KOMMUNE IM WANDEL - gelsenwasser.de der derzeit ein Flop ist. Oder bei der ... CETA und TTIP...

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04 | KOMMUNALE DASEINSVORSORGE ZÄHLT Der Deutsche Städte- und Gemeindebund im Interview 10 | DEZENTRALE ENERGIEPROJEKTE Praxisnahe Empfehlungen der Deutschen Umwelthilfe 12 | KOMMUNEN AUF PARTNERSUCHE Kooperationsmodell in Geseke KOMMUNE IM WANDEL DIE RENAISSANCE DER DASEINSVORSORGE Informationen aus der Gelsenwasser-Gruppe Ausgabe 1/2017

Transcript of KOMMUNE IM WANDEL - gelsenwasser.de der derzeit ein Flop ist. Oder bei der ... CETA und TTIP...

04 | KOMMUNALE DASEINSVORSORGE ZÄHLTDer Deutsche Städte- und Gemeindebund im Interview

10 | DEZENTRALE ENERGIEPROJEKTEPraxisnahe Empfehlungen der Deutschen Umwelthilfe

12 | KOMMUNEN AUF PARTNERSUCHEKooperationsmodell in Geseke

KOMMUNE IM WANDELDIE RENAISSANCE DER DASEINSVORSORGE

Informationen aus der Gelsenwasser-Gruppe

Ausgabe 1/2017

EDITORIAL

INHALTSVERZEICHNIS

03 | SIND IHRE KOMMUNALEN DATEN SICHER? Wie sich Kommunen schützen können

04 | „KOMMUNALE DASEINSVORSORGE ZÄHLT!“ Die Bürger wollen nicht nur saubere Luft – Interview mit Städte- und

Gemeindetag

08 | MIETERSTROMMODELLE Auch Mieter können von der Energiewende profitieren

10 | „WIR MÜSSEN REDEN“ Dezentrale Energieprojekte kommunikativ managen

12 | KOOPERATIONSMODELL IN GESEKE Die Stadt und VGW gründen Stadtwerke

13 | STUDIE: „STADTWERKE – FIT FÜR DIE ZUKUNFT?“ Der Energiesektor im Umbruch

14 | TRIFLUORACETAT Ein „neuer“ Spurenstoff in Gewässern?

15 | GUTES WASSER AUS GUTEM GRUND Forschungsprojekt GroundCare

16 | SCHIRMSPÜLUNG Innovatives, chemiefreies Spülverfahren für Wassernetze

18 | NITRATBELASTUNG IM GRUNDWASSER Neue Düngeverordnung: Nur ein Schritt in die richtige Richtung

Liebe Leser,

unser Grundgesetz garantiert den Gemeinden die Selbstverwaltung. Gleichzeitig weist es ihnen die Allzuständigkeit zu für alle Aufgaben, die „im gemeindlichen Zusammenleben wurzeln“.

Für diese Kernfelder hat sich seit den 1930ern der Begriff „Daseinsvorsorge“ etabliert. Die Gemeinde muss ihren Bewohnern alle für ein menschliches Dasein zwingend notwendigen Güter und Leistungen bereitstellen: die „Grundversorgung“. Was alles darunterfällt, ist nicht in Stein gemeißelt. Es hängt auch von dem Selbstverständnis einer Gesellschaft in ihrer Zeit ab. Feuerwehr, Friedhöfe, Krankenhäuser oder auch der ÖPNV gehören dazu. Die Abfall- und Abwasserentsorgung sicherlich, auch die Versorgung der Bürger mit sauberem Trinkwasser. Ebenso Infrastruktur für Gas muss dazugehören und auch Strom, selbst wenn der Strommarkt seit bald zwanzig Jahren liberalisiert ist. Denn ein Leben ohne Strom 24/7 überall ist heute weniger denn je denkbar.

Gehört im 21. Jahrhundert auch die Sicherstellung von vernünftigem Internet dazu? Viele meinen: Unbedingt! Nicht umsonst suchen die Kommunen händeringend Wege, Breitband auch in ländliche Regionen zu tragen. Auch eine Verwaltung selbst wird künftig nicht mehr funktionsfähig sein, ohne digitalisiert zu sein – und sich mit den Gefahren wie Cyberkriminalität auseinanderzusetzen.

Der Anforderungskatalog und der Veränderungsdruck sind jeden-falls weiter groß. Das betrifft nicht nur die Mütter, sondern auch ihre Töchter, die kommunalen Versorger wie Gelsenwasser. Gemeinsam werden wir gute Lösungen finden.

Ihr

Dr. Arnt Baer

IMPRESSUM

Herausgeber: GELSENWASSER AG, Willy-Brandt-Allee 26, 45891 Gelsenkirchen,

0209 708-0, www.gelsenwasser.de

Redaktion: Dr. Arnt Baer, Heidrun Becker, Felix Wirtz, Lisa Albert;

0209 708-450, [email protected]

Layout: Seidl PR & Marketing GmbH, Essen

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In diesem Umfeld, in dem sensible Daten erfasst und verarbeitet werden, sind integrierte Mecha-nismen zum Datenschutz wichtig. Da eines der Hauptver-sprechen des IoT eine Zunahme an Bequemlichkeit für den Endnutzer ist, sind diese Mechanismen nur selten wirklich sicher, sondern nur einfach in der Anwendung. Jeder kennt das Beispiel der Passwörter: Natürlich müssen Passwörter komplex sein und häufig gewechselt werden, damit sie sicher sind. In der Praxis ist dies aber sehr schwer umzusetzen. Nicht selten führen kreative Ideen zur „Lösung“ der Passwortproblematik zu noch größeren Sicherheitsproblemen. Im „Internet der Dinge“ wird schon heute maßgeblich auf Verschlüsselungsverfahren gesetzt, um Datenschutz zu gewährleisten: In allen aktuellen Standards, z. B. WLAN oder ZigBee, wird auf die Notwendigkeit der Verschlüsselung hingewiesen. Das Problem der Verteilung von Schlüsseln wird aber häufig nicht gelöst.

Der größte Risikofaktor bei der Digitalisierung ist der Anwender. Da viele Mitarbeiter im Rahmen ihrer Ausbildung nicht mit dem Thema IT-Sicherheit in Kontakt gekommen sind, müssen Schulungen „on the job“ erfolgen, um die eigenen Mitarbeiter fit für die Digitalisierung zu machen. Dies gilt insbesondere für die Führungskräfte, die mit Begriffen wie IT-Sicherheit, Kryptographie und Cybersicherheit zunehmend häufiger in Kontakt kommen. Aufbauend auf diesem Wissen lassen sich dann Strategien zur IT-Sicherheit konzeptionie-ren und erfolgreich umsetzen.

Wir befinden uns in einem tiefgreifenden technologischen Umbruch, dessen Resultat als das Internet of Things (IoT) beschrieben wird. IoT meint das Paradigma, nach dem es schon jetzt – und in Zukunft immer stärker – ein Ökosystem von Kleinstsystemen geben wird, die den Alltag durchdringen und drahtlos miteinander kommunizieren. Dies ist auch genau das, was der CEO von Google (nun Alphabet Inc.), Eric Schmidt, 2015 auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos mit folgenden Worten beschrieb: „Das Internet wird ein Teil von dir sein, immer und überall. Stell dir vor, du gehst in einen Raum und alle Dinge, die sich darin befinden, interagieren mit dir.“ Diese Zukunftsvision scheint für Kommunen und Versorger noch weit entfernt, aber die Digitalisierung ist auch in diesen Bereichen nicht aufzuhalten. Neben Onlinediensten und der digitalen Kommunikation werden immer mehr Prozesse, Gebäude und Anlagen automatisiert.

SIND IHRE KOMMUNALEN DATEN SICHER?

Ansprechpartner: Dr. Heiko KoepkePHYSEC GmbH

0234 / 32-23158 [email protected]

IT-SICHERHEIT

PHYSEC, Gewinner des Gelsenwasser-Gründerwett-bewerbs, verfolgt das Ziel, kritische Infrastrukturen im IT-Bereich sicherer zu machen. Das Unternehmen führt Schulungen zum Thema IT-Sicherheit auf Mitarbeiter- und Managementebene durch und bietet Sicherheits-analysen sowie die Erstellung und Umsetzung von IT-Sicherheitskonzepten an.

GEFAHR

DURCH CYBERANGRIFFE

Oftmals stecken Erpressungsversuche hinter der

Schadsoftware. Die Angreifer streuen diese sehr

breit und willkürlich, auch kleine Kommunen und

Landkreise kommen dabei ins Visier. Die Viren sind

immer besser getarnt und geraten nicht zwingend

durch eine E-Mail ins System. Es sind Fälle bekannt,

bei denen Gemeinden regelrecht Lösegeld bezahlt

haben, um ihre Daten wieder verwenden zu

können oder ihr IT-System vor dem Zusam-

menbruch zu retten.

PHYSEC- Gründer Christian Zenger und Dr. Heiko Koepke

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„ Kommunale Daseinsvorsorge zählt!“Die Bürger wollen nicht nur saubere Luft – Ein Gespräch mit Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des DStGB, über die Kommune im Wandel

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„ Kommunale Daseinsvorsorge zählt!“

Herr Dr. Landsberg: Haben Sie bei Themen wie Flüchtlingen, Türkei, Sozialdebatte und jetzt dem Bundestagswahlkampf noch Zeit, sich mit Nebensächlichkeiten wie Energie oder sogar Wasser und Abwasser zu befassen?Das sind keine Nebensächlichkeiten. Unsere Erfahrung ist eine andere. Kommunale Daseinsvorsorge zählt, weil sie den Alltag der Menschen betrifft. Wir erleben derzeit eine Renaissance der Daseinsvorsorge und das hat Gründe. Die Leute haben Angst vor der fortschreitenden Globalisierung. Sie suchen Schutz in ihrer Region, bei ihrem kommunalen Versorger und misstrauen großen Unternehmen. Bei kommunalen Unternehmen hat der Bürger das Gefühl, dass er Einfluss hat.

Die Luftqualität vor allem in den Großstäd-ten wird immer schlechter. Im Verkehr hat sich in Sachen CO2-Vermeidung laut der Umweltministerin bislang nichts getan. Braucht es eine Verkehrswende?Die Bürger wollen nicht nur saubere Luft, sondern sie wollen vor allem lebenswerte Städte. Diese schaffen wir, indem der motorisierte Individualverkehr zurückge-drängt wird und die Menschen sich ihre Stadt zurückerobern können. Von einem attraktiven Umfeld profitieren auch der Handel und die Wirtschaft. Eine echte Verkehrswende wird es geben, wenn der Bürger zwischen Carsharing-Elektroauto, Bus, Bahn und Fahrrad wechseln kann, weil das alles vernetzt zur Verfügung steht. Dann tut sich auch etwas beim CO2 und beim Feinstaub.

Wäre ein Dieselverbot notwendig?Verbote erscheinen als einfache und schnelle Lösung verlockend. Ich bezweifle allerdings, dass wir mit Verboten lang-fristig weiterkommen. Das schränkt die Menschen ein und schadet der Wirtschaft in den Städten. Wir sollten besser auf attraktive Angebote setzen. Zum Beispiel leistungsfähige Elektroautos für Handel und Handwerk oder Lastenräder für die Lieferung in der City. Hier sollte staatliche Förderung ansetzen anstatt beim Umwelt-bonus, der derzeit ein Flop ist. Oder bei der

Infrastruktur: Radschnellwege und sichere Abstellanlagen für Fahrräder.

Dafür diskutiert man in Berlin intensiv die „Wärmewende“. Hier scheint das Allheilmittel gerade der Einsatz von Strom in der gesamten Versorgung nebst Ver-vielfachung der Erzeugung und massivem Ausbau der Überlandleitungen und der städtischen Verteilnetze zu sein. Ist das der richtige Weg, um CO2 zu vermeiden?Die Parole „Keine Energiewende ohne Wärmewende!“ ist nach wie vor aktuell. Nicht nur wegen des Klimaschutzes. Die Stadtwerke sagen uns, dass der Wärmemarkt wesentlich profitabler als der Strommarkt ist. Damit das so bleibt, müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Hierfür setzen wir uns derzeit gegenüber der Bundespolitik beim Netzentgeltmo-dernisierungsgesetz ein. Im Übrigen in einem breiten Bündnis zusammen mit der Energiewirtschaft und den Gewerkschaften.

Die Kommunen sind nach unserem Grund-gesetz klar die „Hüter der Daseinsvor-sorge“. Die Organisationsfreiheit bleibt auch nach den Stürmen aus Brüssel zur Dienstleistungskonzessionsrichtlinie im Wasser oder den Freihandelsabkommen CETA und TTIP erhalten. Ist die Gefahr gebannt oder trügt der Schein?Die Gefahr für die Daseinsvorsorge ist erstmal gebannt. Aus der Erfahrung wissen wir aber, dass das Pendel früher oder später zurückschlagen wird. Mit Blick auf Handelsabkommen darf allerdings nicht aus dem Blick geraten, dass Deutschland wie kaum ein anderes Land vom Welthandel profitiert. Auf der anderen Seite ist unsere traditionelle Organisationsfreiheit bei der Daseinsvorsorge ein hohes Gut! Dieses muss sowohl europäisch als auch in internationalen Verträgen eindeutig klargestellt und geregelt werden, beispielsweise bei der Wasserver-sorgung oder der Abwasserentsorgung.

Der DStGB ist der Verband der kleinen und großen Gemeinden. Welche Heraus-forderungen sehen Sie für Ihre Mitglieder in den nächsten Jahren in Sachen Daseinsvorsorge?

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Die Wasserversorger haben immer wieder Probleme mit Nitrat im Boden durch die überzogene Düngung in der Landwirt-schaft. Für viele kleine Gemeinden spielt die Landwirtschaft eine wichtige Rolle. Wie sehen Sie dieses Spannungsverhältnis?Der vorsorgende Gewässerschutz und die Sicherung der Trinkwasserversorgung müssen Vorrang haben. Daher benöti-gen wir vollziehbare Vorgaben, um die Anwendung von Düngemitteln wirkungsvoll zu kontrollieren und bei Nichteinhaltung auch zu sanktionieren. Die Aufnahme einer Stoffstrombilanz im Düngegesetz ist deshalb richtig. Dadurch kann der Überlas-tung des Grundwassers entgegengewirkt werden. Davon profitiert letztlich auch die Landwirtschaft, die besonders auf den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen angewiesen ist.

Glauben Sie, dass die Klage der EU-Kommission gegen die Bundesregierung wegen Verletzung der Nitratrichtlinie durch die Düngeverordnung vom Tisch ist?Die im Düngegesetz sowie in der Dünge-verordnung festgelegten Regelungen sind erste Schritte hin zu einer Verbesserung der Gewässerqualität. Es kommt nun darauf an, dass die Regelungen, insbesondere zur Stoffstrombilanz, auch möglichst rasch umgesetzt werden. Schlupflöcher, wie etwa anrechenbare Verluste auf Seiten der Landwirtschaft, müssen zudem geschlossen werden. So dürften weitere Maßnahmen der EU zu vermeiden sein.

Viele Ihrer Mitglieder setzen auf Wind-energie. Nach dem neuen EEG ist aber die Vergütung nicht mehr garantiert, ein fertiges Projekt kann leer ausgehen. Werden die Kommunen sich trotzdem

weiterhin engagieren oder sind die Risiken nun zu groß?Das Ziel ist es, dass langfristig alle Anlagen ohne Förderung auskommen. Dazu wird mit dem neuen EEG ein wettbewerblicher Ansatz „light“ eingeführt, der sich jetzt bewähren muss. Wettbewerb ist wichtig, damit die Kosten der Energiewende nicht aus dem Ruder laufen. Zugleich haben wir immer klargestellt, dass bei Aus-schreibungen die Akteursvielfalt gewahrt bleiben muss. Hierzu schafft der neue Rechtsrahmen Möglichkeiten. Ob sich Kommunen engagieren, hängt natürlich auch von weiteren Faktoren ab.

Könnten Kommunen mit den neuen begünstigten „Bürgerwindakteuren“ kooperieren?Kommunen kooperieren bereits heute bei Energiegenossenschaften und ande-ren Bürgerenergieprojekten. Das EEG bietet dabei einige Erleichterungen im Ausschreibungsverfahren für Bürgerener-giegesellschaften mit der Möglichkeit der Beteiligung der Kommune. Derzeit prüfen mehrere Bundesländer, ob es sinnvoll ist, ein Bürger- und Gemeindebeteiligungs-gesetz wie in Mecklenburg-Vorpommern zu erlassen. Damit wird der Rahmen für Kooperationen erweitert.

Viele Bürger akzeptieren keine Energiepro-jekte vor Ort mehr. Dies betrifft nicht mehr nur Kraftwerke und Überlandleitungen, sondern nun auch Windprojekte. Können die kommunalen Akteure dabei noch mehr tun? Wie kann die Akzeptanz verbessert werden?Für mehr Akzeptanz ist eine klare Kom-munikationsstrategie erforderlich: von Kommunen und von privaten Unternehmen

Die größte Herausforderung, aber auch Chance für die Daseinsvorsorge liegt zweifellos in der Digitalisierung. Vieles wird möglich sein, was das Leben der Menschen verbessert: von der Telemedizin bis hin zum autonomen Fahren, welches das Leben auf dem Land wieder attraktiver werden lässt. Städte und Stadtwerke müssen allerdings aufpassen, dass sie nicht zu reinen Datenlieferanten für Internetunternehmen – die Ölscheichs des 21. Jahrhunderts – werden. Für kommunale Daten muss deshalb die Datenhoheit der Kommunen gelten!

Die Cassandra-Rufe der Neunziger, die das große „Stadtwerkesterben“ nach der Liberalisierung vorhergesagt haben, sind jedenfalls verstummt. Rekommunalisie-rung ist das Gebot der Stunde. Wie sehen Sie als Verband der Eigentümer diesen Trend?Ob es für eine Kommune sinnvoll ist, ein Stadtwerk zu betreiben, muss in jedem Ein-zelfall geprüft werden. Natürlich gibt es auch private Unternehmen, mit denen Städte und Gemeinden gut zusammenarbeiten. Aber bei der 100-prozentigen Eigentümerschaft hat die Kommune selbstverständlich mehr Steuerungsmöglichkeiten. Außerdem ist die Erwartung der Bürger, dass ihre Gemeinde sich kommunalwirtschaftlich engagiert, viel größer geworden. Stadtwerke genießen in der Bevölkerung unstreitig ein besonderes Vertrauen.

„Ob es für eine Kommune sinnvoll ist, ein Stadtwerk zu betreiben,

muss in jedem Einzelfall geprüft werden.“Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des DStGB

BREITBAND- AUSBAUGerade in Deutschland gibt es viele Weltmarktführer im ländlichen Raum, die dringend schnelle Netze benötigen.

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wie beispielsweise den Anlagen- oder Übertragungsnetzbetreibern. Letztlich geht es auch um den Mehrwert für die Gemein-den. Die vielerorts leeren Versprechen von Gewerbesteuern bei EE-Anlagen haben viel Vertrauen gekostet. Hier gilt es, die Rahmenbedingungen so zu ändern, dass die Wertschöpfung in den Kommunen bleibt, welche die Lasten tragen.

Müsste man den gesetzlichen Rahmen anpassen zum Beispiel in Bezug auf Klagerechte?Wichtig wäre es ganz allgemein, die Gerichte personell so auszustatten, dass die Verfahren zügig verhandelt werden können. Zu lange Verfahrensdauern sind kein isoliertes Problem im Energiebereich, sondern bestehen in allen Rechtsgebie-ten. Bei den Übertragungsnetzen sollte man durchaus darüber nachdenken, die Verfahren weiter zu straffen: Indem man die Klagen erstinstanzlich den Oberverwaltungsgerichten zuweist, um eine Beschleunigung des Verfahrens zu erreichen.

Im Feld der Energieeffizienz traut man sich nicht so richtig an den Gebäudebestand heran, stattdessen werden die Kommunen zum „Vorreiter“ gemacht. Wie gerne nehmen Sie diese Rolle an?Die Kommunen haben selbstverständlich eine Vorbildfunktion und nehmen diese an. Auf der anderen Seite wehren wir

uns gegen einen Dämm-Wahn mit über-zogenen staatlichen Anforderungen. Wir dürfen nicht vergessen, dass auch in die Ausstattung der öffentlichen Gebäude investiert werden muss: beispielsweise in smarte Schulgebäude für smarte Köpfe oder eine digitalisierte Verwaltung, die Behördengänge obsolet macht und einen attraktiven Bürgerservice bietet.

Sie haben vor kurzem mit dem VKU auf einem Pressegespräch gesagt, Daten seien das Öl des 21. Jahrhunderts. Kön-nen denn deutsche Kommunen damit reich werden oder beseitigen sie nur die Kollateralschäden?Es geht nicht in erster Linie darum, dass die Kommunen reich mit den vorhande-nen Daten werden. Kommunen und ihre Unternehmen müssen in die Lage versetzt werden, die Daten zu nutzen, um Mehrwerte für die Bürger zu schaffen, damit das Leben in der Stadt und auf dem Land weiterhin attraktiv ist. Es ist Aufgabe der Politik, die Rahmenbedingungen der Digitalisierung fair zu gestalten. Was wir nicht wollen, ist ein Digitalisierungskapitalismus nach dem Motto: „Der Stärkere gewinnt!“

Viele ländliche Regionen haben noch nicht das notwendige schnelle Internet. Wie bekommt man Breitband in die Fläche?Die Frage ist seit Jahren nicht zufrieden-stellend gelöst. Fakt ist: Wir haben im Vergleich zu anderen europäischen Ländern

viel Zeit verloren. Das, obwohl wir gerade in Deutschland viele Weltmarktführer im ländlichen Raum haben, die dringend schnelle Netze benötigen. Um hier vor-anzukommen, setzen wir auf ein breites Bündnis von Bund, Ländern, Kommunen und Unternehmen. Außerdem muss die Förderung weniger bürokratisch werden. Gemeinden, die es sich leisten können, nehmen heutzutage Fördermittel nicht in Anspruch, weil ihnen die Abwicklung zu kompliziert und zu aufwändig ist.

IT-Sicherheit scheint noch ein ungelöstes Problem. Von systematischen Erpressun-gen durch Datendiebstahl ist die Rede, die „resiliente Stadt“ scheint es noch nicht zu geben. Wie können sich Kommunen vor Cyberattacken schützen?Es besteht auf allen staatlichen und privat-wirtschaftlichen Ebenen Nachholbedarf, was die IT-Sicherheit anbelangt. Die Kommunen sind hier in Konkurrenz um IT-Experten mit der Privatwirtschaft, die wesentlich mehr zahlen kann. Deshalb brauchen wir neue Ausbildungsberufe in der Verwaltung. Etwa mit den Inhalten: Wie baue ich die Verwaltung digital um und wie mache ich die Prozesse sicher? Eines ist auch klar: 100-prozentige Sicherheit gibt es im Zeitalter der Digitalisierung nicht.

Vielen Dank für das Gespräch.Das Interview führte Dr. Arnt Baer.

KOMMUNIKATIONBei kommunalen Unternehmen hat der Bürger das Gefühl, dass er Einfluss hat. Ein Wettbewerbsvorteil, aber auch eine kommunikative Herausforderung.

ERNEUERBARE ENERGIENDie Energiewende ist längst nicht mehr nur eine technologische und finanzielle Herausforderung. Viele Bürger akzeptieren keine Energieprojekte vor Ort mehr.

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milienhausbesitzer, der seinen Strom selber verbraucht, über eine 60%ige Reduktion freuen.

Vermieter und die Energiewirtschaft können daher das Modell selten umsetzen. Denn die Preise der regulären Stromversorgung aus dem Netz können nicht weit unterschritten werden. Die Bundesregie-rung möchte dies ändern und Mieterstrom mit „Eigenverbrauch“ gleichstellen. Mieterstrom soll die übliche Förderung für PV erhalten, abzüglich eines Wertes von 8,5 Cent, so dass mit einem Erlös von etwa 3 Cent gerechnet werden kann – zusätzlich zum Strompreis, der vom Mieter zu zahlen ist.

Warum aber soll nur PV und nicht der BHKW-Strom gefördert werden? Hier wird von der Bundesregierung auf die Förderung des KWK-G 2016 verwiesen. Bei kleinen KWK-Anlagen bis 50 KW wird nicht eingespeister Strom mit einem KWK-Zuschlag von 4 Cent/kWh bzw. 3 Cent/kWh zwischen 50 und 100 KW vergütet. Für kleine Anlagen entspricht die Förderung somit ungefähr 60 Prozent der EEG-Umlage je Kilowattstunde. Hierbei bleibt jedoch unberück-sichtigt, dass Erzeugung von Strom aus KWK-Anlagen bedingt durch höhere Investitions- und Betriebskosten per se teurer ist. Eine Nachbesserung scheint hier angebracht.

Mieterstrommodelle sind bisher für die beteiligten Akteure wirt-schaftlich interessant, weil einige Kosten im Vergleich zum Strom-bezug aus dem Netz nicht anfallen, insbesondere Netzentgelte, die Stromsteuer oder die Konzessionsabgabe. Dies gilt in erster Linie jedoch für „Großanlagen“, aus denen mehr als 100 Kunden versorgt werden. Hier greifen die üblichen Vorteile wie geringere spezifische Investitionen und Betriebskosten aufgrund der „Größe“ der Anlage.

Trotz der auch hier bestehenden Kostenvorteile rechnen sich solche Modelle mit Photovoltaik-Anlagen aktuell bei „kleineren“ Projekten mit bis zu 20 Mietern häufig nicht. Gleichzeitig liegt Deutschland das dritte Jahr in Folge hinter dem jährlichen Ausbaupfad von 2.500 MW Photovoltaik zurück. Mieterstrom kann Impulse für einen weiteren Zubau setzen, weil er neben dem Vermieter nun auch den Mieter konkret an der Energiewende beteiligt.

EEG-Umlage auf vermarkteten StromDerzeit fällt die volle EEG-Umlage an, weil dieser Verbrauch nicht als Eigenverbrauch gilt. Im Gegensatz dazu kann sich der Einfa-

MIETERSTROMMODELLE Auch Mieter können von der Energiewende profitieren

So genannter „Mieterstrom“ wird mit einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines Mietshauses oder einem Blockheizkraftwerk im Heizungskeller produziert und direkt an die Mieter in diesem Haus verkauft. Es ist also sauberer, günstiger Strom aus dezentraler Erzeugung, der die Netze nicht belastet.

GELSENWASSER-REFERENZANLAGEN

Photovoltaik BHKWOrt Krefeld Gelsenkirchen

Objekt MFH, 4x 8 WE 3 MFH, 49 WE

Photovoltaikanlage/ BHKW-Modul 4x 12 kWp Vaillant ecoPOWER 20.0

Strombedarf 80.000 kWh 112.000 kWh

Stromproduktion 46.000 kWh 70.000 kWh

Eigenverbrauchsanteil 55 % 68 %

Autarkiegrad 31 % 62 %

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Erlebte Energiewende – Mieterstrommodelle entlasten das Portemonnaie Mit den Mieterstrommodellen soll die Energiewende nun auch für die Mieter „erlebbar“ werden. Bisher gingen die Maßnahmen des EEG an dieser Bevölkerungsgruppe vorbei. Sie wurden über die EEG-Umlage lediglich zur Finanzierung herangezogen. Das soll sich nun ändern!

Die folgenden Eckpunkte einer Förderstruktur sollen noch vor der Sommerpause auf den Weg gebracht werden:

» Es wird nicht die EEG-Umlage reduziert, sondern die vor Ort genutzte Kilowattstunde gezielt gefördert. Die Förderung soll so direkt dem Mieter und Vermieter zugutekommen. (siehe Tabelle).

» Die Förderung soll maßvoll erfolgen und Verteilungswirkungen sollen klar begrenzt werden. Eine Überförderung soll auch aus beihilferechtlichen Gründen vermieden werden.

» Wahlfreiheit: Die Mieter sollen völlig frei entscheiden. Mietver-trag und Stromvertrag sollen strikt voneinander getrennt sein, so dass auch kein faktisches indirektes Drohpotenzial des Ver-mieters mit Blick auf das Mietverhältnis entstehen kann.

Es bleibt zu hoffen, dass die Einigung hierzu in der Politik schnell erfolgt.

Notwendig für die Akzeptanz der Energiewende Was sind die Alternativen? Immer größere, zentrale Anlagen für PV, Wind und die notwendige Netzinfrastruktur sorgen auch für größere Widerstände in der Bevölkerung. Viele der etwa 20 Mio. Mieter in Deutschland spüren die persönlichen Belastungen, haben oft aber keinen direkten Mehrwert von den Erneuerbaren. Im „Mieterland“ NRW unterstützen viele Akteure die Forderung nach Unterstützung von Mieterstrommodellen. Dazu gehören der Deutsche Mieterbund NRW e. V., die Verbraucherzentrale NRW, die Energieagentur NRW, der Rheinisch-Westfälische Genossenschaftsverband, aber auch zahlreiche Stadtwerke.

Notwendig sind allerdings vorher klare Strukturen und Vorgaben für die Abrechenbarkeit dieser Mieterstrommodelle für die Netzbetrei-ber. Denn deren aktuelle Prozesse sind für diesen Zukunftsweg zum Teil noch nicht ausgerichtet. Das Umweltministerium ist Vorreiter auf diesem Weg und hat mit der Aufnahme eines Förderprogramms für Messstellenbetrieb bereits erste Impulse gesetzt.

Ansprechpartner: Hendrik BaschekGELSENWASSER AG

0209 708-1985 [email protected]

GEPLANTE VERGÜTUNG

Leistungsklasse EEG 2017 Bonusvergütung Mieterstrom*

Bis 10 kW 3,81 ct/kWhÜber 10 kW bis 40 kW 3,47 ct/kWhÜber 40 kW bis 100 kW 2,21 ct/kWh

* auf den vor Ort produzierten und verbrauchten Strom

Jeanette Althans (GELSENWASSER AG) im Beratungsgespräch mit Mieterinnen eines Mehrfamilienhauses in Gelsenkirchen

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Bürgerdialoge mit verschiedenen Informations- und Diskussionsangeboten

können Erneuerbare-Energie-Projekte begleiten und ihre Akzeptanz stärken. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) konzipiert

und begleitet solche Formate. Dr. Cornelia Nicklas erklärt, warum alternative Energieprojekte häufig Skepsis

hervorrufen oder sogar zu offenem Wider-stand führen.

transparent: Frau Dr. Nicklas, Die Bun-desregierung plant den massiven Ausbau der Erneuerbaren. Nach einer aktuellen Umfrage von TNS Emnid im Auftrag der Agentur für Erneuerbare ist der Ausbau für 93 % der Befragten wichtig. 52 % fänden ein Windrad in der Nachbarschaft gut, sogar 69 %, sofern bereits ein Windrad im eigenen Wohnumfeld steht. Warum gibt es dann so viel Widerstand von Bürgern vor Ort?

Frau Dr. Nicklas: Der Widerstand ergibt sich in erster Linie aus persönlicher Betroffenheit. Es ist eben doch ein großer Unterschied, ob ein Windrad theoretisch vorstellbar ist oder ganz konkret in unmittelbarer Nähe geplant wird. Dann rücken plötzlich auch mögliche Einschränkungen viel näher: Auswirkungen auf die Gesundheit, die Lebensqualität, das Landschaftsbild, den Erholungswert der Umgebung usw. In vielen Fällen gelingt es nicht, die betroffene Bevölkerung mit ihren konkreten Sorgen, Ängsten und Fragen abzuholen und darauf einzugehen. Häufig

geschieht dies viel zu spät, nämlich erst dann, wenn Entscheidungen über

Standort und Projektgröße schon gefal len sind.

Mit einer frühzeitigen Kommunikation ließe

sich dieses Pro-blem zumindest

eingrenzen.

Muss man das in der Energiewirtschaft für Netzausbau und Kraftwerksprojekte berühmt-berüchtigte NIMBY-Phänomen („Not in my Backyard“) jetzt auch für die Erneuerbaren annehmen?Ja, das geht schon in diese Richtung. Viele Menschen fürchten, in ihrer Lebensweise beeinträchtigt zu werden und möchten ihr Wohnumfeld unverändert behalten. Aber es gibt eben auch viel Zustimmung für den Ausbau der Erneuerbaren, wie die Emnid-Umfrage zeigt. Die Kunst ist, die übergeordneten Argumente für die Ener-giewende, den Ausbau der Erneuerbaren und die konkrete Anlagenplanung für die betroffene Region zu veranschaulichen und zu erläutern und dabei die Sorgen, Ängste und Fragen der Menschen frühzeitig ernst zu nehmen und in einen Dialog mit ihnen darüber einzutreten.

Manche Umweltverbände reihen sich in die Kritiker auch von Windprojekten ein. Die Deutsche Umwelthilfe auch?Die Deutsche Umwelthilfe ist eine Befür-worterin der Energiewende und spricht

„Wir müssen reden“

Dr. Cornelia Nicklas, Leiterin Recht, Deutsche Umwelthilfe e. V.

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sich damit auch für den Ausbau der Erneuerbaren aus. Wir schließen uns weder pauschalen Kritiken an noch würden wir jedes Projekt unterstützen. Unsere Maß-stäbe sind das geltende Recht und darüber hinaus eine Politik des Dialogs. Dialoge, in denen die Interessen von Mensch, Umwelt und Natur ernst zu nehmen sind. An diesen Maßstäben sollte sich jede Planung messen lassen.

Das klingt erstmal vielversprechend. Mit welchen Argumenten kriegen Sie denn bei den Betroffenen die Wogen geglättet?Die lassen sich nicht überall glätten, aber man kann über die schwierigen Themen ins Gespräch kommen und nach Lösungen suchen. Letztlich ist es Aufgabe des Projekt-trägers, mit guten Argumenten auf positive Resonanz vor Ort zu stoßen. Um das zu ermöglichen, braucht es eine ernstgemeinte Gesprächsbereitschaft und eine möglichst transparente Anlagenplanung. Je früher die Bevölkerung und Interessensvertreter einbezogen werden, desto größer auch die Chance, Interessenskonflikte frühzeitig zu

lösen. Außerdem muss die Bevölkerung vor Ort profitieren können, sei es in Form von finanziellen Beteiligungen am Projekt oder durch günstige Stromtarife oder auch durch ein gesichertes Gewerbesteueraufkommen in der Region.

Ein spannender Punkt. Welche Rolle spielt denn die Politik vor Ort, positioniert sich denn die Lokalpolitik auch in schwierigen Fällen zu Projekten der Energiewende? Die Lokalpolitik hat zweifelsohne eine sehr verantwortungsvolle Rolle. Sie sollte so früh wie möglich in die Planung eingebunden, informiert und beteiligt werden. Für ihre Positionierung sind viele Faktoren bedeutsam: Gibt es bereits Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten in der Umgebung? Wie ist die Unterneh-mensstruktur und welche Philosophie verfolgt der Projektträger? Macht er freiwillige Angebote über den gesetzlichen Rahmen hinaus? Wie sieht es mit dem regionalen Nutzen der Anlagenplanung aus? Die Positionierung selbst sieht dann ganz unterschiedlich aus.

Frau Dr. Nicklas, Sie moderieren nicht nur Dialogprozesse, sondern sind ja auch Juristin. Bei der großen Menge an Erneuer-baren, die wir für die Stromerzeugung und künftig auch noch für die Elektrifizierung des Wärmemarkts brauchen – Hand aufs Herz: Glauben Sie, dass der gesetzliche Rahmen diesen Zubau möglich macht? Das glaube ich nicht. Da muss nachjustiert werden. Die Ziele für den Ausbau der Erneuerbaren im Strommarkt im EEG sollten deutlich angehoben werden, nämlich auf mindestens 65 % bis 2030. Gegenwärtig sieht das EEG einen Anteil von 55 bis 60 % erneuerbare Energien am Stromverbrauch bis 2035 vor. Bleibt es dabei, müsste der Zubau ab 2035 deutlich schneller erfolgen als in den Jahren davor. Das ist unrealistisch.

Frau Dr. Nicklas, vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Dr. Arnt Baer.

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„Dies ist der Beginn einer wunderbaren Freundschaft“, so hätte es Rick aus Casablanca gesagt. Und es ist auch die Fortsetzung einer fast 50-jährigen Partnerschaft mit deutlich größerer Intensität. Die Stadt Geseke und die Gelsenwasser-Tochter Vereinigte Gas- und Wasserversorgung GmbH (VGW) gründen gemeinsam Stadtwerke.

Die Partner setzen damit ein lange gehegtes Vorhaben in die Tat um. Die VGW ist seit 1968 als Wasserversorger in der Stadt tätig und damit in Geseke „eine alte Bekannte“.

Im Verfahren über die Vergabe der Energiekonzessionen 2014 hatte VGW bereits erklärt, für die Gründung von Stadtwerken als Partner zur Verfügung zu stehen, wann immer die Stadt den Zeitpunkt als optimal gegeben ansähe. Nach der Vergabe der Strom- und der Gaskonzession an VGW war zunächst der Netzbetrieb neu zu organisieren. Das Eigentum an den Netzen ist eine der Sparten der neuen Stadtwerke. Das Stromnetz wird zunächst durch den bisherigen Netzbetreiber gewährleistet, den Betrieb des Gasnetzes aber übernimmt die GELSENWASSER Energienetze GmbH.

Die Stadtwerke sind künftig auch verantwortlich für die Planung, Errichtung und den Betrieb von Gebäuden und Liegenschaften, die die Stadt Geseke zur Wahrnehmung ihrer Infrastrukturaufgaben

vorhalten muss. Die Sparte Gebäudewirtschaft beinhaltet ebenso das Errichten neuer kommunaler Gebäude. Für weitere Sparten wie Vertrieb, Straßenbeleuchtung, Abwasserentsorgung und Trinkwas-serversorgung ist man offen, diese zum geeigneten Zeitpunkt zu prüfen und gegebenenfalls dann ebenso zu übernehmen.

Nach Einschätzung von Stadtspitze und VGW-Geschäftsführung ist in der frühen Gründungsphase bewusst noch nicht alles bis ins letzte Detail geregelt. Doch angesichts eines ausgeprägten Vertrau-ensverhältnisses sind alle Beteiligten absolut davon überzeugt, das Projekt auf eine erfolgreiche Bahn zu setzen. Dazu Dr. Remco van der Velden, Bürgermeister der Stadt: „Entscheidend ist der Geist, in dem ein solches Vorhaben in Angriff genommen wird. Wenn jede Partei Verständnis für die Interessen des jeweiligen Partners aufbringt, entstehen dauerhafte Lösungen. Darauf setzen wir.“

Links: Gasnetzbetrieb seit 1. Januar 2017 neu geregelt: Den Kunden stehen zwei Meister und fünf Handwerker am Standort Siemens straße 6 (städtischer Bauhof) zur Verfügung.

Unten: Dr. Remco van der Velden, Bürger-meister der Stadt Geseke

ALTE BEKANNTE UND KOMMUNEGRÜNDEN STADTWERKE IN GESEKE

Ansprechpartner: Bernd HartungVGW GmbH

02303 204-200 [email protected]

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WICHTIGE ERGEBNISSE

» Die Geschäftsführer und Vorstände rechnen mit sinkenden Ergebnisbeiträgen von Stadtwerken in den Bereichen Vertrieb Strom, Vertrieb Gas und Netze für Strom und Gas.

» Den Einbrüchen in den traditionellen Bereichen begegnen die Stadtwerke mit dem Einstieg in die Geschäftsfelder Energiedienstleistungen, Telekommunikation, Erzeugung aus erneuerbaren Energien sowie Speichertechnologien. Allerdings ist das neue Geschäft zu kleinteilig, um die Verluste auszugleichen.

» Die Energiewende setzt insbesondere die größeren Stadtwerke unter Druck. Denn diese sind zum Teil auch im Feld der konventionellen Energieerzeugung tätig.

Der Energiesektor befindet sich im Umbruch, die konventionelle Stromerzeugung steht unter Druck. Gleichzeitig führen ein stärkerer Wettbewerb und steigende Verbrauchspreise zu einer höheren Wechselbereitschaft der Kunden. Die Folge: In den traditionellen, großvolumigen Geschäftsfeldern brechen den Energieversorgern die Umsätze ein. Wie passen Stadtwerke ihre Geschäftsstrategien an das veränderte Marktumfeld an? Haben sie den finanziellen Spielraum für notwendige Investitionen? Und welche Rolle spielt dabei der „Konzern Kommune“? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt die Studie „Stadtwerke – fit für die Zukunft?“. Die Studie wurde von der im F.A.Z.-Fachverlag erscheinenden Zeitung „Der Neue Kämmerer“ in Kooperation mit der Universität Leipzig durchge-führt. Studienpartner sind BDO, BNP Paribas sowie Gelsenwasser.

Kooperationsmodelle fassen 67 % der befragten Stadtwerke ins Auge, um die Unternehmen für die Zukunft aufzustellen (siehe Abbildung). Im Zentrum steht dabei vor allem der Netzwerkgedanke. Wie Frank Neumann, Leiter der Unternehmensentwicklung bei Gelsenwasser, erläutert, „… zeigen die Ergebnisse, dass gerade in Zeiten des Wandels bei jungen und etablierten Stadtwerken der Wunsch besteht, Kooperationen in unterschiedlicher Form einzugehen. Nachgefragt werden Partner, die effiziente, dezentrale und digitale Lösungen in Kooperationsmodellen anbieten.“

STUDIE:

„STADTWERKE – FIT FÜR DIE ZUKUNFT?“

Ansprechpartner: Oliver ThiemeGLSENWASSER AG

0209 708-253 [email protected]

Die gesamte Studie kann hier heruntergeladen werden: www.derneuekaemmerer.de/research/studien

Mit welchen wesentlichen Strategien und Maßnahmen stellen Sie Ihr Unternehmen für die Zukunft auf?

(Mehrfachauswahl, max. drei; in Prozent der Befragten), n = 67

1 Sonstiges

0 Veräußerung von Bereichen, die nicht dem Kerngeschäft zuzuordnen sind

0 Fusion mit anderen Stadtwerken

9 Desinvestitionen nicht kostendeckender Bereiche

43 klassische Kostensenkungsmaßnahmen (z. B. Personalabbau)

58 Investitionen in bestehende Geschäftsfelder

67 Kooperationen

72 Investitionen in neue Geschäftsfelder

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Mitte September 2016 wurden Verunreinigungen des Neckars in Baden-Württemberg mit bis zu 100 Mikrogramm/Liter (μg/l) TFA festgestellt. Die Einträge gingen auf die Chemie-Abwässer einer Firma in Bad Wimpfen zurück. In flussabwärts gelegenen Brunnen der Trinkwasserversorgung wurden daraufhin hohe Werte für TFA gemessen. Für TFA gibt es keinen rechtlich festgelegten Grenzwert im Trinkwasser. Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt einen Maßnahmenwert von 10 μg/l. Die Werte im verunreinigten Neckar-Bereich lagen weit darüber. Das Chemie-Unternehmen prüft derzeit Maßnahmen von der Umstellung oder Auslagerung der Produktion bis hin zu einer selektiven TFA-Entfernung aus dem Abwasser, um den Maßnahmenwert einzuhalten.

TFA ist gut wasserlöslich, chemisch recht stabil und kann über verschiedenste Quellen in die Umwelt gelangen. Das sind zum einen Einleitungen aus industriellen Herstellungsprozessen (z. B. Synthese von Kältemitteln). Zum anderen entsteht TFA auch beim Abbau verschiedener Pflanzenschutz-mittel in der Landwirtschaft. Im Wasserwerk kann TFA mit den gängigen Aufbereitungsverfahren wie Aktivkohle, Ultra- und Nanofiltration, Belüftung, Umkehrosmose und Ozonierung nicht entfernt werden.

Problematisch ist, dass in der Trinkwas-serverordnung nur ein Bruchteil der Spurenstoffe erfasst und in der Regel mit einem Grenzwert belegt ist, der nicht die gesundheitliche Relevanz widerspiegelt. Um auch mit anderen, immer „neuen“ Spurenstoffe umge-hen zu können, hat das UBA ein Konzept erstellt, welches „Gesund-heitliche Orientierungswerte“ (GOW) definiert. Doch auch hier gilt für einen Großteil das allgemeine Vorsorgeprinzip und weniger die tatsächliche toxikologi-sche Relevanz.

Das UBA hat den GOW für TFA nach Vorlage wissenschaftlicher Studien zur Toxizität durch den Hersteller im Dezember 2016 von 1 auf 3,0 µg/l angehoben.

Befunde auch in Nordrhein-WestfalenUnmittelbar nachdem die Befunde im Neckar bekannt wurden, hat Gelsenwasser im Oktober 2016 das Labor des Technologie-zentrums Wasser TZW in Karlsruhe beauftragt, das Trink- und Oberflächenwasser des Wasserwerks in Haltern am See sowie auch in den Wasserwerken der Beteiligungsgesellschaften an der Ruhr auf TFA zu untersuchen. Die Ergebnisse lagen zum Teil oberhalb des zu diesem Zeitpunkt gültigen GOWs von 1,0 µg/l, daher informierte Gelsenwasser umgehend das Umweltministerium,

die Bezirksregierungen und die betroffenen Gesundheitsämter in NRW.

Nach dem derzeitigen Daten- und Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass die Belastung des Trinkwassers

mit TFA aus dem Wasserwerk Haltern nicht durch industrielle Abwässer, sondern durch den Einsatz

von Pflanzenschutzmitteln im Einzugsgebiet der Talsperren Haltern und Hullern verursacht wird.

Gelsenwasser hat deshalb bereits Kontakt zu den Herstellern aufgenommen, um mehr

Informationen über die in den Mitteln ent-haltenen Wirkstoffe und deren Verhalten

in der Umwelt zu bekommen.

AnalytikUnmittelbar nach dem Bekannt-werden der TFA-Befunde begann die Westfälische Wasser- und Umweltanalytik GmbH (Laborge-sellschaft von Gelsenwasser und der

Wasserwerke Westfalen GmbH), die komplexe Analytik für TFA aufzubauen,

die bis dahin nur in einem einzigen Labor in Baden-Württemberg verfügbar war.

TRIFLUORACETAT – EIN „NEUER“ SPURENSTOFF IN GEWÄSSERN?

Immer wieder werden „neue“ Spurenstoffe entdeckt und kommen anschließend in die öffentliche Diskussion. Ein Trend, der in den nächsten Jahren weiter zunehmen wird, weil die sich rasant entwickelnde Analytik immer geringere Konzentrationen von Spurenstoffen nachweisen kann. Mittlerweile werden Konzentrationen im Bereich eines milliardstel Gramms gemessen. So auch im Herbst des vergangenen Jahres.

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GUTES WASSER AUS GUTEM GRUNDGemeinsam mit der Westfälischen Wasser- und Umweltanalytik GmbH und weiteren Projektpartnern nimmt Gelsenwasser am Forschungsprojekt „Ground-Care“ des Bundesforschungsministeriums teil.

Grundwasser ist unsere wichtigste Trinkwasser-ressource. Die natürliche Reinigungsarbeit für sauberes Grundwasser wird zu einem erheblichen Teil von Mikroorganismen im Grundwasserleiter übernommen. Dieses komplexe Ökosystem leistet damit einen bedeutenden Nutzen für den Menschen. Ziel des Forschungsprojekts ist die Entwicklung standardisierter Methoden für die Praxis, um den ökologischen Zustand im Grund-wasser zu beschreiben und dessen biologisches Selbstreinigungsvermögen zu bewerten.

Bei der Suche nach biologisch-ökologischen Messgrößen kommen spezielle mikrobiologische und DNA-Untersuchungen zum Einsatz. Neue Standards sollen bei der technisch und hygienisch anspruchsvollen Gewinnung von Grundwasser-proben getestet werden.

GroundCare wird für den Zeitraum 2015 – 2018 durch die BMBF-Fördermaßnahme „Regiona-les Wasserressourcen-Management für den nachhaltigen Gewässerschutz in Deutschland“ (ReWaM) finanziert.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://bmbf.nawam-rewam.de/projekt/groundcare/

BMBF-Förderkennzeichen 033W037J und 033W037D

Ansprechpartner: Martin BöddekerGELSENWASSER AG

0209 708-477 martin.boeddeker@ gelsenwasser.de

Inzwischen liegen umfangreiche Messergebnisse im gesamten Versorgungsgebiet von Gelsenwasser vor.

Vorbeugender GewässerschutzAufgrund der eigenen sowie der Messungen der Hersteller von Pflanzenschutzmitteln ist davon auszugehen, dass die TFA-Befunde in Gewässern und im Trinkwasser ein flächendeckendes Problem in Deutschland darstellen. Eine der wesentlichen Eintragsquellen in Oberflächen- und Grundwässer ist die Anwendung von Pflanzen-schutzmitteln in der Landwirtschaft. Dies ist insbesondere in Haltern der Fall. Es ist deshalb damit zu rechnen, dass die derzeitigen Werte im Stever-Einzugsgebiet und im Trinkwasser des Wasserwerks noch eine längere Zeit auf diesem Niveau bleiben werden.

Alle weiteren Anstrengungen müssen darauf abzielen, die Ein-tragsursachen noch besser kennenzulernen, um Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Einträge von TFA an der Quelle ergreifen zu können. Der vorbeugende Gewässerschutz hat hier oberste Priorität! Dabei erwartet Gelsenwasser auch eine weitere Unterstützung vom Umweltministerium in NRW. Dort ist ein Arbeitskreis mit Beteiligung der Wasserversorgung gegründet worden, der am 26. Januar 2017 erstmals getagt hat. Auch der Landtag NRW hat sich bereits mit dem Thema beschäftigt.

Qualität im Fokus Im Rahmen einer seit Jahren etablierten Transparenz im Internet veröffentlicht Gelsenwasser auf der Website die Ergebnisse der Trinkwasseranalysen sowie Hintergründe zur Trinkwasseranalytik.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.gelsenwasser.de/wasser/trinkwasserqualitaet

Ansprechpartner: Ulrich PeterwitzGELSENWASSER AG

0209 708-274 ulrich.peterwitz@ gelsenwasser.de

Ansprechpartner: Friedrich RehGELSENWASSER AG

0209 708-209 friedrich.reh@ gelsenwasser.de

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REINIGUNGSPRINZIP

Der kegelförmige Schirm besteht aus festem, aber flexiblem Stoff und wird als Verdrängungskörper in eine druckfrei gemachte Trinkwasserleitung eingeführt. Der Verdrängungskörper wird bei der Spülung durch das fließende Wasser aufgefaltet und vorangetrieben. Beim Vortrieb des Schirms werden die aufgewirbelten Sedimente und abgelösten Anlagerungen vor ihm hergetrieben und ausgespült. Der Schirm ist in der Lage, Kurven und Abzweige zu durchfahren und gelangt auch in verästelte Spülgebiete.

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Manchmal werden größere Kräfte benötigt, um Verunreinigun-gen oder Organismen aus dem Trinkwasserverteilungssystem sicher zu entfernen. Das neue, patentierte Gelsenwasser-Schirmspülverfahren wird bereits in eigenen und fremden Netzen mit großem Erfolg angewendet.

Dabei bietet es gleich mehrere echte Vorteile. Es kann fast alle der in Ortsnetzen verwendeten Typen von Unterflurhydranten bedienen. Das Verfahren reinigt zuverlässig und sehr effektiv, und das ganz ohne den Zusatz von Chemikalien. Denn es gelingt dabei auf rein mechanische Art, den gewünschten Strömungszustand an der Rohrinnenwand zu erzeugen.

Im Vergleich zu konventionellen Wasserspülungen wird lediglich der Ringspalt zwischen Spülschirm und Rohrinnenwand durchspült und somit nur ein sehr geringer Spülvolumenstrom benötigt. Der Vorteil: Das gesamte aufgetrübte Spülwasser kann qualitativ und quantitativ ausgewertet bzw. problemlos entsorgt werden. Das Risiko einer Braunwassererscheinung im nachgelagerten Netzbereich ist sehr gering. Das Spülverfahren hat sich als sehr praxisfreundlich erwiesen, da der Schirm gezielt in Abzweige gelenkt werden kann und dadurch mit einem Starthydranten mehrere Spülstrecken bedient werden können. Nach Bedarf kann der Erfolg der Reinigung durch das Auffangen des Wassers aus dem Spülabschnitt exakt analysiert werden.

Mit großem Erfolg präsentierte Gelsenwasser das Verfahren im Februar auf der IRO, der Rohrleitungsmesse in Oldenburg. Das Vorführmodell wurde bereits für künftige Veranstaltungen und Messen angefragt.

Ansprechpartner: Philipp JünemannGELSENWASSER AG

0209 708-346 [email protected]

INNOVATIVES, CHEMIEFREIES SPÜLVERFAHREN FÜR WASSERNETZE

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Nach jahrelangen und zum Teil zähen Verhandlungen wurde am 31. März 2017 endlich die neue Düngeverordnung verabschiedet. Das Klageverfahren der Kommission gegen die Bundesregierung wegen Verletzung der EU-Nitratrichtlinie im vergangenen Jahr hatte die Dringlich-keit glücklicherweise nochmal erhöht. Die überfällige Novelle wird das Grundwasser besser schützen helfen – aber nicht aus-reichen. Und auch das Verfahren gegen Deutschland wird damit nicht beendet sein, so viel wurde schnell aus Brüssel verlautet. Denn das Düngepaket enthält zu viele Schlupflöcher und zu lasche Vorgaben.

Gelsenwasser hat die europarechtlichen Anforderungen an die neue Düngever-ordnung juristisch aufbereiten lassen und sowohl der Politik als auch der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Im Rahmen eines Austauschs mit den Parlamentariern vor Ort in Berlin wurde deutlich, dass Umweltpolitiker und die Naturschutzverbände über die Entwick-lung besorgt sind und das Problem nicht für gelöst halten. Entgegen der Emp-fehlung von Experten sind die Höchst-mengen für die Düngung von Acker- und Grünland noch zu hoch angesetzt und

die Übergangsregeln zu großzügig. Die 170-kg-N/ha-Obergrenze wird weder den juristischen Anforderungen der EU noch dem fachlichen Gewässerschutz gerecht.

Das Herz des Pakets ist die „Stoffstrombilanz“ Es ist gut, dass nun im Gesetzespaket geregelt ist, dass die angekündigte Stoff-strombilanz auf jeden Fall kommen wird. Da die fachlichen Eckpunkte zwischen den Experten längst ausdiskutiert sind, bleibt zu hoffen, dass das Landwirtschaftsmi-nisterium nicht wieder einen langwierigen Prozess durchführt und die Bilanz zügig festlegt. Der bekannt gewordene Entwurf weist dabei nicht zu viele Ausnahmen und Schlupflöcher auf. Es ist von großer Bedeu-tung, nicht noch mehr Zeit verstreichen zu lassen. Denn die natürlichen Abbaupoten-ziale des Bodens sind an vielen Stellen fast vollständig ausgeschöpft. Ohne ehrliche und transparente Bilanzierung lässt sich gar nicht feststellen, ob Überdüngungen geschehen und zusätzliche Maßnahmen eingeleitet werden müssen.

Wenn die Stoffstrombilanz dann in Kraft ist, bleibt die Frage, warum sie bis auf Weiteres nur für Großbetriebe gelten soll: Nach Schätzungen von Umweltexperten

müsste nur ein Bruchteil der Betriebe ihre Nährstoffzuflüsse und -abgänge lückenlos aufzeichnen. Der BDEW geht von maximal 50 % aus. Das ist zu wenig. Um die Werte nennenswert zu senken, sollten alle Betrie-be ab 2018 in der Pflicht sein.

Nordrhein-Westfalen könnte vorangehenSehr gut ist, dass die Länder nun die Mög-lichkeit haben, eigenständig verschärfende Maßnahmen für den Gewässerschutz zu veranlassen. Denn vor Ort kann die Lage am besten eingeschätzt werden. Daher macht es Sinn, sich in NRW die gefährde-ten Gebiete und Risiken genau anzusehen und rechtzeitig konkrete Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Im Wege einer Lan-desdüngeverordnung ist dies relativ leicht umzusetzen. Erste Signale aus der Politik sind zu vernehmen, die das Problem nach dem 15. Mai angehen will. Die parteipoliti-sche Farbenlehre sollte hierbei keine Rolle spielen.

Denn es ist falsch, die Wasserwirtschaft als Reparaturbetrieb zu missbrauchen. Statt-dessen muss die Lösung vorher ansetzen. Bei einer wirksamen Vorsorge.

NUR EIN SCHRITT IN DIE RICHTIGE RICHTUNGDÜNGEVERORDNUNG

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NUR EIN SCHRITT IN DIE RICHTIGE RICHTUNG

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BDEW-Gutachten zu den Kosten der Nitrat belastung Der BDEW hat die Kosten der Nitrat belastung für die deutsche Wasserwirtschaft herausgearbeitet. Dafür wurden 188 Wasser­versorgungsunternehmen befragt und interviewt.

» Beunruhigend ist, dass mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen von erhöhten Nitratwerten betroffen sind, nämlich 68 %.

» Für diese Unternehmen ist eine Nitratentfernung mit den zum Teil hohen Kosten einer technischen Aufbereitung unausweichlich.

» Die Auswirkungen auf die Wasserrechnung der Verbraucher sind signifikant: – Einfamilienhaus mit einer jährlichen Nachfrage von 150 m³,

Erhöhung Jahresrechnung +49 % – 3-Pers.-HH im Sechsfamilienhaus, 122 Liter/Einwohner/Tag:

Erhöhung Jahresrechnung +62 %

Aufbau der „Grundwasserdatenbank Nitrat“ von BDEW, DVGW und VKU

» Die Datenlage der Landwirtschaft ist noch immer intransparent. Die Branche und Gelsenwasser arbeiten derzeit an einer eigenen „Grundwasserdatenbank Nitrat“.

» Die Datenbank soll einen Überblick über die Nitrat belastung in den Trinkwasser-ressourcen Deutschlands geben. Sie soll dabei das bestehende Messnetz sinnvoll ergänzen.

» Wasserversorger können im Online-Portal ihre Messdaten eingeben. Auf Basis der Daten soll ein jährlicher Nitratbericht er-scheinen.

VERBÄNDE ARBEITEN AN BELASTBAREN DATEN

Ansprechpartner:

Dr. Arnt Baer

GELSENWASSER AG

0209 708-450

[email protected]

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