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Kindergartenbedarfsplanung nach dem Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) im Rahmen der Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2020 / 202 (vom 01.08.2020 bis 31.07.2021)

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Kindergartenbedarfsplanung nach dem Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) im Rahmen der Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2020 / 2021 (vom 01.08.2020 bis 31.07.2021)

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Inhaltsverzeichnis

Einleitung

A. Rechtlicher, sozial-demographischer und politischer Hintergrund

1. Gesetzliche Vorgaben

2. Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ab 01.08.2020

3. Demographische Entwicklung

4. Politische Ausgangslage in Mönchengladbach

B. „Mönchengladbach - die Kinder- und Familienfreundliche Stadt“

1. Sozialraumkonferenzen

2. Verstetigung der Randzeitenbetreuung

3. Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung

4. Schuleingangsuntersuchung

5. Eltern-Kind-, Spiel- und Sprachfördergruppen (Delfin 4)

6. Praxisintegrierte Ausbildung (PIA) und Erzieherinnen im Anerkennungsjahr (AJ)

C. Baumaßnahmen zur Verbesserung der Betreuungssituation der Kinder im Vorschulalter

D. Kindergartenbedarfsplanung des Kindergartenjahres 202/2021

1. Umsetzung des gesamtstädtischen Rechtsanspruchs für Kinder unter drei Jahren

a.) Gesamtzahl der Kinder unter drei Jahren

b.) Betreuungsplätze und Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren

2. Umsetzung des gesamtstädtischen Rechtsanspruchs für Kinder von 3 – 6 Jahren

a.) Gesamtzahl der Kinder von 3 – 6 Jahren

b.) Betreuungsplätze und Versorgungsquote für Kinder von 3 – 6 Jahren

E. Angebotsstruktur innerhalb der vorgesehenen Gruppenformen

F. Umsetzung des Rechtsanspruchs für Kinder im Vorschulalter auf Bezirksebene

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Anlagen Einrichtungsbezogene Planung nach Stadtbezirken

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Einleitung Im Folgenden wird die Kindergartenbedarfsplanung für 2020/2021 vorgestellt. Vor dem Hintergrund fachlicher und rechtlicher Anforderungen einerseits und den konkreten, örtlich sehr unterschiedlichen Ausgangslagen andererseits, kommt der Jugendhilfeplanung im Bereich der Kindertagesbetreuung eine noch höhere Bedeutung als bisher zu. Durch die Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) und dessen Inkrafttreten zum 1.8.2020 sollen sich die Möglichkeiten zur Gewährleistung eines wirksamen, bedarfsgerechten, vielfältigen und aufeinander abgestimmten Angebotes vor Ort verbessern. Der besonderen Bedeutung der Kindergartenbedarfsplanung und -ermittlung werden durch die Einführung eines neuen Para-graphen im KiBiz, dem § 4, Rechnung getragen. Mönchengladbach ist eine wachsende Stadt und die Entwicklung der Betreuungslandschaft weist eine hohe Dynamik auf. Die Anzahl an Betreuungsplätzen konnte in den vergangenen Jahren erheblich gesteigert werden und dieser Trend setzt sich im Kita-Jahr 2020/2021 weiter fort. Die Versorgungsquoten zum 1.8.2020 liegen für Kinder unter drei Jahren bei 45,4 % bzw. bei 91,6 % für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren. Die Werte verbessern sich sogar im Laufe des Kindergartenjahres für Kinder unter drei Jahren (U3) auf 50,1 % und für Kinder über drei Jahren (Ü3) auf 97,2 %, sofern die geplanten Maßnahmen auch so umgesetzt werden können. Für das Kindergartenjahr 2020/2021 stehen für die Inklusion insgesamt 209 Betreuungsplätze zur Verfügung. Hierin sind auch 22 Plätze für Kinder unter drei Jahren einbezogen. Innerhalb des Stadtgebietes gibt es in Bezug auf die Versorgungsquoten deutliche Unterschiede. Während für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren die Versorgungsquote mit 92,6 % im Stadtbezirk West am geringsten ausfällt, ist diese im Bezirk Ost mit 103,9 % am höchsten. (Nord 98,6 % und Süd 94,4 %). Ein anderes Bild zeigt sich für die Versorgung in der Altersgruppe der Kinder unter drei Jahren: Im Stadtbezirk Ost ist die Versorgungsquote am höchsten mit 58,3 %, der Stadtbezirk West hat gegenüber dem letzten Jahr stark aufgeholt und hat jetzt eine Versorgungsquote von 51,7 % (Süd 46,5 % und Nord 48,2 %) Zurzeit wertet der Fachbereich eine aktuelle Elternbefragung aus, die sowohl verlässliche Informationen zur notwendigen Versorgungsquote, insbesondere der Kinder unter drei Jahren und Aussagen zur notwendigen Flexibilisierung der Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen in Mönchengladbach, erheben wird. Die Auswertung wird im Februar 2020 vorliegen. A. Rechtlicher, sozial-demographischer und politischer Hintergrund 1. Gesetzliche Vorgaben

Seit August 2013 gilt der § 24 SGB VIII. Demnach hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Kinder bis zum vollendeten ersten Lebensjahr haben einen Anspruch, soweit sich die Eltern in Ausbildung befinden oder beruflich tätig sind. Kinder ab dem

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vollendeten dritten Lebensjahr haben bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung für Kinder. § 24 SGB VIII - Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege - (Fassung ab 01.08.2013) (1) Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in

der Kindertagespflege zu fördern, wenn

1. diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder 2. die Erziehungsberechtigten a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind, b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten.

Lebt das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person an die Stelle der Erziehungsberechtigten. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.

(2) Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.

(3) Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden.

…..

2. Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ab 01.08.2020 Zum 01.08.2020 hat die Landesregierung NRW das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) grundlegend reformiert. Hauptziele der Reform sind die Herstellung der Auskömmlichkeit und die Schaffung einer zukunftssicheren finanziellen Grundlage für die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es die Qualität der frühkindlichen Bildung maßgeblich zu entwickeln und zu verbessern. Jede Kindertageseinrichtung in NRW erhält künftig mehr finanzielle Mittel für mehr Personal. Es ist sichergestellt, dass sich die Finanzierung jedes Jahr entsprechend der tatsächlichen Entwicklung der Personal- und Sachkosten erhöht. Weitere Ziele der Reform sind insbesondere:

Verbesserung der Rahmenbedingungen für Sprachbildung und qualifizierte Sprachförderung

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Verbesserung der Möglichkeiten der Jugendhilfeplanung zur Gewährleistung eines bedarfsgerechten Angebotes

Stärkung der Kindertagespflege, Förderung der Formen- und Angebotsvielfalt Fachkräftesicherung, Unterstützung von Maßnahmen der Qualifizierung und Fortbildung Schaffung von Regelungen zur Fachberatung Zeitliche Erweiterung und Flexibilisierung des Betreuungsangebots Erweiterung der Elternbeitragsfreiheit um ein Jahr auf die letzten beiden Jahre vor der

Einschulung Bund, Land und Kommunen haben in gemeinsamer Verantwortung die Rahmenbedingungen der frühkindlichen Bildung für die Zukunft neu aufgestellt. Das bedeutet bedarfsorientierte Flexibilität bei den Öffnungszeiten und eine finanzielle Entlastung der Eltern durch ein weiteres beitragsfreies Kita-Jahr. Außerdem wird der Kita-Platzausbau durch eine Ausbaugarantie vorangetrieben. Neue Aufgaben der Jugendhilfeplanung Mit der Novellierung des KiBiz wurde in § 4 neu formuliert, welche Aufgabe der Jugendhilfeplanung zukommt. Insbesondere der Absatz 2 konkretisiert den Prozess der Jugendhilfeplanung, der die Erstellung eines gemäß § 80 Absatz 1 SGB VIII rechtzeitigen und ausreichenden Bedarfsplans und die entsprechende Weiterentwicklung voraussetzt. Maßgeblich ist dabei, den Bestand an betriebsgenehmigten Plätzen den jeweils festgestellten Bedarfen gegenüberzustellen und hierbei die voraussehbaren Entwicklungsperspektiven ausreichend zu berücksichtigen. Um angemessen auf Veränderungen in der demografischen Entwicklung und bei den Bedarfen von Familien reagieren zu können, soll eine jährliche Fortschreibung erfolgen. Diese jährliche Fortschreibung der Planung hinsichtlich der Kindertagesbetreuung ist nicht nur wesentlich für die bedarfsgerechte Umsetzung der Rechtsansprüche der Kinder auf Betreuung, sie war auch bisher Grundlage der Finanzierung, vgl. § 19 Absatz 3 KiBiz a.F. Vor dem Hintergrund ihrer Bedeutung für die Gestaltung von Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangeboten werden die Belange des Sozialraums gemäß § 80 Absatz 2 SGB VIII und der Zielgruppenorientierung besonders herausgestellt. Der Bedarfsplan hat die voraussehbare Entwicklung eines bedarfsgerechten Angebotes für einen mehrjährigen Zeitraum in den Blick zu nehmen. Dabei sollte ein zeitlicher Rahmen berücksichtigt werden, der den Rechtsanspruch ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Schuleintritt umfasst. Aktuell muss die Jugendhilfeplanung mit den Trägern und den Leitungen der Kindertageeinrichtungen zu folgenden Themen eine verlässliche Planung entwickeln:

Sprachförderung durch plusKita §§ 44, 45 KiBiz Die bisherige Regelung aufgrund derer viele Kitas jeweils 5000 € Förderung zur Umsetzung von Sprachförderung erhalten, soll durch eine erhöhte Förderung zum Einsatz einer sozialpädagogischen Fachkraft ersetzt werden. Bisher sind in Mönchengladbach 41 plusKitas benannt und 33 Kitas erhalten einen Zuschuss zu Sprachfördermaßnahmen. Gemeinsam mit den Beteiligten wird die Jugendhilfeplanung ein stadtweites Konzept für die nächsten fünf Jahre erarbeiten. Hierzu erfolgt eine gesonderte Beschlussvorlage im Jugendhilfeausschuss.

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Flexibilisierung der Öffnungszeiten § 48 KiBiz

In Mönchengladbach ist das Konzept der Flexibilisierung der Öffnungszeiten umgesetzt. (BV 3470/IX) Eine aktuelle Abfrage nach der Notwendigkeit weiterer Betreuungsangebote in den „Randzeiten“ hat keinen weiteren Handlungsbedarf bei den Trägern ergeben.

Qualifizierung und Ausbildung von Fachkräften und Kindertagespflegepersonen § 46 KiBiz Eine Abfrage der Anzahl der angebotenen Ausbildungsplätze bei den freien Trägern erfolgt im Januar 2020. Um ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagespflege sicher zu stellen, werden im Jahr 2020 zusätzliche Kindertagespflegepersonen benötigt. Für den vorgesehenen Ausbau der LENA Gruppen, der Großtagepflegestellen und der privaten Kindertagespflege werden 30 zusätzliche Kräfte qualifiziert werden müssen. Zudem bringt die Umsetzung des Konzepts „Randzeitenbetreuung“ durch Kindertagespflegepersonen den Bedarf nach 20 weiteren Kräften mit sich. Insgesamt werden im kommenden Jahr bis zu 50 Tagespflegepersonen geworben und qualifiziert.

Aufwertung der Kindertagespflege §§ 21-24 KiBiz Die Kindertagespflege wird im neuen KiBiz besonders stark aufgewertet. Es ist eine Dokumentationspflicht, entsprechend den Regelungen für Kindertageseinrichtungen festgelegt worden und die Notwendigkeit regelmäßiger Qualifizierungen auch für Kindertagespflegepersonen vorgesehen.

Gemeinsame Förderung aller Kinder § 8 Im Zusammenhang mit dem ab 01.01.2020 gültigen Bundesteilhabegesetz (BTHG) werden ab 2020 mehr Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Kindertageseirichtungen und in der Kindertagespflege betreut. Heilpädagogische Leistungen im Rahmen der Kindertagesbetreuung gibt es auch in Regel-Kindergärten und in der Kindertagespflege. Die bisherige FInK-Pauschale und auch die IBIK-Förderung werden in die neue BTHG-Regelung überführt. Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen sollen schrittweise in das System der Regel-Kitas übergehen.

3. Demographische Entwicklung

Der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren ist seit Jahren stark steigend. Bund, Länder und Kommunen haben sich darauf verständigt, dass der Ausbau von Betreuungsplätzen für die unter Dreijährigen in Kitas oder in der Kindertagespflege weiter vorangehen muss. Um sich auf die Anforderungen, die sich sowohl aus den rechtlichen sowie bedarfsorientierten Ansprüchen ergeben, angemessen vorbereiten zu können, benötigt jede Kommune relevante Daten und Kenntnisse darüber, welchen Bedarf Eltern einfordern werden.

In Mönchengladbach leben zum Stichtag 30.9.2019 insgesamt 270.618 Menschen. Die Einwohnerzahl ist leicht rückgängig. Insgesamt wurden im Jahr 2018 2.621 Geburten gezählt. Das heißt der sprunghafte Zuwachs an Geburten insbesondere aus den Vorjahren 2015 gegenüber 2016 hat sich abgeflacht.

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Bei der Ausbauplanung wurde ursprünglich von einem prognostizierten demographischen Anstieg der Kinder im Vorschulalter pro Jahr von ca. 200 zusätzlich zu versorgenden Kindern ausgegangen. In den Jahren 2016 und 2017 war ein stark erhöhter Zuwachs von 600 zu versorgenden Kindern in dieser Altersgruppe zu verzeichnen. Diese Kurve schwächt sich auf ca. 300 Kinder im Jahr 2018 wieder ab.

Betrachtet man die für die Kinderbetreuung planungsrelevanten Altersgruppen 0 bis unter 3 Jahre und 3 bis unter 6 Jahre zeigt sich Folgendes: Laut Prognose der Planzahlen leben in Mönchengladbach im Kindergartenjahr 2020/21 6.261 Kinder unter 3 Jahre und 8.008 Kinder, die zwischen 3 und 6 Jahre sind und Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben.

Die Bedarfsplanung basiert auf der Anzahl der gemeldeten Kinder zum Stichtag 30.9. eines Jahres. Der Fachbereich erfragt die Anzahl der Kinder in den einzelnen Jahrgängen und Stadtteilen. Die Anzahl der Kinder, die noch nicht geboren sind wird auf Grundlage der Statistik vergangener Jahre und unter Berücksichtigung der aktuellen Geburtenrate für Mönchengladbach ermittelt. Auch wenn sich Geburtenrate und Zuwanderungsraten abschwächen steht einem weiteren Ausbau der Kinderbetreuung nichts entgegen, da die Versorgungslücken noch nicht geschlossen sind, Überbelegungen abgebaut werden müssen und die Ergebnisse der aktuellen Elternbefragung in Mönchengladbach noch in die Planung einfließen werden. 4. Politische Ausgangslage in Mönchengladbach Der Rat hat in 2017 einer Ausbauplanung zugestimmt und die Verwaltung beauftragt jährlich die weiteren Schritte des notwendigen Kindergartenausbaus anhand aktueller Daten zu planen und im Wege der Haushaltseinbringung darzustellen, wie die notwendigen Maßnahmen gegenfinanziert werden können.

Zu berücksichtigen ist dabei auch der Umgang mit Überbelegungen. Überbelegungen sind in allen Gruppenformen nur möglich, wenn die personellen und räumlichen Voraussetzungen in den Tageseinrichtungen dies zulassen. Wie in der Ausbauplanung in 2017 beschlossen, erfolgt ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 bis zum Kindergartenjahr 2022/2023 ein sukzessiver Rückbau der Überbelegungsplätze für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren, um die Mehrbelastungen für die Einrichtungen zu verringern.

Bei der vorgenannten Ausbauplanung ging man von folgenden umzusetzenden Vorgaben für Mönchengladbach aus:

Für das am 1.8.2020 beginnende nächste Kindergartenjahr soll ein Betreuungsplatzangebot für mindestens

95,3 % der Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren und für

45,5% % der Kinder im Alter von unter 3 Jahren

aufgebaut werden.

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Für die Folgejahre sieht die Ausbauplanung im Bereich der zu versorgenden Kinder im Alter von unter drei Jahren folgende Quoten vor:

o 47,6 % im Kindergartenjahr 2021/2022

o 49,7 % im Kindergartenjahr 2022/2023

B. „Mönchengladbach - die Kinder- und Familienfreundliche Stadt“

In diesem Kapitel werden einige der qualitativen Weiterentwicklungen im Bereich der Kindertagesbetreuung im Stadtgebiet exemplarisch beschrieben. Vor dem Hintergrund der notwendigen Anstrengungen zum Kitaausbau ist es besonders bedeutsam auch die qualitativen Aspekte der Arbeit herauszustellen. Neben Neu-, Aus und Umbauplanungen ist es erforderlich den pädagogischen Alltag in den Kindertageseinrichtungen in den Fokus der Planung zu nehmen und entsprechende Maßnahmen anzustoßen.

1. Sozialraumkonferenzen

Das im April 2018 ausgesprochene Ziel in definierten Sozialräumen um die Familienzentren herum, Sozialraumkonferenzen zu installieren, an denen perspektivisch auch die jeweils zuständigen Mitarbeitenden des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) der Stadt Mönchengladbach, Mitarbeitende aus der „Offenen Kinder- und Jugendarbeit“ (OKJA) und die Leitungen der Grundschulen des Einzugsgebiets teilnehmen werden, wurde in 2019 weiter verfolgt. Ausgehend vom Modellprojekt Rheydt Ost ist es gelungen, niedrigschwellige und passgenaue Unterstützungsangebote für die Familien eines Sozialraumes zu entwickeln. Von 18 geplanten Standorten für die Sozialraumkonferenzen konnten bis Ende 2019 an 16 Standorten die Konferenzen etabliert werden. Die Sozialraumorientierung als Arbeitsmethode wird auch zukünftig ein wichtiger Baustein sein. Durch die Zusammenarbeit der verschiedenen Fachkräfte aus Schule und Jugendhilfe wird es möglich sein die kommunale Bildungslandschaft in Mönchengladbach effektiver zu gestalten und frühe Bildungsbeteiligung als Grundlage für erfolgreiche Bildungsprozesse zu verstetigen.

2. Verstetigung der Randzeitenbetreuung

Bedarfsgerechte und flexiblere Öffnungs- und Betreuungszeiten in Tageseinrichtungen für Kinder und in den Familienzentren wirken sich positiv und unmittelbar auf die Kinder- und Familienfreundlichkeit einer Stadt aus. Im Rahmen der wachsenden Stadt mg+ ist es notwendig, ein modernes und zeitgemäßes Betreuungsangebot vorzuhalten. Junge Familien treffen ihre Entscheidung über ihren Lebensmittelpunkt insbesondere auch danach wie sich die Betreuungssituation in einer Stadt darstellt. Die Randzeitenbetreuung ist ein wichtiger Baustein dazu.

In Mönchengladbach hat der Rat durch den Beschluss 3470/IX das Angebot der Randzeitenbetreuung verstetigt. Ab dem 1.1.2020 wird es in vier Tageseinrichtungen für Kinder erweiterte Öffnungszeiten geben, d.h. berufstätige Eltern können eine Betreuung ihrer Kinder vor und nach den normalen Regelöffnungszeiten in Anspruch nehmen. Es handelt sich um zwei städtische Einrichtungen und zwei Einrichtungen freier Träger. Alle haben bisher erfolgreich das Projekt KitaPlus „Weil gute Betreuung keine Frage der Uhrzeit ist“ umgesetzt und verstetigen

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können. Im Rahmen der Randzeitenbetreuung durch Kindertagespflegepersonen wird im Januar 2020 eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit freien Trägern erarbeitet, die das oben beschriebene institutionalisierte Betreuungsangebot sinnvoll ergänzt. Perspektivisch wird die Zahl der berufstätigen Eltern, die Betreuungsangebote über die regulären Öffnungszeiten hinaus in den sogenannten Randzeiten vor 7.30 Uhr und nach 16.30 Uhr benötigen, weiter ansteigen.

3. Betrieblich unterstütze Kinderbetreuung

Betrieblich unterstütze Kinderbetreuung ist im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung ein weiteres wichtiges Element. Ein Unternehmen, das familienfreundlich denkt und sich entsprechend engagiert hat höhere Chancen bei der Gewinnung von Fachkräften, eine niedrigere Mitarbeiterfluktuation, ein besseres Betriebsklima und weniger Fehlzeiten der Mitarbeitenden. Das Kompetenzzentrum Frau & Beruf mittlerer Niederrhein kooperiert seit September 2018 mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt Mönchengladbach. Durch diese Verortung wird das wichtige Thema der betrieblich unterstützten Kinderbetreuung in Mönchengladbach mit Erfolg vorangetrieben. Eine Vielzahl interessierter Firmen wurde im Rahmen gemeinsamer Beratungsgespräche über die unterschiedlichen Möglichkeiten und Formen, der betrieblich unterstützen Kinderbetreuung (BuK) informiert. In Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Mönchengladbach GmbH (WFMG) fand im Dezember 2019 eine gemeinsame Veranstaltung zu diesem Themenkomplex unter dem Titel "Ein Gewinn für Unternehmen und Beschäftigte - Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung in Mönchengladbach" statt.

So gibt es bereits seit einigen Jahren beispielhafte Vorhaben, wie etwa die Kita „Meer-Blick“ der Firma SMS Meer oder das Angebot des Krankenhauses Bethesda. Das Studentenwerk Düsseldorf ist Träger der Kita „Campus-Zwerge“ auf dem Gelände der Hochschule Niederrhein. Die Santander Bank hat inzwischen ihre zweite LENA-Gruppe in Kooperation mit der Stadt Mönchengladbach eröffnet und die Stadt Mönchengladbach selbst als großer Arbeitgeber bietet diese Unterstützung ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in einer neuen LENA-Gruppe seit Mai 2019 in Rheydt-Mitte an. Auch mit allen Krankenhäusern im Stadtgebiet werden betrieblich unterstützte Betreuungsplätze umgesetzt. Aktuell sind ca. 244 Betreuungsplätze betrieblich unterstützt, davon 129 Plätze für Kinder unter drei Jahren und 106 Plätze für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren. Weitere Großtagespflegestellen bei Klein- und mittelständischen Mönchen-gladbacher Unternehmen sollen im nächsten Jahr entstehen. Im Nordpark wird mit dem Träger Mumm Familienservice gGmbH eine Kindertageseinrichtung für die dort ansässigen Betriebe gebaut. 2021 werden dann im Nordpark 50 Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Vermehrt wird auch die Beratung zum Thema Belegplätze von Seiten der Unternehmen nachgefragt. So wird insbesondere auch der Forderung des Gesetzgebers nach der Bereitstellung von Betreuungsplätzen für wohnsitzfremde Kinder Rechnung getragen. Das Kompetenzzentrum unterstützt auch beim Aufbau von betriebsnahen Ferienangeboten.

4. Schuleingangsuntersuchung

Im 1. Bildungs- und Jugendhilfebericht der Stadt Mönchengladbach wurden die erheblichen Auffälligkeiten in nahezu allen wichtigen Bereichen der Entwicklung von Schulkindern quer durch alle Stadtteile in Mönchengladbach dargestellt. Im Rahmen einer Kooperation erhält der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie nunmehr alle Untersuchungsergebnisse der Kinder

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deren Eltern hierzu eine Einwilligungserklärung abgegeben haben, ein halbes Jahr vor Schuleintritt. Die Gutachten erhalten die Leitungen der Kindertageseinrichtungen. So besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen gezielten Förderung. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie hat -ergänzend zur alltagsintegrierten Sprachförderung- ein zusätzliches Sprachförderkonzept entwickelt, um die Erfolge aus dem Bundesförderprogramm, an dem insgesamt 19 städtische Kitas teilnehmen, auch auf die anderen städtischen Kindertagesstätten im Stadtgebiet zu übertragen. Dieser Wissenstransfer wird durch eine Art "Tandem-Prinzip" zwischen "Sprach-Kita" und "Nicht-Sprach-Kita" realisiert. Durch entsprechende Schulungen der Fachkräfte in den Einrichtungen sollen vor allem Kinder mit erhöhtem Sprachförderbedarf im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung davon profitieren. Die Umsetzung des Programms geschieht kontinuierlich und prozessbegleitend. Die Sprachförderung ist alltagsintegriert, inklusiv und schließt ausdrücklich auch die Eltern mit ein. Neben weiteren Förderangeboten, wie zusätzlichen Sprachförderprogrammen und "Vorlesepaten", werden die städtischen Kitas zukünftig auch digitale Medien einsetzen.

5. Eltern-Kind-, Spiel- und Sprachfördergruppen (Delfin 4)

Auch im Jahr 2019 werden durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie wieder spezielle Sprachfördergruppen (Delfin 4 Gruppen) für Kinder im Alter von 4-6 Jahren, ohne Betreuungsangebot, gebildet. Diese Kinder wurden durch die Fachkräfte der Schulen getestet und eine Sprachförderung wurde empfohlen. Sind diese Kinder in einer Kindertageseinrichtung angemeldet oder haben einen Platz in einer Spielgruppe, werden sie dort gefördert. Kinder ohne einen Betreuungsplatz erhalten die Förderung im Rahmen von Delfin 4 Gruppen. Insgesamt beträgt die Anzahl der Kinder ohne Betreuungsplatz die eine Förderung in einer Delfin 4 Gruppe benötigen zum Stichtag 31.08.2019, 252 Kinder. Einige Testungen sind noch nicht erfolgt, so dass sich diese Zahl noch verändern wird.

In der Stadt sind 26 zusätzliche Eltern-Kind und Spiel-Gruppen entstanden. 19 Gruppen werden von freien Trägern angeboten, davon werden in 10 Gruppen auch die sogenannten Delfin 4 Kinder betreut. In städtischen Kindertageseinrichtungen werden 8 Eltern-Kind- Gruppen angeboten und zusätzlich 13 Gruppen, die ausschließlich für Delfin 4 Kinder organisiert sind. Zudem werden durch das mobile Angebot MOGLI 5 weitere Gruppen auch mit Delfin 4 Kindern betreut. So konnte bisher für alle Delfin 4 Kinder ein Förderangebot gemacht werden.

6. Praxisintegrierte Ausbildung (PIA) und Erzieherinnen im Anerkennungsjahr (AJ)

Seit August 2018 bildet die Stadt sozialpädagogische Fachkräfte in eigener Verantwortung aus. Die praxisintegrierte Ausbildung (PIA) wird in Verbindung mit einem Schulplatz an einem der drei Berufskollegs Hephata, Mari-Lenssen-Schule oder Bischöfliche Liebfrauenschule angeboten. Die dreijährige Ausbildung verknüpft auf gelungene Art und Weise schulisches Wissen mit praktischen Erfahrungen. Die Auszubildenden können den praktischen Teil in einer der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder absolvieren. Die Nachfrage ist sehr hoch. Die Ausbildung wird vergütet. Das Programm startete mit 8 Auszubildenden am 1.8.2018 mit großem Erfolg. Am 1.8.2019 konnten weitere 13 PIAs eingestellt werden und in 2020 werden noch einmal 18 Auszubildende dazukommen. Mit den 40 Ausbildungsplätzen für Fachkräfte im Anerkennungsjahr verfügt die Stadt Mönchengladbach damit über eine auskömmliche Zahl von Nachwuchskräften für die Kindertageseinrichtungen.

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C. Baumaßnahmen zur Verbesserung der Betreuungssituation der Kinder im

Vorschulalter Folgende Kindertageseinrichtungen sind bei Beratung dieser Kindergartenbedarfsplanung bereits im Betrieb:

Straße Bezirk ehe. Bezirk Maßnahme Träger Plätze U3 Plätze 3–61 An der Lingenmühle 8 Nord Stadtmitte Neubau Wurzelzwerge e.V. 22 282 Berliner Platz Nord Stadtmitte Umbau MUMM Familienservice 8 93 Vossenbäumchen Nord Hardt Umbau MUMM Familienservice 4 264 Hardter Waldstraße Nord Hardt Umbau MUMM Familienservice 12 285 Sonnenstraße Süd Rheydt-Mitte Wald-Kita MUMM Familienservice 4 166 Mühlenwallstraße * West Rheindahlen Umbau Stadt MG 0 507 Am Beekerkamp* Ost Volksgarten Modul Stadt MG 22 38 Klusenstraße Süd Rheydt-West Neubau Wurzelzwerge e.V. 22 289 Bettrather Str. 82 Nord Stadtmitte Umbau MUMM Familienservice 12 4810 Ferdinand-Strahl-Straße Nord Stadtmitte Umbau Stadt MG 10 011 Peter-Krall-Str. 6 Ost Volksgarten MFA*² MUMM Familienservice 22 4812 Peter-Krall-Str. 8 Ost Volksgarten MFA*² Via Nobis e.V. 22 4813 Voigtshofer Allee 36 West Wickrath MFA*² Wurzelzwerge e.V. 22 4814 An der Holter Heide 52 West Rheindahlen MFA*² Via Nobis e.V. 22 4815 Südwall 29 c West Rheindahlen MFA*² Rappelkiste e.V. 22 4816 Oskar-Kühlen-Str. 2 Nord Stadtmitte Umabau MUMM Familienservice 12 1817 Ottostraße 2 Süd Rheydt-Mitte Umbau MUMM Familienservice 28 4218 LENA Limitenstraße Süd Rheydt-Mitte Umbau Stadt MG 9 019 LENA Eickener Str. Nord Stadtmitte Umbau AWO 9 020 GP Merodestraße*³ Süd Odenkirchen Umbau privat 9 0

*" Modulfertigbauanlage *³ Großtagespflegestelle 293 536 829* Dependance Saasfelder Weg

Folgende Kindertageseinrichtungen werden nach den aktuellen Planungen bis zum 01.08.2020 in Betrieb gehen:

Straße Bezirk ehe. Bezirk Maßnahme Träger Plätze U3 Plätze 3–61 Geneickener Str. 80 Süd Rheydt-Mitte Neubau MUMM Familienservice 28 422 Güdderather Mühlenw. Süd Odenkirchen Anbau Stadt MG 10 03 Bettrather Straße 18 Nord Stadtmitte Neubau Pro Multis 8 124 Severingstr.13 Nord Windberg Neubau MUMM Familienservice 22 285 Gothaer Str. 86 West Rheindahlen Neubnau MUMM Familienservice 28 426 Bendhecker Straße Süd Rheydt-Mitte Neubau MUMM Familienservice 28 427 Iltisweg 14 Süd Rheydt-West Neubau Wurzelzwerge e.V. 28 428 Viersener Straße 433 Nord Stadtmitte Neubau Betriebskits 22 289 Struckssoth Süd Rheydt-West Neubau Schabernack e.V. 28 4210 Urftstraße 265 Süd Rheydt-West Neubau Cariatasverband MG 12 3311 Kölner Straße 323 Süd Odenkirchen Neubau MUMM Familienservice 28 4212 Böckerkamp 54 Ost Neuwerk Neubau MUMM Familienservice 28 4213 Pfarrer-Kamp-Weg 46 Ost Giesenkirchen Neubau MUMM Familienservice 34 5614 Schleswiger Str. Nord Stadtmitte Dependance Regenbogen e.V. 6 1415 Rheydter Straße 36 Nord Stadtmitte Umbau Wurzelzwerge e.V. 12 2816 LENA Hansastr.55 Ost Neuwerk Umbau Kirchengm. Bettrath 9 017 LENA Jahnplatz 20 Süd Rheydt-Mitte Umbau noch offen 9 018 Annakirchstraße 51 Nord Stadtmitte Dependance Stadt MG 6 1419 GP Heiligenpes.65*³ West Rheindahlen Umbau privat 9 0

*³ Großtagespflegestelle 355 507 862

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Folgende im Planungsprozess befindliche Kindertageseinrichtungen werden nach den aktuellen Planungen im Verlauf des Kindergartenjahres 2020/2021 fertig:

Straße Bezirk ehe. Bezirk Maßnahme Träger Plätze U3 Plätze 3–61 Spielkaulenweg Nord Stadtmitte Ersatzneubau AWO 7 82 Tomper Feld Nord Hardt Neubau AWO 28 423 Gathersweg Ost Neuwerk Neubau AWO 28 424 Hülserkamp Ost Neuwerk Ersatzneubau Stadt MG 28 425 Schwalmstraße Ost Volksgarten Neubau AWO 28 426 Ritterstraße Süd Rheydt-Mitte Neubau AWO 28 427 Pongser Straße Süd Rheydt-West Neubau MUMM Familienservice 28 428 Hallenbad Burgbongert Süd Odenkirchen Neubau AWO 28 429 Wetschewell Süd Odenkirchen Neubau MUMM Familienservice 28 4210 Konrad-Bäumer-Straße West Wickrath Neubau Lebenshilfe e.V. 21 3911 Nordpark West Rheindahlen Neubau MUMM Familienservice 22 3812 Broicher Straße West Rheindahlen Neubau noch offen 28 42

302 463 765

Folgende im Planungsprozess befindliche Kindertageseinrichtungen werden im Verlauf des Kindergartenjahres 2021/2022 fertig:

Straße Bezirk ehe. Bezirk Maßnahme Träger Plätze U3 Plätze 3–61 Sittardstraße Nord Stadtmitte Neubau noch offen 13 222 Schwogenstraße Nord Stadtmitte Neubau AWO 12 283 LENA Schwogenstraße Nord Stadtmitte Neubau in Gesprächen 9 04 Kochschulstraße Süd Rheydt-Mitte Neubau noch offen 28 425 Giesenkirchener Straße Süd Rheydt-Mitte Anbau Stadt MG 28 426 Botzkuhlenweg Süd Rheydt-West Neubau in Gesprächen 28 427 Poststraße West Wickrath Neubau noch offen 28 428 Hermann-Ehlers-Straße West Rheindahlen Neubau noch offen 28 42

174 260 434

Mit Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen entstehen 2.890 neue Betreuungsplätze für Kinder im Vorschulalter. Zur Zielerreichung der vom Stadtrat vorgegebenen Versorgungsquoten werden in den einzelnen Stadtbezirken darüberhinausgehende Maßnahmen benannt.

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D. Kindergartenbedarfsplanung des Kindergartenjahres 2020/2021

1. Umsetzung des gesamtstädtischen Rechtsanspruchs für Kinder unter drei Jahren a.) Gesamtzahl der Kinder unter drei Jahren Die Gesamtzahl der Kinder unter drei Jahren wird sich nach der aktuell vorliegenden Bevölkerungsstatistik (Stand 30.09.2019) zuzüglich einer prognostizierten Anzahl zu versorgender Kinder auf insgesamt 6.261 Kinder belaufen. Dies sind 156 Kinder weniger als im lfd. Kindergartenjahr.

Kindergartenbedarfs- planung

Gesamtzahl der Kinder unter drei Jahren

2008 / 2009 6.000

2009 / 2010 5.200

2010 / 2011 5.160

2011 / 2012 5.221

2012 / 2013 5.165

2013 / 2014 5.059

2014 / 2015 5.165

2015 / 2016 5.270

2016 / 2017 5.553

2017 / 2018 6.045

2018 / 2019 6.390

2019 / 2020 6.417

2020/2021 6.261

Bei der Ermittlung der Gesamtzahl der Kinder unter drei Jahren wurde berücksichtigt, dass ein Betreuungsangebot erst ab dem 4. Lebensmonat bereitgestellt wird. Zukünftig werden im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung die Kinder schrittweise ab dem ersten Lebensmonat erfasst. b.) Betreuungsplätze und Versorgungsquote für Kinder im Alter unter drei Jahren

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Die Versorgungsquote unterscheidet sich zu Beginn des Kindergartenjahres deutlich von der bisher im Rahmen von Kindergartenbedarfsplanungen dargestellten Versorgungsquote innerhalb eines jeweiligen Kindergartenjahres. Aus Gründen der Transparenz wurde beginnend ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 auch die Versorgungsquote zum Stichtag 01. August dargestellt. Insgesamt stehen am Stichtag 1.8.2020 insgesamt 2.842 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren innerhalb von Kindertageseinrichtungen oder in Tagespflege zu Verfügung.

Betreuungsform Plätze für Kinder unter drei Jahren

Kindertageseinrichtung 2.288 Tagespflege 554 Insgesamt 2.842

Bei insgesamt 2.842 Betreuungsplätzen und 6.261 zu versorgenden Kindern unter drei Jahren wird eine Quote von 45,4 % erreicht. Insgesamt entstehen im Verlauf des Kindergartenjahres 2020/21 nach derzeitigem Stand weitere 296 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter 3 Jahren. Unter Einbeziehung der vorhandenen 2.288 Plätze zu Beginn des Kita-Jahres 20/21 stehen dann insgesamt 3.138 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zu 3 Jahren zur Verfügung. Bei insgesamt 6.261 zu versorgenden Kindern in dieser Altersklasse errechnet sich im Verlauf des Kindergartenjahres 2020/2021 eine Versorgungsquote von 50,1 %. 2. Umsetzung des gesamtstädtischen Rechtsanspruchs für Kinder von 3 – 6 Jahren a.) Gesamtzahl der Kinder von 3 – 6 Jahren Die Gesamtzahl der Kinder von 3 – 6 Jahren wird sich nach der aktuell vorliegenden Bevölkerungsstatistik (Stand 30.09.2019) auf insgesamt 8.008 zu versorgende Kinder belaufen. Dies sind 274 Kinder mehr als im lfd. Kindergartenjahr.

Kindergartenbedarfs- planung

Gesamtzahl der Kinder von 3 – 6 Jahren

2007 / 2008 7.637

2008 / 2009 7.417

2009 / 2010 7.119

2010 / 2011 6.916

15

2011 / 2012 6.705

2012 / 2013 6.693 *

2013 / 2014 6.551

2014 / 2015 6.452

2015 / 2016 6.563

2016 / 2017 6.500

2017 / 2018 7.056

2018 / 2019 7.374

2019 / 2020 7.734

2020 / 2021 8.008

* reduzierter Rückgang aufgrund der Veränderung der Schuleingangsstichtagsregelung

b.) Betreuungsplätze und Versorgungsquote für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren Der Kitaausbau in unserer Stadt ist in vollem Gange. Im laufenden Kindergartenjahr nehmen eine ganze Reihe neuer Kindertageseinrichtungen ihren Betrieb noch auf. Darüber hinaus werden zusätzliche Gruppen durch An- oder Erweiterungsbauten geschaffen. Aufgrund dessen unterscheidet sich die Versorgungsquote zu Beginn des Kindergartenjahres deutlich von der bisher im Rahmen von Kindergartenbedarfsplanungen dargestellten Versorgungsquote innerhalb eines jeweiligen Kindergartenjahres. Aus Gründen der Transparenz wird deshalb auch die Versorgungsquote zum Stichtag 01. August eines Jahres dargestellt Im Rahmen der mit den Trägern abgestimmten Gruppenformen, stehen in den Kindertageseinrichtungen, einschließlich der vorgenommenen Gruppenumwandlungen zum Stichtag 01.08.2020 insgesamt 7.312 Plätze für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren zur Verfügung. Zusätzlich stehen 24 Plätze für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren innerhalb der privaten Tagespflege zur Verfügung. Zu Beginn des Kindergarten-Jahres 2020/2021 stehen somit insgesamt 7.336 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren zur Verfügung. Dies entspricht einer Versorgungsquote von 91,6 %. Weitere Neubauten von Kindertageseinrichtungen werden wiederum im Verlauf des Kindergartenjahres 2020/2021 in Betrieb gehen. Durch diese Maßnahmen entstehen für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren im Verlauf des Kindergartenjahres 2020/2021 nach derzeitigem Stand

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449 neue Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren. Unter Einbeziehung der vorhandenen 7.336 Plätze zum 01.08.2020 stehen dann 7.785 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren zur Verfügung. Bei insgesamt 8.008 zu versorgenden Kindern dieser Altersklasse errechnet sich im Verlauf des Kindergartenjahres 2020/2021 eine Versorgungsquote von 97,2 %. E. Angebotsstruktur innerhalb der vorgesehenen Gruppenformen Nach § 33 des ab 01.08.20 gültigen Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) ist jährlich im Rahmen der Jugendhilfeplanung zu entscheiden, welche der gesetzlich vorgesehenen Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den einzelnen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet angeboten werden. Zurzeit gibt es in Kindertageseinrichtungen folgende Gruppenformen: Wöchentliche Betreuungszeit

Gruppenform I

Gruppenform II

Gruppenform III

2 – 6 Jahre (6 U3 / 14 Ü3)

0 – 3 Jahre 3 – 6 Jahre

25 Stunden

20 Kinder 10 Kinder 25 Kinder

35 Stunden

20 Kinder 10 Kinder 25 Kinder

45 Stunden 20 Kinder 10 Kinder 20 Kinder

Neben dem Anmeldeverhalten der Eltern gilt es bei der Festsetzung der Gruppenstrukturen folgende Regelungen zu beachten:

Kinder mit einem erhöhten Förderungsbedarf haben Anspruch auf die Betreuung in einer Regelgruppe. Wird ein Kind mit erhöhtem Förderbedarf in eine Gruppe aufgenommen, erfolgt gleichzeitig die Reduzierung um einen weiteren Betreuungsplatz in der Gruppe

Gruppen ohne Kinder mit einem erhöhten Förderungsbedarf können mit bis zu 2 Kindern überbelegt werden

die Gruppenform II kann bei personeller und räumlicher Zusatzausstattung mit bis zu 5 Kindern 0 – 3 Jahre überbelegt werden (nur mit separater Betriebserlaubnis des LVR)

die Buchung einer Betreuung von 45 Stunden bei Kindern über drei Jahren dürfen von Kita-Jahr zu Kita-Jahr nicht um mehr als 4 % steigen

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Die Betreuungsangebote der einzelnen Einrichtungen im Kindergartenjahr 2020/2021 teilen sich wie folgt innerhalb der einzelnen Gruppenformen und Betreuungsumfänge auf: Betreuungsform 25 Stunden - Plätze 35 Stunden - Plätze 45 Stunden - Plätze Plätze

gesamt Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Gruppenform I

131 2,28 % 1.919 33,36 % 3.702 64,36 % 5.752 2 – 6 Jährige Gruppenform II

0 0,00 % 68 6,71 % 946 93,29 % 1.014 U3- Kinder Gruppenform III

151 4,22 % 1.616 45,15 % 1.812 50,63 % 3.579 3 – 6 Jährige Gesamt 282 2,73 % 3603 34,83 % 6.460 62,45 % 10.345 Die Träger haben im Rahmen ihrer Angebotsentwicklung zum Teil von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Gruppenformen und Betreuungsumfänge zu kombinieren. Es werden im Kindergartenjahr 2020/2021 auch wieder Betreuungsplätze mit der sogenannten 35-Stunden-Block-Betreuung angeboten. Das bedeutet, die Kinder werden nicht wie üblich morgens und nachmittags mit einer mittäglichen Unterbrechung, sondern durchgehend 7 Stunden täglich, einschließlich einer Mittagsversorgung, betreut. Diese Betreuungsform wird von vielen teilzeitbeschäftigten Eltern nachgefragt. Der Bedarf ist steigend. Ein bedarfsorientierter Ausbau dieses Angebotes ist beschlossen und wird im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie im Laufe des Kindergartenjahres umgesetzt. Die Verteilung der insgesamt 10.923 Betreuungsplätze auf die Altersklassen kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Zusätzlich zu den zuvor genannten Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen stehen wie bereits erwähnt 578 Plätze für Kinder innerhalb der Tagespflege zur Verfügung. Alter des Kindes

Gruppenform I

Gruppenform II

Gruppenform III Tagespflege Gesamt

0 - 1 Jahr 0 329 0 184 513

1 - U2 Jahre 0 330 0 185 515

2 - U3 Jahre 1.595 330 0 185 2.110

3 - 6 Jahre 4.182 0 3.579 24 7.785

10.345 578 10.923

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Die Aufnahme der Kinder innerhalb der städtischen Kindertageseinrichtungen erfolgt grund-sätzlich in Abhängigkeit vom Alter des Kindes und ist abhängig von sozialen Kriterien der Familie. Die Angaben zu Verteilung und Anzahl der Betreuungsplätze in den Gruppenformen sind vorbehaltlich zu verstehen, Änderungen in den Gruppenformen sind möglich, wenn sich an dem Gesamtkonzept der Kindergartenbedarfsplanung keine gravierenden Änderungen ergeben.

F. Umsetzung des Rechtsanspruchs für Kinder im Vorschulalter auf Bezirksebene In nachfolgender Tabelle werden die relevanten Planungsdaten für die vier Stadtbezirke in der Reihenfolge Nord, Ost, Süd und West dargestellt. Im Anschluss an die Ausführungen pro Bezirk erfolgt eine kleinräumige Betrachtung des weiteren Ausbaubedarfs in den „ehemaligen Bezirken“. Ein abschließendes Fazit pro Bezirk umfasst auch mögliche zukünftige Maßnahmen, die zu initiieren sind, um entstehende Versorgungslücken zu schließen. Zur Kompensierung der festgestellten Versorgungslücken werden von der Verwaltung in einer engen Abstimmung der Fachbereiche Stadtentwicklung und Planung, dem Bauordnungsamt und dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, sowie der EWMG, der Kreisbau/GWSG und der GMMG bereits mögliche neue Standorte für neu umzusetzende Projekte gesucht bzw. wurden bereits gefunden.

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Nord 3 - 6 Jahre U 3 Anzahl Quote Anzahl Quote

A. Anzahl der zu versorgenden Kinder 2.155 1.779 Anzahl der Betreuungsplätze 2.075 822 Versorgungsquote zum 01.08.2020 96,3% 46,2%

Die vorgenannte Versorgungsquote wird erreicht bei Fertigstellung folgender laufender Bauprojekte

Viersener Straße 433 (Stadtmitte) 28 22 Severingstraße (Stadtmitte) 42 28 Bettrather Straße 16-20 (Stadtmitte) 12 8 Schleswiger Straße (Stadtmitte) 14 6 Rheydter Straße 36 (Stadtmitte) 28 12 Annakirchstraße Dependance (Stadtmitte) 14 6 138 82

B. Neubauten im Kindergartenjahr 2020/2021 Anzahl der vorhandenen Bereuungsplätze 2.075 822

Spielkaulenweg (Stadtmitte) 8 7 Tomper Feld (Hardt) 42 28 Anzahl der Betreuungsplätze 2.125 857 Versorgungsquote im Kindergartenjahr

2020/2021 98,6% 48,2%

C. Entwicklung der Anzahl der Kinder im Kindergartenjahr 2021/2022

Bestand Kindergartenjahr 2020/2021 2.155 1.779 prognostizierte Steigerung 57 29 Angenommene Anzahl der Kinder im

Kindergartenjahr 2021/2022 2.212 1.808

D. Entwicklung der Anzahl der Betreuungsplätze im Kindergartenjahr 2021/2022

Bestand Ende Kindergartenjahr 2020/2021 2.125 857 Sittardstraße (Stadtmitte) 22 13 Schwogenstraße (Stadtmitte) 28 12 Schwogenstraße LENA-Gruppe (Stadtmitte) 9 Aufgabe des Standortes Am Kuhbaum -32 Rückbau der Überbelegungen -80 -31 Angenommene Anzahl der Betreuungsplätze

im Kindergartenjahr 2021/2022 2.063 860

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E. Prognostizierte Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2021/2022 93,3% 47,6%

F. Zu erreichende Versorgungsquote im

Kindergartenjahr 2021/2022 95,3% 45,5% Notwendige Betreuungsplätze unter

Einbeziehung der berechneten Anzahl der Kinder (Punkt C) 2.108 823

Abzüglich der berechneten Anzahl der vorhandenen Betreuungsplätze (Punkt D) -2.063 -860

derzeitig absehbarer Ausbaubedarf 45 -37

G. Zu erreichende Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2022/2023 95,3% 49,7%

Notwendige Betreuungsplätze unter Einbeziehung der berechneten Anzahl der Kinder (Punkt C) und der Versorgungsquote 2.162 913

Abzüglich der berechneten Anzahl der vorhandenen Betreuungsplätze (Punkt D) -2.063 -860

derzeitig absehbarer Ausbaubedarf 99 53

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„ehemaliger Stadtbezirk“ Stadtmitte Stadtmitte 3 - 6 Jahre U 3 Anzahl Quote Anzahl Quote

A. Anzahl der zu versorgenden Kinder 1.714 1.467 Anzahl der Betreuungsplätze 1.664 657 Versorgungsquote zum 01.08.2020 97,1% 44,8%

B. Neubauten im Kindergartenjahr 2020/2021 Anzahl der vorhandenen Bereuungsplätze 1.664 657

Spielkaulenweg (Ersatzneubau + 1 Gruppe) 8 7 Anzahl der Betreuungsplätze 1.672 664 Versorgungsquote im Kindergartenjahr

2020/2021 97,5% 45,3%

C. Entwicklung der Anzahl der Kinder im Kindergartenjahr 2021/2022

Bestand Kindergartenjahr 2020/2021 1.714 1.467 prognostizierte Steigerung 49 28 Angenommene Anzahl der Kinder im

Kindergartenjahr 2021/2022 1.763 1.495

D. Entwicklung der Anzahl der Betreuungsplätze im Kindergartenjahr 2021/2022

Bestand Ende Kindergartenjahr 2020/2021 1.672 664 Sittardstraße 3.Gruppen 22 13 Schwogenstraße 2 Gruppen 28 12 Schwogenstraße (LENA-Gruppe) 9 Rückbau der Überbelegungen -61 -19 Angenommene Anzahl der Betreuungsplätze

im Kindergartenjahr 2021/2022 1.661 679

E. Prognostizierte Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2021/2022 94,2% 45,4%

F. Zu erreichende Versorgungsquote im

Kindergartenjahr 2021/2022 95,3% 47,6% Notwendige Betreuungsplätze unter

Einbeziehung der berechneten Anzahl der Kinder (Punkt C) und der Versorgungsquote 1.680 712

Abzüglich der berechneten Anzahl der vorhandenen Betreuungsplätze (Punkt D) -1.661 -679

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derzeitig absehbarer Ausbaubedarf 19 33

G. Zu erreichende Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2022/2023 95,3% 49,7%

Notwendige Betreuungsplätze unter Foretschreibung der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung (Punkt C) und der erhöhten Versorgungsquote 1.727 757

Abzüglich der berechneten Anzahl der vorhandenen Betreuungsplätze (Punkt D) -1.661 -679

derzeitig absehbarer Ausbaubedarf 66 78 Als Fazit ist festzustellen, dass die vom Stadtrat vorgegebene Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2020/2021 erreicht wird. Unter Einbeziehung der prognostizierten demographischen Entwicklung ist jedoch ein weiterer Ausbaubedarf von mindestens 2 Kindertageseinrichtungen in den folgenden Kindergartenjahren festzustellen. Mögliche Maßnahmen

1. Am Standort Luisenstraße plant ein Investor den Neubau einer bis zu 4 gruppigen Kindertageseinrichtung unter Einbeziehung der dortigen kirchlichen Gebäude.

2. Am Standort Brunnenstraße/Dahler Kirchweg (Hephata Gelände) plant eine Investor den Neubau einer bis zu dreigruppigen Kindertageseinrichtung.

3. Im Rahmen einer Kooperation mit dem FB 40 wird vom FB 61 geprüft, ob eine Reaktivierung des Grundschulgebäudes Knopsstraße in einer Kombination Schule, Kita und Ogata umgesetzt werden kann.

4. Am Standort Brunnenstraße/Ohler Kirchweg wird derzeit geprüft, ob im Rahmen der Bebauung auch eine Kindertageseinrichtung berücksichtigt werden kann.

5. Im Rahmen der derzeitigen Machbarkeitsstudie „Nachnutzung des Maria Hilf Geländes“ wurde die Berücksichtigung und der Neubau von zwei Kindertageseinrichtungen angemeldet. Aktuell wird zusammen mit der EWMG geprüft, ob der denkmalgeschützte Bereich bereits im Vorgriff auf die spätere Entwicklung des Gebietes als Kindertageseinrichtung umgebaut werden kann.

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„ehemaliger Stadtbezirk“ Hardt Hardt 3 - 6 Jahre U 3 Anzahl Quote Anzahl Quote

A. Anzahl der zu versorgenden Kinder 441 312 Anzahl der Betreuungsplätze 411 165 Versorgungsquote zum 01.08.2020 93,2% 52,9%

B. Neubauten im Kindergartenjahr 2020/2021 Anzahl der vorhandenen Bereuungsplätze 411 165

Tomper Feld (4. Gruppen) 42 28 Anzahl der Betreuungsplätze 453 193 Versorgungsquote im Kindergartenjahr

2020/2021 102,7% 61,9%

C. Entwicklung der Anzahl der Kinder im Kindergartenjahr 2021/2022

Bestand Kindergartenjahr 2020/2021 441 312 prognostizierte Steigerung 8 1 Angenommene Anzahl der Kinder im

Kindergartenjahr 2021/2022 449 313

D. Entwicklung der Anzahl der Betreuungsplätze im Kindergartenjahr 2021/2022

Bestand Ende Kindergartenjahr 2020/2021 453 193 Aufgabe des Standortes Am Kuhbaum -32 Rückbau der Überbelegungen -19 -12 Angenommene Anzahl der Betreuungsplätze

im Kindergartenjahr 2021/2022 402 181

E. Prognostizierte Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2021/2022 89,5% 57,8%

F. Zu erreichende Versorgungsquote im

Kindergartenjahr 2021/2022 95,3% 45,5% Notwendige Betreuungsplätze unter

Einbeziehung der berechneten Anzahl der Kinder (Punkt C) 428 142

Abzüglich der berechneten Anzahl der vorhandenen Betreuungsplätze (Punkt D) -402 -181

derzeitig absehbarer Ausbaubedarf 26 -39

24

G. Zu erreichende Versorgungsquote im

Kindergartenjahr 2022/2023 95,3% 49,7% Notwendige Betreuungsplätze unter

Einbeziehung der berechneten Anzahl der Kinder (Punkt C) und der Versorgungsquote 436 156

Abzüglich der berechneten Anzahl der vorhandenen Betreuungsplätze (Punkt D) -402 -181

derzeitig absehbarer Ausbaubedarf 34 -25 Als Fazit ist festzustellen, dass die vom Stadtrat vorgegebene Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2020/2021 bei den Kindern unter drei Jahren mehr als erreicht wird und bei der Versorgungsquote der Kinder über drei Jahren leicht unterschritten wird. Im Rahmen der Belegung der Betreuungsplätze besteht die Möglichkeit eine Umwandlung von U3-Plätzen zu Gunsten von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren durchzuführen. Im Rahmen der weiteren demographischen Verbesserung ist aus Sicht der Kindergartenbedarfsplanung der Neubau eines weiteren Kindergartens im ehemaligen Bezirk Hardt notwendig. Dieser Neubau sollte möglichst im Umfeld des Stadtteils Venn liegen Mögliche Maßnahmen

1. Für zukünftige Bedarfe ist es vorgesehen am Standort Stationsweg eine viergruppige Kindertageseinrichtung im Bebauungsplanverfahren abzusichern.

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Stadtbezirk Ost Ost 3 - 6 Jahre U 3 Anzahl Quote Anzahl Quote

A. Anzahl der zu versorgenden Kinder 1.675 1.243 Anzahl der Betreuungsplätze 1.614 641 Versorgungsquote zum 01.08.2020 96,4% 51,6%

Die vorgenannte Versorgungsquote wird erreicht bei Fertigstellung folgender laufender Bauprojekte

Bökerkamp 54 (Neuwerk) 42 28 Pfarrer-Kamp-Weg 46 (Giesenkirchen) 42 28 LENA-Gruppe Hansastraße (Neuwerk) 0 9 84 65

B. Neubauten im Kindergartenjahr 2020/2021 Anzahl der vorhandenen Bereuungsplätze 1.614 641

Gathersweg Schwimmbad (Neuwerk) 42 28 Hülserkamp Ersatzneubau (Neuwerk) 42 28 Schwalmstr. (Monforts) (Volksgarten) 42 28 Anzahl der Betreuungsplätze 1.740 725 Versorgungsquote im Kindergartenjahr

2020/2021 103,9% 58,3%

C. Entwicklung der Anzahl der Kinder im Kindergartenjahr 2021/2022

Bestand Kindergartenjahr 2020/2021 1.675 1.243 prognostizierte Steigerung 59 3 Angenommene Anzahl der Kinder im

Kindergartenjahr 2021/2022 1.734 1.246

D. Entwicklung der Anzahl der Betreuungsplätze im Kindergartenjahr 2021/2022

Bestand Ende Kindergartenjahr 2020/2021 1.740 725 Rückbau von 2/3 der Überbelegungen -62 -28 Angenommene Anzahl der Betreuungsplätze

im Kindergartenjahr 2021/2022

1.678 697

E. Prognostizierte Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2021/2022 96,8% 55,9%

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F. Zu erreichende Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2021/2022 95,3% 45,5%

Notwendige Betreuungsplätze unter Einbeziehung der berechneten Anzahl der Kinder (Punkt C) 1.653 567

Abzüglich der berechneten Anzahl der vorhandenen Betreuungsplätze (Punkt D) -1.678 -697

derzeitig absehbarer Ausbaubedarf -25 -130

G. Zu erreichende Versorgungsquote im

Kindergartenjahr 2022/2023 95,3% 49,7% Notwendige Betreuungsplätze unter

Einbeziehung der berechneten Anzahl der Kinder (Punkt C) und der Versorgungsquote 1.709 621

Abzüglich der berechneten Anzahl der vorhandenen Betreuungsplätze (Punkt D) -1.678 -697

derzeitig absehbarer Ausbaubedarf 31 -76

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Die kleinräumige Betrachtung des weiteren Ausbaubedarfs erfolgt nachfolgend bei den „ehemaligen Bezirken“ des Stadtbezirks Ost.

Neuwerk 3 - 6 Jahre U 3 Anzahl Quote Anzahl Quote

A. Anzahl der zu versorgenden Kinder 569 416 Anzahl der Betreuungsplätze 581 226 Versorgungsquote zum 01.08.2020 102,1% 54,3%

B. Neubauten im Kindergartenjahr 2020/2021 Anzahl der vorhandenen Bereuungsplätze 581 226

Gathersweg Schwimmbad (4 Gruppen) 42 28 Hülserkamp Ersatzneubau (4 Gruppen)* 42 28 Anzahl der Betreuungsplätze 665 282 Versorgungsquote im Kindergartenjahr

2020/2021 116,9% 67,8% * eigentlich 5 Gruppen aber gleichzeitig ist in der Modulfertigbauanlage Am Beekerkamp 1 Gruppe zu reduzieren

C. Entwicklung der Anzahl der Kinder im Kindergartenjahr 2021/2022

Bestand Kindergartenjahr 2020/2021 569 416 prognostizierte Steigerung 17 -8 Angenommene Anzahl der Kinder im

Kindergartenjahr 2021/2022 586 408

D. Entwicklung der Anzahl der Betreuungsplätze im Kindergartenjahr 2021/2022

Bestand Ende Kindergartenjahr 2020/2021 665 282 Rückbau der Überbelegungen -17 -16 Angenommene Anzahl der Betreuungsplätze

im Kindergartenjahr 2021/2022

648 266

E. Prognostizierte Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2021/2022 110,6% 65,2%

F. Zu erreichende Versorgungsquote im

Kindergartenjahr 2021/2022 95,3% 45,5% Notwendige Betreuungsplätze unter

Einbeziehung der berechneten Anzahl der Kinder (Punkt C) 558 186

Abzüglich der berechneten Anzahl der vorhandenen Betreuungsplätze (Punkt D) -648 -266

28

derzeitig absehbarer Ausbaubedarf -90 -80

G. Zu erreichende Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2022/2023 95,3% 49,7%

Notwendige Betreuungsplätze unter Fortschreibung der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung (Punkt C) und der erhöhten Versorgungsquote 575 199

Abzüglich der berechneten Anzahl der vorhandenen Betreuungsplätze (Punkt D) -648 -266

derzeitig absehbarer Ausbaubedarf -73 -67

Als Fazit ist festzustellen, dass unter Einbeziehung der prognostizierten demographischen Entwicklung und unter der Annahme, dass die vorgesehenen Neubaumaßnahmen wie geplant vollständig umgesetzt werden, die zu erreichenden Versorgungsquoten erfüllt sind. Anzumerken ist, dass in den vorgenannten Zahlen eine Modul-Fertigbauanlage berücksichtigt ist, die im Verlaufe der Zeit zurückzubauen ist. Hierbei handelt es sich um die Modul-Fertigbauanlage Am Beekerkamp (Träger Stadt). Nach der Inbetriebnahme des derzeitigen Neubaus der Kindertageseinrichtung Hülserkamp wird die Modul-Fertigbauanlage Am Beekerkamp noch 2-3 Jahre in Betrieb bleiben können. Anschließend erfolgt durch den Rückbau der Modulfertigbauanlage ein Betreuungsplatzabbau um 80 Betreuungsplätze. Im ehemaligen Stadtbezirk Neuwerk werden innerhalb der Einrichtungen Waldorfkindergarten „An den Hüren“ und der Einrichtung „Menschen im Zentrum“ insgesamt 84 Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren und 17 Kinder unter drei Jahren bezirksübergreifend aus dem gesamten Stadtgebiet betreut. Zum jetzigen Zeitpunkt ist unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung kein Neubau einer Kindertageseinrichtung zu initiieren. Mögliche Entwicklung

1. Eventuell kann der Neubau am Standort Gathersweg mit 5 Gruppen umgesetzt werden.

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„ehemaliger Stadtbezirk“ Volksgarten Volksgarten 3 - 6 Jahre U 3 Anzahl Quote Anzahl Quote

A. Anzahl der zu versorgenden Kinder 691 535 Anzahl der Betreuungsplätze 637 248 Versorgungsquote zum 01.08.2020 92,2% 46,4%

B. Neubauten im Kindergartenjahr 2020/2021 Anzahl der vorhandenen Bereuungsplätze 637 248

Schwalmstraße Monforts (4 Gruppen) 42 28 Anzahl der Betreuungsplätze 679 276 Versorgungsquote im Kindergartenjahr

2020/2021 98,3% 51,6%

C. Entwicklung der Anzahl der Kinder im Kindergartenjahr 2021/2022

Bestand Kindergartenjahr 2020/2021 691 535 prognostizierte Steigerung 31 -2 Angenommene Anzahl der Kinder im

Kindergartenjahr 2021/2022 722 533

D. Entwicklung der Anzahl der Betreuungsplätze im Kindergartenjahr 2021/2022

Bestand Ende Kindergartenjahr 2020/2021 679 276 Rückbau der Überbelegungen -29 -8 Angenommene Anzahl der Betreuungsplätze

im Kindergartenjahr 2021/2022

650 268

E. Prognostizierte Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2021/2022 90,0% 50,3%

F. Zu erreichende Versorgungsquote im

Kindergartenjahr 2021/2022 95,3% 45,5% Notwendige Betreuungsplätze unter

Einbeziehung der berechneten Anzahl der Kinder (Punkt C) 688 243

Abzüglich der berechneten Anzahl der vorhandenen Betreuungsplätze (Punkt D) -650 -268

derzeitig absehbarer Ausbaubedarf 38 -25

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G. Zu erreichende Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2022/2023 95,3% 49,7%

Notwendige Betreuungsplätze unter Fortschreibung der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung (Punkt C) und der erhöhten Versorgungsquote 718 264

Abzüglich der berechneten Anzahl der vorhandenen Betreuungsplätze (Punkt D) -650 -268

derzeitig absehbarer Ausbaubedarf 68 -4 Als Fazit ist festzustellen, dass die vom Stadtrat vorgegebene Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2020/2021 erreicht wird. Unter Einbeziehung der prognostizierten demographischen Entwicklung ist jedoch ein weiterer Ausbaubedarf von zunächst einer Kindertageseinrichtung in den folgenden Kindergartenjahren festzustellen. Anzumerken ist zusätzlich, dass am Standort Peter-Krall-Straße 6 und 8 insgesamt 2 Modulfertigbauanlagen mit insgesamt 140 Betreuungsplätzen aufgebaut wurden. Für diese Modulfertigbauanlagen sind nach Ablauf der bauordnungsrechtlichen Genehmigung bis 2024 Ersatzmaßnahmen zu initiieren. Insgesamt wird somit ein weiterer Ausbaubedarf von mindestens 3 Kindertageseinrichtungen im ehemaligen Bezirk Volksgarten festgestellt. Mögliche Maßnahmen

1. Parallel zum Betrieb der Modul-Fertigbauanlagen am Standort Carl-Diem-Straße ist der Neubau einer stationären Kindertageseinrichtung vorgesehen. Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass die stationäre Kita nach § 34 BauGB errichtet werden kann. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.

2. Umsetzung des vorgesehenen und bereits in den Kindergartenbedarfsplanung der Vorjahre berücksichtigten Neubauprojektes Hardterbroicher Markt

3. Am Standort Compesmühlenweg ist der Neubau einer Kindertageseinrichtung vorgesehen. Der Standort muss noch im Bebauungsplanverfahren abgesichert werden.

Weitere Maßnahmen im Rahmen von MG+:

4. Innerhalb der Überplanung des ehemaligen REME-Geländes wurde eine weitere Gemeinbedarfsfläche für den Neubau einer Kindertageseinrichtung angemeldet.

5. Innerhalb der Neuplanung des Gebietes „Seestadt“ wurde der Bedarf von 2 viergruppigen Kindertageseinrichtungen für die Betreuung von Kindern im Vorschulalter angemeldet.

31

„ehemaliger Stadtbezirk“ Giesenkirchen Giesenkirchen 3 - 6 Jahre U 3 Anzahl Quote Anzahl Quote

A. Anzahl der zu versorgenden Kinder 415 292 Anzahl der Betreuungsplätze 396 167 Versorgungsquote zum 01.08.2020 95,4% 57,2%

B. Neubauten im Kindergartenjahr 2020/2021 Anzahl der vorhandenen Bereuungsplätze 396 167

Anzahl der Betreuungsplätze 396 167 Versorgungsquote im Kindergartenjahr

2020/2021 95,4% 57,2%

C. Entwicklung der Anzahl der Kinder im Kindergartenjahr 2021/2022

Bestand Kindergartenjahr 2020/2021 415 292 prognostizierte Steigerung 11 13 Angenommene Anzahl der Kinder im

Kindergartenjahr 2021/2022 426 305

D. Entwicklung der Anzahl der Betreuungsplätze im Kindergartenjahr 2021/2022

Bestand Ende Kindergartenjahr 2020/2021 396 167 Rückbau der Überbelegungen -16 -4 Angenommene Anzahl der Betreuungsplätze

im Kindergartenjahr 2021/2022

380 163

E. Prognostizierte Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2021/2022 89,2% 53,4%

F. Zu erreichende Versorgungsquote im

Kindergartenjahr 2021/2022 95,3% 45,5% Notwendige Betreuungsplätze unter

Einbeziehung der berechneten Anzahl der Kinder (Punkt C) 406 139

Abzüglich der berechneten Anzahl der vorhandenen Betreuungsplätze (Punkt D) -380 -163

derzeitig absehbarer Ausbaubedarf 26 -24

G. Zu erreichende Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2022/2023 95,3% 49,7%

32

Notwendige Betreuungsplätze unter Fortschreibung der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung (Punkt C) und der erhöhten Versorgungsquote 416 158

Abzüglich der berechneten Anzahl der vorhandenen Betreuungsplätze (Punkt D) -380 -163

derzeitig absehbarer Ausbaubedarf 36 -5

Als Fazit ist festzustellen, dass die vom Stadtrat vorgegebene Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2020/2021 erreicht wird. Unter Einbeziehung der prognostizierten demographischen Entwicklung ist aus Sicht der Kindergartenbedarfsplanung ein weiterer Ausbaubedarf einer Kindertageseinrichtung ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 zu prüfen. Mögliche Maßnahmen

1. Am Standort Eiger 8a wird derzeit geprüft, ob ein Kindergartenneubau auf einem städtischen Grundstück und einem Grundstück der EWMG verwirklicht werden kann.

33

Stadtbezirk Süd Süd 3 - 6 Jahre U 3 Anzahl Quote Anzahl Quote

A. Anzahl der zu versorgenden Kinder 2.808 2.288 Anzahl der Betreuungsplätze 2.497 958 Versorgungsquote zum 01.08.2020 88,9% 41,9%

Die vorgenannte Versorgungsquote wird erreicht bei Fertigstellung folgender laufender Bauprojekte

Geneickener Straße (Rheydt Mitte) 42 28 Bendhecker Straße (Rheydt Mitte) 42 28 LENA-Gruppe Jahnplatz (Rheydt Mitte) 9 Iltisweg (Rheydt-West) 42 28 Struckssoth (Rheydt-West) 42 28 Urftstraße 265 (Rheydt-West) 49 12 Kölner Straße 323 (Odenkirchen) 42 28 Güdderather Mühlenweg (Odenkirchen) 10 259 171

B. Neubauten im Kindergartenjahr 2020/2021 Anzahl der vorhandenen Bereuungsplätze 2.497 958

Ritterstraße (Rheydt-Mitte) 42 28 Pongser Straße (Rheydt-West) 42 28 Hallenbad Burgbongert (Odenkirchen) 28 22 Wetschewell (Odenkirchen) 42 28 Anzahl der Betreuungsplätze 2.651 1.064 Versorgungsquote im Kindergartenjahr

2020/2021 94,4% 46,5%

C. Entwicklung der Anzahl der Kinder im Kindergartenjahr 2021/2022

Bestand Kindergartenjahr 2020/2021 2.808 2.288 prognostizierte Steigerung 114 27 Angenommene Anzahl der Kinder im

Kindergartenjahr 2021/2022 2.922 2.315

D. Entwicklung der Anzahl der Betreuungsplätze im Kindergartenjahr 2021/2022

Bestand Ende Kindergartenjahr 2020/2021 2.651 1.064 Kochschulstraße (Rheydt-Mitte) 42 28 Giesenkirchener Straße (Rheydt-Mitte) 42 28 Botzkuhlenweg (Rheydt-West) 42 28 Rückbau der Überbelegungen -104 -47

34

Angenommene Anzahl der Betreuungsplätze im Kindergartenjahr 2021/2022 2.673 1.101

E. Prognostizierte Versorgungsquote im

Kindergartenjahr 2021/2022 91,5% 47,6%

F. Zu erreichende Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2021/2022 95,3% 45,5%

Notwendige Betreuungsplätze unter Einbeziehung der berechneten Anzahl der Kinder (Punkt C) 2.785 1.053

Abzüglich der berechneten Anzahl der vorhandenen Betreuungsplätze (Punkt D) -2.673 -1.101

derzeitig absehbarer Ausbaubedarf

112 -48

G. Zu erreichende Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2022/2023 95,3% 49,7%

Notwendige Betreuungsplätze unter Einbeziehung der berechneten Anzahl der Kinder (Punkt C) und der Versorgungsquote 2.893 1.164

Abzüglich der berechneten Anzahl der vorhandenen Betreuungsplätze (Punkt D) -2.673 -1.101

derzeitig absehbarer Ausbaubedarf 220 63

35

Die kleinräumige Betrachtung des weiteren Ausbaubedarfs erfolgt nachfolgend bei den „ehemaligen Bezirken“ des Stadtbezirks Süd.

Rheydt-Mitte 3 - 6 Jahre U 3 Anzahl Quote Anzahl Quote

A. Anzahl der zu versorgenden Kinder 1.469 1.185 Anzahl der Betreuungsplätze 1.421 536 Versorgungsquote zum 01.08.2020 96,7% 45,2%

B. Neubauten im Kindergartenjahr 2020/2021 Anzahl der vorhandenen Bereuungsplätze 1.421 536

Ritterstraße (4. Gruppen) 42 28 Anzahl der Betreuungsplätze 1.463 564 Versorgungsquote im Kindergartenjahr

2020/2021 99,6% 47,6%

C. Entwicklung der Anzahl der Kinder im Kindergartenjahr 2021/2022

Bestand Kindergartenjahr 2020/2021 1.469 1.185 prognostizierte Steigerung 66 15 Angenommene Anzahl der Kinder im

Kindergartenjahr 2021/2022 1.535 1.200

D. Entwicklung der Anzahl der Betreuungsplätze im Kindergartenjahr 2021/2022

Bestand Ende Kindergartenjahr 2020/2021 1.463 564 Giesenkirchener Straße (4 Gruppen) 42 28 Kochschulstraße (4 Gruppen) 42 28 Rückbau der Überbelegungen -61 -23 Angenommene Anzahl der Betreuungsplätze

im Kindergartenjahr 2021/2022 1.486 597

E. Prognostizierte Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2021/2022 96,8% 49,8%

F. Zu erreichende Versorgungsquote im

Kindergartenjahr 2021/2022 95,3% 45,5% Notwendige Betreuungsplätze unter

Einbeziehung der berechneten Anzahl der Kinder (Punkt C) 1.463 546

Abzüglich der berechneten Anzahl der vorhandenen Betreuungsplätze (Punkt D) -1.486 -597

derzeitig absehbarer Ausbaubedarf -23 -51

36

G. Zu erreichende Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2022/2023 95,3% 49,7%

Notwendige Betreuungsplätze unter Fortschreibung der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung (Punkt C) und der erhöhten Versorgungsquote 1.526 604

Abzüglich der berechneten Anzahl der vorhandenen Betreuungsplätze (Punkt D) -1.486 -597

derzeitig absehbarer Ausbaubedarf 40 7

Als Fazit ist festzustellen, dass die vom Stadtrat vorgegebene Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2020/2021 erreicht wird. Unter Einbeziehung der prognostizierten demographischen Entwicklung ist jedoch ein weiterer Ausbaubedarf einer Kindertages-einrichtungen ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 festzustellen.

Mögliche Maßnahmen:

1. Am Standort Wilhelm-Strauß-Straße ist der Aufbau einer Betriebskindertageseinrichtung für die die Stadtverwaltung Mönchengladbach vorgesehen (Beratungsvorlage Nr.: 3483/IX). Hierdurch können 50 neue Betreuungsplätze aufgebaut werden.

2. Am Standort Oberheydener Straße plant ein Investor den Neubau oder Umbau einer Kindertageseinrichtung. Ob das Vorhaben umgesetzt werden kann, ist derzeit noch nicht absehbar.

Zusätzlicher Hinweis:

1. Am Standort Pestalozzistraße wird im Rahmen einer Machbarkeitsstudie durch die GMMG ein Ersatzneubau unter Einbeziehung des Kinder- und Jugendzentrum PE 12 geprüft. Ein entsprechender Beschluss des JHA zur Modernisierung liegt vor (Beratungsvorlage Nr. 3519/IX). Es wird davon ausgegangen, dass hierdurch eine Erweiterung der Betreuungsplatzzahl erreicht werden kann.

37

„ehemaliger Stadtbezirk“ Rheydt-West Rheydt-West 3 - 6 Jahre U 3 Anzahl Quote Anzahl Quote

A. Anzahl der zu versorgenden Kinder 708 616 Anzahl der Betreuungsplätze 574 240 Versorgungsquote zum 01.08.2020 81,1% 39,0%

B. Neubauten im Kindergartenjahr 2020/2021 Anzahl der vorhandenen Bereuungsplätze 574 240

Pongser Straße (4 Gruppen) 42 28 Anzahl der Betreuungsplätze 616 268 Versorgungsquote im Kindergartenjahr

2020/2021 87,0% 43,5%

C. Entwicklung der Anzahl der Kinder im Kindergartenjahr 2021/2022

Bestand Kindergartenjahr 2020/2021 708 616 prognostizierte Steigerung 37 11 Angenommene Anzahl der Kinder im

Kindergartenjahr 2021/2022 745 627

D. Entwicklung der Anzahl der Betreuungsplätze im Kindergartenjahr 2021/2022

Bestand Ende Kindergartenjahr 2020/2021 616 268

Botzkuhlenweg (Rheydt-West) 42 28 Rückbau der Überbelegungen -12 -12 Angenommene Anzahl der Betreuungsplätze

im Kindergartenjahr 2021/2022 646 284

E. Prognostizierte Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2021/2022 86,7% 45,3%

F. Zu erreichende Versorgungsquote im

Kindergartenjahr 2021/2022 95,3% 45,5% Notwendige Betreuungsplätze unter

Einbeziehung der berechneten Anzahl der Kinder (Punkt C) 710 285

Abzüglich der berechneten Anzahl der vorhandenen Betreuungsplätze (Punkt D) -646 -284

derzeitig absehbarer Ausbaubedarf

64 1

38

G. Zu erreichende Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2022/2023 95,3% 49,7%

Notwendige Betreuungsplätze unter Fortschreibung der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung (Punkt C) und der erhöhten Versorgungsquote 745 317

Abzüglich der berechneten Anzahl der vorhandenen Betreuungsplätze (Punkt D) -646 -284

derzeitig absehbarer Ausbaubedarf 99 33 Im Vergleich zum Vorjahr konnte die Versorgungsquote für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren um 17,8 Prozentpunkte bzw. bei den Kindern unter drei Jahren um 10,1 Prozentpunkte gesteigert werden. Im Verlauf des Kindergartenjahres 2020/2021 werden die Versorgungsquoten durch einen weiteren Neubau weiter verbessert. Trotz mehrerer umgesetzter Neubauprojekte im Bezirk besteht aufgrund des demographischen Anstiegs ein weiterer Neubaubedarf von mindestens 2 Kindertageseinrichtungen. Mögliche Maßnahmen:

1. Derzeit wird am Standort Mathildenstraße 151 geprüft, ob dort eine bis zu 4 gruppige Kindertageseinrichtung realisiert werden kann.

2. Im Rahmen der Planung des Bereichs der Bezirkssportanlage Preyerstraße/Heintgesweg ist der Neubau von 2 bis zu 4 -gruppigen Kindertageseinrichtungen zu berücksichtigen. Hierzu muss noch ein Bebauungsplanverfahren initiiert werden.

39

ehemaliger Stadtbezirk“ Odenkirchen Odenkirchen 3 - 6 Jahre U 3 Anzahl Quote Anzahl Quote

A. Anzahl der zu versorgenden Kinder 631 487 Anzahl der Betreuungsplätze 502 182 Versorgungsquote zum 01.08.2020 79,6% 37,4%

B. Neubauten im Kindergartenjahr 2020/2021 Anzahl der vorhandenen Bereuungsplätze 502 182

Hallenbad Burgbongert (Odenkirchen) 28 22 Wetschewell (Odenkirchen) 42 28 Anzahl der Betreuungsplätze 572 232 Versorgungsquote im Kindergartenjahr

2020/2021 90,6% 47,6%

C. Entwicklung der Anzahl der Kinder im Kindergartenjahr 2021/2022

Bestand Kindergartenjahr 2020/2021 631 487 prognostizierte Steigerung 11 1 Angenommene Anzahl der Kinder im

Kindergartenjahr 2021/2022 642 488

D. Entwicklung der Anzahl der Betreuungsplätze im Kindergartenjahr 2021/2022

Bestand Ende Kindergartenjahr 2020/2021 572 232 Rückbau der Überbelegungen -31 -12 Angenommene Anzahl der Betreuungsplätze

im Kindergartenjahr 2021/2022 541 220

E. Prognostizierte Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2021/2022 84,3% 45,1%

F. Zu erreichende Versorgungsquote im

Kindergartenjahr 2021/2022 95,3% 45,5% Notwendige Betreuungsplätze unter

Einbeziehung der berechneten Anzahl der Kinder (Punkt C) 612 222

Abzüglich der berechneten Anzahl der vorhandenen Betreuungsplätze (Punkt D) -541 -220

derzeitig absehbarer Ausbaubedarf 71 2

40

G. Zu erreichende Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2022/2023 95,3% 49,7%

Notwendige Betreuungsplätze unter Foretschreibung der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung (Punkt C) und der erhöhten Versorgungsquote 622 243

Abzüglich der berechneten Anzahl der vorhandenen Betreuungsplätze (Punkt D) -541 -220

derzeitig absehbarer Ausbaubedarf 81 23 Im Vergleich zum Vorjahr konnte die Versorgungsquote für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren um 5,6 Prozentpunkte bzw. bei den Kindern unter drei Jahren um 5,0 Prozentpunkte gesteigert werden. Im Verlauf des Kindergartenjahres 2020/2021 werden die Versorgungsquoten durch zwei weitere Neubauten weiter verbessert. Trotz mehrerer umgesetzter Neubauprojekte im Bezirk besteht aufgrund des demographischen Anstiegs ein weiterer Neubaubedarf von mindestens 2 Kindertageseinrichtungen. Mögliche Maßnahmen

1. Derzeit wird am Standort Duvenstraße 18-32 geprüft, ob dort eine bis zu 4 gruppige Kindertageseinrichtung realisiert werden kann.

2. Zudem lässt sich nach derzeitigem Stand ein weiterer Kindergartenneubau auf einem Grundstück in Güdderath realisieren. Abstimmungsgespräche mit dem Eigentümer wurden initiiert.

41

Stadtbezirk West West 3 - 6 Jahre U 3 Anzahl Quote Anzahl Quote

A. Anzahl der zu versorgenden Kinder 1.370 951 Anzahl der Betreuungsplätze 1.150 421 Versorgungsquote zum 01.08.2020 83,9% 44,3% Die vorgenannte Versorgungsquote wird

erreicht bei Fertigstellung folgender laufender Bauprojekte

Gothaer Straße (Rheindahlen) 42 28 42 28

B. Neubauten im Kindergartenjahr 2020/2021 Anzahl der vorhandenen Bereuungsplätze 1.150 421

Konrad-Bäumer-Straße (Wickrath) 39 21 Nordpark Liverpooler Allee (Rheindahlen) 38 22 Broicher Straße (Rheindahlen) 42 28 Anzahl der Betreuungsplätze 1.269 492 Versorgungsquote im Kindergartenjahr

2020/2021 92,6% 51,7%

C. Entwicklung der Anzahl der Kinder im Kindergartenjahr 2021/2022

Bestand Kindergartenjahr 2020/2021 1.370 951 prognostizierte Steigerung 18 6 Angenommene Anzahl der Kinder im

Kindergartenjahr 2021/2022 1.388 957

D. Entwicklung der Anzahl der Betreuungsplätze im Kindergartenjahr 2021/2022

Bestand Ende Kindergartenjahr 2020/2021 1.269 492 Poststraße (Wickrath) 42 28 Hermann-Ehlers-Straße (Rheindahlen) 42 28 Rückbau der Überbelegungen -47 -32 Angenommene Anzahl der Betreuungsplätze

im Kindergartenjahr 2021/2022 1.306 516

E. Prognostizierte Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2021/2022 94,1% 53,9%

F. Zu erreichende Versorgungsquote im

Kindergartenjahr 2021/2022 95,3% 45,5%

42

Notwendige Betreuungsplätze unter Einbeziehung der berechneten Anzahl der Kinder (Punkt C) 1.323 435

Abzüglich der berechneten Anzahl der vorhandenen Betreuungsplätze (Punkt D) -1.306 -516

derzeitig absehbarer Ausbaubedarf 17 -81

G. Zu erreichende Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2022/2023 95,3% 49,7%

Notwendige Betreuungsplätze unter Fortschreibung der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung (Punkt C) und der erhöhten Versorgungsquote 1.340 479

Abzüglich der berechneten Anzahl der vorhandenen Betreuungsplätze (Punkt D) -1.306 -516

derzeitig absehbarer Ausbaubedarf 34 -37

43

Die kleinräumige Betrachtung des weiteren Ausbaubedarfs erfolgt nachfolgend bei den „ehemaligen Bezirken“ des Stadtbezirks West.

„ehemaliger Stadtbezirk“ Wickrath Wickrath 3 - 6 Jahre U 3 Anzahl Quote Anzahl Quote

A. Anzahl der zu versorgenden Kinder 517 345 Anzahl der Betreuungsplätze 423 148 Versorgungsquote zum 01.08.2020 81,8% 42,9%

B. Neubauten im Kindergartenjahr 2020/2021 Anzahl der vorhandenen Bereuungsplätze 423 148

Konrad-Bäumer-Straße (4 Gruppen) 39 21 Anzahl der Betreuungsplätze 462 169 Versorgungsquote im Kindergartenjahr

2020/2021 89,4% 49,0%

C. Entwicklung der Anzahl der Kinder im Kindergartenjahr 2021/2022

Bestand Kindergartenjahr 2020/2021 517 345 prognostizierte Steigerung 16 -1 Angenommene Anzahl der Kinder im

Kindergartenjahr 2021/2022 533 344

D. Entwicklung der Anzahl der Betreuungsplätze im Kindergartenjahr 2021/2022

Bestand Ende Kindergartenjahr 2020/2021 462 169 Poststraße (4 Gruppen) 42 28 Rückbau der Überbelegungen -28 -12 Angenommene Anzahl der Betreuungsplätze

im Kindergartenjahr 2021/2022 476 185

E. Prognostizierte Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2021/2022 89,3% 53,8%

F. Zu erreichende Versorgungsquote im

Kindergartenjahr 2021/2022 95,3% 45,5% Notwendige Betreuungsplätze unter

Einbeziehung der berechneten Anzahl der Kinder (Punkt C) 508 157

Abzüglich der berechneten Anzahl der vorhandenen Betreuungsplätze (Punkt D) -476 -185

derzeitig absehbarer Ausbaubedarf 32 -28

44

G. Zu erreichende Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2022/2023 95,3% 49,7%

Notwendige Betreuungsplätze unter Fortschreibung der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung (Punkt C) und der erhöhten Versorgungsquote 523 170

Abzüglich der berechneten Anzahl der vorhandenen Betreuungsplätze (Punkt D) -476 -185

derzeitig absehbarer Ausbaubedarf 47 -15 Festzustellen ist, dass der seit Jahren geplante Neubau der Kindertageseinrichtung am Standort Konrad-Bäumer-Straße nicht verwirklicht werden konnte. Dieser war schon als fester Bestandteil der Kindergartenbedarfsplanung des Vorjahres mit insgesamt 75 Betreuungsplätzen (5 Gruppen) eingeplant. Derzeit sucht die EWMG zusammen mit dem Träger Lebenshilfe e.V. nach Lösungen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es unklar, ob der Standort verwirklicht werden kann. Im Rahmen der Belegung der Betreuungsplätze besteht die Möglichkeit eine Umwandlung von U3-Plätzen zu Gunsten von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren durchzuführen. Hinzuweisen ist darauf, dass im Bezirk Wickrath die Anzahl der zu versorgenden Kinder im Alter unter drei Jahren von 405 Kindern im laufenden Jahr auf 345 Kinder im nächsten Kindergartenjahr gesunken ist. Sachliche Gründe für einen derartigen starken Rückgang waren bei der Erstellung dieser Kindergartenbedarfsplanung nicht bekannt. Bei einer Fortschreibung dieser Entwicklung auf die demographische Entwicklung der nächsten Jahre hätte dies einen starken Einfluss auf die Anzahl der noch aufzubauenden Kindergartengruppen im Bezirk. Für die Erstellung dieser Kindergartenbedarfsplanung wurde davon ausgegangen, dass der Rückgang der Geburten atypisch ist. Dies ist zusammen mit dem Fachbereich Stadtentwicklung und Planung (Statistik) zu analysieren. Anzumerken ist zusätzlich, dass am Standort Voigtshofer Allee eine Modulfertigbauanlage mit insgesamt 70 Betreuungsplätzen aufgebaut wurde. Für diese Modulfertigbauanlage ist nach Ablauf der bauordnungsrechtlichen Genehmigung bis 2024 eine Ersatzmaßnahme zu initiieren. Im Rahmen der weiteren demographischen Verbesserung ist aus Sicht der Kindergartenbedarfsplanung der Neubau von 2 weiteren Kindertageseinrichtungen – je nach Ausgang der demographischen Analyse - im ehemaligen Bezirk Wickrath notwendig. Sollte sich der Kindergartenneubau am Standort Konrad-Bäumer-Straße nicht verwirklichen lassen, sind drei neue Standorte zu ermitteln. Mögliche Maßnahmen

1. In Wickrathberg lässt sich nach derzeitigem Stand ein weiterer Kindergartenneubau auf einem Grundstück realisieren. Abstimmungsgespräche mit dem Eigentümer wurden initiiert.

2. Weitere Grundstücke sind aktuell nicht bekannt. Sollten keine weiteren Grundstücke identifiziert werden, ist zu prüfen, ob an den städtischen Kindertageseinrichtungen „Am Schlossacker“ und „In der Schley“ Erweiterungsbauten umsetzbar sind.

45

„ehemaliger Stadtbezirk“ Rheindahlen Rheindahlen 3 - 6 Jahre U 3 Anzahl Quote Anzahl Quote

A. Anzahl der zu versorgenden Kinder 853 606 Anzahl der Betreuungsplätze 727 273 Versorgungsquote zum 01.08.2020 85,2% 45,0%

B. Neubauten im Kindergartenjahr 2020/2021 Anzahl der vorhandenen Bereuungsplätze 727 273

Nordpark Liverpooler Allee (3 Gruppen) 38 22 Broicher Straße (4 Gruppen) 42 28 Anzahl der Betreuungsplätze 807 323 Versorgungsquote im Kindergartenjahr

2020/2021 94,6% 53,3%

C. Entwicklung der Anzahl der Kinder im Kindergartenjahr 2021/2022

Bestand Kindergartenjahr 2020/2021 853 606 prognostizierte Steigerung 2 7 Angenommene Anzahl der Kinder im

Kindergartenjahr 2021/2022 855 613

D. Entwicklung der Anzahl der Betreuungsplätze im Kindergartenjahr 2021/2022

Bestand Ende Kindergartenjahr 2020/2021 807 323 Hermann-Ehlers-Straße (4 Gruppen) 42 28 Rückbau der Überbelegungen -19 -20 Angenommene Anzahl der Betreuungsplätze

im Kindergartenjahr 2021/2022 830 331

E. Prognostizierte Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2021/2022 97,1% 54,0%

F. Zu erreichende Versorgungsquote im

Kindergartenjahr 2021/2022 95,3% 45,5% Notwendige Betreuungsplätze unter

Einbeziehung der berechneten Anzahl der Kinder (Punkt C) 815 279

Abzüglich der berechneten Anzahl der vorhandenen Betreuungsplätze (Punkt D) -830 -331

derzeitig absehbarer Ausbaubedarf -15 -52

G. Zu erreichende Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2022/2023 95,3% 49,7%

46

Notwendige Betreuungsplätze unter Foretschreibung der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung (Punkt C) und der erhöhten Versorgungsquote 817 308

Abzüglich der berechneten Anzahl der vorhandenen Betreuungsplätze (Punkt D) -830 -331

derzeitig absehbarer Ausbaubedarf -13 -23

Als Fazit ist festzustellen, dass die vom Stadtrat vorgegebene Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2020/2021 erreicht wird, sofern Betreuungsplätze für Kinder im Alter unter drei Jahren in Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren umgewandelt werden. Anzumerken ist zusätzlich, dass am Standort An der Holter Heide und Südwall zwei Modulfertigbauanlagen mit insgesamt 140 Betreuungsplätzen aufgebaut wurden. Vorgesehen ist, dass am Standort An der Holter Heide parallel mit der Aufgabe der Modulfertigbauanlage eine stationäre 4-gruppige Kindertageseinrichtung errichtet wird. Unter der Voraussetzung, dass diese Maßnahme umgesetzt werden kann ergibt sich bei dem Rückbau der Modulfertigbauanlage Südwall ein neuer Ausbaubedarf von 29 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren und 5 Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren Mögliche Maßnahmen

1. Zu prüfen ist, ob der Neubau der stationären Kindertageseinrichtung am Standort An der Holter Heide statt mit 4 Gruppen - erweitert - mit 5 Gruppen umgesetzt werden kann.

2. Am Standort Heiligenpesch 65 wird geprüft, ob eine Großtagespflegestelle mit 9 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in dem ehemaligen Sparkassengebäude geschaffen werden kann.

3. Sollten diese Maßnahmen nicht verwirklicht werden können, ist im Rahmen zukünftiger demographischer Entwicklung zu entscheiden, welche Alternativmaßnahmen umgesetzt werden können.