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Mitteilungen der Landesapothekerkammer Hessen konkret H 53602 Heft 3 Mai / Juni · 2014 AKTUELL BfR-Giftkommission 50-jähriges Jubiläum PHARMAZIE Arzt & Apotheker Interdisziplinäre Fortbildung RECHT INFORMATIV Verschwiegenheitspflicht INTERN Tag der Offizinpharmazie

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Mitteilungen der Landesapothekerkammer Hessen

konkretH 53602 Heft 3 Mai / Juni · 2014

Aktuell

BfR-Giftkommission50-jähriges Jubiläum

PhArmAzie

Arzt & ApothekerInterdisziplinäre Fortbildung

recht – informAtiv

Verschwiegenheitspflicht

intern

Tag der Offizinpharmazie

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2 LAK KonKret 3/14

Inhalt | LAK-Notizen

✓ Aktuell

Festbetragsarzneimittel – Zwei Drittel unter Rabattverträgen 4

BfR-Giftkommission – Nationales Monitoring von Vergiftungen 5

Antidiabetika – Generika verlieren Marktanteile 7

✓ PhArmAzie

Arzt & Apotheker – Interdisziplinäre Fortbildung 8

✓ recht

§ 203 StGB – Die Verschwiegenheitspflicht des Apothekers 10

✓ intern

UAW- und QM-Meldungen – Online- und PDF-Formulare 12

PKA-Ausbildung – Hinweise zum betrieblichen Teil der Ausbildung 13

„Tag der Offizinpharmazie“ – Programm 14

Termin – Begleitender Unterricht 15

Einschulungstermine für PKA 15

PTA-Schulen – Diefenbach macht Finanzierungsvorschlag 15

Amtliche Mitteilung – Rezertifizierung 15

✓ rubriken

„gelesen“ 16

Beratungshilfe

Palliativpflege

Rezepturhilfe

Ausbildungsleitfaden

Impressum 16

Veranstaltungskalender 17 / 18

TiTelbild: Draxler

Seite 5

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Delegiertenversammlungen 2014Die nächsten Delegiertenversammlungen der Landesapothekerkammer Hessen finden am 18. Juni sowie am 12. November 2014 statt. Die Ver-sammlungen beginnen jeweils um 10 Uhr. Veranstaltungsort ist das Mercure-Hotel Frankfurt-Eschborn Ost, Helfmann-Park 6, 65760 Eschborn.

Stellenmarkt der LAK HessenStellenangebote und -gesuche finden Sie im Onlinestellenmarkt der LAK Hessen unter www.apothekerkammer.de. Über die Rubrik „Stellenmarkt“ können Anzeigen (ohne Passwort) eingesehen und kostenfrei aufgegeben werden. Ansprechpartnerin: Ingrid Rhein, Tel.:0 69/97 95 09 - 41, Fax: 0 69/97 95 09 - 22, E-Mail: [email protected]

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3/14 LAK KonKret 3

Editorial

D as erste Dokument zum Leitbildprozess stand am 1. Mai im Netz. Ganz klar ist, dass der Beruf des Apothekers als Heilberuf positioniert werden soll und der Patient dabei im Mittelpunkt steht.

Der Patient �„soll sich zu jeder Zeit auf die unabhängige Versorgung mit Arzneimitteln durch die Apotheke ebenso wie auf die pharmazeutische Kompetenz der Apothekerinnen und Apotheker sowie der Mitarbeiter der öffentlichen Apotheke verlassen können“.�

Schauen Sie sich das Dokument einmal an, es lohnt sich. Ganz klar ergibt sich, wenn es denn so angenommen wird, für uns die Verpflichtung bei der Arzneimitteltherapie, mit dafür zu arbeiten, dass der Patient optimal versorgt ist. Bei Waren und Dienstleistungen, die nicht unmittelbar mit der Arzneimittelversorgung zu tun haben, soll der Apothekenleiter selbst entscheiden, was in seinem Umfeld gebraucht wird und angebracht ist. Der Versorgungsauftrag soll deswegen jedoch nicht vernachlässigt werden.

Letztlich bedeutet das, dass es keine Einheitsapotheke geben soll, dass die Versorgung mit Arzneimitteln aber in jeder Apotheke gleich gut �– und das heißt sehr gut �– ist.

Kompliment an die Kollegen, die sich die Mühe gemacht haben, das alles vorzuschlagen, auszudiskutieren und zu formulieren. Hoffen wir, dass alle Kolleginnen und Kollegen es als ihr Leitbild ansehen können und sich auf den Weg machen, es zu verwirklichen. Ich würde mir das wünschen.

Ihre

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Foto: Draxler

Erika Fink,Präsidentin derLAK Hessen

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4 LAK KonKret 3/14

Aktuell

I m Jahr 2013 waren – gemessen nach Absatz in Packungseinheiten – 73,8

Prozent des GKV-Marktes per Festbetrag geregelt. Davon entfielen 61 Prozent auf Generika. 62,8 Prozent dieser im GKV-Markt abgegebenen Festbetragspackun-gen unterlagen zusätzlich Rabattver-trägen. Davon entfiel wiederrum der Großteil, nämlich 59,6 Prozent, auf Generika.

Zum 1. April dieses Jahres wurden die Festbeträge für 46 Festbetragsgruppen beziehungsweise 6.800 Handelsformen angepasst.

Für die Hersteller gehen damit – ab-hängig von ihrem derzeitigen Preis-niveau – zahlreiche strategische Über-legungen einher.

Eine Handlungsoption wäre zum Bei-spiel, aus Wettbewerbsgründen den Preis auf das neue Festbetragsniveau oder sogar 30 Prozent darunter zu senken, um Zuzahlungen der Patienten zu vermei-den. Derzeit sind nach Angaben des Spitzenverbandes der gesetzlichen Kran-kenkassen rund 5.000 Arzneimittel über die sogenannte 30-Prozent-Regel von der Zuzahlung befreit.

Eine andere Option wäre, den Preis-stand zu halten, da über viele Festbetrags-produkte zusätzlich Rabattverträge ab-geschlossen wurden und für die Krankenkassen der rabattierte Preis aus-gabenrelevant ist. Zudem können auch Rabattarzneimittel im Rahmen von Ra-battverträgen von der Zuzahlung befreit werden.

Für die Apotheker sind die Hersteller-reaktionen von Bedeutung, da im Falle von Preisabsenkungen Lagerwertverluste entstehen.

Jürgen r. Draxler

GKV-Markt

Fast zwei Drittel der Festbetrags-AM unterliegen Rabattverträgen

Grafik: IMS Health

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3/14 LAK KonKret 5

Aktuell

Fotos: BfR | Draxler

tere Menschen als eine bislang zu wenig beachtete Risikogruppe identifiziert. Im hohen Alter, bei bestimmten Erkrankun-gen und beginnender Demenz leide der

Geschmackssinn, und Ältere könnten versehentlich sogar größere Mengen schädlicher Substanzen aufnehmen als Kleinkinder. Bei älteren Menschen müssten deshalb mindestens gleichartige Vorsichtsmaßnahmen bei Vergiftungs-risiken ergriffen werden wie bei Kindern, so die Forderung.

Zwei neuere Produktgruppen auf dem deutschen Markt bergen nach Bewertun-gen der Kommission beachtenswerte Gesundheitsrisiken, die möglicherweise noch an Bedeutung gewinnen. So können Flüssigwaschmittel in wasserlöslicher Folie, sogenannte Liquid Caps, aufgrund ihres attraktiven Aussehens von Kindern leicht mit Süßigkeiten verwechselt wer-den.

Die Caps enthalten hochkonzentrierte Waschmittel, die schon in kleinen Men-gen zu Übelkeit, Erbrechen oder Atem-not führen. Das BfR hat den Herstellern daher geraten, diese Produkte für Kinder weniger anziehend zu gestalten.

Auch die neuen Lithiumknopfzellen für Kleinelektrogeräte besitzen wegen ihrer höheren Spannung, Energiedichte und ihres Durchmessers von zirka 22 Millimetern ein deutlich höheres Ge-sundheitsrisiko als die bisherigen klei-neren Knopfzellen. Größenbedingt bleiben die Lithiumzellen leichter in der Speiseröhre stecken und können dort durch den hohen Entladestrom verbren-nungsartige Symptome mit schwerer Organschädigung verursachen. Im Aus-land sind bereits zahlreiche schwere Verläufe sowie Todesfälle durch diese neuen Knopfzellen bekanntgeworden.

Dagegen zeigt eine umfangreiche Wiederbewertung der ersten deutschen

D ie Kommission „Bewertung von Vergiftungen“ am Bundesinstitut

für Risikobewertung (BfR) schlägt an-lässlich ihres 50-jährigen Jubiläums vor, Daten zu Vergiftungsursachen und -ver-läufen auf nationaler Ebene systemati-scher zu erfassen.

„In den fünf Jahrzehnten ihres Be-stehens hat die Kommission zusammen mit den deutschen Giftinformationszen-tren dazu beigetragen, das Risiko von Vergiftungsunfällen vor allem bei Kin-dern wesentlich zu reduzieren“, erklärte BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Umso wichtiger ist es, diese Arbeit durch eine regelmäßige deutsch-landweite Dokumentation mit einem nationalen Vergiftungsregister zu unter-stützen.“

Ziel müsse es sein, Risiken frühzeitig zu erkennen, um sie gezielter analysieren und sie kommunizieren zu können. In diesem Zusammenhang weist die Kom-mission auch auf neue Risikogruppen und neue Produktrisiken hin.

In Deutschland gibt es bisher keine systematische Erfassung und Auswer-tung von Vergiftungen. Die bestehenden Datenerhebungen, wie beispielsweise in den Giftinformationszentren oder mit den ärztlichen Mitteilungen bei Vergif-tungen, sind noch nicht so ausgebaut und standardisiert, dass eine regelmäßige umfassende Statistik über Vergiftungs-unfälle in Deutschland möglich wäre. Die BfR-Kommission empfiehlt daher, ein nationales Monitoring von Vergif-tungsunfällen einzurichten, so, wie es bereits unter anderem in den USA, der Schweiz oder Schweden üblich ist.

In Zusammenarbeit mit den Giftinfor-mationszentren hat die Kommission äl-

50 Jahre deutsche Giftkommission

BfR-Kommission für nationales Monitoring von Vergiftungen

Das BfR hat eine neue App „Vergiftungsun-fälle bei Kindern“ entwickelt, mit der man jederzeit den nächstgelegenen Giftnotruf direkt anwählen kann

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6 LAK KonKret 3/14 Foto: Project Photo

Giftpflanzenliste der Kommission auf der Grundlage von neueren Vergiftungs-unfällen, dass Giftpflanzen weniger ge-fährlich sind, als bislang angenommen wurde.

Von diesen neuen Erkenntnissen aus-gehend, wurde am BfR-Standort in Berlin-Marienfelde ein Giftpflanzen-garten für die Allgemeinheit und Fach-öffentlichkeit angelegt. Der Garten soll Beispiele für gefahrlose Anpflanzungen im Umfeld von Schulen, Kindergärten und öffentlichen Einrichtungen geben und für eine einheitliche Kennzeichnung der Giftigkeit von Pflanzen zum Beispiel in botanischen Gärten werben.

Das BfR hat darüber hinaus jüngst eine neue App „Vergiftungsunfälle bei Kin-dern“ entwickelt. Diese App enthält

Hinweise zu Inhaltsstoffen von chemi-schen Produkten, Medikamenten, Pflan-zen und Pilzen, dem Vergiftungsbild und den Maßnahmen zur Ersten Hilfe. Durch die Möglichkeit, mit Hilfe der App jeder-zeit direkt den nächstgelegenen Giftnot-ruf anzuwählen, kann im Vergiftungsfall umgehend ärztlicher Rat eingeholt wer-den.

Die Kommission zur Bewertung von Vergiftungen wurde 1964 nach amerika-nischem Vorbild durch das Bundesmi-nisterium für Gesundheit gegründet, zusammen mit einer Dokumentations- und Bewertungsstelle für Vergiftungen. Ihre Aufgabe ist es, gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Produkte und Stoffe zu erkennen, zu dokumentieren und für den Menschen zu bewerten.

Insbesondere auf dem Gebiet der Prä-vention erzielte die Kommission bedeu-tende Fortschritte – angefangen von mehreren EU-Normen (wie zum Beispiel „Kindergesicherter Verschluss“) über zahlreiche Rezepturänderungen, Warn-hinweise (wie beispielsweise bei verschie-denen ätzenden Mitteln), EU-Verbote von gefährlichen Lampenölen und Grillan-zündern bis hin zur EU-weiten Beschrän-kung der Verwendung von Salpetersäure im Verbraucherbereich.

Im Rahmen der Kommissionsarbeit wurde auch die zurzeit weltweit größte und umfangreichste Datenbank mit Re-zepturinformationen für die Notfallhilfe in deutschen Giftinformationszentren entwickelt.

Jürgen r. Draxler

Aktuell

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3/14 LAK KonKret 7Grafik: IMS Health

Aktuell

Prozent (1,5 Milliarden Euro) gegenüber dem Vorjahr. Die Mengenentwicklung stagnierte bei einer schwarzen Null (33 Millionen Packungen).

Humaninsuline und Analoga waren die führenden Therapeutika, gemessen nach Wert und Menge. Neuere Antidiabetika wie DPP-IV-Hemmer und GLP-1-Ago-nisten, die seit 2007 am Markt etabliert sind, lagen, am Umsatz gemessen, mit 26 Prozent beziehungsweise sechs Pro-zent auf Platz zwei und drei. Gleichzeitig entfielen auf diese beiden Gruppen nur 13 Prozent der Packungen.

Jede dritte abgegebene Packung war ein Biguanid (Metformin). Dieser Wirk-stoff stellte bei der häufigsten Erkran-kungsart, dem Typ-II-Diabetes, die „first-line“ Therapie dar.

Die nach Umsatz führenden drei Grup-pen beinhalteten patentgeschützte Prä-

parate und befanden sich mit einem Plus von acht Prozent nach Wert und fünf Prozent nach Menge auf Wachstums-kurs. Der Zuwachs ging auf Kosten ge-nerikadominierter Therapien wie Bigua-niden und Sulfonylharnstoffen. Generika verloren insgesamt sieben Prozent Um-satz und fünf Prozent Absatz.

Die drei marktführenden Antidiabetika im Jahr 2013 gehörten zur Gruppe der Analoga: Lantus von Sanofi Aventis, Novorapid von Novo-Nordisk und Hu-malog von Lilly.

Neuzugänge innerhalb der letzten zwei Jahre waren der DPP-IV-Hemmer Kom-boglyze (Metformin/Saxagliptin, Bristol/AstraZeneca, 11/2012), der SGLT-2-Hemmer Forxiga (Dapagliflozin, Bristol/AstraZeneca, 12/2012) und der GLP-1-Agonist Lyxumia (Lixisenatide, Sanofi Aventis, 3/2013).

Jürgen r. Draxler

D iabetes mellitus, im Volksmund auch Zuckerkrankheit genannt,

gehört zu den am häufigsten verbreiteten Volkskrankheiten. In Deutschland leiden nach Einschätzungen der DEGS-Ge-sundheitsstudie des Robert-Koch-Insti-tuts 7,2 Prozent der Bevölkerung zwi-schen 18 und 79 Jahren an Diabetes (www.rki.de: DEGS, Studie zur Gesund-heit Erwachsener in Deutschland).

Hinzu kommen geschätzte 2,1 Prozent mit einem bislang unerkannten Diabetes. Nach der Studie entspricht dies einem Zuwachs von 38 Prozent gegenüber 1998, wovon 14 Prozent durch die Alte-rung der Bevölkerung zu erklären sind. Als weitere mögliche Ursachen werden verbesserte Diagnosen, Behandlungen und Überlebensraten sowie eine Zunah-me von Risikofaktoren genannt.

Der Umsatz mit Antidiabetika ver-buchte im Jahr 2013 ein Plus von sieben

Diabetes mellitus

Antidiabetika im Apothekenmarkt – Generika verlieren Anteile

Quelle: IMS PharmaScope® National; 1) ohne Insulinzubehör; 2) Umsatz auf Basis des ApU abzgl. abzüglich GKV-Herstellerzwangsrabatten, abzüglich gemeldeter Rabatte aus Erstattungsbeträgen nach §130 SGB V; ohne Einsparungen aus Rabattverträgen

INFOGRAFIK 03/2014

Umsatz im Jahr 2013: 1.450 Mio. Euro2) (+6,5%)

Absatz im Jahr 2013: 32,5 Mio. Packungen (+0,1%)

2% (-16,4%)

44% (-4,8%)

54% (+5,4%)

1% (-19,5%)

6% -7,0%

93% (+7,9%)

Generika Patentgeschützte Präparate Präparate nach Ablauf Patentschutz

Patentgeschützte Präparate im Antidiabetikamarkt auf Wachstumskurs

Quelle: IMS PharmaScope® National; 1) ohne Insulinzubehör; 2) Umsatz auf Basis des ApU abzgl. abzüglich GKV-Herstellerzwangsrabatten, abzüglich gemeldeter Rabatte aus Erstattungsbeträgen nach §130 SGB V; ohne Einsparungen aus Rabattverträgen

INFOGRAFIK 03/2014

Umsatz im Jahr 2013: 1.450 Mio. Euro2) (+6,5%)

Absatz im Jahr 2013: 32,5 Mio. Packungen (+0,1%)

2% (-16,4%)

44% (-4,8%)

54% (+5,4%)

1% (-19,5%)

6% -7,0%

93% (+7,9%)

Generika Patentgeschützte Präparate Präparate nach Ablauf Patentschutz

Quelle: IMS PharmaScope; national (1), ohne Insulinzubehör (2); Umsatz auf Basis des ApU, abzüglich GKV-Herstellerzwangsrabatte, abzüglich gemeldeter Rabatte aus Erstattungsbeträgen nach § 130 Sozialgesetzbuch (SGB) V, ohne Einsparungen aus Rabattverträgen

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8 LAK KonKret 3/14

Pharmazie

Menschen überhaupt untersucht wurde. Daher sind Neben- und Wechselwirkun-gen ein nicht zu unterschätzendes Prob-lem.

Die Priscus-Liste wurde mit dem Ziel entwickelt, für die Behandlung älterer Menschen ungeeignete Arzneistoffe zu identif izieren (potentiell inadäquate Medikation – PIM), die in der Therapie möglichst nicht eingesetzt werden soll-ten. Dr. Sven Schmiedl aus Wuppertal war an der Erstellung der Priscus-Liste betei ligt und stellte deren Möglichkeiten und Grenzen dar.

Es gibt mittlerweile eine Reihe von Klassifikationen, mit deren Hilfe die Eignung bestimmter Therapien für ältere Menschen beurteilt werden kann. Sie alle haben Vor- und Nachteile, die von Schmiedl angesprochen wurden. Die Priscus-Liste (www.priscusliste.net) bietet den Vorteil, dass zu den als PIM einge-stuften Arzneistof fen mögliche Alternati-ven aufgezeigt und bei Fehlen solcher Alternativen Tips zum sichereren Um-gang gegeben werden.

Dr. Heinz Jürgen Harhoff, Chefarzt der Klinik für Geriatrie am Zentrum für Al-tersmedizin Kassel, stellte die Problema-

A uf Einladung der Interdisziplinä-ren Gesellschaft für Medizin (In-

dimed) Kassel, der DOXS-Akademie sowie der Landesapothekerkammer Hessen fand in Kassel eine gemeinsame Fortbil dungsveranstaltung für Apotheker und Ärzte statt. Schwerpunkt waren die verschiedenen Aspekte der Arzneimittel-therapie beim älteren Menschen.

Der geriatrische Patient ist in aller Regel multimorbid und wird deshalb mit einer Vielzahl von Arzneimitteln behan-delt. Der überwiegende Teil dieser Arznei-mittel wird an gewendet, ohne dass ihre Wirksamkeit und Sicherheit bei älteren

Foto: pixelio.de

Arzt & Apotheker

Interdisziplinäre Fortbildung„Medikation bei alten Menschen“

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3/14 LAK KonKret 9

Pharmazie

Fotos: Wegener

tik anticholinerg wirkender Arzneimittel in den Mittelpunkt seines Vortrags. Eine Auflistung von Wirkstoffen und Arznei-mittelgruppen, die als Haupt-, aber vor allem als Nebenwirkung anticholinerge Eigenschaften haben, verdeutlichte, wie häufig diese sind.

Für den Patienten sind anticholinerge Effekte mit Ein schränkungen der Kogni-tion, Mundtrockenheit und Harnverhalt, Verstopfung oder Sehstörungen verbun-den, die zur Aufnahme in ein Pflegeheim oder sogar zu Stürzen führen können.

Claudia Wegener, Apothekerin aus Baunatal, befasste sich in ihrem Vortrag mit den häu fig auch in der Selbstmedika-tion eingesetzten nichtsteroidalen Anti-rheumatika (NSAR). Es handelt sich um eine Arzneimittelgruppe, die gerade bei älteren Menschen oft zum Einsatz kommt, weil mit dem Alter auch die Häufigkeit von Schmerzen, vor allem des Bewe-gungsapparats, zunimmt.

Bei der Auswahl des geeigneten Wirk-stoffs müssen insbesondere Wechselwir-kungen mit bestehender Dauermedikation sowie Vorerkran kungen im Magen-Darm-Bereich und im kardiovaskulären Bereich berücksichtigt wer den. Hinzu kommt eine verminderte Stoffwechselleistung des älteren Organismus, die zur Anpassung der Dosis und des Dosierungsintervalls

führen kann. Es gilt die Faustregel: So kurz wie möglich mit der niedrigsten wirksamen Dosis behandeln. Die Vielzahl an Darreichungsformen und die Option alternativer Therapien (physika lisch, to-pisch) bieten dennoch die Chance, auch älteren Menschen eine adäquate Schmerz-behandlung zu ermöglichen.

Dr. Christoph Schmid, Chefarzt der Klinik für Gerontopsychiatrie am Zent-rum für Altersme dizin Kassel, stellte in seinem Vortrag die Behandlung mit Psy-chopharmaka in den Mittelpunkt. Er ging dabei auf die einzelnen Arzneimittelgrup-pen ein – insbesondere auf Antidepressi-va, Antipsychotika und Tranquillanzien.

Die große Vielfalt an Wirkstoffen und Wirkprinzipien reduzierte er anhand von Vor- und Nachteilen, Leitlinien und eige-nen Erfahrungswerten auf einige wenige, mit denen in der Praxis auch alte Men-schen gut behandelt werden können.

So sollten Trizyklika und MAO-Hem-mer nicht verwendet werden, stattdessen Mirtazapin oder Venlafaxin. Vor der Kombination von Wirkstoffen sollte im-mer ein Wechsel stehen. Bei den Anti-psychotika stellt sich Quetiapin als ein potenter Arzneistoff dar, der beispiels-weise auch bei Parkinson-Patienten gut einsetzbar ist. Die Liste der Tranquillan-zien führt ganz eindeutig Lorazepam an,

weil es sehr gut und vor allem auch schnell angstlösend wirksam ist.

Durch eine Begrenzung der Anwen-dungsdauer, so Schmid weiter, soll einer Abhängigkeit vorgebeugt werden. Aller-dings besteht hier häufig durch den Wech-sel aus der Klinik in die ambu lante Ver-sorgung ein Problem, das durchaus bekannt ist. Soweit möglich, wird der Wirkstoff deshalb schon während des Klinikaufenthalts wieder abgesetzt.

Im Anschluss an diese Vortragsreihe hatten interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit zum fachli-chen Austausch. Dabei wurde schnell klar, wie wichtig die Zusammenarbeit von Apotheker und Arzt ist und wie wenig die Berufsgruppen bisher den Arbeitsalltag und das vorhandene Wissen voneinander kennen.

Die unerwartet hohe Resonanz von gut 70 Teilnehmern sowie die nahezu paritä-tische Ver teilung von Medizinern und Pharmazeuten zeigte, wie groß das Inte-resse am Thema „Geriatrie“ und an einer gemeinsamen Fortbildung ist. Die Ver-treter der Indimed und der Landesapo-thekerkammer Hessen, Harhoff und We-gener, waren sich deshalb schnell einig, dass dieses Fortbildungsangebot weiter ausgebaut werden sollte.

ClauDia Wegener

Dr. Heinz Jürgen Harhoff (l.), Chefarzt der Klinik für Geriatrie am Zentrum für Altersmedizin Kassel, im Gespräch mit Dr. Martin Fuhrhans, Interdisziplinäre Gesellschaft für Medizin (Indimed) Kassel

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10 LAK KonKret 3/14

D ie Schweigepflicht ist die rechtli-che Verpflichtung bestimmter

Berufsgruppen, ihnen anvertraute Ge-heimnisse nicht an Dritte weiterzugeben. Verpflichtet sein können sowohl Privat-personen (Berufsgeheimnisträger) wie auch Amtsträger des Staates (sogenannte Amtsgeheimnisträger). Dabei gilt der zur Verschwiegenheit Verpflichtete als Ge-heimnisträger, der zu Schützende als Geheimnisherr.

Im weitesten Sinne ist die Verschwie-genheitspflicht eng mit dem Datenschutz verknüpft, da der Verschwiegenheits-pflicht nicht nur anvertraute Geheimnisse, sondern auch personenbezogene Daten unterliegen können.

Die Schweigepflicht im engeren Sinn dient unmittelbar dem Schutz des persön-lichen Lebens- und Geheimnisbereichs (Privatsphäre) einer Person, die sich be-stimmten Berufsgruppen oder bestimm-ten staatlichen oder privaten Institutionen anvertraut. Dementsprechend schützt die Schweigepflicht das Recht auf informa-tionelle Selbstbestimmung, das in Deutschland Verfassungsrang hat.

Das Recht auf informationelle Selbst-bestimmung als Ausprägung des allge-meinen Persönlichkeitsrechts wurde durch ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes entwickelt und erst-mals 1983 im sogenannten Volkszäh-lungsurteil formuliert. Der Gesetzgeber hat die Verschwiegenheitspflicht mit dem stärksten ihm zur Verfügung stehenden Mittel, nämlich der Androhung von Geld- oder Freiheitsstrafe, in § 203 des Straf-gesetzbuches (StGB) geregelt.

Recht | informativ

Daneben kann sich eine Verschwiegen-heitspflicht als Nebenpflicht unmittelbar und mittelbar aus zivilrechtlichen Ver-trägen ergeben. So besteht gemäß § 242 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (Treu und Glauben) für Arbeitnehmer eine Pflicht zur Verschwiegenheit bezüg-lich betrieblicher Geheimnisse als Neben-pflicht aus dem Arbeitsvertrag.

Zum schweigepflichtigen Personen-kreis des § 203 StGB gehört der Apo-theker als Angehöriger eines Heilberufes. Schweigepflichtig im Sinne des § 203 StGB ist immer der Geheimnisträger persönlich, nicht etwa die Organisation, für die er arbeitet. Die strafrechtliche Schweigepflicht kann nicht durch Wei-sung von Vorgesetzten aufgehoben oder abgeschwächt werden, weil sich das Di-rektionsrecht des Arbeitgebers nicht über strafrechtliche Vorschriften hinwegsetzen darf. Das nichtapprobierte Personal unter-liegt nur der arbeitsvertraglichen Ver-schwiegenheitsverpflichtung. Das heißt, bei Zuwiderhandlung kommt keine Straf-

barkeit in Betracht, sondern lediglich eine arbeitsrechtliche Sanktion.

Regelmäßig besteht eine Verschwie-genheitspflicht hinsichtlich dessen, was dem Verpflichteten gerade in seiner beruf-lichen Eigenschaft anvertraut oder auf andere Weise bekannt wurde. Das betrifft in der Apotheke alle personenbezogenen Daten und Tatsachen, wie zum Beispiel:

� die Tatsache, dass ein Behandlungs-verhältnis einer bestimmten Person mit einem bestimmten Arzt besteht

� die Art der Verletzung oder Erkran-kung

� die Art und Dauer der Medikation

� der Unfallhergang, Krankheitsverlauf et cetera

� die Ergebnisse einer Untersuchung, die Diagnostik und (Verdachts-)Diagnose

� die durchgeführten Maßnahmen

� alle übrigen Informationen, die wäh-rend des Behandlungsverhältnisses be-kannt wurden (zum Beispiel Wohn- und

§ 203 StGB

Die Verschwiegenheitsverpflichtung des Apothekers

Foto: Project Photos

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3/14 LAK KonKret 11

Recht | informativ

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Lebenssituation, Sucht, sexuelle Vorlie-ben, Vermögenslage, körperliche Hygi-ene und anderes mehr).

Dies gilt, soweit die Einzelheiten Rück-schluss auf eine bestimmte, damit identi-fizierbare Person zulassen, und auch über den Tod des Patienten oder Kunden hin-aus.

Die Schweigepflicht gilt gegenüber jedem. Das sind zum Beispiel auch An-gehörige eines Betroffenen (auch von Minderjährigen, wobei hier Alter und Einsichtsfähigkeit zu berücksichtigen sind), Berufskollegen und Vorgesetzte des Schweigepflichtigen, soweit diese nicht selbst mit der Bearbeitung des konkreten Falles des Betroffenen befasst sind, Freunde und Familienangehörige des Verpflichteten, Massenmedien und – abhängig von gesetzlichen Regelungen – Polizei, Staatsanwaltschaft und Ge-richt.

Mit der Verschwiegenheitspflicht geht in vielen Fällen ein Recht zur Zeugnis-verweigerung vor Gericht einher, auf das sich die Verpflichteten berufen können (§ 53 StPO im Strafverfahren oder § 383 ZPO im Zivilverfahren).

Wann darf oder muss dennoch Aus-kunft gegeben werden? Wenn …

� ... das ausdrückliche Einverständnis des Betroffenen vorliegt

� ... eine konkludente (stillschweigende oder mutmaßliche) Einwilligung vorliegt

Beispiel: Der Rettungsdienst findet einen bewusstlosen Patienten auf, der mutmaß-lich Opfer eines Raubüberfalls geworden ist. Die Polizei kann verständigt werden. Im Rahmen der Dienstübergabe im Kran-kenhaus werden Patientendaten, wie beispielsweise die aktuelle Medikation, über die sich Angaben in der Brieftasche des Betroffenen befunden haben, an die Ärzte und das Pflegepersonal im Folge-dienst weitergegeben.

� ... eine gesetzliche Auskunftspflicht besteht, zum Beispiel gegenüber den Sozialleistungsträgern oder gemäß Infek-tionsschutzgesetz

Beispiel: Krankenhäuser müssen der gesetzlichen Krankenkasse bestimmte personenbezogene Daten eines Patienten mitteilen (§ 301 SGB V). Gegenüber dem Medizinischen Dienst der Krankenver-sicherung bestehen weiter gehende Of-fenbarungspflichten.

� ... ein rechtfertigender Notstand ge-mäß § 34 StGB vorliegt

Wenn ein höherwertiges Rechtsgut gegenwärtig konkret gefährdet ist, ist der Bruch der Schweigepflicht nicht rechts-widrig. Eine Offenbarung des anvertrau-ten Geheimnisses ist nur zulässig, wenn eine Güterabwägung ergibt, dass der Bruch des Geheimnisses angemessen und geeignet ist, die drohende Gefahr abzu-wenden, und das zu schützende Rechtsgut das beeinträchtigte Rechtsgut wesentlich überwiegt. Im konkreten Fall ist die Gü-terabwägung sicher nicht immer einfach, so dass die Landesapothekerkammer Hessen ihren Mitgliedern in derartigen Fällen gern mit Rechtsrat zur Seite steht.

� ... eine schwerwiegende Straftat ge-plant wird, die nach § 138 StGB anzeige-pflichtig ist

Beispiel: Wenn der Arzt während der Behandlung eines Patienten Erkennt-nisse über eine zukünftige Gefährdung anderer Personen erhält, weil der Patient beispielsweise einen Mord ankündigt, muss er diese Erkenntnis weitergeben.

Ein Verstoß gegen die Verschwiegen-heitspflicht ist unter den Voraussetzungen des § 203 StGB mit einer Geldstrafe oder Haft bis zu einem Jahr belegt. Außerdem liegt ein Verstoß gegen die Berufsord-nung vor, der zu einer Geldbuße führen kann.

Die Verletzung von Vertragspflichten wie zum Beispiel aus einem Arbeits- oder Dienstverhältnis kann zu arbeitsrechtli-chen Sanktionen bis hin zur Kündigung führen. Darüber hinaus kann im Arbeits-vertrag eine Vertragsstrafe vorgesehen sein. Möglicherweise kann der Geschä-digte auch Schadenersatzansprüche gel-tend machen.

Die Landesapothekerkammer Hessen erreichen immer wieder Anfragen zu diesem Thema, insbesondere zur Weiter-gabe von Rezeptdaten beziehungsweise Rezeptkopien an die Polizei bei Miss-brauchsverdacht oder Ähnlichem. Grund-sätzlich ist diese wegen § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht zulässig.

Die Kammer empfiehlt in solchen Fällen, dem Patienten mitzuteilen, dass das Medikament bestellt werden müsse. Das Rezept sollte dann in der Apotheke verbleiben. Anschließend ist die Polizei zu verständigen. Sie sollte möglichst zu dem Zeitpunkt in der Apotheke warten, wenn der Patient das „bestellte“ Arznei-mittel abholen soll.

Die Landesapothekerkammer Hessen steht auch in derartigen Fällen gern als Ansprechpartner zur Verfügung.

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12 LAK KonKret 3/14

beachten, dass die mit * markierten Pflichtfelder ausgefüllt werden müssen, da der Bogen sonst nicht weitergeleitet werden kann. Nach dem Ausfüllen lässt sich der Bogen per Buttondruck abge-senden.

UAW – PDF-Formular: Hier gilt es zu beachten, dass die rotmarkierten Pflicht-felder ausgefüllt werden müssen, da der Bogen sonst nicht zu speichern oder zu versenden ist. Nach dem Ausfüllen des

PDF-Formulars kann der Bogen über die entsprechenden Buttons gespeichert, versendet oder ausgedruckt werden.

Bei den – ebenfalls als Online- be-ziehungsweise PDF-Formular zur Ver-fügung stehenden – Berichtsbogen über Verdachtsfälle von Qualitätsmängeln bei Arzneimitteln sind im Fall einer Mel-dung dieselben Punkte zu beachten wie für die Meldung unerwünschter Arznei-mittelwirkungen.

F ür die Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW),

die bei der Anwendung eines Medika-ments auftreten können, bietet die Arz-neimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) einen UAW-Bogen an. Gleiches gilt für Verdachtsfälle von Qualitätsmängeln bei Arzneimitteln. Diese Bogen gibt es in jeweils zwei Aus-führungen.

UAW – Onlineformular: Hier ist zu

Intern

UAW- und QM-Meldungen

AMK bietet Apotheken Online- und PDF-Formulare an

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3/14 LAK KonKret 13

Intern

Auszug aus der „Verordnung über die Berufsausbildung zur/zum pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten“ vom 3. Juli 2012

§ 6

Abschlussprüfung

(1) Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. In der Abschlussprüfung soll der Prüfling nachweisen, dass er die dafür erforderlichen beruflichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist. Die Ausbildungsordnung ist zugrunde zu legen. [ … ]

(3) Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:

1. Geschäfts- und Leistungsprozesse in der Apotheke,

2. Warensortiment,

3. Warenwirtschaft,

4. Beratungsgespräch,

5. Wirtschafts- und Sozialkunde. [ … ]

(7) Für den Prüfungsbereich Beratungsgespräch bestehen folgende Vorgaben:

1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er zu apothekenüblichen Waren und Me-dizinprodukten

a) Gespräche mit Kunden situationsbezogen führen,

b) auf Kundenargumente angemessen reagieren,

c) kunden- und serviceorientiert beraten kann;

2. der Prüfling soll auf der Grundlage einer von zwei ihm zur Wahl gestellten Aufgaben ein simuliertes Beratungsgespräch durchführen;

3. dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von 15 Minuten einzuräumen; die Dauer des simulierten Beratungsgespräches beträgt höchstens 15 Minuten. [ … ]

(9) Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:

1. Geschäfts- und Leistungsprozesse 25 Prozent,

2. Warensortiment 25 Prozent,

3. Warenwirtschaft 20 Prozent,

4. Beratungsgespräch 20 Prozent,

5. Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent. [ … ]

PKA-Ausbildung

Hinweise zum betrieblichen Teil der Ausbildung

M it der Novellierung der Verord-nung über die Berufsausbildung

zur pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten vom 3. Juli 2012 hat auch die inhaltliche Ausgestaltung des prakti-schen Teils der Abschlussprüfung eine grundlegende Veränderung erfahren.

Er besteht nunmehr aus den Teilen „Warenwirtschaft“ und „Beratungsge-spräch“ (siehe § 6 Abs. 3 Pkt. 4 und Abs. 7 Pkt. 1-3). Letzterer trägt dem Anspruch Rechnung, die PKA künftig neben ihrer Haupttätigkeit im „Backofficebereich“ verstärkt auch als kompetente Beratungs- und Verkaufskraft im Bereich der apo-thekenüblichen Waren und Medizinpro-dukte einsetzen zu können.

Ein erfolgreiches Absolvieren dieses Prüfungsteils erfordert, dass den Auszu-bildenden während der Ausbildungszeit Gelegenheiten eröffnet werden, die den Erwerb dieser Kompetenzen ermögli-chen. Die zeitliche Einordnung dieses Ausbildungsziels ist dem Ausbildungs-rahmenplan zu entnehmen. Selbstver-ständlich sind im Berufsschulunterricht laut Rahmenlehrplan ergänzende Inhalte vorgesehen.

Vor diesem Hintergrund wird darum gebeten, den Auszubildenden im Laufe der Ausbildung die Möglichkeit zu geben, in angemessenem Umfang und bei ge-eigneten Anlässen

� bei Beratungsgesprächen Ausbilden-der zuzuhören,

� mit Ausbildenden Beratungsgesprä-che zu simulieren,

� Beratungsgespräche zu führen.

Jutta Heller

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14 LAK KonKret 3/14

„Tag der Offizinpharmazie“am 27. September 2014 in Frankfurt am Main

Programm

Veranstaltungsort: Otto-Stern-Zentrum, Goethe-Universität,

Ruth-Moufang-Straße 2, 60438 Frankfurt am Main

„Personalisierte Pharmakotherapie“

14.30 - 15.30 Uhr Interaktionen – welche sind häufig und relevant? Dr. Nina Griese-Mammen Zentrum für Arzneimittelinformation und Pharmazeutische Praxis (ZAPP) der ABDA, Berlin

15.30 - 16.00 Uhr Kaffeepause

16.00 - 17.00 Uhr Patientenorientierte Arzneimitteltherapie: ein Starter Prof. Dr. Theo Dingermann Institut für Pharmazeutische Biologie, Frankfurt am Main

17.00 - 18.00 Uhr Einfluss genetischer Variabilität auf die Wirkung von Arzneimitteln Prof. Dr. Manfred Schubert-Zsilavecz Institut für Pharmazeutische Chemie, Frankfurt am Main

Moderation: Prof. Dr. Dieter Steinhilber Sprecher der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der LAK Hessen

Intern

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3/14 LAK KonKret 15

Einschulungstermine für PKA in Hessen 2014

Ort Datum Uhrzeit

Bad Nauheim 8. September 2014 09.00 Uhr

Darmstadt 8. September 2014 10.00 Uhr

Frankfurt 9. September 2014 10.30 Uhr

Fulda 8. September 2014 08.00 Uhr

Gießen 8. September 2014 09.30 Uhr

Kassel 10. September 2014 08.30 Uhr

Limburg 9. September 2014 07.45 Uhr

Marburg 8. September 2014 08.30 Uhr

Wiesbaden 9. September 2014 09.00 Uhr

Die Berufsschulen bitten die Apothekenleiter darum, Auszubildende sofort nach Vertragsabschluss in der Berufsschule anzumelden.

PTA-Schulen

Diefenbach machtFinanzierungsvorschlag

Auch in Hessen haben die PTA-Schu-len zu kämpfen. Ihre finanzielle Förde-rung durch den Europäischen Sozial-fonds (ESF) ist Ende letzten Jahres ausgelaufen. Bald dürfte das Land eben-falls kein Geld mehr bereitstellen. Das heißt, es wird teuer für die PTA – jeden-falls, wenn die Apotheken nicht selbst für die Ausbildung ihrer Fachkräfte aufkommen und sich am Schulgeld be-teiligen.

Dr. Hans-Rudolf Diefenbach, Offen-bach, Mitglied der Delegiertenversamm-lung der Landesapothekerkammer Hessen und Vorsitzender des Haushalts-ausschusses, hat das Thema aufgegriffen. Gegenüber der Internetredaktion der in Stuttgart erscheinenden „Deutschen Apotheker Zeitung“ (DAZ) erläuterte er, woher das fehlende Geld kommen könn-te: aus einer zweckgebundenen Absen-kung der ABDA-Mitgliedsbeiträge, die die Kammern und Mitgliedsverbände zu entrichten haben.

Diefenbach erklärte sich im Gespräch mit der „DAZ.online“ für „durchaus bereit, seinen Beitrag zu leisten, um den Berufsstand der PTA zu erhalten“. Er will auf der nächsten ABDA-Mitgliederver-sammlung, die vom 17. bis 19. Septem-ber in München stattfindet, den Antrag stellen, die Mitgliedsbeiträge zu senken. „Mit dieser Einsparung sollten dann die PTA-Schulen finanziert werden.“

Jürgen r. Draxler

Intern

RezertifizierungZur erfolgreichen Rezertifizierung

der Apotheke gratuliert die Landesapothekerkammer Hessen

der

Schloss-Apotheke, KasselInhaber: Stefan Nürge

LAK Hessen

D ie Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen nach § 4 Abs. 4 der Approbations-ordnung für Apotheker finden ganztägig zentral in Frankfurt am Main statt.

Teilnahmevoraussetzung ist der bestandene zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.

Veranstaltungsort: Biozentrum NiederurselGebäude N 100, Hörsaal B 1Max-von-Laue-Str. 960438 Frankfurt am Main

Termin Teil 2:

8. - 19. September 2014

Die Anmeldung zu den Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen erfolgt online unter http://www.apothekerkammer.de/buv-anmeldung.php und muss nachfolgende Daten enthalten:

Name, Vorname, Privatanschrift, zu absolvierender Teil (hier 2).

Die Pharmazeuten im Praktikum erhalten nach der Anmeldung eine Anmelde-bestätigung und weitere Informationen von der Geschäftsstelle der Landesapotheker-kammer Hessen. Der Stundenplan wird kurz vor den Veranstaltungen auf die Home-page der Landesapothekerkammer eingestellt.

Termin

Begleitender Unterricht für Pharmazeuten im Praktikum

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16 LAK KonKret 3/14

BeratungshilfeGut beraten durch das Jahr: 52 eingän-gige Beratungstipps für das Apotheken-team / Hiltrud von der Gathen. - Esch-born: Govi-Verl., 2014. - 104 S.: Ill., graph. Darst.; ISBN 978-3-424-1214-4, spiralgeh.: 39,90 E

Im Beratungsgespräch wünschen sich viele Apotheker und PTA, die entschei-denden Hinweise für den Kunden spontan parat zu haben und sie verständlich ver-mitteln zu können. In diesem Ratgeber findet sich die Essenz klassischer phar-

mazeutischer Beratungsthe-men, herausge-filtert und mit i n n ov a t i v e n Merkhilfen ver-sehen. Sozusa-gen „im Vorbei-

gehen“ kann mit 52 kurzen „Lektionen“ wichtiges Wissen für die Beratungspraxis verinnerlicht werden – quer durch das Jahr, Woche für Woche, immer ein neuer Impuls.

PalliativpflegeDie sieben Geheimnisse guten Ster-bens: Erfahrungen einer Palliativ-schwester / Dorothea Mihm; Annette Bopp. Mit Kalligrafien von Lopön Tenzin; Namdak Rinpoche. - 1. Aufl.. - München: Kailash, 2014. - 287 S.: Literaturangaben; ISBN 978-3-424-63087-9, geb.: 19,99 E

Palliativ-pharmazie ist in zahlreichen Apotheken ein wieder-k e h r e n d e s Thema. Das Buch zeigt: Niemand von uns kann dem Sterben ent-gehen, doch man kann an-deren ein angstfreies, friedvolles Sterben, in Würde ermöglichen. Das Buch enthält zudem hilfreiche und praktische Informa-tionen über den Umgang mit dem Tod.

RezepturhilfeFit für die Rezeptur: Ein Trainingsbuch für das Apothekenteam / Jörg Breit-kreutz; Andreas Kiefer; Stefanie Melhorn. - 2., überarb. Aufl.. - Esch-born: Govi-Verl., 2014. - 157 S. [plus 92 S. Lösungsh.]: Ill., graph. Darst.,

Literaturan-gaben; ISBN 978-3-424-1217-9, spiralgeh. [Lösungsh. geh.]: 39,90 E

Das Buch bietet prakti-sche Tips für das Vorberei-

ten einer Rezeptur, richtiges Wägen, die Herstellung verschiedener Darreichungs-formen und die Dokumentation. Zudem werden relevante Be- und Umrechnungen ausführlich erläutert. Schritt für Schritt kann so – mit Hilfe der Trainingsaufgaben – ein strukturiertes Vorgehen eingeübt werden. Die Lösungen liegen als separates Heft dem Buch bei.

AusbildungsleitfadenLeitfaden und Hinweise für die Ausbil-dung von Pharmazeuten im Praktikum / Herbert Gebler [Bearb.] [Hrsg. Bundesapothekerkammer, Berlin]. - 16., überarb. Aufl.. - Eschborn: Govi-Verl., 2014. - 36 S.; ISBN 978-3-7741-1255-1, geh.: 9,90 E

Das Phar-maziestudi-um ist detail-lier t struk- turiert. Jeder Student weiß, was in wel-chem Semes-ter gelehr t wird. Beginnt nach dem 2. Staatsexamen die praktische Ausbildung, herrscht jedoch häufig Unsicherheit dar-über, welche Inhalte nun vermittelt und erlernt werden müssen. Der Leitfaden bringt – auf Basis der von der Bundes-apothekerkammer erarbeiteten Richtli-nien – bis hin zum dritten Prüfungsab-schnitt Klarheit.

gelesen

Redaktionsbeirat:Erika Fink (Vors.), Dr. Manfred Schmall, Dr. Alexander Bootz, Ursula Funke, Heinz-Dieter Helfer, Klaus Lang Heinrich, Dr. Cora Menkens

Redaktion:Im Lohe 13, 29331 Lachendorf Tel.: 0 51 45/98 70 -0Büro Berlin: Bleibtreustr. 12 A, 10623 BerlinTel.: 0 30/80 5 80 80 1E-Mail: [email protected]

Herausgeber:LAK HessenKuhwaldstr. 46, 60486 Frankfurt/M.Tel.: 0 69/97 95 09 -0, Fax: 0 69/97 95 09 -22E-Mail: [email protected]

Konzept, Layout, Satz & Grafik:@ktuell Redaktionsbüro DraxlerIm Lohe 13, 29331 Lachendorf

- 15. Jahrgang -

Herausgeber:Landesapotheker kammer Hessen, K.d.ö.R.

Chefredakteur:Jürgen R. Draxler

Ständige Mitarbeit:Ulrich LautMichael Aland, Annegret BirrKerstin Feuerstein-Dörnhöfer, Birgit Wolfraum

Verantwortlich für namentlich gezeichneteBeiträge: die Verfasser

Mitteilungen der Landesapothekerkammer Hessen

konkret Amtliches Mitteilungsblattder Landesapo the ker kammer Hessen

Verantwortlich für den Gesamtinhalt:Jürgen R. Draxler

Erscheinungsort: Frankfurt/Main. Er schei nungs weise: zweimonatlich. Für Mitglieder der Landes apo the ker kammer Hessen ist der Be zug kostenfrei.

Nachdruck, Kopien, Aufnahme in elektronische Medien (auch auszugsweise) nur mit schriftlicher Genehmigung der Chefredaktion. Für un ver langt eingesandte Manuskripte, Fotos etc. keine Gewähr. Die Redaktion behält sich die (sinngemäße) Kürzung von Leserzuschriften vor.

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3/14 LAK KonKret 17

VeranstaltungskalenderWeitere Hinweise zu den Veranstaltungen sind auf der Homepage der LAK Hessen zu finden:

www.apothekerkammer.de/Kammer intern/Seminare und Veranstaltungen

6. Mai 2014keine Anmeldungerforderlich

FuldaITZ FuldaAm Alten Schlachthof 436037 Fulda20.00 - 21.30 Uhr

Fortbildung für Apotheker und PTA: „Datenschutzrecht und Apotheke“Kerstin Feuerstein-Dörnhöfer

6. Mai 2014keine Anmeldungerforderlich

DarmstadtRamada-HotelEschollbrücker Str. 1664295 Darmstadt20.00 - 21.30 Uhr

Fortbildung für Apotheker und PTA: „Wieso trifft mich dieser Fußpilz immer wieder?“Dr. Inga Leo-Gröning

6. Mai 2014keine Anmeldungerforderlich

KasselApothekerhaus KasselFrankfurter Str. 229 A34134 Kassel20.00 Uhr c. t.

Regionale Fortbildung der LAK Hessen und der DPhG, Regionalgruppe Kassel: „Wolfgang Niedecken und der Schlaganfall“Prof. Dr. Theo Dingermann, Prof. Dr. Dieter Steinhilber

6. Mai 2014keine Anmeldungerforderlich

WiesbadenPenta-HotelAbraham-Lincoln-Str. 1765189 Wiesbaden20.00 Uhr s. t.

Region Wiesbaden/Limburg: „Marcumar-Patienten“Claudia Wegener

13. Mai 2014keine Anmeldungerforderlich

GießenKongresshalle Gießen– Kerkrade-Zimmer –Berliner Platz 235390 Gießen20.00 Uhr c. t.

Region Gießen/Marburg: „Moderne Inhalationssysteme bei Asthma und COPD – Tips zur richtigen Anwendung“Claudia Wegener

13. Mai 2014keine Anmeldungerforderlich

KorbachEvangelisches GemeindehausArolser Landstr. 2434497 Korbach20.00 Uhr c. t.

Regionale Fortbildung der LAK Hessen und der DPhG, Re-gionalgruppe Kassel: „Kinder in der Apotheke“Dr. Inga Leo-Gröning

20. Mai 2014keine Anmeldungerforderlich

Frankfurt/MainBiozentrum NiederurselGebäude N 100, Hörsaal B 1Max-von-Laue-Str. 960438 Frankfurt/Main20.00 Uhr c. t.

DPhG, Landesgruppe Hessen, Goethe-Universität, LAK Hessen: „Vitamin D – Hope or Hype?“Uwe Gröber

21. Mai 2014keine Anmeldungerforderlich

Hofheim-DiedenbergenRamada-Hotel Frankfurt Airport WestCasteller Str. 10665719 Hofheim-Diedenbergen20.00 - 21.30 Uhr

Fortbildung für Apotheker und PTA: „Wieso trifft mich dieser Fußpilz immer wieder?“Dr. Inga Leo-Gröning

22. Mai 2014keine Anmeldungerforderlich

FuldaHotel-Restaurant BachmühleKünzeller Str. 13336043 Fulda20.00 Uhr s. t.

Region Fulda/Bad Hersfeld: „Aktuelle Therapie des Typ 2-Diabetes“Dr. Thomas Günther

27. Mai 2014keine Anmeldungerforderlich

EschwegeBKK Werra-MeißnerStraßburger Str. 537269 Eschwege20.00 Uhr c. t.

Regionale Fortb. der LAK Hessen und der DPhG, Regional-gruppe Kassel: „Wunderwerk Niere – wo begegnet sie uns im pharmazeutischen Alltag?“Dr. Inga Leo-Gröning

3. Juni 2014keine Anmeldungerforderlich

GießenKongresshalle Gießen– Kerkrade-Zimmer –Berliner Platz 235390 Gießen20.00 Uhr c. t.

Region Gießen/Marburg: „Medikamentöse Antikoagulation – Hintergründe und Beratungshinweise“Prof. Dr. Martin Pfaffendorf

weitere Termine siehe Rückseite

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Veranstaltungskalender

3. Juni 2014keine Anmeldungerforderlich

KasselApothekerhaus KasselFrankfurter Str. 229 A34134 Kassel20.00 Uhr c. t.

Regionale Fortb. der LAK Hessen und der DPhG, Regionalgruppe Kassel: „Neue Arzneistoffe 2013 – eine kritische Betrachtung“Prof. Dr. Hartmut Morck

5. Juni 2014keine Anmeldungerforderlich

FuldaHotel-Restaurant BachmühleKünzeller Str. 13336043 Fulda20.00 Uhr s. t.

Region Fulda/Bad Hersfeld: „Neue Arzneistoffe 2013 – eine kritische Betrachtung“Prof. Dr. Hartmut Morck

12. Juni 2014keine Anmeldungerforderlich

FuldaITZ FuldaAm Alten Schlachthof 436037 Fulda20.00 - 21.30 Uhr

Fortbildung für Apotheker und PTA: „Wieso trifft mich dieser Fußpilz im-mer wieder?“Dr. Inga Leo-Gröning

12. Juni 2014keine Anmeldungerforderlich

KasselWilly-Brandt-SchuleBrückenhofstr. 9034132 Kassel19.30 Uhr

Fortbildung für Apotheker und PTA: „Fettstoffwech-selstörungen – Beratung und Zusatzempfehlun-gen“Claudia Wegener

17. Juni 2014keine Anmeldungerforderlich

Frankfurt/MainBiozentrum NiederurselGebäude N 100, Hörsaal B 1Max-von-Laue-Str. 960438 Frankfurt/Main20.00 Uhr c. t.

DPhG, Landesgruppe Hessen, Goethe-Universi-tät, LAK Hessen: „Vitamin E – auf der Suche nach evidenzbasierten Empfeh-lungen“Prof. Dr. Marc Birringer

24. Juni 2014keine Anmeldungerforderlich

DarmstadtRamada-HotelEschollbrücker Str. 1664295 Darmstadt20.00 - 21.30 Uhr

Fortbildung für Apotheker und PTA: „Laborparame-ter für Pharmazeuten“Hannelore Kreckel

24. Juni 2014keine Anmeldungerforderlich

MarburgTTZSoftware-Center 335037 Marburg20.00 - 21.30 Uhr

Fortbildung für Apotheker und PTA: „Wieso trifft mich dieser Fußpilz im-mer wieder?“Dr. Inga Leo-Gröning

24. Juni 2014keine Anmeldungerforderlich

KasselApothekerhaus KasselFrankfurter Str. 229 A34134 Kassel20.00 Uhr c. t.

Regionale Fortb. der LAK Hessen und der DPhG, Regionalgruppe Kassel: „COPD und Rauchen“Prof. Dr. Stefan Andreas

28. - 29. Juni 2014Anmeldung auf geson-dertem Formular (siehe Fortbildungsheft 1/2014) oder www.apotheker-kammer.de)

Hirschaidweitere Informationen im Fortbil-dungsheft 1/2014 oder unter www.apothekerkammer.de

Exkursion „Hirschaid“ – Geheimtip für Genuss-botanikerDr. Katharina Vogelsang

28. - 29. Juni 2014weitere Informationen unter www.apotheker-kammer.de, Anmeldung bei der LAK Rheinland-Pfalz, Tel.: 0 61 31/27 01 2 -23

MainzIntercity-Hotel MainzBinger Str. 2155131 MainzSamstag: 9.00 - 17.30 UhrSonntag: 9.00 - 17.00 Uhr

Zertifikatseminar in Ko-operation mit der LAK Rheinland-Pfalz: „Wund-versorgung durch die Apotheke“Dipl.-Ök. Hartmuth Brandt

8. Juli 2014keine Anmeldungerforderlich

Frankfurt/MainBiozentrum NiederurselGebäude N 100, Hörsaal B 1Max-von-Laue-Str. 960438 Frankfurt/Main20.00 Uhr c. t.

DPhG, Landesgruppe Hes-sen, Goethe-Universität, LAK Hessen: „Biochemi-sche Wirkmechanismen und Nutzen-Risiko-Be-wertung der Spurenele-mente Zink und Selen“Prof. Dr. Andrea Hartig

Landesapothekerkammer VersorgungswerkKuhwaldstr. 4660486 Frankfurt / Main

Telefon 0 69 97 95 09 - 0 Fax 0 69 97 95 09 - 22 (Kammer)Fax 0 69 979509 - 44 /-66 (Versorgungs-werk)[email protected] [email protected]

Ansprechpartner in der LAK

Präsidentin: Erika Fink Telefon 0 69 97 95 09 - 10

Geschäftsführer: Ulrich Laut Telefon 0 69 97 95 09 - 16 Sekretariat: Maria Hellmeister Telefon 0 69 97 95 09 - 23

Justitiarin: Kerstin Feuerstein-DörnhöferTelefon 0 69 97 95 09 - 18 Arbeits- u. Tarifrecht: Julia FeldmannTelefon 0 69 97 95 09 - 13 Rzpt.-Sammelstelle: Jessica JacobiTelefon 0 69 97 95 09 - 38 Buchhaltung: Gabriela SchlagintweitTelefon 0 69 97 95 09 - 19

Mitgliederverwaltung: Birgit Wolfraum (Ltg.) Telefon 0 69 97 95 09 - 17 Jasmin SchraderTelefon 0 69 97 95 09 - 40

Druck/Post: Andrej Ulrich Telefon 0 69 97 95 09 - 20

Pharmazie: Annegret Birr (Ltg.)Telefon 0 69 97 95 09 - 14Sekretariat: Marlene UrodaTelefon 0 69 97 95 09 - 11Fortbildung und Begl. Unterrichtsver-anstaltungen: Ursula Harder-Djibali Telefon 0 69 97 95 09 - 15 Weiterbildung: Johanna HauserTelefon 0 69 97 95 09 - 24 PKA-Ausbildung & Stellenmarkt:Ingrid RheinTelefon 0 69 97 95 09 - 41

Ansprechpartner im Versorgungswerk

Geschäftsführer: Ulrich Laut Telefon 0 69 97 95 09 - 16

stv. Geschäftsführer: Michael Aland Telefon 0 69 97 95 09 - 25 Sekretariat: Paula Alves Mateus Telefon 0 69 97 95 09 - 45

Renten/Reha: Rosemarie Schäfer Telefon 0 69 97 95 09 - 39 Mitgliederverw. A - K: Andrea Bär-Sadowski Telefon 0 69 97 95 09 - 37Mitgliederverw. L - Z: Anja FisterTelefon 0 69 97 95 09 - 28

Beitragsabrechnung: Sabine Coutú Telefon 0 69 97 95 09 - 27Beitragsabrechn.: Carine Germano GoncalvesTelefon 0 69 97 95 09 - 29

Buchh. (Ltg.): Ludmila Krasowitzki Telefon 0 69 97 95 09 - 35 Buchh.: Katharina FunkTelefon 0 69 97 95 09 - 30 Buchh.: Nadja Scheurich Telefon 0 69 97 95 09 - 31 Buchh.: Martina Allmannsdörfer Telefon 0 69 97 95 09 - 36 Lastschriften: Silke Glaue Telefon 0 69 97 95 09 - 46 Die E-Mail-Adresse der einzelnen Mitarbeiter setzt sich aus dem ersten Buchstaben des Vorna-mens, dem Familiennamen und daran anschließend @apothekerkammer.de (Beispiel: u.laut@apotheker kammer.de) oder @apothekerversorgungswerk.de (Beispiel: [email protected]) zusammen.

Internet www.apothekerkammer.de www.apothekerversorgungswerk.de