Kennwertverfahren Fachhochschulen NRW
Transcript of Kennwertverfahren Fachhochschulen NRW
Kennwertverfahren Fachhochschulen NRW
Verfahrensbeschreibung
HIS: Dokumentation Februar 2012
Dr.-Ing. Bettina Heidberg
Tel. (0511) 12 20 226
E-Mail: [email protected]
Gisela Kasper
Tel. (0511) 12 20 144
E-Mail: [email protected]
Dr. Georg Jongmanns
Tel. (0511) 12 20 178
E-Mail: [email protected]
HIS Hochschul-Informations-System GmbH
Goseriede 9 | 30159 Hannover | www.his.de
Verfahrensstand: 01.02.2012
III HIS: Kennwertverfahren Fachhochschulen NRW |
Inhaltsverzeichnis
1. Ziel und Zweck des Kennwertverfahrens ............................................................................... 1
2. Das Kennwertverfahren der fachlichen Einrichtungen (FE) ................................................... 2
2.1. Struktur des Verfahrens ............................................................................................ 2
2.1.1. Ausgangsgrößen ........................................................................................... 2
2.1.2. Rechenweg .................................................................................................... 4
2.2. Berechnung der Ausgangsgrößen ............................................................................. 4
2.3. Übersicht über die Flächenkennwerte ..................................................................... 5
2.4. Abgedeckter Flächenbedarf ...................................................................................... 6
2.5. Umgang mit den Bemessungsformularen ................................................................ 7
3. Ermittlung des Flächenbedarfs fachliche Einrichtungen ........................................................ 8
3.1. Bürobereich .............................................................................................................. 8
3.2. Laborbereich/fachspezifische Flächen ..................................................................... 8
3.2.1. Basiswerte ..................................................................................................... 8
3.2.2. Profilfaktoren ................................................................................................ 9
3.3. Unterscheidung der experimentellen Arbeitsweisen ............................................... 9
3.3.1. Naturwissenschaften .................................................................................... 9
3.3.2. Ingenieurwissenschaften ............................................................................ 10
3.3.3. Gestaltung, Humanwissenschaften ............................................................ 11
3.4. Allgemeiner Lehrbereich ........................................................................................ 12
3.5. Weitere Nutzungsbereiche ..................................................................................... 12
3.5.1. Lagerflächen ................................................................................................ 12
3.5.2. Technikum, Versuchshallen ........................................................................ 12
3.6. Sondertatbestände ................................................................................................. 13
4. Das Kennwertverfahren der zentralen Einrichtungen (ZE) .................................................. 15
4.1. Struktur des Verfahrens .......................................................................................... 15
4.2. Zentrale Hochschulbibliothek ................................................................................. 15
4.2.1. Ausgangsgrößen ......................................................................................... 15
4.2.2. Berechnung der Ausgangsgrößen ............................................................... 16
4.2.3. Rechenweg .................................................................................................. 16
4.2.4. Übersicht Flächen- und Anteilskennwerte.................................................. 17
4.2.5. Abgedeckter Flächenbedarf ........................................................................ 19
IV
| HIS: Kennwertverfahren Fachhochschulen NRW
4.3. Zentrale Hochschulverwaltung ............................................................................... 20
4.3.1. Ausgangsgrößen ......................................................................................... 20
4.3.2. Berechnung der Ausgangsgrößen ............................................................... 20
4.3.3. Rechenweg ................................................................................................. 21
4.3.4. Übersicht Flächen- und Anteilskennwerte ................................................. 21
4.3.5. Abgedeckter Flächenbedarf........................................................................ 23
4.4. Sondertatbestände ................................................................................................. 24
4.5. Umgang mit den Bemessungsformularen .............................................................. 24
5. Formular zur Bedarfsübersicht insgesamt ........................................................................... 28
6. Schritt für Schritt Kurzanleitung ........................................................................................... 29
6.1. Fachliche Einrichtungen ......................................................................................... 29
6.2. Zentrale Einrichtungen ........................................................................................... 30
7. Versionsinformationen ........................................................................................................ 32
Abbildungsverzeichnis
Abb. 01 Bemessungsformular der fachlichen Einrichtungen ................................................. 3
Abb. 02 Flächenkennwerte der fachlichen Einrichtungen ..................................................... 6
Abb. 03 Flächenkennwerte der zentralen Hochschulbibliothek .......................................... 18
Abb. 04 Flächenkennwerte der zentralen Hochschulverwaltung ........................................ 22
Abb. 05 Bemessungsformular der zentralen Hochschulbibliothek ..................................... 26
Abb. 06 Bemessungsformular der zentralen Hochschulverwaltung.................................... 27
Abb. 07 Formular: Gesamtflächenbedarf nach Nutzungsbereichen (ohne Blattschutz) .... 28
Abb. 08 Schritt für Schritt Kurzanleitung fachliche Einrichtungen ...................................... 29
Abb. 09 Schritt für Schritt Kurzanleitung zentrale Hochschulbibliothek ............................. 30
Abb. 10 Schritt für Schritt Kurzanleitung zentrale Hochschulverwaltung ........................... 31
1
HIS: Kennwertverfahren Fachhochschulen NRW |
Ziel und Zweck des Kennwertverfahrens
1. Ziel und Zweck des Kennwertverfahrens
Das Kennwertverfahren zur Flächenbedarfsermittlung der nordrhein-westfälischen Hochschulen
ermöglicht es, die Größenordnung der Nutzfläche 1-6 zu bestimmen, die die fachlichen Einrich-
tungen – gegliedert nach Lehr- und Forschungsbereichen – für Forschung, Lehre und Weiterbil-
dung sowie die zentralen Hochschulbibliotheken und zentralen Hochschulverwaltungen
benötigen. Es setzt auf der Planungsebene Land/Hochschule an und stellt allen an der baulichen
Hochschulentwicklung Beteiligten einen auf transparenter Grundlage ermittelten Flächenrahmen
zur Verfügung. Das Kennwertverfahren liegt für die Universitäten und für die Fachhochschulen
vor.
Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-
Westfalen (MIWF) hat die HIS GmbH beauftragt, zunächst ein Instrument zur Flächenbedarfser-
mittlung für die fachlichen Einrichtungen der Universitäten (2005) und später auch der Fachhoch-
schulen (2008) zu entwickeln. Anlass war die Initiative des Bau- und Liegenschaftsbetriebs (BLB
NRW), sich einen detaillierten Überblick über die Liegenschaften der Hochschulen zu verschaffen
und die Leitlinien für ihre künftige bauliche Entwicklung festzulegen. Ergänzend hat HIS im nächs-
ten Schritt ein Verfahren zur Flächenbedarfsermittlung der zentralen Hochschulbibliotheken und
zentralen Hochschulverwaltungen (2012) in die bestehenden Verfahren implementiert. Das
MIWF hat drei Anforderungen formuliert:
Für alle Hochschulstandorte muss die Vergleichbarkeit der Bedarfsermittlungen für die fach-
lichen und zentralen Einrichtungen sichergestellt sein.
Hochschulspezifische Belange sollen berücksichtigt werden. Dazu gehören insbesondere die
Anforderungen, die sich aus den Lehr- und Forschungsprofilen sowie aus der Personal-
ausstattung ergeben.
Die Bedarfsermittlung soll auf wenigen Ausgangsgrößen basieren und leicht anwendbar sein.
Die Verfahrensentwicklung erfolgte in enger Absprache mit den Hochschulen. Die erste Ver-
sion wurde im Mai 2006 vorgelegt und den Universitäten zu Testzwecken zur Verfügung gestellt.
Zwischenzeitlich wurden einige Verbesserungen und Ergänzungen vorgenommen sowie zwei
Bemessungsformulare für die zentrale Hochschulbibliothek und die zentrale Hochschulverwal-
tung ergänzt. Der hier dokumentierte Stand datiert auf dem 01. Februar 2012. Zusätzlich wurde
eine Gesamtflächenübersicht für die fachlichen und zentralen Einrichtungen, welche keinen
Blattschutz aufweist, als letzte Seite der Arbeitsmappe hinzugefügt. Diese Seite steht den Hoch-
schulen für die interne Nutzung der Daten zur Verfügung. Sie dient nicht als Planungsgrundlage
zwischen Ministerien und Hochschulen.
Das Kennwertverfahren wird den genannten Anforderungen gerecht. Gleichzeitig korrespon-
dieren seine Ergebnisse mit den jahrzehntelangen Erfahrungen, die HIS auf dem Gebiet der bauli-
chen Hochschulentwicklung gesammelt hat. Insofern erhalten die nordrhein-westfälischen
Hochschulen und zuständigen Ministerien eine ebenso praktikable wie belastbare Verhandlungs-
grundlage.
2
| HIS: Kennwertverfahren Fachhochschulen NRW
Das Kennwertverfahren der fachlichen Einrichtungen (FE)
2. Das Kennwertverfahren der fachlichen Einrichtungen (FE)
2.1. Struktur des Verfahrens
Das Kennwertverfahren ermittelt auf Grundlage weniger Stammdaten und ggf. pauschal anzuset-
zender Werte für bestimmte Sachverhalte den Flächenbedarf von Lehr- und Forschungsberei-
chen. Die Bemessungsformulare liegen in Form einer Microsoft® Excel-Datei vor und berechnen
den Flächenbedarf automatisch, vgl. Abb. 01. Die Ausgangsgrößen und ggf. pauschalen Planungs-
ansätze müssen lediglich in die Eingabefelder – sie sind farbig markiert – eingetragen werden.
2.1.1. Ausgangsgrößen
Das Kennwertverfahren verwendet Informationen, die i. d. R. in den üblichen Berichtssystemen
dokumentiert und daher leicht recherchierbar und überprüfbar sind. Je Lehr- und Forschungsbe-
reich werden drei Ausgangsgrößen benötigt, denen ein einheitlicher und abgestimmter Pla-
nungshorizont zugrunde liegen sollte:
Professuren (C3 und C4 bzw. W2 und W3): Die Zahl der Professuren, die über das reguläre
Landesbudget finanziert werden, ist erforderlich, um den Flächenbedarf im Bürobereich voll-
ständig und den Flächenbedarf im Laborbereich zum Teil ermitteln zu können. Die Professu-
ren werden danach differenziert, ob und in welcher Ausprägung sie als experimentell
orientiert einzustufen sind, um den zum Teil sehr unterschiedlichen Flächenanforderungen
im fachpraktischen Bereich Rechnung zu tragen. In diesem Punkt sind Informationen erfor-
derlich, die i. d. R. nicht in Hochschul- oder Landesberichtssystemen erfasst sind.
Studienplätze: Der Flächenbedarf, der im Lehrbereich anfällt, hängt von der verfügbaren
bzw. angestrebten Ausbildungskapazität ab, die dem durch das Landesbudget finanzierten
Personal entspricht. Die personalbezogenen Studienplatzzahlen, auf die sich Land und Hoch-
schulen jeweils verständigen, fungieren als Ausgangsgröße für die Ermittlung des Lehrflä-
chenbedarfs. Die Studienplätze werden als Bachelor-Äquivalente ausgewiesen (vgl.
Abschnitt 2.2.).
Drittmittel: Zusätzlicher Flächenbedarf wird durch Drittmittelpersonal und -projekte verur-
sacht. Ausgangsgröße sind die Drittmitteleinnahmen, vgl. Abschnitt 2.2. Im Allgemeinen sind
auch durch Landes- und Bundesförderung erzielte Drittmittel zu berücksichtigen.
Besondere Fördermaßnahmen wie bspw. der Hochschulpakt oder die Exzellenzinitiative sind
nicht Gegenstand des Kennwertverfahrens. Über den aus ihnen resultierenden Flächenbedarf
muss gesondert beraten werden. Der Flächenbedarf kann bei entsprechendem Nachweis als
Sondertatbestand berücksichtigt werden, vgl. Abschnitt 3.6.
3
HIS: Kennwertverfahren Fachhochschulen NRW |
Das Kennwertverfahren der fachlichen Einrichtungen (FE)
Abb. 01 Bemessungsformular der fachlichen Einrichtungen
Stammdaten
Aus-
statt.-
faktor
Profil-
faktor
Landesbudget
Hochschule Büroflächen
Laborflächen
Technikum/Hallen
Lehr- und Forschungsbereich Serviceflächen
Bauingenieurwesen Allgemeine Lehrräume
Fachspez. Lehrräume
Zuschlag Lagerflächen
Professuren
Wissenschaftler (VZÄ) Drittmittel
Studienplätze Büroflächen
Auslastung 100% Laborflächen
Drittmitteleinnahmen (in T€) Serviceflächen
Zuschlag Lagerflächen
Professuren, experimentell
davon Typ 1 Sondertatbestände
davon Typ 2
Flächenbedarf
Eingabedatum
Zieljahr der Planung
Drittmittel (in 1.000 EUR) Ausbildungskapazität (Studienplätze) **
2007 * Auslastung2008 * Lehrdeputat je Semester in SWS
2009 * Anteil RSZ CW StPl.***
2010 * Studiengang 1
2011 * zugeh. Master
alternativ: gesetzter Wert Studiengang 2
zugeh. Master
*) leeres Feld = 0 € Drittmitteleinnahmen Studiengang 3
zugeh. Master
Studiengang 4
zugeh. Master
alternativ: gesetzter Wert
**) Die Ausbildungskapazität wird in Studienplätzen des ersten berufs-
qualifizierenden Studiengangs (Vollzeitäquivalente) ausgedrückt.
***) Zur Berechnung der Studienplätze muss die Summe der Anteilsquoten
100% betragen.
Kennwertverfahren NRW für Fachhochschulen; HIS GmbH, Stand: 01.02.2012
Zu-
schlag
Lager
Fachhochschule …
Bemessungsbereich
Ausgangs-
größe
Flächen-
kenn-
wert
Flächen-
bedarf
01.02.2012
4
| HIS: Kennwertverfahren Fachhochschulen NRW
Das Kennwertverfahren der fachlichen Einrichtungen (FE)
2.1.2. Rechenweg
Der Flächenbedarf wird für sechs Nutzungsbereiche ausgewiesen (Büro, Labor, Versuchshallen,
allgemeine und fachspezifische Lehre sowie Lager) – aufgeteilt auf die beiden Blöcke Landesbud-
get und Drittmittel, vgl. Abb. 01. Neben den Flächen aus Studienbeiträgen können weitere Son-
dertatbestände geltend gemacht werden, die zum Teil zu den genannten Nutzungsbereichen
gehören und zum Teil anderweitig eingeordnet werden müssen. Der Nutzungsbereich Service
steht nur im Kennwertverfahren für die Universitäten zur Verfügung.
Für den Nutzungsbereich Büro genügen die Ausgangsgrößen Professuren bzw. Drittmittel und
ein auf sie bezogener, fach(gruppen)spezifischer Kennwert, um auf den Flächenbedarf schließen
zu können. Die Bedarfsermittlung folgt dem Berechnungsweg
Ausgangsgröße x Flächenkennwert = Flächenbedarf.
Im fachpraktischen Bereich gestaltet sich das Vorgehen komplizierter. Der Flächenbedarf
ergibt sich zum Teil über die Professuren (Labor) und zum Teil über die Studienplatzzahl (fachspe-
zifische Lehre). Zusätzlich wird die Flächenwirksamkeit der experimentellen Arbeitsweisen (Profil)
berücksichtigt. Beim personalbezogenen Anteil gilt folgender Berechnungsweg:
Ausgangsgröße x Flächenkennwert x Profilfaktor = Flächenbedarf.
Beim Flächenbedarf im Lehrbereich kommt die Auslastung der Ausbildungskapazität hinzu.
Sie ist standardmäßig auf 100 % eingestellt. Über- und Unterlast können – begrenzt auf Werte
zwischen 80 % und 120 % – geltend gemacht werden, so dass für die fachspezifischen Lehrräume
gilt:
Ausgangsgröße x Flächenkennwert x Auslastung x Profilfaktor = Flächenbedarf.
Für die allgemeinen Lehrräume wird kein Profilfaktor benötigt:
Ausgangsgröße x Flächenkennwert x Auslastung = Flächenbedarf.
2.2. Berechnung der Ausgangsgrößen
Die Ausgangsgröße Professuren ergibt sich – je nach Planungshorizont der Bedarfsermittlung –
unmittelbar aus dem Bestand bzw. aus den Zielgrößen der Hochschule. Eine Berechnung ist nicht
erforderlich.
Bei den Drittmitteleinnahmen ist i. d. R. auf das Volumen zurückzugreifen, das der jeweilige
Lehr- und Forschungsbereich erfahrungsgemäß erzielt. Der Planungsansatz kann mit der in das
Bemessungsformular eingebetteten Berechnungshilfe ermittelt werden. Er ergibt sich aus den
Drittmitteleinnahmen (Personal-, Sach-, Investitionsmittel) der zurückliegenden fünf Jahre, die
altersabhängig gewichtet werden (der jüngste Wert zählt fünffach, der älteste Wert einfach).
Alternativ kann ein pauschaler Ansatz gewählt werden. Es ist zu beachten, dass nur solche Dritt-
mittel für die Bedarfsermittlung heranzuziehen sind, die zur Verausgabung beim betroffenen
Lehr- und Forschungsbereich zur Verfügung stehen. Durchlaufende Posten, die bei Kooperations-
partnern Flächenbedarf verursachen, bleiben unberücksichtigt.
Bei der Ausbildungskapazität ist ebenfalls ein Abgleich mit dem Bestand bzw. mit den Ziel-
planungen der Hochschulen erforderlich. Das Kennwertverfahren sieht allerdings eine bestimmte
Form vor, die Kapazität auszudrücken (Bachelor-Vollzeitäquivalente). Aus diesem Grund hat man
es ggf. mit abweichenden Größen zu tun (Studienanfänger, Bachelor- und Master-Studienplätze
5
HIS: Kennwertverfahren Fachhochschulen NRW |
Das Kennwertverfahren der fachlichen Einrichtungen (FE)
separat o. a.). Es ist zu beachten, dass die Flächenrichtwerte für vollwertige Bachelor-Präsenz-
studiengänge ausgelegt sind.
Die Bachelor-Vollzeitäquivalente entsprechen tatsächlichen oder rechnerischen Vollzeitstu-
dien in den Bachelor-Studiengängen, die von einem Lehr- und Forschungsbereich (mit-)ange-
boten werden. Grundsätzlich erfolgt die Berechnung der Studienplatzzahl über die Formel
Lehrangebot der Planungseinheit in SWS x Regelstudienzeit
Curricularwert
Das Bemessungsformular kann bis zu vier Bachelor- (und zugehörige Master-)Studiengänge
aufnehmen, auf die das Lehrdeputat prozentual aufzuteilen ist (analog Anteilsquote gemäß Kapa-
zitätsberechnung). So können Studiengänge mit unterschiedlichen Regelstudienzeiten und unter-
schiedlichen Curricularwerten berücksichtigt werden. Falls mehr als vier Studiengänge relevant zu
machen sind, können sie – sofern die Bedingungen identisch oder sehr ähnlich sind – zu einer
Position zusammengefasst werden. Da es für Master-Studiengänge keine separaten Flächen-
kennwerte gibt, wird ihr Deputatsanteil den entsprechenden Bachelor-Studiengängen zugerech-
net.
Werden die Studiengänge vollständig von einzelnen Lehr- und Forschungsbereichen angebo-
ten – unter Umständen auch mit geringer Inanspruchnahme von Dienstleistungen anderer Lehr-
einheiten – , entsprechen die über die genannte Formel berechneten Studienplätze im Wesent-
lichen der Konzeption der Flächenkennwerte. Wenn nur Teile von Studiengängen angeboten
werden (ausgedrückt durch anteilige Curricularwerte), ergeben sich über die Studienplatzformel
Resultate für Teil-Studiengänge, die auch nur einen Teil des Flächenbedarfs beanspruchen. Die
Werte Regelstudienzeit und Curricularwert sind demnach so zu setzen, als würde es sich um ein
vollständiges Präsenzstudium handeln. Geringfügige Deputatsanteile, die als Lehrexport in Studi-
engänge fließen, ohne als eigener (Teil-)Studiengang gelten zu können, werden dem eigenen
Angebot zugeschlagen.
2.3. Übersicht über die Flächenkennwerte
Der Flächenbedarf wird über Kennwerte bestimmt. Sie sind nach Lehr- und Forschungsbereichen
sowie nach Nutzungsbereichen gegliedert, vgl. Abb. 02:
Für das Haushaltspersonal im Bürobereich werden stufenweise und je nach Fach 30 bis
37,5 m² je Professur angesetzt. Damit ist der Bedarf an Büro- und Büroergänzungsflächen al-
ler Personalgruppen (außer Drittmittel) abgedeckt. Für das Drittmittel-Personal gelten darü-
ber hinaus 22,5 m² je 100.000 € kalkulierter Drittmittelgesamteinnahmen.
Die Laborflächen werden über einen Flächenkennwert (Basiswert) je experimentell orientier-
ter Professur und i. d. R. über einen Profilfaktor bemessen, der – sofern vorhanden – in der
Tabelle markiert ist und der auf Basis der in das Bemessungsformular eingegebenen Daten
formelgestützt errechnet wird. Die Basiswerte reichen von 20 m² (Mathematik) bis zu 75 m²
(Maschinenbau). Die Ansätze für die Drittmittelflächen liegen – soweit berücksichtigt – zu-
meist bei 25 m², im Fall der Informatik bei 12,5 m² je 100.000 €.
6
| HIS: Kennwertverfahren Fachhochschulen NRW
Das Kennwertverfahren der fachlichen Einrichtungen (FE)
Bei den Lehrflächen wird zwischen den beiden Nutzungsbereichen allgemeine Lehre und
fachspezifische Lehre unterschieden. Zur allgemeinen Lehre gehören Hörsäle, Seminarräume
und DV-Pools. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass sie fächerübergreifend nutzbar sind.
Der Wert liegt zumeist bei 1,7 m² je Studienplatz, teilweise darunter.
Die fachspezifischen Lehrflächen umfassen die Räume für die fachpraktische Ausbildung. Sie
müssen – sowohl hinsichtlich der Nutzung in den Hochschulen als auch hinsichtlich der Be-
darfsermittlung im Kennwertverfahren – im Zusammenhang mit den Laborflächen gesehen
werden und weisen eine große Bandbreite auf (von 0,3 m² für die Sozial- und Gesundheits-
wissenschaften bis zu 4,2 m² je Studienplatz für die Angewandten Naturwissenschaften). Mit
Ausnahme der Ernährungswissenschaften gibt es für jeden im Kennwertverfahren vorgese-
henen Lehr- und Forschungsbereich einen Profilfaktor.
Abb. 02 Flächenkennwerte der fachlichen Einrichtungen
2.4. Abgedeckter Flächenbedarf
Das Kennwertverfahren berücksichtigt die wichtigsten nordrhein-westfälischen Lehr- und For-
schungsbereiche. Sie sind zum Teil zusammengefasst. Wirtschaftsingenieurwesen gehört zwar
nicht zu den Lehr- und Forschungsbereichen gemäß amtlicher Statistik, verfügt wegen seiner
Bedeutung für die Fachhochschulen jedoch über eigene Flächenkennwerte. Sofern einzelne Lehr-
und Forschungsbereiche nur einmalig vorkommen, liegen keine Flächenkennwerte vor. Dies ist
auch bei denjenigen Lehr- und Forschungsbereichen der Fall, die bei den an der Verfahrensent-
wicklung mittelbar oder unmittelbar beteiligten Fachhochschulen nicht vertreten waren.
Mit Hilfe der Bemessungsformulare für die fachlichen Einrichtungen wird der durch diese
verursachte Flächenbedarf ermittelt. Den Bedarf der zentralen Hochschulbibliothek und der zent-
ralen Hochschulverwaltung decken eigene Formulare ab. Andere zentrale Einrichtungen wie z. B.
Rechenzentren werden mit dem Kennwertverfahren nicht berechnet. Eine Ausnahme bilden
diejenigen Flächen, deren Bedarf durch die fachlichen Einrichtungen verursacht wird und die von
Büro
Haus-
halt:
Fläche/
Prof.
Dritt-
mittel:
Fläche/
100 T€
Basis-
wert:
Fläche/
Prof.exp
Profil-
faktor
Dritt-
mittel:
Fläche/
100 T€
allg.
Fläche/
StPl
fach-
spez.
Fläche/
StPl
Profil-
faktor Büro Labor
Naturwissenschaften
Biologie, Chemie 37,5 m² 22,5 m² 30 m² 25 m² 1,70 m² 4,20 m² 2,5% 20%
Mathematik 35 m² 22,5 m² 20 m² 1,70 m² 0,80 m² 2,5% 10%
Ingenieurwissenschaften
Architektur 32,5 m² 22,5 m² 50 m² 1,70 m² 3,00 m² 2,5% 20%
Bauingenieurwesen 35,0 m² 22,5 m² 75 m² 25 m² 1,70 m² 1,30 m² 2,5% 15%
Elektro-/Informationstech. 35,0 m² 22,5 m² 60 m² 25 m² 1,60 m² 2,15 m² 2,5% 15%
Informatik 35,0 m² 22,5 m² 25 m² 12,5 m² 1,50 m² 1,00 m² 2,5% 10%
Maschinenbau 35,0 m² 22,5 m² 75 m² 25 m² 1,70 m² 1,50 m² 2,5% 15%
Wirtschaftsing. 35,0 m² 22,5 m² 45 m² 1,70 m² 0,75 m² 2,5% 10%
Gestaltung, Humanwissenschaften
Design 32,5 m² 22,5 m² 50 m² 1,50 m² 3,00 m² 2,5% 20%
Sozial-, Gesundheitswiss. 32,5 m² 22,5 m² 55 m² 1,70 m² 0,30 m² 2,5% 10%
Wirtschaftswissenschaften 30,0 m² 22,5 m² 20 m² 1,70 m² 0,33 m² 2,5% 10%
Ernährungswissenschaften 37,5 m² 22,5 m² 45 m² 25 m² 1,70 m² 1,60 m² 2,5% 15%
Kennwertverfahren NRW für Fachhochschulen; HIS GmbH, Stand: 01.02.2012
Zuschläge
Lager
Lehr- und Forschungsbereich
Labor Lehre
7
HIS: Kennwertverfahren Fachhochschulen NRW |
Das Kennwertverfahren der fachlichen Einrichtungen (FE)
den zentralen Einrichtungen administriert werden (z. B. zentral verwaltete Hörsäle, DV-Pools von
Rechenzentren). Inwieweit dies der Fall ist, hängt von der Organisationsstruktur der Hochschulen
ab. Der vom Kennwertverfahren ermittelte Flächenbedarf entspricht folglich nicht notwendiger-
weise derjenigen Fläche, über die die Fachbereiche selbst verfügen können oder sollten.
Da die Berechnungsgrundlagen bei der Entwicklung der Kennwerte weitgehend vereinheit-
licht wurden, konnten nicht alle fachspezifischen Zuschnitte der baulichen Nutzungsbereiche
berücksichtigt werden. Bei der Interpretation des Flächenbedarfs ist darauf zu achten, dass es
Überschneidungen zwischen den Nutzungsbereichen gibt.
2.5. Umgang mit den Bemessungsformularen
Jeder Lehr- und Forschungsbereich, für den Flächenkennwerte vorliegen, hat in der Berech-
nungshilfe (Microsoft® Excel-Datei) ein eigenes Bemessungsformular, vgl. Abb. 01. In die farbig
markierten Felder werden Werte eingetragen, die für die Berechnung des Bedarfs relevant sind
(Ausgangsgrößen, pauschale Planungsansätze etc.). Einige nicht farbig hervorgehobene Felder
bieten zusätzlich die Möglichkeit für spezifizierende Bezeichnungen (genauer Name der Lehrein-
heit, Sondertatbestände, Zieljahr der Bedarfsermittlung). Auf alle übrigen Felder kann nicht zuge-
griffen werden. Der Hochschulname wird auf dem Deckblatt (Titel) eingetragen und von den
Bemessungsformularen übernommen.
Wenn es an einer Hochschule mehrere Lehr- bzw. Organisationseinheiten gibt, die zum sel-
ben Lehr- und Forschungsbereich gehören (wie z. B. Verfahrenstechnik und Produktionstechnik
zum Maschinenbau), kann es erforderlich sein, ein Bemessungsformular mehrfach auszufüllen.
Zu diesem Zweck ist es möglich, es zu kopieren.
Umgekehrt kann es sinnvoll sein, Lehr- oder Organisationseinheiten auf mehrere Bemes-
sungsformulare aufzuteilen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich die Einheiten interdis-
ziplinär zusammensetzen und eine Zuordnung der Professuren zu den experimentellen Arbeits-
weisen nicht eindeutig vorgenommen werden kann, vgl. Abschnitt 3.3. Sollte so vorgegangen
werden, sind die Studienplätze anteilig und die Drittmitteleinnahmen nach faktischer Stärke
aufzuteilen.
Die Ergebnisse der vorhandenen Bemessungsformulare werden in der Excel-Datei – nach
Nutzungsbereichen gegliedert – automatisch in die Übersicht des Gesamtbedarfs übertragen. Die
Ergebniswerte kopierter Tabellenblätter müssen händisch in die freien Zeilen der Übersichtsta-
belle eingetragen werden. Verknüpfungen der Zellen sind wegen des Blattschutzes bedauerli-
cherweise nicht möglich.
8
| HIS: Kennwertverfahren Fachhochschulen NRW
Ermittlung des Flächenbedarfs fachliche Einrichtungen
3. Ermittlung des Flächenbedarfs fachliche Einrichtungen
3.1. Bürobereich
Die Kennwerte der Büroflächen leiten sich aus den Ergebnissen differenzierter Planungen ab, die
sowohl verschiedene Nutzergruppen (Professuren, wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeite-
rinnen, technisches und administratives Personal, studentische Hilfskräfte) als auch verschiedene
Nutzungskategorien (persönliche Büroarbeitsplätze, Besprechungsplätze, Flächen für Dekanat
und Fachschaft etc.) berücksichtigen. Dementsprechend decken die Werte den gesamten Bedarf
an Büro- und Büroergänzungsflächen für alle Personalgruppen und für alle Nutzungen ab.
Bei der Entwicklung der Flächenkennwerte für das Haushaltspersonal wurde auf die typische
Personalausstattung der nordrhein-westfälischen Fachhochschulen zurückgegriffen. Bei den
Drittmittelflächen wurde die gleiche Systematik angewandt wie beim Kennwertverfahren für die
Universitäten, die Annahmen über den Personalkostenanteil am Gesamtaufkommen, über die
Zusammensetzung des finanzierten Personals, über die beschäftigten Personen je Vollzeitäquiva-
lent und über den Flächenbedarf je Person impliziert.
3.2. Laborbereich/fachspezifische Flächen
Für die Kennwerte des Laborflächenbedarfs, der sich aufgrund der Drittmitteleinnahmen ergibt,
gelten die gleichen Annahmen wie für den Bürobereich. Der kalkulierte Flächenbedarf je Person
liegt bei den Angewandten Naturwissenschaften, Bauingenieurwesen, Elektro- und Informations-
technik, Maschinenbau und Ernährungswissenschaften leicht über dem Wert für die Büroflächen.
Daher ergibt sich ein geringfügig höherer Flächenkennwert. Für die Informatik gilt der halbe La-
borflächenansatz. Den anderen Lehr- und Forschungsbereichen wird kein Bedarf an Laborflächen
für das Drittmittelpersonal zugesprochen.
Auf den fachspezifischen Flächen sind die Labore für Professoren und Studierende, Praktika,
Werkstätten etc. untergebracht (zu den Ausnahmen vgl. Abschnitt 3.6.). Entsprechend der Verur-
sachung wird der Bedarf sowohl über professorenbezogene (Labor) als auch über studienplatzbe-
zogene Ansätze (fachspezifische Lehrräume) ermittelt. Die Einzelergebnisse sagen nichts über die
Belegung der Flächen aus. Ihre Summe ist vielmehr als Bedarfsrahmen für den gesamten fach-
spezifischen Bereich zu verstehen.
3.2.1. Basiswerte
Die Basiswerte sind die Flächenkennwerte für denjenigen Anteil der Professuren und Studien-
plätze, der aus der Zahl der experimentell bzw. fachpraktisch orientierten Professuren resultiert.
Die Basiswerte für die Professuren liegen zwischen 20 und 75 m². Bei den studienplatzbezogenen
Werten stellen die Gesellschaftswissenschaften mit 0,3 bis 0,33 m² das untere Ende des Spekt-
rums dar. Ansonsten reichen die Werte von 0,8 und 1,0 m² für Mathematik bzw. Informatik bis zu
4,2 m² für die Angewandten Naturwissenschaften.
Bei den Basiswerten ist zu beachten, dass sie einem mittleren Profil entsprechen. Sie sind
nützlich, wenn keine weiteren Informationen zu den fachlichen Ausprägungen vorliegen und
folglich keine Profilfaktoren gebildet werden können. Da die Bandbreite des Flächenbedarfs je-
9
HIS: Kennwertverfahren Fachhochschulen NRW |
Ermittlung des Flächenbedarfs fachliche Einrichtungen
doch sehr groß sein kann, haben Ergebnisse, die nur mit Hilfe der Basiswerte ermittelt wurden,
ggf. eine geringe Belastbarkeit.
3.2.2. Profilfaktoren
Da die Höhe des Bedarfs in der Regel von den Arbeitsweisen abhängt, werden die Basiswerte mit
Profilfaktoren verknüpft, die sich aus der Zuordnung der Professuren zu der die Ressourcenan-
forderungen näher spezifizierenden Typologie ergeben. Die Zuordnung wird prozentual angege-
ben, vgl. Abb. 01 (Typ 1 und Typ 2). Die Profilfaktoren für den studienplatzbezogenen
Flächenbedarf sind ebenfalls an die Professuren geknüpft, da die Arbeitsweisen in erster Linie
von den Lehr- und Fachgebieten abhängen, die wiederum bestimmen, worauf die Studierenden
überhaupt zurückgreifen können. Die Profilfaktoren drücken die Anforderungen an die Flächen-
ausstattung aus, die sich durch unterschiedliche Geräte-, Apparate- oder Maschinenausstattun-
gen bzw. durch unterschiedliche Labortypen ergeben (s. u.).
Die Profilfaktoren errechnen sich zumeist aus den experimentell orientierten Professuren.
Die nicht experimentell orientierten Professuren bleiben entsprechend unberücksichtigt. Bei
einigen Bereichen wie z. B. Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen ist die Berechnung
komplizierter. Hier fließen alle Professuren ein.
3.3. Unterscheidung der experimentellen Arbeitsweisen
Im Folgenden werden die verschiedenen Arbeitsweisen und ihre Typenzuordnung beschrieben.
Den Erfahrungen gemäß, die bei der Verfahrensentwicklung gemacht wurden, ist die Zuordnung
der allermeisten Professuren eindeutig möglich. Man wird jedoch immer wieder Professuren
finden, deren Fach- und Lehrgebiete durch die Beschreibungen nicht abgedeckt sind. Ausschlag-
gebend für die dennoch erforderliche Einordnung in das Bemessungsschema sind die festgeleg-
ten Größenordnungen der Typen. Es ist möglich, Professuren nur zum Teil als fachpraktisch
orientiert einzustufen. Ebenso ist es möglich, Professuren auf die vorgegebenen Typen prozentu-
al aufzuteilen. Einzelne Professuren mit dem Mehrfachen eines Typs zu bewerten, widerspricht
indes dem Verfahren.
3.3.1. Naturwissenschaften
Biologie/Chemie: HIS benutzt für die Biowissenschaften und für die Chemie gewöhnlich die
Unterscheidung zwischen einer molekularbiologisch- bzw. chemisch-nasspräparativen Ar-
beitsweise einerseits und einer geräte-intensiven Arbeitsweise andererseits, vgl. HIS-
Hochschulplanung 131, vgl. Lit. Die nasspräparative Arbeitsweise findet man bspw. in der
Mikrobiologie und der Genetik bzw. in der Organischen und Anorganischen Chemie. Die ge-
räte-intensive Arbeitsweise trifft man bspw. in der Physiologie oder in der Instrumentellen
Analytik an. Diese Arbeitsweisen werden im Kennwertverfahren für die Fachhochschulen zu-
sammengefasst (Typ 2). Zu Typ 1 werden diejenigen Professuren gezählt, die nicht oder nur
begrenzt auf die Chemie- oder Biologielabore zurückgreifen und stattdessen bevorzugt DV-
Pools oder Rechnerlabore benötigen (Informatik, Simulationstechniken o. a.).
10
| HIS: Kennwertverfahren Fachhochschulen NRW
Ermittlung des Flächenbedarfs fachliche Einrichtungen
Mathematik: In der Angewandten Mathematik ist es nicht ungewöhnlich, dass Professoren
einen deutlichen DV-Schwerpunkt haben, vergleichbar mit der Informatik (Typ 1). In seltenen
Fällen kann es vorkommen, dass Gerätelabore benötigt werden (Typ 2). Mathematik-
Professoren in anderen naturwissenschaftlichen oder in ingenieurwissenschaftlichen Lehr-
einheiten, die v. a. Grundlagen lehren, sind auch im Kennwertverfahren dort zu veranschla-
gen und i. d. R. als nicht fachpraktisch orientiert einzustufen (ohne Laborbedarf), auch wenn
sie gelegentlich auf DV-Labore zurückgreifen.
Physik: Für die Physik liegen keine eigenen Flächenkennwerte vor. Die an einigen Fachhoch-
schulen vertretene Physikalische Technik kann im Kennwertverfahren wie die Elektro- und
Informationstechnik behandelt werden.
3.3.2. Ingenieurwissenschaften
Für das Bauingenieurwesen gilt Vergleichbares wie für die Angewandten Naturwissenschaf-
ten. Das Kennwertverfahren fasst die i. d. R. unterschiedenen Arbeitsweisen – analytisch-
experimentell und konstruktiv-experimentell, vgl. HIS-Hochschulplanung 166,– als Typ 2 zu-
sammen und stellt sie der DV-orientierten Arbeitsweise (Typ 1) gegenüber, vgl. Lit.
Elektro- und Informationstechnik: Die Arbeitsweisen, die HIS häufig unterscheidet, beziehen
sich auf die Analyse- und/oder Produktionsmethoden, die gelehrt werden bzw. zu denen ge-
forscht wird. Zu ihnen gehören die physikalisch-technische, die physikalisch-chemisch-
technische und die software-technische Arbeitsweise, vgl. HIS-Hochschulplanung 148, vgl.
Lit. Während man die erste Arbeitsweise vor allem in der Elektrischen Energietechnik und in
der Automatisierungstechnik antrifft, beschreibt die zweite Arbeitsweise die Prozesse, die
zur Analyse von Werkstoffen und Produktionsverfahren erforderlich sind. Die software-
technische Arbeitsweise findet vorrangig am Rechner statt. Sie charakterisiert insbesondere
die Informationstechnik, ist aber auch für andere fachliche Ausrichtungen wichtig.
Im Kennwertverfahren werden die ersten beiden Arbeitsweisen zum Typ 2 zusammenge-
fasst, da ihr Flächenbedarf im Laborbereich vergleichsweise wenig differiert. Zum Teil be-
steht Bedarf nach ergänzenden Hallenflächen. Typ 1 entspricht zu weiten Teilen der
Informationstechnik, die durch die software-technische Arbeitsweise gekennzeichnet ist.
Neben dem Flächenbedarf für das Arbeiten am und mit dem Rechner sind zusätzlich Labor-
flächen für Messvorrichtungen u. a. m. eingeplant.
Bei der Informatik werden – im Gegensatz zur Mathematik – alle Professuren als fachprak-
tisch orientiert eingestuft. Der Standardarbeitsweise (Typ 1) werden alle Professuren zuge-
ordnet, die v. a. auf DV-Pools zurückgreifen. Typ 2 entspricht Professuren, die zusätzlich
größere Versuchsaufbauten (Studios für Visualisierungstechnologien o. a.) benötigen oder
der technischen Informatik (z. B. Robotik) zuzuordnen sind.
Maschinenbau: Auch für die nicht experimentell orientierten Professuren des Maschinen-
baus (Planung, Steuerung, Simulation etc.) sind in einem basalen Maße fachpraktische Flä-
chenansätze eingeplant. Das bedeutet, dass Professuren, die auf DV-Pools zurückgreifen und
keine weiteren Labore benötigen, weil sie vorrangig an oder mit Software-Produkten arbei-
ten, nicht als fachpraktisch orientiert eingestuft werden. Bei den an der Entwicklung des
11
HIS: Kennwertverfahren Fachhochschulen NRW |
Ermittlung des Flächenbedarfs fachliche Einrichtungen
Kennwertverfahrens einbezogenen Lehreinheiten lag der Anteil der Professuren, die so typi-
siert wurden, bei ca. 25 %.
Professuren, die in DV-Pools lehren und zusätzlichen Bedarf an Gerätelaboren haben, wer-
den als Typ 1 eingestuft. Zu Typ 2 werden diejenigen Professuren gezählt, die analytisch-
experimentelle oder konstruktiv-experimentelle Fach- und Lehrgebiete vertreten, vgl. HIS-
Hochschulplanung 137, vgl. Lit. Während sich die analytisch-experimentelle Arbeitsweise
bspw. durch Mess- und Prüfverfahren auszeichnet, stehen bei der konstruktiven Arbeitswei-
se produktions- oder verfahrenstechnische Verfahren im Vordergrund. Bei beiden Arbeits-
weisen kann neben den Laborflächen Bedarf an Experimentierhallen bestehen.
Wirtschaftsingenieurwesen: Im Unterschied zum Maschinenbau werden beim Wirtschaftsin-
genieurwesen alle Professuren mit ausschließlich oder schwerpunktmäßig DV-orientierter
Arbeitsweise zu Typ 1 gezählt. Dennoch liegt der Anteil der Professuren ohne fachprakti-
schen Flächenbedarf wegen der stärkeren wirtschaftswissenschaftlichen Ausrichtung deut-
lich höher. Für Typ 2 gilt das Gleiche wie beim Maschinenbau.
3.3.3. Gestaltung, Humanwissenschaften
Design: Der erste Typus umfasst die DV-gestützte Gestaltungslehre, zu der bspw. DV-Pools,
Grafiklabore und Videoschnittplätze zählen. Professuren, die darüber hinausgehend Werk-
räume benötigen (Druckwerkstätten, Fotolabore, Modeateliers o. a.), werden als Typ 2 ein-
gestuft.
Sozial- und Gesundheitswissenschaften: Typ 1 bezieht sich insbesondere auf den Laborbedarf
der Gesundheitswissenschaften, der bspw. für Pflegelabore oder spezielle Therapieräume
anfallen kann. Professuren mit entsprechenden Anforderungen sind hier einzuordnen. Typ 2
wird verwendet, wenn Professuren im Bereich der Ästhetischen Kommunikation (Musik,
Medien, Werken etc.) lehren. Falls Professuren schwerpunktmäßig DV-orientiert einzustufen
sind (z. B. quantitative empirische Sozialforschung), sollten sie zu 50 % zu Typ 1 gerechnet
werden.
Wirtschaftswissenschaften: Im fachpraktischen Bereich ist keine Typenunterscheidung vor-
gesehen. Allerdings können Professuren mit fachpraktischen Anforderungen, die über den
Standard hinausgehen (Wirtschaftsinformatik mit erhöhtem Bedarf an Rechnerlaboren,
Wirtschaftspsychologie mit zumeist DV-gestützten Verhaltensbeobachtungslaboren), ent-
sprechend eingestuft werden.
Ernährungswissenschaften: Ohne Laborbedarf sind i. d. R. die gesellschaftswissenschaftlichen
und die psychologischen Lehrgebiete. Professuren mit DV-orientierten, mit medizinisch-
gesundheitswissenschaftlichen (Beratung) oder mit methodisch-didaktischen Lehrgebieten
werden zu Typ 1 zusammengefasst. Professuren mit naturwissenschaftlicher Arbeitsweise
und entsprechenden Laboren (Chemie, Biologie) oder mit einem Lehrgebiet, das eine techni-
sche bzw. technologische Ausstattung erfordert (Arbeitswissenschaft, Lebensmitteltechnolo-
gie o. a.), bilden ebenfalls eine Gruppe (Typ 2).
12
| HIS: Kennwertverfahren Fachhochschulen NRW
Ermittlung des Flächenbedarfs fachliche Einrichtungen
3.4. Allgemeiner Lehrbereich
Zu den allgemeinen Lehrflächen werden Hörsäle, Seminar- und Übungsräume sowie DV-Pools
gezählt. Ausschlaggebend für die Zusammenfassung ist die Ausstattung der Räume. Die drei
Raumkategorien können prinzipiell von allen Studierenden genutzt werden, auch wenn im Einzel-
fall Ausstattungsmerkmale vorhanden sind, die eine fächerübergreifende Nutzung erschweren.
Die Planungsansätze im allgemeinen Lehrbereich sind so gewählt, dass neben den regulären
Lehrveranstaltungen auch Platz für selbstständiges Arbeiten bleibt.
Die Kennwerte für die allgemeine Lehre liegen für die meisten Fächer bei 1,7 m² je Studien-
platz. Wenn im besonders hohen Maße fachspezifische DV-Pools genutzt werden (Informatik,
Elektro- und Informationstechnik, Design), reduziert sich der Wert auf 1,5 bis 1,6 m² je Studien-
platz. Grund ist die insgesamt geringere Nutzung von Seminar- und Übungsräumen. Die stattdes-
sen erhöhte Nutzung der DV-Pools schlägt sich bei den fachspezifischen Lehrflächen nieder.
3.5. Weitere Nutzungsbereiche
Neben den Nutzungsbereichen, deren Bedarf über Flächenkennwerte abbildbar ist, gibt es weite-
re Nutzungsbereiche, für die entweder pauschale Planungsansätze genügen oder die individuell
behandelt werden müssen.
3.5.1. Lagerflächen
Ergänzend zum Büro- und Laborbereich sind Lagerflächen erforderlich. Ihr Bedarf wird über pro-
zentuale Zuschläge zu den übergeordneten Nutzungsbereichen ermittelt. Auf die Büroflächen
werden pauschal für alle Lehr- und Forschungsbereiche 2,5 % aufgeschlagen. Die Labore werden
fachspezifisch um 10, 15 oder 20 % Lagerfläche ergänzt.
Mit den Planungsansätzen ist der Bedarf der für den Büro- und Laborbetrieb erforderlichen
Lagerfläche gedeckt. Nicht abgedeckt sind Sammlungen, die als Sondertatbestände eingestuft
werden können, vgl. Abschnitt 3.6 und Archive oder Registraturen, die zum Beispiel für Prüfungs-
unterlagen der Studierenden angelegt werden müssen. Diese werden bei der zentralen Hoch-
schulverwaltung bemessen.
3.5.2. Technikum, Versuchshallen
Experimentierhallen sind aufgrund ihrer unterschiedlichen Größenordnungen nur schwer über
Kennwerte abbildbar. Die erforderliche Fläche hängt entscheidend von Zahl und Größe der Ver-
suchsfelder und damit von den Apparaturen und Versuchsaufbauten ab. Eine Ermittlung über das
Personal ist nur in einer groben Näherung möglich (je Professur n Versuchsstände).
Insofern die Experimentierhallen vollständig in Nutzung sind, wird der Bedarf häufig analog
zum Bestand angesetzt. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie für spezielle Zwecke gebaut und
eingerichtet sind (Hochspannungshalle, Wasserbaulabor etc.). Bei ihnen handelt es sich jedoch
eher um Ausnahmen. Für die Bedarfsbeurteilung der meisten Hallen muss i. d. R. die künftig
erwartbare Nutzung beachtet werden.
13
HIS: Kennwertverfahren Fachhochschulen NRW |
Ermittlung des Flächenbedarfs fachliche Einrichtungen
Zum Teil werden labormäßige Nutzungen in Hallen untergebracht, wenn es die apparative
oder maschinelle Ausstattung erfordert oder wenn damit ein Zugewinn an Flexibilität zu erzielen
ist. In solchen Fällen kann es in Einzelfällen gerechtfertigt sein, Hallen- und Laborflächenbedarf zu
verrechnen. Dies ist bspw. möglich, indem man Professuren nicht oder nur anteilig als experi-
mentell einstuft und stattdessen Hallenflächen einplant. Wenn Labor- durch Hallenfläche ersetzt
werden, ist wegen der internen Erschließung von Hallen mit einem Zuschlag in Höhe von pau-
schal 25 % zu rechnen. Umgekehrt sollte die Bestandsfläche (NF 1-6) von Experimentierhallen nur
zu 80 % bewertet werden, wenn eine labormäßige Nutzung vorliegt.
Obwohl HIS keine verallgemeinerbaren Planungsgrößen vorliegen, können einige Hinweise
zur Einschätzung der Binnenstruktur von Experimentier- und Technikumshallen gegeben werden.
Versuchsfelder liegen in einer Größenordnung von 35 bis ca. 150 m², wobei man sie in drei Stufen
unterteilen kann: Felder bis 50 m² werden u. a. für Werkzeugmaschinen und Bearbeitungszen-
tren benötigt. Darüber liegen z. B. die größeren Aufbauten der Verfahrenstechnik, für die man
mit einer Fläche bis 100 m² rechnen muss. Werden mehrere Versuchsstände im Verbund aufge-
baut, erreicht der Bedarf bis zu 150 m² und mehr, vgl. auch HIS-Hochschulplanung 137, 148 und
166.
3.6. Sondertatbestände
Unter die Sondertatbestände fallen diejenigen Flächen, die die oben beschriebenen Planungsan-
sätze nicht berücksichtigen und die vorrangig von ortsspezifischen Bedingungen abhängen. Hier-
zu zählen verschiedene Einrichtungen, die zu den Lehr- und Forschungsbereichen gehören und
die für Forschung und Lehre erforderlich oder von übergeordnetem Interesse sind:
Studienbeiträge – Für den Flächenbedarf, der sich aus Studienbeiträgen ableitet, sieht das
Kennwertverfahren keine Planungsansätze vor. Es werden insbesondere Büroflächen für das
aus Studienbeiträgen finanzierte Personal benötigt. Ein Zusatzbedarf an Lehrflächen ergibt
sich ggf. durch kleinere Gruppengrößen und durch Lehrveranstaltungen, die über die Anfor-
derungen der Studienpläne hinausgehend angeboten und nachgefragt werden. Insofern der
Flächenbedarf separat nachgewiesen wird, kann er als Sondertatbestand im Kennwertver-
fahren geltend gemacht werden.
Sammlungen – Hierzu gehören Archive für übergeordnete Aufgaben oder in öffentlicher
Funktion sowie Einrichtungen für Forschung und Lehre, insbesondere die zumeist in den
Grundlagenfächern benötigten Lehrmittelsammlungen. Die für den regelmäßigen Laborbe-
trieb erforderlichen Lagerflächen sind mit den entsprechenden Planungsansätzen abgedeckt.
Drittfinanzierte Labore – Es kann vorkommen, dass Fachbereiche Labore betreiben, die durch
Dritte finanziert wurden. Soweit sie für übergeordnete Aufgaben zur Verfügung stehen und
über die Anforderungen von Lehre und Forschung hinausgehen, sind sie als Sondertatbe-
stände zu bewerten. Häufig anzutreffende Schenkungen, die die reguläre Laborausstattung
verbessern und die Qualität der Lehre steigern, fallen nicht darunter.
Werkstätten – Die Flächen der Werkstätten für die Studierenden (Modellbau etc.) und der
kleineren Laborwerkstätten für das wissenschaftlich-technische Personal (DV, Elektronik,
Mechanik etc.) sind durch die Kennwerte im Laborbereich abgedeckt. Wenn jedoch Werk-
stätten mit eigenem Personal vorhanden sind oder benötigt werden, kann der Flächenbedarf
als Sondertatbestand geltend gemacht werden. Dies kann insbesondere bei
14
| HIS: Kennwertverfahren Fachhochschulen NRW
Ermittlung des Flächenbedarfs fachliche Einrichtungen
Mechanikwerkstätten der Fall sein. HIS setzt häufig je Beschäftigten-VZÄ einer
Mechanikwerkstatt pauschal 40 m² einschließlich Anteil Lager- und Aufenthaltsfläche an.
Ausbildungswerkstätten und -labore – Hochschulen beteiligen sich häufig an der beruflichen
Ausbildung Jugendlicher. Zum Teil werden spezielle Ausbildungswerkstätten und -labore vor-
gehalten, zum Teil werden die Auszubildenden in den Service-Einrichtungen der Lehr- und
Forschungsbereiche eingesetzt. Für diesen Zweck können pauschal 10 m² je Auszubildenden
angesetzt werden. Gelegentliche Besuche einzelner Auszubildenden oder Praktikanten soll-
ten nicht berücksichtigt werden.
Studios und Probebühnen – Vergleichbar mit den Experimentier- und Technikumshallen der
ingenieurwissenschaftlichen Lehreinheiten kann es in der gestalterisch-ästhetischen Ausbil-
dung Bedarf an großflächigen Räumen geben, der durch die Flächenkennwerte nicht abge-
deckt ist. Eine Verrechnung der studienplatz- und professorenbezogenen Ansätze mit den
pauschalen Ansätzen ist zu prüfen.
Flächen für Tierhaltung und Pflanzenzucht – Hierzu zählen insbesondere Gewächs- und Tier-
häuser. Einzelne Zucht- und Tierhaltungsräume sind im Laborbereich zu realisieren.
Lager mit speziellen Anforderungen – Zum Teil werden Lager für Proben benötigt, die aus
fachlichen, juristischen oder anderen Gründen mehrere Jahre archiviert werden müssen. Sol-
che Probenlager und Lagerräume mit speziellen Sicherheits- und baulichen Anforderungen
können als Sondertatbestände berücksichtigt werden. Anteilige Lagerflächen für Sicherheits-
schränke im normalen Laborbetrieb sind durch die Lagerflächenansätze des Kennwertverfah-
rens bereits abgedeckt.
Beratungseinrichtungen – Gelegentlich gibt es Beratungsstellen, die mit den Lehr- und For-
schungseinrichtungen kooperieren oder von ihnen betrieben werden und eigenen, über die
Planungsansätze hinausgehenden (Büro-)Flächenbedarf haben.
Fachfremde Gebäude oder Flächen – Unter bestimmten standörtlichen Bedingungen kann es
zweckmäßig sein, bspw. Hausmeisterwohnungen oder Einrichtungen für den technischen Be-
trieb den fachlichen Einrichtungen zuzurechnen und als Sondertatbestand in die Bedarfser-
mittlung aufzunehmen.
15
HIS: Kennwertverfahren Fachhochschulen NRW |
Das Kennwertverfahren der zentralen Einrichtungen (ZE)
4. Das Kennwertverfahren der zentralen Einrichtungen (ZE)
4.1. Struktur des Verfahrens
Das Kennwertverfahren ermittelt auf Grundlage weniger Ausgangsgrößen den Flächenbedarf der
zentralen Hochschulbibliotheken und der zentralen Hochschulverwaltungen. Die Bemessungs-
formulare sind in die Microsoft® Excel-Datei des Kennwertverfahrens der fachlichen Einrichtun-
gen implementiert und berechnen den Flächenbedarf automatisch. Die Ausgangsgrößen und ggf.
pauschalen Planungsansätze müssen lediglich in die Eingabefelder – sie sind farbig markiert –
eingetragen werden.
Grundsätzlich muss bei beiden Bemessungsblättern beachtet werden, dass sie nur für die
Bemessung der gesamten zentralen Hochschulbibliothek bzw. zentralen Hochschulverwaltung
eingesetzt werden können. D. h. es können weder Teilbibliotheken noch einzelne Dezernate
bemessen werden.
Ziel des Kennwertverfahrens ist es, möglichst viel Information über die reduzierte Anzahl an
Ausgangsgrößen in einen unmittelbaren Bedarfszusammenhang zu transportieren.
4.2. Zentrale Hochschulbibliothek
4.2.1. Ausgangsgrößen
Das Kennwertverfahren verwendet Informationen, die i. d. R. in den üblichen Berichtssystemen
dokumentiert und daher leicht recherchierbar und überprüfbar sind. Für die zentrale Hochschul-
bibliothek werden Ausgangsgrößen aus vier Bereichen (Personal, Studierende, Medienbestand,
Unterbringung) benötigt. Diesen Ausgangsgrößen sollte ein einheitlicher und abgestimmter Pla-
nungshorizont zugrunde liegen.
Personal: Die Summe des in der Hochschulbibliothek tätigen haushalts- und drittmittel-
finanzierten Personals einschließlich der Auszubildenden ohne studentische bzw. wis-
senschaftliche Hilfskräfte ist erforderlich, um den Flächenbedarf im Bürobereich zu
ermitteln. Das Personal wird in Vollzeitäquivalenten angegeben. Studentische bzw. Wis-
senschaftliche Hilfskräfte werden bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt.
Studierende: Der Flächenbedarf, der für studentische Arbeitsplätze (Nutzerarbeitsplätze)
in der Hochschulbibliothek anfällt, hängt von der Zahl der Studienplätze ab. Die perso-
nalbezogene Studienplatzzahl kann über das HIS-Kennwertverfahren fachliche Einrich-
tungen berechnet werden. Die Studienplätze werden als Bachelor-Äquivalente
ausgewiesen, vgl. Abschnitt 2.2. Die Studienplatzzahl, auf die sich Land und Hochschule
jeweils verständigt, fungiert als Ausgangsgröße für die Berechnung der Nutzerarbeits-
plätze und muss bis zu fünf Fächergruppen (Sprach- und Kulturwissenschaften, Rechts-
wissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Sozialwissen-
schaften/Pädagogik/Psychologie) zugeordnet werden. Eine Berücksichtigung der Auslas-
tung von Lehreinheiten ist zwischen 80 % und 120 % möglich.
Medienbestand: Der größte Teil des Flächenbedarfs der Hochschulbibliotheken wird
durch die unterzubringenden Medien verursacht. Ausgangsgröße ist der Buchbestand
einschließlich der gebundenen Zeitschriften in Tausend Bänden. Dieser Medienbestand
16
| HIS: Kennwertverfahren Fachhochschulen NRW
Das Kennwertverfahren der zentralen Einrichtungen (ZE)
muss hinsichtlich seiner Unterbringung anteilig auf bis zu drei unterschiedliche Aufstel-
lungsarten verteilt werden. Hierfür stehen folgende Zuordnungen zur Verfügung: Auf-
stellung im Freihandbereich (systematisch und numerus currens), Aufstellung im
Magazinbereich (systematisch und numerus currens) und Aufstellung numerus currens
im Kompaktmagazin. Alternativ besteht die Möglichkeit einen Medienzielbestand als
Ausgangsgröße zu betrachten, vgl. Abschnitt 4.2.2.
Unterbringung: Der Gesamtflächenbedarf einer Hochschulbibliothek wird in gewissem
Maße durch die Unterbringungssituation bestimmt. Daher ist die Angabe der Zahl der
Standorte mit einem Mindestabstand von 2 km erforderlich. Verteilt sich eine Bibliothek
über mehrere Städte, wird diese Information im Bemessungsformular ergänzt.
4.2.2. Berechnung der Ausgangsgrößen
Die Ausgangsgröße Personal ergibt sich unmittelbar aus dem Personalbestand bzw. aus den Ziel-
größen der Hochschule. Eine Berechnung ist nicht erforderlich.
Bei der sich aus der personalbezogenen Ausbildungskapazität ableitenden Studienplatzzahl ist ein
Abgleich mit der Ist-Situation bzw. mit den Zielplanungen der Hochschulen erforderlich. Liegen
diese Studienplatzzahlen nicht vor, kann das Kennwertverfahren der fachlichen Einrichtung für
deren Berechnung herangezogen werden, vgl. Abschnitt 2.2.
Im Allgemeinen wird der Flächenbedarf über den aktuellen Medienbestand berechnet, da
von einem Nullwachstum auszugehen ist. Alternativ besteht die Möglichkeit einen Medienzielbe-
stand als Ausgangsgröße zu berechnen. Dieser kann mit Hilfe des Medienrechners über die Be-
trachtung des durchschnittlichen jährlichen Medienzu-/Medienabgangs bestimmt und über einen
definierten Zeitraum berücksichtigt werden. Im Einzelfall ist ein anhaltendes Wachstum zu be-
gründen.
4.2.3. Rechenweg
Für den Nutzungsbereich Büro genügt die Ausgangsgröße Personal als Vollzeitäquivalent und ein
auf diese Größe bezogener Flächenkennwert, um auf den Flächenbedarf schließen zu können.
Die Bedarfsermittlung folgt dem Berechnungsweg:
Ausgangsgröße x Flächenkennwert = Flächenbedarf.
Im Bereich der Medienstellflächen wird der Medienbestand in tausend Medieneinheiten mit dem
Flächenfaktor der zugeordneten Aufstellungsart multipliziert. Der ermittelte Flächenbedarf wird
über einen Zuschlag um die Flächen für sonstige anfallende Medien ergänzt. Der Rechenweg
stellt sich wie folgt dar:
Ausgangsgröße x Flächenkennwert x Zuschlag = Flächenbedarf.
17
HIS: Kennwertverfahren Fachhochschulen NRW |
Das Kennwertverfahren der zentralen Einrichtungen (ZE)
Um den Flächenbedarf der Nutzerarbeitsplätze für das studentische Arbeiten in den zentralen
Hochschulbibliotheken zu erfassen, werden die personalbezogenen Studienplatzzahlen unter der
Berücksichtigung der Auslastung herangezogen. Die Auslastung ist standardmäßig auf 100 %
eingestellt. Über- und Unterlast können – begrenzt auf Werte zwischen 80 % und 120 % – geltend
gemacht werden. Ein Zuschlag für Schulungsplätze wird begrenzt auf bis zu 32 Plätze ergänzt. Die
Berechnung der erforderlichen Nutzerarbeitsplätze erfolgt nach bis zu fünf Fächergruppen:
Ausgangsgröße x Auslastung x Platzfaktor x Flächenkennwert = Flächenbedarf.
Alternativ wird die Zahl der Nutzerarbeitsplätze gesetzt. Es gilt:
Ausgangsgröße x Flächenkennwert = Flächenbedarf.
Der funktionsspezifische Flächenbedarf (z. B. Theken, Digitalisierung, Sonderarbeitsplätze)
ergibt sich in Abhängigkeit des berechneten Bibliotheksflächenbedarfs unter Berücksichtigung
der standörtlichen Unterbringung. Es erfolgt eine anteilige Zuordnung auf die drei Nutzungsbe-
reiche Büro-, Bibliotheks- und Serviceflächen.
4.2.4. Übersicht Flächen- und Anteilskennwerte
Der Flächenbedarf der zentralen Hochschulbibliothek wird über Kennwerte ermittelt. Es wird
eine Übersicht der Flächen- und Anteilskennwerte nach Nutzungsbereichen (Büro, Bibliothek,
Lager und Serviceflächen) gegeben, vgl. Abb. 03:
Für das Bibliothekspersonal im Bürobereich werden je nach Größe der Bibliothek zwi-
schen 16,0 und 18,5 m² je Vollzeitäquivalent angesetzt.
Die Kennwerte der Büroflächen leiten sich aus den Ergebnissen der differenzierten Pla-
nungen ab, die sowohl verschiedene Nutzergruppen (Bibliotheksleitung, wissenschaftli-
ches Personal, Bibliothekspersonal, Azubis und studentische Hilfskräfte) als auch
verschiedene Nutzungskategorien (persönliche Büroarbeitsplätze, Besprechungsplätze,
Aufenthaltsflächen sowie Bürotechnik) berücksichtigen. Damit ist der Bedarf an Büro-
und Büroergänzungsflächen aller Personalgruppen abgedeckt.
Die Bibliotheksflächen setzen sich hauptsächlich aus Medienstellflächen und Nutzerar-
beitsplätzen zusammen. Für die Medienaufstellung werden Flächenfaktoren zwischen
2,7 und 5,4 m² je 1.000 Bände angesetzt. Durch einen Zuschlag von 3 % werden sonstige
Medien berücksichtigt. Im Regelfall sind hierüber laufende Printzeitschriftenabonne-
ments, CDs, Videos, Dias, Microformen, Karten und Noten abgedeckt. Dieser Zuschlag
leitet sich aus der Auswertung der differenzierten Bedarfsplanung ab. Bei den Biblio-
theksflächen basieren die Kennwerte auf der Grundlagenuntersuchung von HIS, vgl. HIS
Hochschulplanung 179, vgl. Lit.
Liegen besondere Bedingungen der Aufstellungen, wie z. B. eingeschränkte Höhen oder
eingeschränkte Deckentraglast vor, können diese zur Abminderung des Bestandes füh-
ren und so bei der Bilanzierung Berücksichtigung finden. Nicht erfasst werden hier
Sammlungen, Handschriften, Rara, Nachlässe etc. Diese müssen ggf. als Sondertatbe-
stand bemessen werden, vgl. Abschnitt 3.6.
18
| HIS: Kennwertverfahren Fachhochschulen NRW
Das Kennwertverfahren der zentralen Einrichtungen (ZE)
Der Flächenbedarf der Nutzerarbeitsplätze zählt zu den Bibliotheksflächen. Die Zahl der
Plätze ergibt sich über Platzfaktoren aus den Studienplätzen und wird mit einem gemit-
telten Flächenfaktor von 3,5 m² berechnet. Dieser Faktor bildet sowohl Lese-, Gruppe-
narbeits-, Notebook- und PC-Plätze als auch Carrels ab. Auf die Nutzerarbeitsplätze wird
ein Zuschlag von 5 % für Schulungsplätze gewährt. Es werden mindestens 10 Plätze und
höchstens 32 Schulungsplätze angesetzt.
Die Berechnung der Nutzerarbeitsplätze erfolgt auf Basis der oben genannten Grundla-
genuntersuchung als Arbeitsbibliothek. Diese sieht nach Fächergruppen differenzierte
Platzfaktoren für die Studierenden vor.
Die erforderlichen Zuschläge auf die Medienstellflächen und Nutzerarbeitsplätze basie-
ren auf Ergebnissen der differenzierten Bedarfsplanungen. Sie spiegeln die Abhängigkei-
ten zwischen der Standortverteilung und den damit verbundenen mehrfach
vorzuhaltenden funktionsspezifischen Flächen wieder.
Für sogenannte Bibliotheksergänzungsflächen (funktionsspezifische Flächen) wird ein
standortspezifischer Zuschlag auf den Bedarf im Nutzungsbereich Bibliothek angesetzt.
In Abhängigkeit der Zahl der Standorte und deren Lage in einer oder in mehreren Städ-
ten wird dieser hochschulspezifisch angepasst.
Die Bibliotheksergänzungsflächen werden auf drei Nutzungsbereiche aufgeteilt: Büro-,
Bibliotheks- und Serviceflächen. Im Bürobereich werden hierüber Flächen für Digitalisie-
rung, Etikettierung, EDV-Ergänzungsflächen sowie Kopierer und Scanner für Bibliotheks-
nutzer und -nutzerinnen berücksichtigt. Im Nutzungsbereich Bibliothek sind hierdurch
Informations-, Auskunfts- und Ausleihtheken, Selbstverbuchungs-, Sonderarbeits- und
Zeitungsleseplätze sowie Infoterminals und kleine Kinderspielbereiche abgedeckt.
Das Kennwertverfahren berechnet einen anteiligen Pauschalwert aus den Bibliothekser-
gänzungsflächen für eine Poststelle. In Abhängigkeit der Größe der Bibliotheksergän-
zungsflächen werden 40, 20 oder 0 m² angesetzt. Diese Fläche wird als Servicefläche
ausgewiesen.
Im Nutzungsbereich Lager werden Zuschläge auf die Büroflächen von 2,5 % (Bürolager)
sowie 1,0 % auf die Medienstellflächen und Nutzerarbeitsplätze (Materiallager) sum-
miert.
Abb. 03 Flächenkennwerte der zentralen Hochschulbibliothek
Büro
Bibliothek
Fläche /
BM Freihand Magazin
Kompakt-
magazin
sonstige
Medien
Büro Bibl.
Kennwert 16,00 m² 5,40 m² 4,50 m² 2,70 m² 3,50 m² 5 % 3 % 8 % 1 % 3 % 2,5 % 1 %
18,50 m²
> 10 APL
< 32 APL
Kennwertverfahren NRW für Fachhochschulen; HIS GmbH, Stand: 01.02.2012
Tsd. ME
Zahl der
Plätze
Bibliothek Zuschläge
MedienflächeBenutzer-
arbeits-
plätze
Zuschlag
Schulung
Bibliotheksergänzung
LagerFläche Medien- und
Benutzerarbeitsplätze
Benutzer-
arbeits-
plätze
Medien-
fläche pauschal
pro
Standort
andere
Stadt
Grenzwert
Ausgangsgröße
BM
[VZÄ] Tsd. ME Tsd. ME
19
HIS: Kennwertverfahren Fachhochschulen NRW |
Das Kennwertverfahren der zentralen Einrichtungen (ZE)
4.2.5. Abgedeckter Flächenbedarf
Das Kennwertverfahren berücksichtigt den für das gesamte Bibliothekspersonal erforderlichen
Büroflächen- sowie Büroergänzungsflächenbedarf (Besprechung, Aufenthalt, Teeküchen, Kopie-
rer, etc.). Dieser schließt den Flächenbedarf für Digitalisierung, Etikettierung und einen teilweise
erhöhten Flächenbedarf im EDV-Bereich sowie Arbeitsplätze für Mitarbeiter und Mitarbeiterin-
nen auf Bibliotheksflächen (Informations-, Auskunfts- und Ausleihtheken) ein. Dementsprechend
decken die Werte den gesamten Bedarf an Büro- und Büroergänzungsflächen für alle Personal-
gruppen und alle Nutzungen ab.
Unter der Annahme von Standardbedingungen werden Flächen für die als Ausgangsgröße
eingehenden Medienbestände, die im Regelfall anfallenden laufende Printzeitschriftenabonne-
ments, CDs, Videos, Dias, Microformen, Karten und Noten sowie zusätzliche Flächen für Medien-
bereitstellung bemessen. Für die Nutzer und Nutzerinnen werden die in einer Arbeitsbibliothek
erforderlichen Nutzerarbeitsplätze zzgl. Schulungsplätzen ebenso errechnet, wie Selbstverbu-
chungs-, Sonderarbeits- und Zeitungsleseplätze sowie Infoterminals, Kopierer, Scanner und kleine
Kinderspielbereiche. Die erforderlichen Flächen für Büro- und Materiallager zum Betrieb der
Bibliothek werden ergänzt. Die Poststelle wird als Servicefläche abgedeckt.
20
| HIS: Kennwertverfahren Fachhochschulen NRW
Das Kennwertverfahren der zentralen Einrichtungen (ZE)
4.3. Zentrale Hochschulverwaltung
Mit Hilfe des Kennwertverfahrens für die zentralen Hochschulverwaltungen der Fachhochschulen
können nur Einrichtungen ab 50 Vollzeitäquivalenten berechnet werden, da die anteilig vorgese-
henen Flächen ansonsten nicht in notwendiger Dimension bemessen werden.
4.3.1. Ausgangsgrößen
Das Kennwertverfahren verwendet Informationen, die i. d. R. in den üblichen Berichtssystemen
dokumentiert und daher leicht recherchierbar und überprüfbar sind. Für die zentralen Hoch-
schulverwaltungen werden Ausgangsgrößen aus zwei Bereichen (Personal, Unterbringung) benö-
tigt. Diesen Ausgangsgrößen sollte ein einheitlicher und abgestimmter Planungshorizont
zugrunde liegen.
Personal: Über die Zahl des in der Hochschulverwaltung tätigen Personals wird der Flä-
chenbedarf im Bürobereich ermittelt. Hierzu zählt das gesamte Personal der zentralen
Hochschulverwaltung (einschließlich Werkstattpersonal, ohne geringfügig Beschäftigte),
welches über das reguläre Landesbudget oder Drittmittel finanziert wird einschließlich
des administrativen Teils der Hochschulleitung (ohne Rektor und Prorektoren). Hinzu
kommt das Personal der Stabsstellen, der Beauftragen (Gleichstellung, Datenschutz,
Schwerbehindertenvertretung) und die zu 100 % freigestellten Mitglieder der wissen-
schaftlichen und nicht wissenschaftlichen Personalvertretung. Das Personal wird in Voll-
zeitäquivalenten angegeben. Geringfügig Beschäftigte werden bei der Bedarfsermittlung
pauschal berücksichtigt.
Anteil Werkstattpersonal: Entscheidend für die Bedarfsberechnung der Werkstattflächen
ist der Anteil des Personals, der in den betriebstechnischen Werkstätten tätig ist. Dieses
muss nach Gewerken eingegeben werden: Mechanische Werkstatt; Elektrotechnische
Werkstatt; Schreinerei (einschl. Anstreichraum); Summe: HKL-/Sanitärwerkstatt; Sum-
me: Maurer-/Maler-/Dachdecker-/ Glaserwerkstatt; Hausmeister; Druckerei. Gesondert
ausgewiesen wird das Werkstattpersonal, welches keinem der vorgegebenen Gewerke
zugeordnet werden kann (z.B. KFZ-Werkstatt). Werkstätten, die keinem der vorgegebe-
nen Gewerke zuzuordnen sind, werden als Sondertatbestand bemessen.
Unterbringung: Die von der Hochschulverwaltung zu betreuende bauliche Infrastruktur
wird über die Nutzfläche 1-6 der Hochschule insgesamt abgebildet. Ergänzt werden die
Zahl der Standorte sowie die Zahl der Städte, in denen die Hochschule Standorte auf-
weist. Auf Basis dieser Ausgangsgrößen werden die Lager- (Lager Bewirtschaftung,
Altakten, Ver- und Entsorgung von Gefahrstoffen) und die Serviceflächen (Poststelle,
Erste-Hilfe- und Ruheräume, Aufsichtsflächen) ermittelt.
4.3.2. Berechnung der Ausgangsgrößen
Die Ausgangsgrößen der zentralen Hochschulverwaltung ergeben sich – je nach Planungshorizont
der Bedarfsermittlung – unmittelbar aus dem Bestand bzw. aus den Zielgrößen der Hochschule.
Eine Berechnung ist nicht erforderlich.
21
HIS: Kennwertverfahren Fachhochschulen NRW |
Das Kennwertverfahren der zentralen Einrichtungen (ZE)
4.3.3. Rechenweg
Für die Berechnung des Flächenbedarfs im Nutzungsbereich Büro genügt als Ausgangsgröße das
Personal einschließlich Werkstattpersonal in Vollzeitäquivalenten. Über einen auf diese Größe
bezogenen Flächenkennwert wird der Flächenbedarf bemessen. Bei Hochschulen mit Standorten
in mehreren Städten wird ein zusätzlicher Zuschlagsfaktor eingeführt. Die Bedarfsermittlung folgt
dem Berechnungsweg:
Ausgangsgröße x Flächenkennwert x Zuschlag = Flächenbedarf.
Im Bereich der betriebstechnischen Werkstätten gestaltet sich das Vorgehen komplizierter. Da
die Flächenansätze bei unterschiedlichen Werkstätten stark variieren, muss das Personal in Voll-
zeitäquivalenten einzelnen Gewerken zugeordnet werden:
Ausgangsgröße x Flächenkennwert = Flächenbedarf.
Der Flächenbedarf der Serviceflächen ergibt sich anteilig aus der zu bewirtschaftenden Nutzflä-
che 1-6 der Hochschule insgesamt unter Berücksichtigung der Standortzahl und der funktionalen
Aufgaben. Berücksichtigt werden hier: Erste-Hilfe-und Ruheräume sowie Aufsichtsflächen. Ein
pauschaler Zuschlag für die Poststellen sowie für technische Aufgaben wie Leitwarten, Medien-
ausgaben, etc. wird summiert, so dass hierfür gilt:
Ausgangsgröße x Anteilsfaktor + Zuschlag = Flächenbedarf.
Bei der Hochschulverwaltung werden neben den Lagerflächen, die sich als Zuschläge im Büro-
und Werkstattbereich ergeben, Lager für die Aufgaben der Hochschulverwaltung benötigt. Dieser
Bedarf wird über Anteilsfaktoren der Nutzfläche 1-6 wie folgt berechnet:
Ausgangsgröße x Anteilsfaktor = Flächenbedarf.
4.3.4. Übersicht Flächen- und Anteilskennwerte
Für das Verwaltungspersonal im Bürobereich werden als Flächenkennwert je nach Größe der
Verwaltung und Anteil Werkstattpersonal bis zu 21,3 m² je Vollzeitäquivalent angesetzt. Die-
ser Wert sinkt bei Zunahme der Verwaltungsgröße auf 19,0 m² bei einem hohen Anteil an
Personal in den betriebstechnischen Werkstätten. Standardmäßig wird von einem Anteil des
Werkstattpersonals am Verwaltungspersonal von 10 % ausgegangen. In Abhängigkeit der
Personalrelation wird der Flächenkennwert um bis zu 0,8 m² korrigiert. Wird kein Werkstatt-
personal eingetragen, wird automatisch von der standardmäßig angesetzten Personalrelati-
on ausgegangen.
Zusätzlich wird ein geringer Zuschlag für Hochschulen mit Standorten in mehreren Städten
gewährt. Mit der hier ausgewiesenen Fläche ist der Bedarf an Büro- und Büroergänzungsflä-
chen aller Personalgruppen und Gremien abgedeckt.
Die Kennwerte der Büroflächen leiten sich aus den Ergebnissen der differenzierten Flächen-
bedarfsermittlung ab, die sowohl verschiedene Nutzergruppen (administratives und techni-
sches Personal, Azubis, geringfügig Beschäftigte) als auch verschiedene Nutzungskategorien
(persönliche Büroarbeitsplätze, Besprechungsplätze, Aufenthaltsplätze, Flächen für Studie-
rendenadministration, Beratung etc.) berücksichtigen.
22
| HIS: Kennwertverfahren Fachhochschulen NRW
Das Kennwertverfahren der zentralen Einrichtungen (ZE)
Abb. 04 Flächenkennwerte der zentralen Hochschulverwaltung
Zu den Serviceflächen gehören die Poststelle, Erste-Hilfe- und Ruheräume, Aufsichts- bzw.
Hausmeisterflächen sowie technische Serviceflächen. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass
sie hochschulübergreifend benötigt werden und häufig nicht in räumlicher Nähe zur übrigen
Hochschulverwaltung liegen. Poststelle und technische Servicefläche (z. B. Leitwarte) erge-
ben sich pauschal. Über Anteilsfaktoren bezogen auf die zu bewirtschaftende Nutzfläche 1-6
insgesamt wird der Flächenbedarf für die übrigen Serviceflächen ermittelt, vgl. Abb. 04.
Die Berechnung des Flächenbedarfs der Poststelle erfolgt über einen Basiswert von 80 m²,
wobei hier ein Zuschlag für jeden weiteren Standort von 15 m² vorgesehen ist. Der Bedarf an
Erste-Hilfe-, Ruheraumflächen hängt entscheidend von der Größe einer Hochschule ab und
wird in Anlehnung an die Technischen Regeln für Arbeitsstätten bemessen. Da diese Größe
(Personal Hochschule insgesamt) im Kennwertverfahren nicht zusätzlich abgefragt wird, wird
von HIS ein Kennwert in Abhängigkeit der Gesamtfläche (NF 1-6) entwickelt. Der pauschale
Ansatz für den Zuschlag des technischen Services sowie der Kennwert für die Aufsichts- bzw.
Hausmeisterflächen leiten sich aus den differenzierten Bemessungen ab.
Im Nutzungsbereich Lager werden der Zuschlag auf die Büroflächen von 2,5 %, der Zuschlag
auf den Bedarf der betriebstechnischen Werkstätten von 25 % sowie der sich aus der zu be-
wirtschaftenden Nutzfläche 1-6 ergebende Lageranteil von bis zu 1,33 % summiert. Diese
Werte entsprechen den unterschiedlichen HIS-Grundlagenuntersuchungen.
Büro
Fläche/
VM
Zuschlag
Personal-
relation Zuschlag
Post-
stelle
1.-Hilfe-
Ruher.-
räume
Aufsichts-
flächen
Service
(Technik)
Bewirt-
schaftung
Sonder-
lager
Altakten/
Archiv-
flächen
Zuschl.
Büro-
lager
AusgangsgrößeVM
[VZÄ]
Kennwert
MbW/VM
Anzahl
Städte
Anzahl
Standorte
NF 1-6ges
[m²]
NF 1-6ges
[m²]pauschal
NF 1-6ges
[m²]
NF 1-6ges
[m²]
NF 1-6ges
[m²]
Flächenb
edarf
Büro
Kennwert19,75 m² -
21,25 m²
- 0,8 m² -
+ 0,1 m²0,4 %
80 m² +
15 m²/St.0,1 % 0,1 % 30,0 m² 0,6 % 0,2 %
0,18 % -
0,53 %2,5 %
Grenzwert < 300 m² < 250 m² < 400 m²
Me
chanik
Ele
ktr
ote
chnik
Schre
inere
i/
Spritz
raum
HK
L,
Sanitär
Ma
ure
r; M
ale
r
Dachdecker
Gla
ser
Hausm
eis
ter-
werk
sta
tt
Dru
ckere
i
Werk
sta
tt
Sondert
atb
est.
Zu
schla
g
Lager
AusgangsgrößeMbW
[VZÄ]
MbW
[VZÄ]
MbW
[VZÄ]
MbW
[VZÄ]
MbW
[VZÄ]
Standorte
bzw.
Werkst.M
MbW
[VZÄ]
MbW
[VZÄ]
Flächenb
edarf
Werkst.
Kennwert 32,0 m² 16,0 m² 55,0 m² 27,0 m² 25,0 m²25,0 m²
1)40,0 m² 25 %
Kennwert 16,0 m² 7,5 m² 27,0 m² 13,0 m² 12,5 m²1,0 m²
1)20,0 m² 25 %
Kennwert 3,0 m² 3,0 m² 3,0 m² 3,0 m² 3,0 m² 3,0 m² 25 %
1) Die Zahl der Hausmeisterwerkstätten hängt von der Zahl der Standorte und der Mitarbeiter der jeweiligen Hochschule ab.
Kennwertverfahren NRW für Fachhochschulen; HIS GmbH, Stand: 01.02.2012
Servicefächen Lager
Werkstattflächen
Augangsgrö
ße
VZÄ < 10
10 < VZÄ < 15
VZÄ > 15
23
HIS: Kennwertverfahren Fachhochschulen NRW |
Das Kennwertverfahren der zentralen Einrichtungen (ZE)
Die betriebstechnischen Werkstätten werden über gewerkeabhängige Flächenkennwerte je
Vollzeitäquivalent bemessen. Die Flächenkennwerte werden in Anlehnung an die HIS-
Hochschulplanung 121 entwickelt, vgl. Lit. Eine Ausnahme ist der Bedarf der Hausmeister-
werkstätten, der zusätzlich in Abhängigkeit der Standortzahl berechnet wird. Der übrige Flä-
chenbedarf der Hausmeister ergibt sich im Bereich der Serviceflächen, vgl. Abb. 04.
4.3.5. Abgedeckter Flächenbedarf
Das Kennwertverfahren für die zentrale Hochschulverwaltung sieht Flächen für folgende Gruppen
vor: die Hochschulleitung und Hochschulverwaltung (Dezernate einschließlich der Flächen des
Studierenden-Service, Stabsstellen, etc.) sowie für Beauftragte (Gleichstellung, Datenschutz),
Gremien und Vertretungen (Schwerbehinderten- und Personalvertretung). Dementsprechend
decken die Werte den gesamten Bedarf an Büro- und Büroergänzungsflächen für alle Personal-
gruppen und alle Nutzungen ab.
Zusätzlich wird im Kennwertverfahren der durch weitere Aufgaben der zentralen Hochschul-
verwaltung verursachte Flächenbedarf berechnet. Neben dem Büro- und Büroergänzungsflä-
chenbedarf (Besprechung, Aufenthalt, Teeküchen, Kopierer, Server, etc.) wird der Flächenbedarf
für folgende standardmäßig benötigte funktionsspezifische Flächen ermittelt: betriebstechnische
Werkstätten, Poststelle, Aufsichtsflächen sowie Lager für die Aufbewahrung von Altakten, die
Betreuung der baulichen Infrastruktur und die Ver- und Entsorgung von Gefahrstoffen. Ergänzend
zum ausgewiesenen Flächenbedarf der fachlichen Einrichtungen werden bei der Hochschulver-
waltung die Flächen für Erste-Hilfe- und Ruheräume sowie die technischen Belange (Leitwarte,
Medienausgabe, etc.) berücksichtigt, wobei diese Flächen teilweise im Bestand den Fächern bzw.
zentralen Lehrflächen zugeordnet sein können.
Mit den Planungsansätzen ist der allgemein erforderliche Bedarf für die Aufgaben der zent-
ralen Hochschulverwaltung an Service- und Lagerfläche gedeckt. Nicht abgedeckt sind Sammlun-
gen, Gästehäuser, Sonderwerkstätten, etc. die als Sondertatbestände eingestuft werden, vgl.
Abschnitt 3.4.
Da die Berechnungsgrundlagen bei der Entwicklung der Kennwerte weitgehend vereinheit-
licht wurden, konnten nicht alle Zuschnitte der baulichen Nutzungsbereiche berücksichtigt wer-
den. Bei der Interpretation des Flächenbedarfs ist darauf zu achten, dass es Überschneidungen
zwischen den Nutzungsbereichen aber auch zwischen den fachlichen und zentralen Einrichtungen
geben kann. Als Beispiel seien hier die Erste-Hilfe- und Ruheräume genannt, die im Bedarf nun
bei der zentralen Hochschulverwaltung vorgesehen sind, im Bestand aber häufig bei den fachli-
chen Einrichtungen geführt werden. Dies muss bei der Interpretation von Bilanzen bedacht wer-
den.
24
| HIS: Kennwertverfahren Fachhochschulen NRW
Das Kennwertverfahren der zentralen Einrichtungen (ZE)
4.4. Sondertatbestände
Der größte Teil des Flächenbedarfs sowohl der zentralen Hochschulbibliotheken als auch der
zentralen Hochschulverwaltungen wird über Flächenkennwerte abgebildet. Es gibt einige hoch-
schulspezifische Flächen, die nicht erfasst werden und als Sondertatbestand angesetzt werden
müssen.
Unter die Sondertatbestände fallen diejenigen Flächen, die nicht über personal-, medien-
oder flächenbezogene Kennwerte abgedeckt sind und die vorrangig von ortsspezifischen Bedin-
gungen abhängen. Hierzu zählen verschiedene Tatbestände, die zu den betrachteten zentralen
Einrichtungen gehören und die für die jeweilige Hochschule erforderlich bzw. von übergeordne-
tem Interesse sind. Beispielhaft werden folgende Sondertatbestände der zentralen Einrichtungen
genannt:
Ausstellungsflächen – Verfügt eine Bibliothek über größere Ausstellungsflächen sind diese
ein Sondertatbestand.
Rara, Handschriften, Nachlässe, Materialsammlungen, etc. – Hierzu gehören Sondermedien,
die nicht in den eingehenden Medienbeständen erfasst sind und die einer besonderen Auf-
stellung bedürfen.
Sammlungen – Hierzu gehören Archive für übergeordnete Aufgaben einschließlich der Hoch-
schularchive, wenn diese Bestandteil der zentralen Hochschulverwaltung sind. Als Sonder-
tatbestand zählt hier nur die Archivfläche, der Büroflächenbedarf wird über das Personal
bereits berücksichtigt.
Sonderwerkstätten – Werkstätten, die nicht explizit im Kennwertverfahren berechnet wer-
den, da die Spanne möglicher Kennwerte zu groß ist wie z. B. KFZ-Werkstatt, Gewächshäu-
ser, Heizkraftwerke, etc.
4.5. Umgang mit den Bemessungsformularen
Für die zentrale Hochschulbibliothek und die zentrale Hochschulverwaltung liegt jeweils ein eige-
nes Bemessungsformular (Microsoft® Excel-Datei) vor, vgl. Abb. 05 und Abb. 06.
Unbedingt zu berücksichtigen ist, dass beide Formulare nur für Bemessungen der gesamten
Einrichtung (zentrale Hochschulbibliothek, zentrale Hochschulverwaltung) geeignet sind. D. h. es
können weder Teilbibliotheken noch einzelne Dezernate bemessen werden.
Der Hochschulname wird auf dem Deckblatt (Titel) eingetragen und von den Bemessungs-
formularen übernommen. In die farbig markierten Felder werden Werte (Ausgangsgrößen) ein-
getragen, die für die Berechnung des Bedarfs relevant sind, vgl. Abschnitt 6. Einige nicht farbig
hervorgehobene Felder bieten zusätzlich die Möglichkeit für spezifizierende Bezeichnungen wie
z. B. die genauere Benennung von Sondertatbeständen oder das Zieljahr der Bedarfsermittlung.
Auf alle übrigen Felder kann nicht zugegriffen werden.
Beim Bemessungsformular der Hochschulbibliothek sind zwei Rechner zum Ermitteln der
Ausgangsgrößen Medien(ziel)bestand und Zahl der Nutzerarbeitsplätze eingefügt. Es kann jeweils
auf zwei alternative Ausgangsgrößen zurückgegriffen werden. Zum einen kann der Medienbe-
stand gesetzt oder alternativ der Medienzielbestand berechnet werden. Die Nutzerarbeitsplätze
25
HIS: Kennwertverfahren Fachhochschulen NRW |
Das Kennwertverfahren der zentralen Einrichtungen (ZE)
können berechnet oder gesetzt werden. Der allgemein gültige Weg wird über die blau markierten
Felder, die Alternative über graue Felder dargestellt. Beim Medienbestandsrechner ist es die
Angabe des Medienbestandes, alternativ kann ein Medienzielbestand mit Hilfe des jährlichen
Medienzu- und Medienabgangs sowie der Angabe des Betrachtungszeitraums durch das Ausfül-
len der grauen Felder berechnet werden. In diesem Fall muss das Feld „Medienbestand gesetzt“
frei bleiben. Gleiches gilt für den Nutzerarbeitsplatz-Rechner. Im Normalfall wird die Zahl der
Nutzerarbeitsplätze über die Studienplatzkapazität berechnet (blaue Felder), alternativ kann die
Zahl gesetzt werden (graues Feld).
Die Ergebnisse der Bemessungsformulare werden in das Datenblatt „Bedarf ZE“ automatisch
– nach Nutzungsbereichen gegliedert – übertragen.
Der Flächenbedarf der zentralen Einrichtungen wird für fünf Nutzungsbereiche zzgl. Sondertatbe-
stände ausgewiesen (Büro, Bibliothek, Werkstatt, Lager sowie Service). Neben dem im Kennwert-
verfahren ermittelten Flächenbedarf können hochschulspezifische Sondertatbestände geltend
gemacht werden.
Für die Bedarfsermittlung der zentralen Einrichtungen werden zwei Berechnungsgrößen ge-
genüber dem Kennwertverfahren der fachlichen Einrichtungen ergänzt, die in zwei neuen Nut-
zungsbereichen ausgewiesen werden: zum einen der Nutzungsbereich „Bibliothek“ für die
Medienstellflächen, die Nutzerarbeitsplätze sowie einen Anteil der Bibliotheksergänzungsflächen
und zum anderen der Nutzungsbereich „Werkstatt“ für die betriebstechnischen Werkstattflächen
der zentralen Hochschulverwaltung.
26
| HIS: Kennwertverfahren Fachhochschulen NRW
Das Kennwertverfahren der zentralen Einrichtungen (ZE)
Abb. 05 Bemessungsformular der zentralen Hochschulbibliothek
Stammdaten
Zu-
schlag
Bibl.-
erg.
Zu-
schlag
sonst.
Medien
Hochschule Büroflächen
Medienstellflächen
Zentrale Einrichtung Nutzerarbeitsplätze
Hochschulbibliothek Bibliotheksrgänzungsfl.
Sonstige Medien
Mitarbeiter/innen Bibliothek [VZÄ] Lagerflächen
(siehe Anleitung ZHB) Zwischensumme
Nutzerarbeitsplätze
Medien(ziel)bestand [Tsd. ME] Sondertatbestände
davon
Freihand in % 100%
Magazin in %
Kompaktmagazin in %
Zahl der Standorte
davon andere Stadt
Zwischensumme
Flächenbedarf
Eingabedatum
Zieljahr der Planung
Medienbestand [Tsd. ME] Nutzerarbeitsplätze
alternativ: Medienzielbestand altvernativ: Nutzerarbeitplätze gesetzt
Medienbestand Studienplatzkapazität
Auslastung
in % AP
jährl. Zugang [Tsd. ME] Sprach- und Kulturwiss.
jährl. Abgang [Tsd. ME] Rechtswiss.
Wirtschaftswiss.
jährliches Wachstum Ingenieurwiss.
Betrachtungszeitraum [Jahre] Sozialwiss., Pädagogik, Psych.
Zuschlag Schulungsplätze
Medienbestand gesetzt Nutzerarbeitsplätze berechnet
Medien(ziel)bestand Nutzerarbeitsplätze
Kennwertverfahren NRW für Fachhochschulen; HIS GmbH, Stand: 01.02.2012
01.02.2012
Flächen-
bedarf
Zu-
schlag
LagerBemessungsbereich
Ausgangs-
größe
Flächen-
kenn-
wert
Fachhochschule …
Zuschläge
27
HIS: Kennwertverfahren Fachhochschulen NRW |
Das Kennwertverfahren der zentralen Einrichtungen (ZE)
Abb. 06 Bemessungsformular der zentralen Hochschulverwaltung
Stammdaten
Hochschule Büroflächen
Lager Büroflächen
Einrichtung Serviceflächen
Hochschulverwaltung Lager
Personal [VZÄ] Bestriebstechnische Werkstätten
Mitarbeiter/innen Verwaltung Werkstattflächen
(siehe Anleitung ZHV) Lager Werkstattflächen
ZHV < 50 VZÄ kann nicht berechnet werden.
Zwischensumme
davon (ohne Azubis):
Betriebstechn. Werkstätten
Mechan. Werkstatt
Elektrotechn. Werkstatt
Schreinerei
HKL, Sanitär
Werkst: Maurer, Maler,
Dachdecker, Glaser
Hausmeister
Druckerei
Werkst: Sondertatbestand
Flächen Sondertatbestände
Bestand NF 1-6 HS gesamt
Zahl der Standorte
Zahl der Städte
davon Werkstätten in:
Zahl der Städte
Zwischensumme
Flächenbedarf
Eingabedatum
Zieljahr der Planung
Kennwertverfahren NRW für Fachhochschulen; HIS GmbH, Stand: 01.02.2012
Flächen-
bedarf
Zu-
schlag
Lager
Fachhochschule …
Bemessungsbereich
Ausgangs-
größe
Flächen-
kenn-
wert
Zu-
schlag
Büro
28
| HIS: Kennwertverfahren Fachhochschulen NRW
Formular zur Bedarfsübersicht insgesamt
5. Formular zur Bedarfsübersicht insgesamt
Neben den beiden gesonderten Bedarfsübersichten für die fachlichen und zentralen Einrichtun-
gen wurde ein Tabellenblatt „Bedarf gesamt“ implementiert, welches keinen Blattschutz auf-
weist. In dieses Blatt werden die Ergebnisse der fachlichen und zentralen Einrichtungen
entsprechend automatisch eingetragen und können vom Nutzer kopiert und für eigene Planungs-
zwecke weiterverwendet werden, vgl. Abb. 07.
Als Planungsrundlage zwischen Ministerien und Hochschulen gelten nur die beiden geschütz-
ten Übersichten zum Flächenbedarf (Bedarf_FE und Bedarf_ZE).
Abb. 07 Formular: Gesamtflächenbedarf nach Nutzungsbereichen (ohne Blattschutz)
Lehr- und Forschungsbereich
Zentrale Einrichtung Büro
Labor
Bib
lioth
ek
Technik
um
/
Halle
Allg
em
ein
e
Lehre
Fachspez.
Lehre
Werk
sta
tt
Lager
Serv
ice
Sondert
at-
bestä
nde
Summe gesamt
Fachliche Einrichtungen
Summe fachliche Einrichtungen
Naturwissenschaften
Biologie, Chemie
Mathematik
Ingenieurwissenschaften
Architektur
Bauingenieurwesen
Elektro-/Informationstech.
Informatik
Maschinenbau
Wirtschaftsing.
Gestaltung, Humanwissenschaften
Design
Sozial-, Gesundheitswiss.
Wirtschaftswissenschaften
Ernährungswissenschaften
Zentrale Einrichtungen
Summe zentrale Einrichtungen
Zentrale Hochschulbibliothek
Zentrale Hochschulverwaltung
Kennwertverfahren NRW für Fachhochschulen; HIS GmbH, Stand: 01.02.2012
Flächenbedarf nach Nutzungsbereichen
Su
mm
e
29
HIS: Kennwertverfahren Fachhochschulen NRW |
Schritt für Schritt Kurzanleitung
6. Schritt für Schritt Kurzanleitung
6.1. Fachliche Einrichtungen
Abb. 08 Schritt für Schritt Kurzanleitung fachliche Einrichtungen
01 Hochschulname auf Deckblatt
(Tabellenblatt "Titel") eintragen.
Der Hochschulname wird von allen
Bemessungsformularen übernommen.
02 Bemessungsformular für
gewünschten Lehr- und
Forschungsbereich (Fach)
auswählen.
Es besteht die Möglichkeit, in der
Zeile unter dem vorgegebenen
Fächernamen eine genauere
Bezeichnung einzutragen.
03 Datum der Eingabe einfügen. Das Eingabedatum ist relevant für die
Jahreszahlen der Drittmittel-
einnahmen.
04 Zahl der Professuren eingeben (in
Vollzeitäquivalenten).
nur C3 und C4 bzw. W2 und W3; nur
Haushaltspersonal (ohne Drittmittel-
personal und ohne Personal aus
Studienbeiträgen)
Der Büroflächenbedarf
(Landesbudget) wird ermittelt.
05 Soweit Eingabemöglichkeiten
vorhanden: Zahl der experimentell
bzw. fachpraktisch orientierten
Professuren eintragen und
Aufteilung auf Typ 1 und Typ 2
vornehmen.
Kurze Charakterisierungen der Typen
entnehmen Sie bitte dem
Tabellenblatt "Labor". Angaben für die
Typenzuordnung in % (die Summe
muss 100% betragen).
Der Profilfaktor wird berechnet und
der professorenbezogene
Flächenbedarf für die Labore
(Landesbudget) ermittelt.
06 Im Block "Ausbildungskapazität":
Namen der relevanten
Studiengänge eintragen (Felder
"Studiengang 1" etc.).
Master-Studiengänge bitte den
fachlich entsprechenden Bachelor-
Studiengängen zuordnen. Die
Ausbildungskapazität wird in Bachelor-
Äquivalenten ausgedrückt. Es gibt
keine eigenen Flächenkennwerte für
Master-Studiengänge.
07 Das dem Personal entsprechende
Lehrdeputat eintragen und
prozentuale Aufteilung auf
Studiengänge vornehmen.
Angabe für das Lehrdeputat in SWS je
Semester. Die Summe der
prozentualen Aufteilung muss 100%
betragen.
08 Curricularwerte und
Regelstudienzeiten der Bachelor-
Studiengänge eintragen.
Alternativ: Liegen keine verwertbaren
Angaben zu den Studiengängen vor,
kann die Studienplatzzahl pauschal
eingetragen werden.
Es werden berechnet: (1) die Zahl
der Studienplätze; (2) abhängig von
der Typenzuordnung der
Professuren: der Profilfaktor; (3) der
Flächenbedarf für die allgemeine und
fachspezifische Lehre.
09 Mittel- bzw. langfristig erwartbare
Lehrauslastung eintragen.
Es werden nur Werte zwischen 80%
und 120% übernommen.
Der Flächenbedarf im Lehrbereich
wird an die Auslastung angepasst.
10 Im Block "Drittmittel": Die
Drittmitteleinnahmen der
vergangenen 5 Jahre eintragen.
Alternativ: Einen pauschalen Ansatz
wählen.
Die Drittmitteleinnahmen der
vergangenen Jahre werden
altersabhängig gewichtet.
Der Flächenbedarf für den
Drittmittelbereich (Büro, ggf. Labor,
Lager) wird kalkuliert.
11 Soweit Eingabemöglichkeiten
vorhanden: Ggf. Planungsansätze für
Technikum/Versuchshallen
eintragen.
12 Ggf. erforderliche
Sondertatbestände ergänzen.
Kennwertverfahren NRW für Fachhochschulen; HIS GmbH, Stand: 01.02.2012
Schritt für Schritt - Kurzanleitung fachliche Einrichtungen
BerechnungAnmerkungArbeitsschritt
Anleitung fachliche Einrichtungen
30
| HIS: Kennwertverfahren Fachhochschulen NRW
Schritt für Schritt Kurzanleitung
6.2. Zentrale Einrichtungen
Abb. 09 Schritt für Schritt Kurzanleitung zentrale Hochschulbibliothek
Arbeitsschritt Anmerkung Berechnung
01 Hochschulname auf Deckblatt
(in Tabellenblatt "Titel") eintragen.
Der Hochschulname wird von allen
Bemessungsformularen übernommen.
02 Bemessungsformular für gewünschte
zentrale Einrichtung auswählen.
(Bemessungsblätter hinter denen der
fachlichen Einrichtungen)
Es besteht die Möglichkeit, in der Zeile
unter der gewählten Einrichtung eine
genaue Bezeichnung einzutragen.
03 Datum der Eingabe einfügen. Optional kann das Zieljahr der Planung
eingefügt werden.
04 Zahl der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Hochschul-
bibliothek eingeben
(in Vollzeitäquivalenten).
Das gesamte Personal der
Hochschulbibliothek mit Azubis ohne
studentische Hilfskräfte ist einzugeben.
Der Büroflächenbedarf für alle
Mitarbeiter wird ermittelt.
05 Zahl der Nutzerarbeitsplätze
eingeben.
Diese Zahl kann entweder mit Hilfe des
Rechners für die Nutzerarbeitsplätze
ermittelt (blaue Felder) oder alternativ
gesetzt (graues Feld) werden.
Rechner Nutzerarbeitsplätze:
Zunächst müssen die Studienplatz-
zahlen als Ausbildungskapazität (siehe
Kennwertverfahren fachliche
Einrichtungen) eingegeben und auf die
Fächergruppen verteilt werden. Die
Auslastung kann über entsprechende
Faktoren berücksichtigt werden.
Der Flächenbedarf für die
Nutzerarbeitsplätze wird ermittelt.
06 Zahl des Medien(ziel)bestandes
eingeben.
Der Medienbestand wird in der Regel
gesetzt (blaues Feld).
Es kann aber auch alternativ mit Hilfe
des Medienzielbestandrechners ein
Medienzielbestand ermittelt werden
(graue Felder). Dabei wird das
vorhandene Medienvolumen
eingetragen und über die Eingabe des
jährlichen Zu- und Abgangs sowie des
Betrachtungszeitraums hochgerechnet.
07 Verteilung des
Medien(ziel)bestandes
nach Aufstellungsarten eingeben.
Der Medien(ziel)bestand wird
prozentual auf drei Aufstellungsarten
(Freihand, Magazin und
Kompaktmagazin) verteilt.
Der Bedarf der Medienstellfläche
wird ermittelt.
08 Zahl der Standorte eingeben. Angabe der Zahl der Standorte, die
mehr als 2 km voneinander entfernt
sind.
Der Zuschlag Bibliotheksergänzung
wird angepasst.
09 Zahl der Standorte davon andere
Stadt eingeben.
Angabe der Zahl der Standorte, die
in einer anderen Stadt liegen.
Der Zuschlag Bibliotheksergänzung
wird angepasst.
10 Ggf. erforderliche
Sondertatbestände ergänzen.
Kennwertverfahren NRW für Fachhochschulen; HIS GmbH, Stand: 01.02.2012
Anleitung zentrale Hochschulbibliothek (ZHB)
31
HIS: Kennwertverfahren Fachhochschulen NRW |
Schritt für Schritt Kurzanleitung
Abb. 10 Schritt für Schritt Kurzanleitung zentrale Hochschulverwaltung
Arbeitsschritt Anmerkung Berechnung
01 Hochschulname auf Deckblatt
(Tabellenblatt "Titel") eintragen.
Der Hochschulname wird von allen
Bemessungsformularen übernommen.
02 Bemessungsformular für gewünschte
zentrale Einrichtung auswählen.
(Bemessungsblätter hinter denen der
fachlichen Einrichtungen.)
Es besteht die Möglichkeit, in der Zeile
unter der vorgegebenen Einrichtung
eine genauere Bezeichnung
einzutragen.
03 Datum der Eingabe einfügen. Optional kann das Zieljahr der
Planung eingefügt werden.
04 Zahl der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der
Hochschulverwaltung (VM)
eingeben.
(in Vollzeitäquivalenten)
Hier wird das gesamte Personal der
Hochschulverwaltung mit Azubis ohne
Hochschulleitung (Rektor und
Prorektoren) und ohne geringfügig
Beschäftigte angegeben. Zusätzlich
wird das Personal der Beauftragten
(Gleichstellung, Datenschutz,
Schwerbehinderten) sowie die zu
100.% freigestellten Mitarbeiter des
wiss. und nicht wiss. Personalrates
summiert.
Die Bemessung der zentralen
Hochschulverwaltung erfolgt nur für
Verwaltungen mit mehr als 50 VZÄ.
Der Büroflächenbedarf für
Hochschulleitung, Dezernate,
Gremien und Beauftragte wird
ermittelt.
05 Anteil der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der betriebs-
technischen Werkstätten (MbW)
eingeben.
(in Vollzeitäquivalenten)
Die Personalzahl wird ohne
Auszubildende eingefügt.
Der Werkstatt- und Lagerbedarf für
die betriebstechnischen Werkstätten
wird ermittelt.
Der Bedarf an Aufenthaltsflächen
wird im Nutzungsbereich Büro
ermittelt.
06 Im Block "Flächen":
NF 1-6 insgesamt, die von der
Hochschulverwaltung betreut wird,
eingeben.
Hier wird die Nutzfläche 1-6, auf der
Nutzer der Hochschule untergebracht
sind, angegeben.
Die Lager- und Serviceflächenbedarf
wird ermittlelt.
07 Im Block "Flächen":
Die Zahl der Hochschulstandorte
insgesamt eingeben.
Die Zahl der Hochschulstandorte
beeinflusst den Flächenbedarf der
Poststelle.
Der Bedarf für die Poststelle wird
entsprechend der Zahl der Standorte
erhöht.
08 Im Block "Flächen": Die Zahl der
Städte mit Hochschulstandorten
eingeben.
Die Zahl der Städte mit
Hochschulstandort beeinflusst den
Büroflächenbedarf.
Berechnung Zuschlag
Büroflächenbedarf.
09 Im Block "Flächen":
Die Zahl der Standorte, an denen
sich betriebstechnische
Werkstätten befinden, eingeben.
Es wird geprüft, ob es Städte mit
Hochschulstandort ohne
betriebstechnische Werkstätten gibt.
Ggf. wird eine Hausmeisterwerkstatt
vorgesehen.
10 Ggf. erforderliche
Sondertatbestände ergänzen.
Kennwertverfahren NRW für Fachhochschulen; HIS GmbH, Stand: 01.02.2012
Anleitung zentrale Hochschulverwaltung (ZHV)
32
| HIS: Kennwertverfahren Fachhochschulen NRW
Versionsinformationen
7. Versionsinformationen
Kennwertverfahren für die nordrhein-westfälischen Fachhochschulen
Stand 01.02.2012: Das Kennwertverfahren für die zentralen Hochschulbibliotheken
(ZHB) und zentralen Hochschulverwaltungen (ZHV) der Fachhoch-
schulen wurde in das vorliegende Verfahren für fachliche Einrich-
tungen implementiert
Stand 30.04.2004 Das Kennwertverfahren für die Fachhochschulen für das Ministe-
rium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie
NRW und die Hochschulen im Land Nordrhein Westfalen
Kennwertverfahren für die nordrhein-westfälischen Universitäten
Stand 01.02.2012: Das Kennwertverfahren für die zentralen Hochschulbibliotheken
(ZHB) und zentralen Hochschulverwaltungen (ZHV) der Universitä-
ten wurde in das vorliegende Verfahren für fachliche Einrichtun-
gen implementiert
Stand 30.04.2009: Studienplatzrechner einschließlich Lehrauslastung eingefügt; Än-
derung einzelner Flächenkennwerte; Umstellung von Drittmittel-
ausgaben auf –einnahmen; Verfahrensbeschreibung aktualisiert
Stand 10.10.2007: Bugfix der Profilfaktoren Biologie und Chemie; Verbesserung der
Dateneingabe
Stand 01.06.2007: Layout überarbeitet; Drittmittelrechner eingefügt
Stand 24.05.2006: Testversion für das Ministerium für Innovation, Wissenschaft,
Forschung und Technologie NRW und für die am Projekt Entwick-
lung und Implementierung eines Verfahrens zur Flächenbedarfs-
ermittlung für die nordrhein-westfälischen Hochschulen beteiligten
Universitäten
33
HIS: Kennwertverfahren Fachhochschulen NRW |
Literaturverzeichnis
Literaturverzeichnis
Federbusch, K.; Strübel, L.: Bauwesen an Universitäten und Fachhochschulen (Hochschulplanung
166), Hannover 2004.
Vogel, B.; Cordes, S.: Bibliotheken an Universitäten und Fachhochschulen. Organisation und Res-
sourcenplanung (Hochschulplanung 179), Hannover 2005.
Vogel, B.; Fenner, H.; Frerichs, T.: Elektrotechnik und Informationstechnik an Universitäten und
Fachhochschulen (Hochschulplanung 148), Hannover 2001.
Vogel, B.; Frerichs, T.: Maschinenbau an Universitäten und Fachhochschulen, Struktur- und Orga-
nisationsplanung; Bedarfsplanung; Programmplanung (Hochschulplanung 137), Hannover 1999.
Vogel, B.; Holzkamm, I.: Chemie und Biowissenschaften an Hochschulen (Hochschulplanung 131),
Hannover 1998.
Vogel, B.; Scholz, W.: Wissenschaftliche Werkstätten an Hochschulen (Hochschulplanung 121),
Hannover 1997.
34
| HIS: Kennwertverfahren Fachhochschulen NRW
Literaturverzeichnis