Klinik für zahnärztliche Prothetik und Biomedizinische ... · Zentrum für Zahn-, Mund- und...

36
Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Zahnärztliche Prothetik und Biomedizinische Werkstoffkunde Prof. Dr. Meike Stiesch HO_ZM_03_010_M Version 3 / gültig ab 12.10.2009 1/36 1/36 Klinik für zahnärztliche Prothetik und Biomedizinische Werkstoffkunde Direktorin: Prof. Dr. Meike Stiesch

Transcript of Klinik für zahnärztliche Prothetik und Biomedizinische ... · Zentrum für Zahn-, Mund- und...

Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeZahnärztliche Prothetik und Biomedizinische WerkstoffkundeProf. Dr. Meike Stiesch

HO_ZM_03_010_M Version 3 / gültig ab 12.10.2009

1/36

1/36

Klinik für zahnärztliche Prothetik und Biomedizinische WerkstoffkundeDirektorin: Prof. Dr. Meike Stiesch

Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeZahnärztliche Prothetik und Biomedizinische WerkstoffkundeProf. Dr. Meike Stiesch

HO_ZM_03_010_M Version 3 / gültig ab 12.10.2009

2/36

2/36

Herzlich Willkommen

in der Klinik für Zahnärztliche Prothetik und Biomedizinische Werkstoffkunde

Erstellt von Dr. Lena Schwabe

Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeZahnärztliche Prothetik und Biomedizinische WerkstoffkundeProf. Dr. Meike Stiesch

HO_ZM_03_010_M Version 3 / gültig ab 12.10.2009

3/36

3/36

Liebe Studentinnen und Studenten, um Ihnen den Einstieg in unsere klinischen Kurse zu erleichtern, sind nachfolgend einige wichtige Kursregeln aufgelistet. Diese sollen Ihnen die Kursabläufe nahebringen und erleichtern. Alle erforderlichen Formulare für den Kurs finden Sie auf der Homepage der MHH:

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die betreuenden Assistentinnen/Assistenten, Frau Bodenstab und Frau Schellenberg oder an die zuständigen Oberärzte. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

Wir wünschen für die klinischen Kurse

VIEL ERFOLG!!!

Formulare

Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeZahnärztliche Prothetik und Biomedizinische WerkstoffkundeProf. Dr. Meike Stiesch

HO_ZM_03_010_M Version 3 / gültig ab 12.10.2009

4/36

4/36

Behandlungsbeginn Bitte stellen Sie , bevor Sie einem Patienten einen Termin vergeben, die zugehörige Akte Ihrem Saalassistenten vor. Dadurch lassen sich unnötige Behandlungssitzungen vermeiden. Am ersten Behandlungstag 1.) Anmeldung des Patienten

Der Patient muss sich vor Behandlungsbeginn in der Anmeldung der Klinik für Zahnärztliche Prothetik und Biomedizinische Werkstoffkunde anmelden. Zum neuen Quartal (jeweils Anfang Januar, Anfang April, Anfang Juli und Anfang Oktober) wird die Versichertenkarte benötigt und ggf. die Praxisgebühr erhoben. Dies kann gerade bei Beginn des Semesters zu Wartezeiten führen. Bitte bedenken Sie dies bei der Terminvergabe!

2.) Aufsetzen des Patienten

Das Aufsetzen des Patienten im Kurssaal kann aus versicherungstechnischen Gründen erst beginnen, wenn der Kursassistent im Saal ist!

3.) Vorstellung der Anamnese

Nach der Erhebung der allgemeinen Anamnese erfolgt die Vorstellung beim zuständigen Assistenten!

4.) Befundaufnahme

Nach der Erhebung der speziellen Anamnese erfolgt die Befundaufnahme. Der aktuelle Befund ist für die Erstellung eines Heil- und Kostenplans essentiell notwendig. Jegliche Therapie ergibt sich aus dem erhobenen Befund. Gehen Sie also sehr sorgfältig vor und tragen Sie bitte den Befund in das Befundschema umfangreich ein. Erläuterungen zum Befund finden sich auf den nächsten Seiten!

5.) Vorstellung des Befundes

Im Anschluss an die Befundaufnahme erfolgt die Assistentenvorstellung. 6.) Zahnreinigung

Im Integrierten Kurs kann es notwendig sein, dass vor der Zahnreinigung eine Photodokumentation sinnvoll erscheint. Zusätzlich kann im Integrierten Kurs eine Parodontaltherapie, ein Recall oder eine Mundhygienebehandlung notwendig sein. Bitte sprechen Sie hier das individuelle Vorgehen mit dem Saalassistenten der Klinik für Zahnerhaltung, Parodontologie und Präventive Zahnheilkunde ab.

5

Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeZahnärztliche Prothetik und Biomedizinische WerkstoffkundeProf. Dr. Meike Stiesch

HO_ZM_03_010_M Version 3 / gültig ab 12.10.2009

5/36

5/36

7.) Situationsabformung

In Absprache mit dem Saalassistenten erfolgt die Situationsabformung von Oberkiefer und Unterkiefer. Diese bildet die Grundlage für alle Planungen (Planungsmodelle). Sie kann zusätzlich auch als Arbeitsmodell zum Beispiel für Individuelle Löffel oder zur Herstellung von Interimsprothesen dienen. Bitte sprechen Sie vorher mit Ihrem Saalassistenten, welchem Zweck die Modelle dienen und auf welche Besonderheiten Sie achten müssen.

8.) Beratung

Im Anschluss, meist in der nächsten Beha ndlungssitzung, erfolgt die Beratung des Patienten. Es ist wichtig, dass der Patient über Behandlungsalternativen, sowie Vor - und Nachteile der unterschiedlichen Behandlungen aufgeklärt wird. Dieses wird durch Ihren Saalassistenten durchgeführt. In einigen Fällen ist es notwendig, vor dem Beratungsgespräch eine Planung an Hand der Modelle zusammen mit Ihrem Assistenten durchzuführen. Eine umfangreiche Dokumentation dieses Beratungsgespräches mit dem Patienten ist in der Akte wichtig.

9.) Erstellung des Heil- und Kostenplanes

Sind alle Fragen geklärt und eine Therapie vom Patienten gewählt, muss ein entsprechender Heil- und Kostenplan für prothetische Arbeiten erstellt und an die Krankenkasse geschickt werden. Hierfür sind einige wichtige Punkte zu beachte n:

- Heil- und Kostenpläne werden nur nach Planung der Assistentinnen/Assistenten

geschrieben. - Für die Erstellung ist die Eingabe des aktuellen Befundes (Datum) mit den auf

dem Befundblatt aufgelisteten Kürzeln erforderlich. - Der Behandlungsplan wird auf dem Prothetik- bzw. I-Kursblatt vermerkt.

6

Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeZahnärztliche Prothetik und Biomedizinische WerkstoffkundeProf. Dr. Meike Stiesch

HO_ZM_03_010_M Version 3 / gültig ab 12.10.2009

6/36

6/36

7.) Einreichung des Heil- und Kostenplanes bei der Krankenkasse- Bevor der Heil- und Kostenplan der Krankenkasse vorgelegt wird:

Assistenten-Unterschrift- Bei Gesamtkosten über 2000,- € ist eine Oberarzt-Unterschrift zusätzlich

erforderlich.- HKP und Bonusheft (Bitte nicht vergessen!!!!) sind bei der Krankenkasse

einzureichen.

ACHTUNG:

Die prothetische Arbeit kann nur mit genehmigtem HKP und derPatientenunterschrift auf der Anlage des HKP´s erfolgen!!!!

Ausnahme: dringende ReparaturenHierfür ist aber eine Kostenübernahmeerklärung vom Patienten zuunterschreiben!

7

Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeZahnärztliche Prothetik und Biomedizinische WerkstoffkundeProf. Dr. Meike Stiesch

HO_ZM_03_010_M Version 3 / gültig ab 12.10.2009

7/36

7/36

Behandlungstag

Nach jedem Behandlungstag

1.) Den Akteneintrag mit Ihrem Saalassistenten besprechen und noch amBehandlungstag in der Akte unterschreiben lassen.

2.) Die Patientenakte zur Leistungseingabe abgeben (Ort wird für den jeweiligen Kursbekannt gegeben).

3.) Desinfektion und Sterilisation der Instrumente (s. Hygieneplan)

4.) Flächendesinfektion und Reinigung der Einheit durchführen (s. Hygieneplan)

Abschluss der prothetischen Behandlung

Bitte kontrollieren Sie, ob die Akte alle nötigen Unterlagen enthält:

- Assistenten-Unterschrift mit Eingliederungsstempel

- Assistenten-Unterschrift auf der Laborrechnung

- Eigenbeleg (Hauslabor bei Herrn Stahl)

- Assistenten-Unterschrift auf dem Heil- u. Kostenplan (Eingliederung)Patienten-Unterschrift auf der Anlage zum HKP

- Assistenten-Unterschrift auf dem Behandlungsplan(Behandlung insgesamt beendet, nur für Studenten abgeschlossen oderWeiterbehandlung geplant)

8

Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeZahnärztliche Prothetik und Biomedizinische WerkstoffkundeProf. Dr. Meike Stiesch

HO_ZM_03_010_M Version 3 / gültig ab 12.10.2009

8/36

8/36

Kursende Zum Kursende (hierzu zählt auch der erste Teil des I -Kurses!) bitten wir Sie, die Akten aller Patienten bei der Kursorganisation abzugeben. Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen: • Patientenakte mit

- genehmigtem Heil- und Kostenplan - vom Patienten unterschriebenem Heil- und Kostenplan Anhang - Eingliederungsunterschrift des Saalassistenten auf dem Heil - und Kostenplan - Eingliederungsunterschrift des Saalassistenten auf dem

Eingliederungsstempel - vom Saalasstistenten unterschriebener Laborrechnung - ausgefülltem Behandlungsplan

• Eigenbeleg und Konformitätserklärung - Bitte füllen Sie für angefertigte Arbeiten im Hauslabor einen Eigenbeleg aus und

lassen eine Konformitätserklärung durch Herrn Stahl ausfüllen. Die Konformitätsnummer wird auf dem Testatzettel v ermerkt. Für alle Arbeiten, die durch Sie im Studentenkurs hergestellt werden, muss ein Eigenbeleg ausgefüllt werden!

• Testatzettel

Testatmappe Am Ende des klinischen Kurses (Kursus der Zahnersatzkunde 1 und Integrierter Kursus) müssen die Testatmappen abgegeben werden! Dafür zählen Sie bitte auf allen Punktezetteln die erreichten Punkte zusammen und führen für jeden einzelnen Patienten die erreichte Punktzahl auf. Zusätzlich addieren Sie alle Punkte zur Gesamtpunktzahl. Heften Sie bitte alle Formulare für das Mindestprogramm und die Punktezettel zusammen und legen Sie die Mappe dem Saalassistenten vor. Für die Abschlussbesprechung des klinischen Kurses wird eine komplett abgezeichnete Kursmappe für die Scheinvergabe benötigt.

9

Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeZahnärztliche Prothetik und Biomedizinische WerkstoffkundeProf. Dr. Meike Stiesch

HO_ZM_03_010_M Version 3 / gültig ab 12.10.2009

9/36

9/36

Befund

Die erhobenen Befunde durch die zahnärztliche Untersuchung werden im Zahnschema umfangreich notiert. Hierfür ist folgende Farbcodierung vorgesehen:

blau entspricht der bestehenden Situation undrot markiert die Behandlungsbedürftigkeit.

Suffiziente Füllungen und insuffiziente Füllungen

Kürzel für den verwendeten Füllungswerkstoff:- Kompomer/Komposit KU- Amalgam AM- Glasionomerzement GIZ- Inlay Inl

Karies c Suffiziente und insuffiziente Wurzelfüllungen

apikale Läsionen

Suffiziente und insuffiziente KronenversorgungenStiftaufbau

Kürzel in der ZE-Spalte:- Krone k/kw- Vestibulärverblendete Krone vk- vollkeramisch (verblendete) Krone mk- Teilkrone pk

Fehlende Zähne und nicht erhaltungswürdige Zähne

Brückenversorgung

Kürzel in der ZE-Spalte:- Brückenglied b

Lückenschluss

Kürzel in der ZE-Spalte: )(

10

Initialkaries (c)

Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeZahnärztliche Prothetik und Biomedizinische WerkstoffkundeProf. Dr. Meike Stiesch

HO_ZM_03_010_M Version 3 / gültig ab 12.10.2009

10/36

10/36

Kürzel für den verwendeten Füllungswerkstoff:

- Kompomer/Komposit KU- Amalgam AM- Glasionomerzement GIZ

Kürzel für die ZE-Spalte:

ww erhaltungswürdigerZahn mit weitgehender Zerstörung(Notwendigkeit einer Krone)

pk Teilkronepw erhaltungswürdiger Zahn mit partiellen Substanzdefektenk Krone (klinisch intakt)kw erneuerungsbedürftige Kroneb Brückenzwischengliedf fehlender Zahnx nicht erhaltungswürdiger Zahne ersetzter Zahnew ersetzter, aber erneuerungsbedürftiger Zahnt Teleskoptw erneuerungswürdiges Teleskopur unzureichende Retention)( Lückenschluss

Weitere Informationen zum Eintrag in das Behandlungsschema entnehmen Sie bitte den Erläuterungen zum Befund auf dem bestehenden Prothetikblatt oder einem Heil- und Kostenplan.

11

Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeZahnärztliche Prothetik und Biomedizinische WerkstoffkundeProf. Dr. Meike Stiesch

HO_ZM_03_010_M Version 3 / gültig ab 12.10.2009

11/36

11/36

Eintrag im Behandlungsplan für die Erstellung des HKP´s PO-/PU-Interims zum Ersatz von (Zahnangabe)

Modellguss zum Ersatz von (Zahnangabe) Halteelemente an (Zahnangabe)

Stiftaufbau (Glasfaser) (Zahnangabe) Stiftaufbau (gegossen) (Zahnangabe)

Krone (Vollguss, vollverblendet/vestibulär verblendet) (Zahnangabe) Brücke von (Zahnangabe) bis (Zahnangabe) (Vollguss, vollverblendet/vestibulär verblendet)

Cover-denture (schleimhautgetragene Deckprothese) zum Ersatz von (Zahnangabe) Cover-denture (schleimhautgetragene Deckprothese) mit Metallbasis zum Ersatz von (Zahnangabe) Teleskope (Vollguss, vollverblendet/vestibulär verblendet) (Zahnangabe)

Wichtig: Bei Teleskopprothesen und Cover -denture (bis 3 Zähne Restbezahnung) mit Metallbasis ist unbedingt eine Begründung für die Metallbasis anzugeben!!!

Hierzu zählen zum Beispiel: • Exostosen • Torus palatinus • Neigung zu Entzündungen der abgedeckten Mundschleimhaut bei Verwendung von

Prothesenkunststoff • hohes Bruchrisiko bei atypischen kaufunktionellen Belastungen • hohes Bruchrisiko bei Patienten, die gewohnheitsmäßig mit den Zähnen knirschen oder

pressen (Bruxismus) • hohes Bruchrisiko bei Patienten, die bei der Arbeit mit den Zähnen pressen (z.B.

Schwerarbeiter) • ungenügende Platzverhältnisse im Oberkiefer für eine Prothesenbasis aus Kunststoff

z.B. extrem tiefer Biss, Deckbiss, hoher und spitzer Gaumen, extrem ausgebuchteter Tuber maxillae

12

Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeZahnärztliche Prothetik und Biomedizinische WerkstoffkundeProf. Dr. Meike Stiesch

HO_ZM_03_010_M Version 3 / gültig ab 12.10.2009

12/36

12/36

Patientenakten

Allgemeines

Jeder Patient lässt sich bei der Erstvorstellung eine Patientenakte von der Patientenaufnahme im Zentrum Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde ausstellen.

Bei den Patientenakten wird unterschieden:

-K-Akte: gesetzlich versicherter Patient (GKV)

-S-Akte: Selbstzahler (PKV)

-L-Akte: Privatpatient mit Chefarzt oder Oberarztbehandlung (PKV)

-GL-Akte: Gutachtenakte

Wo finde ich eine Akte?

Über das Programm HighDent kann recheriert werden, in welcher Klinik sich eine Akte befindet. Hierfür stehen im Rahmen der Studentenausbildung die Computer in den Behandlungssälen zur Verfügung. Das Programm ist dort bereits aufgerufen worden. Da ein Passwort für den Zugriff benötigt wird, schließen Sie bitte dieses Programm nicht!

Wo finde ich im HighDent die Informationen über den Standort der Patientenakte?

1.Dokumentation

Unter Dokumenation sind die Module zur Erfassung der wichtigen Patientendaten zusammen gefasst.

anklicken!

2. Aktenverfolgung

13

Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeZahnärztliche Prothetik und Biomedizinische WerkstoffkundeProf. Dr. Meike Stiesch

HO_ZM_03_010_M Version 3 / gültig ab 12.10.2009

13/36

13/36

Anleitung Aktenverfolgung

Auswahl der gesuchten Patientenakte

Um die gespeicherten Daten des Patienten aufzurufen,bestehen folgende Suchoptionen:

- Name und Vorname, getrennt durch ein Komma Es kann auch die Suchoption nur über die Eingabe des Nachnamens gestartet werden.- Geburtsdatum mit * am Ende- HKP Plannummer: z.B. #1234- Versicherungsnummer: z.B. +123456789

Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeKlinik für Zahnärztliche ProthetikProf. Dr. Meike Stiesch-Scholz

Dokumentation des Aktenwechsels zwischen den Abteilungen

In der Spalte Ablage befindet sich: 0 entsprechend für in die angegebene Abteilung hingegebene, aber noch nicht angenommene Akte

1 für eine in der Abteilung angenommene AkteName Abrechnungshelferin, die die aktuellen Positionen

abgerechnet hat

Abkürzungen der Abteilungen

ZAB (Nummer 7) Abteilung Patientendienst (Patientenaufnahme und Abrechnung)ZCH (Nummer 2) Klinik für Mund-, Kiefer-, GesichtschirugieZPR (Nummer 1) Klinik für Zahnärztliche Prothetik und Biomedizinische WerkstoffkundeZKO (Nummer 4) Klinik für Zahnerhaltung, Parodontologie und präventive ZahnheilkundeZOR (Nummer 3) Klinik für Kieferorthopädie

Geburtsdatum und I-Zahl Patientenname Geburtsdatum

14

Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeZahnärztliche Prothetik und Biomedizinische WerkstoffkundeProf. Dr. Meike Stiesch

HO_ZM_03_010_M Version 3 / gültig ab 12.10.2009

14/36

14/36

Anleitung Aktenannahme und Aktenweiterleitung

Aktenannahme

Eingabe in der untersten Spalte:1.) 1 für ZPR in der Spalt für Abteilung2.) Tabulatortaste um weiter zu springen in die Ablage-Zeile3.) 1 für angenommene Akte4.) Weiter über F12, Escape oder grünes Häckchen

Für die Aktenweiterleitung wird genauso wie oben verfahren. Anstelle unter 3.) die Annahme der Akte zu bestätigen, wird hier die 0 für die Aktenweiterleitung eingegeben!

15

Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeZahnärztliche Prothetik und Biomedizinische WerkstoffkundeProf. Dr. Meike Stiesch

HO_ZM_03_010_M Version 3 / gültig ab 12.10.2009

15/36

15/36

Aufbau einer Patientenakte

Sortierung der Aktenblätter

Um eine möglichst schnelle Übersicht über die Patientenakte zu gewinnen ist eine spezielle Ordnung in der Patientenakte erforderlich. So befindet sich in der Einlegefolie, gleich zu Beginn jeder Akte, die Patientendaten, die im SAP hinterlegt sind. Zusätzlich findet man hier die aktuellen Klebchen mit der aktuellen Aufnahmenummer. Zu Beginn jeden Quartals wird eine solche Nummer für jeden Patienten verteilt.

Die Aktenblätter sollten in der Patientenakte wie folgt eingeheftet sein:1. ZCH Aufnahmeblatt und grüne Dokumantationsblätter2. ZPR/ZPW Befundblatt und blaue Dokumentationsblätter3. Befundblatt Integrierter Kurs graue Befundblätter4. ZKO gelbe Dokumentationsblätter5. ZPR/ZKO Integrierter Kurs rosa/graue Dokumentationsblätter6. ZOR orange Dokumentationsblätter

Hierbei sollte auf eine chronologische Reihenfolge geachtet werde, so dass die aktuellen Einträge auf dem letzten Blatt jeder Abteilung stehen.Alle zusätzlichen Dokumente wie zum Beispiel die Kurseinwilligung des Patienten, der DGZMK-Bogen, Arztbriefe, Befundberichte werden entsprechend der zuständigen Abteilung hinter deren Dokumentationsblätter abgeheftet.

Heil- und Kostenplan

Der Heil- und Kostenplan (HKP) wird in zweifacher Ausführung ausgestellt. Sowohl das Orginal, wie auch das Duplikat, werden vom Saalassistenten und ggf. vom Oberarzt unterschrieben. Erst wenn diese Unetrschriften vorliegen, wird der HKP im Orginal mit dem HKP-Anhang zur Krankenkasse gegeben.Die Anschrift der Krankenkasse eines Patienten befindet sich auf dem Aufnahmedialog. Das HKP-Duplikat wird an den inneren hinteren Aktendeckel geheftet!

Der genehmigte HKP wird dann zum Duplikat an den inneren hinteren Aktendeckel geheftet!

Wo muss der Patient vor Beginn der Behandlung auf dem HKP unterschreiben?

1.HKPMit der Unterschrift erklärt der Patient:- Der Patient ist versichert bei oben genannter Krankenkasse.- Der Patient ist über die Regelversorgung, die gleichartige und andersartige Versorgung aufgeklärt worden hinsichtlich Art, Umfang und Kosten- Der Patient wünscht die Versorgung laut HKP

2. Anhang zum HKPDer Patient bestätigt die Kostenaufklärung hinsichtlich HKP und bestätigt die Aushändigung eines Duplikates der Anhanges zum HKP.

3. Ggf. GOZ-Plan

16

Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeZahnärztliche Prothetik und Biomedizinische WerkstoffkundeProf. Dr. Meike Stiesch

HO_ZM_03_010_M Version 3 / gültig ab 12.10.2009

16/36

16/36

Dokumentation

Dokumentationspflicht

Die Aktendokumentationspflicht begründet sich auf folgender rechtlicher Grundlage:

§ 7 Abs. 3 EKVZ Der Vertragszahnarzt hat die Befunde, die Behandlungsmaßnahmen, sowie die veranlaßten Leistungen einschließlich des Tages der Behandlung mit Zahnbezug fortlaufend in geeigneter Weise zu dokumentieren.

(Erstazkassenvertrag Zahnärzte)

§ 5 Abs. 1 BMVZ Der Kassenzahnarzt ist verpflichtet, über jeden behandelten Kranken Aufzeichnungen zu machen, aus denen die einzelne Leistung, die behandelten Zähne und soweit erforderlich, die Diagnose sowie die Behandlungsdaten ersichtlich sein müssen. (Bundesmantelvertrag Zahnärzte)

Zweck der Dokumentation

Die Dokumentation in der Patientenakte bildet die Grundlage für die Therapie! Dies wird gewährleistet durch eine ordnungsgemäß durchgeführte und vor allem dokumentierte Anamnese, die Dokumentation des klinischen Befunds und der Diagnose, der Erst- und Folgebehandlung! Gerade in einem Hause mit vielen Behandlern ist diese Dokumentation für die Sicherheit des Patienten wichtig! Nur mit einer guten Dokumentation lassen sich Behandlerwechsel in einer Abteilung, aber auch abteilungsübergreifend, sinnvoll durchführen. Zusätzlich bildet die Aktendokumentation eine Gedächtnisstütze für jeden einzelnen Behandler, so dass nach längerer Behandlungspause an die vorhergehende Behandlung sinnvoll angeknüpft werden kann.

Durch die Dokumentation entsteht der vertragsärztliche Honoraranspruch für die erbrachten Leistungen!

Außerdem dient die Dokumentation in rechtlichen Fragen immer als Beweismittel.

Durchführung der Aktendokumentation

Im Einzelnen ist in der Patientenakte folgendes zu dokumentieren:

- Datum- Anamnese- Beschwerden/Schmerzen des Patienten- Röntgenbefund- klinischer Befund - Funktionsbefund- Diagnose- Therapievorschläge (Behandlungsalternativen)- Therapie (einschließlich Verordnungen wie Physiotherapie und Überweisungen wie MRT/DVT)- Art und Dosierung einer Medikation- verwendete Materialien- Verlaufsdaten (Besonderheiten/Komplikationen)- Zahnbezug/Region- Aufklärung

Zeitnah Vollständig Lückenlos Richtig/Wahrhaftig.

17

Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeZahnärztliche Prothetik und Biomedizinische WerkstoffkundeProf. Dr. Meike Stiesch

HO_ZM_03_010_M Version 3 / gültig ab 12.10.2009

17/36

17/36

Anleitung zur Dokumentation

Dokumentation in der Patientenakte

Diese Anleitung soll eine Hilfe für den Eintrag in die Patientenakte im Rahmen der klinischen Kurse der Abteilung Zahnärztliche Prothetik sein. Grundsätzlich werden nur tatsächlich durchgeführte Positionen (unter Nennung der behandelten Zähne) in der Akte aufgeführt. Wichtig ist, dass der Eintrag übersichtlich gestaltet ist und man auf den ersten Blick die unterschiedlichen Regionen und Behandlungen erkennen kann!(Im nachfolgenden werden die BEMA-Positionen behandelt!)

Allgemeine Einträge

Erstvorstellung01 Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten einschl. Beratung

(Bema: pro Kalenderhalbjahr einmal berechenbar im Abstand von 4 Monaten; GOZ: Fristen gelten hier nicht)Die Untersuchung ist im Zahnschema ausführlich in den Farben blau (bestehende Situation) und rot (Behandlungsbedürftigkeit) zu notieren.Die Patientenaufklärung über Behandlungsvorschläge, Behandlungsalternativen sowie Risikoinformation ist zu

dokumentieren.

8 ViPr Sensibilitätsprüfung der Zähne (einmal pro Sitzung)

10 üZ Behandlung überempfindlicher Zahnflächen für jede SitzungKeine Vertragsleistung bei: - prophylaktische Fluoridierung beim Erwachsenen (z.B. GOZ Pos. 102 Schmelzhärtung)- Remineralisierung mit Fluoridierungsmitteln (z.B. GOZ Pos. 102 Initialkariesbehandlung)- Fluoridierung nach SÄT-Füllungen- Chlorhexidinlacke bei minimalinvasiver Therapie

Sit.-Modell Dokumentation entsprechend nach Ober- und Unterkiefer, ggf. Bissnahme vermerkenAbformmaterial (z.B. Alginat, Futar D), Löffelgröße (Gr. 1-4);Falls diese Modelle zur Therapieplanung genutzt werden ist dies über Pos. 7b des HKP´s abzurechnen.

Röntgen

Nach der Röntgenverordnung gemäß §28 (1) RöV ist folgendes zu dokumentieren bei einer Röntgenaufnahme:

Art der Aufnahme, Anzahl Region Befragung des Patienten (Hierdurch sollen doppelt durchgeführte Aufnahmen vermieden werden!) ggf. Anforderung von alten Aufnahmen! Indikation Befund Befragung nach bestehender Schwangerschaft bei weiblichen Patienten Angebot des Röntgenpasses

Ä925 Röntgendiagnostik der Zähne (Zahnfilme)Rö2 Zahnfilme bis zu 2 AufnahmenRö5 Zahnfilme bis zu 5 AufnahmenRö8 Zahnfilme bis zu 8 AufnahmenStat Status bei mehr als 8 Aufnahmen

Ä935 Teilaufnahme des Schädels (OPT, OPT spezial)Die Darstellung beider Kiefer durch ein Orthopantomogramm schließt die gleichzeitige Anfertigung eines Rö-Status nach

925d aus. Eine zusätzliche Gelenkaufnahme ist bei der Abrechnung zu kennzeichnen!

Zeitnah Vollständig Lückenlos Richtig/Wahrhaftig.

18

Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeZahnärztliche Prothetik und Biomedizinische WerkstoffkundeProf. Dr. Meike Stiesch

HO_ZM_03_010_M Version 3 / gültig ab 12.10.2009

18/36

18/36

Anleitung zur DokumentationTeil 2

Anästhesien

40 I InfiltrationsanästhesieAngabe der Region, des verwendeten Anästhetikums und der Menge

41 L1 Leitungsanästhesie intraoralAngabe der Region, des verwendeten Anästhetikums und der Menge

Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeZahnärztliche ProthetikProf. Dr. Meike Stiesch-Scholz

Einträge bei Kronen und Brücken

19 Schutz eines beschliffenen Zahnes und Sicherung der Kaufunktion durch eine provisorische Krone oder provisorischer Ersatz eines fehlenden Zahnes durch ein Brückenglied (zweimal je Zahn abrechenbar)

20 Versorgung eines Einzelzahnes durch a) eine metallische Volkroneb) eine vestibulär verblendete Verblendkronec) eine metallische Teilkrone

Mit der Leistung der Pos. 20 sind folgende Leistungen mit abgegolten: Präparation, ggf. Farbbestimmung, Bissnahme, Abformung, Einprobe, Einzementieren, Kontrolle und Adjustierung der statischen und dynamischen Okklusion

91a/b Versorgung eines Lückengebisses mit einer Brücke, bei Verwendung mit Teleskopkronen im Zusammenhang mit einer herausnehmbaren Prothese, je Pfeilerzahn

a) Metallische Vollkroneb) Vestibulär verblendete Verblendkronec) Metallische Teilkroned) Teleskop- oder Konuskronee) Verwendung eines Geschiebes bei geteilten Brücken mit disparallelen Pfeilern

92 Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke je Spanne

23 Ekr Entfernung einer Krone bzw. eines Brückenankers oder eines abgebrochenen Wurzelstiftes bzw. das Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges, je Trennstelle

13 Aufbaufllg. Das Vorbereiten eines zerstörten Zahnes zur Aufnahme einer Krone ist nach 13 a oder 13 b abzurechnen13a: F1 Füllung einflächig13b: F2 Füllung zweiflächig oder mehrflächig

Für die Bezeichnung der Füllungslage sind folgende Abkürzungen zu verwenden:m = mesialo = okklusal/inzisald = distalv = vestibulär (bukkal/zervikal/labial)l = lingual bzw. palatinal

12 bMF Besondere Maßnahme beim Präparieren oder Füllen, je Sitzung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich Separieren z.B. Holzkeil Beseitigen störenden Zahnfleisches Muss störendes Zahnfleisch, z.B. zum Zwecke des Erkennens von unter sich gehenden Stellen, zur Darstellung der Präparatrionsgrenze oder zur subgingivalen Stufenpräparation verdrängt werden, ist die Pos. 12 abrechnungsfähig Anlegen von Spanngummi Stillung einer übermäßigen Papillenblutung

98a indiv. Löffel Abformung mit individuellem oder individualisiertem Löffel, je KieferDiese Position ist nicht neben einer Einzelkrone berechenbar.Auch abrechenbar, wenn Löffel individualisiert wurde (z.B. Aufbiegen des Löffels, Verlängerung des Löffels)

Zeitnah Vollständig Lückenlos Richtig/Wahrhaftig.

Brückenanker

19

Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeZahnärztliche Prothetik und Biomedizinische WerkstoffkundeProf. Dr. Meike Stiesch

HO_ZM_03_010_M Version 3 / gültig ab 12.10.2009

19/36

19/36

Anleitung zur DokumentationTeil 3

Der Akteneintrag für eine Präparation sollte beispielhaft wie folgt aussehen:

44,46 L1 (UDS, 1,5 ml), Ekr der Kronen 44, 46 (insges. 2 Trennstellen)44 alte Fllg. entf., exc., Aufbaufllg. (mod, Adamant, Syntac classic), 46 alte Fllg. entf., exc., Aufbaufllg. (mdv, Adamant, Syntac classic), 44,46 Präp. zur Aufnahme einer Brücke (Hohlkehle), bMF (Faden) zur Darstellung der Präp.- Grenze, Löffel individualisiert, Korrekturabf. (Silagum), Brücken-PV 44-46 (Luxatemp) mit TempBond eingegliedert

Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeZahnärztliche ProthetikProf. Dr. Meike Stiesch-Scholz

Einträge bei Stiftaufbau

21 Schutz eines beschliffenen Zahnes und Sicherung der Kaufunktion durch eine provisorische Krone mit Stiftaufbau (zweimal je Zahn abrechenbar)

18 Vorbereitung eines endodontisch behandelten Zahnes zur Aufnahme einer Krone mit Verankerung im Wurzelkanala) durch einen konfektionierten Stift- oder Schraubenaufbau, einzeitigb) durch einen gegossenen Stiftaufbau, zweizeitig

Glasfaserstifte werden analog nach der GOZ berechnet! Ein Festzuschuss im Rahmen einer prothetischen Versorgung wird entweder mitbeantragt oder wird als nachträgliche Leistung abgerechnet!Achtung extra Formular Patientenunterschrift!

Zeitnah Vollständig Lückenlos Richtig/Wahrhaftig.

Der Akteneintrag für einen Stiftaufbau sollte beispielhaft wie folgt aussehen:

Indirektes Verfahren:15 alte Fllg. entf., exc., Präp. für Stiftaufbau (rotes Hoffman-Set), Rö2 (Kontrolle der SA-Bohrung Länge ausreichend), Abf. für SA (Impregum), SA-PV (Protemp) mit TempBond eingesetzt15 SA def. eingesetzt (Fixodont)

Direktes Verfahren:22 alte Fllg. entf., exc., Präp. für Stiftaufbau (rotes Hoffman-Set), SA direkt modelliert (Pattern Resin), SA-PV (Protemp) mit TempBond eingesetzt22 SA def. eingesetzt (Fixodont)

Adhäsiver Glasfaserstift25 alte Fllg. entf., exc., Präp. für Glasfaserstift (rot), Glasfaserstift adhäsiv eingesetzt (Excite, Variolink), adh. Aufbau (modvl, Adamant) Rö2 (Kontrolle nach Glasfaserstiftinsertion homogen)

20

Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeZahnärztliche Prothetik und Biomedizinische WerkstoffkundeProf. Dr. Meike Stiesch

HO_ZM_03_010_M Version 3 / gültig ab 12.10.2009

20/36

20/36

Anleitung zur DokumentationTeil 4

Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeZahnärztliche ProthetikProf. Dr. Meike Stiesch-Scholz

Einträge bei Totalen Prothesen

97a/b Totale Prothese/Cover-Denture-Prothese im Oberkiefer/Unterkiefer

98b/c Funktionsabformung mit individuellem Löffel, Oberkiefer/UnterkieferDie Leistung nach 98b/c sind bei zahnlosen Kiefer und bei stark reduziertem Restgebiss - in der Regel bis zu drei Zähnen - abrechnungsfähig

105 Mu Lokale medikamentöse Behandlung von Schleimhauterkrankungen, Aufbringung von auf der Mundschleimhaut haftenden Medikamenten oder Behandlung von Prothesendruckstellen, je Sitzungð Drei Monate nach Eingliederung der Prothese (vgl. SK)

106 SK Beseitigen scharfer Zahnkanten oder störender Prothesenränder oder Ähnliches, je Sitzungð Das Beseitigen störender Prothesenränder kann nur dann auf dem Erfassungsschein abgerechnet werden, wenn die Prothese länger als drei Monate eingegliedert ist. Das gleiche gilt sinngemäß für Druckstellen bei Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit einer Prothese (Daisy)

Zeitnah Vollständig Lückenlos Richtig/Wahrhaftig.

Der Akteneintrag für Totale Prothesen sollte beispielhaft wie folgt aussehen:

OK/UK Sit.-Abf. (Alginat) mit Schreinemaker SetOK/UK Funktionsabformung mit indiv. Löffeln (Zink-Oxid-Eugenol-Paste, X3N)OK/UK vert. Kieferrelationsbestimmung, Gesichtsbogenanlage, horiz. Kieferrelationsbest. (Abdruckgips), Zahnfarbenbestimmung: B3OK/UK Wachseinprobe, Pat. mit Ästhetik einverstanden/zufriedenOK/UK Eingliederung TO/TU OK/UK DS-Kontrolle: DS Regio 46 ling., Papilla inz. u. Lippenbändchen ausgeschliffen, Dontisolon aufgetragen

Einträge bei partiellem Zahnersatz

1. Klammerverankerter Modellguss

96 Versorgung eines Lückengebisses durch eine partielle Prothese einschließlich einfacher Haltevorrichtungena) zum Ersatz von 1 bis 4 fehlenden Zähnenb) zum Ersatz von 5 bis 8 fehlenden Zähnenc) zum Ersatz von mehr als 8 fehlenden Zähnen

98a indiv. Löffel Abformung mit individuellem oder individualisiertem Löffel, je KieferAuch abrechenbar, wenn Löffel individualisiert wurde (z.B. Aufbiegen des Löffels, Verlägerung des Löffels)

98g Verwendung einer Metallbasis in Verbindung mit Halte- und Stützvorichtungen - nicht bei Interimsprothesen

98h Verwendung von gegossenen Halte- oder Stützvorrichtungen, zu den Bewertungdszahlen nach Nr. 96 oder 98g zusätzlich - nicht bei Interimsprothesenh/1 bei Verwendung von einer Halte- und Stützvorrichtungh/2 bei Verwendung von mindestens zwei Halte- und Stützvorrichtungen

89 Beseitigung grober Artikulations- und Okklusionsstörungen vor Eingliederung von Brücken und Prothesenð Nicht abrechenbar für das Einschleifen zur Aufnahme von Halte- und Stützelementen

7b Vorbereitende Maßnahmen: Abformung, Bissnahme für das Erstellen von Modellen des Ober- und Unterkiefers zur diagnostischen Auswertung und Planung sowie schriftliche Niederlegung

21

Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeZahnärztliche Prothetik und Biomedizinische WerkstoffkundeProf. Dr. Meike Stiesch

HO_ZM_03_010_M Version 3 / gültig ab 12.10.2009

21/36

21/36

Anleitung zur DokumentationTeil 5

Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeZahnärztliche ProthetikProf. Dr. Meike Stiesch-Scholz

Zeitnah Vollständig Lückenlos Richtig/Wahrhaftig.

Einträge bei partiellem Zahnersatz

2. Cover-Denture mit max. 3 Teleskopen

91d Versorgung eines Lückengebisses mit einer Brücke, bei Verwendung mit Teleskopkronen im Zusammenhang mit einer herausnehmbaren Prothese, je Pfeilerzahn

a) Metallische Vollkroneb) Vestibulär verblendete Verblendkronec) Metallische Teilkroned) Teleskop- oder Konuskronee) Verwendung eines Geschiebes bei geteilten Brücken mit disparallelen Pfeilern

98a indiv. Löffel Abformung mit individuellem oder individualisiertem Löffel, je KieferDiese Position ist nicht neben einer Einzelkrone berechenbar.Auch abrechenbar, wenn Löffel individualisiert wurde (z.B. Aufbiegen des Löffels, Verlägerung des Löffels) Hier abrechenbar für die Abformung der Stümpfe!

19 Schutz eines beschliffenen Zahnes und Sicherung der Kaufunktion durch eine provisorische Krone oder provisorischer Ersatz eines fehlenden Zahnes durch ein Brückenglied (zweimal je Zahn abrechenbar)

97a/b Totale Prothese/Cover-Denture-Prothese im Oberkiefer/Unterkiefer

98b/c Funktionsabformung mit individuellem Löffel, Oberkiefer/UnterkieferDie Leistung nach 98b/c sind bei zahnlosen Kiefer und bei stark reduziertem Restgebiss - in der Regel bis zu drei Zähnen - abrechnungsfähig

98e Metallbasis Totale Metallbasis in besonderen Ausnahmefällenð nur mit besonderer Begründung abrechenbarð nur neben Gebührenposition 97 möglich

Begründungen: z.B. - Exostosen- Torus palatinus- Neigung zu Entzündungen der abgedeckten Mundschleimhaut bei Verwendung von Prothesenkunststoff- hohes Bruchrisiko bei atypischen kaufunktionellen Belastungen- hohes Bruchrisiko bei Patienten, die gewohnheitsmäßig mit den Zähnen knirschen oder pressen (Bruxismus)- hohes Bruchrisiko bei Patienten, die bei der Arbeit mit den Zähnen pressen (z.B. Schwerarbeiter)- ungenügende Platzverhältnisseim Oberkiefer für eine Prothesenbasis aus Kunststoff z.B. extrem tiefer Biss, Deckbiss, hoher und spitzer Gaumen, extrem ausgebuchteter Tuber maxillae

22

Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeZahnärztliche Prothetik und Biomedizinische WerkstoffkundeProf. Dr. Meike Stiesch

HO_ZM_03_010_M Version 3 / gültig ab 12.10.2009

22/36

22/36

Anleitung zur DokumentationTeil 6

Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeZahnärztliche ProthetikProf. Dr. Meike Stiesch-Scholz

Zeitnah Vollständig Lückenlos Richtig/Wahrhaftig.

Einträge bei partiellem Interims-Zahnersatz

96 Versorgung eines Lückengebisses durch eine partielle Prothese einschließlich einfacher Haltevorrichtungena) zum Ersatz von 1 bis 4 fehlenden Zähnenb) zum Ersatz von 5 bis 8 fehlenden Zähnenc) zum Ersatz von mehr als 8 fehlenden Zähnen

98f Verwendung doppelarmiger Halte- oder Stützvorrichtungen oder mehrarmiger gebogener Halte- oder Stützvorrichtungen zu den Bewertungszahlen nach Nr. 96 zusätzlich je Prothese, nur abrechnungsfähig bei Interimsversorgung

Einträge bei partiellem Zahnersatz

3. Partielle Prothese verankert mit Teleskopen

91d Versorgung eines Lückengebisses mit einer Brücke, bei Verwendung mit Teleskopkronen im Zusammenhang mit einer herausnehmbaren Prothese, je Pfeilerzahn

a) Metallische Vollkroneb) Vestibulär verblendete Verblendkronec) Metallische Teolkroned) Teleskop- oder Konuskronee) Verwendung eines Geschiebes bei geteilten Brücken mit disparallelen Pfeilern

98a indiv. Löffel Abformung mit individuellem oder individualisiertem Löffel, je KieferDiese Position ist nicht neben einer Einzelkrone berechenbar.Auch abrechenbar, wenn Löffel individualisiert wurde (z.B. Aufbiegen des Löffels, Verlägerung des Löffels)

19 Schutz eines beschliffenen Zahnes und Sicherung der Kaufunktion durch eine provisorische Krone oder provisorischer Ersatz eines fehlenden Zahnes durch ein Brückenglied (zweimal je Zahn abrechenbar)

96 Versorgung eines Lückengebisses durch eine partielle Prothese einschließlich einfacher Haltevorrichtungena) zum Ersatz von 1 bis 4 fehlenden Zähnenb) zum Ersatz von 5 bis 8 fehlenden Zähnenc) zum Ersatz von mehr als 8 fehlenden Zähnen

98g Metallbasis Verwendung einer Metallbasis in Verbindung mit Halte- und Stützvorichtungen

89 Beseitigung grober Artikulations- und Okklusionsstörungen vor Eingliederung von Brücken und Prothesen

7b Vorbereitende Maßnahmen: Abformung, Bissnahme für das Erstellenvon Modellen des Ober- und Unterkiefers zur diagnostischen Auswertung und Planung sowie schriftliche Niederlegung

23

Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeZahnärztliche Prothetik und Biomedizinische WerkstoffkundeProf. Dr. Meike Stiesch

HO_ZM_03_010_M Version 3 / gültig ab 12.10.2009

23/36

23/36

Anleitung zur DokumentationTeil 7

Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeZahnärztliche ProthetikProf. Dr. Meike Stiesch-Scholz

Zeitnah Vollständig Lückenlos Richtig/Wahrhaftig.

Der Akteneintrag für klammerverankerte Modellgussprothesen sollte beispielhaft wie folgt aussehen:

OK/UK Sit.-Abf. (Alginat) 14 mes. Klammerauflage für mod. Bonwillklammer eingeschliffen, Pol., Fluoridt. (Elmex)13 mes. u. dist. Klammerauflage für mod. Bonwillklammer eingeschliffen, Pol., Fluoridt. (Elmex)23 mes. u. dist. Klammerauflage für E-Klammer eingeschliffen, Pol., Fluoridt. (Elmex)OK Funktionsabf. (Impregum) mit indiv. LöffelOK/UK vert. Kieferrelationsbestimmung, Gesichtsbogenanlage, horiz. Kieferrelationsbest. (Abdruckgips), Zahnfarbenbestimmung: A3,5OK Gerüsteinprobe: kein Störkontakt in dynam. Okklusion, guter Sitz/Friktion OK/UK Wachseinprobe: Pat. mit Ästhetik einverstanden/zufriedenOK/UK Eingliederung PO OK/UK DS-Kontrolle: DS Regio 17 auf dem Kieferkamm entf.

Der Akteneintrag für Cover-Denture-Prothesen mit Teleskop 43 sollte beispielhaft wie folgt aussehen:

OK/UK Sit.-Abf. (Alginat) , OK mit Schreinemaker-Set43 I (UDS, 1,5ml), Ekr., exc., Aufbaufllg. (md, Adamant), Präp. für Teleskop, bMF (Faden) zur Darstellung der Präp.-Grenze, Korrekturabf. (Silagum), PV (Protemp) mit TempBond eingesetzt43 Einprobe Primärteleskop: gute Passung/Friktion, Funktionsabf. (Impregum) mit indiv. LöffelOK/UK vert. Kieferrelationsbestimmung, Gesichtsbogenanlage, horiz. Kieferrelationsbest. (Abdruckgips), Zahnfarbenbestimmung: B3OK/UK Wachseinprobe: Pat. mit Ästhetik einverstanden/zufriedenUK Gerüsteinprobe und Wachseinprobe: kein Schaukeln, gute Passung43 Primärteleskop def. eingesetzt (Fixodont) Eingliederung TU, Pat.-Aufkl. über Reinigung und Handling, sowie Folgen des Nichttragens, Primärteillockerung und VerlustOK/UK DS-Kontrolle: keine Druckstelle, Pat. kommt gut mit dem Handling der TU zurecht

Ein Beispiel für den möglichen Akteneintrag für eine Interimsprothese:

OK/UK Sit.-Abf. (Alginat) für POiOK/UK vert. Kieferrelationsbestimmung, Zahnfarbe: B1 Pat. wünscht hellere Zahnfarbe als natürliche Farbe M. Schmidt (Unterschrift Pat.!)OK/UK POi eingesetztOK/UK DS-Kontrolle: keine Druckstelle

24

Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeZahnärztliche Prothetik und Biomedizinische WerkstoffkundeProf. Dr. Meike Stiesch

HO_ZM_03_010_M Version 3 / gültig ab 12.10.2009

24/36

24/36

Anleitung zur DokumentationTeil 8

Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeKlinik für Zahnärztliche ProthetikProf. Dr. Meike Stiesch-Scholz

Zeitnah Vollständig Lückenlos Richtig/Wahrhaftig.

Einträge bei Registrierungen

98d Intraorale Stützstiftregistrierung zur Festlegung der Zentrallage Eine Leistung nach der Nr. 98d ist nur neben der Leistung Nr. 97 (Totalprothese, Cover-Denture-Prothese) abrechnungsfähig, wenn die Lagebeziehung von Unterkiefer zu Oberkiefer mit einfacheren Methoden nicht reproduzierbar ermittelt werden. (BEMA)

Funktionsanalytische Maßnahmen (FAL) sind im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nicht enthalten.Eine Privatvereinbarung (gemäß § 4 Abs. 5 BMV-Z für Primärkassen, § 7 Abs. 7 EKVZ für Ersatzkassen) entsprechend eines gesondertenHeil- und Kostenplans (GOZ) ist mit dem Patienten abzuschließen!

Folgende GOZ - Positionen umfassen die funktionsanalytischen Maßnahmen (FAL):

800 Befunderhebung des stomatognathen Systems nach vorgeschriebenen Formblatt➨ Die Leistung nach Nummer 800 umfaßt folgende zahnärztliche Leistungen:

prophylaktische Befunderhebung prothetische Befunderhebung parodontale Befunderhebung okklusale Befunderhebung funktionsdiagnostische Auswertung von Röntgenaufnahmen des Schädels und HWS klinische Reaktionstests (z.B. Resilienztest, Provokationstest)

Für diese Befunderhebung liegt ein gesonderter Bogen der DGZMK bereit!

801 Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des UK, je Registrat

802 Modellmontage nach abiträrer Scharnierachsenbestimmung (eingeschlossen sind die arbiträre Scharnierachsenbestimmung, Anlegen eines Übertragungsbogens, Koordieren eines Übtertragungsbogens mit einem Artikulator und Modellmontage) einschließlich Material- und Laborkosten

804 Montage des Gegenkiefermodells mit Hilfe von Registraten oder ähnlichen Verfahren einschließlich Fixieren und Überprüfen der gefundenen Position einschließlich Material- und Laborkosten

808 Diagnostische Maßnahmen an Modellen im Artikulator einschließlich subtraktiver oder additiver Korrekturen, Befundauswertung und Behandlungsplanung

Einträge bei Kiefergelenkerkrankungen

Die Beantragung einer Schienentherapie bei GKV-Patieten erfolgt über den Kieferbruchbogen (KB-Bogen). Wichtig dabei ist die Angabe der Diagnose der Kiefergelenkerkrankung!

K1 Eingliederung eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberflächea) zur Unterbrechung der Okklusionskontakteb) als Aufbissschiene bei der Parodontalbehandlungc) als Bissführungsplatte bei der Versorgung mit Zahnersatz

Das Eingliedern eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche zur Unterbrechung der Okklusionskontakte kann angezeigt sein bei Kiefergelenkstörungen, Myoarthropathien und zur Behebung von Fehlgewohnheiten. Angezeigt sind nur:- individuell adjustierte Aufbissbehelfe- Miniplastschienen mit individuell geformtem Kunststoffrelief- Interzeptoren- spezielle Aufbissschienen, die alle Okklusalflächen bedecken (z.B. Michigan-Schiene)

25

Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeZahnärztliche Prothetik und Biomedizinische WerkstoffkundeProf. Dr. Meike Stiesch

HO_ZM_03_010_M Version 3 / gültig ab 12.10.2009

25/36

25/36

Anleitung zur DokumentationTeil 9

Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeZahnärztliche ProthetikProf. Dr. Meike Stiesch-Scholz

Zeitnah Vollständig Lückenlos Richtig/Wahrhaftig.

Einträge bei Kiefergelenkerkrankungen

Weitere Maßnahmen der Schienentherapie werden auch über den Kieferbruchbogen abgerechnet! Entsprechend muß eine Genehmigung der Krankenkasse vorliegen.

K7 Kontrollbehandlung, ggf. mit einfachen Korrekturen des Aufbissbehelfs

K8 Kontrollbehandlung mit Einschleifen des Aufbissbehelfs (subtraktive Methode)

K9 Kontrollbehandlung mit Aufbau einer neuen adjustierten Oberfläche (additive Methode)

Bei Patienten mit Kiefergelenkerkrankungen sollte die Dokumentation folgendermaßen aussehen:

1. ErstvorstellungFunktionsanalyse (DGZMK) im Rahmen der Studentenausbildung

Pat. berichtet über starke Schmerzen im Bereich des linken KG seit 2 Tagen; sowie eingeschränkte MÖ, Knacken bei MÖ nicht mehr vorhanden

Palp. KG li KG von lat. u. dors. ddKompression/ Traktion li KG bei Kompression und Traktion schmerzhaftAusk. KG keine Geräusche

➪ Pat. berichtet über vorhergehendes KnackgeräuschPalp. Muskulatur M. masseter bds. empfindl.

M. temporalis li ddRegio postmandibularis bds. dd

SKD aktiv = 23 mm; SKD passiv = 23 mm beides mit Schmerzen im li KGKein Frühkontakt z.Z. erkennbar, Abrasionen vor allem an 33 u. 43V. a. DAV ohne Rep.Therapie: zunächst Schiene mit distalem Hypomochlion, ggf. adj. Oberfläche nach Reg.Rp: Diazepam 5 mg (N1), Ibuprofen 600 mg (N1); Aufkl. über Verkehrstüchtigkeit/Alkoholgenuss

2. KontrollePat. berichtet über erhebliche Beschwerdebesserung, keine MÖ-Einschränkung mehr, jetzt aber wieder KnackgeräuschePalp. KG li KG von lat. empfindl.Ausk. KG li Kg bei MÖ initiales Knacken Palp. Muskulatur M. masseter bds. empfindl.

M. temporalis li empfindl.Regio postmandibularis bds. empfindl.

SKD aktiv = 38 mm; SKD passiv = 40 mm kein DolorV. a. DAV mit Rep.Schiene: dist. Hypomochlion reduziertRp: 10 x Manuelle Therapie, Massage, Fango

26

Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeZahnärztliche Prothetik und Biomedizinische WerkstoffkundeProf. Dr. Meike Stiesch

HO_ZM_03_010_M Version 3 / gültig ab 12.10.2009

26/36

26/36

Laborauftrag

Ausfüllen eines Laborauftragszettels

Im Kopf des Auftrages werden die Patientendaten sowie der Behandlername (Saalassistent), der Studentenname, das Behandlungszimmer des Saalasistenten, ebenso die Anschrift „MHH“ angegeben.Die durchzuführende zahntechnische Leistung wird im Klartext handschriftlich beschrieben. Zusätzlich kann im Zahnschema eine Zeichnung zur Verdeutlichung vorgenommen werden. Dies ist auf jeden Fall für einen klammerverankerten Modellguss vorzunehmen.Der Laborauftrag wird vom kursbetreuenden Assistenten und dem Studenten unterschrieben.Der Durchschlag des Laborauftrages wird in die Patientenakte abgeheftet.

Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeKlinik für Zahnärztliche ProthetikProf. Dr. Meike Stiesch-Scholz

Die Angabe des Behandlungszimmers ist gleichzeitig die Angabe der Lieferadresse!

27

Saalassistent

Behandlungszimmer Saalassistent

Studentenname

Patientenname

Zahntechnische Leistung

Bitte um Anfertigung

Vielen Dank!

Unterschrift Student

Unterschrift Saalassistent

Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeZahnärztliche Prothetik und Biomedizinische WerkstoffkundeProf. Dr. Meike Stiesch

HO_ZM_03_010_M Version 3 / gültig ab 12.10.2009

27/36

27/36

Laborauftrag

Ablauf der Laboranforderung

Auf angefertigten Modellen lassen sich Details des Abdruckes besser erkennen. Deshalb ist es wichtig bevor die Arbeit angefertigt werden soll, den Abdruck nochmals zu begutachten. Dies ist vor allem der Fall bei Korrekturabformungen für Kronen und Brücken und der Funktionsabformung bei herausnehmbaren Zahnersatz.

Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeKlinik für Zahnärztliche ProthetikProf. Dr. Meike Stiesch-Scholz

28

Klinischer Behandlungskurs Labor

Korrekturabformung

Laborauftrag ausfüllen für: Herstellung eines ungesägten Meistermodells

Präparationsgrenzen nicht freigelegt

Dauer: 1 Tag

Modell wird an Lieferadresse gesendet (Behandlungszimmer)

Beurteilung des Meistermodells durch den Studenten

Entscheidung, ob die Arbeit auf dem bestehenden Modell angefertigt werden kann

Ausfüllen des Laborauftrages

Angabe der Legierung (Einmalguss)

Unterschrift vom Saalasistenten

Herstellung der Arbeit

Um eine bestmögliche Passung aller prothetischen Arbeiten zu erzielen, sind Gerüsteinproben bei festsitzendem und herausnehmbaren Zahnersatz erforderlich.Falls eine Arbeit nicht passen sollte, ist eine neue Abformung erforderlich!

Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeZahnärztliche Prothetik und Biomedizinische WerkstoffkundeProf. Dr. Meike Stiesch

HO_ZM_03_010_M Version 3 / gültig ab 12.10.2009

28/36

28/36

Integrierter KursKursus der Zahnersatzkunde II und Kursus der Zahnerhaltungskunde II

in Zusammenarbeit der

Klinik für Zahnärztliche Prothetik und Biomedizinischen Werkstoffkunde undKlinik für Zahnerhaltung, Parodontologie und Präventiven Zahnheilkunde

Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeZahnärztliche Prothetik und Biomedizinische WerkstoffkundeProf. Dr. Meike Stiesch

HO_ZM_03_010_M Version 3 / gültig ab 12.10.2009

29/36

29/36

Integrierter KursKursus der Zahnersatzkunde II und Kursus der Zahnerhaltungskunde II

in Zusammenarbeit der

Klinik für Zahnärztliche Prothetik und Biomedizinischen Werkstoffkunde undKlinik für Zahnerhaltung, Parodontologie und Präventiven Zahnheilkunde

DokumentationIm Integrierten Kurs ist eine Patientendokumentationen und eine befundorientierte Therapieplanung durchzuführen.Dafür müssen umfangreiche Sanierungen, sowohl konservierend als auch prothetisch, bis zum Abschluss der Behandlung durchgeführt und dokumentiert werden. Die Vorstellung erfolgt in beiden Fällen mündlich in Form einer PowerPoint-Präsentation im Rahmen des kursbegleitenden Seminars.

Kriterien für den mündlichen Dokumentationsfall:

Prothetisch: Mindestens 4 zu überkronende oder zu ersetzende Zähne (es zählt nur definitiver Zahnersatz)

Konservierend: Regel: 3 aus 4 Aus den vier Teilbereichen:

- Füllungstherapie (plastische Füllungen) - Endodontie - Einlagefüllung - Parodontaltherapie/Indiv. Prophylaxe/Recall

(mindestens 8 zu behandelnde Zähne)

Die Präsentation ist mindestens 5 Arbeitstage vor dem Präsentationstermin mit dem zuständigen Saalassistenten abzusprechen. Von dem Saalassistenten vorgeschlagene Änderungen oder Ergänzungen sind vorzunehmen (ansonsten kann Punktabzug oder Aberkennung des Dokumentationsfalls erfolgen).

Dauer der Präsentation: ca. 10 Minuten, maximal 15 Minuten(ca. 15-20 Folien einer PowerPoint-Präsentation, MHH Design)

Inhalt: Allgemeine Anamnese (sehr kurz, nur das Wesentlichste)Spezielle Anamnese (kurz)Extraoraler Befund (sehr kurz, nur das Wesentlichste)Intraoraler Befund (kurz)Zahnstatus, Röntgenbefund, parodontaler Befund (ausführlich)Behandlungsplan, differentialtherapeutische Aspekte (ausführlich), chronologisches

Sanierungskonzept (kurz)Interessante Aspekte des Falls (sehr ausführlich)

Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeZahnärztliche Prothetik und Biomedizinische WerkstoffkundeProf. Dr. Meike Stiesch

HO_ZM_03_010_M Version 3 / gültig ab 12.10.2009

30/36

30/36

Kriterien für die befundorientierte Therapieplanung:

Prothetisch: Mindestens 4 zu überkronende oder zu ersetzende Zähne (es zählt nur definitiver Zahnersatz)

Konservierend: Regel: 3 aus 4 Aus den vier Teilbereichen: - Füllungstherapie (plastische Füllungen) - Endodontie - Einlagefüllung - Parodontaltherapie/Indiv. Prophylaxe/Recall

(mindestens 8 zu behandelnde Zähne)

Die Präsentation ist mindestens 5 Arbeitstage vor dem Präsentationstermin mit dem zuständigen Saalassistenten abzusprechen. Von dem Saalassistenten vorgeschlagene Änderungen oder Ergänzungen sind vorzunehmen (ansonsten kann Punktabzug oder Aberkennung des Dokumentationsfalls erfolgen).

Dauer der Präsentation: ca. 10 Minuten, maximal 15 Minuten(ca. 15 Folien einer PowerPoint-Präsentation, MHH Design)

Inhalt: Befund (klinisch und röntgenologisch) und Photostatus zu Behandlungsbeginndifferentialtherapeutische Aspekte (sehr ausführlich) Es müssen mind.

3 Therapiealternativen mit Vor- und Nachteilen erläutert werden! Erläuterungen der Therapieentscheidung und Begründung des gewählten Sanierungskonzeptes anhand aktueller Fachliteratur!

Chronologisches Behandlungskonzept (kurz)Interessante Aspekte des Falls (sehr ausführlich)

Photostatus: VOR und NACH der Behandlung

Integrierter KursKursus der Zahnersatzkunde II und Kursus der Zahnerhaltungskunde II

in Zusammenarbeit der

Klinik für Zahnärztliche Prothetik und Biomedizinischen Werkstoffkunde undKlinik für Zahnerhaltung, Parodontologie und Präventiven Zahnheilkunde

Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeZahnärztliche Prothetik und Biomedizinische WerkstoffkundeProf. Dr. Meike Stiesch

HO_ZM_03_010_M Version 3 / gültig ab 12.10.2009

31/36

31/36

Kriterien für den problemorientierten Fallbericht:

Umfang: Mindestanforderungen 10 DIN A 4 Seiten

Maximale Länge: 15 DIN A 4 Seiten

Schriftgröße 12 Pt., Zeilenabstand 1,5

mindestens 4 Abbildungen (Dias oder Schemazeichnungen)

mindestens 30 Literaturzitate

Aufbau: Wie bei einer wissenschaftlichen Arbeit ist folgende Gliederung anzustreben:

1. Einleitung

2. Problemstellung

3. Darstellung der klinischen Situation (genaueres siehe „Genehmigung des Fallberichtes“)

4. Diskussion

5. Literatur

Inhalt: Anhand einer konkreten Patientensituation aus dem Kurs ist ein therapeutisches Vorgehen problemorientiert darzustellen. Die Thematik kann sich auf die Planung oder die Durchführung der Behandlung beziehen. Die Entscheidung für die gewählte Vorgehensweise ist ausführlich zu begründen und mit möglichst aktueller Fachliteratur zu belegen. Alternative Vorgehensweisen sind ausführlich mit Vor- und Nachteilen darzustellen. Ein Thema kann in der Regel nur von einem Studenten / je Kurs behandelt werden.

Punkte: Je nach Qualität des Fallberichtes 300 bis 500 Punkte.

Integrierter KursKursus der Zahnersatzkunde II und Kursus der Zahnerhaltungskunde II

in Zusammenarbeit der

Klinik für Zahnärztliche Prothetik und Biomedizinischen Werkstoffkunde undKlinik für Zahnerhaltung, Parodontologie und Präventiven Zahnheilkunde

Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeZahnärztliche Prothetik und Biomedizinische WerkstoffkundeProf. Dr. Meike Stiesch

HO_ZM_03_010_M Version 3 / gültig ab 12.10.2009

32/36

32/36

Genehmigung des Dokumentationsfalles /Genehmigung der befundorientierten Therapieplanung

Folgendes ist für die Vorstellung in der Kursbesprechung vorzubereiten:

Für Dokumentation/ Befundorientierte Therapieplanung

Zunächst schriftlich beim Saalassistenten einreichen:

Patientenakte

Behandlungsplan (entsprechend Vorlage) mit aktuellem Befund;

mind. 3-fache Ausführung

Zeitplan/chronologisches Behandlungskonzept (entsprechend Vorlage);

Getrimmte, einartikulierte Situationsmodelle;

aktuelle Röntgenbilder (OPT nicht älter als 1 Jahr, Zahnfilme von relevanten Zähnen)

Für Fallbericht Darstellung der klinischen Situation:

Interessante Aspekte des Falls (sehr ausführlich)

Allgemeine Anamnese (sehr kurz, nur das Wesentlichste)

Spezielle Anamnese (kurz)

Extraoraler Befund (sehr kurz, nur das Wesentlichste)

Intraoraler Befund (kurz)

Zahnstatus, Röntgenbefund, parodontaler Befund (ausführlich)

Behandlungsplan, chronologisches Sanierungskonzept (optional, wenn dann ausführlich)

Genehmigung Vom Saalassistenten vorgeschlagene Änderungen sind vorzunehmen. Die endgültige Genehmigung erfolgt mit einer Terminvergabe in einer Kursbesprechung. Deshalb sind o.g. Unterlagen mindestens 5 Arbeitstage vor der Kursbesprechung dem Saalassistenten vorzulegen.

Integrierter KursKursus der Zahnersatzkunde II und Kursus der Zahnerhaltungskunde II

in Zusammenarbeit der

Klinik für Zahnärztliche Prothetik und Biomedizinischen Werkstoffkunde undKlinik für Zahnerhaltung, Parodontologie und Präventiven Zahnheilkunde

Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeZahnärztliche Prothetik und Biomedizinische WerkstoffkundeProf. Dr. Meike Stiesch

HO_ZM_03_010_M Version 3 / gültig ab 12.10.2009

33/36

33/36

I n t e g r i e r t e r B e h a n d l u n g s k u r s (Zahnersatz- u. Zahnerhaltungskunde II)

- Wintersemester 2009/2010 -

M i n d e s t a n f o r d e r u n g e n

1. Behandlungsmaßnahmen: 5 Präparationen (1 Brücke empfohlen)

1 Interimsprothese 1 Totalrehabilitation (TO/TU empfohlen)**

1 Modellgußprothese** 1 Prothesenhygiene (3 Sitzungen)

2 Einlagefüllungen (adhäsiv oder konventionell)* 2 plastische Füllungen Seitenzahnbereich* 2 plastische Füllungen Frontzahnbereich* ( *mit Approximal- und antagonistischem Kontakt) 1 PAR – Vorbehandlung (2 Sitz. Vorbeh., 2 Sitz. DS + RP, 1 Sitz. UTP) 1 PAR – Recall (2 Sitzungen) 1 Individualprophylaxe (2 Sitzungen) Wurzelkanalbehandlungen: 6 Kanäle, davon 1 mehrwurzeliger Zahn; 2 x Teilnahme am prothetischen Aufnahmedienst (im WS 07/08 möglich) 1 x Teilnahme an der Kiefergelenksprechstunde 1 abgeschlossene Kiefergelenkbehandlung mit: Funktionsstatus und erfolgreich beendeter Schienentherapie, 1 Arztbrief Kiefergelenk

1 x Teilnahme am Poliklinikdienst der ZKO (im SS 08) Teilnahme am Kindergartenbesuchsprogramm lt. Aushang 1x Kinderbehandlung**, 1x ITN – Sanierung** 2. Dokumentationsfall:

1 Dokumentationsfall (Anforderungen werden bekannt gegeben), in einer Seminarstunde zu präsentieren

3. Befundorientierte Therapieplanung 1 ausführlicher Therapieplan (Anforderungen werden bekannt gegeben), in einer Seminarstunde zu präsentieren

4. Mindestpunktzahl: 5000 Punkte (entsprechend kursverbindlicher Punkteliste)

5. Bestehen der Klausur (mindestens 60 % der Fragen richtig beantwortet) Die genannten Kursanforderungen sind Mindestanforderungen, die vom Studenten nachzuweisen sind. Mehr als dreimaliges, unbegründetes Fernbleiben vom Kurs, inkl. Seminaren gefährdet die Scheinvergabe. Anforderungen, die mit einem ** gekennzeichnet sind, können auch im 7. oder 8. Semester erbracht werden.

Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeZahnärztliche Prothetik und Biomedizinische WerkstoffkundeProf. Dr. Meike Stiesch

HO_ZM_03_010_M Version 3 / gültig ab 12.10.2009

34/36

34/36

Punkteliste nach GOZ-Integrierter Behandlungskurs-

Prothetische Leistungen

GOZ Position Leistung Punktzahl218 Aufbaufüllung 15219 Stiftaufbau (gegossen) 45221 Vollkrone (Hohlkehlpräparation) 130222 Teilkrone 155227 Provisorische Krone 27228 Provisorische Krone mit Stiftverankerung 32229 Ekr 18230 Entfernung Stiftaufbau 27231 Wiederbefestigung Krone 15501 Krone als Pfeilerzahn 110504 Teleskopkrone 140507 Brückenglied 40512 Provisorische Brücke (Krone) 18513 Provisorische Brücke (Krone) mit Stiftverankerung 29514 Provisorische Brücke (Brückenglied) 16518 Funktionsabformung OK 45519 Funktionsabformung UK 54520 Teilprothese mit gebogenen Klammern 70521 Modellgussprothese 140523 TO 185524 TU 220525 Bruchreparatur (ohne Abformung) 14526 Reparatur oder Erweiterung (mit Abformung) 27528 Unterfütterung 27529 Unterfütterung TO (Randgestaltung) 45530 Unterfütterung TU (Randgestaltung) 54701 Aufbissbehelf 80704 Kontrolle Aufbissbehelf 7705 Aufbissbehelf subtraktive Maßnahme 18706 Aufbissbehelf additive Maßnahme 41

Laborleistungen

Leistung PunktzahlReparaturen:

Bruchreparatur 28 Erweiterung 45 Unterfütterung 60Individueller Löffel 28Registrierbehelf (pro Schablone für vert. und horiz. Reg) 25Miniplastschiene 54Interimsprothese (kleine Arbeit) 50Interimsprothese (große Arbeit) 100TO/TU (pro Kiefer) 50

Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeZahnärztliche Prothetik und Biomedizinische WerkstoffkundeProf. Dr. Meike Stiesch

HO_ZM_03_010_M Version 3 / gültig ab 12.10.2009

35/36

35/36

Praxisgebühr

Die Praxisgebühr ist eine Zuzahlung in Höhe von zehn Euro, die Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland bei Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapeutenbesuchen leisten müssen. Die Gebühr kommt – nach Verrechnung mit den Arzthonoraren – den Krankenkassen zu Gute. Gesetzliche GrundlageDie Grundlage der Erhebung ist § 28 Abs. 4 des SGB V, geändert durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 14. November 2003. Die Höhe der Zuzahlung ergibt sich aus § 61 Satz 2 SGB V.

Wann ist die Praxisgebühr zu entrichten?

Patienten können zweimal jährlich eine Kontrolluntersuchung (Bema Pos. 01) inklusive diagnostischer und präventiver Leistungen (Bema Pos. 04, Ä925-935, 8, 107) wahrnehmen, ohne dass die Krankenkassengebühr anfällt.

04 Erhebung des PSI-CodesÄ925-935 Röntgendiagnostik (Zahnfilme, OPT, OPT spezial)8 Sensibilitätsprüfung der Zähne107 Entfernung harter Zahnbeläge

Sobald andere Leistungen in der gleichen oder einer weiteren Sitzung hinzukommen, muss die Gebühr erhoben werden.

Darüber hinaus soll in folgenden Fällen keine Gebühr erhoben werden: Patient ist jünger als 18 Jahre.Quittung aus dem selben Quartal aus dem zahnärtzlichen Notdienst oder dem Vertretungszahnarzt (Urlaubsvertretung) vorliegend. Patient legt eine gültige, aktuelle Zuzahlungsbefreiung seiner Krankenkasse vor. Patient ist Empfänger der Heilfürsorge (z.B. als Soldat, Zivildienstleistender oder Polizist) Patient hat mit der Krankenkasse eine Kostenerstattung vereinbart. Die Gebühr wird dann nicht in der Praxis bezahlt, sondern dem Patienten von der Krankenkasse bei der Erstattung abgezogen.

35

Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeZahnärztliche Prothetik und Biomedizinische WerkstoffkundeProf. Dr. Meike Stiesch

HO_ZM_03_010_M Version 3 / gültig ab 12.10.2009

36/36

36/36

Wann ist keine Zuzahlung der Praxisgebühr notwendig?

Es erfolgt keine Abrechnung von zuzahlungspflichtigen Leistungen.

Die Leistungen aus den leistungsbereichen Prothetik, Parodontologie und Kieferbruch/Kiefergelenkerkrankungen werden ohne konservierend-chirugische Begleitleistungen erbracht.

Zwei mal jährlich kann eine Untersuchung nach Bema Pos. 01 vorgenommen werden.

Werden in gleicher Sitzung neben der Leistung Bema 01 die Positionen Bema 08, 107 (einmal pro Jahr abrechenbar), 04 und GOÄ 925-935 berechnet, ist keine Praxisgebühr zu zahlen.

Bei einer konsilarischen Erörterung nach GOÄ 60 als alleinige Maßnahme.

Bei Ausstellung einer kurzen Bescheinigung nach GOÄ 70.

Bei Ausstellung eines kurzen Krankheits- oder Befundberichtes nach GOÄ 75.

Bei Nachbesserung von ZE-Versorgungen.

In Gewährleistungsfällen, z.B Reparatur am Zahnersatz

Bei Untersuchungen von Patienten im Rahmen einer Begutachtung.

36