Kurzfassung des Eurocode 2 für Stahlbetontragwerke im Hochbau

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Der gekürzte Normentext von Eurocode 2 Teil 1-1 mit Nationalem Anhang wurde zu einem durchgängig lesbaren Text zusammengefasst und alle nationalen Festlegungen farbig unterlegt. Diese Kurzfassung ist das ideale Handexemplar für die Bemessungspraxis bei üblichen Hochbauprojekten.

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Kurzfassung Eurocode 2: DIN EN 1992-1-1 mit Nationalem Anhang 5 Ermittlung der Schnittgrößen

Hinweise

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5.4 Linear-elastische Berechnung

(1) Die Schnittgrößen von Bauteilen dürfen auf Grundlage der Elastizitäts-theorie sowohl für die Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit als auch der Tragfähigkeit bestimmt werden.

(2) Eine linear-elastische Schnittgrößenermittlung darf dabei unter folgenden Annahmen erfolgen:

i) ungerissene Querschnitte,

ii) lineare Spannungs-Dehnungs-Linien und

iii) Mittelwert des Elastizitätsmoduls.

Es dürfen jedoch auch die Steifigkeiten der gerissenen Querschnitte (Zustand II) verwendet werden.

(3) Im Grenzzustand der Tragfähigkeit darf bei Temperatureinwirkungen, Setzungen und Schwinden von einer verminderten Steifigkeit infolge gerissener Querschnitte ausgegangen werden. Dabei darf die Mitwirkung des Betons auf Zug vernachlässigt werden, während die Auswirkungen des Kriechens zu berücksichtigen sind. Im Grenzzustand der Gebrauchstaug-lichkeit ist in der Regel eine sukzessive Rissbildung zu berücksichtigen.

(NA.4) Im Allgemeinen sind keine besonderen Maßnahmen zur Sicherstellung angemessener Verformungsfähigkeit erforderlich, sofern sehr hohe Bewehrungsgrade in den kritischen Abschnitten der Bauteile vermieden und die Anforderungen bezüglich der Mindestbewehrung erfüllt werden.

(NA.5) Für Durchlaufträger, bei denen das Stützweitenverhältnis benachbarter Felder mit annähernd gleichen Steifigkeiten 0,5 < leff,1 / leff,2 < 2,0 beträgt, in Riegeln von Rahmen und in sonstigen Bauteilen, die vorwiegend auf Biegung beansprucht sind, einschließlich durchlaufender, in Querrichtung kontinuierlich gestützter Platten, sollte xd / d den Wert 0,45 bis C50/60 nicht übersteigen, sofern keine geeigneten konstruktiven Maßnahmen getroffen oder andere Nachweise zur Sicherstellung ausreichender Duktilität geführt werden.

xd – Druckzonenhöhe infolge Bemessungsschnittgrößen z. B. enge Bügelumschnürung der Betondruckzone

5.5 Linear-elastische Berechnung mit begrenzter Umlagerung

(1)P Die Auswirkungen einer Momentenumlagerung müssen bei der Bemessung durchgängig berücksichtigt werden.

(2) Die linear-elastische Schnittgrößenermittlung mit begrenzter Umlagerung darf für die Nachweise von Bauteilen im GZT verwendet werden.

(3) Die mit dem linear-elastischen Verfahren ermittelten Momente dürfen für die Nachweise im GZT umgelagert werden, wobei die resultierende Schnitt-größenverteilung mit den einwirkenden Lasten im Gleichgewicht stehen muss.

Für die Ermittlung von Querkraft, Drillmoment und Auflagerreaktion bei Platten darf im üblichen Hochbau entsprechend dem Momentenverlauf nach Umlagerung eine lineare Interpolation zwischen den Beanspruchungen bei voll eingespanntem Rand und denen bei gelenkig gelagertem Rand vorgenommen werden.

(4) Bei durchlaufenden Balken oder Platten, die:

a) vorwiegend auf Biegung beansprucht sind und

b) bei denen das Stützweitenverhältnis benachbarter Felder mit annähernd gleicher Steifigkeit 0,5 bis 2,0 beträgt, dürfen die Biegemomente ohne besonderen Nachweis der Rotationsfähigkeit umgelagert werden, vorausgesetzt, dass:

δ ≥ 0,64 + 0,8 ⋅ xu / d ≥ 0,85 für B500A bzw. ≥ 0,70 für B500B (5.10a)

Dabei ist

δ das Verhältnis des umgelagerten Moments zum Ausgangsmoment vor der Umlagerung;

xu die bezogene Druckzonenhöhe im GZT nach Umlagerung;

d die statische Nutzhöhe des Querschnitts.

(5) Eine Umlagerung darf in der Regel nicht erfolgen, wenn die Rotations-fähigkeit nicht sichergestellt werden kann […].

Bei verschieblichen Rahmen, Tragwerken aus unbewehrtem Beton und solchen, die aus vorgefertigten Segmenten mit unbewehrten Kontaktfugen bestehen, ist keine Umlagerung zugelassen.

Betonstähle B500 der Klassen A – normalduktil B – hochduktil

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Hinweise

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(6) Für die Bemessung von Stützen in rahmenartigen Tragwerken sind in der Regel die elastischen Momente ohne Umlagerung zu verwenden.

5.6 Verfahren nach der Plastizitätstheorie

5.6.1 Allgemeines

[…] (NA.5) Bei Scheiben dürfen Verfahren nach der Plastizitätstheorie stets (also auch bei Verwendung von Stahl mit normaler Duktilität) ohne direkten Nachweis des Rotationsvermögens angewendet werden.

[…]

5.6.4 Stabwerkmodelle

(1) Stabwerkmodelle dürfen bei der Bemessung in den Grenzzuständen der Tragfähigkeit von Kontinuitätsbereichen (ungestörte Bereiche von Balken und Platten im gerissenen Zustand, siehe 6.1– 6.4) und bei der Bemessung in den Grenzzuständen der Tragfähigkeit und der baulichen Durchbildung von Diskontinuitätsbereichen, siehe 6.5.1, angewendet werden. Üblicherweise sollten Stabwerkmodelle noch bis zu einer Länge h (Querschnittshöhe des Bauteils) über den Diskontinuitätsbereich ausgedehnt werden.

Stabwerkmodelle dürfen ebenfalls bei Bauteilen verwendet werden, bei denen eine lineare Dehnungsverteilung innerhalb des Querschnitts angenommen werden darf (z. B. bei einem ebenen Dehnungszustand).

6.5 Stabwerkmodelle 6.5.2 Bemessung der Druckstreben 6.5.3 Bemessung der Zugstreben 6.5.4 Bemessung der Knoten

(2) Nachweise in den Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit, wie z. B. die Nachweise der Stahlspannung und die Rissbreitenbegrenzung, dürfen ebenfalls mit Hilfe von Stabwerkmodellen ausgeführt werden, sofern eine näherungsweise Verträglichkeit der Stabwerkmodelle sichergestellt ist (insbesondere die Lage und Richtung der Hauptstreben sollten der Elastizitätstheorie entsprechen).

(3) Ein Stabwerkmodell besteht aus Betondruckstreben (diskretisierte Druckspannungsfelder), aus Zugstreben (Bewehrung) und den verbindenden Knoten. Die Kräfte in diesen Elementen des Stabwerkmodells sind in der Regel unter Einhaltung des Gleichgewichts für die Einwirkungen im Grenzzustand der Tragfähigkeit zu ermitteln. Die Elemente des Stabwerk-modells sind in der Regel nach den in 6.5 angegebenen Regeln zu bemessen.

Zu (2): Bei Einhaltung der Empfehlung, das Stabwerkmodell an der Spannungsverteilung nach linearer Elastizitätstheorie zu orientieren, sind nur geringe Umlagerungen der inneren Kräfte von der Gebrauchslast zur Grenzlast der Tragfähigkeit zu erwarten. Somit ist insbesondere bei Scheiben kein Nachweis der Rotationsfähigkeit erforderlich und ein derart gewähltes Modell kann auch für den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit verwendet werden, also z. B. für die Ermittlung der Rissbreiten [D525].

(4) Die Zugstreben des Stabwerkmodells müssen in der Regel nach Lage und Richtung mit der zugehörigen Bewehrung übereinstimmen.

(5) Geeignete Stabwerkmodelle können durch Übernehmen von Spannungs-trajektorien und -verteilungen nach der Elastizitätstheorie oder mit dem Lastpfadverfahren entwickelt werden. Alle Stabwerkmodelle dürfen mittels Energiekriterien optimiert werden.

Zu (5): Ausführliche Hinweise und Empfehlungen zur Entwicklung und Wahl von Stabwerkmodellen werden z. B. von Schlaich und Schäfer in [12] gegeben.

(NA.6) Stabwerkmodelle dürfen kinematisch sein, wenn Geometrie und Belastung aufeinander abgestimmt sind.

(NA.7) Bei der Stabkraftermittlung für statisch unbestimmte Stabwerkmodelle dürfen die unterschiedlichen Dehnsteifigkeiten der Druck- und Zugstreben näherungsweise berücksichtigt werden. Vereinfachend dürfen einzelne statisch unbestimmte Stabkräfte in Anlehnung an die Kräfte aus einer linear-elastischen Berechnung des Tragwerks gewählt werden.

(NA.8) Die Ergebnisse aus mehreren Stabwerkmodellen dürfen i. Allg. nicht überlagert werden. Dies ist im Ausnahmefall möglich, wenn die Stabwerk-modelle für jede Einwirkung im Wesentlichen übereinstimmen.

5.7 Nichtlineare Verfahren

(1) Nichtlineare Verfahren der Schnittgrößenermittlung dürfen sowohl für die Nachweise in den Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit als auch der Tragfähigkeit angewendet werden, wobei die Gleichgewichts- und Verträg-lichkeitsbedingungen zu erfüllen und die Nichtlinearität der Baustoffe angemessen zu berücksichtigten sind. Die Berechnung kann nach Theorie I. oder II. Ordnung erfolgen.

(2) Im Grenzzustand der Tragfähigkeit ist in der Regel die Aufnahmefähigkeit nichtelastischer Formänderungen in örtlich kritischen Bereichen zu überprüfen, soweit sie in der Berechnung berücksichtigt werden. Unsicherheiten sind hierbei in geeigneter Form Rechnung zu tragen.

Wegen der Nichtlinearität gilt das Superpositionsprinzip nicht, sodass die Ergebnisse verschiedener Lastfälle nicht überlagert werden dürfen. Deshalb ist jede Einwirkungs- bzw. Lastfallkombination einer nichtlinearen Berechnung zu unterziehen.

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(3) Für vorwiegend ruhend belastete Tragwerke dürfen die Auswirkungen der vorausgegangenen Lastgeschichte im Allgemeinen vernachlässigt und eine stetige Zunahme der Einwirkungen angenommen werden.

(4)P Für nichtlineare Verfahren müssen Baustoffeigenschaften verwendet werden, die zu einer realistischen Steifigkeit führen und die die Unsicherheiten beim Versagen berücksichtigen. Es dürfen nur Bemessungsverfahren verwendet werden, die in den maßgebenden Anwendungsbereichen gültig sind.

(5) Bei schlanken Tragwerken, bei denen die Auswirkungen nach Theorie II. Ordnung nicht vernachlässigt werden dürfen, darf das Bemessungsverfahren nach 5.8.6 angewendet werden.

(NA.6) Ein geeignetes nichtlineares Verfahren der Schnittgrößenermittlung einschließlich der Querschnittsbemessung ist in den Absätzen (NA.7) bis (NA.15) beschrieben.

(NA.7)P Der Bemessungswert des Tragwiderstands Rd ist bei nichtlinearen Verfahren nach Gleichung (NA.5.12.1) zu ermitteln:

Rd = R(fcR; fyR; ftR) / γR (NA.5.12.1) […]

Dabei ist

fcR, fyR, ftR, der jeweilige rechnerische Mittelwert der Festigkeiten des Betons [und] des Betonstahls;

γR der Teilsicherheitsbeiwert für den Systemwiderstand.

(NA.8) Durch die Festlegung der Bewehrung nach Größe und Lage schließen nichtlineare Verfahren die Bemessung für Biegung mit Längskraft ein.

(NA.9)P Die Formänderungen und Schnittgrößen des Tragwerks sind auf der Grundlage der Spannungs-Dehnungs-Linien für Beton nach Bild 3.2 [und] Betonstahl nach Bild NA.3.8.1 zu berechnen, wobei die Mittelwerte der Baustofffestigkeiten zugrunde zu legen sind.

Teilsicherheitsbeiwert für den Systemwiderstand: γR = 1,3 für ständige und vorübergehende Bemessungssituationen bzw. γR = 1,1 für außergewöhnliche Bemessungssituationen

(NA.10) Die Mittelwerte der Baustofffestigkeiten dürfen rechnerisch wie folgt angenommen werden:

fyR = 1,1 ⋅ fyk (NA.5.12.2)

ftR = 1,08 ⋅ fyR (für B500B) (NA.5.12.3)

ftR = 1,05 ⋅ fyR (für B500A) (NA.5.12.4) […]

fcR = 0,85 ⋅ αcc ⋅ fck (NA.5.12.7)

Hierbei sollte ein einheitlicher Teilsicherheitsbeiwert γR = 1,3 (für ständige und vorübergehende Bemessungssituationen) oder γR = 1,1 (für außergewöhnliche Bemessungssituationen) für den Bemessungswert des Tragwiderstands berücksichtigt werden.

(NA.11)P Der Bemessungswert des Tragwiderstands darf nicht kleiner sein als der Bemessungswert der maßgebenden Einwirkungskombination.

(NA.12)P Der GZT gilt als erreicht, wenn in einem beliebigen Querschnitt des Tragwerks die kritische Stahldehnung oder die kritische Betondehnung oder am Gesamtsystem oder Teilen davon der kritische Zustand des indifferenten Gleichgewichts erreicht ist.

(NA.13) Die kritische Stahldehnung sollte auf den Wert εud = 0,025 […] festgelegt werden. Die kritische Betondehnung εcu1 ist Tabelle 3.1 zu entnehmen.

(NA.14) Die Mitwirkung des Betons auf Zug zwischen den Rissen (tension stiffening) ist zu berücksichtigen. Sie darf unberücksichtigt bleiben, wenn dies auf der sicheren Seite liegt.

(NA.15) Die Auswahl eines geeigneten Verfahrens zur Berücksichtigung der Mitwirkung des Betons auf Zug sollte in Abhängigkeit von der jeweiligen Bemessungsaufgabe getroffen werden.

εud = 0,025 für Betonstahl εcu1 = 0,0035 für ≤ C50/60

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5.8 Berechnung von Bauteilen unter Normalkraft nach Theorie II. Ordnung

5.8.1 Begriffe

Zweiachsige Biegung: gleichzeitige Biegung um zwei Hauptachsen.

Ausgesteifte Bauteile oder Systeme: Tragwerksteile oder Subsysteme, bei denen in Berechnung und Bemessung davon ausgegangen wird, dass sie nicht zur horizontalen Gesamtstabilität eines Tragwerks beitragen.

Hinweis: Druckspannungen sind im EC2 mit positivem Vorzeichen definiert.

Aussteifende Bauteile oder Systeme: Tragwerksteile oder Subsysteme, bei denen in Berechnung und Bemessung davon ausgegangen wird, dass sie zur horizontalen Gesamtstabilität eines Tragwerks beitragen.

Knicken: Stabilitätsversagen eines Bauteils oder Tragwerks unter reiner Normalkraft ohne Querbelastung.

Knicklast: Die Last, bei der Knicken auftritt; bei elastischen Einzelbauteilen entspricht sie der idealen Euler’schen Verzweigungslast.

Knicklänge: Länge einer beidseitig gelenkig gelagerten Ersatzstütze mit konstanter Normalkraft, die den Querschnitt und die Knicklast des tatsächlichen Bauteils unter Berücksichtigung der Knicklinie aufweist.

Auswirkungen nach Theorie I. Ordnung: Die Auswirkungen der Einwirkungen, die ohne Berücksichtigung der Verformung des Tragwerks berechnet werden, jedoch geometrische Imperfektionen beinhalten.

Einzelstützen: einzeln stehende Stützen oder Bauteile in einem Tragwerk, die in der Bemessung einzeln stehend idealisiert werden. Beispiele von Einzel-stützen mit verschiedenen Lagerungsbedingungen sind in Bild 5.7 dargestellt.

Rechnerisches Moment nach Theorie II. Ordnung: Ein Moment nach Theorie II. Ordnung, das in bestimmten Bemessungsverfahren verwendet wird. Mit diesem lässt sich ein Gesamtmoment zur Bestimmung des erforderlichen Querschnittswiderstands für die GZT berechnen.

Auswirkungen nach Theorie II. Ordnung: zusätzliche Auswirkungen der Einwirkungen unter Berücksichtigung der Verformungen des Tragwerks.

ANMERKUNG Dieses „reine Knicken“ ist bei realen Tragwerken kein maßgebender Grenzzustand wegen der gleichzeitig zu berücksichtigenden Imperfektionen und Querbelastungen. Die rechnerische Knicklast darf jedoch als Parameter bei einigen Verfahren nach Theorie II. Ordnung eingesetzt werden.

5.8.2 Allgemeines

(1)P Dieser Abschnitt behandelt Bauteile und Tragwerke, bei denen das Trag-verhalten durch die Auswirkungen nach Theorie II. Ordnung wesentlich beein-flusst wird (z. B. Stützen, Wände, Pfähle, Bögen und Schalen). Auswirkungen auf das Gesamtsystem nach Theorie II. Ordnung treten insbesondere bei Tragwerken mit einem nachgiebigen Aussteifungssystem auf. ANMERKUNG Für Nachweise am Gesamtsystem nach Theorie II. Ordnung wird auf DAfStb-Heft 600 verwiesen.

(2)P Bei Berücksichtigung von Auswirkungen nach Theorie II. Ordnung (siehe auch (6)) müssen das Gleichgewicht und die Tragfähigkeit der verformten Bauteile nachgewiesen werden. Die Verformungen müssen unter Berücksich-tigung der maßgebenden Auswirkungen von Rissen, nichtlinearer Baustoff-eigenschaften und des Kriechens berechnet werden. ANMERKUNG Werden bei der Berechnung lineare Baustoffeigenschaften angenommen, dürfen diese Auswirkungen durch verminderte Steifigkeitswerte berücksichtigt werden.

(3)P Falls maßgebend, muss die Schnittgrößenermittlung den Einfluss der Steifigkeit benachbarter Bauteile und Fundamente beinhalten (Boden-Bauwerk-Interaktion).

(4)P Das Verhalten des Tragwerks muss in der Richtung, in der Verformungen auftreten können, berücksichtigt werden. Eine zweiachsige Lastausmitte ist erforderlichenfalls zu berücksichtigen.

(5)P Unsicherheiten der Geometrie und der Lage der axialen Lasten müssen als zusätzliche Auswirkungen nach Theorie I. Ordnung auf Grundlage geometrischer Imperfektionen berücksichtigt werden. Siehe Abschnitt 5.2.

Zu (2)P: Nachweise nach Theorie II. O. dürfen entweder am Gesamttragwerk oder an Einzeldruckgliedern geführt werden. In beiden Fällen darf das nichtlineare Verfahren nach 5.7 angewendet werden. Werden die Nachweise nach Theorie II. O. an Einzeldruckgliedern geführt oder die infolge Verformungen nach Theorie II. O. zusätzlich zu berücksichtigenden Beanspruchungen an einzelnen Tragwerksteilen ermittelt, dann dürfen die Beanspruchungen dieser einzelnen Tragwerksteile nach Theorie I. Ordnung mit einem der Verfahren nach 5.4, 5.5 oder 5.6 ermittelt werden. Für den Nachweis von Einzeldruckgliedern eignet sich das Näherungsverfahren mit Nennkrümmung nach 5.8.8 [1].

(6) Die Auswirkungen nach Theorie II. Ordnung dürfen vernachlässigt werden, wenn sie weniger als 10 % der entsprechenden Auswirkungen nach Theorie I. Ordnung betragen. Vereinfachte Kriterien dürfen für Einzelstützen 5.8.3.1 und für Tragwerke 5.8.3.3 entnommen werden.

Dies gilt für jede Richtung, in der ein Versagen nach Theorie II. Ordnung auftreten kann.

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5.8.3 Vereinfachte Nachweise für Bauteile unter Normalkraft nach Theorie II. Ordnung

5.8.3.1 Grenzwert der Schlankheit für Einzeldruckglieder

(1) Alternativ zu 5.8.2 (6) dürfen die Auswirkungen nach Theorie II. Ordnung vernachlässigt werden, wenn die Schlankheit λ (in 5.8.3.2 definiert) unterhalb eines Grenzwertes λlim liegt. Es gilt:

λlim = 25 für |n| ≥ 0,41 (5.13aDE)

λlim = 16 / n für |n| < 0,41 (5.13bDE)

Dabei ist n = NEd / (Ac ⋅ fcd).

(2) Für Druckglieder mit zweiachsiger Lastausmitte darf das Schlankheits-kriterium für jede Richtung einzeln geprüft werden.

Demnach dürfen die Auswirkungen nach Theorie II. Ordnung (a) in beiden Richtungen vernachlässigt werden bzw. sind (b) in einer Richtung oder (c) in beiden Richtungen zu berücksichtigen.

5.8.3.2 Schlankheit und Knicklänge von Einzeldruckgliedern

(1) Die Schlankheit ist wie folgt definiert:

λ = l0 / i (5.14)

Dabei ist

l0 die Knicklänge, siehe auch 5.8.3.2 (2) bis (7);

i der Trägheitsradius des ungerissenen Betonquerschnitts.

(2) Eine allgemeine Definition der Knicklänge enthält 5.8.1. Beispiele von Knicklängen bei Einzelstützen mit konstanten Querschnitten sind in Bild 5.7 dargestellt.

Trägheitsradius:

Ai

Ι=

Rechteckquerschnitt mit Höhe h:

12

hi =

Kreisquerschnitt mit Durchmesser h:

4

hi =

Bild 5.7 – Beispiele verschiedener Knickfiguren und der entsprechenden Knicklängen von Einzelstützen

Empfehlung: Bei Stützen in ausgesteiften Skelettbauten ohne nachgewiesene und konstruktiv durchgebildete Einspannbewehrung an Kopf und Fuß sollte die Knicklänge gleich der Geschosshöhe Bild 5.7a) gewählt werden ( Regelfall mit konstruktiven monolithischen Anschlüssen). In der Regel wird im üblichen Hochbau auf die klassischen Euler-Fälle zurückgegriffen. Wenn elastische Einspannungen in Rahmentragwerken berücksichtigt werden sollen, sind aufwändigere Knicklängen-gleichungen in der Langfassung [1] enthalten oder der Fachliteratur zu entnehmen.

[…]

(7) Die einspannende Wirkung von Querwänden darf bei der Berechnung der Knicklänge von Wänden mit dem Faktor β gemäß 12.6.5.1 berücksichtigt werden. In Gleichung (12.9) und Tabelle 12.1 wird lw dann durch l0 nach 5.8.3.2 ersetzt.

Zu (7): Die zusätzliche Abminderung von β nach 12.6.5.1 (4) für unbewehrte Wände darf dann jedoch nicht vorgenommen werden, da der Einfluss der Wandein-spannung schon in l0 nach 5.8.3.2 berücksichtigt wird.

5.8.3.3 Nachweise am Gesamttragwerk nach Theorie II. Ordnung im Hochbau

(1) Alternativ zu 5.8.2 (6) dürfen Nachweise am Gesamttragwerk nach Theorie II. Ordnung im Hochbau vernachlässigt werden, falls

61310

s

s

ccd

2EdV,

,,

Ι +≤

n

n

E

LF (5.18DE)

Dabei ist

FV,Ed die gesamte vertikale Last mit γF = 1,0 (auf ausgesteifte und aussteifende Bauteile);

ns die Anzahl der Geschosse; L die Gesamthöhe des Gebäudes oberhalb der Einspannung; Ecd der Bemessungswert des Elastizitätsmoduls von Beton, siehe

5.8.6 (3): Ecd = Ecm / 1,2; Ic das Trägheitsmoment des ungerissenen Betonquerschnitts der

aussteifenden Bauteile.

bzw. ≤ 0,62 ⋅ ns / (ns + 1,6), wenn die Aussteifungsbauteile im GZT ungerissen sind

l θθ

2

1

a) l0 = l

b) l0 = 2l

c) l0 = 0,7l

d) l0 = 0,5l

e) l0 = l

f) 0,5l < l0 < l

g) l0 > 2l

2

1

θ

θ

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Gleichung (5.18DE) gilt nur unter Einhaltung aller folgenden Bedingungen: − ein ausreichender Torsionswiderstand ist vorhanden, d. h., das Tragwerk ist

annähernd symmetrisch, − die Schubkraftverformungen am Gesamttragwerk sind vernachlässigbar

(wie in Aussteifungssystemen überwiegend aus Wandscheiben ohne große Öffnungen),

− die Aussteifungsbauteile sind starr gegründet, d. h., Verdrehungen sind vernachlässigbar,

− die Steifigkeit der Aussteifungsbauteile ist entlang der Höhe annähernd konstant,

− die gesamte vertikale Last nimmt pro Stockwerk annähernd gleichmäßig zu.

Aussteifungskriterium: − gerissen 0,31 ⋅ ns / (ns + 1,6) − ungerissen 0,62 ⋅ ns / (ns + 1,6)

(2) In Gleichung (5.18DE) darf das Aussteifungskriterium auf 0,62ns / (ns + 1,6) verdoppelt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Aussteifungsbauteile im Grenzzustand der Tragfähigkeit nicht gerissen sind.

ANMERKUNG 3 Die aussteifenden Bauteile dürfen als nicht gerissen angenommen werden, wenn die Betonzugspannungen den Wert fctm nach Tab. 3.1 nicht überschreiten.

ANMERKUNG 4 In Gleichung (NA.5.18.1) darf das Aussteifungskriterium ebenfalls verdoppelt werden.

Zu Anmerkung 3: für ≤ C50/60: fctm = 0,30 ⋅ fck

2/3

(NA.3) Wenn die lotrechten aussteifenden Bauteile nicht annähernd symmetrisch angeordnet sind oder nicht vernachlässigbare Verdrehungen zulassen, muss zusätzlich die Verdrehsteifigkeit aus der Kopplung der Wölbsteifigkeit EcdIω und der Torsionssteifigkeit GcdIT der Gleichung (NA.5.18.1) genügen, um Nachweise am Gesamttragwerk nach Theorie II. Ordnung zu vernachlässigen:

61310

282

11

1

s

s2

2jjEd,V,

Tcd2jjEd,V,

cd

,,

Ι,

Ι+

⋅≤

⋅+

n

n

rF

G

rF

E

Ljj

ω

(NA.5.18.1)

Dabei ist

ns, L, Ecd, Ic nach Absatz (1);

rj der Abstand der Stütze j vom Schubmittelpunkt des Gesamtsystems;

FV,Ed,j der Bemessungswert der Vertikallast der aussteifenden und ausgesteiften Bauteile j mit γF = 1,0;

EcdIω die Summe der Nennwölbsteifigkeiten aller gegen Verdrehung aussteifenden Bauteile (Bemessungswert);

GcdIT die Summe der Torsionssteifigkeiten aller gegen Verdrehung aussteifenden Bauteile (St. Venant’sche Torsionssteifigkeit, Bemessungswert).

bzw. ≤ 0,62 ⋅ ns / (ns + 1,6), wenn die Aussteifungsbauteile im GZT ungerissen sind Ecd = Ecm / 1,2 Gcd = Ecd / [2 (1 + μ)] = Ecd / 2,4 mit Querdehnzahl μ = 0,2

5.8.4 Kriechen

(1)P Kriechauswirkungen müssen bei Verfahren nach Theorie II. Ordnung berücksichtigt werden. Dabei sind die Grundlagen des Kriechens (siehe 3.1.4) sowie die unterschiedlichen Belastungsdauern in den Einwirkungs-kombinationen zu beachten. (2) Die Dauer der Belastungen darf vereinfacht mittels einer effektiven Kriechzahl ϕef berücksichtigt werden. Zusammen mit der Bemessungslast ergibt diese eine Kriechverformung (Krümmung), die der quasi-ständigen Beanspruchung entspricht:

ϕef = ϕ(∞,t0) ⋅ M0Eqp / M0Ed (5.19)

Dabei ist

ϕ(∞, t0) die Endkriechzahl gemäß 3.1.4;

M0Eqp das Biegemoment nach Theorie I. Ordnung unter der quasi-ständigen Einwirkungskombination (GZG);

M0Ed das Biegemoment nach Theorie I. Ordnung unter der Bemessungs-Einwirkungskombination (GZT).

Die Biegemomente M0Eqp und M0Ed in Gleichung (5.19) beinhalten die Imperfektionen, die bei Nachweisen nach Theorie II. Ordnung zu berücksichtigen sind.

ANMERKUNG Es besteht auch die Möglichkeit, ϕef auf Grundlage der Gesamtbiege-momente MEqp und MEd zu ermitteln. Dies bedarf allerdings der Iteration und des Nach-weises der Stabilität unter quasi-ständiger Belastung mit ϕef = ϕ(∞,t0).

Gesamtbiegemomente nach Theorie II. Ordnung

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(3) Wenn M0Eqp / M0Ed in einem Bauteil oder Tragwerk variiert, darf das Verhältnis für den Querschnitt mit dem maximalen Moment berechnet oder ein repräsentativer Mittelwert verwendet werden.

(4) Die Kriechauswirkungen dürfen vernachlässigt werden (ϕef = 0), wenn die folgenden drei Bedingungen eingehalten werden:

− ϕ(∞,t0) ≤ 2,

− λ ≤ 75,

− M0Ed / NEd ≥ h.

Dabei ist M0Ed das Moment nach Theorie I. Ordnung und h ist die Quer-schnittshöhe in der entsprechenden Richtung.

Kriechauswirkungen dürfen in der Regel auch vernachlässigt werden, wenn die Stützen an beiden Enden monolithisch mit lastabtragenden Bauteilen verbunden sind oder wenn bei verschieblichen Tragwerken die Schlankheit des Druckgliedes λ < 50 und gleichzeitig die bezogene Lastausmitte e0 / h > 2 (M0Ed / NEd > 2h) ist. ANMERKUNG Wenn die Bedingungen zum Vernachlässigen der Auswirkungen nach Theorie II. Ordnung gemäß 5.8.2 (6) oder 5.8.3.3 nur knapp eingehalten werden, kann es unsicher sein, die Auswirkungen nach Theorie II. Ordnung und des Kriechens zu vernachlässigen, außer der mechanische Bewehrungsgrad ω beträgt mindestens 0,25.

mechanischer Bewehrungsgrad: ω = As ⋅ fyd / (Ac ⋅ fcd)

5.8.5 Berechnungsverfahren

(1) Die Berechnungsverfahren umfassen ein allgemeines Verfahren auf Grundlage einer nichtlinearen Schnittgrößenermittlung nach Theorie II. Ordnung (siehe 5.8.6) sowie ein Näherungsverfahren auf Grundlage einer Nennkrümmung, siehe 5.8.8.

ANMERKUNG Die mittels Näherungsverfahren ermittelten rechnerischen Momente nach Theorie II. Ordnung sind manchmal größer als infolge Instabilität. Damit soll sichergestellt werden, dass das Gesamtmoment mit dem Querschnittswiderstand kompatibel ist.

Das zusätzliche vereinfachte Verfahren auf Grundlage einer Nenn-Steifigkeit kann in Deutschland entfallen. Daher auch hier und Absatz (2) gestrichen.

(3) Das Verfahren nach 5.8.8 eignet sich vorwiegend für Einzelstützen. Bei realistischen Annahmen hinsichtlich der Krümmungsverteilung darf dieses Verfahren jedoch auch für Tragwerke angewendet werden.

5.8.6 Allgemeines Verfahren

(1)P Das allgemeine Verfahren basiert auf einer nichtlinearen Schnittgrößen-ermittlung, die die geometrische Nichtlinearität nach Theorie II. Ordnung beinhaltet. Es gelten die allgemeinen Regeln für nichtlineare Verfahren nach 5.7.

(2)P Für die Schnittgrößenermittlung müssen geeignete Spannungs-Dehnungs-Linien für Beton und Stahl verwendet werden. Kriechauswirkungen sind zu berücksichtigen.

(3) Die in 3.1.5, Gleichung (3.14) und 3.2.7 (Bild 3.8) dargestellten Spannungs-Dehnungs-Linien für Beton und Stahl dürfen verwendet werden. Mit auf Grundlage von Bemessungswerten ermittelten Spannungs-Dehnungs-Linien darf der Bemessungswert der Tragfähigkeit direkt ermittelt werden. In Gleichung (3.14) und im k-Wert werden dabei fcm durch den Bemessungswert der Betondruckfestigkeit fcd und Ecm nach Gleichung (5.20) ersetzt.

Ecd = Ecm / γCE (5.20)

Dabei ist der Teilsicherheitsbeiwert γCE = 1,5 anzusetzen.

Die Formänderungen dürfen auf der Grundlage von Bemessungswerten, die auf den Mittelwerten der Baustoffkennwerte beruhen (z. B. fcm / γC, Ecm / γCE), ermittelt werden. Für die Ermittlung der Grenztragfähigkeit im kritischen Querschnitt sind jedoch die Bemessungswerte der Baustofffestigkeiten anzusetzen.

Für die Aussteifungskriterien nach 5.8.3.3 gilt γCE = 1,2.

Zu (3): Der E-Modul des Betonstahls Es (Mittelwert) braucht nicht durch γS dividiert zu werden.

Zu (4):

(4) Fehlen genauere Berechnungsmodelle, darf das Kriechen berücksichtigt werden, indem alle Dehnungswerte des Betons in der Spannungs-Dehnungs-Linie gemäß 5.8.6 (3) mit einem Faktor (1 + ϕef) multipliziert werden. Dabei ist ϕef die effektive Kriechzahl gemäß 5.8.4.

(5) Die günstigen Auswirkungen der Mitwirkung des Betons auf Zug dürfen berücksichtigt werden. ANMERKUNG Diese Auswirkung ist nur bei Einzeldruckgliedern immer günstig.

Zu (5): Die günstigen Auswirkungen dürfen zur Vereinfachung auch vernachlässigt werden.

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Kurzfassung Eurocode 2: DIN EN 1992-1-1 mit Nationalem Anhang 5 Ermittlung der Schnittgrößen

Hinweise

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(6) Üblicherweise werden die Gleichgewichtsbedingungen und die Dehnungs-verträglichkeit von mehreren Querschnitten erfüllt. Werden vereinfachend nur die kritischen Querschnitte untersucht, darf ein realistischer Verlauf der dazwischen liegenden Krümmungen angenommen werden (d. h. ähnlich dem Momentenverlauf nach Theorie I. Ordnung oder entsprechend einer anderen zweckmäßigen Vereinfachung).

5.8.8 Verfahren mit Nennkrümmung

5.8.8.1 Allgemeines

(1) Dieses Näherungsverfahren eignet sich vor allem für Einzelstützen mit konstanter Normalkraftbeanspruchung und einer definierten Knicklänge l0 (siehe 5.8.3.2). Mit dem Verfahren wird ein Nennmoment mit einer Verformung nach Theorie II. Ordnung berechnet, die auf der Grundlage der Knicklänge und einer geschätzten Maximalkrümmung ermittelt wird (siehe auch 5.8.5 (3)).

Das zusätzliche vereinfachte Verfahren auf Grundlage einer Nenn-Steifigkeit kann in Deutschland entfallen. Daher ist Kapitel 5.8.7 hier gestrichen.

Modellstütze (DIN 1045-1, Bild 12) Ausmitten Theorie I. Ordnung + Imperfektion:

(2) Das auf dieser Grundlage ermittelte Bemessungsmoment wird für die Bemessung von Querschnitten unter Biegung mit Normalkraft gemäß 6.1 verwendet.

5.8.8.2 Biegemomente

(1) Das Bemessungsmoment ist:

MEd = M0Ed + M2 (5.31)

Dabei ist

M0Ed das Moment nach Theorie I. Ordnung, einschließlich der Auswirkungen von Imperfektionen, siehe auch 5.8.8.2 (2);

M2 das Nennmoment nach Theorie II. Ordnung, siehe 5.8.8.2 (3).

Der Maximalwert für MEd wird durch den Verlauf von M0Ed und M2 bestimmt. Der Momentenverlauf von M2 darf dabei als sinus- oder parabelförmig über die Knicklänge angenommen werden. ANMERKUNG Bei statisch unbestimmten Bauteilen wird M0Ed für die tatsächlichen Randbedingungen festgelegt, wobei M2 von den Randbedingungen für die Knicklänge abhängt; vergleiche auch 5.8.8.1 (1).

e1 = e0 + ei Theorie II. Ordnung: e2

1 – planmäßig gerade Stabachse 2 – Biegelinie Theorie II. Ordnung 3 – Wirkungslinie der Resultierenden NEd + HEd

(2) Für Bauteile ohne Querlasten zwischen den Stabenden dürfen unter-schiedliche Endmomente M01 und M02 nach Theorie I. Ordnung durch ein äquivalentes Moment nach Theorie I. Ordnung M0e ersetzt werden.

M0e = 0,6M02 + 0,4M01 ≥ 0,4M02 (5.32)

M01 und M02 haben dasselbe Vorzeichen, wenn sie auf derselben Seite Zug erzeugen, andernfalls haben sie gegensätzliche Vorzeichen. Darüber hinaus gilt |M02| ≥ |M01|. (3) Das Nennmoment nach Theorie II. Ordnung M2 in Gleichung (5.31) lautet

M2 = NEd ⋅ e2 (5.33)

Dabei ist

NEd der Bemessungswert der Normalkraft;

e2 die Verformung e2 = K1 ⋅ (1/r) ⋅ l0² / c;

K1 = λ / 10 – 2,5 interpolierender Faktor für Druckglieder mit Schlankheiten 25 ≤ λ ≤ 35;

1/r die Krümmung, siehe 5.8.8.3;

l0 die Knicklänge, siehe 5.8.3.2;

c ein Beiwert, der vom Krümmungsverlauf abhängt, siehe 5.8.8.2 (4).

M01,02 = NEd ⋅ e01,02 M0e = NEd ⋅ e0e

(DIN 1045-1, Bild 13)

K1 = 1 liegt auf der sicheren Seite. [9] Der Krümmungsverlauf wird umso recht-eckiger, je kleiner die H-Last und je kleiner die bezogene Zusatzausmitte e2 / h ist.

(4) Bei konstantem Querschnitt wird üblicherweise c = 10 (≈ π²) verwendet. Wenn das Moment nach Theorie I. Ordnung konstant ist, ist in der Regel ein niedrigerer Wert anzusetzen (8 ist ein unterer Grenzwert, der einem konstanten Verlauf des Gesamtmoments entspricht).

ANMERKUNG Der Wert π² entspricht einem sinusförmigen Krümmungsverlauf. Der Wert einer konstanten Krümmung ist 8.

l / h

HEd / NEd

Krümmungs-beiwert c

10

8 16

12

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Hinweise

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5.8.8.3 Krümmung

(1) Bei Bauteilen mit konstanten symmetrischen Querschnitten (einschließlich Bewehrung) darf die Krümmung wie folgt ermittelt werden:

1/r = Kr ⋅ Kϕ ⋅ 1/r0 (5.34)

Dabei ist

Kr ein Beiwert in Abhängigkeit von der Normalkraft, siehe 5.8.8.3 (3);

Kϕ ein Beiwert zur Berücksichtigung des Kriechens, siehe 5.8.8.3 (4);

1/r0 = εyd / (0,45d);

εyd = fyd / Es;

d die statische Nutzhöhe, siehe auch 5.8.8.3 (2).

in der Regel: εyd = 435 / 200.000 = 0,002175 = 2,175 ‰

(2) Wenn die gesamte Bewehrung nicht an den gegenüberliegenden Quer-schnittsseiten konzentriert, sondern teilweise parallel zur Biegungsebene verteilt ist, wird d definiert als

d = (h / 2) + is (5.35)

wobei is der Trägheitsradius der gesamten Bewehrungsfläche ist.

s

ss Ai

Ι=

(3) In Gleichung (5.34) ist Kr in der Regel wie folgt anzunehmen:

Kr = balu

u

nn

nn

−− ≤ 1 (5.36)

Dabei ist

n = NEd / (Ac ⋅ fcd), die bezogene Normalkraft;

NEd der Bemessungswert der Normalkraft;

nu = 1 + ω;

nbal der Wert von n bei maximaler Biegetragfähigkeit; es darf der Wert 0,4 verwendet werden;

ω = (As ⋅ fyd) / (Ac ⋅ fcd);

As die Gesamtquerschnittsfläche der Bewehrung;

Ac die Betonquerschnittsfläche.

(4) Die Auswirkungen des Kriechens dürfen mit dem folgenden Beiwert berücksichtigt werden:

Kϕ = 1 + β ⋅ ϕef ≥ 1 (5.37)

Dabei ist

ϕef die effektive Kriechzahl, siehe 5.8.4;

β = 0,35 + fck / 200 – λ / 150;

λ die Schlankheit, siehe 5.8.3.2.

5.8.9 Druckglieder mit zweiachsiger Lastausmitte

(1) Das allgemeine Verfahren nach 5.8.6 darf auch für Druckglieder mit zwei-achsiger Lastausmitte verwendet werden. Die folgenden Regeln gelten, wenn Näherungsverfahren angewendet werden. Besonders wichtig ist die Fest-stellung des Bauteilquerschnitts mit der maßgebenden Momentenkombination.

(2) Als erster Schritt darf eine getrennte Bemessung in beiden Hauptachsen-richtungen ohne Beachtung der zweiachsigen Lastausmitte erfolgen. Imperfektionen müssen nur in der Richtung berücksichtigt werden, in der sie zu den ungünstigsten Auswirkungen führen.

Die getrennten Nachweise dürfen dabei in den Richtungen der beiden Haupt-achsen jeweils mit der gesamten im Querschnitt angeordneten Bewehrung durchgeführt werden.

(3) Es bedarf keiner weiteren Nachweise, wenn die Schlankheitsverhältnisse die folgenden beiden Bedingungen erfüllen:

λy / λz ≤ 2 und λz / λy ≤ 2 (5.38a)

und wenn die bezogenen Lastausmitten ey / heq und ez / beq (siehe Bild 5.8) eine der folgenden Bedingungen erfüllt:

20oder20eqy

eqz

eqz

eqy ,//

,//

≤≤he

be

be

he (5.38b)

Ein genauerer Nachweis wird erforderlich, wenn die Bedingungen nach Gleichung (5.38) nicht erfüllt sind schiefe Biegung mit Normalkraft. Es bestehen keine Bedenken, die Ausmitten ey und ez mit den Bemessungsmomenten nach Th. I. Ordnung analog DIN 1045-1 zu ermitteln.

Druck +n

nu

nbal

Moment Krümmung

Kr =1,0 „Druckbruch“

„Zugbruch“

Näherung Kr

M-N-Interaktion

dr 90

21 yd

0 ,ε

=

Ft Fc

z ≈ 0,9d

2εyd

r0

1

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Hinweise

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Dabei ist

b, h die Breite und Höhe des Querschnitts; beq = iy ⋅ 12 und heq = iz ⋅ 12 für einen gleichwertigen Rechteckquerschnitt;

λy, λz die Schlankheit (l0 / i) jeweils bezogen auf die y- und z-Achse;

iy, iz die Trägheitsradien jeweils bezogen auf die y- und z-Achse;

ez = MEdy / NEd; Lastausmitte in Richtung der z-Achse;

ey = MEdz / NEd; Lastausmitte in Richtung der y-Achse;

MEdy das Bemessungsmoment um die y-Achse, einschließlich des Moments nach Theorie II. Ordnung;

MEdz das Bemessungsmoment um die z-Achse, einschließlich des Moments nach Theorie II. Ordnung;

NEd der Bemessungswert der Normalkraft in der zugehörigen Einwirkungskombination.

Trägheitsradius:

Ai

Ι=

Kreisquerschnitt mit Durchmesser h:

4

hi =

Rechteckquerschnitt mit Höhe h:

12

hi =

heq = h bzw. beq = b Dies bedeutet, dass der Lastangriffspunkt von NEd innerhalb der schraffierten Bereiche beim Rechteckquerschnitt liegt:

Bild 5.8 – Definition der Lastausmitten ey und ez

DIN 1045-1, Bild 14 (b und h hier gegenüber Bild 5.8 vertauscht)

Für Druckglieder mit rechteckigem Querschnitt und mit e0z > 0,2h dürfen getrennte Nachweise nur dann geführt werden, wenn der Nachweis der Biegung über die schwächere Hauptachse z des Querschnitts auf der Grundlage der reduzierten Querschnittsdicke hred nach Bild NA.5.8.1 geführt wird. Der Wert hred darf unter der Annahme einer linearen Spannungsverteilung nach folgender Gleichung ermittelt werden:

hee

hhh ≤

+

+=)(6

12 iz0z

red (NA.5.38.1)

Dabei ist

h die größere der beiden Querschnittsseiten;

eiz die Zusatzausmitte zur Berücksichtigung geometrischer Ersatz-imperfektionen in

z-Richtung;

e0z die Lastausmitte nach Theorie I. Ordnung in Richtung der Quer-schnittsseite h.

Bild NA.5.8.1 – Reduzierte Querschnittsdicke hred

Bild NA.5.8.1 entspricht DIN 1045-1, Bild 15 (b und h hier gegenüber Bild 5.8 vertauscht)

NEd

ez

z

y

h

b iy

iz iz

iy

ey

e0z + eiz

eiz

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