Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung des Jugendamtes für Elternvereine am 28.10.2015...

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Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung des Jugendamtes für Elternvereine am 28.10.2015 Vorgesehene Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Erstellung KiBiz-Verwendungsnachweise (sowie Ermittlung der Rücklagen) 3. Begrenzung der Rücklagen 4. Wegfall des 10%-Korridors und Einführung der Planungsgarantie 5. Verschiedenes (Flüchtlingssituation)

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Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung des Jugendamtes

für Elternvereine am 28.10.2015

Vorgesehene Tagesordnung:1. Begrüßung2. Erstellung KiBiz-Verwendungsnachweise (sowie Ermittlung

der Rücklagen)3. Begrenzung der Rücklagen4. Wegfall des 10%-Korridors und Einführung der

Planungsgarantie5. Verschiedenes (Flüchtlingssituation)

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TOP 2: Erstellung KiBiz-Verwendungsnachweis

Vorab: Wichtig ist eine getrennte Kassen- bzw. Kontenführung:

1. Einnahmen und Ausgaben des eigentlichen Elternvereins (insbesondere Mitgliedsbeiträge und Spenden sowie deren Verwendung)

2. Einnahmen und Ausgaben bezogen auf die KiBiz-Mittel (KiBiz-Einnahmen sowie davon getätigte Ausgaben)

3. Einnahmen und Ausgaben bezogen auf öffentlich geförderte Investitionsmaßnahmen (Zuschüsse und Eigenmittel sowie davon getätigte Ausgaben)

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Erstellung KiBiz-Verwendungsnachweis

Wesentliche Ertragsarten (I.):1.1 Zuschuss des Jugendamtes nach § 20 KiBiz (Kindpauschalen, Pauschalen für Kinder mit Behinderung) Zuschuss Familienzentrum nach § 21 Abs. 5 und 6 KiBiz Zuschuss zusätzliche U 3-Pauschalen nach § 21 Abs. 3 KiBz1.2 Trägeranteil (4 % freiwilliger Kreiszuschuss)1.3b Zuführung aus der KiBiz-Rücklage1.4 Zuführung aus anderen Einrichtungen (keine Bedeutung für EV)

1.5 Sonstige Erträge (z. B. Zinsen für KiBiz-Rücklage)1.6 Mittel aus der Integrationsförderung nach dem SGB XII (Pauschalen für Kinder mit Behinderung vom LWL)1.7 Kreditaufnahmen

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Erstellung KiBiz-VerwendungsnachweisWesentliche Aufwandsarten (II.):2.1 Personalkosten, dazu zählen insbesondere

- Lohnkosten (Arbeitgeberbrutto)- Umlageversicherungsbeiträge ( U 1 / U 2)- Berufsgenossenschaftsbeiträge- Personalbeschaffungskosten- Abfindungen- Fortbildungskosten

2.1.1 pädagogisches Personal(Personalkosten für die Betreuung, Förderung u. Bildung)

2.1.2 nicht pädagogisches Personal(Personalkosten für Beschäftigte, die nicht direkt in der Betreuung der Kinder eingesetzt sind, z. B. Hausmeister, Küchen- u. Reinigungskräfte)

2.1.3 sonstige Personalkosten(Personalkosten, die nicht 2.1.1 oder 2.1.2 zuzuordnen sind)

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Erstellung KiBiz-VerwendungsnachweisWesentliche Aufwandsarten (II.):2.2 Investitionsaufwendungen (für Bau und Unterhaltung)2.3 Miete (tatsächlich für die Kita gezahlte Kaltmiete)2.4 Sachkosten, z. B.

- päd. Material sowie Verbrauchsmaterial- Beiträge zu den Spitzenverbänden- Gebäude-Nebenkosten (u. a. Energie, Grundbesitz, Versicherung)

2.5 Verwaltungskosten (max. 2 % von 1.1 und 1.2 – 100 % KiBiz-Pauschalen)

- Personal-, Finanz- und Betriebskostenverwaltung2.6 Zinsen/Tilgung von Kreditverbindlichkeiten2.7 Übertragung an andere Einrichtungen (keine Bedeutung für EV) 2.8 Zuführung zur KiBiz-Rücklage2.9 Rückzahlung nicht verwendeter Mittel aus den zusätzlichen U 3-Pauschalen

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Erstellung KiBiz-VerwendungsnachweisAuflistung des Einsatzes des päd. Personals (III.) - Fachkraftstunden:3.1.1 Fachkraftstunden durch Fachkräfte (FK) - § 1 Personalvereinbarung (PV)

= staatlich anerkannte Erzieherinnen u. Heilpädagogen3.1.2 Fachkraftstunden durch Ergänzungskräfte (EK) - § 3 PV

= Ergänzungskräfte mit folgenden Voraussetzungen:- am 15.03.2008 bereits in der Einrichtung beschäftigt, - an Fortbildungen im Umfang von 160 Std. teilnehmen, die insbes. die Anforderungen an die frühkindliche Bildung auch bei U 3-Kindern berücksichtigt.- Einsatz bis zur Hälfte der ausgewiesenen Fachkraftstunden der Kita in den GF I und II

3.1.3 Fachkraftstunden durch Berufspraktikanten (BP) - § 4 PV= Berufspraktikanten können mit 1/3 ihrer Arbeitszeit eingesetzt

werden in den GF I und II)

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Erstellung KiBiz-Verwendungsnachweis

Auflistung des Einsatzes des päd. Personals (III.) - Ergänzungskräfte:3.2.1 Ergänzungskraftstunden - § 2 PV

= Kinderpflegerinnen3.2.2 Ergänzungskraftstunden durch Berufspraktikanten (BP) - § 4 Abs. 2 PV

BP können können anstelle der Ergänzungskraft eingesetzt werden,soweit sie im Rahmen ihrer Ausbildung in der Einrichtung tatsächlich präsent sind.

3.3 Berufspraktikanten (alternative Eintragungsmöglichkeit in KiBiz.web)3.4 sonstiges Betreuungspersonal

Auflistung des Einsatzes des päd. Personal für zusätzliche U 3-Pauschalen (IV.)- Je 1.000 € für eine Wochenstunde (Ergänzungskraftstunde)- Bei höherer Qualifikation (z. B. Fachkraft) kann die Summe der Stunden für

zusätzliches Personal evtl. geringer ausfallen.

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TOP 3: Begrenzung der Rücklagen (§ 20a KiBiz)Die Begrenzung der Höhe der Rücklagen besteht aus drei Elementen:1. Grundsätzlich 10 % des Kindpauschalenbudgets

(Kindpauschalen + Pauschalen für KmB) je Einrichtung oder2. 15 % des Kindpauschalenbudgets, wenn in der Einrichtung

Personal in vollem Umfang des 2. Personalkraftstundenwertes vorgehalten wird („Sonstige Fachkraftstunden“).

3. Wenn die Einrichtung im Eigentum des Trägers steht oder bei der dem Träger das Erbbaurecht am Gebäude zusteht oder bei der der Träger wirtschaftlich dem Eigentümer gleichgestellt ist, darf der Höchstbetrag der Rücklage um das Sechsfache des Betrages nach § 20 Abs. 2 Satz 3 (2.840,10 EUR je Gruppe) = 17.040,60 EUR überschritten werden.

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Begrenzung der Rücklagen (§ 20a KiBiz)Beispiel: Das Einrichtungsbudget 2015/2016 der Kita „B-Dorf“ beträgt 422.200 EUR. (Träger = Eigentümer, 3 Gruppen, 2. Perso- nalwert wird nicht vorgehalten)Errechnung Höhe der Rücklage:1. 10 % des Kindpauschalenbudgets = 42.220,00

EUR2. 15 %, wenn 2. Wert vorgehalten wird = 0,00

EUR3. Eigentümer (2.840,10 € x 6 x 3 Gruppen) = 51.121,80

EURHöchstbetrag der Rücklage für 2015/2016 = 93.341,80 EURWichtig:• Die Regelung gilt ab Kitajahr 2015/2016 (Stichtag 31.07.16).• Höhere Rücklagenbestände sind an das Jugendamt

zurückzuzahlen (auch freiwillige Kreiszuschüsse).

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TOP 4: Wegfall des 10 %-Korridors und Planungsgarantie (§§ 19 Abs. 4, 21e KiBiz)

• Der bisherige 10%-Korridor, bei dessen Über- oder Unterschreitung es zur nachträglichen Neufestsetzung kommt, ist zum 31.07.2015 entfallen.

• Ab 01.08.2015 = „Spitzabrechnung“ der Kindpauschalen auf Grundlage der tatsächlichen Belegung der Kita

• Gleichzeitig Einführung einer Planungsgarantie, um die Träger vor zu starken Schwankungen zu schützen.

Planungsgarantie (§ 21e) = • Bei Unterschreitungen sinkt das Einrichtungsbudget nicht unter

den Betrag, der sich nach der durchschnittlichen Ist-Belegung des Vorjahres zuzüglich der jährlichen prozentualen Steigerung von 1,5 % errechnet

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Wegfall des 10 %-Korridors und Planungsgarantie

Plan IST Rückzahlung Plan Auszahlung/PG ISTRückzahlung

an JANachzahlung

an Träger400.000 € 350.000 € 10.000 € 400.000 € 400.000 € 355.000 € 45.000 € 0 €

(ist die PG)

400.000 € 400.000 € 450.000 € 0 € 50.000 €

400.000 € 400.000 € 340.000 € 50.000 € 0 €

330.000 € 350.000 € 370.000 € 0 € 20.000 €

330.000 € 350.000 € 340.000 € 0 € 0 €

330.000 € 350.000 € 280.000 € 0 € 0 €(neue PG)

2015/2016 (neues Recht)2014/2015 (altes Recht)

Beispiele Planungsgarantie (ohne Berücksichtigung 1,5%-Steigerung)

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Wegfall des 10 %-Korridors und Planungsgarantie (§§ 19 Abs. 4, 21e KiBiz)

Beispiel Planungsgarantie Kita „A-Dorf“:Bewilligtes Budget 2014/2015 = 250.000 EUR (15.03.14)IST-Budget 2014/2015 = 243.847 EUR (15.10.15)Plan-Budget 2015/2016 = 230.000 EUR (15.03.15)zu bewilligendes Budget 2015/2016 = 243.847 EUR+1,5 % (15.10.15)

Problem: Das IST-Budget 2014/2015 steht zum Zeitpunkt der Bewilligung für 2015/2016 (15.03.2015) noch nicht endgültig fest!Lösung: Auf Grundlage der IST-Zahlen für 08/2014 bis 01/2015 des lfd. Kitajahres 14/15 wird zunächst mit Abschlagszahlen gearbeitet. Sobald IST-Belegung des zurückliegenden Kitajahres feststeht = Anpassung der Abschlagszahlen an Planungsgarantie.

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Wegfall des 10 %-Korridors und Planungsgarantie (§§ 19 Abs. 4, 21e KiBiz)

Berechnungsgrundlage Planungsgarantie:• PG setzt sich zusammen aus Kindpauschalen und Pauschalen

für Kinder mit Behinderung• Keine Berücksichtigung der sonstigen Pauschalen (U 3,

plusKITA, Sprachförderung, Verfügungspauschale, Familienzentren)

Einflussfaktoren für die Planungsgarantie:• Anzahl der betreuten Kinder sowie Betreuungsumfänge (25,

35, 45 Std.)• Anzahl der Kinder mit Behinderung• Zuordnung der Gruppenformen• Wichtig: Zeitnahe Veränderungsmeldungen!!!

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Wegfall des 10 %-Korridors und Planungsgarantie (§§ 19 Abs. 4, 21e KiBiz)

Intention der Planungsgarantie:• Abfederung des Belegrisikos• Absicherung der Arbeitsverhältnisse in den Einrichtungen• Budgetgarantie für ein Jahr

Folgen für den Träger der Einrichtung:• Verpflichtung zur unterjährigen Aufnahme von Kindern bis

zum Erreichen der Planungsgarantie.• Keine direkte Verpflichtung die zusätzlichen Mittel im

Rahmen der PG für Personal einzusetzen.

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Betreuung von Flüchtlings-kindern im Primarbereich

Möglichst Nutzung niederschwelliger Angebote vor Ort zur Vorbereitung auf späteren Kitabesuch, wie z. B. Spielkreise. Projektförderung durch Landesprogramm.

Anmeldung bei Kindertageseinrichtung vor Ort. Gleiche Bedingungen wie für alle anderen Kinder.

Kita klärt mit Jugendamt, ob weitere Aufnahmen möglich sind. KiBiz-Gruppenstärken sind zu beachten. Ggfls. Beantragung von Überschreitungen beim LWL-Landesjugendamt.

Sofern in Kita kein Platz frei: Vermittlung durch Servicestelle Kindertagesbetreuung des Jugendamtes.

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Anmeldverfahren Kitas (§ 3b KiBiz):(Abs. 1:) Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass Eltern dem Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich angezeigt haben. Die Anzeige kann auch über elektronische Systeme, über Tageseinrichtungen oder über die örtlichen Fachvermittlungsstellen für Kindertagespflege erfolgen. Anzeige des Betreuungsbedarfs einschl. des Stundenumfangs

in der Kita. 6-Monats-Frist: Meldung bis 01.02. d. J. erforderlich (6 Monate

bis 01.08.)

zu TOP 5: Anmeldeverfahren Kitas:

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Anmeldverfahren Kitas (§ 3b KiBiz):(Abs. 3:) Die Jugendämter müssen den Eltern den Eingang der Bedarfsanzeige spätestens nach einem Monat bestätigen und sie gleichzeitig über die örtlichen Kostenbeiträge nach § 90 SGB VIII informieren. Wenn nicht bereits ein Betreuungsvertrag abgeschlossen wurde, erhalten in den Fällen des Absatzes 1 die Eltern vom Jugendamt in der Regel bis acht Wochen, spätestens aber sechs Wochen vor dem Zeitpunkt, für den der Bedarf angemeldet wurde, eine Benachrichtigung über die Zuweisung eines Betreuungsplatzes.(Abs. 4:) Wenn und soweit die vor Ort eingesetzten Bedarfs-anzeigeverfahren auch vorsehen, dass die Eltern den Betreuungs- bedarf ihres Kindes in den Tageseinrichtungen oder…..persönlich anzeigen können, sind die Träger verpflichtet, an den Bedarfs-anzeigeverfahren mitzuwirken.