Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland Marc...

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Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland Marc Bludau, Geschäftsführer

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Zentralstelle für Fernstudien an

Fachhochschulen

in Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland

Marc Bludau, Geschäftsführer

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Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen

Entwicklung und Einführung von Fernstudiengängen in

Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland

Wissenschaftliche Einrichtung und Landesbehörde

Marketing und Öffentlichkeitsarbeit

Evaluation und Qualitätsmanagement

Finanzmanagement

Druck, Versand, Online-Bereitstellung von Studienbriefen

Administrative Verwaltung der Studierenden: Zulassungen,

Rückmeldungen, Gebühreneinzug

Kernaufgaben und -kompetenzen der ZFH

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Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen

Bewerberinnen und Bewerber benötigen:

eine für Rheinland-Pfalz geltende Form der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nach § 65 HochSchG

eine mindestens 3-jährige (36 Monate) einschlägige berufliche Tätigkeit in Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit bzw. Sozialpädagogik im Umfang von mehr als 15 Wochenstunden

eine studienbegleitende Tätigkeit im sozialen Bereich im Umfang von mehr als 15 Wochenstunden

Zulassungsverfahren für BASA-Online

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Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen

Hochschulzugänge gem. § 65 HochSchG

A. Schulische Hochschulzugangsberechtigung:Allgemeine Hochschulreife (Abitur)FachhochschulreifeFachgebundene Hochschulreife

B. Berufliche Weiterqualifikation: Meisterprüfung oder vergleichbare Prüfung: staatl.

anerk. ErzieherIn, HeilerzieherIn, Heilpädagoge/in, staatl. gepr. TechnikerIn, BetriebswirtIn, Fachwirte, Fachkaufleute, Fachweiterbildungen im Gesundheitsbereich, etc. C. Berufliche Qualifikation:

Abschluss einer beruflichen Ausbildung mit gutem Erfolg (Gesamtnoten Ø aus Berufsabschluss- u. Berufs- schulabgangszeugnis mind. 2,5) plus 2 Berufsjahre

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Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen

Berufliche Ausbildung und Tätigkeit müssen für die Aufnahmeeines Studiums an einer Fachhochschule in keinem fachlichenZusammenhang mit dem gewählten Studiengang stehen! Nicht berührt sind hiervon studiengangsbezogene besondereAnforderungen!

Das ist zu beachten:

Vor der Aufnahme des Studiums führt die Hochschule eine umfassende Beratung der BewerberInnen nach B. und C. durch und stellt eine Bescheinigung darüber aus.

zu B.: Datum der Meisterprüfung = Datum HZB* zu C.: Datum des Erfüllens der 2-jährigen Tätigkeit = Datum HZB**(Datum der HZB = Zeitpunkt für Berechnung der Wartezeit)

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Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen

Welche beruflichen Tätigkeiten werden anerkannt?Anerkannte Tätigkeiten:

Informierende oder beratende Tätigkeiten im sozialen Bereich Betreuende Tätigkeiten (z.B. von Kindern, Menschen mit Behinderung, älteren Menschen) Freizeitgestaltung (z.B. mit Kindern, Jugendlichen, Menschen mit Behinderung) Bildende oder erziehende Tätigkeiten (z.B. in Kindertagesstätten, Schulen, Jugendarbeit) Organisatorische/administrative Tätigkeiten im sozialen Bereich Alten- bzw. sozialpflegerische TätigkeitenNicht anerkannte Tätigkeiten:

Gesundheitspflegerische/medizinische/medizinisch-therapeutische Tätigkeiten (z.B. in der Krankenpflege, Logopädie, Ergotherapie) Hausmeister- oder Gärtnertätigkeiten, Fahrdienste Mitgliedschaft oder Anleitung in Musik-, Sport- oder anderen Vereinen Vorbereitung und Durchführung von Gottesdiensten Verwaltungstätigkeit in der Sozialverwaltung Vorgesetztenfunktion in der Bundeswehr Tätigkeiten im Rahmen von Praktika, Au Pair oder Ehrenamt Tätigkeiten im Rahmen eines Anerkennungsjahres als Bestandteil der Berufs- ausbildung Private Kindererziehung (z.B. im Rahmen von Elternzeit), Pflege von Angehörigen

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Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen

Wie bewerbe ich mich?

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über die ZFH!

Schritt 1: Registrierung bei hochschulstart.de – spätestens bis Mittwoch, 15.07.14 um 24.00 Uhr (Ausschlusstermin!!)

Schritt 2: Online-Anmeldung bei der ZFH unter Angabe der durch hochschulstart .de vergebenen BID- und BAN-Kennung – spätestens bis Mittwoch 15.07.14 um 24.00 Uhr (Ausschlusstermin!!)

Schritt 3: Ausdruck des Online-Antrags und Zusendung incl. der erforderlichen Unterlagen und Nachweise bis spätestens Freitag, 18.07.14 – Eingang in der ZFH (Ausschlusstermin)!!

Achtung: BewerberInnen mit Studienvorleistungen aus vergleichbaren Studiengängen müssen sich bis zum

15.06.14 bewerben!!

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Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen

BewerberInnen mit Studienvorleistungen

Bei Studienvorleistungen aus ähnlichen/vergleichbaren Studiengängen erfolgt grundsätzlich zunächst die Prüfung einer Einstufung in ein höheres Fachsemester, wenn mindestens drei Module aufgrund der Vorleistungen angerechnet werden können.

Zusätzlich zu den Bewerbungsunterlagen sind möglichst detaillierte Nachweise (Prüfungsbelege, Auszüge aus dem kommentierten Vorlesungsverzeichnis etc.) sowie eine Gegenüberstellung mit den anrechenbaren BASA-Modulen (Anlage 3 der Checkliste) einzureichen.

Es gilt ein vorgezogener Bewerbungstermin zum 15.06. bzw. 15.12.!

Zulassungen können nur bei freien Plätzen erfolgen! Bei mehr Bewerbungen als freien Plätzen gibt es ein formales Auswahlverfahren.

Liegen keine drei anrechenbaren Module vor, nimmt der Antrag am normalen Zulassungsverfahren teil.

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Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen

BewerberInnen mit abgeschlossenem Erststudium

Bei BewerberInnen mit einem abgeschlossenen Erststudium einer deutschen Hochschule erfolgt die Zulassung als Zweitstudienbewerber.

Es stehen max. 3 % der Studienplätze (idR ein Platz) zur Verfügung.

Für das Auswahlverfahren wird eine Messzahl ermittelt aufgrund von:1. der Abschlussnote des Erststudiums2. dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium (Näheres s. nächste Folie)

Den Bewerbungsunterlagen sind beglaubigte Kopien des Erstabschlusses (Abschlusszeugnis und –urkunde) beizulegen.

Von Zweitstudierenden werden zusätzlich 650 EUR Studiengebühren erhoben.

BewerberInnen mit einem ausländischen Hochschulabschluss fallen nicht unter die Zweitstudienquote, es werden aber ebenfalls 650 EUR Studiengebühren erhoben.

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Auswahl und Ermittlung der Messzahl für ein Zweitstudium

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Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen

Welche Unterlagen sind einzureichen?

Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen

Checkliste - Bewerbungsunterlagen Fernstudiengang Soziale Arbeit

Die im Folgenden genannten Unterlagen unter Punkt 1. – 5. sind für die Antragsstellung komplett einzureichen, unter Punkt 6. -8. soweit zutreffend. Fehlerhafte Anträge (fehlende Beglaubigungen,

Unterschriften oder Unterlagen etc.), die bis zu den Ausschlussterminen 15.01. bzw. 15.07. (Eingang in der ZFH!) nicht vollständig vorliegen, werden vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen. Es erfolgt keine Benachrichtigung seitens der ZFH bei fehlenden oder fehlerhaften Unterlagen. Deshalb beachten Sie bitte unbedingt die unten stehenden Angaben. 1.

Komplett ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular Fernstudium der ZFH

2. 2a. 2b. 2c.

Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) (Abitur, Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder Nachweis eines Meisterabschluss bzw. einer vergleichbaren Fortbildungsprüfung/Qualifi-kation) in beglaubigter Kopie. Bei den schulischen Zeugnissen muss die erreichte Durchschnittsnote muss aus dem Zeugnis hervor gehen, anderenfalls ist eine entsprechende Bescheinigung der ausstellenden Schule beizufügen. Bei den Meister- oder Fortbildungsprüfungen wird die erreichte Durchschnittsnote ggf. über die ZFH ermittelt. Bei beruflich Qualifizierten: Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung (Prüfungszeugnis, Gehilfenbrief) in beglaubigter Kopie . Die Note aus Ausbildungszeugnis und Berufsschulabschlusszeugnis darf nicht schlechter als max. 2,5 sein; sie wird über die ZFH ermittelt. Des Weiteren: Nachweis einer nach dem Berufsabschluss ausgeübten mindestens 2-jährigen beruflichen Tätigkeit (Arbeitgebernachweis bzw. Arbeitszeugnis in einfacher Kopie; bei vergleichbaren Tätigkeiten ggf. Geburtsnachweis eines Kindes oder Nachweis über die Pflege eines Angehörigen oder Nachweis des Entwicklungsdienstes, Jugendfreiwilligendienstes, einjähriges Praktikums). Hinweis für BewerberInnen mit deutscher Staatsangehörigkeit und ausländischen Bildungsnachweisen: Bitte neben beglaubigten Kopien vom Originalzeugnis amtlich beglaubigte Übersetzungen (von einem in Deutschland zugelassenen Übersetzer) des Zeugnisses vorlegen. Hinweis für ausländische BewerberInnen mit ausländischen Abschlüssen: Bitte beglaubigte Kopien des Originalzeugnisses und amtlich übersetzte (von einem in Deutschland zugelassenen Übersetzer) und beglaubigte Kopien des Zeugnisses sowie den offiziellen Nachweis einer deutschen Sprachprüfung vorlegen.

3. Nachweis einer mindestens dreijährigen einschlägigen berufspraktischen Tätigkeit mit mehr als 15 Wochenstunden im Sozialbereich (z.B. durch Arbeitszeugnisse, Kopien von Arbeitsverträgen, Bestätigung des Arbeitgebers etc. in einfacher Kopie). Bitte dazu Anlage 1 als Bestandteil der Bewerbungsunterlagen vollständig und nachvollziehbar ausfüllen und beilegen! Ehrenamtliche Tätigkeiten oder familiäre Erziehungs- bzw.- Pflegetätigkeiten können hier nicht als Ersatz angerechnet werden!

4. Nachweis einer studienbegleitenden Berufstätigkeit im Sozialbereich von mindestens 15 Wochenstunden (z.B. durch Arbeitszeugnis, Arbeitsvertrag, aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers. Aus dem Dokument müssen die ausgeübten Tätigkeiten hervorgehen.) Ehrenamtliche Tätigkeiten oder familiäre Erziehungs- bzw. Pflegetätigkeiten können u. U. als Ersatz angerechnet werden (bitte Punkt 7 beachten!) Über die Zulassung entscheidet die Prüfungskommission.

5. Unterschriebener, lückenloser, tabellarischer Lebenslauf mit Passfoto. Bitte genaue Daten angeben: TT/MM/JJ!

6. Bei Namensänderung: bitte amtlichen Nachweis beilegen (in einfacher Kopie; falls die Unterlagen durch Heirat, Adoption o.a. bedingte unterschiedliche Namen aufweisen).

7. Anlage 2 als Nachweis von Erziehungs- bzw. Pflegetätigkeiten mit entsprechenden Nachweisen, (Geburtsnachweise der Kinder, Bescheinigungen des Sozialamtes etc.). Wird nur benötigt, wenn diese Tätigkeiten anstelle einer studienbegleitenden Erwerbstätigkeit ausgeübt werden.

8. Anlage 3 bei Prüfungsvorleistungen aus anderen Studiengängen in einfacher Kopie. Bei abgeschlossenem Erststudium bitte beglaubigte Kopie des Studienabschlusses beilegen.

Eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie nur, wenn Sie den Unterlagen eine frankierte und an Sie selbst voradressierte Postkarte beilegen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine telefonischen Auskünfte über den Stand des Auswahlverfahrens geben können.

ZFH - Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen Konrad-Zuse-Straße 1, 56075 Koblenz

Tel.: 0261-91538-12, Telefax: 0261-91538-712 E-mail: [email protected]

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Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen

Zulassungsverfahren für BASA-Online

Grundlage des Verfahrens: Studienplatzvergabeverordnung für

RLP

Zulassungsbeschränkt – pro Semester 35 Studienplätze davon max. je 1 Platz für ausländ. BewerberInnen, Härtefälle, Zweitstudierende, 20 % der Plätze (idR 7) nach Wartezeit, 80 % der Plätze nach Qualifikation Es werden max. 16 Wartesemester berücksichtigt!

Vergabe erfolgt nach Ø-Note der HZB und Wartezeit (NC der vergangenen Semester: WS 11/12: 1,9 / SS 12: 2,1 / WS 12/13: 2,0 / SS 13: 2,0 / WS 13/14: 2,0 / SS 14: 1,9)

Zulassungsbescheide ergehen ca. Anfang/Mitte August (Gebühren im 1. Semester: 130 € + 105,00 €; 650 € Studiengebühren für Zweitstudierende)

ggf. Durchführung des Nachrückverfahrens bei noch offenen Plätzen (erst danach erfolgt der Versand der Ablehnungsbescheide)

Einführungsveranstaltung: 18. – 21.09.2014

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Gibt es noch Fragen?

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Annette Honsel0261 – 91538-12 [email protected]

Studierendenverwaltung der ZFHZulassungen BASA-Online

Viel Erfolg!