Kodex

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1 Schwimmverein Heessen 1950 e.V. Mitglied im Schwimmverband NRW und des LSB NRW e.V. Allgemeine Verhaltensregeln im Verein Im Jahre 1950 wurde der Schwimmverein Heessen 1950 e.V. – im nachfolgenden SV Heessen genannt - gegründet. Seit seiner Entstehung vor nunmehr 60 Jahren konnte und kann man bis heute sehr viele gute bis sehr gute Erfolge verzeichnen und nachverfolgen. Der SV Heessen stand und steht seit dem immer im Blickpunkt der Bevölkerung von Hamm und andererorts. Auf Bezirksebene hat sich der SV Heessen bereits vor einigen Jahren einen respektablen Namen gemacht. Da der Verein somit in „aller Munde“ ist, gilt es für alle Mitglieder, seien es aktive oder passi- ve Mitglieder, Übungsleiter, Trainer, Assistenzübungsleiter, Helfer, Kampfrichter und Vorstandsmitglieder sich professionell zu verhalten. Der Vorstand des SV Heessen hat nachfolgende Regeln erstellt, an die sich ab sofort jeder zu halten hat: Sportliches Verhalten: im eigenen Verein gilt ein absolut sportlich faires und „kollegiales“ Verhalten gegenüber den eigenen Mannschaftskolleginnen und Mannschaftskollegen und allen anderen Vereinsmitgliedern. auf allen Wettkampfveranstaltungen (vereinseigene und andere) gilt ebenfalls ein sportlich faires und „kollegiales“ Verhalten gegenüber den gastgebenden Vereinsmitgliedern und allen teilnehmenden Vereinsvertretern auch gegenüber dem Wettkampfgericht gelten diese Verhaltensregeln die derzeit geltenden Regeln des DSV und der internationalen Schwimmver- bände sind einzuhalten Training in einem weiteren Verein ist nur dann zulässig, wenn der/die Aktive ernsthaft in Erwägung zieht, einen Vereinswechsel durchzuführen, um in dem eventuell in Frage kommenden Verein ein Probetraining zu absolvieren, dass maximal eine Woche andauert. Nach dieser Woche muss eine Entscheidung seitens des/der Aktiven erfolgen. Danach ist ein weiteres Training in einem anderen Verein nicht mehr zulässig und kann zum Ausschluss aus der Mann- schaft führen. Trainingsgemeinschaften sind mit beiderseitigen Einvernehmen durchführbar. Wettkämpfe und ihre Abläufe Es versteht sich als selbstverständlich, dass der SV Heessen immer geschlossen als ein Verein und eine Mannschaft auf allen Wettkämpfen (seien es vereinseigene oder andere) auftritt. Unstimmigkeiten in der Mannschaft (die normalerweise nicht auftre- ten sollten – sich aber manchmal nicht verhindern lassen) sind nicht nach außen zu

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Stand: Jahr 2010

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Schwimmverein Heessen 1950 e.V. Mitglied im Schwimmverband NRW und des LSB NRW e.V.

Allgemeine Verhaltensregeln im Verein

Im Jahre 1950 wurde der Schwimmverein Heessen 1950 e.V. – im nachfolgenden SV Heessen genannt - gegründet. Seit seiner Entstehung vor nunmehr 60 Jahren konnte und kann man bis heute sehr viele gute bis sehr gute Erfolge verzeichnen und nachverfolgen. Der SV Heessen stand und steht seit dem immer im Blickpunkt der Bevölkerung von Hamm und andererorts. Auf Bezirksebene hat sich der SV Heessen bereits vor einigen Jahren einen respektablen Namen gemacht. Da der Verein somit in „aller Munde“ ist, gilt es für alle Mitglieder, seien es aktive oder passi-ve Mitglieder, Übungsleiter, Trainer, Assistenzübungsleiter, Helfer, Kampfrichter und Vorstandsmitglieder sich professionell zu verhalten. Der Vorstand des SV Heessen hat nachfolgende Regeln erstellt, an die sich ab sofort jeder zu halten hat:

Sportliches Verhalten:

� im eigenen Verein gilt ein absolut sportlich faires und „kollegiales“ Verhalten gegenüber den eigenen Mannschaftskolleginnen und Mannschaftskollegen und allen anderen Vereinsmitgliedern.

� auf allen Wettkampfveranstaltungen (vereinseigene und andere) gilt ebenfalls ein sportlich faires und „kollegiales“ Verhalten gegenüber den gastgebenden Vereinsmitgliedern und allen teilnehmenden Vereinsvertretern

� auch gegenüber dem Wettkampfgericht gelten diese Verhaltensregeln

� die derzeit geltenden Regeln des DSV und der internationalen Schwimmver-bände sind einzuhalten

� Training in einem weiteren Verein ist nur dann zulässig, wenn der/die Aktive ernsthaft in Erwägung zieht, einen Vereinswechsel durchzuführen, um in dem eventuell in Frage kommenden Verein ein Probetraining zu absolvieren, dass maximal eine Woche andauert. Nach dieser Woche muss eine Entscheidung seitens des/der Aktiven erfolgen. Danach ist ein weiteres Training in einem anderen Verein nicht mehr zulässig und kann zum Ausschluss aus der Mann-schaft führen. Trainingsgemeinschaften sind mit beiderseitigen Einvernehmen durchführbar.

Wettkämpfe und ihre Abläufe

Es versteht sich als selbstverständlich, dass der SV Heessen immer geschlossen als

ein Verein und eine Mannschaft auf allen Wettkämpfen (seien es vereinseigene oder

andere) auftritt. Unstimmigkeiten in der Mannschaft (die normalerweise nicht auftre-

ten sollten – sich aber manchmal nicht verhindern lassen) sind nicht nach außen zu

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tragen und schon gar nicht auf Wettkampfveranstaltungen anzusprechen. Diese soll-

ten in einer Gesprächsrunde anstelle einer Trainingseinheit oder nach einer solchen

aus der Welt geschafft werden.

Auf einer Wettkampfveranstaltung gilt es als selbstverständlich, dass jeder Aktive am

Einschwimmen teilnimmt (Wenden und Starts testen, im Allgemeinen das Wett-

kampfbecken testen), den Anweisungen des Trainerpersonals und des Wettkampfge-

richts Folge zu leisten hat und nach Beendigung seines Rennens an der Siegereh-

rung teilnimmt (sofern er dazu aufgefordert wird). Ehrungen werden den Aktiven nicht

nachgetragen: nicht abgeholt – nicht errungen, es sei denn, es liegen begründete

Ausnahmefälle vor).

Ebenfalls gilt es als selbstverständlich, dass jeder Aktive den von ihm im Hallen-

/Freibad eingenommene Platz sauber, aufgeräumt und ordentlich verlässt.

Anwendung von Medikamenten / Doping

Die Anti-Doping-Bestimmungen gemäß der WB sind von jedem Aktiven einzuhalten.

Verstöße gegen diese Bestimmungen führen zu vereinsintern zu regelnden Konse-

quenzen und der jeweilige Aktive wird vorerst vom Trainingsbetrieb suspendiert.

Muss ein Aktiver Medikamente einnehmen, darf aber lt. des verschreibenden Arztes

am Training teilnehmen, ist er verpflichtet, seinen Bahntrainer über die Art des Medi-

kamentes und die Einnahmedauer zu informieren. Der Trainer bespricht dann mit

dem Vorstand, ob dieses Medikament auf der Doping-Liste steht und wie weiter ver-

fahren werden soll.

Beiträge und andere Kosten

Der Vereinsjahresbeitrag wird in zwei Teilen (jeweils am 15.02. und am 01.07. eines

Jahres – s. geltende Satzung) abgebucht. Das jeweilige Vereinsmitglied hat sicher zu

stellen, dass der Beitrag problemlos von seinem Konto abgebucht werden kann und

keine Folgekosten entstehen. Tritt dieser Fall dennoch ein, trägt das entsprechende

Mitglied diese Folgekosten ebenfalls und ist für deren Ersatz zur Verantwortung zu

ziehen.

Startrechtwechsel

Ab sofort gilt bei einem Startrechtwechsel Folgendes: Der Betrag in Höhe von 35,00 € ist hälftig vom Verein und hälftig von dem Aktiven, der den Verein gewechselt hat zu tragen (also 2 x 17,50 €). Ebenfalls behält sich der SV Heessen das Recht vor, für den Fall, dass ein Kadermitglied (ab Bezirkskader aufwärts) neues Mitglied wird, die evtl. daraus entstehenden Kosten hälftig zu berechnen (d.h. ½ der Verein und ½ der Aktive). Beschlossen und verkündet durch den derzeit gültigen geschäftsführenden Vorstand in seiner Vorstandssitzung vom 26. März 2010 nachdem die Mitgliederversammlung am 6. Februar 2010 die endgültige Entscheidung dieser Vorgabe an den Vorstand übergeben hat. Für den Vorstand

Rolf Pfennig Rebecca Freitag - 1. Vorsitzender - - Geschäftsführerin -