, vier Personalabgänge in Form von Dienstzuteilungen an die

Wirtschaftsabteilung der Direktion der TU AKH. Von diesen überwiegend im Dezember

2010 durchgeführten Personalmaßnahmen waren die ehemalige Leiterin der Abteilung

Technisches Controlling und Datenmanagement, ein Sachbearbeiter des Geschäftsfel-

des Technisches Finanzmanagement, ein mit Aufgaben des Qualitäts- und Projektma-

nagements befasster Mitarbeiter sowie eine Kanzleikraft betroffen.

Was die Kosten der TDR des AKH anbelangt, so verzeichneten diese in den Jahren

2005 bis 2010 lt. einer Auswertung der Abteilung Controlling - Kostenrechnung der Di-

rektion der TU AKH einen Anstieg von 2,79 Mio.EUR um 0,37 Mio.EUR oder 13,3 % auf

KA II - KAV-3/12 Seite 67 von 74

3,16 Mio.EUR. Die Hauptkostenarten bildeten im Betrachtungszeitraum die Personal-

kosten sowie die nicht-medizinischen Fremdleistungen (z.B. die Kosten der EBP und

der Personalbeistellungen), die im Jahr 2010 einen Anteil an den Gesamtkosten der

TDR des AKH von 77,8 % bzw. 17,9 % ausmachten. Wie den am Ende der Prüfung des

Kontrollamtes vorliegenden vorläufigen Kostenrechnungsdaten des Jahres 2011 zu

entnehmen ist, werden die Personalkosten der TDR gegenüber dem Vorjahr infolge der

eingetretenen Reduktion beim Eigenpersonal um 0,29 Mio.EUR niedriger ausfallen.

7.4.2 Wahrnehmung der VAMED-KMB Krankenhausmanagement und Betriebsfüh-

rungsges.m.b.H.-Kompetenz

Nach dem Aufbauorganisations- und Personalkonzept vom März 2006 sowie dem Qua-

litätsmanagementhandbuch der TDR des AKH obliegt neben dem Technischen Direktor

insbesondere der Abteilung Instandhaltung und Betriebsführung mit den Geschäftsfel-

dern Technische Betriebsführung und Technische Infrastruktur sowie der Abteilung

Technisches Controlling und Datenmanagement mit dem Geschäftsfeld Technisches

Finanzmanagement die Vertretung der Auftraggeberfunktion gegenüber der V-KMB im

Bereich der operativen technischen Betriebsführung. Die anderen Organisationseinhei-

ten der TDR des AKH weisen zwar ebenfalls im Rahmen ihrer zugeordneten Aufgaben

eine Reihe von Anknüpfungspunkten zur V-KMB auf (z.B. das Geschäftsfeld Projekt-

management und Projektcontrolling hinsichtlich der Abwicklung der paktierten haus-

und bautechnischen Investitionsprojekte), die jedoch aufgrund der Schwerpunktsetzung

der gegenständlichen Einschau des Kontrollamtes keinen Prüfungsgegenstand darstell-

ten.

Als Hauptaufgaben des Geschäftsfeldes Technische Betriebsführung der TDR waren im

Wesentlichen die Optimierung der Instandhaltungsleistungen der V-KMB, die Investiti-

ons- und Reinvestitionsplanungen im technischen Betrieb, die Prüfung und Beurteilung

der von der V-KMB vorgeschlagenen Planungen und Maßnahmen zur Betriebsführung

und Instandhaltung definiert. Zu den weiteren Aufgaben zählten u.a. die Umsetzungs-

begleitung von bau- und haustechnischen Projekten und Maßnahmen sowie die Erar-

beitung von Strategien zur Sicherstellung des technischen Betriebes und eines opti-

mierten Energiemanagements. Hinsichtlich der Aufgabenwahrnehmung durch das Ge-

KA II - KAV-3/12 Seite 68 von 74

schäftsfeld Technische Betriebsführung war festgelegt, dass diese in enger Abstim-

mung mit und z.T. im Weg der EBP zu erfolgen hat. Im Übrigen sollte in diesem Ge-

schäftsfeld das fachtechnische Wissen von wesentlichen im AKH erforderlichen Tech-

niksparten konzentriert werden, das im Bedarfsfall auch von den anderen Organisati-

onseinheiten der TDR abgerufen werden kann.

Wie die Einschau des Kontrollamtes allerdings zeigte, waren im Geschäftsfeld Techni-

sche Betriebsführung zum Einschauzeitpunkt lediglich zwei Bedienstete beschäftigt,

nämlich eine Fachbedienstete des Verwaltungsdienstes sowie ein Werkmeister, die un-

ter der Leitung des interimistischen Technischen Direktors (bzw. gleichzeitigen Leiters

der Abteilung Technische Instandhaltung und Betriebsführung) standen und überwie-

gend mit Teilaspekten der technischen Betriebsführung befasst waren. Die Schnittstelle

zur EBP in Bezug auf ihre Prüftätigkeit hinsichtlich der operativen technischen Betriebs-

führung (einschließlich der Maßnahmen) wurde aufseiten des AKH ausschließlich vom

interimistischen Technischen Direktor wahrgenommen, der auch Hauptadressat sämtli-

cher Prüfungsergebnisse der EBP war. Darüber hinausgehende personelle Ressourcen

zur Ausübung der Schnittstellenfunktion und zur Bewältigung der dem Geschäftsfeld

zugeordneten Aufgaben standen nicht zur Verfügung, was zu relevanten Einschränkun-

gen in der Aufgabenwahrnehmung führte.

Der Wirkungsbereich des Geschäftsfeldes Technische Infrastruktur betraf die Abwick-

lung der Zusätzlichen Leistungen "Leistungsabrufe TDR" (s. Pkt. 3.3.1) sowie "Mö-

beltransporte" zur laufenden Sicherstellung der infrastrukturellen Erfordernisse des

AKH. In Erfüllung dieser Aufgabenschwerpunkte hatten die neun Beschäftigten dieses

Geschäftsfeldes insbesondere die Bearbeitung der Nutzerinnenanforderungen bzw.

Nutzeranforderungen, die Prüfung der Abrufe sowie die Verfolgung der Leistungser-

bringung durch die V-KMB vorzunehmen. Zu Steuerungszwecken war ein monatlicher

Abgleich der dokumentierten Leistungsabrufe mit SAP-Auswertungen der V-KMB vor-

gesehen, denen zufolge eine nennenswerte Anzahl an Leistungsabrufen noch nicht

endabgerechnet war. Für die z.T. schleppende Enderledigung der Leistungsabrufe

durch die V-KMB waren verschiedene Gründe (z.B. unvollständige Dokumentationen,

KA II - KAV-3/12 Seite 69 von 74

offene Behördenverfahren) verantwortlich, wobei die Bereitstellung der Budgetmittel im

Vorhinein keinen Anreiz für einen zügigen Abschluss der Leistungsabrufe darstellt.

Gemäß der Tätigkeitsbeschreibung des Geschäftsfeldes Technisches Finanzmanage-

ment der Abteilung Technisches Controlling und Datenmanagement lagen seine

Schwerpunktsetzungen in der Gestaltung und Weiterentwicklung des betriebswirtschaft-

lichen Steuerungsprozesses gegenüber der V-KMB, in der Entwicklung von Instrumen-

ten zur übergeordneten Analyse und Berichterstattung, in der Mitwirkung bei Vertrags-

und Budgetverhandlungen sowie im laufenden Budgetcontrolling des TBV-Budgets. Mit

der im Dezember 2010 erfolgten Dienstzuteilung der ehemaligen Leiterin der Abteilung

Technisches Controlling und Datenmanagement (bzw. gleichzeitigen Leiterin des Ge-

schäftsfeldes Technisches Finanzmanagement) sowie eines Sachbearbeiters an die

Wirtschaftsabteilung der Direktion der TU AKH reduzierten sich die Personalressourcen

in dieser Organisationseinheit auf 0,50 VZÄ, wodurch die ihr zugeordneten Aufgaben

zum Einschauzeitpunkt nur in einem sehr eingeschränkten Umfang wahrgenommen

werden konnten. In diesem Zusammenhang war einer Aufstellung der TDR des AKH zu

entnehmen, dass infolge der Personalabgänge eine Reihe von Tätigkeiten gänzlich ein-

gestellt wurde.

Stellungnahme der Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenver-

bund":

Im ersten Halbjahr 2012 wurde das Vorhaben "Reorganisation der

Technischen Direktion" gestartet. Im Rahmen dieses Vorhabens

werden die Kernprozesse dieses Bereiches überarbeitet und die

Aufbauorganisation auf die geänderten Aufgabenstellungen (ins-

besondere im Bereich Medizintechnik) angepasst. Weiters wird

der an die Änderungen angepasste Personalbedarf ermittelt. In

der Folge werden die erforderlichen und derzeit vakanten bzw.

neu definierten Stellen nachbesetzt. Für das Jahr 2012 sind die

Nachbesetzung der Leitung der TDR und die vorgezogene Nach-

besetzung der Leitung der Medizintechnik geplant und bereits bei

der GED beantragt.

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7.5 Feststellungen und Empfehlungen des Kontrollamtes

7.5.1 Die Vertretung der Auftraggeberfunktion gegenüber der V-KMB war im AKH in

strategischer Hinsicht auf die Direktion der TU AKH und in operativer Hinsicht auf die ihr

nachgeordnete TDR des AKH verteilt, die in Entsprechung der Zusatzvereinbarung des

Jahres 2004 ab dem Jahr 2006 durch die Prüftätigkeit eines Ingenieur- und Ziviltechni-

kerunternehmens als EBP unterstützt wurde. Darüber hinaus wurde im Betrachtungs-

zeitraum die externe kaufmännische Prüfung der von der V-KMB geführten TBV-

Vertragsbuchhaltung (einschließlich bestimmter Leistungsteile) von einem Wirtschafts-

prüfungsunternehmen fortgesetzt.

Die in den Jahren 2005 bis 2010 erfolgte - auf Ordnungsmäßigkeit ausgerichtete - Prüf-

tätigkeit der externen kaufmännischen Prüfung ergab mit Ausnahme der z.T. zeitverzö-

gerten Berichtslegung bzw. Berichtspräsentation keinen Anlass zu Beanstandungen

und bestätigte das ordnungsgemäße Zustandekommen der TBV-Vertragsbuchhaltung

sowie die rechnerische Richtigkeit der kostenmäßigen Nachweisführung bestimmter

Leistungsteile durch die V-KMB.

Wenngleich die TDR des AKH im Betrachtungszeitraum auf den Prüfauftrag der exter-

nen kaufmännischen Prüfung Einfluss nehmen konnte, erschien kritikwürdig, dass die

Beauftragung und Vergütung des Wirtschaftsprüfungsunternehmens durch die V-KMB

erfolgte und damit kein unmittelbares Auftragsverhältnis mit der Stadt Wien bzw. der

TU AKH als Auftraggeberin der V-KMB bestand. Das Kontrollamt empfahl daher der

TU AKH, zur Stärkung der Auftraggeberfunktion die externe kaufmännische Prüfung

analog zur EBP auf Grundlage eines im Einvernehmen mit der V-KMB definierten Leis-

tungsumfanges in eigenem Namen zu beauftragen und die Bedeckung der Leistungs-

abgeltung im Rahmen des pauschalierten operativen TBV-Budgets sicherzustellen.

Stellungnahme der Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenver-

bund":

Die Empfehlung des Kontrollamtes betreffend Etablierung der ex-

ternen kaufmännischen Prüfung der Vertragsbuchhaltung analog

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zur EBP wird evaluiert werden und entsprechend dem Ergebnis

weiterverfolgt.

7.5.2 Hinsichtlich Art und Umfang der Tätigkeit der EBP bestanden detaillierte Regelun-

gen, wobei sich der Schwerpunkt der im Betrachtungszeitraum erfolgten Prüftätigkeit

auf die Prüfung und Beurteilung der Anlagen- und Gebäudesubstanz einschließlich der

von der V-KMB gesetzten Betriebsführungs- und Instandhaltungsleistungen sowie die

Prüfung und Beurteilung der von der V-KMB vorgelegten indikativen Maßnahmenpla-

nungen und Maßnahmenumsetzungen konzentrierte. Die aus der Zusammenfassung

der Ergebnisse der Einzelprüfberichte resultierende Gesamtbewertung attestierte der

V-KMB in beiden Prüfbereichen grundsätzlich eine im Wesentlichen entsprechende

Leistungserbringung, woraus auch die EBP die jährliche Übernahme der Betriebsfüh-

rungsleistungen für die Jahre 2005 bis 2010 ableitete.

Nichtsdestotrotz wurde vonseiten der EBP in Bezug auf eine Reihe von Prüfungsinhal-

ten ein Handlungsbedarf der V-KMB aufgezeigt, auf dessen Umsetzung vom AKH ein

noch stärkeres Augenmerk gelegt werden sollte. In diesem Zusammenhang verkannte

das Kontrollamt nicht, dass sich die pauschale Leistungsabgeltung und die im Vorhinein

bereitgestellten TBV-Budgetmittel z.T. erschwerend auf die Durchsetzung der festge-

stellten Verbesserungs- und Optimierungspotenziale gegenüber der V-KMB auswirkten.

Im Allgemeinen gewann das Kontrollamt den Eindruck, dass die Tätigkeit der EBP zu

einer Versachlichung der Zusammenarbeit zwischen dem AKH und der V-KMB führte

und zu einer Objektivierung der von der V-KMB erbrachten Leistungen beitrug. Zu be-

mängeln war jedoch, dass sich die Ausgestaltung der Schnittstelle zur externen kauf-

männischen Prüfung auf ein Mindestmaß beschränkte, obwohl insbesondere die Über-

nahmen der Maßnahmenumsetzungen eine aufeinander abgestimmte Überprüfung vor-

sah. Es wurde daher eine vertiefte Zusammenarbeit der EBP mit der externen kauf-

männischen Prüfung unter Federführung der TDR des AKH angeregt.

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Stellungnahme der Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenver-

bund":

Der Empfehlung des Kontrollamtes betreffend verstärkte Einforde-

rung der Umsetzung der Erkenntnisse aus den Prüfungen der

EBP bei der V-KMB durch die TDR wird laufend nachgekommen

und auch künftig mit Nachdruck verfolgt werden.

Im Zuge der Präsentation der Prüfberichte betreffend die kauf-

männische Prüfung der Leistungen der V-KMB durch ein Wirt-

schaftsprüfungsunternehmen, an der auch die EBP teilgenommen

hat, wurde dahingehend Konsens erwirkt, dass vor der nächstjäh-

rigen Präsentation und Vorlage der jeweiligen Prüfberichte eine

Abstimmung der Prüfberichte durch die beiden Prüforgane durch-

geführt wird.

7.5.3 Mit den personellen Abgängen gegen Ende des Jahres 2010, die insbesondere

den ehemaligen Technischen Direktor und die ehemaligen Beschäftigten des Ge-

schäftsfeldes Technisches Finanzmanagement betrafen, erfuhr die Personalsituation

der TDR des AKH eine weitere Schwächung und führte zum Verlust langjähriger Fach-

kompetenz in Bezug auf das TBV-Vertragsverhältnis aufseiten des AKH.

Die im Hinblick auf ihre Tätigkeitsbeschreibungen in quantitativer und qualitativer Hin-

sicht unzureichende Personalausstattung der Geschäftsfelder Technische Betriebsfüh-

rung und Technisches Finanzmanagement führte zu wesentlichen Einschränkungen in

der Aufgabenwahrnehmung, sodass zum Zeitpunkt der Einschau des Kontrollamtes die

Vertretung der Auftraggeberfunktion gegenüber der V-KMB im Bereich der operativen

technischen Betriebsführung von der TDR des AKH nur rudimentär wahrgenommen

werden konnte.

Wenngleich mit der Etablierung der EBP der TDR des AKH zur Erfüllung ihrer Aufgaben

ein Team an Sachverständigen unterschiedlichster technischer Fachrichtungen zur Ver-

KA II - KAV-3/12 Seite 73 von 74

fügung stand, hielt das Kontrollamt an der bereits im Prüfbericht des Jahres 2005 ge-

troffenen Empfehlung fest, wonach im Interesse einer effizienten und wirtschaftlichen

technischen Betriebsführung auf der Eigentümer- bzw. Auftraggeberseite ein adäquates

Ausmaß an Planungs-, Steuerungs- und Kontrollkompetenz in personeller und informa-

tiver Hinsicht vorzuhalten ist. Gleichzeitig wurde eine Evaluierung der Aufgabenorgani-

sation und Aufgabenstellungen sämtlicher Organisationseinheiten der TDR des AKH

einschließlich deren Personalausstattung für zweckmäßig erachtet.

Stellungnahme der Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenver-

bund":

Dem AKH ist die momentane personelle Situation der TDR be-

wusst und die Führung des AKH schließt sich der Meinung des

Kontrollamtes vollinhaltlich an, dass eine Stärkung der TDR in

personeller Hinsicht zur Erfüllung der Eigentümer- und Auftragge-

berpflichten im Zuge der bereits eingeleiteten Reorganisation un-

umgänglich ist. Die personellen Verschiebungen innerhalb des

AKH hatten wichtige Gründe im Bereich der Wirtschaftsabteilung

und waren zum damaligen Zeitpunkt auch nicht aufschiebbar.

Aufgrund der starken personellen Verminderung und der damit in

Zusammenhang stehenden unvermeidlichen starken Konzentrati-

on der Erfüllung der Aufgaben auf die wesentlichsten Bereiche

wurde ebenso eine rasche Neuorganisation und Restrukturierung

der TDR verzögert. Ein weiterer Verzögerungsgrund war in der

Aussetzung aller personalorganisatorischen Entwicklungen auf-

grund der Sparvorgaben innerhalb des Krankenanstaltenverbun-

des im Jahr 2011 gegeben.

Zur Beschleunigung dieser wichtigen Organisationsentwicklung

und Neuausrichtung der Kernaufgaben der TDR hat der interimis-

tische Technische Direktor Unterstützung durch die Führung des

AKH sowie im Weg der Beistellung eines externen Beraters erfah-

KA II - KAV-3/12 Seite 74 von 74

ren. Die diesbezüglichen Schritte sind bereits angelaufen, ein Be-

rater für Organisationsentwicklung ist bereits tätig, und mit den Er-

gebnissen ist voraussichtlich im vierten Quartal des Jahres 2012

zu rechnen.

Die Stellungnahme der geprüften Einrichtung ist den jeweiligen Berichtsabschnitten zu-

geordnet worden.

Der Kontrollamtsdirektor:

Dr. Peter Pollak, MBA

Wien, im Jänner 2013