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Chemnitz – Stadt der Moderne Rathaus-Journal www.chemnitz.de Erscheinungsweise: wöchentlich, freitags 130.000 Exemplare 30. Jahrgang 30. August 2019 35 Feste S.2-4 Bildimpressionen vom Bürgerfest »Herzschlag« und vom »Festival der Meinungsverschiedenheit«. Stadtentwicklung S.5 Eine Projektmesse im Tietz infor- miert über nachhaltige soziale Stadtentwicklung. Denkmaltag 2019 S.7 Das Programm zum »Tag des of- fenen Denkmals« findet man im Innenteil dieser Ausgabe. Konzert zum Spielzeitauftakt Open-Air-Konzert auf dem Theaterplatz Die neue Spielzeit wird am 31. August 2019, 19 Uhr mit einem Open-Air-Konzert auf dem Theaterplatz eröffnet. Moderiert von Generalintendant Christoph Dittrich, warten unter der Leitung von Kapell- meister Jakob Brenner und dem neuen 1. Kapellmeister Diego Martin-Etxebarria Solisten, Chor und Robert-Schumann- Philharmonie mit Highlights aus dem Repertoire der neuen Saison sowie wei- teren beliebten Titeln aus Oper, Operette und Musical auf. Beim Konzert gibt es Gelegenheit, neben bekannten Solisten auch neue Ensemblemitglieder zu erleben. Neu zum festen Opernensemble gehören die Sopranistinnen Marie Hänsel und Tatiana Larina. Beide standen schon als Gäste auf der Chemnitzer Opern- bühne: Marie Hänsel u. a. als Eliza, Adele, Papagena sowie Amanda, Ama- lia und Amira in der Operette »Der Teufel auf Erden«. Sie wird im Konzert einen Ausschnitt aus der Kinderoper »Bei der Feuerwehr wird der Kaffee kalt« präsentieren. Tatiana Larina war in Chemnitz als Ophelia in »Hamlet« und als Rosalinde in der »Fledermaus« erfolgreich und ist nun mit der Arie der Micaëla zu erleben. Zu den beiden Damen gesellt sich neu im Festenga- gement der Tenor James Edgar Knight. Im Duett »Vivat Bacchus« aus Mozarts »Die Entführung aus dem Serail« will er versuchen, Magnus Piontek von den Vorzügen des Weines zu über- zeugen. Der Bass Magnus Piontek hat sich ebenso wie die Mezzosopra- nistin Sophia Maeno, die Tenöre Cos- min Ifrim und Siyabonga Maqungo sowie der Bariton Andreas Beinhauer mit zahlreichen Rollen einen festen Platz in den Herzen des Chemnitzer Publikums erobert. Karten zum Preis von 10 Euro sind unter & 4000 430 erhältlich. www.theater-chemnitz.de Alle Plätze beim Open-Air-Konzert 2018 waren besetzt. Auch in diesem Jahr beginnt die Opern- und Konzertsaison der Theater Chemnitz wieder unterm Sternenzelt. Archivfoto: Nasser Hashemi/Theater Chemnitz Rund 3,3 Millionen Wählerinnen und Wähler sind am 1. September 2019 aufgerufen, die Abgeordneten für den 7. Sächsischen Landtag zu wählen. Zu- gelassen hat der Landeswahlausschuss Landeslisten von 19 Parteien. In den drei Chemnitzer Wahlkreisen wurden außerdem jeweils 8 bzw. 9 Wahlkreis- bewerber zugelassen. Wählen zu gehen ist ein Grundrecht in unserer freien und demokratischen Gesellschaft. »Freie Wahlen« schallte es 1989 durch die Straßen unserer Stadt. Die Wahl haben, nicht nur zustimmen, sondern mitbe- stimmen können, dafür haben damals viele Menschen etwas riskiert. Bei der Wahl des Sächsischen Landtages 2014 gab es mit nur 49,1 Prozent eine geringe Beteiligung: Nicht einmal jeder zweite Sachse gab seine Stimme ab! Es gibt viele Gründe, sein Wahlrecht wahrzu- nehmen und am Sonntag das Wahllokal aufzusuchen oder die Möglichkeit der Briefwahl in Anspruch zu nehmen. Ihre Stimme ist wichtig! Es ist ein oft wiederholter Satz: »De- mokratie lebt vom Mitmachen«. Viele Bürgerinnen und Bürger leben dies, indem sie sich einbringen: in ihrer Nachbarschaft, im Verein, in der Schu- le, der Kita – oftmals ehrenamtlich. Denn auch das Kümmern, das Inte- resse an dem, was uns umgibt und unseren Alltag bestimmt ist eine Form der Demokratie. Damit Sie als Bürgerin, als Bürger aber diese Verantwortung wahrnehmen können, braucht es auch den Gang zur Wahl. Denn die Ausei- nandersetzung mit Politik, mit den Kandidatinnen und Kandidaten, die sich zur Wahl stellen, ist Teil unseres demokratischen Gemeinwesens. Oder kurz: Ohne Kreuz keine Demokratie. Ihre Stimme hat also Einfluss – nutzen Sie sie, gehen Sie zur Wahl! Barbara Ludwig Chemnitzer Oberbürgermeisterin Kultur S.8 Sechs neue Kultur-KRACH-Ma- cher hat Chemnitz. Eine Jury er- mittelte sie kürzlich. Zukunft S.9 »Chemnitz 2040« – Auf zur zweiten Runde! Mehr über die »Chemnitz-Strategie«. Ihre Stimme zählt! Starker Chemnitzer »Herzschlag« Chemnitzer Bürger organisierten das »Herzschlag«-Bürgerfest. 67.000 Menschen besuchten das Fest, das von Freitag bis Sonntag stattfand. Diese und weitere Veranstaltungen – darunter ein Diskussionsnachmittag im Stadthallenpark – sendet Chemnitz als Antwort auf die Ereignisse im Vorjahr in die Welt. – Seiten 2 I 3 I 4 Foto (li.): Sebastian Thieswald I Foto (re.): Kristin Schmidt

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Chemnitz – Stadt der Moderne Rathaus-Journal www.chemnitz.de Erscheinungsweise: wöchentlich, freitags 130.000 Exemplare 30. Jahrgang 30. August 201935

Feste S.2-4Bildimpressionen vom Bürgerfest»Herzschlag« und vom »Festivalder Meinungsverschiedenheit«.

Stadtentwicklung S.5Eine Projektmesse im Tietz infor-miert über nachhaltige sozialeStadtentwicklung.

Denkmaltag 2019 S.7Das Programm zum »Tag des of-fenen Denkmals« findet man imInnenteil dieser Ausgabe.

Konzert zum Spielzeitauftakt

Open-Air-Konzert auf dem Theaterplatz

Die neue Spielzeit wird am 31. August2019, 19 Uhr mit einem Open-Air-Konzertauf dem Theaterplatz eröffnet. Moderiertvon Generalintendant Christoph Dittrich,warten unter der Leitung von Kapell-meister Jakob Brenner und dem neuen1. Kapellmeister Diego Martin-EtxebarriaSolisten, Chor und Robert-Schumann-

Philharmonie mit Highlights aus demRepertoire der neuen Saison sowie wei-teren beliebten Titeln aus Oper, Operetteund Musical auf.

Beim Konzert gibt es Gelegenheit,neben bekannten Solisten auch neueEnsemblemitglieder zu erleben. Neuzum festen Opernensemble gehörendie Sopranistinnen Marie Hänsel undTatiana Larina. Beide standen schonals Gäste auf der Chemnitzer Opern-bühne: Marie Hänsel u. a. als Eliza,Adele, Papagena sowie Amanda, Ama-

lia und Amira in der Operette »DerTeufel auf Erden«. Sie wird im Konzerteinen Ausschnitt aus der Kinderoper»Bei der Feuerwehr wird der Kaffeekalt« präsentieren. Tatiana Larina warin Chemnitz als Ophelia in »Hamlet«und als Rosalinde in der »Fledermaus«erfolgreich und ist nun mit der Arieder Micaëla zu erleben. Zu den beidenDamen gesellt sich neu im Festenga-gement der Tenor James Edgar Knight.Im Duett »Vivat Bacchus« aus Mozarts»Die Entführung aus dem Serail« willer versuchen, Magnus Piontek von

den Vorzügen des Weines zu über-zeugen. Der Bass Magnus Piontekhat sich ebenso wie die Mezzosopra-nistin Sophia Maeno, die Tenöre Cos-min Ifrim und Siyabonga Maqungosowie der Bariton Andreas Beinhauermit zahlreichen Rollen einen festenPlatz in den Herzen des ChemnitzerPublikums erobert.

Karten zum Preis von 10 Euro sind unter & 4000 430 erhältlich. www.theater-chemnitz.de

Alle Plätze beim Open-Air-Konzert 2018 waren besetzt. Auch in diesem Jahr beginnt die Opern- und Konzertsaison der Theater Chemnitz wieder untermSternenzelt. Archivfoto: Nasser Hashemi/Theater Chemnitz

Rund 3,3 Millionen Wählerinnen undWähler sind am 1. September 2019aufgerufen, die Abgeordneten für den 7. Sächsischen Landtag zu wählen. Zu-gelassen hat der LandeswahlausschussLandeslisten von 19 Parteien. In dendrei Chemnitzer Wahlkreisen wurdenaußerdem jeweils 8 bzw. 9 Wahlkreis-bewerber zugelassen. Wählen zu gehenist ein Grundrecht in unserer freien unddemokratischen Gesellschaft. »FreieWahlen« schallte es 1989 durch dieStraßen unserer Stadt. Die Wahl haben,nicht nur zustimmen, sondern mitbe-stimmen können, dafür haben damalsviele Menschen etwas riskiert. Bei derWahl des Sächsischen Landtages 2014gab es mit nur 49,1 Prozent eine geringeBeteiligung: Nicht einmal jeder zweiteSachse gab seine Stimme ab! Es gibtviele Gründe, sein Wahlrecht wahrzu-nehmen und am Sonntag das Wahllokalaufzusuchen oder die Möglichkeit derBriefwahl in Anspruch zu nehmen. Ihre Stimme ist wichtig!Es ist ein oft wiederholter Satz: »De-mokratie lebt vom Mitmachen«. VieleBürgerinnen und Bürger leben dies,indem sie sich einbringen: in ihrerNachbarschaft, im Verein, in der Schu-le, der Kita – oftmals ehrenamtlich.Denn auch das Kümmern, das Inte-resse an dem, was uns umgibt undunseren Alltag bestimmt ist eine Formder Demokratie. Damit Sie als Bürgerin,als Bürger aber diese Verantwortungwahrnehmen können, braucht es auchden Gang zur Wahl. Denn die Ausei-nandersetzung mit Politik, mit denKandidatinnen und Kandidaten, diesich zur Wahl stellen, ist Teil unseresdemokratischen Gemeinwesens. Oderkurz: Ohne Kreuz keine Demokratie. Ihre Stimme hat also Einfluss –nutzen Sie sie, gehen Sie zurWahl!

Barbara LudwigChemnitzer Oberbürgermeisterin

Kultur S.8Sechs neue Kultur-KRACH-Ma-cher hat Chemnitz. Eine Jury er-mittelte sie kürzlich.

Zukunft S.9»Chemnitz 2040« – Auf zurzweiten Runde! Mehr über die»Chemnitz-Strategie«.

Ihre Stimmezählt!

Starker Chemnitzer »Herzschlag«

Chemnitzer Bürger organisierten das »Herzschlag«-Bürgerfest. 67.000 Menschen besuchten das Fest, das von Freitag bis Sonntag stattfand. Diese und weitere Veranstaltungen – darunter einDiskussionsnachmittag im Stadthallenpark – sendet Chemnitz als Antwort auf die Ereignisse im Vorjahr in die Welt. – Seiten 2 I 3 I 4 Foto (li.): Sebastian Thieswald I Foto (re.): Kristin Schmidt

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35 30. August 20192 BÜRGERFEST »HERZSCHLAG«

Ein Fest von Bürgern für Bürger

67.000 Menschen haben von Freitagbis Sonntag das Bürgerfest »Herzschlag«in Chemnitz besucht. Das haben dieVeranstalter mitgeteilt.

»Es ist unglaublich gewesen, welchenZuspruch wir bekommen haben undwie sich Chemnitzer für Chemnitzereingesetzt haben. Die Organisatorendes Bürgerfestes sind sehr zufrieden«,so Sebastian Thieswald. Der Sprecherund das Organisationsteam des »Herz-schlag«-Bürgerfestes zeigten sich sehrbegeistert über den Zuspruch der

Chemnitzer. 50 Ehrenamtliche hattendie Organisation unterstützt. Laut Se-bastian Thieswald hatten Bürger56.000 Euro gespendet und unzähligeSachspenden beigesteuert. Für dieVorbereitungen des Festwochenendeshatte das Team rund 2,5 MonateZeit. Während des Bürgerfestes spiel-ten auf zehn Bühnen und 13 Plätzenmehr als 100 Bands und 40 DJs. Am Sonnabend begeisterte Prinzen-Sänger Sebastian Krumbiegel die Be-sucher mit seinem Soloprogramm.Der 53-Jährige engagiert sich seit

Jahren bei Veranstaltungen und Or-ganisationen für Demokratie und gegenRechtsextremismus. Krumbiegel setztgerade mit seinem neuen Song überDemokratie ein Zeichen. Die Chemnitzer OberbürgermeisterinBarbara Ludwig bezeichnete das Bür-gerfest und weitere Veranstaltungenals »die stärkste Antwort« auf die Er-eignisse vor einem Jahr. Sie sei dank-bar dafür, dass so viele ChemnitzerBürger, Gastronomen und Veranstalterdie Stadt mit in ihre Hände genommenhätten.

Zum dreitägigen Bürgerfest wurde auf zehn Bühnen und an weiteren Plätzen von Künstlern, Schaustellern und Vereinen ein buntes Programm geboten. Foto: Sebastian Thieswald

Prinzen-Sänger Sebastian Krumbiegel begeisterte mit seinem Programm. Erengagiert sich für Demokratie und gegen Rechtsextremismus. Foto: Toni Söll

Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig bezeichnete das Bürgerfest als »diestärkste Antwort« auf die Ereignisse vor einem Jahr. Foto: Igor Pastierovic

Was am Wochenende geboten wurde, lockte viele Menschen in die Innenstadt. Es fanden Konzerte statt. Währenddes Bürgerfestes spielten auf zehn Bühnen an 13 Plätzen mehr als 100 Bands und 40 DJs. Foto: Toni Söll

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35 30. August 2019 3FESTIVAL DER MEINUNGSVERSCHIEDENHEIT

Lebhafter Dialog kam in Gang

150 Teilnehmer und zahlreiche Zu-schauer beim ersten »Festival der Mei-nungsverschiedenheit«: Im Stadthallen-park diskutierten am vergangenen Sams-tag 150 Chemnitzerinnen und Chemnitzerunter dem Motto »Sehe ich anders«.Sie tauschten sich zu Themen aus, diesie derzeit in Chemnitz bewegen. DieErgebnisse fließen in die »Chemnitz-Strategie« ein.

Am lebhaften Austausch beteiligtesich auch die Chemnitzer Oberbür-germeisterin. Die Menschen an den30 Tischen hörten einander konzen-triert zu. Dabei entstanden intensive,auch kontroverse Gespräche, die ineiner anhaltend positiven Gesprächs-kultur und angenehmen Atmosphäreverliefen. Ziel der Veranstaltung, Men-

schen unterschiedlicher Meinungen,Ansichten und Herkunft für einenehrlichen Austausch zusammenzu-bringen, erwies sich als zentralesSchlüsselthema der Diskussionen,weshalb die Möglichkeit des Aus-tauschs positiv von den Teilnehme-rinnen und Teilnehmern angenommenwurde. Nach zwei Gesprächsdurch-läufen á 45 Minuten zeichnete sichab, dass ein respektvoller und offenerAustausch der Wunsch vieler Chem-nitzer ist, der in Zukunft die Chem-nitzer Stadtentwicklung prägen soll.Auch Toleranz, ein friedliches Mitei-nander und die Suche nach Möglich-keiten, Menschen unterschiedlichenAlters und unterschiedlicher Herkunftzusammenzubringen, wurden mehr-mals in den Gesprächen zur Sprache

gebracht. Alle Beteiligten konntenihre Meinungen und Wünsche schrift-lich auf Papier-Wolken festhalten, dieim Park aufgehängt wurden. Die Gespräche an den einzelnen Ti-schen dokumentierten Tischmodera-toren in Form von Dialogprotokollen.Diese werden im Nachgang durchdie Professur Allgemeine und Bio-psychologie an der TU Chemnitz wis-senschaftlich ausgewertet. Die Er-gebnisse der daraus entstehendenstudentischen Abschlussarbeit werdenvoraussichtlich Ende 2019 veröffent-licht. Das Ziel ist darüber hinaus,alle Erkenntnisse des Nachmittagesin die Weiterentwicklung der »Chem-nitz-Strategie« – dem gesamtstädti-schen Leitbild der Stadt – einfließenzu lassen.

Zuhören und Diskutieren, das war Anliegen des »Festivals der Meinungsverschiedenheit«. Alle Beteiligten konntenihre Meinungen und Wünsche schriftlich auf Papier-Wolken – die im Park aufgehängt wurden – festhalten. DieDebatte findet zudem Eingang in die »Chemnitz-Strategie«. Foto: Igor Pastierovic

Am lebhaften Austausch beteiligte sich ebenfalls die Chemnitzer Oberbürger-meisterin. Foto: Igor Pastierovic

Auch Toleranz, ein friedliches Miteinander und die Suche nach Möglichkeiten,Menschen unterschiedlicher Herkunft zusammenzubringen, wurden in denGesprächen zur Sprache gebracht. Foto: Igor Pastierovic

Ihre Gedanken, Meinungen, Wünsche und Anregungen dokumentierten die Menschen in einem »Meinungs-Wolken-Himmel«. Foto: Kristin Schmidt

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35 30. August 20194 BÜRGERFEST »HERZSCHLAG«

Ein Fest von Bürgern für Bürger

Lebhaft, bunt, fröhlich, ausgelassen: So ging es beim dreitägigen »Herzschlag«-Bürgerfest in Chemnitz zu. Andrang gab es unter anderem auf dem Hartmannplatz, wo Schausteller ihre Fahrgeschäfteplatziert hatten. So mancher Besucher streifte sich ein »Herzschlag«-Shirt über – wohl auch, um sich sichtbar mit der Stadt und mit dem Anliegen des Festes zu identifizieren: Friedfertigkeit,Demokratie und Weltoffenheit. An vielen Orten der Innenstadt gab es Angebote, auch fand vor Hunderten Fans am Karl-Marx-Monument ein Konzert der Reihe »Am Kopp« mit der Rockband»Donots« statt. Weitere Künstler traten auf. Foto: Igor Pastierovic

Foto: Igor PastierovicFoto: Sebastian Thieswald

Foto: Sebastian Thieswald

Foto: Igor Pastierovic

Foto: Sebastian Thieswald

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535 30. August 2019

Die Stadt erstellt mit Akteuren und Netz-werkpartnern den Teilhabeplan »Chem-nitz – Inklusiv 2030«. Wie Teilhabegelingen kann, darüber wird in einerAktionswoche vom 9. bis 13. September2019 diskutiert. Jeweils zwischen 17und 20 Uhr gibt es die Möglichkeit, beiWorkshops zu den sechs Handlungs-feldern des Teilhabeplans zu sprechen.Eine wachsende Ausstellung dokumen-tiert die Ergebnisse der Diskussionenund kann während der Öffnungszeitendes Kreativ Cafés, am Rosenhof 14,besichtigt und weiter kommentiert wer-den. Wie kann die Teilhabe von Men-schen mit Behinderung in Chemnitzweiter verbessert werden? Welche An-sätze tragen dazu bei, Barrieren abzu-bauen? Welche Maßnahmen wurdenbisher erarbeitet? Diese Fragen stehenim Mittelpunkt der Aktionswoche.

Dabei will die Stadt den Teilhabeplanvorstellen und mit den Bürgern inWorkshops zu sechs HandlungsfeldernVision, Ziele und Maßnahmen disku-tieren. Die Chemnitzer können Maß-nahmen bewerten, ergänzen und kom-mentieren und sich Workshops aus-suchen:

Montag, den 9.9.1917-20 Uhr Workshop 1 BildungoderWorkshop 2 Kultur, Sport und Freizeit

Dienstag, den 10.9.1917-20 UhrWorkshop 3 Arbeit oder Workshop 4 Mobilität

Mittwoch, den 11.9.1917-20 UhrWorkshop 5 Gesundheit und Pflege oderWorkshop 6 WohnenDonnerstag, den 12.9.1918.30 – 20 Uhr Podiumsdiskussion »Inklusiv Wohnen und Arbeiten im Quar-tier«

Freitag, den 13.9.19Ausstellung der Workshop-ErgebnisseEingeladen sind Menschen mit undohne Behinderung, Politiker und Po-litikerinnen und Vertreter der Stadt-verwaltung ebenso wie Akteure derStadtgesellschaft, die sich für dieTeilhabe von Menschen mit unter-schiedlichen Beeinträchtigungen en-gagieren. Die Veranstaltungen sind

kostenfrei.Ablauf der Veranstaltung von Montag bis Mittwoch17 Uhr I Begrüßung durch Petra Lie-betrau, Behindertenbeauftragte derStadt Chemnitz

17.15 Uhr I Einführung in den Teil-habe-Plan

17.30 Uhr I Vorstellung der Work-shopthemenanschließend Arbeitsphase: Diskussionin parallelen Workshops

19 Uhr I Reflexion der Ergebnisse

19.30 Uhr I Zusammenfassung undAusblick, Ende der VeranstaltungAnmeldung / Kontakt / weitere Infor-mationen

Um Anmeldung per E-Mail an:[email protected] wirdgebeten. Dabei sollte das gewünschteWorkshop-Thema genannt werden.Auch sollten Sie mitteilen, wenn SieAssistenzbedarf während der Veran-staltung benötigen. Fragen beantwortetdas Team Teilhabe-Plan auch unter& 0371 488 1552.

Der VeranstaltungortDas Kreativcafé »All In« befindet sicham Rosenhof 14. Die Anreise mit demÖPNV, Rad oder zu Fuß wird empfoh-len. Die nächstgelegene Haltestelleist die Zentralhaltestelle. Der Fußwegbeträgt fünf Minuten. Das Café befindetsich im Erdgeschoss. Der Zugang istbarrierefrei möglich. Es gibt rollstuhl-gerechte Toiletten. www.chemnitz.de/teilhabeplan

Die Förderung der nachhaltigen sozialenStadtentwicklung ist ein Schwerpunktder Europäischen Union in der aktuellenFörderperiode bis 2020. Der Stadt Chem-nitz stehen insgesamt 3,3 MillionenEuro Fördermittel aus dem EuropäischenSozialfonds (ESF) und des FreistaatesSachsen für die Förderung von 22 Stadt-teilvorhaben in den Fördergebieten »ESF-Chemnitz Innenstadt« und »ESF-ChemnitzSüd« zur Verfügung.

Viele Projektideen werden seit 2016

in den Stadtteilen durch Stadtteilak-teure wie Vereine und Verbände unddie Stadt nach dem gebietsbezogenenintegrierten Handlungskonzept derStadt Chemnitz umgesetzt. Sowohldie Inhalte und Ausrichtungen derProjekte als auch die Zielgruppenund Akteure sind vielfältig. Das bunteSpektrum an Vorhaben reicht vonkreativen Freizeitangeboten für Kinderund Jugendliche über freiwillige Bil-dungs- und Beschäftigungsprojektebis hin zu konkreten Beratungs- undHilfsangeboten für Erwachsene inschwierigen Lebenslagen. Dabei wer-den Umweltthemen genauso vermitteltwie Fachwissen aus der Paläontologie(»Versteinerner Wald«) oder wohnort-nahe Hilfesysteme für Menschen inProblemlagen. Informationen zum integrierten Hand-lungskonzept, zu den Fördergebieten

und Projekten stehen bereit unterwww.chemnitz.de/esfWer sich genauer für die Angebote inden ESF-Projekten interessiert, istherzlich eingeladen zur Projektmesseam 6. September 2019 in der Zeitvon 14 bis 17 Uhr im und um dasTietz.

Die Besucher erwartet eine Vielfaltvon Aktionsständen. Kinder könnensich z.B. eine Hütte bauen, an einemStadtmodell mitwirken, mit Pinselund Farbe kreativ werden, mit Natur-materialien basteln oder nach Fossiliengraben. Aber auch Aktionen für Er-wachsene laden zum Mitmachen ein.An Informationsständen können dieBesucher mit Projektverantwortlichenins Gespräch kommen oder Informa-tionen zu konkreten Hilfebedarfeneinholen.

»Chemnitz inklusiv 2030«

Gemeinsam stark im Quartier

Nachhaltige soziale Stadtentwicklung inChemnitz – Projektmesseam 6. September 2019

Am 28. August 2019 fand der zweiteVereinsdialog der Stadt statt. Dazu hatteOberbürgermeisterin Barbara LudwigVereine ins soziokulturelle ZentrumKraftwerk eingeladen. Über 200 Teil-nehmer nutzten den Termin zur Diskus-sion und Vernetzung untereinander.

Es präsentierten sich auch siebenBürgerplattformen. Zudem gab es ei-nen Ansprechpartner für Neugrün-dungsinteressenten für das StadtgebietSüd-Ost. Die Vereinsvertreter sprachenüber ihre Anliegen mit der Oberbür-germeisterin, auch gab es Informa-tionen und Anmeldungsmöglichkeitenfür die in Kürze startende Vereinsda-tenbank, zur Kulturhauptstadtbewer-bung, zur Jugendbeteiligung, zu Eu-ropaarbeit und Städtepartnerschaftensowie die Beteiligung Chemnitz In-klusiv 2030. Gelegenheit zum Aus-tausch hatten die Vereinsvertretergleichfalls untereinander. Sie äußertenden Wunsch nach Fortführung diesesDialogformates.

Wenn am 4. September 2019 der Start-schuss für den 14. WIC Firmenlauf inChemnitz fällt, sind auch 308 Stadtan-gestellte dabei. 173 Frauen und 135Männer gehen – kurz bevor die StadtChemnitz im September ihr bidbookzur Bewerbung einreicht – als Kultur-hauptstadt-Botschafter ins Rennen.

Schließlich sind beim WIC Firmenlaufdie Teams nicht nur im sportlichenWettstreit. Sie laufen in kreativenOutfits, um so den maximalen Wer-beeffekt und die größte Aufmerksam-keit für ihr Unternehmen, für ihreEinrichtung zu erreichen. Diesen Effektmacht sich das Stadt-Team ebenfallszunutze. Verwaltungsangestellte, Be-amte, Bürgermeister wie auch 22Azubis streifen sich 2019 Trikotsmit einer besonderen Botschaft über:Sie alle werben für Chemnitz, das

2025 »Kulturhauptstadt Europas«sein möchte. Zum offiziellen Kul-turhauptstadt-Logo gesellt sich derSchriftzug »Wir haben das Zeugdazu«. Die Startgebühren für ihre An-gestellten trägt die Stadtverwaltunginnerhalb des betrieblichen Gesund-heitsmanagements. BürgermeisterSven Schulze: »Wir freuen uns, dassso viele unserer Mitarbeiterinnen undMitarbeiter die Laufschuhe schnüren.So tragen wir dazu bei, dass Chemnitzläuft.« 2016 gingen für die Stadt-verwaltung Chemnitz 204 Männerund Frauen an den Start, 2017waren es 248 Läuferinnen und Läuferund ein Jahr später 292 Teilnehmerund Teilnehmerinnen. Stadtangestellte, vom Gebäudema-nagement und vom Hochbau, prä-sentieren ihre Laufshirts vor demRathaus. Foto: Anne Gottschalk

Erzieher, Hausmeister, Feuerwehrleute, Gärtner starten im Kulturhauptstadt-Trikot

Vereinsdialog

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35 30. August 20196

Chemnitzer Kinder und Jugendlicheschützen ihre Umwelt. Jährlich zeich-net die Stadt Mädchen und Jungen mitHerz für die Natur mit dem ChemnitzerUmweltpreis aus. Seit 28 Jahren gibtes diesen Preis schon. Über 750 Pro-jekte von Einzelnen, Schulklassen, Ar-beitsgemeinschaften und Vereinen sindeingereicht und insgesamt 75.000 EuroPreisgelder vergeben worden.Für den Umweltpreis 2020 wurde vorwenigen Tagen der Startschuss gegeben.Schulen, Kindertageseinrichtungen sowieJugendeinrichtungen erhielten die Aus-schreibung inzwischen per Post.Nicht nur die Jugend kann sich um denUmweltpreis bewerben. Jeder kannsein Projekt bis zum 15. April 2020direkt beim Umweltamt im Techni-schen Rathaus, Friedensplatz 1 einrei-chen.

Mit verschiedensten Projekten setztensich bislang 5.000 Teilnehmer mitThemen des Umweltschutzes ausei-nander. »Dabei wurden sie ihrem An-spruch in hoher Qualität gerecht«,urteilt das Umweltamt. Erzieher undErzieherinnen in Kindertagesstättenführten Mädchen und Jungen bei-spielsweise an Themen wie Abfall-vermeidung, -trennung und -verwer-tung oder den Schutz von Flora und

Fauna heran. Oft widmeten sich dieProjekte dem Umfeld der Schulkinder,so beispielsweise dem Lärmschutz inSchulen oder sie gingen Fragen zumStrahlenschutz beim Telefonieren mitdem Handy nach. Auch Baumpaten-schaften wurden übernommen undals Umweltpreis-Projekte eingereicht.Ebenso wandten sich Schüler An-wendungsformen von Solar-energie und Elektromo-bilität zu. Wieder an-dere nutzten Elek-tronik zur Be-standserhebungvon Tieren in ei-nem bestimmtenHabitat. Selbst Untersu-chungen von bedroh-ten Arten waren Ge-genstand von Umwelt-preisprojekten wie auch Un-tersuchungen zum Erhalt von Regen-wäldern nebst deren Artenreichtum.Allen Teilnehmern und Projektbetreu-ern, darunter Lehrer, Erzieher, Leitervon Arbeitsgemeinschaften und nichtzuletzt den Eltern dankt die Stadt fürihr Umweltengagement. »Erfreulich, dass in vielen Fällendurch das Verbinden von Bildungs-arbeit, die auf Umweltschutzthemenorientierte Gestaltung von Bildungs-und Lehrplänen erhebliche Synergie-effekte zu erreichen sind. Hier warenoft bedeutende Aufgaben mit derTeilnahme am Wettbewerb um den

Umweltpreis der Stadt Chemnitz ver-bunden. Nicht zuletzt deshalb stehtder Umweltpreis in den vergangenenJahren unter dem Motto ‘Zukunft ge-stalten’«, sagt Andreas Rössel vomUmweltamt. Letzteres möchte mitdem Umweltpreis allen Beteiligtenfür ihre Motivation zum Umweltschutz,Anerkennung und Wertschätzung aus-

drücken. Die Preisverleihungfindet jährlich im Juni zum

Weltumwelttag statt.Stets wählt die Stadtfür die Auszeichnungbesondere Orte, umdie Leistungen derWettbewerbsteilneh-mer zu würdigen.

Als wichtigen Auftragversteht es das Um-

weltamt, Kindern und Ju-gendlichen Verständnis, Res-

pekt und Gestaltungswillen fürdie Umwelt zu vermitteln. Seine The-men der Wettbewerbsprojekte kannjeder nach eigenen Interessen undKenntnissen wählen. Eine Jury be-wertet die eingereichten Arbeiten undermittelt die Prämierungswürdigsten.Doch geht es nicht vorrangig umsGewinnen. Schließlich nutzt Umwelt-schutz jedem Einzelnen wie auch derGesellschaft.

Wer kann mitmachen?Und wie geht das?

Die Ausschreibungsunterlagen des

Wettbewerbes um den Umweltpreis2020 sind bei Schulen, Kitas sowieKinder- und Jugendeinrichtungen eingegangen. Wer sich am Wettbewerb beteiligenmöchte, aber noch kein Thema ge-funden hat, dem gibt das Umweltamthier einige Anregungen für möglicheProjekte:Wasser- Sparsames Verwenden von Wasser- Abwasserbelastungen verringern

und vermeiden- Wiederverwendung von Abwasser

und Regenwasser- Bachpatenschaften

Abfall- Abfallvermeidung- Wiederverwendung von Abfall

(Verlängerung von Stoffkreisläufen)- Recycling von Reststoffen

(Verpackungen usw.)

Naturschutz- Schaffen von Lebensräumen für

Kleinlebewesen- Reinhalten von Umwelt und Natur- Artenschutzmaßnahmen im

Umfeld von Kitas und Schulen- Erhalt und Verwendung alter Pflan-

zenarten (Obstbäume, Kräuter, Getreide) im Schulgarten

- Amphibienschutz- Umgang mit Neophyten- Nützlinge im Schulgarten- Aufwertung von Gärten durch Nist-

und Überwinterungshilfen für

besonders geschützte Arten

Immissionsschutz- Lärmschutz - Vermeiden von Luftschadstoffen

Klimaschutz- effektive Energieverwendung- Nutzung alternativer Energien

(Solar, Biomasse, Wasser, Wind, Erdwärme)

- Vermeiden von Klimabelastungen- Ökologische Verkehrsmodelle

(e-Mobilität, Solar, Fahrrad, Sharing-Modelle)

Bodenschutz- Boden als Lebensgrundlage

erhalten- Böden schonend nutzen- Bodenversiegelungen verringern

bzw. rückgängig machen

Nachhaltigkeit- Minimierung des Ressourcen-

verbrauchs- Langlebigkeit von Produkten- Ressourcenbilanzen

Die Bewerbungsfrist für den Chem-nitzer Umweltpreis 2020 endet am15. April 2020. Informationen gibtes unter www.chemnitz.de/umweltpreisFür Fragen stehen Mitarbeiter im Um-weltamt zur Verfügung.Kontakt: Umweltamt der Stadt Chemnitz,& 0371/488- 3601 und 3649, Email: [email protected]

Junge Umweltschützer gesuchtZukunft gestalten, lernenund gewinnen

Die Stadt sucht wieder junge Umweltschützer, die besonders engagiert sind. Diese können sich mit ihren Projekten um den Chemnitzer Umweltpreis 2020 bewerben. Im Vorjahr haben u.a.Erzieherin Susann Raschke und die Kinder vom Kinderhaus »Leonardo« Jolien, Luna, Maxim und Emil mit ihrem Projekt Kräuterblume gewonnen. Archivfoto: Kristin Schmidt

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735 30. August 2019

Denkmaltag in ChemnitzDer bundesweite Tag des offenen Denk-mals findet am 8. September 2019 unterdem Motto »Modern(e): Umbrüche inKunst und Architektur« statt. Damit wirdder Bogen zum Jubiläumsjahr »100Jahre Bauhaus« geschlagen. Auch in un-serer Stadt finden sich herausragendeBauten der Neuen Sachlichkeit, geprägtvom Einfluss des Bauhauses. Aber Um-brüche in der Architektur gab es nichtnur zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Injeder Epoche oder Gesellschaft wurdenVorstellungen geändert, der technischeFortschritt brachte immer neue Ideenund praktische Umsetzungen. Die Chem-nitzer Denkmallandschaft hat viele Zeit-zeugen vergangener gesellschaftlicher,kultureller und politischer Epochen, dieam Tag des offenen Denkmals entdecktwerden können.

Beschreibung der am Denkmaltag inder Stadt Chemnitz geöffneten Kul-turdenkmäler:

Straßenbahndepot Kappel, Zwickauer Straße 164 10.30 Uhr Eröffnungsveranstaltung,Baubürgermeister Michael Stötzerab 11.30 Uhr Führungen, Fahrten mitder Schmalspurbahn, Imbiss und Ge-tränke,14 Uhr »800 Jahre Stadtgespräch -zur Geschichte von Chemnitz« Die erste Straßenbahnlinie führte vomHauptbahnhof zur Nikolai-Brücke (heu-te: Falkeplatz) und weiter nach Kappel,wo das Hauptdepot eingerichtet wurde.Bis 1910 wurde im Hauptdepot Kappeldie noch heute als Museum erhaltene8-gleisige Fahrzeughalle erbaut. Vieleder heute zumeist leer stehenden Ge-bäude und Anlagen auf dem Arealsind mit der Entwicklungsgeschichteder Chemnitzer Straßenbahn eng ver-bunden.

Wanderer-Werke, Zwickauer Straße 221 11 – 17 Uhr Objektbesichtigungen,Nachnutzungsvisionen, Ausstellungalter Autos, Musik11.30 Uhr Statements: Michael Stötzer, Baubür-germeister Stadt Chemnitz Thomas Morgenstern, Denkmalschutz-behörde Stadt ChemnitzDas Hauptgebäude der Wanderer-Werkemit dem markanten Fabrikturm sowiedas Kessel- und Maschinenhaus mithohem Schornstein wurden 1912-17nach Plänen des Chemnitzer Archi-tekturbüros Zapp & Basarke errichtet.Der riesige Baukomplex umfasst zweiInnenhöfe und zählt zu den frühenStahlbetonbauten in Chemnitz - alsein Hauptwerk der Industriearchitekturdes frühen 20.Jahrhunderts. Der ge-genwärtige Privateigentümer ist nacheinigen Jahren Stillstand und Verfallnunmehr um eine Nachnutzung bemühtund ließ das Gebäude sichern.

Stadtbad Chemnitz, Mühlenstraße 2710 Uhr Führung zur Technik des Stadt-bades (Voranmeldung erforderlich unter& 0371 488-5248 / Kasse Stadtbad)14 Uhr Führung zur Architektur undBaugeschichteDas Chemnitzer Stadtbad ist ein her-herausragendes Denkmal der sachlichenArchitektur des Neuen Bauens der1920er Jahre und passt daher thema-tisch zum diesjährigen Denkmaltag.Nach seiner Eröffnung gehörte es zur

damaligen Zeit zu den größten Hallen-bädern Europas.

Ehemalige Astra-Werke, Altchemnitzer Straße 41Objektführungen stündlich von 10 – 13 Uhr Das neue Astra-Werk wurde 1928 vonArchitekt Willy Schönfeld konsequentin Formen der Neuen Sachlichkeit mittiefgestaffelter kubistischer Bauglie-derung und Bandfassade konzipiert .Eine symbolische Schreib-/ Addierma-schinentaste - als Wahrzeichen desUnternehmens - bildet den vertikalenKontrast zur lagerhaften, horizontalenFassade.

Wohnhaus Feistel, Kesselgarten 3Führungen: 13.30 und 15 Uhr (Voranmeldung bis 6.9.19 unter & 0371 488-6351 erforderlich)1929 plante und errichtete der Chem-nitzer Architekt Max Werner Feistelam Kesselgarten sein eigenes Wohn-haus mit Garagenanbau und Atelier inklaren kubistischen Formen der NeuenSachlichkeit. Das Stahlskeletthaus mitdreischaliger Außenwandkonstruktiongilt als konsequentester Vertreter derModerne in Chemnitz.

Ehemaliges RAW, Emilienstraße 45Führungen 11 und 13 Uhr (Voranmel-dung bis 6.9.19 unter & 0371 488-6351 erforderlich)Das frühere Reichsbahnausbesserungs-werk (RAW) kann eine 150jährige Ge-

schichte vorweisen. 1869 war der Bau-beginn des WerkstättenbahnhofesChemnitz als Hauptwerkstatt der Kö-niglich-Sächsischen Staatseisenbahn.Die ersten weitgespannten Hallentrag-werke von Lok- und Wagenwerkstättenwurden anfangs in Holz später in Guss-eisen und Stahl ausgeführt. Mit der1920 erfolgten Gründung der Deut-schen Reichsbahn wurde das Bahn-betriebswerk weiter ausgebaut. 1992konnte die 10.000ste instandgesetzteDiesellok übergeben werden. Die DBAG verfügte dann die Schließung desWerkes Chemnitz Ende 2003. Seit2010 erfolgte die Übernahme der nichtgenutzten Hallen und Flächen durchdie »Birkus Immobilien GmbH« undes begann der Umbau zu einem mo-dernen Gewerbepark.

Ehemalige Oberpostdirektion, Reichsstraße 11Objektführungen 11 und 13 Uhr Das repräsentative Reichspostgebäudeentstand 1902-04 und umschloss mit5 Flügeln einen Innenhof (Atrium).Die roten Klinkerfassaden über hohemSandsteinsockel werden durch hoheZiergiebel in neogotischen Formen ge-prägt. Die Hauptstirnseiten und dieEingänge sind mit reichen bildhaueri-schen Schmuckelementen verziert. Beiden Bombenangriffen im März 1945wurden der Nordflügel sowie Teile dessteilaufragenden Daches und Ziergiebelsan der Reichsstraße zerstört. Nachlangem Leerstand erfolgt seit dem

Jahre 2018 der Umbau zu einer Se-niorenwohnanlage.

Limbacher Straße 35, Villa und Fabrik14 Uhr Objektführung zur Innen-raumrestaurierung (Voranmeldung bis6.9.19 unter & 0371 488-6351 er-forderlich); Die Villa wurde um 1868in Neorenaissanceformen errichtet. DasInnere ist sehr anspruchsvoll gestaltet,insbesondere in der Eingangsvorhalleund im Treppenhaus, mit reichen Wand-und Deckenmalereien, die im Rahmender Sanierung 2018-2019 aufwendigrestauriert wurden. Dies wird bei einerFührung erläutert. Um 1908 wurdehinter der Villa eine Wäschefabrik er-richtet, diese ist eine Eisenbeton-Kon-struktion, die mit roten Klinkern ver-kleidet ist.

Rembrandtstraße 41, MietshausIn einer Führung um 14 Uhr wird dieInnenraumrestaurierung erläutert Das lange Zeit dem Verfall preisgege-bene gründerzeitliche Mietwohnhausist in den letzten 2 Jahren saniert undwieder einer Nutzung als Wohnhauszugeführt worden. Im Inneren wurdendabei historische Befunde von prä-genden Raumfassungen freigelegt unddokumentiert. Von den nachweisbaren4 Befunden aus verschiedenen Epochenwurde die Fassung des Art Deco alsseltene Treppenhausfassung in Chem-nitz restauratorisch erhalten und denk-malgerecht wieder hergestellt.

Weitere geöffnete Objekte/ Veranstaltungen:

Mühle Schmidt-Rottluff, Limbacher Straße 380Führungen 11 und 14 Uhr durch denFörderverein Karl Schmidt-RottluffChemnitz e.V.

Bauten der Moderne auf dem Kaßbergan der Hoffmannstraße14 Uhr Führung zu Hoffmannstraße28, 45 und 52, Treffpunkt Hoffmann-straße 45

Technikmuseum Stellwerke II und III mitSeilablaufanlage, Hilbersdorf10 – 15 Uhr Führungen stündlichnach Bedarf, Fahrten mit dem Ma-schinenhausexpress, Besichtigung Stell-werke, sanierter Güterschuppen;11 Uhr historischer Wagenablauf

Chemnitz Viadukt und Führungen entlang des Chemnitzer Bahnbogens11 – 17 Uhr Beckerstraße am Bahn-viadukt, Viadukt e.V. »Warum sich Kämpfen lohnt«: der Ver-ein wird den Kampf um das alte Viaduktdarstellen; Ausstellung, 10 – 17 Uhr Infozentrum der DBNetze, Lothringer Straße 11sowie Führungen entlang des Bahnbo-gens durch den Viadukt e. V. und DBNetze sowie »Ideen für das Umfeldgesucht – die Chemnitzer sind gefragt«Viadukt e.V.

Geöffnete Kirchen und Friedhöfe zum Tag des offenen Denkmals

Schloßkirche und Schloßbergmuseum,Schloßberg 11 und 12 14 – 17 Uhr geöffnet; Angebote fürKinder14 und 16 Uhr Führungen durchKirche und Teile des Klosters 17 Uhr findet das offizielle Abschluss-konzert des Denkmaltages unter demMotto »Moderne: Umbrüche in Kunstund Architektur – und MUSIK« mitKMD Siegfried Petri (Orgel), SabinePetri (Blockflöte) statt.

Stiftskirche Chemnitz-Ebersdorf, Mittwei-daer Straße 7914 – 16 Uhr Kirchenführungen 15 Uhr Erläuterung der Passionsbilderdes Hesse-Altars 16.30 Uhr Konzert »Von Renaissancebis Moderne« Magdalena Schmutzler,Harfe

Stadtkirche St. Jakobi, Jakobikirchplatz 1 Kirchenführung am Tag des offenenDenkmals: 13.30 Uhr, Treffpunkt vorEingangsportal

Friedhof St. Nikolai und St. Nikolaikirche,Michaelstraße 1514.30 Uhr Vortrag und FriedhofsführungSt. Nikolaikirche, Michaelstr. 1517Uhr Konzert Violine Solo mit Prof.Michael Grube

Evangelisch-methodistische Friedenskirche, Kaßbergstraße 30 Kirchenführungen 12 – 16 Uhr stünd-lich, Nachbarschaftsfest, Musik, Imbissund Getränke

Mehr unter www.chemnitz.de

Zum Denkmaltag zu besichtigen ist unter anderem das Wohnhaus Feistel, Kesselgarten 3. Foto: Thomas Morgenstern

Page 8: Konzert zum Spielzeitauftakt Ihre Stimme zählt! · 35 30. August 2019 5 Die Stadt erstellt mit Akteuren und Netz-werkpartnern den Teilhabeplan »Chem-nitz – Inklusiv 2030«. Wie

8 35 30. August 2019

Sechs Projekte aus der Kultur- undKreativwirtschaft wurden am Freitag ge-kürt. Sie können in den kommendenWochen und Monaten ihre KRACH-Räume im Kreativhof »Die Stadtwirt-schaft«, im Wirkbau sowie im K40 derschönherr.fabrik beziehen – die Vermieterstellen die Räume für bis zu drei Jahreohne Kaltmiete zur Verfügung. Darüberhinaus können sich die Preisträger überein Startbudget von bis zu 5.000 Eurofreuen. »Unsere international besetzte Juryhat sich die Entscheidung nicht leichtgemacht. Wir haben aus dem Poolvon über 20 hervorragende Bewer-bungen aus ganz Deutschland eineAuswahl getroffen, die den Wirt-schaftsstandort Chemnitz stärken unddie Kultur- und Kreativwirtschaft inder Stadt bereichern wird«, erklärtSören Uhle, Geschäftsführer der Wirt-schaftsförderungs- und Entwicklungs-gesellschaft mbH (CWE) und Jury-Mitglied bei KRACH.Die Preisträger und Preisträgerinnenspiegeln die Bandbreite der Kultur-und Kreativwirtschaft wieder. So wirddie mobile Schreib- und Druckwerk-statt ihr Hauptquartier im Kreativhof»Die Stadtwirtschaft« beziehen undhier auch Workshops anbieten. DasLeipziger Künstler-Duo »Doppeldenk«errichtet einen zweiten Produktions-standort im Chemnitzer Wirkbau. Dort-hin zieht ebenfalls eine Werkstatt mitBüro für den Verleih und Verkauf gro-ßer XXL-Weihnachtsfiguren, die inerzgebirgischen Handwerksbetriebenentstehen. Das K40 in derschönherr.fabrik soll nach der anste-henden Renovierung durch das Inte-rior-Design-Studio »Alles Gold wasglänzt«, ein für Hobbyfotografen of-fenes Foto-Studio »Offene Blende«sowie durch VRENDEX, ein Unter-nehmen zur Entwicklung von Virtual-Reality- sowie Augmented-Reality-An-wendungen, belebt werden.Für Bewerber stehen in diesem Jahrsechs Flächen zwischen 25 und 260Quadratmetern bereit. Das Förder-programm KRACH war zum zweitenMal ausgeschrieben worden.

KRACH-Preisträger und Preisträgerinnen 2019

Kreativhof »Die Stadtwirtschaft«: Schreib-, Druck- und BuchkunstwerkstattRaumgröße: 47 qm, bereitgestelltdurch Kreatives Chemnitz e.V. imAuftrag der Stadt ChemnitzDie seit mehr als einem Jahr aktiveoffene und mobile Schreib-, Druck-und Buchkunstwerkstatt von Sozialpä-dagogin Jule Winkler und DesignerinNora Friedrich sucht eine feste Bleibe– und verwandelt den KRACH-Raumins eigene Hauptquartier und einen

Ort, an dem alle Altersgruppen, vorallem aber Kinder und Jugendlichedie Kunst des Drucks und des Bü-chermachens lernen können. Trägerdes Projekts ist der Förderverein fürden musischen KiGa Chemnitz e.V..

Wirkbau – Raum 1: Doppeldenk Raumgröße: ca. 40 qm, bereitgestelltdurch MIB Wirkbau Chemnitz Unter dem Namen »Doppeldenk« ge-staltet das Künstler-Duo AndreasGlauch und Marcel Baer seit 2007Malerei, Grafik, Skulpturen oder Fas-saden – neben dem Studio in Leipzigsoll der KRACH-Raum im Wirkbau

ihr zweiter Standort werden. MitChemnitz sind sie bereits vielfältigverbunden, unter anderem durch dieZusammenarbeit mit der Galerie Bors-senanger sowie eine Reihe von Liefe-ranten in Stadt und Region.

Wirkbau – Raum 2: XXL-WeihnachtsfigurenRaumgröße: ca. 30 qm, bereitgestelltdurch MIB Wirkbau Chemnitz GmbH& Co. KGFelix Prehl und André Rückert sindFans der erzgebirgischen Weihnachtund der dortigen handwerklichen Tra-ditionen mit ihren Schnitzfiguren.Große XXL-Weihnachtsfiguren, entstan-den bei Handwerksbetrieben im Erz-gebirge, sollen vom KRACH-Raumaus zur Vermietung und zum Verkaufangeboten werden, um Weihnachts-märkte, Geschäfte oder Unterneh-mensräume zu schmücken Darüberhinaus dient der Raum als Werkstatt

für kleinere Reparaturen.schönherr.fabrik K40 – Raum 1:»Offene Blende«Raumgröße: ca. 260 qm, bereitgestelltdurch SCHÖNHERR WEBA GmbHNoch nie wurde so viel fotografiert wieheute: Susan Strebe greift mit ihremProjekt »Offene Blende« den Trend aufund eröffnet in ihrem KRACH-Raumein Fotostudio, das interessierte Hobby-fotografen stundenweise anmieten kön-nen: Neben einer technischen Grund-ausstattung stehen auch unterschied-liche Themenräume für Fotoinszenie-rungen bereit. Ergänzt wird das Angebotdurch Kurse zum Beispiel im Bereichder Bildbearbeitung.

schönherr.fabrik K40 – Raum 2 »Alles Gold was glänzt«Raumgröße: ca. 130 qm, bereitgestelltdurch SCHÖNHERR WEBA GmbHMit ihrem Unternehmen »Alles Goldwas glänzt« ist Laura Dähn bereitsseit Ende 2018 nebenberuflich aktiv– mit KRACH will sie nun durchstartenund plant die Einrichtung eines Inte-rior-Design-Studios, das sich unteranderem mit der Einrichtung von Pri-vat- und Ferienhäusern, Ladenge-schäften oder Unternehmensräumenbeschäftigt. Der KRACH-Raum wirdShowroom und Verkaufsfläche für ku-ratierte Kunst und außergewöhnlichesDesign.

schönherr.fabrik K40 – Raum 3:VRENDEX Raumgröße: ca. 130 qm,bereitgestellt durch SCHÖNHERRWEBA GmbHUnter Leitung von Manuel Dudczigentwickelt das dreiköpfige VRENDEX-Team Anwendungen in den BereichenVirtual und Augmented Reality, dieinsbesondere zur schnelleren undortsunabhängigen Produktentwicklungund Produktpräsentation eingesetztwerden sollen. VRENDEX verknüpftdabei Technologie, Kreativität undWissenschaft und kann bereits aufeinen illustren Kundenstamm ausdem Maschinen- und Anlagenbau,aus der IT- und aus der Eventbrancheverweisen

Sechs neue KRACH-Macher

Der Kriminalpräventive Rat wird seineBezeichnung ändern und ab sofort inKommunalpräventiver Rat umbenannt.Dies haben die Mitglieder des KPR inder Beratung vom 22. August 2019 be-schlossen. Hintergrund ist, dass mitdem Sächsischen Konzept zu mehr Sicherheit in den Kommunen (ASS-KOMM) ein anderer Fokus gesetzt wer-den soll. Chemnitz unterstützt die säch-sische Strategie, die beinhaltet, kom-munale Prävention stärker in den Fokuszu rücken. Gleichzeitig ist die Umbe-nennung ein Zeichen dafür, dass Prä-vention eine wichtige kommunale An-gelegenheit ist.

Weiterer Inhalt der Beratung war dieAuswertung der bereits laufendenMaßnahmen, die auf Grund der Vor-

schläge der Bürgerinnen und Bürgerin der letzten Sicherheitskonferenzeingeleitet wurden. Sehr oft wurdeder Wunsch zu besseren Vernetzungder Partner aus der Verwaltung ge-äußert, um über Befugnisse und Zu-ständigkeiten hinweg Probleme lösenzu können. Diese Abstimmungen lau-fen sehr erfolgreich, da die für Si-cherheit und Ordnung zuständigenBehörden in regelmäßigen Abständenüber die jeweiligen Problemlagen be-raten und konkrete Maßnahmen ab-stimmen. Beispiel dafür ist die Än-derung bei den Kontrollschwerpunktenvon Polizei und Ordnungsamt. DieStrategie, dass Polizei und Stadtord-nungsdienst gemeinsame Kontroll-gänge unternehmen, wird ebenfallsfortgesetzt. In Bezug auf die Sauber-

keit in der Stadt nimmt der ASRHinweise zu Problemlagen entgegenund versucht, Lösungen zu finden.Die nächste Sicherheitskonferenz fin-det Anfang des Jahres 2020 statt.Schwerpunkte werden die ThemenEinbruchskriminalität, Anzeigeverhal-ten bei Straftaten und Informationenzur Strafverfolgung sein. Der KPRappelliert an die Bürgerinnen undBürger, Straftaten unbedingt anzu-zeigen. Nur dann kann ein realisti-sches Bild zur Kriminalitätslage erstelltwerden. Außerdem ermöglichen An-zeigen, dass die Polizei bei regionalerHäufung von Delikten gezielter kon-trollieren kann. Dies wiederum führtdazu, dass Straftaten zurückgehen. Ein weiteres Ergebnis ist, dass imRahmen eines Bürgerbeteiligungs-

verfahrens ermittelt werden soll, wel-chen Bedarf es gibt, Mediatoren imöffentlichen Raum einzusetzen. Diesesollen im öffentlichen Raum deeska-lierend wirken und als niedrigschwel-lige Ansprechpartner vor Ort einge-setzt werden. Erfolgreiche Beispieledafür sind die Mediatoren in Münchenoder die Parkwächter in Hamburg.Dies zu prüfen, entspricht ebenfallsdem Wunsch der Teilnehmenden derletzten Sicherheitskonferenz.

Die Termine für die Workshops zumKonfliktmanagement im öffentlichenRaum werden im September imAmtsblatt bekanntgegeben. Interes-sierte können sich schon jetzt [email protected] melden.

Gremium wurde umbenannt in Kommunalpräventiver Rat

Rund 3,3 Millionen Wählerinnen undWähler sind am 1. September 2019aufgerufen, die Abgeordneten für den 7. Sächsischen Landtag zu wählen.Zugelassen hat der Landeswahlaus-schuss Landeslisten von 19 Parteien.In den drei Chemnitzer Wahlkreisenwurden außerdem jeweils 8 bzw. 9Wahlkreisbewerber zugelassen. AmSonntag nach 18 Uhr beginnt dasAuszählen der Stimmen.

Die öffentliche Sitzung des Kreis-wahlausschusses der Wahlkreise 10Chemnitz 1, 11 Chemnitz und 12Chemnitz 3 für die Landtagswahlam 1. September 2019 zur Ermitt-lung und Feststellung des endgül-tigen Wahlergebnisses in den Wahl-kreisen findet am Donnerstag, dem5. September 2019, 10:00 Uhr,im Rathaus, Markt 1, Zi. 118, statt.Die Sitzung ist öffentlich. Zur Sitzunghat jedermann Zutritt.

Landtagswahl

Die Preisträger des KRACH-Wettbewerbes Foto: Fabian Thüroff / CWE

Page 9: Konzert zum Spielzeitauftakt Ihre Stimme zählt! · 35 30. August 2019 5 Die Stadt erstellt mit Akteuren und Netz-werkpartnern den Teilhabeplan »Chem-nitz – Inklusiv 2030«. Wie

935 30. August 2019

Nach der Auftaktveranstaltung für dieChemnitz-Strategie im März 2019 imTietz beginnt nun die zweite Phase desArbeitsprozesses: Ausgehend von derEntwicklung einer Vision für Chemnitz2040 werden Herausforderungen undZiele für die Stadtentwicklung erarbeitet,diskutiert und durch Strategien ergänzt.Alle Chemnitzerinnen und Chemnitzersind herzlich eingeladen, sich an diesemProzess zu beteiligen. Dafür bieten sichin den nächsten Monaten diverse Mög-lichkeiten und Veranstaltungen.

HintergrundDie Chemnitz-Strategie…

ist das gesamtstädtischeLeitbild unserer Stadt und

antwortet auf die Frage wie sichChemnitz bis 2040 entwickeln soll.

entsteht aus einem inten-siven, kritischen Dialog zwi-

schen Bürgern, Stadtpolitik und Ver-waltung.

wird Selbstverpflichtung allerBeteiligten und ist Grund-

lage für zukünftige, politische Ent-scheidungen und Fachkonzepte.

berücksichtigt die Eigenhei-ten der Stadt und selbstge-

steckte Ziele bei der Auseinanderset-zung mit globalen Veränderungspro-zessen.

Ihr Fahrplan zur Beteiligung ander Chemnitz-Strategie: Wann

und wie können Sie mitwirken?

Die Chemnitz-Strategie geht in diezweite Runde! Treten Sie ein in denOnline-Dialog und sagen Sie uns, woSie welche Herausforderungen undHandlungsbedarfe sehen. Sie wollensich lieber offline beteiligen? KeinProblem – kommen Sie einfach zurLangen Tafel!

Chemnitz-Strategie on Tour –Wann und Wo?

27.09.2019, 15 – 18 Uhr, Markersdorfer Oase28.09.2019, 14 – 17 Uhr, Sachsen-Allee

Chemnitz-Strategie on Tour: Lange Tafelin den StadtteilenDie Chemnitz-Strategie geht auf Tourund macht Halt in der MarkersdorferOase und in der Sachsen-Allee. BeiKaffee und Kuchen können Sie sichungezwungen über den aktuellenStand der Chemnitz-Strategie infor-mieren und die Diskussion der wich-tigen Herausforderungen und Zieleum Ihre Perspektive und Ihre Visionfür Chemnitz 2040 ergänzen. Auchfür Kinder gibt es spannende Mit-mach-Aktionen.

JugendbeteiligungDie Zukunft dieser Stadt ist vor allemfür diejenigen von Bedeutung, dieheute noch zur Schule gehen und zuden jüngeren Bürgerinnen und Bürgernzählen. Im Jahr 2040 sind sie er-wachsen – wie sieht dann ihr Chemnitzaus? Und was muss heute getan wer-den, damit diese Vision Wirklichkeitwird? Diese Fragen stehen im Mittel-punkt der Kinder- und Jugendbeteili-gung. Wann und Wo?Herbstferien, detaillierte Zeit und Ortwird noch bekannt gegeben

BürgerratschlagIn den nächsten Wochen werden1000 Bürgerinnen und Bürger derStadt einen Brief erhalten mit derBitte, sich gegen Ende der Beteili-gungsphase am Bürgerratschlag zubeteiligen.

Aus den Rückmeldungen wird eineGruppe von Bürgerinnen und Bürgernausgewählt, die in ihrer Zusammen-setzung hinsichtlich Alter und Ge-schlecht ähnlich der Chemnitzer Ge-samtbevölkerung ist. Diese habendann die Chance, intensiv und kritischnoch einmal alle bis dahin gewonne-nen Ergebnisse zu diskutieren, zuhinterfragen und zu ergänzen.Wann und Wo?04.11.2019, Rathaus Stadt Chemnitz

Offenes AtelierAm Ende des Beteiligungsprozesseswerden alle bisher erarbeiteten Er-gebnisse aus dem Prozess einer großenÖffentlichkeit vorgestellt und gemein-sam mit lokalen Stakeholdern undden Bürgerinnen und Bürgern disku-tiert. Auch hier wird noch einmal in-tensiv gearbeitet und in ansprechen-den Formaten gemeinsam an derChemnitz-Strategie gearbeitet. Wann und Wo?28.11.2019, Ort wird noch bekannt gegeben

Ausblick – Was passiert nach der Beteiligung?Alle Ergebnisse aus dem öffentlichenBeteiligungsprozess laufen im paral-lelen Fachprozess zusammen undfließen in die Erarbeitung der Chem-nitz-Strategie ein. Im Laufe des nächs-ten Jahres wird es Abstimmungsrun-den mit der Verwaltung und demStadtrat geben. Der Beschluss derChemnitz-Strategie ist für Ende 2020geplant. Zur Chemnitz-Strategie wirdkontinuierlich berichtet auf www.chemnitz.de/strategie

Chemnitz 2040 – Auf zur zweiten Runde

Mehr zur Chemnitz-Strategie:

FAQ, Details zur Morgenstadt-Analyse, über den Prozessver-lauf und einzelne Veranstaltungen unter www.chemnitz.de/strategie

Zur Auftaktveranstaltung zur Chemnitz-Strategie im März 2019 beteilgten sich die Teilnehmer an interaktiven Stationen mit der Zukunft ihrer Stadt. Archivfoto: Kristin Schmidt

Page 10: Konzert zum Spielzeitauftakt Ihre Stimme zählt! · 35 30. August 2019 5 Die Stadt erstellt mit Akteuren und Netz-werkpartnern den Teilhabeplan »Chem-nitz – Inklusiv 2030«. Wie

Tagesordnung:

1. Eröffnung, Begrüßung sowieFeststellung der ordnungs-gemäßen Ladung und derBeschlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesordnung3. Bericht zum Anlaufen des

Schuljahres 2019/2020 u. a.mit Schülerbeförderung,

Umzügen/Auslagerungen4. Information zu den

Belegungsplänen derSchwimmbäder im Schuljahr2019/2020

5. Verschiedenes5.1. Mündliche Informationen der

Verwaltung5.2. Fragen der Ausschuss-

mitglieder

6. Bestimmung von zwei Aus-schussmitgliedern zur Unter-zeichnung der Niederschriftder Sitzung des Schul- undSportausschusses – öffent-lich –

Ralph Burghart //Bürgermeister

35 30. August 201910 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

HERAUSGEBER

Stadt Chemnitz

Die Oberbürgermeisterin

SITZ

Markt 1, 09111 Chemnitz

Impressum

AMTLICHER UND REDAKTIONELLER TEIL

DES AMTSBLATTES

Chefredakteur

Matthias Nowak

Redaktion

Monika Ehrenberg

Tel. 0371 488-1533

Fax 0371 488-1595

VERLAG

Verlag Anzeigenblätter GmbH Chemnitz

Brückenstraße 15, 09111 Chemnitz

Tel. 0371 656-20050

Fax 0371 656-27005

Abonnement mtl. 11,- €

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SATZ // Page Pro Media GmbH – Chemnitz

DRUCK // Chemnitzer Verlag und Druck

GmbH & Co. KG

VERTRIEB // VDL Sachsen Holding GmbH & Co.

KG, Winklhoferstraße 20, 09116 Chemnitz

E-MAIL // [email protected]

Zur Zeit gilt die Anzeigenpreis-

liste Nr. 11 vom 17.02.2017

Sitzung des Schul- und Sportausschusses – öffentlich –Mittwoch, den 04.09.2019, 16:30 Uhr, Stadtverordnetensaal des Rathauses,

Markt 1, 09111 Chemnitz

Tagesordnung:

1. Eröffnung, Begrüßung sowieFeststellung der ordnungs-gemäßen Ladung und derBeschlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesordnung3. Entscheidung über Einwen-

dungen gegen die Nieder-schrift der Sitzung des Ort-schaftsrates Mittelbach – öf-fentlich – vom 19.08.2019

4. Vorlagen an den Ortschaftsrat

4.1. Nachrücken einer Ersatz-person für den OrtschaftsratMittelbach aufgrund derWahl des Ortsvorstehers aus der Mitte des Ortschafts-ratesVorlage: OR-037/2019Einreicher: Ortschaftsrat Mittelbach

5. Verpflichtung des OR-Mit-gliedes gemäß § 69 (1) i. V.mit § 35 (1) SächsGemO

6. Informationen des

Ortsvorstehers7. Anfragen der Ortschaftsrats-

mitglieder8. Einwohnerfragestunde9. Benennung von zwei

Ortschaftsratsmitgliedern zurUnterzeichnung der Nieder-schrift der Sitzung des Ortschaftsrates Mittelbach – öffentlich –

G. Fix //Ortsvorsteher

Sitzung des Ortschaftsrates Mittelbach – öffentlich –Montag, den 09.09.2019, 19:00 Uhr, Sitzungsraum, Rathaus Mittelbach,

Hofer Straße 27, 09224 Chemnitz

Die Vergaben von Leistungen im nationalenBereich werden veröffentlicht unter: http://www.chemnitz.dehttp://www.eVergabe.de und http://www.bund.de sowie im AmtsblattChemnitz. Die Leistungen für EU-Vergabenstehen für einen uneingeschränkten undvollständig direkten Zugang gebührenfrei un-ter http://www.eVergabe.de/unterlagen unterAngabe der Vergabenummer zur Verfügung,sowie unter http://www.simap.ted.europa.eu.Den Pressetext finden Sie zusätzlich auf der Webseite der Stadt Chemnitz unter:http://www.chemnitz.de/ausschreibung ver-

öffentlicht. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an dieSubmissionsstelle VOL:

Frau BeckTel.: 0371/ 488 1067Fax: 0371/ 488 1090E-Mail: vol.submissionsstelle@

stadt-chemnitz.de

Öffnungszeiten:Montag - Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und13.00 - 15.00 UhrFreitag 8.00 - 12.00 Uhr

Allgemeine Hinweise zu Vergaben nach VOL und VgV

Diese Vergaben werden veröffentlicht unter:http://www.chemnitz.dehttps://www.evergabe.de undhttp://www.bund.desowie im Oberschwellenbereich unter:http://simap.ted.europa.eu/.Ansprechpartner bei Fragen zu Vergaben vonBauleistungen nach VOB sowie Architekten-& Ingenieurdienstleistungen nach VgV Abschnitt 6 in der Submissionsstelle:Steffi Reichel, Tel.: 0371 488 3077

Brit Henke, Tel.: 0371 488 3078 Fax: 0371 488 3096 E-Mail: [email protected] Anschrift: Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz,Haus A 5. OG Raum A 520Öffnungszeiten:Montag bis Mittwoch 8.30 – 12.00 Uhr und13.30 – 15.30 Uhr, Donnerstag 8.30 –12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 16.30 Uhr,Freitag 8.30 – 12.00 Uhr

Allgemeine Hinweise zu Vergaben von Bauleistungennach VOB sowie Architekten- & Ingenieur-

dienstleistungen nach VgV Abschnitt 6

Rahmenvertrag über die Lieferungvon Asphaltmischgut 2019-2021 mitden zwei wirtschaftlichsten Bietern.Wichtig: Es werden nur Bieter zuge-lassen, mit Asphaltmischwerk imStadtgebiet Chemnitz bzw. im Um-kreis von maximal 10 km von Chem-nitz.Vergabenummer: 10/66/19/011Auftraggeber: Stadt ChemnitzArt der Vergabe: öffentliches Ver-fahren nach VOLAusführungsort: Chemnitz

Kauf eines Multicar mit Wasserfass-aufbau und eines TransportersLos 1: Multicar mit Wasserfassauf-bau

Los 2: TransporterVergabenummer: 10/10/19/062Auftraggeber: Stadt ChemnitzArt der Vergabe: öffentliches Ver-fahren nach VOLAusführungsort: Chemnitz

Kauf eines Kompaktladers, einesTransporters und eines KleintraktorsLos 1: KompaktladerLos 2: TransporterLos 3: KleintraktorVergabenummer: 10/10/19/058Auftraggeber: Stadt ChemnitzArt der Vergabe: öffentliches Ver-fahren nach VOLAusführungsort: Chemnitz

Reinigungsleistung, GlasreinigungFeuerwachen der Stadt ChemnitzLos 1: Unterhalts-, Sonder-, und Bau-reinigung Feuerwachen ChemnitzLos 2: Glas- und RahmenreinigungFeuerwachen ChemnitzVergabenummer: 10/17/19/010Auftraggeber: Stadt ChemnitzArt der Vergabe: öffentliches Ver-fahren nach VOLAusführungsort: Chemnitz

Wartungsverlängerung GroupWiseVergabenummer: 10/18/19/048Auftraggeber: Stadt ChemnitzArt der Vergabe: öffentliches Ver-fahren nach VOLAusführungsort: Chemnitz

Aktuelle Vergaben VOL und VgV der Stadt Chemnitz

ARBEITEN IN DERSTADT DER MODERNE

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung unter Angabe der Kennziffer.

Weitere Informationen: www.chemnitz.de/jobs

Wir suchen zur vorerst befristeten Besetzung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit zwischen 20 und 40 Wochenstunden mehrere:

KAUFLEUTE FÜR BÜROMANAGEMENT Kennziffer: 10/08 Weitere Informationen: Tel.: +49 371 488 1165

Wir suchen zum nächstmöglichen Termin für das Tiefbauamt in Vollzeit mit 40 Stunden/Woche unbefristet eine/n:

SACHBEARBEITER/IN ÖPNV-PLANUNG, DIGITALISIERUNG

Kennziffer: 66/05 Weitere Informationen: Tel.: +49 371 488 1137

Wir suchen zum 01.11.2019 befristet bis 30.11.2020 für das Baugenehmigungsamt eine/n:

INGENIEUR/IN FÜR BAUWESEN Kennziffer: 63/10 Weitere Informationen: Tel.: +49 371 488 1146

Stellenangebote

Page 11: Konzert zum Spielzeitauftakt Ihre Stimme zählt! · 35 30. August 2019 5 Die Stadt erstellt mit Akteuren und Netz-werkpartnern den Teilhabeplan »Chem-nitz – Inklusiv 2030«. Wie

35 30. August 201914 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Öffentliche Zustellungen durch Bekanntmachung einer BenachrichtigungGemäß § 4 SächsVwVfZG i.V.m. § 10 Abs. 2 VwZG hiermit durchdie Stadt Chemnitz bekannt gege-ben, dass das

an Herr Mostafa Es-Sofi, letzte be-kannte Anschrift: FrankenbergerStraße 193, 09131 Chemnitz ge-richtete Dokument mit dem Akten-zeichen 33.3wu/C-ES5555 vom26.08.19 bei der StadtverwaltungChemnitz, Kfz-Zulassungsbehörde,Düsseldorfer Platz 1 im ZimmerNr. 2003

an Herrn Andreas Müller, letzte be-kannte Anschrift: Betzelseifen 10,57572 Niederfischbach gerichteteDokument mit dem Personenkonto00038947 vom 21.08.2019 öf-fentlich zugestellt wird und bei derStadtverwaltung Chemnitz, Kas-sen- und Steueramt, Bahnhof-straße 53, 09111 Chemnitz imZimmer 509

an Herrn Mathias Thost, letzte be-kannte Anschrift: Mühläckerring12, 35396 Gießen gerichtete Do-kument mit dem Personenkonto01036830 vom 04.06. 2019 öf-fentlich zugestellt wird und bei derStadtverwaltung Chemnitz, Kas-sen- und Steueramt, Bahnhof-straße 53, 09111 Chemnitz imZimmer 509

an Frau Grashina Kochanowska,letzte bekannte Anschrift: Wiesen-straße 11 c, 09111 Chemnitz gerichtete Einstellungsbescheid,Aktenzeichen 51.433.13488,kann bei der StadtverwaltungChemnitz, Amt für Jugend und Familie, Bahnhofstraße 53, imZimmer 254

an Herrn Yilin An, letzte bekannteAnschrift: Am Harthwald 26,09123 Chemnitz, gerichtete Do-kument mit dem Aktenzeichen75329592 vom 30.08.2019, öf-fentlich zugestellt wird und bei derStadtverwaltung Chemnitz, Kas-

sen- und Steueramt, Bahnhof-straße 53, im Zimmer 649

an Herrn Erhard Karsten Arnold,letzte bekannte Anschrift: Kö-thensdorfer Hauptstraße 100,09249 Taura, gerichtete Do-kument mit dem Aktenzeichen73527255 vom 30.08.2019, öf-fentlich zugestellt wird und bei derStadtverwaltung Chemnitz, Kas-sen- und Steueramt, Bahnhof-straße 53, im Zimmer 649

an Herrn Arghir-Florin Buiga, letztebekannte Anschrift: Röntgenstraße18, 04177 Leipzig, gerichtete Do-kument mit dem Aktenzeichen41056583 vom 30.08.2019, öf-fentlich zugestellt wird und bei derStadtverwaltung Chemnitz, Kas-sen- und Steueramt, Bahnhof-straße 53, im Zimmer 649

an Herrn Petrica-Valentin Dumitru,letzte bekannte Anschrift: Alten-burger Straße 10 c, 09337 Callen-berg, gerichtete Dokument mitdem Aktenzeichen 95148278vom 30.08.2019, öffentlich zuge-stellt wird und bei der Stadtverwal-tung Chemnitz, Kassen- undSteueramt, Bahnhofstraße 53, imZimmer 649

an Herrn Alexander Gärtner, letztebekannte Anschrift: Voigtstraße 1,09116 Chemnitz, gerichtete Do-kument mit dem Aktenzeichen14327079 vom 30.08.2019, öf-fentlich zugestellt wird und bei derStadtverwaltung Chemnitz, Kas-sen- und Steueramt, Bahnhof-straße 53, im Zimmer 649

an Herrn Josef Géc, letzte bekannteAnschrift: Limbacher Straße 121,09116 Chemnitz, gerichtete Do-kument mit dem Aktenzeichen24203098 vom 30.08.2019, öf-fentlich zugestellt wird und bei derStadtverwaltung Chemnitz, Kas-sen- und Steueramt, Bahnhof-straße 53, im Zimmer 649

an Frau Renata Gombos, letzte be-kannte Anschrift: Mittelstraße 27,06749 Bitterfeld-Wolfen, gerich-tete Dokument mit dem Akten-zeichen 81445015 vom30.08.2019, öffentlich zugestelltwird und bei der StadtverwaltungChemnitz, Kassen- und Steueramt,Bahnhofstraße 53, im Zimmer649

an Herrn René Griesbach, letzte be-kannte Anschrift: MarkersdorferStraße 89, 09123 Chemnitz, ge-richtete Dokument mit dem Ak-tenzeichen 95162389 vom30.08.2019, öffentlich zugestelltwird und bei der StadtverwaltungChemnitz, Kassen- und Steueramt,Bahnhofstraße 53, im Zimmer649

an Herrn Kenny Harnisch, letzte bekannte Anschrift: Carl-von-Os-sietzky-Straße 11, 09126 Chem-nitz, gerichtete Dokument mit demAktenzeichen 77136885 vom30.08.2019, öffentlich zugestelltwird und bei der StadtverwaltungChemnitz, Kassen- und Steueramt,Bahnhofstraße 53, im Zimmer649

an Herrn Jörg Heidrich, letzte be-kannte Anschrift: Keplerstraße 43,09117 Chemnitz, gerichtete Do-kument mit dem Aktenzeichen77137198 vom 30.08.2019, öf-fentlich zugestellt wird und bei derStadtverwaltung Chemnitz, Kas-sen- und Steueramt, Bahnhof-straße 53, im Zimmer 649an Herrn Wolfgang Magin, letzte be-kannte Anschrift: Friedhofstr. 15,66976 Rodalben, gerichtete Do-kument mit dem Aktenzeichen23205182 vom 30.08.2019, öf-fentlich zugestellt wird und bei derStadtverwaltung Chemnitz, Kas-sen- und Steueramt, Bahnhof-straße 53, im Zimmer 649

an Herrn Francesco Miceli, letztebekannte Anschrift: Johann-Rich-

ter-Straße 3, 09122 Chemnitz, ge-richtete Dokument mit dem Ak-tenzeichen 41062459 vom30.08.2019, öffentlich zugestelltwird und bei der StadtverwaltungChemnitz, Kassen- und Steueramt,Bahnhofstraße 53, im Zimmer649

an Herrn Aurel-Horea Nicusan,letzte bekannte Anschrift: Prome-nadenstraße 5, 09111 Chemnitz,gerichtete Dokument mit dem Aktenzeichen 14327041 vom30.08.2019, öffentlich zugestelltwird und bei der StadtverwaltungChemnitz, Kassen- und Steueramt,Bahnhofstraße 53, im Zimmer649

an Herrn Romans Pikarevskis, letztebekannte Anschrift: Reinhardt-straße 41, 09130 Chemnitz, gerichtete Dokument mit dem Aktenzeichen 41062502 vom30.08.2019, öffentlich zugestelltwird und bei der StadtverwaltungChemnitz, Kassen- und Steueramt,Bahnhofstraße 53, Zimmer 649

an Herrn Sven Püschmann, letztebekannte Anschrift: KlaffenbacherHauptstraße 38, 09123 Chemnitz,gerichtete Dokument mit dem Aktenzeichen 75329794 vom30.08.2019, öffentlich zugestelltwird und bei der StadtverwaltungChemnitz, Kassen- und Steueramt,Bahnhofstraße 53, im Zimmer649

an Herrn Peter Rödiger, letzte be-kannte Anschrift: DraisdorferStraße 59, 09114 Chemnitz, gerichtete Dokument mit dem Aktenzeichen 23203274 vom30.08.2019, öffentlich zugestelltwird und bei der StadtverwaltungChemnitz, Kassen- und Steueramt,Bahnhofstraße 53, im Zimmer649

an Herrn Muslim Saidkhasaev,letzte bekannte Anschrift: Clause-

witzstraße 17, 09130 Chemnitz,gerichtete Dokument mit dem Aktenzeichen 77137474 vom30.08.2019, öffentlich zugestelltwird und bei der StadtverwaltungChemnitz, Kassen- und Steueramt,Bahnhofstraße 53, im Zimmer649

an Herrn Robert Schmitt, letzte be-kannte Anschrift: Herrenweg 39,74906 Bad Rappenau, gerich-tete Dokument mit dem Akten-zeichen 23205308 vom 30.08.2019, öffentlich zugestellt wirdund bei der StadtverwaltungChemnitz, Kassen- und Steueramt,Bahnhofstraße 53, im Zimmer649

an Herrn Thomas Ott, letzte be-kannte Anschrift: Gießereistraße12, 83022 Rosenheim gerichteteDokument mit dem Aktenzeichen61.3174696 vom 22.08.2019 öf-fentlich zugestellt und bei derStadtverwaltung Chemnitz, Stadt-planungsamt, Friedensplatz 1 imZimmer A556

an Herrn Thomas Ebert, letzte be-kannte Anschrift: WolgograderAllee 66, 09123 Chemnitz gerich-tete Dokument mit dem Aktenzei-chen 33.3die/C-BL1174 vom28.08.2019 bei der Stadtverwal-tung Chemnitz, Kfz-Zulassungsbe-hörde, Düsseldorfer Platz 1 imZimmer Nr. 2.003

zu den üblichen Sprechzeiten ein-gesehen werden kann. Durch dieseöffentliche Zustellung des Doku-mentes können Fristen in Gang ge-setzt werden, nach deren AblaufRechtsverluste drohen. Sofern dasDokument eine Ladung zu einemTermin enthält, kann dessen Ver-säumung Rechtsnachteile zur Fol-ge haben. Das Dokument gilt als zugestellt,wenn seit dem Tag der Bekannt-machung der Benachrichtigungzwei Wochen vergangen sind.

Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit und das Inkrafttreten der Änderung des Umlegungsplanes

betreffend das Umlegungsverfahren 73 – „Technopark Süd“,Gemarkung Altchemnitz

Der Umlegungsausschuss derStadt Chemnitz gibt gemäß § 71Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)bekannt:

Für das Umlegungsverfahren 73 –„Technopark Süd“, GemarkungAltchemnitz, ist der Umlegungs-plan (Beschluss 1/12/032 desUmlegungsausschusses vom28.08.2018) betreffend das Flur-stück 640/31 der Gemarkung Alt-chemnitz (Ordnungsnummern 4)durch Beschluss 1/12/035 vom25.06.2019 geändert worden. DieÄnderung ist am 03.08.2019 un-anfechtbar geworden. Sie tritt mitdieser Bekanntmachung in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen die Bekanntmachung überdie Unanfechtbarkeit der Ände-rung des Umlegungsplanes kann

innerhalb von sechs Wochen seitder Bekanntmachung ein Antragauf gerichtliche Entscheidung ge-stellt werden. Der Antrag muss denVerwaltungsakt bezeichnen, gegenden er sich richtet. Er soll die Er-klärung, inwieweit der Verwal-tungsakt angefochten wird, undeinen bestimmten Antrag enthal-ten. Er soll die Gründe sowie dieTatsachen und Beweismittel an-geben, die zur Rechtfertigung desAntrags dienen. Über den An-trag entscheidet das LandgerichtChemnitz, Kammer für Baulandsa-chen. Der Antrag ist bei der Umle-gungsstelle der Stadt Chemnitzeinzureichen. Für die Antragstel-lung stehen folgende Möglichkei-ten zur Verfügung:1. Schriftlich oder zur Nieder-

schrift: Der Antrag kann schrift-lich oder zur Niederschrift

erhoben werden. Die Anschriftlautet: Stadt Chemnitz, Ge-schäftsstelle des Umlegungs-ausschusses, Friedensplatz 1,09111 Chemnitz.

2. Auf elektronischem Weg: DerAntrag auf gerichtliche Ent-scheidung kann mit einer qualifizierten elektronischenSignatur über das elektronischeGerichts- und Verwaltungspost-fach an den Empfänger StadtChemnitz – Umlegungsaus-schuss über den auf der In-ternetseite www.egvp.de be-zeichneten Kommunikations-weg erhoben werden.

Chemnitz, 22. August 2019

gez. Miko Runkel //Vorsitzender desUmlegungsausschusses

Sitzung des Kulturausschusses– öffentlich –

Donnerstag, den 05.09.2019, 16:30 Uhr,Beratungsraum 118 des Rathauses, Markt 1, 09111 Chemnitz

Tagesordnung:

1. Eröffnung, Begrüßung sowieFeststellung der ordnungs-gemäßen Ladung und derBeschlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesordnung3. Informationsvorlage an den

KulturausschussInformation zur Gedenktafeldes Rotary Clubs Chemnitzfür Ernst Georg AugustBaumgarten und Prof. Thomas Geßner im Rahmendes Projektes „Große Chem-nitzer”Vorlage: I-042/2019

Einreicher: Oberbürger-meisterin/Amt 15

4. Aktuelle Informationen zurKulturhauptstadt-Bewerbung

5. Verschiedenes5.1. Mündliche Informationen der

Verwaltung5.2. Fragen der Ausschuss-

mitglieder6. Bestimmung von zwei Aus-

schussmitgliedern zur Unter-zeichnung der Niederschriftder Sitzung des Kulturaus-schusses – öffentlich –

Ralph Burghart //Bürgermeister

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35 30. August 201918 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Hauptsatzung der Stadt ChemnitzAufgrund von § 4 Abs. 2 der Ge-meindeordnung für den FreistaatSachsen in der Fassung der Be-kanntmachung vom 9. März 2018(SächsGVBl. S. 63) zuletzt geändertdurch Art. 5 des Gesetzes vom02.07.2019 (SächsGVBI. Seite542) hat der Stadtrat der StadtChemnitz am 21.08.2019 mit derMehrheit der Stimmen aller Mitglie-der des Stadtrates die folgendeHauptsatzung beschlossen:

InhaltI. Name, Rechtsstellung, Organe,

Gliederung des Stadtgebietes§ 1 Name, Rechtsstellung§ 2 Organe der Stadt Chemnitz§ 3 Gliederung des Stadtgebietes§ 4 Wappen, Flagge, DienstsiegelII. Der Stadtrat § 5 Rechtsstellung und Zu-

sammensetzung des Stadtrates§ 6 Zuständigkeiten des StadtratesIII. Ältestenrat§ 7 ÄltestenratIV. Ausschüsse und Beiräte des

Stadtrates1. Allgemeine Bestimmungen für

die Ausschüsse und Beiräte§ 8 Bildung von Ausschüssen§ 9 Bestimmungen für die

beschließenden Ausschüsse§ 10 Allgemeine Zuständigkeiten

der beschließenden Ausschüsse§ 11 Beiräte2. Zuständigkeiten der einzelnen

Ausschüsse§ 12 Der Verwaltungs- und Finanz-

ausschuss§ 13 Der Ausschuss für Stadt-

entwicklung und Mobilität§ 14 Der Ausschuss für Klima-

schutz, Umwelt und Sicherheit§ 15 Der Kulturausschuss§ 16 Der Betriebsausschuss§ 17 Der Sozialausschuss§ 18 Der Schul- und Sport-

ausschuss§ 19 Der Umlegungsausschuss§ 20 Der JugendhilfeausschussV. Oberbürgermeisterin,

Beigeordnete, Beauftragte§ 21 Rechtsstellung der Oberbürger-

meisterin*§ 22 Zuständigkeit der Oberbürger-

meisterin§ 23 Rechtsstellung und Aufgaben

der Beigeordneten§ 24 Beauftragte§ 25 Vertretung der StadtVI. Mitwirkung der Bürgerschaft§ 26 Einwohnerversammlung/

Einwohneranträge§ 27 Einwohnerfragestunde§ 28 Bürgerbegehren§ 29 Bürgerinformation§ 30 BürgerplattformenVII. Ortschaftsverfassungen§ 31 Bildung der Ortschaftsräte § 32 Aufgaben der Ortschaftsräte§ 33 OrtsvorsteherVIII. Schlussbestimmungen§ 34 Inkrafttreten AnlageKommunale Gebietsgliederung –Grobräumige Gliederung der StadtChemnitz in 39 Stadtteile (Stadtteil-gliederung)

* Alle in dieser Hauptsatzung aufge-führten Funktions- und Amts-bezeichnungen beziehen sich auf das weibliche und männliche Geschlecht.

I. Name, Rechtsstellung, Organe,Gliederung des Stadtgebietes

§ 1Name, Rechtsstellung

Die Stadt Chemnitz ist eine kreisfreieStadt des Freistaates Sachsen.

§ 2Organe der Stadt Chemnitz

Organe der Stadt Chemnitz sind derStadtrat und die Oberbürgermeiste-rin.

(2) Die Stadtteile Einsiedel, Euba,Grüna, Klaffenbach, Kleinolbersdorf-Altenhain, Mittelbach, Röhrsdorfsowie Wittgensdorf erhalten jeweilsdie Stellung einer Ortschaft miteinem Ortschaftsrat und einem Orts-vorsteher nach den §§ 65, 66 und68 SächsGemO.(3) Die Stadtteilgliederung der StadtChemnitz ist in der Anlage, welcheBestandteil dieser Hauptsatzung ist,dargestellt (Anlage: Kommunale Ge-bietsgliederung - Grobräumige Glie-derung der Stadt Chemnitz in 39Stadtteile [Stadtteilgliederung]).

§ 4Wappen, Flagge, Dienstsiegel

(1) Die Stadt Chemnitz führt einWappen, eine Flagge und ein Dienst-siegel.(2) 1Das „Große Wappen“ der StadtChemnitz zeigt im gespaltenenSchild heraldisch rechts in Gold zweiblaue Pfähle, heraldisch links inGold einen schwarzen, rot bewehrtenLöwen. 2Über dem rot ausgeschlagenen Bü-gelhelm mit Medaillon und blausil-bernen Decken zeigt es eine goldeneKrone, daraus wachsend zwei mitMundlöchern versehene silberneBüffelhörner, beide außen mit je fünfdreiblättrigen silbernen Lindenzwei-gen besteckt. 3Als „Kleines Wappen“ wird nur derSchild verwendet.(3) Als Flagge führt die Stadt Chem-nitz die Farben Blau (oben) und Gold(unten).(4) Das Dienstsiegel zeigt das„Kleine Wappen“ der Stadt mit derUmschrift „Stadt Chemnitz“.

II. Der Stadtrat

§ 5Rechtsstellung und Zusammen-

setzung des Stadtrates(1) Der Stadtrat ist die Vertretung derBürger und das Hauptorgan derStadt.(2) 1Der Stadtrat besteht aus denStadtratsmitgliedern (Stadträte undOberbürgermeisterin). 2Die Stadträte führen die Bezeich-nung „Stadträtin“ bzw. „Stadtrat“.(3) Die Zahl der Stadträte wird ge-mäß § 29 Abs. 3 SächsGemO auf 60festgesetzt.

§ 6Zuständigkeiten des Stadtrates

(1) Der Stadtrat legt die Grundsätzefür die Verwaltung der Stadt Chemnitzfest und entscheidet über alle Ange-legenheiten der Stadt, soweit er sienicht gemäß § 41 Abs. 1 SächsGemOeinem beschließenden Ausschussüberträgt, soweit nicht die Oberbür-germeisterin kraft Gesetzes zuständigist bzw. ihr der Stadtrat bestimmteAufgaben überträgt oder soweit nicht

gemäß dieser Hauptsatzung die Ort-schaftsräte zuständig sind.(2) 1Für die in § 28 Abs. 2 Sächs-GemO genannten Aufgaben ist aus-schließlich der Stadtrat zuständig. 2Diese Aufgaben können nicht auf be-schließende Ausschüsse oder der Ober-bürgermeisterin übertragen werden. 3Leitende Bedienstete im Sinne des§ 28 Abs. 2 Ziffer 2 SächsGemO sindLeiter von Ämtern, selbstständigenEinrichtungen und Eigenbetrieben.

III. Ältestenrat

§ 7Ältestenrat

1Es wird ein Ältestenrat gebildet, derder Oberbürgermeisterin in Fragender Tagesordnung und des Gangesder Verhandlungen des Stadtratesund seiner Ausschüsse sowie beiVorlagen mit herausgehobener Be-deutung berät. 2Das Nähere regelt die Geschäftsord-nung des Stadtrates.

IV. Ausschüsse und Beiräte desStadtrates

1. Allgemeine Bestimmungen fürdie Ausschüsse und Beiräte

§ 8Bildung von Ausschüssen

(1) Als beschließende Ausschüssewerden gebildet:1. Verwaltungs- und Finanz-

ausschuss2. Stadtentwicklung und Mobilität3. Klimaschutz, Umwelt und

Sicherheit4. Kulturausschuss5. Sozialausschuss6. Schul- und Sportausschuss7. Betriebsausschuss8. Umlegungsausschuss9. Jugendhilfeausschuss(2) 1Die Ausschüsse nach Abs. 1 Nr.1 bis 7 bestehen aus 13 Stadträtenund der Oberbürgermeisterin als Vor-sitzende. 2Der Umlegungsausschuss ist aufder Grundlage der §§ 1 und 2 derUmlegungsausschussverordnung derSächsischen Staatsregierung vom20. August 2008 als weisungsun-abhängiges und selbstständiges Or-gan zu bilden. 3Der Jugendhilfeausschuss ist aufder Grundlage der Satzung desAmtes für Jugend und Familie derStadt Chemnitz zu bilden.(1) 1Der Stadtrat bestellt gemäß § 42Abs. 1 SächsGemO die Ausschuss-mitglieder und je Ausschussmitgliedbis zu drei Stellvertreter für die Aus-schüsse nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 – 7widerruflich aus seiner Mitte. 2Für den Umlegungsausschuss be-stellt der Stadtrat die Ausschussmit-glieder sowie einen Stellvertreterwiderruflich aus seiner Mitte.

3Das Nähere regelt die Geschäftsord-nung. 4Die bestellten Stellvertreter sindkeine persönlichen Stellvertreter;dies gilt nicht für die Stellvertreterdes Jugendhilfeausschusses.5Soweit bestellte Stellvertreter keinepersönlichen Stellvertreter der ge-wählten Ausschussmitglieder sind,sind sie Reihenfolgestellvertreter.6Reihenfolgestellvertreter bedeutet,dass die gewählten Stellvertreter inder durch die Wahl bestimmten Rei-henfolge für ein verhindertes ordent-liches Ausschussmitglied eintreten,welches derselben Liste wie derStellvertreter angehört. 7Die auf dem Wahlvorschlag nachden zu Stellvertretern berufenen Be-werbern noch folgenden Kandidatensind Ersatzpersonen. 8Wird ein Mitglied dauerhaft durcheinen Stellvertreter ersetzt bzw. fälltein Stellvertreter dauerhaft aus, sorückt in den Kreis der Stellvertretereine bisherige Ersatzperson auf.(3) 1Durch den Stadtrat können biszu fünf sachkundige Einwohner indie in Abs. 1 Nr. 1 – 7 genanntenAusschüsse berufen werden. 2Grundsätzlich ist für die Ausschüssein Abs. 1 Nr. 1 – 7 ein sachkundigerEinwohner zu bestellen, dessen Altermindestens 14 Jahre beträgt und derzum Ende einer Wahlperiode das 27.Lebensjahr noch nicht vollendet hat. 3Für den Schul- und Sportausschusssoll ein weiterer in Satz 2 genanntersachkundiger Einwohner berufenwerden. 4Es sollen in den• Kulturausschuss ein Vertreter des

Kulturbeirates,• Ausschuss für Stadtentwicklung

und Mobilität ein Vertreter Klein-gartenbeirates,

• Ausschuss für Klimaschutz, Um-welt und Sicherheit ein Vertreterdes AGENDA-Beirates,

• Schul- und Sportausschuss je einVertreter des Kreiselternrates undder Schulen in freier Trägerschaft,ein Mitglied des Stadtsportbundessowie ein Vertreter für Schüler,Auszubildende und Studierende,

• Sozialausschuss je ein Vertreterdes Seniorenbeirates, des Behin-dertenbeirates, des Migrationsbei-rates und der Liga der freienWohlfahrtspflege

als sachkundige Einwohner berufenwerden, sofern nicht bereits einStadtrat sowohl Mitglied des jeweili-gen Beirates als auch Ausschussesist.5Über die Berufung der sachkun-digen Einwohner entscheidet derStadtrat durch Wahl gemäß § 39Abs. 7 SächsGemO.

§ 9Bestimmungen für die

beschließenden Ausschüsse(1) Im Rahmen ihrer Zuständigkeitentscheiden die beschließendenAusschüsse selbständig anstelle desStadtrates.(2) Über Angelegenheiten, bei denenstrittig ist, welcher beschließendeAusschuss zuständig ist, entscheidetder Stadtrat.

§ 10Allgemeine Zuständigkeiten der

beschließenden Ausschüsse(1) Innerhalb ihres Aufgabengebietessind die beschließenden Ausschüsseim Rahmen des bestätigten Haus-haltsplanes allgemein zuständig für1. Vergaben von Lieferungen und

Leistungen und Nachträgen zuLieferungen und Leistungen, beidenen der gesetzte Kostenrah-men um mehr als 10 v. H. über-schritten wird,

2. Veräußerung von beweglichemVermögen im Wert von 100.000EUR bis 400.000 EUR im Ein-zelfall,

soweit es sich nicht um Geschäfteder laufenden Verwaltung handeltoder die Angelegenheiten nicht demStadtrat vorbehalten sind.(2) Hiervon abweichende Regelun-gen in den §§ 12 bis 21 dieserHauptsatzung bleiben von den vor-genannten Wertgrenzen unberührt.(3) 1Alle Wertgrenzen beziehen sichauf Bruttowerte und jeweils aufeinen einheitlichen wirtschaftlichenVorgang. 2Die Zerlegung eines solchen Vor-gangs in mehrere Teile zur Begrün-dung einer anderen Zuständigkeit istnicht zulässig. 3Bei voraussehbar wiederkehrendenLeistungen bezieht sich die Wert-grenze auf den Jahresbetrag.(4) 1Die Vorberatung von Petitionenfindet im zuständigen Fachaus-schuss statt. 2Die Beschlussfassung über Petitio-nen erfolgt im Stadtrat, sofern die je-weiligen Fachausschüsse nichtabschließend zuständig sind. 3Petenten wird spätestens 6 Wochennach Eingang der Petition bei derStadt Chemnitz ein begründeter Be-scheid erteilt. 4Ist dies nicht möglich, so ist demPetenten innerhalb der vorgenanntenFrist zumindest ein Zwischenbe-scheid zu erteilen. 5Das Nähere regelt die Geschäftsord-nung des Stadtrates.

§ 11Beiräte

(1) 1Der Stadtrat bestimmt die Auf-gaben, die Zusammensetzung unddas Verfahren zur Bildung der Bei-räte. 2Die Beiräte sind beratend tätig undunterstützen den Stadtrat und dieStadtverwaltung bei der Erfüllungvon deren Aufgaben. 3Die Beiräte werden durch denStadtrat widerruflich für den Zeit-raum der Wahlperiode des Stadtratesgebildet.(2) Als Beiräte gemäß § 47 Sächs-GemO werden gebildet:1. Seniorenbeirat2. Behindertenbeirat3. AGENDA-Beirat4. Kleingartenbeirat5. Migrationsbeirat (3) 1Der Kulturbeirat wird gebildetnach den Vorschriften des Sächsi-schen Kulturraumgesetzes (SächsKRG). 2Für den Kulturbeirat gelten die Vor-schriften dieses Paragrafen entspre-chend, sofern nicht das SächsKRGetwas anderes bestimmt. 3Der Kulturbeirat setzt sich aus zehnsachkundigen Einwohnern und fünfStadtratsmitgliedern zusammen. 4Die Auswahl der sachkundigen Ein-wohner soll sich nach folgendenSparten richten:Bibliotheken/Literatur Bildende/angewandte Kunst Film/MedienHeimatpflege Jugendkultur Kultur und Bildung MusikSammlungen/MuseenSoziokultur Theater/Darstellende Kunst(4) 1Die Beiräte nach Abs. 2 setzensich aus 8 sachkundigen Einwoh-nern und fünf Stadtratsmitgliedernzusammen. 2Der Stadtrat bestellt die Beiratsmit-glieder und je einen Stellvertreter wi-derruflich aus seiner Mitte. 3Das Nähere regelt die Geschäftsord-nung.4Beauftragte nach § 25 können be-ratend an den Sitzungen ihres Auf-gabenbereichs teilnehmen. 5Die Auswahl der sachkundigen Ein-wohner soll sich nach den folgendenRegelungen richten:

Fortsetzung Seite 19

§ 3Gliederung des Stadtgebietes

(1) Das Gebiet der Stadt Chemnitz gliedert sich in 39 Stadtteile, die dieNamenZentrum (01) Klaffenbach (47)Schloßchemnitz (02) Helbersdorf (61)Furth (11) Markersdorf (62)Glösa-Draisdorf (12) Morgenleite (63)Borna-Heinersdorf (13) Hutholz (64)Ebersdorf (14) Kapellenberg (81)Hilbersdorf (15) Kappel (82)Euba (16) Schönau (83)Sonnenberg (21) Stelzendorf (84)Lutherviertel (22) Siegmar (85)Yorckgebiet (23) Reichenbrand (86)Gablenz (24) Mittelbach (87)Adelsberg (25) Kaßberg (91)Kleinolbersdorf-Altenhain (26) Altendorf (92)Altchemnitz (41) Rottluff (93)Bernsdorf (42) Rabenstein (94)Reichenhain (43) Grüna (95)Erfenschlag (44) Röhrsdorf (96)Harthau (45) Wittgensdorf (97)Einsiedel (46)tragen.

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35 30. August 2019 19AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Fortsetzung von Seite 18

Seniorenbeirat• zwei Vertreter der freien Wohl-

fahrtspflege i. S. des § 5 SGB XII• ein Vertreter gewerkschaftlicher

bzw. betrieblicher Seniorenarbeit• ein Vertreter der Seniorenarbeit von

Kirchen bzw. Religionsgemein-schaften

• ein Vertreter mit ärztlicher oder so-zialwissenschaftlicher Berufspraxiszum Aufgabenbereich des Beirates

• drei sonstige sachkundige Einwoh-ner

Behindertenbeirat• zwei Vertreter der freien Wohl-

fahrtspflege i. S. des § 5 SGB XII• ein Vertreter der Arbeitsgruppe bar-

rierefreies Bauen oder einer ande-ren sachverständigen Stelle fürBarrierefreiheit

• ein Vertreter mit ärztlicher oder so-zialwissenschaftlicher Berufspraxiszum Aufgabenbereich des Beirates

• vier sonstige sachkundige Einwoh-ner

AGENDA-Beirat• acht Vertreter aus dem ehrenamt-

lichen Bereich des ChemnitzerAgendaprozesses

Kleingartenbeirat• acht Personen, die einen Kleingar-

ten besitzen oder Mitglied einesKleingartenvereins sind

Migrationsbeirat• ein Vertreter der freien Wohlfahrts-

pflege i. S. des § 5 SGB XII• zwei Vertreter des Chemnitzer Inte-

grationsnetzwerkes• zwei Vertreter von Nationalitäten-

vereinen oder ähnlichen Migran-tenorganisationen

• drei sonstige sachkundige Einwoh-ner

• Die sachkundigen Einwohner desMigrationsbeirates sollen über ei-nen Migrationshintergrund verfü-gen.

6Der Vorsitzende des Beirates undsein Stellvertreter werden aus derMitte des Beirates gewählt. 5Sind beide verhindert, wählt derBeirat für die einzelne Sitzung einenVorsitzenden aus seiner Mitte.7Für die sonstigen sachkundigenEinwohner soll ein Vertreter bestelltwerden, dessen Alter mindestens 14Jahre beträgt und der zum Endeeiner Wahlperiode das 27. Lebens-jahr noch nicht vollendet hat.8Für die sachkundigen Einwohnernach Abs. 3 können je Sparte bis zuzwei Stellvertreter gewählt werden.(1) Vorschlagsberechtigt für die indie Beiräte zu wählenden Stadtrats-mitglieder sind alle Stadtratsmitglie-der.(2) Die Berufung erfolgt auf derGrundlage der eingereichten Bewer-bervorschläge für die sachkundigenEinwohner durch Mehrheitswahlgemäß § 39 Abs. 7 SächsGemO undfür die Stadtratsmitglieder analog § 42 Abs. 2 SächsGemO.(3) 1Die Beiräte sollen im Regelfallsechsmal im Jahr tagen. 2Die Sitzungen der Beiräte könnensowohl öffentlich als auch nichtöf-fentlich stattfinden. 3Die Entscheidung darüber trifft derBeiratsvorsitzende unter sinngemä-ßer Anwendung des § 41 Abs. 5 Satz2 SächsGemO.

2. Zuständigkeiten der Ausschüsse

§ 12Der Verwaltungs- und

Finanzausschuss(1) Die Zuständigkeit des Verwal-

tungs- und Finanzausschussesumfasst folgende Aufgabenge-biete:

1. grundsätzliche Angelegenheitender städtischen Eigengesellschaf-ten und Beteiligungen

2. Angelegenheiten der allgemeinenVerwaltung, des Rechts- und Ord-nungswesens

3. Angelegenheiten des Organisati-onswesens und der Verwaltungs-modernisierung

4. Repräsentationsaufgaben5. allgemeine Angelegenheiten der

Statistik, Wahlen, des Pressewe-sens, Archivwesens sowie für denFeuer- und Katastrophenschutz

6. Personalangelegenheiten7. Haushalts- und Finanzangelegen-

heiten,8. Angelegenheiten aus dem Be-

reich des Liegenschaftswesens9. grundsätzliche Entscheidungen

zu Bürgerservicestellen(2) Angelegenheiten, für die im Rah-men der Vorberatungstätigkeit keinanderer Ausschuss zuständig ist,werden im Verwaltungs- und Finanz-ausschuss vorberaten.(3) Innerhalb der vorgenannten Auf-gabengebiete entscheidet der Ver-waltungs- und Finanzausschuss ins-besondere über:1. Bei- und Austritt zu und aus

Vereinen, Verbänden (außerZweckverbänden) und sonsti-gen Organisationen, wenn derJahresbeitrag im Einzelfall zwi-schen 500 EUR und 5.000EUR liegt,

2. die Ernennung von Beamtengemäß § 10 SächsBG und dienicht nur vorübergehende Über-tragung einer anders bewerte-ten Tätigkeit (Umsetzung) abBesoldungsgruppe A13, Lauf-bahngruppe 2, Einstiegsebene2 Sächsisches Besoldungsge-setz (SächsBesG) aufwärts, so-fern Führungsaufgaben mit derTätigkeit verbunden sind; fürBeamten im Vorbereitungs-dienst sind die oben stehendenRegelungen nicht anzuwenden,

3. die Versetzung und Abordnungder Beamten von einem ande-ren Dienstherrn, das Hin- aus-schieben des Eintritts in denRuhestand sowie die Entlas-sung der Beamten mit Aus-nahme der Entlassung kraftGesetzes oder auf Antrag abBesoldungsgruppe A 13 Lauf-bahngruppe 2, Einstiegsebene2 SächsBesG aufwärts, sofernFührungsaufgaben mit der Tä-tigkeit verbunden sind,

4. die Einstellung, Höhergruppie-rung, Kündigung durch den Ar-beitgeber, die nicht nur vor-übergehende Übertragung eineranders bewerteten Tätigkeit vonBeschäftigten sowie die Fest-setzung des Entgeltes, auf daskein Anspruch aufgrund einesTarifvertrages besteht, ab Ent-geltgruppe 13 TVöD aufwärts,sofern Führungsaufgaben mitder Tätigkeit verbunden sind.Ausgenommen sind befristeteBeschäftigungsverhältnisse miteiner Laufzeit von bis zu einemJahr,

5. Kreditaufnahmen ab 2.500.000EUR,

6. Bestellung von Sicherheitenund Übernahme von Verpflich-tungen aus Gewährverträgenund Abschluss der ihnengleichkommenden Rechtsge-schäfte bis zum Betrag von400.000 EUR im Einzelfallsowie die Übernahme vonBürgschaften über 50.000EUR bis zu einer Höhe von400.000 EUR im Einzelfall,

7. über- und außerplanmäßigenAufwendungen und Auszahlun-gen, wenn sie im Einzelfall100.000 EUR übersteigen,höchstens jedoch bis zu500.000 EUR, und nichtgemäß § 22 Abs. 2 Nr. 2 alsunerheblich gelten. Diese Wertgrenzen gelten auchfür über- und außerplanmäßigeVerpflichtungsermächtigungenbei Einhaltung des in der Haus-haltssatzung ausgewiesenen

Gesamtbetrages. Die Wertgren-zen sind entsprechend für dieeingesetzten Deckungsquellenanzusetzen. Als Einzelfall giltjeweils die Summe der über-und außerplanmäßigen Mittel-bereitstellungen je Produkt-sachkonto. Bei Investitionenzählt als Einzelfall jeweils dieSumme der über- und außer-planmäßigen Auszahlungen jeMaßnahmennummer. Mittelbe-reitstellungen aus der Inan-spruchnahme von Deckungs-kreisen bleiben bei der Berech-nung außer Betracht.

8. Unbefristete Niederschlagun-gen bzw. den Erlass von Forde-rungen der Stadt, Führung vonRechtsstreitigkeiten und Ab-schluss von Vergleichen, soweitdie Forderung oder der Streit-wert oder der Wert des Zuge-ständnisses zwischen 100.000EUR und 400.000 EUR liegt.Dies gilt nicht, wenn der Einzel-anspruch im Verhältnis zurSumme gleichartiger Ansprü-che erheblich ist oder wennsich eine Einzelentscheidungauf künftig ähnliche Fälle, dieinsgesamt in Bezug auf die Ein-nahmen der Stadt erheblichsind, auswirken kann,

9. Miet- und Leasingverträge überHard- und Software und Büro-maschinen, sofern sie 125.000EUR p. a. bezogen auf denNeuwert des Leasingobjektesohne Mehrwertsteuer überstei-gen,

10. Erwerb von Grundstücken undgrundstücksgleichen Rechten,wenn der Kaufpreis im Einzel-fall zwischen 150.000 EURund 400.000 EUR liegt,

11. Veräußerung von Grundstückenund grundstücksgleichen Rech-ten, wenn der Verkaufspreis imEinzelfall zwischen 150.000EUR und 300.000 EUR liegt,

12. Abschluss von Miet- und Pacht-verträgen, in denen ein Miet-und Pachtzins von mehr als30.000 EUR jährlich und einefeste Laufzeit von mehr als 5 Jahren oder die unentgeltli-che Überlassung zu einem an-zusetzenden Mietwert von mehrals 50.000 EUR jährlich ver-einbart wird,

13. Übertragung von Kassenge-schäften auf Dritte gemäß § 87Abs. 1 SächsGemO,

14. die Annahme oder Vermittlungvon Spenden, Schenkungenund ähnlichen Zuwendungenüber einem Wert von 50 Euroim Einzelfall. Die Entscheidungüber die Annahme oder Ver-mittlung von Spenden, Schen-kungen und ähnlichen Zuwen-dungen bis zu einem Wert voneinschließlich 50 Euro im Ein-zelfall wird auf die Leiter derÄmter bzw. der Einrichtungenübertragen. Über die Annahmeoder Vermittlung der Spenden,Schenkungen und ähnlichenZuwendungen für die städti-schen Museen, Bibliothekenund Archive entscheiden dieLeiter der Ämter bzw. der Ein-richtungen.

(4) Über die Angelegenheiten ge-mäß § 98 Abs. 1 Satz 7 SächsGemO wird im Verwaltungs- und Finanzausschuss frühzeitig durchden Gesellschaftervertreter infor-miert.

§ 13Ausschuss für Stadtentwicklung

und Mobilität(1) Die Zuständigkeit des Ausschus-ses für Stadtentwicklung und Mobi-lität umfasst insbesondere die fol-genden Angelegenheiten:1. Bauleitplanung,2. Stadtplanung, Stadtentwick-

lung, Vermessung und Ver-kehrsplanung,

3. Mobilitätsstrategie,4. Landschafts- und Grünord-

nungsplanung,5. Erstellung städtischer Woh-

nungsbauförderprogramme,Grundzüge von Sanierung inausgewiesenen Wohngebietensowie Grundzüge der Wohnum-feldverbesserung,

6. Sanierungsgebiete und über dieAbschnittsbildung sowie überdie Kostenspaltung in Beitrags-angelegenheiten,

7. städtebauliche Entwicklungs-maßnahmen sowie sonstigeStadterneuerungsmaßnahmen,

8. Angelegenheiten des Hoch-und Tiefbaus einschließlichentsprechender Planungen vonbesonderer Bedeutung, die ei-ner Ausschreibung nach Verga-beverordnung (VgV) bedürfen,

9. Baumaßnahmen in den Berei-chen, Park- und Gartenanlagenund Forsten einschließlich Pla-nungen von besonderer Bedeu-tung,

10. Belange des Denkmalschutzesim Benehmen mit dem Kultur-ausschuss.

(2) Innerhalb der vorgenannten Auf-gabengebiete entscheidet der Aus-schuss für Stadtentwicklung undMobilität insbesondere über:1. Aufstellung von vorbereitenden

und verbindlichen Bauleitplä-nen sowie die Form der frühzei-tigen Öffentlichkeitsbeteili-gung,

2. die Billigung und Auslegungder Entwürfe im Bauleitplan-verfahren,

3. die Erteilung von Befreiungengemäß § 31 Abs. 2 Baugesetz-buch (BauGB) für Vorhaben vonbesonderer öffentlicher Bedeu-tung,

4. die Anordnung von Umlegungs-verfahren.

(3) 1Der Ausschuss für Stadtentwick-lung und Mobilität ist innerhalb derAufgabengebiete nach Abs. 1 und 2bei baulichen Maßnahmen für diedem Stadtrat zur Beschlussfassungvorzulegenden Baubeschlüsse vorbe-ratend tätig. 2Einzelmaßnahmen werden ab ei-nem Umfang von 400.000 EUR indie jeweiligen Baubeschlüsse aufge-nommen.

§ 14Ausschuss für Klimaschutz,

Umwelt und Sicherheit(1) Die Zuständigkeit des Ausschus-ses für Klimaschutz, Umwelt und Si-cherheit umfasst insbesondere diefolgenden Angelegenheiten:1. Umweltschutz (Klimaschutz

und Klimaanpassung, Natur-schutz, Immissionsschutz, Ab-fall und Bodenschutz, Gewäs-ser-schutz),

2. Hochwasserschutz,3. Abfallwirtschaftsstrategie,4. Polizeiverordnung, Kriminalprä-

vention,5. Fragen der öffentlichen Sicher-

heit und Ordnung sowie Zu-sammenarbeit mit anderenSicherheitsbehörden,

6. Tierparkkonzeption.(2) Innerhalb der vorgenannten Auf-gabengebiete entscheidet der Aus-schuss für Klimaschutz, Umwelt undSicherheit insbesondere über:1. Aufstellung von Lärmaktions-

plänen sowie die Form der früh-zeitigen Öffentlichkeitsbeteili-gung,

2. die Billigung und Auslegungder Entwürfe im Rahmen derLärmaktionsplanung.

§ 15Der Kulturausschuss

(1) Die Zuständigkeit des Kulturaus-schusses umfasst kulturelle Angele-

genheiten der Stadt Chemnitz.(2) Der Kulturausschuss berät dieKulturentwicklungspläne der StadtChemnitz sowie inhaltliche Konzeptevor.(3) Innerhalb des vorgenannten Auf-gabengebietes entscheidet der Kul-turausschuss über:1. die Verwendung von Haushalts-

mitteln füra) kulturelle Einrichtungen undMaßnahmen,b) die Förderung der privaten undkirchlichen Denkmalpflege, so-weit im Einzelfall der Zuwen-dungsbescheid 50.000 EURübersteigt,c) den Ankauf von Gemälden undPlastiken, soweit im Einzelfallder Geschäftswert zwischen30.000 EUR und 750.000 EURliegt,d) den Ankauf sonstiger Kultur-güter, soweit im Einzelfall der Ge-schäftswert zwischen 10.000EUR und 750.000 EUR liegt,e) den Verkauf und Tausch vonKulturgütern, soweit im Einzelfallder Geschäftswert zwischen2.500 EUR und 750.000 EURliegt,

2. Richtlinien über Art, Höhe undUmfang der zu gewährendenKünstlerhilfe,

3. langfristige Verträge mit kulturel-len Vereinigungen oder Einrich-tungen, soweit im Einzelfall derGeschäftswert von 50.000 EURnicht überstiegen wird,

4. Benennung und Umbenennungvon öffentlichen kulturellen Ein-richtungen,

5. Gewährung von Zuschüssen undZuwendungen aus den Mittelnder kommunalen Kunst- undKulturförderung sowie von Mit-teln gemäß SächsKRG.

§ 16Der Betriebsausschuss

1Der Betriebsausschuss ist zuständigfür die Angelegenheiten der Eigen-betriebe Abfallentsorgungs- undStadtreinigungsbetrieb der StadtChemnitz (ASR), Entsorgungsbetriebder Stadt Chemnitz (ESC) und Fried-hofs- und Bestattungsbetrieb derStadt Chemnitz (FBB).2Die einzelnen Zuständigkeiten erge-ben sich aus den Betriebssatzungen.

§ 17Der Sozialausschuss

(1) Die Zuständigkeit des Sozialaus-schusses umfasst die sozialen Ange-legenheiten und die Angelegenhei-ten der Gesundheitsfürsorge in derStadt Chemnitz sowie die Aufgabenund Angelegenheiten der gemeinsa-men Einrichtung im Sinne des Zwei-ten Buches Sozialgesetzbuch (SGBII), soweit diese die Stadt Chemnitzals kommunalen Träger betreffenoder darauf Auswirkungen haben.(2) 1Geplante Beschlüsse der Träger-versammlung mit grundsätzlicherBedeutung bzw. Auswirkung auf dieKommune i. S. d. § 6 dieser Haupt-satzung sind im Sozialausschuss vor-zuberaten. 2Die Vertreter der Stadt Chemnitz inder Trägerversammlung üben ihreBefugnisse aufgrund von Beschlüs-sen des Sozialausschusses aus. 3Die Zuständigkeiten des Stadtratesund des Verwaltungs- und Finanz-ausschusses in Bezug auf außer- undüberplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen und Verpflichtungser-mächtigungen bleiben unberührt.(3) Innerhalb des vorgenannten Auf-gabengebietes entscheidet der Sozi-alausschuss über:1. Richtlinien der Stadt Chemnitz

zur Förderung sozialer und sozi-almedizinischer Dienste in freierTrägerschaft und Selbsthilfegrup-pen,

Fortsetzung Seite 20

Page 14: Konzert zum Spielzeitauftakt Ihre Stimme zählt! · 35 30. August 2019 5 Die Stadt erstellt mit Akteuren und Netz-werkpartnern den Teilhabeplan »Chem-nitz – Inklusiv 2030«. Wie

35 30. August 201920 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Fortsetzung von Seite 19

2. die Gewährung von Zuwendun-gen für soziale und sozialmedizi-nischer Dienste in freier Träger-schaft auf der Grundlage vonFachförderrichtlinien im Rahmenzur Verfügung stehender Haus-haltmittel und soweit sie nichtmit einer Fördersumme von biszu 25.000 EUR im Kalenderjahrzum Geschäft der laufenden Ver-waltung gehören,

3. Fachkonzepte bzw. Fachplanun-gen zur Gesundheitsförderung,nach § 6 SächsPsychKG sowieim sozialen Bereich und derenFortschreibung,

4. die Anwendung der SächsischenSozialhilferichtlinien in der Leis-tungsgewährung nach dem Sozi-algesetzbuch Zwölftes Buch(SGB XII).

(4) Der Sozialausschuss nimmt re-gelmäßig Informationen zur Aufga-benerfüllung und den Arbeitsergeb-nissen des Gesundheitsamtes, desSozialamtes sowie der gemeinsamenEinrichtung entgegen und berät hie-rüber. Die Information und Beratungzur gemeinsamen Einrichtung um-fasst insbesondere:1. die Zielvereinbarungen und die

Zielerreichung nach § 48 b SGB II,2. die jährliche Aufstellung des

Stellenplans der gemeinsamenEinrichtung,

3. die Bewirtschaftung des Verwal-tungsbudgets sowie der Haus-haltsmittel für die kommunalenSGB II-Leistungen sowie

4. die Eckpunkte zum jährlichen Ar-beitsmarktprogramm und seineAuswirkungen auf die Kommune.

§ 18Der Schul- und Sportausschuss

(1) Die Zuständigkeit des Schul- undSportausschusses umfasst Angele-genheiten, die sich aus der Schulträ-gerschaft der Stadt Chemnitz, mitAusnahme der Volkshochschule, undauf dem Gebiet des Sports ergeben.(2) Schulentwicklungsplan, Teilauf-hebung und Aufhebung von Schulenwerden im Schul- und Sportaus-schuss vorberaten.(3) Innerhalb des vorgenannten Auf-gabengebietes entscheidet der Schul-und Sportausschuss über:1. die Gestaltung des Schulnetzes

der Stadt Chemnitz, das bein-haltet insbesondere:a) die Schularten an den Schul-standorten,b) die Profilausbildung an denOberschulen und Gymnasien,c) die Berufsfelder an den Be-ruflichen Schulzentren,d) die Auslastung der Schulob-jekte auf Grundlage der Kapa-zitätsermittlung für die Objekte,

2. die Stellungnahmen der StadtChemnitz zur Bestellung vonSchulleitern durch die Schul-aufsichtsbehörden,

3. die Veräußerung von bewegli-chen Gegenständen aus demBereich der Schulausstattungmit einem Verkaufspreis vonüber 100.000 EUR bis zu400.000 EUR im Einzelfall,

4. grundsätzliche Verfahrenswei-sen der Schülerversorgung,Schülerbetreuung und -unter-stützung, die über die gesetzli-chen Regelungen hinausgehen,

5. Benennung und Umbenennungvon öffentlichen sportlichenEinrichtungen,

6. Grundsätze der Nutzung undBetreibung der kommunalenSportstätten und Bäder,

7. die Richtlinien zur kommuna-len Sportförderung,

8. Gewährung von Zuschüssen anSportvereine und -verbände,wenn der Zuwendungsbescheidim Einzelfall 100.000 EURübersteigt,

9. Maßnahmen für die Entwick-lung der kommunalen Sport-stätten und Bäder,

10. langfristige Inanspruchnahmevon kommunalen Sportstättenund Bädern für andere alssportliche Zwecke,

11. Grundsätze der Werbung inkommunalen Sportstätten undBädern,

12. langfristige Bewerbung undDurchführung repräsentativerSportveranstaltungen ab Kate-gorie Deutsche Meisterschaftenoder ähnliches; oder wenn derZuwendungsbetrag oder Eigen-anteil der Stadt als Ausrichterim Einzelfall 50.000 Euroübersteigt,

13. An- und Vermietung sowie Ver-pachtung kommunaler Sport-stätten und Bäder in ihrer Ge-samtheit.

§ 19Der Umlegungsausschuss

(1) Der Umlegungsausschuss ist fürdie Durchführung von Bodenord-nungsverfahren nach den Vorschrif-ten des Vierten Teils des ErstenKapitels des Baugesetzbuches in derjeweils geltenden Fassung zuständig.(2) Der Umlegungsausschuss kannsich ergänzend zur Umlegungsaus-schussverordnung eine eigene Ge-schäftsordnung geben.

§ 20Der Jugendhilfeausschuss

Die Zuständigkeit des Jugendhilfe-ausschusses ergibt sich aufgrunddes Sozialgesetzbuches (SGB) Ach-tes Buch (VIII) – Kinder- und Ju-gendhilfe, des Landesjugendhilfe-gesetzes (LJHG) sowie der danacherlassenen Satzung des Amtes fürJugend und Familie der Stadt Chem-nitz.

V. Oberbürgermeisterin, Beigeordnete, Beauftragte

§ 21Rechtsstellung der

Oberbürgermeisterin

1Die Oberbürgermeisterin ist Vorsit-zende des Stadtrates und Leiterinder Stadtverwaltung. 2Sie vertritt die Stadt Chemnitz. 3Sie ist für die sachgemäße Erledi-gung der Aufgaben und den ord-nungsgemäßen Gang der Stadtver-waltung verantwortlich und regeltderen innere Organisation.

§ 22Zuständigkeit der

Oberbürgermeisterin(1) 1Die Oberbürgermeisterin erle-digt in eigener Zuständigkeit die Ge-schäfte der laufenden Verwaltungund die ihr sonst durch Rechtsvor-schrift oder vom Stadtrat übertrage-nen Auf- gaben. 2Sie entscheidetüber die in den einzelnen Zuständig-keiten der beschließenden Aus-schüsse genannten Punkte bis zuden dort festgelegten unteren Gren-zen.(2) Geschäfte der laufenden Verwal-tung sind insbesondere:1. Vollzug des Haushaltsplanes ein-

schließlich der Vergabe von Lie-ferungen und Leistungen nachder Vergabe- und Vertragsord-nung für Bauleistungen (VOB)und der Vergabe- und Vertrags-ordnung für Leistungen (VOL),soweit der gesetzte Kostenrah-men um nicht mehr als 10 v. H.überschritten wird, unbegrenzt,

2. Entscheidungen über unerhebli-che über- und außerplanmäßigeAufwendungen/ Auszahlungenund Verpflichtungsermächtigun-gen. Als unerheblich gelten, un-abhängig von den in § 12 Abs. 3Nr. 7 definierten Wertgrenzen,nicht zahlungswirksame über-

und außerplanmäßige Aufwen-dungen, die im Rahmen desHaushaltsrechts erforderlich wer-den, sowie über- und außerplan-mäßige Auszahlungen aus derInanspruchnahme von Rückstel-lungen und Rücklagen. Soweitzur Erfüllung offener Verbindlich-keiten Auszahlungsermächtigun-gen aus Vorjahren oder verfüg-bare Mittel aus Vorjahren beste-hen, gelten diese Auszahlungenebenfalls als unerheblich,

3. Veräußerung von beweglichemVermögen bis zum Betrag von100.000 EUR,

4. Kreditaufnahmen unterhalb desBetrages von 2.500.000 EUR,sowie Änderungen von Kreditkon-ditionen – insbesondere Zinsan-passungen – bei bestehendenKreditverträgen, soweit dadurchdie Kreditsumme nicht erhöhtwird, sowie Umschuldungen,

5. die nach feststehenden Tarifen,Richtlinien, Ordnungen usw. ab-zuschließenden oder regelmäßigwiederkehrenden Geschäfte destäglichen Verkehrs,

6. Rechtsgeschäfte oder Verwal-tungshandlungen, die zur Durch-führung bundes-, landes- oderortsrechtlicher Bestimmungenvorgeschrieben sind; Heranzie-hung zu den Kommunalabgaben;Erteilung von Prozessvollmach-ten; Einlegung von Rechtsmittelneinschließlich Klagen vor den or-dentlichen Gerichten, den Ar-beits- und den Verwaltungs-gerichten.

(3) Der Oberbürgermeisterin sind fol-gende Befugnisse übertragen:1. Mitwirkungsrechte der Stadt im

Baugenehmigungsverfahrennach dem BauGB in der jeweilsgültigen Fassung

2. Entscheidungen nach demBauGB über

2.1 Vorkaufsrechte gemäß §§ 24 –28 BauGB

2.2 Erteilung von Genehmigungenund Versagungen für Vorhabenund Rechtsvorgänge gemäß §§144 und 145 BauGB

2.3 Ausgleichsbeträge des Eigentü-mers gemäß § 155 Abs. 3BauGB

2.4 Erklärungen über den Ab-schluss der Sanierung für einzelne Grundstücke gemäß § 163 BauGB

2.5 Besondere Vorschriften für denEntwicklungsbereich gemäß §§169 ff. BauGB

2.6 Anordnung von Baugebot, Mo-dernisierungs- und Instandset-zungsgebot, Pflanzgebot undAbbruchgebot gemäß §§ 175 –179 BauGB

2.7 Gewährung eines Härteaus-gleichs gemäß § 181 BauGB

2.8 Aufhebung der Entschädigungoder Verlängerung von Miet-und Pachtverhältnissen gemäߧ§ 182 – 186 BauGB

3. Entscheidungen nach demStraßengesetz für den FreistaatSachsen (SächsStrG) über

3.1 Widmung von Gemeinde- undKreisstraßen (§ 6 SächsStrG)

3.2 Einziehung von Gemeinde- undKreisstraßen (§ 8 SächsStrG)

3.3 Umstufung (§ 7 SächsStrG)4. Vorbereitung und Durchführung

von kommunalen Marktveran-staltungen, insbesondere Ver-gabe von Standplätzen, ein-schließlich des Erlasses derhierfür erforderlichen Verwal-tungsvorschriften

5. Anberaumung von Einwohner-versammlungen gemäß § 22SächsGemO

6. Vergabe von Planungsleistun-gen sowie Baubeschlüsse un-beachtlich der Wertgrenzen füralle Baumaßnahmen für dieUmsetzung des Sonderpro-gramms Schulhausbau

7. die Entscheidung gemäß § 77Abs. 3 Nr. 4 SächsGemO überdie Stellen- und Personalzufüh-rung ohne Nachtragssatzungzum Haushalt für Stellen bisBesoldungsgruppe A10, Ent-geltgruppen EG 10 bzw. S 15bei nachgewiesen dringendemBedarf, sofern diese Erhöhungim Verhältnis zur Gesamtzahlder Stellen unerheblich ist. DieErheblichkeitsgrenze dafür wirdbei 3 v. H. der Gesamtstellen-anzahl der Stadtverwaltungfestgelegt.

§ 23Rechtsstellung und Aufgaben

der Beigeordneten(1) 1Der Stadtrat bestellt vier Beige-ordnete als hauptamtliche Beamteauf Zeit. 2Ihre Amtszeit beträgt sieben Jahre.(2) 1Die Beigeordneten vertreten dieOberbürgermeisterin ständig in ih-rem Geschäftskreis und leiten ihreDezernate. 2Die Geschäftskreise werden von derOberbürgermeisterin im Einverneh-men mit dem Stadtrat festgelegt.3Der Stadtrat bestimmt im Einver-nehmen mit der Oberbürgermeiste-rin, in welcher Reihenfolge die Bei-geordneten die Oberbürgermeisterinim Falle ihrer Verhinderung vertre-ten.(3) Die Beigeordneten führen die Be-zeichnung „Bürgermeisterin“ bzw.„Bürgermeister“.

§ 24Beauftragte

(1) 1Die Stadt Chemnitz bestellt jeeinen hauptamtlich tätigen Gleich-stellungsbeauftragten, einen Migra-tionsbeauftragten, einen Kinder- undJugendbeauftragten und eine Behin-dertenbeauftragten für die Dauer derWahlperiode des Stadtrates; bis zurBestellung neuer Beauftragter führendie bisherigen Beauftragten die Ge-schäfte fort, sofern der Stadtrat nichtim Einzelfall etwas anderes be-schließt. 2Die Bestellung erfolgt durch denStadtrat. 3Zuständigkeiten und Aufgaben derBeauftragten, mit Ausnahme desOmbudsmanns, regeln Dienstanwei-sungen der Oberbürgermeisterin.(2) Der Gleichstellungsbeauftragtewirkt an der Verwirklichung desGrundrechts der Gleichberechtigungauf städtischer Ebene mit.(3) Der Migrationsbeauftragte wahrtdie Belange der in der Stadt Chem-nitz lebenden Migranten, stärkt inder Stadt Chemnitz mit seiner Tätig-keit die gelebte kulturelle Vielfalt alsgesellschaftliche Normalität und för-dert das tolerante Miteinander. Erversteht sich als Bindeglied zwischenden Menschen mit Migrationshinter-grund zu politischen Gremien, Orga-nisationen, Verbänden und deröffentlichen Verwaltung. Zu den Auf-gaben des Beauftragten gehört fernerdie Entwicklung und Begleitung vonKonzepten zur Stärkung der Will-kommenskultur in der Kommune.(4) Der Kinder- und Jugendbeauf-tragte wirkt mit, die Belange der inder Stadt lebenden Kinder und Ju-gendlichen zu wahren.(5) Der Behindertenbeauftragtewahrt die Interessen von Menschenmit Behinderungen und fördert diegleichberechtigte Teilhabe undGleichbehandlung behinderter Men-schen.(6) 1Der Ombudsmann ist Ansprech-partner für alle Fragen der Korrupti-onsbekämpfung. 2Er leitet und koordiniert die Aufklä-rung von Korruptionsvorwürfen.

§ 25Vertretung der Stadt

(1) Die Vertretung der Stadt Chem-nitz in Körperschaften des öffentli-

chen Rechts regelt sich nach denVorschriften der Gemeindeordnungfür den Freistaat Sachsen (Sächs-GemO) und des Sächsischen Geset-zes über kommunale Zusammen-arbeit (SächsKomZG) sowie den da-nach erlassenen Satzungen der je-weiligen Körperschaften des öffent-lichen Rechts.(2) 1Die Oberbürgermeisterin vertrittdie Stadt Chemnitz in der Gesell-schafterversammlung oder dem ent-sprechenden Organ eines Unter-nehmens in einer Rechtsform desprivaten Rechts, an dem die Stadtbeteiligt ist. 2Sie kann einen Bediensteten derStadt mit ihrer Vertretung beauftra-gen.(3) 1Die Oberbürgermeisterin ist ver-pflichtet, bevor sie als gesetzlicheVertreterin der Stadt Chemnitz imSinne der Abs. 1 und 2 satzungsmä-ßige bzw. gesellschaftsvertraglicheEntscheidungsbefugnisse wahr-nimmt, in den nachgenannten Fällenden Vorgang zuerst dem Stadtrat zurBeratung und Beschlussfassung vor-zulegen:1. Änderung des Gesellschaftsver-

trages bzw. der Satzung, sofernes sich nicht um redaktionelleÄnderungen handelt

2. Wahl und Abberufung von Auf-sichtsratsmitgliedern, sofern derStadt Chemnitz das Recht zurWahl und Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern allein zusteht; insoweit der StadtChemnitz keine alleinige Ent-scheidungsbefugnis zur Wahlund Abberufung von Aufsichts-ratsmit- gliedern zusteht, ist demStadtrat nach erfolgter Wahl oderAbberufung der Aufsichtsratsmit-glieder eine Information vorzule-gen

3. Geltendmachung von Ersatzan-sprüchen gegen Mitglieder desAufsichtsrates

4. Einwilligung zu Verfügungen überGeschäftsanteile oder Teile einesGeschäftsanteils, über Aktienbzw. Anteile an Beteiligungsun-ternehmen, soweit es sich umeine Änderung von mehr als 5 v. H. des gesamten Stamm-/Grundkapitals bzw. mehr als50.000 EUR handelt

5. Auflösung der Gesellschaft, inden Fällen, in denen die Auflö-sung einen Beschluss der Gesell-schafterversammlung oder desentsprechenden Organs einesUnternehmens voraussetzt

6. Angelegenheiten von beson-derer Bedeutung, bei erheb-lichen finanziellen Auswirkun-gen für das jeweilige Unterneh-men bzw. die jeweilige Körper-schaft

2Sie ist an die Entscheidungen desStadtrates gebunden.(4) 1Kann die Stadt weitere Vertreterin die Gesellschafterversammlungoder ein entsprechendes Organ einesUnternehmens in einer Rechtsformdes privaten Rechts, an dem dieStadt beteiligt ist, entsenden, so wer-den diese vom Stadtrat widerruflichbestellt. 2Ist mehr als ein weiterer Vertreter zuentsenden, gilt § 42 Abs. 2 Sächs-GemO entsprechend. 3Der Stadtrat kann den Vertretern derStadt Weisungen erteilen. 4Als weitere Vertreter können auchBedienstete der Stadt gewählt wer-den.(5) In Aufsichtsräte und Verwal-tungsräte oder ähnliche Aufsichtsor-gane von Körperschaften des öffent-lichen und privaten Rechts, an de-nen die Stadt beteiligt ist, könnenbis zwei Vertreter der Verwaltung ent-sandt werden, die vom Stadtrat aufVorschlag der Oberbürgermeisteringewählt werden.

Fortsetzung Seite 21

Page 15: Konzert zum Spielzeitauftakt Ihre Stimme zählt! · 35 30. August 2019 5 Die Stadt erstellt mit Akteuren und Netz-werkpartnern den Teilhabeplan »Chem-nitz – Inklusiv 2030«. Wie

35 30. August 2019 21AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Kommunale Gebietsgliederung(1) Kommunale Gebietsgliederung –Grobräumige Gliederung der StadtChemnitz in 39 Stadtteile (Stadtteil-gliederung)1. Die differenzierte räumliche Glie-

derung des Stadtgebietes ist einwesentliches Organisationsmittelder Kommunalverwaltung für dieStatistik, die Planung und denVerwaltungsvollzug. Aufbau undFortschreibung der kommunalenGebietsgliederung sowie das Ver-fügungsrecht über das Systemsind Angelegenheiten der Stadtim Rahmen ihrer kommunalenSelbstverwaltung.

2. Den Empfehlungen des Deut-schen Städtetages zur kommuna-len Gebietsgliederung für dieDefinition eines allgemeinenRaumbezugssystems folgend,umfasst die Gliederung der StadtChemnitz eine flächendeckendegrob- und feinräumige Aufteilungdes Stadtgebietes.

3. Die grobräumige Gliederung istdie flächendeckende Untertei-lung des Stadtgebietes in Stadt-teile. Sie erfolgt nach städte-baulichen, städteplanerischen,siedlungsstrukturellen, statisti-schen und verwaltungsorganisa-torischen Gesichtspunkten. Ins-besondere werden jene histori-schen Grenzen beachtet, die sichmit Beginn der Eingemeindun-gen ehemals selbständiger Vor-orte seit 1880 siedlungsstruktu-rell darstellen. Ein weiterer Leit-gedanke für die Stadtteilgliede-rung ist die Verwirklichungeindeutiger, in der Realität er-kennbarer Grenzen. Bei fehlen-den natürlichen oder topogra-phischen Elementen wird dieGrenzziehung entlang von Ge-markungs- oder Flurstücksgren-zen vorgenommen. Die Stadtteilestellen nicht zuletzt die für dieIdentifizierung der Bürger mit

ihrer Stadt bedeutungsvolleEbene dar und müssen deshalbmit besonderer Priorität behan-delt werden. Die Stadtteilgliede-rung einschließlich der exaktenGrenzbeschreibungen und amtli-chen Stadtteilnamen findet somitEingang in die Hauptsatzung.

4. Die Grobgliederung der Stadt inStadtteile dient als Ausgangs-punkt und Grundlage für dieweitere feinräumige hierarchi-sche Gliederung des Stadtgebie-tes in Distrikte, Blöcke undBlockteile.

(2) Stadtteilgrenzbeschreibungen fürChemnitz (Gebietsstand: 01.01.1999)Stadtteil ZentrumAusgangspunkt: KreuzungspunktReichsbahnbogen/Reichsstraße(Bahnhof Mitte) Reichsstraße (Stra-ßenmitte); Flussmitte Kappelbachflussabwärts; Gemarkung ChemnitzNordwestgrenze Flurstück 1767(Gerichtstreppe); Hohe Straße (Stra-ßenmitte); Gemarkung ChemnitzNordostgrenze Flurstück 1795/1(Friedenskirche), Südgrenze Flur-stück 1798; Kaßbergstraße, Hart-mannstraße (jeweils Straßenmitte);Gemarkung Schloßchemnitz Ost-grenze Flurstück 124; den nachste-hend verzeichneten Straßen (jeweilsStraßenmitte) folgend: Erich-Schmidt-Straße, Promenadenstraße,Müllerstraße, August-Bebel-Straße,Dresdner Straße; Reichsbahnbogen(Bahnlinie Zwickau) stadtauswärtsbis zum AusgangspunktStadtteil SchloßchemnitzAusgangspunkt: KreuzungspunktAugust-Bebel-Straße/Bahnlinie Leip-zigDen nachstehend verzeichnetenStraßen (jeweils Straßenmitte) fol-gend: August-Bebel- Straße, Müller-straße, Promenadenstraße, Erich-Schmidt-Straße; Gemarkung Schloß-chemnitz Ostgrenze Flurstück 124;den nachstehend verzeichnetenStraßen (jeweils Straßenmitte) fol-

gend: Hartmannstraße, LimbacherStraße, Beyerstraße, Bürgerstraße,Leipziger Straße, WittgensdorferStraße, Waldrand (Straße); Gemar-kungsgrenze Furth- Schloßchemnitz(Fußweg an der Nordgrenze desKüchwaldes bis Irrbornweg, Irrborn-weg); Bahnlinie Leipzig stadtein-wärts bis zum AusgangspunktStadtteil FurthAusgangspunkt: KreuzungspunktFischweg/ChemnitztalstraßeChemnitztalstraße (Straßenmitte);Gemarkungsgrenze Furth-Glösa(Feldweg am Sportplatz bis zurBahnlinie Riesa); Bahnlinie Riesastadteinwärts, Bahnlinie Rochlitzstadtauswärts; Flussmitte Chemnitzflussaufwärts; Fischweg (Straßen-mitte) bis zum AusgangspunktStadtteil Glösa-DraisdorfAusgangspunkt: KreuzungspunktFischweg/ChemnitztalstraßeFischweg (Straßenmitte) bis zurChemnitz; Flussmitte Chemnitzflussabwärts; Bahnlinie Rochlitzstadtauswärts; GemarkungsgrenzeDraisdorf-Wittgensdorf; Stadtgebiets-grenze; Bahnlinie Riesa stadtein-wärts; Gemarkungsgrenze Furth-Glösa (Feldweg von Bahnlinie Riesaam Sportplatz vorbei bis Chemnitz-talstraße); Chemnitztalstraße (Stra-ßenmitte) bis zum AusgangspunktStadtteil Borna-HeinersdorfAusgangspunkt: KreuzungspunktBahnlinie Rochlitz/Stadtgebiets-grenzeBahnlinie Rochlitz stadteinwärts; Ge-markungsgrenze Furth-Schloßchem-nitz (Irrbornweg, Fußweg an derNordgrenze des Küchwaldes); dennachstehend verzeichneten Straßen(jeweils Straßenmitte) folgend: Wald-rand, Wittgensdorfer Straße, Leipzi-ger Straße; Gemarkung Schloß-chemnitz Nordgrenze Flurstück 316(Anton-Ohorn-Steig); Gemarkungs-grenze Altendorf-Schloßchemnitz bisBahnlinie Wüstenbrand; SüdgrenzeCrimmitschauer Wald; Gemarkungs-

grenze Rottluff-Röhrsdorf, Gemar-kungsgrenze Altendorf-Röhrsdorf,Gemarkungsgrenze Borna-Röhrsdorf,Gemarkungsgrenze Borna-Wittgens-dorf, Gemarkungsgrenze Heiners-dorf-Wittgensdorf bis zum Ausgangs-punktStadtteil EbersdorfAusgangspunkt: KreuzungspunktBahnlinie Riesa/StadtgebietsgrenzeStadtgebietsgrenze; Bahnlinie Dres-den stadteinwärts, Bahnlinie Riesastadtauswärts bis zum Ausgangs-punktStadtteil HilbersdorfAusgangspunkt: KreuzungspunktBahnlinie Dresden/Stadtgebietsgren-zeStadtgebietsgrenze; Gemarkungs-grenze Euba-Chemnitz, Gemar-kungsgrenze Adelsberg- Chemnitz,Gemarkungsgrenze Gablenz-Chem-nitz (Südgrenze Zeisigwald); dennachstehend verzeichneten Straßen(jeweils Straßenmitte) folgend: Zie-tenstraße, Forststraße, Hainstraße,Palmstraße, August-Bebel-Straße;Bahnlinie Dresden stadtauswärts biszum AusgangspunktStadtteil EubaAusgangspunkt: BerührungspunktGemarkungsgrenze Euba-Chemnitz/Stadtgebietsgrenze Stadtgebiets-grenze; Gemarkungsgrenze Euba-Kleinolbersdorf, GemarkungsgrenzeEuba- Adelsberg, GemarkungsgrenzeEuba-Chemnitz bis zum Ausgangs-punktStadtteil SonnenbergAusgangspunkt: KreuzungspunktDresdner Straße/ReichsbahnbogenDen nachstehend verzeichnetenStraßen (jeweils Straßenmitte) fol-gend: Dresdner Straße, Palmstraße,Hainstraße, Forststraße, Zietenstra-ße; Gemarkungsgrenze Chemnitz-Gablenz (Südgrenze Zeisigwald); Ge-markung Gablenz Westgrenze Flur-stück 387/5 (Klinikum), WestgrenzeFlurstück 387/4 (Ostgrenze Kaser-ne); den nachstehend verzeichneten

Straßen (jeweils Straßenmitte) fol-gend: Heinrich-Schütz-Straße, Yorck-straße, Augustusburger Straße;Reichs- bahnbogen Richtung Haupt-bahnhof bis zum AusgangspunktStadtteil LutherviertelAusgangspunkt: KreuzungspunktAugustusburger Straße/Reichsbahn-bogenDen nachstehend verzeichnetenStraßen (jeweils Straßenmitte) fol-gend: Augustusburger Straße, Claus-straße, Zschopauer Straße; Reichs-bahnbogen Richtung Hauptbahnhofbis zum AusgangspunktStadtteil YorckgebietAusgangspunkt: KreuzungspunktHeinrich-Schütz-Straße/YorckstraßeHeinrich-Schütz-Straße (Straßen-mitte); Gemarkung Gablenz West-grenze Flurstück 387/4 (OstgrenzeKaserne), Westgrenze Flurstück387/5 (Klinikum); Gemarkungsgren-ze Chemnitz-Gablenz, Gemarkungs-grenze Gablenz-Adelsberg (Süd-grenze Zeisigwald); den nachstehendverzeichneten Straßen (jeweils Stra-ßenmitte) folgend: Eubaer Straße,Augustusburger Straße, Yorckstraßebis zum AusgangspunktStadtteil GablenzAusgangspunkt: KreuzungspunktZschopauer Straße/CervantesstraßeDen nachstehend verzeichneten Stra-ßen (jeweils Straßenmitte) folgend:Zschopauer Straße, Clausstraße, Au-gustusburger Straße, Eubaer Straße;Gemarkungsgrenze Gablenz-Adels-berg bis Cervantesstraße; Cervantes-straße (Straßenmitte) bis zumAusgangspunktStadtteil AdelsbergAusgangspunkt: KreuzungspunktCervantesstraße/Zschopauer StraßeCervantesstraße (Straßenmitte); Ge-markungsgrenze Adelsberg-Gablenz,Gemarkungsgrenze Chemnitz-Adels-berg (Südgrenze Zeisigwald), Ge-markungsgrenze Adelsberg-Euba,

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VI. Mitwirkung der Bürgerschaft

§ 26Einwohnerversammlung/

Einwohneranträge(1) Einwohnerversammlungen sollenviermal pro Jahr stattfinden und wer-den gemäß § 23 Abs. 3 Nr. 5 dieserHauptsatzung von der Oberbürger-meisterin anberaumt und einberu-fen.(2) 1Eine Einwohnerversammlung istgemäß § 22 Abs. 2 SächsGemO an-zuberaumen, wenn dies von den Ein-wohnern beantragt wird. 2Der Antrag muss unter Bezeichnungder zu erörternden Angelegenheitenschriftlich eingereicht werden. 3Der Antrag muss von mindestens 5 v. H. der Einwohner, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, un-terzeichnet sein.(3) 1Der Stadtrat muss Angelegen-heiten der Stadt, für die er zuständigist, innerhalb von 3 Monaten behan-deln, wenn dies von den Einwohnernbeantragt wird (Einwohnerantrag). 2Absatz 2 Sätze 2 und 3 gelten ent-sprechend.

§ 27Einwohnerfragestunde

(1) 1Gemäß § 44 Abs. 3 Sächs-GemO wird bei Bedarf durch dieOberbürgermeisterin ein Tagesordnungspunkt „Einwohnerfra-gestunde“ auf die Tagesordnung deröffentlichen Stadtratssitzung gesetzt.2Innerhalb dieser Einwohnerfrage-stunde können Einwohner und ihnennach § 10 Abs. 3 SächsGemOgleichgestellte Personen sowie Ver-treter von Bürgerinitiativen Fragen

stellen oder Anregungen und Vor-schläge unterbreiten (Einwohner-frage).(2) 1Die Fragen, Anregungen undVorschläge müssen sich auf Angele-genheiten der Stadt Chemnitz bezie-hen. 2Nicht zulässig sind Fragen:• zu Angelegenheiten, die in nichtöf-

fentlicher Sitzung zu behandelnsind

• zu persönlichen Einzelfällen• die vom selben Einreicher wieder-

holt gestellt werden und bereits infrüheren Einwohnerfragestundenbeantwortet wurden

• die Wertungen, unsachliche Fest-stellungen, Beleidigungen oderMeinungsäußerungen enthalten

3Eine Einwohnerfrage soll nicht mehrals drei Unterpunkte beinhalten.(3) 1Die Fragen sind schriftlich bisspätestens 17 Arbeitstage vor der je-weiligen Sitzung des Stadtrates, inder sie beantwortet werden sollen,bei der Oberbürgermeisterin einzu-reichen. 2Fristgerecht eingereichte Fragen,sind in der nächsten der Frist ent-sprechenden Sitzung des Stadtrateszu beantworten. 3Während der Einwohnerfragestundesollen die Fragesteller anwesendsein. 4Ihnen wird die Möglichkeit gegeben,eine Zusatzfrage während der Sit-zung zu stellen.(4) Den näheren Ablauf regelt dieGeschäftsordnung für den Stadtratder Stadt Chemnitz.

§ 28Bürgerbegehren

1Die Durchführung eines Bürgerent-scheids kann gemäß § 25 Sächs-

GemO i. V. m. § 6 SächKomVerfRDVO schriftlich von Bürgern bean-tragt werden (Bürgerbegehren). 2Das Bürgerbegehren muss von min-destens 5 v.H. der nicht nach § 16Abs. 2 SächsGemO vom Wahl- undStimmrecht in Gemeindeangelegen-heiten ausgeschlossenen Bürger derStadt Chemnitz unterzeichnet sein.

§ 29Bürgerinformation

1Eine Bürgerinformation ist anzube-raumen, wenn dies von den Einwoh-nern eines Stadtteiles nach § 3 (Glie-derung des Stadtgebietes) dieserHauptsatzung beantragt wird. 2Der Antrag muss unter Bezeich-nung des Informationsgegenstandesschriftlich eingereicht werden. 3Der Antrag muss von mindestens 5 v. H. der Einwohner des Stadttei-les, die das 16. Lebensjahr vollendethaben, unterzeichnet sein.

§ 30Bürgerplattformen

(1) Auf der Grundlage des Stadtrats-beschlusses B-094/2014 könnensich im Stadtgebiet Bürgerplattfor-men bilden.(2) 1Bürgerplattformen sind der frei-willige Zusammenschluss von ineinem Stadtgebiet lebenden und tä-tigen Menschen. 2Sie arbeiten partei- und verwal-tungsunabhängig. 3Eine enge Zusammenarbeit mit be-stehenden Strukturen und der Ver-waltung ist anzustreben.(3) 1Bürgerplattformen sind in allen,ihren Bereich betreffenden, Angele-genheiten frühzeitig einzubeziehen. 2Ihre Hinweise und Anregungen sind

als „Träger öffentlicher Belange“ zubehandeln. 3Analog der Ortschaftsräte sind siezu Stellungnahmen berechtigt. 4In den Ausschüssen können sie ge-hört werden. 5Bürgerplattformen können sich imInternet und mit eigenen Logos prä-sentieren. 6Sie haben das Recht, Bürgerver-sammlungen zu initiieren und sichauf Einwohnerversammlungen vorzu-stellen. (4) Zur Unterstützung ihrer Arbeit er-halten Bürgerplattformen im Rah-men des Haushaltes ein Verwal-tungs- und Bürgerbudget.(5) 1Die Bildung von Bürgerplattfor-men sind dem Stadtrat zur Be-schlussfassung vorzulegen. 2Abweichungen von Anlage 3 Pkt.4der B-094/2014 sind mit Stadtrats-beschluss bei langjähriger, stabiler,am Allgemeinwohl orientierter Arbeitmöglich.

VII. Ortsverfassungen

§ 31Bildung der Ortschaftsräte

(1) In den Ortschaften Einsiedel,Euba, Grüna, Klaffenbach, Klein-olbersdorf-Altenhain, Mittelbach,Röhrsdorf und Wittgensdorf werdenOrtschaftsräte gebildet.(2) Die Zahl der Mitglieder in deneinzelnen Ortschaftsräten beträgt:

im Ortsteil Einsiedel 12 Mitgliederim Ortsteil Euba 10 Mitgliederim Ortsteil Grüna 14 Mitgliederim Ortsteil Klaffenbach 9 Mitgliederim Ortsteil Kleinolbersdorf-Altenhain

8 Mitgliederim Ortsteil Mittelbach 10 Mitglieder

im Ortsteil Röhrsdorf 13 Mitgliederim Ortsteil Wittgensdorf10 Mitglieder

§ 32Aufgaben der Ortschaftsräte

(1) Die Aufgaben ergeben sich aus § 67 Abs. 1 SächsGemO.(2) 1Die Ortschaftsräte sind zu wich-tigen, die jeweilige Ortschaft betref-fenden Angelegenheiten zu hören. 2Sie haben ein Vorschlagsrecht zuallen Angelegenheiten, die die jewei-lige Ortschaft betreffen.

§ 33Ortsvorsteher

(1) 1Die Ortschaftsräte wählen denOrtsvorsteher und einen Stellvertre-ter oder mehrere Stellvertreter für dieDauer ihrer Wahlperiode. 2Die Ortsvorsteher sind zum Ehren-beamten auf Zeit zu ernennen.(2) Die Ortsvorsteher oder im Verhin-derungsfall deren Stellvertreter kön-nen an den Sitzungen des Stadtratesund seiner Ausschüsse mit beraten-der Stimme teilnehmen.

VIII. Schlussbestimmungen

§ 34Inkrafttreten

(1) Diese Hauptsatzung tritt mit ihrerBeschlussfassung am 21.08.2019in Kraft.(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsat-zung der Stadt Chemnitz vom16.07.2014, zuletzt geändert durchSatzung am 23.05.2018, außer Kraft.

Chemnitz, den 26.08.2019

Barbara Ludwig //Oberbürgermeisterin

Anlage zur Hauptsatzung der Stadt Chemnitz

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35 30. August 201922 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

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Gemarkungsgrenze Adelsberg-Klein-olbersdorf, Gemarkungsgrenze Adels-berg-Altenhain, GemarkungsgrenzeAdelsberg-Einsiedel; Waldbach;Waldrand entlang; Verbindungsfahr-weg Zschopauer Straße/Albert-Jung-hans-Straße, Zschopauer Straße(Straßenmitte) bis zum Ausgangs-punktStadtteil Kleinolbersdorf-AltenhainAusgangspunkt: BerührungspunktGemarkungsgrenze Altenhain-Einsie-del/StadtgebietsgrenzeGemarkungsgrenze Altenhain-Einsie-del, Gemarkungsgrenze Altenhain-Adelsberg, Gemarkungsgrenze Klein-olbersdorf-Adelsberg, Gemarkungs-grenze Kleinolbersdorf-Euba, Stadt-gebietsgrenze bis zum Ausgangs-punktStadtteil AltchemnitzAusgangspunkt: KreuzungspunktReichsbahnbogen/Fluss ChemnitzBahnlinie Zwickau stadteinwärts,Bahnlinie Aue stadtauswärts; An derWalzenmühle (Straßenmitte); Ge-markungsgrenze Erfenschlag-Alt-chemnitz, Gemarkungsgrenze Alt-chemnitz-Harthau; Annaberger Stra-ße (Straßenmitte); Flussmitte Zwö-nitz und Chemnitz flussabwärts biszum AusgangspunktStadtteil BernsdorfAusgangspunkt: KreuzungspunktBahnlinie Aue/Erfenschlager StraßeBahnlinie Aue stadteinwärts, Reichs-bahnbogen Richtung Hauptbahnhof;den nachstehend verzeichnetenStraßen (jeweils Straßenmitte) fol-gend: Zschopauer Straße, Mittag-leite, Marktsteig, Bernsdorfer Straße,Jägerschlößchenstraße, Reichenhai-ner Straße, Erfenschlager Straße biszum AusgangspunktStadtteil ReichenhainAusgangspunkt: KreuzungspunktBahnlinie Aue/An der WalzenmühleBahnlinie Aue stadteinwärts; dennachstehend verzeichneten Straßen(jeweils Straßenmitte) folgend: Er-fenschlager Straße, ReichenhainerStraße, Jägerschlößchenstraße, Berns-dorfer Straße, Marktsteig, Mittag-leite, Zschopauer Straße, Verbin-dungsfahrweg Zschopauer Straße/Albert-Junghans-Straße, Feldweg zumGrenzbach; Grenzbach bis Erfen-schlager Bad; Gemarkungsgrenze Er-fenschlag-Reichenhain; GemarkungErfenschlag Flurstücksgrenze 185/185k; Erfenschlager Straße, An derWalzenmühle (jeweils Straßenmitte)bis zum AusgangspunktStadtteil ErfenschlagAusgangspunkt: KreuzungspunktBahnlinie Aue/An der WalzenmühleDen nachstehend verzeichnetenStraßen (jeweils Straßenmitte) fol-gend: An der Walzenmühle, Erfen-schlager Straße; Gemarkung Erfen-schlag Flurstücksgrenze 185/185k;Gemarkungsgrenze Erfenschlag-Rei-chenhain bis Erfenschlager Bad;Grenzbach; Feldweg zum Verbin-dungsfahrweg Zschopauer Straße/Al-bert-Junghans-Straße, Verbindungs-fahrweg Zschopauer Straße/Albert-Junghans-Straße; Waldrand entlang;Waldbach; Gemarkungsgrenze Erfen-schlag-Einsiedel; Plattenweg zumPfarrhübel; Gemarkungsgrenze Er-fenschlag-Altchemnitz; An der Wal-zenmühle (Straßenmitte) bis zumAusgangspunkt

Stadtteil HarthauAusgangspunkt: KreuzungspunktFluss Zwönitz/Annaberger StraßeAnnaberger Straße (Straßenmitte);Gemarkungsgrenze Altchemnitz-Har-thau; Plattenweg zur Gemarkungs-grenze Harthau-Einsiedel; Gemar-kungsgrenze Harthau-Einsiedel, Ge-markungsgrenze Harthau-Berbisdorf,Gemarkungsgrenze Harthau-Klaffen-bach; Eisenweg; Bachverlauf (Zu-fluss zur Chemnitz), FlussmitteChemnitz flussabwärts und Zwönitzflussaufwärts bis zum Ausgangs-punktStadtteil EinsiedelAusgangspunkt: BerührungspunktGemarkungsgrenze Berbisdorf-Klaf-fenbach/StadtgebietsgrenzeGemarkungsgrenze Berbisdorf-Klaf-fenbach, Gemarkungsgrenze Berbis-dorf-Harthau, GemarkungsgrenzeEinsiedel-Harthau, Gemarkungs-grenze Einsiedel-Erfenschlag, Ge-markungsgrenze Einsiedel-Reichen-hain, Gemarkungsgrenze Einsiedel-Adelsberg, Gemarkungsgrenze Ein-siedel-Altenhain, Stadtgebietsgrenzebis zum AusgangspunktStadtteil KlaffenbachAusgangspunkt: BerührungspunktGemarkungsgrenze Klaffenbach-Markersdorf/StadtgebietsgrenzeGemarkungsgrenze Klaffenbach-Markersdorf, Gemarkungsgrenze Klaf-fenbach-Harthau, Gemarkungsgren-ze Klaffenbach-Berbisdorf, Stadt-gebietsgrenze bis zum Ausgangs-punktStadtteil HelbersdorfAusgangspunkt: KreuzungspunktFluss Chemnitz/SüdringDen nachstehend verzeichnetenStraßen (jeweils Straßenmitte) fol-gend: Südring, Stollberger Straße,Haydnstraße, Parkstraße; Treppe ab-wärts von Parkstraße zur Gluck-straße; Gluckstraße (Straßenmitte);Flussmitte Chemnitz flussaufwärtsbis zum AusgangspunktStadtteil MarkersdorfAusgangspunkt: KreuzungspunktChemnitzer Straße/Gemarkungs-grenze Markersdorf- KlaffenbachDen nachstehend verzeichnetenStraßen (jeweils Straßenmitte) fol-gend: Chemnitzer Straße, Burk-hardtsdorfer Straße, MeinersdorferStraße, Fleischergasse, Markersdor-fer Straße, Burkhardtsdorfer Straße,Wladimir-Sagorski-Straße, Südring;Flussmitte Chemnitz flussaufwärts,Bachverlauf (Zufluss zur Chemnitz);Eisenweg; Gemarkungsgrenze Hart-hau-Klaffenbach, Gemarkungsgren-ze Markersdorf-Klaffenbach bis zumAusgangspunktStadtteil MorgenleiteAusgangspunkt: KreuzungspunktStollberger Straße/SüdringDen nachstehend verzeichnetenStraßen (jeweils Straßenmitte) fol-gend: Südring, Wladimir- Sagorski-Straße, Burkhardtsdorfer Straße,Markersdorfer Straße, Fleischer-gasse, Meinersdorfer Straße, Burk-hardtsdorfer Straße; Bachverlaufentlang flussaufwärts bis Teich; Ge-markung Markersdorf Ostgrenze/Südgrenze Flurstück 201/3, südli-che Flurstücksgrenzen von 202/6,202/7, westliche Flurstücksgrenzen(Holzzaun entlang) von 204 n, 204m, 204 l, 204 i, 204/4, 204/3;Stollberger Straße (Straßenmitte) biszum Ausgangspunkt

Stadtteil HutholzAusgangspunkt: KreuzungspunktBurkhardtsdorfer Straße/BachBurkhardtsdorfer Straße, ChemnitzerStraße (jeweils Straßenmitte); Ge-markungsgrenze Markersdorf-Klaf-fenbach; Stadtgebietsgrenze; Stoll-berger Straße (Straßenmitte); Ge-markung Markersdorf westliche Flur-stücksgrenzen von 204/3, 204/4,204 i, 204 l, 204 m, 204 n, süd-liche Flurstücksgrenzen von 202/7,202/6 Südgrenze/Ostgrenze Flur-stück 201/3; Teich; Bach flussab-wärts bis zum AusgangspunktStadtteil KapellenbergAusgangspunkt: KreuzungspunktFluss Chemnitz/Bahnlinie ZwickauFlussmitte Chemnitz flussaufwärts;Gluckstraße (Straßenmitte); Treppehoch zur Parkstraße; den nachste-hend verzeichneten Straßen (jeweilsStraßenmitte) folgend: Parkstraße,Haydnstraße, Zwickauer Straße,Reichsstraße; Bahnlinie ZwickauRichtung Hauptbahnhof bis zumAusgangspunktStadtteil KappelAusgangspunkt: Einmündung AmFeldschlößchen in Zwickauer StraßeAm Feldschlößchen (Straßenmitte);Straßenbahnlinie Richtung Zentrumbis Zwickauer Straße; den nachste-hend verzeichneten Straßen (jeweilsStraßenmitte) folgend: ZwickauerStraße, Haydnstraße, StollbergerStraße, Südring, Neefestraße, Neu-bauernweg; Bahnlinie Zwickau stadt-einwärts; Bach von Bahnlinie Zwic-kau zur Kohlstraße; Kohlstraße (Stra-ßenmitte) bis zum AusgangspunktStadtteil SchönauAusgangspunkt: KreuzungspunktAutobahn Chemnitz-Hof/NeefestraßeMittelstreifen Autobahn Chemnitz-Hof, Harthweg (Straßenmitte); abWindweg Gemarkungsgrenze Rott-luff-Schönau, Gemarkungsgrenze Al-tendorf-Schönau (Südgrenze derKleingarten-sparte „Westend”, Heiz-trasse, Westgrenze Brauerei); dennachstehend verzeichneten Straßen(jeweils Straßenmitte) folgend: AmFeldschlößchen, Zwickauer Straße,Kohlstraße; Bachverlauf von Kohl-straße zur Bahnlinie Zwickau; Bahn-linie Zwickau stadtauswärts; dennachstehend verzeichneten Straßen(jeweils Straßenmitte) folgend: Neu-bauernweg, Neefestraße, Südring;Gemarkung Schönau Ostgrenze Flur-stück 539/1 (Fußweg westlich derTeiche), Südgrenze Flurstücke 205 d,205, 210, 211 (Weg südlich derKleingartenanlagen); Gemarkungs-grenze Schönau-Stelzendorf (Fuß-weg östlich der Schönauer Sied-lung), Gemarkungsgrenze Schönau-Neustadt (Westgrenze der Klein-gartenanlagen); Neefestraße (Stra-ßenmitte) bis zum AusgangspunktStadtteil StelzendorfAusgangspunkt: KreuzungspunktStollberger Straße/Stadtgebietsgren-zeStadtgebietsgrenze; MittelstreifenAutobahn Chemnitz-Hof; Neefest-raße (Straßenmitte); Gemarkungs-grenze Schönau-Neustadt (West-grenze Kleingartenanlagen), Gemar-kungsgrenze Schönau-Stelzendorf(Fußweg östlich der Schönauer Sied-lung); Gemarkung Schönau Süd-grenze Flurstücke 211, 210, 205,205 d (Weg südlich der Kleingarten-anlagen), Ostgrenze Flurstück 539/1

(Fußweg westlich der Teiche); Südring, Stollberger Straße (jeweilsStraßenmitte) bis zum Ausgangs-punktStadtteil SiegmarAusgangspunkt: KreuzungspunktAutobahn Chemnitz-Hof/BahnlinieWüstenbrand (Güterverkehr)Mittelstreifen Autobahn Chemnitz-Hof; Stadtgebietsgrenze; Jagdschän-kenbach; Jagdschänkenstraße, Ober-frohnaer Straße (jeweils Straßen-mitte); Bahnlinie Wüstenbrandstadteinwärts bis zum Ausgangs-punktStadtteil ReichenbrandAusgangspunkt: KreuzungspunktJagdschänkenbach/Stadtgebiets-grenze Stadtgebietsgrenze; Gemar-kungsgrenze Reichenbrand-Mittel-bach, Gemarkungsgrenze Reichen-brand-Grüna; den nachstehend verzeichneten Straßen (jeweils Stra-ßenmitte) folgend: RabensteinerStraße,Riedstra- ße, Am alten Wein-berg, Pelzmühlenstraße, Oberfroh-naer Straße, Jagdschänkenstraße;Jagdschänkenbach bis zum Aus-gangspunktStadtteil MittelbachAusgangspunkt: BerührungspunktGemarkungsgrenze Mittelbach-Grüna/Stadtgebietsgrenze Gemarkungs-grenze Mittelbach-Grüna, Gemar-kungsgrenze Mittelbach-Reichen-brand; Stadtgebietsgrenze bis zumAusgangspunktStadtteil KaßbergAusgangspunkt: KreuzungspunktHartmannstraße/KaßbergstraßeKaßbergstraße (Straßenmitte); Ge-markung Chemnitz Südgrenze Flur-stück 1798, Nordostgrenze Flur-stück 1795/1 (Friedenskirche); Ho- he Straße (Straßenmitte); Nord-westgrenze Flurstück 1767 (Ge-richtstreppe); Flussmitte Kappel-bach flussaufwärts; Reichsstraße,Zwickauer Straße, Michaelstra-ße, Weststraße, (jeweils Straßen-mitte) fol- gend: Gemarkung Al-tendorf Ostgrenze Flurstücke 137,136 (Fußweg von Weststraße zurErzberger- straße); Erzbergerstraße(Straßenmitte); Pleißbach fluss-abwärts; Beyerstraße, LimbacherStraße, Hartmannstraße (jeweilsStraßenmitte) bis zum Ausgangs-punktStadtteil AltendorfAusgangspunkt: KreuzungspunktPleißbach/BeyerstraßePleißbach flussaufwärts bis Erzber-gerstraße; Erzbergerstraße (Straßen-mitte); Gemarkung Altendorf Ost-grenze Flurstücke 136, 137 (Fuß-weg von Erzbergerstraße zur West-straße); Weststraße, Michaelstraße,Zwickauer Straße (jeweils Straßen-mitte); Straßenbahnlinie RichtungSchönau; Am Feldschlößchen (Stra-ßenmitte); Gemarkungsgrenze Alten-dorf- Schönau (entlang der westl.Grenze der Brauerei; Heiztrasse;Südgrenze der Kleingarten- anlage"Westend"); den nachstehend ver-zeichneten Straßen (jeweils Straßen-mitte) folgend: Am Heim, Walden-burger Straße, Limbacher Straße,Limbacher Straße in Richtung Al-bert- Schweitzer-Straße; GemarkungRottluff Westgrenze/Nordgrenze Flur-stück 2/2, Westgrenze Flurstück 1/1,Ostgrenze Flurstücke 328/1, 326(Westgrenze Bebauung Auberg-grund, Steinwiese), 324/1, 317/1,

316/1 (Westgrenze Kleingartenanla-gen); Südgrenze CrimmitschauerWald bis Bahnlinie Wüstenbrand;Gemarkungsgrenze Altendorf-Schloß-chemnitz; Gemarkung Schloßchem-nitz Nordgrenze Flurstück 316 (An-ton-Ohorn- Steig); Leipziger Straße,Bürgerstraße, Beyerstraße (jeweilsStraßenmitte) folgend bis zum Aus-gangspunktStadtteil RottluffAusgangspunkt: KreuzungspunktAutobahn Chemnitz-Hof/HarthwegMittelstreifen Autobahn Chemnitz-Hof; Gemarkungsgrenze Rottluff-Röhrsdorf; Südgrenze Crimmit-schauer Wald; Gemarkung Rottlufföstliche Flurstücksgrenzen 316/1,317/1, 324/1 (Westgrenze Kleingar-tenanlagen), 326 (Westgrenze Be-bauung Steinwiese, Auberggrund),328/1, Westgrenze Flurstück 1/1,Nordgrenze/Westgrenze 2/2; dennachfolgend verzeichneten Straßen(jeweils Straßenmitte) folgend: Lim-bacher Straße als Verlängerung derAlbert-Schweitzer-Straße, LimbacherStraße, Waldenburger Straße, AmHeim; Gemarkungsgrenze Altendorf-Schönau, Gemarkungsgrenze Schö-nau-Rottluff bis Windweg; Harthweg(Straßenmitte) bis zur Autobahn biszum AusgangspunktStadtteil RabensteinAusgangspunkt: KreuzungspunktAutobahn Chemnitz-Hof/BahnlinieWüstenbrand (Güterverkehr)Bahnlinie Wüstenbrand; den nach-stehend verzeichneten Straßen (je-weils Straßenmitte) folgend: Ober-frohnaer Straße, Pelzmühlenstraße,Am alten Weinberg, Riedstraße, Ra-bensteiner Straße; Gemarkungs-grenze Grüna-Oberrabenstein, Ge-markungsgrenze Grüna-Niederraben-stein, Gemarkungsgrenze Röhrsdorf-Niederrabenstein, Gemarkungsgren-ze Röhrsdorf-Rottluff; MittelstreifenAutobahn Chemnitz-Hof bis zumAusgangspunktStadtteil GrünaAusgangspunkt: BerührungspunktGemarkungsgrenze Grüna-Mit-telbach/Stadtgebietsgrenze Stadt-gebietsgrenze; GemarkungsgrenzeGrüna-Röhrsdorf, Gemarkungsgren-ze Grüna-Niederrabenstein, Gemar-kungsgrenze Grüna-Oberrabenstein,Gemarkungsgrenze Grüna-Reichen-brand, Gemarkungsgrenze Grü-na-Mittelbach bis zum Ausgangs-punktStadtteil RöhrsdorfAusgangspunkt: BerührungspunktGemarkungsgrenze Röhrsdorf-Grüna/Stadtgebietsgrenze Stadtgebiets-grenze; Gemarkungsgrenze Röhrs-dorf-Wittgensdorf, Gemarkungsgren-ze Röhrsdorf-Borna, Gemarkungs-grenze Röhrsdorf-Altendorf, Gemar-kungsgrenze Röhrsdorf- Rottluff,Gemarkungsgrenze Röhrsdorf-Nie-derrabenstein, GemarkungsgrenzeRöhrsdorf-Grüna bis zum Ausgangs-punktStadtteil WittgensdorfAusgangspunkt: BerührungspunktGemarkungsgrenze Wittgensdorf-Röhrsdorf/StadtgebietsgrenzeStadtgebietsgrenze; Gemarkungs-grenze Wittgensdorf-Draisdorf, Ge-markungsgrenze Wittgensdorf-Hei-nersdorf, Gemarkungsgrenze Witt-gensdorf-Borna, GemarkungsgrenzeWittgensdorf-Röhrsdorf bis zum Aus-gangspunkt

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