Kontakte Jahresbericht 2012 - Schweizerische Flüchtlingshilfe · Konflikt mit islamistischen...

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Jahresbericht 2012

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Zum Vergleich mit der Schweiz bitte umklappen.

SFHGeneralsekretariatSchweizerische Flüchtlingshilfe SFHWeyermannsstrasse 10Postfach 8154, 3001 BernTel. 031 370 75 75Fax 031 370 75 00Postkonto 30-1085-7www.fluechtlingshilfe.chE-Mail: [email protected]

Büro RomandieOrganisation suisse d’aide aux réfugiés OSARPlace Grand-St-Jean 1, 1003 LausanneTel. 021 320 56 41Fax 021 320 11 20Postkonto 10-10000-5www.osar.chE-Mail: [email protected]

Vertretung TessinOrganizzazione svizzera aiuto ai rifugiati OSARrappresentata da SOS TicinoVia Zurigo 17, 6900 LuganoTel. 091 923 17 76Fax 091 923 19 24Postkonto 69-7503-1E-Mail: [email protected]

VORSTANDBruno Riesen, Amnesty International, PräsidentMartin Engel, SAHIsabelle Bindschedler, CaritasAntoinette Killias, HEKSDiana Rüegg, VSJF

MITGLIEDERAmnesty InternationalSchweizer SektionSpeichergasse 33Postfach, 3001 BernTel. 031 307 22 22Fax 031 307 22 33E-Mail: [email protected]

Caritas SchweizLöwenstrasse 3Postfach, 6002 LuzernTel. 041 419 22 22Fax 041 419 24 24E-Mail: [email protected]

Hilfswerk der Evangelischen KirchenSchweiz HEKSSeminarstrasse 28Postfach, 8042 ZürichTel. 044 360 88 00Fax 044 360 88 01E-Mail: [email protected]

Schweizerisches Arbeiterhilfswerk SAHNationales Sekretariat der regionalenSAH-VereineMonbijoustrasse 32Postfach 8161, 3001 BernTel. 031 380 64 74Fax 031 380 64 65E-Mail: [email protected]

Verband Schweizerischer JüdischerFürsorgen VSJFDreikönigstrasse 49Postfach 2169, 8027 ZürichTel. 044 206 30 60Fax 044 206 30 77E-Mail: [email protected]

ASSOZIIERTE ORGANISATIONENChristlicher Friedensdienst cfdFlüchtlingshilfe der HeilsarmeeFlüchtlingshilfe LiechtensteinLiechtensteinisches Rotes KreuzSchweizerisches Rotes Kreuz SRKService Social International SSI

MEMBER OF THE EUROPEAN COUNCIL ON REFUGEES AND EXILES

Kontakte Jahresbericht 2012

SchweizBevölkerung: 7.8 Mio.

Lebenserwartung: 82.3 Jahre

Monatseinkommen pro Person: 4100 Dollar

Kindersterblichkeit: 4.4 (pro 1000 Geburten)

Asylgesuche

28 631 Personen stellten 2012 ein Asylgesuch in der Schweiz.

SCHWEIZ

ITALIEN

ÖSTERREICH

LIECHTENSTEINFRANK-REICH

DEUTSCHLAND

Bern

abgelehnte Asylgesuche:– Mali 102– Eritrea 521– Afghanistan 365– Syrien 176– Somalia 171

Rückweisungen an Dublinstaaten:– Mali 87– Eritrea 432– Afghanistan 334– Syrien 165– Somalia 156

Intern Vertriebene: keine

Flüchtlinge: 28 110 anerkannte Flüchtlinge und 22 625 vorläufig Aufgenommene lebten 2012 in der Schweiz.

Editorial

Inhalt Editorial 2Rückblick 2012 4Asylpolitik 6Projekte der SFH 8 Bildung 10Die SFH in Kürze 12Jahresrechnung 14Wir sagen Danke 18Kontakte 20

TitelbildStarker Kontrast: Während wir uns in der Schweiz Freizeitaktivi-täten widmen können, kämpfen viele Menschen in den Krisenländern um ihr Überleben.© Martin Ruetschi/Keystone

Kanton Zug Katholisches Pfarramt Maria Frieden, DübendorfKirschner-Loeb-Stiftung, ZürichKloster BaldeggKolping-Stiftung, LuzernKurt Abraham-Stiftung, ZürichLagrev-Stiftung, ZürichLoterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, LausanneLotteriefonds des Kantons SchwyzLotteriefonds des Kantons ZugMigros Kulturprozent, ZürichNelly Bürgisser und Hedwig Steinmann Stiftung, BernOtto Erich Heynau-Stiftung, BaselParrotia-Stiftung, ZürichPaul Schiller-Stiftung, ZürichR. und R. Schlageter-Hofmann Stiftung, ZürichReformierte Kirchgemeinde Jegenstorf-UrtenenRené und Susanne Braginsky-Stiftung, ZürichRömisch-katholische Kirchgemeinde St. Nikolaus, ReinachRömisch-katholisches Pfarramt SamedanRömisch-katholisches Pfarramt St. Maria zu Franziskanern, LuzernRub Media AG, WabernStadt LuzernStiftung «Perspektiven» von Swiss Life, ZürichStiftung Dr. Valentin Malamoud, Chur

Unser Dank für ihre Unterstützung gilt ausserdem:

Bundesamt für Migration BFM, EJPD, BernAbteilung für Menschliche Sicherheit, EDA, BernFlüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen UNHCR, Genf

Wir danken dem Bundesamt für Migration BFM für die gute Zusammenarbeit sowie für die beiden Mandate in den Bereichen Hilfswerkvertretung bei den Anhörun-gen zu den Asylgründen sowie für die Koordination der Rechtsberatung.

Ein grosses Dankeschön geht ausserdem an diejeni-gen Institutionen, die nicht genannt sein möchten.

Impressum:Schweizerische Flüchtlingshilfe SFHWeyermannsstrasse 10 Postfach 81543001 BernTel. 031 370 75 75 Fax 031 370 75 00www.fluechtlingshilfe.ch E-Mail: [email protected]

Redaktion: René Worni,Dorothea BerglerQuellen: UNHCR, Amnesty International, Weltbank, BFM (Asylstatistik 2012)Übersetzungen: Sabine Dormond, MontreuxGestaltung: Bernd Konrad, BernDruck: Druckform, Toffen

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Liebe Leserin, lieber Leser,

Es ist höchste Zeit für einen Kurswechsel. Wir brauchen eine andere, eine faire und menschenwürdige Asylpoli-tik! So lautet unser Fazit am Ende der zehnten Asylge-setzrevision.

Während frühere Gesetzesprojekte unter dem Vorzei-chen der Missbrauchsbekämpfung lanciert worden waren, attackierten bürgerliche Politiker 2012 direkt den Kerngehalt des Flüchtlingsschutzes. Die über Jahre beschworene Formel, dass an Leib und Leben bedroh-te Menschen immer den Schutz der Schweiz geniessen würden, war plötzlich nichts mehr wert, denn es gab von diesen echten Flüchtlingen mittlerweile schon zu viele. Insbesondere zu viele eritreische Deserteure, die der Sklavenwirtschaft einer der brutalsten Militärdiktaturen der Gegenwart zu entfliehen versuchen. Dringlich wur-den deshalb Gesetzesänderungen beschlossen, wonach keine Asylgesuche bei schweizerischen Vertretungen im Ausland mehr eingereicht werden können und Deser-teure nicht Flüchtlinge sein sollen.

In der gleichen Zeit starben in Syrien Zehntausende unschuldiger Kinder, Frauen und Männer und Millionen wurden zu Flüchtlingen. Da wäre es der Schweiz gut an-gestanden, in einem Akt der Solidarität ein paar Hundert von ihnen in unserem Land aufzunehmen. Entsprechen-

de Appelle der Schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH an den Bundesrat blieben leider weitgehend wirkungslos.

Positiv sind die Ansätze von Bundesrätin Simonetta Sommaruga für eine grundsätzliche Reform, für ein effizientes, faires und glaubwürdiges Asylsystem zu werten. Die SFH hat konkrete Vorschläge formuliert, wie ein solches System aussehen könnte. Zentral ist dabei, dass Menschen, die Schutz brauchen, diesen auch erhalten. Eine gute Information und rechtlicher Beistand, eine menschenwürdige Unterbringung und professionelle Betreuung der Asylsuchenden sind weitere wichtige Elemente. Unerlässlich ist auch der Einbezug der Zivilgesellschaft.

Seit 1936 setzt sich die SFH als führende Schweizer Flüchtlingshilfeorganisation für den Schutz und das Wohl von verfolgten und vertriebenen Menschen ein. Dank der grosszügigen Unterstützung unserer Spen-derinnen und Spender sowie zahlreicher Stiftungen, In-stitutionen, Partner und Behörden können wir unsere Arbeit auch 2013 mit voller Kraft weiterführen. Ihnen allen danken wir sehr herzlich.

Bruno Riesen Beat Meiner, Präsident SFH Generalsekretär SFH

Krisenland Mali Bevölkerung: 15.8 Mio.

Lebenserwartung: 51.4 Jahre

Monatseinkommen pro Person: 85 Dollar

Kindersterblichkeit: 176.6 (pro 1000 Geburten)

Fluchtgründe: Flucht wegen bewaffnetem Konflikt mit islamistischen Rebellen im Norden des Landes, erschwerter Zugang zu Nahrung und Wasser.

Flucht in die Schweiz

226 Personen stellten 2012 neu ein Asyl- gesuch.

Ende 2012 lebten 4 Personen als anerkannte Flüchtlinge und 5 Personen als vorläufig Aufgenommene in der Schweiz.

Intern Vertriebene: 203 840

Flüchtlinge: 161 500

MALI

BURKINA FASO40 000

MAURETANIEN70 000

ALGERIEN1500

NIGER50 000

GUINEA

Bamako

Aïcha (28) und ihr vierjähriger Sohn warten am Niger im Hafen von Mopti auf ein Schiff zurück in ihre Heimat-stadt Timbuktu. Seit der Übernahme der Stadt durch islamistische Rebellen im April 2012 hatten sie in der Haupt-stadt Bamako bei Verwandten Zuflucht gefunden. © H. Caux/UNHCR

Die 10. AsylgesetzrevisionIm Berichtsjahr hat die Schweiz das Asylgesetz im Zu-ge der zehnten Revision um ein weiteres Mal verschärft und den Schutz der Flüchtlinge herabgesetzt – zwar weniger rigoros, als zunächst von den Hardlinern ei-ner wachsenden Mitte-Rechts-Mehrheit vorgedacht. Vor allem den Vorschlag, ausnahmslos alle Asylsu-chenden sollten für die Dauer des Verfahrens nur noch Nothilfe erhalten, lehnte der Ständerat ab. Er sprach sich für die Beibehaltung von Sozialhilfe aus, die für Asylsuchende jedoch deutlich tiefer bemessen ist als für Schweizerinnen und Schweizer. Neu müssen in allen Kantonen rechtskräftig Abgewiesene zwingend dem Nothilferegime unterstellt werden. Der Ständerat erteilte ausserdem den vom Nationalrat geforderten Fristverlängerungen für den Familiennachzug und für die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung von vorläu-fig Aufgenommenen eine klare Absage. Damit wurde anerkannt, dass derartige integrationshemmende Ge-setze sowohl den Schutzsuchenden als auch unserer Gesellschaft nur schaden.

Dennoch bedauert die Schweizerische Flüchtlingshil-fe SFH empfindliche Verschärfungen, allen voran die Abschaffung des Botschaftsverfahrens. Bisher konn-ten damit zahlreiche Menschenleben gerettet werden. Das humanitäre Visum als Ersatzmassnahme vermag den Verlust bei Weitem nicht zu kompensieren.

Die Asylbehörden haben vom Parlament die Erlaub-nis erhalten, neue Asylverfahren zu testen, etwa nach dem seit Juli 2010 gut funktionierenden holländischen Modell. Nach Einschätzung der SFH könnte dies Chancen eröffnen, das schweizerische Asylwesen nach einer langen Phase fruchtloser Repressionspo-litik zu konstruktiven Lösungen zu führen. Dabei ist das Ziel, die Verfahren zu verkürzen und den Rechts-schutz für Asylsuchende zu stärken.

FlüchtlingskontingenteUnter dem Eindruck der dramatischen und laufend eskalierenden Ereignisse in Syrien hat sich die SFH wiederholt für die rasche Hilfe an betroffene Flücht-linge eingesetzt. Sie forderte die Regierung auf, die Nachbarländer von Syrien bei der Bewältigung der Flüchtlingskatastrophe zu unterstützen, Schweizer Spitäler für Verwundete zu öffnen und besonders ver-letzliche Personen im Rahmen eines Flüchtlingskon-tingents aufzunehmen. Damit sollte die Schweiz auch ein Zeichen der Solidarität setzen und ihre über fünf-zigjährige Tradition der Aufnahme von Flüchtlings-gruppen wieder aufleben lassen.

Die Flüchtlingstage 2012Auch 32 Jahre nach dem ersten nationalen Flüchtlings-tag fanden erneut engagierte Menschen zusammen, um den traditionellen Anlass zu feiern und Anteil am

Rückblick

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schweren Schicksal von Flüchtlingen zu nehmen. In Zeiten von Fremdenfeindlichkeit und Angst steht der Anlass mehr denn je für eine solidarische und offene Schweiz. Die Flüchtlingstage 2012 knüpften thematisch an die beiden Vorjahre an und standen ganz im Zeichen der Integration. Flüchtlinge leisten einen wichtigen Bei-trag für die Gesellschaft und die Arbeitswelt. Beson-ders die Schweizer Arbeitgeber wurden dazu ermuntert, Flüchtlingen eine berufliche Perspektive zu geben.

Wie in den vergangenen Jahren hat die SFH die Flücht-lingstage auch heuer in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Büro des Uno-Hochkommissariats für

Flüchtlinge UNHCR und dem Bundesamt für Migration organisiert. Zwar gab es etwas weniger Teilnehmen-de an den zahlreichen regionalen Veranstaltungen, dafür hat sich die Berichterstattung in den Medien im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt. Eines der heraus-ragenden Ereignisse war die Eröffnungsveranstaltung im Berner Wankdorfstadion, wo Flüchtlinge und Pro-minente aus Politik und Showbusiness auf dem Rasen gegeneinander zum Freundschaftsspiel antraten, wel-ches mit einem Unentschieden ausging. Die Flücht-lingstage wurden zudem mit Plakaten, Kurzfilmen, Medieninformationen und -konferenzen sowie im Inter-net und mit Social Media unterstützt.

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Jetzt ist Zeit – Paradigmenwechsel in der AsylpolitikMitte November präsentierte die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH konkrete Vorschläge für ein fai-res, glaubwürdiges und effizientes Asylverfahren. Dieses soll ausschliesslich dem Flüchtlingsschutz und nicht der Migrationssteuerung dienen. Dazu gehört unter anderem, dass nicht nur aussichtslose Fäl-le bevorzugt behandelt werden, sondern auch solche mit Aussicht auf Schutzgewährung. Das Verfahren muss effizienter, fairer und transparenter werden, das heisst, Asylsuchende sollten sich darauf vorbereiten dürfen, die nötigen Informationen erhalten und von

unabhängigen Rechtsvertretern begleitet werden. Der Rechtsschutz soll nicht mehr bloss notwendiges Übel, sondern zwingendes Verfahrenselement werden. Die Zivilgesellschaft muss bei sämtlichen Verfahrens-schritten vertreten sein, was einen Haltungswechsel und Dialogbereitschaft seitens der Behörden vor-aussetzt. Zu alledem gehört die menschenwürdige Unterbringung von Asylsuchenden mit professionel-ler Betreuung, Tagesstruktur und Beschäftigungspro-grammen, die auch besonderen Bedürfnissen von Fa-milien, Traumatisierten und Kranken Rechnung trägt.

Verbesserter Rechtsschutz dient allenIn der Vergangenheit erntete die Schweiz wiederholt Kritik von internationalen Menschenrechtsgremien der UN und des Europarates wegen ihres mangel-haften Rechtsschutzes während des Asylverfahrens. Auch die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH und ihre Mitglieder forderten seit Jahren Verbesserun-gen und warnten davor, dass das Weiterbestehen der Rechtsberatungsstellen in den Kantonen und an den Empfangs- und Verfahrenszentren des Bundes ge-fährdet sei. Bis heute schultern Kirchen und Hilfs-werke die finanzielle Bürde der Rechtsberatung im Asylbereich praktisch alleine: eine äusserst prekäre Situation angesichts sinkender Einnahmen der Hilfs-werke.

Bereits im Jahr 2009 fanden erste Beratungen über Anpassungen des Asylverfahrens inklusive Verbesse-rungen im Rechtsschutz statt. Der Beschleunigungs-bericht des EJPD vom März 2011 schaffte Grundlagen für einen Prozess zur Neustrukturierung des Asyl-verfahrens. Erstmals anerkannte auch das zustän-dige Bundesamt für Migration die Notwendigkeit von Verbesserungen im Rechtsschutz. Im vergangenen Jahr gewann diese Diskussion neuen Auftrieb: Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Bund und Kanto-nen wurde mit der Erarbeitung erster Vorschläge betraut.

Zu den wesentlichen Eckpunkten gehört neben der Beschleunigung der Abläufe auch die Einführung eines guten und umfassenden Rechtsschutzes. Die SFH war wiederholt eingeladen, ihren Standpunkt darzulegen und die Forderungen der Hilfswerke in die Diskussion einzubringen. Sie ist überzeugt, dass ein umfassender Rechtsschutz nicht nur aus rechts-staatlichen Überlegungen angezeigt ist, sondern sich auch positiv auf die Verfahrensdauer auswirken wird, weil geschulte Rechtsberater bei der Ermittlung der für den Asylentscheid nötigen Fakten einen wichti-gen Beitrag leisten. Beschwerdeverfahren können vermieden werden, wenn der Sachverhalt zuvor um-fassend abgeklärt wird. Die SFH fordert aus diesem Grund eine umfassende rechtliche Beratung und Ver-tretung für alle Asylsuchenden während des gesam-ten Verfahrens.

Dieser Prozess der Neustrukturierung hat für die SFH allerhöchste Priorität. Als Anwältin der Flücht-linge möchte sie aktiv zur Erarbeitung einer neuen und guten Lösung beitragen.

Asylpolitik

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Krisenland Syrien Bevölkerung: 20.8 Mio.

Lebenserwartung: 75.9 Jahre

Monatseinkommen pro Person: 406 Dollar

Kindersterblichkeit: 15.3 (pro 1000 Geburten)

Fluchtgründe: Revolution und Bürgerkrieg. Verfolgung und Vertreibung durch die Regie-rungstruppen des Assad Regimes bzw. die verschiedenen syrischen Rebellengruppen. Menschenrechtsverletzungen.

Flucht in die Schweiz

1229 Personen stellten 2012 neu ein Asylgesuch.

Ende 2012 lebten 552 Personen als anerkannte Flüchtlinge und 856 Personen als vorläufig Auf-genommene in der Schweiz.

Intern Vertriebene: 2.5 Mio.

Flüchtlinge: 2.47 Mio.

SYRIEN

TÜRKEI180 000

IRAK

JORDANIEN250 000

ISRAEL

LIBANON120 000

Damaskus

Flüchtlinge in einem Flüchtlings-camp in Jordanien an der syrisch-jordanischen Grenze warten in einem Zelt auf Neuankömmlinge. Vielleicht sind Verwandte darunter.©Jared J. Kohler/UNHCR

Abklärungsreise in den Norden von Sri LankaIm Spätsommer 2012 unternahm ein SFH-Länder-experte eine Abklärungsreise in den Norden von Sri Lanka, um sich vor Ort ein Bild über die Lebensbedin-gungen der tamilischen Bevölkerung zu machen und um bereits bestehende SFH-Berichte zu Sri Lanka (2010 und 2011) zu ergänzen. Drei Jahre zuvor, im Mai 2009, hatten Regierungstruppen dem jahrzehntelan-gen Bürgerkrieg mit einer blutigen Offensive ein En-de gesetzt. Zehntausende fanden dabei den Tod, und über 300 000 Tamilen wurden in Kollektivhaft in soge-nannten «Integrationslagern» festgehalten.

Obwohl Präsident Mahinda Rajapaksa offiziell verkün-det, dass Frieden in Sri Lanka herrscht, präsentiert sich die Lage im Norden des Landes alles andere als friedlich. Militär und Geheimdienste sind omniprä-sent. Sie sorgen für eine Stimmung der Angst und Unsicherheit bei der tamilischen Bevölkerung, welche nach wie vor mit den durch den Krieg erlittenen Trau-matisierungen ringt. Die Regierung kümmert sich jedoch nicht um die Menschen, sondern investiert ein-seitig in den Ausbau der Infrastruktur. Die wichtigste Verbindungsachse durch die Region Vanni in die Stadt Jaffna ist gebaut, weitere Strassen werden saniert. Neue Industrien werden laufend angesiedelt, doch ei-ne Aufarbeitung des Konflikts findet nicht statt.

Dagegen wird die Bevölkerung auf Schritt und Tritt überwacht, überall sind die Verbindungsleute des Ge-heimdienstes präsent und kontrollieren sogar private Anlässe im Familienkreis; Hochzeiten beispielsweise sind meldepflichtig, Ansammlungen von mehr als drei Personen verboten. Oppositionelle, Medienschaffende und Menschenrechtsaktivisten werden bedroht. Die Sicherheitskräfte und regierungsnahe paramilitäri-sche Gruppierungen entführen, verhaften und foltern regelmässig vermeintlich staatsfeindliche Personen. Die Täter gehen dabei straffrei aus, denn die Justiz ist nicht unabhängig. Viele der durch den Krieg Vertrie-benen können nicht mehr in ihr angestammtes Gebiet zurückkehren und haben grösste Mühe, sich eine Existenz aufzubauen. Tamilen haben kaum Chancen auf eine Anstellung in den neuen Industrien, denn die Investoren bringen meist ihre eigenen Arbeitskräf-te mit. Wer als Tamile aus dem Exil wieder einreisen will, muss mit Sanktionen rechnen. Rückkehrende werden oft gleich nach der Landung verhört und wo-möglich inhaftiert. Die Schweizerische Flüchtlingshil-fe SFH rät deshalb nach wie vor von Rückschaffungen nach Sri Lanka ab.

Projekt E.T. abgeschlossenDie Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH war 2011 und im Berichtsjahr am «Projekt E.T. Einreise in das Ter-ritorium: neue Formen des Zugangs zum Asylverfah-

Projekte der SFH

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ren erkunden», beteiligt. Das Projekt wurde vom EU-Flüchtlingsfonds kofinanziert. Durchgeführt wurde es vom Italienischen Flüchtlingsrat (CIR) in Zusammen-arbeit mit dem Europäischen Flüchtlingsrat (ECRE) sowie einer Reihe von Nichtregierungsorganisationen, Professoren und Forschungseinrichtungen in Däne-mark, Griechenland, Italien, Malta, den Niederlanden, Österreich, Spanien, Zypern und der Schweiz. Das UN-HCR fungierte als externer Beobachter.

Ziel der Untersuchung war unter anderem, die Debat-te über die verschiedenen rechtmässigen Zugangs-szenarien von Flüchtlingen zum Asylverfahren im EU-Raum zu unterstützen. Das Projekt sollte bewusst machen, mit welchen Schwierigkeiten Menschen beim Zugang zum Asylverfahren zu kämpfen haben. Primä-res Ziel war, einheitliche Lösungen für den EU-Raum zu finden.

Während der Projektarbeit diente das Botschaftsver-fahren der Schweiz als leuchtendes Beispiel für ein wirksames Zugangsprozedere, das Asylsuchenden die Risiken einer gefährlichen Reise erspart. Doch mittlerweilen hat die Schweiz im Rahmen der Asyl-gesetzrevision ihr Botschaftsverfahren abgeschafft, was die SFH ebenso bedauert wie die Tatsache, dass die EU die Lösungsansätze des E.T.-Projektes bislang nicht auf ihre Agenda gesetzt hat.

EU-Dublin-ProjektDie SFH beteiligte sich auch im Jahr 2012 am EU-Dublin-Projekt, das Nichtregierungsorganisationen (NGO) in verschiedenen europäischen Staaten mit dem Ziel vernetzt, eine lückenlose Unterstützung von Asylsuchenden im Dublin-Verfahren zu gewährleis-ten. Im Rahmen der Projektaktivitäten hielt die SFH die Schweizer Praxis in einem nationalen Bericht fest und trug mit englischsprachigen Zusammenfassun-gen wichtiger Schweizer Urteile zu einer Urteilsda-tenbank bei. Zudem beteiligte sie sich anlässlich eines juristischen Seminars in Budapest im September 2012 an einem wertvollen Fachaustausch unter NGOs und Rechtsvertretern aus verschiedenen Staaten. Die Gastgeberorganisation, das Hungarian Helsinki Com-mittee, wies auf die problematische Haft von Asyl-suchenden in Ungarn hin und begrüsste den Einsatz anderer NGOs gegen Dublin-Überstellungen nach Ungarn. So forderte die SFH die Schweizer Behörden im September 2012 in einer Medienmitteilung auf, auf Überstellungen nach Ungarn zu verzichten.

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Das Bildungsteam der SFHDas Bildungsteam setzt sich aus erfahrenen Fach-leuten der Bereiche Pädagogik, Soziologie und Eth-nologie zusammen. Bei sämtlichen Veranstaltungen wirken ausserdem anerkannte Flüchtlinge mit, die bereits länger in der Schweiz leben. Ihre Anwesenheit und vermittelnde Unterstützung verleiht den Veran-staltungen Authentizität und eine hohe Glaubwürdig-keit.

Vorurteile abbauenIm Berichtsjahr hat das Bildungsteam der Schweize-rischen Flüchtlingshilfe SFH insgesamt 140 Veran-staltungen in der Deutschschweiz und in der Roman-die durchgeführt. Die Kursmodule «Flucht und Asyl» sowie «Begegnungstage» waren dabei speziell auf Jugendliche zugeschnitten. Rund 3500 Jugendliche haben durch ihre Teilnahme eine neue Sicht gewon-nen und konnten ihre Vorurteile gegenüber Flüchtlin-gen und Asylsuchenden abbauen.

Aus- und Weiterbildung für ErwachseneAuch 2012 bestritt das Bildungsteam der SFH wie-derum einzelne Unterrichtsmodule des Lehrgangs «Migrationsfachfrau/-mann» am Zürcher Weiterbil-dungsinstitut Agogis. Das Seminar «Migration und Trauma» konnte die SFH mehrmals durchführen und dazu neu ein Aufbauseminar anbieten.

Die Nachfrage nach Schulungstagen in «Interkultureller Kompetenz IKK» ist gestiegen. IKK bedeutet den fach-lich kompetenten Umgang mit der kulturellen Vielfalt und Differenz von Migrantinnen und Migranten. So hat die SFH ihr Angebot erstmals beim Psychiatriedienst St. Gallen eingebracht. In der Sicherheitsbranche konn-ten ausserdem neue Partner gewonnen werden.

Das SFH-Bildungsteam hat im Berichtsjahr eine in-tensive Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Men-schenrechtsbildung ZMRB aufgebaut und konnte dadurch verschiedene Bildungsangebote im Speziali-sierungsstudium Menschenrechte der Pädagogischen Hochschule Luzern fest installieren. Studierende der Pädagogischen Hochschule Luzern haben für die SFH Unterrichtseinheiten zum Begegnungstag entwickelt, die bereits ab 2013 interessierten Lehrkräften zur Ver-fügung gestellt werden können.

Bildungsarbeit in der RomandieDie Sensibilisierungsworkshops im Bereich interkul-tureller Kommunikation und im Umgang mit kulturell bedingten Spannungen finden auch in der Westschweiz eine stetig steigende Nachfrage. Das betrifft besonders Lehrkräfte für die Erstausbildungen. Steigendes Inter-esse zeigen aber auch der Sozial- und Gesundheitsbe-reich, die Berufsbildung, der öffentliche Dienst sowie Polizei und Zivilschutz.

Bildung

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Die SFH ist mit dem Schweizerischen Quali-tätszertifikat für Weiter-bildungsinstitutionen, «eduQua», ausgestattet.

Krisenland Afghanistan

Bevölkerung: 32.4 Mio.

Lebenserwartung: 48.7 Jahre

Monatseinkommen pro Person: 81 Dollar

Kindersterblichkeit: 101 (pro 1000 Geburten)

Fluchtgründe: Kriegsereignisse, unsichere all-gemeine Lage, Übergriffe auf die Zivilbevölke-rung, Menschenrechtsverletzungen, Nahrungs-mittelknappheit.

Flucht in die Schweiz

1368 Personen stellten 2012 neu ein Asylgesuch.

Ende 2012 lebten 688 Personen als anerkann-te Flüchtlinge und 1410 Personen als vorläufig Aufgenommene in der Schweiz.

Intern Vertriebene: 547 000

Flüchtlinge: 2.47 Mio.

AFGHANISTAN

PAKISTAN1 650 000

TADSCHIKISTAN

TURKMENISTAN

USBEKISTAN

IRAN819 000

Kabul

Geflohene Mädchen aus Afghanistan in einem Flüchtlingslager in der Stadt Torbat-e Jam, im Nordosten des Iran, 40 km westlich der afghanischen Grenze. © M. H. Salehiara/UNHCR

Flüchtlinge schützen, Menschenwürde wahrenDie Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH engagiert sich auf unterschiedlichen Ebenen für die Rechte und Anlie-gen von Flüchtlingen: In der Öffentlichkeit und bei den Behörden setzt sie sich für eine gerechte und humane Asylpolitik ein, zum Beispiel mit der jährlichen Kampa-gne zu den Flüchtlingstagen, mit Medienmitteilungen und öffentlichen Stellungnahmen sowie einem breiten Internet- und Zeitschriftenangebot. Die SFH beglei-tet Asylsuchende durch den Dschungel des Schwei-zer Rechtssystems und unterstützt ihre Gesuche mit fundierten Analysen über die aktuelle Lage in deren Herkunftsländern. Flüchtlingen greift sie bei der Inte-gration mit Ausbildungsbeiträgen unter die Arme und hilft bei der Zusammenführung auseinandergerissener Familien. In Schulen, Ausbildungsstätten und Kirchge-meinden leisten die Bildungsteams der SFH wichtige Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit.

Flüchtlinge schützen, Menschenwürde wahren: Diese beiden Grundsätze bestimmen das Handeln der SFH seit über 75 Jahren. Die SFH wurde 1936 als parteipo-litisch und konfessionell unabhängiger Dachverband von 13 Flüchtlingshilfeorganisationen gegründet.

Die SFH im ÜberblickDie SFH ist als Nichtregierungsorganisation schweiz-weit tätig und hat ihr Generalsekretariat in Bern. In der

Romandie ist sie mit einem Büro in Lausanne vertre-ten. Die SFH gliedert sich in vier Ressourcenzentren: «Protection» (Rechtsdienst, Verfahren und Länderana-lyse), «Bildung», «Kommunikation» sowie «Finanzen, Personal und Administration». Am 31. Dezember 2012 beschäftigte die SFH 32 Mitarbeitende mit insgesamt 2310 Stellenprozenten sowie vier Praktikantinnen und Praktikanten mit 350 Stellenprozenten. Die Arbeit der SFH finanziert sich über Beiträge des Bundes sowie über freiwillige Unterstützungen durch Private, Stif-tungen, Kantone und Gemeinden.

Der Vorstand der SFH setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern ihrer Mitgliederorganisationen zu-sammen. Im Berichtsjahr amtierte Bruno Riesen (seit 2010) von der Schweizer Sektion von Amnesty Interna-tional als Präsident. Die weiteren Vorstandsmitglieder waren: Martin Engel (seit 2010) vom Schweizerischen Arbeiterhilfswerk SAH; Antoinette Killias (seit 2005), Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz HEKS; Isabelle Bindschedler (seit 2010), Caritas Schweiz so-wie Diana Rüegg (seit 2012), Verband Schweizerischer Jüdischer Fürsorgen VSJF.

Die SFH in Kürze

Die SFH trägt das ZEWO-Gütesiegel, das gemein-nützige Organisationen für den gewissenhaften Umgang mit den ihnen anvertrauten Geldern auszeichnet.

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Krisenland Eritrea

Bevölkerung: 5.4 Mio.

Lebenserwartung: 61.6 Jahre

Monatseinkommen pro Person: 45 Dollar

Kindersterblichkeit: 67.8 (pro 1000 Geburten)

Fluchtgründe: Flucht vor dem repressiven Regime, vor praktisch lebenslänglichem Militärdienst (Männer und Frauen), keine Ver-sammlungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit. Zwangsarbeit, Folter und Inhaftierungen ohne Gerichtsverhandlung. Menschenrechtsverlet-zungen.

Flucht in die Schweiz

4407 Personen stellten 2012 neu ein Asyl- gesuch.

Ende 2012 lebten 8931 Personen als anerkann-te Flüchtlinge und 1996 Personen als vorläufig Aufgenommene in der Schweiz.

Intern Vertriebene: keine (ca. 3000 Menschen fliehen pro Monat aus Eritrea).

Flüchtlinge: 207 460

SUDAN115 000

ÄTHIOPIEN86 660

ERITREA

Asmara

YEMEN5800

Kinder im Dorf Zalambessa im Norden Äthopiens, im Grenzgebiet zu Eritrea. Das Dorf war während des Krieges zwischen Eritrea und Äthiopien fast vollständig zerstört worden.© Keystone/Epa/Str

Jahresrechnung

AKTIVEN

Flüssige Mittel Forderungen Vorräte Aktive Rechnungsabgrenzungen

Total Umlaufvermögen

Sachanlagen Finanzanlagen – Darlehen an Flüchtlinge – Wertschriften

Zweckgebundenes Anlagevermögen – Bankguthaben– Wertschriften

Total Anlagevermögen

Total Aktiven

PASSIVEN

Kurzfristige Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzungen Rückstellungen

Total kurzfristiges Fremdkapital

Erlösfonds (eingeschränkte Zweckbindung) Stiftungsfonds

Total Fondskapital (zweckgebundene Fonds)

Erarbeitetes freies KapitalNeubewertungsreserven

Total Organisationskapital

Total Passiven

2012CHF

2 620 973680 528

179 112

3 380 614

195 751

198 821937 838

1 090 956100 000

2 523 366

5 903 980

684 037193 184232 000

1 109 221

706 3881 102 097

1 808 485

2 826 274160 000

2 986 274

5 903 980

2011CHF

2 586 926474 292

137 758

3 098 976

213 499

218 295984 565

1 088 560100 000

2 604 919

5 703 895

409 220466 649220 000

1 095 869

697 4961 185 573

1 883 070

2 564 956160 000

2 724 956

5 703 895

BILANZ per 31. Dezember

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BETRIEBSRECHNUNG 1. Januar – 31. Dezember

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ERTRAG Ertrag aus Sammelaktionen Ertrag aus Mandaten Ertrag aus erbrachten LeistungenTotal Ertrag AUFWAND Projekt-/Leistungsaufwand (Projekte) Personalaufwand Material- und Dienstleistungsaufwand Beiträge und Unterstützungsleistungen an Organisationen UnterhaltskostenSachaufwandAbschreibungen Total Projekt-/Leistungsaufwand Administrativer Aufwand (Administration und Fundraising) Personalaufwand Material- und Dienstleistungsaufwand Beiträge und Unterstützungsleistungen an Organisationen UnterhaltskostenSachaufwandAbschreibungen Total Administrativer Aufwand Ergebnis aus operativer Tätigkeit Finanzaufwand Finanzertrag Wertberichtigung WertschriftenLiegenschaftsertrag Liegenschafts- und Finanzergebnis Ergebnis vor Fondsergebnis Zweckgebundene Fonds – Zuweisung an Fonds– Ertrag aus zweckgebundenem Anlagevermögen– Ausrichtungen aus FondsTotal Fondsergebnis Jahresergebnis vor Veränderung Organisationskapital Antrag für Zuweisung/Entnahme Organisationskapital – Zuweisung (-)/Entnahme (+) erarbeitetes freies Kapital– Zuweisung (-)/Entnahme (+) erarbeitetes gebundenes KapitalTotal Zuweisung/Entnahme Organisationskapital

2012CHF

3 103 276 3 400 213

313 6176 817 106

2 060 107426 632

2 439 188300 659

67 17517 046

5 310 807

736 086608 464

1 350105 659

29 4316 271

1 487 26119 038

–13 23951 14726 756

103 032167 696186 734

–39 704–14 580128 868

74 584261 318

–261 3180

–261 318

2011CHF

2 839 417 2 645 106

557 4466 041 969

2 143 599381 700

1 758 994296 51069 45424 343

4 674 601

735 802513 492

8 290110 93548 243

9 7881 426 549

–59 182–15 21034 986

–128 123103 032

–5 315–64 496

–28 234–13 834203 514161 446

96 949

–396 949300 000–96 949

Jahresrechnung

Herkunft der Mittel

Verwendung der Mittel

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Die Revision der Jahres- rechnung 2012 wurde durch die FEY AUDIT & CONSULTING AGin St. Gallen vorgenommen. Der Revisionsbericht beschei-nigt der SchweizerischenFlüchtlingshilfe SFH die ord-nungsgemässe Führung der Bücher nach SWISS GAAP FER und den Bestimmungen der ZEWO.

Sie können die detaillierte Jahresrechnung und den Revisionsbericht bei der SFH, Tel. 031 370 75 75, bestellen.

� Freie Spenden 31.5 %

� Legate 3.6 %

� Zweckgebundene Projektbeiträge 8.9 %

� Mandate 48.2 %

� Verkäufe, Veranstaltungen 4.4 %

� Finanz- und Liegenschaftenertrag 2.4 %

� Diverses 1.0 %

� Administration 8.5 %

� Mittelbeschaffung 13.3 %

� Öffentlichkeitsarbeit 14.5 %

� Hilfswerksvertretung 38.9 %

� Länderanalyse 3.7 %

� Rechtsberatung, Rechtsschutz 8.5 %

� Bildung 10.6 %

� Fondsauszahlungen/-administration 2.0 %

� Freie Spenden 31.5 %

� Legate 3.6 %

� Zweckgebundene Projektbeiträge 8.9 %

� Mandate 48.2 %

� Verkäufe, Veranstaltungen 4.4 %

� Finanz- und Liegenschaftenertrag 2.4 %

� Diverses 1.0 %

� Administration 8.5 %

� Mittelbeschaffung 13.3 %

� Öffentlichkeitsarbeit 14.5 %

� Hilfswerksvertretung 38.9 %

� Länderanalyse 3.7 %

� Rechtsberatung, Rechtsschutz 8.5 %

� Bildung 10.6 %

� Fondsauszahlungen/-administration 2.0 %

Krisenland Somalia

Bevölkerung: 9.6 Mio.

Lebenserwartung: 51.2 Jahre

Monatseinkommen pro Person: unter 83 Dollar

Kindersterblichkeit: 180 (pro 1000 Geburten)

Fluchtgründe: Bewaffnete Konflikte und über-all herrschende Gewalt, Dürre, erschwerter Zugang zu Nahrung, Hungersnot im Süden des Landes, kaum Arbeitsmöglichkeiten. Menschenrechtsverletzungen.

Flucht in die Schweiz

808 Personen stellten 2012 neu ein Asylgesuch.

Ende 2012 lebten 638 Personen als anerkann-te Flüchtlinge und 3496 Personen als vorläufig Aufgenommene in der Schweiz.

Intern Vertriebene: 1.36 Mio.

Flüchtlinge: 987 100

SOMALIA

ÄTHIOPIEN215 600

YEMEN227 000

KENIA544 500 Mogadischu

Somalische Flüchtlinge besteigen einen Bus zu einem Flüchtlingslager in Dolo Ado, Äthiopien, nahe der äthiopisch-somalischen Grenze.©J. Ose/UNHCR

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH ist zur Wahr-nehmung ihrer Aufgaben auf freiwillige Unterstüt-zung angewiesen. Viele Spenderinnen und Spender, sowohl Privatpersonen wie auch von institutioneller Seite, halten der SFH seit Jahren in bewundernswer-ter Weise die Treue und unterstützen sie beim Enga-gement für Flüchtlinge und Asylsuchende. An dieser Stelle möchten wir uns ganz besonders bei all jenen bedanken, die uns ihr Vertrauen entgegenbringen und uns unterstützen, denn sie sind es, welche die SFH letztlich tragen und ihr den finanziellen wie ideellen Rückhalt für ihre Arbeit geben. In stiller Dankbarkeit gedenken wir unserer Spenderinnen und Spender, die uns testamentarisch bedacht haben. Sie stützen mit ihrem Beitrag die Hilfe für Flüchtlinge über den Tod hinaus.

Privatpersonen, Institutionen, Behörden, Stiftungen und Firmen, welche finanzielle Beiträge leisten, kön-nen auf hohe Professionalität und profundes Fachwis-sen der SFH zählen. Die Projekte der SFH umfassen ein weites Spektrum an Aktivitäten, und sie sensibi-lisieren eine breite Öffentlichkeit für asylpolitische Themen. Und sie tragen ganz konkret dazu bei, dass Asylsuchende ein faires Asylverfahren und aner-kannte Flüchtlinge eine echte Chance zur Teilhabe am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben in der Schweiz erhalten. Die Spenden und Beiträge er-

möglichen es der SFH, tagtäglich für die Rechte und Anliegen von Flüchtlingen und Asylsuchenden und da-mit für eine solidarische Schweiz einzustehen.

Nachfolgende Institutionen, Kirchgemeinden, Organi-sationen und Firmen sowie Kantone und Gemeinden haben die SFH mit namhaften Beiträgen unterstützt:

Brockenstube Gemeinnütziger Frauenverein RapperswilBruba Immobilien Anstalt, BalzersCarl und Elise Elsener-Gut Stiftung, (Victorinox AG), IbachCOFRA Foundation, ZugCommune de Plan-les-OuatesDiakonissen Schwesternschaft Neumünster, ZollikerbergDr. Georg und Josi Guggenheim-Stiftung, ZürichEvangelisch-reformierte Kirchgemeinde MeilenEvangelisch-reformierte Kirchgemeinde RapperswilEvangelisch-reformierte Kirchgemeinde SteffisburgEvangelisch-reformiertes Pfarramt SuhrFondation Pierre DemaurexFrauenverein Anwil, AnwilFrauenbund NidwaldenGemeinde SpeicherGeorges und Jenny Bloch-Stiftung, KilchbergKanton Solothurn

Wir sagen Danke

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SchweizBevölkerung: 7.8 Mio.

Lebenserwartung: 82.3 Jahre

Monatseinkommen pro Person: 4100 Dollar

Kindersterblichkeit: 4.4 (pro 1000 Geburten)

Asylgesuche

28 631 Personen stellten 2012 ein Asylgesuch in der Schweiz.

SCHWEIZ

ITALIEN

ÖSTERREICH

LIECHTENSTEINFRANK-REICH

DEUTSCHLAND

Bern

abgelehnte Asylgesuche:– Mali 102– Eritrea 521– Afghanistan 365– Syrien 176– Somalia 171

Rückweisungen an Dublinstaaten:– Mali 87– Eritrea 432– Afghanistan 334– Syrien 165– Somalia 156

Intern Vertriebene: keine

Flüchtlinge: 28 110 anerkannte Flüchtlinge und 22 625 vorläufig Aufgenommene lebten 2012 in der Schweiz.

Editorial

Inhalt Editorial 2Rückblick 2012 4Asylpolitik 6Projekte der SFH 8 Bildung 10Die SFH in Kürze 12Jahresrechnung 14Wir sagen Danke 18Kontakte 20

TitelbildStarker Kontrast: Während wir uns in der Schweiz Freizeitaktivi-täten widmen können, kämpfen viele Menschen in den Krisenländern um ihr Überleben.© Martin Ruetschi/Keystone

Kanton Zug Katholisches Pfarramt Maria Frieden, DübendorfKirschner-Loeb-Stiftung, ZürichKloster BaldeggKolping-Stiftung, LuzernKurt Abraham-Stiftung, ZürichLagrev-Stiftung, ZürichLoterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, LausanneLotteriefonds des Kantons SchwyzLotteriefonds des Kantons ZugMigros Kulturprozent, ZürichNelly Bürgisser und Hedwig Steinmann Stiftung, BernOtto Erich Heynau-Stiftung, BaselParrotia-Stiftung, ZürichPaul Schiller-Stiftung, ZürichR. und R. Schlageter-Hofmann Stiftung, ZürichReformierte Kirchgemeinde Jegenstorf-UrtenenRené und Susanne Braginsky-Stiftung, ZürichRömisch-katholische Kirchgemeinde St. Nikolaus, ReinachRömisch-katholisches Pfarramt SamedanRömisch-katholisches Pfarramt St. Maria zu Franziskanern, LuzernRub Media AG, WabernStadt LuzernStiftung «Perspektiven» von Swiss Life, ZürichStiftung Dr. Valentin Malamoud, Chur

Unser Dank für ihre Unterstützung gilt ausserdem:

Bundesamt für Migration BFM, EJPD, BernAbteilung für Menschliche Sicherheit, EDA, BernFlüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen UNHCR, Genf

Wir danken dem Bundesamt für Migration BFM für die gute Zusammenarbeit sowie für die beiden Mandate in den Bereichen Hilfswerkvertretung bei den Anhörun-gen zu den Asylgründen sowie für die Koordination der Rechtsberatung.

Ein grosses Dankeschön geht ausserdem an diejeni-gen Institutionen, die nicht genannt sein möchten.

Impressum:Schweizerische Flüchtlingshilfe SFHWeyermannsstrasse 10 Postfach 81543001 BernTel. 031 370 75 75 Fax 031 370 75 00www.fluechtlingshilfe.ch E-Mail: [email protected]

Redaktion: René Worni,Dorothea BerglerQuellen: UNHCR, Amnesty International, Weltbank, BFM (Asylstatistik 2012)Übersetzungen: Sabine Dormond, MontreuxGestaltung: Bernd Konrad, BernDruck: Druckform, Toffen

2 19

Liebe Leserin, lieber Leser,

Es ist höchste Zeit für einen Kurswechsel. Wir brauchen eine andere, eine faire und menschenwürdige Asylpoli-tik! So lautet unser Fazit am Ende der zehnten Asylge-setzrevision.

Während frühere Gesetzesprojekte unter dem Vorzei-chen der Missbrauchsbekämpfung lanciert worden waren, attackierten bürgerliche Politiker 2012 direkt den Kerngehalt des Flüchtlingsschutzes. Die über Jahre beschworene Formel, dass an Leib und Leben bedroh-te Menschen immer den Schutz der Schweiz geniessen würden, war plötzlich nichts mehr wert, denn es gab von diesen echten Flüchtlingen mittlerweile schon zu viele. Insbesondere zu viele eritreische Deserteure, die der Sklavenwirtschaft einer der brutalsten Militärdiktaturen der Gegenwart zu entfliehen versuchen. Dringlich wur-den deshalb Gesetzesänderungen beschlossen, wonach keine Asylgesuche bei schweizerischen Vertretungen im Ausland mehr eingereicht werden können und Deser-teure nicht Flüchtlinge sein sollen.

In der gleichen Zeit starben in Syrien Zehntausende unschuldiger Kinder, Frauen und Männer und Millionen wurden zu Flüchtlingen. Da wäre es der Schweiz gut an-gestanden, in einem Akt der Solidarität ein paar Hundert von ihnen in unserem Land aufzunehmen. Entsprechen-

de Appelle der Schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH an den Bundesrat blieben leider weitgehend wirkungslos.

Positiv sind die Ansätze von Bundesrätin Simonetta Sommaruga für eine grundsätzliche Reform, für ein effizientes, faires und glaubwürdiges Asylsystem zu werten. Die SFH hat konkrete Vorschläge formuliert, wie ein solches System aussehen könnte. Zentral ist dabei, dass Menschen, die Schutz brauchen, diesen auch erhalten. Eine gute Information und rechtlicher Beistand, eine menschenwürdige Unterbringung und professionelle Betreuung der Asylsuchenden sind weitere wichtige Elemente. Unerlässlich ist auch der Einbezug der Zivilgesellschaft.

Seit 1936 setzt sich die SFH als führende Schweizer Flüchtlingshilfeorganisation für den Schutz und das Wohl von verfolgten und vertriebenen Menschen ein. Dank der grosszügigen Unterstützung unserer Spen-derinnen und Spender sowie zahlreicher Stiftungen, In-stitutionen, Partner und Behörden können wir unsere Arbeit auch 2013 mit voller Kraft weiterführen. Ihnen allen danken wir sehr herzlich.

Bruno Riesen Beat Meiner, Präsident SFH Generalsekretär SFH

Zum Vergleich mit der Schweiz bitte umklappen.

SFHGeneralsekretariatSchweizerische Flüchtlingshilfe SFHWeyermannsstrasse 10Postfach 8154, 3001 BernTel. 031 370 75 75Fax 031 370 75 00Postkonto 30-1085-7www.fluechtlingshilfe.chE-Mail: [email protected]

Büro RomandieOrganisation suisse d’aide aux réfugiés OSARPlace Grand-St-Jean 1, 1003 LausanneTel. 021 320 56 41Fax 021 320 11 20Postkonto 10-10000-5www.osar.chE-Mail: [email protected]

Vertretung TessinOrganizzazione svizzera aiuto ai rifugiati OSARrappresentata da SOS TicinoVia Zurigo 17, 6900 LuganoTel. 091 923 17 76Fax 091 923 19 24Postkonto 69-7503-1E-Mail: [email protected]

VORSTANDBruno Riesen, Amnesty International, PräsidentMartin Engel, SAHIsabelle Bindschedler, CaritasAntoinette Killias, HEKSDiana Rüegg, VSJF

MITGLIEDERAmnesty InternationalSchweizer SektionSpeichergasse 33Postfach, 3001 BernTel. 031 307 22 22Fax 031 307 22 33E-Mail: [email protected]

Caritas SchweizLöwenstrasse 3Postfach, 6002 LuzernTel. 041 419 22 22Fax 041 419 24 24E-Mail: [email protected]

Hilfswerk der Evangelischen KirchenSchweiz HEKSSeminarstrasse 28Postfach, 8042 ZürichTel. 044 360 88 00Fax 044 360 88 01E-Mail: [email protected]

Schweizerisches Arbeiterhilfswerk SAHNationales Sekretariat der regionalenSAH-VereineMonbijoustrasse 32Postfach 8161, 3001 BernTel. 031 380 64 74Fax 031 380 64 65E-Mail: [email protected]

Verband Schweizerischer JüdischerFürsorgen VSJFDreikönigstrasse 49Postfach 2169, 8027 ZürichTel. 044 206 30 60Fax 044 206 30 77E-Mail: [email protected]

ASSOZIIERTE ORGANISATIONENChristlicher Friedensdienst cfdFlüchtlingshilfe der HeilsarmeeFlüchtlingshilfe LiechtensteinLiechtensteinisches Rotes KreuzSchweizerisches Rotes Kreuz SRKService Social International SSI

MEMBER OF THE EUROPEAN COUNCIL ON REFUGEES AND EXILES

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