Kompressor- und...

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Manatees Monheim e.V. Kompressor- und Füllanlagenunterweisung der Anlage Manatees Monheim e.V.

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Manatees Monheim e.V.

Kompressor- und

Füllanlagenunterweisung

der Anlage Manatees Monheim e.V.

Stand: 2016-04-14 Seite 2 von 15

Manatees Monheim e.V.

Inhaltsverzeichnis

Vorwort ................................................................................................................................................... 4

1 Einleitung / Einführung .................................................................................................................... 4

2 Rechtliches....................................................................................................................................... 5

2.1 Haftung .................................................................................................................................... 5

2.2 Gesetze, Normen, Verordnungen und deren Bedeutung ....................................................... 5

2.2.1 § 831 BGB (Bürgerliches Gesetz Buch) ............................................................................ 5

2.2.2 § 15 BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) ............................................................ 6

2.3 Wer darf was ........................................................................................................................... 6

2.3.1 Kompressorwart .............................................................................................................. 6

2.3.2 Füllberechtigte Person .................................................................................................... 6

2.4 Was wird abgefüllt................................................................................................................... 6

3 Gefahren .......................................................................................................................................... 7

3.1 Kompressor und Füllanlage ..................................................................................................... 7

3.2 Persönliche Ausrüstung ........................................................................................................... 8

4 Füllbetrieb ....................................................................................................................................... 8

4.1 Wer darf füllen ........................................................................................................................ 8

4.2 Was darf gefüllt werden .......................................................................................................... 8

4.3 Füllen von Flaschen ................................................................................................................. 9

4.3.1 Vor dem Füllen ................................................................................................................ 9

4.3.2 Füllen von 200 bar Flaschen ............................................................................................ 9

4.3.3 Füllen von 300 bar Flaschen ............................................................................................ 9

4.3.4 Nach dem Füllen .............................................................................................................. 9

4.4 Füllbuch / Füllliste ................................................................................................................. 10

4.5 Füllordnung ........................................................................................................................... 10

5 Kompressor- und Füllanlage .......................................................................................................... 11

5.1 Kompressor ........................................................................................................................... 11

5.1.1 Ein- und ausschalten ...................................................................................................... 13

5.1.2 Betrieb ........................................................................................................................... 13

5.1.3 Außer Betrieb setzen ..................................................................................................... 13

5.2 Fülleinrichtung ....................................................................................................................... 14

6 Kompressorraum ........................................................................................................................... 15

6.1 Allgemeine Nutzung .............................................................................................................. 15

6.2 Lagerung Persönlicher Ausrüstung ........................................................................................ 15

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Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Kompressor- und Füllanlage ............................................................................................ 11

Abbildung 2: Kompressor ...................................................................................................................... 12

Abbildung 3: Bedientableau .................................................................................................................. 12

Abbildung 4: Füllleiste 200 bar .............................................................................................................. 14

Abbildung 5: Füllschlauch 300 bar ........................................................................................................ 14

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Vorwort Die hier beschriebene Kompressor- und Füllanlageneinweisung bezieht sich auf die Anlage des

Vereins "Manatees Monheim e.V.".

1 Einleitung / Einführung Warum gibt es eine Kompressorunterweisung?

Der Verein stellt seinen Mitgliedern Pressluft zum Füllen der Tauchflaschen zur Verfügung. Damit die

Mitglieder Ihre Tauchflaschen selber füllen können, ist eine Einweisung zur Füllberechtigten Person

erforderlich. Diese findet alljährlich statt.

Diese, für Sporttaucher zum Teil lästige, alljährlich wiederkehrende Unterweisung ist erforderlich, da

der Verein für den sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb seiner Anlagen verantwortlich ist.

Die Verantwortung über die Kompressor- und Füllanlage ist an den Kompressorwart delegiert. Damit

die Mitglieder unabhängig von festen Füllzeiten durch den Kompressorwart ihre Tauchflaschen Füllen

können, ist die alljährliche Unterweisung in die Kompressor- und Füllanlage erforderlich.

Was viele vergessen, ist dass die Sicherheit beim Tauchen nicht erst Unterwasser oder mit der

eigenen Ausrüstung anfängt, sondern schon mit dem Betrieb des Kompressors und dem Füllen der

Flasche.

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2 Rechtliches

2.1 Haftung Siehe 2.2.1

2.2 Gesetze, Normen, Verordnungen und deren Bedeutung Die Gültigkeit der aufgeführten Gesetze, Normen und Verordnungen bzw. deren Auszüge

entsprechen dem Stand der Erstellung dieses Dokuments.

2.2.1 § 831 BGB (Bürgerliches Gesetz Buch)

§ 831 BGB, Absatz 1 und 2

2.2.1.1 Gesetzestext

(1) Wer einen anderen zu einer Verrichtung bestellt, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den

der andere in Ausführung der Verrichtung einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht

tritt nicht ein, wenn der Geschäftsherr bei der Auswahl der bestellten Person und, sofern er

Vorrichtungen oder Gerätschaften zu beschaffen oder die Ausführung der Verrichtung zu leiten

hat, bei der Beschaffung oder der Leitung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder

wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

(2) Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher für den Geschäftsherrn die Besorgung

eines der im Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Geschäfte durch Vertrag übernimmt.

2.2.1.2 Bedeutung

Der Verein, und damit der Vorstand, ist für den sicheren und ordnungsgemäßen Zustand und Betrieb

seiner Anlagen verantwortlich. Im Schadensfall haften der Verein und damit auch der Vorstand. Der

Vorstand haftet sogar mit seinem privaten Vermögen. Die Verantwortung und damit auch die

Haftung kann aber an verantwortliche Personen delegiert werden.

Der Vorstand hat mind. einen Kompressorwart bestellt, der die Aufgaben, die die Kompressoranlage

mit sich bringt (Betrieb, Wartung, Instandhaltung, etc.), übernimmt. Damit geht ein Teil der

Verantwortung und der Haftung auf den Kompressorwart über.

Vereinsmitglieder können eigenständig Ihre Tauchflaschen füllen. Hierfür erfolgt eine Einweisung

durch den Kompressorwart. Dadurch ist das eingewiesene Vereinsmitglied selbst verantwortlich und

haftbar.

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2.2.2 BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung)

BetrSichV, Anhang 2 (zu §§ 15 u. 16), Abschnitt 4, Absatz 6.9.2

2.2.2.1 Gesetzestext

An Flaschen für Atemschutzgeräte, die als Tauchgeräte verwendet werden, müssen alle zweieinhalb

Jahre äußere Prüfungen, innere Prüfungen und erforderlichenfalls Gewichtsprüfungen sowie alle fünf

Jahre Festigkeitsprüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle durchgeführt werden.

2.2.2.2 Bedeutung

Jeder ist verpflichtet seine Tauchflasche nach den zuvor genannten Fristen prüfen zu lassen. Nicht

geprüfte und offensichtlich beschädigte Tauchflaschen und andere Druckbehälter dürfen nicht an der

Kompressor- und Füllanlage betrieben (gefüllt) werden.

2.3 Wer darf was

2.3.1 Kompressorwart

Der Kompressorwart ist für den Betrieb, die Wartung und Instandhaltung der Kompressoranlage

verantwortlich sowie die Einweisung von Mitgliedern zu füllberechtigten Personen.

2.3.2 Füllberechtigte Person

Füllberechtigte Personen sind berechtigt

ihre Tauchflaschen entsprechend der Unterweisung und der Füllanweisung zu füllen

den Kompressor einzuschalten

Füllberechtigte Personen sind verpflichtet

bei technischen Mängeln den Kompressor außer Betrieb zu nehmen

Unregelmäßigkeiten bzw. technische Mängel dem Kompressorwart oder dem Vorstand zu

melden

Jedwede Manipulation der technischen Einrichtungen der Kompressor-/Füllanlage ist dem

Kompressorwart vorbehalten und ist füllberechtigten Personen strengstens untersagt. Bei

bekanntwerden wird dieser Person die Füllberechtigung entzogen. Weitere Maßnahmen sind dem

Vorstand vorbehalten.

2.4 Was wird abgefüllt Abgefüllt wird Druckluft bis 200/300 bar. Die Gefahrgutklassifizierung lautet UN1002 . Die

Beschreibung des Gefahrzettels nach ADR lautet:

Nicht entzündbare, nicht giftige Gase.

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3 Gefahren

3.1 Kompressor und Füllanlage Der Kompressor verdichtet die Luft auf bis zu 300 bar. Diese komprimierte Luft wird in den

Speicherflaschen der Füllanlage gespeichert und durch einen Druckminderer auf 200 bar reduziert

auf die Füllleiste gegeben. Dies bedeutet, dass die gesamte Anlage unter hohem Druck steht.

Daher ist auf folgendes zu achten:

- Zustand der Speicherflaschen (äußere Beschädigungen z.B. Rost, Kerben, etc.)

- Zustand der Druckleitung (äußere Beschädigungen z.B. Knick)

- Zustand der Druck- / Füllschläuche (Risse im Mantel / Spröde)

Speicherflaschen

Bei einer Beschädigung kann die Festigkeit der Speicherflaschen beeinträchtigt werden und somit

zum Bersten der Speicherflaschen führen. Der dadurch explosionsartig steigende Druck sowie

herumfliegende Teile der Flasche und herumliegende Gegenstände bilden eine Lebensgefahr.

Druckleitung

Eine Beschädigung kann die Festigkeit der Druckleitung beeinträchtigen. Das kann zum Bersten der

Druckleitung führen. Dadurch kann / können

- die Druckleitung umher schlagen

- Fragmente der Leitung umherfliegen

- Luft mit hohem Druck entweichen

und Schwere körperliche Schäden verursachen.

Druck- / Füllschläuche

Bei Beschädigung kann die Festigkeit der Druck- / Füllschläuche führen. Das kann zum Bersten der

Druck- / Füllschläuche führen. Dadurch kann / können

- die Druck- / Füllschläuche umher schlagen

- Luft mit hohem Druck entweichen

und Schwere körperliche Schäden verursachen.

Es ist darauf zu achten, dass die nicht benötigten Füllschläuche der Füllleiste vollständig in die dafür

vorgesehenen Halterungen geschraubt und die Füllventile geschlossen / entspannt sind.

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3.2 Persönliche Ausrüstung Jeder hat seine persönliche Ausrüstung entsprechend der Vorschriften und Gesetze Warten und

Prüfen zu lassen.

Tauchflasche

Beim Füllen der Flasche ist darauf zu achten, dass keine Feuchtigkeit in die Flasche gebracht wird.

Dadurch kann die Tauchflasche durch Korrosion von innen Beschädigt werden.

Bei einer Beschädigung von innen und außen kann die Festigkeit der Tauchflaschen beeinträchtigt

werden und somit zum Bersten der Tauchflaschen führen. Der dadurch explosionsartig steigende

Druck sowie herumfliegende Teile der Flasche und herumliegende Gegenstände bilden eine

Lebensgefahr.

4 Füllbetrieb

4.1 Wer darf füllen Es dürfen nur Personen Tauchflaschen füllen

die über 18 Jahre alt sind

die Kenntnis der Betriebsanleitung und der Sicherheitsregeln haben

mit jährliche Einweisung (füllberechtigte Person)

die nicht unter Einfluss von Medikamenten, Drogen, Alkohol oder anderen Rauschmittel bzw.

bewusstseinsverändernden Substanzen stehen.

4.2 Was darf gefüllt werden Flaschen mit :

folgenden Inhaltsangabe

- Pressluft

- Druckluft

- Atemluft

- TG (Tauchgerät)

- AG (Atemgerät)

gültigem TÜV-Stempel oder EG-Kennzeichnung und nicht abgelaufener Prüffrist (TG 2,5

Jahre)

einem Restdruck von mind. 10 bar

einwandfreiem Zustand, ohne Lochfraß, Rost, Beulen, Fremdkörper, Risse, etc.

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4.3 Füllen von Flaschen

4.3.1 Vor dem Füllen

Nicht benutzte Füllschläuche müssen „entspannt“ und gesichert sein.

Die Fluchtwege sind frei zu halten.

Gefahrenbereiche beachten.

Hinweisplicht für im Raum befindliche Personen.

Abschaltvorrichtung frei zugänglich halten.

Flaschen kurz öffnen um die Restfeuchtigkeit aus dem Ventil heraus zu blasen um diese nicht

beim füllen in die Flasche zu drücken.

4.3.2 Füllen von 200 bar Flaschen

Füllschlauch von der 200 bar Füllleiste an die Flasche anschließen.

Kipphebel des angeschlossenen Füllschlauchs langsam öffnen.

Flaschenventil langsam nur wenig öffnen.

Max. Füllgeschwindigkeit der Flasche beachten.

Druck und Temperatur kontrollieren

4.3.3 Füllen von 300 bar Flaschen

Füllschlauch vom Kompressor an die Flasche anschließen.

Kipphebel des angeschlossenen Füllschlauchs langsam öffnen.

Flaschenventil langsam nur wenig öffnen.

Max. Füllgeschwindigkeit der Flasche beachten.

Kompressor einschalten.

Druck und Temperatur kontrollieren

4.3.4 Nach dem Füllen

Flaschenventil zu drehen

Füllschlauch bis auf 0 bar „entspannen“ (Kipphebel schließen)

Füllschlauch von Flasche abschrauben und in die dafür vorgesehenen Halterungen

hängen/Schrauben.

Flaschen lagern (Fluchtwege und Gefahrenbereiche sind zu beachten/frei zuhalten)

Kompressor bei einem Speicherflaschendruck von 210 bar einschalten.

Füllbuch / Füllliste ausfüllen.

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4.4 Füllbuch / Füllliste Das Füllbuch / die Füllliste liegt im Kompressorraum neben dem Kompresser aus und ist nach dem

Füllen durch die Füllende Person mit folgenden Angaben auszufüllen:

- Anzahl und Größe (Nenngröße in Liter) der gefüllten Flaschen

- Stand des Betriebsstundenzählers des Kompressors

- Kompressor eingeschaltet

- Name der füllenden Person (lesbar)

- Unterschrift der füllenden Person

Datum Flaschenzahl + Größe Betriebsstunden Name Unterschrift Kompressor eingeschaltet

21.03.2011 1x 12l, 1x 10l 39573 Erika Mustermann

Nein

23.03.2011 2x 12l 39573 Max Mustermann

Ja

(Abbildung ähnlich)

Das Füllbuch / die Füllliste besteht aus einem Schnellhefter mit ausreichend Einzelblättern. Diese

werden durch den Kompressorwart nachgefüllt. Sollten keine leeren Einzelblätter mit Fülllisten in

dem Schnellhefter vorhanden sein, ist dies an den Kompressorwart zu melden.

4.5 Füllordnung Die Füllordnung ist eine Zusammenfassung dieses Dokuments und ist im Anhang beigefügt.

Sie ist für alle sichtbar im Kompressorraum aufgehängt.

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5 Kompressor- und Füllanlage Die Kompressor- und Füllanlage besteht aus dem Kompressor, Speicherflaschen und der Füllleiste.

Abbildung 1: Kompressor- und Füllanlage

5.1 Kompressor Seit dem 20 Feb. 2007 ist folgender Kompressor im Einsatz:

Hersteller: Bauer

Baureihe: Mini Verticus III

Typ: MV 120-4-3

Füllleistung: 200 l/min

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Abbildung 2: Kompressor

Abbildung 3: Bedientableau

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5.1.1 Ein- und ausschalten

!!! Rauchverbot im Kompressor-Raum !!!

Einschalten

Eingeschaltet wird der Kompressor durch drücken der grünen mit "I" gekennzeichneten Taste in der

oberen Mitte des Bedientableaus. Die weiße Betriebsleuchte unterhalb des grünen Tasters leuchtet

auf. Da das Einschalten des Kompressors die Lebensdauer beeinträchtigt sollte der Kompressor erst

bei einem Speicherflaschendruck von 210 bar oder weniger eingeschaltet werden.

Ausschalten

Ausgeschaltet wird der Kompressor durch drücken der roten mit "O" gekennzeichneten Taste in der

oberen Mitte des Bedientableaus. Die weiße Betriebsleuchte oberhalb des roten Tasters erlischt.

5.1.2 Betrieb

Der Kompressor ist weitestgehend selbstüberwachend. Bei Störungen schaltet der Kompressor

automatisch ab bzw. lässt sich nicht einschalten.

Die Luftreinigungskartusche hat ein Überwachungssystem welches den Zustand der Kartusche auf

der rechten Seite im Bedientableau anzeigt.

An der Vorderen Seite des Kompressors befindet sich der Kondensatbehälter für das durch die

automatische Kondensatabscheidung abgeführtes Kondensat. Dies ist ein Wasser-Öl-Gemisch und

muss entsprechend entsorgt werden. Neben dem Kompressor stehen leere alt-Kanister, in die der

Kondensatbehälter entleert werden kann. Die Entleerung kann durch eine eingewiesene Person oder

durch den Kompressorwart bzw. durch dessen Vertreter erfolgen.

Hinweis

Der Kompressor enthält in seiner letzten Druckstufe einen sogenannten Freiflugkolben. Dieser ist

konstruktionsbedingt gleitend gelagert und nicht mit der Kolbenstange verbunden. Daher kann beim

Anlaufen des Kompressors ein metallisches Schlagen bzw. "klackern" auftreten. Dieses Geräusch

sollte nach wenigen Sekunden aufhören. Sollte dies nicht geschehen, ist der Kompressor sofort

auszuschalten und außer Betrieb zu setzen.

5.1.3 Außer Betrieb setzen

Bei Störungen am Kompressor und oder bei Beschädigungen bzw. Unregelmäßigkeiten an der

Kompressor- und Füllanlage ist der Kompressor außer Betrieb zu setzen. Dies erfolgt über den seitlich

an der Wand über der Füllleiste befindlichen Schlüssel-Notaustaster. Hierdurch wird die Stromzufuhr

zum Kompressor unterbrochen, so dass sich dieser nicht mehr einschalten lässt.

Der rote Sicherheitsschalter links im Bedientableau schaltet den Kompressor zwar ab, lässt sich aber

durch nicht autorisiertes Personal wieder einschalten. Wiedereinschaltschaltberechtigt nach

Außerbetriebsetzung ist der Kompressorwart oder dessen Vertreter.

Das außer Betrieb setzen ist dem Kompressorwart, dessen Vertreter oder dem Vorstand zu melden.

Zudem ist dies in dem Füllbuch / der Füllliste mit Datum und Namen zu vermerken.

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5.2 Fülleinrichtung Die Fülleinrichtung besteht aus Speicherflaschen mit einem Nenndruck von 300 bar, dem

Druckminderer und der Füllleiste mit einem Einfachabgang und einem Doppelabgang für

Tauchflaschen mit einem Nenndruck von 200 bar und einem 300 bar Anschluss am Kompressor für

Tauchflaschenmit einem Nenndruck von 300 bar.

Abbildung 4: Füllleiste 200 bar

Abbildung 5: Füllschlauch 300 bar

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6 Kompressorraum

6.1 Allgemeine Nutzung Der Kompressorraum steht den Mitgliedern zur allgemeinen Nutzung im Sinne des Tauchsports zur

Verfügung. Es können z.B. Seminare oder Besprechungen für Tauchfahrten abgehalten werden. Die

Nutzung des Raumes ist mit dem Vorstand bzw. dem Kompressorwart abzustimmen um Kollisionen

zu vermeiden.

6.2 Lagerung Persönlicher Ausrüstung Es ist nach BetrSichV nicht erlaubt unter Druck stehende Druckbehälter (Tauchflaschen) im Füllraum

(bei uns Kompressorraum) zu lagern.

Der Vorstand bzw. der Kompressorwart oder dessen Vertreter behalten sich das Recht vor,

persönliche Ausrüstung von Mitgliedern bzw. dritten, die eine Gefährdung für die Betriebsräume des

Vereins bzw. den darin befindlichen Personen darstellt, zu entfernen und das Gefahrenpotenzial das

von der zuvor genannten persönlichen Ausrüstung ausgeht, wenn nötig auch ohne Rücksicht auf den

Ausrüstungsgegenstand, zu entschärfen.