Kuriose Rechtsstreitigkeiten

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Kuriose Rechtsstreitigkeiten Die Top 15 der lustigsten, kuriose und überraschendsten Rechtsstreitigkeiten unserer Redaktion

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Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsurteile zum Schmunzeln und wundern. Zusammengetragen von finanzen.de

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Kuriose Rechtsstreitigkeiten

Die Top 15 der lustigsten, kuriose und überraschendsten Rechtsstreitigkeiten

unserer Redaktion

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1. Schlafender BeamterEin Beamter fiel von seinem Stuhl, weil er eingeschlafen war. Vor Gericht sollte die Frage geklärt werden, ob die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist,

es sich also um einen Arbeitsunfall handelt.

Das Gericht meinte: Geschieht der Sturz aufgrund von Überarbeitung, ist dies als

Arbeitsunfall zu werten.

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2. Salatsoßen-Unfall

Ein Arbeiter rutschte in der Werkskantine seines Arbeitgebers auf Salatsoße aus und brach sich dabei den Arm.

Das Gericht meinte:Kein Arbeitsunfall, denn Essen ist Privatsache, auch in der Kantine.

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3. Reisemangel Hitlergruß

Ein deutscher Urlauber wurde bei einem Sketch in einem ägyptischen Hotel mit dem Hitlergruß konfrontiert. Er klagte auf Reisepreisminderung, weil er sich

diskriminiert fühlte und es ihm die Urlaubsfreude vermieste.

Das Gericht meinte: Der Kläger bekam Recht, erhielt aber statt der 25 Prozent Nachlass vom

Preis plus Schadenersatz lediglich 34,45 Euro. Der Scherz sei zwar geschmacklos, jedoch keine Diskriminierung.

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4. Unüberwindliche „Nicht-Erweckbarkeit“

Der Kläger wurde aus neuen Arbeitsanstellungen immer wieder sofort entlassen, da er morgens ständig verschlief. Auch dass er seinen Wecker an eine Extra-laute Anlage

anschloss, brachte keine Abhilfe. Daher klagt er auf Zahlung einer Erwerbsminderungsrente.

Das Gericht meinte:Klage abgewiesen. Nach ärztlichen Untersuchungen wurde festgestellt, dass er

gesund ist und nur früher ins Bett gehen müsse.

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5. Selbstverletzung durch Wutanfall

Ein Baumarktmitarbeiter wurde angewiesen den Regenschutz von dem von ihm verwendeten Gabelstapler wieder abzumontieren. Darüber geriet er so in Rage, dass er wiederholt auf ein Verkaufsschild schlug und sich dabei die Hand brach. Der Chef weigerte sich Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall zu leisten, wegen

Eigenverschulden.

Das Gericht meinte: Der Mitarbeiter hat nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt, also muss der

Chef zahlen.

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6. Katze verletzt sich wegen nächtlichem Fax

Das Telefon eines Katzenhalters hat wegen einem eingehenden Fax nachts geklingelt. Davon ist die Katze aus dem Schlaf hochgeschreckt und hat sich dabei am Kratzbaum verletzt. Der Halter klagte auf Erstattung der Heilbehandlungskosten der

Katze durch den Versender des Faxes.

Das Gericht meinte: Klage abgelehnt, da kein direkter Zusammenhang zwischen Versenden des Faxes

und der Verletzung der Katze herzustellen ist.

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7. Fallende PädagoginIm Rahmen einer Klassenfahrt besuchte eine Lehrerin mit Kollegen und Schülern ein

Volksfest in München. Als die Stimmung zum Abend ausgelassener wurde, stellte sich die Lehrerin mit Schülern auf die Festzeltbank. Diese stürzte später um, wobei sich die

Lehrerin am Rücken verletzte und mehrere Wochen krank geschrieben war. Die Schulbehörde weigerte sich, dies als Dienstunfall anzuerkennen.

Das Gericht meinte: Der Volksfestbesuch war ein offizieller Programmpunkt der Klassenfahrt und der

pädagogische Gesamtauftrag es gebiete, dass sich die Lehrerin geselligem Zusammensein nicht entzieht.

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8. „Leck mich am Arsch“ keine Beleidigung

Eine Frau wollte in Baden-Württemberg von einem Taxi zum Bahnhof gefahren werden. Da dies zu spät kam, verpasste sie ihren Zug. Der Fahrer sollte sie nun

zum Zielbahnhof bringen. Der Chef des Taxiunternehmens erteilte der Forderung mit „Leck mich am Arsch“ eine Absage. Die Frau Klagte wegen Beleidigung.

Das Gericht meinte: Klage abgelehnt. Es hat keine Herabsetzung der Ehre gegeben, da es sich um eine im schwäbischen Sprachgebrauch gängigen Ausdruck handelt. Insbesondere um ein Gespräch endgültig abzubrechen und / oder eine als Zumutung empfundene

Bitte zurückzuweisen.

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9. Verletzung im Reißverschluss

Ein 14 Jähriger kaufte mit einem Freund in einem Geschäft Alkohol. Als er, bereits alkoholisiert, nach dem Urinieren die Hose wieder schließen wollte, klemmte er sich die Vorhaut im Reißverschluss ein. Die Verletzung war so schwer, dass die

Vorhaut operativ entfernt werden musste. Der Geschädigte verklagte den Ladenbesitzer, da dieser ihm keinen Alkohol hätte verkaufen dürfen.

Das Gericht meinte:Der Ladenbesitzer hat lediglich eine Ordnungswidrigkeit begangen, aus der kein

Schadensersatzanspruch hergeleitet werden kann. Klage abgewiesen.

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10.Unharmonisches BeischlaferlebnisDa das Hotelzimmer (trotz explizitem Wunsch) kein Doppelbett sondern nur zwei Einzelbetten hatte, entging dem Kläger laut eigener Darstellung ein „friedliches

und harmonisches Einschlaf- und Beischlaferlebnis“ während der Reise. Dadurch ist der Erholungswert der Reise erheblich beeinträchtigt gewesen, weswegen er

Schadensersatz von 20 Prozent des Reisepreises verlangte.

Das Gericht meinte: Klage abgewiesen, da der Mangel durch Zusammenstellen der Betten leicht zu

beheben gewesen wäre.

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11. Gestürzter BetriebsratEin Betriebsrat ist während einer mehrtätigen Betriebsratsversammlung Nachts auf

dem Weg zu seinem Hotelzimmer gestürzt und zog sich schwere Kopf- und Lungenverletzungen zu. Er hatte 1,99 Promille im Blut. Die Berufsgenossenschaft

lehnte eine Anerkennung als Arbeitsunfall ab, da der Geschädigte stark alkoholisiert war und nicht erwiesen sei, dass während des Treffens vor dem Sturz über

betriebliche Belange gesprochen wurde.

Das Gericht meinte: Arbeitsunfall. Der Weg zum Zimmer ist als Arbeitsweg einzustufen, zudem ist

Alkoholkonsum bei solchen Treffen nicht unüblich. Weiterhin ist nicht erwiesen, dass der Mann wegen seines Alkoholkonsums gestürzt war.

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12. Kündigungsgrund VibratorEine Supermarktmitarbeiterin zeigte Kollegen im Pausenraum ihren neuen Vibrator. Daraufhin sprach der Arbeitgeber die Kündigung aus, wegen sexueller Belästigung

am Arbeitsplatz – gegenüber Kollegen und Kunden, da die Unterhaltung um die Vorzüge eines Vibrators auch im Geschäftsraum noch zu hören war. Die Frau klagte

gegen unrechtmäßige fristlose Kündigung.

Das Gericht meinte: Bereits das Mitbringen sexueller Gerätschaften kann als Belästigung gewertet

werden und die fristlose Kündigung ist damit gerechtfertigt.

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13. Chinesische Ehefrau als Risiko

Ein Unternehmen wollte einen Ingenieur kündigen, nachdem dieser eine chinesische Frau heiratete, wegen dem Risiko der Wirtschaftsspionage.

Das Gericht meinte: Dieses Vorgehen verstößt gegen das Grundrecht der Eheschließungsfreiheit.

Zudem ist es sittenwidrig und die Kündigung willkürlich, da der Arbeitgeber die Beziehung des Mitarbeiters zu einer in China lebenden Chinesin davor nicht als

sicherheitsrelevant einstufte.

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14. Glaswurf als Notwehr gegen Zigarettenrauch

Ein Mann zeigte eine Studentin wegen schwerer Körperverletzung an, nachdem sie ein Glas nach ihm geworfen und ihn getroffen hatte. Die Frau hatte den Mann mehrfach auf

das Rauchverbot in der Diskothek hingewiesen. Der Mann zündete sich später eine Zigarette an, blies der Studentin den Rauch ins Gesicht und fragte, was sie dagegen

machen wolle. Daraufhin warf sie das Glas nach ihm.

Das Gericht meinte: Der Glaswurf ist als Notwehr zu werten, da das Verhalten des Rauchers als

Körperverletzung beurteilt werden kann. Die Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen sind hinreichend nachgewiesen.

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15. Reisemangel Klimawandel

Ein Reiseveranstalter für Kreuzfahrten durch das Polarmeer hatte in seinem Prospekt meterdickes Packeis versprochen. Dieses war jedoch aufgrund des

Klimawandels nicht mehr vorhanden. Die enttäuschten Passagiere sahen darin einen Reisemangel und forderten einen Teil des Reisepreises zurück, was der

Veranstalter ablehnte.

Das Gericht meinte: Wer mit Packeis Werbung macht, muss es auch zeigen. Die Reisepreisminderung

ist daher gerechtfertigt.

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