KPMG Webcast: Betriebsstättenbesteuerung nach BEPS

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  1. 1. KPMGWebcast: Betriebsstttenbesteuerung nachBEPS 29. April 2016
  2. 2. 2016 KPMG AG Wirtschaftsprfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhngiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative (KPMG International), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Agenda 1 Ausgangssituation 3 Knftige Definition der Betriebssttte nach OECD BEPS Action 7 4 Ausblick 3.1. Stndiger Vertreter 3.2. Kommissionrsstrukturen 3.3. Ausnahmenkatalog 2 Aktuelle Definition der Betriebssttte (OECD und AO) 1
  3. 3. Ausgangssituation
  4. 4. 2016 KPMG AG Wirtschaftsprfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhngiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative (KPMG International), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. BEPS-AktionsplanderOECDundEU Regelungen Richt- linie OECD AP Verbindlichkeits- status Deutsches Steuerrecht Zinsabzugsbeschrnkungen x AP 4 Best practice approach 4h EStG, 8a KStG Switch-over Klausel x [AP 3] Guidance 20 Abs. 2 AStG, 50d Abs. 9 EStG, DBA Allgemeine Missbrauchsregelung x 42 AO Hinzurechnungsbesteuerung x AP 3 Guidance 7ff. AStG Hybride Gestaltungen x AP 2 Best practice approach 8b Abs. 1 S. 2 KStG Treaty Abuse Mitteilung AP 6 Minimum standard DBA Japan Betriebssttten-Definition Mitteilung AP 7 Updated standard DBA AUS Verrechnungspreise x AP 8- 10 Updated standard 1 AStG Verrechnungspreis- dokumentation/CbCR x AP 13 Minimum standard 90 Abs. 3 AO Multilaterales Instrument AP 15 Innovative approach 2
  5. 5. 2016 KPMG AG Wirtschaftsprfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhngiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative (KPMG International), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. MglicherZeitplanfrdieUmsetzung Multilaterales Instrument zur nderung der DBAs; Public CbCR Entwurf BEPS Umsetzungsgesetz 2016: Country-by-Country-Reporting, Hybrid Mismatch(?), CFC Verabschiedung voraussichtlich zweite Jahreshlfte Verabschiedung voraussichtlich zweite Jahreshlfte EU BEPS Richtlinie: Country-by-Country-Reporting, CFC-Rules und Zinsschranke EU BEPS Richtlinie: Hybrid Mismatch, Exit Tax, Switch-Over-Clause und GAAR Januar Juni Juli Dezember 2016 3
  6. 6. AktuelleDefinitionder Betriebssttte (OECDundAO)
  7. 7. 2016 KPMG AG Wirtschaftsprfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhngiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative (KPMG International), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. AktuelleDefinitionBetriebsstttenachOECD-MA Art. 5 Abs. 1 OECD-MA: Allgemeine Definition Art. 5 Abs. 4 OECD-MA: Ausnahmenkatalog Betriebssttte ist jede feste Geschftseinrichtung, durch die die Geschftsttigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgebt wird a) Einrichtungen, die ausschlielich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung von Gtern oder Waren benutzt werden b) Bestnde von Gtern oder Waren, die ausschlielich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung unterhalten werden c) Bestnde von Gtern oder Waren, die ausschlielich zu dem Zweck unterhalten werden, durch ein anderes Unternehmen bearbeitet oder verarbeitet werden d) Feste Geschftseinrichtung, die ausschlielich zu dem Zweck unterhalten wird, fr das Unternehmen Gter oder Waren einzukaufen oder Informationen zu beschaffen e) Feste Geschftseinrichtung, die ausschlielich zu dem Zwecke unterhalten wird, fr das Unternehmen andere Ttigkeiten auszuben, die vorbereitender Art sind oder Hilfsttigkeiten darstellen f) Feste Geschftseinrichtung, die ausschlielich zu dem Zwecke unterhalten wird, mehrere der unter a) bis e) genannten Ttigkeiten auszuben, vorausgesetzt, dass sich die daraus ergebende Gesamtttigkeit der festen Geschftseinrichtung vorbereitender Art ist oder eine Hilfsttigkeit darstellt Art. 5 Abs. 5 OECD-MA: Vertreterbetriebssttte Art. 5 Abs. 6 OECD-MA: Unabhngiger Vertreter Eine Person, die nicht unabhngiger Vertreter iSd Abs. 6 ist, wird fr ein Unternehmen ttig; besitzt Vollmacht im Namen des Unternehmens Vertrge abzuschlieen bt diese Vollmacht tatschlich und gewhnlich aus Die Ttigkeit beschrnkt sich nicht auf Vorbereitungs- und/oder Hilfsttigkeiten iSd Abs. 4 Unabhngiger Vertreter (Makler, Kommissionr oder anderer unabhngiger Vertreter) Im Rahmen seiner ordentlichen Geschftsttigkeit 4
  8. 8. 2016 KPMG AG Wirtschaftsprfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhngiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative (KPMG International), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. DefinitionBetriebsstttenach12,13AO 12 AO 13 AO Betriebsttte ist jede feste Geschftseinrichtung oder Anlage, die der Ttigkeit eines Unternehmens dient. Als Betriebsttten sind insbesondere anzusehen: 1. die Sttte der Geschftsleitung, 2. Zweigniederlassungen, 3. Geschftsstellen, 4. Fabrikations- oder Werksttten, 5. Warenlager 6. Ein- oder Verkaufsstellen, 7. 8. Bauausfhrungen oder Montagen Stndiger Vertreter ist eine Person, die nachhaltig die Geschfte eines Unternehmens besorgt und dabei dessen Sachweisungen unterliegt. Stndiger Vertreter ist insbesondere eine Person, die fr ein Unternehmen nachhaltig 1. Vertrge abschliet oder vermittelt oder Auftrge einholt oder 2. einen Bestand von Gtern oder Waren unterhlt und davon Auslieferungen vornimmt. 5
  9. 9. KnftigeDefinitionder BetriebsstttenachOECD BEPSAction7
  10. 10. 2016 KPMG AG Wirtschaftsprfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhngiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative (KPMG International), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. BetriebsstttenbesteuerungnachBEPS KommissionrsstrukturenStndiger Vertreter Kommissionr grundstzlich als abhngiger Vertreter, wenn dieser seine Ttigkeit exclusively or almost exclusively fr verbundene Unternehmen ausbt. (Art. 5 Abs. 5 und 6 OECD-MA-E) habitually concludes contracts or habitually plays the principal role leading to the conclusion of contracts that are routinely concluded without material modification by the enterprise (Art. 5 Abs. 5 OECD-MA-E) Vorbereitende Ttigkeiten/Hilfsttigkeiten (Ausnahmenkatalog) Ttigkeiten, welche zuvor als Ausnahmetatbestnde galten, mssen ausnahmslos vorbereitender Art sein oder Hilfsttigkeiten darstellen. (Art. 5 Abs. 4 OECD-MA-E) Bsp.: Warenlager beim Auftragsfertiger/ Einkaufsgesellschaften/Informationsbros Anti-Fragmentierungs-Regelung Verteilung von Geschftsttigkeiten auf verschiedene, einander nahestehende Gesellschaften (so dass jede Gesellschaft nur vorbereitende oder Hilfsttigkeiten erbringt) umgeht nicht den Status einer Betriebssttte (Art. 5 Abs. 4.1 OECD-MA-E) Empfehlung der EU: Aufnahme des neuen Art. 5 OECD-MA-E in knftige DBAs Folge: signifikante Erhhung der Anzahl von Betriebssttten in der internationalen Geschftswelt 6
  11. 11. 2016 KPMG AG Wirtschaftsprfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhngiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative (KPMG International), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. StndigerVertreter nderung nach BEPSBisherige Behandlung Bisher wurde ein Unternehmen so behandelt als habe es eine Betriebssttte, wenn ein abhngiger Vertreter mit Abschlussvollmacht gewhnlich im anderen Staat fr das Unternehmen Vertrge abschliet Abschlussvollmacht als Kernvoraus- setzung der Vertreterbetriebssttte Alternativ zu dem bisherigen Erfordernis der formellen Abschlussvollmacht soll es nun ausreichen, wenn o der Vertreter in Vertretung des Unternehmens o gewhnlich die wesentliche Rolle beim Abschluss der Vertrge bernimmt o und diese dann regelmig ohne wesentliche nderungen vom Unternehmen (im anderen Vertragsstaat) abgeschlossen werden. (habitually plays the leading role to the conclusion of contracts that are routinely concluded without material modification by the enterprise) 7
  12. 12. 2016 KPMG AG Wirtschaftsprfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhngiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative (KPMG International), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Anbahnung / Verhandlung von Vertrgen durch inlndischen Key Account Manager der dt. AG vor Ort beim auslndischen Kunden (Bsp. Frankreich) fr den eigenen Arbeitgeber (dt. AG) Voraussetzungen nach Art. 5 Abs. 5 OECD MA-E o Vertreter in Vertretung des Unternehmens o bernimmt gewhnlich die wesentliche Rolle beim Abschluss der Vertrge o Vertrge werden regelmig ohne wesentliche nderungen vom Unternehmen abgeschlossen Betriebsstttenrisiko Wesentliche Rolle (lt. OECD-MK-E) o Vertragsabschluss als direktes Ergebnis der Aktivitten des Vertreters o Vertreter agiert als sales force o Mitteilung von Preisen und Notwendigkeit eines Vertragsabschlusses (online); Erluterung der T&C o Nicht: agent promotes or markets good ohne direkte Folge eines Vertragsabschlusses Beispiel:VertriebberimInlandangestelltenKeyAccountManager Dt. AGKunde Vertreter BS der Dt. AG in FRA? 8
  13. 13. 2016 KPMG AG Wirtschaftsprfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhngiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative (KPMG International), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Risiken o Gewinnzuordnung? o Registrierungspflicht o Lohnsteuer/Umsatzsteuer o Rechnungslegung o Strafen, Zinsen, Mglichkeiten zur Betriebssttten-Vermeidung o Beschneidung der Verhandlungsfreiheit? Enge Guidelines? o Keine Verhandlung vor Ort (Skype); Umstellung von Key Account Manager zu Relationship Manager o Etablierung von Vertriebsgesellschaften als Low Risk Distributor (An- und Verkauf von Produkten) Beispiel:VertriebberimInlandangestelltenKeyAccountManager Dt. AGKunde Vertreter BS der Dt. AG in FRA? 9
  14. 14. 2016 KPMG AG Wirtschaftsprfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhngiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative (KPMG International), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Kommissionrsstrukturen nderung nach BEPSBisherige Behandlung Kommissionr schliet in eigenem Namen, aber fr Rechnung des Kommittenten mit Dritten Vertrge ab. Bisher wurden solche Kommissionrs- strukturen grundstzlich nicht von Art. 5 OECD-MA erfasst. Vgl. auch europische Rechtsprechung (Zimmer (FR), Dell (NO)), wonach keine Betriebssttte vorlag, insb. da ein Kommissionr den Prinzipal nicht binden knne. Keine Abschlussvollmacht notwendig; bernahme der wesentlichen Rolle, welche zum Vertragsabschluss fhrt, ausreichend Ausnahme des unabhngigen Vertreters nicht mehr gegeben, wenn dieser fast ausschlielich (mind. 90%) fr verbundene Unternehmen ttig wird. Tz. 32.8 OECD-MK-E: Rechtliche Bindung des Prinzipals durch den Vertrag zwischen Kommissionr und Dritten keine Voraussetzung mehr. 10
  15. 15. 2016 KPMG AG Wirtschaftsprfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhngiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative (KPMG International), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Ausnahmenkatalog nderung nach BEPSBisherige Behandlung Der aktuelle Art. 5 Abs. 4 OECD-MA legt einen Ausnahmenkatalog fest, der dazu fhrt, dass trotz einer festen Einrichtung im anderen Staat keine Betriebssttte begrndet wird Beispiele: Warenlager, Einkaufsbro, Informationsbro Vorbehalt einer vorbereitenden oder Hilfsttigkeit nur als Auffangformel, aber nicht bezogen auf die o.g. Beispiele Die Kriterien der vorbereitenden oder Hilfsttigkeit gelten nun fr alle Ausnahmetatbestnde o Vorbereitende Ttigkeit ist dadurch gekennzeichnet, dass sie einer anderen Ttigkeit vorangeht und oft auch in einer relativ kurzen Zeit ausgefhrt wird (Tz. 21.2 OECD-MK-E) o Hilfsttigkeit ist dadurch gekennzeichnet, dass sie die eigentliche Kernttigkeit des Unternehmens untersttzt ohne jedoch ein essentieller Teil von dieser zu sein (Tz. 21.2 OECD-MK-E) o Wiederverkufer: where the overall activity of the enterprise consists in selling these goods and where purchasing is the core function in the business of the enterprise keine Hilfsttigkeit (Tz. 22.5 OECD-MK-E) 11
  16. 16. 2016 KPMG AG Wirtschaftsprfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhngiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative (KPMG International), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Dt. AG Lieferant in Korea Einkufer BS der dt. AG in Korea? Beispiel:EinkaufdurchEinkuferimAusland Anbahnung/Verhandlung eines Einkaufsvertrags durch inlndischen Einkufer im Ausland mit auslndischem Lieferanten fr inlndisches Konzernunternehmen (dt. AG). Prfungsreihenfolge Liegt ein abhngiger Vertreter vor (Art. 5 Abs. 5 OECD-MA-E)? voraussichtlich gegeben Handelt es sich um eine vorbereitende Ttigkeit oder um eine Hilfsttigkeit (Art. 5 Abs. 4 OECD- MA-E)? Einkauf von Waren fr Wiederverkauf oder Produktion? Ist der Einkauf ein wesentlicher und mageblicher Teil der Ttigkeit des Gesamtunternehmens? Sind die Waren Bestandteil der Kernfunktion des inlndischen Konzernunternehmens? 12
  17. 17. 2016 KPMG AG Wirtschaftsprfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhngiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative (KPMG International), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Inlndische AG lsst Produkte durch einen auslndischen nicht verbundenen Lohnfertiger herstellen und stellt Rohstoffe (Eigentum der dt. AG) bei. Das Werk und das Lager gehren dem Lohnfertiger. Dt. AG hat zum Zwecke der Inspektion Zugang zum Lager und/oder der Produktion Betriebssttte nach Art. 5 Abs. 1 OECD-MA? o Feste Geschftseinrichtung (+) o durch die die Geschftsttigkeit eines Unterneh- mens ganz oder teilweise ausgebt wird (+) o Verfgungsmacht (?!) Vorbereitende Ttigkeit/Hilfsttigkeit (Art. 5 Abs. 4 OECD- MA-E)? Ist das Lager ein wesentlicher und mageblicher Teil der Ttigkeit des Gesamtunternehmens? Ist das Lager Bestandteil der Kernfunktion des Gesamtunternehmens? Tz. 22.4: Kein wesentlicher / mageblicher Teil, falls dt. AG nur Distributor von Produkten ist, welche durch andere Unternehmen hergestellt werden. Beispiel:LagerbeimAuftragsfertigerimAusland Lagerung von Rohstoffen Auslnd. Lohnfertiger Dt. AG BS der dt. AG in Spanien? 13
  18. 18. Ausblick
  19. 19. 2016 KPMG AG Wirtschaftsprfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhngiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative (KPMG International), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. BMF-Entwurfschreiben zur Betriebsstttengewinnaufteilung (Verwaltungsgrundstze Betriebsstttengewinnaufteilung VWG BsGa) Gewinn- aufteilung Ausblick Betroffene Unternehmen Next Step: Risikoanalyse smtliche grenzberschreitend ttige Unternehmen smtlicher Branchen, insb. Automotive und Retail Inbound und Outbound Analyse der vorhandenen Unternehmens- struktur entlang der Wertschpfungskette sowie der vorhandenen Funktionen von Personal mit einer globalen Rolle auf mgliche Betriebsstttenrisiken Schwerpunkte: Vertrieb, Einkauf, Lager Protokoll Nr. 2 zu DBA sterreich (2000): Es besteht Einverstndnis, dass im Fall verbundener Unternehmen keines dieser Unternehmen als Vertreterbetriebssttte eines anderen Unternehmens behandelt wird, wenn die jeweiligen ohne dieses Einverstndnis sonst zur Vertreterbetriebssttte fhrenden Funktionen durch Ansatz angemessener Verrechnungspreise, einschl. eines diesem verbleibenden Gewinns, abgegolten werden. Vorschlag 15
  20. 20. KPMG in den sozialen Netzwerken Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemhen, zuverlssige und aktuelle Informationen zu liefern, knnen wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne grndliche Analyse der betreffenden Situation. 2016 KPMG AG Wirtschaftsprfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhngiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative (KPMG International), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. www.kpmg.de Dr. Gabriele Rautenstrauch Director, International Tax Tel. +49 89 9282-4813 Mobile +49 173 57 649 97 [email protected] KPMG AG Wirtschaftsprfungsgesellschaft Ganghofer Str. 29 80339 Mnchen IhreAnsprechpartner Franz Prinz zu Hohenlohe Partner, International Tax Tel. +49 89 9282-1186 Mobile +49 173 57 647 41 [email protected] KPMG AG Wirtschaftsprfungsgesellschaft Ganghofer Str. 29 80339 Mnchen Dr. Oliver Heinsen Partner, International Tax Tel. +49 69 9587-2561 Mobile +49 173 29 895 64 [email protected] KPMG AG Wirtschaftsprfungsgesellschaft The SQUAIRE/Am Flughafen 60549 Frankfurt a.M.