Krisen-PR im Bereich der Berufsbeistandschaft · Communications für Kommunikations-, Marketing-...
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Krisen-PR
im Bereich der Berufsbeistandschaft
Eine Konzeptentwicklung zur Kommunikation von
Krisensituationen
2013
Krisen-PR
im Bereich der Berufsbeistandschaft
Eine Konzeptentwicklung zur Kommunikation von
Krisensituationen
Masterarbeit von: Diego Deplazes
Via Surrein 427
7172 Rabius
MAS in Management of Social Services
an der: FHS St.Gallen
Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Weiterbildungszentrum Soziale Arbeit IFSA-FHS
Rorschach
begleitet durch: Christa Thorner
Für die vorliegenden Inhalte ist ausschliesslich der Autor verantwortlich.
Rabius, 15. Januar 2013
Masterarbeit MAS in Management of Social Services Inhaltsverzeichnis
Krisen-PR im Bereich der Berufsbeistandschaft Diego Deplazes
Inhaltsverzeichnis
Abstract .......................................................................................................................... 1
1 Einleitung .................................................................................................... 3
1.1 Krisen .................................................................................................................... 4
1.1.1 Vorhersehbarkeit von Krisen .................................................................................. 4
1.2 Krisenmanagement .............................................................................................. 5
1.3 Krisenprävention .................................................................................................. 5
1.4 Krisenkommunikation .......................................................................................... 6
1.5 Krisenverlaufs-Matrix von Armin Töpfer ............................................................ 6
1.5.1 Das Fünf-Ebenen-Schema des Krisenmanagements ............................................. 7
1.5.2 Das Fünf-Phasen-Schema der Krisenvorsorge und Krisen-bewältigung ................. 8
1.6 Wie meistern andere Berufsbeistandschaften dieses Thema? ....................... 10
2 Problemstellung und Gegenstand der Arbeit ......................................... 11
2.1 Ziel der Masterarbeit .......................................................................................... 11
2.2 Kommunikation der Berufsbeistandschaft Surselva ....................................... 11
2.2.1 Bisherige interne Kommunikation ......................................................................... 12
2.2.2 Bisherige halbinterne Kommunikation .................................................................. 12
2.2.3 Bisherige externe Kommunikation ........................................................................ 12
3 Beschreibung und Analyse ...................................................................... 13
3.1 Prozessbeschreibung und Analyse des Krisenablaufs ................................... 13
3.1.1 Prävention ............................................................................................................ 13
3.1.2 Früherkennung ..................................................................................................... 17
3.1.3 Kriseneindämmung............................................................................................... 19
3.1.4 Eskalation ............................................................................................................. 20
3.1.5 Lernen aus der Krise ............................................................................................ 25
3.2 Organisationsbeschreibung anhand eines Organigramms............................. 26
3.2.1 Organigramm Einbettung der Berufsbeistandschaft Surselva ............................... 27
3.2.2 Organigramm Berufsbeistandschaft Surselva ....................................................... 27
3.2.3 Organigramm KESB Graubünden ........................................................................ 27
Masterarbeit MAS in Management of Social Services Inhaltsverzeichnis
Krisen-PR im Bereich der Berufsbeistandschaft Diego Deplazes
3.2.4 Organigramm Regiun Surselva ............................................................................ 28
3.3 Kommunikationsmatrix in Anlehnung an Töpfer ............................................. 30
4 Fallanalyse ................................................................................................ 31
4.1 Fallbeispiel 1 (Obhutsentzug) ............................................................................ 31
4.1.1 Fallbeschreibung .................................................................................................. 31
4.1.2 Fallanalyse anhand der Kommunikationsmatrix .................................................... 31
4.1.3 Schlussfolgerung .................................................................................................. 35
4.2 Fallbeispiel 2 (Amoklauf einer betroffenen Person) ......................................... 36
4.2.1 Fallbeschreibung .................................................................................................. 36
4.2.2 Fallanalyse anhand der Kommunikationsmatrix .................................................... 36
4.2.3 Schlussfolgerung .................................................................................................. 39
5 Fazit............................................................................................................ 40
6 Schlusswort .............................................................................................. 40
7 Literaturverzeichnis .................................................................................. 42
8 Quellenverzeichnis ................................................................................... 43
9 Abbildungsverzeichnis ............................................................................. 44
Masterarbeit MAS in Management of Social Services Abkürzungsverzeichnis
Krisen-PR im Bereich der Berufsbeistandschaft Diego Deplazes
Abkürzungsverzeichnis
Art. Artikel
bzw. beziehungsweise
DJSG Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit
EGzZGB Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch
FFE Fürsorgerische Freiheitsentziehung
GR Graubünden
i.d.R. in der Regel
i.e.S. im engeren Sinn
i.w.S. im weiteren Sinn
KESB Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
KES-Recht Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
KJP Kinder- und Jugendpsychiatrie
nArt. neuer Artikel
nEGzZGB neues Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch
nZGB neues Zivilgesetzbuch
PR Public Relations
RAV Regionaler Arbeitsvermittlungszentrum
StGB Strafgesetzbuch
ZGB Zivilgesetzbuch
Masterarbeit MAS in Management of Social Services Abstract
Krisen-PR im Bereich der Berufsbeistandschaft Diego Deplazes
1
Abstract
Titel: Krisen-PR im Bereich der Berufsbeistandschaft
Kurzzusammenfassung
Die Arbeit befasst sich mit der Krisen-PR in einer Verwaltung und im Speziellen in einer
Berufsbeistandschaft. Es geht dabei um Krisenvorsorge, Krisenprävention,
Kriseneindämmung und Krisenbewältigung. Anhand einer Krisenverlaufs-Matrix werden
die einzelnen Phasen analysiert und dargestellt.
Verfasser: Diego Deplazes
Herausgeber: Studienleitung MAS
Veröffentlichung: 15. Januar 2013
Zitation: Diego Deplazes. (2013). Krisen-PR im Bereich der
Berufsbeistandschaft. FHS St. Gallen – Hochschule für
Angewandte Wissenschaften: Masterarbeit
Schlagworte
Berufsbeistandschaften, Krisen-PR, Krisenverlaufs-Matrix, Krisenkommunikation
Ausgangslage
In der Literatur findet man eine beträchtliche Auswahl an Fachliteratur zum Thema Krisen-
PR, dies jedoch hauptsächlich mit dem Fokus auf Unternehmen und
Unternehmenskrisen. Zum spezifischen Themenfeld der Krisen-PR bei Behörden und
Verwaltungen findet sich kaum Literatur.
Die Ansprüche der Bevölkerung in Bezug auf umfassende, schnelle Information sind
gewachsen. Die Medien haben sich diesen Ansprüchen angepasst. Nebst Zeitungen
füllen Lokalradios und Regionalfernsehstationen Nischen, die früher von den öffentlich-
rechtlichen Sendern kaum abgedeckt werden konnten.
Ziel
In dieser Arbeit wird ausgehend von der Theorie von Armin Töpfer (1999) und seiner
Krisenverlaufs-Matrix, welche auf Unternehmenskrisen ausgerichtet ist, eine auf die
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Krisen-PR im Bereich der Berufsbeistandschaft Diego Deplazes
2
Bedürfnisse einer Behörde oder Verwaltung ausgerichtete Krisenverlaufs-Matrix erarbeitet
und vorgestellt.
Diese Arbeit erarbeitet die Basis für die Konzeptionierung einer Krisenkommunikation für
die Berufsbeistandschaft Surselva und analysiert in erster Linie welche Parteien wann,
wie und mit welchen Informationen in der Kommunikation zu involvieren sind.
Vorgehensweise
Das erste Kapitel beschäftigt sich mit den Fachbegriffen der Krise, des
Krisenmanagements, der Krisenprävention und der Krisenkommunikation. Die
Krisenverlaufs-Matrix von Armin Töpfer wird kurz vorgestellt. Das zweite Kapitel
umschreibt das Ziel der Arbeit und gibt einen Überblick über den IST-Zustand im Bereich
Kommunikation bei der Berufsbeistandschaft Surselva. Im dritten Kapitel wird der
Prozessablauf anhand einer Krisenverlaufs-Matrix erarbeitet und beschrieben. Es werden
die Phasen Prävention, Früherkennung, Kriseneindämmung, Eskalation und Lernen aus
der Krise analysiert. Auf der Ebene der Organisation werden die verschiedenen
Stakeholder mit ihrer Bedeutung für die Berufsbeistandschaft vorgestellt. Im vierten
Kapitel wird die Krisenverlaufs-Matrix anhand von zwei Fallbeispielen konkret
angewendet.
Erkenntnisse
In Krisensituationen ist die Kommunikation essentiell. Dabei muss beachtet werden, dass
eine gute Kommunikation vor dem Eintreten einer Krise notwendig und für eine
erfolgreiche Krisenbewältigung entscheidend ist. Ein systematisches Vorgehen in
kommunikativen Aufgaben gibt allen involvierten Personen Sicherheit und schafft
Vertrauen. Der nächste Schritt ist nun die Erarbeitung eines Kommunikationskonzepts in
Zusammenarbeit mit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, der Regiun Surselva
und allenfalls der Staatsanwaltschaft.
Literaturquellen (Auswahl)
Müller, Bernhard & Kreis-Muzzulini, Angela. (2010). Public Relations. Corporate
Communications für Kommunikations-, Marketing- und Werbeprofis (3. vollständig
überarbeitete und erweiterte Auflage). Frauenfeld Stuttgart Wien: Verlag Huber
Frauenfeld
Rheineke, Wolfgang. (1997). Krisenmanagement. Richtiger Umgang mit den Medien in
Krisensituationen. Essen: Stamm Verlag
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Krisen-PR im Bereich der Berufsbeistandschaft Diego Deplazes
3
Töpfer, Armin. (1999). Plötzliche Unternehmenskrisen - Gefahr oder Chance? Grundlagen
des Krisenmanagement, Praxisfälle, Grundsätze zur Krisenvorsorge. Neuwied und
Kriftel: Hermann Luchterhand Verlag GmbH
Vetsch, Hanspeter. (2001). Erfolgreiche Medienarbeit, Praxishandbuch für Unternehmer
und Führungskräfte. Zürich: WM Wirtschafts-Medien AG.
Masterarbeit MAS in Management of Social Services Einleitung
Krisen-PR im Bereich der Berufsbeistandschaft Diego Deplazes
3
1 EINLEITUNG
Bevor näher auf die Begriffe von Krisen und Krisenkommunikation eingetreten wird, soll
mit der folgenden Abbildung verdeutlicht werden, wie hoch die Wahrscheinlichkeit für das
Auftreten von Problemen und die daraus resultierenden Krisen ist.
Murphy’s Gesetze
Abbildung 1: Murphy’s Gesetze, (Rheineke, 1997, S. 11)
Die Aussagen oder Gesetze nach Murphy implizieren ein eher negatives und
pessimistisches Bild der Ereignisse im Leben. Die Frage, die sich stellt ist, ob dies eine
angebrachte Sichtweise für das Krisenmanagement ist. Eine vorsichtige, mit anderen
Worten eher pessimistische Sichtweise vor einem Krisenfall ermöglicht eine frühzeitige
und umfassende Vorsorgeplanung. Damit wird eine Sicherheit im Betrieb und bei den
Mitarbeitenden geschaffen, welche bei einem Kriseneintritt keine Lähmung verursacht.
Eine zu optimistische Einschätzung und Sichtweise verleitet dazu, die Gefahren und
Risiken von möglichen Krisenursachen und –fällen zu übersehen und in einem Krisenfall
völlig überrascht und überrumpelt zu werden. Ein aussagefähiges Risikomanagement mit
einem funktionierenden Krisenmanagement und einer schnellen und gezielten
Krisenkommunikation ist für ein Unternehmen unerlässlich.
Gemäss Töpfer (1999) müssen folgende Vorsorgemassnahmen ergriffen werden:
„Zum Ersten eine möglichst genaue Abschätzung des potentiellen Risikos,
zum Zweiten eine Risikovorsorge mit dem Ziel einer Krisenvermeidung
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Krisen-PR im Bereich der Berufsbeistandschaft Diego Deplazes
4
und falls dies nicht erreichbar ist, zum Dritten eine möglichst schnelle und
reibungslose Krisenbewältigung“ (S. 4).
Das Ziel eines jeden Unternehmens muss sein, durch geeignete Massnahmen der
Krisenprävention erkannte Risiken zu minimieren. Damit sollen mögliche Kriseneintritte
und damit verbundene negative Krisenauswirkungen reduziert werden (vgl. Töpfer, 1999,
S. 3-4).
1.1 Krisen
Sprachwissenschaftlich lässt sich der Begriff auf das griechische „krisis“ zurückführen und
umschreibt zunächst ganz grundsätzlich einen Wende- oder Höhepunkt einer bis dahin
kontinuierlich verlaufenden Entwicklung (vgl. Drosdowski, 1989, S. 388). Der Ausgang
einer Krise bleibt per Definition zunächst unbestimmt. Erst im heutigen Sprachgebrauch
tritt der negative Charakter einer Krise im Vordergrund. Für Krystek sind (Unternehmens-)
Krisen „(…) ungeplante und ungewollte Prozesse von begrenzter Dauer und
Beeinflussbarkeit sowie ambivalentem Ausgang. Sie sind in der Lage, den Fortbestand
der gesamten Unternehmung substantiell und nachhaltig zu gefährden oder sogar
unmöglich zu machen“ (Krystek, 1987, S. 6). Töpfer (1999) vergleicht die Entwicklung und
den Ablauf einer Krise mit einer Ampel, welche mehr oder weniger schnell von „grün“ als
Normalzustand über „gelb“ als kritischen Wert zu „rot“ als negativen Ausnahmezustand
wechselt (S. 16).
Die hier in dieser Arbeit zugrundeliegende Krisendefinition beschränkt sich nicht lediglich
auf eine Krise als Zustand einer konkreten Existenzgefährdung, sondern der verwendete
Krisenbegriff beinhaltet vielmehr auch das Image eines Unternehmens, welches durch
verschiedene Faktoren negativ beeinflusst werden kann.
1.1.1 Vorhersehbarkeit von Krisen
Grundsätzlich lassen sich Krisen in vorhersehbare und nicht vorhersehbare Krisen
unterscheiden. Zu den nicht vorhersehbaren Krisen zählen beispielsweise alle
Naturkatastrophen sowie unerwartete Ereignisse oder Flugzeugabstürze. Bei einer
vorhersehbaren Krise sind bereits im Vorfeld Indikatoren erkennbar, die auf eine
zukünftige Krise hinweisen. Werden diese Risikofaktoren nicht früh genug erkannt, ist
auch eine vorhersehbare Krise nicht mehr abzuwenden. Die Hauptaufgabe besteht somit
darin, solche schleichenden Krisenprozesse frühzeitig zu erkennen und mit gezielten
Massnahmen entgegenzuwirken.
Masterarbeit MAS in Management of Social Services Einleitung
Krisen-PR im Bereich der Berufsbeistandschaft Diego Deplazes
5
In der Forschung der (Unternehmens-) Krise wird mit Abgrenzungen von verschiedenen
Krisenstadien gearbeitet. Je nach Forschungsansatz werden Zwei-Phasen-Modelle bis
hin zu Sechs-Phasen-Modelle unterschieden (vgl. Krystek, 1987, S. 21-32). Der Autor hat
sich in dieser Arbeit mit dem Modell von Töpfer auseinandergesetzt, welcher ein Fünf-
Phasen-Modell propagiert.
1.2 Krisenmanagement
Abbildung 2: Klassifikation des Krisenmanagement im engeren und weiteren Sinne, (Töpfer, 1999, S.
18)
Nach Töpfer (1999) wird der Begriff Krisenmanagement in seine Bestandteile
aufgegliedert (siehe Abbildung 2). Krisenmanagement i.w.S. deckt das gesamte Spektrum
der Aktivitäten einer Unternehmung im Zusammenhang mit Krisen ab. Es beinhaltet
sowohl die Krisenvorsorge wie dann auch die Krisenbewältigung und das Lernen aus der
Krise.
Krisenmanagement i.e.S. beinhaltet die Aktivitäten, die sich mit der direkten
Krisenbewältigung auseinandersetzen.
1.3 Krisenprävention
Krisenpotenziale erkennen, Infrastrukturen schaffen, Abläufe einüben und Mitarbeitende
schulen sind Voraussetzungen, um in Krisensituationen gewappnet zu sein und richtig
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Krisen-PR im Bereich der Berufsbeistandschaft Diego Deplazes
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agieren zu können. Gemäss Hoffmann bleibt im Fall einer herannahenden Krise
genügend Handlungsspielraum, um rechtzeitig zu intervenieren und somit eine Eskalation
der Situation zu vermeiden (2007, S. 164). „Prävention dient also dazu, Krisenpotenziale
im Vorfeld zu erkennen und ein homogenes und effizientes Krisenmanagementsystem als
selbstverständlichen Bestandteil der Unternehmenskommunikation aufzubauen und zu
etablieren“ (Hoffmann, 2007, S. 165).
1.4 Krisenkommunikation
Bei der Krisenkommunikation gelten sämtliche Grundregeln der Kommunikation.
Krisenkommunikation stellt an die Verantwortlichen in vielerlei Hinsicht höchste
Anforderungen. Zum einen verlangt eine ausserordentliche Lage ruhiges, überlegtes,
strukturiertes Vorgehen, den professionellen Umgang mit dem Instrumentarium der
internen und externen PR, kompetente Medienarbeit und hohe Fach- bzw.
Sachkompetenz. Zum anderen bedarf der Umgang mit einer Krise oder einem Konflikt
eine hohe Sozialkompetenz und psychologisches Fingerspitzengefühl, um die Lage der
Betroffenen verstehen und ihre emotionale Reaktionen begreifen und nachvollziehen zu
können (vgl. Müller und Kreis-Muzzulini, 2010, S. 200).
1.5 Krisenverlaufs-Matrix von Armin Töpfer
Die Krisenverlaufsmatrix von Armin Töpfer eignet sich als Instrument zur Analyse,
Bewertung und Bewältigung von (Unternehmens-) Krisen. Töpfer umschreibt den ideal-
typischen Verlauf von Krisen (vgl. Töpfer, 1999, S. 33).
Ausgangsbasis des Analyseschemas sind zwei Dimensionen: fünf Ebenen und fünf
Phasen. Mit diesem Fünf-Ebenen- und Fünf-Phasen-Schema lassen sich alle Analyse-
und Gestaltungsanforderungen erklären, welche vor, während und nach dem Eintreten
einer plötzlichen Krise tangiert sind.
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7
Abbildung 3: Die Krisenverlaufs-Matrix – Fünf Ebenen und fünf Phasen, (Töpfer, 1999, S. 34)
1.5.1 Das Fünf-Ebenen-Schema des Krisenmanagements
Die Krisenmanagementebenen präsentieren sich wie folgt: (vgl. Töpfer, 1999, S. 36)
1. In der inhaltlich-prozessualen Ebene, welche die Basis für das gesamte
Krisenmanagement ist, werden die Ereignisse, welche vor, bei und nach dem
Krisenfall geschehen, in ihrer zeitlichen Abfolge dargestellt. Sie stellt den
eigentlichen „Ereignisstrang“ der Krise dar.
2. Auf der internen und externen Informationsebene liegt das Hauptaugenmerk auf
die Krisenprävention sprich Krisenvorsorge. Gemäss Töpfer ist die
Informationsebene klar von der Kommunikationsebene zu trennen. Die
Kommunikationsebene ist stärker nach aussen gerichtet und vermittelt
Botschaften und Massnahmen zur Krisenbewältigung. Bei einer gut
funktionierenden Krisenvorsorge liegt das Hauptaugenmerk der Informationsebene
auf die frühzeitige Beschaffung von Informationen zur Vermeidung einer Krise.
Nachdem die Krise eingetreten ist, wird die Informationsebene für die umfassende
Daten- und Faktensammlung wichtig, damit eine gezielte auf Fakten basierende
Reaktion im Krisenmanagement möglich ist.
3. Auf der Organisationsebene werden die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
definiert. Wer übernimmt aus welchem Grund welche Aufgabe und welche Rolle?
Die Organisationsebene ist die zentrale Gestaltungsebene, da hier die
wesentlichen inhaltlichen, prozessualen und strukturellen Entscheidungen
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Krisen-PR im Bereich der Berufsbeistandschaft Diego Deplazes
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hinsichtlich der Krisenvorsorge und der Krisenbewältigung getroffen werden. Auf
dieser Ebene der Organisation muss besprochen werden, wann und in welchem
Masse die vorgesetzte Stelle informiert und eingebunden werden muss.
4. Die intern und extern gerichtete Kommunikationsebene fokussiert stärker auf dem
Zeitraum nach dem Kriseneintritt. Die Kommunikation spielt bei der
Krisenbewältigung eine zentrale Rolle. Wer informiert, wen, warum, wann, wie,
worüber und mit welcher Absicht?
Im Hinblick auf die Kommunikation mit den wichtigen internen wie auch externen
Stakeholdern gibt es zwei Strategien. Dabei geht es bei der einen Strategie um
eine eher defensive Kommunikationsform. Die Informationsweitergabe an die
Öffentlichkeit findet stückweise statt. Im Extremfall werden die eingetretenen
Sachverhalte nach einer Krise sogar verschwiegen oder abgestritten. Die offene
und damit offensivere Strategie versucht frühzeitig und umfassend die
Öffentlichkeit zu informieren. Sind die Sachverhalte noch nicht genügend geklärt,
kann der Öffentlichkeit die Bereitschaft signalisiert werden, den Fall lückenlos
aufzuklären (vgl. Caponigro, 1998, S. 154, zit. in Töpfer, 1999, S. 45).
5. Die psychologische Ebene zeigt die Auswirkungen durch die eingeleiteten
Aktionen und Informationen auf die direkt und indirekt betroffenen Personen auf.
1.5.2 Das Fünf-Phasen-Schema der Krisenvorsorge und Krisen-bewältigung
Töpfer (1999) unterscheidet folgende Phasen in seiner Matrix: Krisenprävention,
Frühaufklärung-Früherkennung-Frühwarnung, Eindämmung-Schadensbegrenzung, Reco-
very als Neustart und Lernen aus der Krise.
Masterarbeit MAS in Management of Social Services Einleitung
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Abbildung 4: Abfolge der fünf Phasen der Krisenvorsorge und –bewältigung, (Töpfer, 1999, S. 59)
1. Eine Krisenprävention setzt drei wesentliche Bausteine voraus. Dabei geht es in
erster Linie um eine Krisensensibilisierung mit einem daraus resultierenden Issue-
Management. Als zweites muss auf allen Ebenen des Unternehmens ein
Krisenbewusstsein geschaffen werden und als Konsequenz daraus, muss als
drittes ein Krisenplan erarbeitet werden. Dieser Plan legt einmal die
organisatorischen Massnahmen beim Erkennen von Krisenursachen fest. Weiter
wird das organisatorische und inhaltliche Vorgehen bezüglich der Kommunikation
nach einem Kriseneintritt festgelegt. Der Krisenplan soll das Agieren in den
Grundzügen definieren, aber ein ausreichendes Mass an Flexibilität zulassen.
2. In der Phase der Frühaufklärung, Früherkennung und Frühwarnung geht es um
das Erkennen von Bedrohungen und das Aufdecken potentieller Krisenbereiche
(Frühaufklärung). Im zweiten Schritt müssen aussagefähige Krisenindikatoren
bestimmt werden (Früherkennung) und als dritter Schritt muss das bewusste
Wahrnehmen von Toleranzgrenzüberschreitungen (Frühwarnung) geschult
werden.
Masterarbeit MAS in Management of Social Services Einleitung
Krisen-PR im Bereich der Berufsbeistandschaft Diego Deplazes
10
Abbildung 5: Der Zusammenhang zwischen Frühaufklärung, Früherkennung und Frühwarnung,
(Töpfer, 1999, S. 66)
3. In die Phase der Eindämmung der Krise und Schadensbegrenzung fallen alle
Massnahmen, die zur schnellen und nachhaltigen Schadensbegrenzung geeignet
sind. Eine der wichtigsten Massnahmen ist die Kommunikation, die nach innen wie
nach aussen gerichtet ist.
4. Die Phase „Recovery als Neustart“ hat zum Ziel, „Massnahmen zu definieren, die
möglichst alle negativen Folgewirkungen einer Krise beseitigen und mindestens
das gleiche, in der Regel positive Niveau wie vor dem Krisenfall wiederherstellen“
(Töpfer, 1999, S. 76).
5. Die Phase des Lernens aus der Krise hat zum Ziel, aus gemachten Erfahrungen
der Krise, Massnahmen für die Zukunft abzuleiten, welche ein Auftauchen von
neuen Krisen minimieren oder im besten Fall verhindern können.
1.6 Wie meistern andere Berufsbeistandschaften dieses
Thema?
Während den Vorbereitungsarbeiten zu dieser Arbeit wurden verschiedene telefonische
Abklärungen mit anderen kantonalen wie auch ausserkantonalen Berufsbeistandschaften
getätigt. Keine der angefragten Berufsbeistandschaften hat ein konkretes Arbeitspapier
oder ein Konzept zu diesem Thema. Erst wenn eine Krisensituation eintritt, wird auf den
eingetretenen Fall bezogen, eine Strategie entwickelt. Grössere Berufsbeistandschaften,
die in einer städtischen Verwaltung eingebunden sind, können bei Eintritt einer Krise auf
die Unterstützung von spezialisierten Diensten zählen. Die Handbücher dieser Dienste
sind jedoch sehr generell gehalten und nicht öffentlich zugänglich.
Masterarbeit MAS in Management of Social Services Problemstellung und Gegenstand der Arbeit
Krisen-PR im Bereich der Berufsbeistandschaft Diego Deplazes
11
2 PROBLEMSTELLUNG UND GEGENSTAND DER ARBEIT
2.1 Ziel der Masterarbeit
Mit dieser Masterarbeit soll für die Berufsbeistandschaft Surselva die Basis für eine
professionelle Kommunikation in Krisensituationen erarbeitet werden. Unter
professioneller Kommunikation versteht der Autor eine zielgruppengerechte
Kommunikation. Je nach Zielgruppe ist der Zeitpunkt wie auch der Inhalt der
Kommunikation verschieden. Die Kommunikation soll so erfolgen, dass der Schutz der
Betroffenen immer mitberücksichtigt wird und einen hohen Stellenwert hat. Die externe
Kommunikation in der Berufsbeistandschaft soll den gesetzlichen Bestimmungen des
ZGB wie auch des Datenschutzes entsprechen.
Mit dieser Arbeit soll weiter analysiert werden, welche Parteien wann, wie und mit
welchen Informationen in der Kommunikation zu involvieren sind.
Diese Arbeit hat nicht zum Ziel, ein Konzept für eine Krisen-PR für die
Berufsbeistandschaft Surselva zu sein, sondern es soll eine Arbeitshilfe sein, um einen
konkreten Arbeitspapier für verschiedene Krisensituationen zu erarbeiten. Für eine
detaillierte Konzeptentwicklung sind zum Zeitpunkt der Arbeiterstellung noch zu viele
Punkte unklar.
2.2 Kommunikation der Berufsbeistandschaft Surselva
Die Berufsbeistandschaft Surselva führt seit dem Jahr 1973 vormundschaftliche
Massnahme für das Gebiet Surselva im Kanton Graubünden. Träger der Amtsstelle sind
die 5 Kreise: Cadi, Rueun, Lugnez, Ilanz und Safien.
Ende 2011 wurden 142 vormundschaftliche Massnahmen im Kindes- und
Erwachsenenschutzbereich und 27 formlose Mandate, dies vor allem im Zusammenhang
mit Unterhalts- und Betreuungsregelungen, geführt. Die Amtsstelle ist wie folgt dotiert:
100% Anstellung Stellenleitung und Berufsbeistand
80% Anstellung Berufsbeistand
100% Anstellung Sachbearbeitung (Stelle zu je 50% von zwei Personen geteilt).
Die Kommunikation der Berufsbeistandschaft Surselva ist in keinem Arbeitspapier,
keinem Leitfaden und in keinem Konzept geregelt. Die Situationsanalyse basiert auf
Erfahrungen der Stellenleitung der Berufsbeistandschaft Surselva.
Masterarbeit MAS in Management of Social Services Problemstellung und Gegenstand der Arbeit
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2.2.1 Bisherige interne Kommunikation
Unter interner Kommunikation versteht der Autor die Kommunikation in der
Berufsbeistandschaft Surselva unter den Mitarbeitenden und mit den betroffenen
Personen oder ihren Rechtsvertretern selber. Der Informationsaustausch mit der Kindes-
und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Surselva (bis 1. Januar 2013
Vormundschaftsbehörde Surselva) wird ebenfalls zur internen Kommunikation gerechnet.
Die Kommunikation zwischen den Personen, die dem Amtsgeheimnis oder im neuen
Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KES-Recht) dem Vormundschaftsgeheimnis
unterstehen, wird als interne Kommunikation definiert.
Die KESB Surselva und die Berufsbeistandschaft Surselva sind gemeinsam für die
Erfüllung der Aufgaben im Kindes- und Erwachsenenschutzbereich gemäss ZGB
verantwortlich. Die Berufsbeistandschaft ist für den Vollzug der Massnahmen im Bereich
Kindes- und Erwachsenenschutz verantwortlich. Die KESB ist mit dem Abklärungsdienst
und der Errichtung der Massnahmen betraut. Sie unterstützt und beaufsichtigt die
Berufsbeistandschaft in ihrer Aufgabenerfüllung und ist gegebenenfalls für die
Abänderung oder Aufhebung der errichteten Massnahmen zuständig.
2.2.2 Bisherige halbinterne Kommunikation
Unter halbinterner Kommunikation wird der Informationsaustausch mit der Trägerschaft,
sprich mit dem Vormundschaftsverband Surselva, definiert. Der Vormundschaftsverband
ist ein Zweckverband von fünf Kreisen, welcher die administrative Führung der
Berufsbeistandschaft Surselva wie auch der KESB Surselva inne hat. Jährlich werden
zwei Delegiertenversammlungen, bei denen die Stellenleitung der Berufsbeistandschaft
anwesend ist, abgehalten. In diesen Sitzungen werden die Jahresrechnungen und die
Geschäftsberichte der KESB respektiv der Berufsbeistandschaft traktandiert und
genehmigt. Die Trägerschaft erhält damit einen Überblick über die finanzielle und
administrative Führung des Amtes und der Behörde.
2.2.3 Bisherige externe Kommunikation
Die Berufsbeistandschaft pflegt ein gutes Netzwerk zu den Partnern oder
Partnerorganisationen (siehe Kapitel 3.2). Der Informationsaustausch findet hauptsächlich
fallbezogen statt. Lediglich mit den sozialen Organisationen vor Ort finden regelmässige
Treffen statt, um die Kontakte zu pflegen und den Austausch untereinander zu fördern.
Der Informations- respektive Kommunikationsaustausch mit der breiten Öffentlichkeit
über die Medien kann als inexistent betrachtet werden. In der fünfjährigen Tätigkeit des
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13
Autors bei der Berufsbeistandschaft Surselva hat es noch keine Berichterstattungüber das
Amt in den lokalen oder regionalen Medien gegeben.
3 BESCHREIBUNG UND ANALYSE
Aufbauend auf die im Kapitel 1 dargestellte Theorie und die Krisenverlaufs-Matrix von
Töpfer hat der Autor eine eigene Krisenverlaufs-Matrix erarbeitet, die im Kapitel 3
beschrieben wird.
3.1 Prozessbeschreibung und Analyse des Krisenablaufs
In diesem Kapitel werden die einzelnen Phasen der Krisenverlaufs-Matrix vorgestellt. Es
beginnt mit der Prävention und endet mit der Phase des Lernens aus der Krise.
3.1.1 Prävention
Abbildung 6: Kriseverlaufs-Matrix – Fünf Phasen und acht Organisationsebenen, Thema Prävention (in
Anlehnung an Töpfer, 1999, S. 34 )
ARBEIT MIT DER BETROFFENEN PERSON
Im Feld der gesetzlichen sozialen Arbeit, in welchem die Umsetzung von behördlich und
gerichtlich angeordneten zivil- und strafrechtlichen Sanktionen und Massnahmen im
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14
Fokus stehen, muss mit einer gezielten methodischen Fallbearbeitung gearbeitet werden.
In diesem Arbeitsfeld wird von sozialer Arbeit im Zwangskontext gesprochen. Die
betroffenen Personen werden mit Pflichtklientel bezeichnet.
Man geht davon aus, dass der Wirkfaktor „Beziehung“ ca. einen Drittel des Erfolgs
therapeutischer und beraterischer Interventionen ausmacht (vgl. Hubble et al., 2001, zit. in
Zobrist, 2008, S. 473). Die grosse Herausforderung im Zwangskontext liegt somit darin,
der Berufsbeiständin oder dem Berufsbeistand Modelle zu skizzieren, mit welchen
Haltungen, Positionen und Standpunkten sie ihre Rolle als Fachpersonen bei der
Beratung und Begleitung der Pflichtklientel einnehmen sollen.
Art. 406 nZGB enthält eine Reihe von Leitlinien für das Handeln des Berufsbeistands oder
der Berufsbeiständin, die den Grundsätzen professioneller Sozialarbeit entsprechen.
Der Erfolg von gesetzlich geregelten und behördlich angeordneten Schutzmassnahmen
im Kindes- und Erwachsenenschutzbereich stehen im engen Zusammenhang mit der
Kooperation und Motivation der betroffenen Person. Eine gute und wirksame
Krisenprävention baut darauf auf.
In den regelmässig stattfindenden Besprechungen mit den betroffenen Personen wird
Beziehungsarbeit geleistet. Ein wichtiges Ziel ist der Beziehungsaufbau und die
Beziehungspflege. Zielsetzungen mit den betroffenen Personen müssen vereinbart
werden und es muss für alle Beteiligten klar kommuniziert sein, aus welchem Grund was
unternommen werden muss. Die Besprechungen werden protokolliert und als Aktennotiz
abgelegt.
In den Standortsitzungen mit den betroffenen Personen werden die Zielvereinbarungen
überprüft und das weitere Vorgehen wird besprochen. Es ist das richtige Gefäss, die
Arbeit kritisch zu hinterfragen und Anpassungen vorzunehmen. Die Besprechungen
werden protokolliert und von den Beteiligten unterzeichnet.
Die regelmässig oder auch nur sporadisch stattfindenden Telefongespräche mit den
betroffenen Personen können einen Einblick in den Gemütszustand der betroffenen
Person geben oder sind dazu da, Informationen auszutauschen, Abmachungen zu treffen
oder das weitere Vorgehen zu besprechen. Die Telefongespräche werden als Aktennotiz
festgehalten.
Arbeit mit der Stellenleitung
In regelmässig stattfindende Sitzungen mit der Stellenleitung wird über die
Fallbearbeitung informiert. Entscheide von weitreichender Tragweite sollen besprochen
und thematisiert werden.
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Krisen-PR im Bereich der Berufsbeistandschaft Diego Deplazes
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Weitere Informationsgefässe sind zum Beispiel Mails, Aktennotizen und Berichte.
Arbeit mit der KESB
Die Informationspflicht des Berufsbeistands oder der Berufsbeiständin gegenüber der
KESB ist im Art. 410 und Art. 411 nZGB festgehalten. Die Berichterstattung über die
Vermögensverwaltung, über die Ausübung der Beistandschaft im Allgemeinen und im
Besonderen über die persönliche Betreuung dient zum einen als Kontrolle und Aufsicht
über die Tätigkeit des Berufsbeistands oder der Berufsbeiständin und zum anderen als
Standortbestimmung, insbesondere zum Zweck der Überprüfung der Massnahme auf ihre
Zweckmässigkeit und Notwendigkeit. In dieser periodischen Berichterstattung bekommt
die KESB einen Einblick in die Mandatsführung und wird über positive wie auch negative
Entwicklungen informiert.
Der Informationsfluss zwischen Berufsbeistandschaft und KESB wird mit Inkraftsetzung
des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts ab 1. Januar 2013 intensiviert werden.
Dies hat für die Krisenprävention nur Vorteile, da die KESB viel besser über die
Fallführung informiert ist.
Wie die Informations- und Kommunikationskanäle von der KESB im Hinblick auf das
revidierte Recht konkret aussehen, kann zum Zeitpunkt der Verfassung dieser Arbeit nicht
gesagt werden, da dies noch nicht publik gemacht wurde. Der Autor geht jedoch davon
aus, dass der schriftliche Informations- und Kommunikationskanal stärker an Bedeutung
gewinnen wird.
Arbeit mit der Regiun Surselva
Die Regiun Surselva wird in regelmässigen Abständen über den administrativen Ablauf
der Berufsbeistandschaft informiert. Da die Strukturen erst im Aufbau sind, kann an dieser
Stelle lediglich erwähnt werden, was der Autor als sinnvoll erachtet.
Eine jährliche Berichterstattung mit Jahresrechnung wird einen Überblick über die
geführten Massnahmen beinhalten. Ein wesentlicher Anteil des Berichts soll sich dem
organisatorischen Tätigkeitsfeld wie auch dem Personal widmen. Die verantwortlichen
Stellen der Regiun Surselva sollen damit einen Einblick in die Arbeit der
Berufsbeistandschaft bekommen. In regelmässig festgesetzten Standortsitzungen soll die
Stellenleitung der Berufsbeistandschaft über aktuelle wie auch über geplante
administrative Anliegen Auskunft geben.
Arbeit mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft
Die kantonalen Polizeiposten wie auch die zuständige Staatsanwaltschaft des
Einzugsgebiets der Berufsbeistandschaft Surselva sollten die Berufsbeistandschaft, die
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Mitarbeitenden und das Tätigkeitsfeld kennen. Die Berufsbeistandschaft Surselva sucht
aktiv den Kontakt zu den erwähnten Stellen, um den Auftrag, welcher die
Berufsbeistandschaft hat, zu erläutern, aber vor allem, um die persönlichen Kontakte
aufzubauen und zu pflegen. Für die Geschäftstätigkeit einer Unternehmung ist es von
entscheidender Bedeutung, welches Image über die Organisation in deren
Beziehungsfeld vorherrscht. Denn ein gutes Image fördert generell Vertrauen und
Sympathie und schafft Goodwill, insbesondere auch als Bonus in schwierigen Zeiten und
Situationen (vgl. Strasser, 1992, zit. in Müller und Kreis-Muzzulini, 2010, S. 119).
Arbeit mit den Medien
Mit dem Inkrafttreten des Erwachsenenschutzrechts ab 1. Januar 2013 besteht die
Möglichkeit für die Berufsbeistandschaft Surselva mit den Medien in Kontakt zu treten und
externe Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Bis anhin wurde eine restriktive Medienarbeit
bei der Berufsbeistandschaft wie auch bei der KESB betrieben. Aus diesem Grund ist die
Berufsbeistandschaft bei den lokalen Medienschaffenden wie auch bei der breiten
Öffentlichkeit so gut wie inexistent. Mit einer gezielten, proaktiven Medienarbeit soll
Akzeptanz, Vertrauen, Verständnis, Goodwill und Anerkennung für die Arbeit gefördert
werden. Ziel und Zweck der externen Öffentlichkeitsarbeit beinhaltet Aufbau, Pflege,
Erhaltung der auf Dauer ausgerichteten Beziehungen sowie Vorbeugen und verhindern
von Gerüchten (vgl. Müller und Kreis-Muzzulini, 2010, S. 156).
In der Phase der Prävention sollen alle beteiligten Personen und Dienststellen die nötigen
Informationen erhalten. Es geht dabei um einen guten Beziehungsaufbau während der
Phase „grün“. Die Informationen werden durch verschiedene Kommunikationskanäle
weitergegeben. Der Autor hat erwähnt, dass die Strukturen, welche mit dem neuen
Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft treten, zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht
erarbeitet sind. Die Berufsbeistandschaft hat einen geringen Einfluss darauf, wie diese
Strukturen, vor allem auch im Zusammenhang mit der Informationsvermittlung und den
entsprechenden Kommunikationskanälen, gestaltet werden.
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3.1.2 Früherkennung
Abbildung 7: Kriseverlaufs-Matrix – Fünf Phasen und acht Organisationsebenen, Thema Früher-
kennung (in Anlehnung an Töpfer, 1999, S. 34 )
Arbeit mit der betroffenen Person
Der Berufsbeistand oder die Berufsbeiständin muss für die Früherkennung von
Krisenindikatoren sensibilisiert werden. Anzeichen ausgehend von der betroffenen Person
oder ihrem Umfeld, welche auf eine Krise hindeuten könnten, müssen erfasst und in der
Arbeit mit der betroffenen Person, wenn möglich, angesprochen werden. In dieser
Situation ist es entscheidend, dass ein Vertrauensverhältnis zwischen den beteiligten
Personen aufgebaut werden konnte. Der Kontakt zwischen der betroffenen Person und
dem Berufsbeistand oder der Berufsbeiständin muss weiter intensiviert werden.
Arbeit mit der Stellenleitung
Die Frühwarnsignale müssen der Stellenleitung durch den Berufsbeistand oder der
Berufsbeiständin mitgeteilt werden. Die weiteren Schritte sollen abgesprochen und
schriftlich in einem Kurzprotokoll festgehalten werden.
In gemeinsamen Besprechungen mit der betroffenen Person oder deren Begleitung und
Vertretung sollen die Beobachtungen seitens der Berufsbeistandschaft offen
angesprochen und thematisiert werden. Die Besprechung und die Abmachungen oder
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Zieldefinierungen sollen schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse
ausschliessen zu können. Basierend auf Art. 406 nZGB soll auf die Meinung und den
Willen der betroffenen Person wenn möglich Rücksicht genommen werden.
Arbeit mit der KESB
Die KESB wird über die Frühwarnsignale und die eingeleiteten Massnahmen informiert.
Wie der Informationsfluss stattfinden wird, ist im Moment noch offen. Für die Übermittlung
der Informationen ist die Stellenleitung der Berufsbeistandschaft verantwortlich. Wichtig
ist, dass die KESB informiert wird und allenfalls entsprechende Massnahmen einleiten
kann.
Arbeit mit der Regiun Surselva
Die Regiun Surselva wird ebenfalls über Frühwarnsignale und allenfalls eingeleitete
Massnahmen informiert. Der Informationsfluss beschränkt sich natürlich auf den
administrativen Bereich. Für die Informationsübermittlung ist die Stellenleitung der
Berufsbeistandschaft Surselva verantwortlich. Die einzelnen Instrumente für den
Informationsfluss müssen mit den zuständigen Personen der Regiun Surselva erarbeitet
werden.
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3.1.3 Kriseneindämmung
Abbildung 8: Kriseverlaufs-Matrix – Fünf Phasen und acht Organisationsebenen, Thema Krisenein-
dämmung (in Anlehnung an Töpfer, 1999, S. 34 )
Arbeit mit der betroffenen Person unter Einbezug der Stellenleitung
In der Arbeit mit der betroffenen Person soll transparent aufgezeigt werden, warum, was,
zu welchem Zeitpunkt, von wem, zu welchem Zweck eingeleitet und entschieden wurde.
So wird versucht, der betroffenen Person die einzelnen Entscheide nochmals
aufzuzeigen. In dieser Phase der Arbeit mit der betroffenen Person ist es wichtig, sie
nochmals auf die rechtlichen Grundlagen zu verweisen und sie darauf aufmerksam zu
machen, welche Rechtsmittel sie ergreifen kann, wenn sie mit einem Entscheid nicht
einverstanden ist. Allenfalls ist ein Rechtsvertreter oder eine Rechtsvertreterin bereits
mandatiert oder kann der betroffenen Person zur Seite gestellt werden.
Arbeit mit der KESB
In dieser Phase ist die KESB bereits im Fall involviert. Sie wurde in der Phase der
Prävention aber detaillierter in der Phase der Früherkennung über den möglichen
Kriseneintritt informiert. Je nach Sachlage wird die KESB das Gespräch mit der
betroffenen Person ebenfalls suchen, um mögliche Varianten zu besprechen. Sobald eine
Rechtsvertretung mandatiert ist, wird dieser um Akteneinsicht bitten und so den Kontakt
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zur Behörde suchen. Tritt dieser Fall ein, wird das weitere Prozedere in einem ersten
Schritt zwischen den Beteiligten verhandelt. Wenn keine Einigung erzielt werden kann,
wird der Fall gerichtlich beurteilt und entschieden werden müssen.
Arbeit mit der Regiun Surselva
Die Regiun Surselva wird über die Sachlage unterrichtet. Sobald der Zwischenfall den
administrativen Aufsichtsbereich tangiert, muss die Regiun Surselva in den
Entscheidungen miteinbezogen werden. Der Informationsaustausch zwischen der
Stellenleitung der Berufsbeistandschaft, der KESB und der Regiun Surselva muss
koordiniert werden. Für die Koordination ist die Stellenleitung der Berufsbeistandschaft
Surselva verantwortlich. Betrifft der Zwischenfall einen Bereich der Administration, ist es
wichtig, dass die Regiun Surselva die Führung übernimmt und die KESB informiert wird.
3.1.4 Eskalation
Abbildung 9: Kriseverlaufs-Matrix – Fünf Phasen und acht Organisationsebenen, Thema Eskalation (in
Anlehnung an Töpfer, 1999, S. 34 )
Arbeit mit der betroffenen Person
Die Berufsbeiständin, welche eine vormundschaftliche Massnahme führt, hat ihre Aufgabe
nach Möglichkeiten weiterhin auszuführen und mit der betroffenen Person
zusammenzuarbeiten. Ihre Pflichten sind von der KESB verfügt und somit klar definiert.
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Sollte die Beziehung dermassen zerrüttet sein, muss die Berufsbeiständin der KESB
einen Antrag auf Übertragung der Massnahme auf eine neue Mandatsträgerin oder einen
neuen Mandatsträger oder allenfalls auf Überprüfung und Abänderung der Massnahme
stellen.
Arbeit mit der KESB
Wenn die Arbeit in den Phasen der Prävention, der Früherkennung und der
Kriseneindämmung optimal verlaufen ist, hat die KESB die nötigen Informationen, um so
gut als möglich auf die eintretende Eskalation der Krise vorbereitet zu sein. Bereits im
Vorfeld und beim Aufbau des Konzeptes der Krisenvorbereitung muss geklärt sein, wer
gegenüber den Medien und der Öffentlichkeit auftritt und kommuniziert. “Von zentraler
Bedeutung ist die Kontrolle der Kommunikationskanäle, was meist gleichbedeutend ist mit
der Klärung der Frage: Wer kommuniziert aus dem Unternehmen heraus und wer soll von
nun an für die Organisation exklusiv sprechen?” (Möhrle, 2007, S. 202). Die Informationen
sollen aus erster Hand erfolgen. Das Risiko von Fehlinformationen wird vermindert und
die Glaubwürdigkeit wird erhöht (vgl. Vetsch, 2001, S. 118). Nach Einschätzung des
Autors soll die Leitung der KESB oder ihre Stellvertretung die Krisenkommunikation
übernehmen, solange es sich um einen Zwischenfall im fachlichen Bereich und ohne
Einbezug der strafrechtlichen Behörden handelt. Die Glaubwürdigkeit wie auch die
fachliche Kompetenz ist gewahrt. Die Stellenleitung der Berufsbeistandschaft soll
ebenfalls im Krisenteam vertreten sein und als Spezialist zur Seite stehen. Je nach
Thema müssen weitere Spezialisten, wie zum Beispiel Fachärzte oder Fachpsychologen
aufgeboten werden.
Die extern vermittelten Informationen sollen, wenn immer möglich, im Voraus intern
kommuniziert werden. Die Mitarbeitenden der Berufsbeistandschaft Surselva, der KESB
Surselva, die Geschäftsleitung der KESB Graubünden, die Geschäftsleitung der Regiun
Surselva und weitere involvierte Stellen sollen vor der breiten Öffentlichkeit informiert
werden. “Eine gute interne Kommunikation, die sich in den Aussagen nicht von der
externen unterscheidet, ermöglicht das Weiterkommen im Betrieb” (Vetsch, 2001, S. 119).
Arbeit mit der Regiun Surselva
Je nach Fall ist die Regiun Surselva nicht direkt involviert. Wie bereits oben erwähnt ist es
jedoch wichtig, dass die Regiun Surselva vor der breiten Öffentlichkeit über die
Medienmitteilung informiert ist. Allenfalls wird sie von den Medien betreffend die Führung
der Berufsbeistandschaft angegangen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Regiun
Surselva in der Berichterstattung von Fall zu Fall mehr oder auch weniger in der
Krisenkommunikation involviert wird.
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Arbeit mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft
Sobald die Kantonspolizei oder die Staatsanwaltschaft involviert ist und ermittelt, obliegt
die Fallführung und die entsprechende interne wie auch externe Kommunikation diesen
Stellen.
Arbeit mit den Medien
Die Medien haben das Recht auf Informationsfreiheit. Diese Haltung gilt es zu
akzeptieren. Die Berufsbeistandschaft ist in einem Bereich tätig, in dem der Datenschutz
und der Persönlichkeitsschutz einen hohen Stellenwert hat. Nach Art. 413 Abs. 2 nZGB ist
der Beistand oder die Beiständin zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit nicht
überwiegende Interessen entgegenstehen. “Grösste Zurückhaltung ist gegenüber Medien
geboten, weil diese i.d.R. nicht Wesentliches zur Betreuung beitragen können und die
Verbeiständeten Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre geniessen. Auch die
Verteidigung eines medial angegriffenen Beistands oder einer KESB vermag i.d.R. keine
Preisgabe von Persönlichkeitsdaten des Betreuten zu legitimieren, weil sich die Medien
für den Einbezug in die Betreuung wenig eignen. Die Aufsicht der Beistände und der
KESB ist nicht primär Sache der Medien, sondern erfolgt durch die rechtsstaatlichen
Aufsichtsorgane” (BSK ESR, Affolter und Gerber, Art. 413 N 10). Aus diesem Grund soll
grundsätzlich die Krisensituation kommuniziert werden, ohne den Namen der betroffenen
Person den Medien bekannt zu geben. Im Falle eines hängigen Strafverfahrens muss mit
der Staatsanwaltschaft abgesprochen werden, welche Informationen an die Medien
weitergegeben werden. Im Falle eines hängigen Verfahrens der KESB obliegt die
Führung der Kommunikation der KESB.
Kurt Affolter, eine ausgewiesene Fachperson im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht,
beantwortet eine Anfrage des Autors zum Thema Umgang mit den Medien in
Krisensituationen wie folgt: “Wichtig scheint mir, dass sich Mandatsträger und Behörden
des Kindes- und Erwachsenenschutzes nicht durch die Redaktionsstuben – auch wenn
sie noch so prominent sind wie ein Beobachter oder eine Fernsehredaktion – dazu
verleiten lassen, sich in Einzelfällen zu rechtfertigen und damit Einzelheiten von Fällen
preis geben, die erfahrungsgemäss nur dazu dienen, dass die Journalisten eine
Fortsetzungsgeschichte aufbauen können. Grundsätzlich unterstehen sie (damit meint
Affolter die Mandatsträger) und die Behörde der Verschwiegenheitspflicht, auch wenn es
zuweilen schwer ist zu ertragen, was an Dummheiten und Unwahrheiten in die Welt
gesetzt wird. Aushalten! Aushalten gibt Halt! Insbesondere Kinder haben den unbedingten
Anspruch auf Diskretion und Schutz des Familienlebens, auch die Eltern haben kein
Recht, mit der Geschichte des Kindes an die Öffentlichkeit zu gelangen. (…)
Redaktionsstuben sind keine geeigneten Hilfen, weil sie erstens in der Regel nichts von
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der Sache verstehen und wenn sie etwas verstehen, komplexe Zusammenhänge nicht in
einem Zeitungsartikel zusammenfassen können, zweitens über Redaktionsstuben keine
bessere nachhaltige Hilfe organisiert und sichergestellt werden kann als über Fachstellen
und Fachbehörden.”
Im weiteren unterstehen die Mandatsträger oder die Mandatsträgerinnen dem
Vormundschaftsgeheimnis und nicht lediglich dem Berufsgeheimnis. Somit müssen die
Mandatsträger oder die Mandatsträgerin sich immer an die nächst höhere Behörde
wenden, wenn sie sich vom Vormundschaftsgeheimnis entbinden lassen wollen. Die
Entbindung durch die betroffene Person selber ist somit ungenügend.
Der Beschleunigungsfaktor von Nachrichten, Meinungen und Gerüchten in der heutigen
schnell lebigen Medienlandschaft lassen normalerweise kaum Zeit für grosse
Krisenkommunikationsvorbereitungen im Moment der Eskalation. Aus diesem Grund ist
eine gute und strukturierte Prävention, Früherkennung und Kriseneindämmung von
grosser Bedeutung.
Gemäss Möhrle kann man sich auf die Situation eines Interviews einstellen. Vorbereitung
ist alles. Die Journalisten stehen ebenfalls unter Zeitdruck und sind so wenig kreativ in der
Fragestellung. Deshalb wird erfahrungsgemäss in vergleichbaren Situationen ähnliche
Fragen, die sich in drei Kategorien unterteilen lassen, gestellt:
1. die nicht beantwortbaren Fragen
2. die nicht gestellten Fragen
3. die beantwortbaren Fragen (vgl. Möhrle, 2007, S. 214).
Die Fragen der Kategorie 1 werden fast immer gestellt: Wo liegt die Ursache? Wo sind die
Lücken in Ihrem Sicherheitssystem? Wie konnte das passieren? Warum haben Sie es
nicht verhindert? Welche Konsequenzen ziehen Sie jetzt (vgl. Möhrle, 2007, S 214-215)?
In dieser Phase ist es wichtig, dass positiv formulierte Botschaften nach folgendem
Muster kommuniziert werden: Das prüfen wir. Das werden wir sehr genau untersuchen.
Genau diese Frage werden unsere Experten klären.
Bei der Kategorie 2 bietet sich die Chance, Fragen zu beantworten, die in der Regel nicht
gestellt werden, weil sie harmlos sind. In dieser Situation kann die Möglichkeit genutzt
werden, positive Botschaften zu kommunizieren und das Gespräch selber zu steuern (vgl.
Möhrle, 2007, S. 215).
Bei der Kategorie 3 liegt die Tücke darin, dass die Beantwortung der Fragen zu
kompliziert und komplex ausfallen. Dies kann verhindert werden, wenn die Antworten
bereits im Voraus mediengerecht vorbereitet sind (vgl. Möhrle, 2007, S. 216).
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Die Informationen sollen aus erster Hand erfolgen. Das Risiko von Fehlinformationen
kann so auf ein Minimum gehalten und die Glaubwürdigkeit erhöht werden. Nach
Einschätzung des Autors soll, wie bereits oben erwähnt, die Leitung der KESB oder seine
Stellvertretung die Kommunikation übernehmen.
Es soll umgehend informiert werden, damit wenig Raum für Spekulationen bleibt, die
kaum korrigiert werden könnten. Es sollen keine Fakten zurückbehalten werden. Um die
Glaubwürdigkeit zu stützen, müssen gemachte Fehler bekannt gegeben werden (vgl.
Vetsch, 2001, S. 118).
Gemäss Möhrle befindet sich die Krisenkommunikation in einem Spannungsfeld. Auf der
einen Seite steht die Komplexität der Situation, auf der anderen Seite die Erwartung der
Öffentlichkeit auf simple Erklärungs- und Deutungsmuster. Es gibt nur wenig Medien,
welche die Komplexität in ihrer Berichterstattung nachvollziehen wollen oder auch
können. Die breite Öffentlichkeit hat den Wunsch nach Vereinfachung, um die Situation zu
verstehen.
Es soll das Prinzip der aktiven Information der bekannten Fakten verfolgt werden. Die
Institution soll die Medien kontinuierlich und regelmässig mit Informationen versorgen.
Aktive Informationspolitik ist die beste Prävention gegen Spekulationen und Gerüchten
(vgl. Vetsch, 2001, S. 118).
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3.1.5 Lernen aus der Krise
Abbildung 10: Kriseverlaufs-Matrix – Fünf Phasen und acht Organisationsebenen, Thema Lernen aus
der Krise (in Anlehnung an Töpfer, 1999, S. 34 )
Für jede Krise, unabhängig wie gut sie gemeistert wurde, ist es von zentraler Bedeutung,
dass im Anschluss daran ein ausführlicher Lernprozess stattfindet. Die Offenheit muss
bestehen, alles, was geschehen ist, alles, was an Massnahmen ergriffen wurde, einer
kritischen Bilanz zu unterziehen. Lernen heisst auch hier, die Chance nutzen, besser zu
werden (vgl. Töpfer, 1999, S. 322). Lernen aus der Krise macht nur Sinn, wenn der
Massnahmenkatalog stetig angepasst werden kann.
Die aufmerksame Verfolgung der Berichterstattung von Krisensituationen im Umfeld des
Kindes- und Erwachsenenschutzbereichs in den lokalen, regionalen, überregionalen und
schweizerischen Medien soll institutionalisiert und in den regelmässig stattfindenden
Standortsitzungen besprochen und analysiert werden.
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3.2 Organisationsbeschreibung anhand eines Organi-
gramms
Stakeholder
„Der Stakeholder-Ansatz baut auf der Koalitionstheorie der Unternehmung auf. Die
Unternehmung wird als Organisation betrachtet, in der verschiedene Interessengruppen
(Stakeholder) zusammengeschlossen sind. Aufgabe der Unternehmensleitung ist es,
zwischen den unterschiedlichen Gruppen zu vermitteln“ (Oser, 2012).
Abbildung 11: Stakeholder der Berufsbeistandschaft Surselva (keine abschliessende Aufzählung)
Wie in dieser Arbeit bereits an verschiedenen Stellen erwähnt, tritt am 1. Januar 2013 das
neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KES-Recht) in Kraft und dies hat neben der
Einführung des neuen Rechts auch organisatorische Veränderungen zur Folge. Ab 2013
wird es im Kanton Graubünden 5 Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden geben,
welche administrativ der Aufsicht durch die Regierung unterliegen. Im Art. 46 Absatz 1
des nEGzZGB des Kantons Graubünden wird festgehalten, dass das Betreiben der
Berufsbeistandschaften Aufgabe der Regionen, also der mittleren Ebene ist.
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3.2.1 Organigramm Einbettung der Berufsbeistandschaft Surselva
Die Führung der Berufsbeistandschaft Surselva ist Aufgabe der Regiun Surselva.
Administrative Aufsicht über die Berufsbeistandschaft hat ab 1. Januar 2013 die Regiun
Surselva. Die Amtsstelle ist direkt dem Präsidenten unterstellt. Fachliche
Aufsichtsbehörde ist die KESB Surselva.
* DJSG: Departement für Justiz, Soziales und Gesundheit
Abbildung 12: Organigramm Einbettung der Berufsbeistandschaft Surselva
3.2.2 Organigramm Berufsbeistandschaft Surselva
Die Berufsbeistandschaft Surselva hat eine Stellenleitung, welche ebenfalls noch
Mandate führt. Weiter arbeitet noch ein Berufsbeistand oder eine Berufsbeiständin zu
80% beim Amt. In der Sachbearbeitung sind zwei Mitarbeitende zu je 50% beschäftigt.
Das Team ist klein und der Informationsfluss ist unkompliziert.
Abbildung 13: Organigramm Berufsbeistandschaft Surselva
3.2.3 Organigramm KESB Graubünden
Die KESB ist eine kantonale Fachbehörde mit fünf Standorten, welche dem Departement
für Justiz, Sicherheit und Gesundheit unterstellt ist. Jede Behörde setzt sich aus
Mitgliedern der Fachbehörde und Mitarbeitenden des Behördensekretariats zusammen.
Die interdisziplinäre Zusammensetzung ist gegeben. In der KESB Surselva, welche für
das Gebiet der Surselva zuständig ist, setzt sich die Behörde aus drei Mitgliedern
zusammen. Der Präsident oder die Präsidentin der KESB Surselva ist gleichzeitig der
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Leiter oder die Leiterin. Unterstützt wird die KESB Surselva durch einen
Behördensekretariat und ein Revisorat.
Abbildung 14: Organigramm KESB Graubünden, (Kindes- und Erwachsenschutzbehörden
Graubünden, 2012, Folie 110)
3.2.4 Organigramm Regiun Surselva
Die Regiun Surselva ist ein Konstrukt der mittleren Ebene zwischen den Gemeinden und
dem Kanton. Sie übernimmt Aufgaben für die Gemeinden der Surselva, welche für die
einzelne Gemeinde alleine unverhältnismässig wären. Im nEGzZGB des Kantons
Graubünden hat der Gesetzgeber klar festgehalten, dass die Führung einer
Berufsbeistandschaft Sache der Regionen ist. Die Berufsbeistandschaft ist direkt dem
Präsidialdepartement unterstellt.
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Abbildung 15: Organigramm Regiun Surselva
Operative Ebene
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3.3 Kommunikationsmatrix in Anlehnung an Töpfer
Abbildung 16: Kriseverlaufs-Matrix – Fünf Phasen und acht Organisationsebenen mit den
Informations- respektiv Kommunikationswegen (in Anlehnung an Töpfer, 1999, S. 34 )
Auf der Ebene der Phasen wurden die gleichen Phasen gewählt, wie bei der Matrix von
Töpfer. Lediglich die Phase „Recovery als Neustart“ wurde durch die Phase „Eskalation“
ersetzt. Damit wurde zwischen Kriseneindämmung und Eskalation feiner unterteilt.
Bei den Ebenen wurde die Organisation in den Fokus gerückt und nur die wichtigsten
Stakeholder der Berufsbeistandschaft im Zusammenhang mit der Krisenbewältigung
erwähnt. Die Pfeile markieren den Informationsfluss und die damit verbundene
Kommunikation zwischen den Beteiligten. Die Zahlen dokumentieren den zeitlichen
Ablauf der Informationsvermittlung.
Die farbliche Trennung unterscheidet die interne von der externen Kommunikation. Die
Trennung wurde im Hinblick auf das Vormundschaftsgeheimnis gewählt. Die
Hellgraumarkierten unterstehen dem Vormundschaftsgeheimnis, die Dunkel-
graumarkierten sind ebenfalls Teil der internen Kommunikation, unterstehen aber nicht
dem Vormundschaftsgeheimnis und haben somit nicht das Recht, alle Informationen zu
bekommen. Die Rotmarkierten gehören der externen Kommunikation an.
Masterarbeit MAS in Management of Social Services Fallanalyse
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31
4 FALLANALYSE
4.1 Fallbeispiel 1 (Obhutsentzug)
4.1.1 Fallbeschreibung
Die Berufsbeistandschaft Surselva führt eine Kindesschutzmassnahme nach Art. 308
ZGB für ein schulpflichtiges 11-jähriges Kind.
Als die Massnahme verfügt wurde, hatte das Kind bereits seit 5 Wochen die Schule
verweigert. Im Vorfeld gab es Besprechungen mit dem Kind, mit den Eltern, mit der
Lehrerschaft, den zuständigen Schulbehörden, dem Schulinspektorat wie auch dem
schulpsychologischen Dienst. Die Eltern konnten die Situation nicht ändern und das Kind
verweigerte weiterhin den Schulunterricht. Daraufhin gab es eine Gefährdungsmeldung
an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Die Eltern wurden angehört und es
wurde entschieden, eine Kindesschutzmassnahme nach Art. 308 ZGB zu verfügen. Der
Berufsbeistand wurde angewiesen, die Eltern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und
Lösungen im Zusammenhang mit der Schulverweigerung des Kindes zu suchen. Die
Eltern, anfangs noch kooperativ, waren je länger je mehr nicht bereit, mit dem
Berufsbeistand zusammenzuarbeiten. Daraufhin musste die Kindes- und
Erwachsenenschutzbehörde die Massnahme anpassen. Zwecks Abklärung des
psychiatrischen Zustands wurde die Obhut den Eltern entzogen und das Kind in einer
geeigneten Institution platziert. Der Berufsbeistand führte somit eine Massnahme nach
Art. 308 Ziff. 1 und 3 ZGB und Art. 310 Ziff. 1 ZGB.
Das Gutachten des KJP ergab, dass das Kind aus verschiedenen Gründen den Eltern
entzogen werden muss und dass das Kind in einer Pflegefamilie platziert werden soll. Die
Massnahme wurde dementsprechend angepasst.
Die Eltern haben daraufhin opponiert und massive Vorwürfe gegenüber der
Berufsbeistandschaft und der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde geäussert. Sie
haben mit einem Anwalt gedroht und den Gang an die Öffentlichkeit angekündigt.
4.1.2 Fallanalyse anhand der Kommunikationsmatrix
Die im Folgenden beschriebenen Schritte 1 bis 13 sind in der Abbildung 17 dargestellt.
Masterarbeit MAS in Management of Social Services Fallanalyse
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Prävention
1
Der Berufsbeistand baut ein Vertrauensverhältnis zum Kind und zu den Eltern auf. Es wird
eine Situationsanalyse erstellt und abgeklärt, welche Massnahmen bereits ergriffen
wurden, um das Kind so weit zu bringen, dass es die Schule besucht. In Zusammenarbeit
mit den Eltern wird aufgezeigt, welche Alternativen es zur öffentlichen Schule gibt und die
Vor- und Nachteile dieser Institutionen werden dargestellt. Die Gespräche mit dem Kind,
den Eltern und den beigezogenen Fachstellen werden protokolliert oder als Aktennotiz
vermerkt.
2
In den regelmässig stattfindenden Fallbesprechungen wird die Stellenleitung vom
Berufsbeistand über die wichtigen Schritte informiert. In einer Fachdiskussion werden die
möglichen folgenden Schritte besprochen.
3
Der Berufsbeistand informiert direkt die KESB über wichtige Entscheide und über den
Verlauf der Abmachungen.
Früherkennung
4
In der Zusammenarbeit mit den Eltern merkt der Berufsbeistand, dass es Zweifel und
Widerstände bezüglich seiner Arbeit und seinen Bemühungen von den Eltern gibt. Die
Arbeit des Berufsbeistands wird zum Teil nicht als Hilfe und Unterstützung gesehen,
sondern als direktes Einmischen in ihren Kompetenzen als Erziehungsberechtigte. Der
Berufsbeistand versucht, durch eine klare Rollenteilung transparent zu sein und so eine
weitere Zusammenarbeit zu ermöglichen.
5
Die Stellenleitung wird umgehend über die veränderte Situation in Kenntnis gesetzt. In
einem gemeinsamen Gespräch mit den Eltern wird der Auftrag, welcher die
Berufsbeistandschaft von der KESB bekommen hat, transparent dargelegt. Es wird den
Eltern aufgezeigt, welche Pflichten die Berufsbeistandschaft in diesem konkreten Fall hat.
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Krisen-PR im Bereich der Berufsbeistandschaft Diego Deplazes
33
6
Die Stellenleitung in Zusammenarbeit mit dem Berufsbeistand berichtet der KESB über
die Unzufriedenheit der Eltern und über die schwierige Zusammenarbeit mit den Eltern.
Kriseneindämmung
7
In der Zusammenarbeit mit den Eltern wird dem Berufsbeistand deutlich, dass die
verfügte Massnahme unzureichend ist. Der Berufsbeistand begründet gegenüber den
Eltern, warum er der KESB einen Antrag um Überprüfung und Abänderung der
Massnahme stellt. Die wichtigsten Punkte sind:
- Die Eltern sind nicht bereit, eine kinderpsychiatrische Abklärung zuzustimmen, um
die Gründe für die Schulverweigerung auf den Grund zu gehen.
- Für die Eltern kommt nur die öffentliche Schule in Frage, Besichtigungen von
Schulheimen werden kategorisch abgelehnt.
- Für die Eltern ist unbestritten, dass das Kind weiterhin bei Ihnen wohnen bleibt
und von dort aus die Schule zu besuchen hat.
- Die Eltern haben keinen Einfluss auf das Kind und sind mit der Situation
vollkommen überfordert.
8
Der Berufsbeistand informiert den Stellenleiter wie auch die KESB über sein Vorhaben.
Dabei wird der Widerstand der Eltern nochmals klar kommuniziert.
9
Der Berufsbeistand stellt der KESB einen Antrag auf Überprüfung und Abänderung der
Massnahme. Im Sachverhalt und in den Erwägungen muss der Berufsbeistand seine
Bemühungen um eine Verbesserung der Situation erwähnen und mögliche
Vorgehensweisen der KESB unterbreiten.
10
Die KESB wird die Eltern vorladen und anhören und gegebenenfalls die Massnahme
abändern. Mit der Verfügung einer neuen Massnahme hat die betroffene Person, in
diesem Fall die gesetzlichen Vertreter in den Personen der Eltern, die Möglichkeit,
Beschwerde gegen den Beschluss einzureichen. Im neuen Kindes- und
Erwachsenenschutzrecht ist die Frist auf 30 Tage festgelegt.
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Krisen-PR im Bereich der Berufsbeistandschaft Diego Deplazes
34
Allenfalls haben die Eltern einen Rechtsvertreter, welcher die rechtlichen Ansprüche der
Eltern vertritt.
Eskalation
11
Die Eltern sind nicht bereit, mit dem Berufsbeistand oder der Berufsbeiständin
zusammenzuarbeiten. Sie verweigern jeden Kontakt. Das gleiche gilt für die KESB. Die
Parteien verkehren nur schriftlich.
12
Die Eltern gehen an die Öffentlichkeit und machen den Fall publik. Die lokalen Medien
bieten den Eltern eine Plattform und es kommt dazu, dass die Berufsbeistanschaft wie
auch die KESB von den Medien angegangen werden.
Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, darf und wird die Berufsbeistandschaft
sich darauf berufen müssen und keine Auskünfte erteilen. Sie wird die Medien an die
KESB verweisen. Die Berufsbeistandschaft kann die Gelegenheit nutzen, generell über
ähnliche Massnahmen und über die Fallführung im Generellen Auskunft zu erteilen.
Lernen aus der Krise
13
Der Informationsfluss intern wie auch extern muss analysiert und hinterfragt werden. Die
Arbeit mit den Eltern und deren Rechtsvertreter in den einzelnen Phasen besprochen
werden. Die Berichterstattung in den Medien, die Fallschilderung und die Stellungnahmen
der Berufsbeistanschaft und der KESB müssen analysiert werden. Wie wird ihre Rolle und
die verschiedenen Statements in den Medien dargestellt?
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Krisen-PR im Bereich der Berufsbeistandschaft Diego Deplazes
35
4.1.3 Schlussfolgerung
Abbildung 17: Kriseverlaufs-Matrix – Fünf Phasen und acht Organisationsebenen mit den
Informations- respektiv Kommunikationswegen, Fallbeispiel 1 (in Anlehnung an Töpfer, 1999, S. 34 )
Die Möglichkeiten präventiv zu arbeiten sind in diesem konkreten Fallbeispiel deutlich
geworden. Die Arbeit mit den direkt betroffenen Personen und die damit verbundene klare
und transparente Kommunikation ist entscheidend, um eine sich anbahnende Krise nicht
eskalieren zu lassen. Weiter ist eine strukturierte und institutionalisierte interne und
externe Kommunikation sehr wichtig, vor allem um einer Überrumpelung und einer daraus
resultierenden Überforderung bei einer Eskalation der Krise entgegenzuwirken. In diesem
Fallbeispiel 1 wurden die verschiedenen Informations- respektive Kommunikationsschritte
exemplarisch dargestellt. In den meisten Fällen im Alltag der Berufsbeistandschaft werden
die Phasen der Prävention, der Früherkennung oder allenfalls der Kriseneindämmung
glücklicherweise selten überschritten. Sollten die betroffenen Personen mit den
Entscheiden des Berufsbeistands/der Berufsbeiständin oder der KESB nicht
einverstanden sein, müssen ihnen die rechtlichen Beschwerdemöglichkeiten aufgezeigt
werden und ihnen ein Anwalt oder Rechtsvertreter zur Seite gestellt werden.
Entscheiden sich die betroffenen Personen, jedoch die Krise medial aufzugreifen, ist das
Instrumentarium der Kommunikation beschränkt. Dies kann man vor allem aus den
rechtlichen Bestimmungen herleiten. Das Vormundschaftsgeheimnis ist mit dem
Masterarbeit MAS in Management of Social Services Fallanalyse
Krisen-PR im Bereich der Berufsbeistandschaft Diego Deplazes
36
Inkrafttreten des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts noch restriktiver zu
handhaben.
4.2 Fallbeispiel 2 (Amoklauf einer betroffenen Person)
4.2.1 Fallbeschreibung
Die Berufsbeistandschaft Surselva führt eine vormundschaftliche Massnahme nach Art.
369 ZGB für die 40-jährige betroffene Person. Während der mehrjährigen Begleitung und
Betreuung durch die Berufsbeistandschaft Surselva musste die betroffene Person
mehrmals per Fürsorgerischer Freiheitsentziehung (FFE) in die psychiatrische Klinik
eingewiesen werden. Auf Grund der psychischen Erkrankung hat die betroffene Person
grosse Mühe, seine Aggressionen in den Griff zu halten. Gegenüber dem Berufsbeistand
ist er bereits mehrmals verbal ausfällig geworden. Es wurden auch verbale Drohungen
gegenüber dem Berufsbeistand ausgesprochen. Auf eine Strafanzeige nach Art. 180
StGB wurde bis anhin verzichtet. Die Gründe für diesen Verzicht liegen darin, dass die
betroffene Person eine Psychotherapie besucht. Ziel dieser Therapie ist, die Kontrolle und
damit die Aggressionen in den Griff zu bekommen. Die betroffene Person lebt alleine in
einer kleinen Wohnung und wird einmal pro Woche zu Hause betreut. Tagsüber arbeitet
die betroffene Person in einer geschützten Werkstätte. Die installierte Betreuung und
Begleitung ist somit gewährleistet.
Am 9. November verlässt die betroffene Person seine Wohnung und geht in den Laden
um einzukaufen. Dabei gerät sie in einem Streit mit einem Verkäufer, es kommt zu einer
Auseinandersetzung und die betroffene Person erschiesst den Verkäufer und zwei
weitere Personen. Eine vierte Person wird schwer verletzt und muss ins Spital gebracht
werden. Die betroffene Person flüchtet vom Tatort und suizidiert sich dann zu einem
späteren Zeitpunkt.
4.2.2 Fallanalyse anhand der Kommunikationsmatrix
Die im Folgenden beschriebenen Schritte 1 bis 16 sind in der Abbildung 18 dargestellt.
Prävention und Früherkennung
1-6
Die Schritte 1 bis 6 sind vergleichbar mit denen im Fallbeispiel 1.
In der Phase der Prävention und der Früherkennung wird nach dem Prinzip des Case
Managements gearbeitet. Dazu gehört die Einbindung des Helfernetzes. In diesem
Fallbeispiel spielt der behandelnde Psychologe und Psychiater eine entscheidende Rolle.
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37
Kriseneindämmung
7
In der Zusammenarbeit mit der betroffenen Person und den behandelnden Fachpersonen
wie Psychologen und Psychiater wird sein krankhaftes und das damit verbundene
aggressive Verhalten angesprochen. Gemeinsam mit der betroffenen Person wird
versucht, die professionelle Unterstützung zu intensivieren. Dazu gehört eine engere
Begleitung durch den Berufsbeistand oder die Berufsbeiständin und eine Intensivierung
der Psychotherapie.
8
Der Berufsbeistand oder die Berufsbeiständin informiert die Stellenleitung wie auch die
KESB über sein Vorhaben gemäss Punkt 7.
9
Der Berufsbeistand oder die Berufsbeiständin verfasst einen Zwischenbericht zuhanden
der KESB. Im Sachverhalt und in den Erwägungen muss der Berufsbeistand oder die
Berufsbeiständin seine Bemühungen um eine Verbesserung der Situation erwähnen und
mögliche zu ergreifende Zwangsmassnahmen unterbreiten.
Eskalation
10
Die betroffene Person verübt gemäss Fallbeschreibung die Straftat.
11
Der Berufsbeistand oder die Berufsbeiständin in Zusammenarbeit mit der Stellenleitung
unterrichtet umgehend die Mitarbeitenden der Berufsbeistandschaft und die KESB über
die Straftat der betroffenen Person.
12
Die Stellenleitung unterrichtet die Regiun Surselva über die Straftat.
13
Die Staatsanwaltschaft wird über die geführte Massnahme für die betroffene Person von
der Stellenleitung in Kenntnis gesetzt.
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Krisen-PR im Bereich der Berufsbeistandschaft Diego Deplazes
38
14
Die Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der KESB, der Stellenleitung und der
Regiun Surselva müssen die externe Kommunikation absprechen. Die Führung der
externen Kommunikation ist bei der Staatsanwaltschaft.
15
Bei Anfragen der Medien bei der Berufsbeistandschaft ist die Stellenleitung
Ansprechperson. Die Stellenleitung wird über den konkreten Fall keine Auskunft erteilen,
sondern die Anfragenden an die Staatsanwaltschaft verweisen.
Lernen aus der Krise
16
Die direkte Mandatsführung mit der betroffenen Person muss analysiert werden. Dies soll
zum einen intern in der Berufsbeistandschaft erfolgen, jedoch auch in Zusammenarbeit
mit der KESB. Fragen, die in dieser Zusammenarbeit angeschaut werden müssen sind:
- Gab es Anzeichen, die auf den Amoklauf hindeuten konnten?
- Wurden die nötigen Schritte unternommen, um die betroffene Person zu
unterstützen?
- Wurden die richtigen unterstützenden Dienste eingeschaltet?
Wie lief die Zusammenarbeit mit den direkt involvierten Fachpersonen in der Fallführung
ab? War der Austausch der Informationen in der Fallführung genügend oder muss die
Zusammenarbeit intensiviert und der Informationsfluss verbessert werden?
- Welche Informationen müssen besser ausgetauscht werden, dies auch mit Blick
auf den Daten- und Persönlichkeitsschutz der betroffenen Person? Dazu braucht
es eine seriös durchgeführte Interessenabwägung.
Die Berufsbeistandschaft muss die externe Kommunikation analysieren. Dabei muss der
Fall mit den Partnerorganisationen wie KESB, Regiun Surselva und Staatsanwaltschaft
analysiert werden. Darauf aufbauend können die Abläufe überdenkt und angepasst
werden.
- Wie wurde das Ereignis in den Medien dargestellt?
- Welche Stellen oder Behörden wurden von den Medien zitiert und danach
kommentiert?
- Wie wurden die Stellen oder Behörden in der Berichterstattung dargestellt?
Masterarbeit MAS in Management of Social Services Fallanalyse
Krisen-PR im Bereich der Berufsbeistandschaft Diego Deplazes
39
- Wie wurde die Kommunikation gegenüber den Medien von den Medien selber
wahrgenommen?
4.2.3 Schlussfolgerung
In der Prävention und Früherkennung ist es sehr wichtig, ein gutes Case Management
aufzubauen. Diese Verantwortung obliegt dem Berufsbeistand oder der Berufsbeiständin
und die Grenzen dieser Arbeit werden bei diesem Beispiel deutlich aufgezeigt. Die
Berufsbeistandschaft arbeitet mit Pflichtklientel mit einer häufigen multiplen Problematik.
In diesem Fallbeispiel leidet die betroffene Person unter einer psychischen Erkrankung.
Tritt die Krise ein, in diesem Beispiel der Amoklauf, müssen alle Beteiligten wissen, wie
sie intern und extern zu kommunizieren haben. In diesem Fallbeispiel wird deutlich, dass
eine klare Regelung in diesem Zusammenhang unerlässlich ist. Die beteiligten Personen
kommen bei solch einem Ereignis an ihre Grenzen und alles was im Voraus geregelt ist,
gibt halt und Sicherheit.
Abbildung 18: Kriseverlaufs-Matrix – Fünf Phasen und acht Organisationsebenen mit den
Informations- respektiv Kommunikationswegen, Fallbeispiel 2 (in Anlehnung an Töpfer, 1999, S. 34 )
Masterarbeit MAS in Management of Social Services Fazit
Krisen-PR im Bereich der Berufsbeistandschaft Diego Deplazes
40
5 FAZIT
Eine professionelle Krisen-PR sollte auf die fünf Phasen der Prävention, Früherkennung,
Kriseneindämmung, Eskalation und Lernen aus der Krise stützen. Mit diesem Modell kann
gewährleistet werden, dass ein Unternehmen, eine Institution wie auch ein Amt oder
Behörde optimal auf eine eintretende Krise vorbereitet ist. Die im Theorieteil beschriebene
Krisenverlaufs-Matrix von Töpfer wurde auf den Hintergrund von Unternehmenskrisen
erarbeitet. Darauf aufbauend hat der Autor ein Modell erarbeitet, welches auch auf eine
Institution oder ein Amt Anwendung finden kann.
Durch eine gezielt durchdachte Krisen-PR kann bei den Mitarbeitenden Sicherheit
vermittelt werden. Die einzelnen Abläufe, die Dienstwege und die Kompetenzen sind
bereits vor Eintritt, sprich vor der Eskalation klar geregelt. Somit kann eine Überforderung
und damit ein zusätzlicher Schaden für das Amt oder die Behörde vermieden oder
wenigstens minimiert werden.
Basierend auf dieser Arbeit und im Speziellen auf das erarbeitete Krisenverlaufsmodell
kann eine Berufsbeistandschaft, eine KESB aber auch eine andere Beratungsstelle im
Nonprofit Bereich ein Konzept, ein Arbeitspapier oder ein Leitfaden erarbeiten, welches
die Kommunikation in Krisensituationen regelt. Die Arbeit zeigt mit den zwei
Fallbeispielen exemplarisch auf, wie die einzelnen Phasen ablaufen können. In der Arbeit
wurde dem Autor deutlich, dass die Erarbeitung eines Leitfadens nur in einer engen
Zusammenarbeit mit der KESB und den übergeordneten Behörden, also mit der
fachlichen Aufsichtsbehörde und der Trägerschaft möglich ist. Dabei geht es um
Kompetenzregelungen und klare Absprachen bei den Schnittstellen.
6 SCHLUSSWORT
Das Thema Krisen und im Speziellen Krisen-PR verfolgt mich beruflich bereits seit
mehreren Jahren. In der Berufsbeistandschaft arbeiten wir mit Pflichtklientel, was zur
Folge hat, dass die betroffenen Personen mit unserem Agieren nicht immer einverstanden
sind. Neben den Rechtsmitteln, welche die betroffenen Personen ergreifen können, wenn
sie mit unserem Vorgehen nicht einverstanden sind, gibt es auch den Gang an die
Öffentlichkeit. In unserer Informationsgesellschaft ist dieser Schritt für die betroffenen
Personen häufig einfacher und aus ihrer Sichtweise erfolgsversprechender als der Weg
über die Gerichte. Die Medien tragen zu dieser Tatsache auch ihren Anteil bei.
Masterarbeit MAS in Management of Social Services Schlusswort
Krisen-PR im Bereich der Berufsbeistandschaft Diego Deplazes
41
Mit meiner Arbeit habe ich den ersten Schritt gemacht, die Berufsbeistandschaft, die
KESB aber auch die Regiun Surselva für das Thema zu sensibilisieren und gemeinsam
ein Konzept oder Arbeitspapier zu erarbeiten.
In meinem Berufsalltag konnte ich mit der Erarbeitung dieser Fragestellung mehr
Sicherheit bekommen.
Masterarbeit MAS in Management of Social Services Literaturverzeichnis
Krisen-PR im Bereich der Berufsbeistandschaft Diego Deplazes
42
7 LITERATURVERZEICHNIS
Affolter, Kurt & Gerber Jenni, Regula. (2012). Art. 413 N 10. In Geiser, Thomas &
Reusser, Ruth E. (Hrsg.), Basler Kommentar, Erwachsenenschutz Art. 360-456 ZGB,
Art. 14, 14a SchIT ZGB. (S. 385). St. Gallen und Bern: Helbing Lichtenhahn Verlag.
Caponigro, Jeffrey R. (1998). The Crisis Counselor. The executive’s guide to avoiding,
managing and thriving on crises that occur in all businesses. Michigan: Barker
Business Books Inc
Drosdowski, Günther. (1989). Krise. In G. Drosdowski (Hrsg.), Duden. Entymologie.
Herkunftswörterbuch der deutschen Sprache (2., völlig neu bearbeitete Auflage) (Der
Duden, Band 7) (Vol. Band 7, S. 388-389). Mannheim, Leipzig, Wien, Zürich:
Dudenverlag
Hoffmann, Petra. (2007). Krisenprävention – Gefahren erkennen und Chancen ergreifen.
In Hartwin, Möhrle (Hrsg.), Krisen-PR. Krisen erkennen, meistern und vorbeugen. Ein
Handbuch von Profis für Profis. (2. Aufl.) Frankfurt am Main: Frankfurter Allgemeine
Buch
Hubble, Mark A., Duncan, Barry L., Miller, Scott D. (2001). So wirkt Psychotherapie.
Systemische Studien, Band 21: Empirische Ergebnisse und praktische Folgerungen:
Verlag Modernes Lernen Borgmann
Krystek, Ulrich. (1987). Unternehmenskrisen. Beschreibung, Vermeidung und
Bewältigung überlebenskritischer Prozesse in Unternehmungen. Wiesbaden: Gabler
Verlag
Müller, Bernhard & Kreis-Muzzulini, Angela. (2010). Public Relations. Corporate
Communications für Kommunikations-, Marketing- und Werbeprofis (3. vollständig
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Frauenfeld
Rheineke, Wolfgang. (1997). Krisenmanagement. Richtiger Umgang mit den Medien in
Krisensituationen. Essen: Stamm Verlag
Töpfer, Armin. (1999). Plötzliche Unternehmenskrisen - Gefahr oder Chance? Grundlagen
des Krisenmanagement, Praxisfälle, Grundsätze zur Krisenvorsorge. Neuwied und
Kriftel: Hermann Luchterhand Verlag GmbH
Vetsch, Hanspeter. (2001). Erfolgreiche Medienarbeit, Praxishandbuch für Unternehmer
und Führungskräfte. Zürich: WM Wirtschafts-Medien AG.
Masterarbeit MAS in Management of Social Services Quellenverzeichnis
Krisen-PR im Bereich der Berufsbeistandschaft Diego Deplazes
43
8 QUELLENVERZEICHNIS
Affolter, Kurt. (2012). Antwortmail zur Anfrage von Diego Deplazes an Kurt Affolter vom
27.10.2012.
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Graubünden. (2012). Neues Kindes- und
Erwachsenenschutzrecht. Organisatorisches Umsetzung in Graubünden. Chur
Oser, Peter. (2012). Stakeholder-Ansatz. Gefunden am 10. November 2012 unter
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/stakeholder-ansatz.html#definition
Schweizerisches Strafgesetzbuch [StGB] vom 01. Januar 2007 (Stand am 1. Oktober
2012 (SR 311.0)
Schweizerisches Zivilgesetzbuch [ZGB] vom 10. Dezember 1907 (Stand am 1. Januar
2012) (SR 210)
Zobrist, Patrick. (2008). Die psychosoziale Dimension der vormundschaftlichen Arbeit im
Zwangskontext, Herausforderungen und Lösungsansätze. Zeitschrift für
Vormundschaftswesen, Recht und Praxis im Kindes- und Erwachsenenschutz, 63,
465-538.
Masterarbeit MAS in Management of Social Services Abbildungsverzeichnis
Krisen-PR im Bereich der Berufsbeistandschaft Diego Deplazes
44
9 ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: Murphy’s Gesetze, (Rheineke, 1997, S. 11) ................................................. 3
Abbildung 2: Klassifikation des Krisenmanagement im engeren und weiteren Sinne,
(Töpfer, 1999, S. 18) ......................................................................................................... 5
Abbildung 3: Die Krisenverlaufs-Matrix – Fünf Ebenen und fünf Phasen, (Töpfer, 1999, S.
34) .................................................................................................................................... 7
Abbildung 4: Abfolge der fünf Phasen der Krisenvorsorge und –bewältigung, (Töpfer,
1999, S. 59) ...................................................................................................................... 9
Abbildung 5: Der Zusammenhang zwischen Frühaufklärung, Früherkennung und
Frühwarnung, (Töpfer, 1999, S. 66) .................................................................................10
Abbildung 6: Kriseverlaufs-Matrix – Fünf Phasen und acht Organisationsebenen, Thema
Prävention (in Anlehnung an Töpfer, 1999, S. 34 ) ..........................................................13
Abbildung 7: Kriseverlaufs-Matrix – Fünf Phasen und acht Organisationsebenen, Thema
Früher-kennung (in Anlehnung an Töpfer, 1999, S. 34 ) ..................................................17
Abbildung 8: Kriseverlaufs-Matrix – Fünf Phasen und acht Organisationsebenen, Thema
Krisenein- dämmung (in Anlehnung an Töpfer, 1999, S. 34 ) ...........................................19
Abbildung 9: Kriseverlaufs-Matrix – Fünf Phasen und acht Organisationsebenen, Thema
Eskalation (in Anlehnung an Töpfer, 1999, S. 34 ) ...........................................................20
Abbildung 10: Kriseverlaufs-Matrix – Fünf Phasen und acht Organisationsebenen, Thema
Lernen aus der Krise (in Anlehnung an Töpfer, 1999, S. 34 ) ...........................................25
Abbildung 11: Stakeholder der Berufsbeistandschaft Surselva (keine abschliessende
Aufzählung) .....................................................................................................................26
Abbildung 12: Organigramm Einbettung der Berufsbeistandschaft Surselva ....................27
Abbildung 13: Organigramm Berufsbeistandschaft Surselva............................................27
Abbildung 14: Organigramm KESB Graubünden, (Kindes- und Erwachsenschutzbehörden
Graubünden, 2012, Folie 110) .........................................................................................28
Abbildung 15: Organigramm Regiun Surselva .................................................................29
Abbildung 16: Kriseverlaufs-Matrix – Fünf Phasen und acht Organisationsebenen mit den
Informations- respektiv Kommunikationswegen (in Anlehnung an Töpfer, 1999, S. 34 ) ..30
Abbildung 17: Kriseverlaufs-Matrix – Fünf Phasen und acht Organisationsebenen mit den
Informations- respektiv Kommunikationswegen, Fallbeispiel 1 (in Anlehnung an Töpfer,
1999, S. 34 ) ....................................................................................................................35
Abbildung 18: Kriseverlaufs-Matrix – Fünf Phasen und acht Organisationsebenen mit den
Informations- respektiv Kommunikationswegen, Fallbeispiel 2 (in Anlehnung an Töpfer,
1999, S. 34 ) ....................................................................................................................39
Eigenständigkeitserklärung & Freigabezustimmung
Erklärung
Ich erkläre hiermit, dass ich die vorliegende Arbeit ohne fremde Hilfe und nur unter
Benützung der angegebenen Quellen verfasst habe. Ich nehme Kenntnis davon, dass die
Verwertungsrechte der Ergebnisse der Masterarbeit bei mir und dem FHS Management-
Weiterbildungszentrum liegen, wobei die Zustimmung von beiden Parteien erforderlich ist.
Datum Unterschrift
Diego Deplazes _____________ ________________________
Darf die gesamte Masterarbeit oder nur der Abstract der Masterarbeit von der FHS St. Gallen veröffentlicht werden?
(Zutreffendes bitte ankreuzen und Erklärung unterschreiben)
Die gesamte Masterarbeit darf von der FHS St. Gallen veröffentlicht werden.
Der Verfasser räumt der FHS St. Gallen für die Dauer des urheberrechtlichen
Schutzes unentgeltlich das Recht ein, die gesamte Masterarbeit in einer der
Öffentlichkeit zugänglichen Datenbank zu speichern. Die Berufsbeistandschaft
Surselva ist mit dieser Datenspeicherung einverstanden.
Datum: Unterschrift
Diego Deplazes _____________ ________________________
Berufsbeistandschaft Surselva
vertreten durch Duri Blumenthal _____________ ________________________
Nur der Abstract der Masterarbeit darf von der FHS St. Gallen veröffentlicht werden.
Der Verfasser räumt der FHS St. Gallen für die Dauer des urheberrechtlichen
Schutzes unentgeltlich das Recht ein, den Abstract der Masterarbeit in einer der
Öffentlichkeit zugänglichen Datenbank zu speichern. Alle anderen Teile der
Masterarbeit dürfen nicht veröffentlicht werden.
Datum: Unterschrift
Diego Deplazes _____________ ________________________