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KOMPASS EINJÄHRIGE BERUFSFACHSCHULE WIRTSCHAFT FÜR REALSCHULABSOLVENTINNEN UND ABSOLVENTEN MIT SCHWERPUNKT GROßHANDEL ODER BÜROMANAGEMENT

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KOMPASS

EINJÄHRIGE BERUFSFACHSCHULE WIRTSCHAFT

FÜR REALSCHULABSOLVENTINNEN UND –ABSOLVENTEN

MIT SCHWERPUNKT GROßHANDEL ODER BÜROMANAGEMENT

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Unser Leitbild

Wir unterstützen unsere Schüler in ihrem Streben nach er-

folgreichen Abschlüssen. Wir bilden sie praxisnah aus und er-

möglichen ihnen Weiterbildungsmöglichkeiten und Zu-

satzqualifikationen. Wir tragen dazu bei, dass sie als europäi-

sche Bürger in globalen Zusammenhängen denken und über

aktuelles Wissen verfügen.

Die Förderung der Selbstständigkeit und Eigenverantwortlich-

keit sowie der sozialen Kompetenz unserer Schülerinnen und

Schüler ist Leitgedanke unseres Unterrichts. Wir helfen

ihnen, ihre Stärken zu erkennen und auszubauen, und unter-

stützen ihre Bereitschaft und Fähigkeit, soziale Kompetenzen

zu entwickeln, zu leben und zu gestalten.

Durch vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Schule neh-

men wir unsere gemeinsame Verantwortung für das Gelingen

von Unterricht wahr und stärken unsere Professionalität.

Die Schulleitung zeichnet sich durch zielgerichtetes und transpa-

rentes Personal- und Ressourcenmanagement aus. Sie initiiert die

Weiterentwicklung der Schule, sodass regelmäßig alle Qualitätsbe-

reiche professionell überprüft und Verbesserungsmaßnahmen

durchgeführt werden.

Berufsbildende Schulen Lingen Wirtschaft

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BBS Lingen Wirtschaft:

Einjährige BFS Wirtschaft für Realschulabsolventinnen und –absolventen (BRW)

1. Die BBS Lingen Wirtschaft .............................................................................................................. 0

1.1. Berufsbildende Schule, was heißt das? .................................................................................. 0

1.2. Kontakte ................................................................................................................................... 1

2. Höhere Handelsschule (BRW) - Einjährige Berufsfachschule für Realschulabsolventinnen und -

absolventen ............................................................................................................................................. 2

2.1. Die Schulform .......................................................................................................................... 2

2.2. Unterrichtsorganisation ............................................................................................................ 2

2.3. Leistungsbeurteilung ............................................................................................................... 4

2.4. Abschlussprüfungen ................................................................................................................ 5

2.5. Abschlüsse .............................................................................................................................. 5

2.6. Weiterbildungsmöglichkeiten nach Abschluss dieser Schulform ............................................ 5

2.7. Ansprechpartner in der Schule ................................................................................................ 6

3. Verhalten in der Schule ................................................................................................................... 7

3.1. Versäumnisse und Verspätungen ........................................................................................... 7

3.2. Verhalten bei ansteckenden Krankheiten ................................................................................ 7

3.3. Unfallmeldungen ...................................................................................................................... 7

3.4. Verhalten im Alarmfall ............................................................................................................. 8

3.5. Nachhaltigkeit .......................................................................................................................... 9

3.6. Maßnahmen bei Verstößen gegen geltende Regeln ............................................................ 10

4. Sonstiges ....................................................................................................................................... 11

4.1. Schulbescheinigungen .......................................................................................................... 11

4.2. Schülerausweise ................................................................................................................... 11

4.3. Lernmittel ............................................................................................................................... 11

4.4. Elternvertretung ..................................................................................................................... 11

4.5. Schülervertretung .................................................................................................................. 11

4.6. Schulvorstand ........................................................................................................................ 12

5. Regularien ..................................................................................................................................... 12

5.1. Schulordnung......................................................................................................................... 12

5.2. Waffenerlass .......................................................................................................................... 14

5.3. Benutzerordnung für IT-Ausstattung ..................................................................................... 14

5.4. Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz .................................................................................. 15

5.5. Datenschutz ........................................................................................................................... 16

5.6. Einverständniserklärung zur Datenübermittlung an Dritte ..................................................... 16

6. Anlagen .......................................................................................................................................... 18

6.1. Muster eines Entschuldigungsschreibens ............................................................................. 18

6.2. Muster eines Antrags auf Befreiung ...................................................................................... 19

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BBS Lingen Wirtschaft:

Einjährige BFS Wirtschaft für Realschulabsolventinnen und –absolventen (BRW)

1. Die BBS Lingen Wirtschaft

1.1. Berufsbildende Schule, was heißt das?

Die Berufsbildenden Schulen Lingen Wirtschaft bieten ein breit gefächertes berufsvorbereitendes, be-

rufsbegleitendes und berufsaufbauendes Bildungsangebot im Bereich Wirtschaft und Verwaltung an.

Maßgeblich für diesen „Kompass“ sind die zurzeit gültigen Rechtsvorschriften, insbesondere die der

BbS-VO und EB-BbS.

Die Schule umfasst die kaufmännische Berufsschule und mehrere vollzeitschulische Bildungs-

gänge.

Kaufmännische Berufsschule (Ausbildungsvertrag wurde abgeschlossen)

In der kaufmännischen Berufsschule werden Schülerinnen und Schüler unterrichtet, die als Auszu-

bildende einen der unten aufgeführten Ausbildungsberufe erlernen. Das duale System der Berufsaus-

bildung in Deutschland besagt, dass Auszubildende neben ihrer betrieblichen Ausbildung auch eine

schulische Ausbildung durchlaufen müssen.

a) Fachklassen für kaufmännische Berufe bestehen im Berufsbereich „Wirtschaft und Verwal-

tung" für:

- Automobilkauffrau/-kaufmann

- Kauffrau/-mann für Büromanagement

- Kauffrau/-mann für Versicherungen und Finanzen

- Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel (einschl. Verkäufer/in)

- Kauffrau/Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement

- Bankkauffrau/-kaufmann

- Industriekauffrau/-kaufmann

- Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/-angestellter

- Verwaltungsfachangestellte/-angestellter

- Steuerfachangestellte/-angestellter

- Fachpraktiker/in im Lagerbereich

- Kauffrau/-mann im E-Commerce

b) Fachklassen für medizinische Berufe bestehen im Berufsbereich „Gesundheit" für:

- Medizinische/r Fachangestellte/r

- Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r

Vollzeitschulische Bildungsgänge

Diese Schulformen bieten den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, kaufmännische Kenntnisse

zu erwerben bzw. zu vertiefen und ihr Wissen in allgemeinbildenden Fächern zu festigen und zu erwei-

tern.

Als vollzeitschulische Bildungsgänge werden angeboten:

- Berufliches Gymnasium Wirtschaft

- Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung - Schwerpunkt Wirtschaft (Kl. 11 und Kl. 12)

- Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung - Schwerpunkt Informatik (Kl. 11 und Kl. 12)

- Einjährige Berufsfachschule - Wirtschaft für Realschulabsolventen/innen

- (Höhere Handelsschule)

- Zweijährige Berufsfachschule - Wirtschaft (Klasse II)

- Einjährige Berufsfachschule - Wirtschaft (Eingangsvoraussetzung: Hauptschulabschluss)

Informationen zu den einzelnen Schulformen (Inhalte, Aufbau, Stundentafel, Prüfungen, etc.) fin-

den Sie auf unserer Homepage oder auf unseren Informationsblättern, die Sie in der Schule er-

halten.

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BBS Lingen Wirtschaft:

Einjährige BFS Wirtschaft für Realschulabsolventinnen und –absolventen (BRW)

1.2. Kontakte

0591 80443-0

0591 80443-28

Berufsbildende Schulen Lingen Wirtschaft

Nöldekestraße 7

49809 Lingen (Ems)

@ [email protected]

www.bbs-lingen-wirtschaft.de

www.facebook.com/bbslingenwirtschaft

www.instagram.com/bbslinwi

Schulleitung:

Schulleiter: OStD Heinz Gebbeken

Stellv. Schulleiter: N.N.

Koordinator (K1): StD Uwe Fögeding (Berufsschule)

Koordinator (K2): StD’n Karin Schildt (Vollzeitschulformen)

Koordinator (K3): StD’n Ilse Lienstromberg (Allgemeine Verwaltung)

Verwaltungsleitung: Annika Brand-Saßen

Sekretariat/Verwaltung: Karin Berndsen/Anita Simkowitz

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag: 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr

Beratungsteam: Katharina Rühl (Schulsozialarbeiterin)

StR Frank Löcken (Beratungslehrer)

StR’n Carola Ackermann (Beratungslehrerin)

Schülervertretung: siehe Mitteilungstafel der Schülervertretung (Pausenhalle)

SV-Berater/in: StR’n Svenja Meijer/StR Stefan Lennartz

Hausmeister: Günter Fastabend

Aktuelle Informationen über Veranstaltungen, Termine, Prüfungen, Schulformen, etc. finden Sie

auf unserer Homepage: www.bbs-lingen-wirtschaft.de sowie über unseren Facebook- und Insta-

gram-Account.

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BBS Lingen Wirtschaft:

Einjährige BFS Wirtschaft für Realschulabsolventinnen und –absolventen (BRW)

2. Höhere Handelsschule (BRW) - Einjährige Berufsfachschule für

Realschulabsolventinnen und -absolventen

2.1. Die Schulform

Schülerinnen und Schüler erwerben in dieser Schulform eine berufliche Grundbildung für Ausbildungs-

berufe im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung (siehe Gliederungspunkt 1.1) sowie eine fachliche und

allgemeine Bildung für diesen Bereich.

Der erfolgreiche Besuch der Einjährigen Berufsfachschule - Wirtschaft – soll die Schülerinnen und Schü-

ler dazu befähigen, den Anforderungen einer zukünftigen beruflichen Tätigkeit gerecht zu werden. Die

benötigten fachlichen Qualifikationen sind einem ständigen Wandel unterworfen. Methoden-, Sozial-

und Selbstkompetenz ermöglichen ihnen, sich auf diesen Wandel und neue Anforderungen einzustellen

und damit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu wahren und zu verbessern. Vor diesem Hintergrund

ergeben sich die folgenden Zielsetzungen:

Orientierung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung sowie in angrenzenden Beschäftigungsmög-

lichkeiten im Dienstleistungsbereich

Entwicklung grundlegender kaufmännischer Kenntnisse, Fertigkeiten sowie Einstellungen und

Werthaltungen

Entwicklung des Verständnisses von System- und Prozesszusammenhängen in der Wirtschaft so-

wie grundlegender Prinzipien wirtschaftlichen Handelns unter Berücksichtigung ökologischer und

sozialer Bezüge

Entwicklung der Fähigkeit, Informationen mithilfe moderner Informations- und Kommunikationstech-

nologien zu sammeln, zu ordnen, auszuwerten sowie zu veranschaulichen, zu präsentieren, weiter-

zugeben und zu archivieren

Weiterentwicklung der Sozialkompetenz und der Selbstkompetenz sowie der Lernkompetenz und

der Arbeitshaltung, sodass eine erfolgreiche Mitwirkung in der Organisation, Gestaltung und Aus-

wertung von Lern- und Arbeitsprozessen im Team möglich ist. Dies schließt die Förderung der Fä-

higkeit und Bereitschaft zu selbstständigem und lebenslangem Lernen ein.

2.2. Unterrichtsorganisation

Für diese Schulform ist die Bildung von Schwerpunkten nach Berufsgruppen vorgesehen. Schülerinnen

und Schüler, die eine anschließende Ausbildung in den Handelsberufen anstreben, werden dem

Schwerpunkt Handel zugeordnet, Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildung als Büromanager

wählen, werden dem Schwerpunkt Büro zugeordnet.

Die Unterrichtsinhalte orientieren sich an den Anforderungen des ersten Ausbildungsjahres der Schwer-

punktberufe. Ein erfolgreicher Besuch der Höheren Handelsschule kann daher auf die Ausbildungszeit

der entsprechenden Ausbildungsberufe angerechnet werden.

2.2.1. Praktikum

Ein wichtiger Bestandteil der Berufsvorbereitung ist neben den berufsfeldbezogenen und den berufs-

feldübergreifenden Unterrichtsinhalten auch das Sammeln betrieblicher bzw. praktischer Erfahrungen.

Aus diesem Grund absolvieren die Schülerinnen und Schüler der Einjährigen Berufsfachschule Wirt-

schaft für Realschulabsolventinnen und -absolventen im zweiten Schulhalbjahr ein vierwöchiges Prak-

tikum. Dabei sind folgende Regelungen zu beachten:

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BBS Lingen Wirtschaft:

Einjährige BFS Wirtschaft für Realschulabsolventinnen und –absolventen (BRW)

Die Schülerinnen und Schüler suchen sich im ersten Schulhalbjahr selbstständig einen Praktikums-

platz und übermitteln der Schule eine Kopie des Praktikumsvertrages.

Das Praktikum umfasst 160 Std. und wird im Block (4 Wochen) im zweiten Schulhalbjahr abgeleis-

tet.

Das Praktikum ist grundsätzlich nur an Schultagen abzuleisten, nicht an Sonn- und Feiertagen.

Ausnahmen sind nach Absprache möglich.

Das Praktikum wird von Lehrerinnen und Lehrern begleitet und vom Praktikumsbetrieb und der

Schule bewertet.

Die Ableistung des Praktikums ist Voraussetzung für den erfolgreichen Schulabschluss.

2.2.2. Stundentafel

Der Unterricht umfasst regulär 36 Wochenstunden, die sich auf drei Lernbereiche entsprechend der

Stundentafel verteilen. Die tatsächliche Unterrichtszeit kann aus schulorganisatorischen Gründen da-

von abweichen.

Stundentafel der Höheren Handelsschule 2018/2019

Schwerpunktneutral

Berufsfeldüber-greifender Lern-bereich mit 9 Stunden

Deutsch/Kommunikation

Fremdsprachen/ Kommunikation

Politik

Sport

Religion

Schwerpunkt Großhandel Schwerpunkt Büromanagement

Berufsfeldbezo-gener Lernbe-reich „Theorie“ mit 13 Stunden

Unternehmen erkunden und präsentieren

Beschaffungsprozesse planen und durchführen

Absatzprozesse planen und durchführen

Werteströme erfassen und auswerten

Leistungen am Markt anbieten

Betriebliche Entscheidungen mathematisch be-gründen

Die eigene Rolle im Betrieb mitgestalten und den Betrieb präsentieren

Büroprozesse gestalten und Arbeitsvorgänge or-ganisieren

Aufträge bearbeiten

Güter und Dienstleistungen beschaffen und Ver-träge abschließen

Werteströme erfassen und beurteilen

Wirtschaftsmathematik

Berufsfeldbezo-gener Lernbe-reich „Praxis“ mit 14 Stunden

Berufstypisches Handeln

Praktikum

Informations- und Kommunikationssysteme einsetzen – Textverarbeitung

Informations- und Kommunikationssysteme einsetzen – EDV umsetzen

Warenwirtschaftssysteme nutzen

Informations- und Kommunikationssysteme nut-zen

Im Modellunternehmen geschäftsprozessorien-tiert arbeiten

Lern- und Arbeitsprozesse erfahren und reflektie-ren (incl. Praktikum)

Die Unterrichtsinhalte orientieren sich an den Anforderungen des ersten Ausbildungsjahres des Ausbil-

dungsberufes Kauffrau/-mann für Büromanagement bzw. Kauffrau/-mann im Groß- und Außenhandel.

Ein erfolgreicher Besuch der Berufsfachschule kann auf die Ausbildungszeit angerechnet werden.

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2.3. Leistungsbeurteilung

Die Noten der einzelnen Unterrichtsfächer und Lernfelder setzen sich einerseits aus den Ergebnissen

der schriftlichen Leistungsnachweise (in der Regel Klassenarbeiten) und andererseits aus den sonsti-

gen Leistungen (durch Beteiligung am Unterricht, Referate u. ä.) zusammen. Diese Leistungen fließen

in folgenden Verhältnissen in eine Gesamtbeurteilung je Fach bzw. Lernfeld ein:

BRW – Handel

Fach/Lernfeld Verhältnis (schriftlich:mündlich)

Deutsch 5:5

Englisch 6:4

Politik 5:5

Sport

Religion 5:5

Unternehmen erkunden und präsentieren 7:3

Beschaffungsprozesse planen und durchführen 7:3

Absatzprozesse planen und durchführen 7:3

Wertströme erfassen und auswerten 8:2

Leistungen am Markt anbieten 7:3

Betriebliche Entscheidungen mathematisch begründen 8:2

Praktikum

TV/IV 8:2

Schülerfirma

BRW – Büromanagement

Fach/Lernfeld Verhältnis (schriftlich:mündlich)

Deutsch 5:5

Englisch 6:4

Politik 5:5

Sport

Religion 5:5

Die eigene Rolle im Betrieb mitgestalten 7:3

Büroprozesse gestalten und Arbeitsvorgänge organisieren 7:3

Aufträge bearbeiten 7:3

Werteströme erfassen und auswerten 8:2

Güter und Dienstleistungen beschaffen und Verträge abschlie-ßen

7:3

Wirtschaftsmathematik 8:2

Praktikum

TV/IV 8:2

Schülerfirma

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2.4. Abschlussprüfungen

Am Ende des Schuljahres finden Abschlussprüfungen mit einer Dauer von jeweils 90 Minuten in zwei

berufsbezogenen Fächern statt. Die Prüfungen gehen in die Gesamtjahresnote zu 25 % ein.

2.5. Abschlüsse

Mit dem erfolgreichen Besuch der Höheren Handelsschule kann der „Erweiterte Sekundarabschluss I“

erworben werden (sofern er nicht bereits vorliegt).

Voraussetzungen für den Erweiterten Sekundarabschluss I

a) Gesamtnotendurchschnitt mindestens 3,0

b) mindestens befriedigende Leistungen in den Fächern:

Deutsch-Kommunikation und einer Fremdsprache und im berufsfeldbezogenen Lernbereich „Theorie“ (= Summe aller Lernfelder)

Die Bedingungen a) und b) müssen beide erfüllt sein.

Die Noten der einzelnen Fächer und Lernfelder setzen sich zusammen aus den Ergebnissen der schrift-

lichen Leistungsnachweise (in der Regel Klassenarbeiten) und den sonstigen Leistungen (durch Betei-

ligung am Unterricht, Referate u. ä.). Genauere Auskünfte zu der Bewertung erteilen die jeweiligen

Fachlehrerinnen und Fachlehrer.

2.6. Weiterbildungsmöglichkeiten nach Abschluss dieser Schulform

Nach dem erfolgreichen Besuch der einjährigen Berufsfachschule Wirtschaft für Realschulabsolventen

eröffnen sich folgende Möglichkeiten:

WICHTIG: Diese kurze Übersicht beinhaltet nicht alle Besonderheiten und Voraussetzungen; bitte in-formieren Sie sich eingehend, bevor Sie sich für einen bestimmten Weg entscheiden!

Ab

sc

hlu

ss

de

r H

öh

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n H

an

de

lss

ch

ule

Fachober-

schule

Klasse 11

Fachober-

schule

Klasse 12

Berufliche Ausbildung im kaufmännischen Bereich

Berufliches Gymnasium Wirtschaft

(erweiterter SEK-I-Abschluss nötig)

Allgem. Gymnasium

(erweiterter SEK-I-Abschluss nötig)

Fa

chhochschule

/

Gesam

thoch-

schule

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2.7. Ansprechpartner in der Schule

Frau OStR’n Sander

E-Mail: [email protected]

Telefon: 0591 80443-0

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3. Verhalten in der Schule

3.1. Versäumnisse und Verspätungen

Unterrichtsversäumnisse

Ist eine Teilnahme am Unterricht nicht möglich, so muss die Schule unverzüglich informiert werden. In

der Regel geschieht dies durch einen Anruf im Sekretariat der Schule (0591 80443-0) von 07:30 Uhr

bis 08:00 Uhr. Schulversäumnisse müssen grundsätzlich schriftlich entschuldigt werden.

Befreiungen vom Unterricht müssen rechtzeitig, mindestens drei Tage vorher, schriftlich beantragt wer-

den.

Fehlzeiten oder Unterrichtsversäumnisse führen immer dazu, dass man den Unterrichtsstoff versäumt.

Wir erwarten von Ihnen, dass Sie sich unaufgefordert bei den Fachlehrkräften oder Mitschülerinnen und

Mitschülern informieren, was nachzuholen ist bzw. welche Arbeitsmaterialien verteilt worden sind.

Hinweis: Im Zeugnis der Berufsschule, der Berufsfachschulen sowie in den 11. Klassen der Fachober-

schule und des Beruflichen Gymnasiums steht auch die Zahl der entschuldigten und unentschuldig-

ten Fehltage.

Pünktlichkeit ...

... ist eine Selbstverständlichkeit! Wer morgens verspätet zum Unterricht erscheint oder zu spät aus

der Pause in den Unterricht zurückkehrt, muss mit Erziehungsmaßnahmen rechnen. Natürlich können

auch wichtige Gründe für Ihre Verspätung vorliegen („verschlafen“, „Bus verpasst“, „rote Ampeln“ etc.

sind keine wichtigen Gründe). Ihre Unpünktlichkeit beeinflusst die Bewertung Ihres Arbeitsverhaltens

negativ und kann auch als Fehlzeit im Zeugnis erscheinen. Verspätungen oder sonstige stundenweise

Fehlzeiten fließen in die Beurteilung des Sozialverhaltens ein. Stundenweise Fehlzeiten können im Wie-

derholungsfall als Fehltag gerechnet werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der

Schulordnung.

Hinweise für die Befreiung vom Sportunterricht:

Über die Befreiung vom Sportunterricht entscheidet bei einer Dauer von bis zu einem Monat die den

Sportunterricht erteilende Lehrkraft, bei mehr als einem und bis zu drei Monaten die Schulleitung nach

schriftlich begründetem Antrag der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerin/des volljäh-

rigen Schülers; die Beibringung eines ärztlichen Attestes kann verlangt werden.

3.2. Verhalten bei ansteckenden Krankheiten

Das Infektionsschutzgesetz regelt das Verhalten beim Auftreten von bestimmten ansteckenden Krank-

heiten bei Ihnen oder bei Ihnen zu Hause. In diesem Falle müssen Sie wegen der Ansteckungsgefahr

zu Hause bleiben, einen Arzt einschalten, ggf. das Gesundheitsamt und die Schule informieren. Weitere

Informationen hierzu finden Sie im Infektionsschutzgesetz.

3.3. Unfallmeldungen

Auf dem direkten Hin- und Rückweg zur bzw. von der Schule, auf dem Schulgrundstück oder bei sons-

tigen Schulveranstaltungen wie z. B. Stadtgänge, Betriebsbesichtigungen, Studienfahrten und Praktika

sind Sie bei Unfällen mit Personenschaden durch den Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV)

versichert (nicht auf dem Weg zur Tankstelle, zum Kiosk etc.). Einen Unfall mit Personenschaden mel-

den Sie bitte immer umgehend im Sekretariat (ggf. telefonisch). Wenn Sie das Schulgrundstück aus

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privaten Gründen bzw. ohne Genehmigung oder schulischen Auftrag verlassen, verlieren Sie für diese

Zeit Ihren schulischen Unfall-Versicherungsschutz.

3.4. Verhalten im Alarmfall

Im Alarmfalle erteilen folgende Personen Anweisungen:

1. der Schulleiter: Herr Gebbeken

2. der Stellvertreter: N.N.

3. der Sicherheitsbeauftragte: Herr Lennartz

Informationen zur Organisation bzw. zum Ablauf eines Alarmfalls

Bei Alarm ertönt ein durchgehender Sirenenton!

Unverzüglich werden alle Fenster geschlossen! Wichtig ist, dass Ruhe bewahrt wird!

Die anwesende Lehrkraft überprüft kurz durch einen Blick aus der Tür, ob der Hauptfluchtweg ge-

nutzt werden kann.

Der Nebenfluchtweg darf nur genutzt werden, wenn der Hauptfluchtweg, beispielsweise durch ein

Feuer oder Trümmerteile, versperrt ist.

Die anwesende Lehrkraft weist die Schülerinnen und Schüler auf den Ablauf und den Fluchtweg

hin.

Nun haben alle Personen das Gebäude unverzüglich auf den vorgeschriebenen Fluchtwegen zu

verlassen und zum auf dem Alarmplan angegebenen Sammelpunkt zu gehen!

Die anwesende Lehrkraft schließt die Tür (nicht abschließen!) und nimmt das Klassenbuch mit.

Am Sammelpunkt (siehe Übersicht im Anhang) meldet sich die Lehrkraft unverzüglich bei dem zu-

ständigen Mitglied der Schulleitung bzw. bei dem entsprechenden Sicherheitsbeauftragten. Diesem

wird die Klasse und der verlassene Raum mitgeteilt.

Fehlende Schülerinnen und Schüler (die z. B. auf der Toilette oder im Krankenzimmer sind) werden

ebenfalls sofort gemeldet!

Der Sicherheitsbeauftragte überprüft, ob das Gebäude vollständig geräumt wurde bzw. die Gefahr

gebannt ist.

Erst bei Entwarnung (Sirenenton verstummt und Durchsage) sucht die unterrichtende Lehrkraft mit

den Schülerinnen und Schülern wieder den Klassenraum auf.

Bei eventuell auftretenden Mängeln oder Gefahren ist umgehend das Büro oder der Sicherheitsbe-

auftragte zu informieren!

Hinweise zur Nutzung des Nebenfluchtweges („Treppenspindel“)

Eine Lehrkraft geht die Spindel als Erste langsam hinunter. Eine andere Kollegin/Ein anderer Kollege

geht als Letzte/r! Ist nur eine Lehrkraft zugegen, wird ein/e verantwortungsbewusste/r Schüler/in beauf-

tragt, als erste/r langsam und vorsichtig die Spindel hinab zu steigen. Die Lehrkraft geht dann als Letzte.

Hinweise an alle Klassenlehrer/innen

Unmittelbar nach Schuljahresbeginn sind alle Schülerinnen und Schüler über den Ablauf im Alarmfall

und den Alarmplan zu informieren!

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Feuerwehrplan/Lageplan mit Sammelplätzen

Rechtliche Grundlagen wie die Schulordnung, den Waffenerlass, die Benutzerordnung für IT-

Ausstattung, das Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz und Hinweise zum Datenschutz finden

Sie unter 5. Regularien.

3.5. Nachhaltigkeit

Notwendige Voraussetzung für unser gemeinsames Arbeiten ist ein angenehmes Raumklima. Dies er-

reichen wir, wenn wöchentlich wechselnd eine Schülerin/ein Schüler für die Erledigung der folgenden

Aufgaben verantwortlich ist:

vor der Pause:

mind. zwei Fenster geöffnet

(Stoßlüften)

Tafeldienst

nach der Pause:

Fenster geschlossen

(während der Heizperiode)

Licht aus

Tafeldienst

nach Schulschluss:

Fenster geschlossen

Licht aus

PCs „aus“

Stühle „hoch“

Gesamter Müll in den Müllei-

mer

Tafeldienst

Sammelplatz 2

Freifläche Mensa

Sammelplatz 1

Freifläche Fahrradständer

Sammelplatz 3

Freifläche Ahrens-

straß/Nöldekestraße

Sammelplatz 4

Freifläche

Ahrensstraße

Sammelplatz 5

Freifläche Turnhalle

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3.6. Maßnahmen bei Verstößen gegen geltende Regeln

Verstöße gegen diese Regeln werden zunächst von einer Lehrkraft aufgenommen und überprüft. Liegt

ein Verstoß vor, werden weitere Schritte, wie z. B. Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, Klas-

senkonferenz etc. eingeleitet. Bei nachweislich vorliegendem Verstoß werden im Rahmen der Vorschrif-

ten entsprechende Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen verhängt. Bei Straftaten wie Diebstahl oder

Körperverletzung wird zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei gestellt. In diesen Fällen gilt Null-Toleranz!

Nds. Schulgesetz, § 61: Erziehungsmittel, Ordnungsmaßnahmen

(1) Erziehungsmittel sind pädagogische Einwirkungen. Sie sind zulässig, wenn Schülerinnen oder Schü-

ler den Unterricht beeinträchtigen oder in anderer Weise ihre Pflichten verletzen. Sie können von ein-

zelnen Lehrkräften oder von der Klassenkonferenz angewendet werden.

Bitte beachten Sie, dass die Schule eigenständig und kurzfristig Erziehungsmittel anwenden kann. In-

formieren Sie sich ggf. bei Ihrer Klassenlehrerin oder Ihren Klassenlehrer.

(2) Ordnungsmaßnahmen sind zulässig, wenn Schülerinnen oder Schüler ihre Pflichten grob verlet-

zen, insbesondere gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen, den Unterricht nachhaltig stören, die

von ihnen geforderten Leistungen verweigern oder dem Unterricht unentschuldigt fernbleiben.

(3) Ordnungsmaßnahmen sind:

1. Überweisung in eine Parallelklasse,

2. Überweisung an eine andere Schule derselben Schulform,

3. Androhung des Ausschlusses vom Unterricht bis zu drei Monaten,

4. Ausschluss vom Unterricht bis zu drei Monaten,

5. Androhung der Verweisung von allen Schulen,

6. Verweis von allen Schulen

Ergänzende Hinweise

Die Versicherung der Schule haftet bei Diebstahl nur dann, wenn es sich um Gegenstände für den

schulischen Gebrauch handelt (also z. B. keine teure Kleidung, keine Schmuckstücke, keine Handys!),

Lassen Sie in Ihrem eigenen Interesse Geld und Wertgegenstände nicht unbeaufsichtigt in den Klassen-

oder Umkleideräumen.

Der Betrieb und die Benutzung von Handys ist grundsätzlich während der Unterrichtszeit verboten (auch

als Zeituhr oder Taschenrechner). Bei Verstößen können die Geräte vorübergehend eingezogen wer-

den oder es werden andere Erziehungsmaßnahmen von der Schule verhängt.

Liegen der Schule keine ausreichenden Entschuldigungen für Fehltage vor, verstoßen Sie gegen das

Nds. Schulgesetz. Sie werden dann verwarnt und aufgefordert, dieses Verhalten umgehend einzustel-

len; die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer darf weitergehende Maßnahmen einleiten. Sollten Sie da-

nach weiterhin ohne Entschuldigung den Unterricht versäumen, so begehen Sie eine Ordnungswidrig-

keit. Es wird dann umgehend das Ordnungsamt informiert und gegen Sie der Erlass eines Bußgeldes

beantragt. Das Bußgeld kann insgesamt bis zu 1.000,00 € gegen Sie, Ihre Sorgeberechtigten oder Ihren

Ausbildungsbetrieb betragen.

Wenn Sie sich in irgendeiner Form ungerecht behandelt fühlen, versuchen Sie bitte zunächst, die Streit-

punkte in einem persönlichen Gespräch zu klären. Führt dies nicht zu einer Lösung, dann stehen Ihnen

Ihr(e) Klassensprecher(in), Ihre Schülervertretung, Ihr(e) Beratungslehrer(in), Ihr(e) Schulsozialarbei-

ter(in), Ihr(e) Fach- oder Klassenlehrer(in) oder die Schulleitung zur Verfügung. Wenn Sie durch andere

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Personen geschädigt wurden oder von Dritten beleidigt oder bedroht werden, dann informieren Sie um-

gehend die Schulleitung oder wenden sich an die Polizei.

4. Sonstiges

4.1. Schulbescheinigungen

Die Schülerinnen und Schüler erhalten bei ihrer Anmeldung eine vorläufige Schulbescheinigung. Eine

endgültige Bescheinigung wird erst bei Antritt des Schulbesuches ausgestellt. Die von der Kindergeld-

kasse ausgehändigten Formulare füllen Sie aus und lassen diese vom Sekretariat unterschreiben. Alle

Bescheinigungen gelten ausschließlich für das laufende Schuljahr.

4.2. Schülerausweise

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten von ihrer Klassenlehrerin/ihrem Klassenlehrer einen Schüler-

ausweis.

4.3. Lernmittel

Schülerinnen und Schüler in Vollzeitklassen können die für den Unterricht benötigten Bücher kosten-

pflichtig von der Schule ausleihen. Wollen Sie nicht am Ausleihverfahren teilnehmen, so müssen Sie

die benötigten Lernmittel selbst kaufen; hierfür erhalten Sie im Sekretariat oder bei Ihrer Einschulung

die entsprechende Bücherliste. Einzelheiten zum Ausleihverfahren und den Kosten erfahren Sie aus

einem besonderen Schreiben, das Ihnen bei der Einschulung ausgehändigt wird.

Alle Berufsschülerinnen und Berufsschüler müssen sich die Lernmittel grundsätzlich selbst beschaffen.

Zusätzlich erhebt die Schule einen Beitrag für Kopier- und Druckkosten für aktuelle Arbeitsmaterialien.

4.4. Elternvertretung

Zu Beginn eines Schuljahres, innerhalb der ersten vier Wochen, werden Elternvertretungen gewählt.

Alle Sorgeberechtigten erhalten zu diesen Wahlen eine Einladung. Gewählt werden Vertreterinnen und

Vertreter für die Klassen- und Zeugniskonferenzen.

Der Schulelternrat wählt die Vertreter für die Gesamtkonferenz und den Kreis- bzw. Stadtelternrat.

4.5. Schülervertretung

Zu Beginn eines Schuljahres werden in jeder Klasse Klassensprecher gewählt. Die Klassensprecher

wählen dann die Vertreterinnen und Vertreter für

die Klassen- und Zeugniskonferenzen,

die Gesamtkonferenz,

den Schulvorstand und

den/die Schulsprecher(in).

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4.6. Schulvorstand

Alle zwei Jahre wird der Schulvorstand gewählt. In ihm sind sechs Vertreter der Schulleitung bzw. Ver-

treter mit Leitungsaufgaben, sechs Vertreter der Lehrkräfte, sechs Vertreter der Schülerinnen und Schü-

ler sowie zwei Elternvertreter und vier Vertreter außerschulischer Organisationen. Der Schulvorstand

entscheidet u. a. über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Ausgestaltung der Stundentafeln,

Grundsätze zur Durchführung von Projektwochen, Grundsätze für die jährliche Überprüfung der Arbeit

der Schule und über Vorschläge für das Schulprogramm und die Schulordnung.

5. Regularien

Bitte lesen Sie bzw. Ihre Sorgeberechtigten die nachfolgenden Unterlagen aufmerksam durch und be-

stätigen Sie die Kenntnisnahme auf dem ausgehändigten Formular. Händigen Sie dieses der Klassen-

lehrerin/dem Klassenlehrer aus.

5.1. Schulordnung

Für ein gutes Zusammenleben und ein erfolgreiches Lernen und Lehren ist es notwendig, dass von

allen Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften bestimmte Regelungen getroffen und eingehalten

werden und im Schulalltag ihre Gültigkeit haben.

Aus diesem Grund erachten wir die folgende Vereinbarung für sinnvoll und legen sie hiermit als Schul-

ordnungsbestandteile fest.

Aufenthalt und Unterricht

Alle Schülerinnen und Schüler verlassen in den Pausen die Klassenräume und halten sich in der

Pausenhalle oder auf dem Schulhof auf.

Den Schülerinnen und Schülern steht vor und nach dem Unterricht und in der unterrichtsfreien Zeit

ein Aufenthaltsraum zur Verfügung.

Das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen ist nicht erlaubt; bei Zuwiderhandlung ent-

fällt der Versicherungsschutz. In diesem Fall tragen die Erziehungsberechtigten bzw. die volljähri-

gen Schülerinnen und Schüler selbst die Verantwortung.

Jacken o. A. sind grundsätzlich an den dafür vorgesehenen Stellen zu deponieren. Jeder Schü-

ler/Jede Schülerin ist verpflichtet, seine/ihre Wertsachen sorgfältig aufzubewahren, um Diebstähle

zu vermeiden.

Handys dürfen während des Unterrichts nicht benutzt werden und sind in dieser Zeit ausgeschaltet

(nicht auf dem Arbeitsplatz) aufzubewahren.

Umweltschutz geht uns alle an. Aus diesem Grund sind alle Schülerinnen und Schüler und Lehr-

kräfte gehalten, sich an dem in der Schule praktizierten Konzept der Abfalltrennung zu beteiligen.

Dies gilt sowohl für den Arbeitsplatz als auch für das gesamte Schulgebäude.

Sollte eine Lehrerkraft zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht zum Unterricht erschienen

sein, so teilt dies die Klassensprecherin/der Klassensprecher bzw. dessen Vertretung dem Schul-

büro mit.

Die Treppenhäuser in den beiden Seitentrakten sind als Nottreppenhäuser ausgelegt. Bei norma-

lem Unterrichtsbetrieb sollen sie von Schülerinnen und Schülern nicht benutzt werden.

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Das Schulgebäude darf ausschließlich durch die Haupttüren betreten bzw. verlassen werden. Die

Notausgänge dürfen nur bei drohender Gefahr benutzt werden.

Abstellen von Fahrzeugen

Es ist darauf zu achten, dass die Fahr- und Krafträder an den dafür vorgesehenen Stellplätzen

verschlossen abgestellt werden.

Für die Kraftwagen der Schülerinnen und Schüler stehen auf dem Schulparkplatz die nicht markier-

ten Stellplätze zur Verfügung.

Schulversäumnisse

Bei Vollzeitschülerinnen und -schülern ist eine schriftliche Entschuldigung unverzüglich vorzulegen,

die bei Minderjährigen von den Erziehungsberechtigten unterschrieben sein muss. Nach häufigem

Fehlen sind ärztliche Bescheinigungen einzureichen. Es kann gegebenenfalls ein Bußgeldverfahren

eingeleitet werden.

Bei Teilzeitschülerinnen und -schülern müssen die Entschuldigungen vom Ausbildenden gegenge-

zeichnet werden. Bei unentschuldigtem Fehlen benachrichtigt die Klassenlehrerin/der Klassenleh-

rer den Betrieb und gegebenenfalls die Erziehungsberechtigten. Es kann ein Bußgeldverfahren ein-

geleitet werden.

Beurlaubungen müssen rechtzeitig beantragt werden. Bei minderjährigen Vollzeitschülerinnen und

-schülern müssen die Erziehungsberechtigten rechtzeitig unter Angabe von Gründen eine Beurlau-

bung schriftlich beantragen.

Bei Teilzeitschülerinnen und -schülern muss eine Beurlaubung aus betrieblichen Gründen vom Aus-

bildungsbetrieb beantragt werden. Beurlaubungen aus persönlichen Gründen werden vom Auszu-

bildenden beantragt und vom Ausbildungsbetrieb bestätigt.

Muss eine Schülerin/ein Schüler aus Krankheitsgründen plötzlich den Unterricht verlassen, meldet

sie/er sich bei der Lehrkraft, die den nachfolgenden Unterricht hält bzw. bei der Klassenlehrerin/dem

Klassenlehrer ab und informiert das Schulbüro.

Teilzeitschülerinnen und -schüler sollten ihren Urlaub während der Schulferien nehmen.

Haftung, Unfälle

Unfälle, die sich auf dem Schulweg oder auf dem Schulgelände ereignen, sind unverzüglich im

Schulbüro zu melden.

Sollte der Verlust von persönlichen Gegenständen festgestellt werden, so ist dies unverzüglich dem

Schulbüro mitzuteilen.

Kommt es zu mutwilligen oder grob fahrlässigen Beschädigungen des Schuleigentums, werden die

dafür verantwortlichen Schüler/innen haftbar gemacht.

Rauchen, Alkohol und andere Drogen

Drogen gefährden unsere Gesundheit. Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.

Im Schulbereich ist das Mitbringen und der Genuss von Alkohol verboten.

Der Umgang mit sonstigen Rauschmitteln ist verboten und wird gegebenenfalls strafrechtlich ver-

folgt.

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Waffenerlass

Gemäß Erlass des Kultusministeriums (siehe 5.2) ist das Mitbringen von Waffen jeglicher Art ver-

boten. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.

Verhalten bei Gefahr

Die Alarmordnung der Schule ist in jedem Fall zu beachten.

Es muss gewährleistet sein, dass die Vereinbarungen auch durchgesetzt werden. Aus diesem

Grund sind Lehrkräfte und andere Aufsichtsführende auf dem Schulgelände weisungsberech-

tigt. Daraus ergibt sich, dass bei Zuwiderhandlung gegen diese Vereinbarung keine Haftung

durch die Schule erfolgt.

Nur wenn alle Beteiligten die vereinbarten Regelungen beachten und sich entsprechend verhal-

ten, ist eine wichtige Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit in der Schule gegeben.

5.2. Waffenerlass

Verbot des Mitbringens von Waffen usw. in. Schulen

(Erlass des MK vom 29.06.1977 - 304 - 31 704 - GültL 159/9)

1. Den Schülern aller Schulen in meinem Geschäftsbereich wird untersagt, Waffen im Sinne des Bun-

des-Waffengesetzes (Neufassung vom 08.03.1967 - BGBl. I Seite 432) mit in die Schule oder zu

Schulveranstaltungen zu bringen. Dazu gehören im Wesentlichen die im Bundes-Waffengesetz als

verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die so genannten Springmesser oder Fallmes-

ser, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.), ferner Schusswaffen (einschl. Schreckschuss-,

Reizstoff- und Signalwaffen) und gleichgestellte Waffen (z. B. Gassprühgeräte) sowie Hieb- und

Stoßwaffen. Dieses Verbot gilt auch für volljährige Schüler, die entweder im Besitz einer Erlaubnis

zum Führen von Waffen sind (z. B. Jagdschein) oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen.

2. Untersagt wird außerdem das Mitbringen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern, von

Schwarzpulver und von Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu

werden.

3. Alle Schüler sind jeweils zu Beginn eines Schuljahres über den Inhalt dieses Erlasses zu belehren.

Dabei ist auf die altersbedingten speziellen Gefährdungen besonders einzugehen. Es ist darauf

hinzuweisen, dass ein Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. eine Erzie-

hungs- und Ordnungsmaßnahme zur Folge haben kann.

4. Abdruck dieses Erlasses ist jeweils bei der Aufnahme in eine Schule (in der Regel 1., 5. und 7.

Schuljahr sowie beim Eintritt in Berufsbildende Schulen) den Erziehungsberechtigten zur Kenntnis

zu geben.

5.3. Benutzerordnung für IT-Ausstattung

An den Berufsbildenden Schulen Lingen Wirtschaft werden zu Ausbildungszwecken IT-Ausstattung und

Programme zur Verfügung gestellt, die für den Unterricht ständig einsatzbereit sein müssen.

Der optimale Zustand der Arbeitsplätze lässt sich nur erhalten, wenn alle Benutzer sorgfältig und rück-

sichtsvoll damit umgehen.

Deshalb sind für die Nutzung der IT-Ausstattung folgende Regeln zu beachten:

1. Die Anweisungen der Lehrkräfte bzw. ihrer Beauftragten sind zu beachten. Störungen und Schä-

den sind umgehend den für die IT-Ausstattung Verantwortlichen zu melden. Die aufgebauten Ge-

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rätekonfigurationen dürfen nur nach Rücksprache und mit ausdrücklicher Genehmigung der Lehr-

kräfte bzw. der für die IT-Ausstattung Verantwortlichen verändert werden. Gleiches gilt für die

Konfiguration des Betriebssystems und die Einrichtung der eingesetzten Programme.

2. Es ist untersagt, geschützte Software jeglicher Art zu kopieren. Wer dagegen verstößt, muss mit

rechtlichen Konsequenzen rechnen. Bei Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen sind strafrecht-

liche Folgen nicht auszuschließen.

3. An der IT-Ausstattung ist nur der Einsatz von solchen Datenträgern (CDs, DVDs, USB-Sticks etc.)

erlaubt, die von den Lehrkräften bereitgestellt bzw. genehmigt worden sind. Der Gebrauch eigener

Datenträger ist nicht gestattet.

4. Arbeitsmaterialien, die von der Schule bereitgestellt werden, dürfen nicht aus den IT-Räumen ent-

fernt werden.

5. Das Ausleihen von Geräten, Programmen, Werkzeugen und anderen Einrichtungsgegenständen

ist nicht möglich.

6. An den Computerarbeitsplätzen dürfen Speisen und Getränke weder verzehrt noch abgestellt wer-

den.

5.4. Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz

Belehrung gem. §34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (lfSG)

Wenn Sie eine ansteckende Erkrankung haben und dann die Schule besuchen, in die Sie jetzt aufge-

nommen werden, können andere Schülerinnen und Schüler oder Lehrkräfte angesteckt werden. Um

dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und

das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusam-

menhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit

oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zu-

sammenarbeit.

Das Gesetz bestimmt, dass Sie nicht in die Schule gehen dürfen, wenn

1. Sie an einer schweren Infektion erkrankt sind, die durch geringe Erregermengen verursacht

wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch E-

HEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor. Außerdem

nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber

höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden;

2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen

kann; dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-

Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle

Ruhr;

3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist.

Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und He-

patitis A sind so genannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene

sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsa-

chen). Tröpfchen- oder „fliegende“ Infektionen sind z. B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhus-

ten. Durch Haar-, Haut- und Schleimkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte

übertragen.

Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen besonders günstige Bedingungen für eine Übertra-

gung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen immer

den Rat Ihres Arztes in Anspruch zu nehmen (z. B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wieder-

holtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen Besorgnis erregenden Symptomen).

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Er wird Ihnen – bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte

– darüber Auskunft geben, ob Sie eine Erkrankung haben, die einen Besuch der Schule nach dem

Infektionsschutzgesetz verbietet.

Müssen Sie zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie

uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Ge-

sundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infekti-

onskrankheit vorzubeugen.

Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische

Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Sie bereits Mitschülerinnen und Mitschüler oder

Personal angesteckt haben können, wenn Sie mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben müs-

sen. In einem solchen Fall müssen wir die übrigen Schülerinnen und Schüler anonym über das Vorlie-

gen einer ansteckenden Krankheit informieren.

Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in eini-

gen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschie-

den oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die

Gefahr, dass Sie Mitschülerinnen und Mitschüler oder das Personal anstecken. Im Infektionsschutzge-

setz ist deshalb vorgesehen, dass die „Ausscheider“ von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Pa-

ratyphus- und Shigellenruhr-Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheits-

amtes wieder in die Schule gehen dürfen.

Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrank-

heit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen

haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall müssen Sie zu Hause

bleiben.

Wann ein Besuchsverbot der Schule für Sie besteht, wenn Sie Ausscheider oder möglicherweise infi-

ziert, aber nicht erkrankt sind, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen.

Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen.

Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutz-

impfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das

Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen

sowie der Allgemeinheit dient.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder an Ihr Gesundheitsamt.

Auch wir helfen Ihnen gerne weiter.

5.5. Datenschutz

Fotos von Lehrkräften, von Schülerinnen und Schülern, die im Rahmen des Unterrichts, auf dem Schul-

gelände oder bei schulischen Veranstaltungen innerhalb oder außerhalb der Schule aufgenommen wer-

den, werden nur für schulische Zwecke verwendet. Dazu zählt u. a. auch die Veröffentlichung auf den

Internetseiten der Schule oder in schulischen Werbeblättern.

Alle hier Angesprochenen, die mit dieser Regelung nicht einverstanden sind, erklären dies innerhalb

von vier Wochen nach Beginn des Schuljahres schriftlich gegenüber dem Schulleiter.

5.6. Einverständniserklärung zur Datenübermittlung an Dritte

Im Falle eines vorzeitigen Verlassens der Schulform (durch Entlassung oder Abmeldung) werden die

Kontaktdaten nicht mehr schulpflichtiger Schülerinnen und Schüler, sofern Sie die entsprechende Er-

klärung unterschreiben, durch die Schule an die Jugendberufsagentur des Landkreises Emsland zum

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Zwecke eines freiwilligen Beratungsangebotes zur Planung ihres weiteren beruflichen Weges weiterge-

geben.

Was ist eine Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten?

Möchte eine öffentliche oder eine private Stelle personenbezogene Daten verarbeiten, obwohl es kein

Gesetz gibt, das dieses erlaubt, ist die Datenverarbeitung nur zulässig, wenn eine Einwilligung der be-

troffenen Personen eingeholt wird.

Unter einer Einwilligung versteht man in diesem Zusammenhang, dass die Stelle, die Daten verarbeiten

möchte, zunächst das Einverständnis einholen muss. Erst wenn die betroffene Person erklärt hat, dass

sie mit der Datenverarbeitung einverstanden ist, darf mit der Verarbeitung begonnen werden.

Eine Einwilligungserklärung ist nur wirksam, wenn

die Einwilligung freiwillig erteilt wurde. Das bedeutet, die betroffene Person muss sich bei der Er-

klärung ihres Einverständnisses darüber bewusst sein, dass sie ihre Daten nicht mitteilen muss.

Nicht der Fall ist dies beispielsweise, wenn die Person getäuscht oder gezwungen wurde, eine Ein-

willigung unter sozialem Druck abgegeben wurde oder die Verweigerung der Einwilligung mit Nach-

teilen verbunden ist. Sie muss eindeutig sein. Es dürfen keine Zweifel darüber bestehen, dass eine

Einwilligung vorliegt und welchen Inhalt diese Einwilligung hat.

die einwilligende Person in geeigneter Weise über die Bedeutung der Einwilligung informiert wurde.

Die Stelle muss die betroffene Person insbesondere über den Verwendungszweck informieren, für

den die Daten verarbeitet werden sollen. Welche Aufklärungspflichten im Einzelfall bestehen, ergibt

sich aus dem jeweiligen Verwendungszweck. Beabsichtigt die Stelle etwa, die Daten an Dritte zu

übermitteln, muss sie darüber aufklären, an wen die Übermittlung erfolgen soll. Darüber hinaus

muss die Stelle darauf hinweisen, welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben, wenn

die Einwilligung verweigert wird.

die Einwilligung regelmäßig schriftlich erklärt wurde. Die Schriftform ist gewahrt, wenn die Erklärung

schriftlich festgehalten und eigenhändig unterschrieben wurde. Wird die Einwilligung zusammen mit

anderen Erklärungen schriftlich eingeholt, muss auf die Einwilligung gesondert schriftlich hingewie-

sen werden.

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6. Anlagen

6.1. Muster eines Entschuldigungsschreibens

Nele Muster Große Str. 12 a

49809 Lingen 0591 123456

[email protected]

BBS Lingen Wirtschaft Frau/Herrn Klassenlehrer/in Nöldekestr. 7 49809 Lingen

14. August 20..

Schulversäumnis Sehr geehrte(r) Frau/Herr (Name …), ich konnte am ... wegen Krankheit/aus privaten Gründen nicht am Schulunterricht teil-nehmen. Ich bitte, mein Fehlen zu entschuldigen. Mit freundlichem Gruß Kenntnisnahme (eigene Unterschrift) (Unterschrift der/des Ausbildenden/

Erziehungsberechtigten)

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6.2. Muster eines Antrags auf Befreiung

Nele Muster Große Str. 12 a

49809 Lingen 0591 123456

[email protected]

BBS Lingen Wirtschaft Herrn Gebbeken/Frau/Herrn Klassenlehrer/in Nöldekestr. 7 49809 Lingen

14. August 20..

Bitte um Beurlaubung Sehr geehrter Herr Gebbeken,/Sehr geehrte(r) Frau/Herr (Name …),

am ................ nehme ich an der Niedersachsenmeisterschaft im Tischtennis teil. Ich bitte Sie, mich für diesen Tag ab 12:15 Uhr vom Schulunterricht zu befreien. Ich bitte, mein Fehlen zu entschuldigen. Mit freundlichem Gruß Kenntnisnahme (eigene Unterschrift) (Unterschrift der/des Ausbildenden/

Erziehungsberechtigten)