Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt Folie: 1 Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.V....

39
Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt Folie: 1 Besteuerung von Vereinen Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.V. Regionale Aktionsgruppen e.V. Erfurt Erfurt 24.03.2011 24.03.2011 Leipziger Straße 1 98617 Meiningen

Transcript of Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt Folie: 1 Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.V....

Page 1: Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt Folie: 1 Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.V. Erfurt24.03.2011 Leipziger Straße 1 98617 Meiningen.

Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt

Folie: 1

Besteuerung von VereinenBesteuerung von Vereinen

Regionale Aktionsgruppen e.V.Regionale Aktionsgruppen e.V.

Erfurt Erfurt

24.03.201124.03.2011

Leipziger Straße 198617 Meiningen

Page 2: Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt Folie: 1 Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.V. Erfurt24.03.2011 Leipziger Straße 1 98617 Meiningen.

Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt

Folie: 2

I. Gemeinnützigkeit

II. Spendenrecht

III. Körperschaft-/Gewerbesteuer

IV. Umsatzsteuer

V. Zuschüsse

Inhalt

Page 3: Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt Folie: 1 Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.V. Erfurt24.03.2011 Leipziger Straße 1 98617 Meiningen.

Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt

Folie: 3

I.

Gemeinnützigkeit

Page 4: Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt Folie: 1 Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.V. Erfurt24.03.2011 Leipziger Straße 1 98617 Meiningen.

Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt

Folie: 4

Vorteile der Gemeinnützigkeit

• weitgehende Befreiung von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer

• ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7% im Bereich des Zweckbetriebs undder Vermögensverwaltung

• Spendenbegünstigung• Erbschaftsteuer ...

Page 5: Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt Folie: 1 Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.V. Erfurt24.03.2011 Leipziger Straße 1 98617 Meiningen.

Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt

Folie: 5

Nachteile der Gemeinnützigkeit

• strenge Bindung an Satzung (gemeinn.Zweck muss in Satzung stehen)

• Beschränkung der eigenwirtschaftlichen Tätigkeit (Wettbewerbsverbot)

• Verpflichtung zur Mittelverwendung aus-schließlich für Satzungszwecke, Vermögensbindung

Page 6: Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt Folie: 1 Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.V. Erfurt24.03.2011 Leipziger Straße 1 98617 Meiningen.

Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt

Folie: 6

Grundsatz: Mittel des Vereins müssen zeitnah für satzungs- mäßige gemeinnützige Zwecke verwendet werden, d.h. die in einem Jahr erwirtschafteten Mittel müssen bis zum Ablauf des darauffolgenden Jahres verwendet werden.Der Überschuss des Jahres 2009 muss grundsätzlich bis Ende 2010 für gemeinnützige Zwecke ausgegeben worden sein.

Die Zuführung in Rücklagen ist gesetzlich geregelt.

Mittelverwendung

Page 7: Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt Folie: 1 Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.V. Erfurt24.03.2011 Leipziger Straße 1 98617 Meiningen.

Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt

Folie: 7

Folgende Rücklagen sind u.a. abweichend zulässig:

Rücklagenbildung

Für Anschaffungen im gemeinnützigen Be-reich, kann eine Rücklage gebildet werden. Das Projekt sollte innerhalb eines Zeitraums von 3 - 5 Jahren verwirklicht sein.

Freie Rücklage im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

Betriebsmittelrücklage

Freie Rücklage nach § 58 Nr. 7a AO

Zweckerfüllungs-/Projektrücklage

Page 8: Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt Folie: 1 Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.V. Erfurt24.03.2011 Leipziger Straße 1 98617 Meiningen.

Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt

Folie: 8

Folgende Rücklagen sind u.a. zulässig:

Rücklagenbildung

Für Investitionen im wirtschaftlichen Ge-schäftsbetrieb, dürfen bei konkreten Anlass Mittel zurückgelegt werden (z. B. Erweiterung Gebäude, Anschaffungen).

Freie Rücklage im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

Betriebsmittelrücklage

Freie Rücklage nach § 58 Nr. 7a AO

Zweckerfüllungs-/Projektrücklage

Page 9: Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt Folie: 1 Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.V. Erfurt24.03.2011 Leipziger Straße 1 98617 Meiningen.

Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt

Folie: 9

Folgende Rücklagen sind u.a. zulässig:

Rücklagenbildung

Für immer wiederkeh-rende Ausgaben (z.B. Löhne, Mieten) darf i.H. des Mittelbedarfs einer angemessenen Zeit-periode (mehrere Mo-nate bis ein Jahr) eine Rücklage gebildet werden.

Freie Rücklage im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

Betriebsmittelrücklage

Freie Rücklage nach § 58 Nr. 7a AO

Zweckerfüllungs-/Projektrücklage

Page 10: Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt Folie: 1 Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.V. Erfurt24.03.2011 Leipziger Straße 1 98617 Meiningen.

Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt

Folie: 10

Folgende Rücklagen sind u.a. zulässig:

Rücklagenbildung

•1/3 des Überschusses aus dem Bereich der Vermögensverwaltung

•10% Bruttoeinnahmen des ideellen Bereichs

•10% des Überschusses Zweckbetrieb

•10% des Gewinns aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb

(Rücklage muss nicht aufgelöst werden)

Freie Rücklage im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

Betriebsmittelrücklage

Freie Rücklage nach § 58 Nr. 7a AO

Zweckerfüllungs-/Projektrücklage

Page 11: Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt Folie: 1 Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.V. Erfurt24.03.2011 Leipziger Straße 1 98617 Meiningen.

Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt

Folie: 11

Inhalt der Satzung• gemeinnützige Zwecke

• Ausschließlichkeit

• Unmittelbarkeit

• Allgemeinheit

• Selbstlosigkeit

• Vermögensbindung

Satzung

Verein

Page 12: Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt Folie: 1 Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.V. Erfurt24.03.2011 Leipziger Straße 1 98617 Meiningen.

Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt

• in Satzung muss die Tätigkeit genau beschrieben sein (Finanzamt muss entnehmen können, ob die Steuerbegünstigungen vorliegen)

• keine Zuwendungen an Mitglieder • Festlegung der Vermögensverwendung im Zeitpunkt

der Auflösung des Vereins

Folie: 12

Page 13: Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt Folie: 1 Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.V. Erfurt24.03.2011 Leipziger Straße 1 98617 Meiningen.

Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt

Überprüfung der Gemeinnützigkeit

• FA überprüft in der Regel alle 3 Jahre, ob die Grundsätze des Gemeinnützigkeitsrechts eingehalten werden

• Steuererklärung für gemeinnützige Vereine• Einreichung eines Geschäfts- oder Tätigkeitsberichtes

für alle 3 Jahre sowie Vermögensaufstellung• Überprüfung der Gemeinnützigkeit jährlich, wenn

steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Umsatz > 35.000 EUR)

Folie: 13

Page 14: Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt Folie: 1 Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.V. Erfurt24.03.2011 Leipziger Straße 1 98617 Meiningen.

Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt

Folie: 14

II.

Spendenrecht

Page 15: Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt Folie: 1 Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.V. Erfurt24.03.2011 Leipziger Straße 1 98617 Meiningen.

Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt

• Spenden sind freiwillige Zahlungen (ohne Rechtspflicht)

• sie dürfen keine Gegenleistung als Entgelt für eine Leistung sein

• förderwürdige Zwecke:

- Gemeinnützige Zwecke

- Kirchliche Zwecke

- Mildtätige ZweckeFolie: 15

Page 16: Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt Folie: 1 Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.V. Erfurt24.03.2011 Leipziger Straße 1 98617 Meiningen.

Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt

Folie: 16

Amtlich vorgeschriebener Vordruck

- Die Zuwendungsbestätigungen müssen seit 1.1.2000 nach einem verbindlichen amtlichen Muster aus- gestellt werden.- Es gibt Vereinfachungen bei Zuwendungen unter 200 EUR → Bankeinzahlungsbeleg oder Buchungsbestäti- gung des Kreditinstituts reicht aus → gilt für Zuwendungen zur Linderung der Not in Katastrophenfällen

Page 17: Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt Folie: 1 Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.V. Erfurt24.03.2011 Leipziger Straße 1 98617 Meiningen.

Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt

Folie: 17

Anforderungen an Zuwendungsbestätigungen

• Der Vordruck darf eine DIN-A4-Seite nicht überschreiten.• Die gesetzlichen Grundlagen, nach denen der Verein als

gemeinnützig anerkannt worden ist, sind anzugeben; nach Abschnitt B der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV

• Die Zuwendungsbestätigung muss unterschrieben sein.• Die Zuwendungsbestätigung muss den Haftungshinweis

enthalten.• Ein Doppel der Zuwendungsbestätigung ist aufzubewah-

ren.• Bei allen Geldspenden ist anzugeben, ob es sich um eine

Aufwandsspende (Verzicht auf Vergütung) handelt.

Page 18: Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt Folie: 1 Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.V. Erfurt24.03.2011 Leipziger Straße 1 98617 Meiningen.

Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt

• Spendenarten:

- Geldspende

- Sachspende

- Aufwandsspenden

Folie: 18

Page 19: Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt Folie: 1 Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.V. Erfurt24.03.2011 Leipziger Straße 1 98617 Meiningen.

Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt

Folie: 19

Aufwandsspenden

Aufwandsspenden (z.B. Vereinsmitglied verzichtet auf Fahrgeld) sind als Spenden abzugsfähig:

• Der Vergütungsanspruch muss sich aus der Satzung oder einer schriftlichen Vereinbarung ergeben.

• Der Anspruch muss ernsthaft (Zahlungsfähigkeit) und rechtswirksam sein.

• Der Anspruch darf nicht unter der Bedingung des Ver-zichts stehen.

• Der Ersatzanspruch muss angemessen sein.• Der Spender muss schriftlich, zeitnah und nachträg-

lich auf seinen Anspruch verzichten.

Page 20: Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt Folie: 1 Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.V. Erfurt24.03.2011 Leipziger Straße 1 98617 Meiningen.

Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt

Haftungsrechtliche Konsequenzen

• Ausstellerhaftung

- der Aussteller der Bescheinigung haftet für die entgangene Steuer, wenn Zuwendungsbescheinigung vorsätzlich oder grob fahrlässig ausgestellt wurde

- z.Bsp. keine Gemeinnützigkeit, Bestätigung einer Sachzuwendung statt Geldzuwendung

Folie: 20

Page 21: Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt Folie: 1 Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.V. Erfurt24.03.2011 Leipziger Straße 1 98617 Meiningen.

Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt

• Veranlasserhaftung

- Zuwendung wird nicht zu steuerbegünstigten Zwecken verwendet.

- Verschulden des Veranlassers ist nicht erfor- derlich

Folie: 21

Page 22: Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt Folie: 1 Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.V. Erfurt24.03.2011 Leipziger Straße 1 98617 Meiningen.

Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt

• Finanzamt setzt die entgangene Steuer mit 30% pauschal an

• bei Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen, die bei der Gewerbesteuer gekürzt wurden zusätzlich 15%

• Haftungsbescheid gegen den Verein/ oder Verantwortlichen

Folie: 22

Page 23: Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt Folie: 1 Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.V. Erfurt24.03.2011 Leipziger Straße 1 98617 Meiningen.

Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt

Folie: 23

III.

Körperschaft-/Gewerbesteuer beim gemeinnützigen Verein

Page 24: Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt Folie: 1 Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.V. Erfurt24.03.2011 Leipziger Straße 1 98617 Meiningen.

Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt

Folie: 24

Ideeller Bereich

Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse für

den Satzungszweck

Vermögensverwaltung

Zinsen, langfristige Vermietung von Grund-besitz

Zweckbetrieb

Einnahmen, die mit der Gemeinnützigkeit

unmittelbar zusammenhängen

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Bewirtung, Werbeein-nahmen, wirtschaftliche Betätigung

4 Tätigkeits-bereiche

Körperschaft- bzw.

Gewerbesteuerpflicht

Page 25: Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt Folie: 1 Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.V. Erfurt24.03.2011 Leipziger Straße 1 98617 Meiningen.

Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt

Folie: 25

Körperschaftsteuer - GewerbesteuerBruttoeinnahmen liegen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb über

35.000 €

Körperschaftsteuer Gewerbesteuer

Der Gewinn beträgt mehr als 5.000 €.

Der auf volle 100 € abgerun-dete Gewerbeertrag beträgt mehr als 5.000 €.

Page 26: Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt Folie: 1 Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.V. Erfurt24.03.2011 Leipziger Straße 1 98617 Meiningen.

Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt

Folie: 26

III.

Körperschaft-/Gewerbesteuer

beim NICHT-gemeinnützigen Verein

Page 27: Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt Folie: 1 Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.V. Erfurt24.03.2011 Leipziger Straße 1 98617 Meiningen.

Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt

Folie: 27

Ideeller Bereich

Mitgliedsbeiträge

Vermögensverwaltung

Zinsen, langfristige Vermietung von Grund-besitz

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Bewirtung, Werbeein-nahmen, wirtschaftliche Betätigung

3 Tätigkeits-bereiche

Körperschaft- bzw.

Gewerbesteuerpflicht

Einkünfte

Einkünfte aus V+V/

aus V+V/

Kapitalvermögen

Kapitalvermögen

Page 28: Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt Folie: 1 Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.V. Erfurt24.03.2011 Leipziger Straße 1 98617 Meiningen.

Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt

Folie: 28

Körperschaftsteuer - Gewerbesteuer

Körperschaftsteuer Gewerbesteuer

Der Gewinn beträgt mehr als 5.000 €.

Der auf volle 100 € abgerun-dete Gewerbeertrag beträgt mehr als 5.000 €.

Page 29: Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt Folie: 1 Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.V. Erfurt24.03.2011 Leipziger Straße 1 98617 Meiningen.

Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt

Folie: 29

Körperschaftsteuersätze

0

5

10

15

20

25

30

35

40

45

1996-1998 1999/2000 2001/2002 2003 2008

42% 40% 25% 26,5%

Solidaritätszuschlag, ab 1.1.1998: 5,5%

15%

Page 30: Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt Folie: 1 Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.V. Erfurt24.03.2011 Leipziger Straße 1 98617 Meiningen.

Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt

Folie: 30

IV. Umsatzsteuer

Page 31: Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt Folie: 1 Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.V. Erfurt24.03.2011 Leipziger Straße 1 98617 Meiningen.

Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt

Folie: 31

Ideeller Bereich Vermögensverwaltung

Zweckbetrieb Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Umsatzsteuer (gemeinnütziger Verein)

unternehmerisch

nichtunternehmerisch

umsatz-steuer-

pflichtigmit 19%

i.d.R. umsatzsteuer-pflichtigmit 7%, falls nicht steuerfrei

i.d.R. steuerfrei, ansonsten

umsatzsteuer-pflichtig mit 7%

nicht umsatzsteuerbar

Page 32: Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt Folie: 1 Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.V. Erfurt24.03.2011 Leipziger Straße 1 98617 Meiningen.

Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt

Folie: 32

Ideeller Bereich Vermögensverwaltung

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Umsatzsteuer (Nicht-gemeinnütziger Verein)

unternehmerisch

nichtunternehmerisch

umsatz-steuer-

pflichtigmit 19%

i.d.R. steuerfrei, ansonsten

umsatzsteuer-pflichtig mit 19%

nicht umsatzsteuerbar

Page 33: Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt Folie: 1 Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.V. Erfurt24.03.2011 Leipziger Straße 1 98617 Meiningen.

Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt

Folie: 33

Nichterhebung der UmsatzsteuerKleinunternehmerregelung

Ein Verein braucht keine Umsatzsteuer zu zahlen, wenn die steuerpflichtigen Einnahmen einschließlich der darauf entfallenden Steuer aus seiner gesamten unter-nehmerischen Betätigung

• im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 € nicht überstiegen haben und

• im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen werden.

Page 34: Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt Folie: 1 Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.V. Erfurt24.03.2011 Leipziger Straße 1 98617 Meiningen.

Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt

Folie: 34

Angabe der Steuernummer in Rechnungen seit 01.07.2002 (§ 14 Abs. 1a UStG)

Die Angabe der Steuernummer ist nicht erforderlich, falls der Verein

• Kleinunternehmer ist oder• über steuerfreie Umsätze abrechnet oder• über eine Kleinbetragsrechnung (Rechnung bis 150 €)

abrechnet.

Page 35: Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt Folie: 1 Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.V. Erfurt24.03.2011 Leipziger Straße 1 98617 Meiningen.

Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt

Folie: 35

V.

Zuschüsse

Page 36: Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt Folie: 1 Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.V. Erfurt24.03.2011 Leipziger Straße 1 98617 Meiningen.

Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt

Echte Zuschüsse

• Zahlung wird nicht auf Grund eines Leistungs-verhältnisses erbracht

→ kein Leistungsaustausch

• Zahlung in erster Linie zur Förderung, d.h. Subvention aus bestimmten strukturpolitischen, volkwirtschaftlichen oder allgemeinpolitischen Gründen

→ nicht umsatzsteuerbar

Folie: 36

Page 37: Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt Folie: 1 Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.V. Erfurt24.03.2011 Leipziger Straße 1 98617 Meiningen.

Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt

Unechte Zuschüsse

• Leistungsaustausch zwischen leistenden Unternehmer (Zahlungsempfänger) und Zahlendem

• unmittelbarer Zusammenhang zwischen erbrachter Leistung und Zuschuss (Zahlung wird erkennbar um der Gegenleistung willen erbracht)

• Zahlender erhält Gegenstand oder sonstigen Vorteil auf Grund dessen er als Empfänger der Leistung angesehen werden kann

→umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig

Folie: 37

Page 38: Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt Folie: 1 Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.V. Erfurt24.03.2011 Leipziger Straße 1 98617 Meiningen.

Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt

Entgelt von dritter Seite

• Zahlungen werden von einem anderen als dem Leistungsempfänger für eine Leistung gewährt

• Zahlungen, auf die der Zuschussempfänger einen Rechtsanspruch hat oder wenn die Zahlung in Erfüllung einer öffentlich rechtlichenVerpflichtung gegenüber dem Zuschussempfänger bzw. in seinem Interesse gewährt wird

→ Leistungsaustausch wird begründet

umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig

Folie: 38

Page 39: Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt Folie: 1 Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.V. Erfurt24.03.2011 Leipziger Straße 1 98617 Meiningen.

Klaus Wachter - Dipl. Finanzwirt

Folie: 39